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Technisches Gebiet
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine IC-Karte, wie etwa eine "ID-Karte", die mit einer Informationsspeicherfunktion
versehen ist, indem sie einen IC-Chip enthält, ein IC-Kartenmodul, das in der IC-Karte aufgenommen
ist und einen IC-Chip enthält, sowie
ein Verfahren zum Herstellen des Moduls.
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Technischer Hintergrund
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Es
ist allgemein bekannt, dass es Karten mit einer Informationsspeicherfunktion
gibt. Einige von ihnen speichern Informationen durch Magnetstreifen und
andere sind "IC-Karten", die IC-Speicher
enthalten.
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Derartige
Karten werden vorteilhaft in geeigneter Weise als "Informationsspeicherkarten
des kontaktlosen Typs" gebildet
und im Vergleich mit Karten des Magnetstreifentyps kann ihre Informationsspeicherkapazität leicht
vergrößert werden
und sie sind sehr wirksam bei der Verhinderung von Fälschungen.
Es wird deshalb erwartet, dass sich IC-Karten durchsetzen, die eine
höhere
Informationsverarbeitungs- oder Datenfunktion besitzen, indem Speicherchips,
CPUs und dergleichen mit einer erhöhten Speicherkapazität in die
Karten aufgenommen werden. Es wird zukünftig erwartet, dass die IC-Karten
als Telephonkarten oder Hilfsmittel zur Beförderung von Informationen über elektronische
Zahlungsmittel verwendet werden.
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Die
IC-Karte des kontaktlosen Typs ist z. B. eine Karte, bei der eine
Antennenspule (im Folgenden als "Spule" bezeichnet), die
durch das Wickeln eines Metalldrahts gebildet ist, z. B. mit einem IC-Chip
elektrisch verbunden und in den Kartenkörper eingebettet ist, der z.
B. aus Kunststoff hergestellt ist, oder eine Karte, bei der ein
Substrat, auf dem ein IC- Chip
angeordnet und eine Antennenspule abgeflacht angeordnet ist, in
den Kartenkörper
eingebettet ist. Bei diesem Typ von IC-Karten funktioniert die Antennenspule
als eine Antenne, um Funkwellen an die Umgebung zu senden und von
dort zu empfangen, und funktioniert außerdem als eine Spule zum Erzeugen
einer elektromotorischen Kraft, die dem IC-Chip zugeführt werden
soll. Deswegen besitzt die IC-Karte dieses Typs einen Vorteil dahingehend,
dass keine Aufnahme einer Leistungsversorgung, wie etwa einer Batterie,
erforderlich ist.
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In
der Zukunft müssen
nicht nur IC-Karten, sondern auch Karten, die gebildet sind, dass
sie IC-Chips enthalten, um spezielle Funktionen bereitzustellen,
immer dünner
werden. Es lässt
sich dann nicht vermeiden, dass die Kraft, die durch eine Handhabung
durch einen Benutzer bewirkt wird, oder die Kraft, die vom Transportsystem
eines mechanischen Kartenlesers aufgenommen wird, bewirkt, dass
derartige dünne
Karten in bestimmtem Umfang gebogen werden. In diesem Fall sind
die Einwirkungen auf einen eingebauten IC-Chip, wenn die IC-Karte
gebogen wird, problematisch. Da der IC-Chip in der oben beschriebenen
Weise in die Kunststoffkarte eingebaut ist, wird dann, wenn die
Karte gebogen wird, an einem Abschnitt, in dem der IC-Chip aufgenommen ist,
eine Belastung verursacht. In diesem Fall kann der IC-Chip aus einem
vorgeschriebenen Verbindungsmuster gelöst werden oder der eigentliche IC-Chip
kann beschädigt
werden. Mit anderen Worten, ein Leistungsversorgungsweg zum IC-Chip
kann getrennt werden, wodurch die Zuführung von Leistung unterbrochen
wird, die in dem IC-Chip gespeicherten Inhalte können verloren gehen usw. Das kann
eine Situation zur Folge haben, bei der die inhärent in IC-Chips vorhandenen Eigenschaften beseitigt
sind. Demzufolge ist dann, wenn die IC-Karten dünner hergestellt werden, ein
wirksamer Schutz der IC-Chips, die in den IC-Karten aufgenommen
sind, weiterhin erforderlich.
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Deswegen
wurde durch Harzgießen
unter Verwendung von Gießformen,
wie etwa Spritzgießen und
Spritzpressen, ein Substrat, auf dem ein IC-Chip angeordnet ist,
gemeinsam mit einer Antennenspule mit einem Harz umhüllt, so
dass sie ein Modul bilden. Bei dem Harzumhüllungsprozess wurden jedoch
die folgenden Nachteile bewirkt.
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Zunächst wurden
dann, wenn eine Spule als eine Antennenspule verwendet wird und
ein Substrat 2, auf dem ein IC-Chip 3 angeordnet
ist, gemeinsam mit der Spule mit einem Harz umhüllt wird, die im Folgenden
beschriebenen Nachteile bewirkt.
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Wenn
eine Spule 20A gemeinsam mit einem Substrat 2 mit
einem Harz umhüllt
wird, wie in 18 gezeigt ist, wird die Spule 20A gemeinsam
mit einem Substrat 2, auf dem der IC-Chip 3 angeordnet
ist, in einem Hohlraum 50 aufgenommen, der durch obere und
untere Gießformen 5A, 5B gebildet
ist, so dass diese den IC-Chip 3 und das Substrat 2 umgeben. Dabei
ist die Spule 20a gebildet, indem ein Metalldraht z. B.
einige zehn Male um einen säulenförmigen Stab
gewickelt wird, um eine gewünschte
Funktion zu gewährleisten.
Da die Bildung ausgeführt wird,
indem die Anzahl von Windungen in der Dickenrichtung vergrößert wird,
da dies leicht ausgeführt werden
kann, ist die Dicke verhältnismäßig groß. Wenn
ein geschmolzenes Harz in den Hohlraum 50 durch einen Einlass 52 eingeleitet
wird, blockiert deswegen die große Dicke der Spule 20A das
vom Einlass 52 eingeleitete geschmolzene Harz und verhindert
dadurch eine Strömung
des geschmolzenen Harzes in den Hohlraum 50. Da das geschmolzene Harz
verhältnismäßig viskos
ist, hebt das Harz die Spule 20a nach oben an und bildet
einen Strömungsweg
in einem unteren Abschnitt der Spule 20A, wie durch den
Pfeil gezeigt ist, wenn das geschmolzene Harz in den Hohlraum 50 strömt. Dadurch
verteilt sich das geschmolzene Harz kaum in dem Bereich, der durch
den Buchstaben A gekennzeichnet ist, und bewirkt eine Fehlstelle
und ein Pin hole. Wenn das Harz erstarrt, während die Spule 20A nach
oben angehoben ist, kann die Spule 20A aus der Oberfläche der Harzumhüllung freiliegen
oder kann leicht freigelegt werden, und deswegen kann die Spule 20A leicht
beschädigt
werden.
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Zweitens
wurden dann, wenn eine Antennenspule, die durch das Abflachen von
Kupfer auf einem Substrat 2 gebildet ist, welches z. B.
aus einer Harzschicht gebildet ist, als eine Antennenspule 20A und
mit einem Harz umhüllt
wird, die im Folgenden beschriebenen Nachteile bewirkt.
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Wenn
ein IC-Chip 3 zusammen mit einem Substrat 2 in
einem Hohlraum 50 aufgenommen wird, um den IC-Chip 3 und
das Substrat 2 mit einem Harz zu umhüllen, wie in 19 gezeigt
ist, werden Gießformen 5 vorgeheizt
und daher neigt das Substrat 2 dazu, sich thermisch auszudehnen.
Da die Antennenspule 20 unter Verwendung von Kupfer, das
einen niedrigeren Koeffizienten der thermischen Ausdehnung als das
Substrat 2 besitzt, in Spiralform auf dem Substrat 2 strukturiert
ist, wird die Ausdehnung des Substrats 2 durch die Antennenspule 20 behindert
und das Substrat 2 wird folglich in eine Tellerform verworfen.
Wenn in dieser Situation ein geschmolzenes Harz in den Hohlraum 50 eingeleitet
wird, fließt das
geschmolzene Harz unter die hintere Oberfläche des Substrats 2,
wie in der Zeichnung durch den Pfeil gezeigt ist. Da das geschmolzene
Harz verhältnismäßig viskos
ist, kann das geschmolzene Harz, das unter die hintere Oberfläche des
Substrats 2 fließt,
das Substrat 2 nach oben anheben. Wenn das geschmolzene
Harz in dieser Situation erstarrt, kann der IC-Chip 3 an der Oberfläche der
Harzumhüllung
freiliegen oder kann leicht freigelegt werden. Dadurch ist der IC-Chip 3 für Beschädigungen
anfällig.
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Da
Patent
WO 96/03712 beschreibt
in einer ersten Ausführungsform
einen rechtwinkligen Casino-Chip
1, bei dem eine elekt ronische
Vorrichtung, die eine elektronische Schaltung enthält, in ein
Loch eines Körpers
eingesetzt ist, wobei der Körper
dann durch Schutzplatten abgedeckt ist.
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In
einer zweiten Ausführungsform
ist ein so genannter amerikanischer Chip gezeigt, bei dem ein ringförmiger Kranz
um eine zentrale Scheibe gegossen ist. Die zentrale Scheibe kann
durch Spritzgießen
einer Halterung gebildet sein, die eine elektronische Schaltung
und eine Antenne mit einem Epoxidharz trägt. Die Ansprüche sind
gegenüber
diesem Dokument abgegrenzt.
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Das
Patent
US 5.858.618 offenbart
ein Verfahren zum Herstellen einer Karte, die ein elektronisches
Element und eine Wicklung enthält.
Das elektronische Element und die Wicklung sind direkt in die Struktur
der Karte integriert, ohne dass sie in Form eines Chipmoduls vorgesehen
sind.
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Die
vorliegende Erfindung soll die oben beschriebenen herkömmlichen
Probleme beseitigen und es ist seine Aufgabe, eine Technik zu schaffen, die
einen guten Schutz eines IC-Chips und einer Antennenspule gewährleisten
kann.
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Die
Aufgabe der Erfindung wird gelöst
durch ein IC-Modul gemäß Anspruch
1, ein Herstellungsverfahren gemäß Anspruch
2 und eine IC-Karte gemäß Anspruch
5. Weiterentwicklungen der Erfindung sind jeweils in abhängigen Ansprüchen gekennzeichnet.
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Bei
dem Herstellungsverfahren wird eine abgeflachte Spule, d. h. eine
Spule, die eine geringe Dicke besitzt, verwendet. Wenn ein geschmolzenes Harz
in den Hohlraum eingeleitet wird, während die Spule aufgenommen
ist, wird die Strömung
des geschmolzenen Harzes vom Umfang des Hohlraums zum Zentrum durch die
Spule kaum behindert und das geschmolzene Harz kann gleichmäßig in den Hohlraum
fließen.
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Insbesondere
dann, wenn eine Spule verwendet wird, die in einer konisch verjüngten Form
gebildet ist, so dass sich der Querschnitt des Umfangsabschnitts
in Dickenrichtung zum Umfang hin verringert, kann das geschmolzene
Harz gleichmäßiger fließen und
das geschmolzene Harz kann in den Abschnitten über und unter der Spule verteilt
werden und sich im gesamten Hohlraum ausbreiten. Das kann die Bildung
einer Fehlstelle und eines Pinhole in der Harzumhüllung am
Ende der Gestaltung verhindern. Da die Strömung des geschmolzenen Harzes zu
den Abschnitten über
und unter der Spule verteilt wird, wird die Spule nicht übermäßig nach
oben angehoben. Da das Harz ferner erstarren kann, während es
in ausreichendem Maße
zu einem oberen Abschnitt der Spule fließt, kann die Spule am Ende der
Gestaltung nicht an der Oberfläche
der Harzumhüllung
freiliegen oder kann nicht einfach freigelegt werden.
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Ein
IC-Modul kann außerdem
durch Umhüllen
eines Substrats, eines IC-Chips, der auf dem Substrat angeordnet
ist, und einer Antennenspule, die mit dem IC-Chip elektrisch verbunden
ist, mit einem Harz gebildet sein, wobei ein Abstandshalter, der
eine gleiche oder nahezu gleiche Höhe wie die Dicke der Harzumhüllung besitzt,
auf dem Substrat gebildet ist.
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Der
Abstandshalter ist vorzugsweise aus einem Material gebildet, das
gleiche oder ähnliche
physikalische Eigenschaften wie jene des Umhüllungsharzes aufweist.
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Ein
Verfahren zum Herstellen dieses IC-Moduls, das einen Harzumhüllungsprozess
unter Verwendung einer oberen und einer unteren Gießform zum
Bilden eines Hohlraums bei festgeklemmten Gießformen umfasst, ist dadurch
gekennzeichnet, dass der Harzumhüllungsprozess
durch Einleiten eines geschmolzenen Harzes ausgeführt wird,
während
ein Substrat, auf dem ein IC-Chip
angeordnet ist, eine Antennenspule, die mit dem IC-Chip elektrisch
verbunden und abgeflacht ist, und ein Abstandshalter, der eine gleiche
oder nahezu gleiche Höhe
wie die Höhe
des gebildeten Hohlraums aufweist, in dem Hohlraum aufgenommen sind.
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Bei
dem Herstellungsverfahren wird ein Substrat, auf dem ein Abstandshalter
gebildet ist, mit einem Harz umhüllt.
Kurz gesagt, wenn die Höhe
des Abstandshalters so entworfen ist, dass sie der Höhe des Hohlraums
entspricht, wird der Abstandshalter durch Festklemmen der Gießformen
so angeordnet, dass er sich in dem Hohlraum vertikal erstreckt,
während
das Substrat in dem Hohlraum aufgenommen ist. Da das Substrat dadurch
gegen die untere Gießform
gepresst wird, wird verhindert, dass sich das Substrat infolge der
Hitze der Gießform
in eine Tellerform verwirft, wobei diese Situation bis zum Ende
des Harzumhüllungsprozesses
aufrechterhalten wird. Deswegen kann das geschmolzene Harz nicht
unter die hintere Oberfläche
des Substrats fließen,
der IC-Chip kann nicht nach oben angehoben werden und der IC-Chip
kann am Ende des Harzgießens nicht
an der Oberfläche
der Harzumhüllung
freiliegen.
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Des
Weiteren kann ein Abstandshalter verwendet werden, der aus einem
Material gebildet ist, das gleiche oder ähnliche physikalische Eigenschaften
wie jene des Umhüllungsharzes
besitzt. In diesem Fall stimmen der Abstandshalter und die Harzumhüllung gut überein,
wodurch z. B. ein Lösen
der Harzumhüllung
um den Abstandshalter nach dem Gießen verhindert wird.
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Ein
Verfahren zum Herstellen eines IC-Moduls, das einen Harzumhüllungsprozess
enthält,
der ausgeführt
wird, indem ein geschmolzenes Harz in einen Hohlraum eingeleitet
wird, während
ein Substrat, auf dem ein IC-Chip angeordnet ist, und eine Antennenspule,
die mit dem IC-Chip elektrisch verbunden und abgeflacht ist, in
dem Hohlraum aufgenommen sind, der bei festgeklemmten oberen und
unteren Gießformen
gebildet ist, ist vorzugsweise dadurch gekennzeichnet, dass das
Substrat bei dem Harzumhüllungsprozess
an der Seite der hinteren Oberfläche,
die der Oberfläche
des Substrats gegenüberliegt,
auf der der IC-Chip angeordnet ist, angesaugt wird.
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Gemäß dem Herstellungsverfahren
kann das Substrat durch Ansaugen des Substrats zu der oberen und
der unteren Oberfläche
des Hohlraums gezogen werden und das geschmolzene Harz kann in dieser
Situation eingeleitet werden. Das Substrat kann des Weiteren in
dem Zustand bleiben, in dem es gegen die Seitenfläche und
die obere Fläche
des Hohlraums gepresst ist, ohne dass es sich verwirft, bis die
Einleitung des geschmolzenen Harzes endet und das Harzmaterial erstarrt.
Kurz gesagt, es können ähnliche
Wirkungen wie jene des Herstellungsverfahrens gemäß dem vierten
Aspekt erreicht werden.
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Ein
Verfahren zum Herstellen eines IC-Moduls ist vorzugsweise durch
die folgenden Schritte gekennzeichnet: Strukturieren einer Antennenspule an
einem Abschnitt einer bandförmigen
Isolationsschicht, die ein Substrat sein soll, Anbringen eines IC-Chips,
der mit einer Halbleiterspule elektrisch verbunden werden soll,
und Ausführen
eines Harzumhüllungsprozesses,
der unter Verwendung einer oberen und einer unteren Gießform zum
Bilden eines Hohlraums bei festgeklemmten Gießformen ausgeführt wird,
und sandwichartiges Anordnen der Schicht durch die Gießformen,
so dass ein Bereich zum Bilden des IC-Chips und der Antennenspule
in den Hohlraum aufgenommen ist.
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Vorzugsweise
werden mehrere Hohlräume und
ein oder mehrere Stempeltöpfe,
die ein geschmolzenes Harz in die Hohlräume zuführen können, bei festgeklemmten Gießformen
gebildet und der Harzumhüllungsprozess
wird ausgeführt,
indem das geschmolzene Harz von einem Stempeltopf in die mehreren
Hohlräume
eingeleitet wird.
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Der
Strukturierungsschritt umfasst vorzugsweise die folgenden Schritte:
Bilden einer metallischen Abdecklage auf der Schicht und Ätzen der
metallischen Abdecklage, wobei wenigstens zwei Reihen von Strukturen
in der Breitenrichtung der Schicht ausgebildet werden können.
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Bei
dem Herstellungsverfahren wird keine Harzumhüllung ausgeführt, während ein
IC-Chip auf einem Substrat angeordnet ist, das zu einer vorgeschriebenen
Form gebildet wird, sondern es wird ausgeführt, während ein IC-Chip auf einer
bandförmigen
Isolationsschicht angeordnet ist. Die Isolationsschicht weist z.
B. Eingrifflöcher
auf, die in der Breitenrichtung an den beiden seitlichen Enden in
regelmäßigen Intervallen
ausgebildet sind, und es wird eine schrittweise Zuführung oder
eine ununterbrochene Zuführung
der Schicht ausgeführt,
wenn Klemmen, die an einer Klemmwalze vorgesehen sind, an den Löchern in
Eingriff gelangen. Da bei dem Harzumhüllungsprozess an der Isolationsschicht eine
konstante Zugkraft ausgeübt
wird und die Isolationsschicht in diesem Fall eine Bandform aufweist, verwirft
sich die Schicht infolge von Hitze nicht, wenn ein Abschnitt, der
mit Harz umhüllt
werden soll, durch die Gießformen
sandwichartig angeordnet wird.
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Obwohl
der Harzumhüllungsprozess
ununterbrochen ausgeführt
wird, wie oben beschrieben wurde, können die Schritte zum Strukturieren
einer Antennenspule und zum Anbringen eines IC-Chips an der Eingangsseite des Abschnitts
ausgeführt
werden, wenn der Harzumhüllungsprozess
der Isolationsschicht ausgeführt
wird, und das IC-Modul kann an der Ausgangsseite aus der Isolationsschicht
ausgestanzt werden. Das Strukturieren, das Anbringen eines IC-Chips
und das Stanzen können
natürlich automatisch
ausgeführt
werden, indem eine vorgeschriebene Vorrichtung verwendet wird, und
der Harzumhüllungsprozess
kann ebenfalls unter Verwendung einer Stanzvorrichtung automatisch
ausgeführt werden.
Kurz gesagt, das automatische Herstellen eines IC-Moduls kann gemäß der Konfiguration
realisiert werden.
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Eine
IC-Karte ist durch das IC-Modul gemäß der Erfindung gekennzeichnet.
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Das
IC-Modul wird vorzugsweise in den Kartenkörper eingepasst, in dem ein
Durchgangsloch oder ein konkaver Abschnitt, der der Form des IC-Moduls
entspricht, ausgebildet ist, und eine Abdeckplatte kann auf wenigstens
einer Oberfläche
des Kartenkörpers
haftend angebracht werden.
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Da
die IC-Karten ein IC-Modul gemäß der Erfindung
enthalten, können
sie natürlich
die Wirkungen des IC-Moduls aufweisen. Wenn die Abdeckplatte auf
der Oberfläche
des Kartenkörpers
haftend angebracht wird, kann die IC-Karte, insbesondere das IC-Modul
wirkungsvoll geschützt
werden.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden durch die
folgende genaue Beschreibung in Verbindung mit der beigefügten Zeichnungen
verdeutlicht.
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Kurzbeschreibung der Zeichnungen
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1 ist
eine perspektivische Gesamtansicht eines IC-Moduls gemäß eines
Vergleichsbeispiels;
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2 ist
eine Querschnittansicht des in 1 gezeigten
IC-Moduls;
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3 ist
eine vergrößerte Querschnittansicht
eines Hauptteils des in 1 gezeigten IC-Moduls;
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4 ist
eine Draufsicht eines Substrats, das das in 1 gezeigte
IC-Modul bildet;
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5 ist
eine Ansicht zum Beschreiben des Harzumhüllungsprozesses des in 1 gezeigten IC-Moduls;
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6 ist
eine Ansicht zum Beschreiben einer Variation des Harzumhüllungsprozesses
des in 1 gezeigten IC-Moduls;
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7 ist
eine Querschnittansicht eines IC-Moduls gemäß einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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8 ist
eine Ansicht zum Beschreiben des Harzumhüllungsprozesses des in 7 gezeigten IC-Moduls;
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9 ist
eine perspektivische Gesamtansicht einer oberen Gießform, die
in einem Harzumhüllungsprozess
bei einem Verfahren zum Herstellen eines IC-Moduls gemäß einem
weiteren Vergleichsbeispiel verwendet wird;
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10 ist
ein perspektivische Gesamtansicht einer unteren Gießform, die
in den Harzumhüllungsprozess
des in 9 gezeigten IC-Moduls verwendet wird;
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11 ist
eine perspektivische Ansicht, die eine Isolationsschicht zeigt,
auf der eine Antennenspule strukturiert und ein IC-Chip angeordnet
ist;
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12 ist
eine Querschnittansicht eines Zustands, bei dem die Gießformen
festgeklemmt sind, um die in 11 gezeigte
Isolationsschicht sandwichartig anzuordnen;
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13 ist
eine perspektivische Gesamtansicht, die eine Variation der oberen
Gießform
zeigt;
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14 ist
eine perspektivische Gesamtansicht einer IC-Karte gemäß der vorliegenden
Erfindung;
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15 ist
eine Seitenansicht in aufgelösten Einzelteilen
der in 14 gezeigten IC-Karte;
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16 ist
eine Querschnittansicht längs
der Linie XVI-XVI von 14;
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17 ist
eine Seitenansicht in aufgelösten Einzelteilen
einer Variation der in 14 gezeigten IC-Karte;
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18 ist
eine Ansicht zum Beschreiben eines herkömmlichen Harzumhüllungsprozesses;
und
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19 ist
eine Ansicht zum Beschreiben eines weiteren herkömmlichen Harzumhüllungsprozesses.
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Genaue Beschreibung
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Die
vorliegende Erfindung wird im Folgenden unter Bezugnahme auf die
Zeichnung genau beschrieben. Zuerst wird ein Vergleichsbeispiel
erläutert.
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Wie
in den 1 und 2 gezeigt ist, enthält ein IC-Modul
ein kreisförmiges
Substrat 2, einen IC-Chip 3, der auf dem Substrat 2 angeordnet
ist, eine Antennenspule 20, die auf der Oberfläche des Substrats 2 gebildet
ist, und eine Harzumhüllung 4, die
das Substrat 2 und den IC-Chip 3 überdeckt,
wobei das IC-Modul als Ganzes in einer Säulenform gebildet ist.
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Der
IC-Chip 3 besitzt z. B. EEPROM-Speicher sowie weitere Kondensatoren,
die einteilig ausgebildet sind, wobei der Chip als Ganzes in Form
eines rechtwinkligen Parallelepipeds gebildet ist, wie in 1 ersichtlich
ist. Dabei wird der IC-Chip 3 hauptsächlich als
ein Speicher verwendet, der eine Informationsspeicherfunktion hat.
Wie in 3 gezeigt ist, sind Antennenanschlusselektroden 30, 30 an
der Hauptoberfläche 3a des
IC-Chips 3 ausgebildet, wobei die Elektroden 30, 30 so
gebildet sind, dass sie von der Hauptoberfläche 3a durch Elektrodenflächen (nicht
gezeigt), die mit Gold beschichtet sind, vorstehen.
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Wie
in 4 gezeigt ist, ist das Substrat 2 unter
Verwendung eines Harzes, wie etwa eine Polyimid-Schicht, die eine
Flexibilität
besitzt und isolierende Eigenschaften aufweist, in einer Kreisform
gebildet. Die Form des Substrats 2 ist nicht immer kreisförmig, sondern
kann z. B. elliptisch, oval oder rechtwinklig sein. Die Form wird
nach Bedarf ausgewählt. Wie
in 4 ersichtlich ist, ist auf der Oberfläche des Substrats 2 eine
vorgeschriebene Struktur eines Leitungsdrahts 20a gebildet,
um eine Antennenspule 20 herzustellen, wobei die Struktur
als Ganzes eine Spirale darstellt und sich in der Weise erstreckt,
dass ein vorgeschriebener Abschnitt eines Leitungsdrahtbündels 22 zu
einer konkaven Form gebogen ist und in das Substrat 2 radial
eintritt. Das anfängliche
Ende und das abschließende
Ende des Leitungsdrahts 20a sind so angeordnet, dass sie
in der Mitte, wo der IC-Chip 3 angeordnet ist, die Leitungsdrahtbündel 22 sandwichartig
umgeben, wobei sie mit Anschlussflächen 21, 21 elektrisch
verbunden sind, die so ausgebildet sind, dass sie in der Mitte des
Substrats 2 vorstehen. Die Struktur wird durch einen Ätzvorgang nach
der Bildung einer Beschichtung z. B. aus Kupfer gebildet und die
Anschlussflächen 21, 21 können außerdem in
dem gleichen Vorgang gebildet werden. Obwohl nicht gezeigt, ist
das Substrat 2 z. B. mit einem Polyimid-Harz überdeckt,
um die Struktur zu schützen,
so dass die Anschlussflächen 21, 21 einander
zugewandt sind.
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Wie
in 3 gezeigt ist, ist der IC-Chip 3 so angebracht,
dass er mit Anschlussflächen 21, 21,
die auf dem Substrat 2 gebildet sind, elektrisch verbunden
ist. Es wird z. B. eine anisotrope leitende Schicht 6 verwendet,
die einen Aufbau besitzt, bei dem leitende Partikel 60 in
einer Harzschicht 61, die Klebeeigenschaften besitzt, verteilt
sind. Wenn der IC-Chip 3 unter
Verwendung einer anisotropen leitenden Schicht 6 angebracht
werden soll, wird die anistrope leitende Schicht 6 zwischen
dem IC-Chip 3 und dem Substrat 2 angeordnet und
in diesem Zustand wird anfangs ein vorgeschriebener Druck zwischen
den IC-Chip 3 und dem Substrat 2 ausgeübt. Des
Weiteren kann ein Verfahren des "Aufschmelzlötens" zum Anbringen des
IC-Chips 3 verwendet werden.
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Bei
dem oben beschriebenen Aufbau funktioniert die Antennenspule 20 als
eine Vorrichtung zum Senden und Empfangen von Funkwellen zwischen dem
IC-Chip 3 und der Umgebung, wobei ein Datensignal über die
Träger
der Funkwellen gesendet und empfangen wird. Da die Antennenspule 20 mit
einer Spiralform gebildet ist, bei der sich der Leiterdraht 20a in
einer Richtung dreht, funktioniert sie außerdem als eine Spule, die
eine induktive elektromotorische Kraft durch den elektromagnetischen
Induktionseffekt bewirkt und die erzeugte elektromotorische Kraft
an den IC-Chip 3 liefert. Die an den IC-Chip 3 gelieferte
elektromotorische Kraft wird in einem Kondensator gespeichert. Kurz
gesagt, die oben beschriebene Struktur besitzt einen Vorteil dahingehend,
dass keine Leistungsversorgung, wie etwa eine Batterie, erforderlich
ist.
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In
der Harzumhüllung 4 sind
mehrere Abstandshalter 28, die durch Harzgießen in einer
Säulenform
ausgebildet sind, in der Weise angeordnet, dass sie die Harzumhüllung 4 vertikal durchdringen. Vorzugsweise
sind wenigstens drei Abstandshalter 28 angeordnet und sie
sind aus einem Material gebildet, das gleiche oder ähnliche
physikalische Eigenschaften wie die Harzumhüllung 4 besitzt. Dabei
ist die Harzumhüllung 4 als
Beispiel durch Spritzpressen unter Verwendung eines wärmehärtenden
Harzes oder durch Spritzgießen
unter Verwendung eines thermoplastischen Harzes gebildet.
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Ein
Verfahren zum Herstellen eines IC-Moduls 1 wird im Folgenden
unter Bezugnahme auf die 4 und 5 kurz beschrieben.
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Zuerst
wird eine Kupferbeschichtung auf der Oberfläche eines Substrats 2,
das z. B. aus einem Polyimid-Harz mit isolierenden Eigenschaften
hergestellt ist, gebildet und ein nicht benötigter Abschnitt der Kupferbeschichtung
wird durch Ätzen
unter Verwendung eines Ätzmittels
entfernt, um die Struktur des Leitungsdrahts 20a, die als
Ganzes eine Spirale ist, und Anschlussflächen 21, 21 zu
bilden, die mit der Struktur elektrisch verbunden sind. Mit anderen
Worten, die Struktur des Leitungsdrahts 20a stellt eine Antennenspule 20 dar.
Die Kupferbeschichtung wird z. B. durch Anhaften einer Kupferfolie,
durch Sputtern, Ablagerung oder CVD gebildet.
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Anschließend wird
ein IC-Chip 3 auf Anschlussflächen 21, 21 angebracht.
Der Chip kann angebracht werden, indem das Verfahren unter Verwendung
einer anisotropen leitenden Schicht 6, wie oben beschrieben
wurde, oder das Verfahren des allgemein bekannten Aufschmelzlötens in
geeigneter Weise ausgewählt
wird. Ferner wird ein Abstandshalter 28, der z. B. durch
Harzgießen
mit einer Säulenform
gebildet ist, auf dem Substrat 2 angeordnet. Der Abstandhalter 28 ist
in der Weise gebildet, dass er eine nahezu gleiche Höhe wie die
vertikale Höhe
eines Hohlraums 50 hat, die gebildet wird, während die im
Folgenden beschriebenen Gießformen 5 festgeklemmt
sind, wobei vorzugsweise wenigstens drei Abstandshalter angeordnet
und aus einem Harz gebildet sind, das die gleichen oder ähnliche
physikalische Eigenschaften wie jene der Harzumhüllung 4 besitzt. Die
Antennenspule 20, die in 4 gezeigt ist,
und das Substrat 2, auf dem der IC-Chip 3 angeordnet
ist, werden auf diese Weise gebildet. Dabei kann das Substrat 2 gebildet
werden, indem im Voraus ein Stanzen ausgeführt wird und die auf diese Weise
gebildete Säulenform
z. B. strukturiert wird, oder sie kann in einer kreisförmigen Form
gebildet werden, indem ein Stanzen ausgeführt wird, wenn der Harzumhüllungsprozess
nach dem Strukturieren ausgeführt
werden soll.
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Anschließend wird
das Substrat 2, das in der oben beschriebenen Weise bearbeitet
wurde, im Hohlraum 50 aufgenommen, der durch die Gießformen 5A, 5B gebildet
ist, und festgeklemmt und ein geschmolzenes Harz wird durch einen
Einlass 52 in den Hohlraum 50 eingeleitet. Dadurch
wird die Harzumhüllung 4 gebildet.
Wenn das geschmolzene Harz erstarrt und die Harzumhüllung 4 gebildet
wird, wird die Umhüllung
aus den Gießformen 5 entnommen,
um das IC-Modul 1 zu bilden, wie in 1 gezeigt
ist. Dabei wird der Harzumhüllungsprozess durch
Spritzgießen
unter Verwendung eines thermoplastischen Harzes oder durch Spritzpressen
unter Verwendung eines wärmehärtenden
Harzes, in der oben beschriebenen Weise ausgeführt.
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Bei
dem Harzumhüllungsprozess
des oben beschriebenen Herstellungsverfahrens wird ein Substrat,
auf dem ein Abstandshalter ausgebildet ist, als Substrat 2 verwendet.
Mit anderen Worten, wenn die Höhe
des Abstandshalters 28 in Übereinstimmung mit der Höhe des Hohlraums 50 eingestellt
ist, wird der Abstandshalter 28 durch Festklemmen der Gießformen
so angeordnet, dass er sich im Hohlraum 50 vertikal erstreckt,
während
das Substrat 2 im Hohlraum 50 aufgenommen ist,
wie in 5 ersichtlich ist. Da das Substrat 2 dadurch
gegen die untere Gießform 5B gepresst
wird, kann sich das Substrat 2 niemals infolge von Wärme von
den Gießformen 5 in eine
Tellerform verwerfen, wobei dieser Zustand bis zum Ende des Harzumhüllungsprozesses
aufrechterhalten wird. Dies verhindert das Fließen des geschmolzenen Harzes
unter die hintere Oberfläche des
Substrats 2 und verhindert dadurch ein Anheben des IC-Chips 3.
Des Weiteren kann der IC-Chip 3 am Ende des Harzgießens nicht
an der Oberfläche
der Harzumhüllung 4 freiliegen.
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Wenn
ein Abstandshalter, der aus einem Material gebildet ist, das gleiche
oder ähnliche
physikalische Eigenschaften wie jene des Umhüllungsharzes besitzt, als Abstandshalter 28 verwendet
wird, passt sich der Abstandshalter 28 leicht an die Harzumhüllung 4 an
und ein Lösen
der Harzumhüllung 4 um
den Abstandshalter 28 kann nach dem Gießen verhindert werden.
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Beim
Ausführen
der Harzumhüllung
ist das Verfahren zum Bewirken, dass sich das Substrat 2 längs der
Bodenfläche
des Hohlraums der unteren Gießform 5B erstreckt,
natürlich
nicht auf die oben beschriebene Ausführungsform beschränkt. Der
Umfangabschnitt des Substrats 2 kann z. B. angesaugt werden,
während
das Substrat 2, auf dem der IC-Chip 3 und dergleichen
angeordnet sind, auf der Bodenfläche
des Hohlraums der unteren Gießform 5B vorgesehen
sind, wie in 6 gezeigt ist. In diesem Fall
wird das Substrat 2 durch ein Loch 51 angesaugt
und näherungsweise
drei oder mehr Löcher 51 sind
vorzugsweise ähnlich
wie die Abstandshalter 28, die oben beschrieben wurden,
vorgesehen. Das Substrat 3 wird angesaugt, bis das geschmolzene
Harz erstarrt, vorzugsweise bis die Temperatur der gebildeten Harzumhüllung 4 eine
Normaltemperatur erreicht. Wenn die Harzumhüllung ausgeführt wird,
indem das Substrat auf diese Weise angesaugt wird, werden das Fließen des
geschmolzenen Harzes unter die hintere Oberfläche des Substrats 2 und
ein sich daraus ergebendes Anheben des IC-Chips 3 verhindert, wie oben
beschrieben wurde. Wenn das Sub strat 2 angesaugt wird,
bis die Harzumhüllung 4 eine
normale Temperatur hat, wird ein Verwerfen der Harzumhüllung 4 infolge
einer Differenz bei dem Koeffizienten der Wärmekontraktion zwischen dem Substrat 2 und
der Harzumhüllung 4 verhindert.
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Der
grundlegende Aufbau des IC-Moduls 1 gemäß einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist nahezu der gleiche wie beim IC-Modul 1 gemäß dem oben
beschriebenen Vergleichsbeispiel. Kurz gesagt, Anschlussflächen 21, 21 werden
z. B. aus Kupfer auf einem Substrat 2 gebildet, das z.
B. aus einer Polyimid-Schicht gebildet ist, und ein IC-Chip 3 wird
auf Anschlussflächen 21, 21 angeordnet.
Bei der Ausführungsform
wird im Unterschied zu dem oben beschriebenen Vergleichsbeispiel
eine Spule 20A als Antennenspule 20 verwendet.
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Wie
in 7 gezeigt ist, hat die Spule 20A von
oben betrachtet eine Ringform, wobei die Spule als Ganzes abgeflacht
ist und in einer Ebene einen Querschnitt besitzt, wobei die Ebene
zu der Ebene, zu der die Spule abgeflacht ist, senkrecht ist. Des Weiteren
ist der Querschnitt der Spule 20A am äußeren Umfang (20B)
der Spule (20A) in eine konisch verjüngte Form ausgebildet, die
in Dickenrichtung zum äußeren Umfang
der Spule (20A) hin abnimmt. Die Spule 20A ist
gebildet, indem ein Metalldraht zehnmal oder mehrere zehnmal z.
B. um einen säulenförmigen Stab
gewickelt ist. Obwohl in der Zeichnung nicht gezeigt, sind das anfängliche
Ende und das abschließende
Ende der Spule 20A mit einer Leiterfläche oder dergleichen verbunden,
die auf dem Substrat gebildet ist, wobei die Leiterfläche mit
Anschlussflächen 21, 21 elektrisch
verbunden ist.
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Ein
Verfahren zum Herstellen des IC-Moduls 1 wird im Folgenden
unter Bezugnahme auf 8 kurz beschrieben.
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Zuerst
wird eine Kupferbeschichtung in ähnlicher
Weise wie bei der oben beschriebenen ersten Ausführungsform z. B. aus einem
Polyimid-Harz mit isolierenden Eigenschaften auf der Oberfläche des Substrats 2 gebildet
und ein nicht benötigter
Abschnitt der Kupferbeschichtung wird unter Verwendung eines Ätzmittels
durch Ätzen
entfernt, um Anschlussflächen 21, 21,
auf denen der IC-Chip 3 angebracht ist, und eine Leiterfläche, die
mit den Anschlussflächen 21, 21 elektrisch
verbunden ist, zu bilden. Dabei kann das Substrat 2 durch
Strukturieren einer kreisförmigen
Form gebildet sein, die z. B. im Voraus gestanzt wird, oder das
Substrat kann z. B. in einer Kreisform gebildet werden, indem das
Stanzen ausgeführt
wird, wenn die Harzumhüllung 4 nach dem
Strukturieren oder dergleichen gebildet werden soll.
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Dann
wird ein IC-Chip 3 auf Anschlussflächen 21, 21 angebracht.
Die Anschlussflächen
können
angebracht werden, indem das oben beschriebene Verfahren unter Verwendung
einer anisotropen leitenden Schicht 6 oder das Verfahren
des allgemein bekannten Aufschmelzlötens in geeigneter Weise ausgewählt wird.
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Anschließend werden
das Substrat 2, das in der oben beschriebenen Weise bearbeitet
wurde, und die Spule 20A im Hohlraum 50 aufgenommen, der
durch die Gießformen 5A, 5B bei
festgeklemmten Gießformen
gebildet ist, und ein geschmolzenes Harz wird durch einen Einlass 52 in
den Hohlraum 50 eingeleitet, um die Harzumhüllung 4 zu
bilden. Wenn das geschmolzene Harz erstarrt und die Harzumhüllung 4 gebildet
ist, wird das IC-Modul 1,
wie in 7 gezeigt ist, gebildet, indem es aus den Gießformen 5 entnommen
wird. Dabei wird der Harzumhüllungsprozess
durch Spritzgießen
unter Verwendung eines thermoplastischen Harzes oder durch Spritzpressen unter
Verwendung eines wärmehärtenden
Harzes ausgeführt.
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Bei
dem Herstellungsverfahren wird eine abgeflachte Spule, d. h. eine
Spule mit einer geringen Dicke, als Spule 20A verwendet.
Wenn ein geschmolzenes Harz in den Hohlraum 50 eingeleitet wird,
während
die Spule 20A aufgenommen ist, ist deshalb das Fließen des
geschmolzenen Harzes vom Umfang des Hohlraums 50 zur Mitte
nicht behindert und das geschmolzene Harz kann gleichmäßig in den
Hohlraum 50 fließen.
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Speziell
dann, wenn die Spule 20A, deren Querschnitt des Umfangs 20B in
eine konisch verjüngte
Form ausgebildet ist und in Dickenrichtung zum Umfang hin abnimmt,
verwendet wird, kann das geschmolzene Harz gleichmäßiger fließen. Wie
in 8 erkannt werden kann, kann sich das geschmolzene
Harz zu den Abschnitten über
und unter der Spule 20A verteilen und im gesamten Hohlraum 50 ausbreiten.
Dementsprechend kann am Ende des Gießens die Bildung eines Hohlraums
oder eines Pinhole verhindert werden. Da die Strömung des geschmolzenen Harzes über und
unter der Spule 20A verteilt ist, wird die Spule 20A nicht
unnötig
angehoben und das Harz kann erstarren, während es ausreichend zu einem
oberen Abschnitt der Spule 20A fließt. Demzufolge kann die Spule 20A am
Ende des Gießens
an der Oberfläche
der Harzumhüllung 4 nicht
freiliegen oder kann nicht einfach freigelegt werden.
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Das
Verfahren zum Herstellen des IC-Moduls 1 gemäß einem
weiteren Vergleichsbeispiel enthält
die folgenden Schritte: Strukturieren der Antennenspule 20 und
von Anschlussflächen,
die mit der Antennenspule elektrisch verbunden sind, in einem Abschnitt,
der auf einer bandförmigen
Isolationsschicht 2A das Substrat 2 sein soll,
Anbringen des IC-Chips 3 auf Anschlussflächen 21, 21 und
Ausführen
einer Harzumhüllung
unter Verwendung einer Gießformvorrichtung
zum Gießen.
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Wie
in 11 gezeigt ist, ist die Isolationsschicht 2A in
einer Bandform z. B. unter Verwendung eines Polyimid-Harzes gebildet
und weist Löcher 23, die
in Längsrichtung
mit regelmäßigen Intervallen
gebildet sind, und mehrere Eingrifflöcher 2B, die in regelmäßigen Intervallen
an beiden seitlichen Enden in der Breitenrichtung ausgebildet sind,
auf. Kurz gesagt, die Isolationsschicht 2A ist so gebildet,
dass ein schrittweiser Vorschub oder ein ununterbrochener Vorschub
ausgeführt
wird, wenn Klemmen, die an einer Klemmwalze (nicht gezeigt) vorgesehen
sind, an den Eingrifflöchern
in Eingriff gelangen.
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Der
Strukturierungsschritt wird nach der Bildung einer Beschichtung
z. B. aus Kupfer, wie oben beschrieben wurde, durch Ätzen unter
Verwendung eines Ätzmittels
ausgeführt,
um einen gewünschten Abschnitt
zu hinterlassen. Dabei werden zwei Reihen aus Strukturen in der
Breitenrichtung gebildet.
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Der
IC-Chip 3 wird durch das Verfahren unter Verwendung einer
anistropen leitenden Schicht 6, das oben beschrieben wurde,
oder durch das Verfahren des allgemein bekannten Aufschmelzlötens angebracht.
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Der
Harzumhüllungsprozess
wird durch Spritzgießen
oder Pressgießen
unter Verwendung einer vorgeschriebenen Gießformvorrichtung zum Gießen ausgeführt. Wenn
eine Harzumhüllung
z. B. durch Pressgießen
ausgeführt
werden soll, wird die Gießformvorrichtung
zum Gießen
verwendet, die eine obere und eine untere Gießform 5A, 5B enthält, wobei
die untere Gießform 5B an
einer beweglichen Platte befestigt ist, die sich z. B. durch einen
hydraulischen Druck vertikal bewegen kann, wobei die obere Gießform 5A an
der unteren Oberfläche
einer schwebenden Platte befestigt ist, die sich nach oben bewegt,
wenn die bewegliche Platte angehoben wird.
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Der
in 9 gezeigte Aufbau wird z. B. als obere Gießform 5A verwendet.
Das heißt,
die obere Gießform 5A enthält eine Grundplatte 8,
die an der unteren Oberfläche
der schwebenden Platte befestigt ist, und einen Matrizenblock 81,
der an der unteren Oberfläche
der Grundplatte 8 befestigt ist, wobei ein Rahmenkörper 80 zwischen
ihnen angeordnet ist. Wie aus 12 ersichtlich
ist, sind Durchgangslöcher 8b, 80b, 81b,
die z. B. eine Säulenform
aufweisen, in den Elementen 8, 80, 81 ausgebildet
und wenn die Elemente 8, 80, 81 an der
schwebenden Platte befestigt sind, ist durch die Durchgangslöcher 8b, 80b, 81b ein
Loch zum Bilden eines Stempeltopfes 85 gebildet.
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Die
in 10 gezeigte Struktur wird als untere Gießform 5B verwendet.
Das heißt,
die untere Gießform 5B enthält eine
Grundplatte 8a, die an der oberen Oberfläche der
beweglichen Platte befestigt ist, und einen Matrizenblock 81a,
der an der oberen Oberfläche
der Grundplatte 8a befestigt ist, wobei ein Rahmenkörper 80a zwischen
ihnen angeordnet ist. Wie in 10 gezeigt
ist, besitzt der Matrizenblock 81a einen konkaven Abschnitt 82a,
der in der Mitte gebildet ist, und vier Hohlräume 50a, die z. B.
mit dem konkaven Abschnitt 82a durch Laufrinnen 52a, die
konkav ausgebildet sind, verbunden sind. Wenn die Gießform 5A, 5B festgeklemmt
ist, verbindet der konkave Abschnitt 82a mit dem Loch,
das in der oberen Gießform 5A gebildet
ist, und bildet den Stempeltopf 85.
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In
der Gießformvorrichtung
zum Gießen,
die in der oben beschriebenen Weise gebildet ist, wird der Harzumhüllungsprozess
in der nachfolgenden beschriebenen Weise ausgeführt.
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Zuerst
werden, wie in 12 gezeigt ist, Gießformen 5 in
der Weise festgeklemmt, dass der IC-Chip 3 und die Antennenspule 20 auf
der Isolationsschicht 2A in den Hohlraum 50, der
bei festgeklemmten Gießformen 5A, 5B ausgebildet
ist, aufgenommen sind, d. h., dass ein rechtwinkliger Bereich, der
in 11 von der gepunkteten Linie umgeben ist, durch
die Gießformen 5A, 5B sandwichartig
umgeben ist, wobei der IC-Chip 3 nach
unten vorsteht.
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Dann
wird eine Harztafel 90 in den Stempeltopf 85 gefüllt, der
bei festgeklemmten Gießformen 5 gebildet
ist. Zu diesem Zeitpunkt schmilzt die Harztafel 90, da
die Gießformen 5 auf
eine vorgeschriebene Temperatur vorgeheizt werden. Das geschmolzene Harz
wird durch einen Kolben 9, der in den Kolbentopf 85 eingesetzt
wird, mit Druck beaufschlagt und das Harz wird jeweils durch die
Laufrinnen 52 in alle Hohlräume 50 eingeleitet.
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Anschließend breitet
sich das eingeleitete geschmolzene Harz im Hohlraum 50 aus,
die Gießformen 5A, 5B werden
getrennt, wenn das Harz erstarrt, und ein Abschnitt, der das IC-Modul 1 darstellen
soll, wird von der Isolationsschicht 2A beispielsweise
durch Stanzen abgeschnitten. Dadurch wird das IC-Modul 1 erhalten.
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Bei
dem oben genannten Herstellungsverfahren wird eine Isolationsschicht 2A,
die durch Drehen einer bandförmigen
Klemmrolle, die mit Eingrifflöchern 26 versehen
ist, einem schrittweisen Vorschub unterzogen wird, verwendet, deswegen
kann der Umhüllungsschritt
ununterbrochen ausgeführt werden,
indem nacheinander ein schrittweiser Vorschub der Isolationsschicht 2A bewirkt
wird. In diesem Fall können
zwei Reihen der Isolationsschicht 2A in der Richtung angeordnet
werden, die in 10 durch den Pfeil B bezeichnet
ist, und acht IC-Chips 3 können bei
jedem schrittweisen Vorschub der Isolationsschichten 2A, 2A in
der durch den Pfeil a bezeichneten Richtung mit einem Harz umhüllt werden.
Des Weiteren können
acht IC-Chips 3 durch einen schrittweisen Vorschub in der
durch den Pfeil P bezeichneten Richtung gleichzeitig mit einem Harz
umhüllt
werden.
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Außerdem kann
die Anzahl von IC-Chips, die zu einem Zeitpunkt umhüllt werden
kann, vergrößert werden,
indem die Anzahl von Hohlräumen 50a,
die in dem Matrizenblock 81a ausgebildet sind, vergrößert wird,
oder durch Vergrößerung der
Matrizenblöcke 80, 80a,
die an den Grundplatten 8, 8a befestigt sind.
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Bei
dem Harzumhüllungsprozess,
der oben beschrieben wurde, wird die Isolationsschicht 2A mit einer
konstanten Zugspannung vorgeschoben und ist in einer Bandform gebildet,
deswegen wird die Schicht nicht verworfen, wenn ein mit einem Harz
zu umhüllender
Abschnitt durch Gießformen 5 sandwichartig
aufgenommen wird.
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Obwohl
der Harzumhüllungsprozess
gemäß dem oben
beschriebenen Herstellungsverfahren ununterbrochen ausgeführt werden
kann, kann die Antennenspule 20 strukturiert werden und
der IC-Chip 3 kann an der Eingangsseite eines Abschnitts
angebracht werden, indem Isolationsschichten 2A mit einem
Harz umhüllt
werden, und das IC-Modul 1 kann an der Ausgangsseite aus
der Isolationsschicht 2A gestanzt werden. Das Strukturieren,
das Anbringen des IC-Chips 3 und das Stanzen können unter
Verwendung einer vorgeschriebenen Vorrichtung automatisch ausgeführt werden,
und der Harzumhüllungsprozess
kann außerdem
durch Verwendung einer Gießformvorrichtung
automatisch ausgeführt werden.
Kurz gesagt, gemäß der Konfiguration
kann eine automatische Herstellung des IC-Moduls 1 erreicht
werden.
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Der
in 13 gezeigte Aufbau kann als untere Gießform 5B verwendet
werden. Die untere Gießform 5B unterscheidet
sich dabei von der in 10 gezeigten unteren Gießform 5B dahingehend,
dass der konkave Abschnitt 82a zum Bilden des Stempeltopfes 85,
der bei festgeklemmten Gießformen 5 gebildet
ist, im Matrizenblock 81a nicht gebildet wird und in einem
Mittelblock 88, der an der Grundplatte 8a befestigt
ist, gebildet wird. In die untere Gießform 5B wird hier
kein ge schmolzenes Harz von einem Stempeltopf 85 in vier
Hohlräume 59,
sondern von einem Stempeltopf 85 in zwei Hohlräume 59 eingeleitet,
wobei die Harzumhüllung
ausgeführt wird,
indem die Isolationsschicht 2A in einer parallelen Richtung
den Reihen aus Stempeltöpfen 85 schrittweise
vorgeschoben werden. Wenn der Harzumhüllungsprozess unter Verwendung
der unteren Gießform 5B mit
dem oben genannten Aufbau ausgeführt
wird, ist deshalb die Bildung eines Lochs 23 für den Stempeltopf 85 in
der Isolationsschicht 2A nicht erforderlich.
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In
der oben beschriebenen Ausführungsform wird
ein geschmolzenes Harz eingeleitet, während der IC-Chip 3 in
den Hohlraum 50 in der Weise aufgenommen ist, dass er nach
unten vorsteht. Die Harzumhüllung
kann jedoch ausgeführt
werden, indem die Gießformen 5 festgeklemmt
werden, während
der IC-Chip 3 nach oben vorsteht. In diesem Fall ist natürlich eine
Modifikation des Aufbaus in der Gießform erforderlich.
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Wie
in den 15 und 16 gezeigt
ist, enthält
die IC-Karte 7 ein IC-Modul 1, das oben beschrieben
wurde, einen Kartenkörper 7A,
in dem das IC-Modul 1 eingepasst ist, und Abdeckplatten 70, 70, die
an der oberen und der unteren Oberfläche des Kartenkörpers 7A haftend
angebracht sind. Wie in 14 gezeigt
ist, hat die IC-Karte 7 von oben betrachtet eine rechtwinklige
Form und ist so gebildet, dass sie eine Dicke von etwa 0,76 mm hat,
wobei die Dicke eines Klebstoffs, der im Folgenden beschrieben wird,
enthalten ist.
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Im
Kartenkörper 7A ist
ein Durchgangsloch 71, das eine Säulenform in Übereinstimmung
mit der Form des IC-Moduls 1 hat und in welches das IC-Modul 1 eingepasst
ist, an einem Abschnitt, der in Längsrichtung von der Mitte verschoben
ist, ausgebildet. Der Kartenkörper 7A ist
unter Verwendung eines Polyethylen-Terephthalat-Harzes (nachfolgend als "PET"-Harz bezeichnet),
eines Polyvinylchlorids (im Folgenden als "PVC" bezeichnet)
oder dergleichen in der Weise gebildet, dass er eine Dicke von etwa
0,45 mm besitzt.
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Die
Abdeckplatten 70, 70 sind unter Verwendung eines
Harzes, wie etwa PET oder PVC, so gebildet, dass sie eine Dicke
von etwa 0,15 mm haben, und sind z. B. aus einem Klebstoff auf der
oberen und unteren Oberfläche
des Kartenkörpers 7A haftend angebracht.
Das IC-Modul 1 kann durch Ankleben von Abdeckplatten 70, 70 geschützt werden.
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Wie
in 16 gezeigt ist, ist das IC-Modul 1 in
das Durchgangsloch 71 des Kartenkörpes 7A eingepasst,
zwischen Abdeckplatten 70, 70 sandwichartig angeordnet
und in den Kartenkörper 7A einbeschrieben.
Wenn das Modul 1 in das Durchgangsloch 70 eingepasst
werden soll, kann ein Klebstoff, z. B. ein Epoxidharz verwendet
werden und das Verfahren kann in geeigneter Weise ausgewählt werden.
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Die
IC-Karte 7 ist nicht auf die oben beschriebenen Strukturen
begrenzt. Wie in 17 gezeigt ist, kann anstelle
des Durchgangslochs 71 im Kartenkörper 7A ein konkaver
Abschnitt 71a ausgebildet sein. In diesem Fall muss die
Abdeckplatte 70 lediglich zumindest auf der Oberfläche haftend
angebracht werden, die die Öffnungsseite
des konkaven Abschnitts 71a aufweist.