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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung betrifft Geräte für die Durchführung der
perkutanen Chirurgie, insbesondere an Stellen tief innerhalb des
Körpers.
Eine spezifische Anwendung der Erfindung betrifft Geräte, Instrumente
und Verfahren für
die perkutane minimal invasive Wirbelsäulenchirurgie. In einem weiteren Aspekt
der Erfindung wird die perkutane Chirurgie bei direkter Beobachtung
an irgendeiner Stelle im Körper durchgeführt.
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Traditionelle
chirurgische Verfahrensweisen für
Pathologien, die tief innerhalb des Körpers lokalisiert sind, können ein
bedeutendes Trauma an den dazwischenliegenden Geweben hervorrufen.
Diese offenen Verfahrensweisen erfordern oftmals einen langen Schnitt,
ein umfassendes Befreien von Muskeln, eine verlängerte Retraktion von Geweben,
eine Denervation und Devaskularisation des Gewebes. Die meisten
dieser Chirurgien erfordern einen Zeitraum von mehreren Stunden
im Operationssaal und mehrere Wochen postoperative Erholungszeit
infolge der Verwendung der üblichen
Narkotika und der Zerstörung
des Gewebes während
der chirurgischen Verfahrensweisen. In bestimmten Fällen können die invasiven
Verfahrensweisen zu einer dauerhaften Narbenbildung und Schmerzen
führen,
die heftiger sein können
als die Schmerzen vor dem chirurgischen Eingriff.
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Minimal
invasive Alternativen, wie beispielsweise arthroskopische Verfahren,
verringern die Schmerzen, die postoperative Erholungszeit und die Zerstörung von
gesundem Gewebe. Patienten der orthopädischen Chirurgie haben speziell
einen Vorteil von den minimal invasiven chrirugischen Verfahren.
Zur Stelle der Pathologie wird ein Zugang durch Portale eher als
durch einen bedeutenden Schnitt erreicht, wodurch die Integrität der dazwischenliegenden
Gewebe bewahrt wird. Diese minimal invasiven Verfahren erfordern
oftmals nur eine örtliche
Anästhesie.
Das Vermeiden der üblichen
Anästhesie
verringert die postoperative Erholungszeit und das Risiko von Komplikationen.
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Minimal
invasive chirurgische Verfahren sind speziell für Wirbelsäulen- und neurochirurgische
Anwendungen wegen des Erfordernisses eines Zuganges zu Stellen tief
innerhalb des Körpers
und der Gefahr der Beschädigung
von lebenswichtigen dazwischenliegenden Geweben wünschenswert.
Beispielsweise erfordert eine übliche
offene Verfahrensweise für
einen Bandscheibenvorfall, eine Laminektomie, gefolgt von einer
Discectomie, das Befreien von den oder das Sezieren der Hauptmuskeln
des Rückens,
um die Wirbelsäule
freizulegen. Beim posterioren Herangehen müssen das Gewebe einschließlich der
Wirbelsäulennerven
und der Blutgefäße um den
Duralsack, die Sehnen und Muskeln zurückgezogen werden, um einen
Kanal von der Haut zur Bandscheibe freizulegen. Diese Verfahrensweisen
nehmen normalerweise mindestens ein bis zwei Stunden in Anspruch,
um sie unter der üblichen
Anästhesie
durchzuführen,
und sie erfordern postoperative Erholungszeiten von mindestens mehreren
Wochen. Zusätzlich
zur langen Erholungszeit ist die Zerstörung von Gewebe ein Hauptnachteil
der offenen Wirbelsäulenverfahrensweisen.
Dieser Aspekt der offenen Verfahrensweisen ist noch invasiver, wenn die
Discectomie durch eine Fusion der Rückenwirbel begleitet wird.
Viele Patienten sind gegen eine Sondenchirurgie als eine Lösung bei
Schmerzen, die durch Bandscheibenvorfälle und andere Wirbelsäulenzustände hervorgerufen
werden, wegen der heftigen Schmerzen abgeneigt, die manchmal mit
dem Sezieren der Muskeln verbunden sind.
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Um
die postoperative Erholungszeit und die Schmerzen in Verbindung
mit den Wirbelsäulen-
und anderen Verfahrensweisen zu verringern, wurden mikrochirurgische
Verfahren entwickelt. Beispielsweise erhält man bei mikrochirurgischen
Discectomien einen Zugang zur Bandscheibe durch Schneiden eines Kanals
von der Oberfläche
des Rückens
des Patienten zur Bandscheibe durch einen kleinen Schnitt. Ein Operationsmikroskop
oder eine Lupe wird verwendet, um das chirurgische Feld zu visualisieren.
Mikrochirurgische Instrumente mit kleinem Durchmesser werden durch
den kleinen Schnitt und zwischen zwei Plättchen und in die Bandscheibe
geführt.
Die dazwischenliegenden Gewebe werden weniger zerstört, weil
der Schnitt kleiner ist. Obgleich diese mikrochirurgischen Verfahrensweisen
weniger invasiv sind, schließen
sie dennoch einige der gleichen Komplikationen ein, die mit den
offenen Verfahrensweisen verbunden sind, wie beispielsweise eine
Verletzung an der Nervenwurzel und dem Duralsack, eine perineurale
Narbenbildung, eine erneute Bruchbildung an der Wundstelle und eine
Instabilität
infolge eines übermäßigen Entfernens
von Knochen.
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Es
wurden weitere Versuche betreffs minimal invasiver Verfahrensweisen
vorgenommen, um symptomatische Wirbelsäulenzustände zu korrigieren. Ein Beispiel
ist die Chemonukleolyse, die das Einspritzen eines Enzyms in die
Bandscheibe einschließt,
um den Nukleus teilweise aufzulösen,
um den Bandscheibenvorfall zu lindem. Leider wird das Enzym, Chymopapain,
von Problemen betreffs sowohl der Wirksamkeit als auch von Komplikationen geplagt,
wie beispielsweise heftigen Krämpfen,
nachoperativen Schmerzen und Empfindlichkeitsreaktionen, einschließlich eines
anaphylaktischen Schocks.
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Die
Entwicklung von perkutanen Wirbelsäulenverfahrensweisen brachte
eine hauptsächliche Verbesserung
bei der Verringerung der Erholungszeit und der postoperativen Schmerzen
mit sich, weil sie ein minimales, wenn überhaupt, Sezieren von Muskeln
erfordern, und weil sie unter örtlicher
Anästhesie durchgeführt werden
können.
Beispielsweise offenbart das U.S. Patent Nr. 4545374 an Jacobson
eine perkutane lumbale Discectomie bei Anwendung eines lateralen
Herangehens, vorzugsweise bei einer Röntgendurchleuchtung. Diese
Verfahrensweise ist begrenzt, weil sie nicht eine direkte Visualisierung der
Discectomiestelle bewirkt.
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Es
wurden weitere Verfahrensweisen entwickelt, die eine arthroskopische
Visualisierung der Wirbelsäule
und des dazwischenliegenden Aufbaus einschließen. Die U.S. Patente Nr. 4573448
und 5395317 an Kambin offenbaren eine perkutane Dekompression der
Bandscheibenvorfälle
bei einem posterolateralen Herangehen. Bruchstücke des Bandscheibenvorfalls
werden durch eine Kanüle evakuiert,
die gegen den Annulus positioniert wird. Das Patent '317 an Kambin offenbart
eine biportale Verfahrensweise, die das perkutane Anordnen sowohl
einer Arbeitskanüle
als auch einer Visualisierungskanüle für ein Endoskop einschließt. Diese
Verfahrensweise gestattet die gleichzeitige Visualisierung und das
Absaugen, eine Irrigation und Resektion bei Bandscheibenverfahrensweisen.
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Leider
bleiben die Nachteile bei diesen Verfahrensweisen und den dazugehörenden Geräten, weil
sie auf eine spezifische Anwendung oder ein Herangehen begrenzt
sind. Beispielsweise fordern Jacobson, Kambin und andere, auf die
man sich bezieht, ein laterales oder ein posterolaterales Herangehen
an die perkutane Discectomie. Diese Herangehensweisen streben danach,
eine Beschädigung an
weichen Gewebestrukturen und die Notwendigkeit eines Entfernens
von Knochen zu vermeiden, weil es für unpraktisch gehalten wird,
den Knochen durch einen Kanal zu schneiden und zu entfernen. Diese
Herangehensweisen betreffen jedoch nicht weitere Wirbelsäulenzustände, die
ein Mittellinienherangehen, das Entfernen von Knochen oder Implantaten
erfordern können.
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Das
U.S. Patent Nr. 5439464 an Shapiro offenbart ein Verfahren und Instrumente
für das
Durchführen
von arthroskopischen Wirbelsäulenchirurgien, wie
beispielsweise der Laminektomien und Fusionen bei einem Mittellinien-
oder medialen posterioren Herangehen bei Verwendung von drei Kanülen. Eine jede
der Kanülen
erfordert einen separaten Schnitt. Während Shapiro eine Verbesserung
gegenüber
Verfahrensweisen nach dem bisherigen Stand der Technik offenbart,
die auf ein posterolaterales oder laterales Herangehen für eine Bandscheibenarbeit
begrenzt waren, leidet die Verfahrensweise von Shapiro dennoch an
vielen der Nachteile der bekannten perkutanen Wirbelsäulenchirurgieverfahren
und -geräte nach
dem bisherigen Stand der Technik. Ein Nachteil der Verfahrensweise
von Shapiro ist seine Forderung nach einem Fluidarbeitsraum. Ein
weiterer bedeutender Nachteil ist, daß die Verfahrensweise mehrere Portale
in den Patienten erfordert.
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Bei
diesen Verfahren nach dem bisherigen Stand der Technik ist ein Fluid
erforderlich, um den Arbeitsraum für eine richtige Funktion der
Optik aufrechtzuerhalten, die innerhalb einer Kanüle nach dem
bisherigen Stand der Technik befestigt ist, und die perkutan eingesetzt
wird. Eine Irrigation oder die Einführung von Fluid in den Arbeitsraum
kann oftmals logistisch nachteilig und sogar für den Patienten aus mehreren
Gründen
gefährlich
sein. Das Einführen
von Fluid in den Arbeitsraum macht die Hemostase schwieriger und
kann das umgebende Gewebe beschädigen.
Ein übermäßiges Fluid
kann in gefährlicher
Weise die Natriumkonzentration der Blutversorgung des Patienten
verdünnen,
was plötzliche
Anfälle
oder eine Verschlechterung hervorrufen kann. Die Fluidumgebung kann
ebenfalls ein Bohren infolge der Kavernenbildung schwierig machen.
Die Forderung nach einer Fluidumgebung erhöht im allgemeinen die Kosten
in Verbindung mit der Chirurgie und trägt zur Kompliziertheit der
Chirurgie teilweise infolge des relativ hohen Volumens des erforderlichen
Fluids bei. Das WO-A-97/34536 offenbar eine Vorrichtung für eine Verwendung
bei der perkutanen Chirurgie entsprechend dem Oberbegriff des Patentanspruches
1.
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Es
besteht weiter eine Notwendigkeit nach Geräten und Verfahren, die eine
perkutane minimal invasive Chirurgie für alle Anwendungen und Herangehensweisen
bereitstellen. Es besteht ebenfalls weiter eine Notwendigkeit nach
perkutanen Verfahren und Geräten,
die nicht einen fluidgefüllten
Arbeitsraum erfordern, die aber an eine Fluidumgebung angepaßt werden
können,
wenn es erforderlich ist.
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Es
besteht eine bedeutende Notwendigkeit auf diesem Gebiet nach Verfahren
und Geräten,
die chirurgische Verfahrensweisen im Arbeitsraum bei einer direkten
Beobachtung gestatten. Verfahrensweisen, die die Anzahl der Eingänge in den
Patienten reduzieren, sind ebenfalls in starkem Maß wünschenswert.
Die Gebiete der Wirbelsäulen-
und Neurochirurgie erfordern insbesondere Geräte und Verfahren, die den Eingriff
in den Patienten minimieren, und die stromlinienförmig und
kurz bei ihrer Anwendung sind.
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Entsprechend
der vorliegenden Erfindung wird eine Vorrichtung für eine Verwendung
in der perkutanen Chirurgie bereitgestellt, die aufweist: eine längliche
Kanüle,
die für
ein perkutanes Einführen
in einen Patienten bemessen ist, wobei die Kanüle einen Arbeitskanal definiert
und eine Längsachse
aufweist, die sich zwischen einem distalen Arbeitsende und einem
entgegengesetzten proximalen Ende erstreckt, wobei die Kanüle außerdem eine
Länge zwischen
dem distalen Ende und dem proximalen Ende und eine Außenfläche um diese
herum definiert; eine Klemmbaugruppe, die mit der Außenfläche der
Kanüle
in verschiedenen Positionen entlang der Länge der Kanüle in Eingriff kommen kann;
dadurch gekennzeichnet, daß die
Klemmbaugruppe einen Betrachtungselementaufnahmeabschnitt umfaßt, der mit
der Klemmbaugruppe gebildet wird; und ein Betrachtungselement lösbar mit
der Klemmbaugruppe mittels einer Aufnahmeeinrichtung in Eingriff
gebracht wird, die durch einen von Betrachtungselement oder Betrachtungselementaufnahmeabschnitt definiert
wird, wobei die Aufnahmeeinrichtung ein Schwalbenschwanzelement
aufnimmt, das am anderen von Betrachtungselement oder Betrachtungselementaufnahmeabschnitt
definiert wird.
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Bei
bestimmten Ausführungen
kann das Betrachtungselement ein faseroptisches Kabel, ein GRIN-Stab, ein Stab-Objektiv-Gerät oder ein
Fernoptikgerät
(„Chip
on a stick"-Gerät) sein.
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Bevorzugte
Ausführungen
werden in den abhängigen
Patentansprüchen
beschrieben.
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Bei
einer Ausführung
der vorliegenden Erfindung umfaßt
eine Baugruppe für
das Halten eines Betrachtungselementes angrenzend an eine Kanüle einen
Ring mit einem Paar freien Enden und ist so bemessen, daß es im
wesentlichen die Kanüle
umschließt.
Ein Mechanismus, der mit dem Ring in Eingriff kommt, lenkt die freien
Enden in Richtung zueinander, um mit der Außenfläche der Kanüle in Eingriff zu kommen. Ein
Betrachtungselementaufnahmeabschnitt erstreckt sich vom Ring.
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In Übereinstimmung
mit einem Aspekt der Erfindung umfaßt der Ring einen ersten Arm,
der drehbar mit einem zweiten Arm verbunden ist, wobei ein jeder
der Arme ein freies Ende benachbart dem anderen freien Ende aufweist.
Der Mechanismus umfaßt
einen Hebelarm, der sich von jedem der Arme erstreckt, und ein Gelenk,
das drehbar den ersten und zweiten Arm verbindet und gegen die Außenfläche der
Kanüle
lenkt.
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In
einem anderen Aspekt der Erfindung umfaßt der Ring ein Paar gegenüberliegende
Arme, die sich von einem entsprechenden der freien Enden erstrecken.
Die Arme definieren einen Schlitz, der sich zwischen den freien
Enden erstreckt, und der Mechanismus ist arbeitsfähig, um
die Arme zusammenzudrücken.
Bei einem weiteren Aspekt umfaßt
einer der Arme mindestens einen Vorsprung, der sich von dort erstreckt.
Der Mechanismus weist einen Hebelarm mit einer Innenfläche auf,
die zu dem mindestens einen Vorsprung hin liegt, wobei die Innenfläche eine Kurvenfläche mit
mindestens einer geneigten Abschrägung umfaßt. Ein Befestigungselement
bringt drehbar den Hebelarm mit dem Paar Armen in Eingriff, wobei
die Kurvenfläche
für eine
Berührung
mit dem mindestens einen Vorsprung angeordnet ist. Die Drehung des
Hebelarmes relativ zum Paar der Arme bewirkt, daß sich der mindestens eine
Vorsprung längs
der Abschrägung
verschiebt, um das Paar der Arme in Richtung zueinander zu drücken, um
den Schlitz zu verengen.
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Es
ist ein Ziel der Erfindung, Geräte
für die perkutane
Wirbelsäulenchirurgie
für alle
Anwendungen und Herangehensweisen zur Verfügung zu stellen. Ein Vorteil
dieser Erfindung ist, daß mehrere
perkutane Verfahrensweisen mittels eines einzelnen Betrachtungselementes
durchgeführt
werden können, weil
das Betrachtungselement mit Klemmbaugruppen verwendbar ist, die
mit verschiedenen geformten und bemessenen Kanülen in Eingriff kommen können. Ein
Vorteil dieser Erfindung ist, daß sie Instrumente und Verfahren
bereitstellt, die die Kosten, das Risiko, die Schmerzen und die
Erholungszeit in Verbindung mit der Chirurgie reduzieren. Diese
und weitere Ziele, Vorteile und charakteristischen Merkmale werden
entsprechend den Geräten
der vorliegenden Erfindung erreicht.
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BESCHREIBUNG DER FIGUREN
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Es
zeigen:
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1 eine
Seitenansicht eines Gerätes,
das nicht zu dieser Erfindung gehört;
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2 eine
Draufsicht einer Vorrichtung für das
Halten eines Betrachtungsgerätes
innerhalb einer Kanüle;
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3 eine
Seitenschnittdarstellung der in 2 gezeigten
Vorrichtung;
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4 eine
Seitenansicht eines Retraktors;
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4A eine
Endschnittdarstellung des Retraktors aus 4 längs der
Linien A-A;
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5 eine
Draufsicht des in 4 gezeigten Retraktors;
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6 eine
Endansicht des in 4 und 5 gezeigten
Retraktors;
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7 eine
Seitenansicht eines weiteren Retraktors;
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7A eine
Endschnittdarstellung des Retraktors aus 7 längs der
Linien A-A;
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7B eine
Endschnittdarstellung des Retraktors aus 7 längs der
Linien B-B;
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8 eine
Draufsicht des in 7 gezeigten Retraktors;
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9 eine
Seitenansicht eines Dilators;
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10(a)–(i)
die Schritte eines Verfahrens;
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11 eine
Seitenschnittdarstellung eines Gerätes, das nicht zu dieser Erfindung
gehört;
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12 eine
Seitenschnittdarstellung einer Aspirationskappe, wie sie in 11 gezeigt
wird;
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13 eine
perspektivische Draufsicht eines Gerätes, das nicht zur vorliegenden
Erfindung gehört;
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14 eine
perspektivische Seitenansicht einer Vorrichtung für das Halten
eines Betrachtungsgerätes,
das einen Teil des in 13 gezeigten Gerätes bildet;
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15 eine
Seitenansicht des in 13 abgebildeten Gerätes, wobei
das Gerät
verbunden mit der optischen Ausrüstung
gezeigt wird, die in Phantomlinien abgebildet wird;
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16 eine
Seitenansicht eines Sichtgerätekörpers, der
einen Teil der in 13 und 14 abgebildeten
Vorrichtung bildet;
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17 eine
untere Ansicht des in 16 gezeigten Sichtgerätekörpers;
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18 eine
Draufsicht eines Hebelarmes, der einen Teil eines Trommelklemmechanismus
bildet, der bei der in 14 abgebildeten Vorrichtung verwendet
wird;
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19 eine
Endschnittdarstellung des in 18 gezeigten
Hebelarmes längs
der Linie 19-19, in der Richtung der Pfeile betrachtet;
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20 eine
Draufsicht einer Kurvenrommel, die einen Teil eines Trommelklemmechanismus
bildet, der in der in 14 abgebildeten Vorrichtung eingebaut
ist;
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21 eine
Seitenansicht der in 20 gezeigten Kurventrommel;
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22 eine
untere Baugruppenansicht, die die Baugruppe des Hebelarmes aus 18 bis 19,
der Kurventrommel aus 20 bis 21 mit
dem in 14 gezeigten Sichtgerätekörper zeigt;
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23 eine
Seitenansicht eines Sichtgerätekörpers, wie
er in 14 abgebildet wird, mit einem Aspirationskreis
verbunden;
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24 eine
Schnittdarstellung eines menschlichen Patienten auf einem lumbalen
Rückenwirbelniveau,
wobei sich ein Gerät
innerhalb des Patienten befindet, um einen Arbeitskanal über den Plättchen des
Rückenwirbels
zu definieren;
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25 eine
Seitenansicht eines Geweberetraktors, der ein optisches Betrachtungsgerät enthält;
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26 eine
Draufsicht des Geweberetraktors, der ein optisches Betrachtungsgerät enthält, wie es
in 25 gezeigt wird;
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27 eine
perspektivische Seitenansicht eines Gerätes entsprechend der vorliegenden
Erfindung;
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27a eine Schnittdarstellung längs der Linie 27a-27a in 27;
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28 eine
perspektivische Seitenansicht einer modularen Klemm- und Endoskopbaugruppe, die
einen Teil des Gerätes
aus 27 bildet;
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29 eine
perspektivische Seitenansicht einer Ausführung einer modularen Klemme
für eine Verwendung
bei der Baugruppe aus 28;
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30 eine
perspektivische Seitenansicht einer Ausführung eines Endoskopes für eine Verwendung
bei der Baugruppe aus 29;
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31 eine
Seitenansicht eines Kopplungsmechanismus, der einen Teil der Baugruppe
aus 28 bildet;
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32 eine
Teilschnittdarstellung des Gerätes
längs der
Linie 32-32 in 27;
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33 eine
perspektivische Darstellung einer Ausführung eines Hebelarmes, der
einen Teil des in 32 gezeigten Trommelklemmechanismus
bildet;
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34 eine
perspektivische Darstellung einer weiteren Ausführung eines Hebelarmes, der
einen Teil des Trommelklemmechanismus aus 32 bildet;
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35 eine
Teilschnittdarstellung einer alternativen Ausführung des in 32 veranschaulichten
Gerätes;
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36 eine
Schnittdarstellung eines Querschnittes einer alternativen Ausführung einer
Kanüle für eine Verwendung
bei der vorliegenden Erfindung;
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37 eine
Schnittdarstellung eines Querschnittes einer weiteren alternativen
Ausführung
einer Kanüle
für eine
Verwendung bei der vorliegenden Erfindung.
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BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN
AUSFÜHRUNGEN
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Für die Zwecke
des Unterstützens
des Verständnisses
für die
Prinzipien der Erfindung beziehen wir uns jetzt auf die in den Zeichnungen
veranschaulichten Ausführungen,
und es wird eine spezifische Sprache verwendet, um die gleichen
zu beschreiben. Es wird dennoch verstanden werden, daß dadurch keine
Beschränkung
des Bereiches der Erfindung beabsichtigt ist, wobei derartige Veränderungen
und weitere Abwandlungen bei den veranschaulichten Geräten und
beschriebenen Verfahren und derartige weitere Anwendungen der Prinzipien
der Erfindung, wie sie darin veranschaulicht werden, so betrachtet werden,
als ob sie normalerweise einem Fachmann auf dem Gebiet einfallen
würden,
das die Erfindung betrifft.
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Die
vorliegende Erfindung stellt Instrumente für das Durchführen einer
perkutanen Chirurgie, einschließlich
von Wirbelsäulenanwendungen,
wie beispielsweise die Laminotomie, Laminektomie, Foramenotomie,
Facetectomie oder Discectomie, mit einem Endoskop mit einem Arbeitskanal
zur Verfügung.
Die angeführten
Erfinder entdeckten, daß viele perkutane
Chirurgien ohne einen Fluidarbeitsraum durch die Anwendung der Optik
durchgeführt
werden kann, die sich unabhängig
von der Kanüle
bewegt. Die vorliegende Erfindung zieht Verfahren und Instrumente
in Betracht, die mit oder ohne eine Fluidumgebung praktisch ausgeführt werden
können.
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Diese
Erfindung bringt ebenfalls die Vorteile der perkutanen Verfahrensweisen
bei Anwendungen, die früher
eine offene Chirurgie erforderten. Ein Vorteil basiert auf der weiteren
Entdeckung, daß die
Arbeit am Knochen perkutan durch einen großen Arbeitskanal vorgenommen
werden kann. Ein weiterer Vorteil wird bei Benutzung eines einzelnen
Portals im Patienten realisiert, um eine umfassende Reihe von gleichzeitigen
Verfahrensweisen durchzuführen.
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Entsprechend
einem Beispiel nicht in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung, wie es in 1 dargestellt
wird, wird ein Gerät 10 für eine Verwendung
in der perkutanen Chirurgie bereitgestellt, das eine längliche
Kanüle 20 mit
einem ersten Innendurchmesser D1 und einem
Außendurchmesser
D0 umfaßt,
die für
eine perkutane Einführung
in einen Patienten bemessen sind. Die Kanüle 20 umfaßt ebenfalls
ein distales Arbeitsende 21 und ein entgegengesetztes proximales
Ende 22. Die Kanüle definiert
einen Arbeitskanal 25 zwischen den Enden 21, 22 mit
einem zweiten Durchmesser d2 gleich dem ersten
Innendurchmesser D1, der für das Aufnehmen eines
Gerätes
dort hindurch bemessen ist. Die Kanüle weist eine Länge längs ihrer
Längsachse
L auf, die so bemessen ist, daß sie
durch den Patienten von der Haut bis zu einer Operationsstelle oder
einem Arbeitsraum hindurchgeht. In bestimmten Fällen kann der Arbeitsraum an
einen Wirbel oder eine Bandscheibe angrenzend sein oder sich im
Wirbelsäulenkanal
befinden.
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Ein
längliches
Betrachtungselement 50 ist innerhalb der Kanüle 20 angrenzend
an den Arbeitskanal 25 montierbar. Das Betrachtungselement 50 weist
ein erstes Ende 51, das mit einer Betrachtungsvorrichtung
verbunden werden kann, wie beispielsweise einem Okular oder einer
Kamera, und ein entgegengesetztes zweites Ende 52 auf,
das angrenzend an das distale Arbeitsende 21 der Kanüle 20 angeordnet
oder positionierbar ist. Das spezielle längliche Betrachtungselement 50 ist
für die
Erfindung nicht kritisch. Jedes geeignete Betrachtungselement wird
in Betracht gezogen, das einen optischen oder Bildübertragungskanal
schafft. Bei einer Ausführung umfaßt das längliche
Betrachtungselement 50 ein faseroptisches Sichtgerät 54 und
ein Objektiv 55 am zweiten Ende 52. Vorzugsweise
umfaßt
das faseroptische Sichtgerät
Beleuchtungsfasern und Bildübernagungsfasern
(nicht gezeigt). Alternativ kann das Betrachtungselement ein starres
Endoskop oder ein Endoskop mit einem lenkbaren oder biegbaren Ende sein.
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Ein
Vorteil der Erfindung ist, daß sie
eine Optik bereitstellt, die relativ zur Kanüle 20 beweglich ist. Weil
die Optik beweglich ist, ist es nicht erforderlich, einen fluidunterstützten Arbeitsraum
bereitzustellen. Die Optik kann entfernt, gereinigt und ausgewechselt werden,
während
die Kanüle
perkutan im Patienten über
dem Arbeitsraum positioniert ist. Jegliche Konfiguration, die gestattet,
daß die
Optik beweglich angrenzend an den Arbeitskanal 25 gehalten
wird, wird bei einem Beispiel in Betracht gezogen, das in den 1 bis 3 gezeigt
wird; eine Vorrichtung 30 ist für das Montieren des länglichen Betrachtungselementes 50 an
der Kanüle 20 vorhanden.
Vorzugsweise umfaßt
die Vorrichtung 30 ein Gehäuse 31, das am proximalen
Ende 22 der Kanüle 20 befestigt
werden kann. Die Öffnung 35 des
Arbeitskanals ist so bemessen, daß sie im wesentlichen dem zweiten Durchmesser
d2 des Arbeitskanals 25 entspricht,
um Geräte
aufzunehmen. Die Vorrichtung 30 umfaßt ein Gehäuse 31, das eine Öffnung 35 des
Arbeitskanals definiert, so angeordnet, daß eine Verbindung mit dem Arbeitskanal 25 hergestellt
wird, wenn die Vorrichtung 30 an der Kanüle 20 montiert
wird. Die Öffnung 35 des
Arbeitskanals ist so bemessen, daß sie Geräte dort hindurch für einen
Durchgang durch den Arbeitskanal 25 aufnimmt. Bei dem in 1 bis 3 gezeigten
Beispiel ist die Vorrichtung 30 so konfiguriert, daß sie das
Betrachtungselement 50 innerhalb des Arbeitskanals 25 montiert.
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Das
Gehäuse 31 definiert
ebenfalls eine Optikbohrung 60 angrenzend an die Öffnung 35 des
Arbeitskanals. Die Optikbohrung 60 weist eine Längsachse 1 auf,
die vorzugsweise im wesentlichen parallel zur Achse L der Kanüle und des
Arbeitskanals verläuft.
Die Optikbohrung 60 ist vorzugsweise so bemessen, daß das längliche
Betrachtungselement 50 dort hindurch entfernbar aufgenommen
wird. Die Vorrichtung 30 hält vorzugsweise das Betrachtungselement 50 für eine Bewegung
innerhalb der Optikbohrung 60 längs der Längsachse 1 der Bohrung 60,
damit das Objektiv 55 relativ zum distalen Arbeitsende 21 der
Kanüle 20 ausgezogen
oder zurückgezogen werden
kann. Das charakteristische Merkmal der Optik des Zurückziehens/Ausziehens
liefert einen Vorteil gegenüber
früheren
Endoskopen, weil es die Forderung nach einem Fluidarbeitsraum eliminiert.
Während
das Gerät 10 und
sein Betrachtungselement 50 leicht in einer Fluidumgebung
eingesetzt werden können,
ist das Fluid für
den Betrieb des Systems im Gegensatz zu früheren Systemen nicht wichtig.
Außerdem
waren viele frühere
Endoskope wegen ihrer großen
Durchmesser nicht für
einen Zugang zu bestimmten Bereichen geeignet. Beispielsweise konnten
frühere
Endoskope nicht einen Zugang zum Wirbelsäulenkanal zeigen. Der Zugang
zum Wirbelsäulenkanal
ist jedoch nicht durch den Durchmesser des Kanals oder der Kanüle begrenzt.
Die Kanüle 20 kann
im weichen Gewebe zurückgelassen
oder durch die Plättchen
gehalten werden, während
das zweite Ende 52 des länglichen Betrachtungselementes 50 in
den Wirbelsäulenkanal
zusammen mit irgendwelchen Wirbelsäuleninstrumenten transportiert werden
kann, die in den Arbeitskanal 25 eingesetzt wurden.
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Vorzugsweise
hält die
Vorrichtung 30 ebenfalls das Betrachtungselement 50 für die Drehung
innerhalb der Optikbohrung 60 um die Längsachse 1 der Bohrung 60.
Das Objektiv 55 des Betrachtungselementes 50 definiert
eine optische Achse A0. Wie bei vielen Endoskopen,
kann die optische Achse A0 unter einem Winkel
relativ zur Längsachse 1 der
Optikbohrung 60 versetzt sein. Dieses charakteristische
Merkmal gestattet, daß die
optische Achse A0 des Objektivs über ein
kegelförmiges
Sehfeld F für
eine größere Sichtbarkeit
des Arbeitsraumes geschwenkt wird. Die Vorrichtung 30 kann
außerdem
so konfiguriert sein, daß das
Betrachtungselement 50 relativ zur Kanüle 20 drehbar ist.
Bei diesem Beispiel ist das Gehäuse 31 relativ
zur Kanüle 20 drehbar,
so daß sich die
zweite Längsachse 1 der
Optikbohrung 60 um die Längsachse L des Arbeitskanals 25 dreht.
Die charakteristischen Merkmale der Drehbarkeit bei dieser Erfindung
gestatten die Visualisierung des gesamten Arbeitsraumes. Dieses
charakteristische Merkmal unterstützt ebenfalls die Vereinfachung
der chirurgischen Verfahrensweise, weil die Optik 50 und
die dazugehörenden
Zubehörteile
so bewegt werden können,
daß sie
für die
Hände des
Chirurgen und die Geräte,
die durch den Arbeitskanal hindurchgehen, nicht im Weg sind.
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Bei
einem Beispiel, das in 3 abgebildet wird, definiert
das Gehäuse 31 eine
Aufnahmeeinrichtungsbohrung 40 mit einem Innendurchmesser d1, der etwas größer ist als der Außendurchmesser D0 der Kanüle 20.
Bei dieser Konfiguration kann das proximale Ende 22 der
Kanüle 20 innerhalb
der Aufnahmeeinrichtungsbohrung 40 so aufgenommen werden,
daß sich
das Gehäuse 31 um
das proximale Ende 22 der Kanüle 20 drehen kann.
Wie in 3 gezeigt wird, umfaßt das Gehäuse 31 ebenfalls eine obere
Bohrung 41, die mit der Öffnung 35 des Arbeitskanals
und der Aufnahmeeinrichtungsbohrung 40 benachbart ist.
Bei einem Beispiel ist die Optikbohrung 60 innerhalb der
oberen Bohrung 41 des Gehäuses 31 angeordnet.
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In
einem Beispiel, das in 2 abgebildet wird, wird die
Optikbohrung 60 durch eine C-förmige Klammer 61 definiert,
die innerhalb der oberen Bohrung 41 angeordnet ist. Vorzugsweise
wird die C-förmige Klammer 61 aus
einem elastischen Material gebildet, und die Optikbohrung 60,
die durch die Klammer 61 definiert wird, weist einen Innendurchmesser D1 auf, der etwas kleiner ist als der Außendurchmesser
des länglichen
Betrachtungselementes 50. Wenn das Betrachtungselement 50 in
die Optikbohrung 60 gedrückt wird, biegt sie elastisch
die C-förmige
Klammer 61 durch. Die Elastizität der Klammer 61 liefert eine
Klemmkraft am Element 50, um es in der gewünschten
Position zu halten, während
sie dennoch gestattet, daß das
Element 50 neu positioniert wird. Alternativ kann die Optikbohrung 60 einen
Innendurchmesser aufweisen, der größer ist als der Außendurchmesser
des Betrachtungselementes. In diesem Fall kann das Betrachtungselement 50 außerhalb
des Gerätes 20 gehalten
werden, entweder manuell oder durch eine separate Haltevorrichtung.
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Vorzugsweise
liefert das Gerät 10 eine
Eingriffseinrichtung für
einen sicheren und dennoch drehbaren Eingriff der Vorrichtung 30 mit
der Kanüle 20.
Am meisten bevorzugt ist die Vorrichtung 30 so konfiguriert,
daß sie
mit einer normalen Kanüle 20 in Eingriff
kommt. Die Eingriffseinrichtung kann zwischen dem Gehäuse 31 und
der Kanüle 20 angeordnet
werden, wenn die Vorrichtung 30 am proximalen Ende 22 der
Kanüle 20 für das Bewirken
eines Klemmeingriffes zwischen dem Gehäuse 31 und der Kanüle 20 montiert
ist. Bei einem Beispiel, das in 3 abgebildet
wird, umfaßt
die Eingriffseinrichtung eine Anzahl von Nuten 32 innerhalb
der Aufnahmeeinrichtungsbohrung 40, und ein elastisches
Abdichtelement, wie beispielsweise ein Runddichtring (siehe 11),
ist in jeder Nut 32 angeordnet. Die Abdichtelemente oder
Runddichtringe, die zwischen dem Gehäuse 31 und dem Außendurchmesser
D0 der Kanüle 20 angeordnet sind,
sichern die Vorrichtung 30 drehbar an der Kanüle 20.
Die Runddichtringe liefern einen ausreichenden Widerstand gegen eine
Bewegung, um die Vorrichtung 30 in einer ausgewählten Position
an der Kanüle
zu halten. Bei einem weiteren Beispiel definiert das Gehäuse 31 eine Aufnahmeeinrichtungsbohrung 40,
die einen Innendurchmesser d1 aufweist,
der nur etwas größer ist
als der Außendurchmesser
D0 der Kanüle 20, so daß sich das
Gehäuse 31 ungehindert
um die Kanüle 20 drehen
kann.
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Der
Arbeitskanal 25 und die Öffnung 35 des Arbeitskanals
sind beide so bemessen, daß sie
ein Gerät
oder ein Instrument dort hindurch aufnehmen können. Vorzugsweise weist die Öffnung 35 für den Arbeitskanal
des Gehäuses 31 einen
Durchmesser Dw auf, der im wesentlichen
gleich dem Innendurchmesser d2 des Arbeitskanals 25 ist,
so daß der
wirksame Durchmesser des Arbeitskanals nicht durch die Vorrichtung 30 verringert
wird. Diese Konfiguration liefert eine maximale Größe des Raumes
für das
Einsetzen der Geräte
in den Arbeitskanal 25. Die vorliegende Erfindung ist vorteilhaft,
weil normale mikrochirurgische Wirbelsäulengeräte in den Arbeitskanal eingesetzt
und gehandhabt werden können,
um eine chirurgische Verfahrensweise durchzuführen. Das ist besonders vorteilhaft,
weil der Arbeitskanal 25 gleichzeitig eine Vielzahl von
beweglichen Instrumenten aufnehmen wird. Kein anderes bekanntes Gerät nach dem
bisherigen Stand der Technik weist einen Arbeitskanal auf, der mehr
als ein bewegliches Instrument auf einmal durch eine einzelne Öffnung aufnimmt.
Daher kann entsprechend diesem Beispiel eine gesamte perkutane chirurgische
Verfahrensweise durch den Arbeitskanal 25 des Gerätes 10 unter direkter
Visualisierung bei Verwendung des innerhalb der Optikbohrung 60 angeordneten
Betrachtungselementes 50 durchgeführt werden.
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Die
Bauteile des Gerätes 10 sind
in der Konfiguration zylindrisch. Mit anderen Worten, die Kanüle 20,
der Arbeitskanal 25 und die Vorrichtung 30 weisen
entsprechende zylindrische Konfigurationen auf, die die verschiedenen
Durchmesser D1, D0,
Dw und d2 liefern.
In Übereinstimmung
mit anderen Ausführungen,
die als Teil der Erfindung in Betracht gezogen werden, können diese
Durchmesser nichtkreisförmige
innere und äußere Abmessungen
sein, wie beispielsweise oval- oder quadratförmig. Beispielsweise würde eine
Kanüle 20,
die zu einem quadratischen Querschnitt abgewandelt wurde, wie es
beispielsweise in 37 veranschaulicht wird, dennoch
einen großen
Arbeitskanal bereitstellen, wie beispielsweise den Arbeitskanal 25.
Bei einer weiteren Ausführung ist
der Querschnitt oval, wie beispielsweise der, der in 36 veranschaulicht
wird.
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Gleichfalls
würde eine
entsprechende Vorrichtung 30 mit einem quadratischen Querschnitt ebenfalls
eine große Öffnung Dw des Arbeitskanals bereitstellen. Im Fall
der nichtkreisförmigen
Konfigurationen wäre
die Vorrichtung 30 in Übereinstimmung mit
der vorliegenden Ausführung
nicht in der Lage, sich um den Umfang der Kanüle 20 herum zu drehen, wie
es bei kreisförmigen
Konfigurationen gestattet wird. Andererseits werden sogar die nichtkreisförmigen Konfigurationen
eine axiale Bewegung des optischen Betrachtungselementes und eine
Drehung des Betrachtungselementes um seine eigene Achse gestatten,
wie es hierin vollständiger
dargelegt wird.
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Die
Kanüle 20 kann
durch ein gleiches Gerät ersetzt
werden, das einen großen
Arbeitskanal 25 aufrechterhalten kann. Beispielsweise kann
die Kanüle 20 durch
eine expandierende Kanüle
oder Dilatorvorrichtung ersetzt werden. Bei einem spezifischen Beispiel
kann die Vorrichtung ein spiralförmig gewickelter
Schlauch sein, der abgewickelt oder expandiert wird, um die Arbeitskanalabmessung
zu liefern. Alternativ können
mehrere Gewebedilatoren, wie beispielsweise Spiegel, expandiert
werden, um einen Arbeitsraum zu schaffen. Bei diesen Konfigurationen
kann die Vorrichtung 30 dennoch verwendet werden, um das
optische Betrachtungselement 50 zu halten, sobald der expandierbare
Dilator oder Geweberetraktor seine volle Arbeitskanalabmessung erreicht.
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Obgleich
normale mikrochirurgische Instrumente beim vorliegenden Beispiel
verwendet werden können,
betrachtet dieses Beispiel ebenfalls bestimmte neuartige Geräte, die
einen Nutzen daraus ziehen und die Vorteile der Erfindung vergrößern.
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Entsprechend
einem Beispiel wird ein Geweberetraktor 70 bereitgestellt,
wie er in 4 bis 6 abgebildet
wird. Der Retraktor 70 kann entfernbar und drehbar durch
den Arbeitskanal 25 und die Öffnung 35 des Arbeitskanals
des Gerätes 10 eingesetzt werden.
Der Geweberetraktor 70 umfaßt ein Arbeitsende 75,
das so konfiguriert ist, daß es
atraumatisch Gewebe verdrängt,
während
der Retraktor 70 durch das Gewebe gehandhabt wird, und
einen Körper 76 mit
einem proximalen ersten Ende 77 und einem distalen zweiten Ende 78.
Das zweite Ende 78 kann zusammenhängend mit dem Arbeitsende 75 sein,
das vorzugsweise ein abgestumpftes gebogenes Ende 82 aufweist.
Außerdem
wird das Arbeitsende 75 ebenfalls vorzugsweise vom Körper 76 weg
gebogen oder gekrümmt,
wie in 4 gezeigt wird. Der Körper 76 ist so bemessen,
daß er
drehbar innerhalb der Kanüle 20 aufgenommen
wird, und er weist eine Länge B
vom ersten Ende 77 zum zweiten Ende 78 auf, die ausreichend
ist, so daß sich
das erste Ende 77 und das Arbeitsende 75 beide
außerhalb
der Kanüle 20 erstrecken
können,
wenn der Körper 76 innerhalb
der Kanüle 20 ist.
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Dieses
Beispiel betrachtet irgendeinen geeigneten Retraktor füreine Verwendung
durch den Arbeitskanal 25. Jedoch werden Retraktoren bevorzugt,
wie beispielsweise der Retraktor 70, der in 4 bis 6 abgebildet
wird, bei denen der Körper 76 eine
gebogene Platte 84 umfaßt, die so konfiguriert ist,
daß sie
sich an die innere zylindrische Fläche 26 der Kanüle anpaßt, ohne
daß sie
im wesentlichen den Arbeitskanal 25 blockiert. Die gebogene Platte 84 weist
eine konvexe Fläche 80 und
eine entgegengesetzte konkave Fläche 81 auf.
Bei einem Beispiel umfaßt
die gebogene Platte 84 einen ersten Plattenabschnitt 85,
der eine erste konvexe Fläche 80 und
eine entgegengesetzte erste konkave Fläche 81 definiert.
Ein zweiter Plattenabschnitt 86 ist zusammenhängend mit
dem ersten Plattenabschnitt 85 ausgebildet und zwischen
dem ersten Plattenabschnitt 85 und dem Arbeitsende 75 angeordnet.
Der zweite Plattenabschnitt 86 definiert eine zweite konvexe
Fläche
(nicht gezeigt) und eine entgegengesetzte zweite konkave Fläche 81'. Sowohl der
erste Plattenabschnitt 85 als auch der zweite Plattenabschnitt 86 umfassen
entgegengesetzte Ränder 90, die
sich im wesentlichen parallel zur Länge B des Körpers 76 erstrecken.
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Vorzugsweise
grenzt die gebogene Platte 84 einen Bogen A1 zwischen
den entgegengesetzten Rändern 90 von
mindestens 200 Grad ab, und am meisten bevorzugt von 270 Grad. Bei
einer spezifischen Ausführung
grenzt der zweite Plattenabschnitt 86 und speziell die
zweite konkave Fläche 81' einen Winkel
ab, der entlang der Länge
des Retraktors kleiner wird. Daher grenzt bei einem Beispiel die
zweite konkave Fläche 81' einen Winkel
von etwa 200 Grad angrenzend an den ersten Plattenabschnitt 85 ab, der
zu einem Winkel von weniger als etwa 10 Grad am Ende 78 abnimmt.
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Ein
alternatives Beispiel eines Geweberetraktors wird in 7 bis 8 abgebildet.
Dieser Retraktor 100 weist einen Körper 106 auf, der
einen ersten Plattenabschnitt 115 umfaßt, der eine erste konvexe
Fläche 110 und
eine entgegengesetzte erste konkave Fläche 111 definiert,
und umfaßt
erste entgegengesetzte Ränder 120,
die sich im wesentlichen parallel zur Länge B des Körpers 106 erstrecken.
Der erste Plattenabschnitt 115 grenzt einen ersten Bogen
A2 zwischen den ersten entgegengesetzten
Rändern 120 ab.
Der Retraktorkörper 106 umfaßt ebenfalls
einen zweiten Plattenabschnitt 116, der mit dem ersten
Plattenabschnitt 115 zusammenhängend ist und zwischen dem
ersten Plattenabschnitt 115 und einem Arbeitsende 105 angeordnet ist.
Der zweite Plattenabschnitt 116 definiert eine zweite konvexe
Fläche 110' und eine entgegengesetzte
zweite konkave Fläche 111' und umfaßt zweite entgegengesetzte
Ränder 120', die sich im
wesentlichen parallel zur Länge
B erstrecken. Der zweite Plattenabschnitt 116 grenzt einen
zweiten Bogen A3 zwischen den zweiten entgegengesetzten
Rändern 120' ab, der vom
ersten Bogen A2 bei dieser Ausführung abweichend
ist. Vorzugsweise grenzt der erste Bogen A2 einen
Winkel von weniger als 180 Grad ab, und der zweite Bogen A3 grenzt einen Winkel von mehr als 180 Grad
ab. Am meisten bevorzugt grenzt der erste Bogen A2 einen
Winkel von etwa 90 Grad ab, und der zweite Bogen A3 grenzt
einen Winkel von etwa 270 Grad ab.
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Die
Retraktoren können
mit einer Einrichtung für
einen Eingriff der Retraktoren 70, 100 innerhalb des
Arbeitskanals 25 der Kanüle 20 versehen sein. Beispielsweise
kann die konvexe Fläche 80, 110 so konfiguriert
sein, daß sie
einen Durchmesser aufweist, der größer ist als der Durchmesser
D1 der inneren zylindrischen Fläche 26 der
Kanüle 20.
In jenem Fall kann der Körper 76, 106 aus
einem elastischen Material gebildet werden, das verformbar ist, damit
es in die Kanüle 20 eingesetzt
werden kann, so daß die
konvexe Fläche 80, 110 mit
der inneren zylindrischen Fläche 26 der
Kanüle 20 in
Berührung
ist. Wenn der Körper 76, 106 geformt
wird, übt
er eine nach außen
gerichtete Kraft gegen die Fläche 26 aus,
um den Retraktor in seiner ausgewählten Position reibschlüssig zu
halten.
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Die
bevorzugten Bauteile sind so konfiguriert, daß mehrere Geräte und Instrumente
innerhalb des Arbeitskanals 25 der Kanüle 20 aufgenommen und
gehandhabt werden können.
Die Bauteile sind ebenfalls so konfiguriert, daß mehr als ein Chirurg die Instrumente
durch den Arbeitskanal 25 der Kanüle 20 zu einem Zeitpunkt
handhaben kann. Beispielsweise kann ein Chirurg den Retraktor handhaben,
während ein
anderer Chirurg in einen Knochen bohrt. Die Biegung des Körpers 76, 106 der
Retraktoren 70, 100 stellt mehr Arbeitsraum zur
Verfügung
und vergrößert die
Sichtbarkeit. Ein weiteres charakteristisches Merkmal ist, daß die lange
Achse des Bauteils im Arbeitskanal 25 angeordnet werden
kann, während eine
Biegung im Griffabschnitt die Hände
vom Kanal 25 weghält,
so daß mehr
als ein Chirurg im Kanal 25 arbeiten kann und mehr Geräte im Kanal 25 angeordnet
werden können.
Die in 4 bis 8 gezeigten Retraktoren weisen
jeweils einen Arm 71, 101 auf, der am proximalen
ersten Ende 77, 107 des Körpers 76, 106 angebracht
ist. Vorzugsweise, wie es in 4 bis 8 gezeigt
wird, befindet sich der Arm 71, 101 unter einem
Winkel α von
etwa 90 Grad, so daß der
Arm 71, 101 im wesentlichen senkrecht zur Länge L des
Körpers 76, 106 verläuft. Vorzugsweise weist
der Arm 71, 101 eine Grifffläche 72, 102 auf,
um die Handhabung des Retraktors 70, 100 zu erleichtern.
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Das
vorliegende Beispiel liefert ebenfalls Gewebedilatoren, die beim
Gerät 10 verwendbar
sind. Jeder Dilator, der in einen Arbeitskanal 25 der Kanüle 20 eingesetzt
werden kann, wird in Betracht gezogen; jedoch wird ein bevorzugter
Dilator in 9 abgebildet. Ein Dilator 130 umfaßt vorzugsweise
eine hohle Hülse 135,
die einen Kanal 131 definiert. Der Kanal 131 gestattet,
daß der
Dilator 130 über
einem Führungsdraht
(nicht gezeigt) oder anderen Dilatoren angeordnet wird. Die hohle
Hülse 135 weist
ein Arbeitsende 136, das eine erste Öffnung 132 in Verbindung
mit dem Kanal 131 definiert, und ein entgegengesetztes
Ende 137 auf, das eine zweite Öffnung 133 definiert.
Das Arbeitsende 136 verläuft kegelförmig zu einem kegelförmigen Ende 138,
um Gewebe atraumatisch zu verdrängen.
Vorzugsweise ist ein Griffabschnitt 140 auf der Außenfläche 141 der
Hülse 135 angrenzend
an das entgegengesetzte Ende 137 vorhanden. In einem Beispiel
wird der Griffabschnitt 140 durch eine Vielzahl von Ringnuten 142 definiert, die
in der Außenfläche 141 definiert
werden. Die Nuten 142 sind für ein manuelles Erfassen des
Dilators 130 konfiguriert, um den Dilator 130 durch
das Gewebe zu handhaben. Vorzugsweise sind die Nuten 142 teilweise
zylindrisch. In der in 9 gezeigten Ausführung umfaßt der Griffabschnitt 140 eine
Anzahl von peripheren Abflachungen 143 angrenzend an jede
der Ringnuten 142. Die Nuten 142 weisen eine erste
Breite W1 entlang der Länge der Hülse auf, und die Abflachungen 143 weisen
eine zweite Breite W2 entlang der Länge auf.
Vorzugsweise sind die erste und die zweite Breite W1 und
W2 im wesentlichen gleich.
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Die
vorliegende Erfindung zeigt eine Anwendung bei einem breiten Bereich
von chirurgischen Verfahrensweisen und insbesondere Wirbelsäulenverfahrensweisen,
wie beispielsweise der Laminotomie, Laminektomie, Voramenotomie,
Facetectomie und Discectomie. Frühere
chirurgische Techniken für eine
jede dieser Verfahrensweisen entwickelten sich von einer massiv
invasiven offenen Chirurgie zu minimal invasiven Techniken, die
durch die Patente von Kambin und Shapiro repräsentiert werden. Bei einer jeden
dieser minimal invasiven Techniken sind jedoch mehrere Eingänge in den
Patienten erforderlich. Außerdem
werden die meisten der früheren
minimal invasiven Techniken leicht nur für eine posterolaterale Herangehensweise
an die Wirbelsäule
angepaßt.
Die Geräte
und Instrumente der vorliegenden Erfindung zeigen eine Anwendung
bei einer chirurgischen Technik der Erfindung, die gestattet, daß eine jede
dieser mehreren Arten von chirurgischen Verfahrensweisen über einen
einzelnen Arbeitskanal durchgeführt
wird. Diese Erfindung kann ebenfalls bei jedem beliebigen Herangehen
und in anderen Bereichen neben der Wirbelsäule zur Anwendung gebracht
werden. Beispielsweise zieht die Erfindung eine Vorrichtung in Betracht,
die in geeigneter Weise für
eine Anwendung in der transnasalen, transphenoidalen und Hypophysechirurgie
bemessen wird.
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Die
Schritte einer chirurgischen Wirbelsäulenverfahrensweise werden
in 10 abgebildet. Wie leicht aus jedem
der abgebildeten Schritte (a) bis (i) ersehen werden kann, gestattet
das vorliegende Beispiel ein im wesentlichen Mittellinien- oder
mediales posteriores Herangehen an die Wirbelsäule. Natürlich wird verstanden, daß viele
der folgenden chirurgischen Schritte auf der Basis von anderen Herangehensweisen
an die Wirbelsäule
durchgeführt
werden können,
wie beispielsweise posterolaterale und anteriore. Bei einem ersten
Schritt der Technik kann ein Führungsdraht 150 durch
die Haut und das Gewebe in die Plättchen M eines Wirbelkörpers V
transportiert werden. Vorzugsweise wird ein kleiner Schnitt in der
Haut vorgenommen, um das Eindringen des Führungsdrahtes durch die Haut
zu erleichtern. Außerdem
wird am meisten bevorzugt der Führungsdraht,
der ein K-Draht sein kann, unter einer röntgen- oder bildgeführten Steuerung
eingesetzt, um seine richtige Positionierung innerhalb der Plättchen M
des Wirbelkörpers
V festzustellen. Es wird natürlich
verstanden, daß der
Führungsdraht 150 an im
wesentlichen jeder Stelle in der Wirbelsäule und in irgendeinem Abschnitt
eines Wirbels V positioniert werden kann. Das Positionieren des
Führungsdrahtes
hängt von
der chirurgischen Verfahrensweise ab, die durch die Arbeitskanalkanüle der vorliegenden Erfindung
durchgeführt
werden soll. Vorzugsweise wird der Führungsdraht 150 fest
im Wirbelknochen verankert, wobei er mittels eines Holzhammers angetippt
wird, wenn erforderlich.
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Bei
den anschließenden
Schritten des Verfahrens wird eine Reihe von Gewebedilatoren über den
Führungsdraht 150 transportiert,
wie in den Schritten (b) bis (d) in 10 dargestellt
wird. Alternativ können
die Dilatoren durch den Schnitt ohne die Hilfe eines Führungsdrahtes
transportiert werden, gefolgt vom stumpfen Sezieren der darunterliegenden
Gewebe. Bei der spezifischen veranschaulichten Ausführung wird
eine Reihe von aufeinanderfolgenden größeren Dilatoren 151, 152 und 153 konzentrisch übereinander
und über
dem Führungsdraht 150 angeordnet
und in den Körper
transportiert, um die perispinalen weichen Gewebe aufeinanderfolgend aufzuweiten.
Am meisten bevorzugt sind die Gewebedilatoren von der in 9 der
vorliegenden Anmeldung gezeigten Ausführung. Bei einem spezifischen Beispiel
weisen die Dilatoren fortlaufend größere Durchmesser auf, die sich
von 5 mm bis 9 mm bis 12,5 mm für
den größten Dilator
bewegen. Weitere Dilatorgrößen werden
in Abhängigkeit
vom anatomischen Herangehen und von der gewünschten Größe des Arbeitskanals in Betracht
gezogen.
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Beim
nächsten
Schritt der veranschaulichten Technik wird die Arbeitskanalkanüle 20 über den größten Dilator 153 transportiert,
wie im Schritt (e) gezeigt wird, und die Dilatoren und der Führungsdraht 150 werden
entfernt, wie es im Schritt (f) gezeigt wird. Vorzugsweise weist
die Arbeitskanalkanüle 20 einen
Innendurchmesser D1 von 12,7 mm auf, so
daß sie
leicht über
den Außendurchmesser
des großen
Dilators 153 von 12,5 mm transportiert werden kann. Größere Arbeitskanalkanülen werden
in Abhängigkeit
vom anatomischen Bereich und der chirurgischen Verfahrensweise in
Betracht gezogen.
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Mit
der Kanüle 20 in
Position wird ein Arbeitskanal zwischen der Haut des Patienten zu
einem Arbeitsraum benachbart der Wirbelsäule gebildet. Es wird verstanden,
daß die
Länge der
Kanüle 20 durch die
spezielle durchzuführende
chirurgische Operation und die Anatomie bestimmt wird, die den Arbeitsraum
umgibt. Beispielsweise erfordert in der lumbalen Wirbelsäule der
Abstand zwischen den Plättchen M
eines Wirbels V zur Haut des Patienten eine längere Kanüle 20 als eine gleiche
Verfahrensweise, die in der Halswirbelsäule durchgeführt wird,
wo der Wirbelkörper
näher an
der Haut ist. Bei einem spezifischen Beispiel, bei dem die Kanüle 20 in
einer lumbalen Discectomie-Verfahrensweise verwendet wird, weist
die Kanüle
eine Länge
von 87 mm auf, obgleich sich im allgemeinen nur etwa die Hälfte der
Länge der
Kanüle
im Patienten während
der Verfahrensweise befindet.
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In Übereinstimmung
mit der gegenwärtigen chirurgischen
Technik wird die Arbeitskanalkanüle 20 mindestens
anfangs nur durch das weiche Gwebe und die Haut des Patienten gehalten.
Daher kann in einem Aspekt des bevorzugten Beispiels die Kanüle 20 eine
Montagehalterung 27 umfassen, die an der Außenfläche der
Kanüle
befestigt ist (10(F), 11).
Diese Montagehalterung 27 kann an einem elastischen Haltearm 160 befestigt
werden, der eine bekannte Konstruktion aufweisen kann. Vorzugsweise
wird der elastische Haltearm 160 mit der Halterung 27 mittels
einer Schraube und einer Flügelmutter 161 in
Eingriff gebracht, wie in 10(i) und
detaillierter in 11 gezeigt wird, obgleich andere
Befestigungselemente ebenfalls in Betracht gezogen werden. Dieser
elastische Arm 160 kann am Operationstisch montiert und
leicht in eine unbewegliche Position reguliert werden, um eine feste
Halterung für die
Kanüle 20 bereitzustellen.
Der elastische Arm 160 wird bevorzugt, so daß er je
nach Forderung profiliert werden kann, damit er von der Operationsstelle weg
bleibt, und um den Chirurgen einen angemessenen Platz zu gewähren, um
die Vielzahl der Geräte
zu handhaben, die während
der Verfahrensweise verwendet würde.
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Wieder
mit Bezugnahme auf 10 kann, sobald
die Kanüle 20 im
Patienten angeordnet ist, die Vorrichtung 30 über dem
proximalen Ende der Kanüle 20 in
Eingriff gebracht werden. Die Vorrichtung 30, wie sie in 2 und 3 gezeigt
wird, und wie sie vorangehend beschrieben wird, liefert eine Optikbohrung 60 für das Aufnehmen
eines länglichen
Betrachtungselementes, wie beispielsweise des Elementes 50,
wie im Schritt (h) gezeigt wird. Das Betrachtungselement 50 wird
in die Vorrichtung 30 transportiert und durch die Optikbohrung 60 gehalten
(2). Bei einem spezifischen Beispiel ist das Element 50 am meisten
bevorzugt ein faseroptisches Sichtgerät, obgleich ein Stab-Objektiv-Sichtgerät, ein „Chip on
a stick"- oder andere
Sichtgeräte
genutzt werden können.
Beim letzten Schritt (i) der in 10 gezeigten Verfahrensweise
wird der elastische Arm 160 an der Halterung 27 montiert,
um die Kanüle 20 zu
halten, die wiederum das optische Betrachtungselement 50 hält. Diese
letzte Position des Schrittes (i) in 10 wird
detaillierter in 11 gezeigt. Das Betrachtungselement 50 kann
eine Vielzahl von Ausführungen
aufweisen, einschließlich
eines starren Endoskopes oder eines elastischen und lenkbaren Sichtgerätes.
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Mit
dem Betrachtungselement oder Sichtgerät 50, das durch die
Vorrichtung 30 gehalten wird, kann der Chirurg den Bereich
unterhalb des Arbeitskanals 25 der Kanüle 20 direkt visualisieren.
Der Chirurg kann das Betrachtungselement 50 innerhalb des Arbeitskanals 25 oder über das
distale Ende der Kanüle
hinaus in den Arbeitsraum hinein ungehindert handhaben. Im Fall
eines Sichtgerätes
mit lenkbarem Ende kann das zweite Ende 52 des Betrachtungselementes 50,
das das Objektiv 55 trägt,
in verschiedene Positionen gehandhabt werden, wie es beispielsweise
in 11 gezeigt wird. Bei im wesentlichen jeder Ausführung des
Betrachtungselementes wird die Handhabung und Positionierung des
Sichtgerätes nicht
durch die durchzuführende
Verfahrensweise begrenzt. Beispielsweise kann im Fall einer Laminotomie,
Laminektomie, Foramenotomie oder Facetectomie eine Vielzahl von
Rongeuren, Küretten
und Trephinen durch die Öffnung 35 des
Arbeitskanals (siehe 2) und durch den Arbeitskanal 25 der
Kanüle 20 (siehe 11)
in den Arbeitsraum hineingebracht werden. Es wird verstanden, daß diese
verschiedenen Geräte
und Instrumente so konstruiert sind, daß sie durch den Arbeitskanal
passen. Beispielsweise kann bei einem spezifischen Beispiel der Arbeitskanal 25 durch
die Kanüle 20 einen
maximalen Durchmesser d2 von 12,7 mm aufweisen.
Das Betrachtungselement 50, das sich in den Arbeitskanal 25 erstreckt,
zeigt jedoch einen wirksamen Durchmesser von etwa 8 mm bei der spezifischen
veranschaulichten Ausführung,
obgleich ein angemessener Raum innerhalb des Arbeitskanals 25 um
das Betrachtungselement 50 bereitgestellt wird, um einen großen Bewegungsbereich
des Gerätes
oder Instrumentes innerhalb des Arbeitskanals zu gestatten. Die vorliegende
Erfindung ist nicht auf spezielle Größen für den Arbeitskanal und den
effektiven Durchmesser begrenzt, da die Abmessungen der Bauteile
von der Anatomie der Operationsstelle und der Art der durchzuführenden
Verfahrensweise abhängig
sein werden.
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Vorzugsweise
ist jedes der Geräte
und Instrumente, die bei der Arbeitskanalkanüle 20 verwendet werden,
so konstruiert, daß die
Behinderung der Visualisierung des Chirurgen vom und der Zugang zum
Arbeitsraum am distalen Ende der Arbeitskanalkanüle minimiert werden. Gleichfalls
sind die Instrumente und Geräte
so konstruiert, daß ihre
Betätigungsenden,
die vom Chirurgen gehandhabt werden, aus der Arbeitskanalkanüle 20 verlagert
werden. Ein derartiges Beispiel ist der in 4 bis 8 gezeigte
Geweberetraktor. Bei diesen Retraktoren sind die Griffe, die manuell
vom Chirurgen erfaßt
werden, um einen Winkel von etwa 90 Grad relativ zur Längsachse
des Gerätes
selbst versetzt.
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Die
chirurgischen Verfahrensweisen, die durch die Arbeitskanalkanüle 20 und
innerhalb des Arbeitsraumes am distalen Ende der Kanüle durchgeführt werden,
werden „trocken" durchgeführt – d. h.,
ohne die Verwendung von Irrigationsfluid. Bei früheren chirurgischen Techniken
wird der Arbeitsraum an der Operationsstelle mit Fluid gefüllt, um
den Arbeitsraum aufrechtzuerhalten, und um bei der Benutzung der
Visualisierungsoptik behilflich zu sein. Bei diesen früheren Systemen
wurde die Visualisierungsoptik jedoch innerhalb des Endoskops fixiert.
Im Gegensatz dazu gestattet das Gerät 10 des vorliegenden
Beispiels einen breiten Bewegungsbereich für das Betrachtungselement 50,
so daß das
Objektiv 55 vollständig
innerhalb des Arbeitskanals 25 der Kanüle 20 zurückgezogen
werden kann, um es vor einer Berührung
mit dem perispinalen Gewebe oder Blut zu schützen, das an der Operationsstelle
gebildet werden kann.
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Da
das Betrachtungselement 50 außerdem entfernbar und auswechselbar
ist, kann das Element 50 vollständig aus der Vorrichtung 30 herausgenommen
werden, so daß das
Objektiv 55 gereinigt werden kann, wonach das Betrachtungselement 50 wieder
in die Vorrichtung eingesetzt und zum Arbeitsraum zurück transportiert
werden kann. Unter diesen Umständen
ist dann die Notwendigkeit der Irrigation weniger kritisch. Dieses
charakteristische Merkmal kann von besonderem Wert sein, wenn Schnittoperationen
mittels einer Kleinbohrmaschine durchgeführt werden. Es wurde bei früheren chirurgischen
Verfahrensweisen ermittelt, daß die
Benutzung einer Kleinbohrmaschine in einer Fluidumgebung eine Turbulenz
oder Kavernenbildung des Fluids hervorrufen kann. Diese Turbulenz
kann vollständig
den Blick des Chirurgen auf die Operationsstelle verdecken, zumindestens
während
die Bohrmaschine betätigt
wird. Bei der vorliegenden Eerfindung gestattet die trockene Umgebung
eine kontinuierliche Betrachtung der Funktion der Kleinbohrmaschine,
so daß der
Chirurg schnell und wirksam die notwendigen Schnittverfahrensweisen
durchführen
kann.
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Während das
vorliegende Beispiel dem Chirurgen gestattet, chirurgische Verfahrensweisen
im Arbeitsraum in einer trockenen Umgebung durchzuführen, kann
eine Irrigation separat durch den Arbeitskanal 25 bewirkt
werden. Alternativ kann das Betrachtungsgerät 50 selbst einen
Schlauch 54 umfassen, der durch den Fitting 53 gehalten
wird, durch den eine mäßige Menge
an Fluid bereitgestellt werden kann, um den Visualisierungsraum
frei zu halten. Außerdem
wird während
der Discectomie die Aspiration des herausgeschnittenen Gewebes bevorzugt, und
die Irrigation wird häufig
ein schnelles Entfernen dieses Gewebes unterstützen. Daher können ebenfalls
separate Irrigations- und Aspirationselemente durch den Arbeitskanal 25 eingesetzt
werden, wie es durch die Verfahrensweise erforderlich ist.
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Wenn
es erforderlich ist, kann die Aspiration direkt durch den Arbeitskanal 25 der
Kanüle 20 durchgeführt werden.
Bei einer spezifischen Ausführung
wird eine Aspirationskappe 165 bereitgestellt, wie in 11 und 12 gezeigt
wird. Die Kappe 165 umfaßt einen Körper 166, der eine
Paßbohrung 167 definiert,
die einen Innendurchmesser db aufweist,
der größer ist
als der Außendurchmesser
Dh des Gehäuses 31 des Fittings 30.
Eine Geräteöffnung 168 ist
in Verbindung mit der Paßbohrung 167 vorhanden.
Wenn die Aspirationskappe 165 über dem Gehäuse 31 montiert ist,
wie in 11 gezeigt wird, steht die Geräteöffnung 168 direkt
mit der oberen Bohrung 41 in Verbindung und liefert die
gleichen Eintrittsmöglichkeiten
wie die Öffnung 35 des
Arbeitskanals des Gehäuses 31.
Die Aspirationskappe 165 ist ebenfalls mit einer Schlauchaufnahmeeinrichtungsbohrung 169 versehen,
die die Paßbohrung 167 schneidet.
Die Aufnahmeeinrichtungsbohrung 169 ist so konfiguriert,
daß sie
einen Aspirationsschlauch aufnimmt, durch den ein Vakuum oder eine Saugwirkung
angewandt wird. In bestimmten Fällen kann
die Geräteöffnung 168 abgedeckt
werden, während
eine Saugwirkung durch die Geräteaufnahmeeinrichtungsbohrung 169 und
die Paßbohrung 167 und
schließlich
durch den Arbeitskanal 25 angewandt wird. Das Abdecken
der Öffnung 168 kann
die Aspirationswirkung durch den Arbeitskanal optimieren.
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Wenden
wir uns wiederum der chirurgischen Technik zu, so kann, sobald die
Arbeitskanalkanüle 20 und
die Optik 50 in Position sind, wie es in 10 Schritt
(i) und 11 abgebildet wird, das paraspinale
Gewebe bei Verwendung von Instrumenten zurückgezogen werden, wie es vorangehend
beschrieben wird, und eine Laminektomie kann bei Verwendung von
verschiedenen Rongeuren, Küretten
und Bohrmaschinen durchgeführt
werden. Wenn es erforderlich ist, kann die Kanüle 20 winkelig sein,
um einen größeren Bereich
für das
Entfernen von Knochen zu gestatten, was für einen Zugang zu anderen Abschnitten
der Wirbelsäulenanatomie
erforderlich sein kann. In bestimmten Fällen kann ein Zugang zum Wirbelsäulenkanal
und den posterioren medialen Aspekten des Bandscheibenannulus das
Schneiden eines Teils des Wirbelknochens erfordern, der größer ist
als der Innendurchmesser des Arbeitskanals 25. Daher kann
eine gewisse Handhabung der Kanüle 20 erforderlich
sein, um das Entfernen eines größeren Teils
des Knochens zu gestatten. Bei anderen Operationen können Mehrebenen-Laminektomien
oder Foramenotomien erforderlich sein. In diesem Fall können diese
Mehrebenen-Verfahrensweisen durch sequentielles Einsetzen der Arbeitskanalkanüle 20 durch
mehrere kleine Hautschnitte längs
der Wirbelsäulenmittellinie
durchgeführt
werden. Alternativ können
mehrere Arbeitskanalkanülen 20 in
jedem der kleinen Hautschnitte angeordnet werden, um Mehrebenen-Verfahrensweisen
für das
Entfernen von Knochen durchzuführen.
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Wiederum
in Übereinstimmung
mit der bevorzugten veranschaulichten chirurgischen Technik wird
eine Öffnung
in die Plättchen
M des Wirbels V geschnitten, was einen direkten visuellen Zugang zum
Wirbelkanal selbst bewirkt. Wenn es erforderlich ist, kann das Gewebe,
das die Wirbelsäulennervenwurzel
umgibt, bei Benutzung von mikrochirurgischen Messern und Küretten entfernt
werden. Sobald die Wirbelsäulennervenwurzel
freigelegt ist, kann ein Retraktor, wie beispielsweise die in 4 bis 8 gezeigten
Retraktoren, verwendet werden, um die Nervenwurzel sanft nach außerhalb
des Arbeitsraumes zu bewegen und dort zu halten. In einem bedeutenden
Aspekt der zwei Retraktoren 70, 100 paßt sich
der Abschnitt des Retraktors, der durch den Arbeitskanal 25 hindurchgeht,
im allgemeinen an die Innenfläche
der Kanüle 20 so
an, daß der
Arbeitskanal 25 nicht durch das Retraktorgerät unterbrochen wird.
Genau gesagt, der wirksame Durchmesser innerhalb des Arbeitskanals 25 wird
nur um die Dicke der gebogenen Platten 84, 114 der
Retraktoren 70, 100 verringert. Bei einem spezifischen
Beispiel beträgt
diese Dicke etwa 0,3 mm, so daß man
sehen kann, daß die
Geweberetraktoren nicht in bedeutendem Maß den Raum verringern, der
im Arbeitskanal 25 für
das Einsetzen weiterer Geräte
und Instrumente verfügbar
ist.
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Mit
dem Geweberetraktor an Ort und Stelle innerhalb des Arbeitskanals 25 kann
Knochen innerhalb des Wirbelsäulenkanals,
wie er beispielsweise bei einer aufgeplatzten Fraktur vorkommen
kann, mit einer Kürette
oder einer Hochleistungsbohrmaschine entfernt werden. Alternativ
kann der gebrochene Knochen wieder in den Wirbelkörper mit
einem Knochenimpaktor impaktiert werden. An dieser Stelle, wenn
die durchzuführende
Wirbelsäulenverfahrensweise
das Entfernen von epiduralen Wirbelsäulentumoren umfaßt, können die
Tumore bei Verwendung verschiedener mikrochirurgischer Instrumente
herausgeschnitten werden. Bei anderen Verfahrensweisen kann die
Dura geöffnet
werden, und an die intradurale Pathologie kann man mit mikrochirurgischen Instrumenten
herangehen, die durch die Arbeitskanalkanüle 20 hindurchgehen.
In Übereinstimmung mit
der spezifischen veranschaulichten Technik können die posterioren medialen
Bandscheibenvorfälle bei
zurückgezogener
Nervenwurzel leicht direkt an der Bruchstelle herausgeschnitten
werden.
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Bei
einem weiteren Beispiel wird eine Arbeitskanalkanüle, wie
beispielsweise eine Kanüle 20, mit
einer Vorrichtung 170 für
das Halten der Optik und der Irrigations/Aspirationsbauteile bereitgestellt. In Übereinstimmung
mit diesem Beispiel umfaßt
die Vorrichtung 170 einen Sichtgerätekörper 171, der am deutlichsten
in 13, 14, 16 und 17 gezeigt
wird. Der Sichtgerätekörper 171 umfaßt einen
Klemmring 172, der so konfiguriert ist, daß er die Außenflächen 23 der
Kanüle 20 umschließt. Insbesondere
umfaßt
der Klemmring 172 eine innere Klemmfläche 175 (siehe 14).
Die Klemmfläche 175 weist
im wesentlichen die gleiche Konfiguration und Abmessung auf wie
die Außenfläche 23 der
Kanüle 20.
Der Klemmring 172 umfaßt
Klemmarme 173a, b an den freien Enden des Ringes. Die Klemmarme 173a,
b definieren dazwischen einen Schlitz 174 (siehe 17).
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Der
Klemmring 172 ist mit einer Stützsäule 176 zusammenhängend ausgeführt, die
einen Teil des Sichtgerätekörpers 171 bildet.
Ein Säulenschlitz 177 ist
in der Stützsäule 176 ausgebildet,
wobei der Schlitz 177 mit dem Schlitz 174 zwischen
den Klemmarmen 173a, b benachbart ist. Wie es hierin detaillierter
beschrieben wird, gestatten die Schlitze 174 und 177,
daß die
Klemmarme 173a, b in Richtung zueinander zusammengedrückt werden,
um dadurch die Klemmfläche 175 des
Ringes 172 um die Außenfläche 23 der
Kanüle 20 zusammenzudrücken. Auf diese
Art und Weise kann die Vorrichtung 170 in einer spezifischen
Position an der Kanüle 20 befestigt
werden. Es wird verstanden, daß sich,
wenn der Klemmring 172 gelockert wird, die Vorrichtung 170 ungehindert
um den Umfang der Kanüle 20 in
der Richtung des Pfeiles N drehen kann. Außerdem kann sich die Vorrichtung 170 entlang
der Länge
der Kanüle 20 in der
Längsrichtung
in der Richtung des Pfeiles T translatorisch bewegen. Natürlich wird
die Richtung der Bewegungsstrecke der Vorrichtung 170 entlang der
Länge der
Kanüle 20 durch
das proximale Ende 22 und die Halterung 27 begrenzt,
die benutzt wird, um mit einem tragenden elastischen Arm 160 in
Eingriff zu kommen, wie es vorangehend beschrieben wird.
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Wendet
man sich erneut 13 bis 17 zu,
so können
weitere Details der Vorrichtung 170 wahrgenommen werden.
Insbesondere umfaßt
die Vorrichtung 170 einen Optikmontagekörper 178, der durch
die Stützsäule 176 gehalten
wird und vorzugsweise damit zusammenhängend ist. Der Optikmontagekörper 178 definiert
eine Anschlagkante 179 an der Grenzfläche zwischen der Stützsäule 176 und dem
Montagekörper 178.
Diese Anschlagkante definiert die Höhe der Stützsäule vom Klemmring 172 bis zur
Anschlagkante 179. Die Anschlagkante 179 des Optikmontagekörpers 178 kann
benutzt werden, um die Abwärtsbewegung
der Vorrichtung 171 in der Richtung des Pfeiles T zu begrenzen,
was besonders bei Ausführungen
der Kanüle 20 wichtig
sein kann, die nicht die Halterung 27 umfassen.
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In Übereinstimmung
mit dem vorliegenden Beispiel definiert der Optikmontagekörper 178 eine Optikbohrung 180,
die so konfiguriert ist, daß sie
eine Optikkanüle 190 aufnimmt
und hält.
Die Optikbohrung 180 kann mit einer Beleuchtungsöffnung 181 in Verbindung
stehen, die eine Beleuchtungsquelle aufnehmen kann, wie beispielsweise
ein faseroptisches Lichtkabel. Die Optikbohrung 180 steht
ebenfalls mit einer Optikkopplungsbohrung 182 in Verbindung,
die aus einer Vorderfläche
der Vorrichtung 170 vorsteht. In Übereinstimmung mit einem spezifischen
Beispiel umfaßt
die Vorrichtung 170 einen Kopplungskörper 183, der vorzugsweise
innerhalb der Optikkopplungsbohrung 182 durch Preßpassung
angebracht ist. Wie in 15 gezeigt wird, kann der Kopplungskörper 183 mittels
einer Kopplungseinrichtung 184 in Eingriff gebracht werden,
um eine Kamera 185 daran zu halten.
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In
einem weiteren Aspekt des Optikmontagekörpers 178 kann eine
Aspirationsöffnung 186 und eine
Irrigationsöffnung 187 bereitgestellt
werden, die eine Verbindung mit der Optikbohrung 180 zeigt.
Vorzugsweise umfaßt
die Optikkanüle 190 Kanäle entlang
ihrer Länge,
die zu den verschiedenen Öffnungen
im Optikmontagekörper 178 passen.
Bei einer spezifischen Ausführung
wird die Öffnung 181 nicht benutzt,
wobei die Öffnung 186 benutzt
wird, um ein Beleuchtungselement aufzunehmen. Wie spezieller in 23 gezeigt
wird, kann die Öffnung 187 mit
einem Aspirationskreis verbunden werden. Insbesondere kann die Öffnung 187 mit
einem Aspirationsschlauch 225 in Eingriff gebracht werden,
der einen Durchflußmengenregler 226 und
einen Luer®-Fitting 227 an
seinem freien Ende trägt.
Der Luer®- Fitting 227 kann
mit einer Quelle des Irrigationsfluids oder des Aspirationsvakuumdruckes
in Abhängigkeit
von der speziellen Verwendung, die für die Öffnung 187 vorgesehen
ist, und einem entsprechenden Kanal innerhalb der Optikkanüle 190 in
Eingriff kommen.
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In Übereinstimmung
mit einem Verfahren zur Anwendung wird die Öffnung 187 als eine
Aspirationsöffnung
verwendet, wobei der Luer®-Fitting 227 mit
einer Vakuumquelle verbunden ist. Es wird verstanden, daß die Öffnung 187 in
Fluidverbindung mit einem entsprechenden Kanal in der Optikkanüle 190 ist,
so daß eine
Saugwirkung, die durch den Schlauch 225 und die Öffnung 187 zur
Anwendung gebracht wird, durch das distale oder Arbeitsende 192 der
Optikkanüle 190 bewirkt
wird. Das Arbeitsende 192 befindet sich an der Operationsstelle,
so daß die
Saugwirkung Luft durch den Arbeitskanal 25 der Kanüle 20 zur
Operationsstelle und durch den Aspirations/Irrigationskanal in die
Optikkanüle 190 zieht. Es
wurde ermittelt, daß das
Bereitstellen einer Aspirationssaugwirkung auf diese Weise Rauch
eliminiert, der sich während
der Funktion bestimmter Instrumente entwickeln kann, wie beispielsweise
eines Bovie. Außerdem
kann die durch die Öffnung 187 angewandte
Saugwirkung Luft über
das Objektiv 191 (siehe 14, 15)
der Optikkanüle 190 ziehen, um
ein Beschlagen des Objektivs zu verhindern. Wenn ein separater Aspirationsschlauch
durch den Arbeitskanal ausgezogen wird, wird ein Beseitigen des
Beschlagens des Objektivs 191 am besten mit dem Öffnen des
Aspirationsschlauches angrenzend an das Objektiv bewirkt. Auf diese
Weise eliminiert die Bereitstellung des Aspirationsvakuums durch
den Arbeitskanal und den Arbeitsraum im wesentlichen die Notwendigkeit,
die Optikkanüle 190 herauszuziehen,
um das Objektiv 191 zu reinigen. Das ist im Gegensatz zu
früheren
Geräten,
bei denen entweder das Objektiv von der Operationsstelle für eine Reinigung
entfernt werden mußte
oder die Geräte,
bei denen ein wesentlicher Fluidstrom erforderlich ist, um das Objektiv
sauber und durchsichtig zu halten.
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Betrachtet
man jetzt 18 bis 22, so werden
Einzelheiten eines Trommelklemmechanismus 195 gezeigt.
Der Trommelklemmechanismus 195 drückt die Arme 173a,
b des Klemmringes 172 zusammen, um die Vorrichtung 170 an
der Kanüle 20 festzuklemmen.
Der Trommelklemmechanismus 195 umfaßt eine Kurventrommel 196,
die unmittelbar angrenzend an einen der Klemmarme 173b angeordnet ist,
und einen Hebelarm 197, der funktioniert, um die Kurventrommel 196 gegen
den Klemmarm 173 zusammenzudrücken. Eine Ansatzschraube 198 fixiert jedes
dieser Bauteile miteinander. Genau gesagt, die Ansatzschraube 198 umfaßt einen
Gewindeschaft 199, der so konfiguriert ist, daß er mit
einer passenden Gewindebohrung 202 in einem der Klemmarme 173a in
Eingriff kommt. Die Ansatzschraube 198 umfaßt einen
Lagerschaft 200, der glatt oder ohne Gewinde ist. Der Lagerschaft 200 wird
innerhalb einer Lagerbohrung 203 im Klemmarm 173b,
einer kolinearen Lagerbohrung 204 in der Kurventrommel 196 und
einer Lagerbohrung 205 im Hebelarm 197 aufgenommen.
Die Ansatzschraube 198 umfaßt außerdem einen vergrößerten Kopf 201,
der vorzugsweise in einer Kopfaussparung 206 im Hebelarm 197 aufgenommen
wird (siehe 19). Vorzugsweise umfaßt der vergrößerte Kopf 201 der
Ansatzschraube eine Antriebswerkzeugaussparung, um mit einem Antriebswerkzeug
in Eingriff zu kommen, um den Gewindeschaft 199 der Schraube
in die passende Gewindebohrung 202 des Klemmarmes 173a zu schrauben.
Es wird verstanden, daß sich
die Kurventrommel 196 und der Hebelarm 197 ungehindert
um den Lagerschaft 200 der Ansatzschraube 198 drehen können.
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Speziell
mit Bezugnahme auf 18 bis 19 umfaßt der Hebelarm 197 einen
Arm 210, der mit einem Körper 211 zusammenhängend ist.
Die Lagerbohrung 205 und die Kopfaussparung 206 werden
im Körper 211 definiert.
Der Körper 211 definiert ein
Paar Vorsprünge 212 auf
entgegengesetzten Seiten der Lagerbohrung 205. Wie in 19 abgebildet wird,
umfaßt
jeder Vorsprung 212 ein abgerundetes Ende 213,
um eine glatte Gleitfläche
bereitzustellen.
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Speziell
mit Bezugnahme auf 20 bis 21 umfaßt die Kurventrommel 196 eine
flache Fläche 215,
die zum Klemmarm 173 hin liegt. Vorzugsweise bewirkt die
flache Fläche
eine gleichmäßige Drehung
der Kurventrommel 196 relativ zum stationären Arm 173.
Die entgegengesetzte Fläche
der Kurventrommel 196 ist eine Kurvenfläche 216, die ein Paar
diametral entgegengesetzte Kurvenabschnitte 217 umfaßt. In Übereinstimmung
mit dem bevorzugten Beispiel definieren die Kurvenabschnitte 217 eine Abschrägung 218,
die nach oben zu einer Arretierungsaussparung 219 geneigt
ist. Jede Arretierungsaussparung 219 endet in einem Anschlag 220,
der relativ zur Basisarretierungsaussparung 219 höher ist
als die Abschrägung 218.
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In
der zusammengebauten Konfiguration funktioniert der Trommelklemmechanismus 195 so, daß die Arme 173a,
b des Klemmringes 172 zusammengedrückt werden, wenn der Hebelarm 197 um die
Ansatzschraube 198 gedreht wird. Genauer gesagt, während der
Hebelarm 197 gedreht wird, gleiten die Vorsprünge 212 auf
ihrem abgerundeten Ende 213 längs der Abschrägungen 218,
bis die abgerundeten Enden 213 in die entgegengesetzten
Arretierungen 219 fallen. Während sich die Vorsprünge 212 auf
den Abschrägungen 218 nach
oben bewegen, drücken
die Vorsprünge 212 die
Kurventrommel 196 in Richtung der Klemmarme 173a,
b. Genauer gesagt, da der entgegengesetzte Klemmarm 173a durch
den Gewindeschaft 199 der Ansatzschraube 198 relativ
fest gehalten wird, preßt
die Bewegung der Kurventrommel 196 den Klemmarm 173 gegen den
relativ stationären
Klemmarm 173a. Während das
geschieht, wird der Klemmring 172 um die Außenfläche 23 der
Kanüle 20 festgezogen.
Wenn sich die Vorsprünge 212 innerhalb
der Aussparungen 219 der Kurventrommel 196 befinden,
wird die Vorrichtung an der Kanüle 20 verriegelt.
Es wird verstanden, daß die
Aussparungen 219 flach genug sind, um eine leichte manuelle
Trennung der Vorsprünge 212 von den
Aussparungen 219 zu gestatten, während der Hebelarm 197 in
der entgegengesetzten Richtung gedreht wird.
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Bei
einem speziellen Beispiel sind die Arretierungsaussparungen 219 um
180° entgegengesetzt zueinander
angeordnet. Die Abschrägungen 218 sind
gebogen und grenzen einen Winkel von etwa 90° ab. Auf diese Weise dreht sich
der Hebelarm 197 um 90°,
um die Vorsprünge 212 von
einem Ende der Kurvenabschrägungen 218 zu
den Aussparungen 219 zu bewegen. Beim bevorzugten Beispiel
bewegt die Bewegung des Hebelarmes um 90° (Pfeil I in 15)
den Arm aus einer ersten Position, in der der Arm 197 im
wesentlichen parallel zur Kanüle
ist, in eine zweite Position, in der der Arm im wesentlichen senkrecht
zur Kanüle
ist. Am meisten bevorzugt ist der Arm in der zweiten Position unmittelbar
angrenzend an die Kanüle
ausgerichtet, eher als daß er wegsteht.
In der ersten und zweiten Position hält der Hebelarm 197 ein
niedriges Profil ein, um so nicht die Handhabung der Geräte und Instrumente
seitens des Chirurgen durch den Arbeitskanal zu stören. In
einem speziellen Beispiel entspricht die erste Position des Hebelarmes
der lockeren oder unverriegelten Position des Trommelklemmechanismus 195,
während
die zweite Position der verriegelten Konfiguration entspricht.
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Damit
der Trommelklemmechanismus 195 richtig funktioniert, bevorzugt
man, daß die
Kurventrommel 196 relativ zum beweglichen Hebelarm 197 stationär bleibt,
mit der Ausnahme, daß sich
die Kurventrommel 196 ungehindert entlang der Länge der Ansatzschraube 198 translatorisch
bewegen kann. Folglich umfaßt
der Klemmarm 173b eine Aussparung 222, die eine
Konfiguration aufweist, die im wesentlichen dem äußeren Umfang der Kurventrommel 196 gleich
ist. Auf diese Weise kann die Kurventrommel etwas in den Klemmarm 173b hineingedrückt werden,
so daß sich
die Kurve nicht um die Ansatzschraube 198 drehen kann,
während
der Hebelarm 197 gedreht wird.
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In Übereinstimmung
mit einem Beispiel werden die Bauteile der Vorrichtung 170 aus
einem biegsamen und elastischen Material gebildet. Beispielsweise
kann der Sichtgerätekörper 171 aus
einem Kunststoff gebildet werden, wie beispielsweise Polycarbonat.
Der Sichtgerätekörper 171 eignet
sich besonders gut für
typische Kunststoff-Formverfahren. Gleichfalls können die Kurventrommel 196 und
der Hebelarm 197 aus einem Kunststoffmaterial geformt werden.
Bei einem speziellen Beispiel werden diese Bauteile aus Delrin® geformt,
da Delrin® eine
glatte Oberfläche
für die
relative Bewegung zwischen dem Vorsprung 212 auf dem Hebelarm 197 und
der Kurvenfläche 216 der
Kurventrommel 196 bereitstellt.
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Es
wird verstanden, daß die
Bewegung des Trommelklemmechanismus 195 ausreichend geeicht werden
kann, um die Klemmringe 172 fest um die Kanüle 20 zusammenzudrücken. Es
wird ebenfalls verstanden, daß dieses
Zusammendrücken
nicht so stark sein darf daß die
Integrität
oder Festigkeit der Kanüle 20 gefährdet wird.
Bei einer speziellen Ausführung
ist der Schlitz 174 größer als
die maximale Bewegung des Trommelklemmechanismus 195, so daß die Vorsprünge 212 des
Hebelarmes 197 fest innerhalb der Arretierungsaussparungen 219 der
Kurventrommel 196 liegen können. In Übereinstimmung mit einem speziellen
Beispiel weist der Schlitz 174 eine Abmessung von 2,0 mm
auf, während
der Hub des Trommelklemmechanismus 195, der durch die Kurventrommel 196 erreicht
wird, 1,0 mm beträgt.
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In Übereinstimmung
mit dem vorliegenden Beispiel trägt
die Vorrichtung 170 eine Optikkanüle 190 in einer unbeweglichen
Ausrichtung relativ zum Sichtgerätekörper 171.
Mit anderen Worten, bei dieser speziellen Ausführung ist nicht gestattet,
daß sich die
Optikkanüle 190 um
ihre Achse dreht, wie es das Sichtgerät 50 des in 1 gezeigten
Beispiels könnte.
Das Objektiv 191 wird daher unter einem Winkel B relativ
zum distalen Ende der Optikkanüle 190 montiert.
Bei einem speziellen Beispiel befindet sich das Objektiv 191 unter
einem Winkel B von 30°.
Außerdem
weist beim speziellen Beispiel das Objektiv eine optische Achse
auf, die winkelig in Richtung der Mitte des Arbeitsraumes 25 oder
der Kanüle 20 verläuft. Während das
Objektiv 191 eine unbewegliche Ausrichtung relativ zum
Sichtgerätekörper 171 aufweist,
kann das Objektiv dennoch um den Arbeitsraum durch Drehung der Vorrichtung 170 um
die Außenfläche 23 der
Kanüle 20 gedreht
werden. Außerdem
liefern das Objektiv 191 und das optische System eine Tiefe
des Sichtfeldes, die dem Chirurgen gestattet, die Anatomie außerhalb
des Arbeitskanals 25 zu betrachten.
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Selbst
bei den vorliegenden speziellen Beispielen gestattet die Vorrichtung 170 die
Drehung der Optikkanüle 190 um
den Arbeitsraum und die Translation der Optikkanüle 190 und 191 entlang
der Längsachse
des Arbeitskanals 25. Natürlich wird verstanden, daß der Chirurg
diese Bewegungen erreichen kann, indem er den Trommelklemmechanismus 195 freigibt
und danach die Klemme durch Drehen des Hebelarmes 197 in
ihre verriegelte Position erneut in Eingriff bringt. Vorzugsweise
ist die Optikkanüle 190 so
bemessen, daß das
Objektiv 191 über das
distale Ende 21 der Kanüle 20 hinaus
vorstehen kann. Gleichermaßen
gestattet beim bevorzugten Beispiel die Vorrichtung 170 das
Zurückziehen
des Objektivs 191 und der Optikkanüle 190 innerhalb des Arbeitskanals 25 und
der Kanüle 20.
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Bei
einem speziellen Beispiel gestattet die Vorrichtung 170 bis
zu 15 mm Bewegung entlang der Richtung des Pfeiles T, wobei 7,5
mm der Bewegung innerhalb des Arbeitsraumes 25 und 7,5
mm der Bewegung über
das distale Ende 21 der Kanüle 20 hinaus zu verzeichnen
sind. In Übereinstimmung
mit dem speziellen Beispiel steht dieser Bewegungsweg von 15 mm
mit der Höhe
der Stützsäule 176 von
der Oberseite des Klemmringes 172 zur Anschlagkante 179 des
Optikmontagekörpers 178 in
Beziehung. Das Maß des
Ausziehens des Objektivs 191 der Optikkanüle 190 über das
distale Ende 21 der Kanüle 20 hinaus
basiert ebenfalls auf der Gesamtlänge der Optikkanüle 190 relativ
zur Gesamtlänge
der Arbeitskanalkanüle 20.
Bei einem speziellen Beispiel weist die Optikkanüle 190 eine Länge von
100 mm auf, gemessen vom Objektiv 191 zur Anschlagkante 179 der Optikmontagebohrung 178.
Natürlich
wird verstanden, daß die
Optikkanüle
länger
ist als dieser 100 mm Weg, weil ein Abschnitt der Kanüle innerhalb
der Optikbohrung 180 des Optikmontagekörpers 178 gehalten
wird. Wiederum weist beim speziellen Beispiel die Kanüle 20 eine
Gesamtlänge
von 92 mm von ihrem distalen Ende 21 zu ihrem proximalen
Ende 22 auf (siehe 15).
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Die
Gesamtlänge
der Kanüle
und folglich der Optikkanüle 190 wird
teilweise durch die Wirbelsäulenanatomie
bestimmt. Insbesondere wurde für
Anwendungen auf dem Gebiet der Wirbelsäulenchirurgie ermittelt, daß eine Anordnung
des proximalen Endes 22 des Arbeitskanals 25 zu
weit weg von der Operationsstelle am distalen Ende 21 bewirkt,
daß der
Chirurg das Tastgefühl
verliert, während
er bestimmte Instrumente handhabt. Mit anderen Worten, wenn der
Chirurg Instrumente durch den Arbeitskanal führt und sie an der Operationsstelle
handhabt, ist ein bestimmtes Maß an „Gefühl" erforderlich, so
daß der
Chirurg die entsprechenden Operationen mit dem Instrument genau
durchführen
kann. Wenn der Abstand zwischen der Operationsstelle und dem manuellen
Ende des Instrumentes zu groß ist,
wird der Chirurg nicht in der Lage sein, das Instrument stabil und
bequem zu bedienen.
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Es
wurde ermittelt, daß die
Arbeitskanalkanüle 20 eine
Länge aufweisen
muß, die
relativ zum Abstand L (24) zwischen den Wirbelplättchen und
der Hautoberfläche
begrenzt ist. Im lumbalen Bereich der Wirbelsäule beträgt dieser Abstand annähernd 65
bis 75 mm. Folglich weist die Arbeitskanalkanüle 20 einen ersten
Abschnitt ihrer Länge
auf, die etwas kleiner ist als der anatomische Abstand. Bei einer
speziellen Ausführung
beträgt
diese Länge
des ersten Abschnittes etwa 66 mm vom distalen Ende 21 zur
Montagehalterung 27. Bei bestimmten chirurgischen Anwendungen
kann die Montagehalterung 27 tatsächlich auf der Haut des Patienten
aufliegen, so daß das
distale Ende 21 der Arbeitskanalkanüle näher an der Operationsstelle
sein kann.
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Der
verbleibende zweite Abschnitt der Länge der Kanüle 20 über der
Montagehalterung 27 wird minimiert. Dieser Abstand muß ausreichend
sein, um das Ausziehen und Zurückziehen
des Objektivs 191 relativ zum distalen Ende 21 der
Kanüle 20 zu
gestatten. Wie es vorangehend beschrieben wird, beträgt die Bewegung
des optischen Objektivs 19l vorzugsweise 15 mm, so daß die verbleibende
Länge der
Kanüle 20 etwa
26 mm beträgt,
um diese Bewegung aufzunehmen, und um eine angemessene Fläche für einen
Eingriff durch die Klemmringe 172 bereitzustellen. Daher
weist die Arbeitskanalkanüle 20 beim
bevorzugten Beispiel eine Gesamtlänge von 92 mm auf. Es wurde
ermittelt, daß die
relative Länge
zwischen dem ersten Abschnitt der Kanüle, der im Patienten angeordnet
ist, und dem zweiten Abschnitt der Kanülenlänge, der sich außerhalb
des Patienten befindet, ein Verhältnis
von 2:1 bis 3:1 aufweist. Mit anderen Worten, die Länge des
ersten Abschnittes ist zwischen zwei- bis dreimal länger als
die Länge
des zweiten Abschnittes.
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Es
wurde ebenfalls ermittelt, daß es
wünschenswert
ist, die Höhe
der Vorrichtung 170 über das
Ende der Arbeitskanalkanüle 20 hinaus
zu minimieren. In Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung weist der Optikmontagekörper 178 eine Höhe von etwa
21 mm zwischen der Anschlagkante 179 und der oberen Fläche des
Körpers 178 auf.
Dieser Abstand ist nicht so groß,
daß der
Chirurg bei der Handhabung der Instrumente direkt über der
Vorrichtung 170 eingeschränkt wird. Natürlich wird
bevorzugt, daß der
Chirurg die Instrumente direkt über dem
proximalen Ende 22 des Arbeitskanals 20 unmittelbar
benachbart zur Vorrichtung 170 handhabt.
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Beim
vorliegenden bevorzugten Beispiel weist die Arbeitskanalkanüle einen
Innendurchmesser von etwa 15 mm und einen Außendurchmesser von etwa 16
mm auf. Alternativ kann die Kanüle
in einer kleineren Abmessung für
andere Bereiche der Wirbelsäule
bereitgestellt werden. Bei einem weiteren speziellen Beispiel beträgt der Innendurchmesser
der Kanüle
12,7 mm bei einem Außendurchmesser
von 14 mm. Bei einem weiteren Aspekt wird die Gesamtlänge und
der Durchmesser der Arbeitskanalkanüle 20 wiederum relativ
zum Abstand L der Wirbelsäulenanatomie
geeicht. Beim Arbeitskanal mit größerem Durchmesser kann der
Chirurg bestimmte Instrumente unter einem Winkel relativ zur Längsachse
der Kanüle 20 ausrichten.
Bei speziellen Beispielen beträgt
dieser Winkel annähernd
5 bis 6°. Es
wurde ermittelt, daß dieser
Winkel zusammen mit dem großen
Arbeitskanal 25 dem Chirurgen eine größere Anpassungsfähigkeit
und Beweglichkeit innerhalb der Operationsstelle gewährt, um
verschiedene Operationen durchzuführen. Diesbezüglich werden die
Länge und
der Durchmesser der Arbeitskanalkanüle 20 in geeigneter
Weise bemessen, um diese Anpassungsfähigkeit beizubehalten, ohne
daß man
zu groß wird.
Eine Arbeitskanalkanüle 20,
die einen zu großen
Durchmesser aufweist, ist an die Wirbelsäulenanatomie weniger anpassungsfähig.
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Der
Arbeitsraum wird im allgemeinen auf den Bereich direkt angrenzend
an die Plättchen
eines Wirbels begrenzt. Eine Kanüle
mit einem Durchmesser, der zu groß ist, wird den spinalen Prozeß stören, wenn
der Arbeitsraum gebildet wird, und sie wird das Herausschneiden
größerer Mengen
an Gewebe erfordern, als es für
eine optimale perkutane Verfahrensweise bevorzugt wird. Daher weist
die Arbeitskanalkanüle
eine Beziehung zwischen ihrer Länge
und ihrem Durchmesser auf, um Gerätewinkel durch die Kanüle von zwischen
5 bis 8° zu
gestatten. In Übereinstimmung
mit einem speziellen Beispiel kann die Kanüle ein Länge-zu-Durchmesser-Verhältnis von zwischen
etwa 5,5:1 bis 7:1 aufweisen. Weiter in Übereinstimmung mit dem vorliegenden
Beispiel weist die Arbeitskanalkanüle eine Länge auf, die nicht mehr als
20 bis 30 mm größer ist
als der Abstand L (24) zwischen den Plättchen und
der Haut des Patienten.
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Ein
bedeutendes charakteristisches Merkmal wird durch den großen Durchmesser
des Arbeitskanals 25 in der Kanüle 20 zustande gebracht.
Dieser große
Durchmesser gestattet dem Chirurgen oder den Chirurgen, die die
chirurgische Verfahrensweise durchführen, eine Vielzahl von Instrumenten
oder Geräten
in den Arbeitsraum einzuführen.
Beispielsweise können,
wie es vorangehend beschrieben wird, ein Geweberetraktor und Discectomie-Geräte gleichzeitig
durch den Arbeitskanal geschoben werden. Beim veranschaulichten
Beispiel könnten
die Discectomie-Geräte
eine Trephine für
das Bohren eines Loches durch den Bandscheibenannulus und ein angetriebenes
Gewebemesser für
das Herausschneiden des Bandscheibenvorfallnukleus umfassen. Gleichfalls
zieht das vorliegende Beispiel die gleichzeitige Einführung anderer
Arten von Insturmenten oder Geräten
in Betracht, wie sie durch die spezielle durchzuführende chirurgische
Verfahrensweise vorgeschrieben werden können. Beispielsweise können eine
geeignet bemessene Kürette
und ein Rongeur gleichzeitig durch den Arbeitskanal in den Arbeitsraum
geschoben werden. Da alle Operationen, die im Arbeitsraum durchgeführt werden,
unter einer direkten Visualisierung durch das Betrachtungselement
sind, kann der Chirurg leicht ein jedes der Instrumente handhaben,
um die Gewebeentfernungs- und Knochenschneidoperationen durchzuführen, ohne
daß er
ein Gerät
entfernen und das andere einsetzen muß. Da die chirurgischen Verfahrensweisen
ohne die Notwendigkeit von Irrigationsfluid durchgeführt werden
können,
hat der Chirurg außerdem
eine klare Sicht durch den Arbeitsraum des Zielgewebes. Außerdem gestatten
die Aspekte der Erfindung, die einen breiten Bewegungsbereich des
Betrachtungselementes zulassen, daß der Chirurg deutlich das
Zielgewebe visualisieren und deutlich die im Arbeitsraum durchzuführenden
chirurgischen Verfahrensweisen beobachten kann.
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Der
Chirurg kann einen Nutzen aus den gleichen Vorteilen beim Durchführen einer
breiten Reihe von Verfahrensweisen in einem breiten Bereich von Stellen
im menschlichen Körper
ziehen. Beispielsweise könnten
die Facetectomien durch den Arbeitskanal durchgeführt werden,
indem die Arbeitskanalkanüle 20 einfach über den
betreffenden Gelenkflächen
ausgerichtet wird. Das Einsetzen von Wirbelbefestigungselementen
kann ebenfalls durch die Geräte
zustande gebracht werden. Bei dieser Art von Verfahrensweise kann
ein Schnitt in der Haut posterior zur Stelle des Wirbels vorgenommen
werden, an der das Befestigungselement implantiert werden soll.
Bei der Durchführung
der in 10 gezeigten Schritte kann
die Kanüle 20 durch
den Schnitt und das Gewebe direkt über der betreffenden Stelle
am Wirbel positioniert werden, die mit Instrumenten versehen werden
soll. Mit der Optik, die durch den Arbeitskanal geschoben wird,
kann ein Einsetzgerät,
das das Wirbelbefestigungselement hält, durch die Kanüle 20 gebracht
und am Wirbel gehandhabt werden. Bei einer speziellen Ausführung kann
das Befestigungselement eine Knochenschraube sein. Der Arbeitskanal 25 weist
einen Durchmesser auf, der groß genug
ist, um die meisten Knochenschrauben und ihre dazugehörenden Einsetzgeräte aufzunehmen.
In vielen Fällen
ist die Anordnung der Knochenschraube innerhalb des Wirbels kritisch,
so daß eine
Kennzeichnung der Position der Kanüle 20 über der
Knochenstelle erforderlich ist. Wie es vorangehend erwähnt wird, kann
diese Position mittels Röntgendurchleuchtung oder
bei Anwendung einer stereotaktischen Technologie nachgewiesen werden.
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Bei
vielen früheren
Verfahrensweisen werden kanülierte
Knochenschrauben in den Wirbel längs
der K-Drähte
getrieben. Das vorliegende Beispiel eliminiert die Notwendigkeit
des K-Drahtes und einer kanülierten
Schraube. Der Arbeitskanal selbst kann wirksam als eine Positionierungsführung funktionieren,
sobald die Kanüle 20 richtig
mit Bezugnahme auf den Wirbel ausgerichtet ist. Außerdem gestatten
die Geräte,
daß das
Einsetzen der Knochenschraube in den Wirbel bei direktem Blick durchgeführt wird.
Der Chirurg kann dann leicht überprüfen, daß die Schraube
richtig in den Wirbel gelangt. Das kann besonders wichtig bei Knochenschrauben
sein, die in die Wirbelbogenwurzel eines Wirbels geschraubt werden.
Die Arbeitskanalkanüle 20 kann verwendet
werden, um eine selbstschneidende Knochenschraube direkt in die
Wirbelbogenwurzel einzusetzen, oder er kann eine Vielzahl von Geräten aufnehmen,
um eine Gewindebohrung innerhalb der Wirbelbogenwurzel herzustellen,
um eine Knochenschraube aufzunehmen.
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Die
Geräte
können
ebenfalls benutzt werden, um eine Stelle für eine Fusion von zwei benachbarten
Wirbeln und für
die Implantation einer Fusionsvorrichtung oder eines Fusionsmaterials
vorzubereiten. Beispielsweise kann bei einer chirurgischen Technik
ein Schnitt in der Haut posterior zu einem speziellen zu fusionierenden
Bandscheibenraum vorgenommen werden. Der Schnitt kann anterior,
posterior oder posterior lateral vorgenommen werden. Wenn der Schnitt
anterior für
das anteriore Einsetzen des Arbeitskanals vorgenommen wird, wird
erwartet, daß die
Retraktion von Geweben, Muskeln und Organen vorsichtig erfolgt,
die dem Weg des Schnittes bis zum Bandscheibenraum begleiten kann.
Die Vorrichtungen gestatten jedoch, daß diese Geweberetraktion bei
einem direkten Blick erfolgt, so daß der Chirurg leicht und genau
die Kanüle 20 zum
Bandscheibenraum führen
kann, ohne daß das
Risiko einer Verletzung des umgebenden Gewebes besteht. Während das
Gewebe unter der Haut nacheinander herausgeschnitten oder zurückgezogen
wird, kann die Arbeitskanalkanüle 20 fortschreitend
in Richtung des erwarteten Arbeitsraumes angrenzend an die Wirbelbandscheibe
transportiert werden. Wiederum bei einem direkten Blick kann der
Bandscheibenraum für die
Implantation der Fusionsmaterialien oder einer Fusionsvorrichtung
vorbereitet werden. Typischerweise umfaßt diese Vorbereitung das Herstellen
einer Öffnung
im Bandscheibenannulus und das Herausschneiden des gesamten oder
eines Teils des Bandscheibennukleus durch diese Öffnung.
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Bei
den folgenden Schritten wird eine Bohrung durch diesen Bandscheinenannulus
und in die Endplatten der benachbarten Wirbel geschnitten. Eine
Fusionsvorrichtung, wie beispielsweise ein Knochendübel, ein
Eindrückimplantat
oder ein Gewindeimplantat, kann danach durch den Arbeitskanal der Kanüle 20 und
in die hergestellte Bohrung am betreffenden Bandscheibenraum transportiert
werden. In bestimmten Fällen
umfassen die vorbereitenden Schritte das Vorbereiten der Wirbelendplatten
durch Reduzieren der Endplatten auf einen ausblutenden Knochen.
In diesem Fall können
eine gewisse Aspiration und Irrigation vorteilhaft sein. Alle diese
Verfahrensweisen können
mittels Geräten
und Instrumenten durchgeführt
werden, die durch die Arbeitskanalkanüle 20 und bei direktem
Blick vom Betrachtungselement hindurchgehen.
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In
bestimmten Fällen
wird Transplantationsmaterial einfach innerhalb der hergestellten
Bohrung angeordnet. Dieses Transplantationsmaterial kann ebenfalls
durch die Arbeitskanalkanüle 20 in
die Bandscheibenraumposition geführt
werden. Bei anderen Verfahrensweisen werden das Transplantationsmaterial
oder die Knochensplitter über
den posterioren Aspekten der Wirbelsäule positioniert. Wiederum
kann diese Verfahrensweise durch die Arbeitskanalkanüle durchgeführt werden,
wobei insbesondere die Fähigkeit
der Kanüle
zur Bewegung unter verschiedenen Winkeln von einer einzelnen Schnittstelle in
der Haut gegeben ist.
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Das
vorliegende Beispiel liefert Instrumente und Techniken für das Durchführen einer
Vielzahl von chirurgischen Verfahrensweisen. Bei den veranschaulichten
Beispielen werden diese Verfahrensweisen an der Wirbelsäule durchgeführt. Die
gleichen Geräte
und Techniken können
jedoch an anderen Stellen im Körper
zur Anwendung gebracht werden. Beispielsweise kann ein in geeigneter
Weise bemessenes Arbeitskanalgerät 10 benutzt
werden, um Verletzungen im Gehirn zu beseitigen. Die vorliegende
Erfindung zeigt einen speziellen Wert bei perkutanen Verfahrensweisen,
wo ein minimaler Eingriff in den Patienten wünschenswert ist, und wo eine
genaue Handhabung der Geräte
und Instrumente an der Operationsstelle erforderlich ist. Während die
bevorzugten Beispiele, die vorangehend veranschaulicht werden, Wirbelsäulenverfahrensweisen
betreffen, kann die vorliegende Erfindung durchgängig im Körper angewandt werden, wie
beispielsweise im Schädelhohlraum,
den Hypophysenbereichen, dem gastrointestinalen Trakt, usw. Die
Fähigkeit,
die Betrachtungsoptik neu zu positionieren, wie es erforderlich
ist, um die Opperationsstelle zu visualisieren, gestattet eine viel
größere Genauigkeit
und Steuerung der chirurgischen Verfahrensweise. Die vorliegende Erfindung
gestattet die Anwendung von nur einem einzelnen Eingang in den Patienten,
was in starkem Maß das
Risiko in Verbindung mit der offenen Chirurgie oder mehrfachen Eingriffen
durch die Haut des Patienten verringert.
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In Übereinstimmung
mit einem weiteren Beispiel wird eine Geweberetraktorvorrichtung 230 bereitgestellt,
die einen Geweberetraktor 231 mit einem optischen Betrachtungsgerät 232 kombiniert.
Mit Bezugnahme auf 25 bis 26 umfaßt die Retraktorvorrichtung 230 eine
Retraktorplatte 234, die an einem Griff 235 für eine manuelle
Unterstützung
der Handhabung des Retraktors befestigt ist. Der Griff 235 befindet
sich am proximalen Ende 236 der Platte. Das distale Ende 237 der
Retraktorplatte weist vorzugsweise ein abgestumpftes Ende 238 auf,
um ein Trauma beim Einsetzen und der Handhabung des Geweberetraktors
zu vermeiden. Vorzugsweise verläuft
das abgestumpfe Ende 238 winkelig etwas weg von der Platte 234.
Die Retraktorplatte 234 definiert eine äußere Retraktionsfläche 239,
die entsprechend der Art der durchzuführenden Chirurgie konfiguriert sein
kann. Bei einem bevorzugten Beispiel ist die Platte 234 halbzylindrisch
in der Konfiguration, um eine atraumatische Retraktion des Gewebes
angrenzend an eine Operationsstelle zu gestatten. Außerdem definiert
die Retraktorplatte 234 einen Kanal 240, der dabei
hilft, einen Arbeitskanal zu definieren. Wie es soweit beschrieben
wurde, ist der Retraktor 231 im wesentlichen gleich dem
Retraktor 70, der in 4 bis 6 abgebildet
wird, und der vorangehend beschrieben wird.
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In Übereinstimmung
mit diesem Beispiel wird ein optisches Betrachtungsgerät 232 innerhalb
des Retraktors 231 mittels einer Anzahl von C-Klammern 245 gehalten.
Vorzugsweise werden die C-Klammern 245 aus einem elastischen
Material gebildet, wie beispielsweise Kunststoff oder einem dünnen biegsamen
Metall, und am Kanal 240 der Retraktorplatte 234 befestigt.
Zwei derartige C-Klammern 245 sind vorhanden, um das optische
Betrachtungsgerät 232 relativ
zum Retraktor 231 stabil zu montieren. Vorzugsweise sind
die Klammern 245 so bemessen, daß ein optisches Betrachtungsgerät 232 gehalten
wird, das im wesentlichen identisch mit dem vorangehend beschriebenen
Betrachtungsgerät 50 konfiguriert
ist. Beim bevorzugten Beispiel weist das Betrachtungsgerät 232 ein
distales Ende 52 mit einem winkeligen Objektiv 54 auf.
In Übereinstimmung
mit diesem Beispiel liefern die C-Klammern 245 eine elastische
Reibungspassung mit dem optischen Betrachtungsgerät 232,
während
dennoch ein relatives Gleiten und Drehen des Betrachtungsgerätes 232 relativ
zum Retraktor 231 gestattet werden.
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Die
Geweberetraktorvorrichtung 230 kann bei einer Vielzahl
von Anwendungen verwendet werden, einschließlich von Anwendungen, die
nicht die Wirbelsäule
betreffen. Beispielsweise zeigt dieser Geweberetaktor eine Anwendung
in der transnasalen und transphenoidalen Chirurgie und bei Hypophyseverfahrensweisen.
Bei Chirurgien dieser Art ist es nicht zwangsläufig wünschenswert, eine geschlossene
Kanüle
bereitzustellen, wie beispielsweise eine Arbeitskanalkanüle 20.
Außerdem
eignet sich der kleiner Arbeitsraum nicht für eine Verwendung einer geschlossenen
Kanüle,
die dazu tendieren würde,
den Raum zu begrenzen, der für
die Handhabung der chirurgischen Instrumente verfügbar ist.
Folglich kann ein Geweberetraktor oder Spiegel der in 25 bis 26 gezeigten
Ausführung
für Chirurgien
dieser Art sehr angemessen sein. In diesem Fall wird dann der Arbeitskanal
teilweise durch den Körper
des Patienten selbst und teilweise durch den Geweberetraktor definiert.
Das optische Betrachtungsgerät 232 wird
relativ zum Retraktor gehalten, um gewisse Bewegungsgrade zu gestatten,
wie sie bei dem vorangehend beschriebenen Gerät 10 verfügbar sind.
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Bei
einer Ausführung
der Erfindung und mit Bezugnahme auf 27 wird
eine modulare Klemmbaugruppe 300 für das Halten der Betrachtungsoptik und/oder
von Irrigations/Aspirationsbauteilen mit der Kanüle 20 bereitgestellt.
Diese Ausführung
ist an einer Kanüle 20 mit
charakteristischen Merkmalen montiert, die jenen gleichen, die vorangehend
beschrieben wurden, und auf die gleichen charakteristischen Merkmale
bezieht man sich mit den gleichen Zahlen. In Übereinstimmung mit dieser Ausführung ist
die Baugruppe 300 mit einem Betrachtungselement 310 und
einer Klemmbaugruppe 350 versehen, die am deutlichsten
in 28, 29 und 30 gezeigt
werden. Das Betrachtungselement 310 umfaßt einen
Betrachtungsabschnitt 312 und ein Beleuchtungselement 314,
das mit einem Körperabschnitt 316 verbunden
ist. Wie deutlicher in 28 gezeigt wird, weist der Körperabschnitt 316 einen Optikkanal 320 und
ein Schwalbenschwanzelement 330 auf, das sich von dort
in Richtung der Kanüle 20 erstreckt,
wenn es darauf angeordnet wird. Vorzugsweise wird das Schwalbenschwanzelement 330 zusammenhängend mit
dem Körperabschnitt 316 gebildet.
Wenn sie mit der Kanüle 20 in
Eingriff ist, erstreckt sich die Optikkanüle 320 von einem proximalen
Ende 22 der Kanüle 20 zum
distalen Arbeitsende 21, wie in 27 gezeigt
wird.
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Bei
der Ausführung
der vorliegenden Erfindung, die in 27a veranschaulicht
wird, ist das distale Arbeitsende 21 abgeschrägt und umfaßt eine Schneidkante 302 für das Durchdringen
des Knochens und des weichen Gewebes. Eine geneigte Retraktionsfläche 304 erstreckt
sich von der Kante 302 zur Außenfläche 23 der Kanüle 20.
Die Retraktionsfläche 304 wirkt,
um das Gewebe nach und nach zu trennen, während eine Beschädigung dabei
minimiert wird, während
die Kanüle
bis zur gewünschten Tiefe
an der Operationsstelle transportiert wird.
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Der
Körperabschnitt 316 definiert
eine Optikbohrung (nicht gezeigt) für das Aufnehmen und Halten
der Optikkanüle 320,
und um eine visuale Verbindung mit dem Betrachtungsabschnitt 312 zu
bewirken. Bei einer Ausführung
steht die Optikbohrung mit dem Beleuchtungselement 314 in
Verbindung, das so konfiguriert ist, daß es mit einer Beleuchtungsquelle
verbunden wird. Bei einer bevorzugten Ausführung sind die Bauteile des
Betrachtungsabschnittes 312, wie beispielsweise das Okularbauteil 326 und
der Scharfeinstellknopf 327, zusammenhängend mit dem Körperabschnitt 316 ausgebildet.
Bei einer alternativen Ausführung
ist der Betrachtungsabschnitt 312 mit dem Körperabschnitt 316 verschraubbar
verbunden.
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Mit
Bezugnahme auf die Klemmbaugruppe 350 sind ein Klemmring 352 und
ein Betrachtungselementaufnahmeabschnitt 390 eingeschlossen,
der sich vom Klemmring 352 erstreckt. Der Aufnahmeabschnitt 390 definiert
eine Schwalbenschwanzaufnahmeeinrichtung 396 für das Aufnehmen
eines Einsetzendes 332 des Schwalbenschwanzelementes 330 in
gleitendem Eingriff. Es sollte verstanden werden, daß die Aufnahmeeinrichtung 396 alternativ
durch den Körperabschnitt 316 des
Betrachtungselementes 310 definiert werden kann und sich
das Schwalbenschwanzelement 330 vom Aufnahmeabschnitt 390 erstrecken
kann, um mit der Aufnahmeeinrichtung 396 in Eingriff zu
kommen.
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Der
Klemmring 352 umschließt
im wesentlichen eine Außenfläche 23 der
Kanüle 20.
Insbesondere umfaßt
der Klemmring 352 eine Klemmfläche 356 (siehe 28).
Bei einer bevorzugten Ausführung
weist die Klemmfläche 356 im
wesentlichen die gleiche Konfiguration und Abmessung wie die Außenfläche 23 der
Kanüle 20 auf.
Der Klemmring 352 umfaßt
die Klemmarme 354a und 354b an den freien Enden
des Ringes 352. Die Klemmarme 354a und 354b definieren
einen Schlitz 358 dazwischen. Wie nachfolgend detaillierter
beschrieben wird, gestattet der Schlitz 358, daß die Arme 354a und 354b in
Richtung zueinander zusammengedrückt
werden, um dadurch die Klemmfläche 356 des
Ringes 352 um die Außenfläche 23 der
Kanüle
zusammenzudrücken. Es
wird verstanden, daß sich,
wenn der Klemmring 352 gelockert wird, die Klemmbaugruppe 350,
und, wenn damit in Eingriff das Betrachtungselement 310, ungehindert
um den Umfang der Kanüle 20 in
der Richtung des Pfeiles N drehen können. Außerdem kann sich die Klemmbaugruppe 350 translatorisch entlang
der Länge
der Kanüle 20 in
Längsrichtung
in der Richtung des Pfeiles T bewegen. Die Länge der Bewegung wird durch
die Halterung 27 begrenzt, die verwendet wird, um mit dem
biegsamen Haltearm 160 in Eingriff zu kommen, wie es vorangehend
beschrieben wird.
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Ein
Aufnahmeabschnitt 390 erstreckt sich vom Klemmring 352 und
wird zusammenhängend damit
gebildet. Bei einer bevorzugten Ausführung umfaßt der Aufnahmeabschnitt 390 eine
Fläche 392, die
angrenzend mit einer Anschlagfläche 328 des Körperabschnittes 316 in
Eingriff kommt, wenn das Schwalbenschwanzelement 330 vollständig innerhalb
der Aufnahmeeinrichtung 396 aufgenommen wird. Bei einer
Ausführung
begrenzt die Anschlagfläche 328 des
Betrachtungselementes 310 die Abwärtsbewegung der Baugruppe 300 längs der
Kanüle 20,
indem ein Eingriff mit dem proximalen Ende 22 der Kanüle 20 erfolgt.
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Bei
einem weiteren Aspekt der Klemmbaugruppe 350 kann eine
Irrigationsöffnung 393,
die in 29 gezeigt wird, durch den Aufnahmeabschnitt 390 bereitgestellt
werden, um eine Verbindung der Irrigationskanüle 324 mit einem Irrigationsschlauch 225b über die
Irrigationsöffnung 393 zu
gestatten. Ein Luer®-Verriegelungsfitting 227b verbindet
den Schlauch 225b mit einer Irrigationsquelle (nicht gezeigt).
Eine Aspirationsöffnung 392 kann
ebenfalls durch die Klemmbaugruppe 350 bereitgestellt werden,
um eine Verbindung der Aspirationskanüle 322 mit einem Aspirationsschlauch 225a durch
die Aspirationsöffnung 392 zu
gestatten. Ein Luer®-Verriegelungsfitting 227a verbindet
den Schlauch 225a mit einer Aspirationsquelle (nicht gezeigt).
Es sollte verstanden werden, daß die
Klemmbaugruppe 350 mit sowohl einer Irrigationskanüle 324 als
auch einer Aspirationskanüle 322 mit
entsprechenden Öffnungen 393 und 392 durch
den Aufnahmeabschnitt 390 versehen werden kann. Bei einer
Ausführung
wird nur eine der Irrigations/Aspirationskanüle und ihre entsprechende Öffnung bereitgestellt.
Bei einer weiteren Ausführung
werden keine Irrigations- oder Aspirationskanüle oder -öffnungen bereitgestellt. Bei
einer noch weiteren Ausführung
werden eine einzelne Irrigations/Aspirationskanüle und -öffnung bereitgestellt, und
die Irrigation und Aspiration werden abwechselnd durch den einzelnen
Schlauch und die Öffnung
durchgeführt.
Es sollte verstanden werden, daß die
Irrigations/Aspirationskanüle(n)
entsprechend den vorangehend beschriebenen Methoden verwendet werden
kann.
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Die
Klemmbaugruppe 350 und das Betrachtungselement 310 werden
lösbar
mittels der Verbindungsbaugruppe 318 in Eingriff gebracht.
Es wird gezeigt, daß die
Verbindungsbaugruppe 318 vorzugsweise an der Klemmbaugruppe 350 positioniert
wird; es sollte jedoch verstanden werden, daß bei alternativen Ausführungen
die Verbindungsbaugruppe 318 am Betrachtungselement 310 bereitgestellt
werden kann. Mit Bezugnahme auf 31 umfaßt die Verbindungsanordnung 318 eine
Klammer 340, die drehbar am Betrachtungselementaufnahmeabschnitt 390 der
Klemmbaugruppe 350 mittels elastischer Gelenke 345 montiert
ist. Bei der veranschaulichten Ausführung ist die Klammer 340 mittels
zwei elastischer Gelenke 345 montiert. Bei einer alternativen Ausführung wird
nur ein Gelenk 345 verwendet, um die Klammer 340 zu
montieren.
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Das
elastische Gelenk 345 lenkt die Klammer 340 in
eine Position, wie in 31 gezeigt wird, wo der Körper der
Klammer 340 im wesentlichen parallel zum Körperabschnitt 316 und
Aufnahmeabschnitt 390 verläuft. Ein Vorsprung 335 ragt
aus dem Körperabschnitt 316 des
Betrachtungselementes 310 heraus und wird vorzugsweise
zusammenhängend
damit gebildet. Die Klammer 340 definiert eine Öffnung 342, 343,
die konfiguriert und positioniert ist, um einen Vorsprung 335 aufzunehmen,
wenn das Schwalbenschwanzelement 330 vollständig innerhalb
der Aufnahmeeinrichtung 396 aufgenommen wird, wobei das
Betrachtungselement 310 und die Klemmbaugruppe 350 in
eine zusammengebaute Position gebracht werden (wie in 27 gezeigt wird).
In der zusammengebauten Position ist die Anschlagfläche 328 eine
naheliegende Eingriffsfläche 392.
Bei einer Ausführung
kommt die Anschlagfläche 328 mit
der Eingriffsfläche 392 in
Eingriff Bei einer weiteren Ausführung
verbleibt ein Raum zwischen der Anschlagfläche 328 und der Eingriffsfläche 392, wenn
das Betrachtungselement 310 mit der Klemmbaugruppe 350 verbunden
wird.
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Die
Klammer 340 weist ein erstes Ende 346 auf, das
einen Nasenabschnitt 344 definiert, der sich in Richtung
des Betrachtungselementes 310 erstreckt, wenn er und die
Klemmbaugruppe 350 positioniert werden, wie es in 28 gezeigt
wird. Der Vorsprung 335 definiert eine geneigte Fläche 336,
die dem Nasenabschnitt 344 gegenüberliegt. Der Nasenabschnitt 344 kommt
gleitend mit der geneigten Fläche 336 in
Berührung,
während
das Schwalbenschwanzelement 330 in der Aufnahmeeinrichtung 396 angeordnet
wird. Dieser Vorsprung wirkt als eine Kurve, um den Nasenabschnitt 344 zu
drehen, während
er sich längs
der geneigten Fläche 336 bewegt, wodurch
bewirkt wird, daß sich
die Klammer 340 in einer Richtung dreht, die durch den
Pfeil P angezeigt wird. Während
das Schwalbenschwanzelement 330 weiter innerhalb der Aufnahmeeinrichtung 396 positioniert
wird, kommt die Wand 343 der Öffnung 342, 343 endlich
mit der Eingriffsfläche 337 des
Vorsprunges 335 in Verbindung. Das Gelenk 345 lenkt
dann die Klammer 340 in die Position, die in 31 gezeigt
wird, wo die Eingriffsfläche 337 mit
der Stirnwand 343 in Eingriff kommt, die einen Abschnitt
der Öffnung 342, 343 definiert.
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Sobald
sie verbunden sind, werden das Betrachtungselement 310 und
die Klemmbaugruppe 350 wirksam in einer derartigen Position
durch die Klammer 340 gehalten. Um die Sichtgerät/Klemmbaugruppe
zu entkoppeln, wird die Klammer 340 durch Niederdrücken des
zweiten Endes 347 mittels des Griffabschnittes 341 in
der Richtung des Pfeiles „P", um die Klammer 340 um
das Gelenk 345 zu drehen, gedreht. Der Nasenabschnitt 344 wird
daher in der Richtung entgegengesetzt dem Pfeil P gedreht, bis die
Stirnwand 343 nicht mehr mit der Eingriffsfläche 337 in
Eingriff ist. Das Betrachtungselement 310 kann dann aus
der Klemmbaugruppe 350 durch Schieben des Schwalbenschwanzelementes 330 aus
der Aufnahmeeinrichtung 396 entfernt werden.
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Die
Klammer 340 kann an einem oder beiden der Seitenabschnitte
des Aufnahmeabschnittes 390 vorhanden sein.
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Mit
Bezugnahme auf 32 wird eine Draufsicht der
Klemmbaugruppe 350 und ein Abschnitt eines Schnittes durch
das Betrachtungselement 310 gezeigt. Die Klemmbaugruppe 350 wird
aus der Kanüle 20 entfernt
der Deutlichkeit halber gezeigt. Das Schwalbenschwanzelement 330 wird
innerhalb der Aufnahmeeinrichtung 396 positioniert gezeigt,
und ein Vorsprung 335 wird innerhalb der Öffnung 342, 343 der
Klammer 340 aufgenommen. Der Aufnahmeabschnitt 390 definiert
außerdem
eine Optikaussparung 359 für das Aufnehmen der Optikkanüle 320 zwischen
der Irrigationsöffnung 393 und
der Aspirationsöffnung 394.
Die Optikaussparung 359 gestattet die Anordnung der Optikkanüle 320 angrenzend
an den Arbeitskanal 25 der Kanüle 20.
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Die
Klemmbaugruppe 350 kann gelockert und um die Kanüle 20 mittels
der Hebelarmbaugruppe 360 gedreht oder translatorisch bewegt
werden, wie in der auseinandergezogenen Darstellung in 32 gezeigt
wird. Die Hebelarmbaugruppe 360 umfaßt ein Befestigungselement 380,
das einen Hebelarm 366 mit den Klemmarmen 354a und 354b verbindet.
Das Befestigungselement 380 umfaßt einen vergrößerten Kopf 381,
einen Schaftabschnitt 382, der zusammenhängend damit
ausgebildet ist und sich von dort erstreckt. Der Schaftabschnitt 382 definiert
einen Gewindeabschnitt 383 entfernt vom Kopf 381.
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Der
Hebelarm 366 weist ein erstes Ende 369 und ein
zweites Ende 371 auf. Im naheliegenden zweiten Ende 371 befindet
sich ein Abschnitt einer Lagerbohrung durch den Hebelarm 366,
der einen Schaftaufnahmeabschnitt 372 und einen kolinearen Kopfaufnahmeabschnitt 375 aufweist.
Der Hebelarm 366 umfaßt
ebenfalls eine Innenfläche 367 angrenzend
am Arm 354b. Aus der Fläche 367 ragt
ein Kurvenabschnitt 364 heraus und ist zusammenhängend damit
ausgebildet. Mit Bezugnahme auf 33 weist der
Kurvenabschnitt 364 eine oder mehrere bogenförmig geneigte
Abschrägungen 377a, 377b, 377c, 377d auf,
die zusammen als die Abschrägungen 377 bezeichnet
werden. Jede Abschrägung 377 ist
nach oben von einem niedrigen Abschnitt 378 zu einem hohen
Abschnitt 379 geneigt. Zwischen den niedrigen Abschnitten 378 und
den hohen Abschnitten 379 der angrenzenden Abschrägungen 377 befinden
sich Arretierungen 374.
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Wieder
mit Bezugnahme auf 32 weisen die Klemmarme 354a und 354b eine
Bohrung 361, die einen Gewindeabschnitt 368 im
Arm 354a umfaßt,
und wobei der andere Abschnitt der Lagerbohrung einen Lagerabschnitt 370 aufweist,
und einen kolinearen Schaftaufnahmeabschnitt 372 im Arm 354b auf.
Der Arm 354b umfaßt
ebenfalls Vorsprünge 362a und 362b,
die sich von dort erstrecken und zusammenhängend damit gebildet werden.
Die Vorsprünge 362a und 362b sind
so konfiguriert, daß sie innerhalb
einer entsprechenden der Arretierungen 374 lösbar in
Eingriff kommen und darin aufgenommen werden.
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Wenn
die Hebelarmbaugruppe 360 zusammengebaut wird, kommt der
Gewindeabschnitt 383 des Befestigungselementes 380 verschraubbar
mit dem Klemmarm 354a in Eingriff, um den Hebelarm 366 daran
zu sichern. Der Schaftabschnitt 382 wird drehbar innerhalb
der Schaftaufnahmeabschnitte 372 aufgenommen, und der Kopf 381 wird
innerhalb des Kopfaufnahmeabschnittes 375 aufgenommen. Durch
Drehen des Hebelarmes 366 um den Schaft 382 des
Befestigungselementes 380 ist der Hebelarm 366 so
bedienbar, daß selektiv
die Arme 354a und 354b zusammengedrückt oder
freigegeben werden, um zu gestatten, daß die Klemmfläche 356 mit der
Außenfläche 23 der
Kanüle 20 in
Eingriff kommt. Daher wird die Drehung der Baugruppe 300 in
der N-Richtung oder die Translation in der T-Richtung (27)
längs der
Kanüle 20 durch
Freigeben des Klemmringes 352 zustande gebracht. Um den Klemmring 352 freizugeben,
wird der Hebelarm 366 so positioniert, daß die Vorsprünge 362 lösbar mit
einer entsprechenden der Arretierungen 374 angrenzend an
die niedrigen Abschnitte 378 lösbar in Eingriff kommen. Es
wird verstanden, daß die
Arretierungen 374 so konfiguriert sind, daß eine Trennung
der Vorsprünge 362 mittels
einer vernünftigen
Kraft gestattet wird, die auf das erste Ende 369 des Hebelarmes 366 angewandt
wird. Sobald sich der Klemmring 352 in der gewünschten
Position befindet, wird der Hebelarm 366 so gedreht, daß die Vorsprünge auf den
entsprechenden der Abschrägungen 377 nach oben
gleiten, bis der Vorsprung in eine Arretierung zwischen den hohen
Abschnitten 379 der angrenzenden Abschrägungen 377 fällt, wodurch
der Klemmring 352 um die Außenfläche 23 der Kanüle 20 zusammengedrückt und
danach gehalten wird.
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34 veranschaulicht
eine alternative Konfiguration der Kurve 364' des Hebelarmes 366. Bei dieser
Ausführung
sind zwei Abschrägungen 377a und 377b vorhanden.
Angrenzend an die hohen Abschnitte 379a, 379b einer
jeden Abschrägung 377a, 377b befindet
sich eine entsprechende Arretierung 374a und bzw. 374b.
Anschläge 386a und 386b sind angrenzend
an eine entsprechende der Arretierungen 374a, 374b entgegengesetzt
den hohen Abschnitten 379a, 379b vorhanden. Eine
erste Seite 387a, 387b der Anschläge 386a, 386b ist
so konfiguriert, daß verhindert
wird, daß Arretierungen 374a, 374b an
den Vorsprüngen 362 vorbeigedreht
werden, wenn die Klemme 352 an der Kanüle 20 festgeklemmt
wird. Wenn der Hebelarm 366 gehandhabt wird, um die Vorsprünge 362 aus
den Arretierungen 374a, 374b freizugeben, um die
Klemme 352 freizugeben, gleiten die Vorsprünge auf
den Abschrägungen 377a, 377b nach
unten zur Innenfläche 367. Eine
Rückseite 388a, 388b der
Anschläge 386a, 386b kommt
mit den Vorsprüngen
in Eingriff, um eine weitere Drehung des Hebelarmes 366 zu
begrenzen.
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In
der Ausführung
in 33 sind die Arretierungen 374 mit 90
Grad um die Kurve 364 beabstandet. Daher bewegt sich der
Hebelarm 366 über
einen Winkel von etwa 90 Grad, um die Vorsprünge 362 aus einer
Arretierung 374 angrenzend an einen unteren Abschnitt der
Abschrägung
zu einer Arretierung 374 angrenzend an einen oberen Abschnitt
der Abschrägung
zu bewegen. Bei der Ausführung
in 34 sind die Arretierungen 374 um 180
Grad beabstandet, aber die geneigten Abschrägungen 377a und 377b enden
beim Drehen um einen Bogen von etwa 90 Grad. Vorzugsweise wenn der
Klemmring 352 mit der Kanüle 20 in Eingriff
kommt, erstreckt sich der Hebelarm 366 senkrecht zur Kanüle 20 und wird
angrenzend an den Klemmring 352 positioniert, wie in 32 veranschaulicht
wird. Das minimiert das Profil der Klemmbaugruppe 350 und
die jegliche Störung,
die durch den Hebelarm 366 bei der Handhabung der Geräte durch
den Chirurgen und bei der Durchführung
der chirurgischen Verfahrensweisen hervorgerufen werden könnte. Bei
einer Ausführung wird
der Hebelarm um 90 Grad gedreht, damit er parallel zur Kanüle ist,
um die Klemme 352 freizugeben, um die Klemmbaugruppe 350 neu
zu positionieren oder zu entfernen. Bei einer weiteren Ausführung wird
die Klemme 352 freigegeben, wenn der Hebelarm 366 im
Bereich von etwa 45 Grad bis etwa 135 Grad aus seiner festgeklemmten
Position senkrecht zur Achse der Kanüle 20 gedreht wird.
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Mit
Bezugnahme auf 35 wird eine weitere Ausführung einer
Klemmbaugruppe der vorliegenden Erfindung veranschaulicht und mit 400 gekennzeichnet.
Die Klemmbaugruppe 400 weist einen Ring auf, der ein Paar
Klemmarme 402 und 404 umfaßt. Die Arme 402 und 404 sind
drehbar miteinander mittels des Klemmechanismus 401 verbunden.
Der Klemmechanismus 401 umfaßt ein Paar Hebel 408 und 410,
die mit dem Gelenkabschnitt 406 verbunden sind. Die Hebel 408 und 410 und
das Gelenk 406 sind mit den Armen 402 und 404 verbunden
und gestatten, daß die
Arme 402, 404 selektiv mit der Außenfläche 23 der
Kanüle 20 in
Eingriff kommen. Der Klemmechanismus 400 umfaßt außerdem einen
Betrachtungselementaufnahmeabschnitt 412, der sich von
einem der Klemmarme erstreckt und zusammenhängend damit ausgebildet ist
(in 35 verbunden mit dem Arm 402 gezeigt).
Der Aufnahmeabschnitt 412 ist gleichermaßen konfiguriert,
um wie der Betrachtungselementaufnahmeabschnitt 390 zu
funktionieren, wie es mit Bezugnahme auf 28 bis 29 veranschaulicht
und beschrieben wird, wobei gleiche Elemente mit den gleichen Bezugszahlen
gekennzeichnet werden. Der Hebelarm 402 definiert eine
Kanüleneingriffsfläche 416,
und der Hebelarm 404 definiert eine Kanüleneingriffsfläche 418.
Das freie Ende 403 des Hebelarmes 492 und das
freie Ende 405 des Hebelarmes 404 definieren einen Schlitz
oder Spalt 419 dazwischen. Die Größe des Spaltes 419 ist
nicht kritisch, so lange wie die Arme 402, 404 betriebsfähig sind,
um selektiv die Kanüle 20 zu
erfassen.
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Die
Arme 402 und 404 werden mittels einer Feder (nicht
gezeigt) vorgespannt, die mit einem Gelenk 406 verbunden
ist, so daß die
Klemmflächen 416, 418 eine
Klemmkraft gegen die Außenfläche 23 der
Kanüle 20 liefern.
Um den Klemmechanismus mit Bezugnahme auf die Kanüle 20 zu
drehen, translatorisch zu bewegen oder zu entfernen, werden die
Hebelarme 408, 410 in Richtung zueinander gedrückt (wie
durch die Pfeile 408a, 410a in 35 gezeigt wird),
um die ersten Enden 403 und 405 zu trennen. Der
Griff der Klemmflächen 416, 418 wird
danach von der Außenfläche 23 freigegeben,
und der Mechanismus 400 kann entlang der Länge der
Kanüle 20 bewegt
oder aus der Kanüle 20 entfernt
werden, entsprechend der Forderung des Chirurgen.
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Es
wird in Erwägung
gezogen, daß das
Gelenk 406 eine Ausführung
eines Gelenkes sein kann, die für
das Festklemmen des Klemmechanismus 400 an der Kanüle 20 geeignet
ist, wie sie den Fachleuten einfallen könnte. Beispielsweise kann das
Gelenk 406 einen Bolzen umfassen, der sich durch kolineare Bohrungen
erstreckt, die durch die Klemmarme 402, 404 definiert
werden, wobei eine Feder die Arme 402, 404 in
ihre Klemmposition vorspannt.
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Es
sollte verstanden werden, daß die Klemmbaugruppen 350 und 400 jeweils
eine Drehung und Translation der Optik 190 gleichermaßen gestatten,
wie es vorangehend mit Bezugnahme auf die Vorrichtung 170 beschrieben
wird.
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In Übereinstimmung
mit einer speziellen Ausführung
der Erfindung werden Abschnitte des Betrachtungselementes 310 und
die Bauteile der Klemmbaugruppen 350 und 400 aus
einem biegsamen und elastischen Material geformt. Beispielsweise
können
der Körperabschnitt 316 und
der Aufnahmeabschnitt 390 aus einem Kunststoff geformt
werden, wie beispielsweise Polycarbonat, und sie sind besonders
gut für
typische Kunststoff Formverfahren geeignet. Gleichfalls kann der
Hebelarm 366 aus einem Kunststoffmaterial geformt werden.
Bei einer speziellen Ausführung
werden diese Bauteile aus Delrin® geformt,
da Delrin® eine
glatte Fläche
für die relative
Bewegung zwischen den Vorsprüngen 362 am
Klemmarm 354b und den Kurvenflächen 364, 364' des Hebelarmes 366 liefert.
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Es
wird verstanden, daß die
Bewegung des Trommelklemmechanismus 360 und die Vorspannkraft
des Mechanismus 401 so geeicht werden können, daß sie den Klemmring 352 und
die Arme 402, 404 entsprechend um die Kanüle 20 fest
zusammendrücken.
Es wird ebenfalls verstanden, daß dieses Zusammendrücken nicht
so stark sein darf, daß die Integrität oder Festigkeit
der Kanüle 20 gefährdet wird.
Bei einer speziellen Ausführung
ist der Schlitz 358 größer als
die maximale Bewegung des Trommelklemmechanismus 360 längs der
geneigten Abschrägungen 377,
so daß die
Vorsprünge 362 fest
innerhalb der Arretierungen 374 des Hebelarmes 366 aufliegen
können.
In Übereinstimmung
mit einer speziellen Ausführung
weist der Schlitz eine Abmessung von 2,0 mm auf, während der
Hub des Trommelklemmechanismus 360, der durch die Kurve 364 erreicht wird,
1,0 mm beträgt.
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Aus
der vorangegangenen Beschreibung der Ausführungen der vorliegenden Erfindung,
die in 27 bis 36 veranschaulicht
werden, sollten mehrere Vorteile und die Verfahren zur Anwendung der
vorliegenden Erfindung verstanden werden. Die Lösbarkeit des Betrachtungselementes 310 von
den Klemmbaugruppen 350 oder 400 gestattet eine mehrfache
Verwendung eines einzelnen Betrachtungselementes 310. Das
gleiche Betrachtungselement 310 kann ebenfalls bei Klemmbaugruppen
verwendet werden, die für
unterschiedlich bemessene und geformte Kanülen hergestellt werden. Da
ein einzelnes Betrachtungselement 310 für mehrfach bemessene Kanülen und
Klemmbaugruppen verwendet werden kann, werden die Einheitskosten
pro Verfahrensweise verringert. Es ist ebenfalls kostenwirksam,
das Betrachtungselement und seine Bauteile aus hochqualitativen
Materialien herzustellen. Beispielsweise kann die Optikkanüle 320 aus
nichtrostendem Stahl hergestellt werden. Hochqualitative Materialien
für optische
Bauteile ermöglichen
oftmals die Verwendung von kleiner bemessenen Bauteilen, wodurch
ein zusätzlicher
Bereich im Arbeitskanal der Kanüle
für den
chirurgischen Arbeitsraum erhalten wird. Bei einer speziellen Ausführung weist
die Optikkanüle 320 einen
Durchmesser von etwa 3 mm auf. Eine optimale Bildqualität kann ebenfalls
durch Verwendung von Glasbauteilen im Betrachtungselement erhalten
werden.
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Mit
Bezugnahme auf 36 bis 37 werden
alternative Ausführungen
der Querschnitte für die
Kanüle 20 veranschaulicht.
Die Kanüle 20 wurde mit
einem im allgemeinen kreisförmigen
Querschnitt veranschaulicht. Es wird ebenfalls in Betracht gezogen,
daß die
Kanüle 20 nichtkreisförmige Querschnitte
aufweist. Beispielsweise weist die Kanüle 430 in 36 eine
Außenfläche 432 auf,
die einen ovalen Querschnitt definiert. In 37 weist
die Kanüle 440 eine
Außenfläche 442 auf,
die einen quadratischen Querschnitt definiert. Natürlich sollte
verstanden werden, daß entsprechende
Regulierungen bei der Konstruktion und Konfiguration der hierin
beschriebenen Vorrichtungen und Klemmbaugruppen ebenfalls erforderlich
sind, um mit der Außenfläche der
Kanülen in
Eingriff zu kommen, wie in 36 bis 37 veranschaulicht
wird. Bei einer Ausführung
weist die Kanüle 20 der
vorliegenden Erfindung ein veränderliches
Querschnittsprofil längs
zumindestens eines Abschnittes ihrer Länge zwischen dem proximalen Ende 22 und
dem distalen Ende 21 auf. Das veränderliche Profil liefert eine
größere Querschnittsabmessung
und/oder Fläche
am proximalen Ende 22 als am distalen Arbeitsende 21.
In einer Form definiert das veränderliche
Profil einen kegelstumpfförmigen
Abschnitt längs
einer Längsachse
L der Kanüle 20.
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Während die
Erfindung detailliert in den Zeichnungen und der vorangehenden Beschreibung veranschaulicht
und beschrieben wird, soll die gleiche als dem Wesen nach veranschaulichend
und nicht als einschränkend
betrachtet werden, wobei zu verstehen ist, daß nur die bevorzugte Ausführung gezeigt
und beschrieben wurde, und daß gewollt
ist, daß alle
Veränderungen
und Abwandlungen, die in den Bereich der Erfindung fallen, wie er
durch die begleitenden Patentansprüche definiert wird, geschützt werden.