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Die Erfindung betrifft eine Filteranordnung
für eine
Filtereinheit, welche aus einem ersten Gehäuseteil und einem axial dem
ersten Gehäuseteil
gegenüber
liegendenden zweiten Gehäuseteil,
wobei ein poröses
Filterelement zwischen dem ersten und zweiten Gehäuseteil
eingeklemmt ist und wobei ein thermoplastischer Umguss über den
Umfangskanten am Umfang der Gehäuseteile
angeordnet ist.
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Derartige, hermetisch abgedichtete
Filter werden verwendet, um Bakterien und andere winzige Verunreinigungen
aus einem Medienstrom zu entfernen.
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Gegossene Kunststofffilter und Filtereinheiten
sind allgemein bekannt und erfreuen sich einer umfangreichen Verwendung
und allgemeiner Anerkennung in einer Vielzahl von Industrien. Die
Funktion derartiger Einheiten besteht darin, Verunreinigungen aus
flüssigen
oder gasförmigen
Materialien zu entfernen, welche durch diese hindurch strömen. Diese
Einheiten sind insbesondere in der Medizinindustrie von Bedeutung,
wo sie verwendet werden, um Bakterien, Leukozyten, Klümpchen,
Gerinnsel, Teilchen, Gase und andere Verunreinigungen aus Lösungen heraus
zu filtern, ehe diese in den menschlichen Blutstrom eingeleitet
werden. Bei derartigen kritischen Anwendungsfällen ist es unverzichtbar, dass
das Medium das Filterelement nicht umgehen kann. Es ist folglich
notwendig, eine unbeschädigte, lecksichere
Filtereinheit bereit zu stellen, um zu verhindern, dass Leckverluste
um das Filterelement herum auftreten und um eine mögliche Verunreinigung mit
Bakterien vom Äusseren
der Anordnung her zu verhindern.
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In vielen Fällen bestehen die Filtereinheiten, die
verwendet werden, um intravenöse
Lösungen
zu filtern, aus einem zweiteiligen Gehäuse mit einem im Inneren angeordneten
Fil ter, welcher zwischen den Gehäuseteilen
eingeklemmt ist. Typischerweise umfasst das Herstellungsverfahren
für thermoplastische Filtereinheiten
als erstes das Spritzgießen
der Gehäuseteile.
Nachdem die Gehäuseteile
gegossen wurden, wird üblicherweise
der Filter auf dem Auslassgehäuseteil über der
Auslassöffnung
angeordnet. Das Einlassgehäuseteil
wird dann auf dem Auslassgehäuseteil
angeordnet, wobei das Filterelement zwischen den beiden Gehäuseteilen
eingeklemmt wird. Die Kante des Filterelements verbleibt freiliegend
an der Fuge zwischen den Gehäuseteilen.
Das Einlassgehäuseteil,
das Auslassgehäuseteil
und das Filterelement werden dann gegeneinander durch irgendeine
von einer Vielzahl von Verfahren abgedichtet, einschließlich der
Druckklemmung, der Hitzedichtung, des Ultraschallschweißens oder
der Verwendung eines thermoplastischen Umgussbandes. Insbesondere
bietet die Verwendung eines Umgussbandes den Vorteil, erheblich
zur strukturellen Festigkeit der Filtereinheit beizutragen.
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In der Medizinindustrie ist es insbesondere kritisch,
eine lecksichere Abdichtung zwischen einem Filterelement und den
Gehäuseteilen
zu erreichen. Folglich ist es unverzichtbar, dass das Spritzgießverfahren,
welches das thermoplastische Umgussband herstellt, eine perfekte
Dichtung um den Gesamtumfang des Filterelements und der Gehäuseteile
erzeugt.
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Bei den Verfahren nach dem Stand
der Technik verbleibt die Kante des Filters zwischen den Gehäuseteilen
exponiert, so dass das thermoplastische Umgussband eine einstückige Verbindung
mit der Kante des Filterelementes, wie auch mit den Gehäuseteilen,
bildet. Um zu gewährleisten,
dass über
die gesamte Kante des Filterelementes eine Dichtung geformt wurde,
muss die Gießhöhlung des
Umgusses in der Form vollständig
während
des Spritzgießverfahrens
gefüllt
werden. Hohe Temperaturen und Drücke
sind erforderlich, um eine vollständige Dichtung zu gewährleisten.
In einigen Fällen
jedoch bewirkt der hohe Druck, dass die thermoplastische Schmelze
sich selbst zwischen das Filterelement und die Gehäuseteile
hineindrückt.
Hierdurch "schießt" die thermoplastische
Schmelze in die Filterhöhlung oder "schießt" zwischen die Schichten eines
mehrschichtigen Filterelementes hinein. Das Problem des "Hineinschießens" ist insbesondere
groß,
wenn Gießformen
mit mehreren Gießformhöhlungen
verwendet werden, wo noch höhere
Temperaturen und Drücke
erforderlich sind, um zu gewährleisten,
dass jeder Filter in der Gießform
vollständig
durch das Umgussband abgedichtet ist. Dieses Problem des "Hineinschießens" führt zu einer
defekten Filtereinheit. Das im Überschuss "hinein geschossene" Thermoplast verringert
die Oberfläche
des Filterelementes, die für
das Filtern des Mediums verfügbar
ist, und kann darüber
hinaus die Medienkanäle
im Inneren der Filterhöhlung
verstopfen.
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Das Einstellen der Temperatur und
des Drucks des eingespritzten Thermoplasts löst in vielen Fällen dieses
Problem nicht. Eine niedrigere Temperatur kann das Hineinschießen verhindern,
jedoch kann sich die Oberfläche
der thermoplastischen Schmelze abkühlen und eine Haut bilden,
welche es daran hindert, in die Kante des Filterelementes einzuschmelzen,
so dass hierdurch das Bilden einer hermetischen Dichtung verhindert
wird. Gleichermaßen kann
ein niedrigerer Druck das Hineinschießen verhindern, jedoch gleichzeitig
Fehlstellen in der Formhöhlung
des Umgusses hervorrufen, so dass die Bildung einer durchgehenden
Dichtung um den vollständigen
Umfang des Filterelementes verhindert wird.
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Das Druckklemmen während des
Verfahrensschrittes des Umgusses kann dazu beitragen, dieses Problem
des "Hineinschießens" zu lösen, jedoch
kann es bei vielen Arten von Filtern nicht angewandt werden. Das
Druckklemmen kann die Filtermedien verformen oder tatsächlich die
Filtermedien an den Klemmkanten beschädigen, wodurch die Integrität der Filtermedien
zerstört
wird und die Möglichkeit
geschaffen wird, dass Verunreinigungen hindurch gelangen. Hinzu
kommt, dass bei bestimmten Arten thermoplastischer Harze, die bei
der Konstruktion der Gehäuse
verwendet werden, das Druckklemmen spannungsinduzierte Brüche bei
den Filtergehäusen
erzeugen können.
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Ebenso können die Heissabdichtung, das
Ultraschallschweißen
und ähnliche
thermomechanische Verbindungsverfahren das Fil termedium beschädigen. Diese
Abdichtungsverfahren können
unzuverlässig
sein, insbesondere wenn die Filtereinheit oder das Filterelement
eine unregelmäßige, unebene oder
asymmetrische Form aufweist.
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Die Verwendung von Klebstoffen oder
Lösungsmittelbindungen
weist Nachteile auf, indem ein anderes Material eingeführt wird,
welches zu Verunreinigungen durch es selbst führen kann. In vielen Fällen können die
Bestandteile eines Klebstoffes oder Lösungsmittelsystems eine mikroporöse Membrane,
die in dem Filter verwendet wird, beschädigen.
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Andere Verfahren, welche im Stand
der Technik gefunden werden, um die Umfangskante eines Filterelementes
abzudichten, lösen
dieses spezielle Problem des "Hineinschießens" nicht oder weisen
andere Nachteile auf, indem sie zusätzliche Schritte im Herstellverfahren
benötigen
oder die Anzahl und Komplexität
der zum Zusammenbau einer Filtereinheit benötigten Teile vergrößern. Ferner
können
einige dieser Verfahren Materialien verwenden, die mit der beabsichtigten
Verwendung einer Filtereinheit für
die Medizinindustrie oder insbesondere für die Verwendung mit intravenösen Lösungen nicht kompatibel
sind. Zusätzlich
können
einige Verfahren nicht in Verbindung mit einem Thermoplast verwendenden
Spritzgießverfahren
angewandt werden.
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Eine Filteranordnung der oben genannten Art
ist beispielsweise allgemein in der US-A-4,414,172 beschrieben.
Diese bekannte Filteranordnung wird derart hergestellt, dass in
einem ersten Gießvorgang
die Filterelemente, die auf einem unteren Gehäuseteil gestapelt sind, mit
dem unteren Gehäuseteil,
welches den Auslassteil bildet, mittels eines ersten Umgusses verbunden
werden. Dieser Umguss weist einen allgemein L-förmigen
Querschnitt auf, wobei ein Schenkel der L-Form den Umfang des Stapels
der Filterelemente überlagert,
während
der andere Schenkel der L-Form die Seitenkante des Stapels von Filterelementen
umgibt. Danach wird die auf diese Weise erzeugte Einheit, welche aus
dem Stapel von Filterelementen, dem unteren Gehäuseteil und dem ersten Umguss
besteht, mit dem oberen Gehäuseteil
durch einen zweiten Umguss verbunden. Es ist offensichtlich, dass
während der
Prozedur des ersten Gießvorganges
es nahezu unvermeidlich ist, dass das Problem des Hineinschießens auftritt.
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Ferner ist aus dem U.S.-Patent 4,113,627 eine ähnliche
Art von Filteranordnung bekannt, wobei wiederum ein erster Umguss
mit einem L-förmigen Querschnitt
verwendet wird, um zwei thermoplastische Gehäuseteile miteinander zu verbinden,
welche ein dazwischen eingeklemmtes und frei liegendes Filterelement
aufweisen. Wiederum ist bei diesem Vorgang das Problem des Hineinschießens unvermeidlich.
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Folglich besteht ein Bedürfnis für eine Filteranordnung,
welche aufgrund ihrer Konstruktion beim Herstellen das Problem des
Hineinschießens
vermeidet, welches bei den Verfahren nach dem Stand der Technik
zum Spritzgießen
eines thermoplastischen Umgussbandes zum Abdichten eines Filterelementes
besteht, während
gleichzeitig das Verfahren zum Herstellen des Filters nicht auf
komplizierten Steuersystemen des Spritzgießens, komplizierten Teilen und
zusätzlichen
Herstellverfahrensschritten beruht, um das Problem des "Hineinschießens" zu lösen.
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Mit Obenstehendem als Hintergrund
ist es folglich die Aufgabe, die durch die vorliegende Erfindung
gelöst
werden soll, eine Filteranordnung der allgemeinen, eingangs definierten
Art zu schaffen, welche das Problem des Hineinschießens während seiner
Herstellung vermeidet, während
gleichzeitig die absolute Dichtigkeit beibehalten wird und ferner gleichzeitig
die Produktion desselben in einer sehr viel wirtschaftlicheren Weise
ermöglicht.
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Bei einer Filteranordnung der eingangs
definierten Art wird diese Aufgabe durch die Merkmale gelöst, dass
das erste Gehäuseteil
an seinem Umfang eine vorgeformte thermoplastische Schürze aufweist,
dass das zweite Gehäuseteil
eine Umfangskante aufweist, die mit der Schürze des ersten Gehäuseteiles
verbunden ist, dass die Kante des Filterelementes sich bis zu der
Schürze
erstreckt, und dass die Schürze
in die Kante des Filterelementes hineingeschmolzen ist und dort
eine im wesentlichen durchgehende lecksichere Matrix thermoplastischen Materials
bildet, welches durch die Poren des Filterelementes hindurchgedrungen
ist.
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Es ist offensichtlich, dass die Schürze und der
Umfang der Gehäuseteile
während
des Spritzgießens
des Umgusses zusammengeschmolzen werden, jedoch bildet die Schürze eine
temporäre
Barriere und hindert jegliches thermoplastisches Material des Umgusses
daran, direkt in die Höhlung
des Filterelementes hineinzuschießen.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform nach
der Erfindung ist der zweite Gehäuseteil
mit einer Lippe versehen, die sich radial von der Umfangskante erstreckt
und die Lippe ist mit der Schürze
verbunden. Während
des Spritzgießens
des Umgusses verschmelzen die Lippe und die Schürze miteinander.
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Ferner ist es von Vorteil, dass der
Umguss mit den benachbarten Bereichen der Gehäuseteile in einer derartigen
Weise verbunden ist, dass der Umguss und die Gehäuseteile ein im wesentlichen
einstückiges
Filtergehäuse
bilden, welches direkt in den Umfang des Filterelementes hineingeschmolzen
ist. Auf diese Weise wird eine vollständig lecksichere Filtereinheit
geschaffen.
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Ferner ist es bevorzugt, dass mindestens eine
Positionierungslasche sich vom Umfang des ersten Gehäuseteiles
erstreckt. Dieses Merkmal kann dadurch weiterverbessert werden,
dass die Positionierungslaschen einen Fuß aufweisen, der sich am freien
Ende nach innen von jeder Lasche erstreckt. Durch diese Merkmale
wird der Zusammenbau der Gehäuseteile
vor dem Spritzgießen
des Umgusses erleichtert.
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Bevorzugte Ausführungsformen nach der Erfindung
sind durch die Tatsache gekennzeichnet, dass die Gehäuseteile
aus thermoplastischem Harz, Keramik, Glas oder Metall hergestellt
sind.
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Eine besonders bevorzugte Ausführungsform
nach der Erfindung kann durch die Merkmale geschaffen werden, dass
der erste Gehäuseteil
eine mittig angeordnete Öffnung
in Verbindung mit einer axial angeordneten Auslassöffnung aufweist,
ein einstückig
gegossenes Stützteil
eine Vielzahl konzentrischer ringförmiger Medienstromkanäle enthält, die durch
eine Vielzahl ringförmiger
Rippen geteilt sind, dass ein flacher Rand einen am weitesten aussen
liegenden Kanal auf der gleichen Seite des Gehäuseteiles, wie die Rippen,
vorgesehen ist, wobei die Schürze
nach unten vom Umfang des Gehäuseteiles
vorsteht und sich in die gleiche Richtung wie die ringförmigen Rippen
und bis zu einer Höhe
erstreckt, die höher
als die Rippen liegt, wobei mindestens eine Positionierungslasche
vom Umfang ausgeht, und dass das zweite Gehäuseteil einen rückspringenden Mittelabschnitt
aufweist, der eine mittig angeordnete Öffnung in Verbindung mit einer
axial angeordneten Einlassöffnung
aufweist, dass der rückspringende Mittelabschnitt
eine Vielzahl radial angeordneter Verstärkungsrippen aufweist, wobei
der zweite Gehäuseteil
einen flachen Rand aufweist, der den Mittelabschnitt umgibt und
sich von der Oberfläche
des Randes zur Oberfläche
des rückspringenden
zentralen Abschnittes nahe der Öffnung
erstreckt, wobei eine Lippe sich radial vom Umfang erstreckt und
wobei der zweite Gehäuseteil
derart angeordnet ist, dass der Rand des zweiten Gehäuseteiles
auf dem Filterelement dem Rand des ersten Gehäuseteiles gegenüberliegend
angeordnet ist, und wobei ferner die Schürze des ersten Gehäuseteiles
die Lippe des zweiten Gehäuseteiles
derart überlappt,
dass das Filterelement innerhalb der beiden Gehäuseteile eingeschlossen ist.
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Die Erfindung kann ferner durch das
Merkmal verbessert werden, dass die Schürze geschmolzen ist und sich
mit dem Umguss vermischt hat, um ein im wesentlichen einstückiges Filtergehäuse zu bilden.
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Bei einer praktischen Ausführungsform
nach der Erfindung enthält
die Einlassöffnung
ein freies Ende mit einer angespitzten Spitze.
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Zusätzliche Merkmale und Vorteile
ergeben sich und werden beschrieben in der detaillierten Beschreibung
von bevorzugten Ausführungsformen
unter Bezugnahme auf die Zeichnungen.
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Kurze Beschreibung der
Zeichnungen:
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1 eine
perspektivische Ansicht, welche einen Filter nach der vorliegenden
Erfindung zeigt;
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2 eine
Querschnittsansicht des Filters gemäß 1 längs
der Linie 2-2 von 1;
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3 eine
perspektivische Ansicht der Einzelteile des in 1 gezeigten Filters vor dem Anbringen
des spritzgegossenen Umgussbandes in auseinandergezogener Darstellung;
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4 eine
vergrößerte Querschnittsansicht der
Kante eines Filters ähnlich
dem Filter gemäß 1, welcher jedoch nach dem
Stand der Technik hergestellt ist;
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5 eine
vergrößerte Schnittansicht
der Kante des Filters gemäß 2 vor dem Aufbringen des
spritzgegossenen Umgussbandes;
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6 eine
vergrößerte Schnittansicht
der Kante des Filters gemäß 2 nach dem Aufbringen des
spritzgegossenen Umgussbandes;
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7 eine
vergrößerte Schnittansicht
der Kante einer zweiten Ausführungsform
eines Filters vor dem Aufbringen des spritzgegossenen Umgussbandes;
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8 eine
vergrößerte Schnittdarstellung der
Kante einer dritten Ausführungsform
eines Filters vor dem Aufbringen des spritzgegossenen Umgussbandes
und
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9 eine
vergrößerte Schnittansicht
der Kante einer vierten Ausführungsform
eines Filters vor dem Aufbringen des spritzgegossenen Umgussbandes.
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Detaillierte
Beschreibung der Zeichnungen und bevorzugten Ausführungsformen
nach der Erfindung
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Die im folgenden beschriebenen und
in den Zeichnungen dargestellten Filtereinheiten sind besonders
für die
Verwendung zum Filtern von Blut oder anderen Lösungen vor dem Einführen in
den Blutstrom einer Person geeignet. Obwohl derartige Lösungen leicht
sterilisiert werden können,
können sie
teilchenförmige
Stoffe und anderes Fremdmaterial enthalten, welches schwere Probleme
erzeugen kann, wenn es in den Blutstrom injiziert wird. Die Filtereinheit
nach der vorliegenden Erfindung ist insbesondere dazu geeignet,
derartige Fremdstoffe von Lösungen
zu entfernen, unmittelbar ehe diese in die Vene eintreten.
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Zusätzlich können Automotorfilter ein Gebiet sein,
wo diese Erfindung eingesetzt werden kann. Moderne Benzinmotoren
von Kraftfahrzeugen weisen sehr sensitive und komplizierte Luft- und Kraftstoffgemisch
einspritzende Systeme auf. Folglich besteht der Bedarf für effektive
Luft- und Kraftstoff filternde Einheiten, welche erforderlich sind,
um die Sauberkeit und Leistung derartiger Motoren aufrecht zu erhalten.
Ferner, wie dies weiter unten näher
erläutert
wird, schließt
die vorliegende Erfindung Filteranordnungen ein, welche keine thermoplastischen Gehäuse aufweisen.
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Unter Bezugnahme auf die 1 und 3 ist eine bevorzugte Filtereinheit 10 gezeigt,
in welcher der Filter abgedichtet ist, indem das Filterelement 12 zwischen
zwei Hälften
des Filtergehäuses 14 und 16 eingeschlossen
ist, wonach durch Spritzgießen
ein Umguss 18 um den Umfang der Filtereinheit hergestellt
wird. Die Filtereinheit 10 enthält ein Filterelement 12,
welches innen in einem Gehäuse
angeordnet ist, welches seinerseits aus einem ersten und zweiten
Gehäuseteil 16 bzw. 14 mit
Auslass- und Einlassöffnungen 17 bzw. 15 zum
Hin durchleiten eines Mediums besteht. Diese Teile werden zusammengefügt und mittels
eines spritzgegossenen Umgussbandes 18 zu einer einstückigen Filtereinheit
verschmolzen oder verbunden.
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Das Filterelement 12 kann
aus irgendeiner, eine Anzahl von Materialien und Konstruktionen
hergestellt sein, wie dies auf dem Gebiet der Technik bekannt ist.
Die Porengröße des Filterelementes 12 wird
durch den speziellen Anwendungsfall bei dem das Filterelement 12 verwendet
werden soll, bestimmt. Beispielsweise bei intravenösen Verwendungen
kann das Filterelement 12 eine poröse Membrane sein, die aus Nylon,
Zelluloseestern oder anderen äquivalenten,
stabilen und inerten Materialien hergestellt ist. Die Porengröße kann
von 0,1 bis 15 Mikron reichen. Eine große Anzahl derartiger Filterelemente ist
verfügbar
und diese sind dem Fachmann auf diesem Gebiet allgemein bekannt.
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Das in Verbindung mit dem oben beschriebenen
Filterelement 12 verwendete Gehäuse 13 besteht mindestens
aus zwei Teilen 14 und 16, die aus thermoplastischem
Material hergestellt sind. Das bei der Konstruktion des Gehäuses 13 verwendete
thermoplastische Material kann aus einer großen Vielzahl von Kunststoffen
gewählt
werden, die auf dem Gebiet der Technik allgemein bekannt sind, beispielsweise
Zelluloseproprionat, Nylon, Polyester, Polypropylen, ABS, Polyäthylen,
acrylische Copolymere und Vinyle unter anderem. Der zweite Gehäuseteil 14 weist
einen mittigen rückspringenden
Abschnitt 20 auf, welcher durch einen Aussenabschnitt 22 umgeben
ist. Der zweite Gehäuseteil 14 kann
ferner eine Vielzahl von radial verlaufenden Rippen 21 einschließen, welche
innerhalb des äusseren
Abschnitts 22 angeordnet sind. Die Rippen 21 geben
dem Gehäuseteil 14 eine
zusätzliche
Festigkeit und können gleichzeitig
als Abstützung
für das
Filterelement 12 dienen.
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Der erste Gehäuseteil 16 kann ähnliche
Verstärkungsrippen
aufweisen oder kann bevorzugt eine einstückig geformte Abstützung 48 für das Filterelement
enthalten, welches aus einer Vielzahl von konzentrischen ringförmigen Rippen 42 und dazwischen liegenden
konzentrischen Medienkanälen 40 (5) umfasst. Der Aussenumfang 23 des
ersten Gehäuseteils
umgibt den Stützteil 48.
Eine Schürze 24 geht nach
unten vom Umfang 23 aus. Ausrichtungslaschen 36 mit
nach innen gerichteten Füßen 38 am freien
Ende der Laschen 36 können
nach unten vom Ende der Schürze 24 oder
vom Umfang 23 des Gehäuseteiles 16 vorstehen,
falls die Schürze 24 ein
getrennter Teil ist.
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Bevorzugt hängt die Schürze 24 nach unten von
dem ersten Gehäuseteil 16.
Die Schürze 24 kann jedoch
ebenfalls ein getrennter Teil sein. Die Schürze 24 kann ein einzelnes
Band sein oder aus verschiedenen Abschnitten bestehen. Ferner kann
die Schürze 24 Ausrichtungslaschen 36 und
verschiedene bogenförmige
Schürzenabschnitte
aufweisen, die zwischen den Ausrichtungslaschen 36 angeordnet
sind, um eine durchgehende dünne
Bahn aus Thermoplast um den Umfang des Filterelementes zu bilden.
Bezüglich
der vorliegenden Erfindung ist die Schürze 24 nicht auf die
bevorzugte, hier beschriebene Ausführungsform begrenzt. Die Funktion
der Schürze 24, wie
sie weiter unten näher
erläutert
wird, ist im wesentlichen die gleiche für jede mögliche Ausführungsform.
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Das spritzgegossene Umgussband 18 besteht
allgemein aus einem kompatiblen thermoplastischen Material, üblicherweise
dem gleichen thermoplastischen Material, aus welchem die Gehäuseteile 14 und 16 hergestellt
sind. Das Umgussband 18 verbindet sich mit den Gehäuseteilen 14 und 16 und dichtet
das darin enthaltene Filterelement ab, indem es typischerweise mit
den Gehäuseteilen
zu einer einzelnen einstückigen
Einheit verschmilzt.
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Während
des Zusammenbaus der Filtereinheit 10 werden die Gehäuseteile 14 und 16 auf
gegenüberliegenden
Seiten eines Filterelementes 12 derart zueinander ausgerichtet,
dass die Aussenabschnitte 22 und 23, welche ebenfalls
als der Umfang bezeichnet werden, der Gehäuseteile 14 und 16 einander
gegenüberliegend
und zentral zu dem Filterelement 12 ausgerichet sind. Als
nächstes
wird auf die Aussenflächen
der Gehäusetei le 14 und 16 eine
Kraft aufgebracht, damit die Schürze 24 des
ersten Gehäuseteiles 16 den
Umfang 22 des gegenüberliegenden
Gehäuseteils 14 überlappt.
Die Schürze 24 erstreckt
sich über
die Umfangskante 28 des Filterelementes 12 hinaus
und ist nahe der Umfangskante 22 des zweiten Gehäuseteils 14 angeordnet.
Auf diese Weise wird das Filterelement 12 durch die Schürze 24 abgeschirmt
und gleichzeitig innerhalb der beiden Gehäuseteile 14 und 16,
welche eine innere Filterhöhlung 26 definieren
(2) gehalten.
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Wenn das Filterelement zwischen den
beiden Gehäuseteilen 14 und 16 ausgerichtet
ist, wird eine thermoplastische Schmelze durch Spritzgießen um den
Umfang 22 und 23 der ersten und zweiten Gehäuseteile 14 und 16 geformt,
um das Umgussband 18 zu bilden. Das Umgussband 18 umgibt
vollständig
den Umfang 22 und 23 der Gehäuseteile 14 und 16 und
bildet einen einstückigen
Teil der Filtereinheit.
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Vergleicht man nun 4, in welcher eine Querschnittsansicht
der Kante einer Filtereinheit dargestellt ist, die nach dem Stand
der Technik hergestellt wurde, ist ersichtlich, dass das Filterelement nicht
durch eine Schürze
abgeschirmt ist und darüber hinaus
nicht vollständig
in den Gehäuseteilen 45 und 46 aufgenommen
ist. Tatsächlich
wird bei der Konstruktion der Filtereinheit nach dem Stand der Technik
mit Absicht die Kante 28 des Filterelementes in der Fuge 25,
in der sich die beiden Gehäuseteile 45 und 46 treffen,
freigelegt. Indem die Kante 28 des Filterelementes offen
ist, schmilzt das Umgussband 18 direkt in die Kante des
Filterelementes ein und erzeugt eine einstückige Dichtung zwischen dem
Filterelement und den Gehäuseteilen 45 und 46.
Es hat sich jedoch herausgestellt, dass das Problem des "Hineinschießens" wegen der hohen
Drücke
und Temperaturen der spritzgegossenen thermoplastischen Schmelze
häufig
auftritt. Die Schmelze des Umgusses würde bei dieser Situation in
das Innere des Filterelementes "hineinschießen" und eine Entlaminierung 47 und
Verringerung der wirksamen Oberfläche bewirken sowie in die Filterhöhlung 49 hineinschießen und
die Medienkanäle 51 verschließen.
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Die vorliegende Erfindung vermeidet
das Problem des "Hineinschießens" durch eine einzigartige
Verwendung einer Schürze 24,
welche von einem Gehäuseteil 16 nach
unten hängt.
Während
des Spritzgießverfahrens
des Umgusses wird die thermoplastische Schmelze des Umgusses bei
einer Temperatur und einem Druck eingespritzt, welche bewirken,
dass die Schürze 24 anfänglich eine
Abschirmung erzeugt, die verhindert, dass die thermoplastische Schmelze
des Umgusses unmittelbar das Filterelement berührt oder in die Filterhöhlung "hineinschießt". Anschließend schmilzt
die Schürze 24 und vermischt
sich mit der thermoplastischen Schmelze des Umgusses, um in die
Kante 28 des Filterelementes 12 einzuschmelzen.
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Wie in 2 in
einer Querschnittsansicht und aufgeschnittenen Ansicht eines Filters 10 gezeigt,
ist das Filterelement 12 vollständig in den thermoplastischen
Gehäuseteilen 14 und 16 eingeschlossen.
Bei dieser Ausführungsform
hat sich die thermoplastische Schmelze des Umgusses nicht mit der
Schürze 24 in
einem Grad vermischt, dass das Thermoplast des Umgussbandes 18 in
die Kante 28 des Filterelementes 12 eingeschmolzen
ist. Der Grad der Vermischung der unterschiedlichen thermoplastischen
Teile hängt
von zahlreichen Faktoren ab, wie dies weiter unten näher erläutert wird.
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5 zeigt
eine vergrößerte Querschnittsansicht
der Kante der Filteranordnung vor dem Anordnen des Umgussbandes
darauf, wie sie nach der bevorzugten Ausführungsform dieser Erfindung
konstruiert ist. Das Filterelement 12 ist zwischen den
Gehäuseteilen 14 und 16 angeordnet.
Das Filterelement 12 ist derart bemessen, dass die Kante 28 des
Filterelementes 12 nahe der Schürze 24 des ersten
Gehäuseteiles 16 liegt.
Die Schürze 24 des
ersten Gehäuseteiles 16 erstreckt
sich nahe zum Umfang 22 des zweiten Gehäuseteiles 14. Bei
der bevorzugten Ausführungsform
erstreckt sich eine Lippe 30 nach aussen vom Umfang 22 des
zweiten Gehäuseteiles 14.
Die Lippe 30 ist nahe der Schürze 24 angeordnet und
umschließt
hierdurch das Filterelement 12 innerhalb der Filterhöhlung 26,
wie sie durch die beiden Gehäuseteile 14 und 16 definiert
ist.
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Die Gehäuseteile weisen erhöhte, einander gegenüber liegende
Oberflächenabschnitte 32 und 34 oder
flache Ränder
auf, die mit einander gegenüberliegenden
Oberflächen
des Filterelementes in Berührung
stehen. Vor dem Schritt des Spritzgießens des Umgusses wird auf
das erste und zweite Gehäuseteil 14 und 16 ein
Druck aufgebracht, um zu bewirken, dass die flachen Ränder 32 und 34 gegen
das Filterelement 12 drücken.
Dieser geringfügige
Druck ist zweckdienlich, um zu verhindern, dass Teile der geschmolzenen
Anteile der Gehäuseteile 14 und 16, der
Schürze 24,
der Lippe 30, des Umfangs 22 und des Umfangs 23 und
der thermoplastischen Schmelze des Umgusses über die einander gegenüber liegenden
Oberflächenabschnitte 32 und 34 in
die Filterhöhlung 26 hineinschmelzen.
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6 zeigt
eine vergrößerte Schnittansicht der
Kante des Filters, nachdem um den Umfang 22 und 23 der
Gehäuseteile 14 und 16 das
Umgussband 18 spritzgegossen wurde. Die Wärme der
eingespritzten thermoplastischen Schmelze des Umgusses hat die Schürze 24,
die Lippe 30 und die Oberfläche der Umfänge 22 und 23 zum
Schmelzen und Verschmelzen mit dem Umgussband 18 gebracht,
so dass ein einstückiges
Gehäuse 13 geformt
wurde, welches das Filterelement 12 einschließt. Zusätzlich hat
sich die thermoplastische Schmelze des Umgusses mit der geschmolzenen
Schürze
vermischt, die in die Kante 28 des Filterelementes 12 eingeschmolzen ist.
Nachdem die Schürze 24 abgekühlt ist,
hat sie eine hermetische Dichtung um die Kante 28 des Filterelementes 12 gebildet.
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Teile der Ränder 22 und 23 der
Gehäuseteile 14 und 16 können ebenfalls
geschmolzen und mit der geschmolzenen Schürze 24 der Lippe 30 und
der Umgussschmelze vermischt und in die Umfangsflächen 54 und 56 des
Filterelementes 12 eingeschmolzen sein, um darauf eine
größere Dichtfläche zu bilden.
Eine im wesentlichen durchgehende hermetische Dichtung ist gebildet,
wo das Thermoplast in die Oberfläche
und poröse
Mikrostruktur um den Gesamtumfang des Filterelementes 12 eingeschmolzen ist.
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Der Ausdruck eingeschmolzen wird
hier in der Bedeutung einer Anzahl physikalischer Phänomene benutzt,
wie beispielsweise verbunden, eingekapselt, anhaftend, verschweißt, durchdrungen,
etc.. In Abhängigkeit
von dem verwendeten thermoplastischen Material und Filtermaterial
wird angenommen, dass jegliche Anzahl physikalischer Phänomene in Kombination
auftreten kann, um eine hermetische Dichtung zu bilden. Wenn beispielsweise
die Schürze und
der Filter aus kompatiblen akrylischen Copolymeren hergestellt sind,
dann kann der Umguss und die Schürze
die Kanten des Filterelementes schmelzen und zusammenschweißen. Wenn
ein faseriges Filterelement verwendet wird, kann die thermoplastische
Schmelze in das Innere des Filters eindringen und die Fasern einkapseln
und dadurch auch die Kante des Filters. In Abhängigkeit von der Kompatibilität der Materialien
kann die thermoplastische Schmelze physikalisch an der Außenfläche des
Filters anhaften oder sich mit dieser verbinden und auch an den
inneren Oberflächen,
welche die Poren umgeben. Die thermoplastische Schmelze schmilzt in
die Kante des Filters derart ein, dass nicht länger eine unterscheidbare Grenzfläche zwischen
Filter und Gehäuse
um die Kante des Filters besteht, welche es ermöglichen würde, dass Material durch Dochtwirkung
oder Kapillarwirkung den Filter umgeht.
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Der Grad, in dem sich das thermoplastische Umgussband 18 mit
der geschmolzenen Schürze 24 der
Lippe 30 und Randabschnitten 22 und 23 der
Gehäuseteile 14 und 16 vermischt
und in das Filterelement 12 einschmilzt, hängt von
vielen Faktoren ab. Einige einflussreiche Faktoren umfassen die
Temperatur, Druck und Geschwindigkeit des Spritzgießens, wie
auch die Zusammensetzung des Thermoplasts, die physikalischen Abmessungen
der Teile und der leeren Räume
um die Kante des Filters, welche gefüllt werden müssen. Es
wird angenommen, dass die Verfahrensparameter derart gewählt werden,
dass die Schürze 24 und
die Lippe 30 verschmelzen oder sich zusammenpressen, um
als Abschirmung zu dienen, um das unter hohem Druck stehende thermoplastische
Material der Schmelze des Umgusses daran zu hindern oder zumindest
zu verzögern,
unmittelbar in das Filterelement 12 oder die Filterhöhlung 26 einzudringen.
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Wenn die thermoplastische Schmelze
des Umgusses eingespritzt wird, berührt es zunächst die Gehäuseteile 14 und 16 an
dem der Einspritzöffnung am
nächsten
liegenden Punkt. Die Kunststoffschmelze des Umgusses fließt dann
um die Formhöhlung herum
und berührt
den verbleibenden Abschnitt der Gehäuseteile 14 und 16,
die in der Gießformhöhlung des
Umgusses freiliegen. Die Wärme
wird von der Kunststoffschmelze des Umgusses auf die Gehäuseteile 14 und 16 wie
auch auf die Form übertragen.
Da die Schürze 24 relativ
dünn ist,
wird sie sich auf Schmelztemperatur vor den benachbarten Teilen
der Gehäuse 14 und 16 erwärmen.
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Ehe sie ihre Schmelztemperatur erreicht, weist
die Schürze 24 immer
noch eine erhebliche Festigkeit auf. Solange die Schürze 24 starr
ist, ist sie als Barriere wirksam, um zu verhindern, dass die unter
hohem Druck stehende thermoplastische Schmelze des Umgusses das
Filterelement 12 berührt.
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Wenn sich die Schürze 24 ihrem Schmelzpunkt
nähert,
verliert sie ihre Starrheit. Zu diesem Zeitpunkt hat die Schmelze
des Umgusses mehr Wärme
an die Umgebung übertragen,
wodurch ihre eigene Temperatur verringert wurde und ihre Viskosität erhöht wurde
und ihr Druck wiederum verringert wurde. Dennoch bleibt ein ausreichender
Druck übrig,
um zu bewirken, dass die nun weniger starre Schürze 24 sich nach innen
in Richtung des Filterelementes 12 verformt. Beim Schmelzen
vermischt sich die Schürze 24 mit
der Kunststoffschmelze des Umgusses und schmilzt in die poröse Oberfläche der Kante 28 des
Filterelementes 12 und in die poröse Mikrostruktur des Inneren 29 des
Filterelementes 12 hinein. Der Grad der Vermischung hängt von
der Geschwindigkeit der Verformung und des Schmelzens der Schürze wie
auch von der Masse der Schürze 24 im
Vergleich mit der Menge von leerem Raum in und um die Kante 28 des
Filterelementes 12, welches mit geschmolzenem Thermoplast
gefüllt
werden soll, ab. Bei minimalem Leerraum um die Kante 28 des
Filterelementes 12 kann die Masse der Schürze 24 ausreichen,
um die Leerräume
bei minimaler Deformation und beim Vermischen mit der thermoplastischen Schmelze
des Umgusses zu füllen.
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Das Problem des "Hineinschießens" wird wegen des Zeitverzögerungseffektes
der Schürze 24,
die als Barriere gegen den anfänglichen
Kontakt der Schmelze des Umgusses mit dem Filterelement 12 vermieden.
Zum Zeitpunkt, an dem die Schürze 24 geschmolzen
ist, hat sich die Schmelze des Umgusses geringfügig abgekühlt und ihr Druck wurde zu einem
Punkt reduziert, wo die gemischte Schmelze aus Schürze 24 und
Kunststoff des Umgusses sich nicht mehr zwischen die Randoberflächenabschnitte 54 und 56 des
Filterelementes 12 und die gegenüberliegenden Oberflächenabschnitte 32 und 24 der
Gehäuseteile
oder zwischen die Schichten des Filterelementes 12 hineindrücken kann.
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Selbstverständlich stellt die Dicke der
Schürze 24 einen
bedeutsamen Parameter dar, welcher die Geschwindigkeit bestimmt,
mit welcher die Schürze 24 schmilzt,
sich mit der Schmelze des Umgusses vermischt und in die Kante 28 des
Filterelementes 12 einschmilzt. Falls die Schürze 24 zu
dick ist, wird sie nicht vollständig
schmelzen und in das Filterelement 12 einschmelzen. Folglich
wird sie nicht die einstückige
Dichtung bilden, die benötigt
wird. Ferner besteht die Chance, dass die Ränder 22 und 23 der
Gehäuseteile 14 und 16 statt
dessen schmelzen und sich verformen, um die Leerräume um die
Kante des Filterelementes zu füllen,
was zu einem im erheblichen Maße
verformten Filtergehäuse
führt.
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Wenn andererseits die Schürze 24 zu
dünn ist,
dann kann die Schürze 24 zu
schnell schmelzen. Ein schnelles Schmelzen der Schürze ermöglicht es, dass
sich die Schmelze des Umgusses mit der Schürze 24 vermischt,
während
immer noch ein erheblich hoher Druck vorliegt und somit die Schmelze an
den flachen Rändern 32 und 34 in
die Filterhöhlung 26 hineingedrückt wird.
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Der allgemeine Bereich von Parametern
und Verfahrensvorgängen,
wie sie beim Einspritzschritt des Umgusses verwendet werden, sind
auf diesem Gebiet allgemein bekannt und können in Abhängigkeit vom Material und Anlagen
variieren. Die spezifischen Parameter und Verfahrensprozeduren können sich
geringfägig
in Abhängigkeit
von der Dicke der Schürze,
der Filterdicke und der Zusammensetzung des Filterelements ändern.
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Beispielsweise kann man eine Class-158-Martinan-140/250-Kunststoffspritzgießpresse
verwenden, wie sie von Martinan hergestellt wird, um Filteranordnungen
nach der vorliegenden Erfindung zu produzieren. In dieser Maschine
wird eine Produktion mit einer acht Formhöhlungen enthaltenen Spritzgießform durchgeführt, welche
bei 24°C
(75°F) gehalten
wird, wobei die Gehäuseteile 14 und 16 und
das Umgussband 18 aus einem akrylischen thermoplastischen
Harz bestehen, welches durch Cryolite G-20 Hiflo gebildet ist, hierbei
sollte die Injektionsdüsentemperatur
des Thermoplasts in dem Bereich von etwa 232°C (450°F) gehalten werden und der Injektionsdruck
sollte bei etwa 9515 kPa (1380 psig) liegen. Die Injektionsgeschwindigkeitssteuerung
sollte für "mittelschnell" mit einer 4,0 Sekunden
Injektionszeit und einer 38,0 Sekunden Gesamtzykluszeit eingestellt
werden. Unter diesen Bedingungen mit einem einen Durchmesser von
28,6 mm (1.125 Zoll), einer Dicke von 2,54 mm (0,1 Zoll) mehrschichtigen,
auf Polyester basierenden Filterelement, wie es durch Pall, Teile-Nr.
27-0733, hergestellt
wird, wird eine Schürze
mit einer Dicke von etwa 0,635 mm (25 mil) es ermöglichen,
die Filteranordnung nach der Erfindung herzustellen, ohne dass unnötige Experimente
zur Vermeidung von Schwierigkeiten der oben erwähnten Art notwendig sind.
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Ein weiterer Vorteil dieser Ausführungsform nach
der Erfindung liegt darin, dass die Verwendung der Schürze 24 den
Betrieb der oben beschriebenen Spritzgießausstattung mit größerer Variation
der Betriebsbedingungen ermöglicht.
Insbesondere sind Filtereinheiten mit einer Schürze weniger empfindlich gegen
Fehler aufgrund erhöhter
Temperaturen oder Drücke.
Folglich kann die Anzahl der Gießformhöhlungen in einem Produktionszyklus
mit einer entsprechenden Vergrößerung des
Injektionsdrucks vergrößert werden,
ohne dass die anderen Pro zessparameter und Teileabmessungen zum
Ausgleich verändert
werden müssen.
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Unterschiedliche Konfigurationen
der Gehäuseteile
können
im Rahmen der Erfindung verwendet werden. Die 7, 8 und 9 zeigen vergrößerte Querschnittsansichten
unterschiedlicher Ausführungsformen
der Erfindung mit den speziellen Anordnungen der Schürze 24 und
der Kante der einander gegenüber
liegenden Gehäuseteile
vor dem Anbringen des Umgussbandes 18.
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In 7 liegt
die Schürze 24 gegen
die Lippe 30 an. Diese spezielle Ausführungsform kann zweckdienlich
sein, wenn die genauen Abmessungen des Filterelementes 12 bekannt
sind und es gewünscht wird,
einen eingebauten Anschlag vorzusehen, um zu verhindern, dass die
Gehäuseteile 14 und 16 zu dicht
zusammengedrückt
werden und das Filterelement 12 am Punkt des Zusammendrückens, an
welchem die einander gegenüber
liegenden Oberflächenabschnitte 32 und 34 des
Filterelementes 12 berühren,
beschädigt
wird.
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8 zeigt
eine Ausführungsform
nach der Erfindung, in welcher die Schürze 24 gleitbar die Kante 22 des
gegenüberliegenden
Gehäuseteiles 14 berührt. Diese
spezielle Ausführungsform
bildet eine Konstruktion, die mit unterschiedlichen Dicken von Filtermedien
verwendbar ist. Die Gehäuseteile 14 und 16 können derart
konstruiert sein, dass sie jede spezielle erforderliche Filterdicke
aufnehmen, indem die Länge
der Schürze 24 geändert wird,
um gerade noch die Kante 22 des gegenüber liegenden Gehäuseteils 14 zu überdecken.
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9 zeigt
noch eine weitere Ausführungsform
der Erfindung. Hier hängt
die Schürze 24 an dem
zweiten Gehäuseteil 14 und
die Lippe 30 erstreckt sich von dem ersten Gehäuseteil 16.
Folglich ist offensichtlich, dass die Schürze 24 und die Lippe 30 austauschbar
entweder am Einlassgehäuseteil 14 oder
am Auslassgehäuseteil 16 vorgesehen
sein können.
Das Auslassgehäuseteil 16 ist
allgemein in den Figuren derart dargestellt, dass es eine darin
geformte Abstützung 48 für das Filterelement
aufweist. Das Einlassgehäuseteil 14 ist
allge mein derart dargestellt, dass es einen tiefen zentralen rückspringenden
Abschnitt 20 und Verstärkungsrippen 21 aufweist.
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Bei einem Verfahren des Zusammenbaus dieser
Filtereinheit wird das Filterelement 24 über einem
ersten thermoplastischen Gehäuseteil 16 ausgerichtet,
wodurch die Kante 28 des Filterelementes 12 nahe
der Schürze 24 des
ersten Gehäuseteils 16 angeordnet
ist. Das erste Gehäuseteil 16 kann
optional mindestens eine Ausrichtungslasche 36, wie in 3 gezeigt, aufweisen, welche
ein leichtes Ausrichten des Filterelementes 12 über dem
ersten Gehäuseteil 16 innerhalb
der Schürze 24 ermöglicht. Danach
kann ein zweites thermoplastisches Gehäuseteil 16 über dem
Filterelement 12 angeordnet werden. Die Ausrichtungslaschen 36 sind
darüber
hinaus zweckdienlich für
das Ausrichten des zweiten Gehäuseteiles 14 über dem
Filterelement 12 innerhalb der Schürze 24. Die Gehäuseteile 14 und 16 werden
dann zusammengepresst und ein Umgussband 58 wird durch
Spritzgießen
um und auf dem Umfang der Gehäuseteile 14 und 16 gegossen.
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Die Ausrichtungslaschen 36 sind
nicht für
die vorliegende Erfindung unbedingt erforderlich, sie sind jedoch
dennoch zweckdienlich. Beispielsweise kann mindestens eine Lasche
an einem Gehäuseteil verwendet
werden, um zu einer Kerbe in dem gegenüberliegenden Gehäuseteil
ausgerichtet zu werden, so dass die radial gerichteten Einlass-
und Auslassöffnungen
relativ zueinander ausgerichtet werden. Mindestens zwei Laschen
können
verwendet werden, um das Filterelement und das gegenüber liegende
Gehäuseteil
zu dem ersten Gehäuseteil
zentral anzuordnen. Ferner können
die Laschen in Kombination mt einer Lippe zweckdienlich sein, um
vorher zusammengefügte
Einheiten zusammen zu halten.
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Das Montageverfahren kann sehr schnell durch
die Verwendung einer Spritzgießmaschine durchgeführt werden.
Die Gehäuseteile 14 und 16 und
das Filterelement 12 können
vorher von Hand oder Maschine zusammengebaut werden und dann in
der Spritzgießmaschine
angeordnet werden, wo das Umgussband darauf gegossen wird. Der Fachmann
auf diesem Gebiet sieht einen Vor teil der Erfindung darin, dass
spezielle Werkzeuge nicht erforderlich sind, um die Erfindung durchzuführen. Die üblichen
Spritzgießanlagen
und Spritzgießformen
können
verwendet werden, um einen Filter nach dieser Erfindung zu schaffen
und zu erzeugen.
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Typischerweise verwendet der Zusammenbau
von Einzelteilen durch automatisierte Anlagen Spritzgießformen,
welche ebenfalls Verwendung gefunden haben, um einige der Gehäuseteile
zu formen. Der vorgeformte erste Gehäuseteil 16 kann auf einer
unteren Formhälfte
(nicht dargestellt) gelagert sein. Das Filterelement 12 kann
dann über
dem ersten Gehäuseteil 16 ausgerichtet
werden. Danach kann der zweite Gehäuseteil 14 über dem
Filterelement 12 angeordnet werden. Eine obere Formhälfte (nicht
dargestellt) kann dann über
dem zweiten Gehäuseteil 14 angeordnet
werden. Die obere Formhälfte
trifft mit der unteren Formhälfte
zusammen und definiert einen Kanal um den Rand 22 und 23 der
Gehäuseteile 14 und 16.
Dieser Kanal dient als die Form für das Umgussband 18 während des
nächsten Schrittes,
in welchem thermoplastische Schmelze in diesen Kanal eingespritzt
wird. Nachdem das Material die Möglichkeit
hatte, abzukühlen
und zu erstarren, kann dann die Form geöffnet und die Filter 10 ausgestoßen werden.
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Um den Zusammenbau der Teile von
Hand zu erleichtern, können
die Ausrichtungslaschen 36 je einen Fuß 38 aufweisen, der
am freien Ende der Ausrichtungslaschen 36 angeordnet ist.
Die Füße 38 erstrecken
sich nach innen in Richtung der Mittelachse des Gehäuseteiles 16.
Der Innendurchmesser zwischen den Füßen 38 der Ausrichtungslaschen 36 sollte
geringfügig
kleiner sein als der Aussendurchmesser des gegenüber liegenden Gehäuseteils 14 gemessen über die
Aussenkante der Lippe 30. Die Ausrichtungslaschen 36 sind
mit einer ausreichenden Flexibilität halbstarr, um es zu ermöglichen,
dass die Laschen 36 nach aussen ausgelenkt werden, wenn
geringer Druck auf die Füße 38 aufgebracht wird.
Somit schnappen, nachdem das Filterelement 12 zwischen
den Gehäuseteilen 14 und 16 angeordnet
ist, die Füße 38 der
Ausrichtungslaschen 36 über die
Lippe 30 des gegenüberliegenden
Gehäuseteils 14.
Hierdurch werden die Gehäuseteile 14 und 16 zusammengehalten
und daran gehindert, auseinander gezogen zu werden. Dies ermöglicht es,
dass das Filterelement 12 an seinem Ort gehalten wird,
wenn die zusammengebauten Teile durch eine Person oder durch Maschine
gehandhabt oder als vorgefertigte Einheit gelagert werden. Wenn
dieses Merkmal nicht erforderlich ist, können die Gehäuseteile
ohne die Lippe 30, wie in 8 gezeigt,
konstruiert sein.
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Sogar ohne die Ausrichtungslaschen 36 und die
Lippe 30 können
die Filtereinheiten vorgefertigt werden, ehe das Umgussband spritzgegossen
wird. Selbstverständlich
wären irgend
welche anderen Mittel erforderlich, um die Gehäuseteile 14 und 16 zusammen
zu halten. Diese vorgefertigte Einheit kann ein gewünschtes
Zwischenprodukt sein, welches an einen Abnehmer verschickt wird.
Der Abnehmer könnte
dann einen für
den speziellen Anwendungsfall spezifischen Umguss an der vorgefertigten
Filtereinheit anbringen. Beispielsweise kann lediglich ein einzelner
Spritzgießschritt
notwendig sein, um den Umguss anzubringen und das Filterelement
als einstückigen
Teil eines thermoplastischen Produktes einzubauen, welches gleichzeitig
spritzgegossen wird. Die Verwendung der Schürze 24, wie bei dieser Ausführungsform,
kann eine größere Variation
der Typen von anwendungsspezifischen Umgüssen erlauben, welche verwendbar
sind, ohne die "Hineinschieß"-Probleme zu berücksichtigen,
welche sich aufgrund unterschiedlicher Geometrien und Verfahrensbedingungen
des Umgusses ergeben können.
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Die am meisten bevorzugte Ausführungsform
dieser Erfindung ist insbesondere geeignet, um Verunreinigungen
aus einem Flüssigkeitsstrom
zur intravenösen
Injektion zu entfernen. Unter Bezugnahme auf die 2, 5 und 6 enthält eine Filtereinheit 10,
die gemäß dieser
am meisten bevorzugten Ausführungsform
gebaut ist, weitere Merkmale zusätzlich
zu den oben beschriebenen Merkmalen. Der Auslassgehäuseteil 16 weist
eine kreisförmige
Gestalt auf und der flache Rand 34 liegt in etwa der gleichen
Höhe wie
die Rippen 42, um eine gerade Abstützung für das Filterelement 12 über dessen
Durchmesser zu bilden. In der Mitte der Abstützung 48 für das Filterelement ist
eine Öffnung 19 für den Durchgang
von Flüssigkeit
vorgesehen. Diese Öffnung steht
in Verbindung mit einer axial angeordneten Auslassöffnung 17.
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Der Einlassgehäuseteil 14 weist eine
kreisförmige
Gestalt auf und enthält
eine Öffnung 27 für den Durchgang
von Flüssigkeit
in der Mitte des mittigen rückspringenden
Abschnitts 20. Die Öffnung 27 steht
in Verbindung mit einer axial gerichteten Einlassöffnung 15.
Das freie Ende der Einlassöffnung 15 umfasst
eine angespitzte Spitze 44. Die angespitzte Spitze 44 dient
dazu, Kunststoffbeutel mit intravenösen Lösungen zu punktieren und in
diese eingeführt zu
werden. Die angespitzte Spitze 44 ist ferner zweckdienlich
um als Führung
beim Einsetzen der Einlassöffnung 15 in
elastische Schläuche
zu dienen.
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Den rückspringenden zentralen Abschnitt 20 umgebend
ist ein flacher Rand 32 vorgesehen, welcher sich nach oben
erstreckt und die Aussenwandung 33 des rückspringenden
zentralen Abschnitts 20 bildet. Eine Vielzahl radial angeordneter
Verstärkungsrippen 21 erstreckt
sich vom flachen Rand 32 in Richtung der Öffnung 27.
Die Rippen 21 liegen in der gleichen Höhe nahe dem flachen Rand 32,
wobei jedoch die Höhe
der Rippen in Richtung der Mitte des rückspringenden zentralen Abschnitts 20 abnimmt, bis
die Höhe
der Rippen 21 mit der Oberfläche des rückspringenden Abschnitts 20 nahe
der Öffnung 27 fluchtet.
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Eine Lippe 30 erstreckt
sich radial vom Rand 22 unmittelbar unter der gleichen
Höhe wie
die Oberfläche
des Randes 32. Die oben liegende Fläche 37 der Lippe ist
abgewinkelt, um zu erlauben, dass der Fuß 38 der Ausrichtungslasche 36 nach
aussen gedrückt
wird und über
die Lippe 30 gleitet, wenn der Einlassgehäuseteil 14 an
seinem Ort angeordnet wird. Der Fuß 38 schnappt zurück und greift
gegen die Unterseite 39 der Rippe 30, um zu verhindern, dass
sich die zusammengefügten
Teile während
der Handhabung vor dem Aufbringen des Umgussbandes 18 voneinander
trennen.
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Ein Umgussband 18 umgibt
die Randbereiche 22 und 23 der Einlass- und Auslassgehäuseteile 14 und 16.
Das Umgussband 18 erstreckt sich von dem Umfangsflächenabschnitt 52 des
Auslassgehäuseteils 16.
Das Band 18 erstreckt sich um die Umfangskante 23,
die Schürze 24 und
die Laschen 36 des Auslassgehäuseteils 16. Das Band 18 ist
um die Lippe 30 und die Umfangskante 22 des Einlassgehäuseteils 14 fortgesetzt
und läuft
weiter um den Umfangsflächenabschnitt 50 des
Einlassgehäuseteils 14.
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Ein Fachmann auf diesem Gebiet kann
die Erfindung leicht für
die Durchführung
bei weitergehenden Anwendungsfällen
anpassen. Beispielsweise kann die Erfindung bei Filtern durchgeführt werden,
bei denen die Gehäuseteile
nicht aus einem thermoplastischen Harz bestehen. Ein thermoplastischer
Dichtring, welcher an Stelle der Schürze verwendet wird, kann mit
schürzenlosen
Gehäuseteilen aus
Keramik oder einem anderen Material zusammengebaut werden. Wenn
ein Filterelement zwischen zwei derartigen keramischen Gehäuseteilen angeordnet
ist, liegt die Kante des Filterelementes frei. Ein Dichtring oder
ein thermoplastisches Dichtband kann um die keramischen Gehäuseteile
herumgelegt werden, um die frei liegende Kante des Filterelementes
zu überdecken.
Diese Anordnung kann dann in einer Form angeordnet werden, in welcher ein
aus Thermoplast bestehendes Umgussband um die keramischen Gehäuseteile
und dem thermoplastischen Dichtring spritzgegossen wird. Die Wärme und
der Druck der thermoplastischen Schmelze des Umgusses wird das Dichtband
schmelzen und bewirken, dass das Dichtband und die Schmelze des
Umgusses sich vermischen und in die Kante eines Filterelementes
einschmelzen und hierdurch eine hermetische Dichtung bilden. Das
Umgussband erstreckt sich über
und um die keramischen Gehäuseteile,
um die gesamte Anordnung zusammen zu halten und um das Dichtband
gegen die Gehäuseteile
abzudichten. Der Vorteil der Verwendung dieses thermoplastischen
Dichtbandes vermeidet die Möglichkeit,
dass der thermoplastische Umguss in das Filterelement und die Filterhöhlung hineinschießt, wenn
Gehäuseteile
verwendet werden, die keine einstückig geformte Schürze aufweisen.
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Ein Vorteil der bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung ist in der Tatsache zu sehen, dass das Dichtband als Schürze an dem
Auslassgehäuseteil vorgeformt
ist. Dies verringert die Anzahl der benötigten Teile und die Anzahl
der Schritte, die notwendig sind, um eine hermetisch abgedichtete
Filtereinheit zu produzieren. Hinzu kommt, dass aufgrund der Weise,
in welcher die Schürze
gleitbar die Lippe des Einlassgehäuseteils überlagern und übergreifen kann,
Standardteile für
eine Vielzahl von Filterelementdicken verwendet werden können. Die
Erfindung bietet den Vorteil, eine kontinuierliche Dichtung um die
gesamte Umfangskante eines Filterelementes zu schaffen, unabhängig von
unregelmäßiger Oberfläche und
unregelmäßiger Dicke
des Filters. Bei unregelmäßigen Dicken
der einander gegenüber liegenden
erhöhten
Oberflächenabschnitte
der Gehäuseteile
können
diese nicht vollständig
den Oberflächenteil
des Filterelementes berühren.
Folglich bestanden beim Stand der Technik Spalte, an denen die thermoplastische
Schmelze des Umgusses eine größere Möglichkeit
hatte, durch diese Spalte "hineinzuschießen". Bei der vorliegenden
Erfindung wird diese Möglichkeit
vermieden. Die Schürze
bildet eine Abschirmung um die Kante des Filterelementes, welche verhindert,
dass die Schmelze des Umgusses in die Filterhöhlung "hineinschießt".
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Es soll darauf hingewiesen werden,
dass die Vorrichtung und Verfahren nach der vorliegenden Erfindung
die Fähigkeit
aufweisen, in Form einer Vielzahl von Ausführungsformen ausgestaltet zu
werden, in denen lediglich wenige im oben stehenden beschrieben
und dargestellt wurden. Die Erfindung kann in anderen Formen ausgeführt werden,
ohne von ihrem Grundgedanken oder ihren wesentlichen Merkmalen abzuweichen.
Die beschriebenen Ausführungsformen
sollen in jeder Beziehung lediglich als beispielhaft und nicht als
einschränkend
aufgefasst werden und der Schutzumfang der Erfindung wird daher
durch die folgenden Patentansprüche
an Stelle durch die vorstehende Beschreibung angezeigt. Sämtliche Änderungen,
die innerhalb der Bedeutung und des Äquivalenzbereiches der Patentansprüche liegen,
sollen durch deren Schutzumfang erfasst sein.