DE60112388T2 - Schaumkern-abbildungselement mit glänzender oberfläche - Google Patents

Schaumkern-abbildungselement mit glänzender oberfläche Download PDF

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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft Bebilderungsmedien. In einer bevorzugten Form betrifft die Erfindung Träger für fotografische, Tintenstrahl-, thermische und elektrofotografische Medien.
  • Damit ein Bebilderungsträger für Kunden zwecks Bebilderung hinreichend akzeptiert werden kann, muss er Anforderungen an bevorzugte Attribute in Bezug auf Grundgewicht, Dicke, Steifigkeit, Glätte, Glanz, Weißheit und Lichtdichtheit erfüllen. Träger, deren Eigenschaften außerhalb des typischen Spektrums für "Bebilderungsmedien" liegen, stoßen bei Kunden auf wenig Akzeptanz.
  • Neben diesen grundsätzlichen Anforderungen unterliegen Bebilderungsträger weiteren konkreten Anforderungen, je nach Art der Bilderzeugung auf dem Träger. Bei der Herstellung eines fotografischen Papiers kommt es beispielsweise darauf an, dass das fotografische Papier gegen das Eindringen flüssiger Verarbeitungschemikalien beständig ist, da ansonsten Verunreinigungen am Druckrand auftreten, die mit einer erheblichen Einbuße der Bildqualität einhergehen. Bei der Herstellung eines Tintenstrahlpapiers in „fotografischer Qualität" ist es wichtig, dass das Papier die Farbe gut aufnimmt und in der Lage ist, hohe Tintenkonzentrationen zu absorbieren und schnell zu trocknen. Wenn die Tinte nicht schnell absorbiert wird, kleben die Elemente zusammen, wenn sie auf andere Drucke gelegt werden, was zu Verschmieren und einer ungleichmäßigen Druckdichte führt. Für thermische Medien ist es wichtig, dass der Träger eine Isolationsschicht umfasst, um die Übertragung des Farbstoffs von dem Geber zu maximieren, was zu einer höheren Farbsättigung führt.
  • Es ist daher wichtig, dass ein Bebilderungsmedium gleichzeitig mehrere Anforderungen erfüllt. Eine oft verwendete Technik zur gleichzeitigen Erfüllung mehrerer Anforderungen ist die Verwendung von Verbundstrukturen aus mehreren Schichten, wobei jede Schicht entweder einzeln oder in Verbindung mit anderen verschiedene Funktionen übernimmt. Bei spielsweise wird ein konventionelles fotografisches Papier, das einen Zellulosepapierträger umfasst, auf jeder Seite mit einer Schicht aus Polyolefinharz, typischerweise Polyethylen, beschichtet, die dazu dient, dem Papier Wasserfestigkeit zu verleihen, und die zudem eine glatte Oberfläche erzeugt, auf der lichtempfindliche Schichten ausgebildet werden können. In einem anderen Bebilderungsmaterial, wie in US-A-5,866,282 beschrieben, werden biaxial orientierte Polyolefinfolien auf Zellulosepapier extrusionslaminiert, um einen Träger für Silberhalogenid-Bebilderungsschichten zu erzeugen. Die darin beschriebenen biaxial orientierten Träger weisen eine mikroporige Schicht in Verbindung mit coextrudierten Schichten auf, die weiße Pigmente, wie TiO2, oberhalb und unterhalb der mikroporigen Schicht enthalten. Die beschriebene Verbundträgerstruktur hat sich als haltbarer, schärfer und heller als bisherige Bebilderungsträger für fotografisches Papier erwiesen, die gegossene, schmelzextrudierte Polyethylenschichten verwenden, die auf Zellulosepapier aufgetragen werden. In US-A-5,851,651 werden poröse Beschichtungen, die anorganische Pigmente und anionische, organische Bindemittel umfassen, auf Zellulosepapier aufgetragen, um Tintenstrahlpapier in "fotografischer Qualität" zu erzeugen.
  • Bei allen vorstehend genannten Bebilderungsträgern sind mehrere Vorgänge erforderlich, um die einzelnen Schichten zu fertigen und zusammenzufügen. Beispielsweise muss für fotografisches Papier üblicherweise zunächst das Papier hergestellt werden, gefolgt von dem Polyethylenextrusionsbeschichtungsvorgang, oder, wie in US-A-5,866,282 beschrieben, der Papierherstellung, gefolgt von einem Laminiervorgang, für den die Laminate in einem weiteren Extrusionsgießvorgang hergestellt werden. Es besteht Bedarf nach Bebilderungsträgern, die in einem einzelnen aufeinander folgenden Fertigungsprozess herstellbar sind, während sie weiter die strengen Anforderungen an Leistungsmerkmale und Qualität für Bebilderungsträger erfüllen.
  • In der Technik ist bekannt, dass herkömmliche Bebilderungsträger aus einem Rohpapier bestehen. Beispielsweise besteht typisches fotografisches Papier derzeit zu ca. 75 Gew.% aus Rohpapier. Obwohl Rohpapier typischerweise ein Material mit hohem Elastizitätsmodul und niedrigen Kosten ist, sind bei der Papierherstellung nicht unerhebliche Umweltaspekte zu berücksichtigen. Es besteht Bedarf nach alternativen, umweltfreundlicheren Rohmaterialien und Fertigungsverfahren. Um die Wirkung auf die Umwelt zu minimieren, ist es zudem wichtig, den Gehalt an Rohmaterial, soweit möglich, zu verringern, ohne die Merkmale des Bebilderungsträgers zu beeinträchtigen, die für den Kunden wichtig sind, d.h. Festigkeit, Steifigkeit, Oberflächeneigenschaften usw.
  • Aus den vorausgehenden Ausführungen folgt, dass die Möglichkeit, fotografisches Papier zu wiederzuverwerten, von Bedeutung ist. Die aktuellen fotografischen Papiere lassen sich nicht recyceln, weil sie Verbundstoffe aus Polyethylen und Rohpapier sind und die Verfahren zur Polymerwiederverwertung oder zur Papierwiederverwertung daher nicht zur Anwendung kommen können. Ein fotografisches Papier, das deutlich höhere Anteile an Polymer aufweist, kann grundsätzlich besser mit Verfahren für die Polymerwiederverwertung recycelt werden.
  • Bestehende Verbundstrukturen von Farbpapieren sind während der Herstellung, Konfektionierung und Verarbeitung typischerweise einer Aufrollneigung unterworfen. Dieses Aufrollen geht vornehmlich auf interne Spannungen zurück, die in die verschiedenen Schichten der Verbundstruktur während der Fertigungs- und Trocknungsvorgänge sowie während der Lagerung entstehen (Wickelneigung). Da die verschiedenen Schichten der Verbundstruktur in unterschiedlichem Maße gegenüber Feuchtigkeit empfindlich sind, verändert sich die Aufrollneigung des Bebilderungsträgers je nach Feuchtigkeit der vorherrschenden Umgebung. Es besteht demnach Bedarf nach einem Bebilderungsträger, der die Empfindlichkeit gegen feuchtigkeitsbedingtes Aufrollen minimiert oder der im Idealfall gar keine Aufrollneigung aufweist.
  • Die strengen und vielfältigen Anforderungen an Bebilderungsmedien verlangen daher nach einer steten Weiterentwicklung der Material- und Verarbeitungstechniken. Eine derartige Technologie, in der Technik als „Polymerschaum" bezeichnet, wird bisher häufig in Nahrungsmittel- und Getränkeschachteln, Verpackungen, Möbeln, Haushaltsgeräten usw. eingesetzt. Polymerschäume werden auch als Schaumkunststoffe oder Schaumstoffe bezeichnet. Schaumstoffe sind mehrphasige Systeme, die eine feste Polymermatrix enthalten, die eine kontinuierliche und eine Gasphase ist. Beispielsweise beschreibt US-A-4,832,775 eine Schaum-/Filmverbundstruktur, die ein Polystyrolschaumsubstrat und orientierten Polypropylenfilm, der auf mindestens eine Hauptseite des Polystyrolschaumsubstrats aufgetragen ist, sowie eine acrylartige Haftkomponente umfasst, die den Polypropylenfilm an der Hauptfläche des Polystyrolschaumsubstrats befestigt. Die Schaum-/Filmverbundstruktur lässt sich durch herkömmliche Prozesse herstellen, wie das Warmformen, um zahlreiche Arten nützlicher Artikel herzustellen, beispielsweise Becher, Tassen und Teller oder Kartons und Behälter, die eine sehr gute Festigkeit gegen Durchstoßen, Biegerisse, Fett und Abrieb, sowie sehr gute Eigenschaften in Bezug auf Feuchtigkeitssperre und elastische Verformung aufweisen.
  • Schaumstoffe finden auch begrenzt Anwendung in Bebilderungsmedien. Beispielsweise beschreibt JP 2839905 B2 eine dreischichtige Struktur aus einer geschäumten Polyolefinschicht auf der Bildempfangsseite, einem Rohpapierträger und einer Polyethylenharzschicht auf der Rückseite. Die geschäumte Harzschicht wurde durch Extrudieren einer Mischung aus 20 Gew.% Titandioxidcharge in LDPE, 78 Gew.% Polypropylen und 2 Gew.% Daiblow PEM20 (AL)NK Treibmittel durch eine T-Düse hergestellt. Diese Schaumfolie wurde dann mit einem heißschmelzenden Klebstoff auf den Papierträger laminiert. JP 09127648 A beschreibt eine Abwandlung der Struktur aus JP 2839905 B2 , worin das Harz auf der Rückseite des Papierträgers geschäumt ist, während das Harz auf der Bildempfangsseite nicht geschäumt ist. Eine andere Abwandlung ist eine vierschichtige Struktur, wie in JP 09106038 A beschrieben. Hierbei umfasst die Bildempfangsharzschicht 2 Schichten, nämlich eine nicht geschäumte Harzschicht, die Kontakt mit der Emulsion hat, und eine geschäumte Harzschicht, die auf dem Papierträger haftet. Bei diesem Ansatz bestehen jedoch einige Probleme. Die in den vorstehenden Patenten beschriebenen Strukturen müssen geschäumte Schichten von nur 10 μm bis 45 μm Dicke verwenden, da die geschäumten Harzschichten dazu dienen, die bestehenden harzbeschichteten Schichten auf dem Papierträger zu ersetzen. Die Dickenbeschränkung ist zudem nötig, um die strukturelle Integrität des fotografischen Papierträgers zu erhalten, da der Rohpapierträger die Steifigkeit erzeugt. Bekanntermaßen ist es in der Verschäumungstechnik schwierig, einheitlich geschäumte Folien mit wesentlich reduzierter Dichte herzustellen, insbesondere in dem zuvor genannten Dickenbereich.
  • Eine weitere Anforderung an verwendbare fotografische Elemente ist die Erzeugung einer Oberfläche für eine bilderzeugende Emulsion oder Gelatineschicht mit einer bestimmten Glätte und die nach Auftragen von Gel oder Emulsion eine „glänzende" Oberfläche hat. Zur Messung der Reflektion des Streulichts von einer Oberfläche kann ein Glanzmessgerät des Typs Gardner herangezogen werden.
  • Typische harzbeschichtete fotografische Papiere, wie sie derzeit hergestellt werden, nutzen die natürliche Rauheit des Rohpapiers sowie spezielle Kühlwalzen, um die erforderlichen Flächen zur Steuerung der Glanzwirkung zu erzielen. Die Kühlwalze dient dazu, die schmelzextrudierte Polyethylenschicht auf dem Rohpapier derart auszubilden, dass eine sehr spezifische Hochleistungsoberfläche entsteht.
  • Es besteht Bedarf nach einem Bebilderungsverbundmaterialträger, der sich in einer einzigen Fertigungsfolge herstellen lässt.
  • Es besteht zudem Bedarf nach einem Bebilderungsträger, der dazu beiträgt, die Menge des verwendeten Rohpapierträgers zu reduzieren.
  • Zudem besteht Bedarf nach einem Bebilderungsträger, der wirksam recycelt werden kann.
  • Weiterhin besteht Bedarf nach einem Bebilderungsträger, der gegenüber feuchtigkeitsbedingtem Aufrollen unempfindlich ist.
  • Weiterhin besteht Bedarf nach einem Bebilderungsträger, der eine „glänzende" Oberfläche liefern kann, wenn er mit vorhandenen Gel- oder Emulsionssystemen beschichtet wird.
  • Auch besteht Bedarf nach einem Bebilderungsträger, der eine bestimmte Oberfläche liefern kann, die hohe Beschichtungsgeschwindigkeiten für vorhandene Gel- oder Emulsionssysteme ermöglicht.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Bebilderungsverbundmaterial bereitzustellen, das die Anforderungen eines Bebilderungsträgers erfüllt, insbesondere in Bezug auf Grundgewicht, Dicke, Steifigkeit, Glätte, Glanz, Kantendurchdringung und Lichtdichtheit.
  • Weiterhin liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Bebilderungsverbundmaterial bereitzustellen, das gegen feuchtigkeitsbedingtes Aufrollen beständig ist.
  • Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist die Bereitstellung eines Abbildungselements, das in einem einzelnen aufeinander folgenden Fertigungsprozess herstellbar ist.
  • Eine weitere Aufgabe ist die Bereitstellung eines Abbildungselements, das recyclebar ist.
  • Eine weitere Aufgabe ist die Bereitstellung eines Abbildungselements, das einen Träger vorsieht, der eine „glänzende" Oberfläche zu erzeugen vermag.
  • Eine weitere Aufgabe ist die Bereitstellung eines Abbildungselements, das einen Träger vorsieht, der einen Hochgeschwindigkeitsauftrag von Gels oder Emulsionen ermöglicht.
  • Diese und weitere Aufgaben der vorliegenden Erfindung werden durch ein Abbildungselement mit einer Abbildungsschicht und einem Träger gelöst, worin der Träger einen geschlossenzelligen Schaumkernbogen umfasst, auf dem eine obere und untere Flanschfolie haftet, worin die obere Flanschfolie orientiertes Polystyrol oder Polyolefin umfasst, worin der Elastizitätsmodul der oberen Flanschfolie zwischen 1000 und 3500 MPa beträgt, vorzugsweise zwischen 2700 und 3200 Mpa, und worin die Rauheit der oberen Fläche des Trägers kleiner als 0,4 μm Ra ist, vorzugsweise zwischen 0,2 und 0,34 μm Ra.
  • Die Erfindung stellt einen überlegenen Abbildungsträger bereit. Insbesondere stellt die Erfindung einen Bebilderungsträger mit hoher Steifigkeit, hoher Glätte zur Erzielung hohen Glanzes und hoher Beschichtungsgeschwindigkeiten, hoher Lichtdichte und sehr guter Beständigkeit gegenüber feuchtigkeitsbedingtem Aufrollen bereit. Sie stellt zudem einen Bebilderungsträger bereit, der in einem einzelnen aufeinander folgenden Fertigungsprozess herstellbar ist. Zudem stellt sie einen Bebilderungsträger bereit, der sich effizient recyceln lässt.
  • Die Erfindung wird im folgenden anhand in der Zeichnung dargestellter Ausführungsbeispiele näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1 die Oberflächentextur von Schaum und fotografischem Papier nach dem Stand der Technik.
  • 2 die Oberflächentextur von erfindungsgemäßem Schaum im Vergleich mit dem Glanz fotografischen Papiers nach dem Stand der Technik.
  • 3 die Oberflächentextur des in der Erfindung verwendeten Schaumträgers und eines harzbeschichteten fotografischen Papierträgers.
  • Die Erfindung weist zahlreiche Vorteile auf. Die vorliegende Erfindung ergibt ein Element, das wesentlich weniger Aufrollneigung unter extremer Luftfeuchtigkeit aufweist. Das Element lässt sich in einem einzelnen aufeinander folgenden Fertigungsprozess herstellen. Dies senkt die Fertigungskosten für das Element erheblich und würde die Fertigungsnachteile der aktuellen Generation von Abbildungsträgern beseitigen, einschließlich der sehr engen Feuchtigkeitsspezifikationen im Rohmaterial und der Spezifikationen zur Minimierung von Dellen oder Kratern während des Harzauftrags. Das Element lässt sich zudem recyceln, um Polyolefin wiederzugewinnen und wiederzuverwerten, anstatt es in Deponien zu lagern. Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, Schaum als Kern des Bebilderungsträgers zu verwenden, und zwar mit Flanschschichten mit höherem Elastizitätsmodul, die die benötigte Steifigkeit verleihen und den Schaumkern auf beiden Seiten umgeben. Mithilfe dieses Ansatzes lassen sich zahlreiche neue Merkmale des Bebilderungsträgers nutzen und Einschränkungen in der Fertigung beseitigen. Diese und weitere Aufgaben und Vorteile der Erfindung werden im Zuge der nachfolgenden Beschreibung deutlich.
  • Das erfindungsgemäße Abbildungselement umfasst einen Polymerschaumkern, auf dem eine obere und eine untere Flanschfolie haften. Der Polymerschaumkern umfasst vorzugsweise ein Homopolymer, wie Polyolefin, Polystyrol, Polyvinylchlorid oder andere typische, thermoplastische Polymere, deren Copolymere oder Mischungen davon, oder andere Polymersysteme, wie Polyurethane, Polyisocyanurate, die durch Verwendung eines Treibmittels in zwei Phasen expandiert wurden, eine feste Polymermatrix und eine gasförmige Phase. Andere feste Phasen können in den Schäumen in Form von Füllstoffen vorhanden sein, die organischen (polymer, faserförmige) oder anorganischen (Glas, Keramik, Metall) Ursprungs sind. Die Füllstoffe können zur Verbesserung der physischen, optischen, chemischen oder der Verarbeitungseigenschaften des Schaums verwendet werden.
  • Die Schaumbildung dieser Polymere kann durch verschiedene mechanische, chemische oder physische Mittel erfolgen. Mechanische Verfahren umfassen das Einleiten eines Gases in eine Polymerschmelze, Lösung oder Suspension, die dann entweder durch katalytische Tätigkeit oder Wärme oder beides aushärtet, wodurch die Gasblasen in der Matrix eingeschlossen wer den. Chemische Verfahren umfassen derartige Techniken, wie die thermische Zersetzung chemischer Treibmittel zur Erzeugung von Gasen, wie Stickstoff oder Kohlendioxid durch Anwendung von Wärme oder durch exotherme Reaktionswärme während der Polymerisation. Physische Verfahren umfassen derartige Techniken, wie die Expansion eines in einer Polymermasse gelösten Gases bei Reduktion des Systemdrucks, die Verdampfung von Flüssigkeiten mit niedrigem Siedepunkt, wie Fluorkohlenstoffe oder Methylchlorid, oder die Einbringung hohler Mikrokugeln in eine Polymermatrix. Die Wahl der Schaumbildungstechnik ist durch die gewünschte Schaumdichtereduktion, die gewünschten Eigenschaften und den Fertigungsprozess bestimmt.
  • In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung werden Polyolefine, wie Polyethylen und Polypropylen, deren Mischungen und Copolymere als Matrixpolymer in dem Schaumkern zusammen mit einem chemischen Treibmittel, wie Natriumbicarbonat und dessen Mischung mit Zitronensäure, organischen Säuresalzen, Azodicarbonamid, Azobisformamid, Azobisisobutyronitril, Diazoaminbenzen, 4,4'-Oxybis(benzensulfonylhydrazid) (OBSH), N,N'-Dinitrosopentamethyltetramin (DNPA), Natriumborohydrid und andere in der Technik bekannte Treibmittel verwendet. Die bevorzugten chemischen Treibmittel sind Mischungen aus Natriumbicarbonat/Zitronensäure, Azodicarbonamid, wobei aber auch andere verwendbar sind. Falls erforderlich, können diese Schaummittel zusammen mit einem Schaumhilfsmittel, Keimbildungsmittel und einem Vernetzungsmittel verwendet werden.
  • Die erfindungsgemäßen Flanschfolien werden zur Erfüllung bestimmter Anforderungen an Biegefestigkeit, Dicke, Oberflächenrauheit und optische Eigenschaften, wie Farbmetrik und Lichtdichte, gewählt. Die Flanschelemente können mit dem Schaumkern integriert ausgebildet werden, indem der Schaumkern mit einer Flanschaußenhaut hergestellt wird, oder indem der Flansch auf das Schaumkernmaterial laminiert wird. Die integrierte Extrusion der Flanschelemente mit dem Kern wird aus Kostengründen bevorzugt. Die Laminierungstechnik ermöglicht die Verwendung eines großen Bereichs an Eigenschaften und Materialien für die Außenhautmaterialien. Die Abbildungselemente sind auf bestimmte Steifigkeits- und Dickenwerte beschränkt. Bei einer Steifigkeit unterhalb einer bestimmten Mindeststeifigkeit treten bei dem Element Probleme in Bezug auf die Stapelbarkeit und die Druckzuführung während des Transports durch die Fotoverarbeitungsgeräte auf, insbesondere bei Hochgeschwindigkeitsfotoprozessoren. Man geht davon aus, dass eine Steifigkeit in Querrichtung von mindestens 60 mN erforderlich ist, um das Element effektiv durch die Fotoverarbeitungsgeräte transportieren zu können. Bei einer Steifigkeit oberhalb eines bestimmten Maximums treten Probleme durch Schneiden, Perforieren und Abschälen des Elements während des Transports durch die Fotoverarbeitungsgeräte auf. Man geht davon aus, dass eine Steifigkeit in Querrichtung von maximal 300 mN erforderlich ist, um das Element effektiv durch die Fotoverarbeitungsgeräte transportieren zu können. Wegen der genannten Gründe in Bezug auf den Transport durch die Fotoverarbeitungsgeräte ist die Dicke des Abbildungselements auf den Bereich von 75 μm bis 350 μm beschränkt.
  • Die Abbildungselemente sind typischerweise durch Anforderungen der Kunden und die gegenwärtigen Beschränkungen der Verarbeitungsmaschinen auf eine Steifigkeit zwischen ca. 50 mN und 250 mN und eine Dicke zwischen ca. 100 μm und 400 μm beschränkt. In der Konstruktion des erfindungsgemäßen Elements besteht eine Beziehung zwischen der Steifigkeit des Abbildungselements und der Dicke und dem Elastizitätsmodul des Schaumkerns sowie dem Elastizitätsmodul der Flanschfolien, d.h. für eine gegebene Dicke kann die Steifigkeit des Elements durch Änderung der Dicke der Flanschelemente und/oder durch Änderung des Elastizitätsmoduls der Flanschelemente und/oder durch Änderung des Elastizitätsmoduls des Schaumkerns geändert werden.
  • Wenn die vorgesehene Gesamtsteifigkeit und -dicke des Abbildungselements für eine gegebene Kerndicke und ein gegebenes Kernmaterial spezifiziert werden, dann bestehen implizit auch Vorgaben für die Dicke und den Elastizitätsmodul der Flanschelemente. Umgekehrt bestehen bei einer vorgesehenen Steifigkeit und Dicke des Abbildungselements bei einer gegebenen Dicke und einem Elastizitätsmodul der Flanschelemente implizit auch Vorgaben an die Dicke und den Elastizitätsmodul des Kerns.
  • Für die Dicke und den Elastizitätsmodul des Schaumkerns und die Dicke und den Elastizitätsmodul der Flanschfolie gelten folgende bevorzugte Bereiche: die bevorzugte Dicke des erfindungsgemäßen Schaumkerns beträgt zwischen 200 μm und 350 μm, die Dicke der erfindungsgemäßen Flanschfolien beträgt zwischen 10 μm und 175 μm, der Elastizitätsmodul des erfindungsgemäßen Schaumkerns beträgt zwischen 30 MPa und 1000 MPa und der Elastizitätsmodul der in der Erfindung verwendeten Flanschfolien beträgt zwischen 700 MPa und 10500 MPa, der Elastizitätsmodul der oberen Flanschfolie beträgt zwischen 1000 und 3500 MPa. In jedem Fall wird der o.g. Bereich bevorzugt aus Gründen (a) der Kundenvorlieben, der (b) Fertigung und (c) der Materialauswahl. Es sei darauf hingewiesen, dass die endgültige Auswahl von Flanschen und Kernmaterialien, Elastizitätsmodul und Dicke von der gewünschten gesamten Steifigkeit und Dicke des Elements abhängt.
  • Die Auswahl des Kernmaterials, das Ausmaß der Dichtereduzierung (Schaumbildung) und die Verwendung von Additiven/Maßnahmen für z.B. die Vernetzung des Schaums bestimmen den Elastizitätsmodul des Schaumkerns. Die Wahl der Flanschmaterialien und Maßnahmen (z.B. der Zusatz von Festigkeitsmitteln usw. für den Papierträger oder die Verwendung von Füllmaterialien für polymere Flanschmaterialien) bestimmt den Elastizitätsmodul der Flanschfolie.
  • Am unteren Ende des Bereichs für Steifigkeit (50 mN) und Dicke (100 μm) und bei einem typischen Polyolefinschaum mit 50 μm Dicke und einem Elastizitätsmodul von 137,9 MPa ist die Dicke der Flanschfolie auf 25 μm auf jeder Seite des Kerns beschränkt, und der erforderliche Elastizitätsmodul der Flanschfolie beträgt 10343 MPa, vorausgesetzt, dass die Elastizitätsmodule der oberen Flanschfolie zwischen 1000 und 3500 MPa liegen, wobei diese Eigenschaften durch Verwendung eines Papierträgers mit hohem Elastizitätsmodul erreicht werden können. Am oberen Ende des Sollbereichs für Steifigkeit (250 mN) und Dicke (400 μm) und bei einem typischen Polyolefinschaum mit einer Dicke von 300 μm und einem Elastizitätsmodul von 137,9 MPa ist die Dicke der Flanschfolie auf 50 μm auf jeder Seite der Flanschfolie beschränkt, und der Elastizitätsmodul der Flanschfolie muss 1034 MPa betragen, wobei diese Eigenschaften mit einer Polyolefinflanschfolie erfüllt werden können.
  • In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung hinsichtlich der Laminierung umfassen die verwendeten Flanschfolien Papier. Das erfindungsgemäße Papier kann auf einer üblichen Langsiebmaschine oder auf anderen modernen Papiermaschinen hergestellt werden. Alle in der Technik für die Papierherstellung bekannten Zellstoffe sind in der Erfindung verwendbar. Chemisch gebleichter Hariholzkraftzellstoff wird bevorzugt und erzeugt eine gute Helligkeit, eine gute Ausgangsoberfläche und eine gute Formgebung bei Beibehaltung der Festigkeit. Die für die Erfindung geeigneten Papierflanschbögen haben eine Dicke zwischen ca. 25 μm und ca. 100 μm, vorzugsweise zwischen ca. 30 μm und ca. 70 μm, weil die Dicke des gesamten Elements dann in dem von Kunden der Abbildungselemente bevorzugten Bereich liegt und sich in vorhandenen Geräten verarbeiten lässt. Die Bögen müssen „glatt" sein, um die Betrachtung der Bilder nicht zu beeinträchtigen. Chemische Additive zur Beeinflussung der Hydrophobie, der Nassfestigkeit und der Trockenfestigkeit können nach Bedarf verwendet werden. Anorganische Füllmaterialien, wie TiO2, Talkum und CaCO3 Tone sind ebenfalls zur Verbesserung der optischen Eigenschaften und zur Senkung der Kosten nach Bedarf verwendbar. Farbstoffe, Biozide, Verarbeitungschemikalien sind ebenfalls nach Bedarf verwendbar. Das Papier kann Glättungsoperationen unterzogen werden, beispielsweise einer Trocken- oder Nasskalandrierung sowie einer Beschichtung durch einen Inline- oder Offline-Papierbeschichter.
  • In einem anderen bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung hinsichtlich der Laminierung umfassen die verwendeten Flanschfolien Polymere mit einem hohen Elastizitätsmodul, beispielsweise HDPE, Polypropylen oder Polystyrol, Mischungen daraus oder deren Copolymere, die gestreckt und orientiert worden sind. Sie können mit geeigneten Füllmaterialien gefüllt werden, um den Elastizitätsmodul des Polymers zu erhöhen und andere Eigenschaften zu verbessern, wie die Lichtdichte und Glätte. Einige der gängigen anorganischen Füllmaterialien sind Talkum, Tone, Calciumcarbonat, Magnesiumcarbonat, Bariumsulfat, Mica, Aluminiumhydroxid (Trihydrat), Wollastonit, Glasfasern und -kugeln, Siliciumdioxid, verschiedene Silicate und Rußschwarz. Einige der verwendeten organischen Füllmittel sind Holzmehl, Jutefasern, Sisalfasern und Polyesterfasern. Die bevorzugten Füllmittel sind Talkum, Mica und Calciumcarbonat, weil sie sehr gute Eigenschaften zur Verbesserung des Elastizitätsmoduls verleihen. Vorzugsweise haben die in der Erfindung verwendeten Flanschfolien eine Dicke von 10 μm und 150 μm, vorzugsweise zwischen 35 μm und 70 μm.
  • Fertigungsprozess:
  • Die erfindungsgemäßen Elemente sind mit verschiedenen unterschiedlichen Herstellungsverfahren herstellbar. Coextrusion, Abkühlung, Orientierung und Wärmehärtung des Elements lassen sich mit jedem in der Technik bekannten Prozess zur Herstellung orientierter Folien bewerkstelligen, beispielsweise durch einen Flachfolienprozess oder einen Blasen- oder Röhrenprozess. Beim Flachfolienprozess wird die Mischung durch eine Schlitzdüse extrudiert, wonach die extrudierte Bahn auf einer gekühlten Gießtrommel schnell abgekühlt wird, so dass die Schaumkernkomponente des Elements und die polymeren, integrierten Flanschkomponenten unter ihren Glaserstarrungspunkt abgekühlt werden. Die Flanschkomponenten können durch eine Mehrstromdüse extrudiert werden, wobei die äußeren, flanschbildenden Polymerströme kein Schaummittel enthalten. Alternativ hierzu kann die Oberfläche des schaummittelhaltigen Polymers abgekühlt werden, um eine Oberflächenschaumbildung zu vermeiden und einen Flansch zu formen. Die abgekühlte Folie wird dann durch Streckung jeweils in Querrichtung bei einer Temperatur oberhalb der Glasübergangstemperatur und unterhalb der Schmelztemperatur der Matrixpolymere biaxial orientiert. Die Folie kann erst in einer Richtung und dann in einer zweiten Richtung gestreckt oder sie kann gleichzeitig in beiden Richtungen gestreckt werden. Nachdem die Folie gestreckt worden ist, wird sie durch Erwärmen auf eine Temperatur wärmegehärtet, die ausreicht, um die Polymere zu kristallisieren oder zu tempern, wobei die Folie bis zu einem gewissen Grad gegen Schrumpfung in beide Streckrichtungen gefestigt wird.
  • Das Element, das vorzugsweise mindestens drei Schichten eines mikroporigen Schaumkerns und eine Flanschschicht auf jeder Seite aufweist, kann zudem mit zusätzlichen Schichten versehen werden, die dazu dienen können, die Eigenschaften des Elements zu verändern. Abbildungselemente könnten mit Oberflächenschichten hergestellt werden, die eine verbesserte Haftung oder ein verbessertes Aussehen aufweisen.
  • Diese Elemente können nach dem Coextrusions- und Orientierungsprozess beschichtet oder behandelt werden, oder sie können zwischen dem Gießen und der vollen Orientierung mit einer Reihe von Beschichtungen beschichtet werden, die dazu dienen, die Eigenschaften der Folien, insbesondere die Bedruckbarkeit, zu verbessern, eine Dampfsperre zu erzeugen oder diese heißsiegelfähig zu machen oder die Haftung auf dem Träger oder auf den lichtempfindlichen Schichten zu verbessern. Beispiele hierfür sind Acrylbeschichtungen zur besseren Bedruckbarkeit und Polyvinylidenchlorid-Beschichtungen für eine bessere Heißsiegelfähigkeit. Weitere Beispiele sind die Flamm-, Plasma- oder Coronaentladungsbehandlung zur Verbesserung der Bedruckbarkeit oder Haftung.
  • Das Element lässt sich auch durch den Extrusionslaminierprozess herstellen. Die Extrusionslaminierung erfolgt durch Zusammenführen der in der Erfindung verwendeten Papier- oder Polymerflanschfolien und des Schaumkerns durch Aufbringung eines Klebstoffs, gefolgt vom Zusammenpressen beider Komponenten in einem Spalt, der beispielsweise zwischen zwei Walzen gebildet wird. Der Klebstoff kann entweder auf die Flanschfolien oder auf den Schaumkern aufgebracht werden, bevor diese in den Spalt geführt werden. In einer bevorzugten Form wird der Klebstoff in den Spalt gleichzeitig mit den Flanschfolien und dem Schaumkern eingeführt. Der Klebstoff kann jedes geeignete Material sein, das auf das Element keine schädliche Wirkung ausübt. Ein bevorzugtes Material ist Polyethylen, das zu dem Zeitpunkt, zu dem es geschmolzen wird, in den Spalt zwischen dem Schaumkern und der Flanschfolie orientierten Folie angeordnet wird. Zusätze können zur Haftschicht hinzugefügt werden. Es ist jedes Material verwendbar, das in der Technik zur Verbesserung der optischen Leistung des Systems bekannt ist. Die Verwendung von TiO2 wird bevorzugt. Während des Laminierungsprozesses ist es zudem wünschenswert, die Spannung der Flanschfolien zu steuern, um die Aufrollneigung in dem resultierenden, laminierten Träger zu minimieren.
  • Spezifikationen für den Schaumkern:
  • Der geeignete Dickenbereich des Schaumkerns beträgt 25 μm bis 350 μm. Vorzugsweise beträgt die Dicke des Schaumkerns zwischen 25 und 175 μm. Der bevorzugte Dickenbereich beträgt zwischen 50 μm und 200 μm, weil die bevorzugte Gesamtdicke des Elements zwischen 100 μm und 400 μm liegt. Der Bereich der Dichtereduzierung des Schaumkerns beträgt 20% bis 95%. Der bevorzugte Dichtereduzierungsbereich beträgt 40% bis 70%, weil es schwierig ist, ein gleichmäßiges Produkt mit einer sehr hohen Dichtereduzierung herzustellen (über 70%). Die Dichtereduzierung ist die prozentuale Differenz zwischen dem festen Polymer und einer bestimmten Schaumprobe. Es ist nicht wirtschaftlich, ein Produkt mit einer Dichtereduzierung von weniger als 40% herzustellen.
  • In anderen Ausführungsbeispielen der vorliegenden Erfindung umfassen die verwendeten Flanschfolien Papier auf einer Seite und ein Polymermaterial mit hohem Elastizitätsmodul auf der anderen Seite. In einem weiteren Ausführungsbeispiel kann sich die integrierte Außenhaut auf einer Seite befinden und eine andere Außenhaut kann auf der anderen Seite des Schaumkerns laminiert sein.
  • Die Dicke des Papiers und der hohe Elastizitätsmodul des Polymermaterials werden durch den jeweiligen Biegemodul derart bestimmt, dass die Gesamtsteifigkeit des Abbildungselements innerhalb des bevorzugten Bereichs liegt, und dass das Biegemoment um die Mittelachse ausgewogen ist, um eine übermäßige Aufrollneigung zu verhindern.
  • Neben der Steifigkeit und der Dicke muss ein Abbildungselement weitere Anforderungen in Bezug auf die Oberflächenglätte und die optischen Eigenschaften, wie Lichtdichtheit und Farbmetrik, erfüllen. Geeignete Bebilderungsträger, die vollständig aus Kunststoffschichten und unter Schaumbildung hergestellt sind, müssen eine bestimmte Oberflächentextur unter der bilderzeugenden Schicht aufweisen. 1 zeigt gefilterte Oberflächenspuren einer „glänzenden" Oberfläche eines harzbeschichteten fotografischen Elements und eines typischen Kunststoffschaums.
  • Wie in 1 gezeigt, sind die geschäumten Kunststoffschichten als solche viel zu rau, um für die meisten Bebilderungsmaterialien verwendbar zu sein. Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, Schaum als Kern des Bebilderungsträgers zu verwenden, und zwar mit Flanschschichten mit höherem Elastizitätsmodul, die die benötigte Steifigkeit und Oberflächenglätte verleihen und den Schaumkern auf beiden Seiten umgeben. Die glatten Flanschschichten mit hohem Elastizitätsmodul trennen den rauen Schaumkern von der Bebilderungsschicht. Die Dicke, Festigkeit und inhärente Rauheit der Flanschschicht lässt sich zur Steuerung des Glanzes des endgültigen Produkts optimieren. Es wurde festgestellt, dass der Glanz von den Oberflächeneigenschaften abhängt, die nach Beschichtung verbleiben und Streulichtreflexion bewirken. Weitere Untersuchungen haben nachgewiesen, dass die Oberfläche unter der Emulsion eine sehr große Wirkung auf die resultierende Emulsion- oder Geltextur hat und daher besondere Qualitäten aufweisen muss, um einen angemessenen „Glanz" zu gewährleisten.
  • Die Merkmale, die für eine gute Oberfläche von Bedeutung sind, weisen in der Ebene der Folie eine Größe von 0,01 bis 1,0 mm auf. Dies betrifft die Seitenneigung der Oberflächenkrater und nicht die Zahl, die zur Messung der Oberflächenrauheit herangezogen werden kann. Ein typischer Mittelwert für die Oberflächenrauheit eines Trägers, der ein glänzendes Produkt erzeugt, liegt bei 0,2 μm. Die mittlere Rauheit (Ra) lässt sich bei einer digitalisierten Oberflächenaufzeichnung durch ein mathematisches Mittel der absoluten Differenz jedes Punktes von der mittleren Gesamthöhe ermitteln. Die Aufzeichnungslänge sollte 20 mm oder mehr betragen, um eine Oberfläche statistisch auf Glanz testen zu können. Normalerweise ist es erforderlich, die Rohdaten zu filtern, um Niederfrequenzmerkmale in den Daten zu beseitigen, die eine Seitenlänge von mehr als 1 mm aufweisen, wodurch sich die resultierenden Daten für die Oberflächenabweichung auf Merkmale von Bedeutung für Lichtstreuung und Glanz reduzieren. Das bedeutet auch, dass der Wert für die mittlere Rauheit von der verwen deten Filterung der Originaldaten abhängt; alle in dieser Erfindung genannten Werte für Ra sind mit einem 1,0 mm Hochpass-Kantenfilter gefiltert. Die in 2 gezeigten digitalen Aufzeichnungen machen die Ähnlichkeit der standardmäßigen Glanzoberfläche A und eines Beispiels der Erfindung B deutlich, welche als Ersatz in Form eines geschäumten Verbundelements beansprucht wird. 2 zeigt gefilterte Oberflächenaufzeichnungen für fotografische Träger. Die Oberfläche A ist ein typisches harzbeschichtetes fotografisches Farbpapier. Die Oberfläche B ist eine gute glänzende Oberfläche für ein Abbildungselement.
  • Eine genauere mathematische Beschreibung der Erfindung kann durch Analyse des Leistungsspektrums der Oberfläche des Bebilderungsträgers erfolgen. Es wurde festgestellt, dass bestimmte, ausschließlich kunststoffgeschäumte Strukturen bestimmte Vorteile in Bezug auf Glanz und Beschichtbarkeit verleihen. Wie in 3 gezeigt, hat das erfindungsgemäße Schaumkernmaterial mit integrierten Flanschen eine glänzende Oberfläche. 3 zeigt die Analyse des Leistungsspektrums der Oberflächen unter der Emulsion für typische fotografische Papierträger sowie für ausschließlich kunststoffgeschäumte erfindungsgemäße Träger.
  • Anhand einer Analyse des Leistungsspektrums lassen sich die konkreten Kombinationen von Amplitude und Neigung zeigen, die eine Oberfläche kennzeichnen. In dieser Analyse sind die Merkmale der Oberfläche, die eine Neigung von 0,1 bis 1,0 mm aufweisen, in ihrer Leistung und somit in ihrer Oberflächenrauheit ähnlich. Merkmale mit einer Seitenlänge von 0,1 bis 1,0 mm sind die steuernden Faktoren zur Vermeidung einer übermäßigen Lichtstreuung oder von Glanzeinbußen in den resultierenden Beschichtungen.
  • Die Abtastrate sollte hoch genug sein, um Merkmale mit einer Neigung von 0,005 μm unterscheiden zu können. Eine Rauheit von 0,01 bis 0,1 μm hat sich als günstig zur Verbesserung der Beschichtung von Gels und Emulsionen mit hoher Geschwindigkeit erwiesen, wobei es sehr wichtig ist, dass diese in dem richtigen Maße vorhanden sind, um einen wirtschaftlichen Bebilderungsträger herstellen zu können. In dem Beispiel aus 3 sind die 0,01 bis 0,1 mm großen Merkmale der Erfindung rauer als bei normalen glänzenden Produkten, was zur Verbesserung der Beschichtbarkeit mit hoher Geschwindigkeit beiträgt.
  • Die optischen Eigenschaften, wie Lichtdichte und Farbmetrik, werden durch entsprechende Verwendung von Füllstoffen, wie Titandioxid und Calciumcarbonat sowie Färbemitteln, Farbstoffen und/oder optischen Aufhellern oder anderen in der Technik bekannten Additiven erfüllt. Jedes geeignete weiße Pigment kann in die Polyolefinschicht eingebracht werden, beispielsweise Titandioxid, Zinkoxid, Zinksulfid, Zirconiumdioxid, Bleiweiß, Bleisulfat, Bleichlorid, Bleialuminat, Bleiphthalat, Antimontrioxid, Wismutweiß, Zinnoxid, Manganweiß, Wolframweiß oder Kombinationen daraus. Das Pigment ist in jeder Form verwendbar, die sich in üblicher Weise in das Polyolefin dispergieren lässt. Das bevorzugte Pigment ist Titandioxid. Es ist jeder geeignete Aufheller in der Polyolefinschicht verwendbar, einschließlich der in Forschungsveröffentlichung "Research Disclosure", Band 308, Dezember 1989, Artikel 308119, Absatz V, Seite 998, beschriebenen.
  • Es kann zudem notwendig sein, verschiedene Additive zu verwenden, in den Kunststoffelementen beispielsweise Antioxidationsmittel, Gleitmittel oder Schmiermittel und Lichtstabilisatoren und in den Papierelementen beispielsweise Biozide. Diese Additive dienen dazu, unter anderem das Dispersionsvermögen der Füllmittel und/oder Färbemittel zu verbessern, ebenso wie die thermische und farbliche Stabilität während der Verarbeitung und die Herstellbarkeit und Langlebigkeit des fertigen Produkts. Beispielsweise kann die Polyolefinbeschichtung Antioxidationsmittel enthalten, z. B. 4,4'-Butyliden-Bis-(6-Tert-Butyl-meta-cresol); Di-Lauryl-3,3'-Thiodipropionat, N-butyliertes p-Aminophenol; 2,6-Di-Tert-Butyl-p-Cresol; 2,2-Di-Tert-Butyl-4-Methylphenol, N,N-Disalicyliden-1,2-Diaminopropan, Tetra(2,4-Tert-Butyl-phenyl)-4,4'-Diphenyldiphosphonit, Octadecyl 3-(3',5'-Di-Tert-Butyl-4'-Hydroxyphenylpropionat), Kombinationen dieser Verbindungen und dgl.; Hitzestabilisatoren, z. B. Metallsalze höherer aliphatischer Säuren, wie z. B. Magnesiumstearat, Calciumstearat, Zinkstearat, Aluminiumstearat, Calciumpalmitat, Zirkoniumoctylat, Natriumlaurat sowie Salze von Benzoesäuren, z. B. Natriumbenzoat, Calciumbenzoat, Magnesiumbenzoat und Zinkbenzoat; Lichtstabilisatoren, wie gehinderte Aminlichtstabilisatoren (HALS), von denen ein bevorzugtes Beispiel Poly{[6-[(1,1,3,3-Tetramethylbutylamin}-1,3,5-Triazin-4-Piperidinyl)-Imin]-1,6-Hexandiyl[{2,2,6,6-Tetramethyl-4-Piperdinyl)imin]} (Chimassorb 944 LD/FL) ist.
  • Der Begriff „Abbildungselement" bezeichnet im vorliegenden Zusammenhang einen Bebilderungsträger, wie zuvor beschrieben, zusammen mit einer Bildempfangsschicht, die auf mehrere Techniken anwendbar ist, die die Übertragung eines Bildes auf das Abbildungselement betreffen. Derartige Techniken umfassen thermische Farbstoffübertragung, elektrophotografische Drucke oder Tintenstrahldrucken sowie einen Träger für fotografische Silberhaloge nidbilder. Die Benennung „fotografisches Element" bezeichnet im vorliegenden Zusammenhang ein Material, das lichtempfindliches Silberhalogenid zur Erzeugung von Bildern nutzt.
  • Die thermische Farbstoffempfangsschicht der erfindungsgemäßen Empfangselemente kann beispielsweise ein Polycarbonat, ein Polyurethan, ein Polyester, Poly(vinylchlorid), Polystyrol-Co-Acrylnitril), Polycaprolacton oder Mischungen davon enthalten. Die Farbstoffbildempfangsschicht kann in jeder geeigneten Menge vorhanden sein, die für den vorgesehenen Zweck wirksam ist. Im Allgemeinen sind gute Ergebnisse bei einer Konzentration von ca. 1 bis ca. 10 g/m2 erzielbar. Eine Deckschicht kann über der Bildempfangsschicht aufgetragen werden, wie in 4,775,657 von Harrison et al. beschrieben.
  • Mit dem erfindungsgemäßen Farbstoffempfangselement verwendete Farbstoffgeberelemente beinhalten einen Träger mit einer darauf angeordneten farbstoffhaltigen Schicht. In dem in der Erfindung verwendeten Farbstoffgeberelement ist ein beliebiger Farbstoff verwendbar, vorausgesetzt, er ist mithilfe von Wärme auf die Farbstoffempfangsschicht übertragbar. Besonders gute Ergebnisse lassen sich mit sublimierbaren Farbstoffen erzielen. Zur Verwendung in der vorliegenden Erfindung geeignete Farbstoffgeberelemente werden beispielsweise in US-A-4,916,112; 4,927,803 und 5,023,228 beschrieben. Wie bereits erwähnt, dienen Farbstoffgeberelemente dazu, ein Farbstoffübertragungsbild anzufertigen. Ein derartiges Verfahren umfasst das bildweise Erwärmen eines Farbstoffgeberelements und das Übertragen eines Farbstoffbildes auf ein Farbstoffempfangselement, wie oben beschrieben, um das Farbstoffübertragungsbild herzustellen. In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel des thermischen Farbstoffübertragungsdruckverfahrens wird ein Farbstoffgeberelement verwendet, das einen Poly(ethylenterephthalat)träger umfasst, der mit sich nacheinander wiederholenden Flächen aus Blaugrün-, Purpurrot- und Gelb-Farbstoff beschichtet ist, wobei die zuvor genannten Verfahrensschritte zur Farbstoffübertragung nacheinander für jede Farbe durchgeführt werden, um ein dreifarbiges Farbstoffübertragungsbild zu erhalten. Wenn der Prozess nur für eine einzelne Farbe durchgeführt wird, wird ein monochromes Farbstoffübertragungsbild erzeugt.
  • Thermodruckköpfe, die verwendbar sind, um Farbstoff von Farbstoffgeberelementen auf die erfindungsgemäßen Empfangselemente zu übertragen, sind kommerziell erhältlich. Beispielsweise sind der Fujitsu Thermokopf (FTP-040 MCS001), der TDK Thermokopf F415 HH7-1089 oder der Rohm Thermokopf KE 2008-F3 verwendbar. Alternativ hierzu sind andere bekannte Energiequellen für die thermische Farbstoffübertragung verwendbar, etwa Laser, wie z.B. in GB 2,083,726A beschrieben.
  • Eine erfindungsgemäße Anordnung für die thermische Farbstoffübertragung umfasst (a) ein Farbstoffgeberelement und (b) ein Farbstoffempfangselement, wie zuvor beschrieben, wobei das Farbstoffempfangselement in übergeordneter Beziehung zu dem Farbstoffgeberelement steht, so dass sich die Farbstoffschicht des Geberelements in Kontakt mit der Farbstoffbildempfangsschicht des Empfangselements befindet.
  • Wenn ein dreifarbiges Bild erzeugt werden soll, wird die zuvor genannte Anordnung drei Mal ausgebildet, während Wärme von dem Thermodruckkopf angelegt wird. Nach Übertragen des ersten Farbstoffs werden die Elemente voneinander getrennt. Ein zweites Farbstoffgeberelement (oder ein anderer Bereich des Geberelements mit einem anderen Farbstoffbereich) wird dann in Registrierung mit dem Farbstoffempfangselement gebracht, und der Prozess wird wiederholt. Die dritte Farbe wird auf gleiche Weise erzeugt.
  • Die elektrografischen und elektrofotografischen Prozesse und deren einzelne Schritte sind in der Technik ausführlich beschrieben worden. Die Verfahren beinhalten die grundlegenden Schritte zur Erzeugung eines elektrostatischen Bildes, der Entwicklung des Bildes mit geladenen, gefärbten Partikeln (Toner), das wahlweise Übertragen des resultierenden entwickelten Bildes auf ein zweites Substrat und das Fixieren des Bildes auf dem Substrat. Es gibt zahlreiche Abwandlungen in diesen Verfahren und Schritten, aber die Verwendung von flüssigen Tonern anstelle von trockenen Tonern stellt lediglich eine dieser Abwandlungen dar.
  • Der erste Grundschritt, nämlich die Erstellung eines elektrostatischen Bildes, lässt sich durch verschiedene Verfahren erreichen. Das elektrofotografische Verfahren von Kopierern umfasst die bildweise Fotoentladung durch analoge oder digitale Belichtung eines gleichmäßig geladenen Fotoleiters. Der Fotoleiter kann ein Einmalsystem sein oder er kann wiederholt geladen und bebildert werden, wie diejenigen, die auf Selen oder organischen Fotorezeptoren beruhen.
  • In einer Form verwendet das elektrofotografische Verfahren von Kopierern die bildweise Fotoentladung durch analoge oder digitale Belichtung eines gleichmäßig geladenen Fotoleiters. Der Fotoleiter kann ein Einmalsystem sein oder er kann wiederholt geladen und bebildert werden, wie diejenigen, die auf Selen oder organischen Fotorezeptoren beruhen.
  • In einem alternativen elektrografischen Verfahren werden elektrostatische Bilder ionografisch erzeugt. Das Latentbild wird auf einem dielektrischen (ladungserhaltenden) Medium erzeugt, entweder auf Papier oder Film. Spannung wird an ausgewählte Metallstifte oder Schreibspitzen aus einer Anordnung von Stiften angelegt, die über die Breite des Mediums beabstandet sind, was zu einem dielektrischen Zusammenbruch der Luft zwischen den gewählten Stiften und dem Medium führt. Es werden Ionen erzeugt, die das Latentbild auf dem Medium bilden.
  • Elektrostatische Bilder werden unabhängig von der Form der Erzeugung mit gegenteilig geladenen Tonerpartikeln entwickelt. Zur Entwicklung mit flüssigen Tonern wird der Flüssigentwickler in direkten Kontakt mit dem elektrostatischen Bild gebracht. Normalerweise wird eine strömende Flüssigkeit verwendet, um zu gewährleisten, dass ausreichend viele Tonerpartikel für die Entwicklung verfügbar sind. Das von dem elektrostatischen Bild erzeugte Feld bewirkt, dass sich die geladenen und in einer nicht leitenden Flüssigkeit suspendierten Partikel durch Elektrophorese bewegen. Die Ladung des elektrostatischen Latentbildes wird durch entgegengesetzt geladene Partikel neutralisiert. Die theoretischen und physikalischen Grundlagen der elektrophoretischen Entwicklung mit Flüssigtonern ist in zahlreichen Büchern und Publikationen ausführlich beschrieben.
  • Wenn ein wieder bebilderbarer Fotorezeptor oder ein elektrografischer Master verwendet wird, wird das getonte Bild auf Papier (oder auf ein anderes Substrat) übertragen. Das Papier wird dann elektrostatisch geladen, wobei die Polarität so gewählt ist, dass die Tonerpartikel auf das Papier übertragen werden. Abschließend wird das getonte Bild auf dem Papier fixiert. Für selbstfixierende Toner wird Restfeuchtigkeit aus dem Papier durch Lufttrocknung oder Erwärmung entfernt. Bei Verflüchtigung des Lösemittels bilden diese Toner einen auf dem Papier haftenden Film. Für wärmefixierbare Toner werden thermoplastische Polymere als Teil der Partikel verwendet. Durch Erwärmen wird die Restfeuchtigkeit entfernt und der Toner auf dem Papier fixiert.
  • Bei Verwendung als Tintenstrahlbebilderungsmedien umfassen die Aufzeichnungselemente typischerweise einen Träger oder ein Trägermaterial, auf dessen mindestens einer Seite sich eine tintenaufnehmende oder tintenbildende Schicht befindet. Zur Verbesserung der Haftung der Tintenempfangsschicht auf dem Träger kann die Oberfläche des Trägers vor dem Aufbringen der lösemittelabsorbierenden Schicht coronaentladen werden, oder alternativ hierzu kann eine Unterschicht, wie ein aus einem halogenierten Phenol erzeugtes oder ein teilhydrolysiertes Vinylchlorid-Vinylacetat-Copolymer, auf die Oberfläche des Trägers aufgetragen werden. Die Tintenempfangsschicht wird vorzugsweise auf die Trägerschicht aus einer Wasser- oder Wasser-Alkohollösung in einem Trockendickenbereich zwischen 3 und 75 μm aufgetragen, vorzugsweise 8 bis 50 μm.
  • In Kombination mit der externen, polyesterbasierenden Sperrschicht, die in der vorliegenden Erfindung Verwendung findet, ist jede bekannte Tintenempfangsschicht verwendbar. Beispielsweise kann die Tintenempfangsschicht primär aus anorganischen Oxidpartikeln, wie Siliciumdioxid, modifiziertes Siliciumdioxid, Tone, Aluminiumoxid, schmelzbaren Körnern, wie beispielsweise Körner aus thermoplastischen oder duroplastischen Polymeren, nicht schmelzbaren organischen Körnern oder hydrophilen Polymeren bestehen, wie die natürlich vorkommenden hydrophilen Kolloide und Gumen, wie Gelatine, Albumin, Guar, Xantham, arabisches Gummi, Chitosan, Stärken und deren Derivate usw.; Derivate von natürlichen Polymeren, wie funktionalisierte Proteine, funktionalisierte Harze und Stärken sowie Celluloseether und deren Derivate und synthetische Polymere, wie Polyvinyloxazolin, Polyvinylmethyloxazolin, Polyoxide, Polyether, Poly(ethylenimin), Poly(acrylsäure), Poly(methacrylsäure), n-Vinylamide, einschließlich Polyacrylamid und Polyvinylpyrrolidon sowie Poly(vinylalkohol), dessen Derivate und Copolymere sowie Kombinationen dieser Materialien. Hydrophile Polymere, anorganische Oxidpartikel und organische Körner können in einer oder mehreren Schichten auf dem Substrat und in verschiedenen Kombinationen in der Schicht vorhanden sein.
  • In die aus hydrophilen Polymeren bestehenden Tintenempfangsschichten kann eine poröse Struktur durch Zusatz keramischer oder harter polymerer Partikel eingebracht werden, und zwar während des Beschichtungsvorgangs durch Schaum oder Treibmittel oder durch Phasentrennung in der Schicht durch Einbringen eines nicht löslichen Mittels. Im Allgemeinen wird eine hydrophile aber nicht poröse Grundschicht bevorzugt. Dies gilt insbesondere für Prints in fotografischer Qualität, in denen die Porosität einen Glanzverlust bewirken kann. Die Tintenempfangsschicht kann insbesondere aus einem hydrophilen Polymer oder einer Kombination von Polymeren mit oder ohne Zusatz von Additiven bestehen, wie in der Technik bekannt ist.
  • Falls gewünscht, kann die Tintenempfangsschicht mit einer tintendurchlässigen, schützenden Antihaftschicht bedeckt werden, beispielsweise einer Schicht, die ein Cellulosederivat oder ein kationisch modifiziertes Cellulosederivat oder Mischungen daraus enthält. Eine besonders bevorzugte Deckschicht ist Poly-β-1,4-Anhydroglucose-g-Oxyethylen-g-(2'-Hydroxypropyl)-N,N-Dimethyl-N-Dodecylammoniumchlorid. Die Deckschicht ist nicht porös, aber tintendurchlässig und dient zur Verbesserung der optischen Dichte der auf das Element mit wasserbasierenden Tinten gedruckten Bilder. Die Deckschicht kann auch die Tintenempfangsschicht vor Abrieb, Verschmieren und Beschädigung durch Wasser schützen. Im Allgemeinen kann diese Deckschicht in einer Trockendicke von 0,1 bis 5 μm vorhanden sein, vorzugsweise von 0,25 bis 3 μm.
  • In der Praxis sind verschiedene Additive in der Tintenempfangsschicht und Deckschicht verwendbar. Diese Additive umfassen grenzflächenaktive Mittel, wie Surfactant(s) zur Verbesserung der Beschichtbarkeit und zur Einstellung der Oberflächenspannung der trockenen Beschichtung, Säuren oder Basen zur Kontrolle des pH-Werts, Antistatikmittel, Suspensionsmittel, Antioxidationsmittel, Härtungsmittel zur Vernetzung der Beschichtung, Antioxidationsmittel, UV-Stabilisatoren, Lichtstabilisatoren. Zudem kann ein Beizmittel in kleinen Mengen (2–10 Gew.-% bezogen auf die Grundschicht) zugesetzt werden, um die Wasserfestigkeit weiter zu verbessern. Geeignete Beizmittel werden in US-A-5,474,843 beschrieben.
  • Die zuvor beschriebenen Schichten, einschließlich der Tintenempfangsschicht und der Deckschicht, können mit herkömmlichen Mitteln auf einem transparenten oder undurchsichtigen Trägermaterial aufgetragen werden, wie es in der Technik gängig ist. Die Beschichtungsverfahren umfassen beispielsweise, aber nicht abschließend, Rakelbeschichtung, Drahtumspinnbeschichtung, Schlitzgießen, Trichterbeschichtung, Gravurstreichbeschichtung und Vorhangbeschichtung. Einige dieser Verfahren ermöglichen das gleichzeitige Auftragen beider Schichten, was aus Perspektive einer wirtschaftlichen Herstellung zu bevorzugen ist.
  • Die Farbstoffempfangsschicht wird über der Haftvermittlerschicht in einer Dicke von 0,1–10 μm, vorzugsweise von 0,5–5 μm, aufgetragen. Diese und andere bekannte Formulierungen sind als Farbstoffempfangsschichten verwendbar. Primäre Anforderungen sind, dass die Farbstoffempfangsschicht mit den Tinten kompatibel ist, mit denen sie bebildert wird, so dass der gewünschte Farbfächer und die gewünschte Dichte erzeugt wird. Wenn die Tintentropfen durch die Farbstoffempfangsschicht treten, werden die Farbstoffe in der Farbstoffempfangsschicht zurückgehalten oder gebeizt, während die Tintenlösemittel frei durch die Farbstoffempfangsschicht treten und von der Haftvermittlerschicht schnell absorbiert werden. Außerdem ist zu bevorzugen, dass die Formulierung der Farbstoffempfangsschicht mit Wasser aufgetragen wird, eine gute Haftung auf der Haftvermittlerschicht aufweist und eine einfache Steuerung des Oberflächenglanzes ermöglicht.
  • Beispielsweise beschreiben Misuda et al in US-A-4,879,166; 5,264,275; 5,104,730; 4,879,166, und in den japanischen Patenten 1,095,091; 2,276,671; 2,276,670; 4,267,180; 5,024,335 und 5,016,517 wasserbasierende Formulierungen für die Farbstoffempfangsschicht, die Mischungen aus Pseudobohemit und bestimmten wasserlöslichen Harzen enthalten. Light beschreibt in US-A-4,903,040; 4,930,041; 5,084,338; 5,126,194; 5,126,195 und 5,147,717 wasserbasierende Formulierungen für die Farbstoffempfangsschicht, die Mischungen aus Vinylpyrrolidonpolymeren und bestimmte wasserdispergierbare und/oder wasserlösliche Polyester umfassen, zusammen mit anderen Polymeren und Zusätzen. Butters et al beschreiben in US-A-4,857,386 und 5,102,717 tintenabsorbierende Harzschichten, die Mischungen aus Vinylpyrrolidonpolymeren und Acryl- oder Methacrylpolymeren umfassen. Sato et al beschreiben in US-A-5,194,317 und Higuma et al beschreiben in US-A-5,059,983 wasserbeschichtbare Formulierungen für Farbstoffempfangsschichten, die auf Poly(vinylalkohol) basieren. Iqbal beschreibt in US-A-5,208,092 wasserbasierende Formulierungen für Farbstoffempfangsschichten, die Vinylcopolymer enthalten, die anschließend vernetzt werden. Zusätzlich zu diesen Beispielen kann es andere bekannte oder vorgesehene Farbstoffempfangsschichtformulierungen geben, die die zuvor genannten primären und sekundären Anforderungen der Farbstoffempfangsschicht erfüllen und die alle in den Geltungsbereich der vorliegenden Erfindung fallen.
  • Die vorgesehene Farbstoffempfangsschicht ist 0,1 bis 10 μm dick und als wässrige Dispersion aus 5 Teilen Alumoxan und 5 Teilen Poly(vinylpyrrolidon) aufgetragen. Die Farbstoffempfangsschicht kann verschiedene Mengen und Größen von Mattiermitteln zur Steuerung von Glanz, Reibung und/oder Unempfindlichkeit gegenüber Fingerabdrücken enthalten, Surfactants zur Verbesserung der Gleichmäßigkeit der Oberfläche und zur Einstellung der Oberflächenspannung der trockenen Beschichtung, Beizmittel, Antioxidationsmittel, UV-Absorptionsmittel sowie Lichtstabilisatoren.
  • Obwohl die zuvor beschriebenen Tintenempfangselemente erfolgreich zur Lösung der Aufgaben der vorliegenden Erfindung verwendbar sind, ist es ggf. wünschenswert, die Farbstoffempfangsschicht zur Verbesserung der Haltbarkeit des bebilderten Elements mit einer Deckschicht zu beschichten. Derartige Deckschichten können auf die Farbstoffempfangsschicht entweder vor oder nach Bebilderung des Elements aufgetragen werden. Beispielsweise kann die Farbstoffempfangsschicht mit einer tintendurchlässigen Schicht beschichtet werden, durch die die Tinten ungehindert treten können. Derartige Schichten werden in US-A-4,686,118; 5,027,131 und 5,102,717 beschrieben. Alternativ hierzu kann eine Deckschicht nach Bebilderung des Elements aufgetragen werden. Zu diesem Zweck sind beliebige bekannte Laminatfolien und Laminiergeräte verwendbar. Die in dem zuvor genannten Bebilderungsverfahren verwendeten Tinten sind bekannt, wobei die Tintenformulierungen häufig eng mit dem jeweiligen Prozess verbunden sind, d.h. kontinuierlich, piezoelektrisch oder thermisch. Je nach Tintenverfahren können die Tinten daher sehr unterschiedliche Mengen und Kombinationen von Lösungsmitteln, Färbemitteln, Konservierungsmitteln, Surfactants und Feuchtmitteln enthalten. Die in Kombination mit den erfindungsgemäßen Bildaufzeichnungselementen bevorzugten Tinten sind wasserbasierend, etwa die derzeit zur Verwendung in dem Drucker des Typs Hewlett-Packard Desk Writer 560C verwendeten. Es ist jedoch vorgesehen, dass alternative Ausführungsbeispiele der Bildaufzeichnungselemente, wie zuvor beschrieben, die zur Verwendung mit Tinten für einen gegebenen Tintenaufzeichnungsprozess oder einen gegebenen kommerziellen Anbieter formuliert sein können, auch in den Geltungsbereich der vorliegenden Erfindung fallen.
  • Glatte, lichtdichte Papierträger sind in Kombination mit Silberhalogenidbildern geeignet, weil der Kontrastbereich des Silberhalogenidbildes verbessert und das Durchscheinen von Umgebungslicht während der Bildbetrachtung reduziert wird. Das erfindungsgemäße fotografische Element betrifft ein fotografisches Silberhalogenidelement, das bei Belichtung mit einem elektronischen Druckverfahren oder mit einem konventionellen optischen Druckverfahren eine sehr gute Leistung aufzuweisen vermag. Ein elektronisches Druckverfahren umfasst das pixelweise Bestrahlen der strahlungsempfindlichen Silberhalogenidemulsionsschicht eines Aufzeichnungselements mit aktinischer Strahlung von mindestens 10–11 J/cm2 (10–4 Erg/cm2) für bis zu 100 μ Sekunden, worin die Silberhalogenidemulsion aus Silberhalogenidkörnern zusammengesetzt ist. Ein konventionelles optisches Druckverfahren umfasst das bildweise Bestrahlen der strahlungsempfindlichen Silberhalogenidemulsionsschicht eines Aufzeich nungselements mit aktinischer Strahlung von mindestens 10–11 J/cm2 (10–4 Erg/cm2) für 10–3 bis 300 Sekunden, worin die Silberhalogenidemulsionsschicht aus Silberhalogenidkörnern zusammengesetzt ist, wie zuvor beschrieben. Die vorliegende Erfindung verwendet in einem bevorzugten Ausführungsbeispiel eine strahlungsempfindliche Emulsion aus Silberhalogenidkörnern, die (a) mehr als 50 Mol.% Chlorid, bezogen auf Silber, enthalten, (b) deren Oberfläche zu mehr als 50% von {100} Kristallseiten gebildet wird, und die (c) einen mittleren Teil aufweisen, der 95 bis 99% des gesamten Silbers ausmacht und zwei Dotierungen enthält, die derart ausgewählt sind, dass sie folgende Klassenanforderungen erfüllen: (i) einen Hexakoordinationsmetallkomplex, der folgende Formel erfüllt: [ML6]n (I)wobei n für null, –1, –2, –3 oder –4 steht; M für ein besetztes, grenzorbitales, mehrwertiges Metallion steht, das nicht Iridium ist und L6 für Brückenliganden steht, die unabhängig voneinander wählbar sind, vorausgesetzt, mindestens vier der Liganden sind anionische Liganden und mindestens einer der Liganden ist ein Cyanoligand oder ein stärker elektronegativer Ligand als ein Cyanoligand; und (ii) ein Iridiumkoordinationskomplex, der ein Thiazol oder einen substituierten Thiazolliganden enthält. Bevorzugte Strukturen fotografischer Bebilderungsschichten werden in der europäischen Publikation 1 048 977 beschrieben. Die dort beschriebenen lichtempfindlichen Bebilderungsschichten erzeugen besonders wünschenswerte Bilder auf der Grundlage der vorliegenden Erfindung.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein fotografisches Aufzeichnungselement, das einen Träger und mindestens eine lichtempfindliche Silberhalogenidemulsionsschicht umfasst, die Silberkörner enthält, wie zuvor beschrieben.
  • Die folgenden Beispiele dienen zur Veranschaulichung der praktischen Verwertung der vorliegenden Erfindung. Sie dienen nicht dem Zweck, alle denkbaren Abwandlungen der Erfindung darzustellen. Soweit nicht anders angegeben, beziehen sich die Angaben von Teilen und Prozentsätzen auf Gewicht.
  • Beispiele
  • Beispiel 1 (Kontrolle) steht für den Stand der Technik und wird hier zu Vergleichszwecken dargestellt. Es umfasst ein fotografisches Rohpapier, hergestellt auf einer üblichen Langsiebmaschine, gemischt mit zum Großteil gebleichten Hartholz-Kraftfasern. Das Faserverhältnis bestand zunächst aus gebleichter Pappel (38%) und Ahorn/Buche (37%) mit geringeren Mengen von Birke (18%) und Weichholz (7%). Saure chemische Leimzusätze, auf der Basis ihres Trockengewichts verwendet, umfassten einen Aluminiumstearatleim mit 0,85% Zugabe, Polyaminamidepichlorhydrin mit 0,68% Zugabe und Polyacrylamidharz mit 0,24% Zugabe. Titandioxidfüllmittel wurde mit 0,60% zugegeben. Die Oberfläche wurde mit hydroxyethylierter Stärke und Natriumbicarbonat gestrichen. Dieser Rohträger wurde dann extrusionsbeschichtet, und zwar unter Verwendung einer Zusammensetzung für die Bebilderungsseite von im Wesentlichen 83% LDPE, 12,5% Titandioxid, 3% Zinkoxid und 0,5% Calciumstearat, sowie einer Mischung auf der Unterseite von HDPE/LDPE im Verhältnis von 46/54. Der Harzauftrag betrug ca. 27 g/m2. Eine Kühlwalze mit einer Oberflächenrauheit von 0,19 μm Ra wurde zur Ausbildung der Oberfläche der Bebilderungsseite verwendet.
  • Beispiel 2 der Erfindung umfasst ein geschäumtes Polypropylen von 110 μm Dicke und einem Grundgewicht von 61,0 g/m2. Dieser coronabehandelte Schaum wurde auf jeder Seite mit einer orientierten Polystyrolfolie schmelzextrusionslaminiert, die eine Dicke von 57,15 μm und eine Dichte von 1,05 gm/cm3 und einen Biegemodul im Bereich von 2585 – 3070 Megapascal aufwies. Für den Laminiervorgang wurde eine Ethylenmethylacrylat-Haftvermittlerschicht verwendet, und zwar konkret eine des Typs Equistar 806-009. Der Auftrag der Haftvermittlerschicht betrug ca. 12,2 g/m2. Nach dem Laminieren der Papierproben wurde das Substrat extrusionsharzbeschichtet, und zwar unter Verwendung gleicher Mischungen für Bebilderungsseite und Unterseite bei ungefähr der Hälfte des Harzauftrags von Beispiel 1 und unter Verwendung der gleichen Kühlwalze mit einer Rauheit von 0,19 μm Ra.
  • Beispiel 3 der Erfindung, das dem Beispiel 2 ähnlich ist, sich aber in der Dicke der Flanschschichten unterscheidet, umfasst ein geschäumtes Polypropylen von 110 μm Dicke und einem Grundgewicht von 61,0 g/m2. Dieser coronabehandelte Schaum wurde auf jeder Seite mit einer orientierten Polystyrolfolie schmelzextrusionslaminiert, die eine Dicke von 31,75 μm und eine Dichte von 1,05 gm/cm3 und einen Biegemodul im Bereich von 2585 – 3070 Mega pascal aufwies. Für den Laminiervorgang wurde eine Ethylenmethylacrylathaftvermittlerschicht verwendet, und zwar konkret eine des Typs Equistar 806-009. Der Auftrag der Haftvermittlerschicht betrug ca. 12,2 g/m2. Nach dem Laminieren der Papierproben wurde das Substrat extrusionsharzbeschichtet, und zwar unter Verwendung gleicher Mischungen für Bebilderungsseite und Unterseite bei ungefähr der Hälfte des Harzauftrags von Beispiel 1 und unter Verwendung der gleichen Kühlwalze mit einer Rauheit von 0,19 μm Ra.
  • Vergleichsbeispiel 4 umfasste ein geschäumtes Polypropylen mit 110 μm Dicke und einem Grundgewicht von 61,0 g/m2, das dann extrusionsbeschichtet wurde, und zwar unter Verwendung einer Zusammensetzung für die Bebilderungsseite von im Wesentlichen 83% LDPE, 12,5% Titandioxid, 3% Zinkoxid und 0,5% Calciumstearat, sowie einer Mischung auf der Unterseite von HDPE/LDPE im Verhältnis von 46/54. Der Harzauftrag betrug ca. 27 g/m2. Eine Kühlwalze mit einer Oberflächenrauheit von 0,19 μm Ra wurde zur Ausbildung der Oberfläche der Bebilderungsseite verwendet.
  • Ergebnisse
    Figure 00260001
  • Beispiel 3 und 4 zeigen, dass Schaum mit einer Polyethylenschicht oder Schaum mit einer dünnen Schicht aus orientierter Polystyrolfolie keine geeignete Oberfläche für die Erzielung von Glanz bilden kann, weil die Rauheit der darunter liegenden geschäumten Schichten nicht verborgen werden kann. Beispiel 2 zeigt den Wert der vorliegenden Erfindung, weil eine verwendbare glänzende Schicht erzielt wurde, wenn eine ausreichend dicke Schicht einer stark orientierten Polystyrolfolie auf die Schaumschicht aufgetragen wurde. Das Leistungsspektrum der dicken und dünnen orientierten Polystyrolfolie aus Beispiel 2 und 3 zeigt, dass die dünne orientierte Polystyrolfolie eine stärkere Rauheit bei niedrigen Frequenzen oder größeren Merkmalen aufwies, wie zu erwarten ist, wenn die Rauheitsdifferenz zwischen den Proben auf die Isolierung des rauen Schaums zurückzuführen war. Die größeren Merkmale würden daher stärker in Erscheinung treten als die kleineren Merkmale.

Claims (10)

  1. Abbildungselement mit einer Abbildungsschicht und einem Träger, worin der Träger einen geschlossenzelligen Schaumkernbogen umfasst, auf dem eine obere und untere Flanschfolie haftet, worin die obere Flanschfolie orientiertes Polystyrol oder Polypropylenpolymer umfasst, worin der Elastizitätsmodul der oberen Flanschfolie zwischen 1000 und 3500 MPa beträgt und die Rauheit der oberen Fläche des Trägers kleiner als 0,4 μm Ra ist.
  2. Abbildungselement nach Anspruch 1, worin die Rauheit der oberen Fläche des Trägers zwischen 0,2 und 0,34 μm Ra beträgt.
  3. Abbildungselement nach Anspruch 1 oder 2, worin der Elastizitätsmodul der oberen Flanschfolie zwischen 2700 und 3200 MPa beträgt.
  4. Abbildungselement nach Anspruch 1 bis 3, worin der Schaumkern Polyolefin umfasst.
  5. Abbildungselement nach Anspruch 1 bis 4, worin die obere Flanschfolie mittels Klebstoff auf den Kern auflaminiert ist.
  6. Abbildungselement nach Anspruch 1 bis 5, worin der Schaumkern eine Dicke zwischen 25 und 175 μm aufweist.
  7. Abbildungselement nach Anspruch 1 bis 6 mit zudem mindestens einer lichtempfindlichen Silberhalogenidschicht.
  8. Abbildungselement nach Anspruch 1 bis 6, worin die Abbildungsschicht eine Tintenstrahlempfangsschicht umfasst.
  9. Abbildungselement nach Anspruch 1 bis 8, worin die obere Fläche des Schaumkerns eine Rauheit zwischen 1,0 und 3,0 μm Ra aufweist.
  10. Abbildungselement nach Anspruch 1 bis 9, worin die obere Flanschfolie eine Dicke zwischen 25 und 60 μm aufweist.
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