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QUERVERWEIS ZU VERWANDTEN
PATENTANMELDUNGEN
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Die
vorliegende Erfindung beansprucht Priorität über die vorläufige
US-Patentanmeldung Nr. 60/410,226 mit
dem Titel „FLOOR
CONSOLE", eingereicht
am 12. September 2002 (Anwaltsaktennummer 026032-4017), deren vollständige Offenbarung hierin
durch Bezugnahme aufgenommen ist.
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STAND DER TECHNIK
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Die
vorliegende Erfindung betrifft im Allgemeinen das Fachgebiet von
Fahrzeugaufbewahrungsvorrichtungen und insbesondere Konsolen, die zwischen
voneinander beabstandeten Sitzen oder an anderen Stellen in einem
Fahrzeug benutzt sein können.
In ihrer besonders bevorzugten Ausführungsform betrifft die vorliegende
Erfindung eine Bodenkonsole mit niedrigem Profil, die Endwände aufweist, welche
zum Vorsehen eines Aufbewahrungsbereichs angehoben sein können, und
Erweiterungsmodule, die zwischen derartigen Wänden angeordnet sein können und
für vielerlei
Endbenutzungsanwendungen benutzt sein können.
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Eine
große
Vielfalt an Konsolensystemen für Fahrzeuge
ist zurzeit in Gebrauch und in verschiedenen Veröffentlichungen beschrieben,
darunter in Patentschriften. Die Beliebtheit von Konsolen hat in
den letzten Jahren mit der Beliebtheit von Geländelimousinen (SUV), Kleintransportern,
Lieferwagen und dergleichen sowie Limousinen mit getrennten Vordersitzen
drastisch zugenommen. Es ist bekannt, dass Konsolen sowohl erweiterte
Funktionalität
vorsehen, wie etwa Aufbewahrungsbehältnisse für CDs, DVDs, Karten, Kleingeldbehältnisse,
als auch Zusatzmerkmale wie etwa Stromversorgungsanschlüsse, Becherhalter,
Ablagen und dergleichen. Bei einigen Fahrzeugen können der
Schalthebel und/oder die Feststellbremse Teil der Zentralkonsole
sein, wie auch vielerlei Regelungen für solche Fahrzeugbestand teile
wie etwa Leuchten, Heiz- und Kühlsysteme,
Spiegel usw.
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Obgleich
Konsolen wie die oben beschriebenen beliebt sind, weisen sie allerdings
einen Nachteil auf, d.h. sie belegen typischerweise den gesamten Bereich
zwischen den Sitzen und erstrecken sich vom Boden zu einer Höhe auf der
oder sogar über der
Höhe der
Sitzpolster. Dementsprechend ist es nicht möglich, lange Gegenstände wie
etwa Skis, Bauholz usw. vom Heck des Fahrzeugs zur Vorderseite des
Fahrzeugs durchzuschieben. Außerdem hemmen
derartige bekannte Konsolen den „Durchlass" von Insassen aufgrund ihres verhältnismäßig hohen
Profils oder Formats. Zudem sperren derartige Zentralkonsolen den
Bereich zwischen den Sitzen ab und bieten keine Auswahl an Funktionalitäten, die
für bestimmte
Fahrzeuge wünschenswert
wäre, wie etwa
Familienfahrzeuge, zum Camping oder zu verschiedenen Arbeitszwecken
benutzte Fahrzeuge, bei denen unterschiedliche Bedürfnisse
für verschiedene Fahrzeugführer und
-insassen bestehen könnten.
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Aufbewahrungskonsolen
sind außerdem zum
Gebrauch in Fahrzeugbereichen bekannt, die nicht zwischen den Sitzen
liegen. Beispielsweise ist in Seel et al.,
US-Patentschrift Nr. 6,247,741 , erteilt am
19. Juni 2001 für „Stowage
Apparatus for a Cargo Area of a Motor Vehicle" ein Stauraum zum Gebrauch hinter der
zweiten Sitzreihe in einem SUV gezeigt. Bei der Vorrichtung, die
in der '741-Patentschrift
gezeigt ist, schwenken Abdeckungen für einen Stauraumbereich nach
oben und kann Netzgewebe zum Definieren eines Stauraumbereichs dazwischen
benutzt sein. Insbesondere stellen die
15 und
16 der '741-Patentschrift
ein System dar, in dem U-förmige
Halteträger
bei Nichtbenutzung nach unten schwenken. Sie können zum Stützen von Drahtkörben in
einer Ausführungsform
oder von Aufbewahrungsnetzen in einer anderen benutzt sein.
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Ein
Beispiel einer anderen Art Fahrzeugaufbewahrungsvorrichtung ist
in Demick,
US-Patentschrift Nr.
5,492,257 , erteilt am 20. Februar 1996 für „Back Panel
Organizer for Van-type Motor Vehicles" gezeigt. Bei der Vorrichtung, die in
der '257-Patentschrift
gezeigt ist, kann ein U-förmiges
Aufbewahrungselement mit einem Schenkelabschnitt aus der Rückseite
eines Sitzes geschwenkt werden. Dazu gehören Träger oder andere Elemente zum
Stützen von
Gegenständen
innerhalb eines Aufbewahrungsbereichs, wie etwa Kunststoffeinkaufstüten (z.B.,
die nicht selbsttragend sind). Zentralkonsolen für Fahrzeuge sind außerdem im
Stand der Technik dargestellt, wie etwa jene, die in Landry,
US-Patentschrift Nr. 5,397,160 ,
erteilt am 14. März
1995 für „Vehicle Console" gezeigt ist.
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Es
ist ferner bekannt, dass höhenverstellbare
Aufbewahrungssysteme zur Aufbewahrung und als Armstütze benutzt
sein können.
Siehe beispielsweise Huang,
US-Patentschrift Nr.
5,289,957 , erteilt am 1. März 1994 für „Container Fixing Support".
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Es
ist ferner bekannt, dass Konsolen herausnehmbar und an verschiedenen
Stellen innerhalb eines Fahrzeugs platzierbar sind. Siehe in diesem
Zusammenhang
US-Patentschrift Nr.
6,116,674 , erteilt am 12. September 2000 an Allison et
al. für "Removable Console
for Use with a Vehicle".
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Ein
zusätzliches
Beispiel einer herausnehmbaren Konsole ist in Young et al.,
US-Patentschrift Nr. 5,338,081 ,
erteilt am 16. August 1994 für „Removable
Floor-Mounted Console" bereitgestellt.
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Neben
den hierin angegebenen Vorrichtungen sind zusätzliche Beispiele für Aufbewahrungsbehälter, von
denen die meisten für
Fahrzeuge nützlich sind,
in der deutschen Patentschrift Nr.
DE3831317 C1 , erteilt am 15. September 1988,
US-Patentschrift Nr. 4,805,859 ,
erteilt am 21. Februar 1989 an Hudson für „Apparatus for Securing Containers
to Moving Platforms",
US-Patentschrift Nr. 8,290,277 ,
erteilt am 18. September 2001 an Spykerman für "Cargo Management and Article Support
Systems",
US-Patentschrift Nr. 5,599,054 ,
erteilt m 4. Februar 1997 an Butz et al. für „Vehicular Storage Apparatus
for Elongated Objects",
US-Patentschrift Nr. 1,179,445 ,
erteilt am 18. April 1916 an Manning für „Combined Automobile Trunk
and Device for Preventing Theft of Automobiles",
US-Patentschrift
Nr. 1,412,192 , erteilt am 11. April 1922 an Moore für "Adjustable Detachable
Bumper and Carrying Rack",
US-Patentschrift Nr. 6,056,177 ,
erteilt am 2. Mai 2000 an Schneider für „Collapsible Storage Container
for Vehicles",
US-Patentschrift Nr. 6,135,527 ,
erteilt am 24. Oktober 2000 an Bily für „Cargo Compartment Organizer",
US-Patentschrift Nr. 4,941,718 , erteilt
am 17. Juli 1990 an Alexander III et al. für „Concealed Retractable Housing" und der
japanischen Patentschrift
404050047A , erteilt am 19. Februar 1992, zu finden.
JP 09328039 offenbart ein
Aufbewahrungsmodul, das, während
es einen Zustand mit niedrigem Profil annimmt, innerhalb eines Fahrzeugbodens
liegt. Eine derartige Anordnung erfordert zum Aufnehmen des Aufbewahrungsmoduls
eine weitreichende Modifikation des Fahrzeugbodens sowie einen Boden
mit einer erheblichen Stärke.
JP 09328039 A offenbart
(siehe Zusammenfassung und Figuren) eine Bodenkonsole zum Gebrauch
in einem Fahrzeug, wobei die Bodenkonsole folgendes enthält:
eine
Grundfläche
5,
die an das Fahrzeug gekuppelt ist;
eine erste Platte
6 und
eine zweite Platte
9, die drehbar an die Grundfläche
5 gekuppelt
sind (wobei die zweite Platte
9 drehbar über das
Gelenk
13 an die erste Platte
6 gekuppelt ist,
die ihrerseits drehbar über
das Gelenk
7 an die Grundfläche
5 gekuppelt ist,
sodass die zweite Platte
9 drehbar an die Grundfläche
5 gekuppelt
ist) und zum Vorse hen zusätzlicher
Aufbewahrungsfähigkeiten
zwischen einer abgesenkten Position und einer angehobenen Position drehbar
sind;
ein erstes flexibles Glied
16 und ein zweites
flexibles Glied
16, die an die erste Platte
6 und
die zweite Platte
9 gekuppelt sind, wodurch ein Aufbewahrungsbereich
von der ersten Platte
6, der zweiten Platte
9, dem
ersten flexiblen Glied
16, dem zweiten flexiblen Glied
16 und
der Grundfläche
5 vorgesehen
ist, wenn die erste Platte
6 und die zweite Platte
9 in
die angehobene Position gedreht sind;
ein Modul
11,
das derart gestaltet ist, dass es herausnehmbar gehalten ist, indem
es in dem Aufbewahrungsbereich angeordnet ist; wobei die Bodenkonsole
einen Zustand mit niedrigem Profil vorsieht, wenn sich die erste
Platte
6 und die zweite Platte
9 in der abgesenkten
Position befinden, und einen Zustand mit zusätzlichem Aufbewahrungsbereich
vorsieht, wenn sich die erste Platte
6 und die zweite Platte
9 in der
aufrechten Position befinden.
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Es
ist daher ersichtlich, dass bereits eine große Vielfalt an Konsolensystemen
bekannt ist, zahlreiche jedoch Nachteile aufweisen, wie die oben genannten.
Ein hochgradig funktionelles Konsolensystem mit niedrigerem Profil
würde einen
erheblichen Fortschritt in der Technik bedeuten.
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MERKMALE UND KURZDARSTELLUNG
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Gemäß der Erfindung
ist ein Bodenkonsolensystem gemäß Anspruch
1 bereitgestellt. In einer dargestellten Ausführungsform ist Netzgewebe derart
zwischen den Wänden
angeordnet, dass umgehend ein Aufbewahrungsbereich ausgebildet ist, wenn
die Wände
in eine Aufbewahrungs- und Sperrposition angehoben sind. Außerdem ist
in der dargestellten Ausführungsform
zusätzliche
Funktionalität für die Innenausstattung
vorgesehen, die den Aufbewahrungsbereich um gibt, darunter Becherhalter,
ein Kleingeldbehältnis
und ein Innenausstattungsbereich, der zum Aufnehmen und Ermöglichen
der Funktion eines Feststellbremshebels gestaltet ist. Erweiterungsmodule
sind außerdem
in Verbindung mit der bevorzugten Ausführungsform offenbart, wobei die
Module in dem Bereich zwischen den Endwänden abgesenkt sind. Das Erweiterungsmodul
kann eine Schiebeoberseite aufweisen und beinhaltet ein oder mehrere
Ablagen, Becherhalter und dergleichen. In einer alternativen Ausführungsform
ist ein Stromversorgungsanschluss gezeigt. In dieser Ausführungsform
ist außerdem
zusätzliche
Modularität
für die Drehwände vorgesehen,
beispielsweise Kartentaschen, die an der Innenfläche davon ausgebildet sind.
Ferner können
die Erweiterungsmodule zusätzliche
Funktionalität
wie einen Kühler,
ein Kindermodul, ein Babymodul, ein Arbeitsmodul, ein Infotainment-Modul
und dergleichen vorsehen. Außerdem
ist in der vorliegenden Erfindung offenbart, dass das Modul in Bereichen
des Fahrzeugs benutzt sein kann, die nicht zwischen Sitzen liegen,
wie etwa im hinteren Ladebereich eines SUV oder Lieferwagens. Andere
Arten und Weisen, auf die die oben angeführten und andere Merkmale der
vorliegenden Erfindung erreicht sind, werden dem Fachmann nach der Lektüre der folgenden
detaillierten Beschreibung der bevorzugten und alternativen Ausführungsformen
offensichtlich. Es wird erachtet, dass derartige Arten und Weisen
unter den Schutzumfang der vorliegenden Erfindung fallen, wenn sie
unter den Schutzumfang der folgenden Ansprüche fallen.
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KURZE BESCHREIBUNG DER FIGUREN
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In
den folgenden Figuren sind gleiche Bezugszeichen zur Bezeichnung
gleicher Bestandteile benutzt.
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Es
zeigen:
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1 eine
Perspektivansicht der Bodenkonsole der bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung mit den Wänden in ihrer geschlossenen
Position oder Position mit niedrigem Profil;
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2 eine
Perspektivansicht der Bodenkonsole von 1 mit geöffneten
Wänden
und dazwischen verlaufendem Netzgewebe;
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3 eine
schematische Perspektivansicht, die ein Erweiterungsmodul zeigt,
das zwischen den Endwänden
der Konsole der bevorzugten Ausführungsform
abgesenkt ist, welche in 1 und 2 dargestellt
ist;
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4 eine 3 ähnelnde
Ansicht, die jedoch das auf die Oberseite der Endwände der
Bodenkonsole der bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung, wie in den vorhergehenden Figuren gezeigt, abgesenkte
Erweiterungsmodul und zusätzlichen
Aufbewahrungsraum zwischen dem Netzgewebe und dem Modul zeigt;
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5 eine 4 ähnelnde
Perspektivansicht, die jedoch den Deckel des Erweiterungsmoduls
in einer Position zeigt, in der der Deckel nach hinten verschoben
wurde, um Zugriff auf das Innere des Erweiterungsmoduls zu ermöglichen;
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6 eine
Perspektivansicht einer Bodenkonsole gemäß einer alternativen Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung;
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7 eine
Draufsicht der Bodenkonsole von
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6;
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8 eine
Perspektivansicht der Konsole von
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6 in
der offenen oder entfalteten Position;
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9 eine
auseinander gezogene Ansicht, die die Bestandteile einer alternativen
Ausführungsform
zeigt, die jener ähnelt,
welche in 6 bis 9 gezeigt
ist, jedoch Seitenwandrahmen und eine andere Lage des Stromversorgungsanschlusses
zeigt;
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10 eine
auseinander gezogene Ansicht, die die Bestandteile zeigt, welche
zum Vorsehen einer Schiebedeckels auf einem Aufbewahrungserweiterungsmodul
benutzt sind, das mit der Bodenkonsole der bevorzugten oder alternativen
Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung nützlich
ist;
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11 eine
schematische Teilansicht, die ein Bodenkonsolensystem zeigt, welches
sich im Ladebereich eines Fahrzeugs befindet; und
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12 eine
erläuternde
Ansicht, die die modulare Beschaffenheit der Bodenkonsole der vorliegenden
Erfindung und die alternative Verbindung einer Feststellbremse,
eines Becherhalters oder eines Ausstattungssteckelements innerhalb
einer Öffnung der
Bodenkonsole zeigt.
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DETAILLIERTE BESCHREIBUNG
DER BEVORZUGTEN UND ALTERNATIVEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
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Bevor
mit der detaillierten Beschreibung der bevorzugten und alternativen
Ausführungsformen der
vorliegenden Erfindung fortgesetzt wird, können mehrere allgemeine Anmerkungen
zur Anwendbarkeit und ihrem Anwendungsbereich angeführt werden.
Zunächst
zeigt die bevorzugte Ausführungsform,
die in 1 bis 5 dargestellt ist, bestimmte Merkmale
für die
Bodenkonsole, darunter eine Zugriffsöffnung für einen Feststellbremshebel,
zwei Becherhalter und ein Kleingeldbehältnis. Diese Merkmale sind
modifizierbar und können
beispielsweise einen Schalthebel, keinen Hebel beinhalten, und zur Ausstattung
können
verschiedene funktionalitätsverbessernde
Bestandteile gehören,
die den Aufbewahrungsraum davon umgeben. Zu nicht ein schränkenden
Beispielen gehören
elektrische Schalter und Regler, Anzeigen, Leuchten, Getränkehalter,
Ablagen, Entlüftungsöffnungen,
Behältnisse
und verschiedene andere elektrische Bestandteile oder nichtelektrische
Bestandteile zu Betriebs-, Unterhaltungs-, Beschäftigungs- oder Bequemlichkeitszwecken.
Außerdem
sind die Bestandteile oder Merkmale (z.B. Laderäume, Behältnisse, Aufnahmen, Becherhalter,
Deckel, Ablagen usw.) derart gestaltet, dass sie vom Benutzer abhängig von
der gewünschten
Benutzung, Funktionalität
und dergleichen modifiziert (gestaltet, umgestaltet, positioniert,
umpositioniert, geändert,
ausgetauscht) werden können.
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Zweitens
ist in der dargestellten Ausführungsform
zwischen den Endwänden
verlaufendes Netzgewebe gezeigt, wobei jedoch Stoff als Ersatz dafür einsetzbar
ist, darunter Stoff, der eine elastische Beschaffenheit aufweist.
Zudem ist es nicht notwendig, jegliche Eingrenzung zwischen den
Endwänden
verlaufen zu lassen, beispielsweise falls die Bodenkonsole mit Erweiterungsmodulen
benutzt ist oder falls die Konsole insgesamt derart gestaltet ist, dass
sie ermöglicht,
dass Gegenstände
zwischen die Endwände
passen, beispielsweise eine Handtasche, eine Aktentasche oder dergleichen.
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Drittens
können
die bestimmten, zum Herstellen der Bodenkonsole und ihrer zugehörigen Bestandteile
benutzten Materialien aus den in der Fahrzeugtechnik allgemein bekannten
Materialien ausgewählt
sein, darunter Polymere, Elastomermaterialien, Metalle und Metalllegierungen
usw.
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Viertens
ist eine besondere Erweiterungsmodulart in der bevorzugten Ausführungsform
gezeigt, zu der Becherhalter, eine Ablage sowie eine Schiebeoberseite
gehören.
Die am Deckel der Konsole vorgesehene Funktionalität kann von
einer einfachen Gestaltung, die Polsterung und Oberflächenausstattung „A" aufweist (wobei
das Aufbewahrungsmodul als Armstütze
dienen würde),
bis zu einem Deckel variieren, der Zusatzfunktionalität wie vorstehend
beschrieben beinhaltet. Ferner kann der Deckel auf jegliche von
vielerlei Arten und Weisen geöffnet werden,
darunter Drehen zur Vorderseite, zur Rückseite oder zu beiden Seiten
sowie das gezeigte und beschriebene und als separater Platz völlig herausnehmbare
Schiebesystem.
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Fünftens ist
die Bodenkonsole in mehreren der Figuren als zwischen einem Paar
voneinander beabstandeter Sitze befindlich gezeigt. Es ist zu beachten,
dass die bevorzugte Ausführungsform
zum Gebrauch zwischen der vorderen Sitzreihe ist, die Bodenkonsole
der vorliegenden Erfindung jedoch an dieser Stelle benutzt sein
kann und eine weitere Bodenkonsole zwischen anderen Sitzreihen innerhalb desselben
Fahrzeugs hinzugefügt
sein kann oder die Konsole nur zwischen Sitzen hinter der ersten
Reihe befindlich sein kann. Die Module könnten außerdem dazu geeignet sein,
an einer bestimmten Stelle außerhalb
des Fahrzeugs angeordnet oder gehalten zu sein. Wenn das Modul beispielsweise
dem Aufbewahren von Musik- oder Video-CDs dient, könnte es zuhause
in einem Entertainment Center oder an anderer Stelle aufbewahrt
sein, wo die Inhalte leicht zugänglich
sind. Zu einer anderen Art von Modulen, die zweifache Verwendungen
aufweisen, gehören
Werkzeugaufbewahrungsmodule, Babyartikelaufbewahrungsmodule usw.
Außerdem
könnten
mehrfache Module innerhalb eines Fahrzeugs benutzt sein, sodass
jedes einen Platz zuhause oder Konsolenplatz (z.B. zwischen Vordersitzen,
zwischen Rücksitzen,
in Ladebereichen usw.) aufweist, jedoch abhängig von der gewünschten
Funktionalität
(d.h. gestaltbar, umgestaltbar, änderbar,
austauschbar, umstellbar usw.) zu den verschiedenen Konsolenplätzen bewegt
werden könnte.
Ferner sind die Module außerdem
dazu geeignet, außerhalb
des Fahrzeugs nutzbar zu sein (z.B. als Arbeitsstelle, Kühler, Infotainmenteinheit, Aufbewahrungsbehälter, Tischfläche usw.).
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Sechstens
ist eine alternative Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ab 6 gezeigt und
ein Stromversorgungsanschluss (z.B. ein Gleichstromanschluss) vorgesehen.
Wechselnde Stellen für
den Stromversorgungsanschluss zeigen sich dem Fachmann ohne weiteres,
und es wird erachtet, dass sie unter den Schutzumfang der Erfindung
fallen. Alternativ kann jegliche aus einer Vielfalt von Übergangsstellen
vorgesehen sein, wie etwa andere Arten von Stromquellen oder Steckdosen
(z.B. 110 Volt Wechselspannung), Daten oder dergleichen. Ferner ist
die Ausstattung in der ersten alternativen Ausführungsform vornehmlich für ästhetische
Zwecke strukturiert. Eine derartige Strukturierung ist an und für sich in
keiner Ausführungsform
der Erfindung erforderlich.
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Siebtens
ist in 8 und 9 gezeigt, dass die Endwände ihre
eigene Funktionalität
beinhalten, nämlich
Kartentaschen. Die Innenfläche
der Wände kann
jedoch zum Beinhalten anderer Funktionsmerkmale, wie etwa Strecktaschen,
Beleuchtung des Aufbewahrungsbereichs usw., verschiedenartig ausgeführt sein.
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Achtens
können,
wie in 11 dargestellt, andere Stellen
für das
Bodenmodul der vorliegenden Erfindung ausgewählt sein, darunter der Rücksitzaufbewahrungsbereich
eines Kleintransporters, SUV, Lieferwagens oder dergleichen. Es
ist außerdem
zu beachten, dass Erweiterungsmodule, die mit der Bodenkonsole der
vorliegenden Erfindung nutzbar sind, andernorts in dem Fahrzeug
aufbewahrt sein können,
wie etwa im Ladebereich, sodass sie auf Wunsch ohne weiteres davon
abgenommen und über
den Endwänden
des Bodenmoduls angeordnet sein können.
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Neuntens
gehört
zu dem Bodenmodul der vorliegenden Erfindung typischerweise eine
Matte zum Verbergen von Befestigungselementen, die zum Befestigen
des Moduls am Fahrzeugboden benutzt sind, und können verschiedene Stecker oder
Ausstattungsstücke
zum Abdecken von Öffnungen
eingesetzt sein, was bei einigen Fahrzeugmodellen oder einigen Fahrzeugstellen
erforderlich oder erwünscht sein
kann und bei anderen nicht, um das gewünschte ästhetische Erscheinungsbild
des gesamten Systems zu erhalten. Beispielsweise können Betriebsöffnungen
dem Erscheinungsbild zuliebe abgedeckt sein.
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Schließlich zieht
die vorliegende Erfindung, obgleich sie hauptsächlich den Gebrauch von Endwänden (nämlich Vorder-
und Rückwände) betrifft, außerdem den
Gebrauch von (in der Längsrichtung des
Fahrzeugs verlaufenden) Seitenwänden,
die sich zum Definieren eines Aufbewahrungsbereichs dazwischen nach
oben erstrecken, und Stoff, Netzgewebe oder anderes Material, das
an der Vorder- und Rückseite
der Konsole anstatt an den Seiten davon befindlich ist, in Betracht.
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1 zeigt
ein Bodenkonsolensystem 10, das zwischen einem Paar Sitzen 12 und 13 befindlich ist.
Das System 10 beinhaltet umgebende Kunststoffausstattung 14,
zu der eine oder mehrere Aufbewahrungsaufnahmen (als ein Paar Becherhalter 15 und 16 und
ein Kleingeldbehältnis 18 gezeigt)
gehören. Das
System 10 beinhaltet ferner ein Paar Wände, eine vordere 20 und
eine rückwärtige 22.
Ferner ist in dieser Figur ein Feststellbremshebel 25 gezeigt.
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In 2 sind
die Wände 20 und 22 jeweils um
ungefähr
90° um ihre
Vorder- und Rückenden
gedreht gezeigt, um aufrechte Positionen im Allgemeinen senkrecht
zum Boden 27 des Bodenkonsolensystems 10 anzunehmen.
Zudem befindet sich ein flexibles Glied (z.B. Wand, Schranke, Tafel
usw.), das als Netzgewebestreifen 30 gezeigt ist, auf beiden Seiten
des Konsolensystems 10 und erstreckt sich zwischen den
Wänden 20 und 22.
Es ist bevorzugt, dass die Wände 20 und 22 durch
Federkraft in die in 1 und 2 gezeigten
Positionen gespannt sind und von der Sprungwerk- oder Einrastart
sind und bei Fahrzeugen und auf anderen Fachgebieten allgemein bekannte
Mechanismen beinhalten, die nicht im Detail beschrieben werden müssen. Nicht
in den Zeichnungen gezeigt, aber für den Fachmann offensichtlich,
sind die Drehzapfen, die aus den Wänden 20 und 22 in
die Kunststoffausstattung 14 am unteren Abschnitt von deren
Seiten verlaufen.
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Die
nächste
Figur, 3, zeigt ein Erweiterungsmodul 35, zu
dem eine Aufbewahrungsgrundfläche 36 gehört, die
dazu geeignet ist, innerhalb des Netzgewebes und der Wände 20, 22 zu
passen, wie durch den Pfeil angezeigt. Die Oberseite 37 des
Moduls 35 beinhaltet eine oder mehrere Aufnahmen (als ausgesparte
Ablage 38 und ein Paar Becherhalter 39 gezeigt)
und eine Entriegelung 40.
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In 4 sind
dieselben Bestandteile gezeigt, aber das Erweiterungsmodul 35 ist
vollständig
abgesenkt (beispielsweise eingefügt,
in Eingriff genommen usw.) gezeigt, sodass die Unterseite der Oberseite 37 auf
den obersten Enden der Wände 20 und 22 ruht.
Ferner ist eine Karte 41 in einem Aufbewahrungsraum gezeigt,
der zwischen den Seiten des Erweiterungsmoduls 35 und des
Netzgewebes 30 vorgesehen ist. Dieser zusätzliche
Aufbewahrungsraum könnte
für vielerlei
andere Gegenstände
benutzt sein.
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In
Fortsetzung der Beschreibung der bevorzugten Ausführungsform
ist 5 in jeder Hinsicht mit 4 identisch,
außer
dass die Oberseite 37 durch einen Schiebevorgang an eine
rückwärtige Stelle
bezüglich
der in 4 gezeigten verschoben wurde. Der Mechanismus
zur Durchführung
dieser Verschiebung auf eine bevorzugte Art und Weise ist in einer
folgenden Figur dargestellt und wird hierin nicht eingehender besprochen.
An diesem Punkt ist zu beachten, dass die Innenseite der Aufbewahrungsgrundfläche 36 nun
entweder vom Fahrer oder einem Fahrgast auf dem Vordersitz leicht
zugänglich ist.
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Insofern
ist aus der Beschreibung ersichtlich, dass Aufbewahrungsraum sowohl
durch das Netzgewebe 30, das mit den Endwänden 20 und 22 zusammenwirkt,
als auch durch ein Erweiterungsmodul, das sicheren Aufbewahrungsraum
vorsehen kann, durch das Netzgewebe, das mit den Seitenwänden eines
Erweiterungsmoduls zusammenwirkt, sowie durch die Funktionalität der Ablage
und Becherhalter vorgesehen sein kann. Ferner können bei dieser bestimmten
Gestaltung die Fahrgäste
auf dem Rücksitz die
Becherhalter benutzen. Unterschiedliche Arten von Erweiterungsmodulen
können
das gezeigte ersetzen, darunter alle jene, die im Abschnitt „Stand
der Technik" und
im einleitenden Abschnitt dieser Beschreibung der bevorzugten Ausführungsform
angegeben sind.
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Eine
zweite Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist in Verbindung mit 6 bis 8 dargestellt.
In dieser Ausführungsform
ist ein Bodenmodul 50 mit niedrigem Profil gezeigt, zu
dem eine Grundfläche 52,
ein Paar Becherhalter 53 und 54 und ein Feststellbremshebel 55 gehören, welcher
sich durch die Grundfläche 52 erstreckt
und für
einen Fahrzeugführer
zugänglich
ist. Außerdem
sind eine Vorderwand 56 und eine Rückwand 58 gezeigt.
Die Wirkungsweise dieser Wände
gleicht jener der Wände 20 und 22 aus
den vorigen Figuren. Diese bestimmte Ausführungsform zeigt außerdem eine
strukturierte Oberfläche,
die hauptsächlich ästhetischen Zwecken
dient und auf dem Boden beider Becherhalter 53 und 54,
auf den Wänden 56 und 58 sowie
dem Griffabschnitt 59 des Feststellbremshebels 55 zu
finden ist. Zudem ist ein Stromversorgungsanschluss 64 gezeigt.
Die Wände 56 und 58 sind
in 8 angehoben, um das Netzgewebe 63 zu
zeigen, das zwischen ihnen verläuft.
Ein weiteres Merkmal der vorliegenden Erfindung ist in 8 dargestellt,
d.h. zusätzliche
Funktionalität
für die
Wände,
in diesem Falle eine Kartentasche 64, die sich an der Innenfläche der
Wand 58 befindet. Eine ähnliche Tasche
oder eine andere Funktionalität
kann an der Wand 56 vorgesehen sein. Zudem ist eine Mobiltelefonladeschnur 65 an
den Stromversorgungsanschluss 60 angeschlossen gezeigt.
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In 9 ist
eine Aufbauansicht für
eine andere Ausführungsform
der Erfindung gezeigt. Eine Grundfläche 70 für eine Bodenkonsole
beinhaltet eine Öffnung 71 zum
Aufnehmen eines Becherhaltermoduls 72, und eine weitere Öffnung 78 ist
zur Aufnahme eines Stromversorgungsanschlusses 74 mit einer
zugeordneten Feder 75 vorgesehen. Wie es mit den Endwänden vorgesehen
ist, könnte
der Stromversorgungsanschluss von der Sprungwerk- oder Einrastart
sein.
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Eine
Ablage 76 schnappt in die Grundfläche 70 ein oder ist
anderweitig daran angebracht, und einer von zwei Seitenwandrahmen 77 ist
zur drehbaren Kupplung an die Grundfläche 70 gezeigt. Der
Rahmen 77 ist mit einer Netz- oder Stoffschicht 78 abgedeckt
und durch den äußeren Halbrahmen 79 festgehalten.
Es ist ersichtlich, dass zwei der Seitenwandrahmenbaugruppen 77 bis 79 wie
das in 1 bis 8 beschriebene Netzgewebe funktionieren,
wobei sie hier jedoch starr selbsttragend sind, anstatt mit den
Endwänden
verbunden zu sein. Der Rahmen 77 ist außerdem zum Stützen der
Wände 80 und 80' in ihrer aufrechten
(angehobenen oder entfalteten) Position gestaltet.
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Die
Endwände 80 und 80' sind in dieser
Figur zusammen mit den Kartentaschenformteilen 81 und 81' sowie den Rahmen 80 und 82' (die zum Vorsehen von
struktureller Abstützung
der Oberflächen
der Wände 80 und 80' gestaltet sind,
wenn sie sich in der abgesenkten oder eingezogenen Position befinden) gezeigt.
Die Drehscharniere 83 und 83' sind um den unteren Abschnitt
der Rahmen 80 und 82' gefalzt und außerdem an der Grundfläche 70 angebracht.
Federbelastete Sperren beinhalten die Aufnahmen 84, Federn 85 und
Bedienteile 86. Die verschiedenen Sperren, Sprungwerk-
oder Einrastbaugruppen und dergleichen sind allgemein bekannt und
bilden an und für
sich kein Teil der Erfindung.
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Unter
Bezugnahme als nächstes
auf 10 ist ein Erweiterungsmodul mit einer Grundfläche 87 und
einem Schiebedeckel 88 dargestellt. Die Schienen 89 sind
an den Seitenwänden
der Grundfläche 87 angebracht,
während
eine Sperre 90 durch die Feder 91 mit Federkraft
gespannt und an die Unterseite der Ablage 88 zum Sperren
des Moduls an den Endwänden
(nicht gezeigt) gekuppelt ist. Ein unabhängiger Schiebemechanismus beinhaltet
eine drehbare Schiebeentriegelung 92, die es ermöglicht,
dass sich die Platte 95 bezüglich der Grundfläche 87 verschiebt.
Sie ist durch die Feder 93 mit Federkraft gespannt und
dreht um den Zapfen 94. Alternativ kann der Deckel in jeglicher
von vielerlei Weisen und Reichweiten beweglich sein, um (visuellen
und/oder physischen) Zugang zum Innenraum zu ermöglichen, wie etwa Drehen, Herausnehmen,
Abnehmen und dergleichen.
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Zu
anderen Aspekten dieser Anordnung gehören eine Ablage 88,
eine Öffnung 96 und
ein zweifacher Becherhalter 97, der zum Passen innerhalb der Öffnung 96 bemessen
ist. Andere Funktionalitäten,
beispielsweise Kleingeldbehältnisse,
Stromversorgungsanschlüsse
usw., könnten
diese ohne weiteres ersetzen.
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In 11 gehören zu der
Bodenkonsole oder den Ladeeinheiten 105 ein Paar Wände 107 und 108,
eine Netzgewebeschicht 109, die sich auf beiden Seiten
erstreckt und zwischen die Wände 107 und 108 gekuppelt
ist. Ein Erweiterungsmodul 110 ist dazu geeignet, zwischen
die Wände 107 und 108 und das
Netzgewebe 109 zu passen. Das Erweiterungsmodul kann aus
der Vielfalt von Modulen ausgewählt sein,
die vorstehend gezeigt und besprochen sind. Ferner ist die Wirkungsweise
des Bodenmoduls an dieser besonderen Stelle dahingehend ähnlich,
dass die Wände 107 und 108 zum
Vorse hen eines Aufbewahrungsmoduls mit niedrigem Profil für ein Fahrzeug
abgesenkt sein können.
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12 zeigt
zusätzliche
Vorzüge
der in Verbindung mit der ersten und zweiten Ausführungsform besprochenen
Bodenkonsole und betrifft eher Baugruppen- und Modularitätskonzepte
als eine bestimmte Struktur. In 12 beinhaltet
die Grundfläche 120 einer
Bodenkonsole eine Öffnung 122,
die zum Aufnehmen einer Fahrzeugsteuerungsberührungsfläche (als Feststellbremshebelbaugruppe 125 gezeigt)
darin geeignet ist. Alternativ können
andere Fahrzeugsteuerungsberührungsflächen (z.B.
Schalthebel) zum Gebrauch mit der Bodenkonsole geeignet sein. Es
ist zu beachten, dass Verbindungsstücke 126 an der Feststellbremshebelbaugruppe 125 vorgesehen
sind, um sie innerhalb der Öffnung 122 zu befestigen.
Der Feststellbremshebel ist gestrichelt gezeigt, um die zusammengebaute
Position bezüglich
der Baugruppe 125 zu veranschaulichen. Wenn das Modul beispielsweise
an einer anderen Stelle als zwischen der vorderen Sitzreihe benutzt
sein sollte, könnte
zu ästhetischen
Zwecken ein Steckelement 128 mit Befestigungselementen 129 in
der Öffnung 122 angeordnet
sein. Außerdem
ist ein weiteres Beispiel gezeigt, d.h. der Becherhalter 130,
der auf Wunsch an die Öffnung 122 kuppelbar
ist. Alternativ kann der Becherhalter wahlweise in jeglicher der
vielerlei Stellen des Moduls angebracht sein. Als solche sind die
Bestandteile und Merkmale an den Modulen oder zum Gebrauch damit
derart gestaltet, dass sie vom Benutzer gestaltet (und/oder umgestaltet,
angepasst, geladen, nach spezifischen Benutzerwünschen gefertigt) werden können. Zudem
passt eine Matte 135 zum Abdecken jeglicher Befestigungselemente
(131) (in Durchsicht gezeigt), die zum Befestigen der Grundfläche 120 an
dem Fahrzeug benutzt sein könnten,
innerhalb der Grundfläche 120.
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Während die
vorliegende Erfindung oben in Verbindung mit bevorzugten und alternativen
Ausführungsformen
und mehreren Baugruppenzeichnungen und Zeichnungen von Teilen beschrieben
wurde, kann die Erfindung vom Fachmann zum Lösen einer Anzahl von Problemen
angepasst werden, die bei gegenwärtigen
Konsolensystemen bestehen, darunter das Vorsehen eines niedrigen
Profils für
die Aufbewahrungskonsole, wenn sie nicht in Benutzung ist. Rasche
Aufbewahrung ist durch Öffnen
der Vorder- und Rückwand
ohne weiteres erzielbar, und eine Funktionalitätsvielfalt kann durch die Auswahl
von einem oder mehreren Erweiterungsmodulen bereitgestellt sein,
welche zwischen die Wände
und die Netzgewebe- oder Stoffschichten passen, die dazwischen verlaufen.
Dementsprechend soll die Erfindung nicht durch die vorgenannte Beschreibung
oder die Darstellungen beschränkt
sein, sondern soll nur durch den Schutzumfang der folgenden Ansprüche beschränkt sein.
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Die
in der vorstehenden Beschreibung beschriebenen Erfindungen umfassen
eines oder mehrere der folgenden vorteilhaften Merkmale, die nachstehend
(individuell, kollektiv oder in verschiedenen Unterkombinationen)
beansprucht sind:
- (1) eine Bodenkonsole mit
niedrigem Profil;
- (2) eine Bodenkonsole mit Wänden,
die sich zum Bereitstellen von Aufbewahrungskapazitäten öffnen;
- (3) eine Bodenkonsole mit niedrigem Profil, zu der Funktionsmerkmale
wie etwa Becherhalter, Kleingeldbehältnisse, Ablagen, Schalter,
Leuchten, Anzeigen, Öffnungen
für eine
Feststellbremse, Instrumentenskalen und Messgeräte usw. gehören;
- (4) eine Bodenkonsole mit niedrigem Profil, die Aufbewahrungsraum
zwischen Wänden
vorsieht und deren Seiten aus Stoff, Netzgewebe oder anderen starren
oder flexiblen Materialien gebaut sein können, darunter Materialien
mit elastischen Eigenschaften;
- (5) eine Bodenkonsole mit niedrigem Profil, bei der die Wände durch
Federkraft in geöffnete
und geschlossene Positionen gespannt sind;
- (6) eine Bodenkonsole mit niedrigem Profil, die sich zwischen
Sitzen eines Fahrzeugs befindet;
- (7) jegliches von vielerlei Erweiterungskonsolen zum Gebrauch
mit einer Bodenkonsole mit niedrigem Profil, darunter Aufbewahrungsmodule,
Kühler,
Kindermodule, Babymodule, Infotainment-Module, Arbeitsmodule, Büromodule
und dergleichen;
- (8) eine Bodenkonsole mit niedrigem Profil, zu der Öffnungen
gehören,
welche durch Abdecksteckelemente, Becherhalter oder verschiedene
Funktionsvorrichtungen verschließbar sind;
- (9) eine Bodenkonsole mit niedrigem Profil, zu der ein Erweiterungsmodul
mit einer Schiebeoberseite gehören
kann;
- (10) ein Bodenmodul mit niedrigem Profil, zu dem Wände gehören, die
verschiedenerlei Außenflächenkennzeichen
aufweisen, darunter strukturierte Kennzeichen, und die Funktionalität auf ihren Innenseiten
aufweisen können,
darunter unter anderem Kartentaschen, Strecktaschen oder Leuchten;
- (11) eine Bodenkonsole mit niedrigem Profil, die einen Stromversorgungsanschluss
aufweist;
- (12) eine Bodenkonsole mit niedrigem Profil, bei der ein Erweiterungsmodul
einen Deckel mit einer Schließposition
und einer Zugriffsposition beinhalten kann;
- (13) Erweiterungsmodulkulmination für eine Bodenkonsole mit niedrigem
Profil, zu der ein Aufbewahrungsbereich zwischen Netzgewebe und
dem Modul gehört;
- (14) eine Ladeeinheit mit niedrigem Profil, die Erweiterungsmodule
aufweist, welche an Orten außerhalb
eines Fahrzeugs nutzbar sind.
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Es
ist außerdem
von Bedeutung zu beachten, dass der Bau und die Anordnung der Elemente der
Bodenkonsole, wie in den bevorzugten und anderen beispielhaften
Ausführungsformen
gezeigt, nur veranschaulichend sind. Obgleich nur wenige Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung detailliert in dieser Offenbarung beschrieben
wurden, wird der Fachmann bei der Überprüfung dieser Offenbarung ohne
weiteres erkennen, dass zahlreiche Modifikationen möglich sind
(z.B. Variationen bei den Größen, Abmessungen,
Strukturen, Formen und Proportionen der verschiedenen Elemente,
Werten von Parametern, Anbringungsanordnungen, Materialien, Farben,
Ausrichtungen usw.), ohne grundlegend von den neuen Lehren und Vorteilen
des Erfindungsgegenstands abzuweichen, die in den Ansprüchen angeführt sind.
Dementsprechend ist beabsichtigt, dass alle derartigen Modifikationen
im Schutzumfang der vorliegenden Erfindung wie in den beiliegenden
Ansprüchen
definiert enthalten sein sollen. Die Reihenfolge oder der Ablauf
jeglicher Prozess- oder Verfahrensschritte kann gemäß den alternativen
Ausführungsformen
abgeändert
sein. Es ist beabsichtigt, dass in den Ansprüchen jeder „Means-plus-Function"-Teil die Strukturen,
die hierin als Strukturen beschrieben sind, welche die angeführte Funktion
erfüllen,
und nicht nur strukturelle Äquivalente,
sondern auch äquivalente
Strukturen abdeckt. Andere Ersetzungen, Modifikationen, Änderungen
und/oder Auslassungen können
an der Gestaltung, den Betriebsbedingungen und der Anordnung der
bevorzugten und anderen beispielhaften Ausführungsformen vorgenommen werden,
ohne vom Wesen der vorliegenden Erfindung wie in den beiliegenden
Ansprüchen ausgedrückt abzuweichen.