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Technischer
Bereich
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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein System zum Behandeln oder Verarbeiten
von gespendetem Blut zu seinen therapeutisch wertvollen Blutbestandteilen
und Derivat-Therapie, und im Einzelnen betrifft sie verbesserte
Verfahren und Mittel zum Entlüften von
Luft und anderen Gasen, welche in einem Blutbehandlungssystem eingeschlossen
sind, und verbesserte Verfahren und Mittel zum Rückgewinnen von im Wesentlichen
allen aus dem gespendeten Blut erhaltenen Blutprodukten.
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Hintergrund
der Erfindung
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Die
Entwicklung von Blutsammelbeuteln aus Kunststoff hat die Auftrennung
von gespendetem Vollblut in seine verschiedenen Bestandteile und analogen
Produkte, einschließlich
Faktoren, Konzentraten und therapeutischem Serum, erleichtert, wodurch
diese verschiedenen Blutprodukte als Transfusionsprodukte verfügbar gemacht
wurden. Die Auftrennung einer einzelnen Einheit an gespendetem Vollblut,
welche in der Praxis in den U.S.A. ungefähr 450 Milliliter umfasst,
in dessen Bestandteile wird typischerweise durch Differentialsedimentation
unter Verwendung von Zentrifugation bewirkt, was Fachleuten wohlbekannt
ist.
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Ein
in den Vereinigten Staaten angewandtes typisches Verfahren, das
Citrat-Phosphat-Dextrose-Adenin-System
(CPDA-1-System), verwendet eine Reihe von Schritten zum Auftrennen
von gespendetem Blut in drei Komponenten, wobei jede Komponente
einen beträchtlichen
therapeutischen und finanziellen Wert hat. Das Verfahren verwendet typischerweise
einen Blutsammelbeutel, welcher über flexible
Leitungen oder Schläuche
integral mit wenigstens einem, vorzugsweise zwei oder mehr, Satellitenbeutel(n)
verbunden ist. Unter Verwendung von Zentrifugation kann Vollblut
durch Differentialsedimentation in so wertvolle Blutkomponenten
wie etwa Plasma, Erythrozytenkonzentrat (PRC), an Plättchen reiches
Plasma (PRP), Blutplättchenkonzentrat
(PC) und Kryopräzipitat
(wobei zum Erhalten desselben eine Sonderbehandlung erforderlich
sein kann) aufgetrennt werden. Das Plasma selbst kann in einen Patienten
transfundiert werden oder es kann durch komplexe Verfahren in eine
Vielzahl anderer wertvoller Blutprodukte aufgetrennt werden.
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Im
Lauf der Zeit und durch Ansammeln von durch Forschung und klinische
Erfahrung gewonnenen Daten haben sich die Transfusionsverfahren stark
verändert.
Ein Aspekt der gegenwärtigen
Praxis besteht darin, dass Vollblut selten verabreicht wird; statt
dessen wird Patienten, welche rote Blutkörperchen benötigen, Erythrozytenkonzentrat
gegeben, Patienten, welche Blutplättchen benötigen, wird Plättchenkonzentrat
gegeben, und Patienten, welche Plasma benötigen, wird Plasma gegeben.
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Aufgrunddessen
hat das Auftrennen von Blut in seine Bestandteile einen beträchtlichen
therapeutischen und finanziellen Wert. Dies ist nirgends deutlicher
als bei der Behandlung der erhöhten
Schädigung
des Immunsystems eines Patienten, welche durch die höheren Dosen
und stärkeren
Medikamente, die heutzutage bei der Chemotherapie von Krebspatienten
verwendet werden, verursacht wird. Diese aggressiveren Chemotherapieverfahren
stehen in direkter Verbindung mit der Verringerung des Plättchengehalts
im Blut auf abnorm niedrige Niveaus: damit verbundene innere und äußere Blutungen
erfordern außerdem
häufigere
Transfusionen von PC, und dies hat bewirkt, dass ein Mangel an Plättchen besteht,
und dass auf die Blutbanken Druck ausgeübt wird, die Plättchenausbeute
pro Bluteinheit zu erhöhen.
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Eines
der Probleme, welche das Abtrennen von verschiedenen Blutkomponenten
unter Verwendung eines mehrere Beutel umfassenden Systems und Zentrifuga tion
begleiten, besteht darin, dass sehr wertvolle Blutkomponenten in
den Leitungen, welche die verschiedenen Beutel verbinden, und in
den verschiedenen biomedizinischen Einheiten, welche in dem System
verwendet werden können,
zurückgehalten
werden. Eine Aufgabe der Erfindung besteht in der Bereitstellung
von Vorrichtungen und Verfahren, welche die Rückgewinnung dieser wertvollen
Blutkomponenten erlauben.
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Bei
Systemen zur Behandlung von Blut kann Luft, insbesondere Sauerstoff,
welche(r) in gelagertem Blut und Blutkomponenten oder in dem Speicherbehälter vorhanden
ist, zu einer Beeinträchtigung
der Qualität
der Blutkomponenten führen
und ihre Lagerbeständigkeit
verringern. Im Einzelnen kann Sauerstoff mit einem erhöhten Stoffwechselumsatz
(während
der Glycolyse) verbunden sein, was zu einer verringerten Lagerbeständigkeit
und verringerter Lebensfähigkeit
und Funktion von Vollblutzellen führen kann. Beispielsweise verstoffwechseln
rote Blutkörperchen
während
der Lagerung Glucose, wodurch Milch- und Pyruvinsäure gebildet
werden. Diese Säuren
verringern den pH-Wert des Mediums, was wiederum die Stoffwechselfunktionen
vermindert. Ferner kann die Anwesenheit von Luft/Gas in dem Satellitenbeutel
einen Risikofaktor für
das Transfundieren eines Patienten mit einer Blutkomponente darstellen.
Beispielsweise kann eine so geringe Menge wie 5 ml ernsthafte Schädigungen
oder den Tod verursachen. Trotz der schädlichen Wirkung von Sauerstoff
auf die Lagerbeständigkeit
und die Qualität
von Blut und Blutkomponenten ist im Stand der Technik das Entfernen
von Gasen aus Blutbehandlungssystemen während der anfänglichen Schritte
des Sammelns und der Behandlung nicht angesprochen worden. Daher
ist es eine Aufgabe dieser Erfindung, ein steriles Blutbehandlungssystem bereitzustellen,
bei welchem Gase, die in dem System vorhanden sind, von dem Blut
oder Blutprodukt getrennt werden.
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Ein
anderes Problem bestand bislang im Aufrechterhalten der Sterilität des Behandlungssystems. Das
Wort Sterilität
wie in dieser Anmeldung verwendet bedeutet das Freihalten eines
Systems von lebensfähigen
verunreinigenden Mikroorganismen. Beispielhafte Verfahren zum Bestimmen
der Sterilität umfassen Tests,
welche Thioglycolatmedium in Fluidform oder Sojabohnencasein-Verdauungsmedium verwenden
und welche in näheren
Einzelheiten in dem U.S. Code of Federal Regulations (21 CFR 610.12)
beschrieben sind.
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Zusammenfassung
der Erfindung
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Gemäß einem
Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Blutbehandlungssystem
bereitgestellt, welches Mittel zum Entfernen von Gas aus den verschiedenen
Bestandteilen des Systems umfasst, um die Lagerfähigkeit, Sicherheit und hohe
Qualität des
behandelten Bluts zu verbessern.
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Gemäß einem
zusätzlichen
Aspekt der Erfindung wird ein Blutbehandlungssystem bereitgestellt, bei
welchem Flüssigkeit,
die in verschiedenen Elementen des Blutbehandlungssystems zurückgehalten
wird, zurückgewonnen
wird, indem entweder eine hinter der zurückgehaltenen Flüssigkeit
befindliche Gasmenge die Flüssigkeit
durch diese Elemente hindurch und in den vorgesehenen Sammelbeutel
hinein drängt,
oder indem die zurückgehaltene
Flüssigkeit
in den vorgesehenen Sammelbeutel durch ein Druckgefälle (z.B.
durch die Schwerkraft, eine Druckmanschette, Unterdruck und dergleichen)
hineingezogen wird.
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Gemäß noch einem
weiteren Aspekt der Erfindung wird klar sein, dass ein Mittel der
vorliegenden Erfindung in jedem System für das Transferieren oder Verabreichen
von Flüssigkeit,
bei welchem ein einmaliges Entfernen von Gasen aus dem System vorgesehen
ist und der Eintritt von Gasen in das System während des Transferierens oder
Verabreichens von Flüssigkeit
verhindert werden soll, von Nutzen ist, einschließlich beispielsweise
solcher Systeme, welche mittels Priming für einen zukünftigen Transfer von Flüssigkeiten
vorbereitet werden sollen, oder Systeme, welche bis zu einem vorher
bestimmten Niveau gefüllt
werden sollen.
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Der
Gasauslass der vorliegenden Erfindung sowie der zusätzlich zu
dem Gasauslass verwendete Gaseinlass ist besonders gut für die Verwendung
in pharmazeu tischen und medizinischen Anwendungen und in medizinischen
und pharmazeutischen Vorrichtungen ausgebildet; eine Ausführungsform
der Erfindung ist besonders gut für die Verwendung in Vorrichtungen
geeignet, wo in solchen Systemen vorhandene Gase entlüftet werden
müssen
oder wo verhindert werden muss, dass Gase zu einem Patienten, der eine
Injektion der Flüssigkeit
erhält,
gelangen.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
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1 ist
eine Ausführungsform
eines Blutbehandlungssystems gemäß der Erfindung,
welche einen Gaseinlass und einen Gasauslass in den Leitungen in
versiegelter Verbindung mit den Beuteln umfasst.
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2 ist
eine andere Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Blutbehandlungssystems und
stellt ein Blutsammelsystem für
das Auftrennen von Vollblut in Erythrozytenkonzentrat, Plättchenkonzentrat
und Plasma dar.
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Die 3A und 3B sind
Ausführungsformen
eines erfindungsgemäßen Blutbehandlungssystems,
welche Gaseinlässe
und Gasauslässe
in versiegelter Verbindung mit separaten Gasspeichermittel umfassen. 3A mit
mehreren Gasspeichermitteln und 3B mit
einem einzelnen Gasspeichermittel.
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4 ist
eine Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Blutbehandlungssystems,
bei welchem das Gas aus dem System wiederaufbereitet und für die Wiederverwendung
gespeichert wird.
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5 ist
eine modifizierte Anordnung, welche Verbindermittel an jedem Ende
einer Leitung, welche einen Gaseinlass, eine funktionelle biomedizinische
Einheit und einen Gasauslass aufweist, umfasst.
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Die 6A, 6B und 6C sind
beispielhafte Konfigurationen von erfindungsgemäßen Gaseinlässen und Gasauslässen.
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7 ist
eine vertikale Schnittansicht einer Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Gasauslasses.
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8 ist
eine perspektivische Ansicht eines Systems für die intravenöse Ernährung, welche
einen Gasauslass für
das Herausleiten von Gas aus dem Verabreichungsset umfasst.
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9 ist eine Verabreichungsanordnung, welche
eine funktionelle biomedizinische Einheit und einen Gasauslass umfasst.
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10 ist
ein Sammelbeutel, welcher mit einem Gaseinlass in Verbindung steht.
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Beschreibung
der bevorzugten Ausführungsformen
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Anordnung zum Behandeln von
Blutkomponenten, umfassend:
eine funktionelle biomedizinische
Einheit (14, 24), umfassend ein Leukozytenverarmungsfilter
zum Verarmen von Leukozyten aus Blut oder Blutkomponenten; eine
Leitung (15, 25), welche mit der funktionellen
biomedizinischen Einheit (14, 22) verbunden ist; und
einen
Gasauslass (16, 26) stromabwärts von der funktionellen biomedizinischen
Einheit, wobei der Gasauslass mit der funktionellen biomedizinischen Einheit
und der Leitung in Verbindung steht, wobei der Gasauslass eine liquophobe
Membran zum Durchtretenlassen von Gas durch dieselbe umfasst, wobei
die Membran eine Porengröße aufweist,
welche das Durchtreten von Bakterien verhindert.
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Bei
einer Ausführungsform
der Erfindung kann die Anordnung einen Behälter umfassen, wobei die funktionelle
medizinische Einheit mit dem Behälter
in Verbindung steht. Der Gasauslass ist dann zwischen dem Behälter und
der funktionellen biomedizinischen Einheit angeordnet.
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Bei
einer anderen Ausführungsform
umfasst die Anordnung einen Behälter,
wobei die Einheit so angeordnet ist, um Blut von dem Behälter zu
empfangen, wobei die Leitung Blut von der funktionellen biomedizinischen
Einheit empfängt
und der Gasauslass in der Leitung angeordnet ist.
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Bei
noch einer anderen Ausführungsform umfasst
die Anordnung einen ersten und einen zweiten Behälter. Der zweite Behälter steht
mit dem ersten Behälter
in Verbindung, während
die funktionelle biomedizinische Einheit zwischen dem ersten und dem
zweiten Behälter
angeordnet ist. Der Gasauslass ist zwischen der funktionellen biomedizinischen Einheit
und dem zweiten Behälter
angeordnet.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zum Behandeln
von Blut oder Blutkomponenten, umfassend:
das Durchleiten von
Blut oder Blutkomponenten durch eine funktionelle biomedizinische
Einheit (14, 24), welche ein Leukozytenverarmungsfilter
zum Verarmen von Leukozyten aus Blut oder Blutkomponenten aufweist,
und das Durchleiten des Bluts oder der Blutkomponenten durch eine
mit der funktionellen biomedizinischen Einheit verbundene Leitung
(15, 25); das Durchleiten von Gas vor den Blutkomponenten durch
einen Gasauslass (16, 26) stromabwärts von der
funktionellen biomedizinischen Einheit (14, 24), wobei
der Gasauslass eine liquophobe Membran zum Durchtretenlassen von
Gas durch dieselbe umfasst, wobei die Membran eine Porengröße aufweist, welche
das Durchtreten von Bakterien verhindert.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft hauptsächlich ein steriles Blutbehandlungssystem
für das
Verarbeiten von gespendetem Blut zu wertvollen Blutprodukten nach
dem Spenden. Jedoch ist beabsichtigt, dass die Erfindung nicht durch
den Typ des Fluids, welches behandelt oder verabreicht wird, eingeschränkt werden
soll. Jedes biologische Fluid wie etwa eine Kochsalzlösung, eine
Medikamentenlösung
oder eine Nährlösung, welches
unter Verwendung von Vorrichtungen oder Anordnungen, welche Gas
oder Luft enthalten oder in welchen sich diese ansammeln, behandelt
oder verabreicht wird, fällt
unter den Rahmen der vorliegenden Erfindung. Im Folgenden wird die
Erfindung beschrieben, wobei Blut oder ein Blutprodukt als das biologische
Fluid verwendet wird, doch sollte klar sein, dass andere biologische
Fluide in die in dieser Anmeldung beschriebenen Systeme zum Behandeln
oder Verabreichen von Blut eingebracht werden können.
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Bei
der vorliegenden Erfindung werden Mittel und Verfahren zum Entfernen
von Luft, Sauerstoff und anderen Gasen aus einem System bereitgestellt, um
das Volumen von Gasen, welche während
der Lagerung in einem Blutprodukt verbleiben oder mit diesem in
Kontakt kommen, zu minimieren. Außerdem werden Mittel und Verfahren
zum Rückgewinnen
von wertvollem Blut und Blutprodukten, welche während der Blutbehandlung in
den verschiedenen Elementen des Systems eingeschlossen werden und
welche andernfalls verloren wären,
bereitgestellt.
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Der
Gasauslass kann ein jedes einer Vielfalt von Mitteln und Vorrichtungen
sein, welche in der Lage sind, Gase wie etwa Luft, Sauerstoff und
dergleichen, welche in einem Blutbehandlungssystem vorhanden sein
können,
aus der Flüssigkeit,
d.h. Blut und/oder Blutkomponenten, welche in dem System behandelt
werden, abzutrennen. In jenen Ausführungsformen, welche auch einen
Gaseinlass umfassen, kann der Gaseinlass ein jedes einer Vielfalt
von Mitteln und Vorrichtungen sein, welche in der Lage sind, das
Eintreten von Gas wie etwa Luft, Sauerstoff und dergleichen in das
Behandlungssystem zu erlauben. In dieser Anmeldung bedeutet der
Begriff Gas ein gasförmiges
Fluid wie etwa Luft, sterilisierte Luft, Sauerstoff, Kohlendioxid
und dergleichen; die Erfindung soll aber dadurch nicht eingeschränkt werden.
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Außerdem werden
der Gaseinlass und der Gasauslass so gewählt, dass die Sterilität des Systems
nicht gefährdet
wird. Der Gaseinlass und der Gasauslass sind besonders gut für die Verwendung in
geschlossenen Systemen oder für
die Verwendung innerhalb von ungefähr 24 Stunden nach dem Öffnen eines
Systems geeignet. Geeignete Gaseinlässe und Gasauslässe umfassen
ein liquophobes poröses
Medium mit einer ausreichend kleinen Porengröße, um das Eintreten von Bakterien
in das System zu verhindern. Da das liquophobe poröse Medium
durch Blut und Blutprodukte, welche in dem System behandelt werden,
nicht benetzbar ist, tritt in dem System vorhandenes Gas, welches
mit dem liquophoben Medium in Kontakt kommt, durch dieses hindurch
und das Blut oder die Blutprodukte werden von dem liquophoben porösen Medium
nicht absorbiert. Typischerweise beträgt die Porengröße des liquophoben
porösen Mediums
weniger als 0,2 Mikrometer, um eine hinreichende Barriere gegen
Bakterien zu bieten.
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Typische
Anordnungen zum Behandeln von Blut umfassen mindestens zwei Behälter, welche durch
eine Leitung verbunden sind (siehe beispielsweise die 1 und 3). Zwar kann mindestens ein Gasauslass
zwischen einem solch einfachen, zwei Beutel umfassenden System angeordnet
sein, doch ist es wahrscheinlicher, dass das erfindungsgemäße Entlüftungsmittel
in komplizierteren Behandlungssystemen, welche beispielsweise eine
oder mehrere zwischen den Behältern
angeordnete funktionelle biomedizinische Einheiten wie etwa eine
Trenn- oder Filtervorrichtung umfassen (siehe die 2 und 4),
nützlicher
ist.
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In
ihrer einfachsten Ausführungsform
betrifft die vorliegende Erfindung eine Anordnung zum Behandeln
von Blut, welche eine Leitung und einen Gasauslass in der Leitung
und eine funktionelle biomedizinische Einheit umfasst. Siehe z.B. 5.
Diese Ausführungsform
der Erfindung kann eine Nadel oder dergleichen aufweisen, welche
mit einem Ende der Leitung verbunden ist, so dass die Anordnung beispielsweise
als eine Vorrichtung für
die intravenöse
Ernährung
verwen det werden kann. Diese Ausführungsform kann auch, wie in
den 5 und 9 dargestellt,
mit einem Verbindermittel an einem Ende oder an mehreren Enden der
Anordnung konfiguriert sein.
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In
anderen komplexeren Ausführungsformen kann
die vorliegende Erfindung eine Anordnung zum Behandeln von Blut
betreffen, welche einen ersten Behälter und einen zweiten Behälter und
eine den ersten Behälter
mit dem zweiten Behälter
verbindende Leitung, und gegebenenfalls mindestens einen dritten
Behälter
und eine den ersten Behälter
mit dem dritten Behälter
verbindende Leitung umfasst, wobei zwischen dem ersten Behälter und
einem zweiten Behälter
mindestens eine funktionelle biomedizinische Einheit angeordnet
ist, und wobei zwischen dem ersten Behälter und dem zweiten Behälter mindestens
ein Gasauslass angeordnet ist.
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Mit
der erhöhten
Akzeptanz der Transfusionstherapie bei der Behandlung einer Anzahl
von Krankheiten und Zuständen
haben es Ärzte
als erforderlich oder wünschenswert
erachtet, mehrere Bluteinheiten zu transfundieren, wobei jede hiervon
typischerweise während
der Verabreichung an Leukozyten verarmt wird. Egal ob das Verabreichungsset mehrere
Beutel und ein einziges Leukozytenfilter mit hoher Kapazität oder mehrere
Beutel und mehrere Filter umfasst, kann in der Verabreichungsanordnung vorhandenes
Gas eine beträchtliche
Gefahr darstellen. Daher umfasst gemäß einer anderen Ausführungsform
der Erfindung eine typische Verabreichungsanordnung eine erste Leitung
mit einem Dorn oder dergleichen an einem Ende und einer funktionellen
biomedizinischen Einheit wie etwa einem Leukozytenverarmungsfilter
am anderen Ende. Eine zweite Leitung führt von der biomedizinischen
Einheit fort und weist typischerweise an ihrem stromabwärtigen Ende
einen Verbinder auf. Gemäß der vorliegenden
Erfindung ist ein Gasauslass in der zweiten Leitung stromabwärts von
der biomedizinischen Einheit angeordnet, und ein Gaseinlass kann
in der ersten Leitung zwischen dem Dorn und der biomedizinischen
Einheit angeordnet sein. Desweiteren umfasst die Anordnung vorzugsweise
eine durch Priming vorbehandelte funktionelle biomedizinische Einheit.
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Durch
Priming vorbehandeln bedeutet in dieser Anmeldung das Benetzen oder
Vorbehandeln der inneren Oberflächen
einer Anordnung vor ihrer tatsächlichen
Verwendung. Wenn beispielsweise die in 9A dargestellte
Vorrichtung verwendet wird, kann der Dorn in einen Lösungsbehälter eingeführt werden;
die Klemme wird geöffnet,
um das Fließen von
Fluid durch die Anordnung zu erlauben; dann wird durch das Durchtreten
von Fluid durch die Anordnung Gas stromabwärts von dem Fluid durch den Gasauslass
ausgestoßen,
bis Fluid das Verzweigungselement erreicht, zu welchem Zeitpunkt
die Klemme geschlossen wird. Wenn die Klemme sich in einer geschlossenen
Position befindet, kann der Verbinder stromabwärts von dem Gasauslass geöffnet oder
für die
Verwendung bereit gemacht werden, ohne dass Fluid in der Anordnung
durch den Verbinder tropft.
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Gemäß einer
anderen Ausführungsform
der Erfindung kann ein Gasauslass in einer Leitung mit einem Verbinder
an beiden Enden angeordnet sein. Auf diese Weise kann die Ausführungsform
in ein zuvor bestehendes System eingefügt werden. Wenn beispielsweise
einer der Verbinder ein Dorn ist, kann der Dorn in einen Behälter eingesteckt
werden; auf diese Weise kann ein Fluidfließweg hergestellt werden, welcher
einen Gasauslass auf jede gemäß der Erfindung
beschriebene Weise verwenden kann. Eine Ausführungsform einer solchen Anordnung
ist in 5 dargestellt, worin ein Dorn 50 und
ein Verbinder 51 zum Verbinden der Anordnung mit einem schon
bestehenden Set für
die Fluidbehandlung oder -verabreichung verwendet werden können. Bei
einer anderen Ausführungsform,
die in 9B dargestellt ist, kann eine
Komponente leicht und aseptisch zu einem schon bestehenden Set für die Fluidbehandlung oder
-verabreichung hinzugefügt
werden: ein von einem Medikamentenbehälter oder dergleichen führender
Dornverbinder kann in eine schon bestehende Anordnung eingefügt werden,
indem der Dorn durch einen Gaseinlass oder Gasauslass gemäß der Erfindung
eingeführt
wird. Bei dieser Ausführungsform durchstößt der Dorn
die Membran, wodurch eine aseptische Verbindung hergestellt wird.
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Der
in dieser Anmeldung verwendete Begriff Blut bedeutet die Folgenden:
Vollblut; ungerinnbar gemachtes Vollblut (AWB); aus AWB erhaltenes
Erythrozytenkonzentrat (PRC); aus AWB erhaltenes, an Blutplättchen reiches
Plasma (PRP); aus AWB oder PRP erhaltenes Plättchenkonzentrat (PC); aus
AWB oder PRP erhaltenes Plasma; aus Plasma abgetrennte und in einem
physiologischen Fluid wieder suspendierte Erythrozyten; Kryopräzipitat;
aus Plasma abgetrennte und in einem physiologischen Fluid wieder
suspendierte Plättchen;
und alle zuvor genannten Substanzen, welche mit einem physiologischen
Fluid vermischt oder hierin suspendiert sind. In dieser Anmeldung
bedeutet Blut die zuvor beschriebenen Komponenten und ähnliche
oder analoge Blutprodukte, welche aus einer der zuvor genannten Substanzen
erhalten oder durch andere Mittel erhalten werden oder ähnliche
Eigenschaften aufweisen. Gemäß der Erfindung
kann jedes dieser Blutprodukte auf die in dieser Anmeldung beschriebenen
Weise behandelt werden.
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Eine
funktionelle biomedizinische Einheit wie in dieser Anmeldung verwendet
kann jede aus einer Anzahl von Vorrichtungen oder Anordnungen sein,
in welcher Luft oder Gase vorhanden sind und/oder sich ansammeln
oder bilden können
oder vor der Verwendung der Anordnung entfernt werden sollten. Beispielhafte
funktionelle biomedizinische Einheiten umfassen ein Filter wie etwa
ein Leukozytenverarmungsfilter, eine Trennvorrichtung wie etwa eine
Vorrichtung zur Konzentration von Plättchen, vorzugsweise eine nicht-zentrifugal
wirkende Vorrichtung zur Konzentration von Plättchen; eine Vorrichtung zur Entfernung
von Bläschen;
eine Pumpe; und einen Verbinder. Die funktionelle biomedizinische
Einheit kann auch eine Vorrichtung zum Vernichten von biologischen
Verunreinigungen umfassen, etwa eine Hochintensitätslichtwellenkammer,
oder eine Vorrichtung zum Entnehmen von Proben aus einer biologischen
Flüssigkeit.
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Gemäß der Erfindung
kann eine Klemme, ein Verschluss oder dergleichen an oder in einer
Leitung oder allen Leitungen angeordnet sein, um eine gewünschte Funktion,
d.h. das Herstellen eines Fluidfließwegs für ein Blutprodukt oder Gas,
zu erleichtern. Wenn beispielsweise ein Blutprodukt durch ein System
wie in 3B dargestellt durchgeleitet
und behandelt wird, kann es während
des Entfernens von Gasen aus einer Leitung 12, einer funktionellen
biomedizinischen Einheit 14 und einer Leitung 15 wünschenswert
sein, die Leitung 15 unmittelbar unterhalb des Gasauslasses 16 abzuklemmen
und eine Leitung 37 unmittelbar oberhalb des Gasspeichermittels 35 abzuklemmen.
Wenn die Verwendung des in dem Gasspeichermittel 35 enthaltenen
Gases zum Maximieren der Rückgewinnung
des Blutprodukts wünschenswert
ist, wird die Klemme unterhalb des Gasauslasses 16 gelöst, eine
zu dem Gasspeichermittel 35 benachbarte Klemme in einer
Leitung 36 wird geschlossen, eine zu dem Gasspeichermittel 35 benachbarte
Klemme in der Leitung 37 wird geöffnet und eine zu einem Gaseinlassmittel 13 benachbarte Klemme
wird geöffnet.
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Gemäß der Erfindung,
wobei das Behandlungssystem mindestens einen Gasauslass umfasst, ist
das Behandlungssystem außerdem
mit einem Gaseinlass versehen, um das Einführen von Luft oder Gas in das
System zu erlauben, nachdem die Behandlung größtenteils stattgefunden hat.
Das Behandlungssystem ist mit einem Gasauslass versehen, um das
Abtrennen von Gasen in den verschiedenen Elementen des Systems von
der zu behandelnden Flüssigkeit
zu erlauben. Es ist beabsichtigt, dass sowohl der Gaseinlass als
auch der Gasauslass in einem Blutbehandlungssystem verwendet werden können, oder
der betreffende Gasauslass kann allein verwendet werden.
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Zu
diesem Zweck kann jedes der verschiedenen Elemente der Anordnung
einen Gasauslass und, falls gewünscht,
einen Gaseinlass umfassen. Zur Veranschaulichung kann ein Gaseinlass
oder ein Gasauslass in mindestens einer der Leitungen, welche die
verschiedenen Behälter
verbinden, in einer Wand der Behälter,
welche das behandelte Blut und/oder Blutprodukt aufnehmen, oder
in einem Anschluss an oder in einem jener Behälter vorgesehen sein. Der Gaseinlass
oder Gasauslass kann auch an oder in einer Kombination der zuvor
erwähnten
Elemente vorgesehen sein. Außerdem
kann eine funktionelle biomedizinische Einheit einen oder mehrere Gaseinlässe zusätzlich zu
mindestens einem Gasauslass umfassen. Im Allgemeinen wird jedoch
das Anordnen eines Gaseinlasses oder Gas auslasses in den Leitungen,
welche die Behälter
verbinden, oder in der funktionellen medizinischen Einheit bevorzugt. Die
Verwendung von mehr als einem Gaseinlass oder Gasauslass in jeder
Leitung, in einem jeden Blutprodukt aufnehmenden Behälter oder
in einer funktionellen biomedizinischen Einheit fällt in den
Bereich der Erfindung.
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Einer
in der Technik bewanderten Person wird klar sein, dass das Anordnen
eines Gaseinlasses oder Gasauslasses optimiert werden kann, um ein
erwünschtes
Ergebnis zu erzielen. Beispielsweise kann es wünschenswert sein, den Gaseinlass stromaufwärts von
der funktionellen biomedizinischen Einheit und in oder so dicht
wie praktikabel bei dem ersten Behälter anzuordnen, um die Rückgewinnung
von Blutprodukt zu maximieren. Außerdem kann es wünschenswert
sein, den Gasauslass stromabwärts
von der funktionellen biomedizinischen Einheit und so dicht wie
möglich
bei dem das Blutprodukt aufnehmenden Behälter anzuordnen, um das Volumen
an Gas, welches aus dem System entfernt wird, zu maximieren.
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Eine
solche Anordnung des Gasauslasses ist insbesondere dann wünschenswert,
wenn das System nur einen Gasauslass umfasst.
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Der
Gaseinlass und der Gasauslass sind jeweils ein poröses Medium,
welches für
das Durchtreten von Gas hierdurch ausgebildet ist. Um der Zweckmäßigkeit
und der Klarheit willen wird das poröse Medium in dem Gaseinlass
oder Gasauslass im Folgenden als Membran bezeichnet.
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In
dieser Anmeldung bezeichnet der Begriff Verbinder jede Struktur,
welche zum Bilden einer Verbindung oder zum Verbinden derselben
mit einem anderen Element verwendet wird. Diese Verbinder stellen
einen Fließweg
durch verschiedene Elemente einer Anordnung oder eines Systems her.
Der Begriff Verbinder, wie er in dieser Anmeldung verwendet wird,
bezeichnet Durchstoß-Verbinder
wie etwa einen Dorn, eine Kanüle
oder eine Nadel, und zusammenpassende Verbinder wie etwa Verbinder
des Luer-Typs, des Gewindetyps, des Reibschlusstyps oder Verbinder,
welche miteinander verbunden sind.
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Gemäß der Erfindung
kann die Rückgewinnung
von Blutprodukt aus den verschiedenen Elementen des Blutbehandlungssystems
maximiert werden. Nach dem Zentrifugieren des Bluts werden die einzelnen
Fraktionen der Blutkomponenten durch die geeigneten Leitungen und
funktionellen biomedizinischen Einheiten, soweit vorhanden, zu ihren
jeweiligen Aufnahmebehältern
herausgedrückt.
Blutprodukt, welches während
der Behandlung in diesen Elementen zurückgehalten worden ist, kann
entweder durch das Durchleiten von Spülgas durch die Leitungen und
biomedizinischen Einheiten oder durch Anlegen von mindestens teilweisem
Vakuum an das System, um die zurückgehaltene
Flüssigkeit
herauszuziehen und um zu ermöglichen,
dass es in den geeigneten Aufnahmebehälter abläuft, zurückgewonnen werden. Das Spülgas kann
von einer Anzahl an Quellen bereitgestellt werden. Beispielsweise
kann das Blutbehandlungssystem mit einem Speicherbehälter für das Lagern
des Spülgases
ausgestattet sein, das Spülgas
kann das während
des Blutbehandlungsvorgangs aus dem System entfernte Gas sein, oder
das Spülgas
kann von einer externen Quelle (z.B. durch eine Spritze) aseptisch
in das System injiziert werden. Beispielsweise kann es wünschenswert
sein, ein steriles Spülgas,
welches in einem separaten Behälter
außerhalb
des Blutbehandlungssystems sterilisiert worden ist, zu verwenden.
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Der
Gaseinlass der vorliegenden Erfindung umfasst vorzugsweise eine
mikroporöse
Membran in einem Gehäuse.
Der Gaseinlass kann eine mikroporöse Membran mit sowohl liquophoben
als auch liquophilen Lagen umfassen, wie im Folgenden beschrieben,
oder er kann andere Strukturen umfassen, welche das Eintreten von
Gas in das System erlauben, aber welche nicht das Eintreten von
Verunreinigungen erlauben. Bei einer bevorzugten Ausführungsform
ist die mikroporöse
Membran vorzugsweise liquophob, das heißt nicht benetzbar. Die Membran
kann auch liquophil sein, doch sollten Mittel zum Trockenhalten
der liquophilen Membran bis zu ihrer Verwendung vorgesehen sein.
Zum Beispiel kann während
des Behandens und Durchleitens des Blutprodukts durch das System eine
Klemme oder ein anderer Verschlussmechanismus (wie etwa eine Kappe
oder ein ausreichendes Druckgefälle)
verwendet werden, um das Benetzen der liquophilen Membran zu vermeiden.
Mit dem Begriff liquophil ist gemeint, dass die mikroporöse Membranschicht
durch die Flüssigkeit,
welche behandelt wird, benetzt wird. Die liquophile Membran ist
in der Lage, Gas hierdurch durchtreten zu lassen, solange sie nicht
von der Flüssigkeit,
welche behandelt wird, gesättigt
wird.
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Der
Begriff liquophob in dieser Anmeldung bedeutet tatsächlich das
Gegenteil des Begriffs liquophil; das heißt, ein poröses liquophobes Material weist
eine kritische Oberflächenbenetzungsspannung
auf, welche niedriger ist als die Oberflächenspannung der verwendeten
Flüssigkeit,
und ist nicht leicht oder spontan durch die verwendete Flüssigkeit benetzbar.
Liquophobe Materialien können
also durch einen hohen Kontaktwinkel zwischen einem auf die Oberfläche gegebenen
Flüssigkeitstropfen und
der Oberfläche
charakterisiert sein. Ein solcher hoher Kontaktwinkel deutet auf
eine schlechte Benetzung hin.
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Gemäß der Erfindung
kann Gas aus der Blutbehandlungsanordnung oder aus dem Kontakt mit Blut
oder einem Blutprodukt entfernt werden, indem die Luft oder das
Gas durch einen Gasauslass durchgeleitet wird. Der Gasauslass kann
eine liquophobe Membran wie zuvor beschrieben oder andere Strukturen
umfassen, welche das Durchtreten von Gas, aber nicht das Eintreten
von Verunreinigungen erlauben. Bei einer bevorzugten Ausführungsform
umfasst der Gasauslass eine aus mehreren Schichten bestehende mikroporöse Membran
in einem Gehäuse.
Die erste Schicht der mikroporösen
Membran ist durch Flüssigkeit
benetzbar, d.h. liquophil, wie zuvor angemerkt. Die liquophile Membran
ist in der Lage, Gas hierdurch durchtreten zu lassen, solange sie durch
die Flüssigkeit,
welche behandelt wird, nicht gesättigt
wird. Die zweite mikroporöse
Membran kann von der Flüssigkeit,
welche in dem Verabreichungssystem behandelt wird, nicht benetzt
werden, das heißt,
die zweite Schicht ist liquophob.
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Die
liquophile Schicht der mehrlagigen mikroporösen Membran ist vorzugsweise
in dem Gehäuse
zu der nach innen gelegenen Seite des Gasauslasses hin angeordnet,
so dass die liquophile Schicht mit einer Leitung, in welcher der
Gasauslass angeordnet sein soll, in direkter Verbindung steht. Auf diese
Weise ist die liquophile Schicht die erste Schicht, welche entweder
mit Gas, welches aus dem System für das Transferieren oder Verabreichen
von Flüssigkeit
herausgeleitet werden soll, oder mit der Flüssigkeit, welche durch das
System transferiert oder verabreicht wird, in Kontakt kommt.
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Die
liquophobe Schicht ist auch in der Lage, Gas hierdurch durchtreten
zu lassen. Die liquophobe Schicht kann auf der liquophilen Schicht
angeordnet sein, vorzugsweise auf der äußeren Seite des Gasauslasses.
Daher kommt die liquophobe Schicht weder mit Gas noch mit Flüssigkeit
in dem Verabreichungssystem in Kontakt, bis das Gas oder die Flüssigkeit
durch die liquophile Schicht durchgetreten ist. Aufgrund des durch
Flüssigkeit
benetzbaren Chararakters der liquophilen Schicht und des nicht-benetzbaren
Charakters der liquophoben Schicht tritt Gas, welches mit dem Gasauslass
in Kontakt kommt, durch den Gasauslass durch, solange die liquophile Schicht
von Flüssigkeit
unbenetzt bleibt. Sobald die liquophile Schicht von einer Flüssigkeit
benetzt wird, kann Gas nicht länger
durch die liquophile Schicht durchtreten, so dass der Gasauslass
versiegelt oder deaktiviert wird. Daher wird nach der Benetzung
der liquophilen Schicht mit der Flüssigkeit, welche behandelt
wird, verhindert, dass Gas von außerhalb des Verabreichungssystems
durch den Gasauslass in das System eintritt. Die kombinierte liquophobe
und liquophile Membran ist besonders vorteilhaft, wenn der Gasauslass
in einem geschlossenen sterilen System verwendet wird; sobald jegliche
in dem System vorhandenen Gase entlüftet sind, können unerwünschte Gase
nicht wieder durch den Gasauslass in das geschlossene System eintreten.
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Es
wird klar sein, dass die liquophilen und liquophoben Schichten zwei
getrennte Schichten sein können
oder dass sie miteinander verbunden sein können. Außerdem betrachtet die Erfindung
die Verwendung einer Mehrzahl separater Membranelemente, welche
kombiniert werden, um die liquophile mikroporöse Mem bran zu bilden, sowie
die Verwendung einer Mehrzahl separater Membranelemente, welche
kombiniert werden, um die liquophobe mikroporöse Membran zu bilden. Der Begriff
Mehrzahl bedeutet zwei oder mehr. Die Mehrzahl separater Membranschichten
kann einzeln hergestellt und durch verschiedene, Fachleuten bekannte
Mittel miteinander verbunden werden. Beispielsweise können die separaten
Membranschichten durch gemeinsames Trocknen von zwei oder mehr Schichten,
welche in engem Kontakt zu einander gehalten werden, miteinander
verbunden werden. Alternativ können,
als Erläuterung
und nicht als Einschränkung,
die separaten Membranschichten hergestellt werden, indem das für die Bildung
der Membran verwendete Material über eine
heiße
Trommel geführt
wird, gegen welche die Membran durch ein gespanntes Filztextil oder
eine andere Prozesslage fest gehalten wird. Außerdem ist es ebenfalls möglich, ein
geeignetes Trägersubstrat mit
der Membranschicht zu kombinieren, falls erwünscht, und das Trägersubstrat
kann als permanenter Träger
dienen.
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Gemäß der Erfindung
muss die liquophobe mikroporöse
Membran ausreichende liquophobe Eigenschaften bezüglich der
Flüssigkeit,
welche in dem System zum Verabreichen oder Transferieren von Flüssigkeit
behandelt wird, aufweisen, und zwar solcherart, dass das Eindringen
der Flüssigkeit,
die behandelt wird, in die Membran verhindert wird. Andererseits
muss die liquophile mikroporöse
Membran eine solche Porengröße und ausreichende
Benetzbarkeit bezüglich
der Flüssigkeit,
welche behandelt wird, aufweisen, dass sie von der Flüssigkeit
in ausreichendem Maß benetzt
wird, um das Durchtreten von Gas nach ihrer Benetzung zu verhindern.
Vorzugsweise weisen sowohl die liquophilen als auch die liquophoben
mikroporösen
Membranen, wenn sie zur Verwendung in dem Gasauslass kombiniert
sind, eine solche gesamte Porengröße auf, dass die Membranen
eine Barriere gegen Bakterien bilden. Wenn die Porengröße der mikroporösen Membranen
solchermaßen
ausgewählt
ist, wird das Eindringen von Bakterien durch den Gasauslass in das
System verhindert. Es wird einfach zu erkennen sein, dass ein solchermaßen konfigurierter
Gasauslass für
ein geschlossenes System und/oder für sterile Systeme zum Behandeln
von Flüssigkeiten
besonders gut geeignet ist. Vorzugsweise ist insbesondere bei medizinischen
Anwendungen das System mittels Gammastrahlen sterisilierbar. Ein
solcher Gasauslass kann sogar ohne eine Kappe verwendet werden,
wenn gewünscht,
obwohl das Abdecken des Gasauslasses falls gewünscht im Bereich der Erfindung
liegt.
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Die
mikroporöse
Membran kann aus einer Vielfalt von Materialien hergestellt sein.
Der Gaseinlass und der Gasauslass sind poröse Medien, welche so gestaltet
sind, dass sie das Durchtreten von Gas hierdurch erlauben. Eine
Vielfalt von Materialien kann zum Bilden der porösen Medien verwendet werden, vorausgesetzt,
dass die erforderlichen Eigenschaften des jeweiligen porösen Mediums
erzielt werden. Diese umfassen die erforderliche Festigkeit, um
den bei der Verwendung auftretenden Druckgefällen standzuhalten, und die
Fähigkeit,
die erwünschte
Filtrationsleistung zu bieten, während
die erwünschte Durchlässigkeit
ohne das Anwenden von übermäßigem Druck
bereitgestellt wird. Bei einem sterilen System sollte das poröse Medium
außerdem
vorzugsweise eine Porengröße von 0,2
Mikrometer oder weniger aufweisen, um das Durchtreten von Bakterien auszuschließen. Das
poröse
Medium kann beispielsweise ein faserhaltiges poröses Medium wie etwa ein Tiefenfilter,
oder eine poröse
Membran oder Lage sein. Mehrlagige poröse Medien können verwendet werden, beispielsweise
eine mehrlagige poröse Membran,
wobei eine Schicht liquophob und die andere Schicht liquophil ist.
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Bevorzugte
Ausgangsmaterialien umfassen synthetische Polymere einschließlich Polyamiden, Polyestern,
Polyolefinen, insbesondere Polypropylen und Polymethylpenten; perfluorierte
Polyolefine wie etwa Polytetrafluoroethylen; Polysulfone, Polyvinylidendifluorid,
Polyacrylnitril und dergleichen, und kompatible Mischungen aus Polymeren.
Das am meisten bevorzugte Polymer ist Polyvinylidendifluorid. In
der Klasse der Polyamide umfassen die bevorzugten Polymere Polyhexamethylenadipamid,
Poly-ε-caprolactam,
Polymethylensebacamid, Poly-7-aminoheptanamid, Polytetramethylenadipamid (Nylon
46) oder Polyhexamethylenazeleamid, wobei Polyhexamethylenadipamid
(Nylon 66) am meisten bevorzugt wird. Besonders bevorzugt werden
hautlose, im Wesentlichen in Alkohol nichtlösliche, hydrophile Polyamidmembranen
wie diejenigen, die in U.S.-Patent 4,340,479 beschrieben sind.
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Andere
Ausgangsmaterialien können
ebenfalls zum Bilden der porösen
Medien dieser Erfindung verwendet werden, einschließlich Cellulosederivaten wie
etwa Celluloseacetat, Cellulosepropionat, Celluloseacetatpropionat,
Celluloseacetatbutyrat und Cellulosebutyrat. Harzfreie Materialien
wie etwa Glasfasern können
ebenfalls verwendet werden.
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Es
wird klar sein, dass, wenn das ausgewählte Material normalerweise
liquophob ist und die Verwendung dieses Materials für die liquophile
mikroporöse
Membran gewünscht
wird, das normalerweise liquophobe Material dann behandelt werden muss,
um es liquophil zu machen. Die Natur des für die Herstellung von Membranen
verwendeten Materials, die Kompatibilität der für die Membranen ausgewählten Materialien
miteinander und mit der zu behandelnden Flüssigkeit sind alles Faktoren,
welche bei der Auswahl eines bestimmten Materials für eine Membran
für eine
gegebene Endanwendung berücksichtigt
werden müssen.
Jedoch ist es, ganz abgesehen von diesen Berücksichtigungen, im Allgemeinen wünschenswert
und vorzuziehen, dass dasselbe Material sowohl für die liquophile mikroporöse Membran als
auch für
die liquophobe mikroporöse
Membran verwendet wird, um das Verbinden der beiden verschiedenen
Membranen miteinander, falls gewünscht,
zu erleichtern, was bevorzugt wird.
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Wie
zuvor erwähnt,
ist Polyvinylidendifluorid das bevorzugte Material sowohl für die liquophile
mikroporöse
Membran als auch für
die liquophobe mikroporöse
Membran. Da Polyvinylidendifluorid liquophob ist, muss es behandelt
werden, um es liquophil zu machen. Bekannt sind verschiedene Behandlungen
des normalerweise liquophoben Polyvinylidendifluorids, um es liquophil
zu machen. Jedoch umfasst das bevorzugte Verfahren zum Liquophilmachen
des Polyvinylidendifluoridmaterials das Behandeln einer liquophoben
mikroporösen
Membran aus Polyvinylidendifluorid, wobei diese in Anwesenheit eines
liquophilen Agens wie etwa beispielsweise Hydroxyethylmethacrylat
(HEMA) Gammastrahlen unterworfen wird. Liquophile und liquophobe
mikroporöse
Polyvinylidenmembranen werden vorzugsweise dadurch aneinander befestigt,
dass sie in engem Kontakt miteinander angeordnet und auf einem Trommeltrockner
getrocknet werden.
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Die
Geschwindigkeit des Durchflusses von Luft durch die mikroporöse Membran
eines Gasauslasses oder eines Gaseinlasses kann für das jeweilige
spezifische System zum Transferieren oder Verabreichen von Flüssigkeit
nach Maß eingestellt
werden. Die Geschwindigkeit des Luftdurchflusses variiert in direktem
Ausmaß je
nach der Fläche
der Membran und dem angewendeten Druck. Im Allgemeinen ist die Fläche der
Membran so gestaltet, dass das System für das Transferieren oder Verabreichen
von Flüssigkeit
in einem erforderlichen Zeitraum unter Betriebsbedingungen durch
Priming vorbereitet werden kann. Zum Beispiel ist es bei medizinischen
Anwendungen wünschenswert,
dass ein Set für
die intravenöse
Verabreichung in einem Zeitraum von ungefähr 30 bis ungefähr 60 Sekunden
durch Priming vorbereitet werden kann. Bei solchen Anwendungen sowie
bei anderen medizinischen Anwendungen kann die typische Membran
die Form einer Scheibe mit einem Durchmesser von ungefähr 1 mm
bis ungefähr
100 mm, vorzugsweise von ungefähr
2 mm bis ungefähr
80 mm, und noch bevorzugter von ungefähr 3 mm bis ungefähr 25 mm
aufweisen.
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Die
Porengröße der liquophilen
und liquophoben mikroporösen
Membranen ist von dem System zum Transferieren oder Verabreichen
von Flüssigkeit,
in welchem sie verwendet wird, und noch spezifischer davon, ob das
System für
medizinische oder nicht-medizinische Zwecke verwendet wird, abhängig. Zur
Erläuterung
wird, wenn der Gasauslass sowie der optional vorhandene Gaseinlass
in ein für eine
medizinische Anwendung zu verwendendes System eingebaut wird, die
Porengröße der liquophilen
und liquophoben Membranen vorzugsweise so ausgewählt, dass mindestens eine der
Membranen eine Barriere gegen Bakterien bildet, um das Eintreten
von Bakterien in das System auszuschließen. Die Porengrößen der
liquophilen und der liquophoben mikroporösen Membranen können dieselben
oder verschieden sein. Im Allgemeinen liegt die Porengröße der liquophoben
Membran im Bereich von ungefähr
0,02 bis ungefähr
3 Mikrometern und die Porengröße der liquophilen
Membran beträgt
ungefähr 0,04
bis ungefähr 3
Mikrometer. Vorzugsweise liegt die Porengröße der Membranen unter ungefähr 0,2 Mikrometern,
um eine geeignete Barriere gegen Verunreinigungen und Bakterien
aufrechtzuerhalten.
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Es
wird klar sein, dass der Druck, welcher zum Transferieren von Gas
durch den erfindungsgemäßen Gaseinlass
und den Gasauslass hindurch in das Behandlungssystem hinein und
aus diesem hinaus erforderlich ist, umgekehrt zu der Porengröße der Membran
variiert. Demgemäß kann die
Auswahl der Porengröße durch
die Anwendung, bei welcher der Gaseinlass und der Gasauslass verwendet
werden, bestimmt werden. Beispielsweise, da der für das Durchleiten
von Gas durch den Gasauslass erforderliche Druck ansteigt, wenn
die Porengröße der Membran
abnimmt, kann es wünschenswert
sein, eine größere Porengröße (im Einklang
mit den anderen Zielsetzungen, zum Beispiel des Bereitstellens einer Barriere
gegen Bakterien) auszuwählen,
wenn das Verabreichungssystem von Hand betätigt werden soll, so daß der für die Verwendung
des Systems erforderliche Druck für den bequemen Betrieb von Hand
nicht zu groß wird.
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Das
Gehäuse
kann aus steifem Kunststoffmaterial, welches außerdem durchsichtig ist, wie etwa
Polyethylen, einem Acryl wie etwa Polymethylmethacrylat, Polymethylacrylat,
Polymethylpenten-1, Polyvinylchlorid und Vinylchlorid-Vinylidenchlorid-Copolymeren,
hergestellt sein. Durchscheinende Materialien wie etwa Polypropylen,
Polyethylen, Harnstoff-Formaldehyd und Melamin-Formaldehyd-Polymere
können
ebenfalls verwendet werden. Andere Kunststoffmaterialien, welche
besonders geeignet sind, umfassen Polystyrol, Polyamide, Polytetrafluoroethylen,
Polyfluorotrichloroethylen, Polycarbonate, Polyester, Phenol-Formaldehydharze,
Polyvinylbutyral, Celluloseacetat, Celluloseacetatpropionat, Ethylcellulose
und Polyoxymethylenharze. Polyacrylnitrilpolybutadienstyrol (ABS)
wird bevorzugt. Die Erfindung soll nicht durch den Typ des verwendeten
Gehäuses
beschränkt
sein; andere Materialien können
verwendet werden sowie Mischungen, Gemische und/oder Copolymere
aus jedem der zuvor erwähnten
Materialien.
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Ein
Metallgehäuse
kann verwendet werden. Geeignete Metalle umfassen nicht-rostende Legierungen
wie etwa Nickel-, Chrom-, Vanadium-, Molybdän- und Manganlegierungen. Das
Gehäusematerial sollte
selbstverständlich
gegenüber
den Flüssigkeiten,
welche behandelt werden, inert sein.
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Die
Erfindung wird durch Bezugnahme auf die Figuren besser verständlich.
Bei diesen Figuren bezeichnen gleiche Bezugsziffern gleiche Teile.
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Die 1 bis 5 zeigen
beispielhafte typische Blutbehandlungssysteme gemäß der Erfindung,
im Allgemeinen mit 10 bezeichnet. Das Blutbehandlungsset 10 umfasst
einen ersten Behälter
oder Blutsammelbeutel 11, Leitungen 12 und 15,
vorzugsweise flexible Schläuche,
welche den Blutsammelbeutel 11 und einen zweiten Behälter (erster
Satellitenbeutel) 17 zum Aufnehmen eines Blutprodukts wie
etwa PRP verbinden. Eine funktionelle biomedizinische Einheit 14 kann
zwischen dem Sammelbeutel 11 und dem ersten Satellitenbeutel 17 angeordnet sein.
Wie in den 2 und 4 gezeigt,
kann der Sammelbeutel 11 auch über Leitungen 22 und 25, vorzugsweise
flexible Schläuche,
mit einem dritten Behälter
(zweiter Satellitenbeutel) 27 zum Aufnehmen eines Blutprodukts
wie etwa PRC verbunden sein; eine funktionelle biomedizinische Einheit 24 kann
zwischen dem Sammelbeutel 11 und dem zweiten Satellitenbeutel 27 angeordnet
sein. Bei einer anderen Ausführungsform
der Erfindung kann die Blutbehandlungsanordnung 10 auch
einen zusätzlichen (dritten)
Satellitenbeutel 18 zum Aufnehmen eines Blutprodukts wie
etwa PC umfassen, welcher über eine
Leitung, vorzugsweise einem flexiblen Schlauch, mit dem ersten Satellitenbeutel 17 verbunden
ist. Mindestens eine Dichtung, ein Ventil oder ein Transferstrangverschluss
oder eine Kanüle
(nicht gezeigt) können
ebenfalls in den flexiblen Schläuchen 12, 15, 22 und 25 angeordnet
sein; diese Dichtung (oder Dichtungen) wird/werden zerbrochen oder
geöffnet,
wenn Fluid zwischen den Beuteln transferiert werden soll.
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Die
Blutbehandlungsanordnung 10, mit einem oder mehr Satellitenbeuteln,
welche mittels einer Leitung befestigt oder verbunden sind, kann
integral oder seriell verwendet werden, um Komponenten aus Vollblut
abzutrennen.
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Fachleuten
wird klar sein, dass die Anzahl und Anordnung des Gasauslasses und
des optional verwendeten Gaseinlasses von den Gestaltungskriterien
für das
Blutbehandlungssystem abhängen. Beispielsweise
kann/können
mehr als ein solcher Gaseinlass oder Gasauslass in einer der Leitungen oder
in allen Leitungen 12, 15, 22 und 25 angeordnet sein;
ein oder mehr Gaseinlässe
oder Gasauslässe kann/können in
den biomedizinischen Einheiten 14 und 24 angeordnet
sein; und ein oder mehr Gaseinlässe
oder Gasauslässe
kann/können
in einem Blut- oder Blutproduktbehälter oder in einem Anschluss oder
Anschlüssen
in solchen Behältern
angeordnet sein. Bei einer Ausführungsform
der Erfindung, bei welcher ein Gaseinlass 13 in der Leitung 12 und
ein Gasauslass 16 in der Leitung 15 angeordnet
ist, ist der Gaseinlass 13 vorzugsweise so dicht wie praktikabel
bei oder in dem ersten Behälter
angeordnet, um die in der Leitung und der biomedizinischen Einheit
zurückgewonnene
Menge an Blutprodukt zu maximieren; und der Gasauslass 16 ist
vorzugsweise so dicht wie praktikabel bei dem zweiten Behälter angeordnet,
um die Menge an aus dem System gespülter Luft und Gasen zu maximieren.
Die Erfindung soll nicht durch die Anzahl oder die Anordnung des
Gasauslasses eingeschränkt
sein.
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Eine
Ausführungsform
der Erfindung umfasst eine Anordnung zum Verabreichen von biologischen
Fluiden (dargestellt in den 9A und 9B)
mit einer funktionellen biomedizinischen Einheit 14, welche
einen Fluidfließweg
von einem stromaufwärtigen
Ende zu einem stromabwärtigen Ende
definiert und welche einen Verbinder 91 am stromaufwärtigen Ende
und eine Leitung 15 am stromabwärtigen Ende aufweist. In der
Leitung 15 ist ein Verzweigungselement 92 in Fließverbindung
mit dem stromabwärtigen
Ende der funktionellen biomedizinischen Einheit angeordnet, mit
einem Verbinder 93 an ihrem stromabwärtigen Bereich. Ein Gasauslass 16 gemäß der Erfindung
ist in Fließverbindung mit
dem Verzweigungselement 92 angeordnet. Eine Klemme 94 ist
vorzugsweise vorgesehen und wird zum Regulieren des Flusses eines
biologischen Fluids oder Gases durch die Leitung verwendet. Wenn beispielsweise
die funktionelle biomedizinische Einheit ein durch Priming vorbereitetes
Filter ist, kann es wünschenswert sein,
die Klemme zu schließen, wenn
die Verabreichungsanordnung in eine Fluidbehandlungsanordnung eingeführt wird,
um einen Fluidverlust während
des Verbindungsvorgangs zu vermeiden.
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Wie
zuvor angemerkt kann es wünschenswert
sein, einen Gasauslass so dicht wie möglich bei dem stromabwärtigen Verbinder
anzuordnen, um soviel Gas wie möglich
zu entfernen. Am wünschenswertesten
ist das Entfernen von allem Gas in dem System. 9B stellt
eine Ausführungsform
der Erfindung dar, bei welcher im Wesentlichen alles Gas in dem
System entfernt wird und bei welcher der Gasauslass 16 Teil
des Verbinders 96 ist. Der Verbinder weist einen Körper auf,
welcher einen Hohlraum definiert, und eine poröse Membran zum Spülen von Gas
hierdurch ist in dem Hohlraum angeordnet. Eine Hülse an einem stromabwärtigen Bereich
des Körpers
kann in dem Körper
enthalten sein, damit ein Durchstoß-Verbinder 95 wie etwa ein Dorn
in Position gebracht werden kann. Sobald der Gasauslass geschlossen,
abgeklemmt, oder deaktiviert ist, kann der Durchstoß-Verbinder 95 zum
Durchstoßen
der in dem Körper
angeordneten porösen
Membran verwendet werden, wodurch ein Fließweg durch den Verbinder 96 und
in eine stromabwärtige
Anordnung oder Leitung hinein hergestellt wird.
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Der
Gaseinlass und der Gasauslass können in
dem System auf jede von einer Vielfalt von Weisen je nach der vom
Designer getroffenen Wahl angeordnet sein. Beispielsweise können, wenn
der Gaseinlass 13 und/oder der Gasauslass 16 in
einer Leitung angeordnet werden soll, der Gaseinlass und der Gasauslass
in ein Verzweigungselement 60 wie etwa ein Verbinder vom
T-Typ (9A) oder ein Verbinder vom Y-Typ
(6C) eingebaut sein. Wie dargestellt ist, nimmt
der erste Schenkel 61 des Verzweigungselements 60 eine
Leitung auf, durch welche Blut in das Verzweigungselement 60 eintritt.
Ein zweiter Schenkel 62 des Verzweigungselements 60 nimmt eine
stromabwärtige
Leitung auf. Eine Gaseinlass- oder
Gasauslass-Membran ist in dem dritten Schenkel 63 des Verzweigungselements 60 angeordnet. Die
Membran kann liquophob, liquophil oder eine mehrlagige Kombination
aus liquophoben und liquophilen Schichten sein. 6a zeigt
eine liquophile Schicht 64 und eine liquophobe Schicht 65.
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Jede
der übrigen
Komponenten der Anordnung wird nun im Folgenden in näheren Einzelheiten beschrieben:
Die
Behälter,
welche bei der Blutbehandlungsanordnung verwendet werden, können aus
jedem mit Vollblut oder Blutprodukten kompatiblen Material hergestellt
sein und sind in der Lage, einer Zentrifugations- und Sterilisationsumgebung
standzuhalten. Eine große
Vielfalt dieser Behälter
ist in der Technik schon bekannt. Beispielsweise werden Blutsammel-
und Satellitenbeutel typischerweise aus plastifiziertem Polyvinylchlorid,
z.B. PVC, welches mit Dioctylphthalat, Diethylhexylphthalat oder
Trioctyltrimellitat plastifiziert worden ist, hergestellt. Die Beutel
können
auch aus einem Polyolefin, Polyurethan, Polyester oder Polycarbonat
gebildet werden.
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In
dieser Anmeldung können
die Schlauchleitungen jede Leitung oder jedes Mittel umfassen, welches)
eine Fließverbindung
zwischen den Beuteln bereitstellt, und sie sind typischerweise aus
demselben flexiblen Material wie für die Behälter verwendet, vorzugsweise
plastifiziertes PVC, hergestellt. Eine Dichtung, ein Ventil oder
ein Transferstrangverschluss ist typischerweise in den Schlauchleitungen angeordnet.
Eine Klemme oder ein externer Schließmechanismus kann auch verwendet
werden, um den Fluss von Gas oder Blutprodukt durch eine Leitung zu
regulieren. Die vorliegende Erfindung soll nicht durch den Typ des
für die
Herstellung der Behälter oder
der Leitung, welche die Behälter
verbindet, verwendeten Materials eingeschränkt sein.
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Wie
zuvor angemerkt, kann eine funktionelle biomedizinische Einheit
eine jede einer Anzahl von Vorrichtungen sein. Verschiedene Filter,
Trennvorrichtungen, Vorrichtungen zum Entfernen von Bläschen und
Verbinder sind Fachleuten in der Technik schon bekannt. Bei einer
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung umfasst die funktionelle biomedizinische Einheit eine
oder mehrere der folgenden Einheiten: eine Vorrichtung zur Konzentration
von Plättchen,
eine nichtzentrifugal wirkende Vorrichtung zum Abtrennen von Plättchen,
und eine oder mehrere Vorrichtungen für die Leukozytenverarmung.
Beispielhafte Vorrichtungen zur Verwendung mit roten Blutkörperchen
sind in den U.S.-Patenten 4,925,572 und 4,923,620 offenbart; eine
beispielhafte Vorrichtung für
die Verwendung mit Blutplättchen
ist in U.S.-Patent 4,880,548 offenbart. Die in der PRC-Vorrichtung
verwendeten Fasern weisen vorzugsweise eine kritische Oberflächenbenetzungsspannung (CWST)
von über
ungefähr
53 Dyn/cm auf; bei der Plättchen-Vorrichtung über ungefähr 70 Dyn/cm.
Die Fasern können
Naturfasern sein oder sie können
behandelt oder modifiziert sein, um die CWST zu erzielen oder zu
erhöhen.
Außerdem
können
die Fasern verbunden, verschmolzen oder auf andere Weise aneinander
befestigt sein oder sie können
mechanisch verflochten sein. Andere poröse Medien, zum Beispiel offenzellige
Schaumkunststoffe, welche wie zuvor angemerkt oberflächenmodifiziert
sind, können gleichermaßen verwendet
werden.
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1 erläutert eine
Ausführungsform
des geschlossenen sterilen Blutbehandlungssystems der vorliegenden
Erfindung, wobei ein Gaseinlass und ein Gasauslass in den Leitungen
in versiegelter Verbindung mit den Satellitenbeuteln angeordnet
sind. Die Blutbehandlungsanordnung 10 umfasst einen ersten
Behälter 11 zum
Sammeln oder Aufbewahren von Vollblut oder einem Blutprodukt und
einen zweiten Behälter 17 zum
Aufnehmen eines behandelten Blutprodukts und Leitungen 12 und 15,
welche den ersten Behälter
und den zweiten Behälter
miteinander verbinden. Zwischen den Behältern ist eine funktionelle
biomedizinische Einheit 14 angeordnet. Die dargestellte
Ausführungsform
umfasst einen Gaseinlass 13 in der Leitung 12 stromaufwärts von
der biomedizinischen Einheit 14 und einen Gasauslass 16 in der
Leitung 15 stromabwärts
von der biomedizinischen Einheit 14. Bei dieser Ausführungsform
kann Luft durch den Gaseinlass 13 zu dem System zugeführt werden,
um Blut oder ein Blutprodukt in der Leitung 12, der biomedizinischen
Einheit 14 und der Leitung 15 zurückzugewinnen.
Bei dieser Ausführungsform
wird in den Leitungen 12 und 15 und der biomedizinischen
Einheit 14 vorhandenes Gas von dem Blutprodukt durch den
Gasauslass 16 abgetrennt und das abgetrennte Gas wird aus
dem System entlüftet.
Der Gaseinlass 13 ist vorzugsweise in der Leitung 12 so
dicht wie praktikabel bei dem ersten Be hälter 11 angeordnet,
um die Rückgewinnung
von Blutprodukt zu maximieren. Der Gasauslass ist vorzugsweise in
der Leitung 15 so dicht wie sinnvollerweise möglich bei
dem Satellitenbeutel 17 angeordnet, um das Volumen des
aus dem System entlüfteten
Gases zu maximieren und gleichzeitig das Volumen des in den Satellitenbeutel
transferierten Gases zu minimieren. Bei einer anderen Ausführungsform der
Erfindung, die in 3 dargestellt ist,
kann sterile Luft oder Gas in einem Luftbehälter 32 bis zur Verwendung
bereit gehalten werden, zu welchem Zeitpunkt das Gas durch eine
Leitung 31 und den Gaseinlass 13 in das System 10 transferiert
wird. Wie dargestellt, kann das Blutbehandlungssystem 10 auch
einen zweiten Luftbehälter 34 zum
Aufnehmen von aus dem System 10 durch den Gasauslass 16 und
eine Leitung 33 verdrängter
Luft umfassen. Eine Ausführungsform
der Erfindung, welche in 3B dargestellt
ist, umfasst einen einzelnen Gasbehälter 35, welcher sowohl
als Quelle als auch als Speicherbehälter für Gas oder Luft dient. Gas
kann durch den Gaseinlass 13 in die Leitung 12 eintreten,
indem es durch eine Leitung 37 hindurchtritt. Gas kann
durch den Gasauslass 16 und durch eine Leitung 36 aus der
Anordnung herausgespült
werden.
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Bei
einer anderen Ausführungsform
der Erfindung, welche in 2 dargestellt ist, umfasst das Blutbehandlungssystem
mehrere Beutel und mehrere Transferleitungen. Der Fluidweg, der
von einem ersten Behälter 11 zu
einem zweiten Behälter 17 führt, ist
beispielhaft für
eine typische PRP-Behandlungskonfiguration. Der Fluidweg, der von
dem ersten Behälter 11 zu
einem dritten Behälter 27 führt, ist beispielhaft
für eine
typische PRC-Behandlungskonfiguration. Ähnlich wie die zuvor beschriebenen
Fluidwege umfasst der dargestellte Fluidweg einen ersten Behälter 11 zum
Sammeln oder Aufnehmen von Vollblut oder einem Blutprodukt und einen
dritten Behälter 27 (zum
Aufnehmen eines behandelten Blutprodukts), und eine Leitung 22 und 25,
welche den ersten Behälter
und den dritten Behälter
miteinander verbindet. Zwischen den Behältern ist eine funktionelle
biomedizinische Einheit 24 angeordnet. Die dargestellte
Ausführungsform
umfasst einen Gaseinlass 23 in der Leitung 22 stromaufwärts von
der biomedizinischen Einheit 24 und einen Gasauslass 26 in der
Leitung 25 stromabwärts
von der biomedizinischen Einheit 24. 4 ist
insofern ähnlich
wie 3, als sie einen ersten Be hälter 43 zum
Zugeben von Luft/Gas zu dem System 10 und einen zweiten Luftbehälter 46 zum
Aufnehmen von aus dem System 10 entfernter Luft umfasst.
Wie dargestellt ist, kann der erste Behälter 43 Luft/Gas durch
eine Leitung 41 und einen Gaseinlass 23 sowie
durch eine Leitung 42 und einen Gaseinlass 13 zu
dem System zuführen.
Wie dargestellt ist, kann Gas durch einen Gasauslass 26 und
eine Leitung 44 sowie durch einen Gasauslass 16 und
eine Leitung 45 aus dem System 10 entfernt und
in einen zweiten Luftbehälter 46 eingespeist
werden. Ein vierter Behälter 18 ist
vorgesehen, um darzustellen, dass das Blutbehandlungssystem 10 andere
Behälter
umfassen kann.
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Bei
einer Ausführungsform
der Erfindung können
ein Gaseinlass oder ein Gasauslass beispielsweise durch eine Spritze
oder dergleichen aseptisch durchstoßen werden, um das Injizieren
von sterilem Gas durch die Membran in das System zu erlauben, um
die Rückgewinnung
von zurückgehaltenen
Blutkomponenten in dem System zu erleichtern, oder um Gas oder Luft
aus dem System herauszuziehen. Beispielsweise zeigt 9B einen
Gasauslass 16 als Teil eines Verbinders 96. Der
Verbinder 96 ist im stromabwärtigen Ende der Leitung 15 angeordnet und
umfasst einen Gasauslass 16 und eine Hülse zum Aufnehmen eines Durchstoß-Verbinders 95.
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Bei
einer anderen Ausführungsform
der Erfindung umfasst die Anordnung keine Behälter, aber die Elemente zum
Herstellen eines Fließwegs,
welcher einen Gaseinlass und/oder einen Gasauslass verwendet. Ein
Beispiel für
diese Anordnungen ist in 5 dargestellt. Die Anordnung 10 umfasst
einen Durchstoß-Verbinder 50 an
einem Ende und einen Aufnahmeverbinder 51 an dem anderen
Ende. Zwischen den Verbindern 50 und 51 sind eine
Leitung 12, ein Gaseinlass 13, eine funktionelle
biomedizinische Einheit 14, eine Leitung 15 und
ein Gasauslass 16 angeordnet. Der Gaseinlass 13 ist
vorzugsweise in der Leitung 12 so dicht wie praktikabel
bei dem Verbinder 50 angeordnet und der Gasauslass 16 ist so
dicht wie praktikabel an dem Verbinder 51 angeordnet.
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Bei
einer anderen Ausführungsform
der Erfindung, welche in 10 dargestellt
ist, ist ein Gaseinlass 16 mit einem Sammelbehälter 11 zusammenwirkend
angeordnet. Eine Klemme, ein Verschlussmechanismus oder andere Mittel
können
für das Öffnen und
Schließen
des Zugangs zu dem Behälter
verwendet werden. Wie dargestellt, ist der Gaseinlass 16 Teil
eines Verbinders 96, falls es wünschenswert ist, eine Verbindung
zwischen dem Gaseinlass und einer Gasquelle herzustellen. Wenn die Verbindung
mit einem anderen Element wie etwa einem Luftbehälter hergestellt wird, sollte
die Membran in dem Gaseinlass nicht von dem eingeführten Verbinder
durchstochen werden.
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Es
wird klar sein, dass die Erfindung modifiziert werden kann, so dass
sie das Zurückgewinnen und
Wiederverwenden des Gases in dem System einschließt, oder
sie kann so modifiziert werden, dass sie ein separates Spülgasreservoir
wie zuvor erörtert umfasst
(siehe 3 und 4).
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Fachleute
werden erkennen, dass die Erfindung wie in dieser Anmeldung beschrieben
in verschiedenen Kombinationen neu konfiguriert werden kann. Diese
verschiedenen Konfigurationen und Kombinationen fallen unter den
Rahmen der Erfindung.
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Im
Allgemeinen wird das Spenderblut direkt in dem Blutsammelbeutel 11 aufgenommen,
welcher mit einem Satellitenbeutel 17 für PRP und/oder einem Satellitenbeutel 27 für PRC verbunden
sein kann. Vorzugsweise ist der PRP-Satellitenbeutel wiederum mit
einem Satellitenbeutel 18 für PC verbunden.
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Die
Bewegung von Blut oder einem Blutprodukt durch das System wird dadurch
bewirkt, dass ein Druckgefälle
zwischen dem Sammelbeutel und dem Zielort des Bluts oder des Blutprodukts
(z.B. einem Satellitenbeutel oder einer Nadel am Ende einer Leitung)
aufrechterhalten wird. Beispielhafte Mittel zum Herstellen dieses
Druckgefälles
können
die Schwerkraft, das Anwenden von Druck auf den Sammelbeutel (z.B.
von Hand oder mit einer Druckmanschette) oder das Anordnen des Satellitenbeutels
in einer Kammer, welche ein Druckgefälle zwischen dem Satellitenbeutel
und dem Sammelbeutel herstellt (z.B. eine Vakuumkammer) umfassen.
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Sobald
das Druckgefälle
hergestellt und etwa vorhandene Klemmen geöffnet worden sind, wird eine
Säule aus
Blut oder Blutprodukt durch eine Leitung 15 oder 25,
durch eine funktionelle biomedizinische Einheit 14 oder 24,
in eine Leitung 12 oder 22 und in den ersten Schenkel 61 des
Verzweigungselements 60 hinein getrieben. Eine Klemme ist
zwischen einem Satellitenbeutel 17 oder 27 und
einem Gasauslass 16 oder 26 angeordnet. Wenn sich
das Blut oder Blutprodukt vorwärts
bewegt, schiebt es in der Leitung vorhandenes Gas vor sich her,
bis das Gas das Verzweigungselement 60 erreicht. An dem Verzweigungselement 60 bewegt
sich vor der Flüssigkeitssäule befindliches
Gas in den dritten Schenkel 63 des Verzweigungselements 60 hinein
und wird durch den Gasauslass 16 oder 26 aus dem
System entlüftet.
Wenn die Flüssigkeit
in der Leitung 15a oder 25a ihren Weg durch den
zweiten Schenkel 62 des Verzweigungselements 60 und
in die von dem Verzweigungselement 60 zu dem Aufnahmebehälter 17 oder 27 führende Leitung 15 oder 25 hinein
fortsetzt, wird in der Leitung 15 oder 25 vorhandenes Gas
zu dem dritten Schenkel 63 des Verzweigungselements 60 hin
und in diesen hinein verdrängt,
wo es durch eine erste Schicht 64, eine zweite Schicht 65 und
eine Abdeckung 30 des Gasauslasses 16 oder 26 hindurch
aus dem Blutbehandlungssystem austritt. Wenn in der Leitung 15a oder 25a befindliches Gas
von der sich vorwärts
bewegenden Flüssigkeit verdrängt wird,
füllt die
Flüssigkeit,
die transferiert wird, eine Leitung 15b oder 25b mit
Flüssigkeit. Nachdem
sich die Leitung 15b oder 25b mit Flüssigkeit
gefüllt
hat, füllt
sich der dritte Schenkel 63 des Verzweigungselements ebenfalls
mit Flüssigkeit.
Die Flüssigkeit
kommt sodann mit der ersten Schicht 64 des Gasauslasses 16 oder 26 in
Kontakt und benetzt diese. Durch das Benetzen der ersten Schicht 64 durch
die Flüssigkeit
wird der Gasauslass 16 oder 26 für das Durchtreten
von Gas versiegelt oder deaktiviert und somit wird das Eintreten
von außerhalb
des Systems befindlicher Luft durch den Gasauslass 16 oder 26 in
das System ausgeschlossen.
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Eine
Klemme wird normalerweise geschlossen, um das Ausspülen von
Gas in der Leitung 15a, der funktionellen biomedizinischen
Einheit 14 und dem Gasauslass 16 aus dem System 10 zu
erlauben und das Eintreten von in dem System befindlichem Gas in
den Satellitenbeutel 17 zu verhindern. Nach dem Priming
der gesamten Leitung wird die Klemme geöffnet, um das Fließen von
Blutprodukt in den Satellitenbeutel 17 zu erlauben.
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Im
Betrieb schiebt eine von dem ersten Behälter 11 durch die
Leitungsmittel 12 oder 22 und die biomedizinische
Einheit 14 oder 24 zu dem Satellitenbeutel 17 oder 27 fließende Säule aus
Blut und/oder Blutprodukt in diesen Elementen vorhandenes Gas zu
dem Verzweigungselement 60 hin. An dem Verzweigungselement 60 bewegt
sich vor der Säule
aus Blut und/oder Blutkomponenten befindliches Gas in den dritten
Schenkel 63 des Verzweigungselements 60 hinein.
Da das Gas durch das liquophobe poröse Medium durchtritt, aber
das Blut und/oder die Blutprodukte dies nicht tun, wird das Gas
von den Blutprodukten getrennt und daran gehindert, in den Satellitenbeutel
einzutreten. Der Gasauslass kann ein liquophobes poröses Medium
mit einer Porengröße von nicht
mehr als 0,2 Mikrometer umfassen und kann in einem Schenkel eines
Verzweigungsverbinders angeordnet sein.
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Die
durch den Gasauslass 16 oder 26 abgetrennten Gase
können
aus dem System entlüftet
oder in einem Gasbehälter 35 (wie
im Folgenden angemerkt) gesammelt und als Spülgas zum Erleichtern der Rückgewinnung
von Blut und Blutprodukt, welches in den verschiedenen Komponenten
des Systems zurückgehalten
wird, in das System zurückgeführt werden.
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Nach
dem Vorbereiten des Systems durch Priming und dem Deaktivieren des
Gasauslasses wird die zu dem Satellitenbeutel 17 oder 27 benachbarte
Klemme geöffnet,
um das Füllen
des Satellitenbeutels mit behandeltem Blutprodukt zu erlauben. Dies
dauert an, bis der Behälter 11 in
sich zusammenfällt.
Um das in dem System zurückgehaltene, sehr
wertvolle Blutprodukt zurückzugewinnen,
kann Umgebungsluft oder ein steriles Gas durch den Gaseinlass 13 oder 23 in das
System eintreten. Wenn der Gaseinlass 12 oder 23 ein
von Hand betätigtes Einlassmittel
ist, wird ein Verschlussmechanismus geöffnet oder eine Klemme gelöst; wenn
der Gaseinlass 13 oder 23 automatisch arbeitet,
bewirkt das Druckgefälle
zwischen dem Gaseinlass und dem Satellitenbeutel 17 oder 27 das
Durchfließen
der Luft oder des Gases durch die Leitung 12 oder 22,
durch die biomedizinische Einheit 14 oder 24 und
zu dem Satellitenbeutel 17 oder 27 hin. Im Lauf
dieses Prozesses wird zurückgehaltenes
Blut oder Blutprodukt, welches während
der Behandlung in jenen Elementen zurückgehalten wurde, aus jenen
Komponenten zurückgewonnen
und in dem Satellitenbeutel 17 oder 27 gesammelt.
Anzumerken ist, dass die Luft oder das Gas zum Spülen vorzugsweise
an dem Gasauslass 16 oder 26 von dem Blutprodukt
getrennt wird, so dass wenig oder gar kein Spülgas von dem Satellitenbeutel 17 oder 27 aufgenommen
wird. Dies kann durch Abklemmen der Leitung 15b oder 25b stromabwärts von
dem Gasauslass 16 oder 26 bewirkt werden. Bei
einer anderen Ausführungsform
der Erfindung kann die/das zum Spülen verwendete Luft oder Gas
durch einen in dem Beutel selbst angeordneten Gasauslass aus dem
System abgetrennt werden. Unter typischen Bedingungen läuft das
Blut oder Blutprodukt durch das System ab, bis der Fluss angehalten
wird. Bei einer typischen Vorrichtung kann der Fluss anhalten, wenn
ungefähr
die Hälfte
der funktionellen biomedizinischen Einheit geleert ist.
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Es
wird klar sein, dass beim Herausdrücken des Bluts oder Blutprodukts
aus dem Spenderbeutel 11 in die Satellitenbeutel 17 und 27 hinein
ein Teil des Bluts oder des Blutprodukts in den Leitungen 12, 15, 22 und 25 und
in den funktionellen biomedizinischen Einheiten 14 und 24 zurückgehalten
werden kann. Beispielsweise werden typischerweise 8 cm3 bis
35 cm3 in dem System zurückgehalten; doch in manchen
Systemtypen werden vielleicht nur geringe Mengen wie etwa 2 cm3 bis große Mengen wie etwa 150 cm3 oder mehr zurückgehalten. Bei einer erfindungsgemäßen Ausführungsform
kann Luft oder Gas in einem Gasbehälter 32, 53 oder 43 gespeichert werden;
nach dem Öffnen
der Ventil- oder Klemmenmittel in den Leitungen 31, 37, 41 oder 42.
kann Gas durch die Leitungen 31, 37, 41 oder 42 eingespeist werden,
um die Leitungen 12 und 22 und die biomedizini schen
Einheiten 14 und 24 durchzuspülen, wodurch die Rückgewinnung
von Blutkomponenten, welche vielleicht während der Behandlung in den
Leitungen und biomedizinischen Einheiten zurückgehalten wurden, zu erleichtern.
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Vorzugsweise
wird die/das zum Spülen
verwendete Luft oder Gas in die Leitungen 12 und 22 an einem
Punkt eingespeist, welcher so dicht wie sinnvollerweise möglich bei
dem Blutaufnahmebeutel 11 liegt, um das Volumen der zurückgewonnenen
Blutkomponente zu maximieren. Der Luft- oder Gasbehälter 32, 35 oder 43 ist
vorzugsweise flexibel, so dass das darin enthaltene Gas bloß durch
einfaches Zusammendrücken
in das System eingespeist werden kann. Der Behälter 11, der Luft-
oder Gasbehälter 32, 35 oder 43 und
die Satellitenbeutel 17, 18 oder 27 können aus
demselben Material zusammengesetzt sein.
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Bei
einer anderen Ausführungsform
der Erfindung ist ein Spülgasreservoir 35 vorgesehen.
Das Spülgasreservoir 35 steht
durch Ventil- oder Klemmenmittel in den Leitungen 36 und 37 mit
dem Blutaufnahmebeutel 11 in versiegelter Verbindung. Das Spülgasreservoir 35 ist
vorzugsweise flexibel, so dass das darin enthaltene Gas bloß durch
einfaches Zusammendrücken
in das System eingespeist werden kann, und der Beutel kann aus denselben
Materialien hergestellt sein wie der Behälter 11 und die Satellitenbeutel 17, 27.
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Nach
dem Behandeln des Bluts in dem Aufnahmebeutel 11 werden
Ventil- oder Klemmenmittel in der Leitung 37 geöffnet und
das Spülgasreservoir 34, 35 oder 46 wird
zusammengedrückt,
um Spülgas durch
die Leitungen 15, 22 und 25 in das System
einzuspeisen. Wie zuvor angemerkt, wird das Spülgas vorzugsweise so dicht
wie sinnvollerweise möglich bei
dem Blutaufnahmebeutel 11 in die Leitungen eingespeist.
Das Spülgas
wird vorzugsweise durch Membranmittel, welche mit den Leitungen 31, 37, 41 und 42 assoziiert
sind, eingespeist.
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Es
wird klar sein, dass der Gasauslass 16 und 26 auch
zum Vorbereiten mittels Priming eines Systems für das Transferieren oder Verabreichen von
Flüssigkeiten,
welches zum perkutanen Injizieren von Flüssigkeiten in einen Patienten
verwen det wird, verwendet werden kann. Solche Systeme, darunter
beispielsweise ein System für
die intravenöse Injektion
wie in 7 dargestellt, umfassen einen kollabierbaren Behälter 11,
welcher die zu transferierende oder zu verabreichende Flüssigkeit
enthält, eine
Tropfkammer 81 zum Anzeigen oder Überwachen des Flusses der in
den Patienten injizierten Flüssigkeit
und eine Leitung 82, welche mit dem Behälter 11 und der Tropfkammer 81 in
Verbindung steht und von der Tropfkammer 81 zu der Injektionsnadel
oder dergleichen (nicht gezeigt) führt. Gemäß der Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung ist ein Gasauslass 16 wie oben beschrieben in
der Leitung 82 stromabwärts
von der Tropfkammer 81, aber stromaufwärts von dem Abschlussende der
Leitung 82 angeordnet.
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Um
das System durch Priming vorzubereiten, wird der Behälter 11 ausreichend
in sich zusammenfallen gelassen, um eine Säule aus Flüssigkeit in die Tropfkammer 81 zu
treiben, welchletztere einen Luftraum 83 enthält, welcher
beispielsweise durch kurzes Umkehren der Tropfkammer 81 erzeugt
worden ist. Die sich bewegende Flüssigkeitssäule aus der Tropfkammer 81 treibt
eine Gasmenge in dem sich von der Tropfkammer 81 zu dem
Abschlussende der Leitung 82 erstreckenden Bereich der
Leitung 82 vor sich her. Wenn die Gasmenge den Gasauslass 16 erreicht,
wird sie auf dieselbe Weise wie oben beschrieben aus der Leitung 82 herausgeleitet.
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Es
wird klar sein, dass die Erfindung zwar in Verbindung mit der bevorzugten
Ausführungsform beschrieben
worden ist, doch dass alternative Ausführungsformen ebenfalls möglich sind.
Zum Beispiel ist es möglich,
dass Blutsammelbeutel Blutkomponenten von einem der Satellitenbeutel
aufnehmen, falls erwünscht,
und die Verwendung von Satellitenbeuteln, welche in ihrem Innern
unterteilt und in der Lage sind, verschiedene Blutkomponenten in
demselben Satellitenbeutel aufzunehmen, fällt gleichermaßen in den
Bereich der Erfindung.