DE69635096T2 - Ausrichtungsvorrichtung für Pipettenmarkierungen - Google Patents

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Description

  • GEBIET DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung betrifft Übertragungspipetten „zum Enthalten" oder „zum Abgeben" von Fluids, insbesondere eine serologische Pipette mit Kennzeichnungen der radialen Ausrichtung der Skalenmarkierungen auf der Pipette.
  • HINTERGRUND
  • Pipetten werden weithin bei vielen Laborverfahren verwendet. Wenn Pipetten in einem serologischen Labor verwendet werden, besteht oft eine Notwendigkeit, sterile Fluidübertragungen vorzunehmen, und die verwendeten Pipetten werden sterilisiert. Als Reaktion auf diesen Bedarf stellen mehrere Hersteller serologische Einweg-Kunststoffpipetten in einer Vielfalt von maximalen Fassungsvermögen, z.B. 1, 2, 5, 10, 25, 50 und 100 Milliliter (ml), her, mit dazwischenliegenden Volumen-Skalenmarkierungen in Zehnteln, Hälften oder anderen ml-Einheitsschritten. Die American Society for Testing and Materials (ASTM) beschreibt die Struktur und die Markierung dieser Pipetten im ASTM-Standard Nr. E 934-85 detailliert. Um das Handhaben der Pipette zu erleichtern, und um während des Füllens ein Abziehen von Fluid aus der Pipette zu vermeiden, gibt es allgemein zwischen dem Ende der Skala und dem Hals der Pipette einen Raum am Zylinder. Eine Pipette nach dem ASTM-Standard Nr. E 934-85 hat mindestens 90 mm zwischen dem Ende der Skala und dem oberen Ende der Pipette. US-A-4877585 offenbart eine Pipette mit numerischen Teilstrichmarkierungen.
  • Früher war es üblich, daß der Bediener, um Fluid in die Pipette zu ziehen, dadurch einen Sog auf die Pipette ausübte, daß er den Hals der Pipette in den Mund nahm. Der Halsabschnitt wird noch oft als das „Mundstück" bezeichnet. Der Bequemlichkeit halber sind diese Pipetten im Handel erhältlich in steriler Form und einzelnen Aufreißverpackungen, welche die Sterilität der enthaltenen Pipette aufrechterhalten, bis die Verpackung geöffnet wird. Die meisten dieser Verpackungen werden aus Papier, nichtgewebten Materialien und Kunststoff-Folie hergestellt. Die meisten dieser Verpackungsmaterialien sind entweder undurchsichtig oder durchscheinend, und es ist allgemein nicht möglich, die Skala auf der Pipette durch die Verpackung zu lesen.
  • Auf Grund der gut dokumentierten Besorgnisse um die Laborsicherheit beim oralen Pipettieren verbieten die meisten Laborprotokolle nun das orale Pipettieren und fordern die Verwendung von Saugbällen oder mechanischen Pipettierern. Folglich ist es bei vielen normalen Verfahren üblich, diese sterilen Pipetten mit einem mechanischen Pipettierer zu verwenden, um die gehandhabten Fluids einzuziehen und auszustoßen. In diesen sterilen Laborprotokollen und -praktiken öffnet der Bediener nur den oberen Abschnitt der Verpackung, legt nur den Hals der Pipette frei und bringt die Pipette in einem Halter am Pipettierer an, wobei er die Hülle zum Ergreifen der Pipette verwendet. Der Bediener entfernt den Rest der Verpackung erst, wenn er zum Ausführen der Fluidübertragung bereit ist.
  • Die meisten im Handel erhältlichen Pipetten haben volumenanzeigende Markierungen, die am besten aus einem bestimmten Winkel zu lesen sind. Folglich muß der Bediener, falls die Pipette nicht so im Pipettierer angebracht wird, daß die Markierungen zum leichten Ablesen durch den Bediener angeordnet sind, entweder das Ablesen in einer weniger als optimalen Position vornehmen, was die Möglichkeit eines Ablesefehlers steigert, oder die nun unbedeckte Pipette ergreifen und sie innerhalb des Halters zur optimalen Ableseposition drehen. Durch Ergreifen der unbedeckten Pipette und Drehen derselben besteht eine klare Möglichkeit, daß die Pipette mit Mikroorganismen verunreinigt wird.
  • Falls eine Pipette am oberen Abschnitt eine Anzeige der radialen Ausrichtung der Skala hätte, könnte der Bediener die Pipette vor dem vollständigen Entfernen der Verpackung optimal in den Pipettierer einsetzen und eine mögliche Quelle für Fehlablesung oder Verunreinigung beseitigen. Eine solche Pipette wird unten beschrieben.
  • ZUSAMMENFASSUNG
  • Eine Pipette der vorliegenden Erfindung zum Übertragen von Fluids umfaßt eine distale Spitze, einen Zylinderabschnitt mit einer Außenfläche und einen proximalen Hals. Die Pipette hat eine hohle Bohrung. Es gibt Teilstrichmarkierungen auf der Außenfläche des Zylinders, um einem Bediener zu ermöglichen, ein Volumen eines im Zylinder enthaltenen Fluids zu bestimmen. Die Teilstrichmarkierungen haben eine Ausrichtung sowohl in Längsrichtung als auch in Radialrichtung um den Zylinder. Die Pipette der vorliegenden Erfindung schließt eine proximale Markierung zum Anzeigen der radialen Ausrichtung der Teilstrichmarkierungen auf dem Zylinder ein.
  • Dadurch, daß er eine proximate Markierung zum Anzeigen der radialen Ausrichtung der Teilstrichmarkierungen auf dem Zylinder der Pipette hat, kann der Bediener nach dem Öffnen nur eines Endes der Schutzverpackung und Freilegen des proximalen Abschnitts die Pipette schnell und genau in einem mechanischen Pipettierer anordnen, was zwei mögliche Fehlerquellen bei serologischen Laborverfahren zur Fluidhandhabung wesentlich verringert, d.h., das Fehlablesen des Volumens auf Grund eines Ablesefehlers und mikrobiologische Verunreinigung von einem zusätzlichen Handhabungsschritt des Bedieners, der eine unbedeckte Pipette ergreift, um sie im Pipettierer neu auszurichten.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • 1 ist eine perspektivische Ansicht einer Pipette der vorliegenden Erfindung,
  • 2 ist eine perspektivische Ansicht der Pipette von 1, enthalten in einer teilweise geöffneten Verpackung und angebracht in einem mechanischen Pipettierer, und
  • 3A bis 3L illustrieren Beispiele von Markierungen für den proximalen Abschnitt einer Pipette der vorliegenden Erfindung, die eine Anzeige der radialen Ausrichtung der Skalenmarkierung und des Pipettentyps bereitstellen.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG
  • Während diese Erfindung durch Ausführungsbeispiele in vielen verschiedenen Formen erfüllt wird, werden mehrere Ausführungsbeispiele der Erfindung in den Zeichnungen gezeigt und werden hierin beschrieben in dem Verständnis, daß die vorliegende Offenbarung als beschreibend für die Prinzipien der Erfindung zu betrachten ist und nicht dafür vorgesehen ist, den Rahmen der Erfindung auf die illustrierten Ausführungsbeispiele zu begrenzen. Der Rahmen der Erfindung wird durch die angefügten Ansprüche und ihre Äquivalente bemessen. In dieser Beschreibung bezieht sich der Begriff „proximal" auf das dem Benutzer nächste Ende der Pipette, während sich der Begriff „distal" auf das vom Benutzer entfernte Ende der Pipette bezieht.
  • Wie in 1 und 2 illustriert, schließt eine Pipette 10 der vorliegenden Erfindung zum Übertragen von Fluids eine distale Spitze 14, einen Zylinderabschnitt 16 mit einer Außenfläche 17 und einen proximalen Hals 18 ein. Die Pipette 10 hat eine hohle Bohrung 20. Der Zylinder 16 hat Teilstrichmarkierungen 22, um ein Volumen eines im Zylinder enthaltenen Fluids zu bestimmen. Die Teilstrichmarkierungen 22 haben eine Ausrichtung „A" in Längsrichtung und „B" in Radialrichtung um den Zylinder. Die Pipette 10 der vorliegenden Erfindung entspricht vorzugsweise den Bestimmungen der ASTM-Standardbeschreibung E 934-85 für „Serologische Pipette, Einweg Kunststoff". An einem proximalen Abschnitt 23 des Zylinders der bevorzugten Pipette befindet sich zusätzlich zu den vom ASTM-Standard 934-85 geforderten Markierungen 25, welche die Pipette als eine Pipette „zum Abgeben" beschreiben, eine Markierung 24, welche die radiale Ausrichtung „B" der Teilstrichmarkierungen 22 um den Zylinder anzeigt. Der ASTM-Standard beschreibt die Markierungen 25 als „ein breites Band oder zwei schmale Bänder, angeordnet am oberen Ende, um zu bedeuten, daß der letzte Tropfen ausgeblasen werden muß, um die vollständige Abgabe zu erreichen". Nach dem Standard „sollen" alle Teilstrichmarkierungen einer serologischen Pipette „an allen Seiten wenigstens 90 mm unterhalb des oberen Endes der Pipette liegen".
  • Unter Bezugnahme auf 1 und 2 ist eine bevorzugte Pipette 10 in einer versiegelten Verpackung 26 (in Fig. in Phantomzeichnung gezeigt) enthalten, hergestellt aus zwei länglichen Streifen 28 aus Materialien, die im Wesentlichen beständig gegen den Durchgang von Mikroorganismen sind. Die bevorzugte Verpackung 26 schließt eine abziehbare Klebeverbindung 30 ein, welche die Streifen 28 verbindet. Nachdem die Pipette in der Verpackung versiegelt ist, wird die Verpackung, welche die Pipette enthält, vorzugsweise einer Umgebung ausgesetzt, die dazu in der Lage ist, alle Mikroorganismen innerhalb der Verpackung nicht lebensfähig zu machen. Nach einer solchen Behandlung ist die Pipette als steril zu betrachten, solange die Verpackung intakt ist. Geeignete Umgebungen schließen, ohne darauf beschränkt zu sein, Ethylenoxid und ionisierende Strahlung, wie beispielsweise Gamma- oder Elektronenstrahl, ein. Vorzugsweise wird die Verpackung 26 mit der Pipette 10 in derselben Gammastrahlung ausgesetzt. Die Verpackungsmaterialien, der Klebstoff und die zum Herstellen der Pipette verwendeten Materialien sollten so gewählt werden, daß sie den besonderen eingesetzten Sterilisationsbedingungen gegenüber stabil sind.
  • Wie in 2 gezeigt, schließen die Streifen 28 vorzugsweise einen überstehenden unverbundenen Bereich 32 ein, um einem Benutzer zu ermöglichen, die Streifen zu ergreifen und sie an der Klebeverbindung 30 auseinanderzuziehen, um nur den Hals 18 und den proximalen Abschnitt 23 des Zylinders der Pipette freizulegen. Die Pipette wird derart innerhalb der Verpackung ausgerichtet, daß ihr Hals sich an dem Ende der Verpackung mit dem überstehenden unverbundenen Bereich befindet. Der Bediener kann dann die Pipette dadurch in einem Pipettierer 34 anbringen, daß er nur den oberen Abschnitt der Verpackung öffnet. Wenn der Bediener die bevorzugte Pipette 10 im Pipettierer 34 anbringt, beobachtet er die Markierung 24 und kann die Pipette entsprechend seiner Präferenz im Pipettierer ausrichten. Der Bediener kann die Pipette so ausrichten, daß die Teilstrichmarkierungen 22 wesentlich optimal zum Bestimmen des Fluidstandes in der Pipette angeordnet werden. Da nach dem Standard die Markierungen 22 wenigstens 90 mm unterhalb der Spitze des Zylinders liegen, muß der Bediener bei der Pipette der vorliegenden Erfindung nur einen kleinen Abschnitt der Verpackung öffnen, um den Hals 18 und den proximalen Zylinderabschnitt 23 freizulegen, und die Markierung 24 der bevorzugten Pipette beobachten, um die Pipette richtig anzuordnen. Früher mußte der Bediener entweder die Verpackung viel weiter öffnen, um die Skalenausrichtung freizulegen, oder die Pipette nach dem Entfernen der Verpackung im Pipettierer neu anordnen.
  • 3A bis L illustrieren, in Verbindung mit 1 und 2, mehrere Konfigurationen für die bevorzugte integrierte Konfiguration der geforderten Markierungen 25 für eine Pipette „zum Abgeben" und die bevorzugte Markierung 24, welche die radiale Ausrichtung der Teilstrichmarkierungen 22 um den Zylinder anzeigt. Die Teilstrichmarkierungen 22 schließen vorzugsweise arabische Zahlen 40 ein, die proximal zu Hauptskalenstrichen 42 angeordnet werden, mit Zwischenskalenstrichen 44 und kleinsten Skalenstrichen 45 zwischen den Hauptskalenstrichen. Der ASTM-Standard E 934-85 legt fest, daß „sich Zwischenteilstrichmarkierungen wenigstens 1/5 der Strecke um die Pipette erstrecken sollen und sich kleinste Teilstriche wenigstens 1/7 der Strecke um die Pipette erstrecken sollen". Ferner legt der Standard fest, daß alle Teilstriche „in einer Ebene senkrecht zur Längsachse der Pipette parallel zueinander sein sollen". Wie in 1 und 2 und als vergrößertes Detail in 3b gezeigt wird; wird die bevorzugte Markierung 24 der radialen Skalenausrichtung in die geforderten Typenmarkierungen 25 integriert und in Radialrichtung mit den von der ASTM geforderten arabischen Zahlen 40 und kleinsten Skalenstrichen 45 ausgerichtet.
  • Der ASTM-Standard E 934-85 fordert ferner, daß die Pipetten am „oberen Ende" ein breites Band oder zwei schmale Bänder haben, um die Pipette als eine Pipette „zum Abgeben" zu identifizieren. Eine Pipette des Typs „zum Enthalten" hat an der Spitze keine Bänderung oder andere Markierung. Im Fall einer Pipette „zum Enthalten" wäre die Markierung 24 der radialen Skalenausrichtung die einzige am proximalen Abschnitt des Zylinders oder am Hals.
  • Die bevorzugte Integration der bevorzugten Markierung 24 in die geforderte Markierung 25 für eine Pipette „zum Abgeben" ermöglicht dem Bediener, schnell zu bestätigen, daß die Pipette, die er im Pipettierer anbringt, vom gewünschten Typ ist, und die Skalenmarkierungen entsprechend seinen Bedürfnissen oder seiner Präferenz in Radialrichtung auszurichten. Es ist beabsichtigt, daß der Rahmen der vorliegenden Erfindung über die in 1, 2 und 3A bis D illustrierten hinaus andere Arten von Markierungen zum Anzeigen der radialen Ausrichtung der Skala einschließt. Diese anderen Typen schließen, ohne darauf beschränkt zu sein, eine Unterbrechung, d.h., einen offenen unbedruckten Bereich, in den geforderten Markierungen ein, in Radialrichtung ausgerichtet mit den Skalenmarkierungen, wie in 3E bis 3H illustriert. Die Markierungen der vorliegenden Erfindung schließen ferner, ohne darauf beschränkt zu sein, Markierungen 24 der radialen Ausrichtung ein, die nicht mit den geforderten Markierungen 25 integriert werden, wie es in 3I, 3J, 3K und 3L gezeigt wird. Die Markierung der radialen Ausrichtung kann ebenfalls auf den Hals 18 aufgebracht werden. Außerdem schließt die vorliegende Erfindung für besondere Anwendungen eine Radialausrichtungsmarkierung 24 in einem radialen Winkel weg von den geforderten arabischen Zahlen 40 und kleinsten Skalenstrichen 42 ein.
  • Die in 1 und 2 und detailliert in 3b gezeigte bevorzugte Markierung der radialen Ausrichtung wurde gewählt, weil sie leicht zu drucken ist und gut abzulesen ist. Für besondere Anwendungen können andere Markierungen bevorzugt werden. Die bevorzugte Markierung der radialen Ausrichtung wird in die geforderten Kennzeichnungen integriert, welche die Pipette als „zum Abgeben" kennzeichnen, d.h., ein breites ringförmiges Band und zwei verhältnismäßig schmalere ringförmige Bänder.
  • Diese Bänder werden wesentlich mit gleichem Zwischenraum am proximalen Abschnitt des Zylinders angeordnet. Die Markierung 24 zum Anzeigen der radialen Ausrichtung „B" der Teilstrichmarkierungen 22 ist vorzugsweise eine Rautenform mit vier Spitzen. Die bevorzugte Raute hat zwei Spitzen an einer, im Verhältnis zur längeren Ausdehnung der Raute, kürzeren Ausdehnung, ausgerichtet mit einem ersten schmaleren Band zwischen dem breiten Band und dem zweiten schmaleren Band. Die zwei Spitzen der längeren Ausdehnung der bevorzugten Raute werden dann in Längsrichtung mit den arabischen Zahlen 40 und einem Ende 46 der kleinsten Skalenstriche 42 ausgerichtet. Vorzugsweise liegen die Spitzen der längeren Ausdehnung im Wesentlichen zwischen dem breiten Band und dem zweiten schmaleren Band.
  • Vorzugsweise ist die Pipette 10 im Wesentlichen transparent und wird aus kristallklarem Polystyrol hergestellt. Andere Materialien, wie beispielsweise Polypropylen, Polycarbonat, Polyethylen, Glas und dergleichen, sind ebenfalls zum Herstellen von Pipetten der vorliegenden Erfindung geeignet. Teilstrichmarkierungen, arabische Zahlen, Pipettentypenbezeichnungen und die bevorzugte Markierung 24 der radialen Ausrichtung können durch Rotationstiefdruck, Strahldrucker oder ein beliebiges anderes ähnliches Verfahren, das lesbare Markierungen erzeugt, auf eine Außenfläche des Zylinders gedruckt werden. Die Markierungen können in die Oberfläche der Pipette eingeprägt, herausgeprägt oder eingespant werden. Die Skalenstriche, die Pipettentypenbezeichnungen und die Markierung 24 der radialen Ausrichtung können mit Druckfarbe einer Farbe oder mit Druckfarben von Kontrastfarben gedruckt werden. Vorzugsweise werden die Teilstrichmarkierungen in wesentlich opaker schwarzer Druckfarbe rotationstiefgedruckt, während die geforderten Pipettentypenbezeichnungen 25 und die bevorzugte Markierung 24 der radialen Ausrichtung in wesentlich opaker roter Druckfarbe gedruckt werden. Für besondere Anwendungen kann eine beliebige andere Farbe oder Kombination von Farben eingesetzt werden. Außerdem kann die bevorzugte Pipette eine Volumenkennzeichnung, eine Herstelleridentifikation und dergleichen einschließen, allgemein aufgebracht in dem Bereich zwischen dem Ende der Skala und dem proximalen Ende der Pipette.
  • Vorzugsweise wird der Zylinder 16 durch ein Extrudierverfahren hergestellt, wobei die Spitze 14 und der Hals 18 durch Spritzgießen hergestellt werden. Die Markierung 24 der radialen Ausrichtung kann ebenfalls in den Hals 18 geformt werden. Danach wird die bevorzugte Pipette 10 durch Binden der Spitze 14 und des Halses 18 an den Zylinder 16 zusammengebaut. Zum Binden der Spitze 14 und des Halses 18 an den Zylinder 16 können Kleben, Warmkleben, Ultraschallkleben oder andere bekannte Verbindungsverfahren verwendet werden. Das Ultraschallkleben wird vorzugsweise zum Binden der Spitze 14 und des Halses 18 an den Zylinder 16 verwendet. Die Bohrung 20 an der Spitze 14 hat vorzugsweise einen Innendurchmesser, der kleiner ist als ein Innendurchmesser der Bohrung am Zylinderabschnitt 16 und folglich eine Durchflußbegrenzung für ein Fluid bereitstellt, das aus der Pipette abgegeben wird. Vorzugsweise schließt der Hals 18 in seiner Bohrung einen Filterstopfen 19 ein, um einen Durchgang von Schwebstoffen durch die Pipette zu vermeiden. Der Stopfen 19 wird vorzugsweise aus Saugwatte hergestellt, aber andere Materialien, wie beispielsweise Viskose, Polyester, offenzellige Schaumstoffe und dergleichen, sind ebenfalls zum Herstellen des Stopfens 19 geeignet.
  • Die Pipette 10 der vorliegenden Erfindung kann in Fassungsvermögen von Bruchteilen von ml bis zu Fassungsvermögen wie beispielsweise 1 ml, 2 ml, 5 ml, 10 ml, 25 ml, 50 ml, 100 ml oder einem beliebigen anderen, für eine besondere Anwendung verwendbaren, Fassungsvermögen bereitgestellt werden. Die Pipette 10 der vorliegenden Erfindung stellt durch das wesentliche Verringern einer möglichen Quelle von Verunreinigung und Verbessern der Effizienz von Laborverfahren eine Verbesserung für das Gebiet des sterilen Pipettierens bereit dadurch, daß sie einem Bediener ermöglicht, die Pipette genau im Pipettierer anzuordnen, während die Verpackung die Pipette noch schützt.

Claims (10)

  1. Pipette (10) zum Übertragen von Fluids, die folgendes umfaßt: eine distale Spitze (14), einen Zylinderabschnitt (16), der eine Außenfläche (17) hat, und einen proximalen Hals (18), wobei die Pipette eine hohle Bohrung (20) durch dieselbe hat, Teilstrichmarkierungen (22) um den Zylinderabschnitt (16) auf der Außenfläche, um ein Volumen eines im Zylinderabschnitt enthaltenen Fluids zu bestimmen, wobei die Teilstrichmarkierungen eine Ausrichtung in Längsrichtung und Radialrichtung um den Zylinder (16) haben, und eine proximale Markierung (24) zum Anzeigen der radialen Ausrichtung der Teilstrichmarkierungen (22) auf dem Zylinder (16).
  2. Pipette nach Anspruch 1, bei der die Pipette (10) innerhalb einer versiegelten Verpackung (26) enthalten ist, die im Wesentlichen beständig gegen die Übertragung von Mikroorganismen ist und einer Umgebung ausgesetzt wird, die alle Mikroorganismen in derselben im Wesentlichen nicht lebensfähig macht.
  3. Pipette nach Anspruch 2, bei der die versiegelte Verpackung (26) zwei längliche Streifen (28) aus Materialien umfaßt, die beständig gegen die Übertragung von Mikroorganismen sind, mit einem abziehbaren Klebstoff (30) miteinander verbunden, wobei die Steifen jeweils an einem Ende der Verpackung, das den Hals der Pipette (10) enthält, einen unverbundenen Bereich (32) einschließen, so daß der Hals (18) und ein proximaler Abschnitt des Zylinders der Pipette freigelegt werden, wenn ein Benutzer den unverbundenen Bereich ergreift und abziehend einen Abschnitt der Streifen (28) trennt.
  4. Pipette nach Anspruch 1, bei der die hohle Bohrung (20) an der distalen Spitze (14) einen Innendurchmesser, kleiner als ein Innendurchmesser des Zylinderabschnitts (16), hat, wodurch eine Durchflußbeschränkung gewährleistet wird, wenn das Volumen des Fluids aus der Pipette ausgestoßen wird.
  5. Pipette nach Anspruch 1, bei der ein proximaler Abschnitt des Zylinders (16) außerdem Kennzeichnungen (25) umfaßt, welche die Pipette einem Typ zuweisen, ausgewählt aus der Gruppe, die aus „zum Abgeben" eines Volumens und „zum Enthalten" eines Volumens besteht.
  6. Pipette nach Anspruch 5, bei der die Kennzeichnungen (25) für den Pipettentyp und die Markierung (24) zum Anzeigen der radialen Ausrichtung der Teilstrichmarkierungen integriert werden.
  7. Pipette nach Anspruch 6, bei der die Markierung (24) einen offenen, unbedruckten Bereich in den Kennzeichnungen (25) umfaßt, wenn der Pipettentyp „zum Abgeben" ist.
  8. Sterilisiert verpackte Pipette (10) zum Übertragen von Fluids, die folgendes umfaßt: eine Spitze (14), einen Zylinderabschnitt (16), der eine Außenfläche (17) hat, und einen Hals (18), wobei die Pipette eine Längsachse und eine hohle Bohrung (20) durch dieselbe hat, Teilstrichmarkierungen (22) um den Zylinderabschnitt (16), um ein Volumen eines im Zylinderabschnitt enthaltenen Fluids zu bestimmen, wobei die Teilstrichmarkierungen eine Ausrichtung in Längsrichtung und Radialrichtung um den Zylinder haben, wobei die Teilstrichmarkierungen Hauptskalenstriche, Zwischenskalenstriche und kleinste Skalenstriche beinhalten, wobei die Teilstriche in Ebenen im Wesentlichen senkrecht zur Längsachse und im Wesentlichen parallel zueinander liegen, und Zahlen proximal zu den Hauptskalenstrichen einschließen, um die Teilstriche zu identifizieren, eine Markierung (24) zum Anzeigen der radialen Ausrichtung der Teilstrichmarkierungen und Kennzeichnungen (25), welche die Pipette einem Typ „zum Abgeben" eines Volumens zuweisen, wobei die Radialausrichtungsmarkierung und die Zuweisungskennzeichnungen auf einem proximalen Abschnitt der Zylinderaußenfläche angeordnet werden, und eine versiegelte Verpackung (26), die aus Materialien hergestellt wird, die im Wesentlichen beständig gegen die Übertragung von Mikroorganismen sind, innerhalb derer die Pipette versiegelt und die einer Umgebung ausgesetzt worden ist, die alle Mikroorganismen in derselben im Wesentlichen nicht lebensfähig macht.
  9. Pipette nach Anspruch 8, bei der die versiegelte Verpackung (26) zwei längliche Streifen (28) aus den Materialien umfaßt, mit einem abziehbaren Klebstoff (30) miteinander verbunden, wobei die Streifen jeweils an einem Ende der Verpackung, das den Hals der Pipette enthält, einen unverbundenen Bereich (32) einschließen, so daß der Hals und der proximale Abschnitt des Zylinders der Pipette freigelegt werden, wenn ein Benutzer den unverbundenen Bereich ergreift und abziehend einen Abschnitt der Streifen trennt.
  10. Pipette nach Anspruch 8, bei der die Kennzeichnungen (25), welche die Pipette als „zum Abgeben" bezeichnen, ein proximales breites ringförmiges Band und zwei verhältnismäßig schmalere ringförmige Bänder umfassen, wobei die Bänder im Wesentlichen mit gleichem Zwischenraum auf dem proximalen Abschnitt des Zylinders angeordnet werden, und die Markierung (24) eine rautenartige Form mit vier Spitzen umfaßt, wobei zwei Spitzen an einer, im Verhältnis zu einer längeren Ausdehnung der Raute, kürzeren Ausdehnung mit einem ersten schmaleren Band zwischen dem breiten Band und einem zweiten schmaleren Band ausgerichtet werden, wobei zwei Spitzen der längeren Ausdehnung in Längsrichtung mit den Zahlen und einem Ende der kleinsten Skalenstriche ausgerichtet werden, wobei die Spitzen der längeren Ausdehnung im Wesentlichen zwischen dem breiten Band und dem zweiten schmaleren Band liegen.
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