DE69918039T2 - Schneesportgerät - Google Patents

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Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Anordnung zum Gleiten auf Schnee mit einem Snowboard und einem System zur Aufnahme der Schuhe eines Snowboarders.
  • Das Gleitbrett, welches das Snowboard bildet, wird auf asymmetrische Weise verwendet, wobei weder der Körper noch die Füße des Benutzers entlang der Längsachse des Bretts ausgerichtet, sondern in bezug auf diese stark geneigt sind. Der Körper des Snowboarders ist quer in Bezug auf das Brett angeordnet, wobei entweder für Personen mit rechtem Steuerfuß ("regular foot") der rechte Fuß hinten und der linke Fuß vorne ist oder für Personen mit linkem Steuerfuß ("goofy foot") der linke Fuß hinten und der rechte Fuß vorne ist. Der Abstand der Füße hängt von der Morphologie und im wesentlichen von der Größe des Benutzers ab. Die Fußspitzen sind mehr oder weniger zum vorderen Ende des Snowboards hin gedreht, wobei diese Orientierung durch einen Winkel angegeben wird, der ausgehend von der rechtwinkligen zur Längsachse des Snowboards gemessen wird. Diese Orientierung kann allgemein variieren, für den hinteren Fuß etwa zwischen 0 und 40° und für den vorderen Fuß zwischen 10 und 45°, wobei die heute weitestgehend bevorzugte Position zahlreicher Snowboarder mit guten Niveau die sogenannte Zwischenposition ist:
    • – hinterer Fuß: Orientierungswinkel liegt zwischen 10 und 15 Grad,
    • – vorderer Fuß: Orientierungswinkel liegt zwischen 30 und 45 Grad.
  • Wie dem auch sei, der Körper des Snowboarders steht quer zum Gerät und zur Richtung seiner Bewegung. Kurven werden gefahren, indem entweder der Körper nach vorne geneigt wird, in Richtung der Fußspitzen (auch vereinfacht Zehenseite oder "front-side" genannt) oder der Körper nach hinten geneigt wird, in Richtung der Fersen (oder "back-side").
  • Das Snowboard genießt heute eine außerordentliche Beliebtheit, insbesondere bei jungem Publikum, so daß heute Snowboard-Wettbewerbe nach Art der Skiwettbewerbe organisiert werden und der Faktor "Geschwindigkeit" für Wettbewerbs-Snowboards wesentlich wird, genau so wie selbstverständlich die Fähigkeit dieser Snowboards, Kurven mit maximaler Präzision zu fahren.
  • Die Beliebtheit der Snowboards erfaßt auch andere Personen als sehr junge Personen, so daß es ferner notwendig wird, einerseits Snowboards für Damen vorzusehen, welche herausragende Qualitäten in bezug auf Leichtigkeit und Komfort aufweisen, sowie andererseits Snowboards für die "Allgemeinheit", welche gute Qualitäten in bezug auf Komfort aufweisen, ohne zu sehr die Wirksamkeit und die Leichtigkeit zu vernachlässigen.
  • Auf allgemeine Weise muß das Gleitbrett, welches ein Snowboard bildet, ausreichend steif gegen Biegung beim Aufliegen sein, um sich so wenig wie möglich in den Schnee zu drücken und folglich mit einer maximalen Geschwindigkeit zu gleiten, ohne zu steif zu sein, damit die Kantenlinie sich in Form einer Kurve beim Ausüben eines Schwungs eindrücken kann.
  • Es ist daher erforderlich, daß dieses Brett möglichst steif ist, wenn es flach liegt, und möglichst nachgiebig in bezug auf Biegung in geneigter Stellung ist, d. h., wenn es geneigt ist und auf seiner Kante aufliegt.
  • Die zwei Bedingungen sind kontradiktorisch, und das ganze Fachwissen der Hersteller von Gleitbrettern für Snowboards besteht darin, den guten Kompromiß Steifigkeit/Nachgiebigkeit zu finden, der es gleichzeitig erlaubt, sich bei flachem Aufliegen schnell fortzubewegen und eine optimale Einfachheit und Präzision während der Ausführung eines Schwungs zu erreichen.
  • Ein zusätzliches Problem liegt in der Tatsache, daß, weil das Brett, welches das Snowboard bildet, relativ groß ist, es reichlich schwer ist, was störend ist.
  • Ein anderer wichtiger zu beeinflussender Parameter ist die Quersteifigkeit des Brettes, d. h., diejenige, die auf das Snowboard wirkt, wenn man dieses flach auf eine horizontale Richtplatte legt, unter anschließender Aufbringung einer quer gerichteten Kraft auf das Snowboard in seinem Mittelpunkt. Um eine gute Richtungspräzision zu ermöglichen, ist es wichtig, daß das Snowboard in Querrichtung sehr steif ist, um nicht die Form der Seitenlinie zu verändern, d. h. die Form der Kurve, welche der Scheitel jeder Kante folgt.
  • EP-A-0 848 968 offenbart diese Art Snowboard mit einer gesteigerten Querflexibilität.
  • Ein erstes Ziel der Erfindung ist es, alle diese Anforderungen zu erfüllen und insbesondere eine Anordnung zum Gleiten auf Schnee zu erhalten, welche ein Snowboard enthält, das aus einem leichten, aufliegend und in Querrichtung biegesteifen, geneigt weniger biegesteifen und somit sehr nervösen Brett besteht.
  • Die Systeme zur Befestigung der Füße auf einem Schnee-Gleitbrett wie einem Snowboard werden aktuell "Bindungen" genannt. Sie werden auf dem Snowboard mittels Öffnungen befestigt, die in der zentralen Zone jeder Bindung in der zentralen Zone des Snowboards angebracht sind.
  • Die Position der Öffnungen zur Verbindung der Bindungen mit dem Snowboard ist heutzutage ausreichend verallgemeinert, um als standardisiert in zwei geometrischen Konfigurationen betrachtet werden zu können:
    • – Die "4 × 4"-genannte Bohrung, die am meisten verbreitet ist und durch zwei Zonen (eine für jeden Fuß) mit jeweils acht Löchern umgesetzt ist, wobei diese Löcher um 40 Millimeter voneinander beabstandet sind und in zwei parallelen Spalten mit jeweils vier Löchern angeordnet sind. Diese acht Löcher sind allgemein vorbereitend in das Snowboard gebohrt und mit Gewinde versehen.
    • – Das dreieckige Bohrbild, genannt "3D" gemäß der Markeneintragung der Firma BURTON, welches auf den Snowboards und den Bindungen dieser Firma existiert.
  • Diese aktuellen Bindungen können nicht, so wie sie sind, auf einem Snowboard angebracht werden, welches nicht die Möglichkeit aufweist, eine Gewindebohrung aufzunehmen, aufgrund mangelnder Dicke am Ort, an dem sie befestigt werden müssen, insbesondere auf einem Snowboard, welches eine längliche Ausnehmung in der mittleren Zone aufweist. Ein anderes Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, diesen Nachteil zu beseitigen.
  • Ferner ist es bekannt, daß ein Snowboard in Querrichtung genauso durch die Bindungen wie durch die Füße des Snowboarders versteift wird, welche alle quer zum Brett angeordnet sind. Ein weiteres Ziel der Erfindung ist es, die Schrägstellung der Füße des Snowboarders von der Quersteifigkeit des Snowboards abzukoppeln und allgemeiner die Spannung des Snowboards in Querrichtung zu vermeiden.
  • Ein anderes Ziel der Erfindung ist es, ferner verschiedene Einstellungsmöglichkeiten für die Position der Füße des Snowboarders in Bezug auf sein Snowboard zu erlauben, insbesondere in der Winkelposition, in der Längsposition oder im Abstand eines Fußes zum anderen.
  • Ein anderes Ziel der Erfindung ist es, ferner eine vorteilhafte Schwingungsdämpfung zu schaffen.
  • Unter den Systemen zur Befestigung des Schuhs des Snowboarders existieren aktuell "Schalen"-Bindung oder "Soft Binding" in englisch, welche den Vorteil aufweisen, Schuhe aufnehmen zu können, die ausreichend weich sind, um dem Benutzer zu ermöglichen, sie gleichzeitig als Laufschuh zu verwenden, die viel bequemer sind als die klassischen Skischuhe oder Snowboardschuhe mit harter Schale.
  • Die "Snowboardstiefel" oder "Softboots" genannten Schuhe sind beispielsweise praktisch genauso angenehm zu tragen wie Schneestiefel oder "Snow Boots".
  • Diese Schalenbindungen umfassen neben einer Platte zur Aufnahme der Sohle des Schuhs eine hintere gelenkig befestigte Abstützung, welche auf der Rückseite der Achillessehne bis etwa in den Bereich des Knöchels nach oben verläuft, und zwei Halteriemen für den Schuh, von denen einer um den Spann und der andere um das vordere Teil des Fußes gespannt ist, etwa im Bereich des Zehenansatzes.
  • Diese Schalenbindungen können auch nicht so wie sie sind auf einem Snowboard angebracht werden, welches keine Möglichkeit der Aufnahme eines Verankerungspunktes an dem Ort bietet, an dem die Bindungen plaziert werden müssen, insbesondere bei einem Snowboard, welches eine mittlere Längsaussparung aufweist, mit einer unzureichenden Dicke an diesem Ort.
  • Ein anderes Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, diesen Nachteil zu beseitigen.
  • Ein anderes Ziel der Erfindung ist es, weiterhin für diese Schalenbindungen unterschiedliche Einstellungen der Winkelposition und der Position der Füße des Snowboarders in Bezug auf sein Snowboard zu ermöglichen.
  • Was diese Schalenbindungen betrifft, ist die steife Platte, welche die Sohle des Schuhs aufnimmt, auf dem Snowboard in einer im wesentlichen quer verlaufenden Position befestigt. Dies hat den Nachteil, das Snowboard in Querrichtung zu versteifen und somit dieses in Bezug auf Querbiegung zu verspannen, was sehr störend ist, da ein Snowboard durch den Hersteller genau ausgelegt ist, um gut definierte Eigenschaften sowohl in Längsbiegung (oder "einfacher Biegung") als auch in Querbiegung (d. h. in Biegung in Richtung senkrecht zur Achse des Snowboards) aufzuweisen.
  • Ein anderes Ziel der Erfindung richtet sich zunächst darauf, diesen Nachteil zu beseitigen, wobei es sich um ein Snowboard mit einer mittleren Längsaussparung handelt.
  • Ein anderes Ziel der Erfindung ist es, in bezug auf aktuell bekannte Schalenbindungen die Übertragung der Belastungen durch die zwei Enden des Fußes: Zehen und Ferse auf das Snowboard zu verbessern. Mit den aktuellen Bindungen benachteiligen die Steifigkeit der einzigen Grundplatte und die Befestigung dieser Platte relativ nahe der mittleren Längsachse des Snowboards diese Kraftübertragung durch die beiden Enden de Fußes.
  • Ein anderes Ziel der Erfindung in Bezug auf diese bekannten Schalenbindungen und für ein Snowboard mit mittlerer Längsausnehmung ist es, einen besseren Halt der beiden Enden – des vorderen und des hinteren – des Schuhs sicherzustellen und somit ein Abheben in bezug auf die Oberfläche des Snowboards dieser beiden Enden während des Ausübens des Snowboard-Fahrens zu vermeiden.
  • Somit bezieht sich die Erfindung auf eine Anordnung zum Gleiten auf Schnee mit einem Snowboard und einem System zur Aufnahme der Schuhe des Snowboarders, wobei sich dieses Snowboard in Längsrichtung zusammen setzt aus einer hinteren Zone, einer mittleren Zone und einer vorderen Zone und dessen Struktur sich von unten nach oben zusammensetzt aus:
    • – einer Gleitoberfläche, die sich zusammensetzt aus einem durch metallische Kanten eingefaßten Gleitbelag,
    • – einer oder mehreren unteren Verstärkungsschichten,
    • – einem Kern,
    • – einer oder mehreren oberen Verstärkungsschichten,
    • – einer Schicht zum Schutz und zur Aufnahme der Dekoration, welche entweder in Form einer Schale hergestellt ist und somit das Obere und die Seiten des Brettes bildet oder ausschließlich auf der oberen Oberfläche des Snowboards vorhanden ist und somit in diesem Fall gegen den Kern umgrenzenden Elemente anliegen, welche Seitenwangen genannt werden,

    dadurch gekennzeichnet,
    • – daß die obere Seite dieses Snowboards eine substantielle mittlere Längsausnehmung aufweist, welche sich mindestens über die beiden Zonen der Positionierung der Bindungen für jeden Fuß – vorderen Fuß bzw. hinteren Fuß – des Snowboarders erstreckt und welche zwei seitliche, auf beiden Seiten liegende Längsträger definiert,
    • – daß Verankerungspunkte in diesen zwei seitlichen Längsträgern angebracht sind,
    • – und daß eine Zwischenvorrichtung, welche in den beiden genannten Verankerungspunkten aufgenommen ist, die Verbindung der Füße des Snowboarders mit dem Snowboard sicherstellt.
  • Die Erfindung bezieht sich ebenfalls auf eine Anordnung zum Gleiten auf Schnee, wie oben definiert, dadurch gekennzeichnet, daß ihre Vorrichtung zur Aufnahme der Bindungen zwischen der oberen Oberfläche des Snowboards und der Bindung ein Kopplungselement aufweist, die aus mindestens einer steifen Platte gebildet ist, welche folgendes umfaßt:
    einerseits in Richtung ihrer beiden Ränder, vorne und hinten, welche jeweils dazu bestimmt sind, in dieser Zone der Positionierung der Bindung die beiden rechts und links liegenden seitlichen Teile des Snowboards abzudecken, Mittel zur Verankerung dieser Platte in den genannten rechts und links liegenden seitlichen Teilen des Snowboards, wobei diese Mittel zur Veranke rung an dem Snowboard am vorderen Teil bzw. am hinteren Teil des Fußes des Snowboarders angeordnet sind,
    und andererseits in ihrer mittleren Zone, die dazu bestimmt ist, die mittlere Zone des Snowboards zu überragen, Mittel zur Aufnahme und zur Verankerung der Bindung, welche in Übereinstimmung mit den Öffnungen, die hierfür in der genannten Bindung vorgesehen sind, angeordnet sind, wobei diese Mittel der Verankerung der Bindung im Bereich der Fußwölbung des Snowboarders angeordnet sind.
  • Die Erfindung bezieht sich auch auf eine Anordnung zum Gleiten auf Schnee, wie sie zuerst oben definiert ist, und deren Vorrichtung zur Befestigung der Schuhe mindestens für jeden Fuß jeweils eine eigene Grundplatte zur Aufnahme der Sohle des Schuhs umfaßt, dadurch gekennzeichnet, daß diese Platte zur Aufnahme der Sohle des Schuhs mindestens mit zwei Gruppen von Öffnungen oder Langlöchern versehen ist, die zur Verankerung dieser Platte auf dem Snowboard bestimmt sind:
    • – im hinteren Teil dieser Platte: mindestens ein Langloch oder eine Reihe von mindestens zwei Löchern, welches im Bereich des hinteren Teils des aufzunehmenden Schuhs und somit unterhalb der Ferse des Snowboarders angeordnet ist,
    • – im vorderen Teil dieser Platte: eine Reihe von mindestens zwei gestreckten und geradlinigen Langlöchern, welche im Bereich des vorderen Teils des aufzunehmenden Schuhs und somit unterhalb des vorderen Teils des Fußes des Snowboarders angeordnet sind und jeweils zum zentralen Bereich dieser Platte hin orientiert sind, wobei diese Langlöcher dimensioniert sind, um im Fall der Biegung des Snowboards ein freies Gleiten der vorderen Verankerungsorgane dieser Grundplatte auf dem Snowboard in diesen Langlöchern zu erlauben.
  • Die Erfindung bezieht sich ferner auf eine Anordnung zum Gleiten auf Schnee, der zuerst oben definierten Art, mit einer Schalenbindung für jeden Fuß, welche dazu geeignet ist, einen weichen Schuh oder weichen Snowboard-Stiefel aufzunehmen, wobei diese Bindung erhöhte seitliche und hintere Ränder aufweist, um den Halt des weichen Schuhs oder Stiefels sicherzustellen, und mindestens zwei Halteriemen für diesen weichen Schuh oder Stiefel aufweist, von denen ein hinterer Riemen sich im Bereich des Spanns spannt und ein vorderer Riemen sich um den vorderen Teil des Fußes spannt, dadurch gekennzeichnet, daß diese Bindung zwei unterschiedliche und voneinander getrennte Teile aufweist, von denen ein vorderes Teil auf dem Snowboard auf der Zehenseite oder "Front-Side" befestigt wird, welches den genannten vorderen Riemen aufnimmt, und ein von dem genannten vorderen Teil unabhängiges, hinteres Teil auf dem Snowboard an der Fersenseite oder "back-side" befestigt wird und den hinteren Riemen aufnimmt.
  • Die Erfindung wird gut verständlich und ihre Vorteile und Eigenschaften gehen besser aus der folgenden Beschreibung einiger nicht einschränkender Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die beigefügte schematische Zeichnung hervor, in der:
  • 1 eine Draufsicht auf ein erstes Ausführungsbeispiel eines Snowboards ist, welches dazu geeignet ist, Bestandteil einer erfindungsgemäßen Anordnung zum Gleiten auf Schnee zu sein
  • 2 eine Gesamtansicht im Längsschnitt gemäß II-II der 1 ist
  • 3 ein Querschnitt gemäß III-III der 2 ist
  • 4 ein Querschnitt gemäß IV-IV der 2 ist
  • 5 eine der 2 entsprechende Ansicht ist, welche eine erste Ausführungsvariante zeigt
  • 6 eine der 3 entsprechende Ansicht ist, die allerdings etwas schematischer ist und eine zweite Ausführungsvariante zeigt
  • 7 eine der 1 entsprechende Ansicht ist, welche eine dritte Ausführungsvariante zeigt
  • 8 eine Schnittansicht gemäß VIII-VIII der 1 ist und eine vierte Ausführungsform zeigt
  • 9 eine Ansicht entsprechend der 8 ist, die eine fünfte Ausführungsform zeigt.
  • 10 ist eine Draufsicht eines Snowboards mit einer Vorrichtung zur Aufnahme der Bindungen gemäß der Erfindung.
  • 11 ist ein Querschnitt gemäß II-II der 10.
  • 12, 13, 14, 16, 17 sind der 10 entsprechende Ansichten, welche andere Ausführungsformen zeigen.
  • 15 zeigt im Querschnitt gemäß VI-VI der 14 die Verformung des Snowboards und deren Position in bezug auf eine der beiden Platten zur Aufnahme der Bindungen, wenn das Snowboard typischerweise während der Ausübung eines Schwungs stark geneigt auf seiner Kante steht.
  • 18 ist eine perspektivische Gesamtansicht einer Schalenbindung, insbesondere für Snowboards gemäß den 1 bis 9.
  • 19 ist eine Draufsicht eines mit der Bindung aus 18 ausgerüsteten Snowboards.
  • 20 ist ein partieller Schnitt gemäß III-III der 19.
  • 21 ist das Detail "A" der 20.
  • 22 ist eine der 20 entsprechende Ansicht, wobei das Snowboard typischerweise während der Ausübung eines Schwungs stark geneigt auf der Kante steht.
  • 23 ist eine schematische Draufsicht für diese Bindung ihrer Platte zur Aufnahme der Sohle des Schuhs in einer Ausführungsvariante.
  • 24 ist eine perspektivische Ansicht einer anderen Schalenbindung, insbesondere für Snowboards, gemäß den 1 bis 9.
  • 25 ist ein Längsschnitt der Bindung der 24, welche auf dem Snowboard plaziert und festgeschraubt ist.
  • 26 ist eine sehr vereinfachte Draufsicht des gleichen Snowboards mit zwei Bindungen, nämlich einer vorderen und einer hinteren, die in der richtigen Position eingestellt sind.
  • 27 und 28 zeigen zwei Winkel-Einstellpositionen der Bindung.
  • 29 und 30 stellen schematisch eine Variante dieser Bindung dar mit zwei Längen-Einstellpositionen, wobei diese Variante eine derartige Einstellung erlaubt.
  • Zunächst unter Bezugnahme auf die Anordnung der 1 bis 4 handelt es sich um ein Snowboard, welches dazu bestimmt ist, ein Bestandteil einer Anordnung zum Gleiten auf Schnee der Erfindung zu bilden und sich in Längsrichtung aufteilt in eine hintere Zone 20, eine mittlere Zone 21 und eine vordere Zone 22 und dessen Struktur "rechteckigen" Typs ist und folgendes umfaßt:
    • – eine Gleitoberfläche, die sich zusammensetzt aus einem durch metallische seitliche Kanten 2, 3 eingefaßten Gleitbelag 1,
    • – starre Seitenwangen 4, 5,
    • – eine untere Verstärkungsschicht 6, die aus Fasermaterial gebildet ist,
    • – eine obere Schutz- und Dekorationsschicht 7, welche die obere Oberfläche des Bretts bildet, zusammengesetzt aus einem nachgiebigen Plastikmaterial und innen begrenzt durch eine obere Verstärkungsschicht 8, welche ebenfalls aus Fasermaterial besteht,
    • – ein Kern aus Polyurethan, der sich gemäß der vorliegenden Erfindung aus drei unterschiedlichen Stäben zusammensetzt, von denen ein mittlerer und axialer Stab 9 und zwei seitliche Stäbe 10, 11 zu beiden Seiten des mittleren Kerns 9 angeordnet sind und somit zwei seitliche Träger bilden.
  • Ferner gilt folgendes:
    • – Die obere Oberfläche des Snowboards weist eine substantielle mittlere Längsausnehmung 12 auf, welche sich hier über eine Länge erstreckt, welche die mittlere Zone 21 des Snowboards enthält, die die zwei Zonen Z1 und Z2 zum Positionieren jedes Fußes (vorderer Fuß bzw. hinterer Fuß) des Snowboarders enthält und sich in diesem nicht einschränkenden Beispiel im wesentlichen über die tragende Länge dieses Snowboards erstreckt, d. h. im wesentlichen zwischen der vorderen Kontaktlinie 31 und einer Linie, die nahe der hinteren Kontaktlinie 32 angeordnet ist. Die Tiefe P und die Breite L dieses axialen Einschnitts sind entsprechend. Bei diesem Ausführungsbeispiel variiert diese Tiefe entlang des Snowboards gemäß der jeweiligen Position auf diesem Snowboard, wobei der Grund 16 des Einschnitts 12 hier näherungsweise dem Verlauf der unteren Oberfläche des Snowboards folgt, wobei die Breite L, die hier ebenfalls entlang des Snowboards variiert, wie in 1 dargestellt, zwischen einem Fünftel und drei Fünfteln der Breite des Brettes liegt. Diese Tiefe P wird hier durch die Dicke des in der mittleren Zone 21 ver bleibenden Restmaterials bestimmt. In diesem Fall ist die Dicke des Restmaterials im wesentlichen gleich der Dicke des Snowboards an der Schaufel und am Ende. Die Tiefe P des Einschnitts 12 ermöglicht gemäß einem vorteilhaften Aspekt der Erfindung frei die Verteilung der Steifigkeit des Snowboards so anzupassen, daß ein Snowboard mit besonderen gewünschten Eigenschaften entsteht.
    • – Jeder der zwei seitlichen Stäbe rechts und links 11, 10 ist in einer Struktur, die in der Fachsprache "Kastenstruktur" genannt wird, mit einer Hülle 14 bzw. 13 aus Faser-Verstärkungsmaterial ummantelt, z. B. dem gleichen Material, das für die unteren Verstärkungen 6 und oberen Verstärkungen 8 verwendet wird, um so einen seitlichen Träger 23, 24 in Kastenstruktur zu bilden, wobei diese zwei Kastenträger 23, 24 jeweils quasi unmittelbar zu beiden Seiten der Ausnehmung oder des Einschnitts 12 plaziert sind.
    • – Die Verankerungspunkte 19 der Vorrichtungen zur Befestigung der Schuhe sind in diesen beiden Kastenträgern 23, 24 angebracht. Diese Verankerungspunkte sind entweder durch Inserts (Einsätze) 17, 18 sichergestellt, welche vorgebohrt sind oder nicht und im Inneren jedes der Kästen 11, 12 aufgenommen sind oder durch zusätzliche mechanische Verstärkungen, welche dazu bestimmt sind, einen guten Widerstand gegen das Herausreißen von Befestigungsschrauben für die Bindung zu garantieren. Sie können auch ganz einfach bei der Montage der Bindung durch Bohren der Kastenträger 10, 11 erhalten werden.
  • In dem in den 3 und 4 gezeigt Fall hat jeder der seitlichen Träger 10 und 11 einen rechteckigen Querschnitt. Der mittlere Stab 9, der unterhalb der Ausnehmung 12 positioniert ist, hat einen sehr flachen rechtekkigen Querschnitt, wie in 3 ersichtlich.
  • Jeder der seitlichen Träger 23, 24 ist quasi unmittelbar auf der einen bzw. der anderen Seite der mittleren Ausnehmung 12 angeordnet.
  • Es ist anzumerken, daß bei diesem Ausführungsbeispiel die unteren Teile der faserigen Hüllen 13 und 14 über der unteren Verstärkungsschicht 6 angebracht sind. Gleichfalls schmiegt sich die obere Verstärkungsschicht 8 an einen großen Teil der seitlichen und oberen Wände dieser beiden Hüllen 13 und 14.
  • Gemäß der Variante der 5 ist der Einschnitt 12 am vorderen Teil des Snowboards tiefer als an dessen hinterem Teil. Man erhält so ein Snowboard, welches im vorderen Teil weicher als in seinem hinteren Teil ist. Diese Ausführungsform ergibt ein Snowboard, welches einfacher in Kurvenform zu bringen ist, bewahrt jedoch einen guten Halt während einer Kurve, da der steifere hintere Teil nicht die Tendenz hat, auszubrechen.
  • Gemäß der Variante der 6 ist die Tiefe P des Einschnitts 12 kontinuierlich variabel in der Querebene, so daß sie auf einer Seite, hier der rechten Seite, größer ist. Dies hat den nützlichen Effekt, eine Seite im Vergleich zur anderen zu erhärten. Im hier dargestellten Fall ist die linke Seite steifer als die rechte Seite.
  • Die Einstellung der lokalen Steifigkeit wird auf analoge Weise durch Variation der Breite L des Einschnitts 12 über zumindest einen Abschnitt seiner Länge erhalten.
  • Gemäß der Variante der 7 hat der Einschnitt 12 praktisch die gleiche Länge wie die mittlere Zone 21 des Snowboards. Ferner ist seine Breite L konstant, um den nicht einschränkenden Charakter der Erfindung darzustellen. Auf gleiche Weise kann auch seine Tiefe P konstant sein, was erheblich die maschinelle Bearbeitung vereinfacht. Selbstverständlich kann die Konstanz der Tiefe P und/oder der Breite L auf die anderen möglichen Anwendungsformen angewandt werden.
  • Die Variante der 8 zeigt eine Ausführungsform des Snowboards in Schalenbauweise, d. h., ein Snowboard, dessen obere Schutz- und Dekorationsschicht 7 ebenfalls die Seitenflächen des Snowboards bildet. Dieses Snowboard weist metallische Inserts (Einsätze) 17, 18 auf, welche in Polyurethan eingebettet sind und die Verankerungspunkte der Vorrichtungen zur Befestigung der Schuhe des Snowboarders bilden.
  • Es ist anzumerken, daß bei dieser Ausführungsform die zwei seitlichen Träger 23, 24 jeweils einen im wesentlichen trapezförmigen Querschnitt haben.
  • Die 9 zeigt eine andere Ausführungsvariante eines Snowboards für eine erfindungsgemäße Gleitanordnung, welches die folgenden Besonderheiten aufweist:
    • – Es weist keinen mittleren Kern 9 auf, sondern umfaßt eine untere Verstärkungsplatte 25, welche den Belag 1 überragt und aus einer Metallplatte, typischerweise aus einer Aluminiumlegierung, besteht und zwischen den Stegen der Kanten 2, 3 und in Verlängerung dieser Stege angeordnet ist. Bei dieser Ausführungsform deckt die obere Faserverstärkung 8 die seitlichen und oberen Teile der Kastenträger 24, 23 ab. Sie deckt die metallische Platte 25 in dem mittleren Bereich des Snowboards – wie dargestellt – ab.
    • – Seine seitlichen Träger 23, 24 haben jeweils einen Querschnitt mit halbkreisförmig abgerundeter Form anstelle der trapezförmigen Form, wie dies für die Ausführungsform gemäß 8 der Fall ist.
    • – Die zwei Kerne 10, 11 dieser Träger 24, 23 sind aus Holz, und die zuvor erwähnten metallischen Inserts 17, 18 sind in diese Kerne 10, 11 durch maschinelle Bearbeitung der letzteren eingebracht.
  • Es ist selbstverständlich, daß die Konstruktion eines Snowboards für eine erfindungsgemäße Gleitanordnung nicht auf die Ausführungsbeispiele beschränkt ist, welche zuvor beschrieben wurden. Somit gilt abhängig von den Ausführungsformen für die Tiefe P der Ausnehmung oder des Einschnitts 12 folgendes:
    • – sie ist konstant über die Länge des Brettes gemäß der jeweiligen Position auf diesem, wobei der Grund 16 der Ausnehmung 12 näherungsweise dem Verlauf der oberen Oberfläche 15 dieses Brettes folgt;
    • – sie variiert über die Länge des Brettes gemäß der jeweiligen Position auf diesem Brett, wobei diese Variation der Tiefe zum vorderen Teil und zum hinteren Teil dieses Brettes unterschiedlich ist;
    • – sie variiert über die Länge des Brettes gemäß der jeweiligen Position auf diesem, wobei diese Tiefenvariation im wesentlichen identisch zum vorderen Teil und zum hinteren Teil dieses Brettes ist und folglich im wesentlichen auf symmetrische Weise (2) in bezug auf den höchsten mittleren Punkt 30 ( 2 und 5) des Brettes;
    • – sie variiert über die Breite des Brettes, so daß sie größer auf einer Seite als auf der anderen Seite (6) ist;
    • – sie variiert über die Länge des Brettes gemäß der jeweiligen Position auf diesem, wobei diese Variation der Tiefe unterschiedlich zum vorderen Teil und zum hinteren Teil dieses Brettes ist, und zwar auf asymmetrische Weise in bezug auf den höchsten mittleren Punkt 30 des Brettes.
  • Somit kann auch der Grund 16 des Einschnitts 12 eben oder nicht eben, nämlich konkav oder konvex sein, wobei die Breite L dieses Einschnitts entweder konstant oder variabel entlang dieses Abschnitts sein kann.
  • Unter Bezugnahme auf die 10 und 11 ist hier ein Snowboard 101 dargestellt, welches – wie oben beschrieben – eine axiale Längsausnehmung 102 aufweist, die zwei auf beiden Seiten liegende Längsrippen oder Längsträger 103, 104 bildet.
  • Da die obere Oberfläche des Snowboards nicht eben ist und ferner das Snowboard keine Möglichkeit des Befestigens der Bindung in der mittleren Zone aufgrund der geringen Dicke des Snowboards an diesem Ort aufweist, kann eine herkömmliche Bindung nicht für diese Art Snowboard geeignet sein.
  • Die Erfindung sieht vor, für diese Art Snowboard eine zwischengefügte Kopplungsvorrichtung vorzusehen, welche zwischen das Snowboard und die betroffene Bindung anzuordnen ist und durch eine steife Platte 105 für die vordere Bindung und 106 für die hintere Bindung gebildet wird. Diese steife Platte 105 oder 106 weist Mittel zur Verankerung in jedem der seitlichen Ränder 103 und 104 des Brettes auf. Diese Verankerungsmittel werden hier gebildet durch zwei Durchgangsöffnungen 107 für Spannschrauben zur Verankerung in dem Rand 103 und durch zwei andere Durchgangsöffnungen 108 für Spannschrauben zur Verankerung in dem anderen Rand 104.
  • Ferner, und dies ist ein wichtiger Vorteil, um die einfach im Handel erhältlichen Bindungen verwenden zu können, umfaßt jede steife Platte 105, 106 in der mittleren Zone dieser Platte, die die Ausnehmung 102 örtlich abdeckt, acht Gewindelöcher, die in Übereinstimmung mit den Öffnungen sind, welche herkömmlicherweise auf handelsüblichen Bindungen existieren. Diese vorderen und hinteren Bindungen sind somit zum einen in den Gewindelöchern 109 auf der vorderen Zwischenplatte 105 und zum anderen auf der hinteren Zwischenplatte 106 aufgenommen.
  • Es ist anzumerken, daß hier, obwohl dies grundsätzlich nicht obligatorisch für die Umsetzung der Erfindung ist, die Zwischenplatten 105 und 106 auf dem Snowboard unter Zwischenfügung einer Platte 110 aus Material mit dämpfenden Eigenschaften, z. B. einer Platte 110 aus viskoelastischem Material, welches diesem Snowboard ein Komfortelement hinzufügt, angebracht sind.
  • Die steifen Platten 105, 106 werden vorteilhafterweise aus einem leichten Metall gebildet, beispielsweise bestehen sie aus geripptem Stahl oder aus einer Aluminiumlegierung. Sie können auch aus einem steifen Kunststoffmaterial oder einem ausgehend von Glasfasern oder Karbonfasern hergestellten Material bestehen.
  • Die 12 zeigt eine Ausführungsvariante, bei der die Öffnungspaare 107, 108 jeweils durch ein längs verlaufendes Langloch 170 bzw. 180 ersetzt sind, was eine Längsverstellung der Position der Zwischenplatten 105 und 106 ermöglicht.
  • In diesem Fall ist es nicht erforderlich, acht Gewindelöcher vorzusehen, da die Einstellung des Abstandes durch die Langlöcher 170, 180 erhalten wird.
  • Die 13 zeigt eine Ausführungsvariante, bei der die Öffnungspaare 107, 108 jeweils durch ein kreisbogenförmiges Langloch 171 bzw. 181 ersetzt sind, das eine Winkelverstellung der Position der Zwischenplatten 105 und 106 ermöglicht.
  • Die 14 zeigt eine Ausführungsvariante, bei der die zwei Öffnungen 108 an der Seite der Fußspitzen durch quer verlaufende Langlöcher 182 ersetzt sind, wodurch ermöglicht wird, wie in der 15 dargestellt, in der das Snowboard 101, typischerweise während der Ausführung eines Schwungs, geneigt ist und auf seiner Kante 111 auf der Fersenseite steht, nicht der Querverformung des Snowboards in Kreisbogenform – wie dargestellt – entgegenzuwirken. In diesem Fall sind die Verankerungsschrauben der Platten 105, 106 auf der Seite der Fußspitzen des Snowboarders Verankerungsschrauben mit gleitender Klemmung, welche ein Gleiten innerhalb der Langlöcher ermöglichen. Dies sind beispielsweise Bundschrauben.
  • Zur Verdeutlichung des nicht einschränkenden Charakters der Erfindung ist anzumerken, daß die Öffnungen 109 zur Aufnahme der Bindungen hier in Dreieckform angeordnete Öffnungen sind, was ebenfalls einem Standard für die Verbindung der Bindungen entspricht, der im Handel verfügbar ist.
  • Die erfindungsgemäße Kombination eines Snowboards mit Längsausnehmung 102 mit einer Zwischenplatte 105, 106 erlaubt es, wie in 16 dargestellt, zur Aufnahme der Bindungen im Bereich der ausgehöhlten Zone 102, die zwischen den Rändern des Snowboards in Form von Rippen 103 und 104 angeordnet ist, in Längsrichtung verlaufende Langlöcher 191 zu verwenden, welche die Gewindelöcher 109 ersetzen. Es reicht somit, die Verankerungsschrauben der Bindungen durch Schrauben-Muttern-Systeme zu ersetzen, welche vor dem Festspannen in diesen Langlöchern 191 gleiten können, um sehr einfach, ohne die Position der Zwischenplatten 105 und 106 anzutasten, eine Möglichkeit der Längsverstellung der Position der Bindungen auf dem Snowboard 101 zu erreichen.
  • Die 17 zeigt eine Ausführungsvariante, bei der die zwei Zwischenplatten 105 und 106 ersetzt sind durch eine einzige Zwischenplatte 112, welche ausreichend lang ist, um gleichzeitig die vordere Bindung und die hintere Bindung aufzunehmen und folglich mit Öffnungen 107, 108, 109 sowohl auf ihrem vorderen Teil 105 als auch auf ihrem hinteren Teil 106 versehen ist.
  • Es ist anzumerken, daß hier die vorderen und hinteren Teile 105 und 106 dieser einzigen Platte 112 durch einen weniger breiten Teil 113 verbunden sind, was eine Einsparung an Gewicht und Material ermöglicht.
  • Unter Bezugnahme auf die 18 handelt es sich hier um eine Schalenbindung für Snowboards mit mittlerer Längsausnehmung, z. B. für Snowboards gemäß den 1 bis 9.
  • Diese Bindung umfaßt herkömmlicherweise eine Platte 201 zur Aufnahme der Sohle des Schuhs und mit erhöhten seitlichen Rändern 202, 203, eine hintere, gelenkig befestigte Abstützung 204, welche auf der Rückseite der Achillessehne bis etwa in den Bereich des Knöchels nach oben verläuft, und zwei Halteriemen für den Schuh, von denen sich ein hinterer Halteriemen 205 um den Spann des Fußes und ein vorderer Halteriemen 206 um das vordere Teil des Fußes spannt, etwa im Bereich des Zehenansatzes, wobei diese zwei Riemen 205, 206 an den seitlichen Rändern 202, 203 der Aufnahmeplatte 201 befestigt und angelenkt sind.
  • Bekannte Bindungen werden auf dem Snowboard durch Öffnungen, die in der mittleren Zone 207 ihrer Platte zur Aufnahme der Schuhsohle angebracht sind, hindurch befestigt. Sie können somit nicht an einem Snowboard angebracht werden, wie es in der 19 gezeigt ist, welches eine Längsausnehmung 208 aufweist, die zwei seitliche, auf beiden Seiten liegende Längsträger 209 und 210 bildet.
  • Dies ist nicht der Fall bei der Bindung gemäß der 18.
  • Diese ist dafür vorgesehen, in den an die seitlichen Längsränder 211, 212 (19) des aufnehmenden Snowboards angrenzenden Bereichen 209, 210 befestigt zu werden. Sie umfaßt hierfür (18):
    • – im hinteren Bereich der Platte 201 eine Reihe 213 von Befestigungslöchern 214, die entlang einem Kreisbogen 215 angeordnet sind, dessen Mittelpunkt grob im mittleren Bereich 207 der Platte 201 und somit unterhalb der Fußsohle des Snowboarders liegt, wie in der Zeichnung ersichtlich. Diese Reihe 213 Löcher 214 ist im hinteren Bereich des aufzunehmenden Schuhs, im wesentlichen somit unterhalb der Ferse des Snowboarders angeordnet.
    • – im vorderen Bereich dieser Platte 201 eine Reihe gestreckter und geradliniger Langlocher 217 zur Befestigung, welche im Bereich des vorderen Teils des aufzunehmenden Schuhs und somit grob im Bereich der Zehen des Snowboarders liegen, wobei die Längsachsen 221 der Langlöcher 217 auf einen Punkt 216 ausgerichtet sind, der in der mittleren Zone 207 der Platte 201 liegt, wobei die Mitten dieser Langlöcher 217 auf einem Kreisbogen 220 mit dem Mittelpunkt 216 angeordnet sind.
  • Wie man in 19 sieht, kann diese Art Bindung leicht auf einem Snowboard 240 mit mittlerer Längsausnehmung 208 montiert werden.
  • Durch Auswahl zur Befestigung der Bindung mindestens eines Paares "hinteres Loch – vorderes Langloch", die einander zu geordnet sind 340, 380 und 341, 381 und somit jeweils auf dem gleichen Durchmesser 222 und 223 liegen, kann man die Winkelausrichtung der vorderen Bindung 226 und der hinteren Bindung 227 in bezug auf die mittlere Längsachse 228 des Snowboards 240 einstellen.
  • Es ist festzuhalten, daß vorteilhafterweise eine Schicht 218 aus viskoelastischem Material unter der Grundplatte 201 angebracht ist.
  • Die 20, 21 und 22 erlauben die Erläuterung, wie die vorderen Langlöcher 217 durch Gleiten herkömmlicher Bundschrauben 233 zur vorderen Befestigung in diesen Langlöchern es erlauben, eine ungehinderte Querbiegung des Snowboards 240 im Fall der intensiven Abstützung auf der Hinterkante 219 zu ermöglichen, was die Trennung der Aktion der Füße des Snowboarders von der Quersteifigkeit des Snowboards und allgemeiner die Vermeidung einer Verspannung des Snowboards in Querrichtung ermöglicht.
  • Die hinteren Befestigungsschrauben 243, welche durch die Löcher 214 hindurchragen, sind herkömmliche Schrauben zur Positionsfixierung. Dagegen sind die vorderen Befestigungsschrauben 233 Bundschrauben, die gleich zeitig jede Bindung an die Oberseite des Snowboards drücken und dabei ein Gleiten entlang der Achse des gewählten Langlochs 217 oder der gewählten Langlöcher ermöglichen.
  • Die Langlöcher 217 haben folglich eine Länge L, die größer als die Breite D des Bundes der Schraube 233 (d. h. des Abschnittes, der sich unterhalb des Schraubenkopfes befindet) ist. Ferner muß selbstverständlich die Dicke H1 der Platte 201 geringer sein als die Dicke H2 des Bundes der Schraube 233 (siehe 21). Es ist anzumerken, daß die Schraube 233 gemäß 21 herkömmlich in einem metallischen Insert 230 aufgenommen ist, der in dem Korpus des Snowboards 240 eingelassen ist.
  • Die 22 zeigt klar, wie oben erwähnt, die Querbiegung des Snowboards 223, und sie zeigt, wie folglich die vorderen Bundschrauben 233 in den Langlöchern 217 gleiten, so daß die Bindung nicht der Biegebewegung des Snowboards entgegenwirkt.
  • Die 23 stelle eine Ausführungsvariante dar, welche folgendes zeigt:
    • – Die Reihe 213 der hinteren Löcher 214 kann sehr gut ersetzt werden durch ein Langloch 331 oder 332 in Form eines Kreisbogens.
    • – Es ist möglich, eine Querverstellmöglichkeit der Position der Bindung auf dem Snowboard zu erhalten, indem nicht nur eine, sondern mehrere hintere Langlöcher, hier zwei hintere Langlöcher 331 und 332 vorgesehen werden. Das Langloch 331 mit Radius R1 hat einen Mittelpunkt 361 in dem zentralen Bereich der Platte 201, und das Langloch 332 mit Radius R2 hat einen um einen Mittenabstand E in bezug auf den Mittelpunkt 361 des Langlochs 331 versetzten Mittelpunkt 362, wie in der Zeichnung dargestellt. Zum Einstellen der Querposition der Platte 201 in bezug auf das Snowboard wird nun das eine oder das andere der beiden Langlöcher 331 und 332 zur Befestigung der Bindung ausgewählt. Es ist festzuhalten, daß der Mittenabstand E kleiner sein muß als die Länge L der vorderen Löcher 217.
    • – Zur Ermöglichung des Quergleitens der Bundschraube 233 in dem Langloch 217 trotz des Mittenabstands E, muß ein Spiel vorgesehen sein, welches einem erheblichen Unterschied zwischen dem Durchmesser D des Bundabschnitts der Schraube 233 und der Breite L des Langlochs 217 entspricht.
  • Es ist selbstverständlich, daß die Erfindung nicht nur auf eine Schalenbindung, sondern auf jede Bindungsart anzuwenden ist, die für jeden Fuß jeweils eine einzelne Grundplatte aufweist, wie die Platte 201, die dazu bestimmt ist, die Sohle eines Schuhs eines Snowboarders aufzunehmen.
  • In dem Fall der Variante gemäß 23 ist offensichtlich, daß das eine oder andere der hinteren Langlöcher 331 und 332 durch eine Reihe hinterer Löcher ersetzt werden kann, wie dies bei der Ausführungsform gemäß der 20 der Fall ist.
  • Unter Bezugnahme auf die 24 wird hier eine andere Schalenbindung für Snowboards mit mittlerer Längsausnehmung gezeigt, welche dieses Mal zwei Einzelteile bildet:
    • – Einen vorderen Teil 301, der zur Aufnahme des vorderen Teils des Schuhs oder Softboots bestimmt ist und eine steife metallische Grundplatte 302 mit erhöhten seitlichen Rändern 303, 304 aufweist, wobei diese steife Platte 302 ein quer verlaufendes Langloch 305 in Kreisbogenform aufweist, deren konkave Seite zum Ort der Fußsohle hin gerichtet ist, wobei dieses Langloch für das Hindurchragen von Verankerungsmitteln für dieses vordere Teil 301 auf dem Snowboard bestimmt ist. Die erhöhten Ränder 303, 304 dieser Platte 302 nehmen in herkommlicher Weise mittels Befestigungs- und Anlenkungsschrauben 306 bzw. 307 einen Halteriemen 308 für den vorderen Teil des Schuhs auf, der sich herkömmlicherweise um den vorderen Teil des Fußes in etwa im Bereich des Zehenansatzes spannt.
    • – Ein hinterer Teil 309, der zur Aufnahme des hinteren Teils des Schuhs oder Softboots bestimmt ist und eine starre metallische Grindplatte 310 mit erhöhten seitlichen Rändern 331, 341 umfaßt, die miteinander durch ein hinteres gekrümmtes Band 313 verbunden sind, welches als Abstützung für die Achillessehne dient. An den seitlichen Rändern 331, 341 sind in herkömmlicher Weise um zwei Schrauben 314 einerseits ein hinterer Rie men, der sich um den Spann des Fußes spannt, und andererseits eine hintere Abstützung oder "Highback" 316 angelenkt, der an der Rückseite der Achillessehne bis etwa in den Bereich des Knöchels nach oben verläuft. Die steife Grundplatte 310 umfaßt ein quer verlaufendes Langloch 317 in Kreisbogenform, deren konkave Seite zum Ort der Fußsohle weist, wobei dieses Langloch zum Durchragen mit Verankerungsmitteln für diesen hinteren Teil auf dem Snowboard bestimmt ist.
  • Die 25 zeigt diese Bindung 301, 309 an Ort und Stelle auf dem Snowboard 318. Letzteres umfaßt in herkömmlicher Weise metallische hülsenförmige und mit Gewinde versehene Inserts oder Einsätze 319, 320, in welchen die Verankerungsschrauben 321, 322 fest eingeschraubt sind, welche durch die Langlöcher 317 und 305 hindurchragen.
  • Bei dem Snowboard 318 handelt es sich um ein Snowboard, welches in Anlehnung an die zuvor Beschriebenen eine mittlere Längsausnehmung 330 aufweist, die sich hier im wesentlichen über die tragende Länge Lp des Bretts erstreckt.
  • In der 26 sind die beiden Bindungen – vorne 391, 311 und hinten 392, 3l2 – an Ort und Stelle auf dem Snowboard 318 dargestellt. Die vorderen Teile 311, 312 dieser zwei Bindungen und ihre hinteren Teile 391, 392 sind schematisch durch Rechtecke dargestellt, um die Zeichnung nicht unübersichtlich zu machen.
  • Das Snowboard 318 umfaßt symmetrisch zu beiden Seiten seiner mittleren Längsachse 323 folgendes:
    • – Vorne: zwei Reihen 324, 325 mit jeweils vier Inserts 319, 320 mit regelmäßigen Abständen. Die zwei Reihen 324, 325 sind parallel zur Achse 323, symmetrisch zueinander in bezug auf diese Achse und von dieser um den Abstand D entfernt, der größer als die Hälfte der minimalen Breite L des Snowboards 318 in der mittleren Zone in Längsrichtung desselben ist. Bei diesem Ausführungsbeispiel ist der Abstand D im wesentlichen gleich zwei Dritteln der halben Breite L. Hinten: zwei andere Reihen 326, 327 mit jeweils vier Inserts 319, 320, wobei diese beiden Reihen auf die gleiche Weise dimensioniert und angeordnet sind wie die zwei vorderen Reihen 324, 325, jedoch hinter diesen liegen.
  • Jedes kreisbogenförmige Langloch – vorne 351 und 352 für die vordere Bindung bzw. die hintere Bindung und hinten 471 und 472 für die gleichen jeweiligen Bindungen – nimmt zwei Befestigungsschrauben auf und ist folglich zwei jeweiligen Inserts (zwei Inserts 320 für jeden vorderen Teil 311 und 312 und zwei Inserts 319 für jeden hinteren Teil 391 und 392) zugeordnet.
  • Da die Langlöcher Kreisbogenform aufweisen, ist ebenfalls unter Bezugnahme auf die 27 und 28 zu erkennen, daß man vor dem Festziehen der Verankerungsschrauben die Winkelneigung der Achse 328 bzw. 329 jeder Bindung – vorne und hinten – in bezug auf die Längsachse 323 des Snowboards verändern kann: es reicht hierzu aus, die vorderen Teile 311, 312 und hinteren Teile 391, 392 zu drehen, wobei diese Drehung durch die Langlöcher 351, 352 und 471, 472 geführt ist.
  • Um den Längsabstand oder "Stance" zwischen der vorderen Bindung 311, 391 und der hinteren Bindung 312, 392 einzustellen, reicht es aus, zwei Inserts 319 unter den vier Inserts jeder Reihe auszuwählen, was an sich bei anderen Bindungssystemen bekannt ist.
  • Die 29 – ein Vergleich mit der 27 reicht aus – zeigt schematisch eine Ausführungsvariante dieser Bindung.
  • Gemäß dieser Variante ist vorgesehen, für jeden vorderen Teil 312 und für jeden hinteren Teil 392 der Bindung zwei Langlöcher in Kreisbogenform, nämlich 821, 822 und 2021, 2022, anstelle eines einzigen vorzusehen.
  • Auf jedem Teil – vorne 312 und hinten 392 – der Bindung sind die zwei durch die Langlöcher gebildeten Kreisbögen parallel oder mit anderen Worten sind ihre zwei Kreisbögen konzentrischen.
  • Wie in 30 erkennbar, erlaubt diese Anordnung eine Variation des Abstandes zwischen dem vorderen Teil 312 und dem hinteren Teil 392 der Bindung in Abhängigkeit von der Schuhgröße des Benutzers. Es reicht hierfür aus, zur Verankerung auf dem Snowboard das eine oder das andere der zwei Langlöcher zur Verankerung jedes der zwei Teile 312 und 392 auszuwählen.
  • In dem Beispiel der 30 werden die zwei inneren Langlöcher 822 und 2022 zur Verankerung in den Inserts 319 und 320 gewählt, was einen maximalen Abstand "d" zwischen dem vorderen Teil 312 und dem hinteren Teil 392 der Bindung zur Folge hat.
  • Es ist selbstverständlich, daß die Erfindung nicht auf die zwei letzteren Ausführungsbeispiele beschränkt ist.
  • So kann beispielsweise eins der beiden Teile – vorne 301 oder hinten 309 – der Bindung mit einem oder mehreren Öffnungen zum Hindurchragen einer einzigen Befestigungsschraube versehen sein. Die Winkeleinstellung der Bindung würde folglich durch Drehen dieses Teils um diese Schraube erfolgen, wobei das andere Teil wie zuvor mit einem oder mehreren kreisbogenförmigen Langlöchern versehen ist.
  • So ist es ebenfalls möglich, daß die Einstellung des Abstandes "d" zwischen den zwei Teilen 301 und 309 der Bindung herkömmlich durch Montieren der Grundplatten 302 und/oder 310 auf einer Gleitführung und durch Festlegung in ihrer Position erfolgen kann, wie dies bei Skibindungen geschieht.

Claims (40)

  1. Anordnung zum Gleiten auf Schnee mit einem Snowboard und einem System zur Aufnahme der Schuhe des Snowboarders, wobei sich dieses Snowboard in Längsrichtung zusammensetzt aus einer hinteren Zone (20), einer mittleren Zone (21) und einer vorderen Zone (22) und dessen Struktur sich von unten nach oben zusammensetzt aus: – einer Gleitoberfläche, die sich zusammensetzt aus einem durch metallische Kanten (2,3) eingefaßten Gleitbelag (1), – einer oder mehreren unteren Verstärkungsschichten (6), – einem Kern (9, 10, 11), – einer oder mehreren oberen Verstärkungsschichten (8), – einer Schicht (7) zum Schutz und zur Aufnahme der Dekoration, welche entweder in Form einer Schale hergestellt ist und somit das Obere und die Seiten des Brettes bildet oder ausschließlich auf der oberen Oberfläche des Snowboards vorhanden ist und somit in diesem Fall gegen den Kern umgrenzenden Elemente anliegen, welche Seitenwangen (4, 5) genannt werden, dadurch gekennzeichnet, – daß die obere Seite dieses Snowboards eine substantielle mittlere Längsausnehmung (12) aufweist, welche sich mindestens über die beiden Zonen (Z1, Z2) der Positionierung der Bindungen für jeden Fuß – vorderen Fuß bzw. hinteren Fuß– des Snowboarders erstreckt und welche zwei seitliche, auf beiden Seiten liegende Längsträger (23, 24) definiert, – daß Verankerungspunkte (19) in diesen zwei seitlichen Längsträgern (23, 24) angebracht sind, – und daß eine Zwischenvorrichtung (105, 106, 201, 302, 310), welche in den beiden genannten Verankerungspunkten (19) aufgenommen ist, die Verbindung der Füße des Snowboarders mit dem Snowboard sicherstellt.
  2. Anordnung zum Gleiten auf Schnee gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Kern des Snowboards aus mehreren Einzelteilen (9, 10, 11) hergestellt ist, mit mindestens zwei seitlichen Teilen rechts (11) und links (10), welche jeweils durch mindestens eine Schicht aus Faser-Verstärkungsmaterial (13, 14) umhüllt sind und so jeweils einen seitlichen Längsträger (23, 24) bilden, wobei dieser Träger (23, 24) eine Kastenstruktur aufweist.
  3. Anordnung zum Gleiten auf Schnee nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die genannte Ausnehmung (12) sich im wesentlichen über die tragende Länge dieses Brettes erstreckt.
  4. Anordnung zum Gleiten auf Schnee nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die genannte Ausnehmung (12) sich über den genannten mittleren Teil (21) dieses Bretts erstreckt.
  5. Anordnung zum Gleiten auf Schnee nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Tiefe (P) der genannten Ausnehmung (12) über die Länge des Bretts gemäß der jeweiligen Position auf diesem variiert.
  6. Anordnung zum Gleiten auf Schnee nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Tiefe (P) der genannten Ausnehmung (12) über die Länge des Bretts derart variiert, daß diese Tiefe auf einer Seite größer ist als auf der anderen.
  7. Anordnung zum Gleiten auf Schnee nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß diese Tiefe (P) zum vorderen Teil des Brettes hin größer ist.
  8. Anordnung zum Gleiten auf Schnee nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Tiefe (P) der genannten Ausnehmung (12) konstant ist.
  9. Anordnung zum Gleiten auf Schnee nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite (L) der genannten Ausnehmung (12) variabel über die Länge der letzteren ist.
  10. Anordnung zum Gleiten auf Schnee nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite (L) der genannten Ausnehmung (12) konstant über die Länge der letzeren ist.
  11. Anordnung zum Gleiten auf Schnee nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß jeder der genannten seitlichen Träger (23, 24) einen im wesentlichen viereckigen Querschnitt hat.
  12. Anordnung zum Gleiten auf Schnee nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß jeder der genannten seitlichen Träger (23, 24) einen Querschnitt mit im wesentlichen trapezförmigen Verlauf hat.
  13. Anordnung zum Gleiten auf Schnee nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß jeder der genannten seitlichen Träger (23, 24) einen im wesentlichen kreisbogenförmig gerundeten Querschnitt aufweist.
  14. Anordnung zum Gleiten auf Schnee nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß sein Snowboard einen mittleren Teil (9) des Kerns aufweist, der von einem dritten Stab gebildet ist, der unter der genannten Ausnehmung (12) positioniert ist.
  15. Anordnung zum Gleiten auf Schnee nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß sein Snowboard keinen mittleren Abschnitt (9) des Kerns umfaßt.
  16. Anordnung zum Gleiten auf Schnee nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß sein Snowboard dagegen eine untere Verstärkungsplatte (25) umfaßt, welche den Belag (1) überragt und aus einer Metallplatte, typischerweise aus einer Aluminiumlegierung, besteht und zwischen den Stegen der seitlichen unteren Kanten (2, 3) und im wesentlichen in Verlängerung dieser Stege angeordnet ist.
  17. Anordnung zum Gleiten auf Schnee nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß sie metallische Inserts (17, 18) in den genannten seitlichen Teilen rechts (11) und links (10) des Kerns des Snowboards aufweist, wobei diese Inserts die Punkte (19) der Verankerung der Vorrichtungen zur Befestigung der Schuhe sicherstellen.
  18. Anordnung zum Gleiten auf Schnee gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ihre Vorrichtung zur Aufnahme der Bindungen zwischen der oberen Oberfläche des Snowboards und der Bindung ein Kopplungsele ment aufweist, die aus mindestens einer steifen Platte (105, 106, 112) gebildet ist, welche folgendes umfaßt: einerseits in Richtung ihrer beiden Ränder, vorne und hinten, welche jeweils dazu bestimmt sind, in dieser Zone der Positionierung der Bindung die beiden rechts und links liegenden seitlichen Teile des Snowboards abzudecken, Mittel (108, 107) zur Verankerung dieser Platte in den genannten rechts und links liegenden seitlichen Teilen des Snowboards, wobei diese Mittel zur Verankerung an dem Snowboard am vorderen Teil bzw. am hinteren Teil des Fußes des Snowboarders angeordnet sind, und andererseits in ihrer mittleren Zone, die dazu bestimmt ist, die mittlere Zone des Snowboards zu überragen, Mittel (109) zur Aufnahme und zur Verankerung der Bindung, welche in Übereinstimmung mit den Öffnungen, die hierfür in der genannten Bindung vorgesehen sind, angeordnet sind, wobei diese Mittel der Verankerung der Bindung im Bereich der Fußwölbung des Snowboarders angeordnet sind.
  19. Anordnung zum Gleiten auf Schnee nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die genannte steife Platte (105, 106) auf dem Snowboard (100) unter Zwischenfügung einer Schicht (110) aus Material mit dämpfenden Eigenschaften angebracht ist.
  20. Anordnung zum Gleiten auf Schnee nach einem der Ansprüche 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, daß diese Platte (105, 106) aus leichtem Metall besteht.
  21. Anordnung zum Gleiten auf Schnee nach einem der Ansprüche 18 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zur Verankerung der genannten Platte (105, 106, 112) an dem Snowboard durch längs verlaufende Langlöcher (170, 180) gebildet werden, welche eine Längsverstellung der Position dieser Platte (105, 106, 112) erlaubt.
  22. Anordnung zum Gleiten auf Schnee nach einem der Ansprüche 18 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zur Verankerung der genannten Platte (105, 106) auf dem Snowboard durch kreisbogenförmige Langlöcher (171, 181) gebildet werden, welche eine Winkelverstellung der Position dieser Platte (105, 106) erlauben.
  23. Anordnung zum Gleiten auf Schnee nach einem der Ansprüche 18 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die genannten Mittel zur Verankerung der genannten Platte (105, 106, 112) auf der Seite der Fußspitzen durch quer verlaufende Langlöcher (182) gebildet werden, welche in Kombination mit Verankerungsschrauben zur gleitenden Befestigung ein Gleiten ermöglichen, welches eine Querbiegung des Snowboards erlaubt.
  24. Anordnung zum Gleiten auf Schnee nach einem der Ansprüche 18 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine einzige Platte (112) zur Aufnahme sowohl der vorderen Bindung als auch der hinteren Bindung aufweist.
  25. Anordnung zum Gleiten auf Schnee nach einem der Ansprüche 18 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zur Aufnahme der Bindungen in der genannten Platte (105, 106) längs verlaufende Langlöcher (191) umfassen, die im Bereich der Ausnehmung (102) des Snowboards angeordnet sind und so eine Längsverstellung der Position der Bindungen ermöglichen.
  26. Anordnung zum Gleiten auf Schnee nach einem der Ansprüche 18 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß die zweiten Mittel (109) durch zwei Zonen (eine an jeder Bindung) mit jeweils acht Löchern gebildet sind, wobei diese Löcher einen Abstand von 40 Millimetern voneinander aufweisen und gemäß zwei parallelen Spalten mit jeweils vier Löchern angeordnet sind.
  27. Anordnung zum Gleiten auf Schnee nach einem der Ansprüche 18 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß die genannten zweiten Mittel (109) durch zwei Zonen (eine an jeder Bindung) mit jeweils drei Löchern gebildet sind, welche drei Löcher in Dreiecksform angeordnet sind.
  28. Anordnung zum Gleiten auf Schnee nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung zur Befestigung der Schuhe mindestens für jeden Fuß jeweils eine eigene Grundplatte (201) zur Aufnahme der Sohle des Schuhs umfaßt und daß diese Platte (201) zur Aufnahme der Sohle des Schuhs mindestens mit zwei Gruppen von Öffnungen oder Langlöchern versehen ist, die zur Verankerung dieser Platte auf dem Snowboard bestimmt sind: – im hinteren Teil dieser Platte: mindestens ein Langloch oder eine Reihe (213) von mindestens zwei Löchern (214), angeord net im Bereich des hinteren Teils des aufzunehmenden Schuhs und somit unterhalb der Ferse des Snowboarders, – im vorderen Teil dieser Platte: eine Reihe von mindestens zwei gestreckten und geradlinigen Langlöchern (217), angeordnet im Bereich des vorderen Teils des aufzunehmenden Schuhs und somit unterhalb des vorderen Teils des Fußes des Snowboarders und jeweils zum zentralen Bereich dieser Platte (201) hin orientiert, wobei diese Langlöcher (217) dimensioniert sind, um im Fall der Biegung des Snowboards ein freies Gleiten der vorderen Verankerungsorgane (233) dieser Grundplatte (201) auf dem Snowboard in diesen Langlöchern zu erlauben.
  29. Anordnung zum Gleiten auf Schnee nach Anspruch 28, dessen genannte Vorrichtung zur Befestigung eine Reihe (213) von hinteren Befestigungslöchern (214) umfaßt, dadurch gekennzeichnet, daß jede hintere Loch (340) in Übereinstimmung auf einem gleichen jeweiligen Durchmesser (222) eines gemeinsamen Kreises (215, 220) mit einem zugeordneten vorderen Loch (380) ist.
  30. Anordnung zum Gleiten auf Schnee nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, daß jede Bindung mehrere hintere Langlöcher oder Reihen von Löchern (331, 332) aufweist, die zueinander in Längsrichtung der Grundplatte (201) versetzt (E) sind.
  31. Anordnung zum Gleiten auf Schnee nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß jede Bindung nur zwei Löcher (214) hinten und zwei Löcher (217) vorne aufweist.
  32. Anordnung zum Gleiten auf Schnee nach einem der Ansprüche 28 bis 31, dadurch gekennzeichnet, daß eine Schicht (218) aus viskoelastischem Material unterhalb der genannten Grundplatte (201) angebracht ist.
  33. Anordnung zum Gleiten auf Schnee nach Anspruch 1, mit einer Schalenbindung für jeden Fuß, welche dazu geeignet ist, einen weichen Schuh oder weichen Snowboard-Stiefel aufzunehmen, wobei diese Bindung erhöhte seitliche Ränder (303, 304, 331, 341) und hintere Ränder (313) aufweist, um den Halt des weichen Schuhs oder Stiefels sicherzustellen, und mindestens zwei Halteriemen (315, 308) für diesen weichen Schuh oder Stiefel aufweist, von denen ein hinterer Riemen (315) sich im Bereich des Spanns spannt und ein vorderer Riemen (308) sich um den vorderen Teil des Fußes spannt, dadurch gekennzeichnet, daß diese Bindung zwei unterschiedliche und voneinander getrennte Teile (301, 309) aufweist, von denen ein vorderes Teil (301) auf dem Snowboard auf der Zehenseite oder "Front-Side" befestigt wird, welches den genannten vorderen Riemen (308) aufnimmt, und ein von dem genannten vorderen Teil (301) unabhängiges, hinteres Teil (309) auf dem Snowboard an der Fersenseite oder "back-side" befestigt wird und den hinteren Riemen (315) aufnimmt.
  34. Anordnung zum Gleiten auf Schnee nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, daß der vordere Teil (301) der genannten Bindung eine steife Grundplatte (302) aufweist, die von mindestens einem Langloch (305) oder einer Öffnung durchragt wird zum Durchtritt von Mitteln (322) zur Verankerung dieses Teils auf dem Snowboard (318), daß das hintere Teil (309) dieser Bindung auf gleiche Weise mindestens ein Langloch (317) oder eine Öffnung für den Durchtritt von Mitteln (321) zur Verankerung dieses Teils auf dem Snowboard (318) umfaßt, und daß diese Langlöcher oder Öffnungen (305, 317) angeordnet sind, um mit den auf dem Snowboard in einem Abstand (D) von der Längsachse (323) des Snowboards vorgesehenen Verankerungsstellen (319, 320) übereinzustimmen, wobei der Abstand (D) größer als die minimale Halbbreite (L) des Snowboards (318) im Bereich der in Längsrichtung mittleren Zone dieses Snowboards ist.
  35. Anordnung zum Gleiten auf Schnee nach Anspruch 34, dadurch gekennzeichnet, daß dieser Abstand (D) in der Größenordnung von zwei Dritteln der genannten Halbbreite (L) liegt.
  36. Anordnung zum Gleiten auf Schnee nach einem der Ansprüche 34 oder 35, dadurch gekennzeichnet, daß das genannte Langloch oder die genannten Langlöcher (305, 317) kreisbogenförmige Langlöcher sind mit einer zur Fußsohle gerichteten konkaven Seite.
  37. Anordnung zum Gleiten auf Schnee nach einem der Ansprüche 34 bis 36, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eins seiner beiden Teile (312; 392) mindestens zwei kreisbogenförmige Langlöcher (821, 822; 2021, 2022) umfaßt, um den Abstand (d) zwischen den zwei Teilen (312, 392) zu variieren lassen zu können.
  38. Anordnung zum Gleiten auf Schnee nach Anspruch 37, dadurch gekennzeichnet, daß die kreisbogenförmigen Langlöcher (821, 822 oder 2021, 2022) konzentrisch auf dem jeweiligen betroffenen Teil (312 oder 392) verlaufen.
  39. Anordnung zum Gleiten auf Schnee nach einem der Ansprüche 33 bis 38, dadurch gekennzeichnet, daß sie mit Mitteln, beispielsweise herkömmlichen Inserts (319, 320) zur Aufnahme der Verankerungsmittel (321, 322) jedes Teils (309, 301) der Bindung ausgestattet ist, welche in einem Abstand (D) von ihrer mittleren Längsachse (323) angeordnet sind, der größer als die Hälfte ihrer minimalen Halbbreite (L) in der mittleren Zone in Längsrichtung ist.
  40. Anordnung zum Gleiten auf Schnee nach Anspruch 39, dadurch gekennzeichnet, daß die genannten Mittel zur Aufnahme (319, 320) in Reihen (324 bis 327) angeordnet sind, wobei jede dieser Reihen mehrere dieser Mittel (319, 320) umfaßt, wobei jede dieser Reihen parallel zur mittleren Längsachse (323) dieses Snowboards ist.
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