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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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1. Gebiet
der Erfindung
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Diese
Erfindung bezieht sich allgemein auf eine Vorrichtung zur Verwendung
bei orthopädischer Chirurgie
und insbesondere auf eine Vorrichtung für die tibiale Fixierung eines
Weichgewebeimplantats durch einen tibialen Tunnel.
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2. Stand der
Technik
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Bänder sind
starkes fasriges Weichbindegewebe, das die Gelenkenden von Knochen
miteinander verbindet, um sie zusammenzuhalten und eine Bewegung
zu ermöglichen
oder zu beschränken. Verletzungen
an den Bändern
sind häufig,
und Patienten, die körperlich
aktiv sind, sind im Allgemeinen anfälliger für solche Bänderverletzungen. Das vordere
Kreuzband (ACL, anterior cruciate ligament) des Kniegelenks ist
ein bei solchen Patienten häufig
verletztes Band. Solche Verletzungen verursachen eine Instabilität im Kniegelenk,
welche, wenn sie unbehandelt gelassen wird, zu einer degenerativen
Arthritis führen
kann. Aufgrund dieses Zustands kann eine ACL-Wiederherstellung nötig sein.
Allgemein wird während
einer ACL-Wiederherstellung ein Ersatzweichgewebeband oder -implantat
am Oberschenkelknochen und/oder an der Tibia befestigt, um das erneute
Wachstum und eine permanente Verbindung zu erleichtern.
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Ein
Verfahren zum Durchführen
der Rekonstruktion umfasst die Verwendung eines Knochen-Kniescheibenband-Knochen-Abschnitts
als Implantat. Mit diesem Verfahren wird ein Ligamenttunnel in sowohl
den Femor (Oberschenkelknochen) als auch die Libia (Schienbeinknochen)
gebohrt und das Knochen-Kniescheibenband-Knochenimplantat wird in den Tunnel
zentriert. Die Knochenabschnitte des Implantats werden dann innerhalb
des jeweiligen Tunnels befestigt, indem eine Interferenzschraube
in jedem Tunnel zwischen dem Knochenimplantat und der Seite des
Tunnels angezogen wird.
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Jedoch
weist der Einsatz einer solchen Technik mehrere Nachteile auf. Z.B.
kann das Implantat unbeabsichtigt von den scharfen Kanten der Interferenzschraube
während
des Einsetzens der Schraube und nach der Fixierung geschnitten oder
abgenutzt werden. Wenn darüber
hinaus die Interferenzschraube oder das Knochenimplantat in Bezug
auf die Größe des Tunnels
geringfügig
zu groß ist,
kann die Interferenzschraube bewirken, dass zuviel Kraft auf den
Knochenimplantatabschnitt ausgeübt
wird, wenn die Interferenzschraube angezogen wird. Dies kann im
Folgenden dazu führen,
dass der Knochenimplantatabschnitt beschädigt wird und nicht mehr verwendbar
ist. Zusätzlich
ist es häufig
schwierig, die Länge des
Knochen-Kniescheibenband-Knochenimplantats im
Verhältnis
zu den Ligamententunneln genau abzuschätzen, sodass die Knochenimplantatabschnitte nicht
richtig in den Tunneln sitzen oder geeignet gespannt sind.
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Ein
anderes Verfahren zum Durchführen
dieser Rekonstruktion umfasst die Verwendung lediglich eines Weichgewebebandimplantats.
Solch ein Implantat wird allgemein dem Kniesehnenband (hamstring
ligament) entnommen, insbesondere der Halbsehne und der Gracilissehne
oder -bänder.
Solche Implantate werden im Allgemeinen durch den Ligamententunnel
geführt
und außerhalb
des Tunnels befestigt. Das Implantat ist im Allgemeinen durch eine nicht
endoskopische Heftvorrichtung oder -verschraubung des Schafts auf
der äußeren Oberfläche der
Tibia und/oder des Femors befestigt.
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Jedoch
weist dieses Verfahren der Befestigung des Weichgewebeimplantats
auch Nachteile auf. Da z.B. die verschiedenen vorhandenen Heft- oder
Schrauben- und Scheibenanordnungen auf der Außenseite der Knochenoberfläche positioniert
werden oder sich über
die Knochenoberfläche
hinaus erstrecken, werden solche Komponenten leichter vom Patienten
bemerkt und können
in einigen Fällen
ein Unbehagen seitens des Patienten verursachen. Zusätzlich kann
es aufgrund des Unbehagens nötig sein,
einen darauf folgenden chirurgischen Eingriff durchzuführen, um
die Klammer- oder Schrauben- und Scheibenanordnung zu entfernen,
sobald das Implantat permanent am Knochen angebracht wurde, wodurch
der Patient einem zweiten chirurgischen Eingriff unterworfen wird
und auch die chirurgischen Gesamtkosten erhöht werden. Die Klammer- oder Schrauben-
und Scheibenanordnung sind zudem im Wesentlichen nicht gegen Verrutschen
beständig und
stellen keine starre Befestigung zur Verfügung. In anderen Worten kann
das Implantat permanent unter der Befestigung der Klammer- oder
Schrauben- und Scheibenanordnung verrutschen, wodurch eine nicht
optimale Zugkraft auf das Implantat bereitgestellt wird. Die Befestigung
am Verankerungspunkt kann elastisch sein, sodass, wenn das Implantat Nähte in Kombination
mit der Klammer- und Schrauben- und Scheibenanordnung verwendet,
sich der Verankerungspunkt unter Belastung dehnen kann und elastisch
zurückkehren
kann, wodurch zudem eine nicht optimale Spannung oder Steifigkeit
für das Implantat
bereitgestellt wird.
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Die
US 5,234,434 offenbart eine
Bohrerführung
zur Bildung von sich schneidenden Tunneln in den femoralen und tibialen
Abschnitten zur Verwendung bei der Fixierung eines Implantats. Die
Vorrichtung ist U-förmig,
und umfasst einen Bezugsstab in Form eines länglichen Körpers, der in einen tibialen Tunnel
eingesetzt wird, und einen Führungsstab.
Ein beweglicher Block des Führungsstabs
ist dort positioniert, wo ein durch den Block hindurch gebildetes Gewindeloch
mit Markierungen auf dem Bezugsstab ausgerichtet ist und eine Bohrspitze
durch eine mit Gewinde versehene Führungsbuchse geführt wird, die
in das Gewindeloch eingesetzt wird, um sich mit dem Bezugsstab und
somit mit dem tibialen Tunnel zu schneiden.
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Ein
anderes Verfahren zur Befestigung eines Weichgewebe-Bänderimplantats innerhalb eines
femoralen Tunnels ist im US-Patent
Nr. 5,431,651 beschrieben. Diese Literaturstelle verwendet eine
mit Klammer versehene Scheibe, die mit dem Weichgewebeimplantat
im femoralen Tunnel mithilfe einer mit einer Querkanüle versehenen
Setzschraube eingreift.
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Die
Klammerscheibe wird mithilfe einer Naht in den femoralen Tunnel
gezogen, die mit der Scheibe gekoppelt ist, und durch die mit Kanüle versehene Setzschraube
gezogen. Sobald sie sich in der Position neben der Setzschraube
befindet, bringt die Setzschraube die Klammerscheibe mit dem Weichgewebeband
und die Wand der Tunnels in Eingriff.
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Jedoch
weist dieses Verfahren der Befestigung eines Weichgewebeimplantats
in einem femoralen Tunnel ebenfalls viele Nachteile auf. Z.B. wird ein
solcher Vorgang im Allgemeinen eine längere Operationszeit erfordern,
da er die zusätzlichen Schritte
des Durchführens
einer Naht durch eine mit Kanüle
versehene Setzschraube und den femoralen Tunnel hinab sowie deren
Anbringen an der Klammerscheibe selbst umfasst. Dies macht es auch
extrem schwierig, die Klammerscheibe richtig auszurichten, da die
Klammerscheibe unter Verwendung einer flexiblen, nicht steifen Naht
durchgezogen und ausgerichtet werden muss. Zusätzlich kann es schwierig sein,
die Position der Klammerscheibe beizubehalten, während die Setzschraube gegen
die Scheibe eingreift, da die Naht die Position der Klammerscheibe
nicht starr festhält
oder beibehält.
Indem schließlich
die Klammerscheibe durch den femoralen Tunnel nach oben gezogen
wird, kann ein größerer femoraler
Tunnel erforderlich sein und die Spitzen der Klammerscheibe können das
Weichgewebeimplantat schneiden oder aufsplittern, wenn es durch
den femoralen Tunnel geführt
wird.
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Was
dann benötigt
wird, ist eine Vorrichtung und ein Verfahren zur tibialen Fixierung
eines Weichgewebeimplantats, das nicht an den oben genannten Nachteilen
leidet. Dies wiederum wird die Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung des
Weichgewebeimplantats verringern; die Wahrscheinlichkeit verringern,
dass ein neues Implantat entnommen (geerntet) werden muss; für eine endoskopische
Befestigung eines Weichgewebeimplantats sorgen, ohne das Implantat
zu beschädigen;
ein mögliches
Unbehagen seitens des Patienten verringern oder eliminieren; eine
endoskopische Fixierung bereitstellen, die mit der Knochenoberfläche fluchtet;
die Notwendigkeit eines darauf folgenden chirurgischen Eingriffs zur
Entfernung von Fixierungskomponenten nach der permanenten Befestigung
des Implantats am Knochen verringern oder eliminieren; eine höhere Fixierungsfestigkeit
bereitstellen; für
eine geringere Vorspannung des Implantats sorgen, um die Kniestabilität wiederherzustellen,
wodurch das Knie nach Unter-Zug-Setzung des Implantats nicht überbeansprucht
wird; die Möglichkeit
eines Verrutschens des Weichgewebeimplantats verringern oder eliminieren; die
Steifigkeit und das mechanische Verhalten des Weichgewebeimplantats
verbessern; die Anzahl der Schritte zur Befestigung des Weichgewebeimplantats
verringern; und die Anzahl der separaten, zur Befestigung der Weichgewebeimplantate
nötigen
Instrumente verringern. Es ist daher eine Aufgabe der vorliegenden
Erfindung, solch eine Vorrichtung und ein Verfahren zur tibialen
Fixierung eines Weichgewebeimplantats bereitzustellen.
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DARSTELLUNG
DER ERFINDUNG
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In Übereinstimmung
mit der Lehre der vorliegenden Erfindung ist ein Instrument offenbart,
das es erlaubt, eine Bohrung zur tibialen Fixierung eines Weichgewebeimplantats
zu bilden. Die Bohrung erlaubt es einer Vorrichtung, das Weichgewebeimplantat
in einem in der tibial gebildeten Tunnel bündig zu befestigen. Dies wird
im Wesentlichen dadurch erreicht, dass eine Vorrichtung verwendet
wird, die sich nicht über
die Tibia hinaus erstreckt, wenn das Implantat in einem tibialen
Tunnel befestigt wird.
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Entsprechend
der vorliegenden Erfindung wird ein Instrument bereitgestellt zur
Verwendung bei der Fixierung eines Weichgewebeimplantats, wobei das
Instrument umfasst: einen länglichen
Körper,
der geeignet ist, um in einen in einer tibial gebildeten tibialen
Tunnel eingesetzt zu werden, wobei der längliche Körper eine erste Bohrung definiert,
die durch den länglichen
Körper
führt;
eine Positionierstange, die sich vom länglichen Körper erstreckt und geeignet
ist, um mit einem Teil der Tibia einzugreifen; und eine Führungsbuchse,
die sich aus dem länglichen Körper erstreckt,
wobei die Führungsbuchse
eine zweite Bohrung definiert, die durch die Führungsbuchse führt, wobei
die erste Bohrung mit der zweiten Bohrung in Verbindung steht, und
wobei die erste und zweite Bohrung geeignet sind, um es einer Führungsbohrung
zu erlauben, relativ zum tibialen Tunnel gebildet zu werden.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
umfasst das Instrument weiter ein kombiniertes Implantations- und
Führungsinstrument,
wobei das kombinierte Implantations- und Führungsinstrument umfasst: einen
ersten Abschnitt mit einem Führungsschaft,
einem Griff und einem mit Gewinde versehenen Verbindungselement,
wobei der Führungsschaft gleitbar
in der zweiten Bohrung aufnehmbar ist; und einen zweiten Abschnitt,
der eine Bohrung definiert, die durch den zweiten Abschnitt führt, wobei
der zweite Abschnitt eine mit Gewinde versehene Seitenwand umfasst,
die geeignet ist, um mit dem mit Gewinde versehenen Verbindungselement
in Gewindeeingriff zu gelangen, und eine Stoßplatte umfasst, die geeignet
ist, um mit einer Fixiervorrichtung einzugreifen, wobei der zweite
Abschnitt geeignet ist, um die Fixiervorrichtung beim Anstoßen des
Griffs aufliegen zu lassen, während
der erste Abschnitt und der zweite Abschnitt miteinander eingreifen,
und geeignet ist, um eine Bohrspitze durch die Bohrung zu führen, um die
Führungsbohrung
zu vergrößern.
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Die
Ausführung
der vorliegenden Erfindung stellt eine Vorrichtung zur tibialen
Fixierung eines Weichgewebeimplantats bereit. Als Ergebnis wurden die
zuvor genannten Nachteile, die mit den zur Zeit erhältlichen
Verfahren und Techniken zur Fixierung von Weichgewebeimplantaten
verbunden sind, wesentlich verringert oder eliminiert.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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Noch
weitere Vorteile der vorliegenden Erfindung werden dem Fachmann
nach Lektüre
der folgenden Beschreibung offensichtlich werden, mit Bezug auf
die Zeichnungen, in denen:
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1 eine
Seitenansicht einer Vorrichtung zur tibialen Fixierung eines Weichgewebeimplantats ist,
die nicht Teil der vorliegenden Erfindung ist;
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2 eine
Draufsicht der tibialen Fixierungsvorrichtung der 1 ist;
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3 eine
seitliche Querschnittsansicht der tibialen Fixierungsvorrichtung
der 1 ist, genommen entlang der Linie 3-3 der 2;
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4 eine
Draufsicht einer Ansenkungsbohrerführung ist, die nicht Teil der
vorliegenden Erfindung ist und die verwendet wird bei der Erzeugung einer
Ansenkung, um die tibiale Fixiervorrichtung der 1 passgenau
aufzunehmen;
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5A–5E ein
Verfahren zur Befestigung eines Weichgewebeimplantats unter Verwendung
der tibialen Fixierungsvorrichtung der 1–4 darstellen;
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6A–6E ein
anderes Verfahren zur Befestigung eines Weichgewebeimplantats unter Verwendung
der tibialen Fixierungsvorrichtung der 1–4 darstellen;
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7 eine
Draufsicht einer anderen Vorrichtung zur tibialen Fixierung eines
Weichgewebeimplantats ist, die nicht Teil der vorliegenden Erfindung ist;
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8 eine
Ansicht von unten der tibialen Fixierungsvorrichtung der 7 ist;
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9 eine
Vorderansicht der tibialen Fixierungsvorrichtung der 7 ist;
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10 eine
seitliche Querschnittsansicht der tibialen Fixierungsvorrichtung
der 7 ist, genommen entlang der Linie 10-10 der 7;
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11 eine
perspektivische Ansicht ist, die ein Verfahren zur Positionierung
der tibialen Fixierungsvorrichtung der 7 darstellt;
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12 eine
seitliche Querschnittsansicht ist, genommen entlang der Linie 12-12
der 11, die das Verfahren zur Positionierung der tibialen
Fixierungsvorrichtung der 7 darstellt;
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13 eine
obere Endansicht einer anderen Vorrichtung zur tibialen Fixierung
eines Weichgewebeimplantats ist, die nicht Teil der vorliegenden
Erfindung ist;
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14 eine
untere Endansicht einer tibialen Fixierungsvorrichtung der 13 ist;
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15 eine
seitliche Endansicht der tibialen Fixierungsvorrichtung der 13 ist;
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16 eine
Draufsicht eines Instruments ist, das nicht Teil der vorliegenden
Erfindung ist und zum Greifen der tibialen Fixierungsvorrichtung
der 13 verwendet wird;
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17 eine
seitliche Querschnittsansicht ist, die ein Verfahren zur Positionierung
der tibialen Fixierungsvorrichtung der 13 darstellt,
welche das Instrument der 16 verwendet;
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18 eine
seitliche Querschnittsansicht einer tibialen Fixierungsvorrichtung
zur Verwendung mit einem Instrument entsprechend der Lehre einer bevorzugten
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist;
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19 eine
perspektivische Ansicht eines Ansenkungs-Führungsinstruments
entsprechend der Erfindung ist, das zur Herstellung einer Ansenkung verwendet
wird, um die tibiale Fixierungsvorrichtung der 18 passgenau
aufzunehmen;
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20 ein
Aufriss eines ersten Abschnitts eines Mehrzweckinstruments ist;
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21 ein
Aufriss eines zweiten Abschnitts des Mehrzweckinstruments der 20 ist;
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22A–22D ein erstes bevorzugtes Verfahren zur Anbringung
eines Weichgewebeimplantats unter Verwendung der tibialen Fixierungsvorrichtung
mit dem Instrument entsprechend der Lehre einer ersten bevorzugten
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung darstellen;
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23 eine
perspektivische Ansicht eines anderen Ansenkungsführungsinstruments
entsprechend der Erfindung ist, das zur Herstellung einer Ansenkung
verwendet wird, um die tibiale Fixierungsvorrichtung der 18 passgenau
aufzunehmen;
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24 ein
Aufriss eines anderen Mehrzweckinstruments ist; und
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25A–25C ein zweites bevorzugtes Verfahren zur Anbringung
eines Weichgewebeimplantats unter Verwendung der tibialen Fixierungsvorrichtung
mit dem Instrument entsprechend der Lehre einer zweiten bevorzugten
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung darstellen.
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DETAILLIERTE BESCHREIBUNG
DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORM(EN)
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Die
folgende Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen, die eine Vorrichtung
zur tibialen Fixierung von Weichgewebeimplantaten betreffen, sind
lediglich beispielhafter Natur und es ist in keiner Weise beabsichtigt,
die Erfindung oder ihre Anwendung oder ihre Verwendungen einzuschränken.
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Gemäß 1 bis 3 ist
eine Vorrichtung 10 zur tibialen Fixierungsvorrichtung
eines Weichgewebeimplantats gezeigt. Die Vorrichtung oder Scheibe 10 umfasst
einen zylindrischen Körper 12,
mit einem Durchmesser von ungefähr
16 mm und mehrerer Nägel 14.
Der zylindrische Körper 12 umfasst
eine im Wesentlichen zylindrische Seitenwand 16 mit abgeschrägten oder
abgerundeten Kanten 18 und eine im Wesentlichen flache
ebene Konturfläche 20,
die in einen Abschnitt der zylindrischen Seitenwand 16 eingeformt
ist. Der Körper 12 bildet
weiter eine konzentrische Innenbohrung 22 mit einer inneren
Seitenwand 24 mit einem Durchmesser von ungefähr 5,94 mm
(0,234 Zoll), die geeignet ist, um eine Kompressionsknochenschraube
aufzunehmen, die hierin weiter besprochen wird. Eine erste Seite
oder Oberseite 26 des Körpers 12 umfasst
eine konzentrische Ansenkung 28, die geeignet ist, um einen
Kopf der Kompressionsschraube bündig
aufzunehmen. Eine zweite Seite oder Unterseite 30 des Körpers 12 ist
im Wesentlichen eben und weist mehrere Nägel 14 auf, die sich
aus der zweiten Seite 30 heraus erstrecken.
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Die
mehreren Nägel 14 umfassen
eine erste Vielzahl oder vier zylindrische Führungsnägel 32, die jeweils
eine Länge
von der Oberseite 26 des Körpers 12 zur Spitze 34 der
Nägel 32 von
ungefähr
13,2 mm (0,52 Zoll) und einen zylindrischen Durchmesser von ungefähr 1,57
mm (0,062 Zoll) besitzen. Die vier Nägel 32 sind konzentrisch
um den Körper 12 herum
unter einem Radius von ungefähr
6,35 mm (0,25 Zoll) von der Mitte des Körpers 12 positioniert.
Die mehreren Nägel 14 umfassen
weiter eine zweite Vielzahl oder dreizehn zylindrische Eingriffsnägel 36,
die jeweils eine Länge
von der Oberseite 26 des Körpers 12 bis zur Spitze 34 der
Nägel 36 von
ungefähr
8,64 mm (0,34 Zoll) und einen zylindrischen Durchmesser von ungefähr 1,19
mm (0,047 Zoll) besitzen. Die zylindrischen Nägel 32 und 36 umfassen
jeweils das spitze Ende 34, das geeignet ist, um mit Spongiosa- und
kortikalem Knochen einzugreifen und ihn zu durchdringen. Die Eingriffsnägel 36 sind
zwischen den Führungsnägeln 32 und
der Innenbohrung 22 auf solche Weise positioniert, dass
die Eingriffsnägel 36 in
der Lage sind, das Weichgewebeimplantat an mehreren Stellen zu durchdringen
und zu befestigen, wie weiter hier besprochen wird.
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Die
Vorrichtung oder Scheibe 10 ist bevorzugt aus einem geeigneten
biokompatiblen Material wie z.B. Titan, Edelstahl, Titanlegierung,
Kobalt-Chrom-Molybden-Legierung, Polymer, resorbierbarem Polymer,
usw. hergestellt. Die Vorrichtung 10 besteht bevorzugt
aus einer Anordnung separater Nägel 14,
die am Körper 12 über Schweißstellen 38 verschweißt sind.
Alternativ kann die Vorrichtung 10 in die erforderliche
Form und Größe gegossen
oder spanend bearbeitet werden.
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Gemäß 4 ist
eine Ansenkungsbohrerführung 40 zur
Verwendung bei der Herstellung einer im Wesentlichen senkrechten
Ansenkung relativ zu einem in einer tibial gebildeten tibialen Tunnel
gezeigt, wie weiter hier besprochen wird. Die Ansenkungsbohrerführung 40 umfasst
einen im Wesentlichen zylindrischen Körper 42, der einen
ebenen gekerbten Bereich 44 mit einer mittigen Öffnung 46 zur Aufnahme
einer Ansenkungsbohrerspitze definiert. Neben dem gekerbten Bereich 44 befindet
sich eine Positionierungsstange 48, die medial durch den
Körper 42 hindurchgeht.
Die Positionierungsstange 48 greift gleitend mit dem Körper 42 ein
und wird verwendet, um mit dem medialen Kortex der Tibia einzureifen
und so eine vorbestimmte Einsetzlänge der Ansenkungsbohrerführung 40 in
den tibialen Tunnel bereitzustellen. Zurückversetzt von der Positionierungsstange 48 befindet
sich ein T-förmiger
Griff 50, der vom Chirurgen verwendet werden kann, um die Ansenkungsbohrerführung 40 während des
Bohrens der Ansenkung zu halten. Der Körper 42 der Ansenkungsbohrerführung 40 hat
einen Durchmesser von ungefähr
7 mm, wobei der gekerbte Bereich 44 bei ungefähr 20 mm
von einem distalen Ende der Bohrerführung 40 beginnt.
Der gekerbte Bereich 44 ist ungefähr 17 mm breit mit einem ungefähr 3,5 mm
im Durchmesser messenden Zentrierungsloch 46. Die Positionierungsstange 48 ist
ungefähr
10 mm von der Mitte des Zentrierungslochs 46 zurückversetzt,
wodurch eine vorbestimmte Einsetzlänge (Einführtiefe) in den tibialen Tunnel
von ungefähr
38,5 mm bereitgestellt wird. Die Ansenkungsbohrerführung 40 ist bevorzugt
aus Edelstahl oder einem anderen geeigneten Material hergestellt.
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Gemäß 5A–5E wird
nun ein Verfahren zur tibialen Fixierung eins Weichgewebeimplantats
beschrieben. Anfänglich
werden Weichgewebeimplantate zur Verwendung in einer intraartikularen Kreuzbandrekonstruktion
(ACL-Rekonstruktion) entnommen (geerntet). Im Allgemeinen werden
die Halbsehne und die Gracilissehne aus ihren jeweiligen Kniesehnenmuskeln
verwendet und den Patienten oder mithilfe von Spendersehnen unter
Verwendung im Stand der Technik wohl bekannter Techniken entnommen.
Alternativ können
auch synthetische Implantate eingesetzt werden. Die entnommenen
Implantate werden allgemein aus zwei rohrförmigen Implantaten bestehen,
die daraufhin an ihrem Mittelabschnitt umgeschlungen werden, um
ein vierbündliges Implantat
zu bilden. Das vierbündlige
Implantat sollte so bemessen sein, dass es ohne Reibung durch einen
tibialen und femoralen Tunnel durchtritt.
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Sobald
die Implantate unter Verwendung bekannter Techniken entnommen und
vorbereitet wurden, wird dann die Tunnel- oder Lochplatzierung durchgeführt. Ein
tibialer Tunnel oder eine Bohrung 52 wird durch die Tibia 54 und
in den Femur (Oberschenkelknochen) 56 gebohrt, wobei ein
femoraler Tunnel 58 erzeugt wird. Der tibiale Tunnel 52 wird
typischerweise einen Durchmesser von ungefähr 7 bis 13 mm, bevorzugt 8
bis 9 mm besitzen und wird unter Verwendung einer Bohrspitze und
eines Antriebs gebohrt. Der tibiale Tunnel 52 tritt ungefähr in der
Mitte des tibialen Plateaus aus und tritt in die Tibia 54 ungefähr 50 mm
von der Oberseite des tibialen Plateaus medial zum tibialen Tuberkel
oder am medialen Kortex ein. Da der tibiale Tunnel 52 durch
die Tibia 54 unter einem Winkel verläuft, wird eine elliptische
Eingangsöffnung 60 und
eine elliptische Ausgangsöffnung 62 erzeugt.
Die zum Bohren des tibialen Tunnels 52 verwendete Bohrspitze
bohrt im Allgemeinen auch den femoralen Tunnel 58 in den
Femur (Oberschenkelknochen) 56, indem die Bohrspitze weiter durch
den tibialen Tunnel 52 und in den Femur (Oberschenkelknochen) 56 erstreckt
wird. Der tibiale Tunnel 52 und der femorale Tunnel 58 werden
unter Verwendung von im Stand der Technik wohl bekannten Techniken
gebohrt, die die Verwendung von Ausrichtungs- oder Bohrerführermechanismen
in Verbindung mit einer Bohrspitze und einem Antrieb umfassen können.
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Sobald
der tibiale Tunnel 52 durch die Tibia 54 gebohrt
ist, wird der Körper 42 der
Ansenkungsbohrerführung 40 axial
in die Eingangsöffnung 60 des tibialen
Tunnels 52 verschoben. Die Ansenkungsbohrerführung 40 wird
in den tibialen Tunnel 52 vorgeschoben, bis die Positionierungsstange 48 bündig am
medialen Kortex der Tibia 54 anliegt. Dies wird das Zentrierungsloch 46 neben
einer Vorderkante 64 der Eingangsöffnung 60 des tibialen
Tunnels 52 ausrichten.
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Mit
geeignet im tibialen Tunnel 52 positionierter und vom Griff 50 gehaltener
Ansenkungsbohrerführung 40 wird
eine Ansenkung 66 im Wesentlichen senkrecht zum tibialen
Tunnel 52 gebildet, indem eine Ansenkungsbohrspitze 68 und
ein Antriebsmechanismus 70 verwendet werden. Die Ansenkungsbohrspitze 68 umfasst
eine Zentriernase 72, die drehbar mit dem in der Ansenkungsbohrerführung 40 gebildeten
Zentrierloch 46 eingreift. Die Zentriernase 72 ist ähnlich einer
Bohrspitze gebildet, sodass die Zentriernase 72 in die
Tibia 54 einbohrt. Die Ansenkung 66 wird bevorzugt
gebohrt, um die Vorderkante 64 der Eingangsöffnung 60 zu
entfernen und dadurch eine im Wesentlichen senkrechte Ansenkung 66 bereitzustellen.
In anderen Worten wird die Zentriernase 72 durch die Tibia 52 gelenkt
und in das Zentrierloch 46 in der Ansenkungsbohrerführung 40 eingesetzt,
sodass die Ansenkungsbohrspitze 68 senkrecht zu einer Rückwand 74 des
tibialen Tunnels 52 ist. Die Ansenkungsbohrspitze 68 wird
vorgeschoben, um den vorderen tibialen Kortex neben einer Vorderwand 76 zu
entfernen, bis er im Kerbenbereich 44 in der Ansenkungsbohrerführung 40 sitzt.
Die Knochenspäne
können
dann gesammelt werden und für
das nachfolgende Implantieren des tibialen Tunnels 52 aufbewahrt
werden.
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Sobald
die Ansenkung 66 unter Verwendung der Ansenkungsbohrspitze 48 gebildet
wurde, wird zuerst ein vierbündliges
Implantat 78 im femoralen Tunnel 58 des Oberschenkelknochens 56 unter
Verwendung einer von vielen im Stand der Technik bekannten Techniken
befestigt. Bevorzugt wird das vierbündlige Implantat 78 im
femoralen Tunnel 58 des Oberschenkelknochens 56 mithilfe
einer „bone mulch"-Schraube befestigt,
wie im US-Patent NR. 5,674,224, „BONE MULCH SCREW ASSEMBLY FOR
ENDOSTEAL FIXATION OF SOFT TISSUE GRAFTS AND METHOD FOR USING SAME" beschrieben. Mit
dem im femoralen Tunnel 58 befestigten Implantat 78 erstreckt
sich das Implantat 78 nach außen durch den tibialen Tunnel 52.
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Die
Vorrichtung 10 wird dann mit der Tibia 54 mithilfe
eines Stoßkörpers (impactor) 80 in
Kombination mit einem Schlägel
in Eingriff gebracht und an ihr befestigt. Der Stoßkörper 80 besitzt
einen im Allgemeinen zylindrischen Körper 82, der sich
zu einem Stoßende 84 hin
verjüngt.
Der Stoßkörper 80 umfasst eine
komplementäre
Fläche 86 mit
einer konzentrischen Führungsstange 88,
die in der Innenbohrung 22 aufgenommen wird, und eine gebogene
Oberfläche 90,
die in der Ansenkung 28 aufgenommen wird. Der Stoßkörper 80 umfasst
weiter eine Kantenführung 92,
die mit der in der Vorrichtung 10 gebildeten ebenen Konturfläche 20 passend
in Eingriff kommt. Die Kantenführung 92 ermöglicht es
dem Chirurgen, die Vorrichtung 10 richtig durch Drehung
auszurichten, indem der Stoßkörper 80 einfach
in der Ansenkung 66 gedreht wird und die ebene Fläche 20 mit der
Kantenführung 92 in
Eingriff gebracht wird.
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Das
Implantat 78 ist so orientiert, dass die beiden Implantate 94 und 96 des
vierbündligen
Implantats 78 entlang einer ersten Seite der Führungsstange 88 verlaufen
und die beiden Implantate 98 und 100 entlang einer
zweiten Seite der Führungsstange 88 verlaufen,
sodass jedes Paar von Implantaten zwischen der Führungsstange 88 und
den längeren
Führungsnägeln 32 positioniert
oder geführt wird.
Die Vorrichtung 10 befindet sich anfänglich in nur teilweisem Eingriff,
wobei nur die Führungsnägel 32 den
Spongiosa- und kortikalen Knochen der Tibia 54 durchdringen,
und die Konturfläche 20 zur
Eingangsöffnung 60 gerichtet
ist. Wenn die Führungsnägel 32 mit
der Tibia 54 eingreifen, wird das vierbündlige Implantat 78 geeignet
gespannt, indem das vierbündlige
Implantat 78 unter die Eingriffsnägel 36 in die Ansenkung 66 und
aus einem Bereich 102 heraus gezogen werden, welcher von
der Kontur 20 und der Ansenkung 66 definiert wird,
ohne dabei an der Seitenwand 16 oder der Ansenkung 66 festzulaufen.
Die zweistufigen Nägel 14 mit
der ersten Vielzahl von Nägeln 32 einer
ersten Länge
und der zweiten Vielzahl von Nägeln 36 einer
zweiten, kürzeren
Länge ermöglicht der
Vorrichtung, anfänglich
an der Tibia 54 lediglich mit den Nägeln 32 befestigt
zu werden, während die
geeignete Spannung und Führung
des vierbündligen
Implantats 78 zugelassen wird.
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Das
vierbündlige
Implantat 78 wird im Allgemeinen richtig gespannt, indem
die Enden des Implantats 78, die sich aus dem Bereich 102 unter
dem Profil 20 erstrecken, von Hand oder mithilfe einer Spannvorrichtung
gezogen werden, wobei sich das Knie in voller Erstreckung befindet.
Eine bevorzugte Spannvorrichtung ist im US-Patent Nr. 5,507,750
beschrieben, mit dem Titel „METHOD
AND APPARATUS FOR TENSIONING GRAFTS AND LIGAMENTS". Sobald die geeignete
Spannung erzielt ist, wird die Vorrichtung 10 mithilfe
des Stoßkörpers 80 und
eines Schlegels vollständig
in die Einsenkung eingesetzt oder eingepasst, wie deutlich in 5 gezeigt ist. Beim Einsetzen der Vorrichtung 10 dringen die
Eingriffsnägel 36 an
mehreren Stellen durch die beiden Implantate 94 und 96 auf
der ersten Seite der Führungsstange 88 und
die beiden Implantate 98 und 100 auf der zweiten
Seite der Führungsstange 88, um
die richtige Spannung des vierbündligen
Implantats 78 beizubehalten. Die Vorrichtung oder Scheibe 10 sitzt
oder passt somit bündig
in die Einsenkung 66, wodurch jegliche Objekte, die sich über die
Tibia 54 hinaus erstrecken, eliminiert werden. Das Profil 20 wird
auch verwendet, um jeglichen Abschnitt der Vorrichtung 10 zu
eliminieren, der sich über
die Tibia 54 hinaus erstreckt.
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Wenn
die Vorrichtung 10 vollständig in der Einsenkung 66 oder
Rückwand 74 des
tibialen Tunnels 52 eingepasst ist, wird eine Bohrerführung 101 in
die Innenbohrung 22 der Vorrichtung 10 eingesetzt,
um die Trennung des vierbündligen
Implantats 78 beizubehalten. Die Bohrführung 101 wird zwischen
den beiden Implantaten 94 und 96 auf der ersten
Seite der Führungsstange 88 und
den beiden Implantaten 98 und 100 auf der zweiten
Seite der Führungsstange 88 vorgeschoben,
sodass sie bündig gegen
die Rückwand 74 des
tibialen Tunnels 52 anliegt. Eine 3,5 mm messende Bohrspitze 104,
die an einem Antrieb 70 angebracht ist, wird dann verwendet,
um eine Bohrung 106 durch die Tibia 54 zum hinteren
Kortex der Tibia 54 zu bohren. Sobald die Bohrung 106 durch
die Tibia 54 gebohrt ist, wird die Tiefe der Bohrung 106 gemessen
und der hintere Kortexbereich wird unter Verwendung eines geeigneten
Gewindeschneiders mit Gewinde versehen.
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Wenn
die Bohrung 106 gebildet und mit Gewinde versehen ist,
wird eine Niederprofilkompressionsschraube 108 in die Innenbohrung 72 eingesetzt und
in die Bohrung 106 in der Tibia 54 eingeschraubt, um
die Kompressionsschraube 108 in der Bohrung 106 durch
Gewindeeingriff zu befestigen und die Fixierung der Vorrichtung 10 in
der Ansenkung 66 zu vollenden. Die Kompressionsschraube 108 umfasst einen
Kopf 110, der bündig
in der Ansenkung 28 aufgenommen wird, einen mit Gewinde
versehenen Abschnitt 112 und einen zylindrischen, nicht
mit Gewinde versehenen Abschnitt 114, die durch den Körper 12 der
Vorrichtung 10 treten. Sobald die Kompressionsschraube 108 vollständig befestigt
wurde, können die
Enden der Implantate 94 bis 100 innerhalb des Bereichs 102 zurechtgeschnitten
werden. Die Vorrichtung 10 stellt eine im Wesentlichen
starre und rutschfreie Verankerung für das Implantat 78 bereit.
-
Gemäß 6A–6E wird
nun ein anderes Verfahren zur tibialen Fixierung eines Weichgewebeimplantats
beschrieben. Diesbezüglich
werden gleiche Bezugsziffern für
gleiche Strukturen verwendet. Sobald die Implantate unter Verwendung
der bekannten Technik entnommen und vorbereitet wurden, wird wiederum
die Tunnel- oder Lochplatzierung durchgeführt. Der tibiale Tunnel oder
die Bohrung 52 werden durch die Tibia 54 und in
den Femur (Oberschenkelknochen) 56 gebohrt, wobei ein femoraler Tunnel 58 erzeugt
wird. Der tibiale Tunnel 52 wird typischerweise einen Durchmesser
von ungefähr
7 bis 13 mm, bevorzugt 8 bis 9 mm besitzen und wird unter Verwendung
einer Bohrspitze und eines Antriebs gebohrt. Der tibiale Tunnel 52 tritt
ungefähr
in der Mitte des tibialen Plateaus aus und tritt in die Tibia 54 ungefähr 50 mm
von der Oberseite des tibialen Plateaus medial zum tibialen Tuberkel
oder am medialen Kortex ein. Da der tibiale Tunnel 52 durch
die Tibia 54 unter einem Winkel verläuft, wird eine elliptische
Eingangsöffnung 60 und
eine elliptische Ausgangsöffnung 62 erzeugt.
Die zur Bohrung des tibialen Tunnels 52 verwendete Bohrspitze
bohrt auch im Allgemeinen den femoralen Tunnel 58 im Femor
(Oberschenkelknochen) 56, indem die Bohrspitze weiter durch
den tibialen Tunnel 52 und in den Femur (Oberschenkelknochen) 56 erstreckt
wird. Der tibiale Tunnel 52 und der femorale Tunnel 58 werden
unter Verwendung von im Stand der Technik wohl bekannten Techniken
gebohrt, die die Verwendung von Ausrichtungs- oder Bohrerführungsmechanismen
in Kombination mit einer Bohrspitze und einem Antrieb umfassen können.
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Sobald
der tibiale Tunnel 52 durch die Tibia 54 gebohrt
ist, wird ein Pilotloch 52 gerade durch die Tibia 54 parallel
zum tibialen Plateau gebohrt. Insbesondere wird das Pilotloch 55 am
Schnittpunkt am Boden des Eingangs 60 begonnen und wird
von der vorderen medialen zur hinteren lateralen Seite unter Verwendung
einer Bohrspitze 57 gebohrt, die vom Antriebsmechanismus 70 angetrieben
wird. Das Pilotloch 55 hat einen Durchmesser von bevorzugt
ungefähr
2 bis 3 mm.
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Sobald
das Pilotloch 55 gebildet oder gebohrt wurde, wird die
Ansenkung 59 an der vorderen medialen Seite der Tibia 54 unter
Verwendung einer Ansenkungsbohrspitze 61 und des Antriebsmechanismus 70 gebildet.
Die Ansenkungsbohrspitze 61 umfasst eine Pilotnase 63,
die mit dem Pilotloch 55 eingreift, um die Ansenkungsbohrspitze 61 konzentrisch
mit dem Pilotloch 55 und relativ zur Eingangsöffnung 60 genau
auszurichten. Die Ansenkung 59 wird bevorzugt auf eine
Tiefe von ungefähr
6 bis 7 mm gebohrt, welche den tibialen Tunnel 52 oder
die Eingangsöffnung 60 schneidet.
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Sobald
die Ansenkung 59 unter Verwendung der Ansenkungsbohrspitze 61 gebildet
wurde, wird das vierbündlige
Implantat 78 zuerst im femoralen Tunnel 58 des
Femurs (Oberschenkelknochens) 56 unter Verwendung einer
der vielen im Stand der Technik bekannten Techniken befestigt. Hier
wird wiederum das vierbündlige
Implantat 78 bevorzugt im femoralen Tunnel 58 des
Femurs (Oberschenkelknochens) 56 mithilfe der „bone mulch"-Schraube befestigt,
wie im US-Patent 5,674,224, „BONE
MULCH SCREW ASSEMBLY FOR ENDOSTEAL FIXATION OF SOFT TISSUE GRAFTS
AND METHOD FOR USING SAME" beschrieben.
Wenn das Implantat 78 im femoralen Tunnel 58 befestigt
ist, erstreckt sich das Implantat 78 durch den tibialen
Tunnel 52 nach außen.
Die Vorrichtung 10 wird dann mit der Tibia 54 mittels
einer Knochenschraube 65 mit einem Kopf 67, und
den Nägeln 32 in
Eingriff gebracht. Das Implantat 78 wird so orientiert,
dass die beiden Implantate 94 und 96 des vierbündligen
Implantats 78 entlang einer ersten Seite der Knochenschraube 65 vorbeilaufen und
die beiden Implantate 98 und 100 entlang einer zweiten
Seite der Knochenschraube 65 entlanglaufen, sodass das
Paar von Implantaten zwischen der Knochenschraube 65 und
den längeren
Führungsnägeln 32 positioniert
oder geführt
wird. Die Vorrichtung 10 wird anfänglich teilweise in Eingriff
gebracht, wobei lediglich die Führungsnägel 32 den
Spongiosa- und kortikalen Knochen der Tibia 54 durchdringen und
die Knochenschraube 65 teilweise festgelegt ist.
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Wenn
die Führungsnägel 32 mit
der Tibia eingreifen, wird das vierbündlige Implantat 78 geeignet
gespannt, indem das vierbündlige
Implantat 78 unter den Eingriffsnägeln 32 entlang der
Ansenkung 59 und aus einem Bereich 69 heraus gezogen
wird, der von der Kontur 20 und der Ansenkung 59 definiert wird,
ohne dabei an der Seitenwand 16 oder der Ansenkung 59 festzulaufen.
Die zweistufigen Nägel 14 mit
der ersten Vielzahl von Nägeln 32 einer
ersten Länge
und der zweiten Vielzahl von Nägeln 36 mit
einer zweiten, kürzeren Länge ermöglicht es
der Vorrichtung 10, anfänglich
an der Tibia 54 mit lediglich den Nägeln 32 und der Knochenschraube 65 befestigt
zu werden, während
das Spannen und Führen des
vierbündligen
Implantats 78 erlaubt wird.
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Wenn
das vierbündlige
Implantat 78 geeignet gespannt ist, indem allgemein die
Enden des Implantats 78, die sich aus dem Bereich 69 unter
dem Profil 20 heraus erstrecken, gezogen werden, wird die
Knochenschraube 65 weitergedreht, um die Vorrichtung oder
Scheibe 10 bündig
mit der Ansenkung 59 in vollständigen Passsitz zu bringen,
wie deutlich in der 6D gezeigt ist. Beim Drehen
der Knochenschraube 65 dringen die Eingriffsnägel 36 in
die beiden Implantate 94 und 96 auf der ersten
Seite der Knochenschraube 65 und die beiden Implantate 98 und 100 auf
der zweiten Seite der Knochenschraube 65, um die geeignete
Spannung des vierbündligen Implantats 78 beizubehalten.
Die Vorrichtung oder Scheibe 10 sitzt somit bündig in
der Ansenkung 59, wodurch jegliche Objekte, die sich über die
Tibia 54 hinaus erstrecken, eliminiert werden. Sobald die Knochenschraube 65 vollständig befestigt
wurde, können
die Enden der Implantate 94 bis 100 innerhalb
des Bereichs 64 zurechtgeschnitten werden.
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Gemäß 7–10 ist
eine Vorrichtung oder ein Keil 116 zur tibialen Fixierung
eines Weichgewebeimplantats gezeigt. Diesbezüglich werden gleiche Bezugsziffern
für gleiche
Strukturen verwendet. Wiederum ist hier der Keil 116 bevorzugt
aus einem geeigneten biokompatiblen Material wie z.B. Titan, Edelstahl,
Titanlegierung, Kobalt-Chrom-Molybden-Legierung, Polymer, resorbierbarem Polymer usw.
hergestellt.
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Der
Keil 116 umfasst eine erste Seite 118 und eine
zweite Seite 120. Die erste Seite umfasst eine Vielzahl
von parallel verlaufenden Zähnen 122, die
jeweils von einer ersten vertikalen Seitenwand 124 und
einer zweiten abgewinkelten Seitenwand 126 definiert werden.
Jeder Zahn 122 umfasst drei axiale oder senkrechte Kerben 128,
die in den Zahn 122 und eine Kante 130 eingeformt
sind. Da die Kerben 128 senkrecht zu den Zähnen 122 stehen,
wird eine zusätzliche
Oberfläche
sowie zwei gegenüberliegende
Ebenen bereitgestellt, in welchen das vierbündlige Implantat 78 gegriffen
oder in Eingriff gebracht werden kann. Die Kante 130 jedes
Zahns 122 besitzt eine leicht gebogene Form, wie deutlich
in 9 gezeigt ist. Die zweite Seite 120 des
Keils 116 umfasst einen bogenförmigen Rand 132 mit
einer darin gebildeten mit Gewinde versehenen Fläche 134. Die mit Gewinde
versehene Fläche 134 ist
geeignet, um mit einer Interferenzschraube in Gewindeeingriff zu
kommen, wie weiter hier besprochen wird.
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Der
Keil 116 umfasst weiter ein erstes oder distales Ende 136 und
ein zweites proximales Ende 138. Das distale Ende 136 umfasst
eine abgerundete Nase 140 mit den drei Kerben 128 auf
der ersten Seite 118 und eine V-förmige Kerbe oder Nut 142 auf
der zweiten Seite 120. Das proximale Ende 138 umfasst ein
Paar von Flügeln 144,
die einen offenen Bereich 146 definieren, welcher einen
Freiraum für
die Interferenzschraube bereitstellt. Die Flügel 144 sind abgewinkelt
und so bemessen, dass wenn der Keil 116 axial in den tibialen
Tunnel 52 eingesetzt wird, eine Fläche 148 der Flügel 144 im
Wesentlichen bündig oder
entlang derselben Ebene wie die Tibia 54 liegt. Die Größe der Flügel 144 ist
auch größer als
der Durchmesser des tibialen Tunnels 52, sodass die Flügel 144 verhindern,
dass der Keil 116 um mehr als einen vorbestimmten Betrag
axial in den tibialen Tunnel 52 eingesetzt oder gezogen
wird.
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Gemäß 1 ist
eine seitliche Querschnittsansicht des Keils 116 gezeigt,
der ein breiteres oder dickeres distales Ende 136 und ein
dünneres
oder engeres proximales Ende 138 aufweist. Die mit Gewinde
versehene Fläche 134 ist
auch deutlich gezeigt und weist individuelle Gewindegänge 150 auf,
die im bogenförmigen
Rand 132 gebildet sind. Die Orientierung des dünneren proximalen
Endes 138, das bei Bewegung zum distalen Ende 136 hinaus
dicker wird, kompensiert oder ist komplementär zur Form der verwendeten
Interferenzschraube. Die Bemessung stellt auch eine Einstellung
des Eingriffs bereit, indem die Interferenzschraube entweder weiter
innen entlang der Gewindefläche 134 in
der Nähe
des distalen Endes 136 positioniert wird oder im Gegenteil
die Interferenzschraube zurück
zum proximalen Ende 138 positioniert wird, wie weiter hier
besprochen.
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Gemäß 11 bis 12 wird
nun das Verfahren zur tibialen Fixierung des Weichgewebeimplantats 78 unter
Verwendung des Keils 116 beschrieben. Weiderum werden hier
Weichgewebeimplantate anfänglich
entnommen und zur Verwendung in der artikularen Kreuzbandrekonstruktion
(ACL Rekonstruktion) vorbereitet. Sobald die Implantate unter Verwendung
bekannter Techniken entnommen und vorbereitet wurden, wird der tibiale
Tunnel 52 durch die Tibia 54 und in den Femur
(Oberschenkelknochen) 56 gebohrt, wobei der femorale Tunnel 58 erzeugt wird.
Das vierbündlige
Implantat 78 wird dann im femoralen Tunnel 58 unter
Verwendung der „bone mulch"-Schraube, die oben
beschrieben wurde, befestigt. Sobald das vierbündlige Implantat 78 im
femoralen Tunnel 78 befestig wurde, wird das vierbündlige Implantat 78 durch
den tibialen Tunnel 52 durchgeführt.
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Wenn
das vierbündlige
Implantat 78 sich aus dem tibialen Tunnel 52 herauserstreckt,
wird das vierbündlige
Implantat 78 geeignet gespannt, indem am proximalen Ende
des vierbündligen
Implantats 78 gezogen wird. Wenn das vierbündlige Implantat 78 geeignet
gespannt ist, wird der Keil 116 axial im tibialen Tunnel 52 unter
dem vierbündligen
Implantat 78 positioniert. Die erste Seite 118 mit
der Mehrzahl von Zähnen 122 ist
axial und neben dem vierbündligen Implantat 78 orientiert,
um im Wesentlichen mit dem vierbündligen
Implantat 78 unter geeigneter Spannung einzugreifen und
es gegen die obere oder vordere Seite 76 des Tunnels 52 zu
halten. Eine Interferenzschraube 152 mit Gewindegängen 154,
die passend die mit Gewinde versehene Fläche 34 aufnehmen,
wird axial in den tibialen Tunnel 52 eingesetzt. Ein optionaler
Führungsdraht 156 kann
verwendet werden, der durch eine Bohrung 158 führt. Der
Führungsdraht 156 führt von
der Eingangsöffnung 60 aus der
Ausgangsöffnung 62 hinaus
und wird verwendet, um die Interferenzschraube 152 während des
axialen Einsetzens der Interferenzschraube 152 zu positionieren
und auszurichten.
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Wenn
die Interferenzschraube 152 geeignet zwischen der zweiten
Seite 120 des Keils 116 und der unteren oder hinteren
Seitenwand 74 des tibialen Tunnels 52 positioniert
ist, greift ein Antrieb wie z.B. ein Hexschlüssel (hex driver) mit dem Kopf 162 der Interferenzschraube 152 ein,
um die Interferenzschraube 152 axial zwischen die zweite
Seite 120 und die Seitenwand 74 einzuschrauben.
Wenn der Schlüssel
die Interferenzschraube 152 dreht, greifen die Gewindegänge 154 der
Interferenzschraube 152 mit den Gewindegängen 150 der
mit Gewinde versehenen Fläche 134 sowie
der Seitenwand 74 ein, wodurch bewirkt wird, dass die Interferenzschraube 152 axial
vom proximalen Ende des Tunnels 52 zum distalen Ende des
Tunnels 52 vorgeschoben wird. Während die Interferenzschraube 152 axial
vorangschreitet, verhindern die Flügel 154, dass der
Keil 116 axial in den tibialen Tunnel 52 um mehr
als einen vorbestimmten Betrag hineingezogen wird, und die vorgeschriebene
Spannung auf das vierbündlige
Implantat 78 wird beibehalten. Wenn die Interferenzschraube 152 weiter
in den tibialen Tunnel 52 hinaufsteigt, greifen die Zähne 122 weiter
ein und komprimieren das vierbündlige
Implantat 78 unter der Keilkompression der Interferenzschraube 152.
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Die
im Seitenquerschnitt keilförmige
Gestalt des Keils 116, wie in 10 gezeigt,
ist komplementär
zur Form der Interferenzschraube 152, so dass ein anfänglicher
Eingriff der Interferenzschraube 152 mit dem Keil 116 eine
im Wesentlichen ebene gleichförmige
Kraft bereitstellt, die im Wesentlichen quer oder senkrecht zum
tibialen Tunnel 152 ist.
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Beim
weiteren Einschrauben der Intereferenzschraube 152 in den
Tunnel 52 wird der Keil 116 eine zusätzliche
oder verstärkte
Kompression im distalen Ende 136 bereitstellen, wenn die
Interferenzschraube 152 in den gekerbten Bereich 142 eintritt. Die
Vielzahl an Zähnen 122 mit
den senkrechten Kerben 128 stellen eine wesentliche Eingriffsoberfläche bereit,
um das vierbündlige
Implantat 178 unter der geeigneten Spannung endoskopisch
sicher axial zu halten. Zusätzlich
verteilt die vergrößerte Oberfläche die
Zugkraft gleichmäßiger über das
Implantat 78. Indem des Weiteren ein sich im Vergleich
zum Implantat 78 im Wesentlichen nicht bewegendes Eingriffselement
bereit gestellt wird, verringert dies die Wahrscheinlichkeit, dass
das Implantat 78 abgleiten, ausgefranst oder geschnitten
werden kann.
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Mit
Bezug nun auf 13–15 ist
ein proximales Ende 164 eines Keils 166 entsprechend
einer anderen Anordnung gezeigt. Diesbezüglich werden gleiche Bezugsziffern
für ähnliche
Strukturen verwendet. Es sollte bemerkt werden, dass das distale
Ende des Keils 166 dasselbe wie das distale Ende 136 des
Keils 116 ist und dass die einzige Abwandlung hier am proximalen
Ende 164 ist. Diesbezüglich
umfasst das proximale Ende 164 kein Paar von Flügeln 144,
sondern umfasst oder definiert ein Paar von gekerbten Bereichen 168,
die geeignet sind, um mit einem endotibialen Plattengreifer 172 einzugreifen,
wie in 16 gezeigt und hier weiter besprochen
wird. Die Kerben oder Greiferschlitze 168 sind V-förmig und werden von einem abgeschrägten oder
abgerundeten Ende 170 des Keils 166 definiert.
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Der
endotibiale Plattengreifer 172 umfasst komplementäre Zacken
oder Spitzen 174, die mit den Kerben 168 eingreifen,
um die Platte 176 fest zu greifen und zu befestigen. Zurückversetzt
von den Spitzen 174 und neben ihnen befindet sich eine
Ausrichtungsplatte 176, die größer als der tibiale Tunnel 52 bemessen
ist und im Wesentlichen ähnlich
den Flügeln 144 abgewinkelt
ist. Der Plattengreifer oder das Instrument 172 umfasst
weiter einen Griff 178 mit einem Verriegelungsmechanismus 180,
so dass die Platte 166 von den Spitzen 174 gegriffen
werden kann und vom Verriegelungsmechanismus 180 sicher
verriegelt oder gehalten werden kann.
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Das
Verfahren zur Verwendung des Keils 166 in Kombination mit
dem Plattengreifer 172 wird nun mit Bezug auf 17 beschrieben.
Wiederum werden die Weichgewebeimplantate unter Verwendung bekannter
Techniken entnommen und vorbereitet. Der tibiale Tunnel 52 und
der femorale Tunnel 58 werden durch sowohl die Tibia 54 als
auch den Femur (Oberschenkelknochen) 56 gebohrt. Das vierbündlige Implantat 78 wird
wiederum im femoralen Tunnel 58 unter Verwendung bekannter
Techniken befestigt, wie z.B. der oben identifizierten „bone mulch"-Schraube.
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Das
sich durch den tibialen Tunnel 52 erstreckende vierbündlige Implantat 78 wird
dann geeignet gespannt. Sobald das vierbündlige Implantat 78 geeignet
gespannt ist, greift das Instrument 172 mit den Kerben 168 des
Keils 166 über
die Spitzen 174 ein. Wenn der Keil 166 fest vom
Instrument 172 über
den Verriegelungsmechanismus 180 gehalten wird, wird der
Keil 166 axial in den tibialen Tunnel 52 eingesetzt,
bis die Platten 176 mit der Eingangsöffnung 60 des tibialen
Tunnels 52 eingreifen. Wiederum greifen hier die Zähne 122 quer
mit dem vierbündligen
Implantat 78 ein, während
die Interferenzschraube 152 in den tibialen Tunnel 52 getrieben
wird. Die Platte 176 verhindert, dass der Keil 166 axial
in den tibialen Tunnel 52 um mehr als einen vorbestimmten
Betrag hineingezogen wird, wodurch eine geeignete Implantatspannung
sowie die richtige Ausrichtung des Keils 166 zum vierbündligen
Implantat 78 beibehalten wird. Sobald das vierbündlige Implantat 78 axial
im tibialen Tunnel 52 befestigt ist, wird der Plattengreifer 172 vom
Keil 166 entfernt, wodurch ein geeignet gespanntes und
endoskopisch axial befestigtes vierbündliges Implantat 78 bereitgestellt
wird.
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Mit
Bezug auf 18 sowie 1–3 ist eine
Vorrichtung 200 zur tibialen Fixierung eines Weichgewebeimplantats
unter Verwendung eines Instruments entsprechend der Lehre einer
ersten bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung gezeigt. Die Vorrichtung oder Scheibe 200 ist im
Wesentlichen ähnlich
der Vorrichtung 10, wie in 1–3 gezeigt,
und in dieser Hinsicht werden gleiche Bezugsziffern für ähnliche
Strukturen verwendet. Wiederum umfasst hier die Fixiervorrichtung oder
Scheibe 200 den zylindrischen Körper 12 und die mehreren
Nägel 14.
Der zylindrische Körper 12 umfasst
die zylindrische Seitenwand 16 mit den abgeschrägten oder
abgerundeten Kanten 18 und die im Wesentlichen flache ebene
Konturfläche 20,
die in einen Abschnitt der zylindrischen Seitenwand 16 hineingeformt
ist. Der Körper 12 umfasst
weiter die Innenbohrung 22, die eine mit Gewinde versehene
innere Seitenwand 202 umfasst, welche in der Lage ist, durch
Gewindeeingriff an einem kombinierten Implantations- und Führungsinstrument
befestigt zu werden, wie hier im weiteren besprochen wird. Die Oberseite 26 des
Körpers
umfasst auch die konzentrische Ansenkung 28 und die Unterseite 30 des
Körpers umfasst
die mehreren Nägel 14,
die sich aus der zweiten Seite 30 heraus erstrecken. Wiederum
kann hier die Scheibe 200 aus jedem geeigneten biokompatiblen
Material hergestellt sein und kann auch in verschiedenen unterschiedlichen
Größen hergestellt werden,
so wie die Scheibe 10, abhängig von den Bedürfnissen
des Patienten und den Anforderungen des Arztes.
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Gemäß 19 ist
eine Ansenkungsführung 204 entsprechend
einer ersten bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung gezeigt, zur Verwendung bei der Herstellung einer
im Wesentlichen senkrechten Ansenkung relativ zu einem in einer
Tibia geformten tibialen Tunnel, wie weiter hierin besprochen wird.
Die Ansenkungsführung 204 umfasst
einen im Wesentlichen zylindrischen Körper 206 mit einem kreisförmigen Griff 208 mit
einem ebenen Bereich 210. Im Wesentlichen senkrecht aus
dem zylindrischen Körper 206 erstreckt
sich ein Positionierungsstab 212, der am zylindrischen
Körper 206 mit
Hilfe einer im unteren Abschnitt des zylindrischen Körpers gebildeten
Nut und einer Schweißstelle
befestigt ist. Der Positionierstab 212 wird verwendet,
um den medialen Kortex der Tibia an zwei Punkten zu greifen und
so eine vorbestimmte Einsetzlänge
(Einsetztiefe) der Ansenkungsführung 204 in
den tibialen Tunnel bereitzustellen. Zurückversetzt vom Positionierstab 212 ist
eine rohrförmige
Führungsbuchse 214.
Die Führungsbuchse 214 umfasst
eine zylindrische Bohrung 216, die mit einer Bohrung 218 passend
verbunden ist und mit ihr konzentrisch ist, und vom zylindrischen
Körper 206 definiert
wird. Die Führungsbuchse 214 ist
im Wesentlichen senkrecht am zylindrischen Körper 206 mit Hilfe
einer Schweißstelle
oder einer anderen geeigneten Fixierung befestigt. Die Führungsbuchse 214 greift
mit der Öffnung
des tibialen Tunnels ein und ist geeignet, um die Bildung einer Führungsbohrung
im Wesentlichen senkrecht zum tibialen Tunnel zu erlauben, wie weiter
hier besprochen wird.
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Ein
kombiniertes Implantations- und Führungsinstrument 220,
das geeignet ist, um die Scheibe 200 zu implantieren sowie
andere Tätigkeiten
auszuführen,
ist in 20 und 21 gezeigt.
Das Instrument 220 umfasst einen ersten Ahlenabschnitt 222 und
einen zweiten Führungsabschnitt 224.
Der ersten Ahlenabschnitt 222 umfasst einen zylindrisch geformten
Griff 226 mit gekerbten Bereichen 228 und einen
länglichen
Hals 230. Im Wesentlichen konzentrisch mit dem Griff 226 erstreckt
sich eine längliche zylindrische
Ahle oder ein Führungsschaft 232 mit
einer distalen Spitze 234. Der erste Abschnitt 222 umfasst
auch ein mit Gewinde versehenes Verbindungselement 236,
das geeignet ist, um mit dem zweiten Abschnitt 224 im Gewindeeingriff
zu gelangen, wie weiter hier besprochen wird.
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Der
zweite Führungsabschnitt 224 umfasst auch
einen im Wesentlichen zylindrischen Griff 238 mit Kerben 240 und
einen länglichen
Hals 242. Aus dem im Wesentlichen zylindrischen Hals 242 erstreckt
sich eine kreisförmige
Stoßplatte 244.
Die Stoßplatte 244 kann
entweder ganzheitlich mit dem Führungselement 224 ausgebildet
sein oder kann als separates ringförmiges Element gebildet sein,
das eine innere mit Gebinde versehene Bohrung aufweist, welche auf
einen mit Gewinde versehenen Verbindungselement 246 durch
Gewindeeingriff aufgenommen wird. Das mit Gewinde versehene Verbindungselement 246 erstreckt
sich über
die Stoßplatte 244 hinaus
und ist geeignet, um mit der mit Gewinde versehenen Seitenwand 202 der
Fixiervorrichtung 200 im Gewindeingriff zu gelangen, wie
hier im Folgenden weiter besprochen wird. Konzentrisch durch die
Bohrerführung 224 tritt
eine Mittelbohrung 248 mit einem inneren, mit Gewinde versehenen
Seitewandabschnitt 250. Die Bohrung 248 ist geeignet, um
den Führungsschaft 232 aufzunehmen,
während die
mit Gewinde versehene Seitenwand 250 mit dem mit Gewinde
versehenen Verbindungselement 236 in Gewindeeingriff tritt.
Auf diese Weise bilden der erste Abschnitt 222 und der
zweite Abschnitt 224 das kombinierte Implantations- und
Führungsinstrument 220, das
geeignet ist, um mehrere Funktionen während des Implantationseingriffs
durchzuführen.
-
Gemäß 22A–D
wird nun ein erstes bevorzugtes Verfahren zur tibialen Fixierung
eines Weichgewebeimplantats beschrieben. In dieser Hinsicht werden
gleiche Bezugsziffern für ähnliche Strukturen
verwendet, wie in dem in 5A–D dargestellten
Verfahren beschrieben ist. Anfänglich
werden Weichgewebeimplantate unter Verwendung bekannter Techniken
und wie zuvor beschrieben entnommen und vorbereitet. Sobald die
Weichgewebeimplantate entnommen und vorbereitet wurden, wird die
Tunnel- oder Lochplatzierung durchgeführt, auch wie zuvor beschrieben.
Insbesondere wird der tibiale Tunnel oder die Bohrung 52 durch
die Tibia 54 und in den Femur (Oberschenkelknochen) 56 gebohrt,
wodurch der femorale Tunnel 58 erzeugt wird.
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Sobald
der tibiale Tunnel 52 durch die Tibia 54 gebohrt
ist, wird der zylindrische Körper 206 der Ansenkungsführung 204 axial
in die Eingangsöffnung 60 des
tibialen Tunnels 52 geschoben. Die Ansenkungsführung 204 wird
gleitend in den tibialen Tunnel 52 vorgeschobene, bis der
Positionierstab 212 mit dem medialen Kortex der Tibia 54 entlang zweier
Kontaktpunkte eingreift und bündig
daran anliegt. Dies wird die Führungsbuchse 214 im
Wesentlichen neben und in Kontakt mit der Vorderkante 64 oder
dem oberen Abschnitt der Eingangsöffnung 60 des tibialen
Tunnels 52 ausrichten. Dies sorgt für einen stabilen Dreipunktekontakt
an der Eingangsöffnung 60 zum
tibialen Tunnel 52. Zusätzlich
wirkt der ebene Bereich 210 des Griffs 208 mit
der Führungsbuchse 214 als
Sichtmechanismus, um eine korrekte Drehung der Ansenkungsführung 204 im
tibialen Tunnel 52 sicherzustellen.
-
Sobald
die Ansenkungsführung 204 geeignet
im tibialen Tunnel 52 positioniert ist und vom Griff 208 gehalten
wird, sollte der Dreipunktekontakt mit der ovalen Öffnung 60 mit
Hilfe des Positionierstabs 212 und der Führungsbuchse 214 hergestellt
werden. Dies richtet die Führungsbuchse 214 im
Wesentlichen senkrecht zum tibialen Tunnel 52 aus. Sobald
ausgerichtet und festgelegt, wird der erste Abschnitt 222 des
kombinierten Implantations- und Führungsinstruments 220 eingesetzt.
Diesbezüglich
wird die Ahle oder der Führungsschaft 232 gleitend
in der Bohrung 216 der Führungsbuchse 214 aufgenommen,
bis die Spitze 234 mit der hinteren Wand 74 des tibialen
Tunnels 52 eingreift. Bei Eingriff wird der erste Abschnitt 222 durch
Schlagen des Griffs 226 mit einem Schlägel oder einer anderen geeigneten
Stoßvorrichtung
geschlagen. Der Schaft 232 wird geschlagen, bis die Spitze 234 sich
im Wesentlichen neben der Rückseite
der Tibia 54 befindet. Dies bildet eine Führungsbohrung 254,
die verwendet wird, um das kombinierte Implantations- und Führungsinstrument 220 und
eine Ansenkungsbohrspitze zu führen, wie
weiter hier besprochen wird: Sobald die Führungsbohrung 254 gebildet
ist, wird der Führungsschaft 232 aus
der Führungsbuchse 214 entfernt
und die Ansenkungsführung 204 wird
gleitend aus dem tibialen Tunnel 52 entfernt. Dies stellt
eine im Wesentlichen senkrechte Führungsbohrung 254 relativ
zum tibialen Tunnel 52 bereit.
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Nachdem
die Führungsbohrung 254 mit
dem Vorstecher 222 gebildet wurde, wird die Ansenkung 66 im
Wesentlichen senkrecht zum tibialen Tunnel 52 unter Verwendung
einer Ansenkungsbohrspitze 256 und des Antriebsmechanismus 70 gebildet,
wie in 22B gezeigt. Die Ansenkungsbohrspitze 256 umfasst
eine im Wesentlichen zylindrische Zentriernase 258, die
drehend mit der Führungsbohrung 254 eingreift.
Hier wird bevorzugt wiederum die Ansenkung 66 gebohrt,
um die Vorderkante 64 oder den oberen Abschnitt der Eintrittsöffnung 60 zu
entfernen und so eine im Wesentlichen senkrechte Ansenkung 66 bereitzustellen.
In anderen Worten ist, wenn die Führungs- oder Zentriernase 258 über die
Führungsbohrung 254 geführt wird,
die Ansenkungsbohrspitze 256 senkrecht zur Rückwand 74 des
tibialen Tunnels 52 und wird zur Rückwand 74 vorgeschoben.
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Sobald
die Ansenkung 66 unter Verwendung der Ansenkungsbohrspitze 256 gebildet
ist, wird das vierbündlige
Implantat 78 zuerst im femoralen Tunnel 58 des
Femurs (Oberschenkelknochens) 56 unter Verwendung einer
der vielen im Stand der Technik bekannten Techniken und wie zuvor
beschrieben befestigt. Sobald das Implantat 78 im femoralen
Tunnel 58 befestigt ist, erstreckt sich das Implantat 78 durch den
tibialen Tunnel 52. Der zweite Abschnitt 224 des kombinierten
Implantations- und Führungsinstruments 220 wird
dann mit Hilfe der mit Gewinde versehenen Seitenwand 250 und
des mit Gewinde versehenen Verbindungselements 236 am ersten
Abschnitt 222 durch Gewindeeingriff befestigt. Nach Zusammenbau
erstreckt sich der Schaft 232 um ungefähr 31,75 mm (1, 25 Zoll) über die
Stoßplatte 244 hinaus.
Das mit Gewinde versehene Verbindungselement 246 wird dann
mit der mit Gewinde versehenen Seitenwand 202 der Vorrichtung 200 im
Gewindeeingriff gebracht, um die Vorrichtung 200 entfernbar
an der Stoßplatte 244 zu
befestigen. Wenn die Vorrichtung 200 am mit Gewinde versehene
Element 246 durch Gewindeeingriff befestigt ist, sitzt
die Stoßplatte 244 in
der sphärischen
Ansenkung 28 und der Schaft 232 erstreckt sich
aus der Mitte der Fixiervorrichtung 200.
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Der
Schaft 232 erstreckt sich auch über die Nägel 32 hinaus, um
die Führung
der Vorrichtung 200 im Wesentlichen senkrecht zum tibialen
Tunnel 52 zu erlauben. Insbesondere wird zuerst die ebene
Konturfläche 20 der
Vorrichtung 200 unter der Ansenkung 66 positioniert.
Der Schaft 232 wird dann gleitbar in der Führungsbohrung 254 in
Eingriff gebracht, bis die Nägel 32 mit
dem hinteren Abschnitt 74 des tibialen Tunnels 52 eingreifen.
Zu diesem Zeitpunkt wird das Implantat 78 orientiert, wie
in 5E gezeigt, wobei die beiden Implantate 94 und 96 des vierbündligen
Implantats 78 entlang einer ersten Seite des Schaft 232 verlaufen
und die beiden Implantate 98 und 100 entlang einer
zweiten Seite des Schafts 232 verlaufen, so dass jedes
Paar von Implantaten zwischen den längeren Führungsnägeln 32 und dem Führungsschaft 232 positioniert
oder geführt
wird.
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Wiederum
ist hier die Fixiervorrichtung 200 anfänglich in Eingriff gebracht,
wobei lediglich die Führungsnägel 32 den
Spongiosaknochen der Tibia 54 durchdringen und wobei die
Konturfläche 20 zur Eingangsöffnung 60 gerichtet
ist. Sobald die Führungsnägel 32 mit
der Tibia 54 eingreifen, wird das vierbündlige Implantat 78 geeignet
gespannt, indem das vierbündlige
Implantat 78 unter den Eingriffsnägel 36 in der Ansenkung 66 und
aus dem Bereich 102 herausgezogen wird, der von dem Profil 20 definiert ist
(siehe 5E), ohne dabei an der Seitenwand 16 oder
Ansenkung 66 festzulaufen. Sobald eine geeignete Spannung
an dem vierbündligen
Implantat 78 erreicht ist, wird die Vorrichtung 200 vollständig in
der Ansenkung 66 implantiert oder eingepasst, indem der
Griff 226 mit eine Schlägel
oder einer anderen geeigneten Antriebsvorrichtung geschlagen wird,
wie deutlich in 22C gezeigt. Bei Einsetzen der
Vorrichtung 200 dringen die Eingriffsnägel 236 an mehreren
Stellen durch die beiden Implantate 94 und 96 auf
der ersten Seite des Führungsschafts 232 und
die beiden Implantate 98 und 100 auf der zweiten
Seite des Führungsschafts 232,
um die geeignete Spannung des vierbündligen Implantats 78 aufrecht
zu erhalten. Dies setzt die Fixiervorrichtung 200 bündig in die
Ansenkung 66 ein, wodurch jegliche Objekte, die sich über die
Tibia 54 hinaus erstrecken, eliminiert werden.
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Sobald
die Vorrichtung 200 vollständig in die Ansenkung 66 oder
die Rückwand 74 des
tibialen Tunnels 52 eingepasst ist, wird der erste Abschnitt 222 des
kombinierten Implantations- und
Führungsinstruments 220 aus
dem Gewindeeingriff mit dem zweiten Abschnitt 224 gelöst. Während der
zweite Abschnitt 224 immer noch im Gewindeeingriff mit
der Vorrichtung 200 steht, stellt dies eine im Wesentlichen
senkrecht zu tibialen Tunnel 52 über die Bohrung 248 und
durch den zweiten Abschnitt 224 gehende Führung bereit.
Eine vom Antrieb 70 angetriebene Bohrspitze 260 wird
dann durch die Bohrung 248 geführt, zwischen den Implantaten 94 und 96 und 98 und 100 und
die Führungsbohrung 224 hinab, wie
in 22D gezeigt. Die Bohrspitze 260 vergrößert die
Führungsbohrung 254 zur
Aufnahme der Niederprofilkompressionsschraube 108, in 5D gezeigt.
Sobald die Bohrung 262 in die Tibia 54 bis zum
hinteren Kortexbereich gebohrt ist, kann die Bohrung 262 dann
mit einem geeigneten Gewindeschneider mit Gewinde versehen werden,
sollte dies erwünscht
sein. Die Länge
der Schraube 108 wird dann unter Verwendung eines beliebigen
herkömmlichen
Messinstruments bestimmt. Einmal ausgewählt wird die Niederprofilkompressionsschraube 108 durch
die Vorrichtung 200 geführt
und in die Bohrung 262 eingeschraubt, um die Fixierung
der Vorrichtung 200 zu vollenden.
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Gemäß 23 ist
nun eine zweite bevorzugte Ausführungsform
der Ansenkungsführung 204' gezeigt. Diesbezüglich werden
gleiche Bezugsziffern für
der Ansenkungsführung 204 ähnliche
Strukturen verwendet. Die Ansenkungsführung 204' ist im Wesentlichen
dieselbe wie die Ansenkungsführung 204, außer dass
die Ansenkungsführung 204' einen Schlitz 264 umfasst
oder definiert, der durch den zylindrischen Körper 206 geht, und
einen Schlitz 266 definiert, der durch die Führungsbuchse 214 geht. Jeder
Schlitz 264 und 266 ermöglicht es, einen Führungsdraht,
wie weiter im Folgenden beschrieben, gleitend durch jeden Schlitz
und aus der Ansenkungsführung 204' hinauszuführen.
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Ein
zweites kombiniertes Implantations- und Führungsinstrument 270 entsprechend
der Lehre einer zweiten bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung ist in 24 gezeigt, welches anstatt
des Instruments 220 verwendet werden kann. Das Instrument 270 umfasst
einen im Wesentlichen zylindrischen Griff 272 mit Kerben 274 und
einen länglichen
rohrförmigen
Schaft 276. Der Schaft 276 definiert eine im Wesentlichen
zylindrische Bohrung 278, die axial durch den Schaft 276 führt. Die
Bohrung 278 umfasst einen mit Gewinde versehenen Seitenbandabschnitt 280,
der geeignet ist, um mit einem mit Gewinde versehenen Verbindungselement 282 im
Gewindeeingriff zu treten, dass sich aus dem Griff 272 heraus
erstreckt. Am Ende des Schafts 276 gegenüber des
Griffs 272 ist ein kreisförmiger Stoßkopf oder eine Stoßscheibe 284 positioniert,
die eine im Wesentlichen sphärische
Stoßfläche 286 und
ein mit Gewinde versehenes Verbindungselement 288 aufweist.
Die Stoßscheibe 284 kann
ein separates Element sein, das auf das Verbindungselement 288 aufgeschraubt
ist, oder ganzheitlich mit dem Schaft 276 ausgebildet sein.
Das Verbindungselement 288 tritt mit der mit Gewinde versehenen
Seitenwand 202 der Vorrichtung 200 in Gewindeeingriff,
während
die sphärische
Fläche 286 passgenau
in der Ansenkung 28 zu liegen kommt.
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Ein
zweites bevorzugtes Verfahren zur tibialen Fixierung eines Weichgewebeimplantats,
das die Ansenkungsführung 204' und das kombinierte
Implantations- und Führungsinstrument 270 einsetzt,
ist in 25A–25C gezeigt.
Hier werden wiederum gleiche Bezugsziffern für ähnliche Strukturen verwendet.
Sobald das Implantat 78 unter Verwendung bekannter Techniken
entnommen und vorbereitet wurde, wird wiederum der tibiale Tunnel 52 durch
die Tibia 54 und in den Femur (Oberschenkelknochen) 56 gebohrt,
um den femoralen Tunnel 58 zu bilden. Wie in 25A gezeigt, wird die Ansenkungsführung 204' axial in die
Eingangsöffnung 60 des
tibialen Tunnels 52 geschoben, wobei der Positionierstab 212 und
die Führungsbuchse 214 gegen
die Öffnung 60 zu
liegen kommen. Bei geeigneter Positionierung wird ein herkömmlicher
Führungsdraht 290 durch
die Führungsbuchse 214 geführt und
mit Hilfe des Antriebs 70 fest in die Tibia 54 eingetrieben,
um den Führungsdraht 290 zu
befestigen. Sobald er an der Tibia 54 befestigt ist, wird
die Ansenkungsführung 204' geleitend aus
dem tibialen Tunnel 52 entfernt, während der Führungsdraht 290 im
Wesentlichen senkrecht zum tibialen Tunnel 52 an seinem
Platz verbleibt. Wenn die Ansenkungsführung 204' gleitend aus
dem tibialen Tunnel 52 entfernt wird, tritt der Führungsdraht 290 jeweils
durch die Schlitze 266 und 264 aus.
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Die
Ansenkung 66 wird wieder mit Hilfe einer Ansenkungsbohrspitze 292 gebildet,
die von dem Antrieb 70 angetrieben wird. Die Ansenkungsbohrspitze 292 umfasst
einen länglichen
Schaft 294 und umfasst und definiert eine zylindrische
Bohrung 296, die durch die gesamte Ansenkungsbohrspitze 292 führt. Um
sicher zu stellen, dass die Ansenkungsbohrspitze 292 im
Wesentlichen senkrecht zum tibialen Tunnel 52 ausgerichtet
ist, wird die Ansenkungsbohrspitze 292 gleitend über den
Führungsdraht 290 aufgesetzt
und unter Drehung vorgeschoben, um die Ansenkung 66 zu
bilden, wie deutlich in 25B gezeigt,
während
der Führungsdraht 290 nach
oben durch die Ansenkungsbohrspitze 292 tritt.
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Sobald
die Ansenkung 66 geformt ist, nimmt das kombinierte Implantations-
und Führungsinstrument 270 die
Vorrichtung 200 durch Gewindeeingriff über die mit Gewinde versehene
Seitenwand 202 und das mit Gewinde versehen Verbindungselement 288 auf.
Die Stoßfläche 284 sitzt
passgenau in der Ansenkung 28, wenn die Vorrichtung 200 mit
dem Gewinde versehenen Verbindungselement 288 in Gewindeeingriff
kommt. Die Vorrichtung 200 wird wieder im Wesentlichen
senkrecht zum tibialen Tunnel 52 mit Hilfe des Führungsdrahts 290 ausgerichtet. Diesbezüglich erstreckt
sich der Führungsdraht 290 durch
die Vorrichtung 200 und in die Bohrung 287 des
Instruments 270, so dass das Instrument 270 gleitend
vom Führungsdraht 290 im
Wesentlichen senkrecht zum tibialen Tunnel 52 geführt wird.
Wiederum werden hier die Nägel 32 zuerst
in die Rückwand 74 des
tibialen Tunnels 52 gesetzt, wobei die ebene Fläche 20 nach
unten gewandt ist. Das Implantat 78 wird wiederum wie zuvor
beschrieben gespannt und die Vorrichtung 200 wird dann
vollständig in
Sitz gebracht, indem der Griff 272 mit einem Schlägel oder
einer anderen geeigneten Vorrichtung geschlagen wird.
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Sobald
die Vorrichtung 200 vollständig in der Ansenkung 66 sitzt,
wird der Griff 274 aus dem Gewindeeingriff mit dem Schaft 276 über das
mit Gewinde versehene Verbindungselement 282 entfernt,
wodurch die Bohrung 278 aufgedeckt wird. Während der Bohrerführungsschaft 276 immer
noch durch Gewindeeingriff an der Vorrichtung 200 befestigt
ist, führt die
Bohrung 278 die vom Antrieb 70 angetriebene Bohrspitze 260,
wie ähnlich
in 22D gezeigt, um die vergrößerte Bohrung 262 zu
bilden. Die Niederprofilkompressionsschraube 108 wird dann
in die Bohrung 262 eingesetzt, um die Fixierung der Vorrichtung 200 in
der Ansenkung 66 zu vollenden.
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Das
kombinierte Implantations- und Führungsinstrument 220 führt mindestens
drei Funktionen durch, die aus dem Bilden der Führungsbohrung 254,
der Implantierung der Fixiervorrichtung 200 und der Führung der
Bohrspitze 260 bestehen. Das kombinierte Implantations-
und Führungsinstrument 270 führt mindestens
zwei Funktionen durch, die das Implantieren der Fixiervorrichtung 200 und
das Führen der
Bohrspitze 260 umfassen. Dementsprechend verringert der
Einsatz des kombinierten Implantations- und Führungsinstruments 220 oder 270 die Menge
an separaten Instrumenten, die erforderlich ist, um das Weichgewebeimplantat 78 zu
befestigen, und verringert oder eliminiert auch die zusätzlichen Schritte
aus dem Stand der Technik. Indem zusätzlich ein Abschnitt jedes
Instruments 220 oder 270 an der Fixiervorrichtung 200 während des
Implantiereingriffs befestigt bleibt, wird einen höhere Genauigkeit erzielt.
Eine höhere
Genauigkeit wird auch durch Verwendung des Führungsschafts 232 oder
des Führungsdrahts 290 erreicht,
um die Ansenkung 66 im Wesentlichen senkrecht zum tibialen
Tunnel 52 zu halten und zu bilden, sowie um sicher zu stellen,
dass die Vorrichtung 200 im Wesentlichen senkrecht zum tibialen
Tunnel 52 geschlagen wird.
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Die
vorangegangene Diskussion offenbart und beschreibt lediglich beispielhafte
Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung. Der Fachmann wird leicht aus dieser
Erörterung
und aus den beigefügten
Zeichnungen und Ansprüchen
erkennen, dass verschieden Änderungen,
Abwandlungen und Variationen dort gemacht werden können, ohne
vom Schutzbereich der Erfindung abzuweichen, wie er in den folgenden
Ansprüchen
definiert ist.