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Die Erfindung betrifft eine befahrbare
Bindemittelschicht für
Fahrbahnen und deren Herstellungsverfahren. Diese befahrbare Bindemittelschicht
besteht aus einer primären
Bindemittelschicht wie z. B. eine Haftschicht, ein Anstrich oder
eine Bindemittelmembran, die von einer wässrigen Schutzzusammensetzung überzogen
ist.
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Die Decken der Fahrbahnen werden
heutzutage in zwei Schritten hergestellt: zuerst wird auf der Fahrbahn
eine Klebeschicht aufgebracht, die auf bituminösem Bindemittel basiert oder
kohliger Herkunft ist, das heißt
die sogenannte Haft-Bindemittelschicht und anschließend wird
ein Schüttgut
auf der Haft-Bindemittelschicht aufgebracht.
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In der Praxis wird das Schüttgut nicht
unmittelbar nach der Aufbringung der Klebeschicht auf der Fahrbahn
verteilt. Diese Technik aus dem Stand der Technik hat also als hauptsächlichen
Nachteil, daß das
Bindemittel beim Kontakt der Reifen der Baumaschinen und Baufahrzeuge
auf der Fahrbahn verbleibt, wodurch das teilweise und vorübergehend
auf den Reifen haftende Bindemittel unausweichlich mitgerissen wird.
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So wird das Bindemittel sehr schnell
unregelmäßig auf
der Fahrbahn verteilt und man kann beobachten, daß das Bindemittel
an machen Stellen vollständig
fehlt. Dadurch werden auch die Ränder
der Baustelle verschmutzt.
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Das Dokument
DE 39 26 099 A beschreibt eine
befahrbare Bindemittelschicht die aus einer Haft-Bindemittelschicht
besteht, die von einer wässrigen
Schutzschicht überzogen
ist, die oberflächenaktive
Stoffe enthält.
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Die Erfindung erlaubt es, diesen
verschiedenen Nachteilen entgegenzuwirken indem vorgeschlagen wird,
nach Patentanspruch 1 auf der Haft-Bindemittelschicht eine eine
Schutzschicht bildende wässrige
Zusammensetzung aufzubringen. Die so beschichtete Bindemittelschicht
wird befahrbar, wobei gleichzeitig die Haftung des Haftbindemittels
auf der Fahrbahn sowie die Baustellensauberkeit sichergestellt wird.
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Die Erfindung betrifft übrigens
ein Verfahren zur Herstellung von Straßendecken, das die befahrbaren
Bindemittelschichten der Erfindung benutzt.
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Genauer gesagt betrifft die Erfindung
eine befahrbare Bindemittelschicht für Fahrbahnen die aus einer
primären
Haft- Bindemittelschicht und einer lichtundurchlässigen wässrigen Schutzschicht besteht,
die in der Lage ist, Lichtstrahlungen zu reflektieren, die die Oberfläche der
besagten Haft-Bindemittelschicht überzieht.
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Eine weiße oder hellfarbene Schutzschicht ist
besonders geeignet. Die wässrige
Schutzschicht kann eine Lösung
oder eine Emulsion sein oder in der Form einer wässrigen Suspension oder eines Gels
vorliegen.
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Die Opazität rührt her von der Anwesenheit einer
oder mehrerer lichtundurchlässiger
Bestandteile, die ausgewählt
werden aus Verdickungsmitteln und mineralischen und organischen
Füllstoffen.
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Bevorzugterweise sind diese Bestandteile weiß oder hellfarben.
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Um die Helligkeit zu bewerten, bezieht
man sich auf das 1986 durch die Internationale Beleuchtungskommission
(Veröffentlichung
CIE, 15-2, Kolorimetrie) definerte Darstellungssystem mit L*, a*,
b*, bei dem die Helligkeit L* entsprechend einem Maßstab von
0 bis 100 bewertet wird.
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Vorteilhafterweise bringt die wässrige Schutzschicht
einen Helligkeitsgewinn von mindestens 25, bevorzugt 30 L* -Einheiten
in Bezug auf die Haft-Bindemittelschicht auf der sie aufgebracht
wird, mit sich.
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Die Bestandteile der Schutzschicht
werden unter anderem so ausgewählt,
daß sie
ihr die erforderliche Konsistenz verleihen, damit sie nicht fließt, sondern
vor Ort bleibt und dauerhaft die ganze Oberfläche der Bindemittelschicht.
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Das ist der Grund dafür, daß die wässrige Schutzschicht
bevorzugt mindestens ein Verdickungsmittel aufweist, das eine wirksame
Kontrolle der Viskosität
der Lösung
ermöglicht.
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Eine andere Rolle des Verdickungsmittels besteht
darin, die Zusammensetzung zu stabilisieren.
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Die Viskosität der die Schutzschicht bildenden
wässrigen
Zusammensetzung darf nicht zu groß sein, um zumindest nicht
zu verhindern, daß sie durch
klassische Aufspritztechniken oder mit Hilfe von Aufspritzrohren
auf der Haft-Bindemittelschicht verteilt werden können.
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Bevorzugt weist die wässrige Schutzschicht eine
mit dem sich bei einer Temperatur zwischen 20 und 25°C mit 60
Umdrehungen pro Minute rotierenden Brookfield – Rotationsviskosimeter gemessene Viskosität zwischen
20 und 200 mPa.s auf.
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Die Schutzwirkung der die Haft-Bindemittelschicht überziehenden
wässrigen
Schicht beruht auf mehreren physikalischen Phänomenen die dazu beitragen,
die Haftung des Haftbindemittels auf den Reifen der Baufahrzeuge
zu begrenzen.
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Wegen ihrer Opazität reflektiert
die Schutzschicht Lichtstrahlungen, wodurch eine Temperaturerhöhung des
Bindemittels begrenzt wird, wenn dieses der Sonne ausgesetzt ist.
So wird die Haftung des Haft-Bindemittels auf den Reifen der Baumaschinen
stark begrenzt.
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Die Anwesenheit von Wasser auf der
Oberfläche
des Haft-Bindemittels garantiert einen zusätzlichen Schutz da dadurch
die Haftfähigkeit
des Bindemittels stark reduziert wird.
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Wenn die Schutzschicht mineralische
oder organische Füllstoffe
enthält,
so bilden diese ein physikalisches Schild zwischen den Reifen der
Baumaschinen und dem Bindemittel.
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Nach einer bevorzugten Ausführungsform weist
die die Schutzschicht bildende wässrige
Zusammensetzung mindestens einen lichtundurchlässigen mineralischen oder organischen
Füllstoff
auf. Wenn sie einen oder mehrere wasserunlösliche mineralische oder organische
Füllstoffe
aufweist, sind diese in Suspension.
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Die Bestandteile der wässrigen
Schutzschicht erfüllen
ebenfalls die Rolle, die Wasserverdamfung zu begrenzen.
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Die genaue Menge dieser in die Schutzschicht
einzubettenden Bestandteile kann vom Fachmann leicht in Abhängigkeit
von den oben erwähnten Helligkeits-
und Viskositätszielen
bestimmt werden. Sie hängt
natürlich
von der Natur der Bestandteile ab.
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Im Rahmen der Erfindung versteht
man unter Verdickungsmittel jede Art von Bestandteil der in der Lage
ist, die Viskosität
der Zusammensetzung zu erhöhen.
Diese Definition schließt
die thixotropen Stoffe ein. Als Beispiel können die Derivate der Zellulose zitiert
werden (Hydroxyethylzellulose, alkalische Carboxymethylzelluluse),
die Derivate des Xanthangummis, die Derivate des Tragantgummis,
die Derivate des Akaziengummis, die Stärken, das Polyvinylpyrrolidon
und die Alginate.
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Nach einer besonders bevorzugten
Ausführungsform
wird ein Assoziativ-Verdicker benutzt wie z. B. ein Polyurethan,
ein Polyacrylat und eine hydrophob modifizierte Zellulose. Diese
Assoziativ-Verdicker werden in der Literatur beschrieben.
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Die erfindungsgemäß benutzbaren mineralischen
Füllstoffe
sind lichtundurchlässig,
bevorzugt weiss oder hellfarbig. Beispiele solcher mineralischer Füllstoffe
sind Silizium, Aluminium, hellfarbige Zemente, Diatomite, Pigmente,
Hydroxyde und hellfarbene Salze von Alkali- und Erdalkalimetallen.
Bevorzugterweise wird Titanoxyd und Kalziumhydroxyd gewählt, das
im Verfahren der Erfindung in Form von Kalkmilch hergestellt werden
kann.
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Die lichtundurchlässigen organischen Füllstoffe
sind bevorzugt pulverförmige
organische Polymere oder Copolymere , wie z. B. Polyamide, Polyvinylchloride, α-Olefinpolymere
und α-Olefincopolymere.
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Nach einer besonders bevorzugten
Ausführungsform
weist die die Schutzschicht bildende wässrige Zusammensetzung als
organischen Füllstoff
ein organisches pulverförmiges
Polymer oder Copolymer mit einer Schmelz- oder Aufweichtemperatur
zwischen 60 und 110°C,
bevorzugt zwischen 70 und 100°C
auf. Der aus der Wahl eines solchen Bestandteils herrührende Vorteil
ist eine Verstärkung der
Klebe – und
Impermeabilitätseigenschaften
zu dem Zeitpunkt wenn das Heißmischgut
auf der befahrbaren Bindemittelschicht der Erfindung aufgetragen
wird.
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Das Heißmischgut wird in der Tat im
allgemeinen bei einer Temperatur zwischen 120 und 200°C und insbesondere
zwischen 140 und 180°C aufgetragen.
Bei dieser Temperatur kann man das Schmelzen und Aufweichen von
gut gewählten
organischen Füllstoffen
hervorrufen, wodurch die Haftung des Bindemittels auf dem Mischgut
komplettiert und optimiert wird.
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Solche organischen Polymere sind
z. B. die Copolymere Äthylen/Vinylacetat
(EVA), die Copolymere Äthylen/Butylacrylat
(EEA), die Copolymere Äthylen/Äthylacryat
(EBA), die Polyäthylene
und die Polypropylene.
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Mineralische und organische Füllstoffe
werden bevorzugt in der Form von pulverförmigen Partikeln benutzt. Die
Größe dieser
Partikel ist erfindungsgemäß nicht
wesentlich, vorausgesetzt, daß diese
in der die Schutzschicht bildenden wässrigen Zusammensetzung dispergierbar
sind.
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Vorteilhafterweise werden aus feinen
Partikeln bestehende Puder ausgewählt, von denen mindestens 70%,
bevorzugt mindestens 80% der Partikel einen mittleren Durchmesser
unter 100 μm,
noch besser unter 80 μm,
z. B; unter 65 μm,
wobei alle Partikel einen Durchmesser unter 200 μm aufweisen.
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Sobald man diese Grössenbedingen
beachtet, können
die mineralischen oder organischen Füllstoffe ebenfalls als Aushärtemittel
wirken. Wenn die primäre
Haft-Bindemittelschicht auf der Fahrbahn in Form einer Emulsion
ausgebracht wird, ist eine Aushärtung
der Emulsion nach deren Ausbringung erforderlich, damit sich der
Bindemittelfilm auf der Fahbahn bilden kann. Eine geläufige Praxis
will, dass, während
die Fahrbahn mit der Emulsion des Bindemittels überzogen wird, gleichzeitig
ein Aushärtemittel
ausgesprüht
wird. Erfindungsgemäß kann das Aushärtemittel
anstatt getrennt versprüht
zu werden, in die wässrige
Zusammensetzung eingebettet werden.
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Die in der Zusammensetzung vorliegenden mineralischen
und/oder organischen feinen Füllstoffe spielen
vorteilhafterweise diese Rolle eines Aushärtemittels und das unabhängig von
der genauen Natur der Bindemittelemulsion und genauer gesagt unabhängig von
der genauen Natur des in der Emulsion vorliegenden oberflächenaktiven
Stoffes.
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Die folgende Tabelle gibt als Beispiel
bevorzugte Schwankungsgrenzen des mittleren Durchmessers einiger
Füllstofftypen.
Füllstofftyp | Mittlerer
Durchmesser |
TiO2 | 0,1–1 μm (0,5 μm) |
Gelöschter Kalk | 10–20 μm |
Zement | 15–80 μm |
Kalziumkarbonate | 20–30 μm (25 μm) |
Diatomite | 35–50 μm |
Organische
Polymere | 20–80 μm |
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Es können andere Aushärtemittel
als feine erfindungsgemäß benutzbare
mineralische und organische Füllstoffe
zur wässrigen
Schutzzusammensetzung hinzugefügt
werden. Das sind basische Verbindungen (Na2CO3, KOH, NaOH) wenn die Haft-Bindemittelemulsion
einen kationischen oberflächenaktiven
Stoff aufweist und saure Verbindungen wie HCl wenn die Emulsion
der Haft-Bindemittelschicht einen anionischen oberflächenaktiven
Stoff aufweist.
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Nach einer besonders vorteilhaften
Ausführungsform
weist die wässrige
Schutzschicht ein oder mehrere stark wasserlösliche Salze vom Typ Natriumchlorid
oder Kaliumchlorid oder allgemeiner ein Alkalimetallchlorid auf.
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Die wässrige Schutzzusammensetzung kann
andere Additive aufweisen, wie z. B. Haftmittel zur Begünstigung
der Haftung von Füllstoffen
am Bindemittel und ebenso die Haftung mit dem Bitumen des Abdeckschüttguts.
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Es werden die in der Technik geläufigerweise benutzten
Haftmittel verwendet, wie z. B. Polyamine, Imidazoline und Amidoamine.
Von den bekanntesten seien die Polyamine in C12-C14,
bevorzugt in C16-C18 genannt.
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Die in die Schutzschicht eingebetteten
Additive werden so ausgewählt,
daß sie
die Helligkeit nicht beeinträchtigen.
In diesem Sinne werden schwarzfarbene Bestandteile vermieden.
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Erfindungsgemäß ist die die primäre Haft-Bindemittelschicht
zusammensetzende genaue Natur des Bindemittels nicht entscheidend
und es können
beliebige bituminöse
oder aus der Technik bekannte auf Kohle basierende Bindemittel verwendet
werden.. Beispielhaft seien reine Bitumen, die aus direkter Destillation
herrührende
Bitumen, geblasene Bitumen, mehrgradige Bitumen, gefluxte Bitumen,
dünnflüssige Bitumen,
modifizierte Bitumen, und deren Gemische ebenso wie Peche und Teere und
deren Gemische genannt. Es wird betont, daß die Haftschicht ein Gemisch
aus einem bituminösem Bindemittel
und einem auf Kohle basierenden Bindemittel aufweisen kann.
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Unter modifiziertem Bitumen werden
in der Technik im allgemeinen Bitumen verstanden, die durch Hinzugabe
eines oder mehrerer Polymere, organischer Harze, feiner Staube aus
recyceltem Kautschuk oder auch Haftmittel modifiziert werden.
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Erfindungsgemäß ist die primäre Haft-Bindemittelschicht,
die man durch die die Schutzschicht bildende wässrige Zusammensetzung schützen will, entweder
eine Haftschicht im eigentlichen Sinne, oder ein Anstrich oder auch
eine Membran die die Dichtigkeit und Impermeabilität sicherstellt
und verhindert, daß Risse
nach oben steigen.
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So kann die Oberflächendichte
der primären Haft-Bindemittelschicht
zwischen 200 und 3000 g Trockensubstanz pro m2 variieren.
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Die Oberflächendichte der Bindemittelschicht
wird auf eine an sich bekannte Weise entsprechend dem in der französischen
Normschrift NFP 98 275-1 erklärten
Arbeitsprotokoll bestimmt.
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Die wässrige Schutzschicht wird erfindungsgemäß auf der
primären
Haftschicht bevorzugt in der Größenordnung
zwischen 10 bis 200 g Trockensubstanz pro m2 aufgebracht.
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Die Erfindung betrifft im übrigen nach
dem Patentanspruch 13 ein Verfahren zur Herstellung einer befahrbaren
Bindemittelschicht, das einen Schritt aufweist, der darin besteht,
auf einer primären Haft-Bindemittelschicht
eine lichtundurchlässige,
die Lichtstrahlungen reflektierende wässrige Zusammensetzung aufzutragen,
um dauerhaft die Oberfläche
der besagten Haft-Bindemittelschicht zu beschichten.
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Die zur Beschichtung der Oberfläche der Haft-Bindemittelschicht
benutzte wässrige
Zusammensetzung weist alle Kennzeichen der sich ergebenden wässrigen
Schutzschicht auf.
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Wenn der mineralische Füllstoff
Titanoxid ist, liegt es bevorzugt in der Zusammensetzung mindestens
mit 1 Gew.% noch besser mit mindestens 10 Gew.% vor. Wann der mineralische
Füllstoff
Kalziumhydroxid ist, liegt es bevorzugt in der Zusammensetzung mindestens
mit 2 Gew.% noch besser mit mindestens 10 Gew.% vor.
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Beispielhaft werden das Natriumhydroxid und
das Natriumkarbonat die manchmal als Aushärtemittel benutzt werden zu
der wässrigen
Zusammensetzung der Erfindung mit mindestens 0,5 Gew.% bis ungefähr 10 Gew.%
hinzugefügt.
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Die wässrige Schutzzusammensetzung
wird vorteilhafterweise auf der Haft-Bindemittelschicht mit 100 bis 1000
g/m2 aufgebracht.
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Die wässrige Schutzzusammensetzung kann
auf hergebrachte Weise unter Benutzung einer beliebigen, für das Auftragen
von Bindemitteln aus der Technik bekannten Spritzgeräte, oder
auch unter Benutzung eines Tanks und eines Sprizrohrs aufgetragen
werden.
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Nach einer bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung wird die primäre
Haft-Bindemittelschicht
und die wässrige
Schutzzusammensetzung nacheinander oder gleichzeitig mit Hilfe eines
Spritzgerätes
mit mehreren Sprengrohren aufgetragen: diese besondere Ausführungsform
erfordert jedoch, daß das
Bindemittel in Form einer wässrigen
Emulsion aufgetragen wird.
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Solche wässrigen Lösungen werden laufend in der
Technik benutzt. Sie weisen außer
dem Haft-Bindemittel eine oder mehrere anionische oder kationische
oberflächenaktive
Stoffe auf.
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Im Falle dieser besonderen Ausführungsform
weist die wässrige
Schutzschicht eine oder mehrere basische Aushärtemittel (Fall der kationischen
oberflächenaktiven
Stoffe) oder saure Aushärtemittel
(Fall der anionischen oberflächenaktiven Stoffe)
auf.
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Man kann jedoch auch ein Verfahren
vorsehen, bei dem das Bindemittel zuerst auf der Fahrbahn in Form
einer Emulsion aufgetragen wird und dann die Aushärtung durch
die Versprühung
eines Aushärtemittels
hervorgerufen wird und dann die wässrige Schutzzusammensetzung
gleichmäßig auf der
Haft-Bindemittelschicht aufgetragen wird.
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Für
den Fall besonders schwieriger Klimaverhältnisse (sehr warmes Wetter,
starke Sonneneinstrahlung) und/oder falls das Mischgut erst in einem sehr
großen
Zeitabstand aufgetragen werden kann, ist es wünschenswert, die Oberfläche der
befahrbaren Bindemittelschicht in regelmäßigen Abständen mit einer wässrigen
Zusammensetzung zu überziehen,
und das mit dem Ziel, daß die
Schicht an der Oberfläche
fortdauernd eine feuchten Schutzfilm aufweist.
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Die zur späteren Benetzung benutzte wässrige Zusammensetzung
ist bevorzugt Wasser, bei eventueller Hinzugabe von einem oder mehreren wasserlöslichen
Salzen wie NaCI und KCI.
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Nach einem letzten dieser Aspekte
betrifft die Erfindung nach Patentanspruch 17 ein Verfahren zur
Herstellung eines Fahrbahnüberzugs,
das folgende Schritte aufweist
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- – auf
der Fahrbahn eine primäre
Haft-Bindemittelschicht auftragen;
- – die
sich ergebende primäre
Haft-Bindemittelschicht mit einer wässrigen lichtundurchlässigen Schutzschicht überziehen,
die einen Helligkeitsgewinn in Bezug auf die Haft-Bindemittelschicht
mit sich bringt, mit dem Ziel, daß die Lichtstrahlungen reflektiert
werden;
- – eventuell
das ganze oder einen Teil des Wassers verdampfen;
- – ein
Mischgut auf der so beschichteten Fahrbahn auftragen.
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Mischgut jeder Art und jeder Dicke
kann auf der befahrbaren Bindemittelschicht erfindungsgemäß aufgetragen
werden. Je nach Dicke und Natur des Mischguts ist es günstig, das
ganze oder einen Teil des Wassers vor dem Auftragen des Mischguts zu
verdampfen. In gewissen Fällen
kann das Mischgut direkt auf die befahrbare Bindemittelschicht aufgetragen
werden, ohne das Verdampfen abzuwarten.
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Überraschenderweise
konnte überprüft werden,
das das Auftragen der wässrigen
Schutzschicht und also die Anwesenheit von organischen oder mineralischen
Füllstoffen,
eines Verdickungsmittels und sogar von Restfeuchtigkeit einer Verklebung
des Mischguts auf der Oberfläche
der Haft-Bindemittelschicht nicht entgegensteht. Das kann leicht
vom Fachmann überprüft werden,
indem er den Borhrkern – Test
durchführt,
durch den die Haftung der verschiedenen Schichten untereinander
durch Entnahme eines Bohrkerns aus der Straßendecke mit einem Durchmesser
zwischen 80 und 250 mm überprüft wird.
Die Haftung ist gut, wenn die Schichten trotz der auf die Straßendecke
in dem mit Diamanten besetzten Kranz des Kernbohrers ausgeübten Kräfte untereinander
festhaften.
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Die folgenden Beispiele illustrieren
die Erfindung ohne sie zu begrenzen.
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Beispiel 1
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Dieses Beispiel schlägt drei
Formulierungen von einer wässrigen
Suspension vor, die erfindungsgemäß für den Schutz von Haft-Bindemittelschutzschichten
benutzt werden können.
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Formulierung
1.
Natriumkarbonat | 24
Gewichtsteile |
Titanoxid | 100
Gewichtsteile |
Assoziatives
Polyurethan | 1
Gewichtsteil |
Wasser | 875
Gewichtsteile |
Summe | 1000
Gewichtsteile |
Formulierung
2
Gelöschter Kalk | 100
Gewichtsteile |
Zelluloseverdickungsmittel | 7
Gewichtsteile |
Wasser | 893
Gewichtsteile |
Summe | 1000
Gewichtsteile |
Formulierung
3
Polyamid
(30 μm) | 23
Gewichtsteile |
Hydroxyethylzellulose | 5
Gewichtsteile |
Wasser | 972
Gewichtsteile |
Summe | 1000
Gewichtsteile |
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Beispiel 2
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Dieses Beispiel betrifft eine erfindungsgemäße befahrbare
Bindemittelschicht die aus einer Haft-Bindemittelschicht A besteht,
auf der eine weiße wässrige Suspension
B aufgetragen worden ist.
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Schicht A: Emulsion mit 60% Restbindemittel das
ein Bitumen-Elastomer mit einer Penetration von 105 bei stabilisiertem
Zustand ist.
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Diese Schicht weist eine Oberflächendichte von
500 g Trockensubstanz pro m2 auf.
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Wässrige
weiße
Suspension B: Formulierung 1 wie sie im Beispiel 1 definiert ist.
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Diese Suspension wird mit 300 g/m2 aufgetragen.
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Beispiel 3
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Dieses Beispiel betrifft eine erfindungsgemäße befahrbare
Bindemittelschicht, die aus einer Haft-Bindemittelschicht C besteht,
auf der eine weiße wässrige Suspension
D aufgetragen worden ist.
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Schicht C: Emulsion mit 60% Restbindemittel
(Penetration 188)
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Diese Schicht weist eine Oberflächendichte von
500 g Trockensubstanz pro m2 auf.
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wässrige Suspension
D:
gelöschter Kalk | 100
Gewichtsteile |
Hydroxyethylzellulose | 5
Gewichtsteile |
Wasser | 895
Gewichtsteile |
Summe | 1000
Gewichtsteile |
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Diese Suspension wird auf der Schicht
C mit 500 g/m2 aufgetragen.
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Es konnte festgestellt werden, daß die Gegenwart
einer Schutzschicht auf der befahrbaren Bindemittelschicht bei Sonnenbestrahlung
die Temperaturerhöhung
stark begrenzt. So wurden Unterschiede von 8 bis 12°C zwischen
der nicht geschützten
und der geschützten
Bindemittelschicht bei den für
die Beispiele 2 und 3 hergestellten befahrbaren Bindemittelschichten
nach einer Sonnenbestrahlung von mehreren Zehnerminuten gemessen.
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Beispiel 4
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Die in den Beispielen 2 und 3 erhaltenen
befahrbaren Bindemittelschichten sind von einer 4 cm dünnen halbkörnigen bituminösen Betonschicht überzogen
worden.
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Die sich ergebenden Straßenüberzüge weisen
eine zufriedenstellende Solidität
auf. In diesen Überzügen wird
in der Tat eine gute Haftung der Haft-Bindemittelschicht auf dem
bituminösen
Beton mit Hilfe des Bohrkerntests beobachtet.