DE60226248T3 - Knochenimplantat - Google Patents

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DE60226248T3
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Lars Rasmusson
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Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die Erfindung betrifft ein Schraubenimplantat zur Einführung in ein Bohrloch, das in Knochengewebe angeordnet ist, wobei das Implantat einen Spongiosaeingriffsabschnitt, der als spongiöser Abschnitt bezeichnet wird, und einen kortikalen Abschnitt mit einer solchen axialen Länge hat, daß, wenn dieser im Bohrloch installiert ist, der Eingriff des kortikalen Abschnitts mit dem Knochengewebe im allgemeinen auf die kortikale Knochengewebeschicht beschränkt ist. Der kortikale Abschnitt stellt eine Außenfläche dar, die zur Ausführung des Eingriffs mit Gewinde versehen ist.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Schraubenimplantate sind Implantate, deren Außenflächen mit Gewinde versehen sind und die als Ankerteile für verschiedene Prothesen, z. B. Zahn- oder orthopädische Prothesen, verwendet werden. Zu diesem Zweck wird dieser Implantattyp in ein Bohrloch eingeschraubt, das im Knochengewebe einer Knochengewebestruktur an einer Stelle angeordnet ist, wo eine Prothese erforderlich ist. Das Bohrloch kann zu einer Form ausgebildet werden, die im allgemeinen der Form des Implantats entspricht, obgleich geringfügig kleiner. Diese Implantate können mit Selbstschneidkanten versehen sein, um während des Einschraubens des Implantats ein oder mehrere Innengewinde in der Innenwand des Bohrlochs zu schneiden. Wenn keine Selbstschneidkanten vorhanden sind, muß die Bohrung vor Einführung des Implantats ein Innengewinde erhalten.
  • Knochengewebe hat zwei Komponenten, spongiöses Knochengewebe und kortikales Knochengewebe. Der Hauptanteil des Knochens besteht überlicherweise aus spongiösem Knochengewebe, welches ein relativ weiches Gewebe im Inneren des Knochens darstellt. Das kortikale Knochengewebe ist härter und bildet normalerweise eine relativ dünne Schicht, die den spongiösen Knochen umgibt. Somit wären Schraubenimplantate des beschriebenen Typs in ihrer endgültigen Position normalerweise entlang eines größeren Teils ihrer Länge in Kontakt mit spongiösem Knochengewebe und mit kortikalem Knochengewebe nur in einem kürzeren Abschnitt an einem Ende des Implantats.
  • Wenn ein Schraubenimplantat sich in einer verankerten Position im Knochengewebe befindet, kann ein Überbau zum Tragen eines Protheseteils am Implantat fest angeordnet werden. In dem Fall, wo ein Schraubenimplantat verwendet wird, um eine Zahnprothese zu befestigen, weist der Überbau normalerweise eine Implantatkopf- oder transmukosale Komponente auf, die mit dem Implantat in Eingriff tritt, um die Gingiva, die über der Maxilla oder Mandibula liegt, an der Implantatstelle zu überbrücken. Der Protheseteil, z. B. eine Krone, eine Brücke oder ein Gebiß, wird dann auf dem Implantatkopf befestigt. Das Implantat könnte auch einstückig mit einem Überbau ausgebildet sein, z. B. eine transgingivale Komponente, an der beispielsweise eine Krone direkt befestigt wird.
  • Ein Problem, das auftritt, wenn viele bekannte Schraubenimplantate verwendet werden, ist das Knochenresorptionsproblem. Knochenresorption ist ein Begriff, der für einen Prozeß verwendet wird, bei dem nach Installation des Implantats im Knochengewebe der Knochen, der das Implantat umgibt, häufig degeneriert. Dies ist höchst unerwünscht, da ein vermindertes Volumen an Knochen, das das Implantat umgibt, zu verminderter Stabilität führt und mitunter die Prothese funktionsunfähig macht. Dies ist insbesondere der Fall, weil Knochenresorption in erster Linie im kortikalen Knochen auftritt, der, wie oben erwähnt, der härteste Teil des Knochens ist. Wenn es sich um Knochenresorption handelt, können ebenfalls sekundäre Probleme auftreten. Solche sekundären Probleme, insbesondere bei Zahnimplantaten, sind beispielsweise Plaqueablagerung, was zur Entzündung des Gingivagewebes, das das Implantat umgibt, oder Rückentwicklung von Gingivagewebe entlang des freiliegenden Endes des Implantats führt. Außerdem wird der ästhetische Anspruch des Implantats durch Knochengeweberesorption untergraben, was ein wichtiger Nachteil insbesondere dann ist, wenn das Implantat für zahnheilkundliche Anwendungen bestimmt ist, da eine Zahnprothese zum Fachgebiet der kosmetischen Chirurgie gehört.
  • Die biologischen Ursachen für Zahnresorption sind noch nicht vollständig erforscht. Nach Annahme der Erfinder ist es jedoch wichtig, eine angemessene Belastung des Implantats sicherzustellen, da sowohl eine mechanische Überstimulation als auch Unterstimulation des Knochengewebes bisher als Ursache von Knochenresorption angesehen werden. Bekannte Arbeiten der Erfinder sind auf die Frage der Entwicklung eines Implantats gerichtet, das die Axialbelastung, die darauf ausgeübt wird, auf eine angemessene Weise auf den Knochen übertragen wird. Bei diesen Arbeiten ist festgestellt worden, daß es relevant ist, daß die Belastung gleichmäßig auf das benachbarte Knochengewebe verteilt wird, was bedeutet, daß große Belastungskonzentrationen oder -spitzen vermieden werden.
  • WO 00/03657 (Astra Aktiebolag; Hansson) offenbart ein bekanntes Schraubenimplantat mit einem zylindrischen Schaft, das bei Verwendung dafür geeignet ist, in Knochengewebe eingebettet zu werden und das eine Außenfläche hat, die mit einer umfangsorientierten Rauhigkeit versehen ist. Die umfangsorientierte Rauhigkeit hat ein erstes und ein zweites axiales Teilstück, wobei jedes Teilstück eine Serie von umfangsorientierten Erhebungen aufweist, die eine Spitze haben und die durch Rillen axial voneinander beabstandet sind. Die axiale Beabstandung zwischen den Spitzen von benachbarten Erhebungen im ersten axialen Teilstück ist kleiner als die axiale Beabstandung zwischen den Erhebungen von benachbarten Spitzen im zweiten axialen Teilstück. Das erste und das zweite axiale Teilstück der umfangsorientierten Rauhigkeit sind dafür eingerichtet, die gleiche oder im wesentlichen gleiche Steigung bereitzustellen. Die Gewinde, die die umfangsorientierte Rauhigkeit bilden, sind selbstschneidend. Ferner wird das Implantat, wie beschrieben, im wesentlichen vollständig in das Knochengewebe eingebracht, und der obere Teil des Implantats schließt mit der Außenfläche des Knochens ab, in den es eingeführt ist.
  • Im oben erwähnten Implantat verbessern das erste und das zweite Teilstück der umfangsorientierten Rauhigkeit die Fähigkeit des Implantats, eine Last gleichmäßig auf das Knochengewebe zu verteilen, um marginale Knochenresorption zu verhindern.
  • Ein Nachteil bei dem oben erwähnten Implantat könnte sich zeigen, wenn es, wie gemeinhin üblich, in einem Bohrloch installiert ist. Die Größe des Bohrlochs sollte dafür eingerichtet sein, daß das Implantat unter Verwendung seiner selbstschneidenden Schneidkanten in das Loch eingeschraubt werden kann, um ein Gewinde in die Wände des Bohrlochs zu schneiden. Die Gewindegänge, die dabei entstehen, sind zum Halten des Implantats an der entsprechenden Stelle geeignet, wobei seine Stabilität erhöht und der Heilprozeß verbessert wird. Leider besteht ein Risiko, daß der Chirurg, wenn er das Implantat in eine Position eingeschraubt hat, wo es den Boden des Bohrlochs erreicht, zufällig das Implantat weiterschraubt. Naturgemäß kann das Implantat von dieser Position nicht weiter in den Knochen eingeschraubt werden. Statt dessen wird das Implantat durch weiteres Schrauben lediglich im Bohrloch gedreht, während es in der gleichen Tiefe verbleibt, wobei diese Rotation einer Zerstörung der vorher geschnittenen Innengewindegänge im Bohrloch bewirkt. Ohne die Innengewindegänge ist die Stabilität des Implantats beeinträchtigt. Geringere Stabilität führt zu längerer Heilungsdauer bei dem Implantat und zu einem erhöhten Risiko für Sekundärprobleme. Ein solches Sekundärproblem, das bei zahnheilkundigen Anwendungen besonders problematisch ist, ist die Ausbildung von unerwünschtem weichem Bindegewebe um das Implantat herum.
  • US 5 427 527 (Niznick) offenbart andere bekannte Schraubenimplantate. Beispielsweise ist in 1B (die den Stand der Technik bezüglich der Erfindung des beschriebenen Patents zeigt) ein zylindrisches Implantat mit einem glatten oberen Abschnitt mit einem äußeren hexagonalen vorstehenden Kopf dargestellt. Der Kopfabschnitt erstreckt sich in einer radialen Richtung, aber nur bis zu einem Durchmesser mit etwa der gleichen Größe wie der Außendurchmesser der Gewinde des Schaftabschnitts des Implantats. Somit scheint dieses Implantat, obwohl es mit einer bestimmten Art von Kopfabschnitt versehen ist, für das gleiche Risiko des Brechens des Gewindes im Bohrloch anfällig zu sein wie das oben erwähnte Implantat in der WO 00/03657 (Astra Aktiebolag, Hansson).
  • Im gleichen Dokument wird ein konisches Implantat beschrieben (2). Der Kegelwinkel des Implantats ist vorzugsweise zwischen 1° und 3°, und es wird im Text erwähnt, daß zumindest 50% der Implantatlänge konisch sein sollte. Das Implantat ist in ein zylindrisches Bohrloch im Knochengewebe einzuführen, das einen größeren Durchmesser als der untere Teil des Implantats und einen kleineren Durchmesser als der obere Teil des Implantats hat. Wenn also das konische Implantat in das zylindrische Bohrloch eingeschraubt wird, breitet sich der Knochen um den oberen Teil des Implantats aus, was vermutlich das Knochenvolumen erhöht, mit dem das Implantat Kontakt haben sollte.
  • In US 5 427 527 (Niznick) besteht die Aufgabe in der Bereitstellung eines konischen Implantats, das zu verwenden ist, wo wenig oder derartig dünner Knochen vorhanden ist, so daß früher dafür schmalere Implantate verwendet worden sind. Jedoch könnte bei dieser bekannten Technik der Chirurg auch auf einfache Weise weiterhin ein zunehmendes Drehmoment ausüben, nachdem das Implantat das Ende des Lochs erreicht hat, wobei es so gedreht wird, daß eine Zerstörung des vorher geschnittenen Gewebes des Bohrlochs eintritt. Demzufolge kann dieses konische Implantat für das gleiche Problem, wie oben in bezug auf das Implantat aus WO 00/03657 (Astra Aktiebolag, Hansson) beschrieben, anfällig sein.
  • Ein weiterer Nachteil besteht darin, daß die konische Form des Implantats bewirkt, daß sich ein großes Knochenvolumen ausbreitet und folglich einer Extrabelastung ausgesetzt wird. Der Gedanke dabei ist, daß dies die Stabilität des Implantats erhöhen sollte. Aber die Extrabelastung könnte das Knochengewebe überlasten, was statt dessen zu einer Knochenresorption und nachfolgender schlechter Stabilität des Implantats führt.
  • WO 94/09717 (Aktiebolaget Astra, Hansson) betrifft eine bekannte Einrichtung in einer Zahnimplantatvorrichtung. Die Vorrichtung ist mit einem konisch aufgeweiteten Abschnitt versehen, der dafür bestimmt ist, zumindest teilweise am Knochengewebe anzuliegen. Die Außenfläche des konisch aufgeweiteten Abschnitts ist mit einer umfangsorientierten Mikrorauhigkeit versehen. Es wurde festgestellt, daß die Mikrorauhigkeit an dem konisch aufgeweiteten Abschnitt das Risiko des Auftretens von Knochentaschen im Knochengewebe um den konisch aufgeweiteten Abschnitt herum minimiert.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein Implantat bereitzustellen, das in bezug auf bekannte Implantate in der richtigen Art und Weise einfacher zu installieren ist. Insbesondere sollte das Problem, daß das Gewinde beim Einführen des Implantats zerstört wird, vermindert werden. Ferner sollte das Implantat dennoch ein gut funktionierendes Implantat unter anderen wichtigen Aspekten sein, z. B. für die Bereitstellung stabiler primärer Fixierung, Anfangsstabilität und angemessener Belastung des Knochengewebes bei gleichzeitiger Nichtanfälligkeit gegen marginale Knochenresorption.
  • Die oben erwähnte Aufgabe wird gelöst durch ein Schraubenimplantat nach Anspruch 1 und 2 zum Einführen in ein Bohrloch, das im Knochengewebe angeordnet ist, wobei das Implantat einen spongiösen Abschnitt und einen kortikalen Abschnitt mit einer solchen Axiallänge hat, daß, wenn es im Bohrloch installiert ist, der Eingriff des kortikalen Abschnitts mit dem Knochengewebe im allgemeinen auf die kortikale Knochengewebeschicht beschränkt ist. Der kortikale Abschnitt stellt eine Außenfläche dar, die zur Durchführung des Eingriffs mit Gewinde versehen ist, und hat eine derartige äußere Gestaltung, daß, wenn er unter Einwirkung eines Schraubdrehmoments in das Bohrloch eingeschraubt wird, der kortikale Abschnitt entsprechend wirkt, um lediglich die Kompression des kortikalen Knochengewebes zu vergrößern, im wesentlichen in radialen Richtungen des Implantats, was zu einer deutlichen Zunahme des Schraubdrehmoments führt, das zum Einschrauben des Implantats benötigt wird, wobei diese Zunahme als Anzeichen dafür zu verwenden ist, daß sich das Implantat am richtigen Ort oder nahezu am richtigen Ort im Bohrloch befindet.
  • Der Begriff ”kortikaler Knocheneingriffsabschnitt” wird verwendet, um einen Abschnitt des Implantats zu definieren, der in einem implantierten Zustand hauptsächlich mit der kortikalen Knochengewebeschicht in Eingriff wäre. Der Einfachheit halber wird der Begriff nachstehend in der Beschreibung und in den Ansprüchen als ”kortikaler Abschnitt” bezeichnet. Ebenso wird der Begriff ”spongiöser Knocheneingriffsabschnitt” als ”spongiöser Abschnitt” bezeichnet und bezeichnet einen Abschnitt des Implantats, der hauptsächlich mit dem spongiösen Knochengewebe in Eingriff wäre.
  • Ein erster allgemeiner Gedanke der Erfindung besteht darin, ein Implantat mit einem kortikalen Abschnitt bereitzustellen, der, wenn er in ein Bohrloch unter Einwirkung eines Schraubdrehmoments eingeschraubt wird, entsprechend wirkt, um die Kompression des kortikalen Gewebes im allgemeinen in radialen Richtungen zu erhöhen. Die erhöhte Kompression führt zu einer deutlichen Zunahme des Schraubdrehmoments, das zum Einschrauben des Implantats benötigt wird, wobei das Drehmoment ein Anzeichen dafür ist, daß das Implantat am richtigen Ort oder nahezu am richtigen Ort im Bohrloch ist. Somit wird das Risiko eines unbeabsichtigten Einschraubens des Implantats um eine Extradrehung deutlich vermindert. Um diese Zunahme der Kompression zu erreichen, sollte die Form des Bohrlochs vorzugsweise nicht der äußeren Kontur des kortikalen Abschnitts folgen. Wenn beispielsweise die Gesamtform des Implantats bei einem konischen kortikalen Abschnitt zylindrisch ist, könnte das Bohrloch vollständig zylindrisch sein. Jedoch kann das Bohrloch, wie es üblich ist, einen geringfügig kleineren Durchmesser haben als der spongiöse Abschnitt.
  • Die äußere Gestalt des kortikalen Abschnitts würde so beschaffen sein, daß das äußere Volumen des kortikalen Abschnitts pro Längeneinheit des Implantats in bezug auf das äußere Volumen des spongiösen Abschnitts pro Längeneinheit des Implantats erhöht wird. Man beachte, daß bereits der spongiöse Abschnitt, während er allmählich in das Bohrloch eingeschraubt wird, das kortikale Gewebe etwas komprimieren wird. Das Einschrauben des kortikalen Abschnitts erhöht die Kompression des kortikalen Knochengewebes jedoch, was zu der erwünschten Erhöhung des Drehmoments führt, das benötigt wird, um das Implantat zu drehen.
  • Das kortikale Knochengewebe ist hart genug, um eine wahrnehmbare Änderung des Schraubdrehmoments zu ermöglichen, auch wenn die Kompression nur geringfügig erhöht wird. Die Kompression darf jedoch nicht unnötig groß sein, da Anzeichen dafür vorhanden sind, daß der kortikale Knochen gegen Kompression empfindlich ist und durch zu hohe Kompressionsbeträge zerstört werden könnte. Die verwendete Kompression sollte daher eine geringe Kompression sein, so daß eine deutliche Zunahme des Schraubdrehmoments erreicht wird, während die Kompression des spongiösen Gewebes in akzeptablen Grenzen gehalten wird.
  • Ferner sollte die Gesamtkompression des Knochengewebes minimiert werden. Dies ist vorteilhaft, da eine Überkompression zur Knochenresorption und zur Schwächung des Gewebes führen kann, was zu einer verminderten Anfangsstabilität des Implantats führt. Wie oben erwähnt, ist festgestellt worden, daß eine geringfügige Zunahme der Kompression des spongiösen Knochens schon ausreicht, um die gewünschte deutliche Zunahme des Schraubdrehmoments zu erreichen. Somit besteht keine Notwendigkeit, die Kompression anderer Teile des Knochengewebes zu erhöhen. Um als Anzeichen dafür geeignet zu sein, daß sich das Implantat an der richtigen Stelle oder nahezu an der richtigen Stelle befindet, sollte außerdem die Zunahme des Drehmoments erst im Endstadium der Einführungsprozedur des Implantats auftreten, d. h. wenn der kortikale Abschnitt des Implantats mit dem kortikalen Knochen in Eingriff tritt. Demzufolge ist es vorteilhaft, daß die axiale Länge des kortikalen Abschnitts so beschaffen ist, daß der Eingriff des kortikalen Abschnitts gemäß der Erfindung im allgemeinen auf die kortikale Gewebeschicht beschränkt ist.
  • Ein weiterer Vorteil, der auf der Tatsache beruht, daß lediglich eine Zunahme der Kompression des kortikalen Knochengewebes genutzt wird, besteht darin, daß eine solche Kompression lediglich durch eine kleine Änderung der äußeren Form des kortikalen Abschnitts eines bekannten Implantats erreicht werden könnte. Daher ist die Gesamtform des bekannten Implantats nicht wesentlich verändert durch das Vorhandensein eines kortikalen Abschnitts, wie er erfindungsgemäß vorgeschlagen wird. Folglich werden die Vorteile oder Alternativen, die durch bestehende Implantatformen bereitgestellt werden, nicht notwendig durch das Vorhandensein eines kortikalen Abschnitts wie in der Erfindung beeinträchtigt. Dies ist besonders wichtig, um den Vorteil bisheriger Erfahrungen und Gestaltungen zu nutzen, die gemacht worden sind, um sicherzustellen, daß eine gleichmäßige Lastverteilung um das Implantat herum erreicht wird, um Knochenresorption zu vermeiden.
  • Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß die erhöhte Kompression den Druck zwischen dem Implantat und dem kortikalen Gewebe direkt nach der Implantation erhöht, was zu einer stabileren Primärfixierung und einer erhöhten Anfangsstabilität des Implantats führt. Diese Faktoren erleichtern die Knochengewebebildung um das Implantat, vermindern das Risiko der Bildung von unerwünschtem weichem Bindegewebe um das Implantat herum sowie das Risiko der Knochenresorption und verkürzen die Zeit für den Heilungsprozeß.
  • Zur Durchführung des Eingriffs des kortikalen Abschnitts mit dem kortikalen Knochen ist der kortikale Abschnitt mit einer Außengewindefläche versehen. Mit ”Gewinde” ist eine Fläche gemeint, die es ermöglicht, daß der Abschnitt als Schraube fungiert. Jede Fläche mit einer spiralförmigen Anordnung, die diesen Zweck erfüllt, würde also in dem Begriff ”Gewinde” zusammengefaßt sein, beispielsweise eine Fläche mit einer Serie von unterbrochenen Vorsprüngen, aufeinanderfolgende Rippen oder ein herkömmliches Gewinde. Gegenwärtig scheint eine Fläche, die ein herkömmliches Gewinde bietet, die vorteilhafteste Alternative zu sein.
  • Die Gewindefläche ist insofern zweckmäßig, als ihr Eingriff mit dem kortikalen Knochengewebe die Reibung zwischen dem kortikalen Knochen und dem Implantat erhöht, was zur deutlichen Zunahme des Schraubdrehmoments beiträgt, das benötigt wird, wenn der kortikale Abschnitt in das Bohrloch eingeschraubt wird. Dank dieses Effekts kann die Kompression des kortikalen Knochengewebes kleiner gehalten werden, als es notwendig wäre, wenn eine glatte Fläche verwendet würde, was vorteilhaft ist, wie oben beschrieben. Während des Einschraubens des Implantats drückt ferner die Gewindefläche den kortikalen Abschnitt nach unten in das Bohrloch, wobei das kortikale Gewebe im wesentlichen in radialen Richtungen komprimiert wird. Ohne die Gewindefläche könnte ein erhöhtes Risiko dafür bestehen, daß Kräfte ausgehend vom Knochengewebe, die dem Einschrauben des kortikalen Abschnitts entgegenwirken, die Kräfte überwinden, die den kortikalen Abschnitt nach unten drücken. In diesem Fall würde das Schraubdrehmoment, das auf das Implantat ausgeübt wird, lediglich das Implantat drehen, aber nicht in einer Längsrichtung weiterrücken, wodurch ein in das Bohrloch geschnittenes Innengewinde zerstört werden kann.
  • Ein weiterer Vorteil von Gewindeflächen besteht darin, daß sie nachweislich für das Einwachsen des Knochengewebes vorteilhaft sind und zweckmäßig sind, um eine angemessene Lastverteilung auf das umgebende Knochengewebe zu ermöglichen. Aufgrund der Lastverteilungsfunktion sind sie geeignet, Knochengewebe zu stimulieren und eine marginale Knochenresorption zu verhindern. Außerdem tragen die Außengewindeflächen des kortikalen Abschnitts zur primären Fixierung und Anfangsstabilität des Implantats bei.
  • Wir kehren nunmehr zu der Definition des kortikalen und des spongiösen Abschnitts des Implantats zurück. Normalerweise ist ein implantiertes Schraubenimplantat sowohl in Kontakt mit spongiösem Knochengewebe als auch mit kortikalem Knochengewebe. Da jedoch das kortikale Knochengewebe eine relativ dünne Schicht um den Knochen bildet, ist der Hauptteil der Länge eines Schraubenimplantats in Kontakt mit dem spongiösen Knochen. Somit ist die Länge des kortikalen Abschnitts eines Implantats relativ kurz in bezug auf die Implantatlänge, wie es im allgemeinen der Dicke der kortikalen Knochengewebeschicht entsprechen sollte. Die Dicke variiert mit dem Knochentyp, der Implantationsstelle und individuell von Patient zu Patient. Eine normale Dicke wäre etwa 0,5 bis 1 mm bis zu 3 mm.
  • Wenn kortikales und spongiöses Gewebe in dieser Anmeldung beschrieben wird, wird Bezug genommen auf normale Fälle von Knochengewebestrukturen, wie oben beschrieben. Es gibt jedoch ungewöhnliche Fälle, wo der Knochen nahezu lediglich kortikales Gewebe aufweist. Die ungewöhnlichen Fälle sind das Ergebnis eines Prozesses der Transformation des Knochengewebes, der insbesondere in bezug auf den Unterkiefer von Patienten auftreten könnte, die für lange Zeit lockere Overlay-Prothesen verwendet haben. Das erfindungsgemäße Implantat ist vorwiegend dafür ausgelegt, sich für die normalen Fälle zu eignen, obwohl es auch funktionieren kann, wenn es für ungewöhnliche Fälle verwendet wird.
  • In der gesamten Beschreibung und in den Ansprüchen sollten Richtungsangaben, wie ”aufwärts” und ”abwärts” und diesbezügliche Begriffe, wie etwa oben, unten, unterhalb usw., die sich auf das Implantat beziehen, folgendermaßen verstanden werden: ”aufwärts” bedeutet in Richtung des Kopfendes oder des hinteren Endes, d. h. des koronalen Endes des Implantats, und ”abwärts” bedeutet in Richtung des Einführungsendes, d. h. des apikalen Endes des Implantats. Somit würde der ”untere Teil” des Implantats sich auf den Teil beziehen, der zuerst in das Bohrloch eingeführt wird. Offensichtlich stellt dies keine Einschränkung in bezug darauf dar, in welchen tatsächlichen Richtungen das Implantat implantiert und verwendet werden kann.
  • Der kortikale Abschnitt eines erfindungsgemäßen Implantats wäre am obersten Ende des Implantats positioniert, um mit dem kortikalen Knochengewebe in Eingriff zu stehen, wenn das Implantat in seiner endgültigen Position ist.
  • Die erfindungsgemäß bereitgestellte Auswirkung auf das Schraubdrehmoment kann einfacher erläutert werden, wenn man das Schraubdrehmoment, das benötigt wird, um ein Implantat zu drehen, als Funktion der hinein geschraubten Länge des Implantats betrachtet. Eine solche Funktion für ein erfindungsgemäßes Implantat würde einen ersten Abschnitt mit einem ersten Gradienten und einen zweiten Abschnitt mit einem zweiten Gradienten, der größer ist als der erste Gradient, darstellen. Der erste Abschnitt würde allgemein dem Einschrauben des spongiösen Abschnitts des erfindungsgemäßen Implantats entsprechen, während der zweite Abschnitt dem Einschrauben des kortikalen Abschnitts des Implantats entsprechen würde. Die Differenz der Gradienten zwischen dem ersten und dem zweiten Abschnitt entspricht der wahrnehmbaren Zunahme des Schraubdrehmoments, das als Anzeichen dafür verwendet wird, daß das Implantat an der richtigen Stelle oder bald an der richtigen Stelle ist.
  • Die oben genannte Aufgabe der Erfindung wird ferner gelöst durch ein im allgemeinen zylindrisches Schraubenimplantat nach Anspruch 1 zum Einführen in ein zylindrisches Bohrloch, das im Knochengewebe angeordnet ist, wobei das Implantat einen spongiösen Abschnitt hat, der eine zylindrische Außenfläche darstellt, wobei das Implantat mit einem kortikalen Abschnitt mit einer axialen Länge gleich oder kleiner als 3 mm versehen ist, so daß, wenn es im Bohrloch installiert ist, der Eingriff des kortikalen Abschnitts mit dem Knochengewebe im allgemeinen auf die kortikale Knochengewebeschicht beschränkt ist, wobei der kortikale Abschnitt eine konische Außenfläche bietet, die mit Gewinde zur Durchführung des Eingriffs versehen ist, und einen solchen konischen Kegel hat, daß die konische Außenfläche einen Winkel von weniger als 5° in bezug auf die zylindrische Außenfläche des spongiösen Abschnitts bildet.
  • Dieser Aspekt der Erfindung ist besonders zweckmäßig, da er ein im allgemeinen zylindrisches Implantat betrifft, das der Typ von Implantat ist, der bisher anfällig gegen unbeabsichtigte Zerstörung des Innengewindes des Bohrlochs während der Installation gewesen ist.
  • Es wird also ein im allgemeinen zylindrisches Schraubenimplantat, das in ein zylindrisches Bohrloch einzuführen ist, bereitgestellt. Nach dem Stand der Technik kann das zylindrische Bohrloch einen geringfügig kleineren Durchmesser als das zylindrische Implantat haben, so daß Innengewinde an den Innenwänden des Lochs zum Eingriff mit dem Schraubenimplantat ausgebildet werden können. Erfindungsgemäß ist das zylindrische Implantat mit einem kortikalen Abschnitt versehen, der eine konische Außenfläche darstellt, wobei ein Winkel von weniger als 5° in bezug auf die zylindrische Außenfläche des spongiösen Abschnitts des Implantats gebildet wird. Beim Einschrauben in das zylindrische Bohrloch im Knochen bildet also der kortikale Abschnitt ebenso einen Winkel von weniger als 5° in bezug auf die Innenwand des zylindrischen Bohrlochs und komprimiert somit das ihn umgebende kortikale Knochengewebe im allgemeinen in radialen Richtungen.
  • Es ist überraschend festgestellt worden, daß der oben angegebene kleinere Winkel eine Konizität bietet, die zu einer deutlichen Zunahme des Schraubdrehmoments führt, die so groß ist, daß der Chirurg ein Anzeichen dafür fühlen und einschätzen kann, wenn das Implantat an der richtigen Stelle oder demnächst an der richtigen Stelle ist. Dennoch ist der Winkel nicht so groß, daß der kortikale Abschnitt den kortikalen Knochen durch zu starkes Komprimieren desselben beeinträchtigen würde. Da die axiale Länge des kortikalen Abschnitts so beschaffen ist, daß sein Eingriff mit Knochengewebe im allgemeinen auf die kortikale Gewebeschicht beschränkt ist, ist auch keine unnötige Kompression des Knochens in radialen Richtungen um den spongiösen Abschnitt des Implantats herum notwendig.
  • Ein weiterer Vorteil mit dem angegebenen kleinen Winkel, der zwischen dem kortikalen Abschnitt und dem spongiösen Abschnitt entsteht, und somit zwischen dem kortikalen Abschnitt und der Innenwand des zylindrischen Bohrlochs, besteht darin, daß, wenn ein solcher kortikaler Abschnitt an einem bekannten Implantat vorgesehen wäre, die Gesamtform des bekannten Implantats nicht deutlich geändert werden müßte. Folglich werden Vorteile oder Alternativen, die durch die bekannte Implantatform bereitgestellt werden, nicht unbedingt beeinflußt. Dies ist besonders wichtig, um Vorteile aus den bisherigen Erfahrungen und Gestaltungen zu ziehen, die gemacht worden sind, um sicherzustellen, daß eine gleichmäßige Lastverteilung um das Implantat herum erreicht wird, um Knochenresorption zu vermeiden.
  • Was den Ausdruck ”konische” Außenfläche in bezug auf den kortikalen Abschnitt betrifft, so sollte er als allgemeiner Ausdruck verstanden werden. Die besagte Konizität könnte durch verschiedene Formen erreicht werden, wie etwa durch einen regelmäßigen Konus oder einen trichterförmigen Konus, solange die Zunahme der radialen Ausdehnung jedes Schritts nicht so groß ist, daß unerwünschte Kompression des Knochens in einer Längsrichtung riskiert wird. Außerdem könnte der kortikale Abschnitt zwei oder mehr Teile mit verschiedener Konizität aufweisen. Beispielsweise könnte der kortikale Abschnitt einen unteren konischen Teil und einen oberen konischen Teil aufweisen, wobei die Außenfläche des unteren Abschnitts einen Winkel von 1° mit der Außenfläche des spongiösen Abschnitts bildet und die Außenfläche des zweiten Teils einen Winkel von 2° mit der Außenfläche des spongiösen Abschnitts bildet. In diesem Fall müssen beide Teile des kortikalen Abschnitts die Beschränkung in bezug auf den Winkel erfüllen, was bedeutet, daß die gesamte Außenfläche des kortikalen Abschnitts einen Winkel von weniger als 5° in bezug auf die Außenfläche des spongiösen Abschnitts bildet. Das heißt, kein Teil des kortikalen Abschnitts sollte einen Winkel in bezug auf den spongiösen Abschnitt haben, der 5° überschreitet.
  • Der zwischen Außenflächen gebildete Winkel sollte jeweils anhand von Mittelwerten der Oberflächenprofile gemessen werden. Wenn beispielsweise eine Gewindefläche mit einem Schraubengewindeprofil mit Spitzen und Rillen versehen ist, ist der Mittelwert des Oberflächenprofils zur Hälfte die Höhe zwischen Spitze und Vertiefung.
  • Der Winkel, der die Außenfläche des konischen Abschnitts bildet, wird in bezug auf die Außenfläche des spongiösen Abschnitts gebildet und ist kleiner als 5°, vorzugsweise kleiner als 3°. Vorteilhafterweise ist der Winkel im Bereich von 0,5 bis 5°, vorzugsweise von 0,5 bis 3° und besonders bevorzugt im Bereich von 1 bis 2°. Diese kleinen Winkel sind nachweislich am zweckmäßigsten, wenn die gewünschte Wahrnehmung einer Zunahme des Schraubdrehmoments erreicht werden soll, während die Kompression des kortikalen Knochengewebes in akzeptablen Grenzen gehalten wird.
  • Die axiale Länge des kortikalen Abschnitts wird so gewählt, daß der Eingriff des kortikalen Abschnitts mit dem Knochengewebe im allgemeinen auf die kortikale Knochengewebeschicht beschränkt ist, und so gewählt, daß der kortikale Abschnitt nicht mehr Gewebe als zur Erreichung der gewünschten Zunahme des Schraubdrehmoments notwendig komprimiert. Die Länge ist gleich oder kleiner als 3 mm, besonders bevorzugt im Bereich von 0,5 bis 1,5 mm.
  • Die Menge des komprimierten Knochens und das letztliche Schraubdrehmoment hängen sowohl vom Winkel des kortikalen Abschnitts als auch von seiner axialen Länge ab. Durch Variieren dieser Parameter kann die Möglichkeit, mit der das Schraubdrehmoment zunimmt, geringfügig geändert werden. Beispielsweise würde eine ziemlich lange axiale Länge in Kombination mit einem ziemlich kleinen Winkel eine relativ sanfte Zunahme des Schraubdrehmoments ergeben. Eine kürzere axiale Länge und ein größerer Winkel würden eine plötzlichere Zunahme des Schraubdrehmoments ergeben.
  • In einer Ausführungsform der Erfindung ist der spongiöse Abschnitt auch mit einer Außengewindefläche versehen, die in die Außengewindefläche des kortikalen Abschnitts übergeht, so daß beide Außengewindeflächen in eine gemeinsame Innengewindefläche des Bohrlochs eingriffsfähig sind. Somit ist sichergestellt, daß die Innengewindegänge, die im oberen konischen Teil des Bohrlochs vorgesehen sind, während der Einführung des kortikalen Abschnitts erhalten bleiben und trotz der Kompression des kortikalen Knochens diese Innengewinde dennoch entsprechend fungieren, um den Kontakt zwischen Knochengewebe und dem kortikalen Abschnitt des Implantats zu erhöhen. Außerdem tragen sie dazu bei, den kortikalen Abschnitt in das Bohrloch zu drücken, und reduzieren somit das Risiko, daß der kortikale Abschnitt als Gegenelement wirkt, wie oben beschrieben. Schließlich stellt der gegenseitige Übergang der beiden Gewindeflächen ein glattes Vorankommen des Einschraubens des Implantats sicher.
  • Um ferner sicherzustellen, daß die Gewindeflächen des spongiösen bzw. des kortikalen Abschnitts mit dem gleichen Innengewinde auf einer Innenfläche des Bohrlochs in Eingriff treten, weisen die Gewindeflächen vorteilhafterweise die gleiche Gewindesteigung auf.
  • Die Steigung einer Schraube ist als die Strecke definiert, die in einer Richtung parallel zur Schraubenachse zurückgelegt wird, wenn die Schraube eine Umdrehung gedreht wird.
  • Zur Realisierung einer Gewindefläche ist die Fläche mit mindestens einer Gewindeanordnung versehen. Eine Gewindeanordnung ist hier als eine Spiralstruktur zu verstehen, die es ermöglicht, daß die Fläche als Schraube fungiert, beispielsweise die Serie von unterbrochenen Vorsprüngen, aufeinanderfolgende Rippen oder das herkömmliche Gewinde. Eine Gewindefläche könnte also mit einer oder mehreren Gewindeanordnungen versehen sein. Eine Gewindeanordnung könnte sich über eine oder mehrere Gewindeflächen erstrecken. Gegenwärtig scheint die vorteilhafteste Gewindeanordnung ein herkömmliches Gewinde zu sein.
  • Beispielsweise kann sich eine erste Gewindeanordnung entlang der vollen Axiallänge der Außengewindefläche des kortikalen Abschnitts erstrecken, um einen maximalen Eingriff des konischen Abschnitts mit dem kortikalen Knochengewebe zu erreichen.
  • Gemäß der Erfindung erstreckt sich eine Gewindeanordnung ununterbrochen sowohl über die Gewindefläche des kortikalen Abschnitts als auch zumindest über einen Teil der Gewindefläche des spongiösen Abschnitts. Daher werden die vorstehenden Vorschläge, daß die beiden Gewindeflächen ineinander übergehen sollten und die gleiche Steigung haben, insofern ohne weiteres realisiert, als die beiden Gewindeflächen sich die gleiche Gewindeanordnung teilen.
  • Das Implantat könnte auch mit zwei verschiedenen Gewindeanordnungen versehen sein. Die erste und die zweite Gewindeanordnung sind nicht genau an einer Quergrenzebene geteilt, die den kortikalen Abschnitt und den spongiösen Abschnitt teilt. Stattdessen erstreckt sich eine erste Gewindeanordnung sowohl über den kortikalen Abschnitt und einen Teil des spongiösen Abschnitts, während sich eine zweite Gewindeanordnung über den verbleibenden Teil des spongiösen Abschnitts erstreckt.
  • Sowohl eingängige Gewindeanordnungen wie auch mehrgängige Gewindeanordnungen können verwendet werden. Eine eingängige Gewindeanordnung ist so zu verstehen, daß sie eine eingängige Spiralstruktur aufweist, die es ermöglicht, daß die Fläche als Schraube fungiert, beispielsweise ein herkömmliches eingängiges Gewinde. Eine mehrgängige Gewindeanordnung weist mindestens eine erste und eine zweite Spiralstruktur auf, wobei die Windungen der zweiten Spiralstruktur zwischen den Windungen der ersten Spiralstruktur vorgesehen sind. Ein Beispiel für eine mehrgängige Gewindeanordnung ist ein herkömmliches mehrgängiges Gewinde.
  • Die mehrgängigen Gewindeanordnungen sind insbesondere zweckmäßig, wenn Gewindeanordnungen mit einer kurzen Axialstrecke zwischen jeder Gewindedrehung erforderlich sind. Unter Verwendung von mehrgängigen Gewindeanordnungen, kann eine solche kurze Axialstrecke zurückgelegt werden, obwohl eine ziemliche axiale Gewindesteigung – d. h. ein axialer Weg des Implantats mit jeder Drehung des Implantats um seine Achse – vorhanden ist. Wo eine Kombination aus einer größeren und einer kleineren Gewindeanordnung erwünscht ist, kann eine Kombination aus eingängigen und mehrgängigen Gewindeanordnungen verwendet werden. Beispielsweise kann die erste Gewindeanordnung eine mehrgängige Gewindeanordnung mit einer ziemlich geringen Gewindetiefe und axialen Strecke sein, während die zweite Gewindeanordnung eine eingängige Gewindeanordnung mit einer großen Tiefe und axialen Strecke aufweist. Vorzugsweise gehen die erste und die zweite Gewindeanordnung ineinander über, so daß sich die mehrgängige Gewindeanordnung der ersten Fläche mit der eingängigen Gewindeanordnung der zweiten Fläche fortsetzt. Gegenwärtig scheinen herkömmliche eingängige und mehrgängige Gewinde die günstigsten eingängigen bzw. mehrgängigen Gewindeanordnungen zu sein.
  • Im Hinblick auf Details der Gewindeanordnungen ist gezeigt worden, daß Gewindeanordnungen, die eine Gewindetiefe von nicht über 0,20 mm, vorzugsweise im Bereich von 0,02 bis 0,15 mm und besonders bevorzugt 0,05 bis 0,15 mm definieren, besonders vorteilhaft für den Eingriff mit kortikalem Gewebe sind, wobei ihr Vorhandensein das Risiko einer Knochenresorption zu vermindern scheint. Vorzugsweise könnten die Gewindeanordnungen eine gerundete Gestalt haben, um jegliche Belastungsspitzen zu vermeiden, die Knochenresorption fördern könnten. Vorteilhafterweise könnte ein Rundgewinde einen Spitzenradius von etwa dem 0,4-fachen einer Tiefe des Gewindes oder größer haben. Ein Beispiel einer günstigen Rundgewindeanordnung ist in WO 97/29713 (Astra Aktiebolag, Hansson) beschrieben.
  • Vorteilhafterweise kann die Gewindeanordnung symmetrisch um eine Längsachse des Implantats angeordnet sein, um eine sanfte Einführung des Implantats in das Knochengewebe zu ermöglichen, während der optimale Vorteil des Eingriffs mit dem Innengewinde genutzt wird.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung wird ein Schraubenimplantat nach Anspruch 2 zum Einführen in ein im Knochengewebe angeordnetes Bohrloch bereitgestellt, mit einem unteren zylindrischen spongiösen Abschnitt und einem oberen konischen spongiösen Abschnitt, der eine konische Außenfläche aufweist, wobei das Implantat mit einem kortikalen Abschnitt versehen ist, der eine axiale Länge gleich oder kleiner als 3 mm aufweist, so daß nach Installation im Bohrloch der Eingriff des kortikalen Abschnitts mit dem Knochengewebe im allgemeinen auf die kortikale Knochengewebeschicht beschränkt ist, wobei der kortikale Abschnitt eine konische Außengewindefläche zur Durchführung des Eingriffs darstellt und eine solche konische Verjüngung hat, daß die konische Außenfläche einen Winkel ungleich null von kleiner als 5° in bezug auf die Außenfläche des oberen konischen Teils des spongiösen Abschnitts bildet.
  • Der Gedanke und die Funktion dieses Aspekts der Erfindung sind im allgemeinen der bzw. die gleiche wie bei dem im allgemeinen erfindungsgemäßen zylindrischen Implantat, das oben beschrieben ist. Es wird ausführlicher im spezifischen Teil dieser Anmeldung beschrieben.
  • Ein Verfahren zur Installation eines Implantats in einen Knochen weist die folgenden Schritte auf:
    • – Ausbilden eines Bohrlochs in dem Knochen, das an die allgemeine Form des Implantats angepaßt ist, aber einen geringfügig kleineren Durchmesser hat,
    • – Einschrauben des Implantats in das Bohrloch durch Anwenden eines Einführungsdrehmoments auf das Implantat, bis der kortikale Abschnitt des Implantats auf das Bohrloch stößt, was zu einer deutlichen Zunahme des Schraubdrehmoments führt, das benötigt wird, um das Implantat zu drehen, was ein Anzeichen dafür ist, daß sich das Implantat an der entsprechenden Stelle oder demnächst an der entsprechenden Stelle befindet.
  • Bekannt sind Verfahren zur Ausbildung eines Bohrlochs im Knochen, das, obgleich geringfügig kleiner, der allgemeinen Form des Implantats entspricht. Die allgemeine Form ist gewöhnlich eine insgesamt zylindrische oder konische Form, aber andere Varianten, wie etwa Kombinationen aus zylindrischen und/oder konischen Formen, sind auch bekannt. Kleine Abweichungen von der allgemeinen Form bleiben normalerweise außer Acht, wenn das Bohrloch ausgebildet wird. Insbesondere wird der Winkel, der durch den kortikalen Abschnitt in bezug auf den spongiösen Abschnitt eines erfindungsgemäßen Implantats entsteht, nicht als Teil der allgemeinen Form des Implantats angesehen. Tatsächlich ist der Winkel zwischen dem kortikalen und dem spongiösen Abschnitt so klein, daß er mit dem bloßen Auge kaum erkannt würde.
  • Wenn ein erfindungsgemäßes Implantat in die Bohrung eingeschraubt wird, nimmt das Drehmoment, das zum Einschrauben des Implantats benötigt wird, anfänglich langsam zu, sowie der spongiöse Teil des Implantats in das Bohrloch eingeführt wird. Wenn jedoch der kortikale Abschnitt das Bohrloch erreicht, nimmt das Drehmoment infolge des sich vergrößernden Durchmessers des Implantats schneller zu. Die Zunahme des Drehmoments wird vom Zahnchirurgen wahrgenommen, wobei diese Zunahme des Drehmoments als Anzeichen dafür fungiert, daß das Implantat nicht weiter eingeschraubt werden sollte. Außerdem wird dem Chirurgen versichert, daß das Implantat fest im Knochen plaziert ist.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnungen
  • Anhand von Beispielen werden nachstehend Ausführungsformen der Erfindung mit Bezug auf die beigefügten Figuren der Zeichnungen beschrieben, die folgendes zeigen:
  • 1 ist eine Seitenansicht einer ersten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Zahnimplantats;
  • 1b zeigt schematisch einen vergrößerten Teil von 1a;
  • 2 ist eine perspektivische Ansicht des Zahnimplantats gemäß 1a;
  • 3 ist eine geschnittene Seitenansicht des Zahnimplantats gemäß 1a;
  • 4a bis 4c beschreiben ein Verfahren zur Implantation des Zahnimplantats gemäß 1a;
  • 5a ist eine Seitenansicht einer Ausführungsform eines Zahnimplantats, das nicht Teil der Erfindung ist;
  • 5b zeigt schematisch einen vergrößerten Teil von 5a;
  • 6a ist eine Seitenansicht einer Ausführungsform eines Implantats;
  • 6b zeigt schematisch einen vergrößerten Teil von 6a;
  • 7a ist eine Seitenansicht einer Ausführungsform eines Implantats;
  • 7b zeigt schematisch einen vergrößerten Teil von 7a;
  • 8a ist eine Seitenansicht einer zweiten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Implantats;
  • 8b zeigt schematisch einen vergrößerten Teil von 8a;
  • 9a bis 9c beschreiben ein Verfahren zur Implantierung des Zahnimplantats gemäß 8a;
  • 10 ist eine geschnittene Seitenansicht des Zahnimplantats gemäß 1a, wenn es im implantierten Zustand und mit einem Überbau versehen ist, auf dem eine Zahnkrone aufgebaut ist.
  • Beschreibung exemplarischer Ausführungsformen der Erfindung
  • Mit Bezug auf die Figuren der Zeichnungen sollte beachtet werden, daß die vergrößerten Abschnitte, die in 1b, 5b, 6b, 7b und 8b gezeigt sind, schematisch sind und zum Zweck der besseren Beschreibung von Merkmalen eingefügt sind, die in einer maßstäblich richtigen Zeichnung für das bloße Auge nicht sichtbar wären. Gleiche Merkmale sind in verschiedenen Figuren mit gleichen Bezugszeichen versehen worden.
  • Eine erste Ausführungsform der Erfindung wird nachstehend mit Bezug auf 1 bis 3 beschrieben. Diese Ausführungsform zeigt den Erfindungsgedanken, angewendet auf das bereits erwähnte bekannte Implantat, wie es in WO 00/03657 (Astra Aktiebolag, Hansson) beschrieben ist, wo man davon ausgeht, daß es eine besonders vorteilhafte Wirkung hat.
  • Das Implantat 1 mit einer im allgemeinen zylindrischen Form ist ein Zahnimplantat zur Einführung in ein Bohrloch, das in das Knochengewebe einer Maxilla oder Mandibula zur Verankerung einer Prothese eingebohrt ist. Das Implantat 1 besteht aus handelsüblichem reinem Titan, einer Titanlegierung, einem anderen biokompatiblen Metall oder einer Metallegierung oder einer Keramik zur Förderung der Osseointegration des Implantats mit dem Knochengewebe der Grenzwände des Bohrlochs.
  • Die Länge des Implantats 1 ist vorzugsweise zwischen 8 bis 19 mm und die maximale Breite etwa 3 bis 4 mm. Das in 1a bis 3 dargestellte Implantat 1 hat eine Länge von 12 mm und eine Breite von 4 mm.
  • Das Implantat hat einen spongiösen Abschnitt 3, der eine zylindrische Außenfläche aufweist, und einen kortikalen Abschnitt 2 mit einer axialen Länge von 1,5 mm, um nach Installation im Bohrloch im Knochengewebe im allgemeinen mit der kortikalen Knochengewebeschicht in Eingriff zu treten. Die Außenfläche des kortikalen Abschnitts 2 ist mit Gewinde versehen und hat eine geringfügig konische Verjüngung, um einen Winkel α von kleiner als 5°, in diesem Fall 1°, mit dem spongiösen Abschnitt 3 des Implantats zu bilden (siehe 1b). Eine Quergrenzfläche zwischen dem kortikalen Abschnitt 2 und dem spongiösen Abschnitt 3 ist als P1 bezeichnet.
  • Unter dem spongiösen Abschnitt 3 ist ein Spitzenabschnitt 4 vorhanden, der konisch ist, wie dem Fachmann bekannt, um die Einführung des Implantats 1 in das Bohrloch zu erleichtern. Das oberste Teilstück 5 des Implantats 1 ist glatt und konisch, wobei sein kleiner Durchmesser zur oberen Seite des Implantats gerichtet ist. Die axiale Ausdehnung des obersten Teilstücks 5 ist vorzugsweise klein im Vergleich zur Gesamtlänge des Implantats 1, beispielsweise nicht größer als 4%, eventuell im Bereich von 1,5% bis 3,7%. Wenn das oberste Teilstück 5 an der richtigen Stelle in einem Knochen ist, ist es der einzige Teil des Implantats, der von außerhalb des Knochens zugänglich ist.
  • Wenn wir nunmehr 2 und 3 betrachten, so ist das Implantat mit einer Steckfassung 6 mit einem offenen Ende 7 im obersten Abschnitt 5 zur Aufnahme einer Implantatkopf-Struktur (nicht dargestellt) versehen, die die Gingiva, die sich über dem Bohrloch befindet, überbrückt und den Protheseteil trägt/darstellt. Die Steckfassung 6 weist ein konisches oberes Teilstück 8, ein unteres Innengewindeteilstück 9 und ein zylindrisches Zwischenteilstück 10 auf. Die Implantatkopf-Struktur hat ein unteres Teilstück, das in der Lage ist, in der Implantatsteckfassung 6 festgeschraubt zu werden, zur lösbaren Befestigung der Implantatkopf-Struktur im Implantat 1.
  • Die Außenfläche des Implantats 1 ist mit einer ersten und einer zweiten Gewindeanordnung 11 bzw. 12 versehen. Eine Quergrenzfläche zwischen der ersten und der zweiten Gewindeanordnung 11 und 12 ist mit P2 bezeichnet. Die erste Gewindeanordnung 11 erstreckt sich über den kortikalen Abschnitt 2 und einen Teil des spongiösen Abschnitts 3. Die Gewindeanordnung 11 setzt sich somit ununterbrochen vom spongiösen Abschnitt 3 zum kortikalen Abschnitt 2 fort. Ferner ist die Gewindeanordnung 11 in diesem Fall ein mehrgängiges Gewinde, nämlich ein dreigängiges Gewinde, mit einer Tiefe von nicht größer als 0,2 mm, vorzugsweise 0,1 mm. Gewinde mit solchen geringen Tiefen werden mitunter als ”Mikrogewinde” bezeichnet und sind nachweislich besonders vorteilhaft, wenn sie auf einem oberen Teil von Zahnimplantaten vorgesehen sind, wo ihr Vorhandensein eine marginale Knochenresorption verhindert. Gewinde mit einer Tiefe über 0,2 mm würden dann als ”Makrogewinde” bezeichnet werden.
  • Die zweite Gewindeanordnung 12 ist auf dem unteren Teil des spongiösen Abschnitts 3 und auf dem Spitzenabschnitt 4 vorgesehen. Diese zweite Gewindeanordnung ist in diesem Fall eine eingängige Gewindeanordnung mit einem herkömmlichen Gewinde mit einer Tiefe größer als 0,2 mm, in diesem Fall 0,3 mm. Die zweite Gewindeanordnung 12 geht in die erste Gewindeanordnung 11 insofern über, als die Gewindespirale des eingängigen Schraubengewindes der zweiten Gewindeanordnung 12 sich durch die Gewindespirale des dreigängigen Schraubengewindes der ersten Gewindeanordnung 11 fortsetzt. In dieser Ausführungsform haben die erste und zweite Gewindeanordnung 11 und 12 auch die gleiche Steigung.
  • Die Tatsachen, daß die erste und die zweite Gewindeanordnung 11 und 12 ineinander übergehen und die gleiche Steigung haben und die erste Gewindeanordnung 11 sich durch eine Grenzebene P1 zwischen dem spongiösen Abschnitt 3 und dem kortikalen Abschnitt 2 ununterbrochen fortsetzt, tragen alle dazu bei, daß das Implantat mit optimalem Eingriff in das Innengewinde und mit minimaler Zerstörung desselben in das Bohrloch eingeschraubt werden kann. Dies ist besonders vorteilhaft in Kombination mit dem konischen kortikalen Abschnitt 2, da die Fähigkeit des in die Bohrung im Knochen eingeschnittenen Innengewindes, mit den Gewindeflächen zusammenzuwirken, um den kortikalen Abschnitt 2 in das Bohrloch zu drücken, verbessert wird.
  • Wie in 1a zu sehen ist, hat das Implantat 1 Schneidnuten oder -aussparungen 13, die um den Umfang des unteren Endes des Implantats umfangsgerecht verteilt sind, zum Selbstschneiden des Implantats 1, wenn es in das Bohrloch eingeschraubt wird. Wenn das Implantat 1 nicht mit Schneidnuten 13 versehen ist, kann das Bohrloch mit Innengewinde versehen werden, bevor das Implantat eingeführt wird.
  • Wie bereits aus den vorstehenden Absätzen erkannt worden sein sollte, ist die Grenzebene P2 zwischen der ersten und der zweiten Gewindeanordnung 11 und 12 unter einer Grenzebene P1 zwischen dem zylindrischen spongiösen Abschnitt 3 und dem konischen kortikalen Abschnitt 2 vorgesehen. In anderen Ausführungsformen der Erfindung könnten die beiden Grenzebenen P1, P2 übereinstimmen.
  • Vorteilhafterweise haben das mehrgängige und das eingängige Gewinde der ersten bzw. der zweiten Gewindeanordnung 11 und 12 eine gerundete Gestalt, um Belastungsspitzen im umgebenden Knochengewebe zu vermeiden.
  • Nachstehend wird Bezug genommen auf 4a bis 4c, die ein Verfahren zum Einführen des Implantats 1 veranschaulichen. Das Implantat 1 wird in ein Bohrloch 50 eingeschraubt, das im Knochengewebe vorgesehen ist, das eine kortikale Knochengewebeschicht 52 und eine spongiöse Knochengewebeschicht 53 aufweist. Das Bohrloch 50 hat, wie dem Fachmann bekannt ist, eine solche Form, daß es, obgleich geringfügig kleiner, einer Gesamtform des Implantats 1 entspricht, so daß die Schneidnuten 13, die im Implantat vorgesehen sind, Innengewinde in die Innenwände des Lochs 50 schneiden. In diesem Zusammenhang sollte erwähnt werden, daß das Bohrloch 50 nicht unter Berücksichtigung des konischen kortikalen Abschnitts 2 ausgebildet wird. Das Bohrloch 50 ist zylindrisch, wobei der Durchmesser etwas kleiner ist als der Durchmesser der Spitzen der Gewinde des spongiösen Abschnitts 3 des Implantats 1.
  • Beim Einschrauben in das Loch 50 wird der Spitzenabschnitt 4 mit den Schneidnuten 13 zuerst eingeführt. Das Drehmoment, das zum Einschrauben des Implantats benötigt wird, nimmt nur sehr langsam zu, sowie das Implantat nacheinander in den Knochen abgesenkt wird (siehe 4a). Die Zunahme des Drehmoments in diesem Stadium ist vorwiegend zurückzuführen auf die größer werdende Fläche des Implantats, die mit den Wänden des Bohrlochs 50 in Kontakt kommt und diese schneidet, was den Gesamtreibungsgrad zwischen dem Implantat und den Wänden erhöht. Wenn die Grenzebene P1 zwischen dem spongiösen Abschnitt 3 und dem kortikalen Abschnitt 2 mit der Außenfläche der kortikalen Gewebeschicht 52 übereinstimmt, wie in 4b zu sehen, führen die nächsten wenigen Drehungen des Implantats dazu, daß der konische kortikale Abschnitt 2 nach unten in das Loch 50 gedrückt wird. Die Kompression des kortikalen Knochengewebes 52, das das Bohrloch umgibt, wird dann erhöht, und die Reibung zwischen den Innenwänden des Bohrlochs 50 und dem kortikalen Abschnitt 2 nimmt somit deutlich zu. Die deutliche Zunahme des Drehmoments, das zum Einschrauben des Implantats benötigt wird, ist als Anzeichen dafür wahrnehmbar, daß das Implantat an der richtigen Stelle oder nahezu an der richtigen Stelle ist. Außerdem stellt die Kompression, die auf das kortikale Gewebe ausgeübt wird, sicher, daß das Implantat 1 eine gute Anfangsstabilität erreicht. Infolge der spezifischen Gestaltung des kortikalen Abschnitts 2 besteht jedoch kein Risiko, daß das Knochengewebe unnötigerweise komprimiert wird, wie es oben beschrieben worden ist.
  • 4c zeigt das Implantat 1 in seiner endgültigen Position im Knochen. Man beachte, daß der kortikale Abschnitt 2 des Implantats 1 lediglich mit dem kortikalen Knochengewebe 52 in Kontakt ist, während der spongiöse Abschnitt 3 hauptsächlich mit spongiösem Gewebe 53, aber auch mit etwas kortikalem Gewebe 52 in Kontakt ist.
  • Da das Mikrogewinde als die erste Gewindeanordnung 11 vorgesehen ist, kann das Implantat Lasten gleichmäßig auf das Knochengewebe angrenzend an das Implantat 1 übertragen und fördert folglich eine gute Remodellierung des Knochengewebes neben dem Implantat 1.
  • Schließlich ist in 10 das Implantat 1 nach Implantation im Knochengewebe dargestellt. Ein Implantatkopf 20 ist in der Innenfassung 6 des Implantats angeordnet. Der Abutment 20 überbrückt das Gingivagewebe 56, das über dem kortikalen Knochengewebe 52 vorhanden ist. Eine Zahnprothese 21 ist auf dem Implantatkopf 20 aufgebaut, um einen fehlenden Zahn zu ersetzen.
  • In 5a und 5b ist eine Ausführungsform des Implantats dargestellt, die nicht Teil der Erfindung ist. Dieses Implantat ist eine Variante des in Verbindung mit 1 bis 3 beschriebenen Implantats. Das in 5a und 5b dargestellte Implantat unterscheidet sich von dem Implantat gemäß 1 darin, daß lediglich der kortikale Abschnitt 2 mit Mikrogewinde versehen ist, während alle anderen Teile des Implantats mit Makrogewinde versehen sind. Das heißt, die Grenzebene P2 zwischen der ersten und der. zweiten Gewindeanordnung 11 und 12 stimmt mit der Grenzebene P1 zwischen dem kortikalen Abschnitt 2 und dem spongiösen Abschnitt 3 überein.
  • Die erste Gewindeanordnung 11 geht in die zweite Gewindeanordnung 12 auf die gleiche Weise über, wie oben mit Bezug auf die erste Ausführungsform beschrieben. Somit tritt auch in dieser Ausführungsform die Außengewindefläche des kortikalen Abschnitts 2 mit dem gleichen Innengewinde wie der spongiöse Abschnitt 3 in Eingriff, was die Einführung des kortikalen Abschnitts 2 in das Bohrloch erleichtert.
  • In 6a und 6b sind eine weitere Ausführungsform des Implantats gezeigt. Dieses Implantat ist noch eine weitere Variante des in Verbindung mit 1 bis 3 beschriebenen Implantats und unterscheidet sich von dem Implantat in 1 darin, daß lediglich eine Gewindeanordnung 11 vorhanden ist, die am Implantat vorgesehen ist. Die Gewindeanordnung 11 erstreckt sich ohne Unterbrechung über den Spitzenabschnitt 4, den spongiösen Abschnitt 3 und den kortikalen Abschnitt 2. In diesem Fall hat die Gewindeanordnung 11 ein dreigängiges Mikrogewinde. Man geht davon aus, daß das Mikrogewinde zu einer günstigen Lastverteilung um das Implantat herum beiträgt, insbesondere zur Vermeidung von Knochenresorption.
  • In 7a und 7b ist noch eine weitere Ausführungsform des Implantats gezeigt. Dieses Implantat ist noch eine weitere Variante des in Verbindung mit 1a bis 3 beschriebenen Implantats. In dieser Ausführungsform ist eine erste Gewindeanordnung 11 des Implantats, die mit Makrogewinde versehen ist, und eine zweite Gewindeanordnung 12, die mit Mikrogewinde versehen ist, vorhanden. Im Gegensatz zu der in 1 gezeigten Ausführungsform ist hier auf dem kortikalen Abschnitt 2 des Implantats Makrogewinde vorgesehen und erstreckt sich teilweise entlang des spongiösen Abschnitts 3. Die zweite Gewindeanordnung 12 mit Mikrogewinde ist auf einem Teil des spongiösen Abschnitts 3 vorgesehen. Sowohl die Gewindeanordnung 11 wie auch 12 sind mit selbstschneidenden Schneidkanten 13 bzw. 13' versehen. Der Grund dafür ist, daß das Innengewinde, das durch die selbstschneidenden Mikrogewinde 13 der zweiten Gewindeanordnung 12 geschnitten wird, für das Makrogewinde der ersten Gewindefläche 11 zu klein ist. Naturgemäß müssen die erste und die zweite Gewindeanordnung 11, 12 in diesem Fall nicht ineinander übergehen, da sie sowieso nicht mit dem gleichen Innengewinde in Eingriff treten.
  • Die Gewindefläche des kortikalen Abschnitts 2 geht jedoch in die Gewindefläche des spongiösen Abschnitts 3 über, da sich die erste Gewindeanordnung 11 sowohl über die Gewindefläche des kortikalen Abschnitts 2 als auch über einen Teil der Gewindefläche des spongiösen Abschnitts 3 erstreckt. Somit kann der kortikale Abschnitt 2 reibungslos in die durch selbstschneidende Kanten 13' geschnittene Innengewindeanordnung oder in die erste Gewindefläche 11 gedrückt werden.
  • 8a und 8b veranschaulichen eine zweite Ausführungsform der Erfindung. In dieser Ausführungsform wird ein weiteres bekanntes Implantat der Erfinder, das in WO 94/090717 (Astra Aktiebolag, Hansson) beschrieben ist, erfindungsgemäß modifiziert. Das bekannte Implantat aus WO 94/090717 (Astra Aktiebolag, Hansson) ist eine Vorrichtung zur Verwendung in einem Zahnimplantatsystem, mit einem unteren zylindrischen Abschnitt und einem konisch aufgeweiteten oberen Abschnitt. Der konisch aufgeweitete obere Abschnitt ist mit einer umfangsorientierten definierten Mikrorauhigkeit versehen. Der Hauptvorteil bei dem bekannten Implantat besteht darin, daß es nachweislich nicht einer marginalen Knochenresorption ausgesetzt ist. Man geht davon aus, daß diese günstige Wirkung auf spezifische Kraftverteilung vom Implantat auf das umgebende Knochengewebe zurückzuführen ist, wobei die Verteilung durch die Geometrie und die Mikrorauhigkeit des Implantats erreicht wird.
  • Der konische Teil der bekannten Vorrichtung bildet einen großen Teil der Gesamtlänge des Implantats und ist deutlich in Kontakt mit dem spongiösen Knochen. Außerdem ist der Winkel des Konus des konischen Teils ziemlich groß. Die bekannte Vorrichtung, die einen solchen großen Konuswinkel hat, ist dazu bestimmt, in ein spezifisch geformtes Bohrloch im Kiefer eingeführt zu werden, das einen unteren zylindrischen Teil und einen oberen konischen Teil hat, entsprechend der Form der Vorrichtung (siehe 9a9e). Somit können die oben erwähnten Probleme in bezug auf die Möglichkeit der Drehung der Vorrichtung im Bohrloch auch bei diesem bekannten Implantat vorhanden sein.
  • Um dieses Problem zu beseitigen und die Anfangsstabilität des Implantats zu verbessern, wird erfindungsgemäß ein kortikaler Abschnitt bereitgestellt, der einen Winkel α ungleich null von kleiner als 5° in bezug auf die konisch aufgeweitete Fläche des Implantats bildet.
  • Mit Bezug auf 8a und 8b wird nachstehend das resultierende erfindungsgemäße Implantat mit den Begriffen dieser Anmeldung beschrieben. Ein Schraubenimplantat 1 wird bereitgestellt, mit einem spongiösen Abschnitt 3 mit einem unteren zylindrischen spongiösen Abschnitt 3' und einem oberen konischen spongiösen Abschnitt 3'', der die konische Außenfläche darstellt. Das Implantat 1 ist mit einem kortikalen Abschnitt 2 versehen, der eine solche axiale Länge hat, daß, wenn es im Bohrloch installiert ist, der Eingriff des kortikalen Abschnitts mit dem Knochengewebe im allgemeinen auf die kortikale Knochengewebeschicht beschränkt ist.
  • Der kortikale Abschnitt 2 stellt eine konische Außengewindefläche zur Durchführung des Eingriffs dar, die mit Gewinde versehen ist und die eine konische Verjüngung hat, so daß die konische Außenfläche einen Winkel α ungleich null von weniger als 5° in bezug auf die Außenfläche des konischen spongiösen Abschnitts 3'' bildet.
  • Eine erste Gewindeanordnung 11 erstreckt sich ununterbrochen sowohl über den kortikalen Abschnitt 2 als auch über den konischen spongiösen Abschnitt 3''. Somit wird ein reibungsloser Übergang zwischen dem konischen spongiösen Abschnitt 3'' und dem kortikalen Abschnitt 2 sichergestellt, wie in bezug mit vorherigen Ausführungsformen beschrieben. In diesem Fall weist die erste Gewindeanordnung 11 ein Mikrogewinde auf, das zur Verhinderung von Knochenresorption besonders günstig ist. Der untere, zylindrische spongiöse Abschnitt 3' ist mit einer zweiten Gewindeanordnung 12, in diesem Fall ein Makrogewinde, versehen. Die zweite Gewindeanordnung 12 und die erste Gewindeanordnung 11 gehen in diesem Fall nicht ineinander über. Wenn man die Form des Bohrlochs betrachtet (9a9c), wird der Grund dafür erkennbar. Der zylindrische spongiöse Abschnitt 3' kommt niemals in Kontakt mit den Innenwänden des oberen konischen Teils des Bohrlochs, weshalb keine Notwendigkeit besteht, die Gewindeanordnungen des zylindrischen spongiösen Abschnitts 3' und des konischen spongiösen Abschnitts 3'' aneinander anzupassen.
  • Die Funktion des kortikalen Abschnitts 2 ist im wesentlichen die gleiche wie in den oben beschriebenen Ausführungsformen der Erfindung. Durch Anwendung des kortikalen Abschnitts 2, wie in 8a gezeigt, auf ein bekanntes Implantat aus WO 94/090717 (Astra Aktiebolag, Hansson) können die Vorteile des bekannten Implantats in bezug auf Knochenresorption weitgehend beibehalten werden, während die Vorteile der Erfindung, wie etwa verbesserte Anfangsstabilität und erleichterte Plazierung des Implantats hinzukommen.
  • Nachstehend wird Bezug genommen auf 9a bis 9c, die ein Verfahren zur Implantation eines Implantats gemäß dieser Ausführungsform veranschaulichen. Ein Bohrloch 50 wird in der Maxilla oder Mandibula eines Patienten bereitgestellt. Das Bohrloch 50 hat, wie dem Fachmann bekannt, eine solche Form, daß es, obgleich geringfügig kleiner, der Gesamtform des Implantats entspricht, so daß die Schneidnuten 13, die am Implantat vorgesehen sind, zum Selbstschneiden fungieren können. Somit wäre in diesem Fall der untere Teil des Bohrlochs 50 zylindrisch, während der obere Teil konisch wäre und sich mit einem Winkel entsprechend dem Konuswinkel des konischen spongiösen Abschnitts 3'' nach außen aufweitete. Das Bohrloch 50 sollte nicht unter Berücksichtigung des kortikalen Abschnitts 2 des Implantats ausgebildet werden.
  • Beim Einschrauben in das Loch 50 wird der untere, zylindrische spongiöse Abschnitt 3' mit den Schneidnuten 13 zuerst in den unteren zylindrischen Teil des Bohrlochs eingeführt. Das Drehmoment, das zum Einschrauben des Implantats benötigt wird, nimmt nur sehr langsam zu, während der zylindrische spongiöse Abschnitt 3' nacheinander mit einer größeren Fläche der Innenwände des Bohrlochs 50 in Eingriff tritt (siehe 9a). Die Zunahme des Drehmoments in diesem Stadium ist in erster Linie auf diese sich vergrößernde Fläche zurückzuführen, was den Gesamtreibungsgrad erhöht. Der konische spongiöse Abschnitt 3'' tritt mit den Außenwänden des oberen Teils des Bohrlochs erst in einem späteren Stadium des Einführungsprozesses in Eingriff. Wenn jedoch das Implantat 1 in die Quergrenzebene P1 zwischen dem konischen spongiösen Abschnitt 3'' und den kortikalen Abschnitt 2 eingebracht wird, wie in 9b zu sehen ist, führt die nächste Drehung des Implantats dazu, daß der kortikale Abschnitt 2 nach unten in den konischen Teil des Lochs 50 gedrückt wird. Die Reibung zwischen den Wänden des konischen Teils des Bohrlochs 50 und dem kortikalen Abschnitt 2 des Kiefers nimmt somit zu. Diese resultierende deutliche Zunahme des Drehmoments, das zum Einschrauben des Implantats 1 benötigt wird, ist groß genug, um vom Zahnchirurgen, der den Einführungsvorgang durchführt, wahrgenommen zu werden. Aus diesem Anzeichen erkennt der Zahnchirurg, daß das Implantat an der richtigen Stelle ist, demnächst an der richtigen Stelle ist und nicht weiter eingeschraubt werden sollte. Außerdem wird dem Chirurgen versichert, daß das Implantat eine gute Anfangsstabilität erreicht hat, und zwar durch die starken Haltekräfte, die um den kortikalen Abschnitt 2 des Implantats 1 herum wirken, infolge der geringen Kompression des kortikalen Knochengewebes 52.
  • Das Implantat 1 an der richtigen Stelle im Kiefer ist in 9c dargestellt. Man beachte, daß der kortikale Abschnitt 2 des Implantats 1 lediglich in Kontakt mit dem kortikalen Knochengewebe 52 ist.
  • Zusammengefaßt hat ein erfindungsgemäßes Zahnimplantat einen kortikalen Abschnitt, der entsprechend wirkt, um das kortikale Knochengewebe geringfügig zu komprimieren, um
    • i) dem Zahnchirurgen ein Anzeichen dafür zu geben, daß das Implantat nicht weiter eingeschraubt werden sollte oder nur ein wenig weiter in das Bohrloch eingeschraubt werden sollte und
    • ii) die kurz- und langfristige Stabilität des Implantats im Knochengewebe zu fördern.
  • Man wird anerkennen, daß die Erfindung mit Bezug auf exemplarische Ausführungsformen veranschaulicht worden ist und daß die Erfindung auf vielerlei Weise innerhalb des Schutzbereichs der beigefügten Ansprüche variiert werden kann. Obwohl beispielsweise die veranschaulichten Beispiele Zahnimplantate sind, hat die Erfindung gleiche Anwendungsmöglichkeit auf anderen Gebieten, beispielsweise in der Orthopädie. Ferner könnten die Merkmale des Implantats variiert werden. Anstelle von Gewinden könnten beispielsweise andere Einrichtungen verwendet werden, wie etwa ein Wulst oder aufeinanderfolgende Vorsprünge. Die Form des kortikalen Abschnitts kann variiert werden, wie oben erwähnt. Außerdem könnte das Implantat einstückig mit einem Implantatkopf- oder einem Distanzabschnitt ausgebildet sein.
  • Schließlich ist zu bemerken, daß die Bezugszeichen in den beigefügten Ansprüchen, die in den Figuren der Zeichnungen verwendet werden, lediglich zu Darstellungszwecken dienen und nicht dafür bestimmt sind, einschränkende Wirkung auf den Schutzbereich der Ansprüche zu haben.

Claims (28)

  1. Schraubenimplantat (1) zum Einsetzen in ein Bohrloch (50), das in Knochengewebe angeordnet ist, wobei das Implantat einen spongiösen Abschnitt (3), der eine Außenfläche aufweist, und einen kortikalen Abschnitt (2) hat, der über dem spongiösen Abschnitt (3) angeordnet ist und eine axiale Länge gleich 3 mm oder kleiner als 3 mm hat, so daß nach Installation im Bohrloch (50) der Eingriff des kortikalen Abschnitts (2) mit dem Knochengewebe im allgemeinen auf die kortikale Knochengewebeschicht (52) eingeschränkt ist, wobei der kortikale Abschnitt (2) eine konische Außenfläche aufweist, die zur Ausführung des Eingriffs mit einem Gewinde versehen ist und eine konische Verjüngung aufweist, so daß die konische Außenfläche einen Winkel (α) ungleich null von kleiner als 5° in Bezug auf die Außenfläche des spongiösen Abschnitts (3) bildet, wobei das Implantat (1) mit mindestens einer ersten Gewindeanordnung (11) versehen ist, die sich ununterbrochen über den kortikalen Abschnitt (2) und mindestens einen Teil des spongiösen Abschnitts (3) erstreckt.
  2. Schraubenimplantat (1) zum Einsetzen in ein Bohrloch (50), das in Knochengewebe angeordnet ist, umfassend einen spongiösen Abschnitt (3) mit einem unteren zylindrischen spongiösen Abschnitt (3') und einem oberen konischen spongiösen Abschnitt (3''), der eine konische Außenfläche aufweist, wobei das Implantat (1) mit einem kortikalen Abschnitt (2) versehen ist, der über dem spongiösen Abschnitt (3) angeordnet ist und eine axiale Länge gleich 3 mm oder kleiner als 3 mm aufweist, so daß nach Installation im Bohrloch (50) der Eingriff des kortikalen Abschnitts (2) mit dem Knochengewebe im allgemeinen auf die kortikale Knochengewebeschicht (52) eingeschränkt ist, wobei der kortikale Abschnitt (2) eine konische Außenfläche aufweist, die zur Ausführung des Eingriffs mit einem Gewinde versehen ist und eine konische Verjüngung aufweist, so daß die konische Außenfläche einen Winkel (α) ungleich null von kleiner als 5° in Bezug auf die Außenfläche des oberen, konischen spongiösen Abschnitts (3'') bildet, wobei das Implantat (1) mit mindestens einer ersten Gewindeanordnung (11) versehen ist, die sich ununterbrochen sowohl über den kortikalen Abschnitt (2) als auch über den konischen spongiösen Abschnitt (3'') erstreckt.
  3. Schraubenimplantat (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei sich ein maximaler Durchmesser des Implantats (1) im kortikalen Abschnitt (2) befindet.
  4. Schraubenimplantat (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der kortikale Abschnitt (2) die Form eines regelmäßigen Kegelstumpfs aufweist.
  5. Schraubenimplantat (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Winkel (α) im Bereich von 0,5 bis 5° liegt.
  6. Schraubenimplantat (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Winkel (α) kleiner als 3° ist.
  7. Schraubenimplantat (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Winkel (α) im Bereich von 0,5 bis 3° liegt.
  8. Schraubenimplantat (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Winkel (α) im Bereich von 1 bis 2° liegt.
  9. Schraubenimplantat nach einem der Ansprüche 1 bis 8, wobei die axiale Länge des kortikalen Abschnitts (2) im Bereich von 0,5 bis 1,5 mm liegt.
  10. Schraubenimplantat (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, wobei die gesamte axiale Länge des kortikalen Abschnitts (2) mit der ersten Gewindeanordnung (11) versehen ist.
  11. Schraubenimplantat (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 10, wobei die Gewindeanordnung (11) eine eingängige Gewindeanordnung ist.
  12. Schraubenimplantat (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 10, wobei die Gewindeanordnung (11) eine mehrgängige Gewindeanordnung ist.
  13. Schraubenimplantat (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 12, wobei die Gewindeanordnung (11) ein Schraubengewinde umfaßt.
  14. Schraubenimplantat (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 13, wobei die Gewindeanordnung (11) eine Gewindetiefe definiert, die nicht größer als 0,20 mm ist.
  15. Schraubenimplantat (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 14, wobei die Gewindeanordnung (11) eine Gewindetiefe definiert, die in dem Bereich von 0,02 bis 0,15 mm liegt.
  16. Schraubenimplantat (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 15, wobei die Gewindeanordnung (11) eine abgerundete äußere Gestaltung aufweist.
  17. Schraubenimplantat (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 16, wobei die Gewindeanordnung (11) symmetrisch ist.
  18. Schraubenimplantat (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 17, das ferner mit einer zweiten Gewindeanordnung (12) versehen ist.
  19. Schraubenimplantat (1) nach Anspruch 18, wobei die erste Gewindeanordnung (11) und die zweite Gewindeanordnung (12) derart ineinander übergehen, daß beide Gewindeanordnungen (11, 12) in ein gemeinsames Innengewinde eingreifen können.
  20. Schraubenimplantat (1) nach Anspruch 18 oder 19, wobei die erste und zweite Gewindeanordnung (11, 12) die gleiche Steigung bereitstellen.
  21. Schraubenimplantat (1) nach einem der Ansprüche 18 bis 20, wobei eine Quergrenzebene (P2) zwischen der ersten und zweiten Gewindeanordnung (11, 12) unter einer Quergrenzebene (P1) zwischen dem kortikalen Abschnitt (2) und dem spongiösen Abschnitt (3) bereitgestellt wird.
  22. Schraubenimplantat (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der kortikale Abschnitt (2) geeignet ist, um eine Suprakonstruktion (20) zu halten.
  23. Schraubenimplantat (1) nach Anspruch 22, wobei sich eine Blindbohrung (7) vom obersten Ende des kortikalen Abschnitts (2) in das Implantat (1) erstreckt, um eine Suprakonstruktion (20) zu halten.
  24. Schraubenimplantat (1) nach Anspruch 23, wobei die Blindbohrung (7) ein Innengewinde aufweist.
  25. Schraubenimplantat (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 22, wobei das Implantat (1) einstückig mit einer Suprakonstruktion ausgebildet ist, die koronal zum kortikalen Abschnitt (2) bereitgestellt wird, wobei die Suprakonstruktion aus dem Knochengewebe vorsteht, wenn sich das Implantat in seinem implantierten Zustand befindet.
  26. Schraubenimplantat (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Implantat (1) ein Zahnimplantat ist.
  27. Schraubenimplantat (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die axiale Länge des kortikalen Abschnitts (2) mit Bezug auf die axiale Länge des spongiösen Abschnitts (3) relativ kurz ist.
  28. Schraubenimplantat (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der kortikale Abschnitt (2), wenn er in das Bohrloch (50) eingeschraubt wird, derart wirkt, dass er das kortikale Knochengewebe in im Wesentlichen radialen Richtungen des kortikalen Abschnitts (2) leicht komprimiert.
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