DE60115239T2 - Vorrichtung zum einbringen eines stents - Google Patents

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M. Jonathan ROURKE
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61FFILTERS IMPLANTABLE INTO BLOOD VESSELS; PROSTHESES; DEVICES PROVIDING PATENCY TO, OR PREVENTING COLLAPSING OF, TUBULAR STRUCTURES OF THE BODY, e.g. STENTS; ORTHOPAEDIC, NURSING OR CONTRACEPTIVE DEVICES; FOMENTATION; TREATMENT OR PROTECTION OF EYES OR EARS; BANDAGES, DRESSINGS OR ABSORBENT PADS; FIRST-AID KITS
    • A61F2/00Filters implantable into blood vessels; Prostheses, i.e. artificial substitutes or replacements for parts of the body; Appliances for connecting them with the body; Devices providing patency to, or preventing collapsing of, tubular structures of the body, e.g. stents
    • A61F2/95Instruments specially adapted for placement or removal of stents or stent-grafts
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    • A61F2/95Instruments specially adapted for placement or removal of stents or stent-grafts
    • A61F2/9517Instruments specially adapted for placement or removal of stents or stent-grafts handle assemblies therefor

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft allgemein katheterbasierte Systeme zur Behandlung eines entfernten Bereichs in einem Patienten, und insbesondere Griffe für Stenteinbringungssysteme, elektrophysiologische Vorrichtungen und Ähnliches, welche einen Katheter mit einer zurückziehbaren Hülle daran umfassen.
  • Vorrichtungen mit einer zurückziehbaren Hülle in Verbindung mit einem Katheter werden verwendet, um eine Vielzahl von Zuständen unter Anwendung endoluminaler Verfahren anstelle von offenen chirurgischen Verfahren zu behandeln. Beispielsweise werden die Angioplastie und Stentimplantationsverfahren häufig angewendet, um atherosklerotische Erkrankungen oder andere Okklusionszustände in Blutgefäßen, wie beispielsweise den Koronararterien und Karotidarterien, zu behandeln. Bei der Angioplastie wird beispielsweise ein Katheter mit einem nicht inflatierten Ballon an seinem distalen Ende perkutan in das Gefäßsystem eines Patienten eingeführt und zu einem zu behandelnden Zielbereich, wie beispielsweise einer Stenose in einem Blutgefäß, vorgeschoben. Sobald der Ballon in geeigneter Weise über der Stenose platziert ist, wird der Ballon inflatiert, um das Lumen in dem Bereich zu vergrößern. Der Ballon wird dann deflatiert, das Inflations/Deflationsverfahren kann wiederholt werden, und dann wird der Katheter aus dem Körper des Patienten entfernt.
  • Häufig kann in Verbindung mit einer Angioplastie ein Stent oder eine andere röhrenförmige Prothese in einer Stenose implantiert werden, um den Bereich mit einem Gerüst zu versehen und zu verhindern, dass er sich zusammenzieht oder in anderer Weise erneut verstopft. Der Stent wird im Allgemeinen in einem zusammengezogenen Zustand auf einem Katheter platziert, wenn möglich über einem Ballon. Der Katheter wird dann zu der Zielstenose vorgeschoben bis sich der Stent in der Nachbarschaft des Bereichs befindet, und dann wird der Stent angebracht und im Wesentlichen in dem Bereich verankert. Der Stent kann vorgespannt sein, um zu einem vergrößerten Zustand zu expandieren, und/oder kann mit Hilfe eines Ballons expandiert werden, wie bei plastisch verformbaren Stents, bis der Stent im Wesentlichen die Gefäßwand eingreift. Sobald der Stent implantiert ist, wird der Einbringungskatheter aus dem Patienten entfernt.
  • In ähnlicher Weise kann für Ablationsverfahren und Ähnliches ein Katheter mit einer Anordnung von Elektroden, beispielsweise an einer expandierbaren Korbanordnung, vorgesehen sein. Die Vorrichtung kann in ein Körperlumen, beispielsweise durch das Gefäßsystem des Patienten in das Herz, eingebracht werden, um Zustände, wie beispielsweise Herzrhythmusstörungen, zu behandeln.
  • Bei jedem dieser Systeme kann eine Hülle über dem distalen Ende des Katheters vorgesehen sein, um die Komponenten an dem distalen Ende, wie beispielsweise ein Ballon, ein Stent, eine Anordnung von Elektroden, und Ähnliches, zu schützen. Die Hülle kann distal über das proximale Ende des Katheters vorgeschoben werden bis sie das distale Ende und seine Komponenten bedeckt, oder alternativ kann das distale Ende des Katheters in die Hülle eingeführt und vorgeschoben werden, bis es sich in der Nähe des distalen Endes der Hülle befindet. Sobald das distale Ende des Katheters in einem gewünschten Bereich in einem Körperlumen in geeigneter Weise positioniert ist, kann die Hülle zurückgezogen werden, um das distale Ende des Katheters zu exponieren. Nach der Behandlung kann die Hülle über das distale Ende des Katheters zurückgeschoben und die gesamte Vorrichtung aus dem Patienten entfernt werden.
  • Um zu bewirken, dass die Hülle zurückgezogen wird, kann einfach außerhalb des Patienten an dem proximalen Ende der Hülle gezogen werden, während der Katheter in einer festen Position gehalten wird. Dies erlaubt jedoch unter Umständen keine sehr genaue Steuerung des Zurückziehens der Hülle. Um eine verbesserte Steuerung vorzusehen, sind Griffvorrichtungen vorgeschlagen worden, welche ein Rad und einen Schraubmechanismus umfassen. Ein Rad, welches sich um den Umfang des Griffs erstreckt, ist an einen Schraubmechanismus gekoppelt, welcher die Hülle und den Katheter eingreift. Wird das Rad um die Längsachse des Griffs gedreht, führt der Schraubmechanismus die Hülle bezüglich des Katheters in axialer Richtung.
  • Beispielsweise beschreibt die europäische Patentveröffentlichung Nr. EP-A1-0,990,426 eine verfügbare Einbringungsvorrichtung für Endoluminalprothesen. Optional wird eine Hülle von einer fest komprimierten Prothese unter Verwendung eines Betätigungsmechanismus mit einem variablen mechanischen Vorteil zurückgezogen, welcher abhängig von der Position der Hülle variiert. Das Anbringungssystem kann einen „Ein-Weg"-Drehmechanismus umfassen. Bei einer Ausführungsform ist der Betätigungsmechanismus zum Zurückziehen der Hülle in einem entfernbaren Betätigungsgehäuse vorgesehen, welches unter Verwendung einer Verstärkungsstange an ein Einführungsventil gekoppelt ist, und der Bestätigungsgriff dreht sich orthogonal zur Achse der Hülle.
  • Bei solchen Vorrichtungen kann es jedoch schwierig sein, sich zu merken, welche Richtung, d. h. im Uhrzeigersinn oder gegen den Uhrzeigersinn, geeignet ist, um die Hülle bezüglich des Katheters zurückzuziehen oder vorzuschieben. Dies kann besonders wichtig sein, wenn wegen einer Komplikation während des Verfahrens ein unmittelbares Handeln erforderlich ist. Darüber hinaus ist es bei solchen Vorrichtungen möglich, die Hülle während und nach der Anbringung der Vorrichtung, wie beispielsweise eines Stents, am distalen Ende des Katheters in distaler Richtung vorzuschieben. Diese distale Bewegung kann zu einer unsauberen Platzierung und einer ungewollten Bewegung der angebrachten Vorrichtung führen. Diese distale Bewegung der Hülle ist besonders bei der Anbringung von Stents oder anderen röhrenförmigen Prothesen problematisch. Es ist vorzuziehen, dass ein Katheter-Hüllen-System nur in einer Richtung bewegt wird, d. h. das Zurückziehen der Hülle nur in proximaler Richtung erlaubt, wie in der Europäischen Patentanmeldung Nr. EP-A1-0,990,426 beschrieben.
  • Ein weiterer Nachteil bei derzeitigen Vorrichtungen vom Schraubentyp besteht darin, dass die Vorrichtungen häufig kompliziert sind und viele Teile vorsehen, welche schwierig zu montieren sind und/oder teuer in der Herstellung sind.
  • Entsprechend besteht eine Notwendigkeit für intuitivere, einfachere und/oder weniger teure Vorrichtungen zum Steuern von Katheter-Hülle-Systemen.
  • Gemäß einem ersten Merkmal der Erfindung umfasst eine Griffvorrichtung für eine endoluminale Behandlungsvorrichtung mit einem länglichen inneren Element und einem äußeren röhrenförmigen Element ein Griffelement, welches dafür ausgelegt ist, an dem länglichen inneren Element angebracht zu werden; und ein Steuerelement mit einem Eingriffselement, welches dafür ausgelegt ist, das äußere röhrenförmige Element einzugreifen, dadurch gekennzeichnet, dass das Steuerelement verschiebbar an das Griffelement gekoppelt ist; und die Griffvorrichtung umfasst ferner: einen Schaft, welcher drehbar an dem Griffelement angebracht ist und an das Steuerelement gekoppelt ist, sodass die Drehung des Schafts das Steuerelement bezüglich des Griffelements axial verlagert; und eine in dem Griffelement angeordnete Nadellagerkopplung, wobei der Schaft mit der Nadellagerkopplung eingreifbar ist, um die Drehung des Schafts auf nur eine Richtung zu beschränken.
  • So umfasst bei einer bevorzugten Ausführungsform eine unidirektionale Griffvorrichtung für eine endoluminale Vorrichtung ein äußeres röhrenförmiges Element und ein längliches inneres Element, welches verschiebbar in dem äußeren röhrenförmigen Element aufgenommen ist. Das längliche innere Element ist lösbar an der unidirektionalen Griffvorrichtung montiert. Die unidirektionale Griffvorrichtung umfasst ein Griffelement, eine in dem Griffelement angeordnete Nadellagerkopplung, eine Steuerelementführung in dem Griffelement und einen Schaft. Der Schaft ist in dem Griffelement angeordnet und ist in einer einzigen Richtung drehbar. Der Schaft greift mit der Nadellagerkopplung ein und ist in drehbarem Eingriff mit dem äußeren röhrenförmigen Element. Das äußere röhrenförmige Element ist von einer distalen Position zu einer proximalen Position verschiebbar, wenn der Schaft in der einzigen Richtung gedreht wird.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform umfasst der unidirektionale Griff ein Griffelement, eine in dem Griffelement angeordnete Nadellagerkopplung, ein in dem Griffelement verschiebbar angeordnetes Steuerelement und einen Schaft. Das Steuerelement ist an einem seiner Enden an dem äußeren röhrenförmigen Element angebracht. Der Schaft ist an dem Griffelement angebracht und in einer einzigen Richtung durch Eingreifen mit der Nadellagerkopplung drehbar, und der Schaft umfasst ferner ein daran angebrachtes Zahnrad, wobei das Zahnrad in Eingriff mit dem Steuerelement ist. Das Steuerelement ist von einer distalen Position zu einer proximalen Position verschiebbar und von einer proximalen Position zu einer distalen Position nicht verschiebbar.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform umfasst die unidirektionale Griffvorrichtung ein Griffelement mit einem Greifabschnitt und einem Körperabschnitt. Der Körperabschnitt umfasst eine transversale Öffnung und eine Steuerelementführung darin. Eine Nadellagerkopplung ist in einer Kopplungsaussparung in dem Körperabschnitt angeordnet, wobei die Nadellagerkopplung und die Kopplungsaussparung koaxial zu der transversalen Öffnung sind. Ein Steuerelement ist verschiebbar in der Steuerelementführung des Körperabschnitts beweglich, wobei das Steuerelement an einem Ende mit dem äußeren röhrenförmigen Element eingreift. Die Griffvorrichtung umfasst einen Steuerknopf mit einem Schaft und einem Zahnrad daran. Der Schaft greift mit der Nadellagerkopplung ein, während das Zahnrad mit dem Steuerelement eingreift. Das Steuerelement ist von einer distalen Position zu einer proximalen Position verschiebbar.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform umfasst die Griffvorrichtung ein Griffelement, eine in dem Griffelement angeordnete Nadellagerkopplung und ein verschiebbar in dem Griffelement angeordnetes Steuerelement. Das Steuerelement ist an einem Ende daran an einer hydrostatischen Ventilanordnung angebracht. Ein Steuerknopf ist an dem Griffelement angebracht und in einer einzigen Richtung drehbar, wobei der Steuerknopf einen Schaft umfasst, welcher mit der Nadellagerkopplung eingreift. Der Schaft umfasst ferner ein mit dem Steuerelement eingreifendes Zahnrad, wobei das Steuerelement von einer distalen Position zu einer proximalen Position verschiebbar ist und von einer proximalen Position zu einer distalen Position nicht verschiebbar ist.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform umfasst eine unidirektionale Griffvorrichtung für eine endoluminale Vorrichtung ein äußeres röhrenförmiges Element und ein längliches inneres Element, welches verschiebbar in dem äußeren röhrenförmigen Element aufgenommen ist. Der unidirektionale Griff umfasst ein Griffelement mit einem Greifabschnitt und einem Körperabschnitt, wobei der Körperabschnitt eine transversale Öffnung und eine Steuerelementführung darin umfasst. Der Körperabschnitt umfasst ferner eine Innenelementaussparung zum lösbaren Anbringen des länglichen inneren Elements. Eine Nadellagerkopplung ist in einer in dem Körperabschnitt befindlichen Kopplungsaussparung angeordnet, wobei die Nadellagerkopplung und die Kopplungsaussparung koaxial zu der transversalen Öffnung sind. Ein Steuerelement ist verschiebbar in der Steuerelementführung des Körperabschnitts beweglich, wobei das Steuerelement ferner einen Schienenabschnitt mit einer Vielzahl von Zähnen daran umfasst. Das Steuerelement ist lösbar an einem Ende mit dem äußeren röhrenförmigen Element im Eingriff. Ein Steuerknopf ist vorgesehen und umfasst einen Schaft und ein Zahnrad daran. Der Schaft greift mit der Nadellagerkopplung ein und das Zahnrad greift mit den Zähnen des Schienenabschnitts ein. Das Steuerelement ist von einer distalen Position zu einer proximalen Position verschiebbar und von einer proximalen Position zu einer distalen Position nicht verschiebbar.
  • Bei einem weiteren separaten Merkmal der Erfindung umfasst ein System zum Einbringen einer endoluminalen Prothese in ein Körperlumen eines Patienten eine endoluminale Behandlungsvorrichtung mit einem in einem äußeren röhrenförmigen Element verschiebbar angebrachten länglichen inneren Element; einem Griffelement, welches dafür ausgelegt ist, an dem länglichen inneren Element angebracht zu werden, wobei das längliche innere Element bezüglich des Griffelements axial befestigt ist; und ein Steuerelement mit einem Eingriffselement, welches dafür ausgelegt ist, das äußere röhrenförmige Element einzugreifen, dadurch gekennzeichnet, dass das Steuerelement verschiebbar an das Griffelement gekoppelt ist; wobei sich das äußere röhrenförmige Element distal des Steuerelements erstreckt; und wobei das System ferner einen Schaft umfasst, welcher drehbar an dem Griffelement befestigt ist, wobei der Schaft ein Zahnrad umfasst, das derart an das Steuerelement gekoppelt ist, dass eine Drehung des Schafts das äußere röhrenförmige Element bezüglich des länglichen inneren Elements axial verlagert; und eine in dem Griffelement angeordnete Nadellagerkopplung, wobei der Schaft mit der Nadellagerkopplung eingreifbar ist, um die Drehung des Schafts auf nur eine Richtung zu beschränken, sodass das äußere röhrenförmige Element von einer distalen Position zu einer proximalen Position geführt wird, wenn der Schaft in der einen Richtung gedreht wird.
  • So umfasst bei einer bevorzugten Ausführungsform ein Katheterhüllensystem zum Einbringen eines Stents in einen Patienten ein äußeres röhrenförmiges Element, ein in dem äußeren röhrenförmigen Element verschiebbar aufgenommenes längliches inneres Element und eine Griffvorrichtung zum Umsetzen einer unidirektionalen Bewegung des äußeren röhrenförmigen Elements bezüglich des länglichen inneren Elements. Der Griff umfasst ein Griffelement, eine in dem Griffelement angeordnete Nadellagerkopplung und ein in einer Steuerelementführung in dem Griffelement verschiebbar angeordnetes Steuerelement. Das Steuerelement ist an einem seiner Enden im Eingriff mit dem äußeren röhrenförmigen Element. Ein Steuerknopf ist an dem Griffelement angebracht und in einer einzigen Richtung drehbar. Der Steuerknopf umfasst einen Schaft im Eingriff mit der Nadellagerkopplung. Der Schaft umfasst ferner ein Zahnrad im Eingriff mit dem Steuerelement, wobei das Steuerelement von einer distalen Position zu einer proximalen Position verschiebbar ist und von einer proximalen Position zu einer distalen Position nicht verschiebbar ist.
  • 1 ist eine Explosionsansicht der Griffvorrichtung, welche das Griffelement, ein Merkmal des Steuerelements und den Steuerknopf zeigt.
  • 2(a) ist eine Endansicht der Griffvorrichtung, welche das Griffelement, die Rollenlagerkopplung und den Steuerknopf zeigt.
  • 2(b) ist eine Endansicht eines Merkmals des Steuerelements.
  • 3 ist eine Seitenansicht des Griffelements.
  • 4 ist eine Seitenansicht einer endoluminalen Vorrichtung, welche das äußere röhrenförmige Element, die Hämostaseventilanordnung und das längliche innere Element zeigt.
  • 5(a) ist eine vergrößerte Seitenansicht eines in dem äußeren röhrenförmigen Element angeordneten Stents und des neben dem Stent angeordneten länglichen inneren Elements.
  • 5(b) ist eine vergrößerte Seitenansicht eines in dem äußeren röhrenförmigen Element vorgesehenen Stents, wobei der Stent an dem länglichen inneren Element angeordnet ist.
  • 6 ist eine Seitenansicht einer Ausführungsform des Steuerelements und des äußeren röhrenförmigen Elements.
  • Sehen wir uns nun die Zeichnungen im Detail an, so zeigen die 1, 3 und 4 eine erfindungsgemäße Griffvorrichtung 2, welche nur drei Teile umfassen kann, nämlich ein Griffelement 4, einen Schaft 54 und eine Nadellagerkopplung 130.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung umfasst die Griffvorrichtung 2 ein Griffelement 4, einen Steuerknopf 50 und ein Steuerelement 30. Das Griffelement 4, der Steuerknopf 50 und das Steuerelement 30 können aus Materialien, wie beispielsweise geformter oder bearbeiteter Kunststoff oder Edelstahl, gefertigt sein. Jedes üblicherweise bei medizinischen Vorrichtungen verwendete Material kann bei der Griffvorrichtung 2 verwendet werden.
  • Bei einer detaillierten Betrachtung des Griffelements 4 umfasst das Griffelement 4 vorzugsweise einen Greifabschnitt 6 und einen Körperabschnitt 8. Der Greifabschnitt 6 ist im Allgemeinen röhrenförmig und ragt von dem Körperabschnitt 8 in einem schiefen Winkel hervor. Bei der Verwendung erstreckt sich der Greifabschnitt 6 vorzugsweise vorwärts oder in distaler Richtung vom Benutzer weg.
  • Mit Bezug zu den 1, 2 und 3 umfasst der Körperabschnitt 8 eine transversale Öffnung 10, welche durch den gesamten Körperabschnitt 8 verläuft. Wie am Besten in 2 zu sehen ist, sind eine Nadellagerkopplungsaussparung 12 und eine Zahnradaussparung 14 an gegenüberliegenden Seiten des Körperabschnitts 8 angeordnet. Sowohl die Nadellagerkopplungsaussparung 12 als auch die Zahnradaussparung 14 sind koaxial zu der transversalen Öffnung 10.
  • Auch eine Steuerelementführung 16 ist in dem Körperabschnitt 8 angeordnet. Die Steuerelementführung 16 verläuft vorzugsweise vollständig durch den Körperabschnitt 8. Auf diese Weise ist die Steuerelementführung 16 vorzugsweise eine Öffnung durch den Körperabschnitt 8. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Steuerelementführung 16 an einer Seite des Körperabschnitts 8 angeordnet sein kann (wobei eine Seite der äußeren Umgebung exponiert ist), oder die Steuerelementführung 16 kann eine separate Komponente außerhalb des Körperabschnitts 8 sein. Darüber hinaus ist die Steuerelementführung 16 vorzugsweise im Wesentlichen orthogonal zu der transversalen Öffnung 10. Natürlich sind andere Ausrichtungen der transversalen Öffnung 10 und der Steuerelementführung 16 möglich, d. h. parallel, winklig und Ähnliche, und fallen in den Rahmen dieser Erfindung.
  • Mit Bezug zu den 1 und 2 weist die Steuerelementführung 16 vorzugsweise einen oder mehrere dort hinein ragende Führungsstifte 24 auf. Die Führungsstifte 24 sind vorzugsweise an dem Körperabschnitt 8 befestigt. Die Führungsstifte 24 sind verschiebbar im Eingriff mit einer Nut 36, welche in dem Steuerelement 30 angeordnet ist, wenn das Steuerelement 30 im Inneren der Steuerelementführung 16 positioniert ist. Die Steuerelementführung 16 umfasst auch eine Öffnung 22 darin, wie in 2 gezeigt ist, in Verbindung mit der Zahnradaussparung 14. Die Öffnung 22 ermöglicht, dass das Zahnrad 56 des Steuerknopfes 50 mit den Zähnen 34 des Steuerelements 30 eingreift. Auf diese Weise steuert die Bewegung des Steuerknopfes 50 die Bewegung des Steuerelements 30.
  • Mit Bezug zu den 1, 2 und 3 umfasst der Körperabschnitt 8 des Griffelements 4 eine Innenelementaussparung 20 entlang einer Seite des Körperabschnitts 8. Die Innenelementaussparung 20 wird verwendet, um ein längliches inneres Element 90 lösbar anzubringen. Das längliche innere Element 90 wird vorzugsweise durch den Anwender in die Innenelementaussparung 20 pressgepasst. Auf diese Weise wird das längliche innere Element 90 bezüglich der Griffvorrichtung 2 befestigt. Das längliche innere Element 90 kann jede Anzahl von Strukturen umfassen, wie beispielsweise – als Erläuterung und nicht einschränkend gedacht – Katheter, Führungsdrähte, Puffer und Ähnliches. Mit Bezug zu 4 umfasst das längliche innere Element 90 an einem proximalen Ende daran ein proximales Befestigungselement 96. Das proximale Befestigungselement 96 ist in die Innenelementaussparung 20 pressgepasst oder Ähnliches. Das proximale Befestigungselement 96 umfasst vorteilhafterweise ein der Innenelelementaussparung 20 entsprechendes Profil und eine entsprechende Geometrie. In dieser Hinsicht ist das längliche innere Element 90 an der Griffvorrichtung 2 in geeigneter Weise befestigt. Gewinde 98 oder andere Verbindungselemente können an einem proximalen Ende des proximalen Befestigungselements 96 angeordnet sein, sodass das längliche innere Element 90 an zusätzlichen Vorrichtungen (nicht gezeigt) befestigt werden kann.
  • Mit Bezug zu 4 wird nun eine Beschreibung der Komponenten eines Beispiels einer endoluminalen Vorrichtung 1 gegeben. Die endoluminale Vorrichtung 1 kann in ihrer allgemeinsten Form ein längliches inneres Element 90 und ein äußeres röhrenförmiges Element 110 umfassen. In 4 umfasst das äußere röhrenförmige Element 110 eine flexible Hülle 114 und eine separate Hämostaseventilanordnung 60. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass das äußere röhrenförmige Element 110 nur eine Komponente, wie beispielsweise eine flexible Hülle 114 oder Ähnliches, umfassen kann.
  • Die flexible Hülle 114 umfasst ein Lumen (nicht gezeigt) für den Durchlass des länglichen inneren Elements 90. Die flexible Hülle kann ein im Allgemeinen konusförmiges proximales Übergangselement 112 umfassen, um die Befestigung der flexiblen Hülle 114 an der Hämostaseventilanordnung 60 zu erleichtern.
  • Die Hämostaseventilanordnung 60 weist einen im Allgemeinen röhrenförmigen Körper 62 mit einem zentralen Lumen 64 darin auf. Das zentrale Lumen 64 steht bei Befestigung an der Hämostaseventilanordnung 60 in Fluidverbindung mit dem Lumen des proximalen Übergangselements 112 (nicht gezeigt) und dem Lumen der flexiblen Hülle 114 (nicht gezeigt). Die Hämostaseventilanordnung 60 umfasst vorzugsweise eine optionale bündige Öffnung 80 mit einem bündigen Lumen 82 darin, welches in Fluidverbindung mit dem zentralen Lumen 64 der Hämostaseventilanordnung 60 steht. Die bündige Öffnung 80 kann verwendet werden, um Fluid in das bündige Lumen 82 und das zentrale Lumen 64 einzuführen, wie von Fachleuten leicht zu erkennen ist. Ein distales Eingriffselement 66 ist am distalen Ende der Hämostaseventilanordnung 60 angeordnet. Das distale Eingriffselement 66 ist vorzugsweise um seine Achse drehbar. Das distale Eingriffselement 66 ist bezüglich des Hämostaseeingriffselements 60 durch eine Abdichtung 70 abgedichtet. Das distale Eingriffselement 66 umfasst Gewinde 68, welche in einer abdichtenden Weise mit entsprechenden Gewinden 116 an dem proximalen Übergangselement 112 der flexiblen Hülle 114 eingreifen.
  • Das proximate Ende der Hämostaseventilanordnung 60 umfasst ein proximales Eingriffselement 72, welches eine im Allgemeinen röhrenförmige Konstruktion aufweist. An der Außenseite des proximalen Eingriffselements 72 ist eine Vielzahl von Gewinden 74 angeordnet. Eine Dichtung 78 ist in der Hämostaseventilanordnung 60 neben dem proximalen Eingriffselement 72 befestigt.
  • Weiter mit Bezug zu 4 umfasst die endoluminale Vorrichtung 1 ein längliches inneres Element 90. In 4 ist ein Katheter als längliches inneres Element 90 gezeigt. Vorzugsweise umfasst das längliche innere Element 90 ein Lumen darin (nicht gezeigt), sodass ein Führungsdraht oder Ähnliches verwendet werden kann, um das längliche innere Element 90 in das Gefäßsystem eines Patienten einzuführen und dort zu positionieren. Ein Endverschluss 76 umgibt das längliche innere Element 90, wenn es in der Hämostaseventilanordnung 60 positioniert ist. Der Endverschluss 76 umfasst einen internen röhrenförmigen Überstand 77 darin mit einem Lumen für den Durchlass des länglichen inneren Elements 90. Eine Abdichtung 79 ist vorteilhafterweise distal des Endverschlusses 76 angeordnet. Gewinde 84 sind in dem Endverschluss 76 angeordnet. Während der Anwendung wird das längliche innere Element 90 durch den inneren röhrenförmigen Überstand 77 des Endverschlusses 76 durch die Dichtungen 78, 79 und in das zentrale Lumen 64 der Hämostaseventilanordnung 60 geführt. Ist der Endverschluss 76 auf das proximale Eingriffselement 72 geschraubt, ist an dem proximalen Ende der Hämostaseventilanordnung 60 eine Dichtung gebildet. Ein abdichtender Eingriff entsteht durch Komprimieren der Dichtung 79 zwischen der Dichtung 78 und dem röhrenförmigen Überstand 77.
  • Eine optionale flexible Spitze 94 kann an dem Ende des länglichen inneren Elements 90 befestigt sein, wenn das längliche Element nicht als ein Puffer verwendet wird, d. h., wenn ein Stent 150 distal des länglichen inneren Elements 90 in der flexiblen Hülle 114 platziert ist. Wird die flexible Spitze 94 verwendet, so umfasst sie ein Lumen darin (nicht gezeigt), sodass ein Führungsdraht oder Ähnliches hindurch gelangen kann.
  • Das proximate Ende des länglichen inneren Elements 90 ist an dem proximalen Befestigungselement 96 befestigt. Das proximate Befestigungselement umfasst auch ein Lumen darin (nicht gezeigt) in Verbindung mit dem Lumen des länglichen inneren Elements 90. Wird ein Führungsdraht oder Ähnliches verwendet, so wird er in das längliche innere Element 90 durch das proximate Befestigungselement 96 geführt.
  • Mit Bezug zu den 1 und 2 werden nun der Steuerknopf 50 und das Steuerelement 30 beschrieben. Der Steuerknopf 50 umfasst vorzugsweise einen im Allgemeinen kreisförmigen Radabschnitt 52. Während ein kreisförmiges Rad 52 bevorzugt ist, sind andere Formen und Geometrien im Rahmen der Erfindung möglich. Ein Schaft 54 ragt in einer Richtung von dem Rad 52 weg und ist daran fest gesichert. Der Schaft 54 ragt im Allgemeinen orthogonal zu der Ebene des Rads 52. Der Durchmesser des Schafts 54 entspricht ungefähr dem inneren Durchmesser der transversalen Öffnung 10. Ein Zahnrad 56 ist fest an dem Schaft 54 gesichert und umfasst eine Vielzahl von Zähnen 57. Während der Anwendung wird der Steuerknopf 50 in die Griffvorrichtung 2 eingeführt. Der Schaft 54 gelangt durch die transversale Öffnung 10 und in eine darin angeordnete Nadellagerkopplung 130. Während der Steuerknopf 50 aufgrund der Integration des Radabschnitts 52 bevorzugt ist, wird darauf hingewiesen, dass die Griffvorrichtung 2 im Rahmen der Erfindung unter Verwendung nur eines Schafts 54 verwendet werden kann.
  • Das Steuerelement 30 umfasst vorzugsweise eine Schiene 32 und ein Eingriffselement 38. Die Schiene 32 umfasst eine Nut 36 an der Oberseite davon. Die Nut 36 greift mit Führungsstiften 24 in dem Griffelement 4 ein, wenn das Steuerelement 30 in die Griffvorrichtung 2 eingeführt wird. Zähne 34 sind entlang der Unterseite der Schiene 32 angeordnet. Die Zähne 34 greifen mit entsprechenden Zähnen 57 des Zahnrades 56 des Steuerknopfs 50 ein, wenn das Steuerelement 30 in der Griffvorrichtung 2 mit dem Steuerknopf 50 an Ort und Stelle positioniert ist. An einem Ende der Schiene 32 ist ein Eingriffselement 38 angeordnet. Das Eingriffselement 38 umfasst eine Aussparung 40 darin, um mit dem äußeren röhrenförmigen Element 110 oder der Hämostaseventilanordnung 60 einzugreifen. Wie in den 1 und 2 gezeigt ist, greift die Aussparung 40 mit dem röhrenförmigen Körper 62 der Hämostaseventilanordnung 60 ein. Bei dieser Ausführungsform schnappt das Eingriffselement 38 ein und/oder ist zu der Hämostaseventilanordnung 60 pressgepasst. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass das Eingriffselement 38 direkt an dem äußeren röhrenförmigen Element 110 an jeder Komponente oder Struktur, die an dem äußeren röhrenförmigen Element 110 gesichert ist, befestigt sein kann. Das Eingriffselement 38 und allgemeiner das Steuerelement 30 dienen dazu, das äußere röhrenförmige Element 110 in Bezug zu dem befestigten länglichen inneren Element 90 zwangsweise zu bewegen.
  • Die 1, 2 und 3 zeigen die Nadellagerkopplung 130. Die Nadellagerkopplung 130 weist einen äußeren Kammerdurchmesser auf, welcher im Wesentlichen der Nadellagerkopplungsaussparung 12 entspricht. Die Nadellagerkopplung 130 ist an dem Körperabschnitt 8 der Griffvorrichtung 2 durch Presspassung oder durch die Verwendung eines Haftmittels oder Ähnliches gesichert. Die Nadellagerkopplung 130 umfasst im Allgemeinen eine Vielzahl von Nadellagern, welche in einem Gehäuse im Inneren einer äußeren Schale gehalten sind. Federn sind jedem Nadellager zugeordnet. Die Nadellagerkopplung 130 ist konstruiert, um das Drehmoment zwischen dem Schaft 54 und der Nadellagerkopplung 130 in einer Richtung zu übertragen und eine freie Überschreitung in der entgegengesetzten Richtung zu ermöglichen. Im Allgemeinen sehen präzise geformte innere Schrägen Flächen vor, an welchen sich die Nadellager verkeilen, um eine Arretierung des Drehmoments zu übertragen, wenn der Schaft 54 in einer Richtung gedreht wird. Die Nadellagerkopplung 130 ist vorzugsweise von der Torrington Company, 59 Field Street, P.O. Box 1008, Torrington, CT 06790-1008 zu beziehen. Die Nadellagerkopplung 130 ermöglicht vorteilhafterweise den Übergang von der Überschreitung (Drehung) zur Arretierung mit minimaler Verlustbewegung oder Gegenbewegung. In dieser Hinsicht weist die Griffvorrichtung 2 im Wesentlichen keine Gegenbewegung des äußeren röhrenförmigen Elements 110 auf. Die weitgehende Abwesenheit einer Gegenbewegung zeigt an, dass keine wesentliche Bewegung des äußeren röhrenförmigen Elements 110 in distaler Richtung stattfindet, welche den spannungshaltenden Effekt der Griffvorrichtung 2 zerstören würde. Dieses Antibacklash-Merkmal ist für die klinische Einbringung selbst-expandierender Stents 150 besonders vorteilhaft. Das Antibacklash-Merkmal verhindert, dass die flexible Hülle 114 oder das äußere röhrenförmige Element 110 „zurückspringen", wenn der Arzt die Bewegung stoppt oder das Eingangsdrehmoment an dem Steuerknopf 50 freigibt. Auf diese Weise sorgt die Nadellagerkopplung 130 für ein langsames, kontrolliertes Zurückziehen des äußeren röhrenförmigen Elements 110 oder der flexiblen Hülle 114.
  • Die 5(a) und 5(b) zeigen eine Nahansicht des distalen Endes der flexiblen Hülle 114 mit einem geladenen Stent 150 und einem länglichen inneren Element 90. In 5(a) ist der Stent 150 neben dem länglichen inneren Element 90 geladen. Auf diese Weise dient das längliche innere Element 90 als Puffer, wobei das distale Ende während der Einbringung des Stents 150 in Anlage an das Ende des Stents 150 kommt.
  • In 5(b) ist der Stent 150 auf das längliche innere Element 90 geladen. Der Stent 150 umgibt so das längliche innere Element 90. Die in den 5(a) und 5(b) gezeigten Konfigurationen sind im Rahmen der Erfindung.
  • Es wird nun eine Beschreibung des Betriebs der Griffvorrichtung 2 gegeben. Zur Vereinfachung der Beschreibung wird davon ausgegangen, dass der Stent 150 oder eine andere Vorrichtung geladen ist, und sich das längliche innere Element 90 in dem äußeren röhrenförmigen Element 110 oder der flexiblen Hülle 114 befindet. Zunächst ist das längliche innere Element 90 an dem Körperabschnitt des Griffelements 4 durch Drücken des proximalen Befestigungselements 96 in die Innenelementaussparung 20 gesichert. Das längliche innere Element 90 ist so bezüglich der Griffvorrichtung 2 (in axialer Richtung) fixiert. Bei einem Merkmal der Erfindung wird das Steuerelement 30, welches sich in der Steuerelementführung 16 befindet, dann an dem äußeren röhrenförmigen Element 110 befestigt. Wird eine Hämostaseventilanordnung 60 verwendet, wird das Steuerelement 30 an der Hämostaseventilanordnung 60 befestigt. An diesem Punkt ist der Steuerknopf 50 in der Griffvorrichtung 2 in Position, wobei der Schaft 54 mit der Nadellagerkopplung 130 eingreift. Die Zähne 57 des Zahnrads 56 sind mit den entsprechenden Zähnen 34 der Schiene 32 in Eingriff. Während der Anbringung des Stents 150 ist das äußere röhrenförmige Element 110 in proximaler Richtung zurückgezogen, während das längliche innere Element 90 in der axialen Richtung fixiert bleibt. Der Steuerknopf 50, welcher aufgrund der Nadellagerkopplung 130 in nur einer Richtung drehbar ist, zieht das Steuerelement 30 in der Griffvorrichtung 2 zurück. Das äußere röhrenförmige Element 110, welches in Eingriff mit dem Steuerelement 30 ist, wird ebenfalls zurückgezogen. Das äußere röhrenförmige Element 110 wird zurückgezogen bis der Stent 150 oder eine andere Vorrichtung angebracht sind. Da der Schaft 54 des Steuerknopfes 50 mit der Nadellagerkopplung 130 eingreift, dreht sich der Steuerknopf 50 nur in einer Richtung, um das äußere röhrenförmige Element 110 in der proximalen Richtung zurückzuziehen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Griffvorrichtung 2 insofern unidirektional ist, als das äußere röhrenförmige Element 110 nur in einer Richtung beweglich ist, nämlich in proximaler Richtung bezüglich des länglichen inneren Elements 90.
  • Das unidirektionale Merkmal der Griffvorrichtung 2 bietet mehrere Vorzüge. Zunächst hindert die Griffvorrichtung 2 einen Anwender daran, das äußere röhrenförmige Element 110 versehentlich in distaler Richtung zu bewegen. Auf diese Weise kann das äußere röhrenförmige Element 110 nicht mit einem Stent 150, welcher bereits angebracht ist, zusammenstoßen oder ihn verschieben. Darüber hinaus ist das äußere röhrenförmige Element 110 während des Zurückziehens in ständiger Spannung, wenn die Griffvorrichtung 2 verwendet wird. Dieses Spannungshaltungsmerkmal ist besonders wichtig, da das äußere röhrenförmige Element 110 und insbesondere die flexible Hülle 114 dazu neigen, sich in gewissem Maße zu dehnen. Bei der hierin beschriebenen Griffvorrichtung 2 bleibt die Spannung oder Dehnung in dem äußeren röhrenförmigen Element 110 oder der flexiblen Hülle 114 erhalten, wenn das äußere röhrenförmige Element 110 oder die flexible Hülle 114 über eine gewisse Entfernung durch Drehung des Steuerknopfes 50 und Loslassen zurückgezogen werden. Es ist allgemein vorzuziehen, diese Spannung in dem äußeren röhrenförmigen Element 110 zu halten. Bestehende Vorrichtungen haben diesen Spannungshaltungseffekt möglicherweise nicht und ziehen sich in gewissem Maße zurück, sobald die Bewegung der Hülle stoppt. Bei Vorrichtungen nach dem Stand der Technik neigt die Hülle dazu, sich zu verformen oder die Form zu verändern sobald das Zurückziehen gestoppt wird.
  • 6 zeigt eine Ausführungsform des Steuerelements und des äußeren röhrenförmigen Elements. Bei dieser Ausführungsform umfasst das äußere röhrenförmige Element 110 an einem proximalen Ende ein Steuerelement 160. Das Steuerelement 160 des äußeren röhrenförmigen Elements 110 ist zusammenhängend mit dem äußeren röhrenförmigen Element 110 gebildet und ist nicht separat wie das in den 1 und 2 gezeigte Steuerelement 30. Das Steuerelement 160 kann als Teil des äußeren röhrenförmigen Elements 110 betrachtet werden. Vorzugsweise umfasst das Steuerelement 160 eine Nut 162 über seine Länge. Die Nut 162 greift mit einem oder mehreren Führungsstiften 24 in dem Griffelement 4 ein. Ferner umfasst das Steuerelement 160 vorzugsweise Zähne 164 entlang einem Abschnitt seiner Länge. Bei dieser Ausführungsform greift das Steuerelement 160 mit Zähnen 57 des Zahnrads 56 ein. Bei dieser Ausführungsform greift das äußere röhrenförmige Element 110 direkt mit dem Zahnrad 56 des Schafts 54 ein. Der Schaft 54 ist in Dreheingriff mit dem äußeren röhrenförmigen Element 110.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass verschiedene Modifikationen der oben beschriebenen Vorrichtung in den Rahmen der Ansprüche fallen sollen. Beispielsweise ist es möglich, den Radabschnitt 52 des Steuerknopfes 50 wegzulassen und die Drehbewegung durch direkte Handhabung des Schafts 54 zu steuern. Während also ein Zahnrad und eine Zahnanordnung im Allgemeinen als Kopplungsbewegung des Schafts 54 mit den Steuerelementführungen 30, 160 beschrieben worden sind, können alternative Mechanismen verwendet werden. Beispielsweise können verschiedene Zahnrad-, Schraub- und sogar reibungsbasierte Anordnungen verwendet werden, um die unidirektionale Drehbewegung des Schafts 54 in die lineare Verlagerung des äußeren röhrenförmigen Elements 110 zu übersetzen. Während Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung gezeigt und beschrieben worden sind, können verschiedene Modifikationen erfolgen, ohne vom Rahmen der vorliegenden Erfindung abzuweichen. Die Erfindung sollte daher nicht beschränkt werden, außer durch die beiliegenden Ansprüche und ihre Entsprechungen.

Claims (20)

  1. Griffvorrichtung (2) für eine endoluminale Behandlungsvorrichtung (1) mit einem länglichen inneren Element (90) und einem äußeren röhrenförmigen Element (110), umfassend: ein Griffelement (4), welches dafür ausgelegt ist, an dem länglichen inneren Element (90) angebracht zu werden; und ein Steuerelement (30) mit einem Eingriffselement (38), welches dafür ausgelegt ist, das äußere röhrenförmige Element (110) einzugreifen, wobei das Steuerelement (30) verschiebbar an das Griffelement (4) angekoppelt ist; und wobei die Griffvorrichtung (2) ferner umfasst: einen Schaft (54), welcher drehbar an dem Griffelement (4) angebracht ist und an das Steuerelement (30) gekoppelt ist, so dass die Drehung des Schafts (54) das Steuerelement (30) bezüglich des Griffelements (4) axial verlagert; gekennzeichnet durch eine in dem Griffelement (4) angeordnete Nadellagerkopplung (130), wobei der Schaft (54) mit der Nadellagerkopplung (130) in Eingriff bringbar ist, um die Drehung des Schafts (54) auf nur eine Richtung zu beschränken.
  2. Griffvorrichtung nach Anspruch 1, wobei sich das äußere röhrenförmige Element (110) distal des Steuerelements (30) erstreckt und das längliche innere Element (90) verschiebbar in dem äußeren röhrenförmigen Element (110) angeordnet ist und ein bezüglich des Griffelements (4) befestigtes proximales Ende aufweist.
  3. Griffvorrichtung nach Anspruch 2, wobei das Steuerelement (30) eine Vielzahl von Zähnen (34) an einem proximalen Ende davon umfasst und der Schaft (54) ein Zahnrad (56) zum Eingreifen der Vielzahl von Zähnen (34) an dem Steuerelement (30) umfasst, um die Drehung des Schafts (54) an die axiale Verlagerung des äußeren röhrenförmigen Elements (110) zu koppeln.
  4. Griffvorrichtung nach Anspruch 1, wobei der Schaft (54) im Wesentlichen orthogonal zu dem Steuerelement (30) ist.
  5. Griffvorrichtung nach Anspruch 2, wobei das Steuerelement (30) eine Nut (36) entlang einem proximalen Endabschnitt des Steuerelements (30) umfasst, und wobei das Griffelement (4) eine Steuerelementführung (16) umfasst, um das Steuerelement (30) dort hindurch verschiebbar aufzunehmen, wobei die Steuerelementführung (16) wenigstens einen Führungsstift (24) darin umfasst, um in die Nut (36) entlang dem proximalen Endabschnitt des Steuerelements (30) einzugreifen, um die Drehung des Steuerelements (30) zu verhindern.
  6. Griffvorrichtung nach Anspruch 2, wobei das Griffelement (4) eine Innenelementaussparung (20) umfasst, wobei das längliche innere Element (90) lösbar in der Innenelementaussparung (20) angebracht ist.
  7. Griffvorrichtung nach Anspruch 1, wobei im Wesentlichen keine Gegenbewegung des Steuerelements (30) erfolgt, wenn der Schaft (54) in der einzigen Richtung gedreht und gelöst wird.
  8. System zum Einbringen einer endoluminalen Prothese in einem Körperlumen eines Patienten, umfassend: eine endoluminale Behandlungsvorrichtung mit einem länglichen inneren Element (90), welches verschiebbar in einem äußeren röhrenförmigen Element (110) angebracht ist; ein Griffelement (4), welches dafür ausgelegt ist, an dem länglichen inneren Element (90) angebracht zu werden, wobei das längliche innere Element (90) bezüglich des Griffelements (4) axial befestigt ist; und ein Steuerelement (30) mit einem Eingriffselement (38), welches dafür ausgelegt ist, das äußere röhrenförmige Element (110) einzugreifen, wobei das Steuerelement (30) verschiebbar an das Griffelement (4) gekoppelt ist; wobei sich das äußere röhrenförmige Element (110) distal des Steuerelements (30) erstreckt; und wobei das System ferner einen Schaft (54) umfasst, welcher drehbar an dem Griffelement (4) angebracht ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Schaft (54) ein Zahnrad (56) umfasst, welches derart an das Steuerelement (30) gekoppelt ist, dass die Drehung des Schafts (54) das äußere röhrenförmige Element (110) bezüglich des länglichen inneren Elements (90) axial verlagert; und eine in dem Griffelement (4) angeordnete Nadellagerkopplung (130), wobei der Schaft (54) mit der Nadellagerkopplung (130) eingreifen kann, um die Drehung des Schafts (54) auf nur eine Richtung zu beschränken, sodass das äußere röhrenförmige Element (110) von einer distalen Position zu einer proximalen Position geführt wird, wenn der Schaft (54) in der einen Richtung gedreht wird.
  9. System nach Anspruch 8, welches ferner eine Prothese in dem äußeren röhrenförmigen Element (110) in der Nähe seines distalen Endes aufweist.
  10. System nach Anspruch 9, wobei die Prothese von dem distalen Ende des äußeren röhrenförmigen Elements (110) durch Drehung des Schafts (54) in der einen Richtung angebracht wird.
  11. System nach Anspruch 8, wobei das Steuerelement (30) ferner einen Schienenabschnitt (32) zum Eingreifen des Zahnrads (56) des Schafts (54) umfasst, und einen Eingriffsabschnitt (38) an einem distalen Ende des Schienenabschnitts (32), um das äußere röhrenförmige Element (110) an das Steuerelement (30) zu koppeln.
  12. System nach Anspruch 11, wobei der Schienenabschnitt (32) eine Vielzahl von Zähnen (34) daran umfasst und das Zahnrad (56) eine Vielzahl von Zähnen (57) daran umfasst, um mit den Zähnen (34) des Schienenabschnitts (32) in Eingriff zu sein.
  13. System nach Anspruch 8, wobei der Schaft (54) im Wesentlichen orthogonal zu dem Steuerelement (30) ausgerichtet ist.
  14. System nach Anspruch 11, wobei der Schienenabschnitt (32) eine daran angeordnete Nut (36) umfasst und das Griffelement (4) wenigstens einen Führungsstift (24) darin umfasst, wobei der wenigstens eine Führungsstift (24) mit der in dem Schienenabschnitt (32) vorgesehenen Nut (36) eingreift.
  15. System nach Anspruch 8, wobei das Griffelement (4) eine Innenelementaussparung (20) zum Befestigen des länglichen inneren Elements (90) an dem Griffelement (4) umfasst.
  16. Griffvorrichtung nach Anspruch 1, wobei das Griffelement (4) einen Greifabschnitt (6) und einen Körperabschnitt (8) umfasst, wobei der Körperabschnitt (8) eine transversale Öffnung (10) und eine Steuerelementführung (16) darin umfasst, welche sich wenigstens partiell kreuzen; wobei die Nadellagerkopplung (130) in dem Körperabschnitt (8) koaxial mit der transversalen Öffnung (10) angeordnet ist; wobei das Steuerelement (30) in der Steuerelementführung (16) des Körperabschnitts (8) verschiebbar ist; und wobei die Griffvorrichtung ferner einen Steuerknopf (50) umfasst, wobei der Steuerknopf (50) den Schaft (54) und ein Zahnrad (56) daran umfasst, wobei der Schaft (54) drehbar in der transversalen Öffnung (10) angeordnet ist, wodurch er mit der Nadellagerkopplung (130) eingreifen kann, um eine Drehung des Steuerknopfes (50) in nur einer Richtung zu erlauben, wobei das Zahnrad (56) mit dem Steuerelement (30) eingreift, um die axiale Bewegung des Steuerelements (30) von einer distalen Position zu einer proximalen Position an die Drehung des Steuerknopfes (50) in der einen Richtung zu koppeln.
  17. Griffvorrichtung nach Anspruch 16, wobei das Steuerelement (30) eine Vielzahl von Zähnen (34) zum Eingreifen der Zähne (57) des Zahnrads (56) an dem Steuerknopf (50) umfasst, um die axiale Bewegung des Steuerelements (30) an die Drehung des Steuerknopfes (50) zu koppeln.
  18. Griffvorrichtung nach Anspruch 16, wobei die transversale Öffnung (10) im Wesentlichen orthogonal zu der Steuerelementführung (16) angeordnet ist.
  19. Griffvorrichtung nach Anspruch 16, wobei das Steuerelement (30) eine daran angeordnete Nut (36) umfasst, und wobei die Steuerelementführung (16) wenigstens einen Führungsstift (24) darin umfasst, wobei der wenigstens eine Führungsstift (24) mit der Nut (36) des Steuerelements (30) eingreift.
  20. Griffvorrichtung nach Anspruch 16, wobei das Griffelement (4) eine Innenelementaussparung (20) umfasst, wobei das längliche innere Element (90) in der Innenelementaussparung (20) lösbar angebracht ist.
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