-
Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Aufrollerwelle für ein Aufrollen
einer Papierbahn bei einem Aufroller bei einer Papiermaschine, wobei der
Aufroller zumindest eine Einheit hat, die in der Längsrichtung
der Papiermaschine beweglich ist und ein Paar an entgegengesetzten
Eingriffselementen stützt,
wobei jedes von ihnen einen Eingriffsteil hat, wobei die Eingriffsteile
so angeordnet sind, dass sie während
des Aufrollens die Aufrollerwelle drehbar tragen und lösbar in
Eingriff bringen.
-
Die
vorliegende Erfindung bezieht sich außerdem auf einen Aufroller
bei einer Papiermaschine, bei der Papier fortlaufend bei einer kohärenten Bahn
hergestellt wird, die auf Aufrollerwellen bei dem Aufroller gewickelt
wird, um Papierrollen auszubilden, bei der die Aufrollerwellen Aufrollkerne
bilden, wobei der Aufroller Folgendes aufweist
- – ein Lager
an leeren Aufrollerwellen,
- – eine
Vorwärtsbewegungseinheit,
die so eingerichtet ist, dass sie die leeren Aufrollerwellen aufeinander
folgend von dem Lager zu einem Aufrollsystem bewegt, und
- – das
Aufrollsystem mit zumindest einer Einheit, die in der Längsrichtung
der Papiermaschine beweglich ist und die ein Paar an entgegengesetzten
Eingriffelementen stützt,
wobei jedes von ihnen einen Eingriffsteil hat, wobei die Eingriffsteile so
eingerichtet sind, dass sie die Aufrollerwellen während des
Aufrollens drehbar tragen und lösbar in
Eingriff bringen.
-
Während eines
kontinuierlichen Aufrollens von Papier bei einem Aufroller bei einer
modernen Papiermaschine werden sehr strenge Anforderungen im Hinblick
auf die Festigkeit an die Rollenspulen gestellt, auf denen die Papierbahn
zum Ausbilden von Jumborollen gewickelt wird. Eine moderne Papiermaschine
erzeugt Papier mit einer Bahngeschwindigkeit von mehreren 1000 Meter
pro Minute, und die Breite der Papierbahn bei derartigen Maschinen
ist gewöhnlich
in dem Bereich von 2,5 bis 8 Meter. Dem gemäß müssen die Rollenspulen stabil
dimensioniert sein, um dem Gewicht der Papierrollen und der durch die
Bahngeschwindigkeit erforderlichen Drehzahl zu widerstehen. Die
einer Rollenspule bei dem Aufroller einer Papiermaschine auferlegten
Anforderungen sind somit gänzlich
unterschiedlich gegenüber
den Anforderungen, die Rollenspulen auferlegt sind, die bei Maschinen
für ein
anschließendes
Behandeln der Papierrolle auftreten, beispielsweise Umwickler und Rollenschneidmaschinen.
-
Um
die notwendigen Anforderungen im Hinblick auf die Festigkeit zu
erfüllen,
haben bekannte Arten an Rollenspulen eine hohle Stahlrollenspule. An
ihren Enden hat die Stahlrollenspule üblicherweise vorragende Wellenlager,
die die Stahlrollenspule in dem Aufroller drehbar stützen sollen.
Bei einer normalen Art an Aufrollerwelle wird ein Papierkern in
lösbarer
Weise an der Mantelfläche
der Stahlrollenspule mittels einer Arretiervorrichtung angebracht.
Somit wirkt die Stahlrollenspule als eine Stützwelle für den Papierkern, und wenn
die Papierbahn einmal an der Rollenspule gewickelt worden ist, wird
die Arretiervorrichtung aus dem Papierkern außer Eingriff gebracht, woraufhin
die Stahlrollenspule von dem Papierkern mit der Hilfe einer Herausziehvorrichtung herausgezogen
wird. Die freigelegte Stahlrollenspule wird daraufhin mit einem
neuen Papierkern versehen und kehrt zu einem Stapel zurück, der
durch den Aufroller angeordnet wird und aus Stahlrollenspulen besteht,
die mit Papierkernen versehen sind, um bei der anschließenden Aufrollabfolge
verwendet zu werden. Dem gemäß bildet
der Papierkern den Kern der aufgewickelten Papierrolle und begleitet
somit das aufgewickelte Papier zu den anschließenden Behandlungsprozeduren.
Wenn der Papierkern zur rechten Zeit von dem Papier während einer
derartigen Behandlungsprozedur außer Eingriff gelangt, beispielsweise
während
des Umwickelns der Papierrolle, wird eine nicht bedeckte Stahlrollenspule
in den Papierkern eingeführt
und danach in dem Stapel der Stahlrollenspulen angeordnet, die mit
Papierkernen für den
Aufroller versehen sind.
-
Es
ist bekannt, die Stahlrollenspule mit einem Verbundkern aus faserverstärktem Kunststoff anstelle
eines Papierkerns zu bedecken. Wohingegen ein Papierkern üblicherweise
nach ungefähr
drei Aufrollzyklen weggeworfen werden muss, das heißt nachdem
er an Stahlrollenspulen drei Mal montiert worden ist und von diesen
drei Mal entfernt worden ist, hat ein Kunststoffverbundkern eine
scheinbar unbegrenzte Lebensdauer.
-
Eine
andere Art an Rollenspule ist in der Druckschrift
US 3 743 199 beschrieben, die genau wie
die vorstehend beschriebene Spindel aus einer Stahlrollenspule besteht,
die vorragende Wellenlager an ihren Enden hat, die zum Stützen der
Rollenspule in drehbarer Weise in dem Aufroller gedacht sind. Anders
als bei der vorstehend beschriebenen Rollenspule wird jedoch das
Papier in diesem Fall direkt auf die Mantelfläche der Stahlrollenspule gewickelt.
Zusätzlich
zeigt zumindest eines der Wellenlager einen Kanal auf, der axial
durch diesen läuft
und mit dem hohlen Innenraum der Stahlrollenspule in Verbindung steht,
und die Mantelfläche
der Stahlrollenspule zeigt eine Vielzahl an gleichmäßig verteilten
Löchern
auf, die durch selbige laufen und in gleicher Weise mit dem hohlen
Innenraum der Stahlrollenspule in Verbindung stehen. Wenn die Papierbahn
um die leere Stahlrollenspule bei der Anfangsphase des Aufrollens
gehüllt
werden soll, wird eine Unterdruckpumpe mit dem Wellenlager verbunden,
das den durchlaufenden Kanal aufzeigt, oder mit beiden Wellenlagern verbunden,
wenn beide Wellenlager durchlaufende Kanäle aufzeigen, um einen Unterdruck
im Inneren der Stahlrollenspule zu erzeugen. Der Unterdruck erzeugt
eine Eingangsluftströmung
durch die Löcher
in der Mantelfläche
der Stahlrollenspule, wobei diese Luftströmung den die Papierbahn umgebenden
Luftfilm so durcheinander bringt, dass die Papierbahn mit der Stahlrollenspule
leichter verbunden werden kann, wodurch das Umhüllen der Papierbahn auf die Stahlrollenspule
erleichtert wird. In diesem Fall muss jedoch die Stahlrollenspule
das aufgewickelte Papier zu den anschließenden Verarbeitungsprozeduren begleiten,
da die Stahlrollenspule normalerweise nicht von der Papierrolle
ohne Schwierigkeiten weggezogen werden kann. Wenn das Papier zur
rechten Zeit von der Stahlrollenspule abgewickelt wird, kehrt selbige
zu dem Stapel an Stahlrollenspule bei dem Aufroller zurück, um bei
einer anschließenden
Aufrollabfolge verwendet zu werden.
-
Die
Verwendung einer Rollenspule, die eine Stahlrollenspule aufweist,
bringt eine Anzahl an Problemen jedoch mit sich. Wie dies zuvor
erwähnt
worden ist, muss eine Rollenspule so dimensioniert sein, dass vorbestimmte
Festigkeitskriterien erfüllt
sind, und aufgrund der Festigkeitskriterien muss die Stahlrollenspule
mit einem großen
Durchmesser und einer wesentlichen Materialdicke gestaltet sein.
Folglich hat eine herkömmliche
Rollenspule eine beträchtliche
Masse und ein großes
Trägheitsmoment
in Bezug auf ihre Drehachse. Dieses erschwert ein Auswuchten einer
herkömmlichen
Rollenspule und es ist fast unvermeidbar, dass die Rollenspule zumindest eine
Drehzahl überschreiten
muss, die kritisch im Hinblick auf die Eigenschwingung ist, um eine
normale Drehzahl für
ein Aufrollen zu erzielen. Dadurch werden sowohl der Aufroller als
auch die Rollenspule sehr erheblicher mechanischer Spannung ausgesetzt.
Darüber
hinaus erfordern unabhängig
von der Eigenschwingung die große
Masse und das Trägheitsmoment
der herkömmlichen
Rollenspule, dass der Aufroller stabile Abmessungen hat, um die
Rollenspule zu stützen,
zu steuern, zu beschleunigen und zu verzögern. Die große Masse
der herkömmlichen
Rollenspule gestaltet außerdem
es sehr schwierig, die lineare Belastung bei der Papierbahn insbesondere
bei der Anfangsmasse des Aufrollens zu regulieren, da das Gewicht
der Rollenspule die lineare Belastung in großem Maße aufwiegt. Ein weiteres Problem
tritt in derartigen Fällen
auf, bei denen die fertige Papierrolle an einer ebenen Fläche ruht, wobei
die Rollenspule noch an Ort und Stelle an der Mitte der Papierrolle
ist, was manchmal auftritt. In derartigen Fällen kann die Papierrolle unter
dem Gewicht der Rollenspule verformt werden. Dies ist ein Problem
insbesondere bei der Herstellung von Weichkrepppapier, wobei eine
kostspielige zusätzliche
Anlage erforderlich ist, um die Masse der Rollenspule so zu entlasten,
dass die Papierrolle nicht durch Kompression beschädigt wird.
Im übrigen
sind das bei dem gegenwärtigen
Trend insbesondere bei der Herstellung von Weichkrepppapier angestrebte Ziel
immer höhere
Bahngeschwindigkeiten, die, um die Erfordernisse im Hinblick auf
die Festigkeit zu erfüllen,
Stahlrollenspulen mit immer größeren Durchmessern
und solche, die immer steifer und schwerer sind, erforderlich machen,
was die vorstehend erwähnten
Probleme hervorhebt.
-
Ein
weiteres Problem kann dann auftreten, wenn eine Rollenspule der
vorstehend erwähnten
Art verwendet wird, wobei ein Zwischenraum zwischen der Stahlrollenspule
und dem aus Papier oder Kunststoff bestehenden Kern sich ergibt,
der die Stahlrollenspule während
des Aufrollens bedeckt. Wenn sich ein derartiger Zwischenraum ergibt,
entstehen Auswuchtfehler, die ein Regulieren der linearen Belastung
erschweren. Dies ist ein Problem insbesondere dann, wenn Papierkerne
verwendet werden, da Papierkerne schwierig innerhalb der Toleranzgrenzen hergestellt
werden können,
die einen guten Sitz zwischen dem Papierkern und der Stahlrollenspule
sicherstellen. Des weiteren sind Papierkerne nicht besonders formstabil,
was bedeutet, dass sie ihre ursprüngliche Form während des
Verlaufs der Verarbeitung verlieren können.
-
Ein
weiteres Problem ergibt sich zusätzlich bei
der in der Druckschrift
US 3
743 199 beschriebenen Rollenspule. Die Wellenlager und
ihre Befestigungen bei der Stahlrollenspule müssen aufgrund des Gewichtes
der Stahlrollenspule stabil dimensioniert sein. Bei den Rollenspulen
von dieser Art ist die Querschnittsfläche des Kanals in dem Wellenlager, durch
den die Luft von dem hohlen Innenraum der Stahlrollenspule herausgezogen
wird, daher gering relativ zu der Querschnittsfläche des Kanals, der den hohlen
Innenraum der Stahlrollenspule ausbildet. Da die begrenzte Querschnittsfläche des
Kanals in dem Wellenlager ein Hindernis gegenüber der Luftströmung bildet,
kann es schwierig sein, den erwünschten
Unterdruck im Inneren der Stahlrollenspule während des anfänglichen
Umhüllens
zu erzielen.
-
Eine
Hauptaufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Aufrollerwelle
für ein
Aufrollen einer Papierbahn zu schaffen, die zumindest im Wesentlichen
die Probleme im Zusammenhang mit der großen Masse und des Trägheitsmoments
von herkömmlichen
Aufrollerwellen verringert.
-
Eine
weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Aufrollerwelle
zu schaffen, die die vorstehend erwähnten Probleme mit einem lose
sitzenden Papier oder einem Kunststoffverbundkern vollständig beseitigt.
-
Eine
andere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Aufrollerwelle
zu schaffen, die zumindest in wesentlichem Maße das Problem verringert,
das während
anfänglichen
Umhüllens
unterstützt
durch einen Unterdruck aufgrund der großen Masse und des Trägheitsmoments
von herkömmlichen
Aufrollerwellen auftritt.
-
Die
Aufrollerwelle und der Aufroller gemäß der vorliegenden Erfindung
sind dadurch gekennzeichnet, dass die Aufrollerwelle frei von einer Stützwelle
ist und eine selbst stützende
röhrenartige Hülse hat,
die im Wesentlichen aus faserverstärktem Kunststoff besteht, wobei
die Hülse
eine Mantelfläche,
an der das Anfangswickeln der Papierbahn ausgeführt werden soll, und außerdem eine
Innenfläche hat,
die einen axialen Kanal in der Hülse
definiert, der bei axialen Öffnungen
an den Enden der Aufrollerwelle endet.
-
Die
Aussage, dass die Aufrollerwelle keine Stützwelle hat, bedeutet hierbei,
dass sie keine Welle hat, die durch sie hindurch axial läuft, um
der Welle eine radiale Stütze
zu liefern. Dem gemäß ist die
Hülse selbst
stützend,
das heißt,
dass sie durch sich selbst die erforderliche Festigkeit für ein Aufrollen von
Maschinenrollen hat, was bedeutet, dass die Hülse eine Festigkeit hat, die
mit einer Festigkeit ebenbürtig
ist, die bei Stahlrollenspulen bei bekannten Aufrollerwellen auftritt.
Jedoch ist aufgrund der aus Fasermaterial, das mit einem Kunststoffmaterial
imprägniert
ist, hergestellten Aufrollerwelle die Aufrollerwelle erheblich leichter
als herkömmliche
Aufrollerwellen. Die vorstehend beschriebenen Probleme in Bezug
auf das große
Gewicht und Trägheitsmoment
von herkömmlichen
Aufrollerwellen sind dadurch in wesentlichem Maße verringert.
-
Darüber hinaus
ist das Problem mit dem Zwischenraum zwischen der röhrenartigen
Rolle und dem Papier- oder Kunststoffverbundkern dahingehend beseitigt,
dass die Aufrollerwelle keine axiale Stützwelle benötigt.
-
Gemäß einem
Ausführungsbeispiel
der Aufrollerwelle zeigt die Hülse
eine Vielzahl an Löchern auf,
die durch ihre Mantelfläche
hindurchtreten. Indem zumindest eines der Eingriffselemente mit
einem axialen durchlaufenden Kanal gestaltet ist, der mit dem Kanal
der Hülse
in Verbindung steht und durch den die Aufrollerwelle mit einem Unterdrucksystem
zum Erzeugen eines Unterdrucks im Inneren von zumindest einem Teil
der Aufrollerwelle verbunden werden kann, wird eine Aufrollerwelle
für ein
anfängliches
Umhüllen,
das durch Unterdruck unterstützt
wird, vorgesehen, die aufgrund ihres Kunststoffverbundmaterials
ein geringes Gewicht hat. Folglich kann die Querschnittsfläche des
Kanals in dem Eingriffselement groß gestaltet werden, ohne dass
die Festigkeit des Eingriffselementes aufs Spiel gesetzt wird.
-
Die
vorliegende Erfindung ist nachstehend unter Bezugnahme auf die Zeichnungen
weiter beschrieben.
-
1 zeigt
ein erstes Ausführungsbeispiel einer
Aufrollerwelle gemäß der vorliegenden
Erfindung.
-
2 zeigt
ein zweites Ausführungsbeispiel einer
Aufrollerwelle gemäß der vorliegenden
Erfindung, wobei die Aufrollerwelle Verstärkungselemente aufweist.
-
3 zeigt
ein drittes Ausführungsbeispiel einer
Aufrollerwelle gemäß der vorliegenden
Erfindung, wobei die Aufrollerwelle durch sie hindurchtretende Löcher aufzeigt.
-
4 zeigt
ein viertes Ausführungsbeispiel einer
Aufrollerwelle gemäß der vorliegenden
Erfindung, wobei die Aufrollerwelle Verstärkungselemente mit Stabrinnen
oder Nuten aufweist.
-
5 zeigt
ein fünftes
Ausführungsbeispiel einer
Aufrollerwelle gemäß der vorliegenden
Erfindung, wobei die Aufrollerwelle zwei Hülsenteile aufweist.
-
6 zeigt
die Aufrollerwelle von 5 mit verbundenen Eingriffselementen.
-
Die 7–9 zeigen
in schematischer Weise drei senkrechte Darstellungen von einem Aufroller
für ein
Aufwickeln von Papier auf Aufrollerwellen gemäß der vorliegenden Erfindung.
-
1 zeigt
ein erstes Ausführungsbeispiel einer
Aufrollerwelle 1 gemäß der vorliegenden
Erfindung. Lediglich eines der Enden der Aufrollerwelle 1 ist
in 1 gezeigt. Jedoch ist das nicht dargestellte andere
Ende der Aufrollerwelle 1 identisch zu dem gezeigten ersten
Ende, sofern dies nicht anderweitig beschrieben ist. Aus diesem
Grund bezieht sich die nachstehend dargelegte Beschreibung lediglich
auf das gezeigte Ende. Dies gilt außerdem für die anschließenden 2–4.
Die Aufrollerwelle 1, die hier in ihrer einfachsten Form
gezeigt ist, hat eine hohle röhrenartige
Hülse 2,
die um die Drehachse 3 der Aufrollerwelle 1 axial
symmetrisch ist. Die Hülse 2 hat
eine Mantelfläche 4,
an der das anfängliche Umhüllen einer
Papierbahn während
des Aufrollens bei einem Aufroller ausgeführt werden soll, und außerdem eine
Innenfläche 5,
die in ihrer axialen Richtung einen Kanal 6 definiert,
der axial durch die Hülse 2 läuft und
bei einer axialen Öffnung 7 an
jedem Ende der Hülse 2 endet.
Die Innenfläche 5 der
Hülse 2 zeigt
einen Oberflächenabschnitt 8 an
jedem Ende der Hülse 2.
Vor der Aufwickelabfolge sollen die axialen Öffnungen 7 der Hülse 2 zwei
entgegengesetzte Eingriffselemente 32, 33 (siehe 6)
bei dem Aufroller aufnehmen. In Verbindung mit der Aufrollabfolge
sollen die Eingriffselemente 32, 33 in den Kanal 6 der
Hülse 2 eingeführt werden,
um mit diesem zusammenzuwirken, und mittels einer Arretiervorrichtung
einen lösbaren
Eingriff mit den Flächenabschnitten 8 ausbilden.
Wenn Papier auf die Aufrollerwelle 1 aufgewickelt worden
ist und diese voll ist, sind die Eingriffselemente 32, 33 an
beiden Enden der Aufrollerwelle 1 so eingerichtet, dass
sie aus der Hülse 2 herausgezogen
werden. Die Hülse 2 und
das auf der Hülse 2 aufgerollte
Papier bilden somit eine fertige Papierrolle, und die Hülse 2 begleitet
die Papierrolle zu den anschließenden
Behandlungsprozeduren.
-
Die
Hülse 2 ist
selbst stützend,
das heißt,
es ist nicht beabsichtigt, dass eine Spindel oder ein axiales Stützelement
in die Hülse 2 zum
Stützen
derselben während
des Aufrollens eingeführt
wird. Dem gemäß muss die
Hülse 2 selbst
die einer Aufrollerwelle auferlegten Festigkeitskriterien erfüllen. Gemäß der vorliegenden
Erfindung besteht die Hülse 2 hauptsächlich aus
faserverstärktem
Kunststoff das heißt aus
einem Fasermaterial, das mit einem geeigneten Kunststoffmaterial
imprägniert
worden ist. Vorzugsweise bestehen die Fasern bei dem faserverstärktem Kunststoff
aus Kohlenstofffasern, Aramidfasern oder Glasfasern, die auf einen
Dorn gewunden sind, und der Kunststoff besteht aus thermisch aushärtendem Kunststoff,
der dazu gebracht wird, dass er die an dem Dorn gewickelten Fasern
während
der Herstellung der Hülse 2 imprägniert und
danach ausgehärtet wird.
Während
ihrer Herstellung können
die Festigkeitseigenschaften der Hülse 2, beispielsweise
der Elastizitätsmodul
der Hülse 2,
gesteuert werden, indem zwei aufeinanderfolgende Wicklungsdrehungen an
Fasern bei jeweils verschiedenen Winkeln gewickelt werden. Der Kunststoffverbundaufbau
der Hülse 2 bringt
mit sich, dass die Aufrollerwelle 1 eine Festigkeit aufzeigt,
die mit einer herkömmlichen
Aufrollerwelle ebenbürtig
ist, die eine Stahlrollenspule aufweist. Die Aufrollerwelle 1 ist
jedoch viel leichter. Anhand der Darstellung sollte beachtet werden,
dass eine erfindungsgemäße Aufrollerwelle
mit einer Länge
von 5,5 m, die die gestellten Festigkeitskriterien erfüllt, mit
800 kg sehr wenig wiegen kann, wohingegen eine entsprechende herkömmliche
Aufrollerwelle, die eine Stahlrollenspule aufweist, ungefähr 3100 kg
wiegt. Es sollte somit verständlich
sein, dass die sich auf das hohe Gewicht und das hohe Trägheitsmoment
von herkömmlichen
Aufrollerwellen, wie vorstehend beschrieben, beziehenden Probleme
bei einer erfindungsgemäßen Aufrollerwelle 1 wesentlich verringert
werden können.
Die Länge
der Aufrollerwelle 1 entspricht in geeigneter Weise der
Maschinenbreite der Papiermaschine, bei der die Aufrollerwelle 1 angewendet
werden soll, wobei diese Länge üblicherweise
in dem Bereich von 2–8
m ist. Der Durchmesser der Hülse 2 ist
vorzugsweise in dem Bereich von 310–800 mm und die Materialdicke
der Hülse 2 ist
in dem Bereich von 15–36
mm.
-
2 zeigt
ein zweites Ausführungsbeispiel einer
Aufrollerwelle 9 gemäß der vorliegenden
Erfindung, wobei die Aufrollerwelle 9 für eine Anwendung speziell geeignet
ist, bei der relativ brüchiges
Fasermaterial, wie beispielsweise Kohlenstofffasern, bei der Hülse 2 verwendet
wird. Die Aufrollerwelle 9 hat zwei Verstärkungselemente 10,
wobei eines an jedem Ende der Hülse 2 angeordnet
ist, um mit den Eingriffselementen 32, 33 zusammenzuwirken.
Jedes Verstärkungselement 10 hat
die Form eines drehsymmetrischen röhrenartigen Metallrings, der
zu der Hülse 2 konzentrisch
ist. Der Metallring 10 hat einen inneren Abschnitt 11,
der in die Hülse 2 eindringt, um
eine steife Verbindung mit der selben auszubilden, und außerdem einen äußeren Abschnitt 12,
der von dem Ende der Hülse 2 vorragt.
Der innere Abschnitt 11 hat eine Außenfläche 14, die mit dem
Flächenabschnitt 8 der
Hülse 2 in
Kontakt steht und steif mit diesem verbunden ist. Der Metallring 10 hat
eine Innenfläche 15,
die einen Kanal 16 definiert, der axial durch den Metallring 10 läuft, wobei
dieser Kanal 16 mit dem Kanal 6 der Hülse 2 in
Verbindung steht. In diesem Fall sollen die Eingriffselemente 32, 33 des Aufrollers
in die Kanäle 16 der
Metallringe 10 eingeführt
werden, um mit diesen zusammenzuwirken, und mittels einer Arretiervorrichtung
eine lösbare Verbindung
mit den Innenflächen 15 der
Metallringe 10 ausbilden, wodurch die Hülse 2 gegenüber einem Verschleiß und einem
Reißen
geschützt
ist.
-
3 zeigt
ein drittes Ausführungsbeispiel einer
Aufrollerwelle 17 gemäß der vorliegenden
Erfindung. Die Aufrollerwelle 17 ist in sämtlicher
Hinsicht identisch zu der Aufrollerwelle 1 in 1 mit
der Ausnahme, dass die Mantelfläche 4 der
Hülse 2 in diesem
Fall eine Vielzahl an Löchern 18 aufzeigt,
die durch diese hindurchtreten. In Verbindung mit dem anfänglichen
Umhüllen
der Papierbahn um die Aufrollerwelle 17 wird ein Unterdruck
im Inneren zumindest an einem Teil der Aufrollerwelle 17 mittels
Luft erzeugt, die aus der Hülse 2 in
einer derartigen Weise herausgesaugt wird, die nachstehend in Verbindung mit
den 6-9 beschrieben ist. Während des Umhüllens wird
Luft durch die Löcher 18 hineingesaugt
und die Papierbahn wird an der Mantelfläche 4 der Hülse 2 durch
den Saugvorgang angebracht. Aufgrund des geringen Gewichtes der
Hülse 2 muss
die Anordnung der Löcher 18 so
berücksichtigt
werden, dass die Aufrollerwelle 17 nicht in Unwucht ist.
Es ist von Bedeutung, dass die Löcher 18 über die
Mantelfläche 4 in
der Drehrichtung der Aufrollerwelle 17 gleichmäßig verteilt
sind. Bei einer bevorzugten Anordnung sind die Löcher 18 in Reihen
in der Längsrichtung
der Hülse 2 angeordnet,
wodurch die Hülse 2 sich
wiederholende Reihen an Löchern
in ihre Drehrichtung aufzeigt, wobei die dazwischen befindlichen
Mantelflächenabschnitte
frei von Löchern
sind. In der Zeichnung ist ein Lochaufbau gezeigt, der sich als
besonders effektiv erwiesen hat und bei dem die Löcher in
vier Reihen 19 angeordnet sind, von denen lediglich drei
in 4 dargestellt sind. Die Reihen 19 an
Löchern
erstrecken sich entlang der gesamten Länge der Hülse und sind im Wesentlichen
parallel zu der Drehachse 3 der Aufrollerwelle 17 und
in der Drehrichtung der Hülse 2 wiederholen
sich die Reihen 19 an Löchern
bei jeder viertel Umdrehung. Bei einem in 5 gezeigten
alternativen Lochaufbau sind die Löcher in zwei Reihen 19 an
Löchern
angeordnet, die sich entlang der gesamten Länge der Hülse 2 erstrecken,
sind sie im Wesentlichen parallel zu der Drehachse 3 der
Aufrollerwelle und wiederholen sie sich bei jeder halben Umdrehung
in der Drehrichtung der Hülse.
In gleicher Weise wie bei der in 1 gezeigten
Hülse zeigt
die Innenfläche 5 der
Hülse 2 einen
Flächenabschnitt 8 an
jedem Ende für
ein Zusammenwirken mit den Eingriffselementen.
-
4 zeigt
ein viertes Ausführungsbeispiel von
einer Aufrollerwelle 20 gemäß der vorliegenden Erfindung.
Die Aufrollerwelle 20 ist in sämtlicher Hinsicht identisch
zu der Aufrollerwelle 17 in 3 mit der
Ausnahme, dass die Aufrollerwelle 20 in diesem Fall zwei
Verstärkungselemente 21 in
der Form von Metallringen aufweist. Die Metallringe 21 sind
in sämtlicher
Hinsicht identisch zu den Metallringen 10 von 2 mit
der Ausnahme, dass die Innenfläche 15 von
jedem Metallring 21 Stabrinnen oder Nuten 22 aufzeigt,
um mit den Eingriffselementen zusammenzuwirken. Vorzugsweise zeigen
die Eingriffselemente in diesem Fall entsprechende äußere Stabrinnen oder
Nuten.
-
5 zeigt
ein fünftes
Ausführungsbeispiel einer
Aufrollerwelle 23 gemäß der vorliegenden
Erfindung. In diesem Fall weist die Hülse 2 der Aufrollerwelle 23 zwei
identische hohle röhrenartige
Hülsenteile 24, 25 auf,
die axial symmetrisch um eine gemeinsame Drehachse 3 sind,
die auch die Drehachse der Aufrollerwelle 23 bildet. Die
Hülsenteile 24, 25 sind
miteinander durch einen Verbindungsaufbau 26 verbunden.
Jedes Hülsenteil 24, 25 hat
eine Mantelfläche 4 und
eine Innenfläche 5,
die einen axialen Kanal 6 definiert. Die Innenfläche 5 von
jedem Hülsenteil 24, 25 zeigt
an dem dem anderen Hülsenteil 25, 24 zugewandten
Ende einen Flächenabschnitt 27, der
mit dem Verbindungsaufbau 26 zusammenwirkt. Der Verbindungsaufbau 26 hat
die Form einer Hülse, die
drehsymmetrisch um die Drehachse 3 ist und die zwei Endabschnitte 28, 29 hat,
von denen jeder in den Hülsenteil 24, 25 jeweils
hineindringt. Der Verbindungsaufbau 26 zeigt einen axialen
Kanal 30, der durch ihn hindurchläuft. Jeder Endabschnitt 28, 29 hat
eine Außenfläche 31,
die mit dem Flächenabschnitt 27 des
angrenzenden Hülsenteils 24, 25 in Verbindung
steht, und bildet eine Verbindung mit diesem. Die Verbindung kann
steif sein, wie beispielsweise eine Klebeverbindung, obwohl vorzugsweise die
Verbindung zwischen dem Verbindungsaufbau 26 und zumindest
einem der Hülsenteile 24, 25 mittels einer
(nicht gezeigten) geeigneten Arretiervorrichtung lösbar ist,
wodurch die Hülsenteile 24, 25 voneinander
bei Bedarf gelöst
werden können.
Der Verbindungsaufbau 26 kann beispielsweise manuell oder
pneumatisch steuerbare Greifvorrichtungen aufweisen, die von den
Endabschnitten 28, 29 in der radialen Richtung
weg entfernt werden können
oder in die Endabschnitte 28, 29 in der radialen
Richtung eingeführt
werden können,
um eine lösbare
Reibungsverbindung mit den gegenüber
stehenden Flächenabschnitten 27 auszubilden.
Der Kanal 30 des Verbindungsaufbaus 26 steht mit
den Kanälen 6 der
Hülsenteile 24, 25 in
Verbindung, wodurch die Aufrollerwelle 23 einen Kanal aufzeigt,
der durch sie hindurch axial läuft
und bei einer axialen Öffnung 7 an
dem Ende der Aufrollerwelle 23 endet. Die Innenflächen 5 bei
jeder axialen Öffnung
zeigen Flächenabschnitte 8,
um mit den Eingriffselementen 32, 33 zusammenzuwirken.
Jedes Hülsenteil 24, 25 zeigt
bei seiner Mantelfläche 4 eine
Vielzahl an Löchern 18,
die durch selbige hindurchtreten und in zwei Reihen angeordnet sind,
von denen lediglich eine Reihe 19 in 5 sichtbar
ist. Die Reihen 19 an Löchern
erstrecken sich entlang der gesamten Länge des Hülsenteils 24, 25,
sind im Wesentlichen parallel zu der Drehachse 3 und wiederholen
sich bei jeder halben Umdrehung in der Drehrichtung der Aufrollerwelle 23.
Damit die Aufrollerwelle 23 ausgewuchtet ist, sind die
beiden Hülsenteile 24, 25 in
Bezug auf einander so angeordnet, dass die Reihen 19 an
Löchern
bei dem Hülsenteil 24 mit
den Reihen 19 an Löchern
bei dem Hülsenteil 25 ausgerichtet
sind.
-
Nachstehend
sind die vorstehend beschriebenen Eingriffselemente 32, 33 beschrieben
und ist beschrieben, wie sie mit der Aufrollerwelle gemäß der vorliegenden
Erfindung zusammenwirken, wobei dies unter Bezugnahme auf 6 beschrieben
ist. 6 zeigt, wie die in 5 beschriebene
Aufrollerwelle 23 mit den Eingriffselementen 32, 33 zusammenwirkt,
jedoch ist das Zusammenwirkprinzip auf sämtliche vorstehend beschriebenen
Aufrollerwellen anwendbar. Jedes Eingriffselement 32, 33 weist
ein erstes Teil 34 und ein zweites Teil 35 auf,
das teleskopartig in das erste Teil hinein einfahrbar ist. Die Eingriffselemente 32, 33 können eine
erste Position, bei der die zweiten Teile 35 der Eingriffselemente 32, 33 in
das Innere des ersten Teils 34 eingefahren sind und bei
der die Eingriffselemente 32, 33 nicht mit der Aufrollerwelle 23 zusammenwirken,
und auch eine zweite Position einnehmen, bei der die zweiten Teile 35 der
Eingriffselemente 32, 33 von den ersten Teilen 34 vorragen
und bei der die Eingriffselemente 32, 33 mit der
Aufrollerwelle 23 zusammenwirken. Die zweiten Teile 35 der
Eingriffselemente 32, 33 haben einen Eingriffsabschnitt 36,
der so eingerichtet ist, dass in die Enden der Aufrollerwelle 23 eingeführt wird,
um mit den Flächenabschnitten 8 (siehe 5) zusammenzuwirken
und um einen lösbaren
Eingriff mit diesen auszubilden. Die Eingriffsabschnitte 36 weisen (nicht
gezeigte) geeignete Arretiervorrichtungen in der Form von pneumatisch
steuerbaren Greifvorrichtungen auf, die von den Eingriffsabschnitten 36 in
der radialen Richtung entfernt werden können und in die Eingriffsabschnitte 36 in
der radialen Richtung eingeführt
werden können,
um eine lösbare
Reibungsverbindung mit den gegenüberstehenden
Flächenabschnitten 8 auszubilden.
Das Eingriffselement 33 zeigt einen Kanal 37,
der axial durch diesen hindurchläuft
und mit dem Kanal 6 des Hülsenteils 24 und auch
mit dem Kanal 6 des Hülsenteils 25 über den
Kanal 30 des Verbindungsaufbaus 26 in Verbindung
steht. Das Eingriffselement 32 hat keinen Kanal, der durch
ihn hindurchläuft,
und die axiale Öffnung 7 des
Hülsenteils 25 ist
somit durch den Eingriffsabschnitt 36 des Eingriffselementes 32 verschlossen.
Der erste Teil 34 des Eingriffselementes 33 zeigt
eine Vertiefung 38 in der Form eines Kegelstumpfes. Die
Vertiefung 38 ist so angeordnet, dass sie eine Düse aufnimmt,
die mit einem Unterdrucksystem (siehe die 7 bis 9)
verbunden ist, wodurch Luft aus der Aufrollerwelle 23 durch
einen Saugvorgang herausgezogen werden kann, indem ein Unterdruck
innerhalb von dieser erzeugt wird. Da die Hülsenteile 24, 25 hauptsächlich aus
Kunststoffverbundmaterial hergestellt sind, wobei sie somit ein geringes
Gewicht haben, ist es möglich,
den Kanal 37 des Eingriffselementes 33 mit einer
Querschnittsfläche
zu gestalten, die relativ groß ist.
Dadurch wird verhindert, dass das Eingriffselement 33 zu
einem Hindernis in der Strömungsbahn
der aus der Aufrollerwelle 23 herausgezogenen Luft wird.
-
Die 7 bis 9 zeigen
in schematischer Weise in drei senkrechten Ansichten einen Aufroller bei
einer Papiermaschine, bei der Papier kontinuierlich bei einer kohärenten Bahn 40 hergestellt
wird. 7 zeigt den Aufroller von der Bedienerseite der Papiermaschine, 8 zeigt
den Aufroller von oben und 9 zeigt
den Aufroller von dem stromabwärtigen
Ende der Papiermaschine. Aus Gründen
der Deutlichkeit sind bestimmte verdeckende Teile in den 8 und 9 weggelassen
worden, was im Text dort aufgezeigt ist, wo dies Anwendung findet.
Die Papierbahn 40 wird kontinuierlich auf Aufrollerwellen 23 bei
dem Aufroller aufgerollt. In den 7 bis 9 sind
diese von der in den 5 und 6 gezeigten
Art, jedoch können
die Aufrollerwellen im Prinzip beliebige der vorstehend beschriebenen
anderen Ausführungsbeispiele
sein. Der Aufroller weist zwei parallele spiegelverkehrte aber ansonsten
identische Gestellteile 41, 42 auf, die sich in
der Längsrichtung
der Papiermaschine erstrecken. Das erste Gestellteil 41 ist
an der Bedienerseite der Papiermaschine angeordnet und das andere
Gestellteil 42 ist an der Antriebsseite der Papiermaschine
angeordnet. Die Papiermaschine weist ein Stützelement in der Form einer
Aufrolltrommel 43 auf, über
die die Papierbahn 40 läuft.
Die Papiermaschine umfasst des weiteren eine Siebumlaufwalze 44,
die stromabwärtig
und unterhalb der Aufrolltrommel 43 angeordnet ist und
parallel zu dieser angeordnet ist. Die Aufrolltrommel 43 und
die Siebumlaufwalze 44 sind beide an den Gestellteilen 41, 42 drehbar
gelagert. Ein endloser Riemen 45 tritt über die Aufrolltrommel 43 und
die Siebumlaufwalze 44 und stützt die Papierbahn 40,
die von der (nicht gezeigten) Trockenpartie der Papiermaschine kommt,
während
ihres Transports zu dem Aufroller. Ein (nicht gezeigter) Antriebsmotor
liefert für
die Aufrolltrommel 43 eine Umfangsgeschwindigkeit entsprechend
der Geschwindigkeit des Laufs des Riemens 45 und daher
der Papierbahn 40. Alternativ kann die Aufrolltrommel 43 durch
den Riemen 45 angetrieben werden, der über eine Vielzahl an Walzen
tritt, von denen eine, beispielsweise die Siebumlaufwalze 44,
dann antreibend ist. Bei einem (nicht gezeigten) alternativen Ausführungsbeispiel
fehlt dieser Riemen, und die Papierbahn tritt direkt an die Aufrolltrommel.
-
Ein
Vorrat 46 an leeren Aufrollerwellen 23 befindet
sich an dem stromaufwärtigen
Ende des Aufrollers oberhalb der Aufrolltrommel 43. Der
Vorrat 46 weist ein im Wesentlichen horizontales Fach 47 auf,
an dem die leeren Aufrollerwellen 23 benachbart zueinander
und parallel zu der Aufrolltrommel 43 ruhen, wobei sie
darauf warten, bei dem Aufroller aufgerollt zu werden. Der Aufroller
weist eine Vorwärtsbringeinheit 48 in
der Form eines Schlittens auf, der an Schienen 49 montiert
ist, um linear beweglich zu sein, um die leeren Aufrollerwellen 23 in
aufeinanderfolgender Weise von dem Vorrat 46 zu sammeln
und sie zu einem Aufrollsystem zum Aufrollen mit der Hilfe von Absenkarmen 50 zu
bringen. In 5 sind der Vorrat 46 und
die Vorwärtsbringeinheit 48 aus
Gründen
der Deutlichkeit weggelassen worden.
-
Das
Aufrollersystem weist eine erste bewegliche Einheit 51 und
eine spiegelverkehrte zweite bewegliche Einheit 52 in der
Form von Schlitten auf. Jeder Schlitten 51, 52 weist
zwei parallele Schlittenkörper 53, 54 auf,
die an einem der Gestellteile 41, 42 jeweils montiert
sind, um in der Längsrichtung
der Papiermaschine linear bewegbar zu sein. Aus diesem Grund weist
der Aufroller (nicht gezeigte) Aktuatoren auf, die so eingerichtet
sind, dass sie die hin- und hergehend erfolgende Bewegung der Schlitten 51, 52 in
der Längsrichtung
der Papiermaschine beeinflussen, und sie bestehen beispielsweise
aus hydraulischen oder pneumatischen Kolbenzylindern. Jeder Schlittenkörper 53, 54 weist
eine Schlitteneinrichtung 55, die mit einem der Gestellteile 41, 42 jeweils
zusammenwirkt, und außerdem
eine Dreheinheit 57 auf, die um eine Drehwelle 56 herum
an der Schlitteneinrichtung 55 drehbar montiert ist. Die
Drehwellen 56 sind parallel zu der Aufrolltrommel 43 und
jede Dreheinheit 57 kann in Bezug auf ihre Schlitteneinrichtung 55 durch
eine Drehbewegung um ihre Drehachse 56 mit der Hilfe eines
hydraulischen oder pneumatischen Kolbenzylinders 58 angehoben
und abgesenkt werden. Bei jedem Schlitten 51, 52 sind die
beiden in Verbindung mit 6 beschriebenen Eingriffselemente 32, 33 an
Dreheinheiten 57 drehbar gelagert, um mit den Enden der Aufrollerwellen 23 zusammenzuwirken
und einen lösbaren
Eingriff in der vorstehend beschriebenen Weise auszubilden.
-
Der
Aufroller hat ein Unterdrucksystem, das hierbei als ein System zum
Erzeugen eines vorbestimmten Druckes unterhalb von dem normalen
Umgebungsdruck bezeichnet ist. Das Unterdrucksystem umfasst eine
erste Unterdruckeinheit 59, die an der Bedienerseite der
Papiermaschine in der Nähe
der Aufrolltrommel 43 angeordnet ist, und eine spiegelverkehrte
zweite Unterdruckeinheit 60, die an der Antriebsseite der
Papiermaschine in der Nähe
der Aufrolltrommel 43 angeordnet ist. Jede Unterdruckeinheit 59, 60 weist
ein Luftrohr 61 auf, die an einem ihrer (nicht gezeigten)
Enden mit einer Unterdruckpumpe oder einem Teildruckbehälter (auch
dies ist nicht gezeigt) verbunden ist. Jedes Luftrohr 61 ist
an seinem anderen Ende mit einer Düse 62 verbunden. Jede
Düse 62 ist
an einem Gestell 67 so beweglich montiert, dass die Düse 62 eine
lineare Bewegung in der Querrichtung der Papierbahn 40 und
auch eine Bewegung in der Längsrichtung
der Papiermaschine und eine Bewegung in der vertikalen Richtung
ausführen
kann. Jedes Eingriffselement 33 ist so eingerichtet, dass
es eine der Düsen 62 an
seiner Vertiefung 38 (siehe 6) in Verbindung
mit einer Aufrollabfolge aufnimmt. Bei der in den 7 bis 9 gezeigten
Phase stützt
der erste Schlitten 51 eine Aufrollerwelle 23', die gerade
dabei ist, ein Aufrollen von einer Aufrollerwelle 23'' zu übernehmen, die durch den zweiten
Schlitten 52 gestützt
ist, und das Eingriffselement 33 von dem ersten Schlitten 51 ist
mit der Düse 62 der
ersten Unterdruckeinheit 59 verbunden, um einen Unterdruck
in der Aufrollerwelle 23' zu
erzeugen. In dieser Phase ist die zweite Unterdruckeinheit 60 nicht
aktiv und beginnt lediglich dann zu wirken, wenn der zweite Schlitten 52 zu
der Aufrolltrommel 43 transportiert wird, um eine leere
Aufrollerwelle 23 aufzunehmen, wobei die Düse 62 der
zweiten Unterdruckeinheit 60 dann zu einem Eingriff mit
der Eingriffseinrichtung 33 des zweiten Schlittens 52 gebracht
wird.
-
Um
eine leere Aufrollerwelle 23' in
Verbindung mit einer Aufrollabfolge zu beschleunigen und danach
die Drehzahl der Aufrollerwelle 23'' zu
steuern, weist jeder Schlittenkörper 53 ein
Hilfsantriebssystem auf, das so eingerichtet ist, dass es das Eingriffselement 32 an
dem Schlittenkörper 53 während einer
Aufrollabfolge antreibt, das heißt dreht. Zu diesem Zweck weist
das Hilfsantriebssystem eine Antriebsvorrichtung 63 auf,
die aus einem Elektromotor, der steif an dem Schlittenkörper 53 montiert
ist, und einem Antriebsriemen bestehen kann, der das Drehmoment
des Motors zu dem Eingriffselement 32 überträgt.
-
Eine
Aufrollabfolge umfasst folgendes. Die Startposition ist derart,
wie dies in den 7 bis 9 gezeigt
ist. Der erste Schlitten 51 hat eine fertig aufgerollte
Papierrolle 64 an einem Transportschlitten 65 abgelagert
und wird durch die Aufrolltrommel 43 dort angeordnet, wo
er eine leere Aufrollerwelle 23' von dem Vorwärtsbringschlitten 48 aufgenommen
hat. Eine Papierrolle 66 ist dabei, an dem zweiten Schlitten 52 aufgerollt
zu werden. Aus Gründen
der Deutlichkeit sind die Papierrollen 64 und 66 in 9 weggelassen
worden. Die Eingriffselemente 32, 33 an dem ersten
Schlitten 51 sind somit mit der Aufrollerwelle 23' verbunden.
Die Dreheinheiten 57 des Schlittens 51 sind in
dieser Stufe bei einer angehobenen Position, und die Aufrollerwelle 23' steht nicht
mit der Papierbahn 40 in Kontakt. Wenn die Papierrolle 66 an
dem zweiten Schlitten 52 annähernd voll ist, wird die an
dem ersten Schlitten 51 befindliche Aufrollerwelle 23' dazu gebracht,
dass sie bei der gleichen Drehzahl wie die Aufrolltrommel 43 mit
der Hilfe der Antriebsvorrichtung 63 des ersten Schlittens 51 dreht.
Gleichzeitig wird ein Unterdruck im Inneren der Aufrollerwelle 23' mit der Hilfe
der ersten Unterdruckeinheit 59 erzeugt. Danach wird die
Aufrollerwelle 23' zu
der Aufrolltrommel 43 hin bewegt, indem die Dreheinheiten 57 abgesenkt
werden, wobei danach die Papierbahn 40 nach oben zu der
Aufrollerwelle 23' durch
den Luftstrom von einem oder von mehreren (nicht gezeigten) Gebläserohren
abgelenkt wird, die unterhalb der Papierbahn 40 gerade
stromabwärtig
von der Aufrolltrommel 43 angeordnet sind, woraufhin die
Papierbahn 40 an der Aufrollerwelle 23' durch den Saugvorgang
angebracht wird und die Papierbahn 40 um die Aufrollerwelle 23' herum gehüllt wird.
Während
des Umhüllens
wird der Kontakt zwischen der Papierbahn 40 und der Papierrolle 66 an
dem zweiten Schlitten 52 unterbrochen, wobei das Aufrollen
der Papierbahn 40 zu dem ersten Schlitten 51 übertragen
wird. Die nunmehr gänzlich
aufgerollte Papierrolle 66 wird danach durch den zweiten
Schlitten 52 zu einem leeren (nicht gezeigten) Transportschlitten
transportiert, bei dem die Papierrolle 66 abgelagert wird,
woraufhin der zweite Schlitten 52 stromaufwärtig zu
der Aufrolltrommel 43 transportiert wird. Wenn die Papierrolle
an dem ersten Schlitten 51 damit beginnt, voll aufgerollt
zu werden, sammelt die Vorwärtsbringeinheit 48 eine
leere Aufrollerwelle 23 von dem Vorrat 46 und
bringt diese zu dem zweiten Schlitten 52. Die Eingriffselemente 32, 33 des zweiten
Schlittens 52 werden danach in das Ende der leeren Aufrollerwelle
eingeführt,
woraufhin die Absenkarme 50 der Vorwärtsbringeinheit 48 die
Aufrollerwelle freigeben, wobei die Aufrollerwelle in dieser Stufe
dazu bereit ist, durch die Antriebsvorrichtung 63 des zweiten
Schlittens 52 beschleunigt zu werden, die mit der zweiten
Unterdruckeinheit 60 verbunden ist und zu der Papierbahn 40 hin
abgesenkt wird, um das Aufrollen von der Aufrollerwelle 23'' zu übernehmen, wenn diese voll
ist.
-
Vorstehend
ist die vorliegende Erfindung unter Bezugnahme auf verschiedene
Ausführungsbeispiele
beschrieben. Jedoch sollte verständlich
sein, dass die vorliegende Erfindung nicht darauf beschränkt ist.
Beispielsweise kann eine Aufrollerwelle der in 5 gezeigten
Art drei oder mehr Hülsenteile aufweisen.
Eine derartige segmentartige Aufrollerwelle ist in solchen Fällen besonders
günstig,
bei denen die Papierbahn in ihrer Längsrichtung während des
Aufrollens geteilt ist. Durch ein Anordnen der Verbindungen zwischen
den Hülsenteilen
während des Aufrollens
bei den Teilungspunkten der Papierbahn kann die fertige Papierrolle
mit Leichtigkeit in Teilrollen geteilt werden, indem die Hülsenteile
voneinander gelöst
werden. Das Lösen
kann ausgeführt werden,
indem ein längliches
Instrument in eine der axialen Öffnungen
der Aufrollerwelle zum Freigeben der Greifvorrichtungen beispielsweise
eingeführt wird.
-
Der
Verbindungsaufbau 26, der in Verbindung mit 5 beschrieben
ist, zeigt einen Kanal 30, der axial durch diesen läuft. Alternativ
kann der Verbindungsaufbau eine Teilungswand aufweisen, die die
Kanäle 6 der
Hülsenteile 24, 25 trennt.
Bei bestimmten Situationen kann dies günstig sein, da in einem derartigen
Fall es leichter ist, einen wesentlichen Unterdruck in dem Teil
oder in den Teilen zu erzielen, mit dem oder mit denen das Unterdrucksystem
verbunden ist.