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Die
vorliegende Erfindung betrifft neue radioaktive Iod-125-Miniaturstrahlenquellen
(Seeds), umfassend eine radioaktive Trägermatrix, die aus einem porösen und
mechanisch stabilen anorganischen Material besteht, dessen Poren
anorganisches unlösliches
Iodid-125 enthalten und das von einer Kapsel aus korrosionsresistentem
und für
den menschlichen Körper
verträglichen
Material umschlossen oder mit einem solchen Material beschichtet
ist. Die Iod-Seeds gemäß vorliegender
Erfindung können des
weiteren (einen) übliche(n)
X-ray-Marker enthalten. Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden
Erfindung sind Verfahren zur Herstellung dieser neuen Iod-125-Seeds.
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Radioaktive
Implantate werden in der Tumortherapie verwendet, um chirurgische
Eingriffe am Patienten zu minimieren. Sie können auch verwendet werden,
um das Auftreten von Metastasen zu verhindern, oder auch bei der
postoperativen Gewebebestrahlung.
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Es
gibt drei grundlegende Arten der Bestrahlungstherapie:
- 1. die interstitielle Therapie, bei der die Strahlungsquellen
in das zu behandelnde Gewebe implantiert werden;
- 2. die intrakavitäre
Therapie, bei der die Strahlungsquellen mit Hilfe eines Applikators
in einen Hohlraum des menschlichen Körpers eingeführt werden,
um das umliegende Gewebe der Bestrahlung auszusetzen;
- 3. die intraluminale Therapie, bei der die Strahlungsquellen
mit Hilfe eines Katheters in Blutgefäße eingeführt werden, um die Innenwandung
des Gefäßes oder
das umliegende Gewebe der Bestrahlung auszusetzen.
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Die
lokale Bestrahlung von Tumoren mit interstitiellen Implantaten ist
seit längerem
gängige Praxis.
Eine solche Behandlungsmethode ermöglicht genaue Dosierung und
lokale Begrenzung auf einen kleinen Bereich, so daß der Einfluß der Bestrahlung auf
gesundes Gewebe minimiert wird.
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Die
Strahlungsenergie des Isotops Iod-125 ist für die interstitielle Nahbestrahlungstherapie
geeignet. Aufgrund des niedrigen Gamma-Energiepegels und der kurzen
Halbwertszeit von Iod-125 können
damit dotierte Seeds als permanente Implantate im Gewebe verbleiben,
ohne gesundes Gewebe zu zerstören.
Auch besteht keine Gefahr für
das medizinische Personal und andere Personen, die in Kontakt mit
dem Patienten stehen.
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Die
Seeds müssen
so ausgeführt
sein, daß schnelle
und einfache Einführung
der Implantate in das zu behandelnde Gewebe möglich ist. Bei einer gängigen Technik
zur Einführung
werden Hohlkammernadeln verwendet, um die gewünschte Anzahl Seeds im Gewebe
zu plazieren und dann die Nadel zurückzuziehen.
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Zur
Identifizierung der Seeds im Körper
und zum Anzeigen ihrer Lage werden Röntgen- und Ultraschall-Techniken
angewandt. Aus diesem Grund werden sogenannte "Marker" in die Seeds integriert, oder es wird
ein Design gewählt,
das eine Ultraschall-Anzeige ermöglicht.
Diese Marker bestehen aus Materialien mit hoher Dichte wie zum Beispiel Gold,
Silber, Platin, Blei oder Iridium. Sie können verschiedene Formen und
Größen aufweisen,
die sowohl von der Gestalt und Größe des radioaktiven Trägers als
auch von den Anforderungen an die Bildgebung abhängen, und können z. B. als Kugeln, Röhrchen oder
Drähte
gestaltet sein. Des weiteren ist bekannt, daß die Ultraschall-Visualisierung
durch Aufrauhen der Oberflächen,
besonders der metallischen Oberflächen (Ätzen), verbessert werden kann,
so daß die
Reflexion besser wird.
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Im
Stand der Technik sind zahlreiche Seeds beschrieben, die als Strahlungsquellen
in der Nahbestrahlungstherapie verwendet werden können, z.
B. in den US-Patenten Nr.
US
5 405 165 (Carden),
US 5
354 257 (Roubin),
US
5 342 283 (Good),
US
4 891 165 (Suthanthiryan),
US
4 702 228 (Russel et al.),
US 4
323 055 (Kubiatowicz),
US
3 351 049 (Lawrence) und WO 97/19706 (Coniglione). Iod-125-Seeds
sind bei Lawrence, Kubiatowicz und Suthanthiryan offenbart.
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Die
in
US 4 323 055 (Kubiatowicz)
beschriebenen Iod-125-Seeds
enthalten eine Schicht radioaktiven Iods auf der Oberfläche einer
Matrix, die in einer bevorzugten Ausführungsform ein Silberstab ist, der
als aktiver Träger
wie auch als X-ray-Marker fungiert. Solche Seeds werden zum Beispiel
durch Anwenden einer chemischen Reaktion hergestellt, um die Silberoberfläche des
Silberstabs in Silberchlorid umzuwandeln. Der Austausch des Chlorid-Ions
wird in einer Gasatmosphäre
durchgeführt,
so daß Silberiodid
chemisch an der Oberfläche
gebunden wird. Die auf diese Weise hergestellten Seeds neigen dazu,
ein asymmetrisches Strahlungsfeld zu erzeugen. Des weiteren tritt
in hohem Maße
Selbstabsorption der Strahlung durch den Silberstab auf. Um die
therapeutisch notwendige Menge Strahlung sicherzustellen, muß in diesem
Fall mehr Isotop zugesetzt werden, so daß hinsichtlich der Isotopennutzung
die Herstellung der Quelle weniger effizient und kostspieliger ist.
Weiterhin ist die Abriebfestigkeit des Silberstabs im Hinblick auf
das Radionuklid nicht zufriedenstellend.
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Lawrence
(
US 3 351 049 ) beschreibt
Seeds mit radioaktivem Iod-125, die in einem organischen Polymer,
z. B. einem Nylon-Faden dispergiert sind. Aufgrund der hohen Flüchtigkeit
des in diesem Design verwendeten elementaren Iods scheint die Massenproduktion
von Seeds nicht möglich
zu sein.
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Die
von Suthanthiran in
US 5 163
896 beschriebenen Seeds enthalten ein metallisches Substrat,
das mit einem Polyaminosäuren
umfassenden radioaktiv-absorbierenden Material beschichtet ist.
In
US 4 994 013 enthalten
die Seeds ebenfalls ein metallisches Substrat, das mit Kohlenstoff
oder Aktivkohle beschichtet ist. Beide Ausführungen beruhen auf einem Metallstab-Substrat,
das ähnliche
Nachteile aufweist wie bereits für
die in
US 4 323 055 (Kubiatowicz)
berichteten Silberstäbe
beschrieben. Die Strahlung wird in hohem Maße vom metallischen Substrat
selbst absorbiert.
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Eine
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist die Bereitstellung neuartiger
Iod-125-Miniaturstrahlenquellen, die sämtlichen Anforderungen der
interstitiellen Therapie genügen
und nicht die vorstehend beschriebenen Nachteile aufweisen. Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist die einfache und automatische Herstellung
von Iod-125-Seeds in großen Mengen,
die gute Bildgebung bei Ultraschall und Fluoroskopie ergeben, wobei
die Matrices gute Abriebfestigkeit und homogene Strahlendosisverteilung aufweisen.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung wird gelöst mit Hilfe von radioaktiven
Iod-125-Seeds, umfassend eine radioaktive Trägermatrix, die von einem korrosionsfesten
und für
den menschlichen Körper verträglichen
Material umschlossen ist, welches für die emittierte Strahlung
transparent und gegen diese Strahlung beständig ist, wobei die Trägermatrix
aus einem porösen
und mechanisch stabilen anorganischen Material besteht, dessen Poren
anorganisches unlösliches
Iodid-125 enthalten. Die anorganische Trägermatrix kann in das korrosionsfeste
and körperverträgliche Material
eingekapselt oder damit beschichtet sein.
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Physiologisch
verträgliche,
zum Einkapseln oder Beschichten der radioaktiven Matrices geeignete
Materialien sind in der Fachwelt wohlbekannt. Sie können aus
einem widerstandsfähi gen,
für menschliches
Gewebe verträglichen
Metall zusammengesetzt sein, das auch ein niedriges Atomgewicht
aufweist, um die Röntgenabschirmung
zu minimieren, etwa beispielsweise Titan oder eine korrosionsfeste
Legierung eines anderen Metalls wie z. B. Edelstahl.
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Weiterhin
können
sie aus einer widerstandsfähigen,
für menschliches
Gewebe verträglichen
Metallverbindung bestehen (unter Verwendung von reaktiven Stickstoff-,
Sauerstoff-, Methan- oder Kohlenmonoxid-Gasen bei der Beschichtung,
unter Bildung von Carbiden, Nitriden oder Carbonitriden von Übergangsmetallen
oder anderen Metallen), wie etwa Titancarbid, Titannitrid, Titancarbonitrid,
Titan-aluminiumnitrid, Zirconiumnitrid und Hafniumnitrid.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung sind die radioaktiven Matrices in einer
Titan-Kapsel eingeschlossen.
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In
einer weiteren Ausführungsform
können die
Materialien zum Einkapseln oder Beschichten der Matrices aus Kunststoffmaterialien
bestehen, die strahlungsresistent, für die emittierte Strahlung durchlässig und
auch in sehr dünnen
Schichten wie z. B. 2 bis 15 μm
stabil sein sollten. Solche Materialien sind in der Fachwelt bekannt
und umfassen Polypropylen, Polyethylenterephthalat, Nylon, Polyurethan,
Polyphenylenoxid-Mischungen, Polyphenylsulfon, Polysulfon, Polyethersulfon,
Polyphenylensulfid, Phenyletheretherketon, Polyetherimid und Flüssigkristallpolymer.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung kann Parylen® (Poly-p-xylylen)
als Material zum Einkapseln oder Beschichten verwendet werden.
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Gemäß vorliegender
Erfindung kann als Trägermatrix,
die das radioaktive Iod-125 tragen soll, jedes poröse und mechanisch
stabile anorganische Material verwendet werden, das die niederenergetische
Gammastrahlung des Iod-125 nicht absorbiert. Vorzugsweise werden
anorganische Materialien mit einer Porosität von etwa 15–40% verwendet,
und besonders bevorzugt ist eine Porosität von etwa 20–30%.
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Erfindungsgemäß sind die
porösen
anorganischen Materialien der Trägermatrix
ausgewählt
aus der Gruppe bestehend aus keramischen Materialien, unlöslichen
Mineralen, unlöslichen
Salzen und anorganischen Polymeren. Die erfindungsgemäßen keramischen
Materialien, unlöslichen
Minerale, unlöslichen
Salze und anorganischen Polymere sind solche Materialien, deren
Kationen ausgewählt
sind aus Erdalkalimetallen oder Kombinationen derselben (Gruppe
1), aus Al, Si, Ga, Sn oder Kombinationen derselben (Gruppe 2) oder
aus Ti, Zr, V, Cr, Mn, Fe, Co, Ni, Cu, Zn oder Kombinationen derselben
und deren Anionen Oxide, Nitride, Carbide, Phosphate, Fluoride,
Sulfide oder Kombinationen derselben bilden. Es können auch
Materialien verwendet werden, die Kationen der Gruppen 1 und 2,
1 und 3, 2 und 3 oder der Gruppen 1, 2 und 3 umfassen.
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Bevorzugt
verwendet werden beispielsweise Tone, Porzellan, Silicate oder Mischmetalloxide
wie Zeolithe (Al/Si-Oxide), Perowskite, Spinelle.
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Besonders
bevorzugt sind erfindungsgemäß keramische
Materialien, insbesondere solche Keramik-Materialien, die aus TiO2, Al2O3,
SiO2, ZrO2, Y2O3, Mischungen derselben,
Glas oder synthetischem Glas bestehen. Besonders bevorzugt ist die Verwendung
von Al2O3 oder dessen
Mischungen mit diesen anderen keramischen Materialien.
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Erfindungsgemäß enthalten
die Poren der Trägermatrix
als anorganisches unlösliches
Iodid-125 Silberiodid, Bismutiodid, Bleiiodid, Thalliumiodid oder
Kupferiodid. Besonders bevorzugt wird Silberiodid-125 verwendet.
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Aufgrund
der Porosität
der erfindungsgemäßen anorganischen
Trägermatrix
und der eingeschlossenen Luft sind die Seeds der vorliegenden Erfindung
bereits im Ultraschall gut sichtbar. Werden die Seeds zusätzlich mit
einem X-ray-Marker
(ebenfalls in der Fachwelt wohlbekannt) versehen, so wird außerordentlich
gute Bildgebung bei Ultraschall und Fluoroskopie erreicht. Erfindungsgemäß sind die
Materialien der X-ray-Marker übliche
Materialien, die für diesen
Zweck verwendet werden. In einer bevorzugten Ausführungsform
wird Gold verwendet.
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Die
erfindungsgemäßen anorganischen
Matrices können
jede Form aufweisen, die im Stand der Technik für radioaktive Träger beschrieben
ist. Sie können
beispielsweise in Form von Stäben,
Hohlröhren,
Folien, Blättern,
mikrokugelförmigen
Teilchen oder Pellets vorliegen. Erfindungsgemäß sind röhrenförmige anorganische Matrices
bevorzugt. Die Form der X-ray-Marker richtet sich natürlich nach
der Form der anorganischen Matrix und nach der Lage der anorganischen
Matrix in der Kapsel. Die X-ray-Marker können neben oder um die anorganische
Matrix herum angeordnet sein, oder sie können zentral im anorganischen
Material angeordnet sein. Die X-ray-Marker können beispielsweise rotationssymmetrische
Elemente wie z. B. Stäbe,
Röhrchen, Kügelchen
oder Halbkugeln sein oder rotationssymmetrische Elemente mit einem
größeren Durchmesser
an einem oder beiden Enden und einem niedrigeren Durchmesser in
der Mitte (zwischen den beiden Enden) der Elemente. Der X-ray-Marker
kann aus einem oder mehreren Teilen bestehen. Der Marker kann die
gesamte oder einen Teil der Länge
im Innern der Seeds einnehmen. Erfindungsgemäß zeigt der Marker sowohl die
Lage als auch die Orientierung der Seeds an.
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Als
X-ray-Marker für
rohrförmige
anorganische Träger
kommen besonders bevorzugt Marker in Draht- oder Rohrform in Fra ge,
die zentrisch im rohrförmigen
anorganischen Träger
angeordnet sind. Als X-ray-Marker für rohrförmige Träger mit einer beispielhaften
Länge von
3,5 mm und einem angenommenen Außendurchmesser von 0,6 mm können beispielsweise
Drahtabschnitte oder Rohrabschnitte mit Längen von 0,3–4 mm und
Durchmessern von 0,1–0,7
mm sowie Kügelchen
mit Durchmessern von 0,1–0,7
mm eingesetzt werden. Als Markerformen dafür kommen auch andere rotationssymmetrische Teile
mit Gesamtlängen
von 0,3–4
mm und Durchmessern von 0,1–0,7
mm in Frage.
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In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung wird der X-ray-Marker in Form eines Drahts eingesetzt,
der zentral in der anorganischen Matrix angeordnet ist.
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Die
radioaktive anorganische Matrix, die in einer bevorzugten Ausführungsform
röhrenförmig ist, und
der X-ray-Marker werden in ein Rohr eingesetzt, das an einem Ende
geschlossen ist, und dann wird das andere, ursprünglich offene Ende des Rohrs
verschlossen. Im Falle eines Metallrohrs wird das zweite Ende des
Rohrs durch Laserschweißen
oder mit Hilfe irgendeiner anderen geeigneten Technik wie z. B. Elektronenstrahl-
oder Wolfram-Inertgasschweißen verschlossen.
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Im
Falle eines Kunststoffrohrs wird das zweite Ende des Rohrs durch
Kleben, Heißsiegeln,
Ultraschallschweißen
oder Quellschweißen
verschlossen.
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Die
radioaktive anorganische Matrix kann auch mit dem Kunststoffmaterial
beschichtet werden. In diesem Falle wird das Kunststoffmaterial
auf die anorganische Matrix aufgeformt oder aufgeschrumpft, oder
die Beschichtung erfolgt durch Lösungsmittelverdampfung
oder Polymerisation.
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In
einer erfindungsgemäßen Ausführungsform
werden die Seeds hergestellt durch Dotieren der vorstehend beschriebenen,
im Handel erhältlichen anorganischen
Matrices mit Silberchlorid, Bleichlorid, Thalliumchlorid, Kupferhydroxid
oder Bismuthydroxid, gefolgt von einem Austauschvorgang, um das Anion
durch Iodid-125 zu ersetzen. Die radioaktiven anorganischen Matrices
können
dann mit einem X-ray-Marker versehen und mit einem wie vorstehend
beschriebenen Material eingekapselt oder beschichtet werden.
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Gegebenenfalls
kann der X-ray-Marker auch bereits zu Beginn in die anorganische
Matrix eingebettet werden. Die Anwesenheit des X-ray-Markers im
Innern der Matrix hat keinen Einfluß auf den Vorgang der Beladung
mit Aktivität.
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Gemäß vorliegender
Erfindung können
verschiedene Ausführungsformen
zur Dotierung der anorganischen Matrices mit dem entsprechenden
Chlorid oder Hydroxid angewandt werden.
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In
einer ersten Ausführungsform
wird eine Anzahl von anorganischen Matrices, die z. B. röhrenförmig oder
stabförmig
sind, bis zu einer maximalen Menge von 5000 Einheiten in einen feinmaschigen Korb
aus Platingewebe oder einem anderen geeigneten inerten Material
gegeben und in eine gerührte Lösung von
Silbernitrat, Bleinitrat, Thalliumnitrat, Kupfernitrat oder Bismutnitrat
bis zur ihrer Sättigung eingetaucht.
Die Konzentration der jeweiligen Lösung wird auf die zukünftige Dosisleistung
eingestellt, so daß der
zu nutzende Aktivitätsbereich
durch diese inaktive Behandlung vorbestimmt wird. Zum Beispiel wird
eine Silbernitrat-Lösung mit
einer Konzentration zwischen 60 μg/ml
bis 300 μg/ml
verwendet, um Seeds zu ergeben, deren Aktivität im Bereich zwischen 0,28
mCi und 0,64 mCi liegt. Der gesamte Dotiervorgang wird in einer
abgedunkelten Umgebung durchgeführt,
um Photolyse zu verhindern. Danach werden die anorganischen Matrices
bei Raumtemperatur (RT) oder bei einer maximalen Temperatur von
120°C getrocknet
und dann in verdünnte,
vorzugsweise 0,1 N Salzsäure überführt und
eine kurze Zeit lang gerührt.
Bei Matrices, die mit Kupfer oder Bismut imprägniert sind, wird die Salzsäure durch
0,1 N Natriumhydroxid ersetzt. Dann werden die mit dem entsprechenden
Chlorid oder Hydroxid dotierten anorganischen Matrices mit destilliertem
Wasser gespült.
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In
einer zweiten Ausführungsform
wird eine Anzahl von anorganischen Matrices, die z. B. röhrenförmig oder
stabförmig
sind, bis zu einer maximalen Menge von 5000 Einheiten in einen feinmaschigen Korb
aus Platingewebe oder einem anderen geeigneten inerten Material
gegeben und in eine Lösung von
Silberdiammin-Komplex ([Ag(NH3)2]Cl)
bis zu ihrer Sättigung
eingetaucht. Danach wird die an den Außenflächen der anorganischen Matrices
haftende Flüssigkeit
mit Hilfe eines Gasstroms entfernt, und die anorganischen Matrices
werden bei einer Temperatur von ca. 80–250°C, vorzugsweise 100–150°C getrocknet.
Zur Umwandlung des Silberdiammin-Komplexes in Silberchlorid werden
die anorganischen Matrices in verdünnte Salzsäure oder eine NaCl-Lösung eingetaucht
und danach mit destilliertem Wasser gespült. Die Konzentration der Lösung des
Silberdiammin-Komplexes muß so
gewählt
sein, daß die
anorganischen Matrices mit 20–40
ng Silberchlorid dotiert sind, um Aktivitätsbereiche von ca. 0,28 bis
0,64 mCi zu ergeben, die für
Iod-Seeds üblich
und notwendig sind.
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Die
mit Hilfe der vorstehend erwähnten
Ausführungsformen
erhaltenen Chlorid oder Hydroxid enthaltenden anorganischen Träger werden
vor der weiteren Verarbeitung bei 80–250°C, vorzugsweise 100–150°C getrocknet.
Der nächste
Schritt ist der 125I-Austausch, der durch
Eintauchen der Matrices in eine alkalische Na125I-Lösung, vorzugsweise
eine Lösung
mit 10–4 bis
10–5 M
NaOH oder KOH durchgeführt
wird. In der Regel liegt der Aktivitätsbereich der Iod-Seeds zwischen
0,28 und 0,64 mCi, was einer Natriumiodid-Menge von 25 ng bis 52
ng pro Seed entspricht. Sollen wenigstens 100 bis 5000 radio aktive
anorganische Matrices gleichzeitig hergestellt werden, so sind wenigstens
2 ml bis maximal 10 ml Austauschlösung erforderlich. Daraus ergibt
sich eine minimale Na125I-Konzentration von
1,25 μg/ml (8·10–6 mol/l)
und eine maximale Na125I-Konzentration von
26 μg/ml
(1,7·10–4 mol/l).
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Die
Austauschlösung
enthält
zudem ein Reduktionsmittel. Das molare Verhältnis von Reduktionsmittel
zu Na125I beträgt ca. 1 : 5. Gemäß vorliegender
Erfindung sind bevorzugte Reduktionsmittel Natriumpyrosulfit (Na2S2O2),
Natriumsulfit (Na2SO3), Natriumthiosulfat
(Na2S2O3)
oder Natriumhydrogenphosphat (Na2HPO3). Vorzugsweise wird die Lösung während der
Austauschreaktion langsam gerührt. Nach
Beendigung der Austauschreaktion werden die anorganischen Matrices
gewaschen, um nicht ausgetauschtes Iod von den anorganischen Matrices
zu entfernen. Danach werden die anorganischen Matrices bei Temperaturen
zwischen 270 und 400°C,
vorzugsweise zwischen 300 und 370°C
getrocknet.
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In
einer anderen Ausführungsform
der Erfindung können
die Seeds in einem Spritzgieß-
oder Extrusionsverfahren durch Mischen des radioaktiven Iodids mit
dem anorganischen Material hergestellt werden, während das Iodid aus einer wie
vorstehend beschriebenen Austauschreaktion stammen kann, die im
gleichen Gefäß durchgeführt wird.
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Beim
Spritzgießverfahren
wird die fließfähige anorganische
Masse, die das Radionuklid bereits enthält, unter Druck in eine Form
gepreßt,
erstarrt dort, wird aus der Form entnommen und anschließend getempert.
Das Tempern dient zum Verflüchtigen
bzw. Ausbrennen der kohlenwasserstoffhaltigen Plastifizierungsmittel.
Entsprechend der gewählten Matrix
sind mit dem Spritzgießverfahren
Aktivitätsträger jeglicher
Form erhältlich.
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Neben
der Spritzgießmethode
kann auch ein Extrusionsverfahren eingesetzt werden, bei dem die anorganische
Masse, die das Radionuklid bereits enthält, durch eine Düse gepreßt wird,
der Strang aufgenommen, in der gleichen Weise wie beim Spritzgießverfahren
getempert und schließlich
auf die gewünschte
Länge geschnitten
wird. Mit dem Extrusionsverfahren können rohr- oder stabförmige Aktivitätsträger hergestellt
werden.
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Für Spritzgieß- und Extrusionsverfahren kommen
erfindungsgemäß als anorganische
Massen die bereits eingangs genannten Materialien zur Anwendung,
insbesondere Metalloxidpulver wie TiO2, Al2O3, SiO2,
Y2O3, ZrO2 oder deren Mischungen, denen handelsübliche Plastifizierungshilfsmittel
zur Einstellung der notwendigen Viskosität und zur Verbesserung des
Gleitverhaltens zugesetzt werden. Als Plastifizierungsmittel dient
erfindungsgemäß beispielsweise
Cellulose oder ein Cellulosederivat im Gemisch mit einem Polysaccharid
und Paraffin. Als Cellulose wird bevorzugt mikrokristalline Cellulose eingesetzt.
Vorzugweise kommen auf einen Gewichtsteil Polysaccharid 2 Teile
Cellulose und 3,3 Teile Paraffin. Die Menge an anorganischem Material richtet
sich nach der Größe des herzustellenden
Trägers
und liegt zwischen 200 und 250 mg für die erfindungsgemäß bevorzugten
rohrförmigen
Aktivitätsträger, deren
Endabmessungen ca. 3,5 mm in der Länge, ca. 0,6 mm im Außendurchmesser
und 0,22–0,25 mm
im Innendurchmesser betragen. Die genannten Komponenten werden gemischt,
und unter Zugabe von Wasser wird eine homogene Masse hergestellt. Anschließend wird
das Radionuklid zugegeben, indem beispielsweise eine Lösung von
AgCl in Ammoniumhydroxid in die Probenkammer pipettiert wird, wonach
eine Na125I-Lösung und ein Reduktionsmittel zugegeben
werden.
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Im
allgemeinen erfolgt die Bildung des unlöslichen anorganischen Iodid-125
durch Ausfällen
in der Probenkammer.
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Nach
gründlicher
Durchmischung wird die Masse in die vorbereitete Form gespritzt
oder extrudiert, wobei als Spritzgießmaschinen bzw. Extruder Geräte mit miniaturisiertem
Probenvolumen einzusetzen sind. Die Formen für das Spritzgießverfahren sind
so ausgestaltet, daß im
Ergebnis Aktivitätsträger in Form
von Rohren, Stäben,
Plättchen,
Filmen, Kugeln oder andere Formkörper
entstehen.
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Das
Spritzgießen
wird bevorzugt bei ca. 70°C
als Niederdruck-Warmspritzgießen
durchgeführt.
Die erkalteten anorganischen Träger
werden dann aus der Form entnommen und zum Tempern in einen Ofen
verbracht. Beim Extrudieren wird das extrudierte Produkt auf eine
keramische Unterlage aufgelegt. In einem Temperaturprogramm, bei
dem die Temperatur stufenweise auf wenigstens 300°C, vorzugsweise
300–500°C erhöht wird,
werden die beim Spritzgießen
oder beim Extrudieren erhaltenen Teile ausgeheizt, um die Plastifizierungsmittel
wie vorstehend beschrieben auszutreiben.
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Die
X-ray-Marker Marken können
vor oder nach dem Spritzgießen
oder Extrudieren in das anorganische Material eingebracht werden.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist der X-ray-Marker so dünn wie möglich, vorzugsweise in Form
eines Drahts, der genau von einem Ende zum anderen im Innern des
Stabs oder Rohrs oder Pellets reicht. Vorzugsweise wird er am Ende
des Verfahrens eingebracht. Dadurch sind Variationen im Durchmesser
oder in der Länge
möglich. In
den Ausführungsformen
gemäß vorliegender
Erfindung wird die Ultraschall-Visualisierung durch die Porosität der anorganischen
Träger
verbessert. Bei Anwendung der Fluoroskopie erscheinen keine Artefakte
auf dem Schirm.
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Erfindungsgemäß können so
Iod-Seeds in den für
die interstitielle Nahbestrahlungstherapie notwendigen Größen und
Aktivitäten
hergestellt werden, wobei insbesondere der Außendurchmesser, d. h. der Durchmesser
des den radioaktiven Träger
umschließenden
Außenrohres
0,8 mm nicht überschreiten
sollte.
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In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung kann die Länge
des umschließenden
Außenrohres
von 1 bis 5 mm variieren, und der optimale Wert ist etwa 4,5 mm.
Die Wandstärke
kann bei Verwendung von Titan von 0,010 mm bis 0,150 mm variieren
und von 0,002 mm bis 0,150 mm, wenn Kunststoff zum Einkapseln verwendet wird.
Die optimale Dicke für
Titan ist etwa 0,050 mm, für
Parylen®-Beschichtung
10–20 μm.
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Der
Außendurchmesser
der Trägermatrix entspricht
dem Innendurchmesser des umschließenden Rohrs. Für ein beständiges Herstellungsverfahren
(Einführen
der Matrix in das Außenrohr)
ist der optimale Außendurchmesser
der Trägermatrix
0,100 mm geringer als der Innendurchmesser des umschließenden Rohrs.
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Die
Länge des
X-ray-Markers kann von 0,1 mm bis zur Gesamtlänge des Rohrinneren variieren. Der
Durchmesser liegt im Bereich von 0,1 mm bis 0,5 mm, während der
optimale Durchmesser zwischen 0,15 und 0,25 mm liegt. Die optimale
Länge beträgt etwa
3,5 mm.
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Der
Innendurchmesser der Trägermatrix
entspricht dem Durchmesser und der Form des X-ray-Markers. Wird
der Marker mechanisch in den röhrenförmigen Aktivitätsträger eingeführt, so
sollten sich die Durchmesser um 0,05 mm unterscheiden.
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Es
wurde gefunden, daß sich
die erfindungsgemäßen anorganischen
Iod-125-Trägermatrices durch
gute Abriebfestigkeit auszeichnen, da das radioaktive Iod nicht
als Schicht auf einer glatten Oberfläche, sondern in den Poren der
anorganischen Matrix vorliegt. Die erfindungsgemäßen anorganischen Matrices
sind mechanisch stabil und ermöglichen
somit gute Handhabung bei Beladung und Einbau. Im Vergleich zu einem
Silberstab als Matrix, wie im Stand der Technik beschrieben, zeigen
die radioaktiven anorganischen Matrices gemäß vorliegender Erfindung eine
wesentlich homogenere Dosisleistungsverteilung, und es wird ein
relativ gleichmäßiges Strahlungsfeld
um die anorganische Matrix erzeugt. Der Aktivitätsbereich der erfindungsgemäßen Seeds
ist etwa 0,05–5
mCi, vorzugsweise etwa 0,1–3
mCi. Die Seeds können
schneller und billiger hergestellt werden. Gemäß dem in der vorliegenden Erfindung
offenbarten Austauschverfahren wird das radioaktive Material kontrolliert
eingesetzt, da sich aufgrund der anfänglichen Dotierung mit inaktivem
Chlorid oder Hydroxid die künftige
Dosisleistung konkret bestimmen läßt. Die Dotierung mit inaktivem
Chlorid oder Hydroxid verringert auch die Gefahr einer Kontaminierung
des Personals, und die Ergebnisse des Verfahrens können genauer
vorherbestimmt werden.
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Nachfolgend
wird die Erfindung an Ausführungsbeispielen
näher erläutert, ohne
sie darauf einzuschränken.
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Beispiel 1
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Herstellung von 500 Iod-125-Seeds
mit einer Aktivität zwischen
0,422 und 0,457 mCi
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Es
werden Al2O3-Keramikrohre
mit einem Außendurchmesser
von 0,60 ± 0,02
mm, einer Länge von
3,5 ± 0,05
mm und einem Innendurchmesser von 0,22 ± 0,01 mm verwendet.
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Für die Dotierung
werden 839,5 μg
AgCl in 100 μl
konzentrierter Ammoniak-Lösung
gelöst,
und anschließend
wird destilliertes Wasser bis auf ein Volumen von 10 ml zugesetzt.
Die Keramikrohre werden dann in einen Platin-Korb gegeben und unter Rühren in
die obige Lösung
eingetaucht, in der sie etwa 5 Minuten belassen werden. Dann wird
der Korb aus der Lösung
genommen. Die Keramikrohre werden mit Hilfe eines Stickstoff-Stroms
größtmöglicher Reinheit
von überschüssiger Flüssigkeit
befreit und etwa 10 Minuten lang bei 125°C getrocknet. Nach Abkühlen auf
Raumtemperatur werden die Rohre wieder in den Platin-Korb gegeben
und in 0,05 M HCl eingetaucht, um AgCl durch Zerstören des
Diammin-Komplexes
vollständig
auszufällen.
Die Rohre verbleiben 30 Minuten in der gerührten Lösung. Dann werden die Keramikrohre
mit destilliertem Wasser gewaschen und in einem Ofen bei 125°C etwa 15
Minuten lang getrocknet.
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Es
werden 5 ml einer aktiven Austauschlösung so hergestellt, daß sie 17,56 μg Na125I mit einer spezifischen Aktivität von 17
Ci/mg und 4,45 μg Na2S2O3 in
10–5 M
NaOH (pH-Wert 8)
enthält.
Die abgekühlten
Keramikrohre werden zusammen mit der Austauschlösung in ein fest verschließbares Glasgefäß gefüllt. Das
Gefäß wird etwa
1 Stunde lang in einem Rotator bewegt. Danach werden Lösungsreste und
nicht ausgetauschtes Iod-125 mit destilliertem Wasser von den Keramikträgern abgewaschen.
Anschließend
werden die Keramikrohre etwa 15 Minuten lang bei 300°C getrocknet.
Nach dem Abkühlen wird
jedes Rohr mit einem Golddraht als Marker versehen und in ein an
einem Ende geschlossenen Titan-Rohr (Außendurchmesser 0,8 mm ± 0,04,
Wandstärke
0,05 ± 0,004
mm) eingeführt,
das in einem letzten Schritt zum Verschließen verschweißt wird.
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Beispiel 2
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Herstellung von 500 erfindungsgemäßen Iod-125-Seeds
mit einer Aktivität
von jeweils zwischen 0,422 und 0,457 mCi nach dem Spritzgießverfahren
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Die
für das
Spritzgießverfahren
erforderliche fließfähige Masse
wird folgendermaßen
hergestellt: In einem auf ca. 70°C
beheizten Miniatur-Rührgefäß werden
1100 mg Aluminiumoxid eines mittleren Korndurchmessers von 1–5 μm vorgelegt,
mit 60 mg Cellulosepulver (mikrokristalline Cellulose) vermischt, anschließend werden
30 mg Stärke
zugesetzt und verrührt
und schließlich
werden 100 mg Paraffin zugegeben. Schließlich wird solange Wasser zugegeben,
bis eine grobfließfähige Masse
einer Paraffin/Wasser-Emulsion entsteht, die sich rückstandsfrei in
die ebenfalls beheizte Probenkammer der Minispritzgießmaschine überführen läßt.
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Nun
wird insgesamt 1 ml einer Silberdiamminchlorid-Lösung mit einem Massenäquivalent
von 840 μg
AgCl in die Probenkammer pipettiert, wobei nach jeder Zugabe gerührt wird.
Dann wird 1 ml einer aktiven Austauschlösung so hergestellt, daß sie 17,6 μg Na125I mit einer spezifischen Aktivität von 17
Ci/mg und 4,45 μg
Na2S2O3 in
10–5 M
NaOH enthält.
Die Lösung
wird in die Probenkammer pipettiert. Nach Zugabe aller Aliquote
wird das Restvolumen Wasser zugesetzt bis die Masse ausreichende
Plastizität
erreicht hat.
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Nach
gründlicher
Homogenisierung erfolgt schließlich
der Prozeß des
Niederdruck-Warmspritzgießens,
wobei die Masse in eine kalte Form gepreßt wird, dort erstarrt, anschließend aus
der Form entnommen wird und in einen Ofen überführt wird. Das Tempern dient
zum Verflüchtigen
des kohlenwasserstoffhaltigen Plastifizierungsmittels und des Ammoniaks,
unter Bildung von Silberiodid-125, das homogen in der Keramikmatrix
verteilt ist. Zum Abtransport der entstehenden Reaktionsgase wird
der Ofen im Inertgasstrom betrieben. Folgendes Temperaturprogramm
wird gefahren: von Raumtemperatur auf 300°C mit 5 K/min, anschließend 60
Minuten bei der Endtemperatur halten und dann abkühlen lassen.
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Schließlich werden
die radioaktiven Keramikträger
mit einem X-ray-Marker zentrisch bestückt und mit einem körperverträglichen
Material, z. B. Titan oder Edelstahl, verkapselt. Vorzugsweise wird hierbei
in ein einseitig verschlossenes Röhrchen der radioaktive Keramikträger mit
X-ray-Marker eingebracht und das noch offene Ende laserverschweißt.
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Die
Merkmale der Erfindung lassen sich besser aus der folgenden Beschreibung
einer ganz besonders bevorzugten Ausführungsform anhand der begleitenden
Zeichnungen verstehen, wobei:
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1 eine Schnittansicht eines
erfindungsgemäßen röhrenförmigen Seeds
ist;
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2 eine Schnittansicht des
Seeds nach 1 in Längsrichtung
ist.
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In 1 ist eine Schnittansicht
eines Seeds mit porösem
anorganischen Rohr 2 gezeigt, dessen Poren das radioaktive
Iodid enthalten. Das anorganische Rohr 2 ist von einer
Kapsel 1 umgeben. Die Kapsel 1 hat einen Außendurchmesser
von weniger als 1 mm. Im Innern des Hohlraums von Rohr 2 ist
ein X-ray-Marker 3 zentral angeordnet.
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2 zeigt das Seed in einer
Schnittansicht in Längsrichtung.
Der X-ray-Marker 3 ist ein Draht, der von einem Ende des
anorganischen Rohrs 2 zum anderen verläuft.
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Die
Kapsel 1 besteht aus Titan. Die beiden Enden der Kapsel 1 werden
nach dem Einsetzen des anorganischen Rohrs 2 mit dem X-ray-Marker 3 in
die Kapsel 1 laserverschweißt.