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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Anordnung zum Gleiten
auf Schnee mit einem Snowboard und einem System zur Aufnahme der Schuhe
eines Snowboarders.
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Das
Gleitbrett, welches das Snowboard bildet, wird auf asymmetrische
Weise verwendet, wobei weder der Körper noch die Füße des Benutzers
entlang der Längsachse
des Bretts ausgerichtet, sondern in bezug auf diese stark geneigt
sind. Der Körper
des Snowboarders ist quer in Bezug auf das Brett angeordnet, wobei
entweder für
Personen mit rechtem Steuerfuß ("regular foot") der rechte Fuß hinten und
der linke Fuß vorne
ist oder für
Personen mit linkem Steuerfuß ("goofy foot") der linke Fuß hinten
und der rechte Fuß vorne
ist. Der Abstand der Füße hängt von
der Morphologie und im wesentlichen von der Größe des Benutzers ab. Die Fußspitzen
sind mehr oder weniger zum vorderen Ende des Snowboards hin gedreht,
wobei diese Orientierung durch einen Winkel angegeben wird, der
ausgehend von der rechtwinkligen zur Längsachse des Snowboards gemessen
wird. Diese Orientierung kann allgemein variieren, für den hinteren
Fuß etwa
zwischen 0 und 40° und
für den
vorderen Fuß zwischen
10 und 45°,
wobei die heute weitestgehend bevorzugte Position zahlreicher Snowboarder
mit guten Niveau die sogenannte Zwischenposition ist:
- – hinterer
Fuß: Orientierungswinkel
liegt zwischen 10 und 15 Grad,
- – vorderer
Fuß: Orientierungswinkel
liegt zwischen 30 und 45 Grad.
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Wie
dem auch sei, der Körper
des Snowboarders steht quer zum Gerät und zur Richtung seiner Bewegung.
Kurven werden gefahren, indem entweder der Körper nach vorne geneigt wird,
in Richtung der Fußspitzen
(auch vereinfacht Zehenseite oder "front-side" genannt) oder der Körper nach hinten geneigt wird,
in Richtung der Fersen (oder "back-side").
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Das
Snowboard genießt
heute eine außerordentliche
Beliebtheit, insbesondere bei jungem Publikum, so daß heute
Snowboard-Wettbewerbe nach Art der Skiwettbewerbe organisiert werden
und der Faktor "Geschwindigkeit" für Wettbewerbs-Snowboards
wesentlich wird, genau so wie selbstverständlich die Fähigkeit
dieser Snowboards, Kurven mit maximaler Präzision zu fahren.
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Die
Beliebtheit der Snowboards erfaßt
auch andere Personen als sehr junge Personen, so daß es ferner
notwendig wird, einerseits Snowboards für Damen vorzusehen, welche
herausragende Qualitäten in
bezug auf Leichtigkeit und Komfort aufweisen, sowie andererseits
Snowboards für
die "Allgemeinheit", welche gute Qualitäten in bezug
auf Komfort aufweisen, ohne zu sehr die Wirksamkeit und die Leichtigkeit
zu vernachlässigen.
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Auf
allgemeine Weise muß das
Gleitbrett, welches ein Snowboard bildet, ausreichend steif gegen
Biegung beim Aufliegen sein, um sich so wenig wie möglich in
den Schnee zu drücken
und folglich mit einer maximalen Geschwindigkeit zu gleiten, ohne
zu steif zu sein, damit die Kantenlinie sich in Form einer Kurve
beim Ausüben
eines Schwungs eindrücken
kann.
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Es
ist daher erforderlich, daß dieses
Brett möglichst
steif ist, wenn es flach liegt, und möglichst nachgiebig in bezug
auf Biegung in geneigter Stellung ist, d. h., wenn es geneigt ist
und auf seiner Kante aufliegt.
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Die
zwei Bedingungen sind kontradiktorisch, und das ganze Fachwissen
der Hersteller von Gleitbrettern für Snowboards besteht darin,
den guten Kompromiß Steifigkeit/Nachgiebigkeit
zu finden, der es gleichzeitig erlaubt, sich bei flachem Aufliegen schnell
fortzubewegen und eine optimale Einfachheit und Präzision während der
Ausführung
eines Schwungs zu erreichen.
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Ein
zusätzliches
Problem liegt in der Tatsache, daß, weil das Brett, welches
das Snowboard bildet, relativ groß ist, es reichlich schwer
ist, was störend
ist.
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Ein
anderer wichtiger zu beeinflussender Parameter ist die Quersteifigkeit
des Brettes, d. h., diejenige, die auf das Snowboard wirkt, wenn
man dieses flach auf eine horizontale Richtplatte legt, unter anschließender Aufbringung
einer quer gerichteten Kraft auf das Snowboard in seinem Mittelpunkt.
Um eine gute Richtungspräzision
zu ermöglichen,
ist es wichtig, daß das
Snowboard in Querrichtung sehr steif ist, um nicht die Form der
Seitenlinie zu verändern,
d. h. die Form der Kurve, welche der Scheitel jeder Kante folgt.
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EP-A-0
848 968 offenbart diese Art Snowboard mit einer gesteigerten Querflexibilität.
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Ein
erstes Ziel der Erfindung ist es, alle diese Anforderungen zu erfüllen und
insbesondere eine Anordnung zum Gleiten auf Schnee zu erhalten,
welche ein Snowboard enthält,
das aus einem leichten, aufliegend und in Querrichtung biegesteifen,
geneigt weniger biegesteifen und somit sehr nervösen Brett besteht.
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Die
Systeme zur Befestigung der Füße auf einem
Schnee-Gleitbrett wie einem Snowboard werden aktuell "Bindungen" genannt. Sie werden
auf dem Snowboard mittels Öffnungen
befestigt, die in der zentralen Zone jeder Bindung in der zentralen Zone
des Snowboards angebracht sind.
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Die
Position der Öffnungen
zur Verbindung der Bindungen mit dem Snowboard ist heutzutage ausreichend
verallgemeinert, um als standardisiert in zwei geometrischen Konfigurationen
betrachtet werden zu können:
- – Die "4 × 4"-genannte Bohrung,
die am meisten verbreitet ist und durch zwei Zonen (eine für jeden Fuß) mit jeweils
acht Löchern
umgesetzt ist, wobei diese Löcher
um 40 Millimeter voneinander beabstandet sind und in zwei parallelen
Spalten mit jeweils vier Löchern
angeordnet sind. Diese acht Löcher
sind allgemein vorbereitend in das Snowboard gebohrt und mit Gewinde
versehen.
- – Das
dreieckige Bohrbild, genannt "3D" gemäß der Markeneintragung
der Firma BURTON, welches auf den Snowboards und den Bindungen dieser
Firma existiert.
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Diese
aktuellen Bindungen können
nicht, so wie sie sind, auf einem Snowboard angebracht werden, welches
nicht die Möglichkeit
aufweist, eine Gewindebohrung aufzunehmen, aufgrund mangelnder Dicke
am Ort, an dem sie befestigt werden müssen, insbesondere auf einem
Snowboard, welches eine längliche
Ausnehmung in der mittleren Zone aufweist. Ein anderes Ziel der
vorliegenden Erfindung ist es, diesen Nachteil zu beseitigen.
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Ferner
ist es bekannt, daß ein
Snowboard in Querrichtung genauso durch die Bindungen wie durch
die Füße des Snowboarders
versteift wird, welche alle quer zum Brett angeordnet sind. Ein
weiteres Ziel der Erfindung ist es, die Schrägstellung der Füße des Snowboarders
von der Quersteifigkeit des Snowboards abzukoppeln und allgemeiner
die Spannung des Snowboards in Querrichtung zu vermeiden.
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Ein
anderes Ziel der Erfindung ist es, ferner verschiedene Einstellungsmöglichkeiten
für die
Position der Füße des Snowboarders
in Bezug auf sein Snowboard zu erlauben, insbesondere in der Winkelposition,
in der Längsposition
oder im Abstand eines Fußes
zum anderen.
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Ein
anderes Ziel der Erfindung ist es, ferner eine vorteilhafte Schwingungsdämpfung zu
schaffen.
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Unter
den Systemen zur Befestigung des Schuhs des Snowboarders existieren
aktuell "Schalen"-Bindung oder "Soft Binding" in englisch, welche den
Vorteil aufweisen, Schuhe aufnehmen zu können, die ausreichend weich
sind, um dem Benutzer zu ermöglichen,
sie gleichzeitig als Laufschuh zu verwenden, die viel bequemer sind
als die klassischen Skischuhe oder Snowboardschuhe mit harter Schale.
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Die "Snowboardstiefel" oder "Softboots" genannten Schuhe
sind beispielsweise praktisch genauso angenehm zu tragen wie Schneestiefel
oder "Snow Boots".
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Diese
Schalenbindungen umfassen neben einer Platte zur Aufnahme der Sohle
des Schuhs eine hintere gelenkig befestigte Abstützung, welche auf der Rückseite
der Achillessehne bis etwa in den Bereich des Knöchels nach oben verläuft, und
zwei Halteriemen für
den Schuh, von denen einer um den Spann und der andere um das vordere
Teil des Fußes
gespannt ist, etwa im Bereich des Zehenansatzes.
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Diese
Schalenbindungen können
auch nicht so wie sie sind auf einem Snowboard angebracht werden,
welches keine Möglichkeit
der Aufnahme eines Verankerungspunktes an dem Ort bietet, an dem die
Bindungen plaziert werden müssen,
insbesondere bei einem Snowboard, welches eine mittlere Längsaussparung
aufweist, mit einer unzureichenden Dicke an diesem Ort.
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Ein
anderes Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, diesen Nachteil
zu beseitigen.
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Ein
anderes Ziel der Erfindung ist es, weiterhin für diese Schalenbindungen unterschiedliche
Einstellungen der Winkelposition und der Position der Füße des Snowboarders
in Bezug auf sein Snowboard zu ermöglichen.
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Was
diese Schalenbindungen betrifft, ist die steife Platte, welche die
Sohle des Schuhs aufnimmt, auf dem Snowboard in einer im wesentlichen
quer verlaufenden Position befestigt. Dies hat den Nachteil, das
Snowboard in Querrichtung zu versteifen und somit dieses in Bezug
auf Querbiegung zu verspannen, was sehr störend ist, da ein Snowboard durch
den Hersteller genau ausgelegt ist, um gut definierte Eigenschaften
sowohl in Längsbiegung
(oder "einfacher
Biegung") als auch
in Querbiegung (d. h. in Biegung in Richtung senkrecht zur Achse
des Snowboards) aufzuweisen.
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Ein
anderes Ziel der Erfindung richtet sich zunächst darauf, diesen Nachteil
zu beseitigen, wobei es sich um ein Snowboard mit einer mittleren Längsaussparung
handelt.
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Ein
anderes Ziel der Erfindung ist es, in bezug auf aktuell bekannte
Schalenbindungen die Übertragung
der Belastungen durch die zwei Enden des Fußes: Zehen und Ferse auf das
Snowboard zu verbessern. Mit den aktuellen Bindungen benachteiligen
die Steifigkeit der einzigen Grundplatte und die Befestigung dieser
Platte relativ nahe der mittleren Längsachse des Snowboards diese
Kraftübertragung
durch die beiden Enden de Fußes.
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Ein
anderes Ziel der Erfindung in Bezug auf diese bekannten Schalenbindungen
und für
ein Snowboard mit mittlerer Längsausnehmung
ist es, einen besseren Halt der beiden Enden – des vorderen und des hinteren – des Schuhs
sicherzustellen und somit ein Abheben in bezug auf die Oberfläche des Snowboards
dieser beiden Enden während
des Ausübens
des Snowboard-Fahrens
zu vermeiden.
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Somit
bezieht sich die Erfindung auf eine Anordnung zum Gleiten auf Schnee
mit einem Snowboard und einem System zur Aufnahme der Schuhe des
Snowboarders, wobei sich dieses Snowboard in Längsrichtung zusammen setzt aus
einer hinteren Zone, einer mittleren Zone und einer vorderen Zone und
dessen Struktur sich von unten nach oben zusammensetzt aus:
- – einer
Gleitoberfläche,
die sich zusammensetzt aus einem durch metallische Kanten eingefaßten Gleitbelag,
- – einer
oder mehreren unteren Verstärkungsschichten,
- – einem
Kern,
- – einer
oder mehreren oberen Verstärkungsschichten,
- – einer
Schicht zum Schutz und zur Aufnahme der Dekoration, welche entweder
in Form einer Schale hergestellt ist und somit das Obere und die
Seiten des Brettes bildet oder ausschließlich auf der oberen Oberfläche des
Snowboards vorhanden ist und somit in diesem Fall gegen den Kern
umgrenzenden Elemente anliegen, welche Seitenwangen genannt werden,
dadurch
gekennzeichnet, - – daß die obere Seite dieses Snowboards
eine substantielle mittlere Längsausnehmung
aufweist, welche sich mindestens über die beiden Zonen der Positionierung
der Bindungen für
jeden Fuß – vorderen
Fuß bzw.
hinteren Fuß – des Snowboarders
erstreckt und welche zwei seitliche, auf beiden Seiten liegende
Längsträger definiert,
- – daß Verankerungspunkte
in diesen zwei seitlichen Längsträgern angebracht
sind,
- – und
daß eine
Zwischenvorrichtung, welche in den beiden genannten Verankerungspunkten
aufgenommen ist, die Verbindung der Füße des Snowboarders mit dem
Snowboard sicherstellt.
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Die
Erfindung bezieht sich ebenfalls auf eine Anordnung zum Gleiten
auf Schnee, wie oben definiert, dadurch gekennzeichnet, daß ihre Vorrichtung zur
Aufnahme der Bindungen zwischen der oberen Oberfläche des
Snowboards und der Bindung ein Kopplungselement aufweist, die aus
mindestens einer steifen Platte gebildet ist, welche folgendes umfaßt:
einerseits
in Richtung ihrer beiden Ränder,
vorne und hinten, welche jeweils dazu bestimmt sind, in dieser Zone
der Positionierung der Bindung die beiden rechts und links liegenden
seitlichen Teile des Snowboards abzudecken, Mittel zur Verankerung
dieser Platte in den genannten rechts und links liegenden seitlichen
Teilen des Snowboards, wobei diese Mittel zur Veranke rung an dem
Snowboard am vorderen Teil bzw. am hinteren Teil des Fußes des
Snowboarders angeordnet sind,
und andererseits in ihrer mittleren
Zone, die dazu bestimmt ist, die mittlere Zone des Snowboards zu überragen,
Mittel zur Aufnahme und zur Verankerung der Bindung, welche in Übereinstimmung
mit den Öffnungen,
die hierfür
in der genannten Bindung vorgesehen sind, angeordnet sind, wobei
diese Mittel der Verankerung der Bindung im Bereich der Fußwölbung des
Snowboarders angeordnet sind.
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Die
Erfindung bezieht sich auch auf eine Anordnung zum Gleiten auf Schnee,
wie sie zuerst oben definiert ist, und deren Vorrichtung zur Befestigung der
Schuhe mindestens für
jeden Fuß jeweils
eine eigene Grundplatte zur Aufnahme der Sohle des Schuhs umfaßt, dadurch
gekennzeichnet, daß diese Platte
zur Aufnahme der Sohle des Schuhs mindestens mit zwei Gruppen von Öffnungen
oder Langlöchern
versehen ist, die zur Verankerung dieser Platte auf dem Snowboard
bestimmt sind:
- – im hinteren Teil dieser Platte:
mindestens ein Langloch oder eine Reihe von mindestens zwei Löchern, welches
im Bereich des hinteren Teils des aufzunehmenden Schuhs und somit
unterhalb der Ferse des Snowboarders angeordnet ist,
- – im
vorderen Teil dieser Platte: eine Reihe von mindestens zwei gestreckten
und geradlinigen Langlöchern,
welche im Bereich des vorderen Teils des aufzunehmenden Schuhs und
somit unterhalb des vorderen Teils des Fußes des Snowboarders angeordnet
sind und jeweils zum zentralen Bereich dieser Platte hin orientiert
sind, wobei diese Langlöcher
dimensioniert sind, um im Fall der Biegung des Snowboards ein freies
Gleiten der vorderen Verankerungsorgane dieser Grundplatte auf dem
Snowboard in diesen Langlöchern zu
erlauben.
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Die
Erfindung bezieht sich ferner auf eine Anordnung zum Gleiten auf
Schnee, der zuerst oben definierten Art, mit einer Schalenbindung
für jeden Fuß, welche
dazu geeignet ist, einen weichen Schuh oder weichen Snowboard-Stiefel aufzunehmen,
wobei diese Bindung erhöhte
seitliche und hintere Ränder
aufweist, um den Halt des weichen Schuhs oder Stiefels sicherzustellen,
und mindestens zwei Halteriemen für diesen weichen Schuh oder
Stiefel aufweist, von denen ein hinterer Riemen sich im Bereich des
Spanns spannt und ein vorderer Riemen sich um den vorderen Teil
des Fußes
spannt, dadurch gekennzeichnet, daß diese Bindung zwei unterschiedliche
und voneinander getrennte Teile aufweist, von denen ein vorderes
Teil auf dem Snowboard auf der Zehenseite oder "Front-Side" befestigt wird, welches den genannten
vorderen Riemen aufnimmt, und ein von dem genannten vorderen Teil
unabhängiges,
hinteres Teil auf dem Snowboard an der Fersenseite oder "back-side" befestigt wird und
den hinteren Riemen aufnimmt.
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Die
Erfindung wird gut verständlich
und ihre Vorteile und Eigenschaften gehen besser aus der folgenden
Beschreibung einiger nicht einschränkender Ausführungsbeispiele
unter Bezugnahme auf die beigefügte
schematische Zeichnung hervor, in der:
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1 eine Draufsicht auf ein
erstes Ausführungsbeispiel
eines Snowboards ist, welches dazu geeignet ist, Bestandteil einer
erfindungsgemäßen Anordnung
zum Gleiten auf Schnee zu sein
-
2 eine Gesamtansicht im
Längsschnitt gemäß II-II
der 1 ist
-
3 ein Querschnitt gemäß III-III
der 2 ist
-
4 ein Querschnitt gemäß IV-IV
der 2 ist
-
5 eine der 2 entsprechende Ansicht ist, welche
eine erste Ausführungsvariante
zeigt
-
6 eine der 3 entsprechende Ansicht ist, die allerdings
etwas schematischer ist und eine zweite Ausführungsvariante zeigt
-
7 eine der 1 entsprechende Ansicht ist, welche eine
dritte Ausführungsvariante
zeigt
-
8 eine Schnittansicht gemäß VIII-VIII der 1 ist und eine vierte Ausführungsform
zeigt
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9 eine Ansicht entsprechend
der 8 ist, die eine
fünfte
Ausführungsform
zeigt.
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10 ist eine Draufsicht eines
Snowboards mit einer Vorrichtung zur Aufnahme der Bindungen gemäß der Erfindung.
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11 ist ein Querschnitt gemäß II-II
der 10.
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12, 13, 14, 16, 17 sind der 10 entsprechende Ansichten, welche andere
Ausführungsformen
zeigen.
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15 zeigt im Querschnitt
gemäß VI-VI
der 14 die Verformung
des Snowboards und deren Position in bezug auf eine der beiden Platten
zur Aufnahme der Bindungen, wenn das Snowboard typischerweise während der
Ausübung
eines Schwungs stark geneigt auf seiner Kante steht.
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18 ist eine perspektivische
Gesamtansicht einer Schalenbindung, insbesondere für Snowboards
gemäß den 1 bis 9.
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19 ist eine Draufsicht eines
mit der Bindung aus 18 ausgerüsteten Snowboards.
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20 ist ein partieller Schnitt
gemäß III-III der 19.
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21 ist das Detail "A" der 20.
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22 ist eine der 20 entsprechende Ansicht,
wobei das Snowboard typischerweise während der Ausübung eines
Schwungs stark geneigt auf der Kante steht.
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23 ist eine schematische
Draufsicht für diese
Bindung ihrer Platte zur Aufnahme der Sohle des Schuhs in einer
Ausführungsvariante.
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24 ist eine perspektivische
Ansicht einer anderen Schalenbindung, insbesondere für Snowboards,
gemäß den 1 bis 9.
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25 ist ein Längsschnitt
der Bindung der 24,
welche auf dem Snowboard plaziert und festgeschraubt ist.
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26 ist eine sehr vereinfachte
Draufsicht des gleichen Snowboards mit zwei Bindungen, nämlich einer
vorderen und einer hinteren, die in der richtigen Position eingestellt
sind.
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27 und 28 zeigen zwei Winkel-Einstellpositionen
der Bindung.
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29 und 30 stellen schematisch eine Variante
dieser Bindung dar mit zwei Längen-Einstellpositionen,
wobei diese Variante eine derartige Einstellung erlaubt.
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Zunächst unter
Bezugnahme auf die Anordnung der 1 bis 4 handelt es sich um ein
Snowboard, welches dazu bestimmt ist, ein Bestandteil einer Anordnung
zum Gleiten auf Schnee der Erfindung zu bilden und sich in Längsrichtung
aufteilt in eine hintere Zone 20, eine mittlere Zone 21 und
eine vordere Zone 22 und dessen Struktur "rechteckigen" Typs ist und folgendes
umfaßt:
- – eine
Gleitoberfläche,
die sich zusammensetzt aus einem durch metallische seitliche Kanten 2, 3 eingefaßten Gleitbelag 1,
- – starre
Seitenwangen 4, 5,
- – eine
untere Verstärkungsschicht 6,
die aus Fasermaterial gebildet ist,
- – eine
obere Schutz- und Dekorationsschicht 7, welche die obere
Oberfläche
des Bretts bildet, zusammengesetzt aus einem nachgiebigen Plastikmaterial
und innen begrenzt durch eine obere Verstärkungsschicht 8, welche
ebenfalls aus Fasermaterial besteht,
- – ein
Kern aus Polyurethan, der sich gemäß der vorliegenden Erfindung
aus drei unterschiedlichen Stäben
zusammensetzt, von denen ein mittlerer und axialer Stab 9 und
zwei seitliche Stäbe 10, 11 zu
beiden Seiten des mittleren Kerns 9 angeordnet sind und
somit zwei seitliche Träger
bilden.
-
Ferner
gilt folgendes:
- – Die obere Oberfläche des
Snowboards weist eine substantielle mittlere Längsausnehmung 12 auf,
welche sich hier über
eine Länge
erstreckt, welche die mittlere Zone 21 des Snowboards enthält, die
die zwei Zonen Z1 und Z2 zum Positionieren jedes Fußes (vorderer
Fuß bzw.
hinterer Fuß) des
Snowboarders enthält
und sich in diesem nicht einschränkenden
Beispiel im wesentlichen über
die tragende Länge
dieses Snowboards erstreckt, d. h. im wesentlichen zwischen der
vorderen Kontaktlinie 31 und einer Linie, die nahe der hinteren
Kontaktlinie 32 angeordnet ist. Die Tiefe P und die Breite
L dieses axialen Einschnitts sind entsprechend. Bei diesem Ausführungsbeispiel variiert
diese Tiefe entlang des Snowboards gemäß der jeweiligen Position auf
diesem Snowboard, wobei der Grund 16 des Einschnitts 12 hier näherungsweise
dem Verlauf der unteren Oberfläche
des Snowboards folgt, wobei die Breite L, die hier ebenfalls entlang
des Snowboards variiert, wie in 1 dargestellt,
zwischen einem Fünftel und
drei Fünfteln
der Breite des Brettes liegt. Diese Tiefe P wird hier durch die
Dicke des in der mittleren Zone 21 ver bleibenden Restmaterials
bestimmt. In diesem Fall ist die Dicke des Restmaterials im wesentlichen
gleich der Dicke des Snowboards an der Schaufel und am Ende. Die
Tiefe P des Einschnitts 12 ermöglicht gemäß einem vorteilhaften Aspekt
der Erfindung frei die Verteilung der Steifigkeit des Snowboards
so anzupassen, daß ein
Snowboard mit besonderen gewünschten Eigenschaften
entsteht.
- – Jeder
der zwei seitlichen Stäbe
rechts und links 11, 10 ist in einer Struktur,
die in der Fachsprache "Kastenstruktur" genannt wird, mit
einer Hülle 14 bzw. 13 aus
Faser-Verstärkungsmaterial
ummantelt, z. B. dem gleichen Material, das für die unteren Verstärkungen 6 und
oberen Verstärkungen 8 verwendet
wird, um so einen seitlichen Träger 23, 24 in
Kastenstruktur zu bilden, wobei diese zwei Kastenträger 23, 24 jeweils
quasi unmittelbar zu beiden Seiten der Ausnehmung oder des Einschnitts 12 plaziert
sind.
- – Die
Verankerungspunkte 19 der Vorrichtungen zur Befestigung
der Schuhe sind in diesen beiden Kastenträgern 23, 24 angebracht.
Diese Verankerungspunkte sind entweder durch Inserts (Einsätze) 17, 18 sichergestellt,
welche vorgebohrt sind oder nicht und im Inneren jedes der Kästen 11, 12 aufgenommen
sind oder durch zusätzliche
mechanische Verstärkungen,
welche dazu bestimmt sind, einen guten Widerstand gegen das Herausreißen von
Befestigungsschrauben für
die Bindung zu garantieren. Sie können auch ganz einfach bei
der Montage der Bindung durch Bohren der Kastenträger 10, 11 erhalten
werden.
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In
dem in den 3 und 4 gezeigt Fall hat jeder
der seitlichen Träger 10 und 11 einen
rechteckigen Querschnitt. Der mittlere Stab 9, der unterhalb der
Ausnehmung 12 positioniert ist, hat einen sehr flachen
rechtekkigen Querschnitt, wie in 3 ersichtlich.
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Jeder
der seitlichen Träger 23, 24 ist
quasi unmittelbar auf der einen bzw. der anderen Seite der mittleren
Ausnehmung 12 angeordnet.
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Es
ist anzumerken, daß bei
diesem Ausführungsbeispiel
die unteren Teile der faserigen Hüllen 13 und 14 über der
unteren Verstärkungsschicht 6 angebracht
sind. Gleichfalls schmiegt sich die obere Verstärkungsschicht 8 an
einen großen
Teil der seitlichen und oberen Wände
dieser beiden Hüllen 13 und 14.
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Gemäß der Variante
der 5 ist der Einschnitt 12 am
vorderen Teil des Snowboards tiefer als an dessen hinterem Teil.
Man erhält
so ein Snowboard, welches im vorderen Teil weicher als in seinem
hinteren Teil ist. Diese Ausführungsform
ergibt ein Snowboard, welches einfacher in Kurvenform zu bringen
ist, bewahrt jedoch einen guten Halt während einer Kurve, da der steifere
hintere Teil nicht die Tendenz hat, auszubrechen.
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Gemäß der Variante
der 6 ist die Tiefe
P des Einschnitts 12 kontinuierlich variabel in der Querebene,
so daß sie
auf einer Seite, hier der rechten Seite, größer ist. Dies hat den nützlichen
Effekt, eine Seite im Vergleich zur anderen zu erhärten. Im
hier dargestellten Fall ist die linke Seite steifer als die rechte
Seite.
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Die
Einstellung der lokalen Steifigkeit wird auf analoge Weise durch
Variation der Breite L des Einschnitts 12 über zumindest
einen Abschnitt seiner Länge
erhalten.
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Gemäß der Variante
der 7 hat der Einschnitt 12 praktisch
die gleiche Länge
wie die mittlere Zone 21 des Snowboards. Ferner ist seine
Breite L konstant, um den nicht einschränkenden Charakter der Erfindung
darzustellen. Auf gleiche Weise kann auch seine Tiefe P konstant
sein, was erheblich die maschinelle Bearbeitung vereinfacht. Selbstverständlich kann
die Konstanz der Tiefe P und/oder der Breite L auf die anderen möglichen
Anwendungsformen angewandt werden.
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Die
Variante der 8 zeigt
eine Ausführungsform
des Snowboards in Schalenbauweise, d. h., ein Snowboard, dessen
obere Schutz- und Dekorationsschicht 7 ebenfalls die Seitenflächen des Snowboards
bildet. Dieses Snowboard weist metallische Inserts (Einsätze) 17, 18 auf,
welche in Polyurethan eingebettet sind und die Verankerungspunkte der
Vorrichtungen zur Befestigung der Schuhe des Snowboarders bilden.
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Es
ist anzumerken, daß bei
dieser Ausführungsform
die zwei seitlichen Träger 23, 24 jeweils
einen im wesentlichen trapezförmigen
Querschnitt haben.
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Die 9 zeigt eine andere Ausführungsvariante
eines Snowboards für
eine erfindungsgemäße Gleitanordnung,
welches die folgenden Besonderheiten aufweist:
- – Es weist
keinen mittleren Kern 9 auf, sondern umfaßt eine
untere Verstärkungsplatte 25,
welche den Belag 1 überragt
und aus einer Metallplatte, typischerweise aus einer Aluminiumlegierung,
besteht und zwischen den Stegen der Kanten 2, 3 und
in Verlängerung
dieser Stege angeordnet ist. Bei dieser Ausführungsform deckt die obere
Faserverstärkung 8 die
seitlichen und oberen Teile der Kastenträger 24, 23 ab.
Sie deckt die metallische Platte 25 in dem mittleren Bereich
des Snowboards – wie
dargestellt – ab.
- – Seine
seitlichen Träger 23, 24 haben
jeweils einen Querschnitt mit halbkreisförmig abgerundeter Form anstelle
der trapezförmigen
Form, wie dies für
die Ausführungsform
gemäß 8 der Fall ist.
- – Die
zwei Kerne 10, 11 dieser Träger 24, 23 sind aus
Holz, und die zuvor erwähnten
metallischen Inserts 17, 18 sind in diese Kerne 10, 11 durch maschinelle
Bearbeitung der letzteren eingebracht.
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Es
ist selbstverständlich,
daß die
Konstruktion eines Snowboards für
eine erfindungsgemäße Gleitanordnung
nicht auf die Ausführungsbeispiele beschränkt ist,
welche zuvor beschrieben wurden. Somit gilt abhängig von den Ausführungsformen
für die
Tiefe P der Ausnehmung oder des Einschnitts 12 folgendes:
- – sie
ist konstant über
die Länge
des Brettes gemäß der jeweiligen
Position auf diesem, wobei der Grund 16 der Ausnehmung 12 näherungsweise dem
Verlauf der oberen Oberfläche 15 dieses Brettes
folgt;
- – sie
variiert über
die Länge
des Brettes gemäß der jeweiligen
Position auf diesem Brett, wobei diese Variation der Tiefe zum vorderen
Teil und zum hinteren Teil dieses Brettes unterschiedlich ist;
- – sie
variiert über
die Länge
des Brettes gemäß der jeweiligen
Position auf diesem, wobei diese Tiefenvariation im wesentlichen
identisch zum vorderen Teil und zum hinteren Teil dieses Brettes ist
und folglich im wesentlichen auf symmetrische Weise (2) in bezug auf den höchsten mittleren
Punkt 30 ( 2 und 5) des Brettes;
- – sie
variiert über
die Breite des Brettes, so daß sie
größer auf
einer Seite als auf der anderen Seite (6) ist;
- – sie
variiert über
die Länge
des Brettes gemäß der jeweiligen
Position auf diesem, wobei diese Variation der Tiefe unterschiedlich
zum vorderen Teil und zum hinteren Teil dieses Brettes ist, und zwar
auf asymmetrische Weise in bezug auf den höchsten mittleren Punkt 30 des
Brettes.
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Somit
kann auch der Grund 16 des Einschnitts 12 eben
oder nicht eben, nämlich
konkav oder konvex sein, wobei die Breite L dieses Einschnitts entweder
konstant oder variabel entlang dieses Abschnitts sein kann.
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Unter
Bezugnahme auf die 10 und 11 ist hier ein Snowboard 101 dargestellt,
welches – wie oben
beschrieben – eine
axiale Längsausnehmung 102 aufweist,
die zwei auf beiden Seiten liegende Längsrippen oder Längsträger 103, 104 bildet.
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Da
die obere Oberfläche
des Snowboards nicht eben ist und ferner das Snowboard keine Möglichkeit
des Befestigens der Bindung in der mittleren Zone aufgrund der geringen
Dicke des Snowboards an diesem Ort aufweist, kann eine herkömmliche
Bindung nicht für
diese Art Snowboard geeignet sein.
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Die
Erfindung sieht vor, für
diese Art Snowboard eine zwischengefügte Kopplungsvorrichtung vorzusehen,
welche zwischen das Snowboard und die betroffene Bindung anzuordnen
ist und durch eine steife Platte 105 für die vordere Bindung und 106 für die hintere
Bindung gebildet wird. Diese steife Platte 105 oder 106 weist
Mittel zur Verankerung in jedem der seitlichen Ränder 103 und 104 des
Brettes auf. Diese Verankerungsmittel werden hier gebildet durch
zwei Durchgangsöffnungen 107 für Spannschrauben
zur Verankerung in dem Rand 103 und durch zwei andere Durchgangsöffnungen 108 für Spannschrauben
zur Verankerung in dem anderen Rand 104.
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Ferner,
und dies ist ein wichtiger Vorteil, um die einfach im Handel erhältlichen
Bindungen verwenden zu können,
umfaßt
jede steife Platte 105, 106 in der mittleren Zone
dieser Platte, die die Ausnehmung 102 örtlich abdeckt, acht Gewindelöcher, die
in Übereinstimmung
mit den Öffnungen
sind, welche herkömmlicherweise
auf handelsüblichen
Bindungen existieren. Diese vorderen und hinteren Bindungen sind
somit zum einen in den Gewindelöchern 109 auf
der vorderen Zwischenplatte 105 und zum anderen auf der
hinteren Zwischenplatte 106 aufgenommen.
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Es
ist anzumerken, daß hier,
obwohl dies grundsätzlich
nicht obligatorisch für
die Umsetzung der Erfindung ist, die Zwischenplatten 105 und 106 auf
dem Snowboard unter Zwischenfügung
einer Platte 110 aus Material mit dämpfenden Eigenschaften, z.
B. einer Platte 110 aus viskoelastischem Material, welches
diesem Snowboard ein Komfortelement hinzufügt, angebracht sind.
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Die
steifen Platten 105, 106 werden vorteilhafterweise
aus einem leichten Metall gebildet, beispielsweise bestehen sie
aus geripptem Stahl oder aus einer Aluminiumlegierung. Sie können auch
aus einem steifen Kunststoffmaterial oder einem ausgehend von Glasfasern
oder Karbonfasern hergestellten Material bestehen.
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Die 12 zeigt eine Ausführungsvariante, bei
der die Öffnungspaare 107, 108 jeweils
durch ein längs
verlaufendes Langloch 170 bzw. 180 ersetzt sind,
was eine Längsverstellung
der Position der Zwischenplatten 105 und 106 ermöglicht.
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In
diesem Fall ist es nicht erforderlich, acht Gewindelöcher vorzusehen,
da die Einstellung des Abstandes durch die Langlöcher 170, 180 erhalten wird.
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Die 13 zeigt eine Ausführungsvariante, bei
der die Öffnungspaare 107, 108 jeweils
durch ein kreisbogenförmiges
Langloch 171 bzw. 181 ersetzt sind, das eine Winkelverstellung
der Position der Zwischenplatten 105 und 106 ermöglicht.
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Die 14 zeigt eine Ausführungsvariante, bei
der die zwei Öffnungen 108 an
der Seite der Fußspitzen
durch quer verlaufende Langlöcher 182 ersetzt
sind, wodurch ermöglicht
wird, wie in der 15 dargestellt,
in der das Snowboard 101, typischerweise während der
Ausführung
eines Schwungs, geneigt ist und auf seiner Kante 111 auf der
Fersenseite steht, nicht der Querverformung des Snowboards in Kreisbogenform – wie dargestellt – entgegenzuwirken.
In diesem Fall sind die Verankerungsschrauben der Platten 105, 106 auf
der Seite der Fußspitzen
des Snowboarders Verankerungsschrauben mit gleitender Klemmung,
welche ein Gleiten innerhalb der Langlöcher ermöglichen. Dies sind beispielsweise
Bundschrauben.
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Zur
Verdeutlichung des nicht einschränkenden
Charakters der Erfindung ist anzumerken, daß die Öffnungen 109 zur Aufnahme
der Bindungen hier in Dreieckform angeordnete Öffnungen sind, was ebenfalls
einem Standard für
die Verbindung der Bindungen entspricht, der im Handel verfügbar ist.
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Die
erfindungsgemäße Kombination
eines Snowboards mit Längsausnehmung 102 mit
einer Zwischenplatte 105, 106 erlaubt es, wie
in 16 dargestellt, zur
Aufnahme der Bindungen im Bereich der ausgehöhlten Zone 102, die
zwischen den Rändern
des Snowboards in Form von Rippen 103 und 104 angeordnet
ist, in Längsrichtung
verlaufende Langlöcher 191 zu
verwenden, welche die Gewindelöcher 109 ersetzen.
Es reicht somit, die Verankerungsschrauben der Bindungen durch Schrauben-Muttern-Systeme
zu ersetzen, welche vor dem Festspannen in diesen Langlöchern 191 gleiten
können,
um sehr einfach, ohne die Position der Zwischenplatten 105 und 106 anzutasten,
eine Möglichkeit
der Längsverstellung
der Position der Bindungen auf dem Snowboard 101 zu erreichen.
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Die 17 zeigt eine Ausführungsvariante, bei
der die zwei Zwischenplatten 105 und 106 ersetzt sind
durch eine einzige Zwischenplatte 112, welche ausreichend
lang ist, um gleichzeitig die vordere Bindung und die hintere Bindung
aufzunehmen und folglich mit Öffnungen 107, 108, 109 sowohl
auf ihrem vorderen Teil 105 als auch auf ihrem hinteren
Teil 106 versehen ist.
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Es
ist anzumerken, daß hier
die vorderen und hinteren Teile 105 und 106 dieser
einzigen Platte 112 durch einen weniger breiten Teil 113 verbunden sind,
was eine Einsparung an Gewicht und Material ermöglicht.
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Unter
Bezugnahme auf die 18 handelt es
sich hier um eine Schalenbindung für Snowboards mit mittlerer
Längsausnehmung,
z. B. für
Snowboards gemäß den 1 bis 9.
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Diese
Bindung umfaßt
herkömmlicherweise eine
Platte 201 zur Aufnahme der Sohle des Schuhs und mit erhöhten seitlichen
Rändern 202, 203,
eine hintere, gelenkig befestigte Abstützung 204, welche auf
der Rückseite
der Achillessehne bis etwa in den Bereich des Knöchels nach oben verläuft, und
zwei Halteriemen für
den Schuh, von denen sich ein hinterer Halteriemen 205 um
den Spann des Fußes
und ein vorderer Halteriemen 206 um das vordere Teil des
Fußes
spannt, etwa im Bereich des Zehenansatzes, wobei diese zwei Riemen 205, 206 an
den seitlichen Rändern 202, 203 der
Aufnahmeplatte 201 befestigt und angelenkt sind.
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Bekannte
Bindungen werden auf dem Snowboard durch Öffnungen, die in der mittleren
Zone 207 ihrer Platte zur Aufnahme der Schuhsohle angebracht
sind, hindurch befestigt. Sie können
somit nicht an einem Snowboard angebracht werden, wie es in der 19 gezeigt ist, welches
eine Längsausnehmung 208 aufweist,
die zwei seitliche, auf beiden Seiten liegende Längsträger 209 und 210 bildet.
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Dies
ist nicht der Fall bei der Bindung gemäß der 18.
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Diese
ist dafür
vorgesehen, in den an die seitlichen Längsränder 211, 212 (19) des aufnehmenden Snowboards
angrenzenden Bereichen 209, 210 befestigt zu werden.
Sie umfaßt
hierfür (18):
- – im hinteren
Bereich der Platte 201 eine Reihe 213 von Befestigungslöchern 214,
die entlang einem Kreisbogen 215 angeordnet sind, dessen Mittelpunkt
grob im mittleren Bereich 207 der Platte 201 und
somit unterhalb der Fußsohle
des Snowboarders liegt, wie in der Zeichnung ersichtlich. Diese
Reihe 213 Löcher 214 ist
im hinteren Bereich des aufzunehmenden Schuhs, im wesentlichen somit
unterhalb der Ferse des Snowboarders angeordnet.
- – im
vorderen Bereich dieser Platte 201 eine Reihe gestreckter
und geradliniger Langlocher 217 zur Befestigung, welche
im Bereich des vorderen Teils des aufzunehmenden Schuhs und somit grob
im Bereich der Zehen des Snowboarders liegen, wobei die Längsachsen 221 der
Langlöcher 217 auf
einen Punkt 216 ausgerichtet sind, der in der mittleren
Zone 207 der Platte 201 liegt, wobei die Mitten
dieser Langlöcher 217 auf
einem Kreisbogen 220 mit dem Mittelpunkt 216 angeordnet sind.
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Wie
man in 19 sieht, kann
diese Art Bindung leicht auf einem Snowboard 240 mit mittlerer Längsausnehmung 208 montiert
werden.
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Durch
Auswahl zur Befestigung der Bindung mindestens eines Paares "hinteres Loch – vorderes Langloch", die einander zu
geordnet sind 340, 380 und 341, 381 und
somit jeweils auf dem gleichen Durchmesser 222 und 223 liegen,
kann man die Winkelausrichtung der vorderen Bindung 226 und
der hinteren Bindung 227 in bezug auf die mittlere Längsachse 228 des
Snowboards 240 einstellen.
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Es
ist festzuhalten, daß vorteilhafterweise eine
Schicht 218 aus viskoelastischem Material unter der Grundplatte 201 angebracht
ist.
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Die 20, 21 und 22 erlauben
die Erläuterung,
wie die vorderen Langlöcher 217 durch
Gleiten herkömmlicher
Bundschrauben 233 zur vorderen Befestigung in diesen Langlöchern es
erlauben, eine ungehinderte Querbiegung des Snowboards 240 im Fall
der intensiven Abstützung
auf der Hinterkante 219 zu ermöglichen, was die Trennung der
Aktion der Füße des Snowboarders
von der Quersteifigkeit des Snowboards und allgemeiner die Vermeidung
einer Verspannung des Snowboards in Querrichtung ermöglicht.
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Die
hinteren Befestigungsschrauben 243, welche durch die Löcher 214 hindurchragen,
sind herkömmliche
Schrauben zur Positionsfixierung. Dagegen sind die vorderen Befestigungsschrauben 233 Bundschrauben,
die gleich zeitig jede Bindung an die Oberseite des Snowboards drücken und
dabei ein Gleiten entlang der Achse des gewählten Langlochs 217 oder
der gewählten
Langlöcher
ermöglichen.
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Die
Langlöcher 217 haben
folglich eine Länge
L, die größer als
die Breite D des Bundes der Schraube 233 (d. h. des Abschnittes,
der sich unterhalb des Schraubenkopfes befindet) ist. Ferner muß selbstverständlich die
Dicke H1 der Platte 201 geringer sein als die Dicke H2
des Bundes der Schraube 233 (siehe 21). Es ist anzumerken, daß die Schraube 233 gemäß 21 herkömmlich in einem metallischen
Insert 230 aufgenommen ist, der in dem Korpus des Snowboards 240 eingelassen
ist.
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Die 22 zeigt klar, wie oben
erwähnt,
die Querbiegung des Snowboards 223, und sie zeigt, wie folglich
die vorderen Bundschrauben 233 in den Langlöchern 217 gleiten,
so daß die
Bindung nicht der Biegebewegung des Snowboards entgegenwirkt.
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Die 23 stelle eine Ausführungsvariante dar,
welche folgendes zeigt:
- – Die Reihe 213 der
hinteren Löcher 214 kann sehr
gut ersetzt werden durch ein Langloch 331 oder 332 in
Form eines Kreisbogens.
- – Es
ist möglich,
eine Querverstellmöglichkeit
der Position der Bindung auf dem Snowboard zu erhalten, indem nicht
nur eine, sondern mehrere hintere Langlöcher, hier zwei hintere Langlöcher 331 und 332 vorgesehen
werden. Das Langloch 331 mit Radius R1 hat einen Mittelpunkt 361 in dem
zentralen Bereich der Platte 201, und das Langloch 332 mit
Radius R2 hat einen um einen Mittenabstand E in bezug auf den Mittelpunkt 361 des
Langlochs 331 versetzten Mittelpunkt 362, wie
in der Zeichnung dargestellt. Zum Einstellen der Querposition der
Platte 201 in bezug auf das Snowboard wird nun das eine
oder das andere der beiden Langlöcher 331 und 332 zur
Befestigung der Bindung ausgewählt.
Es ist festzuhalten, daß der
Mittenabstand E kleiner sein muß als
die Länge
L der vorderen Löcher 217.
- – Zur
Ermöglichung
des Quergleitens der Bundschraube 233 in dem Langloch 217 trotz
des Mittenabstands E, muß ein
Spiel vorgesehen sein, welches einem erheblichen Unterschied zwischen dem
Durchmesser D des Bundabschnitts der Schraube 233 und der
Breite L des Langlochs 217 entspricht.
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Es
ist selbstverständlich,
daß die
Erfindung nicht nur auf eine Schalenbindung, sondern auf jede Bindungsart
anzuwenden ist, die für
jeden Fuß jeweils
eine einzelne Grundplatte aufweist, wie die Platte 201,
die dazu bestimmt ist, die Sohle eines Schuhs eines Snowboarders
aufzunehmen.
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In
dem Fall der Variante gemäß 23 ist offensichtlich, daß das eine
oder andere der hinteren Langlöcher 331 und 332 durch
eine Reihe hinterer Löcher
ersetzt werden kann, wie dies bei der Ausführungsform gemäß der 20 der Fall ist.
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Unter
Bezugnahme auf die 24 wird
hier eine andere Schalenbindung für Snowboards mit mittlerer
Längsausnehmung
gezeigt, welche dieses Mal zwei Einzelteile bildet:
- – Einen
vorderen Teil 301, der zur Aufnahme des vorderen Teils
des Schuhs oder Softboots bestimmt ist und eine steife metallische
Grundplatte 302 mit erhöhten
seitlichen Rändern 303, 304 aufweist,
wobei diese steife Platte 302 ein quer verlaufendes Langloch 305 in
Kreisbogenform aufweist, deren konkave Seite zum Ort der Fußsohle hin
gerichtet ist, wobei dieses Langloch für das Hindurchragen von Verankerungsmitteln
für dieses
vordere Teil 301 auf dem Snowboard bestimmt ist. Die erhöhten Ränder 303, 304 dieser Platte 302 nehmen
in herkommlicher Weise mittels Befestigungs- und Anlenkungsschrauben 306 bzw. 307 einen
Halteriemen 308 für
den vorderen Teil des Schuhs auf, der sich herkömmlicherweise um den vorderen
Teil des Fußes
in etwa im Bereich des Zehenansatzes spannt.
- – Ein
hinterer Teil 309, der zur Aufnahme des hinteren Teils
des Schuhs oder Softboots bestimmt ist und eine starre metallische
Grindplatte 310 mit erhöhten
seitlichen Rändern 331, 341 umfaßt, die miteinander
durch ein hinteres gekrümmtes
Band 313 verbunden sind, welches als Abstützung für die Achillessehne
dient. An den seitlichen Rändern 331, 341 sind
in herkömmlicher
Weise um zwei Schrauben 314 einerseits ein hinterer Rie men,
der sich um den Spann des Fußes
spannt, und andererseits eine hintere Abstützung oder "Highback" 316 angelenkt, der an der
Rückseite der
Achillessehne bis etwa in den Bereich des Knöchels nach oben verläuft. Die
steife Grundplatte 310 umfaßt ein quer verlaufendes Langloch 317 in
Kreisbogenform, deren konkave Seite zum Ort der Fußsohle weist,
wobei dieses Langloch zum Durchragen mit Verankerungsmitteln für diesen
hinteren Teil auf dem Snowboard bestimmt ist.
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Die 25 zeigt diese Bindung 301, 309 an Ort
und Stelle auf dem Snowboard 318. Letzteres umfaßt in herkömmlicher
Weise metallische hülsenförmige und
mit Gewinde versehene Inserts oder Einsätze 319, 320,
in welchen die Verankerungsschrauben 321, 322 fest
eingeschraubt sind, welche durch die Langlöcher 317 und 305 hindurchragen.
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Bei
dem Snowboard 318 handelt es sich um ein Snowboard, welches
in Anlehnung an die zuvor Beschriebenen eine mittlere Längsausnehmung 330 aufweist,
die sich hier im wesentlichen über
die tragende Länge
Lp des Bretts erstreckt.
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In
der 26 sind die beiden
Bindungen – vorne 391, 311 und
hinten 392, 3l2 – an Ort und Stelle auf dem
Snowboard 318 dargestellt. Die vorderen Teile 311, 312 dieser
zwei Bindungen und ihre hinteren Teile 391, 392 sind
schematisch durch Rechtecke dargestellt, um die Zeichnung nicht
unübersichtlich zu
machen.
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Das
Snowboard 318 umfaßt
symmetrisch zu beiden Seiten seiner mittleren Längsachse 323 folgendes:
- – Vorne:
zwei Reihen 324, 325 mit jeweils vier Inserts 319, 320 mit
regelmäßigen Abständen. Die zwei
Reihen 324, 325 sind parallel zur Achse 323, symmetrisch
zueinander in bezug auf diese Achse und von dieser um den Abstand
D entfernt, der größer als
die Hälfte
der minimalen Breite L des Snowboards 318 in der mittleren
Zone in Längsrichtung
desselben ist. Bei diesem Ausführungsbeispiel
ist der Abstand D im wesentlichen gleich zwei Dritteln der halben
Breite L. Hinten: zwei andere Reihen 326, 327 mit
jeweils vier Inserts 319, 320, wobei diese beiden
Reihen auf die gleiche Weise dimensioniert und angeordnet sind wie
die zwei vorderen Reihen 324, 325, jedoch hinter
diesen liegen.
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Jedes
kreisbogenförmige
Langloch – vorne 351 und 352 für die vordere
Bindung bzw. die hintere Bindung und hinten 471 und 472 für die gleichen
jeweiligen Bindungen – nimmt
zwei Befestigungsschrauben auf und ist folglich zwei jeweiligen
Inserts (zwei Inserts 320 für jeden vorderen Teil 311 und 312 und
zwei Inserts 319 für
jeden hinteren Teil 391 und 392) zugeordnet.
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Da
die Langlöcher
Kreisbogenform aufweisen, ist ebenfalls unter Bezugnahme auf die 27 und 28 zu erkennen, daß man vor dem Festziehen der
Verankerungsschrauben die Winkelneigung der Achse 328 bzw. 329 jeder
Bindung – vorne
und hinten – in
bezug auf die Längsachse 323 des
Snowboards verändern
kann: es reicht hierzu aus, die vorderen Teile 311, 312 und
hinteren Teile 391, 392 zu drehen, wobei diese
Drehung durch die Langlöcher 351, 352 und 471, 472 geführt ist.
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Um
den Längsabstand
oder "Stance" zwischen der vorderen
Bindung 311, 391 und der hinteren Bindung 312, 392 einzustellen,
reicht es aus, zwei Inserts 319 unter den vier Inserts
jeder Reihe auszuwählen,
was an sich bei anderen Bindungssystemen bekannt ist.
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Die 29 – ein Vergleich mit der 27 reicht aus – zeigt
schematisch eine Ausführungsvariante
dieser Bindung.
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Gemäß dieser
Variante ist vorgesehen, für jeden
vorderen Teil 312 und für
jeden hinteren Teil 392 der Bindung zwei Langlöcher in
Kreisbogenform, nämlich 821, 822 und 2021, 2022,
anstelle eines einzigen vorzusehen.
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Auf
jedem Teil – vorne 312 und
hinten 392 – der
Bindung sind die zwei durch die Langlöcher gebildeten Kreisbögen parallel
oder mit anderen Worten sind ihre zwei Kreisbögen konzentrischen.
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Wie
in 30 erkennbar, erlaubt
diese Anordnung eine Variation des Abstandes zwischen dem vorderen
Teil 312 und dem hinteren Teil 392 der Bindung
in Abhängigkeit
von der Schuhgröße des Benutzers.
Es reicht hierfür
aus, zur Verankerung auf dem Snowboard das eine oder das andere
der zwei Langlöcher
zur Verankerung jedes der zwei Teile 312 und 392 auszuwählen.
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In
dem Beispiel der 30 werden
die zwei inneren Langlöcher 822 und 2022 zur
Verankerung in den Inserts 319 und 320 gewählt, was
einen maximalen Abstand "d" zwischen dem vorderen
Teil 312 und dem hinteren Teil 392 der Bindung
zur Folge hat.
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Es
ist selbstverständlich,
daß die
Erfindung nicht auf die zwei letzteren Ausführungsbeispiele beschränkt ist.
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So
kann beispielsweise eins der beiden Teile – vorne 301 oder hinten 309 – der Bindung
mit einem oder mehreren Öffnungen
zum Hindurchragen einer einzigen Befestigungsschraube versehen sein.
Die Winkeleinstellung der Bindung würde folglich durch Drehen dieses
Teils um diese Schraube erfolgen, wobei das andere Teil wie zuvor
mit einem oder mehreren kreisbogenförmigen Langlöchern versehen
ist.
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So
ist es ebenfalls möglich,
daß die
Einstellung des Abstandes "d" zwischen den zwei
Teilen 301 und 309 der Bindung herkömmlich durch
Montieren der Grundplatten 302 und/oder 310 auf
einer Gleitführung
und durch Festlegung in ihrer Position erfolgen kann, wie dies bei
Skibindungen geschieht.