-
Gebiet der
Erfindung
-
Die
Erfindung bezieht sich auf die lokale Zufuhr therapeutischer Mittel
und insbesondere auf Vorrichtungen, die Pellets von therapeutischen
Mitteln in einen Gewebekörper
einführen,
um die Behandlung einer Vielzahl von Erkrankungen zu erlauben, inklusive
Herzkranzgefäßerkrankungen
und cardiovskularen Indikationen.
-
Hintergrund
der Erfindung
-
Erkrankungen,
Verletzungen und chirurgische Eingriffe können zu lokalisiertem Gewebeschaden
und Krankhaftigkeit führen.
Z.B. ist das prinzipielle Behandlungsverfahren für Gefäßverschlusserkrankungen die
Angioplastie, ein Verfahren bei dem ein Ballon in das Gefäß eingesetzt
wird und dann aufgeblasen wird, um den Bereich der Verengung auszudehnen.
Während
des Aufblasens kann der Ballon die Gefäßwand beschädigen. Es scheint, dass als
Ergebnis dieser Beschädigung
in 30 bis 50 % der Fällen dem
anfänglichen
Anstieg in den Lumenabmessungen eine lokalisierte Wiederverengung
(Restenose) des Gefäßes über einen
Zeitraum von 3 bis 6 Monaten folgt. Daher kann die Restenose zur
gefährlichen und
lokalisierten Wiederverengung eines Gefäßes des Patienten an der Stelle
der vor kurzem stattgefundenen Angioplastie führen. Wie viele andere lokalisierte
Erkrankungen, ist die Restenose komplex und zur Zeit gibt es keine
klinisch effektive Behandlung für
diese Krankheit. Gibbens et. al, Molecular Therapies for Vascular
Diseases, Science Band 272, Seiten 617 bis 780 (Mai 1996).
-
Restenose
hat, wie viel andere lokalisierte Verletzungen und Erkrankungen,
schlecht auf pharmakologische Therapien und Mittel reagiert. Zahlreiche
pharmakologische Mittel sind klinisch getestet worden und keines
hat eine unzweideutige Verringerung beim Auftreten der Restenose
gezeigt. Jedoch kann das Scheitern dieser pharmakologischen Therapien
die Folge systemischer Intoleranzen der zum Erzielen lokaler heilsamer
Wirkungen erforderlichen Dosen oder der Schwierigkeit sein, eine
kontrollierte Verabreichung geeigneter Dosierungen über einen gewissen
Zeitraum bereitzustellen. Dementsprechend ist ein möglicher
Grund für
das Versagen dieser Therapien der, dass submaximale Dosen pharmakologischer
Mittel verabreicht werden, um die ernsten Nebeneffekte zu vermeiden,
die aus der systemischen Verabreichung der geeigneten Dosierung resultieren
könnten.
-
Die
US 5,180,366 offenbart eine
Vorrichtung zum transluminalen Einsetzen einer Vielzahl von Pellets
in einem Bereich einer Arterie, die der Angioplastie unterworfen
wurde, und zum Freigeben der Pellets in jenem Bereich.
-
Die
US 3,991,750 offenbart ein
lösliches
Pellet zum Einsetzen in einen Patienten, um langsam ein Medikament
in das lokale Gewebe abzugeben.
-
Um
dieses Problem anzugehen, haben verschiedene Forscher Verfahren
für die
lagespezifische Zufuhr pharmakologischer und molekularer Therapien
vorgeschlagen. Diese Verfahren beinhalten das direkte Abscheiden
therapeutischer Mittel durch ein intrasvaskulares Zuführsystem
in die Arterienwand, die systemische Verabreichung therapeutischer
Mittel, die eine spezifische Affinität für das verletzte oder erkrankte
Gewebe aufweisen und die systemische Verabreichung inaktiver Mittel
gefolgt von lokaler Aktivation.
-
Gegenwärtig existieren
Systeme, die versuchen, eine lokalisierte Zufuhr therapeutischer
Mittel zu erreichen. Diese Systeme beinhalten Doppelballon-Zuführsysteme,
die einen proximalen und einen distalen Ballon aufweisen, welche
gleichzeitig aufgeblasen werden, um einen Behandlungsraum innerhalb
eines Arterienlumens zu isolieren. Ein Katheter erstreckt sich zwischen
den beiden Ballons und beinhaltet einen Anschluss, der ein wässriges
Medium in den Behandlungsraum zwischen den Ballons einlassen kann,
typischerweise eines, das ein therapeutisches Mittel enthält. Druck
kann auf das Medium ausgeübt
werden, um die Bedingungen zu erzeugen, die der intramuralen Infusion
förderlich
sind. Andere lokalisierte Zuführsysteme
auf Grundlage eines Ballons umfassen poröse Ballonsysteme, Hydrogel
beschichtete Ballons und poröse
Ballons, die einen inneren metallischen Stent aufweisen. Andere
Systeme umfassen lokal platzierte, Medikamente tragende, beschichtete
metallische Stents und Medikament gefüllte Polymerstents. Wilensky
et. al, Methods and Devcies for local drug delivery in coronary
and perhipheral arteries, Trends in Cardiovascular Medicine, Band
3 (1993).
-
Obwohl
diese Systeme funktionierende Vorrichtungen für die lokale Medikamentenzufuhr
bereitstellen können,
hängt die
Effektivität
dieser Vorrichtungen von einer Anzahl von Faktoren ab und wird dadurch
beschränkt,
wobei die Faktoren die Rate des Fluidflusses durch die Gefäßwand, die
Verweilzeit des abgeschiedenen Mittels und die lokalen Bedingungen
und die Vaskulatur an der Abscheidestelle umfassen. Im wesentlichen
ist der Erfolg dieser Systeme von der Menge an Zeit begrenzt, die
ein zugeführtes
Medikament lokal verweilen bleibt, bevor es von zirkulierendem Blut
mit stromabwärts
genommen wird. In dem Ausmaß,
dass diese Systeme es dem therapeutischen Mittel erlauben, weggetragen
zu werden, riskieren diese Systeme des weiteren, ein therapeutisches
Mittel in Bereichen des Gefäßsystems
des Patienten anzuwenden, wo solche Mittel ungünstige Auswirkungen haben könnten. Zusätzlich werden
diese existierenden Systeme von der Menge an Medikament beschränkt, die
der erkrankten Stelle zugeführt
werden kann. Darüber
hinaus weisen mit Medikamenten gefüllte Polymerstents strukturelle Probleme
auf, die gegen ihren Einsatz sprechen.
-
Es
wäre vorteilhaft,
andere Verfahren zur Behandlung von Patienten mit lokalisierten
kardiovaskularen Erkrankungen zu entwickeln und insbesondere Verfahren
zur Behandlung zu entwickeln, die die ungünstigen Nebeneffekte verringern
und eine höhere
Effektivität
aufweisen.
-
Es
ist eine Aufgabe der Erfindung, Vorrichtungen zur Behandlung einer
Herzkranzarterien- oder kardialen Indikation bereitzustellen, die
eine längere
Medikamentenverweildauer an der Stelle einer lokalisierten Erkrankung
bereitstellt.
-
Es
ist eine weitere Aufgabe der Erfindung, Systeme vorzusehen, in die
die Vorrichtung eingebaut ist, und die den Fluss stromabwärts eines
lokal zugeführten
Mittels verringern oder eliminieren.
-
Darstellung
der Erfindung
-
Entsprechend
der vorliegenden Erfindung wird eine endoskopische, transluminale
Zufuhrvorrichtung zum Implantieren von Pellets in einer Gewebewand
bereitgestellt mit:
einem länglichen,
elastischen (biegsamen) Korpus mit einem proximalen Ende und einem
distalen Ende; einer Zuführkammer,
die mit dem distalen Ende des Korpus gekoppelt ist und einen die
Pellets enthaltenden Raum und eine Öffnung am distalen Ende der Zuführkammer
zum sequentiellen Freigeben der Pellets daraus aufweist, wobei die Öffnung durch
das Zusammenlaufen einer Vielzahl von elastischen (biegsamen) Fingerelementen
gebildet ist, die derart vorgespannt sind, dass sie die Pellets
innerhalb der Zuführkammer
halten; und einem Betätiger,
der einen Stößel umfasst,
welcher mit der Zuführkammer gekoppelt
ist, und ein Pellet aus der Zuführkammer durch
die Öffnung
bewegen kann, wodurch das Pellet in eine Gewebewand implantiert
wird, und wobei jedes Pellet ein therapeutisches Mittel umfasst,
das ein röntgendichtes
Material relativ zu einer Position einer Zielstelle zum Implantieren
des Pellets umgibt.
-
Die
Offenbarung sieht Systeme und Verfahren zum Implantieren eines Depots
in eine Gewebewand vor, um dadurch ein therapeutisches Mittel einzuführen, das
für die
in Behandlung befindliche Erkrankung ausgewählt wird. In einer Ausführungsform sieht
die Erfindung Systeme und Verfahren zum Zuführen eines therapeutischen
Mittels in die Gewebewand des Myokards zur Behandlung verschiedener Gefäßerkrankungen
vor, inklusive der Restenose, von ischämischem Gewebe und Myokardinfarkten. Andere
Anwendungen der hier beschriebenen Systeme und Verfahren beinhalten
die Zufuhr von Angiogenesisverbindungen, die in ischämischem
Gewebe implantiert werden können,
und/oder von antiarrythmischen Medikamenten, die an den Stellen
der Leitungsabnormalitäten
implantiert werden können. Dementsprechend
kann das lokal zugeführte
Mittel von der jeweiligen Anwendung abhängen, und der Begriff Mittel
oder therapeutisches Mittel, wie hier verwendet, ist so zu verstehen,
dass er jegliches Mittel umfasst, das in der Lage ist, lokal zugeführt zu werden,
umfassend aber nicht beschränkt
auf pharmazeutische Verbindungen oder Formulierungen, virale oder
nicht virale Vektoren (z.B. Adenovirus-Vektoren, retrovirale Vektoren
und ähnliches),
implantierbare (genetisch veränderte)
Zellen, Plasmid-Liposom-Komplexe oder andere DNS-Zuführkomplexe, Oligonukleotide
oder irgendeine andere geeignete Verbindung, die mit dem behandelten
Patienten kompatibel ist.
-
In
einer Ausführungsform
ist die Erfindung als Vorrichtung zur Zufuhr therapeutischer Mittel
zu verstehen, umfassend einen länglichen
elastischen Korpus mit einem proximalen Ende und einem distalen
Ende, eine Zuführkammer,
die mit dem distalen Ende des Korpus gekoppelt ist und einen die
Pellets enthaltenden Raum und eine Öffnung zum Freigeben des therapeutischen
Mittels heraus aufweist. Die Vorrichtung umfasst weiter einen Betätiger, der
mit der distalen Zuführkammer
gekoppelt ist und in der Lage ist, ein therapeutisches Mittel durch
die Öffnung
zu treiben.
-
Die
hierin verwendeten Begriffe proximal und distal sind so zu verstehen,
dass sie entgegengesetzte Enden einer Vorrichtung oder eines Elements
beschreiben, und werden allgemein so verwendet, dass proximal als „weg vom
Herzen" und distal „zum Herzen
hin" zu verstehen
ist oder jeweils „zum
Arzt hin" und „vom Arzt
weg" bedeuten.
-
In
einer Ausführungsform
beinhaltet die Vorrichtung des weiteren einen Steuermechanismus, der
mit dem Betätiger
und dem proximalen Ende des Korpus gekoppelt ist, um eine Steuerung
des Betätigers
bereitzustellen. Auf diese Weise kann ein Benutzer den Steuermechanismus
bedienen, um das Mittel selektiv zuzuführen. Wahlweise kann die Vorrichtung auch
einen „Lenkmechanismus" beinhalten, um das distale
Ende des Korpus zu biegen, und dadurch es der Zuführkammer
zu erlauben, selektiv innerhalb der Herzkammern ausgerichtet zu
werden. Das distale Ende des elastischen Korpus kann größenmäßig angepasst
werden, um die transluminale Zufuhr und den Eintritt in das Herzinnere
eines Patienten zu erlauben. Dies erlaubt es dem distalen Ende der
Vorrichtung, welches die Zuführkammern
trägt,
durch das Gefäßsystem
des Patienten zu gelangen, in das Herz des Patienten einzutreten
und gegen das endokaridale Gewebe zu stoßen oder es zu durchdringen und
in das Myokard vorzudringen. Zu diesem Zweck kann das distale Ende
der Zuführkammer
des weiteren mit einem spitzen distalen Ende versehen werden, welches
geeignet ist, eine Gewebewand zu durchdringen, um das therapeutische
Mittel in die Gewebewand einzuführen.
-
In
einer weiteren Ausführungsform
kann die Vorrichtung weiter einen Stößel zum Austreiben eines therapeutischen
Mittels aus der Zuführkammer beinhalten.
Der Stößel kann
eine Ratschenanordnung (Ratscheneinheit) beinhalten, die das Zuführen diskreter
Volumen von therapeutischem Mittel oder einer diskreten Anzahl von
ein therapeutisches Mittel enthaltenden Pellets zu erlauben. Alternativ
kann der Stößel mit
einer Gewindeanordnung und einer Schneckengetriebeanordnung versehen
sein, um den Stößel als
Reaktion auf eine Drehwirkung sich drehend in die Zuführkammer
vorzuschieben. Dementsprechend kann ein Betätiger, wie z.B. ein innerhalb
der Zuführkammer
angeordneter Stößel, auf Pellets
mit therapeutischem Mittel wirken, die innerhalb der Zuführkammer
aufbewahrt sind, um die Pellets aus der Zuführkammer herauszudrängen und
sie innerhalb einer Gewebewand zu implantieren. Wahlweise kann die
Zuführkammer
so bemessen sein, dass sie eines oder eine Vielzahl von Pellets
aufnimmt, die ein therapeutisches Mittel enthalten. Die Betätigung des
Stößels oder
des Betätigers
kann durch Handhabung eines Griffs mit Hebelwirkung erfolgen, der
am proximalen Ende des elastischen Korpus angebracht ist und mit
dem Steuermechanismus gekoppelt ist. Alternativ kann ein Drehmechanismus, wahlweise
motorisiert, vorgesehen sein, um einen mit Gewinde versehenen Stößel zu drehen
und den Stößel innerhalb
der Zuführkammer
voranzutreiben, wodurch Pellets mit therapeutischem Mittel aus der Kammer
herausgedrängt
werden.
-
In
einer weiteren Ausführungsform
ist ein Mechanismus vorgesehen, um mindestens ein Pellet aufzunehmen,
dass therapeutische Mittel enthält
und eine spitze Form aufweist, um das Implantieren des Pellets innerhalb
eines Gewebekörpers
zu erleichtern. Wie oben diskutiert, kann ein Stößel vorgesehen sein, um das
spitze Pellet aus der Zuführkammer herauszudrängen und
das Pellet innerhalb einer Gewebewand des Patienten zu implantieren,
wie z.B. innerhalb des Myokards.
-
In
jeder Vorrichtung ist mindestens ein Pellet eingelegt, das zum Tragen
eines therapeutischen Mittels in die Gewebewand eines Patienten
geeignet ist. In einer Ausführungsform
umfassen die Pellets eine röntgendichte
Markierung, die typischerweise am Kern des Pellets platziert wird,
was die fluoroskopische Betrachtung der Zuführung der Pellets erleichtert.
-
Zudem
sind Verfahren zum Bereitstellen einer lokalen Zufuhr eines therapeutischen
Mittels offenbart, welche den Schritt des Implantierens des therapeutischen
Mittels in einen Abschnitt von Myokardgewebe beinhalten. In einer
Ausführung
beinhalten die Verfahren den Schritt des Vorsehens eines Katheters,
der ein für
die Zufuhr des therapeutischen Mittels geeignetes distales Ende
aufweist, des Führens
des Katheters in das Herzinnere eines Patienten und das Anordnen
des distalen Endes des Katheters gegen eine endokardiale Wand des
Herzens, um das therapeutische Mittel in das Myokardgewebe zu implantieren.
Der Schritt des Vorsehens eines Katheters kann den Schritt des Vorsehens
eines lenkbaren Katheters beinhalten, welcher wahlweise ein Bohrelement
zum Durchdringen einer Gewebewand wie z.B. des Endokards (der Herzinnenhaut)
beinhalten kann. In einer Ausführung
werden eine Vielzahl von ein therapeutisches Mittel enthaltenden
Pellets oder eine Vielzahl von therapeutischen Mitteln sequentiell
in das Myokardgewebe eingeführt.
Wahlweise kann jedes Pellet ein therapeutisches Mittel und eine
röntgendichte
Markierung enthalten.
-
Die
lokale Zufuhr des therapeutischen Mittels wird durch transluminale
Zufuhr erzielt, bei der der Katheter durch einen Zugang in der Oberschenkelarterie
oder -vene wird und in das Herz gelenkt wird. Wahlweise kann eine
Markierung an einem ausgewählten
Abschnitt einer Herzkranzarterie platziert werden, um eine Stelle
zur Aufnahme des therapeutischen Mittels zu identifizieren. In dieser
Ausführung kann
die Markierung während
des Eingriffs fluoroskopisch beobachtet werden und ein behandelnder
Arzt kann die platzierte Markierung zum zielgenauen Bestimmen der
Stelle des Myokards verwenden, in welche das therapeutische Mittel
implantiert werden soll.
-
Ein
weiteres Verfahren beinhaltet einen Schritt des endoskopischen Zuführens des
therapeutischen Mittels durch das Epikard. In noch einer anderen
Ausführungsform
wird das therapeutische Mittel während
einer Operation mit offenem Brustkorb in das Myokardgewebe implantiert.
-
Vorrichtungen
der vorliegenden Erfindung können
auch für
das Zuführen
eines therapeutischen Mittels in eine Septumarterie geeignet sein.
In einer Ausführung
umfasst das Verfahren die Schritte des Vorsehens eines Katheters
mit einem distalen Ende, das für
das Zuführen
des therapeutischen Mittels geeignet ist, des Führens des Katheters in das
Herzinnere eins Patienten und das Anordnen des distalen Endes des
Katheters gegen eine Septumwand des Herzens, um das therapeutische
Mittel in das Septumgewebe zu implantieren.
-
Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
-
Die
vorangegangenen und andere Aufgaben und Vorteile der Erfindung werden
besser aus der folgenden Beschreibung unter Bezug auf die beigefügten Zeichnungen
verstanden werden.
-
1 zeigt
eine Ausführungsform
eines Katheters mit einer am distalen Ende getragenen Zuführkammer;
-
2A und 2B zeigen
in größerem Detail
die Zuführkammer
des in 1 gezeigten Katheters;
-
3A und 3B zeigen
eine alternative Zuführkammer
für die
Verwendung mit dem Katheter der 1;
-
4A und 4B zeigen
zwei Ausführungsformen
von Pellets, die für
die Implantation mittels des Katheters der 1 geeignet
sind;
-
5 zeigt
ein Verfahren zum Zuführen
eines therapeutischen Mittels in das Myokard;
-
6 stellt
eine perspektivische Querschnittsansicht einer Herzkranzarterie
dar, die sich durch das Myokard erstreckt und Pellets mit therapeutischem
Mittel aufweist, die um die Arterie herum angeordnet sind; und
-
7 zeigt
eine lokale Medikamentenzuführvorrichtung
mit einem Pistolengriff, die für
die Verwendung während
eines endoskopischen Eingriffs geeignet ist.
-
Detaillierte Beschreibung
der gezeigten Ausführungsformen
-
Um
ein Gesamtverständnis
der Erfindung zu vermitteln, werden die hierin veranschaulichten
Verfahren und Vorrichtungen unter Bezugnahme auf die Anwendung in
der Behandlung von Herzkrankheiten durch Implantieren von Medikamentenzuführpellets in
myokardes Gewebe für
die Behandlung von Herzkranzarterien-Restenose, ischämischer
Herzerkrankungen, Herzleitungsstörungen
und ähnlichen
Erkrankungen beschrieben. Jedoch ist zu verstehen, dass die hierin
beschriebenen Systeme und Verfahren auf jede Erkrankung anwendbar
sind, die vom Implantieren eines Depots mit therapeutischem Mittel Nutzen
ziehen kann, und die Erfindung ist nicht auf die hier veranschaulichten
Anwendungen beschränkt.
Z.B. sind die Techniken hierin direkt auf das Implantieren von therapeutischen
Mitteln anwendbar, um die Angiogenese zu stimulieren.
-
Die
hierin veranschaulichten Depotimplantiersysteme umfassen Kathetersysteme
für die
Zufuhr über
die Herzkammern, endoskopische Systeme für eine perikadiale Vorgangsweise über einen
minimalinvasiven, transthorakischen (durch den Brustkorb gehenden)
Zugang und Systeme zur Verwendung während des intraoperativen perikardialen
Vorgehens während
der Chirurgie am offenen Brustkorb. In einer Ausführung führen die
Vorrichtungen eine Vielzahl von Pellets zu, die eine behandelte
Arterie umgeben oder teilweise umgeben. Dadurch erreicht man die
Wirkung des Implantierens eines mit Medikamenten gefüllten Rings
um die Arterie. Die Pellets verbleiben im Myokard-Gewebe und können das
Medikament (die Medikamente) für
eine ausgewählte Zeitdauer
abgeben und dann vom Körper
absorbiert werden. Die hierin beschriebenen Systeme können Pellets
implantieren, die röntgendichte
Markierungen enthalten, um das Beobachten der Pellets durch Fluoroskopie
während
der Kathetereinführung
zu erleichtern.
-
1 zeigt
eine Ausführungsform
eines Systems zum Bereitstellen einer lokalen Zufuhr eines therapeutischen
Mittels. Die Zuführvorrichtung 10 umfasst
einen Katheter 12, eine Zuführkammer 14, Lenkschalter 16a und 16b,
einen Griff 18 und einen Zuführsteuerungsschalter 20.
-
Das
gezeigte System 10 ist ein Kathetersystem, das durch einen
vaskularen Zugang an der Oberschenkel-Arterie oder -vene eines Patienten
geführt
werden kann, bis die Zuführkammer 14 in
die inneren Herzkammern des Patienten eintritt, um ein Depot eines
Medikaments innerhalb des Myokards zu implantieren. Zu diesem Zweck
kann der Katheter 12, der sich zwischen der Zuführkammer 14 und
dem Griff 18 erstreckt, ungefähr 175 cm bis 200 cm lang sein
und kann einen länglichen
drehsteifen, longitudinal biegsamen Korpus umfassen, der wahlweise
aus gewebten Polyesterfasern, Edelstahldrähten, Duroplasten oder Thermoplasten
oder irgendeinem anderen Material hergestellt sein kann, das für die Verwendung
als Katheterschaft geeignet ist. Der Katheter kann einen im Wesentlichen
gleichmäßigen Durchmesser
von ungefähr
0,025 bis 0,100 Zoll (0,62 bis 2,5 mm) aufweisen.
-
In
der in 1 gezeigten Ausführungsform ist der Katheter 12 ein
lenkbarer Katheter, der es erlaubt oder erleichtert, den Katheter
durch die Gefäßstruktur
des Patienten und in die Herzkammer des Patienten zu führen. Weiter
erlaubt es der lenkbare Katheter 12 dem Arzt, den Katheter
zu biegen, sobald der Katheter in das Herzinnere eintritt, um dadurch
die Zuführkammer 14 neben
dem Bereich der endokardialen Wand zu positionieren, durch welche die
Zuführkammer
hindurchdringen muss. Die Lenkfähigkeit
des Katheters 12 ist durch die am distalen Ende des Katheters 12 gelegene
Biegung veranschaulicht. Lenkbare Katheter, die zur Verwendung mit
der vorliegenden Erfindung geeignet sind, sind aus dem Stand der
Technik bekannt und umfassen Lenkkatheter, die in elektrophysiologischen
Eingriffen verwendet werden. Elektrophysiologische Katheter sorgen
typischerweise für
Lenkung durch eine Kombination aus Rotation und Biegen der Spitze.
-
Ein
geeigneter lenkbarer Katheter ist im US Patent 5,656,029 beschrieben.
Dieser Katheter stellt einen länglichen
biegbaren Korpus bereit, der an seinem distalen Ende einen Biegemechanismus
trägt. Der
Biegemechanismus besteht aus einem Formgedächtniselement, das typischerweise
aus Nitinol gebildet ist, welches mit einem Gedächtnis versehen ist, das es
einen geraden Zustand einnehmen lässt, wenn es erwärmt wird,
wie zum Beispiel durch Anlegen eines elektrischen Stroms. Das Formgedächtniselement
erstreckt sich durch den distalen Abschnitt des Katheters und ist
dazu bestimmt, als Reaktion auf einen durch das Element fließenden Strom entlang
seiner vollen Länge
gerade zu bleiben. Um die Stelle der Biegung zu kontrollieren, wird
ein elektrischer Bypass (Umgehung) um das Biegeelement herum befestigt.
Das Umgehungselement kann eine längliche
zylindrische Hülse
sein, die aus einem leitenden Material gebildet ist und durch welche
das Biegeelement sich erstrecken kann. Das Umgehungselement kann
als Kurzschluss wirken, der Strom weg vom Biegeelement umlenkt.
Dementsprechend hindert das Umgehungselement an der Stelle der Umgehung
den Strom am Erwärmen
des Biegeelements. Aus diesem Grund wird sich das Biegeelement an
der Stelle der Umgehung biegen. Indem man erlaubt, die Umgehung
entlang der Länge
des Biegeelements zu verschieben, kann der Arzt die Stelle der Umgehung
auswählen,
wodurch er die Stelle der Biegung auswählt. Da die Zuführkammer 14 am äußersten
distalen Ende des Katheters 12 getragen wird, erlaubt dies
dem Arzt, die Position der Zuführkammer 14 innerhalb
des Herzinneren des Patienten selektiv zu positionieren.
-
Die
Biegeelemente und die Umgehungselemente, die oben beschrieben wurden,
werden innerhalb des Katheters 12 getragen und sind nicht
in der 1 gezeigt, sind jedoch im Detail in der oben genannten
Druckschrift beschrieben. Zusätzlich
wird angemerkt, dass obwohl der Katheter 12 unter Bezugnahme
auf eine Art von lenkbarem Katheter beschrieben wurde, es dem Durchschnittsfachmann klar
sein wird, dass andere geeignete Lenkmechanismen mit der vorliegenden
Erfindung eingesetzt werden können,
inklusive von Lenkmechanismen, die Betätigungsstäbe oder Drähte umfassen, die sich longitudinal
durch den Katheterkorpus erstrecken. Darüber hinaus ist es des Weiteren
zu verstehen, dass obwohl der gezeigte Katheter 12 wahlweise
ein lenkbarer Katheter ist, die Vorrichtungen der Erfindung nicht
auf lenkbare Vorrichtungen beschränkt sind, und es ist zu verstehen,
dass sie auch herkömmliche
Kathetersysteme mit einschließen.
-
Die
Steuerung des gezeigten Katheters 12 und der Zuführkammer 14 wird
durch den integrierten Handsteuermechanismus und den Griff 18 bereitgestellt,
die am proximalen Ende des Katheters 12 angebracht sind.
Der Steuermechanismus/Griff 18 kann verschiedenartig sein
und der gezeigte Griff 18 ist geeignet, einen lenkbaren
Katheter zu betreiben, wobei die Biegung des Katheters selektiv
vom Arzt gesteuert werden kann. Aus diesem Zweck wird die Handsteuerung/Griff 18 größenmäßig angepasst,
um den behandelnden Arzt mit einer Vorrichtung auszustatten, die
einfach zu handhaben und bequem zu halten ist. Zusätzlich umfasst
der Handmechanismus/Griff 18 einen Satz von Kontrollschaltern 16a, 16b und 20, die
es dem Arzt erlauben, die Lenkung des Katheters 12 und
das Implantieren des Depots zu steuern. Schalter 16a und 16b können eine
Lenksteuerung für den
Katheter 12 bereitstellen. Der Schalter 16a kann ein Schiebeschalter
sein, der es dem Arzt erlaubt, die longitudinale Position der Biegung
innerhalb der distalen Spitze des Katheters zu kontrollieren. Der Schalter 16a kann
den Biegemechanismus aktivieren, um bei Bedarf die Katheterspitze
zu biegen. Der Kontrollschalter 20 kann die Zuführkammer 14 aktivieren,
um ein Pellet mit einem darin enthaltenen therapeutischen Mittel
in eine Gewebewand einzuführen.
-
Es
wird einem Durchschnittsfachmann klar sein, dass andere Steuermechanismen/Griffe
mit den Systemen der Erfindung eingesetzt werden können, ohne
aus dem Schutzbereich dieser auszutreten. Insbesondere können andere
Systeme Joysticksteuerungen zum Betreiben der lenkbaren Katheter
beinhalten und können
Steuerungen zur Drehung des Winkels beinhalten, unter welchem das
distale Ende des Katheters sich biegt. Noch andere Steuermechanismen/Griffe
können
Pistolengriffe beinhalten, die die manuelle Betätigung der Zuführkammer 14 gewähren. Andere
Abwandlungen und Hinzufügungen können am
Steuermechanismus/Griff durchgeführt werden,
ohne vom Schutzbereich der Erfindung abzuweichen.
-
2A zeigt
in größerem Detail
eine Zuführkammer 14,
die geeignet ist, um am distalen Ende des in 1 gezeigten
Katheters getragen zu werden. Die Zuführkammer 14 ist so
bemessen, dass sie die Vielzahl von Minikugeln 22 aufnimmt,
von denen jedes ein therapeutisches Mittel enthält. Die Minikugeln 22 werden
innerhalb einer Innenkammer 24 getragen, die am proximalen
Ende von einem Stößel 33 begrenzt
wird und am distalen Ende von einer aus einer Vielzahl flexibler
Fingerelemente 36 gebildeten Wand begrenzt wird, die eine Öffnung 30 definieren. In
der in 2A gezeigten Ausführungsform
ist eine optionale Arretierung 34 mit einer Seitenwand
der Kammer 24 verbunden, um einen mechanischen Anschlag
bereitzustellen, der die Minikugeln 22 daran hindert, frei
durch die Öffnung 30 auszutreten.
Bei Anwendung einer mechanischen Kraft durch den Stößel 33 können die Minikugeln 22 über die
Arretierung 34 gedrückt
werden, um es einem Minikugeln 22 zu erlauben, durch die Öffnung 30 ausgestoßen zu werden.
-
Insbesondere
umfasst der in 2A gezeigte Stößel 33 eine
Scheibe 38 und einen Betätigungsstab 40. Die
Scheibe 38 ist so bemessen, dass sie im Wesentlichen den
Durchmesser der Innenkammer 24 ausfüllt, um dadurch eine Oberfläche bereitzustellen,
die geeignet ist, die Minikugeln 22 durch die Kammer 24 und
aus der Öffnung 30 herauszudrängen. Der
Betätigungsstab 40 ist
mit der Scheibe 38 verbunden und wendet eine mechanische
Kraft auf die Scheibe 38 an, um die Scheibe 38 distal
in die Kammer 24 vorzuschieben oder zu treiben. In einer Ausführungsform
erstreckt sich der Betätigungsstab 40 durch
den Katheter 12 und ist mit dem Steuermechanismus/Griff 18 am
proximalen Ende der Vorrichtung 10 gekoppelt. In dieser
Ausführungsform
umfasst der Steuermechanismus/Griff 18 einen Mechanismus,
der den Betätigungsstab 40 distal
treibt, um die Minikugeln 22 durch die Öffnung 30 herauszuführen. Wahlweise
kann diese Ausführungsform
einen Steuermechanismus/Griff 18 beinhalten, der eine Ratschenanordnung
aufweist, die den Betätigungsstab 40 distal
in diskreten Schritten vorantreibt, wobei eine vorbestimmte Anzahl
von Schritten im Wesentlichen den Durchmesser einer der Minikugeln 22 entspricht.
Zum Beispiel kann der gezeigte Kontrollschalter 20 ein
Drehschalter sein, der die manuelle Betätigung einer innerhalb des
Steuermechanismus/Griffs 18 enthaltenen Ratschenanordnung
erlaubt. Die Ratschenanordnung erlaubt es dem Arzt, den Stößel 33 distal
in die Kammer 24 zu treiben, wodurch die Minikugeln 22 aus
der Öffnung 30 herausgedrängt werden.
Auf diese Weise kann die Vorrichtung 10 die diskrete und
sequentielle Zufuhr von Minikugeln 22 aus der Zuführkammer 14 erlauben.
-
In
einer alternativen Ausführungsform
der Erfindung ist der Stößel 33 mit
einem Gewinde versehen, das mit einem mit Gewinde versehenen inneren Abschnitt
der Kammer 24 zusammenpasst. Eine manuelle oder motorgetriebene
Drehung des Betätigungsstabs 40 wird
den Stößel mit
einer im Vergleich zur rein linearen Betätigung feingradigeren Steuerung
vorschieben oder zurückziehen.
Eine solche Kontrolle über
die vom Stößel 33 zurücklegbare
Entfernung in und aus der Innenkammer 24 erlaubt die Kontrolle über die
Anzahl von Minikugeln 22, die durch die Öffnung 30 geführt werden.
-
2B stellt
eine perspektivische Ansicht von vorne der Zuführkammer 14 dar, die
den am meisten distal gelegenen Abschnitt der Zuführkammer 14 zeigt,
wenn aus einer Position entlang der Längsachse der Zuführkammer 14 betrachtet.
Zusammen zeigen 2A und 2B, dass
das distale Ende der Zuführkammer 14 eine Öffnung 30 beinhaltet,
die durch das Zusammenlaufen einer Vielzahl biegsamer, gewölbter Finger 36 gebildet
wird, von denen jeder aus einem elastischen Material gebildet ist
und von denen jeder vorgespannt ist, um die Minikugeln 22 in
der Innenkammer 24 zu halten. Bei Betätigung des Kolbens 33,
um die Minikugeln 22 distal zu bewegen, geben die Finger 36 dem
axialen Druck nach und geben eine Minikugel 22 frei. Zusätzlich stellt
bei der in 2A gezeigten Ausführungsform die
optionale Arretierung 34 einen weiteren Widerstand zur
Verfügung,
der die Minikugeln 22 daran hindert, durch die Öffnung 30 aus
der Kammer 24 auszutreten, und ermöglicht eine Tastempfindung,
die anzeigt, wann eine Minikugel 22 durch die Öffnung 30 freigegeben
wurde oder bereit ist freigegeben zu werden.
-
Die
Zuführkammer 14 ist
geeignet, um das Implantieren eines Depots mit Medikament innerhalb einer
Gewebewand zu erleichtern. Zum Beispiel kann die Zuführkammer 14 so
bemessen und aus einem Material hergestellt sein, dass steif genug
ist, um das Eindringen der Zuführkammer
in eine Gewebewand zu erleichtern. Dementsprechend kann die gezeigte
Zuführkammer 14 einen
Durchmesser von ungefähr
0,010 bis 0,050 Zoll (0,254 bis 1,27 mm) aufweisen und ungefähr 0,05 bis
0,075 Zoll (1,27 bis 1,91 mm) lang sein, um ein nadelähnliches
Profil zu haben, dass zum Durchdringen von Gewebe geeignet ist.
Zusätzlich
kann die gezeigte Zuführkammer 14 aus
Edelstahl oder aus Kunststoffmaterial gebildet sein, dass ausreichend
steif ist, um es der Zuführkammer 14 zu
erlauben, in eine Gewebewand einzutreten.
-
3A und 3B zeigen
eine alternative Ausführungsform
einer Zuführkammer,
die zur Verwendung mit einem in 1 gezeigten
Kathetersystem geeignet ist. Die gezeigte Zuführkammer 50 beinhaltet
eine zylindrische Seitenwand 58, die einen Innenraum definiert,
der einen Stößel 52 beherbergt. Der
Stößel 52 beinhaltet
eine genutete Scheibe 62, die drehbar entlang des Gewindes 64 angetrieben werden
kann, welches sich entlang eines Abschnitts der Seitenwand 58 erstreckt.
Dementsprechend tritt in dieser Ausführungsform der Stößel 52 in
die Zuführkammer 50 vor,
während
sich die Scheibe 62 im Gewinde 64 dreht und darüber verfährt. Das
distale Ende des Stößels 52 schlägt gegen
einen Stapel von eingebetteten Medikamentzuführpellets 60 und drängt die
Pellets 60 gegen die länglichen
biegsamen Fingerelemente 54, die, wie in 3B gezeigt,
die Öffnung 56 definieren.
-
Die
Zuführkammer 50 implantiert
die Medikamentenpellets, die eine hohle konische Form aufweisen,
was das Eindringen der Implantate 60 in die Gewebewand
erleichtert. Wie gezeigt kann der Stößel 52 die Pellets 60 durch
die Öffnung 56 und
in die Gewebewand treiben. Wie oben diskutiert, sind die biegsamen
Finger 54 vorgespannt, um die Pellets 60 in der
Kammer 50 zu halten, jedoch wird die vom Stößel 52 aufgewendete
mechanische Kraft ausreichend sein, um die Vorspannkraft der Finger 54 zu überwinden.
Wie auch zuvor diskutiert, kann eine Ratschenanordnung, ein Drehbetätiger und/oder wahlweise
eine Arretierung eingesetzt werden, um dem Arzt zu helfen, die Anzahl
der in die Gewebewand eingeführten
Pellets zu kontrollieren. Insbesondere steuern die Ratschenanordnung
oder der Drehbetätiger
die Distanz, um die der Stößel 52 in die Kammer 50 getrieben
wird, und die Arretierung sorgt jedes Mal für eine Tastempfindung, wenn
ein Pellet 60 um einen vorbestimmten Abstand bewegt wird.
-
Die
Zuführkammer 50 stellt
eine alternative Ausführungsform
dar, die die Implantierung größerer Medikamentenpellets
erlaubt, wo die Größe des Pellets
eine Zuführkammer
erfordern kann, die zu groß ist,
um leicht durch eine Gewebewand hindurchzutreten. Dementsprechend
können
Zuführkammern
selektiv für
die hierin beschriebenen Implantierungssysteme entwickelt werden,
basierend auf den interessierenden Anwendungen und der Größe der einzuführenden
Pellets. Zum Beispiel kann bei Systemen, die Medikamentenmikrokugeln
mit Durchmessern von ungefähr
5 bis 15 μm
implantieren, die Zuführkammer
angepasst werden, um die Mikrokugeln in einem flüssigen Medium zu halten, und
eine Stößelanordnung
oder ein anderes geeignetes System kann eingesetzt werden, um die
Mikrokugeln aus der Zuführkammer
und in die Gewebewand zu spülen.
In diesem Fall kann die Zuführkammer
einfach eine hypodermische Nadel sein, und eine mit dem proximalen
Ende des Systems verbundene Spritze kann das Fluidmedium durch ein
Lumen im Katheter 12 einspritzen. Andere Zuführkammern
können
mit den hierin beschriebenen Systemen verwendet werden, ohne von
dem Schutzbereich hiervon abzuweichen.
-
Die
oben beschriebenen Systeme sind in der Lage, Pellets zu implantieren,
die ein therapeutisches Mittel enthalten. Das therapeutische Mittel kann
irgendeine Verbindung sein, die biologisch aktiv ist und für die Langzeitzuführung in
ein Gewebe oder Organ geeignet ist. Die oben beschriebenen Pellets können als
Mikrokugeln ausgebildet sein, die eine Größenordnung des Durchmessers
von ungefähr 0,005
Zoll (0,127 mm) bis ungefähr
0,040 Zoll (1,016 mm) aufweisen. Partikel dieser Größe sind
in der Lage, eine therapeutisch effektive Dosis des Mittels bereitzustellen,
und können
dort verbleiben, wo sie implantiert sind, wobei sie dem Fluidfluss
durch die Gewebewand widerstehen.
-
Techniken
und Materialien zum Formen von Pellets, die geeignet sind als Medikamentzuführimplantate
zu fungieren, sind im Stand der Technik wohl bekannt. In einer Ausführung ist
ein festes Pellet aus einem biologisch abbaubaren Polymer gebildet,
das mit dem erwünschten
therapeutischen Mittel dotiert oder "präpariert" wurde. Typischerweise
ist das Polymer ein synthetisches Polymer wie zum Beispiel Poly (Milchsäure) oder
Polyorthoester, und wird durch Lösungsmittelverdampfung,
Spritztrocknung oder Phasentrennung gebildet. Solch ein Pellet 70 ist
in 4A gezeigt. Das Polymer ist in der Lage, mit der Zeit
abgebaut zu werden, wodurch es das Medikament in das benachbarte
Gewebe freigibt. Um bei der Beobachtung des Implantats mit Fluoroskopie
oder Röntgenstrahlen
zu helfen, kann eine Kugel aus einem Edelmetall wie zum Beispiel
Gold oder Platin mit einem Medikament gefüllten Polymer 72 in
einer Dicke beschichtet werden, die das erwünschte Volumen, Dosierung und/oder
Zeit-Abgabeprofil
bereitstellt. Andere akzeptable Medikamentenzuführimplantate umfassen das "Container"-Implantat, das mit einem flüssigen Medikament
gefüllt
ist.
-
Eine
Wand des Behälters
ist mindestens teilweise aus einem biologisch abbaubaren Polymer hergestellt,
das den Durchgang von Medikamentenmolekülen unter einer bestimmten
Rate erlaubt. Dies ist ein häufiges
Design bei einspritzbaren Mikrokugeln. Ein Vorteil ist, dass es
für Medikamente
funktioniert, die aufgrund von Wärmeprozessen
oder anderen Inkompatibilitäten
nicht für
das Dotieren in Polymeren zugänglich
sind. Ein röntgendichter
Metallkern könnte
in dieses „Container-artige" Pellet eingebaut werden,
um die Beobachtung zu erleichtern.
-
Zusätzlich können die
in oder gegen die Gewebewand eingeführten Pellets mit Haftmaterialien beschichtet
sein oder sie beinhalten, die am Gewebe anhaften. Weiter können Beschichtungen
vorgesehen werden, die die Absorption des Pellets in die Gewebewand
erleichtert. Solche Beschichtungen können Fumarsäure, Sebazinsäure und
andere ähnliche Materialien
beinhalten.
-
4B zeigt
in größerem Detail
ein Pellet 76, das für
die Zufuhr durch die in 3A und 3B gezeigte
Zuführkammer
geeignet ist. Das Pellet 76 ist ein hohler konischer Körper, der
ein spitzes Ende bereitstellt, das das Einführen des Pellets 76 in
eine Gewebewand erleichtert. Wahlweise kann das Pellet 76 eine
röntgendichte
Markierung (nicht gezeigt) tragen und in einer Ausführungsform
umfasst die röntgendichte
Markierung Edelmetallkörner, die
in das Material inkorporiert sind, aus welchem das Pellet 76 gebildet
ist.
-
Es
wird dem Durchschnittsfachmann klar, dass andere Medikamentenzuführimplantate
mit den hierin beschriebenen Systemen verwendet werden können, inklusive
scheibenförmiger
Pillen oder zylindrischer Implantate, die einen festen, medikamentengefüllten Polymerkern
mit einer Containerartigen, biologisch abbaubaren Polymerwand beinhalten.
Ein solches Implantat ist im US-Patent 5,629,008 beschrieben.
-
5 und 6 zeigen
deutlicher ein Verfahren entsprechend der Erfindung zum Implantieren eines
therapeutischen Mittels in eine Gewebewand. Das gezeigte Verfahren
ist eine kardiovaskulare Behandlung der Restenose, die in einer
Herzkranzarterie auftreten kann. Das Verfahren beinhaltet die Schritte
des Einsetzens eines länglichen
elastischen (biegsamen) chirurgischen Instruments (z.B. eines Katheters)
mit einem distalen Ende, das eine Zuführkammer 14 trägt. Das
distale Ende wird in ein Gefäßsystem
eines Patienten eingesetzt, wie z.B. durch Einführen über eine Oberschenkelarterie
oder -vene. Die Zuführkammer 14 wird
durch das Gefäßsystem des
Patienten geführt,
bis die Zuführkammer 14 im Herzen
angeordnet ist, wie z.B. innerhalb der linken Herzkammer. Sobald
es im Herzen ist, wird die Zuführkammer
verwendet, um ein therapeutisches Mittel in das Herzgewebe zu implantieren.
-
In
einem ersten Schritt kann der Arzt das oder die zu implantierenden
therapeutischen Mittel und das Depot für die gewählten Mittel bestimmen. Das
Depot kann ausgewählt
werden, indem unter anderem die erwünschte Verweildauer des Medikaments
im Gewebe und die erwünschte über den
Verlauf der Verweildauer zu eluierende Dosierung in Betracht gezogen
wird. Wahlweise können
die Pellets eine Vielzahl von therapeutischen Mitteln tragen, entweder
durch Verfestigen einer Vielzahl von Mitteln innerhalb einer Polymerumhüllung jedes
Pellets oder durch Bereitstellen von Pellets, die verschiedene therapeutische
Mittel tragen. Diese letztere Ausführung erlaubt es dem Arzt,
sowohl aktive therapeutische Mittel als auch Mittel zu laden, die
in der Lage sind, therapeutische Mittel bei Berührung zu aktivieren, oder die
in der Lage sind, die Polymerwand eines implantierten Pellets abzubauen.
Dies kann für
eine größere Zeitverzögerung vor
Aktivierung eines Mittels und für
eine größere Auswahl
beim Einführmedium
und bei den einzuführenden
Mitteln und Medikamenten sorgen. Sobald die Mittel gewählt sind,
kann der Arzt die zu verwendende Zuführkammer wählen und kann die Zuführkammer
mit einer Vielzahl von Pellets vorbeschicken, von denen jedes eine
Minikugel, ein spiralförmiges,
konisches Pellet, ein zylindrischer Behälter oder eine andere Vorrichtung
sein kann, die in der Lage ist, in das Myokard implantiert zu werden.
Der Arzt kann die Zuführkammer 14 mit dem
Satz von Pellets vorbeschicken, die ausgewählt wurden, um das geeignete
Depot an therapeutischem Mittel in das Gewebe um eine Arterie einzuführen, die
an Restenose leidet oder leiden kann. Alternativ können ein
erwünschtes
therapeutisches Mittel enthaltende Pellets in das Zuführsystem
vorgeladen werden, das dem Arzt als steriles, entsorgbares Element
zur Verfügung
steht.
-
Bevor
die vorbeschickte Zuführkammer 14 in das
Herz eingeführt
wird, führt
der behandelnde Art wahlweise einen vorangehenden Schritt der Positionierung
einer röntgendichten
Markierung an der Stelle der Restenose durch. Dies erlaubt es dem
behandelnden Arzt, die Markierung während des Einführens der
Pellets zu beobachten. Die Markierung kann ein Stent oder irgendeine
beobachtbare Markierung sein, die an der Stelle der lokalisierten
Erkrankung während
des Implantierens der Medikamentenzuführpellets vorhanden bleibt.
-
In
einer Ausführung
kann die Markierung die röntgendichte
Markierung eines während
eines PTCA-Eingriffs eingesetzten Ballons sein. Insbesondere, da
die Restenose an der Stelle der Angioplastie entstehen kann, führt eine
Ausführung
der Erfindung die Medikamentenzufuhr gleichzeitig mit der Angioplastie
durch. In diesem Verfahren lässt
der behandelnde Arzt den PCTA-Katheter an seiner Stelle, während das
Zuführimplantatsystem
in den Zielbereich geführt
wird. Eine röntgendichte
Markierung im Ballon sorgt für
eine fluoroskopische Führung
während
des Implantiereingriffs.
-
Zu
diesem Zeitpunkt kann der Arzt das Implantatsystem entlang der geeigneten
Zuführroute
führen,
bis der Katheter in das Herzinnere des Patienten eintritt. Die Zuführkammer
kann sich den Zielgebieten aus jeder Herzkammer annähern. Man
bemerke, dass die hierin beschriebenen Ausführungen dafür sorgen, dass selbst Septum-Arterien
für Herzerkrankungen
behandelt werden können
oder dass die Angiogenese stimuliert wird. In 5 ist
die Zuführkammer
gezeigt, während
sie sich dem Zielbereich aus dem Herzinneren annähert und die Zuführkammer gegen
das Endokardialgewebe über
das Myokard positioniert wird. Beim Positionieren der Zuführkammer
neben der inneren Herzgewebewand treibt der Arzt die Zuführkammer
in das Gewebe und in den Zielbereich ein. Der Arzt betätigt den
Steuermechanismus und wirft ein Pellet aus der Zuführkammer aus,
wobei das Pellet im Zielbereich des Myokards implantiert wird.
-
Es
ist eine Verwirklichung der vorliegenden Erfindung, dass die hierin
beschriebenen Ausführungen
oft für
Arterien geeignet sind, die normalerweise als epikardial angesehen
werden, und wenig umgebendes Myokardgewebe oder subepikardiales
Fett aufweisen, in welchen die Medikamentenzuführpellets implantiert werden
sollen. Insbesondere haben Forscher bemerkt, dass getunnelte epikardiale
Herzkranzarterien eine normale Variante darstellen können, die
in bis zu 86% der Gefäßen erkannt
wird. Waller Anatomy, Histology and Pathology of the Major Epidcardial
Coronary Arteries Relevant to Echocardiographic Imaging Techniques,
Journal of the American Society of Echocardiographic Imaging, Band
2 (1989).
-
6 veranschaulicht
eine weitere Verwirklichung der vorliegenden Erfindung. 6 zeigt,
dass es erwünscht
ist, die Pellets so nah wie möglich
an der zu behandelnden Arterie zu implantieren und dass das Vorsehen
einer Reihe von implantierten Pellets um den Rand der Arterie für eine ausreichend lokalisierte
Elution des thereapeutischen Mittels sorgen kann, um Restione zu
verhindern. In einer Ausführung
werden die Pellets durch einen einzigen Eintrittspunkt durch das
Myokard implantiert. Der Arzt manipuliert die distale Spitze des
Katheters, um die Öffnung
der Zuführkammer
an den gezeigten Stellen zu positionieren. An jeder Stelle wird
ein Pellet aus der Zuführkammer
ausgeworfen und in das Myokard implantiert.
-
7 zeigt
eine weitere alternative Ausführungsform
der Erfindung. Das gezeigte System 80 beinhaltet einen
kurzen Katheter 82, der eine Zuführkammer 84 an seinem
distalen Ende trägt
und der an seinem proximalen Ende mit einem Pistolengriff-Steuermechanismus 88 verbunden
ist.
-
Das
System 80 ist geeignet, um während eines endoskopsichen
Eingriffs verwendet zu werden, und zu diesem Zweck ist der gezeigte
Katheter 84 ein kurzer Katheter, der zum Gleiten innerhalb
einer endoskopischen Öffnung
angepasst ist, die durch den Brustkorb gelegt wurde und am Perikard
anliegend positioniert wurde. Die Zuführkammer 84 kann eine Zuführkammer
wie oben diskutiert sein und kann größenmäßig angepasst sein, um durch
den Herzbeutel zu dringen und sich hindurch zu erstrecken. Die Zuführkammer
kann in das Myokard eindringen und es dadurch dem Arzt erlauben,
Pellets in das Myokard zu implantieren. Wahlweise kann der Katheter 82 ein lenkbarer
Katheter sein, der es dem Arzt erlaubt, die distale Spitze des Katheters 82 zu
biegen, um die Zuführkammer 84 dort
zu platzieren, wo sie gebraucht wird. Alternativ kann der Katheter
eine ablenkbare Stütze,
wie im Stand der Technik bekannt, beinhalten, welche der Arzt in
den Zielbereich lenken kann. Andere Abwandlungen des Systems 80 inklusive
des Versehens des Katheters mit einer faseroptischen Beobachtungsvorrichtung,
um es dem Arzt zu erlauben, das Innere des Herzbeutels zu sehen,
können vorgenommen
werden, ohne aus dem Schutzbereich der Erfindung abzuweichen.
-
Der
gezeigte Pistolengriff 88 stellt dem Arzt einen manuellen
Betätiger
zur Verfügung,
der es ihm erlaubt, das Implantieren der Pellets innerhalb des Myokards
zu steuern. Der Pistolengriff 88 kann eine geformte Plastikanordnung
der im Stand der Technik wohl bekannten Art sein, um eine mechanische
Anordnung wie z.B. die oben beschriebene Stößelanordnung der Zuführkammer 14 zu
betätigen.
-
In
einer weiteren Ausführung
können
die Techniken der Erfindung während
eines Eingriffs am offenen Brustkorb eingesetzt werden Insbesondere kann
der die Operation am offenen Brustkorb durchführende Chirurg eine Zuführvorrichtung
einsetzen, die eine wie oben beschriebene Zuführkammer beinhaltet, um Pellets
in das Myokard zu implantieren. Zusätzlich kann in dieser Ausführung der
Arzt eine hypodermische Nadel einsetzen, um eine Mikrokugeln eines
therapeutischen Mittels enthaltende Lösung zu injizieren.
-
Andere
Ausführungen
der Erfindung können durchgeführt werden,
ohne von dem Schutzbereich davon abzuweichen.
-
Darüber hinaus
können
die Systeme und Verfahren zum Implantieren von Depots therapeutischer
Mittel auf andere Erkrankungen als jene mit Herzversagen verbundene
angewendet werden. Z.B. können
die hierin beschriebenen Systeme auf die Behandlung von Muskelgewebe
angewendet werden, das von unzureichender Durchblutung betroffen
ist. In einer Ausführung
werden die hierin beschriebenen Systeme eingesetzt, um einen menschlichen
angiogenischen Wachstumsfaktor wie z.B. VGEF zuzuführen, der
das Wachstum von Blutgefäßen stimulieren soll.
Daher können
die hierin beschriebenen Systeme das Überleben des Muskelgewebes
fördern,
welches als Ergebnis schlechter Durchblutung aufgrund versagender
oder verschlossener Blutgefäße erkrankt
ist.
-
Der
Fachmann wird viele Äquivalente
zu den hierin beschriebenen Ausführungsformen
und Ausführungen
kennen oder in der Lage sein, sie mithilfe von nicht mehr als Routineexperimenten
festzustellen. Z.B. können
die hierin beschriebenen Vorrichtungen in Zusammenwirkung mit Bohrelementen
oder Laservorrichtungen verwendet werden, die in der Lage sind eine Öffnung in
einer Gewebewand, wie z.B. dem Myokard zu bilden. Die Zuführkammer
kann in die vorgeformten Öffnungen
eingesetzt werden, um ein therapeutisches Mittel darin einzuführen. Weiter
können
die Pellets entsprechend der Erfindung mit Gewinde versehene äußere Oberflächen aufweisen,
die das Implantieren des Pellets innerhalb einer Gewebewand erleichtern.
Dementsprechend wird man verstehen, dass die Erfindung nicht auf
die hierin offenbarten Ausführungsformen
beschränkt
ist, sondern durch die nachfolgenden Ansprüche definiert wird.