Titel
MED IZINISCHES HANDSTÜCK FÜR LASERSTRAHLUNGSQUELLE
Gebiet der Erfindung Die Erfindung bezieht sich auf ein medizinisches Handstück, das über eine Strahlführungseinrichtung mit einer Laserstrahlungsquelle verbunden ist und mit dem ein Laserstrahl auf ein Behandlungsareal gerichtet wird, wobei das Handstück zur Laserstrahlungsquelle relativ frei beweglich ist. Die Erfindung bezieht sich weiterhin auf ein Verfahren zur kosmetischen Behandlung von Hautflächen bei Verwendung des erfindungsgemäßen Handstücks.
Stand der Technik
In der Dermatologie wird häufig Laserstrahlung zur Behandlung von Feuermalen, zur Entfernung von Tätowierungen, zur Hauterneuerung wie auch zur Haarentfernung genutzt. Dabei werden meist kurze Laserimpulse mit einer Impulsdauer im Nano- und Mikrosekundenbereich in das Gewebe eingebracht. Derartige Behandlungen dienen vorwiegend der Verbesserung der Lebensqualität der Patienten und sind in der Regel der Kosmetik zuzuordnen.
Die medizinisch-technischen Geräte zur Durchführung solcher Behandlungen umfassen im wesentlichen eine Laserstrahlungsquelle und ein Handstück, das zur manuellen Ausrichtung der von der Laserstrahlungsquelle emittierten Strahlung auf das Zielgebiet dient.
Um eine leichtgewichtige Bauweise des Handstückes zu erzielen und so eine möglichst ungehinderte Manipulation zu ermöglichen, sind Laserstrahlungsquelle und Handstück als getrennte Baugruppen ausgeführt, wobei die Übertragung der
Laserstrahlung von der Strahlungsquelle zum Handstück mittels einer beweglichen Strahlführungseinrichtung erfolgt. Die Strahlführungseinrichtung kann aus mehreren, durch Gelenke miteinander verbundenen starren Übertragungsgliedern bestehen oder auch als biegsame Faseroptik ausgebildet sein.
Die Handstücke, auf die sich die Erfindung bezieht, weisen am Übergang von der Strahlführungseinrichtung ein Einkoppelelement auf und sind mit einer Abstrahlfläche für die Laserstrahlung ausgestattet.
Bei bekannten Handstücken dieser Art erfolgt die Abstrahlung des Laserstrahles mit denselben Eigenschaften, mit denen dieser in das Handstück eingekoppelt wird, d.h. es bleiben insbesondere die Verteilung der Strahlungsintensität innerhalb des Strahlquerschnittes und die Geometrie des Strahlquerschnittes weitest- gehend erhalten, und die Laserstrahlung wird auch so auf den Behandlungsort gerichtet.
Nun ist es für viele dermatologische Anwendungen, bei denen große Hautareale zu lasern sind, jedoch erforderlich, während der Behandlung die Abstrahlfläche mehrmals nebeneinander aufzusetzen, um die gesamte zu behandelnde Fläche abzudecken. Dabei ist es im Sinne einer gleichmäßigen Behandlung der gesamten Fläche von Bedeutung, daß einerseits die einzelnen Aufsetzflächen (Spots) einander nicht Überschneiden, andererseits aber auch keine unbehandelten Fehlstellen zwischen den Aufsetzflächen verbleiben.
Unter diesem Aspekt ist beispielsweise ein Laserstrahl mit kreisrundem Querschnitt ungünstig, da bei nebeneinandergesetzten kreisrunden Spots stets entweder Überschneidungen oder Fehlstellen auftreten, wodurch eine gleichmäßige Energieeinstrahlung in ein Behandlungsareal nicht möglich ist. Es ist also wünschenswert, zur effektiven Bearbeitung die Strahlform am abstrahlungsseitigen Ende des Handstückes so zu gestalten, daß bei Abrasterung eines Behandlungsareals mit mehreren Spots ein gleichmäßiger Energieeintrag gewährleistet ist.
Das gilt auch in bezug auf die Energieverteilung innerhalb des Laserstrahlquerschnittes. Ist die Energiedichte am Rand des Laserstrahlquerschnittes geringer als in dessen Zentrum, wie das beispielsweise bei einer gauß'schen Verteilung der Fall ist, ist eine gleichmäßige Einwirkung über die gesamte Fläche des Strahlquerschnittes hinweg nicht erzielbar. Bei Laserstrahlung mit gauß'scher Energieverteilung ist es notwendig, während der Behandlung die einzelnen Spots zu
überlappen, um ein angenähert kontinuierliches Behandlungsergebnis über die gesamte zu behandelnde Fläche hinweg zu erzielen. Das allerdings ist sehr schwer zu bewerkstelligen, hängt weitestgehend vom Feingefühl des Operateurs ab und kann insbesondere bei einer unkontrollierten Überlappung der Randge- biete zu einer Summierung der in die Hautpartien eingetragenen Energien an einzelnen Stellen des Behandlungsareals führen, durch die die Haut stärker als erwünscht geschädigt werden kann. Außerdem dauert die Behandlung um so länger, je weiter die einzelnen Spots sich überschneiden müssen.
In der Offenlegungsschrift DE 44 29 1 93 AI ist eine Vorrichtung zur Erzeugung einer querschnittshomogenisierten Laserstrahlung angegeben, die als medizinisches Handstück im Sinne der vorliegenden neuen Erfindung ausgebildet ist. Mit dieser Vorrichtung kann eine modenhomogenisierte und räumlich homogenisierte Strahlung erzeugt werden, wie sie beispielsweise zur Abtragung der Hornhaut des Auges benötigt wird.
Als Strahlungsquelle wird hierbei ein gepulster Festkörperlaser mit einer Emission im Wellenlängenbereich 2μm bis 3μm eingesetzt. Die Pulsenergie liegt zwischen 1 00 μj und 1J. Zur Übertragung der Energie von der Laseranordnung zum Handstück ist eine Faser vorgesehen, die eine Länge von mindestens 0,2 m und einen Durchmesser zwischen 50 und 1 000 μm aufweist. Innerhalb des Handstük- kes ist, der Faser nachgeordnet, ein transparenter, im Querschnitt kreisrunder Stab aus Quarz, Saphir oder YAG vorgesehen.
Durch die Kombination der Faser mit dem nachgeordneten transparenten Stab wird an der Abstrahlfläche eine Strahlung mit einem rotationssymmetrischen intensitätsprofil erzielt, bei dem die vom Laser abgestrahlten Modengemische effektiv in das homogenisierte radialsymmetrische Strahlprofil, beispielsweise mit gauß ' scher, parabolischer oder ringförmiger Intensitätsverteilung, umgesetzt werden.
Damit ist dieses Handstück jedoch für Anwendungen ungeeignet, die, wie oben beschrieben, eine gleichmäßige Energieverteilung über den gesamten Strahlungsquerschnitt erfordern.
Beschreibunq der Erfindung
Davon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Handstück der vorbeschriebenen Art dahingehend weiterzuentwickeln, daß an der Abstrahlfläche eine Laserstrahlung mit bis in die Randzonen des Strahlquerschnittes hinein gleichmäßiger Intensitätsverteilung verfügbar und die Geometrie des Strahlquerschnittes so gestaltet ist, daß die Gefahr der Beeinflussung des Zielareals durch ungewollten Energieeintrag wesentlich verringert wird.
Diese Aufgabe wird bei einem Handstück der vorgenannten Art dadurch gelöst, daß innerhalb des Handstückes, der Austrittsfläche der Strahlführungseinrichtung nachgeordnet, mindestens ein optisches Element mit einer im Mikrometerbereich strukturierten und dadurch mikrooptisch wirksamen Fläche vorgesehen ist.
Das optische Element mit der transparenten, im Mikrometerbereich strukturierten Fläche kann als mikrooptisches Array realisiert sein, das durch diffraktive oder refraktive Wirkung eine Änderung der Intensitätsverteilung innerhalb des Laserstrahlquerschnittes und/oder eine Strahlformung im Sinne einer Querschnittsänderung hervorruft.
In einer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß diese Fläche eine dif- fraktiv wirksame Struktur aufweist, deren Strukturbreite in der Größenordnung der Wellenlänge der zur Behandlung genutzten Laserstrahlung liegt. Das kann ein in dieser Größenordnung variierendes Höhenprofil mit streifenförmigen, kreuz- förmigen, trichterförmigen und/oder anderweitig geformten Erhebungen, ein in der genannten Strukturbreite variierter Brechungsindex und/oder in dieser Strukturbreite variierender Absorptionskoeffizienten sein. Elemente, die mit derartigen Flächen ausgestattet sind, sind beispielsweise in der Fachliteratur Naumann/Schröder „Bauelemente der Optik", Carl Hanser Verlag München Wien, 6. Auflage, Seite 584 beschrieben.
Mit der in dieser Weise mikrostrukturierten Fläche wird erreicht, daß sich bei Durchgang der Laserstrahlung durch diese Fläche die Energieverteilung innerhalb des Strahlungsquerschnittes bis in die Randbereiche hinein vergleichmäßigt, d.h. über den gesamten Strahlungsquerschnitt hinweg ist im Strahlengang nach dieser Fläche eine über den Querschnitt vergleichmäßigte Strahlungsintensität vorhanden.
Bei einer besonders bevorzugten Ausgestaltung weist die Fläche eine refraktiv wirkende Struktur in Form eines Arrays aus sphärischen, asphärischen, zylindrischen und/oder elliptischen Linsen auf, wobei jede der Linsen eine Ausdehnung senkrecht zur Strahlungsrichtung von l Oμm bis l OOOμm hat. Diese Linsen kön- nen auf der Fläche hexagonal und/oder orthogonal angeordnet sein. Sie können sowohl als Zerstreuungslinsen konkav oder auch als Sammellinsen konvex geformt sein; es können auch sowohl konkav als auch konvex geformte Linsen nebeneinander auf der Fläche vorhanden sein. Es sind statistisch verteilte konkave Aussparungen denkbar, geeignet sind aber auch kreisförmig angeordnete bzw. spiralförmig verlaufende Einkerbungen oder auch sich kreuzende Gitter.
Bevorzugte Abmessungen für die refraktiv wirkenden Strukturen sind Durchmesser von 0,35mm und Tiefen von 0,005mm. Das Verhältnis von Tiefe zu Durchmesser sollte den Wert 0,5 nicht überschreiten. Bei Linsenstrukturen sollte dieser Verhältniswert größer als 0,02 sein und bevorzugt im Bereich von 0, 1 bis 0,3 liegen.
Passiert der Laserstrahl die so strukturierte Fläche, erfolgt durch die Vielzahl der optisch wirksamen Strukturelemente (Linsen oder Höhenprofile) eine Aufteilung der Strahlung in eine Vielzahl von Teilstrahlen, wobei die Anzahl der Teilstrahlen von der Anzahl der auf der Fläche vorhandenen Strukturelemente abhängig ist. Je feiner die mikrooptisch wirksame Struktur ausgebildet ist, um so gleichmäßiger und homogener ist die Strahlungsintensität über den gesamten Querschnitt der Laserstrahlung nach Durchgang durch die beschriebene Fläche verteilt. Mit ande- ren Worten: beim Passieren der mikrostrukturierten Fläche erfolgt die Transformation einer ungleichmäßigen Energieverteilung innerhalb des Strahlquerschnittes in eine bis in die Randbereiche des Strahlquerschnittes hinein vergleichmäßigte Energieverteilung.
Diese Vergleichmäßigung ist insbesondere bei Verwendung eines Rubinlasers als Strahlungsquelle notwendig und vorteilhaft, da dessen Strahlung bekanntermaßen eine stark inhomogene Intensitätsverteilung in ihrem Querschnitt aufweist. Dabei kommt noch hinzu, daß die Intensitätsverteilung in der Rubinlaserstrahlung nicht konstant ist, sondern sich von Spot zu Spot ändert, so daß es bei Ver- wendung des Rubinlasers ohne die erfindungsgemäß vorgeschlagene Einrichtung leicht zu Verbrennungen kommen kann.
Mit der mikrostrukturierten Fläche wird nicht nur die beabsichtigte Vergleichmäßigung der Intensität innerhalb des Strahlquerschnittes erzielt, sondern je nach Ausbildung der einzelnen Strukturelemente kann weiterhin, sofern das beabsichtigt und gewünscht ist, auch die Richtung der einzelnen Teilstrahlen beeinflußt werden. Das heißt, ein aus einer Faser beispielhaft mit kreisrundem Querschnitt austretender Laserstrahl kann durch gezielt vorgegebene Ausgestaltung der einzelnen Strukturelemente in einen Laserstrahl mit quadratisch, rechteckig, sechseckig oder anderweitig geformtem Strahlquerschnitt übergeführt werden.
Werden nämlich quadratisch, rechteckig oder sechseckig geformte Strahlquerschnitte auf das zu behandelnde Hautareal gerichtet, lassen sich die einzelnen Spots ohne gegenseitige Überlappung und auch ohne unbehandelte Fehlstellen nebeneinander setzen. Mit dem Ausschluß von Überlappungen wird ein zu hoher, mit Ausschluß von unbehandelten Fehlstellen ein zu niedriger Energieeintrag vermieden und so das Behandlungsergebnis bedeutend verbessert.
Die Umformung des Strahlquerschnittes wird erreicht, indem die Strukturelemente auf der mikrostrukturierten Fläche so ausgewählt, geformt und positioniert sind, daß den Teilstrahlen, vor allem den peripheren Teilstrahlen, eine Richtung innerhalb des Laserstrahlquerschnittes gegeben wird, die auf eine gewünschte Außenkontur des Querschnitts zielt. Die Teilstrahlen füllen also nicht mehr einen kreisrunden Strahlquerschnitt, sondern beispielsweise einen quadratisch geformten Querschnitt gleichmäßig aus (die Kreisabschnitte sind ausgespart).
Das erfindungsgemäße Handstück zeichnet sich also gegenüber dem Stand der Technik durch eine über den gesamten Querschnitt homogenisierte Intensität der Laserstrahlung an der Abstrahlfläche und außerdem durch eine angepaßte Querschnittsform der Strahlung aus.
Die mikrooptisch wirksamen Strukturen sind beispielsweise mit Hilfe von Elek- tronenstrahllithographie, Photolithographie oder lonenaustauschverfahren leicht herstellbar.
Hier werden gemäß der Fresnelschen Gleichungen (Zusammenhang zwischen Polarisation, Reflexion, Absorption) circa 96 % der Laserstrahlung eingekoppelt, wodurch der Energieverlust und damit auch die Wärmeentwicklung auf ein vertretbares Maß beschränkt ist.
ln einer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß der mikrooptisch strukturierten Fläche eine Einrichtung zur Strahlfokussierung vor- oder nachgeordnet ist. Mit dieser Einrichtung läßt sich die Größe des Strahlquerschnittes einstellen. Als derartige Einrichtung kann beispielhaft eine Sammellinse vorgesehen sein, die im Strahlengang vor oder nach der strukturierten Fläche positioniert ist.
Als Einrichtung zur Strahlfokussierung kann aber auch eine Zoomoptik vorgesehen sein, mit der es in einfacher Weise möglich ist, die Größe des Spots zu beeinflussen. Ist die Zoomoptik mit einer entsprechenden Stellautomatik gekoppelt, kann die Spotgröße unkompliziert während der Behandlung verändert werden.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß das optische Element mit der mikrooptisch wirksamen Fläche als strahlführender Stab ausgebildet ist, in welchem die Strahlung durch Totalreflexion weitergeleitet wird. Der Stab verfügt über eine Einstrahlfläche und eine Abstrahlfläche für die Laserstrahlung; dabei ist die Einstrahlfläche mit der mikrooptisch wirksamen Struktur versehen. Der strahlführende Stab kann aus Quarzglas gefertigt sein. Die Größe und Querschnittsform können bei Einstrahlfläche und Abstrahlfläche voneinander abweichen. Vorteilhaft jedoch sollte die Einstrahlfläche kreisrund ausgeführt sein, dieser Querschnitt über wenigstens 90% der Länge des Stabes erhalten bleiben und erst auf dem verbleibenden Längenabschnitt eine Reduzierung und/oder Formänderung des Querschnitts vorgesehen sein.
Aufgrund der Totalreflexionen innerhalb des strahlführenden Stab wird eine wei- tere „Durchmischung" der nach dem Passieren der strukturierten Fläche vorhandenen Vielzahl der einzelnen Teilstrahlen erreicht und damit eine weitere Vergleichmäßigung der Strahlungsintensität, bezogen auf den Strahlquerschnitt, bewirkt.
Eine zusätzliche Beeinflussung der über den Querschnitt verteilten Strahlungsintensität läßt sich erzielen, wenn die strukturierte Fläche gewölbt, bevorzugt konkav, besonders bevorzugt aber auch konvex ausgebildet ist.
Es ist anzumerken, daß als mikrooptische Strukturen, sofern diese wie erfin- dungsgemäß vorgesehen auf der Einstrahlfläche eines strahlführenden Stabes ausgebildet sind, auch die Strukturen einer aus dem Stand der Technik bekannten Streuscheibe sein können. Da bei den undefinierbaren Strukturen der Streuscheibe jedoch das Licht auch unter ungünstigen Winkel eintritt, hätte das Rück-
strahlungen, Energieverluste und damit auch unerwünscht hohe Wärmeentwicklung zur Folge. Das aber wird mit den erfindungsgemäß vorgesehenen mikrooptisch wirksamen Strukturen vermieden, da diese so ausgebildet sind, daß ungünstige Eintrittswinkel nicht auftreten.
Die Abstrahlfläche kann sowohl einen kreisrunden als auch einen vieleckigen, wie beispielsweise quadratischen oder sechseckigen Querschnitt aufweisen.
Im Rahmen der Erfindung liegen weiterhin Ausgestaltungen, bei denen als Laser- Strahlungsquelle ein Rubinlaser oder eine in das Handstück integriert Laserdiode vorgesehen ist.
Des weiteren kann zwischen der Abstrahlfläche und der zu behandelnden Hautfläche eine Schicht aus einem transparenten Gel, beispielsweise einem Ultra- schallgel vorgesehen sein. Hiermit wird die Einstrahlung des Laserstrahls in die zu behandelnde Hautfläche durch Reduzierung der Reflexion und verminderte Streuung weiter optimiert. Dies führt auch dazu, daß für das Laserlicht geringere Energiedichten benötigt werden. Der Brechungsindex des Gels soll dem Brechungsindex der Haut angepaßt und das Gel sollte mindestens für die Wellenlän- ge des verwendeten Laserlichtes transparent sein.
In diesem Zusammenhang wird die Aufgabe der Erfindung mit einem Verfahren zur kosmetischen Behandlung von Hautflächen unter Verwendung des vorbeschriebenen Handstückes gelöst, bei dem auf die zu behandelnde Hautfläche vor Beginn der Behandlung ein Gel aufgetragen wird, das für die Wellenlänge des verwendeten Laserlichtes transparent ist und dessen Brechungsindex dem Brechungsindex der Haut angepaßt ist.
Damit wird eine effektive Eintragung der Laserenergie in die Haut erzielt, da das von der Haut reflektierte Licht auf einen unwesentlichen Anteil reduziert wird, wodurch Nebenwirkungen, die sonst durch Verlustwärme entstehen, vermieden werden. Bevorzugt wird ein Ultraschallgel verwendet, das physiologisch unbedenklich und insofern für kosmetische Zwecke geeignet ist. Es besitzt außerdem gute Wärmeleitfähigkeit.
Durch das Gel wird die Gefahr der Beschädigung der Epidermis noch weiter verringert und die Bildung von Rauch und Geruch bei der Behandlung wird vermieden, da die zu behandelnde Hautstelle besser temperiert ist. Die Wirksamkeit des
Gels kann noch weiter gesteigert werden, indem von der behandelnden Hautpartie vor Beginn der Behandlung eventuell vorhandener Haarwuchs entfernt wird.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
In den zugehörigen Zeichnungen zeigen
Fig.l eine erste Prinzipdarstellung der erfindungsgemäßen Anordnung
Fig.2 unterschiedliche Strahlquerschnitte
Fig.3 eine zweite Prinzipdarstellung der erfindungsgemäßen Anordnung Fig.4 eine Ausführungsvariante des Stabes
Fig.5 Querschnittsformen der Abstrahlfläche
Fig.6 Gestaltungsvarianten der Einstrahlfläche
Fig.7 Gestaltungsvarianten der MikroStruktur
Fig.8 einen Querschnitt durch eine MikroStruktur
Ausführliche Beschreibung der Zeichnungen
In Fig. l ist die erfindungsgemäße Strahlführung und Beeinflussung der Laserstrahlung innerhalb des medizinischen Handstückes in einer ersten Ausgestal- tungsvariante prinzipiell dargestellt. Im Strahlengang 1 der von einer Strahlführungseinrichtung 2, die sowohl als flexible Lichtleitfaser als auch in Form starrer Übertragungsglieder, die durch Gelenke miteinander verbunden sind, ausgestaltet sein kann, befinden sich ein optisches Element, beispielsweise eine aus Quarzglas bestehende Scheibe 3, die mit einer mikrooptisch wirksamen Fläche 4 versehen ist, und eine Zoomoptik, angedeutet durch die Linsen 5 und 6.
Die Laserstrahlung ist bei entsprechender Handhabung des Handstückes auf eine Hautpartie 7 gerichtet, etwa zum Zweck der Haarentfernung oder einer anderweitigen kosmetischen Behandlung.
Die Fläche 4 weist beispielhaft eine refraktiv wirksame Struktur auf, bei der eine Vielzahl konkav geformter sphärischer Linsen orthogonal zueinander angeordnet ist und die so in den Strahlengang 1 gestellt ist, daß der gesamte Strahlengang 1 diese Mikrolinsen passieren muß. Jede der Linsen hat dabei einen senkrecht zur Strahlungsrichtung gemessenen Durchmesser von etwa 0,35 mm und einer Tiefe von 0,005 mm.
Als Scheibe 3 kann beispielsweise ein von der Firma AMS Mikrooptik GmbH, Saarbrücken, Deutschland, angebotenes Mikrolinsenarray eingesetzt sein. Die Positionsabweichungen der einzelnen Linsen sind dabei kleiner als 0,2 μm. Beim Durchgang der Laserstrahlung durch die Mikrolinsenanordnung auf der Fläche 4 erfolgt die Aufteilung der Laserstrahlung in eine Vielzahl von Teilstrahlungen, die der Anzahl der Mikrolinsen entspricht.
Diese Aufteilung in die Vielzahl von Teilstrahlen bewirkt, daß der im Strahlengang 1 angedeutete kreisrunde Querschnitt 8 mit einer beispielhaft von einem Rubinlaser kommenden Strahlung ungleichmäßiger Intensitätsverteilung in eine Strahlung mit gleichmäßiger Intensitätsverteilung innerhalb eines quadratischen Querschnittes 9 transformiert wird (vgl. Fig.2).
Mit dieser quadratischen Querschnittsform wird nun die Strahlung auf die zu behandelnde Hautpartie 7 gerichtet, wobei mit Hilfe der Zoomoptik 5, 6 die Größe der auf die Hautpartie 7 auftreffenden Querschnittsfläche 1 0 beeinflußbar ist. Durch Variation der Zoomoptik beispielsweise läßt sich die Querschnittsfläche 1 0 vergrößern oder verkleinern. Damit ist eine Anpassung an die Fläche des zu behandelnden Areals unkompliziert möglich.
Ist das zu behandelnde Areal größer als die Querschnittsfläche 1 0, die mit der Zoomoptik 5,6 einstellbar ist, werden mehrere Spots auf dem Behandlungsareal 7 so nebeneinander gesetzt, daß das Behandlungsareal 7 nicht nur lückenlos abgedeckt ist, sondern auch eine Überschneidung der einzelnen Spots vermieden wird.
Wird beispielhaft die Fläche 4 anstelle der refraktiv wirksamen Struktur mit einer diffraktiv wirksamen Struktur versehen, so wird die Homogenisierung nicht durch Aufteilung des Laserstrahles in eine Vielzahl von Teilstrahlen, sondern durch Phasenänderung erzielt. Auch dabei läßt sich mit Hilfe des optischen Elementes, das mit dieser Fläche ausgestattet ist, beispielsweise ein kreisrunder Strahlquerschnitt mit ungleichmäßiger Intensitätsverteilung in einen quadratischen Querschnitt mit vergleichmäßigter Intensitätsverteilung transformieren. Derartige diffraktiv wirkende optische Elemente werden beispielsweise von der Firma BIFO Berliner Institut für Optik GmbH, Rudower Chaussee 6, 1 2484 Berlin, Deutsch¬ land, hergestellt und angeboten.
Fig.3 zeigt eine zweite Ausgestaltungsvariante der Erfindung, bei welcher der Strahlengang 1 der über die Strahlführungseinrichtung 2 eingekoppelten Laserstrahlung zunächst ebenfalls einen kreisrunden Querschnitt 8 mit inhomogener Verteilung der Strahlungsintensität aufweist. In diese Strahlung ist eine Sammel- linse 1 2 gestellt, die den Laserstrahl auf die Einstrahlfläche 1 3 eines strahlführenden Stabes 1 4 fokussiert, der beispielhaft aus Quarzglas mit einer Länge von 55 mm und einem kreisrunden Querschnitt von 8mm Durchmesser gefertigt sein kann.
Die Einstrahlfläche 1 3 ist, wie bereits oben anhand der Fläche 4 beschrieben, mit einer Struktur aus nebeneinander angeordneten Mikrolinsen versehen. Dabei wird die Laserstrahlung auch hier beim Durchgang durch die Einstrahlfläche 1 3 in eine Vielzahl von Teilstrahlungen aufgeteilt und dadurch eine Homogenisierung der Intensitätsverteilung erzielt.
Innerhalb des strahlführenden Stabes 1 4 wird die Laserstrahlung durch Totalreflexion weitergeleitet, wobei eine weitere Homogenisierung erzielt wird. Somit ist an der Abstrahlfläche 1 5, die auf das Behandlungsareal 7 aufgesetzt ist, ein Laserstrahl verfügbar, dessen Querschnitt eine bis in die Randbereiche hinein gleichmäßige Strahlungsintensität aufweist.
In Ausgestaltungen kann allerdings auch vorgesehen sein, daß sich der Querschnitt des strahlführenden Stabes 14 in Strahlungsrichtung kegelstumpfförmig verjüngt, wie das beispielhaft in Fig.4 dargestellt ist. Damit wird mit dem Stab 1 4 nicht nur eine verbesserte Homogenisierung erzielt, sondern zugleich auch eine Beeinflussung des Querschnitts der Laserstrahlung vorgenommen, indem die Abstrahlfläche 1 5 wie die Einstrahlfläche 1 3 einen kreisrunden Querschnitt aufweist, jedoch mit kleinerem Durchmesser (vgl. Fig.5a). In weiteren Ausgestaltungsvarianten ist es auch denkbar, daß die Abstrahlfläche 1 5 eine Querschnitts- form aufweist, wie in Fig.5b bis 5d dargestellt ist, also einen sechseckigen, quadratischen oder auch dreieckigen Querschnitt.
In weiteren Ausgestaltungen der Erfindung ist die Einstrahlfläche 1 3, wie in Fig.6 dargestellt, plan (Fig.6a), konkav (Fig.6b) oder auch konvex (Fig.6c) geformt. Durch Zusammenwirken mit der strukturierten Einstrahlfläche 1 3 ist so eine weitere gezielte Beeinflussung der Intensitätsverteilung wie auch der Querschnittsform möglich.
In Fig.7 sind mehrere Ausgestaltungsvarianten der Einstrahlfläche 1 3 in Draufsicht erkennbar. Hier sind verschiedene Strukturen dargestellt, die zu ihrer Verdeutlichung wesentlich vergrößert und auch nicht maßstäblich gezeichnet sind. So zeigt Fig.7a beispielsweise die Anordnung einer Vielzahl von linsenartigen Vertiefungen, die über die gesamte Einstrahlfläche 1 3 statistisch verteilt sind. In Fig.7b besteht die Struktur aus zentrisch angeordneten Rillen verschiedener Durchmesser, die jeweils einen keilförmigen Querschnitt aufweisen. Ein solcher Querschnitt ist beispielhaft in Fig.8 dargestellt. In Fig.7c ist eine spiralförmige Struktur aus Rillen vorgesehen. Fig.7d dagegen zeigt ein Netz aus sich kreuzen- den geradlinigen Rillen, die ebenfalls einen Querschnitt gemäß Fig.8 aufweisen können.