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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf die Bereitstellung von Diensten über ein
Informationstechnik-Netzwerk, wie z. B. das Internet, und auf die
Bereitstellung von Diensten von einem solchen Netzwerk zu Informationsvorrichtungen,
wie z. B. tragbaren Informationsvorrichtungen, die persönliche digitale
Assistenten („PDA"), mobile Telefone
oder tragbare Computer umfassen.
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In
den letzten Jahren wurde ein wesentlicher Anstieg in der Wirtschaft
bei der Verwendung von tragbaren Informationsvorrichtungen aufgezeichnet.
Mobile Telefone sind nun in den meisten technisch entwickelten Ländern allgegenwärtig und
liefern ständig
steigende Informationsverarbeitungskapazitäten über die hinaus, die dem Durchführen von
Telefonanrufen selbst zugeordnet sind, wobei einige Mobiltelefone
nun einen elektronischen persönlichen
Organisierer einlagern. Ähnliche
PDAs haben sich von einem einfachen elektronischen persönlichen
Organisierer entwickelt, um Fähigkeiten
einzugliedern, wie z. B. die Fähigkeit,
MP3-Musikdateien abzuspielen. Notebook-Computer haben nun eine Größe, die
nur durch den erkennbaren Bedarf eingeschränkt ist, daß der Computer einen relativ
großen
Bildschirm aufweist (z. B. wie ein Stück eines A4-Papiers) und eine
Tastatur, die durch Berührungseingabe
betreibbar ist. Eine Unterscheidung zwischen unterschiedlichen Typen
von tragbaren Informationsvorrichtungen wird schnell bis zu dem
Ausmaß verwischt,
daß es
in Zukunft möglicherweise
nicht angemessen ist, zu versuchen, eine bestimmte solche Vorrichtung
unter Verwendung einer gegenwärtigen
Nomenklatur zu klassifizieren. Ein übliches Merkmal von vielen
aktuell erzeugten tragbaren Informationsvorrichtungen ist die Bereitstellung
eines drahtlosen Nahbereichs-Kommunikationstors. Dieses Tor kann
ein Bluetooth-Tor sein, das eine elektromagnetische Strahlung in
einem ISM-Frequenzband über
2,5 GHz verwendet, oder ein Infrarottor (das bei normalen Bedingungen über eine Distanz
im Größenbereich
von 10 – 20
Metern betreibbar ist), oder bei einigen Informationsvorrichtungen
beides. Standards wurden für
Protokolle gesetzt, die Kommunikationen unter Verwendung solcher
drahtlosen Medien regeln, was bedeutet, daß in der Theorie eine gegebene
Informationsvorrichtung, die mit einem drahtlosen Nahbereichskommunikationstor
versehen ist, in der Lage sein soll, mit jeder anderen solchen Informationsvorrichtung
zu kommunizieren.
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In
der Praxis jedoch ist eine Kommunikation mit oder zwischen Informationsvorrichtungen über solche Tore
nicht einfach. Problempunkte, wie z. B. die systemeigene Fähigkeit
(als ein Ergebnis entweder von Hardware oder Software) einer Vorrichtung
und die Möglichkeit,
eine Verschlüsselung
von Daten zu verwenden, komplizieren die Sache. Daher sind in der
Abwesenheit von zumindest einem Grad an Vorkenntnissen, die sich auf
die Fähigkeit
einer Informationsvorrichtung und/oder den Informationspegel beziehen,
der ausgetauscht werden kann, nützliche
Kommunikationen mit oder zwischen solchen Vorrichtungen äußerst schwierig
einzurichten. Als ein Beispiel des Ausmaßes, zu dem Kommunikationen
zwischen Benutzern auf Vorkenntnissen der Rechenfähigkeit
basieren, wird ein Benutzer mit einem Desktop-PC betrachtet, der
mit einem anderen Benutzer in einem Informationstechnik-Netzwerk
kommunizieren möchte.
Der Benutzer sendet üblicherweise
Daten, wie z. B. Text, in der Form einer PDF-Datei, oder einer Datei, die durch eine
Textverarbeitungs-Software erzeugt
wird, wie z. B. Microsoft-Word, mit einer angemessenen Erwartung,
daß der
beabsichtigte Empfänger der
Daten in der Lage sein wird, dieselben zu assimilieren. Die zuvor
genannte Erwartung wurde im Lauf der Zeit immer zuverlässiger erfüllt, als
im wesentlichen eine de facto Standardspezifikation, da sich ein
Desktop-Computer weitgehend durchgesetzt hat.
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Dasselbe
kann momentan für
Informationsvorrichtungen nicht behauptet werden. Ferner ist es
keinesfalls eine selbstverständliche
Schlußfolgerung,
daß in
Zukunft die Spezifikati onen von unterschiedlichen Informationsvorrichtungen,
die durch unterschiedliche Hersteller angeboten werden, und hauptsächlich für unterschiedliche
Zwecke, notwendigerweise hin zu einer einzelnen standardisierten
Spezifikation konvergieren. Das Gewinnen eines Verständnisses
der Art und Weise, auf die ein effektiver und nützlicher Datenaustausch zwischen
zwei solchen Vorrichtungen stattfinden kann, ist üblicherweise
unter Verwendung von ausschließlich den
Vorrichtungen schwierig zu erreichen. Der Prozeß ist notwendigerweise ein
iterativer Prozeß von
Versuch und Irrtum: eine Vorrichtung sendet eine Meldung zu der
anderen, und die empfangende Vorrichtung zeigt dann an, welcher
Teil, falls überhaupt,
der Meldung verständlich/verwendbar/relevant
war (je nach Fall), woraufhin die erste Vorrichtung dann eine weitere
modifizierte Meldung sendet, usw. Die Geschwindigkeit eines solchen
iterativen Prozesses ist im wesentlichen durch zwei Faktoren eingeschränkt: die
Geschwindigkeit der Datenübertragung
unter Verwendung der drahtlosen Verknüpfung zwischen den Vorrichtungen
und die Rechenleistung (d. h. die Verarbeitungs- und Speicherungs-Fähigkeit) der Vorrichtungen.
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Die
WO 98/17032, auf die in dem Suchbericht der vorliegenden Anmeldung
unter der Kategorie A Bezug genommen wird, technischer Hintergrund,
offenbart ein drahtloses adressierbares Netzwerk mit Peer-zu-Peer-Fähigkeit,
das eine Anzahl von Peers bzw. Partnern unterbringt, und bei dem
Netzwerkverbindungen basierend auf der Nähe zwischen Partnern und einer
Bedarfs-und-Fähigkeiten-Bewertung
gebildet werden.
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Ein
erster Aspekt der vorliegenden Erfindung versucht solche Schwierigkeiten
durch die Verwendung von Stellvertreter-Rechenentitäten für die Informationsvorrichtungen
zu verbessern, wobei die Stellvertreter eine relativ standardisierte
Spezifikation aufweisen. Die Stellvertreterentitäten tauschen Informationen
aus, die sich auf das Wesen der Vorrichtungen beziehen, und richten
Parameter für
eine direkte Kommunikation zwischen den Vorrichtungen ein. Sobald
solche Parameter eingerichtet wurden, kommunizieren die Vorrichtungen dann
miteinander über
eine drahtlose Verbindung, in Übereinstimmung
mit den Parametern, entweder mit oder ohne die aktive Teilnahme
der Stellvertreter nach Bedarf. Die Stellvertreterentitäten kommunizieren
vorzugsweise über
einen Kommunikationskanal, der eine breitere Frequenzbandbreite
aufweist als die, die durch die drahtlosen Kommunikationstore solcher
Vorrichtungen bereitgestellt werden, wodurch ein relativ schneller Austausch
von Informationen ermöglicht
wird, um eine entsprechend schnelle Einrichtung der zuvor genannten
Parameter zu erleichtern. Üblicherweise,
in dem Fall von tragbaren Vorrichtungen, haben die Vorrichtungen
einen Stellvertreter, der von einer Internetadresse arbeitet, die über das
Telefonnetzwerk unter Verwendung einer mobilen Telefonverknüpfung innerhalb
der tragbaren Vorrichtung kontaktierbar ist, wobei jedoch auch hartverdrahtete
Verbindungen zu dem Telefonnetzwerk berücksichtigt werden.
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Ein
erster Aspekt der vorliegenden Erfindung schafft ein Verfahren zur
Kommunikation zwischen einer ersten und einer zweiten Informationsvorrichtung,
das folgende Schritte aufweist:
- Initiieren einer Kommunikation
zwischen den Vorrichtungen dadurch, daß eine der Vorrichtungen auf
das Vorhandensein einer anderen hingewiesen wird;
- Weiterleiten von zumindest einer Meldung zwischen den Vorrichtungen,
um die Adresse innerhalb des Netzwerks einer zweiten Stellvertreterentität für die zweite
Vorrichtung zu der ersten Vorrichtung zu liefern;
- Verbinden der ersten Vorrichtung mit einer ersten Stellvertreterentität für die erste
Vorrichtung und Weiterleiten der Adresse innerhalb des Netzwerks
des zweiten Stellvertreters zu dem ersten Stellvertreter;
- Weiterleiten von Meldungen zwischen dem ersten und dem zweiten
Stellvertreter, um zumindest einen Parameter einzurichten, der einen
Datenaustausch zwischen der ersten und der zweiten Vorrichtung regelt;
und
- Leiten einer Kommunikation zwischen der ersten und der zweiten
Vorrichtung gemäß zumindest
einem Parameter, durch Weiterleiten von Meldungen zumindest direkt
zwischen den Vorrichtungen.
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Eine
oder beide der Informationsvorrichtungen können tragbar sein. Bei einem
Szenario geht z. B. ein erster Benutzer, der einen tragbaren PDA
hat, durch einen Bereich (z. B. ein Museum), das mit einer oder
mehreren festen Funkstationen besetzt ist, die stellvertretend für einen
zweiten Benutzer arbeiten, und direkte Kommunikationen zwischen
dem tragbaren PDA und der oder jeder Funkstation werden unter Verwendung von
Stellvertretern für
sowohl die Funkstationen als auch den PDA eingerichtet.
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Die
Stellvertreter sind vorzugsweise jeweils Teil eines Informationstechnik-Netzwerks,
wie z. B. des Internets, wodurch eine leichte und relativ schnelle
Verbindung ermöglicht
wird. Bei einem Ausführungsbeispiel sind
die Stellvertreter miteinander über
einen Kommunikationskanal verbunden, der eine breitere Frequenzbandbreite
aufweist als die Frequenzbandbreite des Kommunikationskanals, über den
Meldungen anfänglich zwischen
den Vorrichtungen ausgetauscht werden, wodurch für ein gegebenes Verhältnis von
Signal zu Rauschen eine schnellere Übertragung von Daten zwischen
den Stellvertretern ermöglicht
wird. Eine Kommunikation zwischen den Vorrichtungen kann dann das Übergeben
von Meldungen umfassen, die durch eine Vorrichtung empfangen werden,
zu dem Stellvertreter dieser Vorrichtung (z. B. zum Verarbeiten),
abhängig
von dem/den vereinbarten Parametern der direkten Kommunikation zwischen
den Vorrichtungen.
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Alternativ
kann die Kommunikation einfach die Vorrichtungen umfassen.
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Eine
Verbindung der Vorrichtungen mit den Stellvertretern kann auf eine
geeignete Weise erreicht werden, wie z. B. durch eine drahtlose
Einrichtung, üblicherweise
unter Verwendung einer Verbindung vom Mobiltelefontyp in dem Fall
von Stellvertretern, die über
ein Telefonnetzwerk zugreifbar sind, oder in bestimmten Umständen einer
Landleitung oder einer anderen geeigneten Form einer hartverdrahteten
Verbindung.
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Parameter,
die eine direkte Kommunikation zwischen den Vorrichtungen regeln,
können
sich auf das Format beziehen, in dem Daten durch jede Vorrichtung
assimiliert werden können,
die Rate, mit der jede Vorrichtung in der Lage ist, Daten zu empfangen
(wobei beide eine Funktion der systemeigenen Fähigkeiten einer Vorrichtung
sind), die Öffentlicher-Schlüssel-Informationen
für eine Übertragung
von verschlüsselten
Daten und Parametern, die eine Taktik bestimmen, die die Funktion
zum Regeln der Verwendungen bedienen, für die eine Kommunikation zwischen
den Vorrichtungen verwendet werden kann. Taktikparameter umfassen
Parameter, die das Wesen des Inhalts regeln, den eine Vorrichtung
empfangen möchte,
die Art und Weise seiner Bereitstellung sowie solche Dinge wie z.
B. das Ausgabegrenzen (egal, ob für individuelle Transaktionen
oder Aggregatgrenzen), die Sprache, in der der Inhalt geliefert
wird, usw.
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Einer
der Vorteile des Einrichtens von Parametern für eine direkte Kommunikation
zwischen den Vorrichtungen durch Stellvertreter und insbesondere
Stellvertreter, die mit dem Internet verbunden sind, liegt in dem
standardisierten Wesen solcher Stellvertreter, und der resultierenden
hohen Wahrscheinlichkeit, daß ein beträchtlicher
Austausch von assimilierbaren Daten zwischen denselben stattfinden
kann. Ein weiterer unabhängiger
Vorteil liegt in der relativ breiten Frequenzbandbreite des Kommunikationskanals
(d. h. im Vergleich zu der des Kommunikationskanals zwischen den
Vorrichtungen), die üblicherweise
zwischen den Stellvertretern existiert, was zu der Bereitstellung
eines Kommunikationskanals mit relativ hoher Geschwindigkeit zwischen
den Stellvertretern für
ein gegebenes Signal-zu-Rauschen-Verhältnis führt.
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Dementsprechend
schafft ein weiterer unabhängiger
Aspekt der vorliegenden Erfindung ein Kommunikationsverfahren zwischen
der ersten und der zweiten Informationsvorrichtung, das folgende
Schritte aufweist:
- Initiieren einer Kommunikation zwischen
den Vorrichtungen unter Verwendung eines ersten Kommunikationskanals
mit einer ersten Frequenzbandbreite;
- Verwenden des ersten Kanals, der zumindest eine Meldung zwischen
den Vorrichtungen weiterleitet, die Daten enthält, die eine Verbindung der
ersten und der zweiten Vorrichtung über einen zweiten Kommunikationskanal ermöglichen,
der eine breitere Frequenzbandbreite aufweist als der erste Kanal;
- Verwenden des zweiten Kanals, um Daten zwischen den Vorrichtungen
auszutauschen, um zumindest einen Parameter einzurichten, der einen
Datenaustausch zwischen den Vorrichtungen über den ersten Kanal regelt; und
- Führen
einer Kommunikation zwischen den Vorrichtungen unter Verwendung
von zumindest dem ersten Kanal gemäß dem zumindest einen Parameter.
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Wo
somit eine bedeutende Barriere zum Einrichten von einem oder mehreren
Parametern, die den Datenaustausch zwischen den Vorrichtungen regeln,
der Betrag der Daten ist, die zwischen den Vorrichtungen ausgetauscht
werden sollen, kann dies über
eine Datenverbindung mit höherer
Geschwindigkeit durchgeführt werden
(die üblicherweise
teurer ist), woraufhin, sobald einer oder mehrere Parameter eingerichtet
wurden, eine direkte Kommunikation (die üblicherweise relativ kostengünstig ist)
zwischen den Vorrichtungen über
eine drahtlose Verbindung verwendet werden kann. Ein Beispiel, bei
dem die Geschwindigkeit der Datenübertragung wichtig im Vergleich
zu anderen Faktoren ist, ist, wo die Vorrichtungen mit einer ausreichenden
Rechenleistung ausgestattet sind, um die Stellvertreter-Transaktionen
auszuführen
(oder wo die Stellvertreter tatsächlich
Teil der Vorrichtungen sind). In einer solchen Situation wird die
Geschwindigkeit der direkten Datenübertragung zwischen den Vorrichtungen
zumindest zu einem der bedeutendsten Faktoren in der Zeit, die erforderlich
ist, um einen oder mehrere Parameter für eine direkte Kommunikation
einzurichten.
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Meldungen,
die zwischen den Benutzern über
das Niedrigbandbreitenmedium geleitet werden, können, falls erwünscht, an
die Stellvertreter übergeben
werden, z. B. in dem Fall, daß einer
oder jeder Stellvertreter erforderlich ist, um eine Meldung zu verarbeiten.
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Bei
komplexeren Szenarios können
die Verfahren der vorliegenden Erfindung angewendet werden, um eine
Mehrfachbenutzer-Direktkommunikation einzurichten.
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung werden nun beispielhaft und Bezug nehmend auf die
beiliegenden Zeichnungen beschrieben, in denen:
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1 eine
schematische Darstellung eines Szenarios ist, bei dem ein Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung verwendet werden kann;
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2 ein
schematisches Diagramm ist, das die Architektur eines Ausführungsbeispiels
eines Systems gemäß der vorliegenden
Erfindung darstellt;
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3, 4A und 4B Flußdiagramme
sind, die den Prozeß eines
Ausführungsbeispiels
der vorliegenden Erfindung darstellen;
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5 und 6 XML-Dokumente
sind;
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7 eine
Modifikation der Systemarchitektur ist, die in 2 gezeigt
ist;
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8 eine
schematische Darstellung eines modifizierten Szenarios der Verwendung
für ein
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung ist.
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Bezug
nehmend nun auf 1 weist ein einfaches Szenario,
das durch die vorliegende Erfindung berücksichtigt wird, drei Informationsvorrichtungen 10, 20, 30 auf,
wobei zwei derselben, 10 und 20, tragbar sind, während die dritte, 30, eine
feste Position hat. Ein erster Benutzer, der der Eigentümer der
tragbaren Informationsvorrichtung 10 ist, die hier die
Form eines persönlichen
digitalen Assistenten („PDA") 10 aufweist, trifft
auf einen zweiten Benutzer, den Eigentümer der tragbaren Vorrichtung 20,
die bei dem vorliegenden Beispiel ebenfalls ein PDA ist. Beide Benutzer
liegen ferner innerhalb des Bereichs der festen Informationsvorrichtung 30,
die hier die Form einer Funkstation 30 hat. Jede der Informationsvorrichtungen 10, 20, 30 weist
ein drahtloses (wireless bzw. W/L) Kommunikationstor 12, 22, 32 auf,
das bei diesem Beispiel ein Infrarotkommunikationstor ist. Üblicherweise
entsprechen alle solchen Tore einem Standard, der als IRDA bekannt
ist, und ist das Protokoll, das die Art und Weise regelt, auf die
Kommunikationen unter Verwendung solcher Tore eingerichtet, beibehalten
und dann beendet werden sollen, weitgehend verständlich, was bedeutet, daß das Senden
und Empfangen per se von Daten zwischen zwei solchen Vorrichtungen
eine einfache Aktion ist. Wie jedoch oben erwähnt wurde, bedeutet dies nicht
notwendigerweise, daß die
Vorrichtungen gegenseitig für
den Austausch von bedeutenden Daten unter Verwendung dieses Kommunikationsmediums
auf einer anderen Ebene der Systemarchitektur kompatibel sind, oder
um es anders auszudrücken,
obwohl Meldungen zuverlässig
zwischen den Vorrichtungen weitergeleitet werden können, werden
die Meldungen nicht notwendigerweise von dem Empfänger verstanden.
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Gemäß einem
ersten Szenario möchten
der erste und der zweite Benutzer miteinander unter Verwendung ihrer
PDAs 10, bzw. 20 kommunizieren, bei diesem Beispiel,
weil der erste Benutzer im Besitz von wertvollen Daten ist, die
innerhalb des PDA 10 in einem Tabellenkalkulationsformat
gespeichert sind, die der zweite Benutzer erwerben möchte. Der
erste Benutzer möchte
daher eine Kopie dieser Daten in den PDA 20 des zweiten
Benutzers über
die drahtlosen Kommunikationstore 12, 22 übertragen.
In dem Fall, daß beide
PDAs 10 und 20 von demselben Hersteller hergestellt
sind, im wesentlichen dieselbe Spezifikation aufweisen und von ähnlicher
Generation oder Version sind, dann kann diese Kommunikation relativ
wahrscheinlich einfach dadurch durchgeführt werden, daß der erste
Benutzer eine Kopie der Datei, in der die Tabellenkalkulation gespeichert
ist, von dem PDA 10 über
das Kommunikationstor 12 zu dem PDA 20 über das
Kommunikationstor 22 sendet. Es ist jedoch sogar bei diesem
sehr vereinfachten Szenario möglich,
daß der
PDA 20 nicht in der Lage ist, die Daten zu assimilieren,
die von dem PDA 10 gesendet wurden. Wenn der PDA 10 z.
B. eine spätere Version
der Tabellenkalkulations-Software hat, die verwendet wurde, um die
Datendatei zu erzeugen, die zu dem PDA 20 gesendet werden
soll, wird es höchstwahrscheinlich
nicht möglich
sein, dieselbe durch die ältere Version
derselben Tabellenkalkulations-Software zu lesen, die in dem PDA 20 läuft (vergleiche
z. B. unterschiedliche Versionen von Microsoft-Word – neue Versionen können Dateien
lesen, die durch ältere
Versionen erzeugt werden, aber nicht umgekehrt).
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Allgemeiner
ausgedrückt
kann z. B. angenommen werden, daß die PDAs so ähnlich sind
wie oben angegeben ist, und somit ist es unwahrscheinlich, daß Schwierigkeiten
beim Austau schen von bedeutenden Meldungen auf das relativ unwichtige
Problem von unterschiedlichen Versionen derselben Software beschränkt sind,
wie oben exemplarisch ausgeführt
ist. Weitere Faktoren, die bestimmen, ob eine Meldung assimilierbar ist,
umfassen die Hardware-Spezifikation der Empfänger-Informationsvorrichtung,
wie z. B. den Betrag von verfügbarem
Speicher in dem Empfänger-PDA,
und das Ausmaß,
zu dem er Graphik und/oder Sound etc. unterstützen kann. Ferner ist es bei
dem dargestellten Szenario relativ wahrscheinlich, in dem Fall,
daß die
Daten, die von dem PDA 10 zu dem PDA 20 geleitet
werden, Geld wert sind, daß sie
eine Verschlüsselung
erfordern. Dies erfordert üblicherweise
die Übertragung
von Öffentlicher-Schlüssel-Informationen
zu dem Sende-PDA 10 von dem Empfangs-PDA 20 (außer Privater-Schlüssel-Informationen
wurden eingerichtet). Klar ausgedrückt, um eine nützliche
Kommunikation zwischen zwei solchen Vorrichtungen durchzuführen, ist
es notwendig, Parameter einzurichten, die das Wesen der Meldungen
regeln, die ausgetauscht werden sollen. Die einzige Möglichkeit,
dies zu erreichen, ist jedoch als ein Ergebnis der Kommunikation
zwischen den zwei Vorrichtungen. Auf einer konzeptuellen Ebene ist
dieses Problem nicht an sich unlösbar,
und kann einfach durch einen iterativen Prozeß von Versuch und Irrtum gelöst werden,
der den wiederholten Austausch von Meldungen umfaßt, bis
ein ausreichender Grad an „Verständnis" zwischen den Vorrichtungen
eingerichtet wurde, um zu ermöglichen,
daß die
erforderlichen Informationen in einer geeigneten Form übermittelt
werden.
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In
der Praxis jedoch, machen zwei unabhängige Aspekte von Informationsvorrichtungen,
und insbesondere tragbaren Vorrichtungen, diesen iterativen Prozeß zum Einrichten
von Parametern für
eine bedeutende Kommunikation unpraktizierbar. Erstens sind tragbare
Informationsvorrichtungen üblicherweise
relativ unflexibel konfiguriert, da ihre Tragbarkeit ihrer Hardware-Spezifizierung
eine praktische Grenze auferlegt, was wiederum die Flexibilität ihrer
Software einschränkt.
Während
somit z. B. eine tragbare Informati onsvorrichtung äußerst geeignet
für das
Ausführen
einer Vielzahl von Aufgaben sein kann, für das sie spezifisch entworfen wurde
(z. B. in dem Fall eines PDA, Speicherung eines Adreßbuches,
Notizbuch, Unterstützen
des Ablaufs von Tabellenkalkulationsprogrammen und anderer Anwendungs-Software und Erzeugung
und Lesen von E-Mail), ist der überwiegende
Großteil
ihrer Verarbeitungs- und Speicherungs-Fähigkeit für das Durchführen solcher
Aufgaben zweckgebunden und sehr wenig (falls überhaupt) Fähigkeit ist reserviert, um
es einem Benutzer zu ermöglichen,
die Vorrichtung zu konfigurieren, um unterschiedlich zu arbeiten.
Diese Situation wird wahrscheinlich nicht durch die unvermeidbare
zukünftige
Bereitstellung von noch mehr Verarbeitungs- und Speicherungs-Fähigkeit
für eine
gegebene Größen- und Gewichts-Einschränkung verbessert,
einfach, weil jegliche zusätzliche
solche Fähigkeit
durch Hersteller wahrscheinlich verwendet wird, um ein noch besseres oder
verbessertes Verhalten der zuvor genannten (oder ähnlichen)
Aufgaben und nicht die zusätzliche
Fähigkeit
für einen
Benutzer zu liefern, die Vorrichtung zu rekonfigurieren, falls er
dies wünscht
(die Mehrzahl von Benutzern solcher Vorrichtungen hätte nicht
die Fähigkeit,
z. B. Anpassungen an dem Betriebssystem der Vorrichtung auszuführen, die
notwendig sind, um Meldungen schnell mit einer anderen Vorrichtung
auszutauschen, und würden
daher keinen zusätzlichen
Wert wahrnehmen, wenn sie die Möglichkeit
dazu hätten).
Der zweite Faktor ist einer der Geschwindigkeit der Datenübertragung über die
drahtlose Kommunikationsverknüpfung,
die bei diesem Beispiel Infrarot ist. Diese Verknüpfung weist
eine Frequenzbandbreite auf, derart, daß im Gegensatz zu nicht optimalen
Rauschbedingungen (d. h. Bedingungen, die bei durchschnittlicher
praktischer Verwendung nicht vorhanden sind), die Datenverknüpfung eine
relativ langsame Geschwindigkeit der Datenübertragung aufweist, wodurch
die Zeit erhöht
wird, die für
den Austausch von Meldungen erforderlich ist, die benötigt werden,
um Parameter für
eine bedeutungsvolle Kommunikation einzurichten.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung werden die Schwierigkeiten beim Einrichten von Kommunikationen überwunden,
durch Bereitstellen einer Stellvertreter-Rechenentität P10, P20,
bzw. P30 für
jede der Informationsvorrichtungen 10, 20, 30.
Bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel
sind die Stellvertreterentitäten P10,
P20, P30 Computerprogramme, die durch Server untergebracht werden,
die mit dem Internet verbunden sind. Wenn eine der Informationsvorrichtungen,
z. B. der PDA 10, eine drahtlose Kommunikation mit einem Partner
einrichten möchte,
fordert er von dem Partner den einheitlichen Ressourcenlokalisierer
(„URL" – manchmal bekannt als eine
Website-Adresse) seines Stellvertreters innerhalb des Netzwerks über das
drahtlose Kommunikationstor. Dies umfaßt die Übertragung einer relativ einfachen
Meldung in ASCII-Zeichen,
die alle gegenwärtig
hergestellten Rechenvorrichtungen (ob tragbar oder sonstiges) erkennen.
Sobald der PDA 10 den URL von dem Stellvertreter seines
Partners empfangen hat, kontaktiert er seinen Stellvertreter P10 über eine
Telekommunikationsverknüpfung
und überträgt diesen
Partnerstellvertreter-URL zu dem Stellvertreter P10. Der Stellvertreter
P10 kontaktiert dann den Partnerstellvertreter über das Internet, und diese
zwei Stellvertreter klinken sich in etwas ein, das zu einer Verhandlung über die
Tatsache führt,
in der eine direkte drahtlose Kommunikation zwischen den Vorrichtungen
vorteilhaft eingerichtet werden kann. Die vereinbarten Parameter
für eine
direkte Kommunikation über
das drahtlose Kommunikationstor werden zurück über die Telekommunikationsverknüpfungen
zu den jeweiligen Informationsvorrichtungen durch ihre jeweiligen
Stellvertreter übermittelt,
und die Vorrichtungen können
sich dann in eine direkte Kommunikation miteinander einklinken,
durch Einhalten der vereinbarten Parameter.
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Dieses
Verfahren hat zwei grundlegende Vorteile. Erstens, wie oben erwähnt wurde,
haben die Stellvertreter eine höhere
Standardisierungsebene und sind leistungsstärkere Rechenentitäten, wobei
sie folglich wahrscheinlicher in der Lage sind, miteinander zu kommunizieren.
Zweitens hat der Kommunikationskanal, der durch das Internet bereitgestellt
wird, eine wesentlich breitere Frequenzbandbreite als die, die z.
B. durch die drahtlose Infrarotkommunikationsverknüpfung bereitgestellt
wird. Somit liefern die Internetkommunikations-Verknüpfung oder
der -Kanal für
ein gegebenes Verhältnis
von Signal zu Rauschen eine schnellere Datenverknüpfung.
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Bezug
nehmend nun auf 2 weisen die PDAs 10, 20 jeweils
einen Prozessor 14, 24 auf, der mit dem drahtlosen
Kommunikationstor 12, 20 verbunden ist, zusammen
mit einem Direktzugriffsspeicher 16, 26, einem
Bildschirm oder Monitor 18, 28 und einer Batterie 19, 29.
Zusätzlich
dazu ist jeder der PDAs 10, 20 mit einer Mobiltelekommunikationskarte
ausgerüstet,
in diesem Fall mit GSM-Karten 100 bzw. 200 (obwohl
andere Standards verwendet werden können, wie z. B. GPRS). Die
GSM-Karte ist im wesentlichen das zentrale Arbeitselement eines
Mobiltelefons und gewährt
einem PDA somit Zugriff auf das Mobiltelefon-Telekommunikationsnetzwerk.
Eine Verbindung zwischen einem PDA und einer GSM-Karte ist ein einfacher
Gegenstand, der auf dieselbe Weise erreichbar ist, auf die ein gegenwärtig handelsüblich erhältlicher
PDA (wie z. B. der PDA, der durch Hewlett-Packard unter dem Warenzeichen
Jornada verkauft wird) mit einem aktuell erhältlichen Mobiltelefon verbunden
werden kann. Die Informationsvorrichtung, die durch die Funkstation 30 bereitgestellt wird,
weist ferner ein drahtloses Kommunikationstor 32, einen
Prozessor 34 und einen Direktzugriffsspeicher 36 und
eine Anzeige 38 auf (obwohl eine Anzeige nicht notwendigerweise
typisch für
eine Funkstation ist). Zusätzlich
dazu, da es eine feste Vorrichtung ist, weist die Funkstation 30 keine
GSM-Karte auf, verwendet jedoch statt dessen eine Landleitungs-Telekommunikationsverbindung 50 zu
dem Stellvertreter P30 der Funkstation 30.
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Das
dargestellte System weist somit eine drahtlose Kommunikationsverknüpfung, in
diesem Fall eine Infrarotverknüpfung 60,
die dem IRDA-Standard entspricht, die eine beliebige der drei Informationsvorrichtungen
direkt mit einer anderen der Vorrichtungen verbindet, und eine Telefonverknüpfung auf,
in diesem Fall bereitgestellt durch eine Kombination von GSM und
herkömmlichen
Landleitungstelefonleitungen 70, die die Informationsvorrichtungen
mit ihren jeweiligen Stellvertretern P10, P20 und die Stellvertreter
miteinander verbinden. Die zwei Kommunikations-Verknüpfungen
oder – Kanäle 60, 70 haben
unterschiedliche Geschwindigkeiten der Datenübertragung, prinzipiell als
Ergebnis der verfügbaren
Frequenzbandbreite in jedem Fall, wobei der Infrarotkanal üblicherweise
(d. h. bei Bedingungen normaler Verwendung, wie z. B. bei Tageslicht
und/oder bei Vorhandensein von fluoreszierenden Lichtern eine Geschwindigkeit
in der Größenordnung
von 10 Megabit pro Sekunde aufweist, während der Telefonkanal eine
Geschwindigkeit in der Region von 100 Megabit pro Sekunde aufweisen
kann.
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Bei
dem vorliegenden Beispiel ist jeder der Stellvertreter P10, P20,
P30 ein Programm, das seine Hauptinformationsvorrichtung in Kommunikationen
mit einem Stellvertreter eines Partners repräsentiert, und das auf einem
Server untergebracht ist, der mit dem Internet verbunden ist; es
ist möglich,
daß einer
oder mehrere Stellvertreter durch denselben Server untergebracht
werden, obwohl dies auf einer konzeptuellen Ebene keinen Unterschied
macht. Jeder Stellvertreter hat eine Datendatei, die die nachfolgenden
Datentypen umfaßt: eine
Spezifikation der Fähigkeit
der Hauptvorrichtung; Daten, die sich auf den Eigentümer/Benutzer
der Hauptvorrichtung beziehen; Öffentlicher-Schlüssel-Informationen zum
Zweck des Aktivierens einer Übertragung
der verschlüsselten
Daten direkt über
die drahtlose Kommunikationsverknüpfung; und Taktikdaten, wobei
aus diesen Parametern geregelt wird, wie die Interaktion zwischen
den Vorrichtungen verwendet werden kann, und daher ein Bestimmen
solcher Umstände
wie der Inhaltsdaten, die die Hauptvorrichtung austauschen möchte oder
auszutauschen bereit ist (die Anwendbarkeit der Taktikparameter
wird nachfolgend detaillierter erklärt). Einfach ausgedrückt ist
die primäre
Funktion des Stellvertreters das Austauschen, für seine Hauptvorrichtung, von
ausgewählten
Daten aus der Datendatei mit einem Stellvertreter einer Partnervorrichtung,
um Parameter einzurichten, die eine direkte Kommunikation zwischen
den Vorrichtungen regeln, unter Verwendung der drahtlosen Kommunikationsverknüpfung.
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Bezug
nehmend nun auf 3 wird nun ein Ausführungsbeispiel
der Operation des Systems, das in Verbindung mit 1 und 2 beschrieben
wurde, jetzt beschrieben. Bei den exemplarischen Szenarios des vorliegenden
Beispiels kann eine erste Person (Benutzer/Eigentümer eines
PDA 10) wünschen,
eine zweite Person zu kontaktieren. Die zweite Person kann z. B.
der Benutzer/Eigentümer
des PDA 20 sein, wobei der Kontakt zum Zweck des Kaufens
einer Kopie einer Tabellenkalkulationsdatendatei ist, wie oben ausgeführt wurde.
Alternativ kann die erste Person wünschen, einen Kontakt mit einem
Partner einzurichten, der fest ist, wie z. B. der Funkstation 30,
z. B., weil die Funkstation 30 an einer Position von Interesse
für die
erste Position angeordnet ist. Eine solche Position könnte z.
B, ein Einkaufskomplex, ein Museum, eine Touristenattraktion, ein
Bahnhof, ein Flughafen oder der Handelsbereich einer Börse sein.
Bei diesem Szenario arbeitet die Funkstation 30 für eine juristische
Person, die (z. B.) der Eigentümer
oder Betreiber der Einrichtung ist, und stellt die Funktion bereit,
zum Liefern von Daten, die für
ihre Umgebung relevant sind, wie z. B. Daten, die sich auf Dienste
und Einrichtungen in der Umgebung beziehen. Bei dem dargestellten
Ausführungsbeispiel
sei angenommen, daß die
erste Person solche Daten erhalten möchte und somit versucht, einen
Kontakt mit einer solchen Funkstation 30 einzurichten.
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Der
Prozeß beginnt
bei Schritt 302 mit der Emission eines Rekrutierungssignals
aus dem drahtlosen Kommunikationstor 12 des PDA 10,
wobei dies ein Signal ist, das durch einen PDA emittiert wird, der
eine Partnerinformationsvorrichtung sucht, mit der er kommunizieren
will. Schritt 302 findet nach einer vorbestimmten Zeitgrenze
nachfolgend zu der Emission des Rekrutierungssignals bei Schritt 302 statt
und umfaßt
einfach das Bestimmen durch den Prozessor des PDA 10, ob
eine Antwort auf das Rekrutierungssignal empfangen wurde. Wenn keine
Antwort empfangen wurde, kehrt der Prozeß zu Schritt 302 zurück, wobei
diese Schleife fortgesetzt wird, solange der Benutzer/Eigentümer Kontakt
mit einem Partner einrichten möchte.
In dem Fall, daß eine
Partnerinformationsvorrichtung, bei diesem Beispiel die Funkstation 30,
das Rekrutierungssignal bestätigt,
wird dieselbe dies durch Übertragen
des URL ihres Stellvertreters P30 als eine Antwort durchführen. Die Emission
und Erkennung eines Rekrutierungssignals ist Teil des bestehenden
Protokolls oder Standards, bekannt als IRDA, das/der drahtlose Infrarotkommunikationen
regelt und somit innerhalb praktisch aller gegenwärtig hergestellten
PDAs vorgesehen ist. Gemäß diesem
Standard wird der URL des Stellvertreters P30 in einer ASCII-Textdatei übermittelt,
z. B. mit einer Dateierweiterung „.url". Der PDA 10 erfordert jedoch
einen Grad an Vorkonfiguration, um den URL als solches zu erkennen,
und dies kann erreicht werden durch Laden eines Gegenstands, der
in der Technik als geeignetes „Applet" bekannt ist, d.
h. eines sehr kurzen Programms, das als Zubehör zu dem Betriebssystem wirkt,
in den PDA von einem Desktop-PC, z. B. wenn der PDA an den PC angedockt
ist. Die Erzeugung eines solchen Applets ist eine einfache Sache
(üblicherweise
eine einzige Codeseite geschrieben in C), und wird daher nicht weiter
erörtert.
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An
dieser Stelle weist der PDA 10 den URL des Stellvertreters
P30 der Funkstation auf. Bei einer Modifikation kann der Benutzer/Eigentümer des
PDA 10 dann den URL des Stellvertreters P10 übertragen,
der für
den PDA 10 handelt, zu der Funkstation 30, obwohl
dies nicht notwendig ist, damit der Prozeß betrieben werden kann. Bei
Schritt 306 kontaktiert der PDA 10 seinen Stellvertreter
P10 über
das Mobiltelefon-Netzwerk unter Verwendung der GSM-Karte 100.
Sobald ein Kontakt eingerichtet wurde, überträgt der PDA 10 bei
Schritt 308 den URL der Partnervorrichtung zu dem Stellvertreter
P10 zusammen mit einer Datenpegeleinstufung (wie nachfolgend detailliert
erörtert
wird), und bei Schritt 310 kontaktiert der Stellvertreter
P10 den Partnerstellvertreter P30. Bei einer weiteren Modifikation
kann die Funkstation 30 ferner ihren Stellvertreter P30
mit dem URL des Stellvertreters P10 kontaktieren, und möglicherweise
andere Daten, wie z. B. Datenpegeleinstufungsinformationen, die
die Datentypen anzeigen, die er bereit ist, in diesem bestimmten
Fall preiszugeben (siehe später).
Der Kontakt zwischen den Stellvertretern P10 und P30 wird über das
Internet auf eine Weise hergestellt, die per se nun gut verständlich ist,
und umfaßt
das Austauschen von Daten durch die Stellvertreter P10 und P30 in
der Form von XML-Dokumenten
oder -Dateien, die Daten enthalten, die sich auf ihre Hauptvorrichtungen
beziehen, bei Schritt 312. Nachfolgend zu dem Austausch
von XML-Dokumenten klinken sich die Stellvertreter P10 und P30 bei
Schritt 314 in eine Verhandlung ein, die notwendig ist,
um zwischen denselben Parameter zu bestimmen, die eine direkte Kommunikation
zwischen ihren Haupteinrichtungen 10, 30 regeln,
die für beide
akzeptabel sind. In der einfachsten Form führt dies zu einfach einer Übereinstimmung
auf der Basis der Daten innerhalb der XML-Datendokumente, über das
Wesen (Größe, Dateityp
und Geschwindigkeit ihrer Übertragung)
der Meldungen, die ausgetauscht werden sollen, so daß beide
Hauptvorrichtungen intrinsisch in der Lage sind, die Meldungen zu
verstehen. Bei Schritt 316 werden vereinbarte Parameter
zu den Haupteinrichtungen von ihren jeweiligen Stellvertretern zurückgesendet
(bzw. return, rtn), woraufhin der PDA 10 dann die Funkstation
direkt gemäß den vereinbarten
Parametern bei Schritt 318 kontaktiert. Diese Wechselwirkung ist
ein relativ schneller Prozeß (die
alltäglichen
Erfahrungen der Geschwindigkeit des Internets beim Wiedergewinnen
von z. B. komplexen Webseiten, die hier nicht anwendbar sind, da
die XML-Dokumente, die übertragen
werden, äußerst klein
im Vergleich zu dem Betrag der Daten sind, die erforderlich sind,
um z. B. eine Bannerwerbung oder ein Bild zu übermitteln).
-
Wie
oben erwähnt
wurde, werden bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel Daten, die sich
auf ihre Haupteinrichtungen 10, 30 beziehen, zwischen
den Stellvertretern P10, P30 in der Form von Datendokumenten oder
Datendateien ausgetauscht. Bei dem vorliegenden Beispiel sind die
Dokumente in der Extensible Markup Language („SML") geschrieben. Daten, die sich auf eine
Hauptvorrichtung beziehen, die in dem XML-Dokument umfaßt sein
soll, werden üblicherweise
zu dem Stellvertreter übermittelt,
wenn die Haupteinrichtung-Stellvertreter-Beziehung
anfänglich
eingerichtet wird (z. B. wenn ein Haupt-PDA oder eine andere Vorrichtung
sich bei einer Stellvertreter-Rechenentität registriert), und somit müssen keine
Daten dieses Typs von der Haupteinrichtung zu dem Stellvertreter
bei der normalen Verwendung übermittelt
werden. Bei dem vorliegenden Beispiel werden vier Datentypen betrachtet:
Fähigkeitsdaten
(Capability Data), die sich auf die systemeigene Fähigkeit
der Hauptvorrichtung beziehen; Benutzer/Eigentümer-Daten (Owner/User Data),
die die Identität
des Benutzers/Eigentümers
der Hauptvorrichtung betreffen; Öffentlicher-Schlüssel-Daten
(Public Key Data), die in dem Fall erforderlich sind, daß direkte
Kommunikationen zwischen Partnervorrichtungen verschlüsselt werden
sollen; und Taktikdaten (Policy Data), die verwendet werden, um
Taktikparameter zu vereinbaren, die regeln, wie oben Bezug nehmend
erwähnt
wurde, wie die Wechselwirkung zwischen den Vorrichtungen verwendet
werden kann.
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Ein
Datenpegeleinstufungssystem wird verwendet, um die Daten zu bezeichnen,
von denen die Hauptvorrichtung wünscht,
daß der
Stellvertreter dieselben in der XML-Datei umfaßt, die zu einem Partnerstellvertreter übermittelt
wird. Das Datenpegeleinstufungssystem, das verwendet wird, hängt von
dem Pegel der Flexibilität
ab, der in Beziehung zu den unterschiedlichen Kombinationen von
Datentypen erforderlich ist, die direkt zu einer Partnervorrichtung kommuniziert
werden sollen, wobei dies automatisch die verschiedenen Kombinationen
von Parametern bestimmt, für
die es notwendig ist, eine Vereinbarung mit einem Partnerstellvertreter
zu erreichen. Somit könnte
z. B. ein relativ vereinfachtes Datenpegeleinstufungssystem folgendes sein:
Datenpegeleinstufung | Datentyp(en) |
A | Fähigkeit
(1) |
B | Fähigkeit
und Eigentümer/Benutzer
(1, 2) |
C | Fähigkeit,
Eigentümer/Benutzer & öffentlicher
Schlüssel
(1, 2 & 3) |
D | Fähigkeit,
Eigentümer/Benutzer, öffentlicher
Schlüssel & Taktik (1, 2,
3 & 4) |
-
In
dem Fall, daß es
erwünscht
ist, unterschiedliche Kombinationen von Datentypen zu übermitteln
(auf z. B. Fähigkeit
und öffentlicher
Schlüssel),
sind weitere Datenpegeleinstufungen erforderlich, um dieselben bis zu
einem Maximum von N! zu repräsentieren,
wobei N die Anzahl von unterschiedlichen möglichen Datentypen ist; bei
diesem Beispiel 4.
-
Der
Prozeß des
Verhandelns von vereinbarten Parametern, die die direkte Kommunikation
regeln, wird im wesentlichen durch die Operation eines Computerprogramms
geregelt, das der Stellvertreter P10 ist, umfaßt jedoch ferner auch eine
Wechselwirkung mit dem Stellvertreter P30 und wird nun Bezug nehmend
auf die 4 bis 6 beschrieben.
Bezug nehmend auf 4A beginnt der Prozeß, wenn
bei Schritt 402 der Stellvertreter P10 ein Dokument XML 10 sendet,
das Daten der Datenpegeleinstufung D enthält (gemäß den Anweisungen von seiner
Haupteinrichtung, die bei Schritt 308 oben ausgegeben wurden),
zu dem Stellvertreter P30, und als Antwort der Stellvertreter P30
ein Dokument XML 30 zurücksendet,
das Daten enthält,
die dieselbe Datenpegeleinstufung aufweisen. Es kann passieren,
wie oben erörtert
wurde, daß die
Funkstation 30 den Stellvertreter P30 direkt kontaktiert
und eine unterschiedliche zulässige
Datenpegeleinstufung zu der anzeigt, die durch den Stellvertreter
P10 angefordert wird (wobei dies ein möglicher Grund dafür ist, daß jede der Vorrichtungen
ihren Stellvertreter unabhängig
kontaktiert anstelle daß einfach
der Stellvertreter P10 durch den PDA 20 kontaktiert wird
mit dem URL des Stellvertreters P30 und der Stellvertreter P10 dann
Daten von P30 anfordert). In diesem Fall, abhängig von dem Wesen des Datentyps,
der nicht in dem Dokument XML 30 vorhanden ist, wird der
Stellvertreter P10 einfach abgetrennt oder überspringt einfach die Verhandlung über den fehlenden
Datentyp und macht mit dem nächsten
Datentyp weiter.
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Die
Datendokumente XML 10 und XML 30 sind in 5 und 6 gezeigt
und werden nachfolgend detaillierter erörtert. Es sollte darauf hingewiesen
werden, daß es
nicht notwendig ist, daß die
Stellvertreter Datendokumente austauschen, da ein ausreichender
Grad an „Vereinbarung" im Hinblick auf
Parameter, die direkte Kommunikationen zwischen ihren Haupteinrichtungen
regeln, in diesem Fall dadurch erreicht werden kann, daß der aktive
Stellvertreter P10 einfach ein Datendokument von P30 anfordert und
dann eine Spezifikation von Parametern bestimmt, die er dann zu
dem Haupt-PDA 10 zurücksendet,
ohne entweder sein eigenes Datendokument an P30 abzugeben oder eine
Teilnahme von P30. Ein Austausch von Dokumenten ist jedoch bevorzugt,
so daß eine
umfassendere Verhandlung stattfinden kann.
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Nach
der Übertragung
der Datei XML 10 stellt der Stellvertreter eine Reihe von
Iterationsverfolgungsvariablen Q, R und S auf 1 ein, bei Schritt 404,
wobei diese Variablen die Funktion des Steuerns der Maximalanzahl
von Kommunikationen bei einer gegebenen Verhandlung haben. Der erste
und grund legendste Teil der Verhandlung ist die Vereinbarung über grundlegende
Parameter für
eine direkte Kommunikation zwischen den Hauptelementen, so daß die systemeigene
Informationsverarbeitungs- und Speicherungs-Fähigkeit jeder Vorrichtung berücksichtigt
wird. Bezug nehmend nun zusätzlich
auf 5 und 6 wird die Fähigkeit von jeder der Hauptvorrichtungen 10, 30 in
den Dokumenten XML 10 und XML 30 unter den Etiketten <P10:Capability> und bzw. <P30:Capability> detailliert ausgeführt. Aus
den Etiketten innerhalb dieser Kategorie ist ersichtlich, daß Daten,
die sich auf die Maximalrate der Datenübertragung in Kilobyte pro
Sekunde beziehen, („MaxBaudKbpersec"), die Cachegröße in Megabyte
(„CacheSizeMb"), die Bildschirmgröße in Pixeln
(„ScreenSizePxl") und den Bildschirmtyp
beziehen, ausgeführt
sind. Die verschiedenen Etiketten, die diese Typen von Daten bezeichnen,
müssen
standardisierte Etikettennamen sein, oder zumindest Etikettennamen,
die zu einer Umwandlung unter Verwendung von rdf in der Lage sind,
um den Inhalt der Dokumente für
andere Personen als den Autor bedeutungsvoll zu machen. Diese Anforderung
nach einer Standardisierung der umfaßten XML-Etikette sollte jedoch
nicht als ein besonders einschränkender
technischer Faktor beim Implementieren dieser Erfindung betrachtet
werden. Eine Vereinbarung über
solche Umstände
wie Etikettennamen für
bestimmte Zwecke tritt kontinuierlich unter den Anzeichen eines
Konsortiums auf, das als W3C bekannt ist, das das Einrichten von
Standards für
eine Internetaktivität
betrifft, und bei dem viele multinationale Hauptunternehmen aktiv
teilnehmen. Somit ist das Erhalten einer solchen Vereinbarung auf
keine Weise vergleichbar mit der Schwierigkeit, die dem Erreichen
des Grades an Standardisierung für
jene Merkmale von Informationsvorrichtungen zugeordnet ist, und
insbesondere tragbaren Informationsvorrichtungen, die erforderlich
wären,
um den Bedarf zum Verwenden der vorliegenden Erfindung darzulegen.
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Bei
Schritt 406 vergleicht der Stellvertreter P10 entsprechende
Elemente des Fähigkeitsdatentyps,
um Parameter einzurichten, die die höchstmögliche Spezifikation für die zwei
Hauptvorrichtungen effektiv bestimmen, die beiden derselben gemeinsam
ist. In diesem Fall ist z. B. ersichtlich, daß die Spezifikation der Funkstation 30,
die in XML 30 ausgeführt
ist, in jeder Hinsicht der des PDA 10 unterliegt, und somit
in diesem Fall die höchste
gemeinsame Spezifikation die der Funkstation 30 ist. Bei
Schritt 408 sendet der Stellvertreter P10 seine höchste gemeinsame
Spezifikation zu dem Stellvertreter P30 zurück, so daß der Stellvertreter P30 diese nach
Inkonsistenzen mit der Fähigkeit
seiner Hauptvorrichtung, der Funkstation 30 prüfen kann.
Solche Inkonsistenzen können
z. B. aufgrund eines Fehlers bei dem Stellvertreter P10 auftreten
(z. B. wurden die zwei XML-Dokumente nicht ordnungsgemäß verglichen),
oder aufgrund von aktualisierten Informationen aus der Haupteinrichtung
des Stellvertreters P30, die für
den Stellvertreter P30 verfügbar
sind, aber noch nicht in dem Datendokument reflektiert werden. Bei
Schritt 410 bestimmt der Stellvertreter P10, ob der Stellvertreter
P30 Einwände
erhoben hat (z. B. aufgrund von Inkonsistenzen), wobei dies einfach
dadurch angezeigt wird, ob der Stellvertreter P30 eine Kommunikation
als Antwort auf den Vorschlag der höchsten gemeinsamen Spezifikation
von P10 innerhalb eines gegebenen Zeitfensters seiner Absendung
zurückgesendet
hat. In dem Fall, daß P30
Einwände
erhoben hat, bestimmt der Stellvertreter P10 dann bei Schritt 412,
ob die Iterationsverfolgungsvariable R niedriger ist als eine Zahl
x, die üblicherweise
durch die Haupteinrichtung nach dem Einrichten der Stellvertreterbeziehung
voreingestellt wird. Wenn dies nicht der Fall ist, bedeutet dies,
daß die
maximal zulässige
Anzahl von iterativen Kommunikationen mit dem Stellvertreter P30
erreicht wurde, woraufhin bei Schritt 414 der Stellvertreter
P10 von dem Stellvertreter P30 abgetrennt wird und bei Schritt 416 eine
Fehlermeldung zu seinem Haupt-PDA 10 zurücksendet.
Die Verwendung der Iterationsverfolgungsvariable ist entworfen,
um die Kosten der Stellvertreterdienste pro Kommunikation einzuschränken (z.
B. aufgrund der Kosten der Telekommunikationsverbindun gen). In dem
Fall, daß die
maximale Anzahl von Iterationen nicht überschritten wurde, prüft der Stellvertreter
P10 bei Schritt 418, um zu bestimmen, daß der Einwand,
der durch P30 erhoben wurde, dem Protokoll entspricht, das Stellvertreterkommunikationen
regelt, was erfordert, daß der
Stellvertreter P30 einen Einwand in der Form eines weiteren XML-Dokuments zurücksendet.
Wenn dies nicht aufgetreten ist, dann folgen der Abtrennungs- und
Fehlermeldungs-Schritt 414 und 416, da das Protokoll
unterbrochen wurde. Wenn ein weiteres Dokument zurückgesendet
wurde, dann vergrößert der
Stellvertreter P10 das Datendokument XML 30 unter Verwendung
des Materials aus dem weiteren Dokument bei Schritt 420 und
vergrößert bei
Schritt 422 die Iterationsverfolgungsvariable R um 1. Das
Programm kehrt dann zum Bestimmen einer höchsten gemeinsamen Spezifikation
auf der Basis der zwei XML-Datendokumente bei Schritt 406 zurück, zusammen
mit den nachfolgenden Schritten, bis entweder eine Abtrennung auftritt
oder eine Vereinbarung mit dem Stellvertreter P30 erreicht wird.
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Die
Elemente der Vorrichtungsfähigkeit,
die bei dem vorliegenden Beispiel verwendet wurden, um den Prozeß der Verhandlung
durch den Stellvertreter darzustellen, stellen nur einen geringen
Abschnitt der möglichen
Datenelemente bei dem Fähigkeitsdatentyp
dar, und tatsächlich
die übliche
derartige Anzahl, bei der eine Vereinbarung üblicherweise erreicht werden
kann. Üblicherweise
werden Parameter, die sich auf das Betriebssystem der Hauptvorrichtungen,
der Anwendungs-Software, der zulässigen
Dateitypen (zu einer Assimilation fähig) etc. beziehen, eingerichtet.
Umgekehrt ist es nicht notwendig, alle möglichen Datenelemente einzuschließen; z.
B. in dem Fall, daß eine
der Vorrichtungen keinen Bildschirm aufweist, z. B. (was insbesondere in
dem Fall einer festen Funkstation machbar ist), kann dieses Datenelement
einfach weggelassen werden und der Stellvertreter P10 kompiliert
dann eine höchste
gemeinsame Spezifikation, die keinen visuellen Monitor umfaßt.
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Nach
Abschluß einer
Vereinbarung über
die Spezifikation der höchsten
gemeinsamen Fähigkeit
betrachtet der Stellvertreter P10 dann den nächsten Datentyp, der durch
die Datenpegeleinstufung spezifiziert wird, bei diesem Beispiel
Datenelemente innerhalb der Benutzer/Eigentümer-Kategorie. Bei Schritt 424 bestimmt
der Stellvertreter P10, ob der Benutzer/Eigentümer der Partnervorrichtung 30 akzeptabel
ist. Beispiele von Fällen,
in denen Benutzer/Eigentümer
nicht vorhanden sind, ist vielleicht weil sie ein bekannter Krimineller sind,
zu einer Organisation gehören
(wie z. B. einem Handelskonkurrenten), mit dem es nicht als vernünftig betrachtet
wird, auf diese Weise zu kommunizieren, oder weil sie z. B. nicht
kreditwürdig
sind. Daten und Bedingungen, die bestimmen, ob ein Benutzer/Eigentümer akzeptabel
ist oder nicht, sind Teil der Daten, die zu dem Stellvertreter nach
dem Aufbau der Stellvertreter-Haupteinrichtung-Beziehung geliefert werden. Somit, in dem
Fall, daß der
Benutzer/Eigentümer
der Partnervorrichtung 30 nicht akzeptabel ist, folgen
die Schritte 414, 416 der Abtrennung und Absendung
einer Fehlermeldung, wie oben bereits beschrieben wurde. Wenn der
Benutzer/Eigentümer
akzeptabel ist, dann bestimmt der Stellvertreter P10 bei Schritt 426,
ob eines oder mehrere der Zahlungsverfahren, die in diesem Datendokument
XML 10 angeboten werden, für den Stellvertreter P30 akzeptabel
sind, durch Bestimmen, ob ein gemeinsamer Zahlungstyp vorliegt.
Aus einem Vergleich der Dokumente XML 10 und XML 30 ist
ersichtlich, daß der
Benutzer/Eigentümer
des PDA 10 bereit ist, entweder durch Visakarte (etikettiert
als <P10:Paymt1>), oder eine vorstellbare
Form von elektronischem Bargeld, genannt CampagCash (etikettiert
als <P10:Paymt2>) zu zahlen, wohingegen
der Benutzer/Eigentümer
der Funkstation 30 nur bereit ist, eine Visazahlung zu
akzeptieren (etikettiert in XML 30 als <P30:Paymt1>. Bei Schritt 428 sendet der
Stellvertreter P10 das gemeinsame Zahlungsverfahren zurück, das
in XML 10 am bevorzugtesten ist, (d. h. die niedrigste Versionsnummer
aufweist, wobei Paymt1 bevorzugt gegenüber Paymt2 ist), zu dem Stellvertreter
P30 für
eine Vereinbarung. Bei Schritt 430 bestimmt der Stellvertreter
P10 auf die Weise, die oben Bezug nehmend auf Schritt 410 beschrieben
wurde, ob der Stellvertreter P30 dem vorgeschlagenen Zahlungsverfahren
zugestimmt hat. Ein Einwand gegen das vorgeschlagene Zahlungsverfahren
weist wahrscheinlich entweder die Form einer Modifikation auf, oder
zusätzliche
Bedingungen für
das Zahlungsverfahren, das in dem XML-Dokument ausgeführt ist.
Wenn somit z. B. eine Zahlung durch Visakarte ausgeführt wird,
kann die Haupteinrichtung zu dem Stellvertreter P30 festgesetzt
haben, daß eine
Zahlung vor dem Schritt der Absendung von jeglichen Waren beglichen
wird. In dem Fall, daß ein
Einwand empfangen wird, folgen Schritte 432 – 438 auf
dieselbe Weise wie Schritte 412, 418, 420 und 422 oben,
was wiederum zu dem oben beschriebenen Bestimmungsschritt von 426 führt, nach
dem eine oder mehrere weitere Iterationen folgen, eine Vereinbarung erreicht
wird, oder eine Abtrennung auftritt.
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Nachdem
die Zahlungsverhandlungen abgeschlossen sind, beziehen sich die
abschließenden
Verhandlungen, die erforderlich sind, auf die Taktikbestimmungsparameter,
da keine Verhandlungen im Hinblick auf einen Austausch von öffentlichen
Schlüsseln
für eine Übertragung
von verschlüsselten
Daten erforderlich sind. Bei Schritt 440 bestimmt der Stellvertreter
P10, ob eine gemeinsame Sprache in dem Sprachelement des Taktikdatentyps
spezifiziert ist. Wenn keine gemeinsame Sprache vorliegt, dann fordert
der Stellvertreter P10 bei Schritt 442 an, daß der Stellvertreter
P30 die Verwendung einer elektronischen Übersetzung für übermittelte
Daten aufruft, wobei dies weniger anspruchsvoll ist und daher weniger
bevorzugt als die ordnungsgemäße Bereitstellung
einer Lingua Franca für
den PDA 10, aber nicht desto trotz einem Grad einer Kommunikation ermöglichen
sollte, der anderweitig nicht möglich
wäre. In
dem Fall, daß eine
gemeinsame Sprache vorliegt, die in den Datendokumenten XML 10 und
XML 30 spezifiziert ist, wählt der Stellvertreter P10
bei Schritt 444 die gemeinsame Sprache höchster Präferenz aus
und sendet dies zu dem P30 zurück.
Bei Schritt 446 bestimmt der Stellvertreter P10, ob der
Stellvertreter P30 Einwände
erhoben hat, woraufhin, wenn ein Einwand erhoben wird, die Schritte 448 bis 454 folgen,
wobei diese gleich zu den Schritten 410, 412, 418, 420 und 422 mutatis
mutandis sind, wobei auf ähnliche
Weise, in dem Fall, daß keine
Vereinbarung erreicht wird, dasselbe für die Abtrennungs- und Fehlermeldungs-Schritte 456, 458 einerseits
und die Schritte 416, 414 andererseits gilt.
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Die
Entdeckung eines Fehlens einer gemeinsamen Sprache und eine nachfolgende
Anforderung nach einer elektronischen Übersetzung ist in Verfahrensausdrücken äquivalent
dazu, daß der
Stellvertreter P30 einer Sprache nicht zustimmt, die durch den Stellvertreter
P10 vorgeschlagen wird, und so nach dem Schritt des Anforderns einer
elektronischen Übersetzung
der Schritt 446 folgt, wiederum gefolgt durch die Schritte 448 bis 454 und
möglicherweise,
falls angemessen, die Abtrennungs- und Fehlermeldungs-Schritte 456, 458.
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Eine
Vereinbarung zwischen den Stellvertretern über das weitere Taktikdatenelement,
das hierin dargestellt ist und durch das Etikett <FoodPref> bezeichnet ist, wird
auf ähnliche
Weise zu den vorangehend beschriebenen Verhandlungen ausgeführt, und
um eine unnötige
Wiederholung zu vermeiden, wurden die verschiedenen Prozesse, die
in der Verhandlung umfaßt
sind, unter dem Bezugszeichen 460 gebündelt.
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Die
verschiedenen Taktikdatenelemente, die in dem Taktikdatentyp umfaßt sein
können,
sind äußerst zahlreich,
und obwohl nur zwei dargestellt wurden, können nach Bedarf viele weitere
hinzugefügt
werden, und würden
dies in einer praktischen Situation wahrscheinlich werden. Somit
könnten
die Taktikdaten z. B. verwendet werden, um einen Parameter zu vereinbaren,
der eine Ausgabegrenze setzt unter Verwendung einer Kreditkarte,
deren Nummer bereitgestellt wurde, oder in dem Fall, daß eine Person,
die eine tragbare Vorrichtung hat, im voraus weiß, daß sie in eine Region ein tritt,
die durch Funkstationen besetzt ist, z. B. in einem anderen Land,
diese Person üblicherweise
den Stellvertreter P10 kontaktiert und Taktikdatenelemente entweder
aktualisiert oder anderweitig auf wahrscheinliche Anforderungen
bei der anstehenden Reise zuschneidet, um angemessenere Parameter
zu vereinbaren. In dem Fall z. B., daß ein Benutzer in ein islamisches
Land fährt, könnten die
Taktikdaten modifiziert werden, um einen Wunsch zu reflektieren,
das Konsumieren von Alkohol zu vermeiden.
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Nach
dem Abschluß aller
notwendigen Verhandlungen sendet der Stellvertreter P10 bei Schritt 462 die Parameter,
die direkte Kommunikationen zwischen den Vorrichtungen regeln, zu
seiner Haupteinrichtung, dem PDA 10 zurück, mit der höchsten gemeinsamen
Spezifikation für
eine Kommunikation zwischen den Vorrichtungen 10 und 30,
dem öffentlichen
Schlüssel
der Vorrichtung 30, der Zahlungspräferenz, die beiden Vorrichtungen
gemeinsam ist, der Sprachpräferenz,
die beiden Vorrichtungen gemeinsam ist, der Nahrungsmittelpräferenz des
Benutzers/Eigentümers
des PDA 10, wobei die zwei Vorrichtungen nun mit diesen
Informationen direkt effektiv kommunizieren können, Handelstransaktionen
ausführen
können,
und die Funkstation 30 den PDA 10 mit relevanten
Informationen in Bezug auf geeignete Orte zum Speisen beliefern
kann.
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Sobald
direkte Kommunikationen zwischen den zwei Vorrichtungen eingerichtet
wurden, wird dann eine Anzahl von Wechselwirkungstypen möglich. Bei
dem vorliegenden Ausführungsbeispiel
kommunizieren die zwei Vorrichtungen direkt miteinander über das
drahtlose IR-Tor, da die Funkstation jedoch eine feste Vorrichtung
ist, und daher wahrscheinlich eine hartverdrahtete Verbindung zu
ihrem Stellvertreter aufweist, kann die Funkstation vorteilhafter
Weise in konstantem Kontakt mit ihrem Stellvertreter P30 während des
Verlaufs der Kommunikation mit dem PDA 10 sein. Dies kann
besonders vorteilhaft sein, wenn der Benutzer des PDA durch einen
Bereich geht, der durch eine Mehrzahl von Funkstatio nen an unterschiedlichen
Positionen besetzt ist, wobei alle derselben dieselbe oder eine ähnliche
Fähigkeit
aufweisen (wobei eine einzelne Stellvertreterverhandlung somit zum
Bestimmen der Parameter für
eine Wechselwirkung mit allen Funkstationen aufgrund ihrer Identität/Ähnlichkeit
dient). Eine oder beide Vorrichtungen, die in konstantem Kontakt
mit ihrem Stellvertreter bleiben, können Informationen zu ihrem
Stellvertreter übergeben,
die sie von dem Partner zum Verarbeiten empfangen haben, während die
direkte drahtlose Kommunikation verwendet wird, um die Informationen von
Partner zu Partner zu senden und zu empfangen; während dieser Zeit sind die
Stellvertreter üblicherweise nicht
miteinander in Kontakt.
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Die
Erfindung wurde exemplarisch unter Verwendung von Stellvertretern
dargestellt, die entfernt von den Vorrichtungen sind und die eine
feste Position aufweisen. Dies ist nicht wesentlich, und Bezug nehmend nun
auf 7 ist eine Modifikation der Systemarchitektur
dargestellt, die in 2 gezeigt ist. Somit kann in dem
Fall einer tragbaren Vorrichtung der Stellvertreter durch einen
Laptop-Computer (mit Leistung versorgt durch eine Batterie B 19
und B 29 für
die Stellvertreter P10 bzw. P20) und eine hartverdrahtete Verbindung
von der Vorrichtung dem Stellvertreter bereitgestellt sein, wobei
der Stellvertreter durch den Laptop-Computer vorgesehen ist, der
eine Verbindung zu einem anderen Stellvertreter (egal, ob auf ähnliche
Weise durch ein Laptop bereitgestellt oder nicht) über eine
Mobiltelefonverbindung herstellt; die Stellvertreter können somit
möglicherweise
auch die Funktion des Routens bzw. Führens des zweiten Kommunikationskanals 70 zwischen
den Vorrichtungen aufweisen. Diese Konfiguration genießt weiterhin
die Vorteile der vorkonfigurierten direkten Verbindung zwischen
z. B. zwei tragbaren Informationsvorrichtungen unter Verwendung
einer kostengünstigen drahtlosen
Kommunikationsverknüpfung,
wobei die Vorkonfiguration erstens ein Ergebnis der Fähigkeit
des Stellvertreters ist, geeignete Parameter für die direkte Interaktion zu
verhan deln, und zweitens ein vollständig unabhängiges Ergebnis der Verhandlung,
die über
eine Kommunikationsverknüpfung
durchgeführt
wird, die eine bedeutend größere Frequenzbandbreite
für ein
gegebenes Signal-zu-Rauschen-Verhältnis aufweist.
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Obwohl
nur eine Doppelvorrichtungswechselwirkung detailliert beschrieben
wurde, wird eine Mehrfachvorrichtungswechselwirkung berücksichtigt,
wie z. B. in dem Fall des mit mehreren Funkstationen besetzten Bereichs,
der oben beschrieben wurde. Bezug nehmend nun auf 8 bewegt
sich ein Benutzer, der einen PDA 10 hat, durch einen Bereich,
der mit einer Mehrzahl von Funkstationen 30 besetzt ist.
Die Systemarchitektur der Informationsvorrichtungen und Stellvertreter,
die in dem dargestellten Szenario umfaßt sind, ist im wesentlichen
dieselbe wie die, die in Verbindung mit 1 beschrieben
wurde, wobei der bedeutende Unterschied ist, daß eine Mehrzahl von zweiten
Informationsvorrichtungen, in diesem Fall Funkstationen 30,
mit einem einzelnen Stellvertreter P30 verbunden sind. Bei dem vorliegenden
Beispiel geht der Benutzer des PDA 10 durch einen Flughafen,
und der PDA 10 emittiert kontinuierlich ein Rekrutierungssignal,
um die unmittelbarste Funkstation in Eingriff zu nehmen, wodurch
sequentiell ein Kontakt mit den Funkstationen 30A – E rekrutiert
wird, wenn sich der Benutzer in der Richtung bewegt, die durch den
Pfeil A angezeigt ist. Bei dem vorliegenden Beispiel bleibt jeder
der Stellvertreter 30A – E dauerhaft
mit dem Stellvertreter P30 über
die hartverdrahtete Verbindung 50 und eine Telefonverbindung 80 verbunden
und kann so die Bewegung des PDA 10 durch den Bereich verfolgen,
einfach durch Überwachen,
mit welcher Funkstation 30A – E der PDA momentan in
Kontakt ist, und durch Liefern von Informationen über diese
Funkstation, die den Taktikdatenelementen entsprechen, die zwischen
den Stellvertretern vereinbart wurden und die relevant für die momentane
Position des PDA sind. Somit kann dies z. B. Relevanz in einem Flughafen
haben, wo die Funkstationen den Benutzer des PDA 10 effektiv
zu einem bestimmten Duty-Free-Shop führen können.
-
Bei
dem vorliegenden Beispiel, nach Abschluß der Verhandlungen zwischen
den Stellvertretern P10 und P30, was bei der Rekrutierung der Funkstation 30A durch
den PDA 10 aufgetreten ist, wurden Taktikparameter, die
sich auf das Wesen der Duty-Free-Waren beziehen, die der Benutzer
des PDA 10 kaufen möchte, zwischen
den Stellvertretern P10 und P30 eingerichtet. Der Stellvertreter
P30 hat Zugriff auf Daten, die sich auf die verschiedenen Einzelhandelsgeschäfte beziehen,
die an bestimmten Punkten an dem Flughafen angeordnet sind, bereitgestellt
durch den „Benutzer" der Funkstationen 30 (der
bei diesem Beispiel üblicherweise wahrscheinlich
ein Anbieter von Informationsdiensten ist, am wahrscheinlichsten
unter Vertrag mit einem Konsortium, das Einzelhändler und andere Dienstanbieter
innerhalb des Flughafens umfaßt).
Durch Überwachen, welche
Funkstation 30 am nächsten
zu dem PDA 10 ist, ist der Stellvertreter P30 somit in
der Lage, zu bestimmen, wo der Benutzer des PDA 10 in Beziehung
zu einem oder mehreren Einzelhandelsgeschäften ist, die die Kriterien
erfüllen,
die in den Taktikparametern ausgeführt sind. Wenn somit ein relevantes
Einzelhandelsgeschäft
in unmittelbarer Nähe
zu der Funkstation 30C angeordnet ist, sendet der Stellvertreter
P30 eine Meldung an die Funkstation 30A, wenn der Benutzer
des PDA 10 die Funkstation 30A passiert, die dieselbe
anweist, eine Meldung über
die drahtlose Verknüpfung
zu dem PDA 10 zu senden, die Anweisungen an die Funkstation 30B gibt
(z. B. im Hinblick auf Orientierungspunkte innerhalb des Flughafens),
woraufhin Richtungen dann von der Funkstation 30B an die
Funkstation 30C gegeben werden würden und dann weiter zu dem
oder den Einzelhandelsgeschäften
in Frage. Gleichzeitig und gemäß weiteren
Taktikparametern kann der Stellvertreter P30 anzeigen (möglicherweise
ansprechend auf eine Abfrage von dem PDA 10 oder als ein
Ergebnis eines weiteren Taktikparameters), daß das Einzelhandelsgeschäft z. B.
10 Gehminuten von der momentanen Position des Benutzers des PDA 10 entfernt
positioniert ist, 5 Gehminuten von seinem Abfluggate, und daß das Flugzeug,
das der Benutzer erwischen möchte,
um 20 Minuten verspätet
sein wird.
-
Bei
einer weiteren Modifikation, durch Einschließen der Verwendung von bekannten
Techniken, die an Infrarotkommunikationen anwendbar sind, gemäß dem IRDA-Standard,
ist es möglich,
die Nähe
eines PDA zu einer individuellen Funkstation zu bestimmen. Das heißt, die
Position des PDA innerhalb des Bereichs oder der Zelle einer bestimmten
Funkstation im Gegensatz zu der Zelle, in der die Vorrichtung positioniert
ist. Ein Beispiel einer solchen Technik ist die Verwendung einer
CHIRP-Radartechnik. Die Meldungen, die bei dem obigen Beispiel zu
dem PDA 10 gesendet werden, können dann weiter modifiziert
werden, gemäß solchen
Daten physischer Nähe.
-
Zusätzlich dazu
können
in dem Fall von tragbaren Vorrichtungen drei oder mehr tragbare
Vorrichtungen miteinander in Wechselwirkung treten, unter Verwendung
unterschiedlicher Parameter, um die Wechselwirkung von zwei derselben
zu regeln.
-
Es
ist nicht vorgesehen, daß die
verschiedenen Aspekte der Erfindung, die hierin beschrieben sind, auf
eine Zuordnung zu den Ausführungsbeispielen
eingeschränkt
sein sollen in Verbindung mit denen dieselbe beschrieben wurde;
alle solchen Aspekte sollen eine allgemeine Anwendbarkeit haben,
außer
anderweitig angegeben.