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TECHNISCHES GEBIET:
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Die Erfindung betrifft einen Absorptionsartikel
mit einer Längsrichtung
und einer Querrichtung und mit einem Schrittteil und zwei Endteilen
und mit einer flüssigkeitsdurchlässigen Deckschicht,
die während
der Verwendung dafür
vorgesehen ist, zu einem Benutzer gerichtet zu sein, einer flüssigkeitsundurchlässigen Deckschicht,
die während
der Verwendung dafür
vorgesehen ist, von dem Benutzer weg gerichtet zu sein, und einem
Absorptionskörper,
der zwischen den beiden Deckschichten eingeschlossen ist.
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STAND DER TECHNIK
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Ein Absorptionsartikel, wie z. B.
eine Hygienebinde oder ein Inkontinenzschutz ist dafür gestaltet,
in dem Schrittteil einer Unterhose untergebracht zu werden. Der
Artikel ist üblicherweise
mit einem Haftelement in der Form von selbsthaftendem Klebstoff
zur Anbringung des Artikels an die Unterhose versehen. Eine Forderung,
die an Artikel dieser Art gestellt ist, ist dass man in der Lage
sein sollte, sie durch gewöhnliche
Kleider zu verstecken. Es ist deshalb wichtig, für den Artikel, dass er so klein
und diskret wie möglich
ist. Dies bedeutet, dass ein derartiger Artikel, verglichen beispielsweise
mit Windeln, eine vergleichsweise kleine Breite aufweist. Wenn sich
der Artikel in Verwendung befindet, wird die Breite ferner infolge
dessen verringert, dass der Artikel zwischen den Beinen des Benutzers
zusammengedrückt
wird. Auf diese Weise wird die Oberfläche des Artikels, die zur Aufnahme
von Flüssigkeiten
verfügbar
ist, verringert, was bedeutet, dass eine erhebliche Gefahr besteht,
dass Körperflüssigkeit über die
Seitenränder
des Artikels ausläuft.
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Die Flüssigkeitserfassungskapazität des Absorptionsartikels
kann ferner dadurch verringert werden, dass die Seitenränder des
Artikels während
der Verwendung nach innen über
die flüssigkeitsdurchlässige Oberfläche des
Artikels gefaltet werden. Da die Unterseite des Artikels üblicherweise
mit einem Flüssigkeitsbarrierenmaterial
bedeckt ist, wird die flüssigkeitsdurchlässige Oberfläche dann
verringert.
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Ein weiteres Problem in Verbindung
mit Absorptionsartikeln dieser Art ist, dass sie während der Verwendung
so umfangreich verformt werden, dass Risse und Faltungen in dem
Absorptionsmaterial ausgebildet werden. Derartige Faltungen und
Risse wirken als Kanäle,
die Flüssigkeit
aus dem Artikel führen.
Ferner beeinflussen sie die Verteilung von Flüssigkeit in dem Absorptionsartikel
auf eine unkontrollierte Art und Weise mit dem Ergebnis, dass der Artikel
als klumpig und unbequem empfunden werden kann.
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Absorptionsartikel, wie z. B. Inkontinenzschutzeinrichtungen
und Hygienebinden sind üblicherweise
aus einem Absorptionskörper
aufgebaut, der in einer Abdeckung mit einer flüssigkeitsdurchlässigen Oberflächenschicht
eingeschlossen ist. Es ist für
die flüssigkeitsdurchlässige Oberflächenschicht
ebenfalls nicht unüblich,
dass sie auf eine Art und Weise verknittert wird, die eine negative
Wirkung auf die Ausflusssicherheit und den Komfort des Artikels
hat.
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Eine Anzahl unterschiedlicher Lösungen wurden
vorgeschlagen, um die Probleme des Ausfließens und des mangelhaften Komforts
zu überwinden,
zu denen einen ungewünschte
und ungesteuerte Verformung eines Absorptionsartikels führen kann.
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Beispielsweise kann der Absorptionsartikel mit
irgendeiner Art eines Einsatzes versehen sein, der in den Artikel
integriert wird, welcher Einsatz der Kompressionskraft entgegenwirkt,
welcher der Artikel während
der Verwendung unterworfen wird. Der Einsatz kann derart ausgebildet
sein, dass dem Artikel während
der Verwendung eine vorbestimmte Form gegeben wird. Derartige Einsätze sind
beispielsweise in der EP-A-0,335,253, EP-A-0,298,348 und US-A-3,570,493
beschrieben. Jedoch ist ein Nachteil der bekannten Einsätze, dass
sie zusätzliche
Herstellungsschritte erfordern, und darüber hinaus die Kosten für die Materialien
des Absorptionsartikels anheben. Da ein Einsatz gegen Feuchtigkeit
widerstandsfähig
sein muss, um zu vermeiden, dass er durch Körperflüssigkeiten zerstört wird,
die durch den Artikel absorbiert werden, und er deshalb üblicherweise
aus einem nicht absorbierenden, flüssigkeitsundurchlässigen Material
ausgebildet ist, weist die Anwesenheit eines derartigen Einsatzes
eine negative Auswirkung auf die Fähigkeit des Artikels auf, Körperflüssigkeit
aufzunehmen und zu absorbieren.
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Weitere Verfahren des Vergrößerns der
Ausflusssicherheit eines Absorptionsartikels sind durch Formen des
Artikels, beispielsweise mit Hilfe eines elastischen Elements. Ein
derartiges Beispiel ist in der EP-A-0,091,412 angegeben, welche
Veröffentlichung
eine Hygienebinde beschreibt, die elastische Elemente aufweist,
die entlang der Seitenränder
angeordnet sind. Die elastischen Elemente ziehen das Material in
den Seitenrändern
der Hygienebinde zusammen, wodurch das Material in den Seitenrändern angehobene
Randbarrieren bildet, während
die Binde in der Längsrichtung
gekrümmt
ist, so dass eine flüssigkeitsaufnehmende
Schalenform zwischen den Randbarrieren ausgebildet wird.
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Ein weiteres Verfahren der Formung
eines Absorptionsartikels mittels elastischer Elemente ist in der
WO88/04547 gezeigt. Diese Veröffentlichung
betrifft eine Hygienebinde, der ein weicher, nachgiebiger Hügel an der
Oberfläche
gegeben wird, die dafür vorgesehen
ist, während
der Verwendung zu dem Benutzer gerichtet zu sein. Der Hügel wird
dadurch ausgebildet, dass elastische Elemente in der Querrichtung
der Binde an der Unterseite der Binde, d. h. benachbart an die flüssigkeitsundurchlässige Barrierenschicht
der Binde angeordnet werden.
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Ferner ist es bekannt, die Ausflusssicherheit und
den Benutzerkomfort dadurch zu verbessern, dass andere Verfahren
verwendet werden, um Absorptionsartikel mit Schalen, angehobenen
Abschnitten, Randbarrieren oder ähnliches
auszubilden. Beispielsweise ist es möglich, Hügel, Rippen oder ähnliches
durch die Anhäufung
des Absorptionsmaterials zu formen. Eine weitere Möglichkeit
des Schaffens eines angehobenen Abschnitts an einem Absorptionsartikel
durch Krümmen
des Artikels und Verriegeln der Seitenränder an einem vorbestimmten
gegenseitigen Abstand ist in der EP-A-0,419,434 beschrieben.
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In der WO91/00720 ist eine Windel
offenbart, wobei eine elastische Deckschicht verwendet wird, um
die Windel in eine gekrümmte
Form zusammenzuziehen.
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Jedoch weisen sämtliche bislang bekannten dreidimensional
geformten Absorptionsartikel den großen Nachteil auf, dass die
dreidimensionale Form Schwierigkeiten sowohl während der Herstellung der Absorptionsartikel,
also auch wenn sie zu verpacken sind, schafft. Beispielsweise ist
es für
die Mehrzahl der bekannten dreidimensional geformten Absorptionsartikel
unmöglich,
sie in ein bequemes Verpackungsformat zusammenzufalten, ohne eine
negative Auswirkung sowohl auf die Form als auch die Funktion.
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Somit bleibt eine große Forderung
nach einem Absorptionsartikel mit einer hohen Ausflusssicherheit,
welcher Artikel einfach herzustellen ist, ein Minimum an Einzelteilen
benötigt,
und flach verpackt oder zusammengefaltet werden kann.
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KURZE BESCHREIBUNG DER
ERFINDUNG
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Mittels der vorliegenden Erfindung
wurde jedoch ein Absorptionsartikel der in der Einleitung beschriebenen
Art geschaffen, bei dem die Nachteile der bislang bekannten derartigen
Artikel nahezu vollständig
ausgeschlossen wurden.
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Ein Artikel, der gemäß der Erfindung
hergestellt ist, ist in erster Linie dadurch gekennzeichnet, dass
die beiden Deckschichten unterschiedliche Ausdehnbarkeit in der
Querrichtung des Artikels aufweisen, und auch dadurch, dass ein
Formelement, das in der Querrichtung fest ist und das sich wenigstens
in dem Schrittteil in der Querrichtung des Artikels wenigstens erstreckt,
dauerhaft an wenigstens eine Komponente in dem Artikel angebracht
ist, wobei eine Kompression des Artikels in der Querrichtung das
Formelement zwingt, sich in Richtung zu der am meisten ausdehnbaren
Deckschicht zu krümmen.
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Ein Absorptionsartikel mit einer
flüssigkeitsdurchlässigen Deckschicht,
die eine größere Ausdehnbarkeit
in der Querrichtung des Artikels, als die flüssigkeitsundurchlässige Deckschicht
aufweist, wird durch die Kompression des Artikels in der Querrichtung,
die während
der Verwendung entsteht, so beeinflusst, dass das Formelement veranlasst
wird, sich in einer Richtung zu der flüssigkeitsdurchlässigen Deckschicht
zu krümmen.
Auf diese Weise weist der Artikel während der Verwendung einen
angehobenen Abschnitt auf, der zu dem Benutzer gerichtet ist. Infolge
der Tatsache, dass die vergleichsweise wenig ausdehnbare flüssigkeitsundurchlässige Deckschicht
der Krümmung
des Artikels in eine Schalenform, die zu dem Benutzer gerichtet
ist, entgegenwirkt, tritt das Krümmen
in der Richtung auf, die den geringsten Widerstand bietet, d. h.
in Richtung der flüssigkeitsdurchlässigen Deckschicht.
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Die entgegengesetzte Beziehung gilt
in dem Fall eines Absorptionsartikels, bei dem die flüssigkeitsundurchlässige Deckschicht
eine größere Ausdehnbarkeit
in der Querrichtung des Artikels als die flüssigkeitsdurchlässige Deckschicht
aufweist. Demzufolge bewirkt die Kompression des Artikels in der Querrichtung,
dass sich das Formelement in einer Richtung zu der flüssigkeitsundurchlässigen Deckschicht
biegt, wodurch der Artikel während
der Verwendung eine Schalenform zeigt, die zu dem Benutzer gerichtet
ist.
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Das Formelement kann durch eine Faserschicht
mit einer Dichte von wenigstens 0,2–1,0 g/cm3 gebildet
werden. Beispiele derartiger Fasermaterialien sind in der WO94/10953
und der WO94/10956 angegeben. Wenn Faserschichten als Formelemente
verwendet werden, können
sie eine abweichende Absorptionsfähigkeit aufweisen, oder vollständig nicht
absorbierend sein.
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Alternativ kann das Formelement durch
eine steife Plastikschicht, eine geschäumte Plastikschicht, eine Metallschicht
oder ähnliches
gebildet werden. Es ist jedoch wesentlich, dass das Formelement
nicht so steif ist, dass es nicht in die gewünschte Bogenform durch die
Kräfte
gebogen werden kann, die gewöhnlicherweise
bei der Verwendung von Absorptionsartikeln auftreten, die dafür vorgesehen
sind, zwischen den Oberschenkeln eines Benutzers getragen zu werden.
Demzufolge sollte das Formelement in der Lage sein, gekrümmt zu werden,
ohne einen mangelhaften Komfort für den Benutzer, und zwar durch
Druckkräfte,
die in der Querrichtung des Artikels wirken, infolge dessen, dass
dies zwischen den Oberschenkeln des Benutzers während der Verwendung zusammengedrückt wird.
Das Formelement sollte nicht gefaltet, gebrochen oder zu einem großen Ausmaß durch
die Kräfte
gelöst
werden, die während der
Verwendung auf das Formelement einwirken. Diese Kräfte sind,
abgesehen von den Kompressionskräften
zwischen den Oberschenkeln, eine Gegenkraft von dem Genitalbereich
des Benutzers und eine Stützkraft
von der Unterhose des Benutzers. Darüber hinaus unterliegt der Artikel,
wenn sich der Benutzer auf eine Oberfläche setzt, Druckkräften von der
Oberfläche.
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Die am meisten ausdehnbare Deckschicht kann
elastisch ausdehnbar sein. Nach dem Dehnen strebt das elastisch
ausdehnbare Material dazu, wenigstens teilweise zu seinem ungedehnten
Zustand zurückzukehren.
Die weniger ausdehnbare Deckschicht ist vorzugsweise nicht dehnbar,
d. h. im wesentlichen nicht beeinflusst, wenn sie den Zugkräften unterworfen
wird, die während
der Verwendung des Artikels entstehen können.
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Gemäß der Erfindung kann das Formelement
an eine oder mehrere der Komponenten in dem Artikel angebracht sein,
wie z. B. die flüssigkeitsundurchlässige Deckschicht,
die flüssigkeitsdurchlässige Deckschicht
oder den Absorptionskörper.
Die Dichtung kann über
einen großen
oder einen kleinen Teil von Anlageflächen des Formelements und der anderen
Komponenten des Artikels ausgeführt
werden.
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Wenn das Formelement so angeordnet
ist, dass eine oder mehrere Absorptionskomponenten zwischen der
flüssigkeitsundurchlässigen Deckschicht
und dem Formelement vorliegen, ist es vorteilhaft, wenn das Formelement
flüssigkeitsdurchlässig ist.
Alternativ kann sich das Formelement zu einem derart geringen Ausmaß in der
Längsrichtung des
Artikels erstrecken, das seine negative Auswirkung auf die Flüssigkeitsströmung zu
den darunter liegenden Komponenten vernachlässigbar ist.
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KURZE BESCHREIBUNG DER
FIGUREN:
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Die Erfindung wird nachfolgend im
einzelnen unter Bezugnahme auf Ausführungsformen beschrieben, die
in den beigefügten
Zeichnungen gezeigt sind. Es zeigen:
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1 eine
Draufsicht einer Hygienebinde gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung, gesehen von der Oberfläche, die während der Verwendung zu dem
Benutzer gerichtet ist;
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2 einen
Querschnitt entlang der Linie II-II durch die Hygienebinde gemäß 1;
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3 einen
Querschnitt entlang der Linie II-II durch die Hygienebinde gemäß 1, wie sie während der Verwendung in Erscheinung
tritt;
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4 einen
alternativen Querschnitt entlang der Linie II-II durch die Hygienebinde
gemäß 1, wie sie während der Verwendung in Erscheinung
tritt;
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5 eine
Draufsicht auf einen Inkontinenzschutz gemäß der Erfindung, gesehen von
der Seite, die während
der Verwendung zu dem Benutzer gerichtet ist;
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6 einen
Querschnitt entlang der Linie VI-VI durch den Inkontinenzschutz
gemäß 4;
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7 einen
Querschnitt entlang der Linie VI-VI durch den Inkontinenzschutz
gemäß 4, wie er während der Verwendung in Erscheinung
tritt, und
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8 einen
Querschnitt durch einen Absorptionsartikel gemäß einer alternativen Ausführungsform.
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BESCHREIBUNG VON AUSFÜHRUNGSFORMEN:
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Die in 1 bis 4 gezeigte Hygienebinde weist eine flüssigkeitsdurchlässige Deckschicht 2 auf,
die über
die Oberfläche
der Hygienebinde 1 angeordnet ist, die dafür vorgesehen
ist, während
der Verwendung zu dem Benutzer gerichtet zu sein. Die flüssigkeitsdurchlässige Deckschicht 2 besteht
vorzugsweise aus einem weichen, hautfreundlichen Material. Beispiele
von flüssigkeitsdurchlässigen Deckmaterialien,
die verwendet werden können,
sind verschiedene Arten von nicht gewebten Stoffen. Andere flüssigkeitsdurchlässige Deckmaterialien,
die bestehen, sind perforierte Plastikfolien, Netze, gestrickte, gehäkelte oder
gewebte Textilien und Kombinationen und Laminate der aufgelisteten
Materialarten.
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Die Hygienebinde 1 weist
ferner eine flüssigkeitsundurchlässige Deckschicht 3,
die an der Seite der Binde 1 angeordnet ist, die während der
Verwendung dafür
vorgesehen ist, von dem Benutzer weggerichtet zu sein, auf. Eine
dünne,
nachgiebige Plastikfolie wird üblicherweise
als eine flüssigkeitsundurchlässige Deckschicht
verwendet. Jedoch ist es ebenso möglich, Materialschichten zu
verwenden, die anfangs flüssigkeitsdurchlässig sind,
und die mit flüssigkeitsundurchlässigem Material überzogen sind.
Andere Behandlungen, wie z. B. Wärmekalandern,
um ein anfangs durchlässiges
Material zu einer im wesentlichen flüssigkeitsundurchlässigen Schicht zu
schmelzen, können
ebenso verwendet werden. Darüber
hinaus ist es möglich,
nicht gewebte Stoffe oder andere Stoffe zu verwenden, die so kompakt sind,
und deren Fasern so wasserabweisend sind, dass sie als eine Flüssigkeitsbarrierenschicht
wirken können.
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Die beiden Deckschichten 2, 3 sind
miteinander verbunden und bilden einen vorstehenden Verbindungsrand 4 um
den Rand der Binde. Die Verbindung der Deckschichten 2, 3 kann
unter Verwendung einer beliebigen bekannten Technik, die für den Zweck
geeignet ist, wie z. B. Kleben, Schweißen oder Nähen, erreicht werden.
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Das Material in der flüssigkeitsdurchlässigen Deckschicht 2 ist
so gewählt,
dass es eine größere Ausdehnbarkeit
in der Querrichtung der Hygienebinde aufweist, als die flüssigkeitsundurchlässige Deckschicht 3.
Die flüssigkeitsdurchlässige Deckschicht 2 kann
elastisch ausdehnbar sein, was bedeutet, dass die Schicht 2 nach
dem Dehnen danach strebt, zu einem weniger gedehnten Zustand zurückzukehren, wenn
die Dehnkraft endet. Jedoch ist es für die flüssigkeitsdurchlässige Deckschicht
nicht erforderlich, dass sie in der Querrichtung elastisch dehnbar
ist. Demzufolge ist es möglich,
Material zu verwenden, das seine gedehnte Breite aufrechterhält, auch
wenn die Dehnkraft endet. Es ist ferner möglich, Deckschichten 2 zu
verwenden, die in der Längsrichtung der
Hygienebinde 1 gefältelt
sind. Wenn eine derartige Schicht in der Querrichtung der Binde 1 gedehnt wird,
werden die Falten vollständig
oder teilweise geglättet,
und die flüssigkeitsdurchlässige Deckschicht nimmt
eine größere Breite
an, als vor dem Dehnen.
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Ferner weist die Hygienebinde 1 eine
längliche,
nahezu rechtwinklige Form auf, und weist zwei Endteile 5, 6 und
einen Zwischen-Schrittteil 7 auf. Der Schrittteil 7 ist
der Teil der Hygienebinde 1, der dafür vorgesehen ist, während der
Verwendung in dem Schritt des Benutzers angeordnet zu werden, und
als der Haupterfassungsbereich für
die Körperflüssigkeit
zu wirken, die an die Hygienebinde 1 abgegeben wird. Darüber hinaus
weist die Hygienebinde zwei Längsseitenränder 8, 9 und
zwei Querendränder 10, 11 auf.
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Ein Anbringelement 12 in
der Form eines längs-rechtwinkligen
Bereichs aus selbsthaftendem Klebstoff ist an der Oberfläche der
flüssigkeitsundurchlässigen Deckschicht 3 angeordnet,
die von dem Benutzer weggerichtet ist. Das Anbringelement 12 erstreckt
sich über
den Hauptteil der Oberfläche der
flüssigkeitsundurchlässigen Deckschicht 3 zwischen
den beiden Endrändern 10, 11.
Das Anbringelement 12 ist in geeigneter Weise vor der Verwendung
durch einen entfernbare Schutzschicht, die in den Figuren nicht
gezeigt ist, aus Papier, Plastikfolie oder ähnlichem abgedeckt, die mit
einem Lösemittel behandelt
wurde. Selbstverständlich
ist es möglich, andere
Klebemuster zu verwenden, als hier gezeigt sind, wie z. B. Längsstreifen,
Querbereiche, Punkte, Kreise oder andere Gestaltungen. Darüber hinaus
ist die Erfindung nicht auf Haftmittel-Anbringelemente beschränkt, sondern
es können
alternativ Reibanbringungen oder unterschiedliche Arten von mechanischen
Anbringvorrichtungen, wie z. B. Druckstile, Clips, Gürtel, Höschen oder ähnliches
verwendet werden.
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Die Hygienebinde weist ferner einen
Absorptionskörper 13 für die Sammlung
von Körperflüssigkeiten
auf. Der Absorptionskörper 13 ist
zwischen den beiden Deckschichten 2, 3 eingeschlossen,
und weist in der Ebene der Binde im wesentlichen die gleiche allgemeine
Form wie die Binde auf.
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In dem gezeigten Beispiel weist der
Absorptionskörper 13 eine
erste Absorptionsschicht 15, die unmittelbar innerhalb
der flüssigkeitsdurchlässigen Deckschicht 2 angeordnet
ist, und eine zweite Absorptionsschicht 16 auf, die zwischen
der ersten Absorptionsschicht 15 und der flüssigkeitsundurchlässigen Schicht 3 angeordnet
ist, auf.
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Die erste Absorptionsschicht 15 kann
aus einem beliebigen, für
den Zweck geeigneten Material bestehen, ist jedoch vorzugsweise
vergleichsweise weich und porös.
Beispielsweise kann der Absorptionskörper 15 eine Schicht
aus Faserwattierung, Zellulosefluffpulpe, Schaummaterial oder ähnlichem sein.
Die erste Absorptionsschicht 15 ist dafür vorgesehen, gegen den Körper des
Benutzers weich und komfortabel zu sein. Darüber hinaus sollte der erste Absorptionskörper 15 gute
Flüssigkeitserfassungseigenschaften
aufweisen, so dass abgegebene Körperflüssigkeit
schnell in der Schicht gesammelt werden kann. Das Material in der
ersten Absorptionsschicht kann synthetische Fasern oder Schaum aufweisen,
und kann vollständig
oder im wesentlichen nicht absorbierend in sich selbst sein. Um
ein derartiges Material für
die Flüssigkeitserfassung
geeignet zu machen, ist es geeignet, das Material so zu behandeln,
dass es stärker
wasseranziehend wird. Dies kann beispielsweise mittels Tensiden
erreicht werden.
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Es ist vorteilhaft, wenn die erste
Absorptionsschicht 15 eine vergleichsweise hohe Ausdehnbarkeit
aufweist, so dass sie in der Querrichtung gedehnt werden kann, wenn
die Hygienebinde verformt wird. Alternativ ist die erste Absorptionsschicht 15 frei
von Anbringungen an andere Komponenten der Binde, wodurch die Schicht 15,
wenn die Binde gekrümmt ist,
frei ist, sich bezüglich
sowohl der flüssigkeitsdurchlässigen Deckschicht 2 als
auch der zweiten Absorptionsschicht 16 zu bewegen.
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Die zweite Absorptionsschicht 16 weist
ein festes Material, beispielsweise eine umfangreich komprimierte
Faserschicht auf. Eine Art von Material, für die herausgefunden wurde,
dass sie für
die Verwendung in der zweiten Absorptionsschicht geeignet ist, ist
das Absorptionsmaterial, das in der WO94/10956 beschrieben ist.
Dieses Material ist eine trocken geformte Faserschicht mit einer
hohen Dichte und Festigkeit, die unmittelbar ohne vorangehende Entfaserung
verwendet wird. Ein weiteres ähnliches
Material, das Eigenschaften aufweist, die besonders für die Blutabsorption
geeignet sind, ist in der WO94/10953 beschrieben. Die Materialien,
die in der WO94/10956 und der WO94/10953 beschrieben sind, weisen
beide eine vergleichsweise hohe Festigkeit auf. Darüber hinaus
weisen die Materialien eine sehr gute Absorptionskapazität auf.
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Andere Materialien, welche die Doppelwirkung,
nämlich
eine zweite Absorptionsschicht 16 in der Hygienebinde 1 zu
bilden, und gleichzeitig als ein Formelement für die Hygienebinde zu wirken,
erfüllen
können,
sind feste, absorbierende Schaummaterialen, umfangreich komprimierte
Schichten von Zellulosefluffpulpe und feste Wattierungsmaterialien, vorzugsweise
mit der hohe Zufügung
von Superabsorptionsmaterialien. Superabsorptionsmaterialien sind
Polymere, die in der Form von Teilchen, Flocken, Fasern, Folien
oder ähnlichem
vorliegen können,
und welche die Fähigkeit
aufweisen, ein vielfaches ihres Eigengewichtes an Körperflüssigkeit
zu absorbieren, indem ein flüssigkeitsenthaltendes
Gel gebildet wird.
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In der in 3 gezeigten
Ausführungsform ist
die zweite Absorptionsschicht 16 an die flüssigkeitsundurchlässige Deckschicht 3,
beispielsweise durch Kleben, angebracht. Die Absorptionsschicht 16 kann
die flüssigkeitsundurchlässige Deckschicht 3 über die
gesamte Oberfläche
angebracht sein, welche gegen die Deckschicht 3 liegt.
Alternativ ist es jedoch möglich,
die Absorptionsschicht 16 an die flüssigkeitsundurchlässige Deckschicht 3 nur
an einzelnen Stellen, Streifen oder anderen Mustern anzubringen.
Eine weitere Alternative ist es, die Absorptionsschicht 16 in
der Versiegelung zwischen den beiden Deckschichten 2, 3,
wie in 4 gezeigt ist, anzubringen.
Ferner kann die Verbindung zwischen den beiden Schichten 16, 3 auf
den Schrittteil der Hygienebinde 7 begrenzt sein.
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3 und 4 zeigen zwei unterschiedliche Varianten,
was die Hygienebinde 1 während der Verwendung leistet,
in Abhängigkeit
davon, ob die zweite Absorptionsschicht 16 an die gesamte
oder an einem wesentlichen Teil der Oberfläche der flüssigkeitsundurchlässigen Schicht 3 angebracht
ist, oder nur entlang der Seitenränder der flüssigkeitsundurchlässigen Schicht 3.
Die Hygienebinde ist mittels des Anbringelements 12 in
der Unterhose 20 des Benutzers angebracht. In 3 ist das Material in der Unterhose ebenso
gekrümmt,
wenn die Hygienebinde zwischen den Oberschenkeln 17, 18 des
Benutzers zusammengedrückt
wird. In 4 werden nur der Absorptionskörper 13 der
Hygienebinde und die flüssigkeitsdurchlässige Deckschicht 2 gekrümmt, während die
flüssigkeitsundurchlässige Deckschicht 3 mit
dem Anbringelement 12 und der Unterhose 20 des
Benutzers etwas zwischen den Seitenrändern 8, 9 der
Hygienebinde zusammengefaltet sind.
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Während
der Verwendung wird, wie erwähnt, die
in 1 gezeigte Hygienebinde zwischen
den Oberschenkeln 17, 18 des Benutzers zusammengedrückt, und,
in Abhängigkeit
von der Gestaltung, entweder wie in 3 gezeigt
oder wie in 4 gezeigt verformt. Die
Verformung tritt dadurch auf, dass der Absorptionskörper 13 gekrümmt wird.
Da die flüssigkeitsdurchlässige Deckschicht 2 stärker ausdehnbar ist,
als die flüssigkeitsundurchlässige Deckschicht 3, wird
die Hygienebinde gezwungen, sich in der Richtung zu krümmen, welche
den geringsten Widerstand bietet. Dies bedeutet, dass die Oberfläche, die
gegen den Schritt 19 des Benutzers liegt, eine konvexe, gekrümmte Form,
wie in 3 und 4 gezeigt
ist, annimmt.
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Wenn der Absorptionskörper 13 gekrümmt ist,
wird die flüssigkeitsdurchlässige Deckschicht 2 ausgedehnt,
und passt sich an den vergrößerten Abstand
zwischen den Seitenrändern 8, 9 der
Oberfläche
der Hygienebinde 1 an, die zu dem Benutzer gerichtet ist.
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Während
der Verwendung weist die flüssigkeitsundurchlässige Deckschicht 3 im
wesentlichen die gleiche Ausdehnung in der Querrichtung der Hygienebinde
auf, als wenn sich die Binde in einem ebenen Zustand befindet. Vorzugsweise
ist die flüssigkeitsundurchlässige Deckschicht
im wesentlichen gegen die Kräfte
unnachgiebig, die entstehen, wenn die zweite Absorptionsschicht
gekrümmt
wird, wenn dies jedoch so gewünscht
wird, kann die flüssigkeitsundurchlässige Deckschicht 3 aus
einem Material sein, das eine begrenzte Dehnung in der Querrichtung
erlaubt. Eine flüssigkeitsundurchlässige Deckschicht 3 mit
einer gewissen Ausdehnbarkeit kann die Formung der Hygienebinde
gemäß der Ausführungsform,
die in Figl. 3 gezeigt ist, erleichtern. Wie jedoch bereits betont
wurde, ist es dafür,
dass sich die Hygienebinde in der richtigen Richtung krümmt, wesentlich,
dass die flüssigkeitsdurchlässige Deckschicht 2 stärker ausdehnbar
ist, als die flüssigkeitsundurchlässige Deckschicht 3.
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Die zweite Absorptionsschicht 16 bildet
das Formelement der Hygienebinde. Hierbei muss das Material in der
Absorptionsschicht 16 so fest sein, dass es sich nicht
fältelt,
reißt,
faltet oder auf irgendeine andere unkontrollierbare Weise verformt, wenn
die Hygienebinde 1 in der Querrichtung zusammengedrückt wird.
Anstelle dessen führt
die Zusammendrückung
dazu, dass der Absorptionskörper 13 zu
einer Bogenform, die in 3 und 4 gezeigt ist, gekrümmt wird. Wenn die Kompression
umfangreich ist, kann es, wie in 4 gezeigt,
passieren, dass die flüssigkeitsundurchlässige Deckschicht 3 etwas
gefaltet oder verknittert wird, um den verringerten Abstand zwischen
den Seitenrändern 8, 9 der
Hygienebinde an der Oberfläche
zu kompensieren, die von dem Benutzer weggerichtet ist.
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Ferner ist es geeignet, dass die
zweite Absorptionsschicht 16 nicht so steif oder so hart
ist, dass Kräfte,
die größer sind,
als diejenigen, die üblicherweise
während
der Verwendung der Hygienebinde auftreten, erforderlich sind, um
die Absorptionsschicht 16 zu verformen. Eine Hygienebinde
mit einer Absorptionsschicht, die zu steif oder hart ist, kann zu mangelndem
Komfort in der Form von Druck oder Reiben gegen die Oberschenkel 17, 18 des
Benutzers führen.
Die zweite Absorptionsschicht 16 kann in vorteilhafter
Weise aus einem Material mit wenigstens einer gewissen Nachgiebigkeit
bestehen. Beispiele derartiger Materialien, die wenigstens teilweise
ihre Ausgangsform wieder annehmen, wenn die Kompression endet, sind
elastisch komprimierbare Schaummaterialien und synthetische Faserwattierungen.
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Der in den 5 bis 7 gezeigte Inkontinenzschutz 501 weist
eine flüssigkeitsdurchlässige Deckschicht 502,
eine flüssigkeitsundurchlässige Deckschicht 503 und
einen Absorptionskörper 513 auf,
der zwischen den Deckschichten 502, 503 eingeschlossen
ist. Die flüssigkeitsdurchlässige Deckschicht 502 ist,
wie bei der vorangegangenen Ausführungsform aus
einer Schicht aus nicht gewebten Material, perforierter Plastikfolie,
Netzmaterial oder ähnlichem
gebildet. Auf entsprechende Art und Weise kann die flüssigkeitsundurchlässige Deckschicht 503 aus
einer flüssigkeitsundurchlässigen Plastikfolie,
einer nicht gewebten Schicht, die mit einem Flüssigkeitsbarrierenmaterial überzogen
wurde, oder einer anderen leicht nachgiebigen Materialschicht bestehen, welche
die Fähigkeit
aufweist, einer Flüssigkeitseindringung
zu widerstehen. Die beiden Deckschichten 502, 503 weisen
eine etwas größere Ausdehnung
in der Ebene auf, als der Absorptionskörper 513 und erstrecken
sich einen gewissen Abstand nach außen über den Absorptionskörper 513 um
seinen gesamten Umfang hinaus. Die Deckschichten 502, 503 sind miteinander
innerhalb der vorstehenden Teile 504, beispielsweise mittels
Kleben oder Schweißen
mit Wärme
oder Ultraschall verbunden.
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Die beiden Deckschichten 502, 503 sind
derart gewählt,
dass die flüssigkeitsundurchlässige Deckschicht 503 eine
größere Ausdehnbarkeit
in der Querrichtung des Inkontinenzschutzes aufweist als die flüssigkeitsdurchlässige Deckschicht 502.
Vorzugsweise ist die flüssigkeitsdurchlässige Deckschicht 502 nicht
ausdehnbar oder ist nur zu einem unmaßgeblichen Ausmaß während Kräften ausdehnbar,
die während
der Verwendung des Inkontinenzschutzes entstehen.
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Der Absorptionskörper 513 kann von
einer beliebigen Art sein, die für
den Zweck geeignet ist. Beispielsweise von üblicherweise auftretenden Absorptionskörpern sind
Zellstofffluffpulpe, Tissuelagen, hochabsorbierende Polymere, absorbierende Schaummaterialien,
absorbierende nicht gewebte Materialien und ähnliches. Materialmischungen
und Absorptionskörper,
die aus Schichten von Materialien unterschiedlicher Arten und mit
unterschiedlichen Eigenschaften aufgebaut werden, können ebenso
verwendet werden.
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Der Inkontinenzschutz 501 ist
im wesentlichen sanduhrförmig,
mit breiteren Endteilen 505, 506 und einem schmalerem
Schrittteil 507, der zwischen den Endteilen 505, 506 angeordnet
ist. Der Schrittteil 507 ist der Teil des Inkontinenzschutzes 501,
der dafür
vorgesehen ist, während
der Verwendung in dem Schritt des Benutzers angeordnet zu sein,
und als ein Erfassungsbereich für
die Körperflüssigkeit
zu wirken, die an den Inkontinenzschutz 501 abgegeben wird.
Darüber
hinaus weist der Inkontinenzschutz 501 zwei längsgerundete
Seitenränder 508, 509 und zwei
quergekrümmte
Endränder 510, 511 auf.
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An der Außenseite der flüssigkeitsundurchlässigen Deckschicht 503 ist
ein selbsthaftendes Anbringelement 512 in der Form eines
querausgerichteten Klebstoffbereichs an jedem Endteil 505, 506 angeordnet.
Auf eine entsprechende Weise zu der Hygienebinde gemäß 1 bis 4 können selbstverständlich andere
Klebstoffmuster und/oder Anbringelemente verwendet werden.
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Ein Inkontinenzschutz 501 der
in 5 bis 7 gezeigten
Art ist in erster Linie dafür
vorgesehen, durch Personen verwendet zu werden, die vergleichsweise
geringe Inkontinenzprobleme aufweisen und weist deshalb eine derartige
Größe auf,
dass er leicht in einer gewöhnlichen
Unterhose untergebracht werden kann. Das Anbringelement 512 dient dazu,
den Inkontinenzschutz während
der Verwendung innerhalb der Unterhose an Ort und Stelle zu halten.
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Der Inkontinenzschutz 501 weist
ferner ein Formelement 514 auf, das in vorteilhafter Weise
aus Plastik mit einer gewissen Festigkeit gebildet ist. Andere geeignete
Materialien für
das Formelement sind eine verbundene Bahn mit einer geringen Volumösität, geschäumtes Plastik
oder ähnliche
Materialien, die zu einem Biegewiderstand führen, jedoch trotzdem hinreichend
nachgiebig sind, um in der Lage zu sein, durch eine Krümmung bei
Kompression mit einer Kraft in dem Bereich verformt zu werden, der während der
Verwendung eines Absorptionsartikels auftritt.
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Das Formelement 514 ist
in 5 als ein, in der Ebene, nahezu
H-förmiger
Einsatz gezeigt, jedoch sollte die Erfindung nicht so betrachtet
werden, dass sie auf diese Form begrenzt ist, sondern auch Formelemente
mit der gleichen Form wie der Absorptionskörper 513 und ferner,
beispielsweise rechtwinklige, gestufte oder ovale Formelemente sind
denkbar. Das gezeigte Formelement 514 ist an den Absorptionskörper 513 sowie
an die flüssigkeitsundurchlässige Deckschicht 503 beispielsweise
durch Kleben oder Schweigen angebracht. Es ist jedoch denkbar, das
Formelement nur an eine dieser Komponenten anzubringen.
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Wenn der Inkontinenzschutz verwendet
wird, und in der Unterhose 520 eines Benutzers angeordnet
wird, wird er zwischen den Oberschenkeln 517, 518 des
Benutzers zusammengedrückt,
wie in 7 gezeigt ist. Hierbei wird
das Formelement 514 gekrümmt. Da die flüssigkeitsundurchlässige Deckschicht 503 stärker ausdehnbar
ist als die flüssigkeitsdurchlässige Deckschicht 502,
tritt das Krümmen
in einer Richtung weg von dem Schritt 519 des Benutzers auf, so
dass ein schalenförmiger
Raum 521 zwischen dem Schritt 519 und dem Inkontinenzschutz
gebildet wird. Der schalenförmige
Raum kann vergleichsweise große
Flüssigkeitsmengen
sammeln und die Flüssigkeit
zurückhalten,
bis sie allmählich
in den Absorptionskörper 513 absorbiert
wurde.
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8 zeigt
einen Querschnitt durch einen Absorptionsartikel 801 gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der Erfindung. Der Absorptionsartikel 801 weist eine flüssigkeitsdurchlässige Deckschicht 802, eine
flüssigkeitsundurchlässige Deckschicht
803 und einen
Absorptionskörper 813 auf,
der zwischen den beiden Deckschichten 802, 803 eingeschlossen
ist. Der Absorptionskörper
besteht aus einer ersten Absorptionsschicht 815 und einer
zweiten Absorptionsschicht 816. Die Absorptionsschichten 815, 816 können aus
den gleichen oder unterschiedlichen Materialien ausgeführt sein.
Der Absorptionsartikel ist darüber
hinaus ferner mit einem Haftmittel-Anbringelement 812 versehen,
das an der flüssigkeitsundurchlässigen Deckschicht 803 angeordnet
ist.
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Ferner ist ein Formelement 814 zwischen den
beiden Absorptionsschichten 815, 816 angeordnet.
Das Formelement ist flüssigkeitsdurchlässig und besteht
beispielsweise aus einem festen Plastiknetz, einer perforierten
festen Plastikfolie oder ähnlichem. Die
Festigkeit des Formelements 814 ist derart, dass eine Kompression
des Artikels in der Querrichtung während der Verwendung bewirkt,
dass sich das Formelement in eine Bogenform zwischen den Seitenrändern des
Artikel 808, 809 krümmt. Die Richtung der Krümmung kann
gemäß der Erfindung
dadurch gesteuert werden, dass Materialien mit unterschiedlicher
Ausdehnbarkeit für
die Deckschichten 802, 803 gewählt werden. Demzufolge wird
ein Absorptionsartikel erhalten, der während der Verwendung eine Schalenform
annimmt, die zu dem Benutzer gerichtet ist, wenn die flüssigkeitsundurchlässige Deckschicht 803 stärker ausdehnbar
ist als die flüssigkeitsdurchlässige Deckschicht 802.
Auf entsprechende Art und Weise wird ein Hügel, der zu dem Benutzer gerichtet ist,
ausgebildet, wenn die flüssigkeitsdurchlässige Deckschicht 802 stärker ausdehnbar
ist als die flüssigkeitsundurchlässige Deckschicht 803.
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Das flüssigkeitsdurchlässige Formelement 814 gemäß 8 ist an eine oder beide der Absorptionsschichten 815, 816 angebracht.
Alternativ ist es denkbar, das Formelement 814 mit einer
etwas größeren Breite
als den Absorptionskörper 813 auszubilden,
so dass sich das Formelement 814 nach außen in die
Randabdichtung 804 erstreckt und zwischen den beiden Deckschichten 802, 803 angebracht
ist. Jedoch ist dies eine weniger bevorzugte Ausführungsform,
da eine Gefahr besteht, dass das vergleichsweise feste Material
in dem Formelement 814 die Haut des Benutzers kratzt.
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Die Erfindung sollte nicht so betrachtet
werden, dass sie auf die hierin beschriebenen Ausführungsformen
beschränkt
ist, vielmehr sind eine Anzahl von weiteren Variationen und Modifikationen
innerhalb des Bereichs der nachfolgenden Ansprüche möglich. Darüber hinaus können die
unterschiedlichen Ausführungsformen
frei miteinander kombiniert werden, beispielsweise bezüglich der
Form und der Anordnung der Formelemente in den Artikeln.