DE69936747T2 - System zur Faksimileübertragung via elektronische Post - Google Patents

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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein elektronisches Postsystem zum Übertragen/Empfangen eines Bildes in einem elektronischen Postformat über ein Computernetzwerk wie das Internet.
  • Eine herkömmliche Faksimilevorrichtung überträgt Bilddaten über eine Telefonleitung entsprechend einem Faksimileverfahren, das von den internationalen Standards definiert wurde.
  • In einem Gebührensystem, das von Telefonleitungen in einem öffentlichen Telefonnetz o. ä. eingesetzt wird, wird die Kommunikationsfreigabezeit pro Einheitengebühr je nach Entfernung kurz. Aus diesem Grund steigt die Verbindungsgebühr mit zunehmender Entfernung stark an.
  • Zur Senkung der Verbindungsgebühr ist eine Faksimilevorrichtung zur Umwandlung von Bilddaten in das elektronische Postformat und zur Übertragung dieser Daten als elektronische Post über das Internet bekannt (siehe Offenbarung z. B. in US-Patent 5,881,233).
  • Im Internet wird Kunden die Datenübertragung zwischen Anbietern (mit Internetverbindungen Handelstreibende) nicht in Rechnung gestellt. Insbesondere wird einem Kunden nur die Datenübertragung zwischen dem Kunden und dem Anbieter unabhängig von der Entfernung zum endgültigen Datenübertragungsziel in Rechnung gestellt. Infolgedessen steigt der Kostenvorteil mit zunehmender Verbindungsentfernung.
  • 10 zeigt die Anordnung der Faksimilevorrichtung dieses Stands der Technik.
  • Wie in 10 dargestellt umfasst diese Faksimilevorrichtung eine CPU 1, ein ROM 2, ein RAM 3, einen externen Speicherabschnitt 4, einen Formatumwandlungsabschnitt 5, einen Formatinversionsabschnitt 6, einen Scannerabschnitt 7, einen Bedienfeldabschnitt 8, einen Komprimierungs-/Dekomprimierungsabschnitt 9, einen LAN-Steuerungsabschnitt 10 und einen Druckerabschnitt 11.
  • In dieser Faksimilevorrichtung wird ein Faksimiledokument auf den Scannerabschnitt 7 gelegt. In diesem Zustand, wenn die elektronische Postadresse eines Übertragungsziels auf dem Bedienfeldabschnitt 8 eingegeben und eine Starttaste gedrückt wird, startet der Übertragungsvorgang. Während des Übertragungsvorgangs wird das Faksimiledokument von dem Scannerabschnitt 7 gelesen, um Bilddaten zu erzeugen. Die Bilddaten werden von dem Komprimierungs/Dekomprimierungsabschnitt 9 komprimiert. Die daraus resultierenden komprimierten binären Daten werden temporär in dem externen Speicherabschnitt 4, z. B. auf einem Festplattenlaufwerk, gespeichert.
  • Der Formatumwandlungsabschnitt 5 konvertiert die komprimierten binären Daten in Zeichencodedaten, die eine Kombination aus 7-Bit-Zeichencodes umfassen, und fügt den Zeichencodedaten außerdem einen Header hinzu, der die elektronische Postadresse des Übertragungsziels, die elektronische Postadresse der Übertragungsquelle, das Datenformat sowie das Zeichencodeumwandlungsschema beschreibt, wodurch die Zeichencodedaten in elektronische Postdaten mit einem elektronischen Postformat konvertiert werden. Als elektronisches Postformat wird ein Format, das z. B. auf den MIME (Multipurpose Internet Mail Extensions) basiert, als elektronischer Poststandard verwendet.
  • Der LAN-Steuerungsabschnitt 10 sendet die elektronischen Postdaten, die von dem Formatumwandlungsabschnitt 5 erhalten wurden, unter Verwendung eines Übertragungsprotokolls für elektronische Post wie des SMTP (Simple Mail Transfer Protocol) an ein Computernetzwerk wie das Internet.
  • Zur Verwaltung der elektronischen Post wird ein Server für elektronische Post (nicht abgebildet) mit dem Computernetzwerk verbunden. Nach dem Empfang der elektronischen Postdaten, die wie vorstehend beschrieben gesendet wurden, überträgt der Server für elektronische Post die Post an die Übertragungszieladresse, die im Header beschrieben ist.
  • Die Faksimilevorrichtung gibt unter Verwendung des POP (Post Office Protocol) regelmäßig eine Übertragungsanforderung für elektronische Postdaten an den Server für elektronische Post aus, die an die selbige Vorrichtung adressiert sind. Wenn elektronische Postdaten, die an die selbige Vorrichtung adressiert sind, vorhanden sind, werden die elektronischen Postdaten vom Server für elektronische Post übertragen. Die Faksimilevorrichtung empfängt die elektronischen Postdaten und speichert sie temporär in dem externen Speicherabschnitt 4.
  • Der Formatinversionsabschnitt 6 konvertiert die Zeichencodedaten in komprimierte binäre Daten. Die Daten werden von dem Komprimierungs-/Dekomprimierungsabschnitt 9 erweitert, um Bilddaten zu reproduzieren. Diese Bilddaten werden temporär in dem externen Speicherabschnitt 4 gespeichert.
  • Die Bilddaten, die in dem externen Speicherabschnitt 4 gespeichert sind, werden an den Druckerabschnitt 11 geschickt, um ein Bild entsprechend den Bilddaten zu drucken.
  • Die herkömmliche Faksimilevorrichtung zum Übertragen/Empfangen eines Bilds über das Computernetzwerk verwendet ein Schema des einseitigen Übertragens einer Bilddatei, die an die elektronische Post angehängt ist, in der verschiedene Bedingungen wie die Auflösung, die Bildgröße und das Komprimierungsschema vorab als permanente Bedingungen beschrieben werden, von der Übertragungsseite an die Empfangsseite. Dieser Bildübertragungsmodus wird als S-Modus (erster Übertragungsmodus) bezeichnet.
  • Andererseits führt eine allgemeine Faksimilevorrichtung zur Übertragung von Bilddaten über eine Telefonleitung zunächst eine Aushandlung durch, um die Fähigkeit (verwendbare Auflösung, Bildgröße, Komprimierungsschema u. ä.) der anderen Partei zu erkennen, und überträgt die Bilddaten unter Bedingungen, die der Fähigkeit der anderen Partei entsprechen. Darüber hinaus bestätigt die Faksimilevorrichtung anhand eines Bestätigungssignals, das von der anderen Partei zurückgeschickt wird, ob die Bilddaten normal empfangen wurden.
  • Die Verwendung dieses Schemas, d. h. Aushandlung und Übertragungsbestätigung, wird auch in Faksimilevorrichtungen, die elektronische Post einsetzen, geprüft. Dieser Bildübertragungsmodus wird nachstehend als B-Modus (zweiter Übertragungsmodus) bezeichnet.
  • Im B-Modus überträgt die Bildübertragungsquelle zunächst an das Bildübertragungsziel eine Fähigkeitsabfragepost zur Anforderung einer Mitteilung über die Fähigkeit. Nach dem Empfang der Fähigkeitsabfragepost schickt das Bildübertragungsziel an die Bildübertragungsquelle eine Fähigkeitsantwortpost zurück, an welche die Fähigkeitsinformationen (DIS) (Digital Identification Signal) angehängt sind, welche die selbige Fähigkeit angeben. Die Bildübertragungsquelle legt anhand der Fähigkeitsinformationen, die an die Fähigkeitsantwortpost angehängt sind, auf angemessene Weise die Bedingungen für die Bilddaten fest, die übertragen werden sollen, konvertiert das Bild entsprechend den Bedingungen und überträgt die komprimierten Bilddaten, die an die elektronische Post angehängt sind. Am Bildübertragungsziel wird das Bild erweitert und gedruckt. Wenn die Verarbeitung abgeschlossen ist, wird eine Bestätigungspost, die das Ende der Verarbeitung angibt, an die Bildübertragungsquelle zurückgeschickt. Infolgedessen werden im B-Modus vier elektronische Postnachrichten in einem Kommunikationszyklus übertragen.
  • Für eine Vorrichtung, die sowohl mit dem S-Modus als auch mit dem B-Modus kompatibel ist, wird, wenn der Modus der Vorrichtung am Bildübertragungsziel nicht bekannt ist, eine Fähigkeitsabfragepost von der Übertragungsseite an die Empfangsseite gesendet. Wenn eine Fähigkeitsantwortpost zurückgeschickt wird, wird festgestellt, dass sich das Bildübertragungsziel im B-Modus befindet. Wenn innerhalb einer vorher festgelegten Zeitspanne keine Antwortpost zurückgeschickt wird, wird festgestellt, dass sich das Bildübertragungsziel im S-Modus befindet.
  • Wenn das Bildübertragungsziel über eine Vorrichtung verfügt, die mit dem S-Modus kompatibel ist, wird Zeit damit verschwendet, auf die Fähigkeitsantwortpost zu warten, nachdem die Notwendigkeit einer Bildübertragung entstanden ist und bis die eigentliche Bildübertragung gestartet wird. Infolgedessen geht die Unmittelbarkeit der Kommunikation verloren.
  • Wenn das Bildübertragungsziel über eine Vorrichtung verfügt, die mit dem B-Modus kompatibel ist, sinkt die Effizienz, weil jedes Mal Post für den Austausch von Fähigkeitsinformationen übertragen wird.
  • Wie oben beschrieben wird der Modus am Bildübertragungsziel herkömmlicherweise anhand des Eingangs/Nicht-Eingangs einer Fähigkeitsantwortpost für die Fähigkeitsabfragepost festgestellt. Aus diesem Grund kann die Bildübertragung nicht effizient durchgeführt werden.
  • In JP 08 242326 wird einer von zwei Übertragungsmodi entsprechend der Bedienung einer Taste ausgewählt. Das heißt, welcher der beiden Übertragungsmodi verwendet werden sollte, wird von einer Person bestimmt. Somit ist, wenn ein ungeeigneter Übertragungsmodus angegeben wurde, die Übertragung im geeigneten Übertragungsmodus erfolgt.
  • Es ist ein Ziel der vorliegenden Erfindung, ein elektronisches Postsystem bereitzustellen, das in der Lage ist, die eigentliche Bildübertragung schneller zu starten und die Bildübertragung effizient durchzuführen.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung wird ein elektronisches Postsystem bereitgestellt, das umfasst: ein Adressenspeichermittel zum Speichern einer elektronischen Postadresse, von Modusinformationen, die angeben, ob die Vorrichtung der anderen Partei mit der elektronischen Postadresse mit dem ersten Übertragungsmodus oder mit dem zweiten Übertragungsmodus kompatibel ist, und, wenn die Vorrichtung der anderen Partei mit der elektronischen Postadresse mit dem zweiten Übertragungsmodus kompatibel ist, von Fähigkeitsinformationen, die eine Fähigkeit des Endgeräts der anderen Partei angeben, der elektronischen Postadresse, von Modusinformationen und von Fähigkeitsinformationen, die miteinander in Verbindung stehen; ein Adressenregistrierungsmittel zum Registrieren der elektronischen Postadresse, der Modusinformationen und der Fähigkeitsinformationen in dem Adressenspeichermittel; ein Feststellungsmittel, um festzustellen, ob eine elektronische Postadresse, die als Übertragungsziel genannt wird, in dem Adressenspeichermittel gespeichert ist; ein Entscheidungsmittel, das, wenn das Feststellungsmittel feststellt, dass die elektronische Postadresse, die als Übertragungsziel genannt wird, in dem Adressenspeichermittel gespeichert ist, anhand der Übertragungsmodusinformationen, die in dem Adressenspeichermittel in Verbindung mit der genannten elektronischen Postadresse gespeichert sind, den zu verwendenden Übertragungsmodus auswählt, und, wenn als Übertragungsmodus der zweite Übertragungsmodus ausgewählt wurde, die Kommunikationsbedingungen des Bilds, das übertragen werden soll, anhand der Fähigkeitsinformationen, die in dem Adressenspeichermittel in Verbindung mit der genannten elektronischen Postadresse gespeichert sind, auswählt; und das elektronische Postübertragungsmittel zur Übertragung des Bilds, für das die Kommunikationsbedingungen von dem Entscheidungsmittel in einem elektronischen Postformat über ein Computernetzwerk ausgewählt wurden. Es ist dadurch gekennzeichnet, dass, wenn besagtes Feststellungsmittel feststellt, dass die elektronische Postadresse, die als Übertragungsziel genannt wird, nicht in besagtem Adressenspeichermittel gespeichert ist, besagtes Adressenregistrierungsmittel eine vorher festgelegte elektronische Post überträgt, um eine Fähigkeitsmitteilung anzufordern, den Übertragungsmodus anhand des Vorhandenseins/Fehlens einer Antwortpost von der Vorrichtung der anderen Partei, die auf die elektronische Post antwortet, feststellt, den festgestellten Übertragungsmodus in besagtem Adressenspeichermittel in Verbindung mit der genannten elektronischen Postadresse speichert und die Fähigkeitsinformationen, die in der Antwortpost enthalten sind, in besagtem Adressenspeichermittel in Verbindung mit der genannten elektronischen Postadresse speichert.
  • Nach der vorliegenden Erfindung kann die eigentliche Bildübertragung schnell gestartet werden, und ein Bild kann effizient übertragen werden.
  • Diese Zusammenfassung der Erfindung beschreibt nicht notwendigerweise alle erforderlichen Merkmale, so dass die Erfindung auch eine Teilkombination dieser beschriebenen Merkmale sein kann.
  • Aus der folgenden detaillierten Beschreibung kann ein umfassenderes Verständnis der Erfindung gewonnen werden, wenn sie in Verbindung mit den begleitenden Zeichnungen betrachtet wird, in denen:
  • 1 ein Funktionsblockdiagramm ist, das die Anordnung einer Faksimilevorrichtung zeigt, für die ein elektronisches Postsystem nach einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung verwendet wird;
  • 2 eine schematische Darstellung ist, die den Inhalt eines Adressbuchs, das in 1 abgebildet ist, zeigt;
  • 3 ein Ablaufdiagramm ist, das den Verarbeitungsprozess eines Adressbuchverwaltungsabschnitts bei der Verarbeitung der Adressenregistrierung der Übertragungsquelle zeigt;
  • 4 eine Darstellung ist, die ein Beispiel für einen Header von elektronischen Postdaten zeigt;
  • 5 eine Darstellung ist, die das Format von angehängten Daten bei der Bildübertragung im B-Modus zeigt;
  • 6 ein Ablaufdiagramm ist, das den Verarbeitungsprozess einer CPU bei der Verarbeitung einer Bildübertragung zeigt;
  • 7 ein Ablaufdiagramm ist, das den Verarbeitungsprozess des Adressbuchverwaltungsabschnitts bei der Verarbeitung der Adressensuche/-registrierung des Übertragungsziels zeigt;
  • 8 ein Ablaufdiagramm ist, das den Verarbeitungsprozess des Adressbuchverwaltungsabschnitts bei der Verarbeitung der Aktualisierung der Informationen über die Kommunikationsbedingungen zeigt;
  • 9 ein Ablaufdiagramm ist, das den Verarbeitungsprozess der CPU bei der Verarbeitung der Fähigkeitsprüfung zeigt;
    und
  • 10 ein Funktionsblockdiagramm ist, das die Anordnung einer herkömmlichen Faksimilevorrichtung zeigt.
  • Eine Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird nachstehend unter Bezugnahme auf die begleitende Zeichnung beschrieben.
  • 1 ist ein Funktionsblockdiagramm, das die Anordnung einer Faksimilevorrichtung zeigt, für die ein elektronisches Postsystem nach einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung verwendet wird. Dieselben Bezugsziffern wie in 10 bezeichnen dieselben Komponenten in 1.
  • Wie in 1 dargestellt umfasst die Faksimilevorrichtung dieser Ausführungsform eine CPU 1, ein ROM 2, ein RAM 3, einen externen Speicherabschnitt 4, einen Formatumwandlungsabschnitt 5, einen Formatinversionsabschnitt 6, einen Scannerabschnitt 7, einen Bedienfeldabschnitt 8, einen Komprimierungs/Dekomprimierungsabschnitt 9, einen LAN-Steuerungsabschnitt 10, einen Druckerabschnitt 11, einen Adressbuchverwaltungsabschnitt 12 und ein Adressbuch 13.
  • Die CPU 1 wird auf der Basis eines Betriebsprogramms, das in dem ROM 2 gespeichert ist, betrieben und realisiert den Betrieb der Faksimilevorrichtung durch systematische Steuerung der jeweiligen Abschnitte der Faksimilevorrichtung. Die Funktionen, die realisiert werden, wenn die CPU 1 auf der Basis des Betriebsprogramms, das in dem ROM 2 gespeichert ist, betrieben wird, weisen nicht nur bekannte allgemeine Steuerungsmittel einer herkömmlichen Faksimilevorrichtung zur Übertragung von Bildern über ein Computernetzwerk auf, sondern auch ein Mittel zur Durchführung der Bildübertragungsverarbeitung und der Fähigkeitsprüfungsverarbeitung (Beschreibung folgt im weiteren Verlauf).
  • Das ROM 2 speichert das Betriebsprogramm, mit dem die CPU 1 die verschiedenen Abschnitte und die verschiedenen vorher festgelegten Einstellungsdaten steuert.
  • Das RAM 3 speichert temporär verschiedene Daten, welche die CPU 1 benötigt, um verschiedene Verarbeitungsoperationen auszuführen.
  • Der externe Speicherabschnitt 4 wird z. B. durch ein Festplattenlaufwerk gebildet und speichert Bilddaten oder elektronische Postdaten.
  • Der Formatumwandlungsabschnitt 5 konvertiert komprimierte binäre Daten, die durch Komprimieren von Bilddaten erhalten wurden, in elektronische Postdaten mit einem vorher festgelegten elektronischen Postformat. Diese elektronischen Postdaten werden vorbereitet, indem ein Header, der die elektronische Postadresse des Übertragungsziels, die elektronische Postadresse der Übertragungsquelle, das Datenformat und das Zeichencodeumwandlungsschema beschreibt, den Zeichencodedaten hinzugefügt wird, die eine Kombination aus 7-Bit-Zeichencodes umfassen und aus den komprimierten binären Daten konvertiert werden.
  • Der Formatinversionsabschnitt 6 extrahiert die komprimierten binären Daten aus den elektronischen Postdaten, die aus den komprimierten binären Daten konvertiert wurden.
  • Der Scannerabschnitt 7 liest ein Faksimiledokument, um Bilddaten zu erzeugen.
  • Der Bedienfeldabschnitt 8 mit z. B. einer Tasten-/Schalter-Gruppe umfasst einen Bedienabschnitt, auf dem der Benutzer verschiedene Anweisungen in die Faksimilevorrichtung eingibt, und einen Anzeigeabschnitt, der z. B. aus einer Flüssigkristallanzeigevorrichtung gebildet wird, auf dem Teile von Informationen für den Benutzer angezeigt werden.
  • Der Komprimierungs-/Dekomprimierungsabschnitt 9 komprimiert Bilddaten, um komprimierte binäre Daten zu erhalten. Der Komprimierungs-/Dekomprimierungsabschnitt 9 erweitert auch die komprimierten binären Daten, um Bilddaten zu reproduzieren.
  • Der LAN-Steuerungsabschnitt 10 führt die Verarbeitung der Übertragung/des Empfangs von elektronischen Postdaten über ein Computernetzwerk durch.
  • Der Druckerabschnitt 11 druckt ein Bild, das von Bilddaten angegeben wird.
  • Der Adressbuchverwaltungsabschnitt 12 führt die Verwaltungsverarbeitung durch, die mit elektronischen Postadressen verbunden ist, die in dem Adressbuch 13 registriert sind, und hat weitere Funktionen wie die Durchführung der Verarbeitung der Adressenregistrierung der Übertragungsquelle, die Verarbeitung der Adressensuche/-registrierung des Übertragungsziels sowie die Verarbeitung der Aktualisierung der Informationen für die Kommunikationsbedingungen (Beschreibung folgt im weiteren Verlauf).
  • Das Adressbuch 13 wird aus einem RAM oder EEPROM gebildet und speichert die elektronischen Postadressen, die im Adressbuch registriert sind.
  • 2 ist eine schematische Darstellung, die den Inhalt des Adressbuchs 13 zeigt.
  • Wie in 2 dargestellt können die Informationen über die Kommunikationsbedingungen, welche die Kommunikationsbedingungen für die Bildübertragung an elektronische Postadressen angeben, in dem Adressbuch 13 in Verbindung mit den jeweiligen elektronischen Postadressen registriert werden. Jede Information über die Kommunikationsbedingungen umfasst Modusinformationen, die einen Modus angeben, der für die Bildübertragung an die elektronische Postadresse verwendet werden soll, und, wenn es sich bei dem Modus um den B-Modus handelt, Fähigkeitsinformationen, welche die Fähigkeit der Vorrichtung mit der elektronischen Postadresse angeben. Die Fähigkeitsinformationen weisen z. B. die Auflösung, die Bildgröße und das Komprimierungsschema auf. Die Fähigkeitsinformationen werden mithilfe eines ungefähr 80 Bit großen digitalen Identifikationssignals (DIS) ausgedrückt, das durch die T.30-Empfehlung des ITU-Standards als Faksimileübertragungsverfahren definiert ist.
  • Als nächstes wird der Betrieb der Faksimilevorrichtung mit der obigen Anordnung beschrieben.
  • Wenn elektronische Post empfangen wird, führt der Adressbuchverwaltungsabschnitt 12 eine Verarbeitung der Adressenregistrierung der Übertragungsquelle durch (siehe 3).
  • Bei der Verarbeitung der Adressenregistrierung der Übertragungsquelle analysiert der Adressbuchverwaltungsabschnitt 12 zunächst den Header der empfangenen elektronischen Postdaten und extrahiert die elektronische Postadresse der Übertragungsquelle (nachstehend als Adresse der Übertragungsquelle bezeichnet) (Schritt ST11).
  • 4 ist eine Darstellung, die ein Beispiel für den Header zeigt. Eine Zeichenfolge „aaa@zzzz.co.jp" neben „From" gibt die elektronische Postadresse der Übertragungsquelle an. Das Header-Format, das in 4 dargestellt ist, ist als Standard von Internet-Post definiert. Infolgedessen kann die elektronische Postadresse der Übertragungsquelle immer aus jeder beliebigen elektronischen Post extrahiert werden.
  • Anschließend vergleicht der Adressbuchverwaltungsabschnitt 12 die Adresse der Übertragungsquelle, die in Schritt ST11 extrahiert wurde, mit allen elektronischen Postadressen, die in dem Adressbuch 13 gespeichert sind, um zu prüfen, ob die Adresse der Übertragungsquelle in dem Adressbuch 13 registriert ist (Schritt ST12).
  • Nur wenn die Adresse der Übertragungsquelle nicht in dem Adressbuch 13 registriert ist, registriert der Adressbuchverwaltungsabschnitt 12 die Adresse der Übertragungsquelle in dem Adressbuch 13 (Schritt ST13).
  • Als nächstes prüft der Adressbuchverwaltungsabschnitt 12, ob die Daten, die den B-Modus angeben, zu den empfangenen elektronischen Postdaten hinzugefügt wurden (Schritt ST14).
  • Wenn ein Bild im B-Modus übertragen werden soll, hängt die Übertragungsseite Daten in einem Format an, das in 5 dargestellt ist. Infolgedessen stellt der Adressbuchverwaltungsabschnitt 12 fest, wenn die Daten nicht angehängt sind, dass die Vorrichtung an der Übertragungsquelle der empfangenen elektronischen Postdaten kompatibel mit dem S-Modus ist, und registriert die Modusinformationen, die den S-Modus angeben, in dem Adressbuch 13 in Verbindung mit der Adresse der Übertragungsquelle, die in Schritt ST13 registriert wurde (Schritt ST15). Andererseits, wenn die Daten angehängt sind, stellt der Adressbuchverwaltungsabschnitt 12 fest, dass die Vorrichtung an der Übertragungsquelle der empfangenen elektronischen Postdaten kompatibel mit dem B-Modus ist, und registriert die Modusinformationen, die den B-Modus angeben, und die Fähigkeitsinformationen, die in den angehängten Daten enthalten sind, in dem Adressbuch 13 in Verbindung mit der Adresse der Übertragungsquelle, die in Schritt ST13 registriert wurde (Schritt ST16).
  • Wenn elektronische Postdaten von der anderen Partei empfangen werden, die zum ersten Mai kommuniziert, wird die elektronische Postadresse der anderen Partei in dem Adressbuch 13 registriert, und der Übertragungsmodus der anderen Partei wird in Verbindung mit der elektronischen Postadresse registriert. Wenn der Übertragungsmodus der anderen Partei der B-Modus ist, wird die Fähigkeit der anderen Partei in Verbindung mit der elektronischen Postadresse registriert.
  • Wenn elektronische Postdaten von der anderen Partei empfangen werden, deren elektronische Postadresse bereits registriert wurde, werden die Modusinformationen und die Fähigkeitsinformationen, die aus den empfangenen Daten neu festgestellt werden, registriert. Infolgedessen werden die registrierten Informationen auf die neuesten Informationen aktualisiert, selbst wenn sich der Modus oder die Fähigkeit z. B. aufgrund des Austauschs der Vorrichtung der anderen Partei geändert hat.
  • Wenn Bilddaten übertragen werden müssen, führt die CPU 1 die Verarbeitung der Bildübertragung wie in 6 dargestellt durch.
  • Bei der Verarbeitung der Bildübertragung fordert die CPU 1 zunächst den Adressbuchverwaltungsabschnitt 12 auf, die Informationen über die Übertragungsbedingungen nach einer elektronischen Postadresse, die als Ziel genannt wird (nachfolgend als Zieladresse bezeichnet), zu durchsuchen (Schritt ST21).
  • Nach dem Empfang dieser Aufforderung führt der Adressbuchverwaltungsabschnitt 12 die Verarbeitung der Adressensuche/-registrierung des Übertragungsziels wie in 7 dargestellt durch.
  • Bei der Verarbeitung der Adressensuche/-registrierung des Übertragungsziels vergleicht der Adressbuchverwaltungsabschnitt 12 zunächst die Zieladresse mit allen elektronischen Postadressen, die in dem Adressbuch 13 gespeichert sind, um zu prüfen, ob die Zieladresse in dem Adressbuch 13 registriert ist (Schritt ST31).
  • Wenn die Zieladresse nicht in dem Adressbuch 13 registriert ist, registriert der Adressbuchverwaltungsabschnitt 12 die Zieladresse in dem Adressbuch 13 (Schritt ST32) und sendet eine Prüfergebnismitteilung, die angibt, dass die Zieladresse noch nicht in der CPU 1 registriert war (Schritt ST33).
  • Nachdem die Prüfaufforderung ausgegeben wurde, wartet die CPU 1 auf die Prüfergebnismitteilung von dem Adressbuchverwaltungsabschnitt 12. Wenn die Prüfergebnismitteilung gesendet wird, wird sie von der CPU 1 empfangen (Schritt ST22). Die CPU 1 stellt fest, ob die Zieladresse bereits in dem Adressbuch 13 registriert wurde (Schritt ST23).
  • Wenn eine Prüfergebnismitteilung gesendet wird, die angibt, dass die Zieladresse noch nicht wie oben beschrieben registriert wurde, erzeugt die CPU 1 eine Fähigkeitsabfragepost im B-Modus und überträgt sie an die Zieladresse (Schritt ST24). Die CPU 1 wartet eine vorher festgelegte Zeitdauer auf die Fähigkeitsantwortpost für diese Fähigkeitsabfragepost und stellt fest, ob die Fähigkeitsantwortpost während dieser Zeitspanne eingegangen ist (Schritt ST25).
  • Wenn innerhalb des vorher festgelegten Zeitraums keine Fähigkeitsantwortpost eingegangen ist, wird eine Antworteingangsstatusmitteilung, welche dies angibt, an den Adressbuchverwaltungsabschnitt 12 gesendet (Schritt ST26). Wenn eine Fähigkeitsantwortpost eingegangen ist, wird eine Antworteingangsstatusmitteilung, der die Fähigkeitsantwortpost hinzugefügt wurde, an den Adressbuchverwaltungsabschnitt 12 gesendet (Schritt ST27).
  • Nachdem der CPU 1 in Schritt ST33 das Prüfergebnis mitgeteilt wurde, wartet der Adressbuchverwaltungsabschnitt 12 auf die Antworteingangsstatusmitteilung von der CPU 1. Wenn die Antworteingangsstatusmitteilung wie oben beschrieben gesendet wird, wird sie von dem Adressbuchverwaltungsabschnitt 12 empfangen (Schritt ST34). Der Adressbuchverwaltungsabschnitt 12 erkennt die empfangene Antworteingangsstatusmitteilung, um festzustellen, ob keine Fähigkeitsantwortpost eingegangen ist (Schritt ST35).
  • Eine Vorrichtung, die mit dem B-Modus kompatibel ist, schickt als Antwort auf die Fähigkeitsabfragepost eine Fähigkeitsantwortpost zurück. Infolgedessen stellt der Adressbuchverwaltungsabschnitt 12 fest, wenn keine Fähigkeitsantwortpost eingegangen ist, dass die Vorrichtung am Ziel mit dem S-Modus kompatibel ist, und registriert die Modusinformationen, die den S-Modus angeben, in dem Adressbuch 13 in Verbindung mit der Zieladresse, die in Schritt ST32 registriert wurde (Schritt ST36). Andererseits, wenn eine Fähigkeitsantwortpost eingegangen ist, stellt der Adressbuchverwaltungsabschnitt 12 fest, dass die Vorrichtung am Ziel mit dem B-Modus kompatibel ist, und registriert die Modusinformationen, die den B-Modus angeben, und die Fähigkeitsinformationen, die in der Fähigkeitsantwortpost enthalten sind, in dem Adressbuch 13 in Verbindung mit der Zieladresse, die in Schritt ST32 registriert wurde (Schritt ST37).
  • Auf diese Weise wird die elektronische Postadresse der anderen Partei, die zum ersten Mal kommuniziert, in dem Adressbuch 13 registriert, und der Übertragungsmodus der anderen Partei wird in Verbindung mit der elektronischen Postadresse registriert. Wenn der Übertragungsmodus der anderen Partei der B-Modus ist, wird die Fähigkeit der anderen Partei in Verbindung mit der elektronischen Postadresse registriert.
  • Der Adressbuchverwaltungsabschnitt 12 teilt der CPU 1 die festgestellten Informationen über die Kommunikationsbedingungen mit (Schritt ST38).
  • Nach der Mitteilung des Antworteingangsstatus in Schritt ST26 oder ST27 wartet die CPU 1 auf Informationen über die Kommunikationsbedingungen von dem Adressbuchverwaltungsabschnitt 12. Wenn Informationen über die Kommunikationsbedingungen gesendet werden, werden sie von der CPU 1 empfangen (Schritt ST28). Die CPU 1 stellt den Übertragungsmodus anhand der Übertragungsinformationen fest, die in den Informationen über die Kommunikationsbedingungen enthalten sind, stellt verschiedene Parameter fest, die mit dem zu übertragenden Bild verbunden sind, und überträgt das Bild unter den vorher festgelegten Bedingungen gemäß einem bekannten Verfahren (Schritt ST29). Wenn der B-Modus als Übertragungsmodus festgelegt ist, werden Parameter wie die Anzahl der Pixel pro Zeile, die Auflösung und das Komprimierungsschema anhand der Fähigkeitsinformationen geändert. Wenn der S-Modus als Übertragungsmodus festgelegt ist, werden die Parameter dauerhaft auf Standardwerte eingestellt: Die Anzahl der Pixel pro Zeile beträgt 1.728, die Auflösung ist 200 dpi und das Komprimierungsschema ist das Faksimilestandardcodierungsverfahren Modified Huffman (MH-Verfahren).
  • Ein Fall, in dem die Zieladresse nicht in dem Adressbuch 13 registriert war, wurde oben beschrieben. Wenn die Zieladresse bereits in dem Adressbuch 13 registriert wurde, sendet der Adressbuchverwaltungsabschnitt 12 an die CPU 1 eine Prüfergebnismitteilung, an welche die Informationen über die Kommunikationsbedingungen angehängt sind, die in dem Adressbuch 13 in Verbindung mit der Zieladresse registriert wurden (Schritt ST39).
  • In diesem Fall legt die CPU 1 den Übertragungsmodus und die Übertragungsparameter anhand der Informationen über die Kommunikationsbedingungen fest, die an die Prüfergebnismitteilung angehängt wurden, d. h. anhand der Informationen über die Kommunikationsbedingungen, die in dem Adressbuch 13 registriert wurden, und überträgt das Bild in Schritt ST29.
  • Die Informationen über die Kommunikationsbedingungen, die in dem Adressbuch 13 registriert sind, werden auf die neuesten Informationen aktualisiert, wenn wie oben beschrieben Post von einer entsprechenden Adresse empfangen wird. Bei der Übertragung an eine elektronische Postadresse jedoch, die in dem Adressbuch 13 registriert ist, werden der Übertragungsmodus und die Übertragungsparameter anhand der Informationen über die Kommunikationsbedingungen ohne Bestätigung für die andere Partei festgelegt. Infolgedessen, wenn sich der Modus oder die Fähigkeit z. B. aufgrund des Austauschs der Vorrichtung der anderen Partei geändert hat, wird die Übertragung unter Umständen auf der Basis des alten Übertragungsmodus und der alten Übertragungsparameter durchgeführt.
  • Um dies zu verhindern, führt der Adressbuchverwaltungsabschnitt 12 zu einem vorher festgelegten Zeitpunkt, z. B. einmal im Monat, eine Verarbeitung der Aktualisierung der Informationen über die Kommunikationsbedingungen wie in 8 dargestellt durch.
  • Bei der Verarbeitung der Aktualisierung der Informationen über die Kommunikationsbedingungen initialisiert der Adressbuchverwaltungsabschnitt 12 zunächst eine Variablen auf „1" (Schritt ST41).
  • Anschließend legt der Adressbuchverwaltungsabschnitt 12 die nie elektronische Postadresse, die in dem Adressbuch 13 registriert ist, als Prüfadresse fest (Schritt ST42) und fordert die CPU 1 auf, eine Fähigkeitsabfragepost an diese Prüfadresse zu übertragen (Schritt ST43).
  • Nach dem Empfang der Übertragungsaufforderung für eine Fähigkeitsabfragepost von dem Adressbuchverwaltungsabschnitt 12 führt die CPU 1 eine Fähigkeitsprüfverarbeitung wie in 9 dargestellt durch.
  • Bei der Fähigkeitsprüfverarbeitung erzeugt die CPU 1 zunächst eine Fähigkeitsabfragepost im B-Modus und überträgt sie an die Prüfadresse (Schritt ST51). Die CPU 1 wartet eine vorher festgelegte Zeitdauer auf die Fähigkeitsantwortpost für diese Fähigkeitsabfragepost und stellt fest, ob die Fähigkeitsantwortpost während dieser Zeitspanne eingegangen ist (Schritt ST52).
  • Wenn innerhalb des vorher festgelegten Zeitraums keine Fähigkeitsantwortpost eingegangen ist, wird eine Antworteingangsstatusmitteilung, welche dies angibt, an den Adressbuchverwaltungsabschnitt 12 gesendet (Schritt ST53). Wenn eine Fähigkeitsantwortpost eingegangen ist, wird eine Antworteingangsstatusmitteilung, der die Fähigkeitsantwortpost hinzugefügt wurde, an den Adressbuchverwaltungsabschnitt 12 gesendet (Schritt ST54).
  • Nachdem die Übertragungsaufforderung für eine Fähigkeitsabfragepost in Schritt ST43 ausgegeben wurde, wartet der Adressbuchverwaltungsabschnitt 12 auf die Antworteingangsstatusmitteilung von der CPU 1. Wenn die Antworteingangsstatusmitteilung wie oben beschrieben gesendet wird, wird sie vom Adressbuchverwaltungsabschnitt 12 empfangen (Schritt ST44). Der Adressbuchverwaltungsabschnitt 12 erkennt die empfangene Antworteingangsstatusmitteilung, um zu bestimmen, ob keine Fähigkeitsantwortpost eingegangen ist (Schritt ST45).
  • Eine Vorrichtung, die mit dem B-Modus kompatibel ist, schickt eine Fähigkeitsantwortpost als Antwort auf die Fähigkeitsabfragepost zurück. Infolgedessen stellt der Adressbuchverwaltungsabschnitt 12 fest, wenn keine Fähigkeitsantwortpost eingegangen ist, dass die zu prüfende Vorrichtung mit dem S-Modus kompatibel ist, und registriert die Modusinformationen, die den S-Modus angeben, in dem Adressbuch 13 durch Überschreiben in Verbindung mit der Prüfadresse (Schritt ST46). Andererseits, wenn eine Fähigkeitsantwortpost eingegangen ist, stellt der Adressbuchverwaltungsabschnitt 12 fest, dass die zu prüfende Vorrichtung mit dem B-Modus kompatibel ist, und registriert die Modusinformationen, die den B-Modus angeben, und die Fähigkeitsinformationen, die in der Fähigkeitsantwortpost enthalten sind, in dem Adressbuch 13 durch Überschreiben in Verbindung mit der Prüfadresse (Schritt ST47).
  • Als nächstes stellt der Adressbuchverwaltungsabschnitt 12 fest, ob die Variable n die Zahl der elektronischen Postadressen erreicht hat, die in dem Adressbuch 13 registriert sind (Schritt ST48). Wenn die Variable n kleiner als die Zahl der elektronischen Postadressen, die in dem Adressbuch 13 registriert sind, ist, erhöht der Adressbuchverwaltungsabschnitt 12 die Variable n um den Wert 1 (Schritt ST49). Danach wird die Verarbeitung ab Schritt ST42 wiederholt. Das heißt, der Adressbuchverwaltungsabschnitt 12 ändert nacheinander die elektronische Postadresse, die geprüft werden soll, und führt die Verarbeitung von Schritt ST42 bis Schritt ST47 für jede elektronische Postadresse durch. Wenn in Schritt ST48 festgestellt wird, dass die Variable n die Zahl der elektronischen Postadressen, die in dem Adressbuch 13 registriert sind, erreicht hat, d. h. wenn die Verarbeitung von Schritt ST42 bis Schritt ST47 für alle elektronischen Postadressen, die in dem Adressbuch 13 registriert sind, durchgeführt wurde, wird die Verarbeitung der Aktualisierung der Informationen über die Kommunikationsbedingungen beendet.
  • Auf diese Weise werden, wenn sich der Modus oder die Fähigkeit einer Vorrichtung mit einer elektronischen Postadresse, die in dem Adressbuch 13 registriert ist, z. B. aufgrund eines Austauschs geändert hat, die registrierten Informationen, die der elektronischen Postadresse entsprechen, auf die neuesten Informationen aktualisiert.
  • Wie oben beschrieben werden nach dieser Ausführungsform eine elektronische Postadresse und Informationen über die Kommunikationsbedingungen, welche die Kommunikationsbedingungen für die Bildübertragung an die elektronische Postadresse angeben, in dem Adressbuch 13 in Verbindung miteinander registriert. Für die Bildübertragung an eine elektronische Postadresse, die bereits in dem Adressbuch 13 registriert wurde, werden der Übertragungsmodus und die Übertragungsparameter anhand der Informationen über die Kommunikationsbedingungen, die in dem Adressbuch 13 in Verbindung mit der elektronischen Postadresse registriert sind, festgelegt.
  • Infolgedessen ist, wenn ein Bild an eine elektronische Postadresse übertragen werden soll, die bereits in dem Adressbuch 13 registriert wurde, die Übertragung einer Fähigkeitsabfragepost oder eine Eingangsüberwachung oder der Empfang einer Fähigkeitsantwortpost nicht erforderlich, so dass die Bildübertragung schnell gestartet werden kann.
  • Nach dieser Ausführungsform werden eine Zieladresse oder eine Adresse der Übertragungsquelle bei der Kommunikation mit der anderen Partei, die zum ersten Mal kommuniziert, und die Kommunikationsbedingungen, die durch die Übertragung/den Empfang einer Fähigkeitsabfragepost oder Fähigkeitsantwortpost während dieser Kommunikation festgestellt werden, automatisch in dem Adressbuch 13 in Verbindung miteinander registriert. Infolgedessen kann für die Bildübertragung an die andere Partei, die einmal kommuniziert hat, die Zeit, bis die Bildübertragung ordnungsgemäß startet, verkürzt werden, um die Effizienz zu steigern. Darüber hinaus entsteht für den Benutzer keine zusätzliche Belastung, da der Benutzer die Registrierungsoperation nicht durchführen muss.
  • Nach dieser Ausführungsform wird die Verarbeitung der Prüfung der Kommunikationsbedingungen, die mit den elektronischen Postadressen verbunden sind, die in dem Adressbuch 13 registriert sind, um die Informationen über die Kommunikationsbedingungen zu aktualisieren, regelmäßig durchgeführt. Infolgedessen wird, selbst wenn sich der Modus oder die Fähigkeit einer Vorrichtung mit einer elektronischen Postadresse, die in dem Adressbuch 13 registriert ist, z. B. aufgrund eines Austauschs geändert hat, die Änderung immer in den Informationen über die Übertragungsbedingungen reflektiert, und ein Bild kann unter geeigneten Kommunikationsbedingungen übertragen werden.
  • Die vorliegende Erfindung ist nicht auf die obige Ausführungsform beschränkt. Zum Beispiel wird in der obigen Ausführungsform das elektronische Postsystem der vorliegenden Erfindung für eine Faksimilevorrichtung verwendet, die ausschließlich Bilder überträgt/empfängt. Die praktische Form ist jedoch nicht auf die Faksimilevorrichtung beschränkt und kann beliebig sein.
  • Darüber hinaus werden in der obigen Ausführungsform bei der Verarbeitung der Aktualisierung der Informationen über die Kommunikationsbedingungen neu erhaltene Informationen über die Kommunikationsbedingungen ohne Vorbehalt durch Überschreiben registriert. Allerdings können neu erhaltene Informationen über die Kommunikationsbedingungen mit bereits registrierten Informationen über die Kommunikationsbedingungen verglichen werden. Nur wenn sich die Informationen über die Kommunikationsbedingungen geändert haben, werden die neu erhaltenen Informationen über die Kommunikationsbedingungen durch Überschreiben registriert.
  • Darüber hinaus werden in der obigen Ausführungsform elektronische Postadressen automatisch in dem Adressbuch 13 registriert. Elektronische Postadressen können jedoch vom Benutzer eingegeben und in dem Adressbuch 13 registriert werden.

Claims (6)

  1. Elektronisches Postsystem, das als Übertragungsmodi einen ersten Übertragungsmodus, um die Bedingungen eines Bildes, das übertragen werden soll, auf Standardbedingungen festzulegen, und einen zweiten Übertragungsmodus besitzt, um die Bedingungen des Bildes, das übertragen werden soll, entsprechend einer Fähigkeit der Vorrichtung der anderen Partei zu ändern, das umfasst: ein Adressenspeichermittel (13) zum Speichern einer elektronischen Postadresse, von Modusinformationen, die angeben, ob die Vorrichtung der anderen Partei, welche die elektronische Postadresse besitzt, kompatibel mit dem ersten Übertragungsmodus oder dem zweiten Übertragungsmodus ist, und, wenn die Vorrichtung der anderen Partei, welche die elektronische Postadresse besitzt, mit dem zweiten Übertragungsmodus kompatibel ist, von Fähigkeitsinformationen, die eine Fähigkeit des Endgeräts der anderen Partei angeben, die elektronische Postadresse, Modusinformationen sowie Fähigkeitsinformationen, die miteinander in Verbindung stehen; ein Adressenregistrierungsmittel (1, 12) zum Registrieren der elektronischen Postadresse, der Modusinformationen und der Fähigkeitsinformationen in besagtem Adressenspeichermittel; ein Feststellungsmittel (1), um festzustellen, ob eine elektronische Postadresse, die als Übertragungsziel genannt wird, in besagtem Adressenspeichermittel (13) gespeichert ist; ein Entscheidungsmittel (1), um, wenn besagtes Feststellungsmittel feststellt, dass die elektronische Postadresse, die als Übertragungsziel genannt wird, in besagtem Adressenspeichermittel gespeichert ist, anhand der Übertragungsmodusinformationen, die in besagtem Adressenspeichermittel in Verbindung mit der genannten elektronischen Postadresse gespeichert sind, auszuwählen, einen vom ersten Übertragungsmodus und vom zweiten Übertragungsmodus als Übertragungsmodus zu verwenden, und, wenn als Übertragungsmodus der zweite Übertragungsmodus ausgewählt wird, Kommunikationsbedingungen des Bildes, das übertragen werden soll, anhand der Fähigkeitsinformationen, die in besagtem Adressenspeichermittel in Verbindung mit der genannten elektronischen Postadresse gespeichert sind, auszuwählen; und ein elektronisches Postübertragungsmittel (10) zur Übertragung des Bildes, für das die Kommunikationsbedingungen von besagtem Entscheidungsmittel (1) ausgewählt wurden, in einem elektronischen Postformat über ein Computernetzwerk, dadurch gekennzeichnet, dass, wenn besagtes Feststellungsmittel (1) feststellt, dass die elektronische Postadresse, die als Übertragungsziel genannt wird, nicht in besagtem Adressenspeichermittel (13) gespeichert ist, besagtes Adressenregistrierungsmittel (1, 12) eine vorher festgelegte elektronische Post überträgt, um eine Fähigkeitsmitteilung anzufordern, den Übertragungsmodus anhand des Vorhandenseins/Fehlens einer Antwortpost von der Vorrichtung der anderen Partei, die auf die elektronische Post antwortet, festlegt, den festgelegten Übertragungsmodus in besagtem Adressenspeichermittel (13) in Verbindung mit der genannten elektronischen Postadresse speichert und Fähigkeitsinformationen, die in der Antwortpost enthalten sind, in besagtem Adressenspeichermittel (13) in Verbindung mit der genannten elektronischen Postadresse speichert.
  2. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass es ferner umfasst: ein Aktualisierungsmittel (1) für die Übertragung elektronischer Post, um zu einem vorher festgelegten Zeitpunkt eine Fähigkeitsmitteilung bei einer elektronischen Postadresse, die in besagtem Adressenspeichermittel gespeichert ist, anzufordern und anhand des Vorhandenseins/Fehlens einer Antwortpost und des Inhalts der Antwortpost von der Vorrichtung der anderen Partei, die auf die elektronische Post antwortet, mindestens die Modusinformationen in den Modusinformationen und Fähigkeitsinformationen, die in besagtem Adressenspeichermittel gespeichert sind, zu aktualisieren.
  3. System nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass, wenn besagtes Feststellungsmittel (1) feststellt, dass die elektronische Postadresse, die als Übertragungsziel genannt wird, nicht in besagtem Adressenspeichermittel (13) gespeichert ist, besagtes Adressenregistrierungsmittel (1, 12) eine vorher festgelegte elektronische Post überträgt, um eine Fähigkeitsmitteilung anzufordern, den Übertragungsmodus anhand des Vorhandenseins/Fehlens einer Antwortpost von der Vorrichtung der anderen Partei, die auf die elektronische Post antwortet, festlegt, den vorher festgelegten Übertragungsmodus in besagtem Adressenspeichermittel (13) in Verbindung mit der genannten elektronischen Postadresse speichert und Fähigkeitsinformationen, die in der Antwortpost in besagtem Adressenspeichermittel (13) in Verbindung mit der genannten elektronischen Postadresse enthalten sind, speichert.
  4. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass besagtes System ferner ein elektronisches Postempfangsmittel umfasst, um elektronische Post zu empfangen, und besagtes Adressenspeichermittel (1, 12) eine elektronische Postadresse einer Übertragungsquelle (25), die in der empfangenen Post beschrieben wird, extrahiert, die elektronische Postadresse in besagtem Adressenspeichermittel (13) in Verbindung mit den Modusinformationen, die einen Modus angeben, der beim Empfang der elektronischen Post verwendet wird, speichert und, wenn Fähigkeitsinformationen, die mit der Übertragungsquelle verbunden sind, in der empfangenen Post enthalten ist, die Fähigkeitsinformationen in besagtem Adressenspeichermittel (13) in Verbindung mit der elektronischen Postadresse speichert.
  5. System nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass besagtes System ferner ein elektronisches Postempfangsmittel (10) umfasst, um elektronische Post zu empfangen, und besagtes Adressenregistrierungsmittel (1, 12) eine elektronische Postadresse einer Übertragungsquelle, die in der empfangenen Post beschrieben ist, extrahiert, die elektronische Postadresse in besagtem Adressenspeichermittel (13) in Verbindung mit Modusinformationen, die einen Modus angeben, der beim Empfang der elektronischen Post verwendet wird, speichert und, wenn Fähigkeitsinformationen, die mit der Übertragungsquelle verbunden sind, in der empfangenen Post enthalten sind, die Fähigkeitsinformationen in besagtem Adressenspeichermittel (13) in Verbindung mit der elektronischen Postadresse speichert.
  6. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass besagtes System ferner ein elektronisches Postempfangsmittel (10) umfasst, um elektronische Post zu empfangen, und besagtes Adressenregistrierungsmittel (1, 12) eine elektronische Postadresse einer Übertragungsquelle, die in der empfangenen Post beschrieben wird, extrahiert, die elektronische Postadresse in besagtem Adressenspeichermittel (13) in Verbindung mit Modusinformationen, die einen Modus angeben, der beim Empfang der elektronischen Postadresse verwendet wird, speichert und, wenn Fähigkeitsinformationen, die mit der Übertragungsquelle verbunden sind, in der empfangenen Post enthalten sind, die Fähigkeitsinformationen in besagtem Adressenspeichermittel (13) in Verbindung mit der elektronischen Postadresse speichert.
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