DE60104415T3 - Ostomiefrontplatte mit flexiblem flansch - Google Patents

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Henrik Leisner
Michael Hansen
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    • A61F5/00Orthopaedic methods or devices for non-surgical treatment of bones or joints; Nursing devices; Anti-rape devices
    • A61F5/44Devices worn by the patient for reception of urine, faeces, catamenial or other discharge; Portable urination aids; Colostomy devices
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    • A61F5/445Colostomy, ileostomy or urethrostomy devices
    • A61F2005/4495Colostomy, ileostomy or urethrostomy devices with floating-belt attaching ring

Description

  • Hintergrund der Erfindung und Stand der Technik
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Ostomieträgervorrichtung, die für die Verwendung in einem Sammelsystem für die Benutzung durch Patienten mit einem Stoma ausgestaltet ist. Spezifischer bezieht sich die vorliegende Erfindung auf eine Ostomieträgervorrichtung, die eine flexible, haftende Grundplatte mit einer Öffnung zum Befestigen der Trägervorrichtung an der Haut eines Patienten oder Benutzers um ein Stoma sowie einen ringförmigen Montageflansch aus einem flexiblen Material aufweist und die für eine entfernbare und klebende Verbindung mit einem Kupplungselement eines Ostomiesammelbeutels angepasst ist, wobei die Trägervorrichtung und der Sammelbeutel ein Sammelsystem bilden.
  • In Sammelsystemen muss allgemein die Grundplatte der Trägervorrichtung in der Lage sein, über einen längeren Zeitraum, beispielsweise bis zu 8–10 Tagen, an dem Benutzer zu verbleiben. Während dieser gesamten Zeit muss die Trägervorrichtung Verformungen infolge von Bewegungen des Benutzers, Waschen, Freilegungen zum Auswechseln des Beutels usw. standhalten können. Herkömmlich ist die Grundplatte einer solchen Trägervorrichtung als eine dünne klebende Scheibe oder als dünnes klebendes Kissen ausgestaltet, an der/dem eine Kupplungseinrichtung für das Kuppeln der Trägervorrichtung mit einem Sammelbeutel befestigt ist. In den bisher auf dem Markt vorherrschenden Sammelsystemen wird das Kuppeln durch einen ersten und zweiten, relativ starren Kupplungsring an der Grundplatte bzw. an dem Sammelbeutel erreicht, wobei die Kupplungsringe entfernbar miteinander verbindbar sind. Wenn ein solches starres Ringsystem an der Grundplatte befestigt ist, beeinflussen Bewegungen und Verformungen der Grundplatte nicht den Verriegelungseingriff zwischen den Kupplungsringen, was zu einer lange andauernden Verbindung zwischen dem Sammelbeutel und der Grundplatte führt.
  • Das vorher angeführte herkömmliche System weist jedoch eine Anzahl von Nachteilen auf. So können zum Beispiel die starren Kupplungsringe während der Verwendung für den Benutzer unbequem sein, da sie verhindern, dass die Grundplatte den Umrissen des Körpers folgt, wenn sich der Benutzer bewegt, und sie stellt nicht die gewünschte Stoßdämpfungswirkung zwischen dem Sammelbeutel und dem Benutzer zur Verfügung, was natürlich den Komfort verringert. Ferner ist ein solches Kupplungsringsystem verhältnismäßig sperrig und daher schwierig hinter vielen Arten von Kleidungsstücken zu verbergen. Das stellt für viele Benutzer ein optisches und ästhetisches Problem dar und führt zu einer verringerten Akzeptanz.
  • In der Vergangenheit sind Vorschläge für neuartige und verbesserte Kupplungssysteme vorgeschlagen worden, die diese Probleme überwinden. Ein solches System basiert auf einer Kupplung, die einen kreisringförmigen Flansch aufweist, der fest an der Grundplatte angebracht ist und aus einem flexiblen Material hergestellt ist und der für eine entfernbare und klebende Verbindung mit einem Kupplungselement eines Ostomiesammelbeutels angepasst ist. Ein anderes gleichartiges System weist einen kreisringförmigen Flansch auf, der an der Grundplatte korrespondierend mit dem Innenrandabschnitt des Flansches befestigt ist, wobei sich der äußere Abschnitt des Flansches frei relativ zu der Grundplatte bewegen kann.
  • Die Trägervorrichtungen der vorher beschriebenen Systeme haben sich als sehr gut am Körper tragbar erwiesen. Wegen einer Anzahl von Problemen sind solche Systeme bis jetzt jedoch nicht erfolgreich gewesen.
  • Eines dieser Probleme mit diesen Systemen entsteht, wenn der flexible Flansch gezwungen wird, den Bewegungen der Grundplatte zu folgen. Das führt dazu, dass der Sammelbeutel dazu neigt, sich von dem Flansch abzulösen. Es wird angenommen, dass das auf das Dehnen des Flanschmaterials zurückzuführen ist, was zu verringerten Klebeeigenschaften der Flanschoberfläche führt, insbesondere wenn das Material eines der Flansche nichtklebend ist, wobei sich der Klebstoff entweder auf dem Kupplungselement des Sammelbeutels oder auf dem Grundplattenflansch befindet. Letztendlich entsteht eine Undichtigkeit und das ist natürlich für den Benutzer inakzeptabel.
  • Ein Versuch zum Überwinden dieser Probleme wird in EP 0 276 042 beschrieben, das eine Grundplatte mit einem relativ starren, daran befestigten Flansch offenbart, wobei die gelehrte klebende Verbindung zwischen Beutel und Träger durch eine Anzahl von Klebstoffschichten erreicht wird, die auf den Flansch der Grundplatte aufgetragen sind und nacheinander aktiviert werden. Das schränkt die Anzahl der Beutelwechsel, die durchgeführt werden können, auf die Anzahl der Klebstoffschichten ein. Die Verwendung eines derartigen starren Flanschelements kann dazu dienen, die Bindung zwischen dem Flanschelement und dem Sammelbeutel zu schützen. Sie bringt jedoch die Starrheit des vorher beschriebenen Kupplungsringsystems wieder zur Wirkung. Ferner entsteht ein neues Problem, da das starre Flanschelement es dem Kupplungselement an dem Ostomiebeutel erlaubt, sich abzulösen, wenn sich während der normalen Verwendung des Systems der Sammelbeutel relativ zu der Trägervorrichtung bewegt.
  • Ein anderes Herangehen zum Überwinden der vorher angeführten Probleme ist in WO 96/38106 beschrieben. Dabei wird ein weicher, flexibler Ring aus Schaummaterial an der Grundplatte angebracht. Das erlaubt es dem Grundplattenflansch und dem daran angebrachten flexiblen Verbindungsflansch eines Sammelbeutels, sich relativ zu der Grundplatte zu bewegen. Diese Methode verringert die Neigung zum Aufbrechen der Klebstoffverbindung zwischen der Trägervorrichtung und dem Sammelbeutel. Nach dem Entfernen des gebrauchten Sammelbeutels lassen jedoch die Verformungen, die dadurch dem Schaumring zugefügt werden, eine unebene oder faltige Oberfläche für den nächsten anzubringenden Sammelbeutel zurück, wodurch die Dichtwirkung gefährdet wird.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Unter Berücksichtigung der vorhergehenden Ausführungen ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine verbesserte Trägervorrichtung zur Verfügung zu stellen, die dabei hilft, eines oder mehrere der vorher beschriebenen Probleme zu beseitigen. Spezifischer ist es eine Aufgabe, eine Trägervorrichtung zur Verfügung zu stellen, die eine sichere und zuverlässige Verbindung zwischen der Trägervorrichtung und dem daran befestigten Sammelbeutel sicherstellt und dabei noch einen hohen Grad von Tragekomfort gewährleistet.
  • Die vorliegende Erfindung basiert auf der Erkenntnis, dass die verschiedenen Abschnitte des Montageflansches verschiedenen spezialisierten Funktionen dienen. Spezifischer ausgedrückt, ist durch die Erfinder der vorliegenden Erfindung ermittelt worden, dass der innerste Abschnitt des Flansches dazu ausgestaltet sein sollte, sowohl Bewegungen als auch der Verformung der flexiblen, klebenden Grundplatte zu widerstehen, um das Ablösen der Verbindung, beginnend von dem inneren Rand, zu verhindern, während der äußerste Abschnitt des Flansches dazu ausgestaltet sein sollte, den äußeren auf die Verbindung wirkenden Kräften, die in erster Linie durch die Bewegungen des Sammelbeutels während seiner Verwendung entstehen, zu widerstehen. In Kombination sollten die inneren und äußeren Abschnitte des Flansches gegen axial gerichtete, auf den Beutel wirkende Zugkräfte wirken.
  • Eine erste Variante, um einen flexiblen inneren Abschnitt eines Kupplungsflansches gegen übermäßige Verformung zu schützen, die von der klebenden Grundplatte stammt, würde sein, die Letztere dicker und steifer zu gestalten. Eine solche Lösung kann leicht erzielt werden und es ist ermittelt worden, dass sie gut funktioniert, wobei die relativ steife Grundplatte den Montageflansch gegen ”Aufrollen” schützt. Die Erfinder der vorliegenden Erfindung haben jedoch ermittelt, dass diese Lösung nur für einen relativ geringen Zeitraum funktioniert und danach ein Ablösen von dem Innenrand der Verbindung beginnt. Als Grund dafür hat sich die langfristige (d. h. über Tage dauernde) plastische Verformung oder das ”Kriechen” des normalerweise für diesen Zweck verwendeten Materials der klebenden Grundplatte herausgestellt.
  • Somit würde, wenn es möglich wäre, eine Lösung auf der Basis dieser Erkenntnisse zu verwenden, ein Ostomiesammelsystem zur Verfügung gestellt werden, das die besten Eigenschaften der bekannten Systeme, nämlich die hohe Beständigkeit gegen Undichtigkeit und dabei noch das Gewährleisten eines ausgezeichneten Komforts für den Benutzer, kombiniert.
  • Gemäß der Erfindung wird das durch eine Trägervorrichtung nach Anspruch 1 erreicht. Dieses letztere Merkmal sichert, dass der äußere Umfangsabschnitt des Flansches Bewegungen zwischen der Trägervorrichtung und dem Sammelbeutel aufnehmen kann und somit den Sammelbeutel gegen das Ablösen der Verbindung zwischen den Flanschelementen schützt sowie eine Dämpfungswirkung gegenüber den Kräften bereitstellt, die auf den Umfang der Flansche wirken, während der innere, weniger flexible Abschnitt ausgelegt ist, Verformungen zu widerstehen, die von dem klebenden Kissen stammen. Vorzugsweise ist der Flansch eine relativ dünne, im Wesentlichen ebene scheiben- oder folienartige Struktur.
  • Obwohl angenommen wird, dass der Ausdruck ”flexibler” einer Fachperson auf diesem technischen Gebiet klar ist, d. h. dass es sich dabei um Eigenschaften in Bezug auf die Flexibilität handelt, die den festgelegten Aufgaben der Erfindung entsprechen, könnte definiert werden, dass die mittlere Flexibilität des äußeren Abschnitts mindestens 10%, vorzugsweise mindestens 20%, größer ist als die mittlere Flexibilität des inneren Abschnitts. Eine solche ”mittlere Flexibilität” würde zum Beispiel von Bedeutung sein, da der äußere Abschnitt Segmente aufweisen kann, die zum Beispiel ringförmig sind und die örtlich weniger flexibel sind als der äußere Abschnitt allgemein. Es kann gut sein, dass für eine gegebene Trägervorrichtung eine Differenz von nur 10% das festgestellte Problem löst, während für eine andere Trägervorrichtung eine Differenz von mehr als 100% erforderlich ist. Tatsächlich ist es so, dass für einen Flansch, der aus einem einzigen Material hergestellt ist, die vorher angeführten Erwägungen für die Dicke der verschiedenen Abschnitte des Flansches gelten, d. h. die mittlere Dicke des äußeren Abschnitts ist entsprechend mindestens 5%, vorzugsweise mindestens 10% geringer als die mittlere Dicke des inneren Abschnitts.
  • Im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung bedeutet der Ausdruck ”ringförmig” nur, das ein Element eine Struktur darstellt, die eine Öffnung umgibt. Ein solches Element kann kreisförmige innere und äußere Ränder aufweisen. Es könnte jedoch jede Kombination von zum Beispiel runden, ovalen oder eckigen Formen aufweisen.
  • Wenn angeführt ist, dass ein äußerer Abschnitt des Flansches sich frei in Bezug auf die Grundplatte bewegen kann, bedeutet das, dass nur ein innerer Rand oder ein Teil des inneren Abschnitts des Flansches an der Grundplatte befestigt ist, während der Rest des Flansches sich frei dazu bewegen kann.
  • Wenn die Trägervorrichtung eine allgemeine Bezugsebene definiert, ist es einer Fachperson klar, dass keine streng mathematische Ebene definiert ist, sondern eine Ebene, die durch die Trägervorrichtung selbst dargestellt wird, wobei eine solche Vorrichtung eine allgemein ebene Ausgestaltung aufweist. Wenn das körperseitige Element an dem Benutzer befestigt ist, verläuft die Bezugsebene im Wesentlichen parallel zu der Haut des Benutzers.
  • Gemäß der Erfindung ist ein Gelenk zwischen dem äußeren und dem inneren Abschnitt des Flansches gebildet, wobei ein solches Gelenk ein ”Entkuppeln” des inneren und des äußeren Abschnitts bewirkt und es den beiden Abschnitten erlaubt, ihren jeweiligen Zwecken noch besser zu dienen. Spezifischer ausgedrückt, das Gelenk ist in der Lage, die Kräfte zu verteilen, die auf den inneren Abschnitt des Flansches, und somit auf das Stoma, wirken, wenn der äußere Abschnitt während der Verwendung äußeren Kräften ausgesetzt ist. Das gewährleistet einen erhöhten Tragekomfort. Weiterhin ist das Gelenk in der Lage, die Größe der Verformung zu verringern, die von dem inneren auf den äußeren Abschnitt des Flansches übertragen wird, wodurch die Gefahr verringert wird, dass ein Ablösen, das von dem inneren Rand des Flansches beginnt, sich zu dem äußeren Abschnitt und letztendlich auf den äußeren Rand des Flansches ausbreitet, was dann dazu führen würde, dass sich eine Undichtigkeit ausbildet. Das Gelenk kann mit einer Dicke gebildet sein, die geringer ist als die Dicke des inneren und des äußeren Abschnitts des Flansches, mit denen es verbunden ist.
  • In einem Beispiel weist der Flansch eine Kupplungsoberfläche auf, die von der Grundplatte weg weist und eine Befestigungsfläche definiert, wobei ein äußerer ringförmiger Abschnitt des Flansches, der mindestens 50% der Fläche entspricht, sich in Bezug auf die anderen Elemente der Trägervorrichtung frei bewegen kann. Diese Ausgestaltung erlaubt es einem klebenden Kupplungselement eines Sammelbeutels vorwiegend oder vollständig an diesem freien Abschnitt befestigt zu werden, wodurch ein ausreichender Schutz sowohl gegen eine Ablösewirkung als auch gegen Kräfte gesichert wird, die auf den Sammelbeutel wirken und direkt auf die Grundplatte übertragen werden.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnungen
  • Die Erfindung wird nun ausführlicher unter Bezugnahme auf die schematische Zeichnung beschrieben, die zeigt in
  • 1 eine Schnittansicht einer Trägervorrichtung gemäß der Erfindung und eines Sammelbeutels, der an der Trägervorrichtung anzubringen ist;
  • 2a bis 2f verschiedene Beispiele eines Flansches, der als Teil einer Trägervorrichtung gemäß der Erfindung verwendet wird;
  • 3 ein Beispiel, in welchem der Flansch aus einer Anzahl von Flügeln besteht; und
  • 4 ein offenes Ende eines Darms eines Patienten, das an der Bauchwand befestigt ist, um ein Stoma zu bilden.
  • Ausführliche Beschreibung der bevorzugten Ausführungen
  • Das in 1 dargestellte Ostomiesammelsystem weist einen Sammelbeutel 10 für das Sammeln von Fäkalien und eine Trägervorrichtung 20 mit einem ringförmigen Flansch 30 zum Befestigen des Beutels 10 um eine intestinale Öffnung in der Form eines sogenannten Stoma in einer Bauchwand des Benutzers (nicht dargestellt) auf, der für diesen Zweck eine Einlassöffnung 11 in einer Beutelwand 12 aufweist. Der Beutel 10 kann entweder am Boden geschlossen sein, wie es dargestellt ist, oder er kann mit einer Entleerungsvorrichtung zum Entleeren seines Inhalts versehen sein. Die Einlassöffnung 11 ist von einer Verbindungseinrichtung zum Verbinden des Beutels 10 mit dem Flansch 30 der Trägervorrichtung 20 umgeben.
  • In der dargestellten Ausführung hat die Verbindungseinrichtung an dem Beutel 10 die Form eines zweiten Flansches oder des Beutelflansches 13, der an der Beutelwand 12 durch eine im Wesentlichen ringförmige Befestigungseinrichtung befestigt ist, die eine Befestigungszone 14 in einer solchen Weise definiert, dass ein Randabschnitt des Beutelflansches 13 nach außen über die Befestigungszone hinaus vorsteht. Der Beutelflansch 13 kann durch beliebige geeignete Mittel an der Beutelwand 12 befestigt sein, zum Beispiel direkt durch Wärme oder UV-Schweißung oder durch einen Kleber. In der dargestellten Ausführung weist der Flansch zwei konzentrische Ringe 15, 16 auf, die miteinander nur durch eine Anzahl von schmalen Brücken (in der Figur nicht sichtbar) verbunden sind.
  • Die beiden Ringe sind für das Anbringen an einem inneren bzw. einem äußeren Abschnitt des Flansches 30 angepasst und sie erlauben es dem Beutelflansch, sich zusammen mit dem Gelenk zu biegen, das zwischen dem inneren und dem äußeren Abschnitt des Flansches 30 gebildet ist. An der Seite, die von dem Beutel weg weist, ist der Flansch 13 über im Wesentlichen seine gesamte Oberfläche mit einer dünnen Schicht 17 eines Klebers bedeckt, der zum Beispiel ein Hydrogelkleber, ein Akrylatkleber oder ein Kleber eines heißschmelzenden Typs sein kann. Die Schicht 17 des Klebers wird dünn aufgetragen, teilweise, um die Dicke gering zu halten und teilweise, um die Flexibilität und Nachgiebigkeit des Beutelflansches 13 beizubehalten.
  • Dieses Auftragen kann zum Beispiel durch Beschichten, Aufspritzen oder das Auftragen in einem geeigneten Muster erfolgen. Im Auslieferungszustand des Beutels ist die Schicht 17 des Klebers normalerweise durch einen Ablösestreifen geschützt (nicht dargestellt), der die Schicht bedeckt.
  • Die Trägervorrichtung weist eine kreisringförmige Grundplatte 21 mit einer Öffnung 22 und mit einem inneren freien Rand 23 auf und ist dazu ausgestaltet, an der Haut des Benutzers mit Hilfe eines hautfreundlichen Klebers, der an der unteren Oberfläche 24 der Grundplatte aufgebracht ist, die für die Befestigung an der Haut des Benutzers bestimmt ist, zu haften. Vorzugsweise ist der Umfangsabschnitt der Grundplatte mit einer verringerten Dicke gebildet, um sich besser den Bewegungen und Falten der Hautoberfläche des Patienten anzupassen. Die Grundplatte 21 trägt einen Flansch oder Grundplattenflansch 30 an seiner entgegengesetzten oberen Oberfläche 25, in welcher eine Öffnung 31 ausgebildet ist, welche die Verbindung zwischen der Öffnung 11 in dem Beutel und der Öffnung 22 in der Grundplatte zur Verfügung stellt, wenn der Beutel an der Trägervorrichtung angebracht ist. Der Flansch weist eine erste Oberfläche 36, die zu der Grundplatte hin weist, und eine zweite entgegengesetzte Oberfläche 37 auf, die von der Grundplatte weg weist, wobei die zweite Oberfläche des Flansches dazu angepasst ist, um mit dem Ostomiesammelbeutel entfernbar und klebend verbunden zu werden. In der dargestellten Ausführung ist ein Gelenk 32 zwischen einem inneren Abschnitt 33 und einem äußeren Abschnitt 34 des Flansches ausgebildet. In der dargestellten Ausführung sind die verschiedenen Abschnitte des Flansches 30 aus dem gleichen Material hergestellt und das Gelenk ist mit einer Dicke gebildet, die geringer ist als die Dicke des inneren und des äußeren Abschnitts des Flansches, mit denen es verbunden ist. Um eine höhere Flexibilität des äußeren Abschnitts im Vergleich zu dem inneren Abschnitt zu erzielen, ist der äußere Abschnitt mit einer geringeren Dicke, verglichen mit der des inneren Abschnitts, gebildet. Der Flansch ist an der Grundplatte korrespondierend zu dem in der Dicke verringerten innersten Randabschnitt des Flansches befestigt, wobei die verringerte Dicke eine verbesserte Wärmeübertragung während des Wärmeklebeprozesses gewährleistet. Der Flansch kann durch jedes geeignete Mittel befestigt sein und weiterhin kann die Verbindung zwischen der Grundplatte und dem Flansch einem kleineren oder größeren Bereich des inneren Abschnitts des Flansches entsprechen.
  • Wie ersichtlich ist, ist der Flansch 30 in einem Abstand von der Öffnung 22 angebracht, der es erlaubt, den Grundplattenabschnitt, welcher die Öffnung umgibt, zuzuschneiden, um eine Öffnung gewünschter Größe bereitzustellen, um eng um das Stoma des Benutzers zu passen. Im Lieferzustand der Trägervorrichtung ist die klebende untere Oberfläche 24 der Grundplatte normalerweise durch einen Ablösestreifen (nicht dargestellt) geschützt, der die Klebeschicht überdeckt. In der dargestellten Ausführung ist der Flansch 30. nichtklebend. Die Trägervorrichtung kann jedoch auch mit einem klebenden Grundplattenflansch 30 versehen sein, der angepasst ist, mit einem nichtklebenden Beutelflansch 13 zusammenzupassen. In diesem Fall würde ein Ablösestreifen auf dem Grundplattenflansch vorgesehen sein. In letzter Zeit sind Kleber auf den Markt gekommen, die auf beide Oberflächen aufgetragen werden, die jedoch vor der Befestigung nichtklebend sind und dadurch einen Ablösestreifen nicht erforderlich machen.
  • Bezug auf 2a bis 2e nehmend, werden nun verschiedene Beispiele für ein Flanschelement, das in Kombination mit einer Trägervorrichtung gemäß der Erfindung verwendet werden soll, beschrieben.
  • Allgemein zeigen 2a bis 2e partielle Querschnitte entsprechend der Ausführung von 1. Es ist jedoch nur eine Hälfte der Trägervorrichtung dargestellt. Ferner ist die Grundplatte nur in 2a dargestellt. Die Grundplatte 200 und der Flansch 100 sowie die verschiedenen Strukturen davon sind nur dargestellt, um ihre relative Anordnung zu erläutern. Weder ihre relativen Abmessungen noch ihre Form sind besonders bevorzugte Ausführungen, sondern sind lediglich erläuternd. Die Verbindungen zwischen der Grundplatte und dem Flansch sind nur schematisch dargestellt, um ihre Position zu erläutern. Sie können jedoch in jeder geeigneten Weise gebildet werden, beispielsweise durch Kleben oder Schweißen. Es ist offensichtlich, dass für alle Ausführungen die verschiedenen Verbindungen vollständige ringförmige Befestigungsabschnitte darstellen, da ansonsten Undichtigkeiten zwischen den verschiedenen Strukturen auftreten können.
  • 2a stellt ein Beispiel dar, das einen Flansch 100 und eine Grundplatte 200 aufweist. Der Flansch 100 weist einen inneren ringförmigen Abschnitt 100 mit einem inneren Rand 103 und einen äußeren ringförmigen Abschnitt 102 mit einem äußeren freien Rand 104 auf. Gemäß der Aufgabe der Erfindung ist der äußere Abschnitt mit einer verringerten Dicke gebildet, um einen höheren Grad von Flexibilität im Vergleich zu dem inneren Abschnitt zur Verfügung zu stellen. Der Übergangsbereich 106 zwischen den beiden Abschnitten schafft eine ”virtuelle” Gelenkfunktion zwischen den beiden Abschnitten. Der innerste Teil 105 des inneren Abschnitts ist in der Nähe des inneren Randes mit einer verringerten Dicke gebildet. Das erlaubt eine gute Wärmeübertragung in einem Wärmeschweißprozess und sichert dadurch eine schmale Verbindung 205 mit verringerter Gefahr einer Beschädigung des Flansches und/oder der Grundplatte durch Wärme. Die Grundplatte 200 weist einen inneren Rand 201, einen äußeren Rand 202, eine untere klebende Oberfläche 204 und eine obere Oberfläche 206 auf, an welcher der Flansch bei 205, dem inneren Randabschnitt des Flansches entsprechend, befestigt ist, wobei der Flansch in einem Abstand von dem inneren Rand der Grundplatte befestigt ist. Obwohl der Flansch in seiner Befestigung an der Grundplatte so dargestellt ist, dass er nur an dem inneren Randabschnitt des Flansches befestigt ist, kann der innere Abschnitt des Flansches in einem größeren Maße an der Grundplatte befestigt sein und er kann genauso in Mustern befestigt sein, die sich von der Kreisringform unterscheiden. Der äußere Abschnitt der Grundplatte ist mit einer fortschreitend verringerten Dicke in Richtung auf den äußeren Rand gebildet.
  • In der Ausführung von 2b ist ein ringförmiges Gelenk 116 zwischen dem inneren Abschnitt 111 und dem äußeren Abschnitt 112 des Flansches gebildet, wobei das Gelenk eine Dicke aufweist, die geringer ist als die Dicke der Abschnitte des Flansches, mit denen es verbunden ist, vorzugsweise weniger als 75% der Dicke des inneren Abschnitts des Flansches. In Beispielen ist ermittelt worden, dass die Position des Gelenks durch den Ausdruck 1,2 × R1 < R2 < (2 × R3 + RI)/3 bestimmt sein sollte, wobei der innere Rand des Flansches einen Radius R1 und der äußere Rand des Flansches einen Radius R3 aufweist und die radiale Position des Gelenks durch einen Radius R2 bestimmt ist. Das ringförmige Gelenk braucht keine kontinuierliche Struktur zu sein, sondern könnte aus ringförmig angeordneten Gelenkabschnitten gebildet sein, vorzugsweise aus bogenförmigen Abschnitten, die zwischen steiferen Brückenelementen angeordnet sind, die den inneren und den äußeren Abschnitt des Flansches verbinden. Das Gelenk (wie auch die anderen Strukturen der Trägervorrichtung) braucht auch nicht kreisförmig zu sein, sondern kann, zum Beispiel oval sein, um mit einer bevorzugten Ausrichtung angeordnet zu werden, wenn die Trägervorrichtung um ein Stoma angebracht ist.
  • Wie dargestellt, ist der äußere Abschnitt 112 mit einer fortschreitend verringerten Dicke in Richtung auf den äußeren Rand gebildet, wobei der äußere Randabschnitt selbst eine vergrößerte Dicke aufweist, um das Handhaben beim Anbringen und bei Auswechselprozeduren des Beutels zu verbessern.
  • In dem Beispiel von 2c ist der innere Abschnitt 121 des Flansches in Form von zwei Ringsegmenten 125, 126 gebildet, die durch einen ringförmigen Brückenabschnitt 127 verbunden sind, der es den beiden Ringen erlaubt, relativ zueinander zu biegen. Im Gegensatz zu den vorher beschriebenen Beispielen ist der Flansch an der Grundplatte korrespondierend zu einem größeren Teil des inneren Abschnitts befestigt, der im Wesentlichen der unteren Oberfläche der beiden Ringsegmente entspricht. Obwohl die erhöhte Steifigkeit des inneren Abschnitts einen erhöhten Schutz gegen von dem inneren Rand beginnende Undichtigkeiten bietet, erlaubt der dargestellte Brückenabschnitt ein ”Stoppen” einer sich ausbreitenden Undichtigkeit, genauso wie die zusätzliche Flexibilität, die durch die Brücke zur Verfügung gestellt wird, auch den Tragekomfort verbessert. Wie vorher ist der äußere Randabschnitt 124 mit einer vergrößerten Dicke gebildet. Das Beispiel von 2c zeigt auch, dass die allgemeine Angabe, dass der äußere Abschnitt des Flansches flexibler ist (oder eine verringerte Dicke aufweist) nicht pedantisch streng so zu interpretieren ist, dass dies für jede einzelne Komponente des jeweiligen inneren und äußeren Abschnitts des Flansches der Fall ist. Tatsächlich hat der Umfangsrandabschnitt 124 eine höhere Steifigkeit (d. h. einen größeren Elastizitätsmodul) im Vergleich zu der Brücke, wobei das jedoch nicht die Tatsache ändert, dass es für einen Fachmann klar ist, dass der äußere Abschnitt 122 eine vergrößerte Flexibilität im Vergleich zu dem inneren Abschnitt aufweist.
  • 2d zeigt ein Beispiel, in welchem der Flansch 130 eine gleichmäßige Dicke aufweist und die unterschiedlichen Flexibilitäten des inneren Abschnitts 131 und des äußeren Abschnitts 132 des Flansches nur auf der Wahl unterschiedlicher Materialien für die beiden Abschnitte basieren. Offensichtlich ist der innere Abschnitt 131 aus einem Material gebildet, das steifer ist als das Material, das für den äußeren Abschnitt 132 verwendet wird.
  • 2e zeigt ein Beispiel, in welchem der Flansch 140 eine Ausgestaltung hat, die der von 2a ähnlich ist. Anstatt eines Gelenks mit verringerter Dicke, wie in 2b, ist jedoch ein Gelenk unter Verwendung eines flexibleren Materials für den ringförmigen Übergangsbereich 143 zwischen dem inneren Abschnitt 141 und dem äußeren Abschnitt 142 des Flansches 140 gebildet. Wie in Bezug auf 2a erläutert ist, kann das Gelenk eine kontinuierliche oder eine nicht kontinuierliche Struktur sein.
  • 2f zeigt ein Beispiel, in dem es nicht möglich ist, strukturell einen inneren bzw. einen äußeren Abschnitt für den Flansch 150 zu definieren. Der innere, weniger flexiblere Abschnitt kann jedoch so definiert werden, dass er eine Breite aufweist (d. h. in radialer Richtung des Flansches, definiert zwischen dem inneren und äußeren Rand), die 15–85%, vorzugsweise 25–75% und weiter bevorzugt 35–65% der Gesamtbreite des Flansches beträgt. Vorzugsweise kann sich ein Abschnitt des inneren Abschnitts des Flansches frei relativ zu der Grundplatte bewegen (wie es in 2a2f dargestellt ist), so dass die Breite des bewegbaren Abschnitts des inneren Abschnitts des Flansches 15–85%, vorzugsweise 25–75% und weiter bevorzugt 35–65% der allgemeinen Breite des Flansches beträgt.
  • Vorhergehend basierte die Beschreibung auf der ”traditionellen” Ringform einer Trägervorrichtung. Eine Trägervorrichtung gemäß der Erfindung sowie ihre verschiedenen Komponenten können jedoch jede andere gewünschte Ausgestaltung aufweisen, z. B. oval oder eckig, genauso wie die Befestigung zwischen dem Flansch und der Grundplatte jede gewünschte Form haben kann, z. B. wellenförmig oder in jedem unstetigen oder ungleichförmigen Muster. Um die bevorzugten Ausführungen der Erfindung für in solcher Weise gebildete Trägervorrichtungen deutlich zu erkennen, kann der bewegbare Abschnitt des inneren Abschnitts des Flansches basierend auf den Flächen für die verschiedenen Abschnitte des Flansches definiert sein. Daher beträgt in Beispielen die Fläche des bewegbaren Abschnitts des inneren Abschnitts des Flansches 10–90%, vorzugsweise 25–75% und weiter bevorzugt 35–65% der Gesamtfläche des Flansches.
  • Wie vorher angeführt, sind der Flansch und die Grundplatte als ringförmige Strukturen beschrieben worden. Um jedoch eine korrekte Abdichtungswirkung um das Stoma zu sichern, genügt es, wenn nur eine einzelne, ”komplette” ringförmige Struktur um das Stoma gebildet ist. Somit schließt im Zusammenhang mit der vorliegenden Anmeldung der Ausdruck ”ringförmig” auch Strukturen ein, die um eine Öffnung angeordnet sind, jedoch radiale Unterteilungen aufweisen. 3 zeigt ein solches Beispiel, in welchem der Flansch 30 aus einer Anzahl von ”Blättern” 35 besteht, die radial nach außen von der zentralen Öffnung und zwischen ausgeschnittenen Abschnitten angeordnet sind. Eine solche Anordnung erfordert, dass die klebende Verbindung zwischen der Trägervorrichtung und dem Sammelbeutel das ringförmige Stützelement einschließt. Weiterhin sollten, um ein haftendes Kleben an der Grundplatte zu vermeiden, die klebenden Abschnitte des Beutelflansches korrespondierend mit dem inneren Stützelement und den einzelnen Blättern angeordnet sein.
  • 4 zeigt, wie ein offenes Ende des Darms 300 eines Patienten an der Bauchwand 302 befestigt ist, um ein Stoma 301 zu bilden. Normalerweise ist der Darm so angeordnet, dass er etwas von der Hautoberfläche vorsteht. Wenn bei chirurgischen Prozeduren die Bauchwand durchschnitten wird, um ein Stoma zu bilden, entwickelt sich oft eine Öffnung, da die tieferen Schichten 303 der Bauchwand nicht um das Stoma geschlossen sind. Das erlaubt es den Eingeweiden 304, sich durch diese tiefe Öffnung etwa auszubeulen und dadurch eine kleine oder große Ausbeulung 305, einen sogenannten Bruch, um das Stoma zu bilden. Wenn sich der Patient bewegt, können sich die Eingeweide in der Bruchöffnung nach innen und außen bewegen. Das führt dazu, dass die Ausbeulung zusammenfällt und anschwillt. Wenn eine Ostomieträgervorrichtung um das Stoma angeordnet ist, führt insbesondere das ”Zusammenfallen” zu einer Verformung der inneren Abschnitte der Trägervorrichtung, wodurch sich ein wellenförmiges Kräuseln und ein nachfolgendes Abheben der klebenden Verbindung zwischen den Flanschen der Trägervorrichtung und dem Beutelflansch ergibt. Gemäß der Erfindung verringert jedoch der steifere innere Abschnitt des Trägerflansches die Neigung dazu, dass eine solche Verformung zu einem Einsetzen des Ablösens und zu einer nachfolgenden Undichtigkeit führt.

Claims (1)

  1. Ostomieträgervorrichtung mit: – einer flexiblen, haftenden Grundplatte (21) zum Befestigen der Trägervorrichtung an der Haut eines Benutzers um ein Stoma, wobei die Grundplatte eine Öffnung (22) zur Aufnahme des Stomas aufweist, – einem aus einem flexiblen Material hergestellten und mit der Grundplatte verbundenen ringförmigen Flansch (30), wobei der ringförmige Flansch eine erste Oberfläche (36), die zu der Grundplatte weist, eine zweite gegenüberliegende Oberfläche (37), die von der Grundplatte weg weist, einen inneren Abschnitt (33) mit einem inneren Rand und einen äußeren Abschnitt (34) mit einem äußeren Rand aufweist, wobei der Flansch korrespondierend mit einem innersten Randabschnitt des Flanschs an der Grundplatte befestigt ist und wobei die zweite Oberfläche des Flanschs für eine entfernbare und klebende Verbindung mit einem Ostomiesammelbeutel ausgelegt ist, – wobei die Trägervorrichtung eine allgemeine Referenzebene definiert, deren Dicke in einer Richtung senkrecht dazu festgelegt ist, – wobei der äußere Abschnitt des Flanschs relativ zur Grundplatte frei beweglich ist, – der äußere Abschnitt des Flanschs flexibler als der innere Abschnitt des Flanschs ist, und – der Flansch ein im Wesentlichen kreisringförmiges, zwischen dem inneren und dem äußeren Abschnitt des Flanschs gebildetes Gelenk umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass das Gelenk eine Dicke aufweist, die geringer ist als die Dicke des inneren und des äußeren Abschnitts des Flanschs, mit denen es verbunden ist, vorzugsweise geringer als 75% der Dicke des inneren Abschnitts des Flanschs.
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