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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine drahtlose Kommunikationseinrichtung
mit einer Antenne, die direkt mit einem Controller zusammengeschaltet ist,
so daß der
Controller physischen Kommunikationszugang zu der drahtlosen Kommunikationseinrichtung
hat. Ferner betrifft die vorliegende Erfindung eine solche mit der
Antenne eines getrennten Kommunikationssystems verbundene drahtlose
Kommunikationseinrichtung, wobei die drahtlose Kommunikationseinrichtung
und das getrennte Kommunikationssystem gemeinsam eine gemeinsame
Antenne nutzen, um Informationen zu empfangen und/oder zu senden.
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Drahtlose
Kommunikationseinrichtungen, wie z. B. Transponder, werden üblicherweise
verwendet, um drahtlos Informationen über Produkte zu übertragen.
Zum Beispiel können
Transponder während
der Herstellung, des Transports und/oder Vertriebs an Produkten
angebracht werden, um Informationen, wie z. B. seine Identifikationsnummer,
Verfallsdatum, Herstellungsdatum, „Geburtsdatum", Chargennummer und ähnliches,
bereitzustellen. Der Transponder kann auch dazu konfiguriert werden,
Sicherheitsinformationen über
wertvolle Produkte, wie z. B. einen tragbaren Rechner, zu empfangen
und zu speichern. Der Transponder läßt zu, daß diese Informationen unter
Verwendung drahtloser Kommunikation mit einem Abfrageleser unauffällig erlangt
werden, ohne den Herstellung-, Transport- und/oder Vertriebsprozeß zu behindern.
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Die
WO 01/29574 A2 zum Beispiel offenbart solche drahtlose Kommunikationseinrichtungen.
In der WO 01/29574 A2 werden ein Verfahren und eine Vorrichtung
zur Kommunikation mit drahtlosen Kommunikationseinrichtungen in
Form von Etiketten unter Verwendung einer Sende-/Empfangseinrichtung vorgeschlagen.
Die Sende-/Empfangseinrichtung kann
auch verwendet werden, um drahtlose Kommunikationssignale an andere
Einrichtungen als Etiketten zu senden und von diesen zu empfangen,
z. B. die Kommunikationseinrichtungen in einem drahtlosen lokalen
Netz (LAN).
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Ferner
sind drahtlose Kommunikationseinrichtungen zur Verwendung in einem
Zugangskontrollsystem bekannt. Die
EP 0 416 792 A1 zum Beispiel offenbart eine
Zugangskontrolleinrichtung in Form eines programmierbaren elektronischen Schlüssels zur
Verwendung in Hotels, um den Zugang zu Bereichen mit Zugangsbeschränkungen,
wie z. B. durch programmierbare Türschlösser geschützte Hotelzimmer, zuzulassen.
In der
EP 0 416 792
A2 ist ein derartiger elektronischer Schlüssel ferner
mit einer Paging-Einrichtung für
den Empfang von Paging-Signalen ausgestattet, wodurch Nachrichten
an den Inhaber des elektronischen Schlüssels übermittelt werden können.
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Es
kann wünschenswert
sein, einen Transponder oder eine andere drahtlose Kommunikationseinrichtung
bereitzustellen, die unter Verwendung einer direkten Kopplung auch
für Kommunikation
mit einem separierten bzw. getrennten Controller oder einem anderen
Kommunikationssystem zugänglich
ist. Der Controller kann den Wunsch haben, vorher von einem Abfrageleser
im Speicher der drahtlosen Kommunikationseinrichtung gespeicherte
Informationen abzufragen, ohne drahtlose Kommunikation mit der drahtlosen
Kommunikationseinrichtung einsetzen zu müssen. Der Controller kann auch
den Wunsch haben, die drahtlose Kommunikationseinrichtung als „Postfach", oder Speicherbereich
zu verwenden. Die vom Controller im Speicher der drahtlosen Kommunikationseinrichtung
gespeicherten Informationen können
später
vom Controller und/oder Abfrageleser wieder abgerufen werden. So
kann der Controller die drahtlose Kommunikationseinrichtung effektiv
als getrennten Speicherbereich verwenden, auf den auch ein drahtloses
Kommunikationssystem drahtlos Zugang hat. Es gibt zahllose Anwendungen,
für die
diese Funktionsweise vorteilhaft ist.
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Beim
Koppeln der drahtlosen Kommunikationseinrichtung an den Controller
zur Bereitstellung des „Postfachs" gibt es ein Problem.
Da eine drahtlose Kommunikationseinrichtung üblicherweise in Form eines
gekapselten Chips mit integriertem Schaltkreis (IC) vorgesehen ist,
führt die
einzige zugängliche
Schnittstelle mit der drahtlosen Kommunikationseinrichtung durch
die Anschlußstifte
auf dem Chip. Drahtlose Kommunikationseinrichtungen enthalten üblicherweise
keine Ein- oder Ausgabeanschlußschnittstelle,
die die Kommunikation durch direkte Kopplung zuläßt. Daher besteht die Notwendigkeit,
ein Verfahren zu finden, eine drahtlose Kommunikationseinrichtung
direkt mit einem Controller oder einer anderen Einrichtungen zu koppeln,
auch wenn die drahtlose Kommunikationseinrichtung nicht dafür vorgesehen
ist, diese Funktionsweise bereitzustellen.
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Ferner
verfügen
manche elektronischen Objekte oder andere Controller über eigene
drahtlose Kommunikationssysteme mit einer Antenne getrennt bzw.
separiert von einer drahtlosen Kommunikationseinrichtung, die eventuell
im Controller enthalten ist. Man denke zum Beispiel an einen tragbaren Rechner,
der über
einen Bluetooth-Transceiver verfügt.
Der Bluetooth-Transceiver ist an eine Antenne gekoppelt, die vom
tragbaren Rechner für
drahtlose Kommunikation im Nahbereich verwendet wird. Der tragbare
Rechner muß jedoch
mit Strom versorgt werden, um die Bluetooth-Einheit zur drahtlosen Kommunikation
mit Strom zu versorgen, da Bluetooth-Transceiver keine passiven
Einrichtungen sind, was bedeutet, daß sie für den Betrieb eine Stromquelle
benötigen.
Es kann vorteilhaft sein, eine drahtlose Kommunikationseinrichtung,
wie z. B. einen Transponder, in dem tragbaren Rechner bereitzustellen,
so daß der
Rechner drahtlos Informationen übermitteln
kann, ohne mit Strom versorgt zu werden. Dafür muß jedoch ein kostengünstiges
Verfahren bereitgestellt werden.
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Es
kann wünschenswert
sein, die Identifikation des tragbaren Rechners im Speicher zu speichern,
so daß diese
Information während
Herstellung und/oder Vertrieb zur Verfolgung verwendet werden kann.
Es kann jedoch notwendig sein, die Identifikationsinformationen
drahtlos zu übermitteln,
auch wenn der tragbare Rechner nicht eingeschaltet ist. Eine an
den tragbaren Rechner gekoppelte drahtlose Kommunikationseinrichtung
kann verwendet werden, um den tragbaren Rechner betreffende drahtlose Kommunikation
zuzulassen, auch wenn der tragbare Rechner nicht mit Strom versorgt
ist, da die drahtlose Kommunikationseinrichtung Strom von einem
eingehenden Signal empfangen kann, um Strom zur Kommunikation bereitzustellen.
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Daher
ist ein Gegenstand der vorliegende Erfindung, Verfahren bzw. Techniken
bereitzustellen, um einen externen Controller oder eine andere Einrichtung
direkt an eine drahtlose Kommunikationseinrichtung zu koppeln, ohne
sie an einen Eingabebereich bzw. Eingabeanschluß der drahtlosen Kommunikationseinrichtung
zu koppeln, den die meisten drahtlosen Kommunikationseinrichtungen
nicht bereitstellen. Ferner ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden
Erfindung, ein kostengünstiges
Verfahren zur Bereitstellung einer drahtlosen Kommunikationseinrichtung
in Objekten bereitzustellen, die bereits über ein getrenntes Kommunikationssystem
verfügen,
so daß das
Objekt betreffende Informationen drahtlos übermittelt werden können, auch
wenn das Objekt und das getrennte drahtlose Kommunikationssystem nicht
mit Strom versorgt werden und daher nicht betriebsbereit sind.
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Fachleute
werden den Geltungsbereich der vorliegenden Erfindung würdigen und
nach der Lektüre
der folgenden ausführlichen
Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen
in Verbindung mit den beigefügten
Zeichnungen weitere Aspekte verwirklichen.
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Die
beigefügten
Zeichnungen, die in diese Patentschrift aufgenommen sind und einen
Teil von dieser bilden, stellen verschiedene Aspekte der Erfindung
dar und dienen zusammen mit der Beschreibung dazu, die Prinzipien
der Erfindung zu erklären.
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1 ist
ein schematisches Diagramm eines typischen Abfragelesers und einer
drahtlosen Kommunikationseinrichtung nach dem Stand der Technik;
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2 ist
ein schematisches Diagramm einer drahtlosen Kommunikationseinrichtung
und einer Antenne, die mit einem Controller zusammengeschaltet sind;
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3 ist
ein schematisches Diagramm einer drahtlosen UHF-Kommunikationseinrichtung und einer
Antenne, die mit einem Controller zusammengeschaltet sind;
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4 ist
ein schematisches Diagramm einer drahtlosen Niederfrequenzkommunikationseinrichtung,
die mit einem Controller zusammengeschaltet ist;
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5 ist
ein schematisches Diagramm eines Sicherheitssystems für einen
tragbaren Rechner, das eine drahtlose Kommunikationseinrichtung
nach der vorliegenden Erfindung einsetzt;
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6 ist
ein Ablaufdiagramm des Verfahrens des in 5 dargestellten
Sicherheitssystems;
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7 ist
ein schematisches Diagramm einer mit der Antenne eines Funk- oder
Mobiltelefons zusammengeschalteten erfindungsgemäßen drahtlosen Kommunikationseinrichtung,
wobei die drahtlose Kommunikationseinrichtung und das Funktelefon eine
gemeinsame Antenne gemeinsam nutzen und dazu konstruiert sind, bei
verschiedenen Frequenzen zu arbeiten;
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8 ist
ein schematisches Diagramm einer mit der Antenne eines getrennten
RF-Transceivers zusammengeschalteten
erfindungsgemäßen drahtlosen
Kommunikationseinrichtung, wobei die drahtlose Kommunikationseinrichtung
und der RF-Transceiver
eine gemeinsame Antenne gemeinsam nutzen und dazu konstruiert sind,
bei ähnlichen
Frequenzen zu arbeiten;
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9 ist
ein schematisches Diagramm einer in einem tragbaren Rechner mit
einem getrennten Kommunikationssystem enthaltenen erfindungsgemäßen drahtlosen
Kommunikationseinrichtung, wobei die drahtlose Kommunikationseinrichtung
mit einer Antenne des getrennten Kommunikationssystems zusammengeschaltet
ist, wenn der tragbare Rechner von einer Netzverbindung getrennt
oder ausgeschaltet ist, und
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10 ist
ein schematisches Diagramm eines Dokumentationssystems, das gemäß der vorliegenden
Erfindung verwendet werden kann.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine drahtlose Kommunikationseinrichtung,
die direkt an eine separierte bzw. getrennte Vorrichtung oder Controller gekoppelt
ist, um einen drahtgebundenen Kommunikationszugang vom Controller
zu der drahtlosen Kommunikationseinrichtung bereitzustellen.
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Die
vorliegende Anmeldung nimmt die Priorität der vorläufigen US-Patentanmeldung Nr. 60/331,963
mit dem Titel „Wireless
Communication Device Interconnectivity" („Zusammenschaltung drahtloser
Kommunikationseinrichtungen"),
die am 21. November 2001 eingereicht wurde, in Anspruch.
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Die
drahtlose Kommunikationseinrichtung verfügt über eine Antenne zur drahtlosen
Kommunikation, die direkt mit dem Controller zusammengeschaltet
ist. So ist der Controller nicht mit einer Eingabeschnittstelle
oder den internen Bauteilen der drahtlosen Kommunikationseinrichtung
verbunden und kann ein Signal auf die Antenne der drahtlosen Kommunikationseinrichtung
senden, das ein von einem Abfrageleser gesendetes drahtloses Kommunikationssignal
nachbildet. Die drahtlose Kommunikationseinrichtung erfaßt das Signal
so vom Controller, als ob das Signal drahtlos von einem Abfrageleser übermittelt
wäre. Die
drahtlose Kommunikationseinrichtung wird wie üblich und vorgesehen antworten und
dadurch dem Controller erlauben, sich zu jedem gewünschten
sich Zweck mit der drahtlosen Kommunikationseinrichtung zu verbinden.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft auch eine drahtlose Kommunikationseinrichtung,
die an einem elektronischen Objekt, wie z. B. einem tragbaren Rechner,
mit einem eigenen getrennten Kommunikationssystem angebracht oder
in diesem enthalten ist. Das getrennte Kommunikationssystem verfügt über eine
Antenne zum Empfangen und Senden drahtloser Kommunikation und wird
von einer im Objekt enthaltenen Stromversorgung mit Strom versorgt.
Da das getrennte Kommunikationssystem nur kommunizieren kann, wenn
es mit Strom versorgt wird, wird eine getrennte passive Kommunikationseinrichtung zur
drahtlosen Kommunikation bereitgestellt, die keinen Strom von der
Stromversorgung benötigt
um zu kommunizieren. Die drahtlose Kommunikationseinrichtung ist
mit der bestehenden Antenne des getrennten Kommunikationssystems
gekoppelt, so daß die
drahtlose Kommunikationseinrichtung und das getrennte Kommunikationssystem
eine gemeinsame Antenne gemeinsam nutzen, um Kosten zu senken. Die
Antenne ist auch mit einem mit dem Objekt verbundenen Controller
zusammengeschaltet, so daß der
Controller direkt auf die oben beschriebene Weise mit der drahtlosen
Kommunikationseinrichtung kommunizieren kann.
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Vor
der Erörterung
der einzelnen Aspekte, Details und Anwendungen der in den 2 bis 10 dieser
Anmeldung dargestellten Zusammenschaltung der drahtlose Kommunikationseinrichtung gemäß der vorliegenden
Erfindung wird im folgenden ein typisches drahtloses Kommunikationssystem nach
dem Stand der Technik erörtert,
das mit der vorliegenden Erfindung verwendet werden kann.
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1 stellt
eine drahtlose Kommunikationseinrichtung dar und ein Kommunikationssystem, das
mit der vorliegenden Erfindung verwendet werden kann. Die drahtlose
Kommunikationseinrichtung 10 ist in der Lage, Informationen
drahtlos zu übermitteln.
Die drahtlose Kommunikationseinrichtung 10 kann ein Steuerungssystem 12,
Kommunikationselektronik 14 und einen Speicher 16 enthalten.
Die drahtlose Kommunikationseinrichtung 10 ist auch als „Gerät mit Radiofrequenz-Identifikation" (RFID) oder „Transponder" bekannt, und jede
der vorgenannten Vorrichtungen ist ohne Unterschied für die vorliegende
Erfindung geeignet. Die Kommunikationselektronik 14 ist
an eine Antenne 17 gekoppelt, um drahtlos Informationen
in Radiofrequenzsignalen zu übermitteln.
Die Kommunikationselektronik 14 ist in der Lage, modulierte
Radiofrequenzsignale durch die Antenne 17 zu empfangen
und diese Signale zu an das Steuerungssystem 12 weitergeleiteten
Informationen zu demodulieren. Die drahtlose Kommunikationseinrichtung 10 ist üblicherweise
ein Chip mit integriertem Schaltkreis (IC), der eingekapselt ist
und externe Schnittstellen- bzw. Anschlußstifte enthält. Die
Antenne 17 kann jede Art von Antenne sein, unter anderem
eine Pol- oder Schlitzantenne. Die Antenne 17 kann in oder
an der drahtlosen Kommunikationseinrichtung 10 angebracht
sein.
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Das
Steuerungssystem 12 kann jede Art von Schaltungsanordnung
oder Prozessor sein, die/der Informationen durch Kommunikationselektronik 14 empfängt und
verarbeitet, einschließlich
ein Mikrocontroller oder Mikroprozessor. Die drahtlose Kommunikationseinrichtung 10 kann
auch einen Speicher 16 zur Speicherung von Informationen
enthalten. Diese Informationen können
jede Art von Informationen über
Produkte, Objekte oder Herstellungsartikel sein, unter anderem Informationen
zur Identifizierung, Verfolgung, Informationen über Umweltbedingungen, wie
z. B. Druck und Temperatur, und andere sachbezogene Informationen.
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Der
Speicher 16 kann ein elektronischer Speicher wie zum Beispiel
ein Random Access Memory (RAM), ein Read-Only-Memory (ROM), ein Flash-Speicher
oder eine andere Art nichtflüchtiger Speicher
(NVM) oder eine Diode sein. Der Speicher 16 kann auch ein
mechanischer Speicher, wie zum Beispiel ein Schalter oder DIP-Schalter
sein.
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Manche
drahtlosen Kommunikationseinrichtungen 10 werden als „aktive" Einrichtungen bezeichnet,
weil sie Daten unter Verwendung ihrer eigenen, mit der drahtlosen
Kommunikationseinrichtung 10 gekoppelten Energiequelle
empfangen und senden. Eine drahtlose Kommunikationseinrichtung 10 kann, wie
im US-Patent Nr. 6,130,602 mit dem Titel „Radiofrequency data communication
device" („Radiofrequenz-Datenkommunikationseinrichtung") beschrieben, eine
Batterie als Stromquelle verwenden oder sie kann andere Energieformen
verwenden, wie z. B. einen Kondensator, wie im US-Patent Nr. 5,833,603 mit
dem Titel „Implantable
biosensing transponder" („Implantierbarer
Biosensor-Transponder")
beschrieben.
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Andere
drahtlose Kommunikationseinrichtungen 10 werden als „passive" Einrichtungen bezeichnet,
was bedeutet, daß sie
nicht aktiv senden und daher möglicherweise
keine eigene Energiequelle zur Stromversorgung enthalten. Eine Art
passiver drahtloser Kommunikationseinrichtung ist als „Transponder" bekannt. Ein Transponder übermittelt
effektiv Informationen, indem er ein von einer externen Kommunikationseinrichtung,
wie z. B. einem Abfragelese, empfangenes Signal zurück reflektiert.
Ein Beispiel für
einen Transponder ist im US-Patent Nr. 5,347,280 mit dem Titel „Frequency
diversity transponder arrangement" („Transponderanordnung
mit Frequenzdiversivität") offenbart. Ein
weiteres Beispiel für
einen Transponder ist in der Parallelpatentanmeldung Nr. 09/678,271
mit dem Titel „Wireless
communication device and method" („Einrichtung
und Verfahren zur drahtlosen Kommunikation") beschrieben.
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1 stellt
die Kommunikation zwischen einer drahtlosen Kommunikationseinrichtung 10 und einem
Abfrageleser 20 dar. Der Abfrageleser 20 kann ein
Steuerungssystem 22, Abfragekommunikationselektronik 24,
Speicher 26 und eine Abfrageantenne 28 umfassen.
Die Abfrageantenne 28 kann jede Art von Antenne sein, einschließlich eine
Pol- oder Schlitzantenne. Der Abfrageleser 20 kann auch
eine eigene interne Energiequelle 30 enthalten oder kann durch
eine externe Energiequelle mit Strom versorgt werden. Die Energiequelle 30 kann
Batterien umfassen, einen Kondensator, Solarzelle oder ein anderes Medium,
das Energie enthält.
Die Energiequelle 30 kann auch wiederaufladbar sein. An
das Steuerungssystem 22 kann zur Ausführung von Aufgaben, die zeitgesteuerte
Vorgänge
verlangen, auch ein Zeitgeber 23 gekoppelt sein.
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Der
Abfrageleser 20 kommuniziert mit der drahtlosen Kommunikationseinrichtung 10,
indem er durch die Abfrageantenne 28 ein von der Abfragekommunikationselektronik 24 moduliertes
elektronisches Signal 32 aussendet. Die Abfrageantenne 28 kann
jede Art von Antenne sein, die ein Signal 32 durch ein
Feld 34 so ausstrahlen kann, daß eine Empfangseinrichtung,
wie z. B. die drahtlose Kommunikationseinrichtung 10, das
Signal 32 durch ihre eigene Antenne 17 empfangen
kann. Das Feld 34 kann elektromagnetisch, magnetisch oder
elektrisch sein. Das Signal 32 kann eine Informationen
enthaltende Nachricht sein und/oder eine spezielle Anforderung von
Informationen von der drahtlosen Kommunikationseinrichtung 10 oder
die Anforderung der Ausführung
einer Aufgaben durch diese.
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Befindet
sich die Antenne 17 in der Gegenwart des vom Abfrageleser 20 ausgestrahlten
Felds 34, wird die Kommunikationselektronik 14 von
der Energie im Signal 32 mit Energie versorgt, wodurch die
drahtlose Kommunikationseinrichtung 10 mit Energie versorgt
wird. Die drahtlose Kommunikationseinrichtung 10 wird weiter
mit Energie versorgt, so lange sich ihre Antenne 17 im
Feld 34 des Abfragelesers 20 befindet. Das eingehende
Signal 32 ist auch amplitudenmoduliert, um Informationen
in Form von Daten zu der drahtlosen Kommunikationseinrichtung 10 zu
tragen. Daten werden von der drahtlosen Kommunikationseinrichtung 10 zurück an den
Abfrageleser 20 kommuniziert, indem die Eingabemerkmale
der drahtlosen Kommunikationseinrichtung verändert werden. Durch die Veränderung
der Eingabemerkmale der drahtlosen Kommunikationseinrichtung, die
erzielt wird, indem eine Art von Transistor (nicht dargestellt) über die
Eingabe der drahtlosen Kommunikationseinrichtung 10 kurzgeschlossen wird,
wird das eingehende Signal 32 mit Antwortinformationen
reflektierend moduliert und an den Abfrageleser 20 zurückgesendet.
Dieses Verfahren einer drahtlosen Kommunikationseinrichtung 10,
eine Antwort reflektierend zurück
an einen Abfrageleser 20 zu senden, ist unter Fachleuten
hinreichend bekannt.
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Einem
Fachmann ist bekannt, daß es
neben den hier beschriebenen viele weitere Arten von drahtlosen
Kommunikationseinrichtungen und Kommunikationsverfahren gibt und
daß die
vorliegende Erfindung nicht auf eine besondere Art von drahtloser Kommunikationseinrichtung 10,
-technik oder -verfahren beschränkt
ist.
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2 stellt
die drahtlose Kommunikationseinrichtung 10 mit einer Antenne 17 dar,
die unter Verwendung der Verbindungs- bzw. Anschlußpunkte 42A, 42B mit
einem Controller 40 zusammengeschaltet ist. Die Verbindungspunkte 42A, 42B können aus
jeder Art leitfähigem
Material bestehen, das in der Lage ist, einen Controller 40 oder
eine andere elektronische Einrichtung an die Antenne 17 leitend anzuschließen. Der
Begriff „Kopplung" oder „Zusammenschaltung" ist in der gesamten
Anmeldung als direkte Kopplung oder Verbindung definiert. Die drahtlose
Kommunikationseinrichtung 10 ist in der Lage, wie oben
beschrieben und in 1 dargestellt, durch ein Signal 32 unter
Verwendung ihrer Antenne 17 eine drahtlose Kommunikation
zu empfangen. Zusätzlich
zu der Fähigkeit,
drahtlose Kommunikation zu empfangen, ist die in 2 dargestellte
drahtlose Kommunikationseinrichtung 10 in der Lage, drahtlose
Kommunikation über
eine direkte Kopplung mit dem Controller 40 durch die Verbindungspunkte 42A, 42B zu
empfangen. Auf diese Art kann die drahtlose Kommunikationseinrichtung 10 Kommunikation
von zwei unterschiedlichen Quellen empfangen: drahtlos vom Abfrageleser 20 und
direkt durch eine Kopplung von einem Controller 40 oder
einer anderen elektronischen Vorrichtung.
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In
der in 2 dargestellten Ausführungsform kann die drahtlose
Kommunikationseinrichtung 10 neben der durch ein Signal 32 von
einem Abfrageleser 20 ausgestrahlten Kommunikation noch
weitere Kommunikationen empfangen. Die drahtlose Kommunikationseinrichtung 10 kann
durch eine Gleichstromspannung 44 mit Strom versorgt werden,
die durch eine direkte Kopplung zwischen dem Controller 40 und
der Antenne 17A, 17B der drahtlosen Kommunikationseinrichtung 10 angelegt
wird. Der Controller 40 schaltet die Gleichstromspannung 44 mit
einer Geschwindigkeit an und aus, die im wesentlichen der Betriebsfrequenz
der drahtlosen Kommunikationseinrichtung 10 und der Antenne 17 entspricht.
Auf diese Art erscheint aus der Perspektive der drahtlosen Kommunikationseinrichtung 10 das vom
Controller 40 an die Antenne 17 angelegte Gleichstromsignal
wie ein drahtloses Signal 32. Der Controller 40 legt
ein Signal 44 an die Antenne 17 an, das ein Signal 32 vom
Abfrageleser 20 simuliert, so daß Kommunikation vom Controller 40 von
der drahtlosen Kommunikationseinrichtung 10 genau so behandelt
wird, als ob die Kommunikation durch ein vom Abfrageleser 20 ausgestrahltes
Signal 32 empfangen worden wäre. Der Controller 40 empfängt die Antwort
der drahtlosen Kommunikationseinrichtung 10, indem er die
Belastung der Stromquelle abtastet.
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In
dieser Anordnung, ist der Controller 40 in der Lage, genau
so mit der drahtlosen Kommunikationseinrichtung 10 zu kommunizieren,
wie ein Abfrageleser 20 mit der drahtlosen Kommunikationseinrichtung 10 kommunizieren
würde.
Der Controller 40 kann auch den Wunsch haben, Daten auf
dem Speicher 16 der drahtlosen Kommunikationseinrichtung 10 zu
speichern und/oder wieder abzufragen. Dies ist besonders nützlich,
wenn die drahtlose Kommunikationseinrichtung 10 an einem
Objekt angebracht ist, wobei die drahtlose Kommunikationseinrichtung 10 Informationen über das
Objekt, wie z. B. Identifikationsinformationen, enthält. Der
Controller 40 kann derartige Informationen durch die Antenne 17 der drahtlosen
Kommunikationseinrichtung 10 empfangen. Zum Beispiel kann
es für
den Controller 40 und einen Abfrageleser 20 wünschenswert
sein, Informationen auszutauschen, aber der Controller 40 enthält möglicherweise
kein eigenes drahtloses Kommunikationssystem, um mit dem Abfrageleser 20 zu
kommunizieren.
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In
der vorliegenden Erfindung sind der Abfrageleser 20 und
der Controller 40 in der Lage, über die drahtlose Kommunikationseinrichtung 10 Informationen
auszutauschen. Da die Anordnungen der drahtlosen Kommunikationseinrichtung 10 und
der Antenne 17 kostengünstig
und leicht herzustellen sind, können
sie einfach an einen Controller 40 oder eine andere Vorrichtungen
gekoppelt werden, um zu gewährleisten,
daß der
Datenaustausch mit einem Abfrageleser 20 gemäß der vorliegenden
Erfindung erfolgt. Ferner enthalten drahtlose Kommunikationseinrichtungen 10 normalerweise
keine Eingabeanschlüsse,
was es trotz der vorliegenden Erfindung unmöglich macht, einen Controller 40 direkt
mit der drahtlosen Kommunikationseinrichtung 10 für drahtgebundene
Kommunikation zu verbinden.
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In
der in 2 dargestellten Ausführungsform ist die drahtlose
Kommunikationseinrichtung 10 auch in der Lage, als drahtloses „Postfach" zu fungieren, indem
der Controller 40 Zugang zum Speicher 16 in der
drahtlosen Kommunikationseinrichtung 10 hat, um diesen
als Speichereinrichtung zu verwenden. Ein „Postfach" ist in weitestem Sinne eine Speichereinrichtung,
die in der Lage ist, Informationen zu speichern. Der Controller 40 muß nur an
die Antenne 17 der drahtlosen Kommunikationseinrichtung 10 gekoppelt
und in der Lage sein, ein Signal 44 mit einem mit der drahtlosen
Kommunikationseinrichtung 10 kompatiblen Protokoll zu übermitteln.
Auf jede vom Controller 40 im Speicher 16 der
drahtlosen Kommunikationseinrichtung 10 gespeicherte Information kann
später
vom Controller 40 zugegriffen werden. Ob nun der Controller 40 die
drahtlose Kommunikationseinrichtung 10 als „Postfach" verwendet oder als Kommunikationsaustauschmedium
mit einem Abfrageleser 20, kann die vorliegende Erfindung
für jede Anwendung
oder jeden Zweck verwendet werden, bei dem es wünschenswert ist, daß eine drahtlose Kommunikationseinrichtung 10 durch
einen Controller 40 oder eine andere elektronische Vorrichtung über eine
direkte Kopplung und nicht ausschließlich durch drahtlose Kommunikation
zugänglich
ist.
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3 stellt
eine Ausführungsform
des in 2 dargestellten Controllers 40 und der
drahtlosen Kommunikationseinrichtung 10 dar, wobei die drahtlose
Kommunikationseinrichtung 10 eine Ultrahochfrequenz-RFID
ist. Die drahtlose Kommunikationseinrichtung 10 ist über eine
Verbindung mit der Antenne 17 der drahtlosen Kommunikationseinrichtung 10 an
eine elektronische Vorrichtung oder einen Controller 40 gekoppelt.
In 3 wird der Controller 40 in Form eines
Mikroprozessors 40A bereitgestellt.
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Die
drahtlose Kommunikationseinrichtung 10 arbeitet wie vorgesehen
und normal, wenn sie, wie bereits beschrieben und in 1 dargestellt,
drahtlose Kommunikation über
ein Signal 32 durch die Antenne 17 empfängt. Der
Mikroprozessor 40A ist durch eine Ein-/Ausgabe-(I/O)-Vorrichtung 50 an
die drahtlose Kommunikationseinrichtung 10 gekoppelt. Die
I/O-Vorrichtung 50 ist durch einen in der I/O-Vorrichtung 50 enthaltenen
schaltbaren Ein-/Ausgabe-(I/O)-Anschluß bzw. -Kanal 52,
mit der drahtlosen Kommunikationseinrichtung 10 verbunden,
der mit einer Induktionsspule 53 verbunden ist, die mit
einem Pol der Antenne 17A verbunden ist. Der schaltbare I/O-Kanal 52 ist
die Kommunikationsleitung zwischen dem Mikroprozessor 40A und
der drahtlosen Kommunikationseinrichtung 10. Der andere
Pol der Antenne 17B ist mit einer weiteren Induktionsspule 54 verbunden,
die mit der Masse verbunden ist. Die Induktionsspulen 53, 54 blockieren
das Hochfrequenzsignal 32, das die Antenne 17 vom
Abfrageleser 20 empfängt,
lassen aber Gleichstrom- oder Niederfrequenzsignale vom schaltbaren
I/O-Kanal 52 zur I/O-Vorrichtung 50 durch.
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Wenn
der Mikroprozessor 40A ausgeschaltet ist oder kein Ausgabekommunikationssignal 44 an die
Antenne 17 ausstrahlt, ist der schaltbare I/O-Kanal als
Eingabevorrichtung konfiguriert. Der Mikroprozessor 40A steuert
die Ausgabe 55 einer Pull-up-Ausgabeeinrichtung 56 und
die Ausgabe 57 einer zweiten Ausgabeeinrichtung 58 in
der I/O-Vorrichtung 50 unter Verwendung eines ersten Ausgabesignals 59,
das die zweite Ausgabeeinrichtung 58 und die Pull-up-Ausgabeeinrichtung 56 in
einen Tristate-Modus versetzt. Die Pull-up-Ausgabeeinrichtung 56 treibt
einen Pull-up-Widerstand 60, so daß der Mikroprozessor 40A das
gleichgerichtete Signal 32 von der drahtlosen Kommunikationseinrichtung 10 nicht lädt oder
auf andere Weise den normalen Betrieb der drahtlosen Kommunikationseinrichtung 10 stört.
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Wenn
der Mikroprozessor 40A mit der drahtlosen Kommunikationseinrichtung 10 kommuniziert, ist
der schaltbare I/O-Kanal 52 als Ausgabe konfiguriert. Der
Mikroprozessor 40A gibt ein Signal 44 durch einen
zweiten Ausgabeanschluß 61 und
die zweite Ausgabeeinrichtung 58 aus, das der gleichgerichteten
Ausgabe des Gleichrichters der drahtlosen Kommunikationseinrichtung 10 entspricht,
wenn die drahtlose Kommunikationseinrichtung 10 mit einem amplitudenmodulierten
Signal angestrahlt wird. Die Pull-up-Ausgabeeinrichtung 56 bleibt
in einem Tristate-Modus. Dies versorgt die drahtlose Kommunikationseinrichtung 10 mit
Strom und läßt das Senden des
Signals 44 an die drahtlose Kommunikationseinrichtung 10 zu.
Der Mikroprozessor 40A bereitet dann den Empfang von Daten
von der drahtlosen Kommunikationseinrichtung 10 vor, indem
er die Pull-up-Ausgabeeinrichtung 56 zu einem Ausgang macht
und sie hochsetzt, wodurch der schaltbare I/O-Anschluß 52 zu
einem Eingang wird. Wenn die drahtlose Kommunikationseinrichtung 10 ihre
Eingabeimpedanz moduliert, indem sie ihren Eingangstransistor (nicht
dargestellt) ein- und ausschaltet, zieht diese Modulation auch den
Eingabeanschluß 62 des
Mikroprozessors 40A nach oben und unten, wobei der Pull-up-Widerstand 60 als
Belastung verwendet wird.
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4 stellt
eine weitere Ausführungsform des
in 2 dargestellten Controllers 40 und der drahtlosen
Kommunikationseinrichtung 10 dar, wobei die drahtlose Kommunikationseinrichtung 10 eine Niederfrequenz-RFID
ist. Eine drahtlose Niederfrequenzkommunikationseinrichtung 10 kann
zum Beispiel bei einer Frequenz von 13,56 MHz arbeiten. Die drahtlose
Kommunikationseinrichtung 10 kann über einen Anschluß durch
ihre Antenne 17 mit einer elektronischen Vorrichtung oder
einem Controller 40 zusammengeschaltet sein. Diese Ausführungsform
unterscheidet sich von der in 3 dargestellten
drahtlosen Ultrahochfrequenzkommunikationseinrichtung 10 durch
die Art, in der der Betrieb der drahtlosen Niederfrequenzkommunikationseinrichtung 10 vorgesehen
ist.
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Eine
typischen Niederfrequenzkommunikationseinrichtung 10 hat
eine Antenne 17, die aus einer induktiven Drahtspule 70 besteht,
die parallel zu den Eingaben 72 der drahtlosen Kommunikationseinrichtung 10 mit
einem Kondensator 71 schwingt und so eine LC-Antenne 17 bildet.
Eine Niederfrequenzkommunikationseinrichtung 10 neigt dazu,
ihr Steuerungssystem 12 und andere interne Logikkomponenten
durch das eingehende Niederfrequenzsignal zu takten. Daher muß ein mit
der Niederfrequenzkommunikationseinrichtung 10 zusammengeschalteter Controller 40 ein
Signal auf die Antenne 17 der Niederfrequenzkommunikationseinrichtung 10 bestätigen, das
genau dasselbe Protokoll und dieselbe Frequenz verwendet, wie das
vom Abfrageleser 20 empfangene Signal. Dies ist im Unterschied
zur drahtlosen Ultrahochfrequenzkommunikationseinrichtung 10,
die normalerweise vom Controller 40 die Bestätigung eines
Signals 44 erfordert, die dem gleichgerichteten Signal 32 entspricht.
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Die
Schaltung, die verwendet wird, um den Controller 40 mit
der in 4 dargestellten drahtlosen Kommunikationseinrichtung 10 zusammenzuschalten,
arbeitet wie folgt. Wenn der Controller 40 mit der drahtlosen
Kommunikationseinrichtung 10 kommunizieren möchte, treibt
der Controller 40 ein mit den Daten vom Ausgabeanschluß bzw. -kanal 73 amplitudenmoduliertes
Frequenzsignal 44. Das Frequenzsignal 44 stellt
sowohl den Strom für
die drahtlose Kommunikationseinrichtung 10 als auch die
an die drahtlose Kommunikationseinrichtung 10 kommunizierten
Daten bereit. Das Frequenzsignal 44 ist an einen Begrenzungswiderstand 74 und
einen Gleichstromtrennkondensator 76 an die LC-Antenne 17 gekoppelt.
Dies erzeugt ein Signal durch die LC-Antenne 17, das mit
dem Signal 32 identisch ist, das die drahtlose Kommunikationseinrichtung 10 von einem
Niederfrequenzabfrageleser 20 empfangen würde. Ein
weiterer Gleichstromtrennkondensator 78 ist zwischen der
Masse und dem anderen Eingang 72 der drahtlosen Kommunikationseinrichtung 10 gekoppelt.
Wenn die drahtlose Kommunikationseinrichtung 10 zurück an den
Niederfrequenzabfrageleser 20 kommuniziert, indem sie einen
Kurzschluß durch die
Spule 70 erzeugt, fließt
ein stärkerer
Strom durch den Begrenzungswiderstand 74 und läßt die Spannung
am Begrenzungswiderstand 74 sinken. Ein mit dem Eingang 82 des
Controllers 40 verbundener Diodengleichrichter 80 erfaßt die Spannung
am Begrenzungswiderstand 74 und gewinnt so alle Informationen
oder Daten zurück,
die von der drahtlosen Kommunikationseinrichtung 10 gesendet
werden.
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Eine
neuartige, in 5 dargestellte Anwendung der
vorliegenden Erfindung ist die Verwendung der in den 2 bis 4 dargestellten
Anordnung einer drahtlosen Kommunikationseinrichtung 10 und des
Controllers 40 in einem tragbaren Rechner 90 zu Sicherungszwecken.
Ein tragbarer Rechner 90 kann eine drahtlose Kommunikationseinrichtung 10 und
einen Controller 40 enthalten, wobei der Controller, wie bereits
beschrieben, mit der Antenne 17 der drahtlosen Kommunikationseinrichtung 10 zusammengeschaltet
ist. Der tragbare Rechner 90 kann durch ein Netz 92 mit
einem Host 94 oder einem anderen Rechnersystem verbunden
sein, wobei der tragbare Rechner in der Lage ist, Kommunikationen über das Netz 92 vom
Host 94 zu empfangen und von Controller 40 im
tragbaren Rechner 90 zu empfangen und an diesen zu senden.
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Diese
Sicherheitsanwendung ist im Ablaufdiagramm in 6 dargestellt.
Wenn der Nutzer den tragbaren Rechner 90 beim Verlassen
eines sicheren Gebäudes
oder einer anderen Anlage mitnimmt, muß der Nutzer durch eine Eingabe
an den tragbaren Rechner 90 anzeigen, daß er den
tragbaren Rechner 90 transportieren möchte (Feld 100). Um
den tragbaren Rechner 90 zu transportieren, erhält der tragbare Rechner 90 ein
Bewilligungstoken vom Netz 92, das dann unter Verwendung
der bereits beschriebenen Zusammenschlußtechnik vom Controller 40 in
den Speicher 16 der drahtlosen Kommunikationseinrichtung 10 geschrieben
wird (Feld 102). Der Host 94 läßt den Zugang zu Sicherheitstoken
nur abhängig
von der Identifikation des Nutzers zu.
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Wenn
der tragbare Rechner 90 später durch ein Portal beim Ausgang
der sicheren Anlage getragen wird, wird das in der drahtlosen Kommunikationseinrichtung 10 gespeicherte
Token von einem beim Portal angeordneten Abfrageleser 20 abgefragt (Feld 104).
Der Abfrageleser 20 bestimmt, ob das Token gültig ist
(Entscheidung 106). Der Abfrageleser 20 ist auch
mit dem Netz 92 verbunden, so daß der Abfrageleser 20 in
der Lage ist, dasselbe Token, das vom tragbaren Rechner 90 in
der drahtlosen Kommunikationseinrichtung 10 gespeichert
ist, zum Zweck des Vergleichs und der Gültigkeitsprüfung zu empfangen.
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Ist
das Token gültig
(Entscheidung 106) wird zugelassen, daß der tragbare Rechner 90 aus
der sicheren Anlage entfernt wird, da das Host-System 94 Kenntnis
davon hat, daß der
Nutzer vorher eine autorisierte bzw. authentische Genehmigung erhalten hat,
den tragbaren Rechner 90 aus der sicheren Anlage zu entfernen
(Feld 108). Das Token kann entweder vom Abfrageleser 20 aus
der drahtlosen Kommunikationseinrichtung 10 gelöscht oder
vom Abfrageleser 20 als zukünftig nicht mehr zu verwenden
aufgezeichnet werden, so daß der
Nutzer beim nächsten Transport
des tragbaren Rechners 90 wieder eine Genehmigung zur Entfernung
des tragbaren Rechners 90 erhalten muß (Feld 110). Ist
das Token nicht gültig
(Entscheidung 106), kann der Abfrageleser 20 jede
vorgesehene oder gewünschte
Maßnahme
ergreifen, wie z. B. das Senden eines Antwortsignals und/oder die
Steuerung eines visuellen oder hörbaren
Alarms oder eine Nachricht, um anzuzeigen, daß keine Autorisierung vorliegt,
den tragbaren Rechner 90 aus der sicheren Anlage zu entfernen
(Feld 112).
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7 stellt
einen weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung vor, wobei eine
drahtlose Kommunikationseinrichtung 10 ohne eigene Antenne 16 an die
Antenne 122 eines getrennten Kommunikationssystems angeschlossen
wird. So nutzt die drahtlose Kommunikationseinrichtung 10 die
Antenne 122 des anderen Kommunikationssystem mit, was die
Notwendigkeit für
die drahtlose Kommunikationseinrichtung 10 beseitigt, eine
eigene Antenne 17 bereitzustellen. Dieser Aspekt der vorliegenden
Erfindung wird in Verbindung mit der oben beschriebenen Zusammenschaltung
eines Controllers 40 oder einer anderen elektronischen
Vorrichtung mit der Antenne 17 der drahtlosen Kommunikationseinrichtung 10 verwendet.
In dieser Ausführungsform
ist die Betriebsfrequenz der drahtlosen Kommunikationseinrichtung 10 verschieden
von der Betriebsfrequenz der Antenne 122 des getrennten
Kommunikationssystems.
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Die
drahtlose Kommunikationseinrichtung 10 ist an ein Anpassungsnetz 120 gekoppelt,
das seinerseits mit der Antenne 122 des getrennten Kommunikationssystems
verbunden ist. Das getrennte Kommunikationssystem kann zum Beispiel
ein Funk- oder Mobiltelefon 124A sein, das dazu konstruiert
ist, auf 920 MHz zu kommunizieren. Das Anpassungsnetz 120 wird
bereitgestellt, um die Betriebsfrequenz der drahtlosen Kommunikationseinrichtung 10 an
die Betriebsfrequenz der Antenne 122 und des getrennten Kommunikationssystems 124 anzupassen.
Das Anpassungsnetz 120 kann verhindern, daß eine Übertragung
des getrennten Kommunikationssystems 124 die drahtlose
Kommunikationseinrichtung 10 überlastet. Das Anpassungsnetz 120 kann
auch verhindern, daß die
nicht linearen Bauteile der drahtlosen Kommunikationseinrichtung
die Ausstrahlung unerwünschter
Oberwellen verursachen.
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Die
drahtlose Kommunikationseinrichtung 10 kann zum Beispiel
dazu konstruiert sein, von einem Abfrageleser 20 bei einem
Band, z. B. 869 MHz, abgefragt zu werden, und das Funktelefon 124A kann dazu
konstruiert sein, bei einer höheren
Frequenz, z. B. 920 MHz, zu arbeiten. Das Anpassungsnetz 120 kann
eine Isolierung zwischen der Sendung des Funktelefons an die Antenne 122 und
der drahtlosen Kommunikationseinrichtung 10 bereitstellen.
Bei 920 MHz ist das Funktelefon 124A an seine Antenne 122 angepaßt und das
Anpassungsnetz 120 ändert
die Impedanz der drahtlosen Kommunikationseinrichtung 10 in
eine sehr hohe Impedanz, so daß ihre
Verbindung mit der Antenne 122 die elektrische Verbindung
zwischen dem Funktelefon 124A und der Antenne 122 nicht
beeinflußt.
Bei 869 MHz formt das Anpassungsnetz 120 die drahtlose
Kommunikationseinrichtung 10 in eine Impedanz um, die der
Impedanz der Antenne entspricht und sichert so für einen wirksamen Betrieb die
wirksame Stromübertragung
zwischen der Antenne 122 und der drahtlosen Kommunikationseinrichtung 10.
Weitere Informationen zur Anpassung der Impedanz zwischen einer drahtlosen
Kommunikationseinrichtung 10 und einer Antenne 122 ist
in der anhängigen
US-Patentanmeldung Nr. 09/678,271 mit dem Titel „Wireless communication device
and method" („Einrichtung
und Verfahren zur drahtlosen Kommunikation") offenbart.
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8 stellt
eine weitere Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung vor, bei der die drahtlose Kommunikationseinrichtung 10 an
die Antenne 122 eines getrennten Kommunikationssystems 124 angeschlossen
ist. In diesem Beispiel jedoch ist die Betriebsfrequenz der drahtlosen
Kommunikationseinrichtung 10 der Betriebsfrequenz des getrennten Kommunikationssystems 124 ähnlich.
Ein Radiofrequenz-Transceiver 124B und die drahtlose Kommunikationseinrichtung 10 sind
an dieselbe Antenne 122 gekoppelt und sollen intern im
wesentlichen bei demselben Frequenzband arbeiten. Die drahtlose Kommunikationseinrichtung 10 ist über einen
Anpassungskondensator 130, eine Induktionsspule 132 und
eine Reihe von GaAs-Feldeffekttransistoren (FETs) 134 an
die Antenne 122 gekoppelt. Der Kondensator 130 und
die Induktionsspule 132 bilden einen LC-Schaltkreis und die FETs 134 fungieren
als Schalter.
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Liegt
an der Antenne 122 keine Radiofrequenzenergie vor und die
Eingabe 136 der drahtlosen Kommunikationseinrichtung 10 beträgt 0 Volt, hat
der FET 134 sein Gatter und seine Quelle bei derselben
Spannung und stellt für
die Antenne 122 einen niedrigen Widerstand dar. Wenn der
Radiofrequenz-Transceiver 124B ein Signal sendet, wird Strom
an die drahtlose Kommunikationseinrichtung 10 gekoppelt,
wodurch die Spannung beim Eingang 136 steigt, aber gleichzeitig
auch die Spannung am Gatter des FET 134 umgekehrt und die
Kopplung vermindert wird. Im Idealfall läßt die vom FET 134 bereitgestellte
Abschwächung
zu, daß die
Spannung am Eingang 136 auf einen mit der korrekten Funktion der
drahtlosen Kommunikationseinrichtung 10 übereinstimmenden
Punkt, aber nicht höher,
steigt, und begrenzt dadurch die Spannung am Eingang 136.
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9 stellt
eine der in 8 dargestellten ähnliche
Technik dar, wobei eine drahtlose Kommunikationseinrichtung 10 an
eine verteilte Antenne 122 im Inneren eines tragbaren Rechners 90 gekoppelt ist.
Der tragbare Rechner 90 enthält ein drahtloses Lokales Netzwerk
(WLAN) oder ein Bluetooth-Kommunikationsmodul 140, so daß der tragbare
Rechner 90 an ein Netz 92 oder ein anderes System
zur externen drahtlosen Kommunikation angeschlossen werden kann.
Das WLAN- oder Bluetooth-Modul 140 im Inneren des tragbaren
Computers 90 ist an eine Antenne 122 zur drahtlosen
Kommunikation gekoppelt. In dieser Ausführungsform wird die Antenne 122 als zwei
Pole in verschiedenen Bereichen des tragbaren Rechners 90 bereitgestellt.
Die drahtlose Kommunikationseinrichtung 10 ist an einem
gemeinsamen Verbindungspunkt 142 ebenfalls an die Antenne 122 gekoppelt.
Der tragbare Rechner 90 ist geeignet, ein Signal bereitzustellen,
um einen im Normalfall geschlossenen Schalter (nicht dargestellt)
zu öffnen, der
die drahtlose Kommunikationseinrichtung 10 vom gemeinsamen
Verbindungspunkt 142 trennt, wenn der tragbare Rechner 90 eingeschaltet
und/oder das WLAN-Modul 140 betriebsbereit ist. Ist der
tragbare Rechner 90 nicht eingeschaltet und/oder das WLAN-Modul 140 nicht
betriebsbereit, ist die drahtlose Kommunikationseinrichtung 10 über den
im Normalfall geschlossenen Schalter mit dem gemeinsamen Verbindungspunkt 142 verbunden,
um die drahtlose Kommunikationseinrichtung 10 mit der Antenne 122 zu
verbinden.
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Es
ist zu beachten, daß das
Umschalten der drahtlose Kommunikationseinrichtung 10 an
den gemeinsamen Verbindungspunkt 142 von anderen Arten
von Schaltern geleistet werden kann, die automatisch sein können, durch
die Erfassung von Strom vom WLAN-Modul 140 gesteuert
oder gesteuert vom tragbaren Rechner 90. Diese Ausführungsform
ist ebenfalls, wie die im vorherigen und den 2 bis 4 beschriebenen,
mit einer Datenverbindung zwischen dem WLAN-Modul 140 und
der Antenne 122 gekoppelt, um zuzulassen, daß die drahtlose Kommunikationseinrichtung 10 als „Postfach" für das WLAN-Modul 140 fungiert.
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10 stellt
eine Ausführungsform
eines Dokumentationssystems dar, das für den Abfrageleser 20 bereitgestellt
werden kann. Der Abfrageleser 20 kann an ein Dokumentationssystem 150 gekoppelt
werden. Dieses Dokumentationssystem 150 kann in großer Nähe zum Abfrageleser 20 angeordnet
und an den Abfrageleser 20 entweder durch eine drahtgebundene
oder drahtlose Verbindung gekoppelt sein. Das Dokumentationssystem 150 kann
eine Benutzerschnittstelle oder ein anderes Rechnersystem sein,
das in der Lage ist, die vom Abfrageleser 20 empfangene
Datenkommunikation zu empfangen und/oder zu speichern. Diese Informationen
können jede
Art von durch die drahtlose Kommunikationseinrichtung 10 empfangene
Informationen sein, unter anderem Identifikationsinformationen,
Sicherheitstoken, Informationen zur Verfolgung, von einem Controller
im Speicher 16 der drahtlosen Kommunikationseinrichtung 10 gespeicherte
Informationen und/oder andere die drahtlose Kommunikationseinrichtung 10 betreffende
Informationen. Diese Informationen können für jeden Zweck verwendet werden.
Zum Beispiel können
die Identifikationsinformationen eines tragbaren Rechners 90 mit
einer drahtlosen Kommunikationseinrichtung 10 an das Dokumentationssystem 150 kommuniziert
werden, das dann zur Verfolgung, Qualitätskontrolle oder Verwaltung
der Versorgungskette verwendet wird. Sind die vom Dokumentationssystem 150 empfangenen
Informationen nicht normal oder korrekt, kann das Dokumentationssystem 150 den
Fertigungsbetrieb so steuern, daß dieser die Herstellungsprozesse
beendet oder ändert,
und/oder die für
den Herstellungsprozeß verantwortlichen
Mitarbeiter alarmieren.
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Das
Dokumentationssystem 150 kann die von der drahtlosen Kommunikationseinrichtung 10 über den
Abfrageleser 20 empfangenen Informationen auch an ein Fernsystem 152 und/oder
den Abfrageleser kommunizieren. Die Kommunikation zwischen dem Dokumentationssystem 150 und
dem Fernsystem 152 kann durch drahtgebundene Kommunikation,
drahtlose Kommunikation, Modemkommunikation oder andere netzgebundene
Kommunikation, wie z. B. das Internet, erfolgen. Alternativ kann
der Abfrageleser 20 unter Verwendung derselben oder ähnlicher
Kommunikationsmedien, die zwischen dem Dokumentationssystem 150 und
dem Fernsystem 152 verwendet werden, die von der drahtlosen
Kommunikationseinrichtung 10 empfangenen Informationen
direkt an das Fernsystem kommunizieren, anstatt die Informationen
zuerst durch das Dokumentationssystem 150 zu dokumentieren.
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Die
oben dargelegten Ausführungsformen stellen
die notwendigen Informationen vor, um Fachleute in die Lage zu versetzen,
die Erfindung umzusetzen, und erläutern das beste Verfahren zur
Umsetzung der Erfindung. Nach der Lektüre der vorangegangenen Beschreibung
im Licht der beigefügten Zeichnungen
werden Fachleute die Erfindungsgedanken verstehen und Anwendungen
dieser Gedanken erkennen, die hier nicht explizit angesprochen sind.
Es wird davon ausgegangen, daß diese
Gedanken und Anwendungen in den Geltungsbereich der Offenbarung
und der zugehörigen
Ansprüche
fallen.
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Es
wird davon ausgegangen, daß die
vorliegende Erfindung nicht auf die in der Patentanmeldung offenbarten
Anwendungen beschränkt
ist. Es wird auch davon ausgegangen, daß die vorliegende Erfindung
nicht auf irgendeine spezielle Art von Bauteil beschränkt ist,
unter anderem auf die drahtlose Kommunikationseinrichtung 10 und
ihre Bauteile, den Abfrageleser 20 und seine Bauteile,
den Controller 40, eine tragbare CPU 90, einen
Host 94, das Anpassungsnetz 120, das getrennte
Kommunikationssystem 124, einschließlich eines Mobil- oder Funktelefons 124A oder
eines Radiofrequenzempfängers 124B,
eines Dokumentationssystems 150 und eines Fernsystems 152.
Die vorliegende Erfindung kann mit jedem beliebigen Objekt verwendet
werden, einschließlich
Spielwaren, Rechenmaschinen, Uhren, Automobilen und ihren Bauteilen,
Reifen usw. Zum Zweck dieser Erfindung sind die Begriffe koppeln,
gekoppelt oder Kopplung entweder als direkte Verbindung oder als
reaktive Kopplung definiert. Reaktive Kopplung ist entweder als
kapazitive oder induktive Kopplung definiert.
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Fachleute
werden Verbesserungen und Abänderungen
der bevorzugten Ausführungsformen der
vorliegenden Erfindung erkennen. Alle derartigen Verbesserungen
und Abänderungen
werden als innerhalb des Geltungsbereichs der hier offenbarten Gedanken
liegend betrachtet. Die Erfindung ist in den beigefügten Ansprüchen definiert.