-
HINTERGRUND DER ERFINDUNG
UND STAND DER TECHNIK
-
Die
vorliegende Erfindung bezieht sich im Allgemeinen auf implantierbare
medizinische Vorrichtungen, denen Vorrichtungen für den drahtlosen Datenaustausch
mit extrakorporalen Einheiten zugeordnet sind. Insbesondere bezieht
sich die Erfindung auf eine Antennenanordnung gemäß dem Oberbegriff
von Anspruch 1 und eine implantierbare Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff
von Anspruch 11.
-
Unter
dem Gesichtspunkt der Annehmlichkeit für einen Patienten ist es wünschenswert,
dass eine implantierbare medizinische Vorrichtung (IMD) solange
wie möglich
im Körper
ohne Explantation verbleiben kann. Deshalb ist es vorteilhaft, wenn
die IMD mit den externen Einheiten kommunizieren kann, solange die
Vorrichtung noch implantiert ist. Traditionell werden Statusinformationen
und Messparameter über
eine induktive Telemetrieschnittstelle aus implantierten Vorrichtungen
ausgelesen. Diese Art der Schnittstelle ist auch für den Datentransport
in entgegengesetzte Richtung einsetzbar, wenn Parameter, die den
Betrieb der IMD aufrechterhalten, eingestellt werden, oder wenn
der Programmcode der Vorrichtung auf eine neuere Version gebracht wird.
Die induktive Schnittstelle erfordert jedoch eine relativ kurze
Distanz (in der Größenordnung
von Zentimetern) zwischen der implantierten Vorrichtung und der
extrakorporalen Einheit, mit der sie kommuniziert. Dies kann wiederum
unangenehm für
den Patienten wie auch unpraktisch für das Personal sein, welches
die Prozedur durchführt.
Darüber
hinaus ist die maximale Datenrate für eine induktive Schnittstelle
relativ gering, was zu praktischen Begrenzungen hinsichtlich der
Datenmenge führt,
die übertragen werden
kann.
-
Deshalb
werden nun Anstrengungen unternommen, um alternative Lösungen zur
induktiven Telemetrieschnittstelle für die Kommunikation mit einer IMD
zu finden. Beispielsweise haben die amerikanische Federal Communications
Commission (FCC) und das Europäische
Telekommunikationsnormeninstitut (ETSI) für die Kommunikation mit IMDs
einen fest zugeordneten Radiofrequenzbereich im Band 402 bis 405
MHz vorgeschlagen. Außerdem
enthält die
Patentliteratur Beispiele von Lösungen
zum Bewerkstelligen einer Radioverbindung zwischen einer implantierten
Vorrichtung und einer externen Einheit.
-
Das
US-Patent Nr. 6,115,636 beschreibt
ein Telemetriesystem für
implantierbare Vorrichtungen, bei dem der menschliche Körper als
Radioantenne für
die implantierte Vorrichtung dient. Das Gehäuse der Vorrichtung wird hier
benutzt, um eine Kopplung zwischen dem Körper des Patienten und der
Vorrichtung zu bewerkstelligen und somit die Übertragung eines modulierten
elektromagnetischen Signals zu ermöglichen.
-
Das
US-Patent Nr. 5,626,630 beschreibt eine
Telemetrielösung,
die einen quasi passiv implantierten Transponder und eine extern
vom Patienten zu tragende Verstärkerstation
einschließt.
Die Verstärkerstation
dient hierbei als Relais zwischen einer IMD und einer entfernten Überwachungsstation, um
eine Kommunikationsverbindung mit einer hohen Datenrate verfügbar zu
machen. Der Transponder enthält
ein Paar Mikrostreifenradioantennen, deren Resonanz bei ein Halb
der benutzten Signalwellenlänge
liegt.
-
Das
US-Patent Nr. 5,861,019 zeigt
ein weiteres Beispiel einer IMD, die mit einer Mikrostreifenradiofrequenztelemetrieantenne
ausgerüstet
ist. Hier ist die Antenne auf oder innerhalb der äußeren Fläche des
Gehäuses
der Vorrichtung ausgebildet. Vorzugsweise erstreckt sich die Antenne über den
gesamten verfügbaren
Oberflächenbereich
des Gehäuses
und ist mit einer Radom-Schicht
bedeckt, um zu gewährleisten,
dass das Patchelement gegenüber Körperflüssigkeiten
und dem Gewebe elektrisch isoliert ist.
-
Obgleich
die erwähnten
Lösungen
im Allgemeinen im Vergleich zu einer induktiven Verbindung bezüglich der
Datenrate und des Kommunikationsbereiches Verbesserungen darstellen,
schaffen sie es nicht, eine Telemetrielösung mit zufriedenstellendem Energiewirkungsgrad
und ausreichenden kleinen physikalischen Abmessungen der Antenne
aufzuzeigen. Die Größe der Antenne
ist ein Hauptgesichtspunkt, da die Antenne zusammen mit der IMD
in einen menschlichen Körper
zu implantieren ist. Im Hinblick auf den besten Komfort des Patienten
ist eine kleinstmögliche
physikalische Größe der Antenne
erwünscht.
Jedoch ist ein geringer Energieverbrauch wenigstens genauso wichtig.
Ein Austausch von Batterien macht nämlich unvermeidbar eine Explantation der
Vorrichtung erforderlich und sollte deshalb solange wie möglich vermieden
werden.
-
Der
Artikel C. Furse, „Design
of an Antenna for Pacemaker Communication," Microwaves and RF, März 2000,
Seiten 73 bis 76 beschreibt eine Mikrostreifenantenne für Radiosignale
bei einer Frequenz von 433 MHz. Es wird vorgeschlagen, dass eine
L-, U- oder spiralförmige
Patchanten ne oben auf einem 6 mm dicken Teflonsubstrat anzuordnen
ist. Die physikalischen Dimensionen der Antenne sind somit begrenzt,
jedoch wird ihre Geometrie kompliziert. Darüber hinaus neigt der Aufbau
dazu, große Ohmsche
Verluste zu verursachen und ist demzufolge nicht besonders energiesparend.
-
ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
-
Es
ist deshalb ein Ziel der vorliegenden Erfindung, diese Probleme
anzusprechen und eine verbesserte implantierbare Antennenlösung für eine IMD
verfügbar
zu machen.
-
Gemäß einem
Aspekt der Erfindung wird dieses Ziel durch eine Antennenanordnung,
wie sie eingangs beschrieben ist, erreicht, die dadurch gekennzeichnet
ist, dass das Substrat eine verhältnismäßig hohe
relative Dielektrizitätskonstante
aufweist und dass sich das Substrat um eine eindeutig definierte Distanz über das
Volumen zwischen der Patchfläche und
der Massefläche
bezüglich
wenigstens eines zweiten Segmentes des Umfangs hinaus erstreckt. Ein
wichtiger Vorteil, der durch eine solche Erstreckung des Substrats
erreicht wird, besteht darin, dass hierdurch außerhalb der Patchfläche ein
nicht leitender Bereich erhalten wird. Dies wiederum garantiert,
dass in diesem Bereich nur relativ kleine elektromagnetische Verluste
vorhanden sind. Die zu dem Patch nächstliegenden elektrischen
Felder sind quasi statisch und deshalb sehr groß. In einem leitenden Medium
(wie dem menschlichen Körper)
ist die vergeudete Energiedichte jedoch proportional zum Quadrat
des elektrischen Feldes. Dies heißt, dass eine große Menge
der Energie, die den Patch verlässt,
dazu benutzt werden würde,
den zum Patch nächstliegenden
Bereich zu erwärmen,
falls der Bereich, der der Patchfläche am nächsten liegt, von einem leitenden
Material eingenommen werden würde. Natürlich ist
dies im Hinblick auf die Energieeffizienz ein unerwünschter
Effekt, der durch die vorgeschlagene Antennenanordnung vermieden
wird. Eine hohe relative Dielektrizitätskonstante ist erwünscht, weil
die erforderliche Länge
der Patchfläche
umgekehrt proportional zur Quadratwurzel der relativen Dielektrizitätskonstante
ist. Demzufolge macht es eine hohe relative Dielektrizitätskonstante
möglich,
eine Antenne mit kleinen physikalischen Dimensionen zu schaffen.
Beispielsweise ist ein Substrat aus einem Keramikmaterial vorteilhaft,
da diese Materialien mit relativen Dielektrizitätskonstanten bis um 100 verfügbar sind.
Alternativ kann das Substrat einen laminierten Dickfilmaufbau mit
Schichten aus Aluminiumoxid enthalten. Ein solches Substrat kann
mit einer relativen Dielektrizitätskonstante
von etwa 1000 ausgebildet werden.
-
Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform dieses
Aspektes der Erfindung überlappt
das Substrat einen Abschnitt der Patchfläche längs wenigstens eines Unterabschnittes
von dem wenigstens einen zweiten Segment. Ein Vorteil der damit
erhalten ist, besteht darin, dass die Verluste in dem verlustbehafteten
Medium, das durch das Körpergewebe
dargestellt wird, weiter reduziert werden.
-
Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform
dieses Aspektes der Erfindung enthält ein Erdungsteil eine leitende
Ebene, die eine Verbindung mit der Fläche längs des ersten Segments bildet. Eine
leitende Ebene, die längs
der gesamten Länge des
ersten Segmentes verbunden ist, führt zu einer gleichmäßigen Verteilung
der elektrischen und der magnetischen Felder über dem Antennenabschnitt. Falls
sich jedoch die leitende Fläche
auf weniger als die Patchfläche
erstreckt, nimmt die Resonanzfrequenz für die Antenne um ein entsprechendes
Maß ab,
was bei einigen Anwendungen erwünscht
sein kann.
-
Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform
dieses Aspektes der Erfindung verläuft das Erdungsteil im Wesentlichen
senkrecht zur Massefläche.
Es ist für
die Antennenfunktion nicht notwendig, dass das Erdungsteil gänzlich senkrecht
zur Massefläche
verläuft.
Eine solche Ausrichtung führt aber
zu einer gleichförmigeren
Verteilung der elektrischen und der magnetischen Felder über dem
Antennenabschnitt. Das Einspeisen in die Antenne bzw. das Entnehmen
eines empfangenen Signals aus der Antenne wird hierdurch auch erleichtert.
Zum Beispiel kann die Antennenanordnung ein Signalteil enthalten,
das ausgelegt ist, ein Radiofrequenzsignal zwischen der Patchfläche und
einem Radiosende-/-empfangsgerät
(Radiotransceiver) zu transportieren. Das Signalteil erstreckt sich
durch die Massefläche über eine
elektrisch isolierte Durchführung
in einem speziellen Abstand von dem Erdungsteil. Das Signalteil
enthält
ein Element, das im Wesentlichen senkrecht zur Massefläche verläuft und
entweder gegenüber
der Patchfläche
elektrisch isoliert oder mit einer Seite der Patchfläche verbunden
ist, die zur Massefläche
ausgerichtet ist.
-
Gemäß einem
weiteren Aspekt der Erfindung wird das Ziel durch eine implantierbare
medizinische Vorrichtung, wie sie eingangs beschrieben ist, erreicht,
die dadurch gekennzeichnet ist, dass sie die vorgeschlagene Antennenanordnung
enthält.
-
Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform dieses
Aspektes der Erfindung, ist die Antennenanordnung in einer Vertiefung
einer äußeren Seite
eines Gehäuses
zu der Vorrichtung angeordnet. Dies ist vorteilhaft, weil so ein
schlanker Vorrichtungsaufbau ermöglicht
wird.
-
Gemäß einer
ersten alternativen bevorzugten Ausführungsform dieses Aspektes
der Erfindung ist die Antennenanordnung in eine nicht leitende Einkapselung
derart eingeformt, dass die Massefläche gegenüber dem Gehäuse der Vorrichtung elektrisch isoliert
ist. Dies kann bei Anwendungen erwünscht sein, bei denen eine
absolute Steuerung der Eigenschaften der Massefläche gefordert wird.
-
Gemäß einer
zweiten alternativen bevorzugten Ausführungsform dieses Aspektes
der Erfindung, bildet das Gehäuse
der Vorrichtung stattdessen die Massefläche. Dies garantiert ebenfalls
einen schlanken und unkomplizierten Aufbau der Vorrichtung.
-
Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform
dieses Aspektes der Erfindung, ist die Patchfläche gegenüber der Massefläche so geneigt, dass
die Anordnung Hornantenneneigenschaften erlangt. Dies führt wiederum
zu einer Antenne mit vergrößerter Bandbreite,
da es die Ausbreitung der abgehenden elektromagnetischen Wellen
erleichtert. Darüber
hinaus wird die Effizienz der Antenne zufolge eines vergrößerten Strahlungswiderstands
verbessert. Vorzugsweise ist die Patchfläche so geneigt, dass der Abstand
zwischen der Patchfläche
und der Massefläche
an dem Punkt am kürzesten
ist, an dem das Erdungsteil mit der Patchfläche in Verbindung steht.
-
Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform
dieses Aspektes der Erfindung wird unterstellt, dass das Gehäuse die
Massefläche
bildet und dass die Massefläche
eine Abschrägung
enthält.
Diese Abschrägung
ist so ausgerichtet, dass sich der Abstand zwischen der Patchfläche und
der Massefläche
allmählich
längs der
Neigung der Abschrägung vergrößert und
die Distanz zwischen der Massefläche
und der Patchfläche
an der Kantenseite am größten ist,
die am weitesten von dem Erdungsteil entfernt ist. Dies führt wiederum
zu einer Antennenanordnung mit Eigenschaften ähnlich denen einer Hornantenne.
-
Ein
allgemeiner Vorteil bei der vorliegenden Erfindung besteht darin,
dass eine einfache Antennengeometrie vorgesehen wird, die mittels
eines weitgehend unkomplizierten Produktionsprozesses hergestellt
werden kann. Ferner weist die vorgeschlagene Antennengeometrie relativ
geringe Ohmsche Verluste auf.
-
Obgleich
die vorgeschlagene Lösung
in erster Linie für
kardiale Vorrichtungen, wie Schrittmacher und Defibrillatoren vorgesehen
ist, ist die Erfindung in gleicher Weise bei irgendeinem alternativen Typ
von implantierbaren medizinischen Vorrichtungen, z. B. bei Arzneimittelpumpen,
Neurostimulatoren, Magenstimulatoren, Muskelstimulatoren und hämodynamische Überwachungsgeräten einsetzbar.
-
KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
-
Die
vorliegende Erfindung wird nun durch bevorzugte, beispielhafte Ausführungsformen
anhand der beigefügten
Zeichnungen, näher
erläutert.
-
1 zeigt
schematisch eine IMD, die entsprechend der Erfindung mit einer extrakorporalen Einheit über eine
drahtlose Schnittstelle kommuniziert,
-
2 stellt
den allgemeinen Aufbau der vorgeschlagenen Antennenanordnung dar,
-
3a–h zeigen
Draufsichten auf alternative Patchflächenformen gemäß bevorzugter
Ausführungsformen
der Erfindung,
-
4 zeigt
eine Seitenansicht einer Antennenanordnung gemäß einer ersten bevorzugten
Ausführungsform
der Erfindung,
-
5 zeigt
eine Seitenansicht einer Antennenanordnung gemäß einer zweiten bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung,
-
6 zeigt
eine Seitenansicht einer IMD einschließlich einer Antennenanordnung
gemäß einer ersten
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung,
-
7 zeigt
eine Seitenansicht einer IMD einschließlich einer Antennenanordnung
gemäß einer zweiten
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung,
-
8 zeigt
eine Seitenansicht einer IMD einschließlich einer Antennenanordnung
gemäß einer dritten
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung,
-
9 stellt
eine IMD einschließlich
einer Antennenanordnung mit einer geneigten Patchfläche gemäß einer
ersten bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung dar,
-
10 stellt
eine IMD einschließlich
einer Antennenanordnung mit einer abgeschrägten Massefläche gemäß einer
zweiten bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung dar, und
-
11 stellt
eine IMD einschließlich
einer Antennenanordnung mit einer konvexen Patchfläche und
einer gekrümmten
Massefläche
gemäß einer dritten
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung dar.
-
BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN
AUSFÜHRUNGSFORMEN
DER ERFINDUNG
-
Eine
drahtlose Kommunikationsanordnung mit einer IMD 110 und
einer extrakorporalen Einheit 120 ist in 1 schematisch
dargestellt. Daten D und PC können hier
in beiden Richtungen zwischen der IMD 110 und der extrakorporalen
Einheit 120 über eine
Radioverbindung C befördert
werden. Typischerweise werden Parameter zum Einstellen oder Aktualisieren
von Software PC von der Einheit 120 zu der
IMD 110 gesandt, während
Messdaten D für
verschiedene Überwachungs-
und Diagnosezwecke in die entgegengesetzte Richtung gesandt werden.
-
Gemäß der Erfindung
wird in der IMD 110 eine Antennenanordnung 115 benutzt,
um modulierte elektromagnetische Energie mit dem umgebenden Übertragungsmedium,
d. h. dem relevanten Körpergewebe 130 auszutauschen.
Im Speziellen bedeutet dies, dass abgehende Radiosignale D über den
Körper 130 und
außen über die
angrenzende Umgebung, wie Luft, angekoppelt sind. Die Radiosignale
D breiten sich dann über
die Luft zu der extrakorporalen Einheit 120 aus, wo sie
z. B. durch eine konventionelle Radioantenne empfangen werden. Dementsprechend
sind eintreffende, durch die IMD 110 empfange Radiosignale
PC ursprünglich
durch die Einheit 120 ausgesandt worden, haben sich durch
die Luft fortgepflanzt und das Körpergewebe 130 durchdrungen,
bis sie die Radioantennenanordnung 115 erreichen.
-
Die
selben Radiosignale durch ein verlustbehaftetes Medium, wie den
menschlichen Körper
wie auch durch ein viel weniger verlustbehaftetes Medium, wie Luft,
zu senden, ist jedoch bei weitem keine triviale Aufgabe. Natürlich müssen die
verschiedenen Dielektrizitätskonstanten
der Transmissionsmedien berücksichtigt
werden. Die Eigenschaften des Körpergewebes
können
hinsichtlich der Dielektrizitätskonstanten
an jene von Wasser angenähert
werden. Dies bedeutet, dass die Wellenlänge innerhalb des Körpers grob
gesprochen 1/9tel bis 1/8tel der Wellenlänge beträgt, die in freier Luft vorliegt.
Falls die Radiofrequenz beispielsweise 403 MHz ist, wird die Wellenlänge in freier
Luft 0,74 m und innerhalb des Körpers
etwa 9,2 cm.
-
Es
wird vorgeschlagen in der erfindungsgemäßen Antennenanordnung 115 eine
Patchantenne einzusetzen. Derartige Antennen sind deshalb vorteilhaft,
weil sie unter Verwendung der Technologie gedruckter Schaltungen
leicht zu bauen sind. Ferner führt
dieses Design zu einer Antenne mit verhältnismäßig geringem Gewicht, einer
Antenne, die kleine Gesamtabmessungen aufweist und relativ billig
herzustellen ist. Vorzugsweise ist das Antennen Design eine planare,
in vertierte F-Antenne (PIFA), die ihre Eigenfrequenz bei einem Viertel
der Wellenlänge
hat, d. h. bei dem obigen Beispiel würde eine PIFA erforderlich
sein, die 2,3 cm lang ist. Um eine leistungsstarke Antenne zu erhalten,
sollte das Substrat eine Dielektrizitätskonstante aufweisen, die
zu einer Wellenlänge
in dem Substrat führt,
welche annähernd gleich
der Wellenlänge
in dem umgebenden Gewebe, d. h. im menschlichen Körper ist.
-
Der
allgemeine Aufbau der vorgeschlagenen Antennenanordnung 115 ist
in 2 dargestellt. Eine Patchfläche 210 ist hier ausgelegt,
modulierte elektromagnetische Energie mit einem umgebenden Übertragungsmedium,
normalerweise Körpergewebe,
auszutauschen. Die gezeigte Patchfläche 210 weist eine
im Allgemeinen rechteckige Form mit Dimensionen L1 und
L2 auf und ist somit durch einen Umfang
mit vier einzelnen Rändern
a, b, c bzw. d, umschrieben. Theoretisch ist jedoch irgendeine alternative
Form der Patchfläche 210 denkbar,
vorausgesetzt dass ihre physikalischen Dimensionen für die spezielle
Anwendung geeignet sind. Es ist nämlich die Geometrie der Patchfläche 210,
die die Impedanz und Bandbreite der Antenne bestimmt. Nachfolgend werden
anhand der 3a–h verschiedene Beispiele von
alternativen Patchflächenformen
diskutiert.
-
Zurück zu 2,
wo eine Massefläche 220 aus
einem elektrisch leitenden Material unterhalb der Patchfläche 210 angeordnet
ist. Die Massefläche 220 weist
einen größeren Flächenbereich
als die Patchfläche 210 auf
und ist bezüglich
der Patchfläche 210 so
positioniert, dass eine senkrechte Projektion der Patchfläche 210 auf
die Massefläche 220 vollständig in
die Massefläche 220 fällt. Ein
dielektrisches Substrat 240 mit einer verhältnismäßig hohen Dielektrizitätskonstanten,
sagen wir εr = 70 oder mehr, fällt in das gesamte Volumen
zwischen der Patchfläche 210 und
der Massefläche 220.
Das Substrat 240 erstreckt sich auch bezüglich wenigstens
eines der Ränder
a, b und c, vorzugsweise wenigstens des Randes d der Patchfläche, um
eine eindeutig definierte Distanz L3' und/oder L3'' über das Volumen zwischen der
Patchfläche 210 und
der Massefläche 220 hinaus.
-
Es
ist wichtig, dass sich das Substrat 240 um L3', L3'' über
die Patchfläche 210 hinaus
erstreckt, weil hierdurch außerhalb
der Patchfläche 210 ein nicht
leitender Bereich erhalten wird, wo sich sonst elektrisch leitendes
Körpergewebe
befinden würde. Die
Ausdehnung des Substrats 240 garantiert, dass in diesen
Bereichen nur ein relativ kleiner Betrag an elektromagnetischen
Verlusten vorliegt. Die elektrischen Felder, die sich in der Nähe der Patchfläche 210 befinden,
sind quasi statisch und deshalb verhältnismäßig groß. In einem leitenden Medium
ist die verbrauchte Energiedichte proportional zum Quadrat des elektrischen
Feldes. Dies bedeutet, dass, falls der zur Patchfläche 210 nächstliegende
Bereich von einem leitenden Material, wie Körpergewebe, eingenommen werden
würde,
dass dann ein großer
Betrag der die Antenne verlassenden Energie zum Erwärmen des
zur Patchfläche 210 nächstliegenden
Bereiches benutzt werden würde.
Die Distanz L3', L3'' zwischen der Patchfläche 210 und
dem nächstliegenden leitenden
Bereich der durch das ausgedehnte Substrat 240 gebildet
wird, erreicht ein Volumen, über
das das elektrische Feld ohne Verluste abnehmen kann. Der vorgeschlagene
Aufbau ist somit bezüglich
des Energienutzeffektes sehr vorteilhaft. Weitere, die relevanten
Dimensionen betreffenden Einzelheiten werden nachfolgend anhand
der 4 und 5 diskutiert.
-
Gemäß der oben
beschriebenen Ausführungsform
der Erfindung verbindet ein Erdungselement 230 die Patchfläche 210 elektrisch
mit der Massefläche 220.
Vorzugsweise enthält
das Erdungselement 230 eine leitende Fläche, die eine Verbindung d' mit der Patchfläche 210 längs eines
wesentlichen Teils von einem Rand d der Patchfläche bildet. Im Allgemeinen
ist es am besten, falls sich die leitende Fläche des Erdungsteils 230 über die
gesamte Länge des
Randes d erstreckt, d. h. über
ein eindeutiges Segment des Umfangs der Patchfläche 210. Eine leitende
Fläche,
deren Breite gleich groß wie
der Rand d der Patchfläche 210 ist,
hat nämlich
eine gleichförmige
Verteilung der elektrischen und magnetischen Felder über den
Antennenabschnitt zur Folge. Die leitende Fläche des Erdungsteils 230 braucht
sich jedoch nur über
ein Untersegment des Randes d erstrecken. Falls sich jedoch die
leitende Fläche
um weniger als die Patchfläche
erstreckt, nimmt die Resonanzfrequenz für die Antenne um ein entsprechendes
Ausmaß ab,
was in einigen Anwendungsfällen erwünscht sein
kann. 2 zeigt mittels gestrichelter Linien ein Erdungsteil 230 mit
verkürzter
leitender Fläche.
Es ist zu beachten, dass die Ränder
der leitenden Fläche
bezüglich
der Massefläche 220 eine willkürliche Orientierung
aufweisen können.
-
Wie
bereits erwähnt,
weist das dielektrische Substrat 240 vorzugsweise eine
hohe relative Dielektrizitätskonstante
auf. Die notwendige Länge
L2 der Patchfläche 210 ist nämlich umgekehrt
proportional zur Quadratwurzel der relativen Dielektrizitätskonstanten
des Substrats 240. Demzufolge reduziert eine hohe relative
Dielektrizitätskonstante
die körperlichen
Dimensionen L, und L2 der Patchfläche. Um
ein Substrat 240 mit einer mäßigen relativen Dielektrizitätskonstanten,
in der Größenordnung
von 100, auszustatten, kann ein Keramikmaterial benutzt werden. Falls
höhere
Werte der relativen Dielektrizitätskonstanten
erforderlich sind, sollte das Substrat 240 vorzugsweise
einen laminierten Dickfilmaufbau enthalten, z. B. mit Schichten
aus Aluminiumoxid. Hierdurch können
relative Dielektrizitätskonstanten
bis 1000 erreicht werden.
-
Die 3a–h stellen
Beispiele von alternativen Formen der Patchfläche 210 gemäß Ausführungsformen
der Erfindung dar. Die ersten vier 3a–d stellen
Formen der Patchfläche 210 dar, die
zu einer Antenne mit verhältnismäßig schmalem Band
führen.
Der senkrechte Abstand zwischen dem Umfangssegment d, das am Erdungsteil
angebracht ist, und einem gegenüberliegenden,
nicht geerdeten Umfangssegment ist hier konstant. Die 3e–h stellen
hingegen Formen der Patchfläche 210 dar,
die zu Antennen führen,
welche über
eine größere Bandbreite
betrieben werden können,
weil hier der senkrechte Abstand zwischen dem Umfangssegment d, das
am Erdungsteil angebracht ist, und einem gegenüberliegenden, nicht geerdeten
Umfangssegment variiert. Z. B. liefert die in 3f gezeigte
Form der Patchfläche 210 eine
Antenne, die geeignet ist, über drei
verschiedene Frequenzbänder
betrieben zu werden, die durch die senkrechten Abstände zwischen dem
Umfangssegment d und den Umfangssegmenten b1,
b3 bzw. b5 gegeben
sind, während
die in 3e gezeigte Form der Patchfläche 210 eine
Antenne liefert, die geeignet ist, über ein verhältnismäßig weites
Frequenzband betrieben zu werden.
-
Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung ist das Erdungsteil 230 im Wesentlichen senkrecht
zur Massefläche 220 angeordnet. Dies
führt nämlich zu
einer gleichmäßigen Verteilung der
elektrischen und der magnetischen Felder über dem Antennenabschnitt.
Darüber
hinaus wird durch einen solchen Aufbau das Einspeisen in die Antenne und
das Extrahieren eines empfangenen Signals aus der Antenne erleichtert.
Dies wird nachfolgend anhand der 4 und 5 mehr
im Detail diskutiert.
-
4 zeigt
eine Seitenansicht einer Antennenanordnung 115 gemäß einer
ersten bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung. Die Anordnung 115 enthält ein Signalteil 310,
das in der Lage ist ein Radiofrequenzsignal zwischen der Patchfläche 210 und einem
Radiotransceiver zu transportieren, d. h. das Signalteil 310 kann
dazu benutzt werden, entweder ein Radiosignal in die Patchfläche 210 einzuspeisen oder
ein empfangenes Radiosignal aus diesem zu extrahieren. Das Signalteil 310 besitzt
ein zylindrisches Element, welches im Wesentlichen senkrecht zur
Massefläche 220 verläuft und
sich über
eine elektrisch isolierte Durchführung 320 durch
die Massefläche 220 erstreckt.
Die Durchführung 320 ist
in einem Abstand F von dem Erdungselement 230 positioniert, wobei
F im Hinblick auf das Substrat 240 und die Eigenschaften
des benutzten Radiosignals so ausgewählt ist, dass die gewünschte Impedanz
der Antenne erhalten wird. Bei dieser Ausführungsform endet das Signalteil 310 mit
einem abstrahlenden Element, das gegenüber der Patchfläche 210 elektrisch
isoliert ist.
-
Das
Substrat 240 weist eine Dicke H1 auf
und erstreckt sich um eine Distanz L3' über den Rand b der Patchfläche 210 hinaus.
Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist die Distanz L3' so proportional
zur Länge
L2 der Patchfläche 210, dass L3' im
Intervall 10–30%
von L2 und vorzugsweise etwa bei 20% von
L2 liegt. Gemäß einer bevorzugten Alternative
dieser Ausführungsform
der Erfindung erstreckt sich das Substrat 240 auch um eine
Distanz L3'' über die
Ränder
a und c der Patchfläche 210 (siehe 2)
hinaus. Die Distanz L3'' ist
in gleicher Weise proportional zur Länge L2 derart,
dass L3'' im Intervall 10–20% von
L2, vorzugsweise wenigstens 15% hiervon
liegt.
-
Die
speziellen Beziehungen L
3'-zu-L
2 und L
3''-zu-L
2 können wie
folgt erklärt
werden. Der Wirkungsgrad der Übertragung
einer in Luft wirkenden Antenne ist durch das Verhältnis zwischen
der zu der Antenne gelieferten Energie und der von der Antenne abgestrahlten
Energie definiert. Die Summe der Verluste in dem Substrat und in
den leitenden Teilen bestimmt den Antennenwirkungsgrad. Für eine implantierte
Sendeantenne ist es jedoch wichtig den Gesamtwirkungsgrad des Systems
als Verhältnis
zwischen der zu der Antenne gelieferten Energie und der aus dem
Körper
abgestrahlten Energie zu definieren. Damit wird der Wirkungsgrad
nun sowohl durch die Verluste in der Antenne wie auch in dem verlustbehafteten
Medium bestimmt, das durch das Körpergewebe
repräsentiert
wird. Die Ohmsche Energieverlustdichte P
loss (W/m
3) in einem leitenden Medium ist gegeben
durch den Ausdruck:
wobei σ die Leitfähigkeit des Mediums und E das elektrische
Feld bedeuten. Ein aus Muskeln bestehendes Gewebe weist eine relativ
hohe Leitfähigkeit (σ ≈ 1,4 bei einer
Frequenz von 400 MHz einschließlich
der dielektrischen Verluste) auf. Daher wird der Wirkungsgrad des
Antennensystems ziemlich klein, falls die Antenne von Muskelgewebe
umgeben ist. Wie aus dem obigen Ausdruck ersichtlich ist, ist die Energieverlustdichte
P
loss in Bereichen groß, in denen ein hohes elektrisches
Feld vorliegt. Das elektrische Feld weist in der Nähe des Bereiches
der Patchfläche hohe
Werte auf, da in diesem Bereich das Feld durch das nicht abstrahlende
Nahfeld beherrscht wird. Im PIFA-Fall liegt die Nahzone in einem
Bereich, der sich in der Nähe
der Außenseite
der nicht mit Masse verbundenen Segmente des Patchflächenumfangs (d.
h., z. B. der Ränder
a, b und c in
2) befindet.
-
5 zeigt
eine Seitenansicht einer Antennenanordnung 115 gemäß einer
zweiten bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung. Bei dieser Ausführungsform
ist das Signalteil 310 elektrisch mit der Seite der Patchfläche 210 verbunden,
die zur Massefläche 220 hinweist.
Das Signalteil 310 verläuft
auch hier im Wesentlichen senkrecht zur Massefläche 220 und erstreckt
sich über
eine elektrisch isolierte Durchführung 320 durch
die Massefläche 220.
Die Durchführung 320 ist
in einem Abstand F vom Erdungsteil 230 positioniert, wobei
F im Hinblick auf das Substrat 240 und die Eigenschaften
des benutzten Radiosignals so ausgewählt ist, dass die gewünschte Impedanz
der Antenne erhalten wird.
-
Das
Substrat 240 besitzt eine Dicke H1 und erstreckt
sich hier nicht nur um eine Distanz L3' über den Rand b der Patchfläche 210 hinaus,
es überlappt auch
um L4' einen
Abschnitt der Patchfläche 210 längs wenigstens
eines Randes, z. B. des Randes b. Analog zu der oben anhand der 2 und 3 beschriebenen Ausführungsform der Erfindung, ist
die Distanz L3' vorzugsweise proportional zur Länge L2 der Patchfläche 210. Das gleiche
gilt grundsätzlich für die Überlappung
L4'.
Es ist jedoch ausreichend, wenn L4' 10% von L2 entspricht. Die Dicke H2 der Überlappung
sollte wenigstens 5% der Länge
L2 der Patchfläche 210 entsprechen.
In jedem Fall ist die Überlappung
für die
weitere Reduzierung der Verluste in dem verlustbehafteten Medium,
das durch das Körpergewebe
repräsentiert
wird, hilfreich.
-
Die
Merkmale dass das Signalteil 310 (wie in 5 darstellt)
elektrisch mit der Patchfläche 210 verbunden
bzw. (wie in 4 dargestellt) gegenüber der
Patchfläche 210 isoliert
ist, und dass das Substrat 240 einen Abschnitt der Patchfläche 210 (wie
in 5 dargestellt) um L4', H2, überlappt
bzw. (wie in 4 gezeigt) nur um eine eindeutige
Distanz L3' erweitert ist, können willkürlich kombiniert werden. Die in
den 4 und 5 gezeigten speziellen Kombinationen
dieser Merkmale sind nur für
Erläuterungszwecke
so ausgewählt
worden.
-
6 zeigt
eine Seitenansicht einer IMD mit einer Antennenanordnung 115 gemäß einer
ersten bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung. Die Anordnung 115 ist auf der äußeren Oberfläche eines IMD-Gehäuses so
angeordnet, dass das Gehäuse 111 die
Massefläche 220 bildet.
Es wird so ein unkomplizierter Aufbau, der relativ billig herstellbar
ist, ermöglicht.
-
7 zeigt
eine Seitenansicht einer IMD einschließlich einer Antennenanordnung 115 gemäß einer
zweiten bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung. Auch hier bildet das Gehäuse 111 zu der Vorrichtung
die Massefläche 220.
Die Anordnung 115 ist nun jedoch in einer Vertiefung 710 einer äußeren Seite
des Gehäuses 111 angeordnet.
Diese Art von Aufbau wird oft bevorzugt, da zufolge der Tatsache,
dass das elektrische Feld mit zunehmender Substratdicke abnimmt,
eine relativ dicke Antenne ebenfalls verhältnismäßig energieeffizient ist. Durch
Montieren der Antennenanordnung 115 in der Vertiefung 710 ist es
so möglich,
eine ziemlich dicke Antenne mit hoher Effizienz zu haben und gleichzeitig
eine schlanke Vorrichtung zu erzielen.
-
8 zeigt
eine Seitenansicht einer IMD mit einer Antennenanordnung 115 gemäß einer
dritten bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung, bei der die gesamte Anordnung 115 in eine
nicht leitende Einkapselung 820 eingeformt ist. Die Einkapselung 820 isoliert
eine Massefläche 220 in
der Anordnung 115 elektrisch gegenüber dem Gehäuse 111 der Vorrichtung.
Hierdurch kann eine vollständige
Steuerung der Eigenschaften der Massefläche 810 erhalten werden.
-
9 stellt
eine IMD dar, die eine Antennenanordnung 115 mit einer
geneigten Patchfläche 210' gemäß einer
ersten bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung enthält.
Wiederum bildet das Gehäuse 111 zu
der Vorrichtung die Massefläche 220.
Die Patchfläche 210' ist jedoch
gegenüber
der Massefläche 220 so
geneigt, dass die Patchfläche 210' mit Ausnahme
einer Dimension parallel zur Massefläche 220 verläuft. Daher
erhält
die Anordnung 115 Signaleigenschaften, die an jene einer
Hornantenne erinnern. Z. B. vergrößert sich die Bandbreite. Der
Strahlungswiderstand erhöht
sich ebenfalls, was zu einem verminderten elektrischen Feld und
einem vergrößerten Energiewirkungsgrad
führt.
-
Vorzugsweise
ist die Patchfläche 210' so geneigt,
dass der Abstand zwischen der Patchfläche 210' und der Massefläche 220 an
einem Punkt, an dem das Erdungselement 230 mit der Patchfläche 210' verbunden ist,
am kleinsten ist.
-
10 stellt
eine IMD dar, die gemäß einer zweiten
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung eine Antennenanordnung 115 mit einer abgeschrägten Massefläche 220 enthält. Wiederum
bildet das Gehäuse 115 zu
der Vorrichtung die Massefläche 220.
Obwohl es tatsächlich
nicht erforderlich ist, ist bei dieser Ausführungsform die Patchfläche 210'' ebenfalls gegenüber der
Massefläche 220 so
geneigt ist, dass die Patchfläche 210'' mit Ausnahme einer Dimension parallel
zur Massefläche 220 verläuft. Wesentlicher
ist jedoch, dass ein Abschnitt des Gehäuses 111, der die
Massefläche 220 bildet,
hier eine Abschrägung 1010 enthält. Diese
Abschrägung 1010 ist so
ausgerichtet, dass der Abstand zwischen der Patchfläche 210'' und der Massefläche 220 all mählich längs der
Neigung der Abschrägung 1010 zunimmt.
Ferner ist die Abschrägung 1010 so
angeordnet, dass der Abstand zwischen der Massefläche 220 und
der Patchfläche 210'' an der Patchflächenkante (Rand b in 2)
am größten ist,
die sich am weitesten entfernt vom Erdungselement 230 befindet.
Dieser Aufbau betont die Hornantenneneigenschaften und die damit
erzielten oben erwähnten
Vorteile.
-
11 stellt
eine IMD dar, die eine Antennenanordnung 115 mit einer
konvexen Patchebene 210'' sowie eine
gekrümmte
Massefläche 220 gemäß einer
dritten bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung enthält.
Hier weist die Patchfläche 210'' ein generell gekrümmtes Profil
mit einer zur Massefläche 220 weisenden
konvexen Fläche
auf. Wiederum bildet das Gehäuse 111 zu
der Vorrichtung die Massefläche 220.
Bei dieser Ausführungsform
erstreckt sich das Substrat 240 derart über die gekrümmte Seite 1110 des
Gehäuses 111,
dass das Substrat 240 in Richtung der gekrümmten Seite 1110 einen
sich verjüngenden
Abschnitt aufweist, der am weitesten vom Erdungselement 230 entfernt
ist. Hierdurch wird ein alternativer Hornantennenaufbau erzielt.
-
Wenn
in dieser Beschreibung der Ausdruck „enthält/enthalten" benutzt wird, so
deshalb, um das Vorhandensein von beschriebenen Merkmalen, Zahlen,
Schritten oder Komponenten anzugeben. Diese Bezeichnung schließt jedoch
nicht das Vorhandensein oder Hinzufügen eines oder mehrerer zusätzlicher
Merkmale, Zahlen, Schritte oder Komponenten oder Gruppen hiervon
aus.
-
Die
Erfindung ist nicht auf die in den Figuren beschriebenen Ausführungsformen
begrenzt sondern kann innerhalb des Umfangs der Ansprüche frei variiert
werden.