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Fachgebiet
der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft im allgemeinen ein chirurgisches
Instrument und spezieller ein chirurgisches Instrument mit einem
Zufuhrmechanismus für
die Zufuhr mindestens eines chirurgischen Befestigungselementes
vom chirurgischen Instrument aus, um bei der Behebung eines Gewebeschadens,
wie beispielsweise eines Leistenbruches, ein Implantat anzubringen.
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Hintergrund
der Erfindung
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Ein
Leistenbruch (Hernie) ist ein Zustand, bei welchem eine kleine Schleife
des Darmes bzw. Eingeweides durch eine Schwachstelle oder einen Schaden
in der unteren Unterleibs-Muskelwand
bzw. der Leistengegend eines Patienten herausragt. Dieser Zustand
tritt gewöhnlich
beim Menschen, speziell bei Männern,
auf. Hernien dieses Typs können
ein angeborener Schaden sein, bei welchem der Patient mit diesem
Problem geboren wird oder sie können durch
Zerren oder Heben schwerer Gegenstände verursacht werden. Es ist
bekannt, daß schweres
Heben eine starke Spannung auf die Unterleibswand ausübt und einen
Bruch bzw. ein Reißen
an einer Schwachstelle des Unterleibsmuskels verursachen kann, was
zu einem Schaden oder einer Öffnung führt. In
manchen Fällen
können
beim Patienten eine häßliche Ausbauchung
von Eingeweide, das durch den Schaden herausdringt, verbunden mit
Schmerzen, verminderter Hebe-Fähigkeit
sowie in einigen Fällen
ein Platzen der Ausbauchung oder mögliche andere Komplikationen
auftreten, wenn beispielsweise die Durchblutung im herausragenden
Gewebe abgeschnitten wird.
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Eine
allgemeine Lösung
dieses Problems besteht im chirurgischen Eingriff. Beim chirurgischen Eingriff
erfolgt der Zugang zum Schaden, der sorgfältig untersucht wird, entweder
durch offenen Einschnitt oder endoskopisch durch eine Zugangsöffnung,
wie beispielsweise durch einen Trokar. In jedem Falle ist eine sorgfältige Untersuchung
angebracht, weil im Bereich eines typischen Defektes ein Netzwerk
von Gefäßen und
Nerven existiert, was vom Chirurgen eine Durchführung der Hernien-Operation
mit großer
Erfahrung und Sorgfalt erfordert. In diesem Bereich befinden sich
Gefäßstrukturen,
wie die Magengefäße, die äußeren Hüftknochen-Gefäße, die
inneren Epigastrium-Gefäße sowie
reproduktive Gefäße, wie
der Samenleiter, der sich durch den Leistenboden erstreckt.
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Wenn
der Chirurg mit der Anatomie eines Patienten vertraut ist, wird
er die Ausbauchung durch den Defekt sorgfältig in den Unterleib des Patienten zurückdrücken. Die
Behebung des Defektes kann das Schließen des Defektes mittels Nahtmaterial oder
Befestigungselementen umfassen, aber im allgemeinen ist die Plazierung
eines chirurgischen Implantates, wie eines Netzflickens über die
Defektöffnung
sowie die Anbringung des Netzflickens am Leistenboden mittels herkömmlichen
Nahtmaterials oder mittels chirurgischer Befestigungselemente erforderlich.
Der Netzflicken wirkt als eine Barriere und verhindert das Austreten
der Ausbauchung durch den Defekt. Das Annähen des Netzflickens am Leistenboden
ist für
offene Eingriffe sehr geeignet, aber bei endoskopischen Eingriffen
viel schwieriger und zeitaufwendiger. Mit der Übernahme der endoskopischen
Chirurgie kamen endoskopische chirurgische Instrumente zur Anbringung
chirurgischer Befestigungselemente mehr und mehr in Gebrauch. Jedoch stellt
das Gewebe des Leistenbodens eine spezielle Herausforderung für den Chirurgen
dar, wenn eine Nadel oder ein Befestigungselement verwendet werden,
um Strukturen, wie das Cooper-Band, zu durchstechen.
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Gegenwärtig ist
eine Vielzahl chirurgischer Instrumente und Befestigungselemente
für den
Chirurgen zur Anwendung bei einem endoskopischen oder offenen chirurgischen
Eingriff verfügbar,
um den Netzflicken am Leistenboden anzubringen. Einer der ersten
Typen endoskopischer chirurgischer Instrumente ist ein chirurgisches
Klammergerät.
Eine Vielzahl bzw. ein Stapel dieser ungeformten Klammern befindet
sich gewöhnlich
in Reihenanordnung und wird durch einen Federmechanismus nacheinander im
Instrument vorgeschoben bzw. diesem zugeführt. Ein zweiter Ventil- bzw.
Zufuhrmechanismus wird benutzt, um die äußerste distale Klammer vom
Stapel abzutrennen, den Rest des unter Federspannung stehenden Stapels
zu halten und die äußerste distale Klammer
dem Klammerformungsmechanismus zuzuführen. Zufuhrmechanismen dieses
Typs sind zu finden in den US-Patenten Nr. 5.470.010 von Robert Rothfuss
u. Miterf. sowie Nr. 5.582.616 ebenfalls von Robert Rothfuss u.
Miterf.
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Ein
anderes Instrument zur Befestigung eines Hernien-Netzes verwendet
ein Schraubenlinien-Draht-Befestigungselement, das einem kleinen Abschnitt
einer Feder ähnelt.
Mehrere Schraubenlinien-Draht-Befestigungselemente sind hintereinander in
einem 5-mm-Schaft gespeichert und nach Art eines Korkenziehers in
das Gewebe eingedreht. Eine Spannfeder wird benutzt, um eine Vielzahl
von Schraubenlinien-Befestigungselementen im Schaft in distaler
Richtung vorzuspannen und zuzuführen.
Ein Vorsprung erstreckt sich in den Schaft hinein und verhindert
das Ausstoßen
des Stapels der Befestigungselemente infolge der Federspannung und
gestattet den Durchgang eines rotierenden Befestigungselementes.
Instrumente und Befestigungselemente dieses Typs sind zu finden
in den US-Patenten Nr. 5.582.616 von Lee Bolduc u. Miterf., Nr.
5.810.882 von Lee Bolduc u. Miterf. sowie Nr. 5.830.221 von Jeffrey
Stein u. Miterf.
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Während die
oben erwähnten
chirurgischen Instrumente zur Befestigung von Hernien verwendet werden,
benutzen sie einen Federmechanismus zur Zufuhr einer Vielzahl von
Befestigungselementen durch das chirurgische Instrument. Der Federmechanismus
enthält
typischerweise eine lange weiche Schraubenfeder, um einen Stapel
von Befestigungselementen durch eine Führung bzw. Spur im Schaft des
chirurgischen Instrumentes zu drücken.
Diese Typen von Zufuhrmechanismen sind im allgemeinen einfach und
zuverlässig,
aber sie erfordern einen zusätzlichen
sekundären
Ventilmechanismus bzw. einen Vorsprung, um ein Befestigungselement
vom Stapel abzutrennen und zuzuführen
und den Rest des Stapels der Befestigungselemente am Herausschießen aus
dem Instrument zu hindern.
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Andere
chirurgische Befestigungselemente werden zur Befestigung eines Hernien-Netzes
verwendet, aber sie enthalten entweder ein wiederaufladbares Einzelschuß-Gerät oder ein
Drehmagazin, das nur eine kleine Anzahl von Befestigungselementen
enthält.
Diese Typen chirurgischer Befestigungsinstrumente sind zu finden
in den US-Patenten Nr. 5.203.864 und Nr. 5.290.297, beide von Edward
Phillips. Diese Instrumente haben bei der Berufsgruppe der Chirurgen
keine verstärkte
Akzeptanz gefunden, möglicherweise
wegen ihrer Einzelschuß-Ausführung oder
wegen der großen
Abmessungen des Drehmagazines, welche die Anwendung eines solchen
Instrumentes bei offenen Eingriffen einschränken können.
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Während alle
oben erwähnten
chirurgischen Instrumente bei Hernien-Befestigungsanwendungen eingesetzt
werden, benutzen sie entweder einen Federmechanismus für die Zufuhr
einer Vielzahl von Befestigungselementen durch das chirurgische
Instrument oder ein Drehmagazin anstelle eines Zufuhrmechanismus.
Es sind andere Typen chirurgischer Befestigungselemente verfügbar, wie
chirurgische Klemmen, und sie erfordern Zufuhrmechanismen, bei denen
die Anwendung einer Feder zur Zuführung der Klemmen in distaler
Richtung nicht erforderlich ist. Ein Zufuhrmechanismus mit Linearbewegung
ist in den US-Patenten Nr. 5.601.573, Nr. 5.833.700 und Nr. 5.921.997
von Fogelberg u. Miterf. beschrieben. Fogelberg u. Miterf. beschreiben
ein Klemmen-Anbringungsgerät
mit einem Zufuhrmechanismus, bei welchem eine hin- und herbewegte Zufuhrstange
zur Zufuhr eines in Reihe angeordneten Stapels von Klemmen angewandt
wird. Ein Zufuhr-Schuh greift funktionell in die in distaler Richtung bewegte
Zufuhrstange ein und bewegt sich zusammen mit dieser, wobei er gleitend
in die in proximaler Richtung bewegte Zufuhrstange eingreift. Somit schiebt
der Zufuhr-Schuh den Stapel der Klemmen in distaler Richtung bzw.
er schaltet ihn schrittweise weiter, wenn die Zufuhrstange in distaler
Richtung bewegt wird, und er verbleibt in bezug auf die in proximaler
Richtung bewegte Zufuhrstange stationär. Auch hier ist ein Ventilmechanismus
erforderlich, um die äußerste distale
Klemme vom Stapel zu lösen und
denselben stationär
zu halten, wenn die äußerste distale
Klemme an einem Gefäß angebracht
wird. Während
Fogelberg u. Miterf. einen linear bewegten Zufuhrmechanismus mit
einem einzigen linear bewegten Element beschreiben, beschreiben
sie weder eine Anwendung des Klemmen-Anbringungsgerätes zur
Anbringung eines Hernien-Netzes noch den Einzel-Antrieb bzw. die
Einzel-Zufuhr einer jeden Klemme durch ein bewegtes Element.
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Ein
anderer Befestigungselement-Zufuhrmechanismus, der eine Linearbewegung
nutzt, ist im US-Patent Nr. 4.325.376 von Klieman u. Miterf. beschrieben.
Es wird ein Klemmen-Anbringungsgerät beschrieben,
das eine Vielzahl von Klemmen in serieller Anordnung in einem Klemmenmagazin
speichert. Die Klemmen sind in einem Stapel angeordnet, wobei die äußerste proximale
Klemme durch eine Sperrklinke, die bei jeder Betätigung des Instrumentes durch
ein linear bewegtes Element oder Rastgetriebe in distaler Richtung
weitergeschaltet bzw. gerastet wird, in distaler Richtung gestoßen bzw.
zugeführt
wird. Wenn die Sperrklinke in distaler Richtung weitergeschaltet
wird, stößt sie den
Stapel der Klemmen ebenfalls in distaler Richtung. Es wird auch
ein sekundärer
Ventilmechanismus beschrieben. Somit benutzt der Zufuhrmechanismus
von Klieman u. Miterf. ein einziges linear bewegtes Element sowie
eine Sperrklinke, um die Klemmen in distaler Richtung zu stoßen bzw.
zuzuführen,
und erfordert einen sekundären
Ventilmechanismus, um die äußerste distale Klemme
zuzuführen.
Weiterhin betrifft die technische Lehre von Klieman u. Miterf. nicht
die Verwendung von Klemmen zur Anbringung eines Hernien-Netzes am
Gewebe.
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Das
US-Patent Nr. 3.740.994 von DeCarlo jr. beschreibt einen neuartigen,
linear bewegten Zufuhrmechanismus, welcher eine Vielzahl von Klammern oder
Klemmen weiterschaltet und sie zur Auslieferung durch eine Hin-
und Herbewegung eines Paares einander gegenüberliegender Blattfederbaugruppen bereitstellt.
Die Klammern ruhen seriell in einer Führungsschiene, wobei sich eine
befestigte Blattfederbaugruppe in die Ebene der Führungsschiene
hinein erstreckt. Eine hin- und herbewegte Blattfederbaugruppe erstreckt
sich gegenüber
nach innen zur festen Blattfederbaugruppe hin. Wenn sich die hin-
und herbewegte Blattfederbaugruppe in distaler Richtung bewegt,
erfaßt
jeder der einzelnen Blattfedern eine Klammer und bewegt sie in distaler
Richtung. Die Vielzahl der in distaler Richtung bewegten Klammern lenkt
die einzelnen Blattfedern der festen Blattfederbaugruppe aus, und
nach dem Durchlauf der Klammer springen die ausgelenkten Blattfedern
zurück
in ihre nicht ausgelenkte Stellung. Bei der Bewegung der Blattfederbaugruppe
in proximaler Richtung halten die Blattfedern der festen Blattfederbaugruppe die
Klammern stationär
und verhindern deren Bewegung in distaler Richtung. Es sind eine
zweite Führungsschiene
und ein Ventilmechanismus vorgesehen, um eine einzelne Klammer für die Formung
vom Stapel abzutrennen und um den Stapel stationär zu halten, während die
einzelne Klammer geformt wird.
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Weiterhin
sind ähnliche
Zufuhrmechanismen in den US-Patenten Nr. 4.478.220 von Di Giovanni
u. Miterf. sowie Nr. 4.471.780 von Menges u. Miterf. beschrieben.
Beide dieser genannten Patente betreffen einen linear bewegten Zufuhrmechanismus
mit einem festen Element und einem linear bewegten Element, um eine
Vielzahl von Klemmen in distaler Richtung zuzuführen bzw. weiterzuschalten.
Am linear bewegten Element sind winklige Finger scharnierartig angebracht
und legen sich funktionell an die Klemmen an, wenn diese in distaler
Richtung bewegt werden, und legen sich gleitend an, wenn die Klemmen in
proximaler Richtung bewegt werden. Die winkligen flexiblen Finger
im festen Element werden aus der Bahn der in distaler Richtung bewegten
Klemmen ausgelenkt und springen zurück, um die proximale Bewegung
einer Klemme zu stoppen, wenn eine Klemme passiert hat. Es wird
auch ein sekundärer Ventilmechanismus
beschrieben.
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Somit
greift der Zufuhrmechanismus von DeCarlo u. Miterf., von Di Giovanni
u. Miterf. sowie von Menges u. Miterf. funktionell ein und bewegt
jede Klemme in distaler Richtung zwischen einem einzigen linear
bewegten und einem festen Element. Jedoch erfordert jedes dieser
Instrumente einen sekundären
Ventilmechanismus zur Zufuhr und Formung der äußersten distalen Klemme. Weiterhin
sind diese chirurgischen Instrumente nicht zur Anwendung bei der
Anbringung eines Implantates über
einer Hernie bestimmt.
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Ein
anderer Klemmen-Zufuhrmechanismus ist im US-Patent Nr. 5.833.700
beschrieben, welches den am nächsten
kommenden Stand der Technik darstellt. Er umfaßt ein erstes und ein zweites
Element, die einander gegenüberliegen,
sowie einen Auslöser,
wobei das erste Element in proximaler und in distaler Richtung bewegbar
ist. Die beiden Elemente weisen im Abstand voneinander angebrachte Vorsprünge auf,
welche in einen Zufuhr-Schuh
eingreifen, um die Vielzahl der dazwischen befindlichen chirurgischen
Klemmen zu bewegen.
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Unglücklicherweise
erfordert die Mehrzahl der oben beschriebenen Zufuhrmechanismen
zwei solcher Zufuhrmechanismen: einen primären Zufuhrmechanismus zur Zufuhr
einer Vielzahl von Klemmen in distaler Richtung sowie einen sekundären Zufuhr- bzw.
Ventilmechanismus, um das äußerste distale Befestigungselement
abzutrennen und zuzuführen, während eine
Bewegung der übrigen
Befestigungselemente in distaler Richtung verhindert wird. Solche zusätzlichen
Mechanismen sind kostspielig und vergrößern den Durchmesser bzw. die
Abmessungen des Instrumentes. Dementsprechend wurde gefunden, daß die Einzelschuß-Vorrichtungen
oder die Drehmagazine ihre Grenzen haben. Benötigt wird ein verbesserter
Zufuhrmechanismus mit Linearbewegung, welcher nicht die Anwendung
eines sekundären
Ventilmechanismus erfordert und gleichzeitig sich an jedes Befestigungselement
anlegen kann und dieses unabhängig
in distaler Richtung vorschieben kann. Solche Mechanismen könnten zwei
linear bewegte Elemente haben und würden weitere Vorteile, wie
verminderte Kosten, unkomplizierte Ausführung und einen kleineren Schaft-Durchmesser, aufweisen.
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Zusammenfassung
der Erfindung
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Durch
die vorliegende Erfindung wird eine Zufuhrvorrichtung für die Zufuhr
einer Vielzahl einzelner chirurgischer Befestigungselemente geschaffen, wie
sie in Anspruch 1 definiert ist. Die Zufuhrvorrichtung umfaßt einen
Antriebsmechanismus mit einem distalen Ende und einem proximalen
Ende sowie ein erstes und ein zweites Element, die einander gegenüberliegen.
Die Elemente sind in bezug auf die Zufuhrvorrichtung sowie einzeln
in bezug aufeinander bewegbar. Die Vorrichtung weist ferner mindestens ein
chirurgisches Befestigungselement auf, das sich zwischen dem ersten
und dem zweiten Element befindet. Jedes des mindestens einen chirurgischen Befestigungselementes
hat ein proximales sowie ein distales Ende. Die chirurgischen Befestigungselemente
sind vorzugsweise aus einer superelastischen Nickel-Titan-Legierung
geformt. Weiterhin ist ein Auslöser
eingebaut, der mindestens drei aufeinanderfolgende Positionen einnimmt.
Die erste Position des Auslösers
dient zum Bewegen des Antriebsmechanismus in distaler Richtung.
Die zweite Position dient zum Bewegen des ersten Elementes in proximaler
Richtung, um das distale Ende des Befestigungselementes teilweise
zu entfalten. Die dritte Position des Auslösers dient zum Bewegen des
zweiten Elementes in proximaler Richtung, um das distale Ende des
Befestigungselementes vollständig
zu entfalten.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
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Die
neuartigen Merkmale der Erfindung sind im einzelnen in den angefügten Ansprüchen beschrieben.
Die Erfindung selbst sowohl hinsichtlich ihres Aufbaues als auch
hinsichtlich ihrer Funktionsweise in Verbindung mit weiteren Aufgaben
und Vorteilen derselben werden am besten unter Bezugnahme auf die
nachfolgende Beschreibung in Verbindung mit den beigefügten Zeichnungen
verständlich werden,
welche darstellen:
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1 ist
eine perspektivische Ansicht eines chirurgischen Instrumentes, bei
welchem die linke Griffhälfte
entfernt ist, um die Elemente darin sowie einen Auslöser in einer
offenen Stellung zu zeigen.
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2 ist
eine perspektivische Ansicht des chirurgischen Instrumentes von 1,
bei welchem der Auslöser
aus der offenen Stellung der 1 in eine
geschlossene Stellung, wie dargestellt, bewegt wurde und ein End-Manipulator
aus dem chirurgischen Instrument ausgefahren ist.
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2B ist
eine perspektivische Explosivdarstellung einiger der inneren Elemente
des chirurgischen Instrumentes von 1, wobei
einige der Elemente zur Verdeutlichung entfernt sind.
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3 ist
eine Seitenansicht im Schnitt einer ersten Seite des chirurgischen
Instrumentes von 1, wobei die linke Griffhälfte entfernt
ist und wobei alle inneren Elemente zusammengebaut dargestellt sind
und der Auslöser
sich in der offenen Stellung befindet.
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4 ist
eine Seitenansicht einer zweiten Seite des chirurgischen Instrumentes
von 3, wobei sich die linke Griffhälfte an ihrem Platz befindet und
die rechte Griffhälfte
entfernt ist und wobei alle inneren Elemente dargestellt sind und
der Auslöser sich
in der offenen Stellung befindet.
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5 ist
eine Seitenansicht der ersten Seite des chirurgischen Instrumentes
von 3, wobei der Auslöser in eine teilweise geschlossene
Stellung bewegt ist, um den End-Manipulator aus dem chirurgischen
Instrument auszufahren.
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6 ist
eine Seitenansicht der zweiten Seite des chirurgischen Instrumentes
von 5, wobei der Auslöser in eine teilweise geschlossene
Stellung bewegt ist, um den End-Manipulator aus dem chirurgischen
Instrument auszufahren.
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7 ist
eine Seitenansicht der ersten Seite des chirurgischen Instrumentes
von 5, wobei der Auslöser in eine vollständig geschlossene
Stellung bewegt ist, um einen ersten Teil des End-Manipulators in
das chirurgische Instrument zurückzuziehen und
einen Teil eines Befestigungselementes am End-Manipulator freizulegen.
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8 ist
eine Ansicht der zweiten Seite des chirurgischen Instrumentes von 7,
wobei der Auslöser
in eine vollständig
geschlossene Stellung bewegt ist, um einen oberen Teil des End-Manipulators
in das chirurgische Instrument zurückzuziehen und einen Teil eines
Befestigungselementes am End-Manipulator freizulegen.
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9 ist
eine perspektivische Ansicht eines Befestigungselementes einer bevorzugten
Ausführungsform
der Erfindung, wobei dieses Befestigungselement ein Paar distaler
Widerhaken sowie ein Paar längerer
proximaler Arme aufweist und das Befestigungselement entsprechend
der bevorzugten Ausführungsform
in einem ungespannten Zustand dargestellt ist.
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10 ist
eine Seitenansicht von 9, wobei das Befestigungselement
der bevorzugten Ausführungsform
in einem ungespannten Zustand dargestellt ist.
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11 ist
eine perspektivische Ansicht des Befestigungselementes von 9 einer
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung, wobei dieses Befestigungselement in einem gespannten
Zustand dargestellt ist, wie es sich innerhalb des chirurgischen
Instrumentes von 1 befindet.
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12 ist
eine Seitenansicht von 11, wobei das Befestigungselement
der bevorzugten Ausführungsform
in einem gespannten Zustand dargestellt ist.
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13 ist
eine Ansicht von 12 von unten, wobei das Befestigungselement
der bevorzugten Ausführungsform
in einem gespannten Zustand dargestellt ist.
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14 ist
eine Schnittansicht des distalen Endes eines Schaftes des chirurgischen
Instrumentes nach der vorliegenden Erfindung und zeigt den normalerweise
darin zurückgezogenen
End-Manipulator sowie eine Vielzahl sich darin befindlicher Befestigungselemente
entsprechend der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung.
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15 ist
ein Schnitt des Schaftes sowie des End-Manipulators von 9 entlang
der Linie 10-10 und zeigt einen Durchgang mit einem darin befindlichen
Befestigungselement nach der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung.
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16 ist
eine perspektivische Ansicht eines Ausschnittes eines chirurgischen
Greiferinstrumentes beim Plazieren eines Netzflickens über einer Hernie
im Leistenboden des unteren Unterleibes, speziell der linken Leisten-Anatomie.
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17 ist
eine Schnittansicht des Leistenbodens des unteren Unterleibes von 16 und
zeigt die Plazierung des Netzflickens auf dem Gewebe in Vorbereitung
der Behebung des Defektes entsprechend der vorliegenden Erfindung.
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18 ist
eine Seitenansicht im Schnitt des Leistenbodens des unteren Unterleibes,
wobei das distale Ende des Schaftes von 14 den
Netzflicken nach unten auf den Leistenboden drückt und der End-Manipulator
mit einem in ihm befindlichen Befestigungselement im Schaft nach
unten bewegt wird.
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19 ist
eine Seitenansicht im Schnitt des Leistenbodens und des Instrumentes
von 18, wobei der End-Manipulator nach der vorliegenden Erfindung
aus dem Schaft ausgefahren und in den Leistenboden eingestochen
ist und wobei der End-Manipulator ein Befestigungselement entsprechend
der bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung enthält.
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20 ist
eine Seitenansicht im Schnitt des Leistenbodens und des Instrumentes
von 19, wobei ein erster Teil des End-Manipulators
teilweise in den Schaft zurückgezogen
ist, um den ersten Widerhaken des darin befindlichen Befestigungselementes
entsprechend der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung zu
entfalten, so daß der
erste Widerhaken in den Leistenboden eingreift.
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21 ist
eine Seitenansicht im Schnitt von 20, wobei
der erste Teil des End-Manipulators nach
der vorliegenden Erfindung vollständig in den Schaft zurückgezogen
ist, um die Arme des Befestigungselementes nach der bevorzugten
Ausführungsform
der Erfindung in denjenigen Teil des Schaftes hinein freizugeben,
der zuvor vom ersten Teil des End-Manipulators eingenommen worden
war.
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22 ist
eine Seitenansicht im Schnitt von 21, wobei
ein zweiter Teil des End-Manipulators nach
der vorliegenden Erfindung vollständig in den Schaft zurückgezogen
ist, wodurch ein zweiter Widerhaken des Befestigungselementes entsprechend der
bevor zugten Ausführungsform
der Erfindung im Leistenboden und die beiden Arme im Schaft zum Eingriff
kommen.
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23 ist
eine Seitenansicht im Schnitt von 22, wobei
sich der Schaft des chirurgischen Instrumentes nach oben bewegt
hat, um die Arme des Befestigungselementes entsprechend der bevorzugten
Ausführungsform
der Erfindung freizugeben, wodurch das chirurgische Netz am Leistenboden
befestigt wird.
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24 ist
ein Ausschnitt in Seitenansicht des Auslöser-Sperrmechanismus der vorliegenden Erfindung
von 1 mit einem Sperrarm, der fixierbar am schwenkbaren
Auslöser
angebracht ist und funktionell mit einer Sperrwelle gekoppelt wird.
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25 ist
ein Ausschnitt im Schnitt des Auslöser-Sperrmechanismus der vorliegenden
Erfindung und zeigt die Sperrwelle in einer Anfangsstellung und im
Eingriff mit einer Wellen-Sperrklinke, wobei sich der Sperrarm von
einer Start-Stellung (gestrichelt dargestellt) nach oben in eine
zweite Stellung (im Schnitt) angrenzend an die Sperrwelle bewegt.
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26 ist
ein Ausschnitt im Schnitt von 25 und
zeigt den sich nach oben bewegenden Sperrarm im Eingriff mit einem
ersten Zahn der Sperrwelle, wobei der Eingriff die Sperrwelle um
einen Zahn entgegen dem Uhrzeigersinn gedreht hat, und der Sperrarm
wird zur Rückkehr
in die Anfangsstellung (gestrichelt dargestellt) vorbereitet.
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27 ist
ein Ausschnitt im Schnitt von 26 und
zeigt den sich nach oben bewegenden Sperrarm im Eingriff mit einem
letzten Zahn der Sperrwelle, wobei das wiederholte Auslösen des Auslösers die
Sperrwelle bis zum letzten Zahn gedreht hat und eine Sperrnase genau
unter dem nach oben bewegten Sperrarm (Querschnitt) positioniert wird.
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28 ist
ein Ausschnitt im Schnitt von 27 und
zeigt den sich nach oben bewegenden Sperrarm weiter im Eingriff
mit einem letzten Zahn der Sperrwelle, wobei sich die Sperrwelle
entgegen dem Uhrzeigersinn gedreht hat, um die Sperrnase unter dem
Sperrarm zu positionieren.
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29 ist
ein Ausschnitt im Schnitt von 28 und
zeigt, wie die Sperrklinke eine weitere Drehung der Sperrwelle verhindert
und der am Auslöser
angebrachte Sperrarm zwischen einem Zahn der Sperrwelle und dem
Sperrarm eingeschlossen ist.
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Detaillierte
Beschreibung der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft im allgemeinen ein chirurgisches
Instrument und spezieller ein chirurgisches Instrument mit einem
Zufuhrmechanismus für
die Zufuhr mindestens eines chirurgischen Befestigungselementes
vom chirurgischen Instrument aus, um bei der Behebung eines Gewebeschadens,
wie beispielsweise eines Leistenbruches, ein Implantat anzubringen.
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Beispielhaft
wird die vorliegende Erfindung in Verbindung mit der Behebung eines
Leistenbruches dargestellt und beschrieben. Es versteht sich jedoch, daß die vorliegende
Erfindung auch bei zahlreichen anderen chirurgischen Eingriffen
anwendbar ist, bei denen Gewebeschäden zu beheben sind.
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Das chirurgische
Instrument
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Wie
es am besten in den 1 und 2 dargestellt
ist, ist das chirurgische Instrument bzw. die Befestigungselementen-Zufuhrvorrichtung
nach der vorliegenden Erfindung ein von Hand gehaltenes chirurgisches
Instrument 35, welches eine Vielzahl chirurgischer Befestigungselemente
bzw. chirurgischer Elemente enthält,
welche grundsätzlich
zur Anbringung eines Implantates oder einer Gewebemarkierung am
Gewebe verwendet werden. Die chirurgischen Befestigungselemente 105 nach
der vorliegenden Erfindung sind aus einer superelastischen Nickel-Titan-Legierung
geformt, werden im chirurgischen Instrument in einem zusammengedrückten bzw.
zusammengeklappten Zustand gespeichert und expandieren nach der
Freigabe aus dem chirurgischen Instrument in einen ungespannten
Zustand. Bei der Betätigung
des Instrumentes wird ein Befestigungselement 105 nach
der vorliegenden Erfindung am distalen Ende des Instrumentes freigesetzt,
und die Vielzahl der Befestigungselemente 105 im Instrument
wird weitergeschaltet.
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Das
chirurgische Instrument 35 nach der vorliegenden Erfindung
hat einen Griff 40 und einen langgestreckten Schaft 92,
welcher sich vom Griff 40 aus in distaler Richtung erstreckt.
Der Griff 40 hat eine rechte Hälfte 41 und eine linke
Hälfte 42,
die im allgemeinen untereinander spiegelbildlich ausgeführt sind,
wobei in den 1 und 2 die linke
Hälfte 42 weggelassen
wurde. Der langgestreckte Schaft 92 ist fest am Griff 40 angebracht
und aus einem starren Hohlmaterial, wie beispielsweise aus einem
Rohr aus rostfreiem Stahl, gefertigt. Ein Griffstück 43 ist fest
am Griff 40 angebracht und erstreckt sich vom proximalen
Ende desselben in der Nähe
des Auslösers 85 nach
unten. Der Auslöser 85 ist
schwenkbar im Griff 40 gelagert und aus einer offenen Stellung, wie
in 1 dargestellt, in eine geschlossene Stellung in
der Nähe
des Griffstückes 43,
wie in 2 dargestellt, bewegbar. Die Bewegung des Auslösers 85 in
die geschlossene Stellung fährt
zur Plazierung und Freisetzung eines Befestigungselementes einen End-Manipulator 95 aus
dem distalen Ende des Schaftes 92 aus (2).
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2B ist
eine perspektivische Explosivdarstellung der Mehrzahl der Elemente,
die sich im chirurgischen Instrument 35 befinden. Die Explosivdarstellung
ist vorgesehen, um den Leser mit den wichtigen Elementen vertraut
zu machen sowie damit, wie sie zum chirurgischen Instrument 35 zusammengefügt sind.
Zur Verdeutlichung ist eine Anzahl Elemente, wie beispielsweise
die linke Griffhälfte 42,
entfernt worden. Einige der Elemente von 2B haben
eine komplizierte Form, und dem Leser wird empfohlen, zur Identifizierung
oder für
das Verständnis
weiter unten behandelter Merkmale zu dieser Figur zurückzukehren.
Die Elemente des chirurgischen Instrumentes 35 werden zwischen
der rechten und der linken Hälfte 41 und 42 aufgenommen,
welche aus einem technischen Thermoplast, wie Polystyrol, Polycarbonat
oder aus einer Reihe anderer geeigneter Materialien geformt sein
können.
Am distalen Ende des oberen Teiles der Griffhälften 41 und 42 ist
ein Schaftschlitz 44 zur Aufnahme und zum Halten des Schaftes 92 darin
angeordnet.
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Unter
dem Schaftschlitz 44 und proximal von diesem ist in der
rechten Griffhälfte 41 ein
Rastklinken-Schlitz 45 angeordnet. Der Rastklinken-Schlitz 45 hat
eine rechtwinklige Form und ist zur Aufnahme der Rastklinke 55 vorgesehen.
Die Rastklinke 55 hat an ihrem distalen Ende einen starren
Rastklinken-Zapfen 57 und einen in distaler Richtung davon ausgehenden
rechtwinkligen Ausleger 56. Der Ausleger 56 ist
aus einem elastischen Federmaterial, wie beispielsweise aus rostfreiem
Stahl gefertigt. Das distale Ende des Auslegers 56 wird
derart im Rastklinken-Schlitz 45 aufgenommen und gehalten,
daß ein
beträchtlicher
Teil des Auslegers 56 dort frei herausragt. Der frei herausragende
Teil des Auslegers 56 ermöglicht dem Rastklinken-Zapfen 57 bei
der Auslenkung des Auslegers 56 eine freie Auf- und Abbewegung.
Die Bedeutung der Rastklinke 55 wird später beschrieben werden.
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Ein
erstes und ein zweites Gleitstück 60 bzw. 70 sind
einander gegenüberliegende
Elemente, welche sich allgemein in proximaler und distaler Richtung
durch den Schaft 92 und den Griff 40 des chirurgischen
Instrumentes 35 erstrecken und einen Antriebsmechanismus
für die
Befestigungselemente 105 bilden. Das erste und das zweite
Gleitstück 60 und 70 sind
in bezug auf das chirurgische Instrument 35 sowie in bezug
zueinander einzeln in proximaler und distaler Richtung bewegbar
und gleitend in einem Paar Führungsschlitze 46 aufge nommen,
welche sich in jeder der beiden Griffhälften 41 und 42 befinden.
In 2B haben das erste und das zweite Gleitstück 60 bzw. 70 ein
proximales und ein distales Ende und sind im Abstand voneinander
vor dem Zusammenfügen
dargestellt, um zu zeigen, daß zwischen
ihnen eine Vielzahl von Befestigungselementen 105 aufgenommen
wird. Die Befestigungselemente 105 erstrecken sich über die
gesamte Länge des
ersten und des zweiten Gleitstückes 60 bzw. 70. Das
erste und das zweite Gleitstück 60 bzw. 70 haben
ein erstes und ein zweites distales Zufuhrelement 61 und 71,
welche gleitend im Schaft 92 gelagert sind, sowie ein größeres proximales
erstes und zweites Folgesteuerungs-Element 62 und 72,
welche gleitend in den Griffhälften 41 und 42 gelagert
sind. Das erste und das zweite Zufuhrelement 61 und 71 haben
einen halbkreisförmigen
Querschnitt sowie eine erste und eine zweite Außenfläche 64 und 74. Ein
Paar erster und zweiter Eingriffsnasen 64a und 74a erstreckt
sich vom distalen Ende einer jeden der ersten und zweiten Außenfläche 64 und 74 aus.
Eine erste und zweite Kontaktfläche 63 und 73 komplettieren
den halbkreisförmigen
Querschnitt des ersten und des zweiten Zufuhrelementes 61 bzw. 71.
Die erste und die zweite Kontaktfläche 63 und 73 liegen einander
entlang der ganzen Länge
des ersten und des zweiten Gleitstückes 60 bzw. 70 gegenüber und haben
einen ersten sowie einen zweiten Befestigungselemente-Kanal 65 und 75,
der sich im Inneren derselben erstreckt. Im zusammengebauten Zustand haben
das erste und zweite Gleitstück 60 bzw. 70 Gleitkontakt
entlang der ganzen Länge
der ersten und zweiten Kontaktfläche 63 bzw. 73,
und der erste sowie der zweite Befestigungselementen-Kanal 65 bzw. 75 bilden
einen rechteckigen Hohlkanal zum Halten der Befestigungselemente 105 sowie
zur Zufuhr derselben durch ihn hindurch (15).
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Die
Befestigungselementen-Kanäle 65 und 75 des
ersten und zweiten Gleitstückes 60 bzw. 70 sind
zur Aufnahme der Befestigungselemente 105 darin „U"-förmig und
haben ein Paar einander gegenüberliegender
Flächen
bzw. Kanalböden
zur Anlage der Befestigungselemente 105. Die Innenflächen weisen
eine Vielzahl von im Abstand voneinander angeordneten Vorsprüngen bzw.
Befestigungselementen-Antriebsmerkmalen für die Anlage der Befestigungselemente 105 auf.
Wie es am besten in der vergrößerten 14 zu
erkennen ist, erstrecken sich diese Vorsprünge bzw. Sägezähne 120 von proximal bis
nach distal über
die gesamte Länge
der Böden des
ersten und zweiten Befestigungselementen-Kanals 65 bzw. 75 und
sind im gleichmäßigen Abstand in
einem Längsabstand „D" voneinander angeordnet. Der
Abstand „D" liegt zwischen 20
cm (8 Zoll) und 0,1 mm (0,005 Zoll). Bei der vorliegenden Erfindung
beträgt
der Abstand „D" 1,2 cm (0,475 Zoll).
Der Abstand „D" kann die Befestigungselemente
im Abstand voneinander halten, so daß sie sich nicht berühren bzw.
aneinander anlegen, wenn sie dem chirurgische Instrument 35 zugeführt werden.
Jeder Sägezahn 120 hat,
wie dargestellt, eine proximale Neigung 122 und eine distale Stufe 121.
Die Rolle der Sägezähne 120 bei
der Zufuhr der Befestigungselemente 105 wird später im Detail
diskutiert werden.
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Am
distalen Ende des ersten und zweiten Befestigungselementen-Kanals 65 bzw. 75 befindet sich
eine erste sowie eine zweite Befestigungselementen-Führung 66 bzw. 76,
bestehend aus einer abgeschrägten
Einführung
am proximalen Ende des Befestigungselementen-Kanals 65 bzw. 75,
um dort das Laden der Befestigungselemente 105 zu erleichtern.
Die Befestigungselementen-Führungen 66 und 76 sind
im allgemeinen zueinander spiegelbildlich ausgeführt. In 2B ist
die erste Befestigungselementen-Führung 66 weggelassen
worden.
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Die
größeren proximalen
Teile des ersten und zweiten Gleitstückes 60 bzw. 70 sind
das erste sowie das zweite Folgesteuerungs-Element 62 bzw. 72,
welche den Takt und die Aufeinanderfolge eines Befestigungselementen-Zufuhrmechanismus
steuern, der am distalen Ende des Instrumentes ein Befestigungselement
freigibt und eine Vielzahl von Befestigungselementen innerhalb des
Instrumentes weiterschaltet bzw. zuführt. Das erste Folgesteuerungs-Element 62 hat
ein Paar Führungsrippen 68, die
sich von jeder Seite seitlich nach außen erstrecken, sowie einen
ersten Federanschlag 67, der sich am proximalen Ende nach
oben erstreckt. In den Führungsschlitzen 46 der
rechten und linken Griffhälfte 41 bzw. 42 angebrachte
Führungsrippen 68 halten
die zusammengefügten
Gleitstücke 60 und 70 gleitfähig innerhalb
des Griffes 40. Ein Paar „C"-förmiger
Führungskanäle 69 ist
darunter angeordnet und erstreckt sich in Längsrichtung entlang der proximalen
Hälfte
des ersten Folgesteuerungs-Elementes 62. Das zweite Folgesteuerungs-Element 72 hat
einen an seinem proximalen Ende angeordneten zweiten Federanschlag 77 sowie
einen gegabelten Anschlag 78, der sich am distalen Ende
nach oben erstreckt. Eine Nockenplatte 72 erstreckt sich
von der abgewandten Seite des zweiten Folgesteuerungs-Elementes 72 zur
rechten Griffhälfte 41.
Ein Paar Gleitrippen 83 erstreckt sich entlang der proximalen
Hälfte
des zweiten Folgesteuerungs-Elementes 72 seitlich nach
außen.
Das erste und das zweite Gleitstück 60 und 70 können auch
als ein einziges Stück
aus einem Maschinenbau-Kunststoff, wie aus einem Flüssigkristall-Polymer,
einem Polycarbonat, Nylon, einem Styrol oder dergleichen geformt
sein.
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Das
erste und das zweite Gleitstück 60 und 70 greifen
durch das Einsetzen des Paares Gleitrippen 83, die sich
am zweiten Folgesteuerungs-Element 72 befinden, in das
Paar Führungskanäle 69 des
ersten Folgesteuerungs-Elementes 62 gleitfähig ineinander.
Das erste und das zweite Gleitstück 60 und 70 werden
durch die Anbringung von Durchdringungselementen bzw. einer ersten
und einer zweiten Eindringplatte 96 und 97 scharf
ge macht. Die erste und die zweite Eindringplatte 96 und 97 werden
dann am ersten und zweiten Gleitstück 60 bzw. 70 angebracht,
indem die erste und die zweite Eindringplatte 96 bzw. 97 über der
ersten und der zweiten Eingriffsnase 64a und 74a plaziert
und dann die zusammengefügten
Eindringplatten 96 und 97 mit dem ersten und zweiten
Gleitstück 60 und 70 in
den hohlen Schaft 92 eingesetzt werden, um eine Schaft-Unterbaugruppe
zu bilden. Dieses Verfahren der Eindringplatten-Halterung ist in 14 am
besten dargestellt. Die Eindringplatten 96 und 97 dienen
dazu, während der
Plazierung eines Befestigungselementes 105 das Gewebe zu
durchstechen und können
aus einem starren Material, wie beispielsweise aus rostfreiem Stahl
hergestellt sein.
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Als
nächstes
wird die Schaft-Unterbaugruppe in einer Befestigungselementen-Zufuhrstation (nicht
dargestellt) plaziert, und die Befestigungselemente 105 werden,
immer nur jeweils einer, in die erste und zweite Befestigungselementen-Führung 66 und 76 und
in den vom ersten und zweiten Befestigungselementen-Kanal 65 bzw. 75 gebildeten
Hohlkanal eingeführt.
Das Befestigungselement 105 wird eingeführt, bis es mit dem Zufuhrmechanismus
zum Eingriff kommt, was später
beschrieben werden wird. Wenn sich das Befestigungselement 105 an
seinem Platz befindet, werden das erste und das zweite Gleitstück 60 und 70 in
proximaler und in distaler Richtung relativ zueinander hin- und
herbewegt, um ein Befestigungselement 105 der Schaft-Unterbaugruppe
zuzuführen
bzw. jenes weiterzuschalten. Dieser Vorgang wird für jedes
neue Befestigungselement 105 wiederholt, bis das erste
und das zweite Gleitstück 60 und 70 vollständig mit
einer Vielzahl von Befestigungselementen 105 in serieller
Anordnung beladen sind. Die Vielzahl der Befestigungselemente 105 ist
in gleichmäßigen Abständen über die ganze
Länge des
ersten und zweiten Gleitstückes 50 bzw. 60 verteilt.
Die Schaft-Unterbaugruppe mit den Befestigungselementen 105 wird
dann in der rechten Griffhälfte 41 plaziert.
Der Schaft 92 wird im Schaftschlitz 44 aufgenommen,
und die Führungsrippen 68 des
ersten Gleitstückes 60 werden
gleitend im Führungsschlitz 46 plaziert.
Als nächstes
wird die Sperrwelle 100 in einer Wellenaufnahme 48 in
einer Position proximal vom Schwenkloch 47 plaziert.
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Eine
Auslöserbaugruppe
wird aufgebaut, indem eine Auslöserplatte 87 und
ein Sperrarm 88 auf einen Schwenkzapfen 86 aufgesetzt,
der sich seitlich von beiden Seiten des Auslösers 85 aus erstreckt, und
dann mit einem Paar Stifte 89 am Auslöser 85 befestigt werden.
Ein Antriebsarm 90 erstreckt sich von der Auslöserplatte 87 nach
oben, und ein Federzapfen 91 erstreckt sich von der abgewandten
Seite der Auslöserplatte 87 zur
rechten Griffhälfte 41.
Ein Ende einer Auslöserfeder 104 (3)
wird dann am Federzapfen 91 eingehängt. Die Auslöserbaugruppe wird
dann in der rechten Griffhälfte 41 plaziert,
indem der abgewandte Seitenschwenkzapfen 86 (nicht dargestellt)
in eine Schwenkbohrung 47 einge setzt wird. Der Auslöser 85,
die Auslöserplatte 87 und
der Sperrarm 88 sind als separate Teile dargestellt, aber
sie können
alternativ als ein einziges Stück
aus einem Maschinenbau-Kunststoff, wie Polycarbonat, Styrol oder
dergleichen hergestellt sein.
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3 zeigt
die vollständig
zusammengebauten Elemente des Griffes 40. Vor der in 3 dargestellten
Ansicht ist das freie Ende der Auslöserfeder 104 gedehnt
und an einem Federstift 49 im Handgriff 43 befestigt
worden. Die Anbringung des freien Endes der Auslöserfeder 104 spannt
dieselbe und spannt auch den Auslöser 85 in die dargestellte
offene Stellung vor. Als nächstes
wurde eine erste Rückholfeder 115 zusammengedrückt und
in einer ersten Federtasche zwischen dem ersten Federanschlag 67 des
ersten Gleitstückes 60 und
einer ersten Federrippe 50 der Griffhälften 41 und 42 plaziert.
Eine zweite Rückholfeder 116 wurde
ebenfalls zusammengedrückt
und in einer zweiten Federtasche zwischen dem zweiten Federanschlag 77 des
zweiten Gleitstückes 70 und
einer zweiten Federrippe 51 plaziert. Schließlich wurde
die linke Griffhälfte 42 an
der rechten Griffhälfte 41 angebracht,
um die Montage des chirurgischen Instrumentes 35 abzuschließen. Die linke
Griffhälfte 42 wurde
aus Gründen
der Übersichtlichkeit
weggelassen.
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Der Betätigungsmechanismus
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Das
Instrument der 3 bis 8 zeigt
die Funktionsweise des Betätigungs-
bzw. Folgesteuerungs-Mechanismus, welcher den Takt und die Bewegung
der Elemente im chirurgischen Instrument 35 steuert. Der
Betätigungsmechanismus
wird durch die Betätigung
des Auslösers 85 zum
Eingriff gebracht und bewegt den Antriebsmechanismus bzw. das erste
und das zweite Gleitstück 60 und 70 in
mindestens drei aufeinanderfolgende Stellungen. Die Betätigung des
Auslösers 85 bringt
gleichzeitig das erste und das zweite Gleitstück 60 und 70 aus
einer ersten proximalen Stellung in distaler Richtung in eine zweite
distale Stellung, dann kehrt das erste Gleitstück 60 in die proximale
Stellung zurück,
und schließlich
kehrt das zweite Gleitstück 70 in
die proximale Stellung zurück.
Diese Folge von Bewegungen schiebt die Vielzahl der Befestigungselemente 105 in
distaler Richtung und entfaltet das distale Ende des Befestigungselementes
in zwei Schritten im Gewebe. Der Betätigungsmechanismus besteht aus
der Rastklinke 55, der oben beschriebenen Auslöserbaugruppe,
der ersten und der zweiten Rückholfeder 115 und 116 sowie
aus dem ersten und zweiten Gleitstück 60 und 70.
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Die 3 zeigt
eine erste bzw. die linke Seitenansicht des chirurgischen Instrumentes
von 1, wobei sich die rechte Griffhälfte 41 an
ihrem Platz befindet und die linke Griffscha le 42 aus Gründen der Übersichtlichkeit
entfernt ist, wobei sich der Auslöser 85 in seiner anfänglichen
offenen Stellung befindet. Das erste und das zweite Gleitstück 60 und 70 werden
durch die erste und die zweite Rückholfeder 115 und 116 innerhalb
der Griffhälften 41 und 42 in
distaler Richtung vorgespannt. Der Auslöser 85 der Auslöserbaugruppe
befindet sich in seiner vollkommen offenen Stellung, wobei sich
der Antriebsarm 90 in der Schwebe befindet, um funktionell
am proximalen Ende der Führungsrippe 68 des
ersten Folgesteuerungs-Elementes 62 anzugreifen. Das erste
und das zweite Gleitstück 60 und 70 befinden
sich in der ersten proximalen Stellung.
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4 zeigt
die zweite bzw. rechte Seite des chirurgische Instrumentes von 3,
wobei sich die linke Griffhälfte 42 an
ihrem Platz befindet, während die
rechte Griffhälfte 41 entfernt
ist. Die Rastklinke 55 ist in dieser Ansicht sichtbar,
und der Rastzapfen 57 der Rastklinke 55 befindet
sich im funktionellen Eingriff mit einer ersten Rampe 69a,
die sich am distalen Ende des ersten Folgesteuerungs-Elementes 62 befindet.
Ein Teil der ersten und der zweiten Feder-Rippe 50 und 51 sowie
der Rastklinkenschlitz 45 der rechten Griffhälfte 41 sind
aus Gründen
der Übersichtlichkeit
geschnitten dargestellt.
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Die 5 und 6 zeigen
Seitenansichten des zusammengebauten chirurgischen Instrumentes 35 von
links und von rechts und sie zeigen auch, wie das erste und das
zweite Gleitstück 60 und 70 in
distaler Richtung von der ersten Stellung der 3 und 4 durch
den Auslöser 85 in
eine zweite Stellung überführt bzw.
bewegt werden. Die distale Bewegung des ersten und zweiten Gleitstückes 60 und 70 hat den
End-Manipulator 95 aus dem distalen Ende des Schaftes 92 ausgefahren.
Der Auslöser 85 befindet sich
in einer ersten teilweise geschlossenen Stellung im Schwebezustand,
um das erste Gleitstück 60 vom Antriebsarm 90 der
Auslöserbaugruppe
freizugeben.
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Wenn
in 5 der Auslöser 85 entgegen dem
Uhrzeigersinn zum Griff 43 hin gedreht wird, dann dreht
sich der Antriebsarm 90 in einen funktionellen Eingriff
mit der Führungsrippe 68 und
bewegt das erste Gleitstück 60 in
distaler Richtung. Wenn sich das erste Gleitstück 60 in distaler
Richtung bewegt, werden die gabelförmigen Anschläge 78 des zweiten
Gleitstückes 70 berührt, wodurch
das zweite Gleitstück 70 in
distaler Richtung gestoßen
wird. Die Bewegungen des ersten und des zweiten Gleitstückes 60 bzw. 70 in
distaler Richtung drücken,
wie dargestellt, die erste und die zweite Rückholfeder 115 und 116 zusammen.
Der Sperrarm 88 der Auslöserbaugruppe wird nach oben
bewegt und die Sperrwelle 100 gedreht.
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Wenn
sich in 6 das erste und das zweite Gleitstück 60 bzw. 70 in
distaler Richtung bewegen, dann lenken sie den Rastklinkenzapfen 55 nach
unten aus, so daß er
entlang der ersten Rampe 69a des ersten Gleitstückes 60 und
entlang einer zweiten Rampe 80 des zweiten Gleitstückes 70 gleitet.
Der Rastklinkenzapfen 57 der Rastklinke 55 passiert
die zweite Rampe 80 und wird nach oben abgelenkt, um eine
dritte Rampe 81 des zweiten Gleitstückes 70 zu blockieren
sowie gegen eine Bodenfläche 62a des ersten
Folgesteuerungs-Elementes 62. Mit der Sperrklinke 55 in
dieser Stellung ist das zweite Gleitstück 70 in der distalen
Stellung blockiert und kann sich nicht in proximaler Richtung bewegen.
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Die 7 und 8 zeigen
Ansichten der linken bzw. der rechten Seite des zusammengefügten chirurgischen
Instrumentes 35, nachdem das erste Gleitstück 60 zur
ersten proximalen Stellung der 3 und 4 zurückgekehrt
ist, um ein Befestigungselemente 105 teilweise aus dem
End-Manipulator 95 freizugeben.
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Nachdem
die Führungsrippe 68 vom
Antriebsarm 90 freigegeben wurde, wie es in 7 dargestellt
ist, bewegt sich das erste Gleitstück 60 in distaler
Richtung aus der in den 5 und 6 dargestellten
zweiten distalen Stellung in die erste proximale Stellung. Das Gleitstück 60 wurde
durch die erste Rückholfeder 115 in
die proximale Stellung zurückgeführt. Die
proximale Bewegung des ersten Gleitstückes 60 zieht die
erste Eingriffsplatte 96 in proximaler Richtung in den
Schaft 92 zurück
und gibt das distale Ende des Befestigungselementes 105, wie
dargestellt, frei. Der Sperrarm 88 bewegt sich nach oben
und kommt bei der Sperrwelle 100 außer Eingriff.
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Wenn
sich entsprechend 8 das erste Folgesteuerungs-Element 62 in
proximaler Richtung bewegt, bewegt sich die Unterseite 62a des
ersten Folgesteuerungs-Elementes 62 in distaler Richtung vom
Rastklinkenzapfen 57 weg, wodurch die Rastklinke 55 zur
Aufwärtsbewegung
in die in 3 dargestellte, nicht ausgelenkte
Stellung freigegeben wird. Diese Bewegung löst die Blockierung des zweiten
Folgesteuerungs-Elementes 72. Bei gelöstem zweiten Folgesteuerungs-Element 72 drückt die
zusammengedrückte
zweite Rückholfeder 116 das zweite
Gleitstück 70 zurück in seine
ursprüngliche proximale
Stellung von 3. Wenn sich das zweite Gleitstück 70 linear
zur ersten proximalen Stellung zurückbewegt, wird der Rastklinkenzapfen 57 durch die
dritte Rampe 81 der Nockenplatte 79 nach oben abgelenkt,
um über
die Oberseite 82 der sich in distaler Richtung bewegenden
Nockenplatte 79 hinaus zu gelangen, und kehrt in die Stellung
von 3 zurück.
Wenn die Instrumentensperre nicht betätigt wird, wird der Auslöser 85 an
diesem Punkt gelöst, um
alle Elemente des Instrumentes zurück in die 3 dargestellten
Stellungen zu bringen.
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Das Befestigungselement
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Die 9 bis 13 sind
vergrößerte Ansichten,
welche das neuartige chirurgische Element, bzw. den Anker oder das
Befestigungselement 105 darstellen. Eine Vielzahl von Befestigungselementen 105 nach
der vorliegenden Erfindung sind seriell im Inneren des chirurgische
Instrumentes 35 untergebracht (2B) und
werden dazu benutzt, Nahtmaterial oder ein Implantat, wie ein chirurgisches
Netzpolster, auf Gewebe anzubringen. Das Befestigungselement 105 ist
elastisch und in den 9 und 10 in
seinem ursprünglichen
ungespannten Zustand dargestellt. Wenn das Befestigungselement 105 verformt
bzw. gespannt wird, nimmt es bei der Freigabe seine ursprüngliche
Form wieder ein. Das Befestigungselement 105 kann aus einer
Platte oder Folie einer pseudoelastischen oder superelastischen Nickel-Titan-Legierung
geformt bzw. ausgestanzt werden, um die Vorteile der pseudoelastischen
bzw. superelastischen Eigenschaften derselben zu nutzen. Es können aber
auch elastischer bzw. Federstahl, rostfreier Stahl, Kupfer oder
Titanlegierungen eingesetzt werden.
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Besonders
bevorzugt werden Befestigungselemente 105 hergestellt aus
einer Legierung von etwa 50,5% Ni (hier angegebene Prozentsätze bezeichnen
stets Atomprozent) bis etwa 60% Ni, noch mehr bevorzugt etwa 55%
Ni, Rest Ti. Vorzugsweise ist das Befestigungselement bei Körpertemperatur superelastisch
und hat vorzugsweise einen Af im Bereich zwischen etwa 24°C und etwa
37°C. Die
superelastische Ausführung
des Befestigungselementes 105 macht es möglich, daß es aus
einem gequetschten Zustand seine ursprüngliche Form wieder einnimmt
und dies wiederum ermöglicht
es, ein großes
Befestigungselement 105 in einem Schaft 92 mit kleinem
Durchmesser aufzubewahren.
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Wie
oben erwähnt,
wird es bevorzugt, das Befestigungselement 105 nach der
vorliegenden Erfindung aus einer superelastischen Legierung herzustellen
und zwar besonders bevorzugt aus einem Legierungsmaterial mit mehr
als 50,5 Atom% Nickel, Rest Titan. Mehr als 50,5 Atom% Ni ermöglichen
eine Legierung, bei welcher die Temperatur, bei der sich die Martensit-Phase
vollständig
in die Austenit-Phase umwandelt (Af-Temperatur) unter der menschlichen
Körpertemperatur
und vorzugsweise im Bereich von etwa 24°C bis etwa 37°C liegt,
so daß Austenit bei
Körpertemperatur
die einzige stabile Phase ist.
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Das
ungespannte Befestigungselement 105 der 9 und 10 hat
einen allgemein ebenen durchgehenden Grundkörper 109 mit einem
ersten (distalen) Ende und einem zweiten (proximalen) Ende. Vom
distalen Ende aus erstreckt sich mindestens ein Widerhaken und vom
proximalen Ende aus erstrecken sich mindestens zwei Widerhaken.
Der durchgehende Grundkörper 109 hat
eine distale Spitze 106, welche abgerundet bzw. stumpf
ist, da das Befestigungselement 105 nicht das Gewebe durchdringen
muß. Alternativ
kann die distale Spitze 106 des Befestigungselementes 105 auch
scharf bzw. angespitzt ausgeführt
werden, wenn dies gewünscht wird.
Ein erster und ein zweiter Widerhaken 107 und 108 erstrecken
sich in proximaler Richtung sowie axial von der distalen Spitze 106 sowie
vom Grundkörper 109 weg.
Der erste und der zweite Widerhaken 107 und 108 können gekrümmt sein.
Das distale Ende des Grundkörpers 109 hat
ein Paar Widerhaken bzw. einen ersten und einen zweiten Schenkel 110 und 111,
welche sich in distaler Richtung vom Grundkörper 109 weg in unterschiedliche
Richtungen erstrecken. Der erste und der zweite Schenkel 110 und 111 legen
sich entsprechend der vorliegenden Erfindung an die Innenflächen des
ersten und zweiten Elementes 60 und 70 an, sie
können
auch vom Grundkörper 109 nach
außen
gekrümmt
sein und die nach außen
gekehrte Anordnung der 9 und 10 haben.
Die Enden des ersten und des zweiten Widerhakens 107 und 108 sowie
des ersten und des zweiten Schenkels 110 und 111 können abgestumpft
sein.
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Die 11 bis 13 zeigen
eine perspektivische Ansicht, eine Seitenansicht sowie eine Ansicht
von unten des Befestigungselementes 105 nach der vorliegenden
Erfindung, wobei das Befestigungselement 105 im gespannten
Zustand dargestellt ist, den es einnimmt, wenn es im chirurgischen Instrument 35 (1)
aufbewahrt wird. Das Befestigungselement 105 wird in den
ungespannten Zustand der 9 und 10 zurückkehren,
wenn es vom chirurgischen Instrument 35 freigesetzt wird. Das
chirurgische Befestigungselement 105 kann bei der Plazierung
im Gewebe auch als Markierung verwendet werden. Das heißt, das
Material des Befestigungselementes 105 ist ein solches,
daß es
auch bei diagnostischen Tests, wie MRI-Abtastungen, CAT-Abtastungen,
Röntgenstrahlen
oder Ultraschall sichtbar ist, so daß der Chirurg leicht die Position
des Befestigungselementes in bezug auf andere Körpermerkmale feststellen kann.
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Der Antriebsmechanismus
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Die 14 und 15 sind
vergrößerte Schnittansichten
des distalen Endes des Schaftes 92 von 3 und
zeigen das erste und das zweite Gleitstück bzw. Schwingbalken 60 und 70 in
der ersten bzw. unbetätigten
Stellung, in welcher sie in den Schaft 92 hinein zurückgezogen
und die Befestigungselemente 105 zwischen ihnen aufgenommen sind.
In der ersten distalen Stellung ist der Auslöser 85 des chirurgischen
Instrumentes 35 vollständig
offen (3) und die Sägezähne 120 des
ersten Gleitstückes 60 sind
zu den Sägezähnen 120 des zweiten Gleitstückes 70 ausgerichtet
und liegen diesen direkt gegenüber.
Die 15 zeigt, wie der erste und der zweite Befestigungselementen-Kanal 65 und 75 einen
Durchgang zur Aufnahme von Befestigungselementen 105 bilden.
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Der
Antriebsmechanismus ist insofern neuartig, daß er die Befestigungselemente 105 selbst
als einen Teil des Antriebsmechanismus nutzt. Wie in 14 dargestellt,
enthält
der Antriebsmechanismus 59 drei unterschiedliche Elemente:
das erste Element oder Gleitstück 60,
das zweite Element oder Gleitstück 70 sowie
die Vielzahl der Befestigungselemente 105, die seriell
zwischen beiden gelagert sind. Die Befestigungselemente 105 werden
zwischen den Sägezähnen 120 gehalten,
wobei die Widerhaken 107 und 108 nach außen auslenken,
um die Befestigungselemente 105 zwischen den Sägezähnen 120 zu
zentrieren. Die ersten und zweiten Schenkel 110 und 111 der
Befestigungselemente 105 sind nach außen vorgespannt und berühren die
Flächen
der Sägezähne 120,
wie dargestellt, unter einem Winkel. Die Ecken der Schenkel 110 und 111 werden
dort, wo sie das erste und das zweite Gleitstück 60 bzw. 70 berühren, in
die Sägezähne 120 einschnappen
und versuchen, sie nach außen
zu drücken,
wenn die Befestigungselemente 105 relativ zum ersten bzw. zweiten
Gleitstück
in proximaler Richtung bewegt werden. Auch die distalen Enden der
Schenkel können
einen zwangsläufigen
Kontakt mit den Stufen 121 der Sägezähne 120 ausbilden.
Bei distalen Bewegungen der Befestigungselemente zwischen dem ersten
und zweiten Gleitstück 60 bzw. 70 gleiten
die Ecken der Schenkel 110 und 111 an den Schrägen 122 entlang.
Zusätzlich
berühren
die Ecken der Widerhaken 107 und 108 die Schrägen 122 und
wirken in entsprechender Weise, wenn sie am ersten und zweiten Gleitstück 60 bzw. 70 zur
Anlage kommen. Die distalen Enden der ersten und zweiten Schenkel 110 und 111 sind
positioniert in den Taschen am Zusammentreffen von Stufe 121 und
Schräge 122 dargestellt
und stehen funktionell mit den Stufen 121 sowie gleitend
mit den Schrägen 122 im
Eingriff. Es sind der zwangsläufige
Eingriff der Befestigungselemente 105 mit den Stufen 121 und
der Gleitkontakt mit den Schrägen 122,
welche die Vielzahl der Befestigungselemente 105 zwischen
den hin- und herbewegten Gleitstücken 60 und 70 antreibt
bzw. zuführt
und schließlich
das Befestigungselement 105 im Gewebe plaziert. Somit können sowohl
die Widerhaken 107 und 108 als auch die Schenkel 110 und 111 die
Befestigungselemente antreiben.
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Der
Fachmann wird erkennen, daß,
die oben beschriebenen Elemente des Antriebsmechanismus 59 vorausgesetzt,
die distale Bewegung des ersten und zweiten Gleitstückes 60 und 70 zu
einem funktionellen Eingriff der Befestigungselemente 105 mit den
Stufen der beiden Gleitstücke 60 und 70 führt. Dieser
funktionelle Eingriff mit den in distaler Richtung bewegten Gleitstücken 60 und 70 führt zu einer distalen
Bewegung der Befestigungsele mente 105. Wenn eines der Gleitstücke, beispielsweise
das erste Gleitstück 60,
in distaler Richtung bewegt wird, während das andere stationär bleibt,
werden die Befestigungselemente 105 funktionell mit dem
bewegten Gleitstück 60 gekoppelt
und bewegen sich zusammen mit ihm, während sie gleitend am stationären Gleitstück 70 anliegen.
Und wenn sich eines der Gleitstücke,
beispielsweise das erste Gleitstück 60, in
proximaler Richtung bewegt, während
das andere stationär
bleibt, stehen die Befestigungselemente 105 funktionell
mit dem stationären
Gleitstück 70 im Eingriff
und bleiben selbst stationär,
wobei sie gleitend am bewegten Gleitstück 60 anliegen.
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Mit
den oben beschriebenen Kombinationen von Bewegungen und Reaktionen
sind mit den Gleitstücken 60 und 70 drei
verschiedene Bewegungsabläufe
möglich,
welche die Befestigungselemente 105 in distaler Richtung
durch das chirurgische Instrument 35 (3)
bewegen. Einer dieser Bewegungsabläufe wurde zur Anwendung zusammen
mit dem chirurgischen Instrument 35 der vorliegenden Erfindung
ausgewählt,
da er am besten geeignet ist, um ein Befestigungselement 105 im
Gewebe zu plazieren. Dieser Antriebsablauf unter Anwendung des Antriebsmechanismus 59 der
vorliegenden Erfindung ist Schritt für Schritt, beginnend mit der
in 14 dargestellten Startposition und endend in den 18 bis 22,
dargestellt. Die beiden anderen Antriebsabläufe werden später beschrieben
werden.
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Der
Betätigungsmechanismus
der vorliegenden Erfindung umfaßt
mindestens drei aufeinanderfolgende Stellungen. Zuerst bewegt der
Betätigungsmechanismus
das erste und das zweite Gleitstück 60 und 70 in
distaler Richtung (18 und 19) aus einer
ersten proximalen Stellung (14) in
eine zweite distale Stellung (19). Diese
Bewegung erfaßt
mit dem ersten und dem zweiten Gleitstück 60 und 70 zwangsläufig die
Befestigungselemente 105 und bewegt sie aus der ersten
Stellung in die zweite Stellung. Die Bewegung, sowohl des ersten
als auch des zweiten Gleitstückes 60 und 70 (14)
aus einer ersten proximalen Stellung in eine zweite distale Stellung,
bewegt die Vielzahl der Befestigungselemente 105 innerhalb
des chirurgischen Instrumentes 35 in distaler Richtung.
Das heißt,
jedes Befestigungselement 105 (mit Ausnahme des äußersten distalen
Befestigungselementes 105) nimmt nun die Position des vorhergehenden
Befestigungselementes 105 ein.
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Wie
in den 20 und 21 dargestellt, bewegt
der Betätigungsmechanismus
das erste Gleitstück 60 in
proximaler Richtung aus der zweiten distalen Stellung zurück in die
erste proximale Stellung, so daß die
Sägezähne 120 des
ersten und des zweiten Gleitstückes
einander gegenüberliegend ausgerichtet
sind. Wie dargestellt, befinden sich die Befestigungselemente 105 im
funktionellen Eingriff mit dem stationären zweiten Gleitstück 70 und
bleiben (in Längsrichtung)
stationär
im Schaft 92.
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Wie
in 22 dargestellt, bewegt der Betätigungsmechanismus schließlich das
zweite Gleitstück 70 in
proximaler Richtung aus der zweiten distalen Stellung zurück in die
erste proximale Stellung, um wiederum die Sägezähne 120 des ersten
und des zweiten Gleitstückes 60 und 70 zueinander
auszurichten. Die Befestigungselemente 105 im funktionellen
Kontakt mit dem stationären
ersten Gleitstück 60 bleiben
stationär
und haben Gleitkontakt mit dem sich in distaler Richtung bewegenden
zweiten Gleitstück 70.
Wie in 22 dargestellt, haben das erste und
das zweite Gleitstück 60 und 70 das äußerste distale
Befestigungselement 105 im Gewebe plaziert und sich zurück in die
erste Stellung bewegt. Ein neues Befestigungselement 105 ist
zwischen dem ersten und zweiten Gleitstück 60 und 70 bereit
zur Plazierung im Gewebe dargestellt.
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Wie
oben beschrieben, gibt es zwei zusätzliche Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung, bei welchen andere Bewegungsabläufe des
ersten und des zweiten Gleitstückes 60 bzw. 70 möglich sind.
Diese alternativen Bewegungsabläufe
schieben ebenfalls die Befestigungselemente 105 in distaler Richtung
durch das chirurgische Instrument 35 (3).
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Bei
der nächsten
bzw. zweiten Ausführungsform
besteht der Bewegungsablauf darin, eines der beiden Gleitstücke, beispielsweise
das erste Gleitstück 60,
zu fixieren und das andere Gleitstück 70 in distaler
Richtung aus der ersten Stellung in die zweite Stellung und wieder
zurück
in die erste Stellung zu bewegen. Bei der dritten Ausführungsform
wird der Bewegungsablauf gewechselt, indem das erste und das zweite
Gleitstück 60 bzw. 70 gleichzeitig
in entgegengesetzte Richtungen bewegt werden.
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Die Anatomie
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Nun
wird unter Bezugnahme auf die 16 eine
typische Anwendung des chirurgischen Instrumentes nach der vorliegenden
Erfindung bei der Behebung eines Defektes, wie beispielsweise eines Leistenbruches 125 im
Leistengewebe, wie beispielsweise am Leistenboden 126,
dargestellt. Die anatomischen Strukturen der linken Leistengegend eines
menschlichen Patienten sind dargestellt, um die Nützlichkeit
der vorliegenden Erfindung zu beschreiben.
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Im
allgemeinen ist der Leistenbruch durch den Hüftmuskel 127 zugänglich.
Wie leicht einzusehen ist, existiert im Bereich eines typischen
Leistenbruches 125 ein Geflecht von Gefäßen und Nerven, was vom Chirurgen
erfordert, die Bruchoperation mit großer Sorgfalt und Erfahrung
durchzuführen.
Beispielsweise ermöglicht
im querliegenden Unterleibs-Muskelbindegewebe 128 ein
innerer Ring 129 den Magengefäßen 130 sowie dem
Samenleiter 131 den Durchgang über eine Kante des Leistenbandes 132.
Der Hüftkanal 133 liegt
in der Nähe
des Cooper-Bandes 134 und enthält äußere Hüftgefäße 135 sowie untere
Bauchgefäße.
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In
manchen Fällen
dienen die Kante des Leistenbandes 132 und das Cooper-Band 134 als anatomische
Orientierungspunkte und stützen
Strukturen zum Halten der chirurgischen Befestigungselemente, wie
sie oben beschrieben wurden. Der Bereich, welcher die äußeren Hüftgefäße 135 sowie
den Samenleiter 131 umfaßt, ist den Chirurgen allgemein als „Schicksals-Dreieck" bekannt. Dementsprechend sollte
der Chirurg die Verletzung eines dieser oben beschriebenen Gefäße tunlichst
vermeiden und muß große Sorgfalt
walten lassen, wenn er in diesem Bereich Einschnitte, Nähte oder
Befestigungen anbringt.
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In
den 16 und 17 wird
als erster Schritt bei der Behebung des Leistenbruches 125 mittels
eines chirurgischen Greifer-Instrumentes 145 ein Implantat
bzw. ein Netzflicken 140 über dem Leistenbruch 125 plaziert.
Der Netzflicken 140 kann jegliche gewünschte Anordnung, Struktur
und Material aufweisen. Jedoch wird er vorzugsweise aus PROLENETM (einem bekannten Polymer mit Faserstruktur)
bestehen und vorzugsweise als Netz gestaltet sein. Es liegt für die Chirurgen
innerhalb des trainierten und bequemen Bereiches, den PROLENETM-Netzflicken 140 zu verwenden,
weil dieser leicht zurecht zu schneiden ist, um beispielsweise einen
Seitenschlitz 141 mit Platz für die Magengefäße 130 und
den Samenleiter 131 vorzubereiten.
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Wie
dargestellt, ist der Netzflicken 140 über dem Leistenbruch 125 plazierbar,
um eine ausreichende Barriere für
die inneren Eingeweide (nicht dargestellt) des Unterleibes zu schaffen,
welche ansonsten dazu neigen, durch den Leistenbruch 125 auszutreten
und dem Patienten dadurch viele Schmerzen und Unbequemlichkeiten
bereiten. 17 zeigt eine Seitenansicht
des auf dem Leistenboden 126 plazierten Netzflickens 140.
Der Netzflicken 140 kann nun am Leistenboden 126 angebracht werden.
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Das Verfahren
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Die 18 bis 23 werden
auch benutzt, um das Verfahren der Anwendung des chirurgischen Instrumentes 35 zu
illustrieren. Diese Schnitt-Seitenansichten des distalen Endes des
Schaftes 92 zeigen die notwendigen Schritte bei der Anwendung
des chirurgischen Instrumentes 35, wenn die neuartigen
Befestigungselemente 105 nach der vorliegenden Erfindung
bei der Anbringung des Netzflickens 140 am Leistenboden 126 plaziert
werden.
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18 ist
eine Schnitt-Seitenansicht des Leistenbodens 126 im unteren
Unterleib, wobei der Chirurg das distale Ende des Schaftes 92 in
einem Bereich in der Nähe
des Leistenbruches 125 des Patienten plaziert hat. Der
Chirurg hat einen Befestigungspunkt bzw. eine Eingriffsstelle ausgewählt und benutzt
das distale Ende des chirurgischen Instrumentes 35, um
den Netzflicken 140 nach unten auf den Leistenboden 126 zu
drücken.
Das distale Ende des Schaftes 92 wird bewußt über einer Öffnung 142 im
Netzflicken 140 positioniert, durch welche hindurch ein
Befestigungselement 105 plaziert wird. Die Stellung des
End-Manipulators 95 im
geschnittenen Schaft 92 zeigt an, daß der Auslöser 85 vom Chirurgen
bereits teilweise betätigt
wurde. Die teilweise Bewegung bzw. Aktivierung des Auslösers 85 wird
in eine Bewegung des ersten und des zweiten Gleitstückes 60 und 70 aus
der in 14 dargestellten Anfangsstellung
in distaler Richtung (in 18 nach
unten) umgesetzt.
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Wie
in 19 dargestellt, hat der Chirurg die Betätigung des
Auslösers 85 fortgesetzt,
indem er ihn in die erste Stellung (2, 5 und 6)
bewegt hat, wodurch das erste und das zweite Gleitstück 60 und 70 des
End-Manipulators 95 des Schaftes 92 vollständig ausgefahren
bzw. linear bewegt werden. Der ausgefahrene End-Manipulator 95 hat die Öffnung 142 im
Netzflicken 140 durchdrungen und ist in den Leistenboden 126 eingedrungen.
Obwohl durch den End-Manipulator 95 vom Kontakt mit dem
Gewebe abgeschirmt, sind der erste und der zweite Widerhaken 107 und 108 des äußersten
distalen Befestigungselementes 105 im Gewebe des Leistenbodens 126 plaziert
worden.
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Die
fortgesetzte Betätigung
des Auslösers 85 durch
den Chirurgen bewegt den Auslöser 85 aus der
ersten teilweise geschlossenen, in den 5 und 6 dargestellten
Stellung in die zweite vollständig geschlossene
Stellung, wie sie in den 7 und 9 dargestellt
ist. In dieser Stellung wird der Weiterschaltmechanismus des chirurgischen
Instrumentes 35 der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung betätigt, und
eine automatische Folge von Aktionen beginnt mit der Linearbewegung
des ersten Gleitstückes 60 in
proximaler Richtung, wie es durch den Pfeil in 20 angedeutet
ist.
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In 20 ist
das erste Gleitstück 60 teilweise in
den Schaft 92 zurückgezogen.
Diese Aktion hat den ersten und den zweiten Widerhaken 107 und 108 des äußersten
distalen Befestigungselementes 105 aus dem in 19 dargestellten
eingespannten Zustand befreit, wobei der erste Widerhaken 107 fest
in das Gewebe des Leistenbodens 126 eingegriffen hat. Die
Widerhaken 107 und 108 des distalen Befestigungselementes 105 schnappen
nach der Freisetzung in die in 20 dargestellten
Stellungen auseinander und biegen dabei das äußerste distale Befestigungselement 105.
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Einmal
betätigt
setzt das erste Gleitstück 60 seine
Bewegung in distaler Richtung in das chirurgische Instrument 35 hinein
fort, bis es die anfängliche Start-Stellung
im Schaft 92, wie in 21 dargestellt, erreicht
hat. Wenn sich das erste Gleitstück 60 in
dieser Stellung befindet, wird das zweite Gleitstück 70 automatisch
freigegeben, sich in distaler Richtung in den Schaft 92 hineinzubewegen,
wie durch den Pfeil angegeben ist.
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Wie
in 21 dargestellt, gibt das erste Gleitstück 60 in
der anfänglichen
Start-Stellung der 10 das distale Befestigungselement 105 vollständig frei.
Der zweite Widerhaken 108 und der zweite Schenkel 111 spannen
das distale Befestigungselement 105 in denjenigen Teil
des Schaftes 92 vor, der zuvor vom ersten Zufuhrelement 61 des
ersten Gleitstückes 60 eingenommen
worden war. Dadurch wird der erste Widerhaken 107 des distalen Befestigungselementes 105 weiter
in den Leistenboden 126 hineingedrückt.
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In 22 wurde
auch das zweite Gleitstück 70 automatisch
in distaler Richtung in den Schaft 92 in die erste Start-Stellung
zurückgezogen
und der zweite Widerhaken 108 des distalen Befestigungselementes 105 vollständig freigesetzt,
um in das Gewebe des Leistenbodens 126 einzugreifen. Der
zweite Schenkel 111 des distalen Befestigungselementes 105 wurde
gleichfalls vom zweiten Gleitstück 70 freigegeben,
und sowohl der erste als auch der zweite Schenkel 110 und 111 haben
sich im Schaft 92 nach außen gedehnt.
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Schließlich gibt
der Chirurg den Auslöser 85 frei,
welcher in die anfängliche
offene Stellung von 1 zurückkehrt, und er zieht das distale
Ende des Schaftes 92 vom Netzflicken 140 sowie
vom distalen Befestigungselement 105, das im Leistenboden 126 verankert
bzw. dort angebracht ist, zurück.
Wie in 23 dargestellt, sind der erste
und der zweite Widerhaken 107 und 108 des Befestigungselementes 105 nach
der vorliegenden Erfindung sicher im Leistenboden 126 eingepflanzt,
und der erste und der zweite Schenkel 110 und 111 schnappen
nach der Freigabe aus dem Schaft 92 zurück in ihre ursprüngliche
nach außen
gekehrte Form (9 und 10). Der
Netzflicken 140 wird durch den ersten und den zweiten Schenkel 110 und 111 des
Befestigungselementes 105 fest gegen den Leistenbo den 126 gedrückt. Das
chirurgische Instrument ist nun bereit zur Befestigung des Netzflickens 140 an
einer anderen Stelle. Um dies zu bewerkstelligen, positioniert der Chirurg
lediglich das distale Ende des Schaftes 92 neu an einer
anderen Stelle und betätigt
den Auslöser 85,
um ein anderes Befestigungselement 105 am Leistenboden 126 anzubringen.
Dieser Vorgang wird wiederholt, bis der Netzflicken 140 zufriedenstellend am
Leistenboden 126 angebracht ist.
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Der Sperrmechanismus
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Das
chirurgische Instrument 35 nach der vorliegenden Erfindung
(1) enthält
eine Vielzahl von Befestigungselementen 105. Wenn der Chirurg
das Instrument bei der Anbringung eines Implantates wiederholt auslöst, nimmt
die Anzahl der darin gespeicherten Befestigungselemente 105 stetig
ab. Wenn das letzte Befestigungselement 105 im Gewebe plaziert
ist, hat der Chirurg keine Möglichkeit
zu erkennen, daß das
Instrument keine Befestigungselemente 105 mehr enthält und kann
versuchen, das leere chirurgische Instrument 35 am Gewebe
auszulösen.
Ein Sperrmechanismus ist entsprechend der bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung im chirurgischen Instrument 35 vorgesehen,
um den Auslöser 85 zu
blockieren, wenn das chirurgische Instrument 35 leer ist.
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Wie
zuvor beschrieben, hat der Auslöser 85 einen
Sperrarm 88, der fest am Auslöser angebracht ist und sich
von diesem aus erstreckt. Die Betätigung des Auslösers 85 bewegt
den Sperrarm 88 aus der Anfangsstellung der 3 in
eine erste teilweise geschlossene Stellung im Griff 40 sowie
in den Kontakt mit der Sperrwelle 100, welche drehbar in
der Wellenaufnahme 48 montiert ist, wie es in 24 dargestellt
ist.
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In 24 hat
der Auslöser 85 den
Sperrarm 88 entgegen dem Uhrzeigersinn zum Eingriff mit
einem Zahn der Sperrwelle 100 gedreht. Eine Blockiernase 102 ist
genau über
dem Sperrarm 88 angeordnet und erstreckt sich von der Sperrwelle 100 nach außen. Eine
Sperrklinke 103 ist an der rechten Griffhälfte 41 angebracht
und erstreckt sich von dort nach außen zum Betrachter hin, um
funktionell in die Sperrwelle 100 einzugreifen. Im unteren
Teil der Sperrwelle 100 ist ein kleiner Ausschnitt vorgesehen, um
das sich nach außen
erstreckende Ende der Sperrklinke 103 zu zeigen.
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25 ist
eine distale Ansicht des Schnittes 25-25 in 24 und
zeigt die notwendigen Teile der wichtigsten Elemente, so daß der Leser
die Wirkungsweise des Sperrmechanismus verstehen kann. Der Sperrmechanismus
der vorliegenden Erfindung besteht aus der Sperrwelle 100,
der Sperrklinke 103 und dem Sperrarm 88, der sich
vom Auslöser 85 aus erstreckt.
Die Sperrwelle 100 ist senkrecht zur Drehachse dargestellt,
und die Sperrklinke 103 befindet sich im funktionellen
Eingriff mit einem Sperrzahn 101, um die Drehung der Sperrwelle 100 im
Uhrzeigersinn zu verhindern. Der Sperrarm ist durch die Schnittebene
25-25 geschnitten, und zwei Schnitte wurden durch den Sperrarm 88 vorgenommen.
Ein erster Schnitt 88a erfolgte durch das distale Ende
des Sperrarmes 88, wenn er sich in der Anfangsstellung befindet,
und ein zweiter Schnitt erfolgte durch den Sperrarm 88,
um dessen aktuelle Stellung zu zeigen. Ein Pfeil ist vorgesehen,
um die Bewegungsrichtung des zweiten Abschnittes 88a des
Sperrarmes 88 zu kennzeichnen.
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Die
Sperrwelle 100 der vorliegenden Erfindung hat rund um ihren
Umfang die gleiche Anzahl von Zähnen 101,
wie das chirurgische Instrument 35 Befestigungselemente 105 enthält. Wenn
der Auslöser 85 vollständig betätigt ist,
um ein Befestigungselement 105 im Gewebe zu plazieren,
wird der Sperrarm 88 mit der Sperrwelle 100 in
Kontakt gebracht, um diese entgegen dem Uhrzeigersinn um einen Zahn 101 zu
drehen bzw. weiterzuschalten, wie es in 26 dargestellt
ist. Wenn der Auslöser 85 nach der
Betätigung
losgelassen wird, hindert die Sperrklinke 103 die Sperrwelle 100 an
einer Drehung im Uhrzeigersinn, wenn der Sperrarm 88 in
seine Anfangsstellung 88a zurückkehrt. Somit dreht eine vollständige Betätigung des
Auslösers 85 die
Sperrwelle 100 um einen Zahn 101 weiter, und die
Auslösung
aller Befestigungselemente 105 dreht die Sperrwelle 100 um
eine volle Umdrehung.
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Die 27 bis 29 zeigen,
wie die Blockiernase 102 in der vollständig betätigten bzw. geschlossenen Stellung
funktionell in den Sperrarm 88 (sowie in den Auslöser 85)
eingreift, wenn das letzte Befestigungselement 105 ausgelöst wurde.
In 27 hat sich die Sperrwelle aus der ersten Stellung
von 25 um nahezu eine vollständige Umdrehung gedreht. Dies
wird durch die neue Stellung der Blockiernase 102 angezeigt.
Der zweite Abschnitt 88b des Sperrarmes 88 wird
nun in der Aufwärtsbewegung
dargestellt, hat gerade die Blockiernase 102 freigegeben
und kontaktiert den letzten Sperrzahn 101. In 28 ist
der zweite Abschnitt 88b des Sperrarmes 88 in
der vollständig
betätigten bzw.
geschlossenen Stellung dargestellt, und die Blockiernase 102 hat
sich unter den zweiten Abschnitt 88b des Blockierarmes 88 gedreht.
Wenn der Auslöser 85 losgelassen
wird, bewegt sich der zweite Abschnitt 88b des Sperrarmes 88 nach
unten, um die Blockiernase 102 zu berühren, und dreht die Blockierwelle 100 im
Uhrzeigersinn, um den Zahn 101 mit der Sperrklinke 103 zum
Eingriff zu bringen (29). Der Eingriff mit der Sperrklinke 103 hindert die
Sperrwelle 100 an einer Drehung im Uhrzeigersinn und blockiert
den zweiten Abschnitt 88b des Sperrarmes 88. Somit
ist in 29 der zweite Abschnitt 88b des
Blo ckierarmes 88 (und damit der Auslöser 85) in der ersten
teilweise geschlossenen Stellung durch die Sperrklinke 103 blockiert,
welche den Auslöser 85 des
chirurgischen Instrumentes 35 am Öffnen hindert.
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Während hier
bevorzugte Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung dargestellt und beschrieben wurden, dürfte es
dem Fachmann klar sein, daß solche
Ausführungsformen
lediglich beispielhaft vorgesehen sind. Zahlreiche Varianten, Änderungen
und Ersetzungen werden nun dem Fachmann einfallen, ohne den Schutzumfang
der Erfindung zu verlassen. Demzufolge ist es beabsichtigt, daß die Erfindung
allein durch den Schutzumfang der beigefügten Ansprüche begrenzt wird.