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Gebiet der
Erfindung
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Diese
Erfindung betrifft die Verwendung von Verbindungen zur Herstellung
von Medikamenten, wobei die Verbindungen ein orales Verabreichungssystem
ausbilden, und insbesondere modifizierte Aminosäuren für die Verwendung als ein Verabreichungssystem
für Desferrioxamin
zum Absenken der Eisenkonzentration; Insulin zur Behandlung von
Diabetes; und Cromolyn-Natrium zur Behandlung von Atemwegserkrankungen.
Die modifizierten Aminosäuren
kapseln die aktiven Wirkstoffe ein und sind geeignet zur oralen
Verabreichung an Säuger.
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Hintergrund
der Erfindung
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Herkömmliche
Arten zur Verabreichung pharmazeutischer und therapeutischer Substanzen
an Säuger
sind häufig
durch chemische oder physikalische Barrieren oder beide, die vom
Körper
auferlegt sind, stark beschränkt.
Die orale Verabreichung vieler biologisch aktiver Substanzen wäre die Route
der Wahl, falls nicht chemische oder physikochemische Barrieren,
wie extreme pH-Werte im Darm, Einwirkung von wirksamen Verdauungsenzymen
und Undurchlässigkeit
von gastrointestinalen Membranen für den aktiven Wirkstoff vorliegen.
Unter den zahlreichen pharmakologischen Substanzen, die als ungeeignet
zur oralen Verabreichung bekannt sind, sind biologisch aktive Peptide
und Proteine, wie Insulin. Diese Substanzen werden im Darm durch Säurehydrolyse
und/oder proteolytische Enzyme rasch zerstört.
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Frühere Verfahren
zur oralen Verabreichung empfindlicher pharmakologischer Substanzen
haben sich gestützt
auf die Co-Abreichung von Adjuvanzien (z. B. Resorcine und nicht
ionische, oberflächenaktive
Mittel, wie Polyoxyethylenoleylether und n-Hexadecylpolyethylenether),
um die Permeabilität
der Darmwände
künstlich
zu erhöhen;
und auf die Co-Verabreichung von enzymatischen Inhibitoren (z. B.
pankreatischer Trypsininhibitor, Diisopropylfluorphosphat (DFF)
und Trasylol), um einen enzymatischen Abbau zu vermeiden. Liposomen,
wie Wirkstoff-Verabreichungssysteme für Insulin und Heparin, sind
ebenfalls beschrieben worden, vgl. z. B. die US-Patentschrift Nr.
4,239,754; Patel et al. (1976), FEBS LETTERS, Bd. 62, Seite 60;
und Hashimoto et al. (1979), Endocrinol. Japan, Bd. 26, Seite 337.
Die breitere Verwendung der vorstehend beschriebenen Verfahren als
Wirkstoff-Verabreichungssysteme sind jedoch aus Gründen ausgeschlossen,
welche umfassen: (1) die Verwendung von toxischen Mengen von Adjuvanzien
oder Inhibitoren; (2) den engen Bereich von Beladungen mit niedrigem
Molekulargewicht; (3) die geringe Stabilität des Systems und die nicht
angepasste Lagerfähigkeit;
(4) die Schwierigkeit bei der Herstellung; und (5) das Versagen
des Verfahrens zum passenden Schutz des aktiven Wirkstoffs oder
zur Förderung
seiner Absorption.
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In
letzter Zeit sind künstliche
Aminosäurepolymere
oder Proteinoide, welche Mikrokugeln bilden, zum Einkapseln von
Arzneimitteln beschrieben worden. So beschreibt z. B. die US-Patentschrift
Nr. 9,925,673 (das '673-Patent)
sowohl solche Mikrokugel-Konstrukte als auch Verfahren zu ihrer
Herstellung und Verwendung. Die Proteinoid-Mikrokugeln des '673-Patents sind
zum Einkapseln einer Anzahl von aktiven Substanzen verwendbar, die
Herstellungsverfahren führen
jedoch zu einer komplexen Mischung von peptidartigen Polymeren mit
hohem Molekulargewicht (MW) (> 1000
Dalton) und niedrigem Molekulargewicht (≤ 1000 Dalton), die schwierig
zu trennen sind und relativ geringe Mengen der Mikrokugel bildenden
Fraktion mit niedrigem Molekulargewicht ergeben.
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US 4,442,090 offenbart pharmazeutische
Verbindungen zur rektalen Verabreichung sowie ein Verfahren zur
Förderung
der Absorption von pharmakologisch aktiven Substanzen durch den
Mastdarm ins Blut.
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Es
besteht somit ein Bedarf in der Technik für ein einfaches und billiges
Verabreichungssystem, welches einfach herzustellen ist und welches
aktive Substanzen, wie proteinartige Wirkstoffe, einkapseln kann.
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Zusammenfassung
der Erfindung
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Die
Verwendungen von Zusammensetzungen zur oralen Verabreichung von
biologisch aktiven Wirkstoffen, die modifizierte Aminosäuren, Aminosäurederivate,
Peptide und Peptidderivate beinhalten, zur Herstellung von Medikamenten
werden bereitgestellt. Diese Zusammensetzungen umfassen
- (a) eine biologisch aktive Substanz, ausgewählt aus der Gruppe bestehend
aus Desferrioxamin, Insulin und Cromolyn-Natrium (Natrium- oder
Dinatriumcromoglycat);
- (b) und eine acylierte Aminosäure als Träger, wie unten spezifiziert.
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Im
Detail stellt die vorliegende Erfindung folgendes bereit: die Verwendung
einer Zusammensetzung, umfassend
- (a) einen
biologisch aktiven Wirkstoff, der Desferrioxamin ist; und
- (b) einen acetylierten Aminosäureträger, verschieden von Phenylalanin,
das eine Salicylolylgruppe aufweist,
zur Herstellung eines
Medikaments zum Absenken der Eisenkonzentration in einem Säuger durch
orale Verabreichung.
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Die
Verwendung einer Zusammenfassung, umfassend
- (a)
einen biologisch aktiven Wirkstoff, der Insulin ist; und
- (b) einen acetylierten Aminosäureträger verschieden von Phenylalanin,
das eine Salicyloylgruppe aufweist,
zur Herstellung eines
Medikaments zum Behandeln von Diabetes in einem Säuger durch
orale Verabreichung.
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Die
Verwendung einer Zusammensetzung, umfassend
- (a)
einen biologisch aktiven Wirkstoff, der Chromolyn-Natrium ist; und
- (b) einen acetylierten Aminosäureträger, verschieden von Phenylalanin,
das eine Salicyloylgruppe aufweist,
zur Herstellung eines
Medikaments zur Behandlung von Atemwegserkrankungen in einem Säuger durch
orale Verabreichung.
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Nur
zur Erläuterung
der Erfindung, jedoch nicht beansprucht ist ein Verfahren zur Herstellung
dieser Zusammensetzungen, welches das Vermischen von wenigstens
einer biologisch aktiven Substanz mit wenigstens einem Träger, wie
vorstehend beschrieben, und optional einem Dosiervehikel umfasst.
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Diese
nicht toxische Träger
können
oral an Tiere als Teil eines Verabreichungssystems durch Vermischen
der Träger
mit der biologisch aktiven Substanz vor der Verabreichung verabreicht
werden. Die Träger können auch
Mikrokugeln in Gegenwart der aktiven Substanz bilden. Die Mikrokugeln,
welche die aktive Substanz enthalten, werden dann oral verabreicht.
In der folgenden Erfindung werden ebenfalls orale Dosiereinheitsformen
betrachtet, welche folgendes umfassen:
- (a)
eine pharmazeutische Zusammensetzung, umfassend
- (I) einen biologisch aktiven Wirkstoff, welcher Desferrioxamin
ist, Insulin oder Chromolyn-Natrium;
- (II) einen acetylierten Aminosäureträger, der eine Salicyloylgruppe
aufweist, wobei die Aminosäure
verschieden von Phenylalanin ist; und
- (III) einen pharmazeutisch akzeptablen Träger bzw. ein Verdünnungsmittel;
und
- (b) (I) einen Hilfsstoff,
- (II) ein Verdünnungsmittel,
- (III) ein Sprengmittel,
- (IV) ein Gleitmittel,
- (V) einen Weichmacher,
- (VI) einen Farbstoff,
- (VII) ein Dosiervehikel oder
- (VIII) irgendeine Kombination davon.
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Modifizierte
Aminosäuren
können
hergestellt werden durch Umsetzen von einzelnen Aminosäuren oder
Mischungen von zweien oder mehreren Arten von Aminosäuren mit
einem acetylierenden oder sulfonierenden Agens, welches mit den
freien Aminogruppen, vorhanden in den Aminosäuren reagieren, um Amide bzw.
Sulfonamide auszubilden. Die modifizierten Aminosäuren werden
dann aus der Mischung zurückgewonnen.
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Die
modifizierten Aminosäuren
sind nicht toxisch und können
oral an Säuger
als Wirkstoff-Verabreichungssystem verabreicht werden, wobei die
modifizierte Aminosäure
mit einer aktiven Substanz vor der Verabreichung lediglich vermischt
wird. Alternativ kann die modifizierte Aminosäure in Mikrokugeln in Gegenwart der
aktiven Substanz umgewandelt werden. Die Mikrokugeln, welche die
eingekapselte aktive Substanz enthalten, werden dann oral verabreicht.
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Beschreibung
der Zeichnungen
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1 erläutert Calciumspiegel
im Rattenserum nach oraler Verabreichung von zwei Dosiereinheiten einer
modifizierten Aminosäuren-Mikrokugelpräparation,
enthaltend Calcitonin in verkapselter Form sowie eine lösliche Präparation,
enthaltend einen modifizierten Aminosäureträger und Calcitonin nach Vordosierung mit
einer Natriumbicarbonatlösung,
wie im Beispiel 5 beschrieben.
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2 erläutert die
Induktion der Eisenausscheidung bei Cebus-Affen nach der oralen
Verabreichung von eingekapseltem gegenüber nicht eingekapseltem Desferrioxamin
(DFO).
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3 zeigt
die Eisenausscheidung bei Ratten nach der oralen Verabreichung von
eingekapseltem DFO.
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4 bis 8 sind
grafische Darstellungen der Prüfung
der oralen, künstlichen
Sondenernährung bei
Ratten mit Insulin und Salicyloylphenylalanin als Träger.
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9 ist
eine grafische Darstellung der Ergebnisse der Prüfung der intraduodenalen Injektion
bei Ratten mit Insulin und Salicyloylphenylalanin als Träger.
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10 und 11 sind
grafische Darstellungen der Ergebnisse der Prüfung der oralen, künstlichen Sondenernährung bei
Ratten mit Dinatriumcromoglycat und Salicyloylphenylalanin als Träger.
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Ausführliche
Beschreibung der Erfindung
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Im
Falle von Widersprüchlichkeiten
wird die vorliegende Offenbarung, einschließend die Definitionen, die
Oberhand behalten.
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Die
vorliegende Erfindung beruht auf der Feststellung, dass Aminosäuren in
der modifizierten Formverwendet werden können, um empfindliche biologisch
aktive Substanzen, z. B. Peptidhormone, wie Insulin, oral zu verabreichen,
die aufgrund ihrer Empfindlichkeit gegen die Denaturierungsbedingungen
des Gastrointestinaltrakts (GI-Trakt) als nicht oral verabreichbar
angesehen würden.
Die modifizierte Aminosäure
kann als Träger
verwendet werden, indem sie mit der aktiven Substanz vermischt wird,
oder sie kann in Mikrokugeln umgewandelt werden, welche den eingekapselten
bioaktiven Wirkstoff enthalten. Im Gegensatz zu der modifizierten
Aminosäure,
verwendet in der Erfindung, ergeben nicht modifizierte, freie Aminosäuren eine
unzureichende Schutzwirkung für
labile, bioaktive Substanzen gegen den Abbau in dem GI-Trakt.
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Insulin
enthaltende pharmazeutische Zusammensetzungen sind für Säuger verwendbar,
die an Diabetes leiden.
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Cromolyn-Natrium,
ein Antiallergikum, enthaltende pharmazeutische Zusammensetzungen
sind für Säuger verwendbar,
die an Atemwegserkrankungen, wie Asthma oder Heuschnupfen, leiden.
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Die
Verwendung von leicht erhältlichen
und billigen Ausgangsmaterialien und ein kostenwirksames Verfahren
zur Herstellung und Isolierung von modifizierten Aminosäuren, sind
einfach durchzuführen
und sind der industriellen Scale-up-Produktion zugänglich.
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Die
modifizierten Aminosäuren,
verwendet in der vorliegenden Erfindung können durch Umsetzen der einzelnen
Aminosäuren
oder von Aminosäureestern
mit einem Amin-Modifizierungsmittel
hergestellt werden, das mit freien Aminogruppen reagiert, die in
den Aminosäuren
vorhanden sind, um Amide zu bilden. Die Aminosäuren und die Aminosäureester
sind im Handel von einer Anzahl von Quellen erhältlich, wie Aldrich Chemical
Co. (Milwaukee, WI, USA); Sigma Chemical Co. (St. Louis, MO, USA);
und Fluka Chemical Corp. (Ronkonkoma, NY, USA).
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Die
Aminosäuren
werden in einer wässrigen,
alkalischen Lösung
eines Metallhydroxids, z. B. Natrium- oder Kaliumhydroxid, aufgelöst und auf
eine Temperatur im Bereich zwischen etwa 5°C und etwa 70°C, vorzugsweise
zwischen etwa 10°C
und etwa 40°C,
für eine
Zeit im Bereich zwischen etwa 1 Stunde und etwa 4 Stunden, vorzugsweise
etwa 2,5 Stunden, erwärmt.
Die pro Äquivalent
von NH2-Gruppen in den Aminosäuren verwendete
Alkalimenge liegt allgemein zwischen etwa 1,25 und etwa 3 mmol,
vorzugsweise zwischen etwa 1,5 und etwa 2,25 mmol pro Äquivalent
von NH2. Der pH der Lösung liegt allgemein im Bereich
zwischen etwa 8 und etwa 13, vorzugsweise im Bereich zwischen etwa
10 und etwa 12.
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Danach
wird dann ein Amino-Modifiziermittel zu der Aminosäurelösung unter
Rühren
zugesetzt. Die Temperatur der Mischung wird bei einer Temperatur
gehalten, die allgemein im Bereich zwischen etwa 5°C und etwa
70°C, vorzugsweise
zwischen etwa 10°C
und etwa 40°C,
liegt, für
eine Zeit, die im Bereich zwischen etwa 1 bis etwa 4 Stunden liegt.
Die Menge des Amino-Modiziermittels, das im Verhältnis zu der Menge der Aminosäuren verwendet
wird, basiert auf den Molen der gesamten freien NH2-Gruppen
in den Aminosäuren.
Im Allgemeinen wird das Amino-Modifiziermittel in einer Menge verwendet,
die im Bereich zwischen etwa 0,5 bis etwa 2,5 Moläquivalenten,
vorzugsweise zwischen etwa 0,75 und etwa 1,25 Äquivalenten, pro Moläquivalent der
gesamten NH2-Gruppen in den Aminosäuren liegt.
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Beispiele
von Amino-Modifiziermitteln, die nur zur Erläuterung der vorliegenden Erfindung
offenbart werden, umfassen sulfonierende Agentien, wie z. B. Benzensulfonylchlorid
und acylierende Agentien wie z. B. Benzylchlorid, Hippurylchlorid,
Salicyloylchlorid, und Carbodiimidderivate von Aminosäuren, speziell
von hydrophoben Aminosäuren,
wie Phenylalanin, Tryptophan und Thyrosin.
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Die
Reaktion wird durch Einstellen des pH-Werts der Mischung mit einer
geeigneten Säure,
z. B. konzentrierter Salzsäure,
bis der pH einen Wert zwischen etwa 2 und etwa 3 erreicht, gequencht.
Die Mischung fällt
beim Stehen bei Raumtemperatur aus und bildet eine durchsichtige
obere Schicht und einen weißen
oder weißlichen
Niederschlag. Die obere Schicht wird verworfen, und die modifizierten
Aminosäuren
werden aus der unteren Schicht durch Filtration oder Dekantieren
gesammelt. Die rohen, modifizierten Aminosäuren werden dann in Wasser
bei einem pH gelöst,
der im Bereich zwischen etwa 9 bis etwa 13, vorzugsweise zwischen etwa
11 und etwa 13, liegt. Unlösliche
Materialien werden durch Filtration entfernt, und das Filtrat wird
unter vermindertem Druck getrocknet. Die Ausbeute an modifizierten
Aminosäuren
liegt allgemein im Bereich zwischen etwa 30 und etwa 60% und beträgt gewöhnlich etwa
45%.
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Falls
erwünscht,
können
Aminosäureester,
wie Methyl- oder Ethylester von Aminosäuren, verwendet werden, um
die modifizierte Aminosäure
der Erfindung herzustellen. Die Aminosäureester, die in einem geeigneten
organischen Lösungsmittel,
wie Dimethylformamid oder Pyridin, gelöst sind, werden mit dem Amino-Modifiziermittel
bei einer Temperatur, die im Bereich zwischen etwa 5°C und etwa
70°C, vorzugsweise
bei etwa 25°C,
liegt, für
eine Zeit umgesetzt, die im Bereich zwischen etwa 7 und etwa 24
Stunden liegt. Die Mengen der Amino-Modifiziermittel, die im Verhältnis zu
den Aminosäureestern
verwendet werden, sind die gleichen, wie vorstehend für die Aminosäuren beschrieben
wurde.
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Danach
wird das Reaktionslösungsmittel
unter vermindertem Druck entfernt, und die Esterfunktionalität wird entfernt
durch Hydrolysieren des modifizierten Aminosäureesters mit einer geeigneten
alkalischen Lösung,
z. B. 1 N Natriumhydroxid, bei einer Temperatur im Bereich zwischen
etwa 50°C
und etwa 80°C,
vorzugsweise bei etwa 70°C,
für eine
Zeitdauer, die ausreichend ist, um die Estergruppe durch Hydrolyse
abzuspalten und die modifizierte Aminosäure mit einer freien Carboxylgruppe
zu bilden. Die Hydrolysemischung wird dann auf Raumtemperatur abgekühlt und
angesäuert,
z. B. mit einer wässrigen
Lösung
von 25%-iger Chlorwasserstoffsäure,
bis auf einen pH im Bereich zwischen etwa 2 und etwa 2,5. Die modifizierte
Aminosäure
fällt aus
der Lösung
aus und wird durch übliche
Maßnahmen,
wie Filtration oder Dekantieren, isoliert.
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Die
modifizierten Aminosäuren
können
durch Umkristallisieren oder durch Fraktionieren auf festen Säulenträgern gereinigt
werden. Geeignete Lösungsmittelsysteme
für die
Umkristallisation umfassen Acetonitril, Methanol und Tetrahydrofuran.
Die Fraktionierung kann durchgeführt
werden auf einem geeigneten festen Säulenträger, wie Aluminiumoxid, unter
Verwendung von Methanol/n-Propanol-Mischungen als mobile Phase; auf
Umkehrphasen-Säulenträgern unter
Verwendung von Trifluoressigsäure/Acetonitril-Mischungen als mobile
Phase; und durch Ionenaustauscher-Chromatografie unter Verwendung
von Wasser als mobiler Phase. Wenn eine Anionenaustauscher-Chromatografie
durchgeführt
wird, wird ein anschließender
0–500
mM Natriumchlorid-Gradient verwendet. Die modifizierten Aminosäuren können auch
durch Extraktion mit einem niedrigeren Alkohol, wie Methanol, Butanol
oder Isopropanol, gereinigt werden, um Material mit niedrigerem
Molekulargewicht, das keine Kugeln bildet, zu entfernen.
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Die
modifizierten Aminosäuren,
verwendet in der vorliegenden Erfindung sind löslich in alkalischer, wässriger
Lösung
(pH ≥ 9,0);
teilweise löslich
in Ethanol, n-Butanol und 1 : 1 (v/v) Toluol/Ethanol-Lösung und unlöslich in
neutralem Wasser. Die titrierbaren funktionellen Gruppen, die in
den modifizierten Aminosäuren zurückbleiben,
sind wie folgt: Carbonsäuregruppen
(COOH), die allgemein im Bereich zwischen etwa 1,5 und etwa 3,5
Milliäquivalent/g,
vorzugsweise bei etwa 2,3 Milliäquivalent/g
liegen; und Aminogruppen (NH2), die allgemein
im Bereich zwischen etwa 0,3 und etwa 0,9 Milliäquivalent/g, vorzugsweise bei
etwa 0,5 Milliäquivalent/g
liegen.
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Falls
gewünscht,
können
Mischungen von Aminosäuren
zur Durchführung
der Erfindung verwendet werden. Geeignete Aminosäuremischungen schließen synthetische
Mischungen von zweien oder mehreren Arten von Aminosäuren und
fertig verfügbare
sauer oder via Enzym hydrolysierte Pflanzenproteine ein. Quellen
von hydrolysierten flüssigen
pflanzlichen Proteinen schließen
Ajinomoto USA, Inc. (Teaneck, NJ 0766, USA); Central Soya Co., Inc.
(Fort Wayne, IN, USA); und Champlain Industries, Inc. (Clifton,
NJ, USA) und weitere Firmen, aufgeführt in "Food Engineering Master", an annual publication
of Chilton Co., Radnor, PA 19089 ein. Vor der Modifikation wird
die hydrolysierte Proteinlösung
getrocknet und die Aminosäuremischung wird
vom getrockneten Rückstand
extrahiert und zwar mit einem geeigneten organischen Solvens, beispielsweise
Methanol oder Tetrahydrofuran, gefolgt vom Eindampfen des Lösungsmittelextrakts.
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Ein
besonders bevorzugtes hydrolysiertes pflanzliches Protein zur Verwendung
bei der Durchführung dieser
Erfindung ist verfügbar
von Ajinomoto USA unter dem Handelsnamen AJI-EKI. Dieses Produkt
ist ein sauer hydrolysiertes flüssiges
Sojabohnenprotein, das abgeleitet ist von entfettetem Sojabohnenmehl
und hält im
Allgemeinen titrierbare Carboxylsäuregruppen (COOH) im Bereich
zwischen ungefähr
3 und ungefähr
8 Milliäquivalenten/g,
vorzugsweise zwischen ungefähr
4 und ungefähr
6 Milliäquivalenten/g,
total freie Aminogruppen (NH2) in einem
Bereich zwischen ungefähr
3 und ungefähr
9 Milliäquivalenten/g,
vorzugsweise in einem Bereich von ungefähr 4 und ungefähr 6 Milliäquivalenten/g
NH2. Das molekulare Gewicht des pflanzlichen
Proteins liegt zwischen ungefähr
100 D und ungefähr
2000 D, vorzugsweise zwischen ungefähr 100 und ungefähr 500 D.
Die modifizierten Aminosäuren,
verwendet in der vorliegenden Erfindung, sind stabil und können für die weitere
Verwendung gelagert werden.
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Die
modifizierten Aminosäuren
können
als ein Wirkstoff-Verabreichungsträger durch einfaches Vermischen
der modifzierten Aminosäure
mit dem aktiven Bestandteil vor der Verabreichung verwendet werden.
Alternativ kann die modifizierte Aminosäure verwendet werden, um Einkapselungs-Mikrokugeln
zu bilden, welche die aktive Wirksubstanz enthalten. Die modifizierten
Aminosäuren
der Erfindung sind insbesondere für die orale Verabreichung von
bestimmten pharmakologischen Substanzen verwendbar, z. B. kleinen
Peptidhormonen, die selbst langsam oder überhaupt nicht durch die gastrointestinale
Schleimhaut wandern und/oder einer chemischen Spaltung durch Säuren und
Enzyme in dem Gastrointestinaltrakt unterliegen. Nicht limitierende Beispiele
solcher Agenzien schließen
menschliche oder von Rindern stammende Wachstumshormone, Interferon
und Interleukin-II, Calcitonin, den atriellen naturetischen Faktor
(atrial naturetic factor), Antigene und monoklonale Antikörper ein.
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Wenn
die modifizierten Aminosäuren
als Träger
für einen
aktiven Bestandteil verwendet werden, wird eine wässrige Lösung der
modifizierten Aminosäuren
mit einer wässrigen
Lösung
des aktiven Bestandteils unmittelbar vor der Verabreichung vermischt.
Die Lösungen
können
Additive enthalten, wie Phosphatpuffersalze, Citronensäure, Essigsäure, Gelatine
und Akaziengummi.
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Eine
Lösung
der modifizierten Aminosäuren
wird durch Vermischen der Aminosäuren
in wässriger
Lösung
in einer Menge, die im Bereich zwischen etwa 1 mg und etwa 2.000
mg, vorzugsweise im Bereich zwischen etwa 300 mg und etwa 800 mg,
pro ml der Lösung
liegt, hergestellt. Die Mischung wird dann auf eine Temperatur im
Bereich zwischen etwa 20 und etwa 50°C, vorzugsweise auf etwa 40°C, erwärmt, bis
die modifizierte Aminosäure
aufgelöst
ist. Die letztendliche Lösung
enthält
zwischen etwa 1 mg und etwa 2.000 mg modifizierte Aminosäuren pro
ml der Lösung,
vorzugsweise zwischen etwa 300 und etwa 800 mg pro ml. Die Konzentration
der aktiven Substanz in der Endlösung
variiert und hängt
von der erforderlichen Dosis für
die Behandlung ab.
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Die
modifizierten Aminosäuren
können
verwendet werden, um Mikrokugeln zum Einkapseln aktiver Wirksubstanzen
herzustellen. Ein verwendbares Verfahren ist wie folgt: Modifizierte
Aminosäure
wird in entionisiertem Wasser in einer Konzentration, die im Bereich
zwischen etwa 75 und etwa 200 mg/ml, vorzugsweise bei etwa 100 mg/ml,
liegt, und bei einer Temperatur, die zwischen etwa 25°C und etwa
60°C, vorzugsweise
bei etwa 40°C,
liegt, aufgelöst.
In der Lösung
zurückbleibendes
teilchenförmiges
Material kann durch übliche
Maßnahmen,
wie Filtration über
Filterpapier, entfernt werden.
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Danach
wird die Aminosäurelösung, die
auf einer Temperatur von etwa 40°C
gehalten wird, im Verhältnis
1 : 1 (V/V) mit einer wässrigen
Säurelösung (die
ebenfalls bei 40°C
gehalten wird) mit einer Säurekonzentration,
die im Bereich zwischen etwa 0,05 N und etwa 2 N, vorzugsweise bei
etwa 1,7 N, liegt, vermischt. Die erhaltene Mischung wird weiter
bei 40°C
für eine
Zeitdauer inkubiert, die zur Bildung von Mikrokugeln wirksam ist,
was durch Lichtmikroskopie beobachtet wird. Bei der Durchführung dieser
Erfindung ist die bevorzugte Reihenfolge der Zugabe die Zugabe der
Aminosäurelösung zu
der wässrigen
Säurelösung.
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Geeignete
Säuren
umfassen jede Säure,
welche (a) die modifizierten Aminosäuren nicht nachteilig beeinflusst,
z. B. durch chemische Zersetzung; (b) die Bildung der Mikrokugeln
nicht stört;
(c) die Einkapselung der Beladung in die Mikrokugeln nicht stört; und
(d) nicht mit der Beladung in nachteiliger Weise wechselwirkt. Bevorzugte
Säuren
zur Verwendung in dieser Erfindung umfassen Essigsäure, Citronensäure, Chlorwasserstoffsäure, Phosphorsäure, Äpfelsäure und
Maleinsäure.
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Zur
Verwendung der Zusammensetzung der Erfindung wird vor der Bildungsstufe
der Mikrokugeln ein die Mikrokugeln stabilisierendes Additiv vorzugsweise
in die wässrige
Säurelösung oder
in die Aminosäurelösung eingebracht
werden. Die Anwesenheit solcher Additive fördert die Stabilität und Dispergierbarkeit
der Mikrokugeln in Lösung.
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Die
Additive können
in einer Konzentration verwendet werden, die im Bereich von etwa
0,1 und 5% (W/V), vorzugsweise bei etwa 0,5% (W/V), liegt. Geeignete,
nicht beschränkende
Beispiele von die Mikrokugeln stabilisierenden Additiven umfassen
Akaziengummi, Gelatine, Polyethylenglycol und Polylysin.
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Unter
diesen Bedingungen bilden die modifizierten Aminosäuremoleküle hohle
Mikrokugeln mit einem Durchmesser von weniger als 10 Mikron. Wenn
die modifizierten Aminosäuren-Mikrokugeln
in Gegenwart eines löslichen
Materials, z. B. einer pharmazeutischen Substanz in der vorstehend
genannten wässrigen
Säurelösung, gebildet
werden, wird dieses Material in den Hohlräumen der Mikrokugeln eingekapselt
und innerhalb der Aminosäurewand,
die durch die kugelförmige
Struktur definiert ist, festgehalten. Auf diese Weise kann man pharmakologisch
aktive Materialien einkapseln, wie sowohl Peptide, Proteine und
Polysaccharide als auch geladene organische Moleküle, z. B.
antimikrobielle Substanzen, die über
den oralen Weg eine geringe Bioverfügbarkeit haben. Die Menge der
pharmazeutischen Substanz, die durch die Mikrokugel eingekapselt werden
kann, hängt
von einer Anzahl von Faktoren ab, welche sowohl die Konzentration
der Substanz in der Einkapselungslösung als auch die Affinität der Beladung
zu dem Träger
umfassen.
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Die
modifizierten Aminosäuren-Mikrokugeln,
verwendet in der Erfindung, sind pharmakologisch unschädlich und ändern die
physiologischen und biologischen Eigenschaften der aktiven Substanz
nicht. Weiterhin ändert
das Einkapselungsverfahren die pharmakologischen Eigenschaften der
aktiven Substanz nicht. Obwohl jede pharmakologische Substanz in
den Aminosäuren-Mikrokugeln
eingekapselt werden kann, sind sie besonders wertvoll zur Verabreichung
chemischer oder biologischer Substanzen, die sonst durch die im
Körper
des Säugers,
an welchen sie verabreicht wird, vorliegenden Bedingungen zerstört oder
weniger wirksam gemacht würde,
bevor die Mikrokugel ihr Zielgebiet erreicht (d. h. das Gebiet,
in welchem die Inhalte der Mikrokugel freizusetzen sind) und die
im Gastrointestinaltrakt schwach absorbiert werden.
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Die
Teilchengröße der Mikrokugeln
spielt eine wichtige Rolle bei der Bestimmung der Freisetzung der aktiven
Substanz in dem Zielgebiet des Gastroindestinaltrakts. Mikrokugeln
mit Durchmessern zwischen etwa ≤ 0,1
Mikron und etwa 10 Mikron, vorzugsweise zwischen etwa 5,0 Mikron
und etwa 0,1 Mikron, die aktive Substanzen einkapseln, sind ausreichend
klein, um die aktive Wirksubstanz in dem Zielgebiet im Gastrointestinaltrakt
wirksam freizusetzen. Kleine Mikrokugeln können auch parenteral verabreicht
werden, indem sie in einer geeigneten Trägerflüssigkeit (z. B. isotronischer
Kochsalzlösung)
suspendiert und in das Kreislaufsystem oder subkutan injiziert werden.
Große
Aminosäure-Mikrokugeln (> 10 Mikron) neigen
dazu, weniger wirksam als orale Verabreichungssysteme zu sein.
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Die
Größe der durch
Kontaktieren von modifizierter Aminosäure mit Wasser oder einer wässrigen
Lösung,
die aktive Substanzen enthält,
gebildeten Mikrokugeln kann durch Verändern einer Vielzahl von physikalischen
oder chemischen Parametern, wie dem pH-Wert, der Osmolarität oder Ionenstärke der
Einkapselungslösung,
und durch die Auswahl der in dem Einkapselungsverfahren verwendeten
Säure geregelt
werden.
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Die
Aminosäure-Mikrokugeln,
verwendet in der Erfindung, werden oral allein als Feststoffe in
Form von Tabletten, Pellets, Kapseln und Granulaten verwendet, die
zur Suspension in Flüssigkeiten,
wie Wasser oder essbaren Ölen,
geeignet sind. In ähnlicher
Weise können
die Mikrokugeln zu einer Zusammensetzung formuliert werden, die
einen oder mehrere physiologisch verträgliche Träger oder Excipienzien enthält, und
die auf oralem Weg verabreicht werden kann. Diese Zusammensetzungen
können übliche Bestandteile
enthalten, wie Gelatine, Polyvinylpyrrolidon, und Füllstoffe,
wie Stärke
und Methylcellulose.
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Die
Menge der aktiven Wirkubstanz in der Zusammensetzung ist typischerweise
eine pharmakologisch oder biologisch wirksame Menge. Die Menge kann
jedoch geringer sein als eine pharmakologisch oder biologisch wirksame
Menge, wenn die Zusammensetzung in einer Dosiseinheitsform, wie
einer Kapsel, einer Tablette oder einer Flüssigkeit, verwendet wird, da
die Dosiseinheitsform eine Vielzahl von Zusammensetzungen aus Träger und
biologisch aktiver Substanz enthalten kann oder eine unterteilte
pharmakologisch oder biologisch wirksame Menge enthalten kann. Die
wirksamen Gesamtmengen werden durch kumulative Einheiten verabreicht,
welche die gesamten pharmakologisch und biologisch aktiven Mengen
der biologisch aktiven Substanz enthalten.
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Die
Gesamtmenge der zu verwendenden biologisch aktiven Substanz kann
vom Fachmann bestimmt werden. Es hat sich jedoch überraschenderweise
gezeigt, dass mit bestimmten biologisch aktiven Substanzen die Verwendung
der vorliegend beschriebenen Träger
eine äußerst wirksame
Verabreichung ergibt. Daher können
geringere Mengen der biologisch aktiven Substanz als diejenigen,
die in früheren
Dosiseinheitsformen oder Verabreichungssystemen verwendet wurden,
dem betreffenden Lebewesen verabreicht werden, wobei die gleichen
Blutspiegel und therapeutischen Wirkungen erzielt werden.
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Die
Menge des Trägers
in der vorliegenden Erfindung ist eine für die Verabreichung wirksame
Menge und kann für
jeden Träger
oder jede biologisch aktive Substanz durch Verfahren bestimmt werden,
die dem Fachmann bekannt sind.
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Dosiseinheitsformen
können
ebenfalls Hilfsstoffe, Verdünnungsmittel,
Sprengmittel, Gleitmittel, Weichmacher, Färbemittel, und Dosisvehikel,
einschließlich
aber nicht beschränkt
auf Wasser, 1,2-Propandiol, Ethanol, Olivenöl oder jede Kombination davon,
enthalten.
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Die
Verabreichung der vorliegenden Zusammensetzungen oder Dosiseinheitsformen
erfolgt oral.
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Die
folgenden Beispiele erläutern
die Erfindung, sollen aber nicht den Bereich der Erfindung beschränken, soweit
Ausführungsformen
der Erfindung betroffen sind.
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Beispiel 1: Modifikation
von Aminosäuren
mit Benzensulfonylchlorid
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Eine
Mischung von sechzehn Aminosäuren
wurde vor der chemischen Modifikation hergestellt. Die Bestandteile
der Mischung sind in Tabelle 1 zusammengefasst. 15 g der Aminosäuremischung
(Gesamtkonzentration von [-NH2]-Gruppen
= 0,61 mol) wurde in 760 ml von 1 N Natriumhydroxidlösung (0,7625 Äquivalente)
bei Raumtemperatur aufgelöst.
Nach Rühren
für 20
Minuten wurde Benzolsulfonylchlorid (78 ml, 1 Äquivalent) über einen 20-Minuten-Zeitraum
hinzugegeben. Die Reaktionsmischung wurde dann für 2,5 Stunden gerührt, ohne
Erhitzen. Als etwas Niederschlag auftrat, wurde weitere NaOH-Lösung (2 N) zur Lösung hinzugefügt, bis
sie einen pH-Wert von 9,3 erreichte. Die Reaktionsmischung wurde über Nacht
bei Raumtemperatur gerührt.
Anschließend
wurde die Mischung angesäuert
unter Verwendung von verdünnter
Salzsäure
(38%, 1 : 4) und ein cremefarbenes Material fiel aus. Der resultierende
Niederschlag wurde isolierte durch Dekantieren und Auflösen in Natriumhydroxid
(2 N). Diese Lösung
wurde in Vacuo reduziert und ergab einen gelben Feststoff, welcher
in einem Gefriertrockner getrocknet wurde (34,5 g).
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Tabelle
1
Aminosäurezusammensetzung
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Beispiel 2: Herstellung
von modifizierter Aminosäure/Lachs-Calcitonin
Zusammensetzungen
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(a) Herstellung von modifizierten
Aminosäuren-Mikrokugeln,
enthaltend verkapseltes Lachscalcitonin
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Die
modifizierte Aminosäuremischung,
hergestellt in Übereinstimmung
mit Beispiel 1 wurde bei 40°C in
destilliertem Wasser (pH 7,2) in einer Konzentration von 100 mg/ml
aufgelöst.
Die Lösung
wurde filtriert mit einem 0,2 Mikron Filter und die Temperatur wurde
bei 40°C
beibehalten. Lachs-Calcitonin (Sandoz Corp., Basil, Schweiz) wurde
aufgelöst
in einer wässrigen
Lösung
von Zitronensäure
(1,7 N) und Gelatine (5%) bei einer Konzentration von 150 mg/ml.
Die Lösung
wurde dann auf 40°C
erhitzt. Die beiden er hitzten Lösungen
wurden dann 1 : 1 (V/V) vermischt. Die resultierende Mikrokugelsuspension
wurde dann filtriert mit Glaswolle und zentrifugiert für 50 Minuten
bei 1000 g. Der Niederschlag wurde resuspendiert mit 0,85 N Zitronensäure auf
ein Volumen, das 5- bis
7-fach weniger als das Originalvolumen war. Die Lachs-Calcitonin-Konzentration
des resuspendierten Niederschlages wurde durch HPLC bestimmt. Weitere
Mikrokugeln wurden gemäß der oben dargelegten
Prozedur hergestellt, ohne Lachs-Calcitonin. Diese "leeren Mikrokugeln" wurden verwendet,
um die verkapselte Lachs-Calcitonin-Mikrokugel-Präparation zu verdünnen auf
eine letztendliche Dosiersuspension für den Tierversuch.
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(b) Herstellung eines
löslichen
modifizierten Aminosäureträger/Lachscalcitonin-Systems
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Eine
lösliche
Aminosäure-Dosierungspräparation,
enthaltend Lachscalcitonin, wurde hergestellt durch Auflösen des
modifizierten Aminosäurematerials
in destilliertem Wasser (pH 8) und einer geeigneten Konzentration.
Die Lösung
wurde auf 40°C
erhitzt und anschließend
mit einem 0,2 Mikron Filter filtriert. Lachscalcitonin, auch aufgelöst in destilliertem
Wasser, wurde dann zur modifizierten Aminosäurelösung vor der oralen Verabreichung
hinzugegeben.
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Beispiel 3: In vivo Evaluation
der Calcitonin-Präparationen
in Ratten
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Die
in-vivo-Evaluation der modifizierten Aminosäure-Mikrokugeln, enthaltend
verkapseltes Calcitonin und ein lösliches modifiziertes Aminsäureträger-/Calcitoninsystem,
hergestellt wie in Beispiel 2 beschrieben, wurde in Ratten evaluiert.
Ratten wurden per Sondenernährung
mit den oralen Dosierungspräparierungen
versorgt und Blutproben wurden zu bestimmten verschiedenen Zeitintervallen
zur Bestimmung der Serum-Calcium-Konzentration
genommen.
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Neun
Ratten wurden in drei Gruppen wie folgt eingeteilt:
- 1. Calcitonin-Mikrokugeln: 10 μg Calcitonin/kg Körpergewicht
durch orale Sondenfütterung
(3 Ratten);
- 2. Calcitonin-Mikrokugeln: 30 μg Calcitonin/kg Körpergewicht
durch orale Sondenfütterung
(3 Ratten); und
- 3. Lösliches
(nicht verkapseltes) modifiziertes Aminosäure-/Calcitoninsystem: 30 μg Calcitonin/kg
Körpergewicht
durch orale Sondenfütterung
(3 Ratten). Die Ratten wurden vordosiert mit 0,7 meq einer wässrigen Natriumbicarbonatlösung vor
der Verabreichung des löslichen
Systems.
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Die
orale Sondenfütterungsdosierung
der Ratten wird durchgeführt.
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Die
Calcitonin-Mikrokugeln werden hergestellt unmittelbar vor dem Dosieren
und die erste Gruppe von Ratten und die zweite Gruppe von Ratten
erhalten jeweils eine geeignete Dosierung der Mikrokugelsuspension.
Die Ratten der Gruppe 3 erhalten das nicht verkapselte Calcitonin/modifizierte
Aminosäuresystem.
Etwa 0,5 ml an Blut wird einer jeden Ratte unmittelbar vor der Dosierung
(Zeitpunkt "0") sowie 1 Stunde,
2 Stunden und 3 Stunden nach dem Dosieren abgenommen. Das Serum
der Blutproben wird bei –20°C gelagert.
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Die
Calciumspiegel von aufgetautem Serum, genommen von den Ratten der
Gruppe 1 bis 3 werden in konventionellen Verfahren analysiert. Die
experimentellen Resultate in Ratten haben einen signifikanten Anstieg
in der pharmakologischen Aktivität
(d. h. Abnahme der Serumcalciumspiegel) gezeigt, wenn Calcitonin oral
verabreicht wird, entweder verkapselt in modifizierten Aminosäure-Mikrokugeln
oder in einer Mischung mit modifizierten Aminosäuren im Vergleich zu Basisspiegeln.
Wie in 1 gezeigt, zeigte die modifizierte Aminosäurelösung, enthaltend
Lachs-Calcitonin, einen signifikanten Anstieg in der pharmakologischen
Aktivität
(d. h. eine Abnahme der Serum-Calcium-Spiegel) im Vergleich zu Basisspiegeln
nach der oralen Verabreichung. Die Ergebnisse zeigen, dass oral
verabreichtes Calcitonin einen relativ größeren biologischen Effekt hervorrief, wenn
es in seiner nicht verkapselten Form verabreicht wurde mit modifizierter
Aminosäure
als Träger.
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Beispiel 4: Modifikation
einer Mischung von fünf
Aminosäuren
unter Verwendung von Benzolsulfonylchlorid
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Eine
Mischung von 86,1 g (0,85 mol an NH2) von
Aminosäuren
(siehe Tabelle 1) wurde in 643 ml (1,5 Äquivalenten) einer wässrigen
2 N Natriumhydroxidlösung
aufgelöst.
Nach Rühren
für 30
Minuten bei Raumtemperatur wurde Benzolsulfonylchlorid (108 ml, 0,86
mol) portionsweise zur Aminosäurelösung über eine Zeitspanne
von 15 Minuten hinzugegeben. Nach Rühren für 2,5 Stunden bei Raumtemperatur
wurde der pH-Wert der Reaktionsmischung (pH 5) auf einen pH-Wert
von pH 9 mit einer weiteren 2 N Natriumhydroxidlösung eingestellt. Die Reaktionsmischung
wurde über
Nacht bei Raumtemperatur gerührt.
Anschließend
wurde der pH-Wert der Reaktionsmischung auf pH 2,5 durch Zugabe
von wässriger
Salzsäurelösung (4
: 1, H2O : HCl) eingestellt und ein Niederschlag
an modifizierten Aminosäuren
bildete sich aus. Die obere Schicht wurde verworfen und das resultierende
gelbe Präzipitat
wurde isoliert durch Dekantieren, gewaschen mit Wasser und aufgelöst in 2
N Natriumhydroxid (2 N). Die Lösung
wurde in Vacuo reduziert, und resultierte in einem gelben Feststoff,
welcher über
Nacht gefriergetrocknet wurde. Die Ausbeute des Rohprodukts der
modifizierten Aminosäuren
betrug 137,9 g.
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Beispiel 5: Modifikation
einer Mischung von fünf
Aminosäuren
unter Verwendung von Benzoylchlorid
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Eine
Mischung von 86 g (0,85 mol an NH2) von
Aminosäuren
(siehe Tabelle 2 in Beispiel 4) wurde in 637 ml (1,5 Äquivalenten)
an wässriger
2 N Natriumhydroxidlösung
aufgelöst.
Nach Rühren
für 10
Minuten bei Raumtemperatur wurde Benzoylchlorid (99 ml, 0,85 mol)
portionsweise in die Aminosäurelösung über eine 10-Minuten-Zeitspanne
hinzugegeben. Nach Rühren
für 2,5
Stunden bei Raumtemperatur wurde der pH-Wert der Reaktionsmischung
(pH 12) auf einem pH von 2,5 eingestellt unter Verwendung von verdünnter Salzsäure (4 :
1, H2O : HCl). Die Reaktionsmischung wurde über Nacht
bei Raumtemperatur gerührt.
Anschließend
wurde der pH-Wert der Reaktion eingestellt auf einen pH von 2,5
durch Zugabe von wässriger
Salzsäurelösung (4
: 1, H2O : HCl) und ein Niederschlag von
modifizierten Aminosäuren
bildete sich aus. Nach Sedimentieren für eine Stunde wurde der resultierende
Niederschlag durch Dekantieren isoliert, mit Wasser gewaschen und
in Natriumhydroxid (2 N) aufgelöst.
Die Lösung
wurde dann im Vacuo reduziert, was zu einem Rohprodukt modifizierter
Aminosäuren
in Form eines weißen
Feststoffes (220,5 g) führte.
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Beispiel 6: Modifikation
von L-Valin unter Verwendung von Benzolsulfonylchlorid
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L-Valin
(50 g, 0,43 mol) wurde in 376 ml (1,75 Äquivalenten) einer wässrigen
2 N Natriumhydroxidlösung
aufgelöst
durch Rühren
bei Raumtemperatur für
10 Minuten. Benzolsulfonylchlorid (48,7 mol, 0,38 mol, 1,25 Äquivalente)
wurde zur Aminosäurelösung über einen
Zeitraum von 20 Minuten bei Raumtemperatur hinzugegeben. Nach Rühren für 2 Stunden
bei Raumtemperatur trat ein Niederschlag auf. Der Niederschlag wurde
durch Zugabe von 200 ml von weiterer 2 N Natriumhydroxidlösung aufgelöst. Nach
Rühren
für weitere
30 Minuten wurde verdünnte
wässrige
Salzsäurelösung (4
: 1, H2O : HCl) hinzugegeben, bis der pH
der Reaktionsmischung 12,6 erreichte. Der Niederschlag der modifizierten
Aminosäuren
bildete sich aus und wurde durch Dekantieren isoliert. Dieses Material
wurde in 2 N Natriumhydroxid aufgelöst und in Vacuo getrocknet, was
zu einem weißen
Feststoff führte.
Die Ausbeute des Rohprodukts modifizierter Aminosäuren war
84,6 g, 67%.
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Beispiel 7: Modifikation
von Phenylalaninmethylester unter Verwendung von Hippurylchlorid
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L-Phenylalaninmethylester-Hydrochlorid
(15 g, 0,084 mol) wurde in Dimethylformamid (DMF) (100 ml) aufgelöst, und
zu dem ganzen wurde Pyridin (30 ml) hinzugegeben. Eine Lösung von
Hippurylchlorid (16,6 g, 0,084 mol in 100 ml DMF) wurde sofort zur
Aminosäureesterlösung hinzugegeben
und zwar in zwei Portionen. Die Reaktionsmischung wurde bei Raumtemperatur über Nacht
gerührt.
Die Reaktionsmischung wurde dann in Vacuo reduziert und in 1 N wässriger
Natriumhydroxidlösung
aufgelöst.
Die Lösung
wurde bei 70°C
für 3 Stunden
erhitzt, um den Methylester zu einer freien Carboxylgruppe zu hydrolysieren.
Anschließend
wurde die Lösung
angesäuert
auf einen pH von 2,25 unter Verwendung einer verdünnten wässrigen
Salzsäurelösung (1 :
3, HCl/H2O), Ein gummiar tiger Niederschlag
bildete sich aus und wurde isoliert und aufgelöst in 1 N Natriumhydroxid.
Die Lösung
wurde in Vacuo reduziert, und ergab 18,6 g an rohem Produkt modifizierter
Aminosäure (Ausbeute:
18,6 g). Nach Rekristallisieren aus Acetonitril wurde reines modifiziertes
Phenylalanin (12 g) als ein weißes
Pulver isoliert. Schmelzpunkt 223–225°C.
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Beispiel 8: Modifizierung
von Phenylalanin unter Verwendung von Acetylsalicyloylchlorid
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10
ml Pyridin wurden zu einer Mischung von Acetylsalicyloylchlorid
(10 g, 50,4 mmol) und Phenylalaninbenzylester-Toluolsulfonat (21,4
g, 50 mmol) zugesetzt. Die Mischung wurde über Nacht gerührt und
durch Dünnschichtchromatografie
(TLC) überwacht.
Die Reaktionsmischung wurde mit 1 N Chlorwasserstoffsäure (100
ml) gewaschen. Die organische Schicht wurde abgetrennt, mit MgSO4 getrocknet, filtriert und konzentriert,
um ein Öl
zu ergeben. Das Öl
wurde durch Flash-Chromatografie auf Kieselgel (30% EtOAc/Hexan)
gereinigt, um 16,9 g (80,9%) reines Diesterprodukt zu ergeben, Fp.
56–57°C, Rf = 0,35
(20% EtOAc/Hexan).
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Der
Diester, Acetylsalicyloylphenylalaninbenzylester (30 mg, 71,9 mmol)
wurde zu einer gesättigten wässrigen
Lösung
von NaHCO3 (50 ml), Aceton (200 ml) und
Methanol (125 ml) zugesetzt. Diese Mischung wurde bei Raumtemperatur
gerührt
und durch TLC überwacht,
bis kein Ausgangsdiester zurückblieb.
Die Entfernung der Lösungsmittel
unter vermindertem Druck ergab eine ölige Suspension, die mit Methylenchlorid
(3 × 80
ml) extrahiert wurde. Die Extrakte wurden vereinigt, mit Wasser
gewaschen und mit MgSO4 getrocknet. Die
getrockneten Extrakte wurden filtriert und konzentriert, um das
Benzylesterprodukt zu ergeben, das durch Flash-Chromatografie auf
Kieselgel (30% EtOAc/Hexan) gereinigt wurde.
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Der
Salicyloylphenylalaninbenzylester (16,9 g, 45 mmol) wurde in Methanol
(400 ml) in ein Reaktionsgefäß verbracht,
und ein Palladium/Kohlenstoff-Katalysator wurde zugesetzt. Das Gefäß wurde
mit Stickstoff (3 mal) gespült,
und Wasserstoffgas (1,7 g) wurde eingeführt. Die Reaktion wurde durch
TLC überwacht
und war nach etwa 4 Stunden vollständig. Der Katalysator wurde
durch Filtration entfernt und mit Methanol gewa schen. Die Entfernung
des Lösungsmittels
ergab eine quantitative Ausbeute des reinen Salicyloylphenylalanins,
Fp. 52–53°C.
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Eigenschaften
sind nachstehend aufgeführt:
1H NMR (300 MHz, DMSO-d6) δ: 13 (s,
1H), 12 (d, 1H), 9 (d, 1H), 8 (dd, 1H), 7,4 (m, 1H), 7,2 (q, 5H),
6,9 (t, 2H), 4,7 (m, 1H), 3,1 (m, 2H).
Analyse: berechnet für C16H15NO4:
C 67,36; H 5,30; N 4,91
gefunden: C 67,15; H 5,27; N 4,84.
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Beispiel 9: Herstellung
und Bewertung von Desferrioxamin (DFO) enthaltenden Mikrokugeln
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In
diesem Beispiel wurde eine Studie durchgeführt, um die relative Wirksamkeit
des Eisenkomplexbildners Desferrioxamin B (DFO) zu bewerten, wenn
dieser oral mit modifizierten Aminosäuren als Träger verabreicht wurde. Derzeit
muss DFO parenteral verabreicht werden, um eine Eisenüberladung
in Säugern
zu behandeln. Die derzeit akzeptierte Behandlungsart (subkutane
Infusion von DFO) ergibt Probleme der Compliance, insbesondere bei
Patienten, bei denen eine Komplexbildungstherapie für lange
Zeiträume
aufrecht erhalten werden muss, und sie ist ebenfalls schwierig in
Ländern
der Dritten Welt mit nicht optimalen medizinischen Einrichtungen
durchzuführen.
Es besteht somit ein Bedürfnis
nach einer bequem oral verabreichbaren Form von DFO. Wirksame Mengen
von DFO sind im Stand der Technik bekannt und liegen im Bereich
zwischen etwa 10 und etwa 50 mg/kg/Tag (oder zwischen etwa 0,4 bis
etwa 2,0 g/Tag insgesamt).
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Die
Herstellung von DFO in modifizierten Aminosäuren als Träger wurde in der gleichen Weise
wie vorstehend durchgeführt.
DFO wurde von Ciba-Geigy (Basel, Schweiz) unter dem Handelsnamen
DESFERAL erhalten. DFO mit modifizierten Aminosäuren als Träger wurden mit Salicyloyl-Phe
modifizierter Aminosäure
hergestellt, und die Endsuspension mit modifizierter Aminosäure als
Träger
enthielt 125 mg/ml DFO.
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Die
Wirksamkeit des DFO mit der modifizierten Aminosäure als Träger wurde sowohl in dem Eisen-Clearance-Modellsystem
bei Cebus-Affen (Bergeron et al., Sixth Cooley's Anemia Symposium, Ann. N.Y. Acad.
Sci. 612: 378 (1991)) als auch bei Ratten mit einer Kanüle im Gallengang
(Bergeron et al., Blood 79: 1882 (1992)) bewertet.
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Experimentelles Verfahren
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A. Cebus-Affen
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Acht
Tage vor der Wirkstoffverabreichung wurden Cebus-Affen mit Ketamin
(7–10
mg/kg intramuskulär)
anästhesiert,
wonach eine Blutprobe für
eine Grundlinie erhalten wurde. Die Tiere wurden dann in Stoffwechselkäfige überführt, und
es wurde mit einer flüssigen
Diät mit
niedrigem Eisengehalt begonnen. Ein Tag vor der Verabreichung wurden
die Tiere hungern gelassen. Am Tag 0 wurden die Tiere anästhesiert,
und der Wirkstoff wurde in einer Dosis von 200 mg/kg unter Verwendung
eines Pillen-Schussapparates
verabreicht. Eine zusätzliche
Blutprobe wurde am Tag 5 erhalten.
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Fäkal- und
Urinproben wurden in 24 h-Intervallen zwischen dem Tag –3 und dem
Tag +5 gesammelt. Das Urinvolumen und das Nassgewicht der Fäzes wurden
bestimmt, wonach die Proben autoklaviert wurden. Die Urinproben
wurden dann mit Salpetersäure
mit niedrigem Eisengehalt angesäuert.
Die Fäzesproben
wurden 48 h gefriergetrocknet, wonach ihr Trockengewicht gemessen
wurde; sie wurden dann 48 h unter Rückfluss mit Salpetersäure mit
niedrigem Eisengehalt gekocht. Der Eisengehalt der angesäuerten Urin-
und Fäzesproben
wurde dann dreifach auf einem Atomabsorptiansspektrofotometer gemessen.
Die Eisen-Clearance-Raten wurden auf dem Basis eines 1 : 1 DFO-Eisenkomplexes berechnet.
Die Eisenabgabe während
4 Tagen vor der Verabreichung des Wirkstoffs wurde gemittelt und
von der Eisen-Clearance nach der Verabreichung subtrahiert; dieser
Wert wurde durch die theoretische Abgabe dividiert, um die Wirksamkeit
der Clearance zu berechnen.
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Die
Oralverabreichung von DFO ohne modifizierte Aminosäuren als
Träger
induzierte, falls überhaupt, eine
geringe Clearance von Eisen in einem Zeitraum von 48 h nach der
Verabreichung (2). Im Gegensatz dazu induzierte
DFO, das mit der modifizierten Aminosäure der vorliegenden Erfindung
als Träger
vor der Verabreichung hergestellt wurde, einen raschen Spitzenwert
der Eisensekretion sowohl im Urin als auch in den Fäzes, entsprechend
einer 4% Clearance-Rate während
dieses Intervalls. Subkutan verabreichtes DFO induzierte eine 5%-ige
Clearance-Rate. Diese Ergebnisse zeigen, dass eine einzige Dosis
von DFO mit modifizierter Aminosäure
als Träger
im Wesentlichen so wirksam war wie parenteral verabreichtes DFO
bei der Bereitstellung einer therapeutisch aktiven, bioverfügbaren Dosis
von DFO.
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B. Ratten
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Männliche
Sprague-Dawley-Ratten wurden anästhesiert,
wonach ihre Gallengänge
mit einer Kanüle versehen
wurden, derart, dass kontinuierliche Gallenproben gesammelt werden
konnten, während
die Tiere sich frei in ihren Käfigen
bewegen konnten. Die Ratten wurden 24 h hungern gelassen, wonach
der Wirkstoff durch künstliche
Sondenernährung
in einer Dosis von 45 mg/kg verabreicht wurde. Gallenproben wurden
in 3 h-Intervallen
gesammelt und Urinproben wurden alle 24 h genommen. Der Eisengehalt
der Gallen- und der Urinproben wurden durch Atomabsorptionsspektrometrie
gemessen, im Wesentlichen wie in Teil A. beschrieben.
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3 zeigt
die Ausscheidung von Eisen in Ratten über die Galle und durch den
Urin nach oraler Verabreichung von DFO mit modifizierter Aminosäure als
Träger.
Die Stimulation der Eisenausscheidung durch oral verabreichtes DFO
mit modifizierter Aminosäure
als Träger
ist äquivalent
zu derjenigen, die beobachtet wird, wenn freies DFO über einen
subkutanen Weg verabreicht wurde (Bergeron et al., Blood, ibid.).
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Beispiel 10: Herstellung
eines Insulin-Verabreichungssystems
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In
einem Prüfrohr
wurden 1.800 mg Salicyloylphenylalanin als Träger zu 4 ml Wasser zugesetzt.
Die Lösung
wurde gerührt,
und der pH wurde auf 8,0 bis 8,5 mit NaOH (1,0 N) oder HCl (1,0
N) eingestellt.
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Insulin
wurde durch Zugabe von 20 mg Insulin zu 2 ml einer NaHCO3-Lösung
(40 mg/ml NaHCO3) hergestellt. Die Konzentration
des Insulins betrug 10 mg/ml.
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0,900
ml der Insulinlösung
wurden zu der Trägerlösung zugesetzt.
Wasser wurde zugesetzt, um das Gesamtvolumen auf 6,0 ml zu bringen.
Die Probe hatte eine Trägerkonzentration
von 300 mg/ml. Die gesamte Insulinkonzentration betrug 1,5 mg/ml.
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Beispiel 11 In Vivo-Versuche
mit Insulin bei Ratten
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Nach
dem Verfahren in Beispiel 10 wurden Präparationen aus Insulin und
Träger
mit 3 mg/kg Insulin mit 60 mg/kg Salicyloyl-Phe als Träger, 600
mg/kg Salycyloyl-Phe als Träger
bzw. 1200 mg/kg Salicyloyl-Phe als Träger hergestellt. Ausgehungerte
Ratten wurden mit Ketamin (14 mg/kg) anästhesiert. Den ausgehungerten
Ratten wurde durch eine orale Sonde ein Dosiervolumen von zwei (2)
ml/kg von einer der Präparationen verabreicht.
Blutproben wurden durch Einschneiden der Schwanzspitze gesammelt,
und ein Bluttropfen wurde mit einem ONE TOUCH II Glucose Analyzer
(erhältlich
von Life Scans, Inc., Mipitsas, CA, USA) analysiert.
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Die
Ergebnisse sind in 4 erläutert.
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Beispiel 12 In Vivo-Versuch
mit Insulin
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Nach
dem Verfahren in Beispiel 10 wurden Präparationen aus Insulin und
Träger
hergestellt, und einer ersten Gruppe von ausgehungerten Ratten wurde
durch eine Oralsonde 0,5 mg/kg Insulin, vermischt mit 600 mg/kg
Salicyloyl-Phe als Träger
verabreicht. Einer zweiten Gruppe von ausgehungerten Ratten wurde
600 mg/kg Salicyloyl-Phe als Träger
ohne Insulin verabreicht. Blutproben wurden gesammelt und analysiert
wie in Beispiel 11 beschrieben.
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Die
Ergebnisse sind in 5 erläutert.
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Beispiel 13 In Vivo-Versuch
mit Insulin
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Nach
dem Verfahren in Beispiel 10 wurden Präparationen aus Insulin und
Träger
hergestellt, und einer ersten Gruppe von ausgehungerten Ratten wurde
durch eine Oralsonde 0,5 mg/kg Insulin, vermischt mit 600 mg/kg
Salicyloyl-Phe als Träger,
verabreicht. Einer zweiten Gruppe von ausgehungerten Ratten wurde
3 mg/kg Insulin ohne einen Träger
verabreicht. Blutproben wurden gesammelt und analysiert wie in Beispiel
11 beschrieben.
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Die
Ergebnisse sind in 6 erläutert.
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Beispiel 14 In Vivo-Versuch
mit Insulin
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Nach
dem Verfahren in Beispiel 10 wurden Präparationen aus Insulin und
Träger
hergestellt, und einer ersten Gruppe von ausgehungerten Ratten wurde
durch eine Oralsonde 1,0 mg/kg Insulin, vermischt 600 mg/kg Salicyloyl-Phe
als Träger,
verabreicht. Einer zweiten Gruppe von ausgehungerten Ratten wurde
600 mg/kg Salicyloyl-Phe als Träger
ohne Insulin verabreicht. Blutproben wurden gesammelt und analysiert
wie in Beispiel 11 beschrieben.
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Die
Ergebnisse sind in 7 erläutert.
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Beispiel 15 In Vivo-Versuch
mit Insulin
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Nach
dem Verfahren in Beispiel 10 wurden Präparationen von Insulin und
Träger
hergestellt und einer ersten Gruppe von ausgehungerten Ratten wurde
durch eine Oralsonde 3,0 mg/kg Insulin, vermischt mit 1.200 mg/kg
Salicyloyl-Phe als Träger
verabreicht. Einer zweiten Gruppe von ausgehungerten Ratten wurde
durch eine Oralsonde Dosen von 1.200 mg/kg Salicyloyl-Phe als Träger ohne
Insulin verabreicht. Blutproben wurden gesammelt und analysiert
wie in Beispiel 11 beschrieben.
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Die
Ergebnisse sind 8 erläutert.
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Beispiel 16 In Vivo-Versuch
mit Insulin
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Nach
dem Verfahren in Beispiel 10 wurden Präparationen von Insulin und
Träger
hergestellt, und einer ersten Gruppe von ausgehungerten Ratten wurde
durch intraduodenale Injektion 1,0 mg/kg Insulin, vermischt mit
300 mg/kg Salicyloyl-Phe als Träger,
verabreicht. Einer zweiten Gruppe von Ratten wurde durch intraduodenale
Injektion 1,0 mg/kg Insulin, vermischt mit 300 mg/kg Salicyloyl-Phe
als Träger
und 6 mg/kg Harnstoff, verabreicht. Blutproben wurden gesammelt
und analysiert wie in Beispiel 11 beschrieben.
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Die
Ergebnisse sind in 9 erläutert.
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Beispiel 17
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In Vivo-Bewertung
von Cromoglycat-Präparationen
bei Ratten
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Eine
Präparation
von 100 mg/ml Salicyloyl-Phe-Lösung
in 0,85 N Citronensäure
und 0,5% Akaziengummi und 25 mg/ml Dinatriumcromoglycat wurde hergestellt.
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Ausgehungerten
Ratten wurden durch ein Oralsonde Dosen der Präparation, die 50 mg/kg Dinatriumcromoglycat,
vermischt mit 200 mg/kg Träger,
enthält,
in einem Dosiervolumen von zwei (2) ml/kg verabreicht. Die Verabreichung
wurde unter Verwendung des Verfahrens bewertet, das von A. Yoshimi
in Pharmcobio-Dyn., 15, Seiten 681–686, (1992) beschrieben ist.
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Die
Ergebnisse sind 10 erläutert.
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Beispiel 18
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In Vivo-Bewertung
von Cromoglycat-Präparationen
bei Ratten
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Nach
dem Verfahren in Beispiel 17 wurde eine Dinatriumcromoglycat-Präparation
hergestellt, ausgehungerten Ratten wurden durch eine Oralsonde eine
Mischung von 50 mg/kg Dinatriumcromoglycat und 400 mg/kg Salicyloyl-Phe
als Träger
in einem Dosiervolumen von zwei (2) ml/kg verabreicht.
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Die
Ergebnisse sind in 11 erläutert.
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Wie
durch die Daten in den Beispielen und Figuren klar erläutert, zeigt
die Verwendung von Zusammensetzungen der vorliegenden Erfindung
signifikante Vorteile bei der Verabreichung von biologisch aktiven Substanzen.