DE8300286U1 - Ziehgriff - Google Patents

Ziehgriff

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DE8300286U1
DE8300286U1 DE19838300286U DE8300286U DE8300286U1 DE 8300286 U1 DE8300286 U1 DE 8300286U1 DE 19838300286 U DE19838300286 U DE 19838300286U DE 8300286 U DE8300286 U DE 8300286U DE 8300286 U1 DE8300286 U1 DE 8300286U1
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    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45CPURSES; LUGGAGE; HAND CARRIED BAGS
    • A45C13/00Details; Accessories
    • A45C13/26Special adaptations of handles
    • A45C13/262Special adaptations of handles for wheeled luggage

Description

Dipi.-Ing. A. Spalthoff, Patentanwalt, 43 Essen
"ZiehKriff"
Die Erfindung betrifft einen Ziehgriff für einen auf Rollen od.dgl. stehenden Koffer od.dgl., welcher ein an der Innenseite einer Seitenwand des Koffers anzubringendes, langgestrecktes Gehäuse aufweist, in dem das innere Ende eines Gurtes oddgl. befestigt ist und dessen äußeres Ende durch eine Durchtrittsöffnung in der Seitenwand des Koffers od.dgl. nach außen geführt und mit einem Griffstück versehen ist, wobei der Gurt od.dgl. derart unter der Wirkung einer im Gehäuse vorgesehenen Feder steht, daß das Griffstück an der Durchtrittsöffnung anliegend gehalten ist.
Bei schwerem Reisegepäck setzt sich immer mehr die Ausführung durch, bei welcher dieses auf vier an der Unterseite vorgesehenen Rollen aufsteht, weil dieses mit weniger Kraftaufwand zu bewegen ist als das Reisegepäck mit an einer Ecke vorgesehenem Rollenpaar, weil bei letzterem ein Teil des Koffergewichtes noch mit der Hand über den Griff getragen werden muß. Bei der ersten Ausführung finden sog. Ziehgriffe Verwendung. Bei einer bekannten Ausführungsform bestehen diese aus Bändern oder Gurten, die an ihrem einen Ende eine Griffschlaufe besitzen und an ihrem anderen Ende mit Druckknöpfen od.dgl. am Koffer festgelegt sind. Diese
Dipl.-hig. A. Spalthoff, Patentanwalt, 43 Essen
bekannte Ausführung hat den Nachteil, daß der Griff nicht zwangsläufig mit dem Koffer verbunden ist, sondern gesondert mitgenommen werden muß, so daß er ggf. bei Bedarf nicht zur verfugung steht. Außerdem stellt die Befestigung des eigentlichen Griffes mit dem Koffer über Druckknöpfen, besonders bei schwerem Reisegepäck, keine befriedigende Lösung dar, weil in Abhängigkeit vom Gewicht des Koffers sowie vom Untergrund ein unbeabsichtigtes Lösen des Ziehgriffes vom Koffer möglich ist.
Eine andere Ausführungsform ist bekannt durch das D^-GI-I 82 00 290. Der durch diese Veröffentlichung bekannte Ziehgriff besteht aus einem an der Innenseite einer Koffenwandung zu befestigenden Gehäuse, in dem das eine Ende eines Bandes od.dgl. befestigt ist, welches über eine Umlenkrolle geführt ist, die unter der Einwirkung einer im Gehäuse angeordneten Zugfeder steht. Das freie Ende des Bandes od.dgl. ist durch eine Durchtrittsöffnung einer Kofferwandung geführt und außen mit einem Griffstück versehen. Diese bekannte Ausführung erweist sich insoweit als nachteilig, weil die Montage des GriffStückes erschwert ist, da dieses erst dann am äußeren Ende des Gurtbandes angebracht werden kann, wenn der Gurt durch die Durchtrittsöffnung in der Kofferwand hindurchgeführt worden ist.
Von diesem Stand der Technik ausgehend liegt der Erfindung die
Dipl.-Ing. A. Spalthoff, Patentanwalt, 43 Essen
Aufgabe zugrunde, unter Vermeidung vorerwähnter Nachteile einen Ziehgriff der eingangs genannten Art zu schaffen, welcher nicht nur in einfacher Weise aufgebaut ist, sondern auch leicht zusammenzubauen sowie zu montieren ist.
Gemäß der Erfindung wird dies dadurch erreicht, daß das Griffstück eine mit dem eigentlichen Griffring verbundene Platte aufweist, auf deren Vorderseite ein oder mehrere vorragende Zapfen angebracht ist bzw. sind und in deren oberem Bereich eii waagerecht verlaufender Schlitz vorhanden ist, durch den das äußere Ende des Gurtes gezogen und mittels Löchern über die Zapfen der Platte gehängt ist, wobei die Befestigungsstelle durch eine auf die Platte gerastete Klappe gesichert ist. Die Hontage des GriffStückes ist vergleichsweise einfach, weil das äußere, mit Lochungen versehene Ende des Gurtbandes lediglich über die Zapfen der Platte des Griffstückes gelegt zu werden
braucht, woraufhin die Platte zur Sicherung der Befestigungsstelle aufgedrückt wird.
Vorteilhaft ist die Klappe über eine Dünnstelle im Material an den oberen Rand der Plat be angeformt, so daß diese lediglich durct Umschwenken in ihre Arretierungslage gebracht wird. Es ist .je-
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Dipl.-lng. A. Spalthoff, Patentanwalt. 43 Essen
doch auch, möglich, anstatt dieser einstückigen Ausbildung eine zusätzliche Klappe zu verwenden. Die Klappe ist mit den vorragenden Zapfen der Platte zugeordneten Durchtrittsöffnungen versehen, so daß diese die Platte dirchdringen. Die Klappe kann an ihrer freien Stirnkante mit einer Raste ausgerüstet sein, der eine entsprechend angepaßte Gegenraste an der Platte zugeordnet ist. Beide Bauteile sind auf diese Weise durch Rastung miteinander verbunden.
Dgmit das Griffstück möglichst fest am Koffer anliegt, besitzt die Platte an ihrem oberen, rückseitigen Bereich ein vom äußeren Ende des Gurtes durchsetzten, vorragenden Ansatz, welcher sich in der Ruhelage des Griffstückes in die Durchtrittsöffnung der Seitenwand des Koffers od.dgl. erstreckt. Unter der Wirkung der Feder wird der Gurt nach innen gezogen und damit der Ansatz in die Durchtrittsöffnung.
Vorteilhaft ist die Durchtrittsöffnung in der Seitenwand des Koffers mittels einer Abdeckplatte abgedeckt, an welcher eine Raste vorhanden ist, der eine Gegenraste am Griffstück zugeordnet ist. Auf diese Weise wird eine noch festere Anlage des Griffstückes an dem Koffer bewirkt, wobei beim Erfassen des Griffringes dieser leicht von der Abdeckplatte gelöst werden kann.
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Dipl.-Ing. A. Spalthoff, Patentanwalt, 43 Essen
Um eine möglichst einfache Befestigung der Abdeckplatte an dem Gehäuse zu ermöglichen, weist die Abdeckplatte die Durchtrittsöffnung der Seitenwand durchsetzende, mit Kasten versehene Ansätze auf, die in entsprechende Gegenrasten des Gehäuses eingreifen. Zusätzlich ist es möglich, an der Abdeckplatte nocli ein Nietloch vorzusehen.
Das Gehäuse ist nach einem weiteren Merkmal der Erfindung mit einem im Bereich unterhalb des unteren Randes der Durchtrittsöffnung anliegenden Steg ausgerüstet. Über diesen Steg bewegt sich der Gurt hinweg, so daß dieser von den Rändern der Durchtrittsöffnung der Seitenwand ferngehalten und damit vor Beschädigung geschützt wird.
Das Gehäuse besitzt in seinem oberen Bereich einen oder mehrere vorragende Zapfen, auf die das äußere Gurtende aufgehängt wird. Die Zapfen haben vorzugsweise die gleichen Abmessungen, wie die Zapfen an der Platte des GriffStückes. Beide Enden dos Gurtbandes können somit gleich ausgebildet sein.
An den der Seitenwand des Koffers zugewandten Wandungen des Gehäuses sind Anschläge vorgesehen, welche den das innere Ende des Gurtes überragenden Ecken des den Gurt mit der Feder verbindenden
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Dipl.-Ing. A. Spalthoff, Patentanwalt, 43 Essen
öse zugeordnet sind. Diese von den Anschlägen gebildete
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Verengung grenzt den Ausziehweg des Gurtes.
Im unteren Bereich des Gehäuses ist das eine Ende der Feder befestigt, während das andere Ende über eine öse mit dem durch diese hindurchgeführten Gurt verbunden ist, so daß sica insgesamt eine raumsparende kompakte Ausführung ergibt.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist an Hand der Zeichnung näher erläutert, und zwar zeigt:
Figur 1 eine Draufsicht auf den kompletten Griff ohne
Kofferwandung,
Figur 2 einen Schnitt gemäß der Linie "A - B" der Figur 1
mit angedeuteter Kofferwand, Figur 3 eine längsgeschnittene Seitenansicht der Figur 1
mit angedeuteter Kofferwand, Figijx ^ eine Draufsicht auf das Griff stück und das Gurtende,
beides unmontiert,
Figur 5 eine geschnittene Seitenansicht des Griffstückes und des Gurtbandendes im montierten Zustand,
Bipl.-Ing. A. Spalthoff, Patentanwalt, 43 Essen
Figur 6 die Abdeckplatte in drei Ansichten und Figur 7 einen Kofferabschnitt mit Ziehgriff in gestrichelt angedeuteter, ausgezogener Stellung.
Der Ziehgriff besteht aus einem an der Innenseite der Seitenwand 1 eines Koffers anzubringenden, langgestreckten Gehäuse 2 sowie dem auf der Außenseite der Seitenwand 1 befindlichen Griffstück 3· In dem Gehäuse ist das innere Ende 4 des Gurtes 5 befestigt, dessen äußeres Ende 6 durch eine Durchtrittsöffnung ? der Seitenwand ι nach außen geführt ist. Der Gurt 5 ist über die im Querschnitt etwa dreieckförmige Öse 8 an das eine Ende der Feder 9 angeschlossen, deren anderes Ende am Boden des Gehäuses 2 befestigt ist.
Wie insbesondere aus Figur 4 und 5 ersichtlich, weist das Griffstück 3 eine mit dessen eigentlichem Griffring 10 verbundene Platte "M auf. Auf der Vorderseite der Platte 11 sind zwei vorragende Zapfen 12 angebracht. Im oberen Bereich der Platte 1i ist ein waagerecht verlaufender Schlitz 13 vorhanden, durch den das äußere Ende 6 des Gurtes 5 hindurchgeführt wird. Das äußere Ende 6 des Gurtes 5 weist Löcher 14 auf, welche in ihrer Anordnung und Abmessung den Zapfen 12 angepaßt sind und mit denen das Gurtende über die Zapfen 12 gehängt wird. Diese Befestigungsstelle wird
Dipl.-Ing. A. Spaltkofi, Patentanwalt. 43 Essen
durch die Klappe 15 abgedeckt, welche durch Rastung mit der Platte 11 verbunden ist. Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Klappe 15 über eine Dünnstelle 16 im Material an den oberen Rand der Platte 11 angeformt, so daß diese durch Umklappen auf der Platte 11 befestigt wird. Zu diesem Zwecke ist die Klappe I5 mit den vorragenden Zapfen 12 der Platte 11 zugeordneten Durchtrittsöffnungen I7 versehen. Weiterhin ist die Klappe 15 an ihrer freien Stirnkante mit einer Raste 18 ausgerüstet, der eine entsprechend angepaßte Gegenraste 19 an der Platte 11 zugeordnet ist, wie insbesondere aus Figur 5 hervorgeht.
Die Platte 11 des Griffetückes 3 besitzt in ihrem oberen rückseitigen Bereich einen vom äußeren Ende 6 des Gurtes 5 durchsetzten, vorragenden Ansatz 20, welcher sich, wie besonders Figur 3 deutlich macht, in di· Ruhestellung des GriffStückes 3 in die Durchtrittsöffnung 7 der Seitenwand 1 des Koffers erstreckt. Auf diese Weise wird unter der Wirkung der Feder 9 das Griffstück 3 fest an die Kofferwand 1 angezogen. Die Durchtrittsöffnung 7 in der Seitenwand 1 ist mittels der Abdeckplatte 21 abgedeckt. Um eine noch festere Anlage des Griffstückes 3 an der Seitenwand 1 zu erreichen, ist an der Abdeckplatte 21 eine Raste 22 vorhanden,
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DipL-Ing. A. Spalthoii, Patentanwalt, 43 Essen
der eine Gegenraste 23 am Griffstück 3 zugeordnet ist.
Zur einfachen Befestigung der Abdeckplatte 21 sowie des Gehäuses 2 weist die Abdeckplatte 21 die Durchtrittsöffnung 7 der Seitenwand 1 durchsetzende, mit Rasten versehene Ansätze 24 auf, die in entsprechende Gegenrasten 25 des Gehäuses 2 eingreifen.
Das Gehäuse 2 ist mit einem im Bereich unterhalb des unteren Randes der Durchtrittsöffnung 7 an der Seitenwand 1 anliegenden Steg 26 ausgerüstet. Über diesen Steg 26 bewegt sich der Gurt 5 hinweg, so daß dieser geschont wird, weil er nicht mit der scharfkantigen Ecke der Durchtrittsöffnung 7 in Berührung gelangt.
Im Gehäuse 2 sind in dessen oberem Bereich vorragende Zapfen angebracht. Diese Zapfen 27 stimmen in ihren Abmessungen mit den vorragenden Zapfen 12 der Platte 11 überein und dienen ebenfalls der Befestigung des Gurtes 5· Zu diesem Zweck ist das innere Ende 4 des Gurtes 5 mit Lochungen versehen, die von den Zapfen 27 durchsetzt sind, so daß das innere Ende an diesen aufgehängt ist.
An den Seitenwandungen 28 des Gehäuses 2 sind Anschläge 29 ange-
A. Spalthoff, Patentanwalt, 43 Essen
bracht, welche den über den Gurt 5 vorstehenden Ecken 30 der Öse 8 zugeordnet sind. Auf diese Weise wird der Ausziehweg des Gurtes 5 beschränkt.
Die in Figur 6 dargestellte Abdeckplatte 21 weist im Gegensatz zu der in Figur 1-3 dargestellten Abdeckplatte kein Nietloch 31 auf.

Claims (12)

Dipl.-Ing. A. Spal'thoö, Patentanwalt, 43 Essen '* 24 363 S/0 SUDHAUS Schloss- und Beschlagtechnik GmbH +Co Teichstraße 5, 5860 Iserlohn SCHUTZANSPRÜCHE :
1. Ziehgriff für einen auf Rollen od.dgl. stehenden Koffer, welcher ein an der Innenseite einer Seitenwand (1) des Koffers anzubringendes, langgestrecktes Gehäuse (2) aufweist, in dem das innere Ende (4) eines Gurtes (5) od.dgl. befestigt ist, dessen äußeres Ende (6) durch eine Durchtrittsöffnung (7) in der Seitenwand (1) des Koffers od.dgl. nach außen geführt und mit einem Griffstück (3) versehen ist, wobei der Gurt (5) od.dgl. derart unter der Wirkung einer im Gehäuse (2) vorgesehenen Feder (9) steht, daß das Griffstück (3) an der Durchtrittsöffnung (7) anliegend gehalten ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Griffstück (3) eine mit dem eigentlichen Griffring (10) verbundene Platte (11) aufweist, auf deren Vorderseite ein oder mehrere vorragende Zapfen (12) angebracht ist bzw. sind und in deren oberem Bereich ein waagerecht verlaufender Schlitz (13) vorhanden ist, durch den das äußere Ende (6) des Gurtes (5) gezogen und mittels Löchern (14) über die Zapfen (12) der Platte (11) gehängt ist, wobei die Befestigungsstelle durch eine auf die Platte (11) gerastete Klappe (15) gesichert ist.
Dipl.-Ing. A. Sp&lthoif, Patentanwalt, 43 Essen
2. Ziehgriff nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Klappe (15) über eine Dünnstelle (16) im Material an den oDeren Sand der Platte (11) angeformt ist.
3. Ziehgriff nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Klappe (15) mit den vorragenden Zapfen (12) dex^ Platte (11) zugeordneten Durchtrittsöffnungen (17) versehen ist.
M-. Ziehgriff nach einem der vorhergehenden Ansprüche. dadurch gekennzeichnet, daß die Klappe (I5) an ihrer freien Stirnkante mit einer Raste (18) ausgerüstet ist, der eine entsprechend angepaßte Gegenraste (19) an der Platte (^) zugeordnet ist.
5. Ziehgriff nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte (H) in ihrem oberen, rückseitigen Bereich einen vom äußeren Ende (6) des Gurtes (5) durchsetzten, vorragenden Ansatz (20) besitzt, welcher sich in der Ruhelage des Grixfstückes (3) in die Durchtrittsöffnung (7) der Seitenwand (1) des Koffers od.dgl. erstreckt.
Dipl.-ing. A. Spalthoff, Patentanwalt, 43 Essen
6. Ziehgriff nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchtrittsöffnung (7) in der Seitenwand (1) des Koffers mittels einer Abdeckplatte (21) abgedeckt ist, an welcher eine Raste (22) vorhanden ist, der eine Gegenraste (23) am Griffstück (3) zugeordnet ist.
7. Ziehgriff nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte (21) die Durchtrittsöffnung (7) der Seitenwand (1) durchsetzende, mit Rasten versehene Ansätze (24) aufweist, die in entsprechende Gegenraster (25) des Gehäuses (2) eingreifen.
8. Ziehgriff nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (2) mit einem im Bereich unterhalb des unteren Randes der Durchtrittsöffnung (7) anliegenden Steg (26) ausgerüstet ist.
9- Ziehgriff nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (2) in seinem oberen Bereich einen oder mehrere vorragende Zapfen (27) besitzt.
Dipl.-Ing. A. Spalthoff. Patentanwalt, 43 Essen
10. Ziehgriff nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Zapfen (27) dec Gehäuses (2) in ihren Abmessungen denen der Platte (11) entsprechen.
11. Ziehgriff nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an den der Seitenwand (2.) des Koffers zugewandten Wandungen (28) des Gehäuses (2) Anschläge (29) vorgesehen sind, welche den das innere Ende (4) des Gurtes (5) überragenden Ecken (30) des den Gurt (5) mit der Feder (9) verbindenden Öse (8) zugeordnet sind.
12. Ziehgriff nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im unteren Bereich des Gehäuses (2) das eine Ende der Feder (9) befestigt ist und das andere Ende über eine Öse (8) mit dem durch diese hindurchgeführten Gurt (5) verbunden ist.
DE19838300286U 1983-01-07 1983-01-07 Ziehgriff Expired DE8300286U1 (de)

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