DE60131913T2 - Implantierbare Vorrichtung - Google Patents

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DE60131913T2
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Konstantin Bloch
Daria Bloch
Nizza Boukobza
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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61FFILTERS IMPLANTABLE INTO BLOOD VESSELS; PROSTHESES; DEVICES PROVIDING PATENCY TO, OR PREVENTING COLLAPSING OF, TUBULAR STRUCTURES OF THE BODY, e.g. STENTS; ORTHOPAEDIC, NURSING OR CONTRACEPTIVE DEVICES; FOMENTATION; TREATMENT OR PROTECTION OF EYES OR EARS; BANDAGES, DRESSINGS OR ABSORBENT PADS; FIRST-AID KITS
    • A61F2/00Filters implantable into blood vessels; Prostheses, i.e. artificial substitutes or replacements for parts of the body; Appliances for connecting them with the body; Devices providing patency to, or preventing collapsing of, tubular structures of the body, e.g. stents
    • A61F2/02Prostheses implantable into the body
    • A61F2/022Artificial gland structures using bioreactors
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61MDEVICES FOR INTRODUCING MEDIA INTO, OR ONTO, THE BODY; DEVICES FOR TRANSDUCING BODY MEDIA OR FOR TAKING MEDIA FROM THE BODY; DEVICES FOR PRODUCING OR ENDING SLEEP OR STUPOR
    • A61M5/00Devices for bringing media into the body in a subcutaneous, intra-vascular or intramuscular way; Accessories therefor, e.g. filling or cleaning devices, arm-rests
    • A61M5/14Infusion devices, e.g. infusing by gravity; Blood infusion; Accessories therefor
    • A61M5/142Pressure infusion, e.g. using pumps
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    • AHUMAN NECESSITIES
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    • A61M5/142Pressure infusion, e.g. using pumps
    • A61M2005/14204Pressure infusion, e.g. using pumps with gas-producing electrochemical cell

Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die Erfindung betrifft das Gebiet der in einen Körper implantierbaren Vorrichtungen und insbesondere der implantierbaren Vorrichtungen, die lebende Zellen enthalten.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Verschiedene Erkrankungen, die durch Hyposekretion einer oder mehrerer Substanzen, z. B. Hormone, entstehen, sind bekannt. Dazu gehören Diabetes, Parkinsonsche Krankheit, Alzheimersche Krankheit, Hypo- und Hypertension, Hypothyroidismus und verschiedene Lebererkrankungen. Das Hormon Insulin beispielsweise wird durch β-Zellen in den Langerhansschen Inseln des Pankreas erzeugt. Bei normalen Individuen wird die Insulinabgabe so reguliert, daß die Blutzuckerwerte im Bereich von etwa 70 bis 110 Milligramm pro Deziliter bleiben. Bei Diabetes wird Insulin entweder überhaupt nicht produziert (Diabetes Typ 1), oder die Körperzellen reagieren nicht entsprechend auf das Insulin, das produziert wird (Diabetes Typ 2). Das Ergebnis sind erhöhte Blutzuckerwerte im Blut.
  • Erkrankungen, die durch Hyposekretion eines Hormons verursacht werden, werden normalerweise durch Verabreichung des fehlenden Hormons behandelt. Trotz der Fortschritte beim Verständnis und bei der Behandlung vieler dieser Krankheiten ist es jedoch häufig nicht möglich, den Stoffwechsel mit exogenen Hormonen genau zu regulieren. Ein Diabetiker muß beispielsweise mehrere tägliche Messungen des Blutinsulins und der Blutzuckerwerte durchführen und sich dann eine entsprechende Menge Insulin injizieren, um Insulin und Blutzuckerwerte in einen akzeptablen Bereich zu bringen.
  • Eine Organtransplantation ist heute bei den meisten dieser Erkrankungen aus verschiedenen Gründen, einschließlich Abstoßung eines transplantierten Organs durch das Immunsystem, keine realisierbare Behandlung. Isolierte Zellen können in den Körper implantiert werden, nachdem sie behandelt worden sind, um eine Abstoßung, z. B. durch Immunsuppression, Bestrahlung oder Kapselung, zu verhindern. Verfahren zum Immunschutz biologischer Materialien durch Kapselung sind in den US-Patenten 4 352 883 , 5 427 935 , 5 879 709 , 5 902 745 und 5 912 005 offenbart. Das Kapselungsmaterial wird so gewählt, daß es biokompatibel ist und eine Diffusion kleiner Moleküle zwischen den Zellen der Umgebung zuläßt, während die Zellen vor Immunglobulinen und Zellen des Immunsystems abgeschirmt werden. Gekapselte β-Zellen können beispielsweise in eine Vene injiziert werden (wobei sie sich dann schließlich in der Leber ansiedeln) oder unter der Haut, in der Bauchhöhle oder an anderen Stellen eingebettet werden. Übermäßige Zunahme der Fibrose um die implantierten Zellen herum beeinträchtigt jedoch allmählich den Substanzaustausch zwischen den Zellen und ihrer Umgebung. Hypoxygenation der Zellen führt schließlich zum Zelltod.
  • Das US-Patent 5 855 613 offenbart die Einbettung von Zellen in einer dünnen Folie aus Alginatgel, das dann in einen Körper implantiert wird.
  • Das US-Patent 5 834 005 offenbart die Immunisolierung von Zellen durch Plazierung derselben in einer Kammer, die in den Körper implantiert wird. In der Kammer sind die Zellen vom Immunsystem mit Hilfe einer Membran abgeschirmt, die für kleine Moleküle, z. B. Glukose, Sauerstoff und den von den Zellen abgesonderten Hormonen, durchlässig, aber für Zellen und Antikörper undurchlässig ist. Diese implantierten Kammern haben jedoch kein ausreichend hohes Oberflächen-Volumen-Verhältnis für einen angemessenen Austausch zwischen den Zellen und dem Blut. Somit führt auch in diesem Fall Hypoxygenation letztlich zum Zelltod.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Die beanspruchte Erfindung betrifft eine implantierbare Vorrichtung mit einer Kammer zum Aufnehmen von Funktionszellen und einen Sauerstofferzeuger zur Lieferung von Sauerstoff an die Zellen in der Kammer. Die Zellen, die hier als "Funktionszellen" bezeichnet werden, werden in die Kammer der Vorrichtung eingebracht, die dann in den Körper implantiert wird. Die Vorrichtung weist einen Sauerstofferzeuger auf, d. h. ein Element, das Sauerstoff erzeugen kann und es für die Zellen verfügbar machen kann, so daß die Funktionszellen keine Hypoxygenation erleiden. Der Sauerstofferzeuger erzeugt also Sauerstoff und gibt den Sauerstoff normalerweise in der Nähe der Zellen frei.
  • Die Kammer hat Wände, die durchlässig sind für Nährstoffe, die von den Zellen benötigt werden, sowie für Substanzen, die von den Zellen erzeugt oder abgesondert werden, wobei solche Substanzen u. a. sind: Stoffwechselprodukte, Ausscheidungsprodukte, die von den Zellen produziert werden, und Substanzen, die vom Individuum benötigt und von den Funktionszellen erzeugt werden. Im Körper sind die Funktionszellen immunisoliert von Körperbestandteilen durch die Wände der Kammer, während sie kontinuierlich angemessenen Konzentrationen von Sauerstoff, Nährstoffen und Hormonen ausgesetzt sind, die die Wände der Kammer durchdringen. Die Tatsache, daß vom Sauerstofferzeuger Sauerstoff an die Zellen geliefert wird, ermöglicht es den Funktionszellen, eine hohe Stoffwechselrate beizubehalten, so daß eine kleinere Anzahl von Funktionszellen im Vergleich zu bekannten Vorrichtungen für eine gegebene Wirkung erforderlich ist. Die Vorrichtung, die die Funktionszellen enthält, kann in verschiedene Teile des Körpers implantiert werden, z. B. unter die Haut oder in das Bauchfell. Die Vorrichtung kann eine beliebige Form haben, wie etwa für eine bestimmte Anwendung erforderlich. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die Vorrichtung als dünnes röhrenförmiges Element konfiguriert, das die Funktionszelle im Lumen der Röhre enthält. Die Vorrichtung hat normalerweise eine solche Größe, daß sie durch Injektion mittels einer Einführungseinrichtung, z. B. einer Spritze, implantiert werden kann. Ein solcher Implantationsvorgang kann kurz sein und nur etwa 10 Minuten dauern. Andere Formen der Vorrichtung, z. B. eine Scheibenform, sind innerhalb des Schutzbereichs der Erfindung auch denkbar.
  • Der Sauerstofferzeuger weist Photosynthesezellen auf, die Kohlendioxid in Sauerstoff umwandeln, wenn sie beleuchtet werden. Die Photosynthesezellen sind vorzugsweise einzellige Algen, z. B. ein Hochtemperatur-Stamm der Chlorella pyrenoidosa (Kategorie Nr. 1230, UTEX) mit einer optimalen Temperatur, die etwa der Körpertemperatur entspricht. Andere Photosynthesezellen, die erfindungsgemäß verwendet werden können, sind u. a. Chlorella vulgaris, Scenedesmus obligus, Euglena, Volvox und Spirolina. Die Photosynthesezellen können autotroph oder mixotrop sein. Isolierte Chloroplasten können anstelle von intakten Zellen oder zusätzlich zu diesen verwendet werden. Wenn es sich beim Sauerstofferzeuger um Photosynthesezellen handelt, weist die Kammer eine Lichtquelle mit einer zugeordneten Stromquelle, z. B. eine Batterie, auf. Die Photosynthesezellen oder Chloroplasten können in einem getrennten Raum in der Vorrichtung enthalten sein, z. B. können sie bei einer Vorrichtung in Form einer Röhre in einer dünnen langgestreckten Kammer enthalten sein, die in der Röhre enthalten ist (im wesentlichen eine Röhre mit einem kleineren Durchmesser); oder sie können verteilt sein.
  • In einem Beispiel für eine andere Vorrichtung, die nicht Bestandteil der Erfindung ist, weist der Sauerstofferzeuger ein Paar Elektroden auf. Wenn ein elektrisches Potential an die Elektroden angelegt wird, wird durch Elektrolyse der umgebenden Wassermoleküle, die in der Kammer vorhanden sind, Sauerstoff abgegeben. Die Elektroden sind mit einer Stromquelle verbunden, normalerweise mit einer wiederaufladbaren Batterie.
  • Die Kammer kann ferner einen Sauerstoffsensor aufweisen, der die Sauerstoffkonzentration in der Nähe der Funktionszellen bestimmt. Ein Mikroprozessor kann vorhanden sein, um den Sauerstofferzeuger anzuschalten, wenn der Sensor erkennt, daß die Sauerstoffkonzentration unter einem vorbestimmten Minimum ist, und um ihn auszuschalten, wenn die Sauerstoffkonzentration über einem vorbestimmten Maximum ist.
  • Die Funktionszellen sind Pankreasinselzellen (α-Zellen, β-Zellen usw.), Hepatozyten, Nervenzellen, Nierenrindezellen, vaskuläre Endothelzellen, Schilddrüsenzellen, Nebenschilddrü senzellen, Nebennierenzellen, Thymuszellen, Eizellen und Hodenzellen. In einer gegenwärtig bevorzugten Ausführungsform sind die Funktionszellen β-Zellen des Pankreas, die insulinabgebende Zellen sind. Eine solche Vorrichtung kann zur Verwendung bei der Behandlung von insulinabhängigen Diabetikern oder zur Überwachung von Blutzuckerwerten im Körper konfiguriert werden. Als weiteres Beispiel können die Funktionszellen Leberzellen sein, so daß die Vorrichtung als "künstliche Leber" dienen kann.
  • Die Funktionszellenpopulation in der Vorrichtung kann die Form eines Individuums haben, kann die Form von Zellenclustern haben oder in Form von Stücken von exzidiertem Gewebe auftreten. Diese Gewebe oder Zellen sind ohne Anspruch auf Vollständigkeit u. a. folgende: Gewebe oder Zellen, das bzw. die einem Spender entnommen worden sind, Gewebe oder Zellen, die durch Inkubation oder Kultivierung aus Spendergewebe oder -zellen gewonnen worden sind, Zellen, die AUS lebensfähigen Zellinien gewonnen worden sind, Zellen, die durch gentechnische Veränderungen hergestellt worden sind. Die Zellen können von einem Menschen oder einem Tier stammen und gentechnisch verändert sein oder geklonte Zellen oder Stammzellen sein. Die Zellen können autolog oder heterolog mit den Zellen des Empfängers sein. Die Gewebe oder Zellen können eine nützliche Funktion erfüllen, und zwar durch Absonderung einer vorteilhaften Substanz in den Körper, z. B. Hormone oder Neurotransmitter, oder durch Beseitigung einer schädlichen Substanz aus dem Körper durch deren Aufnahme, z. B. im Falle von Leberzellen, die verschiedene toxische Substanzen aufnehmen können. Die Zellen, Zellcluster oder Gewebestücken können in einem flüssigen Medium oder einer Matrix in der Kammer verteilt sein oder können an einer Substanz befestigt sein, z. B. an den Wänden der Kammer.
  • In einer weiteren nicht erfindungsgemäßen Anwendung wird die erfindungsgemäße Kammer verwendet, um Zellen als Teil eines Systems zur Erkennung oder Überwachung des Wertes einer Substanz in Körperfluiden in den Körper zu implantieren. Ein solches System weist eine erfindungsgemäße implantierbare Vorrichtung mit einem Detektor auf, der geeignet ist, eine Eigen schaft der Funktionszellen zu überwachen, die mit dem Wert der Substanz in dem Medium korreliert, das die Funktionszellen umgibt. Beispielsweise offenbart das US-Patent 5 101 814 die Verwendung einer Kammer zum Implantieren von glukoseempfindlichen Zellen in den Körper und zur Überwachung einer optischen oder elektrischen Eigenschaft der Zellen, die mit Blutzuckerwerten korreliert. Die Erfindung kann eine Detektoranordnung der Art, wie sie in US 5 101 814 offenbart ist, einschließen.
  • Die Stromquelle der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist normalerweise eine wiederaufladbare Batterie. Die Vorrichtung weist vorzugsweise eine mit der Batterie in Verbindung stehende Wiederaufladungsschaltung zur induktiven Fernaufladung der Batterie auf, wie an sich bekannt. Die Vorrichtung weist vorzugsweise auch eine elektronische Schaltungsanordnung zur Überwachung von Parametern der Vorrichtung oder ihrer Umgebung oder zur Steuerung von Betriebsparametern der Vorrichtung auf. Solche überwachten Parameter können Parameter sein, die die Lebensfähigkeit von Funktionszellen oder den Grad der Erzeugung einer benötigten Substanz, z. B. den Sauerstoffgehalt; den Gehalt einer erzeugten benötigten Substanz; den Gehalt einer durch die Vorrichtung zu erzeugenden oder zu entfernenden Substanz in Körperfluiden usw. beeinflussen. Die überwachten Parameter können beispielsweise verwendet werden, um den Grad der Sauerstofferzeugung zu steuern (durch Steuerung des Stroms zu den Elektroden oder des Lichts, das durch die Lichtquelle erzeugt wird, je nachdem). Die Steuerschaltung kann eine Einrichtung zur drahtlosen Kommunikation mit einer externen Vorrichtung aufweisen, wie an sich bekannt.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnungen
  • Um die Erfindung zu verstehen und um zu erkennen, wie sie in der Praxis ausgeführt werden kann, werden nachstehend bevorzugte Ausführungsformen nur anhand von nicht einschränkenden Beispielen mit Bezug auf die beigefügten-Zeichnungen beschrieben. Diese zeigen folgendes:
  • 1a, 1b ist eine Vorrichtung gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung;
  • 2a, 2b ist eine Vorrichtung gemäß eines Beispiels, nicht gemäß der Erfindung;
  • 3a, 3b ist eine Vorrichtung gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung; und
  • 4a, 4b ist eine Vorrichtung gemäß einer dritten Ausführungsform der Erfindung.
  • Ausführliche Beschreibung von bevorzugten Ausführungsformen
  • Erste Ausführungsform
  • Mit Bezug zunächst auf 1 ist eine erfindungsgemäße Ausführungsform der Vorrichtung in einer Schnittansicht (1a) und in einer Längsansicht (1b) dargestellt. Die Vorrichtung hat eine Kammer 100 mit der allgemeinen Gestalt eines dünnen Zylinders. Die Kammer hat also ein extrem hohes Oberflächen-Volumen-Verhältnis, das einen effizienten Austausch von Nährstoffen und Ausscheidungsstoffen und ein einfaches Einfügen und Zurückholen in und aus dem Bauchfell oder einem beliebigen anderen Körperbereich ermöglicht. Die Kammer 100 ist flexibel und kann so ausgeführt sein, daß sie jede gewünschte Konfiguration im Körper annimmt.
  • Eine äußere Membran 105 besteht aus einem halbdurchlässigen Material, z. B. ein Polyvinylchlorid-Acrylcopolymer. Der Molekulargewicht-Grenzbereich der äußeren Membran 105 ist so gewählt, daß die äußere Membran 105 für Nährstoffe und aktive Substanzen durchlässig ist, z. B. Hormone, die von den Zellen ausgeschieden werden, aber für Immunglobuline und Zellen undurchlässig ist. Der Molekulargewicht-Grenzbereich der äußeren Membran 105 liegt vorzugsweise zwischen 16570 × 10–24 g und 115990 × 10–24 g (10000 und 70000 Dalton). Die äußere Membran 105 hat eine Antifibrin-Beschichtung 145, die eine übermäßige Fibrosezunahme verhindert.
  • Eine innere Membran 110 ist durchlässig für kleine anorganische Moleküle, z. B. Gase, Wasser und Salze. Der Molekulargewicht-Grenzbereich der inneren Membran 110 liegt vorzugsweise zwischen 165,7 × 10–24 g und 331,4 × 10–24 g (100 und 200 Dalton). Die innere Membran 110 kann aus Materialien bestehen, die normalerweise für künstliche Lungenmembranen verwendet werden, z. B. solche Materialien, wie sie im US-Patent 5 614 378 offenbart sind. Das Innere 130 der inneren Membran 110 enthält Photosynthesezellen 135. Die Photosyntheseorganismen können beispielsweise einzellige Algen, z. B. Chlorella, sein. Eine Lichtquelle 140 erzeugt Licht vorzugsweise mit einer Wellenlänge im Bereich von 400 bis 700 nm. Licht wird von der Lichtquelle 140 entlang der Länge der Kammer 100 durch eine optische Faser 148 geleitet. Die Kammer 100 enthält eine Stromquelle 155, einen Mikroprozessor 150, der beispielsweise eine wiederaufladbare Batterie oder eine beliebige andere Art von Stromquelle sein kann, und einen Sauerstoffsensor 160. Die Photosynthesezellen 135 bilden einen Sauerstofferzeuger.
  • Vor einer Implantation der Kammer 100 in den Körper des Empfängers werden Funktionszellen 120 in den ringförmigen Raum 115 zwischen äußerer Membran 105 und innerer Membran 110 eingebracht. Die Funktionszellen 120 können beispielsweise Langerhanssche Inseln der Bauchspeicheldrüse sein, wobei dann etwa 106 Inseln ausreichen, um eine angemessene Menge von Insulin zu erzeugen, um Blutzuckerwerte im Körper des Empfängers zu regulieren. Die Funktionszellen 120 können in dem ringförmigen Raum 115 in einem flüssigen Medium suspendiert sein oder durch Einbettung in eine Gelmatrix, die beispielsweise aus Alginat, Polylysin, Chitosan, Polyvinylalkohol, Polyethylenglykol, Agarose, Gelatine oder k-Carrageenan besteht, in dem ringförmigen Raum 115 immobilisiert sein.
  • Nachdem die Funktionszellen 120 eingebracht sind, wird die Kammer 100 mit Hilfe eines Applikators, der beispielsweise eine Spritze sein kann, in den Körper implantiert. Der Prozessor 150, die Lichtquelle 140 und die Stromquelle 155 können auch in den Körper implantiert werden oder können bei Verwendung außerhalb des Körpers sein. Wenn die Lichtquelle 140 bei Verwendung außerhalb des Körpers ist, wird die optische Faser 148 so konfiguriert, daß sie durch die Haut reicht. Wenn der Prozessor 150 bei Verwendung außerhalb des Körpers ist, wird der Sauerstoffsensor 160 so konfiguriert, daß er durch die Haut reicht.
  • Wenn der Sauerstoffsensor 160 erkennt, daß der Sauerstoffgehalt im ringförmigen Raum 115 unter einem vorbestimmten Minimum ist, wird die Lichtquelle 140 vom Mikroprozessor 150 eingeschaltet, um eine Photosynthese mittels der Photosynthesezellen 135 einzuleiten. Der Sauerstoff, der durch die Photosynthese in den Photosynthesezellen 135 erzeugt wird, wird von den Photosynthesezellen 135 abgegeben und diffundiert durch die innere Membran 110 in den ringförmigen Raum 115 und wird somit für die Funktionszellen 120 verfügbar gemacht. Wenn der Sauerstoffsensor 160 erkennt, daß der Sauerstoffgehalt im ringförmigen Raum 115 über einem vorbestimmten Maximum ist, wird die Lichtquelle 140 vom Mikroprozessor 150 ausgeschaltet, um die Photosynthese mittels der Photosynthesezellen 135 zu unterbrechen, um die Stromquelle 155 zu schonen. Etwa 109 bis 1010 Chlorella-Zellen sind ausreichend, um eine angemessene Zufuhr von Sauerstoff für 106 Funktionsinseln zu erzeugen.
  • Die Stromquelle 155 kann periodisch wieder aufgeladen werden, wenn die Kammer 100 im Körper ist. Beispielsweise können elektrische Kontakte (nicht dargestellt), die normalerweise außerhalb des Körpers angeordnet sind, über ein transkutanes Kabel mit den Anschlüssen der Stromquelle 155 verbunden werden. Eine äußere Spannung wird dann an die Kontakte angelegt, um die Stromquelle 155 wieder aufzuladen. Als Alternative kann die Stromquelle 155 induktiv wieder aufgeladen werden durch Anlegen eines elektrischen Feldes von außerhalb an die Haut in der Nähe der Kammer 100.
  • Mit Bezug auf 2 ist nunmehr ein Beispiel, nicht Gegenstand der Erfindung in Schnittansicht (2a) und Längsansicht (2b) dargestellt. Diese Ausführungsform ist der ersten Ausführungsform ähnlich, die in 1 gezeigt ist, und identische Komponenten sind durch die gleichen Bezugszeichen bezeichnet. Ein Paar flexible Elektroden 315a und 315b erstrecken sich entlang der Länge der Kammer 300 im Inneren 130 der inneren Membran 110. Die Elektroden bestehen aus einem biokompatiblen Material, z. B. Kohlenstoff oder Platin. Die Kammer 300 enthält eine Stromquelle 355, einen Mikroprozessor 350 und einen Sauerstoffsensor 160. Die Elektroden 315a und 315b bilden einen Sauerstofferzeuger.
  • Vor dem Einführen der Kammer 300 in den Körper des Empfängers werden in den ringförmigen Raum 115 zwischen der äußeren Membran 105 und der inneren Membran 110 Funktionszellen 120 eingebracht. Die Funktionszellen können in einem flüssigen Medium in dem ringförmigen Raum 115 suspendiert sein oder durch Einbettung der Funktionszellen 120 in einer Gelmatrix, die z. B. aus Alginat, Polylysin, Chitosan, Polyvinylalkohol, Polyethylenglykol, Agarose, Gelatine oder k-Carrageenan gebildet ist, immobilisiert sein.
  • Die Kammer 300 wird dann unter Verwendung eines Applikators, der beispielsweise eine Spritze sein kann, in den Körper implantiert. Der Prozessor 350 und die Stromquelle 355 können auch in den Körper implantiert werden oder können bei Verwendung außerhalb des Körpers sein. Wenn der Prozessor 350 bei Verwendung außerhalb des Körpers ist, sind die Elektroden 315a und 315b und der Sauerstoffsensor 160 so konfiguriert, daß sie durch die Haut reichen.
  • Wenn der Sauerstoffsensor 160 im Körper erkennt, daß der Sauerstoffgehalt im ringförmigen Raum 115 unter einem vorbestimmten Minimum ist, bewirkt der Mikroprozessor 350, daß mit Hilfe der Stromquelle 355 ein elektrisches Potential zwischen den Elektroden 315a und 315b erzeugt wird. Dies bewirkt eine Hydrolyse der Wassermoleküle im Inneren 130 der inneren Membran 110, wobei Sauerstoff entsteht. Die Sauerstoffmoleküle diffundieren durch die innere Membran 110 in den ringförmigen Raum 115 zwischen der inneren Membran 110 und der äußeren Membran 105 und werden somit verfügbar gemacht für die Funktionszellen 120. Wenn der Sauerstoffsensor 160 erkennt, daß der Sauerstoffgehalt im ringförmigen Raum 115 über einem vorbestimmten Maximum ist, wird das elektrische Potential an den Elektroden 315a und 315b durch den Mikroprozessor 350 ausgeschaltet, um die Stromquelle 155 zu schonen. Die Stromquelle 155 kann wieder aufgeladen werden, wenn die Kammer 300 im Inneren des Körpers ist, wie in bezug auf die vorherige Ausführungsform beschrieben.
  • Zweite Ausführungsform
  • In 3 ist eine weitere Ausführungsform der Erfindung dargestellt. Diese Ausführungsform hat Komponenten gemeinsam mit der Ausführungsform in 1 und ähnliche Komponenten sind mit den gleichen Bezugszeichen bezeichnet. Diese Ausführungsform hat eine Kammer 400, die aus einer dünnen planaren oder scheibenähnlichen Form besteht, die nahe der Haut 402 in den Körper implantiert wird. Die Oberfläche 405 der Kammer 400, die der Haut 402 am nächsten ist, ist lichtdurchlässig. Die Photosynthesezellen 135 und die Funktionszellen 120 befinden sich im Inneren 410 der Kammer 400. Die Photosynthesezellen 135 werden mit Licht von einer Lichtquelle 415 bestrahlt, die sich außerhalb des Körpers befindet. Licht von der Lichtquelle 415 dringt durch die Haut 402 und die Oberfläche 405 in das Innere 410 der Kammer 400 ein. Der Prozessor 150 und die Stromquelle 155 können auch in den Körper implantiert sein oder können sich bei Verwendung außerhalb des Körpers befinden. Die Lichtquelle 415 kann mit der Vorrichtung einstückig sein, wie in 3a gezeigt. Wenn in diesem Fall der Sauerstoffsensor 160 erkennt, daß der Sauerstoffgehalt im Inneren 410 der Vorrichtung 400 unter einem vorbestimmten Minimum ist, wird die Lichtquelle 415 vom Prozessor 150 eingeschaltet, um eine Photosynthese der Photosynthesezellen 135 einzuleiten. Wenn der Sauerstoffsensor 160 erkennt, daß der Sauerstoffgehalt im Inneren 410 über einem vorbestimmten Maximum ist, wird die Lichtquelle 415 vom Prozessor 150 ausgeschaltet.
  • Die Photosynthesezellen können auch durch eine Lichtquelle 415 beleuchtet werden, die unabhängig vom Prozessor 150 ist, wie in 3b gezeigt. Wenn in diesem Fall der Sauerstoffsensor 160 erkennt, daß der Sauerstoffgehalt im Inneren 410 der Vorrichtung 400 unter einem vorbestimmten Minimum ist, erzeugt der Prozessor 150 ein wahrnehmbares Signal, z. B. ein hörbares Signal, das von einem Lautsprecher 450 erzeugt wird. Dies zeigt dem Individuum an, daß es die Haut 402, die über der Kammer 400 liegt, bestrahlen muß, um eine Photosynthese der Photosynthesezellen 135 einzuleiten. Wenn der Sauerstoffsensor 160 erkennt, daß der Sauerstoffgehalt im Inneren 410 über einem vorbestimmten Maximum ist, unterbricht der Prozessor 150 das wahrnehmbare Signal, wobei er das Individuum darüber informiert, daß die Beleuchtung unterbrochen werden soll.
  • Dritte Ausführungsform
  • In 4 ist noch eine weitere Ausführungsform der Erfindung gezeigt. Diese Ausführungsform hat Komponenten gemeinsam mit der Ausführungsform in 3, und ähnliche Komponenten sind mit den gleichen Bezugszeichen bezeichnet. Diese Ausführungsform hat eine Kammer 500, die aus einem festen Gel besteht, z. B. Alginat, Polylysin, Chitosan, Polyvinylalkohol, Polyethylenglykol, Agarose, Gelatine oder k-Carrageenan. Das Gel ist vorzugsweise lichtdurchlässig. Die Photosynthesezellen 135 und die Funktionszellen 120 sind in das Gel eingebettet. Die Photosynthesezellen 135 werden mit Licht von einer Lichtquelle 415 bestrahlt, die sich außerhalb des Körpers befindet. Licht von der Lichtquelle 415 durchdringt die Haut 402 und das Gel bis zu den Photosynthesezellen. Der Prozessor 150 und die Stromquelle 155 können auch in den Körper implantiert sein oder können sich bei Verwendung außerhalb des Körpers befinden. Die Lichtquelle 415 kann mit der Vorrichtung einstückig sein, wie in 4a gezeigt. Wenn in diesem Fall der Sauerstoffsensor 160 erkennt, daß der Sauerstoffgehalt im Inneren 510 der Vorrichtung 400 unter einem vorbestimmten Minimum ist, wird die Lichtquelle 415 vom Prozessor 150 eingeschaltet, um die Photosynthese der Photosynthesezellen 135 einzuleiten. Wenn der Sauerstoffsensor 160 erkennt, daß der Sauerstoffgehalt im Inneren 510 über einem vorbestimmten Maximum ist, wird die Lichtquelle 415 vom Prozessor 150 ausgeschaltet.
  • Die Photosynthesezellen können auch von einer Lichtquelle 415 bestrahlt werden, die vom Prozessor 150 unabhängig ist, wie in 4b gezeigt. Wenn in diesem Fall der Sauerstoffsensor 160 erkennt, daß der Sauerstoffgehalt im Inneren 510 der Kammer 500 unter einem vorbestimmten Minimum ist, erzeugt der Prozessor 150 ein wahrnehmbares Signal, z. B. ein hörbares Signal, das von einem Lautsprecher 450 erzeugt wird. Dies zeigt dem Individuum an, daß es die Haut 402, die über der Kammer 500 liegt, bestrahlen muß, um eine Photosynthese der Photosynthesezellen 135 einzuleiten. Wenn der Sauerstoffsensor 160 erkennt, daß der Sauerstoffgehalt im Inneren 410 über einem vorbestimmten Maximum ist, unterbricht der Prozessor 150 das wahrnehmbare Signal, wobei das Individuum informiert wird, daß die Bestrahlung unterbrochen werden soll.

Claims (23)

  1. Vorrichtung, die eine Kammer (100, 400, 500) aufweist, die eingerichtet ist, in einen Körper eines Einzelwesens implantiert zu werden, wobei die Kammer aufweist: funktionelle Zellen (120); und Photosynthesezellen (135).
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Photosynthesezellen (135) in der Nähe der funktionellen Zellen (120) angeordnet sind, um den funktionellen Zellen (120) Sauerstoff bereitzustellen.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die funktionellen Zellen (120) mit den Photosynthesezellen (135) gemischt sind.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die funktionellen Zellen (120) nicht von den Photosynthesezellen (135) immunisoliert sind.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Kammer (100) eine Membran (110) aufweist, die so gestaltet ist, daß sie die funktionellen Zellen (120) von den Photosynthesezellen (135) trennt.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Kammer (100) eine Matrix aufweist, in der die funktionellen Zellen (120) dispergiert sind.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Kammer (100, 400, 500) Wände aufweist, die eingerichtet sind, die funktionel len Zellen (120) von den Bestandteilen des Körpers zu immunisolieren.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Kammer (500) aus einem festen Gel gebildet wird, in dem die funktionellen Zellen (120) und die Photosynthesezellen (135) eingebettet sind.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Photosynthesezellen (135) Algen aufweisen.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 1, die ferner eine Lichtquelle (140, 415) aufweist.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 10, wobei die Lichtquelle (140, 415) gestaltet ist, in den Körper implantiert zu werden.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 10, wobei die Lichtquelle (140, 415) gestaltet ist, außerhalb des Körpers angeordnet zu werden.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die funktionellen Zellen (120) eine benötigte Substanz freisetzen, und die Kammer (100, 400, 500) Wände aufweist, die für die Substanz, jedoch nicht für die Zellen durchlässig ist, wodurch die Substanz an den Körper abgegeben wird.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 13, wobei die funktionellen Zellen (120) aus der Gruppe ausgewählt sind, die aus Pankreasinselzellen, Leberzellen, Schilddrüsenzellen, Nebenschilddrüsenzellen, Nervenzellen, Eierstockzellen, Nebennierenzellen, Nierenrindenzellen, Gefäßendothelzellen, Thymuszellen, Hodenzellen, gentechnisch manipulierten Zellen, geklonten Zellen und Stammzellen besteht.
  15. Vorrichtung nach Anspruch 13, wobei die funktionellen Zellen (120) Pankreas-⎕-Zellen aufweisen.
  16. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die funktionellen Zellen (120) eine Substanz aus dem Körper absorbieren oder abbauen können, und die Kammer (100, 400, 500) Wände aufweist, die für die Substanz, jedoch nicht für die Zellen durchlässig ist, wodurch die Substanz aus der Umgebung der Vorrichtung in die Kammer abgeleitet wird.
  17. Vorrichtung nach Anspruch 16, wobei die funktionellen Zellen (120) Hepatitiszellen aufweisen.
  18. Vorrichtung nach Anspruch 1, die ferner einen Sauerstoffsensor (160) zur Bestimmung der Sauerstoffkonzentration in der Nähe der funktionellen Zellen (120) aufweist.
  19. Vorrichtung nach Anspruch 18, die ferner einen Mikroprozessor (150) aufweist, der konfiguriert ist, die Photosynthesezellen (135) zu aktivieren, wenn die Sauerstoffkonzentration in der Nähe der funktionellen Zellen (120) unter einer ersten vorgegebenen Schwelle liegt, und die Photosynthesezellen (135) zu inaktivieren, wenn die Sauerstoffkonzentration in der Nähe der funktionellen Zellen (120) über einer zweiten vorgegebenen Schwelle liegt.
  20. Vorrichtung nach Anspruch 1, die einen elektronischen Schaltungskomplex zur Überwachung von Parametern aufweist, die aus der Liste ausgewählt werden, die aus Parametern der Vorrichtung und Parametern der Umgebung der Vorrichtung besteht.
  21. Vorrichtung nach Anspruch 20, wobei die Parameter Parameter umfassen, die die Lebensfähigkeit der funktionellen Zellen beeinflussen, und wobei der Schaltungskomplex eingerichtet ist, als Reaktion auf die Parameter einen Sauerstoffpegel zu steuern, der durch die Photosynthesezellen bereitgestellt wird.
  22. Vorrichtung nach Anspruch 21, die eine Lichtquelle (140, 415) aufweist, wobei der Schaltungskomplex eingerichtet ist, den Pegel des bereitgestellten Sauerstoffs zu steuern, indem ein Lichtpegel gesteuert wird, der durch die Lichtquelle (140, 415) erzeugt wird.
  23. Vorrichtung, die eine Kammer aufweist, die eingerichtet ist, in einen Körper eines Einzelwesens implantiert zu werden, wobei die Kammer aufweist: funktionelle Zellen; und isolierte Chloroplasten.
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