DE69730150T2 - Pflastervorrichtung für einen katheter - Google Patents

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Description

  • GEBIET DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Handhabung medizinischer Förderschläuche, die verwendet werden, um Flüssigkeiten oder Feststoffe aus einem Patientenkörper zu entfernen und/oder in diesen einzuführen und insbesondere damit verbundenes medizinisches, biologisches Risikomaterial in einem begrenzten Raum zu halten.
  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Förderschläuche, wie Katheter, werden bei einer Vielzahl von medizinischen Verfahren verwendet, um Flüssigkeiten, Gase und/oder Feststoffe in einen Patientenkörper zu injizieren oder aus diesem zu entfernen. Zum Beispiel werden Brustkatheter verwendet, um Flüssigkeiten, Feststoffe und halbfeste Stoffe aus den mediastinalen und pleuralen Brusthöhlen abzuführen, um Druck an den Lungen zu abzubauen. Für Injektionszwecke werden perkutane Dauerkatheter und andere ähnliche Vorrichtungen verwendet, um Blut und andere intravenöse Flüssigkeiten in einen Patientenkörper einzuführen.
  • Um die zuvor genannten Förderschläuche in Körperhöhlen zu verwenden, ist es notwendig, dass der behandelnde Arzt einen Einschnitt in die Patientenhaut und die gewünschte Körperhöhle zum Einsetzen des Förderschlauches durchführt. Typischerweise wird dann der Förderschlauch temporär direkt an das umliegende Patientengewebe genäht, um den Schlauch an dem Patienten zu befestigen, um eine übermäßige Bewegung oder unbeabsichtigtes Zurückziehen des Förderschlauches zu verhindern. Dieser Vorgang ist für den Patienten schmerzhaft, zeitaufwendig und erfordert eine Überwachung durch ärztliches Personal, um sicherzustellen, dass die Nähte und der Förderschlauch an Ort und Stelle bleiben.
  • Während des Entfernens des Einlassendes des Förderschlauches aus der Patientenkörperhöhle gibt es gewöhnlich eine Abführung von medizinischem, biologischen Risikomaterial aus dem Förderschlauch. Diese Abführung kann sowohl die Flüssigkeiten, die durch den Förderschlauch hindurch injiziert oder entfernt werden, als auch Blut und anderes medizinisches, biologisches Risikomaterial enthalten, welche in dem Patientenkörper vorhanden sind. Das Freilegen dieses nicht zurückgehaltenen biologischen Risikomaterials ist unter Umständen wegen der Möglichkeit der Aneignung von erworbenem Immundefektsyndrom (AIDS), Hepatitis und anderen möglichen ansteckenden Krankheiten, die in Körperflüssigkeiten übertragen werden, für das behandelnde ärztliche Personal gefährlich. Gleichfalls ist die Entsorgung des biologischen Risikomaterials für das ärztliche Personal ohne der Fähigkeit schwierig, das biologische Risikomaterial in einem abgeschlossenen, transportablen Raum zu halten.
  • Nach dem Entfernen des Förderschlauches ist es typischerweise notwendig, dass der behandelnde Arzt oder die Krankenschwester die Zugangswunde in dem Patientenkörper mit Nähten, Klammern oder anderen ähnlichen Vorrichtungen verschließt. Die Wunde muss generell gereinigt, medizinisch behandelt und fortlaufend überwacht werden, um eine Infektion zu verhindern und eine richtige Heilung sicherzustellen. Dieser Vorgang erfordert das Wechseln von Bandagen und anderen Verbänden auf einer zeitlichen Basis, was sehr teuer ist und das Überwachen der Wunde ohne vollständiges Entfernen und Ersetzen der Verbände nicht erleichtert.
  • Ein Versuch, ein ärztliches Abführschlauchsystem zu schaffen, ist in U.S. Patent No. 4,080,970 offenbart.
  • Das darin offenbarte Abführschlauchsystem weist ein Schutzschild und einen Abführschlauch auf, der das Schild durchdringt und außerhalb davon endet. Wundverbandsmaterial kann an der Bodenseite des Schutzschildes platziert werden und wird durch das Schild an Ort und Stelle gehalten, welches an Ort und Stelle bandagiert ist, um den Abführschlauch und das Schild zu befestigen, während der Verband intakt gehalten wird. Während das Dokument ein Schild offenbart, welches einen Abführschlauch aufnehmen kann, schützt dieses nicht gegen Freilegung von möglicher riskanter Körperflüssigkeit beim Entfernen des Abführschlauches und erleichtert nicht das Überwachen der Wunde ohne vollständiges Entfernen und Ersetzen des Verbandes.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Dementsprechend ist es ein Hauptziel der vorliegenden Erfindung, eine Einheit zum Halten und Handhaben eines oder mehrerer in einen Patientenkörper eingesetzten Körperförderschläuche zu schaffen, welche das Wohlbefinden eines Patienten verbessert, leicht an dem Patientenkörper aufgebracht und von diesem entfernt wird, und an einem Patientenkörper ohne Wundverschlussvorrichtungen befestigt wird. In dieser Hinsicht ist es möglich, den Körperförderschlauch an einem Patientenkörper ohne dem Bedarf an Nähten, Klammern oder anderen Wundverschlussvorrichtungen, die mit umliegendem Gewebe verbunden sind, haltbar zu befestigen. Es ist ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung, eine verbesserte Medikationseinheit zu schaffen, welche das medizinische, biologische Risikomaterial, das mit der Verwendung von Körperförderschläuchen verbunden ist, innerhalb eines vorbestimmten begrenzten Raumes hält, wodurch die Sicherheitsrisiken für das behandelnde ärztliche Personal reduziert werden. In dem vorliegenden Kontext bezieht sich der Begriff „Patient" sowohl auf Menschen als auch andere Säugetiere, wie Pferde und Hunde, und daher kann die offenbarte Vorrichtung und das Verfahren sowohl bei ärztlichen als auch tierärztlichen Anwendungen verwendet werden.
  • Um sowohl ein oder mehrere der genannten Ziele als auch andere Vorteile zu realisieren, ist eine ärztliche Medikationseinheit vorgesehen, welche einen Verankerungsmechanismus aufweist, um den Körperförderschlauch an dem Patientenkörper ohne dem Bedarf an Nähten zu halten. Die Einheit ist multifunktionell und schließt daher den Bedarf von separaten Komponenten zum Erreichen des genannten Ziels der Verankerung eines Förderschlauches an einem Patientenkörper aus, die damit verbundenes medizinisches, biologisches Risikomaterial halten und einen sterilen Verband an der Zugangswunde des Patienten aufbringen.
  • Die zuvor genannte Einheit weist eine Medikationsunterlage auf, die gezielt an einer Patientenhaut an einer Zugangswunde oder einem Einschnitt angebracht werden kann. Die Zugangswunde schafft eine Penetrationsstelle für den Förderschlauch. Ein vorstehender, im Wesentlichen starrer Haltering ist entfernbar mit einer oberen Fläche der Medikationsunterlage verbunden und benutzt ein Verbindungsmittel zur tragbaren Verbindung mit dem Förderschlauch. Der vorstehende Haltering kann zusätzlich eine Vielzahl von Längsschlitzen aufweisen, die in dem Ring ausgerichtet sind, um zu ermöglichen, dass der Ring wirksam um den Förderschlauch geklappt werden kann. Daher schafft die Medikationsunterlage in Kombination mit dem vorstehenden Haltering und dem Verbindungsmittel einen ausreichenden Halt, um den Förderschlauch an dem Patientenkörper ohne dem Bedarf an Nähten, Klammern oder anderen Gewebepenetrationsmitteln zu verankern und zu stabilisieren.
  • Anhand eines Beispiels kann bei einer Ausführungsform eine medizinische Bandage fest um den Haltering gewickelt werden, um den Förderschlauch temporär mit dem Haltering zu verbinden. Bei einer alternativen Ausführungsform können ein oder mehrere O-Ringe oder andere ähnliche Haltevorrichtungen verwendet werden, um den Förderschlauch innerhalb des vorstehenden Halterings zu stabilisieren. Der O-Ring liegt vorzugsweise unmittelbar an der inneren Oberfläche des vorstehenden Rings an und steht mit einer äußeren Oberfläche des Förderschlauches in Reibungseingriff, um eine unerwünschte Bewegung zu verhindern.
  • Obwohl sich der Haltering insgesamt in einer Richtung im Wesentlichen senkrecht zu einer ebenen Fläche der Medikationsunterlage erstreckt, kann unter manchen Umständen ein geringer bestimmter Winkel bevorzugt werden. Zum Beispiel kann, wenn perkutane Dauerkatheter für Injektionszwecke in eine Arterie oder Vene des Patienten verwendet werden, eine geringe Belastung auf den Förderschlauch und das umliegende Gewebe durch Verwendung eines Halterings mit einem leichten Winkel ausgeübt werden. Daher kann der Haltering in einem Winkel von weniger als etwa 90 Grad, gemessen von einer horizontalen Ebene parallel zu der Medikationsunterlage, positioniert werden. Bevorzugter kann der Haltering einen Winkel zwischen etwa 25 Grad und 75 Grad, gemessen von einer horizontalen Ebene parallel zu der Medikationsunterlage, aufweisen.
  • Bei der vorliegenden Erfindung wird eine nach außen ausziehbare Biorisiko-Kontrollmuffe verwendet, um Flüssigkeiten, wie Blut oder anderes medizinisches, biologisches Risikomaterial, innerhalb eines begrenzten Raumes im Wesentlichen zu halten, um die Freilegung an das behandelnde medizinische Personal zu verhindern. Vorzugsweise ist die Biorisiko-Kontrollmuffe an einem ersten Ende mit der Medikationsunterlage unmittelbar an der Zugangswunde verbunden, während sie innerhalb des vorstehenden Halterings ausziehbar positioniert ist. Der Förderschlauch ist durch sowohl die Ränder der Biorisiko-Kontrollmuffe als auch des Halterings hindurch positioniert und ist von der Biorisiko-Kontrollmuffe umgeben. Im Anschluss an die Einführung oder Entfernung von Flüssigkeiten oder Feststoffen in den/aus dem Patientenkörper durch ein oder mehrere Förderschläuche hindurch wird das Einlassende des Förderschlauches aus dem Patientenkörper entfernt. Wenn der Förderschlauch von der Zugangswunde zurückgezogen wird, wird die Biorisiko-Kontrollmuffe gleichzeitig nach außen und von dem Patientenkörper mit dem Förderschlauch weggezogen, um den größten Abfluss von medizinischem, biologischen Risikomaterial aus entweder dem Förderschlauch oder aus der Zugangswunde in dem Patientenkörper im Wesentlichen zu halten. Dieses Halten reduziert bedeutend das Risiko, dass medizinisches, biologisches Risikomaterial in direkten Kontakt mit den behandelnden Ärzten, Krankenschwestern und Technikern gelangt, wodurch das Risiko der Aneignung von ansteckenden Krankheiten, die in Blut, Gewebe und anderer Körpersubstanz übertragen werden, reduziert wird.
  • Die Biorisiko-Kontrollmuffe kann aus einem ausziehbaren, undurchlässigen gefalteten Material, wie Polyvinylchlorid oder Polyolefin, geformt sein. Dieses Material oder andere ähnliche Materialien sind in der Lage, zum Beispiel in einer gefalteten akkordeonartigen Weise auf ein Vielfaches ihrer ursprüngliche Länge ausgefaltet gezogen zu werden. Diese Ausziehbarkeitseigenschaft erlaubt, dass die Biorisiko-Kontrollmuffe temporär in dem vorstehenden Ring aufbewahrt werden kann, jedoch nach oben auf eine Entfernung von vier bis zwanzigmal der ursprünglichen Länge des vorstehenden Rings ausgezogen wird. Dies stellt sicher, dass der meiste oder gesamte Förderschlauch, welcher in den Patientenkörper eingesetzt wurde, von der Kontrollmuffe angemessen gehalten wird.
  • Bei einer Ausführungsform weist die Biorisiko-Kontrollmuffe ein Zugband, eine Klammer oder andere Mittel zum Halten entweder des oberen Endes, des unteren Endes oder beider Enden der Biorisiko-Kontrollmuffe in einer gesicherten Position um den Förderschlauch auf, um das Rückhalten von beliebigem medizinischen, biologischen Risikomaterial zu unterstützen. Die Biorisiko-Kontrollmuffe wird dann durch Abschneiden des Schlauches an einer Stelle nahe der Medikationsunterlage oder alternativ durch die Verwendung einer perforierten Trennschlaufe, die sich an der Medikationsunterlage unmittelbar an der Zugangswunde befindet, von der Medikationsunterlage entfernt.
  • Um das Ausziehen der Biorisiko-Kontrollmuffe mit dem Entfernen des Förderschlauches zu erleichtern, kann der vorstehende Ring temporär und entfernbar mit einer oberen Fläche der Medikationsunterlage verbunden sein. Dies kann mit einem druckempfindlichen Haftmittel, einem Material des Typs Haken und Öse, oder einem anderen Verbindungsmittel erreicht werden. Ferner können, um das Ausrücken des vorstehenden Rings aus der Medikationsunterlage zu unterstützen, eine oder mehrere Zugschlaufen mit dem Haltering-Stützring verbunden sein, welche sich parallel zu der oberen Fläche der Medikationsunterlage erstrecken.
  • Bei einer anderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist eine Abdeckklappe vorgesehen, um ein Abheilen der Zugangswunde nach dem Entfernen des Förderschlauches von dem Patientenkörper zu fördern. Vorzugsweise ist die Abdeckklappe an einem Rand mit einer oberen Fläche der Medikationsunterlage schwenkbar verbunden. Nach dem Entfernen des vorstehenden Rings und der Biorisiko-Kontrollmuffe von der Medikationsunterlage ist die Zugangswunde durch eine Öffnung in der Medikationsunterlage hindurch freigelegt. Die Zugangswunde wird typischerweise mit Nähten oder Klammern geschlossen und gereinigt, um dazu beizutragen, eine Infektion zu verhindern. Die Abdeckklappe kann dann über die Zugangswunde gezogen und an der oberen Fläche der Medikationsunterlage mit einem druckempfindlichen Haftmaterial, einem Material des Typs Haken und Öse, oder einem anderen ähnlichen entfernbaren Verbindungsmittel befestigt werden. Die Abdeckklappe kann temporär von der Zugangswunde getrennt oder weggezogen werden, wenn es erforderlich ist, die Heilung der Zugangswunde zu überwachen. Zusätzlich können sterile Wechselabdeckklappen nach Bedarf verwendet werden, die eine gesättigte Medizinalsalbe aufweisen können, um die Heilung zu fördern.
  • Bei der Anwendung wird ein Verfahren zur Verwendung der Medikationsunterlageneinheit durch den Arzt erreicht, der zuerst einen Einschnitt in einen Patientenkörper durchführt, um eine oder mehrere Zugangswunden zum Einsetzen eines oder mehrerer Förderschläuche zu erzeugen. Das Einlassende des Förderschlauches wird dann durch die Zugangswunde hindurch in eine Körperhöhle, Vene oder Arterie des Patienten in Abhängigkeit von der besonderen Anwendung eingesetzt. Die Medikationsunterlageneinheit wird dann mittels eines Schlitzes oder alternativ durch Einsetzen des Auslassendes des Förderschlauches durch eine Öffnung in der Medikationsunterlageneinheit und den angebrachten Haltering hindurch um den Förderschlauch positioniert. Sobald genau positioniert, wird die Bodenfläche der Medikationsunterlage vorzugsweise mit einem Haftmittel an der Haut des Patienten befestigt. Der Haltering wird dann an dem Förderschlauch mit einer medizinischen Bandage oder vorzugsweise unter Verwendung eines Befestigungsmittels befestigt, welches einstückig mit dem Haltering ist, wie einer medizinischen Bandage, die eine entfernbare Trenneinlage hat, oder einer anderen Art von Material, welches mit dem Förderschlauch in Reibungseingriff steht, um eine Bewegung zu verhindern. Der Förderschlauch wird dann für dessen beabsichtigten Zweck verwendet, d. h. für die Injektion oder Entfernung von Flüssigkeiten, Feststoffen oder halbfesten Stoffen in den oder aus dem Patientenkörper.
  • Nach dem Entfernen des Förderschlauches aus dem Patientenkörper durch die Zugangswunde hindurch wird die Biorisiko-Kontrollmuffe gleichzeitig und schrittweise von der Zugangsöffnung in dem Patientenkörper weggezogen. Daher kann, wenn das Einlassende des Förderschlauches aus der Zugangswunde entfernt ist, beliebiges medizinisches, biologisches Risikomaterial, das entweder aus der Zugangswunde des Patienten oder von innerhalb des Förderschlauches abgeführt wird, innerhalb der Biorisiko-Kontrollmuffe gehalten werden. Daher wird das Risiko des Freilegens an das medizinische Personal beträchtlich reduziert.
  • Um das Entfernen des vorstehenden Halterings und der Biorisiko-Kontrollmuffe von der Medikationsunterlage zu erleichtern, kann eine Zugschlaufe verwendet werden, um den Haltering von der oberen Fläche der Medikationsunterlage zu trennen. Der Haltering ist mit einem Stützring verbunden, welcher mit einem druckempfindlichen Haftmaterial oder einem Material des Typs Haken und Öse, wie Velcro®, entfernbar mit der Medikationsunterlage verbunden ist. Sobald die Biorisiko-Kontrollmuffe angemessen ausgezogen ist, um den Körperförderschlauch zu halten, wird die Biorisiko-Kontrollmuffe nahe der Medikationsunterlage mit einem Messer oder Scheren abgeschnitten. Alternativ kann die Biorisiko-Kontrollhülse von der Medikationsunterlage mit einer perforierten Reißfläche getrennt werden.
  • Entweder ein oder beide Enden der Biorisiko-Kontrollhülse können mit einem Zugband, einer Klammer oder einem anderen ähnlichen Mittel geschlossen werden, um medizinisches, biologisches Risikomaterial innerhalb der Biorisiko-Kontrollmuffe im Wesentlichen aufzufangen. Das Zugband oder die Klammer kann permanent mit der Biorisiko-Kontrollmuffe verbunden oder separat vorgesehen sein. Dieser Schritt reduziert zusätzlich die Wahrscheinlichkeit, dass medizinisches Personal medizinischem, biologischen Risikomaterial ausgesetzt ist.
  • Nach dem vollständigen Entfernen des Förderschlauchs, das Halterings und der Biorisiko-Kontrollmuffe von der Medikationsunterlage wird die Zugangswunde für eine gründliche Reinigung freigelegt gelassen. Der Arzt bereitet dann die Wunde durch Schließen der Wunde mit Nähten oder Klammern für eine richtige Heilung vor und um eine Infektion zu verhindern. Bei einer weiteren Ausführungsform kann dann eine sterile Abdeckklappe über die Zugangswunde gezogen werden, um eine Infektion zu verhindern und die Heilung zu fördern.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • 1 ist eine perspektivische Ansicht der ärztlichen Kathetermedikationsvorrichtung, die über einer Patientenbrust positioniert ist;
  • 2 ist eine perspektivische Ansicht der ärztlichen Kathetermedikationsvorrichtung, die mit Doppelkatheterschläuchen verwendet wird;
  • 3 ist eine perspektivische Ansicht der ärztlichen Kathetermedikationsvorrichtung aus 1 mit einer ausgezogenen Biorisiko-Kontrollmuffe;
  • 4 ist eine perspektivische Ansicht der ärztlichen Kathetermedikationsvorrichtung aus 1 mit einem Haltering-Stützring, der von der oberen Fläche der Medikationsunterlage gelöst ist;
  • 5 ist eine Querschnittsansicht der ärztlichen Kathetermedikationsvorrichtung mit einer Abdeckklappe;
  • 6 ist eine Querschnittsansicht der ärztlichen Kathetermedikationsvorrichtung, die eine alternative Ausführungsform zum Verbinden des Halterings und des Förderschlauchs zeigt;
  • 7 ist eine Querschnittsansicht der ärztlichen Kathetermedikationsvorrichtung, die den Haltering in einem spitzen Winkel in Bezug auf die Medikationsunterlage darstellt.
  • AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORM
  • Nunmehr mit Bezug auf die Zeichnungen stellt 1 die ärztliche Kathetermedikationsvorrichtung dar, die über der Brusthöhle eines Patienten positioniert ist und in Verbindung mit einem Körperförderschlauch 14 verwendet wird. 2 zeigt eine alternative Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, wobei die Kathetermedikationsvorrichtung in Verbindung mit zwei Körperförderschläuchen 14 verwendet wird.
  • Insbesondere weist die Kathetermedikationsvorrichtung eine Medikationsunterlage 2 auf, die temporär mit einer Patientenhaut 40 (6) verbunden ist und einen Förderschlauch 14 aufweist, der sich in eine Patientenkörperhöhle hinein erstreckt. Der Förderschlauch 14 ist mittels eines vorstehenden Halterings 8, welcher entfernbar mit einer oberen Fläche der Medikationsunterlage 2 verbunden ist, mit dem Patientenkörper haltbar verankert. Der vorstehende Haltering 8 ist temporär mit dem Förderschlauch 14 verbunden, um einen Halt an dem Förderschlauch 14 mit einem Klebeband 26, einem oder mehreren O-Ringen 28 oder durch andere ähnliche Verbindungsmittel zu schaffen.
  • Der vorstehende Haltering 8 ist über einer Zugangswunde 32 positioniert, durch welche hindurch der Förderschlauch 14 in den Patientenkörper hineinragt. Eine ausziehbare Biorisiko-Kontrollmuffe 16 ist innerhalb des Halterings 8 positioniert und wird verwendet, um medizinisches, biologisches Risikomaterial, wie Blut, während der Entfernung des Förderschlauches 14 aus dem Patientenkörper in einem begrenzten Raum zu halten. Nachdem der Haltering 8 und die Biorisiko-Kontrollmuffe 16 von der oberen Fläche 4 der Medikationsunterlage 2 getrennt sind, kann eine Abdeckklappe 20 verwendet werden, um die Zugangswunde 32 des Patienten entfernbar abzudecken, um die Heilung zu fördern.
  • Die Medikationsunterlage 2 besteht aus einem flexiblen polymeren oder gewebten Material, das ein geeignetes Hindernis gegen Verunreinigungen schafft und welches Eigenschaften haben kann, die der Wundheilung förderlich sind. Die Medikationsunterlage 2 ist in der Form insgesamt rechteckig oder quadratisch mit einem ausreichenden Oberflächenbereich, um einen Halt für den vorstehenden Haltering und Förderschlauch 14 zu schaffen. Wie in den 14 zu sehen ist, ist die Medikationsunterlage 2 über einer Körperhöhle, wie der pleuralen oder mediastinalen Brusthöhle, platziert und ist positioniert, um den Förderschlauch 14 zu halten, welcher sich in die Körperhöhle hinein erstreckt.
  • Der Förderschlauch 14 steht insgesamt durch eine Öffnung 34 der Medikationsunterlage hindurch vor, welche sich durch die obere Fläche 4 der Medikationsunterlage hindurch zu der Bodenfläche 6 der Medikationsunterlage erstreckt. Wie in 2 zu sehen ist, können bei einigen Anwendungen zwei oder mehrere Öffnungen 34 der Medikationsunterlage erforderlich sein, wenn mehr als ein Förderschlauch 14 verwendet wird. Alternativ kann die Öffnung 34 der Medikationsunterlage durch einen Schlitz (nicht gezeigt) ersetzt werden, welcher sich von dem einen Rand der Medikationsunterlage zu im Wesentlichen der Mitte der Medikationsunterlage erstreckt. Dies ermöglicht der Medikationsunterlage 2, unmittelbar an dem und um den Förderschlauch 14 positioniert zu werden, ohne dass es erforderlich ist, das Ende des Förderschlauches 14 während des Positionierens der Medikationsunterlage 2 durch die Öffnung 34 hindurch zu führen.
  • Die Bodenfläche 6 der Medikationsunterlage 2 wird dann temporär an der Haut des Patienten mittels eines Haftmittels angebracht. Das Haftmittel kann direkt auf die Patientenhaut gespritzt werden oder kann bevorzugter zuvor an der Bodenfläche 6 der Medikationsunterlage 2 aufgebracht werden und vor vorzeitigem Freilegen an anderen Flächen mit einer Trenneinlage geschützt werden. Bei dieser Anwendung ist ein druckempfindliches Haftmittel an einem Polyolefin- oder Polyvinylsubstrat angebracht, welches die Bodenfläche 6 der Medikationsunterlage 2 umfasst und mit der Trenneinlage bedeckt ist, bis die Benutzung gewünscht wird. Die Trenneinlage schließt den Bedarf an Spritzhaftmitteln oder Klebern aus und ist daher für eine medizinische Anwendung geeigneter. In dem unmittelbaren Bereich, der die Öffnung umgibt, gibt es vorzugsweise ein haftmittelfreies Gebiet, um verhindern zu helfen, dass die Bodenfläche der Medikationsunterlage 6 an der Zugangswunde 32 haftet.
  • Die obere Fläche 4 der Medikationsunterlage 2 besteht im Allgemeinen aus einem gewebten oder nicht gewebten Material, welches die Anbringung von druckempfindlichen Haftmitteln erleichtert. Dies ist bei der einen Ausführungsform notwendig, um den Haltering-Stützring 10 fest, aber entfernbar an der oberen Fläche 4 der Medikationsunterlage 2 zu halten. Um die Benutzung zu erleichtern, kann bei der einen Ausführungsform eine Trenneinlage von dem Boden des Haltering-Stützrings 10 abgezogen werden, um ein Haftmittel freizulegen, welches gegen die obere Fläche 4 der Medikationsunterlage 2 gedrückt wird. Bei einer alternativen Ausführungsform kann ein Material des Typs Haken und Öse, wie Velcro®, verwendet werden, um den Haltering-Stützring 10 entfernbar mit der oberen Fläche 4 der Medikationsunterlage 2 zu verbinden. Bei dieser Ausführungsform muss ein gegenüberliegender Abschnitt des Materials des Typs Haken und Öse unmittelbar an der Öffnung 34 und gegenüber der Bodenfläche des Haltering-Stützrings 10 mit der oberen Fläche 4 der Medikationsunterlage verbunden sein.
  • Um die Trennung des Halterings 8 von der Medikationsunterlage 2 nach dem Entfernen des Förderschlauches 14 zu unterstützen, kann ein Haltering-Zugschlaufe 12 mit dem Haltering-Stützring 10 verbunden sein, wie in 36 zu sehen ist. Die Haltering-Zugschlaufe 12 besteht im Allgemeinen aus einem Kunststoff- oder Gewebestreifen- oder Fasermaterial, welches einen Oberflächenbereich hat, der groß genug ist, um das Greifen zum Entfernen des Haltering-Stützrings 10 zu ermöglichen.
  • Bei einer anderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung kann die obere Fläche 4 der Medikationsunterlage 2 einen Kontrollmuffenfreigabering 18 aufweisen, welcher verwendet wird, um die Biorisiko-Kontrollmuffe 16 von der Medikationsunterlage 2 zu trennen. Der Kontrollmuffenfreigabering 18 kann aus einem perforierten Streifen, welcher sich auf Fingerdruck von der Medikationsunterlage 2 löst, oder einem Freigabeband (nicht gezeigt) bestehen, welches in ein Medikationsunterlagenmaterial eingewebt ist, um die Kontrollmuffentrenneinlage 18 beim Ziehen auszurücken. Die Kontrollmuffentrenneinlage 18 ermöglicht, dass die Biorisiko-Kontrollmuffe 16 von der Medikationsunterlage 2 getrennt werden kann, um die Zugangswunde 32 freizulegen, wodurch der Bedarf an der Biorisiko-Kontrollmuffe 16, die mit einem Messer oder Scheren entfernt wird, ausgeschlossen ist.
  • Um die Heilung der Zugangswunde 32 zu fördern, kann die obere Fläche der Medikationsunterlage 2 eine Abdeckklappe 20 aufweisen. Die Abdeckklappe 20 kann schwenkbar mit der oberen Fläche 4 der Medikationsunterlage 2 verbunden sein, was verhindert, dass die Abdeckklappe unbeabsichtigt von der Medikationsunterlage 2 getrennt werden kann. Nunmehr mit Bezug auf 5 und 6 weist die Abdeckklappe 20 der Medikationsunterlage eine obere Fläche 22 und eine Bodenfläche 24 auf, welche über die Zugangswunde 32 gezogen ist. Um die Heilung der Zugangswunde 32 zu erleichtern, kann die Bodenfläche 24 der Abdeckklappe 20 mit einer antibakteriellen oder infektionshemmenden Medizinsalbe imprägniert werden. Ferner kann, um zu verhindern, dass die Abdeckklappe 20 von der oberen Fläche 4 der Medikationsunterlage 2 getrennt wird, ein druckempfindliches Haftmittel mit Trenneinlage für die Haftung an der oberen Fläche 4 der Medikationsunterlage 2 verwendet werden. Alternativ können Materialien des Typs Haken und Öse, wie Velcro®, verwendet werden, um die Bodenfläche 24 der Abdeckklappe temporär mit der oberen Fläche 4 der Medikationsunterlage 2 zu verbinden. Obwohl die Abdeckklappe 20 im Allgemeinen schwenkbar mit der oberen Fläche 4 der Medikationsunterlage 2 verbunden ist, kann bei einer anderen Ausführungsform die Abdeckklappe 20 entfernbar von der oberen Fläche 4 der Medikationsunterlage 2 getrennt sein, um zu ermöglichen, dass die Abdeckklappe 20 durch einen neuen sterilen Verband mit Abdeckklappe 20 ersetzt werden kann.
  • Wie zuvor erörtert, ist der Förderschlauch 14 an der oberen Fläche 4 der Medikationsunterlage 2 durch die Verwendung eines vorstehenden Halterings 8 haltbar verankert. Der Haltering besteht im Allgemeinen aus einem im Wesentlichen festen Pappe- oder Kunststoffmaterial mit einem Innendurchmesser, der groß genug ist, um den Förderschlauch 14 aufzunehmen. Der vorstehende Haltering 8 hat ein oberes Ende, das sich nach oben und von der Medikationsunterlage 2 weg erstreckt, und ein unteres Ende, das mit dem Haltring-Stützring 10 verbunden ist, welcher entfernbar mit der oberen Fläche 4 der Medikationsunterlage verbunden ist.
  • Bei einer Ausführungsform kann der Haltering 8 eine Vielzahl von Längsschlitzen 30 aufweisen, die sich in derselben Hauptrichtung nach oben wie der Haltering 8 erstrecken. Diese Längsschlitze 30 können in 14 gesehen werden. Die Längsschlitze 30 ermöglichen, dass der Haltering 8 wirksam um den Förderschlauch 14 geklappt werden kann, wenn äußerer Druck auf den Haltering 8 ausgeübt wird. Der äußere Druck wird im Allgemeinen mit einem Klebeband 26 (5) oder alternativ durch die Verwendung eines halbgerippten Rings (nicht gezeigt) ausgeübt, welcher über den Haltering gezogen werden kann, um den Förderschlauch 14 an dem vorstehenden Haltering 8 und der Medikationsunterlage 2 haltbar zu verankern. Bei einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, wie in 5 zu sehen ist, ist eine vorbestimmte Länge des Klebebands 26 teilweise mit dem vorstehenden Haltering 8 verbunden, um zu ermöglichen, dass das Klebeband 26 bequem um den Haltering 8 gewickelt werden kann, um den Haltering 8 temporär mit dem Förderschlauch 14 zu verbinden.
  • Bei einer alternativen Ausführungsform kann der Halteschlauch 14 durch die Verwendung eines oder mehrerer O-Ringe 28 an dem Haltering 8 tragbar gehalten werden, wie in 6 zu sehen ist. Die O-Ringe 28 sind im Allgemeinen mit der Innenfläche des Halterings 8 nahe oder unmittelbar an dem oberen Ende des Halterings 8 und von dem Haltering-Stützring 10 weg verbunden. Die O-Ringe 28 stehen mit der Außenfläche des Förderschlauches 14 in Reibungseingriff und verankern den Förderschlauch 14 haltbar an dem vorstehenden Haltering 8. Die O-Ringe 28 bestehen typischerweise aus einem Gummi- oder Polymermaterial und können Dichtungen des Chevron-Typs oder andere geometrische Konfigurationen aufweisen, um einen Halt für den Förderschlauch 14 zu schaffen. Zusätzlich dienen die O-Ringe 28 dem Zweck, den zwischen der Innenfläche des vorstehenden Halterings 8 und der Außenfläche des Förderschlauches 14 definierten Raum im Wesentlichen am Umfang abzudichten. Daher sind die meisten, wenn nicht alle der medizinischen, biologischen Risikomaterialien, welche während des Entfernens des Förderschlauches 14 von der Zugangswunde 32 des Patienten vorhanden sind, im Wesentlichen in dem vorstehenden Haltering 8 und der Biorisiko-Kontrollmuffe 16 enthalten und daher nicht zu dem behandelnden medizinischen Personal freigelegt.
  • Nun mit Bezug auf 7 kann bei einer alternativen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung der vorstehende Haltering 8 relativ zu der Hautoberfläche in einem spitzen Winkel, d. h. weniger als 90 Grad, ausgerichtet sein. Dieser Winkel hilft, übermäßige Belastung auf die Zugangswunde 32 und das umliegende Gewebe zu vermindern und schafft daher Stabilität bei bestimmten Anwendungen, wo eine Arterie, Vene oder Körperhöhle paralleler zu der Hautoberfläche ausgerichtet ist. Diese Ausrichtung ist besonders zweckmäßig, wenn die Kathetermedikationsvorrichtung verwendet wird, um Flüssigkeit in einen Patientenkörper einzuführen, wie bei perkutanen Dauerkathetern. Vorzugsweise ist der Ausrichtungswinkel Φ des vorstehenden Halterings zwischen etwa 25 Grad und 75 Grad, und bevorzugter etwa 45 Grad.
  • Nun mit Bezug auf 36 verwendet die vorliegende Erfindung ferner eine Biorisiko-Kontrollmuffe 16, um medizinisches, biologisches Risikomaterial, das entweder aus dem Förderschlauch 14 oder der Zugangswunde 32 abgeführt wird, während des Entfernens des Förderschlauches 15 aus dem Patientenkörper zu halten. Insbesondere kann die Biorisiko-Kontrollmuffe 16 aus einem ausziehbaren gefalteten Material sein, welches während des Entfernens des Förderschlauches 14 aus dem Patientenkörper ausgezogen werden kann, um beliebiges medizinisches, biologisches Risikomaterial in der Biorisiko-Kontrollmuffe 16 zu halten. Dieses Halten hilft, das Freilegen von verschiedenen medizinischem, biologischen Risikomaterial, wie Blut und Gewebe, zu dem medizinischen Personal zu verhindern.
  • Die Biorisiko-Kontrollmuffe 16 ist in der Form insgesamt zylindrisch und hat ein unteres Ende, das mit der oberen Fläche der Medikationsunterlage 2 unmittelbar an der Zugangswunde 32 des Patienten verbunden ist. Das obere Ende der Biorisiko-Kontrollmuffe 16 ist nahe des oberen Drittels des vorstehenden Halterings 8 positioniert, während der Rest der Biorisiko-Kontrollmuffe 16 innerhalb des Innendurchmessers des vorstehenden Halterings 8 verdeckt aufbewahrt ist. Um eine wesentliche Ausdehnung zu ermöglichen, besteht die Biorisiko-Kontrollmuffe 16 aus einem gefalteten Material des Akkordeon-Typs, welches im Wesentlichen undurchlässig ist, um zu verhindern, dass medizinisches, biologisches Risikomaterial die Biorisiko-Kontrollmuffe 16 durchtränkt oder anderweitig durch diese hindurch leckt. Zum Beispiel kann die Biorisiko-Kontrollmuffe 16 aus Polyvinylchlorid oder einem Polyolefinmaterial bestehen, welches in einer akkordeonartigen Weise gefaltet oder ausgezogen werden kann. Vorzugsweise kann die Biorisiko-Kontrollmuffe 16 zwischen etwa vier bis zwanzigmal deren ursprünglich gefalteter Länge ausgezogen werden. Dies ermöglicht, dass die Biorisiko-Kontrollmuffe 16 den gesamten Förderschlauch 14, welcher innerhalb der Patientenkörperhöhle positioniert wurde, vollständig umhüllen kann.
  • Wie in 34 zu sehen ist, ist die Biorisiko-Kontrollmuffe 16 von dem Patientenkörper weg ausgezogen, wenn der vorstehende Haltering 8 von der oberen Fläche der Medikationsunterlage 2 getrennt und weggezogen ist. Wenn das Einlassende des Förderschlauches 14 von dem Patientenkörper entfernt ist, wird der Förderschlauch 14 innerhalb der Biorisiko-Kontrollhülse 16 gehalten, wodurch das Aussetzen von medizinischem, biologischen Risikomaterial auf das behandelnde medizinische Personal im Wesentlichen verhindert wird.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung können ein oder mehrere Zugbänder 36 an dem unteren und/oder oberen Ende der Biorisiko-Kontrollmuffe 16 angebracht sein, um dazu beizutragen, beliebiges medizinisches, biologisches Risikomaterial darin zu halten. Nach dem Entfernen des Einlassendes des Förderschlauches 14 aus dem Patientenkörper wird das Zugband 36 fest zusammengezogen, um beliebiges medizinisches, biologisches Risikomaterial innerhalb der Biorisiko-Kontrollmuffe 16 im Wesentlichen zu halten. Die Biorisiko-Kontrollmuffe 16 kann dann entweder mit einem Messer oder Scheren unter dem Zugband und unmittelbar an der oberen Fläche 4 der Medikationsunterlage 2 abgeschnitten werden, oder der Freigabering 18 der Biorisiko-Kontrollmuffe kann verwendet werden, um die Biorisiko-Kontrollmuffe 16 von der Medikationsunterlage 2 unter Freilegen der Zugangswunde 32 zu trennen (4).
  • In der Praxis wird die ärztliche Kathetermedikationsvorrichtung von einem Arzt benutzt, der einen Einschnitt in die Hautoberfläche des Patienten und das umliegende Gewebe vornimmt, um eine Körperhöhle, Arterie oder Vene freizulegen. Das Einlassende eines Förderschlauches 14 wird dann in den Patientenkörper eingeführt, um die Einführung und/oder Entfernung von Flüssigkeiten, Feststoffen und Gasen aus dem Patientenkörper zu erleichtern.
  • Das Auslassende des Förderschlauches 14 wird dann durch eine Öffnung 34 in der Medikationsunterlage 2 hindurch ausgezogen, welche einen entfernbar verbundenen vorstehenden Ring aufweist, der um die Öffnung 34 herum positioniert ist. Die Bodenfläche 6 der Medikationsunterlage 2 wird dann temporär mittels eines Spritzhaftmittels oder mit Haftmittel, das zuvor an der Bodenfläche 6 der Medikationsunterlage 2 aufgebracht wird, an der Patientenhaut 40 angebracht.
  • Der Förderschlauch 14 wird dann durch Verwendung eines Klebebandes 26, das fest um den Haltering 8 gewickelt ist, fest mit dem Haltering 8 verbunden. Alternativ können ein oder mehrere O-Ringe 28 unabhängig oder in Verbindung mit dem Klebeband verwendet werden, um den Förderschlauch 14 an dem Haltering 8 zu befestigen. Daher wird der Förderschlauch 14 nun fest mit dem vorstehenden Haltering 8 und der Medikationsunterlage 2 verankert.
  • Nach der Vollendung der Entfernung und/oder Einführung von Flüssigkeiten durch den Förderschlauch 14 hindurch wird der Haltering-Stützring 10 von der oberen Fläche der Medikationsunterlage 2 getrennt. Dies kann durch die Verwendung einer Zugschlaufe 12 erreicht werden. Wenn der Arzt den Haltering 8 von dem Patientenkörper wegzieht, wird der Förderschlauch 14 allmählich durch die Zugangswunde 32 hindurch aus dem Patientenkörper entfernt.
  • Wenn der Förderschlauch 14 aus dem Patientenkörper entfernt ist, wird die Biorisiko-Kontrollmuffe 16 fortschreitend ausgezogen, um den Förderschlauch 16 zu umschließen. Daher wird medizinisches, biologisches Risikomaterial in der Biorisiko-Kontrollmuffe 16 gehalten. Sobald das Einlassende des Förderschlauches 14 durch die Zugangswunde 32 hindurch gezogen ist, kann ein Zugband 36 verwendet werden, um beliebiges medizinisches, biologisches Risikomaterial in der Biorisiko-Kontrollmuffe 16 zusammenzuziehen und weiter zu halten.
  • Das behandelnde medizinische Personal kann dann entweder die Biorisiko-Kontrollmuffe 16 nahe der oberen Fläche 4 der Medikationsunterlage 2 abschneiden oder die Biorisiko-Kontrollmuffe 16 von der Medikationsunterlage 2 mit dem Freigabering der Kontrollmuffe freigeben. In jedem Falle wird nun die Zugangswunde 32 für eine gründliche Reinigung und/oder einen Wundverschluss mittels Nähten, Klammern oder anderen Wundverschlussvorrichtungen, die in der Technik bekannt sind, freigelegt.
  • Um die Heilung zu fördern, kann eine Abdeckklappe 24 über die Zugangswunde 32 gezogen werden, um zu verhindern, dass Schmutz mit der Zugangswunde 32 in Kontakt gelangt. Die Abdeckklappe kann wie erforderlich periodisch ausgetauscht oder zurückgezogen werden, um die Heilung der Zugangswunde 32 zu überwachen.
  • Für Bezugszwecke ist das folgende eine ausführliche Liste der beschriebenen Komponenten der ärztlichen Kathetermedikationsvorrichtung und der entsprechenden Nummern, wie in den Zeichnungen gezeigt ist:
  • Nummer
    Komponente
    2
    Medikationsunterlage
    4
    Obere Fläche der Medikationsunterlage
    6
    Bodenfläche der Medikationsunterlage
    8
    Haltering
    10
    Haltering-Stützring
    12
    Haltering-Zugschlaufe
    14
    Förderschlauch
    16
    Biorisiko-Kontrollmuffe
    18
    Freigabering der Biorisiko-Kontrollmuffe
    20
    Abdeckklappe
    22
    Obere Fläche der Abdeckklappe
    24
    Bodenfläche der Abdeckklappe
    26
    Klebeband
    28
    O-Ringe
    30
    Längsschlitze
    32
    Zugangswunde
    34
    Öffnung der Medikationsunterlage
    36
    Zugband
    38
    Haltering-Klebfläche
    40
    Patientenhaut
  • Die bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wurde oben für Zwecke reiner Erläuterung und Beschreibung beschrieben und ist dazu bestimmt, die beste Form zu erklären, die zur Verwirklichung der Erfindung bekannt ist.
  • Eine in der Technik versierte Person könnte sich beliebige weitere Variationen in Bezug auf das, was beschrieben wurde, ausdenken; dennoch sind solche Variationen, die einer in der Technik versierten Person zugänglich sind, dazu bestimmt, von dem Bereich der Erfindung, wie in den beigefügten Ansprüchen bekannt gemacht ist, umfasst zu werden.

Claims (22)

  1. Eine ärztliche Medikationseinheit zur Verwendung mit mindestens einem Förderschlauch (14), die jeweils am Körper eines Patienten angebracht werden kann, und zwar zwecks Entfernung bzw. Injektion von flüssiger oder fester Substanz durch diesen, welche eine Medikationsunterlage (2), einen vorstehenden Haltering (8) und eine Biorisiko-Kontrollmuffe (16) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass: die genannte Medikationsunterlage (2) gezielt an dem genannten Patienten an einer oder mehreren Zugangswunden (32) zur Penetration des genannten Förderschlauchs (14) angebracht werden kann, wobei die genannte Medikationsunterlage (2) mindestens eine sich dadurch erstreckende Öffnung aufweist, um die genannten Förderschläuche (14) aufzunehmen; der genannte vorstehende Haltering (8) an jeder der genannten Öffnungen (34) zur gezielten gegenseitigen Verbindung mit den genannten Schläuchen zur Beförderung von Körpersubstanzen (14) anliegt und mit der Medikationsunterlage (2) verbunden werden kann, wobei der genannte Haltering (8) und die genannte Medikationsunterlage (2) die genannten Schläuche zur Beförderung von Körpersubstanzen (14) haltbar verankern; und die genannte Biorisiko-Kontrollmuffe (16) ein unteres Ende aufweist, das mit der genannten Medikationsunterlage (2), die an den genannten Öffnungen (34) anliegt, verbunden ist, und ein oberes Ende, das gezielt weg von den genannten Öffnungen ausgezogen werden kann, wobei die genannte Biorisiko-Kontrollmuffe (16) progressiv in dem genannten Haltering (8) aufgenommen werden kann, wodurch die Zurückziehung des genannten Schlauchs zur Beförderung von Körpersubstanzen (14) aus der genannten Zugangswunde (32) des genannten Patientenkörpers gestattet wird, während die genannte flüssige oder feste Substanz oder sonstiges medizinisches, biologisches Risikomaterial aus dem genannten Patientenkörper in der genannten Biorisiko-Kontrollmuffe (16) gehalten wird, wobei die genannte Kontrollmuffe (16) entlang ihrer Längsachse ausgezogen werden kann.
  2. Die Medikationseinheit aus Anspruch 1, bei der eine Bodenfläche (6) der genannten Medikationsunterlage (2) ein druckempfindliches Haftmittel umfasst.
  3. Die Medikationseinheit aus Anspruch 1, die des weiteren ein Verbindungselement zur Verbindung des genannten Rings (8) mit dem genannten Schlauch (14) zur Beförderung von Körpersubstanzen umfasst.
  4. Die Medikationseinheit aus Anspruch 3, bei der das genannte Verbindungsmittel ein Klebeband (26) umfasst.
  5. Die Medikationseinheit aus Anspruch 3, bei der das genannte Verbindungselement einen O-Ring (18) umfasst, der an einer inneren Oberfläche des genannten Halterings (8) anliegt.
  6. Die Medikationseinheit aus Anspruch 1, bei der der genannte Haltering (8) entfernbar mit einer oberen Fläche (14) der genannten Medikationsunterlage (2) mit einem Trennmaterial des Typs Haken und Öse verbunden ist.
  7. Die Medikationseinheit aus Anspruch 1, bei der der genannte Haltering (8) entfernbar mit einer oberen Fläche (4) der genannten Medikationsunterlage (2) mit einer Haftschicht verbunden ist.
  8. Die Medikationseinheit aus Anspruch 1, bei der der genannte Haltering (8) aus der genannten oberen Fläche (4) der genannten Medikationsunterlage (2) mit mindestens einer Zugschlaufe ausgerückt wird.
  9. Die Medikationseinheit aus Anspruch 1, bei der die genannte Biorisiko-Kontrollmuffe (16) auskuppelbar mit der genannten Medikationsunterlage (2) mit einem perforierten Auskupplungsmechanismus verbunden ist.
  10. Die Medikationseinheit aus Anspruch 1, bei der die genannte Biorisiko-Kontrollmuffe (16) des weiteren ein oder mehrere miteinander verbundene Zugbänder (36) zum Enthalten der genannten Körpersubstanz in der genannten Biorisiko-Kontrollmuffe (16) umfasst.
  11. Die Medikationseinheit aus Anspruch 1, bei der die genannte Biorisiko-Kontrollmuffe (16) eine ausreichende Länge aufweist, um bei Zurückziehung die gesamte Länge des genannten Schlauchs zur Beförderung der genannten Körpersubstanz (14) aufzunehmen, der im genannten Patientenkörper angeordnet ist.
  12. Die Medikationseinheit aus Anspruch 1, bei der der genannte vorstehende Haltering (8) aus einem flexiblen Material mit einer Vielzahl von Längsschlitzen (30) besteht, wobei der genannte Haltering (8) um den genannten Förderschlauch (14) geklappt werden kann.
  13. Die Medikationseinheit aus Anspruch 1, bei der der vorstehende Haltering (8) im Verhältnis zu der genannten Medikationsunterlage (2) in einem Winkel ausgerichtet ist, der unter etwa 90 Grad liegt.
  14. Die Medikationseinheit aus Anspruch 1, bei der der genannte vorstehende Haltering (8) des weiteren eine oberes Glied umfasst, das entfernbar mit einem unteren Glied verbunden ist, wobei das genannte obere Glied betriebsfähig an der genannten ausziehbaren Biorisiko- Kontrollmuffe (16) befestigt ist, und wobei, wenn das genannte obere Glied von dem genannten unteren Glied getrennt und vom Patientenkörper weggezogen wird, sich die genannte Biorisiko-Kontrollmuffe (16) nach oben und um den genannten Förderschlauch (14) herum erstreckt, sobald der genannte Förderschlauch (14) aus dem genannten Patientenkörper gezogen wird.
  15. Die Medikationseinheit aus Anspruch 1, bei der die genannte Medikationsunterlage (2) darüber hinaus eine Abdeckklappe (20) umfasst, die eine ausreichende Größe aufweist, um die genannte Zugangswunde (32) bei Entfernung des genannten Halterings (8) abzudecken.
  16. Die Medikationseinheit aus Anspruch 15, bei der die genannte Abdeckklappe (20) mit der genannten Medikationsunterlage (2) verbunden werden kann.
  17. Die Medikationseinheit aus Anspruch 15, bei der die genannte Abdeckplatte (20) eine obere Fläche (22) und eine untere Fläche (24) umfasst, wobei die genannte untere Fläche (24) eine Medizinalsalbe enthält, um ein Abheilen der Zugangswunde (32) zu fördern.
  18. Die Medikationseinheit aus Anspruch 1, bei der der genannte Haltering (8) entfernbar mit einer oberen Fläche (14) der genannten Medikationsunterlage (2) mit einem Haftmaterial verbunden ist.
  19. Die Medikationseinheit aus Anspruch 1, bei der die genannten Biorisiko-Kontrollmuffe (16) aus einem dehnbaren Polymermaterial besteht.
  20. Die Medikationseinheit aus Anspruch 1, bei der die genannte Biorisiko-Kontrollmuffe (16) einen zylindrischen Querschnitt aufweist.
  21. Die Medikationseinheit aus Anspruch 10, bei der das genannte Zugband (36) verwendet werden kann, um im wesentlichen die genannte flüssige oder feste Substanz bzw. beliebige biologische Risikostoffe während der Entfernung des genannten Förderschlauchs (14) aus dem Patientenkörper innerhalb dieser Biorisiko-Kontrollmuffe (16) zu halten.
  22. Die Medikationseinheit aus Anspruch 1, die darüber hinaus mindestens eine Klammer umfasst, die entfernbar mit der genannten Biorisiko-Kontrollmuffe (16) verbunden ist, um im wesentlichen die genannte flüssige oder feste Substanz bzw. beliebige biologische Risikostoffe während der Entfernung des genannten Förderschlauchs (14) aus dem genannten Patientenkörper innerhalb der genannten Biorisiko-Kontrollmuffe (16) zu halten.
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