DE69233177T2 - Spritze mit einziehbarer nadel - Google Patents

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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Schutz gegen versehentliches Durchstechen der Haut durch Kanülen benutzter hypodermischer Spritzen oder medizinischer Probenehmer oder Ähnlichem.
  • Eine benutzte derartige Kanüle stellt eine Gesundheitsgefährdung dar, und es wurde viel Aufmerksamkeit darauf verwendet, die Gefahr durch Entsorgungsregimes und Einrichtungen zum Abschirmen der Kanülenspitze nach der Verwendung zu verringern. Weiterhin wurden zahlreiche Vorschläge für das automatische Zurückziehen der Kanüle nach einmaliger Verwendung vorgelegt, doch bisher scheint niemand einen praktischen Vorschlag unterbreitet zu haben, der zuverlässig ist, sich auf kommerziell lebensfähige Weise umsetzen lässt, wobei sicherlich die Produktionskosten im Vergleich zu den Kosten vorhandener Erzeugnisse ohne Zurückziehen der Kanüle angemessen sein sollten.
  • Die vorliegende Erfindung ist darauf gerichtet, die Praktikabilität und Lebensfähigkeit zu verbessern, indem sie ein zuverlässiges automatisches Zurückziehen der Kanüle gewährleistet.
  • Eine große Anzahl im Allgemeinen unpraktischer oder kommerziell nicht umsetzbarer früherer Vorschläge für hypodermische Spritzen mit automatischem Zurückziehen der Kanüle nach der Verwendung wurde in Erwägung gezogen. Sie verlangen typischerweise, dass die Kanüle an einem Halter, gewöhnlich als "Hub" bezeichnet, befestigt wird, und dass auf einen derartigen Hub mittels einer Druckfeder und lösbarer Arretier- oder Auslöseeinrichtungen eingewirkt wird, die die Aktion der Feder freigeben und die Kanüle sowie deren Halter in das Innere der Spritze oder des Probenehmers und oft in den Kolben hineindrücken, der zumindest für diesen Zweck hohl gebildet ist. Im Allgemeinen bilden derartige Vorrichtungen einschließlich der Arretier- oder Auslöseeinrichtungen jedoch eine Baugruppe oder sind Teil einer Baugruppe, die auf das Vorderende des Spritzen- oder Probenehmerkörpers und/oder Kolbens aufgesteckt wird und/oder von der ein oder mehrere Teile im Innern des Körpers angebracht sind, sei es im Körper oder im Kolben oder in beiden. Derartige Vorrichtungen sind meist an sich und als Baugruppe recht teuer.
  • Nach einem Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Spritzenkörper für eine sterilisierbare Spritzenvorrichtung geschaffen, die eine Kanüle aufweist, welche hohl ist, um den Inhalt der Spritze passieren zu lassen, und die nach der Verwendung automatisch zurückziehbar ist, wobei der Spritzenkörper einen Innenraum aufweist, der eine längliche zylindrische Hauptkammer, die so gestaltet ist, dass sie einen Kolben aufnimmt, der sich in gleitend abdichtender Beziehung darin befindet, und eine Vorkammer aufweist, die distal von der Hauptkammer über den Endbereich der Kolbenbewegung hinaus verläuft und so gestaltet ist, dass sie eine Feder aufnimmt, um gegen einen Halter für die Kanüle zu drücken, wobei der Spritzenkörper einstückig geformte, innere Arretiergebilde aufweist, die elastisch radial flexibel sind und von der Vorkammer zur Hauptkammer und in diese hinein in Richtungen verlaufen, die im Allgemeinen zur Längsachse des Körpers parallel sind, wobei die einstückigen inneren Arretiergebilde im Einsatz dazu dienen, den Kanülenhalter festzuhalten, wobei die Feder im Innern der Vorkammer zusammengedrückt wird und somit gegen den Kanülenhalter drückt, und dazu dienen, den Kanülenhalter zwecks automatischen Zurückziehens mit der Kanüle freizugeben, wenn die einstückigen inneren Arretiergebilde durch den Kolben am Ende von dessen Bewegung radial nach außen verbogen werden, dadurch gekennzeichnet, dass der Spritzenkörper aus einem einstückig geformten formbaren Material gebildet ist, und dass die einstückigen inneren Arretiergebilde für ihr radiales Verbiegen nach außen so gestaltet sind, dass sie weiterhin dazu dienen, den Spritzenkörper aus einem Formungswerkzeug freizugeben.
  • Ein derartiger einstückiger Spritzenvorrichtungskörper ist in günstiger Weise mit dem den Stand der Technik widerspiegelnden Bezugsdokument WO90/07948 zu vergleichen, das unsere spezielle Aufmerksamkeit findet und in seinen 2 und 3 innere Arretiergebilde eines Spritzenkörpers zeigt, von denen nicht geglaubt wird, dass sie mit irgendeinem bekannten Hochgeschwindigkeits-/Massenproduktions-Spritzform-verfahren einstückig formbar sind, da sie am Übergang zu der und in Richtung auf die die Rückziehfeder aufnehmende Vorderkammer in einem spitzen Winkel nach vorn gerichtet sind. Die US 4,994,034 , der wir ebenfalls besondere Aufmerksamkeit widmen, legt eine Spritzenvorrichtung mit einem zweistückigen Körper offen, der zwei getrennt geformte und als Unterbaugruppen ausgebildete Hauptbestandteile aufweist, von denen der eine eine den Kolben aufnehmende Hauptkammer und der andere eine die Rückziehfeder aufnehmende Vorkammer mit außenliegenden Arretiergebilden aufweist, die erst nach dem Verbinden der zwei Unterbaugruppen in die Hauptkammer hinein verlaufen, wobei die Arretiergebilde an der Vorkammer als deren äußere Endgebilde geformt werden.
  • Die einstückig geformten inneren Arretiergebilde der einstückigen Körper nach der vorliegenden Erfindung erstrecken sich im Allgemeinen entlang der Körperachse in die Hauptkammer hinein und laufen in freie Enden aus, die radial nach innen gerichtete Haltegebilde aufweisen und an den freien Enden nach außen verbogen werden können, um sowohl aus einem Formwerkzeug freigegeben werden zu können als auch den Kanülenhalter arretieren und freigeben zu können, wenn ein direkter Kontakt mit dem Kolben besteht. Es ist hinsichtlich derartiger Arretiergebilde besonders vorteilhaft, wenn diese im Wesentlichen nicht von der axialen Parallelität mit dem Körper abgehen, wenn sie sich im Arretierkontakt mit dem Kanülenhalter befinden.
  • Bei einem besonders geeigneten und vorteilhaften einstückigen Formkörper weist die Vorder- oder Erweiterungskammer einen kleineren Querschnitt als die Hauptkammer auf (beide Querschnitte vorzugsweise kreisförmig), und seine Arretiergebilde verlaufen im Innern im Wesentlichen ohne Berührung der Wandung der Vor- oder Erweiterungskammer und sind weiterhin vorzugsweise in gleichem Abstand um die Kanülenachse angeordnet. Vorzugsweise befindet sich jedes der Arretiergebilde zumindest teilweise in einem jeweiligen außerhalb der Hauptkammer neben der Vor- oder Erweiterungskammer befindlichen Gebilde.
  • Im Vergleich zu früheren Vorschlägen nach dem Stand der Technik für hypodermische Spritzen mit automatischem Zurückziehen der Kanüle bedeutet ein einstückig formbarer Körperteil nach der vorliegenden Erfindung eine erhebliche Kosteneinsparung. Diese Kosteneinsparung vergrößert sich noch, wenn ein weiterer Aspekt der vorliegenden Erfindung mit in Betracht gezogen wird bezüglich der üblichen Praxis einer Konstruktion aus einer Spritze oder eines Probenehmers, die einen hohlen zylindrischen Körper, einen gleitbar im Körper befindlichen Kolben und eine Dichtung zwischen dem Kolben und dem Körper einschließt, die beim Verschieben des Kolbens zum Ausdrücken des Spritzen- oder Probenehmerinhalts und/oder zum Einziehen des Inhalts vor dem Ausdrücken der Probe wirksam ist. Bisher waren ausreichend zufriedenstellende Dichtungen teure, aus Gummi gefertigte Teile.
  • Nach diesem weiteren innovativen Aspekt ermöglicht eine Konstruktion aus Spritzen- oder Probenehmervorrichtungskörper und gleitbarem Kolben ein direktes Abdichten zwischen dem Kolben und dem Körper zumindest bei einmaligem Einsatz, der jedoch eine Reihe von Bewegungen mindestens für den ersten Eintritt, das Zurückziehen zum Befüllen und das Herunterdrücken zum Auspressen des Inhalts einschließt. Eine geeignete Konstruktion weist einen hohlen zylindrischen Körper, vorzugsweise in Form eines Kreiszylinders, und einen Kolben mit mindestens einem hohlen Kopf mit einem durchgehenden äußeren Rand auf, der mit der Innenseite des Körpers in Kontakt steht, wenn der Kolben darin verschoben wird; wobei der Kolbenkopfrand so gebildet wird, dass er nominell einen größeren Außendurchmesser aufweist als der Innendurchmesser des Körpers, jedoch durch den Körper radial nach innen verformbar ist, wenn er darin verschoben wird, wobei vorzugsweise eine gewisse zeitweilige radial nach außen gerichtete Verformung des Körpers selbst stattfindet, wenn der Kolbenkopf an der Innenfläche des Körpers entlang gleitet.
  • Zufriedenstellende formbare synthetische Kunststoffmaterialien für den Kolbenkopf, vorzugsweise den gesamten Kolben, und den Körper können verschiedene Verformungswiderstände aufweisen, typischerweise einen geringeren Widerstand beim Kolbenkopf und einen höheren Widerstand beim Körper, zumindest bei beiden gemäß der Fertigung. Inhärent weichere oder stärker verformbare und härtere oder weniger verformbare Stoffe für den Kolben bzw. den Körper schließen ein: für den Körper Polypropylen, vorzugsweise nukleisiertes (mindestens 0,2%, vorzugsweise 0,3 bis 0,5%), Polypropylen mit guter Klarheit/Durchsichtigkeit, Festigkeit und gutem Widerstand gegen Schrumpfen/Verwerfen während des Formens (Homopolymer hat sich in Prototypen als vielversprechend erwiesen); und für den Kolben Polyethylen, vorzugsweise von hoher Dichte; um eine gute Dichtfähigkeit und Stabilität zu bieten (Schmelze 7 hat sich in Prototypen als vielversprechend erwiesen). Zumindest im Falle derartiger spezifizierter Stoffe kann die Differenz zwischen den Nenndurchmessern des Körperinnern und des Kolbenkopfäußeren bis zu 50 Mikron oder mehr betragen, vorzugsweise mindestens 25 Mikron.
  • Die direkte Abdichtung zwischen einem derartigen Kolbenkopf und Körper, die für den beabsichtigten Einmalgebrauch einer hypodermischen Spritze oder eines Probenehmers zufriedenstellend ist, macht separat gefertigte und daher relativ teure Dichteinrichtungen überflüssig.
  • Der Aspekt des einstückigen Körpers trifft auch auf einen Kolben zu, der eine Kolbenkopf-zu-Körper-Dichtung, insbesondere von weit geringerer Größe (typischerweise ein einfacher kleiner O-Ring) als in der bisherigen Praxis üblich, aufweist.
  • Die Verwendung eines Spritzen- oder Probenehmerkörpers, der eine zylindrische Hauptkammer für einen Kolben und eine von ihr weg verlaufende Vor- oder Erweiterungskammer mit kleinerem Querschnitt für ein Kanülenrückziehantriebssystem aufweist, ist weiterhin nutzbar, um den Zusammenbau nach einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung in hohem Maße zu unterstützen. Nach diesem weiteren Aspekt werden eine Kanüle und in unmittelbarer Beziehung stehende Rückziehantriebsteile in eine Führung eingesetzt, die entlang der Seitenwand in der Hauptkammer verschiebbar ist, um die Kanüle und ihre Rückziehantriebsteile in axialer Richtung bis zur Vor- oder Erweiterungskammer zu schieben und sie dann durch bloßes Abschieben von der Führung in diese einzuführen.
  • Ein derartig einfacher Zusammenbau eignet sich sehr gut für die automatisierte Massenproduktion und bedeutet eine erhebliche Senkung der Montagekosten im Vergleich zu bekannten Vorschlägen nach dem Stand der Technik.
  • Es ist selbstverständlich eine Dichtung vorhanden, damit der Inhalt der hypodermischen Spritze oder des Probenehmers nicht an der Kanüle vorbei (anstatt nur durch sie hindurch) austreten kann, wobei vorzugsweise auch eine Isolierung mindestens von den Kanülenrückziehantriebsteilen vorhanden ist, um den Verlust des Inhalts zu verringern, der aus einer solchen Position nicht ausdrückbar wäre; ein weiterer Aspekt der vorliegenden Erfindung betrifft eine derartige Abdichtung.
  • Dieser weitere Aspekt weist in der Realität zwei Aspekte auf, nämlich die Verwendung einer durchgehenden Dichtungsscheibe, die lediglich von der Kanüle durchstochen wird, deren Durchtritt ohne Weiteres durch den Einsatz von Schmiermitteln unterstützt werden kann, und zwar beim ersten Durchstechen und/oder danach (vor dem Sterilisieren) beim Zurückziehen; und die Verwendung eines Dichtungsringes auf einem Kanülenhalter, um eine Abdichtung zwischen einer Kolbenhauptkammer eines Spritzen- oder Probenehmerkörpers und einer oder der genannten Vor- oder Erweiterungskammer, die die Kanüle und die Rückziehantriebsteile aufnimmt, bevor die Spritze oder der Probenehmer verwendet wird.
  • Das Schmieren kann erfolgen durch Aufbringen eines Silikonmaterials auf die Dichtungsscheibe und/oder die Kanüle beim ersten Durchstoßen, normalerweise mittig und problemlos abgesetzt, separat vom Einsatz einer Führung wie nach dem erwähnten dritten Aspekt, und danach zur Unterstützung des erzwungenen Zurückziehens. Die Kanülenhalterdichtung kann sich unter einem Kopf des Halters oder Hubs befinden und sogar durch die Aktion der Arretiereinrichtung auf der entgegengesetzten Seite des Kopfes unterstützt werden.
  • Während der Kolben vorzugsweise hohl ist und dazu dient, die zurückgezogene Kanüle und die zugehörigen Rückziehantriebsteile, zum Beispiel Feder und Dichtungen aufzunehmen, kann er durch eine dünne, zerreißbare Scheibe oder Membran verschlossen sein, die nachfolgend durch das hintere Ende der Kanüle oder den Kanülenhalter zerrissen wird (dies wird beim Einsatz geeigneter Gebilde an seinem innersten Ende bevorzugt). eine derartige Scheibe oder Membran kann so gestaltet sein, dass sie nicht zerreißt, wenn sie nur der maximalen Kraft der Rückziehfeder ausgesetzt wird, d.h. der Kolben muss weiter hinuntergedrückt werden, wenn oder sogar nachdem der Auspresshub voll wirksam geworden ist und sich die Arretiereinrichtungen spreizen, um die Kanüle und ihren Halter freizugeben. Eine Scheibe oder Membran , die leicht zerreißt, wenn sie der Federdruckkraft ausgesetzt wird, wird allerdings bevorzugt.
  • Wenn der Kolben einen verformbaren Kopfrand aufweist, der zu Dichtungszwecken vom Körper einwärts gedrückt wird, könnte sich die zerreißbare Scheibe oder Membran innen vom Ende des Kolbens und seines Kopfrandes befinden, jedoch weniger tief, als die Kanüle oder ihr Halter in die den Kolben aufnehmende Kammer des Körpers hineingelangt. Es wird jedoch bevorzugt, eine vorgespannte Membran oder Folie zu verwenden, die vor dem Aufbringen in einem Maße gestreckt wird, das über alle Kompressionswirkungen auf den und von dem Kolbenkopfrand im Körper hinausgeht, d.h. um straft zu bleiben oder zumindest nicht durchzuhängen. Eine zufriedenstellende Scheibe oder Membran kann durch Ultraschall oder Wärmeschweißen (d.h. Impulswärmeschweißen) oder Lösungsmittelschweißen an einer geeigneten Absetzstelle angebracht werden. Geeignete Klebstoffe stellen eine weitere Alternative dar.
  • Die Nutzung aller obigen Aspekte und Vorzüge der vorliegenden Erfindung insgesamt schafft einen hypodermischen Spritzensatz, der nicht mehr als acht Teile aufweist, nämlich den einstückigen Körper mit einstückigen Arretiergebilden, einen Kolben, eine zerreißbare Scheibe oder Membran am Kolbenende (wenn sie nicht einstückig mit dem Kolben ausgebildet ist), eine Kanüle, einen Kanülenhalter oder Hub, eine Scheidewandscheibe, eine Feder und eine Kanülenhalter- oder Hubdichtung. Weiterhin lassen sich Teile äußerst leicht zusammenbauen und können allen Anforderungen hinsichtlich Dichtung, Kraft und Sterilisierung gerecht werden, die zumindest von Großbritannien und der Weltgesundheitsorganisation gestellt werden. Die Einsparungen durch das Weglassen großer Gummidichtungen zwischen Kolben und Körper und durch den leichten Zusammenbau ermöglichen es, eine hypodermische Spritze wirtschaftlich herzustellen, die hinsichtlich der Fertigungskosten mit Sicherheit billiger und hinsichtlich der Leistung wahrscheinlich gegenüber allen uns bisher bekannt gewordenen Vorschlägen für rückziehbare Kanülen zumindest ebenbürtig ist.
  • Es ist wünschenswert und bevorzugt, dass ein Kolben, der eine mit Kraft zurückgezogene Kanüle und die Rückziehantriebsteile aufnimmt, fest im Körper steckt, wenn er sich in diesem Zustand befindet, jedoch in angemessen wirksamer Weise daran gehindert wird, diesen Zustand vor dem erstmaligen Einsatz zu erreichen. Dies zu verwirklichen, stellt einen fünf ten Aspekt der vorliegenden Erfindung dar, wenn es mittels eines Abstandshalters zwischen dem freien Ende des Kolbens und dem entsprechenden Ende des Körpers geschieht, um ein Einschnappen der einander ergänzenden Körper- und Kolbengebilde zu vermeiden. Ein bevorzugter Abstandshalter weist ein oder mehrere Teile auf, die zeitweilig am Körperund/oder Kolbenende arretiert werden können, und verfügt vorzugsweise über eine Anzeige der erfolgten Sterilisierung, zum Beispiel wie im Normalfall durch Bestrahlung ausgeführt.
  • Ein geeigneter Abstandshalter kann blattförmig sein und eine Öffnung aufweisen, um über die Kolbenstange zu passen, und kann zwecks Entfernen zerreißbar sein. Ein bevorzugtes Blatt besteht aus dickem Papier oder Pappe und trägt einen Fleck oder Aufdruck der Strahlung anzeigenden Art, zum Beispiel Tinte, die ihre Farbe ändert. Zerreißperforationen können vorgeformt sein, zum Beispiel an einer Rückziehbiegung, damit das Blatt zweimal um die Kolbenstange hinter dem Kolbenkopf geführt wird. Ein oder jedes Ende des Blattes kann mit einer Falte vorgeformt sein, die es ermöglicht, das oder die Enden über einen Endflansch des Körpers und des freien Kolbenendes zu falten.
  • Es wird hierin auch für vorteilhaft und bevorzugt angesehen, dass die Schmierung der Kanüle in einem Testvorgang durchgeführt wird oder werden kann, zum Beispiel unter Verwendung eines Blindbechers, der mit einer Scheidewand verschlossen ist, die Silikon aufweist, wobei die Scheidewand von der Kanüle durchstochen wird, damit der vorgeschriebene Druck zu Testzwecken auf den Kolben angewandt werden kann.
  • Es dürfte klar sein, dass der Einsatz als Probenehmer, d.h. zum Aufnehmen von Proben aus Venen usw. der Patienten (durch die Kanüle) ebenso durchführbar ist wie der Einsatz als hypodermische Spritze, wobei die Kanüle nach dem Ausdrücken der Probe zurückgezogen wird. Eine doppelendige Kanüle kann weiterhin den Einsatz mit zuvor gefüllten Medikamen tenkapseln oder -patronen ermöglichen. In beiden Fällen wird ein Behälter (für eine Blut- usw. Probe oder ein Medikament usw.) an Stelle des Kolbens in den Spritzenkörper eingeführt und weist eine Enddichtung auf, die vom inneren Ende der doppelendigen Kanüle durchbrochen oder durchstochen wird. Nach dem Füllen oder Entleeren des Behälters und seiner Entnahme aus dem Körper kann der Kolben wieder in den Körper eingesetzt werden, um die Arretiereinrichtungen zu betätigen und die Kanüle usw. in sein hohles Inneres zurückzuziehen. Ein derartiger Kolben braucht und besitzt vorzugsweise weder eine Dichtung gegenüber dem Körper noch einen zerreißbaren Verschluss an seinem Ende. Ein derartiger Kolben, d.h. der nicht für Einsatz und Aktion der hypodermischen Spritze verwendet wird, ist vorzugsweise deutlich von anderen zu unterscheiden, zum Beispiel durch seine Farbe.
  • Es ist hierin weiterhin vorgesehen und bevorzugt und kann als weiterer Aspekt der vorliegenden Erfindung betrachtet werden, dass ein einfaches, doch wirksames und zuverlässiges Festhalten einer in das Innere des Kolbens zurückgezogenen Kanüle gewährleistet ist, insbesondere durch einstückig formbare und geformte Innengebilde. Der Kolben kann insbesondere innere wirksame Greifgebilde aufweisen, die so einfach gestaltet sein können wie spitz zulaufende Gebilde in Flossen-, Rippen- oder sogar Flachform.
  • Derartige spitzzulaufende Gebilde greifen wirksam zu, verlangsamen und stoppen somit einen Hub oder Halter der sich zurückziehenden Kanüle und können so positioniert sein, dass eine doppelendige Kanüle nicht bis außerhalb des Kolbens vordringt.
  • Nachfolgend wird die Realisierung der vorliegenden Erfindung als Beispiel unter Bezugnahme auf die beigefügten schematischen Zeichnungen beschrieben. Es zeigen:
  • 1 einen Längsschnitt durch eine Ausführungsform;
  • 2, 3 und 4 gleiche Abschnitte in Zuständen vor, während und nach der Verwendung einer zweiten Ausführungsform;
  • 5A, B, C Drauf-, Kanten- und Installationsansichten eines bevorzugten Abstandshalters der Art eines gefalteten Blattes;
  • 6 ein Testverfahren in Kombination mit Kanülenschmierung;
  • 7A, B die Baugruppe der Kanülenrückziehantriebsteile;
  • 8 ein Detail, das die direkte Kolben-Körper-Abdichtung betrifft;
  • 9A, B Seitenan- und Draufsichten eines Kanülenhalters;
  • 10 eine Detailqueransicht, die die Kanülenhalter-Arretiereinrichtungen des Körpers betrifft;
  • 11 und 11A teil- und Detaillängsschnittansichten, die Probenehmer und Patronen-Medikamentenspender betreffen.
  • Nach 1 weist eine Spritzenkonstruktion einen Körper 1 auf, der eine zylindrische Bohrung 3 aufweist, die an einem Ende offen ist, um darin gleitbar einen hohlen Kolben 5 aufzunehmen, der in der Darstellung mittels eines recht kleinen O-Ringes 7 gegen die Bohrung 3 abgedichtet ist. Das andere Ende des Körpers 1 weist eine Endwand auf, die mit einer axialen Öffnung 10 in einer äußeren axialen Verlängerung 11 versehen ist, die kegelstumpfförmig gestaltet ist, um einen Kanülenschutz 13 aufzunehmen.
  • Eine hohle, längliche Kanüle 15 wird von einem Halter oder Hub 17 mit Hutquerschnitt an seinem inneren Ende getragen. Die Kanüle 15 verläuft vom Inneren der Bohrung 3 durch eine Scheidewanddichtung 19 am inneren Ende 20 des Körpers 1 und durch die Öffnung 10. Dieses Ende 20 des Körpers 1 weist weiterhin von dort nach innen verlaufende, verbiegbare Arretierfinger 21 auf, die Arretieranschläge 25 und spitz zulaufende Betätigungsflächen 27 aufweisen. Die Finger 21 spreizen sich radial nach außen, wenn sie in Kontakt mit der Arretierfreigabeoberfläche 39 in Kontakt gelangen, wie weiter unten beschrieben. Ein ringförmiger Raum außen um die Arretierfinger 21 herum ist gemäß Darstellung mit einer weichen Gummifüllung ausgestattet, um den Raum zu füllen, der sonst eine Quelle für Lufttaschen sein könnte. Zwischen dem Ende 20 des Körpers 1, genauer gesagt, auf der Scheidewanddichtung 19 aufsitzend, und einer ringförmigen Fläche 31 des Halters oder Hubs 17 wirkt eine Druckfeder 33, die in zusammengedrücktem Zustand dargestellt ist, wobei die Kanüle 15 von den Fingern 21 arretiert und in ihrer ausgefahrenen Position gehalten wird.
  • Dass zur Kanüle 15 weisende Ende des Kolbens 5 ist gemäß der Darstellung mit einem Stopfen 35 verschlossen, der eine Abdichtung gegen das Innere des Kolbens 5 bietet und Arretierfinger 37 aufweist, die am Ende des Kolbens 5 eingreifen. Die Enden der Finger 37 laufen spitz zu, um Flächen 39 zu bilden, die mit den spitz zulaufenden Flächen 27 der Körperfinger 21 zusammenwirken, wenn der Kolben 5 bis zur maximalen Endstellung in den Körper 1 geschoben wird. Die Stopfenfinger 37 biegen sich dann auch radial nach innen, und der Raum zwischen ihnen ist vorzugsweise ebenfalls mit einer weichen Gummifüllung 30 ausgefüllt.
  • Das Schieben des Kolbens 5 in den Körper 1 wird, wie dargestellt, durch einen abnehmbaren Kragen 42 gehemmt, der über das gegenüberliegende Ende des Körpers 1 hinaus um den Kolben 5 herum angeordnet ist. Im Innern des abnehmbaren Kragens 41 sind Zähne 43 am Kolben 5 dargestellt, die dafür bestimmt sind, in entsprechende Aussparungen 45 im benachbarten Ende des Körpers 1 einzugreifen.
  • Beim Einsatz als hypodermische Spritze wird der Kanülenschutz 13 abgenommen und der zu spritzende Stoff in der üblichen Weise durch Zurückziehen des Kolbens 5 in den Körper 1 eingezogen, wobei die Dosiermenge an einer beeigneten Skala am Spritzenkörper gemessen wird, nachdem eventuell eingeschlossene Luft in der üblichen Weise herausgepresst wird. Dann wird die Kanüle 15 in die Injektionsstelle eingestochen, und der Inhalt wird durch Verschieben des Kolbens 5 nach unten im Körper 1 injiziert. Es gibt zwei Möglichkeiten zum Aktivieren des Zurückziehens der Kanüle. Eine Möglichkeit besteht darin, den Kragen 41 vor Beginn der Injektion zu entfernen und den Kolben 5 durch den Injektionsvorgang so weit vorzuschieben, bis die Zähne 43 bei 35, 27 in Kontakt gelangen und die entsprechenden Arretierfinger 37, 21 lösen, so dass die Feder 33 die Kanüle 15 nach links in 1 drückt und sich der Stopfen 35 mit der Kanüle 15 in den Kolben 5 bewegt, der seinerseits durch das zusammenwirkende Eingreifen der Zähne 43 in die Aussparungen 45 im Körper 1 arretiert wird. Als Alternative kann der Kragen später, nach dem Injektionseinsatz der hypodermischen Spritze und dem Herausziehen der Kanüle aus dem Empfänger der Injektion, entfernt werden, bevor durch die abschließende Bewegung des Kolbens 5 das Zurückziehen der Kanüle 15 ausgelöst wird.
  • Bei den für die Fertigung des Kolbens verwendeten Stoffen kann es sich um reibungsarmen Kunststoff handeln, und es ist ohne Weiteres möglich, eine Druckfeder 33 einzusetzen, die eine ausreichende Kraft ausübt, um die Kanüle aus dem Gewebe des Empfängers heraus- und in den Kolben 5 hineinzuziehen. Eine Auslassöffnung 47 nahe dem äußeren Ende des Kolbens 5 verhindert unnötige Bewegungseinschränkungen des Stopfens 35 und der Kanüle 15 in den Kolben 5 hinunter.
  • 2, 3 und 4 zeigen jeweils Zustände der fertigen, (vor dem Verpacken oder nach dem Auspacken, typischerweise aus einer Durchdrückpackung) sterilisierten, für die Injektion geladenen und zurückgezogenen Kanüle in einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Endung. Die Bezugszahlen sind gewöhnlich um 100 erhöht, und die Unterschiede werden nachfolgend beschrieben. Obgleich in 4 nicht so dargestellt, kann sich die Scheidewanddichtung 119 mit der Kanüle 115 mitbewegen und die Feder 133 beim automatischen Zurückziehen in das Innere des Kolbens 105 mitnehmen.
  • Als Hindernis gegen ein verfrühtes Zurückziehen der Kanüle wird die Hülse 41 in 1 durch einen mit Öffnungen versehenen und gefalteten Anhänger 141 ersetzt, der aus dickem Papier oder Karton bestehen kann. 5A, B, C zeigen mehr Einzelheiten einschließlich der Öffnungen 141A, B, die beide über den Kolben unter seinem ergreifbaren Ende 105E passen, wenn die Faltung bei 141C erfolgt; erfolgt sie bei 141D, so wird das Entfernen durch Abreißen zum Beispiel durch Perforationen bei 14E unterstützt. Die verdoppelte Dicke zwischen dem Kolbenende 105E und dem ergreifbaren Ende 101E des Körpers 101 verhindert das Eingreifen der Rippe 143 in die Rille 145 (stärker abgerundet dargestellt als die Zähne 43 und die Aussparungen 45 in 1 zwecks leichteren einstückigen Formens und "Herausschlagens" aus den beteiligten Formwerkzeugen). Faltungen bei 141F, G ermöglichen es den Blattendabschnitten 141H und 141K, die Flansche der Kolben- und Körperenden 105E und 101E zu übergreifen. Das Festhalten wird durch einen Kontaktkleber bei 141L, M für die Ränder der Flansche der Kolben- und Körperenden oder vorzugsweise für das Zusammenpressen der Falten unterstützt (in 5C aus Gründen der Deutlichkeit nicht dargestellt, obwohl die die Faltrichtung angebenden Pfeile eingezeichnet sind). Die Oberseite des Blattendes 141K ist eine geeignete Ebene für das Aufdrucken oder Aufbringen eines Etiketts, das gewünschte Daten zeigt (zum Beispiel Herstellungsdatum, Chargennummer, Hersteller, Spritzenkapazität, Kanülengröße usw.), einschließlich einer Einrichtung zur Anzeige der erfolgten Sterilisierung (zum Beispiel eine die Farbe wechselnde Tinte) die Hülse 41 könnte natürlich in ähnlicher Weise bedruckt oder etikettiert werden.
  • 6 zeigt ein kombiniertes Kanülenschmier- und Testverfahren, das üblicherweise vor dem Sterilisieren, aber nach dem Anbringen des Anzeigeblattetiketts 141 durchgeführt wird. Es verwendet eine Testzelle 150 in der Art eines Blindbechers, der in der Darstellung mit einer Gummi-Scheidewanddichtung 151 versehen und vorzugsweise so tief ist, dass er die gesamte ausgezogene Länge der Kanüle 115 aufnehmen kann, um das Schmieren durch bloßes Einreiben der Scheidewanddichtung 151 mit einem Silikonschmiermittel zu unterstützen. Nach einem derartigen vollständigen Eindringen wird der Kolben 105 in den Körper 101 geschoben und der Druck in der Testzelle wird gemessen, um einen gewünschten oder geforderten Wert zu erreichen (siehe den Sensor 152 und die Anzeigeeinrichtung 153). Wenn alles in Ordnung ist, wird der Kanülenschutz 113 aufgesetzt und das Erzeugnis sterilisiert und verpackt.
  • Die in den 2 bis 4 dargestellte Ausführungsform weist eine weitere Dichtung 160 auf, die in Kontakt mit dem Ende der Feder 133 steht, das der Scheidewanddichtung 119 gegenüberliegt. Die Dichtung 160 ist von der Art eines flachen Dichtungsringes und bildet im Zusammenwirken zwischen dem Kanülenhalter oder Hub 117 und den Arretierfingern 121 eine Abdichtung gegen die Abschrägung 161, vorzugsweise mit dem Ziel, eine Verformung der Außenecke der Dichtung 161 zu bewirken, wenn die Arretierfinger 121 den Halter oder Hub 117 umgreifen, wobei die Feder in der Körpererweiterung 111 zusammengedrückt ist. Die Dichtungen 119 und 160 unterstützen beide das Halten des Inhalts im Körper, doch die Dichtung 160 isoliert weiterhin die Körpererweiterung 111 und die Feder 133 vom Körperinhalt.
  • Die Gesamtheit aus Kanüle, ihrem Halter oder Hub und der zugehörigen Antriebs- und Dichtungsbaugruppe 115, 117, 119, 133, 160 lässt sich besonders leicht in die Körpererweiterungskammer 111 einbauen, siehe 7A, B. In 7A befindet sich die Kanüle 115 bereits im Halter oder Hub 117 und verläuft durch die Dichtung 160 und die Feder 133, wobei ihre Spitze fast die Scheidewand-Dichtungsscheibe 119 mittig durchsticht, was leicht bewerkstelligt werden kann. Danach wird die Gesamtheit in eine Führung 170 von im Allgemeinen halb-(oder weniger) zylindrischer Form mit einem Innenradius oder -kanal 171, der zur Größe des Kanülenhalters oder Hubs 117, der Feder 133 und der Dichtungen 119, 160 passt, und einem Außenradius, der eine Fläche 172 bildet, die zum Inneren der Hauptkammer des Körpers 101 passt. Die Dicke der Führung 170 entspricht somit der Differenz zwischen den Durchmessern des Inneren der Hauptkammer und dem Inneren der Erweiterung 111. Es ist dann eine einfache Angelegenheit, die beladene Führung 170 in den Körper 101 hineinzuschieben, bis ihr Ende oder ein Anschlagteil 173, das zur Abschrägung 161 passt (wie dargestellt), nicht weiter vorankommen kann; um die Kanülen-Antriebs-Baugruppe weiter in die dann aufnehmende Erweiterung 111 einzuschieben, bis die Arretierfinger 121 (wegen der bessern Deutlichkeit nicht dargestellt) gespreizt werden und in ihre Anfangsstellung zurückkehren, um den Halter oder Hub 117 zu ergreifen. Wenn die Erweiterung 111 nicht mittig angeordnet ist, könnten die Arretierfinger auch versetzt sein, und die Führung 170 könnte einer bestimmten Ausrichtung des Körpers 101 entsprechen, wobei sich üblicherweise die Erweiterung 111 an oberster Stelle befindet. dies würde auch einen entsprechend ausgerichteten Kolben erfordern. In der Praxis ist es vorzuziehen, lediglich die Kanüle im Halter oder Hub 117 zu versetzen.
  • Die 2 bis 4 zeigen weiterhin die direkte Abdichtung zwischen dem Kolben 105 und dem Körper 101. Eine O-Ringdichtung wie die bei 7 in 1 stellt eine bedeutende Einsparung im Vergleich zu herkömmlichen großen Gummiformstücken für hypodermische Spritzen dar. Das einstückige Formen einer zufriedenstellenden Dichtung, die keine Klebstoffe oder andere Bindemittel erfordert, ist allerdings schwierig. Das völlige Vermeiden etwaiger separat gefertigter Dichtungsteile stellt darüber hinaus einen noch größeren Fortschritt und eine weitere Einsparung dar. Geeignete Materialien für den Kopf 105N des Kolbens oder vielmehr für den gesamten Kolben bei praktischer einstückiger Formung und für den Körper 101 ermöglichen diesen größeren Fortschritt und die weitere Einsparung. Ein härterer, weniger verformbarer und vorteilhafterweise hochdurchsichtiger Stoff für den Körper 101 ist nukleisiertes Homopolymer-Polypropylen, und ein weicherer, stärker verformbarer und in zufriedenstellender Weise gleitender und abdichtender Stoff für den Kolbenkopf 105H ist hochdichtes Polyethylen der Schmelze 7. Diese Stoffe ermöglichen eine Nennübergröße des Kolbenkopfes 105N relativ zur inneren Bohrung der Hauptkammer des Körpers 101 von bis zu 50 Mikron, was zu einer leichten Auswärtsverformung des Körpers 101, zum Beispiel so gering wie 2 Mikron oder weniger, an der Stelle, an der der Kolben gerade entlang gleitet, und zu einer größeren kompressiven Einwärtsverformung des Kolbenkopfes 105H führt. Die gestrichelten Linien in 8 geben einige Hinweise auf eine derartige Verformung (wobei naheliegenderweise die mögliche volumetrische Kompression zumindest des Kolbenkopfes ausgeschlossen wurde), doch sollten diese Angaben weder als maßstabsgerecht noch als genau angesehen werden, da keine detaillierten Messungen vorgenommen wurden.
  • Es dürfte klar sein, dass die Kompression des Kolbenkopfes 105H seine Steifigkeit und damit Wirksamkeit beim Verbiegen der Arretierfinger 121 nach außen erhöht, dass die Kompression den Innendurchmesser des Kolbens 105 nicht über den Freiraum für die leichte Aufnahme des Kanülenhalters oder Hubs 117 hinaus verringert, damit dieser leicht passieren kann, wenn eine zerreißbare Scheibe oder Membran 136, vorzugsweise eine vorgespannte Folie, zerrissen wird, zum Beispiel durch gezähnte, das Zerreißen unterstützende Gebilde 117D am Ende des Kanülenhalters oder Hubs 117, wie in 9A, B dargestellt. Die bevorzugte gespannte Folie 136 kann aus einem in zwei Richtungen gespannten Blatt gebildet werden, indem zum Beispiel ein geeigneter Schweißkopf gegen eine entsprechende Bank nach oben weisender Kolben 105 gedrückt wird. 8 zeigt weiterhin eine bevorzugte Eindellung 105D am Kolben 105 direkt hinter dessen Kopf 105H, die sich in der Praxis mit rückseitigen Werkzeugteilen, die sich längs aufspalten und auch einen Flansch an 105H liefern, und einem Werkzeugteil am Vorderende anbringen lässt, um den Rand des Kopfes 105H selbst zu formen, wodurch gewährleistet wird, dass um die sen Dichtrand herum keine durch das Werkzeug verursachten Unterbrechungslinien auftreten.
  • Es ist zu beachten, dass die in den 2 bis 4 dargestellte Ausführungsform keine weiche Füllung hinter den Arretierfingern 121 zeigt, doch kann eine derartige Füllung verwendet werden, falls gewünscht. Tatsächlich ist der Körper 101 in sehr vorteilhafter Weise so geformt, dass nur außen angeordnete Gebilde mit Einrichtungen für das Verbiegen der Finger 121 beim Spreizen zum automatischen Zurückziehen der Kanüle vorhanden sind, die in 10 in Abständen von 90° dargestellt und mit dem Bezugszeichen 136 versehen sind. Geeignete Werkzeuge für das einstückige Formen des Körpers 101 weisen ein Kernteil mit einem zurückziehbaren Hülsenteil mit Verlängerungen auf, um die Einrichtungen 126 zu bilden und sowohl die Formung der Arretierzähne 125 als auch der spitz zulaufenden Betätigungsflächen 127 zu ermöglichen, woraufhin das Kernwerkzeug herausgezogen wird, indem die Finger 121 nach dem Zurückziehen des äußeren Hülsenteiles zum Beispiel mittels eines nach vorn geschobenen inneren Hülsenteiles, nach außen gebogen werden. Eine besonders vorteilhafte Anordnung schließt das Verdrehen während des Entfernens des Kernwerkzeugs ein.
  • Es ist weiterhin zu beachten, dass die 2 bis 4 spitz zulaufende innere Gebilde 105E im Innern des Kolbens 105 zeigen, bei denen es sich um Flossen oder Rippen oder vorzugsweise Flachstücke handeln kann, um den Kanülenhalter oder Hub 117 zu ergreifen, wenn er durch die Aktion der Feder 133 zurückgezogen wird. Als weitere Absicherung gegen einen Zugang zur Kanüle 115 nach dem automatischen Zurückziehen sind derartige Vorrichtungen von besonderem Wert, wenn die vorliegende Erfindung für die Probenahme oder die Verabreichung von Medikamenten usw. eingesetzt wird, die in Patronen vorverpackt sind, was sich immer mehr durchsetzt. Für derartige Anwendungen ist es praktisch, eine doppelendige Kanüle und einen geeigneten Behälter für die Probe oder das Medika ment zu verwenden, siehe 215 und 280 in 11, die auch eine durchstechbare Scheidewand-Enddichtung 281 für jeden Behälter zeigt.
  • Im Allgemeinen können Probenahmebehälter 280 vom evakuierten Typ sein, so dass nur deren Dichtung durch das innere Ende der Kanüle 215 zerrissen zu werden braucht, um die Probe durch das andere Kanülenende einzuziehen, das normalerweise bereits in Körper des Empfängers der Kanüle steckt, von dem die Probe entnommen werden soll, oder sie können vom Kolbentyp sein, wobei nach dem Durchstechen mittels des inneren Kanülenendes ein Kolben zurückgezogen werden muss. Im Falle von in Patronen verpackten Medikamenten usw. können geeignete Behälter 280 ihren eigenen Kolben oder eine Kolbenbefestigung für das Ausdrücken nach dem Durchstechen mittels des inneren Endes der doppelendigen Kanüle 215 aufweisen.
  • 11 zeigt eine weiche, biegsame Abdeckung 282 für das innere Ende 215B der Kanüle 215, wobei diese Abdeckung 282 vom inneren Ende 215B der Kanüle 215 nach unten gedrückt und zerrissen wird, wenn die Dichtung 281 beim Einbringen des Behälters 280 in den Körper 101 oder beim Vorschieben in den Betriebszustand zerrissen wird. Die Abdeckung 283 weist einen Endrand 283R auf, der in der Darstellung von einem tellerförmigen, mit Öffnungen versehenen Halteteil 282 gehalten wird, das selbst einen inneren Rand 284 aufweist, mittels dessen es auf ein mit einem Kopf versehenes Verlängerungsgebilde 285 eines modifizierten Kanülenhalters oder Hubs 217 aufgesetzt und einschnappend gehalten wird. eine andere Befestigung für die Abdeckung 282 kann verwendet werden, zum Beispiel durch Dehnen über einen gerippten oder mit Widerhaken versehenen Vorsprung des Halters oder Hubs 217. Nachdem ein Behälter 280 verwendet wurde, wird er durch Abziehen vom inneren Ende der Kanüle 215 entfernt, und ein modifizierter Kolben 205 wird verwendet, um die Kanüle 215 und ihre zugehörigen Antriebsteile wirksam zurückzuziehen, wie weiter oben beschrieben. Eine Abdichtung dieses Kolbens 205 gegen den Körper 101 ist ebenso wenig erforderlich; siehe die Freiraumgebilde 205C in 11A (von denen es viele geben kann), wie ein zerreißbarer Verschluss seines Endes 205B. Dies unterscheidet den Kolben 205 von den Kolben (5, 105) für hypodermische Spritzen, doch kann auch eine unterschiedliche Farbgebung verwendet werden, was bevorzugt wird.
  • Das vom Design vorgegebene Zurücklassen der Scheidewandscheibe 119 am Ende der Vor- oder Erweiterungskammer 111 (Federstärke und – ausdehnungsweite relativ zur Kanülenlänge und Schmierung und/oder Festhalten der Scheidewandscheibe in der Vorkammer) weist den Vorteil auf, dass die benutzte hypodermische Spritze oder der Probenehmer zur Entsorgung abgedichtet ist, wobei die Kanüle 115 dauerhaft in den Kolben 105 zurückgezogen bleibt und dieser gegen den Körper 101 verriegelt ist.
  • Es hat sich selbst bei Prototypen als durchführbar erwiesen, eine Kanülenstabilität gegen eine Punktbelastung bis zu 9 Kilogramm zu erreichen, während der operative Kolbendruck nur etwa 100 bis 125 Gramm oder einen ähnlichen Wert aufweist.

Claims (23)

  1. Spritzenkörper (101, 111) für eine sterilisierbare Spritzenvorrichtung, die eine Kanüle (115) aufweist, welche hohl ist, um den Inhalt der Spritze passieren zu lassen, und die nach der Verwendung automatisch zurückziehbar ist, wobei der Spritzenkörper (101, 111) einen Innenraum aufweist, der eine längliche zylindrische Hauptkammer (101), die so gestaltet ist, dass sie einen Kolben (105) aufnimmt, der sich in gleitend abdichtender Beziehung darin befindet, und eine Vorkammer (111) aufweist, die distal von der Hauptkammer (101) über den Endbereich der Kolbenbewegung hinaus verläuft und so gestaltete ist, dass sie eine Feder (133) aufweist, um gegen einen Halter (117) für die Kanüle (115) zu drücken, wobei der Spritzenkörper (101, 111) einstückig geformte, innere Arretiergebilde (121) aufweist, die elastisch radial flexibel sind und von der Vorkammer (111) zur Hauptkammer und in diese hinein in Richtungen verlaufen, die im Allgemeinen zur Längsachse des Körpers parallel sind, wobei die einstückigen inneren Arretiergebilde (121) im Einsatz dazu dienen, den Kanülenhalter (117) festzuhalten, wobei die Feder (133) im Innern der Vorkammer (111) zusammengedrückt wird und somit gegen den Kanülenhalter (117) drückt, und dazu dienen, den Kanülenhalter (117) zwecks automatischen Zurückziehens mit der Kanüle (115) freizugeben, wenn die einstückigen inneren Arretiergebilde (121) durch den Kolben (105) am Ende von dessen Bewegung radial nach außen verbogen werden, dadurch gekennzeichnet, dass der Spritzenkörper (101, 111) aus einem in einem Stück geformten formbaren Material gebildet ist, und dass die einstückigen inneren Arretiergebilde (121) für ihr radiales Verbiegen nach außen so gestaltet sind, dass sie weiterhin dazu dienen, den Spritzenkörper (101, 110) aus einem Formungswerkzeug freizugeben.
  2. Spritzenkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Arretiergebilde (121) in der Hauptkammer (101) in freie Enden auslaufen, die radial nach innen gerichtete Festhaltegebilde (125) aufweisen.
  3. Spritzenkörper nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Arretiergebilde (121) im Wesentlichen keine Abweichung von der axialen Parallelität innerhalb des Körpers (101, 111) aufweisen, wenn sie sich im Arretierkontakt mit dem Kanülenhalter (117) befinden.
  4. Spritzenkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vor- oder Erweiterungskammer (111) einen kleineren Querschnitt aufweist als die Hauptkammer (101) und dass sich axial parallele Verlängerungen der Arretiergebilde (121) in der Hauptkammer (101) radial außerhalb der Wandung der Vor- oder Erweiterungskammer (111) befinden.
  5. Spritzenkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jedes der Arretiergebilde (121) eine Fläche (127) aufweist, durch die ihr freies Ende radial verbogen wird, wenn es in Kontakt mit einer damit zusammenwirkenden Fläche des Kolbens (105) gelangt.
  6. Spritzenkörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich jedes der Arretiergebilde (121) zumindest teilweise in jeweils einer außen gebildeten Aufnahme (126) der Hauptkammer (101) neben der Vor- oder Erweiterungskammer (111) befindet.
  7. Spritzenvorrichtung, die einen Spritzenkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 6 aufweist und einen Kolben (105) einschließt, der so gestaltet ist, dass während der Gleitbewegung des Kolbens (105) im Körper eine unmittelbare Abdichtung (105N) zwischen dem Kolben (105) und der Hauptkammer (101) gegeben ist.
  8. Spritzenvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Kolben (105) einen hohlen Kopf mit einem durchgehenden äußeren Rand (105N) aufweist, der eine größere Nenngröße als der Innenquer schnitt der Hauptkammer (101) besitzt, wobei die Hauptkammer (101) und der Kolbenkopfrand (105N) eine Verformung radial zum Körper (101) zulassen.
  9. Spritzenvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass sowohl der Kolbenkopf und -rand (105H) als auch die Wandung der Hauptkammer (101) radial verformbar sind und dass das Material des Kolbenkopfes und -randes (105H) stärker verformbar ist als das der Wandung der Hauptkammer (101).
  10. Spritzenvorrichtung nach Anspruch 7, 8 oder 9, die eine Kanüle (115) und eine in der Vorkammer (111) von den Arretiergebilden (121) gehaltene Feder (133) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Kanüle (115) mit einer als Scheidewand dienenden Scheibendichtung (119) versehen ist, die von der Kanüle (115) durchstochen wird und von der Feder (133) in der Vor- oder Erweiterungskammer (111) in Position gehalten wird.
  11. Spritzenvorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass eine Dichtscheibe (160) zwischen dem Kanülenhalter (121) und der Feder (133) eingesetzt ist und eine Abdichtung zwischen dem Kanülenhalter (121) und dem Eintritt (161) von der Hauptkammer (101) in die Vor- oder Erweiterungskammer (111) bildet.
  12. Spritzenvorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Kolben (105) hohl ist, um die Kanüle (115) und ihren Halter (117) sowie vorhandene Rückziehantriebsteile (133, 119, 160) aufzunehmen, die sich zusammen mit ihm bewegen, und dass er zunächst an seinem der Vor- oder Erweiterungskammer (111) am nächsten befindlichen Ende mittels eines zerreißbaren Verschlusselementes (136) abgedichtet ist, das durch den Kontakt mit dem inneren Ende der Kanüle (115) und ihrem Halter (117) zerrissen wird.
  13. Spritzenvorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Verschlusselement (136) eine vorgespannte Membran ist, die über das Ende des Kolbens (105) hinweg befestigt ist.
  14. Spritzenvorrichtung nach Anspruch 12 oder Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Kanülenhalter (117) Gebilde (117D) aufweist, die das Zerreißen des zerreißbaren Verschlusselementes (136) unterstützen.
  15. Spritzenvorrichtung nach Anspruch 12, 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Kolben (105) innere spitz zulaufende Gebilde (105F) aufweist, um den Kanülenhalter (117) beim federgetriebenen automatischen Zurückziehen zu verlangsamen, anzuhalten und zu ergreifen.
  16. Spritzenvorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Körper (101) Gebilde (145) aufweist, die nach dem automatischen Zurückziehen mit Kolbengebilden (143) ineinander greifen, um den Kolben (105) im Körper (101) zu arretieren.
  17. Spritzenvorrichtung nach Anspruch 16, die weiterhin einen abnehmbaren Abstandshalter (141) zwischen freien Enden des Körpers (101) und seines Kolbens (105) aufweist, wobei der Abstandshalter (141) dazu dient, das Ineinandergreifen der Gebilde (143, 145) zu verhindern, durch die der Kolben (105) im Körper (101) arretiert wird.
  18. Spritzenvorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstandshalter (141) aus einem gefalteten (141C) Folienmaterial besteht, das weiterhin über das freie Ende (105B) des Kolbens (105) gefaltet (141G, K; 141F, N) und an dieses sowie an die Flanschung (101E) des freien Endes des Körpers (101) geklebt ist.
  19. Spritzenvorrichtung nach Anspruch 17 oder Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstandshalter (141) mindestens eine Anzeigevorrichtung (141K) trägt, die anzeigt, dass die Sterilisation erfolgt ist.
  20. Spritzenvorrichtung, die einen Spritzenkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 6 in Kombination mit einem in den Körper (101) einsetzbaren Behälter (280) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Kanüle (215) doppelendig ist und ihr nach innen gerichtetes Ende (215B) dazu dient, eine Dichtung (281) des Behälters (280) zu durchstechen.
  21. Spritzenvorrichtung nach Anspruch 20, die weiterhin einen Kolben (205) aufweist, der so gestaltet ist, dass er verwendet werden kann, nachdem der Behälter (280) später entfernt wird, um die Arretierelemente zu lösen, dadurch gekennzeichnet, dass der Kolben (205) keine Abdichtung gegen das Innere der Hauptkammer (101) bildet.
  22. Spritzenvorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass der Kolben (205) ein offenes Ende aufweist, um die Kanüle (215) und ihren Halter (217) aufzunehmen.
  23. Verfahren zum Zusammensetzen einer Spritzenvorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Kanüle (115) und ihr Halter (121) im Körper (101, 111) installiert werden, indem sie während der Fertigung der Vorrichtung als Baugruppe zusammen mit den Zurückziehantriebsteilen einschließlich der Feder (133) und aller Dichtungen (119, 160) in ein Führungselement (170) eingegeben werden, das in der Hauptkammer (101) gleitbar ist, um die Baugruppe in den Eingang zur Vor- oder Erweiterungskammer (111) zu führen, die Baugruppe dann von dem Führungselement (170) weg und in die Vor- oder Erweiterungskammer (111) hineinzuschieben, wobei gleichzeitig die Feder (133) zusammengedrückt wird, bis ein Arretierkontakt des Kanülenhalters (117) mittels der Arretiergebilde (121) eintritt.
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