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TECHNISCHES
GEBIET DER ERFINDUNG
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Zahnbürste mit verbessertem Reinigungs-
und Scheuerwirkungsgrad, wobei die Borsten aus synthetischen thermoplastischen
Polymerzusammensetzungen bestehen und Längskanäle enthalten, die sich in Längsrichtung
der Borsten erstrecken und eine ausreichende Tiefe aufweisen, um
eine bestimmte Menge Scheuerteilchen einzuschließen, so daß beim Bürsten mit einer scheuernden
Zahnpaste der Kontakt zwischen den in den Kanälen eingeschlossenen Scheuerteilchen
und den Zahnoberflächen
verbessert wird, woraus sich ein Reinigungswirkungsgradkoeffizient
CEC von mehr als etwa 1,5 und ein Scheuerwirkungsgradkoeffizient AEC
von mehr als etwa 1,5 ergeben und die Bürste gleichzeitig eine geeignete
Borstenverschleißbeständigkeit aufweist.
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TECHNISCHER
HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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Die Erfindung betrifft eine Zahnbürste mit
verbessertem Reinigungs- und Scheuerwirkungsgrad unter Beibehaltung
akzeptierbarer Verschleißeigenschaften.
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Im Bereich der Mundhygiene wird das
Zähneputzen
heute gewöhnlich
mit einer Zahnbürste
ausgeführt,
die für
den Gebrauch zusammen mit einem Zahnputzmittel angepaßt ist,
d. h. einer Zahnpaste, die ein Scheuermittel oder -material enthält, das
dafür bestimmt
ist, die Zähne
durch Scheuerwirkung zu reinigen, d. h. darauf befindliche Stoffe,
zu denen bakterielle Schichten, Plaque bzw. Zahnbelag, Verfärbungen,
Zahnstein und dergleichen gehören,
zu entfernen.
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Der gegenwärtige Stand der Zahnfleischerkrankung
und des Zahnverlusts, der auf Zahnfleischerkrankung zurückzuführen ist,
sowie der Zahnfleischretraktion bei Erwachsenen, zusammen mit der
Häufigkeit
von Gingivitis bzw. Zahnfleischentzündung bei Erwachsenen ist ein
Anzeichen für
die Unwirksamkeit der Reinigung, die mit diesen gegenwärtig im
Handel erhältlichen
Zahnpaste/Zahnbürste-Kombinationen erreicht
wird. Zum Teil ist diese schlechte Reinigung auch auf die schlechten
Zahnputzgewohnheiten einer Mehrheit von Erwachsenen zurückzuführen, wozu
gehören:
Putzen nur einmal täglich,
ungeeignetes Putzen und/oder nicht ausreichend langes Putzen, um
ein ausreichendes Entfernen von Plaque, Zahnstein usw. zu bewirken.
Natürlich
wäre eine
wirksamere Zahnpaste/Zahnbürste-Kombination
hilfreich.
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Beim Zähneputzen besteht die Hauptfunktion
der Borste darin, Scheuerteilchen über die Zahnoberfläche zu reiben
und dadurch mittels Scheuerwirkung Ablagerungen, wie z. B. bakterielle
Schichten, Verfärbungen,
Plaque, Zahnstein und dergleichen, von den Oberflächen zu
entfernen.
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Dementsprechend hat der tangentiale
Kontakt zwischen Zahnpastenscheuermittel und Oberflächen der
Zähne,
der durch Borstenspitzen der Zahnbürste während des Putzens beeinflußt wird,
eine große
Auswirkung auf die Wirksamkeit des Zähneputzens.
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Hersteller von Zahnbürsten mit
Nylonborsten haben in der Vergangenheit viele verschiedene Zahnbürsten geliefert,
die als "weich", "mittel" und/oder "hart" bezeichnet wurden,
um die Steifigkeit der Borsten anzugeben. Für eine gegebene thermoplastische
Zusammensetzung ist ein Faktor, der überwiegend die Borstensteifigkeit
bestimmt, der Durchmesser der einzelnen Borsten. Zum Beispiel haben
bei Nylon 6,12 die "weichen" Borsten einen Durchmesser
zwischen 0,20 und 0,23 mm (0,008 und 0,009 Zoll), "mittlere" Borsten haben einen
Durchmesser zwischen 0,23 und 0,30 mm (0,009 und 0,012 Zoll), und "harte" Borsten haben einen größeren Durchmesser
als etwa 0,30 mm (etwa 0,012 Zoll). Polyethylenterephthalat-Borsten
haben wegen der größeren Naßsteifigkeit
dieses Materials typischerweise einen um etwa 0,025 bis 0,05 mm
(etwa 0,001 bis 0,002 Zoll) kleineren Durchmesser als Nylon 6,12.
Für alle
in Zahnbürsten
verwendeten Borsten besteht allgemein eine Fertigungs- oder Sortierungstoleranz
von etwa ±13 μm (etwa (0,0005
Zoll).
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Weiche Borsten dringen in Spalte
zwischen den Zähnen
ein, während
mittlere Borsten und die harten Borsten die weichen Borsten gegen
Verbiegen unter Druckeinwirkung beim Putzen stabilisieren. Es besteht die
Ansicht, daß die
mittleren und harten Borsten die Oberflächen der Zähne wirksamer reinigen, während die weichen
Borsten besser in Spalte eindringen und wegen ihrer Sanftheit gegenüber weichem
Gewebe empfohlen werden.
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Untersuchungen haben gezeigt, daß die aggressivste
mechanische Reinigung auf die Zahnoberfläche gerichtet werden sollte,
in viel geringerem Maße
gegen die Zahnfleischoberfläche
und so gut wie nicht gegen die Basis der Zahnfleischtasche. Die
Grundlage für
diese Beobachtungen ist die folgende:
- 1. Die
Entwicklung von Zahnfleischentzündung
und Zahnkaries wird am häufigsten
durch mangelndes Entfernen des Zahnbelags von der subgingivalen
Zahnoberfläche
und in viel geringerem Maße
der materia alba von der Gingivaoberfläche im subgingivalen Raum verursacht.
Sowohl Zahnbelag als auch materia alba können sich innerhalb weniger
Stunden nach dem Putzen bilden, und daher ist häufiges mechanisches Reinigen
wesentlich. Materia alba, die hauptsächlich aus einem erworbenen
bakteriellen Belag und abgeschuppten Epithelzellen, Leukozyten und
einem Gemisch aus Speichelproteinen und -lipiden besteht, ist eine weiche, klebrige
Ablagerung, die weniger anhaftet als Zahnbelag. Sie kann durch Abspritzen
mit Wasser abgespült
oder durch sanfte mechanische Reinigung vollständig von der Gingiva entfernt
werden.
- 2. Zahnbelag wird durch orale Mikroorganismen gebildet, die
schädliche
Produkte synthetisieren, die zerstörerisch für den Zahn und das Zahnfleisch
sind, wenn sie nicht von der Zahnfleischtasche entfernt werden.
Die durch diese Mikroorganismen gebildeten Toxine verursachen eine
Zellschädigung
am Zahnfleisch mit nachfolgender Entzündung (Gingivitis) und schließlich Zerstörung der
Stützstrukturen
(Periodontitis). Beim Auftreten von Gingivitis führen Gefäßerweiterung, Kapillarproliferation,
angeschwollene Gefäße und träger venöser Rückfluß zu einem
gedehnten und verdünnten
Epithel, das empfindlich gegen mechanische Verletzung ist, wie z.
B. aggressives Bürsten.
- 3. Zahnbelag mit begleitender Gingivitis führt auch zur Freilegung der
Zahnwurzeloberfläche
(Rezession) mit zunehmendem Auftreten von Kavitäten (Zahnkaries). Freilegung
der Wurzeloberflächen
kann auch als Folge fehlerhaften Putzens durch wiederholte direkte
Verletzung an der Zahnfleischtaschenbasis (Zahnfleischabrasion)
auftreten. Wenn eine pathologisch vertiefte Zahnfleischtasche (Periodontaltasche)
auftritt, kann sich der pathologische Zustand verschlimmern, da
Zahnbelag leichter auftreten kann. Wenn Zahnbelag nicht entfernt
wird, entsteht Zahnstein durch Mineralisation der bakteriellen Plaque.
Zahnstein kann innerhalb weniger Stunden nach der Plaquebildung
entstehen. Zahnstein weist einen bakteriellen Plaque-Belag auf und
verschlimmert Gingivitis und Gingivarezession sowohl durch chemische
Reizung von den gebildeten Toxinen als auch durch von der mechanischen
Reizung der Zahnsteinmasse herrührende
Zerstörung.
Subgingivaler Zahnstein reicht bei chronischen Zahnwurzelhaut- bzw.
Periodontalläsionen
gewöhnlich
bis in die Nähe,
aber nicht bis zur Basis von Periodontaltaschen. Zahnstein drückt den
Zahnbelag gegen die Zahnfleischtasche, und
- 4. Da materia alba durch leichtes mechanisches Reinigen entfernt
werden kann und Zahnfleischentzündung
zur Verdünnung
des Zahnfleischepithels führt,
ist die Forderung nach mechanischer Reinigung der Zahnfleischoberfläche viel
weniger als die Forderung nach Entfernen von Zahnstein von der Oberfläche der Zähne.
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Dementsprechend ist eine wirksamer
reinigende und scheuernde Zahnbürste
wünschenswert,
welche die vorstehenden Anforderungen erfüllt und dabei die Zahnfleischtaschenbasis
schützt.
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ÜBERSICHT ÜBER DEN
STAND DER TECHNIK
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Borsten von Zahnbürsten haben einen weiten Weg
von den gekräuselt-gezahnten
Schweineborsten zurückgelegt,
aus denen sie vor dem Zweiten Weltkrieg hergestellt wurden. Zunächst wurde
1938 die Nylonkunstfaser eingeführt.
Die 1938 eingeführte,
weitverbreitete runde Zahnbürsten-Borstenform
wird heute bei mehr als 50% der weltweit benutzten hochwertigen
Zahnbürsten
verwendet.
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Seit 1938 haben nahezu alle größeren Zahnbürstenhändler innovative "kosmetische" Merkmale entwickelt,
die ihre Zahnbürstenangebote
im Ladenregal unverwechselbar machen. Zu diesen Merkmalen gehören: Farben,
Verpackung, innovative Griff und Kopfdesigns, unterschiedliche Extras,
verschiedene Büschelanordnungen,
verschiedene Borstenlängen,
Borstendurchmesser usw. Für
welches bzw. welche kosmetische(n) Merkmale) auch immer geworben
wurde, diese handelsüblichen
Zahnbürsten
beruhten typischerweise auf der grundlegenden zylinderförmigen Borste
mit abgerundeten Spitzen für
den Kontakt zwischen Scheuermittel und Zahnoberfläche. Siehe
zum Beispiel die US-Patentschriften US-A-3 217 074, 4 898 193, 4
927 281, 4 993 440, 5 020 551 und 5 511 275.
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In letzter Zeit sind, wie verlautet,
außergewöhnliche
Borstenausführungen
entworfen und vermarktet worden, um das Entfernen von Zahnbelag,
die Interdentalreinigung, Zahnfleischpflege und die Haltbarkeit
zu verbessern. Alle diese neueren Innovationen beruhen gleichfalls
auf dem Scheuerkontakt der klassischen Borstenspitze (gewöhnlich abgerundet)
mit der Zahnoberfläche,
um die Reinigung zu beeinflussen. Siehe Tynex® Shapes
and Textures Toothbrush Filaments "... da die Spezialreinigung an den Spitzen
beginnt" (H-50102),
veröffentlicht
von der DuPont Company, Washington WV 26181, 1995. Diese Veröffentlichung
wird hier durch Verweis einbezogen.
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In Tabelle 1 sind nachstehend einige
neuere Annäherungen
der Industrie an verschiedene Verbraucherbedürfnisse für Zahnbürsten zusammengefaßt, wobei
die Borstenform und -textur von Zahnbürsten variiert werden, um für eine "Spezialreinigung" zu sorgen. Anmerkung:
Diese Ansätze
basieren auf der Borstenspitzen/Zahnpaste-Scheuerwechselwirkung,
um die Reinigung und das Abschleifen von Zahnoberflächen zu erzielen.
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Verschiedene geometrische Borstenquerschnittsformen
sind entwickelt worden, um die Leistung von Zahnbürsten im
allgemeinen zu verbessern. Zum Beispiel lehrt US-A-2 317 485, daß Borsten
mit rundem Querschnitt sich nicht so gut bündeln lassen wie andere Formen,
beispielsweise Dreiecke, Quadrate, Fünfecke usw. US-A-2 876 477
nutzt Vielecke mit konkaver Kontur auf jeder Seite, um die Zwischenräume zu maximieren.
Die Kanten der Borstenseiten dienen als Schaber für die Borsten.
Die mehrkanaligen Seiten dieser Borsten sollen auf analoge Weise
funktionieren wie schuppige Naturborsten.
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Andere Borstenbürsten als Zahnbürsten mit
verschiedenen Querschnittsformen werden in den US-Patentschriften US-A-4
381 325; 4 898 193; 4 167 794; 5 020 551 und 5 396 678 offenbart.
US-A-S 396 678 lehrt Zahnbürstenborsten
mit rechteckiger Querschnittsform. US-A-S 020 551 offenbart verschiedene
Borstenquerschnitte, darunter: massiv rund, hohl rund, kreuzförmig und
mehrlappig. US-A-4 898 193 lehrt mehrkanalige Vieleckborsten zum
Kämmen
von Augenwimpern und zum Auftragen von Wimperntusche auf die Augenwimpern.
Diese Quelle lehrt, daß die
Seiten der vieleckigen Borste sich nach innen krümmen können. Entsprechend offenbart
US-A-4 381 325 eine Flüssigkeit
zurückhaltende
synthetische Borste mit einer spitzen Rückenlinie, die sich in Längsrichtung
ihrer Oberfläche
erstreckt. Die Borste weist mindestens einen konvexen Abschnitt
auf. Es wurde gezeigt, daß die
bogenförmigen
konkaven Kanäle
mehr Flüssigkeiten
wie z. B. Tusche zurückhalten
als vergleichbare Bürsten
ohne Kanäle.
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US-A-3 613 143 offenbart Zahnbürsten mit
scheuermittelimprägnierten
Borsten von zwei Querschnittsform-Ausführungen, d. h. im allgemeinen
rund und vieleckig, wobei beschrieben wird, daß die letztere Querschnittsform
Längskanalenanordnungen
aufweist.
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US-A-4 167 794 offenbart abgerundete
Borsten mit schaufelähnlichen
distalen Enden für
eine wirksamere Zahnbelagentfernung.
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US-A-4 958 402 lehrt faserbeflockte
synthetische Borsten als Mittel zum Zurückhalten der aufzutragenden
Substanz und zur wirksameren Verteilung der Substanz auf der zu
behandelnden Oberfläche.
Diese faserbeschichteten Borsten werden für den Gebrauch bei der Interdentalreinigung
gelehrt. Ähnlich
lehrt US-A-S 195 546 eine sanfte, zufällige und unregelmäßige, wellige
Konfiguration in Längsrichtung
der Borsten für
den verbesserten Auftrag von Pulver auf Oberflächen.
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US-A-2 312 828 lehrt einen verbesserten
Scheuerkontakt mit den Zahnoberflächen durch Ausbilden einer
Längsrille
oder eines Längskanals
in der Arbeitsfläche
der Bürste,
der so bemessen ist, daß er
sich zur Aufnahme und zum Festhalten eines aus der Tube ausgedrückten Pastenstreifens
eignet, wobei diese Rille oder dieser Kanal an seinen Seiten und
Enden durch die äußeren Längs- und
Querreihen von Borsten mit voller Länge vollständig eingeschlossen ist; so
daß die
Pasten- oder Pulverbeläge
nicht von der Bürste
abfallen können.
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US-A-2 599 191 lehrt verbesserte
Zahnbürsten
zur Behandlung der Zahnfleischerkrankung, wobei die Borsten in Schlingen
gelegt sind, was zu einem glatten "Seitenflächen"-Kontakt mit Zähnen und weichem Gewebe führt.
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US-A-2 845 6439 lehrt, daß eine Nylonborste
mit kleinem Durchmesser und größerer Büschelzahl
eine "Fegewirkung" hervorruft, im Unterschied
zu herkömmlicherweise "groben" Zahnbürsten. Es
wird behauptet, daß diese
Fegewirkung auf weichem Gewebe sanfter ist.
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US-A-4 993 440 beschreibt eine Bürste zum
Auftragen von Kosmetikprodukten wie z. B. Wimperntusche, wobei die
Borste einen Kapillarkanal aufweist, der sich vom Fuß zur Spitze
erstreckt. Dieser Kanal weist einen V-förmigen oder U-förmigen Querschnitt
auf, der die Wimperntusche aufnehmen soll.
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Zahnbürstenkonstruktionen verschiedener
Typen sind überall
nach dem Stand der Technik offenbart worden, um während eines
Zahnputzvorgangs Zugang zu verschiedenen Mundteilen einer Person
zu bieten. Solche Zahnbürsten
werden in US-A-4 800 608 an Beispielen erläutert, wobei der Borstenkopf
mit einem festen stumpfen Winkel ausgebildet ist. Siehe auch die
US-Patentschriften US-A-3 072 944; 3 188 673; 3 263 258; 5 396 678;
5 274 873; 5 335 389; 5 355 546; 5 360 025; 5 497 526 und 5 511
275.
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US-A-4 729 142 stellt einen Zahnbürstenkopf
dar, dessen Borsten zum medialen Mittelpunkt des Zahnbürstenkopfes
hin gerichtet sind.
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US-A-4 852 202 stellt einen Zahnbürstenkopf
dar, der abgewinkelte Borsten aufweist, wobei die Borsten erste
Borsten aufweisen, die senkrecht zum Zahnbürstenkopf ausgerichtet sind,
und eine Vielzahl sekundärer
Borsten, die in einem Winkel von im allgemeinen fünfundvierzig
Grad zum Zahnbürstenkopf
angebracht sind.
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US-A-3 302 230 lehrt Borsten mit
einem vieleckigen Querschnitt, der mindestens zwei spitze Winkel aufweist,
die eine "Schabwirkung" auf die Zähne ausüben. US-A-3
214 777 lehrt Borsten mit rechteckiger Querschnittfläche.
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Siehe auch die US-Patentschriften
US-A-2 088 839; 3 295 156; 3 722 020; 3 939 520; 4 167 794; 3 217
074; 3 238 553 und 4 927 281.
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Der Stand der Technik lehrt außerdem,
daß allgemein
die meisten Zahnbürsten
für Erwachsene
zwischen 2000 und 3000 Borsten aufweisen, wobei 2300 bis 2600 am
verbreitetsten sind. Diese Borsten sind gewöhnlich in drei bis fünf Reihen
mit 15 Büscheln/Reihe
angeordnet. Dagegen kann eine Kinderzahnbürste nur drei Reihen mit annähernd 10
Büscheln
in jeder Reihe aufweisen.
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Bis zur vorliegenden Erfindung konnten
alle nach dem Stand der Technik beschriebenen Zahnbürsten-Borstenkonstruktionen,
einschließlich
Borsten vom runden, rundhohlen, mehrlappigen, rechteckigen, sechseckigen
Typ usw., dadurch charakterisiert werden, daß sie nur einen tangentialen "Punktkontakt" zwischen der Borstenspitze,
dem Scheuermittel und der Oberfläche
bewirken. Die vorliegende Erfindung stellt den nächsten Fortschritt auf diesem
Gebiet dar, indem sie einen stärkeren
Kontakt zwischen diesen Elementen bietet.
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AUFGABEN
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Die Hauptaufgabe der vorliegenden
Erfindung ist daher die Verbesserung des Reinigens und Polierens
der Zähne
durch verbesserten Reinigungs- und/oder Scheuerwirkungsgrad, wobei
der Kontakt zwischen Reinigungsscheuermitteln und den erfindungsgemäßen Zahnbürsten die
Zahnoberflächen
verbessern. Die Verbesserung des Reinigungswirkungsgrades wird durch
einen weiter unten definierten Reinigungswirkungsgradkoeffizienten,
CEC, gemessen. Die Verbesserung des Scheuerwirkungsgrades wird durch
einen gleichfalls weiter unten definierten Scheuerwirkungsgradkoeffizienten,
AEC, gemessen.
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Eine weitere Aufgabe der vorliegenden
Erfindung ist die wirksame Entfernung von Zahnbelag und Zahnstein
und die Herstellung einer glatten Zahnoberfläche, die dem Aufbau von Zahnbelag
und Zahnstein widersteht, durch Verbesserung des Kontakts zwischen
Scheuermitteln und Zahnoberflächen
mit den erfindungsgemäßen verbesserten
Zahnbürsten,
wobei das Scheuermittel in einer Zahnpaste enthalten ist, die außerdem einen
Wirkstoff gegen Zahnbelagbildung aufweist, der die frisch gereinigte
Zahnoberfläche
während des
Zähneputzens
mit einem Überzug
beschichtet, der eine Poloxamer-Polydimethylsiloxan-Emulsion enthält.
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Eine weitere Aufgabe der vorliegenden
Erfindung ist die Verbesserung der Reinigung der an den Zahnfleischrand
und an interproximale Oberflächen
angrenzenden Zahnoberflächen
durch Verbessern des Kontakts zwischen den Scheuermitteln in der
Zahnpaste und diesen verschiedenen kritischen Oberflächen der Zähne durch
die erfindungsgemäßen Borsten
der Zahnbürste,
wodurch eingeschlossenes Scheuermittel während des Putzens auf eine
Weise an diese kritischen Zahnoberflächenbereiche abgegeben wird,
die ausreicht, um Zahnbelag, Verfärbungen und Zahnstein zu entfernen
und gleichzeitig Überzugssubstanzen
aufzutragen, die zur Bekämpfung
des Zahnbelag- und Zahnsteinaulbaus beitragen.
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Eine weitere Aufgabe der Erfindung
ist die Verbesserung der Zahnreinigungsleistung der Mehrheit der Zahnbürsten, die
(a) routinemäßig nicht
ausreichend lange Zeit putzen, d. h. 20 bis 30 Sekunden statt zwei Minuten
(wie von der American Dental Association, ADA, empfohlen wird);
(b) nicht häufig
putzen, d. h. etwa einmal täglich
statt vorzugsweise nach jeder Mahlzeit und/oder jedem Imbiß; und (c)
an den meisten Lingual- und Buccalflächen mit einer untauglichen
Putzbewegung statt mit der empfohlenen Bass-Putzmethode putzen.
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Eine weitere Aufgabe der Erfindung
ist die Herstellung einer Zahnbürste
mit verbessertem Reinigungswirkungsgradkoeffizienten, CEC, von mindestens
etwa 1,5, zusammen mit einem verbesserten Scheuerwirkungsgradkoeffizienten,
AEC, von mindestens etwa 1,5 (wie weiter unten definiert).
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Eine weitere Aufgabe der Erfindung
ist die Bereitstellung eines Mittels zum wirksamen Reinigen und Polieren
harter Mundoberflächen
bei gleichzeitigem Vermeiden einer Verletzung des weichen Gewebes.
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Eine weitere Aufgabe der Erfindung
ist die Anpassung der erfidungsgemäßen gerillten, Scheuermittel einschließenden Borsten
an die verschiedenen Köpfe
handelsüblicher
Zahnbürsten-Neuerungen, wie in
den US-Patentschriften US-A-3 072 944; 3 188 673; 3 263 258; 5 274
873; 5 396 678; 5 335 389; 5 355 546; 5 360 025; 5 497 526 und 5
511 275 beschrieben.
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Eine weitere Aufgabe der Erfindung
ist die Anpassung erfindungsgemäßen Zahnbürsten mit
gerillten, Scheuermittel einschließenden Borsten an die verschiedenen
handelsüblichen
Zahnpasten, einschließlich derjenigen,
die in den US-Patentschriften US-A-4 254 101; 4 515 772; 4 999 184;
4 842 165; 4 684 518; 4 885 155; 4 806 339; 5 004 597; 4 806 340;
4 889 712; 4 925 654; 4 891 211; 5 374 368; 5 424 060 und 5 180
576 beschrieben werden.
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Eine weitere Aufgabe der Erfindung
ist die Bereitstellung einer verbesserten Methode zur Pflege der Zähne und
des Zahnfleischs unter Verwendung einer Zahnpaste, die einen Wirkstoff
gegen Zahnbelagaufbau enthält.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Die vorstehenden und weitere Aufgaben,
Vorteile und Merkmale der vorliegenden Erfindung werden durch die
Verwendung von Zahnbürsten
mit neuartiger Borstenkonstruktion erreicht, wie z. B. den in den 1–4 dargestellten.
Die vorliegende Erfindung bietet eine wirksamere Zahnbürste, die
am Borstenumfang Rippen und/oder Rillen bzw. Kanäle aufweist. Diese Rippen und
Kanäle
sind so bemessen und angeordnet, daß sie die Scheuermittel der
Zahnpaste und andere Wirkstoffe einschließen und wirksamer als bisher
bekannte Bürstenkonstruktionen
gegen die Zähne
und weiche Gewebeoberflächen
des Mundes drücken.
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In den bevorzugten Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung werden das Scheuermittel und/oder Zahnkanälchen verschließende Wirkstoffe,
die in verschiedenen Zahnpasten enthalten sind, in Längskanälen eingeschlossen,
die in den Borsten der Zahnbürste
ausgebildet sind. Beim Putzen werden diese in Rillen eingeschlossenen
Scheuermittel und Zahnkanälchen
verschließenden
Substanzen in funktionellen Kontakt mit Zahnoberflächen gebracht,
woraus sich ein verbesserter Reinigungswirkungsgrad und/oder eine verbesserte
Behandlung von Überempfindlichkeit
ergibt. Dies ist in den 6 und 7 dargestellt. Der verbesserte
Reinigungswirkungsgrad wird durch einen Reinigungswirkungsgradkoeffizienten
CEC gemessen, der ebenso wie der verbesserte Scheuerwirkungsgradkoeffizient
AEC nachstehend definiert wird.
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Konkret ist der Reinigungswirkungsgradkoeffizient
(CEC) eine Zahl, die den Reinigungswirkungsgrad der neuartigen Zahnbürsten-Borstenkonstruktion
auf die gegenwärtige
runde Standard-Borstenkonstruktion bezieht, wobei beide Borstentypen
in identischer Kopfausführung
und Büschelanordnung
getestet werden. Ein Vorteil eines derartigen Koeffizienten ist
die Fähigkeit
zum Vergleich von komplexen Variablen unter Verwendung mehrerer
Reinigungsmaße.
Zum Beispiel ist ein solcher Koeffizient verwendbar beim Vergleich
der in-vitro-Entfernung von künstlichem
Zahnbelag, Essensresten, materia alba usw. Er ist ebenso nützlich bei
der Korrelation von in-vivo-Messungen zur Zahnbelag- und Zahnsteinentfernung
oder anderen klinischen Indikationen.
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Der CEC ist ein Verhältnis des
Wirkungsgrades der Testbürste
zum Wirkungsgrad einer runden Standardbürste unter standardisierten
Anwendungsbedingungen. Das Verhältnis
wird ausgedrückt
als die Verminderung bzw. Abnahme des gemessenen Parameters (z.
B. des Zahnbelags) durch die Testbürste in irgendeiner konkreten
Konfiguration, dividiert durch die Abnahme des Zahnbelags, der durch
die runden Standardborsten bei identischer Zahnbürstenkonstruktion und unter
identischen Testbedingungen hervorgerufen wird. Siehe Beispiel 1
und Tabelle 4 weiter unten. Diese Beziehung läßt sich wie folgt ausdrücken:
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Der "Reinigungswirkungsgradkoeffizient" (oder CEC), wie
oben angegeben, ist ein Indikator für die Verbesserung der Reinigung,
die mit den erfindungsgemäßen Zahnbürsten erzielt
wird, gemessen im Vergleich zu einem Standard, der eine Zahnbürste mit
Borsten von rundem Querschnitt aufweist, wobei beide Zahnbürsten die
gleiche scheuermittelhaltige Zahnpaste unter Standard-Putzbedingungen
benutzen. Der CEC, der nach medizinischen Cross-over-Tests beobachtet
wird, wie etwa in Beispiel 1 beschrieben und in 8 und Tabelle 4 angegeben, beträgt 2,5%.
Für Zwecke
der vorliegenden Erfindung werden CEC-Werte von mehr als 1,5 bevorzugt. Besonders
bevorzugt werden CEC-Werte von mehr als etwa 2,0.
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Die unerwartete Verbesserung des
Reinigungswvkungsgrades, wie in Beispiel 1 für die erfindungsgemäße Zahnbürste mit
vierkanaligen Borsten beschrieben, kann auch für verschiedene andere mehrkanalige Borstenkonfigurationen
erwartet werden, wie z. B. diejenigen, die in den Tabellen 2 und
5 beschrieben und in den 2–4 der Zeichnungen dargestellt
sind. Verbesserungen des AEC sind gleichfalls zu erwarten.
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Außer der oben berichteten, jedoch
unerwarteten und drastischen Verbesserung bei klinischen Beobachtungen
des Reinigungswirkungsgrades ist ferner festgestellt worden, daß mit der
vorliegenden Erfindung eine wichtige Verbesserung des Scheuerwirkungsgrades
erzielt wird, ohne eine beobachtbare schädliche Auswirkung auf das an
die Zähne
angrenzende "weiche
Gewebe" hervorzurufen.
Dieses günstige
Reinigungsergebnis für
Zähne/weiches
Gewebe wird zum Teil auf die "weicheren" Borsten zurückgeführt, die
in den erfindungsgemäßen Zahnbürsten verwendet
werden, sowie auf den wirksamen Scheuermittel/Zahn-Kontakt, der durch
die erfindungsgemäßen mehrkanaligen
Borsten bewirkt wird.
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Für
die Zwecke der vorliegenden Erfindung ist der Scheuerwirkungsgradkoeffizient
(AEC) definiert als das Verhältnis
der Ergebnisse eines standardgemäßen RDA-,
Verfärbungsindex-
oder Polierindexverfahrens einer Bürste mit Testborsten in einer
gegebenen Büschelkonfiguration
zu den Ergebnissen eines identischen Verfahrens mit Verwendung von
runden Standardborsten in der gleichen Büschelkonfiguration. Diese Beziehung
läßt sich
wie folgt ausdrücken:
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Für
die Zwecke der vorliegenden Erfindung werden AEC-Werte für RDA, den
Verfärbungsindex
und den Polierindex oberhalb etwa 1,5 bevorzugt, wobei Werte über etwa
2,0 besonders bevorzugt werden.
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Der relative Zahnabrieb (RDA) ist
seit langem die Standardmessung zur Voraussage der Leistung einer
gegebenen Zahnpastenformulierung und/oder der Funktionstüchtigkeit
einer Reihe von Scheuermitteln mit unterschiedlichen Teilchengrößen, Stoffzusammensetzungen,
Kristallstruktwen, Bruchkanten usw. Typischerweise basiert der Test
auf einer gemessenen Anzahl von Bürstenstrichen mit einer Standardzahnbürste bei
einem festgelegten angewandten Druck gegen ein Stück Zahnschmelz,
das in einer Halteplatte fixiert ist. Manchmal wird als billiges
Näherungsverfahren
der Zahnschmelz gegen eine Platte aus weichem Metall ausgetauscht,
wie z. B. Kupfer. An dem Zahnschmelz wird der Verlust an Oberflächenschmelz
(oder -metall) durch verschiedene Verfahren gemessen, zu denen Gewichtsverlust-,
optische Vergleichs- und radioaktive Verfahren gehören.
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Bei einer ähnlichen Messung unter Verwendung
von künstlich
verfärbtem
Zahnstein wird die Entfernung von Verfärbungen durch Abrieb gemessen.
Auf ähnliche
Weise kann man das Polieren der Zahnoberflächen beurteilen, einen Prozeß, der die
Reflexionseigenschaften des Zahnschmelzes ohne hochgradiges Entfernen
von Zahnschmelz oder "Abkratzen" erhöht.
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Solange die Bürste, ihre Borsten und die
mechanischen Parameter konstant sind, hat sich der RDA (und der
Verfärbungsindex
und Polierindex als dessen Gegenstücke) als das nützlichste
Werkzeug erwiesen, das dem Entwickler von Zahnpasten zur Verfügung steht.
Für den
Zahnbürstengestalter,
der nur runde Borsten mit einer gegebenen Weichheits-/Härteeigenschaft
verwendet, ist der RDA bei der Voraussage der in-vivo-Leistung von
geringerem Wert, auch wenn die Formulierung des Scheuermittels konstant
gehalten wird, da die Positionierung der Borsten nur einen mäßigen Einfluß auf die
Scheuereigenschaften des gewählten
Scheuermittels hat.
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Bei der vorliegenden Erfindung beeinflußt die Veränderung
der Borstenkonstruktion gemäß der vorliegenden
Spezifikation die Schleiffähigkeit,
sowohl absolut als auch relativ, verschiedener Scheuermittel und Formulierungen
in viel höherem
Maße.
Um daher die Vorteile der vorliegenden Erfindung effektiv einzuschätzen und
zu beurteilen, ist es notwendig, den Standard-RDA-Wert zu verändern und
ein neues Meßverfahren zu
schaffen, das als Scheuerwirkungsgradkoeffizient (AEC) bezeichnet
wird.
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Da der Einschluß und die daraus resultierende
Abgabe des Scheuermittels an die Zahnoberfläche als Ergebnis der vorliegenden
Erfindung effizienter ist, werden bestimmte Scheuermittel (besonders
diejenigen mit sehr hoher relativer Härte oder scharfen Kristallkanten)
selbstverständlich
einen höheren
RDA aufweisen, wenn sie mit diesen Bürsten aufgebracht werden.
-
Wenn umgekehrt ein "nicht kratzendes" Scheuermittel effektiv
abgegeben wird, kann es das Entfernen von Zahnbelag oder sogar das
Polieren vollständiger
ausführen,
ohne einen hohen RDA-Wert aufweisen zu müssen. Der Vorteil dieser Leistung
ist insofern offensichtlich, als die Zähne effektiver gereinigt werden,
sowohl klinisch als auch kosmetisch, ohne den Zahnschmelz in dem
Maße zu
beschädigen,
wie dies bisher bei Scheuermittelsystemen mit hohem RDA demonstriert
wurde.
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Das in den 1–4 dargestellte Längskanal-Merkmal
erfordert einen Borstenkern von ausreichendem Durchmesser und ausreichender
Festigkeit, um
- a) Festigkeit-/Steifigkeitswerte
und
- b) Biegeerholungs-Verschleißwert
zu
erzielen, die so beschaffen sind, daß die Abnutzbarkeit der erfindungsgemäßen Zahnbürsten mit
im Handel erhältlichen
Zahnbürsten
von herkömmlicher
Borstenkonstruktion vergleichbar ist.
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Ohne Berücksichtigung dieser Festigkeits-/Steifigkeits-
und Biegeerholungs-Verschleißwerte
bei den erfindungsgemäßen gerillten
Borstenkonstruktionen würden
die erfindungsgemäßen Zahnbürsten im
kritischen Bereich der Abnutzbarkeit viel schlechter als herkömmliche
Zahnbürsten
abschneiden.
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Die erfindungsgemäßen mehrkanaligen Borsten bieten
nicht nur eine wesentliche Verbesserung des Scheuermittel/Zahnoberfläche-Kontakts,
die auf den Einschluß von
effektiven Mengen des Scheuermittels in die Kanäle während des Putzens zurückgeführt wird,
sondern bieten in einer Ausführungsform
der Erfindung auch ein außergewöhnliches
ineinandergreifendes Borstenmerkmal. Das heißt, bestimmte erfindungsgemäße Borsten
zeigen während
des Putzens eine Tendenz zum Ineinandergreifen, woraus sich ein
kleinerer offener Raum zwischen den Borsten ergibt, der einen engeren
Kontakt mit Zahnoberflächen
bewirkt, der zu optimalen CEC- und AEC-Werten führt. Dieses Ineinandergreifen
der erfindungsgemäßen gerillten
Borsten wird am besten in den 5, 7 und 11(a) der Zeichnungen veranschaulicht.
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Im allgemeinen weisen die erfindungsgemäßen Borsten
Seiten auf, die besser an das Ineinandergreifen anpassungsfähig sind
und sich dementsprechend leicht von ihren Gegenstücken mit
rundem Querschnitt unterscheiden lassen. Als Ergebnis erzeugen erfindungsgemäße Zahnbürsten mit "Ineinandergreifen" während des
Putzens höhere
CEC- und AEC-Werte als andere Zahnbürsten.
-
Wie nachstehend ausführlicher
beschrieben, basiert die vorliegende Erfindung auf den folgenden
klinischen Beobachtungen:
- 1. Die beste Zahnbürstenwirkung
wird eher durch die "Seiten" der Borsten als
durch die Spitzen der Borsten erreicht (siehe die 6 und 7).
- 2. Herkömmliche
Borsten in Kombination mit Scheuermittelteilchen verursachen während des
Putzens eine minimale "borstengesteuerte
Reinigungswirkung durch Scheuern".
- 3. Während
des Zähneputzens "biegen sich" die Borsten, wodurch
eher die Seiten der Borsten als die Spitzen zur "Hauptreinigungskontaktfläche" der Zahnbürste mit
den Zahnoberflächen
werden (siehe die 6 und 7),
- 4. Mittel zum Einschließen
von Scheuermittel in den Borstenseiten der Zahnbürste verbessern den Scheuermittel/Zahnoberfläche-Kontakt
und den Reinigungswirkungsgrad der Zahnbürste.
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Der gegenwärtige Stand der Technik für die Herstellung
von Zahnbürsten
betont, daß: "die vorzügliche Abrundung
der Enden (von Borsten) die schonende Behandlung des Zahnfleischrandbereichs
verbessert" (siehe
Tynex®-Literaturhinweis,
oben). Die vorliegende Erfindung läßt darauf schließen, daß gerillte
Borsten, die Schleifmittel einschließen, das zu verbesserten CEC-
und AEC-Werten führt,
eine schonende Behandlung des Zahnfleischrandbereichs sicherstellen,
die klinisch nachgewiesen werden kann.
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Die Stirnflächenabrundung der erfindungsgemäßen Borstenspitzen
ist zwar machbar (siehe 9 und 10), aber nicht erforderlich,
um entlang dem Zahnfleischrand Behaglichkeit zu erzielen und eine
Beschädigung
des empfindlichen Zahnfleischgewebes zu vermeiden. Das heißt, die
Gesamtweichheit der erfindungsgemäßen Borsten in Kombination
mit dem "Flattern" bzw. "Aufspleißen", das bei den erfindungsgemäßen mehrkanaligen
Borstenspitzen erzielt wird, vermindert die Notwendigkeit einer
Stirnflächenabrundung
dieser Borsten. Das "Aufspleißen" wird weiter unten
ausführlich
diskutiert. Die erfindungsgemäßen Borsten
werden im allgemeinen als weicher und sanfter für das Zahnfleisch empfunden
als die meisten an den Stirnflächen
abgerundeten handelsüblichen
Borsten. Die verbesserte CEC- und AEC-Leistung der erfindungsgemäßen Bürsten vermindert
die Putzkraft, die zum Erzielen der Reinigung erforderlich ist,
wodurch einer Beschädigung
von Zahnfleischoberflächen
vorgebeugt wird.
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Erfindungsgemäße Zahnbürsten ergänzen insbesondere die vom Zahnarzt
empfohlene Bass-Methode
zum Zähneputzen.
Die Bass-Methode verlangt auf- und abwärtsgehende Striche an den Seiten
der Zähne und
hin- und hergehende Striche auf den Zahnspitzen. Die erfindungsgemäßen mehrkanaligen
Borsten mit ihrem eingeschlossenen Scheuermittel sichern einen verbesserten
Schleifinittelkontakt zur Zahnoberfläche sowohl bei den "Auf- und Abwärts"-Strichen als auch
bei den "Hin- und
Her"-Strichen der
Zahnbürste.
Als Ergebnis wird an den Spitzen der Zähne eine effektive Scheuerreinigung
erzielt, während
an den Seiten der Zähne eine
weiche, sanfte, gründliche
Scheuerreinigung erzielt wird. Diese Reinigung mit eingeschlossenem
Scheuermittel an den Zahnspitzen und Zahnseiten ist schematisch
in den 6 und 7 dargestellt.
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In der Fachwelt wird allgemein anerkannt,
daß nicht
runde Borsten (wozu die einzigartigen mehrkanaligen Borsten gemäß der vorliegenden
Erfindung gehören)
wesentlich mehr Weichheit bieten als vergleichbare Borsten mit rundem
Querschnitt, wenn die Zähne
mit Auf- und Abwärts-Strichen
geputzt werden (siehe Tynex®-Literaturhinweis, oben).
Es wird behauptet, daß diese
Weichheit zusammen mit der inhärenten
schonenden Behandlung des Zahnfleischs, die für die erfindungsgemäßen Borsten
beschrieben wurde, dazu beitragen dürfte, die Zahnfleischretraktion
durch Zähneputzen
zu vermindern.
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Historisch ist die auf dem Zähneputzen
beruhende Zahnfleischretraktion zusammen mit Zahnfleischerkrankung
als Hauptgrund für
Zahnverlust betrachtet worden. Die erfidungsgemäßen Zahnbürsten mit ihren "aufgespleißten" Spitzen und verbesserten
CEC- und AEC-Werten versprechen, die auf dem Zähneputzen beruhende Zahnfleischretraktion
zu minimieren, wie weiter unten ausführlich beschrieben wird.
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Die erfindungsgemäßen mehrkanaligen Borsten sind
besonders anpassungsfähig
an das Aufspalten an den Enden, d. h. das "Aufspleißen", das weiche, feine Faserstränge oder "Federn" erzeugt, von denen
berichtet wurde, daß sie
eine wirksame Interdental- und Zahnfleischreinigung bewirken und
dabei das Zahnfleisch schonend behandeln. Diese "Federn" an den Spitzen der Borsten bieten außergewöhnliche
klinische Vorteile, zu denen gehören:
- (a) größere Kontaktfläche für die Borstenspitze,
die zusammen mit dem in den Kanälen
eingeschlossenen Scheuermittel unerwartet einen verbesserten Reinigungswirkungsgrad
CEC bewirkt;
- (b) hervorragendes Entfernen von Zahnbelag, ohne das Zahnfleisch
zu schädigen:
diese weichen, mehrkanaligen Borsten mit aufgespleißten Spitzen
haben die Fähigkeit,
tiefer zwischen die Zähne
und Zahnfleischrandbereiche einzudringen, um die Interdental- und
Zahnfleischreinigung zu verbessern; und
- (c) hervorragende Polsterwirkung auf das Zahnfleisch, die bei
klinischen Versuchen von Testpersonen empfunden und allgemein als "sanft zum Zahnfleisch" beschrieben wird.
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Das "Aufspleißen" wird in den US-Patentschriften US-A-2
697 009, 2 911 761, 3 295 156 und 5 128 208 beschrieben, deren Offenbarungen
hiermit durch Verweis einbezogen werden.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung, wie in den 1 und 5–7 dargestellt,
enthalten die Borsten der Zahnbürste
in Längsrichtung
verlaufende Vertiefungen, wie z. B. Kanäle, die sich über die
Länge der
Borsten erstrecken und eine ausreichende Tiefe aufweisen, um Scheuermittel
mit einer Teilchengröße zwischen
etwa 3 und etwa 25 μm
und vorzugsweise zwischen etwa 6 und etwa 20 μm einzuschließen. Die 2 und 3 stellen verschiedene Querschnittskonfigurationen
von bevorzugten erfindungsgemäßen scheuermitteleinschließenden Borsten
dar.
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In einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung werden die erfindungsgemäßen Zahnbürsten mit Zahnpasten kombiniert,
die außerdem
Wirkstoffe gegen den Aufbau von Zahnbelag enthalten, um ein verbessertes
Verfahren zum Zähneputzen
bereitzustellen. Diese Kombination ergibt Zähne mit verbesserten CEC- und
AEC-Bewertungen, die überraschenderweise
auch eine Verbesserung der Bekämpfung
von Zahnbelagaufbau aufweisen.
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In einer konkreten Ausführungsform
der Erfindung erzeugt die Kombination der erfindungsgemäßen Zahnbürsten mit
bestimmten Zahnpasten zusätzlich
zu der verbesserten Reinigung und Scheuerwirkung auf die Zähne, einschließlich einer
verbesseren Zahnbelagentfernung, unerwartet eine überraschende
Verminderung des Zahnbelagaufbaus. Das heißt, wenn die erfindungsgemäßen Zahnbürsten zusammen
mit Zahnpasten eingesetzt werden, die MICRODENT® ULTRAMULSION® enthalten,
erhält
man außerdem
ein unerwartetes Verfahren zur Verminderung des Zahnbelagaufbaus.
Derartige Zahnpasten werden in der US-Patentanmeldung Serien-Nr.
08/461 698, eingereicht am 5. Juni 1995, jetzt US-A-S 733 529, offenbart.
Weitere bevorzugte Zahnpastenzusammensetzungen werden in der US-Patentanmeldung Serien-Nr.
08/899 558, eingereicht am 24. Juli 1997, jetzt US-A-S 993 784,
offenbart. Die Inhalte dieser beiden Patentanmeldungen werden hiermit
durch Verweis einbezogen.
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Es scheint, daß die verbesserte Reinigung
und Scheuerwirkung, die man durch die in Kanäle eingeschlossenen Scheuermittel
erzielt, die mit den Zahnoberflächen
in Kontakt kommen, für
eine optimale Vorbereitung der Zahnoberflächen sorgt, an die sich dann
eine Beschichtung der Zahnoberflächen
mit MICRODENT® ULTRAMULSION® anschließt.
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Wenn eine Zahnpasta verwendet wird,
die MICRODENT® ULTRAMULSION® enthält, dann
weisen diejenigen Zahnoberflächen,
die mit den erfindungsgemäßen Zahnbürsten gereinigt
worden sind, im allgemeinen eine besonders gründliche, einheitliche und wirksame
Beschichtung auf, die sich gut dafür eignet, dem Zahnbelagaufbau
zu widerstehen.
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Nachstehend werden konkrete bevorzugte
Ausführungsformen
der erfindungsgemäßen scheuermitteleinschließenden Borsten
unter Bezugnahme auf die beigefügten
Zeichnungen beschrieben. In der folgenden Beschreibung werden der
Klarheit halber bestimmte Bürstenkonstruktionen
verwendet, die aber nicht den Umfang der Erfindung definieren oder
einschränken
sollen, der ausschließlich
in den Patentansprüchen
definiert wird.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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Die 1A und 1B zeigen schematische Seitenansichten,
die eine Borste mit einem Querschnitt von 0,30 mm (0,012 Zoll) darstellen,
die einen erfindungsgemäßen scheuermitteleinschließenden Kanal
verkörpert,
wobei die Kanaltiefe etwa 0,08 mm (etwa 0,003 Zoll) und die Kanalbreite
etwa 0,15 mm (etwa 0,006 Zoll) beträgt.
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In 1A ist
der Borstenkanal schraffiert, um das nachstehend zu beschreibende
scheuermitteleinschließende
Merkmal hervorzuheben.
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Die 2A, B und C stellen
verschiedene erfindungsgemäße Borstenformen
mit dreikanaligen Querschnitten dar, die auf die erfindungsgemäße Zahnbürste mit
verbessertem Reinigungswirkungsgradkoeffizienten (CEC) und Scheuerwirkungsgradkoeffizienten
(AEC) anwendbar sind.
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Die 3A, B und C stellen
verschiedene Borstenformen mit vierkanaligen Querschnitten und unterschiedlicher "Kanalbildung" dar, die sich für die erfindungsgemäße Zahnbürste mit
verbessertem Reinigungswirkungsgradkoeffizienten (CEC) und Scheuerwirkungsgradkoeffizienten
(AEC) eignen.
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Die 4A, B und C stellen
verschiedene Borstenformen mit mehrkanaligen Querschnitten und unterschiedlicher
Ausbildung der Borstenkanäle
dar, die geeignet sind, die erfindungsgemäßen CEC und AEC-Werte zu liefern.
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5 zeigt
eine perspektivische Draufsicht eines erfindungsgemäßen Zahnbürstenbüschels,
welche die Büschelanordnung
einer der erfindungsgemäßen Borsten
darstellt.
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6 zeigt
schematisch den allgemeinen Kontakt zwischen den mit Kanälen versehenen
erfindungsgemäßen Borsten,
die eingeschlossenes Scheuermittel enthalten, und der Zahnoberfläche beim
Zähneputzen.
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7 zeigt
schematisch eine vergrößerte Darstellung
des Kontakts zwischen in den Borstenkanälen eingeschlossenen Scheuermitteln
und Interproximalflächen
der Zähne
beim Zähneputzen
mit einer scheuermittelhaltigen Zahnpaste.
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8 zeigt
ein Säulendiagramm,
das die mittleren Zahnbelag-Bewertungszahlen für eine erfindungsgemäße Zahnbürste mit
vierkanaligen Borsten mit einer Zahnbürste mit runder Borstenkonfiguration
vergleicht, wenn beide in einer klinischen Cross-over-Studie mit
einer gewöhnlichen
handelsüblichen
Zahnpaste eingesetzt werden, wie ausführlich in Beispiel 1 beschrieben.
-
Die 9 und 10 zeigen elektronenmikroskopische
Aufnahmen von Borstenspitzen der erfindungsgemäßen Zahnbürste und einer herkömmlichen
Zahnbürste
mit runden Borstenspitzen.
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Die 11(A), (B) zeigen schematisch eine vergrößerte Querschnittsdarstellung
der "Packung" einer der erfindungsgemäßen Borsten
in einem Bündel
mit dem erfindungsgemäßen Merkmal
ineinandergreifender Borsten (11A)
im Vergleich zu der Querschnittspackung von runden Borsten zu einem
Bündel
(11B).
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AUSFÜHRLICHE
BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
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Für
die Zwecke der vorliegenden Erfindung sind mehrseitige, mit Kanälen versehene
Borsten als Borsten einer Zahnbürste
definiert, die in einer mehrkanaligen Querschnittsform ausgebildet
worden sind, wobei mindestens drei, vorzugsweise vier, am stärksten bevorzugt
fünf gleichgeformte
individuelle Kanäle
am unteren Ende (d. h. der Spitze) jeder Borste angebracht sind.
Die einzelnen Kanäle
sind daher in der Lage, beim Zähneputzen
mit einer Zahnpaste nennenswerte Mengen von Scheuermittelteilchen
einzuschließen,
und die eingeschlossenen Scheuermittelteilchen werden an die Oberfläche der
Zähne mit
ausreichender Kraft abgegeben, um einen verbesserten Reinigungs-
und Scheuerwirkungsgrad zu bewirken und dabei ein Abscheuern des
Zahnschmelzdentins und eine Beeinträchtigung des weichen Gewebes
zu vermeiden.
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Für
die Zwecke der vorliegenden Erfindung ist ein "Kanal" als eine Vertiefung, Mulde oder Grube
definiert, die sich vorzugsweise über die gesamte Länge jeder
Borste erstreckt, wobei die Vertiefung ausreichend tief ist, um
genügend
Scheuermittel der Zahnpaste unterzubringen, so daß das eingeschlossene
Scheuermittel während
des Zähneputzens
mit einer ausreichenden Kraft von der mit Kanälen versehenen Borste an die Zahnoberfläche abgegeben
wird, um einen Reinigungswirkungsgradkoeffizienten (CEC) von mindestens
etwa 1,5 und einen Scheuerwirkungsgradkoeffizienten (AEC) von mindestens
etwa 1,5 zu bewirken.
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Bei einer bevorzugten Borstenabmessung
von 0,30 mm (0,012 Zoll) Durchmesser, wie in 1 dargestellt, ist der bevorzugte Kanal
etwa 0,33 mm (etwa 0,013 Zoll) tief und etwa 0,15 mm (etwa 0,006
Zoll) breit. Siehe auch die 2–7 und 11(A) sowie die Tabellen 2, 3 und 5.
Die Abmessungen der Kanäle
werden in verschiedenen, weiter unten dargelegten Beispielen beschrieben.
Zum Beispiel werden bei Borstendurchmessern im Bereich von etwa
0,20 bis etwa 0,36 mm (etwa 0,008 bis etwa 0,014) Kanaltiefen von
etwa 0,18 bis etwa 0,13 mm (etwa 0,007 bis etwa 0,005 Zoll) offenbart,
zusammen mit einer Kanalbreite im Bereich von etwa 0,08 bis 0,15
mm (etwa 0,003 bis 0,006 Zoll). Es versteht sich, daß für Borsten
mit größeren Durchmessern
diese Kanaltiefen- und -breitenwerte wesentlich zunehmen können.
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Für
die Zwecke der vorliegenden Erfindung ist eine Zahnbürste als
irgendeine manuelle, interproximale oder mechanische Zahnbürste definiert,
die eine Vielzahl von Büscheln
aus thermoplastischen Polymerborsten enthält und konkret die verschiedenen
im Handel erhältlichen,
heute beliebten Zahnbürstengriffe
und Kopfkonstruktionen sowie die verschiedenen Büschelanordnungen, Borstenvarianten
einschließlich
verschiedener Borstenlängen
und Borstenbündelpackungen
aufweist. Diese Zahnbürsten
werden in den USA unter Warenzeichen vertrieben, zu denen die folgenden
gehören:
Braun®,
Interplak®,
Oral-B®,
Complete®,
Precision®,
Total®,
REACH®,
MentaDent®,
IUMTM, GUM®, InterPlak®,
Oral Logic usw. Verschiedene, in den nachstehenden US-Patentschriften
beschriebene Zahnbürsten
eignen sich für
die Anpassung der erfindungsgemäßen Borsten:
US-A-3 072 944, 3 188 673, 3 263 258, 5 396 678, 5 274 873, 5 335
389, 5 355 546, 5 360 025, 5 497 526 und 5 511 275. Die Lehren dieser
Dokumente sind durch Verweis in die vorliegende Patentbeschreibung
einzubeziehen.
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Geeignete erfindungsgemäße Borsten
mit verschiedenen Querschnittsformen sind in den 2 bis 4 dargestellt
und in den unten stehenden Tabellen 2–5 ausführlich diskutiert.
-
Wie in den 6 und 7 dargestellt,
wird das in Kanälen
eingeschlossene Scheuermittel 10 von der Borste 12 durch
Wischwirkung mit den verschiedenen Oberflächen der Zähne 11 in Kontakt
gebracht. Mit anderen Worten, beim Durchbiegen der Borste 12 erzielt
der Borstenkanal 13 einen erweiterten Kontakt zwischen
Scheuermittel und Zahnoberfläche,
wie bei 6 und 7 dargestellt. Bei dem Wischvorgang
bleibt dieser Oberflächenkontakt
zwischen dem Borstenkanal 13 und der Zahnoberfläche erhalten.
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Die bei den erfindungsgemäßen Borsten
verwendbaren Polymere können
nach Verfahren hergestellt werden, die jetzt dem Fachmann bekannt
sind, wie z. B. die Verfahren, die von G. Notta in Journal of Polymer Science,
Bd. XVI, S. 143–154
(1955) und in den US-Patentschriften US-A-2 882 263; 2 874 153;
2 913 442; 3 112 300 und 3 112 301 beschrieben werden, deren Offenbarungen
hiermit durch Verweis einbezogen werden.
-
Die Borsten können mittels Schmelzextrusion
verschiedener thermoplastischer Polymermaterialien durch geeignet
geformte Extrusionsöffnungen
in verschiedenen Spritzmundstücken
nach verschiedenen Verfahren geformt werden, wie z. B. in den US-Patentschriften
US-A-2 226 529 und 2 418 482; 3 745 061; 3 238 553; 3 595 952; 4
279 053; der französischen
Patentschrift Nr. 2 125 920 und der europäischen Patentanmeldung Nr.
066 316 2171 beschrieben wird.
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Das Bündeln, Schneiden, Heften usw.
der Borsten wird nach dem Fachmann bekannten Verfahren ausgeführt, wie
sie z. B. in den US-Patentschriften US-A-4 441 227; 4 688 851; 4
979 782; 5 274 873; 5 335 389 und 5 511 275 beschrieben werden,
deren Offenbarungen hiermit durch Verweis einbezogen werden.
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Für
die Zwecke der vorliegenden Erfindung sind thermoplastische Polymerzusammensetzungen,
die sich für
die erfindungsgemäßen Borsten
eignen, unter anderem synthetische lineare Kondensationspolyamide,
wie sie zum Beispiel in den US-Patentschriften US-A-2 071 250, 2
071 251, 2 130 948 und 3 671 381 beschrieben werden.
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Die in den erfindungsgemäßen Borsten
verwendbaren synthetischen Polyamide sind unter anderem diejenigen,
die ein ausreichendes Molekulargewicht aufweisen, um faserbildend
zu sein, wie z. B.: Polycaprolactam, Polyhexamethylenadipamid, Polyhexamethylensebacamid,
das aus 1,4-(cis)-Cyclohexan bis(methylamin) und Adipinsäure gebildete
Polyamid (siehe US-A-3 012 994; das aus m-Xyloldiamin und Adipinsäure gebildete
Polyamid (siehe US-A-2 916 475); das aus 3,5-Dimethylhexamethylendiamin
und Terephthalsäure
gebildete Polyamid (siehe US-A-2 752 358); das aus 2,5-Dimethylpiperazin
und Adipylchlorid gebildete Polyamid (siehe US-A-3 143 527). Siehe
auch US-A-2 152 606). Die bevorzugten Polyamide sind Polyhexamethylenadipamid
und Polyhexamethylensebacamid.
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Im allgemeinen sollte das zahlengemittelte
Molekulargewicht des Polymers, das für diese Borsten verwendet wird,
größer als
10.000 und vorzugsweise größer als
30.000 sein, um die Festigkeit und Steifigkeit zu liefern, die in
einer Zahnbürsten-Borste
benötigt
wird. Zu den bevorzugten handelsüblichen
Polyamiden gehören
Nylon 6,6; Nylon 6,10 und Nylon 6,12. Davon werden Nylon 6,10 (Polyhexamethylensebacamid)
und Nylon 6,12 (Hexamethylendiamin) besonders bevorzugt. Siehe Tabelle
2.
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Polyester, die sich als besonders
gut geeignet für
die erfindungsgemäßen Borsten
erwiesen haben, sind unter anderem Polybutylenterephthalat und Polyethylenterephthalat.
(Siehe die untenstehenden Tabellen 3 und 5).
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Der Gesamtdurchmesser oder maximale
Querschnitt für
die erfindungsgemäßen Borsten
kann zwischen etwa 102 und 508 μm
(zwischen etwa 4 und 20 Mil) liegen. Borsten außerhalb dieses Bereichs weisen im
allgemeinen eine Steifigkeit auf, die für erfindungsgemäße Zahnbürsten-Borstenanwendungen
ungeeignet ist. Die Borsten erstrecken sich im allgemeinen über eine
Länge von
etwa 8 bis 15 mm oberhalb des Zahnbürstenkopfes.
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Bekannt ist, daß die Eigenschaften von Borsten
aus thermoplastischen Werkstoffen durch Ziehen oder Strecken der
Borsten verbessert werden können,
um die Molekülorientierung
entlang der Faserachse zu erhöhen.
Daher werden die zur Herstellung der erfindungsgemäßen Borsten
eingesetzten Elementarfasern vorzugsweise streckorientiert, oder
auf die Herstellungsverfahren werden andere eigenschaftsverbessernde Standardmaßnahmen
angewandt.
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Beispiele weiterer thermoplastischer
Polymerzusammensetzungen, aus denen die erfindungsgemäßen Borsten
geformt werden können,
sind unter anderem: Polyolefine, wie z. B. Polyethylen und Polypropylen; Polyacryle,
wie z. B. Polyacrylnitril, Polyacrylamid, Copolymere von Acrylnitril
mit Methylmethacrylat, usw.; Polyvinylchlorid und Copolymere von
Vinylchlorid mit anderen Vinylmonomeren, Polymere von fluorierten
Olefinen, wie z. B. Polytetrafluorethylen; Polystyrol und dergleichen.
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Zusätzlich können die auf außergewöhnliche
Weise mit Kanälen
versehenen Querschnittsformen der erfindungsgemäßen Borsten aus zwei oder mehr
unterschiedlichen thermoplastischen Polymerwerkstoffen koextrudiert
werden.
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Zum Beispiel kann ein Polybutylenterephthalat-Kern
mit einem mehrkanaligen Mantel aus 6,12-Nylon koextrudiert werden, um eine mehrkanalige
Borste zu erzeugen, die einen Kern von kleinerem Durchmesser aufweist
als eine extrudierte mehrkanalige Polybutylenterephthalat-Borste.
Solche koextrudierten mehrkanaligen Borsten vereinigen die besten
Eigenschaften unterschiedlicher thermoplastischer Polymerwerkstoffe,
um koextrudierte Borsten mit funktioneller Vielseitigkeit zu erzeugen,
wozu verbesserte Steifigkeit, Weichheit, dichtere "Packung" usw. gehören. Einige
von diesen Borsten werden in der oben zitierten Tynex®-Veröffentlichung
beschrieben.
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Dem Fachmann für Zahnbürstenentwicklung und -herstellung
ist bekannt, daß die
Borste und ihr resultierendes "Büschel" gewisse optimale
Eigenschaften aufweisen müssen,
die beispielsweise gewöhnlich
als (a) Weichheit, (b) Biegefestigkeit, (c) Rückverformung, (d) Naßfestigkeit,
(e) Biegefähigkeit,
(f) bleibende Verformung und andere beschrieben werden.
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Typischerweise sind dafür Abgleichparameter
erforderlich, wie z. B. (a) Polymertyp, (b) Borstendurchmesser,
(c) Endabrundung, (d) Aufspleißen,
(e) Orientierungsgrad beim Recken der Borste, (f) Borstenlänge und
andere.
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Ebenso wird dem Fachmann einleuchten,
daß für jede der
erfindungsgemäßen neuartigen
Borsten eine entsprechende kommerzielle Optimierung erforderlich
ist. Außer
den Parametern, die bei der Untersuchung der runden Bürstenkonstruktion
abgeglichen werden, muß man
auch Parameter berücksichtigen,
wie z. B. (a) die Abmessungen des "Kerns", um den herum die Kanäle angeordnet
sind, (b) die Abmessungen der Kanalseiten und (c) die Innenabmessungen
des Kanals selbst. Die Kanaltiefe beträgt etwa 10 bis 30% des Borstendurchmessers,
gemessen am größten Querschnitt,
wobei die Kanalbreite von etwa 10 bis etwa 60% des Borstendurchmessers
variieren kann. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung weist eine fünfkanalige Borste mit einem
maximalen Querschnittsdurchmesser von etwa 0,30 mm (0,012 Zoll)
fünf Kanäle mit einer
mittleren Tiefe von etwa 0,08 mm (etwa 0,003 Zoll) und einer mittleren
Kanalbreite in der Mitte des Kanals von etwa 0,15 mm (etwa 0,006
Zoll) auf. Siehe hierzu 1 der
Zeichnungen.
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Die gegenwärtig bevorzugte Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Bürstenkonstruktion
ist eine fünfseitige
sternförmige
Borste. Die fünfseitige
Sternform ist zwar wegen ihres Mundgefühls, der klinischen Ergebnisse
und ihrer Widerstandsfähigkeit
gegen Verformung oder "Abnutzung" während eines
simulierten Verschleißtests über einen
bis drei Monate als erste kommerzielle Ausführungsform ausgewählt worden,
aber es ist zu erwarten, daß sich
auch andere Sternformen als kommerziell realisierbar erweisen werden.
Dementsprechend wird erwartet, daß andere Bürstenkonstruktionen, z. B.
4-, 5-, 6-seitige Sterne usw. (oder andere Formen) mit Abmessungen,
die von denen der gegenwärtig
bevorzugten Ausführungsform
abweichen, sich gleichfalls in der vorliegenden Erfindung als verwendbar
erweisen werden.
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Eine praktische Nebenwirkung der
Bereitstellung der erfindungsgemäßen mehrkanaligen
Borsten ist, daß Industrienormen,
die durch Erfahrung im Lauf der Jahre für die Parameter von runden
Borsten festgelegt wurden, unter Umständen für mit Kanälen versehene Borsten geändert werden
müssen.
Daher sollte jede mit Kanälen
versehene Borste für
sich optimiert werden. Zum Beispiel wird eine runde Borste aus 6,12-Nylon
mit einem Durchmesser von 0,20 mm (0,008 Zoll) bestimmte erwünschte kommerzielle
Eigenschaften aufweisen, die als "weiche Zahnbürste" beschrieben werden, während eine
mit Kanälen
versehene Borste unter Umständen
einen größeren Gesamtdurchmesser
und eine sorgfältige
Beachtung bzw. Festlegung der "Kern"-Abmessung oder sogar
ein anderes Polymer erfordern kann, um die gleichen Eigenschaften
zu erzielen. Dies ist in der nachstehenden Tabelle dargestellt
-
-
In der folgenden Tabelle werden Borsten
aus Polybutylenterephthalat beschrieben, die für die erfindungsgemäßen Zahnbürsten typisch
sind.
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TABELLE
3
Borsten aus thermoplastischem Polybutylenterephthalat
-
Für
die Zwecke der vorliegenden Erfindung ist der Begriff "Scheuermittel" als herkömmliches
Zahnpasten-Scheuermittel definiert, wie nachstehend ausführlich diskutiert,
wobei die Teilchengröße (mittlerer Durchmesser)
zwischen etwa 3 und etwa 25 μm
liegt.
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Besonders bevorzugt sind Scheuermittelgemische,
wobei das sekundäre
Scheuermittel von dem Typ ist, der in durchscheinenden Zahnputzmittelgelen
in Konzentrationen bis zu etwa 20% verwendet wird. Einige von diesen
Gemischen werden in den folgenden US-Patenschriften beschrieben:
US-A-3 927 200; 3 906 090; 3 937 321; 3 911 102; 4 036 949; 4 891
211; 4 547 362; 5 374 368; 5 424 060; 5 180 576; 4 943 429; 4 160 022.
Einige von diesen gemischten Scheuermitteln sind im Handel erhältlich,
z. B. Sylodent 15, Sylodent 2 (W. R. Grace), Aerosil 200 (Degussa)
und Cabosil (Cabot).
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Die Größe der Scheuermittelteilchen
wird gewöhnlich
als "mittlerer Durchmesser" angegeben, d. h.
als arithmetisches Mittel der Durchmesser von Teilchen in einer
repräsentativen
Probe. Der mittlere Durchmesserwert von Scheuermittelteilchen wird
gewöhnlich
in Mikrometer angegeben. Scheuermittel mit Teilchengrößen zwischen
etwa 3 und 25 μm
und vorzugsweise zwischen etwa 6 und etwa 20 μm werden für die Kanalkonstruktionen der
erfindungsgemäßen Zahnbürsten-Borsten
besonders bevorzugt.
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Die Herstellung von Scheuermitteln
mit geeigneter Teilchengröße kann
durch herkömmliche,
dem Fachmann bekannte Verfahren erfolgen. Grundsätzlich erfordern diese Verfahren
das Mahlen verschiedener Scheuermittel mit anschließendem Sieben
durch Standardsiebe (oder Luftseparation), um Teilchen in dem gewünschten
Größenbereich
auszusondern.
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Bevorzugte Wirkstoffe, die als Beimengung
zu einer Zahnpaste gegen Zahnbelag und Zahnstein wirken, sind die
Tensid/Polydimethylsiloxan-Heißschmelzemulsionen,
die im Handel unter dem Warenzeichen MICRODENT® erhältlich sind.
Diese werden in den US-Patentschriften US-A-4 950 479 und 5 032
387 beschrieben. Besonders bevorzugte Wirkstoffe zur Bekämpfung von
Zahnbelag und Zahnstein sind Tensid/Polydimethylsiloxan-Emulsionen,
bei denen die Polydimethylsiloxane Substanzen mit hohem Molekulargewicht
sind. Derartige Tensid/Polydimethylsiloxan-Emulsionen werden in
US-A-5 538 667 und verwandten Patentanmeldungen beschrieben. Sie
sind im Handel unter dem Warenzeichen ULTRAMULSION® erhältlich.
Siehe die nachstehenden Beispiele 6 bis 9 zu verbesserten Verfahren
zur Bekämpfung
von Zahnstein, Zahnbelag und Verfärbungen mit Hilfe der erfindungsgemäßen Zahnbürste zusammen
mit bestimmten Zahnpasten, die von den sauberen Zahnoberflächen profitieren,
die man mit den erfindungsgemäßen Zahnbürsten erhält.
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Die vorliegende Erfindung wird unter
Bezugnahme auf die nachstehenden Beispiele ausführlicher erläutert, die
zum Verständnis
der vorliegenden Erfindung beitragen, aber nicht als Beschränkungen
der Erfindung aufzufassen sind. Alle hierin angegebenen Prozentsätze sind,
wenn nicht anders angegeben, Gewichtsprozent. Alle Temperaturen
werden in Grad Celsius angegeben.
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BEISPIEL 1
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In einer klinischen Cross-over-Zahnbürstenstudie
bürsteten
sich Patienten die Zähne
mit einer Zahnbürste
mit vierkanaligen Borsten und/oder mit einer Zahnbürste mit
Borsten mit abgerundeten Konturen und wechselten dann zu der jeweils
anderen Zahnbürste.
Die Borstenenden in diesen Bürsten
sind in den 9 und 10 in elektronenmikroskopischen
Aufnahmen dargestellt. Vor und nach dem Putzen mit jeder Bürste wurden
Bewertungen des Zahnbelags ermittelt.
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Die Ergebnisse sind in der untenstehenden
Tabelle 4 und in 8 dargestellt.
Die CEC-Werte für
diese Bürste
mit vierkanaligen Borsten waren wesentlich größer als 1,5, d. h. etwa 2,59.
Dies war sogar bei der kleinen Anzahl von Testpersonen pro Zelle
ein statistisch signifikanter Wert (mit p = 0,001).
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BEISPIELE 2 BIS 5
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Die nachstehenden Beispiele 2 bis
5 erläutern
verschiedene außergewöhnliche
Zahnbürste/Zahnpaste-Ausfuhrungsformen
der vorliegenden Erfindung. Diese Beispiele sind in der nachstehenden
Tabelle 5 dargestellt.
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BEISPIELE 6–9
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Unter Anwendung normaler Zahnpastenformulierungsverfahren,
wie sie beispielsweise in US-A-4 254 101 gelehrt werden, wurden
die in der folgenden Tabelle 6 angegebenen, ULTRAMULSION® enthaltenden Zahnpasten
hergestellt. Alle nachstehend angegebenen Prozentsätze sind
Gewichtsprozent. PDMS ist eine Abkürzung für Polydimethylsiloxan.
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BEISPIEL 10
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VERGLEICH VON FÜNFKANALIGEN
BORSTEN VON UNTERSCHIEDLICHER KANALTIEFE MIT RUNDEN BORSTEN (POLYBUTYLENTEREPHTHALAT)
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KLINISCHES PROTOKOLL:
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19 Testpersonen, die nach gutem oralem
Gesundheitszustand ausgesucht waren, wurden angewiesen, sich 24
Stunden lang die Zähne
nicht zu putzen. Der Zahnbelag jeder Person wurde eingefärbt und
nach einem Standardverfahren (Tureskysche Modifikation der Quigley-Heinschen-Bewertung)
auf Zahnbelag bewertet. Die Personen nahmen dann ihre vorgeschriebene
Zahnbürste
und vorgeschriebene Zahnpaste (ColgateΛ Fluorid-Zahnpaste) und putzten
ihre Zähne
eine Minute lang ohne zur Hilfenahme eines Spiegels, wonach die
Zähne erneut
gefärbt
und der restliche Zahnbelag unter Verwendung des gleichen Index
nochmals bewertet wurde. Jede der 19 Testpersonen verwendete jede
Bürste
in Versuchen im Abstand von einer Woche, so daß die Personen die Kontrollversuche
an sich selbst ausführten.
Zwischen den Versuchen kehrten die Testpersonen zu ihren normalen
Mundhygiene-Gewohnheiten zurück,
so daß eine
ständige
Rückkehr
zur Grundlinie sichergestellt war.
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Alle getesteten Zahnbürsten waren
von identischer Form mit identischer Borstenzahl und -anordnung und sahen
bei Betrachtung mit dem bloßen
Auge völlig
gleich aus. Nur eine mikroskopische Untersuchung der Borsten auf
das Vorhandensein von Kanälen
konnte einen Unterschied offenbaren. Die für diesen Versuch gewählte Zahnbürstenform
war die sehr verbreitete "Diamantkopf"-Form, die als Colgate
PlusΛ und
unter zahlreichen Händlermarken
im Handel erhältlich
ist.
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ERGEBNISSE:
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Wie in der nachstehenden Tabelle
7 dargestellt, gibt es einen drastischen Unterschied in der Zahnbelagentfernung
im Vergleich der mit Kanälen
versehenen Borste zur runden Borste. Ebenso gibt es eine deutliche
Korrelation zwischen Kanaltiefe und relativer Zahnbelagentfernung.
Diese Unterschiede sind statistisch signifikant (p ≤ 0,0001) nach
einem einzigen Zähneputzen.
Obwohl beide fünfkanaligen
Borstenkonstruktionen wirksam waren, lassen diese Daten darauf schließen, daß die Wirksamkeit
beim Reinigen um so größer ist,
je tiefer der Kanal ist.
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TABELLE 7
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Vergleich
von fünfkanaligen
Borsten unterschiedlicher Tiefe mit runden Borsten (Polybutylenterephthalat)
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BEISPIEL 11
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VERGLEICH ZWISCHEN RUNDEN
BORSTEN VON ZWEI POLYMERTYPEN MIT FÜNFKANALIGEN BORSTEN
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Dieses Protokoll war identisch mit
dem vorhergehenden Beispiel, wobei aber fünf (5) Testpersonen vorhanden
waren, die in diesem Versuch Zahnbürsten mit runden Nylonborsten
und mit fünfkanaligen PBT-Borsten
benutzten. Die Zahnbürsten
waren außerdem
von der gleichen Konstruktion wie in Beispiel 10 und mit dem bloßen Auge
nicht wahrnehmbar unterschiedlich.
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Die Ergebnisse, in denen eine runde
Nylonborste, eine runde PBT-Borste und eine fünfkanalige PBT-Borste miteinander
verglichen werden, sind in der nachstehenden Tabelle 8 dargestellt.
Die Datenspalte für
die runde PBT-Borste ist die gleiche wie im vorhergehenden Beispiel.
Trotz der ungleichen Anzahl der Testpersonen blieb die statistische
Signifikanz erhalten, und dieses Experiment zeigt deutlich, daß es das
Vorhandensein der Kanäle
ist, das zu der stärkeren
Entfernung von Zahnbelag in einem einzigen Putzvorgang beiträgt, während das
für die
Herstellung der Borste gewählte
Polymer keine vergleichbare Auswirkung auf die Zahnbelag-Entfernungseigenschaften
hervorrief.
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Standard-Verschleißtests an
verschiedenen Borsten lassen jedoch darauf schließen, daß Zahnbürsten mit
aus Polybutylenterephthalat aufgebauten, gerillten bzw. mit Kanälen versehenen
Borsten gegenüber vergleichbaren
Zahnbürsten
mit aus Nylon (TYNEX®) aufgebauten, gerillten
Borsten zu bevorzugen sind.
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TABELLE
8
Vergleich von zwei runden Borstentypen mit einem fünfkanaligen
Borstentyp
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Fußnoten:
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- 1. * PBT = Polybutylenterephthalat.
- 2. ** Zahnbelag-Index = Tureskysche Modifikation von Quigley-Hein.
- 3. Ein unterstrichener Mittelwert war eine statistisch signifikante
(p < 0,0001) Differenz
beim Vergleich mit jedem der runden Borsten "nach dem Bürsten" (ungepaarter t-Test)
- 4. Zwischen keinem der Mittelwerte "vor dem Bürsten" (ANOVA) gab es eine statistisch signifikante
Differenz
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Die Erfindung ist einschließlich ihrer
bevorzugten Ausfuhrungsformen ausführlich beschrieben worden.