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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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Gebiet der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen Aufbewahrungskasten für eine Kartusche
und genauer gesagt einen Aufbewahrungskasten für eine Kartusche, der ein Aufzeichnungsmedium
wie beispielsweise eine optische Scheibe und eine magnetooptische
Scheibe etc. beinhaltet.
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Beschreibung
des Stands der Technik
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Ein
als ein Aufzeichnungsmedium einer Minidisk definierter Scheibenbereich,
welche Minidisk in den letzten Jahren für Anwendungen wie beispielsweise
die Aufzeichnung von Musik und die Aufbewahrung von Daten etc. verwendet
worden ist, wird in einer Kunstharzkartusche aufbewahrt. Die 12, 13 und 34A zeigen ein Beispiel einer Minidisk M (= MD). 12 ist
eine Draufsicht der Minidisk M. 13 ist
eine Ansicht dieser Minidisk von unten, und 34A ist
eine perspektivische Ansicht der Minidisk. Ein scheibenförmiger Scheibenbereich
D ist durch eine dünne
kastenartige Kartusche C geschützt.
Außerdem
ist eine Einführrichtung
der Minidisk M in einen Aufnahmeschlitz (nicht dargestellt) einer
Aufzeichnungs-/Wiedergabevorrichtung bestimmt. Diese Einführrichtung
ist in 12 aufwärts, in 13 abwärts, und
eine Richtung in Richtung eines veranschaulichten Pfeils (schräg nach unten)
in 34A. Mit Bezug auf 13 geraten
nicht-dargestellte Sperrklinkenelemente der Aufzeichnungs-/Wiedergabevorrichtung
mit Hohlräumen
C1, C2 in Eingriff, die in der Umgebung von unteren Kanten der Kartusche
C ausgebildet sind, und so wird die Minidisk M in die Vorrichtung
hineinbefördert.
Außerdem
ist, wie in 34A dargestellt, die Kartusche
C mit einem Verschlusselement 90 versehen, und ein Antriebselement
(nicht dargestellt) der Aufzeichnungs-/Wiedergabevorrichtung gerät mit einem Schlitz 91a einer
Seitenfläche 91 des
Verschlusselements 90 in Eingriff, wodurch das Verschlusselement 90 in
Richtungen t, t' in 34A verschiebbar ist. Das Verschlusselement 90 bewegt
sich in der Richtung t',
wenn die Aufzeichnung/Wiedergabe fortschreitet, das heißt, wenn
auf den Scheibenbereich D geschrieben oder von dort gelesen wird.
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Wenn
die Musik und die Informationen auf der Minidisk M aufgezeichnet
werden, ist es übrigens allgemeine
Praxis, dass die Minidisk M mit einer Indexkarte versehen wird,
auf welcher die Titel der aufgezeichneten Songs und die aufgezeichneten
Inhalte geschrieben sind. Diese Indexkarte, die solche Einträge beinhaltet,
wird zusammen mit der Minidisk M aufbewahrt. In vielen Fällen wird
die Minidisk aber so aufbewahrt, wie sie in dem Aufbewahrungsgehäuse eingeschlossen
ist, und wenn die Indexkarte auf die Kartusche C geklebt ist, reibt
daher der Eintragsflächenbereich
gegen das Aufbewahrungsgehäuse oder
wird befleckt, wenn die Kartusche eingebracht und hinausgenommen
wird, und es könnte
die Möglichkeit
auftreten, dass die Einträge
bei längerer
Verwendung verschmiert werden. Wenn die Minidisk M in die Aufzeichnungs-/Wiedergabevorrichtung
eingesetzt wird, muss außerdem
die Indexkarte von der Kartusche C abgezogen werden, und es könnte auch die
Möglichkeit
auftreten, dass die Aufzeichnungs-/Wiedergabevorrichtung ihre Funktion
nicht mehr ausführen
kann. Da dies der Fall ist, wird die Indexkarte im Allgemeinen an
dem Aufbewahrungsgehäuse
angebracht, was mit der Minidisk M zusammen aufbewahrt wird.
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Wie
oben diskutiert, ist das Aufbewahrungsgehäuse mit der daran angebrachten
Indexkarte (einem Etikett), beispielsweise in den japanischen offengelegten
Patentanmeldungen Nummern 5-278772
und 9-226873 offenbart. Es treten aber die folgenden Probleme inhärent bei
den Aufbewahrungsgehäusen
gemäß dem Stand
der Technik auf.
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Zunächst hat
das in der japanischen offengelegten Patentanmeldung Nr. 5-278772
offenbarte Aufbewahrungsgehäuse
eine hüllenartige
Gestalt, und es ist daher schwierig, dass die Indexkarte in einer
korrekten Position darin vorgesehen ist. Demzufolge ist in diesem
hüllenartigen
Aufbewahrungsgehäuse
die Indexkarte an der Oberfläche
des Aufbewahrungsgehäuses
angeklebt, und die Namen von Songs und die Informationen werden
darauf geschrieben. Wenn die Indexkarte so an der Oberfläche des
Aufbewahrungsgehäuses
angeklebt ist, könnte aber
gleichzeitig die Möglichkeit
auftreten, worin an dem Eintragsflächenbereich gerieben wird und
dieser schmutzig wird. Beim Verkaufen dieser Art von Minidisks sind
außerdem
die Indexkarte und das Etikett noch nicht an dem Aufbewahrungsgehäuse angeklebt
und der Minidisk selbst, dann in eine doppelpunktartige Gestalt
gebogen, während
eine Verbindungsoberfläche
davon bedeckt wird, und daher so gesetzt, dass die Öffnung des
Aufbewahrungsgehäuses,
in dem die Minidisk aufbewahrt ist, bedeckt wird. Außerdem wird
eine Folie darum herumgewickelt, so dass ein Herausfallen aus dem
Aufbewahrungsgehäuse
verhindert wird. Wenn ein Benutzer, der diese Art von Minidisk gekauft
hat, einmal diese Verpackungsfolie aufgerissen hat, werden daher
die Indexkarte und das Etikett von dem Aufbewahrungsgehäuse und
der Minidisk getrennt. Soweit die Indexkarte und das Etikett zuvor
daran angeklebt worden sind, muss es daher für die Aufbewahrung unbequem
sein, und es könnte
auch in Betracht gezogen werden, dass eine Möglichkeit recht groß ist, dass
sie verloren gehen.
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Während andererseits
in dem in der japanischen offengelegten Patentanmeldung Nr. 9-226873 offenbarten
Aufbewahrungsgehäuse
das Deckelelement so strukturiert ist, dass es mit Bezug auf den Hauptkörper drehbar
ist, so dass die Indexkarte innerhalb des Aufbewahrungsgehäuses eingeschlossen
werden kann, und daher das oben beschriebene Problem nicht auftritt.
In der obigen Konstruktion gemäß dem Stand
der Technik öffnet
sich aber das Deckelelement nicht in einem Zustand, wo die Minidisk innerhalb
des Aufbewahrungsgehäuses
eingeschlossen ist, in welchem Zustand die Indexkarte nicht herausgenommen
werden kann. Wenn versucht wird, die Indexkarte mit Gewalt herauszunehmen,
könnte das
Aufbewahrungsgehäuse
beschädigt
werden. Demzufolge muss die Minidisk jedes Mal herausgezogen werden,
wenn die Indexkarte aus dem Aufbewahrungsgehäuse herausgenommen wird, welche Handhabung
unbequem ist.
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Außerdem wird
die in 34A dargestellte Kartusche,
wie es in 34B dargestellt ist, in einen Aufbewahrungskasten
S eingebracht und daraus herausgenommen. Bei dieser Gelegenheit
kann, wenn die Kartusche C in einer Pfeilrichtung in der Zeichnung
geneigt ist, es passieren, dass ein Verschlusskantenbereich 92 der
Seitenfläche 91 des
Verschlusselements 90 gegen die Innenfläche des Aufbewahrungsgehäuse S stößt. In diesem
Fall ist der Kantenbereich 92 ein bearbeiteter Unterschnitt.
Daher wird, wie in 34C dargestellt, wenn ein Grad 92a an dem
Kantenbereich 92 ausgebildet ist, die Innenfläche des
Aufbewahrungsgehäuses,
gegen die der Verschlusskantenbereich 92 stößt, eingekerbt,
so dass eine Ausnehmung s' entsteht,
was ein unerwünschter
Aspekt ist.
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EP-A-0
810 165 A1 offenbart ein Gehäuse für eine Scheibenkartusche.
Diese Kartusche kann in das Gehäuse
eingebracht werden, wenn ein Deckelkörper einen Gehäusekörper nicht
bedeckt. EP-A-0 791 928 beschreibt ein Aufbewahrungsgehäuse gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1. Wenn eine Indexkarte aus dem Gehäuse herausgenommen werden
soll, wird die Disk oder Scheibe zunächst herausgenommen.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Ein
erstes Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, ein Aufbewahrungsgehäuse für eine Kartusche und
eine in einem solchen Aufbewahrungsgehäuse untergebrachte Kartusche
zu schaffen, welche, obwohl sie einfach aufgebaut sind, das Herausnehmen einer
Indexkarte erleichtern und eine exzellente Handhabbarkeit zeigen.
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Ein
zweites Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, einen Aufbewahrungskasten
für eine
Kartusche und ein zugehöriges
Herstellverfahren zu schaffen, welche das Herausnehmen der Indexkarte
erleichtern können,
das Halten dieser Karte sicherstellen können und eine exzellente Handhabbarkeit
zeigen, wenn die Kartusche eingebracht und herausgezogen wird, und
auch ein Aufbewahrungsgehäuse
für eine
Kartusche, die ein Problem eliminieren kann, dass eine Innenfläche des
Aufbewahrungsgehäuses eingekerbt
werden könnte,
wenn ein Verschlusselement der Kartusche gegen die innere Oberfläche stößt.
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Ein
drittes Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, ein Aufbewahrungsgehäuse für eine Kartusche zu
schaffen, welches verhindern kann, dass die Kartusche und das Aufbewahrungsgehäuse beschädigt werden,
selbst wenn eine Kraft von Außen
darauf aufgebracht wird, und kein Problem bei der Drehung eines
Deckelelements beim Aktualisieren des Aufbewahrungsgehäuses verursacht,
das das Herausnehmen der Indexkarte erleichtert, das Halten dieser Karte
sicherstellt und eine exzellente Handhabbarkeit zeigt, wenn die
Kartusche eingebracht und herausgezogen wird, und auch ein Aufbewahrungsgehäuse für eine Kartusche,
in welches die Indexkarte einfach eingepasst werden kann, und die
visuelle Erkennbarkeit der Indexkarte verbessert ist.
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Gemäß dem ersten
Aspekt der Erfindung weist ein Aufbewahrungsgehäuse für eine Kartusche die Merkmale
des Anspruchs 1 auf.
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In
dem oben beschriebenen Kartuschenaufbewahrungsgehäuse ist
die Öffnung,
durch welche hindurch die Kartusche von außen eingebracht werden kann,
wenn das Deckelelement sich in die Schließposition verdreht, zwischen
dem Hauptkörper und
dem Deckelelement ausgebildet. Das Kartuschenaufbewahrungsgehäuse ist
außerdem
mit dem Kartuschenhalteelement zum Halten und integralen Drehen
der Kartusche ausgebildet, die zwischen dem Hauptkörper und
dem Deckelelement eingebracht ist, wenn sich das Deckelelement in
die Öffnungsposition
verdreht. Daher dreht sich die in dem Aufbewahrungsgehäuse untergebrachte
Kartusche auch durch Drehen des Deckelelements. So kann die Indexkarte,
selbst wenn sie zwischen der Kartusche und dem Hauptkörper vorgesehen
ist, herausgenommen werden, ohne dass die Kartusche herausgezogen
werden müsste.
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Wenn
das Deckelelement sich in die Öffnungsposition
verdreht, befindet sich ein blattartiges Element zwischen dem Hauptkörper und
dem Deckelelement oder kann von dort herausgenommen werden, und
das Deckelelement ist mit einem Haltelement zum Halten dieses blattartigen
Elements ausgebildet, vorgesehen zwischen dem Hauptkörper und
dem Deckelelement, wenn das Deckelelement sich in die Schließposition
verdreht.
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Das
blattartige Element ist mit einer Kerbe entsprechend dem Halteelement
für das
blattartige Element ausgebildet, und wenn sich das Deckelelement
in die Schließposition
verdreht, gerät
das Halteelement für
das blattartige Element in die Kerbe hinein, um so zu verhindern,
dass das blattartige Element aus dem Kartuschenaufbewahrungsgehäuse herausfällt.
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Wenn
sich das Deckelelement in die Schließposition verdreht, ist eine
Nut zwischen der Seitenfläche
des Deckelelements und der Seitenfläche des Hauptkörpers ausgebildet.
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Der
Hauptkörper
beinhaltet einen Eingriffsbereich zum Regeln des Eintritts der Kartusche
mit Bezug auf das Deckelelement, wenn die Kartusche in das Kartuschenaufbewahrungsgehäuse eingesetzt wird.
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Das
Halteelement für
das blattartige Element hat einen gekerbten Bereich auf der Seite
der Öffnung,
und das blattartige Element hat einen ohrartigen Bereich entsprechend
dem gekerbten Bereich. Wenn sich das Deckelelement in die Schließposition verdreht,
ist der ohrartige Bereich zwischen dem Hauptkörper und dem Kantenbereich
der Seitenfläche
des Deckelelements oder Deckelelements vorgesehen, wodurch verhindert
werden kann, dass das blattartige Element in der Umgebung der Öffnung schwimmt.
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Gemäß dem zweiten
Aspekt der Erfindung weist ein Aufbewahrungsgehäuse für eine Kartusche, gemäß dem ersten
Aspekt, welches ein blattartiges Element und eine Kartusche aufnehmen
kann, einen Hauptkörper
auf, ein Deckelelement und ein Verbindungselement zum Verbinden
des Hauptkörpers
mit dem Deckelelement. Das Verbindungselement verbindet ein Spindelelement,
das an dem Hauptkörper
oder dem Deckelelement vorgesehen ist, und eine Öffnung, die in dem anderen
dieser beiden Elemente ausgebildet ist und mit dem Spindelelement
in Eingriff gerät.
Der Hauptkörper
und das Deckelelement sind so verbunden, dass das Deckelelement
drehbar wird zwischen einer Öffnungsposition und
einer Schließposition
mit Bezug auf den Hauptkörper.
Das Kartuschenaufbewahrungsgehäuse weist
auch eine Öffnung
auf, die zwischen dem Hauptkörper
und dem Deckelelement ausgebildet ist, wenn sich das Deckelelement
in die Schließposition verdreht,
und die ein Einbringen der Kartusche von außen ermöglicht. Wenn sich das Deckelelement
in die Öffnungsposition
verdreht, kann das blattartige Element herausgenommen und hereingebracht
werden, unabhängig
davon, ob die Kartusche sich in dem Kartuschenaufbewahrungsgehäuse befindet.
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In
dem oben beschriebenen Kartuschenaufbewahrungsgehäuse ist
das Verschlusselement aus dem Spindelelement aufgebaut, das an dem
Hauptkörper
oder dem Deckelelement vorgesehen ist, und aus der Öffnung,
die in dem anderen dieser beiden Elemente ausgebildet ist und mit
dem Spindelelement in Eingriff gerät. Obwohl es einfach aufgebaut ist,
ist das Deckelelement drehbar zwischen der Öffnungsposition und der Schließposition
mit Bezug auf den Hauptkörper.
Wenn sich das Deckelelement in die Schließposition verdreht, ist die Öffnung,
durch welche die Kartusche eingesetzt und herausgezogen werden kann,
von außen,
zwischen dem Hauptkörper
und dem Deckelelement ausgeformt, was das Einsetzen und Herausnehmen
der Kartusche erleichtert. Wenn sich andererseits das Deckelelement
in die Öffnungsposition
verdreht, kann das blattartige Element, wie beispielsweise eine
Indexkarte, hineingetan und herausgenommen werden, unabhängig davon,
ob die Kartusche sich in dem Kartuschenaufbewahrungsgehäuse befindet.
Selbst wenn eine Indexkarte zwischen der Kartusche und dem Hauptkörper vorgesehen
ist, kann daher die Indexkarte herausgenommen werden, ohne die Kartusche
herauszuziehen.
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Das
Deckelelement ist mit zwei Spindelelementen versehen, die zueinander
hinweisen, und der Hauptkörper
ist mit zwei Löchern
ausgebildet, die den Spindelelementen entsprechen. Das Deckelelement
ist mit ausgenommenen Bereichen in der Umgebung der Spindelelemente
ausgebildet, und die ausgenommenen Bereiche vermindern eine Beanspruchung,
die auf einer elastischen Verformung basiert, wenn die Spindelelemente
mit den Löchern
in Eingriff geraten.
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Die
ausgenommenen Bereiche sind in solchen Positionen ausgebildet, dass
sie nicht mit der in dem Kartuschenaufbewahrungsgehäuse aufbewahrten
Kartusche interferieren.
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Das
Spindelelement und/oder die Öffnung hat
eine Führungsfläche zum
Führen,
wenn das Spindelelement mit dem Loch in Eingriff gerät.
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Die
Löcher
sind an zwei Kanten eines hervorstehenden Bereichs ausgebildet,
der an einem oberen Bereich einer in Tiefenrichtung verlaufenden Wand
vorgesehen ist, ausgebildet auf der Seite gegenüber der Öffnung des Hauptkörpers, und
der Kantenbereich, auf der Seite der Öffnung, des Lochs ist versetzt
in Richtung der Öffnung
von einer Innenfläche
der in Tiefenrichtung verlaufenden Wand aus, welche außerhalb
zumindest des Lochs vorgesehen ist.
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Das
Kartuschenaufbewahrungsgehäuse weist
außerdem
eine Rippe zum Verbinden des hervorstehenden Bereichs mit der Bodenwand
des Hauptkörpers
entlang der in Tiefenrichtung verlaufenden Wand auf.
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Das
Kartuschenaufbewahrungsgehäuse weist
außerdem
ein Schließelement
auf, das in den ausgenommenen Bereich eintritt, wenn das Deckelelement
sich in die Schließposition
verdreht.
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Gemäß dem dritten
Aspekt der Erfindung tritt, wenn das Deckelelement sich in die Schließposition
verdreht, eine untere Kante des Kartuschenhalteelements in den ausgenommenen
Bereich ein, der in der Innenfläche
des Hauptkörpers
ausgebildet ist, und eine obere Kante des Halteelements steht weiter hervor
als die Innenfläche
des Hauptkörpers.
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In
dem oben erläuterten
Kartuschenaufbewahrungsgehäuse
tritt, wenn sich die Deckelelement in die Schließposition verdreht, die untere
Kante des Kartuschenhalteelements in den ausgenommenen Bereich ein,
der in der Innenfläche
des Hauptkörpers ausgebildet
ist, und die obere Kante steht weiter von der Innenfläche des
Hauptkörpers
hervor. Die Indexkarte kann dadurch sandwichartig zwischen der unteren
Kante des Kartuschenhalteelements und dem ausgenommenen Bereich
in der Innenfläche
des Hauptkörpers
angeordnet werden, und so wird das Festhalten der Indexkarte sichergestellt.
Außerdem steht
die obere Kante des Kartuschenhalteelements hervor, und es entsteht
ein Abstand von der Innenfläche
des Hauptkörpers.
Daher reibt, wenn die Indexkarte sich zwischen der Kartusche und
dem Hauptkörper
befindet, die Kartusche nie gegen die Indexkarte, selbst wenn die
Kartusche hineingebracht und herausgenommen wird, was exzellent
ist für
eine Handhabbarkeit durch Erleichtern des Einbringens und Herausziehen
der Kartusche.
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Ein
Kartuscheneinführbereich
zum Erleichtern des Einführens
der Kartusche ist an dem Kantenbereich, auf der Seite der Öffnung,
des Kartuschenhalteelements vorgesehen. Dies erleichtert das Einführen der
Kartusche in das Kartuschenhalteelement.
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Der
Kartuscheneinführbereich
hat einen schrägen
Oberflächenbereich
oder einen gestuften Bereich, und eine vordere Kante, auf der Seite
der Öffnung,
des schrägen
Oberflächenbereichs
und des gestuften Bereichs ist niedriger als die Innenfläche des
Hauptkörpers,
wenn sich das Deckelelement in die Schließposition verdreht. Mit diesem
Beitrag kann die Kartusche, wenn sie sich im Vorgang des Einbringens
oder Herausnehmens befindet, reibungslos eingebracht und herausgezogen
werden, ohne dass sie sich verfängt,
was die Handhabung vereinfacht. Insbesondere wenn die Kartusche
eingebracht wird, entsteht kein Widerstand wie beispielsweise ein
Verfangen an der vorderen Kante des Kartuschenhalteelements, was
ein vorteilhafter Aspekt ist.
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Ein
hervorstehender Bereich zum Positionieren der Kartusche ist an einer
Ecke der Oberfläche des
Deckelelements vorgesehen, welche zu der Seitenfläche der
Kartusche hinweist, wenn die Kartusche gehalten wird. Mit dieser
Konfiguration ist, wenn die Kartusche mittels des Kartuschenhalteelements gehalten
wird, der Abstand definiert durch die hervorstehenden Bereiche,
die an den Ecken zwischen der Seitenfläche der Kartusche und der Oberfläche des Kartuschenhalteelements
vorgesehen sind. Selbst wenn die Kartusche schräg eingebracht wird, um ein Beispiel
zu nennen, stößt daher
der Verschlusskantenbereich auf der Seitenfläche der Kartusche nicht gegen
die Oberfläche
des Kartuschenhalteelements, so dass es machbar wird, den Nachteil
zu vermeiden, dass die Oberfläche
eingekerbt wird.
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Wenn
sich das Deckelelement zwischen der Öffnungsposition und der Schließposition
verdreht, ist der Hauptkörper
mit einem Vorsprung ausgebildet, an welchem der Hauptkörper in
Kontakt mit dem Deckelelement gebracht wird. Mit dieser Konstruktion wird,
wenn das Deckelelement geöffnet
und geschlossen wird, das Deckelelement in Kontakt mit dem Hauptkörper bei
diesem Vorsprung gebracht, was das Öffnen und Schließen des
Deckelelements sicherstellt. Es ist auch möglich, ein Spiel des Deckelelements
zu beschränken,
wenn sich das Deckelelement in die Schließposition verdreht.
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Es
ist wünschenswert,
dass der hervorstehende Bereich, der mit dem ausgenommenen Bereich
in Eingriff gerät,
welcher an der Seitenfläche
der Kartusche vorgesehen ist, wenn die Kartusche eingebracht wird,
und das Kartuschenhalteelement in verschiedenen Positionen des Deckelelements
vorgesehen sind. Beim Herstellen des oben beschriebenen Deckelelements,
indem es unter Verwendung einer Gießform ausgebildet wird, beinhalten
dieser Vorsprung und das Kartuschenhalteelement Unterschnitte hinsichtlich
einer Struktur der Gießform,
und daher beinhaltet die Gießform
die Verwendung eines geneigten Schlittens und eines Gleitkerns.
Wenn das Deckelelement so aufgebaut ist, dass der Vorsprung nahe
an das Kartuschenhalteelement heran gerät, könnte sich eine Festigkeit der
Gießform,
die diesen geneigten Schlitten und den Gleitkern verwendet, verschlechtern.
Daher kann die Festigkeit der Gießform verbessert werden, indem
diese beiden Komponenten in verschiedenen Positionen vorgesehen
werden.
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Ein
Drehelement, das so in Eingriff gerät, dass das Deckelelement sich
mit Bezug auf den Hauptkörper
dreht, ist in einer Position vorgesehen, die anders ist als diejenigen
des hervorstehenden Bereichs und des Kartuschenhalteelements, des
Deckelelements, wodurch die Festigkeit der Gießform zum Ausbilden des Deckelelements
verbessert werden kann.
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Ein
Verfahren zum Herstellen eines Deckels für ein Aufbewahrungsgehäuse für eine Kartusche weist
einen Schritt des Ausbildens einer äußeren Oberfläche eines
Deckelelements durch eine feste Gießform auf, einen Schritt des
Ausbildens einer Innenfläche
dieses Deckelelements durch eine bewegliche Gießform, einen Schritt des Ausbildens
einer Kartuschenhalterung durch ein erstes Gießformelement, und einen Schritt
zum Ausbilden eines hervorstehenden Bereichs mittels eines zweiten
Gießformelements,
das in einer Richtung beweglich ist, die sich von der des ersten
Gießformelements
unterscheidet. Gemäß diesem
Verfahren können
das Deckelelement, das den hervorstehenden Bereich beinhaltet, und
das Kartuschenhalteelement, welche Unterschnitte hinsichtlich einer
Gießformstruktur
während
des Ausbildevorgangs beinhalten, mit einer verbesserten Festigkeit
der Gießform
und mit einer verlängerten
Lebensdauer der Gießform
hergestellt werden. So ist es möglich,
die Produktivität
des Kartuschenaufbewahrungsgehäuses
zu verbessern. Die oben beschriebenen beiden Gießformelemente können so
aufgebaut sein, dass sie eine Struktur zum Ausarbeiten der Unterschnitte
haben, die so ausgebildet ist, dass sie in dem hervorstehenden Bereich und
dem Kartuschenhalteelement beinhaltet ist.
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Gemäß dem vierten
Aspekt der Erfindung ist ein Rippenelement, das höher ist
als eine Dicke der Kartusche, in der Umgebung des Kantenbereichs des
Deckelelements vorgesehen, und zwar auf der Seite der Drehspindel.
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In
dem oben beschriebenen Kartuschenaufbewahrungsgehäuse stößt, da das
in der Umgebung des Kantenbereichs des Deckelelements auf der Seite
der Drehspindel vorgesehene Rippenelement höher ist als die Dicke der Kartusche,
wenn sich das Deckelelement in der geschlossenen Position befindet,
das Rippenelement des Deckelelements weiter vorn gegen den Hauptkörper an,
selbst indem das Deckelelement und der Hauptkörper fest gegen die Seite der
Drehspindel gedrückt
werden. Demzufolge haben das Deckelelement und der Hauptkörper fast keine
Verformungen und werden nicht in Kontakt mit der Kartusche gebracht,
wodurch es möglich
wird, eine Beschädigung
der Kartusche und des Aufbewahrungsgehäuses zu verhindern.
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Wenn
der vorstehende Bereich des Deckelelements mit dem ausgenommenen
Bereich in Eingriff gerät,
nachdem die Kartusche eingebracht worden ist, ist das Rippenelement
so vorgesehen, dass das Rippenelement nahe an die Seitenfläche der
Kartusche auf der Einführseite
heran gerät.
Auf der Grundlage dieses Aufbaus gerät der ausgenommene Bereich
der Kartusche mit dem hervorstehenden Bereich des Deckelelements
in Eingriff, und die Kartusche wird fest mit der Hilfe eines Vorspannelements gehalten.
Die Seitenfläche
der Kartusche gerät
nahe an das Rippenelement heran im Eingriffszustand, und daher kann
die Kartusche fester gehalten werden, indem ein Spiel der so untergebrachten
Kartusche eingeschränkt
wird.
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Der
Hauptkörper
beinhaltet einen Bodenbereich mit einem ebenen Bereich und einer
rückwärtigen Abdeckschicht,
der eine L-förmige
Indexkarte aufbewahren kann, und eine Seitenwand, die auf der Seite
der Drehspindel vorgesehen ist. Wenn sich das Deckelelement in die
Schließposition
verdreht, führt das
Rippenelement die rückwärtige Abdecklage
der Indexkarte an dem Bodenbereich in Richtung der Seitenwand. Gemäß diesem
Aufbau drückt,
selbst wenn die Indexkarte vollständig in dem Hauptkörper aufbewahrt
ist, mit dem Drehvorgang des Deckelelements in die Schließposition
das Rippenelement die rückwärtige Abdecklage
der Indexkarte gegen die Seitenwand, wodurch die Indexkarte automatisch
sicher aufbewahrt werden kann und einfach einzupassen wird. In diesem
Fall wird, wie oben erläutert, wenn
die Struktur so ist, dass das Rippenelement nahe an die Seitenfläche der
Kartusche herangerät, der
Abstand zwischen dem Hauptkörper
und der Seitenwand schmäler,
wenn das Deckelelement sich in der Schließposition befindet, und die
rückwärtige Abdecklage
der Indexkarte wird in diesem schmalen Zwischenraum positioniert.
Selbst in einem solchen Fall, dass die rückwärtige Abdecklage der Indexkarte nicht
so verbogen ist, dass sie aufrecht steht, wird sie daher eng an
die Seitenwand des Hauptkörpers
angepasst. Als Ergebnis wird Information auf der rückwärtigen Abdecklage
der Indexkarte einfach zu lesen, so dass die visuelle Erkennbarkeit
der Indexkarte sich verbessert.
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Wenn
sich das Deckelelement in der Schließposition befindet, drückt das
Rippenelement gegen den ebenen Bereich der Indexkarte, der sich am
Bodenbereich des Hauptkörpers
befindet. Auf der Grundlage dieser Konstruktion ist beispielsweise
das Rippenelement auf eine solche Höhe festgesetzt, dass es in
Kontakt mit dem ebenen Bereich gerät. Mit diesem Beitrag drückt das
Rippenelement den ebenen Bereich der Indexkarte gegen den Bodenbereich des
Hauptkörpers,
und so ist es machbar, ein Schwimmen und eine Abweichung der Indexkarte
in dem Hauptkörper
sicher zu verhindern.
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Das
Rippenelement kann in einem Teil der Umgebung des Kantenbereichs
auf der Seite der Drehspindel vorgesehen sein. Es ist nicht erforderlich,
dass das Rippenelement so vorgesehen ist, dass es sich von einem
Ende zum anderen Ende des Bereichs erstreckt, der mit dem Kartuschenhalteelement
des Deckelelements versehen ist, und es kann auch teilweise oder
in Abständen
dazwischen vorgesehen sein.
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Das
Aufbewahrungsgehäuse,
in welches hinein die Kartusche gebracht wird, kann außerdem auch
dadurch geschaffen werden, dass die Kartusche in das so aufgebaute
Aufbewahrungsgehäuse eingebracht
wird.
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Andere
Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden aus der
folgenden Beschreibung im Zusammenhang mit den begleitenden Zeichnungen
klar ersichtlich.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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Die
begleitenden Zeichnungen, die in die Beschreibung aufgenommen sind
und einen Teil davon bilden, veranschaulichen gegenwärtig bevorzugte Ausführungsformen
der Erfindung, und sie dienen zusammen mit der oben erfolgten allgemeinen
Beschreibung und der noch folgenden ausführlichen Beschreibung der bevorzugten
Ausführungsformen dazu,
das Prinzip der Erfindung zu erläutern.
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1 ist
eine perspektivische Ansicht, die ein Aufbewahrungsgehäuse zeigt,
das eine Minidisk aufnehmen kann, in einer ersten Ausführungsform, und
die einen Zustand zeigt, wo ein Deckelelement geschlossen ist.
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2 ist
eine perspektivische Ansicht, die das Aufbewahrungsgehäuse zeigt,
das die Minidisk aufnehmen kann, in der ersten Ausführungsform, und
die einen Zustand zeigt, wo das Deckelelement geöffnet ist.
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3 ist
eine perspektivische Ansicht, die das Deckelelement in 2 zeigt.
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4 ist
eine perspektivische Ansicht, die einen Hauptkörper in 2 zeigt.
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5 ist
eine perspektivische Ansicht, die eine Unterseite des Deckelelements
in 3 zeigt, wenn es umgedreht ist.
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6 ist
eine Draufsicht des Aufbewahrungsgehäuses in 1 in einem
Zustand, wo das Deckelelement geschlossen ist.
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7 ist
eine Ansicht, die das Aufbewahrungsgehäuse in einem Querschnitt entlang
der Linie VII-VII in 6 zeigt, gesehen in einer Pfeilrichtung.
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8 ist
eine Ansicht, die das Aufbewahrungsgehäuse im Querschnitt entlang
der Linie VIII-VIII in 6 zeigt, gesehen in einer Pfeilrichtung.
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9 ist
eine Ansicht, die das Aufbewahrungsgehäuse im Querschnitt entlang
der Linie IX-IX in 6 zeigt, gesehen in einer Pfeilrichtung.
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10 ist
eine perspektivische Ansicht, die eine Indexkarte zeigt, welche
für das
Aufbewahrungsgehäuse
in jeder Ausführungsform
verwendbar ist.
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11 ist
eine perspektivische Ansicht, die ein modifiziertes Beispiel der
Indexkarte zeigt, welche für
das Aufbewahrungsgehäuse
in jeder Ausführungsform
verwendbar ist.
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12 ist
eine Ansicht, die eine obere Fläche
einer Minidisk M anhand eines Beispiels zeigt.
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13 ist
eine Ansicht, die eine untere Fläche
der Minidisk M anhand eines Beispiels zeigt.
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14 ist
eine vergrößerte Ansicht,
die eine Ecke eines hinteren Kantenbereichs eines Aufbewahrungsgehäuses zeigt,
das die Minidisk aufnehmen kann, und zwar in einer zweiten Ausführungsform.
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15 ist
eine Ansicht, die den Hauptkörper des
Aufbewahrungsgehäuses
im Querschnitt entlang der Linie XV-XV in 14 zeigt,
gesehen in einer Pfeilrichtung.
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16 ist
eine vergrößerte Ansicht ähnlich 14,
die nur eine in Tiefenrichtung verlaufende Wand 34 im Querschnitt
entlang der Linie XVI-XVI in 15 zeigt,
wenn ein Deckelelement 20 entfernt ist.
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17 ist
eine perspektivische Ansicht, die die Umgebung eines Lochs in dem
Hauptkörper
des Aufbewahrungsgehäuses
in 14 zeigt.
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18 ist
eine Ansicht entsprechen 14, die
ein modifiziertes Beispiel der zweiten Ausführungsform zeigt.
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19 ist
eine Ansicht, die die Konstruktion im Querschnitt entlang der Linie
XIX-XIX in 18, gesehen in einer Pfeilrichtung.
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20 ist
eine Ansicht entsprechend 17, die
ein modifiziertes Beispiel der zweiten Ausführungsform zeigt.
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21 ist
eine Ansicht, die das Aufbewahrungsgehäuse zeigt, das die Minidisk
aufnehmen kann, und zwar in einem Zustand, wo das Deckelelement
geschlossen ist, in einer dritten Ausführungsform,
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22 ist
eine Ansicht, die das Aufbewahrungsgehäuse zeigt, das die Minidisk
aufnehmen kann, in einem Zustand, wo das Deckelelement geöffnet ist,
in der dritten Ausführungsform.
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23 ist
eine perspektivische Ansicht, die das Deckelelement in 21 zeigt.
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24 ist
eine perspektivische Ansicht, die den Hauptkörper in 21 zeigt.
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25 ist
eine perspektivische Ansicht, die die Unterseite des Deckelelements
in 23 zeigt, wenn dieses umgedreht ist.
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26 ist
eine Draufsicht, die das Aufbewahrungsgehäuse in 22 in
dem Zustand zeigt, wo das Deckelelement geschlossen ist.
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27A ist eine Ansicht, die das Aufbewahrungsgehäuse im Querschnitt
entlang der Linie VIIA-VIIA in 26 zeigt,
gesehen in einer Pfeilrichtung. 27B ist
eine perspektivische Ansicht, die schematisch das Halteelement in
der Umgebung des vorderen Endes des Aufbewahrungsgehäuses zeigt.
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28 ist
eine Ansicht, die das Aufbewahrungsgehäuse im Querschnitt entlang
der Linie VIII-VIII in 26 zeigt, gesehen in einer Pfeilrichtung.
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29 ist
eine Ansicht, die das Aufbewahrungsgehäuse im Querschnitt entlang
der Linie IX-IX in 26 zeigt, gesehen in einer Pfeilrichtung.
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30 ist
eine Ansicht, die das Deckelelement in den 23 und 25 zeigt,
gesehen von einer inneren Oberfläche
aus.
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31A ist eine Querschnittsansicht, die eine Gießform zeigt
entlang der Linie a-a in 30, welche
einem Halteelement des Deckelelements entspricht; 31B ist eine Schnittansicht der Gießform, welche
eine Bewegung zeigt in einem Lösevorgang
der Gießform
in 31A.
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32 ist
eine Schnittansicht der Gießform entlang
der Linie b-b in 30, welche einer Schwellung
(einem hervorstehenden Bereich) eines Arms des Deckelelements entspricht.
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33 ist
eine Schnittansicht der Gießform entlang
der Linie c-c in 30, welche einem hervorstehenden
Bereich des Deckelelements entspricht.
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34A ist eine perspektivische Ansicht, die ein
Beispiel der Minidisk M zeigt; die 34B und 34C sind teilweise Ansichten zum Erläutern eines
Problems, das in dem Aufbewahrungsgehäuse des Stands der Technik
inhärent
ist.
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35 ist
eine perspektivische Ansicht, die ein Aufbewahrungsgehäuse zeigt,
das eine Minidisk aufnehmen kann, und zwar in einer vierten Ausführungsform,
und die den Zustand zeigt, wo das Deckelelement geschlossen ist.
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36 ist
eine perspektivische Ansicht, die das Aufbewahrungsgehäuse zeigt,
das die Minidisk aufnehmen kann, und zwar in der vierten Ausführungsform,
und die den Zustand zeigt, wo das Deckelelement geöffnet ist.
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37A ist eine perspektivische Ansicht, die das
Deckelelement in 36 zeigt; 37B ist eine Schnittansicht des Deckelelements
entlang der Linie IIB-IIB in 37A,
gesehen in einer Pfeilrichtung.
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38A ist eine perspektivische Ansicht, die den
Hauptkörper
in 36 zeigt; 38B ist
eine perspektivische Ansicht des Hauptkörpers im Querschnitt entlang
der Linie IVB-IVB in 38A.
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39 ist
eine perspektivische Ansicht, die eine Unterseite des Deckelelements
in 37A zeigt, wenn dieses umgedreht ist.
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40 ist
eine Draufsicht, die die Aufbewahrung in dem Zustand zeigt, wo das
Deckelelement geschlossen ist.
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41A ist eine Schnittansicht, die das Aufbewahrungsgehäuse entlang
der Linie VIIA-VIIA in 40 zeigt, gesehen in einer Pfeilrichtung; 41B ist eine schematische Perspektive des Halteelements,
die die Umgebung einer vorderen Kante des Aufbewahrungsgehäuses im
Schnitt entlang der Linie VIIB-VIIB in 40 zeigt.
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42 ist
eine Schnittansicht, die das Aufbewahrungsgehäuse entlang der Linie VIII-VIII
in 40 zeigt, gesehen in einer Pfeilrichtung.
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43A ist eine Schnittansicht, die das Aufbewahrungsgehäuse entlang
der Linie IX-IX in 40 zeigt, gesehen in einer Pfeilrichtung; 43B ist eine Schnittansicht ähnlich 43A,
die zeigt, wie das Deckelelement sich aus einem geöffneten
in einen geschlossenen Zustand verdreht.
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44 ist
eine erläuternde
Schnittansicht des Aufbewahrungsgehäuses ohne Rippenelement, die
einen Effekt in einer vierten Ausführungsform zeigt.
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45 ist
eine perspektivische Ansicht, die das Aufbewahrungsgehäuse in dem
Zustand zeigt, wo das Deckelelement geöffnet ist, einem modifizierten
Beispiel der ersten Ausführungsform.
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46 ist
eine Ansicht, die den Hauptkörper des
Aufbewahrungsgehäuses
in 45 zeigt.
-
47 ist
eine perspektivische Ansicht, die das Deckelelement des Aufbewahrungsgehäuses in 45 zeigt.
-
48 ist
eine perspektivische Ansicht, die die Indexkarte zeigt, welche für das Aufbewahrungsgehäuse in 45 verwendbar
ist.
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49 ist
eine Schnittansicht ähnlich 7, die
die Umgebung einer Öffnung
in dem Zustand zeigt, wo das Aufbewahrungsgehäuse in 45 geschlossen
ist; und
-
50 ist
eine Schnittansicht, die den Hauptkörper gesehen in einer Richtung
entlang der Linie DD-DD in 46 zeigt.
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BESCHREIBUNG
DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
-
Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung werden nun mit Bezug auf die begleitenden Zeichnungen
beschrieben.
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<Erste Ausführungsform>
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Die 1 und 2 sind
perspektivische Ansichten, die jede ein Aufbewahrungsgehäuse zeigen,
das eine Minidisk in einer ersten Ausführungsform aufnehmen kann. 1 zeigt
einen Zustand, wo ein Deckelelement geschlossen ist (d.h. das Deckelelement
sich in einer Schließposition
befindet). 2 zeigt einen Zustand, wo das
Deckelelement geöffnet ist
(d.h. das Deckelelement sich in einer Öffnungsposition befindet).
-
Mit
Bezug auf die 1 und 2 ist ein dünnes kastenartiges
Aufbewahrungsgehäuse 10 aus
einem Deckelelement 20 und einem Hauptkörper 30 aufgebaut,
der als separates Element von dem Deckelelement 20 definiert
ist. Wie in 1 dargestellt, ist das Aufbewahrungsgehäuse 10 mit
einer Öffnung
OP an einer vorderen Oberfläche
ausgebildet, durch welche hindurch eine Minidisk M (12 und 13)
eingebracht und herausgenommenen werden kann. Es ist übrigens
bevorzugt, dass der Hauptkörper 30 und
das Deckelelement 20 aus einem Kunstharz gemacht sind,
das eine gewisse Transparenz zeigt, beispielsweise Polykarbonatkunstharz,
Polystyrenkunstharz, acrylischem Kunstharz und AS-Kunstharz.
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3 ist
eine perspektivische Ansicht, die nur das Deckelelement 20 zeigt. 4 ist
eine perspektivische Ansicht, die nur den Hauptkörper 30 zeigt. 5 ist
eine perspektivische Ansicht, die die Unterseite des Deckelelements 20 zeigt,
wenn dieses umgedreht ist. Zunächst
mit Bezug auf 4 wird anfangs der Hauptkörper 30 erläutert. Der Hauptkörper 30 ist
integral aufgebaut aus einer rechteckigen Bodenwand 31,
einer mit einer Seite der Bodenwand 31 verbundenen linken
Seitenwand 32, einer rechten Seitenwand 33, die
mit einer Seite verbunden ist, die zu der oben genannten einen Seite hinweist,
und einer in Tiefenrichtung verlaufenden Wand 34, die mit
einer Seite der Bodenwand 31 verbunden ist und rechtwinklig
zu zwei Seitenwänden 32, 33 verläuft. Die
Bodenwand 31 ist mit einem rechteckigen gekerbten Bereich 31a ausgebildet
entlang einer Seite, die zu der einen Seite hinweist, mit welcher
die in Tiefenrichtung verlaufende Wand 34 verbunden ist
(im Folgenden bezeichnet als eine eine Öffnung bildende Seite). Außerdem ist
die Bodenwand 31 mit flachen länglichen ausgenommenen Bereichen 31b bzw. 31c in
den Umgebungen der linken 32 und der rechten Seitenwand 33 ausgebildet.
Außerdem
ist die Bodenwand 31 in der Umgebung der in Tiefenrichtung
verlaufenden Wand 34 mit Plattenelementen 31f, 31g ausgebildet,
die sich parallel zu den Seitenwänden 32, 33 erstrecken.
Ein gestufter Bereich 31d ist geringfügig höher in naher Umgebung der die Öffnung bildenden
Seite der Bodenwand 31 ausgebildet.
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Die
Seitenwände 32, 33 haben Öffnungen 32a, 33a,
die an Endbereichen nahe der die Öffnung bildenden Seite ausgebildet
sind. Ein stangenartiges Stützelement 34a ist
so vorgesehen, dass es sich über
eine gesamte Breite hinweg entlang einer oberen Kante der in Tiefenrichtung
verlaufenden Wand 34 erstreckt, an deren beiden Enden Löcher 34b ausgebildet
sind (ein Loch ist dargestellt). Das Stützelement 34a beinhaltet
einen Eingriffsbereich 34c, der in Richtung der die Öffnung bildenden
Seite von der in Tiefenrichtung verlaufenden Wand 34 aus überhängt.
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Mit
Bezug auf die 3 und 5 wird nun das
Deckelelement 20 beschrieben. Das Deckelelement 20 weist
eine rechteckige obere Wand 21 und zwei Seitenwände 22, 23 auf,
die mit der oberen Wand 21 verbunden sind. Die obere Wand 21 ist
mit einem rechteckigen gekerbten Bereich 21a entlang einer
Seite (einer eine Öffnung
bildenden Seite) ausgebildet, die zu der die Öffnung bildenden Seite des Hauptkörpers 30 (4)
hinweist, und mit einer Extrusionsöffnung 21b in der
Umgebung des Mittelpunkts. Die Extrusionsöffnung 21b ist so
ausgebildet, dass sie groß genug
ist, damit ein Finger der Hand darin eingebracht werden kann. Die
Extrusionsöffnung 21b ist
praktisch zum Herausnehmen der Minidisk M und ist, da die Minidisk
M von dem gekerbten Bereich 21a frei liegt und daher von
den Fingern ergriffen und entfernt werden kann, daher nicht notwendigerweise
unabdingbar.
-
Die
Seitenwände 22, 23 sind
mit den Umgebungen der beiden zueinander hinweisenden Seiten der
oberen Wand 21 verbunden, und daher beinhaltet die obere
Wand 21 Überhänge 21c, 21d,
die sich außerhalb
der Seitenwände 22, 23 erstrecken.
Knotenartige Stützelemente 21e, 21f sind
an Kanten gegenüber
der die Öffnung
bildenden Seite der Überhänge 21c, 21d vorgesehen,
die als gestufte Bereiche dienen. Außerdem sind die Stützelemente 21e, 21f mit
Spindelelementen 21g, 21h ausgebildet, die zueinander
hinweisen und jeweils eine kurze zylindrische Gestalt haben. Spitzen
der Spindelelemente 21g, 21h sind geringfügig verjüngt. Die
Stützelemente 21e, 21f sind
mit der oberen Wand 21 durch längliche Arme 21i, 21j verbunden.
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Die
Seitenwände 22, 23 haben
längliche Plattenelemente 22a, 23a,
die zueinander hinweisen an unteren Kanten (oberen Kanten in 5)
ausgebildet sind. Außerdem
sind einseitig eingespannte Arme 22b, 23b mit
Endbereichen der Seitenwände 22, 23 gegenüber der
die Öffnung
bildenden Seite verbunden. Spitzen dieser Arme 22b, 23b sind
mit Schwellungen 22c, 23c versehen. Außerdem sind Seitenwände 22, 23 mit
hervorstehenden Bereichen 22d (5) und 23d (3)
versehen, die in einer solchen Richtung hervorstehen, dass sie sich
voneinander trennen in den Umgebungen der Endbereiche proximal der
die Öffnung
bildenden Seite.
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6 ist
eine Draufsicht, die den Aufbewahrungsbehälter 10 in einem Zustand
zeigt, wo das Deckelelement 20 geschlossen ist. 7 ist
eine Ansicht des Aufbewahrungsgehäuses im Schnitt entlang der
Linie VII-VII in 6 gesehen in einer Pfeilrichtung. 8 ist
eine Ansicht des Aufbewahrungsgehäuses 10 im Schnitt
entlang der Linie VIII-VIII
in 6 gesehen in einer Pfeilrichtung. 9 ist
eine Ansicht des Aufbewahrungsgehäuses 10 im Schnitt entlang
der Linie XI-XI in 6 gesehen in einer Pfeilrichtung.
Die 7 und 8 zeigen nur die Komponenten
außerhalb
der Seitenwand 32 des Hauptkörpers 30, die Konstruktion
auf der Seite der Seitenwand 33 ist aber ebenfalls die
gleiche.
-
Wie
in 7 veranschaulicht, gerät in dem Zustand, wo das Deckelelement 20 geschlossen
ist, das auf der Seitenwand 22 ausgebildete Plattenelement 22a in
Kontakt mit dem ausgenommenen Bereich 31b des Hauptkörpers 30.
Außerdem
wird die in das Aufbewahrungsgehäuse,
wie durch die Zweipunktlinie angezeigt, eingebrachte Minidisk M
zwischen dem Plattenelement 22a und der oberen Wand 21 gehalten.
Eine obere Fläche
des Plattenelements 22a (23a) bildet einen Kartuschenhaltebereich,
während
eine untere Fläche
des Plattenelements 22a (23a) einen Haltebereich
für das
blattartige Element bildet.
-
Außerdem tritt,
wie in 8 dargestellt, wenn die Minidisk M in das Aufbewahrungsgehäuse eingebracht
wird, die als ein hervorstehender Bereich definierte Schwellung 22c in
einen Hohlraum C2 ein. Im in 8 dargestellten
Querschnitt stößt das Plattenelement 31f gegen
das Deckelelement 20, um einen festen Verschluss dazwischen
zu bewirken. Der Grund dafür
ist, dass das Deckelelement 20 mit der Schwellung 22c versehen
ist, und daher wird die Gießform,
wenn das Deckelelement 20 mit dem Plattenelement 31f ausgebildet
wird, kompliziert genug, um die Kosten zu erhöhen. Übrigens ist eine Nut G, die
eine rechteckige Gestalt im Querschnitt einnimmt, obwohl dies aus
den 7 und 8 offensichtlich ist, zwischen
dem Überhang 21c des
Deckelelements 20 und dem Hauptkörper 30 ausgebildet.
-
Wie
in 9 dargestellt, stößt, wenn die Minidisk M in
das Aufbewahrungsgehäuse
eingebracht wird, eine einwärtige
Kante dieser Disk gegen den Eingriffsbereich 34c des Hauptkörpers 30 und
kann sich daher nicht weiter einwärts bewegen.
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10 ist
eine perspektivische Ansicht, die eine Indexkarte veranschaulicht,
die für
das Aufbewahrungsgehäuse 10 in
der ersten Ausführungsform verwendbar
ist. 11 ist eine perspektivische Ansicht, die ein modifiziertes
Beispiel dieser Indexkarte zeigt. Mit Bezug auf 10 ist
die als ein blattartiges Element klassifizierte Indexkarte ID strukturiert
durch Falten eines rechteckigen Blatt Papiers, und sie weist einen
streifenförmigen
rückwärtigen Abdeckblattbereich
IDa und einen breiten Eintrittsbereich IDb auf.
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Wie
in 1 dargestellt, werden beim Montieren des Hauptkörpers und
des Deckelelements 20 die Spindelelemente 21g, 21h des
Deckelelements 20 in die Löcher 34b (4)
des Hauptkörpers 30 eingepasst,
während
die Arme 21i, 21j (5) elastisch
verformt werden. Wenn dies getan ist, wird das Deckelelement 20 drehbar
um die Spindelelemente 21g, 21h mit Bezug auf
den Hauptkörper 30.
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Es
folgt nun eine Erläuterung
einer Arbeitsweise in der ersten Ausführungsform, wenn die Indexkarte
sich in den Aufbewahrungsgehäuse 10 befindet.
Zunächst
wird, wie in 2 dargestellt, das Deckelelement 20 bis
in eine Position verdreht, in welcher das Deckelelement 20 mit
Bezug auf den Hauptkörper 30 geöffnet ist.
Anschließend
wird die in 10 dargestellte Indexkarte ID
dort eingesetzt, so dass das rückwärtige Abdeckblatt
IDa zu der Seitenwand 34 (4) des Hauptkörpers 30 hinweist. Wenn
das Deckelelement 20 abwärts gedreht wird in eine in 1 dargestellte
Schließposition
aus dem oben beschriebenen Zustand, ist das Einbringen der Indexkarte
beendet. In dem Zustand, wo das Deckelelement 20 geschlossen
ist, bleiben die hervorstehenden Bereiche 22d (5)
und 23d (3) des Deckelelements 20 im
Eingriff mit den Löchern 32a, 33a des
Hauptkörpers 30,
und daher kann es nicht passieren, dass sich das Deckelelement 20 versehentlich
mit Bezug auf den Hauptkörper 30 dreht. Während andererseits
beim Versuch, die Indexkarte herauszunehmen, der Vorgang in umgekehrter
Reihenfolge ausgeführt
werden kann. Die hervorstehenden Bereiche 22d, 23d und
die Löcher 32a, 33a bilden
Arretierelemente.
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Der
oben beschriebene Vorgang kann unabhängig davon ausgeführt werden,
ob die Minidisk M in dem Aufbewahrungsgehäuse 20 untergebracht
ist oder nicht. Dies beruht darauf, dass sich die Minidisk M zusammen
mit dem Deckelelement 20 dreht, was nicht mit dem Einbringen
und Herausnehmen der Indexkarte interferiert. Der Hauptkörper 30 und
das Deckelelement 20 sind aus dem transparenten Kunstharz gemacht,
und daher kann der Benutzer Buchstaben lesen, die auf dem rückwärtigen Abdeckblatt IDa
und dem Eintrittsbereich IDb bzw. Eintragsbereich IDb der Indexkarte
ID geschrieben sind, von außerhalb
des Aufbewahrungsgehäuses 10.
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Gemäß der ersten
Ausführungsform
befindet sich die Indexkarte ID innerhalb des Hauptkörpers 30,
und dann wird das Deckelelement 20 geschlossen, wodurch
die Indexkarte ID, wie es in 7 dargestellt
ist, fixiert wird, während
ihre Seitenkante in dem ausgenommenen Bereich 31b des Hauptkörpers 30 mittels
des Plattenelements 22a des Deckelelements 20 gepresst
wird. Demzufolge wird, selbst wenn die Minidisk M nicht in dem Aufbewahrungsgehäuse 10 untergebracht
ist, die Indexkarte ID fest fixiert und fällt nie versehentlich aus dem
Aufbewahrungsgehäuse 10 über die Öffnung OP
(1). Wenn sie mittels des Plattenelements 22a in
dem ausgenommenen Bereich 31b gepresst wird, wird übrigens
die Indexkarte ID nie zerrissen, obwohl ihre Seitenkante eventuell
leicht verbogen wird, weil der ausgenommene Bereich 31b nämlich flach
ist.
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Wenn
es nicht gewünscht
wird, dass die Indexkarte überhaupt
verbogen wird, kann eine in 11 dargestellte
Indexkarte ID' nützlich sein.
Die in 11 veranschaulichte Indexkarte
ID' ist ähnlich der
in 10 dargestellten, hat aber den Unterschied, dass
rechteckige Kerben IDc an zwei Seitenkanten des Eintragsbereichs
IDb ausgebildet sind. Die Kerbe IDc hat im Wesentlichen die gleiche
Konfiguration wie der ausgenommene Bereich 31b des Hauptkörpers 30,
und daher wird das Plattenelement 22a des Deckelelements 20 in
die Kerbe IDc eingepasst, indem die Indexkarte ID' in dem Hauptkörper 30 vorgesehen
wird und das Deckelelement 20 geschlossen wird. Demzufolge
wird, selbst wenn das Deckelelement 20 geschlossen wird,
die Indexkarte ID' nie
verbogen, und die Kerbe IDc verfängt
sich an dem Plattenelement 22a, wodurch die Indexkarte
nie versehentlich aus dem Aufbewahrungsgehäuse 10 über die Öffnung OP
herausfällt,
selbst wenn die Minidisk M sich nicht in dem Aufbewahrungsgehäuse 10 befindet.
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Es
wird nun ein Vorgang in der ersten Ausführungsform erläutert, wenn
die Minidisk M in dem Aufbewahrungsgehäuse 10 untergebracht
wird. Wie bei dem hüllenartigen
Aufbewahrungsgehäuse
gemäß dem Stand
der Technik kann die Minidisk M in das Aufbewahrungsgehäuse 10 eingesetzt
und daraus herausgenommen werden in dem Zustand, wo das Deckelelement 20 geschlossen
ist, gemäß der ersten
Ausführungsform.
Wie oben diskutiert, stößt, wenn
die Minidisk M in das Aufbewahrungsgehäuse eingebracht wird, ihre
Einwärtskante
gegen den Eingriffsbereich 34c (9) des Hauptkörpers 30 und kann
sich daher nicht weiter einwärtsbewegen.
Wenn versucht wird, die Minidisk M einzuschieben, bis ihre Einwärtskante
gegen die Seitenwand 34 anstößt, kann die Möglichkeit
bestehen, dass das Deckelelement 20 in einem solchen Zustand
nicht geöffnet
werden kann, und dass das Aufbewahrungsgehäuse, wenn es zwangsweise geöffnet wird,
eventuell beschädigt
wird.
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Wenn
die Minidisk M in das Aufbewahrungsgehäuse 10 eingebracht
wird, während
das Deckelelement geschlossen bleibt, ist außerdem der gestufte Bereich 31d an
der Öffnungsseite
des Hauptkörpers 30 höher um eine
Dicke der Karte als die Bodenwand 31, auf welcher sich
die Indexkarte ID befindet, so dass die Indexkarte ID, die zuvor
innen vorgesehen wurde, die Vorwärtsbewegung
des Aufbewahrungsgehäuses 10 nicht
behindert.
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In
dem Fall, in dem die Minidisk M aus dem Aufbewahrungsgehäuse 10 herausgenommen
wird, wenn das Deckelelement 20 geschlossen ist, kann der
Benutzer den Finger seiner oder ihrer Hand gegen die Minidisk M
drücken,
die von der Extrusionsöffnung 21b des
Deckelelements freiliegt, und so die Minidisk M herausdrücken, oder
er bzw. sie kann die Minidisk M herausziehen durch Halten der Minidisk M,
die von den mittleren Kerben 21a, 31a freigelegt wird.
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Die
Minidisk M kann eingebracht werden entlang der unteren Fläche des
Deckelelements 20 in dem Zustand, in dem das Deckelelement 20 geöffnet ist.
In einem solchen Fall stößt die Einwärtskante
der Minidisk M gegen den Eingriffsbereich 34c (9), und
die Hohlräume
C1, C2 geraten in Eingriff mit den Schwellungen 22c, 23c des
Deckelelements 20, mit dem Ergebnis, dass die Minidisk
M mittels des Deckelelements 20 gehalten wird.
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In
der ersten Ausführungsform
ist außerdem die
Nut G (d.h. ein Zwischenraum), wie in den 7 und 8 dargestellt,
zwischen dem Hauptkörper 30 und
dem Deckelelement 20 ausgebildet. Mit der Verwendung dieser
Nut G kann demzufolge das Aufbewahrungsgehäuse in der ersten Ausführungsform
in einem Behälter
zum Aufnehmen von mehreren Aufbewahrungsgehäusen untergebracht werden,
wie er beispielsweise in der japanischen offengelegten Patentanmeldung
Nr. 8-295385 offenbart ist.
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Ein
modifiziertes Beispiel der ersten Ausführungsform wird nun beschrieben.
Das Aufbewahrungsgehäuse
in diesem modifizierten Beispiel ist so aufgebaut, dass Öffnungsseite
Bereiche der Halteelemente 22a, 23a des Deckelelements 20,
die zum Halten der Minidisk dienen, wie in 45 dargestellt gekerbt
sind, und Ausnehmungen 31b, 31c des Hauptkörpers, die
diesen entsprechen, teilweise abgeflacht sind. Daher konzentriert
sich die Erläuterung nur
auf die unterschiedlichen Ausgestaltungen.
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Wie
in 47 dargestellt, sind die öffnungsseitigen Bereiche der
Plattenelemente 22a, 23a, die die Halteelemente
für das
blattartige Element bilden, teilweise eingekerbt, so dass gekerbte
Bereiche 26, 27 gebildet sind. Wie in 46 dargestellt,
sind außerdem
flache Bereiche 31m, 31n in der Nähe der Ausnehmungen 31b, 31c des
Hauptkörpers 30 ausgebildet,
entsprechend den gekerbten Bereichen 26, 27. Eine
in 48 dargestellte Indexkarte IID beinhaltet Ohrelemente
IDd an beiden Enden zusätzlich zu
dem, was in 11 dargestellt ist.
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Die
Indexkarte IID in 48 ist in dem Aufbewahrungsgehäuse in 45 untergebracht,
und das Deckelelement wird geschlossen, wobei, wie in 49 dargestellt,
das Ohrelement IDd der Indexkarte IDD sandwichartig zwischen dem
flachen Bereich 31m und einer vorderen Kante 29 der
Seitenwand 22 des Deckelelements sandwichartig angeordnet
ist, um so die Indexkarte fest auf der Öffnungsseite zu halten. Die
Indexkarte ID' in 11 kann,
selbst wenn das Deckelelement geschlossen wird, gegen die Öffnungsseite
gepresst werden, selbst wenn das Deckelelement geschlossen wird und
demzufolge schwimmt. Dieses Schwimmen ist, wenn es unter einem Höhenunterschied
dd geschieht, der in 50 dargestellt ist, nicht nachteilig. Wenn
dieses Schwimmen aber stärker
ist als über den
Höhenunterschied
dd hinweg, verfängt
sich die Minidisk, wenn sie darin eingebracht wird, an der Indexkarte
mit dem Ergebnis, dass die Minidisk nicht eingesetzt werden kann.
Gemäß dem vorliegenden modifizierten
Beispiel wird aber das Ohrelement der Indexkarte sandwichartig zwischen
dem Hauptkörper und
der vorderen Kante der Seitenwand des Deckelelements in der Nähe der Öffnung angeordnet,
so dass es machbar wird, das Schwimmen der Indexkarte bei der Öffnung zu
verhindern.
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Die
vorliegende Erfindung ist bis jetzt mittels der Ausführungsform
diskutiert worden, sollte aber nicht auf die hier beschriebene Ausführungsform
beschränkt
sein. Die vorliegende Erfindung kann natürlich geeignet modifiziert
und verbessert werden. Beispielsweise kann die vorliegende Erfindung
auf Aufbewahrungsgehäuse
zum Aufbewahren einer CD und anderer Kartuschen angewandt werden,
ohne dass sie auf die Minidisk beschränkt wäre.
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Das
Aufbewahrungsgehäuse
für die
Kartusche in der ersten Ausführungsform
beinhaltet die Öffnung,
die zwischen dem Hauptkörper
und dem Deckelelement ausgebildet ist, durch welche das Einbringen
der Kartusche von außen
möglich
ist, wenn das Deckelelement sich in die Schließposition verdreht, und außerdem das
Kartuschenhalteelement zum Halten der Kartusche zwischen dem Hauptkörper und
dem Deckelelement und integralen Drehen der Kartusche, wenn sich
das Deckelelement in die Öffnungsposition
verdreht. Daher dreht die Kartusche in dem Aufbewahrungsgehäuse sich
ebenfalls durch Drehen des Deckelelements. Die Indexkarte kann,
selbst wenn sie beispielsweise zwischen der Kartusche und dem Hauptkörper vorgesehen
ist, geholt werden, ohne die Kartusche herauszuziehen.
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<Zweite Ausführungsform>
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Das
Aufbewahrungsgehäuse
zum Aufbewahren der Minidisk in einer zweiten Ausführungsform
hat die gleiche Ausgestaltung wie dasjenige nach 9,
und daher sind die gleichen Komponenten mit den gleichen Bezugsziffern
bezeichnet, und auf ihre Erläuterung
wird verzichtet.
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14 ist
eine vergrößerte Ansicht,
die einen Eckbereich an der hinteren Kante des Aufbewahrungsgehäuses in
der zweiten Ausführungsform zeigt. 15 ist
eine Ansicht im Schnitt entlang der Linie XV-XV, gesehen in einer
Pfeilrichtung, welche den Hauptkörper 30 des
Aufbewahrungsgehäuses
in 14 zeigt. 16 ist
eine Ansicht im Schnitt entlang der Linie XVI-XVI, die nur die in
Tiefenrichtung verlaufende Wand 34 zeigt, wobei das Deckelelement
in der 15 entfernt ist, und sie ist
eine vergrößerte Ansicht ähnlich 14. 17 ist
eine perspektivische Ansicht, die die Umgebung der Öffnung des
Hauptkörpers 30 zeigt.
Durch diese Figuren hindurch ist das Spindelelement des Deckelelements ebenfalls
zusammen dargestellt. Die Konstruktion mit diesem Spindelelement
und dem Loch wird genauer mit Bezug auf die Zeichnungen erläutert. Die
Erläuterung
konzentriert sich aber auf eines der beiden Spindelelemente, die
die gleiche Konfiguration haben, und eines der beiden Löcher, die
ebenfalls die gleiche Konfiguration haben.
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Wie
in 15 dargestellt, hat das hervorstehende Element 34a,
das an einer oberen Kante (einer linken Kante in 15)
der in Tiefenrichtung verlaufenden Wand 34 ausgebildet
ist, eine im Querschnitt trapezoide Gestalt und ist dicker als die
in Tiefenrichtung verlaufende Wand 34. Das hervorstehende
Element 34a ist mit einem Loch 34b in der Nähe seines
Mittelpunkts ausgebildet. Die in Tiefenrichtung verlaufende Wand 34 erstreckt
sich abwärts
des hervorstehenden Bereichs 34a und erreicht einen Kantenbereich 35 der
in Tiefenrichtung verlaufenden Wand, wie in 16 dargestellt.
Eine untere Kante des Lochs 34b in 16 ist
einwärts
versetzt (abwärts
in 16) um einen Abstand ☐ von dem Kantenbereich 35 der
in Tiefenrichtung verlaufenden Wand. Die Gründe dafür werden im Folgenden angegeben.
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Es
war bereits bekannt, dass ein Innendurchmesser des Lochs 34b in
der Größenordnung 1,2–1,6 mm
groß sein
muss, um eine ausreichende Festigkeit des Spindelelements 21h (5)
herzustellen, das von dem Loch 34b gelagert wird. Ursprünglich ist
aber die Dicke der in Tiefenrichtung verlaufenden Wand 34 beispielsweise
1,8 mm, wobei es sich um den gleichen Wert handelt wie die Dicke jeder
der Seitenwände 32, 33,
und wenn das Loch direkt in der in Tiefenrichtung verlaufenden Wand 34 ausgebildet
wird, wird daher eine Wanddicke entlang des Außenumfangs des Lochs so klein,
dass die Festigkeit sich eventuell vermindert.
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Hier
kann angenommen werden, dass die Dicke der in Tiefenrichtung verlaufenden
Wand 34 erhöht
ist, damit das Loch 34b ausgebildet werden kann. Wenn sie
erhöht
ist, könnte
dies aber zu einer Oberflächensenke
(einem Kontraktionsdefekt) in der in Tiefenrichtung verlaufenden
Wand 34 führen
während
des Kunstharzgießvorgangs,
was zu einer Beeinträchtigung
hinsichtlich der Qualität
der äußeren Ausgestaltung
führt.
Daher ist die in Tiefenrichtung verlaufende Wand 34 mit
einem viel dickeren hervorstehenden Element 34a versehen,
und das Loch 34b ist in diesem hervorstehenden Element 34a ausgebildet.
Die Wanddicke sollte im Allgemeinen 0,6–1,0 mm dick sein, damit die
ausreichende Festigkeit entlang des Außenumfangs des Lochs 34b sichergestellt
ist. Es folgt also, dass die Dicke des hervorstehenden Elements 34a in
der Größenordnung
von 2,4–3,6
mm groß sein
sollte.
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Andererseits
könnte
das Aufbewahrungsgehäuse
für die
Kartusche in einem aufrechten Zustand gelagert werden, und es ist
daher wünschenswert, dass
die äußere Oberfläche der
in Tiefenrichtung verlaufenden Wand 34 gleichmäßig flach
ist. Demzufolge ist das hervorstehende Element 34a so aufgebaut, dass
es einwärts
des Aufbewahrungsgehäuses
hervorsteht. Wenn das hervorstehende Element 34a mit einer
solchen Struktur das Loch 34b beinhaltet, das in einer
solchen Position ausgebildet ist, dass die ausreichende Festigkeit
sichergestellt ist, folgt daraus, dass die untere Kante des Lochs 34b in 16 einwärts versetzt
wird (abwärts
in 16) um den Abstand ☐ von dem Kantenbereich 35 der
in Tiefenrichtung verlaufenden Wand aus.
-
Außerdem muss
der Bereich in der Nähe
des hervorstehenden Elements 34a, der in 17 dargestellt
ist, durch die Verwendung einer Gießform mit Schiebekern ausgebildet
werden. In einem solchen Fall kann ein Modus in Betracht gezogen
werden, in welchem das gesamte hervorstehende Element 34a aufgebaut
wird durch Verwenden eines Schiebekerns, und ein Modus, in welchem
nur die Konfiguration des Lochs 34b unter Verwendung eines
damit zusammenfallenden stiftförmigen
Schiebekerns ausgebildet wird. Gemäß dem Modus zum Aufbauen des gesamten
hervorstehenden Elements 34a durch die Verwendung des Schiebekerns
muss hier die Dicke des Kantenbereichs 35 der in Tiefenrichtung
verlaufenden Wand größer sein,
was das oben beschriebene Problem hervorrufen könnte. Im Gegensatz dazu kann
gemäß dem Modus,
in welchem nur die Konfiguration des Lochs 34b unter Verwendung
des stiftförmigen
Schiebekerns ausgebildet wird, der Kantenbereich 35 der
in Tiefenrichtung verlaufenden Wand verdünnt werden, und darüber hinaus
kann ein einfacher Vorgang zum Entfernen des Stifts ausreichen, wodurch
eine Verlässlichkeit
und eine Dauerhaftigkeit der Gießform verbessert werden können.
-
Wie
oben erläutert,
nimmt übrigens
das hervorstehende Element 34a die Gestalt ein, die von
der in Tiefenrichtung verlaufenden Wand 34 nach innen hervorsteht,
und wenn das Loch 34b eine große Kraft von dem Spindelelement 21h (5)
aufnimmt, kann daher eine Möglichkeit
bestehen, dass die Beanspruchung der in Tiefenrichtung verlaufenden Wand 34 übermäßig groß wird.
Da dies der Fall ist, ist, wie in den 19 und 21 dargestellt,
eine Rippe 34d entlang der in Tiefenrichtung verlaufenden Wand 34 strukturiert,
die sich von dem hervorstehenden Element 34a hin zur Bodenwand 31 erstreckt.
Da die so aufgebaute Rippe 34d vorgesehen ist, ist es machbar,
die Erzeugung einer übermäßigen Beanspruchung
in der in Tiefenrichtung verlaufenden Wand 34 zu vermeiden,
selbst wenn eine große
Kraft auf das Loch 34b ausgeübt wird. Wenn angenommen wird,
dass eine so große
Kraft nicht auf das Loch 34b ausgeübt wird, kann die oben genannte
Rippe aber auch weggelassen werden.
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In
dem Fall der Montage des Deckelelements 20 an dem Hauptkörper 20 wird
das Spindelelement 21h (21i) in das Loch 34b hineingepasst,
so dass es die Schwellungen 21e, 21f (5)
ausdehnt. In diesem Fall sind gekerbte Bereiche 21k (von
denen nur einer dargestellt ist), die in einer trapezoiden Gestalt
gekerbt sind, ausgebildet, wie es in 14 dargestellt
ist, in der Umgebung des proximalen Teils des Stützbereichs 21e in
der oberen Wand 21 des Deckelelements 20, um eine
Beanspruchung am proximalen Teil der Schwellung 21f (21e)
zu vermindern. Ein Abstand zwischen den beiden gekerbten Bereichen 21k ist
zumindest gleich der Breite der Kartusche gewählt, so dass es machbar wird,
solche Nachteile zu vermeiden wie eine Beschädigung durch Interferenz mit
dem gekerbten Bereich 21k, wenn die Kartusche in das Aufbewahrungsgehäuse eingebracht
wird.
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Wie
es aus 17 offensichtlich ist, ist außerdem das
hervorstehende Element 34a mit einem angefasten Bereich 34e ausgebildet,
der als eine Führungsfläche dient,
an einem oberen Bereich der mit dem Loch 34b ausgebildeten
Kantenfläche.
Andererseits ist das entsprechende Spindelelement 21h ebenfalls
mit einem angefasten Bereich 21m ausgebildet, der als eine
Führungsfläche dient,
und zwar an dem unteren Bereich der Spitze. Die angefasten Bereiche 34e,
21m gleiten aufeinander, und das Deckelelement 20 wird
so an dem Hauptkörper 30 montiert,
was den Montagevorgang vereinfacht. Der Effekt in dem Führungsvorgang
kann gezeigt werden, wenn so montiert wird, dass einer der beiden angefasten
Bereiche 34e, 21m vorgesehen ist.
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Die 18 bis 20 sind
Ansichten, die ein modifiziertes Beispiel der zweiten Ausführungsform
zeigen. 18 ist eine Ansicht entsprechend 14,
welche die zweite Ausführungsform
zeigt. 19 ist eine Ansicht im Schnitt
entlang der Linie XIX-XIX, die die Konstruktion in 18 zeigt,
gesehen in einer Pfeilrichtung. 20 ist
eine Ansicht entsprechend 17.
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In
dem modifizierten Beispiel der zweiten Ausführungsform ist, wie sich dies
aus den 18 bis 20 ergibt,
ein hervorstehender Bereich 34f, der als Schließbereich
dient, aufgebaut durch Vergrößern einer
Wanddicke auf der linken unteren Seite in 23 entlang
des Außenumfangs
des Lochs 34b. Gemäß diesem
modifizierten Beispiel tritt, wenn das Deckelelement 20 drehend
in die Schließposition mit
Bezug auf den Hauptkörper 30 bewegt
wird, der vorstehende Bereich 34b in den gekerbten Bereich 21k (19)
ein, und es folgt, dass eine Struktur geschaffen wird, in welcher
Fremdkörper
kaum über den
gekerbten Bereich 21k von außen durchdringen können.
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In
der zweiten Ausführungsform
kann die Indexkarte ID oder ID' in 10 oder 11 innerhalb des
Hauptkörpers 30 vorgesehen
werden, und der gleiche Effekt wie der in der ersten Ausführungsform kann
erzielt werden.
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Die
vorliegende Erfindung ist bisher anhand der Ausführungsformen diskutiert worden,
sollte aber nicht auf die oben diskutierten Ausführungsformen beschränkt sein.
Die vorliegende Erfindung kann natürlich geeignet modifiziert
und verbessert werden. Beispielsweise sind die beiden Spindelelemente
an dem Hauptkörper
vorgesehen, und die diesen entsprechenden Löcher können in dem Deckelelement ausgebildet
sein. Der Hauptkörper
kann mit den Spindelelementen und den Löchern ebenfalls ausgebildet
sein, und Löcher
und Spindelelemente, die diesen entsprechen, können auch in dem Deckelelement
vorhanden sein.
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In
dem Aufbewahrungsgehäuse
für die
Kartusche in der zweiten Ausführungsform
ist die Verbindungseinheit aufgebaut aus dem Spindelelement, das
an dem Hauptkörper
oder dem Deckelelement vorgesehen ist, und aus dem Loch, das in
dem anderen dieser beiden Elemente vorgesehen und mit dem Spindelelement
im Eingriff ist. Diese Konstruktion ermöglicht, obwohl sie einfach
ist, eine Drehung des Deckelelements zwischen der geöffneten
und der geschlossenen Position mit Bezug auf den Hauptkörper. Wenn
das Deckelelement sich in die Schließposition verdreht, ist außerdem die Öffnung,
die ein Eindringen und Herausnehmen der Kartusche von außen ermöglicht,
zwischen dem Hauptkörper
und dem Deckelelement ausgebildet, so dass das Einsetzen und Herausnehmen
der Kartusche erleichtert wird. Wenn andererseits das blattartige
Element wie beispielsweise die Indexkarte eingeschoben und herausgenommen
werden kann unabhängig
davon, ob die Kartusche sich in dem Aufbewahrungsgehäuse für die Kartusche
befindet. Daher kann beispielsweise selbst dann, wenn die Indexkarte
sich zwischen der Kartusche und dem Hauptkörper befindet, die Indexkarte
herausgeholt werden, ohne die Kartusche herauszuziehen.
-
<Dritte Ausführungsform>
-
Eine
dritte Ausführungsform
der Erfindung wird mit Bezug auf die Zeichnungen beschrieben.
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Die 21 und 22 sind
perspektivische Ansichten, die jeweils das Aufbewahrungsgehäuse zeigen,
das die Minidisk aufnehmen kann, in einer dritten Ausführungsform.
Ein dünnes
kastenartiges Aufbewahrungsgehäuse 100 ist
aufgebaut aus einem Deckelelement 200 und einem Hauptkörper 300 als
einem von dem Deckelelement 200 separaten Element. Wie
in 21 dargestellt, beinhaltet das Aufbewahrungsgehäuse 100 die Öffnung OP,
die in seiner vorderen Oberfläche
ausgebildet ist, durch welche hindurch die Minidisk M (12 und 13) eingeschoben
und herausgenommen werden kann selbst in dem Zustand, wo das Deckelelement 200 geschlossen
ist. In dem Aufbewahrungsgehäuse 100 in
der dritten Ausführungsform
ist die Extrusionsöffnung 21b,
die in dem Aufbewahrungsgehäuse
in der ersten Ausführungsform
vorhanden ist, weggelassen. Die Komponenten des Deckelelements 200 und des
Hauptkörpers 300,
die gleich sind wie die des Deckelelements 20 und des Hauptkörpers 30 in
der ersten Ausführungsform,
sind mit den gleichen Symbolen gekennzeichnet.
-
23 ist
eine perspektivische Ansicht, die nur das Deckelelement 200 zeigt. 25 ist
eine perspektivische Ansicht, die die Unterseite des Deckelelements 200 zeigt,
wenn dieses umgedreht ist. Mit Bezug auf 24 wird zunächst der
Hauptkörper 300 erläutert. Der
Hauptkörper 300 ist
integral aufgebaut aus der rechteckigen Bodenwand 31, der
mit einer Seite der Bodenwand 31 verbundenen linken Seitenwand 32,
der rechten Seitenwand 33, die mit einer Seite verbunden
ist, die zu der oben genannten einen Seite hinweist, und der in
Tiefenrichtung verlaufenden Wand 34, die mit einer Seite
der Bodenwand 31 verbunden ist und rechtwinklig zu den
beiden Seitenwänden 32, 33 verläuft. Die
Bodenwand 31 ist mit dem rechteckigen gekerbten Bereich 31a entlang
einer Seite ausgebildet, die zu der einen Seite hinweist, mit welcher
die in Tiefenrichtung verlaufende Wand 34 verbunden ist
(im Folgenden als die die Öffnung bildende
Seite bezeichnet). Außerdem
ist die Bodenwand 31 mit den flachen länglichen ausgenommenen Bereichen 31b bzw. 31c in
der Nähe
der linken 32 bzw. der rechten Seitenwand 33 ausgebildet.
Außerdem
ist die Bodenwand 31 in der Nähe der in Tiefenrichtung verlaufenden
Wand 34 mit den Plattenelementen 31f, 31g ausgebildet,
die sich parallel zu den Seitenwänden 32, 33 erstrecken.
Außerdem
ist ein Rippenelement 32b auf der Seite der inneren Oberfläche der
linken Seitenwand 32 vorgesehen, so dass es in Aufwärts-/Abwärtsrichtung
in der Zeichnung hervorsteht. Außerdem ist das gleiche Rippenelement
(dessen Darstellung nicht gegeben ist) auf einer Seite einer inneren
Oberfläche
der rechten Seitenwand 33 vorgesehen. Das Deckelelement
wird, wenn es geöffnet
und geschlossen wird, in Kontakt mit dem Hauptkörper 30 bei diesen
Rippenelementen gebracht, wodurch das Öffnen und Schließen des
Deckelelements 20 sichergestellt wird und ein Spiel des Deckelelements 20 verhindert
wird, wenn das Deckelelement 20 geschlossen wird. Der gestufte
Bereich 31d ist geringfügig
höher in
naher Umgebung der die Öffnung
bildenden Seite der Bodenwand 31 ausgebildet.
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Die
Seitenwände 32, 33 haben Öffnungen 32a, 33a,
die an Endbereichen nahe der die Öffnung bildenden Seite ausgebildet
sind. Das stangenartige Stützelement 34a ist
so vorgesehen, dass es sich über
die gesamte Breite hinweg entlang der oberen Kante der in Tiefenrichtung
verlaufenden Wand 34 erstreckt, wovon beide Enden mit den
Löchern 34b ausgebildet
sind, nur ein Loch ist dargestellt. Gekerbte Bereiche 34d, 34e,
die in einer sich verjüngenden Gestalt
angefast sind, sind an beiden Enden des Stützelements 34a ausgebildet.
Das Stützelement 34a beinhaltet
den Eingriffsbereich 34c, der in Richtung der die Öffnung bildenden
Seite von der in Tiefenrichtung verlaufenden Wand 34 aus überhängt.
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Mit
Bezug auf die 23 und 25 wird nun
das Deckelelement 20 beschrieben. Es weist die rechteckige
obere Wand 21 auf sowie die beiden Seitenwände 22, 23,
die mit der oberen Wand 21 verbunden sind. Die obere Wand 21 ist
mit dem rechteckigen gekerbten Bereich 21a entlang der
Seite (der die Öffnung
bildenden Seite) ausgebildet, die zu der die Öffnung bildenden Seite des
Hauptkörpers 300 hinweist
(24).
-
Die
Seitenwände 22, 23 sind
mit den Umgebungen der beiden zueinander hinweisenden Seiten der
oberen Wand 21 verbunden, und daher beinhaltet die obere
Wand 21 die Überhänge 21c, 21d,
die sich auswärts
der Seitenwände 22, 23 erstrecken. Die
knotenartigen Stützelemente 21e, 21f sind
an Kanten der Überhänge 21c, 21d gegenüber der
die Öffnung
bildenden Seite vorgesehen, die als gestufte Bereiche dienen. Außerdem sind
die Stützelemente 21e, 21f mit
den Spindelelementen 21g, 21h ausgebildet, die
zueinander hinweisen und jeweils eine kurze zylindrische Gestalt
einnehmen. Die Bereiche auf der Seite der unteren Oberfläche an den
Spitzen der Spindelelemente 21g, 21h sind geringfügig verjüngt. Die
Spindelelemente 21e, 21f sind mit der oberen Wand 21 durch
proximale Endbereiche 21e, 21j verbunden, die
mit Ausnehmungen 21k, 21m ausgebildet sind.
-
Die
Seitenwände 22, 23 haben
längliche
Halteelemente 22a, 23a, die zueinander hinweisend
an den unteren Kanten (den oberen Kanten in 25) ausgebildet
sind. Außerdem
sind einseitig eingespannte Arme 22b, 23b mit
den Endbereichen der Seitenwände 22, 23 gegenüber der
die Öffnung
bildenden Seite verbunden. Die Spitzen der Arme 22b, 23b sind
mit Schwellungen 22c, 23c versehen, die jede eine
hervorstehende Gestalt einnehmen. Außerdem sind die Seitenwände 22, 23 mit
den hervorstehenden Bereichen 22d (25) und 23d (23) versehen,
die in einer solchen Richtung hervorstehen, dass sie sich voneinander
trennen in den Umgebungen der Endbereiche proximal der die Öffnung bildenden
Seite.
-
26 ist
eine Draufsicht, die das Aufbewahrungsgehäuse 100 in einem Zustand
zeigt, wo das Deckelelement 200 geschlossen ist. 27A ist eine Ansicht des Aufbewahrungsgehäuses 100 im Schnitt
entlang der Linie VIIA-VIIA in 26, gesehen
in einer Pfeilrichtung. 28 ist
eine Ansicht des Aufbewahrungsgehäuses 100 im Schnitt
entlang der Linie VIII-VIII
in 26 gesehen in einer Pfeilrichtung. 29 ist
eine Ansicht des Aufbewahrungsgehäuses 100 im Schnitt
entlang der Linie IX-IX in 26 gesehen
in einer Pfeilrichtung. 27B ist eine
perspektivische Ansicht, die schematisch das Halteelement in der
Umgebung des vorderen Endes des Aufbewahrungsgehäuses zeigt. Die 27A, 27B und 28 zeigen
nur die Komponenten außerhalb
der Seitenwand 33 des Hauptkörpers 30, die Konstruktion
auf der Seite der Seitenwand 33 ist aber die gleiche.
-
Wie
in 27A dargestellt, gerät in dem Zustand, wo das Deckelelement 20 geschlossen
ist, das auf der Seitenwand 22 ausgebildete Halteelement 22a in
Kontakt mit dem ausgenommenen Bereich 31b des Hauptkörpers 30.
Außerdem
wird die in das Aufbewahrungsgehäuse
hineingeschobene Minidisk M, wie durch die Zweipunktlinie angezeigt,
zwischen dem Halteelement 22a und der oberen Wand 21 gehalten.
Die obere Fläche
des länglichen
plattenartigen Halteelements 22a (23a) bildet
das Kartuschenhalteelement zum Halten der Kartusche, während die untere
Fläche
des Halteelements 22a (23a) das Halteelement zum
Halten eines blattartigen Elements (der in den 10 und 11 gezeigten
Indexkarte) bildet. Wie in
-
27A dargestellt, ist außerdem die obere Fläche des
Halteelements 22a (23a) weiter hervorstehend als
die innere Fläche 31e der
Bodenwand 31 des Hauptkörpers 300.
Einwärts
jeder der Seitenwände 22 und 23 ist
außerdem
ein erster hervorstehender Bereich 25a an einer unteren
Ecke in der Zeichnung vorgesehen, und ein zweiter hervorstehender
Bereich 25b ist ebenfalls an einer oberen Ecke in der Zeichnung
vorgesehen. Diese beiden hervorstehenden Bereiche 25a, 25b dienen
dazu, die Minidisk M in seitlichen Richtungen in der Zeichnung innerhalb
des Aufbewahrungsgehäuses
zu positionieren, und definieren einen Abstand SP zwischen der Seitenfläche der
Minidisk M und der inneren Fläche
jeder der Seitenwände 22, 23.
-
Wie
in 28 dargestellt, tritt außerdem, wenn die Minidisk M
in das Aufbewahrungsgehäuse eingeschoben
wird, die als der hervorstehende Bereich definierte Schwellung 22c in
den Hohlraum C2 ein. In dem in 28 dargestellten
Querschnitt stößt das Plattenelement 31f gegen
das Deckelelement 20, so dass ein fester Verschluss dazwischen
erzeugt wird. Der Grund dafür
ist, dass das Deckelelement 20 mit der Schwellung 22c versehen
ist und daher die Gießform,
wenn das Deckelelement 20 mit dem Plattenelement 31f ausgebildet
wird, so kompliziert wird, dass die Kosten ansteigen. Die Nut G,
die die rechteckige Gestalt im Querschnitt einnimmt, ist übrigens, obwohl
dies aus den 27A und 28 offensichtlich
ist, zwischen dem Überhang 21c des
Deckelelements 20 und dem Hauptkörper 30 ausgebildet.
-
Wie
in 29 dargestellt, stößt, wenn die Minidisk M in
das Aufbewahrungsgehäuse
eingeschoben wird, ihre einwärtige
Kante gegen den Eingriffsbereich 34c des Hauptkörpers 30 und
kann sich daher nicht weiter einwärts bewegen. Wie in 27B dargestellt, hat außerdem zum Erleichtern des
Einbringens der Minidisk M eine vordere Kante des Halteelements 22a (23a)
eine schräge
Fläche 22e,
deren Höhe
der Vorderkante geringer ist als die innere Oberfläche 31e des
Hauptkörpers 30,
und so ist ein Kartuscheneinführbereich
aufgebaut.
-
Wie
in 21 dargestellt, werden beim Montieren des Hauptkörpers 30 und
des Deckelelements 20 die Spindelelemente 21g, 21h des
Deckelelements 20 in die Löcher 34b (24)
an den beiden Enden des Stützelements 34a des
Hauptkörpers 300 eingepasst,
während
die proximalen Endbereiche 21i, 21j (25)
elastische verformt werden. Wenn dies getan ist, wird das Deckelelement 20 drehbar um
die Spindelelemente 21g, 21h herum mit Bezug auf
den Hauptkörper 300.
Bei der Gelegenheit dieser Montage kooperieren die sich verjüngenden
vorderen Kanten der Spindelelemente 21g, 21h mit
den gekerbten Bereichen 34d, 34e an den beiden
Enden des Stützelements 34a,
so dass es einfacher wird, das Deckelelement 20 an dem
Hauptkörper 300 anzubringen.
-
Es
folgt nun eine Erläuterung
der Arbeitsweise in der dritten Ausführungsform, wenn die Indexkarte
in dem Aufbewahrungsgehäuse 100 untergebracht
wird. Zunächst
wird, wie in 22 dargestellt, das Deckelelement 200 in
die Position aufwärts
gedreht, in welcher das Deckelelement 200 in Bezug auf
den Hauptkörper 300 offen
ist. Anschließend
wird die in 10 gezeigte Indexkarte ID dort
eingebracht, so dass die rückwärtige Decklage
IDa zu der Seitenwand 34 (4) des Hauptkörpers 300 hinweist.
Wenn das Deckelelement 200 in die in 1 dargestellte
Schließposition
abwärts
gedreht wird aus dem oben beschriebenen Zustand, ist das Unterbringen
der Indexkarte beendet. In dem Zustand, wo das Deckelelement 200 geschlossen
ist, verbleiben die hervorstehenden Bereiche 22d (25)
und 23d (23) des Deckelelements 200 im
Eingriff mit den Löchern 32a, 33a des
Hauptkörpers 300,
und daher kann es nicht passieren, dass das Deckelelement 200 sich
versehentlich mit Bezug auf den Hauptkörper 300 dreht. Während andererseits,
wenn versucht wird, die Indexkarte herauszunehmen, der Vorgang umgekehrt
ausgeführt
werden kann. Die hervorstehenden Bereiche 22d, 23d und
die Löcher 32a, 33a bilden
Arretierelemente, um zu verhindern, dass sich der Hauptkörper 300 weiter
dreht, wenn sich das Deckelelement 200 dreht und so geschlossen
wird.
-
Der
oben beschriebene Vorgang kann unabhängig davon ausgeführt werden,
ob die Minidisk M sich in dem Aufbewahrungsgehäuse 100 befindet oder
nicht. Dies beruht darauf, dass die Minidisk M sich zusammen mit
dem Deckelelement 200 dreht, was nicht mit dem Einschieben
und herausnehmen der Indexkarte interferiert. Der Hauptkörper 300 und das
Deckelelement 200 sind aus dem transparenten Kunstharz
aufgebaut, und daher kann der Benutzer Buchstaben lesen, die auf
der rückwärtigen Decklage IDa
und dem Eintragsbereich IDb der Indexkarte ID geschrieben sind,
von außerhalb
des Aufbewahrungsgehäuses 100.
-
Gemäß der dritten
Ausführungsform
befindet sich die Indexkarte ID innerhalb des Hauptkörpers 300,
und dann wird das Deckelelement 200 geschlossen, wodurch
die Indexkarte ID, wie es in 27A dargestellt
ist, fixiert ist, während
ihre Seitenkante in dem ausgenommenen Bereich 31b des Hauptkörpers 300 mittels
des Halteelements 22a des Deckelelements 200 gedrückt ist.
Selbst wenn die Minidisk M nicht in dem Aufbewahrungsgehäuse 100 untergebracht
ist, ist daher die Indexkarte ID fest fixiert und fällt nie
versehentlich aus dem Aufbewahrungsgehäuse 100 über die Öffnung OP
heraus (21). Wenn sie mittels des Halteelements 22a in Deckelelement
ausgenommenen Bereich 31b gedrückt wird, wird übrigens
die Indexkarte ID, obwohl ihre Seitenkante eventuell leicht verbogen
wird, nie zerrissen, weil der ausgenommene Bereich 31b flach ist.
-
Wenn
es nicht gewünscht
wird, dass die Indexkarte überhaupt
verbogen wird, kann eine in 11 dargestellte
Indexkarte ID' nützlich sein,
Die in 11 veranschaulichte Indexkarte
ID' ist ähnlich der
in 10 dargestellten, hat aber den Unterschied, dass
rechteckige Kerben IDc an zwei Seitenkanten des Eintragsbereichs
IDb ausgebildet sind. Die Kerbe IDc hat im Wesentlichen die gleiche
Konfiguration wie der ausgenommene Bereich 31b des Hauptkörpers 300,
und daher wird das Plattenelement 22a des Deckelelements 200 in
die Kerbe IDc eingepasst, indem die Indexkarte ID' in dem Hauptkörper 300 vorgesehen
wird und das Deckelelement 200 geschlossen wird. Demzufolge
wird, selbst wenn das Deckelelement 20 geschlossen wird,
die Indexkarte ID' nie
verbogen, und die Kerbe IDc verfängt sich
an dem Plattenelement 22a, wodurch die Indexkarte nie versehentlich
aus dem Aufbewahrungsgehäuse 100 über die Öffnung OP
herausfällt,
selbst wenn die Minidisk M sich nicht in dem Aufbewahrungsgehäuse 100 befindet.
In diesem Fall steht, wie in 27A dargestellt,
die obere Fläche
des Halteelements 22a weiter hervor als die innere Oberfläche 31e des
Hauptkörpers 300,
und demzufolge verfängt sich
der gekerbte Bereich IDc der Indexkarte ID' leichter an dem Halteelement 22a,
so dass das Festhalten der Indexkarte ID' sichergestellt ist, was ein bevorzugter
Aspekt ist.
-
Es
wird nun eine Arbeitsweise in der dritten Ausführungsform erläutert, wenn
die Minidisk M in dem Aufbewahrungsgehäuse 100 untergebracht wird,
Wie bei dem höhenartigen
Aufbewahrungsgehäuse
des Stands der Technik kann die Minidisk M hineingebracht und herausgenommen
werden aus dem Aufbewahrungsgehäuse 100 in
dem Zustand, wo das Deckelelement 20 geschlossen ist, gemäß der dritten
Ausführungsform.
Wenn die Minidisk M in das Aufbewahrungsgehäuse eingebracht wird, ist, wie
in 27B dargestellt, der vordere Kantenbereich des
Halteelements 22a (23a) mit der schrägen Oberfläche 22e ausgebildet,
und so wird die Minidisk M gleichförmig in das Aufbewahrungsgehäuse eingebracht
und außerdem
niedriger als die innere Oberfläche 31e des
Hauptkörpers 300,
so dass die Möglichkeit
des sich Verfangens nicht besteht und die Handhabbarkeit verbessert
ist, was bevorzugt ist. Wie oben diskutiert, stößt außerdem, wenn die Minidisk M
in das Aufbewahrungsgehäuse 100 eingebracht
wird, ihre einwärtige
Kante gegen den Eingriffsbereich 34c (29)
des Hauptkörpers 300 und kann
sich daher nicht weiter einwärts
bewegen. Wenn versucht wird, die Minidisk M einzubringen, bis ihre
einwärtige
Kante gegen die Seitenwand 34 stößt, kann die Möglichkeit
bestehen, dass das Deckelelement 200 in einem solchen Zustand
nicht geöffnet werden
kann, und dass das Aufbewahrungsgehäuse, wenn es zwangsweise geöffnet wird,
eventuell beschädigt
wird.
-
Wenn
die Minidisk M in das Aufbewahrungsgehäuse eingebracht wird, wird
außerdem
eine Ecke an der oberen Kante (bezeichnet durch die schrägen Linien
in 34A) der Seitenfläche der Minidisk M in Kontakt
mit dem ersten hervorstehenden Bereich 25a gebracht, der
einwärts
der Seitenwand 22 in 27A ausgebildet
ist, und die beiden hervorstehenden Bereiche 25a, 25 definieren
den Abstand SP zwischen der Seitenfläche der Minidisk M und der
inneren Oberfläche
jeder der Seitenwände 22, 23. Selbst
wenn die Minidisk M schräg
eingeführt
wird, wie in 34B dargestellt, stößt daher
nie ein Kantenbereich 92 eines Verschlusselements 90 der
Minidisk M gegen die Seitenwand des Deckelelements 20 so,
dass diese Seitenwand eingekerbt wird, so dass ein ausgenommener
Bereich entsteht. Der zweite hervorstehende Bereich 25b kooperiert
mit dem ersten 25a, um die Minidisk M zu führen und
die Festigkeit der Seitenwand zu erhöhen.
-
Wenn
die Minidisk M in das Aufbewahrungsgehäuse 100 eingebracht
wird, während
das Deckelelement 200 geschlossen bleibt, ist außerdem der gestufte
Bereich 31d, der auf der Öffnungsseite des Hauptkörpers 300 ausgebildet
ist, höher
um eine Dicke der Karte als die Bodenwand 31. auf welcher
sich die Indexkarte ID befindet, so dass die zuvor innen vorgesehene
Indexkarte ID die Vorwärtsbewegung des
Aufbewahrungsgehäuses 100 nicht
hindert. Außerdem
steht die obere Fläche
des Halteelements 22a (23a) weiter hervor als
die innere Oberfläche 31e des
Hauptkörpers 300,
und die Indexkarte ID ist in einem dazwischen ausgebildeten Abstand
vorgesehen. Mit dieser Anordnung reibt die Minidisk M, wenn sie
eingebracht und herausgenommen wird, nicht gegen die Indexkarte
ID, wodurch die Minidisk M einfach eingebracht und herausgenommen
werden kann und so gut handhabbar ist.
-
Wenn
die Minidisk M aus dem Aufbewahrungsgehäuse 100 herausgenommen
wird, wenn das Deckelelement 20 geschlossen ist, kann der
Benutzer die Minidisk M herausziehen, indem er sie hält, die
im Bereich der mittleren Kerben 21a, 31a freiliegt.
-
Die
Minidisk M kann entlang der unteren Fläche des Deckelelements 200 in
dem Zustand eingebracht werden, dass das Deckelelement 200 geöffnet ist.
In einem solchen Zustand stößt die einwärtige Kante
der Minidisk M gegen den Eingriffsbereich 34c (29),
und die Hohlräume
C1, C2 geraten in Eingriff mit den Schwellungen 22c, 23c des
Deckelelements 200 mit dem Ergebnis, dass die Minidisk
M von dem Deckelelement 200 gehalten wird.
-
In
der dritten Ausführungsform
ist außerdem in
dem Zustand, dass das Deckelelement 200 geschlossen ist,
die Nut G (d.h. eine Lücke),
wie in den 27A und 28 dargestellt,
zwischen dem Hauptkörper 300 und
dem Deckelelement 200 ausgebildet. Mit der Verwendung dieser
Nut G kann demzufolge das Aufbewahrungsgehäuse in der dritten Ausführungsform
in einem Behälter
zum Aufnehmen von mehreren Aufbewahrungsgehäusen untergebracht werden,
wie er beispielsweise in der japanischen offengelegten Patentanmeldung
Nr. 8-295385 offenbart ist.
-
Als
nächstes
wird eine Gießform
zum Ausbilden des Deckelelements 200, das oben beschrieben ist,
mit Bezug auf die 30 bis 33 erläutert werden. 30 ist
eine Ansicht des Deckelelements gesehen von der inneren Oberfläche aus. 31A ist eine Schnittansicht der Gießform entsprechend dem
Halteelement des Deckelelements im Schnitt entlang der Linie a-a
in 30. 31B ist
eine Schnittansicht der Gießform
in 31A, die zeigt, wie die Gießform in einem Formlösevorgang
bewegt wird. 32 ist eine Schnittansicht der
Gießform
entsprechend der Schwellung (dem hervorstehenden Bereich) des Arms
des Deckelelements im Schnitt entlang der Linie b-b in 30. 33 ist
eine Schnittansicht der Gießform
entsprechend dem hervorstehenden Bereich des Deckelelements im Schnitt
entlang der Linie c-c in 30.
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Wie
in 30 veranschaulicht, sind die hervorstehenden Bereiche 22d, 23d,
die an den Seitenwänden 22, 23 vorgesehen
sind, die Halteelemente 22a, 23a und die Arme 22b, 23b einschließlich den Schwellungen
(den hervorstehenden Bereichen) 22c, 23c des Deckelelements 200 in
zueinander verschiedenen Positionen angeordnet, ohne dass sie sich
auf der Ebene überlappen.
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Die
Gießform 50 für das Deckelelement 200 beinhaltet
zum Ausbilden des Halteelements des Deckelelements 200,
wie in 31A dargestellt, die Verwendung
einer festen Gießform 51,
einer beweglichen Gießform 52 und
eines geneigten Schlittens 52, der auf der Seite der beweglichen
Gießform 52 vorgesehen
ist. Ein Hohlraum CA (dessen entsprechende Bauteile im Folgenden
genau so markiert sind mit den für
das Deckelelement 200 gegebenen Ziffern), der in der Gießform 50 ausgebildet
ist, nimmt eine Konfiguration entsprechend dem Halteelement des
Deckelelements ein. Wie in 32 dargestellt, wird
außerdem
ein Schiebekern 54 zum Ausbilden des Arms 22b verwendet,
und ein weiterer Schiebekern 55 wird, wie es in 33 dargestellt
ist, zum Ausbilden des hervorstehenden Bereichs 23d verwendet.
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Nach
dem Öffnen
der Gießform
nach dem Formvorgang bewegt sich, wie in 31B dargestellt,
der geneigte Schlitten 53 vorwärts in einer Pfeilrichtung
in der Zeichnung und gerät
in einen Zustand, wo das Deckelelement 200, das als ein
geformtes Produkt definiert wird, herausgenommen werden kann.
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Gleichzeitig
gleitet, wie in 32 dargestellt, der Schiebekern 54 in
einer Pfeilrichtung in 32, und, wie in 33 dargestellt,
der Schiebekern 55 gleitet in einer Pfeilrichtung in 33.
Das geformte Produkt (das Deckelelement 200) kann daher
herausgenommen werden. In diesem Fall ist die Vorwärtsbewegungsrichtung
des geneigten Schlittens 53 anders als die Gleitrichtung
der beiden Schiebekerne 54, 55.
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Die
hervorstehenden Bereiche 22d, 23d, die Halteelemente 22a, 23a,
die Schwellungen (die hervorstehenden Bereiche) 22c, 23c,
die an den Seitenwänden 22, 23 des
Deckelelements 20 vorgesehen sind, beinhalten alle Unterschnitte
im Hinblick auf eine Struktur der Gießform. Wenn die Gießform zum Ausbilden
des Deckelelements 20 mit diesen Komponenten strukturiert
wird, ist es daher erforderlich, dass der Schiebekern und der geneigte
Schlitten verwendet werden. Wenn die hervorstehenden Bereiche 22d, 23d,
die Halteelemente 22a, 23a und die Schwellungen
(die hervorstehenden Bereiche) 22c, 23c nahe aneinander
vorgesehen sind, muss eine solche Struktur verwendet werden, dass
der Schiebekern und der geneigte Schlitten innerhalb der gleichen
Ebene vorgesehen sind. Wenn die Anordnung so ist, gerät der Führungsbereich
des geneigten Schlittens nahe an den Schiebekern heran, und die Festigkeit
der beweglichen Gießform
verschlechtert sich, wodurch das Problem einer verkürzten Lebensdauer
der Gießform
auftritt. Im Gegensatz dazu sind gemäß der dritten Ausführungsform,
wie in 30 dargestellt, die hervorstehenden
Bereiche 22d, 23d, die Halteelemente 22a, 23a und
die Schwellungen (die hervorstehenden Bereiche) 22c, 23c voneinander
entfernt angeordnet, so dass sie sich nicht überlappen, und es ist daher
machbar, die Gießform durch
Verwenden des Schiebekerns und des geneigten Schlittens aufzubauen.
Eine Verbesserung der Festigkeit der Gießform wird so erzielt, und
die Lebensdauer der Gießform
verlängert
sich ebenfalls. Dadurch wird es möglich, die Produktivität des Deckelelements
zu erhöhen.
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Gemäß der dritten
Ausführungsform
ist es machbar, das Aufbewahrungsgehäuse für die Kartusche vorzusehen,
welches exzellent handhabbar ist beim Einsetzen und Herausnehmen
der Indexkarte, während
es sie festhält,
und beim Einbringen und Herausziehen der Kartusche. Es ist auch
möglich,
das Aufbewahrungsgehäuse
für die
Kartusche ohne ein Problem vorzusehen, in welchem der innere Bereich des
Aufbewahrungsgehäuses
durch das Anstoßen des
Verschlusselements der Kartusche gegen die Innenfläche des
Aufbewahrungsgehäuses
eingekerbt wird. Gemäß dem Verfahren
zur Herstellung des Aufbewahrungsgehäuses in der dritten Ausführungsform ist
es außerdem
machbar, die Verbesserung der Festigkeit der Gießform zu erzielen, die Lebensdauer
der Gießform
zu verlängern
und die Produktivität
des Aufbewahrungsgehäuses
zu verbessern.
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<Vierte Ausführungsform>
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Das
Aufbewahrungsgehäuse
in einer vierten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung kann die Minidisk aufnehmen und ist im
Wesentlichen so aufgebaut wie das Aufbewahrungsgehäuse in der dritten
Ausführungsform.
Das Aufbewahrungsgehäuse
in der vierten Ausführungsform
hat aber den Unterschied, dass ein Rippenelement, das höher ist
als die Dicke der Minidisk, in der Umgebung des Kantenbereichs des
Deckelelements auf der Seite der Drehspindel vorgesehen ist. Die
jeweiligen Komponenten eines Deckelelements 20' und eines Hauptkörpers 30' sind mit den
gleichen Ziffern wie die des Deckelelements 200 und des
Hauptkörpers 300 in
der dritten Ausführungsform
markiert.
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Mit
Bezug auf die 35 und 36 ist
ein dünnes
kastenartiges Aufbewahrungsgehäuse 10' aus einem Deckelelement 20' und einem Hauptkörper 30' als ein von
dem Deckelelement 20' separates Element
aufgebaut. wie in 1 dargestellt, beinhaltet das
Aufbewahrungsgehäuse 10' die Öffnung OP, die
in seiner vorderen Oberfläche
ausgebildet ist, durch welche hindurch die Minidisk M (12 und 13)
eingebracht und herausgenommen werden kann, selbst wenn das Deckelelement 20' geschlossen
ist.
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37A ist eine perspektivische Ansicht, die nur
das Deckelelement 20' zeigt. 37B ist eine Schnittansicht des Deckelelements 20' im Schnitt entlang
der Linie IIIB-IIIB in 37A,
gesehen in einer Pfeilrichtung. 38B ist
eine perspektivische Ansicht des Deckelelements 20' im Schnitt
entlang der Linie VIB-VIB in 38A. 39 ist
eine perspektivische Ansicht, die die Unterseite des Deckelelements 20' zeigt, wenn
dieses umgedreht ist. Mit Bezug auf 38A wird
zunächst
der Hauptkörper 30' erläutert. Der
Hauptkörper 30' ist integral
aus der rechteckigen Bodenwand 31, der mit einer Seite
der Bodenwand 31 verbundenen linken Seitenwand 32, der
rechten Seitenwand 33, die mit einer Seite verbunden ist,
die zu der oben genannten einen Seite hinweist, und der in Tiefenrichtung
verlaufenden Wand 34 (der Seitenwand auf der Seite der
Drehspindel) aufgebaut, welche mit einer Seite der Bodenwand 31 verbunden
ist und rechtwinklig zu den beiden Seitenwänden 32, 33 verläuft. Die
Bodenwand 31 ist mit dem rechteckigen gekerbten Bereich 31a entlang
einer Seitenfläche
ausgebildet, die zu der einen Seite hinweist, mit welcher die in
Tiefenrichtung verlaufende Wand 34 verbunden ist (im Folgenden bezeichnet
als die eine Öffnung
bildete Seite). Die Bodenwand 31 ist außerdem mit den flachen länglichen
ausgenommenen Bereichen 31b bzw. 31c in den Umgebungen
der linken 32 und der rechten Seitenwand 33 versehen.
Außerdem
ist die Bodenwand 31 in der Umgebung der in Tiefenrichtung
verlaufenden Wand 34 mit den Plattenelementen 31f, 31g versehen,
die sich parallel zu den Seitenwänden 32, 33 erstrecken.
Das Rippenelement 32b ist außerdem auf einer Seite der
inneren Oberfläche
der linken Seitenwand 32 vorgesehen, so dass es in einer
Aufwärts-
und Abwärtsrichtung
in der Zeichnung hervorsteht. Das gleiche Rippenelement (das aber
nicht dargestellt ist) ist übrigens
auf einer Seite der inneren Oberfläche der rechten Seitenwand 33 vorgesehen. Das
Deckelelement wird, wenn es geöffnet
und geschlossen wird, in Kontakt mit dem Hauptkörper 30' bei diesen Rippenelementen gebracht,
wodurch das Öffnen
und Schließen
des Deckelelements 20' sichergestellt
wird und ein Spiel des Deckelelements 20' verhindert wird, wenn das Deckelelement 20' geschlossen
ist. Der gestufte Bereich 31d ist geringfügig höher ausgebildet
in näherer
Umgebung der die Öffnung
bildenden Seite der Bodenwand 31.
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Wie
in den 38A, 38B dargestellt, haben
die Seitenwände 32, 33 die
Löcher 32a und 33a,
die an Endbereichen nahe der die Öffnung bildenden Seite ausgebildet
sind. Spindelstützelemente 34h, 34I sind
so vorgesehen, dass sie an zwei Enden der oberen Kante der in Tiefenrichtung
verlaufenden Wand 34 hervorstehen. Die obere Kante zwischen diesen
Spindelstützelementen 34h, 34I ist
eingekerbt, so dass eine gekerbte obere Fläche 34f und eine gekerbte
Seitenfläche 34g entstehen.
Die Löcher 34b (ein
Loch ist dargestellt) sind in einer äußeren Kantenfläche der
Spindelstützelemente 34h, 34I ausgebildet,
und gekerbte Bereiche 34d, 34e, die in der sich
verjüngenden
Gestalt angefast sind, sind in den oberen Kanten ausgebildet. Die
gekerbte Seitenfläche 34g hängt in Richtung
der die Öffnung
bildenden Seite von der gekerbten Seitenfläche 34g aus über.
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Mit
Bezug auf die 37A, 37B und 39 wird
nun das Deckelelement 20' beschrieben. Das
Deckelelement 20' weist
die rechteckige obere Wand 21 und die beiden mit der oberen
Wand 21 verbundenen Seitenwände 22, 23 auf.
Die obere Wand 21 ist mit dem rechteckigen gekerbten Bereich 21a entlang
der Seite (der die Öffnung
bildenden Seite) ausgebildet, die zu der die Öffnung bildenden Seite des
Hauptkörpers 30' hinweist (38A). Außerdem ist
ein Rippenelement 24 an dem Ende der oberen Wand 21 gegenüber der
die Öffnung
bildenden Seite aufgerichtet.
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Die
Seitenwände 22, 23 sind
mit den Umgebungen der beiden zueinander hinweisenden Seiten der
oberen Wand 21 verbunden, und daher beinhaltet die obere
Wand 21 die Überhänge 21c, 21d,
die sich auswärts
der Seitenwände 22, 23 erstrecken. Die
knotenartige Stützelemente 21e, 21f sind
an Kanten der Überhänge 21c, 21d gegenüber der
die Öffnung
bildenden Seite vorgesehen, welche als gestufte Bereiche dienen.
Außerdem
sind die Stützelemente 21e, 21f mit
Spindelelementen 21g, 21h ausgebildet, die zueinander
hinweisen und jeweils eine kurze zylindrische Gestalt einnehmen,
wobei diese Spindelelemente als Drehspindeln zwischen dem Hauptkörper und
dem Deckelelement dienen. Die Bereiche auf der Seite der unteren
Fläche
an den Spitzen der Spindelelemente 21g, 21h sind
sich verjüngend
ausgebildet. Die Stützelemente 21e, 21f sind
mit der oberen Wand 21 durch die proximalen Endbereiche 21i, 21j verbunden,
die mit den Ausnehmungen 21k, 21m ausgebildet
sind.
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Außerdem ist
das Rippenelement 24 bei einem Teil des Endbereichs gegenüber der
die Öffnung bildenden
Seite vorgesehen, und Schritte sind zwischen den Stützelementen 21e, 21f und
den beiden Kantenflächen
des Rippenelements 24 ausgebildet, so dass die Spindelstützelemente 34h, 34i des Hauptkörpers 30' jeweils darin
positioniert sind. Wie in 34B dargestellt,
ist ein angefaster Rippenbereich 24a an der Kantenfläche des
Rippenelements 24 auf der Seite des proximalen Endbereichs
ausgebildet.
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Die
Seitenwände 22, 23 haben
längliche
Halteelemente 22a, 23a, die zueinander hinweisend
an den unteren Kanten (an den oberen Kanten in 39)
ausgebildet sind. Außerdem
sind einseitig eingespannte Arme 22b, 23b, die
als ein Vorspannelement dienen, mit den Endbereichen der Seitenwände 22, 23 gegenüber der
die Öffnung
bildenden Seite verbunden. Die Spitzen der Arme 22b, 23b sind
mit den Schwellungen 22c, 23c versehen, die jeweils eine
hervorstehende Gestalt einnehmen. Außerdem sind die Seitenwände 22, 23 mit
den hervorstehenden Bereichen 22d (39) und 23d (37A) versehen, die in einer solchen Richtung hervorstehen, dass
sie sich voneinander trennen in den Umgebungen der Endbereiche proximal
der die Öffnung
bildenden Seite.
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40 ist
eine Draufsicht, die das Aufbewahrungsgehäuse 10' in einem Zustand zeigt, wo das
Deckelelement 20' geschlossen
ist. 41A ist eine Ansicht des Aufbewahrungsgehäuses 10' im Schnitt
entlang einer Linie VIIA-VIIA, gesehen in einer Pfeilrichtung. 41B ist eine perspektivische Ansicht, die schematisch
das Halteelement in einem Zustand zeigt, so die Umgebung der vorderen
Kante des Aufbewahrungsgehäuses 10' in 40 geschnitten
ist mittels der Linie VIIB-VIIB. 42 ist eine
Ansicht des Aufbewahrungsgehäuses 10' im Schnitt
entlang der Linie VIII-VIII in 40, gesehen in
einer Pfeilrichtung. 43A ist eine Schnittansicht des
Aufbewahrungsgehäuses 10' im Schnitt
entlang der Linie IX-IX in 40, gesehen
in einer Pfeilrichtung. 43B ist
eine Ansicht ähnlich 43A, zeigt einen Zustand, wo das Deckelelement 20' sich aus dem
geöffneten
in den geschlossenen Zustand verdreht. Die 41A, 41B und 42 zeigen
nur die Komponenten außerhalb
der Seitenwand 32 des Hauptkörpers 30', die Konstruktion
auf der Seite der Seitenwand 33 ist aber ebenfalls die
gleiche.
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Wie
in 41A dargestellt, gerät in dem Zustand, wo das Deckelelement 20' geschlossen
ist, das auf der Seitenwand 22 ausgebildete Halteelement 22a in
Kontakt mit dem ausgenommenen Bereich 31b des Hauptkörpers 30'. Außerdem wird
die Minidisk M, die in das Aufbewahrungsgehäuse eingesetzt ist, wie durch
die Zweipunktlinie angezeigt, zwischen dem Halteelement 22a und
der oberen Wand 21 gehalten. Die obere Fläche des
länglichen plattenartigen
Halteelements 22a (23a) bildet das Kartuschenhalteelement
zum Halten der Kartusche, während
die untere Fläche
des Halteelements 22a (23a) das Halteelement zum
Halten des plattenartigen Elements (der in den 10 und 11 gezeigten
Indexkarte) bildet. Außerdem
ist, wie in 41A dargestellt, die obere Fläche des
Halteelements 22a (23a) weiter hervorstehend als
die innere Fläche 31e der
Bodenwand 31 des Hauptkörpers 30'. Einwärts jeder
der Seitenwände 22 und 23 ist
außerdem
der erste hervorstehende Bereich 25a an einer unteren Ecke
in der Zeichnung vorgesehen, und der zweite hervorstehende Bereich 25b ist
ebenfalls bei einer oberen Ecke in der Zeichnung vorgesehen. Die
beiden hervorstehenden Bereiche 25a, 25b dienen
dazu, die Minidisk M in seitlichen Richtungen in der Zeichnung zu
positionieren innerhalb des Aufbewahrungsgehäuses, und sie definieren den
Abstand SP zwischen der Seitenfläche
der Minidisk M und der inneren Oberfläche jeder der Seitenwände 22, 23.
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Wie
in 42 dargestellt, tritt, wenn die Minidisk M in
das Aufbewahrungsgehäuse
eingesetzt wird, die als der hervorstehende Bereich definierte Schwellung 22c in
den Hohlraum C2 ein. In den in 42 dargestellten
Querschnitt stößt das Plattenelement 31f gegen
das Deckelelement 20',
so dass ein fester Verschluss dazwischen erzeugt wird. Der Grund
dafür ist,
dass das Deckelelement 20' mit
der Schwellung 22c versehen ist, und daher wird die Gießform, wenn
das Deckelelement 20' mit
dem Halteelement 31f ausgebildet wird, so kompliziert,
dass die Kosten ansteigen. Die Nut G, die die rechteckige Gestalt
im Querschnitt einnimmt, ist übrigens,
obwohl dies aus den 7 und 8 offensichtlich
ist, zwischen dem Überhang 21c des
Deckelelements 20' und
dem Hauptkörper 30' ausgebildet.
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Wie
in 43A dargestellt, hat außerdem das Rippenelement 24 des
Deckelelements 20' eine Höhe RH, die
größer ist
als eine Dicke MT der Minidisk M, wodurch die vordere Kante 24b des
Rippenelements 24 nahe an die innere Oberfläche 31e der Bodenfläche 31 des
Hauptkörpers 30' heran gerät. Wenn
das Deckelelement 20' in
der geschlossenen Position ist, nähert sich außerdem ein
unterer Kantenbereich des angefasten Rippenbereichs 24a des Rippenelements 24 der
gekerbten Seitenfläche 34g des
Hauptkörpers 30'. Wenn er in
einer Richtung entgegen einer Richtung BB in 43B gedreht
wird, stößt jedoch
der angefaste Rippenbereich 24a gegen die gekerbte obere
Fläche 34f und
hält daher
an, um dadurch einen Öffnungswinkel
des Deckelelements 20' zu
regeln. Außerdem
ist eine schmale Lücke
GP zwischen der inneren Oberfläche
der in Tiefenrichtung verlaufenden Wand 34 und dem Rippenelement 24 in
der Schließposition
ausgebildet. Wie in 43A dargestellt, stößt, wenn
die Minidisk M in das Aufbewahrungsgehäuse eingebracht wird, eine einwärtige Seitenfläche RF dieser
Disk gegen das Rippenelement 24, wodurch sich die Minidisk
M nicht weiter einwärts
bewegen kann (nach rechts in 43A):
Wie
in 41B dargestellt, hat zum Erleichtern des Einbringens
der Minidisk M die vordere Kante des Halteelements 22a (23a)
die schräge
Oberfläche 22e,
die an der vorderen Kante nicht so hoch ist wie die innere Oberfläche 31e des
Hauptkörpers 30', und ein Kartuscheneinführbereich
ist so aufgebaut.
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Wie
in 35 dargestellt, sind, wenn der Hauptkörper 30' und das Deckelelement 20' montiert werden,
die Spindelelemente 21g, 21h (39)
des Deckelelements 20' in
die Löcher 34b (38A) der Spindelstützelemente 34h, 34i des
Hauptkörpers 30' eingepasst,
während
die proximalen Endbereiche 21i, 21j elastisch
verformt werden (39). Wenn dies getan ist, wird
das Deckelelement 20' um
die Spindelelemente 21g, 21h herum drehbar mit
Bezug auf den Hauptkörper 30'. Bei der Gelegenheit
dieser Montage kooperieren die sich verjüngenden vorderen Kanten der
Spindelelemente 21g, 21h mit den gekerbten Bereichen 34d, 34e an
den oberen Kanten der Spindelstützelemente 34h, 34I,
wodurch es einfacher wird, das Deckelelement 20' an dem Hauptkörper 30' anzubringen.
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Es
folgt nun eine Erläuterung
eines Vorgangs in der vierten Ausführungsform, wenn die Indexkarte in
dem Aufbewahrungsgehäuse 10' untergebracht wird.
Zunächst
wird, wie in 36 dargestellt, das Deckelelement 20' in die Position
aufwärts
gedreht, in welcher das Deckelelement 20' mit Bezug auf den Hauptkörper 30' offen ist.
Anschließend
wird die in 10 dargestellte Indexkarte ID
dort eingesetzt, so dass die rückwärtige Abdecklage
IDa zu der Seitenwand 34 (38A)
des Hauptkörpers 30' hinweist. Wenn
das Deckelelement 20' abwärts gedreht
wird in die in 35 dargestellte Schließposition
aus dem oben beschriebenen Zustand, wird die rückwärtige Abdecklage IDa in der
schmalen Lücke
GP zwischen der in Tiefenrichtung verlaufenden Wand 34 und
dem Rippenelement 24 angeordnet, wie in 43A dargestellt, und das Einbringen der Indexkarte
ID wird so vervollständigt.
In dem Zustand, wo das Deckelelement 20' geschlossen ist, verbleiben die
hervorstehenden Bereiche 22d (39) und 23d (37A) des Deckelelements 20' in Eingriff mit den Löchern 32a, 33a des
Hauptkörpers 30', und daher
geschieht es nie, dass das Deckelelement 20' sich versehentlich mit Bezug auf
den Hauptkörper 30' verdreht. Während andererseits
beim Versuch, die Indexkarte herauszunehmen, der umgekehrte Vorgang
ausgeführt
werden kann. Die hervorstehenden Bereiche 22d, 23d und
die Löcher 32a, 33a bilden
Arretierelemente zum Verhindern einer weiteren Drehung des Hauptkörpers 30', wenn das Deckelelement 20' sich dreht
und so geschlossen wird.
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Wenn
die Indexkarte in das Aufbewahrungsgehäuse 10' eingebracht wird, dreht sich außerdem, selbst
wenn die Indexkarte nicht vollständig
in dem Hauptkörper 30' angeordnet
ist, wie in 43B dargestellt, das Rippenelement 24 zusammen
mit dem Deckelelement 20' der
Drehrichtung BB in 43B und erreicht eine Position,
die in der Zeichnung mittels der durchbrochenen Linie bezeichnet
ist. Dadurch wird die rückwärtige Abdecklage
IDa der Indexkarte ID in Richtung der in Tiefenrichtung verlaufenden Wand 34 gedrückt und
in eine Position bewegt, die durch die Einpunktlinie in der Zeichnung
angezeigt ist, wodurch die Indexkarte ID sicher untergebracht werden
kann, wie in 43A dargestellt. Das Einbringen
der Indexkarte kann so erleichtert werden, und selbst wenn sie nicht
vollständig
darin untergebracht ist, kann die Indexkarte automatisch mit der Drehung
des Deckelelements 20' untergebracht
werden.
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Der
oben beschriebene Vorgang kann unabhängig davon ausgeführt werden,
ob die Minidisk M in dem Aufbewahrungsgehäuse 10' untergebracht ist oder nicht.
Dies beruht darauf, dass sich die Minidisk M zusammen mit dem Deckelelement 20' dreht, was nicht
mit dem Einbringen und Herausnehmen der Indexkarte interferiert.
Der Hauptkörper 30' und das Deckelelement 20' sind aus dem
transparenten Kunstharz aufgebaut, und daher kann der Benutzer Buchstaben
lesen, die auf der rückseitigen
Abdecklage IDa und dem Eintragungsbereich IDb der Indexkarte ID
geschrieben sind, von außerhalb
des Aufbewahrungsgehäuses 10'. In diesem
Fall ist, wie in 43A dargestellt, wenn das Deckelelement 20' sich in der
Schließposition
befindet, die rückwärtige Abdecklage
IDa in der schmalen Lücke
zwischen dem Rippenelement 24 und der in Tiefenrichtung
verlaufenden Wand 34 des Hauptkörpers positioniert und ist
daher eng an der inneren Fläche
der in Tiefenrichtung verlaufenden Wand 34 angepasst. Demzufolge
wird die angezeigte Information auf der rückwärtigen Abdecklage IDa der Indexkarte
einfacher zu lesen, wodurch die visuelle Erkennbarkeit der Indexkarte
verbessert wird. Außerdem
wird die rückwärtige Abdecklage
IDa, selbst wenn sie nicht von der Indexkarte ID aus aufrecht gebogen
ist, automatisch fest an die innere Oberfläche der in Tiefenrichtung verlaufenden
Wand 34 angepasst, was für die Verwendung günstig ist.
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Gemäß der vierten
Ausführungsform
wird die Indexkarte ID innerhalb des Hauptkörpers 30' vorgesehen,
und dann wird das Deckelelement 20' geschlossen, wodurch die Indexkarte
ID, wie in 41A dargestellt, fixiert wird,
während
ihre Seitenkante in dem ausgenommenen Bereich 31B des Hauptkörpers 30' gepresst wird
mittels des Halteelements 22a des Deckelelements 20'. Selbst wenn
die Minidisk M nicht in dem Aufbewahrungsgehäuse 10' untergebracht ist, wird demzufolge
die Indexkarte ID fest fixiert und fällt nie versehentlich aus dem
Aufbewahrungsgehäuse 10' über die Öffnung OP
hinaus (35). Wenn sie in dem ausgenommenen
Bereich 31 durch das Halteelement 22a gedrückt wird,
wird übrigens
die Indexkarte ID nie zerrissen, obwohl ihre Seitenkante eventuell
leicht verbogen wird, und zwar weil der ausgenommene Bereich 31b flach
ist. Wie in 43A dargestellt, wird außerdem die
vordere Kante 24a des Rippenelements 24 in Kontakt
mit dem Eintragsbereich IDb des ebenen Flächenbereichs in der Nähe der in
Tiefenrichtung verlaufenden Wand 34 des Hauptkörpers gebracht,
mit dem Ergebnis, dass die Indexkarte sicher fixiert wird. Die Fixierung
mittels des Rippenelements 24 und des Halteelements 22a des
Deckelelements 20' macht
es außerdem
möglich,
das Schwimmen und Abweichen der Indexkarte sicher zu verhindern.
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Wenn
es vollständig
unerwünscht
ist, dass die Indexkarte überhaupt
verbogen wird mittels des Halteelements 22a, kann außerdem die
in 11 dargestellte Indexkarte ID' nützlich
sein. Die in 11 veranschaulichte Indexkarte
ID' ist ähnlich der
in 10 dargestellten, hat aber den Unterschied, dass
rechteckige Kerben IDc an zwei Seitenkanten des Eintragsbereichs
IDb ausgebildet sind. Die Kerbe IDc hat im Wesentlichen die gleiche
Konfiguration wie der ausgenommene Bereich 31b des Hauptkörpers 30', und daher
wird das Plattenelement 22a des Deckelelements 20' in die Kerbe
IDc eingepasst, indem die Indexkarte ID' in dem Hauptkörper 30' vorgesehen wird und das Deckelelement 20' geschlossen
wird. Demzufolge wird, selbst wenn das Deckelelement 20' geschlossen
wird, die Indexkarte ID' nie
verbogen, und die Kerbe IDc verfängt
sich an dem Plattenelement 22a, wodurch die Indexkarte
nie versehentlich aus dem Aufbewahrungsgehäuse 10' über die Öffnung OP herausfällt, selbst
wenn die Minidisk M sich nicht in dem Aufbewahrungsgehäuse 10' befindet. In
diesem Fall steht, wie in 41A dargestellt,
die obere Fläche
des Halteelements 22a weiter hervor als die innere Oberfläche 31e des Hauptkörpers 30', und demzufolge
verfängt
sich der gekerbte Bereich IDc der Indexkarte ID' leichter an dem Halteelement 22a,
so dass das Festhalten der Indexkarte ID' sichergestellt ist, was ein bevorzugter Aspekt
ist. Außerdem
schwebt oder schwimmt die Indexkarte ID' recht einfach, weil sie keinen gekerbten Bereich
IDc hat, sondern mittels des Rippenelements 24 in der Nähe der in
Tiefenrichtung verlaufenden Wand 34 fixiert ist, wodurch
es möglich
wird, das oben beschriebene Schweben sicher zu verhindern.
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Es
wird nun ein Vorgang in der vierten Ausführungform erläutert, wenn
die Minidisk M in dem Aufbewahrungsgehäuse 10' untergebracht wird. Wie in dem
hüllenartigen
Gehäuse
gemäß dem Stand
der Technik kann die Minidisk M eingebracht und herausgenommen werden
aus dem Aufbewahrungsgehäuse 10' in dem Zustand,
wo das Deckelelement 20' geschlossen
ist, gemäß der vierten
Ausführungsform. Wenn
die Minidisk M in das Aufbewahrungsgehäuse eingebracht wird, ist,
wie in 41B dargestellt, der vordere
Kantenbereich des Halteelements 22a (23a) mit
der schrägen
Oberfläche 22e ausgebildet,
die als der Kartuscheneinführbereich
dient, und so wird die Minidisk M reibungslos in das Aufbewahrungsgehäuse eingebracht.
Außerdem
ist die untere Kante der schrägen
Oberfläche 22e auf
der Einführseite
niedriger als die innere Oberfläche 31e des
Hauptkörpers 30', so dass kein
Verfangen auftritt und das ganze einfacher handhabbar wird, was
zu bevorzugen ist.
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Wenn
die Minidisk M weiter in das Aufbewahrungsgehäuse 10' eingebracht wird, treten die Schwellungen 22c, 23c des
Deckelelements 20' in die
Hohlräume
C1, C2 der Minidisk M ein und geraten damit in Eingriff, und die
Minidisk M kann sicher innerhalb des Aufbewahrungsgehäuses gehalten
werden dank der elastischen Kraft der Arme 22b, 23b, die
als die Vorspannelemente dienen. Im Eingriff gerät dann die einwärtige Kante
der Minidisk M nahe an das Rippenelement 24 heran, wie
in 43A dargestellt, und daher kann die Minidisk M
sicherer gehalten werden durch Beschränken des Spiels der Minidisk
M, welche aufbewahrt bleibt.
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Wenn
die Minidisk M in das Aufbewahrungsgehäuse eingebracht wird, stößt außerdem eine Ecke
an der oberen Kante MP der Seitenfläche der Minidisk M gegen den
ersten hervorstehenden Bereich 25a innerhalb der Seitenwand 22 in 41A, und der Abstand ist definiert durch die beiden
hervorstehenden Bereiche 25a, 25b zwischen der
Seitenfläche
der Minidisk M und den inneren Oberflächen der Seitenwände 22, 23.
Selbst wenn die Minidisk M mit einer schrägen Anordnung in der Einführrichtung eingeführt wird,
passiert es daher nie, dass ein Kantenbereich eines Verschlusselements 90 der
Minidisk M gegen die Seitenwand 22 des Deckelelements 20 anstößt, mit
dem Ergebnis, dass diese Seitenwand 22 stark genug eingekerbt
wird, um eine Ausnehmung zu bilden. Der zweite hervorstehende Bereich 25b kooperiert
mit dem ersten 25a, um die Minidisk M zu führen und
die Seitenwand zu stärken.
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Außerdem ist,
wenn die Minidisk M in das Aufbewahrungsgehäuse 10' eingebracht wird, wenn das Deckelelement 20' geschlossen
ist, der gestufte Bereich 31d, der auf der Seite der Öffnung des Hauptkörpers 30' ausgebildet
ist, höher
um eine Kartendicke als die Bodenwand 31, auf welcher die
Indexkarte ID vorzusehen ist, so dass die Indexkarte ID, die zuvor
innen vorgesehen worden ist, den Eintritt des Aufbewahrungsgehäuses 10' nicht behindert. Außerdem steht
die obere Fläche
des Halteelements 22a (23a) weiter hervor als
die innere Oberfläche 31e des
Hauptkörpers 200,
und die Indexkarte ID befindet sich in einem dazwischen ausgebildeten
Zwischenraum. Mit dieser Anordnung reibt die Minidisk M, wenn sie
eingebracht und herausgenommen wird, nicht gegen die Indexkarte
ID, wodurch die Minidisk M einfach eingebracht und herausgenommen
werden kann und so gut handhabbar ist.
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Die
Minidisk kann entlang der unteren Oberfläche des Deckelelements 20' in dem Zustand
eingebracht werden, in dem das Deckelelement 20' geöffnet ist.
In einem solchen Fall stößt die einwärtige Kante
der Minidisk M gegen das Rippenelement 24, und die Hohlräume C1,
C2 geraten mit den Schwellungen 22c, 23c des Deckelelements 20' in Eingriff, wodurch
die Minidisk M durch das Deckelelement 20' gehalten wird.
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Effekte
des oben beschriebenen Kartuschenaufbewahrungsgehäuses werden
erläutert. Wie
in 44 dargestellt (welche das Beispiel zeigt, in
welchem das Rippenelement 24 nicht vorgesehen ist), dreht
sich das Deckelelement 200' mit
Bezug auf den Hauptkörper 300' (welcher sich
in der Richtung gegenüber
einer Richtung r dreht, wenn geschlossen), und es ist daher erforderlich,
dass ein Zwischenraum cc zwischen dem Kantenbereich einer in Tiefenrichtung
verlaufenden Wand 340 des Hauptkörpers 300' auf der Seite
einer Drehspindel aa und dem Kantenbereich einer oberen Wand 210 des
Deckelelements 200' vorgesehen
ist. Aufgrund dieses Zwischenraums cc werden jedoch, wenn eine Kartusche
M herausgenommen wird, wie es mittels der durchbrochenen Linie angezeigt
ist, aus dem Aufbewahrungsgehäuse
oder sie darin eingebracht wird, die obere Wand 210 des
Deckelelements 200' und eine
Bodenwand 310 des Hauptkörpers 300' stark genug
gepresst, um eine Verbiegung des Deckelelements 200' und des Hauptkörpers 300' zu verursachen.
Dann werden das Deckelelement 200' und der Hauptkörper 300' in Kontakt
mit der Kartusche gebracht, und die Kartusche und auch das Aufbewahrungsgehäuse könnten beschädigt werden.
Ein solches Problem tritt auf der Seite des Hauptkörpers 300' in dem Falle
nicht auf, in dem die Indexkarte ID untergebracht ist. Auf der Seite
des Deckelelements 200' wird
aber beispielsweise die obere Wand 210 verbogen, wie durch
die Zweipunktlinie in der Zeichnung dargestellt, und wird so in
Kontakt mit der Kartusche M gebracht. Obwohl diese Verbiegung eventuell
schrumpft, wenn sich der Zwischenraum cc in 44 vermindert,
könnte
eine Wölbung
auftreten abhängig
von den Ausbildebedingungen, nachdem sie ausgebildet worden ist,
oder eine Verformung wird verursacht aufgrund eines Temperaturanstiegs und
einer aufgebrachten Belastung abhängig von der Verwendungsumgebung,
in welchem Fall die Drehung des Deckelelements 200' leicht schwierig
werden kann.
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Mit
Bezug auf die oben beschriebenen Probleme ist das Aufbewahrungsgehäuse in der
vierten Ausführungsform
so aufgebaut, dass die vordere Kante 24b des Rippenelements 24,
das an dem Deckelelement 20' ausgebildet
ist, nahe an die Bodenwand 31 des Hauptkörpers 30' in einem Zustand
herangerät,
in welchem das Deckelelement 20' geschlossen ist. Demzufolge gerät das Rippenelement 24 in
Kontakt mit dem Hauptkörper
selbst durch starkes Drücken
des Deckelelements 20' und
des Hauptkörpers 30' während der
Verwendung. Daher wird weder das Deckelelement 20' noch der Hauptkörper 30' überhaupt
verformt und gerät
in Kontakt mit der Minidisk, so dass es möglich wird, eine Beschädigung der
Minidisk und des Aufbewahrungsgehäuses zu verhindern. Selbst
wenn der Zwischenraum zwischen dem hinteren Ende der oberen Wand 21 des Deckelelements
und der in Tiefenrichtung verlaufenden Wand 34 des Hauptkörpers vergrößert wird,
können
daher die Verformungen der beiden Komponenten mittels des Rippenelements
verhindert werden.
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Gemäß der vierten
Ausführungsform
wird es, wenn das Aufbewahrungsgehäuse aktualisiert wird, was
das Herausnehmen der Indexkarte erleichtert, das Festhalten dieser
Karte sicherstellt und exzellent handhabbar ist, wenn die Kartusche
eingebracht und herausgenommen wird, es möglich, ein Kartuschenaufbewahrungsgehäuse zu schaffen,
das eine Beschädigung
der Kartusche und des Aufbewahrungsgehäuses verhindern kann, selbst
wenn die Kraft von außen
ausgeübt
wird, und welches keine Schwierigkeiten bei der Drehung des Deckelelements
verursacht. Es ist auch möglich,
das Kartuschenaufbewahrungsgehäuse
zu schaffen, in welches hinein die Indexkarte einfach eingebracht
werden kann, deren visuelle Erkennbarkeit verbessert ist.