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TECHNISCHES GEBIET:
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Die vorliegende Erfindung betrifft
einen Absorptionsartikel, wie z. B. eine Hygienebinde, eine Slipeinlage
oder ein Inkontinenzpolster, welcher Artikel dafür vorgesehen ist, im wesentlichen
in der Unterhose eines Benutzers untergebracht zu sein und der einen
ersten Absorptionsteil und einen zweiten Absorptionsteil aufweist,
welche beiden Teile miteinander verbunden sind.
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HINTERGRUND DER ERFINDUNG:
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Eine grundlegende Anforderung für einen Absorptionsartikel,
wie z. B. eine Hygienebinde oder ähnliches ist, dass der Artikel
derart geformt sein muss, dass er sämtliche abgelassene Körperflüssigkeit
sammeln und absorbieren kann.
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Da beispielsweise Hygienebinden dafür vorgesehen
sind, in einer gewöhnlichen
Unterhose untergebracht zu sein, sind sie vergleichsweise klein und
darüber
hinaus häufig
vergleichsweise schmal. Es besteht deshalb eine offensichtliche
Gefahr, dass ein derartiger Artikel dadurch, dass er in der Unterhose
falsch angeordnet wird, oder währender
der Verwendung verformt wird, keine hinreichend große Aufnahmefläche für die abgelassene
Körperflüssigkeit zeigt.
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Beispielsweise ist es nicht unüblich, dass
der Absorptionsartikel fehlerhaft zu weit vorne oder zu weit hinten
oder etwas seitlich versetzt angeordnet wird. Ein weiterer häufig auftretender
Grund dafür, dass
Körperflüssigkeit über einen
Absorptionsartikel ausfließt
und die Kleidung des Benutzers verunreinigt, ist, dass der Artikel
zwischen den Beinen des Benutzers komprimiert wird, und somit so
schmal wird, dass die für
die Absorption verfügbare
Oberfläche
unzureichend wird. Darüber
hinaus ist es nicht unüblich
für die
Seitenränder
des Artikels, dass sie über
die Oberfläche
des Artikels gefaltet werden, wodurch die verfügbare Oberfläche verringert
wird.
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Ein Absorptionsartikel der betrachteten
Art wird im allgemeinen in der Unterhose des Benutzers mittels selbsthaftendem
Klebstoff und/oder einem Reibüberzug
gehalten. Wenn der Artikel in der Unterhose angeordnet wird, ist
es schwierig, eine Anordnung zu erhalten, die bezüglich des
Körpers
des Benutzers optimal ist. Üblicherweise
wird der Schrittabschnitt der Unterhose verwendet, um zu bestimmen, wo
der Artikel anzuordnen ist. Da jedoch Unterhosen in einer überraschend
großen
Anzahl unterschiedlicher Modelle und Größen hergestellt werden, schafft die
Position und die Form des mittleren Abschnittes eine äußerst unzuverlässige Anzeige
dafür,
wo in der Unterhose ein Absorptionsartikel angeordnet werden soll.
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Die US-A-53/8553 offenbart einen
Absorptionsartikel mit einem verringerten Seitenausfluss durch einen
flüssigkeitsverteilenden
mittleren Kanal, der durch „Seitendämme" umgeben ist, die
Flüssigkeit
daran hindern, über
die Seitenränder
des Kissens auszufließen.
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Eine Möglichkeit, die Gefahr von Randausfließen infolge
der Verformung des Artikels während der
Verwendung zu verringern, ist es, den Artikel mit einem vorgeformten
angehobenen Abschnitt zu versehen, der während der Verwendung dafür vorgesehen
ist, die Genitalien des Benutzers zu berühren. Auf diese Weise kann
abgelassene Körperflüssigkeit unterbrochen
werden, sobald sie den Körper
des Benutzers verlässt
und kann unmittelbar innerhalb des Artikels absorbiert werden, anstelle
dass sie über
seine Oberfläche
läuft.
Zusätzlich
erleichtert ein angehobener Abschnitt die Anordnung des Absorptionsartikels
durch den Benutzer in einer richtigen Position bezüglich des
Körpers.
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Zu diesem Zweck ist ein angehobener
Abschnitt der Art, die in der schwedischen Patentanmeldung mit der
Nummer 9604221-3 beschrieben ist, besonders geeignet. Ein derartiger
angehobener Abschnitt weist eine vorhersagbare Form sowohl vor als auch
während
der Verwendung auf und behält
seine Form unabhängig
von den Bewegungen des Benutzers und dem Nässen, welchem der Artikel unterworfen
wird. Der angehobene Abschnitt ist anatomisch geformt, was bedeutet,
dass er vergleichsweise schmal ist, so dass er in der Lage ist,
während
der Verwendung etwas zwischen die Schamlippen einer Benutzerin eingesetzt
zu werden, ohne dass schlechter Komfort für die Benutzerin verursacht wird.
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Auch wenn ein derartiger angehobener
Abschnitt gut für
seinen Zweck funktioniert, wurde gezeigt, dass, sollte der angehobene
Abschnitt großen Mengen
von Körperflüssigkeit
während
einer vergleichsweise kurzen Zeitdauer unterworfen werden, eine
Gefahr besteht, dass eine Menge der Flüssigkeit nach unten an die
Außenseite
des angehobenen Abschnittes und über
die Seitenränder
des Absorptionsartikels laufen wird. Beispielsweise kann ein derartiges
Ausfließen
auftreten, wenn der Benutzer einer Hygienebinde für eine lange
Zeitdauer gesessen oder gelegen ist und dann plötzlich aufsteht. Wenn die Benutzerin
gesessen oder gelegen ist, kann sich eine vergleichsweise große Menge
von Menstruationsflüssigkeit
in der Vagina der Benutzerin sammeln. Als Ergebnis einer plötzlichen
Veränderung
in der Körperposition
kann die Gesamtmenge gesammelter Flüssigkeit auf einmal abgelassen
werden. Ein schmaler angehobener Abschnitt der in der SE 9604221-3
beschriebenen Art weist deshalb keine hinreichend große Oberfläche dafür auf, in
der Lage zu sein, die gesamte Flüssigkeitsmenge
auf einmal aufzunehmen und zu absorbieren, weshalb derartige plötzliche
Flüssigkeitsströme häufig zu
Ausfließen führen.
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Eine weitere Art eines angehobenen
Abschnittes ist in der US-A-5591148
offenbart, welche Druckschrift einen Absorptionsartikel mit einem
Hebeelement lehrt, das für
ein mittleres Kernsegment ermöglicht,
dass es elastisch zu einem nicht komprimierten Zustand zurückkehrt.
Das Hebeelement erzeugt einen inneren Hohlraum in dem Absorptionsartikel.
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DARSTELLUNG DER ERFINDUNG:
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Jedoch wurde mittels der vorliegenden
Erfindung ein verbesserter Absorptionsartikel der oben erwähnten Art
geschaffen, bei welchem die Gefahr von Ausfließen erheblich verringert wurde.
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Ein Artikel gemäß der Erfindung ist in erster Linie
dadurch gekennzeichnet, dass der Artikel Mittel zum Erhalten und
Aufrechterhalten eines länglichen Hohlraums
zwischen der zweiten Oberfläche
des oberen Teils und der ersten Oberfläche des unteren Teils, wenigstens
in dem Nässbereich
aufweist, welches der Bereich des Artikels ist, der dafür vorgesehen
ist, anfangs abgelassene Körperflüssigkeit
aufzunehmen, wobei der obere Teil und der untere Teil voneinander
um einen Abstand von zwischen 0,3 mm und 5 mm in dem länglichen
Hohlraum getrennt sind, und dass der längliche Hohlraum eine Flüssigkeitsübertragung
zwischen dem oberen Teil und dem unteren Teil erlaubt.
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Damit Flüssigkeit in der Lage ist, zwischen die
beiden Aufbauteile des Artikels einzutreten, ist es deshalb erforderlich,
dass die Randbereiche der Teile wenigstens in dem Nässbereich
des Artikels bei einem Abstand voneinander gehalten werden.
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Gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung ist der obere Teil im wesentlichen aus einem vergleichsweise
steifen Material ausgeführt
und ist im wesentlichen länglich
und weist einen ersten Endbereich und einen zweiten Endbereich auf,
wobei der obere Teil an den unteren Teil nur an den Endbereichen
verbunden ist. Ferner weist der untere Teil eine feste, formdauerhafte
Materialschicht auf, die wenigstens die gleiche Erstreckung in der
Hauptebene des Artikels wie der obere Teil aufweist, wobei die formdauerhafte
Materialschicht in der Längsrichtung des
Artikels in einer Richtung weg von dem oberen Teil gekrümmt ist,
wobei die erste Oberfläche
des unteren Teils ebenso in einer Richtung weg von dem oberen Teil
gekrümmt
ist, wobei die zweite Oberfläche
des oberen Teils eine Form derart aufweist, dass der Artikel zwischen
dem oberen Teil und dem unteren Teil einen Zwischenraum aufweist.
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Bei einer derartigen Ausführungsform
wird der längliche
Hohlraum durch die Anwesenheit der gekrümmten, formdauerhaften Materialschicht
sowie dadurch, dass der obere Teil ferner eine vergleichsweise hohe
Steifigkeit aufweist, erzeugt und aufrechterhalten. Eine hohe Steifigkeit
in dem oberen Teil kann beispielsweise dadurch erreicht werden, dass
ein stark komprimiertes Absorptionsmaterial verwendet wird, oder
durch einen besonderen, steifigkeitserhöhenden Einsatz aus Metall,
Plastik, Holz oder ähnlichem.
Zusätzlich
muss die Oberfläche
an dem oberen Teil, die zu dem unteren Teil gerichtet ist, so geformt
sein, dass sie einen Zwischenraum zwischen dem oberen Teil und dem
unteren Teil erzeugt. Dies bedeutet, dass die zweite Oberfläche des
oberen Teils in der gleichen Richtung wie die erste Oberfläche des
unteren Teils gekrümmt
sein kann, wenngleich mit einem größeren Krümmungsradius als der untere
Teil. Alternativ kann die zweite Oberfläche des oberen Teils vollständig flach
sein, oder kann in einer Richtung weg von dem unteren Teil gekrümmt sein. Kombinationen
unterschiedlicher Krümmungen
innerhalb unterschiedlicher Teile der gekrümmten Oberflächen sind
denkbar, solange ein länglicher Hohlraum
zwischen den beiden Teilen wenigstens innerhalb des Nässbereichs
des Artikels aufrechterhalten wird.
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Beispielsweise kann die formdauerhafte
Materialschicht in vorteilhafter Weise in einer Richtung weg von
dem oberen Teil sowohl in der Längs-
als auch der Querrichtung des Artikels gekrümmt sein, wodurch der untere
Teil wenigstens in dem Nässbereich
des Artikels schalenförmig
ist, und hierdurch einen flüssigkeitsaufnehmenden
Behälter
unter dem oberen Teil des Artikels erzeugt.
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Wenn die formdauerhafte Materialschicht aus
flüssigkeitsundurchlässigem Material,
wie z. B. Plastik oder ähnlichem
ausgeführt
ist, kann die formdauerhafte Materialschicht die flüssigkeitsundurchlässige Schicht
des unteren Teils bilden und hierdurch eine flüssigkeitsundurchlässige Unterschicht des
Artikels bilden. Eine formdauerhafte, flüssigkeitsundurchlässige Schale
kann verwendet werden, um dem Artikel eine vorbestimmte, anatomisch
angepasste Form zu geben. In Anbetracht des Komforts des Benutzers
ist es, da die formdauerhafte Materialschicht aus einem sehr steifen
und harten Material ausgeführt
ist, geeignet, dass die formdauerhafte Materialschicht wenigstens
irgendwo innerhalb des mittleren Bereichs des Artikels eine größte Erstreckung
in der Querrichtung des Artikels aufweist, die 40 mm nicht übersteigt,
und vorzugsweise 35 mm nicht übersteigt.
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Es kann ferner geeignet sein, weiche, druckabsorbierende
Verformungszonen wenigstens um Teile der Seitenränder des Artikels anzuordnen.
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Ein weiteres Verfahren zum Erhalten
eines zwischenraumartigen Hohlraums zwischen dem oberen und unteren
Teil des Artikels ist durch Anordnen eines Beabstandungsmittels
zwischen den Teilen. Ein derartiges Beabstandungsmittel kann beispielsweise
in der Form eines Schnappbefestigers, einer Materialplatte oder ähnlichem
vorliegen. Das Beabstandungsmitteh sollte im wesentlichen durch
Nässen
nicht beeinflusst werden, und sollte nicht kollabieren, so dass
der längliche
Hohlraum verschwindet, wenn der Artikel verwendet wird. Geeignete
Materialien für
die Verwendung als derartige Beabstandungsmittel sind beispielsweise
Plastik, Metall, Holz oder Absorptionsmaterial, das anschwillt,
anstelle dass es kollabiert, wenn es benässt wird.
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Ein weiteres Beispiel eines Beabstandungsmittels,
das verwendet werden kann, ist ein Versteifungselement, das im wesentlichen
senkrecht zu einer Bodenschicht des unteren Teils angeordnet ist, und
das sich von der Bodenschicht durch den unteren Teil und weiter
in den oberen Teil erstreckt.
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Der obere Teil kann fest an den unteren
Teil angebracht sein oder kann an den unteren Teil auf eine Art
und Weise angebracht sein, die es für den oberen Teil ermöglicht,
dass er von dem unteren Teil gelöst
wird. Der Vorteil bei der letzteren Ausführungsform ist, dass es hierdurch
möglich
ist, einen verunreinigten oberen Teil zu entfernen, während der
untere Teil erneut benutzt wird. Zusätzlich wird der Benutzerin
die Möglichkeit
gegeben, selbst zu bestimmen, ob sie den oberen Teil verwenden möchte.
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Gemäß einer weiteren Ausführungsform
ist die Verbindung zwischen dem oberen Teil und den unteren Teil
der Art, dass sie eine wiederholte Anbringung und Trennung der beiden
Teile ermöglicht.
Beispiele von Anbringvorrichtungen, welche wiederholte Anbringung
und Trennung ermöglichen,
sind haken- und
schlaufenartige Oberflächen,
Haken/Ösen, Schlaufen,
Knöpfe,
Schnappbefestiger oder ähnliches.
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Um den Absorptionsartikel mit einer
anatomisch korrekten Form zu versehen, ist es geeignet, dass der
obere Teil eine Erstreckung in der Querrichtung des Artikels aufweist,
die geringer ist als die Erstreckung des unteren Teils in der Querrichtung.
Ein besonders vorteilhaftes Größenverhältnis wird
realisiert, wenn die Breite des mittleren Abschnittes des oberen
Teils zwischen 1/4 und 1/3 der Breite des unteren Teils ist.
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In entsprechender Weise sollte der
obere Teil eine geringere Erstreckung in der Längsrichtung als der untere
Teil aufweisen, und sollte hierbei zwischen 1/3 und 3/4 der Länge des
unteren Teils sein.
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Indem die beiden Aufbauteile des
Artikels bei einem Abstand voneinander angeordnet sind, ist es in
einem zweiten Absorptionsstadium möglich, Körperflüssigkeit zu sammeln, die über die
Außenseite des
ersten Teils strömt.
Auf diese Weise wird vermieden, dass die Körperflüssigkeit über die Ränder des Artikels strömt, was
Ausfließen
verursacht. Anstelle dessen kann die Körperflüssigkeit nach innen unter den
ersten Teil strömen
und kann durch das Absorptionsmaterial in dem zweiten Teil absorbiert
werden. Es ist deshalb geeignet, dass der zweite Teil des Absorptionsartikels
schalenförmig
oder in der Querrichtung des Artikels gekrümmt ist, so dass die Flüssigkeit
unter dem Einfluss der Schwerkraft in Richtung der Längsmittellinie
des Artikels, d. h. nach innen unter den ersten Teil, strömt.
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KURZE BESCHREIBUNG DER
ZEICHNUNGEN:
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Die Erfindung wird nachfolgend im
einzelnen unter Bezugnahme auf Ausführungsformen beschrieben, die
in den beigefügten
Zeichnungen gezeigt sind. Es zeigen:
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1 eine
Hygienebinde von der Seite, die während der Verwendung dafür vorgesehen
ist, zu einem Benutzer gerichtet zu sein;
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2 ein
Schnitt entlang der Linie II-II der Hygienebinde von 1;
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3 eine
Hygienebinde gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der Erfindung gesehen von der Seite, die während der Verwendung dafür vorgesehen
ist, zu dem Benutzer gerichtet zu sein;
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4 eine
Schnittansicht entlang der Linie IV-IV durch die Hygienebinde gemäß 3;
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5 eine
Hygienebinde gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der Erfindung, gesehen von der Seite, die während der Verwendung dafür vorgesehen
ist, zu dem Benutzer gerichtet zu sein;
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6 eine
Querschnittsansicht entlang der Linie VI-VI durch die Hygienebinde
von 5;
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7 ein
Versteifungselement für
die Verwendung in der Hygienebinde gemäß 5 und 6, und
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8 eine
alternative Ausführungsform
eines Versteifungselementes für
die Hygienebinde von 5 und 6.
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AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG BEVORZUGTER
AUSFÜHRUNGSFORMEN:
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Die in 1 und 2 gezeigte Hygienebinde 1 ist
aus zwei Teilen 2, 3 ausgeführt. Der obere Teil 2 ist
absorbierend und ist dafür
vorgesehen, während der
Verwendung den Körper
des Benutzers zu kontaktieren, und die überwiegende Menge der Körperflüssigkeit
zu absorbieren, die an die Hygienebinde abgegeben wird. Der obere
Teil 2 weist eine Umhüllung 4 aus
flüssigkeitsdurchlässigem Material
auf. Die Umhüllung 4 umschließt den Absorptionskörper 6,
der dafür
bemessen ist, dass er in der Lage ist, die überwiegende Menge der Körperflüssigkeit
aufzunehmen und absorbieren, die während der Verwendung an die
Hygienebinde abgegeben wird.
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Das flüssigkeitsdurchlässige Material
der Umhüllung 4 ist
in geeigneter Weise ein weiches, hautfreundliches und flexibles
Material der Art, die üblicherweise
als Oberflächenmaterial
an Absorptionsartikeln verwendet wird. Beispiele derartiger Materialien
sind perforierte Plastikfolien, Vliesstoffe, die üblicherweise
als Vliesmaterial bekannt sind, Netze aus Textil oder Plastik, die
durch Nähen,
Häkeln, Flechten
Formen oder ähnlichem
ausgeführt
sind, sowie selbstverständlich
herkömmliche
gewebte Stoffmaterialien.
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Der Absorptionskörper 6 kann von einer
beliebigen Art sein, die für
den dargestellten Zweck geeignet ist. Somit kann der Absorptionskörper 6 ebenfalls
aus einer oder mehreren Schichten von absorbierenden Fasern, wie
z. B. Zellulosefluffpulpe, Rayon, Baumwolle oder ähnliches
sowie aus Tissuematerial, Vliesmaterial, Schaum oder anderen absorbierenden
oder nicht absorbierenden Komponenten ausgeführt sein.
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Um die Absorptionskapazität zu vergrößern, kann
der Absorptionskörper 6 sogenannte
Superabsorbentien enthalten, die Polymermaterialien sind, die üblicherweise
in der Form von Teilchen, Flocken, Fasern oder ähnlichem vorliegen, und die
Fähigkeit aufweisen,
ein Vielfaches ihres Eigengewichtes an Körperflüssigkeit während der Ausbildung eines wässrigen
Gels zu absorbieren. Superabsorbentien können als eine oder mehrere
Schichten oder Bereiche in dem Absorptionskörper 6 vorliegen,
oder können
mit anderem Absorptionsmaterial, wie z. B. Zellulosefluffpulpe oder
absorbierenden Faserwattierungen einer anderen Art vermischt sein.
Selbstverständlich
kann das Superabsorptionsmaterial auch in einer nicht absorbierenden
Tragestruktur, beispielsweise einer faserigen Schicht aus nicht
absorbierenden Fasern vorhanden sein.
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Um eine hinreichende Formaufrechterhaltung
in dem oberen Teil 2 der Hygienebinde zu erhalten, ist
es erforderlich, dass wenigstens irgendeine Komponente in dem oberen
Teil 2 steif und unflexibel ist, so dass der obere Teil
während
der Verwendung seine Form beibehält.
Eine hinreichende Steifigkeit kann durch eine starke Kompression
des Absorptionsmaterials erreicht werden, durch die Verwendung eines
gesonderten formerhaltenden und steifigkeiterhöhenden Einsatzes oder durch
die Wahl eines Absorptionsmaterials mit einer hohen Formdauerhaftigkeit
und Steifigkeit. Selbstverständlich
ist es möglich, unterschiedliche
Materialien zu kombinieren, so dass eine hinreichende Steifigkeit
erhalten wird.
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Eine Art von Absorptionsmaterial,
für die
gezeigt wurde, dass sie besonders für diesen Zweck geeignet ist,
ist in der W094/10953 und in der W094/10956 beschrieben. Diese Materialien
liegen in der Form von trockenentfaserten Faserschichten mit hoher
Dichte und Steifigkeit vor. Die Dichte sollte zwischen 250 und 200
g/cm3 und vorzugsweise zwischen 350 und
100 g/cm3 betragen. Die Faserschichten werden
unmittelbar in einem Absorptionsartikel ohne eine vorangehende Entfaserung
verwendet. Die Faserschichten weisen eine hohe Steifigkeit und die
Fähigkeit
auf, Druckverformung zu widerstehen, wodurch ein Absorptionskörper 6 mit
einem derartigen Material eine gute Formaufrechterhaltung aufweist.
Zusätzlich
weisen die Fasermaterialien eine sehr gute Absorptionskapazität auf.
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Der obere Teil 2 ist derart
geformt, dass er in der Lage ist, die Genitalien des Benutzers zu
berühren,
und sollte eine hinreichende Absorptionskapazität für sämtliche abgelassene Körperflüssigkeit
aufweisen, so dass er in der Lage ist, diese durch den Absorptionskörper 6 zu
absorbieren.
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Wie bei dem oberen Teil 2 weist
der untere Teil 3 der Hygienebinde einen Absorptionskörper 8 auf,
der in einer Umhüllung
eingeschlossen ist. Hierbei besteht die Umhüllung aus einer flüssigkeitsdurchlässigen Oberflächenschicht 10, die
zu dem oberen Teil 2 gerichtet ist, sowie einer flüssigkeitsundurchlässigen unteren
Schicht 12, die während
der Verwendung von dem Benutzer weggerichtet ist.
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Die flüssigkeitsdurchlässige Oberflächenschicht 10 ist
vorteilhafterweise aus einem beliebigen der oben für die Umhüllung 4 des
oberen Teils 2 genannten Materialien ausgeführt. In 1 und 2 ist die flüssigkeitsdurchlässige Oberflächenschicht 10 derart
gezeigt, dass sie ein Verbindungsmuster aufweist. Der Zweck dessen
ist, anzuzeigen, dass es möglich ist,
ein Material zu wählen,
das teilweise andere Eigenschaften aufweist als das Material der
flüssigkeitsdurchlässigen Umhüllung des
oberen Teils. Da der obere Teil 2 während der Verwendung in Berührung mit
den empfindlichen Schleimhäuten
zwischen den Schamlippen der Benutzerin kommen kann, kann es für die Umhüllung 4 geeignet
sein, dass sie aus einem glatten, ebenen Material ohne deutliches Verbindungsmuster
besteht. Zusätzlich
kann es wünschenswert
sein, dass die Oberfläche
der Umhüllung 4,
für die
während
der Verwendung erwartet werden kann, dass sie die Schleimhäute berührt,eine
gewisse Absorptionskapazität
aufweist. Auf diese Weise wird eine gewisse Feuchtigkeitsmenge in
der Umhüllung
bleiben. Die Gefahr, dass die Schleimhäute austrocknen und gereizt
werden, wird somit verringert. Die flüssigkeitsdurchlässige Oberflächenschicht 10 an
dem unteren Teil 3 wird während der Verwendung im wesentlichen
in Berührung
mit der Haut des Benutzers sein. Eine derartige Oberflächenschicht 10 sollte
deshalb weich und luftig und im wesentlichen nicht absorbierend
sein. Auf diese Weise wird eine Oberflächenschicht geschaffen, welche
die Haut trocken hält
und nicht mechanisch an der Haut kratzt oder sie in irgendeiner
anderen Weise reizt. Eine Möglichkeit,
eine weiche und luftige Oberflächenschicht
zu erhalten, ist durch Verwendung eines Vliesmaterials mit einem
vergleichsweise weit verteilten Verbindungsmuster, beispielsweise
der in 1 gezeigten Art.
Jedoch ist die Erfindung nicht so zu betrachten, dass sie auf das
gezeigte Verbindungsmuster beschränkt ist, oder auf die Verwendung
von Vliesmaterial als die Oberflächenschicht
des unteren Teils 3. Beispielsweise ist es möglich, sehr
trockene Oberflächenmaterialien
mit unterschiedlichen Arten von perforierten Plastikfolien, Plastiknetzen
oder Laminaten zu erhalten.
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Die flüssigkeitsundurchlässige untere Schicht 12 des
unteren Teils besteht aus einer flüssigkeitsundurchlässigen formdauerhaften
Schale aus steifem Material, bevorzugt Plastik. Das Material in der
unteren Schicht 12 sollte deshalb so gewählt werden,
dass die untere Schicht 12 im wesentlichen einer Kompression
und Verformung in der Querrichtung der Hygienebinde während der
Verwendung widersteht.
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Die in 1 und 2 gezeigte Hygienebinde weist
eine im wesentlichen längliche
Form mit zwei Längsseitenrändern 14, 16 und
zwei Querendrändern 18, 20 auf.
Ferner weist die Hygienebinde einen vergleichsweise breiten, schalenförmigen vorderen Abschnitt 22,
einen angehobenen, abgerundeten hinteren Abschnitt 24 und
einen dazwischenliegenden, mittleren Abschnitt 26 auf.
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Wenigstens in dem Mittelabschnitt 26 der Hygienebinde
ist der untere Teil 3 vergleichsweise schmal bezogen auf
seine Länge
und weist hierbei eine Breite auf, die in geeigneter Weise zwischen
1 und 4 cm und vorzugsweise bei etwa 3 cm liegt. Messungen haben
gezeigt, dass es einen den Raum beschränkenden, kritischen Bereich
in dem Leistenbereich zwischen zwei Muskelgruppen gibt, die sich
von der Innenseite des Beckenbodens und nach unten zu jedem Oberschenkel
erstrecken. Der Abstand zwischen den beiden Muskelgruppen in dem
Genitalbereich ist, so wurde herausgefunden, überraschenderweise für sämtliche
Leute gleich, unabhängig
von der Körperform
und dem Körperzustand.
Somit wird der Abstand zwischen dem Oberschenkel des Benutzers selbstverständlich durch
Körperfett
beeinflusst, während
der Abstand zwischen den Muskelgruppen in dem Schritt des Benutzers
im wesentlichen der gleiche unabhängig davon ist, ob der Benutzer
dünn, normalgewichtig
oder übergewichtig
ist.
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Es wurde durch Messungen gezeigt,
dass der bestimmende Faktor dahingehend, ob ein Benutzer mangelnden
Komfort in der Form von Druck oder Reiben an den Innenseiten der
Oberschenkel empfindet, ist, ob der Absorptionsartikel während der
Verwendung eine Breite aufweist, die in dem kritischen Bereich offensichtlich
den Abstand zwischen den Muskelgruppen in dem Leistenbereich übersteigt. Für diesen
Abstand wurde gezeigt, dass er zwischen 30 und 35 mm liegt. Es wurde
ferner gezeigt, dass ein Artikel mit einer Breite, die, während der
Verwendung, 40 mm in dem kritischen Bereich übersteigt, durch zahlreiche
Benutzer als unbequem zu tragen empfunden wird. Jedoch, dass ein
Absorptionsartikel, der in Richtung des Fettgewebes gedrückt wurde oder
unter dieses vorsteht, das in dem Leistenbereich vorliegt, kaum
als unbequem empfunden wurde.
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Bei herkömmlichen Absorptionsartikeln
bedeutet der beschränkte
Raum in dem Schritt des Benutzers, dass der Artikel auf ungestörte Art
und Weise zwischen den Beinen des Benutzers komprimiert wird, und
derart gefaltet wird, dass er in der Lage ist, in der Leise untergebracht
zu werden. Sollte jedoch irgendeine Komponente des Absorptionsartikels
eine derartige Steifigkeit aufweisen, dass sie nicht leicht durch
die Kräfte
komprimiert werden kann, die üblicherweise
während
der Verwendung entstehen, kann die Kompression selbstverständlich nur
zu einem begrenzten Ausmaß auftreten.
Aus Komfortgründen
ist es deshalb wichtig, dass die Breite des Absorptionsartikels
in dem Mittelabschnitt während
der Verwendung nicht den kritischen Wert übersteigt, der durch den Benutzer
toleriert werden kann. Eine gewisse ungestörte Komprimierbarkeit kann
dadurch erreicht werden, dass der Artikel mit verformbaren Zonen
versehen wird. Derartige verformbare Zonen können beispielsweise in der
Form von weichen Rändern, sich
in Längsrichtung
erstreckenden Materialfaltungen oder Materialschwächungen,
wie z. B. Öffnungen,
dünneren
Materialbereichen oder ähnlichem vorliegen.
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Es ist selbstverständlich die
Breite des Artikels während
der Verwendung, die für
die Bestimmung relevant ist, ob die Gefahr von Reiben entsteht oder
nicht. Weiche Komponenten, die während
der Verwendung verformt werden, tragen deshalb nicht zu dem gleichen
Ausmaß zu
der Breite des Artikels während
der Verwendung bei, wie vergleichsweise nicht verformbare Komponenten.
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Wie vorangehend erwähnt wurde,
ist das Material, das für
die flüssigkeitsundurchlässige Schicht
in dem unteren Teil 3 verwendet wird, in vorteilhafter
Weise so steif, dass es in der Querrichtung durch die Kompressionskräfte nicht
verformt werden kann, die zwischen den Oberschenkeln des Benutzers
entstehen. Es ist deshalb wichtig, dass die Breite der flüssigkeitsundurchlässigen Schicht
wenigstens in dem Bereich, der während
der Verwendung dafür
vorgesehen ist, sich in dem kritischen Bereich zwischen den Beinen
de Benutzers zu befinden, 40 mm und vorzugsweise 35 mm nicht übersteigt.
Plastikfolien, für
die gezeigt wurde, dass sie für
die Verwendung in der flüssigkeitsundurchlässigen unteren Schicht 12 geeignet
sind, sind beispielsweise Schichten von Polyethylenplastik, gefülltem Polypropylenplastik
oder Polyester mit einer Dicke von zwischen 0,5 mm und 1 mm.
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In der in 1 und 2 gezeigten
Hygienebinde wird die Form der Binde durch die gesamte flüssigkeitsundurchlässige untere
Schicht 12 aufrechterhalten, die eine formdauerhafte Schale
für die
verbleibenden Komponenten der Hygienebinde ist. Die untere Schicht 12 ist
sowohl in der Längsrichtung
als auch in der Querrichtung gekrümmt, um der Hygienebinde eine
anatomisch zutreffende Form zu geben. Somit ist der vordere Abschnitt 22 nach
oben in einer Richtung zu einer gedachten Benutzerin abgewinkelt und
quer gekrümmt.
Auf diese Weise wird eine weich gerundete Schale erhalten, die zu
der Form des Venushügels
der Benutzerin passt. Auf entsprechende Weise ist die untere Schicht 12 mit
einem angehobenen Abschnitt 28 an dem hinteren Abschnitt 24 der Hygienebinde
geformt. Der angehobene Abschnitt 28 in dem hinteren Abschnitt 24 ist
hierbei dafür
vorgesehen, in den Raum hinter der Vaginalöffnung der Benutzerin zu passen
und in dem vorderen Abschnitt der Spalte zwischen den Pobacken der
Benutzerin untergebracht zu werden. Als Ergebnis der anatomisch
angepassten Form der Hygienebinde, kann es während der Verwendung zwischen
den Beinen des Benutzers aufrechterhalten werden, dass sich die Hygienebinde
in Berührung
mit dem Körper
des Benutzers ohne die Notwendigkeit für irgendwelche besonderen Befestigungsmittel
befindet.
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Der obere Abschnitt 2 der
Hygienebinde ist länglich
und vergleichsweise schmal. Der obere Teil 2 weist ferner
einen vorderen Bereich 30 und einen hinteren Bereich 32 auf.
Um zu der Anatomie des Benutzers in dem fraglichen Bereich zu passen,
ist der obere Teil 2 so geformt, dass er in dem vorderen
Bereich 30 am schmalsten und am niedrigsten ist, und sich
in der Breite und der Dicke oder Höhe in einer Richtung zu dem
hinteren Bereich 32 vergrößert. Auf diese Weise bildet
der obere Teil 2 einen rippenartigen angehobenen Abschnitt 34,
der an den Körper an
der Seite der Hygienebinde angepasst ist, die dafür vorgesehen
ist, während
der Verwendung zu dem Benutzer gerichtet zu sein. Der obere Teil 2 ist
an dem unteren Teil 3 nur an dem vorderen Bereich 30 und
dem hinteren Bereich 32 des oberen Teils angebracht. Da
die Krümmung
der Oberfläche 36 des oberen
Teils 2, die zu dem unteren Teil 3 gerichtet ist, geringer
ist als die Krümmung
der Oberfläche 37 des unteren
Teils 3, die zu dem oberen Teil 2 gerichtet ist, wird
ein Zwischenraum 38 zwischen dem oberen Teil und dem unteren
Teil erzeugt. Der Zwischenraum 38 ermöglicht für Flüssigkeit, die nicht durch den
oberen Teil 2 absorbiert wird, dass sie in der Lage ist,
nach innen unter den oberen Teil zu strömen, und durch den Absorptionskörper 8 des
unteren Teils 3 absorbiert zu werden. Um in der Lage zu
sein, den Zwischenraum 38 zwischen dem oberen Teil 2 und
dem unteren Teil 3 während
der Verwendung aufrechtzuerhalten, ist es erforderlich, dass beide
Teile 2, 3 eine hohe Steifigkeit und Formdauerhaftigkeit,
wenigstens in dem Bereich zwischen dem vorderen und hinteren Bereich 30, 32 des
oberen Teils, haben.
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Es ist nicht erforderlich, dass der
Zwischenraum 38 während
der Verwendung vollständig
unverändert
bleibt. Somit kann ein gewisses Ausmaß an Kompression des oberen
Teils und des unteren Teils im allgemeinen akzeptiert werden. Es
ist jedoch wichtig, dass ein Zwischenraum von etwa 0,5 mm unter sämtlichen
Umständen
verbleibt, zumindest innerhalb des Abschnittes der Hygienebinde,
der anfangs durch Menstruationsblut getroffen wird. Dieser Abschnitt
wird üblicherweise
als der Nässbereich
der Hygienebinde bezeichnet und ist durch Vb in 1 und 2 bezeichnet.
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Ferner ist es geeignet, dass der
untere Teil 3, wenigstens in dem Nässbereich Vb in
der Querrichtung napfförmig
ist, so dass die Seitenränder 14, 16 etwas
von dem Abschnitt des unteren Teils 3, der während der
Verwendung unmittelbar unterhalb des oberen Teils 2 angeordnet
ist, angehoben sind. Mittels einer derartigen Form des unteren Teils 3 kann Flüssigkeit,
die nicht unmittelbar absorbiert wird, in dem unteren Teil gesammelt
werden. Wenn der Zwischenraum 38 zwischen dem oberen Teil 2 und
dem unteren Teil 3 vergleichsweise klein ist, beispielsweise
nur 1 mm oder ähnlich,
kann der gesamte Zwischenraum mit Flüssigkeit gefüllt werden.
Dies bedeutet, dass ein Teil der Flüssigkeit durch die Oberfläche des
oberen Teils 2 aufgenommen werden kann, die zu dem unteren
Teil gerichtet ist.
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Eine geeignete Größe des Zwischenraums zwischen
dem oberen Teil 2 und dem unteren Teil 3 ist,
so wurde gezeigt, zwischen 0,3 mm und etwa 5 mm. In geeigneter Weise
beträgt
der Zwischenraum etwa 1,5 bis 2 mm. Es ist nicht erforderlich, dass
die Hygienebinde einen Zwischenraum 38 entlang der gesamten
Länge des
oberen Teils 2 aufweist. Für die Zwecke der Erfindung
ist es ausreichend, wenn ein Zwischenraum 38 wenigstens
in dem Nässbereich Vb der Hygienebinde vorliegt.
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Das Absorptionsmaterial in dem Absorptionskörper 8 des
unteren Teils 3 kann von einer beliebigen geeigneten Art
sein. Die Absorptionskörper 6, 8 des
oberen Teils 2 und des unteren Teils 3 können somit
aus dem gleichen oder unterschiedlichem Material oder Materialkombinationen
sein.
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Der obere Teil 2 kann dauerhaft
an den unteren Teil 3 beispielsweise durch Kleben, Schweißen oder
Nähen angebracht
sein. Alternativ kann es möglich
sein, den oberen Teil 2 durch Brechen der Verbindungen
zwischen dem oberen Teil 2 und dem unteren Teil 3 zu
entfernen. Es ist ferner denkbar, dass Befestigungsmittel in der
Form von haken- und schlaufenartartigen Oberflächen, lösbaren Linien von Haftmittel,
Haken, Biegungen, Schanppbefestiger oder ähnlichen zu verwenden, die
eine wiederholte Anbringung und Trennung eines oberen Teils von
einem unteren Teil ermöglichen.
In dem letzteren Fall ist es möglich,
sich vorzustellen, dass die oberen Teile mit unterschiedlichen Absorptionskapazitäten und/oder in
unterschiedlichen Formen und/oder Größen ausgeführt sind. Auf diese Weise ist
es für
jede Benutzerin möglich,
dass sie selbst bestimmt, welcher obere Teil am besten ihren Anforderungen
entspricht.
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Es ist deshalb denkbar, dass ein
Benutzer anfangs die Möglichkeit
vorteilhaft benutzt, die in 1 und 2 gezeigte Hygienebinde mit
sowohl dem oberen Teil 2 als auch dem unteren Teil 3 zu
verwenden. Daraufhin kann der obere Teil 2 von dem unteren
Teil 3 gelöst
und weggeworfen werden, während der
untere Teil 3 in der Unterhose gehalten wird, und selbst
verwendet wird.
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Ein Inkontinenzpolster 301 ist
in 3 für weibliche
Benutzerinnen gezeigt und besteht aus einem oberen Teil 302 und
einem unteren Teil 303. Das Inkontinenzpolster kann in
vorteilhafter Weise als ein kombiniertes Polster für fruchtbare
inkontinente Frauen während
der Menstruation verwendet werden. Der obere Teil 302 des
Inkontinenzpolsters erleichtert eine korrekte Anordnung des Polsters
bezüglich
der Genitalien der Benutzerin und versieht das Polster mit guten
Absorptionseigenschaften für Menstruationsblut.
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Wie bei der in 1 und 2 gezeigten
Hygienebinde besteht der obere Teil 302 aus einem Absorptionskörper 306,
der in einer flüssigkeitsdurchlässigen Umhüllung 304 eingeschlossen
ist. Der obere Teil 302 ist zusätzlich auf im wesentlichen
die gleiche Weise wie der in 1 und 2 gezeigte obere Teil 2 geformt.
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Der untere Teil 303 weist
eine flüssigkeitsdurchlässige Oberflächenschicht 301,
beispielsweise aus Vliesmaterial, Plastikfolie oder ähnlichem
auf, und zwar in der Oberfläche,
die zu dem oberen Teil gerichtet ist. Zusätzlich weist der untere Teil
eine flüssigkeitsundurchlässige untere
Schicht 312 an der Oberfläche auf, die von dem oberen
Teil 2 weggerichtet ist. Ein Absorptionskörper 308 ist
zwischen der flüssigkeitsdurchlässigen Schicht 301 und
der flüssigkeitsundurchlässigen Schicht 312 dadurch
eingeschlossen, dass die beiden Schichten miteinander innerhalb
eines Endbereichs 305 um den Absorptionskörper 308 verbunden
sind.
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Das Inkontinenzpolster 301 ist
im wesentlichen sanduhrförmig
mit zwei sich in Längsrichtung erstreckenden
Seitenrändern 314, 316 und
zwei sich in Querrichtung erstreckenden Endrändern 318, 320. Zusätzlich weist
das Inkontinenzpolster
301 einen vorderen Abschnitt 322,
einen hinteren Abschnitt 324 und einen dazwischenliegenden
schmäleren
Mittelabschnitt 326 auf.
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Der obere Teil 302 des Inkontinenzpolsters ist
an dem unteren Teil 303 über einen Schnappbefestiger 333 angebracht.
Somit ist ein Teil des Schnappbefestigers 333 dauerhaft
an die Oberfläche 336 des
oberen Teils 302 angebracht, die zu dem unteren Teil 303 gerichtet
ist, während
der andere Teil des Schnappbefestigers dauerhaft an die Oberfläche 337 an
dem unteren Teil 303 angebracht ist. Die Hauptfunktion
des Schnappbefestigers 333 ist selbstverständlich,
den oberen Teil 302 an den unteren Teil 303 zu
halten. Da der Schnappbefestiger 333 gelöst werden
kann, ist es ferner möglich,
den oberen Teil 302 von dem unteren Teil 303 zu
lösen,
und einen benutzten oberen Teil 302 gegen einen neuen,
frischen auszutauschen. Zusätzlich
dient der Schnappbefestiger 333 als ein Beabstandungsmittel
zwischen dem oberen Teil 302 und dem unteren Teil 303 und stellt
auf diese Weise sicher, dass ein Zwischenraum 338 stets
zwischen den beiden Teilen 302, 303, wenigstens
um den Schnappbefestiger 333 vorhanden ist.
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Durch die Verwendung eines Beabstandungsmittels,
beispielsweise eines Schnappbefestigers 333, ist es möglich, den
oberen Teil und den unteren Teil aus weniger steifem Material auszuführen, als
dies für
die in 1 und 2 gezeigte Hygienebinde der
Fall ist. Trotzdem ist es höchst
wünschenswert, dass
wenigstens der obere Teil 302 hinreichend steif ist, um
während
der Verwendung seine Form im wesentlichen aufrechtzuerhalten. Insbesondere
ist es für
den oberen Teil 302 nicht geeignet, dass er während der
Verwendung Buckel oder Faltungen ausbildet.
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Das in 3 und 4 gezeigte Inkontinenzpolster ist mit einem
Versteifungseinsatz 339 mit rechtwinkliger Form versehen,
und ist zwischen der flüssigkeitsundurchlässigen unteren
Schicht 312 und dem Absorptionskörper 308 des unteren
Teils 303 angeordnet. Der Einsatz 339 weist eine
etwas größere ebene
Erstreckung als der obere Teil 302 auf, und ist derart
angeordnet, dass keine Teile des oberen Teils 302 über die
Ränder
des Einsatzes 339 vorstehen. Die Hauptfunktion des Einsatzes 339 ist
es, eine formdauerhafte, flüssigkeitsaufnehmende
Schale in dem Mittelabschnitt 326 des Inkontinenzpolsters 301 zu
erzeugen. Wie am deutlichsten sichtbar ist, ist der Einsatz 339 gekrümmt, vorzugsweise
in sowohl der Längs-
als auch der Querrichtung, so dass er einen napfförmigen Hohlraum
zwischen den beiden Teilen 302, 303 des Inkontinenzpolsters
erzeugt.
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Wenn das Inkontinenzpolster 301 als
ein kombiniertes Menstruations/Inkontinenzpolster verwendet wird,
trifft Körperflüssigkeit
auf das Inkontinenzpolster an zwei unterschiedlichen Nässbereichen Vu , Vb .
Somit wird das Kissen durch Menstruationsblut in dem Nässbereich Vb benässt, der während der Verwendung an der
Vaginalöffnung
der Benutzerin angeordnet ist, während
Urin in das Kissen in dem Nässbereich Vu trifft, der weiter vorne an dem Inkontinenzpolster
angeordnet ist.
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Um in der Lage zu sein, an eine Unterhose angebracht
zu werden, ist das Inkontinenzpolster 301 mit Anbringmitteln
in der Form von in Querrichtung angeordneten, rechtwinkligen Haftbereichen 341 versehen.
Die Haftbereiche 341 sind an der flüssigkeitsundurchlässigen unteren
Schicht 302 in dem vorderen Abschnitt 322 und
dem hinteren Abschnitt 326 des Inkontinenzpolsters angeordnet.
Selbstverständlich
ist es ebenso möglich,
unterschiedliche Haftmittelmuster anstelle dessen, wie sich in Längsrichtung
erstreckende Bereiche, Streifen, Punkte oder ähnliches zu verwenden. Anstelle
von haftenden Anbringmitteln, ist es ebenso möglich, einen Reibüberzug,
wie z. B. eine Schaumplastikschicht, einen Gummiüberzug oder ähnliches
zu verwenden.
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Das Inkontinenzpolster weist ferner
eine Anbringklappe 343, 344 auf, die an jedem
Seitenrand 314, 316 unmittelbar benachbart an
dem Mittelabschnitt 326 des Inkontinenzpolsters angeordnet
ist. Die Anbringklappen 343, 344 sind auch mit
Anbringmitteln in der Form von Haftbereichen 345 versehen. Während der
Verwendung sind die Anbringklappen 343, 344 ferner
dafür vorgesehen,
um die Beinränder der
Unterhose der Benutzerin gefaltet zu werden, und unter Verwendung
der Haftbereiche 345 an der Außenseite der Unterhose angebracht
zu werden.
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Eine in 5 und 6 gezeigte
Hygienebinde 501 weist im wesentlichen den gleichen Aufbau
wie die in 1 und 2 gezeigte Hygienebinde 1 auf.
Die Nummerierung der verschiedenen Teile der Hygienebinde gemäß 5 und 6 ist deshalb analog zu derjenigen, die
für die
Beschreibung der Hygienebinde gemäß 1 und 2 verwendet
wurde. Die Hygienebinde 501 gemäß 5 unterscheidet sich jedoch in zweierlei
Hinsicht von der vorangehend geschilderten Hygienebinde 1.
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Entlang jedes sich in Längsrichtung
erstreckenden Seitenrandes 514, 516 ist die Hygienebinde 1 mit
weichen gepolsterten Streifen 515, 517 versehen.
Die gepolsterten Streifen 515, 517 bestehen in geeigneter
Weise aus Schaumplastik, Faserwattierung oder einem Laminat mit
derartigen weichem, druckabsorbierendem Material. Die Streifen 515, 517 sind
um die Seitenränder 515, 517 gefaltet
und dienen als druckabsorbierende Verformungszonen.
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Zusätzlich weist die Hygienebinde
ein sich in Längsrichtung
erstreckenden steifen Einsatz 540 in der Form einer Platte
auf, die im wesentlichen senkrecht zu der formaufrechterhaltenden,
flüssigkeitsundurchlässigen unteren
Schicht 512 in dem unteren Teil 503 angeordnet
ist. Ein derartiger Einsatz ist im einzelnen in der schwedischen
Patentanmeldung mit der Nummer 9604225-4 beschrieben. Geeignete
Einsätze
sind flache Materialstücke,
die beispielsweise aus Plastik ausgeführt sind und in vorteilhafter
Weise eine Dicke von zwischen 0,2 mm und 2 mm aufweisen. Zusätzlich ist
es möglich,
den Einsatz aus Metall, Holz oder ähnlichen sehr steifen Materialien
auszuführen.
Ein Plastwerkstoff, der etwas nachgiebig ist, wenn der obere Teil
Kompressionen in der Ebene des Einsatzes 540 unterworfen
wird, wird jedoch bevorzugt. Um die Nachgiebigkeit des Einsatzes 540 weiter
zu erhöhen,
kann er mit irgendeiner Art von Deformationszone, beispielsweise
einer Ausnehmung der in 7 gezeigten
Art, einer Materialschwächung,
oder einer Faltvorgabe versehen sein. Ein Einsatz 540 gemäß einer
alternativen Ausführungsform
ist in 8 gezeigt.
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Wie am deutlichsten aus 6 hervorgeht, besteht der
Absorptionskörper 506 in
dem oberen Teil 502 aus einer Absorptionsschicht, die in
der Längsrichtung
gefaltet ist, und die beispielsweise aus dem Fasermaterial ausgeführt ist,
das in der W094/10953 oder W094/10956 beschrieben ist.
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Der Absorptionskörper 506 ist über dem
Einsatz 540 aufgehängt,
der von der unteren Schicht 512 vorsteht. Eine flüssigkeitsdurchlässige Umhüllung 504 umschließt den Absorptionskörper 506 und erhält die Faltung
in dem Absorptionsmaterial aufrecht.
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Der steife Einsatz 540 ist
an die flüssigkeitsundurchlässige untere
Schicht 512 an dem unteren Teil 503 beispielsweise
durch Kleben oder Schweißen
oder dadurch angebracht, dass er auf irgendeine andere Weise in
einem Stück
mit der unteren Schicht 512 geformt ist. Der Einsatz erstreckt
sich von der unteren Schicht 512 nach oben durch den Absorptionskörper 508 in
dem unteren Teil 503 und durch die flüssigkeitsdurchlässige Oberflächenschicht 512 in
dem unteren Körper
und daraufhin nach oben in den oberen Teil 502.
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Mittels der Steifigkeit des Einsatzes 540 ist es
möglich,
während
der Verwendung einen Zwischenraum 538 zwischen dem oberen
Teil 502 und dem unteren Teil 503 aufrechtzuerhalten.
Somit wirkt der Einsatz 540 als ein Beabstandungsmittel
zwischen dem oberen Teil 502 und dem unteren Teil 503. Auch
wenn der Einsatz 540 von der in 7 gezeigten Art ist, muss er hinreichend
formdauerhaft sein, dass ein Zwischenraum 538 von 0,5 mm
zwischen beiden Teilen 502, 503 der Hygienebinde
auch während
einer maximalen Kompression der Teile parallel zu der Ebene des
Einsatzes 540 verbleibt.
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Die Erfindung ist nicht so zu betrachten,
dass sie auf die hierin beschriebene Ausführungsform beschränkt ist.
Anstelle dessen sind eine Anzahl weiterer Variationen und Modifikationen
innerhalb des Bereichs der beigefügten Ansprüche denkbar. Ferner sind sämtliche
mögliche
Kombinationen der beschriebenen Ausführungsformen vorgesehen, durch die
Erfindung abgedeckt zu sein.