DE69920132T2 - Vorrichtung und Verfahren zur Deaktivierung von elektronischen Warenüberwachungsetiketten in einem Verkaufsabrechnungsterminal - Google Patents
Vorrichtung und Verfahren zur Deaktivierung von elektronischen Warenüberwachungsetiketten in einem Verkaufsabrechnungsterminal Download PDFInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft im allgemeinen Verbesserungen an Einzelhandelskassenterminals und genauer die vorteilhaften Aspekte einer Vorrichtung und eines Verfahrens zum Deaktivieren einer elektronischen Artikelüberwachung in einem Einzelhandelsselbstkassierterminal.
- Für Käufer von Konsumgütern wird es immer üblicher, für die Waren ohne die Notwendigkeit eines menschlichen Kassierers zu bezahlen. Beispielsweise bezahlen Automobilisten häufig Benzin an Selbstbedienungsstationen, indem sie eine Kreditkarte direkt in einen Kartenleser der Pumpstation einführen. Dieser Betrieb weist eine Anzahl von Vorteilen auf. Erstens spart diese Anordnung die Anzahl von Personen ein, die notwendig sind, um eine Geschäftseinrichtung zu führen und zu betreiben. Zweitens wird die Häufigkeit von Fehlern der Angestellten oder Veruntreuungen vermindert. Drittens nimmt der Kunde wahr, dass dies die Zeit herabsetzt, die notwendig ist, um einen typischen Kaufvorgang abzuschließen.
- Es wäre wünschenswert, das Selbstkassierkonzept zu erweitern, um allgemeine Einzelhandelsverkäufe einzuschließen. In einer solchen Umgebung würde jedoch eine erhöhte Sorge bezüglich Dieben und Fehlern beim Kassierprozess vorhanden sein. Bei bekannten Einzelhandelssicherheitssystemen ist es bekannt, eine elektronische Artikelüberwachungs-(EAS-)Kennzeichnung an dem Einzelhandelsartikel anzuordnen, die an dem Ausgang des Geschäfts einen Alarm auslöst, falls die Kennzeichnung nicht deaktiviert ist. Sicherheitssysteme, die zur Zeit verwendet werden, können jedoch nicht in einer Selbstkassiervorrichtung eingesetzt werden, da die aktuellen Vorrichtungen einen menschlichen Kassierer benötigen, um sicherzustellen, dass für den Artikel richtig bezahlt wurde, bevor die ERS-Kennzeichnung deaktiviert wird.
- Die US-A-5 635 906 offenbart ein Einzelhandelsgeschäfts-Sicherheitssystem, bei dem das Gewicht von eingekauften Artikeln ermittelt wird, während der Artikel an der Kasse gescannt wird, und es wird ein vorhergesagtes Totalgewicht aller bei diesem Kaufvorgang eingekauften Artikel berechnet. Die Artikel werden in Tüten eingefüllt, die versiegelt werden, und die Bezahlung erfolgt auf dem normalen Weg. Die versiegelten Tüten werden durch eine Sicherheitswache an einer in der Nähe des Ausgangs des Geschäfts positionierten Sicherheitsstation gewogen und das tatsächliche Gesamtgewicht wird mit dem berechneten vorhergesagten Gewicht verglichen. Falls das tatsächliche Gesamtgewicht der eingekauften Artikel in einem vorbestimmten Bereich des vorhergesagten Gewichts liegt, werden die EAS-Kennzeichnungen an den gekauften Artikeln deaktiviert und der Kunde kann ungehindert das Geschäft verlassen. Falls jedoch festgestellt wird, dass das tatsächliche Gewicht außerhalb des vorbestimmten Bereichs liegt, kann die Sicherheitswache die Sicherheitsüberprüfung wiederholen und, falls die Gewichte nicht korrespondieren, wird ein Geschäftsmanager geholt, um eine Überprüfung aller Artikel in den Tüten vorzunehmen.
- Es ist das Ziel der Erfindung, eine Sicherheitsvorrichtung bereitzustellen, die in Verbindung mit einem Selbstkassierterminal verwendet werden kann.
- Gemäß einem ersten Aspekt stellt die vorliegende Erfindung vorteilhafterweise eine Einzelhandelsselbstkassiervorrichtung bereit, die umfasst: einen Systemcomputer, ein Dateneingabe mittel zum Empfangen von jeden zu kaufenden Artikel identifizierenden Daten, einen Einzelerfassungsbereich zur Aufnahme jedes zu kaufenden Artikels, ein Sicherheitsmittel zum Feststellen, dass jeder in dem Einzelerfassungsbereich aufgenommene Artikel korrekt durch die am Dateneingabemittel empfangenen Daten identifiziert wurde, einen EAS-Deaktivator nahe dem Einzelerfassungsbereich zum Deaktivieren einer an dem Artikel angeordneten EAS-Überwachungskennzeichnung, falls das Sicherheitsmittel feststellt, dass der Artikel korrekt identifiziert wurde, und einen Bereich der einzeln Erfassten nahe dem Einzelerfassungsbereich zur Aufnahme jedes Artikels, nachdem die EAS-Überwachungskennzeichnung deaktiviert wurde.
- Das Dateneingabemittel ist vorzugsweise mit dem Systemcomputer verbunden und die Daten können manuell durch einen Einzelhandelskunden eingegeben werden. Alternativ kann das Eingabemittel einen Scanner nahe dem Einzelerfassungsbereich zum Scannen eines Barcodes des zu kaufenden Artikels aufweisen.
- Die Vorrichtung umfasst vorzugsweise einen mit dem Systemcomputer verbundenen Alarm zum Herbeirufen von Geschäftspersonal, falls der gekaufte Artikel die Sicherheitsüberprüfung nicht besteht. Am Systemcomputer kann ein Kartenleser angeschlossen und nahe am Dateneingabemittel angeordnet sein, um eine Geldautomaten- oder Kreditkarte einzulesen.
- In einer bevorzugten Ausführungsform umfasst das Sicherheitsmittel eine Waage nahe dem Einzelerfassungsbereich zum Wiegen der zu kaufenden Artikel, wobei die Waage an den Systemcomputer angeschlossen ist und wobei der Systemcomputer das Gewicht des Artikels mit einem gespeicherten Gewicht oder mit dem Gewicht anderer Artikel des gleichen oder eines vorhergehenden Kaufvorgangs vergleicht. Falls das Gewicht des gekauften Artikels nicht dem gespeicherten Gewicht entspricht, stellt die Vorrichtung ein Eintreten eines Sicherheitsverstoßes fest. Dann können Sicherheitsschwellwerte verwendet werden, um festzustellen, ob eine Intervention durch Geschäftspersonal notwendig ist.
- Gemäß einem zweiten Aspekt besteht die Erfindung aus einem Verfahren zum Einzelhandelsselbstkassieren, das umfasst:
- (a) Empfangen von Daten, die jeden zu kaufenden Artikel identifizieren;
- (b) Aufnehmen jedes Artikels in einem Einzelerfassungsbereich;
- (c) Ausführen einer Sicherheitsüberprüfung, um festzustellen, ob jeder in dem Einzelerfassungsbereich aufgenommene Artikel durch die empfangenen Daten korrekt identifiziert wurde;
- (d) Deaktivieren einer an dem Artikel angeordneten EAS-Überwachungskennzeichnung, falls festgestellt wird, dass der Artikel in der Sicherheitsüberprüfung korrekt identifiziert wurde; und
- (e) Aufnehmen jedes Artikels in einem Bereich der einzeln Erfassten nahe dem Einzelerfassungsbereich, nachdem die EAS-Überwachungskennzeichnung deaktiviert wurde.
- Die Sicherheitsüberprüfung umfasst vorzugsweise die folgenden Unterschritte:
- (c1) Wiegen des zu kaufenden Artikels; und
- (c2) Vergleichen des Gewichts des zu kaufenden Artikels mit einem gespeicherten Gewicht oder mit dem Gewicht anderer Artikel des gleichen oder vorhergehender Kaufvorgänge.
- Das Auftreten eines Sicherheitsverstoßes kann festgestellt werden, falls das Gewicht des zu kaufenden Artikels nicht dem gespeicherten Gewicht entspricht und Sicherheitsschwehlwerte können verwendet werden, um festzustellen, ob eine Intervention durch Geschäftspersonal notwendig ist.
- Die vorliegende Erfindung stellt eine Selbstkassiervorrichtung bereit, bei der auf den zu kaufenden Artikeln angebrachte EAS-Kennzeichnungen automatisch deaktiviert werden als Teil eines sicheren Kassierprozesses.
- Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung werden jetzt exemplarisch unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen beschrieben, wobei:
-
1 zeigt ein Diagramm einer Selbstkassiervorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung. -
2 zeigt ein Flussdiagramm einer ersten Betriebsart für die in1 gezeigte Vorrichtung. -
3 zeigt ein Flussdiagramm einer zweiten Betriebsart für die in1 gezeigte Vorrichtung. -
4 zeigt eine perspektivische Ansicht eines verpackten Artikels, der für ein Kassieren gemäß der Betriebsart in3 geeignet ist. -
5 zeigt ein Flussdiagramm eines Verfahrens gemäß der vorliegenden Erfindung zum Sicherstellen, dass ein Artikel vor der Deaktivierung der EAS-Sicherheitskennzeichnung richtig identifiziert wurde. -
1 zeigt ein Diagramm einer bevorzugten Ausführungsform einer Selbstkassiervorrichtung10 gemäß der vorliegenden Erfindung. Die Vorrichtung10 umfasst eine selbständige Baugruppe12 , die in einem Einzelhandelsgeschäft nahe dem Ausgang des Geschäfts positioniert ist. Die selbständige Bau gruppe12 wird von einem lokalen Systemcomputer14 kontrolliert, der mit einem Netzwerk verbunden ist, das einen Netzwerk-Server-Computer16 und andere Netzwerk-Computer18 aufweist. Der Server-Computer16 umfasst eine Datenbasis20 , die Produkt- und Preisinformationen enthält. - Die Vorrichtung umfasst eine Touch-Screen-Anzeige
24 . In der vorliegenden Ausführungsform empfängt die Touch-Screen-Anzeige24 Eingaben von einem Einzelhandelskunden und gibt Ausgaben an den Einzelhandelskunden aus. Es wäre jedoch auch möglich, die vorliegende Erfindung mit anderen aus dem Stand der Technik bekannten Eingabe- und Ausgabegeräten auszuführen. Die Vorrichtung umfasst weiterhin einen Geldautomaten-/Kreditkartenleser26 , einen Geldempfänger28 , eine Tastatureingabe30 , einen Drucker32 und einen Lautsprecher34 . Zusätzlich umfasst die Vorrichtung einen Einzelerfassungsbereich36 zum Empfang der zu kaufenden Einzelhandelsartikel. In der vorliegenden Ausführungsform ist der Einzelerfassungsbereich36 auf drei Seiten und am Boden geschlossen und vorne und oben offen. Alternative Ausführungsformen sind möglich. Beispielsweise kann der Einzelerfassungsbereich36 durch Schienen oder andere eingrenzende Anordnungen definiert sein. Vorzugsweise sollte der Einzelerfassungsbereich36 so definiert sein, dass er das korrekte Platzieren der abzukassierenden Artikel in dem Einzelerfassungsbereich36 durch den Käufer erleichtert. Der Einzelerfassungsbereich36 kann auch geschlossen sein, um den Kunden davon abzuhalten, den Kassierprozess zu stören. Weiterhin kann, falls gewünscht, ein automatisiertes oder semiautomatisiertes Mittel bereitgestellt werden, um den zu kaufenden Artikel in den Einzelerfassungsbereich36 hinein- und hinauszubewegen. Dieses kann beispielsweise mit einer Transportbandeinrichtung bereitgestellt werden. - Jeder Einzelhandelsartikel wird mit einem Artikel-Detektor/Scanner
38 detektiert oder gescannt, der nahe an dem Einzelerfassungsbereich36 angeordnet ist. Der Artikel-Detektor/Scanner38 liest einen Barcode oder eine andere Kennzeichnung, die entweder aufgedruckt oder an dem zu kaufenden Artikel angeordnet ist, wodurch es ermöglicht wird, dass der Artikel zu Kassierzwecken identifiziert wird. Wie später beschrieben wird, ist es jedoch auch möglich, die vorliegende Erfindung mit Einzelhandelsartikeln auszuführen, die keine scannbaren Barcodes aufweisen. Um eine an dem Einzelhandelsartikel angebrachte EAS-Kennzeichnung zu deaktivieren, nachdem der Artikel eine Sicherheitsüberprüfung passiert hat, wird ein EAS-Deaktivator42 bereitgestellt, der weiter unten beschrieben wird. Nachdem die EAS-Kennzeichnung deaktiviert wurde, wird der Artikel in einen Bereich der einzeln Erfassten44 zum Abpacken bewegt. Die selbständige Baugruppe12 umfasst auch einen Alarm46 zum Herbeirufen von Geschäftspersonal, falls dies benötigt wird. In der vorliegenden Ausführungsform der Erfindung umfasst der Alarm ein auf der Spitze einer Stange montiertes, dreifarbiges Licht. Das Licht ist grün bei normalem Betrieb. Falls es sich zeigt, dass ein Eingreifen bald nötig sein kann, blinkt das Licht gelb. Falls ein Eingreifen sofort benötigt wird, blinkt das Licht rot. -
2 zeigt ein Flussdiagramm einer Betriebsart48 für die in1 gezeigte Vorrichtung. Es wird angenommen, dass diese Betriebsart zur Identifizierung von Artikeln verwendet wird, die nicht mit scannbaren Barcodes ausgerüstet sind, beispielsweise landwirtschaftlich erzeugte Artikel. In einem ersten Schritt50 wird der Einzelhandelskunde durch die Touch-Screen-Anzeige24 aufgefordert, durch Schieben einer Kreditkarte oder einer Geldautomatenkarte durch den Geldautomaten-/Kreditkartenleser26 oder durch Drücken einer Taste auf der Touch-Screen-Anzeige24 einen Selbstkassierprozess zu beginnen. Wie in einem Schritt52 gezeigt, werden alle Artikel, die der Kunde zu kaufen wünscht, dem Kaufvorgang hinzugefügt (d.h. identifiziert) durch Auswahl des Artikels aus einer Liste auf der Touch-Screen-Anzeige24 . Jeder Artikel wird in einem Schritt54 einer weiter unten detaillierter beschriebenen Sicherheitsprüfung unterzogen. Falls die Vorrichtung einen Sicherheitsverstoß feststellt, ruft sie in einem Schritt56 mit Hilfe des Alarms46 einen Kassierer herbei, um Hilfe bereitzustellen. Falls der Artikel die Sicherheitsüberprüfung passiert, wird seine EAS-Überwachungskennzeichnung durch den EAS-Deaktivator42 in einem Schritt58 deaktiviert und in einem Schritt60 wird der Artikel in den Bereich der einzeln Erfassten44 bewegt. - Die Identifizierung dauert an bis die Vorrichtung in einem Schritt
62 feststellt, dass der Kunde alle zu kaufenden Artikel im Einzelerfassungsbereich platziert hat und durch Ausführen einer geeigneten Eingabe an der Touch-Screen-Anzeige identifiziert hat. Falls kein menschliches Eingreifen für den Kaufvorgang notwendig ist, kann der Kunde in einem Schritt64 damit fortfahren, den Kaufvorgang durch Genehmigen der Bezahlung mit einer Kredit- oder Geldkarte oder durch Eingabe von Geld in den Geldempfänger28 abzuschließen. Falls gewünscht, kann die Vorrichtung ohne den Geldempfänger28 aufgebaut werden. -
3 zeigt ein Flussdiagramm einer zweiten Betriebsart66 für die vorliegende Erfindung zur Verwendung bei einer Identifizierung von Artikeln, die mit scannbaren Barcodes ausgerüstet sind.4 zeigt einen beispielhaft verpackten Artikel84 zur Bearbeitung mit der zweiten Betriebsart. Wie in4 gezeigt, umfasst der Artikel eine an einer Seite angebrachte EAS-Kennzeichnung86 und einen Barcode oder eine andere, aufgedruckte oder an einer anderen Seite angebrachte Identifizierungskennzeichnung88 aufweist. Falls der Artikel richtig in dem Einzelerfassungsbereich der Selbstkassiervorrichtung platziert wird, ist die EAS-Kennzeichnung86 sofort nahe an dem Deaktivator42 und die Identifizierungskennzeichnung88 ist sofort nahe an dem Artikeldetektor38 . Es ist offensichtlich, dass jede Anzahl von Konfigurationen der relativen Positionen der EAS-Kennzeichnung86 und der Identifizierungskennzeichnung88 möglich ist. - Zurückkommend auf
3 wird der Selbstkassierprozess der zweiten Betriebsart66 in einem Schritt68 durch Platzieren eines Artikels in dem Einzelerfassungsbereich fortgesetzt, wo sein Barcode durch den Artikel-Detektor/Scanner38 gescannt wird. Alternativ kann der Selbstkassierprozess durch Drücken einer Taste auf der Touch-Screen-Anzeige24 fortgesetzt werden. Anstelle einer Informationseingabe auf der Touch-Screen-Anzeige wird jeder Artikel direkt durch Barcodes identifiziert, während jeder Artikel in dem Einzelerfassungsbereich36 platziert wird. Die verbleibenden Schritte dieser Betriebsart sind denen der vorherigen Betriebsart ähnlich. In einem Schritt70 führt die Vorrichtung eine Sicherheitsüberprüfung aus, um zu bestimmen, ob der Artikel richtig gescannt wurde. Falls die Vorrichtung feststellt, dass der richtige Artikel nicht gescannt wurde, holt die Vorrichtung in einem Schritt72 Geschäftspersonal herbei. Falls der Artikel die Sicherheitsüberprüfung passiert, wird die EAS-Sicherheitskennzeichnung in einem Schritt74 deaktiviert und in einem Schritt76 wird der Artikel in einen Bereich der einzeln Erfassten zum Abpacken bewegt. In einem Schritt78 bestimmt die Vorrichtung, ob weitere Artikel zum Scannen vorhanden sind. Falls welche vorhanden sind, wird in einem Schritt80 der nächste Artikel gescannt. Die Vorrichtung fährt mit dem Scannen von Artikeln fort, bis im Schritt78 festgestellt wird, dass keine weiteren zu scannenden Artikel vorhanden sind. - Falls keine weiteren Artikel vorhanden sind, empfängt die Vorrichtung im Schritt
80 eine Bezahlung. - In beiden Betriebsarten wird eine Sicherheitsüberprüfung vorgenommen, um sicherzustellen, dass der richtige Artikel identifiziert wurde, egal ob der Artikel durch eine Eingabe an der Touch-Screen-Anzeige oder durch Scannen eines Barcodes identifiziert wurde. Eine Ausführungsform der vorliegenden Erfindung verwendet Gewichtsinformation beim Ausführen dieser Funktion.
5 ist ein Flussdiagramm dieses Verfahrens90 . - In einem Schritt
92 wird der erste Artikel identifiziert, d.h. er wird der Kassierliste des Kunden hinzugefügt, entweder durch Scannen eines Barcodes oder durch Empfangen einer Eingabe des Kunden an der Touch-Screen-Anzeige24 . In einem Schritt94 wird der identifizierte Artikel gewogen. Wie in1 gezeigt, ist der Einzelerfassungsbereich36 zu diesem Zweck oben auf einer Waage40 angeordnet. In einem Schritt96 wird das gemessene Gewicht des Artikels mit einem vorbestimmten, bekannten Gewicht des Artikels verglichen, das in1 in dem Server-Computer16 in der Datenbasis20 gespeichert ist. Alternativ kann das gemessene Gewicht des identifizierten Artikels mit dem Gewicht anderer Artikel desselben Kaufvorgangs oder vorheriger Kaufvorgänge verglichen werden, um zu bestimmen, ob das Gewicht für den identifizierten Verkaufsartikel angemessen ist. Falls der gleiche Artikel mehr als einmal in einem Verkaufsvorgang gescannt wird, bestimmt die Vorrichtung, ob die Gewichte für den Artikel etwa gleich sind. - In einem Schritt
98 in2 wird die Vorrichtung den EAS-Deaktivator42 aktivieren, falls die Vorrichtung feststellt, dass der Verkaufsartikel, der verkauft wurde, dem Verkaufsartikel entspricht, der in dem Einzelerfassungsbereich plat ziert wurde. Der Artikel wird dann in den Bereich der einzeln Erfassten44 zum Abpacken bewegt. Wie oben beschrieben, ist ein Weg, dies durchzuführen, ein automatisches Transportband bereitzustellen, das den Artikel in dem Einzelerfassungsbereich positioniert und ihn dann wegtransportiert, nachdem das EAS-Kennzeichnen deaktiviert wurde. In einer anderen Ausführungsform bewegt der Kunde den Artikel manuell von dem Einzelerfassungsbereich in den Bereich der einzeln Erfassten, falls nötig aufgefordert durch die Touch-Screen-Anzeige24 und den Lautsprecher34 . Die Vorrichtung springt dann zum Schritt92 zurück und wiederholt den Prozess für den nächsten Artikel. - Falls die Vorrichtung feststellt, dass der Verkaufsartikel, der verkauft wurde, nicht dem Verkaufsartikel entspricht, der in dem Einzelerfassungsbereich platziert wurde, wird die Vorrichtung dann in einem Schritt
100 feststellen, dass ein Sicherheitsverstoß aufgetreten ist, und in einem Schritt102 wird ein Sicherheitsmodul vorbestimmte Sicherheitsschwellwerte verwenden, um festzustellen, ob ein Eingreifen durch einen Kassierer nötig ist, bevor der Verkaufsvorgang abgeschlossen werden kann. Falls das Eingreifen durch einen Kassierer benötigt wird, wird der Kassierer in einem Schritt104 herbeigerufen. In einem solchen Fall kann eine lokale Fehlernachricht angezeigt werden, um den Käufer von dem Problem zu benachrichtigen. Zusätzlich kann eine Audioausgabe an den Kunden über den Lautsprecher34 ausgegeben werden. Das Geschäftspersonal wird durch den Alarm46 vor Ort gerufen. Falls das Eingreifen durch einen Kassierer nicht benötigt wird, springt die Vorrichtung zum Schritt92 zurück, um den Prozess für den nächsten Artikel zu wiederholen.
Claims (13)
- Einzelhandelsselbstkassiervorrichtung, die umfasst: einen Systemcomputer (
14 ,16 ,18 ), ein Dateneingabemittel (24 ,38 ) zum Empfangen von jeden zu kaufenden Artikel identifizierenden Daten, gekennzeichnet durch einen Einzelerfassungsbereich (36 ) zur Aufnahme jedes zu kaufenden Artikels, ein Sicherheitsmittel (40 ,16 ,20 ) zum Feststellen, dass jeder in dem Einzelerfassungsbereich (36 ) aufgenommene Artikel korrekt durch die am Dateneingabemittel (24 ,38 ) empfangenen Daten identifiziert wurde, einen EAS-Deaktivator (42 ) nahe dem Einzelerfassungsbereich (36 ) zum Deaktivieren einer an dem Artikel angebrachten EAS-Überwachungskennzeichnung (86 ), falls das Sicherheitsmittel feststellt, dass der Artikel korrekt identifiziert wurde, und einen Bereich der einzeln Erfassten (44 ) nahe dem Einzelerfassungsbereich (36 ) zur Aufnahme jedes Artikels, nachdem die EAS-Überwachungskennzeichnung deaktiviert wurde. - Vorrichtung gemäß Anspruch 1, wobei das Dateneingabemittel mit dem Systemcomputer verbunden ist und die von dem Dateneingabemittel empfangenen Daten eine Eingabe eines Einzelhandelskunden sind.
- Vorrichtung gemäß Anspruch 1, weiterhin umfassend einen mit dem Systemcomputer verbundenen Alarm zum Herbeirufen von Geschäftspersonal, falls der in dem Einzelerfassungsbereich (
36 ) empfangene Artikel nicht der durch die von dem Dateneingabemittel (24 ,38 ) empfangenen Daten identifizierte Artikel ist. - Vorrichtung gemäß Anspruch 1, weiterhin umfassend einen mit dem Systemcomputer verbundenen Kartenleser (
26 ), der nahe dem Dateneingabemittel (24 ,38 ) angeordnet ist, zum Lesen einer Geldautomaten- oder Kreditkarte. - Vorrichtung gemäß Anspruch 1, wobei das Sicherheitsmittel weiterhin eine Waage (
40 ) nahe dem Einzelerfassungsbereich (36 ) zum Wiegen der zu kaufenden Artikel umfasst, wobei die Waage (40 ) mit dem Systemcomputer verbunden ist und wobei der Systemcomputer das Gewicht des Artikels mit einem gespeicherte Gewicht vergleicht. - Vorrichtung gemäß Anspruch 5, wobei die Vorrichtung ein Auftreten eines Sicherheitsverstoßes feststellt falls das Gewicht des gekauften Artikels nicht dem gespeicherten Gewicht entspricht.
- Vorrichtung gemäß Anspruch 6, wobei das System Sicherheitsschwellwerte verwendet, um festzustellen, ob eine Intervention durch Geschäftspersonal notwendig ist, falls die Vorrichtung das Auftreten eines Sicherheitsverstoßes feststellt.
- Vorrichtung gemäß Anspruch 1, wobei das Sicherheitsmittel weiterhin eine Waage (
40 ) nahe an dem Einzelerfassungsbereich (36 ) zum Wiegen des zu kaufenden Artikels umfasst, wobei die Waage (40 ) mit dem Systemcomputer verbunden ist und wobei der Systemcomputer das Gewicht des Artikels mit einem Gewicht anderer Artikel des gleichen oder vorheriger Kaufvorgänge vergleicht. - Einzelhandelsselbstkassiervorrichtung gemäß Anspruch 1, wobei das Dateneingabemittel einen Scanner (
38 ) nahe dem Einzelerfassungsbereich (36 ) zum Scannen eines Barcodes umfasst, um den Artikel in dem Einzelerfassungsbereich (36 ) für den Systemcomputer zu identifizieren. - Verfahren zum Selbstkassieren im Einzelhandel, das umfasst: (a) Empfangen von Daten, die jeden zu kaufenden Artikel identifizieren; (b) Aufnehmen jedes Artikels in einem Einzelerfassungsbereich (
36 ); (c) Ausführen einer Sicherheitsüberprüfung, um festzustellen, ob jeder in dem Einzelerfassungsbereich (36 ) aufgenommene Artikel durch die empfangenen Daten korrekt identifiziert wurde; (d) Deaktivieren einer an dem Artikel angebrachten EAS-Überwachungskennzeichnung, falls festgestellt wird, dass der Artikel in der Sicherheitsüberprüfung korrekt identifiziert wurde; und (e) Aufnahme jedes Artikels in einem Bereich der einzeln Erfassten nahe dem Einzelerfassungsbereich, nachdem die EAS-Überwachungskennzeichnung deaktiviert wurde. - Verfahren gemäß Anspruch 10, wobei die Sicherheitsüberprüfung in Schritt (c) die folgenden Unterschritte umfasst: (c1) Wiegen des zu kaufenden Artikels; und (c2) Vergleichen des Gewichts des zu kaufenden Artikels mit einem gespeicherten Gewicht oder mit dem Gewicht anderer Artikel des gleichen oder vorhergehender Kaufvorgänge.
- Verfahren gemäß Anspruch 11, wobei der Schritt (c) die folgenden zusätzlichen Unterschritte umfasst: (c3) Feststellen des Auftretens eines Sicherheitsverstoßes, falls das Gewicht des zu kaufenden Artikels nicht dem gespeicherten Gewicht entspricht; und (c4) Verwenden von Sicherheitsschwellwerten, um festzustellen, ob eine Intervention durch Geschäftspersonal nötig ist.
- Verfahren gemäß Anspruch 10, wobei im Schritt (c) der Sicherheitscheck die folgenden Unterschritte umfasst: (c1) Wiegen des zu kaufenden Artikels; und (c2) Vergleichen des Gewichts des zu kaufenden Artikels mit dem Gewicht anderer Artikel des gleichen oder vorhergehender Kaufvorgänge.
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