DE69530615T2 - Aktive kompressions-/dekompressions herz/lungenwiederbelebungsvorrichtung - Google Patents

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Description

  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich im Allgemeinen auf kardiopulmonale Reanimation (CPR, cardiopulmonary resuscitation), und insbesondere auf eine Vorrichtung zur Durchführung von CPR mittels abwechselndem aktivem Zusammenpressen (Kompression) und Entlasten (Dekompression) des Brustkorbs und des Abdomens.
  • Beschreibung des Stands der Technik
  • Jährlich gibt es in den USA etwa 550.000 Fälle von Herzstillstand. Trotz Fortschritten in zahlreichen anderen Bereichen der Medizin ist die Überlebensquote bei diesen Fällen immer noch gering. Damit die Betroffenen überleben, ist es im Allgemeinen essentiell, dass möglichst bald nach dem Herzstillstand richtig reanimiert werden. Es wird generell angenommen, dass erfolgreiche kardiopulmonale Reanimation innerhalb von zehn Minuten nach erfolgtem Herzstillstand durchgeführt werden muss, damit der Betroffenen eine reelle Überlebenschance besitzt. Darüber hinaus erhöht sich mit jeglicher Verzögerung der Hilfeleistung die Wahrscheinlichkeit schwerer Gehirnschäden.
  • Es können zwei allgemeine Klassen kardiopulmonaler Hilfeleistung unterschieden werden: invasive und nichtinvasive Hilfeleistung. Beispiele von Eingriffen zur invasiven Hilfeleistung schließen perkutanen Bypass, direkte Koronarpertusion, die Anstadt-Schale, Hämo-Pumpen sowie intraaortisches Ballonpumpen ein. Da diese Verfahren das Einführen von Vorrichtungen in den Körper erforderlich machen, können sie natürlich nur von ausgebildetem medizinischen Personal durchgeführt werden. Sie sind zudem im Allgemeinen nicht als Notfallslebensrettungsmaßnahmen außerhalb des Krankenhauses geeignet. Und selbst dann ist ihre Durchführung generell zeitintensiver, als dass es einem Patienten mit Herzstillstand normalerweise zumutbar wäre.
  • Nichtinvasive Vorrichtungen sind an sich eher einfacher zu verwenden, weniger kostspielig und schneller umzusetzen als invasive Vorrichtungen. Nichtinvasive Verfahren zur Hilfeleistung umfassen kardiopulmonale Reanimation (CPR), Beinkompression und THUMPER® Vorrichtungen oder Kompressions-Westen, die den Brustkorb mechanisch zusammenpressen, um eine CPR zu simulieren.
  • Herkömmliche CPR sieht eine Unterstützung des Herzens durch eine Reihe von rhythmischen Kompressionen des Brustkorbs des Betroffenen abwechselnd mit Mund-zu-Mund-Beatmung vor. Ein Zusammenpressen des Brustkorbs wird dadurch erreicht, dass der Hilfeleistende seine oder ihre Hände auf die Brust des Betroffenen legt und nach unten drückt. Nach dem Zusammenpressen wird der Druck auf den Brustkorb gelöst und eine Mund-zu-Mund-Beatmung folgt. Der prinzipielle Vorteil einer CPR liegt in ihrer relativ einfachen Anwendung. Eine Person kann in etwa lediglich 15 Stunden lernen, wie herkömmliche CPR angewendet wird.
  • Herkömmliche CPR hat jedoch auch ihre Grenzen. Einerseits ist ihre Durchführung ermüdend. Und zudem ist sie nicht sehr effizient, da normalerweise nur unzureichende kardiopulmonale Unterstützung geleistet wird, bis professionelle medizinische Notfallsbetreuung zur Verfügung steht.
  • Die THUMPER® Vorrichtungen und Kompressions-Westen, die heutzutage für nichtinvasive Reanimation verwendet werden, wurden dafür entwickelt, die für die Durchführung der CPR ausgeübten Bewegungen nachzuahmen, wobei die dahinterliegende Idee war, einen mechanischen Ersatz für eine für die Anwendung von CPR ausgebildete Person bereitzustellen. Beispiele für solche Vorrichtungen können in der US-A-3.219.031, US-A-3.509.899, US-A-3.896.797 sowie US-A-4.397.306 gefunden werden. Jede dieser Patentschriften offenbart Vorrichtungen, die sich hin- und herbewegende Kolben zum Zusammenpressen der Brust des Betroffenen zusammen mit einem Mittel zur Beatmung des Betroffenen, wie eine Quelle unter Druck stehenden Sauerstoffs oder einen Druckbeutel, verwenden. Solche Vorrichtungen stellen jedoch einen nicht unbedingt idealen Ersatz für einen ausgebildeten CPR-Helfer dar, da sie ziemlich komplex sind und für nicht ausgebildete Laien eher schwer anwendbar sind. Darüber hinaus verbessern sie die hämodynamische Effizienz der CPR nicht.
  • Als eine Alternative zu der Verwendung mechanischer Brustkompressoren beschreiben die US-A-2.071.215, die US-A-4.424.806 und die US-A-4.928.674, wie die Lungen- und/oder Herzfunktionen durch einen aufblasbaren Balg rund um die Brust des Patienten unterstützt werden können. In manchen Fällen ist der Balg von einer starren Umhüllung oder einer vorgespannten Manschette umgeben, so dass, wenn der Balg periodisch aufgeblasen wird, die Brust des Patienten zusammengepresst wird, und dadurch ein Ein- und Ausatmen veranlasst wird.
  • Da keine der handelsüblichen Ausführungsformen dieser Vorrichtungen gänzlich zufriedenstellend ist, bleibt CPR das von Laien am häufigsten angewendete Reanimationsverfahren zur Behandlung von Herzstillstand.
  • Wie oben dargestellt umfasst herkömmliche CPR den Einsatz der Hände des Hilfeleistenden auf der Brust des Betroffenen gefolgt von Mund-zu-Mund-Beatmung. Das Zusammenpressen des Brustkorbs führt zu einer Zirkulation des Blutes, während die Mund-zu-Mund-Beatmung die Lungen ventiliert. In jüngster Zeit werden auch bestimmte tragbare Vorrichtungen verwendet, die diese beiden Funktionen erfüllen. In der Tat wurde in den Boulevardmedien über die Verwendung einer Saugglocke, oft auch als „Installateurs Helfer" bezeichnet, berichtet, die herangezogen wurde, um eine verstärkte CPR durchzuführen.
  • Eine vor kurzem durchgeführte Studie stellte fest, dass bei einer Unterstützung des Herzens durch rhythmisches Zusammenpressen der Brust die Herzleistung deutlich verbessert werden kann, wenn das Zusammenpressen der Brust und das Entlasten der Brust einander abwechseln. In dieser Studie wurde die Brust mit einer Gummisaugglocke zusammengepresst und entlastet, die abwechselnd Druck und Unterdruck auf die Brust des Patienten ausübte (siehe Cohen, T. J., et al., „Active Compression-Decompression: A New Method of Cardiopulmonary Resuscitation", J. Am. Med. Assoc. Vol. 267, Nr. 21, 2916–23 (1992)). Diese Technik ist unter der Bezeichnung Active-Compression-Decompression CPR („ACD CPR") bekannt.
  • Es wird berichtet, dass ACD-CPR eine deutlich effektivere CPR darstellt als herkömmliche, nur auf Kompression beruhende Verfahren. Sie stellt sowohl Perfusion als auch Beatmung bereit, und kann gewisse Patienten, bei denen eine herkömmliche CPR und Defibrillation fehlschlagen würde, wiederbeleben.
  • Vorrichtungen, mit denen ACD-CPR durchgeführt werden kann, sind auch in der US-A-5.295.481 und der EP-A-0.509.773 A1 beschrieben. Jede dieser Patente offenbart eine Vorrichtung, die einen Saugnapf und einen Griff umfasst. Bei allen würde der Hilfeleistende den Griff ergreifen und ihn abwechselnd nach unten drücken und dann nach oben ziehen. Das Nach-Unten-Drücken würde die Luft aus den Lungen und das Blut aus dem Herzen drücken, während das Hochziehen des Griffs den Saugnapf dazu veranlassen würde, die Brust nach oben zu ziehen, um Luft in die Lungen und Blut in das Herz zu pumpen.
  • Obwohl die traditionelle Art der Durchführung einer CPR nur den Brustkorb miteinbezieht, wurde auch vorgeschlagen, dass die gleichzeitige Involvierung des Abdomens sich als noch vorteilhafter erweisen könnte. In einem Artikel mit dem Titel „Optimization of Coronary Blood Flow During Cardiopulmonary Resuscitation (CPR)" von Lin et al. (IEEE Transactions on Biomedical Engineering; Ausgabe BME-34, Nr. 6 (Juni 1987)) beschreiben die Autoren eine Computersimulation einer CPR. Aus dieser Simulation schliessen sie, dass der koronare Blutfluss wesentlich verbessert werden könnte, wenn neben abwechselndem negativen und positivem Druck auf den Brustkorb auch negativer und positiver Druck auf den Abdomen ausgeübt würde. Anders gesagt legte das Computermodell nahe, dass ein positiver Druck auf den Brustkorb von negativem Druck auf den Abdomen begleitet werden sollte, und umgekehrt negativer Druck auf den Brustkorb von positivem Druck auf den Abdomen. Der Artikel von Lin et al. scheint jedoch nur auf der Computersimulation der Autoren zu beruhen, und es wird kein Gefüge zur Ausübung dieser abwechselnden positiven und negativen Drücke nahegelegt.
  • Wie vorhergehend festgestellt wurde, stehen Personal für medizinische Notfälle eine Reihe von unterschiedlichen Möglichkeiten zu Verfügung, einen Herzstillstand zu behandeln. Keines dieser Verfahren ist jedoch gänzlich zufriedenstellend. Es besteht also Bedarf an einer CPR-Reanimationsvorrichtung, die einfach, leicht zu verwenden und unschädlich für Patienten ist. Im Besonderen besteht Bedarf an einer derartigen Vorrichtung, die ein abwechselndes Ausüben von positiven und negativen Drücken auf Brustkorb und Abdomen ermöglicht.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung umfasst eine Vorrichtung, mit der ein Zusammenpressen des Brustkorbs und Entlasten des Abdomens abwechselnd mit Entlasten des Brustkorbs und Zusammenpressen des Abdomens durchgeführt werden kann.
  • Die Erfindung sieht eine manuelle CPR-Vorrichtung vor, mit der ein gleichzeitiges Zusammenpressen des Brustkorbs und Entlasten des Abdomens abwechselnd mit gleichzeitigem Entlasten des Brustkorbs und Zusammenpressen des Abdomens durchgeführt werden kann, umfassend ein erstes Druckelement, ein zweites Druckelement und ein Tragelement, wobei die zwei Druckelemente beide am Tragelement befestigt und voneinander, vorzugsweise in einem zum Anbringen der Druckelemente auf dem Brustkorb und dem Abdomen eines Erwachsenen; vorzugsweise eines durchschnittlichen Erwachsenen, geeigneten Abstand getrennt sind.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ABBILDUNGEN
  • 1 ist eine Seitenansicht einer Vorrichtung als Ausführungsform der Erfindung in systolischem Zustand.
  • 2 ist eine Seitenansicht derselben Vorrichtung wie in 1, jedoch in diastolischem Zustand.
  • 3 ist eine Seitenansicht einer alternativen Ausführungsform einer Vorrichtung der Erfindung.
  • 4 ist eine Ansicht der Vorrichtung als Ausführungsform der Erfindung von oben bei der Verwerdung am Körper eines Patienten.
  • 5 ist eine Seitenansicht einer zweiten alternativen Ausführungsform einer Vorrichtung der Endung bei der Verwendung am Körper eines Patienten.
  • 6 ist eine vergrößerte Ansicht des Mittelteils der in 5 dargestellten Vorrichtung.
  • 7 ist eine perspektivische Ansicht einer dritten alternativen Ausführungsform einer Vorrichtung der Erfindung bei der Verwendung am Körper eines Betroffenen.
  • 8A ist eine schematische Seitenansicht der in 7 gezeigten Vorrichtung und des dort gezeigten Patienten.
  • 8B ist eine schematische Seitenansicht einer in 8A dargestellten alternativen Ausführungsform der Vorrichtung.
  • 9A ist eine schematische Stirnansicht der in 7 gezeigten Vorrichtung und des dort gezeigten Patienten.
  • 9B ist eine schematische Stirnansicht einer zu der in 9A dargestellten Vorrichtung und des dort gezeigten Patienten alternativen Ausführungsform der Erfindung.
  • 10A10E zeigen eine Reihe von alternativen Konfigurationen des oberen Rahmenteils der in 7 veranschaulichten Vorrichtung.
  • BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORM
  • Die CPR-Vorrichtung 10 einer in den 1 und 2 dargestellten, grundlegenden Ausführungsform der vorliegenden Erfindung umfasst ein Tragelement 12 mit zwei von diesem nach unten vorragenden vertikalen Schenkeln 14 und 16. Am unteren Ende des Schenkels 14 ist ein Druckelement 18, und am unteren Ende des Schenkels 16 ein Druckelement 20 angebracht.
  • Wie in den 1, 2 und 5 gezeigt ist, sind die Druckelemente 18 und 20 in Form von Saugnäpfen ausgebildet, die aus Gummi oder einem anderen flexiblen Material hergestellt sind. Die Saugnäpfe 18 und 20 sind hohl ausgebildet, so dass sie, wenn sie gegen den Brustkorb bzw. den Abdomen des Patienten gehalten werden, in ihren zugehörigen Hohlräumen 26 und 28 Luft einschließen, wobei sie mit ihren Rändern 30 und 32 luftdichte Dichtungen mit dem Brustkorb und dem Abdomen des Patienten ausbilden. In der praktischen Anwendung wird, wenn der Rand 30 des Druckelements 18 gegen die Brust des Patienten gehalten wird, ein über den Schenkel 14 ausgeübter, nach unten gerichteter Druck den Hohlraum 26 verformen und etwas Luft aus dem Hohlraum 26 drücken, da das Druckelement flexibel ausgebildet ist. Der Rand 30 wird dann eine luftdichte Dichtung um den Hohlraum 26 bilden, wodurch verhindert wird, dass bei Wegfall der nach unten gerichteten Kraft Umgebungsluft in den Hohlraum eindringt. Über den Schenkel 14 kann nun eine nach oben gerichtete Kraft ausgeübt werden, um die Brust anzuheben und den Brustkorb zu entlasten. Ähnlich kann ein Saugelement 20 auf dieselbe Art am Abdomen des Patienten angebracht werden, obwohl aufgrund einer größeren Elastizität des Abdomens eine gute Dichtung schwieriger zu erzielen sein könnte.
  • Wie in den 1 und 2 ersichtlich ist, sind die Schenkel 14 und 16 nicht symmetrisch am Tragelement 12 angeordnet. Außenliegend vom Schenkel 14 befindet sich der Hebelarm 22, und außenliegend vom Schenkel 16 der Hebelarm 24. Das Ende jedes Hebelarms kann als Haltegriff für den Hilfeleistenden verwendet werden, um diesen zu umgreifen. Der Schenkel 14 ist von einem Ende des Tragelements 12 in einem Abstand A angeordnet, während der Schenkel 16 vom gegenüberliegenden Ende des Tragelements 12 in einem Abstand C angebracht ist. Abstand C ist vorzugsweise länger als Abstand A. Die Schenkel 14 und 16 sind voneinander durch einen Abstand B getrennt, der vorzugsweise etwa 8 Zoll beträgt, was als Abstand zwischen der Mitte des Brustkorbs und der Mitte. des Abdomens einer mittelgroßen Person erachtet wird. Die Gesamtlänge des Tragelements 12 beträgt offensichtlich A + B + C.
  • Wenn es also zur Durchführung einer CPR kommt, bringt der Hilfeleistende zuerst die Druckelemente 18 und 20 an der Brust und am Abdomen des Patienten wie oben beschrieben an. Dann wird eine Abwärtskraft FSH auf das Ende 34 (der brustbeinseitige Griff) des Tragelements 12 (1) ausgeübt, und diese anschließend wieder entfernt. Als nächstes wird eine Abwärtskraft FAH auf das Ende 36 (der abdomenseitige Griff) des Tragelements 12 (2) ausgeübt, die anschließend wieder entfernt wird. Dieser Vorgang wird wiederholt, wobei abwechselnd die Kraft FSH auf das Ende 34 und die Kraft FAH auf das Ende 36 ausgeübt wird, solange bis festgestellt wird, dass die CPR nicht länger benötigt wird.
  • Im Zuge der Anwendung von CPR mittels der Vorrichtung 10 führt die Aufbringung der Kraft FSH auf das Ende 34 (1) zur Ausübung einer Abwärtskraft FS auf den Schenkel 14. Da der unterste Abschnitt des Schenkels 14 wie ein Hebelpunkt wirkt, resultiert die Ausübung einer Abwärtskraft FSH auf das Ende 34 in einem Anheben des Schenkels 16, indem eine Aufwärtskraft FA auf den Abdomen aufgebracht wird. Wenn die Kraft FS nach unten gerichtet ist, wird das Brustbein zusammengepresst, und wenn die auf den Abdomen ausgeübte Kraft FA nach oben gerichtet ist, wird der Abdomen entlastet. Somit presst die Abwärtskraft FSH auf das Ende 34 gleichzeitig den Brustkorb zusammen und dekomprimiert den Abdomen.
  • In der nächsten Phase (2) wirkt bei einem Abwärtsdruck FAH auf das Ende 36 das untere Ende des Schenkels 16 als Hebelpunkt. Somit führt eine Abwärtskraft FAH auf das Ende 36 zu einer durch den Schenkel 16 ausgeübten Abwärtskraft FA, durch den der Abdomen zusammengepresst wird, und zu einer durch den Schenkel 14 ausgeübten Aufwärtskraft FS, durch die der Brustkorb angehoben und dekomprimiert wird.
  • Basierend auf CPR-Literatur sowie zusätzlichen Daten, wird angenommen, dass während der CPR-Simulation der Systole (Brust zusammengepresst und Abdomen entlastet) (1) die Kraft FS etwa 440 N (100 lb) und die Kraft FA etwa –130 N (–30 lb) betragen soll. Während des diastolischen Modus (Brust entlastet und Abdomen zusammengepresst) (2) soll die Kraft FS bei etwa –130 N (–30 lb) und die Kraft FA bei etwa 220 N (50 lb) liegen. Unter Berücksichtigung der folgenden Tabellen
    Systolischer Modus (Fig. 1) Diastolischer Modus (Fig. 2)
    FAH = 0 FSB = 0
    FS = 440 N (100 lb) FS = –130 N (–30 lb)
    FA = –130 N (–30 lb) FS = 220 N (50 lb)
    B = 200 mm (8 inches) B = 200 mm (8 inches)
    sowie der Lösung der Kraft- und Drehmomentgleichungen für die Unbekannten FSH, FAH, A und C, beträgt die Länge A des Hebelarms 22 8,69 cm (3.42 Zoll), die Länge C des Hebelarms 24 30 cm (12 Zoll); die Kraft FSH während der systolischen Simulation etwa 310 N (70 lb) und die Kraft FAH während der Diastole etwa 90 N (20 lb). Das bedeutet, dass die Gesamtlänge des Tragelements 12 weniger als zwei Fuß hat, eine Gesamtdimension also, die die Vorrichtung leicht verstaubar macht, und bequem zum Betroffenen getragen werden kann. Zudem muss der Hilfeleistende dadurch niemals mehr als eine Kraft von etwa 310 N (70 Lb) ausüben, was sowohl für beinahe jeden Erwachsenen als auch die meisten Jugendlichen kein Problem sein sollte.
  • Die. Vorrichtung mit obigen Abmessungen würde ein Hilfeleistender so verwenden, dass er zuerst das Saugelement 18 auf der Brust und das Saugelement 20 auf dem Abdomen des Betroffenen anbringen würde. Die beiden Saugelemente würden dann gegen den Betroffenen gedrückt werden, um gute Dichtungen zu erreichen: Der Hilfeleistende würde das Tragelement 12 mit beiden Händen ergreifen, wobei eine Hand den brustbeinseitigen Griff am Ende 34 und die andere Hand den abdomenseitigen Griff am anderen Ende 36 umfassen würde. Nun würde durch eine Schaukelbewegung die erste Hand eine Abwärtskraft von 310 N (70 lb) auf das Ende 34 (1) und anschließend die zweite Hand eine Abwärtskraft von etwa 90 N (20 lb) auf das Ende 36 (2) ausüben. Dieses abwechselnde Ausüben von Kraft durch die eine und dann die andere Hand würde so oft wie nötig wiederholt werden.
  • In den 5 und 6 ist eine alternative Ausführungsform der vorliegenden Erfindung dargestellt. In dieser Ausführungsform setzt sich das Tragelement 12 aus zwei ineinandergreifenden Segmenten 12a und 12b zusammen. Das Segment 12a selbst besteht aus zwei Abschnitten, einem linken Abschnitt 38 und einem rechten Abschnitt 40. Der Querschnitt des rechten Abschnitts 40 ist kleiner als der des Abschnitts 38, und an der Stelle, an der Abschnitt 38 auf Abschnitt 40 trifft, ist eine Schulter 48 ausgebildet.
  • Das Segment 12b setzt sich ebenfalls aus zwei Abschnitten, einem linken Abschnitt 44 und einem rechten Abschnitt 42, zusammen. Der rechte Abschnitt 42 ist massiv, während der linke Abschnitt 44 eine ausgehöhlte Ausnehmung 46 aufweist, die dazu dient, darin den rechten Abschnitt 40 des Segments 12a aufzunehmen. Diese Anordnung, durch die sich der Abschnitt 38 innerhalb der ausgehöhlten Ausnehmung 42 bewegen kann, ermöglicht ein Anpassen des Abstands zwischen den Saugelementen 18 und 20 an die unterschiedliche Größe der jeweiligen Person.
  • In der in 5 dargestellten Ausführungsform sind die Schenkel 14 und 16 im gleichen Abstand an den Enden 34 und 36 angebracht.
  • Die Ausführungsform aus 5 würde in etwas unterschiedlicher Art als die vorhergehende Ausführungsform angewendet werden. Bei der Verwendung der Ausführungsform aus 5 würde der Hilfeleistende zuerst die Länge des Tragelements 12 anpassen, so dass sich das Saugelement 18 über der Mitte des Brustkorbs des Patienten und das Saugelement 20 über der Mitte des Abdomens des Patienten befindet. Beide Saugelemente würden dann durch Ansaugen, wie mit Verweis auf die vorherige Ausführungsform beschrieben wurde, am Patienten befestigt werden. Mit einer Hand würde dann auf den Griff am Ende 34 eine Abwärtskraft ausgeübt werden, während mit der anderen Hand gleichzeitig eine Aufwärtskraft auf den Griff am Ende 36 ausgeübt werden würde. Als nächstes würde auf das Ende 34 eine Aufwärtskraft und auf das Ende 36 eine Abwärtskraft ausgeübt werden. Wie bereits oben beschrieben, würde diese Schaukelbewegung so lange wie nötig wiederholt werden.
  • Die in 3 gezeigte, alternative Ausführungsform umfasst ein Tragelement 12 mit einem abdomenseitigen Hebel 50 an einem Ende und einen brustbeinseitigen Hebel 52 am anderen Ende. Zwischen den Hebeln 50 und 52 liegt die Verbindungsstange 54. Am äußeren Ende des Hebels 50 befindet sich der abdomenseitige Griff 56, und am äußeren Ende des Hebels 52 der brustbeinseitige Griff 58.
  • Vom abdomenseitigen Ende der Verbindungsstange 54 erstreckt sich der Schenkel 60 nach unten, an welchem die Druckauflage 62 befestigt ist. Vom brustbeinseitigen Ende der Verbindungsstange 54 erstreckt sich des Schenkel 64, an welchem die Druckauflage 66 festgemacht ist nach unten. Die Auflage 62 ist gelenkig am Stift 68 am unteren Ende des Schenkels 60, und die Auflage 66 ist gelenkig am Stift 70 am unteren Ende des Schenkels 64 angebracht. Auf der Unterseite der Druckauflage 62 befindet sich eine Haftmittelauflage 72, und auch die Unterseite 76 der Druckauflage 66 ist mit einer Haftmittelfläche versehen. In dieser Ausführungsform würden die luftdichten Dichtungen mit Brustkorb und Abdomen durch die Verwendung von Haftmitteln entstehen. Aus hygienischen Gründen können die Haftmittelauflage 72 und die Unterseite 76 der Druckauflage 66 aus Materialien hergestellt sein, die nach jeder Verwendung der Vorrichtung entfernt und entsorgt werden können.
  • Die Ausführungsform aus 3 ist zudem mit einem Kraftmessmittel 78 versehen, das vorzugsweise über zwei Anzeigen, eine für den Abdomen und eine für den Brustkorb, verfügt. Alternativ dazu könnten auch zwei getrennte Kraftmessmittel eingesetzt werden.
  • Bei der praktischen Verwendung der Vorrichtung würde der Hilfeleistende zuerst frische Haftmittelschichten auf die Auflagen 62 und 66 auftragen. Die Seite der Auflagen, auf der sich das Haftmittel befindet, würde dann auf den Brustkorb sowie den Abdomen des Patienten angebracht und jeweils eine gute Dichtung erzeugt werden.
  • Der/die Hilfeleistende würde nun mit seinen/ihren Händen die Griffe 56 und 58 umfassen, und mit der Ausübung von Kraft mittels einer, wie vorhergehend beschriebenen, Schaukelbewegung beginnen. Das Kraftmessmittel 78 würde dazu dienen, dem Hilfeleistenden Informationen bereitzustellen, um die Überwachung der ausgeübten Kraft zu ermöglichen.
  • Wie ersichtlich ist, sind die Hebel 50 und 52 nicht koaxial mit der Verbindungsstange 54. Jeder Hebel bildet vielmehr einen Winkel mit der Verbindungsstange, wobei der brustbeinseitige Hebel 52 stärker abgewinkelt ist als der abdomenseitige Hebel 50. Durch das Abwinkeln der Hebel 50 und 52 gegenüber der Horizontalen, sind die Griffe 56 und 58 und somit auch die Hände des Hilfeleistenden vom Körper des Patienten abgehoben. Durch diese Anordnung verringert sich die Wahrscheinlichkeit, das die Hände des Hilfeleistenden während der Schaukelbewegung den Patienten berühren.
  • Wie in 4 ersichtlich ist, könnte die vorliegende Erfindung einfach in Verbindung mit Defibrillation eingesetzt werden. Für eine solche Anwendung könnten Defibrillationsauflagen 80 und 82 am Patienten wie gezeigt angebracht werden, und die Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung am Patienten verwendet werden, ohne die Defibrillationsauflagen zu stören. Nach versuchter Defibrillation könnte dann sofort eine ACD-CPR vorgenommen, für erneute Defibrillation problemlos unterbrochen und danach, falls notwendig, sofort wieder aufgenommen werden.
  • Zusätzlich zur Defibrillation könnte die mittels einer Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung durchgeführte ACD-CPR, problemlos durch künstliche Beatmung anhand von herkömmlichen Mitteln und Verfahren unterstützt werden.
  • Die 7, 8 und 9 zeigen mehrere Variationen einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, die das Ausüben von Kraft von der Seite des Betroffenen anstatt direkt von oben ermöglicht. Diese Ausführungsform umfasst eine Rückenplatte oder einen Rahmen 84, der dazu dient, unter den Körper des Patienten geschoben zu werden, um die Vorrichtung zu stabilisieren. Die Rückenplatte 84 ist mit einem fixierten vertikalen Ständer 86 verbunden. Ein beweglicher vertikaler oberer Ständer 83 verläuft teleskopartig in den vertikalen unteren Ständer 86, um eine vertikale Anpassung zu ermöglichen. Ein Arretierring 106 befestigt die vertikalen Ständer 86 und 83 aneinander.
  • Der obere Rahmen 88 ist in Form eines Dreiecks mit Schenkeln 90 und 92, einer Basis 94 und einer drehbaren Verstrebung 96 ausgebildet. Wie in 7 dargestellt ragt die Spitze der drehbaren Verstrebung 96 leicht über den Scheitelpunkt des Dreiecks, an dem sich die Schenkel und die Verstrebung treffen, hinaus. Unterhalb von oder angrenzend an jeden Scheitelpunkt, an dem sich die Schenkel 90 und 92 mit der Basis 94 treffen, ist eine Druckauflage (62 und 66) angebracht, und horizontal von diesen Scheitelpunkten erstrecken sich Verlängerungsarme 98 und 100. Am Ende der Arme 98 und 100 sind Griffe 102 bzw. 104 angebracht.
  • Der Rahmen 88 dreht sich um die Längsachse der Verstrebung 96, um die Schaukelbewegung, durch die der Abwärtsdruck zwischen den Auflagen 62 und 66 abgewechselt wird, aufzunehmen. Typischerweise wird eine Drehung der Verstrebung 96 relativ zum beweglichen vertikalen Ständer 83 dadurch ermöglicht, dass eine Lagerung an der Verbindungsstelle des beweglichen vertikalen Ständers 83 und der Verstrebung 96 vorgesehen ist.
  • Eine leicht unterschiedliche Konfiguration dieser Ausführungsform ist in 8B dargestellt. Hierin sind die Auflagen 62 und 66 im Vergleich zu ihrer Position in 8A etwas nach innen gerückt. Diese Ausführungsform könnte bei der Wiederbelebung kleinerer Personen nützlich sein.
  • Diese Ausführungsformen würden so angewendet werden, dass zuerst die Rückenplatte 84 unter den Patienten (9A) oder unter den Hilfeleistenden (9B) geschoben wird, so dass die Auflagen 62 und 66 passend über dem Abdomen und dem Brustkorb des Patienten angebracht sind. Der Hilfeleistende würde dann die Griffe umfassen und auf den Griff 104 eine Abwärtskraft ausüben. Darauf würde das Ausüben einer Abwärtskraft auf Griff 102 erfolgen. Zusätzliche Kraft könnte durch das Hinaufziehen der Griffe 102 bzw. 104 aufgebracht werden. Wie vorhergehend beschrieben würde die Schaukelbewegung so lange wie nötig wiederholt werden.
  • In der Ausführungsform der 9B ist der grundlegende Aufbau im Allgemeinen ähnlich wie in 9A, mit Ausnahme, dass der Arm 100 und der Griff 104 sowie die Rückenplatte 84 um 180° gedreht sind. Der Hilfeleistende nähert sich in diesem Fall dem Patienten von dessen linker Seite. Das Gewicht des Hilfeleistenden, das auf der Rückenplatte 84 liegt, sorgt für die Stabilität des Rahmens.
  • Durch das Anwenden der der Ausführungsform der 7, 8 und 9 eigenen Prinzipien könnten zahlreiche unterschiedliche Rahmenkonfigurationen ausgeführt werden. Einige wenige mögliche Konfigurationen des oberen Rahmens 88 sind in den 10A10E veranschaulicht. So könnte z. B. die schwenkbare Verstrebung 96 entfernt werden (10A), oder die Basisachse 94 und die Verstrebung 96 könnte entfernt werden (10B). In beiden Fällen wäre an der Verbindungsstelle zwischen dem beweglichen vertikalen Ständer 83 und dem Rahmenscheitelpunkt ein geeignetes Drehgelenk beinhaltet. In einer weiteren alternativen Ausführungsform könnten die Schenkel 90 und 92 unterschiedlich lang sein (10C). Falls eine höhere Festigkeit erwünscht ist, könnten die Arme 98 und 100 durch eine Querverstrebung miteinander verbunden werden (10D). In einer anderen Ausführungsform könnte die Verstrebung 96 über den Schenkel 94 hinausragen, und Griffe 102 und 104 an den Enden einer rechtwinklig zur Verlängerung der Verstrebung 96 angebrachten. Querverstrebung ausgebildet werden.
  • Zusätzliche Verbindungskonfigurationen (z. B. Universal), Verbindungsstellen (z. B. am Schnittpunkt zwischen Basis 94 und der Verstrebung 96) sowie Gestaltungen des oberen Rahmens sind möglich, ohne dass der Schutzumfang der Erfindung verlassen wird.

Claims (18)

  1. Vorrichtung zur manuellen kardiopulmonalen Reanimation, mit der ein gleichzeitiges Zusammenpressen des Brustkorbs und Entlasten des Abdomens abwechselnd mit gleichzeitigem Entlasten des Brustkorbs und Zusammenpressen des Abdomens durchgeführt werden kann, umfassend ein erstes Druckelement (18), ein zweites Druckelement (20) und ein Tragelement (12), wobei die zwei Druckelemente (18, 20) beide am Tragelement (12) befestigt und voneinander, vorzugsweise in einem Abstand, getrennt angeordnet sind, der in etwa dem ungefähren Abstand zwischen dem Brustkorb und dem Abdomen eines durchschnittlichen Menschen entspricht.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, worin der Abstand zwischen dem ersten und dem zweiten Druckelement (18, 20) etwa 200 mm beträgt.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1, worin der Abstand zwischen dem, ersten und dem zweiten Druckelement (18, 20) variabel ist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 1, worin das erste Druckelement (18) dazu ausgebildet ist, eine Luftdichte Dichtung auszubilden, wenn es gegen den Brustkorb gehalten wird, und worin das zweite Druckelement (20) dazu ausgebildet ist, eine luftdichte Dichtung auszubilden, wenn es gegen das Abdomen gehalten wird.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, worin das Tragelement (12) ein erstes Ende und ein zweites Ende sowie einen ersten Griff (34) im Bereich des ersten Endes und einen zweiten Griff (36) im Bereich des zweiten Endes aufweist.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, worin das erste und das zweite Druckelement (18, 20) zwischen dem ersten und dem zweiten Griff (34, 36) angeordnet sind.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, worin der Abstand zwischen dem ersten Druckelement (18) und dem ersten Griff (34) größer ist als der Abstand zwischen dem zweiten Druckelement (20) und dem zweiten Griff (36).
  8. Vorrichtung nach Anspruch 4, worin das Tragelement einen Mittelpunkt aufweist und worin die Druckelemente in Bezug auf den Mittelpunkt asymmetrisch sind.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 4, worin das Tragelement einen Mittelpunkt aufweist und worin die Druckelemente in Bezug auf den Mittelpunkt symmetrisch sind.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 1, worin das erste Druckelement (18) einen Saugnapf umfasst und das zweite Druckelement (20) einen Saugnapf umfasst.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 1, worin das erste Druckelement (18) Haftmittel auf einer seiner Flächen aufweist, um das erste Element (18) an den Brustkorb zu kleben, und das zweite Druckelement (20) Haftmittel auf einer seiner Flächen aufweist, um das zweite Element (24) ans Abdomen zu kleben.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 1, die weiters Kraftmessmittel (78) zur Überwachung der Kraft umfasst, die auf zumindest eines aus dem ersten Druckelement (12) und dem zweiten Druckelement (18) ausgeübt wird.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 1, die weiters eine Rückenplatte (84) umfasst, die am Tragelement befestigt ist und vom Tragelement um einen ausreichenden Abstand versetzt ist, damit eine mittelgroße Person dazwischen hinein passt.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 13, die weiters einen Verlängerungsarm (96) umfasst, der mit dem Tragelement verbunden ist.
  15. Vorrichtung nach Anspruch 1, die weiters Mittel (38, 42) umfasst, um den Abstand zu variieren, der das erste Druckelement (18) und das zweite Druckelement (20) trennt.
  16. Vorrichtung nach Anspruch 1, worin das Tragelement aus einem brustbeinseitigen Hebel (52) an einem Ende und einem abdomenseitigen Hebel (50) am gegenüberliegenden Ende sowie einer Verbindungsstange (12) zwischen den beiden Hebeln besteht.
  17. Vorrichtung nach Anspruch 16, worin keiner der Hebel (50, 52) mit der Stange (12) koaxial verläuft.
  18. Vorrichtung nach Anspruch 17, worin das erste Druckelement angrenzend an die Befestigung des brustbeinseitigen Hebels (52) an der Verbindungsstange (12) mit der Verbindungsstange (12) verbunden ist und das zweite Druckelement angrenzend an die Befestigung des abdomenseitigen Hebels (50) an der Verbindungsstange (12) mit der Verbindungsstange (12) verbunden ist.
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