DE60210735T2 - Transfervorrichtung sowie System mit einer Kappenanordnung, einem Behälter und der Transfervorrichtung - Google Patents

Transfervorrichtung sowie System mit einer Kappenanordnung, einem Behälter und der Transfervorrichtung Download PDF

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    • A61J1/2082Filtering means for gas filtration

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Transfervorrichtung und insbesondere eine Transfervorrichtung zur Fluidkommunikation zwischen einer ersten Stelle und einer zweiten Stelle. Darüber hinaus betrifft die Erfindung ein System mit einer Kappenanordnung, einem Behälter und einer Transfervorrichtung. Die Erfindung betrifft außerdem ein Verfahren zum Übertragen eines Fluids von einer ersten Stelle zu einer zweiten Stelle und ein Verfahren zum Anordnen einer Kappenanordnung auf einem Behälter.
  • EP-A-0 114 677 offenbart einen Verbinder mit einem röhrenförmigen Körperabschnitt, in dem ein Stopfen eine spitze Nadel hält. Der Körperabschnitt hat äußere Vorsprünge, die biegsame Verriegelungsarme, zum Eingriff mit einer Injektionsstelle tragen, wenn die Nadel in ein Septum der Stelle eingeführt wird. Die Arme verhindern ein unbeabsichtigtes Lösen der Nadel vom Septum.
  • EP-A-0 544 654 betrifft eine stumpfe Kanülenvorrichtung, deren Stechteil sich bei Verwendung nicht unbeabsichtigt vom Septum lösen kann. Die in EP-A-0 544 654 offenbarte stumpfe Kanülenvorrichtung weist ein Paar Verriegelungsteile auf, wobei jedes Verriegelungsteil ein manuell betätigbarer, federähnlicher, biegsamer Arm ist, der an einem Ende eine manuell ergreifbare Einrichtung und am gegenüberliegenden Ende eine Einrichtung zum Eingriff mit der Injektionsstelle aufweist, wenn das Stechteil der Kanülenvorrichtung in das Septum eingeführt ist. Außerdem weist die Kanülenvorrichtung ein Querteil auf, von dessen einer Seite sich der Körperabschnitt erstreckt und von dessen gegenüberliegender Seite sich das Stechteil erstreckt, so daß sich das Querteil radial zwischen dem Körperabschnitt und dem Stechteil erstreckt. Jedes Verriegelungsteil ist zwischen seinen Enden an einem jeweiligen Ende des Querteils befestigt.
  • WO 98/37854 offenbart eine Kappenanordnung für einen Behälter, mit einer Eindringeinrichtung, die innerhalb eines Hohlraums des Gehäuses der Kappenanordnung angeordnet ist. Die Eindringeinrichtung ist zwischen einer vollständig in dem Hohlraum des Gehäuses eingezogenen Stellung und einer ausgefahrenen Stellung, in der die Eindringeinrichtung aus dem unteren Ende des hohlen Gehäuses hervorsteht, beweglich. Wenn sich eine Spritze mit einem auf dem Gehäuse angebrachten Luer-Arretiergewindesystem in Eingriff befindet und wenn eine relative Drehbewegung zwischen der Spritze und dem Behälter stattfindet, bewegt sich der innere Teil der Spritze nach unten gegen das obere Ende der Eindringeinrichtung. Dadurch wird die Eindringeinrichtung entlang des Hohlraums im Gehäuse nach unten geschoben.
  • WO 98/32411 offenbart eine Luer-Verbindung mit einem Luer-Anschlußteil, das mit einer Spritze verbunden werden kann und das sich zu einem angeschärften Ende erstreckt, das durch einen durchstechbaren Ampullenverschluß bewegt werden kann. Der Luer-Verbinder weist ferner einen Luer-Halter auf, der auf einer Ampulle angeordnet werden kann und der zunächst den Luer-Verbinder in einer ersten Stellung stützt, in der das angeschärfte Ende des Rohrs zum Verschluß zeigt. Schließlich weist das Verbindungsstück einen Luer-Mitnehmer auf, so daß eine Bewegung des Mitnehmers in bezug auf den Halter bewirkt, daß das Luer-Anschlußteil so bewegt wird, daß das angeschärfte Ende den Verschluß durchsticht und in die Ampulle eindringt.
  • EP-A-0 829 249 betrifft eine Ampullenverbinder-Anordnung zum Übertragen einer Flüssigkeit. Die Verbinder-Anordnung weist ein Transferrohr auf, das zwischen einer distalen Stellung und einer proximalen Stellung gleitend beweglich ist.
  • JP-A-03-039 162 beschreibt einen Behälter für Injektionsmittel lösende Lösungsmittel, der eine Injektionsnadel mit zwei Flüssigkeitsdurchgängen aufweist. Bei Verwendung wird einer der beiden Durchgänge zum Durchgang für das Lösungsmittel, und der andere der beiden Durchgänge wird zum Durchgang für Luft.
  • EP-A-0 829 250 offenbart eine Verbinder-Anordnung, die sich am Hals einer Ampulle anbringen läßt. Die Verbinder-Anordnung weist einen Bund auf, der sich am Rand des Ampullenhalses zwischen einer ersten Stellung, in der der Bund abnehmbar am Rand des Ampullenhalses befestigt ist, und einer zweiten Stellung, in der der Bund fest am Rand des Ampullenhalses befestigt ist, anordnen läßt. Eine Schutzkappe der Verbinder-Anordnung läßt sich um den Seitenwandabschnitt des Bundes anordnen. Ein Ring ist nahe dem offenen proximalen Ende der Kappe vorgesehen und ist mit dieser durch eine Verbindung verbunden, die vom Anwender durchgetrennt werden kann. Die Kappe hat eine Abnehmstellung und eine Eingriffstellung. In der Abnehmstellung ist der Bund in der genannten ersten Stellung, und die Kappe läßt sich am Bund anordnen. Wenn die Kappe in ihrer Eingriffstellung ist, wird die Kappe in eine proximale Richtung bewegt, um den Bund in der genannten zweiten Stellung fest anzuordnen.
  • EP-A-0 904 763 offenbart eine Verbinder-Anordnung für eine Ampulle. Die Verbinder-Anordnung hat eine Schutzkappe mit einem offenen proximalen Ende und einem Bund, der nahe dem offenen proximalen Ende der Schutzkappe vorgesehen ist. Außerdem ist ein Verriegelungsring zwischen dem Bund und dem Rand der Ampulle vorhanden. Eine zusammenwirkende Verriegelungsstruktur ist zwischen dem Bund und dem Verriegelungsring vorhanden, um den Verriegelungsring in einer verriegelten Stellung in bezug auf den Bund festzuhalten.
  • EP-A-0 126 718, die als eine Grundlage für den Oberbegriff von Anspruch 1 dient, offenbart eine Vorrichtung zur Verhinderung von Luftkontamination beim Übertragen einer Substanz von einem Gefäß in ein zweites Gefäß und weiter zu der gewünschten Anwendung, zum Beispiel eine Injektion an einem Patienten oder eine andere Anwendung. Die Vorrichtung ist an dem Gefäß befestigt oder mit diesem verbindbar und weist ein erstes Teil auf, in dem ein Stechteil, z.B. eine Nadel, die mit einem Durchgang versehen ist, eingeschlossen ist. Das erste Teil hat ein Verschlußteil, z. B. eine Membran, durch das die Nadel hindurchtreten kann. Die Vorrichtung weist ferner ein zweites Teil auf, das mit dem ersten Teil abnehmbar verbindbar ist und das auch ein Verschlußteil, z. B. eine Membran, hat. Wenn das erste und das zweite Teil miteinander verbunden sind, befinden sich die beiden Verschlußteile in einer Stellung zueinander, in der sie von dem Stechteil, das in bezug auf die Verschlußteile beweglich ist, durchdrungen werden können.
  • Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine verbesserte Transfervorrichtung zur Fluidkommunikation zwischen einer ersten Stelle und einer zweiten Stelle bereitzustellen.
  • Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein verbessertes Verfahren zum Übertragen eines Fluids von einer ersten Stelle zu einer zweiten Stelle bereitzustellen.
  • Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, ein verbessertes System mit einer Kappenanordnung, einem Behälter und einer Transfervorrichtung bereitzustellen.
  • Eine weitere Aufgabe ist es, ein verbessertes Verfahren zum Anordnen der verbesserten Kappenanordnung auf einem Behälter bereitzustellen.
  • Diese Aufgaben werden mit den in den Ansprüchen bezeichneten Merkmalen gelöst. Gemäß einem ersten Aspekt der Erfindung wird eine Transfervorrichtung zur Fluidkommunikation zwischen einer ersten Stelle und einer zweiten Stelle bereitgestellt, wobei die Transfervorrichtung aufweist:
    • a) ein Gehäuse mit einem ersten Ende, das mit der ersten Stelle verbindbar ist, ein zweites Ende, das mit der zweiten Stelle verbindbar ist, und einem Längsabschnitt zwischen dem ersten und dem zweiten Ende, der eine Längsachse definiert, wobei das Gehäuse zwei gegenüberliegend angeordnete Flügel mit Eingriffseinrichtungen zum Eingriff mit der ersten Stelle aufweist;
    • b) einen Fluidkanal, der in dem Gehäuse zur Fluidkommunikation zwischen dem ersten Ende und dem zweiten Ende des Gehäuses vorgesehen ist; und
    • c) eine Hülsenanordnung, die am Gehäuse angeordnet ist, wobei die Hülsenanordnung in bezug auf das Gehäuse axial beweglich und gegen dieses vorgespannt ist.
  • Die Hülsenanordnung weist eine innere Hülse und eine äußere Hülse auf, die einen Raum zwischen sich bilden, wobei die Vorspannungskraft durch eine Druckfeder bereitgestellt wird, die in den Raum zwischen der inneren und der äußeren Hülse partiell aufgenommen ist.
  • Der Fluidkanal weist mindestens zwei Nadeln auf, die sich von dem Gehäuse entlang der Längsachse erstrecken, wobei die Nadeln vollständig in der Hülsenanordnung aufgenommen sind, wenn die Vorrichtung nicht betätigt ist, und wobei die Nadeln von der Hülsenanordnung vorstehen, wenn die Vorrichtung axial gegen die Vorspannungskraft gedrückt wird, so daß sich die Hülsenanordnung in bezug auf das Gehäuse bewegt.
  • Jeder der Flügel ist am Gehäuse schwenkbar angeordnet, und die Eingriffseinrichtung ist mit der Hülsenanordnung in einer nichtbetätigten Stellung in Eingriff, so daß die Hülse in bezug auf das Gehäuse axial fest angeordnet ist.
  • Vorzugsweise weist die Hülsenanordnung eine Membran auf, die den Zugriff auf das Innere der Hülsenanordnung, in dem die mindestens eine Nadel vorgesehen ist, versperrt. In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Transfervorrichtung weisen die Hülsenanordnung und das Gehäuse komplementäre Führungseinrichtungen zur Führung der Axialverschiebung der Hülsenanordnung in bezug auf das Gehäuse auf. Vorzugsweise weisen die Führungseinrichtungen mindestens einen Längsschlitz, der im Gehäuse vorgesehen ist, und eine Führungsrippe auf, die an der Hülsenanordnung vorgesehen ist, wobei die Führungsrippe einen radial vorstehenden Abschnitt hat, der sich in den Schlitz erstreckt. In einer bevorzugten Ausführungsform weist die Transfervorrichtung ferner einen Belüftungskanal auf, der in dem Gehäuse vorgesehen ist, damit Luft in die erste Stelle eintreten kann. Vorzugsweise sind der Fluidkanal und der Belüftungskanal im wesentlichen parallel zueinander angeordnet. Besonders bevorzugt sind der Fluidkanal und der Belüftungskanal zumindest längs eines Teils ihrer Länge koaxial angeordnet. Vorzugsweise weisen sowohl der Fluidkanal als auch der Belüftungskanal eine Hohlnadel auf. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform weist der Belüftungskanal ein Filterele ment auf, das in einer Einlaßöffnung des Belüftungskanals vorgesehen ist.
  • Vorzugsweise ist jeder der Flügel schwenkbar am Gehäuse angeordnet und weist einen Brückenbereich und einen Flügelbereich auf, wobei der Brückenbereich zwei entgegengesetzte Enden und ein Mittelteil hat und der Flügelbereich mit dem Brückenbereich verbunden ist und eine im wesentlichen gekrümmte Form hat, so daß die Endabschnitte der Flügel weiter von dem Gehäuse beabstandet sind als ein Mittelabschnitt, der zwischen den Endabschnitten angeordnet ist. Vorzugsweise spannt das Gelenk den Flügel in eine potentielle Eingriffstellung elastisch vor. In einer bevorzugten Form ist der Brückenbereich an einem seiner Enden am Gehäuse schwenkbar und weist auf seinem anderen Ende eine Klaue auf, die mit der Eingriffseinrichtung, die an der ersten und/oder zweiten Stelle vorhanden ist, in Eingriff treten kann. Vorzugsweise ist der gekrümmte Flügelbereich mit dem Mittelteil des Brückenbereichs verbunden. Der gekrümmte Flügelbereich weist vorzugsweise einen ersten gekrümmten Abschnitt, der mit dem Brückenbereich verbunden ist, und einen zweiten gekrümmten Abschnitt auf, der sich von dem ersten gekrümmten Abschnitt erstreckt und einen (Finger) Griffbereich zur Betätigung des Flügels bildet.
  • Vorzugsweise ist die Eingriffseinrichtung als Klaue ausgebildet. Die Hülsenanordnung weist vorzugsweise eine Aussparung auf, in die die Klaue des Flügels eingreift. Vorzugsweise weist die Hülsenanordnung angrenzend an die Aussparung eine Abschrägung auf, wobei die Abschrägung zur Aussparung ansteigt, wodurch eine gleichmäßige Bewegung der Klaue bis zu der Aussparung ermöglicht wird, wenn die Vorrichtung von einer betätigten Stellung in die nichtbetätigte Stellung versetzt ist.
  • Die Hülsenanordnung kann zwei gegenüberliegend angeordnete, oben offene Schlitze aufweisen, die sich entlang der Längsachse erstrecken und jeweils mindestens einen Vorsprung haben, wobei jeder Schlitz geeignet ist, einen passenden Gegenabschnitt von einer der Stellen aufzunehmen, von der oder in die ein Fluid zu übertragen ist, wobei der an jedem der Schlitze ausgebildete Vorsprung den passenden Gegenabschnitt an Ort und Stelle hält. Der Vorsprung ist vorzugsweise ein sich um den Umfang erstreckender Vorsprung, der die Breite des Schlitzes einengt.
  • In der Erfindung ist die erste Stelle vorzugsweise ein Behälter, insbesondere eine Ampulle, aus der oder in die ein Fluid zu übertragen ist.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die zweite Stelle eine durch Saugwirkung betriebene Abgabevorrichtung, mit der ein Fluid aus der ersten Stelle durch die Transfervorrichtung und in die Abgabevorrichtung gesaugt wird und/oder ein Fluid durch die Transfervorrichtung an die erste Stelle abgegeben wird. Vorzugsweise ist die durch Saugwirkung betriebene Abgabevorrichtung eine Spritze.
  • Erfindungsgemäß weist die Transfervorrichtung vorzugsweise einen Luer-Verbinder zur Verbindung mit mindestens einer der Stellen auf. Vorzugsweise weist der Luer-Verbinder einen Luer-Deckel, einen Luer-Kolben und eine Feder auf, die von dem Gehäuse gehalten wird und den Luer-Kolben gegen den Luer-Deckel drückt, um den Luer-Verbinder zu schließen.
  • Erfindungsgemäß weist die erste Stelle vorzugsweise einen an der ersten Stelle ausgebildeten Bund oder eine an der ersten Stelle angeordnete Kappenanordnung auf, mit der die Flügel eingriffsfähig sind.
  • Ein weiterer Aspekt der Erfindung betrifft ein Verfahren zum Übertragen eines Fluids von einer ersten Stelle zu einer zweiten Stelle unter Verwendung der vorstehend beschriebenen Transfervorrichtung.
  • Gemäß noch einem weiteren Aspekt der Erfindung weist ein System mit einer Kappenanordnung, einem Behälter und einer Transfervorrichtung auf:
    • a) eine Hülse mit einer Innenfläche, die mit mindestens zwei axial beabstandeten und sich radial nach innen erstreckenden Vorsprüngen versehen ist, die geeignet sind, einen sich radial nach außen erstreckenden Bund des Behälters dazwischen aufzunehmen, um die Kappenanordnung an dem Behälter anzuordnen, und einer Außenfläche, die mit mindestens zwei axial beabstandeten Ringnuten und mindestens einer Aussparung versehen ist; und
    • b) eine Kappe mit einem Verriegelungsring und einem abnehmbaren Kappenabschnitt, wobei der Verriegelungsring mindestens einen sich nach innen erstreckenden Vorsprung aufweist, der geeignet ist, in die an der Außenfläche der Hülse vorgesehenen Ringnuten einzugreifen.
  • Vorzugsweise sind der Verriegelungsring und der abnehmbare Kappenabschnitt durch eine Sollbruchstelle miteinander verbunden, die so angepaßt ist, daß sie beim Abnehmen des Kappenabschnitts bricht. Außerdem ist es vorteilhaft, die Hülse nicht als einen sich entlang ihrer Axiallänge durchgehend erstreckenden Ring bereitzustellen, sondern besser mit Schenkeln, die geeignet sind, am Bund des Behälters einzurasten. Besonders bevorzugt ist, daß die erforderliche Kraft zum Auslenken der Schenkel der Hülse geringer ist als die Kraft, die zum Niederdrücken der Kappe erforderlich ist.
  • In einer bevorzugten Form hält der Verriegelungsring den Kappenabschnitt abnehmbar durch ein Gewinde fest. Besonders bevorzugt ist, daß der Verriegelungsring elastisch verformbar ist, so daß der sich nach innen erstreckende Vorsprung der Kappe in eine der Nuten einrastet. Die auf der Außenfläche der Hülse vorgesehene Aussparung ist vorzugsweise in Form einer Ringnut ausgebildet. Vorzugsweise ist die auf der Außenfläche der Hülse vorgesehene Aussparung geeignet, mit einer an der Transfervorrichtung vorgesehenen Eingriffseinrichtung in Eingriff zu treten. Eine der beiden axial beabstandeten Ringnuten ist vorzugsweise nahe einem unteren Ende der Hülse angeordnet, und die mindestens eine Aussparung ist nahe einem oberen Ende der Hülse angeordnet, während die andere Nut relativ nahe an der mindestens einen Aussparung positioniert ist.
  • In einer bevorzugten Form weist die Hülse ein Anschlagteil auf, das eine Begrenzung für den Verriegelungsring bildet.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung weist ein Verfahren zum Anordnen der Kappenanordnung des vorstehend beschriebenen Systems auf einem Behälter die Schritte auf:
    • a) Drücken der Kappenanordnung auf einen Bund eines am Behälter vorgesehenen Halses, so daß der Bund zwischen den beiden sich nach innen erstreckenden ringförmigen Vorsprüngen der Hülse aufgenommen wird, während die Kappe in einer Einsetzstellung ist, in der der sich nach innen erstreckende Vorsprung des Verriegelungsrings mit einer oberen der beiden an der Hülse ausgebildeten Nuten in Eingriff ist; und
    • b) Drücken der Kappe aus der Einsetzstellung in eine Verriegelungsstellung, in der die Kappenanordnung auf dem Behälter befestigt ist, wobei in der Verriegelungsstellung der sich nach innen erstreckende Vorsprung des Verriegelungsrings mit einer unteren der beiden in der Hülse ausgebildeten Nuten in Eingriff ist.
  • Vorzugsweise weist das Verfahren den zusätzlichen Schritt auf:
    • c) Abnehmen des Kappenabschnitts der Kappenanordnung vom Verriegelungsabschnitt, um die mindestens eine Aussparung zum Eingriff mit der Eingriffseinrichtung einer Transfervorrichtung freizulegen.
  • Nachstehend werden bevorzugte Ausführungsformen der Transfervorrichtung und der erfindungsgemäßen Kappenanordnung mit Bezug auf die Zeichnungen beschrieben, wobei diese folgendes zeigen:
  • 1 ist eine auseinandergezogene perspektivische Ansicht einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Transfervorrichtung;
  • 2A ist eine Seitenansicht der Transfervorrichtung aus 1;
  • 2B ist eine Schnittansicht entlang der Linie A-A in 2A;
  • 3A ist eine Vorderansicht der Transfervorrichtung aus 1;
  • 3B ist eine Schnittansicht entlang der Linie B-B in 3A;
  • 4A bis 4E sind Schnittansichten einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Kappenanordnung, die veranschaulichen, wie die Kappenanordnung auf eine Ampulle montiert wird;
  • 5A bis 5C zeigen eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Kappenanordnung, die auf Ampullen verschiedener Größe montiert ist;
  • 6 ist eine perspektivische Ansicht einer bevorzugten Ausführungsform des Gehäuses der Transfervorrichtung;
  • 7A, 7B sind Schnittansichten von zwei Profilen des inneren Gehäuseabschnitts des Gehäuses der Transfervorrichtung; und
  • 8A, 8B sind perspektivische Ansichten der Innenhülse der Transfervorrichtung.
  • Die Komponenten der erfindungsgemäßen Transfervorrichtung 2 werden nachstehend mit Bezug auf 1 bis 3 beschrieben. Die Transfervorrichtung 2 ist im allgemeinen für eine Fluidkommunikation zwischen einer ersten Stelle, z. B. eine Flasche, ein Behälter oder eine Ampulle, und einer zweiten Stelle, z. B. eine durch Saugwirkung betriebene Abgabevorrichtung, z. B. eine Spritze, eingerichtet. Das heißt, die erfindungsgemäße Transfervorrichtung 2 kann vorteilhaft für die Übertragung eines Fluids (d. h. Gas oder Flüssigkeit) von einem Behälter in eine Spritze verwendet werden, wobei das Fluid aus dem Behälter durch die Transfervorrichtung 2 und in die Spritze gesaugt wird. Entsprechend kann die Vorrichtung für den Transfer eines Fluids von der Spritze durch die Transfervorrichtung 2 in diesen oder einen anderen Behälter verwendet werden, beispielsweise ein Infusionsbeutel, der die erste Stelle darstellt.
  • Die in 1 gezeigte Transfervorrichtung 2 weist ein Gehäuse 4 auf, das vorzugsweise aus Kunststoffmaterial besteht. Das Gehäuse 4 hat zwei gegenüberliegend angeordnete Flügel 6 und 8, von denen jeder eine Eingriffseinrichtung 10 und 12 zum Eingriff mit der ersten Stelle, z. B. ein Bund eines Behälters, eine Ampulle oder eine Kappenanordnung, aufweist. Vorzugsweise sind die Eingriffseinrichtungen 10 und 12 als Klauen ausgebildet, die mit dem Bund eines Behälters in Eingriff treten können. Jeder der Flügel 6 und 8 ist normalerweise drehbar an einem Hauptabschnitt 14 des Gehäuses 4 angeordnet. Dies wird vorzugsweise durch eine entsprechende Auswahl des Materials in Kombination mit der Konstruktion der Flügel 6 und 8 in den jeweiligen Gelenkbereichen 16 und 18 erreicht. Beispielsweise kann das Material der Flügel 6 und 8 ein elastisches Kunststoffmaterial sein, so daß sich die Flü gel um die Gelenkabschnitte 16 und 18 verbiegen können, um die Klauen 10 und 12 ein- und ausrasten zu lassen. Um die Ein- und Ausrastfunktion der Flügel 6 und 8 effektiv auszuführen, weist jeder Flügel vorzugsweise einen Brückenbereich 20 und 22 und einen Flügelbereich 24 und 26 auf. Jeder der Brückenbereiche 20 und 22 hat zwei gegenüberliegende Enden, nämlich die Gelenkabschnitte 16, 18 und die Eingriffseinrichtungen oder Klauen 10, 12. Die Enden der Brückenbereiche 20 und 22 sind durch jeweilige Mittelteile miteinander verbunden. Jeder der Flügelbereiche 24 und 26 ist mit den jeweiligen Brückenbereichen 20 und 22, vorzugsweise an dessen Mittelteil, verbunden. Außerdem haben die Flügelbereiche 24 und 26 vorzugsweise eine im wesentlichen gekrümmte Form, die am besten in 2B und 3A zu sehen ist. Wie in diesen Figuren dargestellt ist, kann jeder der gekrümmten Flügelbereiche 24 und 26 einen ersten gekrümmten Abschnitt 28, 30, der mit dem Mittelteil der Brückenbereiche 20, 22 verbundenen ist, und einen zweiten gekrümmten Abschnitt 32, 34, der sich von den ersten gekrümmten Abschnitten 28, 30 erstreckt und einen Griffbereich zum Betätigen der Flügel 6, 8 ausbildet, aufweisen. Der erste gekrümmte Abschnitt 28, 30 ist so beschaffen, daß er mit den Fingern eines Anwenders ergriffen werden kann, um die Klauen 10, 12 in ihre eingerastete Stellung zu drücken. Dadurch wird ein zusätzliches Sicherheitsmerkmal geboten, wenn die Transfervorrichtung 2 auf einem Behälter, einer Ampulle oder einer Kappenanordnung angeordnet ist, da der Anwender auf diese Weise den Eingriff zwischen der Transfervorrichtung 2 und z. B. dem Behälter aktiv unterstützen kann, während er die Anordnung festhält.
  • Jedoch kann anstelle dieser gekrümmten Konstruktion der Flügelbereiche 24, 26 jede andere Konstruktion in Verbindung mit der Erfindung verwendet werden, sofern die Endabschnitte der Flügelbereiche nahe den Gelenkabschnitten 16 und 18 weiter vom Gehäuse 4 beabstandet sind als die gegenüberliegenden Enden der Flügel 6 und 8. Diese Konstruktion wird als besonders vorteilhaft erachtet, da die Eingriffseinrichtungen 10 und 12 der Flügel 6 und 8 weiter geöffnet werden können als bei bekannten Vorrichtungen, bei denen die Griffbereiche der Flügel im gleichen Abstand vom Körper der Transfervorrichtung entfernt angeordnet sind (siehe z. B. EP 0.544 654 B1 ).
  • Das Gehäuse 4 der erfindungsgemäßen Transfervorrichtung 2 weist darüber hinaus zwei gegenüberliegend angeordnete Gehäuseabschnitte 36 und 38 auf, von denen nur einer in 1 zu sehen ist. Diese Gehäuseabschnitte 36 und 38 sind vorzugsweise um den Umfang und zwischen den Flügeln 6 und 8 angeordnet. Die Gehäuseabschnitte 36 und 38 sind am Hauptabschnitt 14 des Gehäuses 4 angeordnet und sind vorzugsweise einstückig mit diesem. Jeder der Gehäuseabschnitte 36 und 38 weist einen Längsschlitz 40 auf, der den ersten Teil komplementärer Führungseinrichtungen zur Führung einer axialen Bewegung einer Hülsenanordnung 42 in bezug auf das Gehäuse 4 bildet.
  • Wie somit aus 2B ersichtlich ist, weist die erfindungsgemäße Transfervorrichtung einen Fluidkanal 44 auf, der im Gehäuse 4 vorgesehen ist und sich durch dieses erstreckt, und zur Fluidkommunikation zwischen der ersten Stelle und der zweiten Stelle dient. Das heißt, dieser Fluidkanal 44 erstreckt sich im wesentlichen entlang einer Längsachse 46 der Vorrichtung durch das Gehäuse 4. Der Fluidkanal 44 weist vorzugsweise mindestens eine Nadel 48 auf, die eine Verlängerung des Kanals bildet, wobei sich die Nadel 48 vom Gehäuse 4 im wesentlichen parallel zu dessen Längsachse erstreckt. Die Nadel 48 ist hohl und hat einen Spitzenabschnitt, der nach Eingriff der erfindungsgemäßen Transfervorrichtung 2 mit einem Fluidbehälter sich mindestens teilweise in das Fluid erstreckt, so daß das Fluid durch die Hohlnadel 48 und den im Gehäuse 4 vorgesehenen Fluidkanal 44 zur zweiten Stelle (z. B. eine Spritze) transferiert werden kann.
  • Ferner weist das Gehäuse 4 vorzugsweise einen Belüftungskanal 50 auf, damit Luft in die erste Stelle (z. B. der Behälter), aus der das Fluid entnommen wird, eintreten kann. Ebenso wie im Fall des Fluidkanals 44 weist der Belüftungskanal 50 vorzugsweise eine Nadel 52 auf, die sich im wesentlichen in Längsrichtung vom Gehäuse erstreckt. Der Fluidkanal 44 und der Belüftungskanal 50 sind im wesentlichen parallel zueinander angeordnet, wie am besten in 2B zu sehen ist. Insbesondere sind die Nadeln 48 und 52 im wesentlichen paral lel zueinander angeordnet und können sogar koaxial angeordnet werden. Der Belüftungskanal 50 kann ein Filterelement 54 aufweisen, das in einer Einlaßöffnung 56 angeordnet ist, die im Gehäuse 4 der Transfervorrichtung 2 vorgesehen ist. Diese Einlaßöffnung 56 ist vorzugsweise auch parallel zum Fluidkanal 44 und dem Belüftungskanal 50 angeordnet.
  • Die erfindungsgemäße Transfervorrichtung 2 weist ferner vorzugsweise einen Luer-Verbinder 58 zum Verbinden der Vorrichtung mit der zweiten Stelle auf, insbesondere mit einer durch Saugwirkung betriebenen Abgabevorrichtung, z. B. eine Spritze. Der Luer-Verbinder 58 weist einen Luer-Deckel 60, einen Luer-Kolben 62 und eine Feder 64 auf. Die Feder ist eine Druckfeder, die an ihrem einen Ende vom Gehäuse 4 gestützt wird und mit ihrem anderen Ende auf den Luer-Kolben wirkt, so daß der Luer-Kolben 62 gegen den Luer-Deckel 60 gedrückt wird, um den Luer-Verbinder 58 zu schließen. Vorzugsweise weist der Luer-Deckel 60 an seinem äußeren Umfang ein Gewinde 66 auf, mit dem die zweite Stelle verbunden werden kann.
  • Wie bereits vorstehend kurz erwähnt, ist die Hülsenanordnung 42 relativ zum Gehäuse 4 axial beweglich. Außerdem ist die Hülsenanordnung 42 mittels einer Druckfeder 68 gegen das Gehäuse 4 vorgespannt. Die Druckfeder wird mit einem ihrer Enden vom Gehäuse 4 gestützt, während das andere Ende auf die Hülsenanordnung 42 wirkt, so daß die Hülsenanordnung in eine nichtbetätigte bzw. ausgefahrene Stellung gedrückt wird. Aus dieser nichtbetätigten Stellung kann die Hülsenanordnung gegen die Spannung der Druckfeder 68 verschoben werden, so daß sie sich relativ zum Gehäuse 4 in eine betätigte Stellung bewegt. In der nichtbetätigten Stellung sind die Nadeln 48 und 52, die sich vom Gehäuse 4 erstrecken, vollständig in die Hülsenanordnung 42 aufgenommen, wie in 2B deutlich zu sehen ist. Dies stellt ein Sicherheitsmerkmal dar, da nunmehr der Anwender nicht unbeabsichtigt mit den Nadeln in Berührung kommen kann. Entsprechend sind in der nichtbetätigten Stellung der gesamte Fluidkanal 44 und der Belüftungskanal 50 und insbesondere die Nadeln 48 und 52 nicht von außen zugänglich und werden dadurch sauber gehalten. Wenn die Transfervorrichtung 2 keimfrei gehalten werden soll, wird sie normalerweise in einer Verpackung keimfrei gehalten.
  • Die Hülsenanordnung 42 weist vorteilhafterweise eine Innenhülse 70 und eine Außenhülle 72 auf, wobei dazwischen ein Raum 74 entsteht. Die auf die Hülsenanordnung 42 wirkende Druckfeder 68 ist mindestens teilweise in den Raum 74 aufgenommen, der zwischen der inneren und der äußeren Hülse 70 und 72 vorgesehen ist. Die Außenhülse 72 ist an der Innenhülse angeordnet, und zwar mit einem Rand 76, der an der Innenhülse vorgesehen ist und sich in eine Aussparung oder einen Schlitz 78 erstreckt, die bzw. der in der Außenhülse 72 ausgebildet ist. Ferner weist die Hülsenanordnung 42 vorteilhafterweise eine Membran 80 auf, die den Zugang in das Innere der Hülsenanordnung versperrt. Dadurch wird ein zusätzliches Sicherheitsmerkmal bereitgestellt. Die Axialverschiebung der Hülsenanordnung in bezug auf das Gehäuse 4 wird vorzugsweise von bereits vorstehend beschriebenen komplementären Führungseinrichtungen geführt. Eines der Führungselemente der komplementären Führungseinrichtungen ist der Schlitz 40, der in jedem der Gehäuseabschnitte 36 und 38 vorhanden ist. Den zweiten Teil dieser komplementären Führungseinrichtungen bilden zwei gegenüberliegend angeordnete Führungsrippen 82 und 84, die vom äußeren Umfang der Außenhülse 74 der Hülsenanordnung 42 vorstehen und sich in die Längsschlitze 40 der Gehäuseteile 36 und 38 erstrecken. Dies ist am besten in 3A und 3B zu sehen. Mit diesen Führungsrippen 82 und 84 ist die Hülsenanordnung sicher am Gehäuse 4 angeordnet und relativ zu diesem axial beweglich. Zusätzlich zu den komplementären Führungseinrichtungen wird die Hülsenanordnung 42 außerdem vorzugsweise entlang der Innenumfangsseite der Innenhülse 70 geführt. Das heißt, das Gehäuse 4 kann einen inneren Gehäuseabschnitt 86 aufweisen, in dem einerseits der Fluidkanal 44 und der Belüftungskanal 50 vorgesehen sind und auf dem die Innenhülse 70 der Hülsenanordnung 42 gleitet. Diese Konfiguration ist am besten in 2B und 3B zu sehen. Vorteilhafterweise haben die Hülse 70 und/oder der Innengehäuseabschnitt 86 mindestens einen oder mehrere radiale Vorsprünge, die für die maximale Aus dehnung der Hülsenanordnung 42 in bezug auf das Gehäuse 4 eine Begrenzung bilden.
  • Wie in 2B und 7A dargestellt, hat der Innengehäuseabschnitt 86 des Gehäuses 4 eine im wesentlichen kreisförmige Konfiguration. Insbesondere 7A zeigt den kreisförmigen Querschnitt des Innengehäuseabschnitts 86 mit dessen beiden Kanälen, d. h. dem Fluidkanal 44 und dem Belüftungskanal 50. 6 und 7B zeigen einen alternativen Aufbau des Innengehäuseabschnitts 86'. In dieser bevorzugten Ausführungsform weist der Innengehäuseabschnitt 86' zwei gegenüberliegende Flächen 861 eines reduzierten Wandbereichs auf. Der Innengehäuseabschnitt 86' ist also mehr H-förmig als kreisförmig. Wie in den Zeichnungen dargestellt ist, haben die reduzierten Wandbereichsflächen im wesentlichen die Form von Längsnuten, die sich entlang der Achse des Innengehäuseabschnitts 86' erstrecken. Diese spezielle Konstruktion des Innengehäuseabschnitts 86' ist vorteilhaft, da sie dazu beiträgt, die Zykluszeit bei der Herstellung der Transfervorrichtung zu reduzieren (die Zykluszeit ist die Zeit, die das Werkzeug benötigt, um sich zu schließen, den Kunststoff zu spritzen, das Teil abzukühlen und schließlich das Teil aus dem Werkzeug auszustoßen). 8A und 8B zeigen die beiden Ausführungen der Innenhülse 70, 70', die für das besondere Profil des Innengehäuseabschnitts 86, 86' geeignet sind. 8A zeigt die im wesentlichen zylindrische Innenhülse 70, die an das zylindrische Profil des Innengehäuseabschnitts 86 angepaßt ist. 8B zeigt die modifizierte Ausführung der Innenhülse 70', die im wesentlichen Längsnuten in der Außenfläche der Hülse hat und die sich entlang der Längsachse der Hülse erstreckt. Die Nuten haben eine hinreichende Tiefe, so daß die innere zylindrische Fläche der Hülse Längsstege 761 aufweist, die in das Profil des modifizierten Innengehäuseabschnitts 86' passen.
  • Ferner ist es besonders vorteilhaft, daß die Eingriffseinrichtungen oder Klauen 10 und 12 der Flügel 6 und 8 durch die Gelenkabschnitte 16 und 18 elastisch in einer möglichen Eingriffstellung vorgespannt sind, so daß die Flügel der erfindungsgemäßen Transfervorrichtung 2, ohne sie zu aktivieren, immer in ihrer Eingriffstellung gehalten werden. Neben der Tatsache, daß bei dieser Konstruktion die Vorrichtung immer sicher an der ersten Stelle gehalten wird, hat dies den Vorteil, daß die Klauen 10 und 12 der Flügel 6 und 8 die Längsverschiebung der Hülsenanordnung relativ zum Gehäuse 4 effektiv blockieren können. Zu diesem Zweck kann die Hülsenanordnung 42 mit einer oder mehreren Aussparungen versehen sein, die vorzugsweise zwei gegenüberliegend angeordnete Aussparungen 88, 90 sind, in die die Klauen 10 und 12 der Flügel in der nichtbetätigten Stellung der Transfervorrichtung 2 eingreifen. Dies ist am besten in 3A dargestellt. Dieser Eingriff der Klauen in die Aussparungen stellt in der nichtbetätigten Stellung der Transfervorrichtung 2 ein weiteres Sicherheitsmerkmal zum Schutz des Anwenders und der Nadeln dar. Demzufolge muß, um die erfindungsgemäße Transfervorrichtung 2 in ihre betätigte Stellung zu bringen, der Griffbereich 32 und 34 der Flügel 6 und 8 zusammengedrückt werden, damit die Klauen 10 und 12 aus den Aussparungen 88 und 90 herausschwenken, wodurch die Hülsenanordnung 42 relativ zum Gehäuse 4 axial beweglich wird. Es kann auch vorteilhaft sein, Abschrägungen 92 und 94 angrenzend an die Aussparungen 88 und 90 bereitzustellen, die eine gleichmäßige Bewegung der Klauen 10 und 12 in die Aussparungen 88 und 90 ermöglichen, wenn die Vorrichtung aus einer betätigten Stellung in die nichtbetätigte Stellung versetzt wird.
  • Zusätzlich kann es bei bestimmten Anwendungen der erfindungsgemäßen Transfervorrichtung vorteilhaft sein, die Hülsenanordnung 42 mit zwei gegenüberliegend angeordneten, offen endenden Schlitzen 96 und 98 zu versehen, die sich parallel zur Längsachse 46 der Transfervorrichtung 2 erstrecken. Entlang der Länge jedes offen endenden Schlitzes 96 und 98 ist mindestens ein Vorsprung 100 vorgesehen, der sich vorzugsweise in einer Umfangsrichtung erstreckt, so daß die Breite des Schlitzes 96, 98 eingeengt ist. Die Schlitze 96 und 98 können in Kombination mit ihrem Vorsprung einen Eingriffsabschnitt der ersten Stelle aufnehmen, aus der oder in die ein Fluid zu übertragen ist, wobei der in jedem der Schlitze 96, 98 ausgebildete Vorsprung 100 den Eingriffsabschnitt an Ort und Stelle hält. Das heißt, der Eingriffsabschnitt der ersten Stelle kann zwei sich gegenüberliegend erstreckende Laschen aufweisen, die auf einem im wesentlichen zylindrischen Hals eines Behälters, z.B. ein Infusionsbeutel, ausgebildet sind, wobei jede Lasche sich in einen jeweiligen der Schlitze 96 und 98 erstreckt, so daß er durch die Vorsprünge 100 sicher auf der erfindungsgemäßen Transfervorrichtung 2 festgehalten wird. Vorzugsweise entspricht der Abstand zwischen dem Ende des Schlitzes 96, 98 und dem Vorsprung 100 der Höhe der Rippen am Hals des Behälters. Ferner entspricht die Breite des Schlitzes 96, 98 vorzugsweise der Breite der Rippen. Andere Infusionsbeutel ohne einen solchen Eingriffsabschnitt werden normalerweise durch Haftreibung in der Hülsenanordnung 42 gehalten. Bei solchen Infusionsbeuteln (erste Stelle) sind die Schlitze 96, 98 nicht erforderlich, obwohl sie nicht von Nachteil wären.
  • Nachstehend wird eine Kappenanordnung 102, die vorteilhaft in Kombination mit der erfindungsgemäßen Transfervorrichtung 2 verwendet werden kann, mit Bezug auf 4 und 5 beschrieben. Die Kappenanordnung 102 weist im wesentlichen eine Hülse 104 auf, die auf einem Behälter 106 angeordnet werden kann. Die Hülse 104 hat eine Innenfläche, die mit einem ersten sich radial nach innen erstreckenden Vorsprung 108 und mindestens einem zweiten radial sich nach innen erstreckenden Vorsprung 110 versehen ist. Die Vorsprünge 108 und 110 sind vorzugsweise als ringförmige Vorsprünge ausgebildet. Diese beiden Vorsprünge 108 und 110 können zwischen sich einen sich radial nach außen erstreckenden Bund 112 des Behälters 106 aufnehmen, um die Kappenanordnung 102 am Behälter 106 anzuordnen. Der axiale Abstand zwischen dem ersten und dem zweiten Vorsprung 108 und 110 entspricht im wesentlichen der Höhe des Bunds 112, so daß die Kappenanordnung 102 relativ fest auf dem Behälter 106 angeordnet ist.
  • Obwohl in den Zeichnungen nicht dargestellt, besteht die Hülse 104 vorteilhafterweise aus einem Ringabschnitt und mehreren sich axial erstreckenden Schenkeln, die über den Bund 112 des Behälters 106 einrasten können. Das heißt, die Schenkel sind so konstruiert, daß die Kraft, die erforderlich ist, um die Beine radial zu verschieben, kleiner ist als die Kraft, die erforderlich ist, um eine Kappe 114 der Kappenanordnung 102 nach unten auf die Hülse zu schieben.
  • Die Kappe 114 hat einen Verriegelungsring 116 und einen abnehmbaren Kappenabschnitt 118. Der Verriegelungsring 116 weist mindestens einen sich nach innen erstreckenden Vorsprung 122 (4A) auf. Jedoch kann es in einigen Fällen von Vorteil sein, einen zweiten sich nach innen erstreckenden Vorsprung bereitzustellen, der vom ersten Vorsprung 122 axial beabstandet ist. Dieser zweite Vorsprung ist in 4A in Form der gestrichelten Linie mit dem Bezugszeichen 120 dargestellt. Ferner ist die Hülse 104 auf ihrer Außenfläche mit wenigstens zwei Aussparungen versehen, die vorzugsweise Ringnuten 124 und 126 sind, die mit dem sich nach innen erstreckenden Vorsprung 122 des Verriegelungsrings 116 in Eingriff treten können. Die Ringnuten 124 und 126 sind am besten in 4A zu sehen, in der die Kappenanordnung 102 im vormontierten Zustand dargestellt ist.
  • Der Verriegelungsring 116 und der abnehmbare Kappenabschnitt 118 der Kappe 114 werden vorzugsweise durch eine Sollbruchstelle 128 miteinander verbunden, die geeignet ist, beim Abnehmen des Kappenabschnitts 118 vom Verriegelungsring 116 zu brechen. Normalerweise ist der Verriegelungsring 116 elastisch verformbar, so daß der sich nach innen erstreckende Vorsprung 122 der Kappe 114 in die Nuten 124 und 126 der Hülse 104 einrasten kann. Ebenso kann die Hülse 104 selbst elastisch verformbar sein, so daß sie über den Bund 112 des Behälters 112 geschoben werden kann. Dies wird vorteilhafterweise mit Hilfe der Schenkel der Hülse 104 (nicht dargestellt) erreicht.
  • Die Hülse 104 der Kappenanordnung 102 weist ferner mindestens eine Aussparung auf, vorzugsweise eine dritte Ringnut 130, die auf der Außenfläche der Hülse 104 vorgesehen ist. Das heißt, die mindestens eine Aussparung oder die bevorzugte dritte Ringnut 130 ist nahe einem oberen Ende der Hülse 104 und nahe der ersten Ringnut 124 angeordnet, wogegen die zweite Ringnut 126 von dieser axial beabstandet ist und an einem unteren Ende der Hülse 104 vorgesehen ist. Die Hülse 104 weist vorzugsweise ein Anschlagteil 132 auf, das eine Begrenzung für den Verriegelungsring 116 bildet, wenn er an der Hülse 104 montiert wird.
  • Mit Bezug auf 4A bis 4E wird nachstehend beschrieben, wie die Kappenanordnung 102 auf dem Behälter 104 angeordnet werden kann. Wenn der Kappenabschnitt 114 der Kappenanordnung 102 anfänglich nicht auf der Hülse 104 angeordnet ist, kann ein Vormontageschritt erforderlich sein, wie in 4A dargestellt. Das heißt, der Kappenabschnitt 114 wird auf der Hülse 104 angeordnet, indem er koaxial auf die Hülse geschoben wird, bis der Vorsprung 122 in die erste obere Ringnut 124 einrastet. Dieser Zustand der Bund-Teilmontage oder Kappenmontage 102 ist in 4B dargestellt. Als nächstes wird die Kappenanordnung 102 über dem Behälter 106 (z. B. Ampulle) angeordnet und auf den Bund 112 des Ampullenhalses geschoben, so daß der Bund 112 zwischen den beiden sich nach innen erstreckenden ringförmigen Vorsprüngen 108 und 110 der Hülse 104 aufgenommen wird. Dies ist in 4C zu sehen. In diesem Zustand kann die Kappenanordnung 110 bei Bedarf wieder vom Behälter 106 abgenommen werden, z. B. um den Behälter 106 zu füllen. Als nächster Schritt wird die Kappenanordnung 102 aus der in 4C gezeigten Einsetzstellung zu einer in 4D dargestellten Verriegelungsstellung geschoben. In dieser Verriegelungsstellung ist die Kappenanordnung am Behälter 106 fest angeordnet, wobei der sich nach innen erstreckende Vorsprung 122 des Verriegelungsrings 116 mit der zweiten unteren Ringnut 126, die auf der Außenfläche der Hülse 104 ausgebildet ist, in Eingriff ist. In diesem Zustand ist die Kappenanordnung nichtabnehmbar auf dem Behälter 106 angeordnet, da der Verriegelungsring 114 jede radial nach außen gerichtete Bewegung der Hülse 104 blockiert, die auftreten würde, wenn man versuchen würde, die Kappenanordnung von dem Behälter 106 abzuziehen. Um Zugang in das Innere des Behälters 106 zu erhalten, muß der abnehmbare Kappenabschnitt 118 vom Verriegelungsring 116 abgenommen werden, z. B. durch Brechen der zwischen diesen Abschnitten vorhandenen Sollbruchstelle 128. Nach dem Abnehmen des Kappenabschnitts 118 ist die mindestens eine Aussparung oder die bevorzugte dritte Ringnut 130 freigelegt für den Eingriff mit den Klauen 10 und 12 der erfindungsgemäßen Transfervorrichtung 2. Dies ist in 4E zu sehen, wo der Behälter 106 mit der angeordneten Kappenanordnung 102 zur Ver wendung für den Transfer eines Fluids mit der Transfervorrichtung 2 vom Behälter 106 zu einer zweiten Stelle, z. B. eine Spritze, bereit ist.
  • In 5A bis 5C werden Behälter oder Ampullen 106 mit verschiedenen Größen gezeigt, wobei auf allen die erfindungsgemäße Kappenanordnung 102 angeordnet worden ist. Wie aus einem Vergleich der in diesen Figuren gezeigten Kappenanordnungen 102 ersichtlich ist, sind die Außenabmessungen der Kappenanordnungen 102 im wesentlichen identisch und von der Größe des Bunds 112 der Ampullen 106 unabhängig. Das heißt, die erfindungsgemäßen Kappenanordnungen 102 sind an unterschiedlich bemessene Bunde 112 angepaßt, indem die beiden axial beabstandeten und sich radial nach innen erstreckenden Vorsprünge 108 und 110 der Hülse 104 im Fall der Bunde 112 mit einem kleineren Durchmesser, wie in 5A und 5B dargestellt, mehr nach innen und im Fall eines Bunds 112 mit einem größeren Durchmesser, wie in 5C dargestellt, mehr nach außen angeordnet sind. Demzufolge kann für alle diese in 5A bis 5C gezeigten Kappenanordnungen 102 eine Transfervorrichtung 2 von derselben Größe verwendet werden, obwohl die Behälter 106 und ihre Bunde 112 verschiedene Größen haben.
  • Zum Schluß wird beschrieben, wie ein Fluid zwischen einer ersten Stelle und einer zweiten Stelle unter Verwendung der Transfervorrichtung 2 und der erfindungsgemäßen Bundanordnung 102 übertragen werden kann. Wie bereits vorstehend mit Bezug auf 4A bis 4E beschrieben, wird die erfindungsgemäße Transfervorrichtung 2 vorzugsweise in Kombination mit der erfindungsgemäßen Kappenanordnung 102 verwendet, die auf dem Behälter 106 angeordnet ist, der eine erste Stelle darstellt, aus der oder in die ein Fluid zu übertragen ist. Dennoch kann die erfindungsgemäße Transfervorrichtung ohne die Kappenanordnung 2 verwendet werden, so daß die Eingriffseinrichtungen 10 und 12 direkt mit dem Bund 112 in Eingriff treten, der am Hals eines Behälters 106 ausgebildet ist. In diesem Fall kann es jedoch erforderlich sein, die Flügel und insbesondere die Eingriffseinrichtungen 10 und 12 zu verlängern.
  • Obwohl nachstehend die Funktion der Transfervorrichtung 2 mit Bezug auf die Kappenanordnung 102 beschrieben wird, müß te es für den Fachmann folglich ohne weiteres verständlich sein, daß die gleiche Funktion der Transfervorrichtung 2 auch ohne die Kappenanordnung 102 möglich ist.
  • Um ein Fluid, insbesondere eine Flüssigkeit (z. B. Medikamente) von einer ersten Stelle, wie die in 4 und 5 dargestellten Behälter oder der Ampulle 106 zu übertragen, wird die Hülsenanordnung 42 zuerst mit dem oberen Endabschnitt der Hülse 104 der Kappenanordnung 102 in Kontakt gebracht. Dann werden die Flügel 6 und 8 der Transfervorrichtung 2 durch Zusammendrücken der Griffbereiche 32 und 34 betätigt, so daß sich die Klauen 10 und 12 aus den Aussparungen 88 und 90 lösen und die Hülsenanordnung 42 aus ihrer festen Stellung gelöst wird. Anschließend wird die Transfervorrichtung 2 gegen die Ampulle 106 geschoben, so daß sich die Hülsenanordnung 42 gegen die Spannung der Druckfeder 60 axial in das Gehäuse 4 bewegt. Während die Hülsenanordnung 42 in das Gehäuse 4 gleitet, durchdringen die Nadel 52 des Belüftungskanals 50 und die Nadel 48 des Fluidkanals 44 die Membran 80 und erstrecken sich in die Ampulle 106, so daß sie in die darin vorgesehene Flüssigkeit eintauchen. In diesem Zustand können die Flügel 6 und 8 gelöst werden, wobei die Flügel aufgrund der Elastizität des Materials und der Konstruktion der Gelenkabschnitte 16 und 18 in ihre nichtbetätigte Stellung zurückkehren, in der die Klauen 10 und 12 mit der an der Kappenanordnung 102 vorgesehenen Ringnut 130 oder direkt mit dem Bund 112 des Behälters 106 in Eingriff sind.
  • Anschließend oder sogar vor der Anordnung der Transfervorrichtung 2 auf der Ampulle 106 wird eine zweite Stelle, insbesondere eine mit Saugwirkung betriebene Abgabevorrichtung (z. B. eine Spritze), am Luer-Verbinder 58 angeordnet, der am Endabschnitt des Gehäuses 4 gegenüber der Ampulle 106 vorgesehen ist. Nachdem die Spritze am Luer-Verbinder 58 angeordnet ist, wird der Luer-Kolben 62 gegen die Kraft der Feder 64 aus seiner Schließstellung in eine geöffnete Stellung gedrückt, so daß der Fluidkanal 44 von der Ampulle 106 zur Spritze geöffnet ist. In diesem Zustand kann ein Fluid zwischen der ersten Stelle und der zweiten Stelle durch den Fluidkanal 44 ausge tauscht werden, wobei bei Bedarf Luft durch den Belüftungskanal 50 eintreten oder entweichen kann.
  • Das heißt, wenn die erfindungsgemäße Transfervorrichtung 2 an der ersten und der zweiten Stelle angeordnet ist, wird das Fluid in einem ersten Schritt aus der Ampulle 106 (erste Stelle) durch den Fluidkanal 44 mit der Nadel 48 und in die durch Saugwirkung betriebene Abgabevorrichtung oder Spritze (zweite Stelle) abgesaugt. Die Spritze mit der aufgenommenen Flüssigkeit von der Ampulle 106 kann dann vom Luer-Verbinder 58 der erfindungsgemäßen Transfervorrichtung 2 entfernt werden und anderswo verwendet werden. Als Alternative kann die erfindungsgemäße Transfervorrichtung 2 durch Zusammendrücken der Griffbereiche 32 und 34 der Flügel 6 und 8 von der Ampulle 106 entfernt werden, um die Transfervorrichtung 2 von der Ampulle 106 zu lösen. Dann kann die Transfervorrichtung an einem anderen Behälter bzw. Ampulle, Schlauch, Infusionsbeutel und dgl. angeordnet werden, die nun die erste Stelle darstellen, und zwar entweder durch Anordnen der Vorrichtung mittels der Klauen 10 und 12 in einer entsprechenden Nut oder Aussparung oder durch Bereitstellen eines passenden Abschnitts der ersten Stelle in den offen endenden Schlitzen 96 und 98, bis der Eingriffsabschnitt vom Vorsprung 100 innerhalb dieser Schlitze gehalten wird. Das in der durch Saugwirkung betriebenen Abgabevorrichtung oder Spritze (zweite Stelle) gespeicherte Fluid kann dann von dort durch den Fluidkanal 44 mit seiner Nadel 48 in den Behälter bzw. Ampulle, Schlauch, Infusionsbeutel und dgl. (erste Stelle) übertragen werden. Wenn der Transfer des Fluids beendet ist, wird die erfindungsgemäße Transfervorrichtung 2 normalerweise von der ersten Stelle und der zweiten Stelle entfernt, wobei sich die Hülsenanordnung wieder in ihre nichtbetätigte Stellung bewegt, d.h. in eine Stellung, wo sie die Nadeln 48 und 52 verdeckt, so daß sie nicht der Umgebung ausgesetzt sind.
  • Somit stellt die erfindungsgemäße Transfervorrichtung 2 ein geeignetes Werkzeug für den Transfer von Flüssigkeiten von einer ersten Stelle zu einer zweiten Stelle und umgekehrt dar, das besonders sicher und leicht zu bedienen ist. Darüber hinaus kann die erfindungsgemäße Transfervorrichtung 2 für mehre re Anwendungszwecke verwendet werden und ist besonders für den Transfer von Medikamenten (einschließlich unter anderem Paclitaxol, Carboplatin, biologische Agenzien und dgl.) von einer ersten Stelle zu einer zweiten Stelle geeignet. Besonders einfach ist die Verwendung der erfindungsgemäßen Transfervorrichtung 2 in Kombination mit der erfindungsgemäßen Kappenanordnung 102, die auf verschiedenen Behälter- oder Ampullenarten 106 angeordnet werden kann und eine einfache und sichere Verbindung der Transfervorrichtung mit dem Behälter oder der Ampulle ermöglicht.

Claims (34)

  1. Transfervorrichtung (2) zur Fluidübertragung zwischen einer ersten Stelle und einer zweiten Stelle, wobei die Transfervorrichtung (2) aufweist: a) ein Gehäuse (4) mit einem ersten Ende, das mit der ersten Stelle verbindbar ist, einem zweiten Ende, das mit der zweiten Stelle verbindbar ist, und einem Längsabschnitt zwischen dem ersten und dem zweiten Ende, der eine Längsachse (46) definiert, wobei das Gehäuse (4) zwei gegenüberliegend angeordnete Flügel (6, 8) mit Eingriffseinrichtungen (10, 12) zum Eingriff mit der ersten Stelle aufweist; b) einen im Gehäuse (4) vorgesehenen Fluidkanal (44) zur Fluidübertragung zwischen dem ersten Ende und dem zweiten Ende des Gehäuses (4); und c) eine am Gehäuse (4) angeordnete Hülsenanordnung (42), wobei die Hülsenanordnung (42) relativ zum Gehäuse (4) axial beweglich und gegen dieses vorgespannt ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülsenanordnung (42) eine Innenhülse (70) und eine Außenhülse (72) aufweist, die zwischen sich einen Raum (74) bilden, wobei die Vorspannungskraft durch eine Druckfeder (68) bereitgestellt wird, die in den Raum (74) zwischen der Innenhülse (70) und der Außenhülse (72) partiell aufgenommen ist, der Fluidkanal (44) zwei Nadeln (48, 52) aufweist, die sich vom Gehäuse (4) entlang der Längsachse (46) erstrecken, wobei die Nadeln (48, 52) in die Hülsenanordnung (42) vollständig aufgenommen sind, wenn die Transfervorrichtung (2) nicht betätigt ist, und die Nadeln (48, 52) von der Hülsenanordnung (42) vorstehen, wenn die Transfervorrichtung (2) axial gegen die Vorspannungskraft gedrückt wird, so daß sich die Hülsenanordnung (42) relativ zum Gehäuse (4) bewegt, jeder der Flügel (6, 8) drehbar an dem Gehäuse (4) angeordnet ist und die Eingriffseinrichtungen (10, 12) mit der Hülsenan- Ordnung (42) in einer nichtbetätigten Stellung in Eingriff sind, so daß die Hülsenanordnung (42) axial relativ zu dem Gehäuse (4) fest angeordnet ist.
  2. Transfervorrichtung (2) nach Anspruch 1, wobei die Hülsenanordnung (42) eine Membran (80) aufweist, die den Zugang in das Innere der Hülsenanordnung (42), in der die Nadeln (48, 52) vorgesehen sind, versperrt.
  3. Transfervorrichtung (2) nach Anspruch 1 oder 2, wobei die Hülsenanordnung (42) und das Gehäuse (4) komplementäre Führungseinrichtungen (40, 82) zur Führung der Axialverschiebung der Hülsenanordnung (42) relativ zum Gehäuse (4) aufweisen.
  4. Transfervorrichtung (2) nach Anspruch 3, wobei die Führungseinrichtungen mindestens einen im Gehäuse (4) vorgesehenen Längsschlitz (40) und eine an der Hülsenanordnung (42) vorgesehene Führungsrippe (82) aufweisen, wobei die Führungsrippe (82) einen radial vorstehenden Abschnitt hat, der sich in den Schlitz (40) erstreckt.
  5. Transfervorrichtung (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, ferner mit einem Belüftungskanal (50), der im Gehäuse (4) vorgesehen ist, damit Luft in die erste Stelle eintreten kann.
  6. Transfervorrichtung (2) nach Anspruch 5, wobei der Fluidkanal (44) und der Belüftungskanal (50) im wesentlichen parallel zueinander angeordnet sind.
  7. Transfervorrichtung (2) nach Anspruch 6, wobei der Fluidkanal (44) und der Belüftungskanal (50) mindestens entlang eines Teils ihrer Länge koaxial angeordnet sind.
  8. Transfervorrichtung (2) nach Anspruch 6 oder 7, wobei sowohl der Fluidkanal (44) als auch der Belüftungskanal (50) eine Hohlnadel (48, 52) aufweisen.
  9. Transfervorrichtung (2) nach einem der Ansprüche 5 bis 8, wobei der Belüftungskanal (50) ein Filterelement (54) aufweist, das in einer Einlaßöffnung (56) des Belüftungskanals (50) vorgesehen ist.
  10. Transfervorrichtung (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, wobei jeder der Flügel (6, 8) einen Brückenbereich (20, 22) und einen Flügelbereich (24, 26) aufweist, wobei der Brü ckenbereich (20, 22) zwei entgegengesetzte Enden und ein Mittelteil hat und der Flügelbereich (24, 26) mit dem Brückenbereich (20, 22) verbunden ist und eine im wesentlichen gekrümmte Form hat, so daß die Endabschnitte der Flügel (6, 8) weiter von dem Gehäuse (4) beabstandet sind als ein zwischen den Endabschnitten angeordneter Mittelabschnitt.
  11. Transfervorrichtung (2) nach Anspruch 10, wobei ein Gelenk (16, 18) den Flügel (6, 8) elastisch in eine mögliche Eingriffstellung vorspannt.
  12. Transfervorrichtung (2) nach Anspruch 10 oder 11, wobei jeder der Brückenbereiche (20, 22) am Gehäuse (4) mit einem seiner Enden gelenkig angeordnet ist und an seinem anderen Ende eine Klaue (10, 12) aufweist, die mit den Eingriffseinrichtungen, die an der ersten und/oder zweiten Stelle vorgesehen sind, eingriffsfähig ist.
  13. Transfervorrichtung (2) nach einem der Ansprüche 10 bis 12, wobei jeder der Flügelbereiche (24, 26) mit dem Mittelteil der Brückenbereiche (20, 22) verbunden ist.
  14. Transfervorrichtung (2) nach einem der Ansprüche 10 bis 13, wobei jeder der Flügelbereiche (24, 26) aufweist: einen ersten gekrümmten Abschnitt, der mit den Brückenbereichen (20, 22) verbunden ist, und einen zweiten gekrümmten Abschnitt, der sich vom ersten gekrümmten Abschnitt erstreckt und einen Fingergriffbereich (32, 34) zur Betätigung der Flügel (6, 8) bildet.
  15. Transfervorrichtung (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 14, wobei jede der Eingriffseinrichtungen als eine Klaue (10, 12) ausgebildet ist.
  16. Transfervorrichtung (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 15, wobei die Hülsenanordnung (42) eine Aussparung (88, 90) aufweist, in die die Eingriffseinrichtungen (10, 12) der Flügel (6, 8) eingreifen.
  17. Transfervorrichtung (2) nach Anspruch 16, wobei die Hülsenanordnung (42) eine Abschrägung (92, 94) angrenzend an die Aussparung aufweist, wobei die Abschrägung (92, 94) zur Aussparung (88, 90) ansteigt, um eine glatte Bewegung der Eingriffseinrichtungen (10, 12) in die Aussparung (88, 90) zu er möglichen, wenn die Transfervorrichtung (2) von einer betätigten Stellung in eine nichtbetätigte Stellung versetzt wird.
  18. Transfervorrichtung (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 17, wobei die Hülsenanordnung (42) zwei gegenüberliegend angeordnete, offen endende Schlitze (96, 98) aufweist, die sich entlang der Längsachse (46) erstrecken und jeweils mindestens einen Vorsprung (100) haben; wobei jeder der Schlitze (96, 98) angepaßt ist, einen Eingriffsabschnitt von einer der Stellen aufzunehmen, aus der oder in die ein Fluid zu übertragen ist, wobei der in jedem der Schlitze (96, 98) ausgebildete Vorsprung (100) den Eingriffsabschnitt in seiner Stellung festhält.
  19. Transfervorrichtung (2) nach Anspruch 18, wobei der Vorsprung (100) ein sich um den Umfang erstreckender Vorsprung ist, der die Breite des Schlitzes (96, 98) einengt.
  20. Transfervorrichtung (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 19, wobei das erste Ende des Gehäuses (4) angepaßt ist, mit der ersten Stelle verbunden zu werden, die ein Behälter (106) und insbesondere eine Ampulle ist, aus der oder in die ein Fluid zu übertragen ist.
  21. Transfervorrichtung (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 20, wobei das zweite Ende des Gehäuses (4) angepaßt ist, mit der zweiten Stelle verbunden zu werden, die eine durch Saugwirkung betriebene Abgabevorrichtung ist, mit der ein Fluid aus der ersten Stelle durch die Transfervorrichtung (2) in die Abgabevorrichtung abgesaugt wird und/oder ein Fluid durch die Transfervorrichtung (2) an die erste Stelle abgegeben wird.
  22. Transfervorrichtung (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 21, ferner mit einem Luer-Verbinder (58) zur Verbindung mit mindestens einer der Stellen.
  23. Transfervorrichtung (2) nach Anspruch 22, wobei der Luer-Verbinder (58) einen Luer-Deckel (60), einen Luer-Kolben (62) und eine Feder (64) aufweist, die von dem Gehäuse (4) gehalten wird und den Luer-Kolben (62) gegen den Luer-Deckel (60) drückt, um den Luer-Verbinder (58) zu schließen.
  24. Transfervorrichtung (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 23, wobei die Transfervorrichtung angepaßt ist, mit der ersten Stelle verbunden zu werden, die einen Bund (112) oder eine Kappenanordnung (102) aufweisen, die an der ersten Stelle angeordnet sind, mit denen die Flügel (6, 8) eingriffsfähig sind.
  25. Verfahren zum Übertragen eines Fluids von einer ersten Stelle zu einer zweiten Stelle, mit den Schritten: (i) Bereitstellen einer Transfervorrichtung (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 24; (ii) Verbinden der Transfervorrichtung mit einer ersten Stelle und einer zweiten Stelle, wodurch eine axiale Druckkraft gegen die Vorspannungskraft bereitgestellt wird, um die Hülsenanordnung relativ zum Gehäuse zu bewegen.
  26. System mit einer Kappenanordnung (102), einem Behälter (106) und einer Transfervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 24, wobei die Kappenanordnung (102) aufweist: a) eine Hülse (104) mit einer Innenfläche, die mit mindestens zwei axial beabstandeten und radial sich nach innen erstreckenden Vorsprüngen (108, 110) versehen ist, die angepaßt sind, zwischen sich einen sich radial nach außen erstreckenden Bund (112) des Behälters (106) aufzunehmen, um die Kappenanordnung (102) am Behälter (106) fest anzuordnen, und einer Außenfläche, die mit zwei axial beabstandeten Ringnuten (124, 126) und mindesten einer Aussparung (130) versehen ist, die an der Außenfläche der Hülse (104) vorgesehen sind und die angepaßt sind, mit Eingriffseinrichtungen (10, 12) in Eingriff zu treten, die an der Transfervorrichtung (2) vorgesehen sind; und b) eine Kappe (114) mit einem Verriegelungsring (116) und einem abnehmbaren Kappenabschnitt (118), wobei der Verriegelungsring (116) mindestens einen sich nach innen erstreckenden Vorsprung (122) aufweist, der angepaßt ist, mit den auf der Außenfläche der Hülse (104) vorgesehenen Ringnuten (124,126) in Eingriff zu treten.
  27. System nach Anspruch 26, wobei der Verriegelungsring (116) und der abnehmbare Kappenabschnitt (118) durch eine Sollbruchstelle (128), die angepaßt ist, beim Abnehmen des Kappenabschnitts (118) zu brechen, miteinander verbunden sind.
  28. System nach Anspruch 26 oder 27, wobei der Verriegelungsring (116) den Kappenabschnitt (118) abnehmbar durch ein Gewinde hält.
  29. System nach einem der Ansprüche 26 bis 28, wobei der Verriegelungsring (116) elastisch verformbar ist, so daß der sich nach innen erstreckende Vorsprung (122) der Kappe (114) in mindestens eine der Nuten (124, 126) einrastet.
  30. System nach einem der Ansprüche 26 bis 29, wobei die Aussparung (130) an der Außenfläche der Hülse (104) als Ringnut ausgebildet ist.
  31. System nach einem der Ansprüche 26 bis 30, wobei eine der beiden axial beabstandeten Ringnuten (126) angrenzend an ein unteres Ende der Hülse (104) angeordnet ist und die mindestens eine Aussparung (130) angrenzend an ein oberes Ende der Hülse (104) angeordnet ist, während die andere Nut (124) relativ nahe an der mindestens einen Aussparung (130) positioniert ist.
  32. System nach einem der Ansprüche 26 bis 31, wobei die Hülse (104) ein Anschlagteil (132) aufweist, das eine Begrenzung für den Verriegelungsring (116) bildet.
  33. Verfahren zum Anordnen der Kappenanordnung (102) des Systems nach einem der Ansprüche 26 bis 32 an einem Behälter (106) mit den Schritten: a) Drücken der Kappenanordnung (102) auf einen Bund (112) eines am Behälter (106) vorgesehenen Halses, so daß der Bund (112) zwischen den beiden sich nach innen erstreckenden ringförmigen Vorsprüngen (108, 110) der Hülse (104) aufgenommen wird, während die Kappe (114) in einer Einsetzstellung ist, in der der sich nach innen erstreckende Vorsprung (122) des Verriegelungsrings (116) mit einer oberen Nut der beiden an der Hülse (104) ausgebildeten Nuten (124, 126) in Eingriff ist; und b) Drücken der Kappe (114) aus der Einsetzstellung in eine Verriegelungsstellung, in der die Kappenanordnung (102) an dem Behälter (106) fest angeordnet ist, wobei in der Verriegelungsstellung der sich nach innen erstreckende Vorsprung (122) des Verriegelungsrings (116) mit einer unteren Nut der beiden in der Hülse (104) ausgebildeten Nuten (124,126) in Eingriff ist.
  34. Verfahren nach Anspruch 33, mit dem zusätzlichen Schritt: c) Abnehmen des Kappenabschnitts (118) der Kappe (114) vom Verriegelungsring (116), um die mindestens eine Aussparung (130) zum Eingriff mit der Eingriffseinrichtung (10, 12) einer Transfervorrichtung (2) freizulegen.
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