DE60133702T2 - Medizinisches Stativgerät - Google Patents

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    • A61B90/20Surgical microscopes characterised by non-optical aspects

Description

  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • 1. Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Ständereinrichtung zum Einsatz in der Medizin.
  • 2, Beschreibung des Stands der Technik
  • Auf dem medizinischen Gebiet wie beispielsweise der Neurochirurgie wird ein Mikroskop zum Einsatz in der Chirurgie eingesetzt, um ein Zielteil zu vergrößern und zu beobachten, und eine Operation bei dem Zielteil durchzuführen. Das Mikroskop für den Einsatz in der Chirurgie muss einfach zu verwenden sein, um die Operationszeit zu verkürzen, und zu ermöglichen, dass ein Patient und eine Bedienungsperson weder körperlich noch geistig ermüden.
  • Das Mikroskop zum Einsatz in der Chirurgie oder eine andere medizinische Einrichtung werden häufig mit Assistenzeinrichtungen kombiniert, um den Einsatz der medizinischen Einrichtung zu erleichtern. Unter diesen Assistenzeinrichtungen wird eine Ständereinrichtung dazu verwendet, die medizinische Einrichtung zu haltern. Ein Beispiel für eine Ständereinrichtung ist in der japanischen Veröffentlichung eines ungeprüften Patents Nr. 6-197912 beschrieben, welche der EP-A 0 628 290 entspricht. Die Ständereinrichtung weist normalerweise einen Parallelverbindungsgliedmechanismus und ein Gegengewicht auf, damit ein schweres Mikroskop für den Einsatz in der Chirurgie leicht bewegt und an einem frei gewählten Ort im Raum angehalten werden kann. Durch die Ständereinrichtung kann eine Bedienungsperson schnell und einfach das Mikroskop für den Einsatz in der Chirurgie wie die eigenen Gliedmaßen der Be gehalten werden kann. Durch die Ständereinrichtung kann eine Bedienungsperson schnell und einfach das Mikroskop für den Einsatz in der Chirurgie wie die eigenen Gliedmaßen der Bedienungsperson zu einer gewünschten Position bewegen, ohne Unterstützung durch ein Stellglied, kann das Mikroskop an der Position halten, und das Mikroskop zu einem Zielteil ausrichten.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Herkömmliche Ständereinrichtungen sind so ausgelegt, dass sie große und schwere Mikroskope für den Einsatz in der Chirurgie haltern, sowie Zusatzgeräte, und sind daher selbst groß und schwer. Daher sind sie dazu nicht geeignet, leichte medizinische Einrichtungen, wie beispielsweise Photonen-Abstrahlsysteme, Endoskope, oder Messgeräte, zu haltern. Die herkömmlichen Ständereinrichtungen sind nämlich zu voluminös, um leichte medizinische Einrichtungen zu haltern, und sind in Bezug auf den Transport und die Handhabung unbequem.
  • Wenn ein Mikroskop für den Einsatz in der Chirurgie, das durch eine herkömmliche Ständereinrichtung gehaltert wird, bewegt wird, tritt eine beträchtliche Verschiebung der Position eines Gegengewichts der Ständereinrichtung auf. Daher benötigt die Ständereinrichtung einen erheblichen Installationsraum, und kann nicht in einem engen Raum neben einem Bett oder direkt an dem Bett installiert werden.
  • Ein Ziel der vorliegenden Erfindung besteht in der Bereitstellung einer Ständereinrichtung zum Einsatz in der Medizin, die dazu geeignet ist, eine leichte medizinische Einrichtung zu haltern, und direkt an einem Bett oder in einem engen Raum neben einem Bett installiert werden kann. Das Ziel wird durch eine Ständereinrichtung zum Einsatz in der Medizin gemäß Patentanspruch 1 erreicht.
  • Um das Ziel zu erreichen, stellt ein erster Aspekt der vorliegenden Erfindung eine Ständereinrichtung 1 zum Einsatz in der Medizin zur Verfügung, die eine Basis 10 aufweist, die an einem Patiententisch 8 an einem Ort weg vom Boden F befestigt ist, ein horizontal drehbares Teil 11, das an der Basis angebracht ist, und in Horizontalrichtung um eine Vertikalachse α1 orthogonal zur Basis gedreht werden kann, einen Parallelverbindungsgliedmechanismus 6, der durch einen Drehzapfen S gehaltert ist, der auf dem in Horizontalrichtung drehbaren Teil angeordnet ist, wobei der Verbindungsgliedmechanismus zwei parallel in Längsrichtung verlaufende Verbindungsglieder (2, 3) und zwei sich seitlich erstreckende Verbindungsglieder (4, 5) aufweist, einen Halterungsarm 4a, der von dem oberen, seitlichen Verbindungsglied 4 des Verbindungsgliedmechanismus ausgeht, um die medizinische Einrichtung M an deren vorderem Ende zu haltern, und ein Gegengewicht W entgegengesetzt zur medizinischen Einrichtung über den Drehzapfen, um Gewicht auszugleichen, das in Schrägrichtung des Verbindungsgliedmechanismus um den Drehzapfen S herum einwirkt, und um die medizinische Einrichtung an einem Ort im Raum festzuhalten. Das vordere Ende des Halterungsarms 4a ist mit einem Endverbindungsglied 12 versehen. Der Verbindungsgliedmechanismus weist eine Verbindungswelle β1 auf, die als ein Startpunkt des Halterungsarms 4a dient. An dieser Verbindungswelle ist eine Kurbel 13 befestigt. Die Kurbel 13 ist mit einem in Längsrichtung verlaufenden Teil-Verbindungsglied 14 verbunden, das sich parallel zu den in Längsrichtung verlaufenden Verbindungsgliedern erstreckt, und ist weiterhin mit einem seitlichen Teil-Verbindungsglied 15 verbunden, das sich parallel zum Halterungsarm 4a erstreckt. Ein unteres Ende des in Längsrichtung verlaufenden Teil-Verbindungsglieds 14 ist gelenkartig an einem horizontalen Vorsprung 11a angelenkt, der auf dem in Horizontalrichtung drehbaren Teil vorgesehen ist. Ein Ende des seitlichen Teil-Verbindungsglieds 15 gegenüberliegend der Kurbel ist gelenkartig an einem oberen Ende β9 des End-Verbindungsglieds angelenkt, so dass das End-Verbindungsglied immer eine vorgegebene Ausrichtung aufrechterhalten kann. Ein unteres Ende des End-Verbindungsglieds 12 haltert die medizinische Einrichtung M.
  • Anders ausgedrückt, stellt der erste Aspekt der vorliegenden Erfindung eine Ständereinrichtung 1 zum Einsatz in der Medizin ohne Kraftverstärker zur Verfügung, zur Handhabung einer medizinischen Einrichtung M, die für einen Patienten 7 auf einem Patiententisch 8 eingesetzt wird, der ein erstes Parallelgestänge 6 für den Gewichtsausgleich der Einrichtung aufweist, ein zweites Parallelgestänge, und ein drittes Parallelgestänge, für die zusammenwirkende Bewegung mit dem zweiten Parallelgestänge, um die medizinische Einrichtung zu haltern, und deren Ausrichtung beizubehalten. Das erste Parallelgestänge weist ein erstes Gelenkverbindungselement β1 auf, ein zweites Gelenkverbindungselement β4, ein drittes Gelenkverbindungselement β3, und ein viertes Gelenkverbindungselement β2. Hierbei sind das erste Gelenkverbindungselement und das zweite Gelenkverbindungselement durch ein erstes Gestänge 2 verbunden, sind das zweite Verbindungselement und das dritte Gelenkverbindungselement durch ein zweites Gestänge 5 verbunden, sind das dritte Gelenkverbindungselement und das vierte Gelenkverbindungselement durch ein drittes Gestänge 3 verbunden, sind das vierte Gelenkverbindungselement und das erste Gelenkverbindungselement durch ein viertes Gestänge 4 verbunden, haltert das erste Gelenkverbindungselement ein Gegengewicht, ist das erste Gestänge 6 gelenkbeweglich durch ein fünftes Gelenkverbindungselement S auf einem Halterungsteil (10, 11) angebracht, und befestigt das Halterungsteil die Einrichtung in Bezug auf den Patiententisch 8. Ein zweites Parallelgestänge weist ein sechstes Gelenkverbindungselement S auf, ein siebtes Gelenkverbindungselement β8, ein achtes Gelenkverbindungselement β6 und ein neuntes Gelenkverbindungselement β1. Hierbei sind das sechste Gelenkverbindungselement S und das siebte Gelenkverbindungselement β8 durch ein sechstes Gestänge 11a verbunden, sind das siebte Gelenkverbindungselement β8 und das achte Gelenkverbindungselement β6 durch ein siebtes Gestänge 14 verbunden, sind das achte Gelenkverbindungselement β6 und das neunte Gelenkverbindungselement β1 durch ein achtes Gestänge 13 verbunden, sind das neunte Gelenkverbindungselement β1 und das sechste Gelenkverbindungselement S durch ein fünftes Gestänge 2 verbunden, ist das sechste Gestänge in Bezug auf das Halterungsteil (10, 11) befestigt, und sind das fünfte Gestänge und das erste Gestänge aneinander befestigt. Ein drittes Parallelgestänge weist ein zehntes Gelenkverbindungselement β1 auf, ein elftes Gelenkverbindungselement β7, ein zwölftes Gelenkverbindungselement β9 und ein dreizehntes Gelenkverbindungselement β5. Hierbei sind das zehnte Gelenkverbindungselement β1 und das elfte Gelenkverbindungselement β7 durch ein neuntes Gestänge 13 verbunden, sind das elfte Gelenkverbindungselement β7 und das zwölfte Gelenkverbindungselement β9 durch ein zehntes Gestänge 15 verbunden, sind das zwölfte Gelenkverbindungselement β9 und das dreizehnte Gelenkverbindungselement β5 durch ein elftes Gestänge 12 verbunden, sind das dreizehnte Gelenkverbindungselement β5 und das zehnte Gelenkverbindungselement β1 durch ein zwölftes Gestänge 4a verbunden, ist das dreizehnte Gelenkverbindungselement β5 durch das vierte Gestänge 4 befestigt, sind das zehnte Gelenkverbindungselement, das neunte Gelenkverbindungselement, und das erste Gelenkverbindungselement aneinander befestigt, und sind das elfte Gelenkverbindungselement β7 und das achte Gelenkverbindungselement β6 durch ein dreizehntes Gestänge 13 verbunden.
  • Ein zweiter Aspekt der vorliegenden Erfindung stellt eine Ständereinrichtung 18 zum Einsatz in der Medizin zur Verfügung, die eine Basis (19, 20) aufweist, die auf dem Boden F aufgesetzt ist, einem Pfeiler 21, der auf der Basis so angebracht ist, dass er in Horizontalrichtung um eine Drehachse α1 in einer vorbestimmten Richtung in Bezug auf die Basis verschwenkt werden kann, eine obere und eine untere Gelenkverbindung (S1, S2), die durch den Pfeiler zur Verfügung gestellt werden, einen Parallelverbindungsmechanismus 6, der durch die obere Gelenkverbindung S1 gehaltert wird, und zwei parallele, in Längsrichtung verlaufende Verbindungsglieder (2, 3) und zwei seitlich verlaufende Verbindungsglieder (4, 5) aufweist, einen Halterungsarm 4a, der von dem oberen, seitlich verlaufenden Verbindungsglied 4 des Parallelverbindungsgliedmechanismus ausgeht, und ein Endverbindungsglied 12, das durch ein Vorderende des Halterungsarms 4a gehaltert ist. Die Einrichtung 18 weist weiterhin eine Kurbel 13 auf, die gelenkbeweglich um eine erste Gelenkverbindung β1 des Parallelverbindungsgliedmechanismus 6 ausgebildet ist, ein in Längsrichtung verlaufendes Teil-Verbindungsglied 14 parallel zu den in Längsrichtung verlaufenden Verbindungsgliedern (2, 3), wobei ein unteres Ende des in Längsrichtung verlaufenden Teil-Verbindungsglieds 14 gelenkbeweglich durch eine Gelenkverbindung β8 an einem vorderen Ende eines horizontalen, ersten, oberen Abschnitts 13 angelenkt ist, der auf dem Pfeiler vorgesehen ist, wobei eines der in Längsrichtung verlaufenden Verbindungsglieder 13 in der Nähe des Halterungsarms 4a, die Kurbel 13, das in Längsrichtung verlaufende Teil-Verbindungsglied 14, und der erste, obere Abschnitt 30 ein erstes Hilfs-Parallelverbindungsglied ausbilden. Die Einrichtung 18 weist weiterhin ein seitlich verlaufendes Teil-Verbindungsglied 15 auf, das parallel zum Halterungsarm 4a verläuft, wobei das seitliche Teil-Verbindungsglied 15 sich zusammen in Reaktion auf die Position des in Längsrichtung verlaufenden Teil-Verbindungsglieds 14 über die Kurbel 13 bewegt, ein oberes Ende des End-Verbindungsglieds gelenkartig durch eine Gelenkverbindung β9 an einem ersten Ende des seitlich verlaufenden Teil-Verbindungsglieds gegenüberliegend der Kurbel angelenkt ist, wobei der Halterungsarm 4a, das obere Ende des End-Verbindungsglieds 12, das seitliche Teil-Verbindungsglied 15, und die Kurbel 13 ein zweites Hilfs-Parallelverbindungsglied ausbilden. Weiterhin weist die Einrichtung 18 ein verriegeltes, in Längsrichtung verlaufendes Verbindungsglied 22 auf, das immer parallel zu dem in Längsrichtung verlaufenden Verbindungsgliedern (2, 3) angeordnet ist, wobei ein oberes Ende des verriegelten, in Längsrichtung verlaufenden Verbindungsglieds gelenkartig an der unteren Gelenkverbindung S2 angelenkt ist, ein unteres Ende des verriegelten, in Längsrichtung verlaufenden Verbindungsglieds gelenkartig an einem ersten Ende eines verriegelten, seitlich verlaufenden Verbindungsglieds β14 angelenkt ist, ein zweiter, oberer Abschnitt 2a an einem unteren Ende der in Längsrichtung verlaufenden Verbindungsglieder vorgesehen ist, ein vorderes Ende des zweiten, oberen Vorsprungs mit einem vorderen Ende eines unteren Vorsprungs 22a verbunden ist, der an einem oberen Ende des verriegelten, in Längsrichtung verlaufenden Verbindungsglieds vorgesehen ist, durch ein verriegeltes, in Längsrichtung verlaufendes Teil-Verbindungsglied 24, wobei die Orientierung und die Länge einer geraden Linie zwischen den Gelenkverbindungen (β12, β13) am oberen Ende und am unteren Ende des verriegelten, in Längsrichtung verlaufenden Teil-Verbindungsglieds 24 gleich jenen einer geraden Linie zwischen der oberen und der unteren Gelenkverbindung (S1, S2) sind. Weiterhin weist die Einrichtung 18 ein Gewichtsverbindungsglied 25 auf, das ein Ende des unteren, seitlichen Verbindungsglieds 5 des Parallelverbindungsgliedmechanismus gegenüberliegend der medizinischen Einrichtung und ein zweites Ende des verriegelten, seitlichen Verbindungsglieds 23 verbindet, wobei das Gewichtsverbindungsglied 25 parallel zu einer geraden Linie L2 zwischen der oberen Gelenkverbindung S1 und dem ersten Ende der verriegelten, seitlichen Gelenkverbindung β14 verläuft, und ein Gegengewicht W an dem zweiten Ende des verriegelten, seitlichen Verbindungsglieds β15 vorgesehen ist, und das Gegengewicht sich zusammenwirkend zu der unteren Gelenkverbindung S2 bzw. von dieser weg in Reaktion auf die Bewegung der medizinischen Einrichtung M um die obere Gelenkverbindung S1 bewegt, und das Gewicht des Gegengewichts auf den Parallelverbindungsgliedmechanismus 6 einwirkt, um die medizinische Einrichtung auf einer frei wählbaren Position im Raum zu halten.
  • Bei einem dritten Aspekt der vorliegenden Erfindung ist der untere Drehzapfen S2 gemäß dem zweiten Aspekt von unmittelbar unterhalb des oberen Drehzapfens S2 zur Seite der medizinischen Einrichtung M versetzt.
  • Ein vierter Aspekt der vorliegenden Erfindung ist so ausgebildet, dass das Endverbindungsglied gemäß entweder dem ersten oder dem zweiten Aspekt mit einer ersten Drehwelle β10 zur Halterung eines Dreharms 16 versehen ist, und der Dreharm mit einer zweiten Drehwelle β11 orthogonal zur ersten Drehwelle β10 versehen ist. Ein Halter 17 zum Haltern der medizinischen Einrichtung M ist drehbeweglich auf der zweiten Drehwelle β11 angeordnet. Ein Schnitt A der ersten und der zwei ten Drehwelle ist so gewählt, dass er mit dem Schwerpunkt der medizinischen Einrichtung M zusammenfällt, so dass die Ausrichtung der medizinischen Einrichtung frei eingestellt werden kann. Der Dreharm und der Halter (16, 17) haltern die medizinische Einrichtung nämlich so, dass die Ausrichtung der medizinischen Einrichtung frei wählbar geändert werden kann. Dies ermöglicht es einer Bedienungsperson, einfach und fein die Position und die Ausrichtung der medizinischen Einrichtung einzustellen.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • 1 ist eine Ansicht von vorn einer Ständereinrichtung zum Einsatz in der Medizin gemäß einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
  • 2 ist eine Perspektivansicht, die ein Halterungsteil für die medizinische Einrichtung der Einrichtung von 1 zeigt;
  • 3 ist eine Perspektivansicht, die ein Montageteil der Einrichtung von 1 zeigt;
  • 4 ist eine schematische Ansicht, die einen angehobenen Zustand eines Halterungsarms zeigt, der von einem Parallelverbindungsgliedmechanismus der Einrichtung von 1 ausgeht;
  • 5 ist eine schematische Ansicht, die einen abgesenkten Zustand des Halterungsarms zeigt;
  • 6 ist eine schematische Ansicht, die einen abgesenkten Zustand des Halterungsarms zeigt, wobei Längsverbindungsglie der des Verbindungsgliedmechanismus zu einer Seite hin schräg stehen;
  • 7 ist eine schematische Ansicht, die einen angehobenen Zustand eines Halterungsarms zeigt, bei welchem die Längsverbindungsglieder zur anderen Seite hin schräg stehen;
  • 8 ist eine Perspektivansicht, die ein Endoskop zeigt, das durch die Ständereinrichtung gehaltert wird;
  • 9 ist eine Ansicht von vorn einer Ständereinrichtung zum Einsatz in der Medizin gemäß einer zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung in einem Zustand, bei welchem Hauptachsen eines Verbindungsglieds 2 und eines Pfeilers 21 im Wesentlichen zusammenfallen; und
  • 10 ist eine Ansicht von vorn, die einen schräg gestellten Zustand eines Parallelverbindungsgliedmechanismus der Einrichtung von 9 zeigt.
  • BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORM
  • Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung werden unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen erläutert.
  • In den Zeichnungen sind jede Welle oder Gelenkverbindung durch eine gepunktete und gestrichelte Zentrumslinie dargestellt, welche deren Drehachse entspricht.
  • Erste Ausführungsform
  • Die 1 bis 8 zeigen eine Ständereinrichtung zum Einsatz in der Medizin gemäß der ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Die Ständereinrichtung 1 weist eine Gelenkverbindung S um eine Hauptachse der Drehung auf, die einen Parallelverbindungsgliedmechanismus 6 haltert. Der Verbindungsgliedmechanismus 6 weist zwei parallele, in Längsrichtung verlaufende Verbindungsglieder 2 und 3 und zwei in Seitenrichtung verlaufende Verbindungsglieder 4 und 5 auf. Das seitliche Verbindungsglied 4 erstreckt sich so, dass es einen Halterungsarm 4a ausbildet. Ein vorderes Ende des Halterungsarms 4a haltert eine medizinische Einrichtung M. Ein Gegengewicht W ist dazu vorgesehen, das Gewicht auszugleichen, das in Schrägstellrichtung des Verbindungsgliedmechanismus 6 um die Gelenkverbindung S einwirkt, und die medizinische Einrichtung M an jeder Position im Raum zu halten.
  • Die Ständereinrichtung 1 ist an einem horizontalen Tisch 8 angebracht, auf welchen ein Patient 7 gelegt wird. Die Ständereinrichtung 1 weist eine Basis 10 als ein Halterungsteil auf, das mit einer Befestigungseinheit 9 versehen ist. Die Befestigungseinheit 9 weist eine kanalförmige Seitenoberfläche auf, und ist an einem Rand des Tisches 8 weg vom Boden F angebracht. Die Basis 10 weist einen Gelenkverbindungsabschnitt α1 um eine Hauptdrehachse auf, die im Wesentlichen orthogonal zum horizontalen Tisch 8 verläuft. Ein in Horizontalrichtung drehbares Teil 11 ist an der Basis 10 angebracht. Das drehbare Teil 11 ist in Horizontalrichtung gelenkig um eine Hauptdrehachse α1 angelenkt. Die Gelenkverbindung α1 ist mit einer Elektromagnetkupplung C1 versehen, um die Drehung des drehbaren Teils 11 zu verriegeln. Auf dem drehbaren Teil 11 ist die Gelenkverbindung S des Verbindungsgliedmechanismus 6 angeordnet. Eine Hauptachse der Gelenkverbindung S verläuft im Wesentlichen orthogonal zu jener der Gelenkverbindung α1.
  • Die Gelenkverbindung S ist mit einer Elektromagnetkupplung C2 (1 und 3) versehen, um die Drehung des Verbindungsgliedmechanismus 6 um die Gelenkverbindung S zu verriegeln.
  • Der Parallelverbindungsgliedmechanismus 6 ist so ausgebildet, dass die in Längsrichtung verlaufenden Verbindungsglieder 2 und 3 und die seitlich verlaufenden Verbindungsglieder 4 und 5 miteinander an ihren Enden durch Verbindungs-Gelenkverbindungen β1, β2, β3 und β4 verbunden sind. Anders ausgedrückt, ist eine erste Parallelgelenkverbindung zum Gewichtsausgleich der Einrichtung 1 so ausgebildet, dass sie die Gelenkverbindungen β1, β2, β3 und β4 aufweist. Die Gelenkverbindung β4 zwischen den Verbindungsgliedern 2 und 3 ist mit einer Elektromagnetkupplung C3 versehen, um die Verformung des Verbindungsgliedmechanismus 6 in Schrägstellrichtung um die Gelenkverbindung β4 zu verriegeln. Die Gelenkverbindung β3 zwischen den Verbindungsgliedern 3 und 5 ist mit dem Gegengewicht W versehen. Der Parallelverbindungsgliedmechanismus 6 erzielt einen Gewichtsausgleich um die Gelenkverbindung S herum.
  • Das obere, seitliche Verbindungsglied 4 des Verbindungsgliedmechanismus 6 verläuft so, dass der Halterungsarm 4a ausgebildet wird. Ein vorderes Ende des Halterungsarms 4a weist ein Endverbindungsglied 12 auf, das sich um eine Verbindungs-Gelenkverbindung β5 herum drehen kann. Der Halterungsarm 4a ist nach oben so gekrümmt, dass er sich nicht mit dem Kopf einer Bedienungsperson stört.
  • Der Halterungsarm 4a weist einen Startpunkt auf der Gelenkverbindung β1 auf, welche eine L-förmige Kurbel 13 haltert. Die Kurbel 13 weist eine horizontale Gelenkverbindung β6 auf, die sich auf derselben Horizontallinie wie jener befindet, auf welcher die Gelenkverbindung β1 vorgesehen ist. Die Kur bel 13 weist weiterhin eine vertikale Gelenkverbindung β7 auf, die sich auf derselben Vertikallinie wie jener befindet, auf welcher die Welle β1 vorgesehen ist. Die Gelenkverbindung β6 ist mit einer Gelenkverbindung β8 über ein in Längsrichtung verlaufendes Teil-Verbindungsglied 14 verbunden. Die Gelenkverbindung β8 ist an einem vorderen Ende eines horizontalen Vorsprungs 11a angeordnet, der gegenüber dem drehbaren Teil 11 vorsteht. Das Teil-Verbindungsglied 14 verläuft parallel zum Verbindungsglied 2, und weist eine Länge auf, die gleich jener einer Entfernung in Axialrichtung zwischen der Gelenkverbindung S und der Gelenkverbindung β1 ist. Anders ausgedrückt, wird ein zweites Parallelgestänge dadurch ausgebildet, dass es die Gelenkverbindungen β1, S, β8 und β6 umfasst. Die Gelenkverbindung β7 der Kurbel 13 ist mit einer Gelenkverbindung β9 verbunden, die an dem oberen Ende des Endverbindungsglieds 12 angeordnet ist, durch ein in Seitenrichtung verlaufendes Teil-Verbindungsglied 15. Das Teil-Verbindungsglied 15 erstreckt sich parallel zu einer geraden Linie zwischen den Gelenkverbindungen β1 und β5, und weist eine Länge gleich der Entfernung in Axialrichtung zwischen den Gelenkverbindungen β1 und β5 auf. Anders ausgedrückt, wird ein drittes Parallelgestänge für die zusammenwirkende Bewegung mit dem zweiten Parallelgestänge dadurch ausgebildet, dass es die Gelenkverbindungen β1, β7, β9 und β5 umfasst.
  • Dies führt dazu, dass die Gelenkverbindungen S, β1, β6 und β8 einen Hilfs-Parallelverbindungsgliedmechanismus bilden. Weiterhin bilden die Gelenkverbindungen β1, β5, β9 und β7 einen weiteren Hilfs-Parallelverbindungsgliedmechanismus. Diese beiden Parallelverbindungsgliedmechanismen des ersten und des zweiten Parallelgestänges sind durch ein Gestänge verbunden, das durch die Kurbel 13 gebildet wird.
  • In 2 weist ein unteres Ende des Endverbindungsglieds 12 eine Gelenkverbindung β10 auf. Auf der Gelenkverbindung β10 ist ein Ende eines L-förmigen Dreharms 16 drehbeweglich angeordnet. Der Dreharm 16 weist an seinem anderen Ende eine weitere Gelenkverbindung β11 auf. Eine Hauptachse der Gelenkverbindung β11 verläuft im Wesentlichen orthogonal zu jener der Gelenkverbindung β10. Ein Halter 17 zum Haltern einer medizinischen Einrichtung M ist drehbeweglich durch die Gelenkverbindung β11 angeordnet. Daher kann die medizinische Einrichtung M in jeder Richtung in einem gehalterten Zustand gedreht werden. Die Gelenkverbindungen β10 und β11 weisen jeweils eine Elektromagnetkupplung C4 bzw. C5 auf, um die Drehlage der medizinischen Einrichtung M zu verriegeln. Die Hauptdrehachsen der Gelenkverbindungen β10 und β11 sind so eingestellt, dass sie einen Schnittpunkt aufweisen. Weiterhin ist der Schnittpunkt so gewählt, dass er mit dem Schwerpunkt der medizinischen Einrichtung M übereinstimmt. Bei der vorliegenden Erfindung sind die Formen des Dreharms 16 und des Halters 17 frei wählbar, unter der Voraussetzung, dass der Schnittpunkt der Gelenkverbindungen β10 und β11 mit dem Schwerpunkt der medizinischen Einrichtung M übereinstimmt. Ein Winkel der Hauptachse der Gelenkverbindung β11 und jener der Gelenkverbindung β10 um den Schnittpunkt A kann auf anders als normal eingestellt sein.
  • Die Ständereinrichtung 1 gemäß der Ausführungsform erzielt einen zusätzlichen Gewichtsausgleich um die Hauptdrehachse der Gelenkverbindung α1. Genauer gesagt, weisen entgegengesetzte Teile auf jeder Seite der Hauptdrehachse α1 einen Gewichtsausgleich auf. Die Ständereinrichtung 1 kann man sich als Massenverteilungskonzentration in einem gedachten, zylindrischen Raum vorstellen. Der zylindrische Raum weist die Zentrumsachse α1 auf, und kann so angesehen werden, dass er mehrere Paare gegenüberliegender kleiner Räume in Bezug auf die Zentrumsachse aufweist. Wenn die Zentrumsachse α1 um einen Winkel θ gegenüber der Vertikallinie schräg steht, wirkt eine Schwerkraftkomponente Δg = g·sin θ (wobei g die Schwerebeschleunigung ist) in jedem kleinen Raum in Richtung orthogonal zur Zentrumsachse α1 ein. In diesem Fall tritt dann, wenn der Schwerpunkt eines Paars gegenüberliegender kleiner Räume auf der Zentrumsachse α1 liegt, kein Drehmoment um die Achse α1 auf, in Bezug auf das Paar gegenüberliegender, kleiner Räume. Wenn der Schwerpunkt jedes Paars gegenüberliegender kleiner Räume auf der Zentrumsachse α1 liegt, wird ein Gewichtsausgleich in dem zylindrischen Raum um die Zentrumsachse α1 erzielt. In diesem Zustand führt selbst dann, wenn die Zentrumsachse α1 schräg steht, ein Gegenstand (die Ständereinrichtung) in dem gedachten, zylindrischen Raum keine Drehung um die Achse α1 herum aus.
  • Selbst wenn der Tisch 8, an welchem die Ständereinrichtung 1 befestigt ist, schräg steht, dreht sich der Verbindungsgliedmechanismus 6 nicht spontan um die Gelenkverbindung α1, selbst wenn die Kupplung C1 gelöst wird. Gleichzeitig kann die Ständereinrichtung 1 einfach um die Gelenkverbindung α1 gedreht werden. Selbst wenn der Tisch 8 schräg steht, ist es nicht erforderlich, eine mühsame Einstellung in Horizontalrichtung durchzuführen.
  • Der mechanische Betrieb der Ständereinrichtung 1 wird unter Bezugnahme auf die 4 bis 7 erläutert. Eine erste Eigenschaft der Ständereinrichtung 1 besteht darin, dass sie die medizinische Einrichtung M in einer wählbaren, räumlichen Position haltert. Wenn die Ständereinrichtung 1 so betätigt wird, dass die medizinische Einrichtung M nach oben und unten (4 und 5) bewegt wird, oder zu der Gelenkverbindung S oder von dieser weg (6 und 7), wird das Gewicht des Verbindungsgliedmechanismus 6, des Halterungsarms 4a, der Kupplungen C1 bis C5, der medizinischen Einrichtung M, usw., durch das Gegengewicht W ausgeglichen. Daher kann die medizinische Einrichtung M ihren Schwerpunkt an einer frei wählbaren räumlichen Position halten, selbst wenn die Kupplungen C2 und C3 gelöst werden, ohne Unterstützung durch irgendein Stellglied. Dies wird im Einzelnen erläutert. Eine vertikale Änderung der Ausrichtung (Position) des in den 4 und 5 gezeigten Halterungsarms 4a wird dadurch maximiert, dass die Ausrichtung (Position) des Verbindungsgliedmechanismus 6 festgehalten wird, durch Verwendung der Gelenkverbindung β1 als gedachte Drehachse, und durch gedachtes Haltern des Gegengewichts W an der Gelenkverbindung β2. Selbst wenn der Halterungsarm 4a in Vertikalrichtung bewegt wird, wird der Gewichtsausgleich um die gedachte Achse β1 aufrechterhalten. In 6 wird die Ausrichtung des Halterungsarms 4a von 5 aufrechterhalten, und wird der Schrägstellwinkel des Verbindungsgliedmechanismus 6 geändert. In diesem Fall hält der Verbindungsgliedmechanismus 6 den Gewichtsausgleich zwischen der medizinischen Einrichtung M, etc. und dem Gegengewicht W um die Gelenkverbindung S aufrecht. Durch Kombination der voranstehend geschilderten vertikalen und horizontalen Ausrichtungsänderungen kann die medizinische Einrichtung M zu einer frei wählbaren Position im Raum bewegt werden, wie in 7 gezeigt, ohne den Gewichtsausgleich aufzuheben. An jeder Position der medizinischen Einrichtung M wird auch der Gewichtsausgleich um die Hauptdrehachse der Gelenkverbindung α1 bei der vorliegenden Ausführungsform aufrechterhalten.
  • Eine zweite Eigenschaft der Ständereinrichtung 1 besteht darin, dass sie immer eine vorgegebene Position bzw. Ausrichtung des Endverbindungsglieds 12 aufrecht erhält, durch eine Kombination des Hilfs-Parallelverbindungsgliedmechanismus, der aus den Gelenkverbindungen S, β1, β6 und β8 besteht, und des Hilfs-Parallelverbindungsgliedmechanismus, der aus den Gelenkverbindungen β1, β5, β9 und β7 besteht. Diese beiden Hilfs-Verbindungsgliedmechanismen sind miteinander über die Kurbel 13 verbunden, damit ständig eine feste Beziehung zwischen der Orientierung einer geraden Linie zwischen den Gelenkverbindungen S und β8 und der Orientierung einer geraden Linie zwischen den Gelenkverbindungen β5 und β9 beibehalten wird, infolge ihres zusammenwirkenden Gestänges. Die Positionen der Gelenkverbindungen S und β8 sind auf dem drehbaren Teil 11 festgehalten, damit immer eine feste Ausrichtung des Endverbindungsglieds 12 beibehalten wird.
  • Wenn der Halterungsarm 4a in Vertikalrichtung um die Gelenkverbindung β1 herum bewegt wird, oder wenn der Verbindungsgliedmechanismus 6 um die Gelenkverbindung S herum schräg gestellt wird, um in Horizontalrichtung die medizinische Einrichtung M in Bezug auf den Tisch 8 zu bewegen, wie in den 4 bis 7 gezeigt, behält das Endverbindungsglied 12 immer eine vorgegebene Ausrichtung bei. Selbst wenn die medizinische Einrichtung M in Horizontalrichtung und in Vertikalrichtung durch Verformen des Verbindungsgliedmechanismus 6 bewegt wird, behält das Endverbindungsglied 12 immer eine feste Ausrichtung bei. Dies führt dazu, dass der Haltezustand der medizinischen Einrichtung M unverändert bleibt, sich das Endverbindungsglied 12 nicht dreht, und das Endverbindungsglied 12 sich nicht mit dem Kopf einer Bedienungsperson stört, während die Ständereinrichtung betätigt wird.
  • Eine dritte Eigenschaft der Ständereinrichtung 1 besteht darin, keine spontane Drehung der medizinischen Einrichtung M um die Gelenkverbindungen β10 und β11 hervorzurufen. Dies wird dadurch erzielt, dass sich die Gelenkverbindungen β10 und β11 schneiden, und der Schnittpunkt A auf den Schwerpunkt der medizinischen Einrichtung M eingestellt wird. Wenn die Kupplungen C4 und C5 gelöst werden, kann die medizinische Einrichtung M frei in jede Richtung gedreht werden, und bleibt ausgeglichen. Dies führt dazu, dass eine selbsttätige Justierung der Ausrichtung der medizinischen Einrichtung M erzielt wird, durch die Verbindung der Hilfs-Parallelverbindungsgliedmechanismen und die Übereinstimmung des Schnittspunkts A der Gelenkverbindungen β10 und β11 und des Schwerpunkts der medizinischen Einrichtung M, über den Gewichtsausgleich um die Gelenkverbindung S und die Gelenkverbindung α1 hinaus. Daher wird eine Betätigung ohne Kraftverstärker der Ständereinrichtung zum Halten der medizinischen Einrichtung M an einer frei wählbaren Position im Raum oder zu deren Bewegung dorthin erzielt.
  • Infolge dieser drei Eigenschaften kann die Ständereinrichtung 1 gleichzeitig die Position und Ausrichtung der medizinischen Einrichtung M ändern, durch Lösen der Kupplungen C1 bis C5, und kann die geänderte Position oder Ausrichtung beibehalten. Dies ist so, als ob ein Raum ohne Einfluss der Schwerkraft um die medizinische Einrichtung M hin eingerichtet würde, und als ob die medizinische Einrichtung M in dem Raum entsprechend dem Gewichtsausgleich schweben würde. Eine wahlweise Position oder Ausrichtung der Ständereinrichtung 1 stellt eine Art einer instabil ausgeglichenen Position dar. Daher kann die medizinische Einrichtung M, die durch die Ständereinrichtung 1 gehaltert wird, ihre Position und ihre Ausrichtung in Reaktion auch auf eine geringfügige Bewegung einer Bedienungsperson oder eines Patienten einstellen.
  • Eine Ausführungsform, die bei einem tatsächlichen medizinischen Szenario einsetzbar ist, wird erläutert. 2 zeigt ein Photonenbestrahlungssystem zum Verhindern des erneuten Auftretens von Krebs, das als die medizinische Einrichtung M dient. Das Photonenbestrahlungssystem wird durch die Ständereinrichtung 1 gehaltert, und ist schwach mit einem Patienten verbunden, so dass eine Photonenbestrahlungsposition einem Zielteil des Patienten in Reaktion selbst auf eine geringfügige Bewegung folgen kann, beispielsweise die Bewegung infolge der Tatsache, dass der Patient atmet. Dies führt dazu, dass das Photonenbestrahlungssystem wirksam so arbeiten kann, dass es das erneute Auftreten von Krebs sicher verhindert.
  • 8 zeigt ein Endoskop, das als medizinische Einrichtung M' dient, die durch die Ständereinrichtung 1 gehaltert ist. Die Ständereinrichtung 1 ist mit einem Halter 17' versehen, der ein Halteteil 28 zum Haltern der medizinischen Einrichtung M' aufweist. Das Halteteil 28 weist gegenüberliegende V-Formen und einen Knopf 29 auf, der gedreht wird, um das Endoskop zu haltern oder freizugeben. Nach dem Stand der Technik müsste eine Bedienungsperson ein Endoskop halten, ein Vorderende des Endoskops in den Atemweg oder die Speiseröhre eines Patienten einführen, und ein Stellglied betätigen, um ein Zielteil zu behandeln. In diesem Fall muss die Bedienungsperson das Endoskop über einen langen Zeitraum mit einer Hand halten, und das Vorderende des Endoskops durch die andere Hand steuern. Dies stellt eine erhebliche Belastung der Bedienungsperson dar, und macht es erforderlich, dass die Bedienungsperson gut ausgebildet ist. Im Gegensatz hierzu haltert die Ständereinrichtung 1 gemäß der Ausführungsform für die Bedienungsperson das Endoskop und bewegt es wie die Gliedmaßen der Bedienungsperson. Daher kann sich die Bedienungsperson darauf konzentrieren, das Vorderende des Endoskops in dem Atemweg oder der Speiseröhre des Patienten zu steuern, und ein Zielteil unter Einsatz des Stellglieds zu behandeln. Auf diese Art und Weise dient die Ständereinrichtung 1 gemäß der Ausführungsform als leistungsfähiges Hilfsmittel, um die Belastung der Bedienungsperson zu verringern, und die Operationszeit zu verkürzen.
  • Zweite Ausführungsform
  • Die 9 und 10 zeigen eine Ständereinrichtung 18 gemäß der zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Ein Gegengewicht W der Ständereinrichtung 18 befindet sich nahe am Boden F. Gleiche Teile werden bei der ersten und zweiten Ausführungsform mit gleichen Bezugszeichen bezeichnet, und insoweit erfolgt keine erneute Erläuterung.
  • Die Ständereinrichtung 18 weist eine Basis 19 auf, die mit Schwenkrollen 20 versehen ist, die einen Verriegelungsmechanismus (nicht gezeigt) aufweisen. Wenn der Verriegelungsmechanismus gelöst wird, kann sich die Basis 19 mit den Schwenkrollen 20 auf dem Boden F bewegen. Die Basis 19 weist einen Pfeiler 21 auf, der um eine vertikale Drehachse α1 drehbar ist. Die Basis 19 und der Pfeiler 21 bilden eine Halterungsbasis. Der Pfeiler 21 ist mit einer Elektromagnetkupplung C6 versehen, um die Drehung des Pfeilers 21 zu verriegeln.
  • Der Pfeiler 21 weist eine obere und eine untere Gelenkverbindung S1 bzw. S2 auf. Die untere Gelenkverbindung S2 ist gegenüber unmittelbar unterhalb der oberen Gelenkverbindung S1 zur Seite der medizinischen Einrichtung M hin versetzt. Ein Parallelverbindungsgliedmechanismus 6 ist gelenkig an einer Hauptdrehachse β4 angelenkt, der gleichen wie jener der oberen Gelenkverbindung S1. Ein oberes Ende eines verriegelten, in Längsrichtung verlaufenden Verbindungsglieds 22 ist gelenkartig um eine Hauptdrehachse S2 angelenkt. Wenn die Hauptachsen eines Verbindungsglieds 2 und des Pfeilers 21 im Wesentlichen zusammenfallen, wie in 9 gezeigt, ist die obere Gelenkverbindung S1 gegenüber einer Verlängerung einer geraden Linie zwischen der unteren Gelenkverbindung S2 und einer Verbindungs-Gelenkverbindung β14 versetzt angeordnet.
  • An der oberen Gelenkverbindung S1 weist der Pfeiler 21 einen ersten, oberen Vorsprung 30 auf. Eine gerade Linie zwischen der oberen Gelenkverbindung S1 und einer Gelenkverbindung β8 auf dem ersten, oberen Vorsprung 30 weist die gleiche Länge auf wie eine gerade Linie, zwischen einer Gelenkverbindung β1 und einer horizontalen Gelenkverbindung β6 auf einem horizontalen Teil einer Kurbel 13, und verläuft parallel zu dieser. Die Gelenkverbindung β8 an einem Vorderende des ersten oberen Vorsprungs 30 ist über ein in Längsrichtung verlaufendes Teil-Verbindungsglied 14 verbunden, das parallel zum Verbindungsglied 2 verläuft.
  • In 9 weist ein unteres Ende des Verbindungsglieds 2 einen in Horizontalrichtung vorstehenden, zweiten, oberen Vorsprung 2a auf. Ein oberes Ende des Verbindungsglieds 22 weist einen unteren Vorsprung 22a auf, der die gleiche Länge aufweist wie der zweite, obere Vorsprung 2a, und parallel hierzu verläuft. Die Länge und die Orientierung einer geraden Linie zwischen der oberen Gelenkverbindung S1 und einer Gelenkverbindung β12 auf dem Vorsprung 2a sind daher gleich jenen einer geraden Linie zwischen der unteren Gelenkverbindung S2 und einer Gelenkverbindung β13 des Verbindungsglieds 22. Die Gelenkverbindung β12 am vorderen Ende des Vorsprungs 2a ist mit der Gelenkverbindung β13 an dem vorderen Ende des Vorsprungs 22a über ein verriegeltes, in Längsrichtung verlaufendes Teil-Verbindungsglied 24 verbunden, das parallel zu einer geraden Linie L1 zwischen der oberen Gelenkverbindung S1 und der unteren Gelenkverbindung S2 verläuft. Die obere Gelenkverbindung S1, die Gelenkverbindungen β12 und β13, und die untere Gelenkverbindung S2 bilden einen ersten Hilfs-Parallelverbindungsgliedmechanismus, um immer die Ausrichtung des Verbindungsglieds 22 so zu halten, dass sie parallel zur Ausrichtung des Verbindungsglieds 2 verläuft.
  • Eine Gelenkverbindung β3 eines unteren, seitlich verlaufenden Verbindungsglieds 5 des Verbindungsgliedmechanismus 6 gegenüberliegend der medizinischen Einrichtung M ist mit einer Gelenkverbindung β15 eines verriegelten, seitlich verlaufenden Verbindungsglieds 23 über ein Gewichts-Verbindungsglied 25 verbunden. Das Gewichts-Verbindungsglied 25 erstreckt sich parallel zu einer geraden Linie L2, die zwischen der oberen Gelenkverbindung S1 und einer Gelenkverbindung β14 an einem unteren Ende des Verbindungsglieds 22 verläuft. Die Gelenkverbindungen β14, β15, β3 und β4 bilden einen gedachten, zweiten Hilfs-Parallelverbindungsgliedmechanismus, um im Wesentlichen die Ausrichtung (Position) des Verbindungsglieds 23 an jene des Verbindungsglieds 5 anzugleichen. Die Verbindungsglieder 23 und 5 erstrecken sich nämlich parallel zueinander.
  • Das Verbindungsglied β15 ist mit dem Gegengewicht W versehen, das auf die Gelenkverbindung β3 des Verbindungsgliedmechanismus 6 über das Gewichts-Verbindungsglied 25 einwirkt. Die untere Gelenkverbindung S2 ist mit einer Elektromagnetkupplung C7 versehen, und die Gelenkverbindung β14 des Verbindungsglieds 22 ist mit einer Elektromagnetkupplung C8 versehen.
  • Die Kupplung C7 verriegelt eine Bewegung in Bezug auf das Teil-Verbindungsglied 24, und die Kupplung C8 verriegelt eine Bewegung in Bezug auf das Gewichts-Verbindungsglied 25.
  • Der mechanische Betrieb der Ständereinrichtung 1 wird erläutert. In 10 wird die medizinische Einrichtung M in Horizontalrichtung in einer Richtung X bewegt, die durch eine Pfeilmarkierung angedeutet ist. Diese Bewegung stellt das Verbindungsglied 2 schräg, und hebt einen Halterungsarm 4a geringfügig an. Wenn nur das Verbindungsglied 2 schräg gestellt wird, ohne den Halterungsarm 4a anzuheben, senkt sich die Gelenkverbindung β1 weiter nach unten ab als die medizinische Einrichtung M. Dies ist unvorteilhaft. Das erste Hilfs-Parallelverbindungsglied führt zu einer verriegelten Bewegung von A0, A1 und A2, angedeutet durch gestrichelte Pfeilmarkierungen. Dies führt dazu, dass sich das Verbindungsglied 22 zusammen mit dem Verbindungsglied 2 schräg stellt. Weiterhin verursacht das gedachte, zweite Hilfs-Parallelverbindungsglied eine verriegelte Bewegung von B1 und B2, so dass das Gegengewicht W zur unteren Gelenkverbindung S2 bewegt wird. Wenn die Position der medizinischen Einrichtung M um die obere Gelenkverbindung S1 herum geändert wird, wird nämlich entsprechend das Gegengewicht W zur unteren Gelenkverbindung S2 bzw. von dieser weg bewegt. Das Gegengewicht W wirkt auf die Gelenkverbindung β3 über das Gewichts-Verbindungsglied 25 ein, wodurch das Gewicht ausgeglichen wird, das in Schrägstellrichtung des Verbindungsgliedmechanismus 6 einwirkt. Wie bei der ersten Ausführungsform hält dann die Ständereinrichtung 18 gemäß der zweiten Ausführungsform die medizinische Einrichtung M an einer frei wählbaren Position im Raum fest. Es wird praktisch keine externe Kraft dazu benötigt, um die medizinische Einrichtung M gemäß der zweiten Ausführungsform zu bewegen, so dass man die medizini sche Einrichtung M so bewegen könnte, als befände sie sich im Zustand ohne Schwerkraft.
  • Bei der zweiten Ausführungsform ist das Gegengewicht W an einer niedrigeren Position nahe an der unteren Gelenkverbindung S2 angeordnet, um die Ständereinrichtung 18 zu stabilisieren. Der Pfeiler 21 weist einen von außen eingeführten Zylinder 27 und einen an dem Zylinder 27 angebrachten Arm 26 auf. Der Arm 26 ist an einem Patiententisch 8 befestigt, so dass die Ständereinrichtung 18 schwerere medizinische Einrichtungen haltern kann.
  • Bei dieser Ausführungsform ist das Gegengewicht W an einem Ort weg von der oberen Gelenkverbindung S1 gehaltert. Trotz dieser Tatsache bewegt sich das Gegengewicht W nicht wesentlich, wenn das Verbindungsglied 2 schräg gestellt wird. Weiterhin wird die Position der Gelenkverbindung β14 durch das Verbindungsglied 22 in Reaktion auf die Schrägstellung des Verbindungsglieds 2 korrigiert. Dies führt zur Erzeugung der voranstehend geschilderten Bewegung B2, um die Position des Halterungsarms 4a zu korrigieren.
  • Auf diese Art und Weise ist die Bewegung des Gegengewichts W gering, und tritt in der Nähe des Pfeilers 21 auf, infolge der Versetzung der unteren Gelenkverbindung S2. Daher kann die Ständereinrichtung 18 gemäß der zweiten Ausführungsform in einem eng begrenzten Raum installiert werden. Daher ist bei der zweiten Ausführungsform die Basis 19 auf den Boden aufgesetzt. Stattdessen kann die Ständereinrichtung gemäß der zweiten Ausführungsform eine Basis (nicht gezeigt) einsetzen, die an einem Rand des Patiententisches 8 befestigt werden soll.
  • Obwohl die Ausführungsformen im Zusammenhang mit Beispielen für medizinische Einrichtungen mit geringem Gewicht beschrieben wurden, in Bezug auf das Photonenbestrahlungssystem, das Endoskop, ein Messgerät, usw., ist die vorliegende Erfindung nicht auf diese Beispiele beschränkt. So kann beispielsweise die vorliegende Erfindung als medizinische Einrichtung mit geringem Gewicht ein Mikroskop zum Einsatz in der Chirurgie handhaben. Es gibt zahlreiche Mikroskope für den Einsatz in der Chirurgie, die klein sind, oder ein verringertes Gewicht aufweisen, durch Weglassen von Zusatzteilen wie Hilfsspiegeln und Videokameras. Diese Mikroskope für den Einsatz in der Chirurgie können durch die Ständereinrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung gehaltert werden.
  • Wie voranstehend geschildert, setzt die Ständereinrichtung zum Einsatz in der Medizin gemäß der ersten Ausführungsform eine Basis ein, die weg vom Boden angeordnet ist, ein horizontal drehbares Teil, und einen Vorsprung, um direkt an einen Patiententisch einen Parallelverbindungsgliedmechanismus anzubringen, der in Längsrichtung und seitlich verlaufende Teil-Verbindungsglieder aufweist, um medizinische Geräte zu haltern. Diese Ständereinrichtung benötigt keinen Installierungsraum auf dem Boden, und ist dazu geeignet, medizinische Geräte mit geringem Gewicht zu haltern.
  • Die Ständereinrichtung zum Einsatz in der Medizin gemäß der zweiten Ausführungsform setzt eine auf dem Boden angeordnete Basis ein, einen Pfeiler, einen ersten oberen Vorsprung, einen zweiten oberen Vorsprung, einen unteren Vorsprung, ein verriegeltes, in Längsrichtung verlaufendes Teil-Verbindungsglied, und ein Gewichts-Verbindungsglied. Durch diese Elemente wird bei der zweiten Ausführungsform in einem engen Raum ein Parallelverbindungsgliedmechanismus installiert, der in Längsrichtung und seitlich verlaufende Teil-Verbindungsglieder aufweist, um medizinische Geräte zu haltern. Die Ständereinrichtung gemäß der zweiten Ausführungsform benötigt keinen großen Raum, wie er bei herkömmlichen Ständereinrichtungen erforderlich ist, und ist dazu geeignet, medizinische Geräte mit geringem Gewicht zu haltern.

Claims (5)

  1. Ständereinrichtung (18) zum Einsatz in der Medizin, bei welcher vorgesehen sind: eine Basis (19), die auf den Boden (F) aufgesetzt wird, wobei die Basis (19) einen Pfeiler (21) aufweist, der auf der Basis (19) angebracht ist, der Pfeiler (21) in Horizontalrichtung gelenkartig um eine Drehachse (α1) angelenkt ist, die in einer vorbestimmten Richtung in Bezug auf die Basis (19) orientiert ist, und der Pfeiler (21) mit einer oberen und einer unteren Gelenkverbindung (S1, S2) versehen ist; ein paralleler Verbindungsgliedmechanismus (6), der durch die obere Gelenkverbindung (S1), gehaltert ist, wobei das parallele Verbindungsglied (6) ein Paar paralleler Längsrichtungs-Verbindungsglieder (2, 3) und ein Paar seitlicher Verbindungsglieder (4, 5) aufweist; ein Halterungsarm (4a), der sich von dem oberen, seitlichen Verbindungsglied (4) des parallelen Verbindungsgliedmechanismus aus erstreckt, wobei ein vorderes Ende des Halterungsarms (4a) ein Endverbindungsglied (12) haltert; eine Kurbel (13), die um eine erste Gelenkverbindung (β1) des parallelen Verbindungsgliedmechanismus gelenkig angelenkt ist, wobei die erste Gelenkverbindung (β1) als ein Startpunkt des Halterungsarms (4a) dient; ein längliches Teil-Verbindungsglied (14) parallel zu den in Längsrichtung verlaufenden Verbindungsgliedern (2, 3), wobei ein unteres Ende des Teil-Verbindungsglieds (14) in Längsrichtung an einem vorderen Ende (β8) eines horizontalen, ersten oberen Vorsprungs (30) gelenkig angelenkt ist, der auf dem Pfeiler (21) vorgesehen ist, wobei entweder das Verbindungsglied in Längsrichtung (2) in der Nähe des Halterungsarms (4a), die Kurbel (13), das Teil-Verbindungsglied (14) oder der erste obere Abschnitt (30) ein erstes Hilfs-Parallelverbindungsglied bildet; ein seitliches Teil-Verbindungsglied (15) parallel zu dem Halterungsarm (4a), wobei das seitliche Teil-Verbindungsglied (15) sich zusammenwirkend in Reaktion auf die Position des in Längsrichtung verlaufenden Teil-Verbindungsglieds (14) über die Kurbel (13) bewegt, ein oberes Ende des ersten Verbindungsglieds (12) gelenkartig an einem ersten Ende (β9) des seitlichen Teil-Verbindungsglieds (15) gegenüberliegend der Kurbel (13) angelenkt ist, und der Halterungsarm (4a), das obere Ende des End-Verbindungsglieds, das seitliche Teil-Verbindungsglied (15) und die Kurbel (13) ein zweites Hilfs-Parallelverbindungsglied bilden; ein verriegeltes, in Längsrichtung verlaufendes Verbindungsglied (22), das immer parallel zu den in Längsrichtung verlaufenden Verbindungsgliedern (2, 3) verläuft, wobei ein oberes Ende des gekuppelten, in Längsrichtung verlaufenden Verbindungsglieds (22) gelenkartig an der unteren Gelenkverbindung (S2) angelenkt ist, und ein unteres Ende des gekuppelten, in Längsrichtung verlaufenden Verbindungsglieds (22) an einem ersten Ende (β14) eines gekuppelten Verbindungsglieds (23) in Seitenrichtung angelenkt ist; ein zweiter, oberer Vorsprung (2a), der an einem unteren Ende der in Längsrichtung verlaufenden Verbindungsglieder (2, 3) vorgesehen ist, wobei ein vorderes Ende des zweiten oberen Vorsprungs (2a) mit einem vorderen Ende eines unteren Vorsprungs (22a) verbunden ist, der an einem oberen Ende des gekuppelten, in Längsrichtung verlaufenden Verbindungsglieds (22) vorgesehen ist, über ein gekuppeltes, in Längsrichtung verlaufendes Teil-Verbindungsglied, und die Orientierung und die Länge einer geraden Linie zwischen einer oberen und einer unteren Gelenkverbindung des gekuppelten, in Längsrichtung verlaufenden Teil-Verbindungsglieds (24) ebenso sind wie bei einer geraden Linie (L1) zwischen der oberen und der unteren Gelenkverbindung (S1, S2); ein Gewichtsverbindungsglied (25), das ein Ende (β3) des unteren, seitlichen Verbindungsglieds (5) des Parallelverbindungsgliedmechanismus (6) gegenüberliegend dem medizinischen Gerät und ein zweites Ende (β15) des gekuppelten, seitlichen Verbindungsglieds (23) verbindet, wobei das Gewichts-Verbindungsglied (25) parallel zu einer geraden Linie (L2) zwischen der oberen Gelenkverbindung (S1) und dem ersten Ende (β14) des gekuppelten, seitlichen Verbindungsglieds (23) angeordnet ist; und ein Gegengewicht (W), das an dem zweiten Ende (β15) des gekuppelten, seitlichen Verbindungsglieds (23) angeordnet ist; wobei sich das Gegengewicht (W) zusammenwirkend zu der unteren Gelenkverbindung (S2) bzw. von dieser weg bewegt, in Reaktion auf eine Bewegung des medizinischen Geräts (M) um die obere Gelenkverbindung (S1), und das Gewicht des Gegengewichts (W) auf den parallelen Verbindungsgliedmechanismus (6) einwirkt, um das medizinische Gerät auf einer optionalen räumlichen Position zu haltern.
  2. Ständereinrichtung (18) zum Einsatz in der Medizin nach Anspruch 1, bei welcher die untere Gelenkverbindung (S2) unmittelbar unterhalb der oberen Gelenkverbindung (S3) zu dem medizinischen Gerät versetzt ist.
  3. Ständereinrichtung (18) zum Einsatz in der Medizin nach Anspruch 1 oder 2, bei welcher ein Dreharm (16) an einer dritten Gelenkverbindung (β10) gelenkig angelenkt ist, die an dem End-Verbindungsglied (12) vorgesehen ist, wobei der Dreharm (16) eine vierte Gelenkverbindung (β11) aufweist, einen Halter (17) zum Haltern des medizinischen Geräts (M) so, dass es an der vierten Gelenkverbindung (β11) gelenkig angelenkt ist, wobei sich jede Hauptachse der Drehung der dritten Gelenkverbindung (β10) und der vierten Gelenkverbindung (β11) schneiden; und wobei der Schnitt (A) so eingestellt ist, dass er mit dem Schwerpunkt des medizinischen Geräts (M) übereinstimmt.
  4. Ständereinrichtung (18) zum Einsatz in der Medizin nach Anspruch 3, bei welcher jede Hauptachse der Drehung der dritten Gelenkverbindung (β10) und der vierten Gelenkverbindung (β11) im Wesentlichen orthogonal zueinander verlaufen.
  5. Ständereinrichtung (18) zum Einsatz in der Medizin nach Anspruch 2, welche weiterhin einen angebrachten Arm (26) aufweist, der an dem Pfeiler (21) befestigt ist, und so ausgebildet ist, die Ständereinrichtung (18) zum Einsatz in der Medizin in Bezug auf einen Patiententisch (8) zu befestigen.
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