-
Eine Auflistung humaner Krebserkrankungen,
bei denen die Chemotherapie eine vorherrschende Rolle für die Erhöhung der Überlebensdauer,
bis hin zu einer Annäherung
an die normale Lebenserwartung, eingenommen hat, schließt das Burkitt-Lymphom,
akute lymphatische Leukämie
und die Hodgkins-Krankheit zusammen mit 10 bis 15 anderen Tumorarten
ein. Siehe zum Beispiel A. Golden et al., Eur. J. Cancer, 17, 129 (1981)
(Tabelle 1). Während
die Heilungsrate dieser Krebserkrankungen die Erfolgsquote von Durchmusterungs-Systemen
bei der Auswahl von beim Menschen wirksamen Antitumor-Mitteln widerspiegelt,
stellen diese responsiven Tumore nur einen kleinen Teil der verschiedenen
Krebsarten dar, und es gibt insbesondere relativ wenige Wirkstoffe,
die hochgradig wirksam gegen solide Tumore, wie etwa ovarialer Krebs,
Brustkrebs, Lungenkrebs und dergleichen, sind. Solche Wirkstoffe
schließen
Cyclophosphamid, Adriamycin, 5-FU, Hexamethylmelamin und dergleichen
ein. Patienten mit vielen Arten von Malignitäten sind daher weiterhin von
einem erheblichen Rückfall-
und Todesrisiko betroffen.
-
Nach einem Rückfall kann bei manchen Patienten
mit Hilfe ihres urspünglichen
Behandlungsschemas wieder eine Remission induziert werden. Häufig sind
jedoch höhere
Dosen des ursprünglichen
chemotherapeutischen Mittels oder die Verwendung zusätzlicher
Mittel erforderlich, was auf die Entwicklung einer mindestens teilweisen
Wirkstoffresistenz hindeutet. Jüngste
Beobachtungen deuten darauf hin, dass sich eine Wirkstoffresistenz
simultan gegenüber
mehreren Wirkstoffen entwickeln kann, einschließlich solchen, denen der Patient
nicht ausgesetzt war. Die Entwicklung von Tumoren mit mehrfacher
Wirkstoffresistenz ("mdr") kann eine Funktion der Tumormasse sein
und stellt einen Hauptgrund für
das Versagen einer Behandlung dar. Um diese Wirkstoffresistenz zu überwinden,
kann eine hochdosierte Chemotherapie mit oder ohne Bestrahlung sowie
eine Transplantation von allogenischem oder autogenischem Knochenmark
angewendet werden. Bei der hochdosierten Chemotherapie kann (können) der
(die) ursprüngliche(n)
Wirkstoffe) verwendet werden, oder sie kann derart abgewandelt werden,
dass sie zusätzliche
Mittel einschließt.
Die Entwicklung neuer Wirkstoffe, die keine Kreuzresistenz mit "mdr"-Phänotypen
aufweisen, ist erforderlich, um das Heilungspotential aktueller Behandlungsschemata
zu erweitern und um heilende Interventionen bei zuvor behandelten
Patienten zu erleichtern.
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Die in vitro-Antitumor-Aktivität einer
neuen Klasse Illudine genannter natürlicher Produkte wurde von Kelner,
M. et al., Cancer Res., 47, 3186 (1987) untersucht. Illudin M wurde
gereinigt und zur Bewertung beim in vivo-Wirkstoff-Durchmusterungs-Programm
des National Cancer Institute Division of Cancer Treatment (NCI DCT)
eingereicht. Illudin M verlängerte
die Überlebenszeit
von Ratten mit Dunning-Leukämie
signifikant, hatte aber einen niedrigen therapeutischen Index bei
Systemen mit solidem Tumor. Die extreme Toxizität der Illudine hat jegliche
Anwendung bei der humanen Tumortherapie verhindert. Kürzlich wurden
synthetische Analoga der Illudine entwickelt, die eine vielversprechende
Antitumor-Wirkung zeigen, einschließlich der in den US-Patenten
Nr. 5,439,936 und 5,523,490 veröffentlichten
Analoga.
-
Trotz dieser Entwicklungen besteht
jedoch ein fortdauernder Bedarf für chemotherapeutische Mittel, die
Tumorwachstum, insbesondere das Wachstum solider Tumore, hemmen
und die einen adäquaten
therapeutischen Index aufweisen, um bei in vivio-Behandlung wirksam
zu sein.
-
Zusammenfassung
der Erfindung
-
Die Erfindung stellt eine Verbindung
der Formel I:
worin
R
1 für Wasserstoff,
Hydroxy, Mercapto, Amino, Halogen, Carboxy, Nitro oder -(CH
2)
n (X)-(Y) steht;
n
für 0 bis
4 steht;
X für
Oxy (-O-), Thio (-S-), -N(R
a)- steht oder
fehlt;
Y für
C
3-C
6-Cycloalkyl,
Aryl, Heteroaryl, ein Saccharid, eine Aminosäure, ein Peptid oder eine 1-
bis 15-gliedrige gegebenenfalls verzweigte Kohlenstoffkette steht,
die gegebenenfalls 1, 2 oder 3 Gruppen in Form von nicht-peroxidischem
Oxy, Thio, oder
-N(Ra)- umfasst; wobei die Kette gegebenenfalls
an Kohlenstoff mit 1, 2 oder 3 Substituenten in Form von Oxo (=O),
Hydroxy, Carboxy, Halogen, Mercapto, Nitro, -N(R
b)(R
c), C
3-C
6-Cycloalkyl,
Aryl, Heteroaryl, Sacchariden, Aminosäuren oder Peptiden substituiert
ist und die Kette gegebenenfalls ungesättigt ist;
R
2 für Carboxy,
C
1-C
6-Alkanoyl,
C
1-C
6-Alkoxycarbonyl,
Halogen-C
1-C
6-alkyl,
-C(=O)NR
dR
e, ein
Saccharid, eine Aminosäure,
ein Peptid oder C
1-C
6-Alkyl
steht, das durch 1 oder 2 Substituenten in Form von Hydroxy, C
1-C
6-Alkoxy, C
1-C
6-Alkanoyloxy,
Carboxy, Aminosäuren,
Peptiden, Sacchariden oder -C(=O)NR
dR
e substituiert ist;
R
3 für Wasserstoff,
C
1-C
6-Alkyl, C
1-C
6-Alkoxy, C
1-C
6-Alkylthio, Aryl,
Heteroaryl, Anoxy, oder Heteroaryloxy steht;
R
4 für Wasserstoff
oder C
1-C
6-Alkyl
steht; und R
5 für Hydroxy, C
1-C
6-Alkoxy oder C
1-C
6-Alkanoyloxy
steht; oder R
4 und R
5 gemeinsam
für Ethylendioxy
stehen;
R
6 für Wasserstoff, Carboxy, C
1-C
6-Alkanoyl, C
1-C
6-Alkoxycarbonyl,
Halogen-C
1-C
6-alkyl, -C(=O)NR
fR
g, ein Saccharid,
eine Aminosäure,
ein Peptid oder C
1-C
6-Alkyl
steht, das gegebenenfalls durch 1 oder 2 Substituenten in Form von
Hydroxy, C
1-C
6-Alkoxy,
C
1-C
6-Alkanoyloxy, Carboxy,
Aminosäuren,
Peptiden, Sacchariden oder -C(=O)NR
fR
g substituiert ist;
R
a für Wasserstoff,
C
1-C
6-Alkyl, C
1-C
6-Alkanoyl, Pheny
oder Benzyl steht; und
R
b, R
c, R
d, R
e,
R
f und R
g unabhängig voneinander
für Wasserstoff,
C
1-C
6-Alkyi, C
1-C
6-Alkanoyl, Phenyl
oder Benzyl stehen; oder R
b und R
c, Re und R
e oder
R
f, und R
g, zusammen
mit dem Stickstoff, an das sie gebunden sind, für Pyrrolidino, Piperidino oder
Morpholino stehen;
worin jedes Aryl, Heteroaryl, Aryloxy oder
Heteroaryloxy von Y oder R
3 gegebenenfalls
durch 1, 2 oder 3 Substituenten in Form von C
1-C
6-Alkyl, C
1-C
6-Alkoxy, C
1-C
6-Alkanoyl,
C
1-C
6-Alkanoyloxy,
C
1-C
6-Alkoxycarbonyl, Hydroxy-C
1-C
6-alkyl, Halogen-C,-C
6-alkyl,
Hydroxy, Halogen, Carboxy, Mercapto, Nitro oder -N(R
h)(R
j) substituiert ist; worin R
h und
R
j unabhängig
voneinander für
Wasserstoff, C
1-C
6-Alkyl,
C
1-C
6-Alkanoyl,
Phenyl oder Benzyl stehen; oder R
h und R
j gemeinsam mit dem Stickstoff, an das sie
gebunden sind, für
Pyrrolidino, Piperidino oder Morpholino stehen;
oder ein pharmazeutisch
akzeptables Salz davon, bereit.
-
Die Erfindung stellt auch eine Verbindung
der Formel I, worin
R1 für -(CH2) (X)-(Y) steht;
n für 0 bis
4 steht;
X für
Oxy, Thio, -N(Ra)- steht oder fehlt;
Y
für eine
einfach geschützte
Aminosäure,
eine zweifach geschützte
Aminosäure,
ein Peptid oder eine 1- bis 15-gliedrige gegebenenfalls verzweigte
Kohlenstoffkette steht, die gegebenenfalls 1, 2 oder 3 Gruppen in
Form von nicht-peroxidischem Oxy, Thio oder -N(Ra)- umfasst; wobei die
Kohlenstoffkette mit 1, 2 oder 3 Peptiden substituiert ist und die
Kette gegebenenfalls ungesättigt
ist;
R2 für Wasserstoff oder C1-C6-Alkyl steht;
R3 für
Wasserstoff, C1-C6-Alkyl,
C1-C6-Alkoxy, C1-C6-Alkylthio, Aryl,
Heteroaryl, Aryloxy oder Heteroaryloxy steht;
R4 für Wasserstoff
oder C1-C6-Alkyl
steht; und R5 für Hydroxy, C1-C6-Alkoxy oder C1-C6-Alkanoyloxy
steht; oder R4 und R5 gemeinsam
für Ethylenedioxy
stehen;
R6 für Wasserstoff, Carboxy, C1-C6-Alkanoyl, C1-C6-Alkoxycarbonyl,
Halogen-C1-C6-alkyl, -C(=O)NRfRg, ein Saccharid,
eine Aminosäure,
ein Peptid oder C1-C6-Alkyl
steht, das gegebenenfalls durch 1 oder 2 Substituenten in Form von
Hydroxy, C1-C6Alkoxy,
C1-C6-Alkanoyloxy, Carboxy,
Aminosäuren,
Peptiden, Sacchariden oder -C(=O)NRfRg substituiert ist;
Ra für Wasserstoff,
C1-C6-Alkyl, C1-C6-Alkanoyl, Phenyl
oder Benzyl steht; und
Rb, Rc, Rd, Re,
Rf und Rg unabhängig voneinander
für Wasserstoff,
C1-C6-Alkyl, C1-C6-Alkanoyl, Phenyl
oder Benzyl stehen; oder Rb und Rc, Rd und Re oder Rf und Rg, zusammen mit dem Stickstoff, an das sie
gebunden sind, für
Pyrrolidino, Piperidino oder Morpholino stehen;
worin jedes
Aryl, Heteroaryl, Aryloxy, oder Heteroaryloxy von Y oder R3 gegebenenfalls durch 1, 2 oder 3 Substituenten
in Form von C1-C6-Alkyl,
C1-C6-Alkoxy, C1-C6-Alkanoyl, C1-C6-Alkanoyloxy, C1-C6-Alkoxycarbonyl, Hydroxy-C1-C6-alkyl, Halogen-C1-C6-alkyl,
Hydroxy, Halogen, Carboxy, Mercapto, Nitro oder -N(Rh)(Rj) substituiert ist; worin Rh,
und Rj unabhängig voneinander für Wasserstoff,
C1-C6-Alkyl, C1-C6-Alkanoyl, Phenyl
oder Benzyl stehen; oder Rh und Rj; gemeinsam mit dem Stickstoff, an das sie
gebunden sind, für
Pyrrolidino, Piperidino oder Morpholino stehen;
oder ein pharmazeutisch
akzeptables Salz davon, bereit. Y steht bevorzugt für mit einem
Peptid substituiertes C1-C6-Alkyl.
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Die Erfindung stellt auch eine Verbindung
der Formel I worin
R1 für Wasserstoff,
Hydroxy, Mercapto, Amino, Halogen, Carboxy, Nitro oder -(CH2)n-(X)-(Y) steht;
n
für 0 bis
4 steht;
X für
Oxy, Thio -N(Ra)- steht oder fehlt;
Y
für C3-C6-Cycloalkyl,
Aryl, Heteroaryl, ein Saccharid, eine Aminosäure, ein Peptid oder eine 1-
bis 15-gliedrige gegebenenfalls verzweigte Kohlenstoffkette steht,
die gegebenenfalls 1, 2 oder 3 Gruppen in Form von nicht-peroxidischem
Oxy, Thio oder -N(Ra) umfasst; wobei die
Kette gegebenenfalls an Kohlenstoff mit 1, 2 oder 3 Substituenten
in Form von Oxo, Hydroxy, Carboxy, Halogen, Mercapto, Nitro, -N(Rb)(Rc), C3-C6-Cycloalkyl,
Aryl, Heteroaryl, Sacchariden, Aminosäuren oder Peptiden substituiert
ist und die Kette gegebenenfalls ungesättigt ist;
R2 für Wasserstoff
oder C1-C6-Alkyl
steht;
R3 für Wasserstoff, C1-C6-Alkyl, C1-C6-Alkoxy, C1-C6-Alkylthio, Aryl, Heteroaryl, Aryloxy oder
Heteroaryloxy steht;
R4 für Wasserstoff
oder C1-C6-Alkyl
steht; und R5 für Hydroxy, C1-C6-Alkoxy oder C1-C6-Alkanoyloxy
steht; oder R4 und R5 gemeinsam
für Ethylenedioxy
stehen;
R6 für Carboxy, C1-C6-Akanoyl, C1-C6-Alkoxycarbonyl, -C(=O)NRf Rg, ein Saccharid, eine
Aminosäure,
ein Peptid oder C1-C6-Alkyl
steht, das durch 1 oder 2 Substituenten in Form von C1-C6-Alkoxy, C1-C6-Alkanoyloxy, Carboxy, Aminosäuren, Peptiden,
Sacchariden oder -C(=O)NRfRg substituiert ist;
Ra für Wasserstoff,
C1-C6-Alkyl, C,-Cs-Alkanoyl,
Phenyl oder Benzyl steht; und
Rb, Rc, Rd, Re,
Rf und Rg unabhängig voneinander
für Wasserstoff,
C1-C6-Alkyl, C1-C6-Alkanoyl, Phenyl
oder Benzyl stehen; oder Rb und Rc, Rd und Re oder
Rf und Rg, zusammen
mit dem Stickstoff, an das sie gebunden sind, für Pyrrolidino, Piperidino oder
Morpholino stehen;
worin jedes Aryl, Heteroaryl, Aryloxy, oder
Heteroaryloxy von Y oder R3 gegebenenfalls
durch 1, 2 oder 3 Substituenten in Form von C1-C6-Alkyl, C1-C6-Alkoxy, C1-C6-Alkanoyl,
C1-C6-Alkanoyloxy,
C1-C6-Alkoxycarbonyl, Hydroxy-C1-C6-alkyl, Halogen-C1-C6alkyl, Hydroxy,
Halogen, Carboxy, Mercapto, Nitro oder -N(Rh)(Rj) substituiert ist; worin Rh und
Rj; unabhängig voneinander für Wasserstoff,
C1-C6-Alkyl, C1-C6-Alkanoyl, Phenyl
oder Benzyl stehen; oder Rh und Rj gemeinsam mit dem Stickstoff, an das sie
gebunden sind, für
Pyrrolidino, Piperidino oder Morpholino stehen;
oder ein pharmazeutisch
akzeptables Salz davon, bereit.
-
Die Erfindung stellt auch dimere
Verbindungen bereit, die zwei durch einen Linker verbundene Verbindungen
der Formel (I) umfassen. Der Linker kann zum Beispiel eine Alkyloder
Ester-basierte Linker-Gruppe sein. Beispiele geeigneter Linker schließen -(CH2)P O(CH2)q , -(CH2)r und -CH2-S-CH2C(O)-O-(CH2)2-O-C(O)CH2-S-CH2- ein, worin p und q jeweils unabhängig voneinander
für eine ganze
Zahl von 1 bis 8 einschließlich
stehen, und r für
eine ganze Zahl von 1 bis 16 einschließlich steht. r ist bevorzugt
eine ganze Zahl von 1 bis 8 einschließlich. Wie für den Fachmann
offensichtlich, können
Linker von ungefähr
der gleichen Länge
ebenfalls verwendet werden. Zwei Verbindungen der Formel I können auf
einfache Weise verknüpft
werden, indem man zum Beispiel R1, R3, R4 oder R5 unabhängig
voneinander bei jeder Verbindung der Formel I durch den bifunktionellen
Linker ersetzt. Wenn die Verknüpfung
durch R1 erfolgt, ist der Linker bevorzugt
-CH2-O-CH2- oder
-CH2-S-CH2C(O)-O-(CH2)2-O-C(0)CH2-S-CH2-.
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Die Erfindung stellt auch Verbindungen
der Formel I worin
R1, für -(CH2)n (X)-(Y) steht;
n
für 1 steht;
X
für Thio
steht;
Y für
eine 2- bis 6-gliedrige gegebenenfalls verzweigte Kohlenstoffkette
steht, die an Kohlenstoff mit 1, 2 oder 3 Substituenten in Form
von Oxo, Heteroaryl, Aminosäuren
oder Peptiden substituiert ist;
R2 für Wasserstoff
oder C1-C6-Alkyl
steht;
R3 für Wasserstoff, C1-C6-Alkyl, C1-C6-Alkoxy, C1-C6-Alkylthio, Aryl, Heteroaryl, Aryloxy oder
Heteroaryloxy steht;
R4 für Wasserstoff
oder C1-C6-Alkyl
steht; und R5 für Hydroxy, C1-C6-Alkoxy oder C1-C6-Alkanoyloxy
steht; oder R4 und R5 gemeinsam
für Ethylendioxy
stehen;
R6 für Wasserstoff, Carboxy, C1-C6-Alkanoyl, C1-C6-Alkoxycarbonyl,
Halogen-C1-C6-alkyl, -C(=O)NRfRg, ein Saccharid,
eine Aminosäure,
ein Peptid oder C1-C6-Alkyl
steht, das gegebenenfalls durch 1 oder 2 Substituenten in Form von
Hydroxy, C1-C6-Alkoxy,
C1-C6 Alkanoyloxy,
Carboxy, Aminosäuren,
Peptiden, Sacchariden oder -C(=O)NRfRg substituiert ist;
Ra für Wasserstoff,
C1-C6-Alkyl, C1-C6-Alkanoyl, Phenyl
oder Benzyl steht; und
Rb, Rc, Rf, und Rg unabhängig
voneinander für
Wasserstoff, C1-C6-Alkyl,
C1-C6-Alkanoyl, Phenyl
oder Benzyl stehen; oder Rb und Re oder Rf, und Rg, zusammen mit dem Stickstoff, an das sie
gebunden sind, für
Pyrrolidino, Piperidino oder Morpholino stehen;
worin jedes
Aryl, Heteroaryl, Aryloxy oder Heteroaryloxy von Y oder R3 gegebenenfalls durch 1, 2 oder 3 Substituenten
in Form von C1-C6-Alkyl,
C1-C6-Alkoxy, C1-C6-Alkanoyl, C1-C6-Alkanoyloxy, C1-C6-Alkoxycarbonyl, Hydroxy-C1-C6-alkyl, Halogen-C,-C6-alkyl, Hydroxy, Halogen,
Carboxy, Mercapto, Nitro oder -N(Rh)(R;) substituiert ist; worin
Rh und R; unabhängig voneinander für Wasserstoff,
C1-C6-Alkyl, C1-C6-Alkanoyl, Phenyl
oder Benzyl stehen; oder Rh und Rj gemeinsam mit dem Stickstoff, an das sie
gebunden sind, für
Pyrrolidino, Piperidino oder Morpholino stehen;
oder ein pharmazeutisch
akzeptables Salz davon, bereit.
-
Die Erfindung stellt auch eine Verbindung
der Formel II
worin
R
2 für C
1-C
6-Alkyl steht;
R
3 für
Wasserstoff, C
1-C
6-Alkyl,
C
1-C
6-Alkoxy, C
1-C
6-Alkylthio, Aryl,
Heteroaryl, Aryloxy, oder Heteroaryloxy steht;
R
4 für Wasserstoff
oder C
1-C
6-Alkyl
steht; und R
S für Hydroxy, C
1-C
6-Alkoxy oder C
1-C
6-Alkanoyloxy
steht; oder R
4 und R
5 gemeinsam
für Ethylendioxy
stehen;
R
6 für Wasserstoff, Carboxy, C
1-C
6-Alkanoyl, C
1-C
6-Alkoxycarbonyl,
Halogen-C
1-C
6-alkyl, -C(=O)NR
fR
g, ein Saccharid,
eine Aminosäure,
ein Peptid oder C
1-C
6-Alkyl
steht, das gegebenenfalls durch 1 oder 2 Substituenten in Form von
Hydroxy, C
1-C
6-Alkoxy,
C
1-C
6 Alkanoyloxy,
Carboxy, Aminosäuren,
Peptiden, Sacchariden oder -C(=O)NR
fR
g substituiert ist;
R
7,
für Carboxy,
C
1-C
6-Alkanoyl,
C
1-C
6-Alkoxycarbonyl,
Halogen-C,-Cs-alkyl, -C(=O)NR
fR
g,
ein Saccharid, eine Aminosäure,
ein Peptid oder C
1-C
6-Alkyl
steht, das gegebenenfalls durch 1 oder 2 Substituenten in Form von
Hydroxy, C
1-C
6-Alkoxy,
C
1-C
6-Alkanoyloxy, Carboxy,
Aminosäuren,
Peptiden, Sacchariden oder -C(=O)NR
f,R
G substituiert ist; und
R
d,
R
e, R
f und R
g unabhängig
voneinander für
Wasserstoff, C
1-C
6-Alkyl,
C
1-C
6-Alkanoyl, Phenyl
oder Benzyl stehen; oder R
d und R
e oder R
c, und R
g, zusammen mit dem Stickstoff, an das sie
gebunden sind, für
Pyrrolidino, Piperidino oder Morpholino stehen;
worin jedes
Aryl, Heteroaryl, Aryloxy, oder Heteroarylloxy von R
3 gegebenenfalls
durch 1, 2 oder 3 Substituenten in Form von C
1-C
6-Alkyl, C
1-C
6-Alkoxy, C
1-C
6-Alkanoyl, C
1-C
6-Alkanoyloxy,
C
1-C
6-Alkoxycarbonyl,
Hydroxy-C
1-C
6-alkyl,
Halogen-C
1-C
6-alkyl,
Hydroxy, Halogen, Carboxy, Mercapto, Nitro oder -N(Rh)(R;) substituiert ist;
worin Rh und R; unabhängig
voneinander für
Wasserstoff, C
1-C
6-Alkyl,
C
1-C
6-Alkanoyl,
Phenyl oder Benzyl stehen; oder R
h und R
j gemeinsam mit dem Stickstoff, an das sie
gebunden sind, für Pyrrolidino,
Piperidino oder Morpholino stehen;
oder ein pharmazeutisch
akzeptables Salz davon, bereit.
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Erfindungsgemäße Verbindungen sind als antineoplastische
Mittel brauchbar, d. h. zur Hemmung des Tumorzellwachstums in vitro
oder in vivo bei Säugetierwirten,
wie etwa Menschen oder Haustieren, und sind insbesondere gegen solide
Tumore und Tumore, die eine mehrfache Wirkstoffresistenz aufweisen,
wirksam. Die Erfindung steilt somit ein Verfahren bereit, bei dem
man Krebszellen durch Inkontaktbringen der Zellen in vitro oder
in vivo mit einer wirksamen Menge einer erfindungsgemäßen Verbindung
hemmt. Die Erfindung stellt auch ein therapeutisches Verfahren bereit,
bei dem man Krebs behandelt (d. h. das Tumorzellwachstum hemmt),
indem man einem Säugetier
(z. B. einem Menschen), das eine solche Therapie benötigt, eine
erfindungsgemäße Verbindung
verabreicht.
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Die vorliegenden Verbindungen können auf
einen bestimmten Tumor gerichtet werden, indem man die Verbindung
mit einem zur Bindung an ein Tumor-assoziiertes Antigen befähigten Reagens
verknüpft.
Das Antigen kann auf einem Tumor oder im Bereich der Tumorzelle
lokalisiert sein. Geeignete Reagenzien schließen polyklonale und monoklonale
Antikörper
ein. Der Komplex oder das Konjugat aus Verbindung und Reagens kann
des Weiteren einen Linker (z. B. einen Linker, wie hierin oben beschrieben)
zur Verknüpfung
der Verbindung mit dem Reagens umfassen. Die Erfindung stellt dementsprechend
auch eine Verbindung bereit, umfassend eine Verbindung der Formel
I oder der Formel II und ein zur Bindung an ein Tumor-assoziiertes
Antigen befähigtes
Reagens (z. B. einen polyklonalen oder monoklonalen Antikörper).
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Die vorliegende Erfindung stellt
auch eine pharmazeutische Zusammensetzung bereit (z. B. in Form einer
pharmazeutischen Dosierform), umfassend eine oder mehrere erfindungsgemäße Verbindungen
in Kombination mit einem pharmazeutisch akzeptablen Verdünnungsmittel
oder Träger.
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Die Erfindung stellt auch eine erfindungsgemäße Verbindung
(z. B. eine Verbindung der Formel I oder II, ein Dimer davon oder
ein Konjugat, umfassend eine Verbindung der Formel I oder II und
ein zur Bindung an ein Tumor-assoziiertes Antigen befähigtes Reagens
oder ein Salz davon) zur Verwendung in der medizinischen Therapie
(bevorzugt zur Verwendung bei der Behandlung von Krebs, z. B. solider
Tumore) sowie die Verwendung einer erfindungsgemäßen Verbindung zur Herstellung
eines zur Behandlung von Krebs, z. B. solider Tumore, brauchbaren
Arzneimittels, bereit.
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Die Endung stellt auch hier offenbarte
Verfahren und neuartige Zwischenstufen bereit, die zur Herstellung
erfindungsgemäßer Verbindungen
brauchbar sind. Einige erfindungsgemäße Verbindungen sind zur Herstellung
anderer erfindungsgemäßer Verbindungen
brauchbar.
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Kurze Beschreibung
der Figuren
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1 zeigt
repräsentative
erfindungsgemäße Verbindungen
(Verbindungen 1 bis 9) und die Zwischenstufen-Verbindungen 10 oder
11.
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2 zeigt
repräsentative
erfindungsgemäße Verbindungen
(Verbindungen 13 bis 16). 3 zeigt
repräsentative
erfindungsgemäße Verbindungen
(Verbindungen 17 und 18).
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Detaillierte
Beschreibung
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Die folgenden Definitionen werden
verwendet, sofern nicht anders angegeben: Halogen steht für Fluor,
Chlor, Brom oder Jod. Alkyl, Alkoxy, Alkenyl, etc. bezeichnen sowohl
geradkettige als auch verzweigte Gruppen; die Bezugnahme auf einen
einzelnen Rest, wie etwa "Propyl",umfasst jedoch nur den geradkettigen Rest,
während
ein Isomer mit verzweigter Kette, wie etwa "Isopropyl", speziell
bezeichnet wird. Aryl bezeichnet einen Phenylrest oder einen in
ortho-Position kondensierten bicyclischen, carbocyclischen Rest
mit etwa neun bis zehn Ring-Atomen, bei dem wenigstens ein Ring
aromatisch ist. Heteroaryl umfasst einen Rest, der über einen
Ring-Kohlenstoff eines monocyclischen aromatischen Ringes mit fünf oder
sechs Ring-Atomen aus Kohlenstoff und ein bis vier Atomen nichtperoxidischem
Sauerstoff, Schwefel oder N(Ry), worin Ry nicht vorhanden oder für H, O, C1,
C4-Alkyl, Phenyl oder Benzyl steht, verknüpft ist,
sowie einen davon abgeleiteten Rest aus einer in ortho-Position
kondensierten bicyclischen heterocyclischen Verbindung aus etwa
acht bis zehn Ring-Atomen, besonders ein Benz-Derivat oder ein durch
Kondensation eines bivalenten Restes daran, wie Propylen, Trimethylen
oder Tetramethylen, abgeleitetes Derivat.
-
Der Ausdruck "hemmen" oder "Hemmung"
bedeutet eine Verminderung der Tumorzell-Wachstumsrate gegenüber der Rate, die ohne Behandlung
auftreten würde,
und/oder das Auslösen
eines Rückgangs
der Tumormasse. Die Hemmung schließt auch das Auslösen einer
vollständigen
Regression des Tumors ein. Die vorliegenden Analoga können daher
entweder cytostatisch oder cytotoxisch gegenüber Tumorzellen sein.
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Das erfindungsgemäße Verfahren kann bei jedem
Säugetier
mit einer zugänglichen
Krebserkrankung, d. h. einer malignen Zellpopulation oder einem
Tumor, angewendet werden. Erfindungsgemäße Verbindungen sind gegenüber humanen
Tumoren in vivo wirksam sowie gegenüber humanen Tumorzell-Linien
in vitro. Die vorliegenden Verbindungen können insbesondere zur Behandlung
solider Tumore brauchbar sein, für
die relativ wenige Behandlungsformen verfügbar sind. Solche Tumore schließen epidermoide
und myeloische Tumore, akut (AML) oder chronisch (CML), ein. Solche
Tumore schließen
auch Nicht-Kleinzell-, sqamöse,
Leber-, Zervix-, Nieren-, Nebennieren-, Magen-, ösophageale, orale und Schleimhaut-Tumore
ein, sowie Lungen-, Eierstock-, Brust- und Colon-Karzinome und -Melanome
(einschließlich
amelanotischer Unterarten). Die vorliegenden Verbindungen können auch
gegen endometrane Tumore, Blasenkrebs, Bauchspeicheldrüsenkrebs, Lymphome,
Hodgkin-Krankheit, Prostatakrebs, Sarkome und Hodenkrebs sowie gegen
Tumore des zentralen Nervensystems, wie etwa Hirntumore, Neuroblastome
und Krebserkrankungen hämatopoetischer
Zellen, wie etwa B-Zell-Leukämie/-Lymphome,
Myelome, T-Zell-Leukämie/-Lymphome,
Kleinzell-Leukämie/-Lymphome, sowie Null-Lymphozyten-,
"Sezary-", Monozyten-, Myelomonozyten- und Trichoieukozyten-Leukämie, verwendet
werden. Diese Leukämien/Lymphome
können
entweder akut (ALL) oder chronisch (CLL) sein.
-
Der Ausdruck "Saccharid" schließt Monosaccharide,
Disaccharide, Trisaccharide und Polysaccharide ein. Der Ausdruck
schließt
Glukose, Saccharose, Fructose und Ribose, sowie Desoxy-Zucker, wie
etwa Desoxyribose, ein. Saccharid-Derivate können in geeigneter Weise hergestellt
werden, wie in den internationalen Patent-Anmeldungen mit den Veröffentlichungsnummern
WO 96/34005 und 97/03995 beschrieben. Ein Saccharid kann in geeigneter
Weise mit dem Rest einer Verbindung der Formel I oder II durch eine
Ether-Bindung verbunden
werden.
-
Der Ausdruck "Aminosäure" umfasst
die Reste der natürlichen
Aminosäuren
(z. B. Ala, Arg, Asn, Asp, Cys, Glu, Gln, Gly, His, Hyl, Hyp, Ile,
Leu, Lys, Met, Phe, Pro, Ser, Thr, Trp, Tyr, und Val) in D- oder
L-Form, sowie nicht-natürliche
Aminosäuen
(z. B. Phosphorserin, Phosphorthreonin, Phosphortyrosin, Hydroxyprolin, Gamma-Carboxyglutamat;
Hippursäure,
Octahydroindol-2-carbonsäure,
Statin, 1,2,3,4-Tetrahydroisochinolin-3-carbonsäure, Penicillamin, Ornithin,
Citrullin, α-Methyl-alanin,
Para-benzoylphenylalanin, Phenylglycin, Propargylglycin, Sarkosin
und tert.-Butylglycin). Der Ausdruck umfasst auch natürliche und
nicht-natürliche Aminosäuren, die
eine herkömmliche
Aminoschutzgruppe (z. B. Acetyl oder Benzyloxycarbonyl) tragen,
sowie natürliche
und nicht-natürliche
Aminosäuren,
die am Carboxy-Ende geschützt
sind (z. B. als ein C1-C6-Alkyl-, Phenyl-
oder Benzylester oder -amid; oder als ein α-Methylbenzylamid). Andere geeignete
Amino- und Carboxy-Schutzgruppen
sind dem Fachmann bekannt (siehe zum Beispiel T.W. Greene. Protecting
Groups In Organic Synthesis; Wiley, New York, 1981, sowie die darin
zitierte Literatur). Eine Aminosäure
kann mit dem Rest einer Verbindung der Formel I durch das Carboxy-Ende,
das Amino-Ende oder durch jeden anderen geeigneten Verknüpfungspunkt,
wie etwa z. B. durch den Schwefel von Cystein, verbunden werden.
-
Der Ausdruck "Peptid" beschreibt
eine Sequenz von 2 bis 25 Aminosäuren
(z. B. wie oben definiert) oder Peptidyl-Resten. Die Sequenz kann
linear oder cyclisch sein. Ein cyclisches Peptid kann z. B. durch
die Bildung von Disulfid-Brücken
zwischen zwei Cystein-Resten in einer Sequenz hergestellt werden
oder daraus resultieren. Ein Peptid kann mit dem Rest einer Verbindung
der Formel I durch das Carboxy-Ende, das Amino-Ende oder durch jeden
anderen geeigneten Verknüpfungspunkt,
wie etwa zum Beispiel durch den Schwefel eines Cysteins, verbunden
werden. Ein Peptid umfasst bevorzugt 3 bis 25 oder 5 bis 21 Aminosäuren. Peptid-Derivate
können
hergestellt werden, wie in den US-Patenten Nr. 4,612,302; 4,853,371
und 4,684,620 offenbart, oder wie in den unten stehenden Beispielen
beschrieben. Hier speziell zitierte Peptidsequenzen sind mit dem
Amino-Ende auf der linken Seite und dem Carboxy-Ende auf der rechten
Seite dargestellt.
-
Es wurde gezeigt, dass bestimmte
Peptide spezifisch an spezielle Tumor-assoziierte Antigene binden, und
zwar in einer Weise, die der Bindung von Antikörpern an solche Antigene analog
ist. Siehe Arap et al., Science, 1998, 279, 5349, 377–380. Daher
können
pharmazeutische Mittel, die ein zur Bindung an spezielle Rezeptoren
auf Tumorzellen befähigtes
Peptid umfassen, bevorzugt solchen Tumorzellen verabreicht werden. Dementsprechend
stellt eine bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung eine Verbindung der Formel I oder II bereit, umfassend
ein zur spezifischen Bindung an ein Tumorassoz ertes Antigen befähigtes Peptid.
Bevorzugte Peptide schließen
-Cys-Asp-Cys-Arg-Gly-Asp-Cys-Phe-Cys
(SEQ ID NO: 1), -Cys-Asp-Gly-Arg-Cys (SEQ ID NO: 2), und -Cys-Asp-Gly-Cys-Lys-Asn-Phe-Phe-Trp-Lys-Thr-Phe-Thr-Ser-Cys
(SEQ ID NO: 3) ein.
-
Dem Fachmann ist bewusst, dass erfindungsgemäße Verbindungen
mit einem chiralen Zentrum in optisch aktiven und racemischen Formen
existieren und isoliert werden können.
Einige Verbindungen können
Polymorphismus aufweisen. Es versteht sich, dass die vorliegende
Erfindung jede racemische, optisch aktive, polymorphe oder stereoisomere
Form oder Mischungen davon einer erfindungsgemäßen Verbindung, die die hierin
beschriebenen nützlichen
Eigenschaften besitzt, umfasst, wobei in der Fachwelt bekannt ist,
wie optisch aktive Formen hergestellt werden (zum Beispiel durch
Trennung der racemischen Form durch Umkristallisations-Verfahren,
durch Synthese aus optisch aktiven Ausgangsmaterialien, durch chirale
Synthese oder durch chromatographische Trennung unter Verwendung
einer chiralen stationären
Phase) und wie Anti-Tumor-Aktivität unter Verwendung des unten
stehend beschriebenen Tests A oder Tests B oder unter Verwendung
anderer in der Fachwelt bekannter Tests bestimmt wird. Bei bevorzugten
Verbindungen der Formel I weist der Kohlenstoff, der R4 und
R5 trägt,
die absolute Stereochemie (R) auf.
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Spezielle unten aufgelistete Beispiele
für Reste,
Substituenten und Bereiche dienen lediglich zur Veranschaulichung;
sie schließen
andere definierte Werte oder andere Beispiele innerhalb definierter
Bereiche für die
Reste und Substituenten nicht aus.
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Im Speziellen kann C1-C4-Alkyl für
Methyl, Ethyl, Propyl, Isopropyl, Butyl, Isobutyl, oder sec-Butyl stehen; C1-C6-Alkyl kann für Methyl,
Ethyl, Propyl, Isopropyl, Butyl, Isobutyl, sec-Butyl, Pentyl, 3-Pentyl,
oder Hexyl stehen; C1-C8-Alkyl
kann für
Methyl, Ethyl, Propyl, Isopropyl, Butyl, Isobutyl, sec-Butyl, Pentyl,
3-Pentyl, Hexyl, Septyl, oder Octyl stehen; C3-C6-Cycloalkyl kann für Cyclopropyl, Cyclobutyl,
Cyclopentyl, oder Cyclohexyl stehen; C1-C4-Alkoxy kann
für Methoxy,
Ethoxy, Propoxy, Isopropoxy, Butoxy, Isobutoxy, oder sec-Butoxy
stehen; C1-C6-Alkoxy kann für Methoxy,
Ethoxy, Propoxy, Isopropoxy, Butoxy, Isobutoxy, sec-Butoxy, Pentoxy, 3-Pentoxy,
oder Hexyloxy stehen; C2-C6-Alkenyl
kann für
Vinyl, Allyl, 1-Propenyl, 2-Propenyl,
1-Butenyl, 2-Butenyl, 3-Butenyl, 2-Methyl-2-propenyl, 1-Pentenyl,
2-Pentenyl, 3-Pentenyl,
4-Pentenyl, 3-Methyl-2-butenyl, 3-Methyl-3-butenyl, 1-Hexenyl, 2-Hexenyl,
3-Hexenyl, 4-Hexenyl,
5-Hexenyl, oder 4-Methyl-3-pentenyl stehen; C1-C6-Alkanoyl kann für Acetyl, Propanoyl oder Butanoyl;
Halogen-C1-C6-alkyl
kann für
lodmethyl, Brommethyl, Chlormethyl, Fluormethyl, Trichlormethyl,
Trifluormethyl, 2-Chlorethyl, 2-Fluorethyl, 2,2,2-Trifluorethyl, oder
Pentafluorethyl stehen; Hydroxy-C1-C6-alkyl kann für Hydroxymethyl, 1-Hydroxyethyl, 2-Hydroxyethyl, 1-Hydroxypropyl,
2-Hydroxypropyl, 3-Hydroxypropyl, 1-Hydroxybutyl, 4-Hydroxybutyl, 1-Hydroxypentyl,
5-Hydroxypentyl, 1-Hydroxyhexyl, oder 6-Hydroxyhexyl stehen; C1-C6-Alkoxycarbonyl kann für Methoxycarbonyl, Ethoxycarbonyl,
Propoxycarbonyl, Isopropoxycarbonyl, Butoxycarbonyl, Pentoxycarbonyl,
oder Hexyloxycarbonyl stehen; C1-C6-Alkylthio kann für Methylthio, Ethylthio, Propylthio,
Isopropylthio, Butylthio, Isobutylthio, Pentylthio, oder Hexylthio
stehen; C1-C6-Alkanoyloxy
kann für
Formyloxy, Acetoxy, Propanoyloxy, Butanoyloxy, Isobutanoyloxy, Pentanoyloxy,
oder Hexanoyloxy stehen; Aryl kann für Phenyl, Indenyl, oder Naphthyl
stehen; und Heteroaryl kann für
Furyl, Imidazolyl, Triazolyl, Triazinyl, Oxazoyl, Isoxazoyl, Thiazolyl,
Isothiazoyl, Pyrazolyl, Pyrrolyl, Pyrazinyl, Tetrazolyl, Pyridyl,
(oder dessen N-Oxid), Thienyl, Pyrimidinyl (oder dessen N-Oxid), Indolyl,
Isochinolyl (oder dessen N-Oxid) oder Chinolyl (oder dessen N-Oxid)
stehen.
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Ein spezielles Beispiel für R1 ist Hydroxy, Halogen, Carboxy, Aryl, Heteroaryl,
ein Saccharid, eine Aminosäure
oder ein Peptid.
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Ein weiteres spezielles Beispiel
für R1, ist -(CH2) (X)-(Y);
worin n für
0 bis 4 steht; X für
Oxy, Thio, -N(Ra)- steht oder nicht vorhanden
ist; und Y für
ein Peptid oder für
mit einem Peptid substituiertes C1-C6-Alkyl steht.
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Ein weiteres spezielles Beispiel
für R1 ist Wasserstoff oder C1-C6-Alkyl, gegebenenfalls mit 1 oder 2 Hydroxy,
Halogen, Methoxy oder Ethoxy substituiert.
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Ein weiteres spezielles Beispiel
für R1, ist -(CH2)n (X)-(Y); X steht für Oxy, Thio, oder -N(Ra)-; und Y steht für CH2OC(O)C1-C4-Alkyl, CH2C(O)-O-(CH2)2-O-C(O)CH2SH, (CH2)2-O-(CH2)2-Halogen, C1-C4-Alkyl-O-C1-C4-Alkyl, CH2CO2-C1-C4-Alkyl, CH2CO2H, Aryl-C1-C4-Alkyl, ein Saccharid, eine Aminosäure oder C1-C8-Alkyl, gegebenenfalls
mit 1 oder 2 Hydroxy oder Halogen substituiert; worin jedes Aryl
oder Heteroaryll von Y gegebenenfalls mit 1 oder 2 Hydroxy, Halogen,
C1-C4-Alkyl oder
C1-C4-Alkoxy substituiert
sein kann.
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Ein weiteres spezielles Beispiel
für R1 ist -CH2-(X)-(Y),
worin X für
Oxy, Thio oder -N(Ra)steht; und Y für C1-C8-Alkyl, gegebenenfalls
substituiert mit 1 oder 2 Hydroxy, Halogen, Carboxy, Oxo, Mercapto,
-N(Rb)(R), C3-C6-Cycloalkyl,
Aryl, Heteroaryl, Sacchariden, Aminosäuren oder Peptiden steht; wobei
jedes Aryl oder Heteroaryl von Y gegebenenfalls durch 1, 2, oder
3 C1-C6-Alkyl, C1-C6-Alkoxy, C1-C6-Alkanoyl, C1-C6-Alkanoyloxy, C1-C6-Alkoxycarbonyl, Hydroxy-C1-C6-Alkyl, Halogen-C1-C6-Alkyl, Hydroxy,
Halogen, Carboxy, Mercapto, Nitro oder -N(Rh)(Rj) substituiert sein kann; worin jedes Rh und Rj unabhängig voneinander
für Wasserstoff,
C1-C6-Alkyl, C1-C6-Alkanoyl, Phenyl
oder Benzyl steht; oder Rh und Rj bilden
zusammen mit dem Stickstoff, mit dem sie verknüpft sind, einen Pyrrolidin-,
Piperidin- oder Morpholin-Rest.
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Ein weiteres spezielles Beispiel
für R1 ist -(CH2)n-(X)-(Y); n steht für 1 oder 2; X steht für Oxy, Thio, oder
-N(Ra)-; und Y steht für C1-C6-Alkyl oder C2-C6-Alkenyl, gegebenenfalls substituiert mit
1 oder 2 Oxo, Hydroxy, Carboxy, Halogen, Mercapto, Nitro, -N(Rb)(R),
C3-C6- Cycloalkyl, Aryl,
Heteroaryl, Sacchariden, Aminosäuren,
oder Peptiden; wobei jedes Aryl oder Heteroaryl von Y gegebenenfalls
durch 1, 2, oder 3 C1-C6-Alkyl, C1-C6-Alkoxy, C1-C6-Alkanoyl, C1-C6-Alkanoyloxy,
C1-C6-Alkoxycarbonyl,
Hydroxy-C1-C6-Alkyl,
Halogen-C1-C6-Alkyl, Hydroxy, Halogen,
Carboxy, Mercapto, Nitro, und -N(Rh)(Rj) substituiert sein kann; wobei jedes Rh
und R; jeweils unabhängig
voneinander für
Wasserstoff, C1-C6-Alkyl,
C1-C6-Alkanoyl, Phenyl
und Benzyl steht; oder Rh und Rj zusammen
mit dem Stickstoff, mit dem sie verknüpft sind, einen Pyrrolidin-,
Piperidin- oder Morpholin-Rest bilden.
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Ein weiteres spezielles Beispiel
für R1 ist -CH2-[Schwefel-gebundenes-Cystein]-Rx, worin Rx für eine Aminosäure oder
ein Peptid mit 2 bis 24 Aminosäuren
steht.
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Ein weiteres spezielles Beispiel
für R1 ist -CH2-[Schwefel-gebundenes-N-Acylcystein]-Rx, worin Rx für eine Aminosäure oder
ein Peptid mit 2 bis 24 Aminosäuren
steht.
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Ein weiteres spezielles Beispiel
für R1 ist -CH2-[Schwefel-gebundes-Glutathion].
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Ein weiteres spezielles Beispiel
für R1 ist 2-[(R)-α-Methylbenzylaminocarbonyl]-2-(acylamino)-ethylthiomethyl.
Die 2-Position der Ethylgruppe weist bevorzugt die (S)-Konfiguration von
Cystein auf.
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Ein besonders bevorzugtes Beispiel
für R1 ist Wasserstoff, Methyl, Hydroxymethyl,
Mettoxymethyl oder Acetoxymethyl.
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Ein spezielles Beispiel für R2 ist Hydroxymethyl, Methoxymethyl oder Acetoxymethyl.
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Ein weiteres spezielles Beispiel
für R2 ist Carboxy, C1-C6-Alkanoyl, C1-C6-Alkoxycarbonyl oder -C(=O)NRdRe.
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Ein weiteres spezielles Beispiel
für R2 ist C1-C6-Alkyl, substituiert durch 1 oder 2 Hydroxy,
C1-C6-Alkoxy, C1-C6-Alkanoyloxy,
Carboxy, Aminosäuren,
Peptide, Saccharide oder -C(=O)NRdRe.
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Ein weiteres spezielles Beispiel
für R2 ist -CH2-[Schwefel-gebundenes-Cystein]-Rx, worin Rx für eine Aminosäure oder
ein Peptid mit 2 bis 24 Aminosäuren
steht.
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Ein weiteres spezielles Beispiel
für R2 ist -CH2-[Schwefel-gebundenes-N-AcylcysteinJ-Rx, worin Rx für eine Aminosäure oder
ein Peptid mit 2 bis 24 Aminosäuren
steht. Ein weiteres spezielles Beispiel für R2 ist CH2-[Schwefel-gebundenes-Glutathion].
Ein
spezielles Beispiel für
R3 ist Wasserstoff.
Ein spezielles
Beispiel für
R4 ist Methyl.
Ein spezielles Beispiel
für R5 ist Hydroxy.
Ein spezielles Beispiel
für R6 ist Wasserstoff.
Ein spezielles Beispiel
für R6 ist Carboxy, C1-C6-Alkanoyl, C1-C6-Alkoxycarbonyl oder -C(=O)NRfRg.
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Ein spezielles Beispiel für R6 ist C1-C6-Alkyl, gegebenenfalls substituiert durch
1 oder 2 Hydroxy, C1-C6-Alkoxy,
C1-C6-Alkanoyloxy,
Carboxy, Aminosäuren,
Peptide, Saccharide oder -C(=O)NRfRg.
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Ein weiteres spezielles Beispiel
für R6 ist -CH2-[Schwefel-gebundenes-Cystein]-Rx, worin Rx für eine Aminosäure oder
ein Peptid mit 2 bis 24 Aminosäuren
steht.
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Ein weiteres spezielles Beispiel
für R6 ist -CH2-[Schwefel-gebundenes-N-Acylcystein]-Rx, worin Rx für eine Aminosäure oder
ein Peptid mit 2 bis 24 Aminosäuren
steht.
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Ein besonders bevorzugtes Beispiel
für R6 ist Methyl oder Hydroxymethyl.
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Ein spezielles Beispiel für R7 ist C1-C6-Alkyl, substituiert durch 1 oder 2 Hydroxy,
C1-C6 Alkoxy, C1-C6-Alkanoyloxy,
Carboxy, Aminosäuren,
Peptide, Saccharide oder -C(=O)NRdRe.
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Ein spezielles Beispiel für R7 ist Hydroxymethyl.
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Rx kann insbesondere
ein Peptid mit 4 bis 20 Aminosäuren
sein.
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Ein weiteres spezielles Beispiel
für Rx ist -Leu-Gly-Phc, -Phe-Leu-Gly, -Leu-Leu-Phe,
-Gly-Phe oder -Leu.
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Ein weiteres spezielles Beispiel
für Rx ist -Asp-Cys-Arg-Gly-Asp-Cys-Phe-Cys (SEQ
ID NO:4), -Asp-Gly-Arg-Cys (SEQ ID NO: 5), oder -Asp-Gly-Cys-Lys-Asn-Phe-Phe-Trp-Lys-Thr-Phe-Thr-Ser-Cys (SEQ ID
NO: 6).
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Eine spezielle erfindungsgemäße Verbindung
ist eine Verbindung der Formel I, worin R2 für C1-C6-Alkyl steht,
substituiert mit Hydroxy, C1-C6-Alkoxy,
C1-C6-Alkanoyloxy
oder Carboxy; R3 für H, C1-C6-Alkyl, C1-C6-Alkoxy, C1-C6-Alkylthio, Aryl, Heteroaryl, Aryloxy, oder
Heteroaryloxy steht; R4 für Wasserstoff
oder C1-C6-Alkyl steht;
R5 für
Hydroxy und R6 für C1-C6-Alkyl
steht, gegebenenfalls substituiert mit Hydroxy, C1-C6-Alkoxy, C1-C6-Alkanoyloxy oder Carboxy; oder ein pharmazeutisch
verträgliches
Salz davon.
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Eine weitere spezielle erfindungsgemäße Verbindung
ist eine Verbindung der Formel I, worin R1 für Wasserstoff
oder C1-C6-Alkyl
steht, gegebenenfalls substituiert mit Hydroxy, Halogen, Methoxy,
Ethoxy oder Acetoxy; R2 für Hydroxymethyl,
Methoxymethyl oder Acetoxymethyl steht; R3 für Wasserstoff
steht; R4 für Methyl steht; R5 für Hydroxy
steht; und R6 für Methyl oder Hydroxymethyl
steht; oder ein pharmazeutisch verträgliches Salz davon.
-
Eine weitere spezielle erfindungsgemäße Verbindung
ist eine Verbindung der Formel I, worin R für -(CH2 (X)-(Y)
steht; n für
0 bis 4 steht; X für
Oxy, Thio, -N(Ra)- steht oder nicht
vorhanden ist; Y für
eine einfach geschützte
Aminosäure
oder eine zweifach geschützte
Aminosäure
steht; und R2 für Wasserstoff oder C1-C6-Alkyl steht;
oder ein pharmazeutisch verträgliches
Salz davon.
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Eine weitere spezielle erfindungsgemäße Verbindung
ist eine Verbindung der Formel 1, worin R1 für -CH2-[Schwefel-gebundenes-N-Acylcystein], (S)-2-[(R)-α-Methylbenzylaminocarbonyl]-2-acylamino)ethylthiomethyl,
oder (R)-2-[(R)-α-Methylbenzylaminocarbonyl]-2-(acylamino)ethylthiomethyl
steht; und R2 für Wasserstoff oder C1-C6-Alkyl steht;
oder ein pharmazeutisch verträgliches
Salz davon.
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Eine spezielle Verbindung der Formel
I ist eine Verbindung, die
entspricht, oder ein pharmazeutisch
verträgliches
Salz davon.
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Eine spezielle Verbindung der Formel
II ist eine Verbindung, die
entspricht, oder ein pharmazeutisch
verträgliches
Salz davon.
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Eine bevorzugte Verbindung ist eine
Verbindung der Formel I, worin R4 für Wasserstoff
oder C1-C6-Alkyl
steht; und R5 für Hydroxy oder Acetoxy steht;
wobei der Kohlenstoff, der R4 und R5 trägt,
die absolute Stereochemie (R) aufweist; oder ein pharmazeutisch
verträgliches
Salz davon.
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Verfahren zur Herstellung erfindungsgemäßer Verbindungen
werden als weitere Ausführungsformen der
Erfindung bereitgestellt und durch die folgenden Verfahrensweisen
veranschaulicht, bei denen die allgemeinen Reste die oben angegebenen
Bedeutungen besitzen, sofern nicht anderweitig angeführt.
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Die Verbindungen der vorliegenden
Erfindung (Verbindungen der Formel I und II und Salze davon) sind
aus Illudin S, Hydroxymethylacylfulven (HMAF, d. h. eine Verbindung
der Formel (1), worin R1 für CH2OH steht, R2 für CH3 steht, R3 für Wasserstoff
steht, R4 für CH3 steht,
R5 für
OH steht und R6 für CH3 steht)
und Fulven (d. h. eine Verbindung der Formel (1), worin R1 für
N steht, R2 für CH3 steht,
R3 für
H steht, R5 für CH3 steht,
R5 für
OH steht und R6 für CH3 steht)
zugänglich,
deren Synthesen in der Fachwelt bekannt sind (siehe z. B. WO91/04754;
WO94/18151).
-
Eine Verbindung der Formel I, worin
R2 für
Hydroxymethyl steht, kann durch Oxidation einer entsprechenden Verbindung
der Formel I, worin R2 für Methyl steht, hergestellt
werden. Die Oxidation kann in geeigneter Weise unter Verwendung
von Selendioxid und tert.-Butylhydroperoxid
und unter Bedingungen ähnlich denjenigen,
die in Beispiel 1 beschrieben sind, ausgeführt werden.
-
Eine Verbindung der Formel I, worin
R1, für
Hydroxymethyl steht, kann aus einer entsprechenden Verbindung der
Formel I, worin R1 für Wasserstoff steht, durch
Behandlung mit Paraformaldehyd und Schwefelsäure hergestellt werden. Die
Reaktion kann in geeigneter Weise unter Bedingungen ähnlich denjenigen,
wie in Beispiel 2 beschrieben, ausgeführt werden.
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Eine Verbindung der Formel I, worin
R2 für
Acetoxymethyl steht, kann durch Acylierung einer entsprechenden
Verbindung der Formel I, worin R2 für Hydroxymethyl
steht, hergestellt werden. Die Acylierung kann in geeigneter Weise
unter Verwendung von Acetanhydrid und unter Bedingungen ähnlich denjenigen,
wie in Beispiel 3 beschrieben, ausgeführt werden.
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Eine Verbindung der Formel I, worin
R2 für
Methoxymethyl steht, kann durch Umsetzen einer entsprechenden Verbindung
der Formel I, worin R2 für Hydroxymethyl steht, mit
Methyliodid und Silberoxid hergestellt werden. Die Reaktion kann
in geeigneter Weise unter Bedingungen ähnlich denjenigen, wie in Beispiel
7 beschrieben, ausgeführt
werden.
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Eine Verbindung der Formel I, worin
R1 für
Methoxymethyl steht, kann durch Umsetzen einer entsprechenden Verbindung
der Formel I, worin R1 für Hydroxymethyl steht, mit
Methanol und Schwefelsäure
hergestellt werden. Die Reaktion kann in geeigneter Weise unter
Bedingungen ähnlich
denjenigen, wie in Beispiel 8, Teil a, beschrieben, ausgeführt werden.
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Eine Verbindung der Formel I, worin
R1 für
-CH2-[Schwefel-gebundenes-Cystein] steht,
kann durch Umsetzen einer entsprechenden Verbindung der Formel I,
worin R1 für Hydroxymethyl steht, durch
Kopplung mit Cystein hergestellt werden. Die Reaktion kann in geeigneter
Weise unter Bedingungen ähnlich
denjenigen, wie in Beispiel 10 beschrieben, ausgeführt werden.
-
Eine Verbindung der Formel I, worin
R1 für
-CH2-[Schwefel-gebundenes-N-Acylcystein]
steht, kann durch Umsetzen einer entsprechenden Verbindung der Formel
I, worin R1 für Hydroxymethyl steht, durch Kopplung
mit N-Acylcystein hergestellt werden. Die Reaktion kann in geeigneter
Weise unter Bedingungen ähnlich
denjenigen, wie in Beispiel 11 beschrieben, ausgeführt werden.
-
Eine Verbindung der Formel I, worin
R1 für
2-[(R)-α-Methylbenzylaminocarbonyl]-2-(acylamino)ethylthiomethyl
steht, kann durch Umsetzen einer entsprechenden Verbindung der Formel
I, worin R1 für -CH2-[Schwefel-gebundenes-N-Acylcystein]
steht, mit α-Methylbenzylamin
hergestellt werden. Die Reaktion kann in geeigneter Weise unter
Bedingungen ähnlich
denjenigen, wie in Beispiel 12 beschrieben, ausgeführt werden.
-
Eine Verbindung der Formel I, worin
R1 für
-CH2-[Schwefel-gebundenes-Glutathion] steht,
kann durch Umsetzen einer entsprechenden Verbindung der Formel I,
worin R1 für Hydroxymethyl steht, mit
Glutathion hergestellt werden. Die Reaktion kann in geeigneter Weise
unter Bedingungen ähnlich
denjenigen, wie in Beispiel 14 beschrieben, ausgeführt werden.
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Eine Verbindung der Formel I, worin
R1 für
-CH2-[Schwefel-gebundenes-Cystein]-Rx oder CH2-[Schwefel-gebundenes-N-Acylcystein]-RX steht, kann durch Umsetzen einer entsprechenden
Verbindung der Formel I, worin R1 für -CH2-[Schwefel-gebundenes-Cystein] oder CH2-[Schwefel-gebundenes-N-Acylcystein] steht,
mit der erforderlichen Aminosäure
oder dem Peptid (Rx) hergestellt werden.
Die Reaktion kann in geeigneter Weise unter Bedingungen ähnlich denjenigen,
wie in Beispiel 15 beschrieben, ausgeführt werden.
-
Verindungen der Formel II können in
geeigneter Weise aus Illudin S unter Vennrendung von Verfahrensweisen ähnlich denjenigen,
wie in Beispiel 17 beschrieben, hergestellt werden.
-
Erfindungsgemäße Verbindungen können auch
unter Verwendung von Verfahren und Zwischenprodukten ähnlich denjenigen,
wie von T. McMorris et al., Tetrahedron, 1997, 53, 44, 14579–14590;
T. McMorris et al., J. Org. Chem. 1997, 62, 3015–3018; T. McMorris et al.,
Chem. Comm. 1997, 315–316;
und T. McMorris et al., Experentia 1996, 52, 75–80 beschrieben; und denjenigen,
die in U.S. Patent 5,439,942; U.S. Patent 5,439,936; U.S. Patent
5,523,490; U.S. Patent 5,536,176; WO91/04754; WO94/18151 und WO98/03458
offenbart wurden, hergestellt werden. Einige Verbindungen der Formel
I oder II können
verwendet werden, um andere Verbindungen der Formel I oder II herzustellen.
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Wenn Verbindungen vorliegen, die
ausreichend basisch oder sauer sind, um stabile nichttoxische Säuren- oder
Basensalze zu bilden, kann die Verabreichung der Verbindungen als
Salze geeignet sein. Beispiele pharmazeutisch verträglicher
Salze sind Salz-Additionsverbindungen
organischer Säuren,
die mit Säuren
gebildet sind, die ein physiologisch verträgliches Anion bilden, z. B.
Tosylat, Methansulfonat, Acetat, Citrat, Malonat, Tartrat, Succinat,
Benzoat, Ascorbat, α-Ketoglutarat
und α-Glycerophosphat.
Geeignete anorganische Salze können
auch gebildet werden, einschließlich
Hydrochlorid-, Sulfat-, Nitrat-, Hydrogencarbonat- und Carbonat-Salzen.
-
Pharmazeutisch verträgliche Salze
können
unter Verwendung von in der Fachwelt bekannten Standard-Verfahrensweisen
erhalten werden, z. B. durch Umsetzen einer ausreichend basischen
Verbindung, wie etwa einem Amin, mit einer geeigneten Säure, die
ein physiologisch verträgliches
Anion bietet. Alkalimetall- (z. B. Natrium, Kalium oder Lithium)
oder Erdalkalimetall- (z. B. Kalzium) Salze von Carbonsäuren können ebenfalls
hergestellt werden.
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Die erfindungsgemäßen Verbindungen können als
pharmazeutische Zusammensetzungen formuliert werden und einem Wirtsäugetier,
wie etwa einem menschlichen Patienten, in mehreren, an den gewählten Verabreichungsweg
angepassten Dosierungsformen, d. h. oral oder parenteral, auf intravenösem, intramuskulärem, topischem
oder subkutanem Weg, verabreicht werden.
-
Die vorliegenden Verbindungen können somit
systemisch, z. B. oral, in Kombination mit einem pharmazeutisch
verträglichen
Vehikel, wie etwa einem inerten Verdünnungsmittel oder einem assimilierbaren
essbaren Träger,
verabreicht werden. Sie können
in Gelatinekapseln mit harter oder weicher Hülle eingeschlossen werden,
können
in Tabletten gepresst werden oder können direkt mit der Nahrung,
die auf dem Speiseplan des Patienten vorgesehen ist, aufgenommen
werden. Zur oralen therapeutischen Verabreichung kann die aktive Verbindung
mit einem oder mehreren Exzipienten kombiniert werden und in Form
aufnehmbarer Tabletten, Backentabletten, Pastillen, Kapsein, Elixire,
Suspensionen, Sirupe und Oblaten verwendet werden. Solche Zusammensetzungen
und Zubereitungen sollten mindestens 0,1% der aktiven Verbindung
aufweisen. Die prozentuale Zusammensetzung der Zusammensetzungen
und Zubereitungen kann natürlich
variiert werden und geeigneterweise zwischen 2 bis 60% des Gewichtes
einer gegebenen Darreichungsform von Dosierformen betragen. Die
Menge an aktiver Verbindung in solchen therapeutisch brauchbaren
Zusammensetzungen ist so bemessen, dass ein wirksamer Darreichungsgrad
erhalten wird.
-
Die Tabletten, Pastillen, Pillen
und Kapseln können
auch folgendes enthalten: Bindemittel, wie etwa Gummi-Tragant, Gummi
Arabicum, Maisstärke
oder Gelatine; Exzipienten, wie etwa Dikalziumphosphat; ein Disintegrans,
wie etwa Maisstärke,
Kartoffelstärke
und Alginsäure;
ein Gleitmittel, wie etwa Magnesiumstearat; und ein Süßungsmittel,
wie etwa Saccharose, Fructose, Lactose oder Aspartam oder ein Geschmacksmittel, wie
etwa Pfefferminz, Wintergrünöl oder Kirscharoma
können
zugesetzt werden. Wenn die Darreichungsform der Dosierform eine
Kapsel ist, kann sie, zusätzlich
zu den Materialien der obigen Art, einen flüssigen Träger, wie etwa ein pflanzliches Öl oder ein
Polyethylenglykol, enthalten. Verschiedene andere Materialien können als
Beschichtungsmittel vorhanden sein oder, um die physikalische Form
der festen Dosierform-Einheit anderweitig zu modifizieren. Tabletten,
Pillen oder Kapseln können
z. B. mit Gelatine, Wachs, Schellack oder Zucker beschichtet werden.
Ein Sirup oder Elixier kann die aktive Verbindung, Saccharose oder
Fructose als ein Süßungsmittel,
Methyl- und Propylparabene als Konservierungsstoffe, einen Farbstoff
und Aromastoff, wie etwa Kirsch- oder Orangenaroma, enthalten. Jedes
bei der Herstellung einer jeglichen Dosierform-Einheit verwendete
Material sollte natürlich
pharmazeutisch verträglich
und in den aufgewendeten Mengen substantiell nicht-toxisch sein.
Zusätzlich
kann die aktive Verbindung in Zubereitungen und Vorrichtungen für verzögerte Freisetzung
eingearbeitet werden.
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Die aktive Verbindung kann auch intravenös oder intraperitoneal
durch Infusion oder Injektion verabreicht werden. Lösungen der
aktiven Verbindung oder ihrer Salze können in Wasser, gegebenenfalls
mit einem nicht-toxischen Tensidgemisch, hergestellt werden. Dispersionen
können
auch in Glycerol, flüssigen
Polyethylenglykolen, Triacetin und Mischungen davon und Ölen hergestellt
werden. Unter normalen Lager- und Verwendungsbedingungen enthalten
diese Zubereitungen ein Konservierungsmittel, um das Wachstum von
Mikroorganismen zu verhindern.
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Die zur Injektion oder Infusion geeigneten
pharmazeutischen Darreichungsforrnen können sterile wässrige Lösungen oder
Dispersionen oder sterile Pulver mit dem aktiven Inhaltsstoff einschließen, die
für die unvorbereitete
Präparation
steriler injizierbarer oder infundierbarer Lösungen oder Dispersionen, gegebenenfalls
in Liposomen verkapselt, angepasst sind. In allen Fällen muss
die endgültige
Darreichungsform steril, flüssig
und stabil unter den Herstellungs- und Lagerungsbedingungen sein.
Der/das flüssige
Träger
oder Vehikel kann ein Lösungsmittel
oder flüssiges
Dispersionsmedium sein, das z. B. Wasser, Ethanol, ein Poliol (z.
B. Glycerol, Propylenglykol und flüssige Polyethylenglykole),
pflanzliche Öle,
nichttoxische Glycerylester und geeignete Mischungen davon umfasst.
Die geeignete Fluidität
kann z. B. durch die Bildung von Liposomen erhalten werden, durch
das Einhalten der erforderlichen Teilchengröße im Fall von Dispersionen
oder durch die Verwendung von Tensiden. Die Wirkung von Mikroorganismen
kann durch verschiedene antibakterielle und antimykotische Mittel
verhindert werden, z. B. Parabene, Chlorbutanol, Phenol, Sorbinsäure und
Thiomersal. In vielen Fällen
schließt
man vorzugsweise isotonische Mittel, z. B. Zucker, Puffer oder Natriumchlorid,
ein. Fortdauernde Absorption der injizierbaren Zusammensetzungen
kann durch die Verwendung von Absorptions-verzögernden Mitteln in den Zusammensetzungen,
z. B. Aluminiummonostearat und Gelatine, erreicht werden.
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Sterile injizierbare Lösungen werden
durch Aufnahme der benötigten
Menge der aktiven Verbindung zusammen mit, soweit benötigt, verschiedenen
der anderen oben aufgezählten
Inhaltsstoffe in einem passenden Lösungsmittel und anschließender Filtersterilisation
hergestellt. Im Falle steriler Pulver für die Herstellung steriler
injizierbarer Lösungen
sind die bevorzugten Herstellungsverfahren Vakuumtrocknung und Gefriertrocknung,
die ein Pulver mit dem aktiven Inhaltsstoff sowie mit jedem zusätzlichen
gewünschten
Inhaltsstoff, der in der zuvor steril gefilterten Lösung vorhanden
war, ergeben.
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Zur topischen Verabreichung können die
vorliegenden Verbindungen in reiner Form, d. h. als Flüssigkeiten
vorliegend, angewendet werden. Im allgemeinen ist es jedoch wünschenswert,
sie als Zusammensetzungen oder Formulierungen in Kombination mit
einem dermatologisch verträglichen
Träger,
der ein Feststoff oder eine Flüssigkeit
sein kann, auf der Haut zu verabreichen.
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Brauchbare feste Träger schließen fein
verteilte Feststoffe, wie etwa Talkum, Ton, mikrokristalline Cellulose,
Siliciumdioxid und Aluminiumoxid, ein. Brauchbare flüssige Träger schließen Wasser,
Alkohole oder Glykole oder Wasser-Alkohol/Glykol-Verschnitte ein,
in denen die vorliegenden Verbindungen in wirksamen Dosen gelöst oder
dispergiert werden können,
gegebenenfalls mit Hilfe nicht-toxischer Tenside. Adjuvantien, wie
etwa Duftstoffe und zusätzliche
antimikrobielle Mittel, können
hinzugefügt
werden, um die Eigenschaften für
eine gegebene Verwendung zu optimieren. Die resultierenden flüssigen Zusammensetzungen
können
aus absorbierenden Auflagen angewendet werden, zum Imprägnieren
von Bandagen und anderen Verbandsmaterialien verwendet werden oder
unter Verwendung von Pump- oder Aerosol-Zerstäubern auf den betroffenen Bereich
gesprüht
werden.
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Verdickungsmittel, wie etwa synthetische
Polymere, Fettsäuren,
Fettsäuresalze
und -ester, Fettalkohole, modifizierte Cellulose oder modifizierte
Mineralmaterialien können
ebenfalls mit flüssigen
Trägern
unter Bildung verstreichbarer Pasten, Gele, Salben, Seifen und dergleichen,
zur direkten Anwendung auf der Haut des Anwenders eingesetzt werden.
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Beispiele brauchbarer dermatologischer
Zusammensetzungen, die zur Verabreichung der erfindungsgemäßen Verbindungen
auf der Haut verwendet werden können,
sind in der Fachwelt bekannt; siehe zum Beispiel Jacuet et al. (U.S.
Pat. Nr, 4,608,392), Geria (U.S. Pat. Nr. 4,992,478), Smith et al.
(U.S. Pat. Nr. 4,559,157) und Wortzman (U.S. Pat. Nr. 4,820,508).
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Brauchbare Dosierungen der erfindungsgemäßen Verbindungen
können
durch Korrelation ihrer in vitro-Aktivität und in vivo-Aktivität bei Tiermodellen,
wie etwa murinen oder Hunde-Modellen,
wie für
Illudin-Analoga, wie etwa diejenigen der US-Patente Nrn. 5,439,936
und 5,523,490, gelehrt, mit der Aktivität bei höheren Säugetieren, wie etwa Kinder
und erwachsene Menschen, wie z. B. in Borch et al. (U.S. Patent
Nr. 4,938,949) gelehrt, bestimmt werden.
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Die therapeutisch wirksame Menge
des Anaiogons variiert notwendigerweise mit dem Lebewesen und dem
zu behandelnden Tumor. Es wurde gefunden, dass aufgrund der verminderten
Toxizität
im Vergleich zu Illudin S und M relativ hohe Dosen repräsentativer
erfindungsgemäßer Verbindungen
verabreicht werden können.
Die maximal tolerierte Dosis Illudin S beträgt z. B. etwa 250 μg/kg, wohingegen
Verbindung 2 fortgesetzt mit 35 mg/kg ohne Toxizität verabreicht
werden kann. Eine therapeutische Menge zwischen 30 bis 112000 μg/kg Körpergewicht
ist besonders für
die intravenöse
Verabreichung wirksam, während
300 bis 112000 μg/kg Körpergewicht
wirksam sind, wenn sie intraperetoneal verabreicht werden. Für den Fachmann
versteht es sich, dass die Menge in Abhängigkeit von der Art der Verabreichung
variiert werden kann. Die zur Venniendung bei der Behandlung benötigte Menge
der Verbindung oder eines aktiven Salzes oder Derivates davon variiert nicht
nur mit dem jeweils gewählten
Salz, sondern auch mit dem Verabreichungsweg, der Art des behandelten Zustands
und dem Alter und Zustand des Patienten und liegt letztendlich im
Ermessen des behandelnden Arztes oder Klinikers.
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Die Verbindung kann in geeigneter
Weise in Dosierform-Einheiten verabreicht werden; wobei z. B. 5 bis
1000 mg, in geeigneter Weise 10 bis 750 mg, in ganz besonders geeigneter
Weise 50 bis 500 mg des aktiven Inhaltsstoffes pro Dosierform-Einheit
enthalten sind.
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Idealerweise sollte der aktive Inhaltsstoff
so verabreicht werden, dass Maximalkonzentrationen der aktiven Verbindung
im Plasma von 0,5 bis etwa 75 μM,
bevorzugt etwa 1 bis 50 μM,
ganz besonders bevorzugt etwa 2 bis etwa 30 μM erzielt werden. Dies kann
zum Beispiel durch die intravenöse
Injektion einer 0,05 bis 5%igen Lösung des aktiven Inhaltsstoffes,
gegebenenfalls in Salzlösung,
oder durch orale Verabreichung als ein Bolus mit etwa 1 bis 100
mg des aktiven Inhaltsstoffes erreicht werden. Wünschenswerte Blutspiegel können durch
kontinuierliche Infusion erhalten werden, so dass 0,01 bis 5,0 mg/kg
pro Stunde zur Verfügung
gestellt werden, oder durch periodische Infusionen mit etwa 0,4
bis 15 mg/kg des/der aktiven Inhaltsstoffe(s).
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Die gewünschte Dosis kann in geeigneter
Weise als eine einzige Dosis oder als geteilte Dosen, die in passenden
Abständen,
zum Beispiel als zwei, drei, vier oder mehr Teildosen pro Tag, verabreicht
werden, bereitgestellt werden.
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Die cytotoxischen und Anti-Tumor-Eigenschaften
einer erfindungsgemäßen Verbindung
können
unter Verwendung in der Fachwelt bekannter pharmakologischer Modelle
oder unter Verwendung des unten beschriebenen Tests A und Tests
B bestimmt werden.
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Test A In Vitro-Studien
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Zur Abschätzung cytotoxischer Wirkungen
wurden verschiedene Konzentrationen erfindungsgemäßer Verbindungen
48 Stunden zu Kulturen von MV522-(humane Lungenkarzinom-Zell-Linie),
HL60-(myeloische Leukämiezellen)
und 8392-(B-Zell-Leukämie/-Lymphom)
Zellen zugegeben, dann wurden Zellwachstum/Lebensfähigkeit
durch "Trypan Blue Exclusion" bestimmt. Als eine Alternative zu
den Studien mit einer kontinuierlichen Einwirkungsdauer von 48 Stunden
wurden Zellen in 96er-Mikrotiterplatten in Flüssigkultur ausplattiert, man
ließ verschiedene
Konzentrationen erfindungsgemäßer Verbindungen
2 Stunden einwirken, die Zellen wurden ein bis zwei Stunden mit
[3H]-Thymidin
gepulst und auf Filterpapier geerntet. Die Filterpapiere wurden in
Fläschchen
mit Szintillations-Flüssigkeit
gegeben und die restliche Radioaktivität wurde in einem β(Szintillations-)Zähler bestimmt.
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Daten aus Test A sind für repräsentative
erfindungsgemäße Verbindungen
in Tabelle 1 gezeigt. Werte sind als Mittelwerte +/– 1 Standardabweichung
angegeben; die Einheiten sind Nanomol pro Liter; und NT bedeutet
nicht getestet.
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Test B In Vivo-Studien
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Mehrere repräsentative erfindungsgemäße Verbindungen
wurden für
in vivo-Studien ausgewählt.
Das Anti-Krebsmittel Mitomycin C wurde als eine pharmazeutische
Kontrolle verwendet. 10 Tage nach Inokulation wurde die Arzneimittel-Therapie
auf einer täglichen
Basis über
den IP-Weg an 5 aufeinanderfolgenden Tagen begonnen. Die Tiere wurden
nach dem Beginn der Therapie 3 Wochen lang überwacht. Die MTD wurde für das Kontrollmittel
Mitomycin C, nicht jedoch für
die Verbindungen 1 oder 2, erreicht.
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4-Wochen alte weibliche BALB/c-nu/nu-Mäuse mit
einem Gewicht von 18–22
g wurden von Simonsen, Inc. (Gilroy, CA) erhalten und in der Kolonie
von Mäusen
ohne Thymusdrüse
der Universität
von Kalifornien (San Diego, CA) unter Verwendung von HEPA-Filterhauben
unter keimfreien Bedingungen gehalten. In Gruppen zu je 5 wurden
die Tiere in Plastikkäfigen,
die über
Filterabdeckungen aus Polyesterfasern belüftet wurden, ad libitum mit
sterilisierter Nahrung und Wasser versorgt. Das gesamte Personal,
das Umgang mit den Tieren hatte, trug säubere, sterilisierte Anzüge, Handschuhe,
Gesichtsmasken und Schuh- und Haubenabdeckungen. Alle Studien wurden
in Übereinstimmung
mit den Richtlinien der NIH "Guide for Care and Use of Animals"
durchgeführt
und vom "University Institutional Animal Care and Use Committee"
(Protokol 3-006-2) anerkannt.
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Die für die Xenotransplantat-Studien
verwendete MV522-Lungenkarzinom-Zelllinie war, wie von Kelner et
al. (Anticancer Res., 15: 867-872; 873–878 (1995)) beschrieben, zugänglich und
wurde in Antibiotika-freiem RPMI 1640 (Mediatech, Herndon, VA),
versetzt mit 10% fötalem
Kälberserum
und 2 mM Glutamin, bei 37°C
in einem Inkubator mit befeuchteter Kohlendioxid-Atmosphäre erhalten.
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Die Mäuse wurden in zufälliger Weise
in Behandlungsgruppen von jeweils fünf Tieren für die Ausgangsstudien und in
Gruppen von 16 bis 20 Tieren zur Gewährleistung der Wirksamkeit
der Analoga eingeteilt. Jedes Tier wurde während der Experimente einzeln
zugeordnet und verfolgt. Die Mäuse
erhielten s. c.-Injektionen der Eltern-Zelllinie MV522 unter Verwendung
von 10 Millionen Zellen/Inokulation über die Schulter. Zehn Tage
nach der s. c.-Implantation der MV522-Zellen, als die s. c.-Tumore
eine Größe von etwa
3 × 3
mm aufwiesen, erhielten die Tiere das gewünschte Arzneimittel und die
Dosierung. Die Wirkung der Verbindung auf die Lebensdauer wurde
aus der mittleren Überlebenszeit
berechnet.
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Obwohl MV522-Zellen Mäuse durch
Metastasenbildung töten,
wurde das Wachstum der primären
s. c.-Tumore über
der Schulter mit Beginn des ersten Behandlungstages und danach in
wöchentlichen
Abständen überwacht.
Die Tumorgröße wurde
in zwei zueinander rechtwinkligen Durchmessern gemessen. Die Tumorgewichte
wurden entsprechend der Formel w = (Breite)2 × Länge/2) abgeschätzt. Relative
Gewichte (RW) wurden auf eine standardisierte Variabilität der Tumorgröße zwischen
den Testgruppen bei Behandlungsbeginn unter Verwendung der Formel
RW = Wt/wi umgerechnet, worin Wi für das Tumorgewicht eines gegebenen Tieres
zu Beginn der Arzneimittel-Behandlung steht und Wt für das Tumorgewicht
zu einer späteren
Zeit steht. Die Tiere wurden geopfert, und die Organe wurden auf
Anzeichen von Metastasen hin untersucht.
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Der Vergleich der Überlebenskurven
zwischen den Tiergruppen erfolgte nach dem Verfahren von Kaplan
und Meier. Zum Vergleich der relativen Tumorgewichte zwischen einer
Vielzahl von Tiergruppen wurde eine gewöhnliche ANOVA-Analyse und anschließend eine
"Tukey-Kramer Multiple
Comparison post ANOVA"-Analyse durchgeführt (Kelner et al. (Anticancer
Res., 15: 867–872;
873–878
(1995)). Wahrscheinlichkeitswerte (p) von kleiner als 0,05 wurden
als statistisch signifikant betrachtet.
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Die Daten aus Test B sind für repräsentative
erfindungsgemäße Verbindungen
in Tabelle 2 gezeigt. Die Daten wurden unter Verwendung von acht
Tieren bei den Kontrollstudien und vier Tieren bei jeder Studie einer
Verbindung ermittelt. Die Werte stellen das relative Tumorgewicht
oder Wt/Wi dar (Tag zehn beträgt
per Definition 1,0). Das Arzneimittel wurde an Tag 10, 11, 12, 13
und 14 (QD × 5
Tage) i.p. verabreicht.
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Die Daten in den Tabellen 1 und 2
zeigen, dass die repräsentativen
erfindungsgemäßen Verbindungen wirksame
cytotoxische und Antitumor-Mittel darstellen.
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Die Erfindung soll nun durch die
folgenden nicht-einschränkenden
Beispiele, veranschaulicht werden, bei denen, sofern nicht anders
angegeben, die Schmelzpunkte unkorrigiert angegeben sind;1H- und13C-NMR-Spektren
bei 300 und 75 MHz gemessen wurden; hochauflösende Massenspektren im "Mass Spectrometry
Service Laboratory" der Universität von Minnesota bestimmt wurden;
Chromatographie über
Silicagel (Davisil 230–425
Maschen, Fisher Scientific) mit Ethylacetat:Hexan als Elutionsmittel
durchgeführt
wurde; analytische DC auf Whatman 4420 222 Silicagel-Platten ausgeführt wurde
und die Reaktionen routinemäßig durch
DC überwacht
wurden. Illduin S, Hydroxymethylacylfulven (HMAF) und Fulven wurden,
wie zuvor beschrieben, hergestellt (siehe z. B. WO91/04754; WO94/18151).
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Beispiele
-
Beispiel 1
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Verbindung 1 (Formel I, worin R1 für
Wasserstoff steht; R2 für Hydroxymethyl steht; R3 für
Wasserstoff steht; R4 für Methyl steht; R5 für Hydroxy
steht und R6 für Methyl steht) Zu einer gerührten Lösung von
Acylfulven (6,9 g, 32 mmol) in 7,0 ml EtOAc wurden 99% Selendioxid
(1,75 g, 15,8 mmol) und 90% tert.-Butylhydroperoxid (6 ml, D 0,901,
60 mmol) gegeben. Die Mischung wurde 24 Stunden bei Raumtemperatur
gerührt
und dann in EtOAc und gesättigtes
Natriumsulfit (3 × 3
ml), und anschließend
gesättigte
Salzlösung
getrennt.
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Der organische Extrakt wurde dann über MgSO4 getrocknet. Nach Aufkonzentrierung wurde
das Rohprodukt chromatographiert, so dass 922,5 mg der Titelverbindung
(12%) als gelboranges Gummi und 5,8 g Acylfulven (84%) erhalten
wurden;1H-NMR (CDCL3)
6 0,76 (ddd, 1H), 1,14 (ddd, 1H), 1,27 (ddd, 1H), 1,36 (s, 3H),
1,54 (ddd, 1H), 2,03 (s, 3H), 4,02 (s, 1H), 4,56 (s, 2H), 6,67 (s,
1H), 7,29 (s, 1H);13C-NMR (CDCL3) δ 197,9, 161,5,
146,0, 140,2, 132,9, 127,0, 119,8, 76,6, 59,9, 37,5, 27,7, 17,0,
14,7, 9,9; MS m/e 232 (M+); UV λ max (EtOH)
327,2 nm (ε 7631).
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Beispiel 2
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Verbindung 2 (Formel I, worin R1 für
Hydroxymethyl steht; R2 für Hydroxymethyl
steht; R3 für Wasserstoff steht; Ra für Methyl
steht; R5 für Hydroxy steht und R6 für
Methyl steht) Paraformaldehyd (36,3 g) wurde zu einer Lösung von
verdünntem
H2SO4 (1,5 M, 275
ml) und Me2CO (300 ml) gegeben. Die Mischung
wurde gerührt
und erhitzt, um den gesamten Feststoff zu lösen. Zu der gekühlten (0°C) Lösung wurde
Verbindung 1 (922,50 mg, 3,98 mmol) hinzugegeben, man rührte die
resultierende Lösung
und ließ sie
sich auf Raumtemperatur erwärmen.
Nach 24 Stunden wurde die orange-gelbe Lösung mit EtOAc (2 × 300 ml)
extrahiert, und die vereinigten Extrakte wurden mit gesättigtem
NaHCO3 (30 ml) gewaschen, danach mit gesättigter
Salzlösung.
Der organische Extrakt wurde dann über MgSO4 getrocknet.
Entfernung des Lösungsmittels
und Chromatographie des Rückstands über Si-Gel
mit EtOAc-Hexan ergab 357,3 mg (34%) der Titelverbindung als ein dunkelgelboranges
Gummi; 1H-NMR (CDCL3) δ 0,79 (ddd,
1H), 1,16 (ddd, 1H), 1,26 (ddd, 1H), 1,38 (s, 3H), 1,41 (ddd, 1H),
2,20 (s, 3H), 3,90 (s, 1H), 4,63 (s, 2H), 4,74 (s, 2H), 7,25 (s,
1 H), MS m/e 262 (M+); UV λ max (EtOH)
330,0 nm (ε 5011).
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Beispiel 3
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Verbindung 3 (Formel I, worin R1 für
Wasserstoff steht; R2 für Acetoxymethyl steht; R3 für
Wasserstoff steht; R4 für Methyl steht; R5 für Hydroxy
steht und R6 für Methyl steht) Zu einer gerührten Lösung von
Verbindung 1 (76,0 mg, 0,328 mmol) in 2ml Acetanhydrid wurde bei
Raumtemperatur wasserfreies Natriumacetat (126,2 mg, 1,54 mmol)
hinzugegeben. Die Mischung wurde bei Raumtemperatur 24 Stunden gerührt und
filtriert, um das NaOAc zu entfernen. Die Lösung wurde 4 Stunden einem
verminderten Druck ausgesetzt. Das Rohprodukt wurde dann in EtOAc
und gesättigtes
NaHCO3 und anschließend in gesättigte Salzlösung getrennt und über MgSO4 getrocknet. Nach Aufkonzentration wurde
der Rückstand über Si-Gel
mit EtOAc-Hexan chromatographiert, so dass die Titelverbindung (50
mg, 56%) als ein gelbes Gummi erhalten wurde; 1H-NMR (CDCL3) δ 0,77
(ddd, 1H), 1,16 (ddd, 1H), 1,34 (ddd, 1H), 1,38 (s, 3H), 1,58 (ddd,
1H), 2,06 (s, 3H), 2,11 (s, 3H), 4,99 (s, 2H), 6,69 (s, 1H), 7,27
(s, 1H); 13C-NMR (CDCL3) δ 197,9, 170,8,
163,6, 140,5, 140,0, 132,8, 126,7, 121,9, 76,7, 61,3, 37,9, 27,8,
20,9, 17,3, 15,3, 10,3.
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Beispiel 4
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Verbindung 4 (Formel I, worin R1 für
Acetoxymethyl steht; R2 für Hydroxymethyl
steht; R3 für Wasserstoff steht; R4 für
Methyl steht; R5 für Hydroxy steht und R6 für
Methyl steht) Zu einer gerührten
Lösung
von Verbindung 10 (430 mg, 1,49 mmol) in 3 ml EtOAc wurden 99% Selendioxid
(186 mg, 1,67 mmol) und anschließend 90% tert.-Butylhydroperoxid
(0,40 ml, D 0,901, 4,0 mmol) hinzugegeben. Die Mischung wurde 4
Tage bei Raumtemmperatur gerührt
und dann in EtOAc und gesättigtes
Natriumsulfit (3 × 3
ml) und anschließend
gesättigte
Salzlösung
getrennt und über
Magnesiumsulfat getrocknet. Nach Aufkonzentrierung wurde das Rohprodukt
chromatographiert, so dass die Titelverbindung (8,5 mg, 2%) als
gelbes Gummi erhalten wurde;1H-NMR (CDCL3) δ 0,79
(ddd, 1H), 1,17 (ddd, 1H), 1,39 (s, 3H), 1,43 (ddd, 1H), 1,52 (ddd,
1H), 2,09 (s, 3H), 2,14 (s, 3H), 3,93 (s, 1H), 4,65 (q, 2H), 5,21
(q, 2H), 7,32 (s, 1H); MS m/e 304 (M+);
UV λ max
(EtOH) 330,6 nm (ε 5950).
-
Das Zwischenprodukt 10 wurde wie
folgt hergestellt.
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Verbindung 10. Wasserfreies Natriumacetat
wurde zu einer gerührten
Lösung
von HMAF (1,4 g, 5,7 mmol) in Acetanhydrid (6 ml) bei Raumtemperatur
gegeben. Nach 18 Stunden wurde die Mischung filtriert und die resultierende
Lösung
wurde 4 Stunden einem verminderten Druck ausgesetzt. Das resultierende
Material wurde in Ethylacetat und gesättigtes wässriges Natriumhydrogencarbonat
und anschließend
in Salzlösung
getrennt, und die resultierende Ethylacetat-Lösung wurde über Magnesiumsulfat getrocknet.
Die Lösung
wurde konzentriert und durch Chromatographie über Silicagel mit Ethylacetat:Hexan
als Elutionsmittel gereinigt, so dass Verbindung 10 (1,4 g, 85%)
als gelb-oranges Gummi erhalten wurde; 1H-NMR
(CDCL3) δ 0,74
(ddd, 1H), 1,11 (ddd, 1H), 1,36 (s, 3H), 1,51 (ddd, 1H), 2,04 (s,
3H), 2,09 (s, 3H), 2,17 (s, 3H), 3,90 (s, 1H), 5,10 (s, 2h), 7,11
(s, 1H).
-
Beispiel 5
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Verbindung 5 (Formel I, worin R1 für
Acetoxymethyl steht; R2 für Acetoxymethyl
steht; R3 für Wasserstoff steht; R4 für
Methyl steht; R5 für Hydroxy und R6 für Methyl
steht) Zu einer gerührten
Lösung
von Verbindung 4 (2 mg, 0,0066 mmol) in 15 μl CH2Cl2 und 135 μl
Acetanhydrid wurde wasserfreies NaOAc (3,1 mg, 0,038 mmol) gegeben.
Die Reaktion wurde 4 Stunden bei Raumtemperatur gerührt und
filtriert, um das NaOAc zu entfernen. Die Mischung wurde einem verminderten
Druck ausgesetzt, um das Acetanhydrid zu entfernen. Das Rohprodukt
wurde dann in EtOAc und gesättigtes
NaHCO3 und anschließend in gesättigte Salzlösung getrennt
und über
MgSO4 getrocknet. Nach Aufkonzentration
wurde der Rückstand über Si-Gel
mit EtOAc-Hexan chromatographiert, so dass die Titelverbindung (0,9
mg, 40%) as ein gelbes Gummi erhalten wurde.1H-NMR (CDCl3) δ 0,79
(ddd, 1H), 1,15 (ddd, 1H), 1,39 (s, 3H), 1,40 (ddd, 1H), 1,58 (ddd,
1H), 2,09 (s, 3H), 2,093 (s, 3H), 2,10 (s, 3H), 3,89 (s, 1H), 5,08
(s, 2H), 5,17 (s, 2H), 7,25 (s, 1H); MS m/e 346 (M+);
UV λ max
(EtOH) 332,1 nm (ε 8378).
-
Beispiel 6
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Verbindung 6 (Formel I, worin R1 für
Hydroxymethyl steht; R2 für Acetoxymethyl
steht; R3 für Wasserstoff steht; R4 für
Methyl steht; R5 für Hydroxy und R6 für Methyl
steht) Zu einer gerührten
Lösung
von Verbindung 2 (76,0 mg, 0290 mmol) in 1,5 ml Acetanhydrid wurde
wasserfreies NaOAc (45,3 mg, 0,552 mmol) gegeben. Die Reaktionsmischung
wurde 75 Minuten bei Raumtemperatur gerührt, dann filtriert, um das
NaOAc zu entfernen. Die Mischung wurde in EtOAc und gesättigtes
NaHCO3 und anschließend in gesättigte Salzlösung getrennt
und über
MgSO4 getrocknet. Der Extrakt wurde unter
reduziertem Druck aufkonzentriert, und der Rückstand wurde über Si-Gel
mit EtOAc-Hexan chromatographiert, so dass Verbindung 4 (6,9 mg)
als ein gelbes Gummi, Verbindung 2 (10,0 mg) als ein gelboranges
Gummi, 3 Nebenprodukte einschließlich Verbindung 5 und die
Titelverbindung (10,0 mg, 11,3%) als ein gelbes Gummi erhalten wurden; 1H-NMR (CDCL3) δ 0,81 (ddd,
1H), 1,17 (ddd, 1H), 1,38 (s, 3H), 1,60 (ddd, 1H), 2,06 (s, 3H),
2,24 (s, 3H), 3,89 (s, 1H), 4,74 (m, 2H), 5,03 (m, 2H), 7,23 (1H);
MS m/e 304 (M+); UV λ max (EtOH) 331,3 nm (ε 5921).
-
Beispiel 7
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Verbindung 7 (Formel I, worin R1 für
Wasserstoff steht; R2 für Methoxymethyl steht; R3 für
Wasserstoff steht; R4 für Methyl steht; R5 für Hydroxy
und R6 für
Methyl steht) Zu einer gerührten
Lösung
von Verbindung 1 (300 mg, 1,29 mmol) in 10 ml CH3CN
wurden 1 ml CH3l und Ag2O
(110 mg, 0,475 mmol) gegeben. Die Mischung wurde 3 Tage bei Raumtemperatur
gerührt,
dann filtriert und konzentriert. Der Rückstand wurde auf Si-Gel mit EtOAc-Hexan
chromatographiert, so dass Verbindung 1 (133 mg) und die Titelverbindung
(53 mg, 17%) als ein dunkel-oranges Gummi erhalten wurden; 1H-NMR (CDCl3) δ 0,76 (ddd,
1H), 1,13 (ddd, 1H), 1,34 (ddd, 1H), 1,38 (s, 3H), 2,05 (s, 3H),
3,41 (s, 3H), 3,96 (s, 1H), 4,35 (s, 2H), 6,66 (s, 1 H), 7,28 (s,
1H); 13C-NMR (CDCl3) δ 197,8, 161,8,
143,3, 140,2, 133,1, 126,7, 120,9, 76,6, 69,6, 58,3, 37,6, 27,8,
17,1, 14,9, 10,0.
-
Beispiel 8
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Verbindung 8 (Formel I, worin R1 für
Methoxymethyl steht; R2 für Hydroxymethyl
steht; R3 für Wasserstoff steht; R4 für
Methyl steht; R5 für Hydroxy und R6 für Methyl
steht) Zu einer gerührten
Lösung
von Verbindung 11 (830 mg, 3,19 mmol) in 10 ml EtOAc wurden 99%
Selendioxid (150 mg, 1,35 mmol) und anschließend 90% tert.-Butylhydroperoxid
(1 ml, D 0,901, 10,0 mmol) gegeben. Die Mischung wurde 5 Tage bei
Raumtemperatur gerührt
und dann in Diethylether und gesättigtes
Natriumsulfit, und anschließend
gesättigte
Salzlösung getrennt.
Der organische Extrakt wurde dann über MgSO4 getrocknet.
Nach Aufkonzentrierung wurde das Rohprodukt chromatographiert, so
dass 47,2 mg der Titelverbindung (5%) als dunkel-oranges Gummi erhalten wurden;1H-NMR (CDCl3) δ 0,74 (ddd,
1H), 1,08 (ddd, 1H), 1,32 (s, 3H), 1,33 (ddd, 1H), 1,47 (ddd, 1H),
2,08 (s, 3H), 3,14 (br s, 1H), 3,35 (s, 3H), 4,41 (q, 2H), 4,51
(br s, 2H), 7,28 (s, 1H).
-
Verbindung 11. Das Zwischenprodukt
11 (Formel I, worin R1 für Methoxymethyl steht; R2 für
Methyl steht; R3 für Wasserstoff steht; R4 für
Methyl steht; R5 für Hydroxy und R6 für Methyl
steht) wurde wie folgt hergestellt.
-
Zu einer gerührten Lösung von HMAF (320 mg, 1,3
mmol) in 3 ml Me2CO, wurden McOH (3 ml)
und verdünntes
H2SO4 (1M, 3ml)
gegeben. Die Reaktionsmischung wurde bei Raumtemperatur 24 Stunden
gerührt und
mit Diethylether extrahiert. Die vereinigten Extrakte wurden gewaschen
(gesättigtes
NaHCO3 und anschließend Salzlösung) und über MgSO4 getrocknet.
Nach Aufkonzentration wurde der Rückstand über Si-Gel mit EtOAc-Hexan
chromatographiert, wobei Verbindung 50 (290 mg, 86%) als ein dunkel-oranges
Gummi erhalten wurde; 1H-NMR (CDCL3) δ 0,62
(ddd, 1H), 0,98 (ddd, 1H), 1,24 (ddd, 1H), 1,27 (s, 3H), 1,37 (ddd,
1H), 2,00 (s, 3H), 2,04 (s, 3H), 3,26 (s, 3H), 3,91 (br s, 1H),
4,29 (q, 2H), 7,0 (s, 1H); 13C-NMR (CDCL3) δ 197,6, 159,7,
142,6, 138,8, 134,3, 129,7, 126,6, 75,9, 65,3, 57,3, 37,3, 27,3,
15,7, 13,9, 12,9, 9,1.
-
Beispiel 9
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Verbindung 9 (Formel I, worin R1 für
Methoxymethyl steht; R2 für Methoxymethyl
steht; R3 für Wasserstoff steht; R4 für
Methyl steht; R5 für Hydroxy und R6 für Methyl
steht) Zu einer gerührten
Lösung
von Verbindung 8 (240 mg, 0,87 mmol) in 15 ml CH3CN,
wurden 1,5 ml CH3l und Ag2O
(150 mg, 0,647 mmol) gegeben. Die Reaktionsmischung wurde bei Raumtemperatur
48 Stunden gerührt,
filtriert und konzentriert. Der Rückstand wurde über Si-Gel mit EtOAc-Hexan
chromatographiert, so dass die Titelverbindung (25 mg, 10%) als ein
gelb-oranges Gummi erhalten wurde; 1H-NMR
(CDCL3) δ0,76
(ddd, 1H), 1,11 (ddd, 1H), 1,37 (s, 3H), 1,40 (ddd, 1H), 1,53 (ddd,
1H), 2,13 (s, 3H), 3,36 (s, 3H), 3,38 (s, 3H), 3,91 (s, 1H), 4,37
(q, 2H), 4,43 (q, 2H), 7,27 (s, 1H),13C-NMR
(CDCL3) δ 198,0,
163,4, 142,8, 139,1, 132,6, 132,0, 127,2, 76,6, 67,2, 65,5, 58,3,
57,8, 38,1, 27,5, 16,3, 14,8, 9,8.
-
Beispiel 10
-
Verbindung 12 (Formel I, worin R1 für
-CH2-[Schwefel-gebundenes-Cystein] steht;
R2 für
Methyl steht; R3 für Wasserstoff steht; R4 für
Methyl steht; R5 für Hydroxy steht; und R6 für
Methyl steht) Zu einer Lösung
von HMAF in Aceton und 1M H2SO4 (1
: 1) wurde ein Äquivalent
Cystein gegeben. Die Mischung wurde über Nacht bei Raumtemperatur
gerührt.
Eine große
Menge EtOAc wurde hinzugegeben, und das Wasser wurde durch Zugabe
von MgSO4 entfernt. Festes NaHCO3 wurde auch hinzugegeben, um die Schwefelsäure zu neutralisieren.
Die Lösung
wurde filtriert, aufkonzentriert und chromatographiert, so dass
Verbindung 102 als ein gelbes Gummi erhalten wurde: 1H-NMR
(CDCL3) δ 0,78
(m, 1H), 0,89 (m, 1H), 1,06 (m, 1H), 1,31 (s, 3H), 1,43 (m, 1H),
2,15 (s, 3H), 2,21 (s, 3H), 2,91–4,02 (m, 8H), 7,04 (s, 1H).
-
Beispiel 11
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Verbindung 13 (Formel I, worin R1 für
-CH2-[Schwefel-gebundenes-N-Acylcystein)
steht; R2 für Methyl steht; R3 für Wasserstoff
steht; R4 für Methyl steht; R5 für Hydroxy
steht und R6 für Methyl steht) Zu einer Lösung von
HMAF (36 mg, 0,146 mmol) in 1 : 1 1M H2SO4/Aceton (3 ml) wurde N-Acetylcystein (22,4 mg, 0,137 mmol) bei
Raumtemperatur gegeben. Die Mischung wurde 22 Stunden gerührt und
mit Ethylacetat extrahiert. Die organischen Extrakte wurden mit
gesättigtem
NaHCO3 bzw. Salzlösung gewaschen. Die Lösung wurde über MgSO4 getrocknet. Nach Aufkonzentration wurde
das Rohprodukt chromatographiert (wobei 2–5% Essigsäure zu der normalen Lösungsmittel-Mischung,
Ethylacetat und Hexan, hinzugegeben wurden), so dass 45,5 mg der
Verbindung 103 (85% Ausbeute) als ein gelbes Gummi erhalten wurden;1H-NMR (CDCL3) δ 0,72 (m,
1H), 1,09 (m, 1H), 1,23 (m, 1H), 1,36 (s, 3H), 1,47 (m, 1H), 2,07
(s, 3H), 2,10 (s, 3H), 2,13 (s, 3H), 2,97 (m, 1H), 3,14 (m, 1H),
3,82 (dd, 3.82), 4,80 (m, 2H), 6,56 (d, J=7.2 Hz), 7,10 (s, 1H);
MS mle 391 (M+), 373, 229, 185; NRMS für C20H25NO5S
berechnet 391,1455, gefunden 391,1452.
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Beispiel 12
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Verbindung 14 (Formel I, worin R1 für
(S)-2-[(R)-α-Methylbenzylaminocarbonyl]-2-(acylamino)ethylthiomethyl
steht; R2 für Methyl steht; R3 für Wasserstoff
steht; R4 für Methyl steht; R5 für Hydroxy
steht und R6 für Methyl steht) Zu einer Lösung von
Verbindung 13 (40 mg, 0,102 mmol) in Dichlormethan (1 ml) wurden
N-Hydroxybenzotriazol
(20 mg, 0,132 mmol), N,N-DÜsopropylcarbodiimid
(20 μl,
0,12 mmol) und (d)-(+)-α-Methylbenzylamin
(12 μl,
0,093 mmol) gegeben. Die Mischung wurde 1,5 Stunden bei Raumtemperatur
gerührt.
Die Mischung wurde in EtOAc und Wasser getrennt. Der organische
Extrakt wurde über
MgSO4 getrocknet. Nach Aufkonzentration
wurde das Rohprodukt chromatographiert, so dass 33,6 mg von Verbindung
14 (73%) als ein gelbes Gummi erhalten wurden; 1H-NMR
(CDCL3) δ 0,70
(m, 1H), 1,07 (m, 1H), 1,29 (m, 1H), 1,35 (s, 3H), 1,48 (d, J=6.9
Hz, 3H), 1,51 (m, 1H), 1,93 (s, 3H), 2,09 (s, 3H), 2,10 (s, 3H),
2,91 (m, 2H), 3,84 (dd, 2H), 4,61 (m, 1H), 5,03 (m, 1H), 6,64 (d,
J=7.8 Nz, 1H), 7,07 (s, 1H), 7,26 (m, 5H); 13C-NMR
(CDCL3) δ 197,5,
170,4, 169,2, 159,7, 142,6, 142,0, 138,3, 134,9, 129,8, 128,7, 127,4,
126,4, 125,9, 77,4, 52,5, 49,3, 37,7, 34,4, 29,8, 27,6, 23,1, 22,1,
16,3, 14,3, 13,1, 9,5; NRMS für
C28N34N2O4S berechnet 494,2241, gefunden 494,2225.
-
Beispiel 13
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Verbindung 15 (Formel I, worin R1 für
(R)-2-[(R)-α-Methylbenzylaminocarbonyl]-2-(acylamino)ethylthiomethyl
steht; R2 für Methyl steht; R3 für Wasserstoff
steht; R4 für Methyl steht; R5 für Hydroxy
steht und R6 für Methyl steht) Die Chromatographie
aus Beispiel 12 ergab auch 5,3 mg Verbindung 15 (13%) als ein gelbes Gumml;1H-NMR (CDCl3) δ 0,70 (m,
1H), 1,07 (m, 1H), 1,32 (m, 1H), 1,34 (s, 3H), 1,45 (m, 1H), 1,48
(d, J=6,9 Hz, 3H), 2,03 (s, 3H), 2,05 (s, 6H), 2,76 (m, 1H), 2,87
(m, 1H), 3,73 (dd, 2H), 4,50 (m, 1H), 5,03 (m, 1H), 6,46 (d, J=7.5
Hz, 1H), 6,77 (d, J=7,8 Hz, 1 H), 7,05 (s, 1H), 7,31 (m, 5H); HRMS
für C28H34N2O4S berechnet 494,2241, gefunden 494,2238.
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Beispiel 14
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Verbindung 16 (Formel I, worin R1 für
-CH2-[Schwefel-gebundenes-Glutathion] steht;
R2 für
Methyl steht; R3 für Wasserstoff steht; R4 für
Methyl steht; R5 für Hydroxy steht und R6 für
Methyl steht) Verbindung 16 wurde unter Verwendung einer Verfahrensweise ähnlich derjenigen,
die in Beispiel 10 beschrieben wurde, mit der Abweichung, dass das
dort verwendete Cystein durch Glutathion ersetzt wurde, hergestellt.
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Beispiel 15
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Allgemeine Verfahrensweise für die Synthese
von Verbindungen, bei denen R1 für -CH2[Schwefel-gebundenes-Cystein]-Peptid, -CH2-[Schwefel-gebundenes-Cystein]-(Aminosäure), -CH2-[Schwefel-gebundenes-N-Acylcystein]-Peptid
oder -CH2-[Schwefel-gebundenes-N-Acylcystein]-(Aminosäure) steht.
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Unter Verwendung von in der Fachwelt
bekannten Festphasen-Verfahren zur Peptidsynthese wurden die Aminosäuren Leu,
Phe und Gly kombiniert, so dass die folgenden Harz-gebundenen Tripeptide
und Dipeptide erhalten wurden.
-
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Ein "Rink"-Säure-Harz mit der folgenden
Struktur, worin "P" ein Polystyroldivinylbenzol-Harz darstellt, wurde
für die
Festphasen-Reaktionen verwendet.
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Die erste N-(9-Fluorenylmethoxycarbonyl)-geschützte Aminosäure wurde
durch die Bildung einer Bindung zwischen ihrem C-Terminus und der
Hydroxygruppe des Harzes unter Verwendung von DIPC (Diisopropylcarbodümid)/DMAP
(4-Dimethylaminopyridin) an das Harz gekoppelt. Die Ausbeute in
Prozent wurde nach der Kopplung berechnet, und wenn sie unter 90%
lag, wurde die Kopplung wiederholt, bis die Ausbeute in Prozent
90% überstieg.
Die N-(9-Fluorenylmethoxycarbonyl)-Gruppe (Fmoc-Gruppe) der ersten
Aminosäure
wurde durch Behandlung mit 20% Piperidin in 1-Methyl-2-pyrrolidinon
(NMP) enffernt. Ein Kaiser-Test
wurde durchgeführt,
um das Ergebnis der Entschützung
zu kontrollieren. Die drei Kaiser-Reagenzien (Ninhydrin, Phenol
und Kaliumcyanid) wurden zu einem Aliguot der Harzprobe hinzugegeben,
so dass eine leicht gelbliche Lösung
erhalten wurde. Die Mischung wurde 3 Minuten bei 100°C erhitzt,
und wenn sich die Lösung
dunkel-violett färbte
(positives Ergebnis), wurde die Fmoc-Gruppe als entfernt angesehen.
Die nächste
Aminosäure wurde
durch Bildung einer Peptid-Bindung unter Verwendung von DIPC/HOBT
(1-Hydroxybenzotriazol) gekoppelt. NMP wurde als Lösungsmittel
für die
Entschützung,
die Kopplung, und das Waschen verwendet, und Dichlormethan wurde
als Trocknungsmittel verwendet. Ein weiterer Kaiser-Test wurde dann
ausgeführt,
ohne dass ein Farbwechsel auftrat (negatives Ergebnis), wodurch
eine erfolgreiche Kopplung aufgezeigt wird. Die Kopplungsreaktion
wurde wiederholt, um zusätzliche
Aminosäuren
hinzuzufügen.
Die Verbindung 13 wurde an die/das letzte Harz-gebundene Aminosäure/n oder
Peptid/e unter Verwendung von Dichlormethan als Lösungsmittel
gekoppelt. NMP wurde nicht als Lösungsmittel
für die
Kopplungsreaktion mit Verbindung 13 verwendet, da sich zeigte, dass
NMP eine Inversion des chiralen Zentrums in Cystein verursacht,
wobei eine racemische Mischung erhalten wird. Auch HOBT wurde nicht
in der Kopplungsreaktion mit Verbindung 13 verwendet, da es ebenfalls
zur Bildung einer Mischung von Produkten beitragen kann. Die Spaltung
des Harzes vom Peptid wurde durch Behandlung mit 10%iger Essigsäure in Dichlormethan
bewirkt. Die Produkte wurden mittels UV- und Massen-Spektroskopie
getestet. HMAF ergibt zwei maximale UV-Absorptionen bei etwa 210 nm
und 330 nm, die Anwesenheit der Produkte wurde daher durch das Vorhandensein
dieser zwei Absorptionen bestätigt.
Die Massenspektroskopie wurde ebenfalls verwendet, um das Vorhandensein
der gewünschten Produkte
zu bestätigen.
-
Unter Verwendung dieser allgemeinen
Verfahrensweise wurde die Verbindung 13 mit den oben gezeigten 36
Tri- und Dipeptiden sowie mit den einzelnen Aminosäuren Leu,
Phe und Gly gekoppelt, so dass insgesamt 39 erfindungsgemäße Verbindungen
erhalten wurden. Die N-Acetylgruppe dieser 39 Verbindungen kann
unter Bedingungen ähnlich
denjenigen, die in Beispiel 11 beschrieben wurden, auch entfernt
werden, so dass zusätzliche
39 erfindungsgemäße Verbindungen
erhalten werden. Dementsprechend kann Rx in
einer Verbindung der Formel I bevorzugt für Leu, Phe, Gly, oder jedes
der oben gezeigten 36 Triund Dipeptide stehen.
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Beispiel 16 Verbindung 17 (Formel
I, worin R1 für (S)-2-(2-Carboxypyrrolidin-1-ylcarbonyl)propylthiomethyl
steht; R2 für Methyl steht; R3 für Wasserstoff
steht; R4 für Methyl steht; R5 für Hydroxy
und R6 für
Methy( steht.
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Unter Verwendung einer Verfahrensweise ähnlich derjenigen,
wie in Beispiel 10 beschrieben, mit der Abweichung, dass das dort
verwendete Cystein durch 1-(3-Mercapto-2-methyl-l-oxopropyl)-L-piolin (Captopril) ersetzt
wurde, wurde Verbindung 17 hergestellt.
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Beispiel 17
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Verbindung 18 (Formel II, worin R2 für
Methyl steht; R3 für Wasserstoff steht; R4 für
Methyl steht; R5 für Hydroxy steht; R6 für Methyl
steht und R7 für Hydroxymethyl steht) Illudin
S (178,5 mg) wurde in Acetanhydrid (2,0 ml) gelöst, und Natriumacetat (96 mg)
wurde hinzugefügt.
Nach 24 Stunden wurde eine Mischung von Mono- und Diacetat erhalten.
Das Monoacetat (171 mg) wurde in Dichlormethan gelöst, und
Pyridiniumdichromat (695 mg) wurde hinzugefügt. Die Mischung wurde 21 Stunden
bei Raumtemperatur gerührt.
Die Aufarbeitung ergab Dehydroilludin-S-Monoacetat (118 mg), das
12 Stunden in Aceton (5 ml) und 1 M Schwefelsäure (3 ml) gelöst wurde,
so dass Verbindung 18 (66 mg) erhalten wurde; 1H-NMR
(CDCL3) δ 0,63
(1H), 1,13 (1H), 1,23 (4H), 2,05 (3H), 3,62 (1H), 3,76 (1H), 6,82
(1H).
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Beispiel 18
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Die folgende Darstellung veranschaulicht
repräsentative
pharmazeutische Darreichungsformen, enthaltend eine Verbindung der
Formel I oder II ("Verbindung X") zur therapeutischen oder prophylaktischen
Verwendung beim Menschen.
(1)
Tablette 1 | mg/Tablette |
Verbindung
X" | 100,0 |
Lactose | 77,5 |
Povidon | 15,0 |
Croscarmellose
Natrium | 12,0 |
Mikrokristalline
Zellulose | 92,5 |
Magnesiumstearat | 3.0 |
| 300,0 |
(ii)
Tablette 2 | mg/Tablette |
Verbindung
X" | 20,0 |
Mikrokristalline
Zellulose | 410,0 |
Stärke | 50,0 |
Natrium-Stärke-Glykolat | 15,0 |
Magnesiumstearat | 5
0 |
| 500,0 |
(iii)
Kapsel | mg/Kapsel |
Verbindung
X" | 10,0 |
Kolloidales
Siliziumdioxid | 1,5 |
Lactose | 465,5 |
Vorverkleisterte
Stärke | 120,0 |
Magnesiumstearat | 3,0 |
| 600,0 |
(IV)
Injektion 1 (1 mq/ml) | mg/ml |
Verbindung
X" (in Form der freien Säure) | 1,0 |
Zweibasiges
Natriumphosphat | 12,0 |
Einbasiges
Natriumphosphat | 0,7 |
Natriumchlorid | 4,5 |
1,0
N Natriumhydroxid-Lösung
(pH-Einstellung auf 7,0–7,5) | q.s. |
Wasser
zur Injektion | q.s.
ad 1 ml |
(V)
Injektion 2 (10 mg/ml | mg/ml |
Verbindung
X" (in Form der freien Säure) | 10,0 |
Einbasiges
Natriumphosphat | 0,3 |
Zweibasiges
Natriumphosphat | 1,1 |
Polyethylenglykol
400 | 200,0 |
1,0
N Natriumhydroxid-Lösung
(pH-Einstellung auf 7,0–7,5) | q.s. |
Wasser
zur Injektion | q.s.
ad 1 ml |
(VI)
Aerosol | mg/Dose |
Verbindung
X" | 20,0 |
Ölsäure | 10,0 |
Trichlormonofluormethan | 5000,0 |
Dichlordifluormethan | 10000,0 |
Dichlortetrafluorethan | 5000,0 |
-
Die obigen Formulierungen sind durch
herkömmliche
in der pharmazeutischen Fachwelt bekannte Verfahrensweisen erhältlich.
-
Alle Veröffentlichungen, Patente und
Patentdokumente sind hierin durch Bezugnahme eingeschlossen, als
ob sie einzeln durch Bezugnahme eingeschlossen seien. Die Erfindung
wurde unter Bezugnahme auf verschiedene spezielle und bevorzugte
Ausführungsformen
und Verfahren beschrieben. Es versteht sich jedoch, dass viele Variationen
und Modifikationen vorgenommen werden können, wobei man sich innerhalb
des erfindungsgemäßen Bereiches
bewegt.
-
3110/sk