DE69926420T2 - Speicherbehälter für Kassette, Herstellungsverfahren und Kassette - Google Patents

Speicherbehälter für Kassette, Herstellungsverfahren und Kassette Download PDF

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Masaru Chuo-ku Ikebe
Yukio Chuo-ku Miyazaki
Akio Chuo-ku Momoi
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    • GPHYSICS
    • G11INFORMATION STORAGE
    • G11BINFORMATION STORAGE BASED ON RELATIVE MOVEMENT BETWEEN RECORD CARRIER AND TRANSDUCER
    • G11B33/00Constructional parts, details or accessories not provided for in the other groups of this subclass
    • G11B33/02Cabinets; Cases; Stands; Disposition of apparatus therein or thereon
    • G11B33/04Cabinets; Cases; Stands; Disposition of apparatus therein or thereon modified to store record carriers
    • G11B33/0405Cabinets; Cases; Stands; Disposition of apparatus therein or thereon modified to store record carriers for storing discs
    • G11B33/0411Single disc boxes
    • G11B33/0416Single disc boxes for disc cartridges

Description

  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Aufbewahrungskasten für eine Kartusche und genauer gesagt einen Aufbewahrungskasten für eine Kartusche, der ein Aufzeichnungsmedium wie beispielsweise eine optische Scheibe und eine magnetooptische Scheibe etc. beinhaltet.
  • Beschreibung des Stands der Technik
  • Ein als ein Aufzeichnungsmedium einer Minidisk definierter Scheibenbereich, welche Minidisk in den letzten Jahren für Anwendungen wie beispielsweise die Aufzeichnung von Musik und die Aufbewahrung von Daten etc. verwendet worden ist, wird in einer Kunstharzkartusche aufbewahrt. Die 12, 13 und 34A zeigen ein Beispiel einer Minidisk M (= MD). 12 ist eine Draufsicht der Minidisk M. 13 ist eine Ansicht dieser Minidisk von unten, und 34A ist eine perspektivische Ansicht der Minidisk. Ein scheibenförmiger Scheibenbereich D ist durch eine dünne kastenartige Kartusche C geschützt. Außerdem ist eine Einführrichtung der Minidisk M in einen Aufnahmeschlitz (nicht dargestellt) einer Aufzeichnungs-/Wiedergabevorrichtung bestimmt. Diese Einführrichtung ist in 12 aufwärts, in 13 abwärts, und eine Richtung in Richtung eines veranschaulichten Pfeils (schräg nach unten) in 34A. Mit Bezug auf 13 geraten nicht-dargestellte Sperrklinkenelemente der Aufzeichnungs-/Wiedergabevorrichtung mit Hohlräumen C1, C2 in Eingriff, die in der Umgebung von unteren Kanten der Kartusche C ausgebildet sind, und so wird die Minidisk M in die Vorrichtung hineinbefördert. Außerdem ist, wie in 34A dargestellt, die Kartusche C mit einem Verschlusselement 90 versehen, und ein Antriebselement (nicht dargestellt) der Aufzeichnungs-/Wiedergabevorrichtung gerät mit einem Schlitz 91a einer Seitenfläche 91 des Verschlusselements 90 in Eingriff, wodurch das Verschlusselement 90 in Richtungen t, t' in 34A verschiebbar ist. Das Verschlusselement 90 bewegt sich in der Richtung t', wenn die Aufzeichnung/Wiedergabe fortschreitet, das heißt, wenn auf den Scheibenbereich D geschrieben oder von dort gelesen wird.
  • Wenn die Musik und die Informationen auf der Minidisk M aufgezeichnet werden, ist es übrigens allgemeine Praxis, dass die Minidisk M mit einer Indexkarte versehen wird, auf welcher die Titel der aufgezeichneten Songs und die aufgezeichneten Inhalte geschrieben sind. Diese Indexkarte, die solche Einträge beinhaltet, wird zusammen mit der Minidisk M aufbewahrt. In vielen Fällen wird die Minidisk aber so aufbewahrt, wie sie in dem Aufbewahrungsgehäuse eingeschlossen ist, und wenn die Indexkarte auf die Kartusche C geklebt ist, reibt daher der Eintragsflächenbereich gegen das Aufbewahrungsgehäuse oder wird befleckt, wenn die Kartusche eingebracht und hinausgenommen wird, und es könnte die Möglichkeit auftreten, dass die Einträge bei längerer Verwendung verschmiert werden. Wenn die Minidisk M in die Aufzeichnungs-/Wiedergabevorrichtung eingesetzt wird, muss außerdem die Indexkarte von der Kartusche C abgezogen werden, und es könnte auch die Möglichkeit auftreten, dass die Aufzeichnungs-/Wiedergabevorrichtung ihre Funktion nicht mehr ausführen kann. Da dies der Fall ist, wird die Indexkarte im Allgemeinen an dem Aufbewahrungsgehäuse angebracht, was mit der Minidisk M zusammen aufbewahrt wird.
  • Wie oben diskutiert, ist das Aufbewahrungsgehäuse mit der daran angebrachten Indexkarte (einem Etikett), beispielsweise in den japanischen offengelegten Patentanmeldungen Nummern 5-278772 und 9-226873 offenbart. Es treten aber die folgenden Probleme inhärent bei den Aufbewahrungsgehäusen gemäß dem Stand der Technik auf.
  • Zunächst hat das in der japanischen offengelegten Patentanmeldung Nr. 5-278772 offenbarte Aufbewahrungsgehäuse eine hüllenartige Gestalt, und es ist daher schwierig, dass die Indexkarte in einer korrekten Position darin vorgesehen ist. Demzufolge ist in diesem hüllenartigen Aufbewahrungsgehäuse die Indexkarte an der Oberfläche des Aufbewahrungsgehäuses angeklebt, und die Namen von Songs und die Informationen werden darauf geschrieben. Wenn die Indexkarte so an der Oberfläche des Aufbewahrungsgehäuses angeklebt ist, könnte aber gleichzeitig die Möglichkeit auftreten, worin an dem Eintragsflächenbereich gerieben wird und dieser schmutzig wird. Beim Verkaufen dieser Art von Minidisks sind außerdem die Indexkarte und das Etikett noch nicht an dem Aufbewahrungsgehäuse angeklebt und der Minidisk selbst, dann in eine doppelpunktartige Gestalt gebogen, während eine Verbindungsoberfläche davon bedeckt wird, und daher so gesetzt, dass die Öffnung des Aufbewahrungsgehäuses, in dem die Minidisk aufbewahrt ist, bedeckt wird. Außerdem wird eine Folie darum herumgewickelt, so dass ein Herausfallen aus dem Aufbewahrungsgehäuse verhindert wird. Wenn ein Benutzer, der diese Art von Minidisk gekauft hat, einmal diese Verpackungsfolie aufgerissen hat, werden daher die Indexkarte und das Etikett von dem Aufbewahrungsgehäuse und der Minidisk getrennt. Soweit die Indexkarte und das Etikett zuvor daran angeklebt worden sind, muss es daher für die Aufbewahrung unbequem sein, und es könnte auch in Betracht gezogen werden, dass eine Möglichkeit recht groß ist, dass sie verloren gehen.
  • Während andererseits in dem in der japanischen offengelegten Patentanmeldung Nr. 9-226873 offenbarten Aufbewahrungsgehäuse das Deckelelement so strukturiert ist, dass es mit Bezug auf den Hauptkörper drehbar ist, so dass die Indexkarte innerhalb des Aufbewahrungsgehäuses eingeschlossen werden kann, und daher das oben beschriebene Problem nicht auftritt. In der obigen Konstruktion gemäß dem Stand der Technik öffnet sich aber das Deckelelement nicht in einem Zustand, wo die Minidisk innerhalb des Aufbewahrungsgehäuses eingeschlossen ist, in welchem Zustand die Indexkarte nicht herausgenommen werden kann. Wenn versucht wird, die Indexkarte mit Gewalt herauszunehmen, könnte das Aufbewahrungsgehäuse beschädigt werden. Demzufolge muss die Minidisk jedes Mal herausgezogen werden, wenn die Indexkarte aus dem Aufbewahrungsgehäuse herausgenommen wird, welche Handhabung unbequem ist.
  • Außerdem wird die in 34A dargestellte Kartusche, wie es in 34B dargestellt ist, in einen Aufbewahrungskasten S eingebracht und daraus herausgenommen. Bei dieser Gelegenheit kann, wenn die Kartusche C in einer Pfeilrichtung in der Zeichnung geneigt ist, es passieren, dass ein Verschlusskantenbereich 92 der Seitenfläche 91 des Verschlusselements 90 gegen die Innenfläche des Aufbewahrungsgehäuse S stößt. In diesem Fall ist der Kantenbereich 92 ein bearbeiteter Unterschnitt. Daher wird, wie in 34C dargestellt, wenn ein Grad 92a an dem Kantenbereich 92 ausgebildet ist, die Innenfläche des Aufbewahrungsgehäuses, gegen die der Verschlusskantenbereich 92 stößt, eingekerbt, so dass eine Ausnehmung s' entsteht, was ein unerwünschter Aspekt ist.
  • EP-A-0 810 165 A1 offenbart ein Gehäuse für eine Scheibenkartusche. Diese Kartusche kann in das Gehäuse eingebracht werden, wenn ein Deckelkörper einen Gehäusekörper nicht bedeckt. EP-A-0 791 928 beschreibt ein Aufbewahrungsgehäuse gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Wenn eine Indexkarte aus dem Gehäuse herausgenommen werden soll, wird die Disk oder Scheibe zunächst herausgenommen.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Ein erstes Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, ein Aufbewahrungsgehäuse für eine Kartusche und eine in einem solchen Aufbewahrungsgehäuse untergebrachte Kartusche zu schaffen, welche, obwohl sie einfach aufgebaut sind, das Herausnehmen einer Indexkarte erleichtern und eine exzellente Handhabbarkeit zeigen.
  • Ein zweites Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, einen Aufbewahrungskasten für eine Kartusche und ein zugehöriges Herstellverfahren zu schaffen, welche das Herausnehmen der Indexkarte erleichtern können, das Halten dieser Karte sicherstellen können und eine exzellente Handhabbarkeit zeigen, wenn die Kartusche eingebracht und herausgezogen wird, und auch ein Aufbewahrungsgehäuse für eine Kartusche, die ein Problem eliminieren kann, dass eine Innenfläche des Aufbewahrungsgehäuses eingekerbt werden könnte, wenn ein Verschlusselement der Kartusche gegen die innere Oberfläche stößt.
  • Ein drittes Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, ein Aufbewahrungsgehäuse für eine Kartusche zu schaffen, welches verhindern kann, dass die Kartusche und das Aufbewahrungsgehäuse beschädigt werden, selbst wenn eine Kraft von Außen darauf aufgebracht wird, und kein Problem bei der Drehung eines Deckelelements beim Aktualisieren des Aufbewahrungsgehäuses verursacht, das das Herausnehmen der Indexkarte erleichtert, das Halten dieser Karte sicherstellt und eine exzellente Handhabbarkeit zeigt, wenn die Kartusche eingebracht und herausgezogen wird, und auch ein Aufbewahrungsgehäuse für eine Kartusche, in welches die Indexkarte einfach eingepasst werden kann, und die visuelle Erkennbarkeit der Indexkarte verbessert ist.
  • Gemäß dem ersten Aspekt der Erfindung weist ein Aufbewahrungsgehäuse für eine Kartusche die Merkmale des Anspruchs 1 auf.
  • In dem oben beschriebenen Kartuschenaufbewahrungsgehäuse ist die Öffnung, durch welche hindurch die Kartusche von außen eingebracht werden kann, wenn das Deckelelement sich in die Schließposition verdreht, zwischen dem Hauptkörper und dem Deckelelement ausgebildet. Das Kartuschenaufbewahrungsgehäuse ist außerdem mit dem Kartuschenhalteelement zum Halten und integralen Drehen der Kartusche ausgebildet, die zwischen dem Hauptkörper und dem Deckelelement eingebracht ist, wenn sich das Deckelelement in die Öffnungsposition verdreht. Daher dreht sich die in dem Aufbewahrungsgehäuse untergebrachte Kartusche auch durch Drehen des Deckelelements. So kann die Indexkarte, selbst wenn sie zwischen der Kartusche und dem Hauptkörper vorgesehen ist, herausgenommen werden, ohne dass die Kartusche herausgezogen werden müsste.
  • Wenn das Deckelelement sich in die Öffnungsposition verdreht, befindet sich ein blattartiges Element zwischen dem Hauptkörper und dem Deckelelement oder kann von dort herausgenommen werden, und das Deckelelement ist mit einem Haltelement zum Halten dieses blattartigen Elements ausgebildet, vorgesehen zwischen dem Hauptkörper und dem Deckelelement, wenn das Deckelelement sich in die Schließposition verdreht.
  • Das blattartige Element ist mit einer Kerbe entsprechend dem Halteelement für das blattartige Element ausgebildet, und wenn sich das Deckelelement in die Schließposition verdreht, gerät das Halteelement für das blattartige Element in die Kerbe hinein, um so zu verhindern, dass das blattartige Element aus dem Kartuschenaufbewahrungsgehäuse herausfällt.
  • Wenn sich das Deckelelement in die Schließposition verdreht, ist eine Nut zwischen der Seitenfläche des Deckelelements und der Seitenfläche des Hauptkörpers ausgebildet.
  • Der Hauptkörper beinhaltet einen Eingriffsbereich zum Regeln des Eintritts der Kartusche mit Bezug auf das Deckelelement, wenn die Kartusche in das Kartuschenaufbewahrungsgehäuse eingesetzt wird.
  • Das Halteelement für das blattartige Element hat einen gekerbten Bereich auf der Seite der Öffnung, und das blattartige Element hat einen ohrartigen Bereich entsprechend dem gekerbten Bereich. Wenn sich das Deckelelement in die Schließposition verdreht, ist der ohrartige Bereich zwischen dem Hauptkörper und dem Kantenbereich der Seitenfläche des Deckelelements oder Deckelelements vorgesehen, wodurch verhindert werden kann, dass das blattartige Element in der Umgebung der Öffnung schwimmt.
  • Gemäß dem zweiten Aspekt der Erfindung weist ein Aufbewahrungsgehäuse für eine Kartusche, gemäß dem ersten Aspekt, welches ein blattartiges Element und eine Kartusche aufnehmen kann, einen Hauptkörper auf, ein Deckelelement und ein Verbindungselement zum Verbinden des Hauptkörpers mit dem Deckelelement. Das Verbindungselement verbindet ein Spindelelement, das an dem Hauptkörper oder dem Deckelelement vorgesehen ist, und eine Öffnung, die in dem anderen dieser beiden Elemente ausgebildet ist und mit dem Spindelelement in Eingriff gerät. Der Hauptkörper und das Deckelelement sind so verbunden, dass das Deckelelement drehbar wird zwischen einer Öffnungsposition und einer Schließposition mit Bezug auf den Hauptkörper. Das Kartuschenaufbewahrungsgehäuse weist auch eine Öffnung auf, die zwischen dem Hauptkörper und dem Deckelelement ausgebildet ist, wenn sich das Deckelelement in die Schließposition verdreht, und die ein Einbringen der Kartusche von außen ermöglicht. Wenn sich das Deckelelement in die Öffnungsposition verdreht, kann das blattartige Element herausgenommen und hereingebracht werden, unabhängig davon, ob die Kartusche sich in dem Kartuschenaufbewahrungsgehäuse befindet.
  • In dem oben beschriebenen Kartuschenaufbewahrungsgehäuse ist das Verschlusselement aus dem Spindelelement aufgebaut, das an dem Hauptkörper oder dem Deckelelement vorgesehen ist, und aus der Öffnung, die in dem anderen dieser beiden Elemente ausgebildet ist und mit dem Spindelelement in Eingriff gerät. Obwohl es einfach aufgebaut ist, ist das Deckelelement drehbar zwischen der Öffnungsposition und der Schließposition mit Bezug auf den Hauptkörper. Wenn sich das Deckelelement in die Schließposition verdreht, ist die Öffnung, durch welche die Kartusche eingesetzt und herausgezogen werden kann, von außen, zwischen dem Hauptkörper und dem Deckelelement ausgeformt, was das Einsetzen und Herausnehmen der Kartusche erleichtert. Wenn sich andererseits das Deckelelement in die Öffnungsposition verdreht, kann das blattartige Element, wie beispielsweise eine Indexkarte, hineingetan und herausgenommen werden, unabhängig davon, ob die Kartusche sich in dem Kartuschenaufbewahrungsgehäuse befindet. Selbst wenn eine Indexkarte zwischen der Kartusche und dem Hauptkörper vorgesehen ist, kann daher die Indexkarte herausgenommen werden, ohne die Kartusche herauszuziehen.
  • Das Deckelelement ist mit zwei Spindelelementen versehen, die zueinander hinweisen, und der Hauptkörper ist mit zwei Löchern ausgebildet, die den Spindelelementen entsprechen. Das Deckelelement ist mit ausgenommenen Bereichen in der Umgebung der Spindelelemente ausgebildet, und die ausgenommenen Bereiche vermindern eine Beanspruchung, die auf einer elastischen Verformung basiert, wenn die Spindelelemente mit den Löchern in Eingriff geraten.
  • Die ausgenommenen Bereiche sind in solchen Positionen ausgebildet, dass sie nicht mit der in dem Kartuschenaufbewahrungsgehäuse aufbewahrten Kartusche interferieren.
  • Das Spindelelement und/oder die Öffnung hat eine Führungsfläche zum Führen, wenn das Spindelelement mit dem Loch in Eingriff gerät.
  • Die Löcher sind an zwei Kanten eines hervorstehenden Bereichs ausgebildet, der an einem oberen Bereich einer in Tiefenrichtung verlaufenden Wand vorgesehen ist, ausgebildet auf der Seite gegenüber der Öffnung des Hauptkörpers, und der Kantenbereich, auf der Seite der Öffnung, des Lochs ist versetzt in Richtung der Öffnung von einer Innenfläche der in Tiefenrichtung verlaufenden Wand aus, welche außerhalb zumindest des Lochs vorgesehen ist.
  • Das Kartuschenaufbewahrungsgehäuse weist außerdem eine Rippe zum Verbinden des hervorstehenden Bereichs mit der Bodenwand des Hauptkörpers entlang der in Tiefenrichtung verlaufenden Wand auf.
  • Das Kartuschenaufbewahrungsgehäuse weist außerdem ein Schließelement auf, das in den ausgenommenen Bereich eintritt, wenn das Deckelelement sich in die Schließposition verdreht.
  • Gemäß dem dritten Aspekt der Erfindung tritt, wenn das Deckelelement sich in die Schließposition verdreht, eine untere Kante des Kartuschenhalteelements in den ausgenommenen Bereich ein, der in der Innenfläche des Hauptkörpers ausgebildet ist, und eine obere Kante des Halteelements steht weiter hervor als die Innenfläche des Hauptkörpers.
  • In dem oben erläuterten Kartuschenaufbewahrungsgehäuse tritt, wenn sich die Deckelelement in die Schließposition verdreht, die untere Kante des Kartuschenhalteelements in den ausgenommenen Bereich ein, der in der Innenfläche des Hauptkörpers ausgebildet ist, und die obere Kante steht weiter von der Innenfläche des Hauptkörpers hervor. Die Indexkarte kann dadurch sandwichartig zwischen der unteren Kante des Kartuschenhalteelements und dem ausgenommenen Bereich in der Innenfläche des Hauptkörpers angeordnet werden, und so wird das Festhalten der Indexkarte sichergestellt. Außerdem steht die obere Kante des Kartuschenhalteelements hervor, und es entsteht ein Abstand von der Innenfläche des Hauptkörpers. Daher reibt, wenn die Indexkarte sich zwischen der Kartusche und dem Hauptkörper befindet, die Kartusche nie gegen die Indexkarte, selbst wenn die Kartusche hineingebracht und herausgenommen wird, was exzellent ist für eine Handhabbarkeit durch Erleichtern des Einbringens und Herausziehen der Kartusche.
  • Ein Kartuscheneinführbereich zum Erleichtern des Einführens der Kartusche ist an dem Kantenbereich, auf der Seite der Öffnung, des Kartuschenhalteelements vorgesehen. Dies erleichtert das Einführen der Kartusche in das Kartuschenhalteelement.
  • Der Kartuscheneinführbereich hat einen schrägen Oberflächenbereich oder einen gestuften Bereich, und eine vordere Kante, auf der Seite der Öffnung, des schrägen Oberflächenbereichs und des gestuften Bereichs ist niedriger als die Innenfläche des Hauptkörpers, wenn sich das Deckelelement in die Schließposition verdreht. Mit diesem Beitrag kann die Kartusche, wenn sie sich im Vorgang des Einbringens oder Herausnehmens befindet, reibungslos eingebracht und herausgezogen werden, ohne dass sie sich verfängt, was die Handhabung vereinfacht. Insbesondere wenn die Kartusche eingebracht wird, entsteht kein Widerstand wie beispielsweise ein Verfangen an der vorderen Kante des Kartuschenhalteelements, was ein vorteilhafter Aspekt ist.
  • Ein hervorstehender Bereich zum Positionieren der Kartusche ist an einer Ecke der Oberfläche des Deckelelements vorgesehen, welche zu der Seitenfläche der Kartusche hinweist, wenn die Kartusche gehalten wird. Mit dieser Konfiguration ist, wenn die Kartusche mittels des Kartuschenhalteelements gehalten wird, der Abstand definiert durch die hervorstehenden Bereiche, die an den Ecken zwischen der Seitenfläche der Kartusche und der Oberfläche des Kartuschenhalteelements vorgesehen sind. Selbst wenn die Kartusche schräg eingebracht wird, um ein Beispiel zu nennen, stößt daher der Verschlusskantenbereich auf der Seitenfläche der Kartusche nicht gegen die Oberfläche des Kartuschenhalteelements, so dass es machbar wird, den Nachteil zu vermeiden, dass die Oberfläche eingekerbt wird.
  • Wenn sich das Deckelelement zwischen der Öffnungsposition und der Schließposition verdreht, ist der Hauptkörper mit einem Vorsprung ausgebildet, an welchem der Hauptkörper in Kontakt mit dem Deckelelement gebracht wird. Mit dieser Konstruktion wird, wenn das Deckelelement geöffnet und geschlossen wird, das Deckelelement in Kontakt mit dem Hauptkörper bei diesem Vorsprung gebracht, was das Öffnen und Schließen des Deckelelements sicherstellt. Es ist auch möglich, ein Spiel des Deckelelements zu beschränken, wenn sich das Deckelelement in die Schließposition verdreht.
  • Es ist wünschenswert, dass der hervorstehende Bereich, der mit dem ausgenommenen Bereich in Eingriff gerät, welcher an der Seitenfläche der Kartusche vorgesehen ist, wenn die Kartusche eingebracht wird, und das Kartuschenhalteelement in verschiedenen Positionen des Deckelelements vorgesehen sind. Beim Herstellen des oben beschriebenen Deckelelements, indem es unter Verwendung einer Gießform ausgebildet wird, beinhalten dieser Vorsprung und das Kartuschenhalteelement Unterschnitte hinsichtlich einer Struktur der Gießform, und daher beinhaltet die Gießform die Verwendung eines geneigten Schlittens und eines Gleitkerns. Wenn das Deckelelement so aufgebaut ist, dass der Vorsprung nahe an das Kartuschenhalteelement heran gerät, könnte sich eine Festigkeit der Gießform, die diesen geneigten Schlitten und den Gleitkern verwendet, verschlechtern. Daher kann die Festigkeit der Gießform verbessert werden, indem diese beiden Komponenten in verschiedenen Positionen vorgesehen werden.
  • Ein Drehelement, das so in Eingriff gerät, dass das Deckelelement sich mit Bezug auf den Hauptkörper dreht, ist in einer Position vorgesehen, die anders ist als diejenigen des hervorstehenden Bereichs und des Kartuschenhalteelements, des Deckelelements, wodurch die Festigkeit der Gießform zum Ausbilden des Deckelelements verbessert werden kann.
  • Ein Verfahren zum Herstellen eines Deckels für ein Aufbewahrungsgehäuse für eine Kartusche weist einen Schritt des Ausbildens einer äußeren Oberfläche eines Deckelelements durch eine feste Gießform auf, einen Schritt des Ausbildens einer Innenfläche dieses Deckelelements durch eine bewegliche Gießform, einen Schritt des Ausbildens einer Kartuschenhalterung durch ein erstes Gießformelement, und einen Schritt zum Ausbilden eines hervorstehenden Bereichs mittels eines zweiten Gießformelements, das in einer Richtung beweglich ist, die sich von der des ersten Gießformelements unterscheidet. Gemäß diesem Verfahren können das Deckelelement, das den hervorstehenden Bereich beinhaltet, und das Kartuschenhalteelement, welche Unterschnitte hinsichtlich einer Gießformstruktur während des Ausbildevorgangs beinhalten, mit einer verbesserten Festigkeit der Gießform und mit einer verlängerten Lebensdauer der Gießform hergestellt werden. So ist es möglich, die Produktivität des Kartuschenaufbewahrungsgehäuses zu verbessern. Die oben beschriebenen beiden Gießformelemente können so aufgebaut sein, dass sie eine Struktur zum Ausarbeiten der Unterschnitte haben, die so ausgebildet ist, dass sie in dem hervorstehenden Bereich und dem Kartuschenhalteelement beinhaltet ist.
  • Gemäß dem vierten Aspekt der Erfindung ist ein Rippenelement, das höher ist als eine Dicke der Kartusche, in der Umgebung des Kantenbereichs des Deckelelements vorgesehen, und zwar auf der Seite der Drehspindel.
  • In dem oben beschriebenen Kartuschenaufbewahrungsgehäuse stößt, da das in der Umgebung des Kantenbereichs des Deckelelements auf der Seite der Drehspindel vorgesehene Rippenelement höher ist als die Dicke der Kartusche, wenn sich das Deckelelement in der geschlossenen Position befindet, das Rippenelement des Deckelelements weiter vorn gegen den Hauptkörper an, selbst indem das Deckelelement und der Hauptkörper fest gegen die Seite der Drehspindel gedrückt werden. Demzufolge haben das Deckelelement und der Hauptkörper fast keine Verformungen und werden nicht in Kontakt mit der Kartusche gebracht, wodurch es möglich wird, eine Beschädigung der Kartusche und des Aufbewahrungsgehäuses zu verhindern.
  • Wenn der vorstehende Bereich des Deckelelements mit dem ausgenommenen Bereich in Eingriff gerät, nachdem die Kartusche eingebracht worden ist, ist das Rippenelement so vorgesehen, dass das Rippenelement nahe an die Seitenfläche der Kartusche auf der Einführseite heran gerät. Auf der Grundlage dieses Aufbaus gerät der ausgenommene Bereich der Kartusche mit dem hervorstehenden Bereich des Deckelelements in Eingriff, und die Kartusche wird fest mit der Hilfe eines Vorspannelements gehalten. Die Seitenfläche der Kartusche gerät nahe an das Rippenelement heran im Eingriffszustand, und daher kann die Kartusche fester gehalten werden, indem ein Spiel der so untergebrachten Kartusche eingeschränkt wird.
  • Der Hauptkörper beinhaltet einen Bodenbereich mit einem ebenen Bereich und einer rückwärtigen Abdeckschicht, der eine L-förmige Indexkarte aufbewahren kann, und eine Seitenwand, die auf der Seite der Drehspindel vorgesehen ist. Wenn sich das Deckelelement in die Schließposition verdreht, führt das Rippenelement die rückwärtige Abdecklage der Indexkarte an dem Bodenbereich in Richtung der Seitenwand. Gemäß diesem Aufbau drückt, selbst wenn die Indexkarte vollständig in dem Hauptkörper aufbewahrt ist, mit dem Drehvorgang des Deckelelements in die Schließposition das Rippenelement die rückwärtige Abdecklage der Indexkarte gegen die Seitenwand, wodurch die Indexkarte automatisch sicher aufbewahrt werden kann und einfach einzupassen wird. In diesem Fall wird, wie oben erläutert, wenn die Struktur so ist, dass das Rippenelement nahe an die Seitenfläche der Kartusche herangerät, der Abstand zwischen dem Hauptkörper und der Seitenwand schmäler, wenn das Deckelelement sich in der Schließposition befindet, und die rückwärtige Abdecklage der Indexkarte wird in diesem schmalen Zwischenraum positioniert. Selbst in einem solchen Fall, dass die rückwärtige Abdecklage der Indexkarte nicht so verbogen ist, dass sie aufrecht steht, wird sie daher eng an die Seitenwand des Hauptkörpers angepasst. Als Ergebnis wird Information auf der rückwärtigen Abdecklage der Indexkarte einfach zu lesen, so dass die visuelle Erkennbarkeit der Indexkarte sich verbessert.
  • Wenn sich das Deckelelement in der Schließposition befindet, drückt das Rippenelement gegen den ebenen Bereich der Indexkarte, der sich am Bodenbereich des Hauptkörpers befindet. Auf der Grundlage dieser Konstruktion ist beispielsweise das Rippenelement auf eine solche Höhe festgesetzt, dass es in Kontakt mit dem ebenen Bereich gerät. Mit diesem Beitrag drückt das Rippenelement den ebenen Bereich der Indexkarte gegen den Bodenbereich des Hauptkörpers, und so ist es machbar, ein Schwimmen und eine Abweichung der Indexkarte in dem Hauptkörper sicher zu verhindern.
  • Das Rippenelement kann in einem Teil der Umgebung des Kantenbereichs auf der Seite der Drehspindel vorgesehen sein. Es ist nicht erforderlich, dass das Rippenelement so vorgesehen ist, dass es sich von einem Ende zum anderen Ende des Bereichs erstreckt, der mit dem Kartuschenhalteelement des Deckelelements versehen ist, und es kann auch teilweise oder in Abständen dazwischen vorgesehen sein.
  • Das Aufbewahrungsgehäuse, in welches hinein die Kartusche gebracht wird, kann außerdem auch dadurch geschaffen werden, dass die Kartusche in das so aufgebaute Aufbewahrungsgehäuse eingebracht wird.
  • Andere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden aus der folgenden Beschreibung im Zusammenhang mit den begleitenden Zeichnungen klar ersichtlich.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Die begleitenden Zeichnungen, die in die Beschreibung aufgenommen sind und einen Teil davon bilden, veranschaulichen gegenwärtig bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung, und sie dienen zusammen mit der oben erfolgten allgemeinen Beschreibung und der noch folgenden ausführlichen Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen dazu, das Prinzip der Erfindung zu erläutern.
  • 1 ist eine perspektivische Ansicht, die ein Aufbewahrungsgehäuse zeigt, das eine Minidisk aufnehmen kann, in einer ersten Ausführungsform, und die einen Zustand zeigt, wo ein Deckelelement geschlossen ist.
  • 2 ist eine perspektivische Ansicht, die das Aufbewahrungsgehäuse zeigt, das die Minidisk aufnehmen kann, in der ersten Ausführungsform, und die einen Zustand zeigt, wo das Deckelelement geöffnet ist.
  • 3 ist eine perspektivische Ansicht, die das Deckelelement in 2 zeigt.
  • 4 ist eine perspektivische Ansicht, die einen Hauptkörper in 2 zeigt.
  • 5 ist eine perspektivische Ansicht, die eine Unterseite des Deckelelements in 3 zeigt, wenn es umgedreht ist.
  • 6 ist eine Draufsicht des Aufbewahrungsgehäuses in 1 in einem Zustand, wo das Deckelelement geschlossen ist.
  • 7 ist eine Ansicht, die das Aufbewahrungsgehäuse in einem Querschnitt entlang der Linie VII-VII in 6 zeigt, gesehen in einer Pfeilrichtung.
  • 8 ist eine Ansicht, die das Aufbewahrungsgehäuse im Querschnitt entlang der Linie VIII-VIII in 6 zeigt, gesehen in einer Pfeilrichtung.
  • 9 ist eine Ansicht, die das Aufbewahrungsgehäuse im Querschnitt entlang der Linie IX-IX in 6 zeigt, gesehen in einer Pfeilrichtung.
  • 10 ist eine perspektivische Ansicht, die eine Indexkarte zeigt, welche für das Aufbewahrungsgehäuse in jeder Ausführungsform verwendbar ist.
  • 11 ist eine perspektivische Ansicht, die ein modifiziertes Beispiel der Indexkarte zeigt, welche für das Aufbewahrungsgehäuse in jeder Ausführungsform verwendbar ist.
  • 12 ist eine Ansicht, die eine obere Fläche einer Minidisk M anhand eines Beispiels zeigt.
  • 13 ist eine Ansicht, die eine untere Fläche der Minidisk M anhand eines Beispiels zeigt.
  • 14 ist eine vergrößerte Ansicht, die eine Ecke eines hinteren Kantenbereichs eines Aufbewahrungsgehäuses zeigt, das die Minidisk aufnehmen kann, und zwar in einer zweiten Ausführungsform.
  • 15 ist eine Ansicht, die den Hauptkörper des Aufbewahrungsgehäuses im Querschnitt entlang der Linie XV-XV in 14 zeigt, gesehen in einer Pfeilrichtung.
  • 16 ist eine vergrößerte Ansicht ähnlich 14, die nur eine in Tiefenrichtung verlaufende Wand 34 im Querschnitt entlang der Linie XVI-XVI in 15 zeigt, wenn ein Deckelelement 20 entfernt ist.
  • 17 ist eine perspektivische Ansicht, die die Umgebung eines Lochs in dem Hauptkörper des Aufbewahrungsgehäuses in 14 zeigt.
  • 18 ist eine Ansicht entsprechen 14, die ein modifiziertes Beispiel der zweiten Ausführungsform zeigt.
  • 19 ist eine Ansicht, die die Konstruktion im Querschnitt entlang der Linie XIX-XIX in 18, gesehen in einer Pfeilrichtung.
  • 20 ist eine Ansicht entsprechend 17, die ein modifiziertes Beispiel der zweiten Ausführungsform zeigt.
  • 21 ist eine Ansicht, die das Aufbewahrungsgehäuse zeigt, das die Minidisk aufnehmen kann, und zwar in einem Zustand, wo das Deckelelement geschlossen ist, in einer dritten Ausführungsform,
  • 22 ist eine Ansicht, die das Aufbewahrungsgehäuse zeigt, das die Minidisk aufnehmen kann, in einem Zustand, wo das Deckelelement geöffnet ist, in der dritten Ausführungsform.
  • 23 ist eine perspektivische Ansicht, die das Deckelelement in 21 zeigt.
  • 24 ist eine perspektivische Ansicht, die den Hauptkörper in 21 zeigt.
  • 25 ist eine perspektivische Ansicht, die die Unterseite des Deckelelements in 23 zeigt, wenn dieses umgedreht ist.
  • 26 ist eine Draufsicht, die das Aufbewahrungsgehäuse in 22 in dem Zustand zeigt, wo das Deckelelement geschlossen ist.
  • 27A ist eine Ansicht, die das Aufbewahrungsgehäuse im Querschnitt entlang der Linie VIIA-VIIA in 26 zeigt, gesehen in einer Pfeilrichtung. 27B ist eine perspektivische Ansicht, die schematisch das Halteelement in der Umgebung des vorderen Endes des Aufbewahrungsgehäuses zeigt.
  • 28 ist eine Ansicht, die das Aufbewahrungsgehäuse im Querschnitt entlang der Linie VIII-VIII in 26 zeigt, gesehen in einer Pfeilrichtung.
  • 29 ist eine Ansicht, die das Aufbewahrungsgehäuse im Querschnitt entlang der Linie IX-IX in 26 zeigt, gesehen in einer Pfeilrichtung.
  • 30 ist eine Ansicht, die das Deckelelement in den 23 und 25 zeigt, gesehen von einer inneren Oberfläche aus.
  • 31A ist eine Querschnittsansicht, die eine Gießform zeigt entlang der Linie a-a in 30, welche einem Halteelement des Deckelelements entspricht; 31B ist eine Schnittansicht der Gießform, welche eine Bewegung zeigt in einem Lösevorgang der Gießform in 31A.
  • 32 ist eine Schnittansicht der Gießform entlang der Linie b-b in 30, welche einer Schwellung (einem hervorstehenden Bereich) eines Arms des Deckelelements entspricht.
  • 33 ist eine Schnittansicht der Gießform entlang der Linie c-c in 30, welche einem hervorstehenden Bereich des Deckelelements entspricht.
  • 34A ist eine perspektivische Ansicht, die ein Beispiel der Minidisk M zeigt; die 34B und 34C sind teilweise Ansichten zum Erläutern eines Problems, das in dem Aufbewahrungsgehäuse des Stands der Technik inhärent ist.
  • 35 ist eine perspektivische Ansicht, die ein Aufbewahrungsgehäuse zeigt, das eine Minidisk aufnehmen kann, und zwar in einer vierten Ausführungsform, und die den Zustand zeigt, wo das Deckelelement geschlossen ist.
  • 36 ist eine perspektivische Ansicht, die das Aufbewahrungsgehäuse zeigt, das die Minidisk aufnehmen kann, und zwar in der vierten Ausführungsform, und die den Zustand zeigt, wo das Deckelelement geöffnet ist.
  • 37A ist eine perspektivische Ansicht, die das Deckelelement in 36 zeigt; 37B ist eine Schnittansicht des Deckelelements entlang der Linie IIB-IIB in 37A, gesehen in einer Pfeilrichtung.
  • 38A ist eine perspektivische Ansicht, die den Hauptkörper in 36 zeigt; 38B ist eine perspektivische Ansicht des Hauptkörpers im Querschnitt entlang der Linie IVB-IVB in 38A.
  • 39 ist eine perspektivische Ansicht, die eine Unterseite des Deckelelements in 37A zeigt, wenn dieses umgedreht ist.
  • 40 ist eine Draufsicht, die die Aufbewahrung in dem Zustand zeigt, wo das Deckelelement geschlossen ist.
  • 41A ist eine Schnittansicht, die das Aufbewahrungsgehäuse entlang der Linie VIIA-VIIA in 40 zeigt, gesehen in einer Pfeilrichtung; 41B ist eine schematische Perspektive des Halteelements, die die Umgebung einer vorderen Kante des Aufbewahrungsgehäuses im Schnitt entlang der Linie VIIB-VIIB in 40 zeigt.
  • 42 ist eine Schnittansicht, die das Aufbewahrungsgehäuse entlang der Linie VIII-VIII in 40 zeigt, gesehen in einer Pfeilrichtung.
  • 43A ist eine Schnittansicht, die das Aufbewahrungsgehäuse entlang der Linie IX-IX in 40 zeigt, gesehen in einer Pfeilrichtung; 43B ist eine Schnittansicht ähnlich 43A, die zeigt, wie das Deckelelement sich aus einem geöffneten in einen geschlossenen Zustand verdreht.
  • 44 ist eine erläuternde Schnittansicht des Aufbewahrungsgehäuses ohne Rippenelement, die einen Effekt in einer vierten Ausführungsform zeigt.
  • 45 ist eine perspektivische Ansicht, die das Aufbewahrungsgehäuse in dem Zustand zeigt, wo das Deckelelement geöffnet ist, einem modifizierten Beispiel der ersten Ausführungsform.
  • 46 ist eine Ansicht, die den Hauptkörper des Aufbewahrungsgehäuses in 45 zeigt.
  • 47 ist eine perspektivische Ansicht, die das Deckelelement des Aufbewahrungsgehäuses in 45 zeigt.
  • 48 ist eine perspektivische Ansicht, die die Indexkarte zeigt, welche für das Aufbewahrungsgehäuse in 45 verwendbar ist.
  • 49 ist eine Schnittansicht ähnlich 7, die die Umgebung einer Öffnung in dem Zustand zeigt, wo das Aufbewahrungsgehäuse in 45 geschlossen ist; und
  • 50 ist eine Schnittansicht, die den Hauptkörper gesehen in einer Richtung entlang der Linie DD-DD in 46 zeigt.
  • BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
  • Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung werden nun mit Bezug auf die begleitenden Zeichnungen beschrieben.
  • <Erste Ausführungsform>
  • Die 1 und 2 sind perspektivische Ansichten, die jede ein Aufbewahrungsgehäuse zeigen, das eine Minidisk in einer ersten Ausführungsform aufnehmen kann. 1 zeigt einen Zustand, wo ein Deckelelement geschlossen ist (d.h. das Deckelelement sich in einer Schließposition befindet). 2 zeigt einen Zustand, wo das Deckelelement geöffnet ist (d.h. das Deckelelement sich in einer Öffnungsposition befindet).
  • Mit Bezug auf die 1 und 2 ist ein dünnes kastenartiges Aufbewahrungsgehäuse 10 aus einem Deckelelement 20 und einem Hauptkörper 30 aufgebaut, der als separates Element von dem Deckelelement 20 definiert ist. Wie in 1 dargestellt, ist das Aufbewahrungsgehäuse 10 mit einer Öffnung OP an einer vorderen Oberfläche ausgebildet, durch welche hindurch eine Minidisk M (12 und 13) eingebracht und herausgenommenen werden kann. Es ist übrigens bevorzugt, dass der Hauptkörper 30 und das Deckelelement 20 aus einem Kunstharz gemacht sind, das eine gewisse Transparenz zeigt, beispielsweise Polykarbonatkunstharz, Polystyrenkunstharz, acrylischem Kunstharz und AS-Kunstharz.
  • 3 ist eine perspektivische Ansicht, die nur das Deckelelement 20 zeigt. 4 ist eine perspektivische Ansicht, die nur den Hauptkörper 30 zeigt. 5 ist eine perspektivische Ansicht, die die Unterseite des Deckelelements 20 zeigt, wenn dieses umgedreht ist. Zunächst mit Bezug auf 4 wird anfangs der Hauptkörper 30 erläutert. Der Hauptkörper 30 ist integral aufgebaut aus einer rechteckigen Bodenwand 31, einer mit einer Seite der Bodenwand 31 verbundenen linken Seitenwand 32, einer rechten Seitenwand 33, die mit einer Seite verbunden ist, die zu der oben genannten einen Seite hinweist, und einer in Tiefenrichtung verlaufenden Wand 34, die mit einer Seite der Bodenwand 31 verbunden ist und rechtwinklig zu zwei Seitenwänden 32, 33 verläuft. Die Bodenwand 31 ist mit einem rechteckigen gekerbten Bereich 31a ausgebildet entlang einer Seite, die zu der einen Seite hinweist, mit welcher die in Tiefenrichtung verlaufende Wand 34 verbunden ist (im Folgenden bezeichnet als eine eine Öffnung bildende Seite). Außerdem ist die Bodenwand 31 mit flachen länglichen ausgenommenen Bereichen 31b bzw. 31c in den Umgebungen der linken 32 und der rechten Seitenwand 33 ausgebildet. Außerdem ist die Bodenwand 31 in der Umgebung der in Tiefenrichtung verlaufenden Wand 34 mit Plattenelementen 31f, 31g ausgebildet, die sich parallel zu den Seitenwänden 32, 33 erstrecken. Ein gestufter Bereich 31d ist geringfügig höher in naher Umgebung der die Öffnung bildenden Seite der Bodenwand 31 ausgebildet.
  • Die Seitenwände 32, 33 haben Öffnungen 32a, 33a, die an Endbereichen nahe der die Öffnung bildenden Seite ausgebildet sind. Ein stangenartiges Stützelement 34a ist so vorgesehen, dass es sich über eine gesamte Breite hinweg entlang einer oberen Kante der in Tiefenrichtung verlaufenden Wand 34 erstreckt, an deren beiden Enden Löcher 34b ausgebildet sind (ein Loch ist dargestellt). Das Stützelement 34a beinhaltet einen Eingriffsbereich 34c, der in Richtung der die Öffnung bildenden Seite von der in Tiefenrichtung verlaufenden Wand 34 aus überhängt.
  • Mit Bezug auf die 3 und 5 wird nun das Deckelelement 20 beschrieben. Das Deckelelement 20 weist eine rechteckige obere Wand 21 und zwei Seitenwände 22, 23 auf, die mit der oberen Wand 21 verbunden sind. Die obere Wand 21 ist mit einem rechteckigen gekerbten Bereich 21a entlang einer Seite (einer eine Öffnung bildenden Seite) ausgebildet, die zu der die Öffnung bildenden Seite des Hauptkörpers 30 (4) hinweist, und mit einer Extrusionsöffnung 21b in der Umgebung des Mittelpunkts. Die Extrusionsöffnung 21b ist so ausgebildet, dass sie groß genug ist, damit ein Finger der Hand darin eingebracht werden kann. Die Extrusionsöffnung 21b ist praktisch zum Herausnehmen der Minidisk M und ist, da die Minidisk M von dem gekerbten Bereich 21a frei liegt und daher von den Fingern ergriffen und entfernt werden kann, daher nicht notwendigerweise unabdingbar.
  • Die Seitenwände 22, 23 sind mit den Umgebungen der beiden zueinander hinweisenden Seiten der oberen Wand 21 verbunden, und daher beinhaltet die obere Wand 21 Überhänge 21c, 21d, die sich außerhalb der Seitenwände 22, 23 erstrecken. Knotenartige Stützelemente 21e, 21f sind an Kanten gegenüber der die Öffnung bildenden Seite der Überhänge 21c, 21d vorgesehen, die als gestufte Bereiche dienen. Außerdem sind die Stützelemente 21e, 21f mit Spindelelementen 21g, 21h ausgebildet, die zueinander hinweisen und jeweils eine kurze zylindrische Gestalt haben. Spitzen der Spindelelemente 21g, 21h sind geringfügig verjüngt. Die Stützelemente 21e, 21f sind mit der oberen Wand 21 durch längliche Arme 21i, 21j verbunden.
  • Die Seitenwände 22, 23 haben längliche Plattenelemente 22a, 23a, die zueinander hinweisen an unteren Kanten (oberen Kanten in 5) ausgebildet sind. Außerdem sind einseitig eingespannte Arme 22b, 23b mit Endbereichen der Seitenwände 22, 23 gegenüber der die Öffnung bildenden Seite verbunden. Spitzen dieser Arme 22b, 23b sind mit Schwellungen 22c, 23c versehen. Außerdem sind Seitenwände 22, 23 mit hervorstehenden Bereichen 22d (5) und 23d (3) versehen, die in einer solchen Richtung hervorstehen, dass sie sich voneinander trennen in den Umgebungen der Endbereiche proximal der die Öffnung bildenden Seite.
  • 6 ist eine Draufsicht, die den Aufbewahrungsbehälter 10 in einem Zustand zeigt, wo das Deckelelement 20 geschlossen ist. 7 ist eine Ansicht des Aufbewahrungsgehäuses im Schnitt entlang der Linie VII-VII in 6 gesehen in einer Pfeilrichtung. 8 ist eine Ansicht des Aufbewahrungsgehäuses 10 im Schnitt entlang der Linie VIII-VIII in 6 gesehen in einer Pfeilrichtung. 9 ist eine Ansicht des Aufbewahrungsgehäuses 10 im Schnitt entlang der Linie XI-XI in 6 gesehen in einer Pfeilrichtung. Die 7 und 8 zeigen nur die Komponenten außerhalb der Seitenwand 32 des Hauptkörpers 30, die Konstruktion auf der Seite der Seitenwand 33 ist aber ebenfalls die gleiche.
  • Wie in 7 veranschaulicht, gerät in dem Zustand, wo das Deckelelement 20 geschlossen ist, das auf der Seitenwand 22 ausgebildete Plattenelement 22a in Kontakt mit dem ausgenommenen Bereich 31b des Hauptkörpers 30. Außerdem wird die in das Aufbewahrungsgehäuse, wie durch die Zweipunktlinie angezeigt, eingebrachte Minidisk M zwischen dem Plattenelement 22a und der oberen Wand 21 gehalten. Eine obere Fläche des Plattenelements 22a (23a) bildet einen Kartuschenhaltebereich, während eine untere Fläche des Plattenelements 22a (23a) einen Haltebereich für das blattartige Element bildet.
  • Außerdem tritt, wie in 8 dargestellt, wenn die Minidisk M in das Aufbewahrungsgehäuse eingebracht wird, die als ein hervorstehender Bereich definierte Schwellung 22c in einen Hohlraum C2 ein. Im in 8 dargestellten Querschnitt stößt das Plattenelement 31f gegen das Deckelelement 20, um einen festen Verschluss dazwischen zu bewirken. Der Grund dafür ist, dass das Deckelelement 20 mit der Schwellung 22c versehen ist, und daher wird die Gießform, wenn das Deckelelement 20 mit dem Plattenelement 31f ausgebildet wird, kompliziert genug, um die Kosten zu erhöhen. Übrigens ist eine Nut G, die eine rechteckige Gestalt im Querschnitt einnimmt, obwohl dies aus den 7 und 8 offensichtlich ist, zwischen dem Überhang 21c des Deckelelements 20 und dem Hauptkörper 30 ausgebildet.
  • Wie in 9 dargestellt, stößt, wenn die Minidisk M in das Aufbewahrungsgehäuse eingebracht wird, eine einwärtige Kante dieser Disk gegen den Eingriffsbereich 34c des Hauptkörpers 30 und kann sich daher nicht weiter einwärts bewegen.
  • 10 ist eine perspektivische Ansicht, die eine Indexkarte veranschaulicht, die für das Aufbewahrungsgehäuse 10 in der ersten Ausführungsform verwendbar ist. 11 ist eine perspektivische Ansicht, die ein modifiziertes Beispiel dieser Indexkarte zeigt. Mit Bezug auf 10 ist die als ein blattartiges Element klassifizierte Indexkarte ID strukturiert durch Falten eines rechteckigen Blatt Papiers, und sie weist einen streifenförmigen rückwärtigen Abdeckblattbereich IDa und einen breiten Eintrittsbereich IDb auf.
  • Wie in 1 dargestellt, werden beim Montieren des Hauptkörpers und des Deckelelements 20 die Spindelelemente 21g, 21h des Deckelelements 20 in die Löcher 34b (4) des Hauptkörpers 30 eingepasst, während die Arme 21i, 21j (5) elastisch verformt werden. Wenn dies getan ist, wird das Deckelelement 20 drehbar um die Spindelelemente 21g, 21h mit Bezug auf den Hauptkörper 30.
  • Es folgt nun eine Erläuterung einer Arbeitsweise in der ersten Ausführungsform, wenn die Indexkarte sich in den Aufbewahrungsgehäuse 10 befindet. Zunächst wird, wie in 2 dargestellt, das Deckelelement 20 bis in eine Position verdreht, in welcher das Deckelelement 20 mit Bezug auf den Hauptkörper 30 geöffnet ist. Anschließend wird die in 10 dargestellte Indexkarte ID dort eingesetzt, so dass das rückwärtige Abdeckblatt IDa zu der Seitenwand 34 (4) des Hauptkörpers 30 hinweist. Wenn das Deckelelement 20 abwärts gedreht wird in eine in 1 dargestellte Schließposition aus dem oben beschriebenen Zustand, ist das Einbringen der Indexkarte beendet. In dem Zustand, wo das Deckelelement 20 geschlossen ist, bleiben die hervorstehenden Bereiche 22d (5) und 23d (3) des Deckelelements 20 im Eingriff mit den Löchern 32a, 33a des Hauptkörpers 30, und daher kann es nicht passieren, dass sich das Deckelelement 20 versehentlich mit Bezug auf den Hauptkörper 30 dreht. Während andererseits beim Versuch, die Indexkarte herauszunehmen, der Vorgang in umgekehrter Reihenfolge ausgeführt werden kann. Die hervorstehenden Bereiche 22d, 23d und die Löcher 32a, 33a bilden Arretierelemente.
  • Der oben beschriebene Vorgang kann unabhängig davon ausgeführt werden, ob die Minidisk M in dem Aufbewahrungsgehäuse 20 untergebracht ist oder nicht. Dies beruht darauf, dass sich die Minidisk M zusammen mit dem Deckelelement 20 dreht, was nicht mit dem Einbringen und Herausnehmen der Indexkarte interferiert. Der Hauptkörper 30 und das Deckelelement 20 sind aus dem transparenten Kunstharz gemacht, und daher kann der Benutzer Buchstaben lesen, die auf dem rückwärtigen Abdeckblatt IDa und dem Eintrittsbereich IDb bzw. Eintragsbereich IDb der Indexkarte ID geschrieben sind, von außerhalb des Aufbewahrungsgehäuses 10.
  • Gemäß der ersten Ausführungsform befindet sich die Indexkarte ID innerhalb des Hauptkörpers 30, und dann wird das Deckelelement 20 geschlossen, wodurch die Indexkarte ID, wie es in 7 dargestellt ist, fixiert wird, während ihre Seitenkante in dem ausgenommenen Bereich 31b des Hauptkörpers 30 mittels des Plattenelements 22a des Deckelelements 20 gepresst wird. Demzufolge wird, selbst wenn die Minidisk M nicht in dem Aufbewahrungsgehäuse 10 untergebracht ist, die Indexkarte ID fest fixiert und fällt nie versehentlich aus dem Aufbewahrungsgehäuse 10 über die Öffnung OP (1). Wenn sie mittels des Plattenelements 22a in dem ausgenommenen Bereich 31b gepresst wird, wird übrigens die Indexkarte ID nie zerrissen, obwohl ihre Seitenkante eventuell leicht verbogen wird, weil der ausgenommene Bereich 31b nämlich flach ist.
  • Wenn es nicht gewünscht wird, dass die Indexkarte überhaupt verbogen wird, kann eine in 11 dargestellte Indexkarte ID' nützlich sein. Die in 11 veranschaulichte Indexkarte ID' ist ähnlich der in 10 dargestellten, hat aber den Unterschied, dass rechteckige Kerben IDc an zwei Seitenkanten des Eintragsbereichs IDb ausgebildet sind. Die Kerbe IDc hat im Wesentlichen die gleiche Konfiguration wie der ausgenommene Bereich 31b des Hauptkörpers 30, und daher wird das Plattenelement 22a des Deckelelements 20 in die Kerbe IDc eingepasst, indem die Indexkarte ID' in dem Hauptkörper 30 vorgesehen wird und das Deckelelement 20 geschlossen wird. Demzufolge wird, selbst wenn das Deckelelement 20 geschlossen wird, die Indexkarte ID' nie verbogen, und die Kerbe IDc verfängt sich an dem Plattenelement 22a, wodurch die Indexkarte nie versehentlich aus dem Aufbewahrungsgehäuse 10 über die Öffnung OP herausfällt, selbst wenn die Minidisk M sich nicht in dem Aufbewahrungsgehäuse 10 befindet.
  • Es wird nun ein Vorgang in der ersten Ausführungsform erläutert, wenn die Minidisk M in dem Aufbewahrungsgehäuse 10 untergebracht wird. Wie bei dem hüllenartigen Aufbewahrungsgehäuse gemäß dem Stand der Technik kann die Minidisk M in das Aufbewahrungsgehäuse 10 eingesetzt und daraus herausgenommen werden in dem Zustand, wo das Deckelelement 20 geschlossen ist, gemäß der ersten Ausführungsform. Wie oben diskutiert, stößt, wenn die Minidisk M in das Aufbewahrungsgehäuse eingebracht wird, ihre Einwärtskante gegen den Eingriffsbereich 34c (9) des Hauptkörpers 30 und kann sich daher nicht weiter einwärtsbewegen. Wenn versucht wird, die Minidisk M einzuschieben, bis ihre Einwärtskante gegen die Seitenwand 34 anstößt, kann die Möglichkeit bestehen, dass das Deckelelement 20 in einem solchen Zustand nicht geöffnet werden kann, und dass das Aufbewahrungsgehäuse, wenn es zwangsweise geöffnet wird, eventuell beschädigt wird.
  • Wenn die Minidisk M in das Aufbewahrungsgehäuse 10 eingebracht wird, während das Deckelelement geschlossen bleibt, ist außerdem der gestufte Bereich 31d an der Öffnungsseite des Hauptkörpers 30 höher um eine Dicke der Karte als die Bodenwand 31, auf welcher sich die Indexkarte ID befindet, so dass die Indexkarte ID, die zuvor innen vorgesehen wurde, die Vorwärtsbewegung des Aufbewahrungsgehäuses 10 nicht behindert.
  • In dem Fall, in dem die Minidisk M aus dem Aufbewahrungsgehäuse 10 herausgenommen wird, wenn das Deckelelement 20 geschlossen ist, kann der Benutzer den Finger seiner oder ihrer Hand gegen die Minidisk M drücken, die von der Extrusionsöffnung 21b des Deckelelements freiliegt, und so die Minidisk M herausdrücken, oder er bzw. sie kann die Minidisk M herausziehen durch Halten der Minidisk M, die von den mittleren Kerben 21a, 31a freigelegt wird.
  • Die Minidisk M kann eingebracht werden entlang der unteren Fläche des Deckelelements 20 in dem Zustand, in dem das Deckelelement 20 geöffnet ist. In einem solchen Fall stößt die Einwärtskante der Minidisk M gegen den Eingriffsbereich 34c (9), und die Hohlräume C1, C2 geraten in Eingriff mit den Schwellungen 22c, 23c des Deckelelements 20, mit dem Ergebnis, dass die Minidisk M mittels des Deckelelements 20 gehalten wird.
  • In der ersten Ausführungsform ist außerdem die Nut G (d.h. ein Zwischenraum), wie in den 7 und 8 dargestellt, zwischen dem Hauptkörper 30 und dem Deckelelement 20 ausgebildet. Mit der Verwendung dieser Nut G kann demzufolge das Aufbewahrungsgehäuse in der ersten Ausführungsform in einem Behälter zum Aufnehmen von mehreren Aufbewahrungsgehäusen untergebracht werden, wie er beispielsweise in der japanischen offengelegten Patentanmeldung Nr. 8-295385 offenbart ist.
  • Ein modifiziertes Beispiel der ersten Ausführungsform wird nun beschrieben. Das Aufbewahrungsgehäuse in diesem modifizierten Beispiel ist so aufgebaut, dass Öffnungsseite Bereiche der Halteelemente 22a, 23a des Deckelelements 20, die zum Halten der Minidisk dienen, wie in 45 dargestellt gekerbt sind, und Ausnehmungen 31b, 31c des Hauptkörpers, die diesen entsprechen, teilweise abgeflacht sind. Daher konzentriert sich die Erläuterung nur auf die unterschiedlichen Ausgestaltungen.
  • Wie in 47 dargestellt, sind die öffnungsseitigen Bereiche der Plattenelemente 22a, 23a, die die Halteelemente für das blattartige Element bilden, teilweise eingekerbt, so dass gekerbte Bereiche 26, 27 gebildet sind. Wie in 46 dargestellt, sind außerdem flache Bereiche 31m, 31n in der Nähe der Ausnehmungen 31b, 31c des Hauptkörpers 30 ausgebildet, entsprechend den gekerbten Bereichen 26, 27. Eine in 48 dargestellte Indexkarte IID beinhaltet Ohrelemente IDd an beiden Enden zusätzlich zu dem, was in 11 dargestellt ist.
  • Die Indexkarte IID in 48 ist in dem Aufbewahrungsgehäuse in 45 untergebracht, und das Deckelelement wird geschlossen, wobei, wie in 49 dargestellt, das Ohrelement IDd der Indexkarte IDD sandwichartig zwischen dem flachen Bereich 31m und einer vorderen Kante 29 der Seitenwand 22 des Deckelelements sandwichartig angeordnet ist, um so die Indexkarte fest auf der Öffnungsseite zu halten. Die Indexkarte ID' in 11 kann, selbst wenn das Deckelelement geschlossen wird, gegen die Öffnungsseite gepresst werden, selbst wenn das Deckelelement geschlossen wird und demzufolge schwimmt. Dieses Schwimmen ist, wenn es unter einem Höhenunterschied dd geschieht, der in 50 dargestellt ist, nicht nachteilig. Wenn dieses Schwimmen aber stärker ist als über den Höhenunterschied dd hinweg, verfängt sich die Minidisk, wenn sie darin eingebracht wird, an der Indexkarte mit dem Ergebnis, dass die Minidisk nicht eingesetzt werden kann. Gemäß dem vorliegenden modifizierten Beispiel wird aber das Ohrelement der Indexkarte sandwichartig zwischen dem Hauptkörper und der vorderen Kante der Seitenwand des Deckelelements in der Nähe der Öffnung angeordnet, so dass es machbar wird, das Schwimmen der Indexkarte bei der Öffnung zu verhindern.
  • Die vorliegende Erfindung ist bis jetzt mittels der Ausführungsform diskutiert worden, sollte aber nicht auf die hier beschriebene Ausführungsform beschränkt sein. Die vorliegende Erfindung kann natürlich geeignet modifiziert und verbessert werden. Beispielsweise kann die vorliegende Erfindung auf Aufbewahrungsgehäuse zum Aufbewahren einer CD und anderer Kartuschen angewandt werden, ohne dass sie auf die Minidisk beschränkt wäre.
  • Das Aufbewahrungsgehäuse für die Kartusche in der ersten Ausführungsform beinhaltet die Öffnung, die zwischen dem Hauptkörper und dem Deckelelement ausgebildet ist, durch welche das Einbringen der Kartusche von außen möglich ist, wenn das Deckelelement sich in die Schließposition verdreht, und außerdem das Kartuschenhalteelement zum Halten der Kartusche zwischen dem Hauptkörper und dem Deckelelement und integralen Drehen der Kartusche, wenn sich das Deckelelement in die Öffnungsposition verdreht. Daher dreht die Kartusche in dem Aufbewahrungsgehäuse sich ebenfalls durch Drehen des Deckelelements. Die Indexkarte kann, selbst wenn sie beispielsweise zwischen der Kartusche und dem Hauptkörper vorgesehen ist, geholt werden, ohne die Kartusche herauszuziehen.
  • <Zweite Ausführungsform>
  • Das Aufbewahrungsgehäuse zum Aufbewahren der Minidisk in einer zweiten Ausführungsform hat die gleiche Ausgestaltung wie dasjenige nach 9, und daher sind die gleichen Komponenten mit den gleichen Bezugsziffern bezeichnet, und auf ihre Erläuterung wird verzichtet.
  • 14 ist eine vergrößerte Ansicht, die einen Eckbereich an der hinteren Kante des Aufbewahrungsgehäuses in der zweiten Ausführungsform zeigt. 15 ist eine Ansicht im Schnitt entlang der Linie XV-XV, gesehen in einer Pfeilrichtung, welche den Hauptkörper 30 des Aufbewahrungsgehäuses in 14 zeigt. 16 ist eine Ansicht im Schnitt entlang der Linie XVI-XVI, die nur die in Tiefenrichtung verlaufende Wand 34 zeigt, wobei das Deckelelement in der 15 entfernt ist, und sie ist eine vergrößerte Ansicht ähnlich 14. 17 ist eine perspektivische Ansicht, die die Umgebung der Öffnung des Hauptkörpers 30 zeigt. Durch diese Figuren hindurch ist das Spindelelement des Deckelelements ebenfalls zusammen dargestellt. Die Konstruktion mit diesem Spindelelement und dem Loch wird genauer mit Bezug auf die Zeichnungen erläutert. Die Erläuterung konzentriert sich aber auf eines der beiden Spindelelemente, die die gleiche Konfiguration haben, und eines der beiden Löcher, die ebenfalls die gleiche Konfiguration haben.
  • Wie in 15 dargestellt, hat das hervorstehende Element 34a, das an einer oberen Kante (einer linken Kante in 15) der in Tiefenrichtung verlaufenden Wand 34 ausgebildet ist, eine im Querschnitt trapezoide Gestalt und ist dicker als die in Tiefenrichtung verlaufende Wand 34. Das hervorstehende Element 34a ist mit einem Loch 34b in der Nähe seines Mittelpunkts ausgebildet. Die in Tiefenrichtung verlaufende Wand 34 erstreckt sich abwärts des hervorstehenden Bereichs 34a und erreicht einen Kantenbereich 35 der in Tiefenrichtung verlaufenden Wand, wie in 16 dargestellt. Eine untere Kante des Lochs 34b in 16 ist einwärts versetzt (abwärts in 16) um einen Abstand ☐ von dem Kantenbereich 35 der in Tiefenrichtung verlaufenden Wand. Die Gründe dafür werden im Folgenden angegeben.
  • Es war bereits bekannt, dass ein Innendurchmesser des Lochs 34b in der Größenordnung 1,2–1,6 mm groß sein muss, um eine ausreichende Festigkeit des Spindelelements 21h (5) herzustellen, das von dem Loch 34b gelagert wird. Ursprünglich ist aber die Dicke der in Tiefenrichtung verlaufenden Wand 34 beispielsweise 1,8 mm, wobei es sich um den gleichen Wert handelt wie die Dicke jeder der Seitenwände 32, 33, und wenn das Loch direkt in der in Tiefenrichtung verlaufenden Wand 34 ausgebildet wird, wird daher eine Wanddicke entlang des Außenumfangs des Lochs so klein, dass die Festigkeit sich eventuell vermindert.
  • Hier kann angenommen werden, dass die Dicke der in Tiefenrichtung verlaufenden Wand 34 erhöht ist, damit das Loch 34b ausgebildet werden kann. Wenn sie erhöht ist, könnte dies aber zu einer Oberflächensenke (einem Kontraktionsdefekt) in der in Tiefenrichtung verlaufenden Wand 34 führen während des Kunstharzgießvorgangs, was zu einer Beeinträchtigung hinsichtlich der Qualität der äußeren Ausgestaltung führt. Daher ist die in Tiefenrichtung verlaufende Wand 34 mit einem viel dickeren hervorstehenden Element 34a versehen, und das Loch 34b ist in diesem hervorstehenden Element 34a ausgebildet. Die Wanddicke sollte im Allgemeinen 0,6–1,0 mm dick sein, damit die ausreichende Festigkeit entlang des Außenumfangs des Lochs 34b sichergestellt ist. Es folgt also, dass die Dicke des hervorstehenden Elements 34a in der Größenordnung von 2,4–3,6 mm groß sein sollte.
  • Andererseits könnte das Aufbewahrungsgehäuse für die Kartusche in einem aufrechten Zustand gelagert werden, und es ist daher wünschenswert, dass die äußere Oberfläche der in Tiefenrichtung verlaufenden Wand 34 gleichmäßig flach ist. Demzufolge ist das hervorstehende Element 34a so aufgebaut, dass es einwärts des Aufbewahrungsgehäuses hervorsteht. Wenn das hervorstehende Element 34a mit einer solchen Struktur das Loch 34b beinhaltet, das in einer solchen Position ausgebildet ist, dass die ausreichende Festigkeit sichergestellt ist, folgt daraus, dass die untere Kante des Lochs 34b in 16 einwärts versetzt wird (abwärts in 16) um den Abstand ☐ von dem Kantenbereich 35 der in Tiefenrichtung verlaufenden Wand aus.
  • Außerdem muss der Bereich in der Nähe des hervorstehenden Elements 34a, der in 17 dargestellt ist, durch die Verwendung einer Gießform mit Schiebekern ausgebildet werden. In einem solchen Fall kann ein Modus in Betracht gezogen werden, in welchem das gesamte hervorstehende Element 34a aufgebaut wird durch Verwenden eines Schiebekerns, und ein Modus, in welchem nur die Konfiguration des Lochs 34b unter Verwendung eines damit zusammenfallenden stiftförmigen Schiebekerns ausgebildet wird. Gemäß dem Modus zum Aufbauen des gesamten hervorstehenden Elements 34a durch die Verwendung des Schiebekerns muss hier die Dicke des Kantenbereichs 35 der in Tiefenrichtung verlaufenden Wand größer sein, was das oben beschriebene Problem hervorrufen könnte. Im Gegensatz dazu kann gemäß dem Modus, in welchem nur die Konfiguration des Lochs 34b unter Verwendung des stiftförmigen Schiebekerns ausgebildet wird, der Kantenbereich 35 der in Tiefenrichtung verlaufenden Wand verdünnt werden, und darüber hinaus kann ein einfacher Vorgang zum Entfernen des Stifts ausreichen, wodurch eine Verlässlichkeit und eine Dauerhaftigkeit der Gießform verbessert werden können.
  • Wie oben erläutert, nimmt übrigens das hervorstehende Element 34a die Gestalt ein, die von der in Tiefenrichtung verlaufenden Wand 34 nach innen hervorsteht, und wenn das Loch 34b eine große Kraft von dem Spindelelement 21h (5) aufnimmt, kann daher eine Möglichkeit bestehen, dass die Beanspruchung der in Tiefenrichtung verlaufenden Wand 34 übermäßig groß wird. Da dies der Fall ist, ist, wie in den 19 und 21 dargestellt, eine Rippe 34d entlang der in Tiefenrichtung verlaufenden Wand 34 strukturiert, die sich von dem hervorstehenden Element 34a hin zur Bodenwand 31 erstreckt. Da die so aufgebaute Rippe 34d vorgesehen ist, ist es machbar, die Erzeugung einer übermäßigen Beanspruchung in der in Tiefenrichtung verlaufenden Wand 34 zu vermeiden, selbst wenn eine große Kraft auf das Loch 34b ausgeübt wird. Wenn angenommen wird, dass eine so große Kraft nicht auf das Loch 34b ausgeübt wird, kann die oben genannte Rippe aber auch weggelassen werden.
  • In dem Fall der Montage des Deckelelements 20 an dem Hauptkörper 20 wird das Spindelelement 21h (21i) in das Loch 34b hineingepasst, so dass es die Schwellungen 21e, 21f (5) ausdehnt. In diesem Fall sind gekerbte Bereiche 21k (von denen nur einer dargestellt ist), die in einer trapezoiden Gestalt gekerbt sind, ausgebildet, wie es in 14 dargestellt ist, in der Umgebung des proximalen Teils des Stützbereichs 21e in der oberen Wand 21 des Deckelelements 20, um eine Beanspruchung am proximalen Teil der Schwellung 21f (21e) zu vermindern. Ein Abstand zwischen den beiden gekerbten Bereichen 21k ist zumindest gleich der Breite der Kartusche gewählt, so dass es machbar wird, solche Nachteile zu vermeiden wie eine Beschädigung durch Interferenz mit dem gekerbten Bereich 21k, wenn die Kartusche in das Aufbewahrungsgehäuse eingebracht wird.
  • Wie es aus 17 offensichtlich ist, ist außerdem das hervorstehende Element 34a mit einem angefasten Bereich 34e ausgebildet, der als eine Führungsfläche dient, an einem oberen Bereich der mit dem Loch 34b ausgebildeten Kantenfläche. Andererseits ist das entsprechende Spindelelement 21h ebenfalls mit einem angefasten Bereich 21m ausgebildet, der als eine Führungsfläche dient, und zwar an dem unteren Bereich der Spitze. Die angefasten Bereiche 34e, 21m gleiten aufeinander, und das Deckelelement 20 wird so an dem Hauptkörper 30 montiert, was den Montagevorgang vereinfacht. Der Effekt in dem Führungsvorgang kann gezeigt werden, wenn so montiert wird, dass einer der beiden angefasten Bereiche 34e, 21m vorgesehen ist.
  • Die 18 bis 20 sind Ansichten, die ein modifiziertes Beispiel der zweiten Ausführungsform zeigen. 18 ist eine Ansicht entsprechend 14, welche die zweite Ausführungsform zeigt. 19 ist eine Ansicht im Schnitt entlang der Linie XIX-XIX, die die Konstruktion in 18 zeigt, gesehen in einer Pfeilrichtung. 20 ist eine Ansicht entsprechend 17.
  • In dem modifizierten Beispiel der zweiten Ausführungsform ist, wie sich dies aus den 18 bis 20 ergibt, ein hervorstehender Bereich 34f, der als Schließbereich dient, aufgebaut durch Vergrößern einer Wanddicke auf der linken unteren Seite in 23 entlang des Außenumfangs des Lochs 34b. Gemäß diesem modifizierten Beispiel tritt, wenn das Deckelelement 20 drehend in die Schließposition mit Bezug auf den Hauptkörper 30 bewegt wird, der vorstehende Bereich 34b in den gekerbten Bereich 21k (19) ein, und es folgt, dass eine Struktur geschaffen wird, in welcher Fremdkörper kaum über den gekerbten Bereich 21k von außen durchdringen können.
  • In der zweiten Ausführungsform kann die Indexkarte ID oder ID' in 10 oder 11 innerhalb des Hauptkörpers 30 vorgesehen werden, und der gleiche Effekt wie der in der ersten Ausführungsform kann erzielt werden.
  • Die vorliegende Erfindung ist bisher anhand der Ausführungsformen diskutiert worden, sollte aber nicht auf die oben diskutierten Ausführungsformen beschränkt sein. Die vorliegende Erfindung kann natürlich geeignet modifiziert und verbessert werden. Beispielsweise sind die beiden Spindelelemente an dem Hauptkörper vorgesehen, und die diesen entsprechenden Löcher können in dem Deckelelement ausgebildet sein. Der Hauptkörper kann mit den Spindelelementen und den Löchern ebenfalls ausgebildet sein, und Löcher und Spindelelemente, die diesen entsprechen, können auch in dem Deckelelement vorhanden sein.
  • In dem Aufbewahrungsgehäuse für die Kartusche in der zweiten Ausführungsform ist die Verbindungseinheit aufgebaut aus dem Spindelelement, das an dem Hauptkörper oder dem Deckelelement vorgesehen ist, und aus dem Loch, das in dem anderen dieser beiden Elemente vorgesehen und mit dem Spindelelement im Eingriff ist. Diese Konstruktion ermöglicht, obwohl sie einfach ist, eine Drehung des Deckelelements zwischen der geöffneten und der geschlossenen Position mit Bezug auf den Hauptkörper. Wenn das Deckelelement sich in die Schließposition verdreht, ist außerdem die Öffnung, die ein Eindringen und Herausnehmen der Kartusche von außen ermöglicht, zwischen dem Hauptkörper und dem Deckelelement ausgebildet, so dass das Einsetzen und Herausnehmen der Kartusche erleichtert wird. Wenn andererseits das blattartige Element wie beispielsweise die Indexkarte eingeschoben und herausgenommen werden kann unabhängig davon, ob die Kartusche sich in dem Aufbewahrungsgehäuse für die Kartusche befindet. Daher kann beispielsweise selbst dann, wenn die Indexkarte sich zwischen der Kartusche und dem Hauptkörper befindet, die Indexkarte herausgeholt werden, ohne die Kartusche herauszuziehen.
  • <Dritte Ausführungsform>
  • Eine dritte Ausführungsform der Erfindung wird mit Bezug auf die Zeichnungen beschrieben.
  • Die 21 und 22 sind perspektivische Ansichten, die jeweils das Aufbewahrungsgehäuse zeigen, das die Minidisk aufnehmen kann, in einer dritten Ausführungsform. Ein dünnes kastenartiges Aufbewahrungsgehäuse 100 ist aufgebaut aus einem Deckelelement 200 und einem Hauptkörper 300 als einem von dem Deckelelement 200 separaten Element. Wie in 21 dargestellt, beinhaltet das Aufbewahrungsgehäuse 100 die Öffnung OP, die in seiner vorderen Oberfläche ausgebildet ist, durch welche hindurch die Minidisk M (12 und 13) eingeschoben und herausgenommen werden kann selbst in dem Zustand, wo das Deckelelement 200 geschlossen ist. In dem Aufbewahrungsgehäuse 100 in der dritten Ausführungsform ist die Extrusionsöffnung 21b, die in dem Aufbewahrungsgehäuse in der ersten Ausführungsform vorhanden ist, weggelassen. Die Komponenten des Deckelelements 200 und des Hauptkörpers 300, die gleich sind wie die des Deckelelements 20 und des Hauptkörpers 30 in der ersten Ausführungsform, sind mit den gleichen Symbolen gekennzeichnet.
  • 23 ist eine perspektivische Ansicht, die nur das Deckelelement 200 zeigt. 25 ist eine perspektivische Ansicht, die die Unterseite des Deckelelements 200 zeigt, wenn dieses umgedreht ist. Mit Bezug auf 24 wird zunächst der Hauptkörper 300 erläutert. Der Hauptkörper 300 ist integral aufgebaut aus der rechteckigen Bodenwand 31, der mit einer Seite der Bodenwand 31 verbundenen linken Seitenwand 32, der rechten Seitenwand 33, die mit einer Seite verbunden ist, die zu der oben genannten einen Seite hinweist, und der in Tiefenrichtung verlaufenden Wand 34, die mit einer Seite der Bodenwand 31 verbunden ist und rechtwinklig zu den beiden Seitenwänden 32, 33 verläuft. Die Bodenwand 31 ist mit dem rechteckigen gekerbten Bereich 31a entlang einer Seite ausgebildet, die zu der einen Seite hinweist, mit welcher die in Tiefenrichtung verlaufende Wand 34 verbunden ist (im Folgenden als die die Öffnung bildende Seite bezeichnet). Außerdem ist die Bodenwand 31 mit den flachen länglichen ausgenommenen Bereichen 31b bzw. 31c in der Nähe der linken 32 bzw. der rechten Seitenwand 33 ausgebildet. Außerdem ist die Bodenwand 31 in der Nähe der in Tiefenrichtung verlaufenden Wand 34 mit den Plattenelementen 31f, 31g ausgebildet, die sich parallel zu den Seitenwänden 32, 33 erstrecken. Außerdem ist ein Rippenelement 32b auf der Seite der inneren Oberfläche der linken Seitenwand 32 vorgesehen, so dass es in Aufwärts-/Abwärtsrichtung in der Zeichnung hervorsteht. Außerdem ist das gleiche Rippenelement (dessen Darstellung nicht gegeben ist) auf einer Seite einer inneren Oberfläche der rechten Seitenwand 33 vorgesehen. Das Deckelelement wird, wenn es geöffnet und geschlossen wird, in Kontakt mit dem Hauptkörper 30 bei diesen Rippenelementen gebracht, wodurch das Öffnen und Schließen des Deckelelements 20 sichergestellt wird und ein Spiel des Deckelelements 20 verhindert wird, wenn das Deckelelement 20 geschlossen wird. Der gestufte Bereich 31d ist geringfügig höher in naher Umgebung der die Öffnung bildenden Seite der Bodenwand 31 ausgebildet.
  • Die Seitenwände 32, 33 haben Öffnungen 32a, 33a, die an Endbereichen nahe der die Öffnung bildenden Seite ausgebildet sind. Das stangenartige Stützelement 34a ist so vorgesehen, dass es sich über die gesamte Breite hinweg entlang der oberen Kante der in Tiefenrichtung verlaufenden Wand 34 erstreckt, wovon beide Enden mit den Löchern 34b ausgebildet sind, nur ein Loch ist dargestellt. Gekerbte Bereiche 34d, 34e, die in einer sich verjüngenden Gestalt angefast sind, sind an beiden Enden des Stützelements 34a ausgebildet. Das Stützelement 34a beinhaltet den Eingriffsbereich 34c, der in Richtung der die Öffnung bildenden Seite von der in Tiefenrichtung verlaufenden Wand 34 aus überhängt.
  • Mit Bezug auf die 23 und 25 wird nun das Deckelelement 20 beschrieben. Es weist die rechteckige obere Wand 21 auf sowie die beiden Seitenwände 22, 23, die mit der oberen Wand 21 verbunden sind. Die obere Wand 21 ist mit dem rechteckigen gekerbten Bereich 21a entlang der Seite (der die Öffnung bildenden Seite) ausgebildet, die zu der die Öffnung bildenden Seite des Hauptkörpers 300 hinweist (24).
  • Die Seitenwände 22, 23 sind mit den Umgebungen der beiden zueinander hinweisenden Seiten der oberen Wand 21 verbunden, und daher beinhaltet die obere Wand 21 die Überhänge 21c, 21d, die sich auswärts der Seitenwände 22, 23 erstrecken. Die knotenartigen Stützelemente 21e, 21f sind an Kanten der Überhänge 21c, 21d gegenüber der die Öffnung bildenden Seite vorgesehen, die als gestufte Bereiche dienen. Außerdem sind die Stützelemente 21e, 21f mit den Spindelelementen 21g, 21h ausgebildet, die zueinander hinweisen und jeweils eine kurze zylindrische Gestalt einnehmen. Die Bereiche auf der Seite der unteren Oberfläche an den Spitzen der Spindelelemente 21g, 21h sind geringfügig verjüngt. Die Spindelelemente 21e, 21f sind mit der oberen Wand 21 durch proximale Endbereiche 21e, 21j verbunden, die mit Ausnehmungen 21k, 21m ausgebildet sind.
  • Die Seitenwände 22, 23 haben längliche Halteelemente 22a, 23a, die zueinander hinweisend an den unteren Kanten (den oberen Kanten in 25) ausgebildet sind. Außerdem sind einseitig eingespannte Arme 22b, 23b mit den Endbereichen der Seitenwände 22, 23 gegenüber der die Öffnung bildenden Seite verbunden. Die Spitzen der Arme 22b, 23b sind mit Schwellungen 22c, 23c versehen, die jede eine hervorstehende Gestalt einnehmen. Außerdem sind die Seitenwände 22, 23 mit den hervorstehenden Bereichen 22d (25) und 23d (23) versehen, die in einer solchen Richtung hervorstehen, dass sie sich voneinander trennen in den Umgebungen der Endbereiche proximal der die Öffnung bildenden Seite.
  • 26 ist eine Draufsicht, die das Aufbewahrungsgehäuse 100 in einem Zustand zeigt, wo das Deckelelement 200 geschlossen ist. 27A ist eine Ansicht des Aufbewahrungsgehäuses 100 im Schnitt entlang der Linie VIIA-VIIA in 26, gesehen in einer Pfeilrichtung. 28 ist eine Ansicht des Aufbewahrungsgehäuses 100 im Schnitt entlang der Linie VIII-VIII in 26 gesehen in einer Pfeilrichtung. 29 ist eine Ansicht des Aufbewahrungsgehäuses 100 im Schnitt entlang der Linie IX-IX in 26 gesehen in einer Pfeilrichtung. 27B ist eine perspektivische Ansicht, die schematisch das Halteelement in der Umgebung des vorderen Endes des Aufbewahrungsgehäuses zeigt. Die 27A, 27B und 28 zeigen nur die Komponenten außerhalb der Seitenwand 33 des Hauptkörpers 30, die Konstruktion auf der Seite der Seitenwand 33 ist aber die gleiche.
  • Wie in 27A dargestellt, gerät in dem Zustand, wo das Deckelelement 20 geschlossen ist, das auf der Seitenwand 22 ausgebildete Halteelement 22a in Kontakt mit dem ausgenommenen Bereich 31b des Hauptkörpers 30. Außerdem wird die in das Aufbewahrungsgehäuse hineingeschobene Minidisk M, wie durch die Zweipunktlinie angezeigt, zwischen dem Halteelement 22a und der oberen Wand 21 gehalten. Die obere Fläche des länglichen plattenartigen Halteelements 22a (23a) bildet das Kartuschenhalteelement zum Halten der Kartusche, während die untere Fläche des Halteelements 22a (23a) das Halteelement zum Halten eines blattartigen Elements (der in den 10 und 11 gezeigten Indexkarte) bildet. Wie in
  • 27A dargestellt, ist außerdem die obere Fläche des Halteelements 22a (23a) weiter hervorstehend als die innere Fläche 31e der Bodenwand 31 des Hauptkörpers 300. Einwärts jeder der Seitenwände 22 und 23 ist außerdem ein erster hervorstehender Bereich 25a an einer unteren Ecke in der Zeichnung vorgesehen, und ein zweiter hervorstehender Bereich 25b ist ebenfalls an einer oberen Ecke in der Zeichnung vorgesehen. Diese beiden hervorstehenden Bereiche 25a, 25b dienen dazu, die Minidisk M in seitlichen Richtungen in der Zeichnung innerhalb des Aufbewahrungsgehäuses zu positionieren, und definieren einen Abstand SP zwischen der Seitenfläche der Minidisk M und der inneren Fläche jeder der Seitenwände 22, 23.
  • Wie in 28 dargestellt, tritt außerdem, wenn die Minidisk M in das Aufbewahrungsgehäuse eingeschoben wird, die als der hervorstehende Bereich definierte Schwellung 22c in den Hohlraum C2 ein. In dem in 28 dargestellten Querschnitt stößt das Plattenelement 31f gegen das Deckelelement 20, so dass ein fester Verschluss dazwischen erzeugt wird. Der Grund dafür ist, dass das Deckelelement 20 mit der Schwellung 22c versehen ist und daher die Gießform, wenn das Deckelelement 20 mit dem Plattenelement 31f ausgebildet wird, so kompliziert wird, dass die Kosten ansteigen. Die Nut G, die die rechteckige Gestalt im Querschnitt einnimmt, ist übrigens, obwohl dies aus den 27A und 28 offensichtlich ist, zwischen dem Überhang 21c des Deckelelements 20 und dem Hauptkörper 30 ausgebildet.
  • Wie in 29 dargestellt, stößt, wenn die Minidisk M in das Aufbewahrungsgehäuse eingeschoben wird, ihre einwärtige Kante gegen den Eingriffsbereich 34c des Hauptkörpers 30 und kann sich daher nicht weiter einwärts bewegen. Wie in 27B dargestellt, hat außerdem zum Erleichtern des Einbringens der Minidisk M eine vordere Kante des Halteelements 22a (23a) eine schräge Fläche 22e, deren Höhe der Vorderkante geringer ist als die innere Oberfläche 31e des Hauptkörpers 30, und so ist ein Kartuscheneinführbereich aufgebaut.
  • Wie in 21 dargestellt, werden beim Montieren des Hauptkörpers 30 und des Deckelelements 20 die Spindelelemente 21g, 21h des Deckelelements 20 in die Löcher 34b (24) an den beiden Enden des Stützelements 34a des Hauptkörpers 300 eingepasst, während die proximalen Endbereiche 21i, 21j (25) elastische verformt werden. Wenn dies getan ist, wird das Deckelelement 20 drehbar um die Spindelelemente 21g, 21h herum mit Bezug auf den Hauptkörper 300. Bei der Gelegenheit dieser Montage kooperieren die sich verjüngenden vorderen Kanten der Spindelelemente 21g, 21h mit den gekerbten Bereichen 34d, 34e an den beiden Enden des Stützelements 34a, so dass es einfacher wird, das Deckelelement 20 an dem Hauptkörper 300 anzubringen.
  • Es folgt nun eine Erläuterung der Arbeitsweise in der dritten Ausführungsform, wenn die Indexkarte in dem Aufbewahrungsgehäuse 100 untergebracht wird. Zunächst wird, wie in 22 dargestellt, das Deckelelement 200 in die Position aufwärts gedreht, in welcher das Deckelelement 200 in Bezug auf den Hauptkörper 300 offen ist. Anschließend wird die in 10 gezeigte Indexkarte ID dort eingebracht, so dass die rückwärtige Decklage IDa zu der Seitenwand 34 (4) des Hauptkörpers 300 hinweist. Wenn das Deckelelement 200 in die in 1 dargestellte Schließposition abwärts gedreht wird aus dem oben beschriebenen Zustand, ist das Unterbringen der Indexkarte beendet. In dem Zustand, wo das Deckelelement 200 geschlossen ist, verbleiben die hervorstehenden Bereiche 22d (25) und 23d (23) des Deckelelements 200 im Eingriff mit den Löchern 32a, 33a des Hauptkörpers 300, und daher kann es nicht passieren, dass das Deckelelement 200 sich versehentlich mit Bezug auf den Hauptkörper 300 dreht. Während andererseits, wenn versucht wird, die Indexkarte herauszunehmen, der Vorgang umgekehrt ausgeführt werden kann. Die hervorstehenden Bereiche 22d, 23d und die Löcher 32a, 33a bilden Arretierelemente, um zu verhindern, dass sich der Hauptkörper 300 weiter dreht, wenn sich das Deckelelement 200 dreht und so geschlossen wird.
  • Der oben beschriebene Vorgang kann unabhängig davon ausgeführt werden, ob die Minidisk M sich in dem Aufbewahrungsgehäuse 100 befindet oder nicht. Dies beruht darauf, dass die Minidisk M sich zusammen mit dem Deckelelement 200 dreht, was nicht mit dem Einschieben und herausnehmen der Indexkarte interferiert. Der Hauptkörper 300 und das Deckelelement 200 sind aus dem transparenten Kunstharz aufgebaut, und daher kann der Benutzer Buchstaben lesen, die auf der rückwärtigen Decklage IDa und dem Eintragsbereich IDb der Indexkarte ID geschrieben sind, von außerhalb des Aufbewahrungsgehäuses 100.
  • Gemäß der dritten Ausführungsform befindet sich die Indexkarte ID innerhalb des Hauptkörpers 300, und dann wird das Deckelelement 200 geschlossen, wodurch die Indexkarte ID, wie es in 27A dargestellt ist, fixiert ist, während ihre Seitenkante in dem ausgenommenen Bereich 31b des Hauptkörpers 300 mittels des Halteelements 22a des Deckelelements 200 gedrückt ist. Selbst wenn die Minidisk M nicht in dem Aufbewahrungsgehäuse 100 untergebracht ist, ist daher die Indexkarte ID fest fixiert und fällt nie versehentlich aus dem Aufbewahrungsgehäuse 100 über die Öffnung OP heraus (21). Wenn sie mittels des Halteelements 22a in Deckelelement ausgenommenen Bereich 31b gedrückt wird, wird übrigens die Indexkarte ID, obwohl ihre Seitenkante eventuell leicht verbogen wird, nie zerrissen, weil der ausgenommene Bereich 31b flach ist.
  • Wenn es nicht gewünscht wird, dass die Indexkarte überhaupt verbogen wird, kann eine in 11 dargestellte Indexkarte ID' nützlich sein, Die in 11 veranschaulichte Indexkarte ID' ist ähnlich der in 10 dargestellten, hat aber den Unterschied, dass rechteckige Kerben IDc an zwei Seitenkanten des Eintragsbereichs IDb ausgebildet sind. Die Kerbe IDc hat im Wesentlichen die gleiche Konfiguration wie der ausgenommene Bereich 31b des Hauptkörpers 300, und daher wird das Plattenelement 22a des Deckelelements 200 in die Kerbe IDc eingepasst, indem die Indexkarte ID' in dem Hauptkörper 300 vorgesehen wird und das Deckelelement 200 geschlossen wird. Demzufolge wird, selbst wenn das Deckelelement 20 geschlossen wird, die Indexkarte ID' nie verbogen, und die Kerbe IDc verfängt sich an dem Plattenelement 22a, wodurch die Indexkarte nie versehentlich aus dem Aufbewahrungsgehäuse 100 über die Öffnung OP herausfällt, selbst wenn die Minidisk M sich nicht in dem Aufbewahrungsgehäuse 100 befindet. In diesem Fall steht, wie in 27A dargestellt, die obere Fläche des Halteelements 22a weiter hervor als die innere Oberfläche 31e des Hauptkörpers 300, und demzufolge verfängt sich der gekerbte Bereich IDc der Indexkarte ID' leichter an dem Halteelement 22a, so dass das Festhalten der Indexkarte ID' sichergestellt ist, was ein bevorzugter Aspekt ist.
  • Es wird nun eine Arbeitsweise in der dritten Ausführungsform erläutert, wenn die Minidisk M in dem Aufbewahrungsgehäuse 100 untergebracht wird, Wie bei dem höhenartigen Aufbewahrungsgehäuse des Stands der Technik kann die Minidisk M hineingebracht und herausgenommen werden aus dem Aufbewahrungsgehäuse 100 in dem Zustand, wo das Deckelelement 20 geschlossen ist, gemäß der dritten Ausführungsform. Wenn die Minidisk M in das Aufbewahrungsgehäuse eingebracht wird, ist, wie in 27B dargestellt, der vordere Kantenbereich des Halteelements 22a (23a) mit der schrägen Oberfläche 22e ausgebildet, und so wird die Minidisk M gleichförmig in das Aufbewahrungsgehäuse eingebracht und außerdem niedriger als die innere Oberfläche 31e des Hauptkörpers 300, so dass die Möglichkeit des sich Verfangens nicht besteht und die Handhabbarkeit verbessert ist, was bevorzugt ist. Wie oben diskutiert, stößt außerdem, wenn die Minidisk M in das Aufbewahrungsgehäuse 100 eingebracht wird, ihre einwärtige Kante gegen den Eingriffsbereich 34c (29) des Hauptkörpers 300 und kann sich daher nicht weiter einwärts bewegen. Wenn versucht wird, die Minidisk M einzubringen, bis ihre einwärtige Kante gegen die Seitenwand 34 stößt, kann die Möglichkeit bestehen, dass das Deckelelement 200 in einem solchen Zustand nicht geöffnet werden kann, und dass das Aufbewahrungsgehäuse, wenn es zwangsweise geöffnet wird, eventuell beschädigt wird.
  • Wenn die Minidisk M in das Aufbewahrungsgehäuse eingebracht wird, wird außerdem eine Ecke an der oberen Kante (bezeichnet durch die schrägen Linien in 34A) der Seitenfläche der Minidisk M in Kontakt mit dem ersten hervorstehenden Bereich 25a gebracht, der einwärts der Seitenwand 22 in 27A ausgebildet ist, und die beiden hervorstehenden Bereiche 25a, 25 definieren den Abstand SP zwischen der Seitenfläche der Minidisk M und der inneren Oberfläche jeder der Seitenwände 22, 23. Selbst wenn die Minidisk M schräg eingeführt wird, wie in 34B dargestellt, stößt daher nie ein Kantenbereich 92 eines Verschlusselements 90 der Minidisk M gegen die Seitenwand des Deckelelements 20 so, dass diese Seitenwand eingekerbt wird, so dass ein ausgenommener Bereich entsteht. Der zweite hervorstehende Bereich 25b kooperiert mit dem ersten 25a, um die Minidisk M zu führen und die Festigkeit der Seitenwand zu erhöhen.
  • Wenn die Minidisk M in das Aufbewahrungsgehäuse 100 eingebracht wird, während das Deckelelement 200 geschlossen bleibt, ist außerdem der gestufte Bereich 31d, der auf der Öffnungsseite des Hauptkörpers 300 ausgebildet ist, höher um eine Dicke der Karte als die Bodenwand 31. auf welcher sich die Indexkarte ID befindet, so dass die zuvor innen vorgesehene Indexkarte ID die Vorwärtsbewegung des Aufbewahrungsgehäuses 100 nicht hindert. Außerdem steht die obere Fläche des Halteelements 22a (23a) weiter hervor als die innere Oberfläche 31e des Hauptkörpers 300, und die Indexkarte ID ist in einem dazwischen ausgebildeten Abstand vorgesehen. Mit dieser Anordnung reibt die Minidisk M, wenn sie eingebracht und herausgenommen wird, nicht gegen die Indexkarte ID, wodurch die Minidisk M einfach eingebracht und herausgenommen werden kann und so gut handhabbar ist.
  • Wenn die Minidisk M aus dem Aufbewahrungsgehäuse 100 herausgenommen wird, wenn das Deckelelement 20 geschlossen ist, kann der Benutzer die Minidisk M herausziehen, indem er sie hält, die im Bereich der mittleren Kerben 21a, 31a freiliegt.
  • Die Minidisk M kann entlang der unteren Fläche des Deckelelements 200 in dem Zustand eingebracht werden, dass das Deckelelement 200 geöffnet ist. In einem solchen Zustand stößt die einwärtige Kante der Minidisk M gegen den Eingriffsbereich 34c (29), und die Hohlräume C1, C2 geraten in Eingriff mit den Schwellungen 22c, 23c des Deckelelements 200 mit dem Ergebnis, dass die Minidisk M von dem Deckelelement 200 gehalten wird.
  • In der dritten Ausführungsform ist außerdem in dem Zustand, dass das Deckelelement 200 geschlossen ist, die Nut G (d.h. eine Lücke), wie in den 27A und 28 dargestellt, zwischen dem Hauptkörper 300 und dem Deckelelement 200 ausgebildet. Mit der Verwendung dieser Nut G kann demzufolge das Aufbewahrungsgehäuse in der dritten Ausführungsform in einem Behälter zum Aufnehmen von mehreren Aufbewahrungsgehäusen untergebracht werden, wie er beispielsweise in der japanischen offengelegten Patentanmeldung Nr. 8-295385 offenbart ist.
  • Als nächstes wird eine Gießform zum Ausbilden des Deckelelements 200, das oben beschrieben ist, mit Bezug auf die 30 bis 33 erläutert werden. 30 ist eine Ansicht des Deckelelements gesehen von der inneren Oberfläche aus. 31A ist eine Schnittansicht der Gießform entsprechend dem Halteelement des Deckelelements im Schnitt entlang der Linie a-a in 30. 31B ist eine Schnittansicht der Gießform in 31A, die zeigt, wie die Gießform in einem Formlösevorgang bewegt wird. 32 ist eine Schnittansicht der Gießform entsprechend der Schwellung (dem hervorstehenden Bereich) des Arms des Deckelelements im Schnitt entlang der Linie b-b in 30. 33 ist eine Schnittansicht der Gießform entsprechend dem hervorstehenden Bereich des Deckelelements im Schnitt entlang der Linie c-c in 30.
  • Wie in 30 veranschaulicht, sind die hervorstehenden Bereiche 22d, 23d, die an den Seitenwänden 22, 23 vorgesehen sind, die Halteelemente 22a, 23a und die Arme 22b, 23b einschließlich den Schwellungen (den hervorstehenden Bereichen) 22c, 23c des Deckelelements 200 in zueinander verschiedenen Positionen angeordnet, ohne dass sie sich auf der Ebene überlappen.
  • Die Gießform 50 für das Deckelelement 200 beinhaltet zum Ausbilden des Halteelements des Deckelelements 200, wie in 31A dargestellt, die Verwendung einer festen Gießform 51, einer beweglichen Gießform 52 und eines geneigten Schlittens 52, der auf der Seite der beweglichen Gießform 52 vorgesehen ist. Ein Hohlraum CA (dessen entsprechende Bauteile im Folgenden genau so markiert sind mit den für das Deckelelement 200 gegebenen Ziffern), der in der Gießform 50 ausgebildet ist, nimmt eine Konfiguration entsprechend dem Halteelement des Deckelelements ein. Wie in 32 dargestellt, wird außerdem ein Schiebekern 54 zum Ausbilden des Arms 22b verwendet, und ein weiterer Schiebekern 55 wird, wie es in 33 dargestellt ist, zum Ausbilden des hervorstehenden Bereichs 23d verwendet.
  • Nach dem Öffnen der Gießform nach dem Formvorgang bewegt sich, wie in 31B dargestellt, der geneigte Schlitten 53 vorwärts in einer Pfeilrichtung in der Zeichnung und gerät in einen Zustand, wo das Deckelelement 200, das als ein geformtes Produkt definiert wird, herausgenommen werden kann.
  • Gleichzeitig gleitet, wie in 32 dargestellt, der Schiebekern 54 in einer Pfeilrichtung in 32, und, wie in 33 dargestellt, der Schiebekern 55 gleitet in einer Pfeilrichtung in 33. Das geformte Produkt (das Deckelelement 200) kann daher herausgenommen werden. In diesem Fall ist die Vorwärtsbewegungsrichtung des geneigten Schlittens 53 anders als die Gleitrichtung der beiden Schiebekerne 54, 55.
  • Die hervorstehenden Bereiche 22d, 23d, die Halteelemente 22a, 23a, die Schwellungen (die hervorstehenden Bereiche) 22c, 23c, die an den Seitenwänden 22, 23 des Deckelelements 20 vorgesehen sind, beinhalten alle Unterschnitte im Hinblick auf eine Struktur der Gießform. Wenn die Gießform zum Ausbilden des Deckelelements 20 mit diesen Komponenten strukturiert wird, ist es daher erforderlich, dass der Schiebekern und der geneigte Schlitten verwendet werden. Wenn die hervorstehenden Bereiche 22d, 23d, die Halteelemente 22a, 23a und die Schwellungen (die hervorstehenden Bereiche) 22c, 23c nahe aneinander vorgesehen sind, muss eine solche Struktur verwendet werden, dass der Schiebekern und der geneigte Schlitten innerhalb der gleichen Ebene vorgesehen sind. Wenn die Anordnung so ist, gerät der Führungsbereich des geneigten Schlittens nahe an den Schiebekern heran, und die Festigkeit der beweglichen Gießform verschlechtert sich, wodurch das Problem einer verkürzten Lebensdauer der Gießform auftritt. Im Gegensatz dazu sind gemäß der dritten Ausführungsform, wie in 30 dargestellt, die hervorstehenden Bereiche 22d, 23d, die Halteelemente 22a, 23a und die Schwellungen (die hervorstehenden Bereiche) 22c, 23c voneinander entfernt angeordnet, so dass sie sich nicht überlappen, und es ist daher machbar, die Gießform durch Verwenden des Schiebekerns und des geneigten Schlittens aufzubauen. Eine Verbesserung der Festigkeit der Gießform wird so erzielt, und die Lebensdauer der Gießform verlängert sich ebenfalls. Dadurch wird es möglich, die Produktivität des Deckelelements zu erhöhen.
  • Gemäß der dritten Ausführungsform ist es machbar, das Aufbewahrungsgehäuse für die Kartusche vorzusehen, welches exzellent handhabbar ist beim Einsetzen und Herausnehmen der Indexkarte, während es sie festhält, und beim Einbringen und Herausziehen der Kartusche. Es ist auch möglich, das Aufbewahrungsgehäuse für die Kartusche ohne ein Problem vorzusehen, in welchem der innere Bereich des Aufbewahrungsgehäuses durch das Anstoßen des Verschlusselements der Kartusche gegen die Innenfläche des Aufbewahrungsgehäuses eingekerbt wird. Gemäß dem Verfahren zur Herstellung des Aufbewahrungsgehäuses in der dritten Ausführungsform ist es außerdem machbar, die Verbesserung der Festigkeit der Gießform zu erzielen, die Lebensdauer der Gießform zu verlängern und die Produktivität des Aufbewahrungsgehäuses zu verbessern.
  • <Vierte Ausführungsform>
  • Das Aufbewahrungsgehäuse in einer vierten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung kann die Minidisk aufnehmen und ist im Wesentlichen so aufgebaut wie das Aufbewahrungsgehäuse in der dritten Ausführungsform. Das Aufbewahrungsgehäuse in der vierten Ausführungsform hat aber den Unterschied, dass ein Rippenelement, das höher ist als die Dicke der Minidisk, in der Umgebung des Kantenbereichs des Deckelelements auf der Seite der Drehspindel vorgesehen ist. Die jeweiligen Komponenten eines Deckelelements 20' und eines Hauptkörpers 30' sind mit den gleichen Ziffern wie die des Deckelelements 200 und des Hauptkörpers 300 in der dritten Ausführungsform markiert.
  • Mit Bezug auf die 35 und 36 ist ein dünnes kastenartiges Aufbewahrungsgehäuse 10' aus einem Deckelelement 20' und einem Hauptkörper 30' als ein von dem Deckelelement 20' separates Element aufgebaut. wie in 1 dargestellt, beinhaltet das Aufbewahrungsgehäuse 10' die Öffnung OP, die in seiner vorderen Oberfläche ausgebildet ist, durch welche hindurch die Minidisk M (12 und 13) eingebracht und herausgenommen werden kann, selbst wenn das Deckelelement 20' geschlossen ist.
  • 37A ist eine perspektivische Ansicht, die nur das Deckelelement 20' zeigt. 37B ist eine Schnittansicht des Deckelelements 20' im Schnitt entlang der Linie IIIB-IIIB in 37A, gesehen in einer Pfeilrichtung. 38B ist eine perspektivische Ansicht des Deckelelements 20' im Schnitt entlang der Linie VIB-VIB in 38A. 39 ist eine perspektivische Ansicht, die die Unterseite des Deckelelements 20' zeigt, wenn dieses umgedreht ist. Mit Bezug auf 38A wird zunächst der Hauptkörper 30' erläutert. Der Hauptkörper 30' ist integral aus der rechteckigen Bodenwand 31, der mit einer Seite der Bodenwand 31 verbundenen linken Seitenwand 32, der rechten Seitenwand 33, die mit einer Seite verbunden ist, die zu der oben genannten einen Seite hinweist, und der in Tiefenrichtung verlaufenden Wand 34 (der Seitenwand auf der Seite der Drehspindel) aufgebaut, welche mit einer Seite der Bodenwand 31 verbunden ist und rechtwinklig zu den beiden Seitenwänden 32, 33 verläuft. Die Bodenwand 31 ist mit dem rechteckigen gekerbten Bereich 31a entlang einer Seitenfläche ausgebildet, die zu der einen Seite hinweist, mit welcher die in Tiefenrichtung verlaufende Wand 34 verbunden ist (im Folgenden bezeichnet als die eine Öffnung bildete Seite). Die Bodenwand 31 ist außerdem mit den flachen länglichen ausgenommenen Bereichen 31b bzw. 31c in den Umgebungen der linken 32 und der rechten Seitenwand 33 versehen. Außerdem ist die Bodenwand 31 in der Umgebung der in Tiefenrichtung verlaufenden Wand 34 mit den Plattenelementen 31f, 31g versehen, die sich parallel zu den Seitenwänden 32, 33 erstrecken. Das Rippenelement 32b ist außerdem auf einer Seite der inneren Oberfläche der linken Seitenwand 32 vorgesehen, so dass es in einer Aufwärts- und Abwärtsrichtung in der Zeichnung hervorsteht. Das gleiche Rippenelement (das aber nicht dargestellt ist) ist übrigens auf einer Seite der inneren Oberfläche der rechten Seitenwand 33 vorgesehen. Das Deckelelement wird, wenn es geöffnet und geschlossen wird, in Kontakt mit dem Hauptkörper 30' bei diesen Rippenelementen gebracht, wodurch das Öffnen und Schließen des Deckelelements 20' sichergestellt wird und ein Spiel des Deckelelements 20' verhindert wird, wenn das Deckelelement 20' geschlossen ist. Der gestufte Bereich 31d ist geringfügig höher ausgebildet in näherer Umgebung der die Öffnung bildenden Seite der Bodenwand 31.
  • Wie in den 38A, 38B dargestellt, haben die Seitenwände 32, 33 die Löcher 32a und 33a, die an Endbereichen nahe der die Öffnung bildenden Seite ausgebildet sind. Spindelstützelemente 34h, 34I sind so vorgesehen, dass sie an zwei Enden der oberen Kante der in Tiefenrichtung verlaufenden Wand 34 hervorstehen. Die obere Kante zwischen diesen Spindelstützelementen 34h, 34I ist eingekerbt, so dass eine gekerbte obere Fläche 34f und eine gekerbte Seitenfläche 34g entstehen. Die Löcher 34b (ein Loch ist dargestellt) sind in einer äußeren Kantenfläche der Spindelstützelemente 34h, 34I ausgebildet, und gekerbte Bereiche 34d, 34e, die in der sich verjüngenden Gestalt angefast sind, sind in den oberen Kanten ausgebildet. Die gekerbte Seitenfläche 34g hängt in Richtung der die Öffnung bildenden Seite von der gekerbten Seitenfläche 34g aus über.
  • Mit Bezug auf die 37A, 37B und 39 wird nun das Deckelelement 20' beschrieben. Das Deckelelement 20' weist die rechteckige obere Wand 21 und die beiden mit der oberen Wand 21 verbundenen Seitenwände 22, 23 auf. Die obere Wand 21 ist mit dem rechteckigen gekerbten Bereich 21a entlang der Seite (der die Öffnung bildenden Seite) ausgebildet, die zu der die Öffnung bildenden Seite des Hauptkörpers 30' hinweist (38A). Außerdem ist ein Rippenelement 24 an dem Ende der oberen Wand 21 gegenüber der die Öffnung bildenden Seite aufgerichtet.
  • Die Seitenwände 22, 23 sind mit den Umgebungen der beiden zueinander hinweisenden Seiten der oberen Wand 21 verbunden, und daher beinhaltet die obere Wand 21 die Überhänge 21c, 21d, die sich auswärts der Seitenwände 22, 23 erstrecken. Die knotenartige Stützelemente 21e, 21f sind an Kanten der Überhänge 21c, 21d gegenüber der die Öffnung bildenden Seite vorgesehen, welche als gestufte Bereiche dienen. Außerdem sind die Stützelemente 21e, 21f mit Spindelelementen 21g, 21h ausgebildet, die zueinander hinweisen und jeweils eine kurze zylindrische Gestalt einnehmen, wobei diese Spindelelemente als Drehspindeln zwischen dem Hauptkörper und dem Deckelelement dienen. Die Bereiche auf der Seite der unteren Fläche an den Spitzen der Spindelelemente 21g, 21h sind sich verjüngend ausgebildet. Die Stützelemente 21e, 21f sind mit der oberen Wand 21 durch die proximalen Endbereiche 21i, 21j verbunden, die mit den Ausnehmungen 21k, 21m ausgebildet sind.
  • Außerdem ist das Rippenelement 24 bei einem Teil des Endbereichs gegenüber der die Öffnung bildenden Seite vorgesehen, und Schritte sind zwischen den Stützelementen 21e, 21f und den beiden Kantenflächen des Rippenelements 24 ausgebildet, so dass die Spindelstützelemente 34h, 34i des Hauptkörpers 30' jeweils darin positioniert sind. Wie in 34B dargestellt, ist ein angefaster Rippenbereich 24a an der Kantenfläche des Rippenelements 24 auf der Seite des proximalen Endbereichs ausgebildet.
  • Die Seitenwände 22, 23 haben längliche Halteelemente 22a, 23a, die zueinander hinweisend an den unteren Kanten (an den oberen Kanten in 39) ausgebildet sind. Außerdem sind einseitig eingespannte Arme 22b, 23b, die als ein Vorspannelement dienen, mit den Endbereichen der Seitenwände 22, 23 gegenüber der die Öffnung bildenden Seite verbunden. Die Spitzen der Arme 22b, 23b sind mit den Schwellungen 22c, 23c versehen, die jeweils eine hervorstehende Gestalt einnehmen. Außerdem sind die Seitenwände 22, 23 mit den hervorstehenden Bereichen 22d (39) und 23d (37A) versehen, die in einer solchen Richtung hervorstehen, dass sie sich voneinander trennen in den Umgebungen der Endbereiche proximal der die Öffnung bildenden Seite.
  • 40 ist eine Draufsicht, die das Aufbewahrungsgehäuse 10' in einem Zustand zeigt, wo das Deckelelement 20' geschlossen ist. 41A ist eine Ansicht des Aufbewahrungsgehäuses 10' im Schnitt entlang einer Linie VIIA-VIIA, gesehen in einer Pfeilrichtung. 41B ist eine perspektivische Ansicht, die schematisch das Halteelement in einem Zustand zeigt, so die Umgebung der vorderen Kante des Aufbewahrungsgehäuses 10' in 40 geschnitten ist mittels der Linie VIIB-VIIB. 42 ist eine Ansicht des Aufbewahrungsgehäuses 10' im Schnitt entlang der Linie VIII-VIII in 40, gesehen in einer Pfeilrichtung. 43A ist eine Schnittansicht des Aufbewahrungsgehäuses 10' im Schnitt entlang der Linie IX-IX in 40, gesehen in einer Pfeilrichtung. 43B ist eine Ansicht ähnlich 43A, zeigt einen Zustand, wo das Deckelelement 20' sich aus dem geöffneten in den geschlossenen Zustand verdreht. Die 41A, 41B und 42 zeigen nur die Komponenten außerhalb der Seitenwand 32 des Hauptkörpers 30', die Konstruktion auf der Seite der Seitenwand 33 ist aber ebenfalls die gleiche.
  • Wie in 41A dargestellt, gerät in dem Zustand, wo das Deckelelement 20' geschlossen ist, das auf der Seitenwand 22 ausgebildete Halteelement 22a in Kontakt mit dem ausgenommenen Bereich 31b des Hauptkörpers 30'. Außerdem wird die Minidisk M, die in das Aufbewahrungsgehäuse eingesetzt ist, wie durch die Zweipunktlinie angezeigt, zwischen dem Halteelement 22a und der oberen Wand 21 gehalten. Die obere Fläche des länglichen plattenartigen Halteelements 22a (23a) bildet das Kartuschenhalteelement zum Halten der Kartusche, während die untere Fläche des Halteelements 22a (23a) das Halteelement zum Halten des plattenartigen Elements (der in den 10 und 11 gezeigten Indexkarte) bildet. Außerdem ist, wie in 41A dargestellt, die obere Fläche des Halteelements 22a (23a) weiter hervorstehend als die innere Fläche 31e der Bodenwand 31 des Hauptkörpers 30'. Einwärts jeder der Seitenwände 22 und 23 ist außerdem der erste hervorstehende Bereich 25a an einer unteren Ecke in der Zeichnung vorgesehen, und der zweite hervorstehende Bereich 25b ist ebenfalls bei einer oberen Ecke in der Zeichnung vorgesehen. Die beiden hervorstehenden Bereiche 25a, 25b dienen dazu, die Minidisk M in seitlichen Richtungen in der Zeichnung zu positionieren innerhalb des Aufbewahrungsgehäuses, und sie definieren den Abstand SP zwischen der Seitenfläche der Minidisk M und der inneren Oberfläche jeder der Seitenwände 22, 23.
  • Wie in 42 dargestellt, tritt, wenn die Minidisk M in das Aufbewahrungsgehäuse eingesetzt wird, die als der hervorstehende Bereich definierte Schwellung 22c in den Hohlraum C2 ein. In den in 42 dargestellten Querschnitt stößt das Plattenelement 31f gegen das Deckelelement 20', so dass ein fester Verschluss dazwischen erzeugt wird. Der Grund dafür ist, dass das Deckelelement 20' mit der Schwellung 22c versehen ist, und daher wird die Gießform, wenn das Deckelelement 20' mit dem Halteelement 31f ausgebildet wird, so kompliziert, dass die Kosten ansteigen. Die Nut G, die die rechteckige Gestalt im Querschnitt einnimmt, ist übrigens, obwohl dies aus den 7 und 8 offensichtlich ist, zwischen dem Überhang 21c des Deckelelements 20' und dem Hauptkörper 30' ausgebildet.
  • Wie in 43A dargestellt, hat außerdem das Rippenelement 24 des Deckelelements 20' eine Höhe RH, die größer ist als eine Dicke MT der Minidisk M, wodurch die vordere Kante 24b des Rippenelements 24 nahe an die innere Oberfläche 31e der Bodenfläche 31 des Hauptkörpers 30' heran gerät. Wenn das Deckelelement 20' in der geschlossenen Position ist, nähert sich außerdem ein unterer Kantenbereich des angefasten Rippenbereichs 24a des Rippenelements 24 der gekerbten Seitenfläche 34g des Hauptkörpers 30'. Wenn er in einer Richtung entgegen einer Richtung BB in 43B gedreht wird, stößt jedoch der angefaste Rippenbereich 24a gegen die gekerbte obere Fläche 34f und hält daher an, um dadurch einen Öffnungswinkel des Deckelelements 20' zu regeln. Außerdem ist eine schmale Lücke GP zwischen der inneren Oberfläche der in Tiefenrichtung verlaufenden Wand 34 und dem Rippenelement 24 in der Schließposition ausgebildet. Wie in 43A dargestellt, stößt, wenn die Minidisk M in das Aufbewahrungsgehäuse eingebracht wird, eine einwärtige Seitenfläche RF dieser Disk gegen das Rippenelement 24, wodurch sich die Minidisk M nicht weiter einwärts bewegen kann (nach rechts in 43A):
    Wie in 41B dargestellt, hat zum Erleichtern des Einbringens der Minidisk M die vordere Kante des Halteelements 22a (23a) die schräge Oberfläche 22e, die an der vorderen Kante nicht so hoch ist wie die innere Oberfläche 31e des Hauptkörpers 30', und ein Kartuscheneinführbereich ist so aufgebaut.
  • Wie in 35 dargestellt, sind, wenn der Hauptkörper 30' und das Deckelelement 20' montiert werden, die Spindelelemente 21g, 21h (39) des Deckelelements 20' in die Löcher 34b (38A) der Spindelstützelemente 34h, 34i des Hauptkörpers 30' eingepasst, während die proximalen Endbereiche 21i, 21j elastisch verformt werden (39). Wenn dies getan ist, wird das Deckelelement 20' um die Spindelelemente 21g, 21h herum drehbar mit Bezug auf den Hauptkörper 30'. Bei der Gelegenheit dieser Montage kooperieren die sich verjüngenden vorderen Kanten der Spindelelemente 21g, 21h mit den gekerbten Bereichen 34d, 34e an den oberen Kanten der Spindelstützelemente 34h, 34I, wodurch es einfacher wird, das Deckelelement 20' an dem Hauptkörper 30' anzubringen.
  • Es folgt nun eine Erläuterung eines Vorgangs in der vierten Ausführungsform, wenn die Indexkarte in dem Aufbewahrungsgehäuse 10' untergebracht wird. Zunächst wird, wie in 36 dargestellt, das Deckelelement 20' in die Position aufwärts gedreht, in welcher das Deckelelement 20' mit Bezug auf den Hauptkörper 30' offen ist. Anschließend wird die in 10 dargestellte Indexkarte ID dort eingesetzt, so dass die rückwärtige Abdecklage IDa zu der Seitenwand 34 (38A) des Hauptkörpers 30' hinweist. Wenn das Deckelelement 20' abwärts gedreht wird in die in 35 dargestellte Schließposition aus dem oben beschriebenen Zustand, wird die rückwärtige Abdecklage IDa in der schmalen Lücke GP zwischen der in Tiefenrichtung verlaufenden Wand 34 und dem Rippenelement 24 angeordnet, wie in 43A dargestellt, und das Einbringen der Indexkarte ID wird so vervollständigt. In dem Zustand, wo das Deckelelement 20' geschlossen ist, verbleiben die hervorstehenden Bereiche 22d (39) und 23d (37A) des Deckelelements 20' in Eingriff mit den Löchern 32a, 33a des Hauptkörpers 30', und daher geschieht es nie, dass das Deckelelement 20' sich versehentlich mit Bezug auf den Hauptkörper 30' verdreht. Während andererseits beim Versuch, die Indexkarte herauszunehmen, der umgekehrte Vorgang ausgeführt werden kann. Die hervorstehenden Bereiche 22d, 23d und die Löcher 32a, 33a bilden Arretierelemente zum Verhindern einer weiteren Drehung des Hauptkörpers 30', wenn das Deckelelement 20' sich dreht und so geschlossen wird.
  • Wenn die Indexkarte in das Aufbewahrungsgehäuse 10' eingebracht wird, dreht sich außerdem, selbst wenn die Indexkarte nicht vollständig in dem Hauptkörper 30' angeordnet ist, wie in 43B dargestellt, das Rippenelement 24 zusammen mit dem Deckelelement 20' der Drehrichtung BB in 43B und erreicht eine Position, die in der Zeichnung mittels der durchbrochenen Linie bezeichnet ist. Dadurch wird die rückwärtige Abdecklage IDa der Indexkarte ID in Richtung der in Tiefenrichtung verlaufenden Wand 34 gedrückt und in eine Position bewegt, die durch die Einpunktlinie in der Zeichnung angezeigt ist, wodurch die Indexkarte ID sicher untergebracht werden kann, wie in 43A dargestellt. Das Einbringen der Indexkarte kann so erleichtert werden, und selbst wenn sie nicht vollständig darin untergebracht ist, kann die Indexkarte automatisch mit der Drehung des Deckelelements 20' untergebracht werden.
  • Der oben beschriebene Vorgang kann unabhängig davon ausgeführt werden, ob die Minidisk M in dem Aufbewahrungsgehäuse 10' untergebracht ist oder nicht. Dies beruht darauf, dass sich die Minidisk M zusammen mit dem Deckelelement 20' dreht, was nicht mit dem Einbringen und Herausnehmen der Indexkarte interferiert. Der Hauptkörper 30' und das Deckelelement 20' sind aus dem transparenten Kunstharz aufgebaut, und daher kann der Benutzer Buchstaben lesen, die auf der rückseitigen Abdecklage IDa und dem Eintragungsbereich IDb der Indexkarte ID geschrieben sind, von außerhalb des Aufbewahrungsgehäuses 10'. In diesem Fall ist, wie in 43A dargestellt, wenn das Deckelelement 20' sich in der Schließposition befindet, die rückwärtige Abdecklage IDa in der schmalen Lücke zwischen dem Rippenelement 24 und der in Tiefenrichtung verlaufenden Wand 34 des Hauptkörpers positioniert und ist daher eng an der inneren Fläche der in Tiefenrichtung verlaufenden Wand 34 angepasst. Demzufolge wird die angezeigte Information auf der rückwärtigen Abdecklage IDa der Indexkarte einfacher zu lesen, wodurch die visuelle Erkennbarkeit der Indexkarte verbessert wird. Außerdem wird die rückwärtige Abdecklage IDa, selbst wenn sie nicht von der Indexkarte ID aus aufrecht gebogen ist, automatisch fest an die innere Oberfläche der in Tiefenrichtung verlaufenden Wand 34 angepasst, was für die Verwendung günstig ist.
  • Gemäß der vierten Ausführungsform wird die Indexkarte ID innerhalb des Hauptkörpers 30' vorgesehen, und dann wird das Deckelelement 20' geschlossen, wodurch die Indexkarte ID, wie in 41A dargestellt, fixiert wird, während ihre Seitenkante in dem ausgenommenen Bereich 31B des Hauptkörpers 30' gepresst wird mittels des Halteelements 22a des Deckelelements 20'. Selbst wenn die Minidisk M nicht in dem Aufbewahrungsgehäuse 10' untergebracht ist, wird demzufolge die Indexkarte ID fest fixiert und fällt nie versehentlich aus dem Aufbewahrungsgehäuse 10' über die Öffnung OP hinaus (35). Wenn sie in dem ausgenommenen Bereich 31 durch das Halteelement 22a gedrückt wird, wird übrigens die Indexkarte ID nie zerrissen, obwohl ihre Seitenkante eventuell leicht verbogen wird, und zwar weil der ausgenommene Bereich 31b flach ist. Wie in 43A dargestellt, wird außerdem die vordere Kante 24a des Rippenelements 24 in Kontakt mit dem Eintragsbereich IDb des ebenen Flächenbereichs in der Nähe der in Tiefenrichtung verlaufenden Wand 34 des Hauptkörpers gebracht, mit dem Ergebnis, dass die Indexkarte sicher fixiert wird. Die Fixierung mittels des Rippenelements 24 und des Halteelements 22a des Deckelelements 20' macht es außerdem möglich, das Schwimmen und Abweichen der Indexkarte sicher zu verhindern.
  • Wenn es vollständig unerwünscht ist, dass die Indexkarte überhaupt verbogen wird mittels des Halteelements 22a, kann außerdem die in 11 dargestellte Indexkarte ID' nützlich sein. Die in 11 veranschaulichte Indexkarte ID' ist ähnlich der in 10 dargestellten, hat aber den Unterschied, dass rechteckige Kerben IDc an zwei Seitenkanten des Eintragsbereichs IDb ausgebildet sind. Die Kerbe IDc hat im Wesentlichen die gleiche Konfiguration wie der ausgenommene Bereich 31b des Hauptkörpers 30', und daher wird das Plattenelement 22a des Deckelelements 20' in die Kerbe IDc eingepasst, indem die Indexkarte ID' in dem Hauptkörper 30' vorgesehen wird und das Deckelelement 20' geschlossen wird. Demzufolge wird, selbst wenn das Deckelelement 20' geschlossen wird, die Indexkarte ID' nie verbogen, und die Kerbe IDc verfängt sich an dem Plattenelement 22a, wodurch die Indexkarte nie versehentlich aus dem Aufbewahrungsgehäuse 10' über die Öffnung OP herausfällt, selbst wenn die Minidisk M sich nicht in dem Aufbewahrungsgehäuse 10' befindet. In diesem Fall steht, wie in 41A dargestellt, die obere Fläche des Halteelements 22a weiter hervor als die innere Oberfläche 31e des Hauptkörpers 30', und demzufolge verfängt sich der gekerbte Bereich IDc der Indexkarte ID' leichter an dem Halteelement 22a, so dass das Festhalten der Indexkarte ID' sichergestellt ist, was ein bevorzugter Aspekt ist. Außerdem schwebt oder schwimmt die Indexkarte ID' recht einfach, weil sie keinen gekerbten Bereich IDc hat, sondern mittels des Rippenelements 24 in der Nähe der in Tiefenrichtung verlaufenden Wand 34 fixiert ist, wodurch es möglich wird, das oben beschriebene Schweben sicher zu verhindern.
  • Es wird nun ein Vorgang in der vierten Ausführungform erläutert, wenn die Minidisk M in dem Aufbewahrungsgehäuse 10' untergebracht wird. Wie in dem hüllenartigen Gehäuse gemäß dem Stand der Technik kann die Minidisk M eingebracht und herausgenommen werden aus dem Aufbewahrungsgehäuse 10' in dem Zustand, wo das Deckelelement 20' geschlossen ist, gemäß der vierten Ausführungsform. Wenn die Minidisk M in das Aufbewahrungsgehäuse eingebracht wird, ist, wie in 41B dargestellt, der vordere Kantenbereich des Halteelements 22a (23a) mit der schrägen Oberfläche 22e ausgebildet, die als der Kartuscheneinführbereich dient, und so wird die Minidisk M reibungslos in das Aufbewahrungsgehäuse eingebracht. Außerdem ist die untere Kante der schrägen Oberfläche 22e auf der Einführseite niedriger als die innere Oberfläche 31e des Hauptkörpers 30', so dass kein Verfangen auftritt und das ganze einfacher handhabbar wird, was zu bevorzugen ist.
  • Wenn die Minidisk M weiter in das Aufbewahrungsgehäuse 10' eingebracht wird, treten die Schwellungen 22c, 23c des Deckelelements 20' in die Hohlräume C1, C2 der Minidisk M ein und geraten damit in Eingriff, und die Minidisk M kann sicher innerhalb des Aufbewahrungsgehäuses gehalten werden dank der elastischen Kraft der Arme 22b, 23b, die als die Vorspannelemente dienen. Im Eingriff gerät dann die einwärtige Kante der Minidisk M nahe an das Rippenelement 24 heran, wie in 43A dargestellt, und daher kann die Minidisk M sicherer gehalten werden durch Beschränken des Spiels der Minidisk M, welche aufbewahrt bleibt.
  • Wenn die Minidisk M in das Aufbewahrungsgehäuse eingebracht wird, stößt außerdem eine Ecke an der oberen Kante MP der Seitenfläche der Minidisk M gegen den ersten hervorstehenden Bereich 25a innerhalb der Seitenwand 22 in 41A, und der Abstand ist definiert durch die beiden hervorstehenden Bereiche 25a, 25b zwischen der Seitenfläche der Minidisk M und den inneren Oberflächen der Seitenwände 22, 23. Selbst wenn die Minidisk M mit einer schrägen Anordnung in der Einführrichtung eingeführt wird, passiert es daher nie, dass ein Kantenbereich eines Verschlusselements 90 der Minidisk M gegen die Seitenwand 22 des Deckelelements 20 anstößt, mit dem Ergebnis, dass diese Seitenwand 22 stark genug eingekerbt wird, um eine Ausnehmung zu bilden. Der zweite hervorstehende Bereich 25b kooperiert mit dem ersten 25a, um die Minidisk M zu führen und die Seitenwand zu stärken.
  • Außerdem ist, wenn die Minidisk M in das Aufbewahrungsgehäuse 10' eingebracht wird, wenn das Deckelelement 20' geschlossen ist, der gestufte Bereich 31d, der auf der Seite der Öffnung des Hauptkörpers 30' ausgebildet ist, höher um eine Kartendicke als die Bodenwand 31, auf welcher die Indexkarte ID vorzusehen ist, so dass die Indexkarte ID, die zuvor innen vorgesehen worden ist, den Eintritt des Aufbewahrungsgehäuses 10' nicht behindert. Außerdem steht die obere Fläche des Halteelements 22a (23a) weiter hervor als die innere Oberfläche 31e des Hauptkörpers 200, und die Indexkarte ID befindet sich in einem dazwischen ausgebildeten Zwischenraum. Mit dieser Anordnung reibt die Minidisk M, wenn sie eingebracht und herausgenommen wird, nicht gegen die Indexkarte ID, wodurch die Minidisk M einfach eingebracht und herausgenommen werden kann und so gut handhabbar ist.
  • Die Minidisk kann entlang der unteren Oberfläche des Deckelelements 20' in dem Zustand eingebracht werden, in dem das Deckelelement 20' geöffnet ist. In einem solchen Fall stößt die einwärtige Kante der Minidisk M gegen das Rippenelement 24, und die Hohlräume C1, C2 geraten mit den Schwellungen 22c, 23c des Deckelelements 20' in Eingriff, wodurch die Minidisk M durch das Deckelelement 20' gehalten wird.
  • Effekte des oben beschriebenen Kartuschenaufbewahrungsgehäuses werden erläutert. Wie in 44 dargestellt (welche das Beispiel zeigt, in welchem das Rippenelement 24 nicht vorgesehen ist), dreht sich das Deckelelement 200' mit Bezug auf den Hauptkörper 300' (welcher sich in der Richtung gegenüber einer Richtung r dreht, wenn geschlossen), und es ist daher erforderlich, dass ein Zwischenraum cc zwischen dem Kantenbereich einer in Tiefenrichtung verlaufenden Wand 340 des Hauptkörpers 300' auf der Seite einer Drehspindel aa und dem Kantenbereich einer oberen Wand 210 des Deckelelements 200' vorgesehen ist. Aufgrund dieses Zwischenraums cc werden jedoch, wenn eine Kartusche M herausgenommen wird, wie es mittels der durchbrochenen Linie angezeigt ist, aus dem Aufbewahrungsgehäuse oder sie darin eingebracht wird, die obere Wand 210 des Deckelelements 200' und eine Bodenwand 310 des Hauptkörpers 300' stark genug gepresst, um eine Verbiegung des Deckelelements 200' und des Hauptkörpers 300' zu verursachen. Dann werden das Deckelelement 200' und der Hauptkörper 300' in Kontakt mit der Kartusche gebracht, und die Kartusche und auch das Aufbewahrungsgehäuse könnten beschädigt werden. Ein solches Problem tritt auf der Seite des Hauptkörpers 300' in dem Falle nicht auf, in dem die Indexkarte ID untergebracht ist. Auf der Seite des Deckelelements 200' wird aber beispielsweise die obere Wand 210 verbogen, wie durch die Zweipunktlinie in der Zeichnung dargestellt, und wird so in Kontakt mit der Kartusche M gebracht. Obwohl diese Verbiegung eventuell schrumpft, wenn sich der Zwischenraum cc in 44 vermindert, könnte eine Wölbung auftreten abhängig von den Ausbildebedingungen, nachdem sie ausgebildet worden ist, oder eine Verformung wird verursacht aufgrund eines Temperaturanstiegs und einer aufgebrachten Belastung abhängig von der Verwendungsumgebung, in welchem Fall die Drehung des Deckelelements 200' leicht schwierig werden kann.
  • Mit Bezug auf die oben beschriebenen Probleme ist das Aufbewahrungsgehäuse in der vierten Ausführungsform so aufgebaut, dass die vordere Kante 24b des Rippenelements 24, das an dem Deckelelement 20' ausgebildet ist, nahe an die Bodenwand 31 des Hauptkörpers 30' in einem Zustand herangerät, in welchem das Deckelelement 20' geschlossen ist. Demzufolge gerät das Rippenelement 24 in Kontakt mit dem Hauptkörper selbst durch starkes Drücken des Deckelelements 20' und des Hauptkörpers 30' während der Verwendung. Daher wird weder das Deckelelement 20' noch der Hauptkörper 30' überhaupt verformt und gerät in Kontakt mit der Minidisk, so dass es möglich wird, eine Beschädigung der Minidisk und des Aufbewahrungsgehäuses zu verhindern. Selbst wenn der Zwischenraum zwischen dem hinteren Ende der oberen Wand 21 des Deckelelements und der in Tiefenrichtung verlaufenden Wand 34 des Hauptkörpers vergrößert wird, können daher die Verformungen der beiden Komponenten mittels des Rippenelements verhindert werden.
  • Gemäß der vierten Ausführungsform wird es, wenn das Aufbewahrungsgehäuse aktualisiert wird, was das Herausnehmen der Indexkarte erleichtert, das Festhalten dieser Karte sicherstellt und exzellent handhabbar ist, wenn die Kartusche eingebracht und herausgenommen wird, es möglich, ein Kartuschenaufbewahrungsgehäuse zu schaffen, das eine Beschädigung der Kartusche und des Aufbewahrungsgehäuses verhindern kann, selbst wenn die Kraft von außen ausgeübt wird, und welches keine Schwierigkeiten bei der Drehung des Deckelelements verursacht. Es ist auch möglich, das Kartuschenaufbewahrungsgehäuse zu schaffen, in welches hinein die Indexkarte einfach eingebracht werden kann, deren visuelle Erkennbarkeit verbessert ist.

Claims (26)

  1. Gehäuse (10) zur Aufbewahrung einer Kartusche, mit einem Hauptkörper (30), einem an diesem Hauptkörper drehbar gelagerten und zwischen einer geöffneten und einer geschlossenen Position drehbaren Deckelelement (20), einer zwischen dem Hauptkörper und dem Deckelelement, wenn sich das Deckelelement in der geschlossenen Position befindet, ausgebildeten Öffnung (OP), die das Einsetzen der Kartusche von außen aus ermöglicht, und einem Arretierelement (22d, 23d, 32a, 33a), um, wenn sich das Deckelelement in die geschlossene Position verdreht, dessen Drehung mit Bezug auf den Hauptkörper zu verhindern, dadurch gekennzeichnet, dass das Deckelelement ein Kartuschenhalteelement (22a, 23a) zum Halten und integralen Drehen der zwischen dem Hauptkörper und dem Deckelelement eingesetzten Kartusche (M) beim Drehen in die geöffnete Position beinhaltet, und das Deckelelement einen hervorstehenden Bereich (22c) beinhaltet, der mit einem ausgenommenen Bereich (C1, C2) der Kartusche in Eingriff gelangt, wenn die Kartusche eingesetzt ist, und ein Vorspannelement 22b, 23b), um dem hervorstehenden Bereich im Eingriff mit dem ausgenommenen Bereich eine elastische Kraft zu verleihen, um dadurch zu verhindern, dass die Kartusche herausfällt.
  2. Gehäuse (10) zur Aufbewahrung einer Kartusche nach Anspruch 1, bei welchem das Deckelelement mit einem Halteelement (22a, 23a) zum Halten eines zwischen dem Hauptkörper und dem Deckelelement vorgesehenen blattartigen Elements (ID) ausgebildet ist, wenn sich das Deckelelement in die geschlossene Position dreht, und wobei, wenn sich das Element in die geöffnete Position verdreht, ein zwischen dem Hauptkörper und dem Deckelelement vorgesehenes blattartiges Element (ID) dort herausgenommen werden kann.
  3. Gehäuse (10) zur Aufbewahrung einer Kartusche nach Anspruch 2, bei welchem das blattartige Element (ID) mit einer Kerbe (IDc) versehen ist, welche dem Halteelement für das blattartige Element entspricht, und wobei, wenn sich das Deckelelement in die geschlossene Position verdreht, das Halteelement in diese Kerbe eingreift und dadurch verhindert, dass das blattartige Element aus dem Gehäuse herausfällt.
  4. Gehäuse (10) zur Aufbewahrung einer Kartusche nach Anspruch 1, bei welchem, wenn sich das Deckelelement in die geschlossene Position verdreht, eine Nut (G) zwischen der Seitenfläche des Deckelelements (20) und der Seitenfläche des Hauptkörpers (30) ausgebildet ist.
  5. Gehäuse (10) zur Aufbewahrung einer Kartusche nach Anspruch 1, bei welchem der Hauptkörper (30) einen Eingriffsbereich (34c) zum Regeln des Eintritts der Kartusche (M) mit Bezug auf das Deckelelement (20) beinhaltet, wenn die Kartusche (M) in das Gehäuse eingebracht ist.
  6. Gehäuse (10) zur Aufbewahrung einer Kartusche nach Anspruch 3, bei welchem das Halteelement (22a, 23a) einen gekerbten Bereich auf der Seite der Öffnung hat, das blattartige Element (ID) einen ohrartigen Bereich entsprechend dem gekerbten Bereich hat und, wenn das Deckelelement sich in die geschlossene Stellung verdreht, der ohrartige Bereich zwischen dem Hauptkörper (30) und dem Kantenbereich der Seitenfläche des Deckelelements (20) vorgesehen ist.
  7. Gehäuse (10) zur Aufbewahrung einer Kartusche nach einem der Ansprüche 1 bis 6, mit Verbindungsmitteln (21g, h, 34b, 21i, j) zum Verbinden des Hauptkörpers (30) mit dem Deckelelement (20), welche Verbindungsmittel ein Spindelelement (21g, 21h) beinhalten, das an dem Hauptkörper (30) oder dem Deckelelement (20) vorgesehen ist, und ein Loch (34b), das in dem jeweils anderen Element vorgesehen ist und mit dem Spindelelement in Eingriff ist, wobei der Hauptkörper und das Deckelelement so verbunden sind, dass das Deckelelement (20) zwischen einer geöffneten Position und einer geschlossenen Position in Bezug auf den Hauptkörper (30) drehbar wird, wobei, wenn sich das Deckelelement in die geöffnete Position verdreht, ein blattartiges Element (ID) eingebracht und herausgenommen werden kann, und zwar unabhängig davon, ob sich die Kartusche in dem Gehäuse befindet.
  8. Gehäuse (10) zur Aufbewahrung einer Kartusche nach Anspruch 7, bei welchem das Deckelelement (20) mit einem Paar Spindelelemente (21g, 21h) versehen ist, die zueinander hin weisen, der Hauptkörper mit einem Paar Löchern (34b) entsprechend den Spindelelementen ausgebildet ist, das Deckelelement mit ausgenommenen Bereichen (21k, 21m) in der Nähe der Spindelelemente ausgebildet ist, und die ausgenommenen Bereiche (21k, 21m) eine Beanspruchung vermindern auf der Grundlage einer elastischen Verformung, wenn die Spindelelemente (21g, 21h) mit den Löchern (34b) im Eingriff sind.
  9. Gehäuse (10) zur Aufbewahrung einer Kartusche nach Anspruch 7, bei welchem die ausgenommenen Bereiche (21k, 21m) in solchen Positionen ausgebildet sind, dass sie nicht mit der in dem Gehäuse aufbewahrten Kartusche interferieren.
  10. Gehäuse (10) zur Aufbewahrung einer Kartusche nach Anspruch 7, bei welchem das Spindelelement (21g, 21h) und/oder das Loch (34b) eine Führungsfläche zum Führen hat, wenn das Spindelelement mit dem Loch in Eingriff gerät.
  11. Gehäuse (10) zur Aufbewahrung einer Kartusche nach Anspruch 7, bei welchem die Löcher (34b) an zwei Kanten eines hervorstehenden Bereichs ausgebildet sind, der an einem oberen Bereich einer in Tiefenrichtung verlaufenden Wand (34) vorgesehen ist, die auf der Seite gegenüber der Öffnung des Hauptkörpers (30) ausgebildet ist, und der Kantenbereich des Lochs auf der Seite der Öffnung in Richtung der Öffnung von einer inneren Oberfläche der in Tiefenrichtung verlaufenden Wand (34) aus versetzt ist, welche außerhalb zumindest des Lochs vorgesehen ist.
  12. Gehäuse (10) zur Aufbewahrung einer Kartusche nach Anspruch 11, weiter mit einer Rippe zum Verbinden des hervorstehenden Bereichs mit der Bodenwand des Hauptkörpers entlang der in Tiefenrichtung verlaufenden Wand (34).
  13. Gehäuse (10) zur Aufbewahrung einer Kartusche nach Anspruch 8, weiter mit einem Verschlusselement, das in den ausgenommenen Bereich eintritt, wenn das Deckelelement sich in die geschlossene Stellung dreht.
  14. Gehäuse (10) zur Aufbewahrung einer Kartusche nach Anspruch 1, bei welchem das Deckelelement (20) sich in die geschlossene Stellung verdreht, eine untere Kante des Kartuschenhalteelements (22a, 23a) in den ausgenommenen Bereich eintritt, der in der inneren Oberfläche des Hauptkörpers ausgebildet ist, und eine obere Kante dieses Elements weiter hervorsteht als die innere Oberfläche des Hauptkörpers (30).
  15. Gehäuse (10) zur Aufbewahrung einer Kartusche nach Anspruch 14, bei welchem ein Kartuscheneinbringbereich zum Erleichtern des Einbringens einer Kartusche an dem Kantenbereich des Kartuschenhalteelements auf der Seite der Öffnung vorgesehen ist.
  16. Gehäuse (10) zur Aufbewahrung einer Kartusche nach Anspruch 15, bei welchem der Kartuscheneinbringbereich einen schrägen Flächenbereich (22e) oder einen gestuften Bereich hat und eine vordere Kante des schrägen Flächenbereichs (22e) oder des gestuften Bereichs auf der Seite der Öffnung niedriger ist als die innere Oberfläche des Hauptkörpers (30), wenn sich das Deckelelement (20) in die geschlossene Stellung verdreht.
  17. Gehäuse (10) zur Aufbewahrung einer Kartusche nach Anspruch 14, bei welchem ein hervorstehender Bereich zum Positionieren der Kartusche an einer Ecke der Oberfläche des Deckelelements (20) vorgesehen ist, welche zu der Seitenfläche der Kartusche beim Halten der Kartusche hin weist.
  18. Gehäuse (10) zur Aufbewahrung einer Kartusche nach Anspruch 1, 2, 3 oder 4, bei welchem der Hauptkörper (30) mit einem Vorsprung ausgebildet ist, an welchem der Hauptkörper (30) in Kontakt mit dem Deckelelement (20) gebracht wird, wenn das Deckelelement (20) sich zwischen der geöffneten und der geschlossenen Stellung verdreht.
  19. Gehäuse (10) zur Aufbewahrung einer Kartusche nach Anspruch 1 oder 14, bei welchem der hervorstehende Bereich (22c, 23c), der mit dem ausgenommenen Bereich (C1, C2) im Eingriff ist, welcher auf der Seitenfläche der Kartusche (M) vorgesehen ist, und das Kartuschenhalteelement (23a, 23a) in unterschiedlichen Positionen des Deckelelements (20) vorgesehen sind.
  20. Gehäuse (10) zur Aufbewahrung einer Kartusche nach Anspruch 19, bei welchem ein drehbares Element, das so im Eingriff ist, dass das Deckelelement (20) sich in Bezug auf den Hauptkörper (30) dreht, in einer Position vorgesehen ist, die sich von denen des hervorstehenden Bereichs (C2, C2) und des Kartuschenhalteelements (22a, 23a) des Deckelelements (29) unterscheidet.
  21. Gehäuse (10) zur Aufbewahrung einer Kartusche nach Anspruch 1, bei welchem ein Rippenelement (32b), das höher ist als eine Dicke der Kartusche (M), in der Nähe des Kantenbereichs des Deckelelements (20) auf der Seite der drehbaren Spindel vorgesehen ist.
  22. Gehäuse (10) zur Aufbewahrung einer Kartusche nach Anspruch 21, bei welchem, wenn der hervorstehende Bereich des Deckelelements (20) mit dem ausgenommenen Bereich im Eingriff ist, nachdem die Kartusche (M) eingebracht worden ist, das Rippenelement (32b) so vorgesehen ist, dass das Rippenelement nahe an der Seitenfläche der Kartusche (M) auf der Seite des Einbringens vorgesehen ist.
  23. Gehäuse (10) zur Aufbewahrung einer Kartusche nach Anspruch 21, bei welchem der Hauptkörper (30) einen Bodenbereich mit einem ebenen Bereich und einer rückwärtigen Abdecklage beinhaltet und dazu geeignet ist, eine L-förmige Indexkarte (ID) aufzubewahren, und eine Seitenwand, die auf der Seite der drehbaren Spindel vorgesehen ist, und wobei, wenn sich das Deckelelement (20) in die geschlossene Stellung verdreht, das Rippenelement (32b) die rückwärtige Abdecklage der Indexkarte (ID) auf dem Bodenbereich in Richtung der Seitenwand führt.
  24. Gehäuse (10) zur Aufbewahrung einer Kartusche nach Anspruch 23, bei welchem, wenn das Deckelelement (20) sich in der geschlossenen Position befinde, das Rippenelement (32b) gegen den ebenen Bereich der Indexkarte (ID) drückt, die an dem Bodenbereich des Hauptkörpers (30) aufbewahrt wird.
  25. Gehäuse (10) zur Aufbewahrung einer Kartusche nach Anspruch 21, bei welchem das Rippenelement (32b) in einem Bereich der Nähe oder Umgebung des Kantenbereichs auf der Seite der drehbaren Spindel vorgesehen ist.
  26. Verfahren zur Herstellung eines Deckelelements (20) für ein Gehäuse (10) zur Aufbewahrung einer Kartusche nach Anspruch 19, mit: dem Ausbilden der Außenfläche des Deckelelements (20) mit einer festen Gießform, dem Ausbilden der Innenfläche des Deckelelements mit einer beweglichen Gießform, dem Ausbilden des Kartuschenhalteelements (22a, 23a) mittels eines ersten Gießformelements, und dem Ausbilden eines hervorstehenden Bereichs (22c, 23c) mittels eines zweiten Gießformelements, das in einer Richtung beweglich ist, die sich von der des ersten Gießformelements unterscheidet.
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