DE60212048T2 - Katheter mit verbesserter distaler Schubfähigkeit - Google Patents

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    • A61M25/00Catheters; Hollow probes
    • A61M25/10Balloon catheters
    • A61M25/1006Balloons formed between concentric tubes

Description

  • Die Erfindung betrifft einen chirurgischen Katheter und insbesondere einen Ballonkatheter mit einem verstärkten distalen Segment, um die Schubfähigkeit des Katheters zu erleichtern und Knicken zu minimieren.
  • Angioplastie und Stentsetzung sind weitverbreitete Techniken zur Behandlung von Gefäßkrankheit. Bei der Ballonangioplastie wird ein Katheter mit einem an seinem distalen Ende befestigten inflatierbaren Ballon durch die Gefäßarchitektur eines Patienten mit dem Ballon in einem deflatierten Zustand geführt, und der Ballon wird in einer Gefäßläsion positioniert. Danach wird der Ballon inflatiert, um die atherosklerotische Plaque an die Gefäßwand zu drücken und ausreichenden Blutfluß im Gefäß wieder herzustellen. Beim Setzen von Stents werden kleine röhrenförmige Prothesen entfaltet, die mit einem Ballon expandiert werden oder selbstexpandierend sind und radial expandieren, um die Durchgängigkeit des Gefäßes zu wahren, und kommen weithin in Verbindung mit der Ballonangioplastie zum Einsatz.
  • Ein Problem im Zusammenhang mit dem Gebrauch von Ballonkathetern ist, daß sich Knicke entlang dem Katheter entwickeln können. Da der Katheter relativ flexibel sein muß, um durch die gewundene Gefäßarchitektur vorgeschoben zu werden, ist ein flexibler Katheter knickanfällig, wenn der Arzt ihn von seinem proximalen Ende aus schiebt. Besonders gilt dies, wenn das distale Ende auf Widerstand infolge einer engen Stenose trifft. Der Begriff "Schubfähigkeit" beschreibt das Vermögen eines Katheters, Längskräfte vom proximalen Ende zum distalen Ende ohne Knickerzeugung zu übertragen, wobei es sich um einen integralen Kennwert einer erfolgreichen Kathetergestaltung handelt.
  • Bei bekannten Ballonkathetern wurde versucht, die Schubfähigkeit primär durch Verstärken eines proximalen Segments des Katheters zu erhöhen. Die US-A-5626600 für Horzewski et al. (Horzewski) beschreibt einen Ballondilatationskatheter mit einem proximalen und einem distalen äußersten. Ende, einem sich durch ihn erstreckenden Inflationslumen, einem am distalen äußersten Ende angeordneten Ballon, der mit dem Inflationslumen kommuniziert, und einem separaten Führungsdrahtlumen. Ein kleiner Stopfen kann im Führungsdrahtlumen angeordnet sein, um das Führungsdrahtlumen in ein proximales Versteifungsteilstück und ein distales Führungsdrahtteilstück zu trennen. Ein Versteifungsdorn kann in das proximale Versteifungsteilstück des Führungsdrahtlumens proximal zum Stopfen eingeführt werden, um die proximale Steifigkeit zu beeinflussen und die Schubfähigkeit des Katheters zu erhöhen. Gemäß dieser Patentschrift strebt die Vorrichtung danach, die Katheterschubfähigkeit zu erhöhen, indem sie einen Katheter mit "einem steifen proximalen Abschnitt, einem weichen distalen Abschnitt und einem sehr weichen Spitzenabschnitt mit niedrigem Profil" bereitstellt.
  • Ein Nachteil im Zusammenhang mit dem im Patent für Horzewski beschriebenen Katheter ist die potentielle Entwicklung von Knicken am distalen Ende des Katheters, d. h. nahe dem Ballon. Das steife proximale Teilstück läßt sich leicht vorschieben, aber die Stelle, an der sich der weiche distale Abschnitt mit dem steifen proximalen Teilstück verbindet, kann besonders knickempfindlich sein. Dazu kommt es nachteilig mit besonderer Wahrscheinlichkeit dann, wenn man versucht, das sehr weiche distale Teilstück durch eine enge Stenose zu schieben, da es keinerlei distale Verstärkung gibt.
  • Weiterhin wäre das distale Ende des zuvor beschriebenen Ballonkatheters bei Verwendung in einem Stentsetzungsverfah ren besonders knickanfällig. Grund dafür ist, daß das Anordnen eines Stents über dem Ballon die Steifigkeit des weichen distalen Teilstücks erhöht und die Verbindungsstelle zwischen dem weichen und dem steifen Segment knickempfindlich ist, wenn der Katheter kräftig geschoben wird.
  • Andere Kathetergestaltungen stellten eine Außenröhre bereit, die sich durch das Ballonsegment zum distalsten Ende des Katheters erstreckt. Die US-A-5085636 für Burns (Burns) beschreibt einen Katheter mit einer länglichen flexiblen Röhre, die einen inflatierbaren Ballon an ihrem distalen Ende hat. Vorhanden ist ein einziges Lumen sowohl für den Führungsdraht als auch für die Inflations-/Deflationsfunktionen, da ein Paar distale Ventile eine fluiddichte Abdichtung um den Führungsdraht beim Inflatieren und Deflatieren des Ballons bildet. In der Patentschrift wird vorgeschlagen, daß die längliche flexible Röhre, die sich zum distalsten Ende des Katheters erstreckt, einen ein- oder mehrteiligen Aufbau haben kann.
  • Das Patent für Burns empfiehlt ausdrücklich die Herstellung des proximalen Teilstücks aus "Hypotube"-Material (Edelstahlrohre für Kanülen von Injektionsnadeln), während das distale Segment eine flexible Polymerröhre (Schlauch) aufweist. Wie die Vorrichtung nach Horzewski strebt Burns eine Erhöhung der Gesamtschubfähigkeit an, indem ein primär verstärktes proximales Segment vorgesehen ist. Gleichwohl ist wie bei der im Patent für Horzewski beschriebenen Vorrichtung das flexible distale Ende der Vorrichtung im Burns'schen Patent immer noch knickempfindlich, wenn es auf eine enge Stenose trifft. Insbesondere kann Knicken an der proximalen Ballonverbindung auftreten, da an dieser Stelle ein flexibles Polymerröhrenteilstück zwischen dem steifen Hypotube-Teilstück und dem relativ steifen Ballonteilstück angeordnet ist.
  • Die EP-A-339093 betrifft einen Gefäßexpansionskatheter, wobei eine Katheterröhre vom Dreifachröhrentyp als Katheter röhre zum Einsatz kommt und von den drei Durchflußwegen, die durch die Röhre gebildet sind, zwei Durchflußwege mit einem expandierenden Teil kommunizieren können.
  • Die US-A-5176637 beschreibt einen mit einem Dilatationselement ausgestatteten Katheter, der aufweist: eine Innenröhre mit einem ersten Lumen, das am distalen Ende offen ist, eine Außenröhre, die die Innenröhre so umgibt, daß sich eine vorbestimmte Länge des distalen Endes der Innenröhre aus dem distalen Ende der Außenröhre erstreckt und ein zweites Lumen zwischen der Außenröhre und der Innenröhre gebildet ist, ein faltbares Dilatationselement, dessen vorderer und hinterer Endabschnitt an der Innenröhre bzw. Außenröhre befestigt sind und dessen Innenraum mit dem zweiten Lumen kommuniziert, eine erste Öffnung, die mit dem ersten Lumen am proximalen Ende der Innenröhre kommuniziert, und eine zweite Öffnung, die mit dem zweiten Lumen am proximalen Ende der Außenröhre kommuniziert, und wobei ein Abschnitt nahe dem distalen Ende der Außenröhre an der Innenröhre befestigt ist, ohne das zweite Lumen zu blockieren.
  • Die WO-A-95/15192 stellt ein System und ein Verfahren zum Herstellen eines kardiopulmonalen Bypasses und Durchführen eines Interventionsverfahrens im Herzen oder in einem großen Gefäß eines Patienten mit minimalen arteriellen oder venösen Penetrationen bereit. In einer Ausführungsform verfügt eine Bypasskanüle, die zur Einführung in eine Patientenarterie konfiguriert ist, über ein Blutflußlumen, das mit einem kardiopulmonalen Bypassystem verbunden sein kann. Ein Katheterschaft ist mit der Bypasskanüle verbunden, gewöhnlich im Blutflußlumen, und hat ein Teil an seinem distalen Ende zur Durchführung eines Interventionsverfahrens im Herzen oder großen Gefäß. In einer speziellen Ausführungsform hat der Katheterschaft ein expandierbares Teil, z. B. einen nahe seinem distalen Ende angeordneten inflatierbaren Ballon, zum Okklu dieren der aufsteigenden Aorta, um so sämtlichen Blutfluß durch sie für mehrere Herzzyklen zu blockieren.
  • Angesichts dieser Nachteile bekannter Ballonkatheter wäre es wünschenswert, eine Vorrichtung bereitzustellen, die die Schubkraft erhöht, die von der Außenröhre zum distalen Ende des Katheters übertragen wird, um z. B. die Schubfähigkeit des distalen Endes durch eine enge Stenose zu erleichtern.
  • Weiterhin wäre es wünschenswert, eine Vorrichtung mit einem im wesentlichen kontinuierlichen Steifigkeitsübergang zwischen der Außenröhre eines koaxialen Katheters und dem Stentteilstück des Katheters bereitzustellen.
  • Ferner wäre es wünschenswert, eine Vorrichtung bereitzustellen, die die Bildung von Knicken nahe dem distalen Ende eines Ballonkatheters minimiert.
  • Angesichts dessen besteht eine Aufgabe der Erfindung darin, eine Vorrichtung bereitzustellen, die die Schubkraft erhöht, die von der Außenröhre zum distalen Ende des Katheters übertragen wird, um z. B. die Schubfähigkeit des distalen Endes durch eine enge Stenose zu erleichtern.
  • Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist, eine Vorrichtung mit einem im wesentlichen kontinuierlichen Steifigkeitsübergang zwischen der Außenröhre eines koaxialen Katheters und dem Ballonteilstück des Katheters bereitzustellen.
  • Weiterhin liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung bereitzustellen, die die Bildung von Knicken nahe dem distalen Ende eines Ballonkatheters minimiert.
  • Diese und weitere Aufgaben der Erfindung werden durch Bereitstellung einer Vorrichtung gelöst, die zur Erhöhung der distalen Schubfähigkeit eines Ballonkatheters geeignet ist. Vorzugsweise verfügt die Vorrichtung über einen Katheter mit einer Außenröhre, einer Innenführungsdrahtröhre, die sich koaxial in der Außenröhre erstreckt, und einen Ballon, der nahe dem distalen Ende des Katheters angeordnet ist. Der Ballon ist an einem proximalen Befestigungspunkt an der Außenröhre befestigt und an einem distalen Befestigungspunkt an der Innenröhre befestigt. Anders als bekannte Kathetergestaltungen erstreckt sich die Außenröhre mindestens teilweise durch das Ballonsegment, d. h. distal zum proximalen Ballonbefestigungspunkt, und die Außenröhre kann verstärkt sein, um Steifigkeit und Schubfähigkeit entlang diesem Segment des Katheters zu erhöhen.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform verjüngt sich die Außenröhre knapp distal zum proximalen Befestigungspunkt allmählich. Die Verjüngung erstreckt sich mindestens teilweise durch das Ballonsegment auf einen kleineren Durchmesser, so daß sie das distale Gesamtprofil des Katheters nicht wesentlich vergrößert. Eine Inflationsöffnung ist in der Außenröhre an einer Stelle knapp distal zum proximalen Befestigungspunkt vorgesehen.
  • Ferner weist die Vorrichtung vorzugsweise mindestens einen röntgendichten Marker auf, der an der Innenröhre befestigt und im Ballonsegment angeordnet ist. Das distale Ende der Außenröhre kann am röntgendichten Marker befestigt sein, um die Steifigkeit im Ballonsegment zu verstärken und die Schubfähigkeit des Katheters durch eine enge Stenose zu erhöhen. Alternativ kann die Außenröhre distal zum proximalen Ballonbefestigungspunkt zulaufen und direkt mit der Innenröhre verbunden sein, so daß die Außenröhre und Innenröhre zu einer verstärkten Einzelröhre werden.
  • Weitere Merkmale der Erfindung, ihr Wesen und verschiedene Vorteile gehen aus den beigefügten Zeichnungen und der folgenden näheren Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen deutlicher hervor. Es zeigen:
  • 1 eine Darstellung des distalen Endes einer bekannten koaxialen Kathetergestaltung;
  • 2A bis 2C eine schematische Ansicht des distalen Endes eines erfindungsgemäßen verstärkten Katheters und einer schraubenförmigen Versteifungspirale mit konstanten bzw. variierenden Windungsabständen;
  • 3A bis 3C eine alternative Ausführungsform der Erfindung mit einer separaten Verbindungsröhre und einer Einrichtung zum Befestigen der Verbindungsröhre an der Außenröhre mit Hilfe einer Stumpfschweißung bzw. Überlappungsschweißung; und
  • 4 eine alternative Ausführungsform der Erfindung mit einer Außenröhre, die zuläuft, um mit der Innenführungsdrahtröhre verbunden zu sein.
  • Anhand von 1 wird ein bekannter Ballonkatheter aus der US-A-5492532 für Ryan et al. (Ryan) beschrieben. Der Katheter 20 weist eine Außenröhre 22, eine Innenröhre 24 und einen Ballon 26 mit einem proximalen und einem distalen Ende auf, wobei das proximale Ende des Ballons 26 an der Außenröhre 22 an einem proximalen Befestigungspunkt 27 befestigt ist und an der Innenröhre 24 an einem Punkt 29 distal befestigt ist. Die Außenröhre 22 und Innenröhre 24 sind in koaxialer Ausrichtung vorgesehen, so daß ein Inflationslumen 23 mit dem Ballon 26 kommuniziert, während ein Führungsdrahtlumen 25 ermöglicht, den Katheter 20 über einem Führungsdraht vorzuschieben.
  • Ein Nachteil im Zusammenhang mit dieser bekannten Gestaltung ist, daß die Außenröhre 22 am proximalen Befestigungspunkt 27 endet. Damit ist das Segment distal zur Außenröhre 22 knickanfällig, wenn das distale Ende des Katheters 20 in eine enge Stenose vorgeschoben wird. Die Schubkraft am proximalen Ende des Katheters 20 wird möglicherweise nicht vollständig zum distalsten Ende des Katheters 20 übertragen, teilweise weil die Außenröhre 22 am Punkt 27 endet.
  • Die bekannte Kathetergestaltung in 1 ist ferner knickanfällig, wenn sie in einem Stentsetzungsverfahren zum Einsatz kommt. Ist z. B. ein Stent auf dem Ballon 26 angeordnet, kann er ein Teilstück 'S' überspannen und ein relativ starres Segment entlang diesem Abschnitt des Katheters 20 bilden. Da die Außenröhre 22 auch ein relativ starres Segment bildet, kann das flexible Segment 'K' zwischen der Außenröhre 22 und dem proximalen Ende des Stentteilstücks 'S' gebildet sein und ist knickanfällig, wenn das distale Ende des Katheters 20 auf eine enge Stenose trifft.
  • Anhand von 2A wird ein gemäß den Grundsätzen der Erfindung aufgebauter Katheter 40 beschrieben. Der Katheter 40 weist ein proximales und ein distales Ende auf, von denen das distale Ende in 2 gezeigt ist. Das proximale Ende des Katheters 40 kommuniziert mit einer traditionellen proximalen Adapteranordnung (nicht gezeigt), die einen proximalen Führungsdraht-Eintrittsanschluß und einen Inflations-/Deflationsanschluß aufweist.
  • Das distale Ende des Katheters 40 weist eine Außenröhre 42, eine Innenröhre 44 und einen Ballon 46 auf, die jeweils ein proximales und ein distales Ende haben. Die Innenröhre 44 erstreckt sich koaxial in der Außenröhre 42 und erstreckt sich über das distale Ende des Ballons 46 hinaus. Ein Inflations-/Deflationslumen 43 und ein Führungsdrahtlumen 45 kommunizieren mit dem proximalen Inflations-/Deflationsanschluß bzw. Führungsdraht-Eintrittsanschluß. Das Führungsdrahtlumen 45 der Innenröhre 44 ist so konfiguriert, daß der Katheter 40 über einem Führungsdraht 50 vorgeschoben werden kann.
  • Das proximale Ende des Ballons 46 ist an der Außenröhre 42 an einem proximalen Befestigungspunkt 47 befestigt, z. B. mit Löten, Schweißen oder einem biokompatiblen Kleber, während das distale Ende des Ballons 46 an der Innenröhre 44 an einem distalen Befestigungspunkt 53 gemäß 2A befestigt ist. Das Gebiet, das sich zwischen dem proximalen und distalen Befestigungspunkt 47 und 53 erstreckt, bildet ein Ballonsegment 55. Ferner weist die Vorrichtung vorzugsweise röntgendichte Marker 48 auf, die an der Innenröhre 44 befestigt und im Ballonsegment 55 angeordnet sind.
  • Gemäß den Grundsätzen der Erfindung erstreckt sich die Außenröhre 42 distal über den proximalen Befestigungspunkt 47 hinaus, um die Steifigkeit im Ballonsegment 55 zu erhöhen. Vorzugsweise weist die Außenröhre 42 eine Verjüngung 49 auf, die den Durchmesser der Außenröhre 42 im Ballonsegment verringert, um das distale Gesamtprofil zu verkleinern. Alternativ kann die Verjüngung 49 entfallen, und die Röhre 42 kann sich mit ihrem Ausgangsdurchmesser durch das gesamte Ballonsegment 55 fortsetzen.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform verjüngt sich die Außenröhre 42 knapp distal zum proximalen Befestigungspunkt 47 nach innen, und das distale Ende der Außenröhre 42 ist an einem oder mehreren röntgendichten Markerbändern 48 gemäß 2A befestigt. Das mit reduziertem Durchmesser gebildete distale Teilstück der Röhre 42 kann sich über die gesamte Länge des Ballonsegments 55 erstrecken und kann an der Innenröhre 44 und am distalen Ende des Ballons 46 am distalen Befestigungspunkt 53 befestigt sein.
  • In der Ausführungsform gemäß 2A weist die Außenröhre 42 mindestens eine Inflationsöffnung 52 auf, die in einer Seitenfläche an einer Stelle distal zum Punkt 47 und proximal zum proximalsten röntgendichten Marker 48 angeordnet ist. Die Inflationsöffnung 52 ermöglicht Fluidkommunikation zwischen dem proximalen Inflations-/Deflationsanschluß und dem Ballon 46 über das Lumen 43. In einer alternativen Ausführungsform kann die Außenröhre 42 proximal zum proximalsten röntgendichten Marker im Ballonsegment 55 enden, wobei in diesem Fall die distalste Spitze der Röhre 42 direkt mit dem Ballon 46 über das Lumen 43 kommunizieren würde.
  • Die Kennwerte der Außenröhre 42 können über ihre Länge variieren, um die Steifigkeit an ausgewählten Stellen zu beeinflussen, insbesondere um für erhöhte Steifigkeit entlang dem Ballonsegment 55 zu sorgen. Die Kennwerte der Außenröhre 42 können bereichsweise variiert sein, indem ein steifes Teilstück, ein umflochtenes oder spiralförmiges Teilstück oder Bohrungen oder Schlitze an ausgewählten Stellen vorgesehen sind. 2B und 2C veranschaulichen Ausführungsformen, in denen schraubenförmige Spiralen 65 und 67 mit einem konstanten bzw. variierenden Windungsabstand verwendet werden können, um die Steifigkeit der Außenröhre 42 selektiv zu erhöhen. Die schraubenförmigen Spiralen 65 und 67 können die Steifigkeit der Außenröhre 42 proximal zum Ballonsegment oder in ihm erhöhen. Optional kann die Außenröhre 42 an der Innenröhre 44 an ausgewählten Stellen entlang dem Katheter 40 z. B. mit Löten oder Schweißen befestigt sein, um die Steifigkeit und Schubfähigkeit zu erhöhen, solange das Inflationslumen 43 nicht vollständig blockiert ist.
  • Die Außenröhre 42 kann mit Hilfe eines einwandigen Schlauchmaterials hergestellt oder kann als koextrudiertes Schlauchmaterial bereitgestellt sein, um unterschiedliche Oberflächeneigenschaften innerhalb und außerhalb des Schlauchmaterials zu ermöglichen. Ändern lassen sich die Kennwerte des Katheters 40 ferner durch Herstellen der Außenröhre 42 mit Hilfe von mindestens einem Material über ihre Länge, z. B. einer Kombination aus Edelstahl und Polymermaterialien mittels Klebern oder fortgeschrittener Extrusionstechniken. Deutlich sollte sein, daß das Bereitstellen unterschiedlicher Materialien und/oder Variieren der Texturen der Außenröhre 42 an jeder Kombination von Stellen in den Schutzumfang der Erfindung fallen soll.
  • Anhand von 3 wird eine alternative Ausführungsform des Katheters 40 beschrieben, in der das distale Ende der Außenröhre 42 mit einer separaten Verbindungsröhre 57 kommuniziert, die ein proximales und ein distales Ende hat. Die Verbindungsröhre 57 ist im Ballonsegment 55 angeordnet und darstellungsgemäß vorzugsweise an mindestens einem röntgendichten Marker 48 befestigt. Das distale Ende der Außenröhre 42 kann am proximalen Ende der Verbindungsröhre 57 befestigt sein, z. B. mit biokompatiblem Kleber. 3B und 3C, die Nebenbilder des Bereichs 3 von 3A sind, veranschaulichen die Außenröhre 42 in ihrer Befestigung an der Verbindungsröhre 57 über eine Stumpfschweißung 58 bzw. Überlappungsschweißung 60. Die Überlappungsschweißung 60 ist gegenüber der Stumpfschweißung 58 bevorzugt, da die Überlappungsschweißung 60 möglicherweise weniger knickempfindlich ist, wenn Schubkräfte von der Außenröhre 42 zur Verbindungsröhre 57 übertragen werden. Die in 3 beschriebenen Ausführungsformen stellen verstärkte Röhrensegmente mit unterschiedlichen Kennwerten bereit, ohne ein relativ kompliziertes Teil für die Außenröhre 42 herstellen zu müssen. Außerdem verhindert die Verbindungsröhre 57, daß sich Knicke zwischen den röntgendichten Markern 48 entwickeln, eine ansonsten übliche Stelle für die Bildung von Knicken.
  • Anhand von 4 wird eine alternative Ausführungsform des erfindungsgemäßen Katheters 40 beschrieben. Die Außenröhre 42 ist am proximalen Ende des Ballons 46 am proximalen Befestigungspunkt 47 befestigt und läuft dann zu, um sich mit der Innenröhre 44 zu verbinden. In dieser Ausführungsform werden die Außenröhre 42 und Innenröhre 44 zu einer verstärkten Einzelröhre im verbundenen Zustand. Wie zuvor beschrieben, können die Eigenschaften der Außenröhre 42 und verstärkten Röhre 59 so maßgeschneidert sein, daß für variierende Steifigkeit an ausgewählten Stellen über die Länge des Katheters 40 gesorgt ist.
  • Während bevorzugte veranschaulichende Ausführungsformen der Erfindung zuvor beschrieben wurden, wird dem Fachmann klar sein, daß verschiedene Änderungen und Abwandlungen daran vorgenommen werden können, ohne von der Erfindung abzuweichen. Die beigefügten Ansprüche sollen alle derartigen Änderungen und Abwandlungen erfassen, die in den Schutzumfang der Erfindung fallen.

Claims (19)

  1. Vorrichtung, die zur Erhöhung der Schubfähigkeit eines Ballonkatheters geeignet ist, wobei die Vorrichtung aufweist: eine Außenröhre (42) mit einem proximalen und einem distalen Ende; eine Innenröhre (44) mit einem proximalen und einem distalen Ende sowie einem sich durch sie erstreckenden Führungsdrahtlumen (45), wobei die Innenröhre in der Außenröhre koaxial angeordnet ist, um ein Inflationslumen (43) dazwischen zu bilden; und einen Ballon (46) mit einem proximalen und einem distalen Ende, wobei das proximale Ende des Ballons an der Außenröhre an einem proximalen Befestigungspunkt (47) befestigt ist und das distale Ende des Ballons an der Innenröhre an einem distalen Befestigungspunkt (53) befestigt ist, um ein sich dazwischen erstreckendes Ballonsegment (55) zu bilden, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenröhre knapp distal zum proximalen Befestigungspunkt auf ein Segment mit reduziertem Durchmesser zuläuft und sich das Segment mit reduziertem Durchmesser über einen wesentlichen Abschnitt des Ballonsegments über die Innenröhre erstreckt und an ihr befestigt ist, um die Schubfähigkeit des Ballons zu erhöhen, wobei ein zulaufender Abschnitt (49) der Außenröhre knapp distal zum proximalen Befestigungspunkt eine Inflationsöffnung (52) proximal vom distalen Ende der Außenröhre bildet.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei das Segment mit reduziertem Durchmesser der Außenröhre und die Innenröhre eine einzelne verstärkte Röhre (59) bilden.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, wobei sich das Segment mit reduziertem Durchmesser zum distalen Befestigungspunkt erstreckt.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 1, 2 oder 3, ferner mit mindestens einem röntgendichten Marker (48), der an der Innenröhre befestigt und im Ballonsegment angeordnet ist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, wobei das Segment mit reduziertem Durchmesser ferner eine Verbindungsröhre (57) mit einem proximalen und einem distalen Ende aufweist, wobei die Verbindungsröhre am röntgendichten Marker befestigt ist.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, wobei das distale Ende der Außenröhre am proximalen Ende der Verbindungsröhre befestigt ist.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, wobei die Außenröhre an der Verbindungsröhre unter Verwendung eines biokompatiblen Klebers befestigt ist.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 6, wobei das Segment mit reduziertem Durchmesser ferner eine Stumpfschweißung (58) zwischen der Außenröhre und der Verbindungsröhre aufweist.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 6, wobei das Segment mit reduziertem Durchmesser ferner eine Überlappschweißung (60) zwischen der Außenröhre und der Verbindungsröhre aufweist.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, wobei Teilstücke der Außenröhre Geflecht aufweisen, das die Steifigkeit der Außenröhre variiert.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, wobei Teilstücke der Außenröhre eine Spirale (65, 67) aufweisen, die die Steifigkeit der Außenröhre erhöht.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 11, wobei ein Windungsabstand der Spirale über eine Länge der Außenröhre variiert.
  13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, wobei die Außenröhre unter Verwendung eines einwandigen Materials hergestellt ist.
  14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, wobei die Außenröhre als koextrudiertes Röhrenmaterial mit unterschiedlichen Eigenschaften auf einer Innen- und einer Außenseite des Röhrenmaterials vorgesehen ist.
  15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, wobei die Außenröhre mehrere unterschiedliche Materialien an ausgewählten Stellen über ihre Länge aufweist, um die Steifigkeit selektiv zu beeinflussen.
  16. Vorrichtung nach Anspruch 15, wobei die Außenröhre ein Polymermaterial aufweist.
  17. Vorrichtung nach Anspruch 16, wobei die Außenröhre Edelstahl aufweist.
  18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, wobei die Innen- und Außenröhre an ausgewählten Stellen mindestens teilweise aneinander befestigt sind.
  19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, ferner mit mindestens einem Inflationsfenster (52), das in einer Seitenfläche der Außenröhre an einer Stelle distal zum proximalen Befestigungspunkt angeordnet ist.
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