DE60315040T2 - Bodenkonsole - Google Patents

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Richard S. Auburn Hills DUFF
Craig Holland FLOWERDAY
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Description

  • QUERVERWEIS ZU VERWANDTEN PATENTANMELDUNGEN
  • Die vorliegende Erfindung beansprucht Priorität über die vorläufige US-Patentanmeldung Nr. 60/410,226 mit dem Titel „FLOOR CONSOLE", eingereicht am 12. September 2002 (Anwaltsaktennummer 026032-4017), deren vollständige Offenbarung hierin durch Bezugnahme aufgenommen ist.
  • STAND DER TECHNIK
  • Die vorliegende Erfindung betrifft im Allgemeinen das Fachgebiet von Fahrzeugaufbewahrungsvorrichtungen und insbesondere Konsolen, die zwischen voneinander beabstandeten Sitzen oder an anderen Stellen in einem Fahrzeug benutzt sein können. In ihrer besonders bevorzugten Ausführungsform betrifft die vorliegende Erfindung eine Bodenkonsole mit niedrigem Profil, die Endwände aufweist, welche zum Vorsehen eines Aufbewahrungsbereichs angehoben sein können, und Erweiterungsmodule, die zwischen derartigen Wänden angeordnet sein können und für vielerlei Endbenutzungsanwendungen benutzt sein können.
  • Eine große Vielfalt an Konsolensystemen für Fahrzeuge ist zurzeit in Gebrauch und in verschiedenen Veröffentlichungen beschrieben, darunter in Patentschriften. Die Beliebtheit von Konsolen hat in den letzten Jahren mit der Beliebtheit von Geländelimousinen (SUV), Kleintransportern, Lieferwagen und dergleichen sowie Limousinen mit getrennten Vordersitzen drastisch zugenommen. Es ist bekannt, dass Konsolen sowohl erweiterte Funktionalität vorsehen, wie etwa Aufbewahrungsbehältnisse für CDs, DVDs, Karten, Kleingeldbehältnisse, als auch Zusatzmerkmale wie etwa Stromversorgungsanschlüsse, Becherhalter, Ablagen und dergleichen. Bei einigen Fahrzeugen können der Schalthebel und/oder die Feststellbremse Teil der Zentralkonsole sein, wie auch vielerlei Regelungen für solche Fahrzeugbestand teile wie etwa Leuchten, Heiz- und Kühlsysteme, Spiegel usw.
  • Obgleich Konsolen wie die oben beschriebenen beliebt sind, weisen sie allerdings einen Nachteil auf, d.h. sie belegen typischerweise den gesamten Bereich zwischen den Sitzen und erstrecken sich vom Boden zu einer Höhe auf der oder sogar über der Höhe der Sitzpolster. Dementsprechend ist es nicht möglich, lange Gegenstände wie etwa Skis, Bauholz usw. vom Heck des Fahrzeugs zur Vorderseite des Fahrzeugs durchzuschieben. Außerdem hemmen derartige bekannte Konsolen den „Durchlass" von Insassen aufgrund ihres verhältnismäßig hohen Profils oder Formats. Zudem sperren derartige Zentralkonsolen den Bereich zwischen den Sitzen ab und bieten keine Auswahl an Funktionalitäten, die für bestimmte Fahrzeuge wünschenswert wäre, wie etwa Familienfahrzeuge, zum Camping oder zu verschiedenen Arbeitszwecken benutzte Fahrzeuge, bei denen unterschiedliche Bedürfnisse für verschiedene Fahrzeugführer und -insassen bestehen könnten.
  • Aufbewahrungskonsolen sind außerdem zum Gebrauch in Fahrzeugbereichen bekannt, die nicht zwischen den Sitzen liegen. Beispielsweise ist in Seel et al., US-Patentschrift Nr. 6,247,741 , erteilt am 19. Juni 2001 für „Stowage Apparatus for a Cargo Area of a Motor Vehicle" ein Stauraum zum Gebrauch hinter der zweiten Sitzreihe in einem SUV gezeigt. Bei der Vorrichtung, die in der '741-Patentschrift gezeigt ist, schwenken Abdeckungen für einen Stauraumbereich nach oben und kann Netzgewebe zum Definieren eines Stauraumbereichs dazwischen benutzt sein. Insbesondere stellen die 15 und 16 der '741-Patentschrift ein System dar, in dem U-förmige Halteträger bei Nichtbenutzung nach unten schwenken. Sie können zum Stützen von Drahtkörben in einer Ausführungsform oder von Aufbewahrungsnetzen in einer anderen benutzt sein.
  • Ein Beispiel einer anderen Art Fahrzeugaufbewahrungsvorrichtung ist in Demick, US-Patentschrift Nr. 5,492,257 , erteilt am 20. Februar 1996 für „Back Panel Organizer for Van-type Motor Vehicles" gezeigt. Bei der Vorrichtung, die in der '257-Patentschrift gezeigt ist, kann ein U-förmiges Aufbewahrungselement mit einem Schenkelabschnitt aus der Rückseite eines Sitzes geschwenkt werden. Dazu gehören Träger oder andere Elemente zum Stützen von Gegenständen innerhalb eines Aufbewahrungsbereichs, wie etwa Kunststoffeinkaufstüten (z.B., die nicht selbsttragend sind). Zentralkonsolen für Fahrzeuge sind außerdem im Stand der Technik dargestellt, wie etwa jene, die in Landry, US-Patentschrift Nr. 5,397,160 , erteilt am 14. März 1995 für „Vehicle Console" gezeigt ist.
  • Es ist ferner bekannt, dass höhenverstellbare Aufbewahrungssysteme zur Aufbewahrung und als Armstütze benutzt sein können. Siehe beispielsweise Huang, US-Patentschrift Nr. 5,289,957 , erteilt am 1. März 1994 für „Container Fixing Support".
  • Es ist ferner bekannt, dass Konsolen herausnehmbar und an verschiedenen Stellen innerhalb eines Fahrzeugs platzierbar sind. Siehe in diesem Zusammenhang US-Patentschrift Nr. 6,116,674 , erteilt am 12. September 2000 an Allison et al. für "Removable Console for Use with a Vehicle".
  • Ein zusätzliches Beispiel einer herausnehmbaren Konsole ist in Young et al., US-Patentschrift Nr. 5,338,081 , erteilt am 16. August 1994 für „Removable Floor-Mounted Console" bereitgestellt.
  • Neben den hierin angegebenen Vorrichtungen sind zusätzliche Beispiele für Aufbewahrungsbehälter, von denen die meisten für Fahrzeuge nützlich sind, in der deutschen Patentschrift Nr. DE3831317 C1 , erteilt am 15. September 1988, US-Patentschrift Nr. 4,805,859 , erteilt am 21. Februar 1989 an Hudson für „Apparatus for Securing Containers to Moving Platforms", US-Patentschrift Nr. 8,290,277 , erteilt am 18. September 2001 an Spykerman für "Cargo Management and Article Support Systems", US-Patentschrift Nr. 5,599,054 , erteilt m 4. Februar 1997 an Butz et al. für „Vehicular Storage Apparatus for Elongated Objects", US-Patentschrift Nr. 1,179,445 , erteilt am 18. April 1916 an Manning für „Combined Automobile Trunk and Device for Preventing Theft of Automobiles", US-Patentschrift Nr. 1,412,192 , erteilt am 11. April 1922 an Moore für "Adjustable Detachable Bumper and Carrying Rack", US-Patentschrift Nr. 6,056,177 , erteilt am 2. Mai 2000 an Schneider für „Collapsible Storage Container for Vehicles", US-Patentschrift Nr. 6,135,527 , erteilt am 24. Oktober 2000 an Bily für „Cargo Compartment Organizer", US-Patentschrift Nr. 4,941,718 , erteilt am 17. Juli 1990 an Alexander III et al. für „Concealed Retractable Housing" und der japanischen Patentschrift 404050047A , erteilt am 19. Februar 1992, zu finden. JP 09328039 offenbart ein Aufbewahrungsmodul, das, während es einen Zustand mit niedrigem Profil annimmt, innerhalb eines Fahrzeugbodens liegt. Eine derartige Anordnung erfordert zum Aufnehmen des Aufbewahrungsmoduls eine weitreichende Modifikation des Fahrzeugbodens sowie einen Boden mit einer erheblichen Stärke. JP 09328039 A offenbart (siehe Zusammenfassung und Figuren) eine Bodenkonsole zum Gebrauch in einem Fahrzeug, wobei die Bodenkonsole folgendes enthält:
    eine Grundfläche 5, die an das Fahrzeug gekuppelt ist;
    eine erste Platte 6 und eine zweite Platte 9, die drehbar an die Grundfläche 5 gekuppelt sind (wobei die zweite Platte 9 drehbar über das Gelenk 13 an die erste Platte 6 gekuppelt ist, die ihrerseits drehbar über das Gelenk 7 an die Grundfläche 5 gekuppelt ist, sodass die zweite Platte 9 drehbar an die Grundfläche 5 gekuppelt ist) und zum Vorse hen zusätzlicher Aufbewahrungsfähigkeiten zwischen einer abgesenkten Position und einer angehobenen Position drehbar sind;
    ein erstes flexibles Glied 16 und ein zweites flexibles Glied 16, die an die erste Platte 6 und die zweite Platte 9 gekuppelt sind, wodurch ein Aufbewahrungsbereich von der ersten Platte 6, der zweiten Platte 9, dem ersten flexiblen Glied 16, dem zweiten flexiblen Glied 16 und der Grundfläche 5 vorgesehen ist, wenn die erste Platte 6 und die zweite Platte 9 in die angehobene Position gedreht sind;
    ein Modul 11, das derart gestaltet ist, dass es herausnehmbar gehalten ist, indem es in dem Aufbewahrungsbereich angeordnet ist; wobei die Bodenkonsole einen Zustand mit niedrigem Profil vorsieht, wenn sich die erste Platte 6 und die zweite Platte 9 in der abgesenkten Position befinden, und einen Zustand mit zusätzlichem Aufbewahrungsbereich vorsieht, wenn sich die erste Platte 6 und die zweite Platte 9 in der aufrechten Position befinden.
  • Es ist daher ersichtlich, dass bereits eine große Vielfalt an Konsolensystemen bekannt ist, zahlreiche jedoch Nachteile aufweisen, wie die oben genannten. Ein hochgradig funktionelles Konsolensystem mit niedrigerem Profil würde einen erheblichen Fortschritt in der Technik bedeuten.
  • MERKMALE UND KURZDARSTELLUNG
  • Gemäß der Erfindung ist ein Bodenkonsolensystem gemäß Anspruch 1 bereitgestellt. In einer dargestellten Ausführungsform ist Netzgewebe derart zwischen den Wänden angeordnet, dass umgehend ein Aufbewahrungsbereich ausgebildet ist, wenn die Wände in eine Aufbewahrungs- und Sperrposition angehoben sind. Außerdem ist in der dargestellten Ausführungsform zusätzliche Funktionalität für die Innenausstattung vorgesehen, die den Aufbewahrungsbereich um gibt, darunter Becherhalter, ein Kleingeldbehältnis und ein Innenausstattungsbereich, der zum Aufnehmen und Ermöglichen der Funktion eines Feststellbremshebels gestaltet ist. Erweiterungsmodule sind außerdem in Verbindung mit der bevorzugten Ausführungsform offenbart, wobei die Module in dem Bereich zwischen den Endwänden abgesenkt sind. Das Erweiterungsmodul kann eine Schiebeoberseite aufweisen und beinhaltet ein oder mehrere Ablagen, Becherhalter und dergleichen. In einer alternativen Ausführungsform ist ein Stromversorgungsanschluss gezeigt. In dieser Ausführungsform ist außerdem zusätzliche Modularität für die Drehwände vorgesehen, beispielsweise Kartentaschen, die an der Innenfläche davon ausgebildet sind. Ferner können die Erweiterungsmodule zusätzliche Funktionalität wie einen Kühler, ein Kindermodul, ein Babymodul, ein Arbeitsmodul, ein Infotainment-Modul und dergleichen vorsehen. Außerdem ist in der vorliegenden Erfindung offenbart, dass das Modul in Bereichen des Fahrzeugs benutzt sein kann, die nicht zwischen Sitzen liegen, wie etwa im hinteren Ladebereich eines SUV oder Lieferwagens. Andere Arten und Weisen, auf die die oben angeführten und andere Merkmale der vorliegenden Erfindung erreicht sind, werden dem Fachmann nach der Lektüre der folgenden detaillierten Beschreibung der bevorzugten und alternativen Ausführungsformen offensichtlich. Es wird erachtet, dass derartige Arten und Weisen unter den Schutzumfang der vorliegenden Erfindung fallen, wenn sie unter den Schutzumfang der folgenden Ansprüche fallen.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER FIGUREN
  • In den folgenden Figuren sind gleiche Bezugszeichen zur Bezeichnung gleicher Bestandteile benutzt.
  • Es zeigen:
  • 1 eine Perspektivansicht der Bodenkonsole der bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung mit den Wänden in ihrer geschlossenen Position oder Position mit niedrigem Profil;
  • 2 eine Perspektivansicht der Bodenkonsole von 1 mit geöffneten Wänden und dazwischen verlaufendem Netzgewebe;
  • 3 eine schematische Perspektivansicht, die ein Erweiterungsmodul zeigt, das zwischen den Endwänden der Konsole der bevorzugten Ausführungsform abgesenkt ist, welche in 1 und 2 dargestellt ist;
  • 4 eine 3 ähnelnde Ansicht, die jedoch das auf die Oberseite der Endwände der Bodenkonsole der bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, wie in den vorhergehenden Figuren gezeigt, abgesenkte Erweiterungsmodul und zusätzlichen Aufbewahrungsraum zwischen dem Netzgewebe und dem Modul zeigt;
  • 5 eine 4 ähnelnde Perspektivansicht, die jedoch den Deckel des Erweiterungsmoduls in einer Position zeigt, in der der Deckel nach hinten verschoben wurde, um Zugriff auf das Innere des Erweiterungsmoduls zu ermöglichen;
  • 6 eine Perspektivansicht einer Bodenkonsole gemäß einer alternativen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
  • 7 eine Draufsicht der Bodenkonsole von
  • 6;
  • 8 eine Perspektivansicht der Konsole von
  • 6 in der offenen oder entfalteten Position;
  • 9 eine auseinander gezogene Ansicht, die die Bestandteile einer alternativen Ausführungsform zeigt, die jener ähnelt, welche in 6 bis 9 gezeigt ist, jedoch Seitenwandrahmen und eine andere Lage des Stromversorgungsanschlusses zeigt;
  • 10 eine auseinander gezogene Ansicht, die die Bestandteile zeigt, welche zum Vorsehen einer Schiebedeckels auf einem Aufbewahrungserweiterungsmodul benutzt sind, das mit der Bodenkonsole der bevorzugten oder alternativen Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung nützlich ist;
  • 11 eine schematische Teilansicht, die ein Bodenkonsolensystem zeigt, welches sich im Ladebereich eines Fahrzeugs befindet; und
  • 12 eine erläuternde Ansicht, die die modulare Beschaffenheit der Bodenkonsole der vorliegenden Erfindung und die alternative Verbindung einer Feststellbremse, eines Becherhalters oder eines Ausstattungssteckelements innerhalb einer Öffnung der Bodenkonsole zeigt.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN UND ALTERNATIVEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
  • Bevor mit der detaillierten Beschreibung der bevorzugten und alternativen Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung fortgesetzt wird, können mehrere allgemeine Anmerkungen zur Anwendbarkeit und ihrem Anwendungsbereich angeführt werden. Zunächst zeigt die bevorzugte Ausführungsform, die in 1 bis 5 dargestellt ist, bestimmte Merkmale für die Bodenkonsole, darunter eine Zugriffsöffnung für einen Feststellbremshebel, zwei Becherhalter und ein Kleingeldbehältnis. Diese Merkmale sind modifizierbar und können beispielsweise einen Schalthebel, keinen Hebel beinhalten, und zur Ausstattung können verschiedene funktionalitätsverbessernde Bestandteile gehören, die den Aufbewahrungsraum davon umgeben. Zu nicht ein schränkenden Beispielen gehören elektrische Schalter und Regler, Anzeigen, Leuchten, Getränkehalter, Ablagen, Entlüftungsöffnungen, Behältnisse und verschiedene andere elektrische Bestandteile oder nichtelektrische Bestandteile zu Betriebs-, Unterhaltungs-, Beschäftigungs- oder Bequemlichkeitszwecken. Außerdem sind die Bestandteile oder Merkmale (z.B. Laderäume, Behältnisse, Aufnahmen, Becherhalter, Deckel, Ablagen usw.) derart gestaltet, dass sie vom Benutzer abhängig von der gewünschten Benutzung, Funktionalität und dergleichen modifiziert (gestaltet, umgestaltet, positioniert, umpositioniert, geändert, ausgetauscht) werden können.
  • Zweitens ist in der dargestellten Ausführungsform zwischen den Endwänden verlaufendes Netzgewebe gezeigt, wobei jedoch Stoff als Ersatz dafür einsetzbar ist, darunter Stoff, der eine elastische Beschaffenheit aufweist. Zudem ist es nicht notwendig, jegliche Eingrenzung zwischen den Endwänden verlaufen zu lassen, beispielsweise falls die Bodenkonsole mit Erweiterungsmodulen benutzt ist oder falls die Konsole insgesamt derart gestaltet ist, dass sie ermöglicht, dass Gegenstände zwischen die Endwände passen, beispielsweise eine Handtasche, eine Aktentasche oder dergleichen.
  • Drittens können die bestimmten, zum Herstellen der Bodenkonsole und ihrer zugehörigen Bestandteile benutzten Materialien aus den in der Fahrzeugtechnik allgemein bekannten Materialien ausgewählt sein, darunter Polymere, Elastomermaterialien, Metalle und Metalllegierungen usw.
  • Viertens ist eine besondere Erweiterungsmodulart in der bevorzugten Ausführungsform gezeigt, zu der Becherhalter, eine Ablage sowie eine Schiebeoberseite gehören. Die am Deckel der Konsole vorgesehene Funktionalität kann von einer einfachen Gestaltung, die Polsterung und Oberflächenausstattung „A" aufweist (wobei das Aufbewahrungsmodul als Armstütze dienen würde), bis zu einem Deckel variieren, der Zusatzfunktionalität wie vorstehend beschrieben beinhaltet. Ferner kann der Deckel auf jegliche von vielerlei Arten und Weisen geöffnet werden, darunter Drehen zur Vorderseite, zur Rückseite oder zu beiden Seiten sowie das gezeigte und beschriebene und als separater Platz völlig herausnehmbare Schiebesystem.
  • Fünftens ist die Bodenkonsole in mehreren der Figuren als zwischen einem Paar voneinander beabstandeter Sitze befindlich gezeigt. Es ist zu beachten, dass die bevorzugte Ausführungsform zum Gebrauch zwischen der vorderen Sitzreihe ist, die Bodenkonsole der vorliegenden Erfindung jedoch an dieser Stelle benutzt sein kann und eine weitere Bodenkonsole zwischen anderen Sitzreihen innerhalb desselben Fahrzeugs hinzugefügt sein kann oder die Konsole nur zwischen Sitzen hinter der ersten Reihe befindlich sein kann. Die Module könnten außerdem dazu geeignet sein, an einer bestimmten Stelle außerhalb des Fahrzeugs angeordnet oder gehalten zu sein. Wenn das Modul beispielsweise dem Aufbewahren von Musik- oder Video-CDs dient, könnte es zuhause in einem Entertainment Center oder an anderer Stelle aufbewahrt sein, wo die Inhalte leicht zugänglich sind. Zu einer anderen Art von Modulen, die zweifache Verwendungen aufweisen, gehören Werkzeugaufbewahrungsmodule, Babyartikelaufbewahrungsmodule usw. Außerdem könnten mehrfache Module innerhalb eines Fahrzeugs benutzt sein, sodass jedes einen Platz zuhause oder Konsolenplatz (z.B. zwischen Vordersitzen, zwischen Rücksitzen, in Ladebereichen usw.) aufweist, jedoch abhängig von der gewünschten Funktionalität (d.h. gestaltbar, umgestaltbar, änderbar, austauschbar, umstellbar usw.) zu den verschiedenen Konsolenplätzen bewegt werden könnte. Ferner sind die Module außerdem dazu geeignet, außerhalb des Fahrzeugs nutzbar zu sein (z.B. als Arbeitsstelle, Kühler, Infotainmenteinheit, Aufbewahrungsbehälter, Tischfläche usw.).
  • Sechstens ist eine alternative Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ab 6 gezeigt und ein Stromversorgungsanschluss (z.B. ein Gleichstromanschluss) vorgesehen. Wechselnde Stellen für den Stromversorgungsanschluss zeigen sich dem Fachmann ohne weiteres, und es wird erachtet, dass sie unter den Schutzumfang der Erfindung fallen. Alternativ kann jegliche aus einer Vielfalt von Übergangsstellen vorgesehen sein, wie etwa andere Arten von Stromquellen oder Steckdosen (z.B. 110 Volt Wechselspannung), Daten oder dergleichen. Ferner ist die Ausstattung in der ersten alternativen Ausführungsform vornehmlich für ästhetische Zwecke strukturiert. Eine derartige Strukturierung ist an und für sich in keiner Ausführungsform der Erfindung erforderlich.
  • Siebtens ist in 8 und 9 gezeigt, dass die Endwände ihre eigene Funktionalität beinhalten, nämlich Kartentaschen. Die Innenfläche der Wände kann jedoch zum Beinhalten anderer Funktionsmerkmale, wie etwa Strecktaschen, Beleuchtung des Aufbewahrungsbereichs usw., verschiedenartig ausgeführt sein.
  • Achtens können, wie in 11 dargestellt, andere Stellen für das Bodenmodul der vorliegenden Erfindung ausgewählt sein, darunter der Rücksitzaufbewahrungsbereich eines Kleintransporters, SUV, Lieferwagens oder dergleichen. Es ist außerdem zu beachten, dass Erweiterungsmodule, die mit der Bodenkonsole der vorliegenden Erfindung nutzbar sind, andernorts in dem Fahrzeug aufbewahrt sein können, wie etwa im Ladebereich, sodass sie auf Wunsch ohne weiteres davon abgenommen und über den Endwänden des Bodenmoduls angeordnet sein können.
  • Neuntens gehört zu dem Bodenmodul der vorliegenden Erfindung typischerweise eine Matte zum Verbergen von Befestigungselementen, die zum Befestigen des Moduls am Fahrzeugboden benutzt sind, und können verschiedene Stecker oder Ausstattungsstücke zum Abdecken von Öffnungen eingesetzt sein, was bei einigen Fahrzeugmodellen oder einigen Fahrzeugstellen erforderlich oder erwünscht sein kann und bei anderen nicht, um das gewünschte ästhetische Erscheinungsbild des gesamten Systems zu erhalten. Beispielsweise können Betriebsöffnungen dem Erscheinungsbild zuliebe abgedeckt sein.
  • Schließlich zieht die vorliegende Erfindung, obgleich sie hauptsächlich den Gebrauch von Endwänden (nämlich Vorder- und Rückwände) betrifft, außerdem den Gebrauch von (in der Längsrichtung des Fahrzeugs verlaufenden) Seitenwänden, die sich zum Definieren eines Aufbewahrungsbereichs dazwischen nach oben erstrecken, und Stoff, Netzgewebe oder anderes Material, das an der Vorder- und Rückseite der Konsole anstatt an den Seiten davon befindlich ist, in Betracht.
  • 1 zeigt ein Bodenkonsolensystem 10, das zwischen einem Paar Sitzen 12 und 13 befindlich ist. Das System 10 beinhaltet umgebende Kunststoffausstattung 14, zu der eine oder mehrere Aufbewahrungsaufnahmen (als ein Paar Becherhalter 15 und 16 und ein Kleingeldbehältnis 18 gezeigt) gehören. Das System 10 beinhaltet ferner ein Paar Wände, eine vordere 20 und eine rückwärtige 22. Ferner ist in dieser Figur ein Feststellbremshebel 25 gezeigt.
  • In 2 sind die Wände 20 und 22 jeweils um ungefähr 90° um ihre Vorder- und Rückenden gedreht gezeigt, um aufrechte Positionen im Allgemeinen senkrecht zum Boden 27 des Bodenkonsolensystems 10 anzunehmen. Zudem befindet sich ein flexibles Glied (z.B. Wand, Schranke, Tafel usw.), das als Netzgewebestreifen 30 gezeigt ist, auf beiden Seiten des Konsolensystems 10 und erstreckt sich zwischen den Wänden 20 und 22. Es ist bevorzugt, dass die Wände 20 und 22 durch Federkraft in die in 1 und 2 gezeigten Positionen gespannt sind und von der Sprungwerk- oder Einrastart sind und bei Fahrzeugen und auf anderen Fachgebieten allgemein bekannte Mechanismen beinhalten, die nicht im Detail beschrieben werden müssen. Nicht in den Zeichnungen gezeigt, aber für den Fachmann offensichtlich, sind die Drehzapfen, die aus den Wänden 20 und 22 in die Kunststoffausstattung 14 am unteren Abschnitt von deren Seiten verlaufen.
  • Die nächste Figur, 3, zeigt ein Erweiterungsmodul 35, zu dem eine Aufbewahrungsgrundfläche 36 gehört, die dazu geeignet ist, innerhalb des Netzgewebes und der Wände 20, 22 zu passen, wie durch den Pfeil angezeigt. Die Oberseite 37 des Moduls 35 beinhaltet eine oder mehrere Aufnahmen (als ausgesparte Ablage 38 und ein Paar Becherhalter 39 gezeigt) und eine Entriegelung 40.
  • In 4 sind dieselben Bestandteile gezeigt, aber das Erweiterungsmodul 35 ist vollständig abgesenkt (beispielsweise eingefügt, in Eingriff genommen usw.) gezeigt, sodass die Unterseite der Oberseite 37 auf den obersten Enden der Wände 20 und 22 ruht. Ferner ist eine Karte 41 in einem Aufbewahrungsraum gezeigt, der zwischen den Seiten des Erweiterungsmoduls 35 und des Netzgewebes 30 vorgesehen ist. Dieser zusätzliche Aufbewahrungsraum könnte für vielerlei andere Gegenstände benutzt sein.
  • In Fortsetzung der Beschreibung der bevorzugten Ausführungsform ist 5 in jeder Hinsicht mit 4 identisch, außer dass die Oberseite 37 durch einen Schiebevorgang an eine rückwärtige Stelle bezüglich der in 4 gezeigten verschoben wurde. Der Mechanismus zur Durchführung dieser Verschiebung auf eine bevorzugte Art und Weise ist in einer folgenden Figur dargestellt und wird hierin nicht eingehender besprochen. An diesem Punkt ist zu beachten, dass die Innenseite der Aufbewahrungsgrundfläche 36 nun entweder vom Fahrer oder einem Fahrgast auf dem Vordersitz leicht zugänglich ist.
  • Insofern ist aus der Beschreibung ersichtlich, dass Aufbewahrungsraum sowohl durch das Netzgewebe 30, das mit den Endwänden 20 und 22 zusammenwirkt, als auch durch ein Erweiterungsmodul, das sicheren Aufbewahrungsraum vorsehen kann, durch das Netzgewebe, das mit den Seitenwänden eines Erweiterungsmoduls zusammenwirkt, sowie durch die Funktionalität der Ablage und Becherhalter vorgesehen sein kann. Ferner können bei dieser bestimmten Gestaltung die Fahrgäste auf dem Rücksitz die Becherhalter benutzen. Unterschiedliche Arten von Erweiterungsmodulen können das gezeigte ersetzen, darunter alle jene, die im Abschnitt „Stand der Technik" und im einleitenden Abschnitt dieser Beschreibung der bevorzugten Ausführungsform angegeben sind.
  • Eine zweite Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist in Verbindung mit 6 bis 8 dargestellt. In dieser Ausführungsform ist ein Bodenmodul 50 mit niedrigem Profil gezeigt, zu dem eine Grundfläche 52, ein Paar Becherhalter 53 und 54 und ein Feststellbremshebel 55 gehören, welcher sich durch die Grundfläche 52 erstreckt und für einen Fahrzeugführer zugänglich ist. Außerdem sind eine Vorderwand 56 und eine Rückwand 58 gezeigt. Die Wirkungsweise dieser Wände gleicht jener der Wände 20 und 22 aus den vorigen Figuren. Diese bestimmte Ausführungsform zeigt außerdem eine strukturierte Oberfläche, die hauptsächlich ästhetischen Zwecken dient und auf dem Boden beider Becherhalter 53 und 54, auf den Wänden 56 und 58 sowie dem Griffabschnitt 59 des Feststellbremshebels 55 zu finden ist. Zudem ist ein Stromversorgungsanschluss 64 gezeigt. Die Wände 56 und 58 sind in 8 angehoben, um das Netzgewebe 63 zu zeigen, das zwischen ihnen verläuft. Ein weiteres Merkmal der vorliegenden Erfindung ist in 8 dargestellt, d.h. zusätzliche Funktionalität für die Wände, in diesem Falle eine Kartentasche 64, die sich an der Innenfläche der Wand 58 befindet. Eine ähnliche Tasche oder eine andere Funktionalität kann an der Wand 56 vorgesehen sein. Zudem ist eine Mobiltelefonladeschnur 65 an den Stromversorgungsanschluss 60 angeschlossen gezeigt.
  • In 9 ist eine Aufbauansicht für eine andere Ausführungsform der Erfindung gezeigt. Eine Grundfläche 70 für eine Bodenkonsole beinhaltet eine Öffnung 71 zum Aufnehmen eines Becherhaltermoduls 72, und eine weitere Öffnung 78 ist zur Aufnahme eines Stromversorgungsanschlusses 74 mit einer zugeordneten Feder 75 vorgesehen. Wie es mit den Endwänden vorgesehen ist, könnte der Stromversorgungsanschluss von der Sprungwerk- oder Einrastart sein.
  • Eine Ablage 76 schnappt in die Grundfläche 70 ein oder ist anderweitig daran angebracht, und einer von zwei Seitenwandrahmen 77 ist zur drehbaren Kupplung an die Grundfläche 70 gezeigt. Der Rahmen 77 ist mit einer Netz- oder Stoffschicht 78 abgedeckt und durch den äußeren Halbrahmen 79 festgehalten. Es ist ersichtlich, dass zwei der Seitenwandrahmenbaugruppen 77 bis 79 wie das in 1 bis 8 beschriebene Netzgewebe funktionieren, wobei sie hier jedoch starr selbsttragend sind, anstatt mit den Endwänden verbunden zu sein. Der Rahmen 77 ist außerdem zum Stützen der Wände 80 und 80' in ihrer aufrechten (angehobenen oder entfalteten) Position gestaltet.
  • Die Endwände 80 und 80' sind in dieser Figur zusammen mit den Kartentaschenformteilen 81 und 81' sowie den Rahmen 80 und 82' (die zum Vorsehen von struktureller Abstützung der Oberflächen der Wände 80 und 80' gestaltet sind, wenn sie sich in der abgesenkten oder eingezogenen Position befinden) gezeigt. Die Drehscharniere 83 und 83' sind um den unteren Abschnitt der Rahmen 80 und 82' gefalzt und außerdem an der Grundfläche 70 angebracht. Federbelastete Sperren beinhalten die Aufnahmen 84, Federn 85 und Bedienteile 86. Die verschiedenen Sperren, Sprungwerk- oder Einrastbaugruppen und dergleichen sind allgemein bekannt und bilden an und für sich kein Teil der Erfindung.
  • Unter Bezugnahme als nächstes auf 10 ist ein Erweiterungsmodul mit einer Grundfläche 87 und einem Schiebedeckel 88 dargestellt. Die Schienen 89 sind an den Seitenwänden der Grundfläche 87 angebracht, während eine Sperre 90 durch die Feder 91 mit Federkraft gespannt und an die Unterseite der Ablage 88 zum Sperren des Moduls an den Endwänden (nicht gezeigt) gekuppelt ist. Ein unabhängiger Schiebemechanismus beinhaltet eine drehbare Schiebeentriegelung 92, die es ermöglicht, dass sich die Platte 95 bezüglich der Grundfläche 87 verschiebt. Sie ist durch die Feder 93 mit Federkraft gespannt und dreht um den Zapfen 94. Alternativ kann der Deckel in jeglicher von vielerlei Weisen und Reichweiten beweglich sein, um (visuellen und/oder physischen) Zugang zum Innenraum zu ermöglichen, wie etwa Drehen, Herausnehmen, Abnehmen und dergleichen.
  • Zu anderen Aspekten dieser Anordnung gehören eine Ablage 88, eine Öffnung 96 und ein zweifacher Becherhalter 97, der zum Passen innerhalb der Öffnung 96 bemessen ist. Andere Funktionalitäten, beispielsweise Kleingeldbehältnisse, Stromversorgungsanschlüsse usw., könnten diese ohne weiteres ersetzen.
  • In 11 gehören zu der Bodenkonsole oder den Ladeeinheiten 105 ein Paar Wände 107 und 108, eine Netzgewebeschicht 109, die sich auf beiden Seiten erstreckt und zwischen die Wände 107 und 108 gekuppelt ist. Ein Erweiterungsmodul 110 ist dazu geeignet, zwischen die Wände 107 und 108 und das Netzgewebe 109 zu passen. Das Erweiterungsmodul kann aus der Vielfalt von Modulen ausgewählt sein, die vorstehend gezeigt und besprochen sind. Ferner ist die Wirkungsweise des Bodenmoduls an dieser besonderen Stelle dahingehend ähnlich, dass die Wände 107 und 108 zum Vorse hen eines Aufbewahrungsmoduls mit niedrigem Profil für ein Fahrzeug abgesenkt sein können.
  • 12 zeigt zusätzliche Vorzüge der in Verbindung mit der ersten und zweiten Ausführungsform besprochenen Bodenkonsole und betrifft eher Baugruppen- und Modularitätskonzepte als eine bestimmte Struktur. In 12 beinhaltet die Grundfläche 120 einer Bodenkonsole eine Öffnung 122, die zum Aufnehmen einer Fahrzeugsteuerungsberührungsfläche (als Feststellbremshebelbaugruppe 125 gezeigt) darin geeignet ist. Alternativ können andere Fahrzeugsteuerungsberührungsflächen (z.B. Schalthebel) zum Gebrauch mit der Bodenkonsole geeignet sein. Es ist zu beachten, dass Verbindungsstücke 126 an der Feststellbremshebelbaugruppe 125 vorgesehen sind, um sie innerhalb der Öffnung 122 zu befestigen. Der Feststellbremshebel ist gestrichelt gezeigt, um die zusammengebaute Position bezüglich der Baugruppe 125 zu veranschaulichen. Wenn das Modul beispielsweise an einer anderen Stelle als zwischen der vorderen Sitzreihe benutzt sein sollte, könnte zu ästhetischen Zwecken ein Steckelement 128 mit Befestigungselementen 129 in der Öffnung 122 angeordnet sein. Außerdem ist ein weiteres Beispiel gezeigt, d.h. der Becherhalter 130, der auf Wunsch an die Öffnung 122 kuppelbar ist. Alternativ kann der Becherhalter wahlweise in jeglicher der vielerlei Stellen des Moduls angebracht sein. Als solche sind die Bestandteile und Merkmale an den Modulen oder zum Gebrauch damit derart gestaltet, dass sie vom Benutzer gestaltet (und/oder umgestaltet, angepasst, geladen, nach spezifischen Benutzerwünschen gefertigt) werden können. Zudem passt eine Matte 135 zum Abdecken jeglicher Befestigungselemente (131) (in Durchsicht gezeigt), die zum Befestigen der Grundfläche 120 an dem Fahrzeug benutzt sein könnten, innerhalb der Grundfläche 120.
  • Während die vorliegende Erfindung oben in Verbindung mit bevorzugten und alternativen Ausführungsformen und mehreren Baugruppenzeichnungen und Zeichnungen von Teilen beschrieben wurde, kann die Erfindung vom Fachmann zum Lösen einer Anzahl von Problemen angepasst werden, die bei gegenwärtigen Konsolensystemen bestehen, darunter das Vorsehen eines niedrigen Profils für die Aufbewahrungskonsole, wenn sie nicht in Benutzung ist. Rasche Aufbewahrung ist durch Öffnen der Vorder- und Rückwand ohne weiteres erzielbar, und eine Funktionalitätsvielfalt kann durch die Auswahl von einem oder mehreren Erweiterungsmodulen bereitgestellt sein, welche zwischen die Wände und die Netzgewebe- oder Stoffschichten passen, die dazwischen verlaufen. Dementsprechend soll die Erfindung nicht durch die vorgenannte Beschreibung oder die Darstellungen beschränkt sein, sondern soll nur durch den Schutzumfang der folgenden Ansprüche beschränkt sein.
  • Die in der vorstehenden Beschreibung beschriebenen Erfindungen umfassen eines oder mehrere der folgenden vorteilhaften Merkmale, die nachstehend (individuell, kollektiv oder in verschiedenen Unterkombinationen) beansprucht sind:
    • (1) eine Bodenkonsole mit niedrigem Profil;
    • (2) eine Bodenkonsole mit Wänden, die sich zum Bereitstellen von Aufbewahrungskapazitäten öffnen;
    • (3) eine Bodenkonsole mit niedrigem Profil, zu der Funktionsmerkmale wie etwa Becherhalter, Kleingeldbehältnisse, Ablagen, Schalter, Leuchten, Anzeigen, Öffnungen für eine Feststellbremse, Instrumentenskalen und Messgeräte usw. gehören;
    • (4) eine Bodenkonsole mit niedrigem Profil, die Aufbewahrungsraum zwischen Wänden vorsieht und deren Seiten aus Stoff, Netzgewebe oder anderen starren oder flexiblen Materialien gebaut sein können, darunter Materialien mit elastischen Eigenschaften;
    • (5) eine Bodenkonsole mit niedrigem Profil, bei der die Wände durch Federkraft in geöffnete und geschlossene Positionen gespannt sind;
    • (6) eine Bodenkonsole mit niedrigem Profil, die sich zwischen Sitzen eines Fahrzeugs befindet;
    • (7) jegliches von vielerlei Erweiterungskonsolen zum Gebrauch mit einer Bodenkonsole mit niedrigem Profil, darunter Aufbewahrungsmodule, Kühler, Kindermodule, Babymodule, Infotainment-Module, Arbeitsmodule, Büromodule und dergleichen;
    • (8) eine Bodenkonsole mit niedrigem Profil, zu der Öffnungen gehören, welche durch Abdecksteckelemente, Becherhalter oder verschiedene Funktionsvorrichtungen verschließbar sind;
    • (9) eine Bodenkonsole mit niedrigem Profil, zu der ein Erweiterungsmodul mit einer Schiebeoberseite gehören kann;
    • (10) ein Bodenmodul mit niedrigem Profil, zu dem Wände gehören, die verschiedenerlei Außenflächenkennzeichen aufweisen, darunter strukturierte Kennzeichen, und die Funktionalität auf ihren Innenseiten aufweisen können, darunter unter anderem Kartentaschen, Strecktaschen oder Leuchten;
    • (11) eine Bodenkonsole mit niedrigem Profil, die einen Stromversorgungsanschluss aufweist;
    • (12) eine Bodenkonsole mit niedrigem Profil, bei der ein Erweiterungsmodul einen Deckel mit einer Schließposition und einer Zugriffsposition beinhalten kann;
    • (13) Erweiterungsmodulkulmination für eine Bodenkonsole mit niedrigem Profil, zu der ein Aufbewahrungsbereich zwischen Netzgewebe und dem Modul gehört;
    • (14) eine Ladeeinheit mit niedrigem Profil, die Erweiterungsmodule aufweist, welche an Orten außerhalb eines Fahrzeugs nutzbar sind.
  • Es ist außerdem von Bedeutung zu beachten, dass der Bau und die Anordnung der Elemente der Bodenkonsole, wie in den bevorzugten und anderen beispielhaften Ausführungsformen gezeigt, nur veranschaulichend sind. Obgleich nur wenige Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung detailliert in dieser Offenbarung beschrieben wurden, wird der Fachmann bei der Überprüfung dieser Offenbarung ohne weiteres erkennen, dass zahlreiche Modifikationen möglich sind (z.B. Variationen bei den Größen, Abmessungen, Strukturen, Formen und Proportionen der verschiedenen Elemente, Werten von Parametern, Anbringungsanordnungen, Materialien, Farben, Ausrichtungen usw.), ohne grundlegend von den neuen Lehren und Vorteilen des Erfindungsgegenstands abzuweichen, die in den Ansprüchen angeführt sind. Dementsprechend ist beabsichtigt, dass alle derartigen Modifikationen im Schutzumfang der vorliegenden Erfindung wie in den beiliegenden Ansprüchen definiert enthalten sein sollen. Die Reihenfolge oder der Ablauf jeglicher Prozess- oder Verfahrensschritte kann gemäß den alternativen Ausführungsformen abgeändert sein. Es ist beabsichtigt, dass in den Ansprüchen jeder „Means-plus-Function"-Teil die Strukturen, die hierin als Strukturen beschrieben sind, welche die angeführte Funktion erfüllen, und nicht nur strukturelle Äquivalente, sondern auch äquivalente Strukturen abdeckt. Andere Ersetzungen, Modifikationen, Änderungen und/oder Auslassungen können an der Gestaltung, den Betriebsbedingungen und der Anordnung der bevorzugten und anderen beispielhaften Ausführungsformen vorgenommen werden, ohne vom Wesen der vorliegenden Erfindung wie in den beiliegenden Ansprüchen ausgedrückt abzuweichen.

Claims (6)

  1. Bodenkonsolensystem zum Gebrauch in einem Fahrzeug, das Bodenkonsolensystem umfassend: eine Sitzreihe, die derart an einem Boden eines Fahrzeugs anbringbar ist, dass sie schräg in dem Fahrzeug verlaufend liegt, wobei die Sitzreihe einen ersten Sitz (12) und einen zweiten Sitz (13) umfasst, der von dem ersten Sitz (12) beabstandet ist; und eine Bodenkonsole (10; 50), die zwischen dem ersten Sitz (12) und dem zweiten Sitz (13) angeordnet ist; wobei die Bodenkonsole (10; 50) folgendes enthält: eine Grundfläche (52; 70; 120), die an das Fahrzeug gekuppelt sein soll und eine erste Seite und eine zweite Seite enthält, welche von der ersten Seite beabstandet ist; eine erste Platte (20; 56; 80), die drehbar direkt an die erste Seite der Grundfläche (52; 70; 120) gekuppelt ist; eine zweite Platte (22; 58; 80'), die drehbar direkt an die zweite Seite der Grundfläche (52; 70; 120) gekuppelt ist, wobei die erste Platte (20; 56; 80) und die zweite Platte (22; 58; 80') zwischen einer abgesenkten Position und einer angehobenen Position drehbar sind; ein erstes flexibles Glied (30; 63; 78) und ein zweites flexibles Glied (30; 63; 78), die jedes an die erste Platte (20; 56; 80) und die zweite Platte (22; 56; 80') gekuppelt sind, wodurch ein Aufbewahrungsbereich von der ersten Platte (20; 56; 80), der zweiten Platte (22; 58; 80'), dem ersten flexiblen Glied (30; 63; 78), dem zweiten flexiblen Glied (30; 63; 78) und der Grundfläche (52; 70; 120) definiert ist, wenn die erste Platte (20; 56; 80) und die zweite Platte (22; 58; 80') in die angehobene Position gedreht sind; und ein Modul (35; 76), das derart gestaltet ist, dass es herausnehmbar gehalten ist, wenn es zumindest teilweise in dem Aufbewahrungsbereich angeordnet ist; wobei die Bodenkonsole (10; 50) einen Zustand mit niedrigem Profil vorsieht, wenn sich die erste Platte (20; 56; 80) und die zweite Platte (22; 58; 80') in der abgesenkten Position befinden, und einen Zustand mit zusätzlichem Aufbewahrungsbereich vorsieht, wenn sich die erste Platte (20; 56; 80) und die zweite Platte (22; 58; 80') in der aufrechten Position befinden.
  2. Bodenkonsolensystem nach Anspruch 1, wobei die erste Platte und die zweite Platte (20, 22; 56, 58; 80, 80') durch Federkraft in die angehobene oder die abgesenkte Position gespannt sind.
  3. Bodenkonsolensystem nach Anspruch 1, wobei jedes des ersten flexiblen Glieds und zweiten flexiblen Glieds (30; 63; 78) Netzgewebe umfassen.
  4. Bodenkonsolensystem nach Anspruch 3, wobei das Netzgewebe (30; 63; 78) an einen starren Rahmen (77) gekoppelt ist.
  5. Bodenkonsolensystem nach Anspruch 1, wobei die erste und zweite Platte (20, 22; 56, 58; 80, 80') zur drehbaren Bewegung gestaltet sind und Seitenwände vorsehen, wenn sie sich in der aufrechten Position befinden.
  6. Bodenkonsolensystem nach Anspruch 1, wobei die erste Platte (20; 56; 80) zur Vorderseite der Sitze (12, 13) hin angeordnet ist, die zweite Platte (22; 58; 80') zur Rückseite der Sitze (12, 13) hin angeordnet ist.
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