DE69925266T2 - Verfahren und gerät zur behandlung von herzarhythmie - Google Patents

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R. Michael HILL
K. David PETERSON
Rahul Mehra
R. Luc MONGEON
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    • A61N1/3987Heart defibrillators characterised by the timing or triggering of the shock

Description

  • Diese Erfindung betrifft Vorrichtungen, die Tachyarrhythmien (schnelle Herzrhythmen) behandeln, und insbesondere eine Vorrichtung zum Bereitstellen der Abgabe atrialer Kardioversions- und Defibrillationsschocks zu geeigneten Zeiten in bezug auf atriale und ventrikuläre Depolarisationen.
  • Es ist seit langem anerkannt, dass durch Synchronisieren der atrialen und ventrikulären Kardioversion mit Depolarisationen in der behandelten Kammer die Behandlungswirksamkeit verbessert wird. Beispielsweise ist die Synchronisation ventrikulärer Kardioversionsschocks mit nachgewiesenen R-Zacken in dem für Engle u.a. erteilten US-Patent 4 375 817 offenbart. Die Synchronisation von Kardioversionsschocks, die zum Behandeln einer atrialen oder ventrikulären Tachykardie oder Fibrillation vorgesehen sind, mit erfassten R-Zacken ist in dem für Zipes erteilten US-Patent 4 384 585 offenbart. Die Synchronisation atrialer Kardioversionsschocks mit erfassten P-Zacken ist in dem für Mirowski u.a. erteilten US-Patent 4 572 191 offenbart.
  • Die Abgabe von zum Beenden einer Tachyarrhythmie einer Kammer vorgesehenen Kardioversions- oder Defibrillationsschocks kann leider eine Tachyarrhythmie in der anderen Kammer herbeiführen. Das Risiko, das mit dem Herbeiführen einer Tachyarrhythmie im Ventrikel verbunden ist, ist ausreichend hoch, so dass seit langem anerkannt wurde, dass atriale Defibrillationsimpulse zeitlich gesteuert werden müssen, um die verwundbare Periode des Ventrikels zu vermeiden. Das gebräuchlichste Verfahren zum Erreichen dieses Ergebnisses bestand darin, den atrialen Defibrillations- oder Kardioversionsimpuls eng synchronisiert mit einer nachgewiesenen ventrikulären Depolarisation abzugeben, um die verwundbare ventrikuläre Periode zu vermeiden, wie in dem für Zipes erteilten US-Patent 4 384 585 offenbart ist. Es ist seit langem bekannt, dass sich die verwundbare Periode nach einer ventrikulären Depolarisation so weit erstrecken kann, dass sie bei Vorhandensein eines ausreichend schnellen ventrikulären Rhythmus die Zeit des Auftretens der nachfolgenden ventrikulären Depolarisation einschließen kann, weil sich bei Vorhandensein hoher ventrikulärer Frequenzen die einer R-Zacke zugeordnete verwundbare Periode so weit erstrecken kann, dass sie die nächste R-Zacke einschließt. In diesen Fällen gibt es keine sichere Zeit für die Abgabe eines Kardioversionsimpulses, wie in dem in Modern Cardiac Pacing, herausgegeben von Barold, Futura Publishing Co. 1985, S. 727 – 743 veröffentlichten Artikel "Synchronous Intracardiac Cardioversion" von Zipes u.a. erörtert ist.
  • Weil Kardioversionsimpulse, die mit einem zu schnellen ventrikulären Rhythmus synchronisiert sind, ventrikuläre Arrhythmien oder eine Fibrillation herbeiführen können, wiesen implantierbare Kardioverter typischerweise irgendein Verfahren auf, um als Vorbedingung für die Abgabe eines Kardioversionsschocks sicherzustellen, dass das minimale R-R-Intervall verstrichen ist. Ein solches Synchronisationsverfahren, das die Abgabe eines mit einem zu schnellen ventrikulären Rhythmus synchronisierten Kardioversionsimpulses verhindert, besteht darin, dass gefordert wird, dass der Schock mit einer ventrikulären Depolarisation synchronisiert wird, die außerhalb einer festgelegten Refraktär periode liegt, welche nach der unmittelbar vorhergehenden ventrikulären Depolarisation festgelegt wird, wie es bei dem von Medtronic, Inc. hergestellten implantierbaren transvenösen Kardioverter vom Modell 7210 der Fall ist. Wenngleich diese Vorrichtung ventrikuläre Depolarisationen während dieser Refraktärperiode nachweisen konnte und nach solchen Depolarisationen eine neue Refraktärperiode eingeleitet hat, hat sie keine mit solchen Depolarisationen synchronisierte Kardioversionsimpulse abgegeben. Wie in dem vorstehend zitierten Artikel von Zipes u.a. erwogen wurde, könnte die von der Vorrichtung vom Modell 7210 bereitgestellte transvenöse Kardioversionstherapie zur Behandlung entweder ventrikulärer oder supraventrikulärer Tachyarrhythmien verwendet werden.
  • Ein alternatives Verfahren zum Steuern des Zeitablaufs eines atrialen Defibrillations- oder Kardioversionsschocks besteht bei Abwesenheit einer nachgewiesenen ventrikulären Depolarisation darin, den Schock nach einem definierten Intervall abzugeben, das einer vorhergehenden R-Zacke folgt, wobei das definierte Intervall ausreichend lang ist, um eine Abgabe während der der vorhergehenden R-Zacke zugeordneten verwundbaren Periode zu verhindern. Ein solches Synchronisationsverfahren ist in dem für Mehra erteilten US-Patent 5 411 524 offenbart. Wie in dem Patent von Mehra offenbart ist, kann das definierte Intervall als Funktion der nachgewiesenen ventrikulären Rate variieren.
  • In Zusammenhang mit Tachyarrhythmie-Behandlungsvorrichtungen, die in beiden Kammern nachweisen können, ist die Möglichkeit gegeben, zu fordern, dass abgegebene Kardioversionsschocks die verwundbaren Perioden sowohl der Atrien als auch der Ventrikel vermeiden. Eine Vorrichtung, die dieses Ergebnis erreicht, ist in dem für Pless u.a. erteilten US-Patent 5 007 422 offenbart. Bei der in dem Patent von Pless u.a. offenbarten Vorrichtung vermeiden ventrikuläre Kardioversionsschocks die verwundbaren Perioden beider Kammern durch die Anforderung, dass sie synchron mit einer langsamen R-Zacke einer ventrikulären Tachykardie abgegeben werden, die außerhalb der verwundbaren Periode des Atriums auftritt. Ein alternatives Verfahren zum Gewährleisten, dass abgegebene ventrikuläre Kardioversionsschocks außerhalb der verwundbaren Perioden sowohl der Atrien als auch der Ventrikel auftreten, besteht darin, einen atrialen Stimulationsimpuls abzugeben und mit einer R-Zacke zu synchronisieren, die innerhalb von 100 ms des vorhergehenden atrialen Stimulationsimpulses auftritt, wie in dem für Gilli u.a. erteilten US-Patent 5 074 301 offenbart ist. Die gleichen Synchronisationsverfahren können entsprechend eingesetzt werden, um die Abgabe eines atrialen Kardioversionsimpulses während der verwundbaren Perioden beider Kammern zu vermeiden.
  • Die vorliegende Erfindung sieht einen atrialen Kardioverter oder Defibrillator vor, welcher folgendes aufweist:
    einen Sensor für atriale Ereignisse,
    einen Sensor für ventrikuläre Ereignisse,
    einen Sensor für atriale Tachyarrhythmien,
    einen Generator atrialer Kardioversions- oder Defibrillationsimpulse und
    einen Impulssynchronisator mit einem Zeitgeber, der ein erstes Synchronisationsintervall, das nach einem nachgewiesenen atrialen Ereignis eingeleitet wird, und ein zweites Synchronisationsintervall, das als Reaktion auf ein nachgewiesenes ventrikuläres Ereignis eingeleitet wird, defi niert, und einer Auslöseeinrichtung zum Auslösen der Abgabe eines atrialen Kardioversions- oder Defibrillationsimpulses als Reaktion darauf, dass das erste und das zweite Synchronisationsintervall gleichzeitig verstreichen.
  • Ein atrialer Defibrillationsimpuls kann synchronisiert mit einem ventrikulären Ereignis, das innerhalb des ersten Synchronisationsintervalls auftritt, oder mit einem atrialen Ereignis, falls das Einleiten des ersten Synchronisationsintervalls danach innerhalb des dem unmittelbar vorhergehenden ventrikulären Ereignis folgenden zweiten Synchronisationsintervalls auftritt, abgegeben werden.
  • Gemäß der bevorzugten Ausführungsform wird das erste Synchronisationsintervall beim Ablaufen eines Zeitintervalls X1, das dem nachgewiesenen atrialen Ereignis folgt, und beim Ablaufen eines Zeitintervalls X2, das dem nachgewiesenen atrialen Ereignis folgt, eingeleitet. X1 kann synchron mit dem Nachweis einer P-Zacke oder nach einer anschließenden Verzögerung ablaufen. X2 läuft vorzugsweise bei weniger als der Zykluslänge der erfassten atrialen Tachykardie oder Fibrillation ab. Die Dauer des ersten Synchronisationsintervalls zwischen dem Ablaufen der Intervalle X1 und X2 kann beispielsweise 20 bis 30 Millisekunden betragen. Gemäß einer Implementation der Erfindung kann X1 beispielsweise bei einem atrialen Nachweis oder kurz danach ablaufen und X2 vor 50 Millisekunden nach dem atrialen Nachweis ablaufen. Alternativ kann X2 zu einer Zeit ablaufen, die der erfassten P-Zacke um den Betrag der erfassten Zykluslänge der gerade stattfindenden atrialen Tachyarrhythmie minus einem Delta-Wert von 20 – 50 Millisekunden folgt, und X1 kann 20 bis 30 Millisekunden zuvor ablaufen.
  • Das bei einem ventrikulären Ereignis eingeleitete zweite Synchronisationsintervall erstreckt sich typischerweise bis zum Ablaufen eines Zeitintervalls X3, das dem ventrikulären Ereignis folgt, welches beispielsweise 80 Millisekunden oder weniger betragen kann, um zu gewährleisten, dass der abgegebene atriale Defibrillations- oder Kardioversionsimpuls eng gekoppelt mit dem erfassten ventrikulären Ereignis auftritt. Die Abgabe eines atrialen Kardioversions- oder Defibrillationsimpulses während des zweiten Synchronisationsintervalls steht auch unter der Vorbedingung des Ablaufens eines minimalen Intervalls X5, das dem ventrikulären Ereignis folgt, welches dem ventrikulären Ereignis vorhergeht, das das gegenwärtig verstreichende zweite Synchronisationsintervall eingeleitet hat. Dieses minimale Intervall kann der Dauer der ventrikulären Refraktärperiode entsprechen. X5 kann beispielsweise 350 bis 550 Millisekunden betragen.
  • Das dritte Synchronisationsintervall beginnt beim Ablaufen eines Zeitintervalls X4, das dem unmittelbar vorhergehenden ventrikulären Ereignis folgt. Die Dauer von X4 ist vorzugsweise größer als diejenige von X5, und sie kann beispielsweise 400 bis 600 Millisekunden betragen. X4 kann der Dauer der postventrikulären atrialen Refraktärperiode entsprechen.
  • Gemäß einer alternativen Ausführungsform der Erfindung kann die Vorrichtung an Stelle der Abgabe des atrialen Defibrillations- oder Kardioversionsimpulses beim Ablaufen des Zeitintervalls X1, unter der Annahme, dass X1 unter Verwendung der vorstehenden Beschränkungen zeitlich geeignet festgelegt ist, den Kardioversions- oder Defibrillationsimpuls zum frühesten Zeitpunkt während des ersten Synchronisationsintervalls abgeben, der die vorstehend definierten Anforderungen erfüllt. Beispielsweise kann der atriale Kardioversions- oder Defibrillationsimpuls, zeitlich ausgemessen vom unmittelbar vorhergehenden ventrikulären Ereignis, zum ersten Zeitpunkt während des ersten Synchronisationsintervalls, der vor dem Ablaufen von X3 auftritt, und nach dem Ablaufen von X5, das dem ventrikulären Ereignis folgt, welches dem ventrikulären Ereignis vorhergeht, das das Intervall X3 eingeleitet hat, abgegeben werden.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist ein Doppelkammer-Synchronisationsverfahren in die Vorrichtung aufgenommen, das wiederum mehrere Synchronisationsverfahren in einem Versuch verwendet, eine sichere und zuverlässige atriale Kardioversion und Defibrillation bereitzustellen. Bei einer solchen Vorrichtung können die verfügbaren Synchronisationsverfahren sequenziell für eine Sequenz einer vorgegebenen Anzahl von Synchronisationszyklen verwendet werden, wobei die Vorrichtung auf nachfolgende Synchronisationsverfahren umschaltet, nachdem es der Vorrichtung nicht gelungen ist, während der dem vorhergehenden Synchronisationsverfahren zugewiesenen vorgegebenen Anzahl von Zyklen zu synchronisieren. Das Doppelkammer-Synchronisationsverfahren kann als das erste von der Vorrichtung versuchte Synchronisationsverfahren oder als ein zweites oder nachfolgendes von der Vorrichtung versuchtes Synchronisationsverfahren verwendet werden. Typischerweise werden die Synchronisationsverfahren so angeordnet, dass die restriktiveren Synchronisationsverfahren zuerst versucht werden und zunehmend weniger restriktive Synchronisationsverfahren anschließend versucht werden.
  • Bevorzugte Ausführungsformen werden nun, lediglich als Beispiel, mit Bezug auf die Zeichnung beschrieben.
  • 1 zeigt eine erste Ausführungsform eines implantierbaren Schrittmachers/Kardioverters/Defibrillators gemäß der vorliegenden Erfindung in Zusammenhang mit einem menschlichen Herzen.
  • 2 zeigt ein schematisches Funktionsdiagramm eines implantierbaren Schrittmachers/Kardioverters/Defibrillators, in den die Erfindung aufgenommen werden kann.
  • 3A3D zeigen ein primäres Synchronisationsverfahren, das von einer Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung verwendet werden kann.
  • 4A4B zeigen Zeitintervalle, die bei zusätzlichen Synchronisationsverfahren verwendet werden, die von einer Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung verwendet werden können.
  • 5 ist ein Funktions-Flussdiagramm, in dem die Gesamtarbeitsweise der Synchronisationsverfahren einer bevorzugten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung dargestellt ist.
  • 6A und 6B sind ein Funktions-Flussdiagramm, in dem die Arbeitsweise des primären Synchronisationsverfahrens aus den 3A3B dargestellt ist.
  • 7 ist ein Funktions-Flussdiagramm, in dem die Arbeitsweise des zusätzlichen Synchronisationsverfahrens aus 4A dargestellt ist.
  • 8 ist ein Funktions-Flussdiagramm, in dem die Arbeitsweise des zusätzlichen Synchronisationsverfahrens aus 4B dargestellt ist.
  • 1 zeigt einen Defibrillator und einen Leitungssatz gemäß der vorliegenden Erfindung. Die ventrikuläre Leitung weist einen langgestreckten isolierenden Leitungskörper 16 auf, der drei konzentrische, gewickelte Leiter trägt, welche voneinander durch schlauchförmige Isolierhüllen getrennt sind. Neben dem distalen Ende der Leitung befinden sich eine Ringelektrode 24, eine ausfahrbare Helixelektrode 26, die zurückziehbar in einem isolierenden Elektrodenkopf 28 angebracht ist, und eine langgestreckte gewickelte Elektrode 20. Jede der Elektroden ist mit einem der gewickelten Leiter innerhalb des Leitungskörpers 16 gekoppelt. Die Elektroden 24 und 26 werden zur Herzstimulation und zum Messen ventrikulärer Depolarisationen verwendet. Am proximalen Ende der Leitung befindet sich ein gegabelter Verbinder 14, der drei elektrische Verbinder aufweist, welche jeweils mit den gewickelten Leitern gekoppelt sind. Die Defibrillationselektrode 20 kann aus Platin, einer Platinlegierung oder anderen Materialien hergestellt sein, die bekanntermaßen bei implantierbaren Defibrillationselektroden verwendbar sind, und sie kann eine Länge von etwa 5 cm aufweisen.
  • Die atriale Leitung bzw. die SVC-Leitung weist einen langgestreckten isolierenden Leitungskörper 15 auf, der drei konzentrische, gewickelte Leiter trägt, welche, entsprechend dem Aufbau der ventrikulären Leitung, voneinander durch schlauchförmige Isolierhüllen getrennt sind. Neben dem J-förmigen distalen Ende der Leitung befinden sich eine Ringelektrode 21 und eine ausfahrbare Helixelektrode 17, die zurückziehbar innerhalb eines isolierenden Elektrodenkopfs 19 angebracht ist. Jede der Elektroden ist mit einem der gewickelten Leiter innerhalb des Leitungskörpers 15 gekoppelt. Die Elektroden 17 und 21 werden zur atrialen Stimulation und zum Messen atrialer Depolarisationen verwendet. Eine langgestreckte, gewickelte Elektrode 23 ist proximal zur Elektrode 21 bereitgestellt und mit dem dritten Leiter innerhalb des Leitungskörpers 15 gekoppelt. Die E lektrode 23 weist vorzugsweise eine Länge von 10 cm oder mehr auf und ist so konfiguriert, dass sie sich vom SVC zur Trikuspidalklappe erstreckt. Gemäß einer von den Erfindern getesteten bevorzugten Ausführungsform befanden sich etwa 5 cm der rechten atrialen Elektrode bzw. der SVC-Elektrode im rechten Atrium, wobei sich die restlichen 5 cm in SVC befanden. Am proximalen Ende der Leitung befindet sich ein gegabelter Verbinder 13, der drei elektrische Verbinder aufweist, welche jeweils mit einem der gewickelten Leiter gekoppelt sind.
  • Die Koronarsinusleitung weist einen langgestreckten isolierenden Leitungskörper 6 auf, der einen gewickelten Leiter trägt, welcher mit einer langgestreckten, gewickelten Defibrillationselektrode 8 gekoppelt ist. Die Elektrode 8, die in unterbrochenen Umrisslinien dargestellt ist, befindet sich innerhalb des Koronarsinus und der großen Vene des Herzens. Am proximalen Ende der Leitung befindet sich ein Verbinderstecker 4, der einen elektrischen Verbinder trägt, welcher mit dem gewickelten Leiter gekoppelt ist. Die Elektrode 8 im Koronarsinus bzw. in der großen Vene kann eine Länge von etwa 5 cm aufweisen.
  • Ein implantierbarer Schrittmacher/Kardioverter/Defibrillator 10 ist in Kombination mit den Leitungen dargestellt, wobei die Leitungsverbinderanordnungen 4, 13 und 14 in den Verbinderblock 12 eingefügt sind. Wahlweise kann die Isolation des nach außen weisenden Abschnitts des Gehäuses 11 des Schrittmachers/Kardioverters/Defibrillators 10 unter Verwendung einer Kunststoffbeschichtung, beispielsweise aus Parylen oder Silikongummi, bereitgestellt werden, wie es gegenwärtig bei manchen unipolaren Herzschrittmachern der Fall ist. Der nach außen weisende Abschnitt kann jedoch stattdessen auch unisoliert gelassen werden, oder es kann eine andere Unterteilung zwischen isolierten und nicht iso lierten Abschnitten verwendet werden. Der nicht isolierte Abschnitt des Gehäuses 11 dient als eine subkutane Defibrillationselektrode, die zum Defibrillieren entweder der Atrien oder der Ventrikel verwendet wird. Andere Leitungskonfigurationen und Elektrodenorte können natürlich den dargestellten Leitungssatz ersetzen. Beispielsweise können atriale Defibrillations- und Messelektroden entweder zur Koronarsinusleitung oder zur rechten ventrikulären Leitung hinzugefügt werden, statt an einer getrennten atrialen Leitung angeordnet zu werden, wodurch ein System mit zwei Leitungen ermöglicht wird.
  • 2 ist ein schematisches Funktionsdiagramm eines implantierbaren Schrittmachers/Kardioverters/Defibrillators, in dem die vorliegende Erfindung nutzbringend angewendet werden kann. Dieses Diagramm sollte als den Vorrichtungstyp, in dem die Erfindung verwirklicht werden kann, beispielhaft erläuternd und nicht als einschränkend angesehen werden, weil angenommen wird, dass die Erfindung nutzbringend in einer großen Vielzahl von Vorrichtungsimplementationen, einschließlich Vorrichtungen, die ausschließlich Therapien zum Behandeln atrialer Arrhythmien anstelle von oder zusätzlich zu ventrikulären Arrhythmien bereitstellen, Kardiovertern und Defibrillatoren, welche keine Antitachykardie-Stimulationstherapien bereitstellen, Antitachykardie-Schrittmachern, die keine Kardioversion oder Defibrillation bereitstellen, und Vorrichtungen, welche verschiedene Formen von Antiarrhythmietherapien, wie eine Nervenstimulation oder eine Arzneimittelverabreichung, ausführen, verwirklicht werden kann.
  • Die Vorrichtung ist mit einem Leitungssystem versehen, welches Elektroden aufweist, die den in 1 dargestellten entsprechen können. Es können natürlich auch alternative Leitungssysteme ersatzweise verwendet werden. Falls die E lektrodenkonfiguration aus 1 verwendet wird, treten folgende Entsprechungen zu den erläuterten Elektroden auf. Die Elektrode 311 entspricht der Elektrode 11, und sie ist der nicht-isolierte Abschnitt des Gehäuses des implantierbaren Schrittmachers/Kardioverters/Defibrillators. Die Elektrode 320 entspricht der Elektrode 20, und sie ist eine Defibrillationselektrode, die sich im rechten Ventrikel befindet. Die Elektrode 310 entspricht der Elektrode 8, und sie ist eine Defibrillationselektrode, die sich im Koronarsinus befindet. Die Elektrode 318 entspricht der Elektrode 23, und sie ist eine Defibrillationselektrode, die sich in der oberen Hohlvene befindet. Die Elektroden 324 und 326 entsprechen den Elektroden 24 und 26, und sie werden zum Messen und Stimulieren im Ventrikel verwendet. Die Elektroden 317 und 321 entsprechen den Elektroden 17 und 21, und sie werden zum Stimulieren und zum Messen im Atrium verwendet.
  • Die Elektroden 310, 311, 318 und 320 sind mit einer Hochspannungs-Ausgangsschaltung 234 gekoppelt. Die Elektroden 324 und 326 sind mit dem R-Zacken-Verstärker 200 gekoppelt, der vorzugsweise die Form eines automatischen verstärkungsgesteuerten Verstärkers annimmt, welcher eine einstellbare Messschwelle als Funktion der nachgewiesenen R-Zacken-Amplitude bereitstellt. Ein Signal wird immer dann auf der R-Ausgangsleitung 202 erzeugt, wenn das zwischen den Elektroden 324 und 326 nachgewiesene Signal die vorliegende Messschwelle übersteigt.
  • Die Elektroden 317 und 321 sind mit dem P-Zacken-Verstärker 204 gekoppelt, der vorzugsweise auch die Form eines automatischen verstärkungsgesteuerten Verstärkers annimmt, welcher eine einstellbare Messschwelle als Funktion der nachgewiesenen P-Zacken-Amplitude bereitstellt. Ein Signal wird immer dann auf der P-Ausgangsleitung 206 erzeugt, wenn das zwischen den Elektroden 317 und 321 nachgewiesene Signal die vorliegende Messschwelle übersteigt. Die allgemeine Arbeitsweise des R-Zacken-Verstärkers 200 und des P-Zacken-Verstärkers 204 kann derjenigen entsprechen, die im am 2. Juni 1992 für Keimel u.a. erteilten US-Patent 5 117 824 "Apparatus for Monitoring Electrical Physiologic Signals" offenbart ist.
  • Eine Schaltmatrix 208 wird verwendet, um auszuwählen, welche der verfügbaren Elektroden mit dem Breitbandverstärker 210 (von 0,5–200 Hz) zur Verwendung bei der digitalen Signalanalyse gekoppelt werden. Die Auswahl der Elektroden wird vom Mikroprozessor 224 über einen Daten-/Adressbus 218 gesteuert, wobei diese Auswahlen nach Wunsch geändert werden können. Von den Elektroden zur Kopplung mit dem Bandpassverstärker 210 ausgewählte Signale werden einem Multiplexer 220 zugeführt und dann von einem A/D-Wandler 222 in digitale Mehrbitsignale umgewandelt, um sie, von einer Direktspeicherzugriffs-Schaltung 228 gesteuert, im Direktzugriffsspeicher 226 zu speichern. Der Mikroprozessor 224 kann digitale Signalanalysetechniken verwenden, um die im Direktzugriffsspeicher 226 gespeicherten digitalisierten Signale zu charakterisieren und den Herzrhythmus des Patienten unter Verwendung beliebiger der zahlreichen auf dem Fachgebiet bekannten Signalverarbeitungsverfahren zu erkennen und zu klassifizieren.
  • Der Rest der Schaltungsanordnung ist für das Bereitstellen von Herzstimulations-, Kardioversions- und Defibrillationstherapien vorgesehen, und er kann für die Zwecke der vorliegenden Erfindung der im Stand der Technik bekannten Schaltungsanordnung entsprechen. Es wird nachstehend eine als Beispiel dienende Vorrichtung zum Ausführen von Stimulations-, Kardioversions- und Defibrillationsfunktionen dargelegt. Die Schrittmacher-Zeitgeber-/Steuerschaltungsan ordnung 212 weist programmierbare Digitalzähler auf, welche die DDD, VVI, DVI, VDD, AAI, DDI und anderen Modi der Einzelkammer- und Doppelkammerstimulation zugeordneten Grundzeitintervalle steuern, wie auf dem Fachgebiet wohlbekannt ist. Die Schaltungsanordnung 212 steuert auch der Antitachyarrhythmiestimulation zugeordnete Escapeintervalle sowohl im Atrium als auch im Ventrikel, wobei jeweilige auf dem Fachgebiet bekannte Antitachyarrhythmie-Stimulationstherapien verwendet werden.
  • Die von der Schrittmacher-Zeitgeber-/Steuerschaltungsanordnung 212 festgelegten Intervalle umfassen atriale und ventrikuläre Stimulations-Escapeintervalle, die Refraktärperioden, während derer nachgewiesene P-Zacken und R-Zacken unwirksam sind, die Zeitsteuerung der Escapeintervalle neu einzuleiten, und die Impulsbreiten der Stimulationsimpulse. Die Dauern dieser Intervalle werden vom Mikroprozessor 224 als Reaktion auf im Speicher 226 gespeicherte Daten festgelegt und über den Adress-/Datenbus 218 zur Schaltungsanordnung 212 übertragen. Die Schrittmacher-Zeitgeber-/Steuerschaltungsanordnung 212 bestimmt auch, von dem Mikroprozessor 224 gesteuert, die Amplitude der Herzstimulationsimpulse.
  • Während der Stimulation werden die Escapeintervallzähler innerhalb der Schrittmacher-Zeitgeber-/Steuerschaltungsanordnung 212 beim Erfassen von R-Zacken und P-Zacken, wie durch Signale auf den Leitungen 202 und 206 angegeben ist, und entsprechend dem ausgewählten Stimulationsmodus bei der Zeitablauf-Auslösesignalerzeugung von Stimulationsimpulsen durch die Schrittmacher-Ausgangsschaltungen 214 und 216, die mit den Elektroden 317, 321, 324 und 326 gekoppelt sind, zurückgesetzt. Die Escapeintervallzähler werden auch bei der Erzeugung von Stimulationsimpulsen zurückgesetzt und steuern dadurch den grundlegenden Zeitablauf von Herz stimulationsfunktionen einschließlich der Antitachyarrhythmiestimulation.
  • Die Zeitdauern der von den Escapeintervall-Zeitgebern festgelegten Intervalle werden über den Daten-/Adressbus 218 von dem Mikroprozessor 224 festgelegt. Der Zählwert, der in den Escapeintervallzählern vorhanden ist, wenn sie durch erfasste R-Zacken und P-Zacken zurückgesetzt werden, kann zum Messen der Dauern von R-R-Intervallen, P-P-Intervallen, P-R-Intervallen und R-P-Intervallen verwendet werden, und diese Messungen werden im Speicher 226 gespeichert und in Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung verwendet, um das Auftreten einer Vielzahl von Tachyarrhythmien zu diagnostizieren, wie nachstehend in weiteren Einzelheiten erörtert wird.
  • Der Mikroprozessor 224 arbeitet, von der in seinem Nurlesespeicher gespeicherten Programmierung gesteuert, als eine unterbrechungsgesteuerte Vorrichtung und spricht auf Unterbrechungssignale von der Schrittmacher-Zeitgeber-/Steuerschaltungsanordnung 212 an, die dem Auftreten erfasster P-Zacken und R-Zacken und der Erzeugung von Herzstimulationsimpulsen und Kardioversions-/Defibrillationsimpulsen entsprechen. Diese Unterbrechungssignale werden über den Daten-/Adressbus 218 bereitgestellt. Alle erforderlichen mathematischen Berechnungen, die vom Mikroprozessor 224 auszuführen sind, und alle Aktualisierungen der Werte oder Intervalle, die von der Schrittmacher-Zeitgeber-/Steuerschaltungsanordnung 212 gesteuert werden, finden nach solchen Unterbrechungssignalen statt. Ein Abschnitt des Speichers 226 (4) kann in Form mehrerer Umlaufpuffer konfiguriert sein, die in der Lage sind, Serien nachgewiesener Intervalle zu speichern, welche als Reaktion auf das Auftreten einer Stimulations- oder Messunterbrechung analysiert werden können, um festzustellen, ob das Herz des Patienten gegenwärtig eine atriale oder eine ventrikuläre Tachyarrhythmie aufweist.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung kann jeder beliebige auf dem Fachgebiet bekannte Tachykardieerfassungsalgorithmus zum Erfassen des Auftretens von Tachyarrhythmien verwendet werden. Beispielsweise können die in dem für Olson u.a. erteilten US-Patent 5 545 186 offenbarten Erfassungsverfahren zum Erfassen einer atrialen Fibrillation oder von Tachykardien verwendet werden, oder dieses Erfassungsverfahren kann durch das Verfahren aus der von Gillberg u.a. am 14. Mai 1996 eingereichten US-Patentanmeldung SN 08/649 145, ersetzt werden. Alternativ können auch andere bekannte Erfassungsalgorithmen zur Verwendung in Zusammenhang mit implantierbaren atrialen Kardiovertern verwendet werden, wie jene, die in dem für Adams u.a. erteilten US-Patent 5 464 431, in dem für Nappholz u.a. erteilten US-Patent 5 161 527 oder in dem für Olive erteilten US-Patent 5 107 850 offenbart sind. Eine Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung kann auch die Fähigkeit zum Behandeln ventrikulärer Tachyarrhythmien aufweisen, wie vorstehend erörtert wurde. Falls diese Fähigkeit erwünscht ist, können beliebige der Verfahren zur Erfassung ventrikulärer Tachyarrhythmien aus dem Stand der Technik einschließlich jener im vorstehend zitierten Patent von Olson und in der Anmeldung von Gillberg u.a. sowie die Erfassungsverfahren, die in dem für Duncan erteilten US-Patent 5 620 471, in dem für Haluska u.a. erteilten US-Patent 4 830 006, in dem für Pless u.a. erteilten US-Patent 4 880 005 und in dem für McClure u.a. erteilten US-Patent 5 560 369 offenbart sind, verwendet werden. Zusätzlich kann die Vorrichtung so konfiguriert werden, dass der Patient die Verabreichung der Therapie durch eine externe Steuereinrichtung einleitet, so dass die Vorrichtung möglicherweise kein eigenes Erfassungsverfahren als eine Vorbedingung für die Verabreichung einer Therapie verwendet. In diesem Zusammenhang können Patientenaktivatoren der in dem für DeCoriolis u.a. erteilten US-Patent 5 674 249 oder in dem für Schulman erteilten US-Patent 4 263 679 offenbarten Art verwendet werden. Die spezielle Auswahl des Patientenaktivators ist für den Erfolg der Erfindung nicht kritisch, und jedes ausführbare Verfahren zum Einleiten der Verabreichung der atrialen Kardioversions- oder Defibrillationstherapie kann nutzbringend eingesetzt werden.
  • Wenn eine atriale oder ventrikuläre Tachyarrhythmie festgestellt wird und eine Antitachyarrhythmie-Stimulationsbehandlung erwünscht ist, werden geeignete Zeitintervalle zum Steuern der Erzeugung von Antitachyarrhythmie-Stimulationstherapien vom Mikroprozessor 224 in die Schrittmacher-Zeitgeber-/Steuerschaltungsanordnung 212 geladen, um die Arbeitsweise der sich darin befindenden Escapeintervallzähler zu steuern und Refraktärperioden festzulegen, während derer die Erfassung von R-Zacken und P-Zacken unwirksam ist, die Escapeintervallzähler neu auszulösen. Alternativ können Schaltungsanordnungen zum Steuern des Zeitablaufs und der Erzeugung von Antitachykardie-Stimulationsimpulsen verwendet werden, wie in dem für Berkovits u.a. am 25. März 1986 erteilten US-Patent 4 577 633, in dem für Pless u.a. am 14. November 1989 erteilten US-Patent 4 880 005, in dem für Vollmann u.a. am 23. Februar 1988 erteilten US-Patent 4 726 380 und in dem für Holley u.a. am 13. Mai 1986 erteilten US-Patent 4 587 970 beschrieben ist.
  • Wenn die Erzeugung eines Kardioversions- oder Defibrillationsimpulses erforderlich ist, verwendet der Mikroprozessor 224 den Escapeintervallzähler zum Steuern des Zeitablaufs dieser Kardioversions- und Defibrillationsimpulse sowie zugeordneter Refraktärperioden. Als Reaktion auf die Feststellung einer atrialen oder ventrikulären Fibrillation oder Tachyarrhythmie, die einen Kardioversionsimpuls benö tigt, aktiviert der Mikroprozessor 224 die Kardioversions-/Defibrillations-Steuerschaltungsanordnung 230, welche das Laden der Hochspannungskondensatoren 246, 248 über eine Ladeschaltung 236, von einer Hochspannungs-Ladesteuerleitung 240 gesteuert, einleitet. Die Spannung an den Hochspannungskondensatoren wird über eine VCAP-Leitung 244 überwacht, welche über den Multiplexer 220 geführt ist, und sie führt als Reaktion auf das Erreichen eines von dem Mikroprozessor 224 festgelegten vorgegebenen Werts zur Erzeugung eines Logiksignals auf der Cap-Full-Leitung (CF-Leitung) 254, wodurch das Laden beendet wird. Danach wird der Zeitablauf der Abgabe des Defibrillations- oder Kardioversionsimpulses durch die Schrittmacher-Zeitgeber-/Steuerschaltungsanordnung 212 gesteuert. Nach der Verabreichung der Fibrillations- oder Tachykardietherapie führt der Mikroprozessor die Vorrichtung zur Herzstimulation zurück und wartet auf das nächstfolgende Unterbrechungssignal aufgrund einer Stimulation oder des Auftretens einer erfassten atrialen oder ventrikulären Depolarisation.
  • Eine Ausführungsform eines geeigneten Systems zur Abgabe und zur Synchronisation ventrikulärer Kardioversions- und Defibrillationsimpulse und zum Steuern der sich darauf beziehenden Zeitfunktionen ist in weiteren Einzelheiten in dem auf den Inhaber der vorliegenden Anmeldung übertragenen US-Patent 5 188 105 von Keimel, erteilt am 23. Februar 1993, offenbart. Es wird angenommen, dass jede beliebige bekannte ventrikuläre Kardioversions- oder Defibrillations-Impulssteuer-Schaltungsanordnung in Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung verwendbar ist. Beispielsweise können auch Schaltungsanordnungen verwendet werden, die den Zeitablauf und die Erzeugung von Kardioversions- und Defibrillationsimpulsen steuern, welche in dem für Zipes am 24. Mai 1983 erteilten US-Patent 4 384 585, in dem für Pless u.a. erteilten, vorstehend zitierten US-Patent 4 949 719 und in dem für Engle u.a. erteilten US-Patent 4 375 817 offenbart sind. Zusätzlich können Hochfrequenz-Impulsstöße an die Elektroden 317 und 321 ausgegeben werden, um atriale Tachyarrhythmien zu beenden, wie in der von Duffin u.a. eingereichten PCT-Patentveröffentlichung WO 95/28987 und in der von Mehra u.a. eingereichten PCT-Patentveröffentlichung WO 95/28988 beschrieben ist.
  • In der erläuterten Vorrichtung wird die Abgabe von Kardioversions- oder Defibrillationsimpulsen durch die Ausgangsschaltung 234, über den Steuerbus 238 von der Steuerschaltungsanordnung 230 gesteuert, ausgeführt. Die Ausgangsschaltung 234 bestimmt, ob ein monophasiger oder ein biphasiger Impuls abgegeben wird, ob das Gehäuse 311 als Kathode oder als Anode dient und welche Elektroden an der Abgabe des Impulses beteiligt sind. Ein Beispiel einer Ausgangsschaltungsanordnung zum Abgeben biphasiger Impulsanwendungen kann dem für Mehra erteilten vorstehend zitierten Patent und dem US-Patent 4 726 877 entnommen werden.
  • Ein Beispiel einer Schaltungsanordnung, die zum Steuern der Abgabe monophasiger Impulse verwendet werden kann, ist in dem auf den Inhaber der vorliegenden Anmeldung übertragenen, erteilten US-Patent 5 163 427 von Keimel, erteilt am 17. November 1992, offenbart. Es kann jedoch auch eine Ausgangssteuer-Schaltungsanordnung, wie sie in dem für Mehra u.a. am 4. September 1990 erteilten US-Patent 4 953 551 oder in dem für Winstrom am 31. Januar 1989 erteilten US-Patent 4 800 883 offenbart ist, in Zusammenhang mit einer die vorliegende Erfindung verwirklichenden Vorrichtung zur Abgabe biphasiger Impulse verwendet werden.
  • Bei modernen implantierbaren Kardiovertern/Defibrillatoren werden die jeweiligen Therapien vom Arzt vorab in die Vorrichtung einprogrammiert, und es wird typischerweise ein Therapiemenü bereitgestellt. Beispielsweise kann bei einer anfänglichen Erfassung einer atrialen oder ventrikulären Tachykardie eine Antitachykardie-Stimulationstherapie ausgewählt werden und auf die Kammer, in der die Tachykardie diagnostiziert wurde, oder auf beide Kammern angewendet werden. Bei einer erneuten Erfassung einer Tachykardie kann eine aggressivere Antitachykardie-Stimulationstherapie geplant werden. Falls wiederholte Versuche von Antitachykardie-Stimulationstherapien fehlschlagen, kann danach ein Kardioversionsimpuls auf einem höheren Pegel ausgewählt werden. Therapien zur Tachykardiebeendigung können auch von der Frequenz der erfassten Tachykardie abhängen, wobei die Aggressivität der Therapien zunimmt, wenn die Frequenz der erfassten Tachykardie zunimmt. Beispielsweise können vor der Abgabe von Kardioversionsimpulsen weniger Versuche zu einer Antitachykardiestimulation unternommen werden, falls die Frequenz der erfassten Tachykardie oberhalb eines vorgegebenen Schwellenwerts liegt. Die vorstehend in Zusammenhang mit Beschreibungen zur Tachykardieerfassung und zu Behandlungstherapien aus dem Stand der Technik zitierten Entgegenhaltungen sind auch hier anwendbar.
  • Wenn eine atriale Fibrillation identifiziert wird, kann, wie voranstehend erörtert wurde, eine Hochfrequenz-Impulsstoßstimulation als die zunächst versuchte Therapie verwendet werden. Nachfolgende Therapien können aus der Abgabe von Defibrillationsimpulsen hoher Amplitude, typischerweise oberhalb von 5 Joule, bestehen. Niedrigere Energieniveaus können zur Kardioversion verwendet werden. Wie im Fall gegenwärtig erhältlicher implantierbarer Schrittmacher/Kardioverter/Defibrillatoren und wie in den vorstehend zitierten Entgegenhaltungen erörtert wurde, ist es vorgesehen, dass die Amplitude des Defibrillationsimpulses als Reaktion darauf, dass ein anfänglicher Impuls oder anfängliche Impulse die Fibrillation nicht beenden können, erhöht werden kann. Patente aus dem Stand der Technik, die solche vorab festgelegten Therapiemenüs von Antitachyarrhythmietherapien erläutern, schließen das für Haluska u.a. erteilte voranstehend zitierte US-Patent 4 830 006, das für Vollmann u.a. erteilte US-Patent 4 727 380 und das für Holley u.a. erteilte US-Patent 4 587 970 ein.
  • Die 3A bis 3D zeigen die Zeitperioden und Synchronisationsverfahren, die gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung verwendet werden. In 3A ist ein atriales Ereignis 500 dargestellt, das den Zeitablauf eines ersten Synchronisationsintervalls 502 einleitet, wie vorstehend erörtert wurde. Das erste Synchronisationsintervall 502 wird nach Ablauf des Intervalls X1 nach dem atrialen Ereignis 500 eingeleitet, und es läuft beim Ablauf des Intervalls X2 nach dem atrialen Ereignis 500 ab. Nach dem ventrikulären Ereignis 504 wird ein zweites Synchronisationsintervall 506 zeitlich ausgemessen, das sich von dem ventrikulären Ereignis 504 bis zum Ablauf eines Zeitintervalls X3 danach erstreckt. Als Reaktion auf ein ventrikuläres Ereignis 504 definiert die Vorrichtung auch ein Intervall X4, nach dessen Ablauf das voranstehend beschriebene dritte Synchronisationsintervall 508 eingeleitet wird. Das dritte Synchronisationsintervall 508 verläuft bis zum Ablauf des zugrundeliegenden ventrikulären Stimulations-Escapeintervalls, sofern es nicht vorher durch eine ventrikuläre Erfassung oder die Abgabe eines Kardioversions- oder Defibrillationsimpulses beendet wird. Des weiteren wird als Reaktion auf das ventrikuläre Ereignis 504 ein Intervall X5c eingeleitet, das ein minimales Intervall zwischen R-Zacken definiert, wie voranstehend beschrieben wurde. Des weiteren ist der Ablaufpunkt des entsprechenden minimalen Intervalls X5p dargestellt, das von dem ventrikulären Ereignis aus, das dem ventrikulären Ereignis 504 vorhergeht, zeitlich ausgemessen wird. Die gemäß dieser bevor zugten Ausführungsform verwendeten Synchronisationsverfahren sollen die Abgabe eines atrialen Kardioversionsimpulses außerhalb der verwundbaren Perioden sowohl der Atrien als auch der Ventrikel, sofern dies möglich ist, durch bevorzugtes Abgeben von Kardioversionsimpulsen nur während der Überlappung der definierten ersten und zweiten Synchronisationsintervalle oder während der Überlappung der definierten ersten und dritten Synchronisationsintervalle, gewährleisten, wobei es erforderlich ist, dass ein minimales Intervall seit einer unmittelbar vorhergehenden ventrikulären Depolarisation abgelaufen ist. Der Kardioversionsimpuls wird synchron mit der Einleitung des einen der beiden überlappenden Synchronisationsintervalle, das später beginnt, abgegeben.
  • 3B zeigt die Arbeitsweise der Vorrichtung beim Abgeben eines mit einem nachgewiesenen oder stimulierten ventrikulären Ereignis, das während eines ersten Synchronisationsintervalls auftritt, synchronisierten atrialen Kardioversions- oder Defibrillationsimpulses. Ein atriales Ereignis 510 löst das zeitliche Ausmessen eines ersten Synchronisationsintervalls 512 aus. Ein ventrikuläres nachgewiesenes oder stimuliertes Ereignis 514 geschieht innerhalb des ersten Synchronisationsintervalls 512 nach Ablauf des vorhergehenden minimalen Intervalls X5p, das bei dem dem ventrikulären Ereignis 514 vorhergehenden ventrikulären Ereignis eingeleitet wurde. Unter diesem Umstand kann die Vorrichtung, synchronisiert mit dem nachgewiesenen oder stimulierten ventrikulären Ereignis 514, an dem Punkt A einen atrialen Kardioversions- oder Defibrillationsimpuls abgeben. Die zeitliche Anordnung eines gleichzeitig mit dem ventrikulären Ereignis 514 eingeleiteten zweiten Synchronisationsintervalls 516 ist auch dargestellt.
  • 3C zeigt die Synchronisation eines atrialen Defibril lations- oder Kardioversionsimpulses mit einem atrialen Ereignis, das während eines zweiten Synchronisationsintervalls auftritt, wie voranstehend beschrieben wurde. Ein atriales Ereignis 520 leitet das zeitliche Ausmessen eines ersten Synchronisationsintervalls 522 ein. Die Synchronisation mit einem ventrikulären Ereignis während des ersten Synchronisationsintervalls 522 wäre nicht möglich, weil das von dem dem Ereignis 524 vorhergehenden ventrikulären Ereignis an zeitlich festgelegte minimale Intervall X5p nicht abgelaufen ist. Beim Auftreten eines ventrikulären Ereignisses 524 wird das zeitliche Ausmessen eines zweiten Synchronisationsintervalls 526 eingeleitet. Ein atriales Ereignis tritt bei 528 auf, wodurch das zeitliche Ausmessen des ersten Synchronisationsintervalls 530 eingeleitet wird. Beim Auftreten der ansteigenden Flanke des ersten Synchronisationsintervalls 530, die während des zweiten Synchronisationsintervalls 526 und nach Ablauf des minimalen Intervalls X5p, das von dem dem Ereignis 524 vorhergehenden ventrikulären Ereignis zeitlich festgelegt ist, auftritt, kann ein atrialer Kardioversions- oder Defibrillationsimpuls am Punkt B abgegeben werden.
  • 3D zeigt die Synchronisation eines atrialen Kardioversions- oder Defibrillationsimpulses mit einer während eines dritten Synchronisationsintervalls nachgewiesenen atrialen Depolarisation, wie voranstehend beschrieben wurde. Ein ventrikuläres Ereignis tritt bei 540 auf, und es wird dadurch das zeitliche Ausmessen eines ersten Synchronisationsintervalls 542 eingeleitet. Atriale Ereignisse treten bei 544, 548, 552 und 558 auf, und ihnen folgt das zeitliche Ausmessen der entsprechenden ersten Synchronisationsintervalle bei 546, 550, 554 und 560, wie vorstehend erörtert wurde. Weil das Einleiten der ersten Synchronisationsintervalle bei 546, 550, 554 und 560 außerhalb des ersten Synchronisationsintervalls 542 auftritt, werden Schocks nicht synchronisiert mit ihren Einleitzeiten abgegeben. Weil das Einleiten des ersten Synchronisationsintervalls 560 während des dritten Synchronisationsintervalls 556 auftritt, kann ein atrialer Kardioversions- oder Defibrillationsimpuls synchron mit dem Einleiten des ersten Synchronisationsintervalls 560 bei C abgegeben werden.
  • Die 4A und 4B zeigen die Zeitintervalle, die zusätzlichen Synchronisationsverfahren zugeordnet sind, die in Zusammenhang mit dem in den 3A bis 3D dargestellten Synchronisationsverfahren verwendet werden können. In 4A ist ein weniger restriktives Synchronisationsverfahren dargestellt. In Zusammenhang mit einer Vorrichtung, bei der die vorliegende Erfindung verwendet wird, könnte dieses weniger restriktive Synchronisationsverfahren in dem Fall verwendet werden, dass es bei dem in den 3A bis 3D dargestellten Synchronisationsverfahren nicht möglich war, die Synchronisation innerhalb einer vorgegebenen Anzahl von Synchronisationszyklen zu ermöglichen. Bei 600 tritt ein ventrikuläres Ereignis auf, wodurch das zeitliche Ausmessen des minimalen Zeitintervalls X5 und des Zeitintervalls X4 eingeleitet wird, welches nach Ablauf Synchronisationsintervalle 602 und 604 einleitet, welche sich beide bis zum Ablauf des der grundlegenden VVI-Stimulationsfrequenz entsprechenden ventrikulären Escapeintervalls (ESC), das auch beim Auftreten eines ventrikulären Ereignisses 600 eingeleitet wird, erstrecken. Bei diesem alternativen Synchronisationsverfahren kann ein atrialer Kardioversions- oder Defibrillationsimpuls als Reaktion auf jedes ventrikuläre Ereignis abgegeben werden, das während des Synchronisationsintervalls 602 nach Ablauf des minimalen Zeitintervalls X5 erfasst wird, oder er kann mit jedem atrialen Ereignis synchronisiert werden, das während des Synchronisationsintervalls 604 auftritt, welches nach Ablauf des Zeitintervalls X4 eingeleitet wird. Dieses Syn chronisationsverfahren ermöglicht in manchen Fällen die Abgabe eines atrialen Defibrillations- oder Kardioversionsimpulses außerhalb der verwundbaren Perioden sowohl des Atriums als auch des Ventrikels, es ist dabei jedoch nicht erforderlich, dass der Defibrillations- oder Kardioversionsimpuls außerhalb der mit dem Atrium verbundenen verwundbaren Periode abgegeben wird.
  • 4B zeigt ein restriktiveres Synchronisationsverfahren, das in Verbindung mit dem in den 3A bis 3D dargestellten Synchronisationsverfahren verwendet werden kann. Dieses Synchronisationsverfahren ermöglicht die Abgabe atrialer Kardioversions- oder Defibrillationsimpulse nur außerhalb sowohl der verwundbaren Periode des Atriums als auch der verwundbaren Periode des Ventrikels. Als Reaktion auf ein ventrikuläres Ereignis bei 610 wird das Zeitintervall X4 eingeleitet, nach dessen Ablauf das Synchronisationsintervall 612 eingeleitet wird, das sich wiederum bis zum Ablauf des zugrundeliegenden ventrikulären Escapeintervalls (ESC) erstreckt, das auch beim Auftreten des ventrikulären Ereignisses bei 610 eingeleitet wird. Ein bei diesem Verfahren auftretender atrialer Defibrillations- oder Kardioversionsimpuls kann nur synchronisiert mit einem atrialen Ereignis abgegeben werden, das während des Synchronisationsintervalls 612 auftritt. In Zusammenhang mit einer Vorrichtung, bei der die vorliegende Erfindung verwendet wird, kann dieses Synchronisationsverfahren für den anfänglichen Synchronisationsversuch verwendet werden, wobei die Synchronisation nach dem in den 3A3D dargestellten Verfahren und/oder nach dem in 4A dargestellten Verfahren ausgeführt wird, welches versucht wird, nachdem das in 4B dargestellte Synchronisationsverfahren fehlgeschlagen ist, um eine Synchronisation während einer vorgegebenen Anzahl von Synchronisationszyklen zu ermöglichen.
  • 5 zeigt den Gesamtbetrieb einer Vorrichtung, bei der die vorliegende Erfindung verwendet wird, wobei mehrere Synchronisationsverfahren nacheinander versucht werden, um eine atriale Kardioversion oder Defibrillation bereitzustellen. Als Reaktion darauf, dass die Ausgangskondensatoren bei 700 auf ihre programmierte Spannung aufgeladen wurden, wird das erste Synchronisationsverfahren bei 702 versucht. Dieses Synchronisationsverfahren kann beispielsweise das in den 3A3D dargestellte Synchronisationsverfahren sein, oder es kann alternativ ein restriktiveres Synchronisationsverfahren, beispielsweise das in 4B dargestellte Verfahren, sein. Falls die Vorrichtung bei 704 feststellt, dass die Synchronisation erfolgreich war, werden als Reaktion auf die Abgabe eines atrialen Kardioversions- oder Defibrillationsimpulses die Erfassungskriterien bei 712 zurückgesetzt, und die Vorrichtung kehrt zum Normalbetrieb zurück, wobei sie versucht, festzustellen, ob die atriale Tachyarrhythmie erfolgreich beendet worden ist. In dem Fall, dass das erste Synchronisationsverfahren nicht erfolgreich war, wird das zweite Synchronisationsverfahren bei 706 versucht. Falls das anfängliche Synchronisationsverfahren beispielsweise das in den 3A3D dargestellte Verfahren ist, könnte das zweite Synchronisationsverfahren das in 4A dargestellte Verfahren sein. Falls alternativ bei 704 ein restriktiveres anfängliches Synchronisationsverfahren verwendet wird, könnte das Synchronisationsverfahren aus den 3A3D bei 706 verwendet werden. Falls die Vorrichtung bei 708 feststellt, dass das Synchronisationsverfahren erfolgreich war, setzt die Vorrichtung die Erfassungskriterien zurück und kehrt zur normalen Funktion zurück, wobei sie versucht, festzustellen, ob die atriale Tachyarrhythmie erfolgreich abgeschlossen wurde. Falls die Synchronisation nach dem zweiten Synchronisationsverfahren nicht erfolgreich war, kann bei 710 ein drittes Synchronisationsverfahren verwendet werden usw. In Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung kann jede beliebige Anzahl von Synchronisationsverfahren erfolgreich verwendet werden, wobei zu verstehen ist, dass die Vorrichtung nach der Anwendung des letzten Synchronisationsverfahrens, unabhängig vom Erfolg des letzten Synchronisationsverfahrens, ihre Versuche zum Behandeln der erfassten atrialen Tachyarrhythmie beendet. Bei einer solchen Vorrichtung können anschließende Versuche zum Beenden der Tachyarrhythmie von der Vorbedingung des Ablaufs eines vordefinierten Zeitintervalls, wie in dem für Prieve u.a. erteilten US-Patent 5 755 737 offenbart ist, oder von der Vorbedingung der Erfassung einer neuen Arrhythmie nach einer spontanen Beendigung der zuvor erfassten atrialen Tachyarrhythmie abhängig gemacht werden.
  • Die 6A und 6B zusammen sind ein Funktions-Flussdiagramm, in dem entsprechend der Darstellung in den 3A3D die Arbeitsweise des gemäß der bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung verwendeten Synchronisationsverfahrens gezeigt ist. In Zusammenhang mit den 6A und 6B sollte angenommen werden, dass das Synchronisationsverfahren entsprechend den 3A3D als das anfängliche Synchronisationsverfahren verwendet wird, das als Reaktion auf das Laden der Hochspannungskondensatoren bei 700 eingeleitet wird (5). Wie voranstehend erwähnt wurde, kann dieses Synchronisationsverfahren jedoch auch als das zweite oder nachfolgende Synchronisationsverfahren verwendet werden.
  • Bei 720 wird die Synchronisationssequenz als Reaktion auf den Abschluss des Ladens der Hochspannungs-Ausgangskondensatoren bei 700 eingeleitet. Der Zählwert der Maximalzahl der Synchronisationszyklen, während derer das Synchronisationsverfahren verwendet wird, wird bei 722 auf 0 gesetzt, und die Werte der verschiedenen definierten Zeitintervalle, die dem Synchronisationsverfahren zugeordnet sind, einschließlich der Austastintervalle X1, X2, X3, X4, X5 und des ventrikulären Escapeintervalls, werden entsprechend der gespeicherten Programmierung innerhalb der Vorrichtung bei 724 festgelegt. Bei 726 werden atriale und ventrikuläre Austastintervalle, während derer atriale und ventrikuläre Ereignisse nicht nachgewiesen werden, zusammen mit der zeitlichen Ausmessung der Intervalle X4, X5 und des ventrikulären Escapeintervalls eingeleitet. In Zusammenhang mit einer Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung können die atrialen und ventrikulären Austastintervalle beispielsweise auf 300 Millisekunden gesetzt werden, kann X4 für diesen ersten Zyklus der Synchronisationssequenz gleich dem ventrikulären Escapeintervall gesetzt werden und kann das ventrikuläre Escapeintervall auf seinen während der VVI-Stimulation verwendeten Normalwert gesetzt werden. Hierdurch ist eine Synchronisation mit einem nachgewiesenen atrialen Ereignis während des dritten Synchronisationsintervalls, wie voranstehend erörtert wurde, während des ersten Zyklus der Synchronisationssequenz nicht möglich. Bei 728 prüft die Vorrichtung, ob das Escapeintervall abgelaufen ist. Falls dies der Fall ist, prüft die Vorrichtung bei 730, ob die zulässige Maximalzahl der Synchronisationszyklen für die Synchronisationssequenz erreicht worden ist. Falls dies der Fall ist, kann optional bei 732 ein Kardioversions- oder Defibrillationsschock abgegeben werden, wobei die Vorrichtung bei 734 zu Block 704 zurückkehrt (5). Alternativ kann die Vorrichtung einfach dazu zurückkehren, das zweite oder nachfolgende Synchronisationsverfahren zu versuchen, ohne einen atrialen Kardioversions- oder Defibrillationsschock abzugeben.
  • Unter der Annahme, dass das zulässige Maximum der Synchronisationszyklen für die Synchronisationssequenz bei 730 nicht erreicht worden ist, inkrementiert die Vorrichtung den Zählwert des Synchronisationszyklus bei 776, setzt die Werte der verschiedenen in Zusammenhang mit dem Synchronisationsverfahren verwendeten Zeitintervalle bei 778 zurück und leitet die Austastintervalle, die Zeitintervalle X3, X4, X5 und das Escapeintervall bei 780 ein, wobei sie auf das nächste atriale oder ventrikuläre Ereignis oder den Ablauf des nächsten Escapeintervalls wartet. Für den zweiten und nachfolgende Zyklen des Synchronisationsalgorithmus kann X4 auf 400–600 Millisekunden gelegt werden, X5 auf 350–550 Millisekunden gelegt werden und das Escapeintervall auf das programmierte Bradykardie-VVI-Stimulationsintervall gelegt werden. Atriale und ventrikuläre Austastintervalle können, abhängig von der zugrundeliegenden Vorrichtungsprogrammierung, auf 100 bis 400 Millisekunden gelegt werden.
  • Unter der Annahme, dass das Escapeintervall bei 728 nicht abgelaufen ist, wartet die Vorrichtung bei 736 auf das Auftreten eines nachgewiesenen atrialen Ereignisses oder bei 758 auf das Auftreten eines nachgewiesenen ventrikulären Ereignisses. Falls bei 736 ein atriales Ereignis auftritt, wird das zeitliche Ausmessen eines voranstehend erörterten ersten Synchronisationsintervalls bei 738 durch Einleiten der Zeitintervalle X1 und X2 ausgelöst. Die Vorrichtung wartet dann auf das Auftreten des Ablaufs des Intervalls X1 oder das Auftreten eines ventrikulären Ereignisses. Beim Ablauf von X1 bei 740 gleichzeitig mit dem Einleiten des zeitlichen Ausmessens des ersten Synchronisationsintervalls prüft die Vorrichtung bei 742, ob das Zeitintervall X4 zuvor abgelaufen ist, wodurch die Abgabe eines Kardioversions- oder Defibrillationsschocks bei 746 ermöglicht wird, der mit der Zeit des Ablaufs von X1 synchronisiert ist. Nach der Abgabe eines solchen Schocks kehrt die Vorrichtung bei 748 zu Block 704 aus 5 zurück. Weil X4 im ersten Synchronisationszyklus gleich dem ventrikulären Escapeintervall gelegt wird, ist X4 bei X1 während des ersten Synchronisationszyklus nicht abgelaufen. Falls X4 nicht abgelaufen ist, prüft die Vorrichtung bei 750, ob das Zeitintervall X3 bei 750 abgelaufen ist. Falls das Zeitintervall X3 abgelaufen ist, ist das für die Synchronisation mit atrialen Ereignissen verfügbare zweite Synchronisationsintervall abgelaufen, und die Vorrichtung wartet bei 758 auf das Auftreten eines ventrikulären Ereignisses, bei 728 auf den Ablauf des Escapeintervalls oder bei 736 auf das Messen eines nachfolgenden atrialen Ereignisses. Falls X3 nicht abgelaufen ist, was darauf hinweist, dass X1 innerhalb des zweiten Synchronisationsintervalls abgelaufen ist, prüft die Vorrichtung bei 752, ob das minimale Intervall X5p abgelaufen ist, das nach dem ventrikulären Ereignis eingeleitet wurde, welches vor dem ventrikulären Ereignis nachgewiesen wurde, das das zeitliche Ausmessen des Intervalls X3 eingeleitet hat. Falls dies der Fall ist, wird beim Ablaufen des Intervalls X1 bei 754 ein Schock abgegeben, der mit dem Beginn des ersten Synchronisationsintervalls synchronisiert ist, und die Vorrichtung kehrt bei 756 zu Block 704 (5) zurück. Falls X5p nicht abgelaufen ist, wird kein Schock abgegeben, und die Vorrichtung wartet weiter bei 758 auf das Auftreten eines nachfolgenden ventrikulären Ereignisses, bei 728 auf das Ablaufen des Escapeintervalls oder bei 736 auf das Auftreten eines nachfolgenden nachgewiesenen atrialen Ereignisses. Es sei in diesem Zusammenhang bemerkt, dass während des ersten Synchronisationszyklus das Zeitintervall X5p nicht zuvor eingeleitet wurde und demgemäß nicht abläuft. Daher ist die Synchronisation mit einem atrialen Ereignis, das vor dem Ablaufen von X3 während des ersten Synchronisationszyklus auftritt, nicht möglich.
  • Als Reaktion auf ein bei 758 auftretendes nachgewiesenes ventrikuläres Ereignis prüft die Vorrichtung bei 764, ob das minimale Intervall X5c, das zeitlich von dem unmittelbar vorhergehenden ventrikulären Ereignis aus gemessen wird, abgelaufen ist. Falls dies nicht der Fall ist, wird kein Schock abgegeben, und die Vorrichtung prüft bei 760, ob nun die maximale Anzahl "A" von Synchronisationszyklen, die für die Synchronisationssequenz verfügbar sind, aufgetreten ist. Falls dies der Fall ist, kehrt die Vorrichtung bei 762 zu Block 704 aus 5 zurück, um zu ermöglichen, dass ein folgendes Synchronisationsverfahren versucht wird. Falls dies nicht der Fall ist, wird der nächste Synchronisationszyklus durch Inkrementieren des Synchronisationszyklus-Zählwerts bei 776, Festlegen der Werte der Zeitintervalle bei 778 und Einleiten der Austastintervalle X3, X4 und der Escapeintervalle bei 778 und 780, wie voranstehend beschrieben wurde, eingeleitet.
  • Falls X5c bei 764 abgelaufen ist, prüft die Vorrichtung bei 768 und 770, ob das erste Synchronisationsintervall gegenwärtig abläuft. Falls dies nicht der Fall ist, wird der nächste Synchronisationszyklus eingeleitet, oder die Vorrichtung kehrt zu Block 704 aus 5 zurück, wie vorstehend beschrieben wurde. Falls das ventrikuläre Ereignis während des ersten Synchronisationsintervalls nach Ablauf des minimalen Zeitintervalls X5c von dem vorhergehenden ventrikulären Ereignis oder dem Aufladen der Hochspannungskondensatoren nachgewiesen wird, wird ein mit dem nachgewiesenen ventrikulären Ereignis synchronisierter Kardioversions- oder Defibrillationsschock bei 772 abgegeben. Die Vorrichtung kehrt dann bei 774 zu Block 704 zurück (5).
  • 6C zeigt eine alternative Implementierung des in den 6C6C dargestellten Synchronisationsverfahrens. 6C ist ein bruchstückhaftes Funktions-Flussdiagramm, das Block 740 aus 6A ersetzen kann. In diesem Fall versucht die Vorrichtung, statt zu versuchen, nur mit dem Auftreten des Ablaufs des Intervalls X1 zu synchronisieren, zu bestimmen, ob das erste Synchronisationsintervall gerade verstreicht. Falls zu irgendeiner Zeit während des ersten Synchronisationsintervalls entweder das Intervall X4 abgelaufen ist oder das Intervall X3 nicht abgelaufen ist und das von dem zweiten vorhergehenden ventrikulären Ereignis zeitlich aus gemessene Intervall X5p abgelaufen ist, gibt die Vorrichtung einen Defibrillationsimpuls zu der frühesten Zeit während des ersten Synchronisationsintervalls ab, zu der diese Bedingungen erfüllt sind. In das bruchstückhafte Flussdiagramm aus 6C wird bei 782 von Block 738 aus 6A bei 784 und 786 eingetreten, und die Vorrichtung prüft, ob das Synchronisationsintervall gerade verstreicht. Falls dies der Fall ist, kehrt die Vorrichtung zu Block 742 des Flussdiagramms 6A zurück, um festzustellen, ob die zusätzlichen Kriterien für die Abgabe eines Kardioversions- oder Defibrillationsschocks erfüllt sind. Falls das erste Synchronisationsintervall nicht gerade verstreicht, wartet die Vorrichtung bei 758 auf die Messung eines ventrikulären Ereignisses, bei 728 auf das Ablaufen des Escapeintervalls oder bei 736 auf das Messen eines atrialen Ereignisses. Durch die in 6C dargestellte alternative Ausführungsform wird ein atrialer Kardioversions- oder Defibrillationsimpuls zu der frühesten Zeit, zu der sowohl das erste als auch das dritte Synchronisationsintervall gerade ablaufen, oder zu der frühesten Zeit, zu der das erste und das zweite Synchronisationsintervall gerade ablaufen und der minimale Zeitraum X5p abgelaufen ist, abgegeben.
  • 7 ist ein Funktions-Flussdiagramm, in dem der in 4A dargestellte Synchronisationsalgorithmus gezeigt ist. Wie dargestellt, wird von Block 704 (5) bei 800 in die Synchronisationssequenz eingetreten, und sie ent spricht dem zweiten Synchronisationsverfahren 706. In diesem Fall wird die Annahme gemacht, dass es mit dem ersten Synchronisationsverfahren nicht gelungen ist, einen Kardioversions- oder Defibrillationsimpuls abzugeben, und dieser weniger restriktive Synchronisationsalgorithmus wird als eine zweite Wahl versucht.
  • Der erste Synchronisationszyklus wird bei 802 eingeleitet, indem der Zählwert der maximal zulässigen Synchronisationszyklen für die Synchronisationssequenz auf Null gelegt wird, und die Werte der verschiedenen in dem Synchronisationsalgorithmus verwendeten Zeitintervalle werden bei 804 festgelegt. Es sei bemerkt, dass das Ereignis, das den Eintritt in das zweite Synchronisationsverfahren ausgelöst hat, das Messen einer dem Endpunkt des vorhergehenden Synchronisationsalgorithmus zugeordneten ventrikulären Depolarisation war, so dass die Intervalle X4, X5, das Escapeintervall und die Austastintervalle, die bei 806 eingeleitet werden, als Reaktion auf das ventrikuläre Ereignis eingeleitet werden, das die vorhergehende Synchronisationssequenz beendet hat. In Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung kann X4 400–600 Millisekunden betragen, X5 350–550 Millisekunden betragen, das Escapeintervall das in die Vorrichtung programmierte VVI-Escapeintervall sein und die Austastintervalle im Atrium und im Ventrikel 100–400 Millisekunden betragen. Bei 808 prüft die Vorrichtung, ob das Escapeintervall abgelaufen ist. Falls dies der Fall ist, wird bei 810 einfach ein Schock abgegeben, und die Vorrichtung kehrt bei 828 zu Block 708 aus 5 zurück. In dem Fall, in dem das Escapeintervall nicht abgelaufen ist, wartet die Vorrichtung bei 812 und 818 auf eine atriale Depolarisation oder eine ventrikuläre Depolarisation. Als Reaktion auf die Erfassung einer atrialen Depolarisation prüft die Vorrichtung bei 814, ob das Zeitintervall X4 abgelaufen ist. Falls dies der Fall ist, wird bei 816 ein Schock abge geben, der mit dem nachgewiesenen atrialen Ereignis synchron ist. Falls die Vorrichtung bei 818 eine ventrikuläre Depolarisation erfasst, prüft die Vorrichtung bei 820, ob das von dem unmittelbar vorhergehenden ventrikulären Ereignis zeitlich aus gemessene Zeitintervall X5 abgelaufen ist. Falls dies der Fall ist, wird bei 822 ein Schock abgegeben. Falls vor dem Ablauf des minimalen Intervalls X5 ein ventrikuläres Ereignis erfasst wird, prüft die Vorrichtung bei 824, ob die maximale Anzahl "B" der für dieses Synchronisationsverfahren verfügbaren Synchronisationszyklen erreicht worden ist. Falls dies der Fall ist, kehrt die Vorrichtung bei 828 zu Block 708 in 5 zurück. Andernfalls wird der Zählwert des Synchronisationszyklus bei 826 inkrementiert, und die Vorrichtung wartet bei 808 auf das Verstreichen des Escapeintervalls, bei 812 auf eine atriale Messung oder bei 818 auf eine ventrikuläre Messung.
  • 8 ist ein Funktions-Blockflussdiagramm des in 4B dargestellten Synchronisationsalgorithmus. In diesem Fall wird angenommen, dass dies der anfängliche von der Vorrichtung zu verwendende Synchronisationsalgorithmus ist und dass sekundäre Synchronisationsverfahren, die jenen entsprechen, die in den 4A und den 3A3B dargestellt sind, verwendet werden können, falls eine Synchronisation unter Verwendung des in 8 dargestellten Verfahrens nicht möglich ist. Die Synchronisationssequenz wird bei 900 nach dem Laden der Ausgangskondensatoren bei 700 eingeleitet (5). Der Zählwert der während der Synchronisationssequenz zulässigen Synchronisationszyklen wird bei 902 auf 0 gelegt. Die Werte der verschiedenen von der Synchronisationssequenz verwendeten Zeitintervalle werden bei 904 festgelegt, und die Austastintervalle X4, X5 und die Escapeintervalle werden bei 906 eingeleitet. Für die Zwecke dieses Synchronisationsalgorithmus kann X4 gleich dem Escapeintervall für den ersten Synchronisations zyklus gelegt werden, X5 gleich 350–550 Millisekunden gelegt werden, das Escapeintervall das programmierte VVI-Stimulations-Escapeintervall sein und die Austastintervalle beispielsweise 100–400 Millisekunden sein.
  • Die Vorrichtung prüft bei 908, ob das Escapeintervall abgelaufen ist, und sie prüft, falls dies der Fall ist, bei 910, ob eine definierte Anzahl "C" von R-R-Intervallen erreicht oder überschritten wurde. Falls dies der Fall ist, wird bei 912, synchronisiert mit dem Ablaufen des Escapeintervalls, ein Schock abgegeben, und die Vorrichtung kehrt bei 914 zu Block 704 zurück (5). Falls weniger als "C" R-R-Intervalle aufgetreten sind, gibt die Vorrichtung bei 924 beim Ablaufen des Escapeintervalls einen Stimulationsimpuls ab, wird der Zählwert der R-R-Intervalle bei 926 inkrementiert, werden die Werte der Zeitperioden bei 928 zurückgesetzt und werden die Austastintervalle X4, X5 und die Escapeintervalle bei 930 zurückgesetzt. Für die Zwecke der vorliegenden Erfindung können die Austastintervalle 100–400 Millisekunden betragen, kann X4 400–600 Millisekunden betragen, kann X5 350–550 Millisekunden betragen und kann das Escapeintervall durch die zugrunde liegende VVI-Stimulationsfrequenz gegeben sein. Die Vorrichtung wartet dann bei 908 auf das Ablaufen des nächsten Escapeintervalls, bei 916 auf eine atriale Messung und bei 932 auf eine ventrikuläre Messung.
  • Falls bei 916 ein atriales Ereignis nachgewiesen wird, prüft die Vorrichtung bei 918, ob das Zeitintervall X4 abgelaufen ist. Falls dies der Fall ist, wird bei 920 ein Schock abgegeben, der mit dem nachgewiesenen atrialen Ereignis synchronisiert ist, und die Vorrichtung kehrt bei 922 zu Block 704 (5) zurück. Falls X4 nicht abgelaufen ist, wartet die Vorrichtung bei 932 auf einen ventrikulären Nachweis, bei 908 auf das Ablaufen des Escapeinter valls oder bei 916 auf einen nachfolgenden atrialen Nachweis.
  • Falls die Vorrichtung bei 932 ein ventrikuläres Ereignis nachweist, prüft die Vorrichtung, ob der Synchronisationszyklus-Zählwert die maximale Anzahl "D" der für die Synchronisationssequenz zulässigen Synchronisationszyklen angibt. "D" ist vorzugsweise um 2–10 Synchronisationszyklen größer als "C", um beim Ablauf des Escapeintervalls mehrere Versuche einer Kardioversion zu ermöglichen. Falls "D" Synchronisationszyklen aufgetreten sind, geht die Vorrichtung bei 936 zu Block 704 (5), um die nächste Synchronisationssequenz zu beginnen. Falls dies nicht der Fall ist, wird der Zählwert bei 926 inkrementiert, werden bei 928 die Werte der in der Synchronisationssequenz verwendeten Intervalle festgelegt und werden bei 930 die Austastintervalle X4, X5 und die Escapeintervalle eingeleitet. Dieser Prozess wird fortgesetzt, bis entweder ein Schock abgegeben wird oder die maximale Anzahl "D" der für die Synchronisationssequenz zulässigen Zyklen erreicht worden ist.
  • Die vorstehende Offenbarung legt eine Vorrichtung dar, bei der im Atrium und im Ventrikel nachgewiesene Ereignisse zum Steuern der Abgabe einer elektrischen Therapie zum Behandeln von Tachyarrhythmien verwendet werden. Wenngleich es als wahrscheinlich erscheint, dass kommerzielle Ausführungsformen einer solchen Vorrichtung die Verwendung eines Mikroprozessors benötigen, um die zahlreichen erforderlichen Rechen- und Analyseschritte auszuführen, liegt es innerhalb des Möglichen, dass einige oder alle der in der vorstehenden Offenbarung vom Mikroprozessor bereitgestellten Erfassungskriterien stattdessen durch eine vollkommen kundenspezifische integrierte Schaltung bereitgestellt werden könnten, wobei es sich insbesondere um eine Schaltung entlang den allgemeinen Linien der in dem US-Patent 5 088 488 von Markowitz u.a. und in dem US-Patent 5 052 388 von Sivula u.a. offenbarten Schaltungen handelt, wobei an Stelle gespeicherter Software ein Zustandszähler verwendet wird, um den sequenziellen Betrieb der Digitalschaltungsanordnung zu steuern.

Claims (6)

  1. Atrialer Kardioverter oder Defibrillator mit: einem Sensor (200) für atriale Ereignisse, einem Sensor (204) für ventrikuläre Ereignisse, einem Sensor (200) für atriale Tachyarrhythmien, einem Generator atrialer Kardioversions- oder Defibrillationsimpulse und einem Impulssynchronisator (212) mit einem Zeitgeber, der ein erstes Synchronisationsintervall, das nach einem nachgewiesenen atrialen Ereignis eingeleitet wird, und ein zweites Synchronisationsintervall, das als Reaktion auf ein nachgewiesenes ventrikuläres Ereignis eingeleitet wird, definiert, und einer Auslöseeinrichtung (230) zum Auslösen der Abgabe eines atrialen Kardioversions- oder Defibrillationsimpulses als Reaktion darauf, dass das erste und das zweite Synchronisationsintervall gleichzeitig verstreichen.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei das Auslösemittel (230) Mittel zum Auslösen der Abgabe eines atrialen Kardioversions- oder Defibrillationsimpulses als Reaktion auf das Einleiten des ersten Synchronisationsintervalls während des zweiten Synchronisationsintervalls aufweist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, wobei der Synchro nisator einen Zeitgeber (212) aufweist, der minimale Zeitintervalle definiert, die ventrikulären Ereignissen folgen, wobei das Auslösemittel des weiteren Mittel zum Auslösen der Abgabe eines atrialen Kardioversions- oder Defibrillationsimpulses als Reaktion auf das Ablaufen des minimalen Zeitintervalls nach einem ventrikulären Ereignis, das dem nachgewiesenen ventrikulären Ereignis vorhergeht, das das gegenwärtig verstreichende zweite Synchronisationsintervall eingeleitet hat, aufweist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, wobei der Zeitgeber (212) des weiteren ein als Reaktion auf ein nachgewiesenes atriales Ereignis eingeleitetes erstes Zeitintervall definiert und wobei der Zeitgeber das erste Synchronisationsintervall beim Ablaufen des ersten Zeitintervalls einleitet.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, wobei das Auslösemittel (230) des weiteren Mittel zum Auslösen der Abgabe eines atrialen Kardioversions- oder Defibrillationsimpulses als Reaktion auf das Einleiten des zweiten Synchronisationsintervalls während des ersten Synchronisationsintervalls aufweist.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei der Zeitgeber (212) Mittel zum Einleiten des ersten Synchronisationsintervalls beim Ablaufen eines ersten Zeitintervalls nach einem nachgewiesenen atrialen Ereignis und zum Einleiten des zweiten Synchronisationsintervalls beim Ablaufen eines zweiten Zeitintervalls nach einem nachgewiesenen ventrikulären Ereignis aufweist, wobei das Auslösemittel (230) Mittel zum Auslösen der Abgabe eines atrialen Kardioversions- oder Defibrillationsimpulses als Reaktion darauf, dass das erste und das zweite Synchronisationsintervall gleichzeitig verstreichen, aufweist.
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