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Die
vorliegende Erfindung betrifft im Allgemeinen Portodrucksysteme.
Im Besonderen ist die Erfindung auf Frankiermaschinen für ein geschlossenes
System gerichtet, die digitale Freimachungsvermerke drucken.
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Diese
Anwendung hat einen Bezug zu den mitanhängigen europäischen Patentanmeldungen,
die gleichzeitig hiermit eingereicht und gemeinsam dem Bevollmächtigten
dieser Anmeldung zugewiesen sind:
Titel | Veröffentlichungsnummer |
POSTAGE
PRINTING SYSTEM HAVING A DIGITAL COUPON DISTRIBUTION SYSTEM | EP-A-1
022 688 |
SYSTEM
AND METHOD FOR SUBSIDIZING PRINTING OF THIRD PARTY COUPONS FOR INSERTION
INTO A SPECIFIC MAILPIECE | EP-A-1
022 686 |
SYSTEM
AND METHOD FOR LINKING AN INDICIUM WITH A MAILPIECE IN A CLOSED
SYSTEM POSTAGE METER | EP-A-1
022 692 |
CLOSED
SYSTEM METER HAVING ADDRESS CORRECTION CAPABILITIES | EP-A-1
022 693 |
POSTAGE
PRINTING SYSTEM HAVING SUBSIDIZED PRINTING OF THIRD PARTY MESSAGES | EP-A-1
022 687 |
POSTAGE
PRINTING HAVING VARIABLE SUBSIDIES FOR PRINTING OF THIRD PARTY MESSAGES | EP-A-1
022 689 |
PRODUCTION
MAIL SYSTEM HAVING SUBSIDIES FOR PRINTING OF THIRD PARTY MESSAGES
ON MAILPIECES | EP-A-1
022 690 |
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Heutzutage
gibt es zwei Frankiermaschinentypen: geschlossene Systeme und offene
Systeme. In einem geschlossenen System ist die Systemfunktionalität lediglich
der Gebührenerfassungsaktivität gewidmet. Beispiele
von Gebührenerfassungsvorrichtungen
für ein
geschlossenes System enthalten konventionelle digitale und analoge
(mechanisch und elektronisch) Frankiermaschinen, worin ein dedizierter
Drucker sicher mit einer Gebührenerfassungs-
oder Verrechnungsfunktion gekoppelt ist. In einem geschlossenen
System, da der Drucker sicher gekoppelt und dem Gebührenzähler ausschließlich zugeordnet
ist, kann der Drucknachweis des Portos nicht ohne Verrechnen für den Nachweis
des Portos stattfinden. In einem offenen System ist der Drucker
nicht ausschließlich
der Gebührenerfassungsaktivität zugeordnet,
was die Systemfunktionalität
für mehrfache
und diverse Verwendungen zusätzlich
zu der Gebührenerfassungsaktivität freimacht.
Beispiele von Gebührenerfassungsvorrichtungen
für ein
offenes System enthalten Personalcomputer-(PC) basierte Vorrichtungen
mit Single/Multitasking-Betriebssystemen, Mehrbenutzeranwendungen
und Digitaldrucker. Eine Gebührenerfassungsvorrichtung
für ein
offenes System ist eine Portonachweisvorrichtung mit einem nicht-dedizierten Drucker,
der nicht sicher mit einem sicheren Verrechnungsmodul gekoppelt
ist. Von dem nicht-dedizierten
Drucker gedruckte Freimachungsvermerke für ein offenes System werden
durch Aufnehmen einer Adressatinformation in dem verschlüsselten
Nachweis des Portos sicher gemacht, der auf das Poststück zur nachfolgenden
Verifizierung gedruckt wird.
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Konventionelle
mechanische und elektronische Frankiermaschinen für ein geschlossenes
System haben zuvor die Verbindung zwischen dem Drucken und Verrechnen
gesichert. Die Integrität
der physikalischen Gebührenzählerbox
ist durch periodische Inspektionen des Gebührenzählers überwacht worden. Digitaldruck-Portomaschinen, die
Frankiermaschinen für
ein geschlossenes System sind, enthalten typischerweise einen Digitaldrucker,
der mit einer Gebührenerfassungs- (Verrechnungs-)
Vorrichtung gekoppelt ist, auf die hier als eine Postsicherheitsvorrichtung
(PSD) verwiesen wird. Bei Digitaldruck-Frankiermaschinen ist die
Erfordernis zur physikalischen Inspektion durch kryptographisches
Sichern der Verbindung zwischen den Verrechnungs- und Druckmechanismen
entfernt. In der Sache erschaffen neue Digitaldruck-Frankiermaschinen
eine sichere Punkt-zu-Punkt-Kommunikationsverbindung zwischen der
Verrechnungseinheit und dem Druckkopf. Es sei zum Beispiel US Patent
Nr. 4 802 218 betrachtet, das an Christopher B. Wright et al. erteilt
ist und nun an den Bevollmächtigten
der vorliegenden Erfindung zugewiesen ist. Ein Beispiel einer Digitaldruck-Frankiermaschine
mit sicherer Druckkopfkommunikation ist das von Pitney Bowes Inc.
of Stamford, Connecticut, hergestellte Personal Post OfficeTM. Ein Beispiel einer Frankiermaschine für einen
Digitaldruck in einem sicheren Gehäuse ist das auch von Pitney
Bowes Inc. of Stamford, Connecticut, hergestellte Post PerfectTM.
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Zuvor
sind Frankiermaschinen für
ein geschlossenes System im Allgemeinen auf das Drucken von Portofreimachungsvermerken
auf Schriftstücke
beschränkt
gewesen. Da Frankiermaschinen für
ein offenes System, so wie ein PC-Gebührenzähler, einen Zugang zur Sender-
und Empfängeradressinformation
für jedes Poststück haben,
haben sie die Fähigkeit
zum Durchführen
zusätzlicher
Funktionen, die für
Frankiermaschinen für
ein geschlossenes System nicht verfügbar sind. Zum Beispiel können Gebührenzähler für ein offenes System
ein Adressenreinigen und anderen Mehrwertdienste durchführen. Gebührenzähler für geschlossene Systeme
haben solch eine Kapazität
(siehe EP-A-878778).
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Es
ist herausgefunden worden, dass Gebührenzähler für ein geschlossenes System
einen Freimachungsvermerk für
ein offenes System durch Scannen einer Adressatinformation drucken
können,
die auf einem Poststück
gedruckt ist, vor Erzeugen des Freimachungsvermerks. Auf diese Weise
ist ein von einem Gebührenzähler für ein geschlossenes
System gedruckter Freimachungsvermerk mit einem Poststück verbunden.
Dieses eliminiert möglicherweise
den Bedarf für
Freimachungsvermerke für
ein geschlossenes System. Folglich gäbe es nur einen Typ eines gedruckten
Freimachungsvermerks und deshalb würde nur ein Verifikationssystem
benötigt
werden, um sämtliche
digital gedruckten Freimachungsvermerke zu verifizieren.
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Im
Betrieb wird eine Adressatinformation, so wie eine Postleitzahl
oder die gesamte Adresse, auf das Poststück gedruckt, vorzugsweise im
Barcode-Format, wenn der Umschlag adressiert wird. Der Barcode wird durch
eine Barcode-Leseeinheit gescannt, die betriebsfähig mit einer Frankiermaschine
für ein
geschlossenes System gekoppelt ist, zum Beispiel in einer Postversandmaschine,
die das Poststück
verarbeitet. Alternativ kann eine Leseeinheit für eine optische Zeichenerkennung
(OCR) eine auf dem Poststück
gedruckte alphanumerische Adresse scannen. Die Adressatinformation
ist dann in der Information enthalten, die zum Codieren des Freimachungsvermerks
zum Portonachweisen verwendet wird. Bei der Verifizierung wird der
Freimachungsvermerk durch Verwenden desselben Verifizierungsprozesses
verifiziert, der zum Verifizieren eunes Freimachungsvermerks für ein offenes
System verwendet ist.
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Eine
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, die Nutzbarkeit und den
Wert eines Gebührenzählers für ein geschlossenes
System gegenüber
konventionellen Gebührenzählern für ein geschlossenes
System zu erhöhen.
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Gemäß einem
ersten Aspekt der Erfindung ist ein Verfahren bereitgestellt zum
Auswählen
und Verrechnen von Mehrwertdiensten mit einer Gebührenerfassungsvorrichtung
für ein
geschlossenes System, wobei das Verfahren umfasst: Koppeln einer
Vorrichtung zum Scannen an eine Frankiermaschine für ein geschlossenes
System; Scannen einer Information, die eine Empfängeradresse enthält, die
auf ein Poststück
gedruckt ist; Bestimmen, ob Mehrwertdienste gewünscht sind; Durchführen eines
Verrechnens mit Bezug zu den gewünschten
Mehrwertdiensten; Kombinieren bzw. Zusammenfassen der Empfängeradresse
mit einer anderen Information mit Bezug zu der Portobezahlung für das Poststück, um Postdaten
mit Bezug zu dem Poststück
zu erhalten; Verwenden der Postdaten zum Erzeugen eines Freimachungsvermerks
für das
Poststück, wobei
der Freimachungsvermerk einen kryptographischen Nachweis der Portobezahlung
einschließt;
Hinzufügen
einer graphischen Darstellung der gewünschten Mehrwertdienste zu
dem erzeugten Freimachungsvermerk, um einen Mehrwert-Freimachungsvermerk
zu erzeugen; und Drucken des Mehrwert-Freimachungsvermerks auf das
Poststück.
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Gemäß einem
zweiten Aspekt der Erfindung ist ein Portogebührenerfassungssystem gemäß Anspruch
8 bereitgestellt.
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Zusätzliche
Vorteile der Erfindung werden in der Beschreibung bekannt gemacht
werden, die folgt, und werden im Teil aus der Beschreibung ersichtlich
werden, oder können
durch Anwendung der Erfindung in Erfahrung gebracht werden. Die
Aufgaben und Vorteile der Erfindung können mittels der Hilfe und
der in den angefügten Ansprüchen besonders
aufgezeigten Kombinationen realisiert und erhalten werden.
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Die
begleitenden Zeichnungen, die in der Spezifikation aufgenommen sind
und einen Teil davon ausmachen, veranschaulichen gegenwärtig bevorzugte
Ausführungsformen
der Erfindung und dienen zusammen mit der oben gegebenen allgemeinen
Beschreibung und der unten gegebenen detaillierten Beschreibung
der bevorzugten Ausführungsformen
dazu, die Prinzipien der Erfindung zu erläutern. Wie überall in den Zeichnungen gezeigt,
bezeichnen ähnliche
Bezugszeichen ähnliche
oder entsprechende Teile.
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1 ist
eine bevorzugte Ausführungsform
einer Gebührenerfassungsvorrichtung
für ein
geschlossenes System gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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2 ist
eine alternative Ausführungsform
einer Gebührenerfassungsvorrichtung
für ein
geschlossenes System gemäß einer
anderen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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3 ist
ein Flussdiagramm zum Hinzufügen
von Mehrwertdiensten zu Gebührenerfassungsvorrichtungen
für ein
geschlossenes System von 1 und 2 gemäß Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung.
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4 ist
eine Vorderansicht eines Umschlags, der von dem Portodrucksystem
gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung verarbeitet worden ist.
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5 ist
eine schematische Darstellung einer Werbedaten-Datei, die mit einem
Fremdwerbetreibenden verknüpft
ist, die auf einen Umschlag von der Gebührenerfassungsvorrichtung für ein geschlossenes System
von 1 oder 2 gemäß Ausführungsformen der vorliegenden
Erfindung gedruckt werden soll.
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6 ist
ein Flussdiagramm des Prozesses zum Auswählen von Werbe-Slogans/Gutscheinen
zum Drucken durch die Gebührenerfassungsvorrichtungen
für ein
geschlossnes System von 1 und 2.
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Ein
zusätzlicher
Vorteil ist bezüglich
der Verwendung durch einen Gebührenzähler für ein geschlossenes
System einer von einem Poststück
gescannten Adressatinformation gefunden worden. Wie hier später beschrieben,
erfasst ein mit einem Scanner gekoppelter Gebührenzähler für ein geschlossenes System
automatisch Anforderungen für
Mehrwertdienste und verrechnet die Mehrwertdienste auf der Grundlage
einer auf dem Poststück
gedruckten Information.
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Ein
Gebührenzähler für ein geschlossenes
System ist bereitgestellt, der eine Bestimmungsortsadressinformation
von einem Poststück
scannt, um wenigstens einen Teil der Bestimmungsortsadressinformation
in einem Freimachungsvermerk aufzunehmen. Die Adresse kann im visuell
lesbaren Format oder im Barcode-Format sein. Die Einbeziehung der
Bestimmungsortsadressinformation in dem Freimachungsvermerk verbessert
die Sicherheit einer Gebührenerfassungsvorrichtung,
indem die Erfassung von Duplikatfreimachungsvermerken viel einfacher
gemacht wird. Das vorliegende System erweitert diese Idee durch
Verwenden der Adressinformation als auch einer zusätzlichen
auf dem Poststück
gedruckten Information, um dem Gebührenzähler zu ermöglichen, Mehrwertdienste, so
wie ein Werbe-Slogan-Vermitteln, zertifizierte Post oder Einschreiben,
anzufordern und zu verrechnen.
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Das
Folgende beschreibt ein System und ein Verfahren zum Auswählen und
Verrechnen für
Mehrwertdienste mit einer Gebührenerfassungsvorrichtung
für ein
geschlossenes System. Eine mit der Frankiermaschine für ein geschlossenes
System gekoppelte Vorrichtung zum Scannen scannt eine Information,
einschließlich einer
Empfängeradresse,
die auf einem Poststück
gedruckt ist. Von der gescannten Information oder einer manuellen
Auswahl wird eine Auswahl von Mehrwertdiensten getätigt, und
die Gebührenerfassungsvorrichtung für ein geschlossenes
System führt
ein Verrechnen mit Bezug zu den ausgewählten Mehrwertdiensten durch. Die
Empfängeradresse
wird mit einer anderen Information mit Bezug zu der Portobezahlung
für das
Poststück kombiniert,
um Postdaten mit Bezug zu dem Poststück zu erhalten. Die Postdaten
werden verwendet, um einen Freimachungsvermerk zu erzeugen, was
ein kryptographisches Nachweisen einer Portobezahlung enthält. Eine
graphische Darstellung der ausgewählten Mehrwertdienste wird
dem erzeugten Freimachungsvermerk hinzugefügt, um einen Mehrwert-Freimachungsvermerk
zu erzeugen, der dann auf das Poststück gedruckt wird.
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Mit
dem Aufkommen von PC-Gebührenerfassungssystemen,
so wie in den IBIP Specifications und in US Patenten 4 725 718,
4 743 747 und 5 781 438 bekannt gemacht, ist der Gewinn eines Verbindens
eines Poststücks
mit einem Freimachungsvermerk erkannt worden. Das gegenwärtige System
ermöglicht
es Gebührenzählern für ein geschlossenes
System, eine Bestimmungsortsadresse eines Poststücks mit dem auf das Poststück gedruckten
Freimachungsvermerk zu verbinden. Die IBIP Specifications fassen
Mehrwertdienste ins Auge, die direkt von PC-Gebührenzähler-Verwendern initiiert werden.
Gemäß dem vorliegenden
System können
zum ersten Mal Gebührenzähler für ein geschlossenes
System zum Einleiten von Mehrwertdiensten verwendet werden. Darüber hinaus
ermöglicht
das vorliegende System es Gebührenzählern für ein geschlossenes
System, das Vermitteln von Werberaum auf Umschlägen bereitzustellen.
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In 1 ist
nun eine Gebührenerfassungsvorrichtung
für ein
geschlossenes System, allgemein 100 bezeichnet, zum Drucken
eines postalischen Freimachungsvermerks auf Umschlag 20 gezeigt,
der einen Adressatblock 50 und eine Rückadresse 40 hat.
In einer bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist die Gebührenerfassungsvorrichtung für ein geschlossenes
System eine Postversandmaschine 105, die mit einer Frankiermaschine,
allgemein 150 bezeichnet, gekoppelt ist. Postversandmaschine 105 enthält einen
Prozessor 110, einen Scanner 120 und eine Umschlagtransporteinheit 140.
Gebührenzähler 150 enthält einen
Prozessor 152, einen nicht-flüchtigen Speicher (NVM) 154,
Speicherungseinrichtungen 156 und einen Digitaldrucker 158.
Ein typischer Gebührenzähler für ein geschlossenes
System ist unten in größerem Detail beschrieben.
Scanner 120 ist vorzugsweise ein Barcode-Scanner zum Scannen
einer Adressatinformation, die auf einem Umschlag 20 im
Barcode-Format gedruckt ist. Alternativ kann Scanner 120 eine
OCR-Leseeinheit zum Lesen der auf Umschlag 20 gedruckten
alphanumerischen Adressatinformation sein. Postversandmaschine 105 enthält ferner
eine optionale Werbedatenbank 170 und einen optionalen
Drucker 180, die beide beim Vermitteln von Werberaum bzw.
Anzeigenraum auf Umschlägen
verwendet werden, was unten beschrieben ist.
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Die
Frankiermaschine 150 enthält ein konventionelles Druckmodul 158.
In der bevorzugten Ausführungsform
enthält
das Druckmodul 158 eine Druckstruktur (nicht gezeigt),
so wie irgendeine Thermo-, Tintenstrahl-, Laser- oder andere kommerziell
verfügbare
Druckstruktur, die zum Drucken eines digitalen Freimachungsvermerks
auf Umschlag 20 geeignet ist. Druckmodul 158 kann
ferner einen konventionellen Steuerschaltkreis (nicht gezeigt) enthalten,
der mit Prozessor 152 verbunden ist, wie hier im Nachfolgenden
beschrieben wird, und ist konventionellerweise konstruiert und angeordnet
zum Kommunizieren von Eingabesignalen dorthin von dem Scanner 120 und
Kommunizieren von Steuersignalen davon für die Operation der Druck-,
Zuführ-
und Wertsetz-Strukturen,
unter der Steuerung des Mikroprozessors 152. Frankiermaschine 150 enthält zusätzlich eine
Tastatur 162 und eine Anzeige 164. In einer alternativen
Ausführungsform
kann eine konventionelle Anschlagdruck-Frankiermaschine als Druckmodul 158 verwendet
werden.
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Die
Frankiermaschine 150 enthält vorzugsweise einen geeigneten
NVM 154. Der NVM 154 enthält vorzugsweise: eine Struktur
zum Speichern eines absteigenden Registers (für Drucken aktuell verfügbares Gesamtporto)
und eines aufsteigenden Registers (Gesamtmenge sämtlicher Portowertzuwächse, die
jemals eingegeben worden sind, und somit dem Druckmodul 158 zum
Drucken durch die Frankiermaschine 150 verfügbar gemacht
worden sind, während
der Lebensdauer der Frankiermaschine 150). Vorzugsweise
enthält
der NVM 154 zusätzlich
eine konventionelle Struktur zum Speichern der Seriennummer der
Frankiermaschine 150. Ferner, in Abhängigkeit von dem Typ der in
der Frankiermaschine 150 genutzten Druckstruktur 158,
kann der NVM 154 eine konventionelle Struktur zum Speichern
von Daten enthalten, die einem Graphikbild eines Portofreimachungsvermerks
entsprechen. Darüber
hinaus ist der NVM 154 konventionellerweise betriebsfähig unter
der Steuerung des Mikroprozessors 152 zum Dekrementieren
des absteigenden Registers und Inkrementieren des aufsteigenden
Registers um einen Betrag, der gleich dem aktuellen angeforderten
Portowert ist, der durch das Druckmodul 158 zu drucken
ist.
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In 2 ist
eine erste alternative Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung gezeigt, in der ein Scanner 120,
so wie eine Barcode-Leseeinheit oder eine OCR-Leseeinheit, zu einer existierenden
autonomen Frankiermaschine für
ein geschlossenes System 150 hinzugefügt ist. Die Frankiermaschine
für ein
geschlossenes System 150 ist mit Scanner 120 auf
konventionelle Weise gekoppelt. Gebührenzähler 150 enthält einen Prozessor 152,
NVM 154, Speicherungseinrichtung 156 und einen
Drucker 158.
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Während einer
Poststückerzeugung
werden Elemente der Adresse zum Erzeugen eines für die Poststück-Bestimmungsortsadresse
spezifischen Codes verwendet. Solche Elemente können eine Postleitzahl (postalischer
Code) sein, oder können
andere Elemente sein, so wie eine Hausnummer oder ein Straßenname.
Sobald der Code erzeugt worden ist, kann er gedruckt werden, vorzugsweise
im Barcode-Format, zum Beispiel mit der Adresse in dem Adressblock
des Poststücks.
Ein Barcode ist vorzuziehen, weil das Barcode-Scannen zuverlässiger ist
als das OCR-Scannen der alphanumerischen Zeichen von dem Adressblock des
Poststücks.
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Ein
Scanner, so wie eine Barcode-Leseeinheit oder eine OCR-Leseeinheit,
ist mit einem existierenden autonomen Gebührenzähler (2) oder
mit einer Postversandmaschine (1) gekoppelt.
Wenn das Poststück
unter dem Scanner fortschreitet, wird eine Information, so wie eine
Adressatinformation und/oder Mehrwertdienst-Anforderungen, von dem
Poststück
gelesen. Die Adressatinformation wird von dem Poststück gescannt
und an die Gebührenerfassungsvorrichtung übertragen,
so dass sie in den Freimachungsvermerk codiert werden kann. Wenn
die Adressatinformation zum Erzeugen einer kryptographischen Signatur
oder eines digitalen Tokens verwendet wird, dann kann der Adresscode
während
des Verifizierungsprozesses zum Verifizieren der Gültigkeit
des Freimachungsvermerks gescannt werden, als auch zum Bereitstellen
einer Verbindung zurück
zu dem Poststück.
Für eine
Beschreibung der Erzeugung eines digitalen Tokens betrachte mach US
Patent Nr. 5 781 438.
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Gemäß der bevorzugten
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird die gescannte Information dann verarbeitet,
um zu bestimmen, ob Mehrwertdienste angefordert werden. In einer
alternativen Ausführungsform
werden die Mehrwertdienste manuell durch einen Benutzer ausgewählt, und
die von dem Poststück gelesene
Information wird wie passend verwendet beim Bestimmen des Umfangs
der Dienste und beim Verrechnen der Dienste. Wenn ein Mehrwertdienst
angefordert wird, wird das passende Verrechnen für diese Dienste in Gebührenzähler 150 durchgeführt. Sobald
das Verrechnen vollendet ist, wird der zweckgemäße Freimachungsvermerk des
angeforderten Dienstes auf das Poststück durch Drucker 180 in
der bevorzugten Ausführungsform
gedruckt, oder durch Drucker 158 in der alternativen Ausführungsform.
Zusätzlich
kann ein Werbe-Slogan oder ein Gutschein auf der Grundlage des Adressaten
oder anderer Daten ausgewählt
werden. Solch ein Werbungs-Vermitteln
bzw. Anzeigenvermitteln ist unten detaillierter beschrieben.
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Beispiele
der Mehrwertdienste, die angeboten werden können, sind Certified Mail (zertifizierte
Post bzw. Einschreiben), Address Correction Requested (Adressenkorrektur
angefordert), Insured (versichert) usw. In Fällen, in denen es erforderlich
ist, ein Formular für
diese Dienste auszufüllen,
kann Gebührenzähler 150 entweder
automatisch das Formular ausfüllen,
und es entweder direkt über
Drucker 158 oder über
einen angefügten
Drucker, so wie Drucker 180, drucken. Alternativ kann Gebührenzähler 150 die erforderlichen
Daten an einen Computer zur Weiterverarbeitung senden.
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In 3 sind
die Prozesshandhabungs-Mehrwertdienste und ein Anzeigen-/Gutschein-Vermitteln
gezeigt. Wenn ein Poststück
beim Schritt 500 vorhanden ist, wird das Poststück beim
Schritt 505 gescannt. Wenn der Scan-Vorgang beim Schritt 510 nicht
erfolgreich war, wird ein Fehler angegeben. Wenn er erfolgreich
war, dann wird beim Schritt 515 eine Prüfung getätigt, um zu bestimmen, ob ein
Porto zu drucken ist. Wenn nicht, dann schreitet der Prozess zum
Schritt 535 fort. Wenn ein Porto zu drucken ist, dann wird
beim Schritt 520 die abgetastete Information geprüft, um zu
bestimmen, ob Mehrwertdienste angefordert werden. Wenn Mehrwertdienste
angefordert worden sind, dann wird beim Schritt 523 der
Typ der Mehrwertdienste bestimmt, die angefordert werden, und, mit
Verwenden von Mehrwertdienst-Tariftabelle, berücksichtigt in Registern, vorzugsweise den
Postverrechnungsregistern, gespeichert innerhalb des NVM 154 der
Frankiermaschine, und der Prozess fährt beim Schritt 525 fort.
Wenn Mehrwertdienste beim Schritt 520 nicht angefordert
werden, fährt
der Prozess beim Schritt 525 fort, wobei das Porto in den
Postverrechnungsregistern innerhalb des NVM 154 verrechnet wird.
Beim Schritt 530 formatiert der Gebührenzähler den Freimachungsvermerk
auf der Grundlage irgendwelcher im Schritt 525 verrechneter
Mehrwertdienste.
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Beim
Schritt 535 wird eine Bestimmung getätigt, ob ein Werbe-Slogan-Vermitteln
verfügbar
ist. Wenn es nicht verfügbar
ist, druckt der Gebührenzähler nur
den im Schritt 530 formatierten Freimachungsvermerk. Wenn
es verfügbar
ist, dann bestimmt, beim Schritt 540, der Gebührenzähler automatisch
den zu druckenden Werbe-Slogan
oder Gutschein, oder, vorzugsweise, wählt ein Benutzer des Gebührenzählers aus
einer Menge von in der Anzeigendatenbank 170 gespeicherte
Werbe-Slogans aus. In der bevorzugten Ausführungsform umfasst Anzeigendatenbank 170 eine
Menge von Werbe-Slogans, die an Postversandmaschine 105 von
einer Datenzentrale (nicht gezeigt) auf eine ähnliche Weise zu den zuvor
beachteten bezogenen europäischen
Patentanmeldungen mit den Veröffentlichungsnummern
EP-A-1 022 688 und EP-A-1 022 687 herunter geladen worden sind.
Alternativ können
die Algorithmen zum Bestimmen einer Untermenge verfügbarer Werbe-Slogans
in Postversandmaschine 105, wie unten bekannt gemacht,
vorhanden sein.
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Beim
Schritt 545 wird eine Prüfung getätigt, um zu bestimmen, ob das
Vermittlungsmerkmal zum Drucken von Werbe-Slogans in dem Gebührenzähler aktiv
ist. Wenn es nicht aktiviert ist, hat der Benutzer die Option, das
Vermittlungsmerkmal zu aktivieren oder das Merkmal zu umgehen und
nur einen Freimachungsvermerk auf das Poststück zu drucken. Wenn es aktiviert
ist, dann verrechnet beim Schritt 550 der Gebührenzähler das
Werbe-Slogan/Gutschein-Vermitteln durch Einstellen bzw.
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Anpassen
der Register in einem Betrag, der einem Wert der/des Werbung/Gutscheins
entspricht, die/der auf das Poststück zu drucken ist. Beim Schritt 555 formatiert
die Gebührenerfassungsmaschine/Postversandmaschine
den Werbe-Slogan/Gutschein. Beim Schritt 560 werden der
Werbe-Slogan/Gutschein und der Freimachungsvermerk vorzugsweise
durch Drucker 180 gedruckt oder alternativ durch Drucker 158.
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Es
wird bemerkt, dass Drucker 158 und 180 konventionelle
stationäre
Drucker sein können,
die drucken, wenn Umschlag 20 vorbei befördert wird.
Es wird jedoch verstanden werden, dass einer der Drucker 158 oder 180,
oder beide, bewegliche Druckköpfe
enthalten können,
die sich in einem orthogonalen Pfad zu der Richtung der Umschlagbeförderung
bewegen.
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Wie
zuvor angegeben, befähigt
die vorliegende Erfindung Gebührenzähler für ein geschlossenes
System zum Bereitstellen des Vermittelns eines Werberaums bzw. Anzeigenraums
auf Umschlägen.
Sollte ein Benutzer des Gebührenzählers für ein geschlossenes
System 150 wünschen,
Anzeigenraum auf Poststücken
zu „verkaufen", hält das System
einen Zähler
(oder ein Konto) der Anzahl gedruckter Werbungen, und stellt die Fähigkeit
bereit, mit diesen Werbungen bzw. Anzeigen direkter auf gewünschte Empfänger abzuzielen.
Dieses Abzielen könnte
auf einer Bestimmungsortsadresse (zum Beispiel durch den postalischen
Code bzw. die Postleitzahl), das Geschlecht (Herr oder Frau) oder
einer anderen Information basieren, die auf dem Poststück gedruckt
ist (einschließlich
einer in einem Barcode durch den Benutzer gedruckten Information).
Für eine
vollständige
Beschreibung solch eines Anzeigen-Vermittelns betrachte man die
zuvor erwähnten
bezogenen europäischen,
Patentanmeldungen mit den Veröffentlichungsnummern
EP-A-1 022 688,
EP-A-1 022 687, EP-A-1 022 689 und EP-A-1 022 690.
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In 4 ist
ein Umschlag 20 gezeigt, der ein Beispiel eines darauf
gedruckten Postfreimachungsvermerks 30, einer Senderadresse 40 und
einer Empfängeradresse 50 hat.
Der Postfreimachungsvermerk 30 enthält sowohl feste Daten, die
sich von Postfreimachungsvermerk zu Postfreimachungsvermerk nicht ändern, und
variable Daten, die sich von Postfreimachungsvermerk zu Postfreimachungsvermerk ändern können. Im Allgemeinen
enthalten die festen Daten ein graphisches Design 31 (einen
Adler mit Sternen), eine Gebührenzählerseriennummer 32,
die die Frankiermaschine (nicht gezeigt) eindeutig identifiziert,
die das Porto ausgab, und einen Identifizierer für ein lizenzierendes oder empfangendes
Postamt (Postleitzahl) 36. Im Allgemeinen enthalten die
variablen Daten ein Datum 34, das angibt, wann das Porto
ausgegeben wurde, einen Postwert 38, der einen Portobetrag
angibt, und andere Daten 39 zur Verwendung durch die Postbehörde beim
Verifizieren der Authentizität
des Postfreimachungsvermerks 30 mit Verwenden konventioneller
Techniken. Jedoch wird der Fachmann erkennen, dass der exakte Inhalt
sowohl der festen Daten als auch der variablen Daten einer Regulierung
durch die Postbehörde
unterworfen ist und eine Sache der Designwahl ist. Zum Beispiel kann
in einer virtuellen Gebührenzählerumgebung
die Gebührenzählerseriennummer 32 nicht
verwendet werden, und der Empfangspostamtidentifizierer (Postleitzahl) 36 könnte variable
Daten sein. Darüber
hinaus kann irgendein Format (numerisch, alphanumerisch, Barcode
oder andere Symbole und Ähnliches)
für die
Verifikationsdaten 39 eingesetzt werden.
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Die
weiteren Details des Umschlags 20 werden nun beschrieben.
Auf konventionelle Art und Weise kann der Frankiermaschinenbenutzer
optional eine Sender- oder Rückadresse 40 in
der oberen, linken Ecke des Umschlags 20 platzieren. Als
Beispiele kann die Senderadresse 40 auf dem Umschlag 20 vorgedruckt sein,
gedruckt auf einem Aufkleber und befestigt auf dem Umschlag oder
gleichzeitig mit dem Postfreimachungsvermerk 30 durch den
Drucker 120 gedruckt. Die Empfängeradresse 50 stellt
den Zustellungspunkt für den
Umschlag 20 dar. Der Rest des Umschlags 20, der
nicht durch den Postfreimachungsvermerk 30, die Senderadresse 40 und
die Empfängeradresse 50 belegt
ist, ist als Anzeigenraum bzw. Werberaum 60 verfügbar, der
aus einer Vielzahl von Werbezonen 60a, 60b, 60c und 60d gebildet
ist. Der Anzeigenraum 60 kann eine oder mehrere Nachrichten
von Fremdwerbenden enthalten.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung enthält
eine Frankiermaschine für
ein geschlossenes System 150 ein zusätzliches Register im NVM 154 zum
Aufrechterhalten eines Werbe-Slogan/Gutschein-Kreditkontos. Das
Verrechnen für
das Werbe-Slogan/Gutschein-Register wird durch Prozessor 152 durchgeführt, aber
wird getrennt von dem Portonachweisverrechnen mit Bezug zu den traditionellen
aufsteigenden und absteigenden Registern im NVM 154 getan.
Das im Werbe-Slogan/Gutschein-Register aufrechterhaltene Kreditkonto
wird auf einer periodischen Basis durch eine Datenzentrale abgestimmt,
die nachfüllt
und Ferninspektionen der Frankiermaschine für ein geschlossenes System 150 durchführt. Wenn
Gutscheine gedruckt werden, kann die Abstimmung durch eine Gutscheineinlösungszentrale
durchgeführt
werden, die solche, auf Poststücke
gedruckte, Gutscheine verarbeitet. Der von dem Werbe-Slogan/Gutschein-Register
gelesene Kredit für
seit der letzten Abstimmung gedruckte Werbe-Slogans kann dem Postkonto
des Benutzers kreditiert werden oder eine direkte Bezahlung kann
an den Benutzer getätigt
werden.
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Anzeigendatenbank 170,
die eine Adressdemographiedatenbank 212 enthalten kann,
enthält
eine Information, die individuelle Werbungstreibendenkontos betrifft,
so wie: Werbungstreibendenname, Werbungstreibendenadresse, bevorzugter
Bezahlungsträger
oder Anordnungen (periodische Rechnung, direkte Kreditkartenautorisierung,
elektronischer Zahlungsverkehr usw.), Werbedaten und Ähnliches,
die mit dem Frankiermaschinenhersteller eingerichtet worden sind.
Die Adressdemographiedatenbank kann irgendeine geeignete Datenbank
einsetzen, die für
gewisse geographische Orte relevante Statistiken enthält. Es existieren
als Beispiele vielfältige
Datenbanken, die eine detaillierte demographische Information mittels
Postleitzahl enthalten, so wie: PRIZM, verfügbar von Claritas Inc. (siehe
Internet-URL www.claritas.com), Volkszählung der Vereinigten Staaten
oder irgendeine andere Datenbank, die allgemein bekannt und kommerziell
verfügbar
ist.
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In 5 ist
eine schematische Darstellung einer Werbedatenprofil-Datei 207 gezeigt,
die mit einer Nachricht eines dritten Beteiligten verknüpft ist,
die auf den Umschlag 20 durch die Frankiermaschine 105 zu drucken
ist. Die Werbedaten enthalten graphische Bilddaten 207a;
Vergünstigungstarifdaten 207b;
Abrechnungstarifdaten 207c und Beschränkungsdaten. Die Beschränkungsdaten
können
Senderbeschränkungsdaten,
Adressatbeschränkungsdaten
und Nicht-Adressat- (quantitative)
Beschränkungsdaten
oder irgendeine Kombination von Typen von Beschränkungsdaten enthalten. Vorzugsweise
enthalten die Adressatbeschränkungsdaten
Daten für
eine geographische Beschränkung 207d und
Empfängerbeschränkungsdaten 207e. Vorzugsweise
enthalten die Nicht-Adressat-Beschränkungsdaten Datumsbeschränkungsdaten 207f,
Multi-Werbe-Beschränkungsdaten 207g und
Werberaum-Beschränkungsdaten 207g.
Stückzahlbeschränkungsdaten
und Budget-Grenzdaten, die einen maximalen Betrag von Anzeigengebühren für eine gegebene
Zeitperiode definieren, können
auch in den Nicht-Adressat-Beschränkungsdaten enthalten sein.
Die graphischen Bilddaten stellen die gewünschte Nachricht dar und können auf
eine Weise wohl bekannter Formate gespeichert sein, so wie: PDF,
JPEG, GIF und Ähnliches.
Die Vergünstigungstarifdaten 207b enthalten
eine Information, die dem Kreditwert entspricht, der auf das Benutzerkonto
zum Autorisieren eines Druckens der Fremdnachricht auf den Umschlag 20 angewendet
wird. Die Abrechnungstarifdaten 207c enthalten eine Information, die
dem Sollwert entspricht, der auf das Konto des Fremdwerbetreibenden
in Verbindung mit dem Drucken der Fremdnachricht auf dem Umschlag 20 angewendet
werden wird. Die Daten für
eine geographische Einschränkung 207d stellen
eine Angabe darüber
bereit, auf welche geographische Gebiete der Fremdwerbetreibende abzielen
möchte.
Dies kann durch eine Beschränkung
hinsichtlich des Ursprungsortes oder des Bestimmungsortes oder vorzugsweise
beides manifestiert sein. Diese Empfängerbeschränkungsdaten 207e stellen
eine Angabe des Zielpublikums bereit. Zum Beispiel können Unterscheidungen
zwischen einer Berufs- und einer Wohnadresse getan werden. In der
bevorzugten Ausführungsform
kann die Berufs- gegen Wohn-Unterscheidung
direkt von dem Benutzer oder von dem Address Matching System (Adressenübereinstimmungssystem) erhalten
werden. Alternativ kann dieses durch Abfragen der Empfängeradresse 50 nach
gewissen „Schlüsselwörtern" bewerkstelligt werden,
die eine Firma angeben, so wie: inc., incorporated, co., company
und Ähnliches.
Als ein anderes Beispiel, das unabhängig von oder in einer Kombination
mit dem zuvor diskutierten Beispiel verwendet werden kann, ermöglicht die
Adressdemographiedatenbank 212 ferner ein zielgerichtetes Ausrichten
von Nachrichten. Im Allgemeinen sind Einkommen, Alter und andere
demographische Statistiken für
unterschiedliche Regionen des Landes verfügbar. Somit kann die Zustellungspunkt-Postleitzahl in der
Empfängeradresse 50 mit
der Adressdemographiedatenbank 212 kreuzreferenziert werden,
und die resultierenden demographischen Statistiken können mit
den Erfordernissen des Fremdwerbetreibenden verglichen werden. Ein
Luxusautohersteller möchte
zum Beispiel nur, dass seine Werbung nur an Privatwohnsitze von
Regionen geht, bei denen das Durchschnittseinkommen oberhalb einer
vorbestimmten Schwelle ist. Die Datumsbeschränkungsdaten 207f stellen
eine Angabe darüber
bereit, bei welchen Dati der Fremdwerbetreibende werben möchte. Zum
Beispiel könnten
Ablaufdati eingerichtet sein, nach welchen die Nachricht nicht ausgegeben werden
würde.
Als ein anderes Beispiel könnten
periodische Zyklen (erste Woche des Monats, letzte Woche des Monats,
montags, zwei Wochen vor einem Feiertag usw.) eingerichtet sein,
während
welcher die Nachricht zum Drucken verfügbar ist. Die Multi-Werbe-Beschränkungsdaten 207g stellen
eine Angabe darüber
bereit, ob oder nicht der Fremdwerbetreibende es einem anderen Fremdwerbetreibenden
ermöglicht,
auf dem Umschlag 20 Werbeplatz zu belegen. Das Gefühl dabei
ist, dass eine Vielzahl von Nachrichten die Wirksamkeit individueller
Nachrichten verwässern
wird, gegenüber
dem, wenn die individuellen Nachrichten einzeln verwendet werden.
Wenn der Fremdwerbetreibende es anderen Werbetreibenden ermöglicht,
dann könnten
ein in den Vergünstigungstarifdaten 207b angegebener
reduzierter Kredit und ein in den Abrechnungstarifdaten 207c angegebenes
reduziertes Soll angewendet werden, wenn mehrfache Nachrichten eingesetzt
sind. Die Werberaum-Beschränkungsdaten 207h stellen
eine Angabe darüber
bereit, welche Werbezonen 60a, 60b, 60c und 60d der
Fremdwerbetreibende zur Verwendung mit den Nachrichten autorisiert.
Somit kann der Fremdwerbetreibende eine gewisse Steuerung darüber ausüben, wo
auf dem Umschlag 20 die Nachricht gedruckt wird. Ähnlich,
als eine Option, kann der Benutzer auch eine Angabe darüber bereitstellen,
in welche der Werbezonen 60a, 60b, 60c und 60d die
Nachricht gedruckt werden kann. Der Benutzer kann zum Beispiel einen
Umschlag 20 mit vorgedruckten Bildern verwenden, die bereits
ein Teilstück
oder mehrerer Werbezonen 60a, 60b, 60c und 60d belegen.
In diesem Szenario müssen
die Werberaum-Beschränkungsdaten 207h und
die Benutzereingabe abgestimmt werden. Der Fachmann wird erkennen,
dass die oben beschriebenen Beschränkungsdaten 207d, 207e, 207f, 207g und 207h unabhängig voneinander
oder in irgendeiner gewünschten
Kombination genutzt werden können.
Es können
noch andere Beschränkungen
genutzt werden, so wie Stückzahlgrenzen.
Es sollte nun ersichtlich sein, dass die Nachrichten, die die Beschränkungskriterien
erfüllen
und zum Drucken verfügbar
sind, eine Untermenge der Gesamtanzahl von Nachrichten darstellen,
die möglicherweise
verfügbar
sind.
-
Mit
vorwiegendem Bezug zu 6, unter Referenzieren der Struktur
von 1 und 2, werden bei 610 die
relevanten Nachrichten und deren entsprechender Vergünstigungstarif 207b dem
Benutzer auf Anzeige 168 vorgestellt, sobald die verfügbaren Werbe-Slogans/Gutscheine
gemäß den oben
beschriebenen Beschränkungsdaten,
bei 610, bestimmt sind. Dieses stellt dem Benutzer die
Gelegenheit bereit, die verfügbaren Nachrichten
zusammen mit deren entsprechenden Vergünstigungstarif 207b zu
betrachten und zu analysieren. Als Nächstes wählt, bei 612, der
Benutzer eine Menge von Nachrichten aus, die auf Umschlag 20 in
Verbindung mit einem Postfreimachungsvermerk gedruckt werden können. Aus
Gründen
der Klarheit und Kürze wird
angenommen, dass nur eine (1) Nachricht 70 zum Drucken
in Werberaumzone 60a ausgewählt wird. Jedoch wird der Fachmann
erkennen, dass, wie oben beschrieben, mehrfache Nachrichten gedruckt
werden können.
Der Benutzer kann Umschlag 20 durch Postversandmaschine 105 zum
Bewirken eines Druckens zuführen.
Mit Verwenden der durch Scanner 120 vom Umschlag 20 gescannten
Information erzeugt Prozessor 110, beim Schritt 614,
mit Verwenden von Datenbank 170 ein Datenpaket zur Verwendung
beim Drucken der ausgewählten
Nachricht 70. Dieses tritt zeitgleich damit auf, dass Gebührenzähler 150 ein
Druckdatenpaket für
den Freimachungsvermerk erschafft, der auf den Umschlag zu drucken
ist. Wenn Drucker 158 die ausgewählte Nachricht 70 druckt,
wird das Nachrichtendruckdatenpaket an Gebührenzähler 150 gesendet,
der die zwei Druckdatenpakete zum Drucken des Freimachungsvermerks
und der Nachricht 70 zusammenfügt. Bei 616 aktualisiert
Gebührenzähler 150 die
Benutzerkonten zum Wiedergeben der Transaktionsinformation, so wie:
das Datum, der ausgegebene Portobetrag, die Adresse 50,
die ausgewählte
Nachricht 70, die entsprechende Vergünstigung, irgendwelche mit
dem Bereitstellen der obigen Dienste verknüpfte Gebühren und andere relevante Daten.
Wenn das Werbevergünstigungskonto
des Benutzers zum Beispiel bei einer Datenzentrale abgestimmt wird,
wird das Konto des ausgewählten
Fremdwerbetreibenden aktualisiert, um die Transaktionsinformation
wiederzugeben, so wie: das Datum, die ausgewählte Nachricht 70,
die entsprechende Anzeigengebühr,
irgendwelche mit dem Bereitstellen der oben beschriebenen Dienste
verknüpfte
zusätzliche
Gebühren
und andere relevante Daten. Zu einer späteren Zeit wendet die Datenzentrale
den bevorzugten Bezahlungsträger
für den
Benutzer bzw. den ausgewählten
Fremdwerbetreibenden an.
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Basierend
auf der obigen Beschreibung und den zugehörigen Zeichnungen sollte nun
ersichtlich sein, dass die vorliegende Erfindung die Fähigkeit
von Fremdwerbenden verbessert, effizient deren Zielpublikum durch
Werben auf Umschlägen
zu erreichen.
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Viele
Vorteile der hierin offenbarten Ausführungsformen stellen Auswahlmöglichkeiten
dar, die zum Ausschöpfen
des erfinderischen Konzeptes ausgewählt sind, wie in einer bestimmten
virtuellen Frankiermaschinenumgebung implementiert. Jedoch wird
der Fachmann erkennen, dass vielfältige Modifizierungen ohne Verlassen
des Schutzbereichs der vorliegenden Erfindung getätigt werden
können.
Zum Beispiel kann die Frankiermaschine für ein geschlossenes System 150 eine
virtuelle Frankiermaschine für
ein geschlossenes System sein, wie in der europäischen Patentveröffentlichung
0927963 beschrieben. Andere Variationen dieses Systems würden es
ermöglichen,
dass das Drucken von Barcode-codierter Information mit unsichtbarer
Tinte oder auf der Rückseite
des Poststücks
getan wird, um ein Überladen
der Front des Poststücks
zu vermeiden.
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Deshalb
ist das erfinderische Konzept in seinen breiteren Aspekten nicht
auf die spezifischen Details der oben beschriebenen bevorzugten
Ausführungsformen
beschränkt,
sondern ist durch die angefügten
Ansprüche
definiert.