DE69727616T2 - Benutzerschnittstelle für ein Telefonendgerät - Google Patents

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    • H04M1/72Mobile telephones; Cordless telephones, i.e. devices for establishing wireless links to base stations without route selection
    • H04M1/724User interfaces specially adapted for cordless or mobile telephones
    • H04M1/72469User interfaces specially adapted for cordless or mobile telephones for operating the device by selecting functions from two or more displayed items, e.g. menus or icons
    • YGENERAL TAGGING OF NEW TECHNOLOGICAL DEVELOPMENTS; GENERAL TAGGING OF CROSS-SECTIONAL TECHNOLOGIES SPANNING OVER SEVERAL SECTIONS OF THE IPC; TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
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    • Y10STECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
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    • Y10S379/00Telephonic communications
    • Y10S379/916Touch screen associated with telephone set

Description

  • Diese Erfindung betrifft eine Benutzerschnittstelle für ein Telekommunikationsendgerät.
  • Ein Telekommunikationsendgerät umfasst allgemein neben den Kommunikationsmitteln, aufgrund derer der Benutzer mittels dieses Endgerätes kommunizieren kann, eine Benutzerschnittstelle, die ihrerseits über Mittel verfügt, mit denen der Benutzer Steuerbefehle dieses Endgerätes eingeben kann und wobei es sich insbesondere um eine Tastatur für die Eingabe der für den Aufbau der Verbindungen erforderlichen Nummernfolge handelt.
  • Beim Zugang zu bestimmten, so genannten interaktiven Diensten, wie zum Beispiel Diensten, bei denen Server aufgezeichnete Sprachnachrichten anbieten, können Steuerbefehle auch während der Verbindung als Antwort auf verschiedene, dem Benutzer beim Zugang zu diesen Diensten vorgeschlagene Optionen eingegeben werden.
  • Bekannt ist die Eingabe derartiger Steuerbefehle mittels Zifferntasten der Tastatur, mit denen die Erzeugung von Mehrfrequenzsignalen gesteuert wird, wobei die Entsprechung zwischen den verschiedenen vorgeschlagenen Optionen und diesen verschiedenen Tasten in einer entweder als Text oder als Sprachnachricht an den Benutzer übermittelten Hilfsmitteilung angegeben wird.
  • Diese Verfahrensweise hat den Nachteil, dass sie nicht optimal ist, da das Hören oder das Lesen derartiger Hilfsmitteilungen für den Benutzer ein lästiger Vorgang ist, der außerdem einen großen Zeitverlust verursacht und überdies für den Benutzer eine zusätzliche Komplexität, nämlich die Notwendigkeit mit sich bringt, eine Entsprechung zwischen einer auszuwählenden Option und einer zu betätigenden Zifferntaste herzustellen.
  • Zur Vermeidung dieser Nachteile ist es auch bekannt, die Tastatur des Endgerätes mit spezifischen Tasten, die im Englischen auch als "soff keys" bezeichnet werden, auszustatten, und eine Option durch Drücken derjenigen dieser Tasten auszuwählen, der gegenüber auf einem Display ein dieser Option entsprechender Text angezeigt wird.
  • Eine derartige Lösung ist in dem Dokument "ADSI: A new age of interactive services" J. Brad Johns, 7th World Telecommunication Forum, Telecom 95 Genève, vol. 1, S. 405–408, beschrieben.
  • Bei dieser Lösung wird jedoch die Darstellungsweise der genannten Optionen gegenüber dem Benutzer am anderen Ende (Server oder Vermittlungseinrichtung) und nicht in dem Endgerät selbst bestimmt.
  • Im Übrigen wird in dem Dokument DE 195 34 789 A1 eine Benutzerschnittstelle beschrieben, aufgrund derer der Benutzer eines Endgerätes bei der Nutzung entfernter, interaktiver Dienste zwei verschiedene Darstellungsweisen (lang oder kurz) für die Auswahl von Optionen in einem Menü wählen kann.
  • Somit wird bei einer dieser bekannten Lösungen wie auch bei der anderen die Darstellungsweise dieser Optionen gegenüber dem Benutzer an dem anderen Ende bestimmt, was im Wesentlichen den Nachteil hat, dass kein Unterschied in der Darstellungsweise von einem Endgerät zu einem anderen möglich ist. Nun kann sich je nach der Ergonomie des Endgerätes oder ganz einfach aufgrund der Vorlieben des Benutzers eine Darstellungsweise im Hinblick auf einen größeren Bedienungskomfort als zweckmäßiger als eine andere erweisen.
  • Diese Erfindung hat insbesondere den Zweck, diese Nachteile zu vermeiden. Gegenstand dieser Erfindung ist somit eine Benutzerschnittstelle für ein Telefonendgerät gemäß Anspruch 1.
  • Weitere Gegenstände und Merkmale dieser Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen, die auf die beigefügten Zeichnungen Bezug nimmt; dabei ist:
  • die 1 ein allgemeines Schema eines Ausführungsbeispiels einer Benutzerschnittstelle gemäß der Erfindung,
  • die 2 ein Schema zur Veranschaulichung eines Beispiels für eine Darstellungsweise gemäß der Erfindung.
  • Die in 1 dargestellte Benutzerschnittstelle umfasst:
    • – Mittel 1, um am Endgerät die verschiedenen auswählbaren Optionen anzugeben,
    • – Mittel 2, um in einer für jedes Endgerät spezifischen Weise die Darstellungsweise dieser auswählbaren Optionen gegenüber dem Benutzer im Hinblick auf die genannte Auswahl zu bestimmen.
  • Beispielsweise verfügen die Mittel 2 zu der für das Endgerät spezifischen Bestimmung der Darstellungsweise der genannten Optionen im Hinblick auf die genannte Auswahl über durch die Mittel 1 betätigte Mittel, um am Endgerät die verschiedenen auswählbaren Optionen anzugeben, wobei sie aufgrund bekannter Techniken, die hier nicht nochmals beschrieben werden, die Bestimmung eines auf einem Display 4 anzuzeigenden Menüs sowie der Art der Bezeichnung einer Option in diesem Menü ermöglichen. Diese Art der Bezeichnung kann beispielsweise in einer Steuerung der Position eines Cursors auf diesem Display durch den Benutzer mittels eines entsprechenden Bedienelements einer Tastatur 6 oder auch in einer Aktivierung einer von mehreren Funktionstasten der Tastatur 6 bestehen, die jeweils verschiedenen Positionen eines Cursors auf dem Display entsprechen.
  • Gemäß den obigen Angaben wird die Darstellungsweise spezifisch für jedes Endgerät bestimmt, wobei demnach andere Darstellungsweisen möglich sind.
  • In dem in 1 dargestellten Ausführungsbeispiel wird die ausgewählte Option dem anderen Ende, mit dem das genannte Endgerät verbunden ist, mittels eines von diesem Endgerät ausgesandten, spezifischen Signals (insbesondere einem Mehrfrequenzsignal) mitgeteilt, das gemäß einer gegebenen Übereinkunft dieser Option entspricht; die Benutzerschnittstelle umfasst außerdem so genannte Konvertierungsmittel 7, mit denen das Ergebnis der Auswahl (als A bezeichnet) in einen Befehl (als B bezeichnet) zum Aussenden eines gemäß der genannten Übereinkunft (als C bezeichnet) der ausgewählten Option entsprechenden Signals durch das Endgerät konvertiert werden kann, wobei übrigens der Inhalt durch Mittel 8 angezeigt wird, um am Endgerät die genannte Übereinkunft anzugeben. Diese Konvertierungsmittel 7 können beispielsweise ganz einfach aus einem Speicher bestehen, in dem eine Entsprechungstabelle von sämtlichen die Übereinkunft C bildenden Paaren A-B gespeichert wird und der durch eine ausgewählte Option A angewählt den entsprechenden Befehl B liefert.
  • Die Mittel 8 zur Angabe der genannten Übereinkunft am Endgerät können beispielsweise über Mittel verfügen, um eine hier so genannte Definitionsmitteilung, die die genannte Übereinkunft enthält, zu empfangen.
  • Eine derartige Definitionsmitteilung kann während der betreffenden Kommunikation beispielsweise anstelle der Hilfsmitteilung, die gemäß der oben beschriebenen herkömmlichen Art benutzt wird, vom Endgerät empfangen werden. Im Unterschied zu einer derartigen Hilfsmitteilung ist jedoch eine derartige Definitionsmitteilung für den Benutzer nicht verständlich, aber für die Maschine, und ihr Empfang ist für diesen Benutzer transparent.
  • Gemäß einem weiteren Beispiel, das insbesondere dem Fall eines Funktelefon-Endgerätes beispielsweise vom Typ GSM entspricht, könnte eine derartige Definitionsmitteilung auch – anstatt auf einem für eine Kommunikation bestimmten Kanal – auf einem so genannten gemeinsamen Kanal empfangen, das heißt außerhalb einer eigentlichen Kommunikation auf einer so genannten, für verschiedene Endgeräte gemeinsamen Balisenfrequenz verbreitet werden.
  • Gemäß einem weiteren Beispiel können die Mittel 8 zur Angabe der genannten Übereinkunft am Endgerät Mittel zur Datenspeicherung (insbesondere eine Speicherkarte) umfassen, die in das Endgerät eingeführt werden müssen, um dessen Benutzung zu ermöglichen, und mit denen hier so genannte Definitionsdaten einschließlich der genannten Übereinkunft gespeichert werden können. Diese Definitionsdaten können dann jederzeit vom Endgerät gelesen werden.
  • Im Übrigen können die verschiedenen auswählbaren Optionen am Endgerät in derselben Weise wie die genannte Übereinkunft angegeben werden, wobei in diesem Fall die Mittel 1 und 8 in einer Einheit zusammengefasst sein können. Die Definitionsmitteilung beziehungsweise je nach Einzelfall die Definitionsdaten umfassen dann neben der genannten Übereinkunft die verschiedenen auswählbaren Optionen. Im Falle einer Definitionsmitteilung wird diese Einheit mit 9 bezeichnet, und sie besteht aus in dem Endgerät vorgesehenen Empfangsmitteln, die hier den Empfang der genannten Definitionsmitteilung ermöglichen. Im Falle von Definitionsdaten wird diese Einheit mit 9' bezeichnet, und sie besteht aus Mitteln zur Datenspeicherung (insbesondere einer Speicherkarte), mit der die genannten Definitionsdaten gespeichert werden können; diese Einheit 9' ist gestrichelt dargestellt, um diese beiden Möglichkeiten aufzuzeigen.
  • Die durch die Mittel 2 und 7 gebildete Einheit kann in einer allgemeineren Einheit zur Datenverarbeitung 10 (insbesondere einem Mikroprozessor) enthalten sein, der gemäß herkömmlichen Verfahren der Nachrichtentechnik folgendermaßen kommuniziert:
    • – mit der Tastatur 6 und dem Display 4,
    • – mit den Mitteln 9 beziehungsweise 9' je nach Einzelfall,
    • – mit den Mitteln 11 zur Erzeugung von durch das Endgerät auszusendenden Signalen (insbesondere Mulifrequenzsignalen), die jeweils den verschiedenen auswählbaren Optionen entsprechen.
  • Das in 2 dargestellte Beispiel der Darstellungsweise entspricht dem Fall der Auswahl einer Option in einem auf dem Display dargestellten Menü durch Aktivierung einer von mehreren Funktionstasten, bei denen es sich offensichtlich um Navigationstasten handelt, die jeweils verschiedenen Positionen eines Cursors auf dem Display zugeordnet sind.
  • In 2 ist schematisch die Vorderseite eines Telefonendgerätes mit einer ebenfalls mit 6 bezeichneten Tastatur und einem ebenfalls mit 4 bezeichneten Display dargestellt. In dem dargestellten Beispiel umfasst die Tastatur 6 neben den Zifferntasten, wie zum Beispiel 14i, mit denen der Benutzer die für den Aufbau der Verbindungen erforderliche Nummernfolge eingeben kann, Navigationstasten, wie zum Beispiel 151 bis 154, die es dem Benutzer in klassischer Weise ermöglichen, sich in einem auf dem Display 4 dargestellten Menü zu bewegen, um beispielsweise eine spezifische Funktionsweise dieses Endgerätes oder eine bestimmte Telefonnummer in einem Verzeichnis ... etc., auszuwählen.
  • In dem in dieser Abbildung dargestellten Funktionsbeispiel der Auswahlmittel gemäß der Erfindung haben diese Navigationstasten (zusätzlich oder anstatt der vorgenannten Funktion) eine andere Funktion, nämlich dass sie jeweils verschiedenen Positionen eines Cursors auf dem Display zugeordnet sind und somit eine Option in einem Menü, die dieser Cursorposition entspricht, bezeichnen können, wobei das Menü offensichtlich aus verschiedenen Optionen gebildet wird, die dem Benutzer während der Verbindung bei der Benutzung von Diensten, die derartige Optionen anbieten, vorgeschlagen werden.
  • Auf dem Display ist das entsprechende Symbol jeder dieser Navigationstasten dann einem kurzen Text zugeordnet, der jede dieser Optionen beschreibt.
  • Beispielsweise im Falle des Zugangs zu einem Dienst, der in einem mündlichen Mitteilungsdienst besteht:
    • – das der Taste 151 zugewiesene und eine Bewegung nach rechts darstellende Symbol ist einem mit T1 bezeichneten Text zugeordnet, der folgender Option entspricht: "Um eine Mitteilung vorrücken",
    • – das der Taste 152 zugewiesene und eine Bewegung nach links darstellende Symbol ist einem mit T2 bezeichneten Text zugeordnet, der folgender Option entspricht: "Um eine Mitteilung zurückgehen",
    • – das der Taste 153 zugewiesene und eine Bewegung nach unten darstellende Symbol ist einem mit T3 bezeichneten Text zugeordnet, der folgender Option entspricht: "Eine Mitteilung löschen",
    • – das der Taste 154 zugewiesene und eine Bewegung nach oben darstellende Symbol ist einem mit T4 bezeichneten Text zugeordnet, der folgender Option entspricht: "Eine Mitteilung speichern".
  • In diesem Beispiel besitzen diese verschiedenen Symbole, die diesen verschiedenen Navigationstasten entsprechen (insbesondere die eine Bewegung nach rechts oder nach links darstellenden Symbole sind den Optionen "Um eine Mitteilung vorrücken" beziehungsweise "Um eine Mitteilung zurückgehen" zugeordnet), außerdem den Vorteil, dass sie vom Benutzer relativ natürlich den verschiedenen, entsprechenden Optionen zugeordnet werden können, wodurch die Ergonomie des Gerätes und demnach auch der Bedienungskomfort weiter verbessert werden können.

Claims (7)

  1. Benutzerschnittstelle für ein Telefonendgerät für die Auswahl von Optionen, die dem Benutzer dieses Endgerätes während der Nutzung entfernter, interaktiver Dienste vorgeschlagen werden, wobei diese Schnittstelle über Mittel (1) zur Angabe der verschiedenen auswählbaren Optionen am Endgerät sowie über Mittel (2) zur Bestimmung der Darstellungsweise dieser Optionen gegenüber dem Benutzer im Hinblick auf die genannte Auswahl verfügt, dadurch gekennzeichnet, dass die genannten Mittel (2) zur Bestimmung der genannten Darstellungsweise spezifisch für jedes Endgerät sind und über Mittel zur Bestimmung eines auf einem Display (4) dieses Endgerätes anzuzeigenden Menüs sowie der Art der Bezeichnung einer Option in diesem Menü verfügen; die ausgewählte Option wird dem anderen Ende, mit dem das genannte Endgerät verbunden ist, mittels eines von diesem Endgerät ausgesandten, spezifischen Signals übermittelt, das gemäß einer gegebenen Übereinkunft dieser Option entspricht, wobei die Schnittstelle außerdem über Mittel (8) zur Angabe des Inhalts der genannten Übereinkunft am Endgerät sowie über so genannte Konvertierungsmittel (7) verfügt, mit denen das Ergebnis der genannten Auswahl gemäß der genannten Übereinkunft in einen Befehl zum Aussenden des der ausgewählten Option zugeordneten Signals durch das Endgerät konvertiert werden kann.
  2. Schnittstelle gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte Art der Bezeichnung in der Aktivierung einer von mehreren Funktionstasten einer Tastatur (6) dieses Endgerätes besteht, die jeweils verschiedenen Positionen eines Cursors auf diesem Display zugeordnet sind.
  3. Schnittstelle gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die genannten Funktionstasten so genannte Navigationstasten (151154) sind.
  4. Schnittstelle gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die genannten Mittel (8) zur Angabe des Inhalts der genannten Übereinkunft am Endgerät über Mittel zum Empfang einer so genannten Definitionsmitteilung verfügen, die vom anderen Ende übermittelt wird und die die genannte Übereinkunft enthält.
  5. Schnittstelle gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die genannten Mittel (8) zur Angabe des Inhalts der genannten Übereinkunft am Endgerät über Mittel zur Speicherung von Daten (9'), und zwar insbesondere eine Speicherkarte, verfügen, die in das Endgerät eingeführt werden müssen, um dessen Benutzung zu ermöglichen, und mit denen so genannte Definitionsdaten einschließlich der genannten Übereinkunft gespeichert werden können.
  6. Schnittstelle gemäß einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel (1) zur Angabe der verschiedenen auswählbaren Optionen am Endgerät über Mittel (9) zum Empfang einer so genannten Definitionsmitteilung verfügen, die vom anderen Ende, mit dem das Endgerät verbunden ist, übermittelt wird und die die genannten auswählbaren Optionen enthält.
  7. Schnittstelle gemäß einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel (1) zur Angabe der verschiedenen auswählbaren Optionen am Endgerät über Mittel (9') zur Speicherung von so genannten Definitionsdaten, und zwar insbesondere eine Speicherkarte, verfügen, die in das Endgerät eingeführt werden müssen, um dessen Benutzung zu ermöglichen, wobei diese Definitionsdaten die genannten auswählbaren Optionen enthalten.
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