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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen Ultraschallbildgebungskatheter
bzw. Ultraschallabbildungskatheter, der in einen Körperhohlraum
wie beispielsweise ein kleines Gefäß (Vessel) oder ein großes Gefäß (Vas)
eingeführt
wird.
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Es
ist bekannt, dass der Ultraschallbildgebungskatheter in ein dünnes kleines
Gefäß (vessel) wie
beispielsweise eine Koronaarterie des Herzen oder ein großes Gefäß (vas)
wie beispielsweise ein Gallengang eingeführt wird, um ein Tomogramm
des Gefäßes (vessel
oder vas) zu erzeugen oder eine Messung einer in ihm erfolgenden
Blutströmung
auszuführen.
Der Ultraschallbildgebungskatheter hat beispielsweise, wie dies
in den 16 und 17 gezeigt
ist, eine hohle Außenumhüllung 2,
eine Ultraschallwellenschwingungseinrichtung (Oszillator) 3,
die im Inneren eines Endstücks
der äußeren Umhüllung 2 angeordnet
ist, eine Antriebswelle 6 für ein Übertragen einer Antriebskraft
für ein
direktes Drehen der Schwingungseinrichtung 3 oder einer Ultraschallwellenreflektionseinrichtung 4,
und Signalkabel 7, die die Schwingungseinrichtung 3 und
eine Außenelektroschaltung 5 miteinander
verbinden. Ein äußerer Treiber 8 treibt
mechanisch die Antriebswelle an, um eine Ultraschallwelle abzutasten,
die von der Schwingungseinrichtung abgegeben wird.
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Es
ist erwünscht,
einen Endstückabschnitt des
Katheters so zu gestalten, dass er in das Blutgefäß flexibel
eingeführt wird,
um die Bewegung des Katheters innerhalb des Blutgefäßes zu verbessern. Es
ist des Weiteren erwünscht,
dass der Endstückabschnitt
des Katheters mit Leichtigkeit bei einer Röntgenstrahlungsfluoroskopie
gefunden werden kann. Einige Katheter haben daher eine Markierung
zum Hinzufügen
eines Kontrastes an dem Katheterkörper, um die Position des Katheters
anzuzeigen. Einige Katheter haben ein Metall in einer Plattenform,
Ringform oder Windungsform an dem Endstückabschnitt des Katheters,
das den Röntgenstrahlungskontrast zeigen
kann. Ein Ultraschallbildgebungskatheter, wie er in den 16 und 17 gezeigt
ist, hat ein windungsförmiges
elastisches metallisches Element oder metallisches Stück 14 zum
Hinzufügen
des Kontrastes an dem Endstückabschnitt
von diesem. Die Ultraschallwelle wird durch einen Abschnitt 12 einer äußeren Umhüllung 2 des
Ultraschallbildgebungskatheters übertragen
und aufgenommen. Der Abschnitt 12 ist aus einem Material
mit einer guten Durchlässigkeit
für die
Ultraschallwelle gestaltet, wie beispielsweise ein Olefinsystemharz
und ein Fluoridsystemharz. Die Dicke des Abschnittes 12 beträgt 100 Mikrometer
oder weniger, da je dünner
der Abschnitt 12 ist, desto besser ist die Durchlässigkeit
für die
Ultraschallwelle. Die mechanische Festigkeit des Abschnittes 12 ist
daher geringer als eine Welle 15 an der Griffseite des
Katheters und es ist wahrscheinlich, dass er knickt. Darüber hinaus
hat der Ultraschallbildgebungskatheter einen steifen Abschnitt wie
beispielsweise die Ultraschallwellenschwingungseinrichtung. Daher
kann sich eine mechanische Eigenschaft des Katheters nicht allmählich zwischen
dem steifen Abschnitt der Schwingungseinrichtung (Oszillator) 3 oder
dergleichen und dem Endstückabschnitt
der äußeren Umhüllung 2,
in der ein spiralartiges oder windungsartiges elastisches Element
angeordnet ist, ändern.
Der Ultraschallbildgebungskatheter kann folglich nicht eine bevorzugte Biegung
ausführen
und es ist wahrscheinlich, dass er knickt, so dass der Ultraschallbildgebungskatheter schlecht
gehandhabt wird.
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Das
US Patent 5 095 911 offenbart einen Ultraschallbildgebungskatheter,
der eine äußere Umhüllung, ein
an der äußeren Umhüllung gesichertes Gehäuse, und
ein mit einem Endstückabschnitt
des Gehäuses
verbundenes elastisches Element aufweist. Das Gehäuse des
Katheters ist steif und lang in einer derartigen Weise, dass ein
Endstückabschnitt
des Katheters inklusive des Gehäuses
eine schlechte Flexibilität
hat und kaum zu biegen ist.
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Der
Katheter ohne jegliche steife Gehäuse wie in der Darstellung
von 16 ist vom Gesichtspunkt der Flexibilität zu bevorzugen.
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Die
Druckschrift WO-93/16 642 offenbart einen Ultraschallbildgebungskatheter
gemäß dem Oberbegriff
von Anspruch 1. Ein spezielles Ausführungsbeispiel von einem Ultraschallabbildungsführungsdraht
hat einen äußeren Mantel,
der in einen Körperhohlraum
einzuführen
ist, eine Antriebswelle, die in den äußeren Mantel für ein Übertragen
einer mechanischen Antriebskraft von einem proximalen Abschnitt
zu einem Endstückabschnitt
von diesem eingeführt
wird, wobei die Antriebswelle durch eine äußere Antriebsquelle drehbar
ist, und ein Gehäuse, das
an der Antriebswelle gesichert ist. In dem Gehäuse ist ein Akustik-Abbildungswandler
angeordnet. Das Gehäuse
ist im Inneren von einem Endstückabschnitt
der äußeren Umhüllung angeordnet.
In einem Schlappendstückabschnitt
ist eine äußere Schlapplage
eines Spiralzylinders angeordnet. In seinem Inneren ist ein flexibler
Kernstab angeordnet, der in Bezug auf das Gehäuse ortsfest ist.
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Es
ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Ultraschallbildgebungskatheter
mit einer bevorzugten Handhabung aufgrund einer verbesserten Flexibilität und einem
verbesserten Biegen zwischen einem steifen Abschnitt einer Endstückseite, die
die Schwingungseinrichtung (Oszillator) und ein elastisches Element
an einem Endstück
des Katheters hat, zu schaffen.
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Ein
herkömmlicher
Ultraschallbildgebungskatheter hat Ultraschalloszillatoren an der
Innenseite eines Gehäuses.
Der größte Teil
des Gehäuses
der herkömmlichen
Art ist zylindrisch, um das Gleiten zwischen dem Gehäuse und
einer äußeren Umhüllung zu
verbessern (siehe die Druckschriften JP-A5-212 036 und JP-A5-092
003). Eine Antriebswelle 6 ist mit einer metallischen Spirale
ausgebildet, die aus rostfreiem Stahl (SUS304, SUS316 und dergleichen)
oder dergleichen hergestellt ist. Das Gehäuse und die Antriebswelle sind
miteinander durch Löten
oder Schweißen
so verbunden, dass das Gehäuse
aus dem rostfreien Stahl (SUS304, SUS316 und dergleichen) oder dergleichen
in ähnlicher
Weise wie die Antriebswelle ist. Keine der Elektroden des Oszillators,
der an dem Gehäuse
gesichert ist, darf mit dem Gehäuse
in Kontakt stehen, um einen Kurzschluss zwischen den Elektroden
des Oszillators zu verhindern.
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Um
dies zu verwirklichen, wird ein Verfahren ausgeführt, bei dem der Oszillator
mit einem Gehäuse
eines Isolationsmaterials verpackt wird, das an dem Gehäuse gesichert
ist. Gemäß diesem
Verfahren hat der Oszillator einen begrenzten Außendurchmesser, um klein zu
sein aufgrund der Dicke des Isolationsmaterials. Die Tiefe der Transparenz
der Ultraschallwelle bei einem zu messenden Gegenstand und die Divergenz
der Ultraschallwelle in einer Azimutrichtung sind von hoher Bedeutung
bei dem Ultraschallbildgebungskatheter. Insbesondere ist es erwünscht, einen
Oszillator mit einer größten Größe anzuwenden,
um die Divergenz in der Azimutrichtung zu minimieren und in der
Tiefe der Transparenz der Ultraschallwelle zu vertiefen, wenn der
Ultraschallkatheter einen dünnen
Durchmesser hat, insbesondere einen Außendurchmesser von 1 mm oder weniger.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung ist in den Ansprüchen 1 und 15 definiert.
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KURZBESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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Die
vorliegende Erfindung ist unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen
dargestellt.
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1 zeigt
eine Teilschnittansicht von einem Ultraschallbildgebungskatheter,
der nicht Teil der vorliegenden Erfindung ist, wobei der Katheter
an einer äußeren Einheit
angebracht ist.
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2 zeigt
eine Teilschnittansicht von einem Griffabschnitt (ein Verbindungsstück) und
der äußeren Einheit
eines Ultraschallbildgebungskatheters, der nicht Teil der vorliegenden
Erfindung ist.
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3A zeigte
eine Schnittansicht von dem Aufbau eines Wandlers, der bei dem Ultraschallbildgebungskatheter
der vorliegenden Erfindung verwendet wird.
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3B zeigt
eine Schnittansicht von einem Aufbau eines anderen Wandlers, der
bei dem Ultraschallbildgebungskatheter der vorliegenden Erfindung verwendet
wird.
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4 zeigt
eine Schnittansicht eines Endstückabschnittes
eines Ultraschallbildgebungskatheters von einem Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung.
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5 zeigt
eine Draufsicht auf einen Wandler des 4 gezeigten
Ultraschallbildgebungskatheters und die Umgebung des Wandlers.
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6 zeigt
eine Schnittansicht entlag einer Linie A-A in 4.
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7 zeigt
eine Schnittansicht eines Ultraschallbildgebungskatheters von einem
anderen Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung.
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8 zeigt
eine Teilschnittansicht von einer äußeren Umhüllung, die für den Ultraschallbildgebungskatheter
der vorliegenden Erfindung verwendet wird.
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9 zeigt
eine perspektivische Ansicht von einem Ultraschallbildgebungskatheter
von einem anderen Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung.
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10 zeigt
eine vergrößerte Ansicht
von einem Endstückabschnitt
des Ultraschallbildgebungskatheters von 9 und die
Umgebung des Endstückabschnittes.
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11 zeigt
eine vergrößerte Schnittansicht des
Endstückabschnittes
von dem in 9 gezeigten Katheter.
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12 zeigt
eine vergrößerte Ansicht
von einem Endabschnitt einer Baugruppe der Antriebswelle für den in 9 gezeigten
Katheter und die Umgebung des Endabschnittes.
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13 zeigt
eine Draufsicht auf einen Wandler der Baugruppe der Antriebswelle
von 12 und die Umgebung des Wandlers.
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14 zeigt
eine Schnittansicht der Baugruppe der Antriebswelle von 13.
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15 zeigt
eine vergrößerte Schnittansicht des
Endstückabschnittes
des Katheters von einem anderen Ausführungsbeispiel der vorliegenden
Erfindung.
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16 zeigt
eine Teilschnittansicht von einem herkömmlichen Ultraschallbildgebungskatheter, der
an einer äußeren Einheit
angebracht ist.
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17 zeigt
eine Schnittansicht von einem Endstückabschnitt des herkömmlichen
Ultraschallbildgebungskatheters.
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BESCHREIBUNG
DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSBEISPIELE
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Ein
Ultraschallbildgebungskatheter der vorliegenden Erfindung ist nachstehend
unter Bezugnahme auf die beigefügten
Zeichnungen beschrieben, wobei die Katheter der 1 und 2 Katheter
sind, die nicht unter die vorliegende Erfindung fallen.
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Der
Ultraschallbildgebungskatheter 1 der vorliegenden Erfindung
hat eine äußere Umhüllung 2,
die in einen Körperhohlraum
einzuführen
ist, eine Antriebswelle oder eine Antreibewelle 6, die
in die äußere Umhüllung 2 eingeführt ist,
ein Gehäuse 27,
das an einem Endstück
der Antriebswelle 6 gesichert ist, und einen Griffabschnitt (ein
Verbindungsstück) 20, der
mit einem proximalen Ende der äußeren Umhüllung 2 verbunden
ist.
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1 zeigt
ein Ultraschallbildgebungskathetersystem 10, das aufgebaut
ist, indem der Ultraschallbildgebungskatheter 1 an einer äußeren Einheit 13 angebracht
ist.
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Ein
Gehäuse 27 ist
im Inneren von einem Endstückabschnitt
der äußeren Umhüllung 2 des
Katheters angeordnet. Ein Wandler 11 ist in dem Gehäuse 27 angeordnet.
Der Wandler 11 hat eine Funktion als ein Ultraschallwellenoszillator
zum Übertragen
und Empfangen einer Ultraschallwelle. Das Gehäuse 27 ist an einem
freien Ende der Antriebswelle 6 in Spiralform oder Windungsform
verbunden.
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Die
Antriebswelle 6 ist mit zwei Lagen aus Blechen bzw. Platten
ausgebildet, die zweifach spiralartig ausgebildet sind, und die
Platten oder Bleche sind aus rostfreiem Stahl (SUS304, SUS316 etc.) oder
dergleichen hergestellt. Die Antriebswelle hat vorzugsweise eine
Bruchfestigkeit von 0,4 kgf oder mehr. Die Antriebswelle 6 kann
mit einem Draht oder einer Platte ausgebildet sein, der aus Metall
oder Harz hergestellt ist einfach oder mehrfach spiralig in einer
gewundenen Weise oder in einer flügelartigen Weise gestaltet
ist. Die Antriebswelle kann ausgebildet sein, indem ein nachstehend
erwähntes
Signalkabel um den Draht mit der Bruchfestigkeit von 0,4 kgf oder
mehr gewickelt wird.
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Das
Signalkabel 7, das durch ein Drehen von zwei Adern 7a und 7b ausgebildet
ist, wird in die Antriebswelle 6 geschraubt. Ein Ende des
Signalkabels 7, das an der Endstückseite des Katheters positioniert
ist, ist mit einem Oszillator (Schwingungseinrichtung) verbunden,
der in dem Wandler 11 ausgebildet ist. Ein anderes Ende
des Signalkabels 7, das an der proximalen Seite (an der
Griffseite) des Katheters positioniert ist, ist mit Anschlüssen 21 und 22 des
Betriebselementes 20 verbunden. Genauer gesagt ist, wie
dies in 2 gezeigt ist, ein aus einem
Isolationsmaterial ausgebildetes röhrenartiges Element in das
proximale Ende der Welle 6 eingeführt und daran fixiert. Der
Anschluss 22 ist an dem proximalen Rand des röhrenartigen
Elementes fixiert. Der Anschluss 21 ist an der Seitenfläche des
mittleren Abschnittes des röhrenartigen
Elementes fixiert. Das Ende der Ader 7a ist mit dem Anschluss 22 verbunden.
Das Ende der Ader 7b ist mit dem Anschluss 21 über eine Öffnung verbunden,
die an der Seite des röhrenartigen
Elementes ausgebildet ist.
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Der
Griffabschnitt (das Verbindungsstück) 20 hat, wie dies
in 2 gezeigt ist, einen Vorsprung 25, der
mit einem Arretierelement 13a der äußeren Einheit 13 in
Eingriff gelangt. Der Vorsprung 25 und das Arretierelement 13a sind
lösbar
verbunden.
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Die äußere Einheit 13 hat
eine Übertragungs-Aufnahme-Schaltung 5 und
eine Antriebsquelle 8 die einen Motor 16 hat.
Die äußere Einheit 13 ist mit
einer Konsole C verbunden, die eine Signalverarbeitungsschaltung
und eine Bildanzeigeeinheit hat.
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Der
Motor 16 als eine äußere Antriebsquelle hat
einen Rotor (eine rotierende Platte) 16a. Ein erster zylindrischer
Anschluss 24 ist an der Mitte der rotierenden Platte 16a gesichert
und ein zweiter zylindrischer Anschluss 23 ist an der rotierenden
Platte 16a um den ersten zylindrischen Anschluss 24 herum
gesichert, ohne dass es irgendeinen Kontakt zwischen ihnen gibt.
Die zylindrischen Anschlüsse 23 und 24 drehen
sich zusammen mit der rotierenden Platte.
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Ein
Rotationsrutschanschlusselement 26, das einen Rutschring
oder dergleichen aufweist, der mit der Übertragungs-Empfangs-Schaltung 5 verbunden
ist, ist an der Innenseite der äußeren Einheit 13 angeordnet.
Das Anschlusselement 26 hat einen ersten Anschluss 26a und
einen Anschluss 26b. Der erste Anschluss 26a steht
mit dem zweiten zylindrischen Anschluss 23 an der rotierenden
Platte in Kontakt. Der zweite Anschluss 26b steht mit dem
ersten zylindrischen Anschluss 24 an der rotierenden Platte in
Kontakt. Die Kontakte zwischen den jeweiligen Anschlüssen werden
gehalten, während
die rotierende Platte sich dreht.
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Das
röhrenartige
Element, das die Anschlüsse 21 und 22 gesichert
an der Antriebswelle 6 hat, steht mit einer Öffnung des
ersten zylindrischen Anschlusses 24 an der rotierenden
Platte in Eingriff. Der proximale Abschnitt (Anschluss 21)
des röhrenartigen
Elementes kann in den zweiten Anschluss 23 an der rotierenden
Platte gelangen, und der proximale Abschnitt steht mit einer kreisartigen
Rippe in Eingriff, die in der Nähe
des freien Endes einer Öffnung
des zylindrischen Anschlusses 23 ausgebildet ist. Die Antriebswelle 6 ist
dadurch mit der rotierenden Platte des Motors 16 lösbar verbunden.
Die Drehkraft des Motors wird zu der Antriebswelle durch die rotierende Platte
und zwei zylindrische Anschlüsse 23 und 24 übertragen.
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Das
Gehäuse 27 ist
rohrförmig
und hat einen Außendurchmesser,
der ungefähr
demjenigen der Antriebswelle 6 gleich ist. Ein Fixierabschnitt 18 des Wandlers 11 ist
so ausgebildet, dass das rohrförmige Element
in einer axialen Richtung um die Mitte um eine vorbestimmte Länge und
in einer radialen Richtung um annähernd die Hälfte eines Kreises des rohrförmigen Elementes
abgetrennt worden ist. Das Gehäuse 27 ist
aus Metall, Harz oder Keramik oder dergleichen hergestellt. Das
Gehäuse 27 ist
aus einem metallischen Material wie beispielsweise rostfreier Stahl
(SUS304, SUS316 etc.) oder einem keramischen Material wie beispielsweise
Aluminiumoxid und Zirkonoxid im Hinblick auf das Vorsehen einer Verbindungsfestigkeit
und einer Verstärkung
des Wandlers 11 hergestellt.
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Zunächst wird
ein einmal spiralig gestaltetes schraubenförmiges elastisches Element 41 an
dem freien Ende des Katheters 2 (an dem Endstück der äußeren Umhüllung) ausgebildet.
Das erste elastische Element 41 ragt zu dem Endstück der äußeren Umhüllung 2 vor.
Ein zweites elastisches Element 19 ist mit dem freien Ende
des Gehäuses 27 verbunden. Das
zweite elastische Element 19 erstreckt sich zu der Endstückrichtung
des Katheters hin. Das zweite elastische Element erstreckt sich
bis zu der Innenseite des ersten elastischen Elementes, um das erste elastische
Element 41 zu verstärken.
D. h. ein Endstück
des zweiten elastischen Elementes 19 ist innerhalb des
ersten elastischen Elements 41 positioniert.
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Das
zweite elastische Element 19 ist ein stabartiges Element
und ist aus einem Metall mit einer elastischen Eigenschaft wie beispielsweise
rostfreier Stahl (SUS304, SUS316, etc.) ein superelastisches Metall
wie beispielsweise eine Legierung des Ni-Ti-Systems, ein Harz wie
beispielsweise Polyacetal oder dergleichen hergestellt. Das elastische
Element 19 ist vorzugsweise aus dem superelastischen Metall
wie beispielsweise eine Legierung des Ni-Ti-Systems im Hinblick
auf das Unterstützen
der Verbindungsfestigkeit mit dem Gehäuse 27 und seiner
eigenen Elastizität
hergestellt.
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Das
zweite elastische Element 19 ist an dem Endstückabschnitt
des Gehäuses 27 durch
Anheften, Löten, Schweißen oder
dergleichen verbunden. Vorzugsweise wird das elastische Element 19 um
eine Länge
von ungefähr
0,5 bis 20 mm in das schraubenartige elastische Element 41 eingeführt, das
mit einer Innenfläche
der äußeren Umhüllung 2 des
Katheters verbunden ist.
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Das
erste elastische Element 41 ist an der äußeren Umhüllung 2 gesichert,
indem ein proximales Ende des Elementes 41 in das offene
Ende der Umhüllung 2 eingeführt wird.
Ein distales Ende des ersten elastischen Elementes 41 ragt
zu dem offenen Ende der Umhüllung 2 vor.
Vorzugsweise wird die Länge
des Verbindungsabschnittes zwischen dem schraubenförmigen elastischen
Element 41 und dem offenen Ende der äußeren Umhüllung 2 kurz gestaltet,
während
eine ausreichende Verbindungsstärke zwischen
ihnen gehalten wird. Vorzugsweise ist diese ungefähr 0,5 bis
10 mm lang. Das schraubenförmige
elastische Element 41 hat eine konische Form und sein Durchmesser
ist in der Endstückrichtung
abgeschrägt.
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Das
schraubenförmige
elastische Element 41 ist an dem Endstück des Katheters aus einem
Material gestaltet, das ähnlich
desjenigen des elastischen Elementes 19 ist. Ein Metall
wie beispielsweise Pt, Ir, Au oder eine Legierung davon (ein Material mit
einem hohen Röntgenstrahlungskontrast)
wird vorzugsweise für
das Material des elastischen Elementes 41 verwendet, um
so den Kontrast bei einem durch eine Röntgenstrahlung erzeugten Bild
zu verstärken.
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Bei
dem Ultraschallbildgebungskatheter 1 der vorliegenden Erfindung
ist das Endstück
des stabartigen elastischen Elementes 19 stets innerhalb des
schraubenförmigen
elastischen Elementes 41 positioniert, selbst wenn der
Katheter sich biegt. Ein Abschnitt zwischen dem Gehäuse 27 und
dem schraubenförmigen
elastischen Element 41 an dem Endstück des Katheters ist im Hinblick
auf das Biegen und Abknicken im Vergleich zu dem herkömmlichen
Katheter verbessert, der lediglich eine äußere Umhüllung und keine elastischen
Elemente aufweist.
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Insbesondere
ist das zweite elastische Element 19, das von dem Endstück des Gehäuses 27 zu der
Innenseite des ersten elastischen Elementes 41 angeordnet
ist, in der Vorrichtung des vorliegenden Ausführungsbeispiels angeordnet.
Ein Querschnitt von dem Ende des Gehäuses 27 bis zu dem
Endstück
des Katheters ist im Hinblick auf das Biegen verbessert, da kein
Abschnitt ausgebildet ist, bei dem sich die physikalische Eigenschaft
radikal ändert.
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Die äußere Umhüllung 2 des
Katheters hat einen Ultraschallwellenübertragungs-Empfangsabschnitt 12 der
Endstückseite
und einen Hauptkörper 15 der
Griffseite. Der Abschnitt 12 und der Körper 15 können aus
einem unterschiedlichen Material ausgebildet sein. Die äußere Umhüllung 2 oder
der Hauptkörper 15 der
Umhüllung
ist aus einem sogenannten Kathetermaterial ausgebildet. D. h. eine
Röhre,
die aus Polyolefinharz, Polyorethanharz, Polyacetalharz, Polyimitat,
Fluoridharz oder dergleichen hergestellt ist, eine Röhre, die
aus rostfreiem Stahl (SUS304, SUS316, etc.) oder dergleichen hergestellt
ist, eine Röhre,
die aus einem superelastischem Metall wie beispielsweise eine Legierung
des Ni-Ti-Systems hergestellt ist, und eine kombinierte Röhre, die
aufgebaut ist, indem ein Harzdraht oder dergleichen aus rostfreiem
Stahl (SUS304, SUS316, etc.) in einer spiralartigen Weise oder in
einer flügelartigen
Weise gewunden sind. Die Dicke der Umhüllung 2 und 15 beträgt 30 bis
300 μm und
es ist erwünscht,
dass die Umhüllung
eine Bruchspannungsfestigkeit von zumindest 0,4 kgf hat. Es ist
erwünscht,
den Ultraschallwellenübertragungs-Empfangsabschnitt 12 an
der Endstückseite
des Katheters aus einem Material mit einer guten Permeabilität im Hinblick
auf die Ultraschallwelle auszubilden, d. h. ein Polyolefinsystemharz,
ein Polyorethansystemharz oder ein Fluoridsystemharz. Die Dicke
des Harzes zum Ausbilden des Übertragungs-Empfangsabschnittes 12 beträgt vorzugsweise
ungefähr
10 bis 100 μm.
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Es
ist möglich,
eine Außenfläche und
eine Innenfläche
der äußeren Umhüllung 2 (insbesondere die äußere Fläche) mit
hydrophilem Harz, Fluoridharz oder Silikonharz oder dergleichen
in einer Dicke von 1 bis mehreren 10 μm zu beschichten. Der Gleitwiderstand
der äußeren und
inneren Fläche
der äußeren Umhüllung 2 wird
durch die vorstehend erwähnte Behandlung
vermindert. Es ist möglich,
die äußere Fläche der äußeren Umhüllung mit
einem Antithrombusmaterial zu beschichten oder zu fixieren. Ein
Beschichten mit dem Antithrombusmaterial wird verwirklicht, indem
die äußere Fläche der
Welle mit einem Harz beschichtet wird, das den Antithrombus wie
beispielsweise Heparin hat.
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3A zeigt
eine Schnittansicht von dem Aufbau eines Wandlers 11, der
bei dem Ultraschallbildgebungskatheter 1 der vorliegenden
Erfindung verwendet wird. Der Wandler 11 hat einen Ultraschallwellenoszillator 3.
Der Oszillator führt
ein Übertragen
und Empfangen von Ultraschallwellen aus. Der Oszillator 3 ist
ausgebildet, indem Elektroden 32 an beiden Flächen einer
piezoelektrischen Lage 31 eines rechteckigen PZT aufgedampft
oder aufgedruckt worden sind. Die piezoelektrische Lage 31 kann
eine kreisartige Form haben. Eine Rückseitenlage 33 ist
an der Rückseite
des Oszillators 3 angeordnet, um die Ultraschallwelle zu
absorbieren oder zu dämpfen.
Die Rückseitenlage 33 ist
aus einem Epoxitsystemharz, einem Ortethansystemharz, einem Acrylsystemharz
oder dergleichen oder aus einem Harz gestaltet, bei dem metallisches
Pulver oder anorganisches Pulver vermischt ist. Die Rückseitenlage 33 in 3A bildet
Vorsprünge
und Vertiefungen, um eine reflektierte Welle von einer Rückseite
der Rückseitenlage 33 durch
Interferenz zu versetzen. Die Differenz D bei der Dicke zwischen
den Vorsprüngen und
Vertiefungen beträgt λ/4, wobei λ die Wellenlänge der
Ultraschallwelle bei einer Übertragungsfrequenz
bei der Rückseitenlage 33 ist.
Die Rückseitenlage 33 kann,
wie dies in 33B gezeigt ist, ausgebildet
sein, indem eine Niedrigakustikimpedanzlage 36 (Z = 8*106 Kg/m2s oder weniger)
und eine Hochakustikimpedanzlage 37 (Z = 20*106 Kg/m2s oder mehr) sich abwechseln, um den Einfluss
der reflektierten Welle von der Rückseite der Rückseitenlage 33 zu
dämpfen.
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Eine
sogenannte Akustikausrichtlage 35 ist an einer Akustikemissionsfläche des
Oszillators 3 angeordnet. Die Akustikausrichtlage 35 ist
so aufgebaut, dass ihre Dicke (D) gleich λ/4 ist, wobei λ die Wellenlänge der
Ultraschalllänge
bei der Übertragungsfrequenz
in der Ausrichtlage ist. Lediglich eine Akustikausrichtlage ist
in den Zeichnungen gezeigt, jedoch können zwei oder mehr Lagen vorgesehen sein.
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Nachstehend
ist ein Ultraschallbildgebungskatheter 30 von einem anderen
Ausführungsbeispiel der
vorliegenden Erfindung unter Bezugnahme auf die 4, 5 und 6 erläutert. Es
ist hierbei zu beachten, dass der grundsätzliche Aufbau des Ultraschallbildgebungskatheters 30 ähnlich wie
bei dem in den 1 und 2 gezeigten
vorstehend erwähnten
Ultraschallbildgebungskatheter 1 ist.
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Bei
dem Ultraschallbildgebungskatheter 30 von diesem Ausführungsbeispiel
ist ein Wandler 11 an einem Gehäuse 27 mit einem Haftmittel
oder dergleichen in einer Weise gesichert, dass eine Abweichung
in einer senkrechten Richtung einer Ultraschallwellenübertragungs-Empfangsfläche des Wandlers
in Bezug auf eine axiale Richtung des Ultraschallbildgebungskatheters 11 bei
ungefähr ±10° gehalten
werden soll. Das Gehäuse 27 ist
mit einem Endstück
einer Antriebswelle 6 mit einer Verbindungsfestigkeit von
zumindest 0,4 kgf durch ein Anheften, Löten oder Schweißen verbunden.
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Bei
dem Ultraschallbildgebungskatheter 30 von diesem Ausführungsbeispiel
ist ein schraubenförmiges
elastisches Element 19 mit einem freien Ende des Gehäuses 27 verbunden.
Das elastische Element 19 hat einen abgeschrägten Durchmesser zu
dem Endstück
des Katheters hin. Das schraubenförmige elastische Element 19 ist
mit einem elastischen Streifen in Einfachlage oder Mehrfachlage ausgebildet
und einfach oder mehrfach spiralig gestaltet. Es wird bevorzugt,
die äußerste Lage
in der Richtung spiralartig zu gestalten, in der sich der Streifen
löst bzw.
locker wird, wenn die Antriebswelle sich in einem Fall dreht, bei
dem der Streifen den elastischen Streifen aus mehreren Lagen aufweist.
Es wird bevorzugt, einen Streifen in der Richtung spiralartig zu
gestalten, in der der Streifen sich löst bzw. locker wird, wenn die
Antriebswelle sich in einem Fall dreht, bei dem der Streifen den
elastischen Streifen in Einfachlage aufweist. 4 zeigt
eine Wicklung in Einfachlage und eine Drehung im Uhrzeigersinn der
Antriebswelle. Das elastische Element 19 erstreckt sich derart,
dass es in ein schraubenförmiges
elastisches Element 41 ein, dass es an einem freien Ende
der äußeren Umhüllung verbunden
ist, um eine Länge
von ungefähr
0,5 bis 20 mm eingeführt
wird.
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Das
Material zum Ausbilden der schraubenförmigen elastischen Elemente 19 und 91 ist ähnlich demjenigen,
das vorstehend erwähnt
ist.
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Signalleitungen 7a und 7b sind
mit Elektroden an jeder Fläche
des Oszillators 3 jeweils verbunden. Die Signalkabel können zu
einer koaxialen Leitung und auch zu einer gedrehten Leitung in 4 kombiniert
werden.
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Die äußere Umhüllung 2 des
Katheters 30 hat eine Griffseite (einen Wellenkörper) 15)
und eine Endstückseite
(einen Endstückabschnitt) 12.
Eine äußere Fläche eines
Endstückabschnittes
der Griffseite 15 ist so behandelt, dass ihre Dicke zu
dem Endstück
hin abgeschrägt
ist. Eine innere Fläche
eines proximalen Abschnittes der Endstückseite 12 ist so behandelt,
dass ihre Dicke zu dem proximalen Ende hin abgeschrägt ist.
Der Endstückabschnitt
des Hauptkörpers 15,
der somit aufgebaut ist, wird in ein proximales Ende des Endstückabschnittes 12 eingeführt und
sie werden aneinander gesichert, um einen Verbindungsabschnitt auszubilden.
Der somit ausgebildete Verbindungsabschnitt hat durch ihn hindurch einen
annähernd
gleichmäßigen Außendurchmesser.
Der somit ausgebildete Verbindungsabschnitt verwirklicht einen relativ
langen Verbindungsabschnitt, wobei sich eine hohe Festigkeit bei
dem Verbindungsabschnitt ergibt. Darüber hinaus hat der Verbindungsabschnitt
keinen Punkt, bei dem sich die mechanische Eigenschaft radikal ändert, d.
h. die mechanische Eigenschaft ändert
sich allmählich über den
Verbindungsabschnitt. Die äußere Umhüllung 2 wird
dadurch durch den Verbindungsabschnitt im Hinblick auf das Biegen,
die Flexibilität
und dergleichen verbessert.
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Eine
Harzabdeckung 17 ist an dem Endstück des Ultraschallbildgebungskatheters 30 angeordnet, um
eine Höhendifferenz
zwischen dem Endstückabschnitt 12 der Umhüllung und
einem Abschnitt des elastischen Elementes 41 zu bedecken,
der von dem Endstückabschnitt 12 vorragt.
Ein freies Ende der Harzabdeckung 17 ist konisch wie das
freie Ende des elastischen Elementes 41 ausgebildet. Die
Harzabdeckung 17 unterstützt das freie Ende des elastischen
Elementes beim Beibehalten seiner Form. Die Harzabdeckung 17 ist
aus einem flexiblen synthetischen Harz wie beispielsweise Silikongummi,
Polyorethan, ein Olefinsystemelastomer, Polyamidelastomer gestaltet.
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Wie
dies in den 5 und 6 gezeigt
ist, hat das rohrförmige
Gehäuse 27 einen
Fixierabschnitt 18 des Wandlers 11, der so ausgebildet
ist, dass das das rohrartige Element in einer axialen Richtung um
die Mitte herum um eine vorbestimmte Länge und in einer radialen Richtung
um annähernd die
Hälfte
eines Kreises des rohrartigen Elementes abgetrennt worden ist. Der
Wandler 11 wird in den Fixierabschnitt 18 so gesetzt,
dass er eine Akustikausrichtlage 35 zu einer offenen Seite
des Fixierabschnittes und einer Rückseitenlage 33 zu
einer Bodenseite des Fixierabschnittes richtet. Der Wandler 11 ist
an dem Gehäuse 27 mit
einem Haftmittel gesichert.
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Nachstehend
ist ein Ultraschallbildgebungskatheter 40 von einem anderen
in 7 gezeigten Ausführungsbeispiel erläutert.
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Bei
dem Ultraschallbildgebungskatheter 40 von diesem Ausführungsbeispiel
ist ein schraubenförmiges
oder spiralförmiges
elastisches Element 19 mit einem freien Ende eines Gehäuses 27 verbunden.
Das Element 19 ist aus einem Metall wie beispielsweise
rostfreier Stahl (SUS304, SUS316, etc.) oder einer Ni-Ti-System-Legierung
hergestellt. Ein schraubenförmiges
Element 41 mit einem Röntgenstrahlungskontrast
ist an der Innenseite eines Endstückabschnittes 12 von
einer äußeren Umhüllung durch
ein Haftmittel 42 angebracht. Ein freies Ende des elastischen
Elementes 19 ist so ausgebildet, dass es innerhalb des
schraubenförmigen
Elementes 41 positioniert ist. Ein freies Ende des schraubenförmigen Elementes 41 ist
im Hinblick auf seinen Durchmesser zu dem Endstück des Katheters hin abgeschrägt. Ein
Stützelement 43 ist
an dem freien Ende des schraubenförmigen Elementes 41 angeordnet. Das
Stützelement
hat einen Drahtabschnitt oder zumindest einen Plattenabschnitt.
Vorzugsweise ist das Stützelement 43 aus
einem Metall wie beispielsweise rostfreier Stahl (SUS304, SUS316,
etc.) oder einer Ni-Ti-System-Legierung ausgebildet. Das Stützelement 43 verbessert
die mechanische Festigkeit oder die Flexibilität des schraubenförmigen Elementes 41. Das
Stützelement 43 hat
einen halbkreisartigen Endstückabschnitt 43a,
einen Verbindungsabschnitt 43b, der sich in einer hinteren
Richtung von dem halbkreisartigen Endstückabschnitt 43 bei
zunehmendem Durchmesser erstreckt, und einen Scheibenabschnitt 43c,
der an dem hinteren Ende des Verbindungsabschnittes 43b ausgebildet
ist. Eine Umfangsfläche des
Scheibenabschnittes 43c steht mit einer Innenfläche des
schraubenförmigen
Elementes 41 in Eingriff. Ein Endstück des schraubenförmigen Elementes 41 steht
mit einer hinteren Fläche
des halbkreisartigen Endstückabschnittes 43a in
Kontakt.
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Der
Aufbau der äußeren Umhüllung ist
nicht auf den vorstehend erwähnten
Aufbau beschränkt und
ein in 8 erwähnter
Aufbau des Katheters 45 ist ebenfalls möglich. 8 zeigt
eine Schnittansicht von einem Teil einer modifizierten äußeren Umhüllung, die
für den
Ultraschallbildgebungskatheter 45 der vorliegenden Erfindung
verwendet wird. Bei der äußeren Umhüllung hat
eine Griffseite (ein Hauptkörper) 15 zwei
Lagen aus einer inneren Lage 48 und einer äußeren Lage 49.
Eine Endstückseite 12,
die eine Ultraschallwellenübertragungs-Empfangseinheit hat,
ist mit lediglich der äußeren Lage 49 ausgebildet.
Die innere Lage 48 der Griffseite (der Hauptkörper) 15 ist
mit einer metallischen Röhre
aus rostfreiem Stahl (SUS304, SUS316, etc.) einer superelastischen
metallischen Röhre
aus einer Ni-Ti-System-Legierung
oder einer Röhre,
die durch ein spiralartiges Gestalten eines Streifens aus rostfreiem
Stahl (SUS304, SUS316, etc.) in einer schraubenartigen Weise oder
in einer flügelartigen
Weise aufgebaut ist, ausgebildet. Die äußere Lage 49 ist mit
Harz wie beispielsweise ein Polyolefinsystemharz, ein Fluoridsystemharz
oder Polyamid ausgebildet. Die äußere Lage 49 ist
wie folgt ausgebildet. D. h. ein Einführen einer inneren Röhre in eine
bei Wärme
schrumpffähige
Röhre als
die äußere Lage
und ein Erwärmen
von innen zum Zwecke des Schrumpfens der äußeren bei Wärme schrumpffähigen Röhre zum
Beschichten der inneren Röhre.
Ein Einführen
einer inneren Röhre
in eine Harzröhre,
die durch ein Lösungsmittel
anschwillt, als die äußere Lage
und ein Trocknen des Lösungsmittels
zum Zwecke des Schrumpfens der äußeren Harzröhre, so
dass die innere Röhre
beschichtet wird. Ein Tauchen der inneren Röhre mit Harz, so dass sie die äußere Lage
wird, zum Beschichten der inneren Röhre. Ein Extrudieren von geschmolzenem
Harz zum Bilden der äußeren Lage
an einer äußeren Fläche der
inneren Röhre
zum Beschichten der inneren Röhre.
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Nachstehend
ist ein Ultraschallbildgebungskatheter 100 von einem anderen
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung unter Bezugnahme auf die 9, 10, 11, 12, 13 und 14 erläutert.
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Der
Ultraschallbildgebungskatheter 100 des vorliegenden Ausführungsbeispieles
hat, wie dies in den 9 und 11 gezeigt
ist, eine Außenumhüllungsbaugruppe 102,
die in den Körperhohlraum
eingeführt
wird, eine Antriebswellenbaugruppe 106, die in die Außenumhüllungsbaugruppe 102 eingeführt wird,
und ein Verbindungsstück 120,
das an einem proximalen Ende der Außenumhüllungsbaugruppe 102 gesichert
ist.
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Die
Außenumhüllungsbaugruppe 102 hat
einen Endstückabschnitt 112 und
einen Hauptkörper 115.
Der Endstückabschnitt 112 der
Außenumhüllungsbaugruppe 102 hat
einen Endstückmittenabschnitt 112b mit
einem schraubenförmigen
elastischen Element 141, einen Endstückabschnitt 112a und
einen Endstückbasisabschnitt 112c (ein
Ultraschallwellenübertragungs-
und -empfangsabschnitt) ohne elastisches Element 141 an
der Vorderseite und an der Rückseite
des mittleren Abschnittes 112b. Ein Wandler 111 ist
im Inneren des Endstückbasisabschnittes 112c angeordnet.
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Ein
Endstückelement 117 ist
mit dem Endstück
der Außenumhüllungsbaugruppe 102 verbunden.
Ein Durchgangsloch 117a, das an dem Endstückelement 117 vorgesehen
ist, steht mit dem inneren und dem äußeren der Außenumhüllungsbaugruppe 102 in
Verbindung. Das Endstückelement 117,
das als eine Halbkugel an seiner Endstückseite geformt ist, ist an
dem freien Ende der Außenumhüllungsbaugruppe 102 gesichert.
Ein schraubenförmiges
elastisches Element (ein erstes elastisches Element) 141 ist
an der Außenumhüllungsbaugruppe 102 vorgesehen.
Das elastische Element 141 erstreckt sich eine vorbestimmte
Länge zu
der Seite des proximalen Endes von einer Position, die geringfügig zu der
proximalen Endseite von dem freien Ende der Außenumhüllungsbaugruppe 102 verschoben
ist. Das schraubenförmige
elastische Element 141 ist fixiert, indem es in sandwichartiger
Weise zwischen einer äußeren Lage 102a und
einer inneren Lage 102c angeordnet ist, die die Außenumhüllungsbaugruppe 102 ausbilden.
Das schraubenartige elastische Element 141 ist daher nicht
freigelegt, so dass der Katheter 100 im Hinblick auf seine
Bewegung in einem Führungskatheter
verbessert ist. Die obere Seite eines Katheters ist flexibel, da
das schraubenartige flexible Element 141 nicht an dem oberen
Teil vorhanden ist. Dadurch wird der Effekt verringert, bei dem
eine Innenwand eines Blutgefäßes eine
Beschädigung
durch die obere Seite eines Katheters erhält, wenn die Oberseite eines
Katheters mit der Innenwand eines Blutgefäßes dadurch in Kontakt gelangt.
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Es
gibt außerdem
Vorteile bei der Anwendung einer Vorrichtung, bei der ein Endstückelement 137 kein
Durchgangsloch hat, wie der in 15 gezeigte
Katheter 150. In diesem Fall kann ein geschlossener Innenraum
eines Katheters mit einer Flüssigkeit 138 gefüllt werden,
die für
einen lebenden Körper
harmlos ist, wie beispielsweise eine isotonische Natriumchloridlösung. Dadurch
ist eine Initialisierungstätigkeit
zu dem Zeitpunkt der Anwendung des Katheters nicht erforderlich.
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Die
Länge des
schraubenförmigen
elastischen Elementes 141 beträgt vorzugsweise 5 bis 50 mm,
wobei 10 bis 30 mm noch eher bevorzugt werden, jedoch hängt dies
von der Länge
des gesamten Katheters ab. Die Länge
eines distalen Abschnittes 112a ohne das elastische Element 141 kann
1 bis 10 mm betragen wobei 1 bis 5 mm bevorzugt werden. Das elastische
Element 141 kann sich bis zu dem freien Ende der Außenumhüllungsbaugruppe 102 erstrecken.
Das schraubenförmige
elastische Element 141 ist vorzugsweise aus einem Metall
und insbesondere aus einem Material (Metall) zum Erzeugen eines hohen
Kontrastes bei einem mit Röntgenstrahlung erzeugten
Bild wie beispielsweise Metall aus Pt, Ir, Au, etc., eine Legierung
davon oder dergleichen hergestellt.
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Die
Außenumhüllungsbaugruppe 102 ist
ein röhrenartiges
Element aus mehreren Lagen, wie dies in 11 gezeigt
ist. Die Baugruppe 102 hat zumindest eine äußere Lage 102a und
eine innere Lage 102c, die sich von dem proximalen Ende
der Außenumhüllungsbaugruppe
zu seinem Endstückende
erstrecken.
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Der
Hauptkörper 115 der
Außenumhüllungsbaugruppe 102 hat
die äußere Lage 102a,
die innere Lage 102c und eine Zwischenlage 102b zwischen der äußeren Lage 102a und
der inneren Lage 102c. Der Endstückbasisabschnitt 112c und
der Endstückendabschnitt 112a haben
lediglich die äußere Lage 102a und
die innere Lage 102c. Die Zwischenlage 102b ist
eine Verstärkungslage
und ist aus steifen Materialien hergestellt.
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Harz,
das eine gute Permeabilität
im Hinblick auf die Ultraschallwelle hat, wird als das Material
der äußeren Lage 102a und
der inneren Lage 102c der Außenumhüllungsbaugruppe 102 bevorzugt.
D. h. ein Polyolefinsystemharz, ein Polyurethansystemharz, ein Fluoridsystemharz
oder dergleichen können verwendet
werden. Polyethylen, d. h. Polyethylen mit niedriger Dichte für die äußere Lage
und Polyethylen mit hoher Dichte für die innere Lage werden noch eher
bevorzugt. Die Dicke des Abschnittes 112c für das Übertragen
und Empfangen der Ultraschallwelle bei der Außenumhüllungsbaugruppe beträgt ungefähr 10 bis
100 Mikrometer vorzugsweise. Eine Röhre, die aus steifem Harz,
einem elastischen Metall, einem superelastischen Metall oder dergleichen
hergestellt ist, kann für
die Verstärkungslage 102b verwendet
werden.
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Das
folgende Material kann für
das elastische Metall verwendet werden. D. h. im Wesentlichen Metall
wie beispielsweise Stahl, Wolfram, Kupfer und dergleichen oder eine
Legierung von ihnen (wie beispielsweise rostfreier Stahl des austenitischen
Systems, z. B. SUS304, SUS316 und SUS321, martensitaushärtender
rostfreier Stahl, eine Cu-Zn-Legierung
und eine Cu-Sn-Legierung) rostfreier Stahl des austenitischen Systems
wird eher bevorzugt.
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Mit
superelastischem Metall ist eine Legierung gemeint, die im Allgemeinen
eine Formmemorylegierung genannt wird, die eine Superelastizität bei der
Körpertemperatur
(ungefähr
37°C) aufzeigt.
Superelastizität
bedeutet hierbei die Fähigkeit
eines superelastischen Metalls, annähernd seine frühere Form
bei der Temperatur wiederherzustellen, bei der es verwendet wird,
nachdem es verformt (gebogen, gestreckt oder komprimiert) bis zu
einem derartigen Grad worden ist, dass das normale Metall eine dauerhafte
Verformung erfährt.
Bevorzugte superelastische Legierungen umfassen eine Ti-Ni-Binär-Legierung,
die im Wesentlichen aus 49 bis 58 Atomprozent an Ni (der Rest aus
Ti) besteht, eine Cu-Zn-Binär-Legierung,
die im Wesentlichen aus 38,5 bis 41,5 wt. an Zn besteht (der Rest
besteht aus Cu), einer Cu-Zn-X-Dreifachlegierung,
die erhalten wird, indem ein Teil der Cu-Zn-Legierung durch 1 bis
10 Gewichtsprozent an X (X = Be, Si, Sn, Al oder Ga) ersetzt wird,
und eine Ni-Al-Binärlegierung,
die im Wesentlichen aus 36 bis 38 Atomprozent an Al besteht (der
Rest besteht aus Ni). Von diesen Legierungen wird die Ti-Ni-Binärlegierung
besonders bevorzugt. Die mechanische Eigenschaft der Ti-Ni-Legierung kann
wunschgemäß geändert werden,
indem ein Teil der Ti-Ni-Legierung
durch 0,01 bis 2,0 Atomprozent an X (X= Co, Fe, Mn, Cr, V, Al, Nb,
Pd, B, etc.) ersetzt wird.
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Die
Zwischenlage 102b hat einen Spiralschlitz, der sich von einem
Endstückende
zu dem anderen Ende hin erstreckt. Ein Endstückabschnitt der Zwischenlage
hat den Schlitz und der restliche Abschnitt der Zwischenlage hat
keinerlei Schlitze. Der Endstückabschnitt
der Zwischenlage ist ein verformbarer Abschnitt, der flexibler als
der Rest ist. Der Endstückabschnitt
der elastischen Metallröhre
ist flexibel dahingehend, dass seine Seitenwand radial nach innen
verformbar ist. Der Spiralschlitz ist vorzugsweise derart ausgebildet,
dass jede Breite des Schlitzes allmählich von dem Endstückende zu
dem anderen Ende hin abgeschrägt
ist oder verjüngt
ist bzw. abnimmt, d. h. die Breite erweitert sich oder nimmt zu
allmählich
zu der Endstückseite
hin. Jeder der Schlitze hat die maximale Breite an dem Endstückende der
elastischen Metallröhre.
Die Verformbarkeit der elastischen Metallröhre nimmt daher zu ihrem Endstück hin zu.
Vorzugsweise sind ein bis drei Schlitze mit ungefähr gleichem
Abstand ausgebildet. Außerdem
hat vorzugsweise der Schlitz eine maximale Breite von ungefähr 0,05
bis 0,5 mm an dem Endstückende
(gemessen in der Umfangsrichtung). Die Breite des Schlitzes beträgt vorzugsweise
1/6 bis 3/2, wobei für
1/3 bis 1/1 eher bevorzugt wird, von dem Außendurchmesser der elastischen
Metallröhre.
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Der
Abstand zwischen den Spiralschlitzen kann derart variiert werden,
dass der Abstand kürzer an
dem Endstückende
und länger
an dem proximalen Ende ist. Wenn der Abstand des Schlitzes variabel ist,
ist der Abstand vorzugsweise ungefähr 0,3 bis 3,0 mm an dem Endstückende und
ungefähr
5 bis 10 mm an dem proximalen Ende. In einem Zwischenbereich der
elastischen Metallröhre
zwischen dem Endstückende
und dem anderen Ende hat der Abstand der Schlitze einen Zwischenwert
von den beiden Enden oder ändert
sich allmählich
vorzugsweise. Vorzugsweise haben die Schlitze einen variierenden
Abstand und die variierende Breite, wie dies vorstehend beschrieben
ist.
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Der
Schlitz ist in der Metallröhre
durch ein beliebiges herkömmliches
Verfahren ausgebildet, die ein Laserbearbeiten (beispielsweise YAG-Laser),
ein Bearbeiten mit elektrischer Entladung, ein chemisches Ätzen, ein
Bearbeiten und Kombinationen davon umfassen.
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Es
ist möglich,
eine äußere Fläche und
eine innere Fläche
der Außenumhüllungsbaugruppe
mit hydrophilem Harz, Fluoridharz und Silikonharz oder dergleichen
einer Dicke von 1 bis mehreren 10 μm zu beschichten. Der Gleitwiderstand
der äußeren Fläche und
der inneren Fläche
der Außenumhüllungsbaugruppe
nimmt durch die vorstehend erwähnte
Behandlung ab. Außerdem
ist es möglich,
die Außenfläche der
Außenumhüllungsbaugruppe
mit einem Antithrombusmaterial zu beschichten oder zu fixieren. Ein
Beschichten mit dem Antithrombusmaterial wird verwirklicht, indem
die äußere Fläche der
Baugruppe mit einem Harz beschichtet wird, das den Antithrombus
umfasst, wie beispielsweise Heparin. Vorzugsweise hat die äußere Fläche der
Außenumhüllungsbaugruppe 102 eine
hohe Schmierfähigkeit
oder Benetzbarkeit, was die Gleitreibung verringert und das Einführen in
ein hohles Organ oder in den Körperhohlraum
des lebenden Körpers
erleichtert. Die hohe Schmierfähigkeit
oder Benetzbarkeit wird verwirklicht, indem eine geeignete Art an
funktionaler Gruppe in einer Harzbeschichtung der Außenlage 102a eingeführt wird
und danach ein Beschichten oder Fixieren der Harzbeschichtung mit
einem Polymer mit der hohen Schmierfähigkeit oder Benetzbarkeit
stattfindet. Ein hydrophiles Polymer wie beispielsweise Poly (2-Hydroxyethyl-Methacrylat),
Polyhydroxyethylacrylat, Hydroxypropylcellulose, Methylvinylether-Maleinsäureanhydridcopolymer,
Polyethylenglycol, Polyacrylamid und Polyvinylpyrrolidon oder dergleichen
kann als das Polymer mit der hohen Schmierfähigkeit oder Benetzbarkeit
verwendet werden.
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Die
Antriebswellenbaugruppe 106 hat, wie dies in 12 gezeigt
ist, einen Wellenkörper 106a, ein
Gehäuse 127 für einen
Wandler, das an einem Endstück
des Wellenkörpers 106a gesichert
ist, und ein stabartiges elastisches Element 119, das an
einem freien Ende des Gehäuses 127 gesichert
ist.
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Das
elastische Element 119 ist ein stabartiges Element, das
aus einem elastischen Metall wie beispielsweise rostfreier Stahl,
superelastisches Metall, Harz wie beispielsweise Polyacetal oder
dergleichen hergestellt ist. Das superelastische Metall oder das
elastische Metall wird insbesondere bevorzugt. Das superelastische
Metall kann in der vorstehend erläuterten Weise gebildet sein.
Das stabartige Element des vorliegenden Ausführungsbeispiels ist wie eine
Schraube oder eine Spirale aufgrund seiner hohen Flexibilität geformt.
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Das
zweite elastische Element 119 der Antriebswellenbaugruppe 106 hat
vorzugsweise eine Länge
von ungefähr
2 bis 30 mm. Noch eher wird eine Länge von 3 bis 20 mm bevorzugt.
Ein freies Ende des zweiten elastischen Elementes 119 wird, wie
dies in 11 gezeigt ist, in einen proximalen Endabschnitt
des ersten elastischen Elementes 141 eingeführt. D.
h. das freie Ende des zweiten elastischen Elementes 119 befindet
sich im inneren des ersten elastischen Elementes 141. Das
elastische Element 141 und das elastische Element 119 verstärken einander.
Daher wird eine Änderung
der physikalischen Eigenschaft um den proximalen Endabschnitt des
schraubenförmigen
elastischen Elementes 141 herum geglättet. Es wird dadurch verhindert,
dass der Katheter um den proximalen Endabschnitt des schraubenförmigen elastischen
Elementes 141 herum abknickt. In einer ähnlichen Weise wird die Änderung
einer physikalischen Eigenschaft des Katheters um das freie Ende
des elastischen Elementes 119 herum durch das schraubenförmige elastische
Element 141 geglättet.
Es wird dadurch verhindert, dass der Katheter um das freie Ende
des elastischen Elementes 119 herum abknickt. Das elastische
Element wird vorzugsweise in den Abschnitt, in dem das schraubenförmige elastische
Element 141 ausgebildet ist, um ungefähr 0,5 bis 20 mm eingeführt. Das elastische
Element 119 ist mit dem freien Ende des Gehäuses 127 durch
Anhaften, Löten,
Schweißen oder
dergleichen verbunden.
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Der
Antriebswellenkörper 106a ist
mit zwei Lagen an Platten ausgebildet, die zweifach spiralartig gestaltet
sind, und die Platten sind aus rostfreiem Stahl (SUS304, SUS316,
etc.) oder dergleichen hergestellt. Der Antriebswellenkörper hat
vorzugsweise eine Bruchfestigkeit von 0,4 kgf oder mehr. Der Antriebswellenkörper 106a kann
mit einem Draht oder einem Blech ausgebildet sein, das aus Metall
oder Harz hergestellt ist, einfach oder mehrfach in einer spiralartigen
Weise spiralartig gestaltet ist oder in einer flügelartigen Weise gestaltet
ist. Der Antriebswellenkörper
kann ausgebildet sein, indem ein nachstehend erwähntes Signalkabel um den Draht
mit der Bruchfestigkeit von 0,4 kgf oder mehr gewunden wird.
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In
der Tat hat der Antriebswellenkörper 106a eine
Wicklung bzw. eine Spule. Für
das Material des Antriebswellenkörpers
werden die vorstehend erwähnte
superelastische Legierung und rostfreier Stahl wie beispielsweise
ausscheidungsgehärteter (dispersionsgehärteter)
rostfreier Stahl (PH-rostfreier Stahl, insbesondere semiaustenetisch)
und martensitaushärtender
rostfreier Stahl bevorzugt. Die Anzahl an Lagen der Wicklung der
Windung ist nicht auf eins beschränkt. Ein Mehrlagenaufbau, der
aus zwei oder mehr Lagen besteht, wird bevorzugt, um die Übertragungsfähigkeit
des Momentes zu erhöhen. Bei
einem derartigen Mehrlagenaufbau wird bevorzugt, die Windungsrichtung
abwechselnd Lage für Lage
umzukehren. Durch diesen Aufbau wird die Übertragungsfähigkeit
des Drucks bei dem Antriebswellenkörper verbessert, der dem proximalen
Ende des Katheters auferlegt wird, und außerdem wird die Momentübertragungsfähigkeit
verbessert.
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Wie
dies in den 13 und 14 gezeigt ist,
ist das Gehäuse 127 für ein Aufnehmen
des Wandlers 11 ein zylindrisches Element mit einem Durchmesser,
der ungefähr
gleich demjenigen des Antriebswellenkörpers 106a ist. Das
Gehäuse 127 hat
einen Fixierabschnitt 118 für den Wandler 11,
und der Fixierabschnitt 118 ist so ausgebildet, dass eine Seitenfläche des
zylindrischen Elementes in einer axialen Richtung um die Mitte herum
um eine vorbestimmte Länge
und in einer radialen Richtung um annähernd die Hälfte eines Kreises des zylindrischen Elementes
abgetrennt worden ist. Eine Endstückseitenwand des Fixierabschnittes
bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiels
ist geneigt. Für
das Material des Gehäuses 127 kann
Metall, Harz, Keramik oder dergleichen verwendet werden. Ein Endstückendabschnitt
des Antriebswellenkörpers 106a hat
einen kleineren Durchmesser als der Rest. Der Endstückendabschnitt
wird in ein proximales Ende des Gehäuses 127 eingeführt. Vorzugsweise
wird ein Isolationsmaterial zwischen dem Endstückendabschnitt des Antriebswellenkörpers und
dem Gehäuse 127 in einem
derartigen Fall angeordnet, bei dem das Gehäuse 127 aus einem
leitfähigen
Material hergestellt ist.
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Der
Wandler 11 ist so in dem Fixierabschnitt untergebracht,
dass eine äußere Fläche der
Ultraschallwellenübertragungs-Empfangsfläche freigelegt
ist. Für
den Wandler kann der in
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3B gezeigte
verwendet werden. Der Wandler 11 ist in dem Gehäuse 127 untergebracht und
an diesem mit einem Haftmittel so fixiert, dass seine Akustikausrichtlage 35 außen ist
und seine Rückseitenlage 33 an
der Innenseite des Gehäuses 127 ist,
wie dies in 14 gezeigt ist. Verdrehte Signalkabel 107a und 107b,
die mit den Elektroden 32a und 32b des Wandlers 11 jeweils
verbunden sind, sind in den Antriebswellenkörper 106 hineingeschraubt.
Jedes der Signalkörper
ist mit (nicht gezeigten) Anschlüssen
eines Verbindungsstückes 120 an
seinem proximalen Ende (Griffseite) verbunden. Der Griffabschnitt
(das Verbindungsstück) 120 ist
in ähnlicher
Weise aufgebaut, wie dies in 2 gezeigt ist.
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Nachstehend
ist das Ultraschallwellenabtasten durch den Ultraschallwellenbildgebungskatheter der
vorliegenden Erfindung erläutert.
Das Ultraschallwellenabtasten wird unter Bezugnahme auf 1 erläutert, jedoch
sind sämtliche
vorstehend erwähnten Ausführungsbeispiele
abgedeckt.
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Der
Motor 16 im Inneren der äußeren Einheit 13 dreht
sich, um eine Drehbewegung zu vollführen, und die Drehbewegung
wird zu der Antriebswelle 6 über die Anschlüsse 21 und 22 in
dem Verbindungsstück 20 des
Katheters übertragen.
Das an dem Endstückende
der Antriebswelle 6 gesicherte Gehäuse wird somit gedreht, während ein Übertragen
und Empfangen der Ultraschallwelle durch den Wandler ausgeführt wird.
Die durch den Wandler 11 übertragene und empfangene Ultraschallwelle
wird in einer radialen Richtung des Katheters 2 abgetastet,
um ein Ultraschallwellenbild zu rekonstruieren. Das somit erhaltene
Ultraschallwellenbild ist ein Schnittbild oder ein Tomogramm in
der radialen Richtung des Gefäßes (vessel
und vas). Ein Tomogramm in einer axialen Richtung des Gefäßes (vessel
und vas) kann rekonstruiert werden, indem der Ultraschallbildgebungskatheter
in seiner axialen Richtung bewegt wird. Das Tomogramm in der axialen
Richtung wird außerdem
erhalten, indem der Katheter und die äußere Einheit so aufgebaut sind,
dass die Antriebswelle 6 in der axialen Richtung des Katheters
bewegt wird.
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Nachstehend
ist ein Verfahren zum Handhaben des Ultraschallbildgebungskatheters
der vorliegenden Erfindung in dem Blutgefäß erläutert.
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Das
Handhaben des Ultraschallbildgebungskatheters ist ähnlich demjenigen
eines herkömmlichen
Blutkatheters d. h. es wird eine Einleiteinrichtung oder dergleichen
in ein Blutgefäß von außen bei einem
lebenden Körper
eingeführt.
Ein Führungskatheter,
durch den ein Führungsdraht
eingeschraubt wird, wird in die Einleiteinrichtung eingeleitet.
Der Ultraschallbildgebungskatheter der vorliegenden Erfindung wird
in den Führungskatheter
eingeleitet, nachdem das Endstück
des Führungsdrahtes
an dem Objektabschnitt eintrifft, das zu diagnostizieren oder zu behandeln
ist. Danach wird das Tomogramm des Gefäßes gemäß dem vorstehend erwähnten Ultraschallwellenhandhabungsverfahren
rekonstruiert. Der Führungsdraht
kann im Inneren des Führungskatheters verbleiben
oder er kann aus dem Führungskatheter herausgezogen
werden, während
das Tomogramm rekonstruiert wird. Die Handhabung des Ultraschallbildgebungskatheters
der vorliegenden Erfindung ist nicht auf den Fall beschränkt, bei
dem der Führungskatheter
verwendet wird. Der Ultraschallbildgebungskatheter der vorliegenden
Erfindung kann in einen Führungsdrahtrumen
eines Behandlungskatheters wie beispielsweise ein Ballonkatheter
eingeführt
werden. In einem derartigen Fall beträgt der Außendurchmesser des Ultraschallbildgebungskatheters 0,25 bis
0,97 mm bevorzugt, wobei 0,35 bis 0,46 noch eher bevorzugt wird.
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Bei
dem Ultraschallbildgebungskatheter der vorliegenden Erfindung wird
das freie Ende des zweiten elastischen Elementes in das schraubenförmige erste
elastische Element eingeführt.
Der Abschnitt zwischen dem Gehäuse
und der Windung an dem Endstückabschnitt
des Katheters ist verstärkt,
um die Flexibilität
und das Abknicken zu verbessern. Daher ist die Bewegung des Katheters
in dem Gefäß (vessel
oder vas) des Körperhohlraums
verbessert und das Handhaben des Ultraschallbildgebungskatheters wird
gut.
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Bei
dem Ultraschallbildgebungskatheter der vorliegenden Erfindung ist
das Gehäuse
zum Unterbringen des Ultraschallwellenoszillators aus einem isolierenden
keramischen Material hergestellt. Die Isolationsfestigkeit des Gehäuses ist
somit so hoch gestaltet, dass ein Kurzschluss zwischen den Elektroden
des Oszillators selbst dann nicht auftritt, wenn der Oszillator
in einen direkten Kontakt mit dem Gehäuse steht. Ein Oszillator mit
der größten Größe, der jedoch
in das Gehäuse
eingesetzt werden kann, kann verwendet werden. Daher ist in einem
Fall, bei dem die vorliegende Erfindung auf einen dünnen Ultraschallbildgebungskatheter
mit einem Durchmesser von 1 mm oder weniger angewendet wird, ein
Ultraschallwellenoszillator verwendbar, der für eine derartige Größe des Katheters
ausreichend groß ist. Es
wird dadurch eine tiefere Tiefe der Transparenz der Ultraschallwelle
in dem Objekt verwirklicht und es wird eine kleinere Divergenz der
Azimutrichtung verwirklicht.