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Diese
Erfindung betrifft eine Prothesen-Einsetzvorrichtung, die insbesondere,
jedoch nicht ausschließlich,
zur Verwendung zum Einsetzen einer femoralen Schaftprothese nützlich ist.
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Wenn
gewisse Arten von Prothesen in einen Knochenhohlraum eingesetzt
werden, ist es schwierig, die Position und Tiefe der Prothese im
Knochen zu beurteilen, und dies ist insbesondere dann so, wenn eine
femorale Prothese vom kragenlosen Typ eingesetzt wird.
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Wenn
eine femorale Schaftprothese in den Zement in der vorbereiteten
Höhlung
im Knochen eingesetzt wird, ist es wesentlich, Druck auf dem Zement
aufrecht zu erhalten, während
er erhärtet.
Es ist auch wesentlich, dass der Schaft in Übereinstimmung mit Ausrichtung
und Tiefe in der beabsichtigten Position sitzt. Um den Druck auf
dem Zement aufrecht zu erhalten, erfordert ein kragenloser Schaft eine
zeitweilige proximale Abdichtung.
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Es
gibt viele Arten von Prothesen-Einsetzvorrichtungen, jedoch werden
sie im Allgemeinen verwendet, um die Prothese zu ergreifen, um den Chirurgen
dabei zu unterstützen,
sie in die vorbereitete Öffnung
zu implantieren.
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Es
ist besonders schwierig, die femorale Komponente einer totalen Hüftprothese
zu ergreifen, ohne den Schaft zu beschädigen. Schäden an einer femoralen Komponente
im Bereich des Halses können
zu einer Verkürzung
der Ermüdungslebensdauer der
Komponente führen,
da die Schäden
zur Einleitung von Rissen führen
können.
Außerdem
können Schäden am Zapfen
einer modularen Konstruktion, das heißt einer Schaftkomponente,
bei der Köpfe
von unterschiedlichen Größen oder
Formen an einem Zapfen befestigt werden können, zu Problemen mit dem
Eingriff des prothetischen femoralen Kopfes auf dem Schaft führen. Demzufolge
gibt es viele Konstruktionen von Schafteinführinstrumenten, die einen Schutz
des Zapfens und des Halses des Schaftes verwenden.
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Man
hat auch gefunden worden, dass mit früheren Konstruktionen, die nur
den Zapfen am Schaft festklemmen, eine Drehbewegung auftreten kann, obwohl
die Einsetzvorrichtung fest am Zapfen festgeklemmt sein kann. Die
Drehbewegung kann während des
Einsetzens lästig
und kann zu einem unrichtigen und falsch ausgerichteten Einsetzen
führen.
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In
vielen Fällen
hat man es als notwendig befunden, auf dem Schaft ein Merkmal einzuschließen, wie
eine Warze oder eine Vertiefung, in die das Schafteinführinstrument
eingreift, um für
eine sichere Befestigung des Schaftes an der Einführvorrichtung zu
sorgen. Mit einer solchen Konstruktion von Schafteinführinstrument
ist es normal, einen Eingriff auf dem Schaft zu erzielen, indem
man ein Befestigungselement vorwärts
bewegt, das mit dem Schaft in Eingriff tritt. Bei früheren Konstruktionen
hat es das Verfahren zum Vorwärtsbewegen
erforderlich gemacht, dass der Chirurg zwei Hände gebraucht, um das Befestigungselement
vorwärts
zu bewegen, um den Schaft zu sichern, und, noch wichtiger, hat es
die Gebrauch von zwei Händen
erforderlich gemacht, um die Freigabe zu bewirken. Der Gebrauch
von zwei Händen
ist ein Anzeichen für
die Komplexität
der Eingriffsverfahren, und bei einem zementierten Schaft kann der
Vorgang zum Lösen
des Schafteinführinstruments
zu einer Störung
des teilweise ausgehärteten
Zementmantels führen,
die das Langzeitergebnis der Implantation beeinträchtigen
kann. Es ist daher erwünscht,
eine Konstruktion von Protheseneinsetzvorrichtung zu erzielen, die
es ermöglicht,
den Schaft mit einer Hand zu lösen
bzw. freizugeben, und zwar mit der geringst möglichen Störung des Zementmantels.
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Obwohl
die vorliegende Erfindung mit verschiedenen Arten von Schafteinführvorrichtungen verwendet
werden kann, ist sie besonders wirkungsvoll, wenn sie mit einer
einhändigen
Betätigungsvorrichtung
benutzt werden kann, und dort, wo es möglich ist, die Befestigungseinrichtung
der Einsetzvorrichtung zu lösen,
jedoch ohne sie von der einzusetzenden Prothese zu entfernen.
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Die
US-A-4 936 863 zeigt eine Prothesen-Einsetzvorrichtung mit einer
Befestigungseinrichtung zum Befestigen und Halten der zu implantierenden
Prothese, jedoch gibt es keine Vorkehrungen, um den Druck auf dem
Zement aufrecht zu erhalten, während
er erhärtet,
oder Einrichtungen, um die Position und Tiefe der Prothese zu steuern,
wenn sie in Position gebracht worden ist, abgesehen von den Händen des
Chirurgen.
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Die
FR-A-2 627 983 zeigt ebenfalls eine Einsetzvorrichtung, jedoch gibt
es wieder keine Einrichtungen zur Beaufschlagung des Zements mit
Druck, und die Position und Tiefe der Prothese in Bezug zum durchtrennten
Knochen ist vom Chirurgen abhängig.
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Die
WO-A-90/13271 zeigt eine chirurgische Prothesen-Einsetzvorrichtung, die ein Kupplungselement
umfasst, das angepasst ist, um den Schaft einer Prothese aufzunehmen,
und das ein Kupplungselement aufweist, das am Prothesenzapfen befestigt wird.
Es gibt keine Vorkehrungen zum Aufbringen von Druck auf den Zement
oder zum Steuern der Tiefe und Position des Schaftes der Prothese,
wenn sie eingesetzt ist, abgesehen von den Händen des Chirurgen.
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Die
GB-A-2 307 861 zeigt eine Prothesen-Haltevorrichtung, offenbart
jedoch keinen Weg zur Beaufschlagung des Zements mit Druck oder zum
Steuern der Position und Tiefe der Prothese in Bezug zum Knochen,
abgesehen vom Urteil des Chirurgen.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung ist eine Prothesen-Einsetzvorrichtung
zum Einsetzen einer Prothese, die einen Teil aufweist, der sich über die Oberfläche einer
Mündung
einer resezierten Öffnung in
einem Knochen hinaus erstreckt und in der sie mit Zement an ihrem
Platz gehalten werden soll, und die eine Befestigungseinrichtung
zum Befestigen und Festhaften der zu implantierenden Prothese einschließt, gekennzeichnet
durch das Einschließen
von Druckeinrichtungen, die darauf getragen werden, und Dichteinrichtungen,
wobei die Druckeinrichtungen so angeordnet sind, dass sie gegen
die Dichteinrichtungen drücken,
die angepasst sind, um mindestens einen Teil des äußeren Umfangs
der Prothese an der Oberfläche
an der Oberfläche
der Mündung der Öffnung im
Knochen zu umgeben, um ein Entweichen von Zement zu verhindern und
einen Druck auf den Zement aufrecht zu erhalten, der die Prothese
an der Mündung
der Öffnung
umgibt, wenn die Prothese in Bezug zum resezierten Knochen in Position
gebracht worden ist.
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So
kann die Einsetzvorrichtung selbst die Dichteinrichtungen und Druckeinrichtungen
tragen, um gegen sie zu drücken,
um den Druck im Zement aufrecht zu erhalten.
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Vorzugsweise
schließt
die Einsetzvorrichtung auch Einrichtungen ein, um die Position und
Tiefe der Prothese zu steuern, wenn sie in Bezug zum resezierten
Knochen in Position gebracht worden ist.
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Wenn
die Dichteinrichtung an der Einsetzvorrichtung befestigt ist und
in einer definierten Weise ausgerichtet ist, die dem durchtrennten
Knochen an der Öffnung
der Höhlung
entspricht, wird die Dichteinrichtung nicht nur dazu dienen, Zement
mit Druck zu beaufschlagen, sondern auch, um die Schaftposition
zu steuern, wenn sie mit dem durchtrennten Knochen in Kontakt tritt.
Indem verschiedene Dicken von elastischer Abdichtung verwendet werden,
kann die Einführtiefe
des Schaftes ebenfalls gesteuert werden.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
ist die Dichteinrichtung an den Druckeinrichtungen befestigt, bei
einer anderen ist die Dichteinrichtung jedoch von den Druckeinrichtungen
abnehmbar.
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Bei
einer anderen alternativen Anordnungen brauchen die Dichteinrichtungen
nicht an den Druckeinrichtungen befestigt zu sein.
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Vorzugsweise
liegen die Druckeinrichtungen in Form einer Stützplatte vor, die auf einem
Körperteil der
Einsetzvorrichtung getragen wird, und die Dichteinrichtungen werden
auf der Stützplatte
getragen.
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Die
Dichteinrichtungen können
in Form eines im Wesentlichen ebenen bzw. flachen Kissens oder Polsters
vorliegen, das angepasst ist, um die Prothese zu umgeben, wenn sie
sich in Position befindet.
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Die
Druckeinrichtungen können
angebracht sein, um es zu ermöglichen,
einen Druck auf die Dichteinrichtungen aufrecht zu erhalten, wenn
die Befestigungseinrichtungen zum Halten der Prothese abgekuppelt
worden sind. Dies ermöglicht
es, dass der Chirurg die Befestigungseinrichtungen abkuppelt, jedoch
durch die Einsetzvorrichtung den Druck auf den Zement aufrecht erhält.
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Bei
einer bevorzugten Konstruktion schließt die Einsetzvorrichtung eine
Positioniereinrichtung ein, die im Abstand von der Befestigungseinrichtung angeordnet
und angepasst ist, um mit der Prothese in Eingriff zu treten, um
eine Axial- und Winkelbewegung desselben in Bezug zur Einführ- bzw. Einsetzachse
der Einsetzvorrichtung zu verhindern, sowie eine Freigabeeinrichtung,
die angepasst ist, um die Befestigungseinrichtung oder die Positioniereinrichtung
oder beide freizugeben.
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Die
Freigabeeinrichtung kann zur einhändigen Betätigung angepasst sein.
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Die
Konstruktion kann so angeordnet sein, dass die auf die Einsetzvorrichtung
aufgebrachten Implantationsbelastungen durch die Befestigungseinrichtung
auf die zu implantierende Prothese übertragen werden; alternativ
kann die Konstruktion derart sein, dass auf die Einsetzvorrichtung
aufgebrachte Implantationsbelastungen durch die zurückziehbare
Positioniereinrichtung auf die zu implantierende Prothese übertragen
werden.
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Die
Befestigungseinrichtung ist vorzugsweise angepasst, um am Kopfzapfen
der einzusetzenden femoralen Komponente befestigt zu werden und kann
einen elastischen Adapter einschließen, der geformt ist, um den
Zapfen der Prothese zu umgeben, sowie die Bereitstellung von Eingriffseinrichtungen, die
den elastischen Adapter ergreifen.
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So
kann der elastische Adapter eine Eingriffsklaue oder -klauen einschließen, die
sich in den Eingriffseinrichtungen positionieren.
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Bei
einer anderen Ausführungsform
kann die Befestigungseinrichtung ein Befestigungselement einschließen, das
angepasst ist, um es am Kopfzapfen der besagten femoralen Komponente
zu befestigen und um auch die Positioniereinrichtung aufzunehmen.
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Mit
dieser Anordnung weist das Befestigungselement Einrichtungen zur
festen Befestigung an der Einsetzvorrichtung auf und so kann es
eine verjüngte
Buchse aufweisen, die bemessen ist, um mit dem Zapfen der besagten
Prothese zusammenzuwirken, sowie eine verjüngte Buchse, um mit dem passenden
Teil der Einsetzvorrichtung zusammenzuwirken, der zur Positioniereinrichtung
benachbart ist.
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Das
Befestigungselement kann angepasst sein, um mit der proximalen Schulter
der zu implantierenden femoralen Komponente in Eingriff zu treten oder
es kann im Abstand von ihr bleiben.
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Das
Element kann aus einem beliebigen geeigneten Material hergestellt
sein, zum Beispiel einem synthetischen Kunststoffmaterial, wie Polycarbonat.
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Bei
einer zweckmäßigen Konstruktion
kann das Befestigungselement Einrichtungen tragen, um die Einrichtungen
zum Steuern der Position und Tiefe der Prothese lösbar zu
befestigen, wenn sie im Knochen in Position gebracht worden sind,
und mit dieser Anordnung kann das Befestigungselement mit einem Paar
Trägern
versehen sein, auf denen die Einrichtungen zum Steuern der Position
und Tiefe der Prothese getragen werden.
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Es
können
Einrichtungen eingeschlossen sein, um die Position der Einrichtungen
zum Steuern der Position und Tiefe der Prothese zu verstellen, und bei
Konstruktionen, wo ein Befestigungselement verwendet wird, wie oben
angegeben, können
die Einrichtungen zum Steuern der Position und Tiefe der Prothese
von einer Klemme bereitgestellt werden, die gespannt oder festgezogen
wird, wenn die Einrichtungen zum Steuern der Position und Tiefe
der Prothese montiert worden sind.
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So
kann die Klemme ein Positionierelement umfassen, dass zwischen den
Trägern
festgeklemmt wird.
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Bei
einer anderen Konstruktion kann der elastische Adapter in Form einer
Hülse vorliegen,
die einen Flansch aufweist, der angepasst ist, um unter dem Kopfzapfen
der zu implantierenden Prothese in Eingriff zu treten, sowie lösbare Einrichtungen,
um die Hülse
an ihrem Platz festzuhalten. Falls gewünscht, kann die Hülse zweigeteilt
bzw. gespalten sein.
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Mit
dieser Konstruktion können
Betätigungseinrichtungen
eingeschlossen sein, um die lösbaren Hülsenhalteeinrichtungen
und die lösbare
Positioniereinrichtung gleichzeitig zu betätigen.
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Die
lösbare
Positioniereinrichtung kann angepasst sein, um mit einem Positioniermerkmal
auf der zu implantierenden Prothese in Eingriff zu treten, und ein
solches Merkmal kann von einer Seite oder Seiten der Prothese bereitgestellt
werden. Mit dieser Anordnung kann die Positioniereinrichtung in
Form eines zurückziehbaren
gabelförmigen
Teils vorliegen, der mit den Seiten der Prothese in Eingriff tritt.
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Alternativ
oder zusätzlich
kann die Positioniereinrichtung einen zurückziehbaren Bolzen einschließen, der
angepasst ist, um mit einer Positionieröffnung in der Prothese in Eingriff
zu treten.
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Die
Vorrichtung kann einen Körperteil,
der sich entlang der Einsetzachse erstreckt, einen Griff und einen
Auslöser
zur Betätigung
der zurückziehbaren
Positioniereinrichtung einschließen.
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Die
lösbare
Positioniereinrichtung dient dazu, die Prothese in Position zu arretieren,
um eine Drehung zu verhindern, und die Vorrichtung kann somit durch
einfache Betätigung
des Betätigungsauslösers, der
dazu dient, sämtliche
Verbindungen zu beseitigen, leicht von der Prothese entfernt werden,
sobald sie einmal eingesetzt worden ist.
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Mit
dieser Anordnung ist es deshalb möglich, die Befestigungseinrichtung
und die Positioniereinrichtung freizugeben, jedoch die Einsetzvorrichtung auf
dem Implantat in Position zu halten, so dass weiter ein Druck auf
sie und somit auf die Dichteinrichtungen aufgebracht werden kann.
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Bei
der oben genannten früheren
Konstruktion, bei denen der elastische Adapter eine Klaue oder Klauen
einschließt,
erfolgt die Betätigung
wieder einhändig,
da die Positioniereinrichtung zurückgezogen und die Befestigungseinrichtung
einfach gelöst
bzw. abgekuppelt werden kann.
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Falls
gewünscht,
können
Einrichtungen enthalten sein, um die zurückziehbare Positioniereinrichtung
in einer zurückgezogenen
Position zu halten, womit das Entfernen unterstützt wird.
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Die
Erfindung kann in verschiedener Weise ausgeführt werden, und einige Ausführungsformen werden
nun beispielhaft und unter Bezugnahme auf die begleitenden Zeichnungen
beschrieben, in denen:
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1 ist
eine Querschnittsseitenansicht einer ersten Konstruktion von Prothesen-Einsetzvorrichtung,
die Druckeinrichtungen zum Andrücken
gegen Dichteinrichtungen gemäß der Erfindung
enthält;
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2 ist
eine Draufsicht von unten auf die auf der Einsetzvorrichtung getragene
Befestigungseinrichtung;
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3 ist
eine Draufsicht auf die in 1 dargestellten
Druckeinrichtungen und Dichteinrichtungen, und vom Hauptteil der
Einsetzvorrichtung abgenommen;
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4 ist
eine isometrische Ansicht eines Adapters zur Verwendung mit der
in 1 dargestellten Einsetzvorrichtung;
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5 ist
eine Stirnseitenansicht des in 4 dargestellten
Adapters;
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die 6, 7 und 8 zeigen
alternative Formen von Positioniereinrichtung;
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9 ist
eine Seitenansicht einer die Erfindung verkörpernden alternativen Adapter-Konstruktion;
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10 ist
eine vergrößerte Querschnittsseitenansicht
eines Teils der in 9 dargestellten Konstruktion;
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11 ist
eine Draufsicht von unten auf die in 10 dargestellte
Konstruktion;
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12 ist
eine Seitenansicht einer zweiteiligen gespaltenen Hülse zur
Verwendung bei der in den 9, 10 und 11 dargestellten
Konstruktion;
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13 ist
eine Stirnseitenansicht entlang der Linien XII-XII aus 12,
die eines der Hülsenteile
zeigt;
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14 ist
eine Draufsicht von oben auf die in 12 dargestellte
Hülse;
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15 ist
eine Querschnittsseitenansicht eines Teils einer anderen erfindungsgemäßen Konstruktion;
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16 ist
eine Teilquerschnittsseitenansicht, die eine andere alternative
Konstruktion zeigt;
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17 ist
eine isometrische Ansicht des Befestigungselements, das bei der
in 16 dargestellten Konstruktion verwendet wird;
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18 ist
eine isometrische Ansicht der Einsetzvorrichtung ohne das Befestigungselement;
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19 ist
eine auseinandergezogene Querschnittsansicht der in 16 dargestellten
Konstruktion;
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20 ist
eine isometrische Ansicht eines zweiteiligen Befestigungselements,
wobei die Teile getrennt sind;
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21 ist
eine Querschnittsseitenansicht von einem in der 20 dargestellten
Teile;
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22 ist
eine teilweise geschnittene Ansicht einer alternativen Konstruktion
von einem der in 20 dargestellten Teile; und
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23 ist
eine isometrische Ansicht einer alternativen Konstruktion von zwei
Teilen einer alternativen verstellbaren zweiteiligen Befestigungselement-Konstruktion.
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Wie
in den 1 bis 5 dargestellt, umfasst eine
Prothesen-Einsetzvorrichtung
gemäß der vorliegenden
Erfindung eine Grundkörperkomponente 1,
die eine Längsachse
aufweist, und welche die durch die strichpunktierte Linie 2 angezeigte
Einsetzachse ist. Die Grundkörperkomponente 1 schließt eine
abgekröpfte
Verlängerung 3 ein,
auf der eine Befestigungseinrichtung 4 zum Halten einer durch
strichpunktierte Linien 5 angezeigten femoralen Prothesenkomponente
angebracht ist. Die Grundkörperkomponente 1 weist
einen zylindrischen Träger 6 auf,
auf dem eine Druckfeder 7 getragen wird, die gegen einen
ebenfalls auf dem zylindrischen Träger 6 montierten Verschiebekragen 8 drückt. Der Kragen 8 ist
mit einer Umfangsnut 9 versehen und ist mit einer Betätigungsstange 10 verbunden.
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Die
Feder 7 ist in einem Gehäuse 11 untergebracht,
das eine zylindrische Bohrung 12 aufweist, um es zu ermöglichen,
dass es auf dem zylindrischen Träger 6 getragen
wird, und das Ende dieses Trägers weist
einen Teil 33 mit quadratischem Querschnitt und eine Verlängerung 33a mit
Schraubgewinde auf, auf der eine drehbare Positionierscheibe 13 und
ein Arretierknopf 14 mit Schraubgewinde angeordnet ist. Das
Ende der Bohrung 12 ist zur Positionierung auf dem quadratischen
Teil 33 des Trägers 6 von
quadratischem Querschnitt.
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Der
untere Teil des Gehäuses 11 ist
verlängert,
um einen Griff 15 zu bilden, und zwischen dem Griff und
dem Hauptteil des Gehäuses
ist ein Führungsschlitz 16 vorgesehen,
um einen Auslöser 17 zu beherbergen.
Der Auslöser
weist einen nach oben stehenden Anschlag 18 auf, der sich
in der Ringnut 9 positioniert, und ist auch mit einer Verlängerung 19 versehen,
die geformt ist, um in eine auf dem äußeren Umfang der Scheibe 13 vorgesehene Öffnung 20 zu
passen.
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Das
im Abstand vom Griff 15 angeordnete Ende der Stange 10 wird
in einer verlängerten
Bohrung 31 geführt,
die in einem überstehenden
Vorsprung 21 auf der Verlängerung 3 angeordnet
ist, und das äußere Ende 22 der
Stange 10 ist, in diesem Beispiel, in Form eines Kegelstumpfs
geformt, um eng anliegend in ein Positioniermerkmal in Form einer Positionieröffnung 23 in
der Prothese 5 zu passen.
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Die
Prothese ist von modularer Konstruktion, das heißt eine Schaftkomponente, auf
der Köpfe
von verschiedenen Abmessungen oder Formen an einem Zapfen 24 befestigt
werden können.
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Um
Schäden
am Zapfen zu verhindern, ist ein Adapter 25 vorgesehen,
der in den 4 und 5 dargestellt
ist. Dieser Adapter kann aus einem beliebigen geeigneten Material
hergestellt werden, zum Beispiel Metall oder einem Kunststoffmaterial, wie
einem elastischen Polycarbonat, und liegt in Form einer Manschette 26 vor,
von der eine Seite gespalten ist, um eine Öffnung 27 zu liefern.
Ein Paar Klauen 28 erstrecken sich jeweils auf jeder Seite
der Öffnung 27,
und ihre Außenseiten 29 sind
abgeschrägt,
wie am deutlichsten in 5 dargestellt ist.
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Die
innere Bohrung 30 der Manschette ist geringfügig kleiner
als der äußere Umfang
des verjüngten
Zapfens 24, so dass sie einen Schiebesitz auf ihm bildet,
wobei es die natürliche
Elastizität
des Materials erlaubt, den Kragen in Position zu bringen.
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Die
Befestigungseinrichtung 4 liegt in Form eines im Wesentlichen
quadratischen Trogs vor, wie am deutlichsten in 2 dargestellt
ist. Der Trog weist drei nach oben stehende Seitenwände 34 auf, deren
Oberteile bei 35 abgeschrägt sind. Die übrige Seite
ist offen, abgesehen von einer Stange 36, die sich zwischen
den beiden parallelen Seitenwänden 34 erstreckt
und unter sich eine Öffnung 37 bis
zum ebenen Boden 38 des Trogs freilässt.
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Der
Winkel der Basis des Trogs ist für
den Winkel des Halses zum Schaft der einzusetzenden Prothese angemessen.
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Um
eine einzusetzende femorale Komponente zu befestigen, wird zuerst
eine Manschette 25 über
dem Zapfen 24 angebracht. Dann werden die Klauen 28 in
den Trog gedrückt
und um die Stange 36 gedreht, so dass sie sich bis in die Öffnung 37 erstrecken.
Die Abmessungen der Klauen und der Abstand von ihren Vorderseiten
bis zum äußeren Umfang
der Manschette ist so angeordnet, dass die Manschette zusammen mit
der femoralen Komponente zwischen der Stange 36 und der
gegenüberliegenden
Stirnwand 34 in dem Teil der Wand unterhalb der Abschrägung 35 arretiert
wird. Außerdem
ist die Weite zwischen den parallelen Wänden 34 und der Abstand
zwischen den abgeschrägten
Seiten 29 und dem Rest der Wände der Klauen in Bezug zu
den zwei parallelen Wänden 35 so
angeordnet, dass eine einzwängende
Wirkung vorhanden ist, die dazu führt, dass der Spalt in der
Manschette geschlossen wird, so dass der Zapfen der femoralen Komponente
fest eingeklemmt wird.
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Wenn
die femorale Komponente auf dieser Befestigungseinrichtung angeordnet
ist, wird man sehen, dass sich die durch die Bezugsziffer 40 angezeigte
Mittellinie der femoralen Komponente und die strichpunktierte Linie 2 der
Einsetzvorrichtung im Wesentlichen in axialer Fluchtung befinden.
Bei der beschriebenen Konstruktion ist die Ausrichtung leicht versetzt,
jedoch könnte
der Versatz oder die Ausrichtung so sein, wie gewünscht.
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Wenn
dies die einzige Einrichtung zum Halten der Prothese auf der Einsetzvorrichtung
wäre, dann
besteht die Möglichkeit,
dass sich der Zapfen trotz der Klemmwirkung in der Hülse dreht.
Die Prothese ist jedoch mit dem Positioniermerkmal in Form der Positionieröffnung 23 in
der Schulter der Prothese versehen. Während die Prothese in die Befestigungseinrichtung
gedreht wird, ist der Auslöser 18 zurückgezogen,
womit die Feder 7 zusammengedrückt und die Stange 10 nach
hinten bewegt wird. Sobald sich der Arretierbolzen ungefähr in Position befindet,
kann der Auslöser
freigegeben werden, und eine geringfügige weitere Bewegung wird
es ermöglichen,
dass sich der Eingriffsarretierbolzen in Position bewegt. Somit
wird die Prothese nun von der Befestigungseinrichtung 4 gehalten,
und die vom Bolzen 10 bereitgestellten zurückziehbaren
Positioniereinrichtungen treten an einer im Abstand von der Befestigungseinrichtung
angeordneten Stelle mit der Prothese in Eingriff und verhindern
eine Axial- und Winkelbewegung in Bezug zur Einsetzachse 2 der Einsetzvorrichtung.
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Weil
der Bolzen 10 in die Positionieröffnung 23 vorgespannt
ist, wird jegliche abwärts
gerichtete Einsetzbelastung durch den Chirurgen, während die Prothese
implantiert wird, nicht von der Stange 10 sondern vom Ende 32 des
Vorsprungs 21, der gegen die Schulter der Prothese drückt, aufgenommen
und wird auch teilweise vom abgekröpften Schaft 3 aufgenommen,
der die Belastung durch die Befestigungseinrichtung 4 auf
die Prothese überträgt. Der
Bolzen 10 dient lediglich dazu, eine Axial- und Winkelbewegung
zu verhindern.
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Sobald
der Chirurg das Einsetzen abgeschlossen und für die Belastung auf dem Zement
gesorgt hat, kann die Einsetzvorrichtung mit einer Hand entfernt
werden, indem lediglich der Auslöser 17 betätigt wird,
um die Stange 10 aus der Positionieröffnung 23 zu entfernen,
um die Positioniereinrichtungen freizugeben, und indem dann einfach
die Einsetzvorrichtung um den Bolzen 36 gedreht wird, so dass
die Befestigungseinrichtungen ebenfalls gelöst werden, ohne dass die implantierte
Prothese unnötig gestört wird
und ohne dass man beide Hände
gebrauchen muss.
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Die 6, 7 und 8 zeigen
verschiedene alternative Konstruktionen, um die Positioniereinrichtungen
bereitzustellen, und die bei jeder der hier beschriebenen Konstruktionen
verwendet werden können.
So zeigt 6 eine Konstruktion, bei der
das Ende der Stange 10 eine einzelne Verjüngung 42 und
ein gerundetes Ende 43 aufweist, die sich mit einer passend
geformten Öffnung
in der Prothese 5 paaren.
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7 zeigt
eine Konstruktion, bei der das Ende der Stange eine halbkreisförmige Gestalt 44 aufweist,
mit einer passenden Öffnung
in der Prothese 5, und 8 zeigt
das Ende der Stange 10, die einen Gabelkopf 45 trägt, der
so geformt und bemessen ist, dass er über die Schulter 46 der
Prothese 5 passt. In diesem Fall wird das Positioniermerkmal von
den Seiten 47 und 48 der Prothese gebildet.
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Die
Winkelstellung des Griffs 15 in Bezug zur abgekröpften Verlängerung 3 kann
verändert
werden, indem man ihn auf dem Teil 33 des Trägers 6 mit quadratischem
Querschnitt neu positioniert. Um den Griff in eine andere Winkelstellung
zu drehen, wird der Verriegelungsknopf 14 gelöst, indem
man ihn ausreichend weit losschraubt, um das Gehäuse 11 in Bezug zum
Träger 6 nach
rechts zu bewegen, um den quadratischen Teil auszurücken. Der
Griff wird dann in die gewünschte
Winkelstellung bewegt und auf den quadratischen Teil zurück geschoben,
wobei er anschließend
mittels des Verriegelungsknopfs 14 in Position festgeklemmt
wird.
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Die
Einsetzvorrichtung ist auch mit Druckeinrichtungen 50 versehen,
die gegen Dichteinrichtungen 51 drücken, welche angepasst sind,
um mindestens einen Teil des äußeren Umfangs
der zu implantierenden Prothese 5 zu umgeben, um ein Entweichen
von Zement (nicht dargestellt), der die Prothese an der Mündung der Öffnung im
Knochen umgibt, wenn die Prothese in Position gebracht worden ist,
zu verhindern und einen Druck auf diesen auszuüben. Der Femur des Patienten
ist durch die Bezugsziffer 52 angezeigt, und man wird sehen,
dass die Dichteinrichtungen, die in Form eines flachen Kissens oder Polsters
aus elastischem Material vorliegen, zum Beispiel Polyurethanschaum,
gegen die resezierte Stirnfläche 53 des
Femur drücken
können,
um um die Prothese 5 herum eine Abdichtung zu bilden. Wie man
aus 3 sieht, liegen die Druckeinrichtungen 50 in
Form einer U-förmigen Platte 54 vor,
die einen mittigen Schlitz 55 aufweist. Diese starre Platte
wird von angewinkelten Stützstreben 56 am
Vorsprung 21 und von weiteren Streben 57 am Ende
der abgekröpften
Verlängerung 3 gehalten.
Diese Streben und die Druckplatte sind in 2 nicht
dargestellt, um die in dieser Figur dargestellte Konstruktion deutlicher
zu machen.
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Die
Druckplatte 54 weist auf der Oberfläche, die in Richtung der Dichtung 53 weist,
erhöhte
Seitenwände 58 auf,
um eine Positionierung für
die Dichtung zu liefern.
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Die
Dichtung in Form des Kissens 53 ist in Draufsicht im Wesentlichen
von derselben Form wie die Druckeinrichtungen, ist jedoch eines
Teils ihrer Länge,
der zur Länge
des Schlitzes 55 äquivalent
ist, zweigeteilt bzw. gespalten, wie bei 59 angezeigt.
Das Kissen 53 kann an der Druckplatte 54 befestigt
sein, zum Beispiel durch einen Kleber, oder es kann lediglich von
den Seitenwänden 58 positioniert
werden, so dass es leicht ausgetauscht werden kann. Wiederum braucht
es nicht an der Druckplatte befestigt sein, falls gewünscht. So
kann es in Position gebracht und die Platte dann dagegen angedrückt werden,
wenn die Platte vom Chirurgen mit Druck beaufschlagt wird.
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Die
dargestellte Konstruktion kann nicht nur verwendet werden, um den
Zement um die eingesetzte Prothese herum abzudichten und mit Druck
zu beaufschlagen, sondern sie kann auch verwendet werden, um die
Position des Prothesenschaftes zu steuern, die präzise Resektion
des Halses des Femur vorausgesetzt. Die Dichtung wird verhindern,
dass Zement aus der Öffnung
um den Hals herum entweicht, womit sie eine Beaufschlagung des Zements mit
Druck unterstützt,
und indem verschiedene Dicken von elastischer Dichtung in der Nähe des resezierten
Femur verwendet werden, wird die beabsichtigte Einführtiefe
der Prothese erzielt. Die elastische Dichtung kann daher als Einrichtungen
zum Steuern der Position und Tiefe der Prothese im Knochen dienen.
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Wenn
der Schaft auf der Einsetzvorrichtung positioniert wird, wird er
den Schlitz 55 hinab geschoben, wobei der Schlitz 59 um
die Seiten der Prothese herum eine enge Passung aufrecht erhält.
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Wenn
die Prothese eingesetzt worden ist, kann der Chirurg, falls er es
wünscht,
den Auslöser 17 betätigen, jedoch
kann er den Druck auf dem Zement aufrecht erhalten, indem er lediglich
fortfährt unter
Verwendung der Einsetzvorrichtung selbst entlang der Einführachse
zu drücken,
um so um den größten Teil
des Umfangs des Implantats einen stetigen Druck aufrecht zu erhalten.
Die Einsetzvorrichtung wird in der oben genannten Weise von der
Prothese gelöst
bzw. abgenommen.
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Die 9 bis 14 zeigen
eine andere erfindungsgemäße Konstruktion,
bei der zurückziehbare
Einrichtungen enthalten sind, um einen Zapfenadapter in Form einer
gespaltenen Hülse
an seinem Platz festzuhalten, und Betätigungseinrichtungen enthalten
sind, um gleichzeitig die zurückziehbare Zapfenadapterhalteeinrichtung
und die zurückziehbaren
Positioniereinrichtungen zu betätigen.
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Bei
dieser Konstruktion umfasst die Vorrichtung einen Körper 100 mit
offenem Rahmen, in dem eine Verschiebestange 101 montiert
ist. Die Achse der Stange 101, die auch die Einsetzachse
bildet, ist durch das Bezugszeichen 102 angezeigt. Die
Stange trägt
einen starr befestigten Kragen 103, auf dessen einer Seite
eine Druckfeder 104 angeordnet ist, deren anderes Ende
gegen den Rahmen des Grundkörpers 100 drückt, so
dass die Stange nach rechts vorgespannt ist, wie in der Zeichnung
dargestellt. Auf der anderen Seite des Kragens 103 ist
eine lose montierte kurze Feder 105 angeordnet, deren Funktion
nachfolgend beschrieben werden wird.
-
Auf
der Stange wird auch eine dritte Druckfeder 106 getragen,
deren eines Ende gegen ein Rahmenelement 107 drückt und
deren anderes Ende gegen ein Stellglied 108 wirkt, das
ebenfalls auf der Stange getragen wird und in Form einer Platte
vorliegt, deren oberes Ende mit einem Schlitz 109 versehen
ist, der sich entlang einer Führung 110 im
oberen Teil des Körperrahmens
verschieben kann. Der untere Teil des Stellgliedes 108 ist
weggeschnitten, um eine weitere Führungsoberfläche 111 zu
liefern, die sich entlang eines unteren Rahmenteils 112 verschieben
kann. Ein erster Betätigungsauslöser 113 wird
ebenfalls auf einer Schwenkachse 114 auf dem unteren Rahmen 112 getragen.
Der untere Teil des ersten Auslösers 113 ist
als Betätigungshebel 115 ausgebildet,
und der obere Teil 116 ist so geformt, dass er mit dem
unteren Teil des Stellgliedes 108 in Eingriff tritt.
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Eine
Verlängerung
des unteren Teils des Rahmens 112 ist geformt, um einen
Griff 117 zu bilden, auf dem ein zweiter Betätigungshebel 118 schwenkbar
angelenkt ist, dessen oberer Teil in Form eines Hakens 119 vorliegt,
der mit dem unteren Teil eines Verriegelungselements 120 in
Eingriff tritt. Das Verriegelungselement ist frei auf der Stange 101 montiert,
und der obere Teil ist mit einem Joch 121 versehen, das
auf beiden Seiten einer Halterippe 122 auf dem Grundkörper 100 in
Eingriff tritt.
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Eine
vierte Druckfeder 123 wird auf der Stange 101 zwischen
einem hinteren Rahmenelement 124, durch das die Stange 101 hindurchtritt,
und dem Verriegelungselement 120 getragen.
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Die
Stange 101 erstreckt sich durch eine röhrenförmige Verlängerung 125 aus dem
Körper 100 heraus
und tritt als Positionierbolzen 126 aus, der die Positioniereinrichtungen
liefert.
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Ein
Ausleger 127 wird auf dem Ende der Verlängerung 125 getragen
und weist eine Buchse 128 auf, die einen Teil der Befestigungseinrichtung
bildet.
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Die
Konstruktion der Befestigungseinrichtung ist am deutlichsten in
den 10 und 11 dargestellt.
Die Seite der Buchse 128 ist weggeschnitten, um für einen
Schlitz 129 zu sorgen, der sich durch den Ausleger 127 und
in die zylindrische Verlängerung 125 erstreckt,
wie durch die Bezugsziffer 130 angezeigt.
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Hülsenhalteeinrichtungen
sind in Form einer Hülsenarretierung
vorgesehen, die von einer flachen Arretierungsplatte 131 geliefert
wird, welche im Schlitz 129 angeordnet und mittels eines
Bolzens 132 schwenkbar angelenkt ist. Die Arretierungsplatte ist
bei 133 gabelförmig,
um ein Paar Arme bereitzustellen, die an jeder Seite eines abgesetzten
Teils 134 der Stange 101 vorbeitreten. Der abgesetzte
Teil 134 endet an einem Ende in einer Anschlagrippe 135 und
am anderen in einer Erweiterung 136, wie am deutlichsten
in 10 dargestellt. Die Arretierungsplatte 131 trägt auch
einen Arretierungshaken 137, der eine Eingriffsfläche 138 und
eine Eingriffswand 140 aufweist (am deutlichsten in 10 dargestellt).
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Die
Buchse 128 ist bemessen, um eine gespaltene Hülse von
der in den 12, 13 und 14 dargestellten
Art aufzunehmen.
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Diese
Hülse umfasst
zwei Hülsenteile 66 und 67,
die aus einem elastischen Kunststoffmaterial hergestellt sind, zum
Beispiel Polypropylen. Jeder der Teile 66, 67 ist
im Wesentlichen halbkreisförmig
und weist ein geschlossenes Ende auf, das von einer oberen Wand 68 und
einer halbkreisförmigen
Ausnehmung 69 bereitgestellt wird. Die Ausnehmung ist geformt,
um dem Hals 70 und Kopf 71 der in den 9, 10 und 11 dargestellten
modularen Prothese 72 zu entsprechen. Der Hülsenteil 67 weist auf
einer Seite eine Abflachung 73 auf, und wie man aus den
Zeichnungen sehen wird, erstreckt sich jeder der Hülsenteile
nicht um einen vollen halben Umfang des Zapfens herum, sondern es
bleibt ein Spalt 74 zwischen ihnen frei. Die Hülse und
die Buchse 128 sind so bemessen, dass die Hülse und
der Zapfen einen Schiebesitz in der Buchse bilden, was ausreicht, um
den Zapfen fest an seinem Platz zu sichern und zu halten, es jedoch
gestattet, den Zapfen und die Hülse
leicht herauszuziehen.
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Das
geformte Ende 126 der Stange 101 ist angepasst,
um in einer ähnlichen
Weise wie bei der in 1 dargestellten Konstruktion
in eine Positionieröffnung
auf der Schulter der Prothese 72 einzugreifen, jedoch wird
man bei dieser Konstruktion aus 9 ersehen,
dass die Einsetzachse 78 nicht axial mit der Achse 79 der
Prothese fluchtet, obwohl sie das könnte, falls gewünscht.
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In
den 9, 10 und 11 ist
die Einsetzvorrichtung in der Position dargestellt, in der sich sowohl
der Positionierbolzen 126 und die Arretierungsplatte 131 in
den zurückgezogenen
Positionen befinden, die sie einnehmen, wenn eine Prothese an der
Einsetzvorrichtung befestigt wird, das heißt der Zapfen 13 an
seinem Platz in der Buchse 128 positioniert ist, jedoch
der Positionierbolzen 126 noch nicht in der Schulter des
Implantats positioniert ist. In dieser Position befindet sich die
Stange 101 in ihrer rechten Stellung im Körperteil 100 und
die erste Druckfeder 104 ist nicht zusammengedrückt. Man wird
auch sehen, dass der gabelförmige
Teil 133 der Arretierungsplatte gegen die Anschlagrippe 135 der Stange 101 anliegt
und die Eingriffsfläche 138 des Arretierungshakens 137 vom
Ende der Buchse 128 frei ist.
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Aus 9 wird
man sehen, dass in dieser zurückgezogenen
Position die zweite Feder 105 auf der Stange 101 frei
beweglich ist, und dass die dritte Feder 106 nicht zusammengedrückt ist
und die Platte 108 gegen den Auslöser 113 anliegend
hält. Die
vierte Feder 123 wirkt noch gegen das Verriegelungselement 120.
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Die Öffnung im
Verriegelungselement 120 ist etwas größer als der Durchmesser der
Betätigungsstange 101,
weil jedoch die Feder 123 den Hebel nach außen zu weg
vom Rahmenelement 124 drückt, neigt der Hebel dazu,
sich um die Halterippe 122 zu drehen, so dass die Öffnung dahingehend
wirkt, sich gegen die Stange 101 zu verspannen und eine
Bewegung zu verhindern. Wenn der zweite Betätigungshebel 118 betätigt wird,
dreht er sich, und der Haken 119 drückt gegen das untere Ende des
Verriegelungshebels, so dass er sich entgegen der Wirkung der Feder 123 dreht
und somit die Stange 101 freigibt. Wenn die Stange vom
Verriegelungselement freigegeben wird, kann die Druckfeder 104,
wenn sie zusammengedrückt
ist, gegen den Kragen 103 einwirken, um die Betätigungsstange 101 nach
rechts und in die zurückgezogene
Stellung zu drücken,
wie in 9 dargestellt. Diese Position wird durch die Erweiterung 136 auf
der Stange 101 festgelegt, die mit dem gabelförmigen Ende 133 der
Arretierungsplatte in Eingriff tritt, was nicht nur bewirkt, dass
sich die Arretierungsplatte um den Schwenkbolzen 132 in
eine zurückgezogene
Stellung dreht, wo der Haken 137 und die Eingriffswand 140 von
der Buchse 128 frei sind, sondern dahingehend wirkt, die
Zurückziehbewegung
der Stange 101 zu begrenzen. In der Zeichnung ist die Stange
aus dieser Position nach rechts bewegt worden, so dass die Anschlagrippe 135 mit dem
gabelförmigen
Teil 133 in Eingriff tritt, bereit um gegen die Arretierungsplatte
einzuwirken und diese in ihre Arretierungsposition zu drehen.
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Die
Stellgliedplatte 108 bildet einen losen Sitz auf der Stange 101,
so dass sie, obwohl sie sich unter der Einwirkung des Auslösers 113 verkippen kann,
sich dann auf der Stange 101 festsetzt und dahingehend
wirkt, sie entgegen der Wirkung der dritten Feder 106 zu
bewegen. Somit kann nun der Auslöser die
Stellgliedplatte bewegen, um für
eine "millimeterweise" Bewegung zu sorgen,
oder als einzelne oder getrennte Bewegungen, um die Stange in die
Betätigungsstellung
vorwärts
zu bewegen, wo der Positionierbolzen 126 mit der Positionieröffnung 50 in
der Prothese 72 in Eingriff treten kann. Nach jeder Bewegung
des Auslösers,
und wenn der Auslöser
entlastet wird, drückt
die dritte Feder 106 die Betätigungsplatte 101 in
die in 9 dargestellte Position, so dass die Platte ungeachtet
der Position der Stange 101 nach einem Gebrauch des Auslösers immer
in diese Position zurückkehrt.
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Diese
Bewegung der Stange 101 bewirkt auch, dass die Anschlagrippe 135 mit
der Arretierungsplatte 131 in Eingriff tritt und bewirkt,
dass sie sich in eine Arretierposition dreht und der Haken 137 das
Ende der Hülse überlagert
und mit diesem in Eingriff tritt, um sie in Position zu halten.
Sie bewirkt auch, dass sich die Eingriffswand 140 leicht
in die allgemeine Krümmung
der Buchse 128 erstreckt, um gegen die Abflachung 73 auf
dem Hülsenteil 68 in Eingriff
zu treten, um die Hülse
zusammenzudrücken und
sie fest in Position in der Buchse 128 zu halten.
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Um
die in den 9, 10 und 11 dargestellte
Einsetzvorrichtung zu benutzen, wird zuerst die zweiteilige Hülse 68 auf
dem Hals und verjüngten Zapfen
der Prothese in Position gebracht. Mit der Stange 101 in
der zurückgezogenen
Stellung, wie in den Zeichnungen dargestellt, wird die Hülse auf
dem Zapfen 71 in Position gebracht, und die Hülse und
die Prothese werden in die Buchse 128 eingeführt. Der erste
Auslöser 113 wird
betätigt,
um die Stange 101 in ihre Wirk- bzw. Arbeitsstellung zu bewegen, wobei der
Positionierbolzen in die Positionieröffnung 23 in der Schulter
der Prothese eintritt und der Haken 137 über dem
Ende der Hülse
in Eingriff tritt, während gleichzeitig
die Hülse
leicht zusammengedrückt
wird, um sie fest in der Buchse zu halten. Die Prothese kann nun
vom Chirurgen eingesetzt werden, der den Griff 117 hält, und
sobald das Einsetzen abgeschlossen worden ist, kann die Einsetzvorrichtung
einfach mit einer Hand entfernt werden, indem man den Hebel 118 betätigt, der
sowohl die Positioniereinrichtungen und die vom Verriegelungshaken 137 und
der auf die Hülse
einwirkenden Wand 140 bereitgestellte Befestigungseinrichtung
freigibt. Wenn diese freigegeben sind, kann die Einsetzvorrichtung
leicht entfernt werden, wobei der ganze Vorgang mit einer Hand ausgeführt wird.
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Bei
dieser Konstruktion ist die Einsetzvorrichtung ebenfalls mit Druckeinrichtungen
versehen, die denjenigen ähnlich
sind, welche in den 1 und 3 dargestellt
sind, und es werden dieselben Bezugsziffern verwendet, um ähnliche
Teile zu definieren. So drücken
die Druckeinrichtungen 50 gegen die Dichteinrichtungen 51,
die angepasst sind, um mindestens einen Teil des äußeren Umfangs
der zu implantierenden Prothese 73 zu umgeben, um ein Entweichen
von Zement (nicht dargestellt), der die Prothese an der Mündung der Öffnung im
Knochen umgibt, wenn die Prothese in Position gebracht worden ist,
zu verhindern und einen Druck auf diesen aufrecht zu erhalten. Der
Femur des Patienten ist wieder durch die Bezugsziffer 52 angezeigt,
und man wird sehen, dass die Dichteinrichtungen, die in Form eines
flachen Kissens oder Polsters aus elastischem Material vorliegen,
zum Beispiel Polyurethanschaum, gegen die resezierte Stirnfläche 53 des
Femur drücken
können,
um eine Abdichtung um die Prothese 72 herum zu bilden.
Die Druckeinrichtungen 50 liegen in der in 3 dargestellten
Form vor und umfassen eine U-förmige
Platte 54, die einen mittigen Schlitz 55 aufweist.
Diese starre Platte wird von angewinkelten Stützstreben 56 an der
Verlängerung 125 und
von weiteren Streben 57 am Ausleger 127 gehalten.
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Die
Dichtung in Form des Kissens oder Polsters 51 ist in Draufsicht
im Wesentlichen von derselben Gestalt wie die Druckeinrichtungen,
ist jedoch entlang eines Teils ihrer Länge, der zur Länge des Schlitzes 55 äquivalent
ist, zweigeteilt bzw. gespalten, wie bei 59 angezeigt (siehe 3).
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Wenn
die Prothese auf der Einsetzvorrichtung positioniert wird, wird
sie den Schlitz 55 hinab geschoben, wobei der Schlitz 59 um
die Seiten der Prothese herum einen engen Sitz aufrecht erhält.
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Wenn
die Prothese eingesetzt worden ist, kann der Chirurg den zweiten
Auslöser 118 betätigen, um
die Befestigungs- und Positioniereinrichtung freizugeben, jedoch
kann er den Druck auf dem Zement aufrecht erhalten, indem er lediglich
fortfährt, unter
Verwendung der Einsetzvorrichtung selbst entlang der Einführachse
zu drücken,
um so um den größten Teil
des Umfangs des Implantats herum einen stetigen Druck aufrecht zu
erhalten.
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Weil
die Befestigungs- und Positioniereinrichtung freigegeben sind, kann
der Druck auf den Zement aufrecht erhalten werden, mit der Möglichkeit,
die Positionierung der Prothese in dem Zement im Knochen zu stören.
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Die
Einsetzvorrichtung wird von der eingesetzten Prothese abgenommen,
indem lediglich der Zapfen und die Hülse aus der Buchse 128 heraus
geschoben werden und anschließend
die gespaltene Hülse
entfernt wird.
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Wieder
kann die Entfernung mit einer Hand vorgenommen werden.
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15 zeigt
eine andere erfindungsgemäße Konstruktion,
welche etwas derjenigen ähnelt,
die in den 9 bis 11 dargestellt
ist, bei der sich jedoch die Positioniereinrichtung nicht zurückzieht. Dieselben
Bezugszeichen werden verwendet, um ähnliche Teile anzuzeigen, wie
diejenigen, die in den 9 bis 11 dargestellt
sind, und eine gespaltene Hülse, ähnlich wie
diejenige, die in den 12 bis 13 dargestellt
ist, wird verwendet.
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Bei
dieser Konstruktion ist die Stange 101 mit einem Einstich 150 versehen,
und das äußere Ende 151 der
Stange wird in einer Sacklochbohrung 152 getragen, die
in einem Gehäuse 153 vorgesehen ist.
Dieses Gehäuse
ist bei 154 in das äußere Ende der
röhrenförmigen Verlängerung 125 geschraubt.
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Das
Gehäuse
ist geformt, um einen Positionierbolzen 155 bereitzustellen,
der passend geformt ist, um mit der Positionieröffnung 23 in der Prothese in
Eingriff zu treten. Jedoch wird ersichtlich, dass die Form dieser
Positioniereinrichtung in einer beliebigen der in den 6, 7 und 8 dargestellten
Formen vorliegen könnte.
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Mit
dieser Konstruktion greift der gabelförmige Teil 133 der
Arretierungsplatte, der das Paar Arme liefert, in den Einstich 150 ein,
und auf ihn wirkt die von einer Seite des Einstichs bereitgestellte
Anschlagrippe 135 ein. Eine zweite Anschlagrippe 156 wird
von der anderen Seite des Einstichs bereitgestellt.
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Die
Auslöser 113 und 117 werden
in einer ähnlichen
Weise betätigt,
wie derjenige, der im Hinblick auf die 9 bis 11 beschrieben
worden ist, jedoch wird man sehen, dass wenn die Stange 101 vorwärts bewegt
wird, sie nur auf die Arretierungsplatte 131 einwirkt,
während
sich das äußere Ende 151 der
Stange 101 in der Sacklochbohrung 152 verschiebt.
Das Zurückziehen
der Verriegelungsplatte 131 wird wieder in einer ähnlichen
Weise wie bei der Betätigung
der in den 9 bis 11 dargestellten
Konstruktion erzielt, jedoch wirkt in diesem Fall die zweite Anschlagrippe 156 gegen
die Gabelung 133, um die Arretierungsplatte 131 in
ihre zurückgezogene
Stellung zu bewegen.
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Diese
Konstruktion wird in einer ähnlichen Weise
benutzt, wie diejenige, die im Hinblick auf die 9 bis 11 beschrieben
wurde, in diesem Fall wird jedoch die vom Positionierbolzen 155 bereitgestellte
Positioniereinrichtung in Position geschoben, und der Auslöser 113 wird
betätigt,
um den Zapfen in der Befestigungseinrichtung zu arretieren. Um die Einsetzvorrichtung
zu entfernen, wird der Auslöser 118 betätigt, um
die Arretierungsplatte 131 freizugeben, so dass die Einsetzvorrichtung
entfernt werden kann.
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Wiederum
wird ersichtlich, dass sämtliche Tätigkeiten
mit einer Hand ausgeführt
werden können,
und diese Konstruktion zeigt eine Vorrichtung, bei der die Freigabeeinrichtungen
nur auf die Positioniereinrichtung einwirken.
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Es
wird ersichtlich, dass obwohl verschiedene Formen von Positioniereinrichtung
verwendet werden können,
zum Beispiel wie in den 6, 7 und 8 dargestellt,
es andere gibt, die in gleicher Weise wirksam sein könnten. Zum
Beispiel kann eine Positioniereinrichtung verwendet werden, die
nur mit einer Seitenwand der einzusetzenden Prothese in Eingriff
tritt, wobei die Vorrichtung eine ebene bzw. abgeflachte Oberfläche verwendet,
die eine ausreichende Länge
aufweist, um eine Winkeldrehung der Prothese um ihren Zapfen in
beiden Richtungen wirksam zu verhindern.
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Bei
der in den 16 bis 19 dargestellten
Konstruktion umfasst eine andere alternative Protheseneinsetzvorrichtung
gemäß der vorliegenden Erfindung
einen Prothesenhalter, der eine röhrenförmige Grundkörperkomponente 201 mit
einer zur Einsetzachse koaxialen Längsachse aufweist, deren distales
Ende mittels einer Befestigungsschraube 215, die auf einen
Teil mit reduziertem Durchmesser 216 drückt, an einem Betätigungsgriff 202 befestigt ist.
Der Griff 202 beherbergt einen Schwenkhebel 203,
der sich um eine Schwenkachse 214 dreht und dessen eines
Ende auf ein Ende einer Betätigungsstange 204 drückt, die
sich entlang der Einsetzachse bewegen kann. Die Betätigungsstange 204 ist
koaxial zur Grundkörperkomponente 201 in
einer Bohrung montiert, und zwischen dem distalen Ende des Betätigungsarms 204 und
dem distalen Ende der Grundkörperkomponente 201 ist
eine Feder 205 vorgesehen, um die Stange 204 in
Richtung einer Ruhestellung vorzuspannen. Das proximale Ende des
Betätigungsstangenarms 204 weist
ein geformtes Ende 206 mit reduziertem Durchmesser zum
begrenzten Einführen
in die femorale Prothese 207 auf. Das proximale Ende der
Grundkörperkomponente 201 weist verjüngte Abflachungen 208 auf,
um eine Konuswirkung zu erzeugen, wenn es in eine verjüngte Buchse 210 eines
Befestigungselements 209 eingesetzt wird, wobei die Abflachungen
eine Torsionsbewegung der Grundkörperkomponente 201 im
Element 209 ausschließen.
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Die
verjüngte
Buchse 210 gestattet einen begrenzten Eintritt der Grundkörperkomponente 201, während sie
einen vollständigen
Hindurchtritt der Betätigungsstange 204 gestattet.
Das Befestigungselement 209 weist auch eine zusätzliche
verjüngte Buchse 211 auf,
die über
den verjüngten
Zapfen 212 der femoralen Prothese 207 passt, um
damit zusammenzuwirken und sich fest darauf zu positionieren.
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Auf
der Schulter der Prothese 207 ist ein Eingriffsmerkmal 213 vorgesehen,
um das geformte Ende der Betätigungsstange 204 zu
positionieren, so dass es, wenn es sich im Eingriff befindet, sicherstellt,
dass die gesamte Anordnung starr gehalten wird.
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Bei
dieser Konstruktion trägt
das Befestigungselement 209 ebenfalls Druckeinrichtungen 250,
in einer ähnlichen
Weise wie derjenigen, die im Hinblick auf die hier beschriebenen
früheren
Konstruktionen beschrieben worden ist. Die Dichteinrichtungen sind
wieder angepasst, um mindestens einen Teil des äußeren Umfangs der Prothese 207 zu
umgeben, um ein Entweichen von Zement (nicht dargestellt), der die
Prothese an der Mündung
der Öffnung im
Knochen umgibt, wenn die Prothese in Position gebracht worden ist,
zu verhindern und einen Druck auf den Zement aufrecht zu erhalten.
Die Dichteinrichtungen liegen wieder in Form eines flachen Kissens
oder Polsters aus elastischem Material vor, zum Beispiel Polyurethanschaum.
Die Druckeinrichtungen 250 liegen wieder in Form einer
U-förmigen
Platte 254 vor, die einen mittigen Schlitz 255 aufweist. Diese
starre Platte wird von angewinkelten Stützstreben 256 gehalten,
die als Einheit mit den Befestigungselementen 209 ausgebildete
Träger
oder Stützen
liefern. Es wird ersichtlich, dass die Platte 254 wieder
als Einrichtungen zum Steuern der Position und Tiefe der Prothese
dient, wenn sie in Bezug zum durchtrennten Knochen in Position gebracht
worden ist. Das Befestigungselement 209 kann aus einem beliebigen
zweckmäßigen Material
hergestellt werden, zum Beispiel einem synthetischen Kunststoffmaterial,
wie Polycarbonat.
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Die
Konstruktion der Dichtung, die in Form eines Kissens 253 vorliegt,
ist eine ähnliche
Konstruktion, wie diejenige, die im Hinblick auf die in 1 dargestellte
Konstruktion beschrieben wurde, und falls erwünscht können wieder Seitenwände (nicht
dargestellt) vorgesehen werden, wie oben beschrieben.
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Die
Teile werden zusammengesetzt, indem man zuerst den verjüngten Zapfen 212 der
femoralen Prothese 207 fest in die verjüngte Buchse 211 des Befestigungselements 209 einsetzt,
indem man dann das verjüngte
Ende 208 der röhrenförmigen Grundkörperkomponente
fest in die verjüngte
Buchse 210 des Befestigungselements 209 und das
geformte Ende 206 der Betätigungsstange 204 in
das Eingriffsmerkmal 213 der Prothese 207 einführt.
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Um
die femorale Prothese 207 freizugeben, wird der Schwenkhebel 203 um
die Schwenkachse 214 gedreht, was bewirkt, dass ein Ende
des Hebels auf das distale Ende der Betätigungsstange drückt. Dies
bewirkt, dass die Feder 205 zusammengedrückt wird,
was es gestattet, dass sich die Betätigungsstange 204 innerhalb
der röhrenförmigen Grundkörperkomponente 201 bewegt.
Es wird nun bewirkt, dass das geformte Ende 206 der Betätigungsstange 204 auf
die femorale Prothese 207 drückt, um die röhrenförmige Grundkörperkomponente 201 aus
dem Befestigungselement 209 zu lösen und es zu ermöglichen,
dass das Befestigungselement 209 vom verjüngten Zapfen 212 der
femoralen Prothese 207 gelöst wird.
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Die 20 und 21 zeigen
eine zweiteilige Konstruktion von Befestigungselement. Bei dieser Konstruktion
werden dieselben Bezugszeichen verwendet, um ähnliche Teile anzuzeigen, wie
diejenigen, die in den 16 bis 19 dargestellt
sind, jedoch sind bei dieser Anordnung die verjüngten Buchsen 210 und 211 durch
eine Brücke 231 miteinander verbunden,
die ein leichtes Maß an
Flexibilität
aufweist. Wenn die Teile zusammengesetzt sind und sich auf der Prothese 207 an
ihrem Platz befinden, gestattet so das leichte Maß an Flexibilität, dass
die Vorderseite 232 des Teils, der die Buchse 210 liefert, gegen
die Schulter der Prothese drückt,
und sich, wenn die Stange 204 gelöst wird, wegbewegt, womit eine
Freigabe erleichtert wird.
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Die
in den 20 und 21 dargestellte Konstruktion
ist auch mit einem Paar im Abstand angeordneten Stützen oder
Trägern 233 versehen,
um die Verbindung von Einrichtungen zum Steuern der Position und
Tiefe der Prothese zu ermöglichen, wenn
sie in Bezug zu dem Knochen, in den sie eingesetzt werden soll,
in Position gebracht worden ist, und zwar in Form einer abnehmbaren
U-förmigen Druckplatte 234,
die eine ähnliche
Form wie die Druckplatte 254 aufweist, die oben im Hinblick
auf die in den 16 bis 19 dargestellte
Konstruktion beschrieben wurde. Diese Platte 234 trägt jedoch
ein Paar im Abstand angeordnete Schienen 235, von denen
jede mit einer Nut 236 versehen ist. Jeder der Träger 233 weist
eine Lippe 237 auf, die bemessen ist, um sich in die Nuten 236 zu
schieben, wenn die Träger 233 aufeinander
zu zusammengedrückt
werden, wodurch in den Nuten 236 ein Reibgriff erzeugt wird.
Der Griff reicht aus, um die Platte 234 in Position zu
halten, und falls erforderlich können
Anschläge (nicht
dargestellt) vorgesehen sein.
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Diese
Konstruktion wird in derselben Weise benutzt, wie diejenigen, die
oben beschrieben wurden.
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21 zeigt
eine andere Konstruktion von Befestigungselement, das durch das
Bezugszeichen 240 angezeigt ist, die derjenigen ähnlich ist,
die in den 20 und 21 dargestellt
ist, bei der jedoch das geschlossene Ende der Buchse 210 weggelassen
ist. Somit ist die Buchse durch eine verjüngte Bohrung 241 ersetzt,
so dass das Ende der Grundkörperkomponente 201 durch
sie hindurchtreten und direkt mit der Schulter der Prothese 212 in
Eingriff treten kann. Bei gewissen Anforderungen gibt es mit dieser
Konstruktion insofern Vorteile, als vom Griff durch die Grundkörperkomponente 201 aufgebrachte
axiale Kräfte
direkt auf die Schulter der Prothese übertragen werden können. Zur
Anbringung und zum Abnehmen arbeitet die Vorrichtung in derselben
Weise, wie diejenige, die im Hinblick auf die anderen Konstruktionen
beschrieben worden ist.
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23 zeigt
eine Konstruktion, die etwas ähnlich
wie diejenige ist, die in den 20 und 21 und,
falls gewünscht,
in 22 dargestellt ist, jedoch sind bei dieser Anordnung
Einrichtungen vorgesehen, um die Position der Einrichtungen zum Steuern
der Position und Tiefe der Prothese durch Verstellen der Position
der Druckplatte zu verstellen bzw. zu justieren.
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Das
Befestigungselement weist wieder verjüngte Buchsen 201 und 211 auf,
die durch eine Brücke 231 miteinander
verbunden sind, jedoch ist bei dieser Konstruktion die verjüngte Buchse 211 in
einem Vorsprung 260 vorgesehen, der einen leicht erhöhten Rand 261 aufweist.
Der Vorsprung ist bemessen, um mit einem Befestigungsclip 261 zusammenzuwirken,
der ein Paar im Abstand angeordnete Stützen oder Träger 263 aufweist,
die gekrümmte
innere Oberflächen 264 besitzen.
Diese inneren Oberflächen
sind mit Zähnen 265 versehen.
Das andere Ende des Clips ist zylindrisch, wie durch die Bezugsziffer 266 angezeigt,
und weist eine stirnseitige Öffnung 267 auf.
Die Enden der Träger 263 tragen
jeweils eine Eingriffsrippe 268.
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Um
diese Konstruktion zusammenzusetzen, wird der Clip 262 über den
Vorsprung 260 geschoben, wobei der Rand 261 mit
den Zähnen 265 in
Eingriff tritt. Die Platte 234 wird mit den Rippen 268 in
einer ähnlichen
Weise verbunden, wie diejenige, die im Hinblick auf die 20 beschrieben
worden ist, und die quetschende Wirkung der Schienen 235 auf
die Enden der Träger 263 dient
dazu, die Träger
in einer gewünschten
Position auf dem Vorsprung 260 festzuklemmen, wobei die
Wirkung des Zusammendrückens
der Träger
als Klemme wirkt. So kann die Position der Druckplatte 234 vom
Chirurgen nach Wunsch justiert und eingestellt werden. Der Vorsprung 260 und
sein Rand 261 dienen als Positionierelement für die Platte 234.
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Wiederum
kann die Vorrichtung in der oben im Hinblick auf die anderen Figuren
beschriebenen Weise benutzt werden.