DE60103610T2 - Bereitstellung von Diensten für tragbare Informationsgeräte über ein Informationstechnologienetz - Google Patents

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Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf die Bereitstellung von Diensten über ein Informationstechnik-Netzwerk, wie z. B. das Internet, und auf die Bereitstellung von Diensten von einem solchen Netzwerk zu Informationsvorrichtungen, wie z. B. tragbaren Informationsvorrichtungen, die persönliche digitale Assistenten („PDA"), mobile Telefone oder tragbare Computer umfassen.
  • In den letzten Jahren wurde ein wesentlicher Anstieg in der Wirtschaft bei der Verwendung von tragbaren Informationsvorrichtungen aufgezeichnet. Mobile Telefone sind nun in den meisten technisch entwickelten Ländern allgegenwärtig und liefern ständig steigende Informationsverarbeitungskapazitäten über die hinaus, die dem Durchführen von Telefonanrufen selbst zugeordnet sind, wobei einige Mobiltelefone nun einen elektronischen persönlichen Organisierer einlagern. Ähnliche PDAs haben sich von einem einfachen elektronischen persönlichen Organisierer entwickelt, um Fähigkeiten einzugliedern, wie z. B. die Fähigkeit, MP3-Musikdateien abzuspielen. Notebook-Computer haben nun eine Größe, die nur durch den erkennbaren Bedarf eingeschränkt ist, daß der Computer einen relativ großen Bildschirm aufweist (z. B. wie ein Stück eines A4-Papiers) und eine Tastatur, die durch Berührungseingabe betreibbar ist. Eine Unterscheidung zwischen unterschiedlichen Typen von tragbaren Informationsvorrichtungen wird schnell bis zu dem Ausmaß verwischt, daß es in Zukunft möglicherweise nicht angemessen ist, zu versuchen, eine bestimmte solche Vorrichtung unter Verwendung einer gegenwärtigen Nomenklatur zu klassifizieren. Ein übliches Merkmal von vielen aktuell erzeugten tragbaren Informationsvorrichtungen ist die Bereitstellung eines drahtlosen Nahbereichs-Kommunikationstors. Dieses Tor kann ein Bluetooth-Tor sein, das eine elektromagnetische Strahlung in einem ISM-Frequenzband über 2,5 GHz verwendet, oder ein Infrarottor (das bei normalen Bedingungen über eine Distanz im Größenbereich von 10 – 20 Metern betreibbar ist), oder bei einigen Informationsvorrichtungen beides. Standards wurden für Protokolle gesetzt, die Kommunikationen unter Verwendung solcher drahtlosen Medien regeln, was bedeutet, daß in der Theorie eine gegebene Informationsvorrichtung, die mit einem drahtlosen Nahbereichskommunikationstor versehen ist, in der Lage sein soll, mit jeder anderen solchen Informationsvorrichtung zu kommunizieren.
  • In der Praxis jedoch ist eine Kommunikation mit oder zwischen Informationsvorrichtungen über solche Tore nicht einfach. Problempunkte, wie z. B. die systemeigene Fähigkeit (als ein Ergebnis entweder von Hardware oder Software) einer Vorrichtung und die Möglichkeit, eine Verschlüsselung von Daten zu verwenden, komplizieren die Sache. Daher sind in der Abwesenheit von zumindest einem Grad an Vorkenntnissen, die sich auf die Fähigkeit einer Informationsvorrichtung und/oder den Informationspegel beziehen, der ausgetauscht werden kann, nützliche Kommunikationen mit oder zwischen solchen Vorrichtungen äußerst schwierig einzurichten. Als ein Beispiel des Ausmaßes, zu dem Kommunikationen zwischen Benutzern auf Vorkenntnissen der Rechenfähigkeit basieren, wird ein Benutzer mit einem Desktop-PC betrachtet, der mit einem anderen Benutzer in einem Informationstechnik-Netzwerk kommunizieren möchte. Der Benutzer sendet üblicherweise Daten, wie z. B. Text, in der Form einer PDF-Datei, oder einer Datei, die durch eine Textverarbeitungs-Software erzeugt wird, wie z. B. Microsoft-Word, mit einer angemessenen Erwartung, daß der beabsichtigte Empfänger der Daten in der Lage sein wird, dieselben zu assimilieren. Die zuvor genannte Erwartung wurde im Lauf der Zeit immer zuverlässiger erfüllt, als im wesentlichen eine de facto Standardspezifikation, da sich ein Desktop-Computer weitgehend durchgesetzt hat.
  • Dasselbe kann momentan für Informationsvorrichtungen nicht behauptet werden. Ferner ist es keinesfalls eine selbstverständliche Schlußfolgerung, daß in Zukunft die Spezifikati onen von unterschiedlichen Informationsvorrichtungen, die durch unterschiedliche Hersteller angeboten werden, und hauptsächlich für unterschiedliche Zwecke, notwendigerweise hin zu einer einzelnen standardisierten Spezifikation konvergieren. Das Gewinnen eines Verständnisses der Art und Weise, auf die ein effektiver und nützlicher Datenaustausch zwischen zwei solchen Vorrichtungen stattfinden kann, ist üblicherweise unter Verwendung von ausschließlich den Vorrichtungen schwierig zu erreichen. Der Prozeß ist notwendigerweise ein iterativer Prozeß von Versuch und Irrtum: eine Vorrichtung sendet eine Meldung zu der anderen, und die empfangende Vorrichtung zeigt dann an, welcher Teil, falls überhaupt, der Meldung verständlich/verwendbar/relevant war (je nach Fall), woraufhin die erste Vorrichtung dann eine weitere modifizierte Meldung sendet, usw. Die Geschwindigkeit eines solchen iterativen Prozesses ist im wesentlichen durch zwei Faktoren eingeschränkt: die Geschwindigkeit der Datenübertragung unter Verwendung der drahtlosen Verknüpfung zwischen den Vorrichtungen und die Rechenleistung (d. h. die Verarbeitungs- und Speicherungs-Fähigkeit) der Vorrichtungen.
  • Die WO 98/17032, auf die in dem Suchbericht der vorliegenden Anmeldung unter der Kategorie A Bezug genommen wird, technischer Hintergrund, offenbart ein drahtloses adressierbares Netzwerk mit Peer-zu-Peer-Fähigkeit, das eine Anzahl von Peers bzw. Partnern unterbringt, und bei dem Netzwerkverbindungen basierend auf der Nähe zwischen Partnern und einer Bedarfs-und-Fähigkeiten-Bewertung gebildet werden.
  • Ein erster Aspekt der vorliegenden Erfindung versucht solche Schwierigkeiten durch die Verwendung von Stellvertreter-Rechenentitäten für die Informationsvorrichtungen zu verbessern, wobei die Stellvertreter eine relativ standardisierte Spezifikation aufweisen. Die Stellvertreterentitäten tauschen Informationen aus, die sich auf das Wesen der Vorrichtungen beziehen, und richten Parameter für eine direkte Kommunikation zwischen den Vorrichtungen ein. Sobald solche Parameter eingerichtet wurden, kommunizieren die Vorrichtungen dann miteinander über eine drahtlose Verbindung, in Übereinstimmung mit den Parametern, entweder mit oder ohne die aktive Teilnahme der Stellvertreter nach Bedarf. Die Stellvertreterentitäten kommunizieren vorzugsweise über einen Kommunikationskanal, der eine breitere Frequenzbandbreite aufweist als die, die durch die drahtlosen Kommunikationstore solcher Vorrichtungen bereitgestellt werden, wodurch ein relativ schneller Austausch von Informationen ermöglicht wird, um eine entsprechend schnelle Einrichtung der zuvor genannten Parameter zu erleichtern. Üblicherweise, in dem Fall von tragbaren Vorrichtungen, haben die Vorrichtungen einen Stellvertreter, der von einer Internetadresse arbeitet, die über das Telefonnetzwerk unter Verwendung einer mobilen Telefonverknüpfung innerhalb der tragbaren Vorrichtung kontaktierbar ist, wobei jedoch auch hartverdrahtete Verbindungen zu dem Telefonnetzwerk berücksichtigt werden.
  • Ein erster Aspekt der vorliegenden Erfindung schafft ein Verfahren zur Kommunikation zwischen einer ersten und einer zweiten Informationsvorrichtung, das folgende Schritte aufweist:
    • Initiieren einer Kommunikation zwischen den Vorrichtungen dadurch, daß eine der Vorrichtungen auf das Vorhandensein einer anderen hingewiesen wird;
    • Weiterleiten von zumindest einer Meldung zwischen den Vorrichtungen, um die Adresse innerhalb des Netzwerks einer zweiten Stellvertreterentität für die zweite Vorrichtung zu der ersten Vorrichtung zu liefern;
    • Verbinden der ersten Vorrichtung mit einer ersten Stellvertreterentität für die erste Vorrichtung und Weiterleiten der Adresse innerhalb des Netzwerks des zweiten Stellvertreters zu dem ersten Stellvertreter;
    • Weiterleiten von Meldungen zwischen dem ersten und dem zweiten Stellvertreter, um zumindest einen Parameter einzurichten, der einen Datenaustausch zwischen der ersten und der zweiten Vorrichtung regelt; und
    • Leiten einer Kommunikation zwischen der ersten und der zweiten Vorrichtung gemäß zumindest einem Parameter, durch Weiterleiten von Meldungen zumindest direkt zwischen den Vorrichtungen.
  • Eine oder beide der Informationsvorrichtungen können tragbar sein. Bei einem Szenario geht z. B. ein erster Benutzer, der einen tragbaren PDA hat, durch einen Bereich (z. B. ein Museum), das mit einer oder mehreren festen Funkstationen besetzt ist, die stellvertretend für einen zweiten Benutzer arbeiten, und direkte Kommunikationen zwischen dem tragbaren PDA und der oder jeder Funkstation werden unter Verwendung von Stellvertretern für sowohl die Funkstationen als auch den PDA eingerichtet.
  • Die Stellvertreter sind vorzugsweise jeweils Teil eines Informationstechnik-Netzwerks, wie z. B. des Internets, wodurch eine leichte und relativ schnelle Verbindung ermöglicht wird. Bei einem Ausführungsbeispiel sind die Stellvertreter miteinander über einen Kommunikationskanal verbunden, der eine breitere Frequenzbandbreite aufweist als die Frequenzbandbreite des Kommunikationskanals, über den Meldungen anfänglich zwischen den Vorrichtungen ausgetauscht werden, wodurch für ein gegebenes Verhältnis von Signal zu Rauschen eine schnellere Übertragung von Daten zwischen den Stellvertretern ermöglicht wird. Eine Kommunikation zwischen den Vorrichtungen kann dann das Übergeben von Meldungen umfassen, die durch eine Vorrichtung empfangen werden, zu dem Stellvertreter dieser Vorrichtung (z. B. zum Verarbeiten), abhängig von dem/den vereinbarten Parametern der direkten Kommunikation zwischen den Vorrichtungen.
  • Alternativ kann die Kommunikation einfach die Vorrichtungen umfassen.
  • Eine Verbindung der Vorrichtungen mit den Stellvertretern kann auf eine geeignete Weise erreicht werden, wie z. B. durch eine drahtlose Einrichtung, üblicherweise unter Verwendung einer Verbindung vom Mobiltelefontyp in dem Fall von Stellvertretern, die über ein Telefonnetzwerk zugreifbar sind, oder in bestimmten Umständen einer Landleitung oder einer anderen geeigneten Form einer hartverdrahteten Verbindung.
  • Parameter, die eine direkte Kommunikation zwischen den Vorrichtungen regeln, können sich auf das Format beziehen, in dem Daten durch jede Vorrichtung assimiliert werden können, die Rate, mit der jede Vorrichtung in der Lage ist, Daten zu empfangen (wobei beide eine Funktion der systemeigenen Fähigkeiten einer Vorrichtung sind), die Öffentlicher-Schlüssel-Informationen für eine Übertragung von verschlüsselten Daten und Parametern, die eine Taktik bestimmen, die die Funktion zum Regeln der Verwendungen bedienen, für die eine Kommunikation zwischen den Vorrichtungen verwendet werden kann. Taktikparameter umfassen Parameter, die das Wesen des Inhalts regeln, den eine Vorrichtung empfangen möchte, die Art und Weise seiner Bereitstellung sowie solche Dinge wie z. B. das Ausgabegrenzen (egal, ob für individuelle Transaktionen oder Aggregatgrenzen), die Sprache, in der der Inhalt geliefert wird, usw.
  • Einer der Vorteile des Einrichtens von Parametern für eine direkte Kommunikation zwischen den Vorrichtungen durch Stellvertreter und insbesondere Stellvertreter, die mit dem Internet verbunden sind, liegt in dem standardisierten Wesen solcher Stellvertreter, und der resultierenden hohen Wahrscheinlichkeit, daß ein beträchtlicher Austausch von assimilierbaren Daten zwischen denselben stattfinden kann. Ein weiterer unabhängiger Vorteil liegt in der relativ breiten Frequenzbandbreite des Kommunikationskanals (d. h. im Vergleich zu der des Kommunikationskanals zwischen den Vorrichtungen), die üblicherweise zwischen den Stellvertretern existiert, was zu der Bereitstellung eines Kommunikationskanals mit relativ hoher Geschwindigkeit zwischen den Stellvertretern für ein gegebenes Signal-zu-Rauschen-Verhältnis führt.
  • Dementsprechend schafft ein weiterer unabhängiger Aspekt der vorliegenden Erfindung ein Kommunikationsverfahren zwischen der ersten und der zweiten Informationsvorrichtung, das folgende Schritte aufweist:
    • Initiieren einer Kommunikation zwischen den Vorrichtungen unter Verwendung eines ersten Kommunikationskanals mit einer ersten Frequenzbandbreite;
    • Verwenden des ersten Kanals, der zumindest eine Meldung zwischen den Vorrichtungen weiterleitet, die Daten enthält, die eine Verbindung der ersten und der zweiten Vorrichtung über einen zweiten Kommunikationskanal ermöglichen, der eine breitere Frequenzbandbreite aufweist als der erste Kanal;
    • Verwenden des zweiten Kanals, um Daten zwischen den Vorrichtungen auszutauschen, um zumindest einen Parameter einzurichten, der einen Datenaustausch zwischen den Vorrichtungen über den ersten Kanal regelt; und
    • Führen einer Kommunikation zwischen den Vorrichtungen unter Verwendung von zumindest dem ersten Kanal gemäß dem zumindest einen Parameter.
  • Wo somit eine bedeutende Barriere zum Einrichten von einem oder mehreren Parametern, die den Datenaustausch zwischen den Vorrichtungen regeln, der Betrag der Daten ist, die zwischen den Vorrichtungen ausgetauscht werden sollen, kann dies über eine Datenverbindung mit höherer Geschwindigkeit durchgeführt werden (die üblicherweise teurer ist), woraufhin, sobald einer oder mehrere Parameter eingerichtet wurden, eine direkte Kommunikation (die üblicherweise relativ kostengünstig ist) zwischen den Vorrichtungen über eine drahtlose Verbindung verwendet werden kann. Ein Beispiel, bei dem die Geschwindigkeit der Datenübertragung wichtig im Vergleich zu anderen Faktoren ist, ist, wo die Vorrichtungen mit einer ausreichenden Rechenleistung ausgestattet sind, um die Stellvertreter-Transaktionen auszuführen (oder wo die Stellvertreter tatsächlich Teil der Vorrichtungen sind). In einer solchen Situation wird die Geschwindigkeit der direkten Datenübertragung zwischen den Vorrichtungen zumindest zu einem der bedeutendsten Faktoren in der Zeit, die erforderlich ist, um einen oder mehrere Parameter für eine direkte Kommunikation einzurichten.
  • Meldungen, die zwischen den Benutzern über das Niedrigbandbreitenmedium geleitet werden, können, falls erwünscht, an die Stellvertreter übergeben werden, z. B. in dem Fall, daß einer oder jeder Stellvertreter erforderlich ist, um eine Meldung zu verarbeiten.
  • Bei komplexeren Szenarios können die Verfahren der vorliegenden Erfindung angewendet werden, um eine Mehrfachbenutzer-Direktkommunikation einzurichten.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nun beispielhaft und Bezug nehmend auf die beiliegenden Zeichnungen beschrieben, in denen:
  • 1 eine schematische Darstellung eines Szenarios ist, bei dem ein Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung verwendet werden kann;
  • 2 ein schematisches Diagramm ist, das die Architektur eines Ausführungsbeispiels eines Systems gemäß der vorliegenden Erfindung darstellt;
  • 3, 4A und 4B Flußdiagramme sind, die den Prozeß eines Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung darstellen;
  • 5 und 6 XML-Dokumente sind;
  • 7 eine Modifikation der Systemarchitektur ist, die in 2 gezeigt ist;
  • 8 eine schematische Darstellung eines modifizierten Szenarios der Verwendung für ein Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung ist.
  • Bezug nehmend nun auf 1 weist ein einfaches Szenario, das durch die vorliegende Erfindung berücksichtigt wird, drei Informationsvorrichtungen 10, 20, 30 auf, wobei zwei derselben, 10 und 20, tragbar sind, während die dritte, 30, eine feste Position hat. Ein erster Benutzer, der der Eigentümer der tragbaren Informationsvorrichtung 10 ist, die hier die Form eines persönlichen digitalen Assistenten („PDA") 10 aufweist, trifft auf einen zweiten Benutzer, den Eigentümer der tragbaren Vorrichtung 20, die bei dem vorliegenden Beispiel ebenfalls ein PDA ist. Beide Benutzer liegen ferner innerhalb des Bereichs der festen Informationsvorrichtung 30, die hier die Form einer Funkstation 30 hat. Jede der Informationsvorrichtungen 10, 20, 30 weist ein drahtloses (wireless bzw. W/L) Kommunikationstor 12, 22, 32 auf, das bei diesem Beispiel ein Infrarotkommunikationstor ist. Üblicherweise entsprechen alle solchen Tore einem Standard, der als IRDA bekannt ist, und ist das Protokoll, das die Art und Weise regelt, auf die Kommunikationen unter Verwendung solcher Tore eingerichtet, beibehalten und dann beendet werden sollen, weitgehend verständlich, was bedeutet, daß das Senden und Empfangen per se von Daten zwischen zwei solchen Vorrichtungen eine einfache Aktion ist. Wie jedoch oben erwähnt wurde, bedeutet dies nicht notwendigerweise, daß die Vorrichtungen gegenseitig für den Austausch von bedeutenden Daten unter Verwendung dieses Kommunikationsmediums auf einer anderen Ebene der Systemarchitektur kompatibel sind, oder um es anders auszudrücken, obwohl Meldungen zuverlässig zwischen den Vorrichtungen weitergeleitet werden können, werden die Meldungen nicht notwendigerweise von dem Empfänger verstanden.
  • Gemäß einem ersten Szenario möchten der erste und der zweite Benutzer miteinander unter Verwendung ihrer PDAs 10, bzw. 20 kommunizieren, bei diesem Beispiel, weil der erste Benutzer im Besitz von wertvollen Daten ist, die innerhalb des PDA 10 in einem Tabellenkalkulationsformat gespeichert sind, die der zweite Benutzer erwerben möchte. Der erste Benutzer möchte daher eine Kopie dieser Daten in den PDA 20 des zweiten Benutzers über die drahtlosen Kommunikationstore 12, 22 übertragen. In dem Fall, daß beide PDAs 10 und 20 von demselben Hersteller hergestellt sind, im wesentlichen dieselbe Spezifikation aufweisen und von ähnlicher Generation oder Version sind, dann kann diese Kommunikation relativ wahrscheinlich einfach dadurch durchgeführt werden, daß der erste Benutzer eine Kopie der Datei, in der die Tabellenkalkulation gespeichert ist, von dem PDA 10 über das Kommunikationstor 12 zu dem PDA 20 über das Kommunikationstor 22 sendet. Es ist jedoch sogar bei diesem sehr vereinfachten Szenario möglich, daß der PDA 20 nicht in der Lage ist, die Daten zu assimilieren, die von dem PDA 10 gesendet wurden. Wenn der PDA 10 z. B. eine spätere Version der Tabellenkalkulations-Software hat, die verwendet wurde, um die Datendatei zu erzeugen, die zu dem PDA 20 gesendet werden soll, wird es höchstwahrscheinlich nicht möglich sein, dieselbe durch die ältere Version derselben Tabellenkalkulations-Software zu lesen, die in dem PDA 20 läuft (vergleiche z. B. unterschiedliche Versionen von Microsoft-Word – neue Versionen können Dateien lesen, die durch ältere Versionen erzeugt werden, aber nicht umgekehrt).
  • Allgemeiner ausgedrückt kann z. B. angenommen werden, daß die PDAs so ähnlich sind wie oben angegeben ist, und somit ist es unwahrscheinlich, daß Schwierigkeiten beim Austau schen von bedeutenden Meldungen auf das relativ unwichtige Problem von unterschiedlichen Versionen derselben Software beschränkt sind, wie oben exemplarisch ausgeführt ist. Weitere Faktoren, die bestimmen, ob eine Meldung assimilierbar ist, umfassen die Hardware-Spezifikation der Empfänger-Informationsvorrichtung, wie z. B. den Betrag von verfügbarem Speicher in dem Empfänger-PDA, und das Ausmaß, zu dem er Graphik und/oder Sound etc. unterstützen kann. Ferner ist es bei dem dargestellten Szenario relativ wahrscheinlich, in dem Fall, daß die Daten, die von dem PDA 10 zu dem PDA 20 geleitet werden, Geld wert sind, daß sie eine Verschlüsselung erfordern. Dies erfordert üblicherweise die Übertragung von Öffentlicher-Schlüssel-Informationen zu dem Sende-PDA 10 von dem Empfangs-PDA 20 (außer Privater-Schlüssel-Informationen wurden eingerichtet). Klar ausgedrückt, um eine nützliche Kommunikation zwischen zwei solchen Vorrichtungen durchzuführen, ist es notwendig, Parameter einzurichten, die das Wesen der Meldungen regeln, die ausgetauscht werden sollen. Die einzige Möglichkeit, dies zu erreichen, ist jedoch als ein Ergebnis der Kommunikation zwischen den zwei Vorrichtungen. Auf einer konzeptuellen Ebene ist dieses Problem nicht an sich unlösbar, und kann einfach durch einen iterativen Prozeß von Versuch und Irrtum gelöst werden, der den wiederholten Austausch von Meldungen umfaßt, bis ein ausreichender Grad an „Verständnis" zwischen den Vorrichtungen eingerichtet wurde, um zu ermöglichen, daß die erforderlichen Informationen in einer geeigneten Form übermittelt werden.
  • In der Praxis jedoch, machen zwei unabhängige Aspekte von Informationsvorrichtungen, und insbesondere tragbaren Vorrichtungen, diesen iterativen Prozeß zum Einrichten von Parametern für eine bedeutende Kommunikation unpraktizierbar. Erstens sind tragbare Informationsvorrichtungen üblicherweise relativ unflexibel konfiguriert, da ihre Tragbarkeit ihrer Hardware-Spezifizierung eine praktische Grenze auferlegt, was wiederum die Flexibilität ihrer Software einschränkt. Während somit z. B. eine tragbare Informati onsvorrichtung äußerst geeignet für das Ausführen einer Vielzahl von Aufgaben sein kann, für das sie spezifisch entworfen wurde (z. B. in dem Fall eines PDA, Speicherung eines Adreßbuches, Notizbuch, Unterstützen des Ablaufs von Tabellenkalkulationsprogrammen und anderer Anwendungs-Software und Erzeugung und Lesen von E-Mail), ist der überwiegende Großteil ihrer Verarbeitungs- und Speicherungs-Fähigkeit für das Durchführen solcher Aufgaben zweckgebunden und sehr wenig (falls überhaupt) Fähigkeit ist reserviert, um es einem Benutzer zu ermöglichen, die Vorrichtung zu konfigurieren, um unterschiedlich zu arbeiten. Diese Situation wird wahrscheinlich nicht durch die unvermeidbare zukünftige Bereitstellung von noch mehr Verarbeitungs- und Speicherungs-Fähigkeit für eine gegebene Größen- und Gewichts-Einschränkung verbessert, einfach, weil jegliche zusätzliche solche Fähigkeit durch Hersteller wahrscheinlich verwendet wird, um ein noch besseres oder verbessertes Verhalten der zuvor genannten (oder ähnlichen) Aufgaben und nicht die zusätzliche Fähigkeit für einen Benutzer zu liefern, die Vorrichtung zu rekonfigurieren, falls er dies wünscht (die Mehrzahl von Benutzern solcher Vorrichtungen hätte nicht die Fähigkeit, z. B. Anpassungen an dem Betriebssystem der Vorrichtung auszuführen, die notwendig sind, um Meldungen schnell mit einer anderen Vorrichtung auszutauschen, und würden daher keinen zusätzlichen Wert wahrnehmen, wenn sie die Möglichkeit dazu hätten). Der zweite Faktor ist einer der Geschwindigkeit der Datenübertragung über die drahtlose Kommunikationsverknüpfung, die bei diesem Beispiel Infrarot ist. Diese Verknüpfung weist eine Frequenzbandbreite auf, derart, daß im Gegensatz zu nicht optimalen Rauschbedingungen (d. h. Bedingungen, die bei durchschnittlicher praktischer Verwendung nicht vorhanden sind), die Datenverknüpfung eine relativ langsame Geschwindigkeit der Datenübertragung aufweist, wodurch die Zeit erhöht wird, die für den Austausch von Meldungen erforderlich ist, die benötigt werden, um Parameter für eine bedeutungsvolle Kommunikation einzurichten.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung werden die Schwierigkeiten beim Einrichten von Kommunikationen überwunden, durch Bereitstellen einer Stellvertreter-Rechenentität P10, P20, bzw. P30 für jede der Informationsvorrichtungen 10, 20, 30. Bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel sind die Stellvertreterentitäten P10, P20, P30 Computerprogramme, die durch Server untergebracht werden, die mit dem Internet verbunden sind. Wenn eine der Informationsvorrichtungen, z. B. der PDA 10, eine drahtlose Kommunikation mit einem Partner einrichten möchte, fordert er von dem Partner den einheitlichen Ressourcenlokalisierer („URL" – manchmal bekannt als eine Website-Adresse) seines Stellvertreters innerhalb des Netzwerks über das drahtlose Kommunikationstor. Dies umfaßt die Übertragung einer relativ einfachen Meldung in ASCII-Zeichen, die alle gegenwärtig hergestellten Rechenvorrichtungen (ob tragbar oder sonstiges) erkennen. Sobald der PDA 10 den URL von dem Stellvertreter seines Partners empfangen hat, kontaktiert er seinen Stellvertreter P10 über eine Telekommunikationsverknüpfung und überträgt diesen Partnerstellvertreter-URL zu dem Stellvertreter P10. Der Stellvertreter P10 kontaktiert dann den Partnerstellvertreter über das Internet, und diese zwei Stellvertreter klinken sich in etwas ein, das zu einer Verhandlung über die Tatsache führt, in der eine direkte drahtlose Kommunikation zwischen den Vorrichtungen vorteilhaft eingerichtet werden kann. Die vereinbarten Parameter für eine direkte Kommunikation über das drahtlose Kommunikationstor werden zurück über die Telekommunikationsverknüpfungen zu den jeweiligen Informationsvorrichtungen durch ihre jeweiligen Stellvertreter übermittelt, und die Vorrichtungen können sich dann in eine direkte Kommunikation miteinander einklinken, durch Einhalten der vereinbarten Parameter.
  • Dieses Verfahren hat zwei grundlegende Vorteile. Erstens, wie oben erwähnt wurde, haben die Stellvertreter eine höhere Standardisierungsebene und sind leistungsstärkere Rechenentitäten, wobei sie folglich wahrscheinlicher in der Lage sind, miteinander zu kommunizieren. Zweitens hat der Kommunikationskanal, der durch das Internet bereitgestellt wird, eine wesentlich breitere Frequenzbandbreite als die, die z. B. durch die drahtlose Infrarotkommunikationsverknüpfung bereitgestellt wird. Somit liefern die Internetkommunikations-Verknüpfung oder der -Kanal für ein gegebenes Verhältnis von Signal zu Rauschen eine schnellere Datenverknüpfung.
  • Bezug nehmend nun auf 2 weisen die PDAs 10, 20 jeweils einen Prozessor 14, 24 auf, der mit dem drahtlosen Kommunikationstor 12, 20 verbunden ist, zusammen mit einem Direktzugriffsspeicher 16, 26, einem Bildschirm oder Monitor 18, 28 und einer Batterie 19, 29. Zusätzlich dazu ist jeder der PDAs 10, 20 mit einer Mobiltelekommunikationskarte ausgerüstet, in diesem Fall mit GSM-Karten 100 bzw. 200 (obwohl andere Standards verwendet werden können, wie z. B. GPRS). Die GSM-Karte ist im wesentlichen das zentrale Arbeitselement eines Mobiltelefons und gewährt einem PDA somit Zugriff auf das Mobiltelefon-Telekommunikationsnetzwerk. Eine Verbindung zwischen einem PDA und einer GSM-Karte ist ein einfacher Gegenstand, der auf dieselbe Weise erreichbar ist, auf die ein gegenwärtig handelsüblich erhältlicher PDA (wie z. B. der PDA, der durch Hewlett-Packard unter dem Warenzeichen Jornada verkauft wird) mit einem aktuell erhältlichen Mobiltelefon verbunden werden kann. Die Informationsvorrichtung, die durch die Funkstation 30 bereitgestellt wird, weist ferner ein drahtloses Kommunikationstor 32, einen Prozessor 34 und einen Direktzugriffsspeicher 36 und eine Anzeige 38 auf (obwohl eine Anzeige nicht notwendigerweise typisch für eine Funkstation ist). Zusätzlich dazu, da es eine feste Vorrichtung ist, weist die Funkstation 30 keine GSM-Karte auf, verwendet jedoch statt dessen eine Landleitungs-Telekommunikationsverbindung 50 zu dem Stellvertreter P30 der Funkstation 30.
  • Das dargestellte System weist somit eine drahtlose Kommunikationsverknüpfung, in diesem Fall eine Infrarotverknüpfung 60, die dem IRDA-Standard entspricht, die eine beliebige der drei Informationsvorrichtungen direkt mit einer anderen der Vorrichtungen verbindet, und eine Telefonverknüpfung auf, in diesem Fall bereitgestellt durch eine Kombination von GSM und herkömmlichen Landleitungstelefonleitungen 70, die die Informationsvorrichtungen mit ihren jeweiligen Stellvertretern P10, P20 und die Stellvertreter miteinander verbinden. Die zwei Kommunikations-Verknüpfungen oder – Kanäle 60, 70 haben unterschiedliche Geschwindigkeiten der Datenübertragung, prinzipiell als Ergebnis der verfügbaren Frequenzbandbreite in jedem Fall, wobei der Infrarotkanal üblicherweise (d. h. bei Bedingungen normaler Verwendung, wie z. B. bei Tageslicht und/oder bei Vorhandensein von fluoreszierenden Lichtern eine Geschwindigkeit in der Größenordnung von 10 Megabit pro Sekunde aufweist, während der Telefonkanal eine Geschwindigkeit in der Region von 100 Megabit pro Sekunde aufweisen kann.
  • Bei dem vorliegenden Beispiel ist jeder der Stellvertreter P10, P20, P30 ein Programm, das seine Hauptinformationsvorrichtung in Kommunikationen mit einem Stellvertreter eines Partners repräsentiert, und das auf einem Server untergebracht ist, der mit dem Internet verbunden ist; es ist möglich, daß einer oder mehrere Stellvertreter durch denselben Server untergebracht werden, obwohl dies auf einer konzeptuellen Ebene keinen Unterschied macht. Jeder Stellvertreter hat eine Datendatei, die die nachfolgenden Datentypen umfaßt: eine Spezifikation der Fähigkeit der Hauptvorrichtung; Daten, die sich auf den Eigentümer/Benutzer der Hauptvorrichtung beziehen; Öffentlicher-Schlüssel-Informationen zum Zweck des Aktivierens einer Übertragung der verschlüsselten Daten direkt über die drahtlose Kommunikationsverknüpfung; und Taktikdaten, wobei aus diesen Parametern geregelt wird, wie die Interaktion zwischen den Vorrichtungen verwendet werden kann, und daher ein Bestimmen solcher Umstände wie der Inhaltsdaten, die die Hauptvorrichtung austauschen möchte oder auszutauschen bereit ist (die Anwendbarkeit der Taktikparameter wird nachfolgend detaillierter erklärt). Einfach ausgedrückt ist die primäre Funktion des Stellvertreters das Austauschen, für seine Hauptvorrichtung, von ausgewählten Daten aus der Datendatei mit einem Stellvertreter einer Partnervorrichtung, um Parameter einzurichten, die eine direkte Kommunikation zwischen den Vorrichtungen regeln, unter Verwendung der drahtlosen Kommunikationsverknüpfung.
  • Bezug nehmend nun auf 3 wird nun ein Ausführungsbeispiel der Operation des Systems, das in Verbindung mit 1 und 2 beschrieben wurde, jetzt beschrieben. Bei den exemplarischen Szenarios des vorliegenden Beispiels kann eine erste Person (Benutzer/Eigentümer eines PDA 10) wünschen, eine zweite Person zu kontaktieren. Die zweite Person kann z. B. der Benutzer/Eigentümer des PDA 20 sein, wobei der Kontakt zum Zweck des Kaufens einer Kopie einer Tabellenkalkulationsdatendatei ist, wie oben ausgeführt wurde. Alternativ kann die erste Person wünschen, einen Kontakt mit einem Partner einzurichten, der fest ist, wie z. B. der Funkstation 30, z. B., weil die Funkstation 30 an einer Position von Interesse für die erste Position angeordnet ist. Eine solche Position könnte z. B, ein Einkaufskomplex, ein Museum, eine Touristenattraktion, ein Bahnhof, ein Flughafen oder der Handelsbereich einer Börse sein. Bei diesem Szenario arbeitet die Funkstation 30 für eine juristische Person, die (z. B.) der Eigentümer oder Betreiber der Einrichtung ist, und stellt die Funktion bereit, zum Liefern von Daten, die für ihre Umgebung relevant sind, wie z. B. Daten, die sich auf Dienste und Einrichtungen in der Umgebung beziehen. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel sei angenommen, daß die erste Person solche Daten erhalten möchte und somit versucht, einen Kontakt mit einer solchen Funkstation 30 einzurichten.
  • Der Prozeß beginnt bei Schritt 302 mit der Emission eines Rekrutierungssignals aus dem drahtlosen Kommunikationstor 12 des PDA 10, wobei dies ein Signal ist, das durch einen PDA emittiert wird, der eine Partnerinformationsvorrichtung sucht, mit der er kommunizieren will. Schritt 302 findet nach einer vorbestimmten Zeitgrenze nachfolgend zu der Emission des Rekrutierungssignals bei Schritt 302 statt und umfaßt einfach das Bestimmen durch den Prozessor des PDA 10, ob eine Antwort auf das Rekrutierungssignal empfangen wurde. Wenn keine Antwort empfangen wurde, kehrt der Prozeß zu Schritt 302 zurück, wobei diese Schleife fortgesetzt wird, solange der Benutzer/Eigentümer Kontakt mit einem Partner einrichten möchte. In dem Fall, daß eine Partnerinformationsvorrichtung, bei diesem Beispiel die Funkstation 30, das Rekrutierungssignal bestätigt, wird dieselbe dies durch Übertragen des URL ihres Stellvertreters P30 als eine Antwort durchführen. Die Emission und Erkennung eines Rekrutierungssignals ist Teil des bestehenden Protokolls oder Standards, bekannt als IRDA, das/der drahtlose Infrarotkommunikationen regelt und somit innerhalb praktisch aller gegenwärtig hergestellten PDAs vorgesehen ist. Gemäß diesem Standard wird der URL des Stellvertreters P30 in einer ASCII-Textdatei übermittelt, z. B. mit einer Dateierweiterung „.url". Der PDA 10 erfordert jedoch einen Grad an Vorkonfiguration, um den URL als solches zu erkennen, und dies kann erreicht werden durch Laden eines Gegenstands, der in der Technik als geeignetes „Applet" bekannt ist, d. h. eines sehr kurzen Programms, das als Zubehör zu dem Betriebssystem wirkt, in den PDA von einem Desktop-PC, z. B. wenn der PDA an den PC angedockt ist. Die Erzeugung eines solchen Applets ist eine einfache Sache (üblicherweise eine einzige Codeseite geschrieben in C), und wird daher nicht weiter erörtert.
  • An dieser Stelle weist der PDA 10 den URL des Stellvertreters P30 der Funkstation auf. Bei einer Modifikation kann der Benutzer/Eigentümer des PDA 10 dann den URL des Stellvertreters P10 übertragen, der für den PDA 10 handelt, zu der Funkstation 30, obwohl dies nicht notwendig ist, damit der Prozeß betrieben werden kann. Bei Schritt 306 kontaktiert der PDA 10 seinen Stellvertreter P10 über das Mobiltelefon-Netzwerk unter Verwendung der GSM-Karte 100. Sobald ein Kontakt eingerichtet wurde, überträgt der PDA 10 bei Schritt 308 den URL der Partnervorrichtung zu dem Stellvertreter P10 zusammen mit einer Datenpegeleinstufung (wie nachfolgend detailliert erörtert wird), und bei Schritt 310 kontaktiert der Stellvertreter P10 den Partnerstellvertreter P30. Bei einer weiteren Modifikation kann die Funkstation 30 ferner ihren Stellvertreter P30 mit dem URL des Stellvertreters P10 kontaktieren, und möglicherweise andere Daten, wie z. B. Datenpegeleinstufungsinformationen, die die Datentypen anzeigen, die er bereit ist, in diesem bestimmten Fall preiszugeben (siehe später). Der Kontakt zwischen den Stellvertretern P10 und P30 wird über das Internet auf eine Weise hergestellt, die per se nun gut verständlich ist, und umfaßt das Austauschen von Daten durch die Stellvertreter P10 und P30 in der Form von XML-Dokumenten oder -Dateien, die Daten enthalten, die sich auf ihre Hauptvorrichtungen beziehen, bei Schritt 312. Nachfolgend zu dem Austausch von XML-Dokumenten klinken sich die Stellvertreter P10 und P30 bei Schritt 314 in eine Verhandlung ein, die notwendig ist, um zwischen denselben Parameter zu bestimmen, die eine direkte Kommunikation zwischen ihren Haupteinrichtungen 10, 30 regeln, die für beide akzeptabel sind. In der einfachsten Form führt dies zu einfach einer Übereinstimmung auf der Basis der Daten innerhalb der XML-Datendokumente, über das Wesen (Größe, Dateityp und Geschwindigkeit ihrer Übertragung) der Meldungen, die ausgetauscht werden sollen, so daß beide Hauptvorrichtungen intrinsisch in der Lage sind, die Meldungen zu verstehen. Bei Schritt 316 werden vereinbarte Parameter zu den Haupteinrichtungen von ihren jeweiligen Stellvertretern zurückgesendet (bzw. return, rtn), woraufhin der PDA 10 dann die Funkstation direkt gemäß den vereinbarten Parametern bei Schritt 318 kontaktiert. Diese Wechselwirkung ist ein relativ schneller Prozeß (die alltäglichen Erfahrungen der Geschwindigkeit des Internets beim Wiedergewinnen von z. B. komplexen Webseiten, die hier nicht anwendbar sind, da die XML-Dokumente, die übertragen werden, äußerst klein im Vergleich zu dem Betrag der Daten sind, die erforderlich sind, um z. B. eine Bannerwerbung oder ein Bild zu übermitteln).
  • Wie oben erwähnt wurde, werden bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel Daten, die sich auf ihre Haupteinrichtungen 10, 30 beziehen, zwischen den Stellvertretern P10, P30 in der Form von Datendokumenten oder Datendateien ausgetauscht. Bei dem vorliegenden Beispiel sind die Dokumente in der Extensible Markup Language („SML") geschrieben. Daten, die sich auf eine Hauptvorrichtung beziehen, die in dem XML-Dokument umfaßt sein soll, werden üblicherweise zu dem Stellvertreter übermittelt, wenn die Haupteinrichtung-Stellvertreter-Beziehung anfänglich eingerichtet wird (z. B. wenn ein Haupt-PDA oder eine andere Vorrichtung sich bei einer Stellvertreter-Rechenentität registriert), und somit müssen keine Daten dieses Typs von der Haupteinrichtung zu dem Stellvertreter bei der normalen Verwendung übermittelt werden. Bei dem vorliegenden Beispiel werden vier Datentypen betrachtet: Fähigkeitsdaten (Capability Data), die sich auf die systemeigene Fähigkeit der Hauptvorrichtung beziehen; Benutzer/Eigentümer-Daten (Owner/User Data), die die Identität des Benutzers/Eigentümers der Hauptvorrichtung betreffen; Öffentlicher-Schlüssel-Daten (Public Key Data), die in dem Fall erforderlich sind, daß direkte Kommunikationen zwischen Partnervorrichtungen verschlüsselt werden sollen; und Taktikdaten (Policy Data), die verwendet werden, um Taktikparameter zu vereinbaren, die regeln, wie oben Bezug nehmend erwähnt wurde, wie die Wechselwirkung zwischen den Vorrichtungen verwendet werden kann.
  • Ein Datenpegeleinstufungssystem wird verwendet, um die Daten zu bezeichnen, von denen die Hauptvorrichtung wünscht, daß der Stellvertreter dieselben in der XML-Datei umfaßt, die zu einem Partnerstellvertreter übermittelt wird. Das Datenpegeleinstufungssystem, das verwendet wird, hängt von dem Pegel der Flexibilität ab, der in Beziehung zu den unterschiedlichen Kombinationen von Datentypen erforderlich ist, die direkt zu einer Partnervorrichtung kommuniziert werden sollen, wobei dies automatisch die verschiedenen Kombinationen von Parametern bestimmt, für die es notwendig ist, eine Vereinbarung mit einem Partnerstellvertreter zu erreichen. Somit könnte z. B. ein relativ vereinfachtes Datenpegeleinstufungssystem folgendes sein:
    Datenpegeleinstufung Datentyp(en)
    A Fähigkeit (1)
    B Fähigkeit und Eigentümer/Benutzer (1, 2)
    C Fähigkeit, Eigentümer/Benutzer & öffentlicher Schlüssel (1, 2 & 3)
    D Fähigkeit, Eigentümer/Benutzer, öffentlicher Schlüssel & Taktik (1, 2, 3 & 4)
  • In dem Fall, daß es erwünscht ist, unterschiedliche Kombinationen von Datentypen zu übermitteln (auf z. B. Fähigkeit und öffentlicher Schlüssel), sind weitere Datenpegeleinstufungen erforderlich, um dieselben bis zu einem Maximum von N! zu repräsentieren, wobei N die Anzahl von unterschiedlichen möglichen Datentypen ist; bei diesem Beispiel 4.
  • Der Prozeß des Verhandelns von vereinbarten Parametern, die die direkte Kommunikation regeln, wird im wesentlichen durch die Operation eines Computerprogramms geregelt, das der Stellvertreter P10 ist, umfaßt jedoch ferner auch eine Wechselwirkung mit dem Stellvertreter P30 und wird nun Bezug nehmend auf die 4 bis 6 beschrieben. Bezug nehmend auf 4A beginnt der Prozeß, wenn bei Schritt 402 der Stellvertreter P10 ein Dokument XML 10 sendet, das Daten der Datenpegeleinstufung D enthält (gemäß den Anweisungen von seiner Haupteinrichtung, die bei Schritt 308 oben ausgegeben wurden), zu dem Stellvertreter P30, und als Antwort der Stellvertreter P30 ein Dokument XML 30 zurücksendet, das Daten enthält, die dieselbe Datenpegeleinstufung aufweisen. Es kann passieren, wie oben erörtert wurde, daß die Funkstation 30 den Stellvertreter P30 direkt kontaktiert und eine unterschiedliche zulässige Datenpegeleinstufung zu der anzeigt, die durch den Stellvertreter P10 angefordert wird (wobei dies ein möglicher Grund dafür ist, daß jede der Vorrichtungen ihren Stellvertreter unabhängig kontaktiert anstelle daß einfach der Stellvertreter P10 durch den PDA 20 kontaktiert wird mit dem URL des Stellvertreters P30 und der Stellvertreter P10 dann Daten von P30 anfordert). In diesem Fall, abhängig von dem Wesen des Datentyps, der nicht in dem Dokument XML 30 vorhanden ist, wird der Stellvertreter P10 einfach abgetrennt oder überspringt einfach die Verhandlung über den fehlenden Datentyp und macht mit dem nächsten Datentyp weiter.
  • Die Datendokumente XML 10 und XML 30 sind in 5 und 6 gezeigt und werden nachfolgend detaillierter erörtert. Es sollte darauf hingewiesen werden, daß es nicht notwendig ist, daß die Stellvertreter Datendokumente austauschen, da ein ausreichender Grad an „Vereinbarung" im Hinblick auf Parameter, die direkte Kommunikationen zwischen ihren Haupteinrichtungen regeln, in diesem Fall dadurch erreicht werden kann, daß der aktive Stellvertreter P10 einfach ein Datendokument von P30 anfordert und dann eine Spezifikation von Parametern bestimmt, die er dann zu dem Haupt-PDA 10 zurücksendet, ohne entweder sein eigenes Datendokument an P30 abzugeben oder eine Teilnahme von P30. Ein Austausch von Dokumenten ist jedoch bevorzugt, so daß eine umfassendere Verhandlung stattfinden kann.
  • Nach der Übertragung der Datei XML 10 stellt der Stellvertreter eine Reihe von Iterationsverfolgungsvariablen Q, R und S auf 1 ein, bei Schritt 404, wobei diese Variablen die Funktion des Steuerns der Maximalanzahl von Kommunikationen bei einer gegebenen Verhandlung haben. Der erste und grund legendste Teil der Verhandlung ist die Vereinbarung über grundlegende Parameter für eine direkte Kommunikation zwischen den Hauptelementen, so daß die systemeigene Informationsverarbeitungs- und Speicherungs-Fähigkeit jeder Vorrichtung berücksichtigt wird. Bezug nehmend nun zusätzlich auf 5 und 6 wird die Fähigkeit von jeder der Hauptvorrichtungen 10, 30 in den Dokumenten XML 10 und XML 30 unter den Etiketten <P10:Capability> und bzw. <P30:Capability> detailliert ausgeführt. Aus den Etiketten innerhalb dieser Kategorie ist ersichtlich, daß Daten, die sich auf die Maximalrate der Datenübertragung in Kilobyte pro Sekunde beziehen, („MaxBaudKbpersec"), die Cachegröße in Megabyte („CacheSizeMb"), die Bildschirmgröße in Pixeln („ScreenSizePxl") und den Bildschirmtyp beziehen, ausgeführt sind. Die verschiedenen Etiketten, die diese Typen von Daten bezeichnen, müssen standardisierte Etikettennamen sein, oder zumindest Etikettennamen, die zu einer Umwandlung unter Verwendung von rdf in der Lage sind, um den Inhalt der Dokumente für andere Personen als den Autor bedeutungsvoll zu machen. Diese Anforderung nach einer Standardisierung der umfaßten XML-Etikette sollte jedoch nicht als ein besonders einschränkender technischer Faktor beim Implementieren dieser Erfindung betrachtet werden. Eine Vereinbarung über solche Umstände wie Etikettennamen für bestimmte Zwecke tritt kontinuierlich unter den Anzeichen eines Konsortiums auf, das als W3C bekannt ist, das das Einrichten von Standards für eine Internetaktivität betrifft, und bei dem viele multinationale Hauptunternehmen aktiv teilnehmen. Somit ist das Erhalten einer solchen Vereinbarung auf keine Weise vergleichbar mit der Schwierigkeit, die dem Erreichen des Grades an Standardisierung für jene Merkmale von Informationsvorrichtungen zugeordnet ist, und insbesondere tragbaren Informationsvorrichtungen, die erforderlich wären, um den Bedarf zum Verwenden der vorliegenden Erfindung darzulegen.
  • Bei Schritt 406 vergleicht der Stellvertreter P10 entsprechende Elemente des Fähigkeitsdatentyps, um Parameter einzurichten, die die höchstmögliche Spezifikation für die zwei Hauptvorrichtungen effektiv bestimmen, die beiden derselben gemeinsam ist. In diesem Fall ist z. B. ersichtlich, daß die Spezifikation der Funkstation 30, die in XML 30 ausgeführt ist, in jeder Hinsicht der des PDA 10 unterliegt, und somit in diesem Fall die höchste gemeinsame Spezifikation die der Funkstation 30 ist. Bei Schritt 408 sendet der Stellvertreter P10 seine höchste gemeinsame Spezifikation zu dem Stellvertreter P30 zurück, so daß der Stellvertreter P30 diese nach Inkonsistenzen mit der Fähigkeit seiner Hauptvorrichtung, der Funkstation 30 prüfen kann. Solche Inkonsistenzen können z. B. aufgrund eines Fehlers bei dem Stellvertreter P10 auftreten (z. B. wurden die zwei XML-Dokumente nicht ordnungsgemäß verglichen), oder aufgrund von aktualisierten Informationen aus der Haupteinrichtung des Stellvertreters P30, die für den Stellvertreter P30 verfügbar sind, aber noch nicht in dem Datendokument reflektiert werden. Bei Schritt 410 bestimmt der Stellvertreter P10, ob der Stellvertreter P30 Einwände erhoben hat (z. B. aufgrund von Inkonsistenzen), wobei dies einfach dadurch angezeigt wird, ob der Stellvertreter P30 eine Kommunikation als Antwort auf den Vorschlag der höchsten gemeinsamen Spezifikation von P10 innerhalb eines gegebenen Zeitfensters seiner Absendung zurückgesendet hat. In dem Fall, daß P30 Einwände erhoben hat, bestimmt der Stellvertreter P10 dann bei Schritt 412, ob die Iterationsverfolgungsvariable R niedriger ist als eine Zahl x, die üblicherweise durch die Haupteinrichtung nach dem Einrichten der Stellvertreterbeziehung voreingestellt wird. Wenn dies nicht der Fall ist, bedeutet dies, daß die maximal zulässige Anzahl von iterativen Kommunikationen mit dem Stellvertreter P30 erreicht wurde, woraufhin bei Schritt 414 der Stellvertreter P10 von dem Stellvertreter P30 abgetrennt wird und bei Schritt 416 eine Fehlermeldung zu seinem Haupt-PDA 10 zurücksendet. Die Verwendung der Iterationsverfolgungsvariable ist entworfen, um die Kosten der Stellvertreterdienste pro Kommunikation einzuschränken (z. B. aufgrund der Kosten der Telekommunikationsverbindun gen). In dem Fall, daß die maximale Anzahl von Iterationen nicht überschritten wurde, prüft der Stellvertreter P10 bei Schritt 418, um zu bestimmen, daß der Einwand, der durch P30 erhoben wurde, dem Protokoll entspricht, das Stellvertreterkommunikationen regelt, was erfordert, daß der Stellvertreter P30 einen Einwand in der Form eines weiteren XML-Dokuments zurücksendet. Wenn dies nicht aufgetreten ist, dann folgen der Abtrennungs- und Fehlermeldungs-Schritt 414 und 416, da das Protokoll unterbrochen wurde. Wenn ein weiteres Dokument zurückgesendet wurde, dann vergrößert der Stellvertreter P10 das Datendokument XML 30 unter Verwendung des Materials aus dem weiteren Dokument bei Schritt 420 und vergrößert bei Schritt 422 die Iterationsverfolgungsvariable R um 1. Das Programm kehrt dann zum Bestimmen einer höchsten gemeinsamen Spezifikation auf der Basis der zwei XML-Datendokumente bei Schritt 406 zurück, zusammen mit den nachfolgenden Schritten, bis entweder eine Abtrennung auftritt oder eine Vereinbarung mit dem Stellvertreter P30 erreicht wird.
  • Die Elemente der Vorrichtungsfähigkeit, die bei dem vorliegenden Beispiel verwendet wurden, um den Prozeß der Verhandlung durch den Stellvertreter darzustellen, stellen nur einen geringen Abschnitt der möglichen Datenelemente bei dem Fähigkeitsdatentyp dar, und tatsächlich die übliche derartige Anzahl, bei der eine Vereinbarung üblicherweise erreicht werden kann. Üblicherweise werden Parameter, die sich auf das Betriebssystem der Hauptvorrichtungen, der Anwendungs-Software, der zulässigen Dateitypen (zu einer Assimilation fähig) etc. beziehen, eingerichtet. Umgekehrt ist es nicht notwendig, alle möglichen Datenelemente einzuschließen; z. B. in dem Fall, daß eine der Vorrichtungen keinen Bildschirm aufweist, z. B. (was insbesondere in dem Fall einer festen Funkstation machbar ist), kann dieses Datenelement einfach weggelassen werden und der Stellvertreter P10 kompiliert dann eine höchste gemeinsame Spezifikation, die keinen visuellen Monitor umfaßt.
  • Nach Abschluß einer Vereinbarung über die Spezifikation der höchsten gemeinsamen Fähigkeit betrachtet der Stellvertreter P10 dann den nächsten Datentyp, der durch die Datenpegeleinstufung spezifiziert wird, bei diesem Beispiel Datenelemente innerhalb der Benutzer/Eigentümer-Kategorie. Bei Schritt 424 bestimmt der Stellvertreter P10, ob der Benutzer/Eigentümer der Partnervorrichtung 30 akzeptabel ist. Beispiele von Fällen, in denen Benutzer/Eigentümer nicht vorhanden sind, ist vielleicht weil sie ein bekannter Krimineller sind, zu einer Organisation gehören (wie z. B. einem Handelskonkurrenten), mit dem es nicht als vernünftig betrachtet wird, auf diese Weise zu kommunizieren, oder weil sie z. B. nicht kreditwürdig sind. Daten und Bedingungen, die bestimmen, ob ein Benutzer/Eigentümer akzeptabel ist oder nicht, sind Teil der Daten, die zu dem Stellvertreter nach dem Aufbau der Stellvertreter-Haupteinrichtung-Beziehung geliefert werden. Somit, in dem Fall, daß der Benutzer/Eigentümer der Partnervorrichtung 30 nicht akzeptabel ist, folgen die Schritte 414, 416 der Abtrennung und Absendung einer Fehlermeldung, wie oben bereits beschrieben wurde. Wenn der Benutzer/Eigentümer akzeptabel ist, dann bestimmt der Stellvertreter P10 bei Schritt 426, ob eines oder mehrere der Zahlungsverfahren, die in diesem Datendokument XML 10 angeboten werden, für den Stellvertreter P30 akzeptabel sind, durch Bestimmen, ob ein gemeinsamer Zahlungstyp vorliegt. Aus einem Vergleich der Dokumente XML 10 und XML 30 ist ersichtlich, daß der Benutzer/Eigentümer des PDA 10 bereit ist, entweder durch Visakarte (etikettiert als <P10:Paymt1>), oder eine vorstellbare Form von elektronischem Bargeld, genannt CampagCash (etikettiert als <P10:Paymt2>) zu zahlen, wohingegen der Benutzer/Eigentümer der Funkstation 30 nur bereit ist, eine Visazahlung zu akzeptieren (etikettiert in XML 30 als <P30:Paymt1>. Bei Schritt 428 sendet der Stellvertreter P10 das gemeinsame Zahlungsverfahren zurück, das in XML 10 am bevorzugtesten ist, (d. h. die niedrigste Versionsnummer aufweist, wobei Paymt1 bevorzugt gegenüber Paymt2 ist), zu dem Stellvertreter P30 für eine Vereinbarung. Bei Schritt 430 bestimmt der Stellvertreter P10 auf die Weise, die oben Bezug nehmend auf Schritt 410 beschrieben wurde, ob der Stellvertreter P30 dem vorgeschlagenen Zahlungsverfahren zugestimmt hat. Ein Einwand gegen das vorgeschlagene Zahlungsverfahren weist wahrscheinlich entweder die Form einer Modifikation auf, oder zusätzliche Bedingungen für das Zahlungsverfahren, das in dem XML-Dokument ausgeführt ist. Wenn somit z. B. eine Zahlung durch Visakarte ausgeführt wird, kann die Haupteinrichtung zu dem Stellvertreter P30 festgesetzt haben, daß eine Zahlung vor dem Schritt der Absendung von jeglichen Waren beglichen wird. In dem Fall, daß ein Einwand empfangen wird, folgen Schritte 432438 auf dieselbe Weise wie Schritte 412, 418, 420 und 422 oben, was wiederum zu dem oben beschriebenen Bestimmungsschritt von 426 führt, nach dem eine oder mehrere weitere Iterationen folgen, eine Vereinbarung erreicht wird, oder eine Abtrennung auftritt.
  • Nachdem die Zahlungsverhandlungen abgeschlossen sind, beziehen sich die abschließenden Verhandlungen, die erforderlich sind, auf die Taktikbestimmungsparameter, da keine Verhandlungen im Hinblick auf einen Austausch von öffentlichen Schlüsseln für eine Übertragung von verschlüsselten Daten erforderlich sind. Bei Schritt 440 bestimmt der Stellvertreter P10, ob eine gemeinsame Sprache in dem Sprachelement des Taktikdatentyps spezifiziert ist. Wenn keine gemeinsame Sprache vorliegt, dann fordert der Stellvertreter P10 bei Schritt 442 an, daß der Stellvertreter P30 die Verwendung einer elektronischen Übersetzung für übermittelte Daten aufruft, wobei dies weniger anspruchsvoll ist und daher weniger bevorzugt als die ordnungsgemäße Bereitstellung einer Lingua Franca für den PDA 10, aber nicht desto trotz einem Grad einer Kommunikation ermöglichen sollte, der anderweitig nicht möglich wäre. In dem Fall, daß eine gemeinsame Sprache vorliegt, die in den Datendokumenten XML 10 und XML 30 spezifiziert ist, wählt der Stellvertreter P10 bei Schritt 444 die gemeinsame Sprache höchster Präferenz aus und sendet dies zu dem P30 zurück. Bei Schritt 446 bestimmt der Stellvertreter P10, ob der Stellvertreter P30 Einwände erhoben hat, woraufhin, wenn ein Einwand erhoben wird, die Schritte 448 bis 454 folgen, wobei diese gleich zu den Schritten 410, 412, 418, 420 und 422 mutatis mutandis sind, wobei auf ähnliche Weise, in dem Fall, daß keine Vereinbarung erreicht wird, dasselbe für die Abtrennungs- und Fehlermeldungs-Schritte 456, 458 einerseits und die Schritte 416, 414 andererseits gilt.
  • Die Entdeckung eines Fehlens einer gemeinsamen Sprache und eine nachfolgende Anforderung nach einer elektronischen Übersetzung ist in Verfahrensausdrücken äquivalent dazu, daß der Stellvertreter P30 einer Sprache nicht zustimmt, die durch den Stellvertreter P10 vorgeschlagen wird, und so nach dem Schritt des Anforderns einer elektronischen Übersetzung der Schritt 446 folgt, wiederum gefolgt durch die Schritte 448 bis 454 und möglicherweise, falls angemessen, die Abtrennungs- und Fehlermeldungs-Schritte 456, 458.
  • Eine Vereinbarung zwischen den Stellvertretern über das weitere Taktikdatenelement, das hierin dargestellt ist und durch das Etikett <FoodPref> bezeichnet ist, wird auf ähnliche Weise zu den vorangehend beschriebenen Verhandlungen ausgeführt, und um eine unnötige Wiederholung zu vermeiden, wurden die verschiedenen Prozesse, die in der Verhandlung umfaßt sind, unter dem Bezugszeichen 460 gebündelt.
  • Die verschiedenen Taktikdatenelemente, die in dem Taktikdatentyp umfaßt sein können, sind äußerst zahlreich, und obwohl nur zwei dargestellt wurden, können nach Bedarf viele weitere hinzugefügt werden, und würden dies in einer praktischen Situation wahrscheinlich werden. Somit könnten die Taktikdaten z. B. verwendet werden, um einen Parameter zu vereinbaren, der eine Ausgabegrenze setzt unter Verwendung einer Kreditkarte, deren Nummer bereitgestellt wurde, oder in dem Fall, daß eine Person, die eine tragbare Vorrichtung hat, im voraus weiß, daß sie in eine Region ein tritt, die durch Funkstationen besetzt ist, z. B. in einem anderen Land, diese Person üblicherweise den Stellvertreter P10 kontaktiert und Taktikdatenelemente entweder aktualisiert oder anderweitig auf wahrscheinliche Anforderungen bei der anstehenden Reise zuschneidet, um angemessenere Parameter zu vereinbaren. In dem Fall z. B., daß ein Benutzer in ein islamisches Land fährt, könnten die Taktikdaten modifiziert werden, um einen Wunsch zu reflektieren, das Konsumieren von Alkohol zu vermeiden.
  • Nach dem Abschluß aller notwendigen Verhandlungen sendet der Stellvertreter P10 bei Schritt 462 die Parameter, die direkte Kommunikationen zwischen den Vorrichtungen regeln, zu seiner Haupteinrichtung, dem PDA 10 zurück, mit der höchsten gemeinsamen Spezifikation für eine Kommunikation zwischen den Vorrichtungen 10 und 30, dem öffentlichen Schlüssel der Vorrichtung 30, der Zahlungspräferenz, die beiden Vorrichtungen gemeinsam ist, der Sprachpräferenz, die beiden Vorrichtungen gemeinsam ist, der Nahrungsmittelpräferenz des Benutzers/Eigentümers des PDA 10, wobei die zwei Vorrichtungen nun mit diesen Informationen direkt effektiv kommunizieren können, Handelstransaktionen ausführen können, und die Funkstation 30 den PDA 10 mit relevanten Informationen in Bezug auf geeignete Orte zum Speisen beliefern kann.
  • Sobald direkte Kommunikationen zwischen den zwei Vorrichtungen eingerichtet wurden, wird dann eine Anzahl von Wechselwirkungstypen möglich. Bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel kommunizieren die zwei Vorrichtungen direkt miteinander über das drahtlose IR-Tor, da die Funkstation jedoch eine feste Vorrichtung ist, und daher wahrscheinlich eine hartverdrahtete Verbindung zu ihrem Stellvertreter aufweist, kann die Funkstation vorteilhafter Weise in konstantem Kontakt mit ihrem Stellvertreter P30 während des Verlaufs der Kommunikation mit dem PDA 10 sein. Dies kann besonders vorteilhaft sein, wenn der Benutzer des PDA durch einen Bereich geht, der durch eine Mehrzahl von Funkstatio nen an unterschiedlichen Positionen besetzt ist, wobei alle derselben dieselbe oder eine ähnliche Fähigkeit aufweisen (wobei eine einzelne Stellvertreterverhandlung somit zum Bestimmen der Parameter für eine Wechselwirkung mit allen Funkstationen aufgrund ihrer Identität/Ähnlichkeit dient). Eine oder beide Vorrichtungen, die in konstantem Kontakt mit ihrem Stellvertreter bleiben, können Informationen zu ihrem Stellvertreter übergeben, die sie von dem Partner zum Verarbeiten empfangen haben, während die direkte drahtlose Kommunikation verwendet wird, um die Informationen von Partner zu Partner zu senden und zu empfangen; während dieser Zeit sind die Stellvertreter üblicherweise nicht miteinander in Kontakt.
  • Die Erfindung wurde exemplarisch unter Verwendung von Stellvertretern dargestellt, die entfernt von den Vorrichtungen sind und die eine feste Position aufweisen. Dies ist nicht wesentlich, und Bezug nehmend nun auf 7 ist eine Modifikation der Systemarchitektur dargestellt, die in 2 gezeigt ist. Somit kann in dem Fall einer tragbaren Vorrichtung der Stellvertreter durch einen Laptop-Computer (mit Leistung versorgt durch eine Batterie B 19 und B 29 für die Stellvertreter P10 bzw. P20) und eine hartverdrahtete Verbindung von der Vorrichtung dem Stellvertreter bereitgestellt sein, wobei der Stellvertreter durch den Laptop-Computer vorgesehen ist, der eine Verbindung zu einem anderen Stellvertreter (egal, ob auf ähnliche Weise durch ein Laptop bereitgestellt oder nicht) über eine Mobiltelefonverbindung herstellt; die Stellvertreter können somit möglicherweise auch die Funktion des Routens bzw. Führens des zweiten Kommunikationskanals 70 zwischen den Vorrichtungen aufweisen. Diese Konfiguration genießt weiterhin die Vorteile der vorkonfigurierten direkten Verbindung zwischen z. B. zwei tragbaren Informationsvorrichtungen unter Verwendung einer kostengünstigen drahtlosen Kommunikationsverknüpfung, wobei die Vorkonfiguration erstens ein Ergebnis der Fähigkeit des Stellvertreters ist, geeignete Parameter für die direkte Interaktion zu verhan deln, und zweitens ein vollständig unabhängiges Ergebnis der Verhandlung, die über eine Kommunikationsverknüpfung durchgeführt wird, die eine bedeutend größere Frequenzbandbreite für ein gegebenes Signal-zu-Rauschen-Verhältnis aufweist.
  • Obwohl nur eine Doppelvorrichtungswechselwirkung detailliert beschrieben wurde, wird eine Mehrfachvorrichtungswechselwirkung berücksichtigt, wie z. B. in dem Fall des mit mehreren Funkstationen besetzten Bereichs, der oben beschrieben wurde. Bezug nehmend nun auf 8 bewegt sich ein Benutzer, der einen PDA 10 hat, durch einen Bereich, der mit einer Mehrzahl von Funkstationen 30 besetzt ist. Die Systemarchitektur der Informationsvorrichtungen und Stellvertreter, die in dem dargestellten Szenario umfaßt sind, ist im wesentlichen dieselbe wie die, die in Verbindung mit 1 beschrieben wurde, wobei der bedeutende Unterschied ist, daß eine Mehrzahl von zweiten Informationsvorrichtungen, in diesem Fall Funkstationen 30, mit einem einzelnen Stellvertreter P30 verbunden sind. Bei dem vorliegenden Beispiel geht der Benutzer des PDA 10 durch einen Flughafen, und der PDA 10 emittiert kontinuierlich ein Rekrutierungssignal, um die unmittelbarste Funkstation in Eingriff zu nehmen, wodurch sequentiell ein Kontakt mit den Funkstationen 30A – E rekrutiert wird, wenn sich der Benutzer in der Richtung bewegt, die durch den Pfeil A angezeigt ist. Bei dem vorliegenden Beispiel bleibt jeder der Stellvertreter 30A – E dauerhaft mit dem Stellvertreter P30 über die hartverdrahtete Verbindung 50 und eine Telefonverbindung 80 verbunden und kann so die Bewegung des PDA 10 durch den Bereich verfolgen, einfach durch Überwachen, mit welcher Funkstation 30A – E der PDA momentan in Kontakt ist, und durch Liefern von Informationen über diese Funkstation, die den Taktikdatenelementen entsprechen, die zwischen den Stellvertretern vereinbart wurden und die relevant für die momentane Position des PDA sind. Somit kann dies z. B. Relevanz in einem Flughafen haben, wo die Funkstationen den Benutzer des PDA 10 effektiv zu einem bestimmten Duty-Free-Shop führen können.
  • Bei dem vorliegenden Beispiel, nach Abschluß der Verhandlungen zwischen den Stellvertretern P10 und P30, was bei der Rekrutierung der Funkstation 30A durch den PDA 10 aufgetreten ist, wurden Taktikparameter, die sich auf das Wesen der Duty-Free-Waren beziehen, die der Benutzer des PDA 10 kaufen möchte, zwischen den Stellvertretern P10 und P30 eingerichtet. Der Stellvertreter P30 hat Zugriff auf Daten, die sich auf die verschiedenen Einzelhandelsgeschäfte beziehen, die an bestimmten Punkten an dem Flughafen angeordnet sind, bereitgestellt durch den „Benutzer" der Funkstationen 30 (der bei diesem Beispiel üblicherweise wahrscheinlich ein Anbieter von Informationsdiensten ist, am wahrscheinlichsten unter Vertrag mit einem Konsortium, das Einzelhändler und andere Dienstanbieter innerhalb des Flughafens umfaßt). Durch Überwachen, welche Funkstation 30 am nächsten zu dem PDA 10 ist, ist der Stellvertreter P30 somit in der Lage, zu bestimmen, wo der Benutzer des PDA 10 in Beziehung zu einem oder mehreren Einzelhandelsgeschäften ist, die die Kriterien erfüllen, die in den Taktikparametern ausgeführt sind. Wenn somit ein relevantes Einzelhandelsgeschäft in unmittelbarer Nähe zu der Funkstation 30C angeordnet ist, sendet der Stellvertreter P30 eine Meldung an die Funkstation 30A, wenn der Benutzer des PDA 10 die Funkstation 30A passiert, die dieselbe anweist, eine Meldung über die drahtlose Verknüpfung zu dem PDA 10 zu senden, die Anweisungen an die Funkstation 30B gibt (z. B. im Hinblick auf Orientierungspunkte innerhalb des Flughafens), woraufhin Richtungen dann von der Funkstation 30B an die Funkstation 30C gegeben werden würden und dann weiter zu dem oder den Einzelhandelsgeschäften in Frage. Gleichzeitig und gemäß weiteren Taktikparametern kann der Stellvertreter P30 anzeigen (möglicherweise ansprechend auf eine Abfrage von dem PDA 10 oder als ein Ergebnis eines weiteren Taktikparameters), daß das Einzelhandelsgeschäft z. B. 10 Gehminuten von der momentanen Position des Benutzers des PDA 10 entfernt positioniert ist, 5 Gehminuten von seinem Abfluggate, und daß das Flugzeug, das der Benutzer erwischen möchte, um 20 Minuten verspätet sein wird.
  • Bei einer weiteren Modifikation, durch Einschließen der Verwendung von bekannten Techniken, die an Infrarotkommunikationen anwendbar sind, gemäß dem IRDA-Standard, ist es möglich, die Nähe eines PDA zu einer individuellen Funkstation zu bestimmen. Das heißt, die Position des PDA innerhalb des Bereichs oder der Zelle einer bestimmten Funkstation im Gegensatz zu der Zelle, in der die Vorrichtung positioniert ist. Ein Beispiel einer solchen Technik ist die Verwendung einer CHIRP-Radartechnik. Die Meldungen, die bei dem obigen Beispiel zu dem PDA 10 gesendet werden, können dann weiter modifiziert werden, gemäß solchen Daten physischer Nähe.
  • Zusätzlich dazu können in dem Fall von tragbaren Vorrichtungen drei oder mehr tragbare Vorrichtungen miteinander in Wechselwirkung treten, unter Verwendung unterschiedlicher Parameter, um die Wechselwirkung von zwei derselben zu regeln.
  • Es ist nicht vorgesehen, daß die verschiedenen Aspekte der Erfindung, die hierin beschrieben sind, auf eine Zuordnung zu den Ausführungsbeispielen eingeschränkt sein sollen in Verbindung mit denen dieselbe beschrieben wurde; alle solchen Aspekte sollen eine allgemeine Anwendbarkeit haben, außer anderweitig angegeben.

Claims (23)

  1. Ein Verfahren zur Kommunikation zwischen einer ersten und einer zweiten Informationsvorrichtung (10, 30), wobei das Verfahren folgende Schritte aufweist: Initiieren einer Kommunikation zwischen den Vorrichtungen durch Warnen einer der Vorrichtungen bezüglich des Vorhandenseins einer anderen; wobei das Verfahren dadurch gekennzeichnet ist, daß es folgende Schritte aufweist: Übermitteln von zumindest einer Nachricht zwischen den Vorrichtungen, um die Adresse innerhalb eines Informationstechniknetzwerks einer zweiten Stellvertreterentität (830) für die zweite Vorrichtung zu der ersten Vorrichtung zu liefern; Verbinden der ersten Vorrichtung mit einer ersten Stellvertreterentität (810) für die erste Vorrichtung und Übermitteln der Adresse innerhalb des Netzwerks des zweiten Stellvertreters zu dem ersten Stellvertreter; Übermitteln von Nachrichten zwischen dem ersten und dem zweiten Stellvertreter, um zumindest einen Parameter einzurichten, der einen Datenaustausch zwischen der ersten und der zweiten Vorrichtung steuert; und Durchführen einer Kommunikation zwischen der ersten und der zweiten Vorrichtung gemäß dem zumindest einen Parameter, durch Übermitteln von Nachrichten zumindest direkt zwischen den Vorrichtungen.
  2. Ein Verfahren gemäß Anspruch 1, bei dem Nachrichten, die zwischen der ersten und der zweiten Vorrichtung übermittelt werden, über eine erste Kommunikationsverknüpfung (60) übermittelt werden, die eine erste Datenübertragungsgeschwindigkeit aufweist, und Nachrichten, die zwischen dem ersten und dem zweiten Stellvertreter übermittelt werden über eine zweite Kommunikationsverknüpfung (70) übermittelt werden, die eine zweite Datenübertragungsgeschwindigkeit aufweist, wobei die zweite Geschwindigkeit schneller ist als die erste Geschwindigkeit.
  3. Ein Verfahren gemäß Anspruch 2, bei dem die erste Kommunikationsverknüpfung eine erste Frequenzbandbreite aufweist und die zweite Kommunikationsverknüpfung eine zweite Frequenzbandbreite aufweist, die breiter ist als die erste Frequenzbandbreite.
  4. Ein Verfahren gemäß Anspruch 1, bei dem der zumindest eine Parameter in einer Parameterkategorie vorliegt, die aus der Gruppe ausgewählt ist, bestehend aus: Parametern, die sich auf eine Vorrichtungsrechenfähigkeit beziehen; Parametern, die sich auf Vorrichtungs-Eigentümer/Benutzer-Informationen beziehen; Parametern, die sich auf die Verschlüsselung von Daten beziehen und Parametern, die sich auf Taktikdaten beziehen.
  5. Ein Verfahren gemäß Anspruch 3, das ferner den Schritt des Übermittelns einer Datenpegeleinstufung von zumindest einer der Vorrichtungen zu ihrem Stellvertreter aufweist, wobei die Einstufung die Datentypen anzeigt, die sie beim Bestimmen des zumindest einen Parameters berücksichtigen darf.
  6. Ein Verfahren gemäß Anspruch 5, bei dem Parameter, die den Datenaustausch zwischen den Vorrichtungen regeln, in Beziehung zu jedem Datentyp eingerichtet sind, der in der Datenpegeleinstufung spezifiziert ist.
  7. Ein Verfahren gemäß Anspruch 4, bei dem der Schritt des Übermittelns von Nachrichten zwischen dem ersten und dem zweiten Stellvertreter den Schritt des Sendens von Daten von einem Stellvertreter zu einem anderen umfaßt, die sich auf zumindest eine intrinsische Fähigkeit der Vorrichtung beziehen, Daten zu verarbeiten und zu speichern, und wobei zumindest ein Parameter, der auf der Basis der intrinsischen Verarbeitungs- und Speicherungsfähigkeit der Vorrichtung bestimmt wird, eingerichtet wird.
  8. Ein Verfahren gemäß Anspruch 1, bei dem erste und der zweite Stellvertreter jeweils mit dem Internet verbunden sind und Nachrichten zwischen dem ersten und dem zweiten Stellvertreter in der Form von XML-Dokumenten übermittelt werden.
  9. Ein Verfahren gemäß Anspruch 8, bei dem der Schritt des Übermittelns von Nachrichten zwischen dem ersten und dem zweiten Stellvertreter den Schritt des Sendens der URL des ersten Stellvertreters von dem ersten Stellvertreter zu dem zweiten Stellvertreter umfaßt.
  10. Ein Verfahren gemäß Anspruch 1, bei dem zumindest eine der Vorrichtungen tragbar ist und eine Batterie (19) aufweist.
  11. Ein Verfahren gemäß Anspruch 10, bei dem eine der Vorrichtungen eine Vorrichtung ist, die eine feste Position aufweist.
  12. Ein Verfahren gemäß Anspruch 1, bei dem beide Vorrichtungen tragbar sind und eine Batterie (19) aufweisen.
  13. Ein Verfahren gemäß Anspruch 1, bei dem eine Kommunikation zwischen der ersten und der zweiten Vorrichtung eine drahtlose Kommunikation ist.
  14. Ein Verfahren gemäß Anspruch 13, bei dem eine Kommunikation zwischen der ersten und der zweiten Vorrichtung über ein Bluetooth-Kommunikationstor erfolgt.
  15. Ein Verfahren gemäß Anspruch 13, bei dem eine Kommunikation zwischen der ersten und der zweiten Vorrichtung über ein Infrarotkommunikationstor erfolgt.
  16. Ein Verfahren gemäß Anspruch 1, bei dem eine Verbindung von zumindest einer der Vorrichtungen zu ihrem Stellvertreter über eine drahtlose Kommunikationsverknüpfung erfolgt.
  17. Ein Verfahren gemäß Anspruch 16, bei dem die drahtlose Kommunikationsverknüpfung durch eine GSM-Karte (100) bereitgestellt wird, die mit einer der Vorrichtungen verbunden ist.
  18. Ein Verfahren gemäß Anspruch 1, bei dem zumindest die erste Vorrichtung tragbar ist und der erste Stellvertreter mit der ersten Vorrichtung über eine hartverdrahtete Kommunikationsverbindung verbunden ist.
  19. Ein Verfahren gemäß Anspruch 18, bei dem der erste Stellvertreter tragbar ist.
  20. Ein Verfahren gemäß Anspruch 19, bei dem zumindest der erste Stellvertreter durch einen Laptopcomputer bereitgestellt ist.
  21. Ein Verfahren gemäß Anspruch 19, bei dem die Verbindung zwischen dem ersten Stellvertreter und dem zweiten Stellvertreter über eine Kommunikationsverbindung hergestellt ist, die eine Mobiltelefonverbindung umfaßt.
  22. Ein Verfahren gemäß Anspruch 1, bei dem der Schritt des Durchführens einer Kommunikation zwischen dem ersten und dem zweiten Benutzer gemäß dem zumindest einen Parameter unter Verwendung von zumindest der ersten und der zweiten Vorrichtung den Schritt des Weitergebens von Kommunikationen , die durch zumindest eine der Vorrichtungen empfangen werden, zu ihrem Stellvertreter umfaßt.
  23. Ein Verfahren gemäß Anspruch 22, das ferner den Schritt des Verarbeitens von Kommunikationen , die durch die zumindest eine Vorrichtung empfangen werden, unter Verwendung des Stellvertreters und des Sendens einer Nachricht zurück zu der zumindest einen Vorrichtung aufweist.
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