DE69720624T2 - Befahrbare Bindemittelschicht und Verfahren zu ihrer Herstellung - Google Patents

Befahrbare Bindemittelschicht und Verfahren zu ihrer Herstellung Download PDF

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    • E01C7/00Coherent pavings made in situ
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Description

  • Die Erfindung betrifft eine befahrbare Bindemittelschicht für Fahrbahnen und deren Herstellungsverfahren. Diese befahrbare Bindemittelschicht besteht aus einer primären Bindemittelschicht wie z. B. eine Haftschicht, ein Anstrich oder eine Bindemittelmembran, die von einer wässrigen Schutzzusammensetzung überzogen ist.
  • Die Decken der Fahrbahnen werden heutzutage in zwei Schritten hergestellt: zuerst wird auf der Fahrbahn eine Klebeschicht aufgebracht, die auf bituminösem Bindemittel basiert oder kohliger Herkunft ist, das heißt die sogenannte Haft-Bindemittelschicht und anschließend wird ein Schüttgut auf der Haft-Bindemittelschicht aufgebracht.
  • In der Praxis wird das Schüttgut nicht unmittelbar nach der Aufbringung der Klebeschicht auf der Fahrbahn verteilt. Diese Technik aus dem Stand der Technik hat also als hauptsächlichen Nachteil, daß das Bindemittel beim Kontakt der Reifen der Baumaschinen und Baufahrzeuge auf der Fahrbahn verbleibt, wodurch das teilweise und vorübergehend auf den Reifen haftende Bindemittel unausweichlich mitgerissen wird.
  • So wird das Bindemittel sehr schnell unregelmäßig auf der Fahrbahn verteilt und man kann beobachten, daß das Bindemittel an machen Stellen vollständig fehlt. Dadurch werden auch die Ränder der Baustelle verschmutzt.
  • Das Dokument DE 39 26 099 A beschreibt eine befahrbare Bindemittelschicht die aus einer Haft-Bindemittelschicht besteht, die von einer wässrigen Schutzschicht überzogen ist, die oberflächenaktive Stoffe enthält.
  • Die Erfindung erlaubt es, diesen verschiedenen Nachteilen entgegenzuwirken indem vorgeschlagen wird, nach Patentanspruch 1 auf der Haft-Bindemittelschicht eine eine Schutzschicht bildende wässrige Zusammensetzung aufzubringen. Die so beschichtete Bindemittelschicht wird befahrbar, wobei gleichzeitig die Haftung des Haftbindemittels auf der Fahrbahn sowie die Baustellensauberkeit sichergestellt wird.
  • Die Erfindung betrifft übrigens ein Verfahren zur Herstellung von Straßendecken, das die befahrbaren Bindemittelschichten der Erfindung benutzt.
  • Genauer gesagt betrifft die Erfindung eine befahrbare Bindemittelschicht für Fahrbahnen die aus einer primären Haft- Bindemittelschicht und einer lichtundurchlässigen wässrigen Schutzschicht besteht, die in der Lage ist, Lichtstrahlungen zu reflektieren, die die Oberfläche der besagten Haft-Bindemittelschicht überzieht.
  • Eine weiße oder hellfarbene Schutzschicht ist besonders geeignet. Die wässrige Schutzschicht kann eine Lösung oder eine Emulsion sein oder in der Form einer wässrigen Suspension oder eines Gels vorliegen.
  • Die Opazität rührt her von der Anwesenheit einer oder mehrerer lichtundurchlässiger Bestandteile, die ausgewählt werden aus Verdickungsmitteln und mineralischen und organischen Füllstoffen.
  • Bevorzugterweise sind diese Bestandteile weiß oder hellfarben.
  • Um die Helligkeit zu bewerten, bezieht man sich auf das 1986 durch die Internationale Beleuchtungskommission (Veröffentlichung CIE, 15-2, Kolorimetrie) definerte Darstellungssystem mit L*, a*, b*, bei dem die Helligkeit L* entsprechend einem Maßstab von 0 bis 100 bewertet wird.
  • Vorteilhafterweise bringt die wässrige Schutzschicht einen Helligkeitsgewinn von mindestens 25, bevorzugt 30 L* -Einheiten in Bezug auf die Haft-Bindemittelschicht auf der sie aufgebracht wird, mit sich.
  • Die Bestandteile der Schutzschicht werden unter anderem so ausgewählt, daß sie ihr die erforderliche Konsistenz verleihen, damit sie nicht fließt, sondern vor Ort bleibt und dauerhaft die ganze Oberfläche der Bindemittelschicht.
  • Das ist der Grund dafür, daß die wässrige Schutzschicht bevorzugt mindestens ein Verdickungsmittel aufweist, das eine wirksame Kontrolle der Viskosität der Lösung ermöglicht.
  • Eine andere Rolle des Verdickungsmittels besteht darin, die Zusammensetzung zu stabilisieren.
  • Die Viskosität der die Schutzschicht bildenden wässrigen Zusammensetzung darf nicht zu groß sein, um zumindest nicht zu verhindern, daß sie durch klassische Aufspritztechniken oder mit Hilfe von Aufspritzrohren auf der Haft-Bindemittelschicht verteilt werden können.
  • Bevorzugt weist die wässrige Schutzschicht eine mit dem sich bei einer Temperatur zwischen 20 und 25°C mit 60 Umdrehungen pro Minute rotierenden Brookfield – Rotationsviskosimeter gemessene Viskosität zwischen 20 und 200 mPa.s auf.
  • Die Schutzwirkung der die Haft-Bindemittelschicht überziehenden wässrigen Schicht beruht auf mehreren physikalischen Phänomenen die dazu beitragen, die Haftung des Haftbindemittels auf den Reifen der Baufahrzeuge zu begrenzen.
  • Wegen ihrer Opazität reflektiert die Schutzschicht Lichtstrahlungen, wodurch eine Temperaturerhöhung des Bindemittels begrenzt wird, wenn dieses der Sonne ausgesetzt ist. So wird die Haftung des Haft-Bindemittels auf den Reifen der Baumaschinen stark begrenzt.
  • Die Anwesenheit von Wasser auf der Oberfläche des Haft-Bindemittels garantiert einen zusätzlichen Schutz da dadurch die Haftfähigkeit des Bindemittels stark reduziert wird.
  • Wenn die Schutzschicht mineralische oder organische Füllstoffe enthält, so bilden diese ein physikalisches Schild zwischen den Reifen der Baumaschinen und dem Bindemittel.
  • Nach einer bevorzugten Ausführungsform weist die die Schutzschicht bildende wässrige Zusammensetzung mindestens einen lichtundurchlässigen mineralischen oder organischen Füllstoff auf. Wenn sie einen oder mehrere wasserunlösliche mineralische oder organische Füllstoffe aufweist, sind diese in Suspension.
  • Die Bestandteile der wässrigen Schutzschicht erfüllen ebenfalls die Rolle, die Wasserverdamfung zu begrenzen.
  • Die genaue Menge dieser in die Schutzschicht einzubettenden Bestandteile kann vom Fachmann leicht in Abhängigkeit von den oben erwähnten Helligkeits- und Viskositätszielen bestimmt werden. Sie hängt natürlich von der Natur der Bestandteile ab.
  • Im Rahmen der Erfindung versteht man unter Verdickungsmittel jede Art von Bestandteil der in der Lage ist, die Viskosität der Zusammensetzung zu erhöhen. Diese Definition schließt die thixotropen Stoffe ein. Als Beispiel können die Derivate der Zellulose zitiert werden (Hydroxyethylzellulose, alkalische Carboxymethylzelluluse), die Derivate des Xanthangummis, die Derivate des Tragantgummis, die Derivate des Akaziengummis, die Stärken, das Polyvinylpyrrolidon und die Alginate.
  • Nach einer besonders bevorzugten Ausführungsform wird ein Assoziativ-Verdicker benutzt wie z. B. ein Polyurethan, ein Polyacrylat und eine hydrophob modifizierte Zellulose. Diese Assoziativ-Verdicker werden in der Literatur beschrieben.
  • Die erfindungsgemäß benutzbaren mineralischen Füllstoffe sind lichtundurchlässig, bevorzugt weiss oder hellfarbig. Beispiele solcher mineralischer Füllstoffe sind Silizium, Aluminium, hellfarbige Zemente, Diatomite, Pigmente, Hydroxyde und hellfarbene Salze von Alkali- und Erdalkalimetallen. Bevorzugterweise wird Titanoxyd und Kalziumhydroxyd gewählt, das im Verfahren der Erfindung in Form von Kalkmilch hergestellt werden kann.
  • Die lichtundurchlässigen organischen Füllstoffe sind bevorzugt pulverförmige organische Polymere oder Copolymere , wie z. B. Polyamide, Polyvinylchloride, α-Olefinpolymere und α-Olefincopolymere.
  • Nach einer besonders bevorzugten Ausführungsform weist die die Schutzschicht bildende wässrige Zusammensetzung als organischen Füllstoff ein organisches pulverförmiges Polymer oder Copolymer mit einer Schmelz- oder Aufweichtemperatur zwischen 60 und 110°C, bevorzugt zwischen 70 und 100°C auf. Der aus der Wahl eines solchen Bestandteils herrührende Vorteil ist eine Verstärkung der Klebe – und Impermeabilitätseigenschaften zu dem Zeitpunkt wenn das Heißmischgut auf der befahrbaren Bindemittelschicht der Erfindung aufgetragen wird.
  • Das Heißmischgut wird in der Tat im allgemeinen bei einer Temperatur zwischen 120 und 200°C und insbesondere zwischen 140 und 180°C aufgetragen. Bei dieser Temperatur kann man das Schmelzen und Aufweichen von gut gewählten organischen Füllstoffen hervorrufen, wodurch die Haftung des Bindemittels auf dem Mischgut komplettiert und optimiert wird.
  • Solche organischen Polymere sind z. B. die Copolymere Äthylen/Vinylacetat (EVA), die Copolymere Äthylen/Butylacrylat (EEA), die Copolymere Äthylen/Äthylacryat (EBA), die Polyäthylene und die Polypropylene.
  • Mineralische und organische Füllstoffe werden bevorzugt in der Form von pulverförmigen Partikeln benutzt. Die Größe dieser Partikel ist erfindungsgemäß nicht wesentlich, vorausgesetzt, daß diese in der die Schutzschicht bildenden wässrigen Zusammensetzung dispergierbar sind.
  • Vorteilhafterweise werden aus feinen Partikeln bestehende Puder ausgewählt, von denen mindestens 70%, bevorzugt mindestens 80% der Partikel einen mittleren Durchmesser unter 100 μm, noch besser unter 80 μm, z. B; unter 65 μm, wobei alle Partikel einen Durchmesser unter 200 μm aufweisen.
  • Sobald man diese Grössenbedingen beachtet, können die mineralischen oder organischen Füllstoffe ebenfalls als Aushärtemittel wirken. Wenn die primäre Haft-Bindemittelschicht auf der Fahrbahn in Form einer Emulsion ausgebracht wird, ist eine Aushärtung der Emulsion nach deren Ausbringung erforderlich, damit sich der Bindemittelfilm auf der Fahbahn bilden kann. Eine geläufige Praxis will, dass, während die Fahrbahn mit der Emulsion des Bindemittels überzogen wird, gleichzeitig ein Aushärtemittel ausgesprüht wird. Erfindungsgemäß kann das Aushärtemittel anstatt getrennt versprüht zu werden, in die wässrige Zusammensetzung eingebettet werden.
  • Die in der Zusammensetzung vorliegenden mineralischen und/oder organischen feinen Füllstoffe spielen vorteilhafterweise diese Rolle eines Aushärtemittels und das unabhängig von der genauen Natur der Bindemittelemulsion und genauer gesagt unabhängig von der genauen Natur des in der Emulsion vorliegenden oberflächenaktiven Stoffes.
  • Die folgende Tabelle gibt als Beispiel bevorzugte Schwankungsgrenzen des mittleren Durchmessers einiger Füllstofftypen.
    Füllstofftyp Mittlerer Durchmesser
    TiO2 0,1–1 μm (0,5 μm)
    Gelöschter Kalk 10–20 μm
    Zement 15–80 μm
    Kalziumkarbonate 20–30 μm (25 μm)
    Diatomite 35–50 μm
    Organische Polymere 20–80 μm
  • Es können andere Aushärtemittel als feine erfindungsgemäß benutzbare mineralische und organische Füllstoffe zur wässrigen Schutzzusammensetzung hinzugefügt werden. Das sind basische Verbindungen (Na2CO3, KOH, NaOH) wenn die Haft-Bindemittelemulsion einen kationischen oberflächenaktiven Stoff aufweist und saure Verbindungen wie HCl wenn die Emulsion der Haft-Bindemittelschicht einen anionischen oberflächenaktiven Stoff aufweist.
  • Nach einer besonders vorteilhaften Ausführungsform weist die wässrige Schutzschicht ein oder mehrere stark wasserlösliche Salze vom Typ Natriumchlorid oder Kaliumchlorid oder allgemeiner ein Alkalimetallchlorid auf.
  • Die wässrige Schutzzusammensetzung kann andere Additive aufweisen, wie z. B. Haftmittel zur Begünstigung der Haftung von Füllstoffen am Bindemittel und ebenso die Haftung mit dem Bitumen des Abdeckschüttguts.
  • Es werden die in der Technik geläufigerweise benutzten Haftmittel verwendet, wie z. B. Polyamine, Imidazoline und Amidoamine. Von den bekanntesten seien die Polyamine in C12-C14, bevorzugt in C16-C18 genannt.
  • Die in die Schutzschicht eingebetteten Additive werden so ausgewählt, daß sie die Helligkeit nicht beeinträchtigen. In diesem Sinne werden schwarzfarbene Bestandteile vermieden.
  • Erfindungsgemäß ist die die primäre Haft-Bindemittelschicht zusammensetzende genaue Natur des Bindemittels nicht entscheidend und es können beliebige bituminöse oder aus der Technik bekannte auf Kohle basierende Bindemittel verwendet werden.. Beispielhaft seien reine Bitumen, die aus direkter Destillation herrührende Bitumen, geblasene Bitumen, mehrgradige Bitumen, gefluxte Bitumen, dünnflüssige Bitumen, modifizierte Bitumen, und deren Gemische ebenso wie Peche und Teere und deren Gemische genannt. Es wird betont, daß die Haftschicht ein Gemisch aus einem bituminösem Bindemittel und einem auf Kohle basierenden Bindemittel aufweisen kann.
  • Unter modifiziertem Bitumen werden in der Technik im allgemeinen Bitumen verstanden, die durch Hinzugabe eines oder mehrerer Polymere, organischer Harze, feiner Staube aus recyceltem Kautschuk oder auch Haftmittel modifiziert werden.
  • Erfindungsgemäß ist die primäre Haft-Bindemittelschicht, die man durch die die Schutzschicht bildende wässrige Zusammensetzung schützen will, entweder eine Haftschicht im eigentlichen Sinne, oder ein Anstrich oder auch eine Membran die die Dichtigkeit und Impermeabilität sicherstellt und verhindert, daß Risse nach oben steigen.
  • So kann die Oberflächendichte der primären Haft-Bindemittelschicht zwischen 200 und 3000 g Trockensubstanz pro m2 variieren.
  • Die Oberflächendichte der Bindemittelschicht wird auf eine an sich bekannte Weise entsprechend dem in der französischen Normschrift NFP 98 275-1 erklärten Arbeitsprotokoll bestimmt.
  • Die wässrige Schutzschicht wird erfindungsgemäß auf der primären Haftschicht bevorzugt in der Größenordnung zwischen 10 bis 200 g Trockensubstanz pro m2 aufgebracht.
  • Die Erfindung betrifft im übrigen nach dem Patentanspruch 13 ein Verfahren zur Herstellung einer befahrbaren Bindemittelschicht, das einen Schritt aufweist, der darin besteht, auf einer primären Haft-Bindemittelschicht eine lichtundurchlässige, die Lichtstrahlungen reflektierende wässrige Zusammensetzung aufzutragen, um dauerhaft die Oberfläche der besagten Haft-Bindemittelschicht zu beschichten.
  • Die zur Beschichtung der Oberfläche der Haft-Bindemittelschicht benutzte wässrige Zusammensetzung weist alle Kennzeichen der sich ergebenden wässrigen Schutzschicht auf.
  • Wenn der mineralische Füllstoff Titanoxid ist, liegt es bevorzugt in der Zusammensetzung mindestens mit 1 Gew.% noch besser mit mindestens 10 Gew.% vor. Wann der mineralische Füllstoff Kalziumhydroxid ist, liegt es bevorzugt in der Zusammensetzung mindestens mit 2 Gew.% noch besser mit mindestens 10 Gew.% vor.
  • Beispielhaft werden das Natriumhydroxid und das Natriumkarbonat die manchmal als Aushärtemittel benutzt werden zu der wässrigen Zusammensetzung der Erfindung mit mindestens 0,5 Gew.% bis ungefähr 10 Gew.% hinzugefügt.
  • Die wässrige Schutzzusammensetzung wird vorteilhafterweise auf der Haft-Bindemittelschicht mit 100 bis 1000 g/m2 aufgebracht.
  • Die wässrige Schutzzusammensetzung kann auf hergebrachte Weise unter Benutzung einer beliebigen, für das Auftragen von Bindemitteln aus der Technik bekannten Spritzgeräte, oder auch unter Benutzung eines Tanks und eines Sprizrohrs aufgetragen werden.
  • Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird die primäre Haft-Bindemittelschicht und die wässrige Schutzzusammensetzung nacheinander oder gleichzeitig mit Hilfe eines Spritzgerätes mit mehreren Sprengrohren aufgetragen: diese besondere Ausführungsform erfordert jedoch, daß das Bindemittel in Form einer wässrigen Emulsion aufgetragen wird.
  • Solche wässrigen Lösungen werden laufend in der Technik benutzt. Sie weisen außer dem Haft-Bindemittel eine oder mehrere anionische oder kationische oberflächenaktive Stoffe auf.
  • Im Falle dieser besonderen Ausführungsform weist die wässrige Schutzschicht eine oder mehrere basische Aushärtemittel (Fall der kationischen oberflächenaktiven Stoffe) oder saure Aushärtemittel (Fall der anionischen oberflächenaktiven Stoffe) auf.
  • Man kann jedoch auch ein Verfahren vorsehen, bei dem das Bindemittel zuerst auf der Fahrbahn in Form einer Emulsion aufgetragen wird und dann die Aushärtung durch die Versprühung eines Aushärtemittels hervorgerufen wird und dann die wässrige Schutzzusammensetzung gleichmäßig auf der Haft-Bindemittelschicht aufgetragen wird.
  • Für den Fall besonders schwieriger Klimaverhältnisse (sehr warmes Wetter, starke Sonneneinstrahlung) und/oder falls das Mischgut erst in einem sehr großen Zeitabstand aufgetragen werden kann, ist es wünschenswert, die Oberfläche der befahrbaren Bindemittelschicht in regelmäßigen Abständen mit einer wässrigen Zusammensetzung zu überziehen, und das mit dem Ziel, daß die Schicht an der Oberfläche fortdauernd eine feuchten Schutzfilm aufweist.
  • Die zur späteren Benetzung benutzte wässrige Zusammensetzung ist bevorzugt Wasser, bei eventueller Hinzugabe von einem oder mehreren wasserlöslichen Salzen wie NaCI und KCI.
  • Nach einem letzten dieser Aspekte betrifft die Erfindung nach Patentanspruch 17 ein Verfahren zur Herstellung eines Fahrbahnüberzugs, das folgende Schritte aufweist
    • – auf der Fahrbahn eine primäre Haft-Bindemittelschicht auftragen;
    • – die sich ergebende primäre Haft-Bindemittelschicht mit einer wässrigen lichtundurchlässigen Schutzschicht überziehen, die einen Helligkeitsgewinn in Bezug auf die Haft-Bindemittelschicht mit sich bringt, mit dem Ziel, daß die Lichtstrahlungen reflektiert werden;
    • – eventuell das ganze oder einen Teil des Wassers verdampfen;
    • – ein Mischgut auf der so beschichteten Fahrbahn auftragen.
  • Mischgut jeder Art und jeder Dicke kann auf der befahrbaren Bindemittelschicht erfindungsgemäß aufgetragen werden. Je nach Dicke und Natur des Mischguts ist es günstig, das ganze oder einen Teil des Wassers vor dem Auftragen des Mischguts zu verdampfen. In gewissen Fällen kann das Mischgut direkt auf die befahrbare Bindemittelschicht aufgetragen werden, ohne das Verdampfen abzuwarten.
  • Überraschenderweise konnte überprüft werden, das das Auftragen der wässrigen Schutzschicht und also die Anwesenheit von organischen oder mineralischen Füllstoffen, eines Verdickungsmittels und sogar von Restfeuchtigkeit einer Verklebung des Mischguts auf der Oberfläche der Haft-Bindemittelschicht nicht entgegensteht. Das kann leicht vom Fachmann überprüft werden, indem er den Borhrkern – Test durchführt, durch den die Haftung der verschiedenen Schichten untereinander durch Entnahme eines Bohrkerns aus der Straßendecke mit einem Durchmesser zwischen 80 und 250 mm überprüft wird. Die Haftung ist gut, wenn die Schichten trotz der auf die Straßendecke in dem mit Diamanten besetzten Kranz des Kernbohrers ausgeübten Kräfte untereinander festhaften.
  • Die folgenden Beispiele illustrieren die Erfindung ohne sie zu begrenzen.
  • Beispiel 1
  • Dieses Beispiel schlägt drei Formulierungen von einer wässrigen Suspension vor, die erfindungsgemäß für den Schutz von Haft-Bindemittelschutzschichten benutzt werden können.
  • Formulierung 1.
    Natriumkarbonat 24 Gewichtsteile
    Titanoxid 100 Gewichtsteile
    Assoziatives Polyurethan 1 Gewichtsteil
    Wasser 875 Gewichtsteile
    Summe 1000 Gewichtsteile
    Formulierung 2
    Gelöschter Kalk 100 Gewichtsteile
    Zelluloseverdickungsmittel 7 Gewichtsteile
    Wasser 893 Gewichtsteile
    Summe 1000 Gewichtsteile
    Formulierung 3
    Polyamid (30 μm) 23 Gewichtsteile
    Hydroxyethylzellulose 5 Gewichtsteile
    Wasser 972 Gewichtsteile
    Summe 1000 Gewichtsteile
  • Beispiel 2
  • Dieses Beispiel betrifft eine erfindungsgemäße befahrbare Bindemittelschicht die aus einer Haft-Bindemittelschicht A besteht, auf der eine weiße wässrige Suspension B aufgetragen worden ist.
  • Schicht A: Emulsion mit 60% Restbindemittel das ein Bitumen-Elastomer mit einer Penetration von 105 bei stabilisiertem Zustand ist.
  • Diese Schicht weist eine Oberflächendichte von 500 g Trockensubstanz pro m2 auf.
  • Wässrige weiße Suspension B: Formulierung 1 wie sie im Beispiel 1 definiert ist.
  • Diese Suspension wird mit 300 g/m2 aufgetragen.
  • Beispiel 3
  • Dieses Beispiel betrifft eine erfindungsgemäße befahrbare Bindemittelschicht, die aus einer Haft-Bindemittelschicht C besteht, auf der eine weiße wässrige Suspension D aufgetragen worden ist.
  • Schicht C: Emulsion mit 60% Restbindemittel (Penetration 188)
  • Diese Schicht weist eine Oberflächendichte von 500 g Trockensubstanz pro m2 auf.
  • wässrige Suspension D:
    gelöschter Kalk 100 Gewichtsteile
    Hydroxyethylzellulose 5 Gewichtsteile
    Wasser 895 Gewichtsteile
    Summe 1000 Gewichtsteile
  • Diese Suspension wird auf der Schicht C mit 500 g/m2 aufgetragen.
  • Es konnte festgestellt werden, daß die Gegenwart einer Schutzschicht auf der befahrbaren Bindemittelschicht bei Sonnenbestrahlung die Temperaturerhöhung stark begrenzt. So wurden Unterschiede von 8 bis 12°C zwischen der nicht geschützten und der geschützten Bindemittelschicht bei den für die Beispiele 2 und 3 hergestellten befahrbaren Bindemittelschichten nach einer Sonnenbestrahlung von mehreren Zehnerminuten gemessen.
  • Beispiel 4
  • Die in den Beispielen 2 und 3 erhaltenen befahrbaren Bindemittelschichten sind von einer 4 cm dünnen halbkörnigen bituminösen Betonschicht überzogen worden.
  • Die sich ergebenden Straßenüberzüge weisen eine zufriedenstellende Solidität auf. In diesen Überzügen wird in der Tat eine gute Haftung der Haft-Bindemittelschicht auf dem bituminösen Beton mit Hilfe des Bohrkerntests beobachtet.

Claims (17)

  1. Befahrbare Bindemittelschicht für Fahrbahnen, die aus einer primären Haft-Bindemittelschicht und einer wässrigen Schutzschicht besteht, die die Oberfläche der besagten Haft-Bindemittelschicht überzieht, dadurch gekennzeichnet, daß die wässrige Schutzschicht lichtundurchlässig ist und einen Helligkeitsgewinn gegenüber der Haft-Bindemittelschicht mit sich bringt, um die Lichtstrahlung zu reflektieren.
  2. Befahrbare Bindemittelschicht für Fahrbahnen nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die wässrige Schutzschicht weiß oder hellfarbig ist.
  3. Befahrbare Bindemittelschicht für Fahrbahnen nach irgendeinem der Patentansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die wässrige Schutzschicht eine mit dem Rotationsviskosimeter von Brookfield gemessene Viskosität zwischen 5 und 1200 mPa.s aufweist.
  4. Befahrbare Bindemittelschicht für Fahrbahnen nach irgendeinem der vorangehenden Patentansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die wässrige Schutzschicht eine oder mehrere lichtundurchlässige Bestandteile aufweist, die in der Lage sind, die Lichstrahlungen zu reflektieren, wobei man die Bestandteile unter einem Verdickungsmittel, einem mineralischen und einem organischen Füllstoff auswählt und die besagte wässrige Schutzschicht einen Helligkeitsgewinn von mindestens 25, bevorzugt mindestens 30 Einheiten von L* in Bezug auf die primäre, nicht überzogene Haftschicht aufweist, wobei L* von der Internationalen Beleuchtungskommission definiert ist.
  5. Befahrbare Bindemittelschicht für Fahrbahnen nach irgendeinem der vorangehenden Patentansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die wässrige Schutzschicht mindestens einen oder mehrere mineralische oder organische lichtundurchlässige Füllstoffe und mindestens ein Verdickungsmittel aufweist.
  6. Befahrbare Bindemittelschicht für Fahrbahnen nach irgendeinem der Patentansprüche 4 und 5, dadurch gekennzeichnet, daß der mineralische Füllstoff Kalziumhydroxid oder Titanoxid ist.
  7. Befahrbare Bindemittelschicht für Fahrbahnen nach irgendeinem der Patentansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der organische Füllstoff ein organisches pulverförmiges Polymer oder Copolymer ist, das eine Schmelztemperatur oder eine Aufweichtemperatur zwischen 60 und 110°C, bevorzugt zwischen 50 und 100°C aufweist.
  8. Befahrbare Bindemittelschicht für Fahrbahnen nach Patentanspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der organische Füllstoff unter den Copolymeren Äthylen/Vinylacetat, Äthylen/Butylacrylat, Äthylen/Äthylacryat, den Polyäthylenen und den Polypropylenen ausgewählt wird.
  9. Befahrbare Bindemittelschicht für Fahrbahnen nach irgendeinem der Patentansprüche 4 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Verdickungsmittel unter den Derivaten der Zellulose, den Derivaten des Xanthangummis, den Derivaten des Adragangummis, den Derivaten des Akaziengummis, den Hefen, dem Polyvinylpyrrolidon, den Alginaten, den assoziativen Polyurethanen und den assoziativen Polyacrylaten ausgewählt wird.
  10. Befahrbare Bindemittelschicht für Fahrbahnen nach irgendeinem der Patentansprüche 4 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der mineralische und der organische Füllstoff in Pulverform mit mindestens 70% Partikeln mit einem mittleren Durchmasser unter 200 μm bevorzugt mindestens 80% Partikeln mit einem mittleren Durchmesser unter 100 μm, bevorzugt 80 μm vorliegt.
  11. Befahrbare Bindemittelschicht für Fahrbahnen nach irgendeinem der vorangehenden Patentansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die wässrige Schutzschicht außerdem ein oder mehrere Haftmittel und/oder ein oder mehrere saure oder basische Aushärtemittel und/oder ein oder mehrere wasserlösliche Salze wie z. B. ein alkalines Metallchlorid aufweist.
  12. Befahrbare Bindemittelschicht für Fahrbahnen nach irgendeinem der vorangehenden Patentansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die wässrige Schutzschicht auf der primären Haft-Bindemittelschicht mit 10 bis 200 g Trockenmaterie pro m2 aufgetragen wird.
  13. Verfahren zur Herstellung einer befahrbaren Bindemittelschicht, das einen Schritt aufweist, der darin besteht, auf einer primären Haft-Bindemittelschicht eine lichtundurchlässige wässrige Schutzschicht aufzutragen, die die Oberfläche der besagten Haft-Bindemittelschicht überzieht und einen Helligkeitsgewinn in Bezug auf die Haft-Bindemittelschicht mit sich bringt, so daß die Lichtstrahlungen reflektiert werden.
  14. Verfahren nach Patentanspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die wässrige Zusammensetzung die Kennzeichen der wässrigen Schutzschicht, wie sie in irgendeinem der Patentansprüche 2 bis 12 definiert sind, aufweist.
  15. Verfahren nach Patentanspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die wässrige Zusammensetzung auf der primären Haft-Bindemittelschicht mit 100 bis 1000 g/m2 aufgetragen wird.
  16. Verfahren nach irgendeinem der Patentansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die besagte befahrbare Bindemittelschicht anschließend mindestens ein zweites Mal von einer wässrigen Zusammensetzung, bevorzugt Wasser, eventuell unter Zugabe von einem oder mehreren wasserlöslichen Salzen überzogen wird.
  17. Verfahren zur Herstellung eines Fahrbahnüberzugs, das folgende Schritte aufweist – auf der Fahrbahn eine primäre Haft-Bindemittelschicht auftragen; – die sich ergebende primäre Haft-Bindemittelschicht mit einer wässrigen lichtundurchlässigen Schutzschicht überziehen, die einen Helligkeitsgewinn in Bezug auf die Haft-Bindemittelschicht mit sich bringt , mit dem Ziel, daß die Lichtstrahlungen reflektiert werden; – eventuell das ganze oder einen Teil des Wassers verdampfen; – eine Straßendecke auf der so beschichteten Fahrbahn auftragen.
DE69720624T 1996-09-13 1997-09-10 Befahrbare Bindemittelschicht und Verfahren zu ihrer Herstellung Expired - Fee Related DE69720624T2 (de)

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