DE69532785T2 - Verfahren zum Anbringen einer äusseren schraubenförmigen Verstärkung an einer rohrförmigen implantierbaren Prothese aus PTFE und rohrförmige implantierbare Prothese - Google Patents

Verfahren zum Anbringen einer äusseren schraubenförmigen Verstärkung an einer rohrförmigen implantierbaren Prothese aus PTFE und rohrförmige implantierbare Prothese Download PDF

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Nicholas Popadiuk
Richard J. Zdrahala
Horng-Ban Lin
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61FFILTERS IMPLANTABLE INTO BLOOD VESSELS; PROSTHESES; DEVICES PROVIDING PATENCY TO, OR PREVENTING COLLAPSING OF, TUBULAR STRUCTURES OF THE BODY, e.g. STENTS; ORTHOPAEDIC, NURSING OR CONTRACEPTIVE DEVICES; FOMENTATION; TREATMENT OR PROTECTION OF EYES OR EARS; BANDAGES, DRESSINGS OR ABSORBENT PADS; FIRST-AID KITS
    • A61F2/00Filters implantable into blood vessels; Prostheses, i.e. artificial substitutes or replacements for parts of the body; Appliances for connecting them with the body; Devices providing patency to, or preventing collapsing of, tubular structures of the body, e.g. stents
    • A61F2/02Prostheses implantable into the body
    • A61F2/04Hollow or tubular parts of organs, e.g. bladders, tracheae, bronchi or bile ducts
    • A61F2/06Blood vessels

Description

  • 1. Gebiet der Erfindung
  • Die Erfindung betrifft im allgemeinen Thermoplastverbundstrukturen, die sich zur chirurgischen Implantierung als röhrenförmige Prothesen eignen, und Verfahren zur Herstellung dieser implantierbaren röhrenförmigen Prothesen. Die Erfindung betrifft in einem spezifischen Aspekt außen verstärkte röhrenförmige Fluorpolymer-Verbundstrukturen, die durch Polymerextrusionsverfahren hergestellt werden, wie in den Oberbegriffen der Ansprüche 1 bzw. 7 angegeben ist. Diese Vorrichtungen und Verfahren sind bspw. aus US-A 5 061 276 bekannt.
  • 2. Beschreibung des dazu gehörigen Fachgebietes
  • Eine ideale implantierbare röhrenförmige Prothese passt sich genau den physikalischen und physiologischen Eigenschaften von normalem Körpergewebe an. Bei Versuchen, genau so eine Prothese herzustellen, wurde eine Anzahl von Hohlprothesematerialien und -strukturen hergestellt. Es wurde zwar ein signifikanter Fortschritt bei den zahlreichen Parametern gemacht, die ideale Prothesen definieren, jedoch erzeugte bisher kein Material bzw. keine Struktur bisher wirklich ideale Leistung.
  • Eine implantierbare röhrenförmige Prothese sollte biologisch kompatibel sein, der Zersetzung oder Einkapselung durch benachbarte Gewebe widerstehen, und weder mutagene noch allergische Reaktionen in dem Organismus hervorrufen. Die Prothese muss flexibel und stark sein, sowie reißfest und beständig gegenüber Durchlöcherung, Aneurisma und Kollaps sein. Zu den Hohlvorrichtungen, die als Leitungen zur Reparatur oder als Ersatz für natürliche Röhrenstrukturen verwendet werden, gehören solche, die als Blutleitungen dienen, wie Endovaskularprothesen und Gefäßtransplantate. Diese Hohlvorrichtungen erfordern nicht nur die vorstehend genannten Eigenschaften, sondern sie müssen auch anregende ausgiebige Thrombosereaktionen im Blut vermeiden, das sie befördern.
  • Es hat sich herausgestellt, dass Prothesen, die die Thrombusbildung wirksam vermeiden, Endothelschichten oder Neointima entwickeln. Die Neointima entstehen durch Ablagerung von Haftglycoproteinen auf der inneren Oberfläche, und anschließende Fibrin-Ablagerung und Endothelzellwanderung und -wachstum. Die Neointima-Schicht hat wünschenswerterweise eine beschränkte Tiefe, sie übertrifft jedoch gewöhnlich die Einschränkungen für Epithelwachstum (bspw. Tiefe der Fibrinschicht, Konfluenz der Lage), bei kleineren Prothesen verringert oder eliminiert sie den Hohlraum des synthetischen Abschnitts des Blutgefäßes.
  • Von den zur Reduktion dieser Gefäßbeeinträchtigung beobachteten Maßnahmen hat sich das Einbringen von Poren in die Wände der Prothese als wirksam erwiesen. Bei Prothesen mit einem größeren Durchmesser sind diese Poren oft ein Produkt des als Prothesestruktur verwendeten Gewebematerials. Bei kleineren Gefäßen haben sich Gewebematerialien als weniger gewünscht erwiesen, und bevorzugte Materialien umfassen poröse Fluorpolymere. Die Porosität dieser Materialien hat sich für ihre Verwendbarkeit als implantierbare Prothesen als wichtiger Faktor erwiesen, da das Einwachsen von Gewebes auf die Prothesewände direkt ihre biologische Verträglichkeit verbessert.
  • Neben dem Besitz antithrombogener Eigenschaften auf der Innenfläche der Röhrenprothese, müssen die Endovaskularleitungen und Gefäßtransplantate so nachgiebig sein, dass sie den Hämodynamiken des Körpers widerstehen und bei der Implantation nicht undicht werden. Es ist sehr wichtig, dass die Wände der Vorrichtung hinreichend radialfest sind, damit sie durchgängig (offen) sind, wodurch ein korrekter Blutfluss erhalten wird, und sie auch noch knickresistent sind, so dass eine Handhabung und Bearbeitung durch den Chirurg, der sie implantiert, ermöglicht wird.
  • Fluorpolymerrohre bzw. -röhren, die als biegsame, implantierbare Vorrichtungen, bspw. Gefäßtransplantate, verwendet werden, zeigen jedoch eine Anzahl physikalischer Einschränkungen, die sich direkt der Mikrostruktur der Materialien zuordnen lassen und aus ihrem Herstellungsver fahren resultieren. Die meisten Fluorpolymerrohre werden extrudiert, was zu einer Knoten-Fasermikrostruktur im Polymer führt, wobei der Hauptteil der Fibrillen in Extrusionsrichtung orientiert ist, nämlich axial oder in Längsrichtung. Aufgrund dieser in der Röhren-Mikrostruktur vorhandenen Längsspannung sind die Rohre in der Längs- oder Achsrichtung relativ stark. Aus dem gleichen Grund sind die Rohre in Lateral- oder Radialrichtung jedoch relativ schwach. Wegen der Längsausrichtung der Mikrofasern neigen extrudierte biegsame Fluorpolymerrohre, die als implantierbare Prothesen vorgesehen sind, zudem zum Knicken, Quetschen oder Kollabieren, wenn sie gebogen werden. Aufgrund der Längsausrichtung der durch Extrusion hergestellten Fasern kommt es beim Annähen der Prothese am Ort gewöhnlich als Fehler zu einem Reißen in Achsenrichtung an der Stelle, wo die Naht das Rohr durchdringt, wodurch eine Zugwirkung resultiert. Das Reißen breitet sich dann in Längsrichtung aus, so dass die Strukturintegrität verloren geht. Gemäß dieser physikalischen und mechanischen Eigenschaften sind herkömmliche Fluorpolymerprothesen im Vergleich mit normalem Gefäßgewebe, das bemerkenswert fest aber biegsam ist, unakzeptabel defizient.
  • Es wurden zahlreiche Versuche unternommen, die radiale Reißfestigkeit zu verbessern und die mechanische Verformung der Fluorpolymer-Gefäßprothesen zu reduzieren. Einige Verfahren beruhen bspw. auf der Verwendung laminierter Verbundmaterialien. Andere Verfahren benötigen die Kontrolle der Orientierung von Mikrofasern oder einer anderen Mikrostruktur, damit man die Radialfestigkeit des extrudierten Fluorpolymers verstärkt.
  • Andere Verfahren des Standes der Technik zur Verbesserung der Festigkeit und Biegsamkeit der Fluorpolymerrohre beinhalten die Erhöhung der Radialfestigkeit durch Modifikation der Struktur des Protheserohrs. Diese Modifikationen beinhalten gewöhnlich die Erhöhung der Strukturunterstützung, die eine Größenordnung größer als die der Mikrofasern ist. Diese Verfahren umfassen gewöhnlich die Verwendung anderer Materialien als Fluorpolymere, welche unterschiedliche physikalische Eigenschaften, insbesondere größere Elastizität, haben. Diese Verfahren werden oft bereitgestellt als Gerüst unterstützender Streben oder Wendel, die radial oder in Umfangsrichtung statt in Längsrichtung verlaufen, zusätzliche Schichten alternativer Materialien, oder Rippen und Schichten in Kombination.
  • Ein in US-Patent 4 550 447 beschriebenes Verfahren bietet das Extrudieren eines porösen Fluorpolymerrohrs und anschließendes Schneiden in Umfangsrichtung oder spiralförmig in die äußere Wand des Rohrs und Erhitzen des Rohrs, damit sich Rippen oder Wendel bilden. Die resultierenden Rippen oder Wendel haben eine weniger poröse Mikrostruktur.
  • Das US-Patent 5 061 276 beschreibt ein Gefäßtransplantat, das aus einem porösen Tetrafluorethylenrohr mit einer Umwicklung aus elastischen Fasern hergestellt ist, die in verschiedenen Winkeln schräg zur Längsachse und unter Ausübung verschiedener Drücke auf das Rohr aufgebracht sind.
  • Materialien mit spiralförmigen Stützvorrichtungen sind u. a. in den US-Patenten 4 306 318 und Re. 31 618 beschrieben. Diese Patentdokumente beschreiben organische Prothesen aus einem Polytetrafluorethylenrohr mit elastischen Fasern, die spiralförmig außen um das gewickelt sind.
  • Das US-Patent 3 479 670 beschreibt ebenfalls röhrenförmige chirurgische Prothesen. Die röhrenförmigen Abschnitte werden als Netzgeweberöhren beschrieben, die aus Tetrafluorethylenpolymer oder Polyethylenterephthalat hergestellt werden. Die Geweberohre sind mit einer einfaserigen Spirale aus niedrig schmelzendem Polypropylen umwickelt, die an die Außenseite des Rohrs geschmolzen ist.
  • Das US-Patent 4 747 849 beschreibt eine Ösophagus-Prothese. Die röhrenförmige Prothese hat Beschreibungen zufolge eine biegsame Innenwand und eine feste Außenwand mit einem spiralförmigen Faden oder Garn aus relativ elastischem Material, das sich zwischen den beiden Wänden befeindet. Materialien für die Prothese umfassen Polytetra fluorethylen-Polymere, Silikonpolymere, und vorzugsweise Polyurethan. Die Prothese hat einen kreisförmigen Querschnitt in dem zentralen Teil, wohingegen sie an den Öffnungen an beiden Enden elliptisch ist.
  • Das US-Patent 4 850 999 offenbart implantierbare Prothesen, einschließlich eines Rohrs und einer geflochtenen Verstärkungskomponente. Der Schlauch kann gewebt oder gestrickt sein oder kann aus einem synthetischen Harz, einschließlich eines gedehnten Polytetrafluorethylens sein. Die Litze kann aus Metallfasern oder Fasern aus einem synthetischen Harz sein. Die Litze wird Beschreibungen zufolge entweder an der Innen- oder Außenseite der Röhre durch Leim oder einen Klebstoff oder durch Einbetten der Litze zwischen zwei Materialschichten befestigt.
  • WO 95/10247 beschreibt ein biegsames monolithisches Polymerrohr zur Verwendung als Gefäßtransplantat, umfassend eine poröse Wand mit einer Mikrostruktur aus Knoten, die durch Fasern miteinander vernetzt sind und mindestens eine externe Rippe auf der Röhrenwand aufweisen, wobei die externe Rippe ein integriertes Teil der Röhrenwand ist und im wesentlichen die gleiche Porosität wie die Röhrenwand aufweist.
  • Aus der vorhergehenden Diskussion geht hervor, dass beide herkömmlichen Textilprothesen sowie die PTFE-Prothesen entsprechende Vorteile und Nachteile aufweisen, aber weder die Eigenschaften aufweisen, die sämtliche vorstehend genannten Probleme lösen, und insbesondere die Knick-, Bruch- und Reißfestigkeitseigenschaften, die bei synthetischen Prothesen des beschriebenen Typs so wünschenswert sind.
  • Keines der vorstehenden Patente offenbart implantierbare Einheitsprothesen, die aus einem porösen Fluorpolymerrohr bestehen, welches mit einer externen spiralförmigen Fluorpolymerstütze verstärkt ist, so dass eine hervorragende Hämokompatibilität und eine Beständigkeit gegenüber Reißen und Verformung bereitgestellt werden. Es werden im allgemeinen andere Maßnahmen benötigt, welche die Zugabe von Klebstoffen oder heterogenen Verstärkungsmate rialien mit weniger gewünschten Eigenschaften erfordern oder die genaue und komplexe mechanische Bearbeitung eines extrudierten Rohrs erfordern. Diese Versuche konnten auch keine einheitlichen und integrierten verstärkten Prothesen produzieren, die die vorstehend beschriebenen gewünschten Eigenschaften besitzen.
  • Es ist daher ein signifikanter Vorteil auf dem Gebiet, die vorstehend beschriebenen Schwierigkeiten zu bewältigen, die mit implantierbaren Prothesen aus extrudiertem Verstärker-Fluorpolymer einhergehen, und zwar derart, dass sich die Verwendung biologisch weniger kompatibler Materialien oder teuerer und schwieriger mechanischer Modifikationsverfahren für die extrudierten Fluorpolymerröhren erübrigt.
  • Die Erfindung löst die Nachteile des Standes der Technik, indem ein Verfahren zur Herstellung implantierbarer Prothesen aus extrudierten biegsamen Fluorpolymerrohren mit Verstärkungsstrukturen auf Fluorpolymerbasis bereitgestellt wird, wobei ein Vorteil aus der hervorragenden biologischen Kompatibilität der Fluoropolymere gezogen wird, ohne dass die für ihren Nutzen wichtige Porosität der Prothese beeinträchtigt wird. Die Erfindung stellt ebenfalls implantierbare Prothesen bereit, die bessere physikalische Eigenschaften aufweisen, wie Beständigkeit gegenüber nahtinduzierten Rissen, und verschiedene Arten von Verformungen, die durch äußere Dehnungen induziert werden, welche durch Implantation sowie in situ erzeugt werden.
  • Eine Aufgabe der Erfindung ist folglich die Bereitstellung eines Verfahrens zur Herstellung einer verbesserten, radial verstärkten implantierbaren Prothese.
  • Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist die Bereitstellung einer verbesserten implantierbaren röhrenförmigen Prothese, die die vorstehend beschriebenen Mängel der Praxis des Standes der Technik bewältigt.
  • Andere Aufgaben und Vorteile der Erfindung werden vollständiger aus der beiliegenden Offenbarung und den angefügten Patentansprüchen ersichtlich.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Die Erfindung betrifft in einem Aspekt eine implantierbare röhrenförmige Prothese oder eine Hohlvorrichtung mit verbesserter Beständigkeit gegenüber mechanischer Verformung und Zerstörung und ein Verfahren für ihre Herstellung. Die erfindungsgemäße implantierbare röhrenförmige Prothese ist in Anspruch 1 spezifiziert.
  • Eine Anzahl von Fluorpolymer-Zusammensetzungen eignet sich erfindungsgemäß, einschließlich einzelner und legierter Fluorpolymere, die nach Verfahren des Standes der Technik hergestellt werden. Diese Fluorpolymere umfassen Polymere von Tetrafluorethylen, fluorierte Ethylen-Propylen-Copolymere, Tetrafluorethylen-Copolymere mit Ethylen, Tetrafluorethylen-Copolymere mit Perfluorvinylether und deren Gemische. Das bevorzugte Fluorpolymer ist Polytetrafluorethylen.
  • Der röhrenförmige Abschnitt der Prothese kann gemäß den im Stand der Technik bekannten Verfahren, vorzugsweise durch Extrusionsverfahren, hergestellt werden. Die Extrusionstemperatur ist vorzugsweise unter dem Kristallschmelzpunkt des Fluorpolymers.
  • Die Stützkomponente der röhrenförmigen Prothese kann aus einem einzelnen Fluorpolymer oder einer Legierung von Fluorpolymeren hergestellt werden, ausgewählt aus solchen, die zur Herstellung des Röhrenabschnitts als geeignet angesehen werden. Die Stützfaser(n) der Prothese kann bzw. können gemäß den im Stand der Technik bekannten Verfahren, vorzugsweise Extrusionsverfahren, hergestellt werden und vorzugsweise bei einer Temperatur unter dem Kristallschmelzpunkt des Fluorpolymers extrudiert werden. Die Stützfaser(n) ist bzw. sind vorzugsweise Einzelfasern, können aber auch eine Litze aus zwei oder mehreren kleineren Faser sein.
  • Der Faserabschnitt umfasst mindestens eine Faser, die spiralförmig um den Röhrenabschnitt gewickelt ist. Die Faser kann kontinuierlich sein, sie kann an der Länge der Prothese entlang laufen oder sie kann diskontinuierlich sein, aus mehreren Faserabschnitten geformt sein, die jeweils entlang eines Segmentes der Hohlvorrichtung verlaufen. Die Faserabschnitte können, wenn sie diskontinuierlich sind, konsekutiv ausgerichtet werden, ohne dass sie über die Länge der Vorrichtung überlappen, oder sie können überlappen.
  • Der Faserabschnitt kann zwei oder mehrere Fasern umfassen, die entweder in der gleichen Orientierung wie die anderen oder in einer anderen Orientierung aufgewickelt sind, so dass eine versetzte Spirale gebildet wird, die ein Litzenmuster in der Vorrichtung erzeugt.
  • Die Verbundprothese wird hergestellt, indem zuerst das Rohr durch Dehnung der Röhrenkomponente in axialer und/oder radialer Richtung gestreckt wird. Dann wird/werden die Faser(n) der Stützkomponente um die Röhre in Spiralkonfiguration gewickelt. Das Bauteil wird dann kontrollierbar auf eine Temperatur oberhalb des im wesentlichen gleichen Schmelzpunktes der beiden Fluorpolymere erhitzt, so dass das Bauteil gesintert wird, wodurch es zu einer verstärkten röhrenförmigen Struktur zur Verwendung als Gefäßprothese geschmolzen und vereinigt wird. Sowohl die Stützkomponente als auch die Röhrenkomponente können aus dem gleichen Fluorpolymer bestehen.
  • Die biegsame implantierbare Hohlvorrichtung kann eine Gefäßprothesevorrichtung, wie ein Gefäßtransplantat oder eine Endovaskularprothesevorrichtung umfassen.
  • Die Erfindung lässt sich anhand der folgenden Beschreibung zusammen mit den Figuren besser verstehen, deren Rahmen in den Ansprüchen definiert ist.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Es zeigt:
  • 1 die erfindungsgemäße biegsame implantierbare Hohlvorrichtung in perspektivischer Ansicht;
  • 2 die erfindungsgemäße biegsame implantierbare Hohlvorrichtung in Seitenansicht;
  • 3a die erfindungsgemäße biegsame implantierbare Hohlvorrichtung im Längsschnitt, vor dem Verschmelzen der Faser und der röhrenförmigen Abschnitte;
  • 3b die biegsame implantierbare Hohlvorrichtung im Längsschnitt nach dem Verschmelzen der Faser und der röhrenförmigen Abschnitte;
  • 4 eine alternative Ausführungsform der erfindungsgemäßen biegsamen implantierbaren Hohlvorrichtung in perspektivischer Ansicht.
  • EINGEHENDE BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
  • Bei einem Aspekt betrifft die Erfindung implantierbare Röhrenprothesen mit verbesserter Beständigkeit gegenüber mechanischer Verformung und Bruch und ein Verfahren für ihre Herstellung. Die implantierbaren röhrenförmigen Prothesen werden hergestellt aus einer porösen zylindrischen Röhrenkomponente aus Fluorpolymer und einer Stützkomponente, wie u. a. einer spiralförmigen Wicklung aus faserförmigem Fluorpolymer um die Außenwand der Röhre, die mit der Röhre verschmolzen ist, so dass eine einheitliche biokompatible Prothese erhalten wird.
  • Bezugnehmend auf die Figuren wird in 1 eine bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen implantierbaren verstärkten Hohlvorrichtung bereitgestellt. Die erfindungsgemäße Hohlvorrichtung 10 umfasst eine poröse zylindrische röhrenförmige Komponente 12 und eine Faserkomponente 14, die spiralförmig um die Röhrenkomponente 12 gewickelt ist und damit verschmolzen ist.
  • 2 zeigt eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen implantierbaren Hohlvorrichtung. Die 3a und 3b zeigen eine erfindungsgemäße implantierbare Hohlvorrichtung im Längsschnitt, die bei der Herstellung der implantierbaren Hohlvorrichtung als zweistufig angegeben ist. Die 3a zeigt eine Röhrenkomponente, um die eine Stützkomponente spiralförmig aufgewickelt ist, welche eine einzelne Faser beinhaltet. In dieser Herstellungsstufe ist die Faser nicht mit der Röhre verschmolzen. Die 3b zeigt die gleiche gewickelte Vorrichtung wie in 3a, außer dass die implantierbare Hohlvorrichtung entsprechend dem erfindungsgemäßen Verfahren verschmolzen ist, so dass die Faser und die Röhre nun eine einheitliche Hohlvorrichtung bilden.
  • Gefäß- und Endovaskularprothesen und -transplantate gehören zwar zu den bemerkenswerteren Anwendungen der Erfindung, jedoch werden ebenfalls Prothesen zur Verwendung in anderen Hohlkörperstrukturen, wie Ösophagus-, Darm-, Larynx-, Harnröhren-, Harnleiter- und Gallenstrukturen, sowie verschiedenen Drüsengängen und -leitungen und dergleichen vorgeschlagen. Diese werden gewöhnlich gemeinsam als "Weichgewebe"-Prothesen bezeichnet.
  • Zu den spezifisch vorgeschlagenen Gefäß- und Endovaskularprothesen gehören arteriovenöse (A-V)-Umleitungs-Transplantate, wie solche für Dialyse-Anwendungen, periphere Transplantate mit schmalem Durchmesser (3–10 mm), konisch verlaufende Transplantate, Aortenbogen-Transplantate, dehnbare pädiatrische Transplantate, Stents und Venentransplantate.
  • Fluorpolymere sind dadurch gekennzeichnet, dass sie sehr inerte paraffinische Thermoplastpolymere sind, bei denen der gesamte Wasserstoff oder ein Teil davon durch Fluor ersetzt ist. Eine Anzahl von Fluorpolymer-Zusammensetzungen eignen sich gemäß der Erfindung, einschließlich einzelner und legierter Fluorpolymere, die entsprechend der Verfahren des Standes der Technik hergestellt werden. Solche Fluorpolymere umfassen Polymere von Tetrafluorethylen (PTFE), fluorierte Ethylen-Propylen-Copolymere (FEP), Tetrafluorethylen-Copolymere mit Ethylen, Perfluoralkoxytetrafluorethylen (PFA), Tetrafluorethylen-Copolymere mit Perfluorvinylethern und deren Gemische. Diese können jeweils extrudiert, gedehnt und gesintert werden. Ein Großteil der Arbeit an der Entwicklung poröser Fluorethylenpolymere und Verfahren zur Herstellung poröser Tetrafluorethylenpolymermaterialien, sind in vielen US-Patenten offenbart.
  • Das bevorzugte Fluorpolymer ist PTFE. Gewöhnlich kann ein beliebiges koaguliertes Dispersions-PTFE-Harz einge setzt werden. Bevorzugte PTFE-Harze umfassen CD 123 und CD 509, die von Imperial Chemical Industrien, Bayonne New Jersey, erhältlich sind. Solche PTFE-Harze sind gewöhnlich erhältlich als Pulver mit einer mittleren Partikelgröße im Bereich von etwa 500 μm und einer apparenten Dichte im Bereich von etwa 500 g/l.
  • Die Hauptanforderung an ein geeignetes Tetrafluorpolyethylenpolymerharz für das vorstehend beschriebene Verfahren ist zudem ein sehr hoher Kristallinitätsgrad, vorzugsweise im Bereich von 95% oder darüber, und entsprechend ein niedriger Gehalt an amorphen Substanzen. Copolymere von Tetrafluorethylen, die Defekte in der Kristallstruktur haben und die einen höheren Gehalt an amorphen Substanzen aufweisen, sind weniger bevorzugt als Homopolymere.
  • Der Röhrenabschnitt der Prothese kann mit Verfahren des Standes der Technik hergestellt werden, vorzugsweise durch Extrusionsverfahren. Die Extrusionstemperatur ist vorzugsweise unter dem Kristallschmelzpunkt des Fluorpolymers.
  • Der Faserabschnitt der Prothese kann aus einem einzelnen Fluorpolymer oder einer Legierung von Fluorpolymeren hergestellt werden, die ausgewählt sind aus solchen, die sich zur Herstellung des Röhrenabschnitts eignen. Das bevorzugte Fluorpolymer für die Faser ist Polytetrafluorethylen. Der Faserabschnitt der Prothese kann entsprechend der Verfahren des Standes der Technik hergestellt werden, vorzugsweise durch Extrusionsverfahren, und kann vorzugsweise bei einer Temperatur unter dem Kristallschmelzpunkt des Fluorpolymers extrudiert werden. Der Faserabschnitt ist vorzugsweise eine Einzelfaser, kann aber auch eine Litze aus zwei oder mehreren kleineren Fasern sein.
  • Die Fähigkeit zur Bildung von Legierungen verschiedener Fluorpolymere ist im Stand der Technik bekannt. US-Patent 4 973 609 beschreibt bspw. die Verwendung von Legierungen einer Anzahl von Fluorpolymeren, die jeweils bestimmte physikalische Eigenschaften besitzen, so dass Materialien erhalten werden, deren physikalische Eigenschaf ten sich von den Materialien unterscheiden, die aus einzelnen Fluorpolymeren hergestellt werden. Die in diesem Patent offenbarten Legierungsmaterialien können der Beschreibung zufolge in Röhrenform extrudiert werden.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform werden die Faserkomponente und die Röhrenkomponente aus dem gleichen Fluorpolymer hergestellt, am stärksten bevorzugt PTFE. Da der Schmelzpunkt der Komponenten jeweils gleich ist, verschmelzen die beiden Komponenten, wenn sie auf eine Temperatur über dem Schmelzpunkt erhitzt werden. Dies ermöglicht die Bildung einer Prothese ohne dass man zusätzliche Maßnahmen benötigt, mit denen man die Röhren- und Faserkomponenten aneinander klebt. Folglich sind Klebstoffe, Laminate oder andere physikalische Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Integrität der Verbundprothese überflüssig, wodurch die Struktur der Prothese und das Verfahren zu seiner Herstellung vereinfacht wird.
  • Die erfindungsgemäße implantierbare Verbundprothese wird aus der Faserkomponente und der Röhrenkomponenten hergestellt, indem zuerst das Rohr durch Dehnen in axialer und/oder radialer Richtung gestreckt wird. Dann wird die Faser in spiralförmig um das Rohr gewickelt. Das Bauteil wird dann kontrolliert auf eine Temperatur über dem Kristallschmelzpunkt des Fluorpolymers erhitzt, damit das Bauteil gesintert wird, wodurch es zu einer verstärkten Röhrenstruktur verschmolzen und vereinigt wird, die sich als Gefäßprothese verwenden lässt.
  • Ein allgemeines Verfahren zur Herstellung poröser Fluorpolymerprodukte durch Extrusion kann wie im Stand der Technik beschrieben eingesetzt werden.
  • Zu Beginn wird eine Dispersion eines Fluorpolymerpulvers oder eine koagulierte Dispersion, vorzugsweise hochkristallines PTFE mit einem flüssigen Gleitmittel gemischt und geformt. Das Gleitmittel sollte die Fluorpolymeroberfläche benetzen können und durch Verdampfen oder Extraktion bei einer Temperatur unter dem Kristallschmelzpunkt des Fluorpolymers entfernt werden können.
  • Beispiele für geeignete Gleitmittel umfassen flüssige Kohlenwasserstoffe, wie Lösungsmittel-Naphtha, Weißöl, usw.; aromatische Kohlenwasserstoffe, wie Toluol, Xylol, usw.; Alkohole; Ketone; Ester; Silikonöle; Fluorkohlenstofföle; wässrige Systeme, die grenzflächenaktive Mittel enthalten; und deren Gemische. Ein besonders bevorzugtes Gleitmittel ist ein synthetischer isoparaffinischer Kohlenwasserstoff, der als ISOPAR® von Exxon Chemical Americas, Houston, Texas, erhältlich ist. ISOPAR® hat einen Siedepunkt von etwa 154 bis 176°C.
  • Die zu verwendende Menge Gleitmittel variiert je nach den Extrusionsbedingungen, der Größe des gewünschten Produktes, und der Beschaffenheit und der Menge der Fluorpolymere und den in der Beschickung enthaltenen Additiven. Das Gleitmittel kann in einer Menge von etwa 10 Gew.-% bis etwa 30 Gew.-% in der Beschickung zugegen sein, vorzugsweise ist es in einer Menge von etwa 15 Gew.-% bis etwa 20 Gew.-%, am stärksten bevorzugt etwa 17,5 Gew.-%, in der Beschickung zugegen.
  • Das Gleitmittel wird dann aus dem Extrudat entfernt. Das resultierende getrocknete Extrudat kann dann bei einer hohen Rate gedehnt werden, gewöhnlich bei einer erhöhten Temperatur, die trotzdem unter dem Kristallschmelzpunkt des Tetrafluorethylenpolymerharzes liegt. Das Tetrafluorethylenextrudat kann im gedehnten Zustand durch Erhitzen des gedehnten Extrudates auf eine Temperatur über dem Kristallschmelzpunkt des Fluorpolymers gesintert werden. Dieses Verfahren erzeugt ein Material mit einer Mikrostruktur, die aus Knoten besteht, die durch sehr kleine Fasern miteinander verknüpft sind, die auch als Fibrillen oder Mikrofibrillen bezeichnet werden. Diese Mikrostruktur steigert die Zugfestigkeit des Tetrafluorethylenpolymerextrudates. Wegen der Knoten- und Fibrillen-Struktur ist das Material auch erheblich poröser als das ursprüngliche Extrudat.
  • Nach der Extrusion kann die Fluorpolymerröhre gedehnt oder "gestreckt" werden. Das Strecken ist ein Begriff des Standes der Technik und kann gemäß den Verfahren des Stan des der Technik durchgeführt werden. Das Strecken beinhaltet gewöhnlich das Dehnen des Extrudates in axialer oder radialer Richtung, vorzugsweise das gleichzeitige Dehnen in axialer und radialer Richtung. Das Dehnen kann bei Temperaturen im Bereich von Umgebungstemperatur bis zu einer erhöhten Temperatur durchgeführt werden, die unter dem Kristallschmelzpunkt des Fluorpolymers liegt. Die bevorzugte Temperatur, bei der das Dehnungsverfahren durchgeführt wird, reicht von etwa 100 bis etwa 300°C, wobei man die Vorteile der Thermoplasteigenschaften des Fluorpolymers ausnutzt. Das Dehnen erfolgt vorzugsweise bei einer Temperatur des Extrudates zwischen etwa 150°C und etwa 280°C. Am stärksten bevorzugt liegt die Temperatur des Extrudates während des Dehnungsschrittes zwischen etwa 260°C und etwa 270°C. Das Dehnungsverhältnis liegt gewöhnlich zwischen etwa 20% und etwa 1200%, vorzugsweise zwischen 200 und etwa 1000.
  • Der Streckschritt bezieht sich auf die Modifikation verschiedener Parameter, die das Verhalten des extrudierten Fluorpolymers steuern. Im Gesamtausmaß steigert die Streckung direkt den Durchmesser und die Länge des Extrudates. Gleichzeitig wird die Dicke des Extrudates, d. h. die Wanddicke des extrudierten Rohrs gesenkt. Auf dem mikroskopischen Niveau wird die Mikrostruktur des Extrudates ebenfalls durch das Streckungsverfahren beeinflusst. Das Strecken ist im Stand der Technik als Maßnahme zur Veränderung der Größe und Anzahl der Poren im Extrudat bekannt. Bei gegebener Anwendbarkeit der hier beschriebenen Weichgewebe-Prothesen als Gefäßprothesen wird die Porosität der Röhren vorzugsweise durch Strecken eingestellt, so dass das Verhalten des Rohrs als funktioneller Ersatz für Gefäßgewebe verbessert wird. Die Größe und Anzahl der Poren sind vorzugsweise derart, dass das Einwachsen von Endothel, das die Neointima-Bildung bei der Implantation als Gefäßersatz begleitet, optimiert wird.
  • Die Temperatur und insbesondere die Rate der Dehnung beeinflussen die Porosität und die Zugfestigkeit des resultierenden Materials sehr. Die bei sehr hohen Raten durchgeführte Dehnung erzeugt einen Anstieg der Festigkeit des resultierenden Materials. Wird ein ungesintertes Extrudat bei niedrigeren Raten gedehnt, erfolgt ein eingeschränktes Dehnen, bevor es zu Brüchen im Material kommt. Materialien, die durch Dehnung bei niedrigeren Raten produziert werden, haben grobe Mikrostrukturen und sind mechanisch schwach. Extrudate, die bei hohen Temperaturen und hohen Dehnungsraten gestreckt werden, haben eine homogenere Struktur und eine größere Zugfestigkeit, als Extrudate, die bei niedrigeren Temperaturen und niedrigeren Dehnungsraten gedehnt werden. Daher sind zur Erzeugung fester Materialien wahrscheinlich hohe Dehnungsraten notwendig, und hohe Dehnungsraten und hohe Temperaturen werden empfohlen, um hohe Dehnungsverhältnisse, homogene Strukturen und feste Materialien zu erzeugen.
  • Das vorstehend beschriebene Verfahren erzeugt gewöhnlich keine PTFE-Materialien mit feinen Poren unter 2000 Å Durchmesser. Das Verfahren kann jedoch so modifiziert werden, dass ein PTFE-Material erzeugt wird, das solche feinen Poren hat, indem zuerst das Extrudat wie vorstehend erörtert gedehnt wird, das Extrudat dann "frei" gesintert wird, indem es durch Halten in seinem gedehnten Zustand über seinen Kristallschmelzpunkt erhitzt wird, ohne dass das Extrudat Zug ausgesetzt wird, und dann durch Dehnen des Extrudates ein zweites Mal bei einer Temperatur unter dem Kristallschmelzpunkt. Das zweite Dehnen erzeugt ein PTFE-Material mit gleichförmigen feinen Poren zwischen 10–5 mm bis 1,5·10–4 mm (100 bis etwa 1500 Å) Durchmesser.
  • PTFE-Harzröhren mit kleiner Porengröße, aber hoher Porosität können durch Ziehen eines röhrenförmigen PTFE-Extrudates in Längsrichtung durch eine Metalldüse und Pfropfen zur Durchführung des Dehnungsvorgangs erzeugt werden. Die Dicke des Rohrs kann auf ein Maß reduziert werden, das vorher durch radiales Strecken des Rohrs unter gleichzeitiger Durchführung des Sintervorgangs nicht möglich war.
  • Es hat sich klinisch bestätigt, dass wenn eine Struktur aus Fasern und Knoten in Porengrößen und Porositäten, oder Faserlängen und Knotengrößen, angegeben wird eine Polytetrafluorethylenröhre wünschenswerterweise eine Poregröße von etwa 2 μm bis etwa 30 μm aufweist. Die Porosität des Rohrs kann zwischen etwa 50 und etwa 90%, ausgedrückt als Verhältnis der Dichte des Fluorpolymerproduktes zur Dichte des unbehandelten Quellen-Fluorpolymers, betragen. Die Porosität des Rohrs ist vorzugsweise zwischen etwa 70 und etwa 85%. Die Faserlänge des Extrudates ist wünschenswerterweise zwischen etwa 20 μm und etwa 110 μm, vorzugsweise zwischen etwa 20 und etwa 70 μm. Die Knotengröße ist vorzugsweise nicht größer als etwa 20 μm. Die Wanddicke des Rohrs hängt von dem Gesamtdurchmesser des Rohrs ab und ist gewöhnlich zwischen etwa 0,3 mm bis etwa 2 mm gewählt. Die Wanddicke ist vorzugsweise zwischen etwa 0,3 mm und etwa 1 mm. Es wurde beobachtet, dass ein Rohr, das die vorstehend beschriebenen physikalischen Abmessungen aufweist, eine hohe Durchlässigkeitsrate hat, ohne dass es zur Verstopfung durch Fibrinablagerungen kommt.
  • Der Faserabschnitt der implantierbaren Prothese wird separat durch Verfahren des Standes der Technik produziert, und wird aus einem Fluorpolymermaterial hergestellt. Die zur Herstellung der Fluorpolymerfaser geeigneten Techniken können das Gießen umfassen, sind aber vorzugsweise Extrusionstechniken. Insofern die Faser vorzugsweise extrudiertes Fluorpolymer ist, kann die Fluorpolymer-Zusammensetzung aus solchen Fluorpolymeren ausgewählt werden, die oben für den extrudierten Fluorpolymerabschnitt als geeignet beschrieben sind. Die Extrusionsbedingungen liegen ebenfalls vorzugsweise innerhalb der vorstehend angegebenen Bereiche für die Extrusion der Fluorpolymerrohre.
  • Die Faser kann eine beliebige Querschnitt-Konfiguration haben, vorzugsweise einen regelmäßigen polygonalen oder runden Querschnitt. Der Querschnitt der Faser ist vorzugsweise so ausgewählt, dass die Oberfläche maximiert wird, durch die sie mit dem Rohr verschmolzen ist. Gleichzeitig minimiert die Faser wünschenswerterweise die äußere Unregelmäßigkeit oder Rauheit der Einheitsprothese, indem die Höhe der Faser oberhalb der Röhrenoberfläche eingeschränkt wird, und winkelige Rippen und Ritzen, die das Gewebe verletzen können, wenn bspw. eine intravaskulare Prothese durch einen Teil eines Blutgefäßes gezogen wird, reduziert werden. Folglich kann ein akzeptabler Faserquerschnitt ein Halbkreis oder Halbmond sein. In diesem Fall wird der flache Abschnitt der Faser die Röhre geschmolzen, während die gekrümmte Seite frei liegt. In jedem Fall sollte die Faser eine im Wesentlichen gleichförmige Querschnittsfläche und Konfiguration über die gesamte Länge aufweisen. damit Unregelmäßigkeiten der physikalischen Eigenschaften und des Verhaltens der Prothese vermieden werden.
  • Einer der Vorteile der erfindungsgemäßen Prothese ist, dass die Prothese eine signifikante Strukturunterstützung durch eine biologisch sehr kompatible Faser erhält, die die äußere Oberfläche der Röhrenkomponente nicht vollständig abdeckt. Durch Vermeiden einer vollständigen Abdeckung der Röhre vermeidet die erfindungsgemäße Prothese eine Beeinträchtigung der Eigenschaften der porösen Fluorpolymerprothesen, die eine erfolgreiche Implantation ermöglichen. Dies bedeutet prinzipiell, dass das Einwachsen von Gewebe durch die Poren nicht besonders behindert wird, so dass das Einwachsen wesentlich zur biologischen Kompatibilität der Prothese beiträgt.
  • Die Faserkomponente kann aus einer einzelnen Faser bestehen, die spiralig um den zentralen Rohrabschnitt gewickelt ist. Alternativ kann die Faserkomponente aus zwei oder mehreren Fasern bestehen, die unabhängig um das Zentralrohr gewickelt sind. Jede Faser kann aus einer einzigen Einzelfaser oder zwei oder mehreren kleineren Fasern bestehen, die ineinander verschlungen sind, vorzugsweise in einem regelmäßigen Litzen- oder Zwirnmuster. Die bevorzugte Struktur jeder Faser ist eine Einzelfaser.
  • Die Querschnittsbreite der Faserkomponente ist vorzugsweise so ausgewählt, dass sie so klein wie möglich ist, ohne dass die Strukturunterstützung beeinträchtigt wird, die sie dem darunter liegenden Rohr verleiht. Ge wöhnlich haben sich Faserquerschnitte im Bereich von etwa 0,4 mm bis etwa 6,5 mm als erfindungsgemäß geeignet erwiesen, wenn sie zur Herstellung von Prothesen mit Abmessungen verwendet werden, die an anderer Stelle hier beschrieben ist.
  • Die Faser(n) können in einem Wicklungswinkel relativ zur Achse von etwa 30° bis weniger als 90° um das Zentralrohr gewickelt sein. Der Wicklungswinkel reicht vorzugsweise von etwa 40° bis etwa 80°. Ist mehr als eine Faser um das Rohr gewickelt, ist der Wicklungswinkel jeder Faser gleich dem der anderen, so dass die Fasern im wesentlichen parallel zueinander sind, d. h. nicht-überlappend. Die Fasern erzeugen zwar vorzugsweise ein symmetrisches Muster, jedoch können die Fasern mit gleichen oder verschiedenen Abständen auf dem Rand der Röhre voneinander beabstandet sein. Die Fasern sind am stärksten bevorzugt auf dem Rand der Röhre in Abständen von 2π/n befestigt, wobei n = Anzahl der Fasern ist.
  • Aus praktischen Gründen wird die Faser um die Röhrenkomponente gewickelt, während sie unter Spannung steht, ansonsten kann die Faser gut gleiten und/oder während der Bearbeitung vor dem Sintern verschoben werden. Folglich wird vorzugsweise ein Zug auf die Faser ausgeübt, der hinreicht, dass ein Gleiten vermieden wird, während es ebenfalls unterhalb einer Spannung steht, die groß genug ist, dass ungeordnete Spannungen in der Verbundstruktur verursacht werden. Eine übermäßige Spannung kann ein Drehmoment in der Prothese induzieren, die bei der Implantation ungewünschte Spannungen an den Verbindungsstellen zu Geweben verursacht, was zu Undichtigkeiten und anderen medizinische Komplikationen führt. Es hat sich herausgestellt, dass positive Spannungen verschiedener Stärke erfindungsgemäß geeignet sind, solange die Struktur der Faser nicht beeinträchtigt wird. Praktische Spannungsstärken lassen sich in der Praxis bestimmen, auf der Basis von Überlegungen hinsichtlich solcher Faktoren, wie dem eingesetzten Fluorpolymer, der Querschnittsfläche der Faser und anderen physikalischen Faktoren.
  • Bei einer anderen Ausführungsform können zwei oder mehrere Fasern im Wesentlichen in entgegengesetzten Orientierungen (bspw. rechtsgängige und linksgängige Spiralen) gewickelt sein, so dass die Windungen sich kreuzen und einander überlappen, so dass ein im Wesentlichen regelmäßiges Litzenmuster erhalten wird. In dieser Ausführungsform sind die Fasern vorzugsweise in im Wesentlichen gleichen Wicklungswinkeln aufgewickelt, obwohl verschiedene Wicklungswinkel innerhalb des erfindungsgemäßen Rahmens liegen. Die 4 veranschaulicht eine Ausführungsform der Erfindung, in der die Faserkomponenten eine rechtsgängige spiralförmige Faser und eine linksgängige spiralförmige Faser enthält.
  • Die Fasern können unabhängig davon, ob sie in der gleichen oder verschiedenen Richtungen gewickelt sind, bei Bedarf nacheinander oder gleichzeitig gewickelt werden. Das Rohr kann bspw. ohne Drehung gehalten werden und die Fasern von Umlauf-Vorrichtungen aufgebracht werden, die sich um das Rohr bewegen. Alternativ kann das Rohr relativ zur festen Faseraufbringungsvorrichtung gedreht werden. Das Rohr und die Faser(n) können gegenläufig gedreht werden, d. h. sie werden jeweils in entgegengesetzter Richtung gedreht.
  • Die Stützkomponente besteht vorzugsweise aus einer einzelnen Faserlänge, die spiralförmig um das Rohr längs der Länge des Rohrs gewickelt ist. Alternativ kann die Faserkomponente diskontinuierlich sein und aus mehr als einem Fasersegment bestehen, das um die Röhrenkomponente gewickelt ist. Wird mehr als ein Segment eingesetzt, können die Segmente nacheinander aufgewickelt werden, so dass sich die Enden jedes Segmentes vorzugsweise neben jedem benachbarten Segmentende befinden, und dass vorzugsweise jedes Segment an der Röhrenkomponente befestigt wird, so dass die Segmentenden in Längsrichtung so nahe wie möglich beisammen sind. Anordnungen, bei denen diese Segmente in Spiral- und/oder Längsrichtung nicht zusammen passen, werden ebenfalls als erfindungsgemäße Ausführungsform angesehen. Wird alternativ mehr als ein Fasersegment verwendet, können die Segmente in können die Segmente in Längsrichtung überlappen, so dass 2 oder mehrere Segmente, unabhängig davon ob sie gleich oder verschieden lang sind und/oder gleiche oder verschiedene Durchmesser aufweisen, mit der Röhrenkomponente in einer beliebigen Ebene entlang der Röhrenlänge verschmolzen werden können.
  • Die Faser kann um das Rohr entweder vor oder nach dem Dehnen oder Strecken der Prothese gewickelt werden. Die Faser wird vorzugsweise um ein vorher gestrecktes Rohr gewickelt. Die Faser kann zudem um ein Rohr gewickelt werden, das vorher gesintert wurde oder nicht. Das Rohr wird vorzugsweise vor dem Wickeln der Faserkomponente gesintert. Die Verbundstruktur wird dann nach dem Wickeln erneut gesintert, so dass man eine Einheitsprothese erhält.
  • Sobald die Faser(n) um den Röhrenabschnitt gewickelt wurde(n), werden sie zusammen gesintert und durch Erhitzen des gewickelten Rohrs auf eine Temperatur über den im Wesentlichen gleichen Kristallschmelzpunkten der Fluorpolymere an die Außenfläche des Rohrs geschmolzen. Wird PTFE als Fluorpolymer eingesetzt, erfolgt das Sintern gewöhnlich bei einer Temperatur zwischen etwa 337,7°C (640°F) und etwa 371,1°C (700°F) vorzugsweise zwischen etwa 337,7°C (640°F) und etwa 360°C (680°F). Das Bauteil wird für einen Zeitraum von etwa 1 min bis etwa 60 min, vorzugsweise von etwa 5 min bis etwa 30 min, erhitzt damit die Faser(n) mit der Röhre verschmolzen wird/werden. Diese Temperaturen eignen sich zum Sintern der Fasern und zum Cosintern der Faser/Röhren-Verbundgegenstände.
  • Die folgenden Beispiele veranschaulichen die verschiedenen Eigenschaften der Erfindung, und sollen den Rahmen der Erfindung, der durch die beigefügten Ansprüche definiert ist, keinesfalls einschränken.
  • BEISPIEL 1
  • Eine ungetrocknete extrudierte PTFE-Einzelfaser mit kreisförmigem Querschnitt und etwa 3 mm Durchmesser wurde dann um ein gedehntes aber ungesintertes extrudiertes PTFE-Rohr mit 6 mm Innendurchmesser gewickelt. Die Einzel faser wurde durch Festziehen der Probe nach dem Wickeln an Ort befestigt.
  • Der umwickelte Verbundgegenstand wurde dann in einem Ofen untergebracht und etwa 25 min bei (351,7°C) 665°F erhitzt. Beim Kühlen stellte sich heraus, dass die Faser mit dem Rohr verschmolzen war, so dass ein Einheitsgegenstand erhalten wurde.
  • Die Schälfestigkeit des Gegenstandes war größer als 450 g, wie es mit einem Instron-Zugtester, Model 4500, erhältlich von Instron Instruments, Inc., Billirica, Massachussetts, gemessen wurde. (Dieses Gerät wurde zur Bestimmung der Schälfestigkeit in sämtlichen relevanten Beispielen hier eingesetzt). Die Schälfestigkeit wurde mit herkömmlichen Verfahren des Standes der Technik bestimmt.
  • BEISPIEL 2
  • Eine ungetrocknete extrudierte PTFE-Einzelfaser mit einem kreisförmigen Querschnitt und einem Durchmesser von etwa 0,74 mm wurde von Hand um ein vorher gesintertes gedehntes PTFE-Rohr mit 6 mm Außendurchmesser und 0,8 mm Wanddicke gewickelt. Das Bauteil wurde dann in einem Ofen 30 min bei 351,7°C (665°F) erhitzt, so dass das Bauteil gesintert und verschmolzen wurde.
  • Beim Kühlen betrug die Schälfestigkeit des verschmolzenen Bauteils 60,7 ± 14 g, das eine Höchstlast von 78 g aushielt.
  • BEISPIEL 3
  • Eine Länge der PTFE-Einzelfaser mit etwa 0,74 mm Durchmesser (beschrieben in Beispiel 2) wurde von Hand um ein gedehntes, aber ungesintertes PTFE-Rohr mit 6 mm Außendurchmesser und 0,8 mm Wanddicke gewickelt. Das Bauteil wurde dann 30 min bei 351,7°C (665°F) erhitzt, so dass das Bauteil gesintert und verschmolzen wurde.
  • Beim Kühlen betrug die Schälfestigkeit des verschmolzenen Bauteils 67 ± 20 g, das eine Höchstlast von 86 g aushielt.
  • BEISPIEL 4
  • Eine Länge der PTFE-Einzelfaser mit etwa 0,74 mm Durchmesser (beschrieben in Beispiel 2) wurde um ein Segment eines durch herkömmliche Verfahren gedehnten und gesinterten extrudierten PTFE-Transplantates mit 8 mm Außendurchmesser und 1,0 mm Wanddicke gewickelt. Das Wickeln erfolgte auf einer Produktionsdrehbank, wobei durch Auflegen eines 50 g-Gewichtes ein Zug ausgeübt wurde. Das Bauteil wurde dann 30 min bei 371,7°C (700°F) erhitzt.
  • Beim Kühlen betrug die Schälfestigkeit des verschmolzenen Bauteils 76 mit einer Peaklast von 100 g.
  • BEISPIEL 5
  • Eine Länge der PTFE-Einzelfaser mit etwa 0,74 mm Durchmesser (beschrieben in Beispiel 2) wurde um ein Segment eines gedehnten und gesinterten extrudierten PTFE-Transplantates mit 6 mm Außendurchmesser und 0,8 mm Wanddicke gewickelt. Das Wickeln erfolgte auf einer Produktionsdrehbank, wobei durch Auflegen eines 50 g-Gewichtes ein Zug ausgeübt wurde. Das Bauteil wurde dann 30 min bei 351,7°C (665°F) erhitzt.
  • Beim Kühlen betrug die Schälfestigkeit des vermolzenen Bauteils 68 mit einer Peaklast von 95 g.
  • BEISPIEL 6
  • Zur Demonstration der hervorragenden physikalischen Eigenschaften der erfindungsgemäß hergestellten röhrenförmigen Prothesen wurden verschiedene Prothesen wie nachstehend gezeigt auf Knickfestigkeit untersucht.
  • Die relative Knickfestigkeit jeder Prothese wurde in einem trockenen nicht unter Druck gesetzten Zustand gemessen. Jede Probe wurde so bearbeitet, dass eine im Wesentlichen ebene Schleife erhalten wurde, so dass die Enden der Prothese voneinander weg wiesen. Die Enden wurden dann langsam aneinander vorbei gezogen, so dass der Durchmesser der Schleife allmählich reduziert wurde, bis das erste Anzeichen von Knicken auftrat. Der Innendurchmesser der Schleife an diesem Punkt wird als "Knickdurchmesser" bezeichnet. Dieses Verfahren wurde über einem metrischen Zollstock durchgeführt, so dass der Innendurchmesser der Schleife kontinuierlich überwacht werden konnte. Ein Maß für die relative Knickfestigkeit wurde folgendermaßen festgestellt:
  • Figure 00230001
  • PTFE-Rohre wurden gemäß den bekannten Verfahren des Standes der Technik extrudiert. Vier Größen von Röhren wurden wie folgt produziert:
    4 mm Innendurchmesser; 0,6 mm Wanddicke ("dünne Wand")
    4 mm Innendurchmesser; 0,85 mm Wanddicke ("Standardwand")
    10 mm Innendurchmesser; 0,6 mm Wanddicke ("dünne Wand")
    10 mm Innendurchmesser; 0,85 mm Wanddicke ("Standardwand")
  • Proben der 4 mm und 10 mm dünnwandigen Röhren wurden dann durch Zugabe der erfindungsgemäßen spiralförmigen extrudierten PTFE-Haltefasern modifiziert. Die Fasern hatten einen Durchmesser von 0,74 mm, und sie wurden durch 15 min Erhitzen bei 362°C (685°F) mit dem Rohr verschmolzen.
  • Die aus den Knicktests von jedem Rohrtyp erhaltenen Daten sind in der nachstehenden Tabelle 1 gezeigt. Drei als A, B, und C bezeichnete Proben jedes Rohrtyps wurden getestet.
  • TABELLE 1
    Figure 00230002
  • *
    Rohr wies keinen messbaren Knick auf
    **
    Rohr knickte so rasch, dass keine geeigneten Werte erhalten werden konnten.
  • Aus den Daten der vorstehenden Tabelle 1 geht hervor, dass die physikalischen Eigenschaften bei Rohren mit 4 mm und 10 mm Innendurchmesser unter den beschriebenen Bedingungen stark verbessert werden, indem eine erfindungsgemäße spiralförmige Stütze bereitgestellt wird. Für jeden Rohrinnendurchmesser wird die Knickfestigkeit erhöht, indem die Wanddicke erhöht wird, wobei die Bereitstellung der erfindungsgemäßen Unterstützung für eine erheblich größere Knickfestigkeit sorgt. Für praktische Zwecke sind die erfindungsgemäß hergestellten Rohre insofern "knickfest", als sich kein Knick bilden konnte, selbst wenn der Knickdurchmesser auf weniger als 1 mm gesenkt wurde.
  • Es sind zwar veranschaulichende erfindungsgemäße Ausführungsformen hier beschrieben worden. Die Erfindung ist jedoch selbstverständlich nicht auf diese genauen Ausführungsformen beschränkt, und es lassen sich dabei verschiedene andere Änderungen und Modifikationen vom Fachmann innerhalb der nachfolgenden Ansprüche vornehmen.

Claims (10)

  1. Implantierbare Hohlvorrichtung (10), umfassend: ein längliches elastisches Rohr (12) aus einem ersten Fluorpolymer, wobei das Rohr eine Knoten/Faser-Mikrostruktur aufweist und so porös ist, dass ein Einwachsen von Gewebe beim Implantieren in den Körper möglich ist; und eine Stützkomponente (14) mit mindestens einer elastischen Faser (14) aus einem zweiten Fluorpolymer, wobei die mindestens eine Faser spiralförmig um die Außenwand des Rohrs gewickelt ist; wobei die ersten und zweiten Fluorpolymere, welche gleich oder verschieden sein können, dadurch gekennzeichnet sind, dass sie im Wesentlichen den gleichen Kristallschmelzpunkt aufweisen, und die elastische Faser durch Erhitzen auf eine Temperatur oberhalb des im Wesentlichen gleichen Kristallschmelzpunktes mit der Außenwand des Rohrs gemeinsam gesintert und verschmolzen wird.
  2. Hohlvorrichtung nach Anspruch 1, wobei die mindestens eine Faser (12) in einem Winkel von 30° bis etwa 90° zur Längsachse des Rohrs (12) gewickelt ist.
  3. Hohlvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, wobei die Stützkomponente (14) zwei oder mehrere Fasern (14) umfasst, die spiralförmig um die Außenwand des Rohrs gewickelt sind.
  4. Hohlvorrichtung nach Anspruch 3, wobei die Fasern (14) spiralförmig in einer im Wesentlichen parallel zueinander verlaufenden Orientierung gewickelt sind.
  5. Hohlvorrichtung nach Anspruch 3, wobei die Fasern (14) spiralförmig in einer im Wesentlichen gegenläufigen Orientierung gewickelt sind.
  6. Hohlvorrichtung nach einem vorhergehenden Anspruch, wobei die mindestens eine Faser (14) im Wesentlichen kontinuierlich um die Länge der Vorrichtung verläuft.
  7. Verfahren zur Herstellung einer implantierbaren Hohlvorrichtung (10), umfassend die Schritte: a) spiralförmiges Aufwickeln einer Stützkomponente (14), die mindestens eine elastische Faser (14) aus einem ersten Fluorpolymer umfasst, um die Außenwand eines elastischen Rohrs (12) aus einem zweiten Fluorpolymer, wobei das Rohr eine Knoten/Faser-Mikrostruktur hat und so porös ist, dass ein Einwachsen von Gewebe beim Implantieren in den Körper möglich ist; gekennzeichnet durch b) gemeinsames Sintern und Verschmelzen der Stützkomponente (14) mit dem Rohr (12) durch Erhitzen des faserumwickelten Rohrs auf eine Temperatur über den im Wesentlichen gleichen Kristallschmelzpunkten der ersten und zweiten Fluorpolymere.
  8. Verfahren nach Anspruch 7, wobei die ersten und zweiten Fluorpolymere unabhängig voneinander ausgewählt sind aus Polymeren von Tetrafluorethylen, fluorierten Ethylen-Propylen-Copolymeren, Tetrafluorethylen-Copolymeren mit Ethylen, Tetrafluorethylen-Copolymeren mit Perfluorvinylethern und Gemischen davon.
  9. Verfahren nach Anspruch 7, wobei die ersten und zweiten Fluorpolymere Polytetrafluorethylen umfassen.
  10. Verfahren nach Anspruch 7, 8 oder 9, wobei der Spiralwicklungsschritt weiterhin beinhaltet das Wickeln der Faserkomponente (14) in einem Winkel von 30° bis etwa 90° zur Längsachse des Rohrs (12).
DE69532785T 1994-08-02 1995-04-28 Verfahren zum Anbringen einer äusseren schraubenförmigen Verstärkung an einer rohrförmigen implantierbaren Prothese aus PTFE und rohrförmige implantierbare Prothese Expired - Lifetime DE69532785T2 (de)

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