DE69728727T2 - Medizinisches Implantat zur Priorisierung von diagnostischen Daten und deren Zuordnung im Speicher - Google Patents

Medizinisches Implantat zur Priorisierung von diagnostischen Daten und deren Zuordnung im Speicher Download PDF

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61NELECTROTHERAPY; MAGNETOTHERAPY; RADIATION THERAPY; ULTRASOUND THERAPY
    • A61N1/00Electrotherapy; Circuits therefor
    • A61N1/18Applying electric currents by contact electrodes
    • A61N1/32Applying electric currents by contact electrodes alternating or intermittent currents
    • A61N1/36Applying electric currents by contact electrodes alternating or intermittent currents for stimulation
    • A61N1/362Heart stimulators
    • A61N1/37Monitoring; Protecting
    • A61N1/3702Physiological parameters

Description

  • Diese Erfindung betrifft das Gebiet körperimplantierbarer Vorrichtungen und insbesondere ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Ausführen von Diagnosen an dem System einschließlich der implantierbaren Vorrichtung sowie an den physiologischen Bedingungen, und zum Verwalten von Speicher innerhalb der Vorrichtung, um den maximalen Umfang der wichtigsten und umfassendsten Daten zur Abfrage von der Vorrichtung zu speichern.
  • Verschiedene Typen automatischer, körperimplantierbarer medizinischer Vorrichtungen, wie Herzschrittmacher, Herzdefibrillatoren, Kardioverter, Nervenstimulatoren und dergleichen, wurden im Stand der Technik gezeigt. Die Mehrzahl dieser Produkte bietet einen vollständigen Bereich von Diagnoseroutinen, die vom Arzt oder Medizintechniker ausgewählt werden können. Mit der Erhöhung der Diagnosefähigkeiten der Vorrichtungen wurde der vom Arzt oder Techniker auszuführende Auswahlprozeß immer komplizierter. Bei der Implantation oder an einem anderen Punkt, wenn auf die Vorrichtung zugegriffen wird, muß der Arzt versuchen, in die Zukunft zu blicken, um festzustellen, was geschehen kann, so daß er bestimmen kann, welche Diagnoseroutinen auszuwählen sind. Das zugrundeliegende Problem besteht darin, daß heutige Vorrichtungen die Fähigkeit haben, viel mehr Diagnosedaten aufzunehmen, als in ihnen Speicherkapazität zu ihrer Speicherung zur Verfügung steht.
  • Wegen des Speichermangels sind Ärzte und Techniker gezwungen auszuwählen, welche Parameter zu verfolgen sind. Falls der Arzt gewählt hat, die Häufigkeit und den Umfang einer ventrikulären Tachykardie zu verfolgen, wird eine unzureichende atriale Erfassung infolge einer Leitung, die schnell versagt, möglicherweise nicht erkannt. Es ist eine implantierbare Vorrichtung erforderlich, die in der Lage ist, zu jeder gegebenen Zeit auszuwählen, was am wichtigsten zu verfolgen ist. Die Vorrichtung sollte weiter in der Lage sein, den innerhalb der Vorrichtung verfügbaren begrenzten Speicher zum Speichern der wichtigsten Daten, die seit dem letzten Austausch mit der Vorrichtung gesammelt worden sind, zuzuweisen.
  • Die Erfindung ist in den anliegenden Ansprüchen dargelegt.
  • Angesichts der vorstehenden Überlegungen betrifft die vorliegende Erfindung eine implantierbare medizinische Vorrichtung, die in der Lage ist, fortlaufend eine Diagnose auszuführen und aus dieser Diagnose die wichtigeren bzw. kritischeren Informationen zum Speichern in dem der Vorrichtung spezifisch zugeordneten Speicher auszuwählen.
  • In der US-A-5 007 431 ist ein Verfahren mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1 offenbart.
  • Gemäß einem Aspekt der Erfindung ist ein von einer körperimplantierbaren Vorrichtung, die wenigstens einen physiologischen Sensor aufweist, ausführbares Verfahren vorgesehen, welches folgende Schritte aufweist:
    • Empfang von Sensordaten von dem physiologischen Sensor bzw. von den physiologischen Sensoren,
    • Feststellung, ob die Sensordaten einen Schwellenwert überschreiten,
    • Feststellung für die Sensordaten, die den Schwellenwert überschreiten, ob ausreichender Speicherplatz zum Speichern der Sensordaten vorhanden ist, und wenn nicht,
    • Feststellung eines Prioritätswerts für die Sensordaten,
    • Feststellung, ob Daten mit einem niedrigeren Prioritätswert in dem Speicher vorliegen, und
    • Überschreiben der Daten mit einem niedrigeren Prioritätswert mit den Sensordaten,
    • dadurch gekennzeichnet, daß der Prioritätswert auf der Grundlage des Speicherplatzes, der zur Speicherung der Sensordaten und eines klinischen Signifikanzwerts, der mit den Sensordaten assoziiert ist, benötigt wird, berechnet wird.
  • Gemäß einem zweiten Aspekt der Erfindung ist eine körperimplantierbare Vorrichtung mit wenigstens einem physiologischen Sensor vorgesehen mit:
    • Mitteln zum Empfang von Daten von dem wenigstens einen physiologischen Sensor,
    • Mitteln zur Feststellung, ob die empfangenen Sensordaten einen Schwellenwert überschreiten,
    • Mitteln zur Feststellung, ob ausreichender Speicherplatz zum Speichern der Daten, von denen festgestellt wurde, daß sie den Schwellenwert überschreiten, vorhanden ist,
    • Mitteln zur Feststellung eines Prioritätswerts für die Sensordaten, und
    • Mitteln zur Feststellung, ob Daten mit einem niedrigeren Prioritätswert in dem Speicher vorliegen, und
    • Mitteln zum Überschreiben der Daten mit niedrigerem Prioritätswert mit den Sensordaten, wobei der Prioritätswert auf der Grundlage des Speicherplatzes, der zur Speicherung der Sensordaten und eines klinischen Signifikanzwerts, der mit den Sensordaten assoziiert ist, benötigt wird, berechnet wird.
  • Vorzugsweise umfaßt der Schritt zur Feststellung, ob ausreichend Speicherplatz vorhanden ist, folgende Schritte:
    • Feststellen der Priorität der zu speichernden Daten, wobei die Daten von dem wenigstens einen physiologischen Sensor empfangen werden,
    • Zuweisen verfügbaren Speichers zu den Daten höherer Priorität und
    • Neuzuweisen des Speichers jedesmal dann, wenn weitere zu speichernde Daten gesammelt werden, wobei beim Schritt des Neuzuweisens festgestellt wird, ob die neu gesammelten Daten eine höhere Priorität aufweisen als irgendwelche der bereits in dem Speicher enthaltenen Daten.
  • Überwachungs- oder Diagnoseroutinen zum Verfolgen einer Vielzahl von Systemoperationen sind im ROM gespeichert. Beispiele von Systemoperationen, die überwacht werden können, sind die Leitungsimpedanz, eine zu geringe oder übermäßige atriale oder ventrikuläre Erfassung, Episoden einer atrialen Tachykardie, das Einsetzen und Enden eines 2:1-Blocks und Änderungen der Länge oder Amplitude von p- oder r-Zacken. Diese Liste von Beispielen schließt in keiner Weise alle möglichen Diagnosen ein, die am Schrittmacher oder durch diesen ausgeführt werden können, sondern sie dient lediglich als ein Hinweis auf die Datentypen, die überwacht werden können.
  • Die CPU ist in der Lage, alle Diagnoseroutinen auszuführen. Gemäß der vorliegenden Erfindung führt die CPU die gesamte Überwachung und Datensammlung aus und bestimmt anhand dieser gesammelten Daten, welche Daten eine klinische Signifikanz aufweisen. Sobald die CPU feststellt, daß ein Ereignis eine klinische Signifikanz aufweist, weist sie im RAM Speicher zum Speichern von Daten in bezug auf dieses Ereignis zu.
  • Falls der verfügbare Speicher voll ist, stellt die CPU fest, ob das neue Ereignis wichtiger als ein zuvor gespeichertes Ereignis ist. Falls dies der Fall ist, wird das zuvor gespeicherte Ereignis durch Daten von dem neuen Ereignis überschrieben, oder die alten, die neuen oder sowohl die alten als auch die neuen Daten werden komprimiert, so daß beide gespeichert werden können.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung empfängt der Arzt oder Kliniker beim nächsten Austausch mit der implantierbaren Vorrichtung unter Verwendung einer sich außerhalb des Körpers befindenden Programmiereinrichtung Daten zu kli nisch signifikanten Ereignissen, die seit dem letzten Austausch aufgetreten sind. Dies ist eine Verbesserung gegenüber dem Empfang nur der vom letzten Austausch angeforderten Daten, weil die Probleme, die darin bestehen, daß die wichtigsten im Patienten oder bei der Vorrichtung auftretenden Ereignisse möglicherweise nicht erfaßt werden, überwunden worden sind.
  • Die vorliegende Erfindung weist eine erhebliche Flexibilität auf. Der Arzt möchte beispielsweise möglicherweise einen Standard festlegen, nach dem Daten zu bestimmten Ereignissen gesammelt werden, es sei denn, daß die CPU feststellt, daß ein Ereignis einer höheren klinischen Signifikanz aufgetreten ist. Die Auswahl der Wichtigkeit oder der klinischen Signifikanz gegebener Ereignisse kann über eine Produktlinie standardisiert werden oder für ein bestimmtes Modell, einen bestimmten Arzt oder einen bestimmten Patienten spezifisch ausgelegt werden.
  • Die vorstehenden und andere Aspekte der vorliegenden Erfindung lassen sich am besten anhand der folgenden detaillierten Beschreibung einer spezifischen Ausführungsform der Erfindung, die nur als Beispiel dient, beim Lesen zusammen mit der anliegenden Zeichnung verstehen, wobei:
  • 1 eine Schnittansicht eines implantierbaren Schrittmachers und einer implantierbaren Leitung ist,
  • 2 eine Schnittansicht eines Patienten mit der implantierten Vorrichtung und Leitung aus 1 ist,
  • 3 ein Funktionsblockdiagramm einer bevorzugten Ausführungsform einer implantierbaren Vorrichtung ist,
  • 4A ein Flußdiagramm eines bevorzugten Verfahrens der vorliegenden Erfindung ist,
  • 4B eine Fortsetzung des Flußdiagramms aus 4A ist und
  • 5 ein Flußdiagramm einer Alternative des in 4A und 4B dargestellten bevorzugten Verfahrens ist.
  • 1 zeigt ein körperimplantierbares Schrittmachersystem 10 gemäß einer gegenwärtig bevorzugten Ausführungsform der Erfindung. Wie in 1 dargestellt ist, weist das Schrittmachersystem 10 einen in einem hermetischen Gehäuse 12 untergebrachten Impulsgenerator und eine flexible, langgestreckte Leitung 14 auf, die mit einer Kopfteil- oder Verbinderblockanordnung 16 gekoppelt ist, welche an dem Impulsgeneratorgehäuse 12 angebracht oder daran gekoppelt ist. Gemäß der gegenwärtig bevorzugten Ausführungsform besteht das Gehäuse 12 aus Titan oder einem anderen geeigneten biokompatiblen Material und der Kopfteil 16 aus Polyurethan oder dergleichen. Gemäß der herkömmlichen Praxis weist die Leitung 14 einen oder mehrere elektrische Leiter auf, die mit einem flexiblen Außenmantel aus Silikongummi, Polyurethan oder dergleichen isoliert sind. Die Leitung 14 weist eine oder mehrere Elektroden auf, die im wesentlichen an ihrem distalen Ende angeordnet sind, wobei die Leitung 14 in 1 als eine bipolare Leitung mit einer Spitzenelektrode 18 und einer Ringelektrode 20 dargestellt ist, wobei dies ebenfalls der herkömmlichen Praxis entspricht.
  • Der Kopfteil 16 umgibt ein oder mehrere hermetische Durchführungselemente (in den Figuren nicht dargestellt) zum Ermöglichen des Übertragens elektrischer Signale zwischen den Leitern der Leitung 14 und der elektrischen Stimulations- und Steuerschaltungsanordnung 22, die innerhalb des hermetischen Gehäuses 12 angeordnet ist. Innerhalb des hermetischen Gehäuses 12 befindet sich auch eine Batterie 24 zum Bereitstellen von Leistung für die verschiedenen elektronischen Bauteile des Schrittmachersystems 10.
  • 2 zeigt eine herkömmliche, laterale, transvenöse Implantation des Schrittmachersystems 10 innerhalb des Körpers eines Patienten 26. Das hermetische Gehäuse 12 ist innerhalb einer kleinen subkutanen Tasche unterhalb des Schlüsselbeins des Patienten angeordnet. Die Leitung 14 erstreckt sich transvenös von dem Gehäuse 12, so daß sich ihr distales Ende innerhalb des Herzens 28 des Patienten 26 befindet.
  • 3 zeigt ein Funktionsblockdiagramm des Schrittmachersystems 10 und insbesondere die Organisation der elektronischen Stimulations- und Steuerschaltungsanordnung 22 gemäß der gegenwärtig offenbarten Ausführungsform der Erfindung. Gemäß der herkömmlichen Praxis steuert die Stimulations- und Steuerschaltungsanordnung 22 die Stimulations- und Erfassungsfunktionen der Vorrichtung. Die Stimulations- und Steuerschaltung 22 kann herkömmlich aufgebaut sein, wie jene, die in US-A-5 052 388 von Sivula u.a. mit dem Titel "Method and Apparatus for Implementing Activity Sensing in a Pulse Generator" offenbart ist. In dem Maße, in dem bestimmte Bestandteile des Schrittmachersystems 10 in ihrem Aufbau und ihrer Arbeitsweise herkömmlich sind, werden diese Bestandteile hier nicht in näheren Einzelheiten beschrieben, weil angenommen wird, daß der Aufbau und die Implementation dieser Bestandteile für Durchschnittsfachleute eine Routineangelegenheit wäre. Beispielsweise weist die Stimulations- und Steuerschaltung 22 in 3 eine Stimulationsimpuls-Ausgangsschaltungsanordnung 30, einen Kristalloszillator 32, eine Direktzugriffsspeicher- und Nurlesespeicher-(RAM/ROM)-Einheit 34 sowie eine Zentralverarbeitungseinheit (CPU) 36 auf, die auf dem Fachgebiet alle wohlbekannt sind.
  • Der Schrittmacher 10 weist auch eine interne Kommunikations- und Telemetrieschaltung 38 auf, so daß er in der Lage ist, mit einer externen Programmier- und Steuereinheit, die in den Figuren nicht dargestellt ist, zu kommunizieren. Ein Beispiel einer solchen externen Programmiereinrichtung ist im Winkler erteilten US-Patent US-A-5 345 362 offenbart. Der Kommunikationsschaltung 38 ist eine Funkfrequenzantenne 40 zugeordnet, um den Empfang und die Übertragung von Funkfrequenzsignalen gemäß der herkömmlichen Praxis und wie durch die Lehren von US-A-4 374 382 von Markowitz mit dem Titel "Marker Channel Telemetry System for a Medical Device", U5-A-5 127 404 von Wyborny u.a. mit dem Titel "Telemetry Format for Implanted Medical Device" und US-A-4 556 063 von Thompson u.a. mit dem Titel "Telemetry System for a Medical Device" beispielhaft angegeben ist, zu erleichtern.
  • Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ist die CPU 36 ein kundenspezifischer Mikroprozessor, der dafür ausgelegt ist, in herkömmlicher Weise in der RAM/ROM-Einheit 34 gespeicherte Befehle abzurufen und auszuführen. Es wird jedoch erwogen, daß auch andere Implementationen zur Verwirklichung der vorliegenden Erfindung geeignet sein können. Beispielsweise kann ein im Handel erhältlicher Standard-Mikroprozessor oder eine im Handel erhältliche Standard-Mikrosteuereinrichtung oder eine für eine Anwendung kundenspezifische, festverdrahtete Logikschaltung oder Zustandsmaschinenschaltung die Funktionen der CPU 36 ausführen. Wenngleich die vorliegende Erfindung hier weiterhin in Zusammenhang mit einem automatischen, körperimplantierbaren Schrittmachersystem beschrieben wird, wird weiterhin daran gedacht, daß die vorliegende Erfindung vorteilhafte Anwendungen bei anderen automatischen Systemen medizinischer Vorrichtungen als Schrittmachern, beispielsweise bei Defibrillatoren, Tachykardiekonvertierungsvorrichtungen und dergleichen, ob körperimplantierbar oder extern, finden kann.
  • 3 zeigt weiterhin die Stimulations- und Steuerschaltungsanordnung 22, die mit einer oder mehreren Leitungen 14 gekoppelt ist, welche sich, wenn implantiert, transvenös zwischen der Implantationsstelle des Impulsgenerators 10 und dem Herzen 28 des Patienten erstrecken, wie zuvor mit Bezug auf 2 erwähnt wurde. Die Verbindungen zwischen den Leitungen 14 und den verschiedenen internen Bestandteilen der Schaltungsanordnung 22 werden physikalisch durch eine herkömmliche Verbinderblockanordnung 16 erleichtert, welche in 1 dargestellt ist, jedoch in 3 nicht dargestellt ist. Die Kopplung der Leiter der Leitungen und der internen elektrischen Schaltungsanordnung 22 wird elektrisch durch eine Leitungsschnittstellenschaltung 42 erleichtert, welche in der Art eines Multiplexers bewirkt, daß erforderliche Verbindungen zwischen verschiedenen Leitern in Leitungen 14, einschließlich beispielsweise des atrialen Spitzenelektrodenleiters ATIP und des atrialen Ringelektrodenleiters ARING und des ventrikulären Spitzenelektrodenleiters VTIP und des ventrikulären Ringelektrodenleiters VRING, welche als physiologische Sensoren dienen, selektiv und dynamisch hergestellt werden, wie Durchschnittsfachleuten bekannt sein wird. Im Interesse der Klarheit sind die spezifischen Verbindungen zwischen den Leitern der Leitung 14 und den verschiedenen Bestandteilen der Stimulations- und Steuerschaltungsanordnung 22 in 3 nicht dargestellt, wenngleich Durchschnittsfachleute verstehen werden, daß beispielsweise Leiter in der Leitung 14 entsprechend üblicher Praxis notwendigerweise entweder direkt oder indirekt mit der Meßverstärker-Schaltungsanordnung 44 und der Stimulationsimpuls-Ausgabeschaltung 30 gekoppelt werden, so daß elektrische Herzsignale zur Erfassungsschaltungsanordnung 44 übermittelt werden können und diese Stimulationsimpulse über die Leitung 14 auf das Herzgewebe übertragen werden können.
  • Wie vorstehend erwähnt wurde, weist die Stimulations- und Steuerschaltung 22 die Zentralverarbeitungseinheit 36 auf, welche ein programmierbarer Standard-Mikroprozessor oder eine programmierbare Standard-Mikrosteuereinrichtung sein kann, jedoch gemäß der gegenwärtig bevorzugten Ausführungsform der Erfindung eine kundenspezifische integrierte Schaltung ist. Wenngleich spezifische Verbindungen zwischen der CPU 36 und anderen Bestandteilen der Stimulations- und Steuerschaltung 22 in 3 nicht dargestellt sind, wird es Durchschnittsfachleuten verständlich sein, daß die CPU 36 den zeitlichen Betrieb der Stimulationsimpuls-Ausgabeschaltung 30 und der Meßverstärkerschaltung 44 unter der Steuerung der in der RAM/ROM-Einheit 34 gespeicherten Programmierung steuert. Es wird davon ausgegangen, daß Durchschnittsfachleute mit einer solchen Betriebsanordnung vertraut sind.
  • Unter weiterem Bezug auf 3 sei bemerkt, daß die Kristalloszillatorschaltung 32, gemäß der gegenwärtig bevorzugten Ausführungsform ein kristallgesteuerter 32768-Hz-Oszillator, der Stimulations- und Steuerschaltung 22 Haupt-Zeittaktsignale zuführt. Wiederum sind die Leitungen, über die diese Taktsignale den verschiedenen Zeitsteuerungskomponenten der Stimulations- und Steuerschaltungsanordnung 22 (beispielsweise dem Mikroprozessor 36) zugeführt werden, im Interesse der Klarheit in 3 fortgelassen.
  • Verschiedene andere Verbindungen zwischen einzelnen Bestandteilen der Stimulations- und Steuerschaltung 22 sind in 3 durch einen Mikroprozessor- und E/A-Busblock 46 dargestellt. Beispielsweise ist vorzugsweise eine Verbindung zwischen der CPU 36 und der Stimulationsausgabeschaltung 30 vorhanden, so daß die CPU 36 Auslöse- oder Sperrsignale der Ausgabeschaltung 30 zuführen kann, um die Abgabe von Stimulationsimpulsen an das Herz 28 des Patienten zu steuern. Diese verschiedenen Verbindungen sind in 3 im Interesse der Klarheit fortgelassen.
  • Es sei bemerkt, daß die verschiedenen Bestandteile des in 3 dargestellten Schrittmachersystems 10 durch eine Batterie 24 (in 3 nicht dargestellt) betrieben werden, welche innerhalb des hermetischen Gehäuses des Schrittmachers 10 enthalten ist, wie in 1 dargestellt ist. Im Interesse der Klarheit sind die Batterie und die Verbindungen zwischen ihr und anderen Bestandteilen des Impulsgenerators 10 außer in 1 nicht dargestellt.
  • Die Stimulationsimpuls-Ausgabeschaltung 30, welche, durch von der CPU 36 ausgegebene Signale gesteuert, Herzstimulationsimpulse erzeugt, kann beispielsweise von dem in US-A-4 476 868 von Thompson mit dem Titel "Body Stimulator Output Circuit" offenbarten Typ sein. Es wird jedoch wiederum angenommen, daß Durchschnittsfachleute zwischen vielen verschiedenen Typen der Stimulationsausgabeschaltungen aus dem Stand der Technik auswählen können, welche für die Zwecke der Verwirklichung der vorliegenden Erfindung geeignet sein können.
  • Die Meßverstärkerschaltung 44, die nachstehend in weiteren Einzelheiten beschrieben wird, empfängt elektrische Herzsignale über die Leitung 14 und verarbeitet diese Signale, um Ereignissignale abzuleiten, die das Auftreten spezifischer elektrischer Herzereignisse in der Art atrialer Kontraktionen (P-Zacken) und ventrikulärer Kontraktionen (R-Zacken) reflektieren. Diese ein Ereignis angebenden Signale werden der CPU 36 zur Verwendung beim Steuern der synchronen Stimulationsoperationen des Impulsgenerators 10 entsprechend üblicher Praxis zugeführt. Zusätzlich können diese ein Ereignis angebenden Signale durch Aufwärtsübertragung zu einer externen Programmiereinheit übermittelt werden, um sie einem Arzt oder Kliniker anzuzeigen.
  • Durchschnittsfachleute werden verstehen, daß das Schrittmachersystem 10 zahlreiche andere Bestandteile und Teilsysteme, wie beispielsweise Aktivitätssensoren und eine zugeordnete Schaltungsanordnung, aufweisen kann. Es wird jedoch angenommen, daß das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein dieser zusätzlichen Bestandteile im Schrittmacher 10 nicht in hohem Maße der vorliegenden Erfindung zugeordnet ist, welche sich zum großen Teil auf das Über wachen des Betriebs implantierbarer Vorrichtungen sowie die Speicherverwaltung solcher Vorrichtungen bezieht.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist die CPU 36 ein Mikroprozessor, der zu Überwachungs- und Diagnosevorgängen im Mehrfachprogrammbetrieb in der Lage ist. Wenn eine Überwachungs- oder Diagnoseroutine ausgeführt wird, vergleicht der Mikroprozessor die überwachten oder erfaßten Daten mit einem Bereich erwarteter Daten, um festzustellen, ob eine Schwelle überschritten worden ist, was darauf hinweist, daß ein Ereignis klinischer Signifikanz aufgetreten ist. Der Bereich erwarteter Daten kann auf eine Vielzahl von Arten bestimmt werden. Eine besteht darin, daß der Arzt den Bereich in absoluten Begriffen auswählen kann. Beispielsweise kann der Arzt einen Bereich von < 200 A oder > 3000 A programmieren, um ein Leitungsimpedanzproblem zu identifizieren. Ein Meßwert der Leitungsimpedanz, der entweder zu hoch oder zu niedrig ist, kann als ein Schwellenwertereignis wirken. Ein Schwellenwertereignis veranlaßt den Mikroprozessor, das Speichern der Daten zu versuchen, die ein Schwellenwertereignis ausgelöst haben, und es kann den Mikroprozessor veranlassen, mit dem Verfolgen des bestimmten Parameters zu beginnen, der das Schwellenwertereignis ausgelöst hat.
  • Sobald ein Schwellenwertereignis aufgetreten ist, wobei die Leitungsimpedanz beispielsweise zu weit abgefallen ist, stellt der Mikroprozessor zuerst fest, ob Speicher verfügbar ist, um Daten hinsichtlich der Leitungsimpedanz zu speichern. Falls Speicher verfügbar ist, speichert der Mikroprozessor die Leitungsimpedanz betreffende gesammelte Daten. Der Mikroprozessor fährt auch damit fort, Leitungsimpedanzdaten zu sammeln, um weitere Bezugsdaten bereitzustellen. Die historischen Leitungsimpedanzdaten stehen dem Arzt dann beim nächsten Austausch mit der implantierbaren Vorrichtung zur Verfügung.
  • Falls kein Speicher verfügbar ist, bestimmt der Mikroprozessor einen Prioritätswert für die Leitungsimpedanzdaten, die das Schwellenwertereignis ausgelöst haben. Der festgestellte Prioritätswert kann dann mit äquivalenten Werten der verschiedenen Segmente der bereits im Speicher gespeicherten Daten verglichen werden. Der Prioritätswert (PV) eines Datensegments wird gemäß der bevorzugten Ausführungsform durch Multiplizieren der Datensatzlänge (RL) mit dem zugewiesenen klinischen Signifikanzwert (CSV) des überwachten Parameters und Invertieren dieses Werts bestimmt. Die folgende Gleichung definiert den Prioritätswert:
  • Figure 00150001
  • Der klinische Signifikanzwert wird so zugewiesen, daß der Parameter mit der höchsten Signifikanz die niedrigste Zahl aufweist und derjenige mit der niedrigsten Signifikanz die höchste Zahl aufweist. Dementsprechend wird der Prioritätswert so skaliert, daß selbst ein Parameter, der eine hohe klinische Signifikanz aufweist, jedoch eine enorme Speicherverwendung benötigt, als von niedrigerer Priorität als ein Parameter niedrigerer klinischer Signifikanz, der erheblich weniger Speicher benötigt, bestimmt werden kann. Die hier offenbarte bevorzugte Ausführungsform ist nur ein Weg zum Zuordnen von Speicher, und andere werden Fachleuten, denen diese Offenbarung zur Verfügung steht, einfallen. Beispielsweise können die im Speicher gespeicherten Daten datumscodiert werden, um eine zusätzliche Unterstützung zum Überschreiben einiger Abschnitte des Speichers an Stelle von anderen bereitzustellen. Beispielsweise können Leitungsimpedanzdaten oder andere physiologische Sensordaten von hoher Priorität sein, wenn eine Außergrenzbedingung oder Schwellenwertverletzung zuerst bemerkt wird. Falls jedoch über einen Zeitraum von Wochen keine anderen Außergrenzaktivitäten auftreten, können die gespeicherten Leitungsimpedanzdaten oder andere physiologische Sensordaten zu Daten niedriger Priorität werden.
  • Ein weiterer Vorteil der vorliegenden Erfindung besteht in der Fähigkeit, Speicher durch die Manipulation der darin gespeicherten Daten zu verwalten. Auf das gerade erörterte Beispiel zurückverweisend sei bemerkt, daß ein Leitungsimpedanz-Schwellenwert verletzt wurde, diese Verletzung jedoch vor einigen Wochen aufgetreten ist, und daß der Mikroprozessor, statt weiter alle nach dem Auftreten der Schwellenwertbedingung gesammelten Impedanzdaten zu speichern, die Daten bis zu dem Punkt komprimieren kann, an dem nur eine Angabe festgehalten wird, daß zu einem spezifischen Datum eine Außergrenzbedingung aufgetreten ist. Hierdurch würde der Mikroprozessor in hohem Maße die Wichtigkeit dieser Daten erhöhen, indem er die Datensatzlänge reduziert und daher den sich ergebenden Prioritätswert erhöht. Mit anderen Worten wiesen die Daten zunächst eine hohe klinische Signifikanz auf, und sie nehmen nun auch sehr wenig Speicher ein, woraus sich ein sehr hoher Prioritätswert ergibt.
  • Die bevorzugte Ausführungsform kann in weiteren Einzelheiten unter Verwendung des in den 4A und 4B dargestellten Flußdiagramms beschrieben werden. Der Mikro prozessor 36 greift auf die nächste vom ROM 34 zur Ausführung ausgewählte Diagnose- oder Überwachungsroutine zu, wie im Kästchen 102 dargestellt ist. Beispielsweise kann die nächste Routine einfach den atrialen Sensor überwachen. Der Mikroprozessor 36 führt die Routine aus und vergleicht die gesammelten Daten mit im Speicher 34 gespeicherten Schwellenwertdaten, wie im Kästchen 104 dargestellt ist. Anhand dieses Vergleichs bestimmt der Mikroprozessor 36 bei 106, ob ein Schwellenwertereignis aufgetreten ist. Falls dies nicht der Fall ist, wählt der Mikroprozessor die nächste auszuführende Diagnoseroutine aus und leitet den Prozeß wieder ein. Falls ein Schwellenwertereignis aufgetreten ist, bestimmt der Mikroprozessor- 36 bei 108 die Datensatzlänge, die zum Speichern der Daten erforderlich ist, welche sich auf das Schwellenwertereignis beziehen. Sobald die Datensatzlänge bestimmt wurde, kann der Mikroprozessor 36 bei 112 beurteilen, ob der verfügbare Speicher ausreicht, um diese Datensatzlänge zu speichern. Falls dies der Fall ist, speichert der Mikroprozessor 36 die dem Schwellenwertereignis zugeordneten Daten im Speicher 34, wie in Schritt 110 dargestellt ist. Falls dies nicht der Fall ist, fährt der Mikroprozessor in Schritt 114 damit fort, den klinischen Signifikanzwert des bestimmten Diagnose-Schwellenwertereignisses zu bestimmen. Vorzugsweise greift der Mikroprozessor 36 auf einen im Speicher 34 gespeicherten klinischen Signifikanzwert zu, der der bestimmten in Schritt 102 ausgewählten diagnostischen Routine zugeordnet ist. Mit der Datensatzlänge und dem klinischen Signifikanzwert berechnet der Mikroprozessor 36 dann in Schritt 116 den Prioritätswert. Der in Schritt 114 bestimmte klinische Signifikanzwert kann von 0 bis 10 reichen oder in einem anderen vom Programmierer aus gewählten Bereich liegen. Falls die klinische Signifikanz so hoch ausgewählt wird, daß sie 0 annimmt, hat die Datensatzlänge keine Wirkung auf den berechneten Prioritätswert. Die Datensatzlänge identifiziert einfach die Anzahl der Bytes, die zum Speichern der Daten erforderlich sind.
  • Sobald der Prioritätswert in Schritt 116 berechnet wurde, bestimmt dann der Mikroprozessor, ob Daten mit einem niedrigeren zugeordneten Prioritätswert Speicher zugeordnet ist. Falls dies nicht der Fall ist, werden die letzten Schwellenwertereignisdaten nicht gespeichert, weil der Speicher bereits mit Daten gefüllt ist, die höhere Prioritätswerte aufweisen und daher Daten höherer Priorität sind. An diesem Punkt kehrt der Mikroprozessor zu Schritt 102 zurück und wählt die nächste Diagnoseroutine aus, um wieder zu beginnen. Es wird Fachleuten verständlich sein, daß hier andere Komplexitätsniveaus eingefügt werden könnten. Beispielsweise können die in dem zugeordneten Speicher enthaltenen Daten als zwei Prioritätsniveaus aufweisend angesehen werden. Es kann für den Arzt absolut entscheidend sein, daß eine ventrikuläre Fibrillation (VF) aufgetreten ist und wann dies der Fall war. Der Arzt kann auch Elektrokardiogrammdaten (EKG-Daten) in etwa um die Zeit, zu der das VF-Ereignis aufgetreten ist, untersuchen wollen. Der Arzt möchte jedoch möglicherweise die EKG-Daten vorziehen, statt Daten zu empfangen, die ein später auftretendes Leitungsimpedanzproblem betreffen. Dabei könnten die EKG-Daten und andere Daten, die das VF-Schwellenwertereignis umgeben, so komprimiert werden, daß sie nur die ganz entscheidenden Daten enthalten, um Platz für die auch wichtigen Leitungsimpedanzdaten zu machen.
  • Das Flußdiagramm aus den 4A und 4B könnte wie in 5 dargestellt erweitert werden, um dem Zweiniveau-Prioritätssystem Rechnung zu tragen. Falls einem höheren Prioritätswert von Schritt 118 kein Speicher zugeordnet wird, stellt der Mikroprozessor dann in Schritt 124 fest, ob eine Datenkompression genug Speicher zum Speichern der neuen Schwellenwert-Ereignisdaten bereitstellen könnte. Die Kompression könnte entweder für die neuen Schwellenwert-Ereignisdaten oder für beliebige der im Speicher gespeicherte Daten ausgeführt werden. Wie in einem vorhergehenden Beispiel beschrieben wurde, könnte die Kompression in einem Extremfall darin bestehen, daß nur ein Hinweis darauf gespeichert wird, daß ein bestimmter Schwellenwert zu einem bestimmten Datum und zu einer bestimmten Zeit überschritten wurde. Alternativ kann die Kompression daraus bestehen, daß alle Daten außer den in den zwei Tagen nach dem Schwellenwertereignis statt in den letzten zwei Wochen gesammelten Daten beseitigt werden. Wie anhand dieser Beispiele ersichtlich ist, ist die Kompression einfach ein Prozeß, bei dem Daten, die der Arzt möglicherweise betrachten möchte, zugunsten von Daten, die der Arzt speichern lassen muß, überschrieben werden.
  • Falls die Datenkompression nicht genug Speicherplatz bereitstellt, kehrt der Mikroprozessor zu Schritt 102 zurück. Falls die Kompression den erforderlichen Platz bereitstellt, komprimiert der Mikroprozessor in Schritt 126 die Daten, welche komprimierbar sind. Beim Komprimierschritt muß die Kompression nur bis zu dem Punkt ausgeführt werden, an dem der erforderliche Platz dann verfügbar ist. Nach der Kompression fügt der Mikroprozessor die neuen Schwellenwert-Ereignisdaten in Schritt 128 dem Speicher hinzu. Sobald die Schwellenwert-Ereignisdaten gespeichert worden sind, kehrt der Mikroprozessor zu Schritt 102 zurück, um die nächste Diagnoseroutine auszuführen.
  • Gemäß der bevorzugten Ausführungsform sind die Diagnoseroutinen unverändert bzw. unveränderlich und werden daher im ROM 34 gespeichert. Die Parameter, die feststellen, ob während der Diagnoseroutine gesammelte Daten einen Schwellenwert verletzen, sind im allgemeinen feststehend, sie müssen jedoch unter manchen begrenzten bzw. speziellen Umständen angepaßt werden, um das System für eine bestimmte Anwendung auszulegen. Die anfänglichen Schwellenwerte können auf eine Vielzahl von Arten festgelegt werden. Zuerst können die Schwellenwerte spezifische Standardwerte sein, welche entweder im ROM 34 oder im Speicher einer externen Programmiereinrichtung enthalten sind. Nach dem Initialisieren des Systems können die entweder intern im ROM 34 oder extern in der Programmiereinrichtung gespeicherten Standardwerte zur weiteren Manipulation und Verwendung in den RAM 34 übertragen werden.
  • Eine andere Alternative zum Festlegen von Schwellenwerten besteht darin, es einer implantierbaren Vorrichtung mit einem physiologischen Sensor zu ermöglichen, mit einem Betrieb im Gleichgewichtszustand zu beginnen und dann Grundliniendaten zu sammeln. Die Grundliniendaten könnten dann verwendet werden, um Schwellenwertereignisse durch Suchen einer Abweichung von der Grundlinie um einen bestimmten festen Betrag oder um einen bestimmten Prozentsatz zu bestimmen. Eine mögliche Hybridalternative besteht darin, vorgegebene Sollwerte zu verwenden, bis genug Zeit verstrichen ist, um zu ermöglichen, daß ein Abtasten der wahren Grundlinie aufgetreten ist. Es gibt eine beliebige Anzahl gleichwertiger Alternativen, unter denen ein Fachmann auswählen kann, um die Parameter zu wählen, die von der CPU 36 verwendet werden, um festzustellen, ob ein Schwellenwertereignis aufgetreten ist.
  • Der Prozeß des Festlegens der klinischen Signifikanzwerte für bestimmte Schwellenwertereignisse geht vorzugsweise mit einer Betrachtung der Anwendung, der medizinischen Vorgeschichte eines bestimmten Patienten, den persönlichen Vorlieben und Annahmen des Arztes oder des Kliniktechnikers usw. einher. Wenngleich Standard-Prioritätswerte intern im ROM 34 oder extern in der Programmiereinrichtung gespeichert werden können, wird demgemäß daran gedacht, daß eine erhebliche Modifikation auftreten kann, sobald diese Standardwerte in den RAM 34 kopiert worden sind.
  • Das Festlegen der Datensatzlänge wird durch den Mikroprozessor 36 ausgeführt. Der Mikroprozessor 36 beurteilt die unmittelbar zu speichernde Datenmenge sowie die Datenmenge, die infolge der künftigen Überwachung der Daten, welche ursprünglich das Schwellenwertereignis hervorgerufen haben, hinzugefügt werden muß.
  • Eine Anwendung der vorliegenden Erfindung ist ein implantierbarer Schrittmacher, der dafür vorgesehen ist, einen Patienten zu unterstützen, der unter einer Bradykardiebedingung leidet. Der Schrittmacher kann einige Daten, die fortlaufend gespeichert werden, einige Daten, die periodisch gespeichert werden, und einige Daten, die nur dann gespeichert werden, wenn ein Schwellenwertereignis auftritt, aufweisen. Ein Schwellenwertereignis könnte ein Fehlen einer atrialen Mitnahme sein. Mit anderen Worten hat der Schrittmacher in der atrialen Kammer ein stimuliertes Ereignis eingeleitet, jedoch keine Antwort erfaßt. Die CPU 36 würde dann den in 1 dargestellten Schritten folgen, um die Daten schließlich zu speichern. Beim nächsten Austausch würde die Programmiereinrichtung die Daten empfangen, die den Verlust der atrialen Mitnahme betreffen, und dem Arzt einen Hinweis darauf geben, welches das Problem sein kann. Falls die Daten beispielsweise zeigen, daß die atriale Mitnahme völlig verlorengegangen ist, kann die Leitung lose oder beschädigt sein. Falls die Mitnahme nur intermittierend verlorengegangen ist, kann die atriale Impulsamplitude oder die atriale Impulsbreite für eine konsistente Mitnahme zu niedrig eingestellt sein.
  • Eine weitere Variation des vorstehenden Beispiels besteht darin, innerhalb der implantierten Vorrichtung die Möglichkeit bereitzustellen, Modifikationen an bestimmten ihrer eigenen Betriebsparameter vorzunehmen, um zu versuchen, ein erfaßtes Problem zu lösen. In dem Beispiel, in dem ein intermittierender Verlust der Mitnahme auftritt, kann der Mikroprozessor 36 so programmiert werden, daß er nicht nur identifiziert, daß Daten, welche sich auf einen Verlust der Mitnahme beziehen, gespeichert werden sollten, sondern er kann auch so programmiert werden, daß er das mögliche Problem identifiziert, und damit beginnt, Gegenmaßnahmen einzuleiten. Der Mikroprozessor 36 könnte damit beginnen, die atriale Impulsamplitude oder Impulsbreite zu erhöhen, um entweder 100 % der Zeit eine Mitnahme zu erreichen, oder alternativ bestimmen, daß sich das Problem nicht auf die festgelegten Werte der atrialen Impulsamplitude oder Impulsbreite bezieht, sondern stattdessen eine intermittierend fehlerhafte Leitung sein kann. Der Mikroprozessor 36 würde dann nicht nur dem Schwellenwertereignis zugeordnete Daten speichern, sondern er würde eine versuchte Gegenmaßnahme betreffende Daten speichern, auf die die Programmiereinrichtung beim nächsten Austausch zugreifen kann.
  • Die hier dargelegten spezifischen Beispiele sollen die vorliegende Erfindung in keiner Weise beschränken, sondern sie sollen vielmehr bei einem vollständigen Verständnis der vorliegenden Erfindung helfen, die in den nachstehenden Ansprüchen dargelegt ist.

Claims (4)

  1. Verfahren, ausführbar durch eine körperimplantierte Vorrichtung, die wenigstens einen physiologischen Sensor (18) aufweist, mit folgenden Schritten: Empfang von Sensordaten von dem wenigstens einen physiologischen Sensor; Feststellung, ob die Sensordaten einen Schwellwert überschreiten; Feststellung für die Sensordaten, die den Schwellwert überschreiten, ob ausreichender Speicherplatz zum Speichern der Sensordaten vorhanden ist; wenn nicht: Feststellung eines Prioritätswertes für die Sensordaten; Feststellung, ob Daten mit einem niedrigeren Prioritätswert in dem Speicher vorliegen, und Überschreiben der Daten mit einem niedrigeren Prioritätswert mit den Sensordaten; dadurch gekennzeichnet, dass der Prioritätswert auf der Grundlage des Speicherplatzes, der zur Speicherung der Sensordaten und eines klinischen Signifikanzwertes, der mit den Sensordaten assoziiert ist, benötigt wird, berechnet wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem der Schritt zur Feststellung, ob ausreichender Speicherplatz vorhanden ist, umfasst: Feststellung, ob eine Komprimierung der Daten in dem Speicher ausreichenden Speicherplatz für die neuen Daten erzeugen würde; und, wenn dies der Fall ist: Komprimierung der komprimierbaren Daten; und Speichern der neuen Daten in dem Speicher.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, bei dem die körperimplantierbare Vorrichtung ein Schrittmacher (12) ist.
  4. Körperimplantierbare Vorrichtung mit wenigstens einem physiologischen Sensor, mit: Mitteln (44) zum Empfang von Daten von dem wenigstens einen physiologischen Sensor; Mitteln (36) zur Feststellung, ob die empfangenen Sensordaten einen Schwellwert überschreiten; Mitteln (36) zur Feststellung, ob ausreichender Speicherplatz zur Speicherung der Daten, von denen festgestellt wurde, dass sie den Schwellwert überschreiten, vorhanden ist; Mitteln zur Feststellung eines Prioritätswertes für die Sensordaten; und Mitteln zur Feststellung, ob Daten mit einem niedrigeren Prioritätswert in dem Speicher vorliegen; und Mitteln zum Überschreiben der Daten mit niedrigerem Prioritätswert mit den Sensordaten, wobei der Prioritätswert auf der Grundlage des Speicherplatzes, der zur Speicherung der Sensordaten und eines klinischen Signifikanzwertes, der mit den Sensordaten assoziiert ist, benötigt wird, berechnet wird.
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