DE112008000168T5 - Am Kopf angebrachte monokulare Anzeigevorrichtung - Google Patents

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Jeffrey J. Hollister Jacobsen
Stephen A. Campbell Pombo
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Abstract

Am Kopf angebrachte monokulare Anzeige, umfassend:
eine Anzeige, welche relativ zu einem dominanten Auge eines Trägers angeordnet ist;
ein Gehäuse, welches mit der Anzeige verbunden ist; und
ein Halterungsteil, welches mit dem Gehäuse verbunden ist und welches die Anzeige relativ zu dem dominanten Auge des Trägers hält, wobei die Anzeige in einer Position relativ zu dem dominanten Auge des Trägers angeordnet ist, so dass sich die Anzeige an dem Rand des Blickfelds des Trägers befindet und das normale Blickfeld des Trägers nicht verdeckt, indem die Anzeige einen vorderen Bereich des dominanten Auges des Trägers verstellt.

Description

  • Diese Anmeldung beansprucht die Priorität einer vorläufigen US-Patentanmeldung mit der Nr. 60/880,270 von Jacobsen und anderen, eingereicht am 12. Januar 2007, welche hier vollständig per Referenz aufgenommen wird. Darüber hinaus beansprucht diese Anmeldung die Priorität der vorläufigen US-Patentanmeldung mit der Nr. 60/930,232 von Jacobsen und anderen, welche am 14. Mai 2007 eingereicht worden ist und welche hier vollständig per Referenz aufgenommen wird. Diese Anmeldung beansprucht darüber hinaus die Priorität der vorläufigen US-Patentanmeldung mit der Nr. 60/930,275 von Jacobsen, welche am 14. Mai 2007 eingereicht worden ist und welche hier vollständig per Referenz aufgenommen wird.
  • Diese Anmeldung beansprucht auch die Priorität der vorläufigen US-Patentanmeldung mit der Nr. 60/930,242 von Jacobsen und anderen, welche am 15. Mai 2007 eingereicht worden ist und welche hier vollständig per Referenz aufgenommen wird. Diese Anmeldung beansprucht auch die Priorität der vorläufigen US-Patentanmeldung mit der Nr. 60/962,686 (Kanzleiaktenzeichen Nr. 0717.2080-000) von Jacobsen und anderen, welche am 31. Juli 2007 eingereicht worden ist und welche hier vollständig per Referenz aufgenommen wird. Diese Anmeldung beansprucht auch die Priorität der vorläufigen US-Patentanmeldung Nr. 60/966,704 (Kanzleiaktenzeichen Nr. 0717.2084-000) von Jacobsen, welche am 29. August 2007 eingereicht worden ist und welche hier vollständig per Referenz aufgenommen wird.
  • Diese Anmeldung beansprucht auch die Priorität der vorläufigen US-Patentanmeldung mit der Nr. 60/994,989 von Jacobsen, welche am 24. September 2007 eingereicht worden ist und welche hier vollständig per Referenz aufgenommen wird. Darüber hinaus beansprucht diese Anmeldung auch die Priorität der vorläufigen US-Patentanmeldung mit der Nr. 60/999,801 von Jacobsen, welcher am 19. Oktober 2007 eingereicht worden ist und welche hier vollständig per Referenz aufgenommen wird.
  • Diese Anmeldung beansprucht auch die Priorität der vorläufigen US-Patentanmeldung mit der Nr. ... von Tucker und anderen, welche am 4. Januar 2008 (Kanzleiaktenzeichen 0717.2082-000) eingereicht worden ist und welche hier vollständig per Referenz aufgenommen wird und der vorläufigen US-Patentanmeldung mit der Nr. ... von Parkinson, welche am 4. Januar 2008 eingereicht worden ist (Kanzleiaktenzeichen Nr. 0717.2083-000), welche hier vollständig per Referenz aufgenommen wird.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Am Kopf getragene Anzeigevorrichtungen sind nach dem Stand der Technik bekannt. Typischerweise ist die Anzeige ein kleiner Farbmonitor, welcher angeordnet ist, um einem linken Auge, einem rechten Auge oder beiden Augen eines Benutzers Bilder darzustellen. Diese Vorrichtungen umgeben meist das Gesicht oder den Kopf des Benutzers und sind daher nicht nur groß bzw. schwer sondern verdecken auch das Blickfeld des Benutzers wesentlich. Mit anderen Worten kann der Benutzer, während er die Anzeige trägt, nur schwer andere Objekte in der normalen Umgebung des Benutzers betrachten oder er büsst während der Benutzung wesentliche Abschnitte im normalen Blickfeld ein. Andere am Kopf getragener Anzeigen können zwei getrennte Anzeigen, eine für jedes Auge, umfassen, welche auch auf einem großen bzw. schweren Rahmen gehalten werden.
  • Während diese Vorrichtungen für eine Darstellung von Bildern mit einer hohen Auflösung und für einen guten Klang sorgen, kann das Verdecken des normalen Blickfelds des Benutzers oder eines Großteils davon zu Problemen führen. Der Benutzer will die Anzeige typischerweise nur an einigen, ausgewählten Stellen bzw. Plätzen einsetzen, wobei der Benutzer diese Stelle als sicher ansieht, zum Beispiel im Wohnzimmer, an anderen Orten im Heim, am Arbeitsplatz während er sitzt oder steht oder an einer im Wesentlichen ortsfesten Stelle. Ein Benutzer kann nicht viele andere tägliche Aufgaben effizient durchführen, wenn er eine das Blickfeld verdeckende Anzeigevorrichtung trägt. Diese Aufgaben umfassen eine Teilnahme an Aktivitäten, welche eine mäßige bis hohe persönliche Mobilität erfordern, ein häufiges Fokussieren erfordern, während man sich durch Bereiche mit unregelmäßigen und unebenen Oberflächen bewegt, oder erfordern ein aktives Vermeiden von Zusammenstößen (d. h. man bewegt sich durch Bereiche oder bei Ereignissen mit sich ständig verändernden Hindernissen, in einem Gedränge, wobei ein Zusammenstoßen mit sich schnell bewegenden Objekten vermieden wird während Fahrzeuge betrieben werden oder öffentliche Transportmittel benutzt werden) oder ein Vermeiden jedes Umstands, bei welchem die persönliche Sicherheit durch einen Verlust des normalen Blickfelds beeinträchtigt werden könnte.
  • Zweitens sind solche am Kopf getragene Anzeigen nach dem Stand der Technik für bestimmte eingeschränkte Aufgaben eingeschränkt. Solche Anwendungsmöglichkeiten umfassen ein Betrachten von Bildern, Grafiken oder Filmen mit Ton. Dies kann zum Spielen oder zum Anschauen von Bildern von einem Fernsehprogramm oder Video während der Freizeit der Fall sein. Solche am Kopf getragene Anzeigen nach dem Stand der Technik sind in Verbindung mit anderen täglich anfallenden funktionalen Computeraufgaben wesentlich eingeschränkt. Zum Beispiel kann es vorkommen, dass der Benutzer die Anzeige zur Kommunikation, im Beruf, bei aktiven Navigationsaufgaben, mobil bei Anweisungen mit Echtzeit-Aktualisierungen oder bei einer Verwendung der Anzeige zur drahtlosen Steuerung von anderen Vorrichtungen, welche der Benutzer gewöhnlich benutzt oder mit welchen er täglich in Kontakt kommt, einsetzt. Diese Vorrichtungen können zum Beispiel ein Minicomputer bzw. ein persönlicher Computerassistent, ein Notebook, ein Computer, ein Mobiltelefon, ein Fahrzeug, ein drahtloses Netz, ein drahtloser Hotspot für bestimmte Dienste, ein (sogenannter) dünner Klient („thin client”), eine andere elektronische Vorrichtung oder ein anderes Gerät sein. Solche am Kopf getragene Anzeigen nach dem Stand der Technik können meist mit solchen Vorrichtungen nicht in Beziehung treten oder können sich diesen nicht unterordnen, um einen Programmablauf zu starten und zu steuern, um funktionale Veränderungen einer Vorrichtung in Echtzeit vorzunehmen, Betriebsparameter einer Vorrichtung in Echtzeit zu ändern, eine lokale oder abgesetzte drahtlose Kommunikation mit mobilen Vorrichtungen zu ermöglichen und/oder mit drahtlosen Netzen und Diensten in Kontakt zu treten.
  • Drittens sind solche Vorrichtungen nach dem Stand der Technik nicht leicht zu aktualisieren, um andere Funktionen bereitzustellen, welche sich der Benutzer wünscht. Ein Benutzer könnte sich bei einigen Stellen wünschen, einige funktionale Attribute von einer oder von mehreren bestimmten Software-Anwendungen oder eine oder mehrere bestimmte Hardware-Konfigurationen zu haben, während der Benutzer bei anderen Stellen solche Software-Applikationen oder Hardware-Konfigurationen nicht wünscht. Tatsächlich könnte es sein, dass der Benutzer eine solche schwere bzw. große Anzeigevorrichtung mit mehreren Software- Applikationen oder Hardware-Konfigurationen nicht einzusetzen wünscht, und sich stattdessen wünscht, dass unnötige Software und Hardware von der Vorrichtung entfernt ist, so dass die Vorrichtung ultraleicht ist.
  • Daher gibt es nach dem Stand der Technik einen Bedarf nach einer molekularen Vorrichtung, welche nicht große Bereiche des normalen Blickfelds des Benutzers verdeckt, um dadurch zu verhindern, dass der Benutzer die Vorrichtung bei normalen täglichen Aktivitäten trägt oder dazu entmutigt wird. Es gibt auch einen Bedarf nach dem Stand der Technik nach einer Vorrichtung, welche andere Funktionen neben einem Betrachten von Bildern oder Grafiken bereitstellt und welche von dem Benutzer aktualisiert werden kann, so dass der Benutzer auswählen kann, welche Hardware- oder Software-Komponenten der Benutzer benötigt, um mit der Vorrichtung in Verbindung zu treten. Es gibt auch einen Bedarf nach dem Stand der Technik nach einer monokularen Vorrichtung, welche weniger als ungefähr zehn bis ungefähr zwanzig Prozent des normalen Blickfelds des Benutzers verdeckt während ungefähr achtzig bis ungefähr neunzig Prozent oder mehr des Blickfelds des Benutzers von einer Verdeckung ausgeschlossen ist. Es wäre von Vorteil, wenn der Träger eine (freie) Sicht in der vertikalen und horizontalen Richtung besitzt und wenn bei einer Ausführungsform ungefähr achtzig bis neunzig Prozent des Blickfelds des Trägers in der Horizontalen unbeeinflusst von einer Verdeckung ist. Es gibt auch einen Bedarf nach dem Stand der Technik nach einer Vorrichtung, welche leicht von einer zur Darstellung geeigneten Position in eine verstaute bzw. eingezogene Position bewegt werden kann, ohne die Vorrichtung von dem Kopf des Trägers zu entfernen. Es gibt auch einen Bedarf nach dem Stand der Technik nach einer Vorrichtung, welche den Benutzer nicht vollständig in ein Video und Audio vertiefen lässt, so dass der Benutzer andere tägliche Aufgaben durchführen kann.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Gemäß einem ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird eine am Kopf angebrachte monokulare Anzeige bereitgestellt, welche eine Anzeige, die relativ zu einem dominanten Auge eines Trägers angeordnet ist, ein Gehäuse, welches mit der Anzeige verbunden ist, und ein Halterungsteil umfasst. Das Halterungsteil ist mit dem Gehäuse verbunden, welches die Anzeige relativ zu dem dominanten Auge des Trägers hält. Die Anzeige ist im Allgemeinen in einer Position relativ zu dem dominanten Auge des Trägers angeordnet, so dass sich die Anzeige in dem Rand des Blickfelds bzw. in dem peripheren Blickfeld des Trägers befindet und nicht das normale Umgebungsblickfeld des Trägers verdeckt, indem die Anzeige eine Vorderseite des dominanten Auges des Trägers versperrt.
  • Gemäß einem anderen Aspekt wird ein Verfahren bereitgestellt, um eine an einem Kopf angebrachte Anzeige an einem Träger zu halten. Das Verfahren umfasst ein Bereitstellen eines elastischen Gehäuses und ein Verbinden der an dem Kopf angebrachten Anzeige mit dem elastischen Gehäuse. Das Gehäuse wird an dem Träger gehalten, so dass sich die Anzeige in dem Umgebungsblickfeld des Trägers befindet, und die Anzeige wird relativ zu einem Kopf des Trägers gehalten, um nicht mehr als zehn bis ungefähr zwanzig Prozent des normalen Blickfelds des Trägers zu verdecken. Das normale Blickfeld des Trägers ist mit ungefähr 180 Grad in der horizontalen Richtung und mit ungefähr 120 Grad in der vertikalen Richtung definiert.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung wird eine an einem Kopf angebrachte monokulare Anzeigevorrichtung bereitgestellt, welche eine Anzeige, die relativ zu einem Auge eines Trägers angeordnet ist, ein Gehäuse, welches mit der Anzeige verbunden ist, eine Stromzufuhr und eine Schaltung, welche betriebsfähig mit der Anzeige und der Stromzufuhr verbunden ist, umfasst. Ein Halterungsteil ist mit dem Gehäuse verbunden, welches die Anzeige relativ zu dem Auge des Trägers hält. Ein Anschluss ist der Anzeige, dem Gehäuse oder dem Halterungsteil zugeordnet. Der Anschluss verbindet betriebsfähig eine funktionale Komponente mit der Schaltung, um zumindest eine zusätzliche funktionale Komponente mit der Schaltung lösbar zu verbinden.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Das vorab Stehende wird durch die folgende detailreichere Beschreibung von beispielhaften erfindungsgemäßen Ausführungsformen erläutert, wobei diese in den beigefügten Zeichnungen dargestellt sind und wobei sich gleiche Bezugszeichen auf dieselben Teile bei unterschiedlichen Darstellungen beziehen. Die Zeichnungen sind nicht notwendigerweise maßstabsgetreu und betonen stattdessen die dargestellten erfindungsgemäßen Ausführungsformen.
  • 1A stellt eine erfindungsgemäße monokulare Anzeigevorrichtung dar, welche ein optisches Element in Form eines Okulars umfasst, das vor dem Benutzer an geordnet ist und das ein Bild vor dem Benutzer auf dem optischen Element anzeigt;
  • 1B stellt eine alternative Ausführungsform der monokularen Vorrichtung mit einem Prisma als optisches Element dar, wobei sich die Anzeige derart in einer Position relativ zu dem dominanten Auge des Benutzers befindet, dass nur ungefähr zehn bis zwanzig Prozent des maximalen Umfeldblickfelds des Benutzers verdeckt sind;
  • 2A bis 2G stellen verschiedene Ansichten einer monokularen Anzeigevorrichtung zum Einsatz mit einer Brille dar, wobei die Vorrichtung eine Audiovorrichtung umfasst;
  • 3A und 3B stellen alternative Ausführungsformen des Anzeigegehäuses dar, welches ein Solarzellenmodul und eine Antenne für ein elektromagnetisches (EM) Energiefeld zur Gewinnung elektromagnetischer Energie umfasst, um eine Batterie eines Anzeigesystems wiederaufzuladen;
  • 4A bis 4F stellen die monokulare Anzeigevorrichtung, welche mit einem herkömmlichen Brillenrahmen verbunden ist, dar;
  • 5A bis 5C stellen die monokulare Anzeigevorrichtung, welche eine Audiovorrichtung und eine erweiterbare Komponente umfasst, in einem Hilfsgehäuse auf einem gegenüberliegenden Brillenrahmen dar;
  • 6 stellt eine Seitenansicht der monokularen Anzeigevorrichtung dar, welche mit einem Brillenrahmen verbunden ist und sich auf einem Träger befindet, wobei sich die Anzeige mit einer Audiovorrichtung in der Betrachtungsposition befindet;
  • 7 stellt eine rückseitige und eine perspektivische Ansicht der monokularen Vorrichtung einer ersten Ausführungsform dar;
  • 8 stellt eine alternative Ausführungsformen der aktuellen monokularen Vorrichtung mit einem multifunktionalen Medaillon dar, welches sich an die monokulare Vorrichtung anschließen lässt;
  • 9 stellt eine andere Ausführungsform der monokularen Anzeigevorrichtung mit einem Medaillon dar, welches eine Anzahl von Slots zur Verbindung mit anderen Komponenten aufweist, um die monokulare Anzeigevorrichtung zu erweitern;
  • 10 stellt einen Benutzer dar, welcher Bilder mit der monokularen Anzeigevorrichtung betrachtet, und wobei der Benutzer eine andere Ausführungsform eines multifunktionalen Medaillons trägt;
  • 11 stellt den Benutzer, welcher eine Band-Schnittstelle trägt, die mit der monokularen Anzeigevorrichtung verbunden ist, von hinten dar, wobei die Band-Schnittstelle der monokularen Anzeigevorrichtung eine erweiterte Funktion bereitstellt;
  • 12 stellt eine andere Ansicht des Benutzers, welcher eine Band-Schnittstelle trägt, die mit der monokularen Anzeigevorrichtung verbunden ist, von hinten dar, wobei die Band-Schnittstelle für eine verlängerte Batterielebenszeit sorgt;
  • 1315 stellen verschiedene Ansichten des Benutzers, welcher andere Ausführungsformen der Band-Schnittstelle trägt, die betriebsfähig mit der monokularen Anzeigevorrichtung verbunden sind, von hinten dar;
  • 1618 stellen verschiedene Ansichten des Trägers mit der monokularen Anzeigevorrichtung um den Nacken des Trägers herum und durch die Band-Schnittstelle gehalten von vorn dar;
  • 19 stellt eine andere Ansicht der monokularen Anzeigevorrichtung mit einem Medaillon und einer mit einer Leitung versehenen Band-Schnittstelle, welche um den Nacken eines Trägers getragen wird, dar;
  • 20A stellt eine monokulare Anzeigevorrichtung dar, welche an einem Rand einer Baseballkappe gehalten wird;
  • 20B und 20C stellen Ansichten der monokularen Anzeigevorrichtung mit einer Anzeige, welche auf einer Seite des Randes gehalten wird, und einem Hilfsgehäuse, welches auf einer gegenüberliegenden Seite des Randes gehalten wird, um eine erweiterte Funktionalität bereitzustellen, von vorn dar;
  • 21A, 21B, 21C und 21D stellen Anzeigekomponentenkonfigurationen für die monokulare Anzeigevorrichtung und eine Einstellkonfiguration gemäß der vorliegenden Erfindung dar;
  • 22A bis 22D stellen eine andere Ausführungsform der monokularen Anzeigevorrichtung mit einem Komponentenslot auf dem Körperabschnitt der Vorrichtung dar;
  • 23A stellt ein Medaillon mit einer Touchscreen-Anzeige dar;
  • 23B stellt das Medaillon mit dem Touchscreen dar, welches ausgestaltet ist, um drahtlos den Betrieb der monokularen Anzeigevorrichtung zu steuern; und
  • 24 stellt eine andere Ausführungsform eines optischen Elements mit einem Prisma dar, welches eine Feldlinse und eine Objektivlinse zur Verbindung mit einer Anzeige umfasst.
  • Detaillierte Beschreibung
  • Eine Beschreibung von beispielhaften erfindungsgemäßen Ausführungsformen folgt.
  • Mit Bezug zu 1A und 1B ist eine Ausführungsform einer monokularen Anzeigevorrichtung 100 dargestellt. Die monokularen Anzeigevorrichtung 100 ist vorzugsweise eine leichtgewichtige Computervorrichtung, welche in der Nähe eines dominanten Auges eines Benutzers angeordnet werden kann, um Bilder zu betrachten. Dies steht im Gegensatz zu früheren binokularen und monokularen Anzeigevorrichtungen, welche sich um das Augenpaar des Benutzers herum erstrecken oder vor diesem angeordnet sind, um dadurch das gesamte oder nahezu das gesamte Blickfeld des Benutzers zu verdecken. Die vorliegende monokulare Anzeigevorrichtung 100 wird vorzugsweise versetzt relativ zu nur einem dominanten Auge des Benutzers angeordnet, und an dieser Stelle verdeckt die Vorrichtung 100 dennoch nicht das normale Blickfeld des dominanten Auges.
  • Bei der bevorzugten Ausführungsform kann ein Gehäuse 210 (2D) eine Computervorrichtung umfassen, welche eine „Advanced RISC Machine” (ARM)/„Digitalen Signalprozessor” (DSP) (nicht dargestellt) (welcher ein TMS320 Prozessor aus der DaVinci-Serie, verfügbar von Texas Instruments aus Dallas, Texas, sein kann), einen oder mehrere Speicherchips (nicht dargestellt), eine Bluetooth-Schnittstelle, einen Anzeige-Treiber (welcher zum Beispiel der Anzeige-Treiber SSD1508 verfügbar von Kopin Corporation in Westborough, MA, sein kann), einen oder mehrere Video-Pegelverschiebungsschaltungen, eine Stromzuführung (d. h. bereitgestellt von einer Batterie), einen universellen Empfänger und Sender (UART („Universal Receiver Transmitter”)) (welcher z. B. zum Austesten eingesetzt werden kann) und einen Speicher (nicht dargestellt) umfasst. Eine Anzahl von Knöpfen und eine LED können der Vorrichtung 100 zugeordnet sein und vom Gehäuse 210 oder von anderen Stellen hervorragen (z. B. Schalter 1/Schalter 2/Schalter 3 und Rückwärtseingänge). Eine VGA-Qualitätsanzeige 140 ist in 1 dargestellt, und ein Audioeingang und Ausgabevorrichtung(en), welche einen Mikrofoneingang und Stereoausgänge umfassen können, können auch in dem Gehäuse 210 untergebracht sein. Ein SD(„Secure Digital”)-Speicher, ein xD(„eX-treme Digital”)-Speicher, ein uSD(„USB integral SD”)-Speicher oder andere ähnliche Schnittstellen können in dem Gehäuse 210 untergebracht sein und können eingesetzt werden, um Applikationsprogramme, Kernel-Anweisungen oder Konfigurationsdaten zu speichern, und/oder externe Vorrichtungen, wie zum Beispiel eine digitale Kamera, anzuschließen.
  • Mit Bezug zu 1 weist der Benutzer im Allgemeinen ein gesamtes Gesichtsfeld auf, welches über 180 Grad horizontal und anderen 120 Grad in der Vertikalen gemäß einem Schutzbrillenformat aufgrund des Beitrags jedes Auges des Betrachters gemessen wird. Dies definiert das gesamte Gesichtsfeld des Betrachters sowohl horizontal als auch vertikal in Grad. Die monokulare Anzeigevorrichtung 100 verdeckt vorzugsweise ungefähr fünf bis zehn Prozent des Blickfelds des Benutzers und ist gemäß einer Ausführungsform derart angeordnet, dass es einer Schläfe des Benutzers gegenüberliegt, um so nur am Rand des Blickfelds des Benutzers zu liegen. Wie in 1A und 1B dargestellt ist, ist die monokulare Anzeigevorrichtung 100 neben einer der Schläfen des Benutzers oder an einer Stelle neben dem dominanten Auge des Benutzers angeordnet und befindet sich nicht direkt vor dem Gesicht des Benutzers, noch ist die Vorrichtung 100 direkt vor beiden Augen angeordnet, um dadurch das Blickfeld des Benutzers wesentlich zu verdecken. Mehrere Abstandsanordnungen sind vorgesehen, und die vorliegende Erfindung ist nicht auf irgendeinen speziellen Abstand von dem Auge beschränkt, wobei auch mehrere unterschiedliche Bereiche vorgesehen sind.
  • Darüber hinaus kann die monokulare Anzeigevorrichtung 100 vorteilhafterweise einfach betrachtet werden, indem kurzzeitig aus dem Augenwinkel des dominanten Auges des Benutzers auf die Vorrichtung geschaut wird, um Bilder zu betrachten, und dann sofort zu dem Gesichtsfeld vor dem Benutzer zurückgekehrt wird. Dies macht es möglich, dass der Benutzer die monokulare Anzeigevorrichtung 100 bei täglichen Aktivitäten tragen kann. Vorteilhafterweise kann der Benutzer rasch auf die Anzeige 100 schauen und dann schnell, sicher und leicht den Fokus wieder auf Objekte richten, welche sich vor dem Benutzer befinden. Dies ist vorteilhaft, da der Benutzer die monokulare Anzeigevorrichtung 100 bei tagesüblichen Aufgaben des Benutzers einsetzen kann und nicht eingeschränkt ist, die Vorrichtung 100 nur in bestimmten als ”sicher” bezeichneten Stellen einzusetzen. Das dominante Auge des Benutzers ist als dasjenige rechte oder linke Auge definiert, welches am stärksten ist und bei einem tagesüblichen Sehen des Benutzers dominant ist.
  • 1A stellt eine erste Ausführungsform der monokularen Anzeigevorrichtung 100 dar, wobei ein Okular oder Brillenglas als optische Anzeige 105 eingesetzt ist. Bei dieser Ausführungsform kann die monokulare Anzeigevorrichtung 100 eingesetzt werden, um Bilder auf einen Schirm, auf ein Gitter oder ein optisches Element 105 zu projizieren, um dem Benutzer dadurch zu ermöglichen, Bilder zu betrachten. Das Okular der optischen Anzeige 105 ist vorteilhafterweise eine durchsichtige optische Komponente oder Linse, um Bilder von der monokularen Anzeigevorrichtung 100 zu projizieren. Auf diese Weise kann die monokulare Anzeigevorrichtung 100 ein Bild auf einen Abschnitt des Okulars der optischen Anzeige 105 projizieren, welches von einem Träger getragen wird, wie es beispielsweise bei einer Brille der Fall ist. Bei dieser Ausführungsform umfasst die monokulare Anzeigevorrichtung 100 eine Trägerstruktur oder Haltestruktur 110, welche derart ausgestaltet ist, dass sie einen Halt für die monokulare Anzeigevorrichtung 100 an einer Stelle bereitstellt, um am Rand des Blickfelds des dominanten Auges des Benutzers zu liegen.
  • Bei dieser Ausführungsform kann die Halterungsstruktur 110 irgendeine Vorrichtung sein, um rasch und einfach zu ermöglichen, dass die monokulare Anzeigevorrichtung 100 aus einer Betrachtungsposition oder einer Stelle neben dem dominanten Auge D des Benutzers in eine zweite Position oder eingezogene Position verstaut werden kann. Gemäß diesem Aspekt umfasst die monokulare Anzeigevorrichtung 100 einen ersten Arm 115. Der erste Arm 115 ist ein röhrenförmiges elastisches Teil, welches mit dem Gehäuse 120 der optischen Anzeige durch ein Gelenk verbunden ist. Die Halterungsstruktur 110 umfasst auch einen zweiten Arm 130, welcher über ein zweites Gelenk 135 mit dem ersten Arm 115 verbunden ist. Auf diese Weise kann der zweite Arm 130 mit einer anderen zugeordneten Struktur verbunden sein oder um den Kopf des Benutzers herum, am Ohr oder verbunden mit einer Bekleidung zum Halt verbunden sein. Der Benutzer kann das Anzeigegehäuse 120 rasch und einfach in die eingezogene Position bewegen, wobei die Halterungsstruktur 110 eingesetzt wird. Die Struktur 110 ist aus einem leichtgewichtigen Material, wie z. B. Aluminium oder einem thermoplastischen Material, hergestellt.
  • Die monokularen Anzeigevorrichtung 100 umfasst auch eine Anzeigekomponente 140, welche im Folgenden diskutiert wird. Die Anzeigekomponente 140 ist vorzugsweise eine leichtgewichtige Anzeige, welche ein Bild projiziert, welches vergrößert ist. Mit Bezug zu 1A ist die Anzeigekomponente 140 relativ zu einem optischen Prismaelement 155 in dem Anzeigegehäuse 120 angeordnet. Auf diese Weise wird das Bild von der Anzeigekomponente 140 abgestrahlt und wird in den Fokus des Benutzers gebracht und wird im Wesentlichen bezüglich optischer Verzerrungen, Astigmatismus und chromatischer Aberration korrigiert. Dies erzeugt ein optisch vergrößertes und erweitertes virtuelles Bild in dem eine Einwirkung der Eingangsoberfläche 142, der ersten und der zweiten Reflektionsoberfläche 145, 150 und einer Ausgangsoberfläche 152 des optischen Prismaelements 155 kombiniert wird. Das optisch erweiterte virtuelle Bild wird dann zu der optischen Okular-Komponente 105 (1A) geleitet, so dass der Benutzer das virtuelle Bild betrachten kann, indem er direkt auf die optische Okular-Komponente 105 blickt.
  • Es sei angemerkt, dass das dargestellte Bild nicht auf die ganze optische Okular-Anzeige 105 projiziert oder abgebildet werden muss. Stattdessen kann das Bild nur auf einem Teil der Anzeige 105 dargestellt werden. Dies sorgt dafür, dass das Bild selbst nicht den Blick des Benutzers verdeckt. Dadurch kann der Benutzer ungefähr neunzig bis fünfundneunzig Prozent des normalen Blickfelds des Benutzers durch das optische Okular-Element 105 betrachten.
  • Mit Bezug auf 1B ist eine alternative Ausführungsform der monokularen Anzeigevorrichtung 100 der 1A dargestellt. Bei dieser Ausführungsform projiziert die monokulare Anzeigevorrichtung 100 kein optisch erweitertes virtuelles Bild auf die optische Okular-Anzeige 105 (1A), sondern stellt das optisch vergrößerte und erweiterte virtuelle Bild direkt auf dem dominanten Auge D des Benutzers dar. Die monokulare Anzeigevorrichtung 100 ist bei dieser Ausführungsform ohne irgendein Element oder Schirm, welches/r vor dem dominanten Auge D des Benutzers angeordnet ist, ausgestaltet. Stattdessen umfasst die monokulare Anzeigevorrichtung 100 ein Gehäuse 120, welches einen Teil der Anzeige ausbildet, und das optisch vergrößerte und erweiterte virtuelle Bild wird direkt auf das dominante Auge D des Benutzers projiziert. Gemäß diesem Aspekt umfasst die monokulare Anzeigevorrichtung 100 ein optisches Element 155, welches das virtuell erweiterte Bild optisch vergrößert und zu dem dominanten Auge des Benutzers umlenkt.
  • Bei einer Ausführungsform umfasst die monokulare Anzeigevorrichtung 100 eine Anzeige, welche eine Mikro-Anzeigekomponente 140 ist, wie zum Beispiel eine Flüssigkeitskristallanzeige, eine Anzeige mit Licht emittierenden Dioden, eine Anzeige, welche auf organischen Licht emittierenden Dioden basiert, eine cholesterische Anzeige, eine elektrisch-luminiszente Anzeige, eine elektrophoretische Anzeige oder eine aktive Matrix-Flüssigkeitskristall-Anzeige. Verschiedene leichtgewichtige und hochauflösende Anzeigekonfigurationen sind möglich und liegen im Umfang der vorliegenden Erfindung.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform kann die Anzeigekomponente 140 eine WVGA-Anzeige sein, welche unter der Handelsbezeichnung ”CYBERDISPLAY WVGA LV”® verkauft und durch den vorliegenden Anmelder hergestellt wird. Die Anzeigekomponente 140 kann eine aktive Matrix-Flüssigkeitskristall-Anzeige mit einem Farbfilter, einem großen Format und einer Auflösung von 854 × 480 sein. Die Anzeigekomponente 140 kann bei dieser Ausführungsform 0,54 Zoll in der Diagonalen aufweisen. Bei einer anderen Ausführungsform kann die Anzeigekomponente 140 alternativ eine VGA-Anzeige, welche unter der Handelsbezeichnung ”CYBERDISPLAY VGA”® verkauft wird und welche auch durch den vorliegenden Anmelder gefertigt wird, umfassen. Die Anzeigekomponente kann eine aktive Matrix-Flüssigkeitskristall-Anzeige mit einem Farbfilter und einer Auflösung von 640 × 480 sein. Die Anzeigekomponente 140 bei dieser Ausführungsform kann ungefähr 0,44 Zoll in der diagonalen Abmessung aufweisen und leichtgewichtig sein.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform kann die Anzeigekomponente 140 eine SVGA-Anzeige mit einer Diagonalen von 0,44 Zoll und einer Auflösung von ungefähr 800 × 600, eine weite SVGA-Anzeige mit einer Auflösung von ungefähr 852 × 600, eine XVGA-Anzeige mit einer Auflösung von ungefähr 1024 × 768, eine SXGA-Anzeige mit einer Auflösung von 1280 × 1024 oder ein „High-Definition”-Fernseher mit einer Auflösung von 1400 × 720 oder einer vollständigen Auflösung von 1920 × 1080 sein.
  • Bei einer in 1B dargestellten Ausführungsform ist die Anzeigekomponente 140 relativ zu einem optischen Prisma-Element 155 in dem Anzeigegehäuse 120 angeordnet. Auf diese Weise wird das Bild von der Anzeigekomponente 140 abgestrahlt und in den Fokus bzw. die Blickrichtung des Benutzers gebracht. Dieses Bild wird im Wesentlichen bezüglich optischer Verzerrungen, Astigmatismus und chromatischer Aberration bei der Erzeugung eines optisch vergrößerten erweiterten virtuellen Bildes korrigiert, indem der Einfluss der Eingangsoberfläche 142, der ersten und der zweiten reflektierenden Oberfläche 145, 155 und der Ausgangsoberfläche 152 des optischen Prismaelements 155 kombiniert werden. Das optisch erweiterte virtuelle Bild wird dann auf das dominante Auge D des Benutzers gelenkt.
  • Wie bei der Ausführungsform der 1A umfasst die monokulare Anzeigevorrichtung 100 eine Halterungsstruktur 110, um sowohl die Anzeige zu halten und um die Anzeige bezüglich einer komfortablen Betrachtungsposition einzustellen. Die Halterungsstruktur 100 umfasst einen ersten Arm 115. Der erste Arm 115 weist ein Drehgelenk 125 auf, welches mit der monokularen Anzeigevorrichtung 100 verbunden ist. Der erste Arm 115 weist auch ein zweites Drehgelenk 135 auf, welches den zweiten Arm 130 mit dem ersten Arm 115 verbindet. Der erste Arm 115 ist derart ausgestaltet, dass er sich relativ zu dem Anzeigegehäuse 120 bewegt und dreht, um das Anzeigegehäuse 120 zwischen der eingezogenen Position und der Anzeige- oder Betrachtungsposition zu bewegen. Darüber hinaus kann der erste Arm 115 bei einer Ausführungsform in einer teleskopartigen Beziehung bezüglich des zweiten Arms 130 angeordnet sein. Bei einer anderen Ausführungsform kann der erste Arm 115, der zweite Arm 130 darüber hinaus mit einem sich netzartig ausdehnenden Netz von Armen 115, 135 verbunden sein, um so in mehreren Richtungen und Ebenen bewegbar zu sein. Bei einer Ausführungsform kann das Netz ausreichend lang sein, dass das Anzeigegehäuse 120 um das Band des Trägers herum gehalten wird.
  • Mit Bezug auf 2A bis 2G umfasst die monokulare Anzeigevorrichtung 200 vorzugsweise die Eigenschaft, eine Eingabe-/Ausgabe-Vorrichtung (nicht darge stellt) einzusetzen, um die monokulare Anzeigevorrichtung 200 zu steuern. Mit dem Einsatz der Eingabe-/Ausgabe-Vorrichtung kann die monokulare Anzeigevorrichtung 200 eine Master-/Slave-Beziehung mit anderen Vorrichtungen ausbilden, wobei eine drahtgestützte oder eine drahtlose Verbindung oder Schnittstelle eingesetzt wird. Diese Schnittstelle kann ein BLUETOOTH® gestütztes drahtloses Schnittstellenprotokoll, eine Wi-Fi-Schnittstelle, eine zelluläre Schnittstelle, eine infrarot-Schnittstelle, eine Fernseh-Übertragungs-Schnittstelle, eine nicht öffentliche Verbindungs-Schnittstelle, eine Funk-Übertragungs-Schnittstelle, eine Satelliten-Schnittstelle, eine drahtgestützte USB-Schnittstelle, eine drahtgestützte RS-232-Schnittstelle und/oder eine drahtgestützte RS-485-Schnittstelle, eine Ethernet-Schnittstelle, eine Telefonleitungs-Schnittstelle, eine Modem-Schnittstelle, eine digitale Teilnehmerleitungs-Schnittstelle, eine Kabel-Schnittstelle oder eine PAN-Schnittstelle (PAN („Personal Area Network”) sein. Auf diese Weise kann ein Benutzer die Eingabe-/Ausgabe-Vorrichtung zusammen mit der monokularen Anzeigevorrichtung 200 einsetzten, um andere geeignete Vorrichtungen mittels einer Master-/Slave-Beziehung zu steuern, wie beispielsweise ein Notebook oder einen Tisch-Computer, einen Minicomputer, ein Gerät, eine Netzeinrichtung, einen Musikspieler, eine Audio- oder Video-Vorrichtung, ein globales Positionsbestimmungssystem, eine mobile Vorrichtung, eine digitale Kamera, eine Video-Kamera, eine Audio-Vorrichtung oder irgendeinen anderen Typ einer digitalen oder analogen Vorrichtung.
  • Die vorliegende monokulare Anzeigevorrichtung 200 weist vorzugsweise Programmanweisungen auf, welche in einem Speicher gespeichert sind, um mit einer Master-/Slave-Beziehung ein Computernetz mit anderen Vorrichtungen auszubilden, wobei ein Kommunikationsprotokoll eingesetzt wird, in welchem die monokulare Anzeigevorrichtung 200 eine oder mehrere andere Vorrichtungen oder Prozesse steuert, und wobei, wenn einmal die Master-/Slave-Beziehung eingerichtet worden ist, die Richtung der Ansteuerung von der monokularen Anzeigevorrichtung 200 zu den erwünschten Komponenten gerichtet ist. Auf diese Weise muss der Benutzer keine schweren sekundären Komponenten tragen und kann diese sekundären Komponenten einfach steuern, indem er die primäre leichtgewichtige monokulare Anzeigevorrichtung 200 über eine drahtlose Schnittstelle einsetzt.
  • Gemäß diesem Aspekt kann die monokulare Anzeigevorrichtung 200 einen Prozessor (nicht dargestellt), einen Speicher und einen Bus mit einer drahtlosen Schnittstelle umfassen. Die drahtlose Schnittstelle kann einen Sender/Empfänger oder eine Sende-/Empfangseinrichtung umfassen und kann zur Kommunikation mit PAN-Netzen und solchen Vorrichtungen kompatibel sein, welche Funkfrequenzsignale über eine kurze Reichweite einsetzen. Bei einer bevorzugten Ausführungsform kann die drahtlose Schnittstelle über einen Funkstandard BLUETOOTH®, ein flexibles UWB („Ultra WideBand”) oder unter Verwendung anderer Funkfrequenzkommunikationsstandards für einen geringen oder flexiblen Stromverbrauch und Kompatibilität kommunizieren. Bei einer anderen Ausführungsform kann die monokulare Anzeigevorrichtung 200 über WiFi kommunizieren.
  • Mit Bezug auf 2A ist eine Vorderansicht einer anderen Ausführungsform der monokularen Anzeigevorrichtung 200 dargestellt, wobei die monokulare Anzeige ein zweiteiliges Teil ist, um ein Brillenglas, eine Schutzbrille oder ähnliche brillenartige Vorrichtungen in Eingriff zu bringen. Bei dieser Ausführungsform umfasst die monokulare Anzeigevorrichtung 200 ein Gehäuse 205, welches im Wesentlichen ”L”-förmig ist. Das Gehäuse 205 weist einen ersten Abschnitt 210, welcher sich vorzugsweise mit einem Abschnitt des Trägers in Eingriff befindet oder an diesen eingehakt wird, und einen zweiten Abschnitt 215, welcher die Anzeige 220 hält, auf.
  • Mit Bezug auf 2D hält der zweite Abschnitt 215 die Anzeige 220. Die monokulare Anzeigevorrichtung 200 umfasst auch einen ersten und einen zweiten Arm 225, 230, welche zwischen dem ersten und dem zweiten Abschnitt 210, 215 angeordnet sind, um den ersten Abschnitt 210 mit dem zweiten Abschnitt 215 zu verbinden. Bei dieser Ausführungsform kann der erste Abschnitt 210 derart ausgestaltet sein, dass er eine nachgiebige Abdeckung umfasst, welche eine Durchgangsöffnung entlang einer Längsachse aufweist, die über eine gewöhnliche Sonnenbrille oder Lesebrille geschoben werden oder an dieser angebracht werden kann. Bei einer anderen Ausführungsform kann der erste Abschnitt 210 einen Ohrbügel umfassen, um um ein Ohr des Trägers herum gelegt zu werden. Bei einer anderen Ausführungsform kann der erste Abschnitt 210 einen Clip umfassen, um an einem Abschnitt des Trägers oder an einer Kleidung des Trägers angeklemmt zu werden. Verschiedene Haltekonfigurationen sind möglich und liegen im Umfang der vorliegenden Erfindung.
  • Mit Bezug auf 2A ist eine Vorderansicht der monokularen Vorrichtung 200 dargestellt. Der erste Abschnitt 210 umfasst einen Clip 235, um den ersten Ab schnitt 210 an eine Brille anzuklemmen. Die monokulare Anzeigevorrichtung 200 kann darüber hinaus eine Kamera 240 (2B) umfassen. Die Kamera 240 kann eine nach dem Stand der Technik bekannte leichtgewichtige digitale Kamera sein und kann gegenüber der Anzeige 220 auf einem vorderen Abschnitt des zweiten Abschnitts 215 angeordnet sein. Genauso kann eine zweite Kamera 240' in einer rückwärtigen oder in einer gegenüberliegenden Richtung relativ zu der ersten Kamera 240 angeordnet sein. Auf diese Weise kann die monokulare Anzeigevorrichtung 200 Bilder erfassen, wobei entweder die erste oder die zweite digitale Kamera 240, 240' zur Darstellung der erfassten Bilder mittels der Anzeige 220, wie es mit 1A diskutiert worden ist, oder zur Speicherung der Bilder in einem Speicher eingesetzt wird. Die monokulare Vorrichtung 200 kann darüber hinaus ein Mikrofon 245 umfassen, welches auf dem vorderen Abschnitt des zweiten Abschnitts 215 angeordnet ist. Das Mikrofon 245 kann eine leichtgewichtige digitale Audio-Vorrichtung sein, welche die erfassten Klänge in Daten wandelt, die dann an die monokulare Anzeigevorrichtung 200 übertragen werden. Bei einer Ausführungsform kann das Mikrofon 245 ein ein Rauschen unterdrückendes Mikrofon 245, ein MEMs-Mikrofon, ein abgesetztes Mikrofon oder ein Mikrofon, welches eine akustische Schwingung von einer skelettartigen Struktur erfasst, sein. Das Mikrofon 245 kann auch zum Einsatz als die Eingabe-/Ausgabe-Vorrichtung ausgestaltet sein, welche eingesetzt wird, um den Betrieb der monokularen Anzeigevorrichtung 200 unter Einsatz eines geeigneten Betriebssystems, welches in einem Speicher geladen ist, zu steuern.
  • Mit Bezug auf 2C kann die monokulare Vorrichtung 200 mit mehreren digitalen Kameras 240, 240' hergestellt werden. Die Kameras 240, 240' können zusammen oder an verschiedenen unterschiedlichen Stellen relativ zueinander angeordnet sein. Die monokulare Vorrichtung 200 kann auch andere Sensoren umfassen. Die Sensoren können einen oder mehrere Betriebsparameter erfassen und können derart ausgestaltet sein, dass sie eine Erfassung solcher Parameter an die monokulare Anzeigevorrichtung 200 oder einen digitalen Signalprozessor, welcher mit der monokularen Anzeigevorrichtung 200 in Beziehung steht, weiterleiten. Bei einer Ausführungsform kann die monokulare Anzeigevorrichtung 200 Sensoren umfassen und kann derart ausgestaltet sein, dass sie eine Bewegung, Licht, Regen oder einen anderen sensorischen Parameter oder Umweltparameter erfasst und dann diese Parameter zu dem Prozessor weiterleitet. Abhängig davon kann der Prozessor diese Hinweise empfangen und dann einen Betrieb von einem oder von mehreren Programmen abhängig von dem Hinweis von den Sensoren starten. Die Sensoren können mit der Kamera 240, 240' in Beziehung stehen und können entweder auf dem ersten Abschnitt 210 oder auf dem zweiten Abschnitt 215 oder sowohl auf dem ersten Abschnitt als auch auf dem zweiten Abschnitt 210, 215 angeordnet sein.
  • Mit Bezug zu 2E bis 2G kann die monokulare Anzeigevorrichtung 200 derart ausgestaltet sein, dass sie gespeicherte Daten in einem Audio-Format wiedergibt. Die monokulare Anzeigevorrichtung 200 kann derart ausgestaltet sein, dass sie Daten-Dateien in einem Audio-Format empfängt und diese Dateien mittels eines Audio-Lautsprechersystems 250 wiedergibt. Das Audio-Lautsprechersystem 250 ist vorzugsweise betriebsbereit mit der monokularen Anzeigevorrichtung 200 verbunden und kann akustische Signale wiedergeben. Das Audio-Lautsprechersystem 250 ist derart ausgestaltet, dass es leichtgewichtig ist und einen Ohrstöpsel 250' umfasst, welcher in einer drahtgestützten Weise, wie es dargestellt ist, verbunden ist oder es ist derart ausgestaltet ist, dass es eine drahtlose Kommunikationsvorrichtung umfasst, um akustische Signale drahtlos zu übertragen. Bei einer anderen Ausführungsform kann das Lautsprechersystem 250 als ein Kopfhörer mit einer Leitung ausgestaltet sein, welcher sich zurückziehbar in dem ersten Abschnitt 210 befindet. Es sei angemerkt, dass die Audio-Vorrichtung 250 auch als ein integrierter Lautsprecher ausgestaltet sein kann, welcher in eine Abdeckung eingebaut ist, die auf einer Seite des ersten Abschnitts 210 angeordnet ist, auf oder über den Ohren angeordnet ist, abnehmbare Ohrstöpsel umfasst, eine über das Skelett übertragende Audio-Übertragungskonfiguration umfasst oder Rauschunterdrückungsfunktionen umfasst. Verschiedene Konfigurationen von Audio-Vorrichtungen 250 sind möglich und liegen im Umfang der vorliegenden Erfindung.
  • Mit Bezug auf 3A und 3B ist eine alternative Ausführungsform der monokularen Anzeigevorrichtung 300 dargestellt, welche einen ersten Körperabschnitt 305 und einen zweiten Körperabschnitt 310 umfasst, die miteinander mittels einer Halterungsstruktur 315 verbunden sind. Der erste Körperabschnitt 305 und der zweite Körperabschnitt 310 sind in der zurückgezogenen oder eingezogenen Stellung dargestellt. Diese Ausführungsform kann derart ausgestaltet sein, dass der zweite Körperabschnitt 310 relativ zu dem ersten Körperabschnitt 305 gezogen werden kann. Dies platziert den zweiten Körperabschnitt 310 mit der Anzeige (nicht dargestellt) in der Betrachtungsposition, wie es vorab diskutiert ist.
  • Bei dieser alternativen Ausführungsform ist eine Stromzufuhr 320 auf dem ersten Körperabschnitt 305 angeordnet. Die Stromzufuhr 320 kann verschiedene kompakte Stromvorrichtungen, wie zum Beispiel eine Batterie oder eine drahtgestützte Verbindung, umfassen. Bei dieser nicht einschränkenden Ausführungsform kann die Stromzufuhr 320 jedoch derart ausgestaltet sein, dass sie eine verschiedenartige wiederaufladbare Stromquelle umfasst. Bei dieser Ausführungsform kann die Stromzufuhr 320 als eine solare photovoltaische wiederaufladbare Zelle ausgestaltet sein. Die Solarzelle 320 kann als die primäre Stromquelle für die monokulare Anzeigevorrichtung 300 ausgestaltet sein oder sie kann alternativ als eine zweite Stromquelle oder Hilfs-Stromquelle ausgestaltet sein. Verschiedene Konfigurationen sind möglich und liegen innerhalb des Umfangs der vorliegenden Offenbarung.
  • Vorzugsweise ist die Solarzelle 320 an einer komplementären Stelle angeordnet, um so Sonnenlicht oder künstliches Licht zu empfangen, oder sie kann mittels der Halterungsstruktur 315 in eine solche Ladeposition gedreht werden, um Licht zu empfangen. Mit Bezug auf 3B kann die monokulare Anzeigevorrichtung 300 alternativ eine andere verschiedenartige Stromzufuhr, wie zum Beispiel eine Antennenkomponente 320', welche mittels einer Spule durch ein elektromagnetisches Feld wiederaufladbar ist, umfassen.
  • Vorzugsweise umfasst bei dieser Ausführungsform die Antennenkomponente 320', welche mittels einer Spule durch ein elektromagnetisches Feld wiederaufladbar ist, eine Batteriekomponente (nicht dargestellt), welche betriebsfähig mit der Antennenkomponenten 320', die mittels einer Spule durch ein elektromagnetisches Feld wiederaufladbar ist, verbunden ist. Die Antennenkomponente 320', welche mittels einer Spule durch ein elektromagnetisches Feld wiederaufladbar ist, erfasst vorzugsweise Energie von einem übertragenen oder empfangenen Magnetfeld und speichert die erfasste Energie in der Batteriekomponente. Diese Felder können von einem Mobiltelefon oder von einer drahtlosen mobilen Vorrichtung, welche der Träger bei sich trägt, stammen.
  • Die Antennenkomponente 320', welche mittels einer Spule durch ein elektromagnetisches Feld wiederaufladbar ist, kann zum Einsatz in einem abgedichteten Gehäuse als primäre Stromquelle oder als Hilfsstromquelle ausgestaltet sein. Die Antennenkomponente 320', welche mittels einer Spule durch ein elektromagnetisches Feld wiederaufladbar ist, umfasst vorzugsweise einen Transformator mit einer Spule, welcher das elektromagnetische Feld für einen Einsatz durch die Vorrichtung 300 erfasst und/oder welcher bei der Ausführungsform der 3A eingesetzt werden kann. Die Antennenkomponente 320', welche mittels einer Spule durch ein elektromagnetisches Feld wiederaufladbar ist, ist vorzugsweise leichtgewichtig und kann einfach zur wiederholten Anwendung direkt auf der monokularen Anzeigevorrichtung 300 getragen werden. Gemäß einem Aspekt kann die Komponente 320' derart ausgestaltet sein, dass sie elektromagnetische Felder oder Tesla-Felder erfasst, welche mit einem Mobiltelefon, einer BLACKBERRYTM-Kommunikationsvorrichtung, einem Minicomputer oder einer ähnlichen Kommunikationsvorrichtung, welche Funkfrequenzenergie einsetzt, in Verbindung stehen.
  • Mit Bezug auf 4A bis 4F umfasst bei einer anderen Ausführungsform der monokularen Anzeigevorrichtung 400 die Vorrichtung 400 ein Anzeigegehäuse 405, welches drehend neben einen ersten Körperabschnitt 410 eingezogen werden kann. In ähnlicher Weise, wie es mit Bezug auf die vorab erwähnten Ausführungsformen beschrieben ist, umfasst die monokulare Anzeigevorrichtung 400 einen ersten Arm 415, welcher drehbar mit dem Anzeigegehäuse 405 verbunden ist und welcher teleskopartig relativ zu dem ersten Körperabschnitt 410 nach außen verschoben werden kann. Wie dargestellt ist, wird das Anzeigegehäuse 405 eingestellt (manuell oder automatisch) und der erste Arm 415 bewegt den zweiten Arm 420 in den ersten Körperabschnitt 410 hinein.
  • Wie in 4E und 4F dargestellt ist, kann der erste Körperabschnitt 410 eine Eingriffsstruktur 425 umfassen, um den ersten Körperabschnitt 410 an einen herkömmlichen Brillenrahmen F lösbar anzuklemmen. Wenn der zweite Arm 420 einmal in den ersten Körperabschnitt 410 geschoben ist, kann das Anzeigegehäuse 405 dann in die Richtung des Bezugpfeils 430 gedreht werden, um neben dem ersten Körperabschnitt 410, welcher an einen herkömmlichen Brillenrahmen F angeklemmt ist, eingezogen oder verstaut zu werden. Bei einer anderen Ausführungsform kann der erste Körperabschnitt 410, anstelle der Verwendung eines Clips, ein integrales Teil des Rahmens F sein.
  • Es sei angemerkt, dass andere Peripheriekomponenten oder sekundäre Komponenten nicht an dem Rahmen F angeordnet werden müssen. Zusätzliche Peripheriekomponenten können dazu führen, dass die Vorrichtung 500 schwerer und unhandlicher wird, oder können dazu führen, dass der Rahmen F von dem Gesicht des Benutzers fällt. Gemäß diesem Aspekt umfasst die monokulare Anzeigevor richtung 400 darüber hinaus eine streifenförmige Band-Schnittstelle 520 (5A) mit einem Inneren bzw. Innenraum (nicht dargestellt), welches eine oder mehrere elektronische Komponenten für eine drahtgestützte Schnittstelle, eine Glasfaser-Schnittstelle oder eine drahtlose Verbindung zu der monokularen Vorrichtung 500 aufnimmt. Die Band-Schnittstelle 520 stellt vorzugsweise eine erweiterte Funktionalität bereit, indem sie dem Benutzer ermöglicht, eine oder mehrere zusätzliche Vorrichtungen oder Komponenten darin 520 zum Einsatz mit der monokularen Anzeigevorrichtung 600 aufzunehmen, ohne ein Gewicht dem Rahmen F hinzuzufügen.
  • Bei dieser Ausführungsform kann die Band-Schnittstelle 520 zusätzliche Merkmale für die monokulare Vorrichtung 500 bereitstellen, was der Band-Schnittstelle 520 ermöglicht, etwas schwerere Elemente zu tragen, welche nicht geeignet in dem Anzeigegehäuse 405 oder in dem Körper 410 untergebracht werden könnten. Gemäß diesem Aspekt kann die Band-Schnittstelle 520 zusätzliche Merkmale bereitstellen, wie beispielsweise eine verlängerte Batterielebenszeit, erweiterte Speicherfunktionen, erweiterte Sensormerkmale oder andere vorab beschriebene Komponenten oder neue andere Komponenten. Die Band-Schnittstelle 520 ist vorzugsweise mit einer Seite des Brillenrahmens F verbunden, weist aber auch einen Innenraum auf und stellt einen Platz für zusätzliche Komponenten bereit. Die Band-Schnittstelle 520 kann eine Verdrahtung mit einer sekundären Hilfsbatterie, zusätzliche Sensoren, zusätzliche nach hinten gerichtete Kameras, einen leichtgewichtigen Festwertspeicher, einen Bus oder einen Prozessor umfassen.
  • Gemäß einem anderen Aspekt kann die Band-Schnittstelle 520 als eine Weiterleitung für drahtgestützte Komponenten zu der gegenüberliegenden Seite des Brillenrahmens F dienen. Gemäß diesem Aspekt kann die Band-Schnittstelle 520 mit einem sekundären Hilfsgehäuse kommunizieren, welches entfernbar mit der gegenüberliegenden Seite des Brillenrahmens F durch einen anderen Clip oder ein Befestigungsmittel verbunden ist.
  • Mit Bezug auf 5A bis 5C ist noch eine andere Ausführungsform der monokularen Anzeigevorrichtung 500 dargestellt. Bei dieser Ausführungsform ist die gegenüberliegende Seite des Trägers dargestellt. Bei dieser Ausführungsform umfasst die monokulare Vorrichtung 500 ein zweites Hilfsgehäuse 505. Das zweite Hilfsgehäuse 505 ist im Allgemeinen ein leichtgewichtiges rechteckig geformtes Teil, welches entfernbar sein kann und fest mit der gegenüberliegenden Seite des Brillenrahmens F des Trägers verbunden ist. Dadurch kann der Benutzer eine oder mehrere primäre/sekundäre Komponenten der monokularen Anzeigevorrichtung 500 anordnen, ohne zusätzliches Gewicht auf der gegenüberliegenden Seite der monokularen Anzeigevorrichtung 500 hinzuzufügen. Vorzugsweise umfasst das zweite Hilfsgehäuse 505 eine Eingriffsstruktur oder einen Clip, ähnlich wie den, welcher vorab für den Körperabschnitt vorher beschrieben ist. Das zweite Hilfsgehäuse 505 kann auch mit dem Gehäuse der monokularen Anzeigevorrichtung verbunden sein und muss nicht von der Vorrichtung getrennt sein.
  • Alternativ kann das zweite Hilfsgehäuse 505 derart ausgestaltet sein, dass es an anderen Stellen verbunden ist. Bei einer Ausführungsform kann das Gehäuse 505 derart angeordnet sein, dass es von einem Hut des Trägers hängt, an der Brille angeordnet ist oder um das Ohr des Trägers herum gehakt oder gewickelt ist. Bei einer anderen Ausführungsform kann das Hilfsgehäuse 505 um das Handgelenk, das Fußgelenk, den Arm, das Bein oder den Bizeps-/Trizeps-Muskel des Benutzers herum gewickelt sein. Das sekundäre Hilfsgehäuse 505 erweitert vorzugsweise die Funktionalität der monokularen Anzeigevorrichtung 500, indem ein oder mehrere zusätzliche oder sekundäre Komponenten angeordnet sind, welche der monokularen Anzeigevorrichtung 500 eine erweiterte Funktionalität bereitstellen.
  • Bei der Ausführungsform der 5A kann das sekundäre Hilfsgehäuse 505 eine zweite Audio-Vorrichtung oder einen Lautsprecher 510 beherbergen oder eine erweiterte Hilfs-Stromquelle oder primäre Stromquelle zur Verfügung stellen, indem eine primäre Stromquelle/Hilfsstromquelle in dem Gehäuse 505 untergebracht ist. Das zweite Hilfsgehäuse 505 kann drahtgebunden mit der monokularen Anzeigevorrichtung 500 verbunden sein, kann auf einer gegenüberliegenden Seite des Brillenrahmens angeordnet sein oder kann durch eine Leitung verdrahtet sein, welche durch die Band-Schnittstelle 520 verläuft. Das Gehäuse 505 kann alternativ eine drahtlose Schnittstelle aufweisen, um mit der monokularen Anzeigevorrichtung 500 zu kommunizieren, welche auf einer gegenüberliegenden Seite des Brillenrahmens angeklemmt angeordnet ist.
  • Bei der Ausführungsform der 5A bis 5C kann das zweite Hilfsgehäuse 505 einen Ohrstöpsel 510 umfassen, welcher durch eine einziehbare Leitung 525 mit dem zweiten Hilfsgehäuse 505 verbunden ist. Bei einer noch anderen Ausführungsform kann ein Ohrstöpsel 510 in einer drahtlosen Weise mit einem Gehäuse 505 verbunden sein und kann derart ausgestaltet sein, dass er wieder aufgeladen wird, wenn er verstaut ist. Wie in der rückseitigen Ansicht der 5B dargestellt ist, kann das zweite Hilfsgehäuse 505 eine Spule (nicht dargestellt), welche darin angeordnet ist, umfassen. Der Träger kann den Ohrstöpsel 510, welcher um die Spule herum gewickelt ist, ziehen, um den Ohrstöpsel 510, an oder über dem Ohr des Trägers zum Hören anzuordnen.
  • Bei der in 6 dargestellten Ausführungsform kann die monokulare Anzeigevorrichtung 600 zur drahtlosen Kommunikation mit einem Mobiltelefon, einem Computer, einem Peer-to-Peer-Telefon oder einem Minicomputer, wie zum Beispiel einer PALM TREO- oder BLACKBERRY-Kommunikationsvorrichtung oder einer ähnlichen Kommunikationsvorrichtung, welche ein drahtloses Protokoll verwendet, ausgestaltet sein. Der Träger kann Sprachmitteilungen, Textmeldungen oder E-Mails durch die monokulare Vorrichtung 600 empfangen und vornehmen, indem eine externe mobile Vorrichtung unter Verwendung einer drahtlosen Schnittstelle und durch Aufbau einer Master-/Slave-Netzbeziehung mit solchen Vorrichtungen gesteuert wird. Der Träger kann zum Beispiel die Sprachmitteilungen unter Verwendung der Audio-Vorrichtung 510, welche dem in 5A dargestellten sekundären Hilfsgehäuse 505 zugeordnet ist, hören.
  • Bei einer Ausführungsform kann der Träger darüber hinaus eine drahtlose Eingabe-/Ausgabe-Vorrichtung einsetzen, um die monokulare Anzeigevorrichtung 600 zu steuern. Gemäß einem Aspekt kann die drahtlose Eingabe/Ausgabe-Vorrichtung 605 eine drahtlose Maus, einen drahtlosen Trackball, eine drahtgestützte Maus, einen drahtgestützten Trackball, ein Mikrofon, eine drahtlose/drahtgestützte Touchpad-Vorrichtung oder eine Kombination von diesen Eingabe-/Ausgabe-Merkmalen umfassen. Wie in 6 dargestellt ist, kann der Träger, welcher die Lautsprecher 610 (welche in dem Körperabschnitt 615 angeordnet sind oder mit diesem verbunden sind) und das sekundäre Hilfsgehäuse (nicht dargestellt) verwendet, Audiosignale hören und Videobilder sehen, wobei eine Anzeige 620 eingesetzt wird, während dennoch neunzig bis fünfundneunzig Prozent des Blickfelds virtuell nicht verdeckt sind. Bei der in 6 dargestellten Ausführungsform umfasst die monokulare Anzeigevorrichtung 600 eine Band-Schnittstelle 625, und die Band-Schnittstelle 625 kann als Leitung oder eine Leitungsaufnahme fungieren, wofür eine Leitung 630 hindurchgeführt ist, um mit dem zweiten Hilfsgehäuse (nicht dargestellt) zu kommunizieren.
  • Bei einer alternativen Ausführungsform, welche in einer rückseitigen Ansicht der 7 dargestellt ist, kann die monokulare Anzeigevorrichtung 700 derart ausgestaltet sein, dass sie keine Band-Schnittstelle oder irgendeine Leitung, welche mit irgendeinem sekundären Hilfsgehäuse kommuniziert, umfasst. Stattdessen kann die Vorrichtung 700 derart ausgestaltet sein, dass sie drahtlos mit einem sekundären Hilfsgehäuse 705 kommuniziert, wobei Funkfrequenzsignale bei einem drahtlosen Kommunikationsprotokoll eingesetzt werden. Gemäß diesem Aspekt kann die monokulare Anzeigevorrichtung 700 derart ausgestaltet sein, dass sie einen Sender/Empfänger oder eine Sende-/Empfangseinrichtung umfasst, um ohne eine drahtgestützte Verbindung zu kommunizieren, wie es in 7 dargestellt ist.
  • 8 stellt eine andere alternative Ausführungsform der vorliegenden Offenbarung dar, wobei die monokulare Anzeigevorrichtung 800 darüber hinaus ein multifunktionales Medaillon 805 umfasst. Das Medaillon 805 ist eine elektronische Vorrichtung, welche durch die monokulare Anzeigevorrichtung 800 gesteuert werden kann und die funktionalen Eigenschaften der Vorrichtung 800 erhöht, ohne der Vorrichtung 800 zusätzliches Gewicht hinzuzufügen, so dass die Vorrichtung 800 kompakt und leichtgewichtig bleibt. Das Medaillon 805 ist eine sekundäre Hilfskomponente zum Einsatz mit der monokularen Vorrichtung 800 in einer Master-/Slave-Netzbeziehung. Das Medaillon 805 kann mehrere optionale Komponenten umfassen. Diese sekundären Komponenten können leicht mit der monokularen Vorrichtung 800 bedienbar sein und fügen der monokularen Vorrichtung 800 Funktionalität hinzu. Gemäß einem Aspekt kann das Medaillon 805 rechteckig geformt sein und um den Nacken eines Trägers unter Verwendung eines Bandes 820 gehalten werden. Das Medaillon 805 kann einen Prozessor, einen Speicher mit einem Betriebssystem und einen Bus oder ein System, intern, extern oder einen PCI(„Peripheral Component Interconnect”)-Bus umfassen. Das Medaillon 805 kann darüber hinaus einen Sender/Empfänger oder eine Sende-/Empfangseinrichtung (nicht dargestellt) umfassen, um drahtlos mit der monokularen Vorrichtung 800 in einem drahtlosen Netz zu kommunizieren.
  • Bei einer anderen Ausführungsform kann das Medaillon 805 diskrete periphere Komponenten umfassen. Dies kann eine Vorrichtung, wie z. B. eine Eingabe/Ausgabe-Vorrichtung, eine sekundäre Festplatte, einen sekundären Speicher, ein Funk-Modul oder Komponenten, eine Fernseh-Komponente oder Videoübertragungskomponenten, Sensoren, optische Laufwerke, Diskettenlaufwerke, entfernbare Medien oder andere Zwischenkomponenten zur Kommunikation mit anderen primären Computerkomponenten, welche in der monokularen Anzeigevorrichtung 800 angeordnet sind, umfassen.
  • Solche Komponenten können auch Antennen, Kameras, Kompasse, Lageermittlungskomponenten, Kopfpositionssensor-Komponenten, Komponenten eines globalen Ortsbestimmungssystems, Zuordnungskomponenten („Targeting Components”), Audio-Komponenten, Video-Komponenten, wie z. B. Grafikkarten, Barcodeleser, Funkfrequenzidentifikationskomponenten, Komponenten zur Erfassung eines Zustands des Benutzers, Temperaturerfassungskomponenten, Beschleunigungsmesser, Gaserfassungskomponenten oder biologische Sensorkomponenten oder andere Komponenten, welcher eine Funktionalität der Vorrichtung 800 für den Benutzer verbessern, einschließen. Bei einer anderen Ausführungsform kann das Medaillon 805 primäre Komponenten umfassen, welche mit der Anzeige 810 kommunizieren und die Anzeige steuern.
  • Wie in 8 dargestellt ist, kann das Medaillon 805 darüber hinaus einen Komponentenslot bzw. Schlitz 825 umfassen. Der Slot 825 kann geeignet sein, um dem Medaillon 805 entweder (eine) zusätzliche entfernbare Komponente(n) 830 einzuführen (um durch die monokulare Vorrichtung 800 gesteuert zu werden) oder kann alternativ zur Erweiterung der bereits vorhandenen Eigenschaften des Medaillons 805 / der monokularen Vorrichtung 800 dienen. Bei der Ausführungsform der 8 umfassen die Komponenten 830, welche in den Slot 825 des Medaillons 805 eingeführt werden können, Hilfsbatterien oder primäre Batterien, einen digitalen Speicher, Karten, eine Mini-SD-Karte, Festplatten oder sichere entfernbare Medien, elektronische Module, einen Halbleiterspeicher oder andere Komponenten.
  • Mit Bezug auf 9 ist eine alternative Ausführungsform des elektronischen Medaillons 905 zum Einsatz mit der monokularen Anzeigevorrichtung dargestellt. Das Medaillon 905 bei dieser Ausführungsform umfasst eine Anzeige 910 mit einer Anzahl von Eingabeknöpfen 915 und einem ersten Komponentenslot 920 und einem zweiten Komponentenslot 925. Die zwei Slots 920, 925 sind zu Darstellungszwecken einfach dargestellt und es kann eine beliebige Anzahl von Slots oder Anschlüssen 920, 925 auf dem elektronische Medaillon 905 angeordnet sein. Die Anzeige 910 kann eine betriebsfähige Touchpad-Anzeige 910 sein, um eine oder mehrere Komponenten der monokularen Anzeigevorrichtung 900, des Medaillons 905 oder von beiden zu betreiben, oder sie kann als die Eingabe-/Ausgabe- Vorrichtung fungieren, um die monokulare Anzeigevorrichtung 900 (8) zu steuern.
  • Das Medaillon 905 ist eine leichtgewichtige Vorrichtung, welche der monokularen Anzeigevorrichtung 800 zusätzliche Funktionalität bereitstellt. Dies ist möglich, indem ein Betrieb von einem oder von mehreren zusätzlichen elektronischen Modulen ermöglicht wird, welche in das Medaillon 905 gesteckt werden können und dann mit der monokularen Vorrichtung 800 kommunizieren, wobei eine oder mehrere drahtlose oder drahtgestützte Schnittstellen, wie z. B. BLUETOOTH®, Wi-Fi, zelluläre Signale, Infrarot-Signale, USB, RS-232, RS-485, Ethernet oder eine andere vorab beschriebene Schnittstelle, welche zwischen dem Medaillon 905 und der monokularen Vorrichtung 800 aufgebaut wird, eingesetzt wird. Es ist vorgesehen, dass das Medaillon 905 betriebsbereit mit der Anzeige 810 gekoppelt werden kann, um der Anzeige 810 Strom bereitzustellen.
  • Bei einer Ausführungsform kann die monokulare Vorrichtung drahtlos mit dem Medaillon 905 mittels eines drahtlosen Protokolls kommunizieren. Bei einer anderen Ausführungsform kann die monokulare Anzeigevorrichtung 800 mittels einer drahtgestützten Verbindung oder mittels einer drahtgestützten Schnittstelle mit dem Medaillon 905 kommunizieren. Bei noch einer anderen Ausführungsform kann das Medaillon 905 mittels der Band-Schnittstelle 1410 in einer drahtgestützten oder drahtlosen Weise kommunizieren, und die Band-Schnittstelle 1410 kann dann in einer drahtgestützten oder drahtlosen Weise mit der monokularen Anzeigevorrichtung 1400 kommunizieren (14). Verschiedene Verbindungskonfigurationen sind möglich und liegen im Umfang der vorliegenden Offenbarung, und es ist vorgesehen, dass jede der Komponenten (das Medaillon 805, die Vorrichtung 800, das Band 930) vorzugsweise unter Verwendung einer Funkfrequenzenergie miteinander kommunizieren.
  • Wie dargestellt ist, umfasst das Medaillon darüber hinaus einen ersten USB-Schnittstellen-Slot 920 und einen zweiten USB-Schnittstellen-Slot 925 an verschiedenen Stellen des Medaillons 905. Andere Komponenten können in die Slots 920, 925 eingeführt werden, um die Eigenschaften des Medaillons 905 zu erweitern, um z. B. die Speicherkapazitäten, Video-, Audio- oder Sensor-Funktionen oder grafische Eigenschaften des Medaillons 905 oder der monokularen Anzeigevorrichtung 800 zu erweitern.
  • Mit Bezug zu 10 ist eine perspektivische Ansicht eines Benutzers dargestellt, welcher die monokulare Anzeigevorrichtung 1000 trägt, wobei die Vorrichtung mit einem Sonnenbrillenrahmen F verbunden ist. Dabei umfasst die Vorrichtung 1000 eine Band-Schnittstelle 1005, welche mit dem Rahmen F verbunden ist, und ein Medaillon 1010, welches mit der Band-Schnittstelle 1005 verbunden ist. Bei dieser Ausführungsform umfasst das Medaillon 1010 eine andere nicht längliche Konfiguration und ist stattdessen im Allgemeinen dreieckig geformt und umfasst eine Abdeckung 1010' mit einem ersten und einem zweiten Eingabeknopf 1010a, 1010b, welche auf der Seite des Medaillons 1010 angeordnet sind.
  • Mit Bezug auf 11 ist eine rückseitige Ansicht eines Benutzers dargestellt, welcher eine erfindungsgemäße monokulare Vorrichtung 1100 trägt. Die monokulare Vorrichtung 1100 umfasst eine Band-Schnittstelle 1105 und eine mit einer Leitung angeschlossene Hilfsbatterie 1110, welche entfernbar mit einem Brillenrahmen F verbunden ist. Wie vorab diskutiert ist, kann die mit einer Leitung angeschlossene Hilfsbatterie 1110 durch die Band-Schnittstelle 1105 mit der monokularen Anzeigevorrichtung 1100 verbunden sein oder sie kann in einer nicht verbundenen Weise angeordnet sein und dann verbunden werden, wenn es benötigt wird. Bei einer anderen Ausführungsform kann die mit einer Leitung angeschlossene Hilfsbatterie 1110 eine Eingriffsstruktur (einen Clip oder ein Befestigungsmittel) umfassen, um an die Kleidung oder die Brille des Trägers gehakt zu werden. Es sei darauf hingewiesen, dass die Vorrichtung 1100 mehrere unterschiedliche Batterien umfassen kann, welche bei einem verlängerten Einsatz austauschbar sind.
  • Mit Bezug zu 12 ist eine rückseitige Ansicht eines Benutzers dargestellt, welcher eine andere monokulare Vorrichtung 1200 mit einer Hilfsstromzufuhr 1205 trägt. Bei dieser Ausführungsform umfasst die monokulare Vorrichtung 1200 eine Band-Schnittstelle 1210 und eine mit einer Leitung versehene Hilfsbatterie 1205. Die Batterie 1205 ist ungefähr in der Mitte der Band-Schnittstelle 1210 auf dem Rücken des Benutzers mit der Band-Schnittstelle 1210 verbunden. Wie vorab diskutiert ist, kann die mit einer Leitung versehene Hilfsbatterie 1205 durch die Band-Schnittstelle 1210 hindurch zu der monokularen Anzeigevorrichtung 1200 verdrahtet werden und nur verbunden werden, wenn es erforderlich ist, oder verbunden werden, wenn eine primäre Batteriestromzufuhr (nicht dargestellt) verbraucht ist.
  • Der Träger, welcher die monokulare Anzeigevorrichtung 1200 und eine Eingabe/Ausgabe-Vorrichtung verwendet, kann ein Umschalten von der primären Batterie zu der Hilfsbatterie 1205 mit einer Steuersignalausgabe von der monokularen Anzeigevorrichtung 1200 steuern. Dies wird bewerkstelligt, ohne die monokulare Vorrichtung 1200 von dem Kopf des Trägers zu entfernen. Bei dieser Ausführungsform kann die mit einer Leitung versehene Hilfsbatterie 1205, welche auf der Band-Schnittstelle 1210 angeordnet ist, ein gepolstertes Gehäuse 1205' und eine Eingriffsstruktur, welche einen Clip oder ein Befestigungsmittel aufweist, umfassen. Die Batterie 1205 kann um die Band-Schnittstelle 1210 herum gehakt, an diese angehakt oder durch diese hindurch gezogen sein. Der Träger kann mehrere unterschiedliche Band-Schnittstellenkomponenten 1210 mit frischen Batterien besitzen, welche ersetzt werden können, wenn die Band-Schnittstelle 1210 die Hilfsbatterie 1205 verbraucht hat. Die Batterie 1205 kann als eine primäre Batterie ausgestaltet sein, um der monokularen Anzeigevorrichtung 1200 Strom zuzuführen.
  • Mit Bezug auf 13 ist eine andere rückseitige Ansicht eines Benutzers dargestellt, welcher eine andere erfindungsgemäße monokulare Vorrichtung 1300 trägt. Die Vorrichtung 1300 weist Hilfskomponenten oder sekundäre Komponenten 1305', welche mit einer Band-Schnittstelle 1310 verbunden sind und welche ersetzbar/austauschbar sind, auf. Gemäß diesem Aspekt kann nicht nur die Stromzufuhr ersetzt werden, sondern auch andere Komponenten können entfernbar mit der Vorrichtung 1300 mittels eines USB-Anschlusses oder einer anderen Verbindung verbunden sein. Bei dieser Ausführungsform umfasst die monokulare Vorrichtung 1300 eine Band-Schnittstelle 1310 mit anderen funktionalen elektronischen Komponenten außer einer mit einer Leitung versehenen Hilfsbatterie. Diese sekundären Komponenten können Medienlaufwerke, Videokomponenten, Audiokomponenten, Halbleiterspeicher-Vorrichtungen, Musikspieler, grafische Komponenten, Antennen, Sender, Empfänger, globale Positionsbestimmungssysteme, mobile Vorrichtungen, Mobiltelefone, Minicomputer, Scanner oder andere „Plug and Play”-Komponenten umfassen. Diese Komponenten oder diese Elektronik, welche im Allgemeinen mit dem Bezugszeichen 1305' dargestellt sind/ist, können/kann mit der Band-Schnittstelle 1310 im Wesentlichen in der Mitte des Band 1310 am Rücken des Benutzers oder alternativ an anderen Stellen verbunden sein. Diese sekundären Komponenten oder diese sekundäre Elektronik, welche im Allgemeinen mit dem Bezugszeichen 1305' dargestellt sind/ist, kann alternativ mit einem Hilfsgehäuse 1315 verbunden sein, welches mit einem Rahmen F auf der gegenüberliegenden Seite des Trägers (mit Bezug zu der Darstellung) ver bunden ist, anstelle auf dem Rücken des Benutzers angeordnet zu sein, wie es dargestellt ist.
  • Die Komponenten können durch die Band-Schnittstelle 1310 hindurch verdrahtet sein, um mit einer Schaltung oder Baugruppe gekoppelt zu sein, welche mit der monokularen Anzeigevorrichtung 1300 verbunden ist und mit dieser gekoppelt ist. Die Komponenten 1305' können nur verbunden werden, wenn es erforderlich ist, oder können alternativ während des gesamten Betriebs der Vorrichtung 1300 verbunden bleiben. Der Träger, welcher die monokulare Anzeigevorrichtung 1300 und eine Eingabe-/Ausgabe-Vorrichtung verwendet, kann einen Betrieb der Komponenten 1305' steuern, ohne irgendeinen Knopf, welcher mit den Komponenten 1305' in Verbindung steht, selbst drücken zu müssen oder irgendwelche anderen getrennten Steuerungen oder Steuersignale, welche mit den Komponenten 1305' in Verbindung stehen, einzusetzen. Der Träger kann diese Komponenten 1305' einfach nur unter Verwendung der monokularen Anzeigevorrichtung 1300 steuern, ohne die monokulare Anzeigevorrichtung 1300 bei einem entsprechenden Betrieb in einer Netzanordnung abziehen zu müssen.
  • In ähnlicher Weise können die Komponenten 1305', welche mit der Band-Schnittstelle 1310 verbunden sind, ein gepolstertes Gehäuse und eine Eingriffsstruktur, welche einen Clip oder ein Befestigungsmittel aufweist, um mit der Band-Schnittstelle 1310 verbunden zu werden, umfassen. Es sei angemerkt, dass der Träger mehrere unterschiedliche Band-Schnittstellen 1310 in Einheiten oder in Gruppen besitzen kann und jede verschiedene Komponenten 1305' aufweisen kann, welche ersetzt und ausgetauscht werden können. Zum Beispiel kann der Benutzer eine erste Band-Schnittstelle 1310 mit einer nach hinten gerichteten Kamera besitzen, welche zur Aufnahme von Bildern durch die monokulare Anzeigevorrichtung 1300 gesteuert werden kann.
  • Bei einem anderen Beispiel kann der Benutzer eine zweite Band-Schnittstelle 1310 (nicht dargestellt) mit einer anderen Komponente, wie z. B. einem globalen Positionsbestimmungssystem, besitzen, welches auch durch die monokulare Anzeigevorrichtung 1300 gesteuert werden kann, wobei ein gemeinsames Kommunikationsprotokoll oder eine Netzbeziehung eingesetzt wird.
  • Bei einem anderen Beispiel kann der Benutzer eine dritte Band-Schnittstelle (nicht dargestellt) mit zwei oder mehr anderen Komponenten, wie z. B. einem Musikspie ler und einer mobilen Kommunikationsvorrichtung, besitzen. Beide können durch die monokulare Anzeigevorrichtung 1300 gesteuert werden, wobei ein gemeinsames Kommunikationsprotokoll oder eine Netzbeziehung eingesetzt wird. Auf diese Weise kann der Benutzer auswählen, welche Komponenten der Benutzer im Verlauf einer Betriebsperiode einsetzen möchte und dann die entsprechende Band-Schnittstelle 1310 mit den Komponenten 1305' auswählen. Der Benutzer kann auch Band-Schnittstellen 1310 ohne Komponenten besitzen, wobei diese Band-Schnittstellen 1310 als ein Gehäuse fungieren können und selektiv mit anderen Komponenten 1305', wie es erforderlich ist, bestückt werden können. Verschiedene Band-Konfigurationen 1310 sind möglich und liegen im Umfang der vorliegenden Offenbarung.
  • Mit Bezug auf 14 ist eine noch andere rückseitige Ansicht eines Benutzers dargestellt, welcher eine andere erfindungsgemäße monokulare Vorrichtung 1400 trägt, die ersetzbare und erweiterbare Komponenten 1405', welche mit einem Einschub (oder Stecker) 1405 der Band-Schnittstelle 1410 verbunden sind. Bei dieser Ausführungsform umfasst die monokulare Anzeigevorrichtung 1400 eine Band-Schnittstelle 1410 mit anderen funktionalen elektronischen Komponenten 1405'. Wie vorab erwähnt ist, können diese Komponenten 1405' ein Media-Laufwerk, Videokomponenten, Audiokomponenten, Halbleiterspeichervorrichtungen, Musikspieler, grafische Komponenten, Antennen, Sender, Empfänger, globale Positionsbestimmungssystemkomponenten, Sensoren, mobile Vorrichtungskomponenten, Mobiltelefonkomponenten, Minicomputer, Scanner, ”Plug-and-Play”-Komponenten oder Lautsprecher umfassen. Diese Komponenten oder diese Elektronik 1405' können/kann mit einem Einschub 1405 mit der Band-Schnittstelle 1410 im Wesentlichen in der Mitte der Band-Schnittstelle 1410 im Rücken des Benutzers verbunden werden, um das Gewicht der Vorrichtung gleichmäßig zu verteilen.
  • Darüber hinaus können andere Komponentenmodule (nicht dargestellt) auch durch die Verbindung 1415 mit dem Medaillon (nicht dargestellt) verbunden sein. Auf diese Weise kann die monokulare Vorrichtung 1400 und/oder das Medaillon (nicht dargestellt) die Komponente 1405', welche bei der Band-Schnittstelle 1410 angeordnet ist, steuern.
  • Bei einer in 15 dargestellten Ausführungsform sind das Medaillon (nicht dargestellt) und die Komponente 1505', welche mit der Band-Schnittstelle 1530 ver bunden sind, beide entlang einer einzigen Leitung 1510 für eine drahtgestützte Kommunikation angebunden, wie es in 15 dargestellt ist, und um so die Band-Schnittstelle 1530 entfernen und erweitern zu können. Bei der Ausführungsform der monokularen Anzeigevorrichtung 1500 der 15 kann die monokulare Anzeigevorrichtung 1500 duale ersetzbare Verbindungen umfassen, so dass das Band bzw. die Band-Schnittstelle in Abschnitten entfernt werden kann.
  • Eine erste Verbindung 1515 zwischen (i) der Band-Schnittstelle und der monokularen Vorrichtung 1500 ist entfernbar und (ii) eine andere Verbindung zwischen der Leitung 1530 von der Band-Schnittstelle zu dem sekundären Gehäuse 1535, welches mit dem Rahmen F verbunden ist, ist auch entfernbar.
  • Gemäß diesem Aspekt können sowohl (i) Abschnitte der Band-Schnittstelle 1510 als auch (ii) das sekundäre Gehäuse 1535 jeweils voneinander oder von der monokularen Anzeigevorrichtung 1500 gelöst werden, um eine andere frische oder andere Komponente einzusetzen. In ähnlicher Weise sind Abschnitte 1510, welche betriebsbereit mit dem Medaillon (nicht dargestellt) gekoppelt sind, auch entfernbar.
  • Mit Bezug auf 16 ist eine monokulare Vorrichtung 1600 dargestellt, welche mit einer Band-Schnittstelle 1605 mit der monokularen Vorrichtung 1600 verbunden ist, welche um den Nacken des Trägers in einer verstauten (nicht einsetzbaren) Stellung angeordnet ist. Es sei angemerkt, dass die monokulare Vorrichtung 1600 nicht leicht von der Band-Schnittstelle 1605 zu lösen ist. Diese sichere Verbindung verhindert, dass die Vorrichtung 1600 herab fällt und vermeidet eine Beschädigung der Vorrichtung 1600. Bei der Ausführungsform der 17 kann die monokulare Anzeigevorrichtung 1700 darüber hinaus das sekundäre Hilfsgehäuse 1710 umfassen, welches auf einer gegenüberliegenden Seite des Brillenrahmens F angeordnet ist, und welches auch nicht abgelöst wird, wenn es sich in der abgesenkten Position befindet.
  • Mit Bezug auf 18 kann die Band-Schnittstelle 1805 direkt mit dem Rahmen F verbunden sein oder kann alternativ an der monokularen Anzeigevorrichtung 1800 angebracht sein, wie es dargestellt ist. In 18 ist das Anzeigegehäuse 1810 in der ausgefahrenen Stellung oder Betrachtungsstellung dargestellt und bewegt sich nicht leicht, außer es wird an dem Anzeigegehäuse 1810 gezogen.
  • Mit Bezug auf 19 ist eine monokulare Anzeigevorrichtung 1900 dargestellt, welche um den Nacken eines Trägers herum getragen wird. Bei dieser Ausführungsform umfasst die monokulare Anzeigevorrichtung 1900 ein Medaillon 1905, welches mit einem Band 1910 verbunden ist. Vorzugsweise umgibt das Band 1910 den Nacken des Trägers und hält das Medaillon 1905, und der Benutzer trägt eine Band-Schnittstelle 1915, um die monokulare Anzeigevorrichtung 1900 zu halten. Bei dieser Ausführungsform stellt das Medaillon 1905 multifunktionale Eigenschaften bereit, wie es vorab diskutiert worden ist, was primäre oder sekundäre elektronische Komponenten, wie zum Beispiel Sensoren, globale Positionsbestimmungssysteme, Fernsehvideokarten, Speicher, Satellitenfunkvorrichtungen oder zusätzliche Batterien zum Betrieb der monokularen Anzeigevorrichtung 1900 einschließt.
  • Bei dieser Ausführungsform kann die Band-Schnittstelle 1915 betriebsbereit mit dem Brillenrahmen F des Benutzers verbunden sein, sie kann aber auch betriebsbereit sein, um mit dem Medaillon 1905 zu kommunizieren und eine drahtgestützte oder drahtlose Verbindung zwischen dem Medaillon 1905 und der monokularen Anzeigevorrichtung 1900 bereitzustellen.
  • Mit Bezug auf 20A ist eine weitere erfindungsgemäße Ausführungsform der monokularen Vorrichtung 2000 dargestellt. Bei dieser Ausführungsform ist die monokulare Vorrichtung 2000 nicht dafür vorgesehen, um mit einem Brillenrahmen F, sondern stattdessen mit einem Rand einer Baseballkappe B verbunden werden zu können. Bei dieser Ausführungsform umfasst die monokulare Anzeigevorrichtung 2000 eine Anzeige 2005, welche auf einem Gehäuse 2015, welches durch einen Arm verbunden ist, gehalten wird. Das Gehäuse 2015 ist ein im Allgemeinen rechteckig geformtes Teil, welches eine Eingriffsstruktur zur lösbaren Verbindung mit einem Rand B der Baseballkappe, eines Hutes oder eines anderen Kleidungsstücks umfasst.
  • Bei einer anderen Ausführungsform kann die Eingriffsstruktur mit anderen Teilen der Baseballkappe anstelle des Randes verbunden sein, wobei jedoch vorzugsweise das Anzeigegehäuse 2015 ermöglicht, dass die Anzeige 2005 an einer Stelle angeordnet wird, an welcher die Anzeige das Blickfeld des Betrachters nicht wesentlich verdeckt und der Betrachter neunzig bis fünfundneunzig Prozent des normalen Blickfelds des Betrachters betrachten kann (bezogen auf den Fall, dass die Anzeige 2005 nicht in dem Blickfeld des Betrachters vorhanden ist). Die An zeige 2005 ist in der verstauten oder eingezogenen Stellung angeordnet und ist insbesondere in einer Ausrichtung mit dem Rand B angeordnet. Die monokulare Anzeigevorrichtung 2000 umfasst darüber hinaus ein Lautsprechersystem 2020 für Audio-Daten. Ein Ohrstöpsel 2020 oder Lautsprecher ist in oder an der monokularen Anzeigevorrichtung 2000 angeordnet. Der Ohrstöpsel 2020 ist entlang eines Drahtes oder einer Leitung 2025 verbunden. Die Leitung 2025 ist mit einer Band-Schnittstelle 2035 verbunden, welche mit einem Körperabschnitt 2030 der monokularen Anzeigevorrichtung 2000 verbunden ist, so dass die monokulare Anzeigevorrichtung 2000 ein Audio-Signal an den Ohrstöpsel 2020 durch die mit einer Leitung versehene Band-Schnittstelle 2035 ausgeben kann.
  • Darüber hinaus umfasst die monokulare Anzeigevorrichtung 2000 der 20A eine Verbindung zu der Band-Schnittstelle 2035. Wie vorab erwähnt ist, kann die Band-Schnittstelle 2035 zusätzliche Komponenten aufweisen, um zusätzliche Funktionalität für die monokularen Anzeigevorrichtung 2000 bereitzustellen.
  • Mit Bezug auf 20B ist die monokulare Vorrichtung 2000 in einer Betrachtungsstellung dargestellt. Dabei wird die Anzeige 2005 in einem Anzeigegehäuse 2010 gehalten und befindet sich in einer von einem Körperabschnitt 2015 ausgefahrenen Stellung. In der Betrachtungsstellung ist die Anzeige 2005 am Rand des Blickfelds des Betrachters über einen ersten und einen zweiten Arm 2020, 2025, welche von dem Körperabschnitt 2015 ausgefahrenen sind, angeordnet. Das Anzeigegehäuse 2010 kann durch eine gelenkige und teleskopartige Anordnung mit dem Körperabschnitt 2015 verbunden sein, wie es vorab bezüglich der vorab beschriebenen Ausführungsformen diskutiert ist.
  • Mit Bezug auf 20C kann die monokulare Anzeigevorrichtung 2000 darüber hinaus einen Hilfskörperabschnitt 2030 umfassen, welcher mit dem Rand B verbunden ist. Der Hilfskörperabschnitt 2030 weist eine Eingriffstruktur auf, welche dem Hilfskörperabschnitt 2030 ermöglicht, selektiv an einem Rand B der Baseballkappe gehalten zu werden. Der Hilfskörperabschnitt 2030 kann einen Clip oder ein ähnliches Teil aufweisen, um entlang der Seitenkante des Randes lösbar mit diesem verbunden zu sein, wie es dargestellt ist. Der Hilfskörperabschnitt 2030 kann darüber hinaus mit einer mit einer Leitung versehenen Band-Schnittstelle 2035 durch einen Anschluss oder durch eine drahtlose Schnittstelle verbunden sein. Wie angemerkt ist, kann der Hilfskörperabschnitt 2030 der monokularen Anzeigevorrichtung 2000 eine erweiterte Funktionalität bereitstellen, indem er zusätz liche elektronische Komponenten an einem Rand B der Baseballkappe B aufnimmt, während er gleichzeitig sehr leicht und kompakt ist. Bei einer Ausführungsform kann der Hilfskörperabschnitt 2030 darüber hinaus einen Lautsprecher 2040 oder einen Ohrstöpsel umfassen, welcher mit einer Buchse oder mit einem Ausgangsanschluss (nicht dargestellt) der monokularen Anzeigevorrichtung 2000 durch die mit einer Leitung versehene Band-Schnittstelle 2035 verbunden ist. Andere vorab beschriebene sekundäre Komponenten können in dem Abschnitt 2030 verbunden sein, um die Funktionalität der Vorrichtung 2000 zu erweitern.
  • Mit Bezug auf 21A und 21B sind zwei Ansichten einer Ausführungsform der Anzeige 2100 für die monokulare Anzeigevorrichtung 2000 dargestellt. Wie erwähnt ist, ist die Anzeige 2100 derart ausgestaltet, dass sie leichtgewichtig und portabel ist, wobei sie eine diagonale Abmessung von weniger als einem Zoll aufweist. Die Anzeige 2100 ist auch derart ausgestaltet, dass sie ein maximales Gewicht in einem Bereich von ungefähr einem Pfund bis zu mehreren Unzen oder weniger aufweist. Die Anzeige 2100 stellt auch eine ausreichende Bildklarheit und Anzeigeauflösung bereit. Die Anzeige 2100 ermöglicht der monokularen Anzeigevorrichtung, Aufforderungstext einer Anweisung im Bezug auf ein Betriebssystem, wie z. B. MICROSOFT WINDOWS MOBILE®, dem PALM® Betriebssystem, dem Betriebssystem LINUX®, MICROSOFT WINDOWS VISTA®, dem Betriebssystem SYMBIAN® oder einem anderen Betriebssystem anzuzeigen. Alternativ ist die Anzeige 2100 mit einer abgesetzten Computervorrichtung betreibbar, um nur Grafiken und Multimedia dem Träger in einer digitalen Format anzuzeigen während andere Funktionen abgesetzt durchgeführt werden.
  • 21A stellt eine Ausführungsform dar, wobei die Anzeige 2100 eine prismaförmige optische Anzeige ist oder eine Anzeige prismaförmige Vorsprünge aufweist. Bei dieser Ausführungsform kann die Anzeige 2100 eine Anzeigekomponente 2105 umfassen, welche an ein Anzeigegehäuse 2112 angebracht ist (21B). Die Anzeigekomponente 2105 kann irgendeine Mikro-Anzeigekomponente, eine selbstleuchtende Anzeigekomponente, eine organische lichtemittierende Anzeigekomponente, eine cholesterische Anzeigekomponente, eine elektrischluminiszente Anzeigekomponente, eine elektrophoretische Komponente, eine aktive Matrix-Flüssigkeitskristall-Anzeigekomponente, eine Flüssigkeitskristallanzeigekomponente oder eine leichtgewichtige Anzeigekomponente mit lichtemittierenden Dioden sein.
  • Es sei angemerkt, dass die Anzeigekomponente 2105 eine ausreichende Leuchtkraft und Klarheit aufweist, aber gleichzeitig mit vordefinierten geringen Leistungsverbrauchsschranken arbeitet und auch leichtgewichtig ist.
  • Die Anzeige 2100 umfasst darüber hinaus eine prismaförmige optische Konfiguration mit mehreren optischen Oberflächen, welche derart ausgestaltet sind, dass sie das vergrößerte virtuelle Bild in einer vergrößerten Weise zu dem Benutzer lenkt. Die prismaförmige optische Konfiguration umfasst eine erste asphärische optische Oberfläche oder ein erstes asphärisches optisches Element 2115 und eine erste und eine zweite reflektierende Oberfläche 2120, 2125. Die erste asphärische optische Oberfläche 2115 empfängt anfänglich das Bild von der Anzeigekomponente 2105.
  • Das Bild wird dann von der ersten und der zweiten reflektierenden Oberfläche 2120, 2125 reflektiert, um das Bild geeignet auszurichten, welches von der Anzeigekomponente 2105 zu dem Betrachter emittiert wird. Bei einer Ausführungsform sind die erste und die zweite reflektierende Oberfläche 2120, 2125 glatte reflektierende Oberfläche. Bei einer anderen Ausführungsform können die erste und die zweite reflektierende Oberfläche 2120, 2125 Licht beugend (diffraktiv) oder reflektierende Mikrolinsen-Oberflächen sein oder gemischt, wobei die erste Oberfläche 2120 Licht beugend ist und/oder eine reflektierende Mikrolinsen-Oberfläche aufweist, während die Oberfläche 2125 eine glatte reflektierende Oberfläche ist. Bei dieser Ausführungsform kann die Anzeige 2100 darüber hinaus eine zweite asphärische optische und/oder Mikrolinsen-Oberfläche 2130 umfassen, wobei die zweite asphärische optische Oberfläche 2130 relativ zu einem Auslass 2135 angeordnet ist. Alternativ kann ein anderes optisches Element an dem Auslass 2135 angeordnet sein.
  • Die erste und die zweite asphärische optische Oberfläche 2115, 2130 sind derart ausgestaltet, dass sie das Bild geeignet an dem Auslass 2135 ausrichten bzw. orientieren. Auf diese Weise wird das Bild von der Anzeigekomponente 2105 zu der ersten asphärischen optischen Oberfläche 2115 und zu der ersten reflektierenden Oberfläche 2120 emittiert. Das Bild wird dann geeignet zu der zweiten reflektierenden Oberfläche 2125 ausgerichtet und in einer virtuellen optisch vergrößerten Weise durch den Auslass 2135 dem Betrachter dargestellt, wie es in 21B dargestellt ist.
  • Bei einer Ausführungsform kann die monokulare Anzeigevorrichtung 2100 eine Anzeige 2105 mit optischen Elementen, welche mindestens vier optische Oberflächen aufweisen, umfassen. Diese Oberflächen umfassen eine asphärische Eingangsoberfläche 2115, um das Bild von der Anzeige 2105 zu empfangen, eine asphärische Ausgangsoberfläche 2130, so dass der Benutzer das Bild direkt durch die Ausgangsoberfläche 2130 betrachtet, und mindestens zwei reflektierende Oberfläche 2120, 2125. Jede reflektierende Oberfläche 2120, 2125 kann derart angeordnet sein, dass sie das dargestellte Bild von der Eingangsoberfläche 2115 zu der Ausgangsoberfläche 2130 reflektiert. Die vier oder mehr als vier optischen Oberflächen des optischen Elements 2115, 2120, 2125, 2130 können derart geformt oder modelliert sein, dass sie ein vergrößertes virtuelles Bild des dargestellten Bildes erzeugen. Dies ermöglicht, dass der Benutzer gestochen scharfe und klare Bilder dicht an dem Auge E des Benutzers sieht.
  • Das virtuelle Bild erscheint so, als ob es in einer Entfernung von dem Benutzer angeordnet sei. Dieses Bild ist bezüglich seiner Abmessungen wesentlich größer relativ zu einem optischen Pfad, welcher durch einen Pfad definiert ist, der von der Anzeige 2105 durch das optische Element 2115 und zu dem dominanten Auge E (21B) des Benutzers gemessen wird.
  • Mit Bezug auf 21C kann bei einer Ausführungsform die optische Oberfläche oder das optische Element 2105 der Anzeige 2100 mit einer Montagehalterung 2140 verbunden sein, wobei eine von dem Benutzer einzustellende Fokuseinstellung vorhanden ist. Die Anzeige 2105 kann entlang einer im Allgemeinen linearen Achse bewegt werden, um den Abstand zwischen der Eingangsoberfläche 2115 des optischen Elementes und der Anzeige 2105 zu verändern. Diese lineare Bewegung ermöglicht dem Benutzer eine unabhängige Fokuseinstellung bezüglich des Bildes.
  • Das optische Element 2115 ist im Wesentlichen frei von einer Verzerrung, Astigmatismus, chromatischen Aberrationen und ist derart aufgebaut, dass es mit geringer bis hoher Auflösung Text, Charts, Grafiken, Fotografien, Karten, grafische Benutzerschnittstellen, Internet-Seiten und Videoinhalte mit einer allumfassenden Qualität darstellt.
  • Die Anzeige 2100 kann derart ausgestaltet sein, dass sie mindestens eine Oberfläche 2115 des monokularen optischen Elementes umfasst, was eine Eingangs oberfläche, mehrere reflektierende Oberfläche 2120, 2125 und eine Ausgangsoberfläche 2135 einschließt. Diese Oberflächen können gekrümmt sein, um zu einer Vergrößerung des dargestellten Bildes beizutragen, wobei das virtuelle Bild erzeugt wird. Bei einer anderen alternativen Ausführungsform kann die Anzeige 2100 mit mindestens einer reflektierenden Oberfläche des optischen Elementes ausgestaltet sein, welche flach ist, wobei die Ausgangsoberfläche 2135 asphärisch ist. Ein Abstand zwischen der Oberfläche des optischen Elementes und der Anzeige 2105 kann auch von dem Benutzer einstellbar sein. Bei einer Ausführungsform kann der Abstand manuell mit einem Knauf 2145 (21C), einem Hebel 2145 (21D), einem Rad oder einem Knopf eingestellt werden. Verschiedene Einstellungs- und Betätigungs-Konfigurationen sind möglich und liegen im Umfang der vorliegenden Offenbarung. Dadurch kann entweder der Abstand zwischen der Eingangsoberfläche 2115 des optischen Elementes und der Anzeige 2105 vergrößert oder verkleinert werden. Dies ermöglicht dem Benutzer den Brennpunkt des virtuellen Bildes dem Auge des Benutzers anzupassen, damit das Bild klar und vergrößert an einer Stelle bezüglich des Benutzers erscheint, welche in der Nähe des dominanten Auges E (21B) des Benutzers liegt.
  • Die Anzeige 2100 kann aus einem einzigen Block eines optischen Materials mit zumindest vier Oberflächen ausgebildet sein, wobei zumindest zwei seitliche Oberflächen reflektierende Oberflächen sind. Jede Oberfläche kann mehrere Aperturen umfassen, welche in einer Reihe, die sich im Allgemeinen parallel zu der Ausgangsoberfläche des optischen Elementes erstreckt, ausgerichtet sind. Jede Apertur auf einer Seitenoberfläche weist eine komplementäre Apertur auf der anderen Seitenoberfläche auf, welche ein Paar bilden.
  • Alternativ kann das optische Element 2100 ein massives Element sein, welches aus mindestens zwei unterschiedlichen Materialien ausgebildet ist, um ein Achromat auszubilden. Das optische Element 2100 kann mindestens eine Eingangsoberfläche 2115 und eine Ausgangsoberfläche 2130 umfassen, welche aus einem ersten Material ausgebildet sind, welches sich von einem zweiten Material, aus welchem die reflektierenden Oberflächen 2120, 2125 ausgebildet sind, unterscheidet. Das optische Element 2100 kann ausgebildet werden, indem zumindest zwei unterschiedliche optische Materialien miteinander verbunden werden, um ein massives optisches Element oder Platte auszubilden. Die Anzeige 2100 kann einen klaren, flachen, transparenten, schützenden, kratzerbeständigen Film oder ein anderes Element umfassen, um die Ausgangsoberfläche 2135 (21C) des optischen Elementes vor Dreck, Kratzern, Reinigung oder Beschädigung zu schützen.
  • Mit Bezug auf 21B ist die Anzeigekomponente 2105 der 21A in einer Weise in dem Anzeigegehäuse 2100 angeordnet, so dass das Gehäuse 2100 kompakt und dünn bleibt. Wie dargestellt ist, wird das dargestellte Bild derart positioniert, dass es sich im Rand des Blickfelds des dominanten Auges D des Betrachters befindet, um so zu ermöglichen, dass der Betrachter ein zu neunzig bis fünfundneunzig Prozent unbehindertes oder nicht verdecktes Blickfeld besitzt, während gleichzeitig virtuelle Bilder mit einer hohen Auflösung, einer Leuchtkraft, optisch vergrößert im Rand des Blickfeldes des Betrachters emittiert werden. Dabei kann der Benutzer das Gehäuse 2100 ausreichend dicht an dem Auge halten, so dass die Bilder vergrößert erscheinen. Wie in 21B dargestellt ist, kann das monokulare Anzeigesystem 2100 eine reflektierende Oberfläche 2120 umfassen, welche für eine Bildfehlerkorrektur sorgt. In ähnlicher Weise kann die reflektierende Oberfläche 2125 in einer ähnlichen Weise ausgebildet sein, so dass sie auch für eine optische Bildfehlerkorrektur sorgt, wobei (Licht) beugende Oberflächenelemente oder optische Mikrolinsen-Oberflächeelemente zwischen den reflektierenden Oberflächen 2120, 2125 angeordnet sind.
  • Mit Bezug auf 22A bis 22D ist eine andere Ausführungsform einer monokularen Vorrichtung 2200 mit einem Komponenten-Slot 2205 dargestellt. Bei dieser Ausführungsform ist der Komponenten-Slot 2205 in einem Körperabschnitt 2210 der Vorrichtung 2200 angeordnet; der Komponenten-Slot 2205 kann jedoch auch in anderen Bereichen, wie zum Beispiel in einer Anzeige 2215, angeordnet sein. Wie vorab angemerkt ist, kann der Komponenten-Slot 2205 derart ausgestaltet sein, dass er eine vorher beschriebene Komponente 2220 aufnimmt, welche leichtgewichtig ist und der Vorrichtung 2200 eine Funktionalität hinzufügt. Bei einer Ausführungsform kann die Komponente 2220 eine Mini-Karte, ein Speicher, eine GPS-Vorrichtung, eine USB-Komponente, ein TV-Tuner oder ein Radio-Tuner oder eine ähnliche Vorrichtung sein, welche in einen Komponenten-Slot 2205 gesteckt wird. Verschiedene leichtgewichtige funktionale Komponenten-Konfigurationen sind möglich und liegen innerhalb der vorliegenden Offenbarung.
  • Mit Bezug auf 23A ist ein Medaillon 2300 dargestellt, welches den vorab beschriebenen Ausführungsformen ähnlich ist. Das Medaillon 2300 bei dieser Ausführungsform kann darüber hinaus eine drahtlose Touchscreen-Vorrichtung 2305 umfassen, welche eingesetzt werden kann, um die Anzeige (nicht dargestellt) zu steuern, und wobei das Medaillon 2300 die Eingabe-/Ausgabe-Vorrichtung sein kann.
  • Das Touchscreen 2305 kann an einer Position angeordnet sein, welche in der Nähe der Slots 2310, 2315 liegt, und er kann ein Eingangssignal aufnehmen, indem der Benutzer Finger des Benutzers über eine Deckschicht auf dem Touchscreen 2305 bewegt oder zieht. Auf diese Weise ist das Touchscreen 2305, wie es in 23B dargestellt ist, auf dem Medaillon 2300 angebracht, wobei ein Nacken- oder Handgelenk-Band 2305' eingesetzt wird, und kann drahtlos Funkfrequenzeingangssignale ausgeben, um die Steuerung der monokularen Vorrichtung 2300, welche mit der Band-Schnittstelle 2315' verbunden ist, zu unterstützen. Auf diese Weise kann der Träger die Vorrichtung 2300 und/oder externe Vorrichtungen mittels des Touchscreens 2305 des Medaillons steuern. Verschiedene Eingabesteuerkonfigurationen sind möglich und liegen im Umfang der vorliegenden Offenbarung.
  • Mit Bezug auf 24 ist eine alternative Konfiguration für das Anzeigeelement 2400 und zur Vergrößerung des Gesamtbildes, welches dem Betrachter dargestellt wird, dargestellt. Diese Konfiguration sorgt für ein vergrößertes Bild während das Anzeigeelement 2400 leichtgewichtig, kompakt, dünn und eine niederpreisige Konfiguration bleibt. Bei dieser Ausführungsform ist das Anzeigeelement 2400 eines der vorab beschriebenen Anzeigeelemente und emittiert ein Bild, wie zum Beispiel eine Anzeige mit organischen Licht emittierenden Dioden oder ein anderes Anzeigeelement. Das Bild wird vorzugsweise durch zwei verspiegelte Oberflächen oder eine erste verspiegelte Oberfläche 2405 und eine zweite verspiegelte Oberfläche 2410 reflektiert.
  • Vorzugsweise ist das Anzeigeelement 2400 neben einer ersten Feldlinse 2415' und einer zweiten Objektivlinse 2415 angeordnet. Die Feldlinse 2415' ist mit der zweiten Objektivlinse 2415 verbunden und umfasst einen Lichtspalt 2420, welcher dazwischen angeordnet ist. Die Feldlinse 2415' kollimiert die Strahlung des Anzeigeelements 2400 und passt die Strahlung mit der Objektivlinse 2415 über den Luftspalt 2420 an.
  • Gemäß diesem Aspekt wird das Bild wie bei einem Prisma über mindestens vier optische Oberflächen vergrößert, um das Bild, welches dem Betrachter dargestellt wird, zu vergrößern. 24 stellt dar, dass das Bild anfänglich von dem Anzeigeelement 2400 emittiert wird. Das Bild passiert eine erste optische Oberfläche und läuft dann durch die Feldlinse 2415' zu der ersten verspiegelten Oberfläche 2405, welche derart ausgestaltet ist, dass sie das Bild um ungefähr neunzig Grad in eine Richtung zu dem Betrachter lenkt. Danach wird das Bild auf die zweite optische Oberfläche 2430 und über den Luftspalt 2420 zu der dritten optischen Oberfläche 2435 und zu der Objektivlinse 2415 reflektiert.
  • Das Bild läuft dann von der zweiten verspiegelten Oberfläche 2410, wo das Bild um neunzig Grad reflektiert wird, zu der vierten optischen Oberfläche 2435'. Das Bild wird dann vergrößert und entsprechend an dem Auge VE des Betrachters dargestellt. Zur Vereinfachung der Anordnung ist die Feldlinse 2415' mit der Objektivlinse 2415 montiert oder anderweitig mit dieser verbunden, wobei ein vorbestimmter Luftspalt 2420 mit einem ersten und einem zweiten Registrierungsstift 2440, 2445 vorhanden ist. Die Stifte 2440, 2445 sind derart abgemessen, dass sie geeignet den Abstand zwischen den Linsen 2415', 2415 während der Montage fixieren. Die Registrierungsstifte 2440, 2445 weisen vorzugsweise eine vorbestimmte Länge auf und sind derart dimensioniert, dass der optische Abstand zwischen der Feldlinse 2415' und der Objektivlinse 2415 eingehalten wird und dass das Bild geeignet entsprechend vergrößert und dem Benutzer dargestellt wird. Die Registrierungsstifte 2440, 2445 sind vorzugsweise zur Vereinfachung der Montage in die Linsen 2415' und 2415 moduliert. Die Linsen 2415' und 2415 sind vorzugsweise in ein geeignetes Gehäuse 2445 eingeschlossen, welches dünn und preiswert ist. Alternativ kann die Anzeige 2400 mit einer Linse verbunden sein, wie sie in der US-Patentanmeldung Serien-Nr. 11/420,624 von Ray Hebert mit dem Titel ”Devices, and Methods for Image Viewing”, welches hiermit vollständig per Referenz aufgenommen ist, beschrieben ist.
  • Während diese Erfindung insbesondere mit Bezug zu beispielhaften Ausführungsformen davon dargestellt und beschrieben worden ist, sei darauf hingewiesen, dass der Fachmann verschiedene Veränderungen in der Form und an Details vornehmen kann, ohne von dem Umfang der Erfindung, wie er in den anliegenden Ansprüchen dargelegt ist, abzuweichen.
  • ZUSAMMENFASSUNG
  • AM KOPF ANGEBRACHTE MONOKULARE ANZEIGEVORRICHTUNG
  • Eine Einrichtung umfasst eine am Kopf angebrachte monokulare Anzeigevorrichtung mit einer drahtlosen Kommunikationsschnittstelle, einer Benutzereingabevorrichtung, einem Sender, einem Empfänger und einer Steuerung. Die Steuerung ist derart ausgestaltet, dass sie den Sender derart steuert, dass er Steuersignale zu und von einer externen Vorrichtung über die drahtlose Schnittstelle sendet und empfängt. Die monokulare Anzeige ist relativ zu dem dominanten Auge des Benutzers angeordnet, um dem Benutzer Bilder darzustellen während weniger als die Hälfte des maximalen Blickfelds des Benutzers verdeckt wird während es dem Benutzer ermöglicht wird, Hörinformation oder Musik zu senden und zu empfangen.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - US 11/420624 [0128]

Claims (51)

  1. Am Kopf angebrachte monokulare Anzeige, umfassend: eine Anzeige, welche relativ zu einem dominanten Auge eines Trägers angeordnet ist; ein Gehäuse, welches mit der Anzeige verbunden ist; und ein Halterungsteil, welches mit dem Gehäuse verbunden ist und welches die Anzeige relativ zu dem dominanten Auge des Trägers hält, wobei die Anzeige in einer Position relativ zu dem dominanten Auge des Trägers angeordnet ist, so dass sich die Anzeige an dem Rand des Blickfelds des Trägers befindet und das normale Blickfeld des Trägers nicht verdeckt, indem die Anzeige einen vorderen Bereich des dominanten Auges des Trägers verstellt.
  2. Am Kopf angebrachte monokulare Anzeige nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeige von dem dominanten Auge des Trägers beabstandet und mit einem vorbestimmten Ausmaß horizontal beabstandet von dem Auge des Trägers und mit einem vorbestimmten Ausmaß vertikal beabstandet von dem Auge des Trägers angeordnet ist.
  3. Am Kopf angebrachte monokularen Anzeige nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeige im Allgemeinen mit einem Winkel, welcher mit einer Längsachse des Gehäuses ausgebildet ist, positioniert und angeordnet ist, wobei die Längsachse durch das Gehäuse verläuft und im Allgemeinen parallel relativ zu dem Gesicht des Trägers gemessen wird.
  4. Am Kopf angebrachte monokulare Anzeige nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Winkel in einem Bereich von ungefähr 45 bis ungefähr 90 Grad liegt.
  5. Am Kopf angebrachte monokulare Anzeige nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das gesamte normale Blickfeld des Trägers ohne die Anzeige ungefähr 180 Grad in der horizontalen und ungefähr 120 Grad in einer vertikalen Richtung umfasst, und dass die Anzeige derart gehalten wird, dass sie nicht mehr als 10 bis 20 Grad des normalen Gesichtsfelds verdeckt.
  6. Am Kopf angebrachte Anzeige nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse mit der Anzeige in einer Weise verbunden ist, dass die Anzeige zwischen mindestens zwei Stellungen bewegbar ist; wobei die Anzeige in mindestens einer ersten Stellung relativ zu dem Auge des Trägers gehalten wird und nicht mehr als ungefähr zehn bis ungefähr zwanzig Prozent des normalen Blickfelds verdeckt; und wobei die Anzeige in zumindest einer zweiten Stellung im Allgemeinen dichter als bei der ersten Stellung an dem dominanten Auge des Trägers angeordnet ist, wobei die zweite Stellung ausgestaltet ist, um die Bilder von der Nähe zu sehen, wobei die Anzeige vor dem dominanten Auge des Trägers angeordnet ist.
  7. Am Kopf angebrachte Anzeige nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse mit der Anzeige mittels einer Gelenkverbindung und/oder eines Teleskoparms und/oder eines Gleitarms verbunden ist.
  8. Am Kopf angebrachte Anzeige nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse darüber hinaus eine Struktur umfasst, welche ausgestaltet ist, um (i) das Halterungsteil und das Gehäuse mit dem Träger lösbar zu verbinden oder um (ii) das Halterungsteil und das Gehäuse lösbar mit einem zweiten Teil, welches an dem Träger gehalten wird, zu verbinden.
  9. Am Kopf angebrachte Anzeige nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Struktur einen Clip umfasst.
  10. Am Kopf angebrachte Anzeige nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Struktur lösbar das Halterungsteil und das Gehäuse mit: (i) einem Brillenrahmen verbindet oder lösbar das Halterungsteil und das Gehäuse mit (ii) einem dem Träger zugeordneten Kleidungsstück verbindet.
  11. Am Kopf angebrachte monokulare Anzeige nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeige darüber hinaus eine Kamera umfasst, wobei die Kamera ein Bild erfasst und das Bild zu einer Schaltung überträgt, welche das Bild dem Träger darstellt.
  12. Am Kopf angebrachte monokulare Anzeige nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeige darüber hinaus eine zweite Kamera, welche an einer anderen Stelle als die Kamera an dem Träger gehalten wird, umfasst, wobei die zweite Kamera ein zweites perspektivisches Bild erfasst, um es dem Träger darzustellen.
  13. Am Kopf angebrachte monokulare Anzeige nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeige darüber hinaus eine Stromzufuhr umfasst, welche betriebsbereit mit der Anzeige verbunden ist, wobei die Stromzufuhr wiederaufladbar ist.
  14. Am Kopf angebrachte monokulare Anzeige nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Stromzufuhr wiederaufladbar ist, indem Funkfrequenzenergie erfasst wird.
  15. Am Kopf angebrachte monokulare Anzeige nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Stromzufuhr eine Spule umfasst, welche derart ausgestaltet ist, dass sie eine Funkfrequenzenergie erfasst, wobei die Funkfrequenzenergie unabhängig im Bezug auf die am Kopf angebrachte monokulare Anzeige erzeugt wird.
  16. Am Kopf angebrachte monokulare Anzeige nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeige darüber hinaus ein ein Rauschen unterdrückendes Mikrofon umfasst, wobei das Mikrofon betriebsfähig mit der Schaltung verbunden ist.
  17. Am Kopf angebrachte monokulare Anzeige nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeige darüber hinaus einen Sensor umfasst, welcher einen Parameter in der Umgebung des Trägers erfasst, und dass der Sensor ein Signal zu einer Steuerung abhängig von dem erfassten Parameter ausgibt.
  18. Am Kopf angebrachte monokulare Anzeige nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeige einen Audio-Transducer umfasst, welcher Audiosignale an den Träger ausgibt.
  19. Verfahren zum Halten einer am Kopf angebrachten Anzeige an einem Träger, umfassend: Bereitstellen eines elastischen Gehäuses; Verbinden der am Kopf angebrachten Anzeige mit dem elastischen Gehäuse; und Halten des Gehäuses an dem Träger, so dass die Anzeige am Rand des Blickfelds des Trägers ist und so dass die Anzeige im Bezug auf einen Kopf des Trägers derart gehalten wird, dass nicht mehr als ungefähr zehn bis ungefähr zwanzig Prozent des normalen Blickfelds des Trägers verdeckt wird, wobei das normale Blickfeld des Trägers mit ungefähr 180 Grad in der horizontalen und mit ungefähr 120 Grad in der vertikalen Richtung definiert ist.
  20. Verfahren nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass das Verfahren darüber hinaus ein Einstellen der Anzeige im Bezug auf das Gehäuse zwischen mindestens zwei verschiedenen Stellungen umfasst.
  21. Am Kopf angebrachte monokulare Anzeigevorrichtung, umfassend: eine Anzeige, welche relativ zu einem Auge eines Trägers angeordnet ist; ein Gehäuse, welches mit der Anzeige verbunden ist; eine Stromzufuhr; eine Schaltung, welche betriebsbereit mit der Anzeige und der Stromzufuhr verbunden ist; ein Halterungsteil, welches mit dem Gehäuse verbunden ist und die Anzeige im Bezug auf das Auge des Trägers hält; und einen Anschluss, welcher der Anzeige dem Gehäuse oder dem Halterungsteil zugeordnet ist, wobei der Anschluss betriebsbereit mit der Schaltung verbunden ist, um zumindest eine zusätzliche funktionale Komponente lösbar mit der Schaltung zu verbinden.
  22. Am Kopf angebrachte monokulare Anzeigevorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigevorrichtung darüber hinaus eine zusätzliche funktionale Komponente umfasst, welche einen entfernbaren Speicher umfasst, wobei sich die Komponente lösbar mit dem Anschluss in Eingriff befindet und für eine betriebsbereite Verbindung mit der Schaltung ausgestaltet ist.
  23. Am Kopf angebrachte monokulare Anzeigevorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigevorrichtung darüber hinaus eine entfernbare Stromzufuhr umfasst, um sie lösbar mit dem Anschluss in Eingriff zu bringen.
  24. Am Kopf angebrachte monokulare Anzeigevorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschluss auf der Anzeige an einer für den Träger zugreifbaren Stelle angeordnet ist.
  25. Am Kopf angebrachte monokulare Anzeigevorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigevorrichtung darüber hinaus eine drahtlose Sende-/Empfangseinrichtungsanordnung umfasst, welche lösbar mit dem Anschluss verbunden ist.
  26. Am Kopf angebrachte monokulare Anzeigevorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterungsstruktur eine Ohrschleife und/oder einen Clip umfasst, und dass der Anschluss an der Halterungsstruktur angeordnet ist.
  27. Am Kopf angebrachte monokulare Anzeigevorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigevorrichtung darüber hinaus ein Band mit einem Gehäuse umfasst, welches einen Innenraum definiert, wobei das Band im Allgemeinen um einen rückseitigen Teil des Kopfes des Trägers herum gehalten wird, wobei der Anschluss in dem Band angeordnet ist, und wobei der Anschluss betriebsbereit mit der Schaltung verbunden ist, wobei der Anschluss lösbar mindestens eine zusätzliche funktionale Komponente mit der Schaltung verbindet.
  28. Am Kopf angebrachte monokulare Anzeigevorrichtung nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass das Band mit einer Brille, welche von dem Träger getragen wird, verbunden ist.
  29. Am Kopf angebrachte monokulare Anzeigevorrichtung nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass das Band gepolstert ist, um ein elastisches Teil in dem Innenraum anzuordnen.
  30. Am Kopf angebrachte monokulare Anzeige nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigevorrichtung darüber hinaus eine Stromzufuhr umfasst, wobei die Stromzufuhr lösbar mit dem Anschluss verbunden ist.
  31. Am Kopf angebrachte monokulare Anzeige nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigevorrichtung darüber hinaus eine drahtlose Sende-/Empfangseinrichtung umfasst, welche lösbar mit dem Anschluss verbunden ist.
  32. Am Kopf angebrachte monokulare Anzeige nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigevorrichtung darüber hinaus einen Speicher umfasst, wobei der Speicher lösbar mit dem Anschluss verbunden ist.
  33. Am Kopf angebrachte monokulare Anzeige nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigevorrichtung darüber hinaus eine Steuerung umfasst, welche betriebsbereit mit der Schaltung verbunden ist, um die Anzeige und die funktionale Komponente zu steuern.
  34. Am Kopf angebrachte monokulare Anzeige nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass das Band flexibel ist.
  35. Am Kopf angebrachte monokulare Anzeige nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschluss derart ausgestaltet ist, dass er lösbar mit einem entfernbaren Medium verbindbar ist.
  36. Am Kopf angebrachte monokulare Anzeige nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigevorrichtung darüber hinaus ein Polster umfasst, welches mit dem Band in Verbindung steht und in Kontakt mit dem Träger stehen soll.
  37. Am Kopf angebrachte monokulare Anzeige nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigevorrichtung darüber hinaus umfasst: ein zweites am Kopf angebrachtes Gehäuse, welches unabhängig im Bezug auf das Gehäuse an dem Träger gehalten wird, wobei das zweite Gehäuse den Anschluss umfasst, wobei der Anschluss betriebsbereit mit der Schaltung verbunden ist, um lösbar mindestens eine zusätzliche funktionale Komponente mit der Schaltung zu verbinden.
  38. Am Kopf angebrachte monokulare Anzeigevorrichtung nach Anspruch 37, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Gehäuse eine Ohrschlaufenhalterung umfasst.
  39. Am Kopf angebrachte monokulare Anzeigevorrichtung nach Anspruch 37, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Gehäuse ein Eingriffsteil umfasst, um lösbar mit dem Träger verbindbar zu sein.
  40. Am Kopf angebrachte monokulare Anzeigevorrichtung nach Anspruch 37, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Gehäuse lösbar mit einem Kleidungsstück, einem Hut, einem Brillenrahmen oder einem Sonnenbrillenrahmen des Trägers verbunden ist.
  41. Am Kopf angebrachte monokulare Anzeigevorrichtung nach Anspruch 37, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigevorrichtung darüber hinaus eine drahtlose Sende-/Empfangseinrichtungsanordnung umfasst, welche in oder durch das zweite Gehäuse gehalten wird, wobei die drahtlose Sende-/Empfangseinrichtungsanordnung mit einer zweiten Stromzufuhr und einer zwei ten Schaltung verbunden ist, und wobei die drahtlose Sende-/Empfangseinrichtungsanordnung für eine drahtlose Kommunikation mit der Schaltung ausgestaltet ist.
  42. Am Kopf angebrachte monokulare Anzeigevorrichtung nach Anspruch 37, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigevorrichtung darüber hinaus eine funktionale Komponente umfasst, welche in dem zweiten Gehäuse angeordnet oder durch das zweite Gehäuse gehalten ist.
  43. Am Kopf angebrachte monokulare Anzeigevorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigevorrichtung darüber hinaus umfasst: eine zweite Komponente, welche um einen Nacken des Trägers herum gehalten wird und einen Innenraum umfasst, wobei die zweite Komponente den Anschluss umfasst, welcher betriebsbereit mit der Schaltung verbunden ist, um mindestens eine zusätzliche funktionale Komponente lösbar mit der Schaltung zu verbinden.
  44. Am Kopf angebrachte Vorrichtung nach Anspruch 43, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Komponente einen Anzeigeschirm auf einer Oberfläche eines zweiten Komponentengehäuses umfasst.
  45. Am Kopf angebrachte Vorrichtung nach Anspruch 43, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Komponente ein Medaillon ist und mindestens zwei verschiedene Anschlüsse umfasst, welche mindestens zwei funktionale Komponenten lösbar mit der Schaltung verbinden.
  46. Am Kopf angebrachte Vorrichtung nach Anspruch 43, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung darüber hinaus eine Stromzufuhr umfasst, wobei die Stromzufuhr lösbar mit dem Anschluss verbunden ist und der zweiten Komponente und/oder der Anzeige Strom zuführt.
  47. Am Kopf angebrachte Vorrichtung nach Anspruch 43, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Komponente relativ zu der Anzeige unabhängig gehalten wird oder um einen Nacken, ein Handgelenk, ein Fußgelenk, einen Kopf, einen Arm oder ein Bein des Trägers herum gehalten wird; und dass die zweite Komponente durch ein im Allgemeinen flexibles längliches Teil gehalten wird.
  48. Am Kopf angebrachte Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung darüber hinaus eine zweite Komponente umfasst, welche im Allgemeinen ein am Nacken gehaltenes elektronisches Medaillon ist, wobei das Medaillon eine Benutzerschnittstelle auf einer äußeren Oberfläche der zweiten Komponente umfasst.
  49. Am Kopf angebrachte Vorrichtung nach Anspruch 43, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Komponente eine Sende-/Empfangseinrichtung umfasst, welche drahtlos mit der Schaltung kommuniziert.
  50. Am Kopf angebrachte Vorrichtung nach Anspruch 43, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Komponente ein Medaillon ist, welches drahtlos mit einer Computervorrichtung kommuniziert.
  51. Am Kopf angebrachte Computervorrichtung, umfassend: eine Anzeige, welche relativ zu einem oder zu beiden Augen eines Trägers angeordnet ist; ein Gehäuse, welches mit der Anzeige verbunden ist; eine Schaltung, welche betriebsbereit mit der Anzeige verbunden ist; eine Computervorrichtung und eine Stromzufuhr, welche betriebsbereit mit der Schaltung verbunden sind; und mehrere funktionale Vorrichtungen, welche lösbar mit der Schaltung verbunden sind und welche der am Kopf angebrachten Computervorrichtung eine erweiterte Funktionalität bereitstellen.
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