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Die
Erfindung betrifft allgemein Katheter zur Durchführung medizinischer Verfahren,
zu denen intravaskuläre
Verfahren gehören,
z. B. perkutane transluminale Koronarangioplastie. Insbesondere
betrifft die Erfindung Katheter mit einer verbesserten Schaftgestaltung.
Den am engsten verwandten Stand der Technik findet man in der WO-A-93/04722, die
den Oberbegriff von Anspruch 1 festlegt.
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Hintergrund der Erfindung
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Der
Gebrauch intravaskulärer
Katheter wurde mittlerweile zu einem wirksamen Verfahren zur Behandlung
vieler Gefäßerkrankungsarten.
Im allgemeinen wird ein intravaskulärer Katheter in das Gefäßsystem
des Patienten eingeführt
und durch die Gefäßarchitektur
zu einer gewünschten
Zielstelle navigiert. Mit diesem Verfahren kann man praktisch auf jede
Zielstelle im Gefäßsystem
des Patienten zugreifen, u. a. die koronare, zerebrale und periphere
Gefäßarchitektur.
Zu Beispielen für
therapeutische Zwecke für
intravaskuläre
Katheter zählen
perkutane transluminale Angioplastie (PTA) und perkutane transluminale
Koronarangioplastie (PTCA).
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Katheter
sind auch zum Gebrauch in anderen Körperlumen für nicht vaskuläre Therapiezwecke bekannt.
Dazu können
Bauchspeicheldrüsen-Gallen-Behandlungen
und urologische Applikationen gehören.
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Allgemein
kann ein Arzt mit einem Katheter ein medizinisches Verfahren aus
der Ferne durchführen,
indem er den Katheter in ein Körperlumen,
z. B. ein Blutgefäß, eines
Patienten an einer Stelle einführt,
die leicht zugänglich
ist, und danach den Katheter zur gewünschten Zielstelle navigiert.
Durch dieses Verfahren kann praktisch auf jede Zielstelle aus der
Ferne zugegriffen werden, unabhängig
davon, ob sie in einem vaskulären
oder nicht vaskulären
Lumen des Patienten liegt. In vaskulären Applikationen tritt der
Katheter normalerweise in die Gefäßarchitektur des Patienten
an einer zweckmäßigen Stelle
ein, z. B. an einem Blutgefäß im Arm,
Hals oder in der Leistengegend. Sowohl in vaskulären als auch in nicht vaskulären Applikationen
ist der Weg des Katheters durch das Körperlumen allgemein windungsreich, wodurch
der Katheter die Richtung häufig ändern muß. Außerdem kann
es notwendig sein, daß der
Katheter eine Kehrtwendung vollführt.
Oft üben Ärzte Torsionskräfte auf
den proximalen Abschnitt des Katheters aus, um die Lenkung des Katheters
zu unterstützen.
Zur Erleichterung des Lenkverfahrens ist erwünscht, daß ein intravaskulärer Katheter
einen relativ hohen Grad an Torsionsstabilität bzw. Drehmomentübertragungsfähigkeit
hat. Damit sich ferner der Katheter an die windungsreiche Anatomie
eines Patienten anpaßt,
ist erwünscht,
daß der
Katheter relativ flexibel ist. Die Anforderung, daß der Katheter
einen relativ hohen Grad an Drehmomentübertragungsfähigkeit
aufweist und dennoch flexibel bleibt, ist mitunter eine konkurrierende
Anforderung, da Wanddickenzunahme eines Katheterschafts in der Tendenz
zwar die Drehmomentübertragungsfähigkeit erhöht, dies
aber zu Lasten der Flexibilität
geht.
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Führungskatheter
sind eine Katheterart, die sowohl in vaskulären als auch in nicht vaskulären Verfahren
zum Einsatz kommt, um die Abgabe anderer Katheter oder anderer medizinischer
Interventionsvorrichtungen zu einer Behandlungsstelle in einem Gefäß oder anderen
Lumen im Körper
zu unterstützen.
In einem routinemäßigen Koronarangioplastieverfahren
wird ein Führungskatheter
in eine Peripheriearterie eingeführt
und über
einem Führungsdraht
durch die Aorta vorgeschoben, bis das distale Ende des Führungskatheters
in das geeignete Koronarostium eingreift. Als nächstes wird ein Ballondilatationskatheter über dem
Führungsdraht
und durch den Führungskatheter
eingeführt.
Der Führungsdraht wird über das
distale Ende des Katheters hinaus im Lumen des erkrankten Gefäßes vorgeschoben
und über
den Bereich der Stenose manipuliert. Danach wird der Ballondilatationskatheter über das
distale Ende des Führungskatheters
hinaus über
dem Führungsdraht
vorgeschoben, bis der Ballon über
der Behandlungsstelle positio niert ist. Nach Inflatieren des Ballons,
um das Blutgefäß im Bereich
der Behandlungsstelle zu dilatieren, können der Führungsdraht, Ballondilatationskatheter
und Führungskatheter
herausgezogen werden.
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Ebenso
können
Angiographiekatheter bei der Bewertung des Verlaufs von Koronararterienerkrankungen
in Patienten verwendet werden. Angiographieverfahren dienen zur
Betrachtung der Durchgängigkeit
ausgewählter
Blutgefäße. Bei
der Durchführung
dieses Verfahrens kann ein Diagnosekatheter mit einer gewünschten
distalen Endkrümmung über einem
Führungsdraht
durch das Gefäßsystem des
Patienten vorgeschoben werden, bis das distale Ende des Katheters
in die spezielle zu untersuchende Koronararterie gelenkt ist. Auch
Diagnosekatheter kommen in nicht vaskulären Verfahren zum Einsatz, um
Erkrankungszustände
zu bewerten.
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Ballonkatheter,
die mit den zuvor beschriebenen Führungskathetern verwendet werden,
werden normalerweise als über
dem Draht laufende Katheter (Over-the-Wire bzw. OTW-Katheter) oder durch
einen Operateur austauschbare Katheter (Single-Operator-Exchange-
bzw. SOE-Katheter) klassifiziert. Ein OTW-Katheter weist ein Führungsdrahtlumen
auf, das sich durch einen Röhrenschaft
von der distalen Spitze des Katheters zum proximalen Ende des Katheters
erstreckt. Ein zweiter Röhrenschaft
erstreckt sich koaxial über
dem ersten Schaft, um ein ringförmiges
Inflationslumen dazwischen zu bilden, das mit einem Ballon in Fluidverbindung
steht, der nahe dem distalen Ende der beiden Schäfte angeordnet ist.
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SOE-Katheter
haben ein relativ kurzes Führungsdrahtlumen
relativ zur Länge
des Katheters, das sich durch einen ersten Röhrenschaft erstreckt. Der erste
Röhrenschaft
ist gewöhnlich
in einem Lumen eines zweiten Röhrenschafts
angeordnet, das sich über
die Länge
des Katheters erstreckt. Wiederum bildet das zweite Röhrenschaftlumen
eine Einrichtung zum Inflatieren des Ballons, der nahe dem distalen
Ende der Schaftanordnung liegt.
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Ein
allen Kathetern gemeinsames Merkmal ist, daß sie Schaftanordnungen benötigen, die
ausreichende Drehmomentübertragung
haben und dennoch ausreichende Flexibilität wahren, um gewünschte Behandlungsstellen
zu erreichen. Röhrenteile
mit durchgehenden Lumen dienen allgemein zur Bildung der Schaftanordnungen,
und die Auswahl und Gestaltung der Röhrenteile bestimmt das resultierende
Gleichgewicht zwischen Drehmomentübertragungsfähigkeit
und Flexibilität.
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Zusammenfassung der Erfindung
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Die
Erfindung betrifft allgemein Katheter zur Durchführung medizinischer Verfahren,
u. a. zur perkutanen transluminalen Koronarangioplastie. Insbesondere
verfügt
die Erfindung über
einen Katheter mit einem verbesserten drehmomentübertragenden Schaft und mit
einem gewünschten
Flexibilitätsbetrag
nach Anspruch 1 sowie ein Verfahren zur Erzeugung von Drehmomentübertragungsfähigkeit
in einem Katheterschaft nach Anspruch 4.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
weist ein Katheter einen länglichen
Schaft mit einem proximalen Ende und einem distalen Ende auf. Vorzugsweise
erstreckt sich ein Lumen zwischen dem proximalen Ende und dem distalen
Ende. In einer bevorzugten Ausführungsform
weist der längliche
Schaft ferner eine Außenfläche und
eine Innenfläche
auf. In einer exemplarischen Ausführungsform bildet die Innenfläche das
Lumen und steht mit ihm in Fluidverbindung.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
ist ein erhabenes Muster auf der Außenfläche angeordnet. Das erhabene
Muster kann eine Anzahl von Formen und Mustern aufweisen. Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung sollen zu einem Muster regelmäßige, unregelmäßige und
zufällige
Anordnungen einer Gestaltung oder eines Objekts gehören. Beispielsweise
kann das erhabene Muster einem Reifenprofil, mehreren Zinnen, einem
rautenförmigen
Profilmuster, einem geprägten
Muster usw. ähneln.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
kann der Katheter u. a. einen durch einen Operateur austauschbaren
(SOE-) Katheter, einen über
dem Draht laufenden (OTW-) Katheter, einen Führungskatheter, einen Ballonkatheter,
einen Angioplastiekatheter, einen Atherektomiekatheter usw. aufweisen.
Ferner kann der längliche
Schaft eine oder mehrere Komponenten eines Katheters aufweisen.
Erfindungsgemäß kann der
längliche Schaft
einen Innenschaft und/oder einen Außenschaft aufweisen.
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Gemäß mehreren
Ausführungsformen
der Erfindung kann das erhabene Muster auf der Außenfläche durch
eine Anzahl von Verfahren gebildet sein, u. a. Laserablation, Überformen,
Warmdruckgießen, Prägen und
Extrudieren. In einer bevorzugten Ausführungsform kann das erhabene
Muster durch Entfernen eines Abschnitts der Außenfläche gebildet sein. Beispielsweise
kann ein Abschnitt der Außenfläche durch
Laserablation entfernt sein. In einer bevorzugten Ausführungsform
werden bei Entfernung eines Abschnitts der Außenfläche, z. B. durch Laserablation,
höchstens
etwa 25 % bis 75 % der Wanddicke auf der Außenfläche entfernt. Vorzugsweise
werden höchstens
etwa 65 % bis 75 % der Wanddicke der Außenfläche entfernt. In einer alternativen
Ausführungsform
kann das erhabene Muster durch Einbetten eines Geflechts in die
Außenfläche gebildet werden,
vorzugsweise wenn der Polymerschaft erwärmt oder erweicht und dann
abgekühlt
wird. Danach wird das Geflecht entfernt, und das durch das Geflecht
verbleibende Muster bildet das erhabene Muster.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
ist die Dicke der Außenfläche etwas
größer als
die in der Technik normalerweise verwendete. Beispielsweise kann
die Dicke typischer Außenflächen etwa
0,025 mm bis 0,25 mm (0,001 Inch bis 0,01 Inch) betragen. In einer
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung kann die Außenfläche eine
Dicke von etwa 0,05 mm (0,002 Inch) haben. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform
kann die Bildung des erhabenen Musters, z. B. durch Laserablation,
etwa 65 %bis 70 % der Wanddicke auf der Außenfläche beseitigen. Gemäß dieser
Ausführungsform
bildet die Außenfläche im wesentlichen
die Dicke von dünnwandigem Schlauchmaterial
nach. Vorzugsweise verleiht die Nachbildung von dünnwandigem
Schlauchmaterial dem länglichen
Schaft den gewünschten
Flexibilitätsgrad.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
verbessert das erhabene Muster die Drehmomentübertragung über den länglichen Schaft. In einer bevorzugten
Ausführungsform
der Erfindung kann das erhabene Muster für. einen hohen Grad an Drehmoment übertragungsfähigkeit
sorgen, während
ein hoher Grad an Flexibilität
gewahrt bleibt. Gemäß einer bevorzugten
Ausführungsform
der Erfindung versteht man unter Drehmomentübertragung, daß die Drehmomentausübung auf
ein Ende eines Objekts, z. B. das proximale Ende des länglichen
Schafts, zu einem im wesentlichen äquivalenten Drehmomentbetrag
an einem weiteren Ende des Objekts, z. B. am distalen Ende des länglichen
Schafts, führt.
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Wird
in einer bevorzugten Ausführungsform der
längliche
Schaft gedreht, kommt das erhabene Muster mit sich selbst in Kontakt,
was mehrere Auflagerpunkte erzeugt. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform
sollen die Auflagerpunkte Kontaktpunkte in oder zwischen Abschnitten
des erhabenen Musters bezeichnen, die einander kontaktieren, wenn
der längliche
Schaft gedreht wird. Vorzugsweise übertragen die Auflagerpunkte
Drehmoment. In einer exemplarischen Ausführungsform verhindern die Auflagerpunkte
den Ausfall von Drehmomentübertragung über den
länglichen
Schaft.
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Kurze Beschreibung der
Zeichnungen
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1 ist
eine Draufsicht auf einen Abschnitt eines Katheterschafts gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung;
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2 ist
eine Querschnittansicht des Katheterschafts gemäß einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung an der Linie 2-2 von 1;
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3 ist
eine Querschnittansicht des Katheters gemäß einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung an der Linie 3-3 von 1; und
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4 ist
eine Draufsicht auf den Katheterschaft von 1 und zeigt
die Drehmomentübertragung
gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung.
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Nähere Beschreibung
der bevorzugten Ausführungsformen
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In
den Zeichnungen, in denen gleiche Bezugszahlen durchweg gleiche
Elemente in den mehreren Ansichten bezeichnen, zeigt 1 eine
Draufsicht auf einen Abschnitt eines Katheters gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung. In einer bevorzugten Ausführungsform weist ein Katheter 10 einen
länglichen
Schaft 12 auf. Vorzugsweise weist der läng liche Schaft 12 ferner
ein proximales Ende (nicht gezeigt) und ein distales Ende (nicht
gezeigt) auf.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
kann der Katheter 10 u. a. einen durch einen Operateur austauschbaren
(SOE-) Katheter, einen über
dem Draht laufenden (OTW-) Katheter, einen Führungskatheter, einen Ballonkatheter,
einen Angioplastiekatheter, einen Atherektomiekatheter usw. aufweisen. Der
Fachmann wird mit unterschiedlichen Arten von Kathetern vertraut
sein, die für
mehrere Ausführungsformen
der Erfindung geeignet sind.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
kann der längliche
Schaft 12 eine oder mehrere Komponenten des Katheters 10 aufweisen.
Beispielsweise kann der Katheter 10 ferner einen Innenschaft und/oder
einen Außenschaft
aufweisen. Gemäß dieser
Ausführungsform
kann der längliche
Schaft 12 den Innenschaft und/oder Außenschaft aufweisen.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform kann
der längliche
Schaft 12 aus einer Anzahl von Materialien hergestellt
sein, u. a. Edelstahlmetall, Nickellegierung, Nickel-Titan-Legierung, Hohlzylindermaterial,
thermoplastische Kunststoffe, technische Hochleistungsharze, Polymer,
Polyethylen (PE), Polypropylen (PP), Polyvinylchlorid (PVC), Polyurethan, Polytetrafluorethylen
(PTFE), Polyetheretherketon (PEEK), Polyimid, Polyamid, Polyphenylensulfid (PPS),
Polyphenylenoxid (PPO), Polysulfon, Nylon oder Perfluor(propylvinylether)
(PFA). Vorzugsweise ist der längliche
Schaft 12 so hergestellt, daß er den gewünschten
Grad an Flexibilität
und Drehmomentübertragungsfähigkeit
gemäß mehreren
Ausführungsformen
der Erfindung beibehält.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
weist der längliche
Schaft 12 ferner eine Außenfläche 20 auf. Vorzugsweise
verfügt
die Außenfläche 20 über Materialien,
die den zuvor offenbarten ähneln,
u. a. Metalle und Polymere. In einer exemplarischen Ausführungsform
weist die Außenfläche 20 eine
eindeutige Oberfläche
auf, die auf dem länglichen
Schaft 12 angeordnet ist. Zum Beispiel kann die Außenfläche 20 eine
Polymerhülle
aufweisen, die über
dem länglichen
Schaft 12 angeordnet ist.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
ist ein erhabenes Muster 24 auf der Außenfläche 20 angeordnet.
Zum erhabenen Muster 24 kann eine Anzahl von Formen und
Mustern gehören.
Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung sollen zu einem Muster regelmäßige, unregelmäßige und
zufällige
Anordnungen einer Gestaltung oder von Objekten gehören. Beispielsweise
kann das erhabene Muster 24 einem Reifenprofil, mehreren
Zinnen, einem rautenförmigen
Profilmuster, einem geprägten Muster,
mehreren Türmchen
usw. ähneln.
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Gemäß mehreren
Ausführungsformen
der Erfindung kann das erhabene Muster 24 auf der Außenfläche 20 durch
eine Anzahl von Verfahren gebildet sein, u. a. Laserablation, Überformen,
Warmdruckgießen,
Prägen
und Extrudieren. In einer bevorzugten Ausführungsform kann das erhabene
Muster 24 durch Entfernen eines Abschnitts der Außenfläche 20 gebildet
sein. Beispielsweise kann ein Abschnitt der Außenfläche 20 durch Laserablation
entfernt sein. In einer Ausführungsform
werden bei Entfernung eines Abschnitts der Außenfläche 20, z. B. durch
Laserablation, höchstens
etwa 25 % bis 75 % der Wanddicke auf der Außenfläche 20 entfernt. Vorzugsweise
werden etwa 60 % bis 75 % der Wanddicke auf der Außenfläche entfernt.
In einer alternativen Ausführungsform
kann das erhabene Muster durch Einbetten eines Geflechts in die
Außenfläche gebildet
werden, vorzugsweise wenn der Polymerschaft erwärmt und erweicht und dann mit
dem Geflecht an Ort und Stelle abgekühlt wird. Nach Entfernen des
Geflechts verbleibt das erhabene Muster.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
ist die Dicke der Schaftwand etwas größer als die in der Technik
normalerweise verwendete. Beispielsweise kann die Dicke typischer
Schaftwände
etwa 0,025 mm bis 0,25 mm (0,001 Inch bis 0,01 Inch) betragen. In
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung kann die Schaftwand eine Dicke von etwa 0,05 mm (0,002
Inch) haben. Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
kann die Bildung des erhabenen Musters 24, z. B. durch
Laserablation, etwa 60 % bis 70 % der Wanddicke der Schaftwand beseitigen.
Gemäß dieser
Ausführungsform
bildet die Außenfläche 20 im
wesentlichen die Dicke von dünnwandigem Schlauchmaterial
nach. Vorzugsweise versieht die Nachbildung von dünnwandigem Schlauchmaterial den
länglichen
Schaft 12 mit dem gewünschten
Flexibilitätsgrad.
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Da
der Weg eines Katheters durch das Gefäßsystem windungsreich ist,
kann es für
einen Katheter, z. B. den Katheter 10 mit dem länglichen Schaft 12,
von Vorteil sein, sehr flexibel zu sein. Vorzugsweise ist der längliche
Schaft 12 flexibel. In einer exemplarischen Ausführungsform
bildet der längliche Schaft
die Flexibilität
von dünnwandigem
Schlauchmaterial nach. Gemäß dieser
Ausführungsform
weist der längliche
Schaft 12 einen Flexibilitätsbetrag auf, der zur Durchführung eines
entsprechenden medizinischen Verfahrens geeignet ist.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
verbessert das erhabene Muster 24 die Drehmomentübertragung über den
länglichen
Schaft 12. In einer exemplarischen Ausführungsform der Erfindung kann
das erhabene Muster 24 für einen hohen Grad an Drehmomentübertragungsfähigkeit
sorgen, während
ein hoher Grad an Flexibilität
gewahrt bleibt. Beispielsweise kann der Katheter 10 einen
länglichen
Schaft mit dem gewünschten
Flexibilitätsbetrag und
verbesserter Drehmomentübertragung
aufweisen. Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung soll Drehmomentübertragung
bedeuten, daß Drehmomentausübung auf
ein Ende eines Objekts, z. B. das proximale Ende des länglichen Schafts 12,
zu einem im wesentlichen äquivalenten Drehmomentbetrag
an einem weiteren Ende des Objekts, z. B. am distalen Ende des länglichen
Schafts 12, führt.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
weist der längliche
Schaft 12 eine Einrichtung zur Verbesserung des Drehmomentübertragungsvermögens auf.
Torsionskräfte,
die am proximalen Ende ausgeübt
werden, werden vorzugsweise zum distalen Ende überführt, um beim Lenken zu helfen.
Aufgrund des windungsreichen Wegs des Gefäßsystems kann die Kombination
aus Flexibilität
und Drehmomentübertragungsfähigkeit
beim Lenken eines Katheters, z. B. des Katheters 10, helfen.
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2 ist
eine Querschnittansicht des Katheterschafts an der Linie 2-2 von 1.
Gemäß einer bevorzugten
Ausführungsform
weist der Katheter 10 den länglichen Schaft 12 mit einem
Lumen 18, der Außenfläche 20 und
einer Innenfläche 22 auf.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
ist ein erhabenes Muster 24 auf der Außenfläche 20 angeordnet. Ähnlich wie
in der vorstehenden Offenbarung kann das erhabene Muster 24 eine
Anzahl von Formen und Mustern aufweisen und kann auf der Außenfläche 20 durch
eine Anzahl von Verfahren gebildet sein. Darstellungsgemäß behalten
in einem nicht gedrehten Zustand die erhabenen Muster Räume zwischen
ihnen, was den nicht gedrehten Schaft flexibler als einen Schaft
mit glatter Oberfläche,
gleichem Durchmesser und gleicher Gesamtwanddicke macht.
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Wird
in einer bevorzugten Ausführungsform der
längliche
Schaft 12 gedreht, kommen Oberflächen oder Abschnitte des erhabenen
Musters 24 in Kontakt mit anderen Abschnitten oder Oberflächen des
erhabenen Musters 24, was mehrere Auflagerpunkte erzeugt
(nicht gezeigt, siehe Element 26 von 4).
Die Auflagerpunkte übertragen
Drehmoment. In einer exemplarischen Ausführungsform verbessert das erhabene
Muster 24 die Drehmomentübertragung mit minimalen negativen
Auswirkungen auf die Flexibilität
des länglichen
Schafts 12 im nicht gedrehten Zustand.
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3 ist
eine Querschnittansicht des Katheterschaftabschnitts gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung an der Linie 3-3 von 1. Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform weist
der Katheter 10 den länglichen
Schaft 12 mit einem proximalen Ende (nicht gezeigt) und
einem distalen Ende (nicht gezeigt) auf. Vorzugsweise verfügt der längliche
Schaft 12 ferner über
die Außenfläche 20.
In einer exemplarischen Ausführungsform
erstreckt sich ein Lumen 18 zwischen dem proximalen Ende
und dem distalen Ende.
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In
einer exemplarischen Ausführungsform weist
der längliche
Schaft 12 ferner eine Innenfläche 22 auf. In einer
bevorzugten Ausführungsform
steht die Innenfläche 22 in
Fluidverbindung mit dem Lumen 18. Vorzugsweise sind alternative
Ausführungsformen
des länglichen
Schafts 12, z. B. des länglichen
Schafts 12 mit der Innenfläche 22, für alternative
Katheter 10 geeignet, z. B. durch einen Operateur austauschbare (SOE-)
Katheter, über
dem Draht laufende (OTW-) Katheter, Führungskatheter, Ballonkatheter,
Angioplastiekatheter, Atherektomiekatheter usw.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
ist das erhabene Muster 24 auf der Außenfläche 20 angeordnet. Ähnlich wie
in der vorstehenden Offenbarung kann das erhabene Muster 24 eine
Anzahl von Formen und Mustern aufweisen und kann auf der Außenfläche 20 durch
eine Anzahl von Verfahren gebildet sein. Wie diese Ansicht zeigt,
bleibt Flexibilität durch
den Abstand zwischen Elementen des erhabenen Musters 24 erhalten.
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Das
erhabene Muster 24 verbessert die Drehmomentübertragung über den
länglichen
Schaft 12. Bei Drehung des länglichen Schafts 12 kommt das
erhabene Muster 24 mit sich selbst in Kontakt, was mehrere
Auflagerpunkte erzeugt (nicht gezeigt, siehe Element 26 von 4).
Vorzugsweise übertragen
die Auflagerpunkte Drehmoment über
den länglichen
Schaft 12. In einer bevorzugten Ausführungsform versteht man unter
der Übertragung
von Drehmoment über
den länglichen
Schaft 12 die Übertragung
von Drehmoment in Längsrichtung über den länglichen
Schaft 12.
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4 ist
eine Draufsicht auf den Katheterschaftabschnitt von 1,
der Drehmoment gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung überträgt. Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
weist der Katheter 10 den länglichen Schaft 12 mit
einem proximalen Ende und einem distalen Ende auf. Vorzugsweise
weist der längliche
Schaft 12 ferner die Außenfläche 20 auf.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
ist ein erhabenes Muster 24 auf der Außenfläche 20 angeordnet.
Das erhabene Muster 24 kann eine Anzahl von Formen und
Mustern aufweisen und kann auf der Außenfläche 20 durch eine
Anzahl von Verfahren gebildet sein.
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Wird
in einer bevorzugten Ausführungsform der
längliche
Schaft 12 gedreht, kommt das erhabene Muster 24 mit
sich selbst in Kontakt, was mehrere Auflagerpunkte 26 erzeugt,
die eine Einrichtung zur Drehmomentübertragung bilden. Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
versteht man unter den Auflagerpunkten 26 Kontaktpunkte
in oder zwischen Abschnitten des erhabenen Musters 24 über mindestens
einen Abschnitt der Katheterschaftlänge, die bei Drehung des länglichen
Schafts 12 einander kontaktieren. Vorzugsweise übertragen
die Auflagerpunkte 26 Drehmoment über den länglichen Schaft 12.
In einer bevorzugten Ausführungsform
versteht man unter der Übertragung
von Drehmoment über
den länglichen
Schaft 12 die Übertragung
von Drehmoment in Längsrichtung über mindestens
einen Abschnitt des länglichen
Schafts 12.
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In
einer exemplarischen Ausführungsform verbessert
das erhabene Muster 24 die Drehmomentübertragung mit minimalen negativen
Auswirkungen auf die Flexibilität
des länglichen
Schafts 12. Beispielsweise kann der Katheter 10 einen
länglichen
Schaft mit dem gewünschten
Flexibilitätsbetrag und
verbesserter Drehmomentübertragung
aufweisen. In einer exemplarischen Ausführungsform verhindern die Auflagerpunkte 26 den
Ausfall von Drehmomentübertragung über den
länglichen
Schaft 12. Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
versteht man unter Drehmomentübertragung,
daß die
Drehmomentausübung
auf ein Ende eines Objekts, z. B. das proximale Ende des länglichen
Schafts 12, zu einem im wesentlichen äquivalenten Drehmomentbetrag
an einem weiteren Ende des Objekts, z. B. am distalen Ende des länglichen
Schafts 12, führt.
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Im
Gebrauch kann der Katheter 10 eingesetzt werden, um ein
geeignetes medizinisches Verfahren durchzuführen. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform
können
zum medizinischen Verfahren u. a. Katheterisierung, Angioplastie,
Atherektomie, Diagnose usw. gehören.
Beim Durchführen
des medizinischen Verfahrens kann der Katheter 10 in die Gefäßarchitektur
oder ein anderes Körperlumen
eines Patienten eingeführt
und zu einem Zielgebiet geführt
werden. In einer bevorzugten Ausführungsform verleiht das erhabene
Muster 24 auf dem länglichen Schaft 12 einen
gewünschten
Betrag von Flexibilität und
Drehmomentübertragungsfähigkeit.
Vorzugsweise unterstützen
die gewünschte
Flexibilität
und Drehmomentübertragungsfähigkeit
beim Lenken des Katheters 10 zu einem Zielgebiet.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
kontaktieren beim Drehen des Katheters 10 die Auflagerpunkte 26 im
erhabenen Muster 24 einander. Vorzugsweise übertragen
beim Drehen des Katheters 10 die Auflagerpunkte 26 Drehmoment über den
länglichen
Schaft 12.
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Zahlreiche
Vorteile der durch dieses Dokument erfaßten Erfindung wurden in der
vorstehenden Beschreibung dargelegt. Gleichwohl wird klar sein, daß diese
Offenbarung in vielerlei Hinsicht nur zur Veranschaulichung dient. Änderungen
können
in Einzelheiten, insbesondere in Form, Größe und Anordnung von Schritten,
vorgenommen werden, ohne den Schutzumfang der Erfindung zu überschreiten.
Natürlich
ist der Schutzumfang der Erfindung durch die beigefügten Ansprüche festgelegt.