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Technisches
Gebiet
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Die Erfindung betrifft ein Verfahren
zum Sicherstellen des Füllens
von Fässern,
die gefährliche Abfälle enthalten,
wie z. B. radioaktive Abfälle
sehr geringer Aktivität,
die zuvor konditioniert und verdichtet wurden, um "Platten" zu bilden, die innerhalb
des Fasses aufeinander gestapelt sind.
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Eine weitere Aufgabe der Erfindung
ist eine Anlage zur Durchführung
dieses Verfahrens.
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Stand der
Technik
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In Nuklearanlagen werden die technologischen
Abfälle
geringer Aktivität
zunächst
in zylindrischen Metallbehältern
konditioniert. Das Volumen dieser Behälter beträgt beispielsweise 120 l.
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Dann werden die die Abfälle enthaltenden Behälter anschließend mit
Hilfe einer Presse in der Höhenrichtung
des Behälters
verdichtet, um "Platten" zu erhalten, deren
Volumen stark verringert ist.
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Im Verlauf eines späteren Schritts
werden diese Platten in zylindrischen Metallfässern gestapelt. Als allgemeine
Regel werden beispielsweise fünf
Platten in jedem der Fässer
gestapelt.
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Während
einer nachfolgenden sogenannten "Blockier"-Operation werden
die Fässer
auf einen Schwingungstisch gestellt und mit einem Blockiermaterial
wie z. B. Mörtel
oder Zementbrei gefüllt.
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Wenn ein Fass mit Blockiermaterial
gefüllt ist,
wird es anschließend
mit Hilfe einer eingebördelten
Abdeckung verschlossen.
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Wenn schließlich das Blockiermaterial
trocken ist, werden die Fässer
zu einer Stelle zur langfristigen Flächenlagerung gebracht.
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Die Erfindung betrifft genaugenommen
die Blockieroperation, im Verlauf derer die die Platten enthaltenden
Fässer
mit einem Blockiermaterial gefüllt
werden.
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Während
dieser Operation, die in einer Werkstatt vorgenommen wird, entweicht
die im Fass enthaltene kontaminierte Luft in die Werkstatt und kann
insbesondere die Fassaußenwand
ebenso wie die unmittelbare Umgebung kontaminieren. Es entweicht
nämlich
ein kontaminiertes Luftvolumen äquivalent
jenem des in das Fass injizierten Blockiermaterials aus demselben.
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Im Stand der Technik existiert keine
bekannte technische Lösung
für dieses
Problem.
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Erläuterung
der Erfindung
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Aufgabe der Erfindung ist genaugenommen ein
Verfahren zum Füllen
eines gefährliche
Abfälle enthaltenden
Fasses, das es ermöglicht,
jede Kontaminationsausbreitung in die Hallenatmosphäre zu vermeiden,
und insbesondere an die Außenwand des
Fasses, und zwar aufgrund der aus dem Fass während der Blockieroperation
verdrängten
kontaminierten Luft.
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Erfindungsgemäß wird dieses Resultat mit Hilfe
eines Verfahrens zum Füllen
von Fässern
erhalten, die gefährliche
Abfälle
enthalten, dadurch gekennzeichnet, dass es die folgenden Schritte
umfasst:
- – Montage
einer Zwischenabdeckung auf einem Fass, wobei die Abdeckung eine Öffnung aufweist,
die durch einen Deckel dicht verschlossen ist;
- – Perforieren
des Deckels durch eine Zahnkrone, die von einer Einschlussglocke
getragen wird, welche über
ein Ende des Fasses hängt,
das durch die Zwischenabdeckung geschlossen ist;
- – Injizieren
eines Blockiermaterials in das Fass durch ein Injektionsrohr, das
sich innerhalb der Zahnkrone befindet;
- – Beaufschlagen
des Fasses und der Einschlussglocke mit Unterdruck ab dem Ankoppeln
des Fasses und während
der Perforation und der Injektion.
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In dem derart definierten Verfahren
gewährleistet
die mit ihrem Deckel ausgestattete Zwischenabdeckung den dichten
Einschluss des Fasses vor dem Perforieren des Deckels. Nach dem
Perforieren wird ein dynamischer Einschluss dadurch sichergestellt,
dass das Fass und die Einschlussglocke unter Unterdruck gesetzt
werden. Somit wird die im Fass enthaltene kontaminierte Luft im
Verlauf des Füllens
des Fasses mit dem Blockiermaterial nach und nach abgesaugt, ohne
dass sich diese Luft in die Werkstattatmosphäre ausbreitet. Man vermeidet
somit insbesondere jede Kontamination der Außenwand des Fasses.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung erfasst man das Ende des Füllens des Fasses mit dem Blockiermaterial,
um das Injizieren dieses Materials zu beenden.
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Das Erfassen des Endes des Füllens des Fasses
kann insbesondere durch wenigstens ein Hohlraumrohr sichergestellt
werden, welches im Inneren der Zahnkrone mündet.
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Damit in diesem Fall die Füllhöhe genau
kontrolliert werden kann, positioniert man vorzugsweise das Ende
des Hohlraumrohrs in einer vorbestimmten Höhe unter dem Deckel, nachdem
dieser perforiert worden ist. Zu diesem Zweck kann man insbesondere
einen Laserdetektor verwendet, der auf der Einschlussglocke montiert
und dazu ausgelegt ist, den Abstand zwischen dieser und der Zwischenabdekkung
zu messen.
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Vorzugsweise stattet man den Deckel
mit Ballastmitteln aus, die die Entsorgung der aus dem Deckel durch
die Zahnkrone ausgeschnittenen Scheibe mittels Gravitation in das
Fass sicherstellen, um den völligen
oder teilweisen Verschluss der Öffnung
des Injektionsrohrs durch ein Ansaugen des Deckels zu vermeiden.
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Das Perforieren des Deckels kann
insbesondere dadurch erfolgen, dass man das Fass bezüglich einer
festen Einschlussglocke nach oben verlagert. Hierzu verwendet man
vorzugsweise Hebemittel wie z. B. einen Zylinder. Vorzugsweise sind
diese Hebemittel Mitteln zugeordnet, die dazu ausgelegt sind, das
Fass, das sie tragen, während
des Füllens schwingen
zu lassen, um das Eindringen des Blockiermaterials in das Fass zwischen
die radioaktiven Abfälle
zu verbessern.
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In einer Variante kann das Perforieren
des Deckels auch durch eine Verlagerung der Zahnkrone oder der Glocke
nach unten erhalten werden.
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Um insbesondere das Festwerden des
Blockiermaterials vor seiner Injektion in das Fass zu vermeiden,
lässt man
vorzugsweise dieses Material während
der Zeitdauer, die dieser Injektion vorausgeht, kontinuierlich in
einem geschlossenen Kreislauf zirkulieren.
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Ferner nimmt man nach der Injektion
des Blockiermaterials in das Fass vorzugsweise eine Reinigung der
Injektionsmittel vor, d. h. des geschlossenen Kreislaufs und der
Düse, durch
die das Material in das Fass injiziert worden ist.
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Nach der Injektion des Blockiermaterials
in das Fass schließlich
trennt man dieses von der Einschlussglocke und plaziert eine Außenabdeckung über der
Zwischenabdeckung auf dem Fass. Das Fass gelangt dann in eine Einbördelmaschine,
die die Außenabdeckung
einbördelt.
Das Fass ist dann in einem Zustand, der seine Zwischenlagerung vor
dem Transport an einen Ort erlaubt, der für seine sehr langfristige Lagerung
eingerichtet ist.
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Die Erfindung bezweckt ferner eine
Anlage zum Füllen
von Fässern,
die gefährliche
Abfälle
enthalten, dadurch gekennzeichnet, daß sie umfasst:
- – eine
Zwischenabdeckung, die dazu ausgelegt ist, auf einem Fass montiert
zu werden, wobei die Abdeckung eine Öffnung aufweist, die durch
einen Deckel dicht verschlossen ist;
- – eine
Einschlussglocke, die dazu ausgelegt ist, über das Ende des Fasses zu
hängen,
das durch die Zwischenabdeckung geschlossen ist, wobei die Glocke
eine Zahnkrone trägt,
die dazu ausgelegt ist, den Deckel zu perforieren;
- – Mittel
zum Injizieren eines Blockiermaterials, die in das Innere der Zahnkrone
münden;
und
- – Mittel
zum Beaufschlagen des Fasses und der Einschlussglocke mit Unterdruck.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
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Nun wird als nicht beschränkendes
Beispiel eine bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung mit Bezug zu den beigefügten Zeichnungen beschrieben werden,
in denen
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1 eine
Vertikalschnittansicht ist, die das Befüllen eines radioaktive Abfälle enthaltenden
Fasses mittels einer erfindungsgemäßen Füllanlage zeigt;
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2 eine
perspektivische Schnittansicht ist, die detaillierter die auf dem
Fass plazierte Zwischenabdeckung sowie ihren Deckel darstellt; und
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3 schematisch
die Mittel zur Injektion des Blockiermaterials zeigt, die in der
erfindungsgemäßen Füllanlage
verwendet werden.
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Detaillierte
Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
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In 1 bezeichnet
das Bezugszeichen 10 ein zylindrisches Metallfass, in dem
zuvor Nuklearabfälle
sehr geringer Aktivität
angeordnet worden sind. Genauer gesagt weisen diese Nuklearabfälle die Form
von Platten 12 auf, die innerhalb des Fasses 10 aufeinander
gestapelt sind. Jede der Platten 12 ist durch eine zylindri sche
Metallumhüllung
gebildet, die mit Nuklearabfällen
sehr geringer Aktivität
gefüllt
und dann in einer Presse verdichtet worden ist.
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Wie bereits angegeben worden ist,
betrifft die Erfindung ein Verfahren und eine Anlage zum Durchführen einer
Blockieroperation, im Verlauf derer ein Blockiermaterial 14 wie
z. B. ein Zementmörtel
nacheinander in jedes Fass 10 injiziert wird, um dort die Platten 12 zu
fixieren, indem der innerhalb des Fasses 10 freigelassene
Raum möglichst
vollständig
aufgefüllt
wird. Erfindungsgemäß sind das
Verfahren und die Anlage dazu ausgelegt, dass die Blockieroperation
unter Vermeidung jeglicher Ausbreitung von anfänglich im Fass 10 enthaltener
kontaminierter Luft in die Konditionierwerkstatt und insbesondere
auf die Außenwand
des Fasses erfolgt.
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Die erfindungsgemäße Anlage umfasst eine Zwischenabdeckung 16,
die auf dem offenen oberen Ende des Fasses 10 montiert
wird, sobald die Platten 12 in diesem angeordnet worden
sind. Die Zwischenabdeckung 16 wird dann eingebördelt.
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Wie 2 besser
zeigt, ist die Zwischenabdeckung 16 in dichter Weise am
oberen Teil des Fasses 10 befestigt. Hierzu kann sie insbesondere
in eine Ringdichtung 18 eingesetzt sein, die den das obere
Ende des Fasses 10 bildenden Wulst 10a bedeckt,
und dann eingebördelt
werden.
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Die aus Metallblech hergestellte
Zwischenabdeckung 16 umfasst in ihrer Mitte eine Kreisöffnung 20.
Der Durchmesser dieser Öffnung
beträgt beispielsweise
164 mm im Fall eines Fasses 10 mit 570 mm Durchmesser.
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Die zentrale Kreisöffnung 20 der
Zwischenabdeckung 16 ist anfänglich durch einen Metalldeckel 22,
beispielsweise aus Aluminium, dicht verschlossen, der auf die obere
oder äußere Seite der
Zwischenabdeckung 16 geklebt ist. Der Metalldeckel 22 bildet
eine provisorische Verschlussscheibe für das Fass. Er ist in seiner
Mitte auf der zum Inneren des Fasses 10 hin zeigenden unteren
Seite mit einem Ballaststein 24 versehen, der Ballastmittel
bildet, deren Funktion nachfolgend deutlich werden wird. Als keineswegs
beschränkendes
Beispiel kann die Masse des Ballaststeins 24 ungefähr 50 g
betragen.
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An ihrer zum Inneren des Fasses 10 hin
zeigenden unteren Seite umfasst die Zwischenabdeckung 16 wenigstens
ein Anti-Auftriebsorgan, wie z. B. drei Klauen 26, die
an die Abdeckung 16 geschweißt und unter 120° zueinander
auf einem Kreis angeordnet sind, der auf der Achse der Zwischenabdeckung 16 zentriert
ist. Als nicht beschränkendes Beispiel
kann der Kreis, auf dem die Klauen 26 angeordnet sind,
einen Durchmesser von 350 mm haben. Die Klauen 26 stehen
nach unten auf eine vorbestimmte Höhe, beispielsweise 45 mm, in
das Innere des Fasses 10 vor. Sie bewahren somit einen
minimalen Freiraum der gleichen Höhe zwischen der Zwischenabdeckung 16 und
dem oberen Teil des Stapels von Platten 12, die im Fass 10 plaziert
sind. Dieser Raum erlaubt die Begünstigung des späteren Einströmens des
Blockiermaterials 14, wenn dieses in das Fass injiziert
wird.
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Die erfindungsgemäße Anlage umfasst ferner eine
Glocke zum dynamischen Einschluss 28 (1), unter der der obere Teil des von
der Zwischenabdeckung 16 verschlossenen Fasses 10 plaziert
ist, wenn die Blockieroperation durchgeführt wird. In der dargestellten
Ausführungsform
ist die Glocke zum dynamischen Einschluss 28 fest. Genauer
gesagt ist sie unter einer horizontalen Wand 30 befestigt,
mit der die Konditionierwerkstatt ausgestattet ist.
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Das Positionieren des oberen Teils
des Fasses 10 unter der Dynamikeinschlussglocke 28 wird erreicht,
indem man das Fass 10 auf der oberen Platte eines Zylinders 32 plaziert,
der Hebemittel bildet. Wenn das Anheben des Fasses 10 beendet
ist, ist sein oberes Ende innerhalb der Dynamikeinschlussglocke 28 aufgenommen,
wie 1 zeigt.
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Zur Verbesserung des Befüllens des
Fasses 10 mit dem Blockiermaterial 14 während der
Blockieroperation sind Mittel 34 (3), die dazu ausgelegt sind, das Fass 10 in
Schwingung zu versetzen, dem Zylinder 32 zugeordnet. Anders
ausgedrückt,
ist dieser letztgenannte ein schwingender Zylinder.
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Schematisch ist in 1 strichpunktiert ein Anti-Umfall-System
dargestellt, gebildet durch Finger 35, die über Arme 37 mit
der horizontalen Wand 30 verbunden sind. Wenn das Fass 10 in
der oberen Position ist, gelangen die Finger 35 in eine
Position unter der oberen Zylinderplatte und gewährleisten seinen Halt in dieser
Position sogar im Fall eines Ausfalls des Zylinders 32.
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Wie in 3 schematisch
gezeigt ist, werden die Fässer 10 nacheinander
durch einen Förderer 36 über den
Zylinder 32 gefördert,
um dort die Blockieroperation zu durchlaufen. Sie werden dann durch
den gleichen Förderer 36 aus
dieser Station entfernt.
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Erfindungsgemäß trägt die Dynamikeinschlussglocke 28 in
ihrer Mitte das Rohr 39, das im unteren Bereich in einer
Zahnkrone 38 endet (1). Diese
Zahnkrone 38 ist in der Achse der im Zentrum der Zwischenabdeckung 16 gebildeten Öffnung 20 plaziert,
und ihr Durchmesser ist geringfügig
kleiner als jener dieser Öffnung.
Die Zahnkrone 38 ist über ihren
gesamten Umfang mit spitzen und tiefen, nach unten orientierten
Sägezähnen ausgestattet.
Diese Sägezähne gewährleisten
die Perforation des Deckels 22 am Ende des Anhebens des
Fasses 10 unter der Dynamikeinschlussglocke 28 unmittelbar
vor dem Beginn der Injektion des Blockiermaterials 14.
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Löcher 37 sind
um den gesamten zylindrischen Träger
der Zahnkrone 38 herum gebohrt, und zwar in einer derartigen
Höhe, dass
sie sich am Ende der Operation zum Durchbohren des Deckels 22 unter
der Zwischenabdeckung 16 befinden. Diese Löcher 37 vermeiden
das Beaufschlagen des Deckels 22 mit Unterdruck nach dem
Bohren und erlauben eine gute Luftzirkulation.
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Wenn die Perforation erfolgt ist,
bewegt der Ballaststein 24, der in der Mitte des Deckels 22 plaziert
ist, durch Gravitation die Scheibe nach unten, die durch die Zahnkrone 38 aus
dem Deckel geschnitten wurde. Der Ballaststein 24 gewährleistet den
Fall der Scheibe in das Fass und verhindert somit, dass diese Scheibe
in nerhalb der Zahnkrone 38 bleibt und die Leitungen verstopft,
die in das Innere der Krone münden.
Er vermeidet ebenfalls, dass die Scheibe an der Oberfläche auf
dem Blockiermaterial 14 treibt.
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Die erfindungsgemäße Anlage umfasst ferner Mittel 40 zum
Injizieren des Blokkiermaterials 14 in das Fass 10.
Diese Injektionsmittel 40, die später mit Bezug zu 3 detaillierter beschrieben
werden, umfassen insbesondere eine Injektionsdüse 42, die in das
Innere der Zahnkrone 38 mündet, wie 1 zeigt. Die Injektionsdüse 42 ist
nach unten orientiert und vorzugsweise entlang der Zahnkronenachse
angeordnet. Wenn der Deckel 22 durch die Zahnkrone 38 perforiert
worden ist, erlaubt die Verwendung des Injektionsmittels 40 das
direkte Injizieren des Blockiermaterials 14 in das Innere
des Fasses 10, ohne dessen Einschluss zu unterbrechen.
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Die erfindungsgemäße Anlage umfasst ferner Mittel 44 zum
Beaufschlagen des Fasses 10 und des Inneren der Dynamikeinschlussglocke 28 mit
Unterdruck. Diese Unterdruckbeaufschlagungsmittel 44 umfassen
insbesondere eine oder mehrere Luftansaugleitungen 46,
die in das die Zahnkrone 38 tragende Rohr 39 münden. Die
Luftansaugleitungen) 46 ist/sind mit Saugmitteln 47 verbunden,
die dazu ausgelegt sind, die aus dem Fass 10 im Verlauf
der Injektion des Blockiermaterials 14 nach und nach verdrängte kontaminierte
Luft zu entfernen und hierbei einen Unterdruck im Fass und innerhalb
der Dynamikeinschlussglocke 28 relativ zur Außenumgebung beizubehalten.
Als keineswegs beschränkendes
Beispiel beträgt
der durch die Unterdruckbeaufschlagungsmittel 44 erzeugte
Unterdruck beispielsweise ungefähr
2660 Pa.
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Die Unterdruckbeaufschlagungsmittel 44 umfassen
ferner Filter 49 mit sehr hoher Effizienz, die dazu ausgelegt
sind, die in der abgesaugten Luft enthaltenen Kontaminationsstäube vollständig zurückzuhalten.
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Die Ansaugmittel 47 sind
vorzugsweise doppelt vorgesehen, um jeglichen Verlust des Einschlusses
während
einer Verschlechterung des Hauptansaugsystems oder eines Ausfalls
der elektrischen Versorgung zu vermeiden.
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Vorzugsweise und wie in 1 schematisch dargestellt
ist ein Deflektor 48 innerhalb der Zahnkrone 38 unmittelbar
unter dem Injektionskopf 42 angeordnet, um das Blockiermaterial 14 zum
Außenbereich
des Fasses 10 hinzuleiten. Man vermeidet somit jedes Risiko
eines auch nur vorübergehenden Verstopfens
der Luftansaugleitungen 46. Ohne den Deflektor nämlich könnte sich
eine Böschung
aus Blokkiermaterial auf dem Gipfel des Stapels von Platten 12 bilden.
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Außerhalb des die Zahnkrone 38 tragenden Rohrs 39 trägt die obere
Wand der Dynamikeinschlussglocke 28 einen Laserdetektor 50,
der zur Zwischenabdeckung 16 hin gerichtet ist. Der Laserdetektor 50 erlaubt
die Messung des Abstands zwischen der Einschlussglocke 28 und
der Zwischenabdeckung 16.
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In Verbindung mit einer (nicht dargestellten) Steuerschaltung
für den
Hubzylinder 32 bildet der Laserdetektor 50 somit
eine Einrichtung zum Positionieren des unteren Endes wenigstens
eines Hohlraumrohrs 52 in einer vorbestimmten Höhe unter
dem Deckel 22 nach dessen Perforation (vorzugsweise werden
zwei Hohlraumrohre 52 verwendet, wie 1 zeigt). Anders ausgedrückt, wenn
der vom Laserdetektor 50 gemessene Abstand einen vorbestimmten Wert
erreicht, wird das durch den Hubzylinder 32 gewährleistete
Anheben des Fasses 10 gestoppt. Die unteren Enden der Hohlraumrohre 52 befinden
sich dann in einer vorbestimmten Höhe unter der Zwischenabdeckung 16.
Die Kontrolle dieser Positionierung erlaubt die genaue Steuerung
der Höhe
des Befüllens
des Fasses 10 mit dem Blockiermaterial 14 unter
Verwendung der Hohlraumrohre 52.
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Zu diesem Zweck sind die unteren
Bereiche der Hohlraumrohre 52 (1) innerhalb des die Zahnkrone 38 tragenden
Rohrs 39 plaziert. Die Höhe der unteren Enden der Hohlraumrohre 52 ist
derart gewählt,
dass, wenn das Anheben des Fasses 10 in Antwort auf die
vom Laserdetektor 50 durchgeführte Messung gestoppt wor den
ist, diese Enden in einer geringfügig niedrigeren Höhe als die
Zwischenabdekkung 16 liegen. Beispielsweise können sich
die unteren Enden der Hohlraumrohre 52 vier Millimeter unter
der Höhe
der Zwischenabdeckung 16 befinden. Die Hohlraumrohre 52 bilden
somit Mittel zum Erfassen des Füllens
des Fasses 10. Anders ausgedrückt, wenn die Hohlraumrohre 52 durch
das Blockiermaterial 14 am Ende des Befüllens verschlossen werden, so
ist man sicher, dass das Fass vollständig gefüllt ist. Das Befüllen des
Fasses wird dann gestoppt.
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Wenn, wie in 1 gezeigt, zwei Hohlraumrohre 52 verwendet
werden, sind sie vorzugsweise an bezüglich der Vertikalachse der
Dynamikeinschlussglocke 28 diametral gegenüberliegenden
Positionen angeordnet. Sie gewährleisten
somit die Redundanz der Erfassung.
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In 3 sind
schematisch die Höhenerfassungsmittel 54 dargestellt,
mit denen die Hohlraumrohre 52 verbunden sind. Diese Höhenertassungsmittel 54 steuern
das automatische Schließen
von zwei Höhenerfassungsventilen 56a und 56b,
die in einem Kreis zur Versorgung der Düse 42 mit Blockiermaterial 14 angeordnet
sind. Dieser Versorgungskreis bildet zusammen mit der Injektionsdüse 42 die
Injektionsmittel 40. Ein drittes Ventil 56c, das sich
unmittelbar stromaufwärts
der Injektionsdüse 42 befindet,
dient als Sicherheitsventil und erlaubt das Steuern des Ausspülens des
Versorgungskreises. Es wird vom Bedienungsraum aus durch einen Alles- oder
Nichts-Befehl gesteuert.
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Wie 3 zeigt,
umfasst der Kreis zur Versorgung der Düse 42 einen geschlossenen
Kreislauf 58, der mit der Injektionsdüse 42 über eine
Leitung 60 verbunden ist, in der die Ventile 56b und 56c plaziert
sind.
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Der geschlossene Kreislauf 58 umfasst
einen Trichter 62 zum Füllen
und Zwischenspeichern des Blockiermaterials 14. Die Kapazität des Trichters 62 ist
dazu ausgelegt, das Befüllen
wenigstens eines Fasses 10 zu ermöglichen. Der Trichter 62 wird
von einem (nicht dargestellten) Mischer mit dem gewünschten
Volumen an Blockiermaterial gefüllt,
das mittels einer Leitung 64 durch ein Ventil 66 zugeführt wird.
Der geschlossene Kreislauf 58 ermöglicht es, das Blockiermaterial 14 kontinuierlich
und im Kreis zirkulieren zu lassen, um sein Festwerden zu verhindern,
seine Lebensdauer zu erhöhen
und die Effekte eines Verkrustens der Rohrleitungen zu begrenzen, bevor
dieses Material in das Fass 10 injiziert wird. Zu diesem
Zweck ist er mit Pumpmitteln wie z. B. einer Peristaltikpumpe 68 ausgestattet.
Das vom Höhenerfassungssystem 54 gesteuerte
Ventil 56a ist im geschlossenen Kreislauf 58 unmittelbar
stromabwärts der
Abzweigung angeordnet, durch die der Kreislauf 58 über die
Leitung 60 mit der Injektionsdüse 42 verbunden ist.
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Eine mit einem Ventil 76 ausgestattete
Leitung 74 verbindet das Wasserverteilungsnetz mit der Leitung 60,
und zwar zwischen den zwei an dieser angeordneten Ventilen 56b und 56c.
Diese Leitung 74 erlaubt es, durch Injektion von Wasser
unter Druck, das Spülen
des Zentral- und des unteren Bereichs der Injektionsdüse 42 durchzuführen, wenn das
zuletzt gefüllte
Fass abtransportiert ist. Sie wird aktiviert, bevor das nächste Fass
unter der Dynamikeinschlussglocke 28 ankommt. Die Wiedergewinnung
der Spülabwässer erfolgt über ein
(nicht dargestelltes) einziehbares Gatt, das an der Stelle des Fasses
unter der Einschlussglocke 28 angekoppelt wird. Die Abwässer werden
dann zu einer speziellen Anlage zur Behandlung von Schmutzwässern gelenkt.
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Weitere Ventile 82 sind
an verschiedenen Stellen im geschlossenen Kreislauf 58 vorgesehen. Ferner
mündet
eine mit einem Ventil 86 ausgestattete Kanalisation 84 in
der Nähe
des Ansaugens durch die Pumpmittel 68 in den Kreislauf 58.
Diese Kanalisation erlaubt die Sicherstellung der Reinigung des gesamten
Kreislaufs, insbesondere durch Einführen eines Schaumballs durch
die Kanalisation 84, der das Abführen des Restblockiermaterials
zu einem Abflussrohr 87 hin sicherstellt, welches mit einem
Absperrventil 88 ausgestattet ist. Das finale Spülen des geschlossenen
Kreislaufs erfolgt durch Injizieren von klarem Wasser in den Trichter 62 (Pumpmittel 68 im Betrieb)
und Wiedergewinnen der Abwässer
im einziehbaren Gatt, welches dann unter der Glocke 28 angekoppelt
ist.
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Nur ein Teil des geschlossenen Kreislaufs 58 befindet
sich innerhalb der Konditionierwerkstatt, in der das Füllen des
Fasses 10 erfolgt. Ein Teil der diese Werkstatt begrenzenden
Einschlusswand 88 ist in 3 schematisch
dargestellt. Der außerhalb
der Konditionierwerkstatt gelegene Teil des Kreislaufs 58 enthält insbesondere
den Trichter 62 und die Pumpmittel 68.
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Die gesamte Anlage wird vorzugsweise durch
(nicht dargestellte) automatisierte Steuer-/Regelmittel kontrolliert.
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Wenn ein Fass 10 bis zur
Füllstation
befördert
worden ist, in der die Blockieroperation erfindungsgemäß durchgeführt wird,
enthält
es die Platten 12, und sein oberes Ende ist in dichter
Weise durch die gebördelte
Zwischenabdeckung 16 verschlossen, deren zentrale Öffnung 20 durch
den Deckel 22 geschlossen ist. Sobald das Fass 10 durch den
Förderer 36 über den
Hubzylinder 32 gebracht worden ist, wird seine horizontale
Verlagerung gestoppt, und das Fass wird bis zu der in 1 gezeigten Position angehoben.
In dieser Position, die durch die Laserdetektoren 50 gesteuert
wird, wird der Deckel 22 mittels der Zahnkrone 38 perforiert.
Die aus dem Deckel ausgeschnittene Scheibe fällt durch Gravitation wegen
der Masse des Ballaststeins 24 unmittelbar auf den Stapel
von Platten 12.
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Trotz dieser Perforation bleibt der
Einschluss des Fasses 10 bis zum Ende des Befüllens durch
die Dynamikeinschlussglocke 28 sichergestellt, die durch
die Unterdruckbeaufschlagungsmittel 44 unter Unterdruck
gesetzt ist.
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Die Injektion des Füllmaterials 14 in
das Fass beginnt dann unter der Wirkung der Pumpmittel 68 nach
dem Öffnen
der in die Kanalisation 60 eingesetzten Ventile 56a und 56c.
Gleichzeitig wird das Fass 10 durch die dem Zylinder 32 zugeordneten
Mittel 34 zum In-Schwingung-Versetzen in Schwingung versetzt.
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Die Injektion des Füllmaterials 14 wird
dann fortgesetzt, bis die Hohlraumrohre 52 die Ankunft
der freien Höhe
des Blockiermaterials in unmittelbarer Nähe der Zwi schenabdeckung 16 erfassen.
Die Höhenertassungsmittel 54 schließen dann
automatisch die Ventile 56a und 56b, und die Injektion
wird gestoppt.
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Anschließend wird der Zylinder 32 erneut
betätigt,
um das Fass 10 wieder auf den Förderer 36 abzusenken
und es bis zur folgenden Station zu fördern, wo eine (nicht dargestellte)
Außenabdeckung angebracht
wird. Genauer gesagt wird die Außenabdeckung auf dem Fass über der
Zwischenabdeckung 16 montiert und auf dem Wulst 10a des
Fasses gebördelt.
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Das beschriebene Verfahren und die
beschriebene Anlage erlauben die Durchführung der Blockieroperation
bei gleichzeitigem Sicherstellen einer perfekten Beherrschung des
Einschlusses. Jegliche Ausbreitung einer Kontamination in die Werkstattatmosphäre, insbesondere
jegliche Kontamination der Außenwand
des Fasses, wird somit verhindert.