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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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BEREICH DER ERFINDUNG
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Diese Erfindung betrifft allgemein
die Strahlenbehandlung zur Behandlung von Restenosen. Insbesondere
betrifft diese Erfindung eine Vorrichtung zum Bestrahlen eines Stenosebereichs
einer Arterie mittels einer Strahlungsquelle.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ZUGRUNDELIEGENDEN TECHNIK
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Die Behandlung von Restenosen nach
einer Angioplastie mittels Bestrahlung ist bekannt. Die Angioplastie
(auch als perkutane transluminale Angioplastie (PTA)) bezeichnet,
ist ein nicht chirurgisches Verfahren zum Freimachen von Gefäßlumen,
die aus einer peripheren und koronaren Gefäßerkrankung resultieren. Dieses
Verfahren ist sowohl in den USA als auch international eine anerkannte
Form der Behandlung. Eine weitere Form der Behandlung von Gefäßerkrankungen
ist die Atherektomie, die die Entfernung von stenotischen Läsionen aus
Arterien mittels eines Schneidewerkzeugs umfasst.
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Bei typischen Angioplastieverfahren
wird ein Führungskatheter
perkutan in das Gefäßsystem
des Körpers
eines Patienten durch eine Arterie eingeführt. Nach dem Einführen wird
der Katheter durch die Arterie bewegt bis die distale Spitze des
Führungskatheters
proximal der Läsionsstelle
positioniert ist. Dann werden ein Ballonkatheter und ein Führungsdraht
durch den Führungskatheter
eingeführt.
Zunächst
wird der Führungsdraht
durch die distale Spitze des Katheters vorgeschoben bis sich das distale
Ende des Führungsdrahts
hinter der zu dilatierenden Läsion
befindet. Dann wird der Ballonkatheter über den Führungsdraht derart zu einem
Bereich vorgeschoben, dass der Ballon in der atherosklerotischen
Verengung der Arterie positioniert ist. Das Angioplastieverfahren
kann dann beginnen, indem der Ballon zu einer vorbestimmten Größe aufgeblasen wird,
wodurch das Atherom zusammen gedrückt wird. Dies weitet die atherosklerotische
Verengung und vergrößert das
Lumen durch Dehnen der Gefäßwand. Nach
einer vorbestimmten Zeitdauer wird der Ballon deflatiert, wodurch
ein Teil des Verfahrens abgeschlossen wird.
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Ein immer wieder auftauchendes Problem nach
einer Angioplastie oder Atherektomie besteht darin, dass es an der
Stelle der behandelten Läsion zu
exzessivem Gewebewachstum kommen kann, was zur Entwicklung einer
weiteren Blockierung oder erneuten Verengung des erkrankten Gefäßes führt. Dieses
als Restenose bezeichnete Problem wird als Teil des natürlichen
Heilungsprozesses nach dem Dehnen der Gefäßstruktur während der Angioplastie gesehen.
Es wird durch fibrointimale Proliferation der gedehnten Wand hervorgerufen,
wobei sich die Zellen, die das Gefäßinnere auskleiden, vermehren
und fibröses
Gewebe bilden. Restenosen können
dazu führen,
dass die Angioplastie oder das Atherektomieverfahren wiederholt
werden muss.
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Der Einsatz der Strahlenbehandlung
zum Verhindern des Wachstums solchen fibrösen Gewebes nach einem Angioplastie-
oder Atherektomieverfahren, wodurch die Tendenz zur Restenose verringert
wird, ist bekannt.
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Die folgenden US-Patente offenbaren
verschiedene Ausführungsformen
für solche
Strahlenbehandlungen: 5,199,939 an Dake et al., 5,302,168 an Hess,
5,354,257 an Roubin et al. und 5,411,466 an Hess. Die Vorrichtungen
in jedem der zuvor genannten Patente setzen einen Stenosebereich
durch Vorsehen eines Trägers,
z. B. eines Katheters und/oder eines Führungsdrahts, welcher eine
Strahlungsquelle und das Vorschieben des Trägers vorsieht, um die Strahlungsquelle
an die Behandlungsstelle zu bringen, einer Bestrahlung aus. Darüber hinaus
offenbart das Patent von Dake die Verwendung einer flüssigen,
gasförmigen
oder pulverförmigen
radioaktiven Quelle, getrennt von einem Träger. Keines der zuvor genannten
Patente lehrt die Einbringung der Strahlungsquelle, indem zunächst der
Träger
positioniert wird, dann eine Strahlungsquelle vom Typ Pellet oder
Hülse ian
oder auf den Träger
geführt
wird und eine mechanische oder hydraulische Kraft ausgeübt wird,
um die Quelle zu dem Stenosebereich einzubringen. Entsprechend erfordert
jede der in den o. g. US-Patenten beschriebenen Vorrichtungen (und Verfahren
zur Verwendung solcher Vorrichtungen) für die Bestrahlung unter Verwendung
einer nicht flüssigen
oder gasförmigen
Strahlungsquelle die Einführung
eines mit der Strahlungsquelle versehenen Trägers.
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Die genannten Vorrichtungen und Methoden nach
dem Stand der Technik weisen verschiedene Mängel auf. Beispielsweise muss
der mit der Strahlungsquelle versehene Träger zum geeigneten Zeitpunkt
des Bestrahlungsvorgangs genau am Stenosebereich platziert sein.
Der Arzt, der das Verfahren ausführt,
führt diese
genaue Platzierung durch Handhabung des proximalen Endes des Trägers durch, um
sein distales Ende zu bewegen. Der Arzt beobachtet die Platzierung
des Trägers
durch die Verwendung fluoroskopischer Bildgebung. Da die Strahlungsquelle
ständig
am distalen Ende des Trägers vorgesehen
ist, ist die genaue Platzierung des Trägers wichtig, da beim Auftreten
eines Fehlers bei der Platzierung der Strahlung der Erfolg des Verfahrens gefährdet ist,
gesundes Gewebe ungeeignet bestrahlt werden kann und die zum erfolgreichen
Abschluss des Verfahrens erforderliche Zeitdauer verlängert werden
kann. Insbesondere kann selbst eine leichte Fehlplatzierung der
Quelle bezüglich
des Läsionsbereichs
zu einer unsauberen Bestrahlung des Bereichs führen, da der Zeitraum, während dem
die Quelle stationär
bleiben muss, von ihrer Entfernung zu den Seitenwänden der
Läsion
abhängt.
Eine Fehlplatzierung der Quelle bezüglich des Läsionsbereichs kann auch zur
Bestrahlung eines weiteren Segments der Arterie führen, wodurch
gesundes Gewebe unnötig
Strahlung ausgesetzt wird.
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Ein weiterer Mangel der Vorrichtungen
und Verfahren nach dem Stand der Technik umfasst die Integration
des Trägers
und der Strahlungsquelle in einer Vorrichtung zur Verwendung in
dem Verfahren. Die Integration getrennter Komponenten vergrößert nämlich die
Steifigkeit der Vorrichtung. Dies beeinflusst die Fähigkeit
des Arztes, die Vorrichtung durch die gewundenen Arterien zu führen, da
größere Steifigkeit
die Handhabung der Vorrichtung schwieriger macht. Macht ein schlechtes
Funktionieren entweder den Träger
oder die Quelle unbrauchbar, muss das Verfahren unterbrochen und
eine neue integrierte Vorrichtung verwendet werden. Kommt es beispielsweise
entweder bei dem Führungsdraht
und/oder bei dem Katheter während
der Einführung
in Arterien zum Knicken, kann die gesamte integrierte Vorrichtung
betroffen sein. Das Knicken der integrierten Trägervorrichtung kann zu den
oben beschriebenen Fehlplatzierungsproblemen führen und dazu führen, dass
der Patient der Strahlungsquelle unnötig lange ausgesetzt wird.
Muss der Träger
auf Grund von Knicken oder einer anderen Fehlfunktion erneut platziert werden,
wird die Strahlungsquelle darüber
hinaus nicht für
den angestrebten Zweck verwendet, da sie zusammen mit dem Katheter
verworfen wird. Ist die Strahlungsquelle fehlerhaft, werden in ähnlicher
Weise der Katheter und/oder der Führungsdraht unbrauchbar gemacht.
Treten diese Schwierigkeiten auf, wird das Bestrahlungsverfahren
also verzögert oder
erfolglos.
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Ein weiterer, mit einer Vorrichtung,
in der ein Träger
und eine Strahlungsquelle integriert sind, verbundener Nachteil
besteht darin, dass die Vorrichtung speziell hergestellt werden
muss. Vor dem Hintergrund der Zahl der Abweichungen, sowohl bei
Kathetern als auch bei Führungsdrähten, erhöht das Hinzufügen einer
Strahlungsquelle zu solchen Trägern
nicht nur die Herstellungskosten, sondern auch die Komplexität der Vorrichtung,
was dazu führen kann,
dass sich auch die Kosten und die Komplexität des Bestrahlungsverfahrens
selbst erhöhen.
Nach der Konstruktion vergrößert die
zusätzliche
Komplexität
der Träger
das Risiko einer Fehlfunktion des Trägers und/oder der Strahlungsquelle.
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Treten während der Verwendung die genannten
Fehlfunktionen oder Komplikationen auf, verlängert sich die Zeitdauer, während der
sich die Strahlungsquelle im Körper
des Patienten befindet, sowie die Zeit, die erforderlich ist, um
das Bestrahlungsverfahren erfolgreich abzuschließen. Dies führt dazu, dass der Patient
verstärkt
den mit dem Bestrahlungsverfahren verbundenen medizinischen Risiken
ausgesetzt wird, sowie insgesamt den allgemeinen Risiken medizinischer
Verfahren. Die Wahrscheinlichkeit zusätzlicher Komplikationen wird
für den
Patienten also ebenfalls größer.
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Entsprechend besteht die Notwendigkeit
einer Verbesserung der bekannten Vorrichtungen zur Bestrahlung eines
Stenosebereichs, um die oben genannten Mängel der bekannten Vorrichtungen
und Methoden zu überwinden.
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US-A-5 618 266 offenbart eine Bestrahlungsvorrichtung,
die die Merkmale des Oberbegriffs nach Anspruch 1 umfasst. WO-A-97
37715 beschreibt eine Bestrahlungsvorrichtung, welche einen Katheter mit
drei koaxialen Röhren
umfasst, wobei die innere Röhre
ein Lumen zur Aufnahme eines Führungsdrahts
umfasst, wobei eine Strahlungsquelle frei von ständiger Befestigung an den Röhren durch
eine unter Druck stehende Flüssigkeit
an der inneren Röhre beweglich
ist.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Die Erfindung entspricht der Definition
der beiliegenden Ansprüche.
Die vorliegende Erfindung betrifft eine verbesserte Vorrichtung
zur Einbringung, Positionierung und Aufnahme einer Strahlungsquelle an
einem Stenosebereich zur Prävention
einer Restenose. Die Vorrichtung umfasst zunächst das Positionieren eines
Katheters und/oder eines Führungsdrahts
genau am Stenosebereich, dann das Einführen einer Strahlungsquelle
vom Typ Gleitpellet oder Hülse
in oder an dem Katheter und/oder dem Führungsdraht und das Anwenden
einer mechanischen Kraft (z. B. das Anwenden eines vorwärts gerichteten
Drucks auf einen Schiebedraht) oder von Hydraulikfluid (z. B. injizierte
Salzlösung),
um die Quelle für
das Verfahren an den Stenosebereich einzubringen und sie dort aufzunehmen.
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Die vorliegende Erfindung überwindet
die Mängel
bekannter Vorrichtungen und Verfahren, in denen ein Träger und
eine Strahlungsquelle integriert sind, durch die Verwendung eines
Trägers,
z. B. eines Katheters und/oder eines Führungsdrahts, und einer Strahlungsquelle,
welche getrennte Vorrichtungen sind. Solche nicht integrierten Vorrichtungen
ermöglichen
es einem Arzt, vor der Einbringung der Strahlungsquelle in den oder
an den Katheter den distalen Endabschnitt des Trägers genau am Stenosebereich
zu platzieren. Dann kann die Strahlungsquelle zu dem distalen Endabschnitt
des der Behandlungsstelle benachbarten Trägers eingebracht werden. Da
der Arzt den Träger
genau platzieren kann bevor die Strahlungsquelle eingeführt wird,
kann die genaue Platzierung der Quelle erleichtert werden. Darüber hinaus
wird die Zeitdauer für
das Abschließen
des Verfahrens rationalisiert, wodurch die Risiken, denen der Patient
durch das Strahlungsverfahren ausgesetzt ist, sowie allgemeine medizinische Risiken
verringert werden.
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Wir sind darüber hinaus zu dem Schluss gekommen,
dass bei der vorliegenden Erfindung die Verwendung und Herstellung
des Trägers
und der Strahlungsquelle einfacher und kostengünstiger sind. Eine einzelne
Strahlungsquelle kann derart konstruiert sein, dass sie mit einer
Vielzahl von Kathetern kompatibel ist. Dies verringert die Zahl
im Inventar zu haltender separater Katheter, Führungsdrähte und Strahlungsquellen und
somit die Bestandsgröße. Darüber hinaus
sind einzelne Strahlungsquellen deutlich kompakter als ein Träger mit
integrierter Strahlungsquelle. Folglich sind sie deutlich leichter zu
lagern, zu isolieren und zu entsorgen als eine größere integrierte
Vorrichtung. Darüber
hinaus ist die Wahrscheinlichkeit von Fehlfunktionen während des Verfahrens
aufgrund der größeren Einfachheit
der vorliegenden Erfindung verringert. Kommt es zu einer Fehlfunktion
eines der Teile dieser Erfindung (z. B. des Trägers oder der Strahlungsquelle),
ist der andere Teil nicht betroffen und kann weiterhin für das Verfahren
verwendet werden. Also ist bei einer Fehlfunktion das Ersetzen eines
Teils bei der vorliegenden Erfindung einfacher, billiger und sicherer
als wenn der Träger
und die Strahlungsquelle in einer Vorrichtung integriert sind.
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Diese und andere Merkmale und Vorteile
der Erfindung werden aus der folgenden, detaillierten Beschreibung
bestimmter Ausführungsformen
in Verbindung mit den beiliegenden, nicht maßstabgetreuen Zeichnungen deutlich.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
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1 ist
eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäß gebildeten Katheters und
Schiebedrahts;
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1A ist
eine vergrößerte Längsansicht
im Schnitt des Katheters und des Schiebedrahts aus 1 entlang der Linie 1A-1A und einer erfindungsgemäß gebildeten
Strahlungsquelle;
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3 ist
eine vergrößerte Längsansicht
im Schnitt des distalen Endabschnitts des Katheters und der Strahlungsquelle
aus 1, welche gemäß einer ersten
alternativen Ausführungsform
dieser Erfindung gebildet sind;
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4 ist
eine vergrößerte Längsansicht
eines distalen Endabschnitts eines Katheters, eines Schiebedrahts
und einer Strahlungsquelle, welche gemäß einer zweiten alternativen
Ausführungsform dieser
Erfindung gebildet sind;
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5 ist
eine vergrößerte Längsansicht
eines distalen Endabschnitts eines Katheters, eines Führungsdrahts,
eines Schiebedrahts und einer Strahlungsquelle, welche gemäß einer
dritten alternativen Ausführungsform
dieser Erfindung gebildet sind;
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5A ist
eine vergrößerte Längsansicht
im Schnitt des distalen Endabschnitts des Katheters und der Strahlungsquelle
aus 5 und einer alternativen
Ausführungsform
des erfindungsgemäß gebildeten
Schiebedrahts;
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6 ist
eine vergrößerte Längsansicht
im Schnitt des distalen Endabschnitts des Katheters und der Strahlungsquelle
aus 5, welche gemäß einer vierten
alternativen Ausführungsform
dieser Erfindung gebildet sind;
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7 ist
eine vergrößerte Längsansicht
eines distalen Endabschnitts eines Katheters, eines Führungsdrahts,
eines Schiebedrahts und einer Strahlungsquelle, welche gemäß einer
fünften
alternativen Ausführungsform
dieser Erfindung gebildet sind;
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7A ist
eine vergrößerte Längsansicht
im Schnitt eines distalen Endabschnitts eines Katheters und der
Strahlungsquelle aus 7 und
einer alternativen Ausführungsform
des erfindungsgemäß gebildeten
Schiebedrahts;
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8 ist
eine vergrößerte Längsansicht
im Schnitt des distalen Endabschnitts des Katheters, des Führungsdrahts
und der Strahlungsquelle aus 7,
gebildet gemäß einer
sechsten alternativen Ausführungsform
dieser Erfindung; und
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9 ist
eine vergrößerte Längsansicht
im Schnitt eines distalen Endabschnitts eines Katheters, eines Führungsdrahts
und einer Strahlungsquelle, gebildet gemäß einer siebten alternativen
Ausführungsform
dieser Erfindung.
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DETAILLIERTE
BESCHREIBUNG EINER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORM
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Zur Übersicht und zur Einführung ist 1 eine perspektivische Ansicht
einer erfindungsgemäß gebildeten
Bestrahlungsvorrichtung 10. 1A ist eine
vergrößerte Längsansicht
im Schnitt der Bestrahlungsvorrichtung 10 aus 1 entlang der Linie 1A-1A.
Die in den 1 und 1A gezeigte Bestrahlungsvorrichtung 10 umfasst
einen Ballonkatheter 11 (nachfolgend als Katheter 11 bezeichnet),
welcher eine Leitung für
die Einbringung einer Strahlungsquelle 35 zu einem distalen
Endabschnitt 12 des Katheters 11 sein kann. Der
distale Endabschnitt 12 kann kurz vor der Einbringung der
Strahlungsquelle 35 zum Stenosebereich geführt werden.
Nach der Platzierung der Strahlungsquelle 35 an einem proximalen
Endabschnitt 13 des Katheters 11 kann ein Schiebedraht 25 (welcher
z. B. ein Führungsdraht sein
kann) in den Katheter 11 eingeführt werden, um an der Strahlungsquelle 35 in
Anlage zu kommen. Eine mechanische Kraft kann dann auf den Schiebedraht 25 in
distaler Richtung ausgeübt
und auf die Strahlungsquelle 35 übertragen werden, um die Strahlungsquelle 35 durch
den Katheter 11 zum distalen Endabschnitt 12 einzubringen.
Der distale Endabschnitt 12 kann ein Gehäuse für die Strahlungsquelle 35 sein,
um den Stenosebereich zu bestrahlen.
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Die erfindungsgemäß gebildete Bestrahlungsvorrichtung 10 kann
in folgender Weise verwendet werden: Der Stenosebereich einer Arterie
wird mittels eines geeigneten diagnostischen Verfahrens identifiziert.
Solche Verfahren sind Fachmännern
bekannt und werden hier nicht weiter beschrieben. Ist eine Angioplastie
indiziert, macht der Arzt einen kleinen Einschnitt in den Körper, um
Zugang zu einer Gefäßbahn zu
erlangen. Ein Einführelement
mit einem kurzen, sich verengenden Rohr mit einem proximalen Anschlussstück wird
dann in dem Einschnitt platziert, um als anfängliche Führungsvorrichtung und Eingangspunkt
für zusätzliche,
in der Bahn platzierte Vorrichtungen zu dienen.
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Ein Führungsdraht wird dann in die
Gefäßbahn gebracht
und durch sie an eine Stelle hinter der Stenose oder dem Behandlungsbereich
vorgeschoben. Der Führungsdraht
oder eine andere Vorrichtung, umfassend z. B. den Katheter 11 oder
den Schiebedraht 25, werden mittels Fluoroskopie abgebildet,
während
sie durch die Bahn vorgeschoben werden. Auf diese Weise verfügt der Arzt über ein
visuelles Mittel, um die genaue Position solcher Vorrichtungen zu
verfolgen. Dann wird der Katheter 11, umfassend einen Ballon 20,
welcher nicht aufgeblasen ist, um den Führungsdraht gewunden und derart vorgeschoben,
dass der Ballon 20 genau am Stenosebereich positioniert
ist. Der Arzt verwendet den proximalen Endabschnitt 13 des
Katheters 11, um den Ballon 20 am genauen Ort
zu positionieren. Sobald mittels fluoroskopischer Abbildung überprüft ist, dass
der Katheter 11 in der richtigen Position ist, kann der
Ballon 20 aufgeblasen werden, um das Angioplastieverfahren
zu starten. Der Ballon 20 bleibt in dieser Position und
wird einmal oder mehrmals inflatiert und deflatiert, um den verengten
Bereich zu weiten.
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Zum geeigneten Zeitpunkt für das Bestrahlungsverfahren
wird der Katheter 11 erneut positioniert, so dass der distale
Endabschnitt 12 genau am Stenosebereich platziert ist.
Der Arzt verwendet wieder den proximalen Endabschnitt 13,
um den distalen Endabschnitt 12 an diesem Ort zu positionieren.
Ist der Katheter 11 platziert, wird die Strahlungsquelle 35 in
den Katheter 11 von einem Luer-Passstück 21 eingeführt.
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Der Schiebedraht 25 kann
dann in das Luer-Passstück 21 eingeführt werden,
um die Strahlungsquelle 35 zum distalen Endabschnitt 12 zu
führen.
Der Arzt kann dann einen Vorwärtsdruck
in distaler Richtung auf den Schiebedraht 25 ausüben. Ein solcher
Vorwärtsdruck
bewirkt, dass der Schiebedraht 25 an der Strahlungsquelle 35 in
Anlage kommt. Zusätzlicher
Vorwärtsdruck
auf den Schiebedraht 25 wird auf die Strahlungsquelle 35 übertragen, um
die Strahlungsquelle 35 von dem proximalen Endabschnitt 13 zu
dem distalen Endabschnitt 12 des Katheters 11 zu
bewegen. Auf diese Weise ermöglicht
der Schiebedraht 25 dem Arzt, eine mechanische Kraft auf
die Strahlungsquelle 35 auszuüben.
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Der distale Endabschnitt 12 umfasst
ein distales Ende 15, welches eine teilweise geschlossene Wand
sein kann. Das distale Ende 15 ermöglicht, dass der Katheter 11 als
Gehäuse
für die
Strahlungsquelle 35 dient. Der distale Endabschnitt 12 umfasst darüber hinaus
eine Reihe von Öffnungen 19,
welche die Bestrahlung der Gefäßwände erlauben,
wenn sich die Strahlungsquelle 35 in dem distalen Endabschnitt 12 befindet.
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Die Strahlungsquelle 35 wirkt über einen spezifischen
Zeitraum auf den Behandlungsbereich. Der Zeitraum hängt von
der Stärke
der Strahlungsquelle 35 und der Entfernung zwischen der
Strahlungsquelle 35 und den Wänden ab.
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Nach Ablauf des festgelegten Zeitraums
für die
Bestrahlung des Stenosebereichs kann die Strahlungsquelle 35 von
der Gefäßbahn durch
Rückziehen des
Katheters 11 zusammen mit dem Schiebedraht 25 entfernt
werden. Das distale Ende 15 des Katheters 11 kann
die Strahlungsquelle 35 während und nach der Entfernung
aus der Bahn aufnehmen.
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Die Erfindung kann auch mit einem
Katheter verwendet werden, welcher keinen Ballon (nicht gezeigt)
umfasst. Bei dieser Ausführungsform
kann der für
das Angioplastieverfahren verwendete Ballonkatheter entfernt werden,
bevor ein Katheter ohne Ballon eingeführt wird. Der Katheter ohne
Ballon entspricht dann dem Ballonkatheter 11 für die Einbringung
und Aufnahmefunktionen der Bestrahlungsvorrichtung 10.
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Bislang wurde die allgemeine Verwendung der
erfindungsgemäß gebildeten
Bestrahlungsvorrichtung 10 beschrieben; nun wird sie genauer
erläutert.
Mit Bezug zu 2 ist der
Katheter 11 ein flexibles, längliches Rohr 14 mit
dem distalen Endabschnitt 12, dem proximalen Endabschnitt 13,
und einem Durchflussweg oder Lumen 17, welches sich dazwischen
in Längsrichtung
erstreckt und einen Durchmesser 18 aufweist. Der Durchmesser 18 entspricht auch
dem inneren Durchmesser des Rohrs 14. Bei dieser Ausführungsform
ist der Katheter 11 ein Träger für die Strahlungsquelle 35.
Die Strahlungsquelle 35 weist einen Durchmesser 38 auf,
welcher schmaler ist als der Durchmesser 18 des Lumens 17.
Der Schiebedraht 25 ist ein flexibler, längliche
Draht oder ein Rohr (zum Beispiel ist in 2 ein Draht gezeigt), aus Metall oder
Kunststoff gebildet und ein distales Ende 26 und einen
proximalen Endabschnitt 27 umfassend.
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Was den Katheter 11 betrifft,
umfasst der distale Endabschnitt 12 auch das distale Ende 15,
welches durch die Gefäßbahn geführt werden
kann. Darüber
hinaus umfasst das distale Ende 15 eine Wand, die sich
von dem distalen Ende des Rohrs 14 erstreckt. Bei dieser
Ausführungsform
bildet das distale Ende 15 kein geschlossenes Ende des
Katheters 11. Vielmehr ist eine Öffnung in der Wand des distalen Endes 15,
wobei die Öffnung
einen Durchmesser 16 aufweist, der kleiner ist als der
Durchmesser 18 des Lumens 17. Die Strahlungsquelle 35 weist
den Durchmesser 38 auf, welcher kleiner ist als der Durchmesser 18 des
Lumens 17, aber größer als
der Durchmesser 16 der Öffnung
des distalen Endes 15. Entsprechend wirkt das distale Ende 15 als
Hindernis für
die Bewegung der Strahlungsquelle 35 über das distale Ende 15 hinaus.
Auf diese Weise ermöglicht das
distale Ende 15, dass der Katheter 11 die Strahlungsquelle 35 am
distalen Endabschnitt 12 aufnimmt.
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Bei einer alternativen erfindungsgemäßen Ausführungsform
kann das distale Ende 15 geschlossen sein (nicht gezeigt).
Bei dieser Ausführungsform
dient das distale Ende 15 dem gleichen Zweck wie ein distales
Ende 15 mit einer Öffnung,
da es die Bewegung der Strahlungsquelle 35 über den distalen
Endabschnitt 12 hinaus verhindert. Bei weiteren Ausführungsformen
kann am Lumen 17 (nicht gezeigt) ein Inwärtsvorsprung
sein, welcher den Durchmesser 18 des Lumens 17 ausreichend
verengt, um die Bewegung der Strahlungsquelle 35 über einen
solchen Vorsprung hinaus zu verhindern. Der Inwärtsvorsprung kann entweder
am distalen Ende 15 oder an einer anderen Stelle im Lumen 17 angeordnet
sein. Entsprechend umfasst unsere Erfindung jeden Mechanismus, ob
nun ein als integrierter Teil gebildeter Vorsprung oder als zu dem
Lumen 17 oder dem distalen Ende 15 hinzugefügtes Element,
der die Strahlungsquelle 35 daran hindert, sich darüber hinaus
zu bewegen.
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Ist ein Angioplastieverfahren durchgeführt worden,
und ist ein Bestrahlungsverfahren angezeigt, kann der Katheter 11 verlegt
werden, so dass der distale Endabschnitt 12 des Katheters 11 genau am
Stenosebereich platziert ist. Der proximale Endabschnitt 13 wird
von dem Arzt verwendet, um den distalen Endabschnitt 12 genau
zu platzieren. Der distale Endabschnitt 12 umfasst darüber hinaus
eine Reihe von Öffnungen 19,
welche der Strahlungsquelle 35 ermöglichen, den Behandlungsbereich
zu bestrahlen.
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Bei einer alternativen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung kann der distale Endabschnitt 12,
der die Öffnungen 19 umfasst,
in größerem Abstand
proximal des distalen Endes 15 angeordnet sein als in 2 gezeigt ist. Beispielsweise kann
sich der Bereich, in dem die Strahlungsquelle 35 aufgenommen
ist (z. B. der distale Endabschnitt 12 in 2), in dem Ballon 20 befinden.
Eine Wand oder ein Vorsprung kann in dem Lumen 17 gerade distal
des Ballons 20 hinzugefügt
sein, um die Strahlungsquelle 35 daran zu hindern, sich über den
Vorsprung hinaus zu bewegen. Bei einer alternativen Ausführungsform
kann der Ballon 20 zu dem distalen Endabschnitt 12 über den Öffnungen 19 verlagert sein.
Auf diese Weise sind sowohl der Ballon 20 als auch der
distale Endabschnitt 12, in welchem die Strahlungsquelle 35 aufgenommen
ist, während
einer einzigen Platzierung des Katheters 11 an der Behandlungsstelle
platziert. Wenn das Angioplastieverfahren abgeschlossen ist, kann
das Bestrahlungsverfahren bei diesen alternativen Ausführungsformen entsprechend
begonnen werden, ohne dass der Arzt den Abschnitt des Katheters 11,
an dem die Strahlungsquelle 35 am Behandlungsbereich aufgenommen
sein soll, verlagern muss.
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Bei einer weiteren alternativen Ausführungsform
kann die Bestrahlungsbehandlung durch einen, von dem Ballonkatheter 11 separaten
Bestrahlungskatheter (nicht gezeigt) angewendet werden. Bei dieser
Ausführungsform
wird der Ballonkatheter 11 nach dem Angioplastieverfahren
entfernt, wobei der Führungsdraht
vor Ort bleibt. Der Bestrahlungskatheter wird über den Draht distal zum Stenosebereich
vorgeschoben. Der Führungsdraht
kann gemäß der besonderen
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung entfernt werden. Die Strahlungsquelle 35 kann danach
in den Bestrahlungskatheter eingeführt und beispielsweise durch
den Schiebedraht 25 zu dem Stenosebereich vorgeschoben
werden.
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Bei der in 2 gezeigten Ausführungsform ist die Strahlungsquelle 35 ein
zylindrisch geformtes, festes Pellet. Darüber hinaus kann für die Strahlungsquelle 35 im
Rahmen der vorliegenden Erfindung jede feste Form mit einem Querschnitt verwendet werden,
der ausreichend klein ist, um in den Durchmesser 18 des
Lumens 17 zu passen.
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Die Strahlungsquelle 35 kann
jeden derzeit bekannten oder hiernach entdeckten Strahlentyp umfassen,
wobei jede für
das Bestrahlungsverfahren geeignete radioaktive Zusammensetzung
im Rahmen der vorliegenden Erfindung eingeschlossen ist. Beispiele
für derzeit
verfügbare
Strahlungsquellen vom Gammatyp sind Cäsium 137, Kobalt 60, Iod 125, Iod
131, Kobalt 57, Iridium 192, Gold 198, Palladium 103 etc.
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Nachdem die Strahlungsquelle 35 am
Luer-Passstück 21 in
den Katheter 11 eingeführt
ist, kann dann der Schiebedraht 25 in das Luer-Passstück 21 eingeführt werden.
Der Schiebedraht 25 kann ein Führungsdraht oder anderer Draht
oder ein Rohr mit einem ausreichend kleinen Durchmesser sein, um
in den Durchmesser 18 des Lumens 17 zu passen.
Der Schiebedraht 25 dient dazu, die Strahlungsquelle 35 zu
bewegen, wenn ein Vorwärtsdruck in
distaler Ausrichtung auf dem proximalen Endabschnitt 27 des
Schiebedrahts 25 ausgeübt
wird. Ein solcher Vorwärtsdruck
bewirkt, dass das distale Ende 26 des Schiebedrahts 25 in
Anlage zu dem proximalen Ende 37 der Strahlungsquelle 35 kommt.
Zusätzlicher
Vorwärtsdruck
auf den Schiebedraht 25 wird auf die Strahlungsquelle 35 übertragen
und bewirkt, dass sich die Strahlungsquelle 35 durch das Lumen 17 zu
dem distalen Endabschnitt 12 des Katheters 11 bewegt.
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Die Bewegung des Schiebedrahts 25 mit dem
distalen Ende 26 in Anlage zu dem proximalen Ende 37 der
Strahlungsquelle 35 bewegt die Strahlungsquelle 35 zu
dem distalen Endabschnitt 12 vor bis sich die Strahlungsquelle 35 in
der Nachbarschaft des distalen Endes 15 befindet. Entsprechend
ermöglicht
das distale Ende 15 dem Katheter 11 als Gehäuse für die Strahlungsquelle 35 zu
dienen, da ein distales Ende 36 der Strahlungsquelle 35 in
Anlage zu dem distalen Ende 15 kommt (oder gerade proximal
dazu ist). Das distale Ende 15 hindert die Strahlungsquelle 35 dadurch
daran, sich über
das distale Ende 15 hinaus in die Gefäßbahn zu bewegen. Darüber hinaus ist das proximale Ende 37 der
Strahlungsquelle 35 in Anlage zu oder gerade distal des distalen
Endes 26 des Schiebedrahts 25. Entsprechend ist
die Strahlungsquelle 35 weiterhin am distalen Endabschnitt 12 aufgenommen.
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Ist die Strahlungsquelle 35 am
distalen Endabschnitt 12 platziert, wird der Stenosebereich
bestrahlt, da er durch die Öffnungen 19 der
Strahlungsquelle 35 ausgesetzt ist. Die Strahlungsquelle 35 bleibt
für eine
bestimmte Zeitdauer positioniert. Die Länge des Zeitraums hängt von
der Entfernung zwischen der Strahlungsquelle 35 und den
inneren Blutgefäßwänden ab.
Derzeit angewendete Behandlungszeiten liegen zwischen ungefähr drei
Minuten und ungefähr
30 bis 40 Minuten. Dieser Zeitraum wird entsprechend der Dosierung
der derzeit verfügbaren
Strahlungsquellen bemessen und kann sich abhängig von der Verwendung verschiedener
Strahlungsquellen deutlich verändern.
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Nach Abschluss der Bestrahlungsbehandlung
wird die Strahlungsquelle 35 durch Entfernen des Katheters 11 zusammen
mit dem Schiebedraht 25 aus der Gefäßbahn entfernt. Während des
Entfernens kann das distale Ende 36 in Anlage zu dem distalen
Ende 15 sein, und das proximale Ende 37 kann in
Anlage zu dem distalen Ende 26 des Schiebedrahts 25 sein.
Auf diese Weise kann die Strahlungsquelle 35 während des
Entfernens der Bestrahlungsvorrichtung 10 aus dem Körper in
dem distalen Endabschnitt 12 aufgenommen bleiben.
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Mit Bezug zu 3 kann bei einer ersten alternativen
Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Bestrahlungsvorrichtung 10 statt
einer mechanischen Kraft eine hydraulische Kraft auf den Schiebedraht 25 (der 1 und 2) ausgeübt werden, um die Strahlungsquelle 35 durch
das Lumen 17 einzubringen. Beispielsweise kann an dem Luer-Passstück 21 eine
Injektion einer Salzlösung
auf das Lumen 17 angewendet werden, nachdem die Strahlungsquelle 35 in
den Katheter 11 eingeführt
ist. Die Kraft der eingespritzten Salzlösung auf das proximale Ende 37 der Strahlungsquelle 35 bewirkt,
dass dieses sich von dem proximalen Endabschnitt 13 zu
dem distalen Endabschnitt 12 des Katheters 11 bewegt.
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Darüber hinaus kann die Lösung zum
Anwenden der hydraulischen Kraft den Katheter 11 an den Öffnungen 19 und
durch die Öffnung
an dem distalen Ende 15 verlassen. Dies ist möglich, da
der Durchmesser 16 des distalen Endes 15 angepasst werden
kann, um dem Fluid zu ermöglichen,
den Katheter 11 zu verlassen. Der Durchmesser 16 kann auch
angepasst werden, um die Strahlungsquelle 35 zu erfassen
und sie an dem distalen Endabschnitt 12 zurückzuhalten.
Die zur Anwendung der hydraulischen Kraft verwendete Lösung kann
ein beliebiger, derzeit bekannter, oder später entdeckter Lösungstyp
sein, welcher für
die Verwendung bei einer Bestrahlungsbehandlung geeignet ist. Beispiele
für derzeit
bekannte Lösungen
sind Salzlösung
an oder Mischungen aus Salzlösung
und radiographischen Farbstoffen, welche für die Fluoroskopie verwendet werden,
um Arterien darzustellen.
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Die erste alternative Ausführungsform
aus 3 kann zusätzlich zu
der hydraulischen Kraft auch den Schiebedraht 25 (nicht
gezeigt) umfassen. Der Schiebedraht 25 kann genauso wie
der Draht 25 der Ausführungsformen
aus den 1 und 2 funktionieren. Auf diese
Weise können
sowohl mechanische als auch hydraulische Kräfte auf die Strahlungsquelle 35 ausgeübt werden.
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Was die Teile der Bestrahlungsvorrichtung 10 betrifft,
welche mit Bezug zu 3 nicht
speziell beschrieben sind, so entsprechen diese bezüglich ihrer
Funktionen und Verwendungsart den Ausführungsformen der 1 und 2 (einschließlich aller alternativen Ausführungsformen
jedes Teils der Bestrahlungsvorrichtung 10 der 1 oder 2).
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Mit Bezug zu 4 ist eine Bestrahlungsvorrichtung 50 als
eine zweite alternative erfindungsgemäße Ausführungsform dargestellt. Die
Bestrahlungsvorrichtung 50 umfasst einen Ballonkatheter 51 (hiernach
als Katheter 51 bezeichnet), einen Schiebedraht 75 und
eine Strahlungsquelle 85. Der Katheter 51 ist
ein flexibles, längliches
Rohr 54, umfassend einen distalen Endabschnitt 52,
einen proximalen Endabschnitt 53 und einen Durchflussweg
oder ein Lumen 57 mit einem Durchmesser 58, welches
dazwischen in Längsrichtung
verläuft.
Der distale Endabschnitt 52 umfasst ein distales Ende 55.
Der Katheter 51 umfasst darüber hinaus einen Ballon 70 und ein
Luer-Passstück 71.
Bei dieser Ausführungsform ist
der Katheter 51 ein Träger
für die
Strahlungsquelle 85.
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Ein Unterschied zwischen der Ausführungsform
in 4 und den vorangehenden
Ausführungsformen
der 1 bis 3 besteht in der Strahlungsquelle 85.
Die Strahlungsquelle 85 ist eine feste Hülse mit einem
proximalen Ende 87 und einem distalen Ende 86.
Die Strahlungsquelle 85 weist einen äußeren Durchmesser 88 auf,
welcher kleiner ist als der Durchmesser 58 des Lumens 57,
und wo das distale Ende 55 eine Öffnung mit einem Durchmesser 56 umfasst,
ist der äußere Durchmesser 88 kleiner
als der Durchmesser 56. Die Strahlungsquelle weist ebenfalls
ein Lumen 90 auf, wobei der Durchmesser einem inneren Durchmesser 89 der
Strahlungsquelle 85 entspricht.
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Bei einer alternativen Ausführungsform
kann die Strahlungsquelle 85 eine partielle Hülse sein,
die kreisförmig
oder spiralförmig
umhüllendes
radioaktives Material umfasst, das nicht unbedingt einen vollständigen Zylinder
bilden muss. Darüber
hinaus kann die Strahlungsquelle 85 bei weiteren alternativen Ausführungsformen
eine beliebige symmetrische oder amorphe Form oder Gestalt aufweisen,
solange diese Form oder Gestalt in das Lumen 57 des Katheters 51 passt
und derart konstruiert ist, dass sie auf die Anwendung einer mechanischen
Kraft durch den Schiebedraht 75 und die Einwirkung des
distalen Endes 55 anspricht.
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Der Schiebedraht 75 ist
ein flexibler, länglicher
Draht oder ein Rohr (ein Draht ist z. B. in 4 gezeigt) mit einem distalen Ende 76 und
einem proximalen Endabschnitt 77. Der Schiebedraht 75 weist einen
Durchmesser 78 auf, der ausreichend klein ist, um in den
Durchmesser 58 des Lumens 57 zu passen. Unabhängig davon,
ob der Schiebedraht 75 ein Draht oder ein Rohr ist, ist
er konstruiert, um in Anlage an den Querschnitt des proximalen Ende 87 zu kommen,
ohne über
die Strahlungsquelle 85 oder in das Lumen 90 zu
gleiten. Auf diese Weise kann der Schiebedraht 75 eine
auf ihn angewendete mechanische Kraft auf die Strahlungsquelle 85 übertragen. Entsprechend
kann der Schiebedraht 75 mit der Strahlungsquelle 85 in
Wechselwirkung treten, um die Strahlungsquelle 85 zu dem
distalen Endabschnitt 52 vorwärts zu bewegen.
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Der distale Endabschnitt 52 des
Katheters 51 umfasst auch ein distales Ende 55 mit
einer Öffnung mit
einem Durchmesser 56. Das distale Ende 86 und das
proximate Ende 87 der Strahlungsquelle 85 treten
in derselben Weise in Wechselwirkung mit dem distalen Ende 55 des
Katheters 57 bzw. dem distalen Ende 76 des Schiebedrahts 75 wie
das distale Ende 36 und das proximale Ende 37 mit
dem distalen Ende 15 bzw. dem distalen Ende 26 (der 1 und 2) in Wechselwirkung treten. Auf diese
Weise dient das distale Ende 55 dazu, die Strahlungsquelle 85 daran zu
hindern, sich über
ein solches Ende 55 des Katheters 51 hinaus zu
bewegen.
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Ein weiterer Unterschied zwischen
der Ausführungsform
in 4 und den vorangehenden
Ausführungsformen
der 1 bis 3 besteht darin, dass der
Katheter 51 keine Reihe von Öffnungen an seinem distalen
Endabschnitt 52 umfasst. Bei dieser Ausführungsform
können
der Katheter 51 und/oder die Strahlungsquelle 85 derart
konstruiert sein, dass keine Öffnungen
nötig sind,
um den Läsionsbereich zu
bestrahlen. Die Verwendung von Öffnungen
hängt von
dem Typ und der Intensität
der Strahlung ab. Beispielsweise dringt Gammastrahlung unabhängig von dem
Vorhandensein oder der Abwesenheit von Öffnungen in polymerisches Kathetermaterial
ein. Auf der anderen Seite kann metallisches Material eine gewisse
Abschirmung aufweisen, sodass Öffnungen verwendet
werden können.
Betastrahlung, die weniger Energie aufweist als Gammastrahlung,
wird durch die Anwesenheit eines Materials mit deutlich geringerer
Dichte zwischen einem Katheter und dem Läsionsbereich verringert. Entsprechend
können Öffnungen
verwendet werden. Darüber
hinaus kann der Katheter 51 mit Materialien und Stärken (sowie
die Geometrie der Öffnungen
bei alternativen Ausführungsformen)
für einen
bestimmten Strahlungstyp gebildet sein. Die Verwendung von Öffnungen
ist also eine Frage der Präferenz,
basierend auf der Konstruktion des Katheters und der Strahlung,
und schränkt
die vorliegende Erfindung nicht ein.
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Was die Teile der Bestrahlungsvorrichtung 50 betrifft,
welche mit Bezug zu 4 nicht
speziell beschrieben sind, so entsprechen diese den Ausführungsformen
der 1 und 2 bezüglich ihrer Funktionen und
der Art ihrer Anwendung (einschließlich alternativer Ausführungsformen
eines beliebigen Teils der Bestrahlungsvorrichtung 10 der 1 oder 2).
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Mit Bezug zu 5 ist eine Bestrahlungsvorrichtung 100 als
dritte alternative Ausführungsform gemäß dieser
Erfindung dargestellt. Die Bestrahlungsvorrichtung 100 umfasst
einen Katheter 111 (nachfolgend als Katheter 111 bezeichnet),
einen Führungsdraht 145,
ein Schieberohr 125 und eine Strahlungsquelle 135.
Der Katheter 111 ist ein flexibles, längliches Rohr 114,
umfassend einen distalen Endabschnitt 112, einen proximalen
Endabschnitt 113 und einen Durchflussweg oder ein Lumen 117 mit
einem Durchmesser 118, das dazwischen in Längsrichtung
verläuft.
Der distale Endabschnitt 112 umfasst ein distales Ende 115 mit
einer Öffnung
mit einem Durchmesser 116. Der Katheter 111 kann
darüber
hinaus eine Reihe von Öffnungen 119,
einen Ballon 120 und ein Luer-Passstück 121 umfassen. Bei
dieser Ausführungsform
sind der Katheter 111 und/oder der Führungsdraht 145 Träger für die Strahlungsquelle 135.
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Ein Unterschied zwischen der Ausführungsform
der 5 und den vorangehenden
Ausführungsformen
der 1 bis 4 besteht in dem Hinzufügen des
Führungsdrahts 145.
Der Führungsdraht 145 ist
ein flexibler, länglicher
Draht oder ein Rohr (beispielsweise ist in 5 ein Draht gezeigt), der aus Metall
oder Kunststoff gebildet ist und einen distalen Endabschnitt 146 und
einen proximalen Endabschnitt 147 umfasst. Darüber hinaus
weist der Führungsdraht 145 einen
Durchmesser 148 (oder, alternativ, wo der Führungsdraht 145 ein
Rohr ist, einen äußeren Durchmesser 148)
auf, welcher kleiner ist als der Durchmesser 118 des Lumens 117 und kleiner
als der Durchmesser 116 der Öffnung am distalen Ende 115.
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Vor Beginn der Bestrahlungsbehandlungen kann
der Führungsdraht 145 in
das Luer-Passstück 121 des
Katheters 111 eingeführt
werden. Der Arzt kann den proximalen Endabschnitt 147 verwenden, um
den distalen Endabschnitt 146 in die Nähe des distalen Endes 115 (z.
B. proximal der, in der oder durch die Öffnung des distalen Endes 115)
zu führen. Sobald
der Führungsdraht 145 platziert
ist, können der
Führungsdraht 145 und
der Katheter 111 funktionieren, um die Strahlungsquelle 135 aufzunehmen und
zu dem distalen Endabschnitt 112 zu bewegen. Entsprechend
kann der Führungsdraht 145 in
dem Katheter 111 platziert sein, bevor die Strahlungsquelle 135 eingebracht
wird. Alternativ kann die Strahlungsquelle 135 an dem Führungsdraht 145 platziert sein,
bevor der Führungsdraht 145 in
den Katheter 111 eingeführt
wird.
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Die Strahlungsquelle 135 ist
eine Hülse
mit einem inneren Durchmesser 139, der größer ist
als der Durchmesser 148 des Führungsdrahts 145,
und mit einem äußeren Durchmesser 138,
der kleiner ist als der Durchmesser 118 des Lumens 117.
Die Strahlungsquelle 135 kann eine geschlossene Hülse sein (wie
in 5 gezeigt), die an
dem Führungsdraht 145 platziert
ist und ihn umgibt. Darüber
hinaus kann die Strahlungsquelle 135 gemäß jeder
der beschriebenen alternativen Ausführungsformen, betreffend die
Strahlungsquelle 85, gebildet sein. Bei einer weiteren
alternativen Ausführungsform
kann die Strahlungsquelle 135 eine Unterbrechung in ihrer
Wand entlang ihrer Längsachse
umfassen, um der Strahlungsquelle 135 zu ermöglichen,
den Führungsdraht 145 zu
umhüllen.
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Das Schieberohr 125 kann
ein Rohr mit einem inneren Durchmesser 128 sein, welcher
größer ist
als der äußere Durchmesser 148 des
Führungsdrahts 145 und
kleiner als der Durchmesser 118 des Lumens 117.
Das Schieberohr 125 kann entweder vor oder nach dem Einführen des
Führungsdrahts 145 in
den Katheter 111 und entweder bevor oder nachdem die Strahlungsquelle 135 an
dem Führungsdraht 145 platziert
ist (z. B. kann die Strahlungsquelle 135 zuletzt hinzugefügt werden,
wenn sie die Form einer Umhüllung
um die Hülse
aufweist oder spiralförmig
ist), an dem Führungsdraht 145 platziert
werden. Sobald das Schieberohr 125 und die Strahlungsquelle 135 platziert
sind, kann eine mechanische Kraft auf das Schieberohr 125 ausgeübt werden,
um zu bewirken, dass dieses in Anlage kommt, um dann die Strahlungsquelle 135 zu
dem distalen Ende 112 zu bewegen.
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Die Strahlungsquelle 135 umfasst
ein distales Ende 136 und ein proximales Ende 137,
welche in Wechselwirkung mit dem distalen Ende 115 des Katheters 111 bzw.
einem distalen Ende 126 des Schieberohrs 125 stehen,
und dies in derselben Weise wie das distale Ende 86 und
das proximale Ende 87 der Strahlungsquelle 85 mit
dem distalen Ende 55 bzw. dem distalen Ende 76 (in 4) in Wechselwirkung stehen.
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Was die Teile der Bestrahlungsvorrichtung 10 betrifft,
die mit Bezug zu 5 nicht
speziell beschrieben sind, so entsprechen diese der Ausführungsform
in 4 betreffend ihrer
Funktionen und die Art der Verwendung (einschließlich alternativer Ausführungsformen
eines beliebigen Teils der Bestrahlungsvorrichtung 50 in 4).
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Bei einer weiteren alternativen Ausführungsform
können
der Durchmesser 148 des Führungsdrahts 145 und
der äußere Durchmesser 138 der Strahlungsquelle 135 ausreichend
klein und der Durchmesser 116 der Öffnung des distalen Endes 115 ausreichend
groß sein,
so dass sich die Strahlungsquelle 135 in Abwesenheit des
Führungsdrahts 145 über das
distale Ende 115 hinaus bewegen kann. Bei dieser Ausführungsform
sollte der distalen Endabschnitt 146 des Führungsdrahts 145 in
der Nachbarschaft der Öffnung
des distalen Endes 115 (d. h. proximal zu, in oder durch
das distale Ende 115 hindurch) angeordnet sein, um zu verhindern,
dass sich die Strahlungsquelle 135 über das distale Ende 115 hinaus
bewegt. Während
der distale Endabschnitt 146 in Berührung mit dem distalen Ende 115 kommen
kann, kann der distale Endabschnitt 146 die Bewegung der
Strahlungsquelle 135 dadurch verhindern, dass er nah genug
(ohne Berührung)
an dem distalen Ende 115 platziert wird, um die Bewegung der
Strahlungsquelle 135 durch die Öffnung des distalen Endes 115 zu
blockieren.
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Mit Bezug zu 5A ist eine alternative erfindungsgemäße Ausführungsform
der Bestrahlungsvorrichtung 100 gezeigt. Der Schiebedraht 125a kann
eine Stange mit einem Durchmesser sein, der ausreichend klein ist,
um in den Raum zwischen dem Lumen 117 des Katheters 111 und
einer äußeren Wand 149 des
Führungsdrahts 145 an
jeder Stelle am Umfang eines solchen Drahts 145 zu passen. Bei
dieser Ausführungsform
kann der Führungsdraht 145 auch
so wirken, dass der Schiebedraht 125a daran gehindert wird,
durch den inneren Durchmesser 139 (in 5 gezeigt) der Strahlungsquelle 135 zu gelangen.
Auf diese Weise unterstützt
der Führungsdraht 145 den
Schiebedraht 125a dabei, eine in distaler Richtung zu der
Strahlungsquelle 135 ausgeübte Kraft zu übertragen,
um die Strahlungsquelle 135 vorwärts zu bewegen. Darüber hinaus
weist der Schiebedraht 125a einen Durchmesser auf, der
ausreichend groß ist,
um an der Strahlungsquelle 135 in Anlage zu kommen. Der
Schiebedraht 125a umfasst ein distales Ende 126a,
welches in derselben Wechselwirkung mit der Strahlungsquelle steht
wie das distale Ende 126 des Schieberohrs 125.
Entsprechend funktioniert der Schiebedraht 125a in gleicher Weise
wie das oben beschriebene Schieberohr 125 der 4 und 5 und wird in gleicher Weise verwendet.
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Mit Bezug zu 6 kann bei einer vierten alternativen
Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Bestrahlungsvorrichtung 100 eine
hydraulische Kraft angewendet werden, um die Strahlungsquelle 135 zu dem
distalen Ende 115 zu bringen. Beispielsweise kann eine
Injektion einer Salzlösung
auf das Lumen 117 des Katheters 111 angewendet
werden, nachdem die Strahlungsquelle 135 in den Katheter 111 eingeführt worden
ist. Die hydraulische Kraft der eingespritzten Salzlösung an
dem proximalen Ende 137 der Strahlungsquelle 135 bewirkt,
dass sich die Strahlungsquelle 135 zu dem distalen Endabschnitt 112 bewegt.
Darüber
hinaus kann die Lösung
zur Anwendung der hydraulischen Kraft den Katheter 111 an
der Öffnung
am distalen Ende 115 verlassen.
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Was die Teile der Bestrahlungsvorrichtung 100 betrifft,
welche mit Bezug zu 6 nicht
speziell beschrieben sind, so entsprechen diese bezüglich ihrer
Funktionen und Verwendungsart den Ausführungsformen der 5 und 5A (einschließlich aller alternativen Ausführungsformen
jedes Teils der Vorrichtung 100 der 5 oder 5A,
einschließlich
des Hinzufügens
des Schieberohrs 125 oder Schiebedrahtes 125a,
um eine mechanische Kraft mit der hydraulischen Kraft zu kombinieren).
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Mit Bezug zu 7 wird einer Bestrahlungsvorrichtung 150 als
eine fünfte
alternative erfindungsgemäße Ausführungsform
gezeigt. Die Bestrahlungsvorrichtung 150 umfasst einen
Ballonkatheter 151 (nachfolgend als Katheter 151 bezeichnet),
einen Führungsdraht 195,
ein Schieberohr 175 und eine Strahlungsquelle 185.
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Der Katheter 151 ist ein
flexibles, längliches Rohr 154,
umfassend einen distalen Endabschnitt 152, ein distales
Ende 155, einen proximalen Endabschnitt 153 und
einen Durchflussweg oder ein Lumen 157 mit einem Durchmesser 158,
welches sich dazwischen in Längsrichtung
erstreckt. Der Durchmesser 158 kann über die Länge des Katheters 151 konstant
bleiben. Entsprechend besteht ein Unterschied zwischen der Bestrahlungsvorrichtung 150 und
den Ausführungsformen
früherer
Figuren darin, dass der Katheter 151 kein partiell geschlossenes distales
Ende umfasst. Der Katheter 151 kann auch eine Reihe von Öffnungen 159,
einen Ballon 170 und ein Luer-Passstück 171 umfassen. Bei
dieser Ausführungsform
sind der Katheter 151 und/oder der Führungsdraht 195 die
Träger
der Strahlungsquelle 185.
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Der Führungsdraht 195 ist
eine flexible, längliche
Stange oder ein Rohr (z. B. ist in 7 ein
Draht gezeigt) mit einem distalen Endabschnitt 196 und
einem proximalen Endabschnitt 197. Von dem proximalen Endabschnitt 197 bis
gerade proximal des distalen Endabschnitts 196 kann der
Führungsdraht 195 einen
konstanten Durchmesser 198 aufweisen. Der distale Endabschnitt 196 kann
ein vergrößertes,
knollenförmiges
Ende mit einem Durchmesser 199 am größten Querschnitt umfassen.
Darüber
hinaus ist der Durchmesser an jedem Punkt des distalen Endabschnitt 196 größer als
der Durchmesser 198. Darüber hinaus ist der Durchmesser 198 des
Führungsdrahts 195 kleiner
als der Durchmesser 158 des Lumens 157. Entsprechend
kann der Führungsdraht 195 entweder
vor oder nach Einführung
des Katheters 151 in die Gefäßbahn in dem Katheter 151 platziert
werden.
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Ein weiterer Unterschied zwischen
der Bestrahlungsvorrichtung 150 und den Ausführungsformen
früherer
Figuren besteht darin, dass der Katheter 151 und/oder der
Führungsdraht 195 an
unterschiedlicher Stelle platziert sind, um den Stenosebereich der
Strahlungsquelle 185 auszusetzen. Der Katheter 151 und
der Führungsdraht 195 sind
derart angeordnet, dass der Endabschnitt des Führungsdrahts 195 gerade
proximal des distalen Endabschnitts 196 am Stenosebereich angeordnet
ist. Wenn die Strahlungsquelle 185 über das distale Ende 155 hinaus bewegt
wird und von dem distalen Endabschnitt 196 behindert wird,
befindet sich die Strahlungsquelle 185 im Stenosebereich.
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Vor Beginn des Bestrahlungsverfahrens kann
der Führungsdraht 195 in
das Luer-Passstück 171 eingeführt werden.
Der Arzt kann den proximalen Endabschnitt 197 verwenden,
um den distalen Endabschnitt 196 durch ein distales Ende 155 des
Katheters 151 zu führen.
Sobald der Führungsdraht 195 platziert
ist, wobei sein distaler Endabschnitt 196 an dem distalen
Ende 155 oder durch es hindurch angeordnet ist, kann der
Führungsdraht 195 zusammen mit
dem Katheter 151 funktionieren, um die Strahlungsquelle 185 einzubringen
und an einem Punkt proximal des distalen Endabschnitts 196 aufzunehmen.
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Bei einer alternativen erfindungsgemäßen Ausführungsform
kann der Durchmesser 199 des distalen Endabschnitts 196 des
Führungsdrahts 195 größer sein
als der Durchmesser 158 des Lumens 157. In diesem
Fall wird der Führungsdraht 195 vor dem
Katheter 151 in der Gefäßbahn platziert.
Der Katheter 151 wird dann über den Führungsdraht 195 zum
Bewegen zum Stenosebereich eingeführt. Bei einer alternativen
erfindungsgemäßen Ausführungsform
muss der distale Endabschnitt 196 nicht kreisförmig gebildet
sein, sondern kann jegliche Gestalt aufweisen, solange der Querschnitt
an jeder Stelle des distalen Endabschnitts 196 gebildet
ist, um die Bewegung der Strahlungsquelle 185 über das
distale Ende 155 hinaus zu verhindern.
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Die Strahlungsquelle 185 ist
eine Hülse,
welche einen inneren Durchmesser 189 haben kann, der größer ist
als der Durchmesser 198 des Führungsdrahts 195 gerade
proximal des distalen Endabschnitts 196. Die Strahlungsquelle
umfasst auch ein Lumen 190 mit einem Durchmesser, der dem
inneren Durchmesser 189 der Strahlungsquelle 185 entspricht.
Darüber
hinaus kann die Strahlungsquelle 185 einen äußeren Durchmesser 188 aufweisen, welcher
kleiner ist als der Durchmesser 158 des Lumens 157.
Die Strahlungsquelle 185 vom Hülsentyp kann
an dem Führungsdraht 195 platziert
sein und ihn umgeben. Darüber
hinaus kann die Strahlungsquelle 185 gemäß jeder
der alternativen Ausführungsformen
gebildet sein, die für
die Strahlungsquellen 85 (4)
und 135 (5, 5A und 6) beschrieben sind. Die Strahlungsquelle 185 kann
entweder bevor oder nachdem der Führungsdraht 195 in den
Katheter 151 eingeführt
worden ist an dem Führungsdraht 195 platziert
werden.
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Die Strahlungsquelle 185 umfasst
ein distales Ende 186 und ein proximales Ende 187.
Das proximale Ende 187 der Quelle 185 steht in
derselben Weise in Wechselwirkung mit einem distalen Ende 176 des
Schieberohrs 175 wie das distale Ende 136 in Wechselwirkung
mit dem distalen Ende 126 (der 5 und 5A)
steht. Bei dieser Ausführungsform kann
sich das distale Ende 186 der Strahlungsquelle 185 jedoch über das
distale Ende 155 des Katheters 151 hinaus bewegen.
Das distale Ende 186 wird von dem distalen Endabschnitt 196 des
Führungsdrahts 195 behindert,
da der Durchmesser 199 des distalen Endabschnitts 196 größer ist
als der innere Durchmesser 189 der Strahlungsquelle 185.
Entsprechend ist der distale Endabschnitt 196 das Hindernis,
welches die Strahlungsquelle 185 daran hindert, sich über den
Führungsdraht 196 hinaus
zu bewegen. Darüber
hinaus wird der Stenosebereich der Strahlungsquelle 185 dadurch
ausgesetzt, dass eine solche Quelle 185 über das
distale Ende 155 hinaus und in die Gefäßbahn an dem Bereich bewegt
wird.
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Das Schieberohr 175 umfasst
das distale Ende 176 und einen proximalen Endabschnitt 177. Auch
weist das Schieberohr 175 einen äußeren Durchmesser 179 und
den inneren Durchmesser 178 auf, welche angemessen proportioniert
sind, um in den Raum zwischen dem Lumen 157 des Katheters 151 und
den äußeren Durchmesser
des Führungsdrahts 195 proximal
des knollenförmigen
distalen Endabschnitts 196 zu passen. Das Schieberohr 175 ist gebildet,
um in Anlage an den Querschnitt des proximalen Endes 187 zu
kommen, ohne über
die Strahlungsquelle 185 oder in das Lumen 190 zu
gleiten. Auf diese Weise kann das Schieberohr 175 die auf seinen
proximalen Endabschnitt 177 ausgeübte mechanische Kraft in distaler
Richtung zu der Strahlungsquelle 185 übertragen. Entsprechend kann
das Schieberohr 175 in Wechselwirkung mit der Strahlungsquelle 185 treten,
um die Strahlungsquelle 185 zu dem distalen Endabschnitt 152 vorwärts zu bewegen.
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Das Schieberohr 175 kann
entweder vor oder nach dem Einführen
des Führungsdrahts 195 in den
Katheter 151 (und entweder bevor oder nachdem die Strahlungsquelle 185 an
dem Führungsdraht 195 platziert
ist (z. B. kann die Strahlungsquelle 185 zuletzt hinzugefügt werden,
wenn sie in der Form einer Unwillenhülse gebildet ist)) über dem
Führungsdraht 195 platziert
werden. Sobald das Schieberohr 175 und die Strahlungsquelle 185 platziert
sind, kann eine Kraft auf das Schieberohr 175 ausgeübt werden, um
zu bewirken dass es in Anlage kommt und dann die Strahlungsquelle 185 zu
dem Stenosebereich bewegt.
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Mit Bezug zu 7A ist eine alternative Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Bestrahlungsvorrichtung 150 gezeigt.
Ein Schiebedraht 175a kann ein Draht mit einem Durchmesser
sein, der ausreichend klein ist, um in den Raum zwischen dem Lumen 157 des
Katheters 151 und dem äußeren Durchmesser
des Führungsdrahts 195 an
jeder Stelle am Umfang der äußeren Wand
des Führungsdrahts 195 proximal
des distalen Endabschnitts 196 zu passen. Bei dieser Ausführungsform
kann der Führungsdraht 195 auch
bewirken, dass der Schiebedraht 175a daran gehindert wird,
durch das Lumen 190 (in 7 gezeigt)
der Strahlungsquelle 185 zu gelangen. Auf diese Weise unterstützt der
Führungsdraht 195 den Schiebedraht 175a bei
der Übertragung
der in distaler Richtung auf die Strahlungsquelle 185 ausgeübte Kraft,
um die Strahlungsquelle 185 vorwärts zu bewegen. Darüber hinaus
weist der Schiebedraht 175a einen Durchmesser auf, der
ausreichend groß ist,
um in Anlage an die Strahlungsquelle 185 zu kommen, ohne
sich über
oder unter die Strahlungsquelle 185 zu bewegen. Der Schiebedraht 175a umfasst
ein distales Ende 176a, welches mit der Strahlungsquelle 185 in
derselben Weise in Wechselwirkung steht wie das distale Ende 176 des
Schieberohrs 175. Entsprechend stimmen die Funktionen und
die Verwendung des Schiebedrahts 175a mit derjenigen des
oben in 7 beschriebenen
Schiebedrahts 175 überein.
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Mit Bezug zu 8 kann bei einer alternativen Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Bestrahlungsvorrichtung 150 eine
hydraulische Kraft verwendet werden, um die Strahlungsquelle 185 zum Stenosebereich
zu bringen. Beispielsweise kann eine Injektion einer Salzlösung auf
das Lumen 157 des Katheters 151 am Luer-Passstück 171 angewendet
werden, nachdem die Strahlungsquelle 185 in den Katheter 151 eingeführt worden
ist. Die hydraulische Kraft der eingespritzten Salzlösung an
dem proximalen Ende 187 bewirkt, dass sich die Strahlungsquelle 185 zu
dem Stenosebereich bewegt. Darüber hinaus
kann die Lösung
zur Anwendung der hydraulischen Kraft den Katheter 151 an
den Öffnungen 159 und
der Öffnung
am distalen Ende 155 verlassen. Dies ist der Fall, da der
Aufbau sowohl des Katheters 151 als auch des Führungsdrahts 195 gesteuert
ist, um dem Fluid zu ermöglichen,
am distalen Ende 155 des Katheters 151 hinaus
zu fließen,
wobei ermöglicht
wird, dass der Führungsdraht 195 die
Strahlungsquelle 185 daran hindert, sich über das
distale Ende 155 hinaus zu bewegen. Die zur Anwendung der
hydraulischen Kraft verwendete Lösung
kann der oben für 3 beschriebenen Lösung entsprechen.
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Was die Teile der Bestrahlungsvorrichtung 150 betrifft,
welche mit Bezug zu 8 nicht
speziell beschrieben sind, so entsprechen diese bezüglich ihrer
Funktionen und Verwendungsart den Ausführungsformen der 7 und 7A (einschließlich aller alternativen Ausführungsformen
jedes Teils der Vorrichtung 150 der 7 oder 7A,
einschließlich
des Hinzufügens
des Schieberohrs 175 oder Schiebedrahts 175a,
um eine mechanische Kraft mit der hydraulischen Kraft zu kombinieren).
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Mit Bezug zu 9 ist eine Bestrahlungsvorrichtung 200 als
eine siebte alternative erfindungsgemäße Ausführungsform beschrieben. Die
Bestrahlungsvorrichtung 200 umfasst einen Ballonkatheter 211 (nachfolgend
als Katheter 211 bezeichnet), einen Führungsdraht 245, ein
Schieberohr 225 und eine Strahlungsquelle 235.
Bei dieser Ausführungsform sind
der Katheter 211 und/oder der Führungsdraht 245 Träger für die Strahlungsquelle 235.
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Der Katheter 211 ist ein
flexibles, längliches Rohr 214,
einschließlich
eines distalen Endabschnitts 212, eines proximalen Endabschnitts 213 und
eines Durchflusswegs oder Lumens 217 mit einem Durchmesser 218,
das dazwischen in Längsrichtung
verläuft.
Der Durchmesser 218 kann über die Länge des Katheters 211 konstant
bleiben. Der Katheter 211 umfasst auch einen äußeren Durchmesser 219.
Darüber
hinaus umfasst der distale Endabschnitt 212 ein distales
Ende 215.
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Der Führungsdraht 245 ist
ein flexibler, länglicher
Draht mit einem distalen Endabschnitt 246 und einem proximalen
Endabschnitt 247. Der Führungsdraht 245 kann
einen konstanten Durchmesser 248 aufweisen. Der distale
Endabschnitt 246 kann ein vergrößertes, knollenförmiges Ende
aufweisen, das an seinem größten Querschnitt
einen Durchmesser 249 aufweist. Darüber hinaus ist der Durchmesser
an jedem Punkt des distalen Endabschnitts 246 größer als
der Durchmesser 248. Während
der Durchmesser 248 des Führungsdrahtes 245 kleiner
ist als der Durchmesser 218 des Lumens 217, ist
der Durchmesser 249 darüber
hinaus größer als
der Durchmesser 218. Entsprechend ist der Führungsdraht 245 platziert,
bevor der Katheter 211 in den Führungsdraht 245 eingeführt wird.
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Ein Unterschied zwischen der Bestrahlungsvorrichtung 200 und
vorhergehenden Ausführungsformen
der 7 bis 8 besteht darin, dass die
Strahlungsquelle 235, welche eine Hülse ist, an dem Katheter 211 platziert
ist und die Außenseite
umgibt. Die Strahlungsquelle 235 ist eine Hülse mit
einem inneren Durchmesser 239 und einem äußeren Durchmesser 238.
Der innere Durchmesser 239 ist größer als der äußere Durchmesser 219 des
Katheters 211 und kleiner als der Durchmesser 249 des
distalen Endabschnitts 246 des Führungsdrahts 245.
Die Strahlungsquelle 235 kann eine geschlossene Hülse sein (wie
in 9 gezeigt), welche
an dem Katheter 211 platziert ist und ihn umgibt. Darüber hinaus
kann die Strahlungsquelle 235 gemäß jeder der für die Strahlungsquellen 85 und 135 (der 4 und 6) beschriebenen alternativen Ausführungsformen
aufgebaut sein.
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Ist der Katheter über dem Führungsdraht 245 derart
platziert, dass sich der distale Endabschnitt 212 am Behandlungsbereich
befindet, kann die Strahlungsquelle 235 am proximalen Endabschnitt 213 des
Katheters platziert werden. Bei einer alternativen Ausführungsform
kann die Strahlungsquelle 235 am Katheter platziert werden,
bevor der Katheter 211 in die Gefäßbahn eingeführt wird.
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Das Schieberohr 225 ist
ein flexibles, längliches
Rohr mit einem inneren Durchmesser 228, der größer ist
als der äußere Durchmesser 219 des
Katheters 211 und kleiner als der äußere Durchmesser 238 der
Strahlungsquelle 235. Das Schieberohr 225 umfasst
auch ein distales Ende 226 und einen proximalen Endabschnitt 227.
Das Schieberohr 225 kann über dem Katheter 211 platziert
werden, nachdem der Katheter 211 platziert ist und entweder
bevor oder nachdem die Strahlungsquelle 235 am Katheter 211 platziert
ist (z. B. kann die Strahlungsquelle 235 zuletzt hinzugefügt werden,
wo sie in der Form einer umgebenden Hülse vorliegt). Bei einer alternativen Ausführungsform
kann das Schieberohr 225 an dem Katheter 211 platziert
werden, bevor der Katheter 211 in die Gefäßbahn eingeführt wird
(bei dieser Ausführungsform
kann die Strahlungsquelle 235 auch vor der Einführung an
dem Katheter 211 platziert sein).
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Das Schieberohr 225 ist
konstruiert, um in Anlage an den Querschnitt eines proximalen Endes 237 der
Strahlungsquelle 235 zu kommen, ohne über die Strahlungsquelle 235 zu
gleiten. Auf diese Weise kann das Schieberohr 225 eine
auf es ausgeübte
mechanische Kraft in distaler Richtung zu der Strahlungsquelle 235 übertragen.
Entsprechend kann das Schieberohr 225 mit der Strahlungsquelle 235 in Wechselwirkung
treten, um die Strahlungsquelle 235 zu dem distalen Endabschnitt 212 vorwärts zu bewegen.
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Das proximate Ende 237 der
Strahlungsquelle 235 steht in derselben Weise in Wechselwirkung
mit einem distalen Ende 226 des Schieberohrs 225 wie
das distale Ende 136 in Wechselwirkung mit dem distalen
Ende 126 (der 5 und 5A) steht. Bei dieser Ausführungsform
kann sich jedoch ein distales Ende 236 der Strahlungsquelle 235 über das
distale Ende 215 des Katheters 211 hinaus bewegen.
Das distale Ende 236 wird von dem distalen Endabschnitt 246 des
Führungsdrahts
245 behindert,
da der Durchmesser 249 des distalen Endabschnitts 246 größer ist
als der innere Durchmesser 239 der Strahlungsquelle 235.
Entsprechend hindert der distale Endabschnitt 246 die Strahlungsquelle 235 daran, sich über das
distale Ende 215 des Katheters 211 hinaus zu bewegen.
Wenn die Strahlungsquelle 235 am distalen Endabschnitt 212 platziert
ist, wird der Stenosebereich Strahlung ausgesetzt.
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Bei einer alternativen erfindungsgemäßen Ausführungsform
muss der distale Endabschnitt 196 nicht von kreisförmiger Gestalt
sein, sondern kann jede beliebige Form aufweisen, solange der Querschnitt
an jedem Punkt des distalen Endabschnitts 196 derart konstruiert
ist, dass er die Bewegung der Strahlungsquelle 185 über das
distale Ende 155 hinaus verhindert.
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Mit allgemeinem Bezug zu den Ausführungsformen
unserer Erfindung können
die Strahlungsquellen 85, 135, 185 und 235,
wie auch die Strahlungsquelle 35, jede bislang bekannte
oder später entdeckte
Strahlungsquelle umfassen. Die beispielhaften Strahlungsquellen
für die
Strahlungsquelle 35 gelten auch für die Strahlungsquellen 85, 135, 185 und 235.
Darüber
hinaus kann jede der alternativen Ausführungsformen der Bestrahlungsvorrichtungen 10, 50, 100, 150 und 200 den
Katheter 11, 51, 111, 151 und 211 ohne
den Ballon 20, 70, 120 beziehungsweise 170 umfassen
und kann in derselben Weise funktionieren wie der Katheter 11 ohne
einen Ballon, wie in 1 beschrieben.
Darüber
hinaus sind die bei dieser Erfindung verwendeten Träger nicht
auf Katheter und/oder Führungsdrähte beschränkt; sondern
es sind bei der Erfindung jegliche flexible, längliche Rohre, Geräte oder
andere derzeit bekannte oder später
entdeckte Vorrichtungen eingeschlossen, welche für Bestrahlungsverfahren und
für die
Einbringung oder die Aufnahmefunktionen dieser Erfindung geeignet
sind.
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Bei der Beschreibung der vorliegenden
Erfindung ist zu beachten, dass die oben beschriebenen Ausführungsformen
der Vorrichtung die Prinzipien dieser Erfindung veranschaulichen
sollen, und das von Fachmännern
andere Ausführungsformen
der Vorrichtung entwickelt werden können, ohne vom Rahmen der Erfindung
abzuweichen. Entsprechend ist die Erfindung nicht auf die hier dargestellten
speziellen Beispiele beschränkt,
sondern durch die beiliegenden Ansprüche. Zusätzlich sind Kombinationen von
Teilen der verschiedenen Ausführungsformen dieser
Erfindung, d. h. die Bestrahlungsvorrichtungen 10, 50, 100, 150, 200,
im Rahmen dieser Erfindung eingeschlossen. Beispielsweise kann ein
Teil einer Bestrahlungsvorrichtung (oder eine, für einen solchen Teil beschriebene
alternative Ausführungsform) einer
gegebenen Figur mit einem Teil einer anderen Figur kombiniert werden,
um eine Bestrahlungsvorrichtung gemäß den Grundsätzen dieser
Erfindung zu konstruieren.