DE60105027T2 - Wickelwelle und wickler zum wickeln einer papierbahn - Google Patents

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Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Aufrollerwelle für ein Aufrollen einer Papierbahn bei einem Aufroller bei einer Papiermaschine, wobei der Aufroller zumindest eine Einheit hat, die in der Längsrichtung der Papiermaschine beweglich ist und ein Paar an entgegengesetzten Eingriffselementen stützt, wobei jedes von ihnen einen Eingriffsteil hat, wobei die Eingriffsteile so angeordnet sind, dass sie während des Aufrollens die Aufrollerwelle drehbar tragen und lösbar in Eingriff bringen.
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich außerdem auf einen Aufroller bei einer Papiermaschine, bei der Papier fortlaufend bei einer kohärenten Bahn hergestellt wird, die auf Aufrollerwellen bei dem Aufroller gewickelt wird, um Papierrollen auszubilden, bei der die Aufrollerwellen Aufrollkerne bilden, wobei der Aufroller Folgendes aufweist
    • – ein Lager an leeren Aufrollerwellen,
    • – eine Vorwärtsbewegungseinheit, die so eingerichtet ist, dass sie die leeren Aufrollerwellen aufeinander folgend von dem Lager zu einem Aufrollsystem bewegt, und
    • – das Aufrollsystem mit zumindest einer Einheit, die in der Längsrichtung der Papiermaschine beweglich ist und die ein Paar an entgegengesetzten Eingriffelementen stützt, wobei jedes von ihnen einen Eingriffsteil hat, wobei die Eingriffsteile so eingerichtet sind, dass sie die Aufrollerwellen während des Aufrollens drehbar tragen und lösbar in Eingriff bringen.
  • Während eines kontinuierlichen Aufrollens von Papier bei einem Aufroller bei einer modernen Papiermaschine werden sehr strenge Anforderungen im Hinblick auf die Festigkeit an die Rollenspulen gestellt, auf denen die Papierbahn zum Ausbilden von Jumborollen gewickelt wird. Eine moderne Papiermaschine erzeugt Papier mit einer Bahngeschwindigkeit von mehreren 1000 Meter pro Minute, und die Breite der Papierbahn bei derartigen Maschinen ist gewöhnlich in dem Bereich von 2,5 bis 8 Meter. Dem gemäß müssen die Rollenspulen stabil dimensioniert sein, um dem Gewicht der Papierrollen und der durch die Bahngeschwindigkeit erforderlichen Drehzahl zu widerstehen. Die einer Rollenspule bei dem Aufroller einer Papiermaschine auferlegten Anforderungen sind somit gänzlich unterschiedlich gegenüber den Anforderungen, die Rollenspulen auferlegt sind, die bei Maschinen für ein anschließendes Behandeln der Papierrolle auftreten, beispielsweise Umwickler und Rollenschneidmaschinen.
  • Um die notwendigen Anforderungen im Hinblick auf die Festigkeit zu erfüllen, haben bekannte Arten an Rollenspulen eine hohle Stahlrollenspule. An ihren Enden hat die Stahlrollenspule üblicherweise vorragende Wellenlager, die die Stahlrollenspule in dem Aufroller drehbar stützen sollen. Bei einer normalen Art an Aufrollerwelle wird ein Papierkern in lösbarer Weise an der Mantelfläche der Stahlrollenspule mittels einer Arretiervorrichtung angebracht. Somit wirkt die Stahlrollenspule als eine Stützwelle für den Papierkern, und wenn die Papierbahn einmal an der Rollenspule gewickelt worden ist, wird die Arretiervorrichtung aus dem Papierkern außer Eingriff gebracht, woraufhin die Stahlrollenspule von dem Papierkern mit der Hilfe einer Herausziehvorrichtung herausgezogen wird. Die freigelegte Stahlrollenspule wird daraufhin mit einem neuen Papierkern versehen und kehrt zu einem Stapel zurück, der durch den Aufroller angeordnet wird und aus Stahlrollenspulen besteht, die mit Papierkernen versehen sind, um bei der anschließenden Aufrollabfolge verwendet zu werden. Dem gemäß bildet der Papierkern den Kern der aufgewickelten Papierrolle und begleitet somit das aufgewickelte Papier zu den anschließenden Behandlungsprozeduren. Wenn der Papierkern zur rechten Zeit von dem Papier während einer derartigen Behandlungsprozedur außer Eingriff gelangt, beispielsweise während des Umwickelns der Papierrolle, wird eine nicht bedeckte Stahlrollenspule in den Papierkern eingeführt und danach in dem Stapel der Stahlrollenspulen angeordnet, die mit Papierkernen für den Aufroller versehen sind.
  • Es ist bekannt, die Stahlrollenspule mit einem Verbundkern aus faserverstärktem Kunststoff anstelle eines Papierkerns zu bedecken. Wohingegen ein Papierkern üblicherweise nach ungefähr drei Aufrollzyklen weggeworfen werden muss, das heißt nachdem er an Stahlrollenspulen drei Mal montiert worden ist und von diesen drei Mal entfernt worden ist, hat ein Kunststoffverbundkern eine scheinbar unbegrenzte Lebensdauer.
  • Eine andere Art an Rollenspule ist in der Druckschrift US 3 743 199 beschrieben, die genau wie die vorstehend beschriebene Spindel aus einer Stahlrollenspule besteht, die vorragende Wellenlager an ihren Enden hat, die zum Stützen der Rollenspule in drehbarer Weise in dem Aufroller gedacht sind. Anders als bei der vorstehend beschriebenen Rollenspule wird jedoch das Papier in diesem Fall direkt auf die Mantelfläche der Stahlrollenspule gewickelt. Zusätzlich zeigt zumindest eines der Wellenlager einen Kanal auf, der axial durch diesen läuft und mit dem hohlen Innenraum der Stahlrollenspule in Verbindung steht, und die Mantelfläche der Stahlrollenspule zeigt eine Vielzahl an gleichmäßig verteilten Löchern auf, die durch selbige laufen und in gleicher Weise mit dem hohlen Innenraum der Stahlrollenspule in Verbindung stehen. Wenn die Papierbahn um die leere Stahlrollenspule bei der Anfangsphase des Aufrollens gehüllt werden soll, wird eine Unterdruckpumpe mit dem Wellenlager verbunden, das den durchlaufenden Kanal aufzeigt, oder mit beiden Wellenlagern verbunden, wenn beide Wellenlager durchlaufende Kanäle aufzeigen, um einen Unterdruck im Inneren der Stahlrollenspule zu erzeugen. Der Unterdruck erzeugt eine Eingangsluftströmung durch die Löcher in der Mantelfläche der Stahlrollenspule, wobei diese Luftströmung den die Papierbahn umgebenden Luftfilm so durcheinander bringt, dass die Papierbahn mit der Stahlrollenspule leichter verbunden werden kann, wodurch das Umhüllen der Papierbahn auf die Stahlrollenspule erleichtert wird. In diesem Fall muss jedoch die Stahlrollenspule das aufgewickelte Papier zu den anschließenden Verarbeitungsprozeduren begleiten, da die Stahlrollenspule normalerweise nicht von der Papierrolle ohne Schwierigkeiten weggezogen werden kann. Wenn das Papier zur rechten Zeit von der Stahlrollenspule abgewickelt wird, kehrt selbige zu dem Stapel an Stahlrollenspule bei dem Aufroller zurück, um bei einer anschließenden Aufrollabfolge verwendet zu werden.
  • Die Verwendung einer Rollenspule, die eine Stahlrollenspule aufweist, bringt eine Anzahl an Problemen jedoch mit sich. Wie dies zuvor erwähnt worden ist, muss eine Rollenspule so dimensioniert sein, dass vorbestimmte Festigkeitskriterien erfüllt sind, und aufgrund der Festigkeitskriterien muss die Stahlrollenspule mit einem großen Durchmesser und einer wesentlichen Materialdicke gestaltet sein. Folglich hat eine herkömmliche Rollenspule eine beträchtliche Masse und ein großes Trägheitsmoment in Bezug auf ihre Drehachse. Dieses erschwert ein Auswuchten einer herkömmlichen Rollenspule und es ist fast unvermeidbar, dass die Rollenspule zumindest eine Drehzahl überschreiten muss, die kritisch im Hinblick auf die Eigenschwingung ist, um eine normale Drehzahl für ein Aufrollen zu erzielen. Dadurch werden sowohl der Aufroller als auch die Rollenspule sehr erheblicher mechanischer Spannung ausgesetzt. Darüber hinaus erfordern unabhängig von der Eigenschwingung die große Masse und das Trägheitsmoment der herkömmlichen Rollenspule, dass der Aufroller stabile Abmessungen hat, um die Rollenspule zu stützen, zu steuern, zu beschleunigen und zu verzögern. Die große Masse der herkömmlichen Rollenspule gestaltet außerdem es sehr schwierig, die lineare Belastung bei der Papierbahn insbesondere bei der Anfangsmasse des Aufrollens zu regulieren, da das Gewicht der Rollenspule die lineare Belastung in großem Maße aufwiegt. Ein weiteres Problem tritt in derartigen Fällen auf, bei denen die fertige Papierrolle an einer ebenen Fläche ruht, wobei die Rollenspule noch an Ort und Stelle an der Mitte der Papierrolle ist, was manchmal auftritt. In derartigen Fällen kann die Papierrolle unter dem Gewicht der Rollenspule verformt werden. Dies ist ein Problem insbesondere bei der Herstellung von Weichkrepppapier, wobei eine kostspielige zusätzliche Anlage erforderlich ist, um die Masse der Rollenspule so zu entlasten, dass die Papierrolle nicht durch Kompression beschädigt wird. Im übrigen sind das bei dem gegenwärtigen Trend insbesondere bei der Herstellung von Weichkrepppapier angestrebte Ziel immer höhere Bahngeschwindigkeiten, die, um die Erfordernisse im Hinblick auf die Festigkeit zu erfüllen, Stahlrollenspulen mit immer größeren Durchmessern und solche, die immer steifer und schwerer sind, erforderlich machen, was die vorstehend erwähnten Probleme hervorhebt.
  • Ein weiteres Problem kann dann auftreten, wenn eine Rollenspule der vorstehend erwähnten Art verwendet wird, wobei ein Zwischenraum zwischen der Stahlrollenspule und dem aus Papier oder Kunststoff bestehenden Kern sich ergibt, der die Stahlrollenspule während des Aufrollens bedeckt. Wenn sich ein derartiger Zwischenraum ergibt, entstehen Auswuchtfehler, die ein Regulieren der linearen Belastung erschweren. Dies ist ein Problem insbesondere dann, wenn Papierkerne verwendet werden, da Papierkerne schwierig innerhalb der Toleranzgrenzen hergestellt werden können, die einen guten Sitz zwischen dem Papierkern und der Stahlrollenspule sicherstellen. Des weiteren sind Papierkerne nicht besonders formstabil, was bedeutet, dass sie ihre ursprüngliche Form während des Verlaufs der Verarbeitung verlieren können.
  • Ein weiteres Problem ergibt sich zusätzlich bei der in der Druckschrift US 3 743 199 beschriebenen Rollenspule. Die Wellenlager und ihre Befestigungen bei der Stahlrollenspule müssen aufgrund des Gewichtes der Stahlrollenspule stabil dimensioniert sein. Bei den Rollenspulen von dieser Art ist die Querschnittsfläche des Kanals in dem Wellenlager, durch den die Luft von dem hohlen Innenraum der Stahlrollenspule herausgezogen wird, daher gering relativ zu der Querschnittsfläche des Kanals, der den hohlen Innenraum der Stahlrollenspule ausbildet. Da die begrenzte Querschnittsfläche des Kanals in dem Wellenlager ein Hindernis gegenüber der Luftströmung bildet, kann es schwierig sein, den erwünschten Unterdruck im Inneren der Stahlrollenspule während des anfänglichen Umhüllens zu erzielen.
  • Eine Hauptaufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Aufrollerwelle für ein Aufrollen einer Papierbahn zu schaffen, die zumindest im Wesentlichen die Probleme im Zusammenhang mit der großen Masse und des Trägheitsmoments von herkömmlichen Aufrollerwellen verringert.
  • Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Aufrollerwelle zu schaffen, die die vorstehend erwähnten Probleme mit einem lose sitzenden Papier oder einem Kunststoffverbundkern vollständig beseitigt.
  • Eine andere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Aufrollerwelle zu schaffen, die zumindest in wesentlichem Maße das Problem verringert, das während anfänglichen Umhüllens unterstützt durch einen Unterdruck aufgrund der großen Masse und des Trägheitsmoments von herkömmlichen Aufrollerwellen auftritt.
  • Die Aufrollerwelle und der Aufroller gemäß der vorliegenden Erfindung sind dadurch gekennzeichnet, dass die Aufrollerwelle frei von einer Stützwelle ist und eine selbst stützende röhrenartige Hülse hat, die im Wesentlichen aus faserverstärktem Kunststoff besteht, wobei die Hülse eine Mantelfläche, an der das Anfangswickeln der Papierbahn ausgeführt werden soll, und außerdem eine Innenfläche hat, die einen axialen Kanal in der Hülse definiert, der bei axialen Öffnungen an den Enden der Aufrollerwelle endet.
  • Die Aussage, dass die Aufrollerwelle keine Stützwelle hat, bedeutet hierbei, dass sie keine Welle hat, die durch sie hindurch axial läuft, um der Welle eine radiale Stütze zu liefern. Dem gemäß ist die Hülse selbst stützend, das heißt, dass sie durch sich selbst die erforderliche Festigkeit für ein Aufrollen von Maschinenrollen hat, was bedeutet, dass die Hülse eine Festigkeit hat, die mit einer Festigkeit ebenbürtig ist, die bei Stahlrollenspulen bei bekannten Aufrollerwellen auftritt. Jedoch ist aufgrund der aus Fasermaterial, das mit einem Kunststoffmaterial imprägniert ist, hergestellten Aufrollerwelle die Aufrollerwelle erheblich leichter als herkömmliche Aufrollerwellen. Die vorstehend beschriebenen Probleme in Bezug auf das große Gewicht und Trägheitsmoment von herkömmlichen Aufrollerwellen sind dadurch in wesentlichem Maße verringert.
  • Darüber hinaus ist das Problem mit dem Zwischenraum zwischen der röhrenartigen Rolle und dem Papier- oder Kunststoffverbundkern dahingehend beseitigt, dass die Aufrollerwelle keine axiale Stützwelle benötigt.
  • Gemäß einem Ausführungsbeispiel der Aufrollerwelle zeigt die Hülse eine Vielzahl an Löchern auf, die durch ihre Mantelfläche hindurchtreten. Indem zumindest eines der Eingriffselemente mit einem axialen durchlaufenden Kanal gestaltet ist, der mit dem Kanal der Hülse in Verbindung steht und durch den die Aufrollerwelle mit einem Unterdrucksystem zum Erzeugen eines Unterdrucks im Inneren von zumindest einem Teil der Aufrollerwelle verbunden werden kann, wird eine Aufrollerwelle für ein anfängliches Umhüllen, das durch Unterdruck unterstützt wird, vorgesehen, die aufgrund ihres Kunststoffverbundmaterials ein geringes Gewicht hat. Folglich kann die Querschnittsfläche des Kanals in dem Eingriffselement groß gestaltet werden, ohne dass die Festigkeit des Eingriffselementes aufs Spiel gesetzt wird.
  • Die vorliegende Erfindung ist nachstehend unter Bezugnahme auf die Zeichnungen weiter beschrieben.
  • 1 zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel einer Aufrollerwelle gemäß der vorliegenden Erfindung.
  • 2 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel einer Aufrollerwelle gemäß der vorliegenden Erfindung, wobei die Aufrollerwelle Verstärkungselemente aufweist.
  • 3 zeigt ein drittes Ausführungsbeispiel einer Aufrollerwelle gemäß der vorliegenden Erfindung, wobei die Aufrollerwelle durch sie hindurchtretende Löcher aufzeigt.
  • 4 zeigt ein viertes Ausführungsbeispiel einer Aufrollerwelle gemäß der vorliegenden Erfindung, wobei die Aufrollerwelle Verstärkungselemente mit Stabrinnen oder Nuten aufweist.
  • 5 zeigt ein fünftes Ausführungsbeispiel einer Aufrollerwelle gemäß der vorliegenden Erfindung, wobei die Aufrollerwelle zwei Hülsenteile aufweist.
  • 6 zeigt die Aufrollerwelle von 5 mit verbundenen Eingriffselementen.
  • Die 79 zeigen in schematischer Weise drei senkrechte Darstellungen von einem Aufroller für ein Aufwickeln von Papier auf Aufrollerwellen gemäß der vorliegenden Erfindung.
  • 1 zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel einer Aufrollerwelle 1 gemäß der vorliegenden Erfindung. Lediglich eines der Enden der Aufrollerwelle 1 ist in 1 gezeigt. Jedoch ist das nicht dargestellte andere Ende der Aufrollerwelle 1 identisch zu dem gezeigten ersten Ende, sofern dies nicht anderweitig beschrieben ist. Aus diesem Grund bezieht sich die nachstehend dargelegte Beschreibung lediglich auf das gezeigte Ende. Dies gilt außerdem für die anschließenden 24. Die Aufrollerwelle 1, die hier in ihrer einfachsten Form gezeigt ist, hat eine hohle röhrenartige Hülse 2, die um die Drehachse 3 der Aufrollerwelle 1 axial symmetrisch ist. Die Hülse 2 hat eine Mantelfläche 4, an der das anfängliche Umhüllen einer Papierbahn während des Aufrollens bei einem Aufroller ausgeführt werden soll, und außerdem eine Innenfläche 5, die in ihrer axialen Richtung einen Kanal 6 definiert, der axial durch die Hülse 2 läuft und bei einer axialen Öffnung 7 an jedem Ende der Hülse 2 endet. Die Innenfläche 5 der Hülse 2 zeigt einen Oberflächenabschnitt 8 an jedem Ende der Hülse 2. Vor der Aufwickelabfolge sollen die axialen Öffnungen 7 der Hülse 2 zwei entgegengesetzte Eingriffselemente 32, 33 (siehe 6) bei dem Aufroller aufnehmen. In Verbindung mit der Aufrollabfolge sollen die Eingriffselemente 32, 33 in den Kanal 6 der Hülse 2 eingeführt werden, um mit diesem zusammenzuwirken, und mittels einer Arretiervorrichtung einen lösbaren Eingriff mit den Flächenabschnitten 8 ausbilden. Wenn Papier auf die Aufrollerwelle 1 aufgewickelt worden ist und diese voll ist, sind die Eingriffselemente 32, 33 an beiden Enden der Aufrollerwelle 1 so eingerichtet, dass sie aus der Hülse 2 herausgezogen werden. Die Hülse 2 und das auf der Hülse 2 aufgerollte Papier bilden somit eine fertige Papierrolle, und die Hülse 2 begleitet die Papierrolle zu den anschließenden Behandlungsprozeduren.
  • Die Hülse 2 ist selbst stützend, das heißt, es ist nicht beabsichtigt, dass eine Spindel oder ein axiales Stützelement in die Hülse 2 zum Stützen derselben während des Aufrollens eingeführt wird. Dem gemäß muss die Hülse 2 selbst die einer Aufrollerwelle auferlegten Festigkeitskriterien erfüllen. Gemäß der vorliegenden Erfindung besteht die Hülse 2 hauptsächlich aus faserverstärktem Kunststoff das heißt aus einem Fasermaterial, das mit einem geeigneten Kunststoffmaterial imprägniert worden ist. Vorzugsweise bestehen die Fasern bei dem faserverstärktem Kunststoff aus Kohlenstofffasern, Aramidfasern oder Glasfasern, die auf einen Dorn gewunden sind, und der Kunststoff besteht aus thermisch aushärtendem Kunststoff, der dazu gebracht wird, dass er die an dem Dorn gewickelten Fasern während der Herstellung der Hülse 2 imprägniert und danach ausgehärtet wird. Während ihrer Herstellung können die Festigkeitseigenschaften der Hülse 2, beispielsweise der Elastizitätsmodul der Hülse 2, gesteuert werden, indem zwei aufeinanderfolgende Wicklungsdrehungen an Fasern bei jeweils verschiedenen Winkeln gewickelt werden. Der Kunststoffverbundaufbau der Hülse 2 bringt mit sich, dass die Aufrollerwelle 1 eine Festigkeit aufzeigt, die mit einer herkömmlichen Aufrollerwelle ebenbürtig ist, die eine Stahlrollenspule aufweist. Die Aufrollerwelle 1 ist jedoch viel leichter. Anhand der Darstellung sollte beachtet werden, dass eine erfindungsgemäße Aufrollerwelle mit einer Länge von 5,5 m, die die gestellten Festigkeitskriterien erfüllt, mit 800 kg sehr wenig wiegen kann, wohingegen eine entsprechende herkömmliche Aufrollerwelle, die eine Stahlrollenspule aufweist, ungefähr 3100 kg wiegt. Es sollte somit verständlich sein, dass die sich auf das hohe Gewicht und das hohe Trägheitsmoment von herkömmlichen Aufrollerwellen, wie vorstehend beschrieben, beziehenden Probleme bei einer erfindungsgemäßen Aufrollerwelle 1 wesentlich verringert werden können. Die Länge der Aufrollerwelle 1 entspricht in geeigneter Weise der Maschinenbreite der Papiermaschine, bei der die Aufrollerwelle 1 angewendet werden soll, wobei diese Länge üblicherweise in dem Bereich von 2–8 m ist. Der Durchmesser der Hülse 2 ist vorzugsweise in dem Bereich von 310–800 mm und die Materialdicke der Hülse 2 ist in dem Bereich von 15–36 mm.
  • 2 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel einer Aufrollerwelle 9 gemäß der vorliegenden Erfindung, wobei die Aufrollerwelle 9 für eine Anwendung speziell geeignet ist, bei der relativ brüchiges Fasermaterial, wie beispielsweise Kohlenstofffasern, bei der Hülse 2 verwendet wird. Die Aufrollerwelle 9 hat zwei Verstärkungselemente 10, wobei eines an jedem Ende der Hülse 2 angeordnet ist, um mit den Eingriffselementen 32, 33 zusammenzuwirken. Jedes Verstärkungselement 10 hat die Form eines drehsymmetrischen röhrenartigen Metallrings, der zu der Hülse 2 konzentrisch ist. Der Metallring 10 hat einen inneren Abschnitt 11, der in die Hülse 2 eindringt, um eine steife Verbindung mit der selben auszubilden, und außerdem einen äußeren Abschnitt 12, der von dem Ende der Hülse 2 vorragt. Der innere Abschnitt 11 hat eine Außenfläche 14, die mit dem Flächenabschnitt 8 der Hülse 2 in Kontakt steht und steif mit diesem verbunden ist. Der Metallring 10 hat eine Innenfläche 15, die einen Kanal 16 definiert, der axial durch den Metallring 10 läuft, wobei dieser Kanal 16 mit dem Kanal 6 der Hülse 2 in Verbindung steht. In diesem Fall sollen die Eingriffselemente 32, 33 des Aufrollers in die Kanäle 16 der Metallringe 10 eingeführt werden, um mit diesen zusammenzuwirken, und mittels einer Arretiervorrichtung eine lösbare Verbindung mit den Innenflächen 15 der Metallringe 10 ausbilden, wodurch die Hülse 2 gegenüber einem Verschleiß und einem Reißen geschützt ist.
  • 3 zeigt ein drittes Ausführungsbeispiel einer Aufrollerwelle 17 gemäß der vorliegenden Erfindung. Die Aufrollerwelle 17 ist in sämtlicher Hinsicht identisch zu der Aufrollerwelle 1 in 1 mit der Ausnahme, dass die Mantelfläche 4 der Hülse 2 in diesem Fall eine Vielzahl an Löchern 18 aufzeigt, die durch diese hindurchtreten. In Verbindung mit dem anfänglichen Umhüllen der Papierbahn um die Aufrollerwelle 17 wird ein Unterdruck im Inneren zumindest an einem Teil der Aufrollerwelle 17 mittels Luft erzeugt, die aus der Hülse 2 in einer derartigen Weise herausgesaugt wird, die nachstehend in Verbindung mit den 6-9 beschrieben ist. Während des Umhüllens wird Luft durch die Löcher 18 hineingesaugt und die Papierbahn wird an der Mantelfläche 4 der Hülse 2 durch den Saugvorgang angebracht. Aufgrund des geringen Gewichtes der Hülse 2 muss die Anordnung der Löcher 18 so berücksichtigt werden, dass die Aufrollerwelle 17 nicht in Unwucht ist. Es ist von Bedeutung, dass die Löcher 18 über die Mantelfläche 4 in der Drehrichtung der Aufrollerwelle 17 gleichmäßig verteilt sind. Bei einer bevorzugten Anordnung sind die Löcher 18 in Reihen in der Längsrichtung der Hülse 2 angeordnet, wodurch die Hülse 2 sich wiederholende Reihen an Löchern in ihre Drehrichtung aufzeigt, wobei die dazwischen befindlichen Mantelflächenabschnitte frei von Löchern sind. In der Zeichnung ist ein Lochaufbau gezeigt, der sich als besonders effektiv erwiesen hat und bei dem die Löcher in vier Reihen 19 angeordnet sind, von denen lediglich drei in 4 dargestellt sind. Die Reihen 19 an Löchern erstrecken sich entlang der gesamten Länge der Hülse und sind im Wesentlichen parallel zu der Drehachse 3 der Aufrollerwelle 17 und in der Drehrichtung der Hülse 2 wiederholen sich die Reihen 19 an Löchern bei jeder viertel Umdrehung. Bei einem in 5 gezeigten alternativen Lochaufbau sind die Löcher in zwei Reihen 19 an Löchern angeordnet, die sich entlang der gesamten Länge der Hülse 2 erstrecken, sind sie im Wesentlichen parallel zu der Drehachse 3 der Aufrollerwelle und wiederholen sie sich bei jeder halben Umdrehung in der Drehrichtung der Hülse. In gleicher Weise wie bei der in 1 gezeigten Hülse zeigt die Innenfläche 5 der Hülse 2 einen Flächenabschnitt 8 an jedem Ende für ein Zusammenwirken mit den Eingriffselementen.
  • 4 zeigt ein viertes Ausführungsbeispiel von einer Aufrollerwelle 20 gemäß der vorliegenden Erfindung. Die Aufrollerwelle 20 ist in sämtlicher Hinsicht identisch zu der Aufrollerwelle 17 in 3 mit der Ausnahme, dass die Aufrollerwelle 20 in diesem Fall zwei Verstärkungselemente 21 in der Form von Metallringen aufweist. Die Metallringe 21 sind in sämtlicher Hinsicht identisch zu den Metallringen 10 von 2 mit der Ausnahme, dass die Innenfläche 15 von jedem Metallring 21 Stabrinnen oder Nuten 22 aufzeigt, um mit den Eingriffselementen zusammenzuwirken. Vorzugsweise zeigen die Eingriffselemente in diesem Fall entsprechende äußere Stabrinnen oder Nuten.
  • 5 zeigt ein fünftes Ausführungsbeispiel einer Aufrollerwelle 23 gemäß der vorliegenden Erfindung. In diesem Fall weist die Hülse 2 der Aufrollerwelle 23 zwei identische hohle röhrenartige Hülsenteile 24, 25 auf, die axial symmetrisch um eine gemeinsame Drehachse 3 sind, die auch die Drehachse der Aufrollerwelle 23 bildet. Die Hülsenteile 24, 25 sind miteinander durch einen Verbindungsaufbau 26 verbunden. Jedes Hülsenteil 24, 25 hat eine Mantelfläche 4 und eine Innenfläche 5, die einen axialen Kanal 6 definiert. Die Innenfläche 5 von jedem Hülsenteil 24, 25 zeigt an dem dem anderen Hülsenteil 25, 24 zugewandten Ende einen Flächenabschnitt 27, der mit dem Verbindungsaufbau 26 zusammenwirkt. Der Verbindungsaufbau 26 hat die Form einer Hülse, die drehsymmetrisch um die Drehachse 3 ist und die zwei Endabschnitte 28, 29 hat, von denen jeder in den Hülsenteil 24, 25 jeweils hineindringt. Der Verbindungsaufbau 26 zeigt einen axialen Kanal 30, der durch ihn hindurchläuft. Jeder Endabschnitt 28, 29 hat eine Außenfläche 31, die mit dem Flächenabschnitt 27 des angrenzenden Hülsenteils 24, 25 in Verbindung steht, und bildet eine Verbindung mit diesem. Die Verbindung kann steif sein, wie beispielsweise eine Klebeverbindung, obwohl vorzugsweise die Verbindung zwischen dem Verbindungsaufbau 26 und zumindest einem der Hülsenteile 24, 25 mittels einer (nicht gezeigten) geeigneten Arretiervorrichtung lösbar ist, wodurch die Hülsenteile 24, 25 voneinander bei Bedarf gelöst werden können. Der Verbindungsaufbau 26 kann beispielsweise manuell oder pneumatisch steuerbare Greifvorrichtungen aufweisen, die von den Endabschnitten 28, 29 in der radialen Richtung weg entfernt werden können oder in die Endabschnitte 28, 29 in der radialen Richtung eingeführt werden können, um eine lösbare Reibungsverbindung mit den gegenüber stehenden Flächenabschnitten 27 auszubilden. Der Kanal 30 des Verbindungsaufbaus 26 steht mit den Kanälen 6 der Hülsenteile 24, 25 in Verbindung, wodurch die Aufrollerwelle 23 einen Kanal aufzeigt, der durch sie hindurch axial läuft und bei einer axialen Öffnung 7 an dem Ende der Aufrollerwelle 23 endet. Die Innenflächen 5 bei jeder axialen Öffnung zeigen Flächenabschnitte 8, um mit den Eingriffselementen 32, 33 zusammenzuwirken. Jedes Hülsenteil 24, 25 zeigt bei seiner Mantelfläche 4 eine Vielzahl an Löchern 18, die durch selbige hindurchtreten und in zwei Reihen angeordnet sind, von denen lediglich eine Reihe 19 in 5 sichtbar ist. Die Reihen 19 an Löchern erstrecken sich entlang der gesamten Länge des Hülsenteils 24, 25, sind im Wesentlichen parallel zu der Drehachse 3 und wiederholen sich bei jeder halben Umdrehung in der Drehrichtung der Aufrollerwelle 23. Damit die Aufrollerwelle 23 ausgewuchtet ist, sind die beiden Hülsenteile 24, 25 in Bezug auf einander so angeordnet, dass die Reihen 19 an Löchern bei dem Hülsenteil 24 mit den Reihen 19 an Löchern bei dem Hülsenteil 25 ausgerichtet sind.
  • Nachstehend sind die vorstehend beschriebenen Eingriffselemente 32, 33 beschrieben und ist beschrieben, wie sie mit der Aufrollerwelle gemäß der vorliegenden Erfindung zusammenwirken, wobei dies unter Bezugnahme auf 6 beschrieben ist. 6 zeigt, wie die in 5 beschriebene Aufrollerwelle 23 mit den Eingriffselementen 32, 33 zusammenwirkt, jedoch ist das Zusammenwirkprinzip auf sämtliche vorstehend beschriebenen Aufrollerwellen anwendbar. Jedes Eingriffselement 32, 33 weist ein erstes Teil 34 und ein zweites Teil 35 auf, das teleskopartig in das erste Teil hinein einfahrbar ist. Die Eingriffselemente 32, 33 können eine erste Position, bei der die zweiten Teile 35 der Eingriffselemente 32, 33 in das Innere des ersten Teils 34 eingefahren sind und bei der die Eingriffselemente 32, 33 nicht mit der Aufrollerwelle 23 zusammenwirken, und auch eine zweite Position einnehmen, bei der die zweiten Teile 35 der Eingriffselemente 32, 33 von den ersten Teilen 34 vorragen und bei der die Eingriffselemente 32, 33 mit der Aufrollerwelle 23 zusammenwirken. Die zweiten Teile 35 der Eingriffselemente 32, 33 haben einen Eingriffsabschnitt 36, der so eingerichtet ist, dass in die Enden der Aufrollerwelle 23 eingeführt wird, um mit den Flächenabschnitten 8 (siehe 5) zusammenzuwirken und um einen lösbaren Eingriff mit diesen auszubilden. Die Eingriffsabschnitte 36 weisen (nicht gezeigte) geeignete Arretiervorrichtungen in der Form von pneumatisch steuerbaren Greifvorrichtungen auf, die von den Eingriffsabschnitten 36 in der radialen Richtung entfernt werden können und in die Eingriffsabschnitte 36 in der radialen Richtung eingeführt werden können, um eine lösbare Reibungsverbindung mit den gegenüberstehenden Flächenabschnitten 8 auszubilden. Das Eingriffselement 33 zeigt einen Kanal 37, der axial durch diesen hindurchläuft und mit dem Kanal 6 des Hülsenteils 24 und auch mit dem Kanal 6 des Hülsenteils 25 über den Kanal 30 des Verbindungsaufbaus 26 in Verbindung steht. Das Eingriffselement 32 hat keinen Kanal, der durch ihn hindurchläuft, und die axiale Öffnung 7 des Hülsenteils 25 ist somit durch den Eingriffsabschnitt 36 des Eingriffselementes 32 verschlossen. Der erste Teil 34 des Eingriffselementes 33 zeigt eine Vertiefung 38 in der Form eines Kegelstumpfes. Die Vertiefung 38 ist so angeordnet, dass sie eine Düse aufnimmt, die mit einem Unterdrucksystem (siehe die 7 bis 9) verbunden ist, wodurch Luft aus der Aufrollerwelle 23 durch einen Saugvorgang herausgezogen werden kann, indem ein Unterdruck innerhalb von dieser erzeugt wird. Da die Hülsenteile 24, 25 hauptsächlich aus Kunststoffverbundmaterial hergestellt sind, wobei sie somit ein geringes Gewicht haben, ist es möglich, den Kanal 37 des Eingriffselementes 33 mit einer Querschnittsfläche zu gestalten, die relativ groß ist. Dadurch wird verhindert, dass das Eingriffselement 33 zu einem Hindernis in der Strömungsbahn der aus der Aufrollerwelle 23 herausgezogenen Luft wird.
  • Die 7 bis 9 zeigen in schematischer Weise in drei senkrechten Ansichten einen Aufroller bei einer Papiermaschine, bei der Papier kontinuierlich bei einer kohärenten Bahn 40 hergestellt wird. 7 zeigt den Aufroller von der Bedienerseite der Papiermaschine, 8 zeigt den Aufroller von oben und 9 zeigt den Aufroller von dem stromabwärtigen Ende der Papiermaschine. Aus Gründen der Deutlichkeit sind bestimmte verdeckende Teile in den 8 und 9 weggelassen worden, was im Text dort aufgezeigt ist, wo dies Anwendung findet. Die Papierbahn 40 wird kontinuierlich auf Aufrollerwellen 23 bei dem Aufroller aufgerollt. In den 7 bis 9 sind diese von der in den 5 und 6 gezeigten Art, jedoch können die Aufrollerwellen im Prinzip beliebige der vorstehend beschriebenen anderen Ausführungsbeispiele sein. Der Aufroller weist zwei parallele spiegelverkehrte aber ansonsten identische Gestellteile 41, 42 auf, die sich in der Längsrichtung der Papiermaschine erstrecken. Das erste Gestellteil 41 ist an der Bedienerseite der Papiermaschine angeordnet und das andere Gestellteil 42 ist an der Antriebsseite der Papiermaschine angeordnet. Die Papiermaschine weist ein Stützelement in der Form einer Aufrolltrommel 43 auf, über die die Papierbahn 40 läuft. Die Papiermaschine umfasst des weiteren eine Siebumlaufwalze 44, die stromabwärtig und unterhalb der Aufrolltrommel 43 angeordnet ist und parallel zu dieser angeordnet ist. Die Aufrolltrommel 43 und die Siebumlaufwalze 44 sind beide an den Gestellteilen 41, 42 drehbar gelagert. Ein endloser Riemen 45 tritt über die Aufrolltrommel 43 und die Siebumlaufwalze 44 und stützt die Papierbahn 40, die von der (nicht gezeigten) Trockenpartie der Papiermaschine kommt, während ihres Transports zu dem Aufroller. Ein (nicht gezeigter) Antriebsmotor liefert für die Aufrolltrommel 43 eine Umfangsgeschwindigkeit entsprechend der Geschwindigkeit des Laufs des Riemens 45 und daher der Papierbahn 40. Alternativ kann die Aufrolltrommel 43 durch den Riemen 45 angetrieben werden, der über eine Vielzahl an Walzen tritt, von denen eine, beispielsweise die Siebumlaufwalze 44, dann antreibend ist. Bei einem (nicht gezeigten) alternativen Ausführungsbeispiel fehlt dieser Riemen, und die Papierbahn tritt direkt an die Aufrolltrommel.
  • Ein Vorrat 46 an leeren Aufrollerwellen 23 befindet sich an dem stromaufwärtigen Ende des Aufrollers oberhalb der Aufrolltrommel 43. Der Vorrat 46 weist ein im Wesentlichen horizontales Fach 47 auf, an dem die leeren Aufrollerwellen 23 benachbart zueinander und parallel zu der Aufrolltrommel 43 ruhen, wobei sie darauf warten, bei dem Aufroller aufgerollt zu werden. Der Aufroller weist eine Vorwärtsbringeinheit 48 in der Form eines Schlittens auf, der an Schienen 49 montiert ist, um linear beweglich zu sein, um die leeren Aufrollerwellen 23 in aufeinanderfolgender Weise von dem Vorrat 46 zu sammeln und sie zu einem Aufrollsystem zum Aufrollen mit der Hilfe von Absenkarmen 50 zu bringen. In 5 sind der Vorrat 46 und die Vorwärtsbringeinheit 48 aus Gründen der Deutlichkeit weggelassen worden.
  • Das Aufrollersystem weist eine erste bewegliche Einheit 51 und eine spiegelverkehrte zweite bewegliche Einheit 52 in der Form von Schlitten auf. Jeder Schlitten 51, 52 weist zwei parallele Schlittenkörper 53, 54 auf, die an einem der Gestellteile 41, 42 jeweils montiert sind, um in der Längsrichtung der Papiermaschine linear bewegbar zu sein. Aus diesem Grund weist der Aufroller (nicht gezeigte) Aktuatoren auf, die so eingerichtet sind, dass sie die hin- und hergehend erfolgende Bewegung der Schlitten 51, 52 in der Längsrichtung der Papiermaschine beeinflussen, und sie bestehen beispielsweise aus hydraulischen oder pneumatischen Kolbenzylindern. Jeder Schlittenkörper 53, 54 weist eine Schlitteneinrichtung 55, die mit einem der Gestellteile 41, 42 jeweils zusammenwirkt, und außerdem eine Dreheinheit 57 auf, die um eine Drehwelle 56 herum an der Schlitteneinrichtung 55 drehbar montiert ist. Die Drehwellen 56 sind parallel zu der Aufrolltrommel 43 und jede Dreheinheit 57 kann in Bezug auf ihre Schlitteneinrichtung 55 durch eine Drehbewegung um ihre Drehachse 56 mit der Hilfe eines hydraulischen oder pneumatischen Kolbenzylinders 58 angehoben und abgesenkt werden. Bei jedem Schlitten 51, 52 sind die beiden in Verbindung mit 6 beschriebenen Eingriffselemente 32, 33 an Dreheinheiten 57 drehbar gelagert, um mit den Enden der Aufrollerwellen 23 zusammenzuwirken und einen lösbaren Eingriff in der vorstehend beschriebenen Weise auszubilden.
  • Der Aufroller hat ein Unterdrucksystem, das hierbei als ein System zum Erzeugen eines vorbestimmten Druckes unterhalb von dem normalen Umgebungsdruck bezeichnet ist. Das Unterdrucksystem umfasst eine erste Unterdruckeinheit 59, die an der Bedienerseite der Papiermaschine in der Nähe der Aufrolltrommel 43 angeordnet ist, und eine spiegelverkehrte zweite Unterdruckeinheit 60, die an der Antriebsseite der Papiermaschine in der Nähe der Aufrolltrommel 43 angeordnet ist. Jede Unterdruckeinheit 59, 60 weist ein Luftrohr 61 auf, die an einem ihrer (nicht gezeigten) Enden mit einer Unterdruckpumpe oder einem Teildruckbehälter (auch dies ist nicht gezeigt) verbunden ist. Jedes Luftrohr 61 ist an seinem anderen Ende mit einer Düse 62 verbunden. Jede Düse 62 ist an einem Gestell 67 so beweglich montiert, dass die Düse 62 eine lineare Bewegung in der Querrichtung der Papierbahn 40 und auch eine Bewegung in der Längsrichtung der Papiermaschine und eine Bewegung in der vertikalen Richtung ausführen kann. Jedes Eingriffselement 33 ist so eingerichtet, dass es eine der Düsen 62 an seiner Vertiefung 38 (siehe 6) in Verbindung mit einer Aufrollabfolge aufnimmt. Bei der in den 7 bis 9 gezeigten Phase stützt der erste Schlitten 51 eine Aufrollerwelle 23', die gerade dabei ist, ein Aufrollen von einer Aufrollerwelle 23'' zu übernehmen, die durch den zweiten Schlitten 52 gestützt ist, und das Eingriffselement 33 von dem ersten Schlitten 51 ist mit der Düse 62 der ersten Unterdruckeinheit 59 verbunden, um einen Unterdruck in der Aufrollerwelle 23' zu erzeugen. In dieser Phase ist die zweite Unterdruckeinheit 60 nicht aktiv und beginnt lediglich dann zu wirken, wenn der zweite Schlitten 52 zu der Aufrolltrommel 43 transportiert wird, um eine leere Aufrollerwelle 23 aufzunehmen, wobei die Düse 62 der zweiten Unterdruckeinheit 60 dann zu einem Eingriff mit der Eingriffseinrichtung 33 des zweiten Schlittens 52 gebracht wird.
  • Um eine leere Aufrollerwelle 23' in Verbindung mit einer Aufrollabfolge zu beschleunigen und danach die Drehzahl der Aufrollerwelle 23'' zu steuern, weist jeder Schlittenkörper 53 ein Hilfsantriebssystem auf, das so eingerichtet ist, dass es das Eingriffselement 32 an dem Schlittenkörper 53 während einer Aufrollabfolge antreibt, das heißt dreht. Zu diesem Zweck weist das Hilfsantriebssystem eine Antriebsvorrichtung 63 auf, die aus einem Elektromotor, der steif an dem Schlittenkörper 53 montiert ist, und einem Antriebsriemen bestehen kann, der das Drehmoment des Motors zu dem Eingriffselement 32 überträgt.
  • Eine Aufrollabfolge umfasst folgendes. Die Startposition ist derart, wie dies in den 7 bis 9 gezeigt ist. Der erste Schlitten 51 hat eine fertig aufgerollte Papierrolle 64 an einem Transportschlitten 65 abgelagert und wird durch die Aufrolltrommel 43 dort angeordnet, wo er eine leere Aufrollerwelle 23' von dem Vorwärtsbringschlitten 48 aufgenommen hat. Eine Papierrolle 66 ist dabei, an dem zweiten Schlitten 52 aufgerollt zu werden. Aus Gründen der Deutlichkeit sind die Papierrollen 64 und 66 in 9 weggelassen worden. Die Eingriffselemente 32, 33 an dem ersten Schlitten 51 sind somit mit der Aufrollerwelle 23' verbunden. Die Dreheinheiten 57 des Schlittens 51 sind in dieser Stufe bei einer angehobenen Position, und die Aufrollerwelle 23' steht nicht mit der Papierbahn 40 in Kontakt. Wenn die Papierrolle 66 an dem zweiten Schlitten 52 annähernd voll ist, wird die an dem ersten Schlitten 51 befindliche Aufrollerwelle 23' dazu gebracht, dass sie bei der gleichen Drehzahl wie die Aufrolltrommel 43 mit der Hilfe der Antriebsvorrichtung 63 des ersten Schlittens 51 dreht. Gleichzeitig wird ein Unterdruck im Inneren der Aufrollerwelle 23' mit der Hilfe der ersten Unterdruckeinheit 59 erzeugt. Danach wird die Aufrollerwelle 23' zu der Aufrolltrommel 43 hin bewegt, indem die Dreheinheiten 57 abgesenkt werden, wobei danach die Papierbahn 40 nach oben zu der Aufrollerwelle 23' durch den Luftstrom von einem oder von mehreren (nicht gezeigten) Gebläserohren abgelenkt wird, die unterhalb der Papierbahn 40 gerade stromabwärtig von der Aufrolltrommel 43 angeordnet sind, woraufhin die Papierbahn 40 an der Aufrollerwelle 23' durch den Saugvorgang angebracht wird und die Papierbahn 40 um die Aufrollerwelle 23' herum gehüllt wird. Während des Umhüllens wird der Kontakt zwischen der Papierbahn 40 und der Papierrolle 66 an dem zweiten Schlitten 52 unterbrochen, wobei das Aufrollen der Papierbahn 40 zu dem ersten Schlitten 51 übertragen wird. Die nunmehr gänzlich aufgerollte Papierrolle 66 wird danach durch den zweiten Schlitten 52 zu einem leeren (nicht gezeigten) Transportschlitten transportiert, bei dem die Papierrolle 66 abgelagert wird, woraufhin der zweite Schlitten 52 stromaufwärtig zu der Aufrolltrommel 43 transportiert wird. Wenn die Papierrolle an dem ersten Schlitten 51 damit beginnt, voll aufgerollt zu werden, sammelt die Vorwärtsbringeinheit 48 eine leere Aufrollerwelle 23 von dem Vorrat 46 und bringt diese zu dem zweiten Schlitten 52. Die Eingriffselemente 32, 33 des zweiten Schlittens 52 werden danach in das Ende der leeren Aufrollerwelle eingeführt, woraufhin die Absenkarme 50 der Vorwärtsbringeinheit 48 die Aufrollerwelle freigeben, wobei die Aufrollerwelle in dieser Stufe dazu bereit ist, durch die Antriebsvorrichtung 63 des zweiten Schlittens 52 beschleunigt zu werden, die mit der zweiten Unterdruckeinheit 60 verbunden ist und zu der Papierbahn 40 hin abgesenkt wird, um das Aufrollen von der Aufrollerwelle 23'' zu übernehmen, wenn diese voll ist.
  • Vorstehend ist die vorliegende Erfindung unter Bezugnahme auf verschiedene Ausführungsbeispiele beschrieben. Jedoch sollte verständlich sein, dass die vorliegende Erfindung nicht darauf beschränkt ist. Beispielsweise kann eine Aufrollerwelle der in 5 gezeigten Art drei oder mehr Hülsenteile aufweisen. Eine derartige segmentartige Aufrollerwelle ist in solchen Fällen besonders günstig, bei denen die Papierbahn in ihrer Längsrichtung während des Aufrollens geteilt ist. Durch ein Anordnen der Verbindungen zwischen den Hülsenteilen während des Aufrollens bei den Teilungspunkten der Papierbahn kann die fertige Papierrolle mit Leichtigkeit in Teilrollen geteilt werden, indem die Hülsenteile voneinander gelöst werden. Das Lösen kann ausgeführt werden, indem ein längliches Instrument in eine der axialen Öffnungen der Aufrollerwelle zum Freigeben der Greifvorrichtungen beispielsweise eingeführt wird.
  • Der Verbindungsaufbau 26, der in Verbindung mit 5 beschrieben ist, zeigt einen Kanal 30, der axial durch diesen läuft. Alternativ kann der Verbindungsaufbau eine Teilungswand aufweisen, die die Kanäle 6 der Hülsenteile 24, 25 trennt. Bei bestimmten Situationen kann dies günstig sein, da in einem derartigen Fall es leichter ist, einen wesentlichen Unterdruck in dem Teil oder in den Teilen zu erzielen, mit dem oder mit denen das Unterdrucksystem verbunden ist.

Claims (12)

  1. Aufrollerwelle (1, 9, 17, 20, 23) für ein Aufrollen einer Papierbahn (40) bei einem Aufroller bei einer Papiermaschine, wobei der Aufroller zumindest eine Einheit (51, 52) hat, die in der Längsrichtung der Papiermaschine beweglich ist und ein Paar an entgegengesetzten Eingriffselementen (32, 33) stützt, wobei jedes von ihnen einen Eingriffsteil (36) hat, wobei die Eingriffsteile (36) so angeordnet sind, dass sie während des Aufrollens die Aufrollerwelle (1, 9, 17, 20, 23) drehbar tragen und lösbar in Eingriff bringen, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufrollerwelle (1, 9, 17, 20, 23) frei von einer Stützwelle ist und eine selbst stützende röhrenartige Hülse (2) hat, die im Wesentlichen aus faserverstärktem Kunststoff besteht, wobei die Hülse (2) eine Mantelfläche (4), an der das Anfangswickeln der Papierbahn (40) ausgeführt werden soll, und außerdem eine Innenfläche (5) hat, die einen axialen Kanal (6) in der Hülse (2) definiert, der bei axialen Öffnungen (7) an den Enden der Aufrollerwelle (1, 9, 17, 20, 23) endet, wobei die Aufrollerwelle (1, 9, 17, 20, 23) so eingerichtet ist, dass sie die Eingriffsteile (36) in den axialen Öffnungen (7) aufnimmt, um das Ausbilden des lösbaren Eingriffs zu ermöglichen.
  2. Aufrollerwelle (1, 17, 23) gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Innenfläche (5) der Hülse (2) an jedem Ende der Aufrollerwelle (1, 17, 23) einen Flächenabschnitt (8) für ein Zusammenwirken mit den Eingriffsteilen (36) hat.
  3. Aufrollerwelle (9, 20) gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Innenfläche (5) der Hülse (2) an jedem Ende der Aufrollerwelle (9, 20) einen Oberflächenabschnitt (8) hat und die Aufrollerwelle (9, 20) an jedem ihrer Enden ein röhrenartiges Verstärkungselement (10, 21) hat, das einen inneren Abschnitt (11) hat, der in die Hülse (2) eingeführt wird, und eine Außenfläche (14), die steif mit dem Flächenabschnitt (8) der Hülse (2) verbunden ist, und auch eine Innenfläche (15) für ein Zusammenwirken mit den Eingriffsteilen (36) aufzeigt.
  4. Aufrollerwelle (20, 23) gemäß einem der Ansprüche 1–3, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülse (2) in ihrer Mantelfläche (4) eine Vielzahl an hindurch laufenden Löchern (18) aufzeigt, die über einen Kanal (37) axial durch zumindest eines der Eingriffselemente (33) laufen, dazu gebracht werden kann, dass sie mit einem Unterdrucksystem in Verbindung gelangt, um einen Unterdruck innerhalb von zumindest einem Teil der Aufrollerwelle (20, 23) zu erzeugen, um Luft durch die Löcher (18) zu saugen und dadurch die Papierbahn (40) an der Mantelfläche (4) der Hülse (2) während des Wickelns anzubringen.
  5. Aufrollerwelle (20, 23) gemäß Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Löcher (18) in Reihen angeordnet sind, wobei die Reihen (19) parallel zu der Drehachse (3) der Hülse (2) sind und in der Drehrichtung der Hülse (2) gleichmäßig verteilt sind, wobei aufgrund von ihnen die Hülse (2) in ihrer Drehrichtung sich wiederholende Reihen (19) an Löchern aufzeigt, wobei die sich dazwischen befindlichen Mantelflächenabschnitte frei von Löchern sind.
  6. Aufrollerwelle (20) gemäß Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülse (2) vier Reihen (19) an Löchern aufzeigt, die sich in der Drehrichtung der Hülse (2) bei jeder Vierteldrehung wiederholen.
  7. Aufrollerwelle (23) gemäß Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülse (2) zwei Reihen (19) an Löchern aufzeigt, die sich in der Drehrichtung der Hülse (2) bei jeder halben Drehung wiederholen.
  8. Aufrollerwelle (23) gemäß einem der Ansprüche 1–7, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülse (2) zumindest zwei Hülsenteile (24, 25) hat, die eine gemeinsame Drehachse (3) haben und miteinander mittels eines Verbindungsaufbaus (26) verbunden sind.
  9. Aufrollerwelle (23) gemäß Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülsenteile (24, 25) lösbar miteinander verbunden sind.
  10. Aufrollerwelle (1, 9, 17, 20, 23) gemäß einem der Ansprüche 1–9, dadurch gekennzeichnet, dass die Fasern bei dem faserverstärkten Kunststoff aus Kohlenstofffasern, Aramidfasern oder Glasfasern bestehen und der Kunststoff aus thermisch aushärtendem Kunststoff besteht.
  11. Aufroller bei einer Papiermaschine, bei der Papier fortlaufend bei einer kohärenten Bahn (40) hergestellt wird, die auf Aufrollerwellen (23, 23', 23'') bei dem Aufroller gewickelt wird, um Papierrollen (64, 66) auszubilden, bei der die Aufrollerwellen (23) Aufrollkerne bilden, wobei der Aufroller Folgendes aufweist – ein Lager (46) an leeren Aufrollerwellen (23), – eine Vorwärtsbewegungseinheit (48), die so eingerichtet ist, dass sie die leeren Aufrollerwellen (23) aufeinander folgend von dem Lager (46) zu einem Aufrollsystem bewegt, und – das Aufrollsystem mit zumindest einer Einheit (51, 52), die in der Längsrichtung der Papiermaschine beweglich ist und die ein Paar an entgegengesetzten Eingriffelementen (32, 33) stützt, wobei jedes von ihnen einen Eingriffsteil (36) hat, wobei die Eingriffsteile (36) so eingerichtet sind, dass sie die Aufrollerwellen (23', 23'') während des Aufrollens drehbar tragen und lösbar in Eingriff bringen, dadurch gekennzeichnet, dass jede Aufrollerwelle (23, 23', 23'') frei von einer Stützwelle ist und eine selbst stützende röhrenartige Hülse (2) hat, die im Wesentlichen aus faserverstärktem Kunststoff besteht, wobei die Hülse (2) eine Mantelfläche (4), an der das anfängliche Umwickeln der Papierbahn (40) ausgeführt werden soll, und außerdem eine Innenfläche (5) hat, die einen axialen Kanal (6) in der Hülse (2) definiert, der bei axialen Öffnungen (7) an den Enden der Aufrollerwelle (23, 23', 23'') endet, wobei die Eingriffsteile (36) in der Querrichtung der Papierbahn (40) geradlinig beweglich sind, um in die axialen Öffnungen (7) in Verbindung mit einer Aufrollabfolge geführt zu werden, wobei die Aufrollerwellen (23, 23', 23'') so eingerichtet sind, dass sie die Eingriffsteile (36) in ihren axialen Öffnungen (7) aufnehmen, um dass Ausbilden des lösbaren Eingriffs zu ermöglichen.
  12. Aufroller gemäß Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Fasern des faserverstärkten Kunststoffes aus Kohlenstofffasern, Aramidfasern oder Glasfasern bestehen und der Kunststoff aus thermisch aushärtendem Kunststoff besteht.
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