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TECHNISCHES GEBIET
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Diese
Erfindung bezieht sich auf nadellose Spritzen zur Verwendung beim
Zuführen
von Partikeln in ein Zielgewebe eines Subjekts, zum Beispiel Haut
oder Schleimhaut. Die Partikel können
zum Beispiel ein Arzneimittel, einen Impfstoff, ein Diagnosemittel
oder mit genetischem Material beschichtete Trägerpartikel (oder eine beliebige
Kombination daraus) umfassen.
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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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Die
Fähigkeit
Arzneimittel durch die Hautoberfläche zu zuführen (transdermale Zuführung) stellt viele
Vorteile gegenüber
oralen oder parenteralen Zuführungstechniken
bereit. Insbesondere stellt eine transdermale Zuführung eine
sichere, geeignete und nicht invasive Alternative zu herkömmlichen
Arzneimittelverabreichungssystemen bereit, welche in geeigneter
Weise die Hauptprobleme im Zusammenhang mit oraler Zuführung (zum
Beispiel veränderliche
Geschwindigkeiten der Absorption und des Stoffwechsels, Magen-Darm-Reizung und/oder
bittere oder unangenehme Arzneimittelgeschmäcke) oder parenteraler Zuführung (zum
Beispiel Nadelschmerz, das Risiko des Einschleppens einer Infektion
zu den behandelten Einzelpersonen, das Risiko von Kontamination
oder Infektion von Beschäftigten
des Gesundheitswesens, welche durch unbeabsichtigte Nadelstiche
hervorgerufen wird, und das Entsorgen von benutzten Nadeln) umgeht.
Zudem ermöglicht
transdermale Zuführung
ein hohes Maß der
Steuerung der verabreichten Arzneimittel über Blutkonzentrationen.
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Ein
neues transdermales Arzneimittelzuführungssystem, welches die Verwendung
einer nadellosen Spritze zum Schießen von Pulver (d.h. feste arzneimittelhaltige
Partikel) in gesteuerten Dosen in und durch intakte Haut mit sich
bringt, ist beschrieben worden. Insbesondere US-Patent Nr. 5,630,796
von Bellhouse et al. beschreibt eine nadellose Spritze, welche pharmazeutische
Partikel, die in einem Überschallgasstrom
mitgerissen sind, ausliefert. Die nadellose Spritze wird zur transdermalen
Zuführung von
gepulverten Arzneimittelverbindungen und -zusammensetzungen, zur
Zuführung
von genetischem Material in lebende Zellen (zum Beispiel Gentherapie)
und für
die Zuführung
von Bioarzneimitteln zu Haut, Muskel, Blut oder Lymphe verwendet.
Die nadellose Spritze kann ferner im Zusammenhang mit einer Operation
verwendet werden, um Arzneimittel und biologische Präparate zu
organischen Oberflächen,
festen Tumoren und/oder zu operativen Aushöhlungen (zum Beispiel Tumorbetten
oder Aushöhlung
nach Tumorresektionen) zuliefern.
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Theoretisch
kann praktisch jedes pharmazeutische Mittel, welches in einer im
Wesentlichen festen partikulären
Form erstellt werden kann, sicher und einfach unter Verwendung derartiger
Vorrichtungen zugeführt
werden.
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Eine
nadellose Spritze, welche in US-Patent Nr. 5,630,796 beschrieben
ist, umfasst eine langgezogene röhrenförmige zusammenlaufende-auseinanderlaufende
Düse mit
einer zerbrechbaren Membran, welche anfangs den Durchgang durch
die Düse verschließt und im
Wesentlichen benachbart zu dem stromaufwärtigen Ende der Düse angeordnet
ist. Partikel eines auszuliefernden therapeutischen Mittels sind
benachbart zu der zerbrechbaren Membran angeordnet und werden unter
Verwendung eines energieabgebenden Mittels, welches einen gasförmigen Druck
auf die stromaufwärtige
Seite der Membran ausübt,
welcher ausreichend ist, um die Membran zu zerbrechen und einen Überschallgasstrom (welcher
die pharmazeutischen Partikel enthält) zu erzeugen, durch die
Düse zum
Zuführen
von dem stromabwärtigen
Ende davon ausgeliefert. Die Partikel können somit von der nadellosen
Spritze mit sehr hohen Geschwindigkeiten, welche leicht aufgrund des
Zerbrechens der zerbrechbaren Membran erzielbar sind, ausgeliefert
werden. Der Durchgang durch die Düse weist einen stromaufwärtigen zusammenlaufenden
Abschnitt auf, welcher durch eine enge Öffnung zu einem stromabwärtigen auseinanderlaufenden
Abschnitt führt.
Der zusammenlaufende-auseinanderlaufende Durchgang wird verwendet,
um das Gas auf Überschallgeschwindigkeit
zu beschleunigen. Das Gas wird zuerst in der engen Öffnung auf Mach
1 gebracht und das stromabwärtige
Auseinanderlaufen beschleunigt es auf eine stationäre Überschallgeschwindigkeit.
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Mit
den in US-Patent Nr. 5,630,796 beschriebenen Spritzen können Partikel
in einem weiten Bereich von Geschwindigkeiten mit möglicherweise nicht
gleichförmiger
räumlicher
Verteilung über
der Zieloberfläche
ausgeliefert werden. Eine Veränderung
der Partikelgeschwindigkeit kann ein Zuführen hochwirksamer gepulverter
Arzneimittel, Impfstoffe usw. zu bestimmten Zielschichten innerhalb
der Haut erschweren. Weiterhin kann eine nicht gleichförmige räumliche
Verteilung Probleme hervorrufen, welche besser werden würden, wenn
eine gleichförmigere räumliche
Verteilung erreicht werden könnte.
Außerdem
können
Flussbetrachtungen innerhalb der Spritzen die maximale Größe des Zielbereichs
auf dem Zielgewebe, über
welches die Partikel ausgebreitet werden können, begrenzen, was die maximale
Partikelnutzlastgröße begrenzt.
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Zusätzlich kann
bei den Spritzen, welche in US-Patent Nr. 5,630,796 beschrieben
sind, das Zerbrechen der zerbrechbaren Membran den Betrieb der Spritze
ziemlich laut machen, was ein Nachteil sein kann, wenn zum Beispiel
kleine Kinder behandelt werden.
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Es
wäre vorteilhaft
eine nadellose Spritze aufzuweisen, welche leise arbeitet und in
welcher die Partikel über
ein größeres Zielgebiet
mit einer einigermaßen
gleichförmigen
Verteilung über
dem Zielgebiet verteilt werden können.
Durch Verteilen der Partikel der Nutzlast über ein größeres Zielgebiet mit guter
Gleichförmigkeit
der Partikelverteilung über dem
Zielgebiet können
größere Nutzlasten
ausgeliefert werden.
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ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
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Gemäß einem
ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren zum
Verteilen von Partikeln in einer Gasströmung von einer nadellosen Spritze
bereitgestellt, wobei das Verfahren umfasst:
- (a)
Strömen
von Gas durch eine erste Verengung in einem Gasströmungsweg
in einer Spritze, wodurch das Gas ausgedehnt wird und sein Druck reduziert
wird, um einen Bereich mit einem verringerten Gasdruck bereitzustellen;
- (b) Ausnutzen des verringerten Gasdrucks, um eine Nutzlast von
Partikeln von außerhalb
des Gasströmungswegs
in den Gasströmungsweg
zu ziehen und um sie in der Gasströmung in dem Gasströmungsweg
mitzunehmen; und
- (c) Leiten des Gases durch eine Abgabedüse, welche den Gasströmungsweg
begrenzt, um so die mitgenommenen Partikel zu beschleunigen und
um zu bewirken, dass die mitgenommenen Partikel am stromabwärtigen Ausgang
der Düse im
Wesentlichen über
die gesamte Breite der Düse
verteilt werden.
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Durch
Verteilen der Partikel in dem Strom des Gases von einer nadellosen
Spritze, welche das Verfahren des obigen ersten Aspekts der vorliegenden
Erfindung verwendet, können
die Partikel der Haut oder Schleimhaut verabreicht werden, während der
stromabwärtige
Ausgang der Düse
benachbart einem Zielbereich der Haut oder Schleimhaut angeordnet
ist.
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Gemäß einem
zweiten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird eine nadellose Spritze
zur Verwendung bei nadellosem Einspritzen von Partikeln in das Gewebe
eines Wirbeltiersubjekts bereitgestellt, wobei die Spritze umfasst:
einen
Gasströmungsweg,
welcher angeordnet ist, um Gas von einer Gasquelle zu empfangen;
eine
erste Verengung in dem Gasströmungsweg
zum Verringern des Drucks des Gases, welches durch den Gasströmungsweg
fließt;
einen
Partikeleinlass in Verbindung mit dem Gasströmungsweg, stromabwärts von
wenigstens dem Anfang der ersten Verengung, welcher ermöglicht,
dass eine Nutzlast von Partikeln über den Einlass unter der Wirkung
von Gas mit einem verringerten Druck in den Gasströmungsweg
gezogen wird, um in dem Gas mitgenommen zu werden; und
eine
Gas-/Partikelaustrittsdüse,
welche den Gasströmungsweg
begrenzt, zur Beschleunigung der hineingezogenen Partikel, welche
in dem Gas mitgenommen werden, entlang derselben.
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Die
Verwendung eines reduzierten Druckes, um Partikel in den Gasströmungsweg
zu ziehen, ermöglicht,
auf die Membranen, welche bisherig verwendet wurden, um die Partikel
zu halten, zu verzichten. Dies wiederum gewährleistet, dass die Vorrichtung
leiser arbeitet, da das Geräusch,
welches durch das Zerbrechen der Membran erzeugt wird, nicht länger vorhanden
ist.
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Vorzugsweise
ist die Vorrichtung derart konstruiert und angeordnet, dass eine
wesentliche Grenzschichtablösung
zwischen der Wand der Düse und
dem Gasstrahl vermieden wird, was auf diese Weise ermöglicht,
dass die Partikel, welche in dem Gasstrahl aus dem Düsenausgang
beschleunigt werden, im Wesentlichen über die volle Breite des stromabwärtigen Ausgangs
der Düse
verteilt werden können.
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Durch
Vermeiden erheblicher Grenzschichtablösung des Gasstrahls von der
Düsenwand
können
die beschleunigten Partikel im Wesentlichen über den vollen Querschnitt
der Düse
an dem stromabwärtigen
Ausgang der Düse
verteilt werden. Es wurde herausgefunden, dass, wo die Düse einen auseinanderlaufenden
stromabwärtigen
Abschnitt aufweist, durch Erweitern der Länge der Düse, um den Durchmesser der
Düse an
ihrem stromabwärtigen
Ausgang zu vergrößern, erheblich
größere Zielbereiche
auf der Haut oder Schleimhaut durch die Partikel durchdrungen werden
können,
bei guter Gleichförmigkeit
der Verteilung über
dem größeren Zielgebiet.
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Gemäß einem
dritten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren zum
Erzeugen einer Gasströmung
in einer nadellosen Spritze bereitgestellt, wobei das Verfahren
umfasst:
Strömen
von Gas durch eine erste Verengung in eine Kammer mit einem vergrößerten Querschnitt,
um einen Überschallgasstrahl
in der Kammer auszubilden;
Durchführen des Gasstrahls von der
Kammer durch eine zweite Verengung in eine und entlang einer Düse.
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Es
wurde herausgefunden, dass die Verwendung von zwei Verengungen in
dieser Art und Weise eine besonders vorteilhafte Methode des Erzeugens eines
Gasströmungsfeldes
ist, welches geeignet ist, Partikel in einer nadellosen Spritze
zu beschleunigen.
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KURZBESCHREIBUNG
DER FIGUREN
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Ausführungsformen
einer Vorrichtung gemäß der vorliegenden
Erfindung werden nun unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen
nur als Beispiele beschrieben werden, in welchen:
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1 einen
schematischen Querschnitt entlang der mittleren Längsachse
des stromabwärtigen Endes
einer ersten Ausführungsform
einer nadellosen Spritze ist;
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2 ein
axialer Querschnitt entlang der Linie II-II in 1 ist;
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3 ein
schematischer Querschnitt entlang der mittleren Längsachse
einer nadellosen Spritze der ersten Ausführungsform der Erfindung ist,
welche einen Druckknopfgaszylinder zeigt;
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4 eine
Draufsicht des Zielgebiets eines Gelziels darstellt, nachdem darauf
mit Partikeln aus der ersten Ausführungsform einer Spritze geschossen
wurde;
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5 einen
vergrößerten Querschnitt
durch das Gelziel von 4 darstellt, welche eine Partikelverteilung über und
eine Durchdringung in dem Ziel zeigt;
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6 ein
schematischer Querschnitt entlang der mittleren Längsachse
des stromabwärtigen
Endes einer zweiten Ausführungsform
einer nadellosen Spritze ist;
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7 eine
Ansicht von oben des Zielgebiets eines Gelziels ist, nachdem darauf
von der zweiten Ausführungsform
einer Spritze mit 1 mg Nutzlast von Partikeln geschossen wurde;
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8 ein
vergrößerter Querschnitt
durch einen Teil des Gelziels der 7 ist, welcher
eine Partikelverteilung über
und eine Durchdringung in dem Ziel zeigt;
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9 ein
vergrößerter Querschnitt
durch die gesamte diametrale Breite des Gelziels der 7 ist;
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10 eine
Ansicht von oben des Zielgebiets eines Gelziels ist, nachdem darauf
aus der zweiten Ausführungsform
der Spritze mit 2 mg Nutzlast von Partikeln geschossen wurde;
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11 ein
vergrößerter Querschnitt
durch einen Teil des Gelziels der 10 ist;
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12 eine
Ansicht von oben des Zielgebiets eines Gelziels ist, nachdem darauf
von der zweiten Ausführungsform
der Spritze mit 3 mg Nutzlast von Partikeln geschossen wurde;
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13 ein
vergrößerter Querschnitt
durch einen Teil des Gelziels der 12 ist;
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14 ein
schematischer Querschnitt entlang der mittleren Längsachse
einer nadellosen Spritze gemäß einer
dritten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist, welche eine alternative Geometrie
einer ersten Verengung zeigt;
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15 ein
schematischer Querschnitt entlang der mittleren Längsachse
einer nadellosen Spritze einer vierten Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung ist, welche einen auseinanderlaufenden Abschnitt anstatt
einer Partikel-Entrainment-Kammer zeigt;
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16 ein
Querschnitt entlang der mittleren Längsachse einer fünften Ausführungsform
einer nadellosen Spritze ist;
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17 ein
schematischer Querschnitt in einem vergrößerten Maßstab entlang der mittleren Längsachse
einer wegwerfbaren Arzneimittelkassette ist, welche zur Verwendung
mit einer nadellosen Spritze geeignet ist;
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18a–18f Ansichten einer Partikelkassette und einer
Stopfenanordnung gemäß der vorliegenden
Erfindung zeigt;
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19 ein
schematischer Querschnitt entlang der mittleren Längsachse
einer nadellosen Spritze ist, welche eine Partikelkassette und einen Gasbehälter angeordnet
zeigt;
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20 eine
Ansicht ähnlich
der 19 ist, aber mit einem verschiedenenartigen Düsenabschnitt,
welcher ein Auseinanderlaufen umfasst;
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21 eine
Ansicht ähnlich
zu der von 19 und 20 ist,
außer
dass die Düse
einen parallelseitigen Erweiterungsabschnitt umfasst;
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22 ein
schematischer Querschnitt über die
mittlere Längsachse
einer nadellosen Spritze gemäß einer
sechsten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist, welche einen neuartigen Betätigungshebel
zeigt;
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23 ein
schematischer Querschnitt entlang der mittleren Längsachse
des stromabwärtigen Endes
einer nadellosen Spritze gemäß einer
siebten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist, welche einen Aufbau zum Einspritzen
der Partikel in den Flussstrom zeigt;
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24 ein
schematischer Querschnitt entlang der mittleren Längsachse
des stromabwärtigen Endes
einer nadellosen Spritze gemäß einer
achten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist, welche einen Aufbau zum Verhindern
einer Grenzschichtablösung
des Strahls zeigt;
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25 ein
schematischer Querschnitt entlang der mittleren Längsachse
des stromabwärtigen Endes
einer nadellosen Spritze gemäß einer
neunten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist, welche eine alternative Düsengeometrie
zeigt, die als „Schnellausdehnungs"-Düse bezeichnet
wird;
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26 eine
Ansicht von oben des Zielgebiets eines Gelziels, eine Seitenquerschnittsansicht des
Ziels und eine vergrößerte Seitenquerschnittsansicht
des Gelziels zeigt, nachdem darauf mit Partikeln von der Spritze
der 20 geschossen wurde;
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27 ein
schematischer Querschnitt entlang der mittleren Längsachse
einer nadellosen Spritze ist, welche eine Dämpferanordnung zeigt, die um
die Auslassdüse
angeordnet ist;
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28 eine
Ansicht von oben des Zielgebiets des Gelziels, eine Seitenquerschnittsansicht durch
das Gelziel und eine vergrößerte Seitenquerschnittsansicht
durch das Gelziel ist, nachdem darauf mit Partikeln von der in 27 gezeigten
Spritze geschossen wurde;
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29 eine
Ansicht von oben des Zielgebiets des Gelziels, eine Seitenquerschnittsansicht durch
das Gelziel und eine vergrößerte Seitenquerschnittsansicht
durch das Gelziel ist, nachdem darauf mit Partikeln von der in 21 gezeigten
Spritze geschossen wurde;
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30 eine
Ansicht von oben des Zielgebiets des Gelziels, eine Seitenquerschnittsansicht durch
das Gelziel und ein Diagramm ist, welches die Eindringtiefenschwankung
mit Position zeigt, nachdem auf das Gelziel mit Partikeln von der
in 20 gezeigten nadellosen Spritze geschossen wurde;
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31 eine
Ansicht von oben des Zielgebiets des Gelziels, eine Seitenquerschnittsansicht durch
das Gelziel und ein Diagramm ist, welches die Eindringtiefenschwankung
mit Position zeigt, nachdem auf das Gelziel mit Partikeln von der
in 21 gezeigten nadellosen Spritze geschossen wurde;
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32 eine
Ansicht von oben des Zielgebiets des Gelziels, eine Seitenquerschnittsansicht durch
das Gelziel und ein Diagramm ist, welches die Eindringtiefenschwankung
mit Position zeigt, nachdem auf das Gelziel mit Partikeln von der
in 21 gezeigten nadellosen Spritze geschossen wurde;
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33 eine
Ansicht von oben des Zielgebiets des Gelziels, eine Seitenquerschnittsansicht durch
das Gelziel bzw. eine vergrößerte Seitenquerschnittsansicht
durch das Gelziel ist, nachdem darauf mit Partikeln von der in 21 gezeigten
Spritze geschossen wurde; und
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34 eine
Ansicht von oben des Zielgebiets eines Gelziels, eine Seitenquerschnittsansicht durch
das Gelziel und eine vergrößerte Seitenquerschnittsansicht
durch das Gelziel ist, nachdem darauf mit Partikeln von der in 20 gezeigten
Spritze geschossen wurde.
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DETAILLIERTE BESCHREIBUNG
DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
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Bevor
die vorliegende Erfindung im Detail beschrieben wird, sollte selbstverständlich sein,
dass diese Erfindung nicht auf bestimmte pharmazeutische Rezepturen
oder Verfahrensparameter begrenzt ist, da diese natürlich variieren
können.
Es sollte ferner verständlich
sein, dass die hierin verwendete Terminologie nur den Zweck des
Beschreibens spezieller Ausführungsformen
der Erfindung hat und nicht zur Beschränkung bestimmt ist.
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Es
muss vermerkt werden, dass die Singularformen „ein/eine" und „der/die/das", wie sie in dieser
Beschreibung und den beigefügten
Ansprüchen verwendet
werden, plurale Verweise einschließen, außer wenn der Kontext deutlich
etwas anderes vorgibt. Somit umfasst zum Beispiel ein Bezug auf „ein therapeutisches
Mittel" eine Mischung
aus zwei oder mehr derartigen Mitteln, ein Bezug auf „ein Gas" umfasst Mischungen
von zwei oder mehr Gasen usw.
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DEFINITIONEN
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Außer anderweitig
definiert, weisen alle technischen und wissenschaftlichen Begriffe,
welche hierin verwendet werden, die gleiche Bedeutung auf, wie üblicherweise
von einem Fachmann, den die Erfindung betrifft, verstanden wird.
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Die
folgenden Begriffe werden wie nachfolgend bezeichnet definiert.
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Der
Begriff „nadellose
Spritze", wie er
hierin verwendet wird, bezieht sich ausdrücklich auf ein Partikelabgabesystem,
welches verwendet werden kann, um Partikel in ein und/oder über einem
Gewebe abzugeben, wobei die Partikel eine durchschnittliche Größe im Bereich
von ungefähr
0,1 bis 250 μm, vorzugsweise
ungefähr
1 bis 70 μm,
weiter vorzugsweise 10 bis 70 μm
aufweisen. Partikel größer als
ungefähr
250 μm können auch
von dieser Vorrichtung abgegeben werden, wobei die obere Begrenzung
der Punkt ist, an welchem die Größe der Partikel
einen ungehörigen
Schmerz und/oder Schaden an dem Zielgewebe bewirken würden. Die
Partikel können mit
hoher Geschwindigkeit abgegeben werden, zum Beispiel mit Geschwindigkeiten
von mindestens ungefähr
150 m/s oder mehr, und weiter typisch mit Geschwindigkeiten von
ungefähr
250 bis 300 m/s oder höher.
Derartige nadellose Spritzen wurden zuerst in US-Patent Nr. 5,630,796
von Bellhouse et al. beschrieben, welches demselben Anmelder gehört, und wurde
seitdem in der internationalen Veröffentlichung Nr. WO 96/04947,
WO 96/12513 und WO 96/20022 beschrieben, welche dem gleichen Anmelder
gehört.
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Diese
Vorrichtungen können
bei der transdermalen Zuführung
eines therapeutischen Mittels in Haut- oder Schleimhautzielgewebe
entweder in vitro oder in vivo (in situ) verwendet werden; oder
die Vorrichtungen können
bei transdermaler Zuführung
von allgemeinen inerten Partikeln zum Zwecke nicht oder minimal
invasiver Versuche eines Analyts von einem biologischen System verwendet
werden. Da sich der Begriff nur auf Vorrichtungen bezieht, welche
zur Abgabe von partikelförmigen
Materialien geeignet sind, sind Vorrichtungen wie zum Beispiel Flüssigstrahleinspritzvorrichtungen
ausdrücklich
von der Definition einer „nadellosen
Spritze" ausgeschlossen.
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Der
Begriff „transdermale" Zuführung erfasst intradermale,
transdermale (oder „perkutane") und transmukosale
Verabreichung, d.h. Zuführung
durch Übergang
eines therapeutischen Mittels in und/oder durch Haut- oder Schleimhautgewebe.
Siehe zum Beispiel Transdermal Drug Delivery: Development Issues
and Research Initiatives, Hadgraft and Guy (eds.), Marcel Dekker,
Inc., (1989); Controlled Drug Delivery: Fundamentals and Applications,
Robinson and Lee (eds.), Marcel Dekker Inc., (1987); und Transdermal
Delivery of Drugs, Vols. 1–3,
Kydonieus and Berner (eds.), CRC Press, (1987). Aspekte der Erfindung,
welche hierin in dem Kontext des "transdermalen" Zuführens
beschrieben sind, sind, außer anderweitig
beschrieben, für
ein Anwenden einer interdermalen, transdermalen und transmukosalen
Zuführung
bestimmt. Das heißt,
der vorliegende Erfindung sollte, außer ausdrücklich anderweitig genannt, unterstellt
werden, gleichermaßen
für interdermale, transdermale
und transmukosale Zuführverfahren geeignet
anwendbar zu sein.
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Die
Begriffe „therapeutisches
Mittel" und/oder „Partikel
eines therapeutischen Mittels",
wie sie hierin verwendet sind, sehen eine beliebige Verbindung oder
Mischung einer Substanz vor, welche, wenn sie einem Organismus (menschlich
oder tierisch) verabreicht wird, eine gewünschte pharmakologische, immogenische
und/oder physiologische Wirkung durch lokale und/oder systemische
Einwirkung aufweist. Der Begriff umfasst daher die Verbindungen
oder Chemikalien, welche herkömmlich
als Arzneimittel, Impfstoffe und Biopharmazeutika, einschließlich Moleküle wie zum
Beispiel Proteine, Peptide, Hormone, biologische Resonanzmodifikatoren, Nukleinsäuren, Genkonstrukte
und dergleichen betrachtet werden. Insbesondere umfasst der Begriff „therapeutisches
Mittel" Verbindungen
oder Zusammensetzungen zur Verwendung in allen der wichtigen therapeutischen
Bereichen, welche Adjuvantien, Anti-Infektiva, wie zum Beispiel
Antibiotika und antivirale Mittel; Analgetika und analgetische Kombinationen;
lokale und allgemeine Anästhetika;
Anorektika; Antiarthritika; antiasthmatische Mittel; Antikonvulsiva;
Antidepressiva; Antigene, Antihistaminika; antiinflammatorische
Mittel; Mittel gegen Nausea; Antineoplastika; Antiprurigikosa; Antipsychotika;
Antipyretika; Antispasmotika; cardiovaskulare Zubereitungen (einschließlich Kalziumkanalblocker,
Betablocker, Beta-Agonisten und Antiarrythmika); Antihypertensiva;
Diuretika; Vasodilatatoren; Stimulantien des zentralen Nervensystems;
Husten- und Erkältungszubereitungen;
Dekongestionsmittel; Diagnostika; Hormone; Knochenwachstumsstimulantien
und Knochenresorptionsinhibitoren; Immunosuppressiva; Muskelrelaxantien;
Psychostimulantien; Sedativa; Tranquilizer; Proteinpeptide und Fragmente
davon (entweder natürlich
vorkommend, chemisch synthetisiert oder rekombinant hergestellt);
und Nucleinsäuremoleküle (polymere
Formen von zwei oder mehr Nucleotiden, entweder Ribonucleotide (RNS)
oder Desoxyribonucleotide (DNS) einschließlich sowohl doppel- als auch
einsträngige
Moleküle,
Genkonstrukte, Expressionsvektoren, Antisense-Moleküle und dergleichen) aufweisen,
jedoch nicht darauf beschränkt
sind.
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Partikel
eines therapeutischen Mittels, allein oder in Kombination mit anderen
Arzneimitteln oder Mitteln, werden typischerweise als pharmazeutische Zusammensetzungen
angefertigt, welche ein oder mehrere hinzugefügte Materialien, wie zum Beispiel Träger, Vehikel
und/oder Exzipientien enthalten können. „Träger", „Vehikel" und „Exzipientien" beziehen sich im
Allgemeinen auf im Wesentlichen inerte Materialien, welche ungiftig
sind und nicht mit anderen Komponenten der Zusammensetzung in einer
schädlichen
Art und Weise zusammenwirken. Diese Materialien können verwendet
werden, um die Menge der Feststoffe in partikulären pharmazeutischen Zusammensetzungen
zu erhöhen.
Beispiele geeigneter Träger
weisen Wasser, Silikon, Gelatine, Wachse und ähnliche Materialien auf. Beispiel
normalerweise verwendeter „Exzipientien" weisen pharmazeutische Güteklassen
von Dextrose, Saccharose, Lactose, Trehalose, Mannitol, Sorbitol,
Inositol, Dextran, Stärke,
Cellulose, Natrium- oder Kalziumphosphate, Kalziumsulfate, Zitronensäure, Weinsäure, Glycin,
hochmolekulargewichtige Polyethylenglykole (PEG) und Kombinationen
daraus auf. Zusätzlich
kann es wünschenswert
sein, ein geladenes Lipid und/oder Detergens in den pharmazeutischen
Zusammensetzungen aufzuweisen. Derartige Materialien können als
Stabilisatoren, Antioxidantien verwendet werden oder zum Reduzieren
der Möglichkeit
einer lokalen Irritation an der Stelle der Verabreichung verwendet
werden. Geeignete geladene Lipide weisen, ohne Begrenzung, Phosphatidylcholine
(Lecithin) und dergleichen auf. Detergentien werden typischerweise
ein nicht-ionisches, anionisches, kationisches oder amphoteres Tensid
sein. Beispiele geeigneter Tenside weisen beispielsweise Tergitol®-
und Triton®-Tenside
(Union Carbide Chemicals and Plastics, Danbury, CT), Polyoxyethylensorbitane,
zum Beispiel TWEEN®-Tenside (Atlas Chemical
Industries, Wilmington, DE), Polyoxyethylenether, zum Beispiel Brij,
pharmazeutisch annehmbaren Fettsäureester,
zum Beispiel Laurylsulfat und Salze davon (SDS) und ähnliche
Materialien auf.
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Der
Begriff „Analyt" wird hierin in seinem breitesten
Sinn verwendet, um beliebige spezielle Substanzen oder Komponenten
zu bezeichnen, die jemand in einer physikalischen, chemischen, biochemischen,
elektrochemischen, photochemischen, spektrophotometrischen, polarimetrischen,
colorimetrischen oder radiometrischen Analyse zu detektieren und/oder
messen wünscht.
Ein detektierbares Signal kann entweder direkt oder indirekt von
einem derartigen Material erhalten werden. In einigen Anwendungen
ist das Analyt ein physiologisches Analyt von Bedeutung (zum Beispiel
ein physiologisch aktives Material), zum Beispiel Glucose, oder
eine Chemikalie, welche eine physiologische Wirkung aufweist, wie zum
Beispiel eine Arznei oder ein pharmakologisches Mittel.
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Der
Begriff „Probenehmen", wie er hierin verwendet
wird, bedeutet Entnahme einer Substanz, typischerweise eines Analyss,
von einem biologischen System über
eine Membran, im Allgemeinen über Haut
oder Gewebe.
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ERSTE AUSFÜHRUNGSFORM
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1 ist
ein schematischer Querschnitt entlang der mittleren Längsachse
des stromabwärtigen Endes
einer ersten Ausführungsform
einer nadellosen Spritze gemäß der vorliegenden
Erfindung. Aus Gründen
der Übersichtlichkeit
wurde die Gasquelle wegge lassen. Eine mögliche Gasquellenanordnung wird
später
in Verbindung mit 3, 16 und 19–22 beschrieben
werden.
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In 1 weist
das Hauptgehäuse 1 der Spritze
eine mittige Öffnung
auf, welche sich dadurch erstreckt, um ein Lumen auszubilden, welches
den Gasströmungsweg
durch die Spritze begrenzt, in deren stromabwärtigen Ende eine Düse 2 eingepasst ist.
Wie ersichtlich ist, ist die Bohrung 3 der Düse, außer einer
kurzen Schrägen
an ihrem stromaufwärtigen
Ende, im Wesentlichen parallelseitig.
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Eine
Schalldüse 4 ist
im Allgemeinen auf halbem Weg entlang der mittigen Öffnung des
Hauptgehäuses 1 eingepasst.
Diese Schalldüse 4 ist
mit einer Öffnung
versehen, welche eine erste Verengung oder Einengung 5 für den Strom
des Gases durch das Hauptgehäuse 1 ausbildet.
In dieser Ausführungsform
nimmt die erste Verengung die Form von zwei aufeinanderfolgenden
ziemlich abrupten Einengungen 5a, 5b an. Die Öffnung der
ersten Verengung ist koaxial zu der mittigen Längsachse der Bohrung 3 der
Düse 2.
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Der
Abschnitt der Schalldüse 4,
welcher das stromabwärtige
Ende der Einengung 5b ausbildet, ragt nach außen (in
einer stromabwärtigen
Richtung) von der flachen stromabwärtigen Hauptfläche 6 der Schalldüse 4 hervor.
Obwohl dies nicht gezeigt ist, kann die Schalldüse 4 innerhalb der
mittleren Öffnung
des Hauptgehäuses 1 durch
zusammenwirkende Schraubgewinde oder eine Presspassung in Verbindung
mit einer stromabwärtigen
Schulter, welche durch das Hauptgehäuse 1 ausgebildet
ist, in der Position gehalten werden.
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Es
wird vermerkt werden, dass die flache stromabseitige Hauptfläche 6 der
Schalldüse 4 stromaufwärts beabstandet
von der stromaufwärtigen
Fläche 7 der
Düse 2 angeordnet
ist. Die beiden Flächen 6, 7 definieren
in Kombination mit der mittigen Öffnung
des Hauptgehäuses 1 zwischen
diesen beiden Flächen 6, 7 eine
Kammer 8 für
Partikel-Entrainment.
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Das
stromaufwärtige
Ende der Düse 2 bildet eine
zweite Verengung oder Einengung 9 für die Gasströmung durch
das Hauptgehäuse 1.
In dieser Ausführungsform
ist diese Verengung 9 wiederum eine ziemlich abrupte Einengung.
Die Düse 2 begrenzt den
Gasströmungsweg,
d.h. sie umgibt und definiert den Raum durch welchen das Gas fließen kann.
Die Schalldüseneinengung 5b weist
einen erheblich reduzierten Strömungsquerschnitt
relativ zu dem Strömungsquerschnitt
der Partikel-Entrainment-Kammer 8 auf. Ähnlich weist die zweite Verengung 9 einen stark
reduzierten Strömungsquerschnitt
relativ zu dem Strömungsquerschnitt
der Kammer 8 auf. In der dargestellten Ausführungsform
ist die Düse 2 50
mm lang, der Durchmesser der Schalldüseneinengung 5b beträgt 1 mm
und der Durchmesser der Abgabedüseneinengung 9 beträgt 2,3 mm.
Im Gegensatz dazu beträgt
der Durchmesser der Partikel-Entrainment-Kammer 8 5 mm.
Demzufolge ist der Strömungsquerschnitt
der zweiten Verengung 9 näherungsweise 5,3 mal größer als
der Strömungsquerschnitt
der ersten Verengung 5. Das Verhältnis der Strömungsquerschnitte
zwischen den ersten und zweiten Verengungen 5, 9 ist
von Bedeutung für
das Funktionieren der Spritze.
-
Ein
Partikeleinlass in Form eines Partikeleinlassdurchgangs 10 ist
bereitgestellt, welcher sich radial durch das Hauptgehäuse 1 erstreckt.
Das radial am weitesten innen befindliche Ende des Partikeleinlassdurchgangs 10 öffnet sich
in die Partikel-Entrainment-Kammer 8 und
das radial äußere Ende
des Durchgangs 10 ist angeordnet, um mit einer Partikelquelle 11,
welche eine Nutzlast von Partikeln enthält, in Verbindung zu stehen.
-
Wie
aus 1 ersichtlich, ist die stromabwärtige Spitze
der Schalldüse 4,
welche die erste Verengung 5 definiert (die wiederum Einengungen 5a und 5b umfasst),
im Allgemeinen übereinstimmend mit
der mittleren Längsachse
des Partikeleinlassdurchgangs 10. Es wird geglaubt, dass
diese relative Anordnung von Bedeutung ist, wenn, wie nachfolgend
beschrieben, Partikel als ein Ergebnis des Erzeugens eines Bereichs
mit reduziertem Druck (in dieser Ausführungsform unteratmosphärisch) innerhalb
der Kammer 8 in die Partikel-Entrainment-Kammer 8 zu
ziehen sind. Wenn der Partikeleinlassdurchgang 10 in Verbindung
mit einem Abschnitt der Partikel-Entrainment-Kammer 8,
welche bei atmosphärischem
Druck oder höher
ist, ist, werden Partikel nicht in die Partikel-Entrainment-Kammer 8 gezogen, wenn
die Spritze abgefeuert wird, in der Annahme, dass die Partikelquelle
bei atmosphärischem
Druck ist.
-
In
der in 1 dargestellten Ausführungsform weist die Partikelquelle 11 die
Ausgestaltung einer entfernbaren Kassette mit einem mittleren Vorratsbehälter 12,
in welchem die Nutzlast der (nicht gezeigten) Partikel abgelegt
ist, auf. Wenn die Kassette mit einer Aussparung, welche an der äußeren Seitenwand
des Hauptgehäuses 1 vorgesehen
ist, zum Beispiel um eine Presspassung damit auszubilden, in Eingriff
ist, ist ein Loch in der Kassette, welches an der Basis des Vorratsbehälters 12 bereitgestellt
ist, in Verbindung mit dem Partikeleinlassdurchgang 10.
Das obere Ende des Vorratsbehälters 12 ist offen
zu der Atmosphäre.
-
Um
die in 1 und 2 dargestellte Spritze zu betreiben,
ist eine Gasquelle notwendig, um die mittlere Öffnung des Hauptgehäuses 1 stromaufwärts der
Schalldüse 4 (d.h.
links der Schalldüse 4, wie
in 1 gezeichnet) unter Druck zu setzen. Diese Gasquelle
kann die Ausgestaltung eines Gasbehälters annehmen, welcher mit
einem (nicht gezeigten) Knopfzylinder verbunden ist, wobei Betätigen des
Knopfzylinders eine vorbestimmte Menge von Gas (zum Beispiel 5 ml)
freisetzt, was der Gasquelle ermöglicht,
verwendet zu werden, um der Reihe nach mehrere einzelne Nutzlasten
von Partikeln abzugeben, ohne nachgeladen zu werden. Wahlweise kann ein
geschlossener Gaszylinder, welcher eine einzelne Dosis eines Gases
enthält,
die für
eine einzelne nadellose Injektion ausreichend ist, bereitgestellt werden.
Diese letzte Anordnung ist, wie nachfolgend beschrieben wird, bevorzugt.
Das bevorzugte Gas für die
Gasquelle ist Helium, wobei der Gaszylinder Heliumgas bei einem
Druck zwischen 15 und 35 bar, vorzugsweise ungefähr 30 bar enthält. Das
bevorzugte Treibergas ist Helium, da es eine wesentlich höhere Gasgeschwindigkeit
als Luft, Stickstoff oder CO2 abgibt. Die
Verwendung von CO2 als Quelle eines Antriebsgases
ist jedoch vordergründig
sehr attraktiv. Jedoch aufgrund der großen Streubreite des Sättigungsdrucks
von CO2 mit der Temperatur und der viel
niedrigeren Geschwindigkeiten, welche damit erreichbar sind, kann
die Verwendung von CO2 begrenzt sein. Ein
Knopfbehälter 61 für einen
Schuss, welcher einen Kolben 64 und ein Hülsengehäuse 62, das
einen Gasvorratsraum 63 definiert, umfasst, ist angebracht
an die Spritze der 1 in 3 gezeigt.
-
Um
die nadellose Spritze zu betreiben, wird bei Verwendung ein bekanntes
Volumen von Gas bei einem bekannten Druck plötzlich von der (nicht gezeigten)
Gasquelle in die mittige Öffnung
des Hauptgehäuses
an der stromaufwärtigen
Seite der Schalldüse 4 plötzlich freigesetzt.
Der anfängliche
Druck ist ausreichend hoch um einen gedrosselten Gasstrom an dem
Ausgang der Schalldüse 4 an
ihrer schmalsten Einengung 5b aufzubauen. Der schallnahe
Gasstrahl, welcher von der Einengung 5b in die Partikel-Entrainment-Kammer 8 ausströmt, dehnt
sich aus, um einen Bereich mit reduziertem Druck in der Partikel-Entrainment-Kammer 8,
in ähnlicher
Art und Weise zu dem Venturi-Effekt, zu erzeugen. Der Bereich mit
reduziertem Druck ist in dieser Ausführungsform unteratmosphärisch. Es
ist dieser Bereich mit unteratmosphärischem Druck, welcher zusammen
mit dem atmosphärischen
Druck in der Partikelquelle 11 eine Nutzlast von Partikeln
aus dem Vorratsbehälter 12 der
Partikelquelle 11 in die Kammer 8 entlang dem
Partikeleinlassdurch gang 10 zieht und dadurch bewirkt,
dass die hereingezogenen Partikel in den sich ausdehnenden Gasstrahl
in der Partikel-Entrainment-Kammer 8 gemischt und mitgerissen
werden.
-
Wie
in allen Ausführungsformen
wird vorzugsweise Helium als das Antriebsgas verwendet. Das Gas,
welches aus der Vorrichtung herausströmt, ist jedoch eigentlich eine
Mischung von Helium und Luft aufgrund der Luft, welche zusammen
mit den Partikeln über
den Partikeleinlassdurchgang 10 gezogen wird. Typischerweise
umfasst das Gas näherungsweise
15% Luft (Massenanteil) beim Ausgang (der Rest ist Helium).
-
Die
relativen Größen der
ersten und zweiten Verengungen 5, 9 sowie der
Abstand in Längsrichtung
dazwischen ist derart, um den sich ausdehnenden, auseinanderlaufenden
Gasstrahl darin zu verstärken,
an die Wände
der zweiten Verengung 9 anzusetzen und an die Wände der
Düse 2 angesetzt
zu bleiben, wenn der Strahl die Bohrung 3 der Düse 2 abwärts passiert.
Man denkt, dass der Radius der Kammer 8 nicht besonders
wichtig ist, obwohl er groß genug
sein sollte, so dass ein freier Strahl in der Kammer ausgebildet
werden kann. Indem der Gasstrahl angesetzt bleibt und somit eine
Grenzschichtablösung
des Gasstrahls von der Wand der zweiten Verengung 9 und
der Düsenbohrung 3 erheblich
vermieden wird, werden die in dem Gasstrahl mitgerissenen Partikel
im Wesentlichen über
den gesamten Querschnitt der Düsenbohrung 3 verteilt.
Wenn der Gasstrom mit darin mitgerissenen Partikeln den stromabwärtigen Ausgang
der Düse
verlässt
und auf einen Zielbereich eines Gewebes (zum Beispiel Haut oder
Schleimhaut), welches in dichter Nähe zu dem Düsenausgang angeordnet ist,
aufprallt, wird auf diese Art und Weise die Größe des Zielbereichs, welcher
durch die Partikel beeinflusst wird, im Wesentlichen gleich der
Größe der Bohrung 3 an
dem stromabwärtigen
Ausgang der Düse 2 sein
und die Partikel werden über
den Zielbereich gut verteilt sein. Indem die Ausbildung einer erheblichen
Konzentration der Partikel innerhalb des Kerns des Zielbereichs
mit keinen oder wenigen Partikeln in der Nähe des Rands des Zielbereichs
vermieden wird, können
vergrößerte Nutzlasten
von Partikeln abgegeben werden, ohne dass der mittlere Kern des
Zielbereichs mit Partikeln überladen
wird.
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BEISPIEL DER LEISTUNGSFÄHIGKEIT
EINER ERSTEN AUSFÜHRUNGFORM
-
Wenn
eine Spritze ähnlich
zu der in 1 und 2 dargestellten
mit einem 5 mm Knopfzylinder, (welcher in 3 gezeigt
ist) welcher mit Luft mit einem Druck von näherungsweise 30 bar gefüllt ist, betätigt wurde,
und eine 1,0 bis 1,5 mg Nutzlast eines 55 μm Lidocainpulvers verwendet
wird, war die Spritze in der Lage die Nutzlast in einer derartigen
Art und Weise auszuliefern, einen 2 bis 3 mm Durchmesser eines Unterarms
innerhalb einer Minute einheitlich zu anästhesieren. In Anbetracht davon,
dass der Durchmesser der Düsenbohrung 3 an
dem Ausgang 2,3 mm betrug, wird die gute Verteilung der Partikel über einem
Zielbereich, welcher im Wesentlichen gleich dem Bereich der Düsenbohrung 3 an
dem Düsenausgang 2 ist,
anerkannt werden.
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Vergleichbare
Leistungsfähigkeit
wurde mit einem Behälter,
welcher Helium bei einem Druck von 20 bar enthält, erreicht. Bei Verwendung
der in den 1 und 2 dargestellten
Spritze mit dem 2,3 mm Düsenbohrungsausgangsdurchmesser
wurde eine zufriedenstellende Anästhesie
erzielt. Heliumantriebsgas ist in jedem Fall gegenüber Luft
vorzuziehen, da es ein gleichmäßigeres
Verhalten ergibt.
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Leistungsvergleiche
(von denen später mehr)
zwischen den verschiedenen Ausführungsformen
wurden durch Entladen der Ausführungsform der
Vorrichtung, welche mit einer bekannten Nutzlast (zwischen 1 mg
und 3 mg) von Polystyrolkugeln mit 48 μm Durchmesser geladen ist, über einem
3% Agargelziel durchgeführt.
Belüftete
Abstandshalter wurden an das Ende der Vorrichtungsdüse angepasst
um die Vorrichtung in einem festen Abstand von der Zieloberfläche und
einem rechten Winkel zu ihr zu halten. Nach dem Abfeuern der Spritze
wurde dann das Agar photogaphiert, um den zugeführten Abdruck aufzuzeichnen.
Das Gelziel wurde dann über
seinen Durchmesser in Scheiben geschnitten und dünne Abschnitte wurden durch
ein Mikroskop photographiert um die Tiefe des Eindringens der einzelnen
Partikel zu ermitteln.
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4 und 5 zeigen
den Abdruck und das Eindringen von Polystyrolkugeln in der Nähe der Mitte
des Ziels, welche von der ersten Ausführungsform der Vorrichtung
bei den Bedingungen, welche zum Bereitstellen der Anästhesie
mit Lidocain zu Grunde lagen (d.h. 3 ml Zylinder, welcher mit Helium bei
20 bar gefüllt
ist), zugeführt
wurden. Der Abdruckdurchmesser betrug 3 mm und die maximale Tiefe der
Partikeleindringung betrug näherungsweise
180 μm.
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ZWEITE AUSFÜHRUNGSFORM
-
Obwohl
die anästhetische
Leistung der Vorrichtung aus 1 und 2 rasch
und wirkungsvoll aufgrund der im Allgemeinen parallelseitigen Beschaffenheit
der Bohrung 3 in der Düse 2 war,
war der Zielbereich auf dem Zielgewebe noch ziemlich klein (in der
Größenordnung
von 3 mm Durchmesser).
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6 zeigt
eine zweite Ausführungsform
einer Spritze, in welcher die Düse,
anstatt eine im Wesentlichen parallelseitige Bohrung aufzuweisen,
eine deutlich auseinanderlaufende aufweist. In 6 wurden
Komponenten, welche ähnlich
zu Komponenten in 1 und 2 sind,
die gleichen Bezugszeichen gegeben. Die Bezugszeichen, welche der
Düse zugeordnet
sind, wurden jedoch geändert.
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In
der Anordnung der 6 umfasst die Düse 15 einen
kurzen stromaufwärtigen
parallelseitigen Abschnitt 16, welcher in einen langen
auseinanderlaufenden stromabwärtigen
Abschnitt 17 führt.
In der Ausführungsform
der 6 beträgt
der Durchmesser des stromaufwärtigen
parallelseitigen Abschnitts 16 2,3 mm. Dieser Abschnitt 16 bildet
die zweite Verengung oder Einengung 18 für einen
Gasstrom aus. In der Ausführungsform
der 6 beträgt der
Durchmesser des minimalen Bereichs der ersten Verengung oder Einengung 5 1,0
mm, so dass der Bereich des Flussquerschnitts der zweiten Verengung 18 näherungsweise
5,3 mal dem Bereich des Flussquerschnitts der ersten Verengung 5 entspricht.
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Die
Länge des
stromaufwärtigen
parallelseitigen Abschnitts 16 der Bohrung der Düse 15 beträgt 7 mm.
Nach dem stromaufwärtigen
parallelseitigen Abschnitt 16 weist der auseinanderlaufende
stromabwärtige
Abschnitt 17 einen konischen Winkel von näherungsweise
8,8° auf
und läuft
auseinander, um die Bohrung der Düse 15 mit einem 10
mm Ausgangsdurchmesser an dem stromabwärtigen Ausgang 19 der
Düse bereitzustellen.
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Der
auseinanderlaufende Abschnitt 17 ist gedacht, um zu ermöglichen,
dass die Strahlausgabe von der Schalldüse 4 sich fortgesetzt
supersonisch ausbreitet, bevor er durch eine Reihe von indirekten Stößen zusammenbricht.
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BEISPIELE
DER LEISTUNGS DER ZWEITEN AUSFÜHRUNGSFORM
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Wenn
die Spritze der 6 mit der Gasquelle als ein
5 mm Zylinder, welcher mit Helium bei 25 bar gefüllt ist, abgefeuert wurde,
wurde eine 1 mg Nutzlast eines Lidocainpulvers erfolgreich über ein Zielgebiet
mit einem Durchmesser von gerade über 10 mm, näherungsweise
gleich dem Durchmesser dem stromabwärtigen Ausgang 19 der
Düse, verteilt. Die
maximale Partikeleindringung wurde zu ungefähr 180 μm bestimmt. Wieder war die Partikelverteilung über dem
Zielbereich höchst
gleichmäßig. 7 ist eine
Ansicht von oben des Agarziels. 8 ist ein vergrößerter Querschnitt
einer diametralen Scheibe durch das Agarziel, welche die Eindringung
der einzelnen Partikel zeigt. 9 ist eine
Rekonstruktion einer 10 mm breiten diametralen Scheibe durch das Agarziel,
wel che die Gleichförmigkeit
der Verteilung und Eindringung der Partikel über der vollen Breite des Ziels
zeigt.
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Wie
bei der ersten Ausführungsform,
wird bei der zweiten Ausführungsform
geglaubt, dass die gute Verteilung der Partikel über einem Zielbereich, welcher
im Wesentlichen gleich der Größe der Düse an dem
stromabwärtigen
Ausgang der Düse
ist, durch die relativ minimalen Größen der ersten und zweiten Verengungen 5, 16,
den Abstand, durch welchen sie getrennt beabstandet sind, und die
Anordnung des Partikeleinlassdurchgangs 10 relativ zu dem
Ausgang der ersten Verengung und dem Eingang zu der zweiten Verengung
beeinflusst ist. In der zweiten Ausführungsform wird ferner geglaubt,
dass es vorteilhaft ist, einen stromabwärtigen parallelseitigen Abschnitt 16 vor
dem stromaufwärtigen
auseinanderlaufenden Abschnitt 16 aufzuweisen, da geglaubt wird,
dass der parallelseitige Abschnitt 16 ein Beruhigen des
Gasstroms und ein Wiederansetzen an die Düsenwände des auseinanderlaufenden
Gasstrahls, welcher von der ersten Verengung 5 ausströmt, unterstützt.
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KLINISCHE ERPROBUNGSERGEBNISSE
-
Eine
klinische Erprobung im kleinen Maßstab wurde mit den ersten
und zweiten Ausführungsformen
der Spritze durchgeführt,
um ihre Wirksamkeit zu testen, wenn Lidocain der menschlichen Haut zugeführt wird.
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Fünf Freiwilligen
wurden 1,5 mg Lidocain auf ihre hohlhandseitigen Unterarme verabreicht.
Nach drei Minuten wurden zwei Nadelproben verwendet, um den erfahrenen
Schmerz an der behandelten Stelle mit der an einer unbehandelten
Stelle in der Nähe
zu vergleichen. Alle außer
einem der Freiwilligen befanden, dass die Nadelproben an den aktiven Stellen
weniger schmerzhaft waren als die an den nicht aktiven Stellen.
Anschließend
wurden zwei Freiwillige mit Lidocainverabreichungen an der Fossa
getestet. Beide befanden, dass die behandelten Stellen vollständig schmerzfrei
waren.
-
Die
erste Ausführungsform
der Spritze erschien wirksamer über
einen kleinen Bereich des Unterarms zu sein als die zweite Ausführungsform
der Spritze, welche mit der gleichen Partikelnutzlast verwendet
wurde. Da jedoch die Partikeleindringtiefe in beiden Fällen ähnlich war,
ist eine wahrscheinliche Erklärung
für dieses,
dass nicht ausreichend Lidocainpartikel mit der zweiten Ausführungsform
der Spritze auf das 10 mm Durchmesser Zielgebiet verabreicht wurden. 10 und 11 zeigen
die Wirkung eines Verdop pelns der Nutzlast von 1 mg auf 2 mg in
der zweiten Ausführungsform.
Die Eindringtiefe ist geringfügig
auf 160 μm
(von 180 μm)
reduziert, aber die Partikel sind dichter gepackt.
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Die
zweite Ausführungsform
der Spritze wurde auch durch Erweitern ihrer Düse 15 in der Länge verändert. Durch
Beibehalten des gleichen Verjüngungswinkels
von 8,8° wurde
der Durchmesser der Düse
an ihrem stromabwärtigen
Ausgang 19 von 10 mm auf 14 mm erhöht. Diese
veränderte
Anordnung wurde mit einer 3 mg Nutzlast von Lidocainpulver unter
Verwendung eines 5 ml Zylinders mit Helium bei 30 bar getestet.
Die Ergebnisse sind in 12 und 13 gezeigt.
Obwohl die Eindringtiefe wiederum geringfügig (auf 140 μm) gefallen
ist, wurde immer noch beobachtet, dass das Pulver im Wesentlichen gleichförmig über dem
gesamten Zielgebiet verteilt wurde, wobei das Zielgebiet natürlich dieses
Mal einen Durchmesser von näherungsweise
14 mm aufweist.
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DRITTE AUSFÜHRUNGFORM
-
Die
zuvor beschriebenen ersten und zweiten Ausführungsformen verwenden eine
erste Verengung oder Einengung 5, um ein Gebiet mit verringertem
Druck zu erzeugen, welches verwendet wird, um eine Nutzlast von
Partikeln hineinzuziehen. Die erste Verengung oder Einengung umfasst,
wie beschrieben, eine stromaufwärtige
Einengung 5a und eine stromabwärtige Einengung 5b.
Es ist die kleinere stromabwärtige
Einengung 5b, welche während
einer Verwendung gedrosselt wird. Die dritte Ausführungsform
bezieht sich auf eine Veränderung
dieser Geometrie, welche die zweistufige Verengung der ersten und
zweiten Ausführungsformen
durch eine gleichmäßig sich
verjüngende
Verengung 5' ersetzt. Wie
in 14 gezeigt verjüngt sich die Verengung 5' von einem Durchmesser
von 6 mm an dem stromaufwärtigen
Ende zu einem Durchmesser von 1,2 mm an dem stromabwärtigen Ende über eine
Länge von ungefähr 17 mm.
Wie bei den ersten und zweiten Ausführungsformen neigt das Hochdruckgas,
welches an dem stromaufwärtigen
Ende der Verengung vorliegt, dazu, seinen Druck zu reduzieren, wenn
es entlang des Gasströmungswegs
durch die Verengung 5' und
in die Kammer 8 fließt.
Dieser reduzierte Druck kann dann verwendet werden, um eine Nutzlast
von Partikeln von der (in 14 nicht
gezeigten) Partikelquelle 11 hineinzuziehen.
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Die
Kammer 8 ist die bevorzugte Position für den (in 14 nicht
gezeigten) Partikeleinlassdurchgang 10 und es wurde herausgefunden,
dass der schallnahe Gasstrahl, welcher tatsächlich ausgebildet wurde, die
Partikel derart mitreißt,
dass sie gleichmäßig in dem
Gasstrom verteilt sind. Es ist jedoch nicht wesentlich, dass die
Partikel in dieser Kammer eingeführt
werden und tatsächlich
können sie
an einer beliebigen Stelle in der Vorrichtung, wo ein Bereich mit
reduziertem Druck in dem Gasströmungsweg
vorhanden ist, eingeführt
werden. Da der reduzierte Druck von dem Venturi-Effekt, welcher durch
die erste Verengung 5' bewirkt
wird, herrührt, ist
die Vorrichtung immer noch wirksam, wenn die Partikel stromaufwärtig von
der Kammer 8 in der ersten Verengung 5' eingeführt werden.
Es ist ausreichend, dass der Gasströmungspfad begonnen hat, sich
an der Position, wo der Partikeleinlassdurchgang 10 angeordnet
ist, zu verengen, so dass dort eine Reduktion des Luftdrucks vorhanden
ist, welcher ausreichend ist die Partikel hineinzuziehen. Ebenso
kann der Partikeleinlassdurchgang 10 stromabwärtig von
der Kammer 8 entweder an der zweiten Verengung 9 oder
stromabwärtig
davon in der Düsenbohrung 3 angeordnet
sein. Es wurde herausgefunden, dass der Gasdruck an diesen Stellen
auf einen Wert reduziert ist, welcher ausreichend ist, den Hineinzieheffekt
der Partikel zu bewirken.
-
Die
dritte Ausführungsform
arbeitet insofern in einer sehr ähnlichen
Art und Weise wie die ersten und zweiten Ausführungsformen, als dort eine
erste Verengung oder Einengung gefolgt von einer Kammer mit vergrößertem Querschnitt
gefolgt von einer anderen Verengung oder Einengung bereitgestellt ist.
Es wird geglaubt, dass die Kammer des vergrößerten Querschnitts eine Unstetigkeit
für den
Gasstrom bereitstellt, welche zu der Erzeugung eines schallnahen
Strahls innerhalb der Kammer führt,
wobei der Strahl die Kammer passiert und an die Wände der
Düsenbohrung 3 in
dem Bereich der zweiten Verengung 9 ansetzt. Wenn der schallnahe
Strahl die zweite Verengung betritt, wird eine normale Schockwelle über die
zweite Verengung ausgebildet, welche den Druck erhöht und die
Geschwindigkeit des Gases verringert. Der Düsenabschnitt dient dann zum Beschleunigen
der Partikel in dem bereits sich schnell bewegenden Gasstrom.
-
Wie
bereits erwähnt,
denkt man, dass die ersten und zweiten Ausführungsformen (mit parallelseitigen
Düsenbohrung 3)
eine spezielle Anwendung in der Zahnmedizin aufweisen, wo es nützlich ist, eine
Durchdringung eines kleinen Zielgebiets zu erreichen, und wo die
Schleimhautoberflächen
verhältnismäßig einfach
zu durchdringen sind. Dies wiederum bedeutet, dass niedrige Antriebsdrücke verwendet
werden können
(d.h. der Druck, welcher an der ersten Verengung 5 vorliegt),
wie zum Beispiel 10 bar. Es wurde herausgefunden, dass, je niedriger
der Antriebsdruck, um so geringer ist ein Geräusch, welches von der Vorrichtung
erzeugt wird.
-
In
allen Ausführungsformen
ist der Massendurchfluss des Gases durch die Vorrichtung von dem Antriebsdruck
und dem kleinsten Querschnitt des Strömungsbereichs in der
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Vorrichtung
bestimmt. Der kleinste Bereich ist vorzugsweise die erste Verengung 5, 5'. Somit wird
erwartet, dass die erste Verengung im normalen Betrieb gedrosselt
wird.
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VIERTE AUSFÜHRUNGSFORM
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15 zeigt
eine vierte Ausführungsform
einer nadellosen Spritze gemäß der vorliegenden
Erfindung, in welcher die Kammer 8 durch einen auseinanderlaufenden
Abschnitt 60 ersetzt wurde. Die erste Verengung oder Einengung 5' ist als eine
mit einer verjüngten
Form ähnlich
zu der in 14 gezeigt, obwohl die zweistufige
erste Verengung 5a, 5b der Ausführungsformen
von 1 und 2 auch zulässig wären. In dieser Ausführungsform
ist keine zweite derartige Verengung vorhanden, da dort keine Kammer 8 vorhanden
ist, und der Gasströmungsweg läuft von
dem Punkt des minimalen Querschnitts der ersten Verengung 5' zu dem Querschnitt
der Düsenbohrung 3 auseinander.
Diese Änderung
der Geometrie bedeutet, dass kein schallnaher Strahl ausgebildet
wird und stattdessen die Konfiguration wie eine zusammenlaufende-auseinanderlaufende
Düse arbeitet,
welche den Strom auf Überschallgeschwindigkeit
(mit niedrigem statischem Druck) beschleunigt. Die Partikelnutzlast
kann an einem beliebigen Punkt in den Gasstrom eingeführt werden,
wo der Druck niedrig genug ist, um zu bewirken, dass die Hereinziehwirkung
stattfindet. Praktisch ist dies eine Position zwischen einem Punkt
in der Verengung 5',
wo sich der Druck ausreichend reduziert hat, bis zu einem Punkt
in der Düsenbohrung 3 ausreichend
weit stromaufwärtig,
um den Partikeln eine angemessene Verweildauer in der Düse zu geben,
um die gewünschte
Geschwindigkeit zu erreichen. Somit kann der Partikeleinlassdurchgang 10 irgendwo
in dem auseinanderlaufenden Abschnitt 60 angeordnet werden.
-
FÜNFTE AUSFÜHRUNGSFORM
-
In 1–2 und 6 ist
die Gasquelle nicht gezeigt. Wie zuvor erwähnt, kann die Gasquelle vorteilhafterweise
die Ausgestaltung eines Einzelschussgasbehälters annehmen, vorzugsweise
eines Heliumgasbehälters.
Um eine mögliche
Anordnung für
diesen Gasbehälter
zu zeigen, zeigt 16 eine fünfte Ausführungsform einer Spritze gemäß der vorliegenden
Erfindung. In dieser fünften
Ausführungsform
ist das Hauptgehäuse 30 mit
einer Düse 31 versehen,
welche einen stromaufwärtigen
parallelseitigen Abschnitt 32, einen kurzen auseinanderlaufenden
Abschnitt 33 stromabwärtig
davon, gefolgt von einem langen stromabwärtigen im Allgemeinen konischen
Abschnitt 34 aufweist. An dem stromabwärti gen Ende der Düse 31 ist
ein Abstandshalter 35 vorgesehen, dessen stromabwärtige Fläche bestimmt ist,
gegenüber
der Haut oder Schleimhaut, die das Zielgebiet umgibt, angeordnet
zu werden, um die stromabwärtige
Ausgangsfläche 36 der
Düse von dem
Zielbereich zu beabstanden. Wie ersichtlich ist, ist der Abstandshalter 35 mit
mehreren radialen Auslässen
versehen, um ein Entweichen des Antriebsgases zu ermöglichen.
-
Wie
in den ersten bis vierten Ausführungsformen
nimmt die Partikelquelle 37 die Ausgestaltung einer Kassette
mit einem darin bereitgestellten Vorratsbehälter 38 an, um die
Nutzlast der Partikel aufzunehmen. Dieser Vorratsbehälter 38 steht über den Partikeleinlassdurchgang 40 mit
der Partikel-Entrainment-Kammer 39 in Verbindung.
-
An
dem stromaufwärtigen
Ende der Partikel-Entrainment-Kammer 39 ist eine Schalldüse 41 vorgesehen,
deren mittlere Öffnung
die erste Verengung oder Einengung 42 für den Strom des Gases von der
Gasquelle ausbildet. Die zweite Verengung oder Einengung 43 wird
von dem stromaufwärtigen Ende
des stromaufwärtigen
parallelseitigen Abschnitts 42 der Bohrung der Düse 31 bereitgestellt. Die
minimalen Durchmesser der gezeigten ersten und zweiten Verengungen
betragen 1 mm bzw. 2,3 mm.
-
Die
Gasquelle ist (wie gezeichnet) links von dem Hauptgehäuse 30 angeordnet.
Die Gasquelle weist einen Gaszylinder 44 auf, welcher innerhalb
eines Gehäuses 45 aufgenommen
ist. Das (wie gezeichnet) rechte Ende des Gaszylinders 44 ist
mit einer sich in Längsrichtung
erstreckenden Nase 49 versehen, wobei die Nase geeignet
ist, zerbrochen zu werden, um so das Entweichen von Gas von dem
Inneren des Zylinders 44 auf Anwenden eines seitlichen
Druckes auf die Nase 49 in der Richtung, welche durch den
mit 46 bezeichneten Pfeil gekennzeichnet ist, zu ermöglichen.
In der dargestellten Ausführungsform
wird dieser seitliche Druck durch radiales ausreichend weites Einwärtsbewegen
eines Kolbens 47, welcher den Druck von einem Daumen oder
Finger verwendet, angewendet, um die Nase 49 zu brechen
und um eine Gasfreigabe von dem Zylinder 44 zu bewirken.
Es ist diese Freigabe des Gases, welche den Raum stromaufwärtig von
der Schalldüse 41 unter
Druck setzt, was zu einem gedrosselten Fluss des freigesetzten Gases
durch die erste Verengung 42 führt.
-
Die
Nase des Gaszylinders 44 braucht nicht (wie gezeichnet)
nach rechts zeigen. Sie kann zum Beispiel um 180° gedreht sein, so dass seine
Nase nach links zeigt.
-
Um
die Möglichkeit,
dass einige Bruchstücke von
dem Bruch der Nase entweder die Schalldüse 41 blockieren oder
durch die in der Schalldüse 41 vorgesehene Öffnung durchgehen,
zu vermeiden, kann ein dünner
Gazefilter 48 wie gezeigt zwischen dem Gaszylinder 44 und
der Schalldüse 41 bereitgestellt
werden, um das Gas von dem Zylinder vor seinem Durchgang durch die
Schalldüse 41 zu
filtern.
-
Das
Verfahren und der Mechanismus des Betriebs der fünften Ausführungsform ist vergleichbar
mit der der ersten bis vierten Ausführungsformen und wird hier
nicht weiter beschrieben werden.
-
Bei
all den Ausführungsformen
wird geglaubt, dass das Verhältnis
zwischen dem Bereich der ersten und zweiten Verengungen (oder das
Verhältnis
zwischen dem Bereich der ersten Verengung und dem Bereich der Düse in der
vierten Ausführungsform)
wesentlich ist. Durchmesser von 1,0 und 2,3 mm für die ersten bzw. zweiten Verengungen, was
einem Flussquerschnittsbereichsverhältnis von 1:5,3 gleichgesetzt
ist, funktionierten gut. Andere Konstruktionen, welche gut funktionierten,
waren Durchmesser von 1,2 und 3,0 mm für die ersten bzw. zweiten Verengungen,
1,3 und 3 mm für
die ersten bzw. zweiten Verengungen und 1,4 und 3,5 mm für die ersten
bzw. zweiten Verengungen, was mit Flussquerschnittsbereichsverhältnissen
von 1:6,25, 1:5,3 bzw. 1:6,25 gleichzusetzen ist. Im Gegensatz dazu funktionierten
Durchmesser von 1,2 und 2,3 für
die ersten bzw. zweiten Verengungen, was einem Verhältnis von
1:3,7 entspricht, nicht gut.
-
Für größere Durchmesser
der ersten Verengung (zum Beispiel 1,4 mm) kann ein größerer Massendurchfluss
eingerichtet werden und eine leistungsfähigere Vorrichtung hergestellt
werden. Drücke
von bis zu 60 bar können
als Antrieb verwendet werden um genug Treibgas bereitzustellen,
um den erhöhten
Massendurchfluss zu unterstützen.
-
Während die
Partikelquelle 11 in den dargestellten Ausführungsformen
zur Verwendung in dem Labor geeignet sind, wären sie für kommerzielle Verwendung nicht
besonders gut geeignet, da das abzugebene Pulver verunreinigt werden
könnte
und/oder aus dem Vorratsbehälter,
welcher in der Partikelquellenkassette bereitgestellt ist, herausfallen
könnte.
-
17 zeigt
eine mögliche
Art und Weise des Abdichtens einer abgemessenen Menge eines Pulvers
in einem abgedichteten Container bis es bereit für eine Verwendung ist. In 17 weist
die Partikelquelle 50 eine zweiteilige Konstruktion auf,
welche ein Kassettengehäuse 51 und
einen drehbaren und axial verschiebbaren Stopfen 52 umfasst.
-
Das
Kassettengehäuse 51 weist
drei radiale Löcher 53, 54 darin
bereitgestellt auf. Loch 54 ist ein einzelnes Füllloch,
um zu ermöglichen,
dass die Pulveraushöhlung 55 in dem
Stopfen 52 mit einer abgemessenen Dosis eines Pulvers gefüllt wird.
Ein Paar von diametral gegenüber
angeordneten Löchern 53 sind
ferner bereitgestellt, von denen nur eins in 17 sichtbar
ist. Eines dieser Löcher 53 ist
ein Pulverausgangsloch. 17 zeigt
den Stopfen 52 in einer Position, welche ermöglicht,
dass die darin bereitgestellte Pulveraushöhlung 55 durch das
Füllloch 54 gefüllt wird.
Nach einem Füllen
wird der Stopfen 52 (wie gezeichnet) nach links verschoben,
um die Pulveraushöhlung 55 in
der gleichen Ebene wie die Löcher 53 anzuordnen,
jedoch nicht, um sie mit einem der Löcher 53 auszurichten.
Die Kassette 50 kann dann an der Spritze mit dem einen
oder dem anderen ihrer radialen Durchgangslöcher 53, welches mit
dem Partikeleinlassdurchgang der Spritze, der zu der Partikel-Entrainment-Kammer 8 führt, ausgerichtet
ist, angebracht werden. Um die Kassette vor der Verwendung scharf
zu machen, kann ein Werkzeug, zum Beispiel eine Klinge in Form eines Schraubendrehers,
in einen Schlitz 57, welcher an dem (wie gezeichnet) rechten
Ende des Stopfens bereitgestellt ist, eingesetzt werden, welcher
ermöglicht,
den Stopfen innerhalb des Kassettengehäuses 51 um 90° zu drehen,
um die Pulveraushöhlung 55 mit
beiden der diametral gegenüberliegenden
Löcher 53 auszurichten.
Durch Scharfmachen der Kassette auf diese Art und Weise kann, wenn
die Spritze dann betätigt
wird, Luft durch das eine stromaufwärtige des Paares der Löcher 53 eindringen,
um zu ermöglichen,
dass das Pulver in der Aushöhlung 55 aus
dem anderen des Paares der Löcher 53 durch
den Partikeleinlassdurchgang in die Partikel-Entrainment-Kammer
herausgetragen wird.
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18a–18f zeigen eine zweite Art und Weise des Abdichtens
einer abgemessenen Menge eines Pulvers in einem abgedichteten Behälter bis
es bereit zur Verwendung ist. Die gleichen Bezugszeichen wie in 17 sind,
wo möglich,
verwendet. 18a zeigt ein Stopfenbauteil 52, 18b und 18c zeigen
orthogonale Ansichten eines Kassettengehäuses 50 und 18d bis 18f zeigen
das Stopfenbauteil 52, welches in das Kassettengehäuse 50 eingesetzt
ist, in verschiedenen Ausrichtungen. Wie in 17 weist
das Kassettengehäuse 50 drei radiale
Löcher 53, 54 darin
bereitgestellt auf, ein einzelnes Füllloch 54, um ein
Befüllen
des Pulverhohlraums 55 in dem Stopfen 52 mit einer
abgemessenen Dosis eines Pulvers zu ermöglichen, und ein Paar von diametral
gegenüber
angeordneten Löchern 53, welche
verwendet werden, wenn der Stopfen 52 in der Betriebsposition
(18f) ist. Wie in der Ausführungsform der 17 ist
der Stopfen 52 drehbar in dem Kassettengehäuse, aber,
im Gegensatz zu der Ausführungsform
der 17, ist es nicht gemeint, dass er in Verwendung
aktiv verschiebbar ist. Vor einem Befüllen wird der Stopfen 52 mit
seinem Füllloch 54 derart
ausgerichtet, dass Partikel über
ein Loch 54 in der Pulveraushöhlung 55 angeordnet
werden können
(siehe 18d). Der Stopfen 52 wird
dann (wiederum durch Verwenden eines Schraubendrehers in Schlitz 57 oder
anderen Mitteln zum Drehen, zum Beispiel Verwenden eines Schraubenschlüssels oder manuelles
Betätigen
eines Hebels, welcher in den Stopfen 52 eingebaut ist)
um näherungsweise
45° derart
gedreht, dass, obwohl die Pulveraushöhlung 55 in der gleichen
Ebene wie alle drei Löcher 53, 54 ist,
er nicht in Verbindung mit einem von diesen ist (siehe 18e). Diese Speicherposition stellt sicher, dass
Pulver nicht entkommen kann. Bei Verwendung wird der Stopfen 52 um
weitere 45° derart
gedreht, dass die Partikel in Strömungsverbindung mit jedem der
diametral gegenüber
angeordneten Löcher 53 kommen
(siehe 18f). Somit benötigt diese
Ausführungsform
nicht den zusätzlichen
Schritt des aktiven Schiebens des Stopfens 52, obwohl sie ähnlich zu
der Ausführungsform
der 17 ist.
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19 zeigt
das Kassettengehäuse 50 und den
Stopfen 52, welche an einer nadellosen Spritze ähnlich zu
der in 1 gezeigten angebracht sind. Wie ersichtlich ist,
kann das Kassettengehäuse 50 ganzheitlich
mit dem Spritzenhauptgehäuse 1 derart gefertigt
werden, dass die Löcher 53 mit
dem Partikeleinlassdurchgang 10 bzw. der Atmosphäre ausgerichtet
sind.
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Es
ist verständlich,
dass zahlreiche andere mögliche
Arten und Weisen zum luftdichten Abdichten einer vorher abgemessenen
Dosis eines Pulvers vor einer Verwendung der Spritze vorhanden sind.
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DÜSENAUSGANGSKONFIGURATIONEN
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Es
wurde festgestellt, dass verschiedene Konfigurationen eines Düsenausgangs
wirksam sind. 1 und 19 zeigen
einen Düsenausgang 2 mit einer
im Wesentlichen parallelseitigen Bohrung 3. Diese kann
verwendet werden, um Partikel auf einen verhältnismäßig kleinen Zielbereich abzugeben,
und es wurde herausgefunden, dass aufgrund der örtlich begrenzten Abgabe dies
besonders wirkungsvoll in zahnmedizinischen Anwendungen, zum Beispiel
bei Anästhesie,
verwendet werden kann. 6 und 20 zeigen
einen Ausgang einer Düse 2 mit
einem verhältnismäßig kurzen
parallelen Abschnitt 16, welcher von einem auseinanderlaufenden
Abschnitt 17 gefolgt wird. Es wurde herausgefunden, dass
dies den Zielbereich der Partikeleindringung wirksam vergrößert, obwohl
es den Anschein hat, dass es eine Grenze gibt, wie weit der Ausgang
der Düse
auseinanderlaufen kann, bevor Grenzschichtablösung stattfindet und der Strahl
einen „Kern" von Partikeln ausbildet,
welcher kleiner als der Ausgangsdurchmesser der Düse ist.
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Um
dieses Problem des „Kernbildens" zu behandeln, wurde
die in 21 gezeigte Düse entwickelt,
in welcher ein kurzer paralleler Abschnitt 16 von einem
auseinanderlaufenden Abschnitt 17 gefolgt wird, welcher
wiederum von einem parallelen Abschnitt 65 gefolgt wird.
Der stromabwärtige
parallele Abschnitt 65, welcher dem auseinanderlaufenden
Abschnitt 17 folgt, hilft die Grenzschicht wieder anzusetzen,
welche sich in dem auseinanderlaufenden Abschnitt 17 ablösen kann,
und erzielt eine einheitlichere Partikelverteilung über den
gesamten Ausgangsdurchmesser der Düse.
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SECHSTE AUSFÜHRUNGSFORM
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22 zeigt
eine sechste Ausführungsform der
Erfindung, welche viele der Merkmale der zuvor beschriebenen Ausführungsformen
kombiniert, aber ferner einen neuartigen Betätigungsmechanismus aufweist,
welcher dazu dient, den Stopfen 52 der Pulverkassette in
die Betriebsposition auszurichten und den zerbrechenden Zylindermechanismus
in einem einfachen Vorgang betätigt.
Wie aus 22 ersichtlich, ist ein Betätigungshebel 66 bereitgestellt,
welcher sich um die gleiche Drehachse 67 wie der Stopfen 52 der
Pulverkassette dreht. Anfänglich
ist der Betätigungshebel 66 in
einer scharf gemachten Stellung bereitgestellt, in welcher die Pulveraushöhlung 55 um
45° von
der Position entfernt ausgerichtet ist, in welcher sie mit dem Partikeleinlassdurchgang 10 ausgerichtet
ist. Dies ist die zuvor beschriebene „Speicher"-Position. Der Betätigungshebel 66 kann durch
den Daumen einer Bedienperson gedrückt werden und dreht sich dabei
um seine Drehachse 67, um die Pulveraushöhlung 55 nahezu
in Ausrichtung mit dem diametral gegenüber angeordneten Löchern zu
bringen und somit das Pulver in Strömungsverbindung mit dem Gasströmungsweg
(über den
Partikeleinlassdurchgang 10) zu bringen. Diese Position
des Betätigungshebels
ist ferner in 22 gezeigt und mit 66' bezeichnet.
In den endgültigen
Stufen des Drückens
des Betätigungshebels 66 stößt der Hebel 66 an
den Betätigungsstift 47 und
weiterer Druck bewirkt, dass die zerbrechliche Spitze 49 des
Gaszylinders 44 bricht und dadurch die Vorrichtung auslöst (22 zeigt
die zerbrechliche Spitze 49 in sowohl einer unzerbrochenen
als auch zerbrochenen Position). Der Hebel 66 dreht sich
typischerweise um 40° bevor
er an den Betätigungsstift 47 stößt und die
letzten 5° werden
verwendet, um die Behälterspitze
zu zerbrechen und die Pulveraushöhlung 55 in
vollständige
Ausrichtung zu bringen. Somit wird ein Mechanismus bereitgestellt,
womit das Pulver von der Speicherposition zu der Betriebsposition
bewegt werden kann und die Vorrichtung mit einer einfachen Bewegung
ausgelöst
werden kann.
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22 ist
mit der Düse
der 21 gezeigt (parallel-auseinanderlaufendeparallele
Düse).
Es kann jedoch eine beliebige der bisher beschriebenen Düsenausführungen
entweder mit oder ohne einem Abstandshalter 35 verwendet
werden.
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SIEBTE AUSFÜHRUNGSFORM
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Die
obigen Ausführungsformen
verwenden alle eine erste Verengung 5, 5', um einen Bereich
mit reduziertem Druck zu erzeugen, welcher verwendet werden kann,
um die Partikel in den Gasstromweg zu ziehen. Da die Partikel anfänglich in
Berührung
mit der Atmosphäre
bereitgestellt werden, muss in den gezeigten Ausführungsformen
der reduzierte Druck notwendigerweise unteratmosphärisch sein,
um zu bewirken, richtig zu funktionieren. Die siebte Ausführungsform
bezieht sich auf eine Konstruktion, in welcher die Partikel in Strömungsverbindung
mit einem stromaufwärtigen
Abschnitt des Gasströmungspfades
derart bereitgestellt sind, dass bei Verwendung der reduzierte Druck
nicht unteratmosphärisch
sein muss und nur verringert verglichen mit dem Druck an dem stromaufwärtigen Abschnitt
des Strömungswegs
sein muss.
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23 stellt
schematische das Konzept einer Vorrichtung dar, welche eine ähnliche
Konstruktion zu der in 14 gezeigten aufweist, aber
mit einer auseinanderlaufenden Düse.
In 23 ist die Pulverkassette 50 verglichen
mit der in den 19 bis 22 gezeigten
Ausrichtung um eine vertikale Achse um 90° gedreht und das obere Loch 53 der Pulverkassette 50 ist
in Strömungsverbindung
mit einem stromaufwärtigen
Teil 68 des Gasströmungspfades
stromaufwärts
der ersten Verengung 5' bereitgestellt,
anstatt zur Atmosphäre
belüftet
zu sein. Diese Strömungsverbindung
wird durch einen Durchgang 69 erreicht. Der Partikeleinlassdurchgang 10 ist
strömungstechnisch
mit dem anderen Loch 53 der Partikelkassette 50 und
einem weitere stromabwärtigen Teil 70 der
Verengung 5' verbunden.
Die Verengung 5' bewirkt
im Betrieb eine Verringerung des Gasdrucks aufgrund des Venturi-Effekts
derart, dass im Betrieb eine Druckdifferenz über dem Pulverhohlraum 55 vorhanden
ist. Daher werden die Partikel, sogar wenn der Druck in dem Gasströmungsweg
an der Position 70 benachbart zu dem Partikeleinlassdurchgang 10 nicht
unteratmosphärisch
ist, nach wie vor in den Gasströmungspfad
gezogen, da der Druck zumindest verringert verglichen mit dem Druck,
welchem die Partikel ausgesetzt sind, ist (d.h., dass Druck an dem
stromaufwärtigen
Ende 68 der Vorrichtung vorliegt).
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Die
Menge des Gases, welche entlang des Durchgangs 69 fließt, ist
vorzugsweise klein verglichen mit der Durchflussmenge entlang des
Gasströmungsweges,
zum Beispiel 20% oder dergleichen.
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Theoretisch
kann Gasdruck nahe dem Antriebsdruck verwendet werden, um die Partikel
in die Gasströmung
einzuspeisen. Typischerweise sind aber der Partikeleinlassdurchgang 10 und
der Durchgang 69 derart angeordnet, dass ungefähr 0,2 mal der
Antriebsdruck über
den Partikeln bei Verwendung vorliegt. Wenn ein 30 bar Antriebsdruck
verwendet wird, entspricht dies einer Druckdifferenz von 6 bar,
welche dazu dient, die Partikel in die Strömung zu ziehen. Durch Verändern dieser
Druckdifferenz kann der Zeitpunkt, an welchem die Partikel in die Strömung gezogen
werden, gesteuert werden. Diese Zeitsteuerung kann ferner durch
Verändern
der Länge
und/oder der Gewundenheit des Durchgangs 69 gesteuert werden.
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Somit
stellt diese Ausführungsform
eine Ausgestaltung einer Partikel-„Einspeisung" bereit und ermöglicht eine
größere Flexibilität bezüglich wo
die Partikel eingeführt
werden können,
da auf die Anforderung nach unteratmosphärischem Druck verzichtet wird.
Obwohl gezeigt wird, dass die Partikel in die erste Verengung 5' eingespeist
werden, können
sie in die Kammer 8, die zweite Verengung 9, die
Düsenbohrung 3, 16, 17 oder
den auseinanderlaufenden Abschnitt 60 eingespeist werden,
wie in Bezugnahme auf die anderen Ausführungsformen beschrieben.
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Diese
Ausführungsform
weist den weiteren Vorteil auf, dass keine atmosphärische Luft
in den Gasstrom geführt
wird, was bedeutet, dass die Vorrichtung im Betrieb in sich abgeschlossen
ist. Dies verringert die Möglichkeit
einer Verschmutzung der Partikel durch in der atmosphärischen
Luft aufgelöste Verschmutzungen.
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ACHTE AUSFÜHRUNGSFORM
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Wie
zuvor beschrieben, kann ein weiter auseinanderlaufender Abschnitt 17 des
Ausgangs der Düse 2 eine „Kernbildung" bewirken, wodurch
sich die Grenzschicht von den Düsenwänden ablöst und der
Großteil
der Strahlkraft entlang einer mittleren Längsachse derart konzentriert
wird, dass die Partikel nicht gleich über dem gesamten Bereich der
Düse an
der Ausgangsebene der Düse
verteilt werden. Dies kann durch die Verwendung eines zweiten parallelen
Abschnitts 65 (siehe 21) verbessert
werden und es wird geglaubt, dass der parallele Abschnitt 65 ein
Wiederansetzen der Grenzschicht in der Düse unterstützt. Es ist jedoch wünschenswert, das
anfängliche
Ablösen
zu verhindern, um eine wünschenswertere
Gasströmung
aus Sicht einer guten Partikeleinspeisung bereitzustellen. Die achte Ausführungsform
stellt eine weitere Veränderung
für den
auseinanderlaufenden Abschnitt 17 des Ausgangs der Düse bereit,
welche diese Wirkung verbessern kann.
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24 zeigt
schematisch das Prinzip, wie es auf die Ausführungsform von 14 angewendet wird,
aber mit einer auseinanderlaufenden Düse. Ein Rücklaufgasströmungsweg 71 ist
zwischen einem Punkt 72 in der auseinanderlaufenden Düse und einem
Punkt 73 stromaufwärtig
von diesem Punkt 72 bereitgestellt. Der Venturi-Effekt
besagt, dass die Position 73 mit niedrigerem Querschnittsbereich
einen verringerten Druck verglichen mit der Position 72 mit höherem Querschnittsbereich
aufweisen wird. Dies wird bewirken, dass eine Gasströmung von
dem stromabwärtigen
Punkt 72 zu dem stromaufwärtigen Punkt 73 aufgrund
der Druckdifferenz bei Verwendung geführt wird. Dies erzeugt eine
Unterdruckwirkung nahe der Wände
der Düse
an dem stromabwärtigen
Punkt 72, welcher darauf abzielt, eine Trennung der Grenzschicht
von den Wänden
zu verzögern. Diese
Ausführungsform
kann deshalb verwendet werden, eine gleichmäßigere Streubreite der Partikel und
weniger „Kernbildung" des Gasstroms bereitzustellen.
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NEUNTE AUSFÜHRUNGSFORM
-
Diese
Ausführungsform
verwendet eine weitere Düsengeometrie,
welche ähnlich
zu der in 21 gezeigten Geometrie ist,
außer
dass das Auseinanderlaufende sich über eine sehr kurze Länge in Längsrichtung
erstreckt, wie in 25 gezeigt. Das Auseinanderlaufende
deckt typischerweise eine Länge „A" in Längsrichtung
von nur einem Viertel bis einem Achtel des Durchmessers der zweiten
Verengung 9 ab und diese Düsengeometrie wird als eine „schnell
aufweitende" Düse bezeichnet.
Die Idee dahinter ist, dass das Gas so schnell wie möglich expandiert
werden soll, um sicherzustellen, dass Partikel durch den schnell
bewegenden Gasstrom für
die längsmögliche Zeitdauer
beschleunigt werden. Man glaubt, dass dies eine höhere Partikelgeschwindigkeit
bereitstellt. Die „schnell
aufweitende" Düse kann verwendet
werden, um die Düse
einer beliebigen der zuvor beschriebenen Ausführungsformen zu ersetzen.
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BEISPIELE
DER LEISTUNG EINIGER AUSFÜHRUNGSFORMEN
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Die
in 20 gezeigte Vorrichtung, welche einen Düsenausgangsdurchmesser
von 10 mm aufweist, wurde mit unterschiedlichen Volumina (3 und
5 ml) und Antriebsdrücken
(20 bis 60 bar) gestestet. Im Allgemeinen ergeben niedrige Antriebsdrücke (5 ml bei
25 bar) eine sehr gleichförmige
Verteilung der Partikel auf dem Ziel, aber mit verhältnismäßig geringen
Eindringtiefen (160 bis 180 μm)
der Polystyrolperlen mit 47 μm
Durchmesser in einem 3% Agargelziel. Wenn der Antriebsdruck vergrößert wird,
vergrößert sich
die Eindringtiefe, aber die Partikelverteilung wird zu der Seite
des Ziels, welche gegenüber
der Position des Pulvereintritts über den Partikeleinlassdurchgang 10 ist,
asymmetrisch. Weiteres Erhöhen des
Gasdruckes bewirkt, dass der Druck in der Kammer 8 über den
der Atmosphäre
steigt, was dazu führt,
dass die Partikel von dem Luftabsaugloch ausgestoßen werden.
Dieses Problem wurde durch Erhöhen
des Durchmessers des stromaufwärtigen
parallelen Ausgangsabschnitt der Düse überwunden, um höhere Gasdurchflussmengen
aufzunehmen.
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Massendurchflüsse (und
Partikeleindringtiefe) wurden ferner durch Verwenden größerer Durchmesser
der Schallengstellen vergrößert. In
dieser Ausführungsform,
welche den äußeren atmosphärischen
Druck verwendet, um die Partikelnutzlast hineinzuziehen, ist es
notwendig, sicherzustellen, dass die Schallengstellen und der parallele
Abschnitt der Durchmesser abgestimmt sind, um ein Zurückblasen der
Partikel zu verhindern. Das Angleichen der Ausgangsebene der Schallengstelle
und des Partikeleinlassdurchgangs 10 in die Kammer 8 ist
auch wichtig um das Partikelzurückblasen
zu verhindern.
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Eine
Vorrichtung mit einer Ausgangsebene von 10 mm Durchmesser, welche
an eine Schallengstelle mit 1,2 mm Durchmesser und einen parallelen Abschnitt
eines stromaufwärtigen
Ausgangs einer Düse
mit einem 3 mm Durchmesser angepasst ist und einen 5 ml, 40 bar
Heliumbehälter
verwendet, ergab die Abdruck- und Eindringergebnisse, welche in 26 gezeigt
sind. Die Nutzlast was 1 mg von 48 μm Polystryrolperlen.
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Das
linke Bild zeigt den Abdruck (näherungsweise
11 mm Durchmesser) der Partikel und ein 3% Agargelziel: Dort ist
eine erhöhte
Konzentration der Partikel nahe der Mitte des Abdrucks, aber die
Asymmetrie der Verteilung ist nicht so bemerkenswert in diesem Bild.
Das mittlere Bild zeigt die Verteilung der Partikel über eine
Durchmesserscheibe des Ziels und das rechte Bild zeigt eine vergrößerte Ansicht der
Partikeleindringung in der Mitte der Scheibe, aus welchem eine maximale
Eindringung von 250 μm
gemessen werden kann.
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Geräuschpegel
von dieser Vorrichtung bei diesen Bedingungen waren nicht hoch (max
= 81 dBA, linearer Spitzenwert = 120 dB, gemessen in 0,3 m).
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Eine
einfache (in 27 gezeigte) Dämpfervorrichtung
wurde an die Ausführungsform
der 20 angepasst. Der Dämpfer besteht aus einem ersten
Durchgang 80, entlang welchem das Gas auf Rückstoß von der
Zielebene verläuft.
Dieser Durchgang 80 ist in einem Ring um den Ausgang der
Düse 17 ausgerichtet.
Das Gas verläuft
dann durch einen Anschluss 81 bevor es über eine Reihe von sich radial
erstreckenden Leitblechen 82 geführt wird. Es wird geglaubt,
dass die Leitbleche dazu dienen, den Gasdruck in eine Reihe von
Schockwellen unterzubrechen. Schließlich verläuft das Gas durch ein Siebfilter 83 und
hinaus durch einen Ausgangsanschluss 84.
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Diese
Anordnung erzeugt erheblich geringere Geräuschpegel (max. = 73 dBA, linearer
Spitzenwert = 109 dB bei 0,3 m). Eine Verwendung des Dämpfers erzeugt
einen Gegendruck, welcher zwei Wirkungen aufweist. Die erste Wirkung
ist ein Erzeugen einer „Abhebe"-Kraft, welche darauf
gerichtet ist, die Vorrichtung von der Zielebene zu trennen und
die zweite Wirkung ist, die Leistung der Vorrichtung zu verringern,
da das Gas jetzt auf einen Ausgangsdruck der Düse oberhalb des atmosphärischen
expandiert wird.
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Die
Abhebekraft der gedämpften
Vorrichtung wurde durch Betreiben gegen eine flache Platte, welche
mit unterschiedlichen Massen belastet war, gemessen, wobei ein Verschiebungsmessaufnehmer anzeigt,
wenn die abdichtende Kraft unzureichend war, um Kontakt zu halten.
Dieses Verfahren ergab Abhebekräfte
in der Größenordnung
von 5 N, was erheblich niedriger als die Zahl ist, welche durch
eine Annahme erreicht wird, dass der Spitzendruck, welcher auf der
Platte erhalten wird, die maximale Abhebekraft erzeugt (13 N).
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28 zeigt
die gleichen Daten für
die gedämpfte
Vorrichtung wie die in 26 dargestellten für die ungedämpfte Vorrichtung.
Der Hauptunterschied ist, dass die maximale Eindringung auf 225 μm reduziert
wurde.
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Die
in 21 gezeigte Vorrichtung wurde auch getestet. Diese
Vorrichtung weist auch eine Ausgangsebene mit 10 mm Durchmesser
auf und die stromabwärtige
parallele Verlängerung 65 ist
30 mm lang.
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29 zeigt
den verbesserten Abdruck, welcher erreicht wird, wenn diese Vorrichtung
bei Bedingungen entsprechend zu denen der 26 betrieben
wird. Die Partikel sind gleichförmig über dem
Ziel verteilt und die maximale Eindringung ist immer noch 250 μm. Die gemessenen
Geräuschpegel
in diesem Fall waren max. = 79,3 dBA, linearer Spitzenwert = 119,4
dB.
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Die
Vorrichtung der 20 wurde ferner mit einer 0,6
mg Nutzlast von 50R Goldpartikeln (mittlerer Durchmesser = 1,8 μm) getestet.
Die Schallengstelle wurde auf 1,3 mm vergrößert und mit einem 50 bar,
5 ml Heliumzylinder verwendet. Der Abdruck und mittlere Eindringungen
sind in 30 gezeigt.
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Aus
den Figuren ist ersichtlich, dass die Partikel ziemlich asymmetrisch
auf dem Ziel verteilt sind und dass die Verteilung der Eindringtiefen
weit ist – sich
erstreckend von 60 μm
an den Rändern
zu 120 μm
nahe der Mitte.
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Eine
parallele Verlängerung
von 30 mm, wie in 21 gezeigt, wurde der Vorrichtung
hinzugefügt und
die Ergebnisse sind in 31 gezeigt. Wie ersichtlich
ist, wurden die Dinge nicht besonders verbessert, da die Haupteindringungstiefen
nun geringer sind, die asymmetrische Verteilung immer noch offensichtlich
ist und sich die Schwankung der Tiefe der Partikel erhöht hat.
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Eine
verbesserte Verteilung und Eindringung wurde durch Hinzufügen von
Goldpartikeln zu Lidocainpulver mit größerem Durchmesser in der Pulverkassette
erreicht. Die Goldpartikel waren sandwichartig zwischen zwei Schichten
von Lidocain angeordnet. Die Ergebnisse sind in 32 gezeigt,
wo ersichtlich ist, dass die Lidocainpartikel einige Schäden an der
Oberfläche
des Agargelziels bewirkt haben, aber rasch aufgelöst wurden,
um die Goldpartikel hinter sich zu lassen.
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Die
leistungsstärkste
getestete Variante der Vorrichtung der 20 wies
eine Schallengstelle mit 1,4 mm Durchmesser, einen stromaufwärtigen Düsenausgangsabschnitt
mit 3,5 mm Durchmesser auf und verwendete einen 60 bar, 5 ml Heliumbehälter. Bei
Verwendung mit einer Nutzlast von 1 mg von Polystyrolkugeln erzeugte
sie einen Krater in der Mitte des 3% Agargelziels. Mit der parallelen
Erweiterung (21) von 30 mm war verhältnismäßig geringer Schaden
an dem Ziel vorhanden. Ein Beispiel für die Leistung der Vorrichtung
ist in 33 gezeigt, wo das Ziel ein
3% Agargel ist und die Nutzlast 1 mg von Agaroseperlen (A-121) mit
50 μm war.
Diese Partikel weisen eine niedrigere Dichte als entweder Polystyrol
oder Lidocain auf und folglich dringen sie nicht so tief bei einer
gegebenen Geschwindigkeit ein. Dennoch betrug die maximale gemessene
Eindringung 280 μm.
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34 zeigt
die Ergebnisse, wenn die Vorrichtung der 20 mit
einer 1 mg Nutzlast von Partikeln und einem Antriebsdruck von 25
bar verwendet wird. Wie ersicht lich ist, wurde eine maximale Eindringung
von 120 μm
und ein Abdruck von ungefähr 11
mm Durchmesser erzielt.
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Es
kann vorteilhaft sein, einen hochwirksamen Partikelluftfilter bereitzustellen,
um jegliche mögliche
Quelle einer Verunreinigung von der Luft, welche in die Spritze
durch die Kassette der Partikelquelle gezogen wird, zu eliminieren.
Derartige Filter sind handelsüblich
erhältlich
und weisen geringe Druckverluste auf. Derartige Filter weisen eine
obere Grenze für
eine Gasgeschwindigkeit durch das Filter auf, um sicherzustellen,
dass sie gemäß der Beschreibung
arbeiten. Der Oberflächenbereich
eines derartigen Filters kann eindeutig gewählt werden, um der Gasgeschwindigkeit
dadurch, welche im Betrieb angetroffen werden wird, zu entsprechen.
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Eine
Alternative zu einem Luftfilter wäre eine Anlieferung des Antriebsgases
bei oder in der Nähe atmosphärischen
Drucks zu dem Partikelkassetteneinlass ausströmen zu lassen. Wie zuvor im
Zusammenhang mit der siebten Ausführungsform beschrieben, kann
jedoch das Gas, welches zu dem Partikeleinlass ausströmt, erheblich
höher als
atmosphärisch
sein.
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Obwohl
die zuvor beschriebenen Ausführungsformen
für einen
Einzeldosisbetrieb verwendet wurden, können sie leicht verändert werden,
um sie geeignet für
einen Mehrfachdosisbetrieb zu machen, zum Beispiel indem sie mit
mehreren Gasbehältern versehen
werden und indem die Kassette der Partikelquelle 11 verändert wird,
mehrere einzelne Partikelbehälter 12 zu
enthalten, welche jeweils indiziert werden können, um mit dem Partikeleinlassdurchgang 10 zwischen
aufeinanderfolgenden Schüssen ausgerichtet
zu werden.
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Jede
der bereits beschriebenen Düsen
kann mit einer Kontur versehen werden, zum Beispiel durch Verwenden
des Charakteristikenverfahrens, um eine Reduktion der Anzahl der
indirekten Schockwellen, welche in der Düse während der Verwendung ausgebildet
werden, bereitzustellen. Es wird geglaubt, dass eine Formgebung
der Düse
auf diese Art und Weise ferner die Partikelverteilung an der Ausgangebene
verbessert.
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Bei
einigen Benutzungsorten, wie zum Beispiel Behandlungsräumen, Operationssälen und
dergleichen, in welchen eine Verbindung der Spritze mit einer Gasversorgung
durch zum Beispiel einen flexiblen Schlauch annehmbar wäre, könnte eine
Mehrfachverwendung der Vorrichtung unter Verwendung einer einfachen
Druck-Zugventilanordnung zum Abdrücken der Spritze gut möglich sein.
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Die
Hauptkomponenten der nadellosen Spritze (Hauptgehäuse, Schalldüse, Düsenzylinder usw.)
können
beispielsweise aus Metall oder technischen Kunststoffmaterialien
hergestellt sein. Die zuletzt genannten Materialien wären bevorzugt,
da sie leicht geformt werden können
und leicht im Gewicht sind.
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Obwohl
die Vorrichtung aller Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung ausgestaltet ist, um im Betrieb leiser
als die Vorrichtung der
US 5,630,796 (welche
eine zerreißbare
Membran verwendet) zu sein, wird immer noch etwas Geräusch erfasst
und eine Dämpfervorrichtung,
welche vielleicht mehrere Leitbleche und einen Siebfilter umfasst,
kann verwendet werden, um das erfahrene Geräusch weiter zu reduzieren.