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Die
Erfindung betrifft eine Transfervorrichtung und insbesondere eine
Transfervorrichtung zur Fluidkommunikation zwischen einer ersten
Stelle und einer zweiten Stelle. Darüber hinaus betrifft die Erfindung
ein System mit einer Kappenanordnung, einem Behälter und einer Transfervorrichtung.
Die Erfindung betrifft außerdem
ein Verfahren zum Übertragen
eines Fluids von einer ersten Stelle zu einer zweiten Stelle und
ein Verfahren zum Anordnen einer Kappenanordnung auf einem Behälter.
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EP-A-0
114 677 offenbart einen Verbinder mit einem röhrenförmigen Körperabschnitt, in dem ein Stopfen
eine spitze Nadel hält.
Der Körperabschnitt
hat äußere Vorsprünge, die
biegsame Verriegelungsarme, zum Eingriff mit einer Injektionsstelle tragen,
wenn die Nadel in ein Septum der Stelle eingeführt wird. Die Arme verhindern
ein unbeabsichtigtes Lösen
der Nadel vom Septum.
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EP-A-0
544 654 betrifft eine stumpfe Kanülenvorrichtung, deren Stechteil
sich bei Verwendung nicht unbeabsichtigt vom Septum lösen kann.
Die in EP-A-0 544 654 offenbarte stumpfe Kanülenvorrichtung weist ein Paar
Verriegelungsteile auf, wobei jedes Verriegelungsteil ein manuell
betätigbarer,
federähnlicher,
biegsamer Arm ist, der an einem Ende eine manuell ergreifbare Einrichtung
und am gegenüberliegenden
Ende eine Einrichtung zum Eingriff mit der Injektionsstelle aufweist,
wenn das Stechteil der Kanülenvorrichtung
in das Septum eingeführt
ist. Außerdem
weist die Kanülenvorrichtung
ein Querteil auf, von dessen einer Seite sich der Körperabschnitt erstreckt
und von dessen gegenüberliegender
Seite sich das Stechteil erstreckt, so daß sich das Querteil radial
zwischen dem Körperabschnitt
und dem Stechteil erstreckt. Jedes Verriegelungsteil ist zwischen
seinen Enden an einem jeweiligen Ende des Querteils befestigt.
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WO
98/37854 offenbart eine Kappenanordnung für einen Behälter, mit einer Eindringeinrichtung,
die innerhalb eines Hohlraums des Gehäuses der Kappenanordnung angeordnet
ist. Die Eindringeinrichtung ist zwischen einer vollständig in
dem Hohlraum des Gehäuses
eingezogenen Stellung und einer ausgefahrenen Stellung, in der die
Eindringeinrichtung aus dem unteren Ende des hohlen Gehäuses hervorsteht,
beweglich. Wenn sich eine Spritze mit einem auf dem Gehäuse angebrachten
Luer-Arretiergewindesystem
in Eingriff befindet und wenn eine relative Drehbewegung zwischen
der Spritze und dem Behälter
stattfindet, bewegt sich der innere Teil der Spritze nach unten
gegen das obere Ende der Eindringeinrichtung. Dadurch wird die Eindringeinrichtung
entlang des Hohlraums im Gehäuse
nach unten geschoben.
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WO
98/32411 offenbart eine Luer-Verbindung mit einem Luer-Anschlußteil, das
mit einer Spritze verbunden werden kann und das sich zu einem angeschärften Ende
erstreckt, das durch einen durchstechbaren Ampullenverschluß bewegt
werden kann. Der Luer-Verbinder weist ferner einen Luer-Halter auf,
der auf einer Ampulle angeordnet werden kann und der zunächst den
Luer-Verbinder in einer ersten Stellung stützt, in der das angeschärfte Ende
des Rohrs zum Verschluß zeigt.
Schließlich weist
das Verbindungsstück
einen Luer-Mitnehmer auf, so daß eine
Bewegung des Mitnehmers in bezug auf den Halter bewirkt, daß das Luer-Anschlußteil so bewegt
wird, daß das
angeschärfte
Ende den Verschluß durchsticht
und in die Ampulle eindringt.
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EP-A-0
829 249 betrifft eine Ampullenverbinder-Anordnung zum Übertragen einer Flüssigkeit. Die
Verbinder-Anordnung
weist ein Transferrohr auf, das zwischen einer distalen Stellung
und einer proximalen Stellung gleitend beweglich ist.
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JP-A-03-039
162 beschreibt einen Behälter für Injektionsmittel
lösende
Lösungsmittel,
der eine Injektionsnadel mit zwei Flüssigkeitsdurchgängen aufweist.
Bei Verwendung wird einer der beiden Durchgänge zum Durchgang für das Lösungsmittel, und
der andere der beiden Durchgänge
wird zum Durchgang für
Luft.
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EP-A-0
829 250 offenbart eine Verbinder-Anordnung, die sich am Hals einer
Ampulle anbringen läßt. Die
Verbinder-Anordnung
weist einen Bund auf, der sich am Rand des Ampullenhalses zwischen
einer ersten Stellung, in der der Bund abnehmbar am Rand des Ampullenhalses
befestigt ist, und einer zweiten Stellung, in der der Bund fest
am Rand des Ampullenhalses befestigt ist, anordnen läßt. Eine Schutzkappe
der Verbinder-Anordnung
läßt sich
um den Seitenwandabschnitt des Bundes anordnen. Ein Ring ist nahe
dem offenen proximalen Ende der Kappe vorgesehen und ist mit dieser
durch eine Verbindung verbunden, die vom Anwender durchgetrennt werden
kann. Die Kappe hat eine Abnehmstellung und eine Eingriffstellung.
In der Abnehmstellung ist der Bund in der genannten ersten Stellung,
und die Kappe läßt sich
am Bund anordnen. Wenn die Kappe in ihrer Eingriffstellung ist,
wird die Kappe in eine proximale Richtung bewegt, um den Bund in
der genannten zweiten Stellung fest anzuordnen.
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EP-A-0
904 763 offenbart eine Verbinder-Anordnung für eine Ampulle. Die Verbinder-Anordnung hat
eine Schutzkappe mit einem offenen proximalen Ende und einem Bund,
der nahe dem offenen proximalen Ende der Schutzkappe vorgesehen
ist. Außerdem
ist ein Verriegelungsring zwischen dem Bund und dem Rand der Ampulle
vorhanden. Eine zusammenwirkende Verriegelungsstruktur ist zwischen dem
Bund und dem Verriegelungsring vorhanden, um den Verriegelungsring
in einer verriegelten Stellung in bezug auf den Bund festzuhalten.
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EP-A-0
126 718, die als eine Grundlage für den Oberbegriff von Anspruch
1 dient, offenbart eine Vorrichtung zur Verhinderung von Luftkontamination beim Übertragen
einer Substanz von einem Gefäß in ein
zweites Gefäß und weiter
zu der gewünschten Anwendung,
zum Beispiel eine Injektion an einem Patienten oder eine andere
Anwendung. Die Vorrichtung ist an dem Gefäß befestigt oder mit diesem
verbindbar und weist ein erstes Teil auf, in dem ein Stechteil,
z.B. eine Nadel, die mit einem Durchgang versehen ist, eingeschlossen
ist. Das erste Teil hat ein Verschlußteil, z. B. eine Membran,
durch das die Nadel hindurchtreten kann. Die Vorrichtung weist ferner
ein zweites Teil auf, das mit dem ersten Teil abnehmbar verbindbar
ist und das auch ein Verschlußteil,
z. B. eine Membran, hat. Wenn das erste und das zweite Teil miteinander
verbunden sind, befinden sich die beiden Verschlußteile in
einer Stellung zueinander, in der sie von dem Stechteil, das in
bezug auf die Verschlußteile
beweglich ist, durchdrungen werden können.
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Die
Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine verbesserte Transfervorrichtung
zur Fluidkommunikation zwischen einer ersten Stelle und einer zweiten
Stelle bereitzustellen.
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Eine
weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein verbessertes Verfahren
zum Übertragen
eines Fluids von einer ersten Stelle zu einer zweiten Stelle bereitzustellen.
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Eine
weitere Aufgabe der Erfindung ist es, ein verbessertes System mit
einer Kappenanordnung, einem Behälter
und einer Transfervorrichtung bereitzustellen.
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Eine
weitere Aufgabe ist es, ein verbessertes Verfahren zum Anordnen
der verbesserten Kappenanordnung auf einem Behälter bereitzustellen.
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Diese
Aufgaben werden mit den in den Ansprüchen bezeichneten Merkmalen
gelöst.
Gemäß einem
ersten Aspekt der Erfindung wird eine Transfervorrichtung zur Fluidkommunikation
zwischen einer ersten Stelle und einer zweiten Stelle bereitgestellt,
wobei die Transfervorrichtung aufweist:
- a)
ein Gehäuse
mit einem ersten Ende, das mit der ersten Stelle verbindbar ist,
ein zweites Ende, das mit der zweiten Stelle verbindbar ist, und
einem Längsabschnitt
zwischen dem ersten und dem zweiten Ende, der eine Längsachse
definiert, wobei das Gehäuse
zwei gegenüberliegend
angeordnete Flügel
mit Eingriffseinrichtungen zum Eingriff mit der ersten Stelle aufweist;
- b) einen Fluidkanal, der in dem Gehäuse zur Fluidkommunikation
zwischen dem ersten Ende und dem zweiten Ende des Gehäuses vorgesehen
ist; und
- c) eine Hülsenanordnung,
die am Gehäuse
angeordnet ist, wobei die Hülsenanordnung
in bezug auf das Gehäuse
axial beweglich und gegen dieses vorgespannt ist.
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Die
Hülsenanordnung
weist eine innere Hülse
und eine äußere Hülse auf,
die einen Raum zwischen sich bilden, wobei die Vorspannungskraft durch
eine Druckfeder bereitgestellt wird, die in den Raum zwischen der
inneren und der äußeren Hülse partiell
aufgenommen ist.
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Der
Fluidkanal weist mindestens zwei Nadeln auf, die sich von dem Gehäuse entlang
der Längsachse
erstrecken, wobei die Nadeln vollständig in der Hülsenanordnung
aufgenommen sind, wenn die Vorrichtung nicht betätigt ist, und wobei die Nadeln
von der Hülsenanordnung
vorstehen, wenn die Vorrichtung axial gegen die Vorspannungskraft
gedrückt
wird, so daß sich
die Hülsenanordnung
in bezug auf das Gehäuse
bewegt.
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Jeder
der Flügel
ist am Gehäuse
schwenkbar angeordnet, und die Eingriffseinrichtung ist mit der
Hülsenanordnung
in einer nichtbetätigten
Stellung in Eingriff, so daß die
Hülse in
bezug auf das Gehäuse
axial fest angeordnet ist.
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Vorzugsweise
weist die Hülsenanordnung eine
Membran auf, die den Zugriff auf das Innere der Hülsenanordnung,
in dem die mindestens eine Nadel vorgesehen ist, versperrt. In einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform
der Transfervorrichtung weisen die Hülsenanordnung und das Gehäuse komplementäre Führungseinrichtungen
zur Führung
der Axialverschiebung der Hülsenanordnung
in bezug auf das Gehäuse
auf. Vorzugsweise weisen die Führungseinrichtungen
mindestens einen Längsschlitz, der
im Gehäuse
vorgesehen ist, und eine Führungsrippe
auf, die an der Hülsenanordnung
vorgesehen ist, wobei die Führungsrippe
einen radial vorstehenden Abschnitt hat, der sich in den Schlitz
erstreckt. In einer bevorzugten Ausführungsform weist die Transfervorrichtung
ferner einen Belüftungskanal
auf, der in dem Gehäuse
vorgesehen ist, damit Luft in die erste Stelle eintreten kann. Vorzugsweise
sind der Fluidkanal und der Belüftungskanal
im wesentlichen parallel zueinander angeordnet. Besonders bevorzugt sind
der Fluidkanal und der Belüftungskanal
zumindest längs
eines Teils ihrer Länge
koaxial angeordnet. Vorzugsweise weisen sowohl der Fluidkanal als auch
der Belüftungskanal
eine Hohlnadel auf. Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
weist der Belüftungskanal
ein Filterele ment auf, das in einer Einlaßöffnung des Belüftungskanals
vorgesehen ist.
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Vorzugsweise
ist jeder der Flügel
schwenkbar am Gehäuse
angeordnet und weist einen Brückenbereich
und einen Flügelbereich
auf, wobei der Brückenbereich
zwei entgegengesetzte Enden und ein Mittelteil hat und der Flügelbereich
mit dem Brückenbereich
verbunden ist und eine im wesentlichen gekrümmte Form hat, so daß die Endabschnitte
der Flügel
weiter von dem Gehäuse
beabstandet sind als ein Mittelabschnitt, der zwischen den Endabschnitten angeordnet
ist. Vorzugsweise spannt das Gelenk den Flügel in eine potentielle Eingriffstellung
elastisch vor. In einer bevorzugten Form ist der Brückenbereich
an einem seiner Enden am Gehäuse
schwenkbar und weist auf seinem anderen Ende eine Klaue auf, die mit
der Eingriffseinrichtung, die an der ersten und/oder zweiten Stelle
vorhanden ist, in Eingriff treten kann. Vorzugsweise ist der gekrümmte Flügelbereich
mit dem Mittelteil des Brückenbereichs
verbunden. Der gekrümmte
Flügelbereich
weist vorzugsweise einen ersten gekrümmten Abschnitt, der mit dem Brückenbereich
verbunden ist, und einen zweiten gekrümmten Abschnitt auf, der sich
von dem ersten gekrümmten
Abschnitt erstreckt und einen (Finger) Griffbereich zur Betätigung des
Flügels
bildet.
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Vorzugsweise
ist die Eingriffseinrichtung als Klaue ausgebildet. Die Hülsenanordnung
weist vorzugsweise eine Aussparung auf, in die die Klaue des Flügels eingreift.
Vorzugsweise weist die Hülsenanordnung
angrenzend an die Aussparung eine Abschrägung auf, wobei die Abschrägung zur
Aussparung ansteigt, wodurch eine gleichmäßige Bewegung der Klaue bis
zu der Aussparung ermöglicht
wird, wenn die Vorrichtung von einer betätigten Stellung in die nichtbetätigte Stellung
versetzt ist.
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Die
Hülsenanordnung
kann zwei gegenüberliegend
angeordnete, oben offene Schlitze aufweisen, die sich entlang der
Längsachse
erstrecken und jeweils mindestens einen Vorsprung haben, wobei jeder
Schlitz geeignet ist, einen passenden Gegenabschnitt von einer der
Stellen aufzunehmen, von der oder in die ein Fluid zu übertragen
ist, wobei der an jedem der Schlitze ausgebildete Vorsprung den
passenden Gegenabschnitt an Ort und Stelle hält. Der Vorsprung ist vorzugsweise
ein sich um den Umfang erstreckender Vorsprung, der die Breite des
Schlitzes einengt.
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In
der Erfindung ist die erste Stelle vorzugsweise ein Behälter, insbesondere
eine Ampulle, aus der oder in die ein Fluid zu übertragen ist.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist die zweite Stelle eine durch Saugwirkung betriebene
Abgabevorrichtung, mit der ein Fluid aus der ersten Stelle durch
die Transfervorrichtung und in die Abgabevorrichtung gesaugt wird
und/oder ein Fluid durch die Transfervorrichtung an die erste Stelle
abgegeben wird. Vorzugsweise ist die durch Saugwirkung betriebene
Abgabevorrichtung eine Spritze.
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Erfindungsgemäß weist
die Transfervorrichtung vorzugsweise einen Luer-Verbinder zur Verbindung
mit mindestens einer der Stellen auf. Vorzugsweise weist der Luer-Verbinder
einen Luer-Deckel, einen Luer-Kolben und eine Feder auf, die von
dem Gehäuse
gehalten wird und den Luer-Kolben gegen den Luer-Deckel drückt, um den Luer-Verbinder
zu schließen.
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Erfindungsgemäß weist
die erste Stelle vorzugsweise einen an der ersten Stelle ausgebildeten Bund
oder eine an der ersten Stelle angeordnete Kappenanordnung auf,
mit der die Flügel
eingriffsfähig
sind.
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Ein
weiterer Aspekt der Erfindung betrifft ein Verfahren zum Übertragen
eines Fluids von einer ersten Stelle zu einer zweiten Stelle unter
Verwendung der vorstehend beschriebenen Transfervorrichtung.
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Gemäß noch einem
weiteren Aspekt der Erfindung weist ein System mit einer Kappenanordnung,
einem Behälter
und einer Transfervorrichtung auf:
- a) eine
Hülse mit
einer Innenfläche,
die mit mindestens zwei axial beabstandeten und sich radial nach
innen erstreckenden Vorsprüngen
versehen ist, die geeignet sind, einen sich radial nach außen erstreckenden
Bund des Behälters
dazwischen aufzunehmen, um die Kappenanordnung an dem Behälter anzuordnen,
und einer Außenfläche, die
mit mindestens zwei axial beabstandeten Ringnuten und mindestens
einer Aussparung versehen ist; und
- b) eine Kappe mit einem Verriegelungsring und einem abnehmbaren
Kappenabschnitt, wobei der Verriegelungsring mindestens einen sich
nach innen erstreckenden Vorsprung aufweist, der geeignet ist, in
die an der Außenfläche der
Hülse vorgesehenen
Ringnuten einzugreifen.
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Vorzugsweise
sind der Verriegelungsring und der abnehmbare Kappenabschnitt durch
eine Sollbruchstelle miteinander verbunden, die so angepaßt ist,
daß sie
beim Abnehmen des Kappenabschnitts bricht. Außerdem ist es vorteilhaft,
die Hülse nicht
als einen sich entlang ihrer Axiallänge durchgehend erstreckenden
Ring bereitzustellen, sondern besser mit Schenkeln, die geeignet
sind, am Bund des Behälters
einzurasten. Besonders bevorzugt ist, daß die erforderliche Kraft zum
Auslenken der Schenkel der Hülse
geringer ist als die Kraft, die zum Niederdrücken der Kappe erforderlich
ist.
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In
einer bevorzugten Form hält
der Verriegelungsring den Kappenabschnitt abnehmbar durch ein Gewinde
fest. Besonders bevorzugt ist, daß der Verriegelungsring elastisch
verformbar ist, so daß der sich
nach innen erstreckende Vorsprung der Kappe in eine der Nuten einrastet.
Die auf der Außenfläche der
Hülse vorgesehene
Aussparung ist vorzugsweise in Form einer Ringnut ausgebildet. Vorzugsweise
ist die auf der Außenfläche der
Hülse vorgesehene
Aussparung geeignet, mit einer an der Transfervorrichtung vorgesehenen
Eingriffseinrichtung in Eingriff zu treten. Eine der beiden axial
beabstandeten Ringnuten ist vorzugsweise nahe einem unteren Ende
der Hülse
angeordnet, und die mindestens eine Aussparung ist nahe einem oberen
Ende der Hülse
angeordnet, während
die andere Nut relativ nahe an der mindestens einen Aussparung positioniert
ist.
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In
einer bevorzugten Form weist die Hülse ein Anschlagteil auf, das
eine Begrenzung für
den Verriegelungsring bildet.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt der Erfindung weist ein Verfahren zum Anordnen der
Kappenanordnung des vorstehend beschriebenen Systems auf einem Behälter die
Schritte auf:
- a) Drücken der Kappenanordnung auf
einen Bund eines am Behälter
vorgesehenen Halses, so daß der
Bund zwischen den beiden sich nach innen erstreckenden ringförmigen Vorsprüngen der
Hülse aufgenommen
wird, während
die Kappe in einer Einsetzstellung ist, in der der sich nach innen erstreckende
Vorsprung des Verriegelungsrings mit einer oberen der beiden an
der Hülse
ausgebildeten Nuten in Eingriff ist; und
- b) Drücken
der Kappe aus der Einsetzstellung in eine Verriegelungsstellung,
in der die Kappenanordnung auf dem Behälter befestigt ist, wobei in der
Verriegelungsstellung der sich nach innen erstreckende Vorsprung
des Verriegelungsrings mit einer unteren der beiden in der Hülse ausgebildeten
Nuten in Eingriff ist.
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Vorzugsweise
weist das Verfahren den zusätzlichen
Schritt auf:
- c) Abnehmen des Kappenabschnitts
der Kappenanordnung vom Verriegelungsabschnitt, um die mindestens
eine Aussparung zum Eingriff mit der Eingriffseinrichtung einer
Transfervorrichtung freizulegen.
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Nachstehend
werden bevorzugte Ausführungsformen
der Transfervorrichtung und der erfindungsgemäßen Kappenanordnung mit Bezug
auf die Zeichnungen beschrieben, wobei diese folgendes zeigen:
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1 ist
eine auseinandergezogene perspektivische Ansicht einer bevorzugten
Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Transfervorrichtung;
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2A ist
eine Seitenansicht der Transfervorrichtung aus 1;
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2B ist
eine Schnittansicht entlang der Linie A-A in 2A;
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3A ist
eine Vorderansicht der Transfervorrichtung aus 1;
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3B ist
eine Schnittansicht entlang der Linie B-B in 3A;
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4A bis 4E sind
Schnittansichten einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Kappenanordnung,
die veranschaulichen, wie die Kappenanordnung auf eine Ampulle montiert wird;
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5A bis 5C zeigen
eine Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Kappenanordnung,
die auf Ampullen verschiedener Größe montiert ist;
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6 ist
eine perspektivische Ansicht einer bevorzugten Ausführungsform
des Gehäuses
der Transfervorrichtung;
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7A, 7B sind
Schnittansichten von zwei Profilen des inneren Gehäuseabschnitts
des Gehäuses
der Transfervorrichtung; und
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8A, 8B sind
perspektivische Ansichten der Innenhülse der Transfervorrichtung.
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Die
Komponenten der erfindungsgemäßen Transfervorrichtung 2 werden
nachstehend mit Bezug auf 1 bis 3 beschrieben. Die Transfervorrichtung 2 ist
im allgemeinen für
eine Fluidkommunikation zwischen einer ersten Stelle, z. B. eine
Flasche, ein Behälter
oder eine Ampulle, und einer zweiten Stelle, z. B. eine durch Saugwirkung
betriebene Abgabevorrichtung, z. B. eine Spritze, eingerichtet.
Das heißt,
die erfindungsgemäße Transfervorrichtung 2 kann
vorteilhaft für
die Übertragung
eines Fluids (d. h. Gas oder Flüssigkeit)
von einem Behälter
in eine Spritze verwendet werden, wobei das Fluid aus dem Behälter durch
die Transfervorrichtung 2 und in die Spritze gesaugt wird.
Entsprechend kann die Vorrichtung für den Transfer eines Fluids
von der Spritze durch die Transfervorrichtung 2 in diesen
oder einen anderen Behälter
verwendet werden, beispielsweise ein Infusionsbeutel, der die erste
Stelle darstellt.
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Die
in 1 gezeigte Transfervorrichtung 2 weist
ein Gehäuse 4 auf,
das vorzugsweise aus Kunststoffmaterial besteht. Das Gehäuse 4 hat
zwei gegenüberliegend
angeordnete Flügel 6 und 8,
von denen jeder eine Eingriffseinrichtung 10 und 12 zum Eingriff
mit der ersten Stelle, z. B. ein Bund eines Behälters, eine Ampulle oder eine
Kappenanordnung, aufweist. Vorzugsweise sind die Eingriffseinrichtungen 10 und 12 als
Klauen ausgebildet, die mit dem Bund eines Behälters in Eingriff treten können. Jeder der
Flügel 6 und 8 ist
normalerweise drehbar an einem Hauptabschnitt 14 des Gehäuses 4 angeordnet. Dies
wird vorzugsweise durch eine entsprechende Auswahl des Materials
in Kombination mit der Konstruktion der Flügel 6 und 8 in
den jeweiligen Gelenkbereichen 16 und 18 erreicht.
Beispielsweise kann das Material der Flügel 6 und 8 ein
elastisches Kunststoffmaterial sein, so daß sich die Flü gel um die
Gelenkabschnitte 16 und 18 verbiegen können, um
die Klauen 10 und 12 ein- und ausrasten zu lassen.
Um die Ein- und Ausrastfunktion der Flügel 6 und 8 effektiv
auszuführen,
weist jeder Flügel
vorzugsweise einen Brückenbereich 20 und 22 und
einen Flügelbereich 24 und 26 auf.
Jeder der Brückenbereiche 20 und 22 hat
zwei gegenüberliegende
Enden, nämlich die
Gelenkabschnitte 16, 18 und die Eingriffseinrichtungen
oder Klauen 10, 12. Die Enden der Brückenbereiche 20 und 22 sind
durch jeweilige Mittelteile miteinander verbunden. Jeder der Flügelbereiche 24 und 26 ist
mit den jeweiligen Brückenbereichen 20 und 22,
vorzugsweise an dessen Mittelteil, verbunden. Außerdem haben die Flügelbereiche 24 und 26 vorzugsweise
eine im wesentlichen gekrümmte Form,
die am besten in 2B und 3A zu
sehen ist. Wie in diesen Figuren dargestellt ist, kann jeder der
gekrümmten
Flügelbereiche 24 und 26 einen
ersten gekrümmten
Abschnitt 28, 30, der mit dem Mittelteil der Brückenbereiche 20, 22 verbundenen
ist, und einen zweiten gekrümmten
Abschnitt 32, 34, der sich von den ersten gekrümmten Abschnitten 28, 30 erstreckt
und einen Griffbereich zum Betätigen
der Flügel 6, 8 ausbildet,
aufweisen. Der erste gekrümmte
Abschnitt 28, 30 ist so beschaffen, daß er mit
den Fingern eines Anwenders ergriffen werden kann, um die Klauen 10, 12 in
ihre eingerastete Stellung zu drücken.
Dadurch wird ein zusätzliches
Sicherheitsmerkmal geboten, wenn die Transfervorrichtung 2 auf
einem Behälter,
einer Ampulle oder einer Kappenanordnung angeordnet ist, da der
Anwender auf diese Weise den Eingriff zwischen der Transfervorrichtung 2 und
z. B. dem Behälter
aktiv unterstützen kann,
während
er die Anordnung festhält.
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Jedoch
kann anstelle dieser gekrümmten Konstruktion
der Flügelbereiche
24,
26 jede
andere Konstruktion in Verbindung mit der Erfindung verwendet werden,
sofern die Endabschnitte der Flügelbereiche
nahe den Gelenkabschnitten
16 und
18 weiter vom
Gehäuse
4 beabstandet
sind als die gegenüberliegenden
Enden der Flügel
6 und
8.
Diese Konstruktion wird als besonders vorteilhaft erachtet, da die
Eingriffseinrichtungen
10 und
12 der Flügel
6 und
8 weiter
geöffnet
werden können
als bei bekannten Vorrichtungen, bei denen die Griffbereiche der
Flügel im
gleichen Abstand vom Körper
der Transfervorrichtung entfernt angeordnet sind (siehe z. B.
EP 0.544 654 B1 ).
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Das
Gehäuse 4 der
erfindungsgemäßen Transfervorrichtung 2 weist
darüber
hinaus zwei gegenüberliegend
angeordnete Gehäuseabschnitte 36 und 38 auf,
von denen nur einer in 1 zu sehen ist. Diese Gehäuseabschnitte 36 und 38 sind
vorzugsweise um den Umfang und zwischen den Flügeln 6 und 8 angeordnet.
Die Gehäuseabschnitte 36 und 38 sind
am Hauptabschnitt 14 des Gehäuses 4 angeordnet
und sind vorzugsweise einstückig
mit diesem. Jeder der Gehäuseabschnitte 36 und 38 weist
einen Längsschlitz 40 auf,
der den ersten Teil komplementärer
Führungseinrichtungen
zur Führung
einer axialen Bewegung einer Hülsenanordnung 42 in
bezug auf das Gehäuse 4 bildet.
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Wie
somit aus 2B ersichtlich ist, weist die
erfindungsgemäße Transfervorrichtung
einen Fluidkanal 44 auf, der im Gehäuse 4 vorgesehen ist und
sich durch dieses erstreckt, und zur Fluidkommunikation zwischen
der ersten Stelle und der zweiten Stelle dient. Das heißt, dieser
Fluidkanal 44 erstreckt sich im wesentlichen entlang einer
Längsachse 46 der
Vorrichtung durch das Gehäuse 4.
Der Fluidkanal 44 weist vorzugsweise mindestens eine Nadel 48 auf,
die eine Verlängerung
des Kanals bildet, wobei sich die Nadel 48 vom Gehäuse 4 im
wesentlichen parallel zu dessen Längsachse erstreckt. Die Nadel 48 ist
hohl und hat einen Spitzenabschnitt, der nach Eingriff der erfindungsgemäßen Transfervorrichtung 2 mit
einem Fluidbehälter
sich mindestens teilweise in das Fluid erstreckt, so daß das Fluid
durch die Hohlnadel 48 und den im Gehäuse 4 vorgesehenen Fluidkanal 44 zur
zweiten Stelle (z. B. eine Spritze) transferiert werden kann.
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Ferner
weist das Gehäuse 4 vorzugsweise einen
Belüftungskanal 50 auf,
damit Luft in die erste Stelle (z. B. der Behälter), aus der das Fluid entnommen
wird, eintreten kann. Ebenso wie im Fall des Fluidkanals 44 weist
der Belüftungskanal 50 vorzugsweise
eine Nadel 52 auf, die sich im wesentlichen in Längsrichtung
vom Gehäuse
erstreckt. Der Fluidkanal 44 und der Belüftungskanal 50 sind
im wesentlichen parallel zueinander angeordnet, wie am besten in 2B zu
sehen ist. Insbesondere sind die Nadeln 48 und 52 im
wesentlichen paral lel zueinander angeordnet und können sogar
koaxial angeordnet werden. Der Belüftungskanal 50 kann
ein Filterelement 54 aufweisen, das in einer Einlaßöffnung 56 angeordnet
ist, die im Gehäuse 4 der
Transfervorrichtung 2 vorgesehen ist. Diese Einlaßöffnung 56 ist
vorzugsweise auch parallel zum Fluidkanal 44 und dem Belüftungskanal 50 angeordnet.
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Die
erfindungsgemäße Transfervorrichtung 2 weist
ferner vorzugsweise einen Luer-Verbinder 58 zum Verbinden
der Vorrichtung mit der zweiten Stelle auf, insbesondere mit einer
durch Saugwirkung betriebenen Abgabevorrichtung, z. B. eine Spritze.
Der Luer-Verbinder 58 weist einen Luer-Deckel 60,
einen Luer-Kolben 62 und eine Feder 64 auf. Die
Feder ist eine Druckfeder, die an ihrem einen Ende vom Gehäuse 4 gestützt wird
und mit ihrem anderen Ende auf den Luer-Kolben wirkt, so daß der Luer-Kolben 62 gegen
den Luer-Deckel 60 gedrückt
wird, um den Luer-Verbinder 58 zu schließen. Vorzugsweise
weist der Luer-Deckel 60 an seinem äußeren Umfang ein Gewinde 66 auf,
mit dem die zweite Stelle verbunden werden kann.
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Wie
bereits vorstehend kurz erwähnt,
ist die Hülsenanordnung 42 relativ
zum Gehäuse 4 axial
beweglich. Außerdem
ist die Hülsenanordnung 42 mittels
einer Druckfeder 68 gegen das Gehäuse 4 vorgespannt.
Die Druckfeder wird mit einem ihrer Enden vom Gehäuse 4 gestützt, während das
andere Ende auf die Hülsenanordnung 42 wirkt,
so daß die
Hülsenanordnung
in eine nichtbetätigte
bzw. ausgefahrene Stellung gedrückt
wird. Aus dieser nichtbetätigten
Stellung kann die Hülsenanordnung
gegen die Spannung der Druckfeder 68 verschoben werden,
so daß sie
sich relativ zum Gehäuse 4 in
eine betätigte Stellung
bewegt. In der nichtbetätigten
Stellung sind die Nadeln 48 und 52, die sich vom
Gehäuse 4 erstrecken,
vollständig
in die Hülsenanordnung 42 aufgenommen,
wie in 2B deutlich zu sehen ist. Dies stellt
ein Sicherheitsmerkmal dar, da nunmehr der Anwender nicht unbeabsichtigt
mit den Nadeln in Berührung
kommen kann. Entsprechend sind in der nichtbetätigten Stellung der gesamte
Fluidkanal 44 und der Belüftungskanal 50 und
insbesondere die Nadeln 48 und 52 nicht von außen zugänglich und werden
dadurch sauber gehalten. Wenn die Transfervorrichtung 2 keimfrei
gehalten werden soll, wird sie normalerweise in einer Verpackung
keimfrei gehalten.
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Die
Hülsenanordnung 42 weist
vorteilhafterweise eine Innenhülse 70 und
eine Außenhülle 72 auf,
wobei dazwischen ein Raum 74 entsteht. Die auf die Hülsenanordnung 42 wirkende
Druckfeder 68 ist mindestens teilweise in den Raum 74 aufgenommen, der
zwischen der inneren und der äußeren Hülse 70 und 72 vorgesehen
ist. Die Außenhülse 72 ist
an der Innenhülse
angeordnet, und zwar mit einem Rand 76, der an der Innenhülse vorgesehen
ist und sich in eine Aussparung oder einen Schlitz 78 erstreckt,
die bzw. der in der Außenhülse 72 ausgebildet
ist. Ferner weist die Hülsenanordnung 42 vorteilhafterweise eine
Membran 80 auf, die den Zugang in das Innere der Hülsenanordnung
versperrt. Dadurch wird ein zusätzliches
Sicherheitsmerkmal bereitgestellt. Die Axialverschiebung der Hülsenanordnung
in bezug auf das Gehäuse 4 wird
vorzugsweise von bereits vorstehend beschriebenen komplementären Führungseinrichtungen
geführt.
Eines der Führungselemente
der komplementären
Führungseinrichtungen
ist der Schlitz 40, der in jedem der Gehäuseabschnitte 36 und 38 vorhanden
ist. Den zweiten Teil dieser komplementären Führungseinrichtungen bilden
zwei gegenüberliegend
angeordnete Führungsrippen 82 und 84,
die vom äußeren Umfang
der Außenhülse 74 der Hülsenanordnung 42 vorstehen
und sich in die Längsschlitze 40 der
Gehäuseteile 36 und 38 erstrecken.
Dies ist am besten in 3A und 3B zu sehen.
Mit diesen Führungsrippen 82 und 84 ist
die Hülsenanordnung
sicher am Gehäuse 4 angeordnet und
relativ zu diesem axial beweglich. Zusätzlich zu den komplementären Führungseinrichtungen
wird die Hülsenanordnung 42 außerdem vorzugsweise entlang
der Innenumfangsseite der Innenhülse 70 geführt. Das
heißt,
das Gehäuse 4 kann
einen inneren Gehäuseabschnitt 86 aufweisen,
in dem einerseits der Fluidkanal 44 und der Belüftungskanal 50 vorgesehen
sind und auf dem die Innenhülse 70 der Hülsenanordnung 42 gleitet.
Diese Konfiguration ist am besten in 2B und 3B zu
sehen. Vorteilhafterweise haben die Hülse 70 und/oder der
Innengehäuseabschnitt 86 mindestens
einen oder mehrere radiale Vorsprünge, die für die maximale Aus dehnung der
Hülsenanordnung 42 in
bezug auf das Gehäuse 4 eine
Begrenzung bilden.
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Wie
in 2B und 7A dargestellt,
hat der Innengehäuseabschnitt 86 des
Gehäuses 4 eine im
wesentlichen kreisförmige
Konfiguration. Insbesondere 7A zeigt
den kreisförmigen
Querschnitt des Innengehäuseabschnitts 86 mit
dessen beiden Kanälen,
d. h. dem Fluidkanal 44 und dem Belüftungskanal 50. 6 und 7B zeigen
einen alternativen Aufbau des Innengehäuseabschnitts 86'. In dieser
bevorzugten Ausführungsform
weist der Innengehäuseabschnitt 86' zwei gegenüberliegende Flächen 861 eines
reduzierten Wandbereichs auf. Der Innengehäuseabschnitt 86' ist also mehr
H-förmig
als kreisförmig.
Wie in den Zeichnungen dargestellt ist, haben die reduzierten Wandbereichsflächen im
wesentlichen die Form von Längsnuten,
die sich entlang der Achse des Innengehäuseabschnitts 86' erstrecken.
Diese spezielle Konstruktion des Innengehäuseabschnitts 86' ist vorteilhaft,
da sie dazu beiträgt,
die Zykluszeit bei der Herstellung der Transfervorrichtung zu reduzieren
(die Zykluszeit ist die Zeit, die das Werkzeug benötigt, um
sich zu schließen, den
Kunststoff zu spritzen, das Teil abzukühlen und schließlich das
Teil aus dem Werkzeug auszustoßen). 8A und 8B zeigen
die beiden Ausführungen
der Innenhülse 70, 70', die für das besondere Profil
des Innengehäuseabschnitts 86, 86' geeignet sind. 8A zeigt
die im wesentlichen zylindrische Innenhülse 70, die an das
zylindrische Profil des Innengehäuseabschnitts 86 angepaßt ist. 8B zeigt die
modifizierte Ausführung
der Innenhülse 70', die im wesentlichen
Längsnuten
in der Außenfläche der Hülse hat
und die sich entlang der Längsachse
der Hülse
erstreckt. Die Nuten haben eine hinreichende Tiefe, so daß die innere
zylindrische Fläche
der Hülse Längsstege 761 aufweist,
die in das Profil des modifizierten Innengehäuseabschnitts 86' passen.
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Ferner
ist es besonders vorteilhaft, daß die Eingriffseinrichtungen
oder Klauen 10 und 12 der Flügel 6 und 8 durch
die Gelenkabschnitte 16 und 18 elastisch in einer
möglichen
Eingriffstellung vorgespannt sind, so daß die Flügel der erfindungsgemäßen Transfervorrichtung 2,
ohne sie zu aktivieren, immer in ihrer Eingriffstellung gehalten
werden. Neben der Tatsache, daß bei
dieser Konstruktion die Vorrichtung immer sicher an der ersten Stelle
gehalten wird, hat dies den Vorteil, daß die Klauen 10 und 12 der
Flügel 6 und 8 die
Längsverschiebung
der Hülsenanordnung
relativ zum Gehäuse 4 effektiv
blockieren können.
Zu diesem Zweck kann die Hülsenanordnung 42 mit
einer oder mehreren Aussparungen versehen sein, die vorzugsweise
zwei gegenüberliegend
angeordnete Aussparungen 88, 90 sind, in die die
Klauen 10 und 12 der Flügel in der nichtbetätigten Stellung
der Transfervorrichtung 2 eingreifen. Dies ist am besten
in 3A dargestellt. Dieser Eingriff der Klauen in
die Aussparungen stellt in der nichtbetätigten Stellung der Transfervorrichtung 2 ein
weiteres Sicherheitsmerkmal zum Schutz des Anwenders und der Nadeln
dar. Demzufolge muß,
um die erfindungsgemäße Transfervorrichtung 2 in
ihre betätigte
Stellung zu bringen, der Griffbereich 32 und 34 der
Flügel 6 und 8 zusammengedrückt werden,
damit die Klauen 10 und 12 aus den Aussparungen 88 und 90 herausschwenken,
wodurch die Hülsenanordnung 42 relativ
zum Gehäuse 4 axial
beweglich wird. Es kann auch vorteilhaft sein, Abschrägungen 92 und 94 angrenzend
an die Aussparungen 88 und 90 bereitzustellen,
die eine gleichmäßige Bewegung
der Klauen 10 und 12 in die Aussparungen 88 und 90 ermöglichen,
wenn die Vorrichtung aus einer betätigten Stellung in die nichtbetätigte Stellung
versetzt wird.
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Zusätzlich kann
es bei bestimmten Anwendungen der erfindungsgemäßen Transfervorrichtung vorteilhaft
sein, die Hülsenanordnung 42 mit
zwei gegenüberliegend
angeordneten, offen endenden Schlitzen 96 und 98 zu
versehen, die sich parallel zur Längsachse 46 der Transfervorrichtung 2 erstrecken. Entlang
der Länge
jedes offen endenden Schlitzes 96 und 98 ist mindestens
ein Vorsprung 100 vorgesehen, der sich vorzugsweise in
einer Umfangsrichtung erstreckt, so daß die Breite des Schlitzes 96, 98 eingeengt
ist. Die Schlitze 96 und 98 können in Kombination mit ihrem
Vorsprung einen Eingriffsabschnitt der ersten Stelle aufnehmen,
aus der oder in die ein Fluid zu übertragen ist, wobei der in
jedem der Schlitze 96, 98 ausgebildete Vorsprung 100 den
Eingriffsabschnitt an Ort und Stelle hält. Das heißt, der Eingriffsabschnitt
der ersten Stelle kann zwei sich gegenüberliegend erstreckende Laschen
aufweisen, die auf einem im wesentlichen zylindrischen Hals eines
Behälters,
z.B. ein Infusionsbeutel, ausgebildet sind, wobei jede Lasche sich
in einen jeweiligen der Schlitze 96 und 98 erstreckt,
so daß er
durch die Vorsprünge 100 sicher
auf der erfindungsgemäßen Transfervorrichtung 2 festgehalten
wird. Vorzugsweise entspricht der Abstand zwischen dem Ende des Schlitzes 96, 98 und
dem Vorsprung 100 der Höhe der
Rippen am Hals des Behälters.
Ferner entspricht die Breite des Schlitzes 96, 98 vorzugsweise
der Breite der Rippen. Andere Infusionsbeutel ohne einen solchen
Eingriffsabschnitt werden normalerweise durch Haftreibung in der
Hülsenanordnung 42 gehalten.
Bei solchen Infusionsbeuteln (erste Stelle) sind die Schlitze 96, 98 nicht
erforderlich, obwohl sie nicht von Nachteil wären.
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Nachstehend
wird eine Kappenanordnung 102, die vorteilhaft in Kombination
mit der erfindungsgemäßen Transfervorrichtung 2 verwendet
werden kann, mit Bezug auf 4 und 5 beschrieben. Die Kappenanordnung 102 weist
im wesentlichen eine Hülse 104 auf,
die auf einem Behälter 106 angeordnet
werden kann. Die Hülse 104 hat
eine Innenfläche, die
mit einem ersten sich radial nach innen erstreckenden Vorsprung 108 und
mindestens einem zweiten radial sich nach innen erstreckenden Vorsprung 110 versehen
ist. Die Vorsprünge 108 und 110 sind vorzugsweise
als ringförmige
Vorsprünge
ausgebildet. Diese beiden Vorsprünge 108 und 110 können zwischen
sich einen sich radial nach außen
erstreckenden Bund 112 des Behälters 106 aufnehmen, um
die Kappenanordnung 102 am Behälter 106 anzuordnen.
Der axiale Abstand zwischen dem ersten und dem zweiten Vorsprung 108 und 110 entspricht im
wesentlichen der Höhe
des Bunds 112, so daß die Kappenanordnung 102 relativ
fest auf dem Behälter 106 angeordnet
ist.
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Obwohl
in den Zeichnungen nicht dargestellt, besteht die Hülse 104 vorteilhafterweise
aus einem Ringabschnitt und mehreren sich axial erstreckenden Schenkeln,
die über
den Bund 112 des Behälters 106 einrasten
können.
Das heißt,
die Schenkel sind so konstruiert, daß die Kraft, die erforderlich ist,
um die Beine radial zu verschieben, kleiner ist als die Kraft, die
erforderlich ist, um eine Kappe 114 der Kappenanordnung 102 nach
unten auf die Hülse
zu schieben.
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Die
Kappe 114 hat einen Verriegelungsring 116 und
einen abnehmbaren Kappenabschnitt 118. Der Verriegelungsring 116 weist
mindestens einen sich nach innen erstreckenden Vorsprung 122 (4A)
auf. Jedoch kann es in einigen Fällen
von Vorteil sein, einen zweiten sich nach innen erstreckenden Vorsprung
bereitzustellen, der vom ersten Vorsprung 122 axial beabstandet
ist. Dieser zweite Vorsprung ist in 4A in
Form der gestrichelten Linie mit dem Bezugszeichen 120 dargestellt.
Ferner ist die Hülse 104 auf
ihrer Außenfläche mit
wenigstens zwei Aussparungen versehen, die vorzugsweise Ringnuten 124 und 126 sind,
die mit dem sich nach innen erstreckenden Vorsprung 122 des
Verriegelungsrings 116 in Eingriff treten können. Die
Ringnuten 124 und 126 sind am besten in 4A zu
sehen, in der die Kappenanordnung 102 im vormontierten Zustand
dargestellt ist.
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Der
Verriegelungsring 116 und der abnehmbare Kappenabschnitt 118 der
Kappe 114 werden vorzugsweise durch eine Sollbruchstelle 128 miteinander
verbunden, die geeignet ist, beim Abnehmen des Kappenabschnitts 118 vom
Verriegelungsring 116 zu brechen. Normalerweise ist der
Verriegelungsring 116 elastisch verformbar, so daß der sich nach
innen erstreckende Vorsprung 122 der Kappe 114 in
die Nuten 124 und 126 der Hülse 104 einrasten
kann. Ebenso kann die Hülse 104 selbst
elastisch verformbar sein, so daß sie über den Bund 112 des Behälters 112 geschoben
werden kann. Dies wird vorteilhafterweise mit Hilfe der Schenkel
der Hülse 104 (nicht
dargestellt) erreicht.
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Die
Hülse 104 der
Kappenanordnung 102 weist ferner mindestens eine Aussparung
auf, vorzugsweise eine dritte Ringnut 130, die auf der
Außenfläche der
Hülse 104 vorgesehen
ist. Das heißt, die
mindestens eine Aussparung oder die bevorzugte dritte Ringnut 130 ist
nahe einem oberen Ende der Hülse 104 und
nahe der ersten Ringnut 124 angeordnet, wogegen die zweite
Ringnut 126 von dieser axial beabstandet ist und an einem
unteren Ende der Hülse 104 vorgesehen
ist. Die Hülse 104 weist
vorzugsweise ein Anschlagteil 132 auf, das eine Begrenzung für den Verriegelungsring 116 bildet,
wenn er an der Hülse 104 montiert
wird.
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Mit
Bezug auf 4A bis 4E wird
nachstehend beschrieben, wie die Kappenanordnung 102 auf
dem Behälter 104 angeordnet
werden kann. Wenn der Kappenabschnitt 114 der Kappenanordnung 102 anfänglich nicht
auf der Hülse 104 angeordnet
ist, kann ein Vormontageschritt erforderlich sein, wie in 4A dargestellt.
Das heißt,
der Kappenabschnitt 114 wird auf der Hülse 104 angeordnet, indem
er koaxial auf die Hülse
geschoben wird, bis der Vorsprung 122 in die erste obere
Ringnut 124 einrastet. Dieser Zustand der Bund-Teilmontage
oder Kappenmontage 102 ist in 4B dargestellt.
Als nächstes
wird die Kappenanordnung 102 über dem Behälter 106 (z. B. Ampulle)
angeordnet und auf den Bund 112 des Ampullenhalses geschoben,
so daß der
Bund 112 zwischen den beiden sich nach innen erstreckenden
ringförmigen
Vorsprüngen 108 und 110 der
Hülse 104 aufgenommen
wird. Dies ist in 4C zu sehen. In diesem Zustand
kann die Kappenanordnung 110 bei Bedarf wieder vom Behälter 106 abgenommen
werden, z. B. um den Behälter 106 zu
füllen.
Als nächster
Schritt wird die Kappenanordnung 102 aus der in 4C gezeigten
Einsetzstellung zu einer in 4D dargestellten
Verriegelungsstellung geschoben. In dieser Verriegelungsstellung ist
die Kappenanordnung am Behälter 106 fest
angeordnet, wobei der sich nach innen erstreckende Vorsprung 122 des
Verriegelungsrings 116 mit der zweiten unteren Ringnut 126,
die auf der Außenfläche der Hülse 104 ausgebildet
ist, in Eingriff ist. In diesem Zustand ist die Kappenanordnung
nichtabnehmbar auf dem Behälter 106 angeordnet,
da der Verriegelungsring 114 jede radial nach außen gerichtete
Bewegung der Hülse 104 blockiert,
die auftreten würde,
wenn man versuchen würde,
die Kappenanordnung von dem Behälter 106 abzuziehen.
Um Zugang in das Innere des Behälters 106 zu
erhalten, muß der
abnehmbare Kappenabschnitt 118 vom Verriegelungsring 116 abgenommen
werden, z. B. durch Brechen der zwischen diesen Abschnitten vorhandenen
Sollbruchstelle 128. Nach dem Abnehmen des Kappenabschnitts 118 ist
die mindestens eine Aussparung oder die bevorzugte dritte Ringnut 130 freigelegt
für den
Eingriff mit den Klauen 10 und 12 der erfindungsgemäßen Transfervorrichtung 2.
Dies ist in 4E zu sehen, wo der Behälter 106 mit
der angeordneten Kappenanordnung 102 zur Ver wendung für den Transfer
eines Fluids mit der Transfervorrichtung 2 vom Behälter 106 zu
einer zweiten Stelle, z. B. eine Spritze, bereit ist.
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In 5A bis 5C werden
Behälter
oder Ampullen 106 mit verschiedenen Größen gezeigt, wobei auf allen
die erfindungsgemäße Kappenanordnung 102 angeordnet
worden ist. Wie aus einem Vergleich der in diesen Figuren gezeigten
Kappenanordnungen 102 ersichtlich ist, sind die Außenabmessungen
der Kappenanordnungen 102 im wesentlichen identisch und
von der Größe des Bunds 112 der
Ampullen 106 unabhängig.
Das heißt,
die erfindungsgemäßen Kappenanordnungen 102 sind
an unterschiedlich bemessene Bunde 112 angepaßt, indem die
beiden axial beabstandeten und sich radial nach innen erstreckenden
Vorsprünge 108 und 110 der Hülse 104 im
Fall der Bunde 112 mit einem kleineren Durchmesser, wie
in 5A und 5B dargestellt, mehr
nach innen und im Fall eines Bunds 112 mit einem größeren Durchmesser,
wie in 5C dargestellt, mehr nach außen angeordnet
sind. Demzufolge kann für
alle diese in 5A bis 5C gezeigten
Kappenanordnungen 102 eine Transfervorrichtung 2 von
derselben Größe verwendet
werden, obwohl die Behälter 106 und
ihre Bunde 112 verschiedene Größen haben.
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Zum
Schluß wird
beschrieben, wie ein Fluid zwischen einer ersten Stelle und einer
zweiten Stelle unter Verwendung der Transfervorrichtung 2 und
der erfindungsgemäßen Bundanordnung 102 übertragen werden
kann. Wie bereits vorstehend mit Bezug auf 4A bis 4E beschrieben,
wird die erfindungsgemäße Transfervorrichtung 2 vorzugsweise
in Kombination mit der erfindungsgemäßen Kappenanordnung 102 verwendet,
die auf dem Behälter 106 angeordnet
ist, der eine erste Stelle darstellt, aus der oder in die ein Fluid
zu übertragen
ist. Dennoch kann die erfindungsgemäße Transfervorrichtung ohne
die Kappenanordnung 2 verwendet werden, so daß die Eingriffseinrichtungen 10 und 12 direkt
mit dem Bund 112 in Eingriff treten, der am Hals eines
Behälters 106 ausgebildet
ist. In diesem Fall kann es jedoch erforderlich sein, die Flügel und
insbesondere die Eingriffseinrichtungen 10 und 12 zu
verlängern.
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Obwohl
nachstehend die Funktion der Transfervorrichtung 2 mit
Bezug auf die Kappenanordnung 102 beschrieben wird, müß te es für den Fachmann folglich
ohne weiteres verständlich
sein, daß die
gleiche Funktion der Transfervorrichtung 2 auch ohne die
Kappenanordnung 102 möglich
ist.
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Um
ein Fluid, insbesondere eine Flüssigkeit (z.
B. Medikamente) von einer ersten Stelle, wie die in 4 und 5 dargestellten Behälter oder der Ampulle 106 zu übertragen,
wird die Hülsenanordnung 42 zuerst
mit dem oberen Endabschnitt der Hülse 104 der Kappenanordnung 102 in
Kontakt gebracht. Dann werden die Flügel 6 und 8 der
Transfervorrichtung 2 durch Zusammendrücken der Griffbereiche 32 und 34 betätigt, so
daß sich
die Klauen 10 und 12 aus den Aussparungen 88 und 90 lösen und
die Hülsenanordnung 42 aus
ihrer festen Stellung gelöst
wird. Anschließend
wird die Transfervorrichtung 2 gegen die Ampulle 106 geschoben,
so daß sich
die Hülsenanordnung 42 gegen
die Spannung der Druckfeder 60 axial in das Gehäuse 4 bewegt.
Während
die Hülsenanordnung 42 in
das Gehäuse 4 gleitet,
durchdringen die Nadel 52 des Belüftungskanals 50 und die
Nadel 48 des Fluidkanals 44 die Membran 80 und erstrecken
sich in die Ampulle 106, so daß sie in die darin vorgesehene
Flüssigkeit
eintauchen. In diesem Zustand können
die Flügel 6 und 8 gelöst werden, wobei
die Flügel
aufgrund der Elastizität
des Materials und der Konstruktion der Gelenkabschnitte 16 und 18 in
ihre nichtbetätigte
Stellung zurückkehren, in
der die Klauen 10 und 12 mit der an der Kappenanordnung 102 vorgesehenen
Ringnut 130 oder direkt mit dem Bund 112 des Behälters 106 in
Eingriff sind.
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Anschließend oder
sogar vor der Anordnung der Transfervorrichtung 2 auf der
Ampulle 106 wird eine zweite Stelle, insbesondere eine
mit Saugwirkung betriebene Abgabevorrichtung (z. B. eine Spritze),
am Luer-Verbinder 58 angeordnet, der am Endabschnitt des
Gehäuses 4 gegenüber der
Ampulle 106 vorgesehen ist. Nachdem die Spritze am Luer-Verbinder 58 angeordnet
ist, wird der Luer-Kolben 62 gegen die Kraft der Feder 64 aus
seiner Schließstellung
in eine geöffnete
Stellung gedrückt,
so daß der
Fluidkanal 44 von der Ampulle 106 zur Spritze geöffnet ist.
In diesem Zustand kann ein Fluid zwischen der ersten Stelle und
der zweiten Stelle durch den Fluidkanal 44 ausge tauscht
werden, wobei bei Bedarf Luft durch den Belüftungskanal 50 eintreten oder
entweichen kann.
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Das
heißt,
wenn die erfindungsgemäße Transfervorrichtung 2 an
der ersten und der zweiten Stelle angeordnet ist, wird das Fluid
in einem ersten Schritt aus der Ampulle 106 (erste Stelle)
durch den Fluidkanal 44 mit der Nadel 48 und in
die durch Saugwirkung betriebene Abgabevorrichtung oder Spritze (zweite
Stelle) abgesaugt. Die Spritze mit der aufgenommenen Flüssigkeit
von der Ampulle 106 kann dann vom Luer-Verbinder 58 der erfindungsgemäßen Transfervorrichtung 2 entfernt
werden und anderswo verwendet werden. Als Alternative kann die erfindungsgemäße Transfervorrichtung 2 durch
Zusammendrücken
der Griffbereiche 32 und 34 der Flügel 6 und 8 von
der Ampulle 106 entfernt werden, um die Transfervorrichtung 2 von
der Ampulle 106 zu lösen. Dann
kann die Transfervorrichtung an einem anderen Behälter bzw.
Ampulle, Schlauch, Infusionsbeutel und dgl. angeordnet werden, die
nun die erste Stelle darstellen, und zwar entweder durch Anordnen
der Vorrichtung mittels der Klauen 10 und 12 in
einer entsprechenden Nut oder Aussparung oder durch Bereitstellen
eines passenden Abschnitts der ersten Stelle in den offen endenden
Schlitzen 96 und 98, bis der Eingriffsabschnitt
vom Vorsprung 100 innerhalb dieser Schlitze gehalten wird.
Das in der durch Saugwirkung betriebenen Abgabevorrichtung oder
Spritze (zweite Stelle) gespeicherte Fluid kann dann von dort durch
den Fluidkanal 44 mit seiner Nadel 48 in den Behälter bzw.
Ampulle, Schlauch, Infusionsbeutel und dgl. (erste Stelle) übertragen
werden. Wenn der Transfer des Fluids beendet ist, wird die erfindungsgemäße Transfervorrichtung 2 normalerweise
von der ersten Stelle und der zweiten Stelle entfernt, wobei sich
die Hülsenanordnung
wieder in ihre nichtbetätigte
Stellung bewegt, d.h. in eine Stellung, wo sie die Nadeln 48 und 52 verdeckt,
so daß sie
nicht der Umgebung ausgesetzt sind.
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Somit
stellt die erfindungsgemäße Transfervorrichtung 2 ein
geeignetes Werkzeug für
den Transfer von Flüssigkeiten
von einer ersten Stelle zu einer zweiten Stelle und umgekehrt dar,
das besonders sicher und leicht zu bedienen ist. Darüber hinaus
kann die erfindungsgemäße Transfervorrichtung 2 für mehre re
Anwendungszwecke verwendet werden und ist besonders für den Transfer
von Medikamenten (einschließlich
unter anderem Paclitaxol, Carboplatin, biologische Agenzien und
dgl.) von einer ersten Stelle zu einer zweiten Stelle geeignet.
Besonders einfach ist die Verwendung der erfindungsgemäßen Transfervorrichtung 2 in
Kombination mit der erfindungsgemäßen Kappenanordnung 102,
die auf verschiedenen Behälter-
oder Ampullenarten 106 angeordnet werden kann und eine
einfache und sichere Verbindung der Transfervorrichtung mit dem Behälter oder
der Ampulle ermöglicht.