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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren und ein System
zum Kopieren und Überprüfen von
Daten aus einem Rechner auf eine Kopiespeichereinrichtung.
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Hintergrund
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In
vielen kleinen und mittelgroßen
Unternehmen sowie bei privaten Rechnern umfassen Sicherungsprozeduren
das Sichern von Daten auf einem entnehmbaren Medium, wie beispielsweise
einem Sicherungsband, einer CD-ROM, einer Speichereinrichtung auf
dem Internet, einem örtlichen
Netz (LAN) oder dergleichen. Viele Rechnerprogramme zum Sichern
von Daten enthalten einen Überprüfungstest,
normalerweise auf einem Bit-für-Bit-Test basierend, um
die Daten auf dem entnehmbaren Medium direkt mit der Primärspeichereinrichtung
nach Abschluss der Sicherungsprozedur abzugleichen. Es geschieht
aber erst wenn das Sicherungsmedium für die Wiederherstellung von
Daten verwendet werden soll, dass sich am aktuellen Tag bestätigt, dass
eine funktionelle Sicherung erreicht worden ist.
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Weiterhin
muss in den meisten Fällen,
in denen ein Server ausfällt,
ein neuer Server bereitgestellt und konfiguriert werden, bevor Sicherungsdaten
wiederhergestellt werden können,
um die volle Serverfunktion einzurichten. Der Stand der Technik
hat mehrere Lösungen
für diese
Probleme angegeben.
US 5,907,672 (Matze et
al.) beschreibt ein System zum Sichern von Daten mit einer sehr
hohen Geschwindigkeit durch Speichern einer logischen Bildkopie
des Datenträgers
auf ein Sicherungsmedium. Das logische Abbild kann dann in seiner
Gesamtheit auf eine Datenträgerplatte
mit einer anderen physikalischen Geometrie in einer Katastrophenwiederherstellungsbetriebsart
wiederhergestellt werden, jedoch enthält die Sicherungsprozedur keinerlei Funktionstest
der auf dem Sicherungsmedium befindlichen Daten.
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Daten
können
auch gegen Ausfall wegen einer fehlerhaften Speichervorrichtung
durch "Plattenspiegelung" geschützt werden,
wobei Daten redundant auf zwei oder mehr Platten gespeichert werden.
In
US 6,044,444 (Ofek)
sind zwei Datensysteme durch eine Datenverbindung für Fernspiegelung
von Daten miteinander verbunden. Dieses liefert eine Kopie eines
Servers, wodurch die Kopie an einem vom Server fernen Ort gespeichert
werden kann, und die Daten auf der Kopie sind nicht dem Risiko einer
Beschädigung
ausgesetzt, wenn irgendein physikalischer Schaden am Server auftreten
sollte. Die Daten auf der Kopie werden jedoch kontinuierlich durch
Einlesen/Spiegeln neuer Daten auf die Kopie gelöscht. Es ist daher nicht möglich, Sicherungsdaten
von vorangehenden Tagen zu erhalten und zu speichern. In
US 5,978,565 (Ohran et al.)
betreibt ein Sicherungsrechnersystem ein spezielles Massenspeicher-Zugriffsprogramm,
das mit einem Massenspeicher-Emulatorprogramm auf einem Netzwerkdatenserver
kommuniziert, was Platten auf dem Sicherungsrechnersystem erscheinen
lässt,
als ob sie Platten auf dem Datenserverrechner wären, wodurch eine normale Spiegelungsoption
des Datenserverbetriebssystems so aktiviert werden kann, dass eine
Kopie aller Daten, die in die mit dem Datenserver direkt verbundenen
Massenspeicher-Vorrichtung eingeschrieben werden, auch in die Massenspeicher-Vorrichtung
des Sicherungsrechners eingeschrieben werden. Das Sicherungsrechnersystem
kann dann als ein Vertretungsrechner im Falle eines Serverausfalls
funktionieren. Es ist jedoch keine Sicherung auf einem entnehmbaren
Medium vorgesehen.
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US 5,608,865 (Midgely et
al.) beschreibt ein Vertretungssystem mit Sicherungsmedien, bei
dem ein Vertretungsrechner ein Abbild eines Dateisystems auf einem
Rechner herstellt. Die Dateien im Vertretungsrechner werden dann
auf ein Sicherungsmedium kopiert, so dass nur die zuallerletzt erstellten
Dateien auf dem Vertretungsrechner direkt verfügbar sind, und der Rest der
Dateien kann vom Sicherungsmedium abgefragt werden. Es gibt keinen
Test der Daten auf dem Sicherungsmedium, wenn sie nicht durch den
Vertretungsrechner abgefragt werden sollen. Dementsprechend wird
kein Funktionstest der Daten auf dem Sicherungsmedium ausgeführt.
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In
EP 910 019 ((INCM) Int. Computers
Ltd.) ist ein Sicherungsrechner mit Klientenrechnern über ein öffentliches
Netz fernverbunden und führt
regelmäßige Sicherungen
von Daten der Klientenrechner automatisch aus. Die gesicherten Daten
werden in einer automatischen Bandbibliothek gespeichert und periodisch
geklont, um Kopien für
Außenspeicherung
zur Verfügung
zu stellen. Es ist jedoch kein Funktionstest der Daten auf den Sicherungsmedien
vorgesehen.
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In
US 6,182,212 (IBM) ist ein
Verfahren zum automatischen Ausbreiten von Systemeinstellungen aus einem
vorhandenen Rechner in ein Ersatzrechnersystem in Abhängigkeit
von einer Benutzereingabe zur Verwendung mit Benutzeraufrüstungen
auf eine neue Hardware- Plattform
beschrieben. Es ist jedoch keine automatische Ausbreitung von Einstellungen
in Verbindung mit Sicherungsprozeduren beschrieben.
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In
GB 2 270 779 ist ein Verfahren
zur Übertragung
von Daten und Programmen von einem in Betrieb befindlichen Rechnerdatenbanksystem
in ein Sicherungsrechnerdatenbanksystem und zum Halten des Sicherungsrechnerdatenbanksystems
in Bereitschaft für
Notfalleinsatz beschrieben. Das Verfahren umfasst die Umwandlung
von Programmen und Daten von dem in Betrieb befindlichen Rechnerdatenbanksystem
und zum Übertragen
von Programm und Daten in das Sicherungsrechnerdatenbanksystem.
Kurze Unversehrtheitsprüfungen
werden an Daten in dem Sicherungs- und dem in Betrieb befindlichen
Rechnerdatenbanksystem ausgeführt,
sowie Abgleichtests, die die statistische Analyse der Datentabellen
in beiden Rechnerdatenbanksystemen umfassen und die Überprüfung, dass
in beiden Systemen gespeicherte Daten gleich sind. Abgleichtests umfassen
die Erzeugung von Statistiken über
eine Datentabelle. Die Statistiken enthalten die Anzahl der Reihen
in der Tabelle und können
auch andere Werte enthalten, beispielsweise den Gesamtwert einer
speziellen Spalte.
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Jedoch
offenbart
GB 2 270 779 keinerlei
funktionelle Überprüfung der
Daten des Sicherungsrechnerdatenbanksystems. Die einzige Überprüfung der
Daten ist eine statistische Überprüfung, wie
beispielsweise die Anzahl der Reihen und Spalten. Eine statistische Überprüfung ergibt
nur, ob die gleiche Menge an Datentabellen in das Sicherungssystem übertragen
wird, schweigt sich aber vollständig über die
Funktionalität
der übertragenen
Daten aus. Das verwendete System umfasst zwei Rechner, wobei die
einzige beschriebene Verbindung zwischen den zwei Rechnern über ein
Sicherungsband erfolgt, so dass eine Überprüfung in
GB 2 270 779 nicht online durchgeführt werden
kann.
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Übersicht über die
Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung gibt ein Verfahren an, wie es in Anspruch
1 beschrieben ist, und ein System, wie es in Anspruch 17 beschrieben
ist, zum Sichern von Daten (Kopieren von Daten) von einem Primärrechnersystem
auf ein entnehmbares Sicherungsmedium und/oder ein Kopierechnersystem,
kombiniert mit einer funktionellen Überprüfung der auf das Medium und/oder
den Rechner kopierten Daten, wodurch ein gegen Ausfall sichereres
Sicherungssystem geschaffen wird und ein Ersatzrechner für den Fall
eines Primärrechner ausfalls
schnell verfügbar
ist. Die vorliegende Erfindung bezieht sich also in einem ersten
Aspekt auf ein Verfahren zum Kopieren von Daten in wenigstens einem
Primärrechnersystem
von einer Primärspeichereinrichtung
in eine Sicherungsspeichereinrichtung und zum Prüfen der kopierten Daten, wobei
das Verfahren enthält:
- a) Lesen von Daten aus der Primärspeichereinrichtuing,
- b) Einrichten eines Kopierechnersystems, das eine Kopiespeichereinrichtung
hat,
- c) Einschreiben gelesener Daten in die Kopiespeichereinrichtung,
- d) Erhalten von Kopiedaten, und gekennzeichnet durch
- e) Vergleichen der Funktionalität von Kopiedaten in der Primärspeichereinrichtung,
wodurch geprüft
wird, dass Daten zugänglich
sind und in derselben Weise benutzt werden können, wie sie es im Primärrechnersystem
könnten,
um dadurch die kopierten Daten funktionell zu überprüfen.
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In
einer weiteren Ausführungsform
bezieht sich die Erfindung auf ein Verfahren zum Sichern von Daten von
wenigstens einem ersten Primärrechnersystem
und einem zweiten Primärrechnersystem
in eine Sicherungsspeichereinrichtung und zum Prüfen der kopierten Daten, wobei
das Verfahren umfasst:
- a) Lesen von Daten aus
der ersten Primärspeichereinrichtung,
- b) Einrichten eines Kopierechnersystems, das eine Kopiespeichereinrichtung
hat,
- c) Einschreiben von Daten in die Kopiespeichereinrichtung,
- d) Erhalten von Kopiedaten,
- e) Vergleichen von Kopiedaten mit Daten in der ersten Primärspeichereinrichtung,
um dadurch die gesicherten Daten funktionell zu überprüfen, und
- f) Widerholen der Schritte a) bis e) für den zweiten Primärspeicher.
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Das
Verfahren bietet dem Benutzer eine Möglichkeit, sich zu versichern,
dass eine funktionelle Sicherung erhalten worden ist und weiterhin
im Falle eines Absturzes des Primärrechners, dass der Kopierechner als
Stellvertreter funktionieren kann.
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Das
Verfahren gibt weiterhin einen Funktionstest der Daten auf dem Kopierechnersystem
unabhängig davon
ab, ob eine entnehmbare Sicherung zusätzlich zu der Kopie auf dem
Kopierechnersystem erhalten worden ist.
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Für jedes
der Verfahren kann das Kopierechnersystem somit als ein Ersatzsystem,
als ein Sicherungssystem, gegebenenfalls mit entnehmbarer Speichereinrichtung,
wie beispielsweise entnehmbaren Platten für Speicherzwecke, als Testumgebung
wirken, oder der Kopierechner kann ein aufgerüsteter Rechner sein, beispielsweise
wenn ein Rechner mit Software einschließlich eines Betriebssystems,
und mit Hardware aufgerüstet
wird. Im Falle der Aufrüstung
wird der Kopierechner in den Primärrechner nach erfolgreichem
Vergleich und/oder Überprüfung der
kopierten Daten umgewandelt.
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In
einem weiteren Aspekt bezieht sich die Erfindung auf ein Kopiesystem,
enthaltend wenigstens ein Primärrechnersystem
mit einer Primärspeichereinrichtung
und einer Sicherungsspeichereinrichtung, wobei die Primärspeichereinrichtung
und die Sicherungsspeichereinrichtung wenigstens periodisch miteinander
verbindbar sind, wobei das System weiterhin ein Kopierechnersystem
mit einer Kopiespeichereinrichtung enthält, die Kopiespeichereinrichtung
und die Sicherungsspeichereinrichtung wenigstens periodisch miteinander
verbindbar sind, und die Primärspeichereinrichtung
und die Kopiespeichereinrichtung über ein Netzwerk verbunden sind.
Das System gemäß der Erfindung
ermöglicht
es, ein Sicherungsmedium fern vom Primärrechnersystem sowie vom Kopierechnersystem
anzuordnen, wodurch die gesicherten Daten nicht dem Risiko unterliegen, gleichzeitig
denselben Beschädigungen
ausgesetzt zu sein, wie die Daten des Primärrechnersystems.
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Weiterhin
kann das Kopierechnersystem auch als eine Testumgebung funktionieren,
mit dem Aufrüstungen,
Softwaretests, Belehrung und dergleichen stattfinden können. Dadurch
wird das Risiko von Abschaltperioden vermindert.
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Zeichnungen
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1 zeigt
ein System, bei dem ein Sicherungsband von einem Primärserver
aufgezeichnet und in einem Kopieserver überprüft wird.
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2 zeigt
ein System, bei dem sich das Sicherungsband in einem Rechner an
einem fernen Ort befindet, und die kopierten Daten mittels eines
Netzwerks übertragen
werden.
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3 zeigt
ein System, bei dem eine Sicherung von einem Primärserver
auf einen Kopierechner aufgezeichnet wird und eine funktionelle Überprüfung der
Daten durchgeführt
wird.
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4 zeigt
ein Flussdiagramm für
die Wiederherstellungsprozeduren.
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5 zeigt
ein Flussdiagramm für
die Änderung
von Hardware.
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6 zeigt
ein Flussdiagramm für
die Änderung
der Identität
des Kopierechners.
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7 zeigt
ein Flussdiagramm für
die Überprüfungsprozeduren.
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8 zeigt ein Flussdiagramm für die Vertretungsprozeduren.
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9 zeigt
einen Primärrechner
mit einem Bandlaufwerk.
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10 zeigt
einen Satz Primärrechner,
die ihre Kopie in einen zentralen Sicherungsrechner übertragen,
an den eine Sicherungseinheit, ein Bandroboter usw. angeschlossen
sind. Nach Abschluss der Sicherung wird die Kopie in einen Kopierechner übertragen,
der wieder jede vollständige
Kopie testet.
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11 zeigt
ein System mit einem SAN/NAS mit angeschlossener Sicherungseinheit.
Eine Sicherung wird vom Inhalt des SAN/NAS erstellt. Nach Abschluss
der Sicherung werden die Daten zurück zu einem Kopierechner oder
einem verkleinerten SAN/NAS übertragen.
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12 zeigt
ein System ähnlich
dem in 11 gezeigten, jedoch mit einem
anderen Zweck. Eine Sicherung wird unter dem Gesichtspunkt des Primärrechners
erstellt. Da ten/Software können
auf einem NAS/SAN gespeichert sein, jedoch enthält die Sicherung nur die Daten,
die bewirken, dass der Primärrechner richtig
funktioniert. SAN/NAS kann Daten für andere Primärrechner
enthalten, jedoch können
diese Daten für Sicherheitszwecke
bei anderer Gelegenheit kopiert werden. Der Ort der Sicherungslaufwerke
ist nicht wichtig. Sie können
am NAS/SAN oder am Kopierechner angeordnet sein, wie geeignet ist.
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13 zeigt
ein System mit einer zentralen Speichereinrichtung, die Sicherheitskopien
für Unternehmen/Konzerngesellschaften
enthält.
Eine Sicherung wird von allen Primärrechnern auf eine SAN/NAS-Speichereinrichtung
erstellt. Die gespeicherten Sicherheitskopien können durch Übertragen von Daten mittels
eines Netzwerks vom SAN/NAS auf einen Kopierechner geprüft werden,
der entweder zentral oder örtlich
angeordnet ist.
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Detaillierte
Beschreibung der Erfindung
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Das
Verfahren und System gemäß der Erfindung
ist besonders zur Verwendung in Rechnernetzwerken geeignet, die
wenigstens einen Dateiserver und gegebenenfalls mehrere Klientenrechner,
wie beispielsweise Arbeitsstationen, haben. Die Erfindung kann jedoch
auch in Systemen angewendet werden, in denen das Primärrechnersystem
sowohl als Server als auch als Arbeitsstation dient. Die Erfindung
schafft ein zuverlässiges
Sicherungs- und
Kopiesystem, das in der Lage ist, mit geringen Kosten erstellt zu
werden, aber noch immer ein erhöhtes
Maß an
Sicherheit im Vergleich zu früheren
Sicherungssystemen aufgrund der Funktionstests liefert und gleichzeitig
die Möglichkeit
bietet, auf einfache Weise einen Ersatzrechner zu schaffen, wenn der
Primärrechner
ausfallen sollte.
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Der
Ausdruck Rechner wird hier in seiner normalen Bedeutung verwendet,
d.h. um beispielsweise einen Server oder einen Klientenrechner zu
bezeichnen.
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Der
Ausdruck "Server" wird hier mit seiner
normalen Bedeutung verwendet, d.h. ein zweckbestimmter Dateiserver,
ein Datenbankserver, ein Anwendungsserver, ein Endgerätserver
usw.. Klienten können
sich beim Server anmelden und die Dienste des Servers, d.h. seine
Dateien, Datenbanken, Drucker usw. verwenden.
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Der
Ausdruck "Klientenrechner" oder "Klient" wird ebenfalls in
seiner normalen Bedeutung verwendet, d.h. ein Rechner, der bei einem
Server eingeloggt hat und die Dienste des Ser vers in Anspruch nimmt.
Die Klientenrechner sind normalerweise Arbeitsstationen.
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Die
Rechnersysteme gemäß dieser
Erfindung können
stationäre
Rechner sowie tragbare Rechner sein.
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Der
Ausdruck "Primärrechnersystem" meint das System
der Daten, die zum Kopieren/Sichern für Speicherung und/oder späteren Gebrauch
bestimmt sind. Das Primärrechnersystem
kann ein Server, eine Arbeitsstation oder jeder andere Rechner sein,
der die zu kopierenden Daten enthält.
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Der
Ausdruck "Speichereinrichtung" wird hier in seiner
normalen Bedeutung verwendet, d.h. eine Einrichtung zum Speichern
von Daten, Dateien, Datenbanken usw.. Eine Speichereinrichtung eines
Rechnersystems bezieht sich auf die gesamte Speichereinrichtung
des Rechners, beispielsweise bezieht sich die Speichereinrichtung
eines Servers auf den Gesamtspeicher des Servers, der Dateien, Daten,
Datenbanken sowie Information und Einstellungen des Servers speichert.
Die Speichereinrichtung kann auch ein Netzwerkverbundener Speicher
(NAS = Networt Attached Storage) oder Speicherbereichsnetzwerk (SAN
= Storage Area Network) sein, siehe auch die Zeichnungen.
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Der
Ausdruck "Kopiedaten" meint die vom Primärrechnersystem
kopierten Daten, hauptsächlich
Daten, die sich auf Dateien und Datenbanken beziehen. Kopiedaten
können
jedoch auch Betriebssystem, Einstellungen usw. enthalten.
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Der
Ausdruck "Kopierechner" meint ein unabhängiges Rechnersystem,
das nicht in das Primärrechnersystem
integriert ist.
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Die
Ausdrücke "Funktionalität" und "funktionell" werden hier in ihrer
normalen Bedeutung verwendet. Beispielsweise ist mit Funktionstest
(funktioneller Test) von Daten gemeint, dass geprüft wird,
dass Daten zugänglich
sind und in der gleichen Weise verwendet werden können, wie
sie im Originalsystem verwendet werden könnten. Ein Funktionalitätstest wird
auch durch Ausführung
einer Serie von Dateitests durchgeführt. Der Test enthält somit
den Vergleich von Inhalt, die Überwachung
der Syntax, die Prüfung
der Fähigkeit
der Wirtssoftware, eine gegebene Datei zu verwenden, z.B. die Fähigkeit,
die Datei zu öffnen
und darin zu lesen/einzuschreiben.
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Das
Verfahren und System gemäß der Erfindung
ist für
Sicherungsprozeduren (volle Sicherung, inkrementelle Sicherung usw.)
geeignet, die entweder automatisch in geplanten Intervallen oder
ad hoc ausgeführt werden
können.
Weiterhin ist die Erfindung für
jede Art des Kopierens von Daten von einem Rechnersystem in ein
anderes Rechnersystem geeignet oder zum Erstellen eines Vertretungsrechnersystems,
wenn ein Primärrechnersystem
zu ersetzen oder auszutauschen ist, was sonst eine Abschaltzeitperiode
bedingen würde.
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Weiterhin
ist die Erfindung für
jede Art von Aufrüstung
von Rechnern und/oder Programmen und/oder zum Installieren neuer
Programme geeignet, da das Primärrechnersystem
in voller Funktion und gegen Manipulation durch technische Listen
sicher sein kann.
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Sicherungs-/Kopiesystem
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
bezieht sich die Erfindung auf ein Sicherungssystem, jedoch ist die
Erfindung nicht auf ein Sicherungssystem beschränkt. In einer Ausführungsform
bezieht sich die Erfindung daher auf ein Kopiesystem, enthaltend
wenigstens ein Primärrechnersystem
mit einer Primärspeichereinrichtung
und einer Sicherungsspeichereinrichtung, wobei die Primärspeichereinrichtung
und die Sicherungsspeichereinrichtung wenigstens periodisch miteinander
verbindbar sind, wobei das System weiterhin ein Kopierechnersystem
mit einer Kopiespeichereinrichtung enthält, wobei die Kopiespeichereinrichtung
und die Sicherungsspeichereinrichtung wenigstens periodisch miteinander
verbindbar sind, und die Primärspeichereinrichtung
und die Kopiespeichereinrichtung durch ein Netzwerk verbunden sind,
sowie auf ein Verfahren zur Verwendung mit diesem System.
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Das
Primärrechnersystem
kann jedes oben beschriebene Rechnersystem sein. Das Verfahren und das
System sehen auch eine Konfiguration vor, bei der wenigstens zwei
Rechnersysteme angeordnet werden, wie beispielsweise ein Kopiesystem
mit wenigstens einem Primärrechnersystem,
einem zweiten Primärrechnersystem,
wobei jedes Primärrechnersystem
eine Primärspeichereinrichtung
hat, und das System enthält weiterhin
wenigstens eine Sicherungsspeichereinrichtung, wobei die Primärspeichereinrichtung
und die Sicherungsspeichereinrichtung wenigstens periodisch miteinander
verbindbar sind, wobei das System weiterhin wenigstens ein Kopierechnersystem
mit einer Kopiespeichereinrichtung enthält, die Kopiespeichereinrichtung und
die Sicherungsspeichereinrichtung wenigstens periodisch miteinander
verbindbar sind, und jede der Primärspeichereinrichtungen und
Kopiespeichereinrichtungen über
ein Netzwerk miteinander verbunden sind. Dementsprechend kann das
Kopierechnersystem wenigstens zwei Primärrechnersysteme enthalten,
wie beispielsweise wenigstens drei Primärrechnersysteme, wie beispielsweise
vier Primärrechnersysteme,
die sämtlich
mit demselben Kopierechnersystem verbunden sind.
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Die
Sicherungsspeichereinrichtung ist vorzugsweise ein entnehmbares
Speichermedium, wie beispielsweise ein äußeres, entnehmbares Speichermedium.
Eine breite Vielfalt an Medien ist heutzutage im Handel erhältlich,
wie beispielsweise magnetische Medien, Speichermedien und optische
Medien. Insbesondere ist das Speichermedium eine Auswahl aus Magnetband,
Platte, DVD, CD-ROM, Speicher-Karte, ein optischer Kristall, NAS
oder SAN. Es ist bevorzugt, dass das Sicherungsmedium entnehmbar
ist, weil es dann an einem (sicheren) Ort fern vom Primärrechnersystem
und vom Kopierechnersystem aufbewahrt werden kann, sodass jegliche
physikalische Beschädigung
dieser Systeme, wie Diebstahl, Vandalismus, Feuer, Hochwasser usw.
das Sicherungsmedium nicht beschädigen.
Weiterhin ist es durch ein entnehmbares Sicherungsmedium möglich, unterschiedliche
Medieneinheiten für
jeden Tag, jede Woche oder jeden Monat zu verwenden, sodass die
frühere
Sicherung nicht gelöscht
wird, wenn die nächste
Sicherung ausgeführt
wird. Die Sicherungsspeichereinrichtung kann im Primärrechnersystem
angeordnet sein, wie beispielsweise ein Band in einem Bandlaufwerk
in dem Rechnersystem, oder die Sicherungsspeichereinrichtung kann
in einer individuellen Vorrichtung angeordnet und mit dem Primärrechnersystem
mittels eines Netzwerks verbunden sein.
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Unabhängig von
der Anordnung des Primärrechnersystems
zur Sicherungsspeichereinrichtung kann beim Kopierechnersystem das
Sicherungsmedium entweder örtlich
angeordnet oder über
ein Netzwerk angeschlossen sein, wenn Daten in die Kopiespeichereinrichtung
eingelesen werden. Die vorliegende Erfindung bietet auch einen Vorteil
dahingehend, dass sie zu einer längeren
Gebrauchszeit für
Sicherungsmedien führen kann,
da sie verwendet werden können,
bis keine nützliche
Sicherung auf diesen Medien ausführbar
ist und sich Fehler sofort aufgrund der Überprüfungs-/Wiederherstellungsprozedur
zeigen.
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Netzwerk
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Überall in
diesem Kontext kann ein Netzwerk gemäß der vorliegenden Erfindung
ein ver drahtetes Netzwerk oder ein drahtloses Netzwerk oder eine
Kombination daraus sein. Das Netzwerk kann ein Intranet (d.h. ein
Ortsbereichsnetzwerk, LAN), ein Extranet (d.h. Breitbereichsnetzwerk,
WAN) oder das Internet oder wieder eine Kombination daraus sein.
Mit dem Ausdruck Intranet ist ein Netzwerk innerhalb des Unternehmens gemeint.
Mit dem Ausdruck Extranet ist ein Netzwerk gemeint, das als ein
Intranet zwischen zwei entfernten Orten arbeitet. Der Ausdruck "Internet" wird in seiner üblichen
Bedeutung verwendet.
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In
einer Ausführungsform
ist die Sicherungsspeichereinrichtung mit der Primärspeichereinrichtung über ein Intranet verbunden, und Daten werden von
der Primärspeichereinrichtung
zur Sicherungsspeichereinrichtung durch das Intranet übertragen.
Die Kopiespeichereinrichtung ist ebenfalls mit der Sicherungsspeichereinrichtung über das
Intranet verbunden, und der Datentransport zwischen diesen Einheiten
wird über
das Intranet ausgeführt.
Weiterhin sind die Primärspeichereinrichtung
und die Kopiespeichereinrichtung ebenfalls über das Intranet zur Überprüfung und
für Vergleichszwecke
verbunden.
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In
einer weiteren Ausführungsform
ist die Sicherungsspeichereinrichtung mit der Primärspeichereinrichtung über das
Internet verbunden, und Daten werden von der Primärspeichereinrichtung
zur Sicherungsspeichereinrichtung über das Internet übertragen.
Auch ist die Kopiespeichereinrichtung mit der Sicherungsspeichereinrichtung über das
Internet verbunden, und der Datentransport zwischen diesen Einheiten
wird über das
Internet ausgeführt.
Im Gegensatz hierzu sind die Primärspeichereinrichtung und die
Kopiespeichereinrichtung durch das Intranet zu Überprüfungs- und Vergleichszwecken
verbunden.
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Wie
der Fachmann erkennt, sind andere Kombinationen von Verbindungen
durch das Internet, das Intranet und das Extranet möglich, was
eine breite Vielfalt möglicher
Anordnungen in Bezug auf den Ort des Primärrechnersystems und des Kopierechnersystems
in Bezug zueinander und individuell bezüglich der Sicherungsspeichereinrichtung
zulässt.
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Kopierechnersystem
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Das
Kopierechnersystem kann jedes geeignete Rechnersystem sein, wie
beispielsweise ein System, das mit dem Primärrechnersystem identisch ist.
Es ist jedoch möglich,
die Erfindung mit einem Kopierechnersystem zu verwenden, das vom
Primärrechnersystem
verschieden ist, solange es mit dem Primärrechnersystem kompatibel ist.
In einer bevorzugten Ausführungsform
ist das Kopierechnersystem ein größenvermindertes Rechnersystem,
wodurch die Kosten des Sicherungssystems herabgesetzt werden. Mit
dem Ausdruck größenvermindert
ist ein Rechner gemeint, der beispielsweise eine geringere Prozessorgeschwindigkeit,
eine kleinere Festplatte und/oder einen kleineren Arbeitsspeicher
hat, solange die Kapazität
des Kopierechnersystems ermöglicht,
die relevanten Prozeduren auszuführen.
Es ist selbstverständlich
notwendig, dass das Kopierechnersystem wenigstens eine Speicherkapazität hat, die
in der Lage ist, die Daten vom Primärrechnersystem beispielsweise
in komprimiertem Modus zu speichern. Im Falle, dass das Primärrechnersystem
mit gespiegelten Platten arbeitet, muss das Kopierechnersystem nur
eine Speicherkapazität
haben, die einer der gespiegelten Platten entspricht. Normalerweise
ist das Kopierechnersystem mit einer kleineren Speicherkapazität als das
Primärrechnersystem
ausgerüstet.
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Optional
hat der Kopierechner ein Grundbetriebssystem, das in der Lage ist,
das Einschreiben von Daten aus dem Sicherungsmedium oder vom Primärrechnersystem
gemäß der gewählten Prozedur
zu bedienen. Während
der Überprüfung ist
das Grundbetriebssystem normalerweise heruntergefahren, und stattdessen
verwendet der Kopierechner das kopierte Betriebssystem als Teil
des Überprüfungstests.
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In
einer anderen Ausführungsform
kann Wiederherstellungssoftware in der Sicherungsspeichereinrichtung
angeordnet sein, die aktivierbar ist, wenn ein Vergleich und/oder
eine Überprüfung stattfinden
sollen. Solche Software kann auch eine Adaption und ein erneutes
Booten des Systems beinhalten.
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Konfigurationsänderung
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Konfigurationsänderungen
können,
falls notwendig, durchgeführt
werden. Die Systemkonfiguration im Betriebssystem, das vom Primärrechnersystem
kopiert ist, sollte so angepasst werden, dass sie mit der Hardware
des Kopierechners funktioniert. Im Falle von selbstkonfigurierenden
Betriebssystemen wird die Änderung der
Konfiguration automatisch ausgeführt.
Bei einigen Systemen kann die Hardwarekonfiguration des Kopierechnersystems,
falls notwendig, auf das gesicherte Betriebssystem kopiert werden,
bevor der Kopierechner neu gebootet wird, unter Verwendung des gesicherten
Betriebssystems für
die Überprüfung, oder
die neuen Hardwarekomponenten werden erfasst, und relevante Software
und Treiber werden dadurch installiert. In einer weiteren Ausführungsform
ist die Software für die
Hardware auf dem Kopierechner selbstkonfigurierend.
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Sicherungs-/Aufrüstungssystem
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In
einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung, die für
Sicherungszwecke und speziell für
Aufrüstungszwecke
geeignet ist, bezieht sich die Erfindung auf ein Kopiesystem mit
oder ohne Sicherungsmedium, nämlich
ein Verfahren zum Kopieren von Daten, die in wenigstens einem Primärrechnersystem
enthalten sind, von einer Primärspeichereinrichtung
in eine Kopiespeichereinrichtung und zum Überprüfen der kopierten Daten, wobei
das Verfahren umfasst:
- a) Lesen von Daten aus
der Primärspeichereinrichtung,
- b) Einrichten eines Kopierechnersystems, das eine Kopiespeichereinrichtung
hat,
- c) Einschreiben von Daten in die Kopiespeichereinrichtung,
- d) Erhalten von Kopiedaten, und
- e) Vergleichen der Funktionalität von Kopiedaten mit Daten
in der Primärspeichereinrichtung,
wodurch die gesicherten Daten funktionell überprüft werden.
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Bei
diesem Verfahren erhält
man einen Kopierechner, der eine funktionelle Kopie der Daten des
Primärrechnersystems
enthält.
Selbstverständlich
enthält
das System auch die Möglichkeit
der Anordnung eines Primärrechners,
der auf mehrere Kopierechner kopiert. Beispielsweise können zwei
oder mehr Kopierechner nacheinander verwendet werden, sodass ein
Kopierechner pro Tag in Funktion ist. Der Kopierechner ist dann für eine Vielzahl
von Zwecken verfügbar,
wie oben diskutiert. Insbesondere ist das Verfahren zur Aufrüstung von
Rechnern/Programmen geeignet, wenn ein System zu ersetzen oder zu ändern ist,
was eine Abschaltzeitdauer vermeidet. In der Aufrüstsituation
kann ein Sicherungsmedium nicht notwendig sein.
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Überprüfung
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Die Überprüfungsprozedur
ist vorzugsweise eine funktionelle Überprüfungsprozedur. Mit dem Ausdruck "funktionelle Überprüfung" und "funktionelles Überprüfen" ist gemeint, dass
eine Kopie erhalten wird, für die
die Funktionalität
der Daten auf der Kopie geprüft
wird, im Gegensatz zu einem Bit-für-Bit-Test zwischen einer Primärspeichereinrichtung
und einer Sicherungsspeichereinrichtung.
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Die Überprüfung wird
ausgeführt,
nachdem die Daten in die Kopiespeichereinrichtung eingeschrieben worden
sind, und das Kopierechnersystem arbeitet mit den Kopiedaten. Die Überprüfung von
Daten auf den Kopierechner wird vorzugsweise ausgeführt durch
- a) Testen des Betriebssystems und/oder
- b) Testen einer oder mehrerer Dateien auf dem Kopierechnersystem
und/oder
- c) Testen von Datenbankabfragen
- d) Testen von Kundendiensten.
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Es
ist bevorzugt, dass die Überprüfung wenigstens
beide Schritte b) und c), besser noch alle drei Schritte, und am
besten alle vier Schritte umfasst.
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Der
Test kann manuell ausgeführt
werden, d.h. visuell auf einem Bildschirm durch eine die Daten prüfende Person.
In einer bevorzugten Ausführungsform
wird die Überprüfung automatisch
durch Vergleich mit entsprechenden Betriebssystemen, Dateien und
Datenbanken auf dem Primärrechnersystem
ausgeführt,
so dass das Kopierechnersystem seine gespeicherten Dateien anhand
der Originaldaten auf dem Primärrechnersystem überprüft, entweder
auf Anforderung oder wie durch das System geplant. Der Vergleich
wird vorzugsweise automatisch durch das Kopierechnersystem eingeleitet.
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Dem
funktionellen Überprüfungstest
kann ein Bit-für-Bit-Test
zwischen Daten auf der Primärspeichereinrichtung
und Daten auf der Sicherungsspeichereinrichtung als ein erster Überprüfungsschritt
vorangehen.
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a) Testen des Betriebssystems
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Der
Test wird vorzugsweise durch Starten des Betriebssystems und Prüfen der
von dem System zu startenden Dienste ausgeführt. Es wird ein Vergleich
auf der Grundlage einer Prüfliste
vom Primärrechnersystem
durchgeführt.
Weiterhin kann eine Überprüfung auf
Fehlerlogs vorgesehen sein. Bei einigen Betriebssystemen sollte
diesem Test ein Schritt des erneuten Bootens des Kopierechnersystems
mit Daten vom Sicherungsmedium vorangehen.
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b) Test einer oder mehrere
Dateien auf dem Kopierechnersystem
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Der
Test kann manuell ausgeführt
werden, indem zu einer oder mehrerer Dateien zugegriffen wird und die
Integrität
der Dateien geprüft
wird. In einer bevorzugten Ausführungsform
werden die Dateien automatisch durch Vergleichen vorbestimmter Merkmale
der Dateien am Kopierechnersystem mit Merkmalen der gleichen Dateien
am Primärrechnersystem
geprüft.
Beispiele von Merkmalen sind die letzten Zugriffsdaten zu Dateien, Zeitstempel,
erweiterte Attribute der Dateien (Schutzmodus, Eigentümer usw.).
Weiterhin kann die Prüfsumme der
Datei am Kopierechnersystem mit der Prüfsumme der Datei am Primärrechnersystem
verglichen werden. Auch kann der gesamte Inhalt der Datei am Kopierechnersystem
mit dem gesamten Inhalt der gleichen Datei am Primärrechnersystem
verglichen werden, beispielsweise als Prüfung einer Anzahl von Dateien,
die stochastisch unter den gesicherten Dateien ausgewählt werden.
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c) Testen von Zugriffen
zu Dateien oder Datenbanken
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Die
Funktionalität
von Datenbanken kann nicht lediglich durch Vergleich von Dateien
getestet werden, vielmehr können
die Überprüfungsprozeduren
die Durchführung
idealer Zugriffe auf dem Kopierechnersystem und dem Primärrechnersystem
und durch Vergleich der Ergebnisse enthalten.
-
Die
Funktionalität
von Dateien kann durch Verwenden des Wirtsprogramms oder eines Parsers
getestet werden, der öffnet
und überprüft, dass
die Inhalte der Dateien mit der Spezifikation des speziellen Dateityps übereinstimmen
(z.B. Microsoft Word, Microsoft Excel, Adobe Acrobat usw.). Der
Test kann auch die Ausführung
identischer Abrufe am Kopierechner und am Primärrechnersystem und das Vergleichen
der Ergebnisse enthalten.
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d) Testen einer oder mehrerer
Datei- oder Datenbankabrufe durch Zugriff zu einer oder mehrerer
Dateien oder Abrufe und Prüfen
des Ergebnisses der Dateien oder der Abrufe.
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Beispielsweise
könnte
das Ergebnis eines Abrufs im Primärrechnersystem erzeugt, zum
Kopierechner kopiert und mit einem ähnlichen Abruf im Kopierechnersystem
verglichen werden.
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e) Testen von Kundendiensten
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An
Kundenwünsche
angepasste Programme und Dienste, die für das Primärrechnersystem spezifisch sind,
können
selbstverständlich
auch gemäß der vorliegenden
Erfindung überprüft werden.
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Im
Falle, dass die Überprüfungsprozedur
durch ein Netzwerk ausgeführt
wird, müssen
die notwendigen Teile der Identität des Kopierechners (der aufgrund
der Kopieprozedur mit dem Primärrechner
identisch ist) geändert
werden, bevor die Überprüfungsprozedur
beginnt. Beispielsweise kann in gegenwärtigen Linuxsystemen die Identitätsänderung
durch ein Programm ausgeführt
werden, während
die Identitätsänderung
in Windows NT durch ein Programm, gefolgt durch erneutes Booten
des Rechners, ausgeführt
wird.
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Es
wird eine Mitteilung gegeben, wenn die Überprüfungsprozedur Fehler der gesicherten
Daten identifiziert, so dass notwendige Maßnahmen getroffen werden können, einschließlich der
Einleitung einer neuen Sicherungsprozedur, gegebenenfalls durch
Verwendung eines anderen Sicherungsmediums. In einer bevorzugten
Ausführungsform
wird zum Abschluss der Überprüfung eine
Mitteilung abgegeben, ob der Abschluss erfolgreich war, oder nicht.
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Wenn
die Überprüfungsprozedur
erfolgreich abgeschlossen wird, kann das entnehmbare Sicherungsmedium,
falls vorhanden, an jedem geeigneten Platz aufbewahrt werden, beispielsweise
in einem Kasten, der gegen Feuer usw. geschützt ist, und der Benutzer kann
darauf vertrauen, dass die Daten auf dem entnehmbaren Sicherungsmedium
im Falle eines Ausfalls funktionieren, da funktionelle Tests bereits
ausgeführt
worden sind. Der Kopierechner kann dann für seinen vorbestimmten Zweck
eingesetzt werden. In einer Ausführungsform
tritt der Kopierechner in eine Wartebetriebsart ein, in der eine
oder mehrere der folgenden Optionen auftreten können:
Der Lese-/Schreib-Betrieb
des Systems wird entaktiviert (es ist kein Zugriff zu den Daten möglich),
bis der Kopierechner erneut in Benutzung genommen wird, beispielsweise
als ein Ersatzrechner.
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Wenn
Abgleichdatenbanken gesichert werden, ist es geeignet, wenn die
Wartebetriebsart eine Deaktivierung der Abgleichfunktion enthält. Im Falle,
dass der Kopierechner kontinuierlich aktualisiert werden soll, kann
der Kopierechner Teil des Abgleichvorgangs sein.
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Der
Teil des Rechners, der die Kopiedaten enthält, ist vom Rest des Kopierechners
abgegrenzt, und der übrige
Teil des Kopierechners kann für
einen anderen Zweck verwendet werden, beispielsweise als ein normaler
Klienten-/tragbarer Rechner.
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Ersatzserver
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Im
Falle, dass der Service eines Primärrechnersystems unzugänglich wird,
sei es durch einen Ausfall oder durch eine geplante Wartung, kann
entweder ein menschlicher Systemmanager oder ein automatisches Einleitungsprogramm
den Ersatzbetrieb des Kopierechnersystems für den ausgefallenen Server
aufrufen. Im Ersatzbetrieb liefert das Kopierechnersystem Zugang
zu den Daten an Benutzer, die bis dahin von dem nicht zugänglichen
Primärrechnersystem
verfügbar
waren.
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Wenn
das Kopierechnersystem den Ersatzbetrieb für einen ausgefallenen Rechner
aufnimmt, führt das
Kopierechnersystem eine Prozedur aus, um sich selbst dem Netzwerk
als ausgefallener Server zu identifizieren, und bedient dann alle
Abrufe an das ausgefallene Primärrechnersystem
aus dem Netzwerk. Klienten, die ihre Verbindung aufgrund des ausgefallenen
Primärrechnersystems
verloren haben, werden mit dem Kopierechnersystem verbunden, wenn
sie wieder einloggen, entweder manuell unter Verwendung desselben
Einloggverfahrens, das sie normalerweise benutzen, oder automatisch
durch ihre Standardklientensoftware. Das Kopierechnersystem kann
mehr als Dateidienste und Datenbankdienste zur Verfügung stellen,
beispielsweise kann das Kopierechnersystem Ersatzdruckdienste oder
andere übliche
Peripherie-Support-Dienste zur Verfügung stellen. Der vollständige Übergang
erfordert sehr kurze Zeit, häufig
weniger als wenige Minuten, und es ist kann nicht erforderlich sein,
dass das Kopierechnersystem erneut bootet, je nach speziellem Betriebssystem,
wie oben beschrieben. Das einzige Risiko eines Datenverlustes beruht
auf der Tatsache, dass die Version einer Datei nur so aktuell ist,
wie die letzte Siche rungsprozedur, die ausgeführt wurde oder sie wegen beispielsweise
Abgleichprozeduren, automatisierte Kopierprozeduren usw. aktualisiert
wurde.
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Wenn
das Kopierechnersystem als ein Ersatzrechner verwendet werden soll,
ist normalerweise bevorzugt, dass die Speichereinrichtung in der
Lage ist, einen Nur-Lese-Betrieb zuzulassen. Dadurch sind Klienten in
der Lage, Daten auf dem Ersatzrechner zu lesen, da jedoch in die
Kopiespeichereinrichtung während
der Ersatzperiode keine Daten eingeschrieben werden, sind keine
Aktualisierungsprozeduren der Primärspeichereinrichtung und/oder
der Sicherungsspeichereinrichtung notwendig.
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Wenn
das Kopierechnersystem als Ersatz auch für eine längere Zeitdauer verwendet werden
kann, so kann es doch geeignet sein, eine Kopiespeichereinrichtung
zur Verfügung
zu stellen, die in der Lage ist, zwischen Nur-Lese-Betrieb und Lese-Schreib-Betrieb
umzuschalten, was zu einem flexibleren System führt. Wenn in diesem Falle das
ausgefallene Primärrechnersystem
wieder läuft,
werden Daten des Primärrechnersystems
aus dem Kopierechnersystem mit denjenigen Änderungen wieder hergestellt,
die stattgefunden haben, während
das Kopierechnersystem für
das ausgefallene Primärrechnersystem
Ersatz war.
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Weiterhin
kann das Kopierechnersystem zum Testen neuer Konfigurationen usw.
verwendet werden, um die Möglichkeiten
neuer Konfigurationen zu prüfen,
bevor sie in das Primärrechnersystem
eingeführt
werden. Die Erfindung gibt weiterhin einen gesicherten Fortgang
der Prozeduren des Ersatzes alter Rechner, des Ersatzes verlorener
Rechner, das Aufrüsten
von Programmen und/oder Rechnern an.
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Mehrere Primärrechnersysteme
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Die
Erfindung schafft weiter die Möglichkeit,
dass ein Einzel-Kopierechnersystem mehrere Primärrechnersysteme unterstützen kann,
d.h. dass ein einzelnes Kopierechnersystem für die funktionelle Überprüfung von
Sicherungen von mehr als einem Primärrechnersystem verwendet werden
kann. Dementsprechend bezieht sich die Erfindung auch auf ein Verfahren,
das zur Sicherung von Daten von wenigstens einem Primärrechnersystem
und einem zweiten Primärrechnersystem
verwendet wird, enthaltend:
- a) Lesen von Daten
aus der ersten Primärspeichereinrichtung,
- b) Einschreiben dieser gelesenen Daten in die Sicherungsspeichereinrichtung,
- c) Einrichten eines Kopierechnersystems, das eine Kopiespeichereinrichtung
hat,
- d) Auslesen gesicherter Daten aus der Sicherungsspeichereinrichtung,
- e) Einschreiben gesicherter Daten in die Kopiespeichereinrichtung,
- f) Erhalten von Kopiedaten,
- g) Vergleichen von Kopiedaten mit Daten in der ersten Primärspeichereinrichtung,
um dadurch die gesicherten Daten zu überprüfen, und
- h) Wiederholen der Schritte a) bis g) für den zweiten Primärrechner.
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Wie
auch ein Verfahren zum Kopieren von Daten von mehr als einem Primärrechnersystem,
wie beispielsweise ein Verfahren zum Kopieren von Daten in wenigstens
einem Primärrechnersystem
von einer Primärspeichereinrichtung
in eine Kopiespeichereinrichtung und zum Überprüfen dieser kopierten Daten
enthält dieses
Verfahren:
- a) Auslesen von Daten aus der Primärspeichereinrichtung,
- b) Anordnen eines Kopierechnersystems, das eine Kopiespeichereinrichtung
hat,
- c) Einschreiben von Daten in die Kopiespeichereinrichtung,
- d) Erhalten von Kopiedaten, und
- e) Vergleichen von Kopiedaten mit Daten in der Primärspeichereinrichtung,
um dadurch die gesicherten Daten funktionell zu überprüfen.
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Die
einzigen Anforderungen für
das Kopierechnersystem bestehen darin, dass es mit allen Primärrechnersystemen
kompatibel ist und dass die Speicherkapazität des Kopierechner systems der
notwendigen Speicherkapazität
für die
größte Primärspeichereinrichtung
der Primärrechnersysteme
entspricht. Die Prozedur kann durch Zuordnen einzelner Sicherungsspeichereinrichtungen
für jedes
Primärrechnersystem
ausgeführt
werden, wie beispielsweise ein Medium pro Primärrechnersystem, oder alternativ
kann es durch die Wiederverwendung einer gemeinsamen Speichereinrichtung
im Falle überprüfter Sicherungen
ausgeführt
werden, die auf externen Medien gespeichert sind. Auch können Daten
von mehreren Servern auf einem oder mehreren Sicherungsmedien angeordnet
werden, beispielsweise durch Bandroboter, Bandlader, SAN oder NAS.
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Im
Falle, dass eines der Primärrechnersysteme
ausfällt,
dann ist alles, was notwendig ist, um einen Ersatzrechner zur Verfügung zu
stellen, das Einschreiben der letzten Sicherungsdaten in den Kopierechner, und
anschließend
kann der Kopierechner als Ersatz für das Primärrechnersystem funktionieren.
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Das
Sicherungssystem kann auch zum Sichern mehrerer Primärrechnersysteme
verwendet werden, wobei die Sicherung ausgeführt wird durch Sichern zweier
oder mehrerer Primärrechnersysteme
auf ein Medium oder eine Serie von Medien. Dadurch wird eine Überprüfungsprozedur
pro Medium ausgeführt,
und das Kopierechnersystem ist in der Lage, die Daten entsprechend
einem speziellen Primärrechnersystem
selektiv zu lokalisieren, unabhängig
vom Ort des Sicherungsspeichermediums. Ein solches Sicherungssystem
kann beispielsweise ein Sicherungsroboter sein.
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Die
vorliegende Erfindung ist auch nützlich
zur Sicherung von Speichereinrichtungen, die an anderen Orten gelegen,
jedoch über
ein Netzwerk, wie beispielsweise Speicherbereichsnetzwerke (SAN)
oder Netzwerksbereichsdienste (NAS) und in Gruppen angeordneten
Servern angeschlossen sind.
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Die
vorliegende Erfindung ist nicht von irgendeinem speziellen Sicherungsprogramm
oder Betriebssystem abhängig
und kann daher in jeder Kombination von Systemen, Sicherungsprogrammen
und Betriebssystemen verwendet werden. Die vorliegende Erfindung
kann daher mit einem Sicherungsprogramm verwendet werden, das aus
Microsoft Tape Format® (MTF) mit NTBackup, Veritas
BackupExec®,
Cheyenne ArcServe® sowie jedem anderen im
Handel erhältlichen
Sicherungssystem ausgesucht ist.
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Ein
weiterer Vorteil der vorliegenden Erfindung besteht darin, dass
sie im Zusammenhang mit einer breiten Vielfalt an Betriebssystemen
ausgeführt
werden kann, wie beispielsweise Microsoft Windows NT®, alle Versionen,
Microsoft Windows 2000 Server®, Microsoft Windows 2000
Advanced Server®,
Novell Netware® v. 3,
v. 4, Linux, einschließlich
Vertrieb von Redhat, Debian usw., Mac OS X® und
Mac OS 8® und
Unix-Systemen, wie Solaris®.
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Beispiel 1
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Der
Systemaufbau in 1 zeigt ein Primärrechnersystem
und einen Kopierechner. Der Pfeil zeigt den Weg des Sicherungsmediums,
bezeichnet mit Sicherungsband, vom Primärrechnersystem zum Kopierechnersystem.
Die Überprüfung der
in das Kopierechnersystem kopierten Daten wird durch die Netzwerkverbindung
zwischen dem Primärrechnersystem
und dem Kopierechnersystem ausgeführt.
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Der
Systemaufbau in 2 zeigt eine weitere Ausführungsform
der Erfindung mit einem Primärrechnersystem
und einem Kopierechner. Der Pfeil zeigt den Weg der Daten vom Primärrechnersystem
zu einem entfernten Rechner, der mit Speicher bezeichnet ist und
als eine Sicherungsspeichereinrichtung dient, und weiter von dem
entfernten Rechner zum Kopierechnersystem. Die Überprüfung der in das Kopierechnersystem
kopierten Daten wird durch die Netzwerkverbindung zwischen dem Primärrechnersystem
und dem Kopierechnersystem ausgeführt.
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Der
Systemaufbau in 3 zeigt eine Ausführungsform
der Erfindung, bei der die Daten, die vom Primärrechnersystem direkt in das
Kopierechnersystem über
die Netzwerkverbindung kopiert werden, und die Überprüfung der in das Kopierechnersystem
kopierten Daten wird durch dieselbe Netzwerkverbindung zwischen
dem Primärrechnersystem
und dem Kopierechnersystem ausgeführt.
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Beispiel 2
-
Primärrechner
mit Bandlaufwerk
-
Von
dem Primärrechner
(siehe 9) werden Sicherungsdaten auf Sicherungsbänder übertragen. Nach
Abschluss wird ein Auslesen von Daten aus Sicherungsbändern (mit
dem Primärrechner
verbunden) in den Kopierechner eingeleitet. Die Systemkonfiguration
wird angepasst, und der Kopierechner wird erneut gestartet. Eine Überprüfung kann
nach Wunsch ausgeführt
werden.
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Beispiel 3
-
Ein
Satz Primärrechner
(siehe 10) überträgt ihre Sicherungsdaten in
einen zentralen Sicherungsrechner, an den eine Sicherungseinheit,
ein Bandroboter usw. angeschlossen sind. Nach Abschluss der Sicherung
wird die Kopie in einen Kopierechner übertragen, der wiederum jede
vollständige
Sicherheitskopie prüft.
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Beispiel 4
-
Ein
System (siehe 11) hat ein SAN/NAS mit angeschlossener
Sicherungseinheit. Eine Sicherung wird vom Inhalt des SAN/NAS genommen.
Nach Abschluss der Sicherung werden die Daten zurück in einen Kopierechner
oder ein verkleinertes SAN/NAS übertragen.
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Beispiel 5
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Das
System (siehe 12) ist ähnlich dem in Beispiel 4 beschriebenen,
jedoch mit einem anderen Zweck. Eine Sicherung wird vom Gesichtspunkt
des Primärrechners
genommen. Daten/Software können
im NAS/SAN gespeichert werden, jedoch enthält die Sicherung nur die Daten,
die den Primärrechner
in korrekter Weise funktionieren lassen. SAN/NAS kann Daten für andere
Primärrechner
enthalten, jedoch können
diese Daten für
Sicherheitszwecke bei anderer Gelegenheit kopiert werden. Der Ort
der Sicherungslaufwerke ist nicht wichtig. Sie können am NAS/SAN oder am Kopierechner
gelegen sein, je nach Eignung.
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Beispiel 6
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Ein
System (siehe 13) hat eine zentrale Speichereinrichtung,
die Sicherheitskopien für
Unternehmen/Tochtergesellschaften enthält. Eine Sicherung wird von
allen Primärrechnern
auf eine SAN/NAS-Speichereinrichtung genommen. Die gespeicherten
Sicherheitskopien können
durch Übertragung
von Daten vom SAN/NAS in einen Kopierechner geprüft werden, der entweder zentral
oder örtlich
angeordnet ist.
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Beispiel 7
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Die
Programmierung für
ein Beispiel des Verfahrens gemäß der Erfindung
ist in diesem Beispiel in Bezug auf Microsoft Tape Format (MTF),
NT Backup gezeigt: Abhängig
vom Betriebssystem kann Hardwareänderung
ausgeführt
werden, wie im Flussdiagramm in 5 gezeigt,
und Beispiele der Programmierschritte sind nachfolgend gezeigt:
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Wiederherstellungsprozeduren
können
ausgeführt
werden, wie im Flussdiagramm in 4 gezeigt, und
Beispiele der Programmierschritte sind nachfolgend gezeigt:
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Eine Überprüfung kann
ausgeführt
werden, wie im Flussdiagramm in 7 gezeigt,
und Beispiele der Programmierschritte sind nachfolgend gezeigt:
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Eine
Identitätsänderung
kann ausgeführt
werden, wie im Flussdiagramm in 6 gezeigt,
und Beispiele der Programmierschritte sind nachfolgend gezeigt:
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Eine
Vertretung kann wie im Flussdiagramm von 8 gezeigt
ausgeführt
werden, und Beispiele der Programmierschritte sind nachfolgend gezeigt:
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Ein
Beispiel des Codes für
das Programm ist nachfolgend als Tabelle 1 gezeigt, die dieser Beschreibung
beigefügt
ist:
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